BERICHT über eine neue Strategie EU-Afrika – eine Partnerschaft für nachhaltige und inklusive Entwicklung
11.2.2021 - (2020/2041(INI))
Entwicklungsausschuss
Berichterstatterin: Chrysoula Zacharopoulou
- ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- BEGRÜNDUNG
- MINDERHEITENANSICHT
- STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
- STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG
- STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR INTERNATIONALEN HANDEL
- STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BÜRGERLICHE FREIHEITEN, JUSTIZ UND INNERES
- ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
- NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu einer neuen Strategie EU-Afrika – eine Partnerschaft für nachhaltige und inklusive Entwicklung
Das Europäische Parlament
– unter Hinweis auf Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
– unter Hinweis auf das Gipfeltreffen der Vereinten Nationen zur nachhaltigen Entwicklung vom 25., 26. und 27. September 2015 und das am 25. September 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Abschlussdokument mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ sowie die siebzehn Ziele für nachhaltige Entwicklung,
– unter Hinweis auf die Aktionsagenda von Addis Abeba von 2015 zur Entwicklungsfinanzierung,
– unter Hinweis auf den am 7. Juni 2017 unterzeichneten europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik mit dem Titel: „Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft“,
– unter Hinweis auf das Pariser Klimaschutzübereinkommen von 2015,
– unter Hinweis auf die Agenda 2063 der Afrikanischen Union (AU), die am 31. Januar 2015 auf der 24. Ordentlichen Tagung der Staats- und Regierungschefs der Afrikanischen Union in Addis Abeda verabschiedet wurde,
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Strategie EU-Afrika, die am 9. Dezember 2007 in Lissabon angenommen wurde,
– unter Hinweis auf die am 11. Oktober 2017 verabschiedete Erklärung von Abidjan, das Ergebnis des vierten Jugendgipfels Afrika-Europa,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des fünften Gipfeltreffens zwischen der Afrikanischen Union und der Europäischen Union, das am 29. und 30. November 2017 in Abidjan stattfand,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. September 2018 über eine neue Allianz Afrika–Europa für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze: Eine neue Stufe unserer Partnerschaft zur Förderung von Investitionen und Arbeitsplätzen (COM(2018)0643),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der vier Taskforces für digitale Wirtschaft‚ Energie, Verkehr und Landwirtschaft im Rahmen der neuen Allianz,
– unter Hinweis auf das gemeinsame Kommuniqué der zehnten Sitzung der Kollegien der Kommissionsmitglieder der Europäischen Kommission und der Kommission der Afrikanischen Union vom 27. Februar 2020,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 9. März 2020 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer umfassenden Strategie mit Afrika“ (JOIN(2020)0004) und die Schlussfolgerungen des Rates zu diesem Thema vom 30. Juni 2020,
– unter Hinweis auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker und das Maputo-Protokoll,
– unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989,
– unter Hinweis auf den EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020–2024,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,
– unter Hinweis auf die Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen für den Zeitraum 2010–2020 und die gestärkte EU-Agenda für die Rechte von Menschen mit Behinderungen für den Zeitraum 2020–2030,
– unter Hinweis auf die Strategie der Afrikanischen Union zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der Rolle der Frau für den Zeitraum 2018–2028, die im Juli 2016 verabschiedet wurde,
– unter Hinweis auf den EU-Aktionsplan II für die Gleichstellung (GAP II – „Die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung von Frauenrechten: Veränderung des Lebens von Mädchen und Frauen mithilfe der EU-Außenbeziehungen 2016–2020“),
– unter Hinweis auf das Abkommen zur Gründung der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone (CFTA),
– unter Hinweis auf den Bericht der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen mit dem Titel „The State of the World’s Biodiversity for Food and Agriculture“ (Zustand der biologischen Vielfalt der Welt in Bezug auf Nahrungsmittel und Landwirtschaft) aus dem Jahr 2019 und ihren globalen Waldzustandsbericht aus dem Jahr 2016 („The State of the World’s Forests“),
– unter Hinweis auf den „Global Assessment Report on Biodiversity and Ecosystem Services“ (Globaler Sachstandsbericht über die biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen) des Weltbiodiversitätsrats (IPBES) von Mai 2019,
– unter Hinweis auf den Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015–2030, der von den Vereinten Nationen am 18. März 2015 angenommen wurde,
– unter Hinweis auf die Sonderberichte des Weltklimarats (IPCC) über 1,5 °C globale Erwärmung, über Klimawandel und Landsysteme und über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),
– unter Hinweis auf die am 20. Mai 2020 veröffentlichte Strategie der EU zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen zu den Rechten von Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Gebieten arbeiten,
– unter Hinweis auf den Beschluss der Generalversammlung der Vereinten Nationen, den Zeitraum von 2019 bis 2028 zur Dekade für familienbetriebene Landwirtschaft auszurufen,
– unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 2. Mai 2017 mit dem Titel „Digital4Development: mainstreaming digital technologies and services into EU Development Policy“ (Digital4Development: durchgängige Berücksichtigung digitaler Technologien und Dienste in der EU-Entwicklungspolitik) (SWD(2017)0157),
– unter Hinweis auf den Globalen Pakt für Flüchtlinge, der am 17. Dezember 2018 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde,
– unter Hinweis auf den Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration, der am 19. Dezember 2018 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Afrikanischen Union über Schutz und Hilfe für Binnenvertriebene in Afrika (Übereinkommen von Kampala),
– unter Hinweis auf die von den Vereinten Nationen ausgerufene Internationale Dekade der Menschen afrikanischer Abstammung (2015–2024), insbesondere auf die Säule „Anerkennung“,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 15. Mai 2013 mit dem Titel „Stärkung der Gestaltungsmacht der lokalen Behörden in den Partnerländern mit Blick auf eine verbesserte Regierungsführung und wirksamere Entwicklungsergebnisse“ (COM(2013)0280),
– unter Hinweis auf den Jahresbericht 2019 des Rates der Europäischen Union an den Europäischen Rat über die Entwicklungshilfeziele der EU,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2017 zu der EU-Afrika-Strategie: ein Ansporn für die Entwicklung[1],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Oktober 2015 zu der Rolle der lokalen Behörden in Entwicklungsländern bei der Entwicklungszusammenarbeit[2],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. November 2018 mit dem Titel: „Digitalisierung für die Entwicklung: Armut mit Technologie bekämpfen“[3],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Juni 2020 zu den Protestkundgebungen gegen Rassismus nach dem Tod von George Floyd[4],
– unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 27. März 2019 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI)[5],
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Beziehungen zwischen der EU und den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten), insbesondere die Entschließungen vom 4. Oktober 2016, 14. Juni 2018 und 28. November 2019[6],
– gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Ausschusses für internationalen Handel, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und des Ausschusses für Kultur und Bildung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Entwicklungsausschusses (A9-0017/2021)),
A. in der Erwägung, dass der bevorstehende EU-AU-Gipfel der Partnerschaft neue Impulse verleihen und im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen im Rahmen der Agenda 2030 und des Übereinkommens von Paris zur Entwicklung einer gemeinsamen Strategie mit konkreten Maßnahmen in Bezug auf unsere gemeinsamen Herausforderungen und Möglichkeiten führen sollte;
B. in der Erwägung, dass es für die Länder von entscheidender Bedeutung ist, stärker in die systematische Erhebung genauer und vergleichbarer aufgeschlüsselter Daten zu investieren, um herauszufinden, welche Überschneidungen es gibt und wo diese liegen, zu bestimmen, wie sie angegangen werden, und zu analysieren, ob die Ergebnisse der im Rahmen dieser Strategie ergriffenen Maßnahmen positive Auswirkungen auf alle Länder haben, auch auf diejenigen, die in ihrer Entwicklung am weitesten zurückliegen; in der Erwägung, dass Daten in Übereinstimmung mit der Zielvorgabe 17.18 der Ziele für nachhaltige Entwicklung nach Einkommen, Geschlecht, Alter, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Migrationsstatus, Behinderung und geografischer Lage aufgeschlüsselt werden sollten;
C. in der Erwägung, dass die Interessen und Prioritäten Afrikas, wie sie insbesondere in der Agenda 2063 zum Ausdruck kommen, eine zentrale Rolle bei der Neugestaltung unserer Beziehungen spielen müssen;
D. in der Erwägung, dass Afrika die jüngste Bevölkerung weltweit hat und dass sich dort einige der fragilsten Staaten der Welt befinden; in der Erwägung, dass monatlich etwa eine Million Afrikaner in den Arbeitsmarkt eintreten;
E. in der Erwägung, dass der Mehrwert, den die EU in ihre Partnerschaft mit Afrika einbringt, von der Fähigkeit der EU abhängen wird, den Dialog zwischen den Kontinenten mit einem situationsbezogenen Ansatz zu verbinden, der der Vielfalt der lokalen und regionalen Besonderheiten, den Anliegen der Partnerländer und den bestehenden sozialen Strukturen gerecht wird, sowie ihrem Willen, mit Afrika eine langfristige Vision zu entwickeln, die auf gemeinsamen Werten, gegenseitigen Interessen und einem neuen Bekenntnis zum Multilateralismus beruht;
F. in der Erwägung, dass Zugang zu menschenwürdiger Arbeit und angemessenen Lebensbedingungen auf lokaler Ebene unabdingbar ist, um die Tendenz zur Migration abzuschwächen;
G. in der Erwägung, dass im Jahr 2018 Rohstoffe 49 % der Gesamteinfuhren der EU aus Afrika ausmachten; in der Erwägung, dass der mineralgewinnende Sektor die wichtigste Branche für ausländische Direktinvestitionen in Afrika darstellt;
H. in der Erwägung, dass Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvolle Staatsführung Voraussetzungen für Wirtschaftswachstum und Investitionen sind; in der Erwägung, dass Wirtschaftswachstum und Investitionen nachhaltig gestaltet werden und Hand in Hand gehen müssen mit der Bekämpfung von Ungleichheiten durch Umverteilungsmaßnahmen, die Stärkung des Humankapitals, der Gerechtigkeit, der politischen Teilhabe, der sozialen Sicherheitssysteme und Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung;
I. in der Erwägung, dass Frieden und Sicherheit wesentliche Voraussetzungen für eine langfristige nachhaltige Entwicklung und die Förderung von Stabilität und starken Institutionen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sind und für die Verbesserung der Lebensbedingungen und die Erfüllung der Ziele für nachhaltige Entwicklung notwendig sind;
J. in der Erwägung, dass der Aufbau staatlicher Strukturen in politisch fragilen und administrativ schwachen afrikanischen Staaten eine Priorität darstellt, zu der auch der Aufbau ihrer Haushaltskapazitäten zählt;
K. in der Erwägung, dass 94 Millionen Kinder, die jünger als fünf Jahre sind, in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara – 51 Millionen in Ost- und Südafrika und 43 Millionen in West- und Zentralafrika – niemals registriert wurden; in der Erwägung, dass das Recht auf Anerkennung als Person vor dem Gesetz einen entscheidenden Schritt für die Sicherstellung lebenslangen Schutzes darstellt und eine Grundvoraussetzung für die Ausübung aller anderen Rechte ist; in der Erwägung, dass eine Geburtsurkunde den Nachweis der rechtlichen Identität einer Person darstellt, wodurch das Risiko der Staatenlosigkeit vermieden und gleichzeitig dem Inhaber Schutz vor Gewalt und Ausbeutung geboten wird;
L. in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter eine Priorität für die künftige Partnerschaft zwischen der EU und Afrika sein und daher im Rahmen der EU-Afrika-Strategie durchgängig berücksichtigt werden muss; in der Erwägung, dass Frauen und junge Menschen bei der Verwirklichung ihres vollen Potenzials oft an Grenzen stoßen, was sich in der zunehmenden Belastung durch sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt, HIV-Infektionen, unbeabsichtigten Schwangerschaften, Schulabbrüchen und eingeschränktem Zugang zu Finanzmitteln und unternehmerischer Initiative widerspiegelt;
M. in der Erwägung, dass in Afrika derzeit 390 Millionen Menschen unterhalb der Armutsgrenze leben, vor dem Hintergrund einer mangelnden Inklusivität, die Ungleichheiten Vorschub leistet; in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie die Anfälligkeit Afrikas weiter verschärft hat, was die geringe wirtschaftliche Diversifizierung, die geringe Mobilisierung inländischer Ressourcen, die illegalen Finanzströme, die hohe Abhängigkeit von Rohstoffexporten und die volatilen Rohstoffpreise betrifft; in der Erwägung, dass die neue Wirtschaftskrise infolge der COVID-19-Pandemie die Ungleichheit und die Armut voraussichtlich noch verstärken wird, wobei die unmittelbaren Folgen bereits jetzt zu einer schweren Belastung für Afrika geworden sind, vor allem in Bezug auf die Ernährungsunsicherheit, auf den Verlust von Einkommen, Heimatüberweisungen und Existenzgrundlagen sowie auf eine drohende Schuldenkrise;
N. in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise Lücken in den Gesundheits- und Ernährungssystemen aufgezeigt und deutlich gemacht hat, dass es dringend notwendig ist, auf Menschen ausgerichtete, einheitliche und resiliente, auf den Menschenrechten beruhende Gesundheits- und Ernährungssysteme aufzubauen; in der Erwägung, dass sich solche Krisen in den kommenden Jahrzehnten infolge des Klimawandels und des Verlusts an biologischer Vielfalt vervielfachen könnten; in der Erwägung, dass die Gefahr besteht, dass die bei den bereits bestehenden drei großen Epidemien – HIV, Tuberkulose und Malaria – erreichten Fortschritte durch die Pandemie ins Stocken geraten oder sogar zunichte gemacht werden; in der Erwägung, dass daher innovative integrierte Konzepte angenommen werden müssen, bei denen die betroffenen Bevölkerungsgruppen miteinbezogen werden und die Zivilgesellschaft gestärkt wird, um die Menschen zu erreichen, die lebensrettender Maßnahmen bedürfen;
O. in der Erwägung, dass die Beziehungen zwischen den beiden Kontinenten auf allen Ebenen und zwischen allen Teilen der Gesellschaft gefördert werden sollten;
P. in der Erwägung, dass der Friedens- und Sicherheitsrat der Afrikanischen Union 2019 den Klimawandel als eine schwerwiegende Bedrohung für die Sicherheit bezeichnet hat;
Q. in der Erwägung, dass der afrikanische Kontinent besonders von den negativen Auswirkungen des Klimawandels und den verschiedenen Arten der Luft-, Boden- und Wasserverschmutzung betroffen ist; in der Erwägung, dass Afrika Investitionen zur Anpassung an den Klimawandel benötigt, während der Schwerpunkt der gemeinsamen Mitteilung vom 9. März 2020 auf der Eindämmung des Klimawandels liegt; in der Erwägung, dass eine erfolgreiche Allianz Afrika-Europa im Kampf gegen den Klimawandel zu einer neuen treibenden Kraft im Rahmen der weltweiten Klimadiplomatie werden könnte;
R. in der Erwägung, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20. Dezember 2017 eine Resolution verabschiedet hat, mit der sie den Zeitraum 2019–2028 zur Dekade für familienbetriebene Landwirtschaft erklärt hat;
S. in der Erwägung, dass die Zugangsquoten zu Energie in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara weltweit am niedrigsten sind; in der Erwägung, dass nur etwa die Hälfte der Bevölkerung dieser Länder mit Elektrizität versorgt ist und nur ein Drittel Zugang zu sauberem Kochen hat; in der Erwägung, dass etwa 600 Millionen Menschen keinen Zugang zu Elektrizität haben und 890 Millionen mit herkömmlichen Brennstoffen kochen;
T. in der Erwägung, dass auch private Finanzierungen für die Umsetzung dezentraler Lösungen für erneuerbare Energien von wesentlicher Bedeutung sind; in der Erwägung, dass mithilfe privater Investitionen, dezentraler Stromversorgung aus erneuerbaren Energiequellen und maßgeschneiderter Konsumentenfinanzierungsmodelle (zum Beispiel über Umlageverfahren und mobile Geldtransaktionen) weite Teile Afrikas, insbesondere die Länder südlich der Sahara, die den weltweit niedrigsten Zugang zu Energie haben, mit Energie versorgt werden können;
U. in der Erwägung, dass der Schutz, der Erhalt und die Wertschätzung des kulturellen Erbes und des Kultur- und Kreativsektors Arbeitsplätze schaffen, die Gestaltungs- und Entscheidungsmacht junger Menschen und Frauen stärken und zur Bildung einer resilienten und toleranten Gesellschaft beitragen können, in der kulturelle Unterschiede geachtet und Ungleichheiten verringert werden, indem Brücken zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen geschlagen werden;
Auf dem Weg zu einer neuen Ausrichtung der Strategie mit Afrika
1. begrüßt die gemeinsame Mitteilung vom 9. März 2020 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer umfassenden Strategie mit Afrika“ und betrachtet sie als einen wichtigen Schritt in Richtung einer echten geopolitischen Partnerschaft; betont, dass Europa und Afrika in enger geografischer Nähe zueinander stehen und enge historische, kulturelle und sozioökonomische Beziehungen unterhalten, die durch die wachsende Zahl gemeinsamer Herausforderungen und strategischer Interessen gestärkt werden; hebt hervor, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten in allen Belangen Afrikas wichtigster Partner in Bezug auf Handel, Investitionen, öffentliche Entwicklungshilfe (ODA), humanitäre Hilfe und Sicherheit sind;
