BERICHT über ein starkes soziales Europa für gerechte Übergänge
24.11.2020 - (2020/2084(INI))
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatter: Dennis Radtke, Agnes Jongerius
Verfasser der Stellungnahme (*):
Marcos Ros Sempere, Ausschuss für Kultur und Bildung
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 57 der Geschäftsordnung
- ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- BEGRÜNDUNG
- STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR UND BILDUNG
- STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR DIE RECHTE DER FRAUEN UND DIE GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER
- ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
- NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu einem starken sozialen Europa für gerechte Übergänge
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf die Artikel 3 und 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),
– gestützt auf die Artikel 9, 151, 152, 153, 156, 157, 162 und 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
– unter Hinweis auf die Protokolle Nr. 1, 8 und 28 zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere deren Titel IV (Solidarität),
– unter Hinweis auf die vom Europäischen Rat, vom Europäischen Parlament und von der Europäischen Kommission im November 2017 proklamierte europäische Säule sozialer Rechte,
– unter Hinweis auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung,
– unter Hinweis auf das im Jahr 2015 bei der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP21) geschlossene Übereinkommen von Paris und insbesondere auf dessen Präambel, in der die Vertragsparteien nachdrücklich aufgefordert werden, bei der Umsetzung ihrer Strategien und Maßnahmen einen gerechten Übergang für die arbeitende Bevölkerung und die Schaffung menschenwürdiger Arbeit und hochwertiger Arbeitsplätze im Einklang mit den auf nationaler Ebene festgelegten Entwicklungsprioritäten und -strategien zu fördern,
– unter Hinweis auf die Übereinkommen und Empfehlungen der IAO, insbesondere das Übereinkommen über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel von 1947 (Nr. 81), die Erklärung zum hundertjährigen Bestehen der IAO (2019) und die Leitlinien der IAO vom Februar 2016 für einen gerechten Übergang hin zu einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaft und Gesellschaft für alle,
– unter Hinweis auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, insbesondere die Ziele Nr. 1, 3, 4, 5, 8, 10 und 13,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (VN-BRK), das gemäß dem Beschluss 2010/48/EG des Rates vom 26. November 2009 über den Abschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Europäische Gemeinschaft am 21. Januar 2011 in der EU in Kraft getreten ist,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau,
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf)[1],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft[2],
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (COM(2008)0426) und unter Hinweis auf den diesbezüglichen Standpunkt des Parlaments vom 2. April 2009[3],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Januar 2020 mit dem Titel „Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang“ (COM(2020)0014),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 über den europäischen Grünen Deal (COM(2019)0640),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. Mai 2020 mit dem Titel „Die Stunde Europas – Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen“ (COM(2020)0456),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. Mai 2020 mit dem Titel „Der EU-Haushalt als Motor für den Europäischen Aufbauplan“ (COM(2020)0442),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. Mai 2020 mit dem Titel „Angepasstes Arbeitsprogramm 2020 der Kommission“ (COM(2020)0440),
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 28. Mai 2020 für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Pandemie (COM(2020)0441),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Juni 2020 zum europäischen Schutz von Grenzgängern und Saisonarbeitskräften im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise[4],
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 17. Juni 2020 über die Auswirkungen des demografischen Wandels (COM(2020)0241),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 18. Januar 2017 zu der Antwort der EU auf die demografische Herausforderung (2017/C 017/08),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2020 mit dem Titel „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“ (COM(2020)0067),
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 1. Juli 2020 für eine Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz (COM(2020)0275),
– unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 1. Juli 2020 zum Vorschlag für eine Empfehlung des Rates mit dem Titel „Eine Brücke ins Arbeitsleben – Stärkung der Jugendgarantie“ (SWD(2020)0124),
– unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 10. Juli 2020 zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[5],
– unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 8. Juli 2020 zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 hinsichtlich der Mittel für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen[6],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Oktober 2019 zu der Beschäftigungs- und Sozialpolitik des Euro-Währungsgebiets[7],
– unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 4. April 2019 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[8],
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten über das Thema „Europäisches Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Beschäftigungspolitische und soziale Aspekte in der Jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum 2020“,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Dezember 2019 mit dem Titel „Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum 2020“ (COM(2019)0650),
– unter Hinweis auf den Vorschlag für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht der Kommission und des Rates vom 17. Dezember 2019 als Begleitunterlage zur Mitteilung der Kommission zur jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum 2020,
– unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2019/1181 des Rates vom 8. Juli 2019 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[9],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2019 zu dem Thema „Europäisches Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Beschäftigungspolitische und soziale Aspekte im Jahreswachstumsbericht 2019“[10],
– unter Hinweis auf die von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vorgelegten politischen Leitlinien für die künftige Europäische Kommission 2019–2024 mit dem Titel „Eine Union, die mehr erreichen will – Meine Agenda für Europa“,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 23. Januar 2019 zum Thema „Sozialer Dialog für Innovationsförderung in der digitalen Wirtschaft“,
– unter Hinweis auf die Frühjahrswirtschaftsprognose 2020 der Kommission vom 6. Mai 2020,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 18. September 2020 zu dem Thema „Angemessene Mindestlöhne in ganz Europa“,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 15. Juli 2020 zu dem Thema „Europäischer Aufbauplan und der mehrjährige Finanzrahmen 2021–2027“,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 11. Dezember 2019 zum Thema „Gemeinsame EU-Mindeststandards im Bereich der Arbeitslosenversicherung – ein konkreter Schritt zur wirksamen Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte“,
– unter Hinweis auf die Studie der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) mit dem Titel „COVID-19: Policy responses across Europe“ (COVID-19: Politische Reaktionen in Europa),
– unter Hinweis auf den 2020 veröffentlichten Technischen Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle mit dem Titel „The COVID confinement measures and EU labour markets“ (COVID-Ausgangsbeschränkungen und EU-Arbeitsmärkte) und insbesondere auf dessen Analyse der jüngsten verfügbaren Erkenntnisse über die Formen der Telearbeit in der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die überarbeitete Europäische Sozialcharta und den Turin-Prozess, der 2014 eingeleitet wurde und darauf abzielt, das Vertragssystem der Europäischen Sozialcharta im Europarat und dessen Verhältnis zum Recht der Europäischen Union zu stärken,
– gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Kultur und Bildung und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A9-0233/2020),
A. in der Erwägung, dass die nachhaltige Entwicklung ein grundlegendes Ziel der Europäischen Union ist; in der Erwägung, dass sich die soziale Marktwirtschaft auf zwei sich ergänzende Säulen stützt, nämlich die Durchsetzung des Wettbewerbs und tragfähige sozialpolitische Maßnahmen, die zu Vollbeschäftigung und sozialem Fortschritt führen sollten; in der Erwägung, dass sich die nachhaltige Entwicklung auf drei Säulen stützt, die ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Art sind; in der Erwägung, dass nachhaltige Entwicklung unter anderem auf Vollbeschäftigung und sozialem Fortschritt beruht; in der Erwägung, dass dies ein grundlegendes Ziel der Europäischen Union ist, das in Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verankert ist; in der Erwägung, dass bislang der wirtschaftlichen und der ökologischen Nachhaltigkeit Vorrang eingeräumt wurde;
B. in der Erwägung, dass Europa mit neuen Herausforderungen konfrontiert ist, etwa mit zunehmender Ungleichheit zwischen den verschiedenen Generationen, weniger Möglichkeiten und Ressourcen in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Wirtschaft und Umwelt, territorialen Unterschieden und dem ungleichen Zugang zu grundlegenden Sozial- und Gesundheitsdiensten, Arbeitsplätzen, Geschäftsmöglichkeiten und sozialer Infrastruktur; in der Erwägung, dass die Verringerung von Ungleichheit in der gemeinsame Verantwortung der EU und der Mitgliedstaaten liegt; in der Erwägung, dass sich die Ungleichheit (in Bezug auf Einkommen und Chancen) seit der Wirtschaftskrise im Jahr 2008 in den meisten Mitgliedstaaten verschärft hat, wodurch sowohl die Nachhaltigkeit als auch die Inklusivität von Wachstum und sozialem Zusammenhalt gefährdet werden, und dass es in diesem Zusammenhang schwierig war, Fortschritte im Hinblick auf die Ziele der EU für das Jahr 2020 zu erzielen;
C. in der Erwägung, dass es unabdingbar sein dürfte, in Europa und weltweit gerechte Übergänge hin zu einer nachhaltigen Nutzung von Ressourcen, der Verringerung der CO2-Emissionen und einem strengen Umweltschutz zu vollziehen, damit die Existenzgrundlagen, die Sicherheit, die Gesundheit und der Wohlstand der künftigen Generationen sichergestellt werden können; in der Erwägung, dass die Übergänge hin zu einer Wirtschaft und einer sozialen Dimension, die stabil, nachhaltig und umweltverträglich sind, die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Akteuren erfordern werden und von einem Prozess der Reindustrialisierung, der Modernisierung der industriellen Basis und der Stärkung des Binnenmarktes begleitet sein müssen; in der Erwägung, dass sich der ökologische, der digitale und der demografische Übergang in unterschiedlicher Weise auf die europäischen Regionen, Wirtschaftszweige, Arbeitnehmer und Bevölkerungsgruppen auswirken und diese Übergänge erhebliche Umschulungen und eine beträchtliche Reallokation von Arbeitnehmern erforderlich machen werden, damit Arbeitsplatzverluste in den betroffenen Wirtschaftszweigen verhindert werden können;
D. in der Erwägung, dass die europäischen Regionen, in denen ein nachhaltiger Übergang am dringendsten erforderlich ist, in der Regel auch jene sind, in denen eine besonders große Armut und Ausgrenzung herrscht; in der Erwägung, dass für eine rasche Erholung entscheidende Maßnahmen und Investitionen erforderlich sind, die auf die Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie, die Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit, die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und des ökologischen und des digitalen Wandels sowie auf die Umsetzung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte abzielen sollten, damit wirksamere und stärkere Sozialstaaten erzielt werden können; in der Erwägung, dass ein international wettbewerbsfähiges Europa auf einem starken sozialen Europa basieren muss, damit der Weg für nachhaltiges Wachstum, hochwertige Arbeitsplätze und tragfähige Sozialsysteme für alle geebnet werden kann;
E. in der Erwägung, dass Untersuchungen von Eurofound die Komplexität der sozialen Dimension der Europäischen Union aufzeigen und darauf hindeuten, dass das sozialpolitische Scoreboard, das die europäische Säule sozialer Rechte flankiert, durch weitere Indikatoren zur Qualität von Arbeitsplätzen, zu sozialer Gerechtigkeit und Chancengleichheit, tragfähigen Sozialsysteme und fairer Mobilität ergänzt werden sollte;
F. in der Erwägung, dass die Strategie Europa 2020 im Jahr 2010 auf den Weg gebracht wurde, um ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu fördern; in der Erwägung, dass bei der Umsetzung der Strategie von Lissabon der Nachhaltigkeit und der Inklusivität höhere Priorität als dem Wachstum hätte eingeräumt werden sollen;
G. in der Erwägung, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten gemäß Artikel 151 AEUV eingedenk der sozialen Grundrechte, wie sie in der am 18. Oktober 1961 in Turin unterzeichneten Europäischen Sozialcharta und in der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989 festgelegt sind, darauf bedacht sind, die Beschäftigung zu fördern sowie die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern, um dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen, sowie die Ziele eines angemessenen sozialen Schutzes, des sozialen Dialogs, der Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials im Hinblick auf ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau und der Bekämpfung von Ausgrenzungen verfolgen; in der Erwägung, dass Initiativen, die aus der europäischen Säule sozialer Rechte hervorgehen, in die gemeinsame Verantwortung der EU und der Mitgliedstaaten fallen, die unterschiedliche Sozialsysteme und Gepflogenheiten aufweisen; in der Erwägung, dass im Rahmen dieser Initiativen daher einzelstaatliche Tarifverhandlungssysteme, die ein höheres Maß an Schutz bieten, geschützt werden sollten; in der Erwägung, dass die Grundrechte, die Verhältnismäßigkeit, die Rechtssicherheit, die Gleichheit vor dem Gesetz und die Subsidiarität allgemeine Grundsätze des Unionsrechts sind und als solche geachtet werden müssen;
H. in der Erwägung, dass Frauen in wirtschaftlichen und politischen Führungspositionen, in denen über die politischen Reaktionen auf COVID-19 entschieden wird, unterrepräsentiert sind; in der Erwägung, dass Frauen in Entscheidungsprozesse einbezogen werden sollten, da so mehr Perspektiven, Wissen und Erfahrung einfließen, was zu besseren politischen Ergebnissen führen würde;
I. in der Erwägung, dass die Sozialsysteme einen Beitrag dazu leisten, ein menschenwürdiges Leben zu garantieren; in der Erwägung, dass diese Systeme die soziale Sicherheit und die Gesundheitsversorgung, Bildung, Wohnen, Beschäftigung und Justiz sowie Sozialleistungen für benachteiligte Gruppen umfassen und eine Schlüsselrolle bei der Verwirklichung einer nachhaltigen sozialen Entwicklung, der Förderung von Gleichstellung und sozialer Gerechtigkeit sowie der Gewährleistung des in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) verankerten Rechts auf sozialen Schutz spielen; in der Erwägung, dass Sozialschutzmaßnahmen ein wesentlicher Bestandteil der nationalen Entwicklungsstrategien zur Verringerung der Armut und der Schutzbedürftigkeit während des gesamten Lebens und zur Förderung eines integrativen und nachhaltigen Wachstums sind;
J. in der Erwägung, dass der soziale Dialog und Tarifverhandlungen wichtige Instrumente für Arbeitgeber und Gewerkschaften sind, um gerechte Löhne und faire Arbeitsbedingungen einzuführen, und dass starke Tarifverhandlungssysteme die Resilienz der Mitgliedstaaten in Zeiten der Wirtschaftskrise verbessern; in der Erwägung, dass Gesellschaften mit starken Tarifverhandlungssystemen meist wohlhabender und gerechter sind; in der Erwägung, dass das Recht auf Tarifverhandlungen für alle Arbeitnehmer in Europa gilt und auch grundlegende Auswirkungen auf die Demokratie und die Rechtstaatlichkeit sowie die Achtung der sozialen Grundrechte haben kann; in der Erwägung, dass Tarifverhandlungen ein europäisches Grundrecht sind und dass die Organe der EU gemäß Artikel 28 der Charta der Grundrechte verpflichtet sind, dieses Recht zu achten; in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang Maßnahmen, bei denen die Tarifverhandlungen und die Position der Arbeitnehmer in den Systemen der Lohnfestsetzung gewahrt, gefördert und gestärkt werden, eine entscheidende Rolle beim Erreichen guter Arbeitsbedingungen spielen;
K. in der Erwägung, dass Tarifverhandlungen ein zentrales Instrument für die Förderung von Rechten bei der Arbeit sind; in der Erwägung, dass aus Daten der OECD hervorgeht, dass in den letzten Jahrzehnten sowohl die Gewerkschaftsdichte als auch die Tarifbindung erheblich zurückgegangen ist; in der Erwägung, dass in 22 der 27 Mitgliedstaaten die Tarifbindung seit dem Jahr 2000 zurückgegangen ist; in der Erwägung, dass die Qualität der Arbeitsplätze und des Arbeitsumfelds durchschnittlich in jenen Ländern höher ist, in denen die Sozialpartner gut organisiert und weite Teile der Arbeitnehmerschaft von Tarifverträgen erfasst sind; in der Erwägung, dass Tarifverhandlungen eine gute Lage auf dem Arbeitsmarkt begünstigen, sofern weite Teile der Arbeitnehmerschaft davon erfasst und sie gut koordiniert sind;
L. in der Erwägung, dass Eurofound zufolge die Tarifverhandlungen unter Druck geraten sind und die Rezession von 2008 zu ihrer Dezentralisierung geführt hat; in der Erwägung, dass zwar schätzungsweise jeder sechste Arbeitnehmer in der EU durch einen Tarifvertrag geschützt ist, es jedoch schwierig ist, verlässliche Nachweise in Form von detaillierteren Daten darüber zu erlangen, wie viele Arbeitnehmer in der EU von Tarifverhandlungen erfasst bzw. durch Tarifverträge geschützt sind; in der Erwägung, dass Daten des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) zufolge durchschnittlich 23 % der Arbeitnehmer in der EU Mitglieder einer Gewerkschaft sind, wobei der Anteil in den einzelnen Mitgliedstaaten zwischen 8 % bis 74 % liegt und damit stark variiert; in der Erwägung, dass es auch bei der Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden und dem Anteil der Märkte, die von ihnen vertreten werden, erhebliche Unterschiede gibt;
M. in der Erwägung, dass es bei sozialen Investitionen darum geht, in Menschen zu investieren, um deren Lebensbedingungen zu verbessern; in der Erwägung, dass die Bereiche soziale Sicherheit, Gesundheitsversorgung, Langzeitpflege, Bildung, Wohnen, Beschäftigung, Justiz und Sozialleistungen für benachteiligte Gruppen zu den wesentlichen Maßnahmenbereichen zählen, wenn es um soziale Investitionen geht; in der Erwägung, dass eine gut durchdachte Sozialpolitik einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zum nachhaltigen Wachstum, zum Schutz der Menschen vor Armut und zur Stabilisierung der Wirtschaft leistet;
N. in der Erwägung, dass eine Folge der COVID-19-Pandemie voraussichtlich in einem Anstieg der Armutsquote bestehen wird; in der Erwägung, dass Frauen, junge Menschen, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und kinderreiche Familien hiervon stärker gefährdet sind; in der Erwägung, dass die Zahl der Einpersonenhaushalte und der allein lebenden älteren Menschen steigt; in der Erwägung, dass Einpersonenhaushalte stärker von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind und dass insbesondere allein lebende ältere Frauen stärker von Armut bedroht sind als allein lebende ältere Männer; in der Erwägung, dass Haushalte mit einem alleinerziehenden Elternteil stark von Armut und Entbehrung bedroht sind und Schwierigkeiten mit der Haushaltsplanung haben, da sie nur über ein Einkommen verfügen und die Beschäftigungsquote bei ihnen niedriger ist; in der Erwägung, dass eine steigende Anzahl junger Erwachsener derzeit vom Elternhaus abhängig ist, um nicht in Armut zu geraten, während 29 % der Dreigenerationenhaushalte von Armut bedroht und 13 % von erheblichen Entbehrungen betroffen sind;
O. in der Erwägung, dass Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu Hause und auf dem Arbeitsmarkt zu einer ungleichen Verteilung von Ressourcen führen kann, was zur Folge hat, dass Frauen stärker als Männer von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind; in der Erwägung, dass Frauen, die in Armut geraten, geringere Chancen haben, der Armut wieder zu entkommen;
P. in der Erwägung, dass in der EU weiterhin eine erhebliche horizontale und vertikale Segregation auf dem Arbeitsmarkt herrscht und Frauen in weniger gewinnträchtigen Wirtschaftszweigen überrepräsentiert sind; in der Erwägung, dass vor allem Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen von der COVID-19-Pandemie betroffen waren, weil sie die ersten waren, die ihre Arbeit verloren, was finanzielle Auswirkungen auf ihre Familien und auf ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit hatte und auch zu einem unzureichenden Sozialversicherungsschutz in einer Krisenzeit führte;
