BERICHT über das Thema „Konnektivität und die Beziehungen zwischen der EU und Asien“
17.12.2020 - (2020/2115(INI))
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Reinhard Bütikofer
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Thema „Konnektivität und die Beziehungen zwischen der EU und Asien“
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union vom 28. Juni 2016,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 19. September 2018 mit dem Titel „Förderung der Konnektivität zwischen Europa und Asien – Elemente einer EU-Strategie“ (JOIN(2018)0031),
– unter Hinweis auf die am 27. September 2019 zwischen der EU und Japan geschlossene Partnerschaft für nachhaltige Konnektivität und hochwertige Infrastruktur,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der EU und der Vereinigten Staaten vom 12. Juli 2012 zum asiatisch-pazifischen Raum,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 28. Mai 2018 zu einer verstärkten sicherheitspolitischen Zusammenarbeit der EU in und mit Asien,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 15. Mai 2019 mit dem Titel „Die EU und Zentralasien: Neue Chancen für eine stärkere Partnerschaft“ (JOIN(2019)0009),
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 9. März 2020 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer umfassenden Strategie mit Afrika“ (JOIN(2020)0004),
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 16. April 2019 mit dem Titel „Die Europäische Union, Lateinamerika und die Karibik: Bündelung der Kräfte für eine gemeinsame Zukunft“ (JOIN(2019)0006),
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 27. April 2016 mit dem Titel „Eine integrierte Politik der Europäischen Union für die Arktis“ (JOIN(2016)0021),
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 18. März 2020 mit dem Titel „Politik für die Östliche Partnerschaft nach 2020: Stärkung der Resilienz – eine Östliche Partnerschaft, die allen Vorteile bringt“ (JOIN(2020)0007),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Oktober 2020 mit dem Titel „Ein Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan“ (COM(2020)0641),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. April 2020 mit dem Titel „Unterstützung des westlichen Balkans bei der Bekämpfung von COVID-19 und beim Wiederaufbau nach der Pandemie – Beitrag der Kommission im Vorfeld der Tagung der Staats- und Regierungschefs der EU und des westlichen Balkans am 6. Mai 2020“ (COM(2020)0315),
– unter Hinweis auf die 2015 angenommene Konnektivitätsagenda für den westlichen Balkan,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 7. Juni 2017 mit dem Titel „Ein strategisches Konzept für Resilienz im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU“ (JOIN(2017)0021),
– unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (2015) und die Aktionsagenda von Addis Abeba zur Entwicklungsfinanzierung (2015),
– unter Hinweis auf die Grundsätze der G20 für Investitionen in hochwertige Infrastruktur (2019) und den Fahrplan für die Entwicklung von Infrastruktur als Anlageklasse (2018),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Januar 2020 mit dem Titel „Sichere 5G-Einführung in der EU – Umsetzung des EU-Instrumentariums“ (COM(2020)0050),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der 13. Asien-Europa-Außenministertagung (ASEM) vom 20. und 21. November 2017 und die auf der Tagung abgegebene Erklärung des Vorsitzes,
– gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel und des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9‑0269/2020),
A. in der Erwägung, dass eine erweiterte globale Konnektivitätsstrategie für die EU eine wirksame Steuerung und eine breite Beteiligung vonseiten der Mitgliedstaaten sowie wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Interessenträger voraussetzt, damit die Grundwerte und gemeinsamen Interessen der EU wirksam vertreten werden;
B. in der Erwägung, dass die EU in einer zunehmend vernetzten und globalen Welt Konnektivitätsstrategien umsetzen und aufzeigen muss, um ihre Interessen, Werte und Standpunkte voranzubringen und die Zusammenarbeit mit ihren Partnern auszubauen, wenn es um den digitalen Bereich und um die Bereiche Gesundheit, Sicherheit, Übergang zu einer grünen Wirtschaft, Verkehr, Energie und vor allem menschliche Netzwerke geht; in der Erwägung, dass ein beträchtliches wirtschaftliches Potenzial, das zwischen Europa, Asien und anderen Kontinenten besteht, wegen mangelnder physischer und digitaler Infrastruktur nicht ausgeschöpft wird;
C. in der Erwägung, dass die Bedeutung einer wirksamen Konnektivitätsstrategie der EU durch die COVID-19-Pandemie, die die Schwächen wie auch die Stärken der europäischen und weltweiten Konnektivitätsnetze deutlich sichtbar gemacht hat, weiter hervorgehoben wurde; in der Erwägung, dass die Konjunkturhilfe für die Zeit nach der COVID-19-Krise eine neue Chance bietet und als Wendepunkt genutzt werden kann, um dafür zu sorgen, dass Investitionen nachhaltiger, digitaler und grüner werden, und gleichzeitig unsere Konnektivitätsagenden und somit die Resilienz zu stärken;
D. in der Erwägung, dass eine globale Konnektivitätsstrategie auf einem nachhaltigen und regelbasierten Konzept beruhen muss und den wichtigsten politischen Zielen der EU wie dem wirtschaftlichen Aufschwung, dem europäischen Grünen Deal, dem digitalen Wandel sowie der weltweiten Förderung der Menschenrechte und einem wirksamen Multilateralismus dienen sollte; in der Erwägung, dass regionale und globale sicherheitspolitische Rahmenwerke dazu beitragen sollten, ein sicheres Umfeld für gut funktionierende zwischenstaatliche Beziehungen zu schaffen; in der Erwägung, dass diese Rahmenwerke auf der Stärke Europas in der Handelspolitik und der Diplomatie aufbauen und auf neue und dringende Herausforderungen wie weltweite Gesundheit und Sicherheit, hybride Bedrohungen, Terrorismus und Armut eingehen sollten;
E. in der Erwägung, dass die Konnektivität bereits ein wesentlicher Bestandteil zahlreicher EU-Strategien ist; in der Erwägung, dass die Kohärenz und Sichtbarkeit aller Konnektivitätsmaßnahmen verbessert werden sollte; in der Erwägung, dass sich die globale Vernetzung auf die Wettbewerbsfähigkeit Europas und von Drittländern auswirkt und Geschäftsmöglichkeiten für europäische und andere Unternehmen, vor allem KMU, bietet und es somit ermöglicht, gemeinsamen Wohlstand zu erreichen;
F. in der Erwägung, dass eine nachhaltige Konnektivitätsstrategie dazu dienen sollte, die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zu verwirklichen;
G. in der Erwägung, dass die Umsetzung der Konnektivitätsstrategie der EU im mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021–2027 eigene öffentliche Finanzmittel, eine Zuweisung personeller Ressourcen sowie erneute Anstrengungen zur Förderung des Engagements der Privatwirtschaft erfordern wird, wie dies in der gemeinsamen Mitteilung von 2018 zum Thema „Förderung der Konnektivität zwischen Europa und Asien“ bereits ausdrücklich erwähnt wird; in der Erwägung, dass viele Entwicklungsgebiete auf Vorschriften beruhende Investitionen in erheblichem Umfang benötigen, um insbesondere nach der COVID-19-Pandemie erneut an wirtschaftlicher Dynamik zu gewinnen;
H. in der Erwägung, dass für die EU als eines der weltweit größten Wirtschaftsgebiete und als Vorreiterin im Bereich der regionalen Zusammenarbeit und der Zusammenführung von Menschen die globale Konnektivitätsstrategie für die Umsetzung und Förderung ihrer globalen Agenda einschließlich des Konzepts „Team Europa“ sowie der regionalen Agenden wie der Arbeit an einer europäischen Strategie für den indopazifischen Raum und der Zusammenarbeit im Rahmen des ASEM durch Synergien zwischen den wichtigsten politischen Zielen der EU einen Mehrwert bieten und dadurch die Rolle der EU als globaler Akteur stärken kann;
I. in der Erwägung, dass die Freihandelsabkommen der EU mit Japan und Südkorea den Handel zwischen Asien und Europa ankurbeln werden und eine verbesserte Verkehrsinfrastruktur erforderlich machen;
J. in der Erwägung, dass die im Jahr 2019 zwischen der EU und Japan eingegangene Konnektivitätspartnerschaft die Bedeutung der Strategie noch gesteigert hat; in der Erwägung, dass auch mit anderen asiatischen Partnern – einschließlich des aufstrebenden globalen Akteurs Indien – Partnerschaften eingegangen werden sollten; in der Erwägung, dass Afrika und die Europäische Nachbarschaft zu vorrangigen Regionen im Bereich der Konnektivität bestimmt werden sollten;
K. in der Erwägung, dass die gemeinsame Mitteilung über die Beziehungen zwischen der EU, Lateinamerika und der Karibik in der Strategie ebenfalls Berücksichtigung finden sollte;
L. in der Erwägung, dass die globale Konnektivitätsstrategie Bestandteil des Arbeitsprogramms der Kommission für 2021 sein sollte;
M. in der Erwägung, dass es von grundlegender Bedeutung ist, die bestehende Infrastruktur für umweltfreundliche Verkehrsträger in Europa und darüber hinaus zu erhalten; in der Erwägung, dass Europa mehr in nachhaltige Infrastruktur wie etwa ein modernes Hochgeschwindigkeitsbahnnetz, das einige Luftverkehrswege in Europa ersetzen könnte, investieren muss; in der Erwägung, dass die Erfahrung gezeigt hat, dass Projekte, die nicht nachhaltig sind, eine hohe Verschuldung und die Verschwendung von Ressourcen nach sich ziehen, den Nutzen von Infrastrukturinvestitionen für die örtliche Bevölkerung beeinträchtigen, zu mehr Verschmutzung führen und der Umwelt schaden;
N. in der Erwägung, dass globale Akteure in den letzten Jahren das Potenzial von Verkehrsverbindungen erkannt und eine führende Rolle bei der Verfolgung einer strategischen Entwicklung der globalen Infrastruktur übernommen haben; in der Erwägung, dass sich derzeit insbesondere im Schienen- und Seeverkehr neue Möglichkeiten für die Verkehrsnetze zwischen der EU und Asien ergeben; in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise gezeigt hat, dass lückenlose Verkehrsverbindungen nach Asien für die gesicherte Aufrechterhaltung der Lieferketten von Waren aller Art wesentlich sind; in der Erwägung, dass der Verkehr zwischen der EU und Asien in Bezug auf das Handelsvolumen und die zurückgelegten Entfernungen weltweit unübertroffen ist; in der Erwägung, dass die Sicherheit, der Schutz und die ökologische Nachhaltigkeit aller Verkehrsträger, die zwischen der EU und Asien zum Einsatz kommen, unter besonderer Berücksichtigung der Treibhausgasemissionen gewährleistet werden müssen;
Grundsätze der Konnektivitätsstrategie
1. weist auf die grundlegende Rolle hin, die die Konnektivität im Rahmen der geopolitischen Beziehungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten spielt, und betont, dass die Konnektivität als ein wesentlicher Leitgedanke der Europäischen Union tief in der Herangehensweise der EU an nationale und internationale Herausforderungen verankert ist; weist darauf hin, dass die Konnektivitätspolitik in der EU in der Vergangenheit erfolgreich umgesetzt wurde und dass Maßnahmen im Bereich der Konnektivität zunehmend in zahlreichen Außenbeziehungen der EU zum Tragen kommen;
2. fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, eine globale EU-Konnektivitätsstrategie als Erweiterung der derzeitigen EU-Strategie zur Förderung der Konnektivität zwischen Europa und Asien zu schaffen, um die europäische Konnektivitätsphilosophie und ‑politik mit dem Ziel in Einklang zu bringen, die Rolle der EU als einem wahren und unverzichtbaren geopolitischen und geoökonomischen Akteur mit einheitlicher Botschaft, der als interkultureller Mittler fungiert, zu stärken und Partnerschaften mit Demokratien rund um den Globus, die unsere Grundwerte teilen, auszubauen; in der Erwägung, dass spezifische regionale Prioritäten und Maßnahmen wie die der Östlichen Partnerschaft, der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP), der gemeinsamen Mitteilung über die Beziehungen zu Lateinamerika und der Karibik und einer künftigen Strategie für den indopazifischen Raum mit der Strategie in Einklang gebracht werden sollten;
3. betont, dass sich die weltweiten Herausforderungen verschärfen würden, wenn es zu einer Spaltung in gegnerische Lager oder zu einer vollkommenen Zersplitterung der Welt käme; ist daher der Ansicht, dass die Konnektivität als ein Grundsatz gefördert werden sollte, bei dem Zusammenarbeit angestrebt wird, wo immer dies erforderlich und möglich ist;