2. weist darauf hin, dass in Afrika mehr als eine Milliarde Menschen leben und auf diesem Kontinent voraussichtlich mehr als die Hälfte des weltweiten Bevölkerungswachstums bis 2050 stattfinden wird und dass sich sechs der zehn am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften der Welt in Afrika befinden; betont, dass die Beziehungen der EU zu Afrika für die Zukunft unserer beiden Kontinente von größter Bedeutung sind und dass der Wohlstand beider Kontinente eng miteinander verknüpft ist; betont, dass die menschliche Entwicklung, die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und die Beseitigung der Armut weiterhin die Kernelemente der Beziehungen zwischen der EU und Afrika sein müssen;
3. bekräftigt seine Forderung nach einer wirklichen „interkontinentalen Partnerschaft“ zwischen der Europäischen Union und der Afrikanischen Union; betont, dass der bevorstehende EU-AU-Gipfel, der 2021 stattfinden soll, die Grundlage für eine strategische, für beide Seiten vorteilhafte und ergebnisorientierte Partnerschaft schaffen sollte, die die Interessen beider Seiten widerspiegelt und die Beziehungen zwischen den beiden Kontinenten stärkt;
4. fordert den Aufbau einer echten Partnerschaft auf Augenhöhe, die auf der Achtung des Völkerrechts sowie internationaler Übereinkommen, Abkommen und Standards beruht, und fordert beide Seiten auf, über die Geber-Empfänger-Beziehung hinauszugehen; betont, wie wichtig die Abstimmung mit unseren afrikanischen Partnern, auch mit der afrikanischen Zivilgesellschaft und der Diaspora, und die klare Festlegung des Umsetzungsrahmens und der jeweiligen Zuständigkeiten auf der Grundlage einer eindeutigen Bewertung der Umsetzung früherer gemeinsamer Abkommen sind;
5. stellt fest, dass Afrikas Potenzial zunehmend das Interesse vieler Akteure der Weltbühne weckt, und bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass Afrika in vielen Bereichen zu einem neuen Schauplatz eines großen Machtwettbewerbs geworden ist; betont, dass die EU zu den Ersten gehört, die dem afrikanischen Kontinent helfen, während destruktive Strategien anderer Akteure den afrikanischen Nationen schaden, was sich auch nachteilig auf die EU auswirkt; hebt hervor, dass die grundsätzliche Motivation der EU in ihren politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu Drittländern darin besteht, die Grundrechte voranzubringen, demokratische Institutionen zu unterstützen und die demokratische Rechenschaftspflicht zu wahren; ist der Ansicht, dass Drittländer wie zum Beispiel China andere Ziele verfolgen, die der Union zeitweise Sorgen bereiten; betont, dass es Ziel der Union ist, die Widerstandsfähigkeit und Unabhängigkeit unserer afrikanischen Partner zu stärken; bekundet daher sein Bedauern darüber, dass andere Akteure, insbesondere China und Russland, mit ihrem Vorgehen ihre geopolitischen Interessen vorantreiben und ihr Augenmerk auf einen zunehmenden Unilateralismus richten, und betont, dass ihre eigenen Vorteile auf Kosten der Souveränität der afrikanischen Länder und der europäischen Sicherheit gehen; fordert die EU auf, sich mit jedem Land, das wirklich an einer prosperierenden und positiven langfristigen Entwicklung des afrikanischen Kontinents interessiert ist, auf der Grundlage der uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte, der Medienfreiheit und der Rechenschaftspflicht, transparenter und bürgernäher Staatsführung und der Bekämpfung der Korruption abzustimmen, da diese wesentliche Elemente für die Gewährleistung eines stabilen und inklusiven politischen, sozialen und wirtschaftlichen Umfelds in Afrika sind; fordert die EU auf, eine strategische und langfristige Antwort auf die chinesische Initiative „Neue Seidenstraße“ zu entwickeln, die von unseren gemeinsamen Werten sowie den von unseren afrikanischen Nachbarn geäußerten Prioritäten und Bedürfnissen geleitet werden sollte; betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten zu einem Garanten der Stabilität und Zuverlässigkeit in der Region werden müssen; ist der Auffassung, dass die Europäische Union in Afrika eine wichtigere geopolitische Rolle spielen und Beziehungen, die allen nutzen, aufbauen muss;
6. ist der Ansicht, dass die Rolle der nordafrikanischen Länder innerhalb der Partnerschaft gestärkt und die trilaterale Zusammenarbeit gefördert werden muss, um einen neuen Impuls für die Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit zu geben und die Kohärenz des kontinentalen Ansatzes zu stärken;
7. fordert, dass den neuen Prioritäten für die afrikanischen Länder, die sich aus dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie ergeben, im Rahmen dieser Partnerschaft Rechnung getragen wird; unterstützt die Reaktion der EU auf die Krise im Wege des Konzepts „Team Europa“ und erachtet sie als ein primäres und wahres Zeichen globaler Solidarität und europäischer Werte;
8. betont‚ dass die negativen Auswirkungen der COVID-19-Krise beide Kontinente im Rahmen einer Partnerschaft zusammenführen müssen, die den Auswirkungen dieser Krise in vollem Umfang Rechnung trägt und einen nachhaltigen und inklusiven Wiederaufbau ermöglicht, der die menschliche Entwicklung in den Mittelpunkt stellt, insbesondere die Bildung und leistungsfähigere Gesundheitssysteme, um neue Pandemien zu verhindern, zu erkennen und auf diese zu reagieren und schneller auf bestehende Pandemien zu reagieren, sowie die Gleichstellung der Geschlechter, nachhaltiges Wachstum, schnellere Übergänge, einschließlich des ökologischen und digitalen Wandels, und verantwortungsvolle Staatsführung;
9. weist darauf hin, dass sich die internationale Gemeinschaft dazu verpflichtet hat, die siebzehn Ziele für nachhaltige Entwicklung zu verwirklichen und gleichzeitig die Grundsätze der Agenda 2030 zu wahren; ist der Ansicht, dass die Partnerschaft Afrika-EU in entscheidendem Maße darüber entscheiden wird, ob diese Verpflichtung eingehalten wird, und dass sie sich auf einen strategischen und bereichsübergreifenden Ansatz stützen sollte, der alle Ziele für nachhaltige Entwicklung umfasst und deren Zusammenhänge anerkennt;
10. erinnert daran, dass die AU und die EU zusammen ein politisches Gewicht von 81 Ländern haben, und betont die Bedeutung der Partnerschaft innerhalb des multilateralen Systems; fordert beide Parteien auf, ihre Zusammenarbeit in multilateralen Foren zu verstärken, und fordert eine enge, inklusive und systematische Koordinierung im Vorfeld aller großen Veranstaltungen, die die globale Ordnungspolitik betreffen;
11. weist auf die wichtige Rolle hin, die die Afrikanische Union und die afrikanischen Staaten in multilateralen Organisationen, insbesondere den Vereinten Nationen, spielen, in denen afrikanische Staaten 28 % der Mitglieder ausmachen; hebt hervor, dass das von der EU verfolgte Ziel der Stärkung der internationalen regelbasierten Ordnung und des multilateralen Systems das Eintreten für mehr Fairness und eine gleichberechtigte Vertretung Afrikas in den Gremien der globalen Ordnungspolitik beinhaltet; fordert insbesondere die EU auf, Afrikas Antrag auf eine Erweiterung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu unterstützen, um dem Kontinent eine ständige Vertretung im Sicherheitsrat zu ermöglichen;
12. betont, dass der Einfluss der EU von ihren Regionen in äußerster Randlage sowohl im Atlantik als auch im Indischen Ozean ausgeht und dass ihre Gebiete in äußerster Randlage historische, wirtschaftliche und kulturelle Verbindungen zu verschiedenen afrikanischen Ländern haben; fordert daher eine bessere Integration der Gebiete in äußerster Randlage in ihr regionales Umfeld und eine stärkere Zusammenarbeit mit den afrikanischen Ländern zu Themen von gemeinsamem Interesse und insbesondere in Umwelt- und Migrationsfragen;
13. betont, dass auf den Erfahrungen aus der Gemeinsamen Strategie Afrika-EU aufgebaut und sichergestellt werden muss, dass die neue gemeinsame Strategie voll und ganz mit der „afrikanischen Säule“ des künftigen Nachfolgeabkommens zum Cotonou-Abkommen und anderen bestehenden politischen Strategien der EU im Einklang steht und diese ergänzt, um eine größere Kohärenz in der Entwicklungspolitik der EU zu erreichen; weist erneut darauf hin, dass sichergestellt werden muss, dass die Partnerschaft zwischen den Kontinenten im Einklang mit den lokalen, nationalen und regionalen Gegebenheiten und spezifischen Bedürfnissen umgesetzt wird;
14. ist der Auffassung, dass eine ganzheitliche Partnerschaft zwischen den beiden Kontinenten auch eine weitere Regionalisierung ermöglichen sollte; bekräftigt, dass die EU die regionale Integration (in einem Kontext, in dem die COVID-19-Pandemie die Anfälligkeit der globalen Lieferkette deutlich gemacht hat) und regionale Organisationen in Afrika weiterhin unterstützt; unterstützt die Auffassung, dass die EU flexible länderspezifische und subregionale Ansätze beibehalten muss, mit denen ihr Engagement und ihre Unterstützung auf die besonderen Bedürfnisse und Umstände jedes Landes innerhalb der fünf Regionen Afrikas abgestimmt werden; fordert eine Aktualisierung der verschiedenen regionalpolitischen Maßnahmen der EU gegenüber afrikanischen Subregionen; bedauert, dass der Aufbau eines gemeinsamen Raums des Wohlstands, der Stabilität und der Freiheit mit den Ländern der südlichen Nachbarschaft auch 25 Jahre nach Beginn der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft noch lange nicht abgeschlossen ist;
15. betont die Bedeutung der AU für die Integration des afrikanischen Kontinents, insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit, den innerafrikanischen Handel zu fördern; betont, dass diese Integration klar definiert werden und auf den Bedürfnissen der afrikanischen Gesellschaften beruhen sollte; weist darauf hin, dass eine starke Partnerschaft nicht nur eine starke EU, sondern auch eine starke Afrikanische Union erfordert; fordert die EU auf, die Integrationsbemühungen auf regionaler und kontinentaler Ebene sowie die Institutionalisierung und Stärkung der Afrikanischen Union zu unterstützen, indem ihre Abhängigkeit von externen Finanzquellen verringert und ihre Führungsstruktur verbessert wird und indem bewährte Verfahren ausgetauscht und technische und finanzielle Hilfe bereitgestellt werden; begrüßt den Vorschlag für ein panafrikanisches Programm im Rahmen des neuen Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI), mit dem die Herausforderungen des afrikanischen Kontinents als Ganzes angegangen werden sollen;
16. begrüßt nachdrücklich die Ankündigung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, sie werde die Beziehungen zu Afrika zu einem Kernthema ihrer Amtszeit machen; begrüßt die jüngsten Reisen der führenden Vertreter der EU-Organe nach Addis Abeba; fordert, dass diese Kontakte auf höchster politischer Ebene intensiviert werden und regelmäßiger stattfinden; ist der Ansicht, dass regelmäßige gemeinsame Ansprachen der Staats- und Regierungschefs der Afrikanischen Union und der Europäischen Union die Sichtbarkeit und das öffentliche Bewusstsein für unsere Partnerschaft in unseren jeweiligen nationalen Medien verbessern und die Bedeutung, die ihr in den politischen Agenden beider Kontinente beigemessen wird, verdeutlichen würden; vertritt die Auffassung, dass diese Reden dazu dienen könnten, über die Umsetzung der Partnerschaft, die Einbindung von Interessenträgern in das Verfahren und Fortschritte in Bezug auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung Bericht zu erstatten und wichtige gemeinsame Themen auf beiden Kontinenten zu erörtern;
17. betont, dass die afrikanische und die europäische Zivilgesellschaft, darunter nichtstaatliche Organisationen, lokale Behörden, der Privatsektor, die Diaspora, Parlamentarier beider Regionen und junge Menschen, Minderheiten sowie religiöse Gemeinschaften in die Festlegung und Bewertung neuer und vorhandener Strategien einbezogen werden müssen, um eine auf die Bevölkerung ausgerichtete Partnerschaft zu schaffen, die inklusiv und für alle zugänglich ist;
18. unterstreicht, dass die Bemühungen der EU, die Zivilgesellschaft einzubinden, auf transparente Weise erfolgen müssen, indem Möglichkeiten, finanzielle Mittel und Rahmenbedingungen angeboten werden, die die Teilhabe von Vertretern der Zivilgesellschaft auf allen Ebenen, einschließlich lokaler und aus der zivilgesellschaftlichen Basis stammender Akteure, ermöglichen; betont, dass für die Schaffung einer solchen auf die Bevölkerung ausgerichteten Partnerschaft nicht nur eine derartige Einbindung der Zivilgesellschaft von entscheidender Bedeutung ist, sondern auch die Verpflichtung der EU, gegen alle Formen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz innerhalb ihrer Grenzen und darüber hinaus vorzugehen;
19. fordert eine systematische, transparente und nachweisgestützte Überwachung der Umsetzung der Strategie durch alle Beteiligten, einschließlich der europäischen und der afrikanischen Zivilgesellschaft und Gemeinschaften, der lokalen Behörden und der nationalen Parlamente, sowie die Einhaltung der Grundsätze der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung und der Politikkohärenz im Interesse der nachhaltigen Entwicklung;
20. weist auf die Bedeutung der parlamentarischen Diplomatie hin und ist der Auffassung, dass parlamentarische Versammlungen wie die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU und das Panafrikanische Parlament eine grundlegende Rolle bei der Stärkung des politischen Dialogs zwischen der EU und Afrika spielen; hebt die Rolle des Europäischen Parlaments bei der Kontrolle und Überwachung der wirksamen Umsetzung der Partnerschaft hervor; erinnert an die zahlreichen parlamentarischen Treffen und Missionen des Parlaments und fordert, dass die parlamentarische Dimension der Beziehungen zwischen der EU und der AU durch regelmäßige Missionen gestärkt wird, damit wichtige Ausschüsse des Parlaments mit ihren afrikanischen Amtskollegen zusammentreffen und sich mit ihnen austauschen können;
21. ist der Ansicht, dass die Rolle der Diaspora für den Aufbau von Verbindungen und für das gegenseitige Verständnis zwischen den beiden Kontinenten durch Wissenstransfer, Investitionen und Geldtransfers von grundlegender Bedeutung ist und dass die EU das Engagement der Diaspora in der Politikgestaltung ermöglichen sollte, indem sie Strukturen fördert, die die Einbeziehung von Diasporagruppen in soziale und politische Angelegenheiten gewährleisten; fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie im Rahmen der umfassenden Strategie mit Afrika am besten mit der Diaspora gearbeitet werden kann, auch durch die Nutzung von Synergien zwischen internen und externen Finanzierungsinstrumenten bei der Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen;
22. erinnert daran, dass die Heimatüberweisungen der Diaspora für die lokale Wirtschaft von wesentlicher Bedeutung sind; warnt davor, dass nach Angaben der Weltbank davon auszugehen ist, dass die Geldtransfers nach Afrika im Jahr 2020 aufgrund der COVID-19-Krise um 20 % zurückgehen, und dies vor allem in den am wenigsten entwickelten Ländern, in denen sie eine wesentliche Einkommensquelle der armen Haushalte darstellen; fordert die EU und die afrikanischen Länder daher auf, im Einklang mit der Zielvorgabe 10c der Ziele für nachhaltige Entwicklung darauf hinzuarbeiten, dass die Kosten für Überweisungen bis 2030 auf weniger als 3 % gesenkt werden;
23. weist darauf hin, dass der Erfolg der Partnerschaft von der Mittelausstattung abhängt; fordert eine umfassende Unterstützung für Afrika im Rahmen des künftigen NDICI, weist jedoch darauf hin, dass die EU nach wie vor der größte Geber für Afrika ist; bedauert, dass viele Mitgliedstaaten das angestrebte Ziel zur Bereitstellung von 0,7 % ihres Bruttonationaleinkommens als Entwicklungshilfe nicht erreicht und einige ihre Beiträge zur Entwicklungshilfe sogar gesenkt haben;
24. betont, dass der neue Partnerschaftsrahmen konkrete Maßnahmen zur Unterstützung einer stärkeren Mobilisierung inländischer Ressourcen in afrikanischen Ländern, wie die Unterstützung der Korruptionsbekämpfung und der Entwicklung gerechter und wirksamer Steuersysteme und die Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung, vorsehen muss, damit sich die Beziehungen zwischen der EU und Afrika von der Geber-Empfänger-Dynamik wegbewegen und die afrikanischen Länder zu einer nachhaltigen Entwicklung befähigt werden;
25. fordert, dass die Entwicklungszusammenarbeit mit zusätzlichen Mitteln aus dem EU-Haushalt ausgestattet wird, die mit neuen Eigenmitteln, unter anderem durch eine Finanztransaktionssteuer, finanziert werden;
26. erinnert daran, dass nach dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Länder entwicklungspolitische Maßnahmen und Programme nur dann erfolgreich sein können, wenn sie von den Entwicklungsländern geleitet werden und auf die länderspezifischen Situationen und Bedürfnisse zugeschnitten sind; betont die Notwendigkeit, in dieser Hinsicht mit der Zivilgesellschaft und den lokalen Gemeinschaften zusammenzuarbeiten, damit den Bedürfnissen und der jeweiligen Schutzbedürftigkeit der Menschen Rechnung getragen wird;
27. fordert die Ausarbeitung eines Überwachungsmechanismus sowie vollständige Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf die von der EU bereitgestellten Gelder;
28. fordert nachdrücklich, dass durch die EU-Hilfe weder Konflikte verlängert werden noch das rücksichtslose Verhalten autokratischer Regime erleichtert wird, die die Ursache für viele der sozioökonomischen Probleme und politischen Konflikte in Afrika sind; betont, dass die Verfolgung gemeinsamer Interessen und die Zusammenarbeit mit dem Völkerrecht, den grundlegenden Werten der EU und den Zielen der Unterstützung der Demokratie, der guten Regierungsführung und der Menschenrechte übereinstimmen müssen; fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, in ihren Beziehungen mit dem afrikanischen Kontinent geschlossener und einheitlicher aufzutreten und ihre Maßnahmen zwingend zu koordinieren und ihre Anstrengungen dabei darauf zu konzentrieren, einen Rahmen für wirtschaftliche Chancen und Arbeitsplätze zu schaffen;
30. vertritt die Auffassung, dass die Partnerschaft alle 27 Länder der EU und alle 55 Länder der AU einbeziehen sollte; fordert, dass alle Mitgliedstaaten der EU umfassend einbezogen werden, um die Sichtbarkeit der Partnerschaft zu erhöhen und den Wert der Partnerschaft bei den Europäern und den Partnerländern zu fördern, wodurch eine bessere Kommunikation über gemeinsame Maßnahmen und Ambitionen ermöglicht wird;
Partner für die menschliche und wirtschaftliche Entwicklung