Q. in der Erwägung, dass im Jahr 2018 fast 109 Millionen Menschen in der EU der 27 dem Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung ausgesetzt waren, was einem Anteil von 21,7 % der Gesamtbevölkerung entspricht, und 23 Millionen davon Kinder waren[11]; in der Erwägung, dass die EU ihr Ziel, bis 2020 die Anzahl der Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, um mindestens 20 Millionen zu verringern, nicht verwirklicht hat; in der Erwägung, dass die Anzahl der Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, innerhalb der Union infolge der COVID-19-Krise wahrscheinlich steigen wird; in der Erwägung, dass die Obdachlosigkeit in den meisten Mitgliedstaaten im vergangenen Jahrzehnt kontinuierlich um 70 % zugenommen hat und in der EU jede Nacht mindestens 700 000 Menschen keine Unterkunft haben; in der Erwägung, dass COVID-19 gezeigt hat, dass Obdachlosigkeit sowohl eine soziale Krise als auch eine Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit darstellt[12]; in der Erwägung, dass rund ein Fünftel der Menschen in der EU von hoher Verschuldung bedroht sind und viele Menschen die Sozialleistungen, auf die sie gemäß dem jeweiligen nationalen System Anspruch hätten, nicht erhalten;
R. in der Erwägung, dass jeder fünfte Arbeitnehmer in der EU einen Arbeitsplatz von schlechter Qualität hat; in der Erwägung, dass zu erwarten ist, dass im nächsten Jahrzehnt die Polarisierung der Arbeitsplätze und atypische Beschäftigungsverhältnisse weiter zunehmen werden und dass die Zahl der Arbeitsplätze am oberen und am unteren Ende des Qualifikationsspektrums zunehmen wird[13]; in der Erwägung, dass der technologische Wandel und der Einsatz künstlicher Intelligenz den Arbeitsmarkt erheblich verändern könnten; in der Erwägung, dass dies zu weiteren Einkommensunterschieden führt; in der Erwägung, dass die Nachfrage nach Arbeitskräften in der Mitte der Lohnskala stets am schwächsten war, was vor allem während der Rezession und des Beschäftigungsrückgangs zwischen 2008 und 2013 der Fall und teilweise dadurch bedingt war, dass die Arbeitsplätze vom Herstellungs- und Bausektor in den Dienstleistungssektor verlagert wurden; in der Erwägung, dass dieser Trend durch die Pandemie noch verstärkt werden dürfte; in der Erwägung, dass Arbeitsplätze mit niedrigen Qualifikationsanforderungen für die Gesellschaften immer von grundlegender Bedeutung sein werden und eine angemessene Bezahlung und angemessene Bedingungen bieten müssen; in der Erwägung, dass der digitale Wandel Chancen und Möglichkeiten für Weiterbildung schaffen kann, aber nicht notwendigerweise die Arbeitsbedingungen verbessern oder neue hochwertige Arbeitsplätze für alle schaffen wird;
S. in der Erwägung, dass befristete Arbeitsverträge kaum auf unbefristete Arbeitsverträge umgestellt werden; in der Erwägung, dass 60 % der Arbeitnehmer unfreiwillig in befristeten Beschäftigungsverhältnissen tätig sind; in der Erwägung, dass die Umstellungsquoten in Ländern mit einem hohen Anteil an befristeten Arbeitsverträgen besonders niedrig sind; in der Erwägung, dass selbst die öffentlichen Verwaltungen, um Beamte zu ersetzen, zu oft auf Zeitbedienstete zurückgreifen, deren Arbeitsbedingungen prekärer sind;
T. in der Erwägung, dass Untersuchungen von Eurofound über sogenannte neue Beschäftigungsformen zeigen, dass neue und zunehmend wichtige Beschäftigungsformen, die von den herkömmlichen Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnissen abweichen bzw. von einer nicht herkömmlichen Arbeitsorganisation und nicht herkömmlichen Arbeitsformen gekennzeichnet sind, tendenziell weniger sozialen Schutz aufweisen bzw. vom sozialen Dialog und von Tarifverhandlungen erfasst werden; in der Erwägung, dass Maßnahmen zur Bekämpfung der infolge der COVID-19-Pandemie zu erwartenden Arbeitsmarktkrise in Betracht gezogen werden sollten, da in wirtschaftlich schwierigen Zeiten häufiger auf genannte Beschäftigungsformen zurückgegriffen wird;
U. in der Erwägung, dass sich die Arbeitslosenquote auf mehr als 7 % beläuft und die Jugendarbeitslosenquote auf 17 % gestiegen ist und infolge von COVID-19 voraussichtlich weiter ansteigen wird[14], wovon insbesondere Frauen und Arbeitnehmer mit gering qualifizierten Tätigkeiten betroffen sind; in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote im Euro-Währungsgebiet voraussichtlich von 8,3 % im Jahr 2020 auf etwa 9,3 % im Jahr 2021 ansteigen wird, wobei erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu erwarten sind[15]; in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote bei bestimmten Personengruppen – etwa Menschen mit Behinderungen, ethnische Minderheiten wie Roma, junge Menschen und ältere Menschen – erheblich höher sein kann; in der Erwägung, dass aus der Umfrage „Living, Working and COVID-19“ (Leben, Arbeiten und COVID-19) von Eurofound hervorgeht, dass sich die COVID-19-Krise in dramatischer Weise auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt hat und 8 % der Arbeitnehmer sowie 13 % der alleine arbeitenden Selbständigen seit Beginn der Pandemie arbeitslos geworden sind; in der Erwägung, dass die Auswirkungen der Krise auch für diejenigen spürbar sind, die im Arbeitsmarkt verblieben sind, da sich der erhebliche Rückgang der Arbeitsstunden in einem Einkommensverlust und Sorgen um die künftige Erwerbsbeteiligung und finanzielle Sicherheit niedergeschlagen hat;
V. in der Erwägung, dass es Eurostat zufolge im Jahr 2018 in der EU-28 8,3 Millionen unterbeschäftigte Teilzeitkräfte gab, 7,6 Millionen Menschen für eine Beschäftigung verfügbar waren, jedoch nicht nach einem Arbeitsplatz suchten, und weitere 2,2 Millionen Menschen nach einem Arbeitsplatz suchten, ohne innerhalb kurzer Zeit eine Stelle antreten zu können; in der Erwägung, dass 2018 insgesamt 18,1 Millionen Menschen in der EU der 28 eine mit Arbeitslosigkeit vergleichbare Situation durchlebten;
W. in der Erwägung, dass die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von jungen und älteren Menschen auf regionaler Ebene in der EU nach wie vor eine der größten Herausforderungen darstellt;
X. in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise Verstöße gegen die Rechte von grenzüberschreitend erwerbstätige Personen, Saisonarbeitnehmern und Grenzgängern sowie die Prekarität ihrer Lage aufgrund des geringen Maßes an sozialem Schutz und der mangelnden Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ans Licht gebracht hat; in der Erwägung, dass es daher im Hinblick auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen und Wohnverhältnisse sowie die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz strengerer Vorschriften, einer effizienteren Überwachung und einer wirksamen Durchsetzung bedarf; in der Erwägung, dass die Richtlinie über Leiharbeit in dieser Hinsicht verbessert werden muss;
Y. in der Erwägung, dass das Beschäftigungsgefälle zwischen Männern und Frauen im Jahr 2019 bei 11,7 % lag. in der Erwägung, dass dieses Gefälle der EU enorme wirtschaftliche Kosten verursacht, die 320 Mrd. EUR im Jahr bzw. 2,37 % des EU-BIP betragen; in der Erwägung, dass sich die COVID-19-Krise unverhältnismäßig stark auf die Arbeitssituation und die soziale Lage von Frauen auswirkt, von denen 26,5 % in prekären Beschäftigungsverhältnissen tätig sind, die wiederum 60 % der Teilzeitbeschäftigten ausmachen; in der Erwägung, dass Frauen stärker als Männer von den durch die COVID-19-Pandemie verursachten Schwierigkeiten betroffen sind, was auf die Branchen, in denen hauptsächlich Frauen beschäftigt sind, und die Belastung durch Betreuung und Pflege von Kindern und älteren Menschen, für die sie immer noch in besonders hohem Maße zuständig sind, zurückzuführen ist;
Z. in der Erwägung, dass Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen besonders anfällig für die Auswirkungen der COVID-19-Krise sind; in der Erwägung, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit unverhältnismäßig stark unter dieser Krise leiden und besonderen Betreuungsbedarf haben, der bei Reaktionen auf die Pandemie von Anfang an berücksichtigt werden muss, wobei sie Forschungsergebnissen zufolge ein hohes Risiko haben, psychische Probleme zu entwickeln;
AA. in der Erwägung, dass zu den langfristigen demografischen Entwicklungen, die die Regionen Europas derzeit durchlaufen, etwa eine höhere Lebenserwartung, niedrigere Geburtenraten, alternde Gesellschaften, der Rückgang der Erwerbsbevölkerung, kleinere Haushalte und eine zunehmende Urbanisierung zählen; in der Erwägung, dass der Rückgang des Anteils Europas an der Weltbevölkerung, die sich 2070 voraussichtlich auf weniger als 4 % belaufen wird, Herausforderungen mit sich bringen wird; in der Erwägung, dass ländliche Gebiete und Randgebiete stark vom demografischen Wandel betroffen sind;
AB. in der Erwägung, dass die Pandemie besonders die älteren Menschen getroffen und in einigen Fällen die Lage von isolierten älteren Menschen verschärft hat; in der Erwägung, dass bei älteren Menschen die Gefahr, dass sie keinen Zugang zum Internet und zu modernen Technologien haben, am größten ist und sie daher stärker von Ausgrenzung, einschließlich digitaler Ausgrenzung, bedroht sind;
AC. in der Erwägung, dass die Krise eine zunehmende Armut in Städten zur Folge hatte, wodurch mehr Haushalte mittleren Einkommens von Armut betroffen sind und neue Risikogruppen entstehen, und dass sie zu einer Erhöhung territorialer Ungleichheit, einer Verschärfung sozialer Benachteiligung in ärmeren städtischen Gebieten sowie der Ungleichheit beim Zugang zu öffentlichen Diensten und einer erhöhten Nachfrage nach sozialen Diensten und sozialer Infrastruktur auf lokaler Ebene in einer Zeit führt, in der die lokalen Budgets bereits überlastet sind;
AD. in der Erwägung, dass Untersuchungen auf der Grundlage der Europäischen Erhebung über die Arbeitsbedingungen aus dem Jahr 2015 zufolge gegenüber Personen, die in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers arbeiten, doppelt so viele Personen, die regulär in Telearbeit beschäftigt sind, angaben, dass sie über die in den EU-Rechtsvorschriften vorgegebenen 48 Stunden hinaus arbeiten und zwischen den Arbeitstagen weniger als elf Stunden Ruhezeit haben; in der Erwägung, dass fast 30 % dieser Telearbeiter angeben, jeden Tag oder mehrmals pro Woche in ihrer Freizeit zu arbeiten, verglichen mit weniger als 5 % der im Büro tätigen Arbeitnehmer; in der Erwägung, dass reguläre Telearbeiter außerdem häufiger angaben, unter arbeitsbedingtem Stress und Schlafstörungen zu leiden und Schwierigkeiten zu haben, ihre beruflichen und familiären Pflichten zu vereinbaren;
AE. in der Erwägung, dass Frauen in von Missbrauch geprägten Beziehungen infolge der COVID-19-Pandemie und der Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung – wie Ausgangsbeschränkungen und Telearbeit – nun dauerhaft Gewalt ausgesetzt sind, wodurch die Zahl der Fälle von Gewalt gegen Frauen gestiegen ist; in der Erwägung, dass die Ausgangsbeschränkungen unter anderem zur Folge hatten, dass die geschlechtsspezifische und innerfamiliäre Gewalt explosionsartig – in einigen europäischen Ländern um 30 % – angestiegen ist; in der Erwägung, dass weltweit insgesamt mehr als 243 Millionen Frauen im Alter zwischen 15 und 49 Jahren in den letzten zwölf Monaten sexueller bzw. körperlicher Gewalt ausgesetzt waren;
AF. in der Erwägung, dass der Druck, der auf Frauen lastet, weiter zugenommen hat; in der Erwägung, dass die auferlegten neuen Arbeitsformen, die erweitert werden können und auf Kosten der Trennung von Beruf und Privatleben gehen, während der Ausgangsbeschränkungen zu einem explosionsartigen Anstieg neuer Formen der psychologischen und sexuellen Belästigung online und offline geführt haben; in der Erwägung, dass kaum ein Unternehmen und kaum eine Regierung Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Phänomene ergriffen hat;
1. hebt hervor, dass die EU einen Übergang zu einer CO2-armen, klimaneutralen und ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft eingeleitet hat, der ein Höchstmaß an sozialer Gerechtigkeit sicherstellen muss, indem das Wohlergehen, der soziale Fortschritt, die Sicherheit, der Wohlstand, die Gleichheit und die Inklusion gesteigert werden und niemand zurückgelassen wird; vertritt die Auffassung, dass die nachhaltige Entwicklung tief im europäischen Aufbauwerk und in den europäischen Werten verwurzelt ist und dass soziale Nachhaltigkeit eine wesentliche Voraussetzung für gerechte und inklusive ökologische, digitale und demografische Übergänge darstellt; beharrt darauf, dass diese Prozesse in einen Übergang eingebettet werden müssen, der soziale Chancen eröffnen und gemeinsamen Wohlstand bieten kann, wenn Ungleichheiten reduziert werden sollen; betont, dass soziale Gerechtigkeit, menschenwürdige Arbeit mit existenzsichernden Löhnen, Chancengleichheit, faire Mobilität und tragfähige Sozialsysteme wesentliche Elemente eines gerechten Übergangs zu einem nachhaltigen und sozialen Europa sind;
2. ist der Ansicht, dass in der Phase der Erholung nach der Pandemie Reformen erfolgen müssen, die auf ganzer Linie auf die Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und von deren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung abzielen und auf Solidarität, Integration, sozialer Gerechtigkeit, der gerechten Verteilung von Wohlstand, der Gleichstellung der Geschlechter, hochwertigen öffentlichen Sozialsystemen, hochwertiger Beschäftigung und nachhaltigem Wachstum beruhen – ein Modell, das Gleichberechtigung und sozialen Schutz sicherstellt, die Bedürfnisse schutzbedürftiger Gruppen berücksichtigt, die Teilhabe und die Bürgerschaft stärkt und die Lebensbedingungen aller verbessert; betrachtet dies als den besten Weg für die EU, aus dieser Krise hervorzugehen, da es sich um einen nachhaltigeren, resilienteren und für die nächste Generation gerechteren Weg handelt;
3. betont, dass Fortschritte auf dem Weg zu einem nachhaltigen, gerechten und integrativen sozialen Europa ein starkes gemeinsames Engagement sowohl für das Voranbringen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen als auch für die Umsetzung und Verwirklichung der in der europäischen Säule sozialer Rechte enthaltenen Grundsätze und Rechte erfordern; hebt hervor, dass eine ambitionierte politische Agenda mit erkennbaren, realisierbaren, nachhaltigen, klaren und verbindlichen Zielen und Indikatoren für die soziale Nachhaltigkeit ausgearbeitet werden muss; weist darauf hin, dass der nächste EU-Sozialgipfel, der für Mai 2021 in Porto anberaumt ist, die ideale Gelegenheit für die Annahme dieser Agenda auf höchster politischer Ebene durch die führenden Vertreter der 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission bieten würde; fordert die Einbeziehung der Sozialpartner während des gesamten Prozesses;
Steuerungsrahmen für den sozialen Fortschritt
4. ist der Auffassung, dass die Porto-Agenda einen doppelten Ansatz verfolgen sollte, d. h., dass ihr Schwerpunkt einerseits auf dem die soziale Nachhaltigkeit betreffenden Teil der EU-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung liegen sollte und sie andererseits durch die Annahme eines Aktionsplans auch den Weg für die Verwirklichung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte ebnen sollte und dass sie zudem an die Strategie von Lissabon anknüpfen sollte, indem hochgesteckte, verbindliche Ziele und Instrumente festgelegt werden, mit denen der Weg zu sozialem Fortschritt und sozialer Nachhaltigkeit definiert wird; ist der Ansicht, dass diese Agenda den strategischen Rahmen für ein nachhaltiges, gerechtes und integratives soziales Europa für 2030 umfassen könnte;
5. betont, dass bei den Zielen einer neuen Agenda für ein starkes soziales Europa besonderes Augenmerk darauf gelegt werden muss, alle und insbesondere die Schutzbedürftigsten zu schützen und den Wiederaufbau integrativ und sozial gerecht zu gestalten, und dass diese Ziele durch verbindliche Durchsetzbarkeit gestärkt werden müssen, wobei die Besonderheiten und Bedürfnisse der Mitgliedstaaten und die wirtschaftlichen und ökologischen Verpflichtungen, deren Einhaltung für den Zugang zu EU-Mitteln erforderlich ist, zu berücksichtigen sind; ist der Auffassung, dass in diesem Sinne die politischen Maßnahmen, Programme und Reformen der EU und der Mitgliedstaaten so gestaltet werden sollten, dass sie zur Verwirklichung dieser verbindlichen Ziele beitragen, und dass der Rechtsschutz implizieren sollte, dass Maßnahmen, Strategien, Programme oder Reformen, die sich potenziell negativ auf die Verwirklichung dieser Ziele auswirken oder den Fortschritt bei der Verwirklichung dieser Ziele behindern könnten, vermieden werden;
6. ist davon überzeugt, dass im Rahmen der folgenden Reformen ein Steuerungsrahmen für ein soziales und nachhaltiges Europa festgeschrieben werden sollte: bei der Aufnahme der europäischen Säule sozialer Rechte und eines Protokolls über den sozialen Fortschritt in die Verträge, wobei die sozialen Rechte in gleichem Maße geschützt werden wie die wirtschaftlichen Freiheiten im Binnenmarkt, und bei der Annahme eines Paktes für nachhaltige Entwicklung und sozialen Fortschritt, der soziale und nachhaltige Ziele verbindlich vorschreibt, damit die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen verwirklicht werden können; ist außerdem der Auffassung, dass der Prozess des Europäischen Semesters der Gemeinschaftsmethode folgen und zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament vereinbart werden sollte und dass gleichzeitig mehr sozialpolitische Bereiche dem Entscheidungsprozess mit qualifizierter Mehrheit unterliegen sollten, insbesondere das Diskriminierungsverbot, der soziale Schutz der Arbeitnehmer (außer in grenzüberschreitenden Fällen), der Schutz der Arbeitnehmer bei Beendigung ihres Arbeitsvertrags, die Vertretung und kollektive Wahrnehmung der Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie die Beschäftigungsbedingungen von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten;
Finanzielle Mittel für ein starkes soziales und nachhaltiges Europa
7. fordert die Mitgliedstaaten auf, die bei der Anwendung der EU-Vorschriften über die öffentlichen Finanzen und die Haushaltspolitik gegebene Flexibilität umfassend zu nutzen, um außergewöhnlichen Ausgaben Rechnung zu tragen und so soziale Auswirkungen der COVID-19-Krise zu verhindern und abzumildern, die Sozialsysteme zu stärken sowie hochwertige Arbeitsplätze, öffentliche Dienste, die Bekämpfung der Armut und den ökologischen und digitalen Wandel zu finanzieren; begrüßt NextGenerationEU, den Aufbauplan der EU; betont, dass ein gerechter ökologischer und digitaler Wandel nur möglich ist, wenn angemessene Unterstützung für die Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsinfrastruktur bereitgestellt und so für soziale Gerechtigkeit, sozialen Zusammenhalt und Wohlstand für alle gesorgt wird; ist besorgt, dass die Sozialsysteme in der gegenwärtigen Krise beispiellosen Druck erfahren und dass die damit verbundenen öffentlichen Ausgaben exponentiell steigen werden; hebt hervor, dass die Ausgaben für die aufgrund der Krise ergriffenen Maßnahmen nicht auf Kosten der Ärmsten gehen, sondern gerecht verteilt werden sollten; betont daher, dass die Investitionsbemühungen der EU im Rahmen des Aufbauplans eine starke soziale Dimension aufweisen müssen, um die Erholung voranzutreiben, und zwar indem die Sozialsysteme gestärkt werden und in die soziale Sicherheit, den Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung, in bezahlbaren Wohnraum, Beschäftigung, Justiz und Sozialleistungen für gefährdete Gruppen investiert wird, um die sozialen Auswirkungen der Krise zu bekämpfen; ist der Auffassung, dass Investitionen in Bildung, gut durchdachte progressive Steuer- und Sozialleistungssysteme, soziale Investitionen und die Bereitstellung hochwertiger öffentlicher und sozialer Dienstleistungen wichtige Hebel sind, um zu verhindern, dass Nachteile von einer Generation an die nächste weitergegeben werden; betont die Bedeutung der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte im Rahmen des europäischen Aufbauplans und der Aufbau- und Resilienzfazilität, die genauso wichtig ist wie die Umsetzung des Grünen Deals und des digitalen Wandels; fordert daher, dass in den anstehenden Reformen im Zusammenhang mit dem Aufbaupaket die soziale Aufwärtskonvergenz – auch durch finanzielle Unterstützung – als eines der wichtigsten Ziele der nationalen Reformprogramme enthalten ist; ist in diesem Sinne der Auffassung, dass im Rahmen des Aufbauplans neben den wirtschaftlichen und ökologischen Zielen auch die neuen Porto-Ziele für 2030 unterstützt werden sollten;
