BERICHT über den neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

28.1.2021 - (2020/2077(INI))

Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatter: Jan Huitema
Verfasser der Stellungnahme (*):
Patrizia Toia, Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Anna Cavazzini, Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 57 der Geschäftsordnung


Verfahren : 2020/2077(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0008/2021
Eingereichte Texte :
A9-0008/2021
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

(2020/2077(INI))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. März 2020 mit dem Titel „Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft – Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa“ (COM(2020)0098) sowie auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Leading the way to a global circular economy: state of play and outlook“ (Vorreiter auf dem Weg zu einer globalen Kreislaufwirtschaft: Bestandsaufnahme und Ausblick, SWD(2020)0100),

 unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für nachhaltige Entwicklung, einschließlich Nachhaltigkeitsziel 12 – „Verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster“ – und Nachhaltigkeitsziel 15 – „Leben an Land“,

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2020 mit dem Titel „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit – Für eine schadstofffreie Umwelt“ (COM(2020)0667)[1],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Juli 2020 zu der Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien[2],

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. März 2020 mit dem Titel „Eine neue Industriestrategie für Europa“ (COM(2020)0102),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ (COM(2020)0380),

 unter Hinweis auf den Globalen Sachstandsbericht des Weltbiodiversitätsrats vom Mai 2019 über die biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen,

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „,Vom Hof auf den Tisch‘ – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem“ (COM(2020)0381),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Oktober 2018 mit dem Titel „Eine nachhaltige Bioökonomie für Europa – Stärkung der Verbindungen zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt“ (COM(2018)0673),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. Januar 2018 mit dem Titel „Eine europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft“ (COM(2018)0028),

 unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2019 zu einer europäischen strategischen, langfristigen Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft[3],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. November 2019 zum Klima- und Umweltnotstand[4],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Juli 2017 zum Thema „Längere Lebensdauer für Produkte: Vorteile für Verbraucher und Unternehmen“[5],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juli 2015 zu dem Thema „Ressourceneffizienz: Wege zu einer Kreislaufwirtschaft“ (2014/2208(INI))[6],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2018 zu dem Thema „Umsetzung des Pakets zur Kreislaufwirtschaft: Optionen zur Regelung der Schnittstelle zwischen Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht“ (2018/2589(RSP))[7],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Juli 2020 zu einem umfassenden europäischen Konzept für die Energiespeicherung (2019/2189(INI))[8],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2020/741 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung,

 unter Hinweis auf den von der Kommission am 14. Oktober 2020 vorgelegten Vorschlag für das 8. Umweltaktionsprogramm, insbesondere auf das in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c des Vorschlags festgelegte vorrangige Ziel, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen,

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),

 unter Hinweis auf die Sonderberichte des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) über Klimawandel, Desertifikation, Landdegradierung, nachhaltiges Landmanagement, Ernährungssicherheit und Treibhausgasflüsse in terrestrischen Ökosystemen, über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima bzw. über 1,5 °C globale Erwärmung sowie auf den fünften Sachstandsbericht (AR5) des IPCC und den dazugehörigen Synthesebericht vom September 2018,

 unter Hinweis auf den im Jahr 2015 vorgestellten Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft (Mitteilung der Kommission vom 2. Dezember 2015 mit dem Titel „Den Kreislauf schließen – Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft“ (COM(2015)0614)) und die nach diesem Plan ergriffenen Maßnahmen,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Juli 2020 zu der Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien[9],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2020 zum europäischen Grünen Deal[10],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2018 zur europäischen Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft[11],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2018 zu dem Thema „Umsetzung des Pakets zur Kreislaufwirtschaft: Optionen zur Regelung der Schnittstelle zwischen Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht“[12],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 31. Mai 2018 über die Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie[13],

 unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt[14],

 unter Hinweis auf die 2018 überarbeiteten EU-Abfallvorschriften: Richtlinie (EU) 2018/851 vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle[15], Richtlinie (EU) 2018/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle[16], Richtlinie (EU) 2018/850 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien[17] und Richtlinie (EU) 2018/849 zur Änderung der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge, der Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte[18],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen („CLP-Verordnung“)[19],

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Januar 2017 mit dem Titel „Der Beitrag der energetischen Verwertung von Abfällen zur Kreislaufwirtschaft“ (COM(2017)0034),

 unter Hinweis auf die Berichte des International Resource Panel mit den Titeln „Global Resources Outlook 2019“ (Weltressourcenbericht 2019)[20] und „Resource Efficiency and Climate Change“ (Ressourceneffizienz und Klimawandel)[21],

 unter Hinweis auf die Veröffentlichung mit dem Titel „Evaluating scenarios toward zero plastic pollution“ (Bewertung von Szenarien auf dem Weg zur Beseitigung der Verschmutzung durch Kunststoffe) in der Fachzeitschrift „Science“[22],

 gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für internationalen Handel, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A9‑0008/2021),

A. in der Erwägung, dass aus dem Bericht des International Resource Panel mit dem Titel „Global Resources Outlook 2019“ hervorgeht, dass die Hälfte der gesamten Treibhausgasemissionen und mehr als 90 % des Verlusts an biologischer Vielfalt und des Wasserstresses auf die Gewinnung und Verarbeitung von Ressourcen zurückzuführen sein dürften; in der Erwägung, dass die Weltwirtschaft Ressourcen verbraucht, die dem eineinhalbfachen Wert der Ressourcen des Planeten entsprechen und dass bereits jetzt drei Planeten benötigt würden, wenn alle Menschen in demselben Tempo Ressourcen verbrauchen würden wie die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger im Durchschnitt, und in der Erwägung, dass eine deutliche Senkung des Gesamtverbrauchs von natürlichen Ressourcen und eine deutliche Verringerung des Abfallaufkommens in der EU das übergeordnete Ziel der Kreislaufwirtschaft sein sollten; in der Erwägung, dass hierfür eine Entkopplung des Wirtschaftswachstums vom Ressourcenverbrauch erforderlich ist, wobei auf die Unterscheidung zwischen absoluter und relativer Entkopplung zu achten ist;

B. in der Erwägung, dass diese Zahlen veranschaulichen, dass der nachhaltige Verbrauch von Ressourcen, insbesondere von Primärrohstoffen, von zentraler Bedeutung ist und dass die entsprechenden Maßnahmen auf allen Ebenen und in der ganzen Welt verstärkt werden müssen; in der Erwägung, dass das Konzept der Kreislaufwirtschaft naturgemäß einen Querschnittscharakter hat und entscheidend zur Verwirklichung anderer Umweltschutzziele, etwa der Ziele des Übereinkommens von Paris, beitragen soll;

C. in der Erwägung, dass der Übergang zur Kreislaufwirtschaft im Hinblick auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen der EU und die Verwirklichung des Klimaziels der Union für 2030 sowie des Ziels, die Union bis spätestens 2050 treibhausgasneutral zu machen, eine entscheidende Rolle spielt und einen tiefgreifenden Wandel der Wertschöpfungsketten in der gesamten Wirtschaft erforderlich macht;

D. in der Erwägung, dass ein Übergang zur Kreislaufwirtschaft das Potenzial birgt, ein nachhaltiges Geschäftsgebaren zu fördern, und in der Erwägung, dass von den Unternehmen und Volkswirtschaften in der EU erwartet wird, dass sie im globalen Wettlauf um die Verwirklichung der Kreislaufwirtschaft die Führung übernehmen, da die EU über gut entwickelte Geschäftsmodelle, über Kenntnisse im Bereich der Kreislaufwirtschaft sowie über Erfahrungen im Bereich Recycling verfügt;

E. in der Erwägung, dass die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft das Kernstück der europäischen und nationalen Industriepolitik sowie der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität sein sollten;

F. in der Erwägung, dass der Gesamtenergieverbrauch in der EU sehr hoch ist und die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft auch die Energieeffizienz und die nachhaltige Nutzung von Energiequellen betreffen sollten;

G. in der Erwägung, dass die Produktgestaltung ohne Abfallverursachung einer der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft ist;

H. in der Erwägung, dass die Kreislaufwirtschaft für mehrere Ziele für nachhaltige Entwicklung, einschließlich des Ziels 12 – „Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen“ – und des Ziels 13 – „Klimaschutz“, von Belang ist;

I. in der Erwägung, dass die Produktgestaltung ohne Abfallverursachung und Umweltverschmutzung einer der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft ist;

J. in der Erwägung, dass die Kreislaufwirtschaft aktuellen Studien zufolge das Potenzial hat, eine Steigerung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der EU um zusätzliche 0,5 % und die Schaffung von mehr als 700 000 neuen Arbeitsplätzen bis 2030 zu bewirken[23] sowie die Qualität der Arbeitsplätze zu verbessern; in der Erwägung, dass die Zahl der mit der Kreislaufwirtschaft verbundenen Arbeitsplätze in der EU von 2012 bis 2018 um 5 % auf rund 4 Millionen anstieg; in der Erwägung, dass davon ausgegangen wird, dass die Wiederaufarbeitung in der EU dank unterstützender Maßnahmen und Investitionen der Industrie bis 2030 einen jährlichen Wert von etwa 70 bis 100 Mrd. EUR erreichen und sich die Anzahl der damit verbundenen Arbeitsplätze auf etwa 450 000 bis fast 600 000 belaufen könnte;

K. in der Erwägung, dass eine nachhaltige und verantwortungsvolle Beschaffung von Primärrohstoffen entscheidend dazu beiträgt, Ressourceneffizienz zu erreichen und die auf die Kreislaufwirtschaft bezogenen Ziele zu verwirklichen; in der Erwägung, dass daher Normen für eine nachhaltige Beschaffung vorrangig benötigter Materialien und Rohstoffe entwickelt werden müssen;

L. in der Erwägung, dass bis zu 80 % der Umweltauswirkungen eines Produkts bereits in der Entwurfsphase festgelegt werden und nur 12 % der in der EU-Industrie verwendeten Werkstoffe aus dem Recycling stammen[24];

M. in der Erwägung, dass es durch die rasche Zunahme des elektronischen Handels zu einem deutlich vermehrten Aufkommen von Verpackungsabfällen wie Einwegkunststoff und Kartonabfällen gekommen ist; in der Erwägung, dass die Verbringung von Abfällen in Drittstaaten nach wie vor Anlass zur Sorge gibt;

N. in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge in der EU jedes Jahr 88 Mio. Tonnen Lebensmittel verschwendet werden und über 50 % der verschwendeten Lebensmittel in den Haushalten und bei den Verbrauchern anfallen; in der Erwägung, dass die Lebensmittelverschwendung etwa 6 % der gesamten Treibhausgasemissionen in der EU verursacht und somit erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt hat;

O. in der Erwägung, dass Kunststoffe, wenn sie nicht ordnungsgemäß entsorgt werden, Umweltprobleme im Hinblick auf Vermüllung, auf Schwierigkeiten bei Wiederverwendung und Recycling sowie auf bedenkliche Stoffe, Treibhausgasemissionen und den Ressourcenverbrauch verursachen;

P. in der Erwägung, dass die ECHA ein wissenschaftliches Gutachten angenommen hat, um die Verwendung von Mikroplastik einzuschränken, das Produkten auf dem EU-/EWR-Markt absichtlich in Konzentrationen mit einem Massenanteil von über 0,01 % zugesetzt wird;

Q. in der Erwägung, dass nach Schätzungen der Europäischen Umweltagentur (EUA) die Menge der pro Person in der EU gekauften Kleidungsstücke zwischen 1996 und 2012 um 40 % gestiegen ist, während gleichzeitig mehr als 30 % der Kleidungsstücke in den Kleiderschränken in der EU seit mindestens einem Jahr nicht mehr getragen wurden; in der Erwägung, dass ferner mehr als die Hälfte der aussortierten Kleidungsstücke nicht rezykliert wird, sondern im gemischten Hausmüll landet und in der Folge in Verbrennungsanlagen oder auf Deponien entsorgt wird[25];

R. in der Erwägung, dass von den Unternehmen und Volkswirtschaften in der EU erwartet wird, dass sie im globalen Wettlauf um die Verwirklichung der Kreislaufwirtschaft die Führung übernehmen und auch Nutzen daraus ziehen, da die EU über gut entwickelte Geschäftsmodelle, über Kenntnisse im Bereich der Kreislaufwirtschaft sowie über Erfahrungen im Bereich Recycling verfügt;

S. in der Erwägung, dass der IPCC vor nunmehr über zwei Jahren seinen Sonderbericht über 1,5 °C globale Erwärmung veröffentlicht hat, in dem es heißt, eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C erfordere rasche, weitreichende und bislang beispiellose Veränderungen in allen Bereichen der Gesellschaft;

1. begrüßt den von der Kommission vorgelegten neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft; hebt hervor, dass die Kreislaufwirtschaft in Kombination mit dem Null-Schadstoff-Ziel für eine schadstofffreie Umwelt von entscheidender Bedeutung ist, wenn es darum geht, den gesamten ökologischen Fußabdruck der Produktion und des Konsums in der Union zu verringern, die Belastbarkeitsgrenzen des Planeten nicht zu überschreiten, die Gesundheit des Menschen zu schützen und gleichzeitig für eine wettbewerbsfähige und innovative Wirtschaft Sorge zu tragen; betont, dass die Kreislaufwirtschaft einen erheblichen Beitrag dazu leisten kann, die Ziele des Übereinkommens von Paris, die Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zu erreichen;

2. fordert die Kommission auf, sämtliche im Aktionsplan genannten Initiativen zu den Terminen vorzulegen, die im Anhang der Mitteilung festgelegt sind, und die einzelnen Gesetzgebungsvorschläge auf eine umfassende Folgenabschätzung zu stützen; betont, dass auch die Kosten der Untätigkeit berücksichtigt werden müssen;

3. betont, dass mit der Kreislaufwirtschaft Lösungen für die neuen Herausforderungen, die durch die COVID-19-Krise verursacht wurden und deutlich zutage getreten sind, geschaffen werden können, indem die Wertschöpfungsketten in der EU und weltweit gestärkt und die Schwachstellen dieser Ketten verringert werden und indem das Umfeld für die Industrie in der EU widerstandsfähiger und nachhaltiger sowie wettbewerbsfähiger und einträglicher gestaltet wird; stellt fest, dass dadurch die strategische Autonomie der EU vorangebracht und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beigetragen wird; betont, dass die COVID-19-Pandemie gezeigt hat, dass ein günstiges Umfeld für die Kreislaufwirtschaft geschaffen werden muss; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Kreislaufwirtschaft durchgängig in ihre nationalen Aufbau- und Resilienzpläne einzubeziehen;

4. ist der Ansicht, dass der EU und den Unternehmen aus der EU durch die Kreislaufwirtschaft die Möglichkeit geboten wird, auf dem Weltmarkt innovativ und wettbewerbsfähig zu bleiben und gleichzeitig ihren jeweiligen ökologischen Fußabdruck zu verringern; fordert deshalb die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich zu Direktinvestitionen auf, um Kreislaufwirtschaftsinitiativen auszuweiten und Innovation zu unterstützen; vertritt die Auffassung, dass mithilfe des Aufbauinstruments der Europäischen Union (NextGenerationEU), des Fonds für einen gerechten Übergang und von Horizont Europa Initiativen, Verfahren, Infrastruktur und Technologien im Bereich der Kreislaufwirtschaft eingerichtet und unterstützt werden sollten;

5. betont, dass die Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts eine Voraussetzung für die Verwirklichung der Kreislaufwirtschaft in der EU ist; hebt insbesondere hervor, dass es für einen gut funktionierenden, nachhaltigen Binnenmarkt wichtig ist, die bestehenden Vorschriften ordnungsgemäß umzusetzen und wirksam durchzusetzen; weist erneut darauf hin, dass die EU die zweitgrößte Wirtschaftsmacht und die größte Handelsmacht der Welt ist; weist darauf hin, dass der Binnenmarkt ein wirkungsvolles Instrument ist, das zur Entwicklung nachhaltiger und kreislauforientierter Produkte oder Technologien genutzt werden muss, die in der Zukunft als Maßstab gelten, sodass die Bürgerinnen und Bürger sichere, unbedenkliche, gesunde und umweltverträgliche Produkte und Erzeugnisse zu einem erschwinglichen Preis erwerben können;

6. unterstreicht, dass die vollständige Entkopplung des Wirtschaftswachstums vom Ressourcenverbrauch unbedingt notwendig ist; fordert die Kommission auf, wissenschaftlich fundierte bindende mittel- und langfristige Ziele der EU für die Senkung des Verbrauchs von Primärrohstoffen und die Verringerung der Umweltauswirkungen vorzuschlagen; fordert, die Ziele der EU mittels eines rückblickenden Ansatzes festzulegen, damit die politischen Ziele in glaubwürdiger Weise so gestaltet werden, dass spätestens 2050 eine CO2-neutrale, ökologisch nachhaltige, schadstofffreie und vollständig kreislauforientierte Wirtschaft innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen des Planeten erreicht ist;

7. fordert die Kommission auf, bindende EU-Ziele für 2030 vorzuschlagen, mit denen der Materialfußabdruck und der Konsumfußabdruck der EU erheblich verringert und bis 2050 die Belastbarkeitsgrenzen des Planeten nicht mehr überschritten werden, und dabei die Indikatoren heranzuziehen, die bis Ende 2021 als Teil des aktualisierten Überwachungsrahmens zu beschließen sind; fordert die Kommission auf, die ehrgeizigsten Mitgliedstaaten als Vorbild heranzuziehen, dabei aber die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf Ausgangslage und Fähigkeiten gebührend zu berücksichtigen;

8. fordert die Kommission nachdrücklich auf, bis 2021 harmonisierte, vergleichbare und einheitliche Kreislaufindikatoren einzuführen, die aus Indikatoren für den Material- und den Konsumfußabdruck sowie aus einer Reihe von Subindikatoren für die Ressourceneffizienz und Ökosystemleistungen bestehen; ist der Ansicht, dass mit diesen Indikatoren der Ressourcenverbrauch und die Ressourcenproduktivität gemessen und auf Ein- und Ausfuhren auf der Ebene der EU, der Mitgliedstaaten und der Branchen abgestellt werden sollte und dass diese Indikatoren mit den harmonisierten Methoden zur Lebenszyklusbewertung und zur Bilanzierung des Naturkapitals im Einklang stehen sollten; vertritt die Auffassung, dass die Indikatoren bei allen Politikbereichen, Finanzinstrumenten und Regelungsinitiativen der Union angewandt werden sollten;

9. begrüßt die Zusage der Kommission, den Überwachungsrahmen für die Kreislaufwirtschaft zu aktualisieren und zu überarbeiten; bedauert, dass der gegenwärtige Überwachungsrahmen keine umfassende und vollständige Reihe von Indikatoren enthält, anhand deren sich die Entkopplung des Wirtschaftswachstums vom Ressourcenverbrauch und den Auswirkungen auf die Umwelt messen lässt; hebt hervor, dass der Überwachungsrahmen die genannten Kreislaufindikatoren umfassen und überdies das gesamte Spektrum der Ziele und der konkreten Maßnahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft abdecken sollte, damit sich der Grad der Kreislauffähigkeit und der Fortschritt im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele insgesamt und effizient messen lassen;

10. betont zudem, dass wissenschaftlich fundierte Messverfahren erforderlich sind, um Synergieeffekte zwischen der Kreislaufwirtschaft und der Eindämmung des Klimawandels zu erfassen, auch mittels Verfahren zur Messung des CO2-Fußabdrucks;

11. hebt hervor, dass mit der optimierten Nutzung von Produkten und Dienstleistungen zusätzlich zu Maßnahmen zur Verlängerung des Lebenszyklus und zur längeren Nutzung von Materialien Chancen verbunden sind; betont in diesem Zusammenhang insbesondere, dass Möglichkeiten bestehen, Kreislaufwirtschaftslösungen und die Digitalisierung miteinander zu kombinieren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, politische Strategien zu erarbeiten, um neue nachhaltige und kreislauforientierte Geschäftsmodelle zu unterstützen, etwa Ansätze wie „Produkt als Dienstleistung“, mit denen Ressourcen geschont und die Auswirkungen auf die Umwelt verringert werden, gleichzeitig aber der Verbraucherschutz gewahrt wird; fordert die Kommission auf, im Rahmen der neuen Initiative für nachhaltige Produkte Ansätze wie „Produkt als Dienstleistung“ zu fördern, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unangemessene rechtliche und steuerliche Hindernisse für diese Ansätze zu beseitigen und die Entwicklung von Infrastrukturen zu fördern, mit denen die Kreislaufwirtschaft und eine nachhaltige digitale Wirtschaft ermöglicht werden; weist nochmals darauf hin, dass die Digitalisierung auch erhebliche Auswirkungen auf Klima und Umwelt hat, etwa eine steigende Energienachfrage und Rohstoffgewinnung und die Entstehung von Elektronikabfällen; fordert die Kommission auf, diese Herausforderungen zu bewerten und anzugehen, indem sie Methode zur Überwachung und Quantifizierung der Auswirkungen von digitalen Technologien, Strukturen und Dienstleistungen und auch von Rechenzentren auf die Umwelt ausarbeitet und Maßnahmen – erforderlichenfalls auch Gesetzgebungsmaßnahmen – vorschlägt, um die ökologische Nachhaltigkeit digitaler Lösungen sicherzustellen, indem die Energieeffizienz, die Verringerung der THG-Emissionen und des Ressourcenverbrauchs und die Einführung der Kreislaufwirtschaft in den Mittelpunkt eines nachhaltigen digitalen Wandels gestellt werden;

12. fordert die Kommission auf, zu ermitteln, welche Regelungsmaßnahmen und sonstigen Maßnahmen erforderlich sind, um administrative und rechtliche Hindernisse zu beseitigen, die einer Kreislaufwirtschaft des Teilens und der Dienstleistungen im Wege stehen, und Anreize für den Aufbau dieser Wirtschaftsform zu setzen; fordert die Kommission insbesondere auf, Lösungen für Probleme wie Haftungsfragen und Eigentumsrechte im Zusammenhang mit der Wirtschaft des Teilens und der Dienstleistungen zu prüfen und dabei zu berücksichtigen, dass die Verbesserung der Rechtssicherheit von entscheidender Bedeutung ist, wenn derartige Wirtschaftskonzepte sowohl von den Herstellern als auch von den Verbrauchern angenommen werden sollen; regt an, dass die Kommission in Betracht zieht, eine europäische Strategie für die Wirtschaft des Teilens und der Dienstleistungen auszuarbeiten und darin auf diese Angelegenheiten wie auch auf sozialpolitische Fragen einzugehen;

13. betont, dass ein besseres Verständnis dessen erforderlich ist, wie die Kreislaufwirtschaft mithilfe von KI-Technologien vorangebracht werden kann, indem KI-Anwendungen in den Bereichen Gestaltung, Geschäftsmodelle und Infrastruktur gefördert werden; erachtet es als wichtig, die Digitalisierung als Wegbereiter der Kreislaufwirtschaft zu betrachten, insbesondere im Hinblick auf Produktpässe oder Materialinformationen in einem unionsweiten „Datenraum“; betont, dass die Verbesserung der Verfügbarkeit und Weitergabe von Daten, während gleichzeitig dafür gesorgt wird, dass die Akteure aktiv zusammenarbeiten, künftig von entscheidender Bedeutung dafür ist, dass neue Ansätze tatsächlich fair und inklusiv bleiben und Datenschutz und Datensicherheit garantiert sind;

14. hält es für dringend geboten, wirtschaftliche Anreize zu setzen und ein passendes Regelungsumfeld für Innovationen in Bezug auf kreislauforientierte Lösungen, Materialien und Geschäftsmodelle zu schaffen und gleichzeitig marktverzerrende und umweltschädliche Subventionen abzuschaffen, und fordert im Rahmen der neuen Industriestrategie für Europa und der KMU-Strategie zur Unterstützung hierfür auf; hebt hervor, dass Pionierunternehmen, KMU (kleine und mittlere Unternehmen) und Start-up-Unternehmen beim Übergang zur Kreislaufwirtschaft eine besondere Funktion übernehmen; unterstreicht, dass die Erforschung von nachhaltigen Materialien, Verfahren, Technologien und Produkten sowie ihrer breiten industriellen Nutzung Unternehmen aus der EU einen weltweiten Wettbewerbsvorteil verschaffen kann; betont, dass Strategien auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten benötigt werden, um Vorreiter im Bereich der Kreislaufwirtschaft und kreislauforientierte Geschäftsmodelle zu unterstützen;

15. betont, dass die Industrie aus der EU als Akteur in den Übergang zu einer stärker ausgeprägten Kreislaufwirtschaft eingebunden werden muss; weist erneut darauf hin, dass Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung einer dekarbonisierten Industrie sind; fordert, dass in der Wirtschaft auf allen Ebenen der Produktgestaltung, der Materialbeschaffung, der Wiederverwendung und des Recyclings von Produkten sowie der Abfallbewirtschaftung kreislauforientierte Ansätze verfolgt werden, und betont, dass die Entwicklung von Leitmärkten für nachhaltige industrielle Materialien und Produkte gefördert werden muss;

16. regt die Unternehmen dazu an, im Rahmen ihrer jährlichen Berichterstattung Pläne für den Übergang auszuarbeiten, in denen sie beschreiben, wie und wann sie Klimaneutralität, die Kreislaufwirtschaft im eigenen Unternehmen und Nachhaltigkeit zu erreichen gedenken;

17. fordert die Mitgliedstaaten auf, Optionen mit minimalem Verwaltungsaufwand Vorrang einzuräumen und die Entwicklung öffentlich-privater Partnerschaften im Bereich Forschung und Entwicklung zu stärken, die systemische und gesamtheitliche Lösungen bieten;

18. fordert die Kommission auf, einen Rechtsrahmen für die Zertifizierung aller naturbasierten und technologischen Lösungen zur Entfernung von CO2 zu schaffen, zu denen auch die CO2-Abscheidung, ‑Speicherung und ‑Nutzung (CCSU) zählt;

19. betont, dass der Biomimetik als Beschleuniger der Kreislaufwirtschaft eine entscheidende Funktion bei der Förderung biomimetischer Lösungen zukommt, bei denen dank ihrer Konzeption der Material- und Energieverbrauch und die Verwendung toxischer Verbindungen minimiert wird und die nachhaltige, regenerative und innovative Lösungen bieten, die auf Beispielen aus der Natur beruhen und sich für eine Vielzahl von Branchen eignen;

20. fordert eine angemessene Personal- und Mittelausstattung für die Dienststellen der Kommission, die für die erfolgreiche Umsetzung des Aktionsplans zuständig sind; hebt hervor, dass die Mittelzuweisungen sowohl den aktuellen als auch den langfristigen politischen Prioritäten entsprechen müssen, und erwartet daher im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal, dass insbesondere in der Generaldirektion Umwelt der Kommission in erheblichem Maße Personal eingestellt wird;

Ein Rahmen für eine nachhaltige Produktpolitik

21. betont, dass die lineare Wirtschaft des Nehmens, Herstellens und Wegwerfens in eine echte Kreislaufwirtschaft umgewandelt werden muss, die auf folgenden Grundsätzen beruht: Verringerung des Energie- und Ressourcenverbrauchs, Werterhaltung in der Wirtschaft, Abfallvermeidung, Produktgestaltung ohne Abfallverursachung, Schadstofffreisetzung und Umweltverschmutzung, Verwendung von Produkten und Materialien in geschlossenen Kreisläufen, Schutz der Gesundheit des Menschen, Förderung von Vorteilen für die Verbraucher und Regeneration natürlicher Systeme; ist der Ansicht, dass diese Ziele die Leitprinzipien für den neuen Rahmen für eine nachhaltige Produktpolitik, die Strategie für die Kreislaufwirtschaft als Ganzes und die Industriestrategie sein sollten; betont, dass das Konzept nachhaltiger Kreislaufsysteme vollständig in alle Tätigkeiten, einschließlich Strategien, Produkte, Produktionsverfahren und Geschäftsmodelle, integriert werden muss;

22. betont, dass nachhaltige, kreislauforientierte, sichere und schadstofffreie Produkte und Materialien auf dem Binnenmarkt nicht die Ausnahme sein, sondern zur Regel werden und als für alle Verbraucher attraktive, erschwingliche und erhältliche Standardoption gelten sollten; begrüßt deshalb den Plan der Kommission, einen Gesetzgebungsinitiative zu nachhaltigen Produkten vorzuschlagen, in der Grundsätze für die Produktpolitik und bindende Anforderungen an Produkte festgelegt werden, die im Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden;

23. spricht sich nachdrücklich dafür aus, den Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie so zu erweitern, dass auch Produkte ohne Energiebezug erfasst werden und dass für im Binnenmarkt in Verkehr gebrachte Produkte horizontale Nachhaltigkeitsgrundsätze und produktspezifische Vorgaben in Bezug auf Leistungsfähigkeit, Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit, Schadstofffreiheit, Aufrüstbarkeit, Rezyklierbarkeit, Rezyklatanteil und Ressourcen- und Energieeffizienz festgelegt werden, und fordert die Kommission auf, hierfür 2021 einen Vorschlag vorzulegen; bekräftigt gleichzeitig seine Forderung an die Kommission, innerhalb des derzeitigen Anwendungsbereichs der Ökodesign-Richtlinie bei der Einführung von Ökodesign-Anforderungen an alle energieverbrauchsrelevanten Produkte ambitioniert vorzugehen, auch in Bezug auf Aspekte der Kreislaufwirtschaft;