31. fordert, dass die menschliche Entwicklung in den Mittelpunkt der Strategie gestellt wird, um sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird, wobei die Bekämpfung von Armut, Ungleichheiten und Diskriminierung sowie die Gewährleistung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, einer verantwortungsvollen Staatsführung und der Menschenrechte für alle, unter besonderer Berücksichtigung der am stärksten marginalisierten und schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen, oberste Priorität haben sollten; betont, dass auch dem Zugang zu grundlegenden Sozialleistungen wie Nahrungsmitteln, Wasser und sanitären Einrichtungen, zu hochwertigen Gesundheitssystemen, zu hochwertiger Bildung, zu sozialem Schutz und zur Erhaltung der Umwelt Vorrang eingeräumt werden sollte;
32. hält es für wesentlich, menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, die sozialen Rechte zu stärken, den sozialen und den Arbeitnehmerdialog zu verbessern, Kinder- und Zwangsarbeit zu beseitigen und die Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen am Arbeitsplatz zu verbessern;
33. hebt mit Nachdruck die wichtige Rolle von funktionierenden staatlichen Institutionen, Behörden und Infrastrukturen hervor und ist der Auffassung, dass ein Fehlen dieser Strukturen ein wesentliches Hindernis für Entwicklung, Fortschritt und Frieden darstellen kann; betont, dass Sicherheit, Stabilität und letztlich Wohlstand und nachhaltige Entwicklung in den betroffenen Regionen nur dann erreicht werden können, wenn eine umfassende Strategie verfolgt wird; betont, wie wichtig demokratische Reformen, eine gute Regierungsführung und die Schaffung geordneter Staatlichkeit für eine nachhaltige Entwicklung sind; hebt hervor, dass die Förderung der Rechtsstaatlichkeit, die Bekämpfung der Korruption und die Unterstützung des Zugangs zur Justiz erheblich dazu beitragen würden, grundlegende Bürgerrechte auf beiden Kontinenten zu verwirklichen;
34. hebt hervor, dass sich viele Länder – auch wenn einige von ihnen weiterhin mit Korruption und dem Fehlen einer verantwortungsvollen Staatsführung sowie fehlenden sozialen und politischen Freiheiten zu kämpfen haben – auf dem Weg hin zu Reformen und Demokratie befinden; weist erneut darauf hin, dass im Übergang befindliche Länder ganz besonders gefährdet sind und auf die Unterstützung der EU zählen können sollten, wenn sie diese anfordern; fordert daher, dass diese Länder eine gut koordinierte Unterstützung und Hilfe beim Aufbau widerstandsfähigerer Staaten und Gesellschaften erhalten, um ihr Streben nach einem positiven Wandel, den sich die Völker dieser Länder erhoffen, aufrechtzuerhalten und zu fördern; schlägt vor, dass der Vizepräsident der Kommission/Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) spezielle Ad-hoc-Kontaktgruppen einrichtet, um die EU‑weite Unterstützung einzelner im Übergang befindlicher Länder zu straffen und zu erleichtern; ist der Meinung, dass mehr Anstrengungen unternommen werden sollten, um inklusive politische Mehrparteiensysteme und eine rechenschaftspflichtige, demokratische Regierungsführung in Afrika, insbesondere in fragilen Staaten, zu fördern, indem Arbeitsgruppen zwischen Bürgern und der Regierung und die parlamentarische Kontrolle – auch durch den Einsatz von Technologieplattformen – erleichtert werden, um die Beiträge der Bürger zu politischen Themen zu sammeln und bewährte Verfahren durch den Austausch unter Gleichgesinnten zu fördern, um so die Rechenschaftspflicht und Reaktionsfähigkeit der Regierung zu verbessern, was von grundlegender Bedeutung für die Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung, die Bewältigung globaler Herausforderungen und die Verringerung des Risikos einer zunehmenden Instabilität ist;
35. hebt hervor, wie wichtig die Unterstützung freier, fairer und wettbewerbsfähiger Wahlen und glaubwürdiger Wahlverfahren ist; unterstützt die Koordinierung zwischen der EU und der AU in Bezug auf Wahlbeobachtungsmissionen und die Unterstützung bei der Verbesserung der Fähigkeit der AU, langfristige Wahlbeobachtungen durchzuführen und sie mit internationalen Standards in Einklang zu bringen, sowie die bilaterale Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ländern und ihren Zivilgesellschaften, um inklusive, transparente und glaubwürdige Wahlen in Afrika durchzuführen; weist daher auf die zahlreichen Wahlbeobachtungsmissionen der EU hin, die vom Parlament entschieden unterstützt werden; fordert die EU, die europäischen nichtstaatlichen Organisationen, politische Parteien und die Zivilgesellschaft auf, eng mit ihren afrikanischen Kolleginnen und Kollegen, einschließlich öffentlicher Bediensteter, zusammenzuarbeiten, um durch die Entwicklung von themenbezogenen politischen Strategien einen substanziellen politischen Dialog zu schaffen, bewährte Verfahren einer demokratischen Regierungsführung zu fördern und die Repräsentation und Inklusion marginalisierter Bevölkerungsgruppen zu erhöhen sowie eine sinnvolle Beteiligung der Zivilgesellschaft und der Bürger auf allen Ebenen des öffentlichen Lebens zu fördern;
36. begrüßt die Anstrengungen, eigene afrikanische Mechanismen und Regelungen zum Schutz der Menschenrechte, wie die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker und ihre Protokolle, die Afrikanische Charta für Demokratie, Wahlen und Staatsführung, die Afrikanische Kommission für die Menschenrechte und Rechte der Völker und den Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker zu stärken; würdigt die Tatsache, dass solche Mechanismen und Regelungen den afrikanischen Partnern weiterhin dabei helfen, ihre eigenen Menschenrechtsinstrumente und -mechanismen an die international anerkannten Prinzipien, Gesetze und Standards anzupassen;
37. weist erneut darauf hin, dass der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) für die Bekämpfung von Straflosigkeit und die Aufrechterhaltung von Werten wie Frieden, Sicherheit, Gleichheit, Fairness, Gerechtigkeit und Entschädigung von großer Bedeutung ist; fordert die EU und die Staaten Afrikas auf, das Römische Statut und den Internationalen Strafgerichtshof weiterhin zu unterstützen; fordert alle afrikanischen Staaten, die das Römische Statut noch nicht unterzeichnet und ratifiziert haben, auf, dies zu tun;
38. hebt hervor, wie wichtig es ist, dem Kindeswohl Vorrang einzuräumen und das Recht auf eine friedliche Kindheit und Wohlergehen für alle Kinder zu fördern; fordert, dass den schwierigen und marginalisierten Bedingungen von Kindern, insbesondere in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara und in einer Reihe anderer Gebiete, in denen Konflikte oder extreme Armut herrschen, dringende Aufmerksamkeit gewidmet wird, da ihnen allzu oft ihre Grundrechte verweigert werden, wie z. B. der Zugang zu Bildung, grundlegender medizinischer Versorgung und ganz allgemein das Recht auf eine Kindheit; fordert daher die vollständige Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes;
39. weist darauf hin, dass sich die afrikanische Bevölkerung in den letzten 30 Jahren verdoppelt hat und dass sich dieses starke Bevölkerungswachstum in den kommenden Jahrzehnten fortsetzen dürfte; betont daher, wie wichtig es ist, eine gemeinsame AU-EU-Strategie zu entwickeln, die Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt der Partnerschaft stellt und die die Schlussfolgerungen des Jugendgipfels von 2017 berücksichtigt;
40. betont, dass der beste Weg, die Gestaltungs- und Entscheidungsmacht junger Menschen zu stärken, darin liegt, Möglichkeiten der Weiterentwicklung zu schaffen und zu fördern, insbesondere indem Arbeitsplätze geschaffen und Möglichkeiten unternehmerischer Initiative gefördert werden sowie Chancen zur demokratischen Teilhabe und Beteiligung an Entscheidungsprozessen geboten werden; ist der Ansicht, dass mit dieser Strategie insbesondere die Möglichkeiten des Austauschs und der Freiwilligentätigkeit für junge Menschen gestärkt werden sollten, wobei die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung im Rahmen aller vorgeschlagenen Kontakte und Projekte Priorität haben sollten;
41. fordert die Institutionen der EU und der AU auf, Praktikumsmöglichkeiten für junge Europäer in den Ländern der AU und für junge Afrikaner in der EU zu schaffen, um sie in den jeweiligen Integrationsprozessen zu schulen;
42. fordert die EU auf, den allgemeinen Zugang aller jungen Menschen in all ihrer Vielfalt, einschließlich heranwachsender Mädchen und Mädchen mit Behinderungen und auch im Umfeld von Konflikten und humanitären Hilfsleistungen, zu jugendgerechten Gesundheitsleistungen, darunter Leistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und HIV, zu fördern, die angemessen, zugänglich, erschwinglich und bedarfsorientiert sind;
43. weist darauf hin, dass es in einigen afrikanischen Staaten keine zuverlässigen Personenstandsregister gibt, was dazu führt, dass viele ihrer Bürger vor dem Gesetz nicht existieren und ihnen die Bürgerrechte, die Möglichkeit demokratischer Teilhabe und das Wahlrecht vorenthalten werden; betont, dass dies zu einem Fehlen an zuverlässigen und aussagekräftigen Bevölkerungsstatistiken führt;
44. betont, dass es wichtig ist, in konkrete EU-Initiativen zu investieren, deren Ziel es ist, die afrikanischen nationalen Personenstandsregister auszubauen, und sicherzustellen, dass diese Register zugänglich und vertraulich sind und die afrikanischen Regierungen dabei unterstützen, in sichere und innovative Technologielösungen zu investieren, um die Geburtenregistrierung in Übereinstimmung mit der Zielvorgabe 16.9 der Nachhaltigkeitsziele zu erleichtern;
45. ist der Ansicht, dass der Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frauen und Mädchen Vorrang eingeräumt werden muss und sie in alle Dimensionen der Partnerschaft einbezogen werden müssen; fordert die Amtskollegen daher auf, die Rolle der Frauen und ihren Beitrag zur Wirtschaft und Gesellschaft aktiv zu unterstützen und ihre Bürgerrechte und gesetzlichen Rechte wie das Recht auf Eigentum und das Recht auf Teilhabe an verschiedenen Wirtschafts- und Politikbereichen anzuerkennen; begrüßt die zunehmende politische Vertretung von Frauen in einigen afrikanischen Ländern; stellt jedoch fest, dass Frauen in einigen anderen Staaten des afrikanischen Kontinents weiterhin unterrepräsentiert sind; betont, dass die Achtung und vollständige Verwirklichung der Menschenrechte von Frauen die Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft darstellen; ist daher der Auffassung, dass diese Grundrechte und grundlegenden Ziele erreicht werden müssen, um eine wirklich demokratische Gesellschaft aufzubauen;
46. fordert, dass der kürzlich ins Leben gerufene GAP III die Bemühungen insbesondere um die Beseitigung der geschlechtsspezifischen Gewalt, der Verstümmelung weiblicher Genitalien und der Zwangsheirat verstärkt; fordert die Kommission auf, für Synergien zwischen der Partnerschaft zwischen der EU und Afrika und dem GAP III zu sorgen, um die Gleichstellung der Geschlechter zu verwirklichen; fordert, dass im Rahmen der Partnerschaft EU-Afrika ein Schwerpunkt auf die Teilhabe von Frauen an Entscheidungsprozessen gelegt wird; schlägt vor, einen gemeinsamen Fahrplan vorzulegen, der die Ziele enthält, die mit Blick auf die Rechte von Frauen verwirklicht werden sollen;
47. betont, dass insbesondere eine umfassende Sexualerziehung ein wesentliches Element ist, um die Geschlechtergleichstellung zu verbessern, schädliche Geschlechternormen zu verändern und sexuelle, geschlechtsbezogene Gewalt bzw. häusliche Gewalt sowie ungewollte Schwangerschaften und HIV-Infektionen zu verhindern;
48. betont, dass der Zugang zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten sowie deren Achtung ein wesentlicher Bestandteil der Partnerschaft zwischen der EU und Afrika sind; weist auf die dringende Notwendigkeit hin, sich mit der Tatsache auseinanderzusetzen, dass die Folgen der COVID-19-Krise den Zugang zu Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit sowie zu entsprechender Aufklärung weiter eingeschränkt und das Problem der Diskriminierung von und Gewalt gegen Frauen und Mädchen verschärft haben; fordert die Kommission auf, der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten in der neuen EU-Afrika-Partnerschaft eine vorrangige Stellung einzuräumen und sich zur Förderung, zum Schutz und zur Sicherstellung des Rechts jeder einzelnen Person zu verpflichten, die vollständige Kontrolle über Angelegenheiten zu haben, die ihre Sexualität sowie ihre sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte betreffen, und darüber frei und verantwortlich ohne Diskriminierung, Zwang oder Gewalt zu entscheiden;
49. stellt fest, dass Menschen mit Behinderungen immer noch Opfer mehrfacher Diskriminierung sind; fordert, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Afrika in der gesamten Strategie und in allen eingesetzten Finanzinstrumenten durchgängig berücksichtigt werden, und fordert ihre aktive Teilhabe an der Gesellschaft und ihre systematische Einbeziehung in die Ausarbeitung und Umsetzung von Strategien zur Förderung ihrer Inklusion, insbesondere im Hinblick auf Bildung, Unternehmertum und digitalen Wandel; ist der Ansicht, dass dies nur durch die sinnvolle Einbeziehung von Organisationen der Zivilgesellschaft, einschließlich Organisationen von Menschen mit Behinderungen, erreicht werden kann;
50. ist beunruhigt über die anhaltende Gewalt gegen und Diskriminierung von LGBTI‑Personen, insbesondere was ihren Zugang zur Gesundheitsversorgung betrifft, und fordert beide Kontinente auf, ihre Anstrengungen zum Schutz der Rechte dieser Menschen zu verstärken;
51. erinnert an die entscheidende Rolle, die der Zivilgesellschaft, einschließlich lokaler nichtstaatlicher Organisationen, und der freien Meinungsäußerung bei der Sicherstellung des reibungslosen Funktionierens von Demokratien zukommt; weist erneut darauf hin, dass die vielfältigen Rollen und Beiträge zivilgesellschaftlicher Organisationen anerkannt und gefördert werden müssen; fordert beide Kontinente auf, einen Rahmen sicherzustellen, innerhalb dessen sich Organisationen der Zivilgesellschaft an der Gestaltung und Evaluierung von Maßnahmen auf verschiedenen Entscheidungsebenen beteiligen können;
52. betont, wie wichtig eine freie und dynamische Medien- und Pressebranche ist, und weist darauf hin, dass diese von entscheidender Bedeutung für die Sicherstellung einer gut informierten Öffentlichkeit, die ihre eigenen Prioritäten definieren kann, und für die Stärkung der Resilienz gegenüber Falschnachrichten ist; spricht sich dafür aus, dass Afrika seine Anstrengungen zur Sicherstellung der Medienfreiheit und zur Unterstützung von Journalisten fortsetzt, und hebt hervor, welch wichtige Rolle eine freie Presse im Kampf gegen Korruption und im Hinblick auf die Überwachung und Rechenschaftspflicht öffentlicher Behörden spielt;
53. erinnert daran, dass Gesundheit eine notwendige Voraussetzung für die menschliche Entwicklung ist und dass das Recht auf Gesundheit ein Grundrecht ist; betont, dass die Multidimensionalität von Gesundheit umfassend berücksichtigt werden sollte; betont die Bedeutung einer sicheren Umgebung für den Schutz der menschlichen Gesundheit und dass das Konzept „Eine Gesundheit“ in der künftigen Partnerschaft durchgängig berücksichtigt werden sollte;
54. betont, dass eine echte Partnerschaft im Gesundheitsbereich aufgebaut werden muss, in deren Rahmen die Gesundheitssysteme gestärkt werden, indem die Rolle von Gemeinschaften aufgewertet wird; hebt hervor, dass der Aufbau der Kapazitäten der Länder die Grundlage für die Förderung des universellen Zugangs zu angemessener, zugänglicher und erschwinglicher Gesundheitsversorgung für alle sein muss, indem die öffentliche Bereitstellung von Dienstleistungen im Bereich des Gesundheitswesens gestärkt wird;
55. betont außerdem, dass der Schwerpunkt dieser Partnerschaft auf die globale Gesundheitsforschung und -entwicklung sowie auf die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika im Bereich der Gesundheitsforschung und -entwicklung gelegt werden sollte, um so gemeinsam die lokalen afrikanischen und europäischen Produktionskapazitäten für Gesundheitsprodukte und -ausrüstung sowie Medikamente zu stärken; fordert die EU zu diesem Zweck nachdrücklich auf, die afrikanischen Länder, insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder, bei der wirksamen Umsetzung der im Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) vorgesehenen Flexibilitätsregelungen für den Schutz des öffentlichen Gesundheitswesens, wie Zwangslizenzen und Paralleleinfuhren, zu unterstützen; unterstützt die Vernetzung afrikanischer und europäischer wissenschaftlicher Gemeinschaften und den Austausch von Wissen und Erfahrung und betont, dass gegen gefälschte Medikamente vorgegangen werden muss;
56. betont, dass der Zugang zu Wasserversorgung, Sanitär- und Hygieneeinrichtungen eine entscheidende Voraussetzung für sämtliche Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und zur Bekämpfung der Übertragung von Krankheiten ist und ein wesentliches Element der Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika sein sollte; besteht darauf, dass die Bemühungen im Bereich der Wasserbewirtschaftung und ‑verwaltung, des Aufbaus von Infrastruktur sowie der Förderung von Hygiene und diesbezüglicher Schulungen verstärkt werden müssen; fordert gezielte Verbesserungen des Zugangs zu diesen Dienstleistungen, insbesondere für die schutzbedürftigsten und von Diskriminierung betroffene Bevölkerungsgruppen;
57. betont die gesundheitlichen Vorteile, die die Aufrechterhaltung von Routineimpfungen für Kinder mit sich bringt, und fordert, dass Impfprogramme weiter ausgebaut werden; betont, dass die durch COVID-19 ausgelöste Krise gezeigt hat, wie wichtig es ist, dass der Zugang zu Impfungen und medizinischer Behandlung sichergestellt ist, und fordert eine enge Zusammenarbeit beider Kontinente, damit dafür gesorgt ist, dass alle Menschen Zugang zu ihnen haben;