8. hebt hervor, dass die sozialen Investitionen im Aufbaupaket ebenso ambitioniert sein sollten wie die Ziele der Agenda von Porto, sodass auch die erforderliche finanzielle Unterstützung bereitgestellt wird; ist daher der Auffassung, dass im Rahmen der einzelnen Aufbau- und Resilienzpläne ein Betrag in Höhe der Investitionen in die ökologischen und digitalen Prioritäten für die Verwirklichung der Ziele der europäischen Säule sozialer Rechte und der Ziele der Agenda von Porto aufgewendet werden sollte und dass die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne und die nationalen Energie- und Klimapläne durch spezielle Pläne für den sozialen Fortschritt ergänzt werden sollten; ist der Auffassung, dass in diesen Plänen für den sozialen Fortschritt umrissen werden sollte, wie die Ziele der Agenda von Porto und die Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte umgesetzt werden, und dass darin die Höhe der sozialen Investitionen, die betroffenen Bereiche und die angestrebten Fortschritte dargelegt werden sollten;
9. weist darauf hin, dass Kurzarbeitsregelungen während einer Wirtschaftskrise ein wirksames Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen sind; begrüßt die Schaffung des Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE) als Sofortmaßnahme zur Unterstützung der Kurzarbeitsregelungen der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise; betont, dass es sich dabei um ein wichtiges Instrument zur Unterstützung nationaler Kurzarbeitsregelungen handelt, durch die die Erhaltung von Arbeitsplätzen und Kompetenzen und die Sicherung eines Großteils der Löhne und Einkommen ermöglicht wird; fordert die Kommission auf, die Leistung dieses vorübergehenden Instruments eingehend zu bewerten und die Möglichkeit zu prüfen, ein entsprechendes dauerhaftes Sonderinstrument einzuführen, das – auf Antrag der Mitgliedstaaten – im Falle einer unerwarteten Krise aktiviert wird, die zu einem stetigen Anstieg der Ausgaben für Kurzarbeitsregelungen und ähnliche Maßnahmen führt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass finanzielle Unterstützung nur Unternehmen gewährt wird, die nicht in den Ländern registriert sind, die in der gemeinsamen EU-Liste der Steuerhoheitsgebiete in Drittstaaten oder in Anhang 1 der Schlussfolgerungen des Rates zur überarbeiteten EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufgeführt sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Begünstigte die in den Verträgen verankerten Grundwerte einhalten und dass Unternehmen, die öffentliche finanzielle Unterstützung erhalten, die Arbeitnehmer schützen, angemessene Arbeitsbedingungen garantieren, Gewerkschaften achten und geltende Tarifverträge einhalten, ihren Anteil an Steuern entrichten, keine Aktienrückkäufe tätigen und keine Boni an die Leitungsebenen oder Dividenden an Aktionäre auszahlen; betont, dass Kurzarbeitsprogramme mit Weiterbildung und beruflicher Fortbildung für die betroffenen Arbeitnehmer kombiniert werden müssen;
10. begrüßt die Ankündigung der Präsidentin der Kommission, eine Arbeitslosenrückversicherung der EU vorzuschlagen, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihren Vorschlag vorzulegen; fordert, dass dieses Instrument in Krisen, die zu einem plötzlichen Anstieg von Ausgaben führen, alle Arten von Arbeitnehmern schützt, den Druck auf die öffentlichen Finanzen durch externe Schocks verringert und nationale Arbeitslosenversicherungssysteme sichert; fordert, dass mit dem Vorschlag die WWU-Länder erfasst werden und ferner die Möglichkeit besteht, dass sich Nicht-WWU-Länder daran beteiligen;
11. begrüßt die Einführung des Fonds für einen gerechten Übergang; betont, dass im Hinblick auf eine wirksame Umsetzung von Umweltschutz- und Klimaschutzmaßnahmen deren breite gesellschaftliche Akzeptanz entscheidend ist; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Sozialpartner, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die Zivilgesellschaft wirksam in die Ausarbeitung der territorialen Pläne für einen gerechten Übergang einzubinden; weist darauf hin, dass der Klimawandel und die strukturellen Veränderungen, die er mit sich bringt, bereits schwerwiegende Auswirkungen auf viele Regionen in Europa und ihre Bevölkerung haben; betont, dass die Schaffung ökologischer und menschenwürdiger Arbeitsplätze unerlässlich für die Verwirklichung eines inklusiven und ausgewogenen Arbeitsmarkts ist, der den fairen und gerechten Wandel hin zu einer auf erneuerbaren Energien basierenden, in hohem Maße ressourcen- und energieeffizienten, CO2-armen Kreislaufwirtschaft flankiert, wobei dafür zu sorgen ist, dass niemand zurückgelassen wird; besteht darauf, dass der von der Kommission im Mai 2020 in ihrem geänderten Vorschlag für den Fonds für einen gerechten Übergang enthaltene Betrag aufgestockt wird; fordert, dass der Fonds mit ausreichenden Mitteln ausgestattet wird, um die Regionen im Wandel zu unterstützen und für die Schaffung neuer hochwertiger Arbeitsplätze sowie dafür zu sorgen, dass der soziale Zusammenhalt das Leitprinzip für die Bereitstellung von Mitteln aus dem Fonds bildet; betont, dass der überarbeitete Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung bei der Unterstützung der sozialen Pläne für die von der Umstrukturierung betroffenen Arbeitnehmer von zentraler Bedeutung ist, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich im Rahmen der umfassenderen finanziellen Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für einen gerechten Übergang auf eine erhebliche Aufstockung des Haushalts für dieses Instrument zu einigen; fordert eine nachhaltige und ambitionierte Verwendung der verfügbaren Mittel, um jene Regionen, die am stärksten benachteiligt sind und einen Entwicklungsrückstand aufweisen, zu unterstützen – gegebenenfalls durch Übergangsmaßnahmen; weist darauf hin, dass förderfähige Projekte mit dem Ziel der Klimaneutralität für 2050 und den Zwischenzielen bis 2030 sowie mit der europäischen Säule sozialer Rechte zu vereinbaren sein müssen;
12. hebt die Veränderungen hervor, die sich infolge des gerechten Übergangs für den Arbeitsmarkt und die Verteilung neuer umweltverträglicher Arbeitsplätze ergeben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Strategien zu entwickeln, um den Zugang von Frauen zu neuen umweltverträglichen Arbeitsplätzen sicherzustellen und das geschlechtsspezifische Gefälle bei der Beschäftigung im Bereich der Energie aus erneuerbaren Quellen zu verringern;
13. weist darauf hin, dass vor der COVID-19-Pandemie mehr als 100 Millionen Europäer täglich mit Armut und materieller Entbehrung zu kämpfen hatten und dass sich die Lage infolge der Krise weiter verschlechtern wird; weist auf die wichtige Aufgabe aller europäischen Fonds und Programme im sozialen Bereich und die noch wichtigere Aufgabe hin, die der künftige ESF+ und der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in den nächsten sieben Jahren übernehmen werden; betont, dass die Aufbaumaßnahmen Arbeitsplätze und Wachstum sowie die Widerstandsfähigkeit und Gerechtigkeit unserer Gesellschaften fördern und durch eine starke soziale Dimension ergänzt werden sollten, wobei soziale und wirtschaftliche Ungleichheit und die Bedürfnisse der am stärksten von der Krise betroffenen Personen, insbesondere schutzbedürftiger und benachteiligter Gruppen – beispielsweise in Armut lebende Menschen, Arbeitslose, ältere Menschen, junge Menschen, Menschen mit Behinderungen, Alleinerziehende, mobile Arbeitnehmer und Migranten –, angegangen werden sollten; begrüßt die Zusage der Kommission, als Reaktion auf die Auswirkungen der COVID-19-Krise auf sozialer und wirtschaftlicher Ebene den EGF zu mobilisieren, und betont, dass eine etwaige Erweiterung seines Anwendungsbereichs auf die Unterstützung des digitalen und ökologischen Wandels die Bereitstellung ausreichender Finanzierungsmittel für die kommenden Jahre erfordern wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, diesen Fonds in vollem Umfang zu nutzen, um Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, bei diesen Übergängen zu unterstützen;
14. ist besorgt darüber, dass es in den kommenden Jahren notwendig werden wird, im Kontext der Erholung nach dem COVID-19-Ausbruch gegen Armut, einschließlich Kinderarmut, vorzugehen; betont, dass die Mitgliedstaaten mindestens 5 % der Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) unter geteilter Mittelverwaltung zur Unterstützung von Aktivitäten im Rahmen der europäischen Garantie gegen Kinderarmut bereitstellen sollten; betont, dass ein gesonderter Haushalt in Höhe von 3 Mrd. EUR für das erste Jahr ihrer Umsetzung geschaffen werden muss, in dem die EU mit den Folgen der COVID-19-Pandemie zu kämpfen hat, die sich besonders stark auf Kinder auswirken wird, die die schutzbedürftigste Gruppe unter den am meisten benachteiligten Gruppen darstellt, und dass im Zeitraum 2021–2027 insgesamt mindestens 20 Mrd. EUR in die europäische Garantie gegen Kinderarmut investiert werden müssen; fordert nachdrücklich, dass dies durch eine umfassende Strategie zur Bekämpfung von Armut, einschließlich Maßnahmen zur Sicherstellung von angemessenem und erschwinglichem Wohnraum und zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit, ergänzt wird; weist darauf hin, dass bei jeder Strategie zur Beseitigung von Kinderarmut die Lebenssituation von Alleinerziehenden und kinderreichen Familien berücksichtigt werden muss, da Haushalte mit nur einem Elternteil und Haushalte kinderreicher Familien zu den gefährdeten Gruppen in der Gesellschaft zählen; betont zudem, dass die Mitgliedstaaten mindestens 3 % der Mittel aus dem ESF+ unter geteilter Mittelverwaltung für die Bekämpfung von Lebensmittelmangel und materieller Entbehrung sowie die Unterstützung der sozialen Eingliederung der am stärksten benachteiligten Menschen bereitstellen sollten;
15. betont, dass durch die COVID-19-Krise bereits viele Menschen arbeitslos geworden sind, insbesondere junge Menschen, die sich häufiger in prekären Beschäftigungsverhältnissen befinden; begrüßt in diesem Zusammenhang die Pläne der Kommission zur Stärkung der Europäischen Jugendgarantie und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dem Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit Vorrang einzuräumen; betont, dass die Mitgliedstaaten weiterhin ausreichende Mittel aus dem ESF+ in Maßnahmen zur Förderung der Jugendbeschäftigung investieren müssen und dass sie daher mindestens 15 % ihrer Mittel aus dem ESF+ unter geteilter Mittelverwaltung für gezielte Maßnahmen und Strukturreformen zur Förderung hochwertiger Jugendbeschäftigung bereitstellen müssen; weist auf die Notwendigkeit einer verbindlichen, wirksameren und inklusiveren Jugendgarantie hin, die innerhalb eines für sie geltenden Rahmens eindeutiger Qualitätskriterien bezahlte Ausbildungsplätze, Lehrstellen und Praktika für alle Personengruppen vorsieht, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren (NEET); verurteilt die Praxis des Anbietens unbezahlter Praktika, sofern sie nicht mit dem Erlangen eines Bildungsabschlusses im Zusammenhang stehen, da sie eine Form der Ausbeutung junger Arbeitskräfte und eine Verletzung ihrer Rechte darstellt; fordert die Kommission auf, einen Rechtsrahmen für ein wirksames und durchsetzbares Verbot derartiger unbezahlter Praktika, Ausbildungsplätze und Lehrstellen vorzulegen;
Die Agenda von Porto: Ziele und Vorschläge
16. ist der Ansicht, dass die Agenda von Porto – als eine Agenda für ein starkes soziales Europa mit dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung – Indikatoren für das wirtschaftliche, soziale und ökologische Wohlergehen umfassen und die folgenden Bereiche abdecken sollte: menschenwürdige Arbeit, soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit, tragfähige Sozialsysteme und faire Mobilität; ist der Auffassung, dass diese neue Agenda quantitative und qualitative Ziele kombinieren und auf einem rechtebasierten Ansatz beruhen sollte, um greifbarere Ergebnisse erzielen zu können;
17. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die digitale Kluft beim Zugang zu öffentlichen Diensten, von denen viele während der COVID-19-Pandemie digitalisiert worden sind, aktiv zu bekämpfen, indem finanzielle Mittel der EU für soziale Innovationen auf lokaler Ebene bereitgestellt werden, um den Zugang zu öffentlichen Diensten zu erleichtern, einschließlich des Kapazitätsaufbaus und des Ausbaus innovativer Basisinitiativen für die digitale Inklusion und die Datenkompetenz, um so dafür zu sorgen, dass alle Bürger Zugang zu hochwertigen, barrierefreien und nutzerfreundlichen Diensten von allgemeinem Interesse haben;
1. Menschenwürdige Arbeit sowie nachhaltige und inklusive Arbeitsmärkte
18. stellt fest, dass angemessene Löhne ein zentraler Aspekt fairer Arbeitsbedingungen und einer florierenden sozialen Marktwirtschaft sind und dass die Arbeitnehmer dank des Lohnniveaus ihre Bedürfnisse und die ihrer Familien erfüllen können sollten; ist der Ansicht, dass jeder Arbeitnehmer in der EU einen Lohn erhalten sollte, der zumindest einen angemessenen Lebensstandard sicherstellt; ist der Auffassung, dass verstärkte Tarifverhandlungen der beste Weg zur Förderung angemessener Löhne in der EU sind; fordert die Kommission auf, Hindernisse zu ermitteln, die Tarifverhandlungen innerhalb der EU entgegenstehen, und nimmt den Vorschlag für eine Richtlinie über Mindestlöhne und Tarifverhandlungen zur Kenntnis; betont, dass mit dieser Richtlinie dazu beigetragen werden sollte, die Armut trotz Erwerbstätigkeit zu beseitigen und Tarifverhandlungen im Einklang mit den nationalen Gepflogenheiten und unter gebührender Achtung der Autonomie der nationalen Sozialpartner und gut funktionierender Tarifverhandlungsmodelle zu fördern; bekräftigt seine Forderung an die Kommission, eine Studie über einen Index für ein existenzsicherndes Einkommen durchzuführen, um die Lebenshaltungskosten und das ungefähre Einkommen zu ermitteln, das für die Deckung des Grundbedarfs eines Haushalts in den einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen erforderlich ist, da dieser Index als Bezugsrahmen für die Sozialpartner dienen könnte; fordert eindringlich, dass gesetzliche Mindestlöhne unter umfassender Einbeziehung der Sozialpartner oberhalb einer angemessenen Einkommensschwelle festgelegt werden, da damit zur Beseitigung von Armut trotz Erwerbstätigkeit beigetragen und dafür gesorgt wird, dass das Einkommen aller Arbeitnehmer über der Armutsgrenze liegt, wobei die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind; fordert einen abgestimmtes Konzept auf der Ebene der EU, damit ein reales Lohnwachstum erreicht, eine durch einen ungesunden Arbeitskostenwettbewerb erzeugte Abwärtsspirale vermieden und die soziale Aufwärtskonvergenz für alle erhöht wird;
19. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich zusammen mit den Sozialpartnern dafür einzusetzen, bis 2030 eine Tarifbindung von 90 % in den nationalen Systemen zu erreichen, in denen gesetzliche und sozialpartnerschaftliche Regelungen für Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen kombiniert werden; betont, dass Tarifverhandlungen einen Beitrag zur sozialen Marktwirtschaft leisten, wie sie im Vertrag von Lissabon angestrebt wird; bekräftigt, dass die europäischen Verträge, mit denen die Autonomie der Sozialpartner ausdrücklich geschützt wird, und die in einigen Mitgliedstaaten bestehenden Selbstregulierungssysteme geschützt werden müssen, damit die Sozialpartner für eine unabhängige Regulierung sorgen können, wodurch eine weitreichende Legitimität und Fortschritte bei der Abdeckung durch Tarifverträge sichergestellt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, einzelstaatliche Rechtsvorschriften, die Tarifverhandlungen behindern, abzuschaffen und Gewerkschaften den Zugang zu Arbeitsstätten zu ermöglichen, damit die Arbeitnehmer sich organisieren können; betont, dass sich Reformen in den Mitgliedstaaten nicht negativ auf Tarifverhandlungen auswirken dürfen und diese auf Branchenebene gefördert werden müssen, was auch die Unterstützung des Kapazitätsaufbau bei den Sozialpartnern einschließt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Sozialpartner umfassend in die europäische Politikgestaltung, darunter auch in das Europäische Semester, einzubeziehen; ist der Ansicht, dass mit den vorgeschlagenen Zielvorgaben dazu beigetragen werden könnte, die Armut trotz Erwerbstätigkeit zu beseitigen und faire Löhne für die europäischen Arbeitnehmer sicherzustellen;
20. fordert die Kommission auf, die Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge zu überarbeiten und den Unternehmen eine Vorzugsbehandlung einzuräumen, die sich an Tarifvereinbarungen halten; fordert ferner die Kommission auf, die Sozialklausel zu stärken und Unternehmen von Ausschreibungen auszuschließen, die an kriminellen Tätigkeiten beteiligt sind, Gewerkschaftsfeindlichkeit an den Tag legen oder sich weigern, Tarifverhandlungen zu führen, damit öffentliche Gelder in diejenigen Unternehmen investiert werden, die am gerechten Übergang mitwirken, mit dem Ziel, Tarifverträge zu fördern und die Gewerkschaftsdichte zu erhöhen; ist ferner der Auffassung, dass jegliche finanzielle Unterstützung der EU für Unternehmen davon abhängig gemacht werden sollte, dass sie die geltenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen und/oder Arbeitgeberverpflichtungen einhalten, die sich aus einschlägigen Tarifverträgen ergeben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sicherzustellen, dass Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge – gleichgültig ob sie privatwirtschaftlich oder von der öffentlichen Hand geführt werden – ihren Mitarbeitern menschenwürdige Arbeitsbedingungen bieten und das Recht, branchenspezifische Tarifverträge oder Unternehmenstarifverträge auszuhandeln und abzuschließen, sowie das Recht auf angemessene Entlohnung achten;
21. nimmt mit großer Sorge die hohe Jugendarbeitslosigkeit in einer Reihe von Mitgliedstaaten und die Gefährdung der Arbeitsverträge junger Arbeitnehmer insbesondere in Branchen zur Kenntnis, die stark von der COVID-19-Krise betroffen sind; fordert, dass das Instrument der Jugendgarantie mit dem Ziel gestärkt wird, die Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit bis 2030 um mindestens 50 % zu verringern, wobei auch Kriterien für die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze im Einklang mit dem Ziel Nr. 8 für nachhaltige Entwicklung aus der Agenda 2030 der Vereinten Nationen aufzunehmen sind; ist der Ansicht, dass es an der Zeit ist, die Jugendgarantie für alle Mitgliedstaaten sowohl verbindlich als auch integrativ zu gestalten, was auch aktive Maßnahmen zur Aufnahme des Kontakts mit Jugendlichen, die seit Langem keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und keine Berufsausbildung absolvieren, und mit jungen Menschen aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen, etwa jungen Menschen mit Behinderungen und jungen Roma, umfasst;
22. betont, dass eine europäische Agenda für hochwertige Arbeitsplätze nicht nur eine Frage der Menschenwürde, sondern auch für die Wirtschaft von Vorteil ist, da auf diesem Wege zur Verbesserung der Produktivität und zur Ankurbelung der Binnennachfrage beigetragen wird; ist der Ansicht, dass ein hochwertiger Arbeitsplatz einen existenzsichernden Lohn, Arbeitsplatzsicherheit und Zugang zu sozialem Schutz, Möglichkeiten für lebenslanges Lernen, gute Arbeitsbedingungen an sicheren und gesunden Arbeitsplätzen, eine angemessene Arbeitszeit mit einer guten Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie gewerkschaftliche Vertretung und Verhandlungsrechte umfassen muss; fordert die Kommission auf, das übergeordnete Ziel der Verbesserung der Arbeitsqualität auf europäischer Ebene in den Prozess des Europäischen Semesters und das sozialpolitische Scoreboard aufzunehmen, damit eine Orientierungshilfe mit Blick auf den Beitrag, der in den Mitgliedstaaten mit den beschäftigungspolitischen Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und der europäischen Säule sozialer Rechte geleistet wird, geboten und eine Bewertung dazu durchgeführt wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, den sozialen und beschäftigungsbezogenen länderspezifischen Empfehlungen, insbesondere jenen, die infolge der COVID-19-Krise abgegeben wurden, die gleiche Bedeutung beizumessen wie den Empfehlungen zu Wirtschafts- und Haushaltspolitik;
23. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU spätestens ein Jahr nach ihrer Annahme im Jahr 2020 überarbeitet werden, um der COVID-19-Krise und ihren sozialen und beschäftigungspolitischen Folgen Rechnung zu tragen und besser auf ähnliche künftige Krisen zu reagieren; besteht darauf, dass mit Blick auf die Stärkung der demokratischen Entscheidungsfindung das Europäische Parlament gleichberechtigt mit dem Rat an der Festlegung der integrierten Leitlinien für Wachstum und Arbeitsplätze mitwirkt; fordert Eurofound auf, einen Beitrag zur Messung der Arbeitsplatzqualität in unterschiedlichen Vertrags- und Beschäftigungsverhältnissen zu leisten und politisch relevante Analysen bereitzustellen, die der Verbesserung der Arbeitsplatzqualität und der nachhaltigen Gestaltung der Arbeit dienen;
24. ist besorgt über die zunehmende Anzahl von Erwerbstätigen, die in prekären und atypischen Beschäftigungsverhältnissen, in Scheinselbständigkeit oder mit Nullstundenverträgen tätig sind, darunter auch in einzelstaatlichen Behörden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, darauf hinzuarbeiten, bis 2030 die ungewollte befristete Beschäftigung und die unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung zu beseitigen, sowie auf das Ziel, dass es sich bei 80 % der geschaffenen Arbeitsplätze um mittel- oder hochbezahlte Stellen handelt, die vor allem in nachhaltigen Wirtschaftszweigen angesiedelt sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, der Praxis der Nullstundenverträge und der Scheinselbstständigkeit ein Ende zu setzen;