24. erachtet es als sehr wichtig, einen schlüssigen und eindeutigen Rechtsrahmen der Union für nachhaltige Produkte beizubehalten, und hebt hervor, dass die Synergieeffekte mit anderen Maßnahmen, etwa der Vergabe des EU-Umweltzeichens, verstärkt werden müssen; hebt hervor, dass es neben der Festlegung rechtlicher Mindestanforderungen an die Produktgestaltung auch wichtig ist, Marktanreize für die am nachhaltigsten wirtschaftenden Unternehmen und für nachhaltige Produkte und Materialien zu setzen;

25. fordert die Kommission auf, für alle auf dem Binnenmarkt in Verkehr gebrachten Produktkategorien und auch für die CO2-intensivsten Halbfabrikate bindende Ziele in Bezug auf den Materialfußabdruck und den ökologischen Fußabdruck während des gesamten Produktlebenszyklus vorzuschlagen; fordert die Kommission zudem auf, produkt- bzw. branchenspezifische bindende Ziele für den Rezyklatanteil einzuführen und dafür zu sorgen, dass die Produkte dabei leistungsfähig und sicher bleiben und rezyklierbar ausgelegt sind; fordert die Kommission nachdrücklich auf, förderliche technologische, regulatorische und marktmäßige Bedingungen zu schaffen, um diese Ziele zu verwirklichen, und dabei den in den einzelnen Wirtschaftszweigen erforderlichen Investitionszyklen und industriellen Wandlungsprozessen Rechnung zu tragen; fordert die Kommission mit dem gleichen Nachdruck auf, verbindliche Anforderungen in Betracht zu ziehen, um die Nachhaltigkeit von Dienstleistungen zu steigern;

26. unterstützt den Plan zur Einführung digitaler Produktpässe, um Unternehmen, Verbrauchern und Marktüberwachungsbehörden dabei zu helfen, die Auswirkungen eines Produkts auf das Klima, die Umwelt, die Gesellschaft usw. in der gesamten Wertschöpfungskette zu verfolgen und verlässliche, transparente und leicht zugängliche Informationen bereitzustellen, was die Haltbarkeit eines Produkts, die Möglichkeiten zu seiner Wartung, Wiederverwendung, Reparatur und Demontage und die Handhabung am Ende seiner Lebensdauer sowie seine materialbezogene und chemische Zusammensetzung und deren Auswirkungen auf die Umwelt und weitere Auswirkungen betrifft; fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten im Hinblick auf eine diesbezügliche Kennzeichnung zu prüfen; ist der Ansicht, dass Produktpässe so eingeführt werden sollten, dass Unternehmen und insbesondere KMU dabei kein unnötiger Regelungsaufwand entsteht; vertritt die Auffassung, dass diese Pässe mit anderen digitalen Instrumenten wie dem künftigen Gebäuderenovierungspass und der SCIP-Datenbank kompatibel sein sollten;

27. erachtet es als besonders wichtig, schadstofffreie und restaurative Materialkreisläufe zu verwirklichen, damit die Kreislaufwirtschaft zu einem Erfolg wird, ein nachhaltiger Binnenmarkt geschaffen wird und letztendlich die Unionsbürgerinnen und -bürger in einer schadstofffreien Umwelt leben können; bekräftigt daher seine Standpunkte, die es in seiner Entschließung zu der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit und seiner Entschließung zu der Schnittstelle zwischen Chemikalien-, Produkt- und Abfallgesetzgebung vertritt, und beharrt darauf, dass rasch Maßnahmen ergriffen werden, um die Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit für eine schadstofffreie Umwelt umzusetzen;

28. betont das Recht der Verbraucher auf klarere, harmonisierte und genaue Informationen über die Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf die Umwelt und das Klima während ihres gesamten Lebenszyklus, auch im Hinblick auf die Haltbarkeit und Reparierbarkeit, und fordert Maßnahmen gegen Grünfärberei und falsche Umweltaussagen in Bezug auf online und offline angebotene Produkte; bestärkt die Kommission nachdrücklich in ihrem Bestreben, Vorschläge für Vorschriften vorzulegen, die den Gebrauch von Umweltaussagen betreffen und die Einführung zuverlässiger und harmonisierter Berechnungsmethoden über die gesamte Wertschöpfungskette vorsehen, und zwar auf der Grundlage harmonisierter Indikatoren und Lebenszyklusbewertungen des ökologischen Fußabdrucks, auch im Hinblick auf Abfallvermeidung, Rohstoffverbrauch, Schadstoffvermeidung, Haltbarkeit und Langlebigkeit des Produkts und ein auf Reparierbarkeit und Rezyklierbarkeit ausgelegtes Design; betont, dass die kürzlich geänderte Richtlinie 2005/29/EG durch vorausschauende Maßnahmen zum Umgang mit Umweltaussagen durchgesetzt werden muss;

29. fordert die Kommission auf, die Entwicklung digitaler Instrumente für Verbraucherinformationen zu unterstützen, um die Verbraucher im digitalen Zeitalter zu stärken; betont die Bedeutung von Online-Plattformen und ‑Marktplätzen für die Förderung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen und stellt fest, dass sie den Verbrauchern klarere und verständlichere Informationen über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit der dort angebotenen Produkte liefern könnten;

30. betont, dass das EU-Umweltzeichen als Maßstab für ökologische Nachhaltigkeit gestärkt werden muss, indem seine Bekanntheit und sein Wiedererkennungswert auf dem Markt und bei den Verbrauchern erhöht wird, umfassende Vorgaben festgelegt werden, das System auf weitere einschlägige Produkte ausgeweitet wird und seine Verwendung im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge erleichtert wird;

31. unterstützt die geplanten Initiativen zur Verbesserung der Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Abfallvermeidung in der Abfallhierarchie bei gleichzeitiger Stärkung der Verbraucherrechte sowohl auf den Business-to-Consumer- als auch auf den Business-to-Business-Märkten; begrüßt deshalb ausdrücklich die geplanten Initiativen zur Einführung eines neuen „Rechts auf Reparatur“, das sich mindestens auf den erweiterten Lebenszyklus von Produkten, auf den Zugang zu Ersatzteilen und umfassenden Informationen und auf für die Verbraucher erschwingliche Reparaturdienstleistungen erstrecken sollte;

32. fordert in diesem Zusammenhang Maßnahmen, mit denen allen Marktteilnehmern unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Verbrauchersicherheit und unbeschadet der Richtlinie (EU) 2016/943 kostenloser Zugang zu den erforderlichen Reparatur- und Wartungsinformationen einschließlich Informationen über Ersatzteile und Softwareaktualisierungen gewährt wird, mit denen der Zugang zu Ersatzteilen ohne unfaire Hindernisse für alle an Reparaturen beteiligten Akteure einschließlich unabhängiger Reparaturbetriebe und der Verbraucher sichergestellt wird und mit denen verbindliche Mindestzeiträume für die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und/oder Aktualisierungen sowie maximale Lieferfristen für eine erweiterte Produktpalette unter Berücksichtigung der Besonderheiten dieser Produkte festgelegt werden, und fordert, dass geprüft wird, wie Reparaturen im Rahmen der gesetzlichen Garantieregelungen gefördert werden können; betont, dass die Verkäufer alle Marktteilnehmer über die Reparierbarkeit ihrer Produkte informieren sollten;

33. fordert zur Erleichterung der Entscheidungsfindung der Verbraucher eine klare und leicht verständliche harmonisierte Kennzeichnung, die die Form eines Index annehmen könnte, zur Haltbarkeit (d. h. der geschätzten Lebensdauer) und Reparierbarkeit des Produkts sowie die Entwicklung einer einheitlichen Reparaturkennzahl und die Einführung von Verbrauchszählern für bestimmte Produktkategorien; fordert Mindestinformationspflichten gemäß den Richtlinien 2005/29/EU und 2011/83/EU; fordert die Kommission auf, bei den Vorbereitungsarbeiten für die Überarbeitung der Richtlinie (EU) 2019/771 in Erwägung zu ziehen, sowohl die gesetzlichen Garantierechte als auch die Regeln für die umgekehrte Beweislast für bestimmte Produktkategorien mit einer höheren geschätzten Lebensdauer auszuweiten und die unmittelbare Herstellerhaftung einzuführen;

34. fordert gesetzgeberische Maßnahmen, mit denen Praktiken, die zu einer geplanten Obsoleszenz führen, unterbunden werden, auch indem in Betracht gezogen wird, solche Praktiken in die Liste in Anhang I der Richtlinie 2005/29/EU aufzunehmen;

35. begrüßt die Absicht der Kommission, Rechtsvorschriften einzuführen, mit denen die Vernichtung nicht verkaufter langlebiger Waren untersagt wird, sofern mit ihnen kein Sicherheits- oder Gesundheitsrisiko verbunden ist; hebt hervor, dass das Recycling, die Wiederverwendung und das erneute Inverkehrbringen von Bedarfsgütern die Norm sein und mittels Rechtsvorschriften durchgesetzt werden sollten;

36. erachtet es als sehr wichtig, den Binnenmarkt für nachhaltige Produkte zu stärken, und ist der Ansicht, dass die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangehen sollte; stellt fest, dass öffentliche Stellen häufig immer noch nur das Kriterium des niedrigsten Preises als Vergabekriterium für die Auswahl des besten Angebots für Waren, Dienstleistungen oder Bauarbeiten anwenden; unterstützt die Einführung verpflichtender Mindestkriterien und ‑ziele für die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge in branchenspezifischen Rechtsvorschriften;

37. betont, dass der umweltgerechten Vergabe öffentlicher Aufträge hohe Bedeutung zukommt, wenn es gilt, den Übergang zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen, und hält es für dringend geboten, im Zuge der wirtschaftlichen Erholung in der EU auf die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge zurückzugreifen;

38. fordert die Kommission auf, einen Gesetzgebungsvorschlag über Verfahren für die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge vorzulegen; ist der Ansicht, dass wiederverwendete, reparierte, aufbereitete, aufgearbeitete und andere energieeffiziente und ressourcenschonende Produkte und Lösungen, mit denen die Umweltauswirkungen während des gesamten Lebenszyklus so gering wie möglich gehalten werden, im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die Standardoption sind und dass der Grundsatz „Befolgen oder erläutern“ Anwendung finden sollte, wenn diese Option nicht gewählt wird; fordert die Kommission außerdem auf, Leitlinien zur Förderung der nachhaltigen Auftragsvergabe durch Unternehmen bereitzustellen; fordert Berichtspflichten für die Kommission und die Mitgliedstaaten in Bezug auf die Nachhaltigkeit ihrer Beschaffungsentscheidungen, wobei das Subsidiaritätsprinzip zu achten ist.

39. hält es für sehr wichtig, hochwertige Abläufe für die Sammlung von Materialien, eine hochwertige Wiederverwendung und hochwertiges Recycling von Materialien zu fördern, den höchstmöglichen Wert von Materialien zu erhalten und saubere, schadstofffreie und nachhaltige geschlossene Materialkreisläufe zu verwirklichen; erachtet es als sehr wichtig, die Verfügbarkeit und Qualität von Rezyklaten zu verbessern und dabei den Schwerpunkt darauf zu legen, dass sich ein Werkstoff dazu eignet, seine inhärenten Eigenschaften nach dem Recycling beizubehalten und bei künftigen Anwendungen Primärrohstoffe zu ersetzen; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass sowohl Anreize für höhere Rezyklierbarkeit bei der Produktgestaltung gesetzt als auch Maßnahmen wie wirksame Systeme für die getrennte Sammlung und Pfandrückgabesysteme gefördert werden müssen; fordert Unterstützung für den Bau von Recyclinganlagen und die Errichtung von Recyclingkapazitäten nach dem Grundsatz der örtlichen Nähe an Orten, an denen es noch keine solchen Anlagen und Einrichtungen gibt;

40. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Entwicklung hochwertiger Sammel- und Sortierinfrastrukturen und hochwertiger Infrastrukturen für die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien zu unterstützen und die Forschung im Bereich der Entwicklung neuer innovativer Technologien zu fördern, mit denen im Vergleich zu anderen Technologien der Ressourcenverbrauch und die Entstehung von Siedlungsabfällen so gering wie möglich gehalten wird, die Ergiebigkeit und die Qualität von rezyklierbaren und wiederverwendbaren Sekundärstoffen gesteigert wird, Rezyklate dekontaminiert werden und der ökologische Fußabdruck – einschließlich des energetischen und des klimatischen Fußabdrucks – insgesamt verringert wird; ist der Ansicht, dass mit chemischem Recycling, sofern es diese Kriterien erfüllt, dazu beigetragen werden könnte, den Materialkreislauf bei bestimmten Abfallströmen zu schließen;

41. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Auswirkungen von Prozessen und Ergebnissen neuer Recycling- und Rückgewinnungstechnologien auf Gesundheit, Umwelt und Klima auf industrieller Ebene gründlich bewertet werden, bevor Anreize für sie geschaffen werden, und bei der Evaluierung durchweg Transparenz sicherzustellen;

42. ist der Ansicht, dass das chemische Recycling die Definition von Recycling nach Maßgabe der Abfallrahmenrichtlinie erfüllen muss, damit die erneute Verarbeitung in Materialien und Stoffen, die als Brennstoff verwendet werden sollen, nicht als chemisches Recycling gilt; fordert die Kommission nachdrücklich auf, diesbezüglich eine juristische Bestätigung herbeizuführen;

43. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Einführung neuer digitaler Technologien wie der Blockchain und digitalen Wasserzeichen zu unterstützen und diese Technologien interoperabel zu machen, sodass mit ihnen der Aufbau der Kreislaufwirtschaft vorangebracht werden kann, indem der Ressourcenverbrauch und Produktflüsse in allen Phasen des Lebenszyklus ermittelt, nachverfolgt und erfasst werden;

44. erachtet es als sehr wichtig, den Zugang zu Finanzmitteln für Forschungs- und Innovationsprojekte zur Kreislaufwirtschaft zu verbessern; fordert die Kommission daher auf, die Maßnahmen im Rahmen des Programms Horizont Europa verstärkt auf die Förderung von Forschung und Entwicklung folgender Bereiche auszurichten:

 Recyclingverfahren und -technologien,

 Ressourceneffizienz industrieller Prozesse,

 innovative und nachhaltige Materialien, Produkte, Verfahren, Technologien und Dienstleistungen sowie deren breite industrielle Nutzung,

 Bioökonomie durch biogestützte Innovationen, wozu auch die Entwicklung biogestützter Materialien und Produkte gehört,

 Erdbeobachtungssatelliten, da sie eine wichtige Funktion bei der Überwachung der Entwicklung der Kreislaufwirtschaft übernehmen können, indem die Nachfrage nach neuen Rohstoffen und die Emissionswerte bewertet werden;

45. betont, dass nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen bei Kreislaufprozessen im Hinblick auf die Dekarbonisierung hohe Bedeutung zukommen kann und dass durch die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen die Berücksichtigung des Kreislaufprinzips in Lebenszyklen von Produkten verbessert und gleichzeitig die Energiewende vorangetrieben werden kann;

46. betont, dass sich die Rechtsvorschriften eines „Rahmens für eine nachhaltige Produktpolitik“ auf ein robustes und transparentes System für die CO2- und Umweltbilanzierung stützen sollten, das als Katalysator für Investitionen in Produkte und Verfahren der Kreislaufwirtschaft dient;

47. erachtet es als sehr wichtig, dass der gesamte Lebenszyklus eines Produkts „von der Wiege bis zur Bahre“ und die Auswirkungen der Beschaffung und von Halbfabrikaten, Ersatzteilen und Nebenprodukten in der gesamten Wertschöpfungskette bei der Festlegung von Produktnormen bezüglich der Auswirkungen auf Klima und Umwelt berücksichtigt werden; vertritt die Auffassung, dass diese Normen in einem offenen, transparenten und wissenschaftsgestützten Verfahren unter Beteiligung aller relevanten Interessenträger festgelegt werden müssen; fordert in diesem Zusammenhang die Festlegung gemeinsamer Methoden für die Lebenszyklusanalyse und eine verbesserte Datenerhebung;

48. betont, dass die Normung für die Umsetzung einer nachhaltigen Produktpolitik von entscheidender Bedeutung ist, da hierdurch zuverlässige Definitionen, Parameter und Tests für Merkmale wie Haltbarkeit und Reparierbarkeit bereitgestellt werden;

49. beharrt darauf, dass EU-Normen zeitnah und in Übereinstimmung mit den realen Nutzungsbedingungen ausgearbeitet werden, wobei für die beteiligten Akteure keine Verwaltungsengpässe entstehen dürfen, die zu Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Normen führen;

50. weist auf die Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2016 mit dem Titel „Europäische Normen für das 21. Jahrhundert“ und die Arbeiten an einer „Gemeinsamen Normungsinitiative“ (GNI) hin; fordert die Kommission auf, die GNI weiter zu stärken und neue Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Funktionsweise der europäischen Normungsorganisationen anzunehmen;

51. betont, dass eine wirksame Umsetzung und Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf Produktsicherheits- und Nachhaltigkeitsanforderungen von entscheidender Bedeutung ist, damit die in Verkehr gebrachten Produkte diesen Vorschriften nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2019/1020 entsprechen; fügt hinzu, dass sehr viele Produkte, die online gekauft und in die EU eingeführt werden, die Mindestsicherheitsanforderungen der EU nicht erfüllen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zu intensivieren, damit Produkte, einschließlich online verkaufter Produkte, den Vorschriften entsprechen, und gegen die Risiken vorzugehen, die gefälschte Produkte für die Sicherheit der Verbraucher darstellen, und zwar durch verstärkte Marktüberwachung und gleichwertige Zollkontrollvorschriften sowie durch verstärkte Zusammenarbeit in diesem Bereich und durch die Aufstockung der finanziellen und personellen Mittel; fordert daher eine wirksamere Aufsicht durch die EU, indem harmonisierte Vorschriften für die Mindestanzahl und die Häufigkeit der Kontrollen festgelegt werden und der Kommission die Befugnis übertragen wird, die Tätigkeiten der nationalen Marktüberwachungsbehörden zu kontrollieren und zu prüfen;

52. betont, dass sich freiwillige Vereinbarungen als unwirksam erwiesen haben, um eine nachhaltige und einheitliche Ladelösung für Mobilfunkgeräte zu finden; fordert die Kommission erneut auf, die Bestimmungen der Richtlinie 2014/53/EU über Funkanlagen unverzüglich umzusetzen und insbesondere ein einheitliches Ladegerät für Smartphones und alle kleinen und mittelgroßen elektronischen Geräte einzuführen, um bestmöglich für die Normung, Kompatibilität und Interoperabilität der Lademöglichkeiten, einschließlich des drahtlosen Aufladens, im Rahmen der globalen Strategie zur Verringerung von Elektronikabfällen Sorge zu tragen; fordert die Kommission auf, zeitnah eine Entkopplungsstrategie auszuarbeiten, mit der sichergestellt wird, dass die Verbraucher nicht verpflichtet sind, mit neuen Geräten auch neue Ladegeräte zu kaufen, um so größere Umweltvorteile, Kosteneinsparungen und einen Nutzen für die Verbraucher zu erzielen; bekräftigt, dass es wichtig ist, den Verbrauchern durch eine harmonisierte Kennzeichnung in einem leicht lesbaren Format vertrauenswürdige und einschlägige Informationen über relevante Merkmale von Ladegeräten wie Interoperabilität und Ladeleistung, einschließlich der Einhaltung von USB 3.1 oder höher, bereitzustellen, damit sie eine möglichst zweckdienliche, kosteneffiziente und nachhaltige Wahl treffen können;

53. erachtet es als sehr wichtig, dass bei sämtlichen vorhandenen und künftigen Maßnahmen auf der Ebene der Union und der Mitgliedstaaten politische Kohärenz gewahrt wird, damit die Ziele des Aktionsplans tatsächlich erreicht werden und für wirtschaftliche Sicherheit und Investitionssicherheit in Bezug auf Technologien, Produkte und Dienstleistungen der Kreislaufwirtschaft gesorgt wird, wodurch zudem die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Union gestärkt werden; fordert die Kommission auf, alle etwaigen Regelungsunstimmigkeiten, Hemmnisse bzw. Formen von Rechtsunsicherheit anzugehen, durch die die flächendeckende Einführung der Kreislaufwirtschaft behindert wird; fordert wirtschaftliche Anreize wie eine CO2-Bepreisung, eine erweiterte Herstellerverantwortung mit umweltbezogener Gebührenstaffelung und steuerliche Anreize sowie weitere finanzielle Anreize zur Förderung nachhaltigen Verbraucherverhaltens; ist der Ansicht, dass diese Maßnahmen, falls relevant, mit den in der Taxonomie-Verordnung festgelegten technischen Bewertungskriterien für die Kreislaufwirtschaft im Einklang stehen sollten; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Zielen der Kreislaufwirtschaft in sämtlichen einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass diese Rechtsvorschriften vollständig mit den Zielen und Maßnahmen der Strategie der EU für die Kreislaufwirtschaft im Einklang stehen; fordert die Kommission zudem auf, sich auf die Umsetzung der Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft zu konzentrieren, damit gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Produktionsverfahren und Geschäftsmodelle der Kreislaufwirtschaft sichergestellt sind;

Zentrale Produktwertschöpfungsketten: Elektronik und Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

54. unterstützt die „Initiative für auf die Kreislaufwirtschaft ausgerichtete Elektronik“, mit der die Defizite bei der Haltbarkeit, dem nachhaltigen Design, dem Gehalt an gefährlichen Stoffen und Schadstoffen, dem Rezyklatanteil, der Reparierbarkeit, der Verfügbarkeit von Ersatzteilen, der Aufrüstbarkeit sowie bei der Vermeidung, der Sammlung, der Wiederverwendung und dem Recycling von Elektronikabfällen in Angriff genommen werden sollten; fordert zudem, dass auch Probleme im Zusammenhang mit frühzeitiger Obsoleszenz und auch der durch Softwareänderungen verursachten Produktobsoleszenz in die Initiative aufgenommen werden; fordert die Harmonisierung und Verbesserung der Recyclinginfrastruktur für Elektro- und Elektronik-Altgeräte in der EU;

55. ist der Ansicht, dass die Sammlung von Elektronikschrott für die Verbraucher wesentlich erleichtert werden muss; begrüßt die Zusage der Kommission, Optionen für ein unionsweites Rücknahmesystem für IKT-Produkte zu prüfen, und vertritt die Auffassung, dass ein möglichst breites Spektrum an Produkten unter dieses System fallen sollte; hält es für sehr wichtig, ein solches Rücknahmesystem und andere Sammelmodelle so zu gestalten, dass die Wiederverwendbarkeit von IKT-Produkten sichergestellt ist und Wiederverwendungsbetrieben Zugang zu wiederverwendbaren Waren gewährt wird;

56. betont das Potenzial von Ökodesign-Maßnahmen und weist darauf hin, dass dank der Ökodesign-Richtlinie und der Richtlinie über die Energieeffizienzkennzeichnung nahezu die Hälfte der von der EU für 2020 festgelegten Zielvorgaben für Einsparungen durch Energieeffizienzmaßnahmen erreicht werden konnte; bekräftigt, dass die laufenden Arbeiten an Ökodesign-Anforderungen an Elektronik und IKT, insbesondere für Smartphones, Tablets, Computer und Drucker (einschließlich Kartuschen), Mobilfunknetzstationen und ‑teilsysteme und Netzwerkgeräte rasch abgeschlossen werden müssen, damit spätestens 2021 Maßnahmen vorgeschlagen werden können;

57. erachtet es als sehr wichtig, bei elektronischen Geräten und IKT ein nachhaltigeres Konsumverhalten und nachhaltigere Produktionsmuster zu fördern, und fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, den Verbrauchern Informationen zur Unterscheidung zwischen Korrekturaktualisierungen und von den Nutzern veranlassten Aktualisierungen und zu den durch den Datenverbrauch verursachten CO2-Emissionen zur Verfügung zu stellen;

58. fordert die Einführung eines obligatorischen Zertifizierungssystems für Elektronikabfallrecyclingbetriebe, um für eine effiziente Materialrückgewinnung und den Umweltschutz Sorge zu tragen;

59. fordert die Kommission auf, neben der Initiative für auf die Kreislaufwirtschaft ausgerichtete Elektronikgeräte eine Initiative für eine kreislauforientierte und nachhaltige Digitalisierung, IKT und KI auszuarbeiten;

Zentrale Produktwertschöpfungsketten: Batterien und Fahrzeuge

60. betont, dass eine strategische, ökologisch nachhaltige und ethische Herangehensweise an die neuen Legislativrahmen für Batterien und Fahrzeuge im Zusammenhang mit dem Übergang zu emissionsfreier Mobilität und aus erneuerbaren Energiequellen gespeisten Stromnetzen wichtig ist und für eine nachhaltige und ethische Beschaffung von Rohstoffen und kritischen Rohstoffen gesorgt werden muss; fordert, wettbewerbsfähige und resiliente Wertschöpfungsketten für die Herstellung, die Wiederverwendung und das Recycling von Batterien in der EU zu schaffen;

61. begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine neue Verordnung über Batterien und Altbatterien und ist der Ansicht, dass der neue Rechtsrahmen der EU für Batterien mindestens eine nachhaltige, ethische und sichere Beschaffung, das Ökodesign einschließlich Maßnahmen zum Rezyklatanteil, die möglichst weitgehende Substitution gefährlicher und schädlicher Stoffe, Verbesserungen bei der getrennten Sammlung, der Wiederverwendung, der Aufbereitung, der Aufarbeitung, der Umwidmung und dem Recycling sowie höhere Recyclingziele, die Rückgewinnung wertvoller Materialien, eine erweiterten Herstellerverantwortung und Verbraucherinformationen umfassen sollte; ist der Ansicht, dass in diesem Rahmen die Auswirkungen auf die Umwelt über den gesamten Lebenszyklus behandelt werden und spezielle Bestimmungen über Batterien im Zusammenhang mit Mobilität und Energiespeicherung enthalten sein sollten;

62. ist besorgt darüber, dass die EU bei der Batterieherstellung stark von Rohstoffeinfuhren abhängig ist; ist davon überzeugt, dass ein erheblicher Teil der Rohstoffe, die für die Batterieherstellung in der EU benötigt werden, durch bessere Regelungen für das Recycling von Batterien bereitgestellt werden könnte;

63. bringt seine Besorgnis über die sozioökonomischen Auswirkungen der mineralgewinnenden Industrie, insbesondere in der Kobaltindustrie, zum Ausdruck; fordert die Kommission auf, Optionen für einen tragfähigen Rechtsrahmen zu prüfen, mit dem die ethische Materialbeschaffung und die Einführung verbindlicher Rechtsvorschriften über die Sorgfaltspflicht sichergestellt wird, um negative Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte in einem internationalen Kontext anzugehen;

64. begrüßt die Pläne der Kommission zur Überprüfung der Altfahrzeug-Richtlinie; fordert die Kommission auf, die Altfahrzeug-Richtlinie zu aktualisieren, um den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft vollständig Ausdruck zu verleihen und Geltung zu verschaffen, zu denen auch Produktgestaltung ohne Abfallverursachung, Aufrüstbarkeit, Modularität, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Rezyklierbarkeit der Materialien auf höchstem Wertniveau zählen, wobei der Wiederverwendung oberste Priorität eingeräumt wird; fordert die Kommission auf, sich für effiziente Wiederverwendungsketten einzusetzen und dazu Systeme der erweiterten Herstellerhaftung für Automobilhersteller einzuführen; fordert die Kommission auf, das Meldewesen bezüglich Altfahrzeugen mittels einer unionsweiten Datenbank zu verbessern; fordert die Kommission auf, den Grundsatz zu verdeutlichen, zu stärken und zu überwachen, dass das Zerlegen des Fahrzeugs und die Wiederverwendung der Teile stets vor dem Verschrotten und Schreddern von Autos erfolgen müssen;

65. betont, dass Forschung und Innovation im Hinblick auf Recyclingverfahren und ‑technologien im Rahmen von Horizont Europa weiter gefördert werden müssen, um das Kreislaufwirtschaftspotenzial von Batterien zu erhöhen; stellt fest, dass KMU in den Branchen Sammelsysteme und Recycling eine wichtige Rolle spielen;

Zentrale Produktwertschöpfungsketten: Verpackungen

66. bekräftigt das Ziel, alle Verpackungen bis 2030 auf wirtschaftlich tragfähige Weise wiederverwendbar oder rezyklierbar zu machen, und fordert die Kommission auf, unverzüglich einen Legislativvorschlag vorzulegen, der in der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle auch Maßnahmen und Ziele zur Abfallreduzierung und ambitionierte wesentliche Anforderungen enthält, um übermäßige Verpackungen – auch im elektronischen Handel – zu reduzieren, die Rezyklierbarkeit zu verbessern, die Komplexität von Verpackungen so gering wie möglich zu halten, den Rezyklatanteil zu erhöhen, die Verwendung gefährlicher und schädlicher Stoffe schrittweise einzustellen und die Wiederverwendung zu fördern; betont, dass die Lebensmittelsicherheit nicht beeinträchtigt werden darf und die Lebensmittelhygienevorschriften eingehalten werden müssen; fordert, dass mit diesen Maßnahmen angestrebt werden sollte, im Einklang mit der Abfallhierarchie das bestmögliche Gesamtergebnis für die Umwelt und einen kleinen CO2-Fußabdruck zu erzielen;

67. betont, dass Verpackungen für die Produktsicherheit von entscheidender Bedeutung sind, insbesondere für die Lebensmittelsicherheit und ‑hygiene und für die Verringerung der Lebensmittelverschwendung, und fordert die Industrie auf, Regulierungsmaßnahmen durch zusätzliche freiwillige Maßnahmen zu ergänzen, um unnötige Verpackungen noch besser zu vermeiden und die Menge der von ihr in Verkehr gebrachten Verpackungen erheblich zu verringern, ressourcenschonendere, kreislauforientierte und klimafreundliche Verpackungslösungen wie harmonisierte Verpackungsformate und wiederverwendbare und wiederbefüllbare Verpackungen zu entwickeln und die Verwendung wiederverwendbarer Transportverpackungen zu erleichtern; unterstützt Initiativen wie die Allianz für die Kunststoffkreislaufwirtschaft und den europäischen Kunststoffpakt;