4. betont, dass die Konnektivität als eine Schlüsselpriorität der Arbeit der EU dienen sollte, um die Ambitionen Europas zu bekräftigen, einen proaktiveren Standpunkt Europas in der Weltpolitik zu erreichen und Bedingungen für die auf bilateraler Ebene und in multilateralen Foren erfolgende Zusammenarbeit Europas mit anderen Ländern zur Förderung einer fiskalisch, wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen Konnektivität festzulegen;
5. erwartet, dass die Strategie zur Umsetzung der wichtigsten politischen Rahmenziele der EU beiträgt, die darin bestehen, eine starke und gerechte Union aufzubauen, in friedliche und respektvolle internationale Beziehungen zu investieren, unter anderem auf der Grundlage ehrgeiziger Handelsabkommen, die den europäischen Grünen Deal und den digitalen Wandel vorantreiben, zu nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Fortschritten beizutragen und die weltweite Gerechtigkeit zu fördern;
6. ist der Ansicht, dass die Förderung einer nachhaltigen Form der Globalisierung eine Zusammenarbeit mit Drittländern bei der Umsetzung des Übereinkommens von Paris und der Ziele für nachhaltige Entwicklung als Kernbestandteile der Strategie erfordert;
7. ist der Ansicht, dass bei der Strategie auf der Grundlage der Grundwerte und gemeinsamen Interessen der EU ein breites Spektrum politischer, wirtschaftlicher, kultureller, nachhaltigkeitsbezogener und sicherheitspolitischer Aspekte umfassend berücksichtigt werden muss, dass sie für die Umsetzung von Vorzeigeprojekten sorgen muss, mit denen unsere Werte der Freiheit, der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie, der Solidarität gegen Diskriminierung, der Nachhaltigkeit, der Nichtausgrenzung, der Transparenz im Bereich der sozialen Gerechtigkeit, der Chancengleichheit, der Gegenseitigkeit und der Einhaltung eines regelbasierten Multilateralismus veranschaulicht werden, und dass durch die Strategie die internationale Rolle der EU im Bereich der Normsetzung gestärkt werden muss; ist der Ansicht, dass für die Umsetzung der Strategie personelle und finanzielle Ressourcen in angemessenem Umfang bereitgestellt werden müssen;
8. lädt Interessenträger aus Wirtschaft und Gesellschaft sowie fachkundige Sachverständige auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten ein, sich an der Ausarbeitung und Umsetzung der Strategie zu beteiligen; fordert die Kommission auf, geeignete Foren für eine solche Einbindung einzurichten; besteht darauf, dass die Parlamente bei der Gestaltung und Überwachung der Konnektivitätspolitik eine aktive Rolle spielen;
9. weist darauf hin, dass es Investitionen in die Konnektivität bedarf, um nachhaltiges Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen; betont, dass bei diesen Investitionen das Gemeinwohl, die Transparenz, die Markteffizienz, gleiche Wettbewerbsbedingungen einschließlich eines fairen Zugangs zu Beschaffungsmärkten und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gewahrt und gleichzeitig Schuldenfallen vermieden werden sollten; betont, dass bei Investitionen dieser Art die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit und eine mit dem Übereinkommen von Paris in Einklang stehende Dekarbonisierung der Wirtschaft sowie die Weiterqualifizierung der Arbeitskräfte unterstützt und hohe Standards in den Bereichen Umwelt und biologische Vielfalt eingehalten werden müssen; betont darüber hinaus, dass sie strengen Anforderungen der EU in den Bereichen Sozial- und Arbeitsrecht, Transparenz, Menschenrechte, Sorgfaltspflicht, Interoperabilität und verantwortungsvolle Staatsführung genügen müssen und den von den Projekten betroffenen Menschen auf der Grundlage geeigneter, inklusiver und öffentlicher Konsultationen von Interessenvertretern und eines freien Zugangs – auch für lokale Interessenträger wie KMU – ein Mitspracherecht eingeräumt werden muss;
10. lädt alle europäischen Länder einschließlich der Länder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), des westlichen Balkans und der Europäischen Nachbarschaft ein, sich der Konnektivitätsstrategie der EU anzuschließen und die verschiedenen Entwicklungsregionen funktional einzubinden; legt dem Vereinigten Königreich insbesondere in Anbetracht des aktuellen Berichts des Unterhauses über die Zukunft der internationalen Politik des Vereinigten Königreichs nahe, sich bei der Förderung der strategischen internationalen Konnektivität mit der EU zusammenzutun; ist der Ansicht, dass Projekte, die von mehreren europäischen Ländern geleitet werden, Vorrang genießen sollten;
11. misst der Notwendigkeit einer fairen Zusammenarbeit mit unseren Partnern und anderen entsprechenden Ländern und Regionen größte Bedeutung bei und ist der Ansicht, dass gleichzeitig „Soft Powers“ eingesetzt werden sollten, um die europäischen Werte zu fördern und starke und beständige Partnerschaften zu sichern; ist der Ansicht, dass die Strategie gemeinsame Vorteile schaffen, gegenseitigen Marktzugang sicherstellen und einseitige Abhängigkeiten oder Schuldenfallen, die die Autonomie der beteiligten Länder gefährden, verhindern muss und in gegenseitigem Respekt durchgeführt werden sollte;
12. betont, dass der westliche Balkan als Priorität für die Strategie äußerst wichtig ist; ist der Ansicht, dass durch die Strategie positive Synergien mit anderen politischen und wirtschaftlichen Prozessen in der Region geschaffen werden können, was insbesondere die regionale Integration angeht; ist der Ansicht, dass bestehende Infrastrukturpläne für die Länder des westlichen Balkans, wie etwa die Konnektivitätsagenda für den westlichen Balkan, mit der Strategie in Einklang gebracht werden sollten; begrüßt, dass die im westlichen Balkan im Bereich der Konnektivität getätigten Investitionen im Zusammenhang mit dem Wirtschafts- und Investitionsplan für die Region an Dynamik gewinnen; betont zudem die Bedeutung der Östlichen Partnerschaft und den Schwerpunkt, der in der gemeinsamen Mitteilung vom 18. März 2020 auf das Thema Konnektivität gelegt wurde;
Steuerung der Strategie
13. betont, dass die Strategie in dem Streben nach interner Konnektivität innerhalb der EU sowie zwischen der EU und ihren potenziellen künftigen Mitgliedern – etwa durch das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) oder die Drei-Meere-Initiative – überwacht und koordiniert werden muss, wobei es die gemeinsamen Werte, Standards und Interessen zu stärken und die Verantwortung für die Strategie zwischen den Organen der Union und den Mitgliedstaaten zu teilen gilt; ist der Ansicht, dass die Strategie ohne aktive Beteiligung der Mitgliedstaaten ein Auto ohne Räder wäre;
14. weist auf den mehrdimensionalen Charakter der Strategie hin, der eine wirksame Koordinierung bestehender Strategien, Maßnahmen und Projekte zur Förderung der internationalen Konnektivität und Interoperabilität erfordern wird; erwartet, dass bestehende Koordinierungsbemühungen zwischen dem EAD und den Generaldirektionen der Kommission in dieser Hinsicht verbessert und gestrafft werden;
15. betont, dass die Strategie einer klareren Führung und einer Aufteilung der Zuständigkeiten innerhalb der Kommission auf allen betroffenen Ebenen einschließlich der obersten bedarf; schlägt daher vor, dass die Umsetzung der Strategie von der Gruppe der Kommissionsmitglieder für ein stärkeres Europa, die als Koordinierungsgremium für die Konnektivität fungieren sollte, unter dem gemeinsamen Vorsitz des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidenten (HR/VP) und eines Konnektivitätskoordinators der Kommission, idealerweise eines Exekutiv-Vizepräsidenten, regelmäßig erörtert wird;
16. empfiehlt, dass der EAD das Sekretariat des Koordinierungsgremiums für die Konnektivität stellt, während die entsprechende Arbeitsebene alle zuständigen Generaldirektoren einbeziehen sollte und die Generalsekretäre der Kommission und des EAD den gemeinsamen Vorsitz innehaben sollten, damit ein Höchstmaß an Synergien und Effizienz ermöglicht wird;
17. hält es für wichtig, das Parlament, den Rat, die Mitgliedstaaten und die nationalen Parlamente in die Strategie einzubeziehen; besteht darauf, dass die Kommission regelmäßig Bericht erstattet und dabei die Erfolge, die durch die Umsetzung der Strategie erzielt worden sind, darlegt, um eine ausführliche Erörterung im Parlament und im Rat zu ermöglichen; regt an, dass in den Regierungen der Mitgliedstaaten nationale Konnektivitätskoordinatoren ernannt werden; ist der Ansicht, dass eine eigens zu diesem Zweck eingerichtete Arbeitsgruppe des Rates die Kohärenz, die praktische Umsetzung und die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten im Bereich der Konnektivität verbessern könnte; schlägt vor, dass die Beschlussfassung im Bereich der Konnektivität mit qualifizierter Mehrheit erfolgt, außer wenn es um Bereiche geht, die für die nationale Sicherheit relevant sind oder damit zusammenhängen;
18. ist der Auffassung, dass der Informationsaustausch mit einschlägigen Interessenträgern, einschließlich der Finanzierungsinstitutionen der EU, und deren aktive Einbindung in Anbetracht der in diesem Bereich bestehenden Investitionslücken für den Erfolg der Strategie von entscheidender Bedeutung sind; empfiehlt die Einsetzung einer hochrangigen Expertengruppe für internationale Konnektivität als ein die Kommission beratendes Gremium, in dem Vertreter von Unternehmen – wie in dem in der gemeinsamen Mitteilung vom 19. September 2018 dargelegten Vorschlag für eine Wirtschaftsberatungsgruppe vorgesehen –, Vertreter der Zivilgesellschaft und andere Interessenträger unter anderem aus den Bereichen Menschenrechte, Umwelt und Arbeitnehmerrechte sowie internationale Finanzinstitute vertreten sind, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Europäischen Investitionsbank (EIB) als der EU-Bank liegen und dem Kriterium der Geschlechterparität entsprochen werden sollte;
19. ist der festen Überzeugung, dass die europäischen Entwicklungsbanken und die Entwicklungsbanken der Mitgliedstaaten, Investitionsagenturen und Exportkreditagenturen eine zentrale Rolle bei der Verwaltung von Investitionen in internationale Konnektivitätsprojekte spielen sollten, insbesondere im Hinblick auf die Mobilisierung von Beteiligungen der Privatwirtschaft an der Finanzierung und Umsetzung von Vorhaben und im Hinblick auf Beratungsleistungen zum Investitionsbedarf und zu bestehenden Investitionsrahmen, je nach Entwicklungsstand des betreffenden Landes; spricht sich dafür aus, eine zentrale Schnittstelle für die Privatwirtschaft einzurichten;
20. ist der Ansicht, dass die EIB und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) in diesem Zusammenhang Aufgaben übernehmen könnten; ist der festen Ansicht, dass die aktive Förderung der Beteiligung der Privatwirtschaft an bankfähigen internationalen Konnektivitätsprojekten ein Eckpfeiler der Strategie sein muss; fordert, dass die laufenden Arbeiten zur Stärkung der europäischen Architektur für Entwicklungsfinanzierung vorangetrieben werden, damit möglicherweise eine vollwertige europäische Entwicklungsbank entsteht; spricht sich für eine Zusammenarbeit mit anderen internationalen Finanzinstituten auf der Grundlage der Werte und strategischen Interessen Europas aus;
21. betont, dass die Strategie – wenn sie glaubwürdig sein soll – mit den erforderlichen Instrumenten und Mitteln ausgestattet sein muss, um sie in einem Maße umsetzen zu können, die ihren Ansprüchen genügt; begrüßt den beträchtlichen Umfang der von der EU für die internationale Zusammenarbeit bereitgestellten Mittel und nicht zuletzt die im Vergleich zu anderen großen Weltmächten beträchtliche Höhe der Zuschüsse, die sich von 2014 bis 2018 auf 345 Mrd. EUR beliefen;
22. kritisiert, dass die Öffentlichkeit in der Vergangenheit nicht in ausreichendem Maße für die internationalen Beiträge der EU zur Förderung und Finanzierung von Konnektivitätsmaßnahmen sensibilisiert worden ist und die Maßnahmen nicht in ausreichendem Maße sichtbar waren, und fordert, dass unverzüglich entsprechende Änderungen vorgenommen werden; weist ferner auf die Notwendigkeit hin, eine eigene Kommunikationspolitik für die Strategie zu erarbeiten, und fordert eine klarere und wirksamere Kommunikation über die Vorteile, Leistungen und Ziele der Strategie, damit sie die Unterstützung erhält, die sie benötigt, um erfolgreich zu sein; weist auf das diesbezügliche Potenzial von Vorzeigeprojekten hin;