25. fordert die Mitgliedstaaten zur der Zusage auf, bis 2030 dafür zu sorgen, dass es keine arbeitsbedingten Todesfälle mehr gibt und arbeitsbedingte Erkrankungen verringert werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine neue Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vorzulegen, die sich mit Blick auf die Verwirklichung dieses Ziels sowohl mit der körperlichen als auch der psychischen Gesundheit der Arbeitnehmer befasst; ist der Ansicht, dass diese Strategie die Überarbeitung der Rahmenrichtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Schutz der Arbeitnehmer in Notsituationen wie Pandemien sowie ambitionierte Gesetzgebungsvorschläge zu Erkrankungen des Bewegungsapparates und zu Belastungsstörungen umfassen muss, wobei es auch eine Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern geben muss; fordert die Kommission auf, die Richtlinie über Karzinogene und Mutagene weiter zu aktualisieren, bis 2024 verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte für mindestens 50 weitere Stoffe vorzuschlagen und Stoffe mit schädlichen Auswirkungen auf das Fortpflanzungssystem in die Richtlinie aufzunehmen sowie striktere Grenzwerte für schädliche Stoffe, wie Karzinogene und Mutagene, einzuführen; betont, dass die EU Folgemaßnahmen zum europäischen Aktionsrahmen zur Förderung von psychischer Gesundheit ergreifen muss; stellt fest, dass eines der Ziele auch die Prävention von Krebs ist, da 40 % der Krebserkrankungen als vermeidbar gelten; fordert die Kommission auf, einen ambitionierten Plan zur Bekämpfung von Krebs vorzulegen, um das durch diese Krankheit verursachte Leiden zu verringern; fordert, die Rolle der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu stärken, damit gesunde und sichere Arbeitsplätze in der gesamten Union gefördert und weiterhin Initiativen für eine verbesserte Prävention am Arbeitsplatz in allen Wirtschaftsbereichen entwickelt werden;
26. fordert die Kommission auf, mit Blick auf die weitere qualitative Stärkung des Gesundheitswesens in der EU eine strategische Agenda der EU zu Pflege und Betreuung vorzulegen, die sich auch an Personen richtet, die personenbezogene Dienstleistungen und Haushaltsdienstleistungen erbringen; bekräftigt, dass in der Agenda zu Pflege und Betreuung auch die Lage von 100 Millionen informellen Pflegekräften in der EU berücksichtigt werden muss, die 80 % der Langzeitpflege erbringen, aber zumeist keine Anerkennung erfahren; fordert die Kommission auf, in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten einen Rechtsrahmen zu entwickeln, mit dem hochwertige Pflege- und Betreuungsdienste garantiert werden, und ferner neue Chancen im Gesundheitswesen, die Verbrauchern und Patienten zugutekommen, zu prüfen, wobei die Rolle öffentlicher und privater Einrichtungen bei der Erbringung von Dienstleistungen für die Bürger zu würdigen und menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Pflege- und Betreuungskräfte sicherzustellen sind;
27. stellt fest, dass eine faire, sozialverträgliche Arbeit und eine wirkliche Mitwirkung der Beschäftigten an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen wichtiger denn je sind, was sowohl für digitale Plattformen als auch andere Bereichen gilt, und dass die Arbeitnehmer demokratischen Einfluss auf die Steuerung der Arbeit haben müssen; hebt hervor, dass die Vorteile des digitalen Wandels breit angelegt und gerecht gemeinsam genutzt werden müssen und dass im Digitalbereich tätige Arbeitnehmer in den Genuss der gleichen Rechte und Arbeitsbedingungen kommen müssen wie die Arbeitnehmer in anderen Bereichen auch; fordert die Kommission auf, eine Richtlinie über menschenwürdige Arbeitsbedingungen und entsprechende Rechte in der digitalen Wirtschaft vorzuschlagen, die alle Arbeitnehmer, darunter Personen in nicht standardmäßigen Beschäftigungsverhältnissen mit atypischen Verträgen, Beschäftigte von Plattformunternehmen und Selbstständige, erfasst; fordert die Kommission auf, mit dieser Richtlinie die Einhaltung bereits geltender nationaler und europäischer Rechtsvorschriften durch Plattformunternehmen sicherzustellen, den Beschäftigungsstatus von Plattformmitarbeitern zu präzisieren, indem von einer widerleglichen Vermutung eines Arbeitsverhältnisses ausgegangen wird, und ihre Arbeitsbedingungen, ihren sozialen Schutz und ihre Gesundheit und Sicherheit sowie ihr Vereinigungsrecht und ihr Recht auf Vertretung durch Gewerkschaften sowie auf Aushandlung von Tarifverträgen zu sichern, und zwar auch im Falle von Selbständigen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine zielgerichtete Überarbeitung des Wettbewerbsrechts der EU vorzulegen, um eine kollektive Preisgestaltung für prekäre Selbständige zu ermöglichen und so für ein ausgewogeneres Kräfteverhältnis bei den Verhandlungen und einen gerechteren Binnenmarkt zu sorgen;
28. hebt hervor, dass durch die COVID-19-Pandemie die Bedeutung digitaler Lösungen, insbesondere der Telearbeit, deutlich geworden ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine Richtlinie zu Mindestnormen und -bedingungen für die Telearbeit vorzulegen, um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu schützen und für angemessene Arbeitsbedingungen zu sorgen, einschließlich des freiwilligen Charakters der Telearbeit, der Einhaltung von Arbeitszeiten, Urlaub, der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und anderer arbeitsbezogener Rechte im Digitalbereich wie das Recht auf Unerreichbarkeit, der Schutz der Privatsphäre der Arbeitnehmer, was auch Fernüberwachung und andere Nachverfolgung ausschließt, und das Verbot von Mikrochip-Implantaten für Arbeitnehmer sowie der Nutzung von künstlicher Intelligenz bei Einstellungsverfahren, wobei die Rahmenvereinbarung der europäischen Sozialpartner über die Digitalisierung zu berücksichtigen ist;
29. fordert die Kommission auf, eine neue Rahmenrichtlinie zur Information, Konsultation und Beteiligung der Arbeitnehmer zu schaffen, die sich an europäische Gesellschaftsformen, einschließlich Unterauftragsketten und Franchiseunternehmen, sowie an Unternehmen, die Mobilitätsinstrumente für europäische Unternehmen nutzen, richtet, um Mindestnormen festzulegen, darunter auch zur Vorwegnahme von Veränderungen und Umstrukturierungen, insbesondere auf Unternehmensebene; fordert ferner, dass die Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats überarbeitet wird, um unter anderem für eine ordnungsgemäße Durchsetzung, den Zugang zur Justiz und wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorschriften zu sorgen und die Arbeitsweise des besonderen Verhandlungsgremiums zu verbessern, was auch einen transnationalen Informations- und Konsultationsprozess, der ordnungsgemäß vor dem Treffen von Entscheidungen durchzuführen und abzuschließen ist, einschließt; fordert die Kommission auf, die Kapitalbeteiligung durch Belegschaftsaktien als Mittel zu fördern, mit dem die Einbeziehung der Arbeitnehmer durch eine verbesserte Demokratie am Arbeitsplatz erhöht wird, während zugleich Ungleichheit und die Gefahr von Arbeitsplatzverlusten in Zeiten eines wirtschaftlichen Abschwungs verringert werden;
30. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Voraussetzungen und Anforderungen festzulegen, damit bis 2030 mindestens 80 % der Unternehmen Vereinbarungen über die nachhaltige Unternehmensführung unterliegen, damit mit den Arbeitnehmern vereinbarte Strategien festgelegt werden, um die ökologische, soziale und wirtschaftliche Entwicklung durch Verfahren der Unternehmensführung und Marktpräsenz positiv zu beeinflussen, damit die Rechenschaftspflicht der Mitglieder der Unternehmensleitung im Hinblick auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Entscheidungsfindung des Unternehmens verbessert wird und damit Verfahren der Unternehmensführung gefördert werden, die zur Nachhaltigkeit des Unternehmens beitragen, was unter anderem die Unternehmensberichterstattung, die Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung, die maximale Differenz zwischen Gehältern, die Zusammensetzung der Unternehmensleitung und die Einbeziehung von Interessenträgern betrifft;
31. fordert eine Richtlinie über verbindliche Menschenrechte, Sorgfaltspflichten und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, was auch Arbeitnehmerrechte etwa Vereinigungsfreiheit und Recht auf Tarifverhandlungen, Gesundheit und Sicherheit und sozialen Schutz sowie gute Arbeitsbedingungen einschließt, mit der eine verbindliche Sorgfaltspflicht für die Tätigkeiten von Unternehmen und ihre Geschäftsbeziehungen, einschließlich Liefer- und Unterauftragsketten, festgelegt wird; betont, dass mit dieser Richtlinie die umfassende Einbeziehung von Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretern im gesamten Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht sichergestellt und das Recht auf Tarifverhandlungen auf den entsprechenden Ebenen, was die Strategien zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht betrifft, garantiert werden sollte; hebt hervor, dass die nationalen Arbeitsaufsichtsbehörden und auch die Europäische Arbeitsbehörde in der Lage sein müssen, gemeinsame Kontrollen in der gesamten Kette durchzuführen, dass sie der Einreichung von Beschwerden gegenüber offen sein müssen und dass sie allen Unternehmen in der EU und Unternehmen, die einen Zugang zum Binnenmarkt wünschen, Unterstützung hinsichtlich der Regelkonformität anbieten können müssen; fordert die Kommission auf, auf die Ratifizierung der IAO-Übereinkommen Nr. 81 (Arbeitsaufsicht) und Nr. 129 (Arbeitsaufsicht in der Landwirtschaft) durch alle Handelspartner der EU zu drängen;
32. fordert die Kommission auf, die Besonderheiten von Unternehmen der Sozialwirtschaft, die sich während der Pandemie als äußerst gesellschaftsrelevant erwiesen haben, zu berücksichtigen und die Ausarbeitung spezieller Programme und Finanzierungsinstrumente zu bewerten; fordert die Kommission auf, ihren Rahmen für die Gründung und Entwicklung von Genossenschaften und Unternehmen der Sozialwirtschaft, die ihrem Wesen nach mehr Gewicht auf faire Arbeitsbedingungen und die Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht der Arbeitnehmer legen, zu aktualisieren;
33. betont, dass eine wirksame Durchsetzung für den Schutz der Arbeitnehmer und die Umsetzung sozialer Rechte von wesentlicher Bedeutung ist; bedauert, dass die meisten Mitgliedstaaten bei der Zahl der Arbeitsaufsichtsbeamten hinter ihrer Verpflichtung mit Blick auf das IAO-Übereinkommen über die Arbeitsaufsicht zurückbleiben; besteht darauf, dass die Mitgliedstaaten ihre Durchsetzungskapazität ausbauen, um bis spätestens 2030 ein Verhältnis von mindestens einem Arbeitsaufsichtsbeamten pro 10 000 Beschäftigten zu erreichen;
2. Soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit
34. betont, dass die Beseitigung von Kinderarmut und die Sicherstellung des Wohlergehens und der Chancengleichheit von Kindern für Europa zu den obersten Prioritäten gehören müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Annahme und Umsetzung der Europäischen Kindergarantie zu beschleunigen, damit bis 2030 jedes Kind in der EU uneingeschränkten Zugang zu hochwertiger und kostenloser Gesundheitsversorgung, Bildung und Betreuung hat, in einer geeigneten Wohnung lebt und eine angemessene Verpflegung erhält; stellt fest, dass diese Politik mit anderen auf Armut und Familienpolitik ausgerichteten Maßnahmen mit Blick auf ausgewogene Politikzyklen zusammengeführt werden muss, mit denen den Kindern und ihren Familien Möglichkeiten der sozialen Eingliederung geboten werden können, was auch nationale und lokale Strategien zur Bekämpfung von Kinderarmut unter Berücksichtigung der spezifischen Herausforderungen, mit denen verschiedene Gruppen bedürftiger Kinder auf lokaler Ebene konfrontiert sind, einschließt;
35. verurteilt das Vorgehen einiger Regierungen, die die Pandemie als Vorwand nutzen, um bei einigen Grundrechten von Arbeitnehmern und Frauen Abstriche zu machen; weist auf das unveräußerliche Recht auf Zugang zu Gesundheitsversorgung sowie das Recht hin, über den eigenen Körper zu bestimmen; betont daher, dass die Rechte in Bezug auf Gesundheitsversorgung im Bereich der reproduktiven Gesundheit, auf Verhütung und auf Abtreibung garantiert werden müssen, unter anderem durch eine Verlängerung der gesetzlichen Frist für einen Schwangerschaftsabbruch;
36. begrüßt die Schlussfolgerungen des Rates zur Stärkung der Mindestsicherung zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung; fordert die Kommission auf, diese Schlussfolgerungen weiterzuentwickeln und einen Rahmen für Mindesteinkommensregelungen vorzuschlagen, mit dem das Ziel verfolgt wird, das Recht auf ein menschenwürdiges Leben zu wahren, die Armut zu beseitigen und die Fragen der Angemessenheit und Abdeckung zu behandeln, einschließlich eines Regressionsverbots; betont, dass jede Person in Europa durch eine Mindesteinkommensregelung abgedeckt sein sollte und dass Ruhegehälter ein Einkommen über der Armutsgrenze sichern sollten;
37. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, sich zu verpflichten, das geschlechtsspezifische Lohngefälle, das sich derzeit auf 16 % beläuft, und das daraus resultierende Rentengefälle mit einem Ziel von null bis 2030 abzubauen, indem sie sich für das Prinzip der gleichen Bezahlung für Frauen und Männer bei gleicher Arbeit einsetzen; fordert die Kommission auf, dringend einen Rechtsrahmen über Lohntransparenz vorzulegen, wie ursprünglich für die ersten 100 Tage versprochen, der auch eine Berichterstattung über Lohntransparenz und Informationen über das Lohnniveau umfasst; weist erneut darauf hin, dass das geschlechtsspezifische Rentengefälle auch ein Ergebnis der unzureichenden Rentensysteme ist, bei denen der Mutterschafts- bzw. Elternurlaub nicht angemessen berücksichtigt wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, langfristige Maßnahmen zu ergreifen, um die hohe Arbeitslosenquote unter Frauen zu senken und ihre Beteiligung am Arbeitsmarkt sicherzustellen, dafür Sorge zu tragen, dass Frauen und Männer gleichermaßen und chancengleich am Arbeitsmarkt teilhaben, und Initiativen vorzulegen, mit denen der Zugang von Frauen zu Finanzierung, ihre unternehmerische Selbständigkeit und ihre finanzielle Unabhängigkeit gefördert werden;
38. fordert die Kommission auf, konkrete Maßnahmen für den öffentlichen und privaten Sektor unter gebührender Berücksichtigung der Besonderheiten kleiner und mittlerer Unternehmen zu ergreifen, etwa die eindeutige Festlegung von Kriterien für die Bewertung des Werts von Arbeit, geschlechtsneutrale Systeme für die Bewertung und Einstufung der Beschäftigung, Prüfungen der Einkommen von Frauen und Männern und Berichterstattung zur Sicherstellung der gleichen Entlohnung, die Gewährung eines Anspruchs von Arbeitnehmern auf umfassende Lohninformationen und eines Beschwerderechts sowie die Festlegung eindeutiger Zielvorgaben mit Blick auf die Gleichstellungsmaßnahmen in den Unternehmen; fordert zudem einen verbesserten Zugang zur Justiz und die Einführung gestärkter Verfahrensrechte, wenn es um die Bekämpfung von Lohndiskriminierung geht; fordert die Kommission auf, sich bei der anstehenden Festlegung von Rechtsvorschriften zur Lohntransparenz für die Rolle der Sozialpartner und der Tarifverhandlungen auf allen Ebenen (auf nationaler, branchenspezifischer, lokaler und betrieblicher Ebene) starkzumachen; fordert die Kommission auf, wirksame Durchsetzungsmaßnahmen für diejenigen vorzusehen, die die Bestimmungen nicht einhalten, wie Bußgelder und Sanktionen für Arbeitgeber, die gegen das Recht auf Lohngleichheit verstoßen;
39. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten nicht länger zu blockieren und im Rat einen ambitionierten Standpunkt anzunehmen, um gegen das erhebliche Ungleichgewicht vorzugehen, das zwischen Frauen und Männern bei Entscheidungsprozessen auf höchster Ebene herrscht; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich zur Beseitigung der gläsernen Decke in den Leitungsorganen börsennotierter Unternehmen zu verpflichten, indem ein Frauenanteil von mindestens 40 % in höheren Führungspositionen als Zielwert festgelegt wird;
40. fordert die Kommission auf, eine europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen für die Zeit nach 2020 vorzulegen, die alle Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen abdeckt und hochgesteckte, klare und messbare Ziele, geplante Maßnahmen mit klaren Zeitrahmen und dafür vorgesehenen Mitteln sowie einen angemessenen und mit ausreichenden Mitteln ausgestatteten Überwachungsmechanismus mit klaren Referenzwerten und Indikatoren enthält, wobei auch die Notwendigkeit zu betonen ist, die umfassende Barrierefreiheit von Gütern und Dienstleistungen, einschließlich der baulichen Umwelt, inklusiver Bildung und des Arbeitsmarktes, sowie den Zugang zur Nutzung künstlicher Intelligenz zu erreichen, um Menschen mit Behinderungen die volle Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, und fordert die Kommission auf, auch Anstrengungen zu unternehmen, um den Prozess der Deinstitutionalisierung von Langzeitpflegeeinrichtungen abzuschließen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Mittel aus dem Kohäsionsfonds und dem EFRE sowie insbesondere dem ESF zu nutzen, um die Barrierefreiheit von öffentlichen Räumen für Personen mit besonderen Bedürfnissen, einschließlich Personen mit Behinderungen, Personen mit Kindern und ältere Menschen, die immer noch von sozialer Ausgrenzung betroffen sind, zu verbessern;
41. weist nachdrücklich darauf hin, dass die geschlechtsspezifische Perspektive in der für 2021 geplanten Strategie zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden muss, wobei durch gezielte Maßnahmen und Aktionen einem besseren Zugang zum Arbeitsmarkt gebührend Rechnung zu tragen ist;
42. unterstützt die Förderung von integrativer und zugänglicher Bildung, einschließlich des Breitband-Internetzugangs, sowie von beruflicher und digitaler Bildung, auch für gefährdete Gruppen und Menschen mit Behinderungen, damit insbesondere gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer die Möglichkeit geboten wird, an Umschulungen teilzunehmen und neue Kompetenzen zu erwerben; unterstützt die Schaffung EU-weiter Möglichkeiten der Lehrlingsausbildung; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Bemühungen um eine weitergehende Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu verstärken, indem Hindernisse unter Nutzung der Möglichkeiten, die das digitale Arbeiten für deren Inklusion bietet, abgebaut werden und indem Anreize für ihre Beschäftigung geschaffen werden; weist erneut darauf hin, dass Eurofound zufolge lediglich jeder dritte Arbeitnehmer mit einer einschränkenden chronischen und seltenen Erkrankung einen entsprechend angepassten Arbeitsplatz vorweisen kann; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen bzw. chronischen Erkrankungen in Europa sowie die Erhaltung ihrer Beschäftigung und ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt weiterhin zu fördern;
43. begrüßt die neue Kompetenzagenda der EU; betont, dass der Zugang zu Ausbildung und Umschulung von Arbeitnehmern aus den Branchen und Bereichen wichtig ist, die im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer umweltverträglichen Wirtschaft und dem digitalen Wandel grundlegende Veränderungen durchlaufen müssen; hebt hervor, dass Qualifikationen und zertifizierte Kompetenzen den Arbeitnehmern einen Mehrwert bieten, der ihre Position auf dem Arbeitsmarkt verbessert und es ihnen ermöglicht, an Arbeitsmarktübergängen teilzunehmen; fordert, dass die öffentliche Qualifikationspolitik auf die Zertifizierung und Validierung von Qualifikationen und Kompetenzen ausgerichtet ist; betont, dass in Unternehmen, die öffentliche Mittel für die Weiterbildung von Arbeitnehmern nutzen, im Einvernehmen mit Arbeitnehmervertretern ein auf Fähigkeiten basierendes Vergütungssystem eingeführt werden sollte, da mit einen solchen System sichergestellt werden könnte, dass die öffentlichen Investitionen gewinnbringend genutzt werden; betont, dass mit der europäischen Kompetenzstrategie für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Widerstandsfähigkeit das Recht auf lebenslanges Lernen für alle Menschen und in allen Bereichen sichergestellt werden muss;
3. Tragfähige Sozialsysteme
44. stellt fest, dass die derzeitigen Investitionen in die soziale Infrastruktur in der EU auf etwa 170 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt werden und dass die Kommission den Investitionsbedarf auf 192 Mrd. EUR veranschlagt, wobei 62 % der Investitionen auf Gesundheit und Langzeitpflege entfallen (erschwinglicher Wohnraum 57 Mrd. EUR, Gesundheit 70 Mrd. EUR, Langzeitpflege 50 Mrd. EUR, Bildung und lebenslanges Lernen 15 Mrd. EUR); fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für die Umsetzung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte einen Anteil der Aufbau- und Resilienzfazilität vorzusehen, der den Investitionen in ökologische und digitale Prioritäten gleichkommt; dringt darauf, die Gleichstellung der Geschlechter bei der Zuweisung von Mitteln aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zu berücksichtigen;