58. ist besorgt über die Zunahme und die Verflechtung von Krisen aller Art, seien es Gesundheits-, Nahrungsmittel-, Umwelt- oder Sicherheitskrisen, die sich mit dem Klimawandel und dem Verlust an biologischer Vielfalt voraussichtlich verschärfen werden, und weist daher darauf hin, wie wichtig es ist, die Widerstandsfähigkeit von Menschen und Ökosystemen sowie die bereichsübergreifende Krisenprävention, -vorsorge, -überwachung, -bewältigung sowie die Reaktionskapazitäten in der künftigen Strategie und der kombinierten Strategie für künftige Reaktionen auf globale Pandemien umfassend zu stärken; fordert, dass verstärkt über Sozialschutzmodelle, ein bedingungsloses Grundeinkommen und die Formalisierung der informellen Wirtschaft nachgedacht wird; betont, wie wichtig die Förderung menschenwürdiger Arbeit und des sozialen Dialogs ist; regt an, den Zugang zu Bildung, Ausbildung und Beschäftigung in fragilen Situationen, Krisen und anhaltenden Krisen zu unterstützen, da diese Faktoren entscheidend für Stabilität und für die Sicherung der Existenzgrundlage sind;
59. weist darauf hin, dass inklusive, zugängliche und hochwertige Bildung ein Grundrecht und eine wesentliche Voraussetzung für den Schutz von Kindern und insbesondere die Stärkung der Rolle von Mädchen, auch in Notsituationen, ist;
60. weist darauf hin, dass Afrika weltweit eine der größten jungen Bevölkerungsgruppen besitzt, was im Bereich der Bildung eine große Herausforderung, aber hinsichtlich der künftigen Entwicklung des Kontinents auch ein großes Potenzial darstellt; erinnert an die Bedeutung von Bildung bei der Gestaltung der Rolle der Bürger in der Gesellschaft und bei der Förderung von nachhaltigem Wirtschaftswachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen; betont, dass Analphabetismus und ein Mangel an hochwertiger Bildung und ausgebildeten Fachkräften ein Hindernis für eine nachhaltige Entwicklung darstellen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass Bildung für alle ein bereichsübergreifendes und ganzheitliches Thema ist, das alle Aspekte der Ziele für nachhaltige Entwicklung betrifft; weist auf die Bedeutung des Ziels 4.1 der Ziele für nachhaltige Entwicklung hin, wonach alle Mädchen und Jungen kostenlos eine vollständige hochwertige Grund- und Sekundarschulbildung von 12 Jahren abschließen sollen;
61. ist der Ansicht, dass Bildung eine Priorität der Entwicklungshilfe, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern, und eine tragende Säule der Partnerschaft Afrika-EU sein sollte; fordert, dass die Ausbildung von Lehrkräften und die Stärkung der Bildungsstrukturen – vor allem in fragilen und von Konflikten betroffenen Ländern – im Rahmen der neuen Partnerschaft als vorrangiges Ziel behandelt wird; fordert, dass insbesondere in ländlichen Gebieten gegen Schulabbruch vorgegangen wird, indem vor allem für angemessene Schulkantinen und Hygienestandards gesorgt wird; setzt sich für die Förderung der beruflichen Bildung ein; fordert die Staaten auf, massiv in Infrastruktur und in die Digitalisierung zu investieren, damit möglichst viele Kinder aus ländlichen und städtischen Gebieten in das Schulsystem integriert werden können;
62. betont die Notwendigkeit, Barrieren zu beseitigen, die Mädchen beim Zugang zu hochwertiger, sicherer und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung auf allen Ebenen und in allen Kontexten, einschließlich in Konfliktsituationen und humanitären Notsituationen, entgegenstehen; betont, dass „inklusive“ Bildung bedeutet, dass das Recht aller Kinder auf gleichberechtigten Zugang zu Bildung ungeachtet des Geschlechts, des sozioökonomischen Status, des kulturellen Hintergrunds und der Religion uneingeschränkt geachtet wird, wobei marginalisierte Gemeinschaften und Kinder mit Behinderungen besonders zu berücksichtigen sind;
63. betont, dass Bildung, Kompetenzentwicklung und Beschäftigung stärker miteinander verknüpft werden müssen, um die uneingeschränkte Teilhabe junger Menschen am Arbeitsmarkt zu ermöglichen, insbesondere durch die durchgängige Berücksichtigung digitaler und grüner Kompetenzen in den Lehrplänen von Schulen; hebt hervor, dass hochwertige technische und berufliche Aus- und Weiterbildung eine wesentliche Rolle für die Beschäftigung junger Menschen spielt und gefördert werden sollte; ruft dazu auf, den Dialog mit der Privatwirtschaft zu stärken, um die berufliche Bildung auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts auszurichten;
64. fordert die Vernetzung afrikanischer und europäischer Universitäten und die Beschleunigung des Wissensaustauschs; fordert eine größere wechselseitige Mobilität zwischen Nord und Süd in den Bereichen Berufsausbildung, Stipendien und akademische Austauschprogramme für junge Menschen in Afrika und der EU, z. B. im Rahmen der Programme Erasmus und Erasmus für Jungunternehmer, mit dem Ziel, Jungunternehmer darin zu unterstützen, die notwendigen Fähigkeiten zur Führung eines Unternehmens zu erlangen;
65. drückt sein Bedauern darüber aus, dass die Dimension der auswärtigen Kulturpolitik und das vielversprechende Potenzial, das mit einer vertieften kulturellen Zusammenarbeit zwischen Europa und Afrika einhergeht, in der Mitteilung der Kommission vernachlässigt wurde; weist erneut darauf hin, wie wichtig der kulturelle Dialog zwischen Europa und Afrika ist, und vertritt die Auffassung, dass kulturelle Beziehungen und der interkulturelle Dialog zur Vertrauensbildung beitragen und ein Gefühl der Zusammengehörigkeit im Rahmen der Partnerschaft fördern können; fordert, dass sich die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Mitgliedstaaten, die EU‑Delegationen und die europäischen und lokalen Interessenträger sowie die Gemeinschaft der europäischen Kulturinstitute (EUNIC) miteinander abstimmen, um auf den Grundsätzen kultureller Beziehungen gemeinsame Projekte und Aktionen in Drittstaaten umzusetzen, deren Schwerpunkt darauf liegt, durch persönliche Kontakte wechselseitiges Vertrauen und Verständnis zwischen Europa und Afrika zu schaffen;
66. weist erneut darauf hin, dass durch kulturelle Zusammenarbeit innerhalb der EU und mit ihren Partnerländern eine globale Ordnung gefördert wird, die auf der Erhaltung des Friedens und der Bekämpfung von Extremismus und Radikalisierung durch einen interkulturellen und interreligiösen Dialog über Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Meinungsfreiheit, Menschenrechte und Grundwerte beruht;
67. betont, wie wichtig es ist, das kulturelle Erbe, die kulturelle Identität, die Geschichte und die Kunst Afrikas bekannter zu machen; fordert die Rückgabe von Kulturgütern an afrikanische Länder und die Schaffung von Voraussetzungen für die dauerhafte Rückgabe afrikanischen Kulturerbes an Afrika; fordert die EU und Afrika auf, eine „Erinnerungskultur“ aufzubauen, die es beiden Kontinenten ermöglicht, Überbleibsel der Kolonialherrschaft in ihren aktuellen Beziehungen zu identifizieren und über geeignete Maßnahmen zu verhandeln, um sie zu bekämpfen;
68. weist auf die große sprachliche Vielfalt des afrikanischen Kontinents hin; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, diese Vielfalt im Rahmen der künftigen Beziehungen zu bewahren; weist erneut darauf hin, dass eine enge Zusammenarbeit mit der UNESCO erforderlich ist, um die kulturelle und sprachliche Vielfalt zu bewahren und gemeinsame Grundlagen für die Zusammenarbeit zu finden;
Partner für nachhaltiges und inklusives Wachstum
69. betont, dass die Europäische Union wichtige wirtschaftliche Beziehungen zu afrikanischen Staaten unterhält und dass diese Beziehungen in Zukunft weiter ausgebaut werden sollten, damit sich ein positiver Wandel in der Region vollziehen und Resilienz aufgebaut werden kann; stellt fest, dass China seine Präsenz in Afrika verstärkt hat, während die EU-Mitgliedstaaten nur sehr punktuelles Interesse am Handel mit und an Investitionen in afrikanischen Staaten gezeigt haben, weswegen das Handelsvolumen zwischen der EU und den meisten afrikanischen Staaten weiterhin relativ gering ist; hebt hervor, dass die EU eine völlig neue Grundlage für ihre Wirtschaftspartnerschaft mit Afrika braucht, was bedeutet, dass eine neue Wirklichkeit geschaffen werden muss, in der die EU und Afrika eine für beide Seiten vorteilhafte und nachhaltige Partnerschaft entwickeln, in deren Rahmen die Wirtschafts-, Geschäfts- und Handelsbeziehungen in Richtung Solidarität und Zusammenarbeit umgestaltet werden und ein fairer und ethischer Handel sichergestellt wird; betont, dass die Voraussetzung für diese Partnerschaft die Fortsetzung einer wesentlichen nachhaltigen Entwicklung in allen afrikanischen Staaten ist; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass Investitionen und gezielte Unterstützung bereitgestellt werden müssen und auf Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung geachtet werden muss;
70. bekräftigt seine Überzeugung, dass der ressourcenreiche Kontinent Afrika mit seinen dynamischen und sich entwickelnden Volkswirtschaften, die hohe Wachstumsraten aufweisen, einer wachsenden Mittelschicht und einer jungen und kreativen Bevölkerung ein Kontinent der Chancen ist, der bei zahlreichen Gelegenheiten bewiesen hat, dass wirtschaftlicher Fortschritt und Entwicklung möglich sind;
71. betont, dass es wichtig ist, alle strukturellen Gründe und externen Faktoren von Unsicherheit und Armut in Afrika zu berücksichtigen, indem die eigentlichen Ursachen von Konflikten, von Hunger, des Klimawandels, von Ungleichheiten, des Mangel an grundlegenden Dienstleistungen und ungeeigneten Agrarmodelle angegangen und politische und inklusive Lösungen von Konflikten gefördert werden und ein umfassender Ansatz umgesetzt wird, dessen Schwerpunkt auf der Linderung des Leids des schutzbedürftigsten Teils der Bevölkerung liegt;
72. verweist darauf, wie wichtig der Ausbau der inländischen Produktions- und Fertigungskapazitäten ist, da dies dazu beitragen könnte, die Abhängigkeit von ausländischen Einfuhren zu reduzieren; betont, dass Afrika einen industriellen und infrastrukturellen Wandel benötigt, der nur durch große nachhaltige Investitionen möglich ist, wobei öffentlich-private Betriebsformen eine tragfähige Option zur Förderung von Entwicklung darstellen; stellt fest, dass aus dem Europäische Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) Investitionen finanziert werden sollten, mit denen eine inklusive und nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung auf der Grundlage von Barrierefreiheit und universellem Design für alle gefördert werden, wobei die entsprechenden Defizite in den am wenigsten entwickelten Ländern eingeräumt werden sollten;
73. betont, dass privatwirtschaftliche Investitionen von Vorteil für den lokalen Markt und die lokale Bevölkerung sein sollten und auf diejenigen abzielen sollten, die nur geringen Zugang zu Finanzierung haben, so dass für die finanzielle Inklusion von Randgruppen gesorgt wird, z. B. durch Direktinvestitionen in lokale Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und sozialwirtschaftliche Geschäftsmodelle, insbesondere Familienunternehmen;
74. fordert solide Überwachungs- und Bewertungsmechanismen, um die Einhaltung dieser Ziele sicherzustellen; betont, dass die Stärkung der Zivilgesellschaft und damit die Einbeziehung eines Sozialpartners in die Investitionsstrukturen einen wesentlichen Aspekt der bestehenden EU-Politik gegenüber den afrikanischen Staaten und der Zusammenarbeit mit ihnen ist;
75. weist auf die Ergebnisse des jüngsten Berichts zur Bewertung des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) hin, demzufolge es keine Belege für das Entwicklungspotenzial und die Additionalität von Mischfinanzierungsmechanismen oder eine auf sie zurückzuführende Steigerung der Eigenverantwortung der Länder gibt;
76. begrüßt die G20-Afrika-Partnerschaft, die 2017 mit dem Ziel ins Leben gerufen wurde, private Investitionen in Afrika, einschließlich Investitionen in die Infrastruktur, zu fördern, und hält sie für eine geeignete Plattform, um umfassende, koordinierte und länderspezifische Reformagenden voranzutreiben; begrüßt es, dass der Initiative bisher zwölf Länder beigetreten sind;
77. weist darauf hin, dass der regionalen Integration auf dem afrikanischen Kontinent im Rahmen des Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika Priorität eingeräumt werden sollte; fordert die Union auf, ihre Unterstützung für afrikanische Integrationsstrategien zu verstärken und bei ihrer Umsetzung Kohärenz zwischen der kontinentalen, regionalen und nationalen Ebene sicherzustellen;
78. fordert die Kommission auf, Afrika bei seinen Bestrebungen hinsichtlich einer kontinentalen Freihandelszone zu unterstützen; begrüßt die Gründung der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone (CFTA) und unterstreicht ihr enormes Potenzial als Instrument zur Förderung des innerafrikanischen Handels und der regionalen Integration sowie zur Verbesserung des Zugangs Afrikas zu den globalen Märkten; betont, dass die CFTA eine Integration ermöglichen sollte, die allen afrikanischen Bevölkerungsgruppen, auch den am stärksten ausgegrenzten Gruppen, zugutekommt; weist erneut darauf hin, dass es Entwicklungsunterschiede zwischen den afrikanischen Ländern gibt, die berücksichtigt werden müssen, damit die Ungleichheiten nicht noch weiter verschärft werden; vertritt die Auffassung, dass die EU bei ihrer Unterstützung für die CFTA den Schwerpunkt auf die Entwicklung regulativer Rahmenbedingungen legen sollte, um einen Abbau von Sozial- und Umweltstandards zu verhindern; ist der Ansicht, dass die CFTA und die laufenden regionalen Integrationsbemühungen eine gute Möglichkeit bieten, das internationale Investitionssystem so neu auszurichten, dass es Verantwortlichkeit, Gerechtigkeit und eine nachhaltige Entwicklung begünstigt;
79. betont, dass innerhalb Afrikas Wertschöpfungsketten aufgebaut und diversifiziert werden müssen, damit in den afrikanischen Staaten selbst ein höherer Mehrwert erzielt wird; betont, dass im Interesse der Entwicklung der regionalen Wertschöpfungskette technische Unterstützung bei der Zusammenarbeit an den Grenzen und bei anderen technischen Fragen geleistet werden muss; stellt fest, dass aufgrund der Erhebung von Zöllen und des Vorhandenseins sonstiger Hindernisse sowie einer schlechten Infrastruktur und hoher Transaktionskosten nach wie vor erhebliche Hemmnisse für solche Handelsbeziehungen bestehen; weist deshalb darauf hin, dass erhebliche Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur erforderlich sind, um den innerafrikanischen Handel zu erleichtern;
80. betont, dass die EU und die Afrikanische Union ein gemeinsames Interesse an einem stabilen und regelbasierten multilateralen Handelssystem haben, in dessen Mittelpunkt die Welthandelsorganisation (WTO) steht;
81. weist darauf hin, dass eine der größten Herausforderungen für die Entwicklungsländer darin besteht, durch wirtschaftliche Diversifizierung in der globalen Wertschöpfungskette aufzusteigen; fordert die EU auf, von einer Handelspolitik abzusehen, mit der den afrikanischen Ländern die Erhebung von Ausfuhrsteuern auf Rohstoffe – sofern diese mit den Regeln der WTO vereinbar sind – generell verboten wird;
82. erinnert daran, dass ein freier und fairer Handel mit dem afrikanischen Kontinent der Schlüssel zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung und zur Verringerung von Armut ist; fordert die Kommission auf, die Zivilgesellschaft auf allen Ebenen des politischen Dialogs mit einzubeziehen, insbesondere bei der Vorbereitung, Überwachung und Bewertung von Handelsabkommen; betont, dass Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) und das Allgemeine Präferenzsystem (APS) wichtige Instrumente im Rahmen der Handelsbeziehungen zwischen der EU und Afrika sind; fordert die Kommission jedoch mit Nachdruck auf, abweichende Sichtweisen zu WPA anzuerkennen und konkrete Lösungen zu finden, um auf die Anliegen der afrikanischen Länder zu reagieren, insbesondere im Hinblick auf die von ihnen verfolgte Priorität, regionale Wertschöpfungsketten aufzubauen und den innerafrikanischen Handel zu fördern; bekräftigt seine Forderung nach einer eingehenden Analyse der Auswirkungen von WPA;
83. fordert, dass systematisch verbindliche und durchsetzbare Mechanismen für die Umsetzung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung in den Bereichen Menschenrechte sowie Arbeits- und Umweltstandards in alle derzeit ausgehandelten und künftigen WPA aufgenommen werden, und betont zugleich, dass die Abkommen mit entwicklungspolitischen Vorgaben und den Zielen für nachhaltige Entwicklung im Einklang stehen müssen, insbesondere was ihre Auswirkungen im Hinblick auf die Entwaldung, den Klimawandel und den Verlust an biologischer Vielfalt anbelangt;
84. stellt fest, dass afrikanische Länder zwar mehr als 50 % der Begünstigten des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) ausmachen, aber nur knapp 5 % der Einfuhren der EU im Rahmen des APS auf sie zurückgehen; ersucht die Kommission, die Wirtschaftsakteure in den Empfängerländern unter anderem bei der Einhaltung der Ursprungsregeln und bei der Überwindung technischer Hemmnisse zu unterstützen; bedauert, dass das APS bisher nicht zur wirtschaftlichen Diversifizierung der afrikanischen Empfängerländer beigetragen hat; bekräftigt seine Forderung an die Kommission, eine Erweiterung der Liste der Erzeugnisse, die unter die APS-Verordnung fallen, in Erwägung zu ziehen;
85. fordert die Kommission angesichts des nachweislich wachsenden Risikos der Verbreitung von Zoonoseerregern in Afrika auf, durch regulatorische Zusammenarbeit und Dialog in afrikanischen Ländern strengere Normen bei den Maßnahmen im Bereich des Gesundheits- und Pflanzenschutzes sowie beim Tierschutz zu fördern;
86. weist darauf hin, dass private Investitionen und öffentlich-private Partnerschaften für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und für die Entwicklung der lokalen Privatwirtschaft unerlässlich sind und mit den Menschenrechten, den Standards für menschenwürdige Arbeit und den Umweltstandards sowie den internationalen Klimazielen und dem ökologischen Wandel vereinbar sein müssen sowie vorrangig auf den Finanzierungsbedarf von Kleinstunternehmen und KMU ausgerichtet sein sollten; begrüßt in diesem Zusammenhang die Bemühungen der Kommission, die Allianz Afrika-Europa zu einem zentralen Pfeiler der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Kontinenten zu machen;