23. ist der Ansicht, dass zur Verwirklichung der Ziele der Strategie im Rahmen des MFR 2021–2027 öffentliche Mittel in ausreichender Höhe bereitgestellt werden sollten; fordert, dass die Strategie in den künftigen Verordnungen über das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) und das Instrument für Heranführungshilfe (IPA III) verankert wird, damit die EU die Ziele der Strategie wirksam erreichen kann, indem EU-Finanzierungsprogramme wie InvestEU und insbesondere der Europäische Fonds für nachhaltige Entwicklung plus (EFSD +), die Garantie für Außenmaßnahmen und regionale Investitionsfazilitäten wie die Nachbarschaftsinvestitionsfazilität (NIF), die Investitionsfazilität für Zentralasien (IFCA) und die Investitionsfazilität für Asien (AIF) genutzt werden; weist außerdem auf die Möglichkeit hin, Partnerländern zu helfen, Finanzierungsmechanismen im eigenen Land zu entwickeln;
24. ist der Ansicht, dass mit der Strategie zwar ein mehrdimensionaler Ansatz verfolgt wird, sie aber auch eindeutig auf eine bestimmte Reihe von Prioritäten ausgerichtet sein sollte; begrüßt die bemerkenswerte Aufnahme der Konnektivitätsagenda der EU in das Achtzehnmonatsprogramm des deutschen, portugiesischen und slowenischen Vorsitzes des Rates der Europäischen Union; hält es für wichtig, Vorzeigeprojekte für die relevanten Branchen zu ermitteln, die einen großen europäischen Mehrwert haben, strategische öffentliche Interessen vertreten und den einzigartigen wertebasierten Ansatz der EU aufzeigen sollten; fordert die Kommission und den EAD auf, Kriterien für die Ermittlung derartiger Projekte vorzuschlagen;
25. begrüßt Initiativen wie die Grundsätze der G20 für Investitionen in hochwertige Infrastruktur und die Resolution der Umweltversammlung der Vereinten Nationen zu nachhaltiger Infrastruktur; legt der Kommission, dem EAD und den Mitgliedstaaten nahe, die strategische Herangehensweise der EU an die internationale Konnektivität in allen multilateralen und plurilateralen Foren wie etwa der Generalversammlung der Vereinten Nationen, dem ASEM oder den G7 bekannt zu machen;
Prioritäten der Strategie
Übergang zu einer grünen Wirtschaft
26. weist auf die Rolle der EU hin, die sie bei der Umsetzung des Übereinkommens von Paris unter anderem durch die Förderung der Kreislaufwirtschaft und Investitionen in klimaresiliente Vorhaben spielt; ist der Ansicht, dass die Bewältigung des Klimawandels im Interesse der Dekarbonisierung der Volkswirtschaften sowie der Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Umwelt insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung hochwertiger Infrastruktur eine übergreifende Priorität der Strategie sein sollte; weist darauf hin, dass die Erhaltung der bestehenden Infrastruktur für umweltfreundliche Verkehrsträger in Europa und darüber hinaus von größter Bedeutung ist; fordert eine systematische Ökologisierung der maßgeblichen Investitionen in die Konnektivität; empfiehlt in diesem Zusammenhang, dass transparente Ausschreibungskriterien für die Lebenszykluskosten von Produkten und Dienstleistungen sowie für die Einhaltung von Normen und Vorschriften der EU aufgestellt werden; ist der Ansicht, dass eine sozial gerechte und nachhaltige Ökologisierung der Entwicklungszusammenarbeit, Investitionen in die Infrastruktur im Allgemeinen und insbesondere die Energiedimension Angelegenheiten sind, die hohe Priorität genießen; erachtet die Zusammenarbeit in den Bereichen alternative Energiequellen und Energieeffizienz als wichtiges Leuchtturmprojekt; schlägt vor, die Zusammenarbeit bei der Entwicklung erneuerbarer Energieträger zu einer Säule der Konnektivität zwischen der EU und Afrika zu machen; betrachtet den Kapazitätsaufbau für Nachhaltigkeit als zentrale Dimension; begrüßt die ehrgeizige wissenschaftliche Zusammenarbeit, die besteht, wenn es darum geht, die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an seine Folgen voranzutreiben, die biologische Vielfalt zu schützen und die Kreislaufwirtschaft, nachhaltiges Wachstum und einen gerechten Übergang zu fördern;
Verkehr
27. fordert nachdrücklich ein auf einer engen Zusammenarbeit mit Drittländern beruhendes globales, koordiniertes Vorgehen mit dem Ziel, die Konnektivität und die Widerstandsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur und der Transportbranche zur Unterstützung der globalen Lieferketten wiederherzustellen und zu erhalten; begrüßt die Zusammenarbeit zwischen der EU und Asien bei Initiativen wie dem Verkehrskorridor Europa-Kaukasus-Asien (TRACECA-Programm) und die Förderung neuer Initiativen im Bereich des nachhaltigen Verkehrs, die gemeinsam mit wichtigen asiatischen Partnern wie etwa Indien und Zentralasien betrieben werden;
28. betont, dass die EU das gut ausgebaute TEN-V-Netz an die Netze in Asien anbinden und gleichzeitig ihre eigenen TEN-V-Projekte innerhalb der EU, wie unter anderem das Projekt „Rail Baltica“, abschließen sollte; begrüßt die Annahme des Wirtschafts- und Investitionsplans der EU für den westlichen Balkan und die fortlaufende Erweiterung des TEN-V der EU im westlichen Balkan und in den Ländern der Östlichen Partnerschaft, das aufgrund seiner geografischen Lage als Schlüsselelement der Konnektivitätsstrategie betrachtet werden sollte; ist der Ansicht, dass ein TEN-V-Sonderkoordinator für die Erweiterungsländer und die Länder der Östlichen Partnerschaft ernannt werden sollte;
29. hebt die Bedeutung von Schienenverbindungen hervor; weist darauf hin, dass für einheitliche Rechtsvorschriften über den Eisenbahngüterverkehr auf dem gesamten eurasischen Kontinent gesorgt werden muss; fordert die Ausweitung der Anwendung der technischen Spezifikationen der EU, insbesondere was die Sicherheitsstandards für Gefahrguttransporte auf der Schiene und die Einhaltung der entsprechenden OTIF[1]-Leitlinien gemäß Anhang 2 des SMGS[2] betrifft, sowie die Schaffung neuer wirtschaftlicher Perspektiven durch die Öffnung der Märkte und die Förderung von Investitionsmöglichkeiten;
30. betont, wie wichtig die laufenden Verhandlungen über umfassende Luftverkehrsabkommen mit Partnerländern in Asien sind, darunter insbesondere das Abkommen zwischen der EU und dem Verband südostasiatischer Nationen (ASEAN), durch das faire und transparente Marktbedingungen geschaffen würden, die auf einem eindeutigen Regelungsrahmen und insbesondere auf der Einhaltung der hohen EU-Standards beruhen; hält es für wichtig, dass die EU asiatische Länder bei der Eindämmung der Auswirkungen der zivilen Luftfahrt auf den Klimawandel unterstützt;
31. fordert die Kommission auf, bei ihren Seeverkehrsinitiativen weitere Fortschritte anzustreben, um die Verwaltungsformalitäten zu digitalisieren und zu vereinfachen und die maritime Sicherheit in den asiatischen Häfen mithilfe der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation und durch Seeverkehrsabkommen zu verstärken; betont, wie wichtig es ist, im Wege einschlägiger Seeverkehrsabkommen, die dazu beitragen, den Seeverkehr zu regulieren, zu erleichtern und nachhaltiger zu gestalten, die Zusammenarbeit mit Drittländern in Asien zu intensivieren;
32. betont, dass mit der Strategie dafür gesorgt werden muss, dass Transportunternehmer aus Asien die EU-Standards im Bereich des Straßenverkehrs einhalten müssen; fordert, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Durchsetzung der Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten in diesem Bereich zusammenarbeiten;
Digitaler Wandel
33. weist nachdrücklich darauf hin, dass die Digitalisierung eine Schlüsseldimension für das 21. Jahrhundert ist, und weist auf die Auswirkungen hin, die sie auf den Alltag aller Menschen weltweit hat; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, ihre Ambitionen zu steigern, wenn es um den digitalen Wandel geht; erwartet, dass die EU – auf Augenhöhe mit den USA und China – zu einem wettbewerbsfähigen globalen Akteur bei der Digitalisierung wird; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die Förderung der digitalen Konnektivität und des digitalen Zugangs durch Netze mit sehr hoher Kapazität, die auf Glasfaser und 5G beruhen, für die EU hohe Priorität hat; ist der Ansicht, dass die Entwicklung einer offenen strategischen Autonomie in diesem Bereich auch eine Diversifizierung der Lieferkette von Ausrüstungsherstellern mittels Förderung offener und interoperabler Netzarchitekturen und Digitalisierungspartnerschaften mit Drittländern und ‑regionen umfassen muss, die unsere Werte teilen und beim Einsatz von Technologie die Grundrechte uneingeschränkt achten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Konnektivitätsprojekte mit Drittländern davon abhängig zu machen, dass die betreffenden Länder Technologie im Inland wie auch im Ausland auf ethisch vertretbare Weise nutzen; weist in diesem Zusammenhang nachdrücklich darauf hin, dass der Aspekt der Sicherheit vorrangig ist;
34. betont, dass die EU als Normgeberin anstreben sollte, bei der Festlegung, Verteidigung und Förderung internationaler Normen, Standards und Verfahren, die auf einer friedlichen, sicheren, auf Rechtsstaatlichkeit beruhenden und offenen IKT-Umgebung sowie einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Digitalisierung gründen, mitbestimmend zu sein, wobei auch Bedrohungen im Bereich der Cybersicherheit angegangen und die Menschenrechte und Freiheiten online geschützt werden, einschließlich des Schutzes personenbezogener Daten;
35. empfiehlt, die Zusammenarbeit mit den ASEAN-Ländern sowie mit Indien, Japan, den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Südkorea, Neuseeland und anderen im Bereich des Datenschutzes erheblich zu intensivieren, um Angemessenheitsbeschlüsse für Datenströme voranzubringen; ist der Ansicht, dass die in Handelsabkommen enthaltenen Bestimmungen über den elektronischen und den digitalen Handel den Zielen der digitalen Säule der Strategie dienen sollten; stellt in Bezug auf Datenströme fest, dass die EU in mehreren Verhandlungen bereits Vorschläge im Einklang mit dem Datenschutz und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)[3] unterbreitet hat; stellt fest, dass der Angemessenheitsbeschluss in Bezug auf Japan ein Beispiel für die Weiterentwicklung der digitalen Integration setzt; spricht sich dafür aus, die Agenda der digitalen Konnektivität mit der anstehenden Strategie der EU für die globale Zusammenarbeit im digitalen Bereich zu verknüpfen;
36. betont, dass die 5G-Infrastruktur ein Baustein der strategischen Resilienz Europas ist; fordert die Kommission auf, einen Plan zur Entwicklung des europäischen 5G und zum Abbau der von Drittländern, die die Werte und Normen Europas nicht teilen, errichteten 5G-Technik zu entwerfen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Konnektivitätsprojekte mit Drittländern in starkem Maße davon abhängig zu machen, dass die betreffenden Länder Technologie im Inland wie auch im Ausland auf ethisch vertretbare Weise nutzen; begrüßt die Vorkehrungen für die Cybersicherheit, die im Programm „Digitales Europa“ hinsichtlich des Ausschreibungsverfahrens getroffen wurden; spricht sich in Anbetracht der extraterritorialen Anwendungsmöglichkeiten des Konzepts für die Einbeziehung der 5G-Toolbox in die Förderung der digitalen Konnektivität aus; legt der Kommission nahe, die im Bereich des Mobilfunks geschlossenen internationalen Roaming-Vereinbarungen der EU mit ihren Partnern im Bereich der Konnektivität zu replizieren; begrüßt die Initiative zum Internet der nächsten Generation und Investitionen in Projekte im Bereich der digitalen Infrastruktur wie etwa das Tiefseekabel im Rahmen des Projekts „Building the Europe Link to Latin America“ (BELLA); empfiehlt der Kommission, den tatsächlichen Bedarf an gezielter digitaler öffentlicher Entwicklungshilfe (ODA) zu ermitteln; schlägt der Kommission vor, die Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Ländern zur Entwicklung des 6G-Netzes als Vorzeigeprojekt voranzutreiben;
Zwischenmenschlichkeit