45. fordert die Kommission auf, die Europäische Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter (2020–2025) zu überwachen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, auf der Grundlage dieser Strategie nationale Gleichstellungsstrategien als wichtige Komponente der sozioökonomischen Maßnahmen zu verabschieden, die in Folge der COVID-19-Krise ergriffen werden;
46. betont darüber hinaus, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten bessere und stärker harmonisierte Daten zur Zahl der Obdachlosen in Europa erheben müssen, da diese Daten die Grundlage einer wirksamen öffentlichen Politik bilden;
47. betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet sind, den allgemeinen Zugang zu angemessenem, sicherem und erschwinglichem Wohnraum im Einklang mit der Agenda 2030 der Vereinten Nationen, insbesondere mit dem Ziel 11, und im Einklang mit den Grundrechten, wie sie in den Artikeln 16, 30 und 31 der Europäischen Sozialcharta und in der europäischen Säule der sozialen Rechte definiert sind, sicherzustellen; fordert in diesem Zusammenhang alle Mitgliedstaaten auf, die überarbeitete Europäische Sozialcharta zu ratifizieren; betont, dass Investitionen in sozialen, angemessenen und erschwinglichen Wohnraum von entscheidender Bedeutung sind, um die Lebensqualität aller Menschen zu garantieren und zu verbessern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Anstrengungen zur Investition in erschwinglichen Wohnraum zu maximieren, um den Wohnbedarf der Gruppen mit niedrigem und mittlerem Einkommen (die drei unteren Quintile) zu decken, und dabei sicherzustellen, dass mindestens 30 % aller neu errichteten Wohngebäude erschwinglichen Wohnraum für diese beiden Einkommensgruppen darstellen, sowie die Energiearmut bis 2030 durch die Unterstützung von Investitionen in die Energieeffizienz von Haushalten mit niedrigem Einkommen zu beseitigen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Renovierungsmaßnahmen in ihren Aufbau- und Resilienzplänen Vorrang einzuräumen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, einen ambitionierten Aktionsplan zur allmählichen Beseitigung der Obdachlosigkeit bis 2030, einschließlich eines europaweiten „Housing First“-Konzepts, vorzulegen; fordert die Kommission auf, einen Rechtsrahmen der EU für nationale Strategien gegen Wohnungslosigkeit vorzulegen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für Mindestnormen für eine hochwertige Unterbringung der Grenzgänger und Saisonarbeitskräfte, die von ihrer Entlohnung zu entkoppeln ist, und für angemessene Einrichtungen, den Schutz der Privatsphäre der Mieter und schriftliche Mietverträge, wobei die Arbeitsaufsichtsbehörden für die entsprechende Durchsetzung verantwortlich sein sollten, zu sorgen und entsprechende Normen festzulegen;
48. besteht darauf, dass alle Arbeitnehmer in das Sozialversicherungssystem aufgenommen werden und Anspruch auf Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub und Elternzeit, Unfallversicherung und Kündigungsschutz haben;
49. ist besorgt über das durch die COVID-19-Krise verursachte Ungleichgewicht in Bezug auf die Qualität der Gesundheitsversorgung und den Zugang zur Gesundheitsversorgung in der EU; weist darauf hin, dass ärmere Menschen durchschnittlich eine um sechs Jahre niedrigere Lebenserwartung haben als wohlhabendere Menschen und dass Menschen mit Behinderungen häufig vor Schwierigkeiten beim Zugang zur Gesundheitsversorgung stehen; hebt hervor, dass auf die sozialen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen Faktoren der Gesundheit eingegangen werden muss, um dieser Ungleichheit im Gesundheitsbereich entgegenzuwirken; fordert die Kommission auf, gemeinsame Indikatoren und Methoden zur Überwachung der Gesundheit sowie der Leistung und Zugänglichkeit von Gesundheitsversorgungssystemen zu entwickeln, um Ungleichheit zu verringern, und Bereiche, die einer Verbesserung und mehr Finanzmittel bedürfen, zu ermitteln und bevorzugt zu behandeln; fordert die Kommission auf, zu analysieren, wie die verschiedenen nationalen Sozialsysteme den Bedarf an Sozialleistungen während der derzeitigen Krise decken, um Stärken und Schwächen in Bezug auf den Zugang zu und die Bereitstellung von Dienstleistungen und sozialem Schutz zu ermitteln, und für ein Verfahren zur Überwachung und Bewertung der Sozialsysteme in Europa zu sorgen, um ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Schocks unterschiedlichen Ausmaßes zu bewerten und zu prüfen, wie sie widerstandsfähiger und robuster gemacht werden können, um künftigen Krisen zu widerstehen;
50. hebt hervor, dass der allgemeine Zugang zu öffentlichen, solidarisch finanzierten und angemessenen Ruhegehältern und Altersrenten für alle Menschen sichergestellt werden muss; nimmt die Schwierigkeiten zur Kenntnis, mit denen die Mitgliedstaaten konfrontiert sind, wenn es darum geht, die Tragfähigkeit der Rentensysteme zu stärken, hebt jedoch hervor, dass es wichtig ist, das Prinzip der Solidarität in den Rentensystemen zu wahren, wozu die Einnahmeseite zu stärken ist; betont, dass öffentliche Rentensysteme und Systeme der betrieblichen Altersversorgung, die ein angemessenes Einkommen im Ruhestand bieten, das über der Armutsgrenze liegt und den Rentenempfängern die Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards ermöglicht, von großer Bedeutung sind; ist der Ansicht, dass die beste Möglichkeit, nachhaltige, sichere und angemessene Renten für Frauen und Männer sicherzustellen, darin besteht, die Gesamtbeschäftigungsquote zu erhöhen und mehr hochwertige Beschäftigungsmöglichkeiten für alle Lebensalter anzubieten, die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu verbessern und die dafür erforderlichen öffentlichen Ausgaben vorzusehen; ist der Auffassung, dass der Schwerpunkt bei Reformen der Rentensysteme unter anderem auf dem effektiven Renteneintrittsalter liegen sollte und dass diese Reformen den Tendenzen am Arbeitsmarkt, den Geburtenraten, der Gesundheits- und Vermögenssituation, den Arbeitsbedingungen und den Belastungsquotienten der Erwerbsbevölkerung Rechnung tragen sollten; ist der Ansicht, dass bei diesen Reformen auch die Lage der Millionen von Arbeitnehmern in der EU und insbesondere von Frauen, jungen Menschen und Selbständigen berücksichtigt werden sollte, die von unsicheren und prekären Beschäftigungsformen, Zeiträumen unfreiwilliger Arbeitslosigkeit und verkürzten Arbeitszeiten betroffen sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der besonderen Situation älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt Rechnung zu tragen und ihre Bemühungen um ein aktives und gesundes Altern zu intensivieren, indem sie der Diskriminierung älterer Menschen bei der Beschäftigung entgegenwirken und Programme zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt für Bürger über 55 entwickeln, wobei lebenslanges Lernen eine zentrale Priorität darstellt;
51. ist besorgt darüber, wie die COVID-19-Pandemie die Schutzbedürftigkeit, die Isolation sowie das Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung der älteren Bevölkerung weiter verstärkt hat; hebt hervor, dass die Pandemie gezeigt hat, dass ein EU-Modell erforderlich ist, bei dem die Würde und die Grundrechte älterer Menschen gefördert und gewahrt werden; fordert die Kommission auf, einen Plan zur Sicherstellung der psychischen Gesundheit, der Würde und des Wohlbefindens von Menschen, einschließlich älterer Menschen, vorzulegen, indem angemessene hochwertige Gesundheits- und Pflegedienste unterstützt werden, in gemeindenahe Dienste, Gesundheitsvorsorge und -förderung, in sozialen Schutz und angemessenen und erschwinglichen Wohnraum und Infrastrukturen investiert wird, sozialwirtschaftliche Projekte einschließlich Co-Housing und genossenschaftlichem Wohnraum, Gesundheits- und Wellnessprogramme, Tagespflege und Langzeitpflege für Erwachsene gefördert werden, die Rolle und die Arbeitsbedingungen von Pflege- und Betreuungskräften geschützt werden und auch die Solidarität zwischen den Generationen gefördert wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, einen gleichberechtigten Zugang zu hochwertiger und bezahlbarer Gesundheitsvorsorge und Heilbehandlung, wie dies in der europäischen Säule sozialer Rechte verankert ist, sicherzustellen, einschließlich medizinischer und pflegebezogener Dienstleistungen und Einrichtungen, bei denen keine Altersdiskriminierung herrscht;
52. begrüßt den jüngsten Kommissionsbericht, in dem die Auswirkungen des demografischen Wandels auf verschiedene Gruppen der Gesellschaft und auf unverhältnismäßig stark betroffene Gebiete und Regionen in Europa untersucht werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mehr der im Rahmen des EFRE zur Verfügung stehenden Mittel für die Verbesserung der Verkehrs- und Telekommunikationsinfrastruktur in Gebieten mit einem hohen Anteil einer alternden Bevölkerung sowie in ländlichen Gebieten und in Gebieten mit Bevölkerungsrückgang einzusetzen;
4. Faire Mobilität
53. fordert die Kommission auf, die Richtlinie über Leiharbeit zu überarbeiten, um einen Rechtsrahmen zu schaffen, mit dem menschenwürdige Arbeitsbedingungen und die Gleichbehandlung von Saisonarbeitskräften und mobilen Arbeitnehmern sichergestellt wird, die auf der Grundlage von befristeten Arbeitsverträgen mit Leiharbeitsunternehmen oder anderweitigen Arbeitsvermittlern, einschließlich Personalvermittlungen, in der EU tätig sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Durchsetzung zu verstärken und gegen Praktiken böswillig handelnder Leiharbeitsunternehmen vorzugehen; stellt fest, dass dieser Rechtsrahmen Folgendes umfassen könnte: ein Verbot von Arbeitsvermittlern, die die Richtlinie über Leiharbeit nicht einhalten und im Binnenmarkt tätig sind; einen garantierten Mindestlohn auf gesetzlicher Grundlage oder auf Grundlage von Tarifverträgen; eine garantierte Mindeststundenzahl pro Woche/Monat, die der Arbeitgeber nicht vom Mindestlohn oder in Tarifverträgen festgelegten Löhnen abziehen kann, gleich mit welcher Begründung; keine Abzüge vom Lohn im Falle von Teilzeitverträgen; garantierte Gleichbehandlung und Schutz aller Personen im betreffenden Mitgliedstaat, die als Arbeitnehmer im selben Unternehmen bzw. in derselben Branche tätig sind; eine Anforderung, dass alle im Binnenmarkt tätigen Leiharbeitsunternehmen in einem europäischen Register erfasst werden und zur Tätigkeit im Binnenmarkt zugelassen sind; Sanktionen für Unternehmen, die betrügerische Rekrutierungspraktiken anwenden und Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung betreiben; Zugang zu Informationen über Arbeitsverträge und Arbeitsrechte in einer für den Arbeitnehmer verständlichen Sprache; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik an Begünstigte einzustellen, die gegen nationales und europäisches Arbeitsrecht, die Übereinkommen der IAO und geltende Tarifverträge verstoßen;
54. betont, dass die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der EU eine Grundfreiheit und ein wesentlicher Bestandteil des Erfolgs des Binnenmarkts ist; betont, dass im freien Dienstleistungsverkehr die Arbeitnehmer- und Sozialrechte gewahrt werden müssen; ist der Ansicht, dass der freie Dienstleistungsverkehr mit der freien und fairen Mobilität der diese Dienstleistungen erbringenden Arbeitsnehmer einhergeht und dass es dem Binnenmarkt zugutekommt, wenn die Vorschriften über Arbeitsbedingungen eingehalten werden sowie für den Schutz der Gesundheit der mobilen Arbeitnehmer und für deren Sicherheit gesorgt wird; stellt fest, dass es Grauzonen und rechtliche Schlupflöcher gibt, da einige Arbeitnehmer diese Freiheit unter prekären Bedingungen wahrnehmen und häufig betrügerische Personalvermittlungsagenturen und Arbeitsvermittler nutzen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für angemessene Arbeitsbedingungen und Gleichbehandlung aller mobilen Arbeitnehmer in der EU zu sorgen;
55. fordert ein Konzept der EU, damit ein Arbeitskostenwettbewerb vermieden und die soziale Aufwärtskonvergenz für alle erhöht wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für faire und angemessene Arbeitsbedingungen für mobile Arbeitnehmer, Grenzgänger und Saisonarbeitskräfte in der EU zu sorgen und ihnen gleichberechtigten Zugang zu Beschäftigung und Chancen in anderen Mitgliedstaaten sowie ein gleiches Maß an sozialem Schutz gemäß Artikel 45 Absatz 2 AEUV zu gewähren; fordert, dass auch Verfahren im Zusammenhang mit entsandten Arbeitnehmern berücksichtigt werden; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, für eine angemessene Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu sorgen, unter anderem durch die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit [16]und durch die Verbesserung der Übertragbarkeit von Ansprüchen; fordert, dass die Digitalisierung der Systeme der sozialen Sicherheit weiter gefördert wird; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, beim Übergang von Unternehmen für den Schutz aller betroffenen Arbeitnehmer zu sorgen und zu prüfen, ob die Richtlinie über den Übergang von Unternehmen überarbeitet werden muss;
56. betont, dass Praktiken wie die Gründung von Tochtergesellschaften oder die Bildung von Unterauftragsketten mit dem Ziel, die Sozialversicherungsbeiträge zu reduzieren und die Pflichten und Beiträge von Arbeitgebern zu umgehen, ohne tatsächlich für einen wirksamen Sozialversicherungsschutz zu sorgen, dem Schutz der Arbeitnehmer und der Nachhaltigkeit der Sozialsysteme abträglich sind und von der Kommission und den Mitgliedstaaten angegangen werden müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mit Blick auf die Fairness im Binnenmarkt gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen und der missbräuchlichen Vergabe von Unteraufträgen ein Ende zu setzen und die allgemeine gesamtschuldnerische Haftung über die gesamte Unterauftragskette sicherzustellen, um die Rechte der Arbeitnehmer und ihre Forderungen bei Problemen wie Lohnrückständen, Nichtzahlung von Sozialbeiträgen, Insolvenz, untertauchenden Unternehmen oder Briefkasten-Subunternehmern, die nicht wie vereinbart zahlen, zu schützen;
57. fordert die Kommission auf, die Sozialklausel der geltenden EU-Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge nachdrücklich durchzusetzen und zu prüfen, ob eine Überarbeitung dieser Richtlinie notwendig ist, um für eine Stärkung der Sozialklauseln in öffentlichen Aufträgen zu sorgen, durch die Wirtschaftsakteure und Subunternehmer verpflichtet werden, das Recht der Arbeitnehmer auf Tarifverhandlungen umfassend zu achten, und dass ferner vorgeschrieben wird, dass die geltenden Branchentarifverträge sowie die darin festgelegten Arbeitsbedingungen umfassend anzuwenden sind, wobei gleichzeitig die nationalen Gepflogenheiten und Modelle des Arbeitsmarktes zu berücksichtigen sind; fordert, dass bei dieser Überarbeitung alle Sozial- und Wohlfahrtsdienste von den Vergabeverpflichtungen ausgenommen werden und ein europäischer Ausschlussmechanismus eingerichtet wird, um Hauptauftragnehmer und Unterauftragnehmer auszuschließen, die wiederholt unlauteren Wettbewerb und Steuerbetrug betrieben haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, für Einhaltung, Überprüfung und Durchsetzung zu sorgen;
58. zeigt sich besorgt darüber, dass den Staaten infolge von Steuerhinterziehung große Summen an Steuereinnahmen entgangen sind; fordert den Rat auf, die Verhandlungen über die Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der öffentlichen länderbezogenen Finanzberichterstattung und einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage zu beschleunigen und sowohl die Kriterien der Gruppe „Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung“ als auch die Kriterien für die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete zu überarbeiten;
59. begrüßt die Einrichtung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA); fordert, dass die ELA so bald wie möglich einsatzbereit ist; fordert sie auf, einen ständigen Informationsaustausch über bewährte Vorgehensweisen mit den jeweiligen Arbeitsbehörden der Mitgliedstaaten zu führen und vorläufige Kontrolle durchzusetzen; betont, dass der ELA die Möglichkeit gegeben werden sollte, Kontrollen durchzuführen sowie Sanktionen und Geldbußen gegen Unternehmen zu verhängen, die gegen die Vorschriften verstoßen, damit sie illegale Praktiken sowie die Ausbeutung und den missbräuchlichen Einsatz von Arbeitnehmern wirksam bekämpfen kann; hebt hervor, dass dies auch ein erweitertes Mandat der Behörde erfordert, das EU-Rechtsakte wie die Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit, die Richtlinie 2014/36/EU über die Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer und die Richtlinie 2009/52/EG mit Sanktionen gegen Arbeitgeber sowie alle einschlägigen Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz einschließt; ist der Ansicht, dass die ELA und die nationalen Aufsichtsbehörden verpflichtet werden sollten, gemeinsame bzw. konzertierte Kontrollen durchzuführen, wenn ihr missbräuchliche Verstöße von einem nationalen Sozialpartner zur Kenntnis gebracht werden; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, diese Aspekte bei der für 2024 vorgesehene Bewertung des Mandats der Europäischen Arbeitsbehörde zu berücksichtigen und Interessenträger, die eingehend mit den verschiedenen Arbeitsmarktmodellen vertraut sind, in die Arbeit und die Bewertungen der ELA einzubeziehen; ist ferner der Ansicht, dass die Verwaltung der ELA die gleiche dreigliedrige Struktur wie andere Agenturen aufweisen sollte, wodurch eine verstärkte Vertretung, einschließlich der Stimmrechte, der Sozialpartner im Verwaltungsrat ermöglichen wird;
60. fordert die Kommission auf, nach einer angemessenen Folgenabschätzung einen Vorschlag für eine digitale EU-Sozialversicherungsnummer, wie im Jahr 2018 angekündigt, vorzulegen, um die Mobilität der Arbeitnehmer zu fördern und zu schützen, wobei mit dieser Nummer auch ein Kontrollverfahren, etwa in Form eines persönlichen Arbeitsausweises, für Einzelpersonen und einschlägige Behörden eingeführt werden kann, bei dem es um die Sicherstellung geht, dass die Arbeitnehmer versichert sind und die Sozialversicherungsbeiträge pflichtgemäß entrichtet werden und dass die EU-Vorschriften über die Mobilität der Arbeitskräfte und die Koordinierung der sozialen Sicherheit auf faire und wirksame Weise durchgesetzt werden; ist darüber hinaus der Ansicht, dass Arbeitnehmer und ihre Vertreter und Aufsichtsbehörden im Einklang mit dem branchenspezifischen Tarifvertrag oder gegebenenfalls den nationalen Rechtsvorschriften und in Übereinstimmung mit den Datenschutzkriterien Zugang zu aktuellen Informationen über ihre Arbeitgeber, ihre Lohnansprüche und Arbeitnehmer- und Sozialrechte haben müssen;
61. fordert die Kommission auf, die entsprechenden Möglichkeiten zu prüfen, wenn es um die Erteilung einer Arbeitserlaubnis in der EU an Arbeitnehmer aus Drittstaaten geht, unter der Voraussetzung, dass mit allen im nationalen und EU-Arbeitsrecht vorgesehenen Garantien auch wirksam für den Schutz und menschenwürdige Arbeitsbedingungen von Drittstaatsangehörigen gesorgt wird und dass dies nicht zu Verzerrungen auf dem Arbeitsmarkt führt; fordert die Kommission auf, eine umfassende Untersuchung der Tendenzen im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen der entsandten Drittstaatsangehörigen durchzuführen, die für sie charakteristisch sind, und betont, dass in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Untersuchung eventuell politische Maßnahmen auf der Ebene der EU oder der Mitgliedstaaten erforderlich sind; ist zutiefst besorgt über die derzeitige Zunahme des Anteils von Drittstaatsangehörigen in Branchen, die für prekäre Arbeitsbedingungen und missbräuchliche Verstöße bekannt sind; hebt hervor, dass Drittstaatsangehörige oftmals verstärkt für Ausbeutung anfällig sind und daher Schutz benötigen; betont, dass dazu missbräuchliche Praktiken wie vorgetäuschte Entsendung, Scheinselbstständigkeit, betrügerische Vergabe von Unteraufträgen, betrügerische Personalvermittlungen, Briefkastenfirmen und nicht angemeldete Erwerbstätigkeit gehören; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, beim Umgang mit Drittstaatsangehörigen für die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften über Beschäftigungsbedingungen zu sorgen, um missbräuchliche Verstöße zu verhindern, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Schutzelemente der Richtlinie 2009/52/EG umzusetzen und dafür zu sorgen, dass zugängliche und wirksame Beschwerdeverfahren zur Verfügung stehen, mit deren Hilfe fällige Löhne und Sozialversicherungsbeiträge wirksam eingefordert werden können;
62. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Der europäische Arbeitsmarkt unterliegt tiefgreifenden Veränderungen. Diese Veränderungen bergen Herausforderungen und neue Chancen, die alle Mitgliedstaaten und alle Europäer betreffen.