68. bekräftigt, dass hochwertiges Recycling eine echte Marktnachfrage nach rezykliertem Material erzeugt und zu den wichtigsten Faktoren bei der Steigerung der Gesamtmenge an Verpackungen gehört, die gesammelt, sortiert und rezykliert werden, und fordert den Einsatz moderner und effizienter Sortieranlagen und Trenntechnologien in Verbindung mit einem besseren Ökodesign von Verpackungen, wozu auch gehört, dass Verpackungslösungen auf der Grundlage verbesserter Ökobilanzkriterien neu gestaltet werden müssen;

69. fordert die Kommission auf, verschiedene Arten von im elektronischen Handel verwendeten Verpackungen zu analysieren, um bewährte Verfahren bei der Optimierung von Verpackungen zu ermitteln und Umverpackungen zu reduzieren; fordert die Kommission auf, die Wiederverwendung von Verpackungsmaterialien zur Lieferung mehrerer Artikel als Alternative zu Einwegverpackungsmaterialien zu befürworten;

70. betont, dass der Verkauf unverpackter Produkte bei der Verringerung des Verpackungsaufkommens von entscheidender Bedeutung sein kann, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, derartige Maßnahmen zu fördern, aber gleichzeitig für die Lebensmittelsicherheit und ‑hygiene Sorge zu tragen;

71. hebt hervor, dass Innovationsfonds und -programme von zentraler Bedeutung für Innovationen in den Bereichen Materialreduzierung und Recycling sind;

72. stellt fest, dass der Online-Verkauf wächst und dabei auch der Paketversand zunimmt; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit alle Online-Verkäufer unabhängig von ihrem Standort die wesentlichen Anforderungen erfüllen, die Produkte in die Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung in den EU-Mitgliedstaaten, in denen die Produkte in Verkehr gebracht werden, eintragen und einen finanziellen Beitrag zu diesen Systemen leisten;

73. fordert die Kommission auf, die getrennte Sammlung und Sortierung von Verpackungsabfällen zu unterstützen, wie sie in der Richtlinie (EU) 2018/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle verankert ist, und sicherzustellen, dass sie von den Mitgliedstaaten zeitnah umgesetzt wird; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit einer Überarbeitung des Kennzeichnungssystems für Verpackungsmaterialien (Entscheidung 97/129/EG) zu prüfen, um die getrennte Sammlung für die Bürger im Einklang mit der Rezyklierbarkeit von Verpackungen zu erleichtern;

74. fordert die Kommission auf, Möglichkeiten für kompatible nationale Pfandrückgabesysteme zu unterstützen und zu prüfen, um die erforderliche Sammelquote von 90 % bei Kunststoffgetränkebehältern zu erreichen und einen Schritt zur Schaffung eines Binnenmarkts für Verpackungen, insbesondere in benachbarten Mitgliedstaaten, zu unternehmen; ist der Ansicht, dass kompatible Systeme durch Serialisierung und eine kodifizierte und einheitliche Kennzeichnung verwirklicht werden könnten; vertritt die Auffassung, dass den Mitgliedstaaten, die kein solches System haben oder eine Umgestaltung ihres Systems planen, nahegelegt werden sollte, anhand bewährter Verfahren und einschlägiger wissenschaftlicher Erkenntnisse ein System zu wählen, das mit denen anderer Mitgliedstaaten vergleichbar oder damit kompatibel ist;

Zentrale Produktwertschöpfungsketten: Kunststoffe

75. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Umsetzung der europäischen Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft fortzusetzen, insbesondere durch die Förderung von besserem Design, Geschäftsmodellen der Kreislaufwirtschaft und innovativen Produkten und Ansätze im Bereich „Produkt als Dienstleistung“, die den Weg zu einem nachhaltigeren Verbraucherverhalten eröffnen;

76. fordert die Kommission auf, sich umfassend des Problems der Kunststoffe einschließlich Mikroplastik anzunehmen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die allgemeine allmähliche Abschaffung der absichtlichen Zusetzung von Mikroplastik zu beschließen und im Wege neuer verbindlicher Regulierungsmaßnahmen die unbeabsichtigte Freisetzung sämtlicher Mikroplastikteilchen, etwa aus Reifen, Textilien, Kunstrasen und bei der Herstellung von Kunststoffpellets, zu verringern; hält es für besonders wichtig, die Lücken bei den wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Mikroplastik und Nanoplastik zu schließen und die Entwicklung von weniger bedenklichen Alternativen und Wettbewerbsmärkte mit mikroplastikfreien Produkten zu fördern; bekräftigt gleichzeitig, dass dringend binnen kurzer Zeit Maßnahmen ergriffen werden müssen; hebt hervor, dass der größte Teil der Verschmutzung durch Mikroplastik auf den Abbau von Makroplastik in der Umwelt zurückzuführen ist, und befürwortet gezielte Maßnahmen bei Kunststoffprodukten, etwa Ökodesign-Anforderungen schon während der Produktionsphase, um die Freisetzung von sekundären Mikrokunststoffen in die Umwelt zu verhindern; fordert die Kommission auf, die Quellen, die Verteilung, den Verbleib und die Auswirkungen sowohl von Makro- als auch Mikroplastik im Zusammenhang mit der Abwasserbehandlung und der Regenwasserbewirtschaftung zu untersuchen; weist darauf hin, dass 80 % der Abfälle im Meer ihren Ursprung an Land haben, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in den mit besonders viel Meeresmüll belasteten Bereichen von Flüssen und Mündungsgebieten tätig zu werden;

77. hebt hervor, dass Einwegprodukte eine erhebliche Belastung für die Umwelt und die Ressourcen sind und Einwegprodukte auf umweltfreundliche Weise und ohne Beeinträchtigung der Lebensmittelhygiene und ‑sicherheit durch wiederverwendbare Produkte ersetzt werden sollten, sofern wiederverwendbare bzw. langlebige Alternativen vorhanden sind; fordert die Kommission diesbezüglich auf, Legislativmaßnahmen in Erwägung zu ziehen, beispielsweise indem im Zuge der Überprüfung der Richtlinie über Einwegkunststoffartikel der Geltungsbereich ausgeweitet wird; fordert die Kommission auf, Vorgaben für wiederverwendbare Verpackungen und in Bezug auf Ersatzprodukte für Einwegverpackungen, ‑geschirr und ‑besteck auszuarbeiten;

78. stellt fest, dass biobasiertem und biologisch abbaubarem und kompostierbarem Kunststoff in der Kreislaufwirtschaft durchaus eine Funktion zukommen kann, gibt jedoch warnend zu bedenken, dass biobasierte und/oder biologisch abbaubare Kunststoffe allein keine Lösung für die mit Kunststoffen verbundenen Umweltprobleme sind, und erachtet es als besonders wichtig, das Bewusstsein für die richtige Verwendung von biobasierten und biologisch abbaubaren Kunststoffen zu schärfen;

79. befürwortet den Vorschlag zu eindeutigen internationalen Normen für Materialien, Produkte, Design und Recycling;

80. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, einen einheitlichen Transparenzrahmen zu schaffen und Berichtspflichten für alle Akteure der Wertschöpfungskette in Bezug auf die Herstellung von, den Handel mit sowie die Verwendung und Entsorgung von Kunststoffen am Ende ihrer Lebensdauer einzuführen;

81. fordert die Kommission nachdrücklich auf, Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung zu entwickeln, mit denen die Hersteller hinsichtlich der Lebensdauer von Kunststoffprodukten in die Verantwortung genommen werden;

Zentrale Produktwertschöpfungsketten: Textilien

82. hält eine neue umfassende EU-Strategie für Textilien für wichtig, mit der die Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft sowie die Rückverfolgbarkeit und Transparenz in der Textil- und Kleidungsbranche der EU gefördert und dem globalen Charakter der Wertschöpfungsketten und der Schnelllebigkeit der Modebranche Rechnung getragen wird; fordert, dass eine solche Strategie kohärente strategische Maßnahmen umfasst und mit ihr neue Geschäftsmodelle gefördert werden, um das gesamte Spektrum an ökologischen und sozialen Auswirkungen in der gesamten Wertschöpfungskette zu berücksichtigen, indem Textilien so gestaltet werden, dass sich ihre Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit und mechanische Rezyklierbarkeit verbessern, insbesondere durch eine Kombination aus Ökodesign-Anforderungen, Regelungen für die Herstellerverantwortung und Kennzeichnungssystemen;

83. begrüßt die Anwendung des neuen produktpolitischen Rahmens für Textilien und betont, dass dabei im Einklang mit der Abfallhierarchie der Abfallvermeidung, der Haltbarkeit, der Wiederverwendbarkeit und der Reparierbarkeit sowie der Vermeidung gefährlicher und schädlicher Chemikalien Vorrang eingeräumt werden muss; fordert Maßnahmen in der Entwurfs- und Produktionsphase gegen den Verlust synthetischer Mikrofasern sowie weitere Maßnahmen wie die Entwicklung eines kontrollierten und umweltschonenden industriellen Vorwaschens und Normen für die Ausstattung neuer Waschmaschinen mit Mikrofaserfiltern; fordert spezifische EU-weite Abfallendekriterien für Textilien;

84. fordert, dass die Anwendung des neuen produktpolitischen Rahmens für Textilien mit anderen politischen Instrumenten im Einklang steht, insbesondere mit dem bevorstehenden Vorschlag für EU-Rechtsvorschriften zu Menschenrechten und zur Sorgfaltspflicht im Umweltbereich, damit Aspekte der Arbeitnehmerrechte, der Menschenrechte und der Gleichstellung der Geschlechter in allen Abschnitten der textilen Wertschöpfungskette berücksichtigt werden;

Zentrale Produktwertschöpfungsketten: Bauwirtschaft und Gebäude

85. fordert die Kommission auf, die Initiative „Renovierungswelle“ im Einklang mit den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft umzusetzen und dabei der Vielfalt der Branche Rechnung zu tragen; fordert die Kommission auf, sowohl horizontale als auch produktspezifische Anforderungen festzulegen; betont das Potenzial für Treibhausgaseinsparungen und Umweltvorteile durch die Verlängerung der Lebensdauer von Gebäuden anstelle des Abrisses; fordert die Kommission auf, die Festlegung von Reduktionszielen für den CO2-Fußabdruck und den Materialfußabdruck von Gebäuden in der EU und die Anwendung des Rahmens für nachhaltige Gebäude als verbindlichen Rahmen für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in Erwägung zu ziehen; hält es für notwendig, rechtliche Mindestanforderungen an die Umweltverträglichkeit von Gebäuden aufzunehmen, um die Ressourceneffizienz und die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern;

86. weist darauf hin, dass die Kommission gemäß der Abfallrahmenrichtlinie verpflichtet ist, eine Überarbeitung der in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten Zielvorgaben für die stoffliche Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen und ihrer materialspezifischen Fraktionen zu prüfen, und ist der Ansicht, dass dies eine Zielvorgabe für die stoffliche Verwertung von ausgehobenen Böden umfassen sollte; schlägt vor, Zielvorgaben für Wiederverwendung und Recycling sowie für die Verwendung von Sekundärrohstoffen in Bauanwendungen aufzunehmen und diese leichter rückverfolgbar zu machen; fordert die Kommission auf, die Bauprodukteverordnung zu überarbeiten, und begrüßt die Ankündigung einer Strategie für eine nachhaltige Bauwirtschaft im Jahr 2021; ist der Ansicht, dass die Einführung digitaler Lösungen in der baulichen Umwelt, etwa zur Rückverfolgbarkeit von Abfällen, eine bessere Energieeffizienz von Gebäuden und eine verbesserte Kreislauforientierung in der Bauwirtschaft ermöglichen würde;

87. erachtet es als wichtig, hochwertige Planungsstrategien für das Gebäudewesen zu entwickeln, indem Lösungen Priorität eingeräumt wird, bei denen, wo immer möglich, der Erneuerung, Umnutzung und Weiternutzung von Gebäuden Vorrang vor Neubaulösungen eingeräumt wird;

88. betont, dass 90 % der baulichen Umwelt von 2050 schon jetzt vorhanden sind und deshalb besondere Anforderungen an die Sanierungsbetriebe gestellt werden sollten, damit bis 2050 vollständig modulare, an verschiedene Nutzungsarten anpassbare Gebäude und Plusenergiehäuser entstehen; ist der Ansicht, dass dieses Vorhaben auch tiefgreifende Sanierungen, die Produktion vor Ort und die Wiederverwendbarkeit umfasst;

Zentrale Produktwertschöpfungsketten: Lebensmittel, Wasser und Nährstoffe

89. fordert die Kommission nachdrücklich auf, Legislativvorschläge vorzulegen, um das Ziel der Halbierung der Lebensmittelabfälle bis 2030 zu verwirklichen, und zwar im Einklang mit der Abfallrahmenrichtlinie und den Verpflichtungen im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und auf der Grundlage der Daten, die gemäß der Abfallrahmenrichtlinie von den Mitgliedstaaten übermittelt werden; fordert die Kommission auf, die Vermeidung von Lebensmittelverlusten und Lebensmittelabfällen entlang der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette in die einschlägigen politischen Maßnahmen der EU einzubeziehen, wie in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ dargelegt, und weist darauf hin, dass diese Maßnahmen im Einklang mit der Abfallhierarchie stehen sollten; fordert die Mitgliedstaaten auf, umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um die Menge der Lebensmittelabfälle deutlich zu begrenzen und Lebensmittelspenden zu fördern;

90. fordert die Kommission dazu auf, Maßnahmen zu ergreifen, um den Nährstoffkreislauf in der Landwirtschaft zu schließen, die Abhängigkeit der Union von Einfuhren pflanzlicher Proteine, die an Tiere verfüttert werden, zu verringern und anstelle von synthetischen Düngern die Verwendung wiederverwerteten Tiermists und anderer organischer Nährstoffe, wie Kompost und Gärrückstände, zu erhöhen und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit, die Umwelt und die Ökosysteme sicherzustellen;

91. fordert eine Kreislaufwirtschaft, die auf einem umweltgerechten Regelungsrahmen beruht, um möglichen negativen toxischen Auswirkungen auf aquatische Ökosysteme entgegenzuwirken; begrüßt die unlängst verabschiedete Verordnung über Mindestanforderungen für die Wiederverwendung von Wasser und die Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie, und fordert deren vollständige Umsetzung; fordert die Kommission auf, den Zusammenhang zwischen Wasser und Energie vollständig in die Politik der EU einzubeziehen, und weist darauf hin, dass die Qualität der Wasserressourcen und der Zugang zu ihnen von einer guten Umsetzung der Kontrolle an der Quelle und dem Verursacherprinzip abhängen; spricht sich für einen kreislauforientierten Ansatz bei der Abwasserbehandlung und -bewirtschaftung aus, um die Rückgewinnung von kommunalem Abwasser zu fördern; hebt hervor, dass aus Abwasser Ressourcen gewonnen werden können, die von Zellulose über Biokunststoffe bis hin zu Nährstoffen, Energie und Wasser reichen, auch durch eine weitere Analyse möglicher Wiederverwendungsoptionen bei gleichzeitiger Senkung des Energie- und Wasserverbrauchs; unterstützt die geplante Überarbeitung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, legislative Maßnahmen zu ergreifen, um die Wassereffizienz von Gebäuden zu verbessern;

92. betont, dass durch einen verbesserten Zugang zu Wasser für alle Menschen in der Europäischen Union der Kreislaufaspekt erheblich verbessert und gleichzeitig die Abhängigkeit von abgepacktem Wasser reduziert werden kann; fordert, dass die in der Trinkwasserrichtlinie enthaltenen Bestimmungen über den Zugang zu Wasser vollständig umgesetzt werden;

93. hebt hervor, dass nachhaltigen biobasierten Produkten beim Übergang zu einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft eine wichtige Funktion zukommt, insbesondere im Hinblick eine bessere Verwertung von Bioabfällen und die Nutzung von Rückständen und Nebenprodukten;

94. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass mit der getrennten Sammlung von Bioabfällen, wie sie durch die Abfallrahmenrichtlinie eingeführt wurde, das Ziel verfolgt wird, hochwertigen Kompost zu erzeugen, um die Bodenverbesserung, ungefährliche Chemikalien, andere Produkte und die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu unterstützen, soweit dies machbar und der Umwelt förderlich ist;

95. betont das Potenzial einer nachhaltigen Bioökonomie und eines nachhaltigen forstbasierten Sektors; erachtet es als sehr wichtig, die Strategien der EU für Bioökonomie und biologische Vielfalt umzusetzen, um die Kreislauforientierung zu verbessern, indem fossile Materialien durch erneuerbare, biobasierte Materialien ersetzt werden, soweit diese umweltfreundlich und nachhaltig sind, auch im Hinblick auf die biologische Vielfalt, wobei die steigende Nachfrage nach biobasierten Materialien zu berücksichtigen ist;

Weniger Abfall, mehr Wert

96. hält es für sehr wichtig, dass sowohl bei der Produktpolitik als auch bei der Abfallpolitik die Abfallvermeidung im Einklang mit der EU-Abfallhierarchie Vorrang erhält; fordert die Kommission auf, bei der für 2024 vorgesehenen Überprüfung der Abfallrahmenrichtlinie und der Deponierichtlinie verbindliche Zielvorgaben für die Abfallreduzierung insgesamt und die Verringerung von Abfällen in bestimmten Abfallströmen und Produktgruppen sowie Zielvorgaben für die Begrenzung der Erzeugung von Restabfällen vorzuschlagen; ist der Ansicht, dass die Ziele für die Vorbereitung auf die Wiederverwendung und für das Recycling voneinander getrennt sein sollten, um der Vorbereitung auf die Wiederverwendung die Priorität einzuräumen, die sie in der Abfallhierarchie hat;

97. bringt seine Besorgnis über die ungleiche Umsetzung der EU-Abfallziele in den Mitgliedstaaten zum Ausdruck; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die derzeitigen Abfallziele und das Abfallpaket für 2018 von allen Mitgliedstaaten wirksam und vollständig umgesetzt werden, und fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Rechtsvorschriften von 2018 unverzüglich vollständig umzusetzen;

98. ist der Ansicht, dass der Aufbau der Kreislaufwirtschaft unter anderem durch nicht wettbewerbsfähige Preise und einen Mangel an hochwertigen Sekundärrohstoffen und Märkten für solche Rohstoffe behindert wird; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu prüfen, um Sekundärrohstoffe wettbewerbsfähiger zu machen und gleichzeitig zu einer schadstofffreien Umwelt beizutragen;

99. hält die Privatwirtschaft für einen starken Partner bei der Steigerung der Nachfrage und des Kundeninteresses an kreislauforientierten Lösungen und Produkten und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Unternehmen zu unterstützen, die über Geschäftsmodelle, Dienstleistungen oder Produkte verfügen, mit denen Abfälle und der Ressourcenverbrauch reduziert werden, und ihre Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen;

100. befürwortet nachdrücklich das Ziel, unbeschadet der Bestimmungen der Abfallrahmenrichtlinie und der Verordnung über die Verbringung von Abfällen einen gut funktionierenden EU-Markt für hochwertige, schadstofffreie Sekundärrohstoffe einzurichten, und hebt hervor, dass hierfür gemeinsame Qualitätsnormen erforderlich sein werden; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene Kriterien für Nebenprodukte und das Ende der Abfalleigenschaft festlegen können, und fordert die Kommission auf, im Einklang mit der Abfallrahmenrichtlinie harmonisierte EU-Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft für die wichtigsten Abfallströme vorzuschlagen, um Marktbarrieren zu beseitigen und eine hochwertige Materialrückgewinnung sicherzustellen; bedauert, dass die Kommission keine spezifischen EU-Kriterien für Papier, Reifen und Textilien festgelegt hat, wie dies in der Abfallrahmenrichtlinie vorgesehen war;

101. fordert die Kommission auf, den Vorschriften für die grenzüberschreitende Verbringung von zur Verwertung bestimmten Abfällen zwischen den EU-Mitgliedstaaten Aufmerksamkeit zu schenken und eine Anpassung dieser Vorschriften zu erwägen, um ihre Klarheit und Verständlichkeit zu verbessern, administrative Hemmnisse zu beseitigen und gleichzeitig die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften zum Schutz der Gesundheit des Menschen und der Umwelt aufrechtzuerhalten sowie ihre Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten zu harmonisieren, auch durch die Einrichtung eines unionsweit einheitlichen elektronischen Systems zur Erfassung von Abfallverbringungen;

102. unterstützt die laufenden Arbeiten der Kommission, um die angemessene Behandlung von Altölen sicherzustellen; fordert die Kommission auf, wie es in der Richtlinie 2008/98/EG festgelegt ist, bis 2022 einen Legislativvorschlag mit zusätzlichen Maßnahmen zur Förderung der Altölaufbereitung, einschließlich der Einführung quantitativer Ziele, vorzulegen;

103. weist erneut darauf hin, dass alle Mitgliedstaaten verpflichtet sind, dafür zu sorgen, dass Bioabfälle bis zum 31. Dezember 2023 entweder an der Quelle getrennt und rezykliert oder getrennt gesammelt und nicht mit anderen Abfallarten vermischt werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich zu Direktinvestitionen auf, um die Sammlung und Kompostierung organischer Abfälle auszuweiten;

104. hebt unter Verweis auf die EU-Abfallziele hervor, dass die EU und die Mitgliedstaaten gemäß der Abfallhierarchie verpflichtet sind, die Abfallvermeidung und die Vorbereitung auf die Wiederverwendung zu stärken, vermehrt auf hochwertiges Recycling zu setzen, sich von der Abfalldeponierung abzuwenden und zugleich die Müllverbrennung so weit wie möglich zu reduzieren; fordert die Kommission auf, einen gemeinsamen unionsweiten Ansatz für die Bewirtschaftung von nicht rezyklierbaren Siedlungsabfällen festzulegen, damit sie optimal behandelt werden und bei der Müllverbrennung auf der Ebene der EU keine Überkapazitäten entstehen, durch die Knebeleffekte verursacht werden könnten und die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft behindert werden könnte; ist der Ansicht, dass die Verbrennung – sofern auf diese Art der Abfallbehandlung gesetzt wird – in der EU in modernsten Anlagen zur energetischen Verwertung von Abfällen mit hoher Energieeffizienz und geringen Emissionen erfolgen sollte;

105. unterstreicht, dass die getrennte Sammlung von Abfällen eine Voraussetzung dafür ist, dass hochwertiges Recycling erfolgen kann und wertvolle Stoffe und Produkte im Recyclingkreislauf gehalten werden; unterstützt die Pläne der Kommission, Maßnahmen zur Verbesserung und Harmonisierung der bestehenden Systeme der getrennten Sammlung vorzuschlagen, bei denen bewährte Verfahren in den Mitgliedstaaten berücksichtigt und die unterschiedlichen regionalen und lokalen Gegebenheiten berücksichtigt werden sollten und die sich nicht negativ auf gut funktionierende bestehende Systeme auswirken sollten; fordert die Kommission auf, eine ordnungsgemäße Umsetzung der Bestimmungen der Abfallrahmenrichtlinie sicherzustellen;

106. betont, dass Abfallstrategien und politische Maßnahmen auf soliden wissenschaftlichen Daten und Methoden aufbauen müssen, um die Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit der EU-Statistiken zu verbessern; fordert die Kommission daher auf, die Abfallstatistiken weiter zu harmonisieren und an drei Stellen Daten über rezyklierte Materialien und Abfälle zu erheben, nämlich bei der Sammlung, am Eintrittspunkt der Recyclinganlage und bezüglich des Anteils der tatsächlichen Wiederverwendung rezyklierter Materialien;

107. bedauert, dass in der Deponierichtlinie die Abfallvermeidung nicht im Mittelpunkt steht, und fordert daher ihre Anpassung an die übergeordneten Prinzipien des Aktionsplans der EU für die Kreislaufwirtschaft und eine Zielvorgabe von 10 % für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien, ausgehend von einem Referenzjahr und einer jährlichen Menge an Abfall pro Person, um die Verlagerung von der Ablagerung auf die Müllverbrennung zu verhindern;

108. weist darauf hin, dass die Industriesymbiose ein zentrales Element ist, um durch die Förderung von Verbundnetzen eine Kreislaufwirtschaft zu verwirklichen, bei der die Abfälle eines Industriezweigs zum Rohstoff eines anderen werden und Energie und Materialien immer wieder den Kreis durchlaufen, damit die Ressourcen so lange wie möglich produktive Verwendung finden; fordert daher verstärkte Bemühungen zur Erweiterung der Industriesymbiose auf der Ebene der EU und zur effizienteren und wettbewerbsfähigeren Gestaltung der industriellen Wertschöpfungskette;

109. hebt hervor, dass die territorialen Einheiten im Interesse der Entwicklung einer Industriesymbiose ihre lokalen Ressourcenströme besser nachvollziehen und verwalten müssen, damit sie in der Folge in Zusammenarbeit mit Industrie, Interessenträgern, kommunaler Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern neue Strategien der Raumplanung umsetzen können; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich dazu auf, den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vorzuschreiben, durch genaue Zuordnung der wirtschaftlichen Vorgänge und eine verbindliche Analyse der Ressourcenströme Möglichkeiten der Industriesymbiose zu ermitteln;

110. erachtet es als sehr wichtig, dass Artikel 8a Absatz 1 der Abfallrahmenrichtlinie umgesetzt wird, in dem eindeutig festgelegt ist, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die Zuständigkeiten und Aufgaben von Organisationen zur Herstellerverantwortung genau zu definieren;

111. ist der Ansicht, dass der Ausbau lokaler Wertschöpfungsketten auf der Grundlage der stofflichen Verwertung von Bioabfall zur Erzeugung erneuerbarer Energie, beispielsweise Biomethan, unterstützt werden sollte, um engere Beziehungen zwischen ländlichen und städtischen Gemeinschaften zu schaffen, wobei die Abfallhierarchie vollständig angewandt wird;

112. betont, dass die Kreislaufwirtschaft und die Ressourcenintensität von Produkten in grenzüberschreitende Ausgleichsmechanismen einbezogen werden muss;

Eine funktionierende Kreislaufwirtschaft für Menschen, Regionen und Städte

113. stellt fest, dass Regionalregierungen, Gebietskörperschaften, Kommunen und KMU in der Kreislaufwirtschaft, bei der Abfallbewirtschaftung und bei der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft eine wichtige Aufgabe zukommt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Einrichtung und Zusammenarbeiten von Knotenpunkten der Kreislaufwirtschaft in allen europäischen Regionen, Industrieclustern und lokalen Gebietskörperschaften im Sinne der Initiative „Neues europäisches Bauhaus“ zu fördern, um die Entwicklung von Kreislaufmodellen in den Bereichen Konzeption, Auftragsvergabe und Abfallbewirtschaftung zu unterstützen;

114. unterstützt den Vorschlag, die Kompetenzagenda im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaft zu aktualisieren, und fordert die Kommission auf, diese Agenda auf spezielle Arbeitsmarktbedürfnisse, darunter auch Anforderungen an die allgemeine und berufliche Bildung, sowie auf die neuen Arbeitsplätze, die für den Übergang zur Kreislaufwirtschaft geschaffen werden müssen, auszurichten; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft mit der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter verknüpft wird, und einen gerechten Übergang sicherzustellen; betont auch, dass die Sozialpartner bei den beschäftigungsbezogenen und sozialen Aspekten des Übergangs zur Kreislaufwirtschaft eine sehr wichtige Aufgabe haben;

115. betont, dass den Verbrauchern bei der Abfallvermeidung und ‑bewirtschaftung eine zentrale Funktion zukommt und dass den Bürgerinnen und Bürgern die Mitwirkung an der getrennten Abfallsammlung erleichtert werden muss; weist erneut darauf hin, dass es für die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften wichtig ist, die Öffentlichkeit für nachhaltigen Konsum, einschließlich Verbrauchsmustern, die auf Wiederverwendung, Miete oder gemeinsamer Nutzung beruhen, sowie für Abfallvermeidung und die effiziente Abfalltrennung und ‑entsorgung zu sensibilisieren;

116. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft bei allen Tätigkeiten zum Tragen kommen, und dass sie die Mitgliedstaaten beim Austausch von Wissen und bewährten Verfahren in Bezug auf die diversen Bemühungen unterstützt, die in der EU auf regionaler und lokaler Ebene zur Förderung der Kreislaufwirtschaft unternommen werden;

117. betont, dass die Zusammenarbeit zwischen Regierungen, lokalen Gebietskörperschaften Hochschulen und Unternehmen, einschließlich Herstellern und Käufern wichtig ist, um kreislauforientierte Maßnahmen anzuregen und auszuweiten; erachtet es als sehr wichtig, diese Zusammenarbeit auf weitere Akteure wie Sozialunternehmen, Start-up-Unternehmen und nichtstaatliche Organisationen auszuweiten;

118. stellt fest, dass die Reparatur- und Wartungsbranche über ein beträchtliches Potenzial verfügt, Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen, und dass ihre Entwicklung unterstützt und gefördert werden muss, insbesondere was lokale, bürgernahe und gemeinschaftliche Reparaturinitiativen, Genossenschaften und Sozialunternehmen betrifft;