87. stellt fest, dass KMU und Familienunternehmen eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der lokalen Wirtschaft spielen; weist darauf hin, dass KMU entscheidend zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen und 95 % der Unternehmen in Afrika ausmachen; ist der Ansicht, dass im Rahmen der Strategie dem Unternehmertum und dem Zugang zu Finanzmitteln Vorrang eingeräumt und gleichzeitig ein verlässliches Geschäftsumfeld geschaffen werden sollte; ist außerdem der Ansicht, dass es für die Erholung nach der COVID-19-Pandemie von entscheidender Bedeutung sein wird, dass die Privatwirtschaft vor Ort Unterstützung erfährt; verweist auf die Möglichkeiten, die die Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME) der EU im Bereich einer Förderung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und von Joint Ventures mit afrikanischen Unternehmen bietet, wodurch außerdem nicht nur die Sichtbarkeit von Geschäftsmöglichkeiten erhöht, sondern durch Wissenstransfer auch der dringend benötigten Zugang zu Finanzmitteln und Technologie unterstützt wird;
88. betont, dass eine Partnerschaft Afrika-EU im Bereich der Privatwirtschaft strenge Bestimmungen über eine verantwortungsvolle Finanzierung umfassen sollte; weist darauf hin, dass noch erhebliche Fortschritte dabei erzielt werden müssen, Fehlverhalten von Unternehmen zu verhindern, und betont daher, dass im Rahmen der Partnerschaft EU‑Afrika eindeutig festgeschrieben werden sollte, dass der Sicherstellung der Einhaltung der Grundsätze der sozialen Verantwortung von Unternehmen, der Menschenrechte und der Sorgfaltspflicht im Umweltbereich hohe Priorität zukommt;
89. betont, dass europäische Unternehmen für ihre Lieferketten verantwortlich sind; fordert die Kommission auf, einen ehrgeizigen Gesetzgebungsvorschlag über obligatorische Sorgfaltspflichten von EU-Unternehmen in Bezug auf Menschenrechte, soziale Rechte und die Umwelt vorzulegen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, bei der Ausarbeitung solcher Vorschläge sicherzustellen, dass sie für die gesamte Lieferkette gelten, den OECD-Leitlinien zur sozialen Verantwortung und zu den Menschenrechten im Handel entsprechen und mit der WTO vereinbar sind und dass eine sorgfältige Prüfung dieser Vorschläge ihre Zweckmäßigkeit und ihre Geltung für alle Marktteilnehmer, auch für KMU, belegt und dass sie Bestimmungen enthalten, kraft derer geschädigte Parteien Zugang zur Justiz erhalten können;
90. betont, dass Privatinvestitionen zusätzlich und nicht anstelle der Verpflichtung der Industrieländer, 0,7 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) für die öffentliche Entwicklungshilfe bereitzustellen, erfolgen sollten, wobei 0,15–0,2 % des BNE für die am wenigsten entwickelten Länder reserviert sind;
91. ist der Ansicht, dass die Strategie EU-Afrika auch Maßnahmen umfassen sollte, mit denen die afrikanischen Staaten dabei unterstützt werden, ihren Reichtum an Bodenschätzen in tatsächliche Fortschritte bei ihrer Entwicklung umzuwandeln, und fordert eine Überprüfung der Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen, auch im Hinblick auf die fragwürdige Ausbeutung Afrikas durch China und Russland; fordert die Kommission und die afrikanischen Partner der EU auf, die in der Verordnung zu Mineralien aus Konfliktgebieten[7] vorgesehenen Maßnahmen reibungslos umzusetzen und unverzüglich die Liste der Unternehmen von außerhalb der EU zu veröffentlichen, die die Anforderungen der Verordnung nicht erfüllen; betont die Stärken Europas (Transparenz, hohe Qualität von Waren und Dienstleistungen und demokratische Regierungen) und vertraut darauf, dass die Attraktivität dieser Grundwerte eine überzeugende Alternative zu autoritären Modellen darstellt;
92. stellt fest, dass die 2009 von den afrikanischen Staats- und Regierungschefs verabschiedete „Africa Mining Vision“ umgesetzt werden muss, damit eine transparente, gerechte und optimale Nutzung der mineralischen Bodenschätze sichergestellt wird;
93. weist darauf hin, dass der Abbau von Mineralien in der Wirtschaft zahlreicher afrikanischer Länder eine wichtige Rolle spielt und mit einer ungleichen wechselseitigen Abhängigkeit im Bereich von Rohstoffen im Verhältnis zu Europa zusammenhängt, die über die Bekämpfung illegaler Abflüsse von Steuern und Lizenzgebühren im mineralgewinnenden Sektor durch die Anwendung der Transparenzrichtlinie[8] und der Rechnungslegungsrichtlinie[9] der EU behoben werden sollte;
94. zeigt sich besorgt über die Zunahme der Verfahren zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten (ISDS), die insbesondere von europäischen Unternehmen gegen afrikanische Staaten angestrengt wurden; fordert Regierungen und Unternehmen in der EU auf, davon abzusehen, auf ISDS zurückzugreifen, und die zahlreichen ISDS‑Verfahren gegen afrikanische Länder einzustellen;
95. ist der Ansicht, dass diese Partnerschaft das Unternehmertum von Frauen und das Jungunternehmertum in ländlichen und städtischen Gebieten unterstützen sollte, und dass es dazu unerlässlich ist, einen gleichberechtigten Zugang zu wirtschaftlichen Ressourcen und Produktionsfaktoren wie Finanzdienstleistungen und Landrechten zu unterstützen; fordert, dass mit Hilfe von Plattformen, die Vernetzung, Erfahrungsaustausch und die Entwicklung gemeinsamer Projekte ermöglichen, Austauschbeziehungen zwischen afrikanischen und europäischen Unternehmerinnen entwickelt werden;
96. weist darauf hin, dass die Position von Frauen durch strikte Bestimmungen zu Gleichstellungsfragen und Handel in Handelsabkommen gestärkt werden kann; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Afrikanische Union bei der Umsetzung ihrer Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der Rolle der Frau zu unterstützen und Maßnahmen umzusetzen, die zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter in ihren Handelsabkommen mit den afrikanischen Ländern beitragen;
97. hebt die enormen Haushaltszwänge Afrikas bei der Bewältigung der sozioökonomischen Folgen der Pandemie hervor; weist darauf hin, dass einige afrikanische Länder mehr Geld für Schuldentilgung ausgeben als für Gesundheitsdienste; ist der Ansicht, dass die Erleichterung nicht tragbarer Schuldenlasten, die zu erheblichen Einbußen bei öffentlichen Dienstleistungen und Sozialmaßnahmen führen, eingehend geprüft werden sollte; nimmt die Ankündigung der G20 über ein zeitlich befristetes Moratorium für die Schuldenrückzahlung für die schwächsten Entwicklungsländer als einen ersten Schritt in die richtige Richtung zur Kenntnis; wiederholt seine Aufforderung an private Gläubiger, sich zu vergleichbaren Bedingungen an der Initiative zu beteiligen, und legt den G20, dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank sowie den multilateralen Entwicklungsbanken nahe, den Schuldenerlass weiter voranzutreiben und Möglichkeiten für die Aussetzung der Schuldendienstzahlungen weiter auszuloten; fordert allgemein, dass ein multilateraler Umschuldungsmechanismus geschaffen wird, um sowohl den Auswirkungen der Krise als auch dem Finanzierungsbedarf der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung Rechnung zu tragen. betont, wie wichtig es ist, Entschuldungsmaßnahmen mit einer zusätzlichen Mobilisierung öffentlicher Entwicklungshilfe zu verbinden, und dass der Finanzierung auf der Grundlage von Zuschüssen als Standardoption Vorrang eingeräumt werden muss, insbesondere für die am wenigsten entwickelten Länder;
98. betont, wie wichtig es ist, die afrikanischen Länder in ihrer Fähigkeit zu unterstützen, die Mobilisierung inländischer Ressourcen zu erhöhen, um die Investitionen in grundlegende öffentliche Dienste zu steigern; weist erneut darauf hin, dass der Wert illegaler Finanzströme jährlich doppelt so hoch ist wie die öffentliche Entwicklungshilfe, die die afrikanischen Länder erhalten und die sich insgesamt auf einen Betrag von etwa 50 Milliarden US-Dollar beläuft, was dramatische Auswirkungen auf die Entwicklung und Regierungsführung des Kontinents hat; fordert die EU auf, die afrikanischen Partner bei der Verbesserung der Regierungsführung, der Bekämpfung der Korruption, der Erhöhung der Transparenz ihrer Finanz- und Steuersysteme und der Schaffung angemessener Regulierungs- und Überwachungsmechanismen weiter zu unterstützen;
99. empfiehlt der EU und der AU, die bestehenden nationalen und internationalen Instrumente zur Korruptionsbekämpfung besser umzusetzen und durchzusetzen und dabei auf neue Technologien und digitale Dienste zurückzugreifen; fordert die EU auf, einen strengen Regelungsrahmen zur Bekämpfung der Korruption zu verabschieden;
Partner für einen Grünen Deal AU-EU
100. erinnert daran, dass afrikanische Länder und ihre Bevölkerungen besonders von den negativen Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind; weist darauf hin, dass laut Angaben des Forschungszentrums für Katastrophenepidemiologie (CRED) im Jahr 2019 fast 16,6 Millionen Afrikaner – 195 % mehr als 2018 – von extremen Wetterereignissen betroffen waren; betont, dass der Klima- und Umweltschutz im Einklang mit der Verpflichtung der EU zum Übereinkommen von Paris und zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt in den Mittelpunkt der Partnerschaft gestellt werden muss; erinnert daran, dass es gefordert hat, dass 45 % der Mittel des künftigen NDICI für diese Ziele bereitgestellt werden;
101. ist besorgt darüber, wie der Klimawandel die menschliche Entwicklung umkehren und die Entwicklungsaussichten der einkommensschwachen und fragilen afrikanischen Länder untergraben könnte, und betont, dass er ein Risikofaktor für Destabilisierung, Gewalt und Konflikte ist; hebt hervor, dass die EU den afrikanischen Ländern konkrete, vorhersehbare, rechenschaftspflichtige und langfristige finanzielle und technische Unterstützung bieten sollte, um deren Strategien zur Anpassung an den Klimawandel (d.h. Projekte mit einem Schwerpunkt auf nachhaltiger Landwirtschaft, ökosystembasierter Anpassung und nachhaltigen Städten) und zur Abmilderung seiner Folgen gleichermaßen zu stärken, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Katastrophenrisikovorsorge und auf benachteiligten Gemeinschaften liegen sollte;
102. hebt die entscheidende Rolle der Wasserdiplomatie hervor, da Wasser infolge des Klimawandels droht, zu einer zunehmend knappen Ressource zu werden; betont, dass es wichtig ist, eine wirksamere Klimadiplomatie zu entwickeln, damit die Verbindungen zwischen der Klimapolitik im In- und Ausland sowie auf internationaler Ebene gefördert werden;
103. fordert die EU auf, die afrikanischen Länder dabei zu unterstützen, ihre national festgelegten Beiträge im Rahmen des Übereinkommens von Paris und des Sendai-Rahmens umzusetzen und ehrgeiziger zu gestalten, indem sichergestellt wird, dass sie über angemessene Finanzmittel für Anpassung, Eindämmung, Verluste und Schäden sowie für ihre nationalen Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne verfügen; betont, dass eine solche Unterstützung nur wirksam ist, wenn die künftige EU-Afrika-Partnerschaft für einen Wandel auf den Grundsätzen der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortung (Common But Differentiated Responsibility, CBDR) und der Politikkohärenz für nachhaltige Entwicklung beruht und einen grünen Wandel gewährleistet, der gerecht und inklusiv ist;
104. betont, dass Strategien für die Klimaanpassung in den afrikanischen Ländern einen Paradigmenwechsel fördern sollten, hin zu Lösungen, die auf der Natur basieren; fordert die Förderung einer inklusiven Beteiligung von Interessenträgern unter anderem an der Entwicklung und Umsetzung von national festgelegten Beiträgen, nationalen Anpassungsplänen und nationalen Plänen für landwirtschaftliche Investitionen;
105. betont die einzigartige Perspektive und die Bedürfnisse der kleinen Inselentwicklungsländer (SIDS) in Bezug auf die Anpassung an den Klimawandel und die Abmilderung seiner Folgen;
106. besteht darüber hinaus darauf, dass die Klimamaßnahmen angesichts der spezifischen Auswirkungen, die der Klimawandel und die Zerstörung der Umwelt auf Frauen und Mädchen haben, eine Gleichstellungsdimension umfassen; fordert die afrikanischen und europäischen Partner auf, in der künftigen EU-Afrika-Partnerschaft deutlicher herauszustellen, welche Rolle Frauen bei der Heranführung ihrer Gemeinschaften an nachhaltigere Methoden und bei der Teilhabe an Entscheidungsprozessen über die Anpassung an den Klimawandel und die Abmilderung seiner Folgen einnehmen können;
107. fordert die rasche Einrichtung einer „Diplomatie des Grünen Deals “ mit der Einrichtung einer Task Force für eine externe Dimension des europäischen Grünen Deals, die Empfehlungen für einen Grünen Deal AU-EU abgeben sollte, in den im Rahmen eines viele Ebenen umfassenden Multi-Stakeholder-Konzepts lokale Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft eingebunden werden; vertritt die Auffassung, dass mit diesem Deal insbesondere die Annahme von verordnungsrechtlichen Rahmen unterstützt werden sollte, die den Übergang zu einer grünen Wirtschaft, die Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen in nachhaltigen Branchen ermöglichen;
108. unterstreicht die Bedeutung der regionalen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit durch technische Hilfe, Austausch von Informationen und bewährten Verfahren; betont, wie wichtig es ist, künftige Klima- und Katastrophenrisiken besser zu kommunizieren und den legalen Transfer klimafreundlicher Technologien zu fördern; fordert die EU in diesem Zusammenhang auf, sich für die Annahme einer Erklärung über die Rechte des geistigen Eigentums und den Klimawandel einzusetzen, die mit der Erklärung von Doha aus dem Jahr 2001 zum TRIPS-Übereinkommen und zur öffentlichen Gesundheit vergleichbar ist;
109. betont, dass nachhaltige Innovationsstrategien und -projekte, in deren Rahmen afrikanischen Staaten bahnbrechende Fortschritte („leapfrogging“) im Vergleich zu älteren und umweltschädlicheren Technologien mit dem spezifischen Ziel der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit gelingen, notwendig sind, und fordert in diesem Zusammenhang, eine Untersuchung darüber anzustellen, wie diese bahnbrechenden Fortschritte einen Beitrag zu diesen Zielen in den afrikanischen Staaten leisten können;
110. weist darauf hin, dass Afrika über eine außerordentliche biologische Vielfalt verfügt; bekundet seine tiefe Besorgnis über den Raubbau an natürlichen Ressourcen und die Auswirkungen, die ein Rückgang der biologischen Vielfalt auf das Resilienzvermögen hat; ist besonders besorgt über die zunehmend rasche Entwaldung in Afrika; weist darauf hin, dass die Zerstörung der afrikanischen Regenwälder einen irreversiblen Verlust an biologischer Vielfalt und Kohlenstoffbindungskapazität sowie des Lebensraums und der Lebensgewohnheiten der in den Wäldern lebenden indigenen Gemeinschaften bedeutet; weist darauf hin, dass Wälder erheblich dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen, die biologische Vielfalt zu schützen und Wüstenbildung und extreme Bodenerosion zu verhindern;
111. fordert, dass der Zusammenhang zwischen öffentlicher Gesundheit und biologischer Vielfalt im Einklang mit dem Konzept „Eine Gesundheit“ berücksichtigt wird; begrüßt die Ankündigung der Initiative „NaturAfrica“, mit der wildlebende Tier- und Pflanzenarten und die Ökosysteme geschützt werden sollen, sowie die Überarbeitung des Aktionsplans zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels; betont, dass die Initiative „NaturAfrica“ in Abstimmung mit allen Interessenträgern entwickelt werden sollte, unter besonderer Berücksichtigung der Rechte lokaler Gemeinschaften, indigener Bevölkerungsgruppen sowie von Frauen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Initiative die afrikanischen Regierungen und lokalen Bevölkerungsgruppen dabei unterstützen sollte, die wichtigsten Faktoren für den Verlust der biologischen Vielfalt und die Umweltzerstörung auf ganzheitliche und systematische Weise anzugehen, auch durch Unterstützung gut geführter Schutzgebietsnetze; fordert die EU und Afrika nachdrücklich auf, das Recht der indigenen Völker auf das gewohnheitsmäßige Eigentum und die Kontrolle über ihre Gebiete und natürlichen Ressourcen anzuerkennen und zu schützen, wie sie in der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker und im Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation formuliert sind, und den Grundsatz der freien, vorherigen und in Kenntnis der Sachlage erteilten Zustimmung zu beachten;
112. fordert die Zuweisung angemessener Mittel, um die Empfehlungen aus der Studie der Kommission aus dem Jahr 2015 zu einem strategischen Ansatz der EU für Naturschutz in Afrika („Larger than elephants: Inputs for an EU strategic approach to wildlife conservation in Africa“) und der Studie aus dem Jahr 2019 zum Zusammenhang zwischen Sicherheit und Wildtierschutz in Subsahara-Afrika („Study on the interaction between security and wildlife conservation in Sub-Saharan Africa“) umzusetzen;
113. ist der Ansicht, dass die Bemühungen um die Erhaltung, insbesondere der Wälder, der Wildfauna und der Meeres- und Küstenökosysteme, mithilfe von verordnungsrechtlichen Rahmen, ausreichenden Mitteln und wissenschaftlichen Daten verstärkt und durch Maßnahmen zur Wiederherstellung und Bewirtschaftung der Ökosysteme flankiert werden müssen; fordert die EU und Afrika auf, beim Abschluss eines ehrgeizigen globalen Übereinkommens auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt eine führende Rolle zu übernehmen;
114. weist darauf hin, dass Ozeane weltweit die größte Proteinquelle sind; weist darauf hin, dass auf einen verantwortungsvolleren Umgang mit den Weltmeeren hingearbeitet werden muss, unter anderem mit Blick auf die Entwicklung einer nachhaltigen Fischerei und Aquakultur und einer blauen Wirtschaft, da es sich hierbei um Antriebskräfte für Entwicklung handelt; betont, dass der Kampf gegen illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei Priorität haben muss, um die ökologischen Auswirkungen einzudämmen, für nachhaltige Fischbestände zu sorgen und das Einkommen der Fischer zu erhalten;
115. fordert die Kommission ausdrücklich auf, Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Industriefischerei zu überwachen, da diese nicht nur die Versorgung der lokalen Bevölkerung mit traditionellen Fischbeständen bedrohen, sondern auch das ökologische Gleichgewicht der Fischbestände beeinträchtigen können;
116. erinnert daran, dass Afrika die Region der Welt ist, die in geringstem Maße an das Stromnetz angebunden ist, und betont, dass der Zugang zu Energie auf dem afrikanischen Kontinent nicht einheitlich ist; stellt fest, dass der Zugang zu erschwinglicher, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie ein wesentliches Instrument für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung ist, auch in ländlichen Gebieten; setzt sich dafür ein, das Potenzial des afrikanischen Kontinents in Bezug auf die Gewinnung erneuerbarer Energien auszuschöpfen;