37. ist der Ansicht, dass der Aspekt der Zwischenmenschlichkeit ein Grundpfeiler der Strategie ist, dem ein höherer Stellenwert eingeräumt werden sollte; fordert in diesem Zusammenhang Möglichkeiten einer wechselseitigen Mobilität zwischen Europa und Asien; weist auf die Notwendigkeit einer angemessenen Finanzierung der Public Diplomacy hin;
38. legt großen Wert auf die Förderung persönlicher Kontakte zwischen Studierenden, Auszubildenden, Berufseinsteigern, Wissenschaftlern, Mitgliedern der Zivilgesellschaft, Mitgliedern nichtstaatlicher Organisationen, Forschern und Kulturvertretern, da dies ein ausschlaggebendes Element für gegenseitiges Verständnis und gegenseitigen Respekt ist; spricht sich dafür aus, dass eine Zusammenarbeit dieser Art auf der Grundlage der Nichtausgrenzung, der Gegenseitigkeit und der Gleichstellung der Geschlechter betrieben wird; fordert insbesondere, dass das Thema Jugend durch Jugendforen gestärkt wird, um gemeinsam den Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen, den Austausch von Studierenden und Wissenschaftlern sowie die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen zu fördern; spricht sich in diesem Zusammenhang für die Öffnung der eTwinning-Plattform für Partnerländer im Bereich der Konnektivität aus; ruft die Möglichkeiten für regionalen Austausch etwa zwischen Innovatoren sowie für die Zusammenarbeit von Städten in Erinnerung; betont, dass die Konnektivität Chancen für Europa eröffnet, an der Schnittstelle zwischen Forschung, Innovation und Investitionen eine zentrale Rolle einzunehmen; ist der Ansicht, dass im Zusammenhang mit dieser Säule Minderheitenfragen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte;
39. begrüßt die Initiativen, die für den westlichen Balkan zur Förderung der Jugendzusammenarbeit und des Jugendaustauschs sowie der beruflichen Aus- und Weiterbildung angenommen wurden, und regt an, anderen Partnern der Strategie ähnliche Programme anzubieten und dabei bei den Ländern der Östlichen Partnerschaft anzufangen; weist darauf hin, dass die Konnektivität zwischen der EU und dem westlichen Balkan für die Strategie wesentlich ist, weil die Länder der Region potenzielle künftige Mitglieder der EU sind;
40. begrüßt das Young Leader Forum (Forum für junge Führungskräfte) und das Strategic Thinkers Forum (Forum für strategische Denker), die im Februar 2018 von der EU und dem ASEAN gemeinsam ausgerichtet wurden, sowie die von der Asien-Europa-Stiftung (ASEF) ausgerichteten Gipfeltreffen junger Führungskräfte, die parallel zu den ASEM-Gipfeln stattfinden; schlägt vor, diese Tagungen regelmäßig abzuhalten und jährliche Foren ähnlicher Art auch im Rahmen der Beziehungen zwischen der EU und der Afrikanischen Union einzurichten;
41. fordert die Kommission auf, die Strategie und die bevorstehende EU-Strategie für die Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Investition aufeinander abzustimmen; fordert die Kommission auf, ihren strategischen Ansatz für die Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Innovation (FuI) weiterzuverfolgen, indem sie die Beziehungen zu gleichgesinnten Partnern ausbaut und dabei auch die Vergabe des Status eines assoziierten Partners in Betracht zieht und indem sie die Zusammenarbeit auf universelle Grundsätze wie die akademische Freiheit, den offenen Zugang, den Schutz von geistigem Eigentum, gleiche Wettbewerbsbedingungen, die Integrität der Forschung und den Schutz personenbezogener Daten stützt; spricht sich für die Annahme länderspezifischer Maßnahmen im Bereich der Forschungszusammenarbeit aus; hält es für wichtig, Kriterien zur Ermittlung sensibler Bereiche im Bereich FuI festzulegen, was auch den Bereich der Technologie mit doppeltem Verwendungszweck betrifft;
Handel, Investitionen, Wettbewerbsfähigkeit und Standards
42. weist darauf hin, dass die EU ihre Verbindungen zu den Aufnahmeländern verstärken und ihnen ein glaubwürdiges und nachhaltiges Alternativangebot für die Finanzierung der Konnektivität unterbreiten sollte;
43. ist der Ansicht, dass der Aspekt der Zwischenmenschlichkeit auch dafür wichtig ist, die Wettbewerbsfähigkeit auf die Werte der EU zu stützen, sowie für eine wirksame europäische Wirtschaftsdiplomatie;
44. ist der Ansicht, dass die Handelspolitik entscheidend dazu beitragen sollte, die Ziele der Strategie zu verwirklichen, indem fairer und nachhaltiger Handel und entsprechende Investitionen gefördert werden; betont, wie wichtig es ist, die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit durch die Diversifizierung der Lieferketten zu erhöhen und die regionale Integration zu verstärken; betont, dass die Strategie mit Bemühungen einhergehen sollte, den Zugang zu den jeweiligen Märkten, einschließlich des öffentlichen Beschaffungswesens, zu verbessern, ein offenes und transparentes Investitionsumfeld zu fördern, Chancen zu eröffnen und zur globalen Wettbewerbsfähigkeit beizutragen; betont, wie wichtig die Zusammenarbeit bei der Sorgfaltspflicht, den Rechten des geistigen Eigentums und geografischen Angaben ist;
45. hebt in diesem Zusammenhang die zentrale Rolle internationaler Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Sozialstandards in Handels- und Investitionsabkommen hervor; weist in diesem Zusammenhang auf die Überprüfung des 15-Punkte-Aktionsplans der Kommission und die im Rat geführten Diskussionen über Handel und nachhaltige Entwicklung hin; fordert die Kommission auf, handelspolitische Schutzinstrumente vollständig zum Einsatz zu bringen, damit sichergestellt wird, dass europäische Unternehmen keinen unfairen Handelspraktiken ausgesetzt sind, und die Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris, den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und den IAO-Übereinkommen wirksam umzusetzen, um die Strategie zu entwickeln und auf eine nachhaltige Integration hinzuwirken; ist der Ansicht, dass die Kommission und der EAD in Bezug auf das Allgemeine Präferenzsystem (APS) unter anderem durch verstärkte Maßnahmen auf höchster politischer Ebene einen stärker strategisch ausgerichteten Ansatz verfolgen sollten, um dessen Wirksamkeit im Hinblick auf Standards in den Bereichen Menschenrechte, internationales Arbeitsrecht, Umwelt und verantwortungsvolle Staatsführung zu stärken;
46. betont, dass die strategischen Beziehungen und die Systemrivalität zwischen der EU und China von Bedeutung sind, und fordert die Mitgliedstaaten und die EU-Organe auf, gegenüber China mit einer Stimme zu sprechen und einen abgestimmten Ansatz zu verfolgen; fordert China erneut auf, eine ehrgeizige Reform der Welthandelsorganisation einschließlich umfassender Regeln für Industriesubventionen voranzutreiben, und erkennt die Besorgnis über marktverzerrende Praktiken chinesischer Staatsbetriebe, erzwungenen Technologietransfer und Datenlokalisierung, Überkapazitäten und damit zusammenhängende gedumpte Ausfuhren sowie andere unlautere Handelspraktiken an; ist der Ansicht, dass die Ausweitung gleicher Wettbewerbsbedingungen auf Drittmärkte von größter Bedeutung für die langfristigen Chancen europäischer Unternehmen ist;
47. hebt die Rolle der von der EU ausgehandelten internationalen Handelsabkommen und die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Umsetzung dieser Abkommen hervor; ist der Ansicht, dass die Konnektivität in die Mitteilung der Kommission über die Überprüfung der Handelspolitik aufgenommen werden sollte; hebt die internationalen Normen und transparenten Standards zur Förderung hochwertiger Infrastruktur und der Interoperabilität von Netzen hervor; fordert die Kommission auf, bestehende Abkommen ehrgeiziger zu gestalten, indem die Normungspolitik systematisch in bilaterale Partnerschaften und Handelsabkommen einbezogen wird, damit die multilaterale Normsetzung und die weitgehende Übernahme international vereinbarter Normen und die transparente Zusammenarbeit in Regulierungsfragen unter uneingeschränkter Wahrung des Rechts, Regelungen zu treffen, gefördert werden;
48. ist der Ansicht, dass das EU-Modell der Normungspolitik den Vorteil hat, innovativ, offen und inklusiv zu sein, und dass es in die Lage versetzt werden muss, den weltweiten Wettbewerb zwischen verschiedenen Normungsparadigmen weiter zu bewältigen; erwartet von der Kommission, dass sie bei der Förderung der Normungspolitik eine proaktive Rolle spielt; empfiehlt daher, die Verantwortung für die Koordinierung der EU-Normungspolitik einem hochrangigen Kommissionsbeamten zu übertragen, idealerweise dem für den Binnenmarkt zuständigen Mitglied der Kommission; fordert die Kommission und den EAD auf, sich in internationalen Normsetzungsforen enger mit gleichgesinnten demokratischen Partnern abzustimmen, um internationale Standards zu fördern, mit denen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte unterstützt werden;
Gesundheit
49. ist der Ansicht, dass die COVID-19-Pandemie deutlich gemacht hat, dass dem Gesundheitswesen als einem neuen entscheidenden Bereich für die Zusammenarbeit dringend Vorrang eingeräumt werden muss, und zwar insbesondere in Bezug auf die Resilienz der Gesundheitssysteme, den Zugang zu Arzneimitteln, medizinischer Ausrüstung und Impfstoffen, die Stärkung der strategischen Autonomie der EU im Gesundheitsbereich, die Vermeidung einseitiger Abhängigkeiten, die Sicherstellung sicherer und vielfältiger pharmazeutischer und gesundheitsbezogener industrieller Lieferketten, den Austausch bewährter Verfahren in den Bereichen Krisenbewältigung und Pandemieprävention sowie die Gegenseitigkeit bei Reiseregelungen und offenen Grenzen; schlägt vor, die Bemühungen um eine EU-Gesundheitsunion mit der Strategie zu verknüpfen und mit anderen regionalen Mechanismen wie dem ASEAN-Kontrollzentrum für Infektionskrankheiten zusammenzuarbeiten; betont, dass die EU die Konnektivität im Gesundheitsbereich nutzen sollte, um von erfolgreichen Beispielen der Pandemiebewältigung gleichgesinnter Partner wie Neuseeland, der Republik Korea oder Taiwan zu lernen;
50. hebt hervor, wie wichtig die in der COVID-19-Pandemie gewonnenen Erkenntnisse hinsichtlich der Bedeutung koordinierter Maßnahmen sind, mit denen sichergestellt wird, dass die globalen Transportwege und Lieferketten offen und sicher bleiben;
Sicherheit
51. ist überzeugt, dass die Sicherheitsdimension der Strategie in Anbetracht der Gefahr, dass die Konnektivität als Waffe benutzt werden könnte, dringend weiterentwickelt werden muss; betont, dass in Bezug auf die weltweite Zusammenarbeit ein geopolitischer Ansatz erforderlich ist, damit die EU mit den neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen Schritt halten kann, zu denen unter anderem die Cybersicherheit, die digitale Vernetzung, kritische Infrastruktur und Technologie mit potenziell doppeltem Verwendungszweck gehören; weist auf die ernstzunehmenden terroristischen Bedrohungen hin; hebt die wachsenden Sicherheitsprobleme in der europäischen Nachbarschaft hervor; fordert den EAD und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in diesen Belangen eine aktivere Rolle einzunehmen;
52. betont, dass im Rahmen unserer Partnerschaft mit Afrika eine stärkere Sicherheitsdimension entwickelt werden muss; weist auf die Schlussfolgerungen des Rates aus dem Jahr 2018 zu einer verstärkten sicherheitspolitischen Zusammenarbeit der EU in und mit Asien hin; nimmt die zunehmende Bedeutung der in den Strategien der Mitgliedstaaten für den indopazifischen Raum dargestellten Sicherheitsprobleme im indopazifischen Raum für die EU zur Kenntnis; unterstützt die Initiative zur Entwicklung einer gemeinsamen EU-Strategie für den indopazifischen Raum und die Zusammenarbeit mit Partnern im indopazifischen Raum, einschließlich des Austauschs im Militärbereich; ist der Ansicht, dass Offenheit, Wohlstand, Nichtausgrenzung, Nachhaltigkeit, Transparenz, Gegenseitigkeit und Tragfähigkeit die Leitprinzipien bei der Zusammenarbeit mit dem indopazifischen Raum sein sollten;
Konnektivitätspartnerschaften
53. begrüßt nachdrücklich die Gründung der Partnerschaft für nachhaltige Konnektivität und hochwertige Infrastruktur zwischen der EU und Japan, deren Schwerpunkt auf nachhaltiger Konnektivität mit dem westlichen Balkan, Osteuropa, Zentralasien, dem Indopazifik und Afrika liegt; hofft, dass die EU und Japan die Konnektivitätspartnerschaft zwischen den relevanten Zielgruppen aktiv fördern werden und es ihnen gelingen wird, die praktische Umsetzung der Partnerschaft im ersten Halbjahr 2021 in Gang zu bringen;