119. betont, dass die CO2-Abscheidung, ‑Speicherung und ‑Verwendung wichtig ist, um die Ziele des europäischen Grünen Deals zu erreichen und die Kreislaufwirtschaft, die Weiterentwicklung der Systeme für die CO2-Abscheidung und die Bemühungen um den Klimaschutz voranzubringen; unterstützt ein in den politischen Kontext integriertes Anreizsystem, um die Übernahme umweltfreundlicher Anwendungen der CO2-Abscheidung, ‑Speicherung und ‑Verwendung zu begünstigen, mit denen eine Nettoreduzierung der Treibhausgasemissionen bewirkt wird;

Führungsrolle bei den Bemühungen auf globaler Ebene

120. unterstützt das Vorhaben der Kommission, die Abfallverbringungsverordnung zu überarbeiten, um für Transparenz und Rückverfolgbarkeit des Handels mit Abfällen innerhalb der EU zu sorgen, die Ausfuhr von umwelt- und gesundheitsschädlichen Abfällen in Drittstaaten zu unterbinden und wirksamer gegen illegale Praktiken vorzugehen, damit sichergestellt ist, dass alle Abfälle gemäß den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft behandelt werden; unterstützt die Kommission zudem bei der Umsetzung der jüngsten Änderungen des Basler Übereinkommens über Kunststoffabfälle sowie bei der uneingeschränkten Einhaltung der Verpflichtungen, die sich für die EU aus diesem Übereinkommen ergeben; fordert die Kommission auf, den Schwerpunkt auch auf Folgendes zu legen:

 finanzielle Anreize zur Schaffung eines echten Binnenmarkts und gleicher Wettbewerbsbedingungen für hochwertige Sekundärrohstoffe,

 Erleichterung von Verfahren zur Förderung von Recyclingkapazitäten und ‑infrastrukturen für die Abfallbehandlung in der EU,

 die Umsetzung des Systems für den elektronischen Datenaustausch (EDI), um Abfallströme besser zu überwachen,

 die Umsetzung der Richtlinie über die Verbringung von Abfällen und der Abfallrahmenrichtlinie;

121. begrüßt die globale Allianz für Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz zur Beschleunigung des globalen Übergangs zu einer klimaneutralen, ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft und fordert die Kommission auf, bei den Bemühungen um eine internationale Vereinbarung über die Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen eine führende Rolle einzunehmen, damit bei der Nutzung der natürlichen Ressourcen die Belastbarkeitsgrenzen des Planeten nicht überschritten werden;

122. unterstützt die Bemühungen der Kommission auf internationaler Ebene, eine globale Vereinbarung zu Kunststoffen zu erzielen und die weltweite Übernahme des EU-Konzepts zur Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe zu fördern; unterstreicht, dass sichergestellt werden muss, dass die verschiedenen auf EU-Ebene und globaler Ebene eingegangenen Verpflichtungen auf integrierte und transparente Weise zurückverfolgt werden können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine aktive Führungsrolle zu übernehmen, damit weiter an internationalen Maßnahmen zur Bekämpfung der Kunststoffabfälle im Meer und von Mikroplastik gearbeitet wird;

123. betont, dass vorgeschrieben werden sollte, dass in die EU eingeführte Primär- und Sekundärrohstoffe Vorgaben in den Bereichen Menschenrechte, Gesundheit des Menschen und Umweltschutz entsprechen müssen, die den in der EU geltenden Vorgaben gleichwertig sind, darunter auch der bevorstehende Legislativvorschlag der Kommission zu nachhaltiger Unternehmensführung und Sorgfaltspflichten, und dass gleiche Wettbewerbsbedingungen in den wichtigsten Lieferketten der EU sichergestellt werden müssen; hält es für sehr wichtig, im Hinblick auf die Ziele des europäischen Grünen Deals und des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft für Kohärenz zwischen den internen und der externen politischen Maßnahmen der Union zu sorgen, auch was die Außenbeziehungen der Union und Außenhandelsabkommen betrifft;

124. fordert die Hersteller aus der Union auf, beim Verkauf von Produkten in Drittstaaten Verantwortung zu übernehmen, und schlägt vor, dass sich die Wirtschaftsakteure dazu verpflichten, ihre Herstellerverantwortung auf die Organisation oder Finanzierung einer getrennten Sammlung ihrer Produkte auszudehnen, wenn diese in Drittstaaten zu Abfällen werden; fordert die Hersteller zudem auf, Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Qualität von Ausfuhrprodukten und solchen, die auf dem EU-Markt verkauft werden, zu beseitigen;

125. befürwortet, dass sich die Kommission für multilaterale Gespräche über ein nachhaltiges Niveau der Ressourcennutzung und über die Belastungsgrenzen des Planeten einsetzt, einschließlich der Sondierung wissenschaftlich fundierter Ziele für die Ressourcennutzung;

126. betont, dass die Agenda 2030 im Hinblick auf Aspekte, die sich auf die Stärkung des internationalen Managements von durch Chemikalien verursachten Gesundheits- und Umweltschäden und des Schutzes vor ihnen beziehen, dringend umgesetzt werden muss; hebt vor allem den Stellenwert des laufenden Prozesses gemäß dem strategischen Ansatz für das internationale Chemikalienmanagement (SAICM) hervor, damit im Juli 2021 auf der ICCM 5 in Bonn ein solider Rahmen für das ordnungsgemäße Management von Chemikalien und Abfällen über 2020 hinaus vereinbart wird;

127. fordert die Kommission nachdrücklich auf, mithilfe internationaler Übereinkommen die Nutzung von Indikatoren für Ressourceneffizienz zu fördern, damit eine Vergleichbarkeit zwischen Industriezweigen und Volkswirtschaften herbeigeführt und für gleiche Wettbewerbsbedingungen gesorgt wird, und sich für den Dialog und die Zusammenarbeit mit Drittstaaten einzusetzen;

128. ist der Ansicht, dass unter Berücksichtigung der Prämisse, dass die Ressourcen der Erde begrenzt sind, ein internationales Übereinkommen zur Ressourcensuffizienz geschlossen werden sollte, damit Gespräche über den Zugang zu Ressourcen und die Folgen des Ressourcenverbrauchs stattfinden, bei denen Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit im Mittelpunkt stehen;

129. weist darauf hin, dass zusätzlich zu der Verabschiedung von Maßnahmen zur Verwirklichung des EU-Ziels der Klimaneutralität bis 2050 der CO2-Fußabdruck im Zusammenhang mit der Nachfrage der EU nach eingeführten Erzeugnissen verringert werden muss; fordert die Kommission auf, Hemmnisse für umweltverträgliches Wachstum und Öko-Innovation sowie solche, die den Zugang kreislauforientierter Produkte und Dienstleistungen aus Drittstaaten zum Markt behindern oder beschränken, zu ermitteln und zu beseitigen; fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten und Vorteile einer Verringerung tarifärer und nichttarifärer Hemmnisse für bestimmte Produkte auszuloten, um die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft auch im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Überarbeitung des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der EU zu fördern; legt der Kommission in diesem Zusammenhang nahe, die Kreislaufwirtschaft als Thema in die Verhandlungen über das Abkommen über den Handel mit Umweltschutzgütern aufzunehmen, und ist der Ansicht, dass diese Verhandlungen intensiviert werden sollten; fordert die Kommission auf, die besonderen Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu berücksichtigen, KMU bei der Integration der Kreislaufwirtschaft in ihr Geschäftsmodell, auch durch Anreize, zu unterstützen und sie bei der Umsetzung von Geschäftsstrategien für die Ausfuhr von kreislauforientierten Produkten zu unterstützen, insbesondere durch die Einführung eines Risikobewertungsinstruments für Ursprungsregeln, wie es derzeit von der Kommission in Erwägung gezogen wird; fordert die Kommission auf, im Rahmen der WTO eine Führungsrolle zu übernehmen, um Produkte auf der Grundlage der mit ihnen verbundenen CO2-Emissionen zu bewerten und so für gleiche Wettbewerbsbedingungen im Bereich der Regulierung zu sorgen;

130. ist der Ansicht, dass Handelsabkommen rechtlich solide Bestimmungen enthalten müssen, damit einschlägige EU-Rechtsvorschriften über die Kreislaufwirtschaft nicht als Handelshemmnis gelten;

131. betont, dass eine strategische Handelspolitik ein wesentliches Instrument ist, um den Übergang zur Kreislaufwirtschaft und die Nachhaltigkeitsagenda der EU und der Vereinten Nationen weltweit bis 2030 voranzubringen, und hebt daher hervor, dass unbedingt sichergestellt werden muss, dass Handels- und Investitionsabkommen mit den Strategien im Bereich der Kreislaufwirtschaft im Einklang stehen;

132. legt der Kommission nahe, in einen offenen und transparenten Dialog mit den Handelspartnern der EU zu treten und mit ihnen zusammenzuarbeiten, um die Ziele der Kreislaufwirtschaft weiter voranzubringen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen internationaler Foren (UNCTAD, WTO, G20, G7) weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Agenda der EU zur Kreislaufwirtschaft zu verfolgen und gemeinsam mit den internationalen Partnern weltweit für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen, indem die Möglichkeit geprüft wird, mithilfe digitaler Pässe die Verfügbarkeit von Daten über die Zusammensetzung, den CO2-Fußabdruck und die Rezyklierbarkeit eines Produkts zu fördern, die verstärkte Kreislauforientierung zu ermöglichen und die erweiterte Herstellerverantwortung sowie nachhaltige Verbraucherentscheidungen zu fördern; schlägt in diesem Zusammenhang ferner vor, dass die Kommission mit den entsprechenden multilateralen Organisationen zusammenarbeitet, um eine Einigung über eine internationale Kennzeichnung zu erzielen, die für Verbraucher leicht verständlich ist und anzeigt, ob ein Produkt rezyklierbar ist; betont zudem, dass besonders darauf geachtet werden muss, wie weniger entwickelte Partnerländer an der Kreislaufwirtschaft teilhaben und sie sich zunutze machen können; fordert die Kommission auf, die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft insbesondere in ihre Strategie mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer umfassenden Strategie mit Afrika“ einzubeziehen; fordert die Kommission auf, unter Rückgriff auf die Handelshilfe und das APS+ Entwicklungsländer bei der Einführung von Verfahren der Kreislaufwirtschaft, etwa von Produktnormen, zu unterstützen;

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133. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


BEGRÜNDUNG

Bis 2050 wird der Verbrauch auf der Erde so hoch sein, als gäbe es den Planeten Erde dreimal. Da die natürlichen Ressourcen endlich sind und sich das Klima wandelt, ist es erforderlich, dass sich die Menschheit von dem derzeitigen Gesellschaftsmodell, das nach dem Motto „Ausbeuten – Produzieren – Wegwerfen“ funktioniert, löst und eine Kreislaufwirtschaft anstrebt. Jetzt befindet sich die Union mitten in der Erholung von einer beispiellosen Gesundheits- und Wirtschaftskrise, in der die Unsicherheit ihrer Ressourcen und die Fragilität ihrer Wertschöpfungsketten offenbar wurden. Die Union sollte den Schwung nutzen und Hürden abbauen, die dem Erfolg der Kreislaufwirtschaft im Wege stehen.

Der neue Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (CEAP 2.0) ist in die Klimaschutzziele eingebettet, die im Rahmen des Grünen Deals und des Übereinkommens von Paris vereinbart wurden. Während im ersten Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft aus dem Jahr 2015 der Schwerpunkt auf der Rezyklierbarkeit von Produkten lag, werden im zweiten Aktionsplan die zu ergreifenden vorbeugenden Maßnahmen in den Vordergrund gerückt, insbesondere bei der Abfallvermeidung und ‑bewirtschaftung. Die von der Regierung der Niederlande gesetzte Vorgabe zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs um 50 % bis 2030 könnte der EU als Inspiration dienen.[26]

In der Kreislaufwirtschaft würden nicht nur die CO2-Emissionen der EU drastisch sinken, sondern dieses System würde auch dazu dienen, das Wirtschaftswachstum anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schaffen, was die Union braucht, um sich zu erholen. Schätzungen zeigen, dass mit dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU bis 2030 700 000 Arbeitsplätze geschaffen werden könnten und dabei das BIP der EU um 0,5 % ansteigen würde[27]. Mit der Kreislaufwirtschaft würde die weitere Digitalisierung der Gesellschaft und der Ausbau einer vollwertigen Leasing-Wirtschaft mit dem Modell des Produkts als Dienstleistung als eines der wesentlichen Geschäftsmodelle des Aktionsplans unterstützt werden.

Derzeit entfällt fast die Hälfte der CO2-Emissionen in der Union auf die Herstellung alltäglicher Güter. Zur tiefgreifenden Umgestaltung der Wirtschaft der Union zur Kreislaufwirtschaft wird ein umfassender Ansatz anhand geeigneter Bewertungen benötigt, damit die Politik auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse gestaltet werden kann. Das Kreislaufprinzip und der Grundsatz der Nachhaltigkeit müssen in allen Stadien der Wertschöpfungskette gewahrt werden, um dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft zum Erfolg zu verhelfen. Gleichzeitig ist Innovation von wesentlicher Bedeutung, da das Kreislaufmodell auf neuen, häufig digitalen Technologien aufbaut.

Ein Rahmen für eine nachhaltige Produktpolitik

Mit dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft sollte angestrebt werden, die Tendenz zu einem Wettlauf nach unten (Downcycling) in einen Wettlauf nach oben (Upcycling) umzukehren. Es muss nach neuen Technologien gesucht werden, in die investiert werden kann, damit die Qualität eines rezyklierten Produkts von derselben Qualität ist wie die eines Produkts aus neuen Materialien.

In diesem Bericht wird in vollem Umfang das Ziel der Kommission unterstützt, den Fokus auf den ökologischen Fußabdruck der Produkte zu richten, da 80 % der Umweltauswirkungen eines Produkts in der Gestaltungsphase festgelegt werden. Deshalb wird in diesem Bericht der Blick nicht nur auf Ziele der Ressourceneffizienz für die einzelnen Produktkategorien gerichtet, sondern auch darauf, auf der Grundlage verlässlicher Berechnungsmethoden produktspezifische Ziele für Rezyklatanteile einzuführen, wobei gleichzeitig die Leistungsfähigkeit und Sicherheit der Produkte gewahrt wird.

In einer digitalisierten Gesellschaft verlangen die Verbraucher und Hersteller aktuelle und genaue Informationen über die Nachhaltigkeit ihrer Produkte und deren Herkunft. In dem Bericht werden die Initiativen der Kommission unterstützt, digitale Produktpässe einzuführen. Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung sollten auch die Ersatzteile, Halbfabrikate, die Rezyklierbarkeit und die Umweltbilanz über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts hinweg berücksichtigt werden.

Stärkung der Position von Verbrauchern und öffentlichen Auftraggebern

Gegenwärtig stehen nur 14 % des BIP der EU für die Kaufkraft der öffentlichen Hand. Die Kommission sollte mit verpflichtenden Mindestkriterien und ‑zielen für die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge normsetzend wirken. In diesem Sinne könnten die Kommission und die Mitgliedstaaten die Funktion eines „Produkteinführungskunden“ übernehmen. Ein anderes wesentliches Element besteht darin, die Verbraucherrechte mit der Initiative für ein „Recht auf Reparatur“ zu stärken.

Zum Kreislaufprinzip in Produktionsverfahren

Von der Kreislaufwirtschaft geprägte Produktionsverfahren sollten im Mittelpunkt der Industriestrategie der EU stehen und sind eine Grundvoraussetzung für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen, klimaneutralen industriellen Basis. Nachhaltig beschaffte Materialien bergen ein überaus großes Potenzial, und mit ihnen wird die weitere Entwicklung des Aktionsplans für Bioökonomie unterstützt.

Ob die Produktionsverfahren nach den Maßstäben der Kreislaufwirtschaft gestaltet werden können, dürfte sehr stark von der Entwicklung neuer Technologien abhängen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten müssen in innovative Entwicklungen investieren und dabei den Fokus besonders auf verbessertes Recycling und digitale Technologien richten, um die Kreislaufwirtschaft zu unterstützen und die Überwachung der Ressourcen zu ermöglichen.

Das Endprodukt sollte nicht der einzige Schwerpunkt der Investition sein, sondern Investitionen sollten auch in Halbfabrikate geleitet werden, da auch Halbfabrikate wichtige Voraussetzungen für die Kreislaufwirtschaft sind.

Zentrale Produktwertschöpfungsketten

Mit diesem Bericht wird der Vorschlag der Kommission in Bezug auf die Auswahl von sieben Branchen als zentrale Wertschöpfungsketten in dem neuen Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft (CEAP 2.0), insbesondere Elektronik und Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), unterstützt: Batterien und Fahrzeuge, Verpackungen, Kunststoffe, Textilien, Bauwirtschaft und Gebäude sowie Lebensmittel, Wasser und Nährstoffe. Diese Branchen haben ein gewaltiges Potenzial und dürften sich erheblich auf die Einrichtung einer vollwertigen Kreislaufwirtschaft auswirken.

Bei KMU und Akteuren aus der Industrie ist ein kräftiger Schub hin zum Übergang zur Kreislaufwirtschaft erkennbar, obwohl viele vor administrativen oder legislativen Hürden stehen. Zudem wirkt sich die anhaltende Pandemie auf umfassende Weise auf die ausgewählten Branchen aus. Der neue Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft ebnet den Weg zu einer robusten Erholung und einer neuen Ära wirtschaftlichen Wohlstands.

Elektronik und Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

Mit dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft wird vorgeschlagen, eine Initiative für eine auf die Kreislaufwirtschaft ausgerichtete Elektronik zu starten, mit der eine längere Produktlebensdauer durch Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit und Aufrüstbarkeit gefördert wird. Bei der Entwicklung einer durch die Kreislaufwirtschaft geprägten IKT-Wirtschaft ist die ordnungsgemäße Einführung der Recyclinginfrastruktur von entscheidender Bedeutung.

Batterien und Fahrzeuge

In diesem Bericht wird den Vorschlägen der Kommission zur Batterien-Richtlinie und der Richtlinie über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe erwartungsvoll entgegengesehen, insbesondere im Hinblick auf Aspekte, die das Ökodesign, Verbesserungen bei der Sammlung, der Wiederverwendung, dem Recycling und der Rückgewinnung wertvoller Materialien, Verbraucherinformationen, die Umweltauswirkungen des Lebenszyklus und die nachhaltige Materialbeschaffung betreffen. Es ist notwendig, saubere Mobilität und Strategien zu wichtigen Rohstoffen umzusetzen.

Textilien

Eine neue umfassende EU-Strategie für Textilien ist wesentlich, um sowohl die ökologischen als auch die sozialen Auswirkungen dieser Branche zu bewältigen. Die Kommission sollte mit gezielten Maßnahmen im Rahmen einer nachhaltigen Produktpolitik für Textilien aufwarten, um das Problem Mikroplastik in Textilien anzugehen, da die Angaben zum Anteil von Mikroplastik im Meeresmüll zwischen 1 % und 35 % schwanken, sowie mit harmonisierten Messungen und vorbeugenden Systemen, um die absichtliche oder unabsichtliche Freisetzung von Mikrofasern einzudämmen.

Kunststoffe

Neben Textilien, Reifen und Pellets tragen Kunststoffe am meisten zum Vorhandensein primären Mikroplastiks in der Umwelt bei, während ein noch größerer Teil dieser Verschmutzung aus dem Abbau von Makroplastik stammt, dass in der Meeresumwelt freigesetzt wird.

Verpackungen

Verpackungen sind eine wesentliche Voraussetzung für die Produktsicherheit und die Hygiene, insbesondere in der Lebensmittel- und Getränkebranche. Im Hinblick auf die Abfallhierarchie sollte der politische Fokus jedoch auf die Wiederverwendung von Verpackungen verlegt werden. Gleichzeitig sollten Verpackungen zwar so klein wie möglich sein, dabei sollten aber auch die Qualität und die Sicherheit des Produkts gewahrt werden. Mit diesem Bericht wird die Branche aufgefordert, sich zu einer Reduzierung aller Verpackungen um die Hälfte zu verpflichten, unter Berücksichtigung der Perspektive, Kunststoffe bis 2030 durch nachhaltige und erneuerbare oder rezyklierbare Materialien zu ersetzen.

Bauwirtschaft und Gebäude

Die Bauwirtschaft steht vor zwei gleichzeitigen Herausforderungen: Die rasche Urbanisierung und das Bevölkerungswachstum führen zum Bau von immer mehr Gebäuden, während beim Gebäudebestand dringend Renovierungen und Verbesserungen ihrer Energieeffizienz und ihres Energieverbrauchs benötigt werden[28]. Die Kommission muss ihre Legislativvorschläge im Rahmen der Renovierungswelle vorrangig behandeln, und es steht zu hoffen, dass die größten Abfallströme unter die Lupe genommen werden, während die Kommission auch die Erschwinglichkeit und Machbarkeit des Vorschlags im Auge behält.

Lebensmittel, Wasser und Nährstoffe

Mit diesem Bericht werden die Gesetzgebungsinitiativen unterstützt, mit denen die Wiederverwendung von Abwasser bei landwirtschaftlichen Verfahren gefördert wird. Die Wiederverwendung behandelten kommunalen Abwassers kann zur Bewältigung der Wasserknappheit beitragen, indem das wiedergewonnene Wasser für die Bewässerung in der Landwirtschaft genutzt wird. Außerdem sollte die Kommission auch prüfen, ob der Kreislauf der landwirtschaftlichen Nährstoffe geschlossen und das Ziel einer Halbierung der Lebensmittelverschwendung bis 2030 erreicht werden kann.

Weniger Abfall, mehr Wert

Im Jahr 2035 steht die EU vor festen Terminen für das Recyclingziel von 65 % für Siedlungsabfälle und einer Höchstgrenze von 10 % für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien. Die EU sollte Ziele zur Abfallvermeidung aufstellen und muss sich von der Ablagerung von Abfällen auf Deponien verabschieden, wenn nachhaltige alternative Technologien zur Abfallbewirtschaftung vorhanden sind.

Eine funktionierende Kreislaufwirtschaft für die Menschen, Regionen und Städte

Die Kreislaufwirtschaft kann bei einem von oben nach unten gerichteten Ansatz nicht gedeihen und braucht daher die lokalen Gebietskörperschaften und die Regionalregierungen als Vorreiter bei der Umsetzung des neuen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft. Die Kommission sollte jedoch die Weitergabe bewährter Verfahren in Bezug auf die Abfallsammlung und eine neue Sortierinfrastruktur fördern.

Führungsrolle bei den Bemühungen auf weltweiter Ebene

Zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Bericht erstellt wird, gibt es andere Legislativvorschläge, die bei der Umsetzung des neuen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft von wesentlicher Bedeutung sind. Erstens müssen die jüngsten Änderungen des Basler Übereinkommens in Bezug auf den Handel mit Kunststoffabfällen umgesetzt werden. Zweitens wird mit dem Bericht das Ziel der Kommission unterstützt, die Verordnung über die Verbringung von Abfällen zu überarbeiten, wobei eine Begrenzung der Verbringung von Abfällen erwogen wird. Die Kommission sollte finanzielle Anreize erwägen, um Abfallausfuhren ein Ende zu setzen. In diesem Bericht wird auch eine neue Idee vorgestellt, wonach sich die Industrie zu Ausgleichsprogrammen für Abfälle verpflichten soll, damit der Fluss von Sekundärrohstoffen aufrechterhalten wird.


 

 

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR INDUSTRIE, FORSCHUNG UND ENERGIE (4.12.2020)

für den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

zu dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

(2020/2077(INI))

Verfasserin der Stellungnahme (*): Patrizia Toia

(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 57 der Geschäftsordnung

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft das Kernstück jeder europäischen und nationalen Industriepolitik sowie der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität sein sollten;

B. in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission „Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft“ (COM(2020)0098) die Vorreiterrolle von Unternehmen der Sozialwirtschaft bei der Schaffung von an die Kreislaufwirtschaft geknüpften Arbeitsplätzen anerkannt wird;

C. in der Erwägung, dass sich die Kreislaufwirtschaft während der COVID-19-Pandemie als wesentlich erwiesen hat, insbesondere in Bereichen wie der Verpackung von Lebensmitteln und Arzneimitteln sowie der Sammlung und Behandlung von Abfällen;

1. begrüßt den neuen „Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft“ der Kommission, der zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 beiträgt sowie Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch voneinander entkoppelt; unterstreicht, dass eine tatsächlich auf Kreislauf beruhende Wirtschaft auf einer Null-Schadstoff-Agenda und einer Abfallhierarchie aufbaut; betont, dass eine Priorisierung der Abfallvermeidung, eine Produktgestaltung, bei der Abfälle und Schadstoffe vermieden werden, eine Verringerung des Energie- und Ressourcenverbrauchs sowie Vorteile für die Verbraucher die Leitprinzipien für den neuen Rahmen für eine nachhaltige Produktpolitik sein sollten und der Union helfen müssen, Wirtschaftswachstum und Umweltbelastung weiter zu entkoppeln; unterstreicht, dass etwa die Hälfte der Einsparungen durch Energieeffizienz, die bis 2020 erzielt werden, auf die Anwendung der Richtlinie 2009/125/EG (Ökodesign-Richtlinie) zurückgeht; betont, dass eine Reihe von Produkten, die unter dem Gesichtspunkt ihrer Energienutzung hochrelevant sind, bisher nicht den Vorschriften für eine umweltgerechte Gestaltung unterliegt; stellt ferner fest, dass eine Reihe weiterer Produkte, die von den Vorschriften für eine umweltgerechte Gestaltung erfasst sind, veraltet sind und aktualisiert werden sollten; begrüßt daher die Absicht der Kommission, die Ökodesign-Richtlinie zu überarbeiten; ist der Auffassung, dass eine umfassendere Ökodesign-Politik eines der Kernstücke der europäischen Maßnahmen im Bereich der Kreislaufwirtschaft sein und eine wichtige Rolle bei der „grünen Erholung“ spielen kann; betont dennoch, dass die Erweiterung ihres Anwendungsbereichs mit Maßnahmen zur Erreichung weiterer Energieeffizienzgewinne durch energiebezogene Produkte und Dienstleistungen einhergehen sollte; beharrt darauf, dass die Ausweitung des Anwendungsbereichs nicht nur Produkte, sondern auch Strukturen wie etwa Rechenzentren oder Datendienste, z. B. diejenigen, die für die Erbringung von Cloud-Diensten, Glücksspiele oder Streaming verwendet werden, umfassen sollte; fordert die Kommission auf, die Einführung von Wiederverwendbarkeitszielen zu prüfen;

2. hebt hervor, dass die Erforschung sicherer und kreislauforientierter Werkstoffe, Chemikalien, Verfahren, Technologien und Produkte und innovativer Geschäftsmodelle sowie ihrer breiten industriellen Nutzung und ihrer gesellschaftlichen Akzeptanz europäischen Unternehmen einen weltweiten Wettbewerbsvorteil verschaffen kann, da damit ihre Abhängigkeit von knappen natürlichen Ressourcen verringert wird und neue Einkommensquellen generiert werden, und dies gleichzeitig den Menschen und der Umwelt zugutekommt; ist der Ansicht, dass die Stärkung und Diversifizierung möglichst vieler Wertschöpfungsketten sowie die Verbesserung von deren Nachhaltigkeit die industriellen Ökosysteme in Europa widerstandsfähiger, wettbewerbsfähiger und einträglicher machen und die strategische Autonomie der EU fördern würde; betont das große Potenzial für eine wechselseitige Ergänzung zwischen einer wirklich ehrgeizigen Industriestrategie für Europa, insbesondere was die Modernisierung und Stärkung einer starken industriellen Basis anbelangt, und dem Aufbau einer echten Kreislaufwirtschaft; betont, dass in der Industrie eine erhebliche Verringerung der Treibhausgasemissionen erreicht werden könnte, indem die Materialeffizienz gesteigert, das Recycling und die Nutzung recycelter Produkte ausgebaut und langlebige Güter mit hohem Mehrwert produziert werden; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die Erforschung von Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Reparaturfähigkeit, Ausbaufähigkeit und Wiederaufarbeitung von Produkten sowie Wertschöpfungsketten, Geschäftsmodelle und Produktinfrastrukturen der Kreislaufwirtschaft deutlicher in den Vordergrund gerückt und besser finanziert werden muss;

Forschung

3. betont, wie wichtig es ist, den Zugang zu Finanzmitteln für Forschungs- und Innovationsprojekte zur Kreislaufwirtschaft zu verbessern; fordert die Kommission daher auf, die Maßnahmen im Rahmen des Programms Horizont Europa verstärkt auf die Förderung von Forschung und Entwicklung folgender Bereiche auszurichten:

 Recyclingprozesse und -technologien;

 Ressourceneffizienz industrieller Prozesse;

 innovative und nachhaltige Werkstoffe, Produkte, Verfahren, Technologien und Dienstleistungen sowie deren breite industrielle Nutzung;

 Bioökonomie durch biogestützte Innovationen, wozu auch die Entwicklung biogestützter Materialien und Erzeugnisse gehört;

 Erdbeobachtungssatelliten, da sie eine wichtige Rolle bei der Überwachung der Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft spielen können, indem sie den Druck auf neue Rohstoffe und Emissionswerte bewerten;

4. hebt hervor, welch wichtige Rolle die Wissens- und Innovationsgemeinschaften im Rahmen des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) spielen, indem sie Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, insbesondere KMU, bei der Entwicklung innovativer Lösungen und Initiativen zur Kreislaufwirtschaft zusammenbringen, die eines der wichtigsten Hilfsmittel für das Erreichen der Ziele des europäischen „Green Deal“ sein sollte;

5. unterstützt die Initiative der Kommission, dafür zu sorgen, dass die Wissens- und Innovationsgemeinschaften des EIT offener für KMU sind, und deren Möglichkeiten zur Teilnahme an lokalen Innovationsökosystemen zu verbessern, was dem digitalen und dem ökologischen Wandel zugutekommen wird;