117. bestärkt daher die EU und die Mitgliedstaaten darin, die Zusammenarbeit mit den afrikanischen Partnern im Bereich Energie und Klima entsprechend den Zielen des Grünen Deals zu unterstützen und auszubauen; fordert die Kommission auf, einen ehrgeizigen Plan zur Umsetzung einer Partnerschaft für nachhaltige Energie vorzulegen; erinnert zu diesem Zweck daran, dass erneuerbare Energie und Energieeffizienz entscheidende Elemente sind, um die Unterschiede beim Zugang zu Energie auf dem afrikanischen Kontinent zu beseitigen und zugleich für die notwendige Verringerung der CO2-Emissionen zu sorgen; fordert die EU und die entsprechenden afrikanischen Länder auf, die Möglichkeiten für beiderseitig nutzbringende Energiepartnerschaften zur Erzeugung von Wasserstoff mithilfe von erneuerbaren Energiequellen auszuloten;
118. betont, wie wichtig es ist, Investitionen in eine kohlenstofffreie Wirtschaft zu lenken, indem erneuerbare Energiequellen erschlossen werden und der Technologietransfer erleichtert wird, einschließlich dezentraler Energieerzeugung, erneuerbarer Energie in kleinem Maßstab und Solarstromtechnologien, die den lokalen Energiebedarf decken, auch im Hinblick auf Infrastruktur und Konnektivität;
119. betont, dass die Urbanisierung des afrikanischen Kontinents eine Gelegenheit darstellt, die Stadtplanung zu überdenken und Lösungen für nachhaltige Städte einzuführen, und dass sie Gegenstand eines intensiveren Dialogs mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie der Zusammenarbeit und des Austauschs bewährter Verfahren zwischen den beiden Kontinenten sein sollte, insbesondere im Hinblick auf grüne Infrastruktur, ökosystembasierte Konzepte, Abfallbewirtschaftung und Abwasserentsorgung, wobei insbesondere Anstrengungen unternommen werden sollten, um junge Menschen und Randgruppen einzubeziehen; fordert, dass die Entwicklung eines nachhaltigen Stadtverkehrs gefördert wird, um die Anbindung und die Erreichbarkeit von Gemeinden zu verbessern, auch was die Beförderung zu Schulen und medizinischen Einrichtungen betrifft;
Partner für eine nachhaltige und resiliente Landwirtschaft
120. unterstreicht die zentrale Bedeutung des Agrar- und Nahrungsmittelsektors in der Wirtschaft und für die Bereitstellung menschenwürdiger und nachhaltiger Beschäftigungsmöglichkeiten in ländlichen Gebieten; unterstreicht, dass es sich dabei in den meisten Fällen um Klein- und Familienbetriebe handelt; stellt fest, wie wichtig es ist, Maßnahmen und Instrumente zu fördern und zu optimieren, um die Verbesserung der Qualität der Produkte, die Diversifizierung von Produkten, die nachhaltige Modernisierung von Landbewirtschaftungsmethoden, sichere Arbeitsbedingungen und Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz der Landwirte zu unterstützen; ist der Auffassung, dass die Entwicklung eines nachhaltigen Agrarsektors und ländlicher Gebiete im Mittelpunkt der Beziehungen zwischen der EU und Afrika stehen sollte;
121. begrüßt, dass im Rahmen der neuen Partnerschaft zwischen der EU und Afrika die Entwicklung umweltfreundlicher landwirtschaftlicher Methoden befürwortet wird; erinnert daran, dass die Fähigkeit der Agrarökologie, die wirtschaftliche, ökologische und soziale Dimension der Nachhaltigkeit miteinander in Einklang zu bringen, in wegweisenden Berichten des Weltklimarats (IPCC) und des Weltbiodiversitätsrats (IPBES) sowie in dem unter der Federführung der Weltbank und der FAO erstellten Weltagrarbericht des Weltagrarrats (IAASTD) anerkannt wurde; betont, wie wichtig es ist, die Agrarökologie, die Agroforstwirtschaft, den lokalen Verbrauch und nachhaltige Ernährungssysteme, deren Schwerpunkt auf der Entwicklung kurzer Lieferketten liegt, im Rahmen der nationalen Politik, aber auch in internationalen Foren zu fördern, um Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit für alle sicherzustellen, und die nachhaltige Produktivität und Resilienz des Agrarsektors gegenüber dem Klimawandel nachhaltig zu steigern;
122. fordert die EU auf, den Schlussfolgerungen der Task Force „Ländliches Afrika“ hinsichtlich der Notwendigkeit von Investitionen in afrikanische Lebensmittelherstellungsketten Rechnung zu tragen, wobei der Schwerpunkt auf wertschöpfende Rohstoffe gelegt werden sollte; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, aktiv mit den afrikanischen Partnern zusammenzuarbeiten, um Synergien zwischen der Strategie EU-Afrika und der Politik des Grünen Deals, insbesondere der externen Dimension der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, zu schaffen;
123. betont, dass der Einsatz von Pestiziden in der intensiven Landwirtschaft in Afrika nicht nur Umweltschäden verursacht, sondern auch Auswirkungen auf die Gesundheit von Arbeitnehmern haben kann, die nur in sehr geringem Maße Zugang zu Schulungen in den Bereichen Pflanzenschutz und Gesundheitsfürsorge haben; fordert Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Bezug auf nachhaltige Pflanzenschutzkonzepte und Alternativen zu Pestiziden sowie die Minimierung der Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen; verurteilt die Doppelmoral, mit der die EU bei Pestiziden vorgeht, indem sie den Export gefährlicher, in der EU verbotener Stoffe in afrikanische Länder und andere Drittländer zulässt; fordert daher eine Änderung der geltenden EU-Vorschriften, um diese rechtliche Inkohärenz im Einklang mit dem Rotterdamer Übereinkommen von 1998 und dem Grünen Deal zu beseitigen;
124. ist über die hohe Abhängigkeit afrikanischer Staaten von Nahrungsmittelimporten, insbesondere aus der Europäischen Union, zutiefst besorgt, speziell wenn es sich bei diesen Importen um subventionierte Produkte handelt, deren niedriger Preis eine schädliche Konkurrenz für die kleinbäuerliche Landwirtschaft in Afrika darstellt;
125. ist besorgt über die durch die Gemeinsame Agrarpolitik geförderte Ausfuhr von europäischem Milchpulver nach Westafrika, da die Verdreifachung der Ausfuhren seit der Aufhebung der Milchquoten durch die EU im Jahr 2015 katastrophale Folgen für die Hirten und Landwirte vor Ort hatte, die dem Wettbewerb nicht standhalten können; fordert die Kommission auf, mit afrikanischen Regierungen und Interessenträgern an Lösungen zu arbeiten;
126 weist darauf hin, dass Hunger und Ernährungsunsicherheit weltweit erneut auf dem Vormarsch sind und dass sie weiter zunehmen werden, wenn keine sofortigen Maßnahmen ergriffen werden, und dass Afrika noch weit davon entfernt ist, bis 2030 das Nachhaltigkeitsziel Nr. 2 (Hunger beenden) zu erreichen; weist darauf hin, dass das Ende der Mangelernährung in all ihren Formen und das Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 2 als Prioritäten in der neuen Partnerschaft betrachtet werden sollten, wobei insbesondere Augenmerk auf Menschen in besonders prekären Situationen gelegt werden sollte;
127. betont, dass sich die bereits schwierige Ernährungslage in Afrika durch COVID-19 und die sich daraus ergebende Wirtschaftskrise sowie die Schließung von Grenzen, Heuschreckenbefall und Wüstenbildung weiter verschlechtert hat, wodurch die Schwachstellen des globalen Ernährungssystems ins Blickfeld gerückt wurden; betont, dass die lokalen und regionalen Märkte das Potenzial haben, die derzeitigen Defizite des Lebensmittelsystems zu beheben;
128. fordert, dass die EU-Afrika-Partnerschaft ihre Bemühungen im Bereich der Landwirtschaft auf die Wahrung des Rechts afrikanischer Länder auf Nahrungsmittelsouveränität und auf die Verbesserung der Ernährungssicherheit dieser Länder als Priorität sowie auf die Verbesserung ihrer Fähigkeit zur Deckung des Ernährungsbedarfs der eigenen Bevölkerung konzentriert;
129. erinnert an die Bedeutung des Wandels im ländlichen Raum und der Stärkung der lokalen, regionalen und transparenten Wertschöpfungsketten für die Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze, die Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen und die Eindämmung des Klimawandels; betont die Notwendigkeit, junge Menschen und Frauen zu begleiten, insbesondere über berufliche Bildung und den Zugang zu Krediten und Märkten; fordert dazu auf, sie in die Gestaltung der Agrarpolitik einzubeziehen und gemeinsames Handeln über Kleinerzeugerorganisationen zu unterstützen;
130. hebt die entscheidende Rolle hervor, die afrikanische Frauen auf dem Land in der Landwirtschaft und in der ländlichen Wirtschaft auf dem gesamten afrikanischen Kontinent spielen, insbesondere im Hinblick auf die Ernährungssicherheit; erinnert daran, dass fast die Hälfte der landwirtschaftlichen Arbeit in Afrika von Frauen geleistet wird, dass die Landwirtinnen jedoch meist Kleinlandwirtinnen oder Subsistenzlandwirtinnen sind, die nicht über den notwendigen Zugang zu Informationen, Krediten, Land, Ressourcen oder Technologie verfügen; spricht sich für die Förderung der Erbrechte von Frauen und Mädchen aus und fordert die EU auf, die Partnerländer zu unterstützen, insbesondere im Hinblick auf die Anerkennung des vollen Rechts von Frauen auf Landrechte;
131. betont, dass Frauen, die in der Subsistenzlandwirtschaft arbeiten, wegen des starken Schutzes neuer Pflanzensorten durch das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV-Übereinkommen) in Handelsabkommen mit zusätzlichen Hürden bei der Wahrung der Nahrungsmittelsouveränität konfrontiert sind;
132. betont, wie wichtig es ist, kleine landwirtschaftliche Betriebe und Weidewirtschaft und andere traditionelle/lokale Ernährungssysteme zu unterstützen, um ihre Resilienz zu stärken und ihren Beitrag zur Nahrungsmittelsicherheit, zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Ressourcen und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt zu fördern;
133. fordert dazu auf, die sozialen Spannungen zwischen der sesshaften landwirtschaftlichen Bevölkerung und den nomadischen Hirtengemeinschaften anzugehen, vor allem in Regionen, in denen sich ethnische und religiöse Konflikte überschneiden;
134. unterstreicht die Bedeutung von Forschung und Innovation für die Förderung von nachhaltigen Landbewirtschaftungsmethoden und produktiven Agrarökosystemen in Trockengebieten und Lebensmittelsystemen; fordert in diesem Zusammenhang, dass mehr Vertrauen in den Beitrag des traditionellen afrikanischen Wissens zu einem gerechten Übergang, insbesondere in Bezug auf landwirtschaftliche Verfahren, die Fischerei und den Schutz der Wälder, gesetzt wird, was zu einer Stärkung der afrikanischen Völker und der lokalen Gemeinschaften führt;
135. befürwortet den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren zwischen europäischen und afrikanischen Landwirten und insbesondere Kontakte zwischen Junglandwirten, Frauen und Vertretern ländlicher Gemeinschaften zu Methoden der nachhaltigen Produktion und des Schutzes der biologischen Vielfalt, auch im Rahmen von Verbänden;
136. begrüßt den Vorschlag der Task Force „Ländliches Afrika“ zur Einrichtung eines europäisch-afrikanischen Partnerschaftsprogramms, das landwirtschaftliche Einrichtungen der EU-Mitgliedstaaten und der Partnerländer in Afrika mit dem Ziel verbindet, nachhaltige bewährte Verfahren auszutauschen und Beziehungen zwischen stark engagierten und ähnlichen Partnern zu fördern;
137 betont, wie wichtig es ist, den Schutz und die Stärkung des Rechts der lokalen Gemeinschaften auf Zugang zu und Kontrolle von natürlichen Ressourcen, wie Land und Wasser, in die EU-Afrika-Partnerschaft aufzunehmen; bedauert, dass Landnahme in Afrika weit verbreitet ist; weist darauf hin, dass dies eine brutale Praxis ist, die die Nahrungsmittelsouveränität untergräbt und das Überleben der ländlichen Gemeinschaften Afrikas gefährdet; betont, wie wichtig es ist, einen inklusiven Prozess mit dem Ziel einzuleiten, die wirksame Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen und lokaler Gemeinschaften an der Entwicklung, Umsetzung und Überwachung von Maßnahmen und Aktionen im Zusammenhang mit Landnahme sicherzustellen; fordert die Beachtung der Freiwilligen Leitlinien zu Landnutzungsrechten bei allen Projekten, die den Schutz der Landrechte fördern, auch im Handelsbereich, sowie Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass Projekte die Landrechte von Kleinbauern nicht gefährden;
138. bedauert, dass die strategische Bedeutung von Weideflächen, die etwa 43 % der afrikanischen Landfläche bedecken und daher wichtige Kohlenstoffsenken sind, nicht erkannt wird; fordert die Kommission auf, zusammen mit lokalen Gemeinden und örtlichen Interessenträgern eine Strategie zu entwickeln, um dieses Potenzial durch nachhaltige Weidebewirtschaftung, z.B. durch Hirten, zu optimieren;
139. stellt fest, dass beispielsweise Beweidungsrechte und Gemeinschaftsweiden traditionelle Landnutzungsrechte darstellen, die auf Gewohnheitsrecht beruhen und nicht auf verbrieften Besitzrechten; unterstreicht gleichwohl die grundlegende Bedeutung des Schutzes dieser Gewohnheitsrechte für die ländliche Bevölkerung;
Partner, um die Digitalisierung zu einem Hebel für Inklusion und Entwicklung zu machen
140. betont, dass der digitale Wandel einen enormen Entwicklungsschub für den Zugang zu Bildung, Ausbildung, Beschäftigung und Gesundheitsversorgung sowie für die Modernisierung des Agrarsektors, die Fähigkeit des öffentlichen Sektors, digitale Dienste wie elektronische Identifizierung, elektronische Gesundheitsdienste oder elektronische Behördendienste bereitzustellen, und die Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen, Menschenrechten und Meinungsfreiheit darstellt, dass er aber auch die Gefahr bergen kann, die Demokratie zu untergraben, die Bürgerrechte und die Menschenrechte zu gefährden und die Ungleichheiten zu verschärfen; betont, dass der digitale Wandel einen erschwinglichen, gleichberechtigten und inklusiven Zugang zum Internet sowie die Nutzung und Schaffung digitaler Technologie-Dienste, die den einschlägigen internationalen und nationalen Standards und Leitlinien entsprechen, unterstützen muss;
141. betont, dass die digitale Kluft beachtet und angemessen berücksichtigt werden sollte; hebt hervor, dass der Zugang zu Internetkonnektivität für die Mehrheit der marginalisierten afrikanischen Gemeinschaften vorrangig behandelt werden muss, damit kein großes Gefälle zwischen der ländlichen und der städtischen Bevölkerung entsteht; ist der Ansicht, dass die digitale Kluft zwischen den Geschlechtern überbrückt werden muss, um einen wirklich inklusiven digitalen Wandel voranzutreiben; ermutigt Frauen und Mädchen, ihr Potenzial in Bezug auf neue Technologien zu entwickeln;
142. weist auf die negativen Auswirkungen hin, die Online-Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie sexistische Hassreden, Cybermobbing, Fremdenfeindlichkeit, Desinformation und Stigmatisierung auf die soziale Inklusion haben können, und fordert die afrikanischen und europäischen Partner auf, diese Probleme im Rahmen der Partnerschaft EU-Afrika anzugehen; betont, dass sichergestellt werden muss, dass digitale Bildung und digitale Kompetenz ganzheitlich sind und persönliche und bereichsübergreifende Kompetenzen wie kritisches Denken und interkulturelles Verständnis umfassen;
143. betont, dass die weltweite Erzeugung elektronischer Abfälle Herausforderungen für die Umsetzung der Agenda 2030, insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Umwelt, mit sich bringt; fordert die EU und Afrika auf, ihre Anstrengungen zur Entwicklung verantwortungsvoller Investitionen zu verstärken, um so dazu beizutragen, die Erzeugung von elektronischen Abfällen zu verringern, unzulässige Abfalllagerung sowie die unsachgemäße Behandlung von elektronischen Abfällen zu unterbinden, die effiziente Nutzung von Ressourcen und Recycling zu fördern und Arbeitsplätze im Bereich Aufbereitung und Recycling zu schaffen;
144. unterstützt die Digitalisierung und Modernisierung der öffentlichen Verwaltung in afrikanischen Staaten, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung zuverlässiger Personenstandsregister, die Ausstellung sicherer Ausweispapiere und die Förderung des Datenaustauschs; betont, dass sämtliche ausgetauschten Daten den einschlägigen Vorschriften zum Schutz von Daten und der Privatsphäre unterliegen müssen; fordert die EU auf, mit den afrikanischen Staaten zusammenzuarbeiten, um weltweit geltende Datenschutzstandards auszuarbeiten, die wiederum einen Beitrag zur Bekämpfung der Kriminalität und zur gegenseitigen Stärkung der Volkswirtschaften leisten werden;
145. betont, dass Innovation zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und des grünen Wandels notwendig ist; hebt hervor, dass die Partnerschaft Forschung und Innovation sowie den Zugang zu digitalen Dienstleistungen und deren Benutzerfreundlichkeit fördern sollte, damit die Kohäsion und die soziale Inklusion gestärkt werden; weist jedoch darauf hin, dass der digitale Wandel nicht ohne Zugang zu Energie erfolgen kann und dass unregelmäßige Energielieferungen in ländlichen Gebieten ein erhebliches Hindernis für den Zugang zu digitalen Dienstleistungen darstellen;
146. betont, dass die durch COVID-19 ausgelöste Krise den digitalen Wandel in Afrika beschleunigt hat; begrüßt den Willen der AU, einen digitalen Binnenmarkt zu schaffen; fordert die EU auf, den Aufbau einer afrikanischen digitalen Industrie und einen angemessenen verordnungsrechtlichen Rahmen in Bezug auf die Entwicklung des elektronischen Handels und den Datenschutz auf der Grundlage der höchsten vorhandenen Standards durch die Bereitstellung technischer Hilfe, die Steigerung der Investitionen in digitale Infrastrukturen und Unternehmertum und durch die Stärkung von Partnerschaften mit staatlichen, wirtschaftlichen, akademischen und wissenschaftlichen Akteuren sowie Akteuren aus der Zivilgesellschaft zu unterstützen;
147. betont, dass es dem Bericht der Vereinten Nationen über die Ziele für nachhaltige Entwicklung von 2019 zufolge noch viele Herausforderungen zu bewältigen gilt, wenn die Ziele für nachhaltige Entwicklung, insbesondere in Afrika, in den Bereichen Zugang zu Nahrung, Energie, Wasser und Hygiene sowie Bildung und Gesundheit erreicht werden sollen; ist der Auffassung, dass finanzielle Hilfen und Investitionen vorrangig darauf abzielen sollten, diejenigen grundlegenden menschlichen Bedürfnisse zu erfüllen, die nach wie vor Grundvoraussetzungen für die Beseitigung der Armut und für Fortschritte in Bezug auf das menschliche Wohlergehen sind, insbesondere zu einem Zeitpunkt, an dem öffentliche Mittel durch konkurrierende Anforderungen, z. B. in den Bereichen Gesundheit und Bildung, in zunehmend begrenzterem Maße zur Verfügung stehen;