54. begrüßt das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan, das am 1. Februar 2019 in Kraft getreten ist, und die verstärkte Abstimmung zwischen der EIB, der Japanischen Agentur für internationale Zusammenarbeit (JICA) und der Japanischen Bank für internationale Zusammenarbeit (JBIC), insbesondere was die Finanzierung einer ökologischen Konnektivität betrifft; ist der Ansicht, dass der westliche Balkan und Südostasien im Bereich der Konnektivität sehr gute Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit von Japan und der EU mit Drittpartnern bieten; sieht ein großes Potenzial für die Beteiligung der Privatwirtschaft einschließlich KMU; spricht sich ferner dafür aus, die Sicherheitsaspekte der Zusammenarbeit zwischen Japan und der EU im Bereich der Konnektivität, einschließlich der Sicherheit im Seeverkehr, zu berücksichtigen;
55. begrüßt nachdrücklich die laufenden Verhandlungen über den Aufbau einer Konnektivitätspartnerschaft mit Indien; hofft, dass die turnusmäßig wechselnden EU-Ratsvorsitze sowie die nächsten G20-Vorsitze, nämlich Italien und Indien, ihren Einfluss nutzen werden, um Fortschritte zu erzielen; nimmt die Initiative für regionale Infrastrukturverbindungen in Südasien zur Kenntnis; nimmt die Teilnahme Indiens an der Initiative für sektorübergreifende technische und wirtschaftliche Kooperation der Länder am Golf von Bengalen (Bay of Bengal Initiative for Multi-Sectoral Technical and Economic Cooperation – BIMSTEC) und am Internationalen Nord-Süd-Verkehrskorridor (INSTC) zur Kenntnis; ist in Anbetracht der gegenwärtigen Umstände der Ansicht, dass Indien eine größere Rolle spielen sollte und dass eine engere Zusammenarbeit zwischen der EU und den südasiatischen Staaten angestrebt werden sollte; spricht sich dafür aus, zur Koordinierung der verschiedenen Konnektivitätsstrategien in Asien beizutragen, deren Anzahl sich nach Angaben der Weltbank auf insgesamt 16 beläuft;
56. ruft in Erinnerung, dass sowohl die Russische Föderation als auch die Türkei ebenfalls ein Interesse daran haben, an der Konnektivität zwischen der EU und Asien teilzuhaben; ist bereit, mit ihnen zusammenzuarbeiten, wo dies möglich ist; erkennt an, dass die Länder Zentralasiens in den vergangenen zwei Jahrzehnten erheblich von einer stärkeren Integration in die Weltwirtschaft profitiert haben; ist der Ansicht, dass die EU eine wesentlich größere Rolle spielen und zu einem der wichtigsten Akteure in der Region werden sollte, wobei Handel und Investitionen als Motor für gemeinsamen Wohlstand genutzt werden sollten; ist besorgt darüber, dass die von China in Zentralasien finanzierten Projekte nicht transparent sind; besteht darauf, dass hohen Arbeits- und Umweltstandards Vorrang eingeräumt und für Schuldentragfähigkeit gesorgt wird;
57. begrüßt die zwischen der EU und Korea geführten Sondierungsgespräche über eine Konnektivitätspartnerschaft und hofft, dass 2021 diesbezüglich gute Fortschritte erzielt werden; spricht sich für die Einrichtung einer Konnektivitätspartnerschaft zwischen der EU und dem ASEAN unter anderem mit dem Ziel einer Verknüpfung mit dem für die Konnektivität bestehenden Masterplan und der entsprechenden Projektpipeline des ASEAN aus; erkennt an, dass die ASEAN-Region nach den Vereinigten Staaten und China der drittgrößte Handelspartner der EU ist und dass sich für die Exporteure aus der EU erhebliche Vorteile ergeben werden, was einen besseren Marktzugang und eine verbesserte Zusammenarbeit durch umfassende Partnerschaftsabkommen betrifft; spricht sich für ein regionales Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem ASEAN aus; regt die Verwendung von Investitionen zur Eindämmung der Entwaldung und zur Diversifizierung der nachhaltigen Landwirtschaft an;
58. nimmt die regionalen konnektivitätspolitischen Initiativen Australiens und den Austausch der EU mit Australien über die Konnektivität in interessanten geografischen Gebieten zur Kenntnis; fordert nachdrücklich eine engere Zusammenarbeit mit Australien, um dadurch Solidarität zwischen Demokratien zu demonstrieren; sieht Potenzial für eine Zusammenarbeit mit Partnern im Mekong-Becken;
59. hält es für erforderlich, im Bereich der Konnektivität mit Taiwan zusammenzuarbeiten, um von den bewährten Verfahren des Landes bei der Bewältigung der COVID-19-Pandemie zu lernen, zwischenmenschliche Kontakte zu verstärken, die digitale Kluft in der Region Südostasien zu verringern und die Möglichkeit eines Investitionsabkommens zwischen der EU und Taiwan zu sondieren;
60. fordert die Kommission auf, das Abkommen über eine umfassende regionale Wirtschaftspartnerschaft (RCEP) und die Rolle Chinas bei diesem Abkommen zu prüfen;
61. ist der festen Überzeugung, dass die EU die Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten verstärken sollte; begrüßt die von den Vereinigten Staaten ins Leben gerufene Initiative Blue Dot Network (BDN); fordert die Kommission und den EAD auf, gemeinsam mit den Vereinigten Staaten am BDN zu arbeiten, um die transatlantische Zusammenarbeit im Bereich der regelbasierten und nachhaltigen Konnektivität zu verstärken, gleichzeitig aber auch auf Bedenken hinsichtlich der Initiative hinzuweisen; erhofft sich eine künftige Zusammenarbeit, insbesondere im Hinblick auf die Aufrechterhaltung hoher Qualitätsstandards für Konnektivitätsprojekte und die Förderung der Beteiligung der Privatwirtschaft;
62. befürwortet die Zusagen hinsichtlich der Stärkung der Partnerschaft zwischen der EU, Lateinamerika und der Karibik, auf die in der gemeinsamen Mitteilung von 2019 hingewiesen wurde, einschließlich der Zusagen, die sich auf die digitale Wirtschaft und die Konnektivität beziehen; betont, wie wichtig es ist, die Partnerschaft mit Lateinamerika und der Karibik, die die europäischen Grundwerte und Interessen uneingeschränkt teilen, zu verstärken;
63. weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und China im Rahmen der Konnektivitätsplattform EU-China bislang nur mäßig erfolgreich war; hält die Initiative „Neue Seidenstraße“ für das Kernelement der dominanten Außenpolitik Chinas; ist bereit, eine Partnerschaft mit der Initiative „Neue Seidenstraße“ in konkreten Fällen in Erwägung zu ziehen, in denen dies die Grundprinzipien der EU nicht beeinträchtigt, internationale Standards eingehalten werden und die betreffenden Projekte von der Kommission geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie mit den Normen und Standards der EU etwa in den Bereichen Soziales, Umwelt und Fiskalpolitik sowie Nachhaltigkeit, Transparenz, Nichtausgrenzung, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und Gegenseitigkeit in Einklang stehen, damit die internationale Hebelwirkung für das brutale Vorgehen von Drittländern nicht verstärkt wird und die Integrität des gemeinsamen Marktes und der politische Zusammenhalt der EU sichergestellt werden; ist der Auffassung, dass in diesem Zusammenhang ein Schwerpunkt auf die Verbesserung der eurasischen Verkehrsinfrastruktur gelegt werden sollte, insbesondere mit Blick auf den multimodalen und nachhaltigen Verkehr;
64. betont, wie wichtig die laufenden Arbeiten zur Konnektivitätsplattform EU-China im Zusammenhang mit dem Bemühen sind, Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit im Bereich Verkehr zwischen dem erweiterten TEN-V-Netz der EU und der Initiative „Neue Seidenstraße“ auszuloten; betont, dass ein globaler und umfassender Ansatz erforderlich ist, um einen freien und gerechten Wettbewerb für Unternehmen im Bereich der Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur mit China sicherzustellen, wozu auch vollkommene Transparenz und gleiche Wettbewerbsbedingungen gehören; betont in diesem Zusammenhang, dass die Vertragsklauseln in diesem Bereich so transparent wie möglich gestaltet und die wesentlichen Interessen der EU gewahrt werden müssen;
65. weist darauf hin, dass mit Konnektivitätsmaßnahmen negative externe Effekte wie etwa Umweltauswirkungen und Umweltverschmutzung verringert werden sollten; hebt hervor, wie wichtig Nachhaltigkeit in der gesamten Strategie ist; fordert die EU auf, mit asiatischen Partnerländern zusammenzuarbeiten, um die Verkehrsverbindungen mit Asien sicherer zu gestalten, nicht zuletzt in den Bereichen Datenströme, Mobilität und Cybersicherheit;
66. betont, wie wichtig die europäischen Gebiete in äußerster Randlage und insbesondere jene, die in der Nähe von Asien liegen, sind, und hebt ihr wirtschaftliches Potenzial hervor; bestärkt die Kommission darin, Investitionen in diesen Gebieten zu erleichtern, um ihre Konnektivität zu stärken und ihre Wirtschaft anzukurbeln;
67. fordert die Kommission und den EAD auf, solide Überwachungskapazitäten hinsichtlich der Konnektivitätsstrategien anderer Länder und Regionen zu entwickeln, die sich auch auf die tatsächlich eingesetzten Finanzmittel, die Auswirkungen auf die Finanzstabilität, die nachhaltige Entwicklung und die Achtung der Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit, die verantwortungsvolle Staatsführung und die Grundsätze des Multilateralismus beziehen; weist auf das Potenzial von Team Europe bei der Suche nach Synergien in den Bemühungen der EU und der Mitgliedstaaten im Bereich der Konnektivität hin; befürwortet die Zusammenarbeit mit den Partnerländern bei der Überwachung der langfristigen Auswirkungen auf die Strukturpolitik, industrielle und wirtschaftliche Verbesserungen und die Armutsbekämpfung;
Globale Vernetzung
68. betont nachdrücklich, dass in der Strategie besonderes Augenmerk auf die Konnektivität mit der Europäischen Nachbarschaft und dem benachbarten Kontinent Afrika gelegt werden muss, da dieser für mehrere globale Akteure an geopolitischer Bedeutung gewinnt; erwartet, dass diese Bemühungen die Erfahrungen der EU mit in Afrika im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit umgesetzten Maßnahmen zur Förderung der Konnektivität widerspiegeln; fordert, dass dieses Ziel mit der Afrikanischen Union auf hoher Ebene erörtert wird und bis Ende 2021 in eine Konnektivitätspartnerschaft zwischen der EU und Afrika mündet;
69. lobt die Kommission und den HR/VP für ihre Absicht, im Laufe des Jahres 2021 eine Arktis-Strategie vorzulegen, und fordert die EU auf, sich in der Arktis aktiv zu engagieren; bringt seine Besorgnis über die Auswirkungen des Klimawandels auf diese fragile Region zum Ausdruck; nimmt insbesondere die mögliche Erschließung eines neuen Seewegs nach Asien zur Kenntnis, der sich infolge des Abschmelzens des Meereseises ergeben und auch für digitale Verbindungen wie Glasfaserkabel genutzt werden könnte, und nimmt die chinesische Initiative zum Aufbau einer „polaren Seidenstraße“ in der Arktis zur Kenntnis; erwartet, dass nachhaltige Konnektivität im Mittelpunkt dieser Bemühungen stehen wird;
70. stellt fest, dass das erste „Europa Connectivity Forum“ im Jahr 2019 ein Erfolg war; bedauert, dass das Forum 2020 wegen der COVID-19-Pandemie abgesagt wurde; sieht dem nächsten Forum, das 2021 veranstaltet werden soll, sofern die Pandemie dies zulässt, erwartungsvoll entgegen; ist der Auffassung, dass die kommenden Foren dazu genutzt werden sollten, alle eurasischen Konnektivitätspartner, einschließlich Russland und China, in multilaterale Diskussionen über ihre jeweiligen Vorstellungen hinsichtlich der künftigen wirtschaftlichen, politischen und sicherheitspolitischen Ordnung in Eurasien einzubeziehen;
71. erwartet von der Kommission, dass sie ein neues Kommunikationskonzept mit einer klaren Botschaft vorlegt, um für eine angemessene Sichtbarkeit der Konnektivitätspolitik der EU und ihrer Ergebnisse sowie für eine ausreichende Rechenschaftspflicht diesbezüglich zu sorgen; fordert nachdrücklich eine Neuformulierung der Konnektivitätsstrategie der EU in einer klaren und ansprechenden Sprache und mithilfe von Begriffen, die dem besonderen wertebasierten europäischen Ansatz bei der Konnektivität Rechnung tragen, sowie mit einem klaren Fahrplan für die Umsetzung der Strategie und die Verwirklichung ihrer Ziele;
°
° °
72. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Mitgliedstaaten und den Konnektivitätspartnern der EU zu übermitteln.