6. betont, wie wichtig es ist, weitere Forschungsanstrengungen im Bereich des klima- und umweltfreundlichen und des energieeffizienten chemischen Recyclings zu unternehmen, das gemeinsam mit der organischen Verwertung und dem mechanischen Recycling einen technologieneutralen Rahmen bilden wird; hebt hervor, dass sich diese Anstrengungen auf Upcycling konzentrieren sowie darauf abzielen sollten, die Energieeffizienz zu verbessern, die Treibhausgasemissionen zu verringern und von der Nutzung gefährlicher Substanzen abzukommen sowie sicherzustellen, dass das Recyclingmaterial nicht verunreinigt ist und dass die Rückstände aus chemischen Recyclingverfahren ordnungsgemäß behandelt werden; vertritt die Auffassung, dass die energetische Verwertung von Abfällen nicht als chemisches Recycling gelten darf;

7. stellt fest, dass fast ein Viertel der KMU in Europa bereits den Übergang zu nachhaltigeren Geschäftsmodellen ermöglichen, dass aber andererseits ein Drittel von ihnen berichtet haben, dass sie mit komplexen administrativen und rechtlichen Verfahren konfrontiert sind, wenn sie versuchen, ihr Unternehmen ressourceneffizienter zu machen; fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen, mehr KMU und Kleinstunternehmen fit für die Kreislaufwirtschaft zu machen, zu verstärken, indem sie durch angemessene Anreizsysteme und Finanzierungsinstrumente, Kapazitätsaufbau, auch im Hinblick auf Managementkompetenzen, den Austausch bewährter Verfahren und technische Hilfe sowie die Verringerung ihres Verwaltungsaufwands und den Abbau rechtlicher Hürden unterstützt werden; weist darauf hin, dass unter anderem neue kreislauforientierte Geschäftsmodelle sowie das „Recht auf Reparatur“, wie es in der Mitteilung der Kommission über einen neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vorgesehen ist, für die Verbraucher von Vorteil sein, die Herstellung von Produkten aus neuen Materialien verhindern und die KMU dazu anspornen wird, in den Markt für Reparaturen einzusteigen;

8. fordert die Kommission auf, ein KMU-Instrumentarium für eine nachhaltige Unternehmenspolitik zu entwickeln und zu fördern, das auch die soziale und ökologische Verantwortung der Unternehmen, eine nachhaltige Rechnungslegung und Berichterstattung sowie Instrumente für die Umsetzung einer abfallarmen und kreislauforientierten Produktion und eines abfallarmen und kreislauforientierten Verbrauchs sowie die Einführung von nachhaltigen Lieferketten und Energieprüfungen umfasst;

9. ist der Ansicht, dass die positive Rolle sozialwirtschaftlicher Unternehmen, die den Weg für Kreislaufwirtschaftsmodelle ebnen, anderen Unternehmen als Anregung dienen sollte, und dass solche bewährten Verfahren sowohl sichtbarer gemacht als auch durch gezielte Anreize angemessen unterstützt werden sollten;

Digitaler Wandel

10. erkennt an, dass der Digitalisierung eine wichtige Rolle zukommt, wenn es darum geht, die Anwendung der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft zu verbessern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Synergien zwischen Digitalisierung und Kreislaufwirtschaft in Sektoren, in denen eine digitale Wirtschaft Lösungen zur Verringerung ihres ökologischen Fußabdrucks bieten kann, zu maximieren und voll auszuschöpfen und gleichzeitig den ökologischen Wandel zu fördern, und fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, eine Methode zur Überwachung und Quantifizierung der zunehmenden Umweltauswirkungen digitaler Technologien und Datenzentren festzulegen und Maßnahmen vorzuschlagen, um die ökologische Nachhaltigkeit digitaler Lösungen sicherzustellen, indem die Energieeffizienz und die Kreislaufwirtschaft in den Mittelpunkt dieser Lösungen gestellt werden, sowie die kurz- und mittelfristigen Kosten des ökologischen und digitalen Wandels zu bewältigen und diesen gerecht und inklusiver zu gestalten; betont, wie wichtig das Internet der Dinge, eine vorausschauende Wartung, eine Dienstleistungsorientierung und Produkt-Dienstleistungs-Systeme für die Beschleunigung neuer kreislauforientierter Geschäftsmodelle sind; ist der Auffassung, dass die frühzeitige Entwicklung digitaler Werkzeuge im Rahmen der Kreislaufwirtschaft der EU bei der Nutzung digitaler Lösungen zu einer weltweit führenden Position verhelfen wird; betont, dass künstliche Intelligenz den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft befördern und beschleunigen kann, indem sie dazu beiträgt, das Potenzial der Kreislaufwirtschaft durch die Verbesserung des Designs, die Umsetzung von Geschäftsmodellen und Produkten und die Optimierung der Infrastruktur freizusetzen;

11. fordert die Kommission auf, einen ökologisch nachhaltigen digitalen Wandel zu unterstützen, der auf einer Maximierung des Werts von Daten beruht und gleichzeitig den Schutz personenbezogener Daten sicherstellt sowie digitale Lösungen ermöglicht, durch die Ressourcen nachhaltig genutzt werden können und der Wert, die Lebensdauer, die Wiederverwendbarkeit und die Reparierbarkeit von Produkten und Materialien so lange wie möglich erhalten wird;

12. begrüßt das Ziel der Kommission, bis 2030 hochgradig energieeffiziente, nachhaltige und klimaneutrale Datenzentren zu erreichen und einen gemeinsamen europäischen Datenraum für intelligente kreislauforientierte Anwendungen zu schaffen; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, unverzüglich entsprechende ordnungspolitische und andere notwendige Maßnahmen vorzuschlagen und Governance- und Marktinstrumente einzuführen, um eine standardisierte Dokumentation und Transparenz im Hinblick auf die Kreislauforientierung sowie den ökologischen und klimatischen Fußabdruck von Datenzentren und Kommunikationsnetzen zu unterstützen; drängt darauf, dass mit diesen neuen Maßnahmen und Instrumenten die Energieeffizienz, die Ressourceneffizienz und die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen gefördert werden sollten; empfiehlt, dass diese Maßnahmen und Instrumente auch darauf abzielen sollten, die Auswirkungen von Datenzentren auf das Stromnetz und die durch Netzüberlastung verursachten Treibhausgasemissionen zu verringern;

13. fordert die Einführung von digitalen Produktpässen, zusammen mit geeigneten Plattformen für die Sammlung und Pflege von Daten im Rahmen des europäischen Datenraums; betont, dass derartige Produktpässe und Plattformen Daten in interoperablen und wiederverwendbaren Formaten enthalten sollten und dass die Informationen eindeutig, vertrauenswürdig und für alle Marktakteure leicht zugänglich sein sollten; fordert die Kommission auf, einen digitalen Produktpass einzuführen, dem die enthaltenen Materialien und Chemikalien, die Beiträge zur Kreislaufwirtschaft wie die Produktlebensdauer, die Reparierbarkeit und Verfügbarkeit von Ersatzteilen sowie die CO2-Bilanz von Produkten und Materialien, einschließlich Sekundärrohstoffen, und deren ökologische und soziale Auswirkungen zu entnehmen sind;

Sekundärrohstoffe und kritische Rohstoffe

14. betont, dass die Verfügbarkeit von kritischen Rohstoffen und Sekundärrohstoffen eine strategische Frage für die europäische Industrie sowie ein Instrument ist, um die strategische Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit der Union sicherzustellen und Arbeitsplätze im verarbeitenden Gewerbe zu erhalten; befürwortet deshalb nachdrücklich das Ziel der Kommission, einen gut funktionierenden EU-Markt für Sekundärrohstoffe einzurichten; betont, dass die Erreichung von sauberen und sicheren Materialkreisläufen eine Voraussetzung für die Schaffung eines glaubwürdigen Sekundärrohstoffmarkts in der EU ist; ist der Ansicht, dass die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingerichtete Datenbank über besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen selbst oder in komplexen Objekten („SCIP-Datenbank“) Innovationen in der Industrie fördern wird;

Holz und die Bioökonomie

15. weist darauf hin, dass der forstbasierte Sektor in erheblichem Maße zur Entwicklung der kreislauforientierten Bioökonomie beitragen kann; fordert die Kommission auf, verschiedene Mechanismen, einschließlich marktbasierter Mechanismen, zu prüfen, um Anreize für die Nutzung erneuerbarer Rohstoffe, einschließlich Holz und Holzerzeugnisse, zu schaffen und dadurch Vorteile für das Klima zu erreichen und gleichzeitig die effizienteste Nutzung von Holz zu fördern und das Kaskadennutzungsprinzip zu achten; hebt hervor, dass Investitionen in die Entwicklung einer nachhaltigen und lokalen kreislauforientierten Bioökonomie gefördert werden müssen; betont daher, dass es wichtig ist, die Industriestrategie und die Bioökonomiestrategie der EU mit dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft in Einklang zu bringen;

Gebäude

16. weist darauf hin, dass Mineralstoffabfall, darunter auch der durch Erdaushub, Bauabfälle und Bauschutt entstehende Abfall, die größte Kategorie des gesamten in Europa von allen Wirtschaftstätigkeiten und Haushalten verursachten Abfalls darstellt; betont, dass es einer geeigneten Bewirtschaftung und Verringerung von Bau- und Abbruchabfällen bedarf; weist darauf hin, dass es einer Verbesserung der Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Bau- und Abbruchabfällen bedarf, um die Abfallidentifizierung zu verbessern, Vertrauen in die Qualität und Sicherheit von wiederverwendeten oder recycelten Materialien aufzubauen sowie eine sachgerechte und sichere Handhabung aller Bauabfälle und eine Ersetzung gefährlicher Stoffe in Abfallströmen sicherzustellen, um die Gesundheit der Gebäudenutzer und Arbeitskräfte wie auch die Umwelt zu schützen; verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung des Protokolls der EU über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen;

17. hebt ferner hervor, dass die Bauindustrie von entscheidender Bedeutung für die Verzahnung von Kreislaufwirtschaft und Emissionsreduktion ist; hebt hervor, dass bei der Beschaffung und Herstellung von Bauprodukten und Materialien und bei ihrer Verwendung für Bauarbeiten insgesamt ein Übergang zu einer nachhaltigen und stärker kreislauforientierten Wirtschaft vollzogen werden muss;

18. betont, dass das Baugewerbe zu den am wenigsten automatisierten und digitalisierten Sektoren gehört und dass der Einsatz innovativer und zukunftsorientierter Technologien auf Baustellen den Digitalisierungsgrad des Sektors erhöhen und gleichzeitig die Ressourceneffizienz steigern würde; fordert die Kommission auf, die Einbeziehung von Effizienz- und Wiederverwendbarkeitskriterien in ihre Überarbeitung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011[29] zu prüfen;

Umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen

19. betont, wie wichtig es ist, den EU-Binnenmarkt durch die Festlegung von Kriterien für die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge, die nicht zu einem übermäßigen Verwaltungsaufwand für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen führen, zu stärken, damit die Nutzer nachhaltige und klimafreundliche Materialien auswählen können; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Wiederverwendung, Rezyklierung und Rückgewinnung von Materialien, auch bei ihren Beschaffungsstrategien und öffentlich finanzierten Renovierungs- und Bauprojekten, zu maximieren und zu fördern, etwa indem die Zielvorgaben für die umweltorientierte öffentliche Auftragsvergabe überarbeitet und die Kriterien für die Energieeffizienz sowie die ökologischen und gesellschaftlichen Kriterien für die Renovierung von Gebäuden modernisiert werden;

Batterien

20. ist davon überzeugt, dass ein erheblicher Teil der Rohstoffe, die für die kreislauforientierte Batterieherstellung in der EU benötigt werden, durch bessere Regelungen für das Recycling von Batterien bereitgestellt werden könnte; befürwortet die Pläne der Kommission für Legislativvorschläge zur Sicherstellung einer sicheren, kreislauforientierten und nachhaltigen Wertschöpfungskette für alle Batterien, wobei sich die Regelungen abhängig von der Art bzw. Verwendung der Batterien unterscheiden sollten und die umweltgerechte Gestaltung für Batterien einbezogen werden sollte, um ihre Austauschbarkeit und Wiederverwertbarkeit durch Design zu verbessern, und wobei sie auch eine sozial und ökologisch verantwortliche Beschaffung beinhalten sollten; betont, dass in Europa ein starker und nachhaltiger Batterie- und Speichercluster geschaffen werden muss;

21. befürchtet, dass die Tatsache, dass Altbatterien in der Batterien-Richtlinie unabhängig von einer Wiederverwendung als Abfall eingestuft werden, ein Hindernis für eine solche Wiederverwendung darstellen kann; stellt fest, dass wiederverwendete Batterien nicht zum Recycling zurückgegeben werden und dass die Sicherheitsstandards nicht überwacht werden, wenn eine Batterie für Nutzungen wiederverwendet wird, die sich von denen unterscheiden, für die sie ursprünglich vorgesehen war; fordert die Kommission auf, eine erweiterte Herstellerverantwortung mit Leistungs- und Sicherheitsgarantien auf Wiederaufbereiter anzuwenden, die die Batterien wieder auf den Markt bringen; fordert die Kommission auf, bei der Überarbeitung der Batterien-Richtlinie ehrgeizige Ziele für die Sammlung, die Wiederverwendung und das Recycling von Batterien und – nach sorgfältiger Bewertung – eine schrittweise Abschaffung von Primärbatterien vorzuschlagen, wenn es Alternativen dafür gibt, sowie ein europaweites Pfandsystem oder eine Rücknahmeregelung für Altbatterien einzuführen, um die Kreislaufwirtschaft und die Nachhaltigkeit der Batterie-Wertschöpfungskette zu verbessern;

22. betont, dass Forschung und Innovation im Hinblick auf Recyclingprozesse und -technologien im Rahmen von Horizont Europa weiter gefördert werden müssen, um das kreislaufwirtschaftliche Potenzial von Batterien zu erhöhen; stellt fest, dass KMU im Sammel- und Recyclingsektor eine wichtige Rolle spielen;

Industrie

23. stellt fest, dass sich durch einen Kreislaufwirtschaftsansatz, bei dem Abfälle eliminiert und Vermögenswerte, Produkte und Komponenten weiter genutzt werden, während gleichzeitig Ressourcen produktiv und effizient genutzt werden, die weltweiten CO2-Emissionen wichtiger Industriewerkstoffe wie Kunststoff, Stahl und Zement um 40 % reduzieren ließen; fordert daher nachdrücklich die Einführung langfristiger Fahrpläne für die Verringerung von Abfällen und die Wiederverwendung von Rohstoffen mit klaren Zielen für die Verbesserung der Kreislauffähigkeit kohlenstoffintensiver Industrien sowie Materialien wie Kunststoff, Stahl und Zement; fordert die Kommission auf zu prüfen, ob Zielvorgaben für die Abfallreduzierung für industrielle und kommerzielle Abfallströme eingeführt werden sollten, und zu bewerten, wie sich industrielle und kommerzielle Abfälle, die auf Deponien enden, insbesondere durch die Kreislauffähigkeit der Materialien verringern lassen;

24. vertritt die Auffassung, dass die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft großes Potenzial für die Zukunft der europäischen Stahlindustrie birgt; hebt das große Potenzial für die Verbesserung der Materialeffizienz von Stahl hervor; betont, dass die Lebensdauer von Erzeugnissen aus Stahl in den Bereichen Haushaltsgeräte, Erzeugnisse der Automobilindustrie sowie mechanische Geräte und Elektrogeräte deutlich verlängert werden muss; hebt hervor, dass eine Verlängerung der Lebensdauer dieser Erzeugnisse zu einem deutlichen Rückgang der Stahlerzeugung und damit auch der Treibhausgasemissionen führen würde; weist darauf hin, dass die EU über eine große Reserve an Metallschrott verfügt, der in einer Kreislaufwirtschaft verwendet werden kann; hebt hervor, dass dessen bessere Nutzung eine Verringerung der für die Erzeugung aus Primärrohstoffen erforderlichen Mengen an Eisenerz und Koks ermöglichen würde;

25. betont, dass die Verwirklichung einer echten Kreislaufwirtschaft und eines besseren Ökodesigns zur Dekarbonisierung der Zementindustrie beitragen könnte, indem die Materialeffizienz von Zement erhöht wird, insbesondere durch die Optimierung des Einsatzes von Beton und seiner Zusammensetzung;

26. weist darauf hin, dass sich insbesondere im Falle von Aluminium große Mengen von Ressourcen aus der Kreislaufwirtschaft gewinnen lassen, da für das Umschmelzen von Aluminium nur 5 % der für die Neuproduktion erforderlichen Energie aufgewendet werden muss, was die CO2-Emissionen stark verringert; hebt hervor, dass der Aluminiumgewinn aus Gebäuden und Kraftwagen zwar bereits sehr hoch ist, dass aber die Zahlen für Konsumgüter wesentlich niedriger sind; fordert die Kommission auf, regulatorische Optionen zu prüfen, um eine bessere Abtrennung der Aluminiumkomponenten beim Abbau sicherzustellen;

Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sowie Sensibilisierung der Verbraucher

27. betont, dass der Übergang zu einer wirklich kreislauforientierten Wirtschaft mit den Gewerkschaften ausgehandelt werden muss, um sicherzustellen, dass für den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer gesorgt ist; betont, dass nicht ausreichend sichere Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer unsere gesamte Gesellschaft Gesundheits- und Sicherheitsrisiken aussetzen können, und ist daher der Ansicht, dass Strategien und Verfahren der Kreislaufwirtschaft mit Risikobewertungen entwickelt werden müssen, bei denen die Gesundheit der Arbeitnehmer berücksichtigt wird;

28. betont, dass die Verbraucher beim Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft eine entscheidende Rolle spielen, und unterstreicht die Bedeutung einer Sensibilisierung und Aufklärung der Verbraucher; betont, dass die Produktinformationen für die Verbraucher im Zusammenhang mit dem Recycling und der Reparatur verständlich sein müssen.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

1.12.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

69

0

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

François Alfonsi, Nicola Beer, François-Xavier Bellamy, Hildegard Bentele, Tom Berendsen, Vasile Blaga, Michael Bloss, Manuel Bompard, Paolo Borchia, Marc Botenga, Markus Buchheit, Cristian-Silviu Buşoi, Jerzy Buzek, Carlo Calenda, Andrea Caroppo, Ignazio Corrao, Ciarán Cuffe, Josianne Cutajar, Nicola Danti, Pilar del Castillo Vera, Martina Dlabajová, Christian Ehler, Niels Fuglsang, Lina Gálvez Muñoz, Claudia Gamon, Jens Geier, Bart Groothuis, Christophe Grudler, András Gyürk, Henrike Hahn, Robert Hajšel, Ivo Hristov, Ivars Ijabs, Romana Jerković, Eva Kaili, Seán Kelly, Izabela-Helena Kloc, Łukasz Kohut, Andrius Kubilius, Miapetra Kumpula-Natri, Thierry Mariani, Eva Maydell, Joëlle Mélin, Dan Nica, Angelika Niebler, Ville Niinistö, Aldo Patriciello, Mauri Pekkarinen, Mikuláš Peksa, Tsvetelina Penkova, Morten Petersen, Markus Pieper, Clara Ponsatí Obiols, Manuela Ripa, Jérôme Rivière, Robert Roos, Sara Skyttedal, Maria Spyraki, Jessica Stegrud, Beata Szydło, Riho Terras, Grzegorz Tobiszowski, Patrizia Toia, Evžen Tošenovský, Marie Toussaint, Isabella Tovaglieri, Henna Virkkunen, Pernille Weiss

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Cornelia Ernst, Gianna Gancia, Klemen Grošelj, Dace Melbārde, Csaba Molnár

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

 

69

+

EPP

François-Xavier Bellamy, Hildegard Bentele, Tom Berendsen, Vasile Blaga, Jerzy Buzek, Cristian-Silviu Buşoi, Pilar del Castillo Vera, Christian Ehler, András Gyürk, Seán Kelly, Andrius Kubilius, Eva Maydell, Angelika Niebler, Aldo Patriciello, Markus Pieper, Sara Skyttedal, Maria Spyraki, Riho Terras, Henna Virkkunen, Pernille Weiss

S&D

Carlo Calenda, Josianne Cutajar, Niels Fuglsang, Jens Geier, Lina Gálvez Muñoz, Robert Hajšel, Ivo Hristov, Romana Jerković, Eva Kaili, Łukasz Kohut, Miapetra Kumpula-Natri, Csaba Molnár, Dan Nica, Tsvetelina Penkova, Patrizia Toia

RENEW

Nicola Beer, Nicola Danti, Claudia Gamon, Bart Groothuis, Klemen Grošelj, Christophe Grudler, Ivars Ijabs, Mauri Pekkarinen, Morten Petersen

ID

Paolo Borchia, Markus Buchheit, Gianna Gancia, Thierry Mariani, Joëlle Mélin, Jérôme Rivière, Isabella Tovaglieri

Greens

François Alfonsi, Michael Bloss, Ciarán Cuffe, Henrike Hahn, Ville Niinistö, Mikuláš Peksa, Manuela Ripa, Marie Toussaint

ECR

Izabela-Helena Kloc, Dace Melbārde, Beata Szydło, Grzegorz Tobiszowski

GUE

Manuel Bompard, Marc Botenga, Cornelia Ernst

NI

Andrea Caroppo, Ignazio Corrao, Clara Ponsatí Obiols

 

0

-

 

 

 

4

0

RENEW

Martina Dlabajová

ECR

Robert Roos, Jessica Stegrud, Evžen Tošenovský

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 


 

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BINNENMARKT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (10.11.2020)

für den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

zu dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

(2020/2077(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Anna Cavazzini

 

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass durch den Übergang zu einer ressourceneffizienten und klimaneutralen Wirtschaft, die auf den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft beruht, die Belastungsgrenzen unseres Planeten geachtet werden, indem eine Abkehr von der Abhängigkeit von Ressourcen und Rohstoffen, Massenkonsum und Abfallerzeugung vollzogen wird;

B. in der Erwägung, dass eine Kreislaufwirtschaft darauf abzielt, Material-, Produkt- und Ressourcenkreisläufe durch Wiederverwendung, gemeinsame Nutzung, Reparatur, Aufrüstung, Recycling, Förderung der Interoperabilität und eine Verlängerung der Lebensdauer von Produkten zu schließen und zu verlangsamen;

C. in der Erwägung, dass geschlossene Materialkreisläufe und kürzere Lieferketten letztlich Mehrwert im EU-Binnenmarkt schaffen, Innovation, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit fördern und gleichzeitig ein hohes Maß an Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit sicherstellen werden;

D. in der Erwägung, dass der Binnenmarkt ein kraftvolles Instrument ist, das zur Entwicklung nachhaltiger und kreislauforientierter Produkte und Technologien eingesetzt werden muss und ökologische, wirtschaftliche, soziale und ethische Erwägungen widerspiegeln sollte;

E. in der Erwägung, dass Investitionen in kreislauforientierte Produktionsmuster und in den Bereich Wiederverwendung und Reparatur wirtschaftliche und soziale Chancen und Arbeitsplätze schaffen und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit fördern;

F. in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise gezeigt hat, dass eine widerstandsfähige Wirtschaft auf der Grundlage nachhaltiger und kürzerer Lieferketten benötigt wird;

G. in der Erwägung, dass die im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vom März 2020 skizzierten ehrgeizigen Rechtsvorschriften im Rahmen des europäischen Grünen Deals darauf abzielen sollten, den gesamten ökologischen und ressourcenbezogenen Fußabdruck der Produktion und des Konsums in der EU zu verringern, wobei Ressourceneffizienz, Schadstofffreiheit, Nichtexposition gegenüber schädlichen und toxischen Stoffen und Abfallvermeidung oberste Priorität haben sollten;

1. begrüßt den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und die Absicht der Kommission, konkrete Maßnahmen im Hinblick auf die notwendige Verbesserung der Lebensdauer, Recyclingfähigkeit, Wiederverwendbarkeit, Aktualisierbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten vorzuschlagen sowie gegen die geplante Obsoleszenz von Produkten vorzugehen; betont, dass die Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts eine Voraussetzung für den erfolgreichen Übergang der EU zu einer nachhaltigen und schadstofffreien Kreislaufwirtschaft ist, indem den Verbrauchern zuverlässige und klare Informationen über die geschätzte Lebensdauer, die Reparierbarkeit und die Umweltleistung von Produkten auf der Grundlage harmonisierter und forschungsbasierter Normen zur Verfügung gestellt werden, um ihnen dabei zu helfen, nachhaltige Entscheidungen zu treffen; weist darauf hin, dass die Strategie für die Kreislaufwirtschaft mit den Klima- und Umweltzielen der EU im Einklang stehen muss und die generelle Kohärenz mit anderen politischen Strategien der EU sichergestellt sein muss, damit zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Erholung beigetragen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU gestärkt wird; fordert die Kommission auf, mögliche Synergien in Erwägung zu ziehen, indem sie die generelle Kohärenz der verschiedenen politischen Instrumente überprüft;

2. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Entwicklung nachhaltiger Produkte, bahnbrechender Technologien zur Maximierung der Ressourceneffizienz und Geschäftsmodelle der Kreislaufwirtschaft voranbringen, um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu fördern und die Nachhaltigkeit und die langfristige Widerstandsfähigkeit der Lieferketten zu verbessern; betont, dass der Europäische Aufbauplan eine Gelegenheit bietet, einen ehrgeizigen Übergang der Wirtschaft zu nachhaltigen Produktionsmethoden einzuleiten;

3. ist der Auffassung, dass die Herstellung und das Inverkehrbringen nachhaltiger Produkte auf dem Binnenmarkt schrittweise zur Norm werden sollten, und begrüßt die Absicht der Kommission, einen umfassenden Rahmen für eine nachhaltige Produktpolitik vorzuschlagen; fordert die Kommission auf, die Festlegung verbindlicher Mindestanforderungen in Erwägung zu ziehen, wobei zwischen verschiedenen Produktkategorien unterschieden wird und die Markt- und Technologieentwicklungen berücksichtigt werden, um die Energieeffizienz, die Haltbarkeit, die Interoperabilität, die Reparierbarkeit, die Nachrüstbarkeit, die Wiederverwendbarkeit und die Recyclingfähigkeit zu verbessern; fordert die Kommission auf, eng mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern zusammenzuarbeiten, und fordert, dass Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden; betont darüber hinaus, wie wichtig die ordnungsgemäße Umsetzung und wirksame Durchsetzung der bestehenden Vorschriften für einen gut funktionierenden, nachhaltigen Binnenmarkt ist;

4. betont, dass Normung für die Umsetzung einer nachhaltigen Produktpolitik von entscheidender Bedeutung ist, da hierdurch zuverlässige Definitionen, Parameter und Tests für Merkmale wie Haltbarkeit und Reparierbarkeit bereitgestellt werden, und dass sie für die Festlegung von Anforderungen an die Produktentwicklung für die Vermarktung in Abhängigkeit von der Produktkategorie unerlässlich ist; beharrt darauf, dass EU-Normen zeitnah und im Einklang mit den realen Nutzungsbedingungen entwickelt werden, wobei Verwaltungsengpässe für die beteiligten Akteure, die zu Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Normen führen, zu vermeiden sind; betont, dass schnelle und tragfähige Lösungen entwickelt werden müssen, um den derzeitigen Normungsprozess zu verbessern, damit sichergestellt ist, dass die Beteiligung aller einschlägigen Interessenträger inklusiver und transparenter ist, wobei gleichzeitig die Fähigkeit der Unternehmen, innovativ zu sein und Technologien auf nachhaltige Weise zu entwickeln, erhalten bleibt, und betont, dass Nachhaltigkeit und Reparierbarkeit – sofern relevant – bei der Festlegung von Normen durchgängig berücksichtigt werden müssen;

5. weist auf die Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2016 mit dem Titel „Europäische Normen für das 21. Jahrhundert“ und die Arbeiten an einer „Gemeinsamen Normungsinitiative“ (GNI) hin; fordert die Kommission auf, die GNI weiter zu stärken und neue Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Funktionsweise der europäischen Normungsorganisationen anzunehmen;

6. betont, dass sich freiwillige Vereinbarungen als unwirksam erwiesen haben, um eine nachhaltige und gemeinsame Ladelösung für Mobilfunkgeräte zu finden; fordert die Kommission erneut auf, die Bestimmungen der Richtlinie 2014/53/EU über Funkanlagen unverzüglich umzusetzen und insbesondere ein gemeinsames Ladegerät für Smartphones und alle kleinen und mittleren elektronischen Geräte einzuführen, um die Standardisierung, Kompatibilität und Interoperabilität der Ladefähigkeiten, einschließlich des drahtlosen Aufladens, im Rahmen der globalen Strategie zur Verringerung von Elektronikabfällen bestmöglich sicherzustellen; fordert die Kommission auf, zeitnah eine Entkopplungsstrategie zu entwickeln, mit der sichergestellt wird, dass die Verbraucher nicht verpflichtet sind, mit neuen Geräten auch neue Ladegeräte zu kaufen, um so größere Umweltvorteile, Kosteneinsparungen und Bequemlichkeit für Verbraucher zu erzielen; weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, dass die Verbraucher durch eine harmonisierte Kennzeichnung in einem leicht lesbaren Format vertrauenswürdige und relevante Informationen über relevante Merkmale von Ladegeräten wie Interoperabilität und Ladeleistung, einschließlich der Einhaltung von USB 3.1 oder höher, bereitzustellen, damit sie die bequemste, kosteneffiziente und nachhaltigste Wahl treffen können;