148. unterstreicht die Bedeutung der Erhebung genauer und vergleichbarer aufgeschlüsselter statistischer Daten und Analysen unter Wahrung der Privatsphäre und des Datenschutzes für fundierte Entscheidungen, insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie Governance und Gesundheit auf nationaler und dezentraler Ebene;
149. betont, dass der digitale Wandel genutzt werden muss, um mithilfe von Plattformen den Austausch zwischen den beiden Kontinenten zu fördern, und zwar insbesondere zwischen jungen Menschen und der Zivilgesellschaft;
150. fordert die EU und die afrikanischen Länder auf, ihre gemeinsamen Anstrengungen zu verstärken, um sicherzustellen, dass die digitale Wirtschaft sozial und ökologisch nachhaltig ist, und zu dem Ziel beizutragen, einen modernen, fairen und effizienten Steuerstandard für die digitale Wirtschaft zu schaffen;
Partner einer für beide Seiten vorteilhaften Mobilität und Migration
151. nimmt die komplexen Herausforderungen und Chancen zur Kenntnis, die Migrationsbewegungen in Europa und in Afrika in Bezug auf den Wohlstand und die Entwicklung beider Kontinente haben, und betont, dass die Zusammenarbeit in diesem Bereich gestärkt werden muss; weist darauf hin, dass die Migrationsfrage in den letzten Jahren die Beziehungen Afrika-EU dominiert hat und dass sich dies negativ auf die gegenseitige Wahrnehmung der beiden Kontinente auswirken könnte; betont, dass die Migration ein wechselseitiges Instrument der nachhaltigen Entwicklung für beide Regionen darstellt;
152. erinnert daran, dass bis zu 80 % aller internationalen Migranten, die aus afrikanischen Ländern stammen, innerhalb des afrikanischen Kontinents migrieren; stellt fest, dass sich ein Großteil aller Flüchtlinge und Binnenvertriebenen, deren bedrohliche Lage sich durch die COVID-19-Krise noch verschlimmert hat, in Afrika befindet; ruft zu einer gemeinsamen Verantwortung weltweit für Flüchtlinge auf;
153. ist der Ansicht, dass die menschliche Dimension der Migration hervorgehoben und benachteiligten Gruppen von Migranten besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; fordert die Annahme einer EU-Afrika-Partnerschaft für Migration und Mobilität, in deren Zentrum die Menschenwürde von Flüchtlingen und Migranten steht und die auf den Grundsätzen der Solidarität, der gemeinsamen Verantwortung und der uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte, des Völkerrechts, des EU-Rechts und des nationalen Rechts und des Flüchtlingsrechts beruht;
154. weist darauf hin, dass eigens Maßnahmen ergriffen werden sollten, um Migranten vor Tod, Verschwinden und Trennung von ihrer Familie zu schützen und Verletzungen ihrer Rechte zu verhindern, unter anderem durch Maßnahmen zur Wahrung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung und des Kindeswohls;
155. betont, dass die Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibung, wie politische Instabilität, Armut, mangelnde Sicherheit und Ernährungssicherheit, Gewalt und die negativen Auswirkungen des Klimawandels, durch angemessene Finanzmittel angegangen werden müssen;
156. ist der Ansicht, dass die Partnerschaft nur dann erfolgreich sein kann, wenn die Möglichkeiten der Mobilität zwischen den verschiedenen Teilen der afrikanischen und europäischen Gesellschaften erheblich verbessert werden, und dass die Partnerschaft nachhaltig gestaltet werden sollte, um eine Zu- und keine Abwanderung von qualifizierten Arbeitskräften zu erreichen; ist der Ansicht, dass eine effizientere Visapolitik und eine Aufstockung der Mittel für das Programm Erasmus+ einen nützlichen Beitrag dazu leisten würden;
157. betont, wie wichtig es ist, eine echte zirkuläre Migrationspolitik zu entwickeln, die es qualifizierten und unqualifizierten Arbeitnehmern ermöglicht, von einem Austausch beruflichen Wissens und beruflicher Mobilität zwischen der EU und Afrika zu profitieren, wodurch die Rückkehr der Menschen in ihre Herkunftsländer gefördert wird; unterstützt die vorrangige Bearbeitung von berechtigten Anträgen auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis aus Herkunfts- und Transitländern in der EU (z. B. über Botschaften oder auf digitalem Wege), damit Migranten von der Nutzung irregulärer Migrationskanäle abgehalten werden und das Asyl- und Migrationssystem entlastet wird;
158. erinnert daran, dass die Mobilität der Arbeitnehmer eine der Antworten auf die demografischen Herausforderungen in der EU sowie auf Arbeitskräftemangel und ‑ungleichgewichte sein kann; fordert die Entwicklung sicherer und legaler Migrationswege und die Förderung eines einheitlicheren , umfassenderen und langfristigeren Ansatzes für die arbeitsbedingte Migration auf europäischer Ebene auf der Grundlage eines partnerschaftlichen Ansatzes, der langfristig beiden Partnern zugutekommen kann; unterstreicht die Bedeutung der Stärkung des Afrika-EU-Dialogs über Migration und Mobilität und der Afrika-EU-Partnerschaft für Migration, Mobilität und Beschäftigung;
159. verurteilt aufs Schärfste Schleuserkriminalität und Menschenhandel; fordert, dass die Bemühungen um die Aufspürung und Bekämpfung krimineller Schleusernetze verstärkt werden, und strebt eine Zusammenarbeit mit afrikanischen Ländern an, um sie zu bekämpfen; fordert in diesem Zusammenhang eine umfassende, bereichsübergreifende Anstrengung und Koordination auf allen Ebenen in Zusammenarbeit mit den lokalen Regierungen, einschließlich der internationalen Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden; ist der Auffassung, dass der Kampf gegen Schleuser und Menschenhändler gemeinsam mit beiden Parteien und mit Unterstützung unter anderem durch Europol geführt werden muss;
160. fordert die EU und die afrikanischen Staaten auf, zusammenzuarbeiten, um eine wirksame und weitreichende Aufklärungskampagne über die Risiken und Gefahren des Menschenhandels und der Schleusung von Migranten auf den Weg zu bringen und dadurch zu verhindern, dass Menschen bei dem Versuch, auf irregulärem Wege in die EU zu gelangen, ihr Leben gefährden;
161. betont, dass ein kohärentes Vorgehen der EU erforderlich ist, um sicherzustellen, dass die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung irregulärer Migration und beim integrierten Grenzschutz keine negativen Auswirkungen auf bestehende Rahmen zur regionalen Mobilität auf dem afrikanischen Kontinent oder auf Menschenrechte hat; weist darauf hin, dass jegliche Partnerschaft für Migration und Mobilität den zwei globalen Pakten zu Migration und Flüchtlingen (Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration – GCM, Globaler Pakt für Flüchtlinge – GCR) Rechnung tragen muss;
162. ist der Auffassung, dass die Fragmentierung der nationalen Regelungen zur Arbeitsmigration in der EU sowie die Komplexität und der hochgradig bürokratische Charakter der Verfahren von der Nutzung legaler Migrationswege in die EU abschrecken; empfiehlt die Schaffung eines harmonisierten und unbürokratischen europäischen Antragsverfahrens im Rahmen der Partnerschaft EU-Afrika;
163. weist darauf hin, dass auf EU-Ebene eine spezielle gemeinsame Mission für die zivile Seenotrettung eingerichtet werden muss, damit nicht weiter Menschen auf hoher See ums Leben kommen;
164. fordert die EU auf, ihre Zusagen in Bezug auf die Neuansiedlung und die anderen legalen Kanäle für Menschen, die internationalen Schutz benötigen, zu verstärken und ihre politischen und finanziellen Zusagen zur Unterstützung afrikanischer Partner bei der Entwicklung nachhaltiger Konzepte für Flüchtlinge, Binnenvertriebene und Staatenlose zu verstärken, insbesondere durch Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und anderen Organisationen der Vereinten Nationen, um die Entwicklungszusammenarbeit zu stärken und humanitäre Organisationen in der Nähe der Heimat, aus denen Flüchtlinge geflohen sind, direkt zu unterstützen;
165. empfiehlt in Anlehnung an die Agenda zum Schutz von international Vertriebenen infolge von Katastrophen und Klimaänderungen (Agenda for the Protection of Cross-Border Displaced Persons in the Context of Disasters and Climate Change), die Plattform zu katastrophenbedingter Flucht und Vertreibung und das Übereinkommen von Kampala, dass regionale Maßnahmen zum Schutz von Vertriebenen im Zusammenhang mit Katastrophen und Klimawandel harmonisiert werden;
166. betont, dass sowohl in der Europäischen Union als auch in den afrikanischen Ländern faire und zugängliche Asylverfahren für Menschen, die internationalen Schutz benötigen, sichergestellt werden müssen und der Grundsatz der Nichtzurückweisung im Einklang mit dem Völker- und EU-Recht zu respektieren ist; ist der Auffassung, dass jedes Abkommen mit den Herkunfts- und Transitländern den uneingeschränkten Schutz von Menschenleben, Würde und Menschenrechten garantieren sollte;
167. betont, wie wichtig es ist, bei der Rückführungspolitik, der Ausstellung konsularischer „Laissez-passer“ und beim Abschluss von Rückübernahmeabkommen für Wirksamkeit, Fairness und ein ordnungsgemäßes Verfahren zu sorgen, der freiwilligen Rückkehr den Vorzug zu geben und sicherzustellen, dass die Rechte und die Würde der betroffenen Personen uneingeschränkt geschützt und geachtet werden; fordert ein stärkeres Engagement der EU in der Zeit vor und nach der Rückführung, um die nachhaltige Wiedereingliederung der Rückkehrer zu erleichtern;
168. regt eine enge Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IMO) und anderen Agenturen der Vereinten Nationen an, um Flüchtlingen und Binnenvertriebenen zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen;
169. stellt fest, dass sich im Verhandlungsmandat der EU für das Nachfolgeabkommen zum Cotonou-Abkommen die Bezugnahmen auf die Migration vervielfacht haben, insbesondere in Bezug auf die Eindämmung der irregulären Migration, während das Verhandlungsmandat der AKP im Gegensatz dazu den Schwerpunkt auf die Beseitigung der Armut, die Förderung der legalen Migration, die Bedeutung der Geldtransfers, die Notwendigkeit der freiwilligen Rückkehr und Rückübernahme und den Ausschluss der Verwendung von Entwicklungshilfe für die Aushandlung restriktiver Grenzkontrollen legt; fordert die Kommission auf, die Prioritäten der afrikanischen Länder in Bezug auf die Migration zu berücksichtigen, um eine echte Partnerschaft auf Augenhöhe zu schmieden;
Partner für Sicherheit
170. stellt fest, dass die Bewältigung langwieriger Konflikte gemeinsame Maßnahmen von Akteuren und Partnern im Bereich der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit mit hoher lokaler Legitimität und Glaubwürdigkeit erfordert; fordert die EU daher auf, bei ihrer Strategie eine Verknüpfung von humanitärer Hilfe und Entwicklung zu fördern, wobei der Schwerpunkt auf einer starken lokalen Eigenverantwortung liegen sollte;
171. begrüßt, dass die EU Frieden und Sicherheit in Afrika für eine zentrale Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung hält und dass sie sich verpflichtet, „ihre Unterstützung für Afrika in Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft deutlich zu verstärken“; teilt die Auffassung, dass die Frage der Sicherheit in Afrika für die Entwicklung des Kontinents mit Unterstützung regionaler und internationaler Organisationen von großer Bedeutung ist, wobei die afrikanischen Staaten die wichtigsten Garanten für ihre eigene Sicherheit sind; fordert die EU daher auf, ihre Bemühungen fortzusetzen, mit ihren afrikanischen Partnern bei der Weiterentwicklung einer Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur (APSA) zusammenzuarbeiten, um langfristig Frieden und Stabilität zu erreichen und die Krisen und Konflikte auf diesem Kontinent durch einen integrierten Ansatz zu überwinden, der alle verfügbaren Instrumente einschließlich der Unterstützung für die Entwicklung der Sicherheits- und Verteidigungsfähigkeiten Afrikas und seiner militärischen Einsätze, zivilen Missionen, Friedenskonsolidierungs- und Entmilitarisierungsprojekte unter Achtung der internationalen Menschenrechte und des humanitären Rechts sowie der Unabhängigkeit und Souveränität der afrikanischen Länder und der Unterstützung für Initiativen der AU, regionaler Organisationen wie der Ecowas und der G5 der Sahelzone nutzt; legt den Mitgliedstaaten nahe, sich an Missionen und Einsätzen der EU zu beteiligen, begrüßt die bilateralen Bemühungen, die zu Frieden und Stabilität beitragen, und fordert diesbezüglich den Rat nachdrücklich auf, die Europäische Friedensfazilität rasch zu billigen, damit die afrikanischen Partner in von Konflikten betroffenen Regionen umfassender unterstützt werden; betont die Bedeutung der multilateralen Zusammenarbeit innerhalb des Dreiecks zwischen der AU, der EU und den Vereinten Nationen im Bereich der lokalen, regionalen und internationalen Sicherheit und die Rolle der Akteure der Zivilgesellschaft bei Friedenssicherungs- und Friedenskonsolidierungsbemühungen; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass eine Reform des Sicherheitssektors und der Justiz, verantwortungsvolle Staatsführung, demokratische Rechenschaftspflicht und der Schutz der Zivilbevölkerung Grundvoraussetzungen dafür sind, dass die jeweiligen Regierungen und Sicherheitskräfte das Vertrauen ihrer Bevölkerung gewinnen können; unterstreicht ferner den Zusammenhang zwischen dem zivilen und dem militärischen Bereich und die Notwendigkeit, beide Bestandteile der Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) besser aufeinander abzustimmen; unterstützt den zunehmend proaktiven Ansatz kooperativer regionaler Sicherheitsorganisationen auf dem Weg zur vollständigen Einsatzbereitschaft der Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur, die der Afrikanischen Union und Organisationen der regionalen Ebene die benötigten Instrumente bietet, um Konflikte zu verhindern, zu bewältigen und beizulegen; lobt vor dem Hintergrund der zentralen Rolle, die afrikanische Länder durch ihr entschlossenes Handeln zur Sicherstellung des Friedens und der Sicherheit in ihrer eigenen Nachbarschaft gespielt haben, insbesondere Initiativen wie die G5 der Sahelzone, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre politische, finanzielle, operationelle und logistische Unterstützung der G5 der Sahelzone zu verstärken; betont, dass in den afrikanischen Ländern in allen wesentlichen Bereichen, insbesondere im Sicherheits- und Verteidigungsbereich, angemessene Kapazitäten vorhanden sein müssen, damit ein angemessenes Maß an Sicherheit und Entwicklung sichergestellt werden kann; fordert die EU auf, die Entwicklungs- und Sicherheitsinitiativen, an denen sie auf dem afrikanischen Kontinent beteiligt ist, im Rahmen einer integrierten Strategie zu koordinieren, die auch eine verantwortungsvolle Staatsführung, Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und die Gleichstellung der Geschlechter zum Ziel hat, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die Regionen gelegt werden soll, die am fragilsten sind und in denen die Spannungen am größten sind; begrüßt die zugesagte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Afrika bei der Bekämpfung von Terrorismus und bewaffneten Banden unter Einhaltung des Völkerrechts; fordert im Zusammenhang von Strategien zur Terrorismusbekämpfung die Herstellung transparenterer Entscheidungsfindungsprozesse, eine erhöhte Einhaltung eines auf Menschenrechten beruhenden Ansatzes und eine verbindlichere Zusammenarbeit mit den von diesen Maßnahmen betroffenen Gemeinschaften;
172. unterstreicht die wichtige Rolle, die die Sahelzone aus strategischer und sicherheitspolitischer Sicht spielt; begrüßt in diesem Zusammenhang nachdrücklich die Gründung der G5 der Sahelzone im Jahr 2014 sowie die gemeinsame Einsatztruppe der G5 Sahel, die 2017 zum Kampf gegen die Sicherheitsbedrohungen in der Region eingerichtet wurde;
173. hebt hervor, dass die EU dringend auf die eskalierenden terroristischen Anschläge im Norden Mosambiks reagieren muss, die bereits mehr als 1 000 Menschenleben gefordert und etwa 200 000 Menschen gezwungen haben, ihre Heimat zu verlassen, wobei ein ernsthaftes Risiko besteht, dass sich diese Unruhen in der gesamten südlichen Region Afrikas ausbreiten; fordert den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) nachdrücklich auf, Mosambik und seinen Bürgerinnen und Bürgern die Unterstützung der EU anzubieten; hebt hervor, dass das Ausbleiben einer Reaktion seitens der EU dazu führen könnte, dass andere internationale Akteure die Führungsrolle übernehmen, die die EU auf dem Kontinent einnehmen möchte;
174. bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass Botswana, Ghana, Uganda und Simbabwe auf der aktualisierten „schwarzen Liste der EU“ der Länder stehen, die bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bestimmter Regime strategische Mängel aufweisen, und fordert diese Länder auf, unverzüglich die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Anforderungen der Rechtsvorschriften (d. h. der Delegierten Verordnung (EU) 2020/855 der Kommission vom 7. Mai 2020)[10] zu erfüllen und umzusetzen; begrüßt, dass Äthiopien und Tunesien nach einer Reihe von Reformen von der schwarzen Liste gestrichen wurden;
175. hebt hervor, dass die Mandate der GSVP-Mission umfassend sind und unter anderem dem Zweck dienen, die Reform des Sicherheitssektors zu fördern, die Justizreform weiterzuführen, die Ausbildung von Militär und Polizei zu stärken und die Überwachung voranzubringen; unterstreicht, dass es dringend notwendig ist, die Kommunikationspolitik im Rahmen von GSVP-Missionen sowie die gesamte strategische Planung der EU zu stärken, damit die Maßnahmen der EU und ihr Ziel, die Sicherheit und das Wohlergehen der Menschen in Afrika zu unterstützen, sichtbarer werden;
176. hebt die besondere Bedeutung der religiösen Einrichtungen in Afrika hervor, die regelmäßig bei Konflikten vermitteln, und betont, dass Dialog und Zusammenarbeit mit diesen Einrichtungen notwendig sind, insbesondere in Konfliktgebieten, da durch den Dialog zwischen den Religionen zur Schaffung von Frieden und zur Aussöhnung beigetragen werden könnte;