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR INTERNATIONALEN HANDEL (10.11.2020)
für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
zu dem Thema „Konnektivität und die Beziehungen zwischen der EU und Asien“
Verfasser der Stellungnahme(*): Seán Kelly
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 57 der Geschäftsordnung
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. stellt fest; dass Asien weltweit den größten Bevölkerungsanteil aufweist und es dort die am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften gibt, ist der Ansicht, dass die Handelspolitik entscheidend dazu beitragen sollte, die Ziele der Konnektivitätsstrategie zwischen der EU und Asien zu verwirklichen, und dass die EU der Verbesserung einer effizienten und nachhaltigen Konnektivität zwischen der EU und Asien mit einem offenen, fairen und regelbasierten multilateralen Handelssystem Vorrang einräumen sollte, mit dem für gleiche Wettbewerbsbedingungen, nachhaltige Entwicklung, Multilateralismus, Transparenz, internationale Standards und Gegenseitigkeit gesorgt wird, was für die globale Stabilität, den Wohlstand in Regionen und ein beiderseitiges nachhaltiges Wirtschaftswachstum von entscheidender Bedeutung sein wird; ist des Weiteren der Auffassung, dass eine nutzbringende Integration ein wichtiger Faktor für die Erholung von der derzeitigen COVID‑19-Pandemie sein wird;
2. bedauert, dass mehrere Länder in Asien nach wie vor ungerechtfertigte protektionistische wirtschaftspolitische Maßnahmen in bestimmten Branchen anwenden, was unfaire Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen zur Folge hat; betont, dass die Konnektivitätsstrategie mit Bemühungen einhergehen sollte, den Zugang zu den jeweiligen Märkten, einschließlich des öffentlichen Beschaffungswesens, zu verbessern, ein offenes und transparentes Investitionsumfeld zu fördern, Chancen zu eröffnen und zur globalen Wettbewerbsfähigkeit beizutragen; weist darauf hin, dass die Ermöglichung freier Handelsströme die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit stärkt und sich positiv auf die Verfügbarkeit von Produkten durch die Diversifizierung der Lieferketten und eine stärkere regionale Integration auswirkt; betont, dass die Zusammenarbeit bei der Sorgfaltspflicht, den Bestimmungen über geistiges Eigentum und geografischen Angaben verbessert werden muss; weist darauf hin, dass die EU und Asien wichtige Partner im Bereich der nachhaltigen Entwicklung sind, insbesondere bei der Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen, und dass die Förderung einer effizienten und nachhaltigen Konnektivität zusammen mit dem Handel ein wesentliches Element einer umfassenderen strategischen Partnerschaft mit asiatischen Partnerländern ist; stellt fest, dass die europäischen und asiatischen Länder nach Möglichkeit die multilateralen Bemühungen und den interregionalen Dialog, zwecks Förderung nachhaltiger und regelbasierter Wirtschaftsnetzwerke in Eurasien fortsetzen sollten; ist der Ansicht, dass die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) in Bezug auf das Allgemeine Präferenzsystem (APS) einen stärker strategisch ausgerichteten Ansatz verfolgen sollten, unter anderem durch verstärkte Maßnahmen auf höchster politischer Ebene, um dessen Wirksamkeit im Hinblick auf die Menschenrechte, weltweite Arbeitsbedingungen, die Umwelt und eine verantwortungsvolle Staatsführung zu stärken;
3. ist der Ansicht, dass im Rahmen der Strategie der Kommission für offene strategische Autonomie die Widerstandsfähigkeit von Lieferketten durch ein vertrauenswürdiges Netz von Akteuren gestärkt wird, die zuverlässige Partner sein können, um gemeinsame Mechanismen der Risikosteuerung sowie Methoden und Standards der Bewertung zu entwickeln, Informationen auszutauschen, sich über Erwartungen auszutauschen und in einen aktiven Dialog mit Regierungen, Unternehmen und Investoren zu treten; ist der Ansicht, dass effiziente und nachhaltige Verbindungen und Netzwerke zwischen Europa und Asien mittels vorrangiger Verkehrskorridore, unter anderem im Luft-, See- und Landverkehr, einem hochfunktionalen Netz von Instrumenten für den digitalen und Energiebereich sowie zwischenmenschliche Kontakte und effizienterer und zuverlässigerer Zollverfahren auf der Grundlage der Digitalisierung und einer vereinfachten Verwaltung zu einer nachhaltigen Steigerung der Handelsströme und des Datentransfers zwischen der EU und Asien führen werden; ist der Ansicht, dass die Bestimmungen über den elektronischen und den digitalen Handel in Handelsabkommen den Zielen der digitalen Säule der Konnektivitätsstrategie dienen sollten; stellt in Bezug auf Datenströme fest, dass die EU bereits in Verhandlungen mit Indonesien, Australien, Neuseeland und Chile Vorschläge unterbreitet hat, die auch als Bausteine für andere plurilaterale oder multilaterale Initiativen im Einklang mit dem Datenschutz und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dienen sollten; stellt fest, dass der Angemessenheitsbeschluss in Bezug auf Japan ein Beispiel für die Weiterentwicklung der digitalen Integration setzt; erkennt an, dass eine Investitionslücke im Bereich Konnektivität besteht, und stellt fest, dass private Investoren, nationale und internationale Institutionen sowie multilaterale Entwicklungsbanken und andere Akteure unter anderem im Hinblick auf die Bestimmung konkreter Leitinitiativen mobilisiert werden müssen und die Zusammenarbeit mit ihnen intensiviert werden muss; betont, dass die Erleichterung des Handels zwischen der EU und asiatischen Partnern durch verbesserte Konnektivität auch dazu dienen sollte, die Leistungsfähigkeit und Verwaltung der Zollbehörden zu verbessern, insbesondere in Bezug auf die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums als Instrument gegen Betrug und um zu verhindern, dass nachgeahmte Waren in den Binnenmarkt gelangen;
4. ist bereit, in bestimmten Fällen, in denen die Grundsätze der EU nicht beeinträchtigt werden, die Zusammenarbeit mit der chinesischen Initiative der neuen Seidenstraße in Erwägung zu ziehen, um eine Konnektivität über verschiedene Wirtschaftskorridore hinweg herzustellen, wozu auch eine Zusammenarbeit mit China gehört, mit der sichergestellt werden soll, dass die Initiative der neuen Seidenstraße internationalen Standards entspricht; betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, einen fairen Wettbewerb auf Drittmärkten zu gewährleisten, indem die multilateralen Praktiken der wirtschaftspolitischen Steuerung beibehalten werden; ist der Ansicht, dass die Kommission potenzielle Synergien mit China und Japan bei der Verknüpfung ihrer Bemühungen mit den Studien zum transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) weiter analysieren sollte, damit mögliche Engpässe und Verkehrshemmnisse vermieden werden; betont, dass die strategischen Beziehungen der EU zu China wichtig sind, und fordert die Mitgliedstaaten und EU-Organe auf, gegenüber China mit einer Stimme zu sprechen und einen abgestimmten Ansatz zu verfolgen; fordert China erneut auf, eine ehrgeizige Reform der Welthandelsorganisation (WTO) voranzutreiben, einschließlich umfassender Regeln für Industriesubventionen, und erkennt die Besorgnis über marktverzerrende Praktiken chinesischer Staatsbetriebe, erzwungenen Technologietransfer und Datenlokalisierung, Überkapazitäten und damit zusammenhängende gedumpte Ausfuhren sowie andere unlautere Handelspraktiken an; ist der Ansicht, dass die Ausweitung gleicher Wettbewerbsbedingungen auf Drittmärkte von größter Bedeutung für die langfristigen Chancen europäischer Unternehmen ist;
5. weist auf das Potenzial neuer arktischer Schifffahrtsrouten hin, mit denen man die Zeit und Entfernung zwischen Europa und Asien um bis zu 40 % verringern und neue Handelszentren schaffen kann, was erhebliche Auswirkungen auf die Handelsströme haben könnte; betont, dass sich die EU im Rahmen einer umfassenden Arktis-Strategie aktiv in der Arktis engagieren und gleichzeitig nachhaltige Entwicklungs- und Umweltziele fördern und sicherstellen muss, dass neue Routen mit internationalen Regeln und Normen im Einklang stehen, um jeglichen zusätzlichen Druck auf das Ökosystem in der Arktis zu verhindern;
6. betont, wie wichtig das bestehende Netzwerk bilateraler, regionaler und multilateraler Handelsabkommen und die bilaterale Zusammenarbeit zwischen der EU und asiatischen Partnern sind, wobei die strategischen Partnerschaften in Japan, Südkorea, Vietnam und Singapur als erfolgreiche Beispiele angeführt werden können; erkennt an, dass die ASEAN-Region nach den USA und China der drittgrößte Handelspartner der EU außerhalb Europas ist und dass es für die Exporteure aus der EU erhebliche Vorteile bringen wird, was einen besseren Marktzugang und eine verbesserte Zusammenarbeit durch umfassende Partnerschaftsabkommen betrifft; begrüßt das neue Abkommen über geografische Angaben und die Möglichkeit, eine engere Zusammenarbeit mit China zum Beispiel durch das umfassende Abkommen über Investitionen zu erreichen; fordert die Kommission auf, ihre Sondierungsgespräche und Folgenabschätzungen einzuleiten und Verhandlungen über ein bilaterales Investitionsabkommen mit Taiwan aufzunehmen; nimmt den Beschluss zur Kenntnis, die Regelung „Alles außer Waffen“ (EBA) mit Kambodscha auszusetzen, und weist mit besonderer Besorgnis auf die Menschenrechtslage im Land hin; fordert die Kommission auf, diesbezüglich eine klare Strategie zu entwerfen, und fordert Kambodscha nachdrücklich auf, mit der Kommission zusammenzuarbeiten und wichtige Problembereiche anzugehen, damit das Land wieder in dieses Regelwerk aufgenommen werden kann;
7. bedauert, dass die Strategie der EU zur Förderung der Konnektivität zwischen Europa und Asien in Zentralasien nicht die gleiche Aufmerksamkeit hinsichtlich der Konnektivität in dieser Region wie die Initiative der neuen Seidenstraße auf sich gezogen hat; unterstützt die Bemühungen der Kommission um einen Abbau von Handelshemmnissen, die auf dem Streben nach nachhaltiger, regelbasierter Konnektivität beruhen und auch die Beseitigung immaterieller und regulatorischer Hindernisse für den Verkehr und die Infrastruktur umfassen; erkennt an, dass die Länder Zentralasiens in den vergangenen zwei Jahrzehnten erheblich von einer stärkeren Integration in die Weltwirtschaft profitiert haben; ist der Ansicht, dass die EU eine wesentlich größere Rolle spielen und zu einem der wichtigsten Akteure in der Region werden sollte, wobei Handel und Investitionen als Wachstumsmotor und als Beitrag zum gemeinsamen Wohlstand genutzt werden sollten; ist besorgt darüber, dass die von China in Zentralasien finanzierten Projekte nicht transparent sind, was die Ausschreibungsverfahren anbelangt, und in der überwiegenden Mehrheit der Fälle von chinesischen Unternehmen ausgeführt werden, die sich deutlich gegenüber lokalen und internationalen Unternehmen abschotten; fordert China auf, die Gegenseitigkeit insbesondere im Bereich der Infrastruktur zu verbessern, die Transparenz zu erhöhen, hohen Arbeits- und Umweltstandards Vorrang einzuräumen und für Schuldentragfähigkeit zu sorgen;
8. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Handelsabkommen ordnungsgemäß umgesetzt werden, und bestehende Abkommen ambitionierter zu gestalten, indem die Bestimmungen zur Normung durch eine transparente regulatorische Zusammenarbeit gestärkt und nachhaltige EU-Normen sowie internationale Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Sozialstandards im Lichte der Überprüfung des 15-Punkte-Aktionsplans[4] der Kommission und der Diskussionen im Rat über Handel und nachhaltige Entwicklung gefördert werden; fordert die Kommission auf, handelspolitische Schutzinstrumente vollständig zum Einsatz zu bringen, damit sichergestellt wird, dass europäische Unternehmen keinen unfairen Handelspraktiken ausgesetzt sind, gegen Preis- und Kostenverzerrungen vorzugehen, die nicht auf die Kräfte des freien Marktes zurückzuführen sind, und die Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung wirksam im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris, den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und den IAO-Übereinkommen umzusetzen, damit dadurch die Konnektivitätsstrategie entwickelt und eine nachhaltige Integration angestrebt wird;