Die soziale Marktwirtschaft basiert auf sozialer Gerechtigkeit und sozialer Fairness. Wir sollten unsere Gesellschaft dabei unterstützen, den Veränderungen auf wirksame Weise zu begegnen, um die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen und so die höchsten Standards bei der Lebensqualität zu erreichen und das Wohlergehen zu fördern. In Anbetracht der grünen und der digitalen Wende, die wir gerade durchleben, und auch der zunehmenden Alterung der Bevölkerung wird deutlich, dass sich die europäische Wirtschaft in adäquater Weise und sehr schnell anpassen muss, was auch für die Beschäftigungsverhältnisse und das Sozialwesen gilt.
Die Zahl der Erwerbstätigen in der EU beläuft sich heute auf einen Rekordwert von 241,5 Millionen. Die internationale Finanzkrise und die gegenwärtige, durch die Pandemie verursachte Krise erschweren es den Arbeitnehmern jedoch oftmals, ihren täglichen Bedürfnissen gerecht zu werden. Ein gerechter Mindestlohn für die in der EU beschäftigten Arbeitnehmer kann einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen. Zu den wichtigsten Herausforderungen, die in dem Bericht zur Sprache gebracht werden und hervorzuheben sind, gehören die Forderung nach einem angemessenen Lebensstandard und nach einem gerechten Mindestlohn für die Arbeitnehmer, der Kampf gegen die ständig zunehmende Jugendarbeitslosigkeit, die Unterstützung gering qualifizierter Arbeitnehmer, wenn es um die Vorteile des lebenslangen Lernens geht, die Wahrung des Grundsatzes des gleichen Lohns für gleiche Arbeit und der Abbau des Geschlechtergefälles, erschwinglicher Wohnraum, die soziale Inklusion von Menschen mit Behinderungen und ihr Zugang zum Arbeitsmarkt, die Modernisierung der Gesundheitsinfrastruktur und der erschwingliche Zugang zu ihr sowie die Bekämpfung von Krankheiten, in erster Linie von Krebs, wie in der Agenda der Kommission beschrieben. Diese Herausforderungen wurden durch die Krise aufgrund der COVID-19-Pandemie noch verschärft, was diesen strategischen Bericht zur Forderung von Maßnahmen zwingend erforderlich macht.
Der Begriff „gerechter Übergang“ bezieht sich auf die Umstellung auf eine umweltfreundliche und digitale Wirtschaft, die sich sowohl auf horizontale als auch tiefgreifende Weise auf die Regionen und Gemeinden sowie auf die lokale Bevölkerung, aber auch auf verschiedene Wirtschaftszweige und die Arbeitnehmer auswirkt.
Um für einen gerechten Übergang zu sorgen, ist es äußerst wichtig, dass die sozialen Aspekte bei den anstehenden Entscheidungsfindungen Berücksichtigung finden. Nur wenn wir in Humankapital investieren und einen ausreichenden Schutz für alle Beschäftigten sicherstellen, können wir dafür sorgen, dass niemand zurückgelassen wird. Die Verwirklichung eines gerechten Übergangs ist unmittelbar an die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und ihrer 20 Grundprinzipien gebunden.
In diesem Bericht sollen die wichtigsten Herausforderungen, die in den nächsten zehn Jahren auf den europäischen Arbeitsmarkt, die Regionen, die Wirtschaftszweige und die Beschäftigten zukommen werden, herausgestellt und die diesbezüglich zu ergreifenden Schlüsselinitiativen beschrieben werden. Daher fordern die Berichterstatter, dass beim Sozialgipfel in Porto im nächsten Jahr eine zentrale soziale Agenda (Agenda von Porto) verabschiedet wird.
Der Bericht gliedert sich in drei Teile: Steuerungsrahmen für den sozialen Fortschritt; Finanzierungsmittel für ein starkes soziales und nachhaltiges Europa; Agenda von Porto: Ziele und Vorschläge.
Im Mittelpunkt des ersten Teils steht die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und die Verabschiedung eines Pakts für nachhaltige Entwicklung und sozialen Fortschritt. Im zweiten Teil werden die Finanzierungsinstrumente genannt, mit denen ein gerechter Übergang verwirklicht werden soll, wie z. B. der Europäischer Sozialfonds, die Jugendgarantie, die Garantie gegen Kinderarmut, das SURE-Instrument und der Fonds für einen gerechten Übergang.
Im dritten Teil bringen die Berichterstatter ihre Forderung nach der oben erwähnten Agenda von Porto zum Ausdruck, deren Schwerpunkt auf verschiedenen verbindlichen Zielen und Vorschlägen liegen sollte, die Folgendes betreffen:
1. MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT SOWIE NACHHALTIGE UND INKLUSIVE ARBEITSMÄRKTE
2. SOZIALE GERECHTIGKEIT UND CHANCENGLEICHHEIT
3. TRAGFÄHIGE SOZIALSYSTEME
4. FAIRE MOBILITÄT
Jeder dieser Abschnitte enthält eine Reihe von Zielen, die bis 2030 verwirklicht werden sollen. Während es sich versteht, dass alle Beschäftigten einen existenzsichernden Lohn verdienen sollten, fordern die Berichterstatter zudem einen hohen Deckungsgrad der Tarifbindungen. Tarifverhandlungen sind die Grundlage für das Funktionieren sozialer Marktwirtschaften und eines der besten Mittel, um angemessene Löhne in der EU zu fördern. Tarifverhandlungen können nicht nur das Lohnniveau, sondern auch die Arbeitsbedingungen regeln. Sie können außerdem eine starke Korrelation zur Beteiligung der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz und zur Leistung und zu den Einnahmen eines Unternehmens aufweisen.
Gleichzeitig sollte die Jugendarbeitslosigkeit mindestens halbiert werden – ein hochgestecktes Ziel, dass man nicht aus den Augen verlieren darf.
Ein weiterer Aspekt ist die Gleichstellung der Geschlechter. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle sollte abgebaut werden, während der Anteil von Frauen in höheren Führungspositionen börsennotierter Unternehmen zu fördern ist.
Außerdem werden in dem Bericht erschwinglicher Wohnraum für alle und eine soziale Grundsicherung gefordert.
Wir sind der Ansicht, dass den Bedürfnissen der arbeitenden Bevölkerung im Gebiet der EU besser entsprochen werden kann, wenn auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die im Gesundheitswesen tätigen Personen und insbesondere auf das Pflegepersonal sowie auf eine ihnen gewidmete ganzheitliche Strategie, aber auch auf die Verbesserung der Gesundheitsinfrastruktur in der EU und des Zugangs zu ihr eingegangen wird.
Abschließend vertreten wir die Auffassung, dass die Rechte von Grenzgängern und Saisonarbeitskräften gefördert werden müssen. In dem Bericht wird in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) hervorgehoben und eine Ausweitung ihrer Kompetenzen in Bezug auf eine rasche Koordinierung mit den nationalen Behörden, Kontrollen und umfassendere Zuständigkeiten gefordert.
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR UND BILDUNG (28.10.2020)
für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
zu einem starken sozialen Europa für einen gerechten Übergang
Verfasser der Stellungnahme (*): Marcos Ros Sempere
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 57 der Geschäftsordnung
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. weist darauf hin, dass Bildung eine Investition in die Zukunft der Union und ein wesentliches Instrument für die Verwirklichung der Ziele der europäischen Säule sozialer Rechte ist, in der festgelegt ist, dass „jede Person [...] das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form [hat], damit sie Kompetenzen bewahren und erwerben kann, die es ihr ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen“;
2. fordert die vollständige Umsetzung dieses Grundsatzes durch die Union und ihre Mitgliedstaaten im Einklang mit den in der Erklärung von Rom vom 25. März 2017 und im Rahmen des Gipfels von Göteborg vom 17. November 2017 dargelegten Verpflichtungen; betont, dass ein Aktionsplan erforderlich ist, um den Verpflichtungen der Säule der sozialen Rechte nachzukommen, und begrüßt die Entschlossenheit der Kommission in diesem Zusammenhang; besteht darauf, dass die Mitgliedstaaten die länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters, insbesondere im Zusammenhang mit sozialen Angelegenheiten, umsetzen;
3 betont, dass eine jährliche Aufschlüsselung der verfügbaren Zuweisungen für Bildung und Kultur in jedem Mitgliedstaat mit dem übergeordneten Ziel, Investitionen in Wachstum und Beschäftigung zu fördern, auf der Grundlage objektiver und transparenter Parameter und Kriterien im System für die Mittelverteilung erstellt werden und sowohl die Mittel von der EU für die Mitgliedstaaten als auch von den Regierungen der Mitgliedstaaten für ihre Hoheitsgebiete umfassen muss;
4. hebt die Vorteile hervor, die sich erzielen lassen, indem der bilaterale und multilaterale Austausch von Erfahrungen aus gewonnenen Erkenntnissen und bewährten Verfahren in den Bereichen Bildung und Kultur sowie aus der Analyse, Bewertung, Überwachung und Kontrolle von Hilfen gefördert wird;
5. betont, dass es wichtig ist, die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 weiter zu verfolgen, insbesondere das Ziel 1 (Armut beenden), das Ziel 4 (hochwertige Bildung) und das Ziel 13 (Maßnahmen zum Klimaschutz); stellt in diesem Zusammenhang fest, dass eine angemessene allgemeine und berufliche Bildung beim Übergang zu ökologisch und gesellschaftlich nachhaltigen Volkswirtschaften in Verbindung mit erheblichen Investitionen in die Wiederbelebung der Wirtschaft zu einem wichtigen Impulsgeber für die Schaffung von Arbeitsplätzen, die soziale Gerechtigkeit und die Beseitigung von Armut werden und dazu beitragen könnte, den sich wandelnden Bedürfnissen des Arbeitsmarktes besser gerecht zu werden; fordert die Union auf, die stärkere Zusammenarbeit, den Austausch von Informationen und bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten sowie deren Bildungs- und Ausbildungssysteme zu fördern;
6. verweist auf die entscheidende Rolle von Bildung sowohl für Arbeitsmarktübergänge als auch für die menschliche und persönliche Entwicklung der Bürger, insbesondere ihre Rolle bei der Schärfung des Umweltbewusstseins und der Anerkennung der Notwendigkeit, die Treibhausgasemissionen zu senken und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen; betont, dass für den Übergang zu einer ökologisch nachhaltigeren Gesellschaft Fachkräfte und hochqualifizierte Arbeitnehmer erforderlich sind, und ist der Ansicht, dass Mittel für einen gerechten Übergang erhebliche Investitionen in alle Ebenen des Bildungswesens abdecken sollten, einschließlich der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Weiterqualifizierung und Umschulung, der Umschulung am Arbeitsplatz und Kombinationen aus Teilzeitbeschäftigung und Teilzeitumschulung; betont, wie wichtig die uneingeschränkte Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung und der Chancengleichheit, insbesondere im Hinblick auf die schwächsten Bevölkerungsgruppen unserer Gesellschaft und benachteiligte Gruppen, ist und wie wichtig es ist, die Bemühungen auf die wirtschaftliche Wiederbelebung betroffener Regionen zu konzentrieren;
7. hebt seinen Standpunkt hervor, wonach die Bildungs- und Ausbildungssysteme der Mitgliedstaaten angepasst werden müssen, um die Chancen, die der digitale und der ökologische Wandel bieten, in vollem Umfang zu nutzen; betont, dass mehr Bildungs- und Ausbildungsangebote in den Bereichen grüne, digitale und informelle Kompetenzen dazu beitragen können, die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und die Beschäftigungsfähigkeit in vielen Branchen, insbesondere für alle schutzbedürftigen Gruppen, zu erleichtern; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, Anreize für digitale und grüne Bildung und damit zusammenhängende Berufe zu schaffen und die Vernetzung der Schulen zu fördern; betont, dass jeder Übergang zu neuen, nachhaltigen und verantwortungsvollen Gesellschaftsmodellen eine Politik der Eingliederung erfordert, mit der gleiche Rechte und die Teilnahme an Bildung für alle, einschließlich der künstlerischen und kulturellen Bildung, sichergestellt werden, und zwar mit Kompetenzen, die den neuen Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen, und einem Schwerpunkt auf einer stärker auf den Menschen ausgerichteten und ökologischeren Dimension; fordert die Mitgliedstaaten auf, auf eine stärkere Vertretung von Frauen in MINT-Studiengängen zu drängen;
8. nimmt das rasche und stetige Wachstum der Seniorenwirtschaft in der EU zur Kenntnis, die bis 2025 wahrscheinlich 32 % des BIP und 38 % der Arbeitsplätze in der Union ausmachen wird; hebt hervor, dass sich dies angemessen in der Berufsbildung, der digitalen Bildung und Umschulungsmaßnahmen widerspiegeln muss, um die soziale Inklusion von Senioren sicherzustellen;
9 hebt hervor, dass die COVID-19-Pandemie beispiellose Auswirkungen auf die Gesellschaft und insbesondere auf die Qualität der Bildung hat; ist der Auffassung, dass der Fonds für einen gerechten Übergang und die Vorteile für die Wirtschaft, die Gesellschaft und die Umwelt, die damit erzielt werden können, dringend erforderlich sind;
10. betont, dass ein System der sozialen Sicherheit und Unterstützung für alle von entscheidender Bedeutung ist, um einen gerechten Übergang sicherzustellen; unterstreicht die entscheidende Rolle eines solchen Systems für die Bildung und wenn es darum geht, den regelmäßigen Schulbesuch zu ermöglichen, das Wohlbefinden von Kindern und jungen Menschen zu fördern, indem die Grundbedürfnisse von Familien gedeckt werden, auch durch frühkindliche Bildung und langfristige Bildungsangebote, und wenn es darum geht, ein Gefühl der Befähigung zu entwickeln, an Maßnahmen für lebenslanges Lernen teilzunehmen und den Arbeitsplatz oder die Branche zu wechseln;
11. betont, dass Erasmus+ Studierenden mit geringeren Möglichkeiten leichter zugänglich gemacht werden muss und dass das damit einhergehende Angebot allgemeiner und beruflicher Bildung in dünn besiedelten Gebieten erweitert werden muss, um zur Erhaltung der Gesellschaft, zur Pflege des kulturellen Erbes und zur ökologischen Nachhaltigkeit beizutragen;
12. fordert die Verstärkung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen und Unternehmen, um Studiengänge in Bereichen einzurichten, die voraussichtlich wachsen und neue Arbeitsplätze schaffen werden, wobei benachteiligten Menschen, Gemeinschaften und Regionen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass mehr öffentlich-private Partnerschaften erforderlich sind, um das Potenzial der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU, für die lebenslange Weiter- und Neuqualifizierung sowie für eine bessere Mobilität der Arbeitskräfte vollumfänglich auszuschöpfen, um hohe Arbeitslosigkeit in bestimmten Regionen zu vermeiden; fordert die Stärkung des Europäischen Hochschulraums als ein Mittel, um die Aufnahme eines nachhaltigen Dialogs in der Hochschulbildung zu fördern und zu verbessern, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die mögliche Eingliederung von Praktika in die Lehrpläne von Hochschulen zu prüfen;
13. fordert mit Nachdruck die Schaffung von Synergien zwischen dem Fonds für einen gerechten Übergang und Programmen wie Erasmus+, Kreatives Europa und dem Europäischen Solidaritätskorps, um Projekte zu unterstützen, die auf die Umwidmung von Räumen ausgerichtet sind, die infolge der Bemühungen um einen Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft von Schließungen betroffen sind; hebt hervor, wie wichtig Initiativen in den Regionen sind, die am stärksten vom gerechten Übergang betroffen sind, und dass für Projekte in den Bereichen Bildung, Kultur und Sport zusätzliche Mittel bereitgestellt werden müssen, und weist darauf hin, dass die Umschulung und Weiterqualifizierung von Arbeitnehmern in CO2-intensiven Industriezweigen mit Unterstützung aus dem Modernisierungsfonds für das Emissionshandelssystem der EU erforderlich ist;
14. fordert, dass der Fonds für einen gerechten Übergang die Kreativ- und Kulturbranche unterstützt, da es sich um Schlüsselbranchen handelt, die zur Schaffung neuer Möglichkeiten und Arbeitsplätze in den Hoheitsgebieten beitragen können, vor allem wenn die Projekte nachhaltige bewährte Verfahren beinhalten und die Nachhaltigkeit, die Energieeffizienz und den Umweltschutz fördern;
15. fordert die Union auf, die Übertragbarkeit und die vollständige Anerkennung von Kompetenzen und Berufsqualifikationen zu stärken, um die Mobilität zu steigern und den Erwerb von Kompetenzen innerhalb des Binnenmarktes und letztlich die Wettbewerbsfähigkeit Europas in der Welt zu optimieren;
16. fordert nationale und regionale Behörden und Gemeinschaftsbehörden, die für Bildung und lebenslanges Lernen zuständig sind, sowie Sozialpartner nachdrücklich auf, einen Rechtsrahmen zu schaffen, mit dem Unternehmen ermutigt werden, in Programme und Maßnahmen zu investieren, mit denen die berufliche Integration sichergestellt werden soll und eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern, Vielfalt und Inklusion gefördert werden sollen, und zwar mit Blick auf einen erfolgreichen Übergang zu einer ökologisch nachhaltigen, sozial verantwortlichen und emissionsfreien Wirtschaft, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf schutzbedürftigen Gruppen, die möglicherweise zusätzliche gezielte Maßnahmen benötigen, Menschen mit Behinderungen, die häufig einer doppelten Diskriminierung ausgesetzt sind, und denjenigen, die von den Übergangen auf dem Arbeitsmarkt betroffen sind, liegt;
17. betont, dass der europäische Bildungsraum Bildungsmaßnahmen zur Förderung von Querschnittskompetenzen im Hinblick auf den ökologischen und digitalen Wandel sowie einen angemessenen Bezug zur Arbeitswelt, insbesondere in den letzten Stufen des Lehrplans, umfassen sollte und weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten gefördert und ausgebaut werden muss, um das kollegiale Lernen unter Gleichrangigen und das Voneinander-Lernen sowie den Austausch bewährter Verfahren zu verbessern;
18. hebt hervor, dass die Bildungssysteme mit der größten Wirksamkeit und Inklusion diejenigen sind, die auf pädagogischen Forschungsarbeiten beruhen; fordert, dass das nächste Vorzeigeprogramm der Union im Bereich Forschung – das Nachfolgeprogramm zu Horizont 2020 – ein Instrument sein sollte, um weitere Exzellenz in allgemeiner und beruflicher Bildung zu erreichen;
19. betont, dass der soziale Übergang zu einer nachhaltigen Energiegrundlage die Förderung und die Anpassung einer sich verändernden regionalen Identität voraussetzt; hebt hervor, dass dies beispielsweise durch die aktive Förderung des industriellen Erbes und ethnografischer Forschungen erreicht werden kann; unterstützt die Förderung demokratischer Dialoge über die Anpassung und einen sozialen Übergang durch kulturelle und wissenschaftliche Institutionen sowie Bildungseinrichtungen;
20. betont, dass für einen gerechten Übergang ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich ist, der die wirtschaftliche Diversifizierung, eine umfassende Unterstützung für Arbeitskräfte beim Übergang in ein neues Beschäftigungsverhältnis, die Umweltsanierung, einen sorgsamen Umgang mit der Identität und dem Kulturerbe betroffener Gemeinschaften sowie inklusive Verfahren umfasst, mit denen ferner die Gerechtigkeitswirkung für benachteiligte und ausgegrenzte Gruppen angegangen wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, die nachhaltige Unterstützung kultureller Aktivitäten von Gemeinschaften, die einen Wandel erleben, sicherzustellen und deren kulturelles Erbe zu achten und zu fördern;