7. begrüßt die Absicht der Kommission, die Verbraucher in die Lage zu versetzen, sich stärker um nachhaltige Verbrauchsgewohnheiten zu bemühen, und durch kreislauforientierte Geschäftsmodelle übermäßigen Verbrauch zu verhindern; fordert zur Erleichterung der Entscheidungsfindung der Verbraucher eine klare und leicht verständliche harmonisierte freiwillige Kennzeichnung, die die Form eines Umweltleistungsindex annehmen könnte, zur Haltbarkeit (d. h. der geschätzten Lebensdauer) und Reparierbarkeit des Produkts sowie die Entwicklung einer einheitlichen Reparaturkennzahl auf der Grundlage einer Folgenabschätzung, die ihre Relevanz und Wirksamkeit belegt; fordert Mindestinformationspflichten gemäß den Richtlinien 2005/29/EU und 2011/83/EU; fordert einen verstärkten Dialog mit den einschlägigen Interessenträgern, um solche Informationssysteme zu entwickeln; fordert die Kommission auf, bei der Vorbereitung ihrer Überarbeitung der Richtlinie (EU) 2019/771 in Erwägung zu ziehen, sowohl die gesetzlichen Garantierechte als auch die Regeln für die umgekehrte Beweislast für einige Produktkategorien mit einer höheren geschätzten Lebensdauer auszuweiten und im Anschluss an eine Folgenabschätzung der Kommission eine direkte Herstellerhaftung einzuführen; fordert legislative Maßnahmen, um Praktiken, die zu einer geplanten Obsoleszenz führen, zu unterbinden, auch indem erwogen wird, solche Praktiken in die Liste in Anhang I der Richtlinie 2005/29/EU aufzunehmen;

8. warnt vor falschen Umweltaussagen, auch solchen, die sich auf die Umweltkennzeichnung und sowohl online als auch offline angebotene Produkte beziehen; schlägt vor, klare Leitlinien und Standards für Umweltaussagen zu entwickeln, die in Form von Umweltgütezeichen umgesetzt werden; betont, dass die kürzlich geänderte Richtlinie 2005/29/EG durch proaktive Maßnahmen zum Umgang mit Umweltaussagen durchgesetzt werden muss, und sieht dem geplanten Legislativvorschlag zur Untermauerung von Umweltaussagen, um gegen irreführende Informationen vor dem Inverkehrbringen eines Produkts vorzugehen, erwartungsvoll entgegen;

9. betont die Bedeutung von Online-Plattformen und ‑Marktplätzen für die Förderung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen und stellt fest, dass sie den Verbrauchern klarere und verständlichere Informationen über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit der angebotenen Produkte liefern könnten; fordert proaktive Maßnahmen zur Bekämpfung irreführender Praktiken in Bezug auf online angebotene Produkte und Dienstleistungen, einschließlich falscher Umweltaussagen;

10. unterstreicht die Rolle des Dienstleistungssektors bei der Verbesserung der Zugänglichkeit von Reparaturen, Leasing und Produkt-als-Dienstleistung für Verbraucher und die Notwendigkeit, seine grenzüberschreitenden Tätigkeiten durch die vollständige Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften in diesen Bereichen zu erleichtern; fordert die Kommission auf, die bestehenden Hindernisse für die Reparatur, den Wiederverkauf, die Spende und die Wiederverwendung von Produkten zu bewerten und Maßnahmen zur Beseitigung dieser Hindernisse vorzuschlagen, wie etwa verbindliche Maßnahmen, um die Vernichtung nicht verkaufter Produkte in betriebsbereitem Zustand zu verhindern, quantifizierte Ziele für die Wiederverwendung und die Einführung von Verbrauchszählern für bestimmte Produktkategorien auf der Grundlage von Kosten-Nutzen-Analysen; fordert die Entwicklung von Kampagnen zur Sensibilisierung der Verbraucher und von einschlägigen Mechanismen, mit denen neue nachhaltige Modelle gefördert werden, die auf einer Änderung der Verhaltensweisen basieren, wie die Anmietung oder die gemeinsame Nutzung von Waren und Dienstleistungen und der Einkauf in verpackungsfreien Läden, und fordert, dass die Entwicklung von Reparatur- und Wartungsdiensten und die Verwendung von aufbereiteten oder gebrauchten Produkten unterstützt wird;

11. fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob – unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 – der Binnenmarkt gestärkt werden muss und die Vorschriften für Sekundärrohstoffe harmonisiert werden müssen, indem gezielte Bemühungen zur Ermittlung und Beseitigung von Handelshemmnissen unternommen werden; regt zu einer verstärkten Standardisierung der Verarbeitung von Sekundärrohstoffen an, um die Umsetzung von kreislauforientierten Wirtschaftsmodellen zu erleichtern;

12. befürwortet die Schaffung eines neuen „Rechts auf Reparatur“, durch das kosteneffiziente und für die Verbraucher attraktive Reparaturen sichergestellt werden; fordert in diesem Zusammenhang Maßnahmen, mit denen allen Marktteilnehmern unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Verbrauchersicherheit und unbeschadet der Richtlinie (EU) 2016/943 kostenloser Zugang zu den erforderlichen Reparatur- und Wartungsinformationen, einschließlich Informationen über Ersatzteile und Software-Updates, gewährt wird, mit denen der Zugang zu Ersatzteilen ohne unfaire Hindernisse für alle Akteure des Reparatursektors, einschließlich unabhängiger Reparaturbetriebe und Verbraucher, sichergestellt wird, mit denen im Anschluss an eine Folgenabschätzung verbindliche Mindestzeiträume für die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und/oder Aktualisierungen sowie maximale Lieferfristen für eine erweiterte Produktpalette festgelegt werden, wobei die Besonderheiten dieser Produkte berücksichtigt werden, und mit denen beurteilt wird, wie Reparaturen im Rahmen der gesetzlichen Garantieregelungen durch angemessene Anreize gefördert werden können; betont, dass Verkäufer die Verbraucher stets über die Möglichkeit der Reparatur und das damit verbundene Garantierecht informieren sollten;

13. betont, dass eine wirksame Umsetzung und Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf Produktsicherheits- und Nachhaltigkeitsanforderungen von entscheidender Bedeutung ist, um sicherzustellen, dass die in Verkehr gebrachten Produkte diesen Vorschriften im Einklang mit der Verordnung (EU) 2019/1020 entsprechen; fügt hinzu, dass sehr viele Produkte, die online gekauft und in die EU eingeführt werden, die Mindestsicherheitsanforderungen der EU nicht erfüllen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zu verstärken, um sicherzustellen, dass Produkte, einschließlich online verkaufter Produkte, den Vorschriften entsprechen, und gegen die Risiken vorzugehen, die gefälschte Produkte für die Sicherheit der Verbraucher darstellen, und zwar durch eine verstärkte Marktüberwachung und gleichwertige Zollkontrollstandards sowie durch eine verstärkte Zusammenarbeit in diesem Bereich und durch eine Aufstockung der finanziellen und personellen Mittel; fordert daher eine wirksamere Aufsicht durch die EU, indem harmonisierte Vorschriften für die Mindestanzahl und die Häufigkeit der Kontrollen festgelegt werden und der Kommission die Befugnis übertragen wird, die Tätigkeiten der nationalen Marktüberwachungsbehörden zu überwachen und zu prüfen;

14. unterstreicht die Bedeutung klarer, transparenter und zuverlässiger Informationen über Produkteigenschaften für Verbraucher, Unternehmen und Marktüberwachungsbehörden; begrüßt die Absicht der Kommission, einen digitalen Produktpass zu entwickeln; fordert in diesem Zusammenhang, die Rückverfolgbarkeit entlang der Wertschöpfungskette und den Zugang zu Informationen über die Produktionsbedingungen und über Aspekte wie Haltbarkeit, Reparierbarkeit und gegebenenfalls Energieeffizienz zu verbessern; fordert, dass diese Anforderungen in enger Zusammenarbeit mit der Industrie und anderen einschlägigen Interessenträgern ausgearbeitet werden und sich auf eine Folgenabschätzung stützen, bei der die Verhältnismäßigkeit und die Kosten für Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kleinstunternehmen und Selbstständige, berücksichtigt werden;

15. stellt fest, dass öffentliche Stellen häufig immer noch nur das Kriterium des niedrigsten Preises als Vergabekriterium für die Wahl des besten Angebots für Waren, Dienstleistungen oder Bauarbeiten anwenden; betont, dass die Einführung einer umweltgerechten, sozialen und innovativen öffentlichen Auftragsvergabe sichergestellt werden muss, um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu fördern, indem die Nachfrage nach nachhaltigen und kreislauforientierten Produkten unterstützt wird; begrüßt in diesem Zusammenhang die Zusage der Kommission, weitere branchenspezifische Maßnahmen und Leitlinien für die Einführung von Nachhaltigkeitskriterien und Mindestzielen für öffentliche Aufträge vorzuschlagen, um die Nachhaltigkeit öffentlicher Beschaffungen zu steigern; fordert darüber hinaus wirksame Gegenseitigkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge mit Drittländern und Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von KMU, Kleinstunternehmen und Selbstständigen zur Vergabe öffentlicher Aufträge;

16. fordert, dass bei öffentlichen Ausschreibungen gegebenenfalls gebrauchte, wiederverwendete und recycelte Güter sowie Softwareprogramme und Geräte mit geringem Energieverbrauch Vorrang erhalten; fordert die Behörden auch auf, mit gutem Beispiel voranzugehen, indem sie keine Einwegprodukte kaufen;

17. fordert Berichtspflichten für die Kommission und die Mitgliedstaaten in Bezug auf die Nachhaltigkeit ihrer Beschaffungsentscheidungen, wobei das Subsidiaritätsprinzips zu achten ist.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

9.11.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

37

4

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alex Agius Saliba, Andrus Ansip, Pablo Arias Echeverría, Alessandra Basso, Brando Benifei, Adam Bielan, Biljana Borzan, Vlad-Marius Botoş, Markus Buchheit, Anna Cavazzini, Dita Charanzová, Deirdre Clune, David Cormand, Carlo Fidanza, Evelyne Gebhardt, Alexandra Geese, Sandro Gozi, Maria Grapini, Svenja Hahn, Virginie Joron, Eugen Jurzyca, Arba Kokalari, Marcel Kolaja, Kateřina Konečná, Andrey Kovatchev, Jean-Lin Lacapelle, Maria-Manuel Leitão-Marques, Morten Løkkegaard, Adriana Maldonado López, Antonius Manders, Beata Mazurek, Leszek Miller, Dan-Ştefan Motreanu, Kris Peeters, Anne-Sophie Pelletier, Miroslav Radačovský, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Tomislav Sokol, Ivan Štefanec, Róża Thun und Hohenstein, Kim Van Sparrentak, Marion Walsmann, Marco Zullo

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Marco Campomenosi

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

37

+

GUE/NGL

Kateřina Konečná, Anne-Sophie Pelletier

ID

Alessandra Basso, Markus Buchheit, Marco Campomenosi, Virginie Joron, Jean-Lin Lacapelle

NI

Miroslav Radačovský, Marco Zullo

PPE

Pablo Arias Echeverría, Deirdre Clune, Arba Kokalari, Andrey Kovatchev, Antonius Manders, Dan-Ştefan Motreanu, Kris Peeters, Andreas Schwab, Tomislav Sokol, Ivan Štefanec, Róża Thun Und Hohenstein, Marion Walsmann

RENEW

Andrus Ansip, Sandro Gozi

S&D

Alex Agius Saliba, Brando Benifei, Biljana Borzan, Evelyne Gebhardt, Maria Grapini, Maria-Manuel Leitão-Marques, Adriana Maldonado López, Leszek Miller, Christel Schaldemose

VERTS/ALE

Anna Cavazzini, David Cormand, Alexandra Geese, Marcel Kolaja, Kim Van Sparrentak

 

4

-

ECR

Eugen Jurzyca

RENEW

Vlad-Marius Botoş, Dita Charanzová, Morten Løkkegaard

 

4

0

ECR

Adam Bielan, Carlo Fidanza, Beata Mazurek

RENEW

Svenja Hahn

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 


 

 

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR INTERNATIONALEN HANDEL (12.11.2020)

für den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

zu dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

(2020/2077(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Svenja Hahn

 

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. betont, dass eine strategische Handelspolitik ein wesentliches Instrument ist, um den Übergang zur Kreislaufwirtschaft und die Nachhaltigkeitsagenda der EU und der Vereinten Nationen weltweit bis 2030 voranzubringen, und hebt daher hervor, wie wichtig es ist, sicherzustellen, dass Handels- und Investitionsabkommen mit den Strategien im Bereich der Kreislaufwirtschaft im Einklang stehen; ist der Ansicht, dass rechtlich solide Bestimmungen in Handelsabkommen erforderlich sind, um einschlägige EU-Rechtsvorschriften über die Kreislaufwirtschaft vom Begriff des Handelshemmnisses zu bewahren; hebt hervor, dass mehr Wiederverwendung, Reparatur, Refabrikation und Recycling die Abhängigkeit der EU von Rohstoffeinfuhren verringern können; weist darauf hin, dass das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt werden muss, um die langfristige Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit globaler Wertschöpfungsketten bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des fairen Wettbewerbs sicherzustellen, und weist erneut auf die Notwendigkeit der Abfallreduzierung hin; fordert die Kommission auf, die Rohstoffstrategie der EU entsprechend anzupassen; betont, dass der Übergang von einer linearen zu einer Kreislaufwirtschaft in jeglicher Hinsicht inklusiv und kollaborativ sein muss;

2. erkennt an, dass ein umfassender Rechtsrahmen für die Kreislaufwirtschaft, der der EU einen Vorteil für die Entwicklung einschlägiger Standards, auch auf internationaler Ebene, verschaffen könnte, erforderlich ist; fordert die Kommission auf, die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung gemäß dem Basler Übereinkommen zu verstärken, einschließlich seiner Änderungen aus dem Jahr 2019 bezüglich der grenzüberschreitenden Verbringung von Plastikmüll; bedauert das Fehlen internationaler und europäischer Normen für Abfallqualität, Sekundärrohstoffe und wiederverwertete, wiederaufgearbeitete und reparierte Güter sowie mangelnde Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft, da dies einer tragfähigen Handelspolitik, die der Kreislaufwirtschaft zuträglich ist, im Wege steht; ist der Auffassung, dass die Harmonisierung und Standardisierung internationaler und europäischer Normen in diesem Bereich in hohem Maße dazu beitragen würde, die Ziele der Kreislaufwirtschaft in die Handelspolitik zu integrieren; fordert die Kommission daher auf, harmonisierte Normen für die Abfallqualität, recycelte Materialien, die Recyclingfähigkeit, die Reparierbarkeit, Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft und Standards für wiederverwertbare Abfälle vorzulegen, diese in künftige Freihandelsabkommen aufzunehmen und sie zusammen mit neuen Initiativen zu geeigneten Infrastruktureinrichtungen, mit denen eine hochwertige getrennte Sammlung von Abfällen sichergestellt wird, auf einer internationalen Ebene einzuführen; weist darauf hin, dass sich die Kommission im Rahmen des Grünen Deals für die EU dazu verpflichtet hat, die Abfallausfuhr aus der EU zu beenden; vertritt daher die Auffassung, dass eine Überarbeitung der Verordnung über die Verbringung von Abfällen der Verlagerung der Abfallprobleme der EU ein Ende setzen würde, und begrüßt daher die von der Kommission angekündigte Überarbeitung dieser Verordnung;

3. weist darauf hin, dass im Rahmen des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft den wichtigsten Lieferketten, innerhalb deren die Abhängigkeit der EU von unsicheren Rohstoffquellen besonders hoch ist, und Wertschöpfungsketten, innerhalb deren der ökologische Fußabdruck der EU beträchtlich ist und verringert werden sollte, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss; ist der Ansicht, dass die Kreislaufwirtschaft ein Instrument sein könnte, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu maximieren; weist darauf hin, dass unnötiger Regelungsaufwand vermieden werden sollte und dass gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen gewährleistet werden sollten; betont, dass die Verbesserung der europäischen Recyclingquoten für Metalle und Mineralstoffe, die im Bereich der grünen und digitalen Technologien erforderlich sind, Europa dazu befähigen könnte, seine Widerstandsfähigkeit im Einklang mit dem Streben nach einer strategischen offenen Autonomie zu erhöhen;

4. hebt hervor, dass Transparenz und eine verbesserte Rückverfolgbarkeit innerhalb dieser wichtigsten Lieferketten erforderlich sind, und fordert die Kommission auf, insbesondere die effiziente Ressourcennutzung und nachhaltige Produktions- und Verbrauchsverhalten im Bekleidungssektor im Rahmen ihrer zukünftigen „EU-Strategie für Textilien“ anzugehen;

5. betont in diesem Zusammenhang, dass der Aspekt der Widerstandsfähigkeit in den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft integriert werden muss und dass die Stärkung der Widerstandsfähigkeit in Produktionsketten sowie ein widerstandsfähiger Arbeitsmarkt und Möglichkeiten zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit in unserer Umwelt gemeinsam mit unseren Handelspartnern angegangen werden müssen; fordert einen Ansatz für die Vergabe öffentlicher Aufträge in unserer Handelspolitik, der langlebigen, reparierbaren und wiederverwerteten oder wiederverwertbaren Materialien in öffentlichen Ausschreibungen Vorrang einräumt und aufgrund ihres Beitrags zur Widerstandsfähigkeit Dezentralisierungsstrategien beinhaltet;

6. begrüßt die geplante „Initiative für auf die Kreislaufwirtschaft ausgerichtete Geräte“ und hebt hervor, dass in diesem Zusammenhang definiert werden muss, wie Elektronikabfall zur Weiterverwendung und Wiederverwertung ausgeführt werden kann; bedauert, dass Elektronikabfall aus der Europäischen Union häufig in Entwicklungsländern sortiert wird, in denen die Gesundheits- und Sicherheitsstandards nicht immer eingehalten werden; betont, dass die europäische Kreislaufwirtschaft stärker zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in anderen Teilen der Welt beitragen sollte; weist darauf hin, dass der Verbesserung des Recyclings von Abfällen innerhalb der EU Vorrang eingeräumt werden sollte, sofern Ungewissheit darüber besteht, ob der ausgeführte Abfall in Drittländern unter Einhaltung hoher sozialer, gesundheitlicher und ökologischer Standards wiederverwertet wird;

7. weist darauf hin, dass zusätzlich zur Annahme von Maßnahmen zur Verwirklichung des EU-Ziels der Klimaneutralität bis 2050 der CO2-Fußabdruck im Rahmen der Nachfrage der EU nach eingeführten Erzeugnissen verringert werden muss; fordert die Kommission auf, Hemmnisse für grünes Wachstum und Öko-Innovation sowie solche, die den Zugang kreislauforientierter Produkte und Dienstleistungen aus Drittstaaten zum Markt behindern oder beschränken, zu ermitteln und zu beseitigen; fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten und Vorteile einer Verringerung tarifärer und nichttarifärer Hemmnisse für bestimmte Produkte auszuloten, um die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft auch im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Überarbeitung des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der EU zu fördern; legt der Kommission in diesem Zusammenhang nahe, die Dimension der Kreislaufwirtschaft in den Geltungsbereich der Verhandlungen über das Abkommen über den Handel mit Umweltschutzgütern, die verstärkt werden sollten, aufzunehmen; fordert die Kommission auf, die besonderen Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu berücksichtigen, KMU bei der Integration der Kreislaufwirtschaft in ihr Geschäftsmodell, auch durch Anreize, zu unterstützen und sie bei der Umsetzung von Geschäftsstrategien für die Ausfuhr von kreislauforientierten Produkten zu unterstützen, insbesondere durch die Einführung eines Instruments für Risikobewertungen für Ursprungsregeln, wie dies derzeit von der Kommission in Erwägung gezogen wird; fordert die Kommission auf, im Rahmen der WTO eine Führungsrolle zu übernehmen, um Produkte auf der Grundlage ihres Kohlenstoffinhalts zu behandeln und so im Bereich der Regelung für eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen zu sorgen;

8. begrüßt die Aufnahme unterschiedlicher Aspekte der Kreislaufwirtschaft im Rahmen von Kapiteln zur nachhaltigen Entwicklung in bestehende Handelsabkommen und die Aufnahme einer ausdrücklichen Erwähnung der Kreislaufwirtschaft in künftige Handelsabkommen, die derzeit verhandelt werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle verfügbaren Handelsinstrumente, einschließlich Freihandelsabkommen, die Ziele der Kreislaufwirtschaft widerspiegeln, indem darin solide, verbindliche und durchsetzbare Kapitel über nachhaltige Entwicklung – unter Berücksichtigung von Mechanismen zur Abschätzung der Folgen für die Nachhaltigkeit, die mit den WTO-Standards vereinbar sind – und wettbewerbsfähige Geschäftsmodelle, die den Handel mit wiederverwerteten anstelle von primären Rohstoffen fördern, aufgenommen werden; fordert die Kommission auf, zu bewerten, wie ein Gleichgewicht zwischen der Stärkung des Handels mit recycelten Gütern und der Einhaltung hoher Qualitätsstandards und der Wahrung des Verbraucherschutzes hergestellt werden kann; empfiehlt, die Kreislaufwirtschaft bereichsübergreifend in allen einschlägigen Kapiteln der Freihandelsabkommen zu behandeln; betont, dass die wirksame Durchsetzung von Handelsabkommen eine vorrangige Aufgabe des leitenden Handelsbeauftragten sein sollte; fordert die Kommission auf, mit unseren Partnern im Rahmen bestehender Freihandelsabkommen einen Dialog darüber aufzunehmen, ob diese Abkommen den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft begünstigen; unterstreicht die Chance, die kooperativen Mechanismen der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung zu nutzen, um zusammen mit Drittstaaten an der Förderung der Kreislaufwirtschaft zu arbeiten; fordert die Kommission auf, im Rahmen der WTO Fortschritte hinsichtlich der Anerkennung von Prozessen und Produktionsmethoden als ein Element zur Unterscheidung von Produkten zu erzielen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf kreislauforientierten Produktionsmethoden liegt;

9. legt der Kommission nahe, offene und transparente Dialoge mit den Handelspartnern der EU aufzunehmen und mit ihnen zusammenzuarbeiten, um die Ziele der Kreislaufwirtschaft weiter zu unterstützen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen internationaler Foren (UNCTAD, WTO, G20, G7) weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Agenda der EU zur Kreislaufwirtschaft zu verfolgen und weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen mit internationalen Partnern sicherzustellen, indem die Möglichkeit geprüft wird, das Konzept digitaler Pässe zu nutzen, um die Verfügbarkeit von Daten über den Inhalt, den CO2-Fußabdruck und die Wiederverwertbarkeit eines Produkts zu fördern, ein besseres Kreislaufprinzip zu ermöglichen und die erweiterte Herstellerverantwortung sowie nachhaltige Verbraucherentscheidungen zu fördern; schlägt in diesem Zusammenhang ferner vor, dass die Kommission mit den entsprechenden multilateralen Organisationen zusammenarbeitet, um eine Einigung über eine internationale Kennzeichnung zu erzielen, die für Verbraucher leicht verständlich ist und anzeigt, ob ein Produkt wiederverwertbar ist; betont zudem, dass besonders darauf geachtet werden muss, wie weniger entwickelte Partnerländer an der Kreislaufwirtschaft teilhaben und von ihr profitieren können; fordert eine Bewertung der Auswirkungen höherer Recyclingraten innerhalb der EU auf die Länder, die in hohem Maße von Abfalleinfuhren abhängig sind; fordert die Kommission auf, die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft insbesondere in ihre Strategie mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer umfassenden Strategie mit Afrika“ einzubeziehen; fordert die Kommission auf, die Handelshilfe und APS+ zu nutzen, um Entwicklungsländer bei der Einführung von Verfahren der Kreislaufwirtschaft, darunter Produktnormen, zu unterstützen;

10. hebt hervor, dass im Falle einer sozial gerechten, sauberen und überschaubaren Ausfuhr von Abfallströmen aus der EU Möglichkeiten für Drittländer geschaffen werden und wirtschaftliche Effizienzgewinne entstehen können, wenn Produktionsdrehscheiben in unmittelbarer Nähe zu Recyclinganlagen gelegen sind, was dazu führt, dass sich „Champions“ im Bereich Recycling mit erstklassiger Sortier- und Verarbeitungsinfrastruktur herausbilden und sich die Qualität und Recyclingmengen weltweit erhöhen;

11. hebt hervor, dass beim Handel mit Sekundärrohstoffen oder Gebrauchtwaren die Gefahr von Umweltdumping besteht, da die Umweltstandards in Europa höher sind als in Drittländern, was die globalen Klima- und Umweltschutzmaßnahmen untergraben und den nachhaltigen Wandel in Drittländern behindern würde;

12. betont, wie wichtig es ist, den Konsum von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln, die von örtlichen Landwirtschaftsbetrieben stammen, zu fördern und zu erleichtern.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

10.11.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

42

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

 

 

Barry Andrews, Anna-Michelle Asimakopoulou, Tiziana Beghin, Geert Bourgeois, Saskia Bricmont, Udo Bullmann, Jordi Cañas, Daniel Caspary, Miroslav Číž, Arnaud Danjean, Paolo De Castro, Emmanouil Fragkos, Raphaël Glucksmann, Markéta Gregorová, Enikő Győri, Roman Haider, Christophe Hansen, Heidi Hautala, Danuta Maria Hübner, Herve Juvin, Karin Karlsbro, Maximilian Krah, Bernd Lange, Gabriel Mato, Sara Matthieu, Emmanuel Maurel, Carles Puigdemont i Casamajó, Samira Rafaela, Inma Rodríguez-Piñero, Massimiliano Salini, Helmut Scholz, Liesje Schreinemacher, Sven Simon, Dominik Tarczyński, Mihai Tudose, Kathleen Van Brempt, Marie-Pierre Vedrenne, Jörgen Warborn, Iuliu Winkler, Jan Zahradil

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Marek Belka, Jean-Lin Lacapelle

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

 

 

42

+

ECR

Geert Bourgeois, Emmanouil Fragkos, Dominik Tarczynski, Jan Zahradil

GUE/NGL

Emmanuel Maurel, Helmut Scholz

ID

Roman Haider, Herve Juvin, Maximilian Krah, Jean-Lin Lacapelle

NI

Tiziana Beghin, Carles Puigdemont i Casamajó

PPE

Anna Michelle Asimakopoulou, Daniel Caspary, Arnaud Danjean, Enikő Győri, Christophe Hansen, Danuta Maria Hübner, Gabriel Mato, Massimiliano Salini, Sven Simon, Jörgen Warborn, Iuliu Winkler

RENEW

Barry Andrews, Jordi Cañas, Karin Karlsbro, Samira Rafaela, Liesje Schreinemacher, Marie-Pierre Vedrenne

S&D

Marek Belka, Udo Bullmann, Miroslav Číž, Paolo De Castro, Raphaël Glucksmann, Bernd Lange, Inma Rodríguez Piñero, Mihai Tudose, Kathleen Van Brempt

VERTS/ALE

Saskia Bricmont, Markéta Gregorova, Heidi Hautala, Sara Matthieu

 

0

-

 

 

 

0

0

 

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 


 

 

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR VERKEHR UND TOURISMUS (10.11.2020)

für den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

zu dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

(2020/2077(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Jutta Paulus

 

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Verkehr und Tourismus ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass die Verkehrs-, Tourismus- und Logistikbranche und ihre Lieferketten großes Potenzial für eine verbesserte Ressourceneffizienz bergen, und zwar durch die Optimierung der Logistik- und der Wertschöpfungskette, auch durch die Entwicklung digitaler und KI-basierter Lösungen; in der Erwägung, dass eine zunehmende Menge der beförderten und im Tourismus eingesetzten Waren in Einwegmaterialien verpackt ist;

B. in der Erwägung, dass der Kreislaufwirtschaft bei der Verwirklichung der Klimaziele eine wichtige Rolle zukommt, auch in Bezug auf Mobilität; in der Erwägung, dass eine Wirtschaft mit geschlossenen Kreisläufen bedeutet, dass der Wert von Rohstoffen und Produkten entlang der gesamten Kette möglichst weitgehend erhalten bleibt; in der Erwägung, dass eine aktuelle Studie[30] trotzdem zu dem Schluss kommt, dass das heutigen Mobilitätssystem für die Personenbeförderung mehr Waren als Menschen befördert, dass derzeit von einer tatsächlich kreislauforientierten Mobilitätspolitik noch keine Rede sein kann und dass die Entwicklungen eher auf einem linearen Rahmen aufbauen;

C. in der Erwägung, dass mit den Aufbau- und Resilienzplänen der Übergang zur Kreislaufwirtschaft auch im Verkehrsbereich unterstützt werden muss;

D. in der Erwägung, dass die Einbeziehung der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft und der umweltgerechten Gestaltung in Tourismusprodukte und -dienstleistungen die Qualität des touristischen Erlebnisses verbessern, dessen Umweltauswirkung verringern und den Zugang zu nachhaltigen und umweltgerecht gestalteten Produkten oder Dienstleistungen für Verbraucher fördern wird;

E. in der Erwägung, dass die Erfassung qualitativer Daten für eine angemessene Überwachung und Bewertung der durchgeführten Politik von großer Bedeutung ist;