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
10.11.2020 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
39 1 2 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Barry Andrews, Anna-Michelle Asimakopoulou, Tiziana Beghin, Geert Bourgeois, Saskia Bricmont, Udo Bullmann, Jordi Cañas, Daniel Caspary, Miroslav Číž, Arnaud Danjean, Paolo De Castro, Emmanouil Fragkos, Raphaël Glucksmann, Markéta Gregorová, Enikő Győri, Roman Haider, Christophe Hansen, Heidi Hautala, Danuta Maria Hübner, Herve Juvin, Karin Karlsbro, Maximilian Krah, Bernd Lange, Gabriel Mato, Sara Matthieu, Emmanuel Maurel, Carles Puigdemont i Casamajó, Samira Rafaela, Inma Rodríguez-Piñero, Massimiliano Salini, Helmut Scholz, Liesje Schreinemacher, Sven Simon, Dominik Tarczyński, Mihai Tudose, Kathleen Van Brempt, Marie-Pierre Vedrenne, Jörgen Warborn, Iuliu Winkler, Jan Zahradil |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Marek Belka, Jean-Lin Lacapelle |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
39 |
+ |
PPE |
Anna-Michelle Asimakopoulou, Daniel Caspary, Arnaud Danjean, Enikő Győri, Christophe Hansen, Danuta Maria Hübner, Gabriel Mato, Massimiliano Salini, Sven Simon, Jörgen Warborn, Iuliu Winkler |
S&D |
Udo Bullmann, Miroslav Číž, Paolo De Castro, Raphaël Glucksmann, Bernd Lange, Marek Belka, Inma Rodríguez-Piñero, Mihai Tudose, Kathleen Van Brempt, |
RENEW |
Barry Andrews, Jordi Cañas, Karin Karlsbro, Samira Rafaela, Liesje Schreinemacher, Marie-Pierre Vedrenne |
ID |
Roman Haider , Herve Juvin, Jean-Lin Lacapelle |
VERTS/ALE |
Saskia Bricmont, Markéta Gregorová, Heidi Hautala, Sara Matthieu |
ECR |
Geert Bourgeois, Emmanouil Fragkos, Dominik Tarczyński, Jan Zahradil |
NI |
Tiziana Beghin, Carles Puigdemont i Casamajó |
1 |
- |
ID |
Maximilian Krah |
2 |
0 |
GUE/NGL |
Emmanuel Maurel, Helmut Scholz |
Erläuterungen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR VERKEHR UND TOURISMUS (2.12.2020)
für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
zu dem Thema „Konnektivität und die Beziehungen zwischen der EU und Asien“
Verfasser der Stellungnahme (*): Angel Dzhambazki
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 57 der Geschäftsordnung
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Verkehr und Tourismus ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass in den letzten Jahren globale Akteure das Potenzial der Verkehrskonnektivität erkannt und eine führende Rolle bei der Verfolgung einer strategischen Entwicklung der globalen Infrastruktur übernommen haben; in der Erwägung, dass mit der Annahme der Strategie zur Förderung der Konnektivität zwischen der EU und Asien im Herbst 2018 auf EU-Ebene ein erster Schritt in diese Richtung genommen wurde;
B. in der Erwägung, dass der gegenwärtige Verkehr zunehmend multimodal wird und sich neue Möglichkeiten für die Verbesserung und den Ausbau der Verkehrsnetze zwischen der EU und Asien, insbesondere im Schienen- und Seeverkehr, ergeben;
C. in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise gezeigt hat, dass lückenlose Verkehrsverbindungen nach Asien während der Pandemie wesentlich für die gesicherte Aufrechterhaltung der Lieferkette von Waren aller Art waren;
D. in der Erwägung, dass die Verkehrsverbindungen zwischen der EU und Asien in Bezug auf das Frachtaufkommen und die zurückgelegten Entfernungen weltweit beispiellos sind und dass die Vielfalt der durchquerten Gebiete und ihre Stabilität berücksichtigt werden müssen, um die Sicherheit und den Schutz der Konvois sicherzustellen, unabhängig davon, welcher Verkehrsträger in Betracht gezogen wird;
E. in der Erwägung, dass die Förderung EU-weit geltender Vorschriften, wie etwa die Vorschriften zur EU-Beihilfenkontrolle und die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge, verstärkt werden sollte; in der Erwägung, dass beim Zugang zur Vergabe öffentlicher Aufträge zwischen den Partnern Gegenseitigkeit erforderlich ist; in der Erwägung, dass die EU sicherstellen sollte, dass die Vergabeverfahren offen und transparent sind, damit für Unternehmen – unabhängig von dem Land, aus dem sie stammen – die gleichen Wettbewerbsbedingungen gelten;
F. in der Erwägung, dass es im Hinblick auf die Ziele der EU für einen Übergang zu einer grünen Wirtschaft erforderlich ist, den Treibhausgasemissionen entlang der Verkehrswege zwischen der EU und Asien Rechnung zu tragen; in der Erwägung, dass die Nutzung nachhaltiger Verkehrsträger angesichts des großen Frachtaufkommens einen erheblichen Einfluss auf diese Emissionen haben könnte; in der Erwägung, dass dem Übergang zu alternativen Energien (Strom oder Wasserstoff) für Verkehrszwecke besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, um die Effizienz der Straßenverkehrsanbindungen nicht zu beeinträchtigen;
1. fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, für die ordnungsgemäße Umsetzung der Strategie zur Förderung der Konnektivität zwischen der EU und Asien zu sorgen, indem konkrete politische Vorschläge und Initiativen zur Verbesserung der Verbindungen zwischen Europa und Asien vorgelegt werden und ein wirksamer Mechanismus für die politische Steuerung bereitgestellt wird, mit dem die EU bei der Festsetzung von Vorschriften im Bereich Verkehrskonnektivität eine Führungsrolle übernehmen könnte, und gleichzeitig Grundsätze der EU wie Transparenz, verantwortungsvolle Regierungsführung, Nachhaltigkeit, Gegenseitigkeit und fairer Wettbewerb unter gleichen Wettbewerbsbedingungen, Demokratie und Menschenrechte gefördert werden; weist darauf hin, dass Asien der größte Handelspartner der EU ist und dass die Konnektivität zwischen der EU und Asien somit sowohl von wirtschaftlicher als auch von geopolitischer Bedeutung ist; stellt fest, dass China ein Systemrivale der Europäischen Union ist und dass Infrastrukturprojekten eine Rolle in Chinas langfristiger politischer Strategie zukommt; weist darauf hin, dass die EU weiterhin offene und transparente Vergabeverfahren fördern sollte, bei denen alle Unternehmen – unabhängig von dem Land, aus dem sie stammen – gleiche Wettbewerbsbedingungen vorfinden sollten;
2. hebt hervor, wie wichtig die in der COVID-19-Pandemie gewonnenen Erkenntnisse sind, und nimmt daher den Stellenwert einer koordinierten Wiederherstellung der grenzüberschreitenden Waren-, Transportarbeiter-, Dienstleistungs- und Kapitalströme zur Kenntnis, um sicherzustellen, dass die globalen Verkehrswege und Lieferketten offen und sicher bleiben; fordert die Kommission auf, die Digitalisierung und die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren zu fördern, um die Interoperabilität der Verkehrsnetze und den grenzüberschreitenden Handel zu ermöglichen;
3. fordert nachdrücklich ein koordiniertes globales Vorgehen durch eine enge Zusammenarbeit mit Drittländern, um die Konnektivität, eine widerstandsfähige Verkehrsinfrastruktur und Industrie zur Unterstützung der globalen Lieferkette wiederherzustellen und zu erhalten; betont daher, dass im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2021–2027 weiterhin Investitionen in die Konnektivität mit Instrumenten wie einem Investitionsrahmen für Außenmaßnahmen oder geografischen Investitionsfazilitäten wie z. B. der Nachbarschaftsinvestitionsfazilität (NIF), der Investitionsfazilität für Zentralasien (IFCA) und der Investitionsfazilität für Asien (AIF) gefördert werden sollten;
4. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, als integralen Bestandteil der Strategie zur Förderung der Konnektivität zwischen der EU und Asien eine Reihe von Mindeststandards in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Fahrgastrechte festzulegen und anzuwenden, um dafür Sorge zu tragen, dass die Union bei der Festsetzung von Standards eine Führungsrolle übernimmt; bestärkt die Kommission darin, spezifische Vorschriften festzulegen, um dafür zu sorgen, dass die Grundsätze der Nachhaltigkeit und der umfassenden und regelbasierten Konnektivität von allen Partnern der EU berücksichtigt und geachtet werden; betont, dass die EU und Asien die Zusammenarbeit verstärken könnten, um das rechtliche Umfeld, die Verwaltung der öffentlichen Finanzen und die Mobilisierung inländischer Ressourcen zu verbessern; hebt das Engagement der EU für die Umsetzung des Übereinkommens von Paris hervor, unter anderem durch die Förderung einer Kreislaufwirtschaft und klimaresistenter Investitionen; begrüßt die auf diesen Grundsätzen beruhende Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Initiativen der EU und Asiens, wie dem Verkehrskorridor Europa-Kaukasus-Asien (TRACECA), und begrüßt ferner die Förderung neuer Initiativen der Zusammenarbeit im Bereich des nachhaltigen Verkehrs mit wichtigen asiatischen Partnern wie etwa Indien und Zentralasien;
5. begrüßt die Annahme des Wirtschafts- und Investitionsplans der EU für den Westbalkan und die fortlaufende Erweiterung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) der EU im Westbalkan und in den Ländern der Östlichen Partnerschaft, das aufgrund seiner geografischen Lage als ein Schlüsselelement der Strategie zur Förderung der Konnektivität zwischen der EU und Asien anzusehen ist; fordert die Kommission auf, das Verfahren zur Überprüfung von TEN‑V und dessen externer Dimension zu beschleunigen, die Ernennung eines TEN-V-Sonderkoordinators für die Erweiterungsländer und die Länder der Östlichen Partnerschaft in Erwägung zu ziehen und eine umfassende Verkehrsinitiative vorzulegen, um TEN‑V mit strategischen Netzen in Asien zu verbinden;
6. hebt die Wachsamkeit hervor, was die Verwendung von EU-Mitteln für die Finanzierung von Infrastrukturprojekten betrifft, für deren Bau Aufträge an Unternehmen aus Drittländern vergeben werden können, während deren Beschaffungsmärkte für ihre europäischen Pendants nicht zugänglich sind, wobei auch die ökologische, wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit und die Schaffung eines wirklichen Mehrwerts im Mittelpunkt stehen sollten; fordert die Kommission auf, die Bemühungen der Länder zur Umsetzung der bestehenden Ausbaupläne des TEN-V sorgfältig zu beobachten und zu koordinieren;
7. hebt den Stellenwert von Schienenverbindungen und ihrer künftigen Rolle im Hinblick auf die Investitionsperspektiven hervor; weist darauf hin, dass für einheitliche Rechtsvorschriften über den Eisenbahngüterverkehr auf dem gesamten eurasischen Kontinent gesorgt werden muss; fordert die Ausweitung der Anwendung der technischen Spezifikationen der EU und die Schaffung neuer wirtschaftlicher Perspektiven durch die Öffnung der Märkte und die Förderung von Investitionsmöglichkeiten;
8. fordert die Kommission auf, EU-Kofinanzierungsmöglichkeiten für die Einrichtung und den Ausbau von Umschlagterminals vorzuschlagen, um die Kapazität auf den bestehenden transeurasischen Eisenbahnkorridoren zu erhöhen; fordert die Kommission auf, die außergewöhnliche Sicherheitsbilanz des Gefahrguttransports auf der Schiene zu nutzen und dafür zu sorgen, dass insbesondere die chinesischen Behörden die Öffnung des Eisenbahnverkehrs zwischen China und der EU für die Beförderung gefährlicher Güter bestätigen, und zwar im Einklang mit den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und den entsprechenden Leitlinien gemäß Anhang 2 des SMGS-Übereinkommens[5], die von der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) herausgegeben wurden; fordert die Kommission auf, mit Hilfe der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) den Eisenbahnverkehr zwischen Europa und Asien zu fördern, indem die bestehenden Unterschiede in den rechtlichen Regelungen für diesen Verkehr harmonisiert werden;