21. fordert Kultur- und Touristikunternehmen auf, eine regionale Ansiedelungspolitik in schrumpfenden Bergbauregionen durch die Restaurierung und Umnutzung von Industrieanlagen zu unterstützen, wobei der Schwerpunkt auf beispielhaften Renaturierungsmaßnahmen liegt, die die Auswirkungen des Klimawandels begrenzen, wie etwa die Entwicklung von natürlichen Wasserspeichern in Form von Wäldern, Auen und Wiesen.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
26.10.2020 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
25 2 2 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Isabella Adinolfi, Christine Anderson, Andrea Bocskor, Vlad-Marius Botoş, Ilana Cicurel, Gilbert Collard, Gianantonio Da Re, Laurence Farreng, Tomasz Frankowski, Romeo Franz, Hannes Heide, Irena Joveva, Petra Kammerevert, Niyazi Kizilyürek, Predrag Fred Matić, Dace Melbārde, Victor Negrescu, Niklas Nienaß, Peter Pollák, Marcos Ros Sempere, Domènec Ruiz Devesa, Andrey Slabakov, Massimiliano Smeriglio, Michaela Šojdrová, Sabine Verheyen, Salima Yenbou, Theodoros Zagorakis, Milan Zver |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Pernando Barrena Arza |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
25 |
+ |
PPE |
Andrea Bocskor, Tomasz Frankowski, Peter Pollák, Michaela Šojdrová, Sabine Verheyen, Theodoros Zagorakis, Milan Zver |
S&D |
Hannes Heide, Petra Kammerevert, Predrag Fred Matić, Victor Negrescu, Marcos Ros Sempere, Domènec Ruiz Devesa, Massimiliano Smeriglio |
RENEW |
Vlad-Marius Botoş, Ilana Cicurel, Laurence Farreng, Irena Joveva |
VERTS/ALE |
Romeo Franz, Niklas Nienaß, Salima Yenbou |
ECR |
Dace Melbārde, Andrey Slabakov |
GUE/NGL |
Pernando Barrena Arza |
NI |
Isabella Adinolfi |
2 |
- |
ID |
Christine Anderson, Gianantonio Da Re |
2 |
0 |
ID |
Gilbert Collard |
GUE/NGL |
Niyazi Kizilyürek |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR DIE RECHTE DER FRAUEN UND DIE GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER (30.10.2020)
für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
zu einem starken sozialen Europa für einen gerechten Übergang – Mitteilung der Kommission
Verfasserin der Stellungnahme: Evelyn Regner
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang“ (COM(2020)0014) vor dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie veröffentlicht wurde;
B. in der Erwägung, dass Frauen unverhältnismäßig stark von der COVID-19-Pandemie betroffen sind, insbesondere Frauen, die in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind und in Sektoren mit hohem Frauenanteil wie Gesundheit, Einzelhandel oder Betreuung und Pflege arbeiten; in der Erwägung, dass die Umsetzung angemessener Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und zur ausgewogenen Verteilung von Betreuungspflichten unerlässlich ist, damit Beruf, Privat- und Familienleben miteinander vereinbar sind und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt gefördert wird, da die meisten Betreuungsaufgaben nach wie vor von Frauen wahrgenommen werden;
C. in der Erwägung, dass Frauen, darunter auch Frauen mit Behinderungen oder Gesundheitsproblemen, Migrantinnen und Frauen, die einer ethnischen Minderheit angehören, ältere Frauen, Frauen mit niedrigerem Bildungsniveau, Alleinerziehende, Frauen, die in ländlichen Gebieten leben, sowie LGBTQI+-Personen, häufiger mehrfachen und sich überschneidenden Formen der Diskriminierung ausgesetzt sind;
D. in der Erwägung, dass Frauen in wirtschaftlichen und politischen Führungspositionen, in denen über die politischen Reaktionen auf COVID-19 entschieden wird, unterrepräsentiert sind; in der Erwägung, dass Frauen in Entscheidungsprozesse einbezogen werden sollten, da so mehr Perspektiven, Wissen und Erfahrung einfließen, was zu besseren politischen Ergebnissen führen würde;
E. in der Erwägung, dass Frauen in von Missbrauch geprägten Beziehungen infolge der COVID-19-Pandemie und der Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung, wie Ausgangsbeschränkungen und Telearbeit, nun permanent Gewalt ausgesetzt sind, wodurch die Zahl der Fälle von Gewalt gegen Frauen gestiegen ist; in der Erwägung, dass der Lockdown unter anderem zur Folge hatte, dass die geschlechtsspezifische und innerfamiliäre Gewalt explosionshaft – in mehreren europäischen Ländern um 30 % – zugenommen hat; in der Erwägung, dass insgesamt mehr als 243 Millionen Frauen im Alter zwischen 15 und 49 Jahren in den letzten 12 Monaten weltweit sexueller und/oder körperlicher Gewalt ausgesetzt waren;
F. in der Erwägung, dass das geschlechtsspezifische Gefälle bei der Beschäftigung bei 11,7 %, das Lohngefälle bei 15,7 % und das Rentengefälle bei 30,1 % liegt, obwohl die Gleichstellung der Geschlechter einer der Grundsätze der Europäischen Union ist und in Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV), in Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und in den Artikeln 21 und 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist;
G. in der Erwägung, dass COVID-19 ein in der EU seit langem bestehendes Problem in der Pflege offenbart hat, insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben; in der Erwägung, dass die Pflege ganzheitlich entlang eines Kontinuums betrachtet werden muss, und zwar von der Kinderbetreuung bis zur Nachmittagsbetreuung, zur Pflege von Menschen mit Behinderungen und zur Betreuung älterer Menschen; in der Erwägung, dass mehr als 50 % der Pflegepersonen unter 65 Jahren neben ihrer Pflegetätigkeit einer Beschäftigung nachgehen und somit eine schwierige Gratwanderung bewältigen; in der Erwägung, dass Pflegepersonen eher gering qualifizierte und schlecht bezahlte Arbeitsplätze vorziehen, die sie zeitlich besser mit ihren Betreuungsaufgaben vereinbaren können, und dass sie eher gezwungen sind, ihre reguläre Arbeitszeit zu verringern oder ihre Erwerbstätigkeit ganz aufzugeben; in der Erwägung, dass zwischen 7 % und 21 % der nicht gewerbsmäßig tätigen Pflegepersonen ihre reguläre Arbeitszeit reduzieren und dass sich zwischen 3 % und 18 % vom Arbeitsmarkt ganz zurückziehen;
H. in der Erwägung, dass Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu Hause und auf dem Arbeitsmarkt zu einer ungleichen Verteilung von Ressourcen führen kann, was zur Folge hat, dass Frauen stärker als Männer von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind; in der Erwägung, dass Frauen, die in Armut geraten, geringere Chancen haben, der Armut wieder zu entkommen;
I. in der Erwägung, dass in der EU 15 % der Haushalte mit Kindern Alleinerziehenden-Haushalte sind; in der Erwägung, dass es sich bei durchschnittlich 85 % dieser Haushalte um alleinerziehende Mütter handelt und dass im Jahr 2017 47 % der Alleinerziehenden-Haushalte von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht waren; in der Erwägung, dass diese Alleinerziehenden-Haushalte unverhältnismäßig stark von der COVID-19-Pandemie betroffen waren;
J. in der Erwägung, dass Obdachlosigkeit bei Frauen ein immer häufigeres Problem ist; in der Erwägung, dass Frauen, die von Obdachlosigkeit betroffen sind, im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise nach wie vor mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind, da in provisorischen Unterkünften und in Notunterkünften eine Übertragung von Krankheiten und geschlechtsspezifische Gewalt häufiger zu beobachten sind und es kaum Zugang zu Hygiene und zu Gesundheitsversorgung gibt;
K. in der Erwägung, dass in der EU weiterhin eine erhebliche horizontale und vertikale Segregation auf dem Arbeitsmarkt herrscht und Frauen in weniger gewinnträchtigen Sektoren überrepräsentiert sind; in der Erwägung, dass vor allem Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen von der COVID-19-Pandemie betroffen waren, weil sie die ersten waren, die ihre Arbeit verloren, was finanzielle Auswirkungen auf ihre Familien und auf ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit hatte und auch zu einem unzureichenden Sozialversicherungsschutz in einer Krisenzeit führte;
L. in der Erwägung, dass Existenzgründer, von denen 70 % Männer und 30 % Frauen sind, und Selbständige, von denen 34,4 % Frauen sind, von der COVID-19-Krise stark betroffen sind; in der Erwägung, dass eine aktualisierte Studie, aus der die kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen von COVID-19 auf das Unternehmertum von Frauen in der EU 27 hervorgehen, eine wertvolle Informationsquelle für die europäischen Entscheidungsträger wäre;
M. in der Erwägung, dass digitale Bildung und Kompetenzen für die Anpassung an den digitalen Wandel der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft von entscheidender Bedeutung sind in der Erwägung, dass Frauen in den Bereichen IKT, MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) und KI unterrepräsentiert sind; in der Erwägung, dass nur 17 % der IKT-Spezialisten und 34 % der MINT-Absolventen Frauen sind; in der Erwägung, dass zugleich Frauen im Informations- und Kommunikationssektor um 19 % weniger verdienen als Männer; in der Erwägung, dass bei den digitalen Kompetenzen eine geschlechtsspezifische Diskrepanz von 11 % besteht und dass die Diskrepanz bei den über die Grundfertigkeiten hinausgehenden Kompetenzen und insbesondere bei den über 55-Jährigen größer ist; in der Erwägung, dass das Unternehmertum von Frauen das Empowerment und die soziale Integration von Frauen fördert, die Beschäftigung ankurbelt, die Diversifizierung von Unternehmen unterstützt und Innovation und Wachstum anregt; in der Erwägung, dass das Potenzial für einen gerechten Übergang auch von neuen grünen Arbeitsplätzen in Sektoren abhängt, die häufig umfassende digitale und IKT-Kompetenzen erfordern;
N. in der Erwägung, dass der Druck, der auf Frauen lastet, weiter zugenommen hat; in der Erwägung, dass die auferlegten neuen Arbeitsformen, die erweitert werden können und auf Kosten der Trennung von Beruf und Privatleben gehen, im Untersuchungszeitraum zu einer Explosion neuer Formen der psychologischen und sexuellen Belästigung online und offline geführt haben; in der Erwägung, dass kaum ein Unternehmen und kaum eine Regierung Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Phänomene ergriffen hat;
O. in der Erwägung, dass Frauen überproportional von Armut infolge hoher Energiekosten betroffen sind und die Kosten ihres Energieverbrauchs kaum stemmen können; in der Erwägung, dass die Beschäftigten im Energiesektor hauptsächlich Männer sind (77,9 %) und Frauen nur 22,1 % ausmachen und dass der gleiche Trend auch für den Sektor der erneuerbaren Energien zu gelten scheint, in dem Frauen weniger als 30 % der Beschäftigten ausmachen;
P. in der Erwägung, dass mit dem zweiten Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte die Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern hinsichtlich der Teilnahme am Arbeitsmarkt, der Beschäftigungsbedingungen und des beruflichen Aufstiegs verankert wird;
Q. in der Erwägung, dass Frauen in dieser Zeit weiterhin einen Großteil der Hausarbeit und der Erziehung der Kinder übernehmen mussten und die psychische Belastung von Frauen von der von zweit Arbeitstagen auf die von drei Arbeitstagen gestiegen ist; in der Erwägung, dass unbezahlte Betreuungsaufgaben den beruflichen Aufstieg von Frauen verlangsamen oder verhindern und nur geringe bis gar keine Auswirkungen auf das Berufsleben von Männern haben, was in der Folge dazu führt, dass Frauen weniger verdienen als Männer und in bestimmten Branchen unterrepräsentiert sind;
R. in der Erwägung, dass der digitale und der ökologische Wandel und die demografischen Veränderungen sowohl Herausforderungen darstellen als auch Chancen bieten und dass unsere Strategie, mit ihnen umzugehen, sozial ausgewogen und gerecht sein muss; in der Erwägung, dass durch diese Strategie die Gleichstellungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützt, koordiniert und ergänzt werden müssen;
S. in der Erwägung, dass in Europa Frauen bereits als erste von Armut betroffen waren; in der Erwägung, dass dazu Alleinerziehende gehören, von denen mehr als 80 % auf alleinerziehende Mütter entfallen, die von prekären Lebensbedingungen und noch größerer Armut bedroht sind; in der Erwägung, dass laut einer Schätzung der nichtstaatlichen Organisation Oxfam 500 Millionen Menschen weltweit in die Armut abrutschen könnten, was 10 % der Weltbevölkerung entspricht, wovon überwiegend Frauen betroffen wären;
T. in der Erwägung, dass diese Krise auch aufgezeigt hat, wie sehr es auf europäischer Ebene an Solidarität mangelt; in der Erwägung, dass eine Reihe von Regierungen die Pandemie als Vorwand benutzt, um Umweltverpflichtungen, aber auch die Grundrechte von Arbeitnehmern und Frauen infrage zu stellen;
1. fordert die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um die europäische Säule sozialer Rechte in den Mittelpunkt der Programme zur Ankurbelung der Wirtschaft zu stellen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Kommission und der Rat die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter und die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung in alle Bereichen der europäischen Säule sozialer Rechte einbeziehen müssen, damit die Chancengleichheit, die Erwerbstätigkeit von Frauen, faire Arbeitsbedingungen und eine tragfähige soziale Absicherung sowie die Beteiligung von Frauen auf allen Entscheidungsebenen gefördert werden; betont, dass die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter integraler Bestandteil dieses Plans sein muss; fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung dieses Plans das in den Verträgen verankerte Subsidiaritätsprinzip zu beachten;
2. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, jene Strategien und Rahmenbedingungen des sozialen Dialogs umzusetzen, die notwendig sind, um beim ökologischen Übergang zu Klimaneutralität Fortschritte zu erzielen, ohne dass jemand zurückgelassen wird, was bedeutet, dass dieser Prozess eingeleitet wird und durch ihn die Widerstandsfähigkeit der am stärksten gefährdeten und marginalisierten Europäer, insbesondere der Frauen, gestärkt wird, indem aus einem integrativen Ansatz heraus Wohlstand für die gesamte Gesellschaft geschaffen wird, die Arbeitnehmer angemessen geschützt werden und hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden;
3. fordert die Kommission, Eurostat, die Mitgliedstaaten und das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) auf, regelmäßig nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselte Daten zu COVID-19 und den sozioökonomischen Auswirkungen des Virus zu erheben; betont, dass im Hinblick auf eine fundierte Entscheidungsfindung auf EU-Ebene, auf nationaler und auf regionaler Ebene die Maßnahmen zum Wiederaufbau durch nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten untermauert werden müssen, wobei besonderes Augenmerk auf Bereiche zu legen ist, in denen es kaum Daten gibt und sie nicht vergleichbar sind;
4. stellt fest, dass es der Energiewende aufgrund der Unterrepräsentation von Frauen an unterschiedlichsten Talenten fehlt und somit der Wandel behindert wird, der zur Erreichung der Ziele des Pariser Übereinkommens (globale Klimaziele) und der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung erforderlich ist; fordert die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an der Arbeitswelt, da dies für Unternehmen, die Wirtschaft, die soziale Entwicklung und die Umwelt wichtig ist; hebt hervor, dass eine diversifizierte Arbeitnehmerschaft bessere Ergebnisse erbringt, nicht nur in Bezug auf mehr Kreativität und Innovationspotenzial, sondern auch was eine bessere Entscheidungsfindung und höhere Gewinne betrifft;
5. fordert die Kommission auf, die Europäische Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter (2020–2025) zu überwachen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, auf der Grundlage dieser Strategie nationale Gleichstellungsstrategien als wichtige Komponente der sozioökonomischen Maßnahmen zu verabschieden, die nach der COVID-19-Krise ergriffen werden;
6. betont, dass die Gleichstellung der Geschlechter nicht nur ein eigenständiges zentrales Entwicklungsziel ist, sondern durch sie auch die Produktivität einer Volkswirtschaft gesteigert wird und die Perspektiven künftiger Generationen verbessert werden; unterstreicht die Bedeutung eines höheren Frauenanteils in Entscheidungspositionen auf lokaler Ebene im Zusammenhang mit der Energiewende, einer schadstofffreien Kreislaufwirtschaft, weil sich dadurch Innovation und Rentabilität steigern, Risiken verringern und Nachhaltigkeitspraktiken fördern lassen;
7. unterstreicht, dass mehr Frauen und junge Menschen in Regierungen, im Bankensektor, in Unternehmen, Universitäten und regierungsunabhängige Organisationen einbezogen werden müssen, damit eine große Bandbreite an Strategien umgesetzt wird, durch die der ökologische Wandel vielfältiger und integrativer gestaltet wird;
8. stellt fest, dass Frauen für den Sektor der nachhaltigen Energie und den Erfolg eines schnelleren Energieübergangs eine entscheidende Rolle zukommt; unterstreicht, dass mehr Frauen gewonnen, gehalten und gefördert werden müssen und eine größere Vielfalt an Kompetenzen in den Bereich der nachhaltigen Energie eingebracht werden muss;
9. fordert die Kommission und den Rat auf, die Bedürfnisse von Frauen im Hinblick auf die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter genau zu prüfen, um die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt während und nach der COVID-19-Krise zu erleichtern, und fordert eine ehrgeizige soziale Pflegestrategie und einen demografischen Plan, um die Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit hochwertiger Einrichtungen für die Kinderbetreuung, die außerschulische Betreuung und die Langzeitpflege zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben uneingeschränkt umzusetzen und anzuwenden; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, im Hinblick auf den Ausbau der notwendigen Infrastruktur und Dienste im Bereich Pflege und Betreuung alle Synergien der einschlägigen Finanzinstrumente der EU zu nutzen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle möglichen Anstrengungen zu unternehmen, darunter auch die Annahme der Bestimmungen des Übereinkommens von Istanbul, um sämtliche Formen von Gewalt gegen Frauen, Kinder und ältere Menschen zu bekämpfen, da diese Form der Gewalt während der aufgrund der Pandemie verhängten Einschränkungen deutlich zugenommen hat;
10. fordert die Mitgliedstaaten auf, während die Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise noch bestehen, einen Sonderurlaub für Pflegepersonen und berufstätige Eltern festzulegen, der nicht übertragbar ist und vollständig bezahlt wird;
11. fordert die Kommission auf, Daten zur Bereitstellung verschiedener Arten von Pflege zu erheben und in eine Studie einfließen zu lassen, die sich mit dem Pflegedefizit befasst, und in der Folge einen Betreuungs- und Pflegedeal für Europa vorzuschlagen, mit dem der Übergang zu einer Betreuungs- und Pflegebranche gefördert werden soll; stellt fest, dass mit Hilfe des Betreuungs- und Pflegedeals Synergien mit den Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und Regionen hergestellt werden müssen, und darauf abgezielt werden sollte, die Zusammenarbeit und Koordination zu verbessern und im Hinblick auf Leistungen für entsprechende Investitionen und Rechtsvorschriften auf EU-Ebene zu sorgen;
12. fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung im Mittelpunkt aller Maßnahmen im Zusammenhang mit der konjunkturellen Erholung stehen, wobei die Lehren aus der COVID-19-Krise einzubeziehen sind;