F. in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem Weißbuch Verkehr aus dem Jahr 2011 das ehrgeizige Ziel vorgegeben hat, die verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 60 % gegenüber 1990 und bis 2030 um 20 % gegenüber 2008 zu verringern; in der Erwägung, dass verkehrsbedingte Emissionen (einschließlich der internationalen Luftfahrt, jedoch mit Ausnahme des internationalen Seeverkehrs) im Jahr 2017 um 28 % über dem Niveau von 1990 lagen; in der Erwägung, dass die Kommission im Anschluss an die entsprechenden Folgenabschätzungen und Konsultationen aller einschlägigen Interessenträger die erforderlichen Initiativen ergreifen sollte, um die Treibhausgasemissionen im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften für den Verkehrssektor in ihrer Gesamtheit zu verringern, da die Branche für die Verwirklichung der Dekarbonisierungsziele der EU von entscheidender Bedeutung ist; in der Erwägung, dass mehr als die Hälfte der Treibhausgasemissionen mit dem Abbau und der Nutzung von Rohstoffen zusammenhängt, und in der Erwägung, dass eine verringerte Nutzung von Primärrohstoffen und ‑materialien und verstärktes Recycling eine Chance darstellen, unseren Wohlstand zu wahren und unsere Wirtschaft zu erhalten;

1. begrüßt in diesem Zusammenhang den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft der Kommission; betont, dass der CO2-Fußabdruck und der Ressourcenverbrauch von Waren, die auf die Beförderung und die Verpackung zurückzuführen sind, durch ein auf der Kreislaufwirtschaft beruhendes Konzept verringert werden könnten, mit dem insbesondere Optimierung und Vereinheitlichung gefördert werden, um die Fahrzeugauslastung zu verbessern, sowie die Neugestaltung effizient und nachhaltig verwalteter Logistikprozesse; betont, dass die Kreislaufwirtschaft große Chancen für die Mobilitätsbranche bietet, unter anderem Initiativen für die kollaborative Wirtschaft, emissionsfreie oder -arme Fahrzeuge und die Wiederverwendung von Bauteilen; betont die Bedeutung, die dem multimodalen Verkehr im Rahmen der Kreislaufwirtschaft zukommt, wobei der Schwerpunkt auf die am wenigsten ressourcenintensiven Verkehrsträger zu legen ist;

2. fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer Initiativen für die Kreislaufwirtschaft den Fokus stärker auf die Verkehrsbranche zu legen und die Bemühungen um die Verringerung der Treibhausgasemissionen im Verkehrsbereich zu verstärken; hebt hervor, dass das BIP-Wachstum von einer Zunahme der verkehrsbedingten Emissionen und des Ressourcenverbrauchs entkoppelt werden muss, wie von der Kommission in ihrem Weißbuch aus dem Jahr 2011 zur europäischen Verkehrspolitik vorgesehen, und zwar durch eine Verlagerung von der Straße auf die Schiene, die Wasserwege und den öffentlichen Personenverkehr, wobei dies Hand in Hand mit einer Kombination von kreislauforientierten Optionen wie Car-Sharing, Fahrgemeinschaften und weniger zurückgelegten Fahrzeugkilometern gehen sollte; sieht der angekündigten umfassenden europäischen Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität mit besonderem Interesse entgegen;

3. betont, dass die umweltgerechte Gestaltung von Verkehrsprodukten und -diensten gefördert und die Umweltleistung von Beförderungsdienstleistungen verbessert werden muss; hebt hervor, dass eine europäische Strategie zur Förderung von Überwachungstechnologien, die in Waren und Fahrzeugen eingebettet werden, entwickelt werden sollte, um die verfügbaren Informationen zu verbessern und sie auf die Gestaltung, die Prognose der Lebensdauer, die Verlängerung des Zyklus, die Recyclingeffizienz und die Planung der Nutzungszyklen anzuwenden;

4. fordert die Union auf, den Anteil erneuerbarer Energieträger bei den verschiedenen Verkehrsträgern zu erhöhen, der im Jahr 2017 7,2 % betrug, womit er deutlich unter dem in der Richtlinie 2009/28/EG vorgesehenen 10 %-Ziel für 2020 liegt, um mindestens das in Richtlinie (EU) 2018/2001 festgelegte 14 %-Ziel für 2030 zu erreichen; betont, wie wichtig EU-weite CO2-Zielvorgaben für den Personen- und Güterverkehr sind, wenn es darum geht, die Nutzung erneuerbarer Energieträger weiter zu fördern; fordert die Kommission auf, zusätzliche Maßnahmen für einen kohlenstoffärmeren Strommix in der EU zu ergreifen, da die Lebenszyklusemissionen batteriebetriebener Fahrzeuge, die in einem hypothetischen Szenario ausschließlich mit aus Windkraft und anderen alternativen Energiequellen erzeugtem Strom aufgeladen werden, erheblich geringer sein könnten als die eines gleichwertigen Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor; fordert die Union auf, Maßnahmen für eine bessere Gestaltung von Fahrzeugen zu ergreifen, was zu einer Verringerung der Nachfrage nach Rohstoffen, des Kraftstoffverbrauchs und der CO2‑Emissionen führen würde; fordert die Kommission auf, die Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten zu fördern;

5. fordert die Kommission auf, die Auswirkungen biobasierter alternativer Kraftstoffe insbesondere unter dem Aspekt der Flächennutzung zu analysieren, um zu verhindern, dass alternative Kraftstoffe zulasten von Nahrungsmittelpflanzen hergestellt werden;

6. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die externen Kosten des Verkehrs zu internalisieren, die Verkehrsnutzer stärker zu sensibilisieren, etwa durch die Einrichtung von Systeme für die Zertifizierung der Treibhausgasemissionen umweltfreundlichere Lösungen zu fördern und die Verbraucher in die Lage zu versetzen, sich für nachhaltige Verkehrsmöglichkeiten zu entscheiden; fordert die Union nachdrücklich auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Produktionsketten weniger verkehrsintensiv zu gestalten; hebt hervor, wie wichtig Innovation und fiskalpolitische Maßnahmen sind, und verweist auf eine europäische Kennzeichnung als ein entscheidendes Instrument, um die Verbraucher dabei zu unterstützen, die nachhaltigsten Dienste zu erkennen und zu wählen; fordert Erzeuger aktiv auf, ihre Markenidentität und ihren Markteinfluss zur Förderung eines nachhaltigen und kreislauforientierten Konsums und Verkehrsbereichs geltend zu machen; fordert die Kommission auf, Indikatoren zu erstellen, die der Analyse und der Sicherstellung der Entwicklung der Kreislaufwirtschaft im Verkehrsbereich dienen;

7. fordert die Kommission auf, mögliche Wege aufzuzeigen, wie Transportunternehmern und Betreiber computergesteuerter Buchungssysteme bestmöglich Informationen über Emissionen von CO2-Äquivalenten – im Vergleich zu den besten alternativen Zug-, Schiffs- oder Busverbindungen – bereitstellen können; fordert die Union auf, die Treibhausgasemissionen des Seeverkehrs zu verringern, indem saubere und nachhaltige Technologien gefördert werden, etwa die Nutzung der Segeltechnik oder Maßnahmen wie die Drosselung der Fahrgeschwindigkeit und die Optimierung der Geschwindigkeit; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Verkehrsmittel mit der besten Ressourceneffizienz zu unterstützen, und angemessene Anreize und Preismodelle festzulegen, unter anderem durch steuerliche Anreize, etwa im Hinblick auf die Mehrwertsteuer auf Zugfahrkarten;

8. weist darauf hin, dass die Verkehrsbranche in der EU nach wie vor stark vom Öl und folglich von Einfuhren für seinen Energiebedarf abhängt; weist daher nachdrücklich darauf hin, dass die Union zusätzlich zur Aufnahme alternativer Brennstoffe in die künftige umfassende europäische Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität die einschlägigen Rechtsvorschriften über nachhaltige und erneuerbare alternative Kraftstoffe für den Verkehr auf der Grundlage einer Lebenszyklusbewertung verbessern und die Synergieeffekte auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene optimieren sollte; regt die Kommission dazu an, Anreize für die Harmonisierung der fiskalpolitischen Anreize für den Verbrauch dieser Art von Brennstoffen und den Erwerb von damit betriebenen Fahrzeugen zu schaffen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass für jeden Verkehrsträger alle alternativen Kraftstoffe, auch Wasserstoff, nachhaltige Biokraftstoffe und gebrauchtes Frittieröl, im Hinblick auf ihre Entwicklungsmöglichkeiten und ihre Auswirkungen auf die Umwelt untersucht werden;

9. regt die Kommission dazu an, Folgemaßnahmen zur Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe zu ergreifen, indem ehrgeizigere Ziele festgelegt und die einschlägigen Rechtsvorschriften zur Sicherstellung der Verfügbarkeit der Infrastruktur für die Aufladung und Wartung von Elektrofahrzeugen in ganz Europa überprüft werden und indem der Anwendungsbereich der Richtlinie auf sämtliche Verkehrsträger ausgeweitet wird sowie eine ausreichende EU-Finanzierung und Personalausstattung für eine wirksame Bereitstellung und Umsetzung letzterer bereitgestellt werden; weist darauf hin, dass diese Rechtsvorschriften den besonderen Bedürfnissen von Inseln, Gebieten in äußerster Randlage, Randgebieten, Berggebieten und dünn besiedelten Gebieten Rechnung tragen sollten;

10. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, im Rahmen der Aufbau- und Resilienzpläne und der verschiedenen Finanzierungsinstrumente der EU Initiativen im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft und der Nutzung erneuerbarer Energieträger in der Verkehrsbranche Vorrang einzuräumen, insbesondere durch die rasche Einrichtung und Nutzung geeigneter Infrastrukturen;

11. fordert, dass ein einheitliches europäisches Netz kombinierter Verkehrsterminals und intermodaler Logistikzentren eingerichtet wird, um die Kreislaufwirtschaft weiter zu fördern;

12. stellt fest, dass die Auslastungsraten und die Auslastungsgrade erhöht werden müssen; betont, dass gemeinsam genutzte Mobilitätsdienste der Kreislaufwirtschaft zugutekommen und zur Verringerung der verkehrsbedingten Umweltauswirkungen beitragen können; stellt fest, dass es weniger Fahrzeuge geben könnte, die dafür stärker genutzt werden, wodurch weniger Ressourcen für die Produktion benötigt würden, sofern sie Teil einer umfassenderen kreislauforientierten und multimodalen Verkehrsstrategie sind; fordert daher, intelligente Verkehrssysteme zu begünstigen, die zur Förderung der Intermodalität beitragen, auch im Rahmen der „letzten Meile, und Nutzern integrierte Informationen für Entscheidungen über den Erwerb und die Beschaffung zur Verfügung zu stellen, wobei Daten zum Ursprung von Produkten und Diensten, den Betriebskosten und deren Verhältnis zu den Treibhausgasemissionen, aufgeführt nach Option, besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist;

13. ist der Ansicht, dass gemeinsam genutzte Mobilitätsdienste zur Nutzung kleinerer Elektrofahrzeuge mit einer geringeren Reichweite und einem geringeren Energiebedarf führen können, was leichtere Batterien ermöglicht, bei deren Herstellung weniger Treibhausgasemissionen entstehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die nachhaltigsten gemeinsam genutzten Dienste und Initiativen im Bereich der Mobilität mithilfe einer langfristigen Strategie zu fördern, etwa durch die Senkung der Zulassungssteuer auf Kraftfahrzeuge; betont, dass die Nutzung gemeinsam genutzter Fahrzeuge Vorteile bringen kann und dabei die Bedürfnisse der Nutzer befriedigen kann; fordert, dass Online-Plattformen für die Digitalisierung und Bündelung von Transportanfragen eingerichtet werden; betont, dass in der EU-Terminologie zwischen nicht professionellen gemeinsam genutzten Mobilitätsdiensten und kommerziellen Beförderungsdiensten unterschieden werden muss, um Hindernisse für gemeinsam genutzte Mobilitätsdienste zu beseitigen;

14. betont, dass gemeinsam genutzte Mobilitätsdienste die Verkehrsbelastung verringern und zur Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der städtischen Verkehrsdichte beitragen; fordert die Städte nachdrücklich auf, die Initiative zu ergreifen und ihre Verkehrssysteme und Verkehrsströme zu überdenken; fordert, dass die lokalen und regionalen Behörden der Beteiligung der Zivilgesellschaft und der wichtigsten Interessenträger (etwa Verkehrsunternehmen, Vertriebsunternehmen, Beschäftigte, Forschungs- und Untersuchungszentren, Universitäten etc.) für die Verwirklichung dieses Ziels Rechnung tragen; hebt hervor, dass Innovation und die Entwicklung neuer Technologien in der Verkehrsbranche erforderlich sind; betont, wie wichtig es ist, das Wissen, den Wert und die durch Innovation geschaffenen Arbeitsplätze innerhalb der Union zu erhalten; fordert nachdrücklich, die Forschungstätigkeiten zur Nutzung von Fahrzeugen fortzusetzen, indem Daten aus nationalen Verkehrserhebungen und der regelmäßigen technischen Überwachung genutzt werden, da belastbare Erkenntnisse zur jährlichen Kilometerleistung, zum Reisezweck und zur Gesamtkilometerleistung derzeit begrenzt sind, wodurch das Effizienzpotenzial und das Potenzial zur Verringerung der Kohlenstoffemissionen nicht vollumfänglich ausgeschöpft werden können;

15. ist der Auffassung, dass die Europäische Union kreislauforientierte Initiativen, innovative Technologien und nachhaltige Dienstleistungen anbietende kreislauforientierte Geschäftsmodelle, die häufig auf lokaler Ebene und von Kleinstunternehmen, kleinen oder mittelgroßen Mobilitätsunternehmen oder Genossenschaften umgesetzt werden und die ein großes Potenzial für Innovation und ressourcenschonende nachhaltige Dienstleistungen bergen, unterstützen sollte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich für die Einhaltung der mit der Kreislaufwirtschaft verbundenen Anforderungen einzusetzen, wenn es um Rechtsvorschriften, das Angebot und die Konzessionen im öffentlichen Verkehr und in ihren Fahrzeugflotten sowie um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Verkehrsinfrastrukturen geht; betont die Bedeutung eines kreislauforientierten Beschaffungswesens und die Vorbildfunktion, die es auf nationaler, regionaler und lokaler Eben spielen kann; betont die Auswirkungen, die diese Strategie auf das Bewusstsein der Nutzer und die Entscheidungen im Bereich der Mobilität haben könnte;

16. weist darauf hin, dass die Umweltauswirkungen der Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen für Fahrzeuge durch kurze Lieferketten, Materialeffizienz sowie durch verstärkte umweltgerechte Gestaltung, die Verbesserung der Lebensdauer von Fahrzeugen, Reparaturen, die Vorbereitung der Weiterverwendung, einen Übergang zu weniger kritischen Materialien, die schrittweise Einstellung der Verwendung schädlicher Stoffe für Fahrzeugausrüstungen und ein besseres Recycling verringert werden können; betont, dass die Entwurfsphase für das spätere Wiederverwendungs- und Recyclingpotenzial ausschlaggebend ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den gesamten Lebenszyklus von Fahrzeugen streng zu überwachen und die Ausfuhr von Altfahrzeugen und Gebrauchtfahrzeugen in Drittländer zu begrenzen, um so zu verhindern, dass kritische Rohstoffe die europäische Wirtschaft verlassen; weist ferner auf positive Projekte hin, in deren Rahmen Altfahrzeuge aus Drittländern zur Wiederverwertung in die EU zurückgeholt werden;

17. fordert die Kommission auf, im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge die Möglichkeit zu prüfen, ob geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallsammelsysteme und zur Schaffung eines Systems zur Sicherstellung der Qualität und Zuverlässigkeit von Produkten aus der Kreislaufwirtschaft aufgenommen werden können, sowie mit technischen Mitteln dafür zu sorgen, dass die Informationen über die verwendeten Materialien und potenziell problematischen Verbindungen in der gesamten Wertschöpfungskette nicht verlorengehen;

18. fordert die Kommission nachdrücklich auf, Herstellerhaftung, Produktpässe, längere Gewährleistungsfristen und ein Recht auf Reparatur für Fahrzeuge sicherzustellen, insbesondere für Fahrzeuge, bei denen neue Technologien zum Einsatz kommen; betont, dass ein erheblicher Anteil (15–50 %) der Treibhausgasemissionen eines Fahrzeugs bei seiner Herstellung erzeugt wird; legt nahe, dass die Vorteile untersucht werden, die eine effiziente Kombination aus Scannen und 3D-Druck für Reparaturverfahren bedeuten kann; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der Ausbreitung digitaler Technologien und Anwendungen auf die Lebensdauer von Fahrzeugen zu untersuchen und veraltete digitale Geräte und Software zu erschwinglichen Preisen zu aktualisieren;

19. begrüßt die von der Kommission im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft zum Ausdruck gebrachte Ambition, die Nachhaltigkeit und das Kreislaufpotenzial von Batterien für die Elektromobilität rasch zu verbessern und 2020 einen Rechtsrahmen für Batterien vorzuschlagen, der für eine kreislauforientierte Steuerung der Materialflüsse und ein Höchstmaß an Wiederverwendung sorgt; fordert die Kommission auf, dort, wo Alternativen bestehen, die Verwendung nicht wiederaufladbarer Batterien in Verkehrssystem schrittweise einzustellen und einen größeren Recyclinganteil in Batterien so wie eine längere Lebensdauer festzulegen, wodurch die Treibhausgasemissionen bei der Herstellung um bis zu 50 % verringert werden können; betont, dass die Standardisierung der Batteriegestaltung für die Ermöglichung der künftigen Wiederverwendung und Wiederverwertung von Batterien maßgeblich sein kann, auch unter Berücksichtigung marktbasierter Systeme; unterstreicht das Potenzial einer stufenweisen Wiederverwendung von Batterien in alternativen Anlagen, zum Beispiel für die Energiespeicherung und ‑versorgung; betont, dass diese Möglichkeiten eingehender erforscht werden müssen; fordert die Kommission auf, auch den CO2-Fußabdruck bei der Batterieherstellung zu berücksichtigen; betont, dass das Ausmaß, zu dem Energie über regeneratives Bremsen zurückgewonnen werden kann, ein wesentlicher Faktor ist, der sich auf den Energieverbrauch batteriebetriebener Elektrofahrzeuge und aufladbarer Hybridfahrzeuge auswirkt, weswegen dieses Thema einen weiteren wesentlichen Forschungsbereich darstellt; fordert die Kommission auf, die Entwicklung europäischer Normen im Bereich des Aufladens zu intensivieren;

20. betont, dass Auflademuster für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge für die Integration der Branche und die Treibhausgasbilanz von Bedeutung sind, da das Aufladen zu Zeiten, zu denen die Versorgung aus erneuerbaren Energiequellen die Nachfrage übersteigt, zur Stabilisierung des Netzes beitragen kann, wodurch die Treibhausgasemissionen des Netzmixes insgesamt verringert werden, wohingegen das Aufladen während Spitzen bei der Nutzung anderweitiger Energiequellen am Abend die Spitzen beim Strombedarf noch weiter verschärfen kann; fordert die Kommission auf, Technologien für intelligentes Laden zu fördern – was auch EU-Normen umfassen könnte–, mit denen der Ladezeitpunkt kontrolliert werden kann, wodurch zur Netzstabilität, zu geringen Energiekosten und zur Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen beigetragen wird; stellt fest, dass Nutzer zu Energieprosumenten werden können, indem sie in den Batterien ihres Fahrzeugs gespeicherte Energie für eine finanzielle Gegenleistung ins Netz einspeisen oder ihre Fahrzeuge mit selbst erzeugtem Strom aus Solarpaneelen aufladen;

21. fordert die Kommission auf, Ausfuhren von Abfällen in Drittländer zu beschränken und die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen – wie im neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angekündigt – zu überarbeiten; weist darauf hin, dass Ausfuhren von Abfällen in Drittländer in den Zielländern negative Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt zeitigen, zum Verlust wertvoller Stoffe, insbesondere Rohstoffe und Verbindungen, führen, sich negativ auf die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU auswirken und aufgrund des zusätzlichen Transports die Treibhausgasemissionen von Produkten über deren gesamten Lebenszyklus erhöhen; fordert, dass Recyclingstandorte zurückverlagert werden, um eine vollständige Kontrolle über die Zyklen der Kreislaufwirtschaft zu erhalten, wobei der Schwerpunkt auf Recycling und Wiederverwendung gelegt werden sollte; fordert daher, dass Kapazitäten zum Vorgehen gegen illegale Ausfuhren und Betrug, einschließlich insbesondere der Abfallausfuhr unter dem Deckmantel des Gebrauchtwagenhandels, aufgebaut werden; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Richtlinie über Hafenauffangeinrichtungen umgesetzt wird;

22. fordert die Kommission nachdrücklich auf, wiederverwendbare Verpackungen und Behältnisse für den Transport verbindlich vorzuschreiben, wobei diese Lösung jedoch nicht für Lebensmittel angewendet werden sollte, wenn dies den Vorschriften für die Lebensmittelsicherheit zuwiderlaufen würde; fordert die Kommission auf, eine Folgenabschätzung zur Harmonisierung der Pfandrückgabesystemen für industrielle Standardverpackungen durchzuführen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, eine Rücknahmepflicht auch für industrielle Standardverpackungen sicherzustellen, um die Wiederverwendung und Wiederverwertung zu steigern; fordert, dass diese Maßnahmen innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens in Kraft treten;

23. fordert die Kommission auf, die Tourismusbranche in ihre Ziele im Hinblick auf eine Kreislaufwirtschaft aufzunehmen, um Fortschritte bei der Förderung von Innovationen in der Branche zu erzielen und die Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit der Branche voranzubringen; weist auf die Mitteilung der Kommission aus dem Jahr 2010 zu einem neuen politischen Rahmen für den europäischen Tourismus hin, in der ein nachhaltiger Tourismus vorgesehen ist und in der die Tourismusunternehmen aufgefordert werden, ihren Trinkwasserverbrauch, ihre Treibhausgasemissionen und die durch sie verursachte Umweltbelastung zu reduzieren, saubere Energie zu verwenden und im Allgemeinen verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen umzugehen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der europäischen Umweltrechtsvorschriften und der Ziele des neuen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft im Rahmen ihrer nationalen Tourismusstrategien und einzelner Projekte zu unterstützen; betont, dass Tourismusunternehmen dazu angehalten und angeregt werden sollten, am EU-Umweltzeichen und am System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) der Union teilzunehmen, und dass ihnen Anreize dafür geboten werden sollten; betont, dass es wichtig ist, durch neue touristische Dienstleistungen weiter Anreize für die Anwendung der Grundsätze des Ökodesigns zu schaffen und diese zu fördern, und zwar sowohl unter dem Gesichtspunkt der Güter, die für ihre Erbringung verwendet werden, als auch unter dem Gesichtspunkt der Prozesse und der Umweltauswirkungen des Angebots;

24. betont, dass es wichtig ist, eine umfassende Kreislaufinfrastruktur zu entwickeln, durch die Tourismusunternehmen wie Hotels darin bestärkt werden, Energie aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen und zu beziehen; fordert die Kommission auf, eine Strategie zur Förderung der Verwendung von recyceltem Wasser auszuarbeiten; betont, dass eine robuste Infrastruktur wichtig ist, und zwar insbesondere für KMU, die nicht über die finanziellen und organisatorischen Mittel verfügen, um eine derartige Infrastruktur selbst zu entwickeln; unterstützt Initiativen wie das europäische Fahrradnetzwerk, mit denen touristische Erlebnisse auf der Grundlage der Förderung gesunder Aktivitäten und des Kontakts mit der Umwelt unterstützt werden; fordert die Kommission auf, die Schaffung biodiversitätsfreundlicher und klein angelegter Tourismusnetze zu fördern, die integrativ sind, den Gemeinschaften vor Ort zugutekommen und mit territorialen Tourismusentwicklungszentren verbunden sind, wobei es darum geht, Tourismusfachleute, lokale Produzenten, Behörden, lokale Unternehmen und Handwerker zusammenzubringen;

25. stellt fest, dass verschiedene Studien darauf hindeuten, dass im Hotel- und Gaststättengewerbe unverhältnismäßig viele Lebensmittel verschwendet werden, und verweist auf die Rolle, die die Tourismusbranche für öffentliche Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung spielen muss; legt nahe, dass die Fachkräfte aus dieser Branche an der Verbesserung der Datenerhebung zu diesem Thema sowie an der Sensibilisierung und an der Verbreitung und Umsetzung von Maßnahmen für die Verhinderung der Lebensmittelverschwendung beteiligt werden; hebt das Potenzial der Branche hervor, bei der Schaffung von Solidaritätsnetzen, durch die das Risiko der Lebensmittelverschwendung in eine Gelegenheit zur Solidarität und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft umgewandelt wird, eine führende Rolle einzunehmen; spricht sich für Schulungsprogramme für Küchenchefs aus, um die Lebensmittelverschwendung zu verringern; fordert, dass mehr Lebensmittelabfälle als Tierfutter oder zur Erzeugung von Biogas verwendet werden; ist der Ansicht, dass KMU im Hotel- und Gaststättengewerbe ein großes Potenzial für Innovationen und die Entwicklung neuer kreislauforientierter Lösungen haben; fordert die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um institutionelle Hindernisse zu beseitigen, die kreislauforientierte Anwendungen im Lebensmittelbereich verhindern, z. B. Vorschriften gegen die Verteilung überschüssiger Lebensmittel aus der Tourismusbranche;

26. betont, dass es wichtig ist, innovative Schulungs- und Weiterbildungsprojekte zur Kreislaufwirtschaft für Erwerbstätige in allen Branchen, darunter die Verkehrsbranche, festzulegen und zu gestalten und dabei den Anforderungen der jeweiligen Branche und den erforderlichen Kompetenzen Rechnung zu tragen; betont die Bedeutung der Koordinierung zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und den lokalen und regionalen Behörden, wenn es darum geht, Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele des neuen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft zu erzielen und weiter in Bildungs- und Sensibilisierungskampagnen in Bezug auf den Nutzen und die Vorteile von Maßnahmen für die Kreislaufwirtschaft in der Verkehrsbranche zu investieren; fordert einen Austausch über bewährte Verfahren und Projekte auf allen Ebenen.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

10.11.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

37

4

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Magdalena Adamowicz, Andris Ameriks, José Ramón Bauzá Díaz, Izaskun Bilbao Barandica, Marco Campomenosi, Ciarán Cuffe, Jakop G. Dalunde, Johan Danielsson, Andor Deli, Karima Delli, Gheorghe Falcă, Mario Furore, Søren Gade, Isabel García Muñoz, Jens Gieseke, Elsi Katainen, Kateřina Konečná, Elena Kountoura, Julie Lechanteux, Peter Lundgren, Benoît Lutgen, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Marian-Jean Marinescu, Tilly Metz, Giuseppe Milazzo, Cláudia Monteiro de Aguiar, Caroline Nagtegaal, Jan-Christoph Oetjen, Philippe Olivier, Rovana Plumb, Dominique Riquet, Massimiliano Salini, Sven Schulze, Barbara Thaler, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Lucia Vuolo, Roberts Zīle, Kosma Złotowski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Angel Dzhambazki, Roman Haider, Jutta Paulus, Anne-Sophie Pelletier, Kathleen Van Brempt

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

37

+

ECR

Angel Dzhambazki, Roberts Zīle, Kosma Złotowski

GUE/NGL

Kateřina Konečná , Elena Kountoura, Anne-Sophie Pelletier

NI

Mario Furore

PPE

Magdalena Adamowicz, Andor Deli, Gheorghe Falcă, Jens Gieseke, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Benoît Lutgen, Marian-Jean Marinescu, Giuseppe Milazzo, Cláudia Monteiro de Aguiar, Massimiliano Salini, Sven Schulze, Barbara Thaler, Elissavet Vozemberg-Vrionidi

Renew

José Ramón Bauzá Díaz, Izaskun Bilbao Barandica, Søren Gade, Elsi Katainen, Caroline Nagtegaal, Jan-Christoph Oetjen, Dominique Riquet

S&D

Andris Ameriks, Johan Danielsson, Isabel García Muñoz, Rovana Plumb, Kathleen Van Brempt,

Verts/ALE

Ciarán Cuffe, Jakop G. Dalunde, Karima Delli, Tilly Metz, Jutta Paulus

 

4

-

ECR

Peter Lundgren

ID

Marco Campomenosi , Roman Haider, Lucia Vuolo

 

2

0

ID

Julie Lechanteux, Philippe Olivier

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 


 

 

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG (7.12.2020)

für den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

zu dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

(2020/2077(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Claude Gruffat

 

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. ist der Ansicht, dass die Bereiche Landwirtschaft, Lebensmittel und Forstwirtschaft und die ländlichen Gebiete wichtige Bestandteile der Kreislaufwirtschaft und der Bioökonomie sind; vertritt die Auffassung, dass eine nachhaltige Landwirtschaft aufgrund der Tatsache, dass sie sich eng an natürlichen Kreisläufen und Prozessen orientiert, uneingeschränkt mit dem gut funktionierenden Modell der Kreislaufwirtschaft vereinbar ist und zur Erzeugung gesunder und erschwinglicher Lebensmittel beiträgt;

2. vertritt die Auffassung, dass die Bioökonomie auch künftig eine Priorität der EU sein muss, damit sie ihr volles Potenzial entfalten kann, und dass die verfügbaren Maßnahmen und Finanzmittel daher aufeinander abgestimmt sein müssen; betont, dass mit der Kreislaufwirtschaft und der Bioökonomie Lösungen für die Herausforderungen geschaffen werden können, die der Landwirtschaft entstanden sind, auch für jene, die durch die COVID-19-Krise zutage getreten sind;

3. vertritt die Auffassung, dass der Ansatz der Kreislaufwirtschaft das Potenzial in sich birgt, unseren Agrarsektor nicht nur nachhaltiger, sondern auch langfristig wettbewerbsfähiger zu machen; hebt die wichtige Rolle hervor, die Junglandwirte und der Generationswechsel in der Landwirtschaft sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Agrar- und Lebensmittelsektor beim Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft spielen können und bereits spielen;