9. betont, wie wichtig die laufenden Verhandlungen über umfassende Luftverkehrsabkommen mit Partnerländern in Asien sind, und wie wichtig es ist, dafür zu sorgen, dass in diesen Abkommen Umweltbelange berücksichtigt werden; fordert insbesondere dazu auf, das Abkommen zwischen der EU und dem Verband südostasiatischer Nationen (ASEAN) zügig abzuschließen, wodurch mehr als eine Milliarde Bürger vernetzt werden sollen; weist darauf hin, dass das geplante Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und dem ASEAN nicht zu unlauterem Wettbewerb zwischen den Unternehmen führen soll, sondern die gegenteilige Wirkung haben soll, indem faire und transparente Marktbedingungen auf der Grundlage eines eindeutigen Regelungsrahmens geschaffen und insbesondere die hohen Standards der EU in Bezug auf den Schutz der Arbeitnehmerrechte im Luftverkehr, die Sicherheit, das Flugverkehrsmanagement sowie den Sozial-, Verbraucher- und Umweltschutz aufrechterhalten werden; fordert nachdrücklich weitere Forschung und Innovation im Bereich nachhaltiger Kraftstoffe für die Luftfahrt;
10. stellt fest, dass die gegenseitige Gewährung von Überflugsrechten zum Fluss des internationalen Handels beiträgt; hebt hervor, wie wichtig die Unterstützung der EU für asiatische Länder ist, um die Auswirkungen der zivilen Luftfahrt auf den Klimawandel zu mildern;
11. fordert die Kommission auf, weitere Fortschritte mit Blick auf ihre Initiativen zum Seeverkehr anzustreben, um die Verwaltungsformalitäten zu digitalisieren und zu vereinfachen und die maritime Sicherheit in den Häfen Asiens mithilfe der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation und durch Seeverkehrsabkommen zu verstärken; fordert die Kommission auf, die Verwendung alternativer Kraftstoffe in den Häfen Europas und Asiens zu fördern; betont, wie wichtig es ist, mit Drittländern in Asien durch einschlägige Seeverkehrsabkommen weiter zusammenzuarbeiten, die dazu beitragen würden, den Seeverkehr zu regulieren und zu erleichtern und ihn nachhaltiger zu gestalten;
12. betont, dass sich die EU für die Freiheit der Schifffahrt und eine nachhaltige Meerespolitik einsetzt; hebt hervor, wie wichtig sichere, saubere und nachhaltig bewirtschaftete Ozeane in der ganzen Welt sind; fordert die EU auf, dafür zu sorgen, dass ihre asiatischen Partner zu einer nachhaltigen blauen Wirtschaft übergehen, in der die biologische Vielfalt und die Umwelt geachtet werden;
13. nimmt die dramatische Lage der gestrandeten Seeleute während der COVID-19-Pandemie zur Kenntnis; bedauert, dass durch die politischen Spannungen oder die Piraterie in bestimmten internationalen Seegebieten die Freiheit der Schifffahrt auf internationalen Strecken gefährdet wird;
14. betont, dass mit der Strategie zur Förderung der Konnektivität dafür gesorgt werden muss, dass Transportunternehmer aus Asien die Rechtsvorschriften der Union im Bereich des Straßenverkehrs einhalten müssen; fordert, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Durchsetzung der Rechtsvorschriften der Union und der Mitgliedstaaten in diesem Bereich zusammenarbeiten;
15. betont, wie wichtig die laufenden Arbeiten zur Konnektivitätsplattform EU-China in seinem Bemühen sind, Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit im Bereich Verkehr zwischen dem erweiterten transeuropäischen Verkehrsnetz der EU (TEN-V) und der chinesischen Initiative „Neue Seidenstraße“ („One Belt, One Road“) auszuloten; weist darauf hin, wie wichtig es ist, darauf hinzuarbeiten, dass vollständige Transparenz, die Einhaltung von Vorschriften, die Gegenseitigkeit beim Marktzugang und gleiche Wettbewerbsbedingungen erreicht werden; betont, dass ein globaler und umfassender Ansatz erforderlich ist, um den freien und gerechten Handel für Unternehmen im Bereich der Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur mit China sicherzustellen; begrüßt die auf diesen Grundsätzen beruhende Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Initiativen der EU und Asiens; sieht der Durchführung der gemeinsamen Studie erwartungsvoll entgegen, die von der Konnektivitätsplattform über nachhaltige schienengestützte Verkehrskorridore zwischen Europa und China gestartet werden soll;
16. nimmt den neuen durchsetzungsfähigen Charakter der chinesischen Außenpolitik und die Rolle der chinesischen Initiative „Neue Seidenstraße“ („One Belt, One Road“) und ihres Konnektivitätsbestrebens nach Westen zur Kenntnis; hebt vor diesem Hintergrund hervor, dass einheitliche politische Strategien der EU in Bezug auf die chinesische Initiative „Neue Seidenstraße“ („One Belt, One Road“) verfolgt werden müssen; weist darauf hin, dass Europa seine strategische Infrastruktur als eine Frage der Souveränität vor ausländischen Übernahmen schützen muss; betont in diesem Zusammenhang, dass die Vertragsklauseln in diesem Bereich so transparent wie möglich gestaltet und die wesentlichen Interessen der Union gewahrt werden müssen;
17. fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, um auf konkrete Weise einen fairen und transparenten Wettbewerb zwischen Unternehmen sicherzustellen; betont, dass dafür gesorgt werden muss, dass die Europäer stets Zugang zu einer großen Auswahl an Betreibern und Einrichtungen haben; weist darauf hin, dass mit Konnektivitätsmaßnahmen negative externe Effekte wie etwa Umweltauswirkungen und Umweltverschmutzung verringert werden sollten; hebt hervor, wie wichtig Nachhaltigkeit in dieser Strategie ist;
18. betont den Stellenwert der digitalen Infrastruktur und der Netzleitungen mit hoher Kapazität für die Konnektivität und den Stellenwert der Datensicherheit, da die Mobilität von Personen und Gütern in hohem Maße von der Datenübertragung abhängt; fordert eine angemessene Sicherheit und Cybersicherheit bei der Steuerung dieser Datenströme; weist darauf hin, dass diese Herausforderungen nicht allein durch nationale politische Maßnahmen bewältigt werden können; fordert die EU daher auf, mit den asiatischen Partnerländern zusammenzuarbeiten, um die Verkehrskonnektivität mit Asien sicherer zu gestalten;
19. betont, wie wichtig die Gebiete in äußerster Randlage der EU sind, insbesondere die Gebiete, die näher an Asien liegen, und hebt ihr wirtschaftliches Potenzial hervor; bestärkt die Kommission darin, Investitionen in diesen Gebieten zu erleichtern, um ihre Konnektivität zu stärken und ihre Wirtschaft anzukurbeln;
20. fordert die vollständige Transparenz in Bezug auf den Fertigungsvertrag für die Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnstrecke zwischen Budapest und Belgrad; fordert, dass die Einzelheiten des Vertrags und seine Vergabebedingungen freigegeben und veröffentlicht werden.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
1.12.2020 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
42 1 6 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Magdalena Adamowicz, Andris Ameriks, José Ramón Bauzá Díaz, Izaskun Bilbao Barandica, Marco Campomenosi, Massimo Casanova, Ciarán Cuffe, Jakop G. Dalunde, Johan Danielsson, Andor Deli, Karima Delli, Anna Deparnay-Grunenberg, Ismail Ertug, Gheorghe Falcă, Giuseppe Ferrandino, Mario Furore, Søren Gade, Isabel García Muñoz, Jens Gieseke, Elsi Katainen, Elena Kountoura, Julie Lechanteux, Bogusław Liberadzki, Peter Lundgren, Benoît Lutgen, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Marian-Jean Marinescu, Tilly Metz, Giuseppe Milazzo, Cláudia Monteiro de Aguiar, Caroline Nagtegaal, Jan-Christoph Oetjen, Philippe Olivier, Rovana Plumb, Tomasz Piotr Poręba, Dominique Riquet, Dorien Rookmaker, Massimiliano Salini, Vera Tax, Barbara Thaler, István Ujhelyi, Petar Vitanov, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Lucia Vuolo, Roberts Zīle, Kosma Złotowski |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Leila Chaibi, Anne-Sophie Pelletier, Markus Pieper |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
42 |
+ |
ECR |
Peter Lundgren, Tomasz Piotr Poręba, Roberts Zīle, Kosma Złotowski |
GUE/NGL |
Leila Chaibi, Anne-Sophie Pelletier |
NI |
Mario Furore |
PPE |
Magdalena Adamowicz, Andor Deli, Gheorghe Falcă, Jens Gieseke, Benoît Lutgen, Marian-Jean Marinescu, Giuseppe Milazzo, Cláudia Monteiro de Aguiar, Markus Pieper, Massimiliano Salini, Barbara Thaler, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska |
Renew |
José Ramón Bauzá Díaz, Izaskun Bilbao Barandica, Søren Gade, Elsi Katainen, Caroline Nagtegaal, Jan-Christoph Oetjen, Dominique Riquet |
S&D |
Andris Ameriks, Johan Danielsson, Ismail Ertug, Giuseppe Ferrandino, Isabel García Muñoz, Bogusław Liberadzki, Rovana Plumb, Vera Tax, István Ujhelyi, Petar Vitanov |
Verts/ALE |
Ciarán Cuffe, Jakop G. Dalunde, Karima Delli, Anna Deparnay-Grunenberg, Tilly Metz |
1 |
- |
NI |
Dorien Rookmaker |
6 |
0 |
GUE/NGL |
Elena Kountoura |
ID |
Marco Campomenosi, Massimo Casanova, Julie Lechanteux, Philippe Olivier, Lucia Vuolo |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
10.12.2020 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
54 2 12 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Alviina Alametsä, Alexander Alexandrov Yordanov, Maria Arena, Petras Auštrevičius, Traian Băsescu, Lars Patrick Berg, Anna Bonfrisco, Reinhard Bütikofer, Fabio Massimo Castaldo, Susanna Ceccardi, Włodzimierz Cimoszewicz, Katalin Cseh, Tanja Fajon, Anna Fotyga, Michael Gahler, Kinga Gál, Sunčana Glavak, Raphaël Glucksmann, Klemen Grošelj, Bernard Guetta, Márton Gyöngyösi, Karol Karski, Dietmar Köster, Andrius Kubilius, Ilhan Kyuchyuk, David Lega, Miriam Lexmann, Nathalie Loiseau, Antonio López-Istúriz White, Jaak Madison, Claudiu Manda, Lukas Mandl, Thierry Mariani, David McAllister, Vangelis Meimarakis, Sven Mikser, Francisco José Millán Mon, Gheorghe-Vlad Nistor, Urmas Paet, Demetris Papadakis, Kostas Papadakis, Tonino Picula, Manu Pineda, Kati Piri, Giuliano Pisapia, Jérôme Rivière, María Soraya Rodríguez Ramos, Nacho Sánchez Amor, Isabel Santos, Jacek Saryusz-Wolski, Andreas Schieder, Radosław Sikorski, Jordi Solé, Sergei Stanishev, Tineke Strik, Hermann Tertsch, Hilde Vautmans, Harald Vilimsky, Idoia Villanueva Ruiz, Thomas Waitz, Witold Jan Waszczykowski, Charlie Weimers, Isabel Wiseler-Lima, Salima Yenbou, Željana Zovko |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Andor Deli, Markéta Gregorová, Bart Groothuis |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
54 |
+ |
PPE |
Alexander Alexandrov Yordanov, Traian Băsescu, Andor Deli, Michael Gahler, Sunčana Glavak, Kinga Gál, Andrius Kubilius, David Lega, Miriam Lexmann, Antonio López-Istúriz White, Lukas Mandl, David McAllister, Vangelis Meimarakis, Francisco José Millán Mon, Gheorghe-Vlad Nistor, Radosław Sikorski, Isabel Wiseler-Lima, Željana Zovko |
S&D |
Maria Arena, Włodzimierz Cimoszewicz, Tanja Fajon, Raphaël Glucksmann, Dietmar Köster, Claudiu Manda, Sven Mikser, Demetris Papadakis, Tonino Picula, Kati Piri, Giuliano Pisapia, Isabel Santos, Andreas Schieder, Sergei Stanishev, Nacho Sánchez Amor |
Renew |
Petras Auštrevičius, Katalin Cseh, Bart Groothuis, Klemen Grošelj, Bernard Guetta, Ilhan Kyuchyuk, Nathalie Loiseau, Urmas Paet, María Soraya Rodríguez Ramos, Hilde Vautmans |
GREENS |
Alviina Alametsä, Reinhard Bütikofer, Markéta Gregorová, Jordi Solé, Tineke Strik, Thomas Waitz, Salima Yenbou |
GUE |
Manu Pineda, Idoia Villanueva Ruiz |
NI |
Fabio Massimo Castaldo, Márton Gyöngyösi |
2 |
- |
ID |
Lars Patrick Berg |
NI |
Kostas Papadakis |
12 |
0 |
ID |
Anna Bonfrisco, Susanna Ceccardi, Jaak Madison, Thierry Mariani, Jérôme Rivière, Harald Vilimsky |
ECR |
Anna Fotyga, Karol Karski, Jacek Saryusz-Wolski, Hermann Tertsch, Witold Jan Waszczykowski, Charlie Weimers |
Erklärung der benutzten Zeichen
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr.
- [2] Übereinkommen der Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen (OSShD) über den internationalen Eisenbahngüterverkehr.
- [3] ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1.
- [4] http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2018/february/tradoc_156618.pdf
- [5] Übereinkommen über den internationalen Eisenbahngüterverkehr der Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen (OSJD).