13. betont, dass sich die Kommission und der Rat, auch bei der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise, an dem Leitprinzip orientieren müssen, dass Frauen und Männer das gleiche Entgelt für die gleiche Arbeit erhalten sollten, und dass die Maßnahmen die Gleichstellung der Geschlechter durchgängig berücksichtigen müssen; begrüßt die Zusage der Kommission, bis Ende 2020 verbindliche Vorschriften zur Lohntransparenz vorzulegen, um dem geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälle wirksam entgegenzuwirken, zumal die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen durch die Krise beeinträchtigt wird, wie aus ersten Berichten hervorgeht; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen müssen, um in Beschäftigungsbereichen mit hohem Frauenanteil gegen die geschlechtsspezifische Segregation vorzugehen und das geschlechtsspezifische Lohn- und Rentengefälle zu überwinden;
14. fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zügig und wirksam umzusetzen und anzuwenden, und fordert die Kommission auf, ihre Umsetzung wirksam zu überwachen; fordert die Mitgliedstaaten auf, zu prüfen, welche ergänzenden Maßnahmen erforderlich wären, um für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben von berufstätigen Eltern zu sorgen und dabei Alleinerziehenden gebührend Rechnung zu tragen;
15. fordert die Kommission auf, Daten zur Erbringung verschiedener Formen von Betreuung und Pflege (Kinderbetreuung, Betreuung älterer Menschen, Betreuung von Menschen mit Behinderungen oder von Menschen, die Langzeitpflege benötigen) zu erheben, die in eine Studie einfließen, die das Betreuungsgefälle untersucht, um eine Initiative für eine Europäische Betreuungsstrategie anzustoßen; stellt fest, dass eine solche Strategie die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten, so wie sie in den Verträgen niedergelegt sind, berücksichtigen müsste, aber darauf ausgerichtet wäre, die Zusammenarbeit und die Koordinierung sämtlicher Maßnahmen zu verbessern, was informellen Pflegepersonen und den Menschen, die sie betreuen, zugutekommen würde; betont, dass die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene in Verbindung mit der effizienten Verwendung von EU-Mitteln zur Entwicklung hochwertiger, zugänglicher und erschwinglicher Betreuungsdienste beitragen kann;
16. verurteilt, dass die Pandemie von einigen Regierungen als Vorwand für Rückschritte bei einigen Grundrechten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Frauen benutzt wird; verweist auf das unveräußerliche Recht auf Zugang zu Gesundheitsversorgung sowie das Recht, über den eigenen Körper zu bestimmen; betont daher, dass die Rechte in Bezug auf Gesundheitsversorgung im Bereich der reproduktiven Gesundheit, auf Verhütung und auf Abtreibung garantiert werden müssen, unter anderem durch eine Verlängerung der gesetzlichen Frist für einen Schwangerschaftsabbruch;
17. hebt hervor, dass mit der zunehmenden Zahl an Doppelverdienern und Alleinerziehenden ein neuer Bedarf an Kinderbetreuungsmöglichkeiten entstanden ist; weist darauf hin, dass hochwertige, verfügbare, zugängliche und erschwingliche Kinderbetreuungsmöglichkeiten für den Verbleib oder den Eintritt von Eltern auf den Arbeitsmarkt und die Verringerung des geschlechtsspezifischen Beschäftigungsgefälles unerlässlich sind; betont jedoch, dass diese Möglichkeiten der Kinderbetreuung auch Kindern arbeitssuchender Eltern und Kindern, die in prekären Familienverhältnissen leben, zur Verfügung stehen sollten;
18. betont, dass der Bedarf an formellen und informellen Langzeitpflegediensten in Anbetracht der sich abzeichnenden demografischen Entwicklungen wie etwa alternden Gesellschaften, niedrigeren Geburtenraten und folglich einem Rückgang der Erwerbsbevölkerung höher als je zuvor sein wird; weist darauf hin, dass die Bereitstellung von Pflegediensten und der entsprechenden Infrastruktur insbesondere für Frauen relevant ist, die häufiger als Männer sowohl in die formelle als auch in die informelle Pflege älterer Menschen und von Menschen mit Behinderungen, bei denen es sich zumeist auch um Frauen handelt, eingebunden sind; betont mit Blick auf informelle Pflegende die Bedeutung von familienfreundlichen Urlaubsregelungen und die Sicherstellung von Sozialversicherungsansprüchen;
19. unterstreicht die besondere Entwicklung im Bereich der Pflege- und Betreuungsleistungen während der COVID-19-Maßnahmen; fordert die Kommission vor diesem Hintergrund auf, als Plattform zu fungieren, um den Austausch bewährter Verfahren in Bezug auf die Qualität, Zugänglichkeit und Bezahlbarkeit von Pflege- und Betreuungsleistungen sowie die verschiedenen Pflege- und Betreuungsmodelle zu fördern; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Situation informeller Pflegepersonen zu prüfen und bewährte Verfahren, mit denen die Mitgliedstaaten deren Tätigkeit regulieren, auszutauschen;
20. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Teilhabe von Frauen in den Bereichen KI, IKT und MINT durch eine hochwertige, maßgeschneiderte digitale Bildung und individuell zugeschnittene Schulungen und Kompetenzentwicklung unter Berücksichtigung der Digitalisierung der Wirtschaft und des Arbeitsmarkts zu stärken, um ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu erreichen; betont in diesem Zusammenhang, dass nicht nur Online-Schulungen und Online-Kompetenzentwicklung vorgesehen werden müssen, sondern auch eine spezifische Schulung in dem Bereich; fordert die Kommission auf, im Rahmen der Umsetzung der Binnenmarktstrategie und der digitalen Agenda konkrete Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter zu verabschieden;
21. nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass sich die Telearbeit, die als eine der Maßnahmen gefördert wurde, um die Verbreitung von COVID-19 einzudämmen, allen Anzeichen zufolge am Arbeitsmarkt immer mehr zu einer dauerhaften Lösung entwickeln wird und dass dies die Arbeitsbedingungen, insbesondere von Frauen, mit ausdehnbaren Arbeitszeiten stark beeinträchtigen könnte, wobei Frauen gleichzeitig Aufgaben in den Bereichen Haushalt und Betreuung nachkommen; fordert nachdrücklich dazu auf, Maßnahmen zur Einhaltung der Rechtsvorschriften zu ergreifen, indem die Kontrollen in Bezug auf die Einhaltung der Arbeitszeiten verstärkt und gesunde und sichere Arbeitsbedingungen und Ruhezeiten im Einklang mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen gefördert werden;
22. weist darauf hin, dass der Übergang zu einer grünen Wirtschaft und die Energiewende Möglichkeiten bieten, um gegen systemische geschlechtsspezifische Diskriminierung vorzugehen und Gesellschaften in die Lage zu versetzen, Nutzen aus einer vielfältigeren Erwerbsbevölkerung zu ziehen; fordert die Inklusion breit gefächerter Fertigkeiten, darunter Bauingenieurwesen, Umweltwissenschaften, Marketing, Lehrtätigkeit und Gemeinschaftsaktion;
23. betont, dass gegenwärtige und künftige Karrierechancen und Laufbahnen in Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen, inklusiven Programmen und Strategien mit Anreizwirkung für Frauen und Mädchen geschaffen werden, Positionen in den MINT-Bereichen und in Nicht-MINT-Bereichen zu besetzen;
24. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen gleichberechtigten Zugang zu Technologie, Bildung, Schulung, Beschäftigung, Sozialschutzsystemen und Gesundheitsversorgung für alle zu gewährleisten, indem den Bedürfnissen von Frauen, die Mehrfachdiskriminierung erfahren, darunter Frauen mit Behinderungen und Gesundheitsproblemen, Frauen, die ethnischen Minderheiten angehören, ältere Frauen, Frauen ohne höheren Bildungsabschluss, Alleinerziehende, Frauen im ländlichen Raum und in Randgebieten, Flüchtlinge sowie LGBTQI+-Personen, Rechnung getragen wird, um ihr Potenzial auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen und ihre Teilnahme am gesellschaftlichen und bürgerschaftlichen Leben zu stärken, damit Chancengleichheit sichergestellt und das geschlechtsspezifische Lohngefälle beseitigt wird;
25. weist nachdrücklich darauf hin, dass die geschlechtsspezifische Perspektive in der künftigen Strategie zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen 2021 berücksichtigt werden muss, wobei durch gezielte Maßnahmen und Aktionen einem besseren Zugang zum Arbeitsmarkt gebührend Rechnung zu tragen ist;
26. betont, dass der Gleichstellungsaspekt durchgängig in Ausbildungsstrategien und -programmen berücksichtigt werden muss, da die am stärksten betroffenen Regionen eine bessere Zukunft auf der Grundlage von Nachhaltigkeit, Gleichheit und sozialer Gerechtigkeit verdienen;
27. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Beteiligung von Frauen am Entscheidungsprozess für politische Maßnahmen als Reaktion auf COVID-19 sicherzustellen;
28. fordert die Kommission und den Rat auf, verbindliche politische Maßnahmen hinsichtlich Lohntransparenz und Mindestlohn zu ergreifen;
29. fordert die Kommission auf, einen besonderen Ansatz für alleinerziehende Mütter anzunehmen, da diese aufgrund der Tatsache, dass sie häufig weniger als Männer verdienen und sie eher aus dem Erwerbsleben ausscheiden, wenn sie ein Kind bekommen, wirtschaftlich besonders gefährdet sind; fordert die Kommission daher auf, die Durchsetzung der bestehenden rechtlichen Instrumente zur grenzübergreifenden Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen zu verbessern und die Öffentlichkeit auf die Verfügbarkeit dieser Instrumente aufmerksam zu machen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, bei der Ermittlung praktischer Probleme im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten und Instrumente zur wirksamen Durchsetzung von Zahlungsverpflichtungen zu entwickeln;
30. fordert die Mitgliedstaaten auf, substanzielle Fortschritte bei der Überwindung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles zu erzielen, indem in prekäre Bereiche, in denen der Frauenanteil überwiegt, insbesondere die Pflege und die Reinigungsbranche, investiert und auf eine stärkere wirtschaftliche und gesellschaftliche Anerkennung dieser Arbeit gedrängt wird;
31. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Verhandlungen über die Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten und die Antidiskriminierungsrichtlinie nicht länger zu blockieren;
32. begrüßt die Zusage der Kommission, bis Ende 2020 verbindliche Maßnahmen zur Lohntransparenz vorzulegen; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig eine umfassende Zusammenarbeit und die Einbeziehung der Sozialpartner und sämtlicher interessierten Akteure ist;
33. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Pläne für eine gemeinsame und gerechte Verteilung der unbezahlten Betreuungspflichten, insbesondere die Betreuung von Kindern und älteren Menschen, zu verbessern, indem bewährte Verfahren und effiziente Beispiele berücksichtigt werden;
34. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den bedeutenden gesellschaftlichen Beitrag von Pflegekräften, die während der COVID-19-Pandemie an vorderster Front standen, anzuerkennen, um deren Arbeitsbedingungen zu verbessern und diese Berufe unter Einbeziehung der Sozialpartner und durch Tarifverhandlungen aufzuwerten;
35. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Arbeitgeber und die öffentliche Verwaltung eine effiziente Struktur zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen während der Telearbeit schaffen, die durch oder gegen ihre Beschäftigten verübt wird;
36. hebt hervor, dass Alleinerziehende in Europa anfälliger für Armut und Unsicherheit sind als andere Familien; fordert daher einen stärkeren Sozialschutz für Alleinerziehende, eine Erhöhung der Familienzulagen und einen garantierten Zugang zu öffentlichen Diensten, einschließlich Wohnraum; fordert Sofortmaßnahmen zum Schutz der ärmsten und schutzbedürftigsten Frauen, einschließlich Alleinerziehende, und zur weiteren Absicherung ihrer Existenz;
37. fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass eine angemessene soziale und finanzielle Unterstützung für Menschen in prekären Situationen, einschließlich Frauen, die armutsgefährdet sind oder in Armut leben, obdachlos oder durch soziale Ausgrenzung gefährdet sind, ausgeweitet wird;
38. fordert nachdrücklich, dass ehrgeizige Strategien verfolgt werden, die auf besonders schutzbedürftige Gruppen wie etwa Flüchtlinge, Migranten, Roma usw. ausgerichtet sind;
39. betont, dass die digitale Kompetenz durch Bildung und die Bereitstellung von Ressourcen unterstützt werden muss, um die digitale Kluft zu überwinden, die zum Vorschein kam, als Arbeit und Schule sowie zahlreiche Dienste und Einrichtungen plötzlich ins Internet verlagert wurden;
40. legt den Mitgliedstaaten nahe, die Leitlinien der Kommission für Beschäftigungspolitik in der EU zu befolgen, einschließlich der Bekämpfung prekärer Arbeitsverhältnisse, von denen häufig mehr Frauen als Männer betroffen sind, wobei die nationalen Arbeitsmarktmodelle gebührend zu berücksichtigen sind; fordert die Kommission auf, die Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern zu prüfen, um Verbesserungen ihrer besonderen Situation vorzuschlagen, da die COVID-19-Pandemie negative Trends in ihrer Beschäftigung möglicherweise weiter verstärkt;
41. hebt die Veränderungen hervor, die sich infolge des gerechten Übergangs für den Arbeitsmarkt und die Verteilung neuer umweltverträglicher Arbeitsplätze ergeben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Strategien zu entwickeln, um den Zugang von Frauen zu neuen umweltverträglichen Arbeitsplätzen sicherzustellen und das geschlechtsspezifische Gefälle bei der Beschäftigung im Bereich der erneuerbaren Energien zu verringern;
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
29.10.2020 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
25 8 1 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Christine Anderson, Simona Baldassarre, Robert Biedroń, Vilija Blinkevičiūtė, Annika Bruna, Margarita de la Pisa Carrión, Rosa Estaràs Ferragut, Frances Fitzgerald, Cindy Franssen, Heléne Fritzon, Lina Gálvez Muñoz, Lívia Járóka, Arba Kokalari, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Maria Noichl, Sandra Pereira, Pina Picierno, Sirpa Pietikäinen, Samira Rafaela, Evelyn Regner, Diana Riba i Giner, Eugenia Rodríguez Palop, María Soraya Rodríguez Ramos, Christine Schneider, Sylwia Spurek, Jessica Stegrud, Isabella Tovaglieri, Ernest Urtasun, Hilde Vautmans, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Chrysoula Zacharopoulou |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Radka Maxová, Kira Marie Peter-Hansen, Jadwiga Wiśniewska |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
25 |
+ |
PPE |
Rosa Estaràs Ferragut, Frances Fitzgerald, Cindy Franssen, Lívia Járóka, Arba Kokalari, Sirpa Pietikäinen, Christine Schneider, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska |
Renew |
Radka Maxová, Samira Rafaela, María Soraya Rodríguez Ramos, Hilde Vautmans, Chrysoula Zacharopoulou |
S&D |
Robert Biedroń, Vilija Blinkevičiūtė, Heléne Fritzon, Lina Gálvez Muñoz, Maria Noichl, Pina Picierno, Evelyn Regner |
Verts/ALE |
Kira Marie Peter-Hansen, Diana Riba i Giner, Sylwia Spurek, Ernest Urtasun |
8 |
- |
ECR |
Jessica Stegrud, Jadwiga Wiśniewska, Margarita de la Pisa Carrión |
GUE/NGL |
Sandra Pereira |
ID |
Christine Anderson, Simona Baldassarre, Annika Bruna, Isabella Tovaglieri |
1 |
0 |
GUE/NGL |
Eugenia Rodríguez Palop |
Erläuterungen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltungen
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
16.11.2020 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
38 13 4 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Atidzhe Alieva-Veli, Abir Al-Sahlani, Marc Angel, Dominique Bilde, Gabriele Bischoff, Vilija Blinkevičiūtė, Milan Brglez, Sylvie Brunet, David Casa, Leila Chaibi, Margarita de la Pisa Carrión, Klára Dobrev, Jarosław Duda, Estrella Durá Ferrandis, Lucia Ďuriš Nicholsonová, Rosa Estaràs Ferragut, Nicolaus Fest, Loucas Fourlas, Cindy Franssen, Heléne Fritzon, Helmut Geuking, Elisabetta Gualmini, Alicia Homs Ginel, France Jamet, Agnes Jongerius, Radan Kanev, Ádám Kósa, Stelios Kympouropoulos, Katrin Langensiepen, Miriam Lexmann, Elena Lizzi, Radka Maxová, Sandra Pereira, Kira Marie Peter-Hansen, Dragoș Pîslaru, Manuel Pizarro, Dennis Radtke, Elżbieta Rafalska, Guido Reil, Daniela Rondinelli, Mounir Satouri, Monica Semedo, Beata Szydło, Eugen Tomac, Romana Tomc, Yana Toom, Marie-Pierre Vedrenne, Nikolaj Villumsen, Marianne Vind, Maria Walsh, Stefania Zambelli, Tatjana Ždanoka, Tomáš Zdechovský |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Eugenia Rodríguez Palop, Anne Sander |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
38 |
+ |
ECR |
Helmut Geuking |
GUE/NGL |
Leila Chaibi, Eugenia Rodríguez Palop, Nikolaj Villumsen |
NI |
Daniela Rondinelli |
PPE |
David Casa, Jarosław Duda, Rosa Estaràs Ferragut, Loucas Fourlas, Cindy Franssen, Radan Kanev, Stelios Kympouropoulos, Dennis Radtke, Anne Sander, Eugen Tomac, Romana Tomc, Maria Walsh, Tomáš Zdechovský |
Renew |
Sylvie Brunet, Monica Semedo, Yana Toom, Marie-Pierre Vedrenne |
S&D |
Marc Angel, Gabriele Bischoff, Vilija Blinkevičiūtė, Milan Brglez, Klára Dobrev, Estrella Durá Ferrandis, Heléne Fritzon, Elisabetta Gualmini, Alicia Homs Ginel, Agnes Jongerius, Manuel Pizarro, Marianne Vind |
Verts/ALE |
Katrin Langensiepen, Kira Marie Peter-Hansen, Mounir Satouri, Tatjana Ždanoka |
13 |
- |
ECR |
Margarita de la Pisa Carrión, Lucia Ďuriš Nicholsonová, Elżbieta Rafalska, Beata Szydło |
ID |
Dominique Bilde, Nicolaus Fest, France Jamet, Elena Lizzi, Guido Reil, Stefania Zambelli |
PPE |
Ádám Kósa |
Renew |
Abir Al-Sahlani, Radka Maxová |
4 |
0 |
GUE/NGL |
Sandra Pereira |
PPE |
Miriam Lexmann |
Renew |
Atidzhe Alieva-Veli, Dragoș Pîslaru |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.
- [2] ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22.
- [3] ABl. C 137E vom 27.5.2010, S. 68.
- [4] Angenommene Texte, P9_TA(2020)0176.
- [5] Angenommene Texte, P9_TA(2020)0194.
- [6] Angenommene Texte, P9_TA(2020)0180.
- [7] Angenommene Texte, P9_TA(2019)0033.
- [8] Angenommene Texte, P8_TA(2019)0337.
- [1] ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.
- [9] ABl. L 185 vom 11.7.2019, S. 44.
- [2] ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22.
- [3] ABl. C 137E vom 27.5.2010, S. 68.
- [10] Angenommene Texte, P8_TA(2019)0202.
- [11] https://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/10163468/3-16102019-CP-EN.pdf/edc3178f-ae3e-9973-f147-b839ee522578
- [12] https://www.feantsa.org/public/user/Resources/resources/Rapport_Europe_2020_GB.pdf
-
[13] Eurofound (2018): „Upward convergence in the EU: Concepts, measurements and indicators“ (Aufwärtskonvergenz in der EU: Konzepte, Messungen und Indikatoren), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.
Eurofound (2017): „ Sixth European Working Conditions Survey – Overview report (2017 update)“ (Sechste Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen – Übersichtsbericht (Aktualisierung 2017)), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg. - [14] Statistiken zur Arbeitslosigkeit: Eurostat, Juli 2020.
- [15] Wirtschaftsprognose für die Union, Herbst 2020, Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/economy-finance/ip136_en.pdf
- [16] ABl. L 166 vom 30.4.2004, S. 1.