4. unterstreicht, dass die Kreislaufwirtschaft und die Entwicklung hin zu einer integrativeren, nachhaltigeren und umwelt- und klimafreundlicheren Lebensmittelversorgungskette bewirken können, dass mehr Unternehmen gegründet werden und das Unternehmertum von KMU gefördert wird;

5. begrüßt die Mitteilung der Kommission über den neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, da sie dem Wandel, der erforderlich ist, wenn eine Wirtschaft sich weiterentwickelt, um den Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung gerecht zu werden, uneingeschränkt Rechnung trägt und es möglich macht, dass Arbeitsplätze geschaffen und gleichzeitig das Klima, die Umwelt und die biologische Vielfalt geschützt werden;

6. betont, dass durch den Ansatz der Kreislaufwirtschaft mehr Möglichkeiten entstehen könnten, um die gesamte Wertschöpfungskette im Agrar- und Lebensmittelsektor ressourceneffizienter zu gestalten, indem die Menge an externen Inputs und der Austritt von überschüssigen Nährstoffen reduziert wird, was dazu beiträgt, Nährstoffkreisläufe zu schließen, umweltschädigende Ableitungen zu reduzieren, Preisschwankungen zu verringern, die Produktionskosten zu senken und Nachhaltigkeit zu erreichen;

7. stellt fest, dass die Bioökonomie 2015 einen Markt mit einem Wert von schätzungsweise über 2,3 Billionen EUR darstellte, der 20 Millionen Arbeitsplätze bot und auf den 8,2 % der Gesamtbeschäftigung in der EU entfielen;

8. vertritt die Auffassung, dass die Ankündigung des Aktionsplans eine deutliche Aufforderung zu einem qualitativen Wandel ist, um die Produktionsmodelle in den landwirtschaftlichen Betrieben zugunsten nachhaltigerer Erzeugungsmethoden und neuer Konzepte und Systeme, z. B. der Agrarökologie, der ökologischen/biologischen Landwirtschaft, einer integrierten Produktion, einer konservierenden Bodenbearbeitung und des Bodenschutzes, neu auszurichten und zu optimieren, wobei unter anderem präzise und intelligente Techniken eingesetzt werden, um der Verarmung und Verknappung natürlicher Ressourcen und der daraus resultierenden Notwendigkeit, die Produktion zu verbessern, zu begegnen;

9. stellt fest, dass der Aktionsplan den Weg hin zu einer nachhaltigeren, ressourceneffizienteren, autonomeren und widerstandsfähigeren Landwirtschaft weist; betont, dass das Modell der Kreislaufwirtschaft und die damit verbundenen Reformen sich auch auf die Lebensmittelverarbeitung und den Handel sowie auf die gesamte landwirtschaftliche Bioökonomie auswirken werden;

10. ist der Ansicht, dass die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft unter anderem Folgendes bewirken:

 eine bessere Nutzung der Ressourcen im Bereich Energie, etwa von Kraft- und Brennstoffen und im Hinblick auf die Wärmeeffizienz von Gebäuden,

 die Rückhaltung und Einsparung von Wasser, etwa durch wassersparende Bewässerungssysteme, durch Rückgewinnung und Aufbereitung von Wasser aus geschlossenen Systemen sowie durch Wasserspeicherung und -rückhaltung, insbesondere im Boden, in Bodenorganismen und in der Vegetation,

 eine effizientere Nutzung von Ressourcen, die für Futtermittel verwendet werden, etwa die Standortverlagerung und Rationalisierung von Tierfutter und -ernährung, sowie die Verkürzung der Transportwege,

 einen verstärkten Einsatz von organischen, biobasierten Produkten, die auf natürlichen Verfahren beruhen (z. B. Biodünger, Biostimulanzien und biologische Bekämpfungsmittel), anstelle nicht erneuerbarer chemischer Stoffe (z. B. synthetische Düngemittel und Pestizide),

 Landwirten und Gruppen von Landwirten die Möglichkeit zu geben, ihre Zusammenarbeit auszubauen und Synergien zu entwickeln, sodass Geräte und Maschinen effektiver genutzt werden können und einer übermäßigen Anhäufung von Geräten, die oft mit einem auf Steuerplanung basierenden Investitionsmanagement verbunden ist, vorgebeugt wird,

 eine stärkere Zusammenarbeit der Akteure, unter anderem durch die Förderung des Geschäftsmodells der Genossenschaften und mehr Synergieeffekte vor Ort auf der Grundlage kollektiver und gemeinsamer Verpflichtungen;

11. betont, dass mit der Kreislaufwirtschaft Lösungen für die Herausforderungen, die durch die COVID-19-Krise zutage getreten sind, geschaffen werden können, vor allem indem die Schwachstellen der Wertschöpfungsketten im Agrar- und Lebensmittelsektor reduziert werden;

12. ist der Ansicht, dass das Konjunkturprogramm der EU („NextGenerationEU“) Unterstützung dafür bieten sollte, lokale und regionale Wertschöpfungsketten im Agrar- und Lebensmittelsektor zu schaffen und zu stärken und ihre Widerstandsfähigkeit zu erhöhen, neue, nachhaltige landwirtschaftliche Verfahren einzuführen und Initiativen für die Kreislaufwirtschaft zu ergreifen;

13. fordert, dass ein strategischer Plan der EU für die Versorgung mit Pflanzenproteinen so schnell wie möglich über die strategischen Pläne der Mitgliedstaaten umgesetzt wird, vorzugsweise spätestens zum Inkrafttreten der nächsten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP);

14. vertritt die Auffassung, dass mit einem solchen Plan die Produktion und der Verbrauch von Hülsenfrüchten, einschließlich Proteinpflanzen als stickstoffhaltige Bodenverbesserungsmittel, und von selbst angebauten Futterpflanzen gefördert werden sollte, da diese eine Reihe von agronomischen und ökologischen Vorteilen bieten und die Abhängigkeit von Importen aus weit entfernten Ländern verringern können, einschließlich jener Länder, die die Umwelt, die biologische Vielfalt oder die Menschenrechte nicht achten;

15. hebt hervor, dass mit diesem Plan die Einfuhr von Erzeugnissen verboten werden sollte, die nicht den Gesundheits-, Umwelt- und Klimanormen der EU entsprechen oder zur Entwaldung beitragen; ist der Ansicht, dass der Anbau von mehr Eiweißpflanzen in Europa überdies eine Chance für die Landwirte sein kann; betont den wesentlichen Stellenwert, der Forschung und Innovation dabei zukommt, die Abhängigkeit der EU von Eiweißimporten zu verringern, und fordert die Kommission auf, über Horizont Europa und die Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) im Rahmen der GAP für eine angemessene Förderung der Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft zu sorgen;

16. vertritt die Auffassung, dass die Kreislaufwirtschaft und die Bioökonomie Landwirten und ihren Genossenschaften beim Übergang zu Klimaneutralität ein großes Potenzial bieten; verweist auf die Chance, die in der Möglichkeit liegt, dass Landwirte als Alternative zu importiertem Phosphor, dessen Ressourcen weltweit knapper werden, oder zu synthetischem Stickstoff landwirtschaftliche Abfälle und Rückstände aus den Betrieben verwenden und recycelter organischer Dünger hergestellt wird;

17. ist der Auffassung, dass die Herstellung dieser organischen Düngemittel an die Einhaltung strenger Umwelt- und Gesundheitsnormen und Vorschriften über ihre Rückverfolgbarkeit geknüpft werden muss, die auf der Ebene der EU festgelegt werden;

18. verweist darauf, dass Landwirte, insbesondere jene, die für Zertifizierungssysteme wie beispielsweise ökologische/biologische Systeme produzieren, generell dafür sorgen müssen, dass solche Düngemittel frei von bodenverunreinigenden Schadstoffen[31] sind;

19. hebt hervor, dass im Rahmen weiterer Forschungsarbeiten die wertschöpfende Nutzung von landwirtschaftlichen Reststoffen und das Potenzial biobasierter Innovationen untersucht werden muss, neue Wertschöpfungsketten, Technologien und Prozesse, wirtschaftliche Aktivitäten und Beschäftigung zu schaffen, die das Potenzial haben, die regionale Wirtschaft sowie lokale und ländliche Gebiete zu beleben;

20. weist auf die Möglichkeiten der Dungbewirtschaftung bei der Förderung von Biodünger zur Verbesserung des Kohlenstoffgehalts des Bodens und somit zur Kohlenstoffbindung hin;

21. betont, dass die Herstellung von Biokraftstoffen in Europa nur dann mit den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft vereinbar ist, wenn sie aus Nebenerzeugnissen und im Zuge der Rückgewinnung und Nutzung von Abfällen oder Rückständen erzeugt werden, wenn sie nur einen kleinen Teil der landwirtschaftlichen Flächen in Anspruch nehmen und wenn sie keinen Anstieg der Lebensmittelpreise bewirken;

22. verweist in diesem Zusammenhang auf das Potenzial für die regionale Aufbereitung und Nutzung von lokal anfallenden landwirtschaftlichen Abfällen, Speiseresten und kommunalen Grünabfällen, die in Biogasanlagen verwendet werden; hebt die Rolle einer nachhaltigen, erneuerbaren und klimafreundlichen Energieerzeugung als wirksamen Ersatz für fossile Brennstoffe hervor;

23. unterstreicht, dass die Forstwirtschaft unbedingt nachhaltig betrieben werden muss, damit Holzwerkstoffe als Kohlenstoffspeicher fungieren und aus fossilen Brennstoffen gewonnene oder nicht erneuerbare Materialien in industriellen Anwendungen wie Bauwesen, Faserprodukte, Textilien, Verbundstoffe, Biokunststoffe und Chemikalien ersetzen können;

24. fordert, dass nachhaltige Holzprodukte, die Kohlenstoff langfristig speichern, gefördert werden, um treibhausgasintensive Stoffe und ihre Herstellung zu ersetzen; weist außerdem darauf hin, dass eine Ausweitung der Waldflächen unter den entsprechenden Bedingungen zu einer vermehrten Kohlenstoffspeicherung führen kann, während gleichzeitig Arbeitsplätze geschaffen werden und die Einkommen in ländlichen und städtischen Gebieten steigen; ist der Ansicht, dass die Verwirklichung einer nachhaltigen Forstwirtschaft und die Kompensation der durch den Naturschutz erbrachten öffentlichen Güter und Dienstleistungen dazu beitragen können, die Bioökonomie EU-weit zu stärken;

25. betont, dass für die Entwicklung kreislauforientierter Bioökonomien Anreize für Unternehmen erforderlich sind, die mit den politischen Zielen in Einklang gebracht werden müssen, sowie neue Kompetenzen und der Erwerb, die Weitergabe und die Anwendung von Wissen, das durch Aus- und Weiterbildung erworben wird, um den Bedürfnissen der Branche gerecht zu werden und sicherzustellen, dass Kompetenzen und Arbeitsplätze besser aufeinander abgestimmt werden;

26. hebt hervor, dass die Verbreitung der kreislauforientierten Bioökonomie mithilfe entschlossener Forschungs- und Innovationsmaßnahmen gefördert werden muss; weist darauf hin, dass mit jedem Euro, der im Rahmen von Horizont 2020 in Forschung und Innovation im Bereich Bioökonomie investiert wird, etwa 10 EUR an Wertschöpfung generiert werden;

27. nimmt das Potenzial der Kreislaufwirtschaft zur Kenntnis, zu einer effizienteren Ressourcennutzung beizutragen, regionale und lokale Lebensmittelsysteme zu fördern, in denen ein fairer Preis für Erzeuger sichergestellt wird, kurze Lieferketten und die Verbindung zwischen Lebensmitteln und ihrer Herkunft zu stärken, ländliche Gebiete, die ländliche Wirtschaft und damit den sozialen und territorialen Zusammenhalt auszubauen sowie die Diversifizierung und Komplementarität der Erzeugung innerhalb und zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben zu begünstigen;

28. nimmt darüber hinaus das Potenzial der Kreislaufwirtschaft zur Kenntnis, die Stellung der Landwirte im Lebensmittelsystem und in der Gesellschaft zu stärken; hebt die Rolle der nationalen, regionalen und lokalen Verwaltungen hervor, wenn es darum geht, diese kurzen Lieferketten aufzubauen;

29. fordert, dass der biologischen Vielfalt und der Umwelt im Rahmen der weitergehenden Anreize für die Kreislaufwirtschaft im Zusammenhang mit der Senkung von CO2 umfassend Rechnung getragen wird; fordert die Kommission auf, die Ausarbeitung eines Regelungsrahmens zu prüfen, auch in Bezug auf eine solide und transparente CO2-Buchhaltung, um die Glaubwürdigkeit der CO2-Entnahme zu überwachen und zu überprüfen;

30. unterstützt die Kommission bei ihrem Vorhaben, die Verbraucher besser über die nährwertbezogenen und umweltbezogenen Angaben zu informieren und hierfür die Ursprungskennzeichnung zu verbessern; fordert eine freiwillige Kennzeichnung, um die konkrete Nachhaltigkeit von Erzeugnissen hervorzuheben;

31. betont das Recht der EU-Bürger auf klare und genaue Informationen über Umweltauswirkungen von Lebens- und Futtermitteln sowie von forstwirtschaftlichen und anderen biobasierten Erzeugnissen; fordert solide, genaue und harmonisierte Berechnungsmethoden, damit diese Auswirkungen auf der Grundlage zuverlässiger und gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse bewertet werden können; betont, dass mit diesen Berechnungsmethoden/dieser Gewichtung ein Anreiz für umweltfreundliche Produktionsverfahren geschaffen und den Anstrengungen der Vorreiter Rechnung getragen werden sollte;

32. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in neue Kreislaufwirtschaftsinitiativen zu investieren, um eine bessere Infrastruktur für die Kreislaufwirtschaft zu erwirken;

33. fordert eine Hierarchie der Maßnahmen bei der Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung, wobei zunächst die Vorbeugung Vorrang haben muss, gefolgt von der Auslotung der Möglichkeiten einer Spende oder der Verarbeitung von Lebensmittelabfällen und schließlich der Prüfung der Möglichkeit, Lebensmittelabfälle zu Tierfutter und Kraftstoff zu verarbeiten;

34. fordert, dass die Vorbeugungsmaßnahmen in allen Teilen der Lebensmittelversorgungskette ausgebaut werden, und zwar sowohl durch die verstärkte Sensibilisierung der EU-Bürger als auch durch geeignete Maßnahmen und Initiativen für Lebensmittelhersteller, -verarbeiter und -händler;

35. fordert weitere Maßnahmen, um dazu beizutragen, die Lebensmittelversorgungskette zu verkürzen und so die Anzahl der Phasen zu verringern, in denen Lebensmittelabfälle anfallen; betont, dass Lebensmittelverschwendung schwerwiegende Folgen für die Umwelt hat, zum Klimawandel beiträgt und dass durch sie knappe Ressourcen wie Boden, Energie, Wasser und biologische Vielfalt verschwendet werden; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, anhand der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ zügig Vorschläge vorzulegen, damit das Ziel, die Lebensmittelabfälle bis 2030 zu halbieren, umgesetzt werden kann;

36. betont, dass das richtige Gleichgewicht zwischen Lebensmittelverpackungen gefunden werden muss, die auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten sind, aber auch verhindern, dass Lebensmittel verderben und somit Ressourcen für die Lebensmittelproduktion verloren gehen;

37. fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob zwischen vermeidbarer Verschwendung und nicht vermeidbaren Verlusten unterschieden werden kann, die auf unvorhergesehene Umstände zurückzuführen sind;

38. fordert, dass diejenigen Branchen in der Landwirtschaft gewürdigt werden, die bereits jetzt nach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft arbeiten, etwa wenn sie die Ströme von landwirtschaftlichen Abfällen und Lebensmittelabfällen nutzen;

39. weist darauf hin, dass Lebensmittelverpackungen wichtige Aufgaben wahrnehmen, da sie die Hygiene, Qualität und Haltbarkeit verbessern und nützliche Produktinformationen bereitstellen;

40. fordert die Kommission auf, neue Rechtsvorschriften vorzulegen, um überflüssigen Verpackungen und der Abfallentstehung entgegenzuwirken und die Schaffung eines integrierten Binnenmarktes für Sekundärrohstoffe und Nebenprodukte zu unterstützen;

41. fordert die Kommission auf, dem Zweck von Lebensmittelverpackungen Rechnung zu tragen, wenn sie Maßnahmen ergreift, um die Zielsetzungen des neuen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft zu verwirklichen;

42. weist darauf hin, dass die Verwendung von Lebensmitteln, deren Verlust oder Beseitigung sich nicht vermeiden lässt, und von Nebenprodukten aus der Lebensmittelversorgungskette innerhalb der Kreislaufwirtschaft optimiert werden kann; hebt die Möglichkeiten hervor, Verschwendung in der Produktionsphase zu verringern, indem innovative Techniken und Technologien verwendet werden, damit Produkte, die nicht den Marktstandards entsprechen, weiterverarbeitet werden können;

43. weist darauf hin, dass das Zusammenspiel zwischen Erzeugern und Innovationen bei der Digitalisierung, die den Zugang zu Daten, Prognosen für die zu erwartende Nachfrage und die Ausarbeitung vorläufiger Produktionspläne für Landwirte ermöglicht, nutzbringend ist, da diese dadurch in die Lage versetzt werden, ihre Produktion an die Nachfrage anzupassen, sich besser mit den anderen Branchen in der Lebensmittelversorgungskette abzustimmen und die Verschwendung auf ein Mindestmaß zu begrenzen;

44. fordert, dass ein Multi-Stakeholder-Konzept ausgearbeitet wird, um nicht verkaufte, nicht verzehrte und nicht mehr essbare Lebensmittel zusammenzutragen und der Futtermittelerzeugung zuzuführen; fordert die Kommission in der Folge auf, rechtliche Hindernisse für die Verwendung alter Lebensmittel in der Futtermittelherstellung zu untersuchen und die Forschung in diesem Bereich zu fördern, gleichzeitig aber auch hervorzuheben, dass eine verbesserte Rückverfolgbarkeit und Einhaltung von Biosicherheitsnormen sowie der Einsatz von Trennungs- und Behandlungsverfahren notwendig sind, mit denen das Risiko für die Lebensmittelsicherheit vollständig beseitigt wird;

45. betont, wie wichtig Forschung und Entwicklung für nachhaltige landwirtschaftliche Technologien sind, die an die Bedürfnisse der Landwirte und der Gesellschaft im weiteren Sinne angepasst werden sollten; verweist insbesondere auf die spezifischen Bedürfnisse von Landwirten mit kleinen und mittleren Betrieben sowie auf die Notwendigkeit, Forschung und Entwicklung auf den Zugang zu erschwinglichen Technologien in großem Maßstab auszurichten;

46. ist der Auffassung, dass sämtliche Innovationen in der Kreislaufwirtschaft den Gesetzen der Union unterliegen und den Grundsätzen des europäischen Grünen Deals Rechnung tragen sollten und dass dabei im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip kein Schaden für die Umwelt, die biologische Vielfalt und die Gesundheit entstehen darf;

47. fordert die Kommission auf, dass für alle geplanten Maßnahmen im Rahmen des neuen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft Folgenabschätzungen durchgeführt werden, um bestehende und künftige Wirtschaftsinteressen von Unternehmen zu wahren und im Interesse aller EU-Bürger einen Ansatz der Schadensvermeidung sicherzustellen;

48. betont den Stellenwert von Cluster 6 des Rahmenprogramms „Horizont Europa“ für Wissensvermehrung, den Aufbau von Kapazitäten sowie die Entwicklung und den Funktionsnachweis innovativer Lösungen, mit denen der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft beschleunigt wird und zugleich attraktive Arbeitsplätze in ländlichen Gemeinden geschaffen und die Wertschöpfung, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit ausgebaut werden;

49. ist der Ansicht, dass landwirtschaftliche Flächen in erster Linie für die Herstellung von Lebens- und Futtermitteln bestimmt sind und dass biobasierte Rohstoffe für Kunststoffe in erster Linie aus anderem Abfallmaterial als Lebensmitteln hergestellt werden sollten;

50. fordert die unionsweite Einrichtung von Strukturen für das Sammeln, Sortieren und Recyceln landwirtschaftlicher Abfälle auf der Grundlage der geteilten Verantwortung aller Beteiligten, Landwirte, Vertreiber und Hersteller;

51. ist darüber hinaus der Ansicht, dass der Entwurf der Kommission für eine Strategie für Kunststoffabfälle insbesondere für die Landwirtschaft relevant ist, zumal das oft schwierige und teure Recycling von Kunststoffen, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden, mit enormen Herausforderungen für die Branche verbunden ist;

52. fordert, dass die Verwendung oxo-abbaubarer Kunststofffolien schrittweise eingestellt wird, und spricht sich für die Verwendung von biobasierten und biologisch abbaubaren Materialien aus, die unter natürlichen Umweltbedingungen innerhalb kurzer Zeit zu CO2 und Wasser abgebaut werden können und insbesondere den EU-Anforderungen an die Vermeidung von Abfall, Bodenverunreinigung und Bioakkumulation entsprechen; betont, dass Bedarf besteht, eindeutige Kennzeichnungen für Kunststoffe zu schaffen, die unter normalen Bedingungen vollständig biologisch abbaubar sind, sowie für Kunststoffe, die lediglich aus biologischem Material bestehen, aber nicht biologisch abbaubar sind;

53. begrüßt die Absicht, einen Strategierahmen für die Beschaffung, Kennzeichnung und Verwendung von biobasierten Kunststoffen zu schaffen; betont, dass Abfallprodukte und Nebenströme der landwirtschaftlichen Erzeugung und der Agrar- und Ernährungswirtschaft, die nicht für Lebensmittel, Futtermittel oder Kompost verwendet werden können, die Hauptrohstoffe für Biokunststoffe sein sollten;

54. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in neue Recyclingtechnologien zu investieren, um die technologische Entwicklung der Sortier- und Recyclinganlagen und deren Infrastruktur sowie Wiederverwendungsverfahren und -techniken zu optimieren und zu fördern; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, an einem einheitlichen Kennzeichnungssystem für Recyclingsysteme zu arbeiten;

55. befürwortet sämtliche Initiativen zur Vermeidung und Behandlung von Abfällen in den Beschreibungen für Produkte im Rahmen europäischer und nationaler Qualitätskennzeichnungen;

56. hebt hervor, dass der Bestand an alten, ungenutzten landwirtschaftlichen Gebäuden große Probleme in Bezug auf die mit ihrer Demontage verbundenen Kosten (Asbest usw.) aufwirft, sogar bevor die Gebäude oder der von ihnen eingenommene Raum einer neuen Nutzung zugeführt werden können; unterstreicht überdies, dass bei der Beschaffung und Herstellung von Bauprodukten und Materialien, die in der Landwirtschaft zum Einsatz kommen, insgesamt ein Übergang zu einer nachhaltigen und stärker kreislauforientierten Wirtschaft vollzogen werden muss; betont, dass alle diesbezüglichen Bemühungen mit der ISO-Norm TC 323 betreffend die Kreislaufwirtschaft im Einklang stehen müssen;

57. fordert, dass die blaue Bioökonomie in die Strategien der Mitgliedstaaten für den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft aufgenommen wird.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

1.12.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

43

0

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Mazaly Aguilar, Clara Aguilera, Atidzhe Alieva-Veli, Álvaro Amaro, Attila Ara-Kovács, Carmen Avram, Adrian-Dragoş Benea, Benoît Biteau, Mara Bizzotto, Daniel Buda, Isabel Carvalhais, Asger Christensen, Angelo Ciocca, Ivan David, Paolo De Castro, Jérémy Decerle, Salvatore De Meo, Herbert Dorfmann, Luke Ming Flanagan, Cristian Ghinea, Dino Giarrusso, Francisco Guerreiro, Martin Häusling, Martin Hlaváček, Krzysztof Jurgiel, Jarosław Kalinowski, Elsi Katainen, Gilles Lebreton, Norbert Lins, Chris MacManus, Marlene Mortler, Ulrike Müller, Juozas Olekas, Pina Picierno, Maxette Pirbakas, Bronis Ropė, Anne Sander, Petri Sarvamaa, Simone Schmiedtbauer, Annie Schreijer-Pierik, Veronika Vrecionová, Sarah Wiener, Juan Ignacio Zoido Álvarez

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Petros Kokkalis, Ruža Tomašić

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

43

+

ECR

Mazaly AGUILAR, Krzysztof JURGIEL, Ruža TOMAŠIĆ, Veronika VRECIONOVÁ

GUE/NGL

Luke Ming FLANAGAN, Petros KOKKALIS, Chris MACMANUS

ID

Ivan DAVID, Gilles LEBRETON, Maxette PIRBAKAS

NI

Dino GIARRUSSO

PPE

Álvaro AMARO, Daniel BUDA, Salvatore DE MEO, Herbert DORFMANN, Jarosław KALINOWSKI, Norbert LINS, Marlene MORTLER, Anne SANDER, Petri SARVAMAA, Simone SCHMIEDTBAUER, Annie SCHREIJER-PIERIK, Juan Ignacio ZOIDO ÁLVAREZ

Renew

Atidzhe ALIEVA-VELI, Asger CHRISTENSEN, Jérémy DECERLE, Cristian GHINEA, Martin HLAVÁČEK, Elsi KATAINEN, Ulrike MÜLLER

S&D

Clara AGUILERA, Attila ARA-KOVÁCS, Carmen AVRAM, Adrian-Dragoş BENEA, Isabel CARVALHAIS, Paolo DE CASTRO, Juozas OLEKAS, Pina PICIERNO

Verts/ALE

Benoît BITEAU, Francisco GUERREIRO, Martin HÄUSLING, Bronis ROPĖ, Sarah WIENER

 

0

-

 

2

0

ID

Mara BIZZOTTO, Angelo CIOCCA

 

Erläuterungen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 

 

 


 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.1.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

66

6

7

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nikos Androulakis, Bartosz Arłukowicz, Margrete Auken, Simona Baldassarre, Marek Paweł Balt, Traian Băsescu, Aurelia Beigneux, Monika Beňová, Sergio Berlato, Malin Björk, Simona Bonafè, Delara Burkhardt, Pascal Canfin, Sara Cerdas, Mohammed Chahim, Tudor Ciuhodaru, Nathalie Colin-Oesterlé, Esther de Lange, Christian Doleschal, Marco Dreosto, Bas Eickhout, Cyrus Engerer, Eleonora Evi, Agnès Evren, Pietro Fiocchi, Andreas Glück, Catherine Griset, Jytte Guteland, Teuvo Hakkarainen, Martin Hojsík, Pär Holmgren, Jan Huitema, Yannick Jadot, Adam Jarubas, Karin Karlsbro, Petros Kokkalis, Athanasios Konstantinou, Ewa Kopacz, Joanna Kopcińska, Peter Liese, Sylvia Limmer, Javi López, César Luena, Fulvio Martusciello, Liudas Mažylis, Joëlle Mélin, Tilly Metz, Silvia Modig, Dolors Montserrat, Alessandra Moretti, Dan-Ştefan Motreanu, Ville Niinistö, Ljudmila Novak, Grace O’Sullivan, Jutta Paulus, Stanislav Polčák, Jessica Polfjärd, Luisa Regimenti, Frédérique Ries, María Soraya Rodríguez Ramos, Sándor Rónai, Rob Rooken, Silvia Sardone, Christine Schneider, Günther Sidl, Linea Søgaard-Lidell, Nicolae Ştefănuță, Nils Torvalds, Edina Tóth, Véronique Trillet-Lenoir, Petar Vitanov, Alexandr Vondra, Mick Wallace, Pernille Weiss, Michal Wiezik, Tiemo Wölken, Anna Zalewska

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Hildegard Bentele, Manuel Bompard

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

66

+

PPE

Bartosz Arłukowicz, Hildegard Bentele, Traian Băsescu, Nathalie Colin-Oesterlé, Christian Doleschal, Agnès Evren, Adam Jarubas, Ewa Kopacz, Peter Liese, Fulvio Martusciello, Liudas Mažylis, Dolors Montserrat, Dan-Ştefan Motreanu, Ljudmila Novak, Jessica Polfjärd, Stanislav Polčák, Christine Schneider, Edina Tóth, Pernille Weiss, Michal Wiezik, Esther de Lange

S&D

Nikos Androulakis, Marek Paweł Balt, Monika Beňová, Simona Bonafè, Delara Burkhardt, Sara Cerdas, Mohammed Chahim, Tudor Ciuhodaru, Cyrus Engerer, Jytte Guteland, César Luena, Javi López, Alessandra Moretti, Sándor Rónai, Günther Sidl, Petar Vitanov, Tiemo Wölken

Renew

Pascal Canfin, Andreas Glück, Martin Hojsík, Jan Huitema, Karin Karlsbro, Frédérique Ries, María Soraya Rodríguez Ramos, Linea Søgaard-Lidell, Nils Torvalds, Véronique Trillet-Lenoir, Nicolae Ştefănuță

ID

Aurelia Beigneux, Catherine Griset, Joëlle Mélin

Verts/ALE

Margrete Auken, Bas Eickhout, Eleonora Evi, Pär Holmgren, Yannick Jadot, Tilly Metz, Ville Niinistö, Grace O'Sullivan, Jutta Paulus

The Left

Malin Björk, Manuel Bompard, Petros Kokkalis, Silvia Modig, Mick Wallace

 

6

ID

Simona Baldassarre, Marco Dreosto, Teuvo Hakkarainen, Sylvia Limmer, Luisa Regimenti, Silvia Sardone

 

7

0

ECR

Sergio Berlato, Pietro Fiocchi, Joanna Kopcińska, Rob Rooken, Alexandr Vondra, Veronika Vrecionová, Anna Zalewska

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

 : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

Letzte Aktualisierung: 5. Februar 2021
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