177. nimmt zur Kenntnis, dass die gemeinsame Mitteilung darauf abzielt, dass die EU ihre Unterstützung von afrikanischen Friedensbemühungen durch eine besser strukturierte und strategischere Zusammenarbeit vertieft, die sich auf die Regionen in Afrika konzentriert, in denen die Spannungen am größten sind, und fordert, dass speziellen Strategien in Konfliktregionen Vorrang eingeräumt wird; spricht sich dafür aus, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Lasten weiterhin mit internationalen Organisationen und Partnern, einschließlich der Verbündeten und afrikanischen Staaten, die als verlässliche Verbündete im Kampf gegen den Terrorismus fungieren, beispielsweise Kenia, Marokko, Nigeria, Ghana und Äthiopien, teilen; fordert die EU auf, ihre Beziehungen zu diesen wichtigen Staaten zu vertiefen; fordert die EU auf, die afrikanischen Partner weiterhin dabei zu unterstützen, Kapazitäten für ihre Streitkräfte und Sicherheitseinrichtungen aufzubauen, um ihren Bürgern wirksame und nachhaltige Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden bereitstellen zu können, auch durch die Europäische Friedensfazilität und ihre GSVP-Missionen, und fordert die EU auf, den Schwerpunkt auf einen integrierten Ansatz hinsichtlich Konflikten und Krisen zu legen, indem sie während aller Phasen des Konfliktzyklus – von der Konfliktprävention über die Reaktion auf Konflikte bis hin zum Konfliktmanagement und zur Konfliktlösung – aktiv agiert;
178. betont, dass das Ziel der Unterstützung des Sicherheitssektors Afrikas durch die EU darin besteht, die Eigenverantwortung Afrikas für Sicherheits- und Verteidigungsangelegenheiten zu fördern; vertritt die Ansicht, dass die Afrikanische Union und die afrikanischen Staaten wichtige Akteure sind, mit denen die EU sinnvoll zusammenarbeitet, um gemeinsam die Ziele im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung und menschliche Sicherheit zu erreichen; begrüßt in diesem Zusammenhang entschieden das Vorhaben der Afrikanischen Union, 3 000 Soldaten zur Unterstützung der G5 Sahel zu entsenden, und hält es für ein gutes Signal, dass die AU und die EU tatsächlich ähnliche Sicherheitsziele verfolgen, die sich auf gemeinsame Ziele und eine gemeinsame Verantwortung stützen; begrüßt in diesem Zusammenhang die an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gerichtete Äußerung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) Josep Borrell vom 28. Mai 2020, in der er davon sprach, „afrikanische Lösungen für afrikanische Probleme“ zu finden;
179. bekräftigt erneut seine Unterstützung für die Friedenserhaltungsmissionen der Vereinten Nationen auf dem afrikanischen Kontinent und fordert die wichtigsten Akteure, insbesondere die Vereinigten Staaten, Russland, China und das Vereinigte Königreich auf, sich an den Anstrengungen der EU zur Vermittlung, zum Vorantreiben der Zusammenarbeit und zur Sicherstellung eines dauerhaften Friedens auf dem gesamten afrikanischen Kontinent zu beteiligen; bekräftigt diesbezüglich die Bereitschaft der EU, ihre Unterstützung für Missionen der Vereinten Nationen zu verstärken und die Koordinierung zwischen den unterschiedlichen Missionen der Vereinten Nationen und der EU voranzutreiben;
180. begrüßt, dass es einen entscheidenden Rückgang der Piraterie vor den Küsten sowohl Ost- als auch Westafrikas gegeben hat, was auf die internationalen Bemühungen im Bereich der Gefahrenabwehr im Seeverkehr zurückzuführen ist, und als Präzedenzfall für die europäische, afrikanische und transatlantische sicherheitspolitische Zusammenarbeit dient;
181. hält es für wichtig, dass die EU durch den Aufbau von Kapazitäten und durch Reformen des Sicherheitssektors, einschließlich der Europäischen Friedensfazilität und ihrer GSVP-Missionen, ihre Bemühungen, widerstandsfähigere Staaten und Gesellschaften zu bilden, weiter fortsetzt und den Schwerpunkt auf einen integrierten Ansatz bei Konflikten und Krisen setzt und in allen Phasen des Konfliktzyklus aktiv handelt;
182. weist erneut auf die Bedrohung hin, die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, innere Unruhen und innerstaatliche Verbrechen für fragile Staaten und Staaten nach einem Konflikt darstellen, die darum kämpfen, ihren Bürgern die notwendige Sicherheit zu bieten; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig eine gut ausgebildete nationale und regionale Polizei ist; stellt jedoch fest, dass es den Polizeikräften häufig an geeigneter Ausbildung und Ausrüstung mangelt und vor allem nicht immer eine angemessene Verbindung mit der örtlichen Bevölkerung oder das Vertrauen der dortigen Bevölkerung besteht; betont daher, wie wichtig es ist, professionelle Polizeistrukturen zu stärken und aufzubauen, und fordert unter anderem eine verstärkte konzeptionelle, logistische und administrative Unterstützung für das 2014 in Algier eingeleitete Verfahren der Afrikanischen Union für die polizeiliche Zusammenarbeit; ist der Ansicht, dass die Zusammenarbeit in diesem Bereich auch dazu beitragen wird, die Fähigkeiten von Friedenssicherungsmissionen zu verbessern und die polizeiliche Komponente der Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur zu fördern;
183. stellt fest, dass die Informationssphäre in Afrika zunehmend unter den Einfluss der globalen Gegner der EU gerät; fordert den EAD und die Kommission in diesem Zusammenhang auf, das Problem der fehlenden Präsenz einer europäischen Stimme in den afrikanischen Gesellschaften aktiv anzugehen, falsche Narrative zu bekämpfen und den europäischen Ansatz und die demokratischen Werte dem afrikanischen Volk besser zu vermitteln; stellt fest, dass dies eine bessere strategische Kommunikation erfordert, die sich auf Schlüsselregionen und -länder konzentriert, sowie die Einrichtung eines speziellen Referats, das für solche Maßnahmen zuständig ist und in enger Zusammenarbeit mit den EU-Delegationen arbeitet;
184. hebt die Gefahren hervor, die durch die Verbreitung illegaler Kleinwaffen entstehen und weist erneut darauf hin, dass diese nicht registrierten und meist illegal gehaltenen Waffen nicht nur die Sicherheit der Gemeinschaften bedrohen, sondern auch von gefährlichen transnationalen kriminellen Netzen genutzt werden, die an verschiedenen Formen des illegalen Handels, auch des illegalen Handels mit Waffen, Menschen und illegalen Drogen, beteiligt sind;
185. fordert mit Nachdruck die Fortsetzung der jährlichen gemeinsamen Beratungssitzungen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees der Europäischen Union und des Friedens- und Sicherheitsrates der Afrikanischen Union mit dem Ziel, den Umfang der Kooperation auf gemeinsame Besuche vor Ort, gemeinsame Sitzungen, die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses und Analysen der Krisensituationen, sowie die Suche nach Wegen für gemeinsame frühzeitige Maßnahmen als bestes Mittel zur Bildung einer tragfähigen strategischen Partnerschaft auszuweiten;
186. weist erneut darauf hin, dass in Afrika die meisten friedensunterstützenden Operationen der Welt stattfinden und dass Afrika dabei den Großteil der Militärtruppen und Polizeikräfte bereitstellt; weist darauf hin, dass es wichtig ist, die Friedensunterstützungsmissionen in ganz Afrika an die neue Realität der COVID-19-Krise anzupassen, um Bürger und das Personal dieser Missionen angemessen schützen zu können; weist darauf hin, dass es wichtig ist, angesichts der drohenden wirtschaftlichen Krise und der Verringerung der verfügbaren Mittel eine angemessene Finanzierung dieser Missionen sicherzustellen;
187. fordert die EU auf sicherzustellen, dass die GSVP-Missionen in wirksamer, verantwortlicher und solider Weise geplant werden, sodass wirksame Operationen durchgeführt und stärkere, an echte politische Bereitschaft gebundene Mandate mit dem Ziel übertragen werden, Konflikte zu lösen anstatt sie nur „einzufrieren“;
188. fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, seine Präsenz innerhalb der Delegationen auf dem gesamten Kontinent, insbesondere in den wichtigsten Mitgliedstaaten der AU, zu erhöhen, um die bilateralen und regionalen Beziehungen der EU weiter voranzutreiben und einen angemessenen Austausch mit den einschlägigen Interessenträgern sicherzustellen; betont, dass solche engen Verbindungen die Grundlage für die Sicherstellung angemessener und gut strukturierter globaler Partnerschaften sowie zielgerichteter Reaktionen darstellen; fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, seine Medien- und Kommunikationsstrategie wesentlich zu verbessern, nicht nur, um das Bewusstsein hinsichtlich der Bemühungen der EU in den jeweiligen Regionen zu fördern, sondern auch, um das Interesse der EU-Bürger für eine stärkere Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika zu erhöhen;
189. weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, die EU-Afrika-Strategie mit der Strategie der VN, der NATO, der OSZE und anderer, gleichgesinnter Staaten wie den Vereinigten Staaten, Kanada, dem Vereinigten Königreich, Australien und Japan zu koordinieren;
°
° °
190. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Eine erneuerte Partnerschaft in einer krisengeschüttelten Welt
Afrika öffnet sich der Welt. Als Kontinent der Herausforderungen, aber vor allem der Chancen, hat Afrika immer mehr potenzielle Partner, die ihre Unterstützung anbieten. Europa, sein historischer Verbündeter, muss nun seinen Ansatz sowie sein Narrativ erneuern‚ um die großen Umwälzungen zu bewältigen, die dieser Kontinent mit seinen 1,3 Milliarden Einwohnern durchmacht.
Dieser Prozess ist derzeit im Gange: Die jüngsten Reisen des Präsidenten des Europäischen Rates, der Präsidentin der Europäischen Kommission und einer großen Delegation von Mitgliedern der Europäischen Kommission zum Sitz der Afrikanischen Union zeigen, dass die Bedeutung der Partnerschaft mit Afrika auf der politischen Agenda der EU sehr wohl anerkannt wird. Unsere Beziehungen werden derzeit vollständig umgestaltet.
Art und Ausmaß der Folgen der Corona-Pandemie sind zwar noch nicht bekannt, werden aber zweifellos Auswirkungen auf diesen Prozess haben. Die Pandemie hat dazu beigetragen, dass wir unsere Verbundenheit und unsere gemeinsame Verwundbarkeit erkannt haben. Unter Wahrung der Prioritäten beider Kontinente müssen unsere Beziehungen daher an die neuen Bedürfnisse einer Welt nach COVID-19 angepasst werden.
Afrikaner und Europäer sind sich einig: Die Krise, die wir durchmachen, muss uns dazu bewegen, die Grundlagen für einen Aufschwung zu schaffen, der auf die menschliche Entwicklung und die Beschleunigung des ökologischen und digitalen Wandels ausgerichtet ist. Inklusion und Solidarität werden die Schlagwörter für diese Wiederbelebung sein, wobei die Bekämpfung von Ungleichheiten zu einer bereichsübergreifenden Komponente werden muss. Investitionen und Wirtschaftswachstum müssen in einen umfassenderen Rahmen integriert werden, der in erster Linie auf eine nachhaltige Entwicklung unserer Gesellschaften und eine bessere Umverteilung des erwirtschafteten Reichtums abzielt. Dazu müssen wir gemeinsam voranschreiten und konzertierte Strategien und konkrete Ziele entwickeln.
Wir müssen mit der Gesundheit beginnen, die eine Voraussetzung für die menschliche Entwicklung ist und in den Mittelpunkt unserer Beziehungen gestellt werden muss, wobei der soziale Schutz absolute Priorität hat Nach der COVID-19-Krise muss die Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Kontinenten verstärkt werden, um die Gesundheit der Bevölkerung sowie unsere Fähigkeit zur Antizipation künftiger Gesundheitskrisen zu verbessern.
Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die Auswirkungen von COVID-19 in Afrika die Ungleichheit weiter verstärken und ganze Bevölkerungsgruppen in Armut stürzen. Daher müssen die sozialen Folgen der Krise, aber auch ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft, die landwirtschaftliche Erzeugung und die Ernährungssicherheit sowie die Sicherheitslage gebührend berücksichtigt werden und beide Kontinente zu einer stärkeren Zusammenarbeit in diesen Schlüsselbereichen veranlassen.
Generell muss daher die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaften gegenüber Krisen im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen. Die Überlegungen zu Sozialschutzmodellen müssen intensiviert werden, insbesondere in Bezug auf ein bedingungsloses Grundeinkommen.
Ferner ist hervorzuheben, wie wichtig die gemeinsame Forderung von 18 führenden Politikern Afrikas und der EU nach einem Moratorium für den Schuldendienst ist.
Die ökologische Krise muss trotz der derzeitigen Gesundheitskrise weiterhin ganz oben auf der politischen Agenda stehen. Afrika ist nicht der Verursacher des Klimawandels‚ trägt aber die Hauptlast der Auswirkungen. Als Garant des Übereinkommens von Paris muss Europa den afrikanischen Kontinent beim Übergang zu einer grünen Wirtschaft unterstützen und die Entwicklung seines Potenzials für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und für eine nachhaltige Landwirtschaft fördern. Obwohl sich die klimapolitischen Herausforderungen und Chancen auf beiden Kontinenten unterscheiden, müssen Afrika und Europa sich gemeinsam für den ökologischen Wandel einsetzen‚ indem sie Innovation, Technologietransfer und Erfahrungsaustausch fördern.
Das andere Gegenstück zur ökologischen Krise ist die biologische Vielfalt. Afrika beherbergt außergewöhnliche Ökosysteme, aber der Verlust an biologischer Vielfalt ist ein dramatisches und unumkehrbares Problem. Über die direkten Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt hinaus führt die Zerstörung der biologischen Vielfalt, einschließlich der marinen Vielfalt, zu Problemen in den Bereichen Sicherheit und Regierungsführung, aber auch zu Gefahren für die menschliche Gesundheit. Angesichts der Dringlichkeit müssen sich unsere Kontinente daher für einen globalen Rahmen einsetzen, der die Bemühungen aller um die Erhaltung der biologischen Vielfalt unseres Planeten bündeln kann.
Als Partner in einer krisengeschüttelten Welt tragen wir eine große Verantwortung für die Gestaltung der Welt von morgen. Dazu gehören insbesondere grüne Diplomatie und der Abschluss eines Grünen Deals Afrika-EU für Klima und biologische Vielfalt.
Der Aufschwung, der auf die menschliche Entwicklung ausgerichtet ist, wird in erster Linie über Bildung, Jugend und Beschäftigung erfolgen. Die Ausbildung als Voraussetzung für die Befähigung zur Selbstbestimmung und die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen muss an die Veränderungen angepasst werden, die sich in unserer Gesellschaft vollziehen. Vor allem das Entstehen grüner Branchen und die digitale Revolution erfordern einen höheren Forschungs- und Innovationsstandard. Unsere Kontinente müssen auf gut ausgebildete junge Menschen zählen können, um nachhaltige und inklusive Gesellschaften aufzubauen.
Ein weiterer Pfeiler der menschlichen Entwicklung ist die Gleichstellung der Geschlechter. Sowohl in Afrika als auch in Europa ist die Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und Mädchen ein ständiger Kampf. Keine Gesellschaft kann sich entwickeln, solange die Verletzungen ihrer Rechte andauern und die Hindernisse für ihre Stärkung fortbestehen. Zugang zu Bildung, Land und Krediten: Unsere Kontinente müssen sich dafür einsetzen, dass Frauen und Mädchen endlich Männern und Jungen gleichgestellt sind. Afrika und Europa müssen sich auf einen konkreten Fahrplan einigen, um dies zu erreichen.
Die Förderung inklusiverer und gerechterer Gesellschaften erfordert eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Staatsführung und Menschenrechte. Die Werte müssen das Rückgrat unserer Partnerschaft bilden, ohne das keine der oben genannten Herausforderungen bewältigt werden kann. Diskriminierung, die in Afrika und Europa nach wie vor zu häufig vorkommt, erschüttert den Einzelnen und untergräbt den sozialen Zusammenhalt. Die schutzbedürftigsten und am stärksten ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen müssen unterstützt werden, um sicherzustellen, dass alle Menschen in Würde leben können. Da junge Menschen eines Tages die Führungskräfte unserer Gesellschaften sein werden, müssen afrikanischen und europäischen Jugendlichen neue Möglichkeiten zum Austausch von Ideen und Erfahrungen zu Fragen der Regierungsführung und der Menschenrechte geboten werden, zum Beispiel durch virtuelle Plattformen.
In diesem Zusammenhang sollte auf die Macht der Digitalisierung als Instrument für Fortschritt, Inklusion und Entwicklung hingewiesen werden. Die Rolle der Digitalisierung als Instrument für die menschliche Entwicklung ist auf dem afrikanischen Kontinent besonders deutlich sichtbar. In Zeiten der Coronavirus-Pandemie kam es zu einem sprunghaften Anstieg des Austauschs über das Internet, und die Grenzen waren, obwohl geschlossen, dank der digitalen Technologie noch nie so durchlässig wie heute. Dieser digitale Wandel offenbart eine Fülle von Talenten, räumt Hindernisse aus dem Weg und fördert ein außerordentliches Innovationspotenzial in Afrika. Wenn Europa nicht überholt werden will, muss es mit Afrika überall dort zusammenarbeiten, wo die Digitalisierung das Wohlergehen der Menschen verbessern kann, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Regierungsführung, ökologischer Wandel und finanzielle Inklusion, z. B. durch mobile Zahlungen.
Die Stärke unserer erneuerten Partnerschaft wird es uns ermöglichen, die Sichtbarkeit und Kohärenz unseres Handelns auf der internationalen Bühne zu erhöhen. Zehn Jahre vor Ablauf der Umsetzung der Agenda 2030 und ihrer 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung und in einer Zeit, in der multilaterales Handeln auf die Probe gestellt wird, ist die Bündelung der Kräfte mehr denn je eine Notwendigkeit.
Eine Partnerschaft, die die Kontinente und die Völker eint
Nur ein inklusiver Prozess sowohl bei der Ausarbeitung als auch bei der Umsetzung und Bewertung der Strategie wird eine echte Eigenverantwortung aller Akteure auf beiden Kontinenten ermöglichen. Um dem Wort „Partnerschaft“ einen Sinn zu verleihen, muss Europa diese Strategie mit und nicht für Afrika entwickeln.
Der nächste Afrika-EU-Gipfel sollte es daher beiden Kontinenten ermöglichen, ihre gemeinsamen Prioritäten festzulegen, und die afrikanische Vision muss in diesem Prozess ihren Platz finden.
Danach geht es darum, die Idee einer Partnerschaft auf Augenhöhe mit konkreten Projekten, die den Bedürfnissen der Menschen gerecht werden, schrittweise zu verwirklichen. Der Erfolg unserer Partnerschaft hängt von einem detaillierten Umsetzungsrahmen mit einer klaren Aufteilung der Zuständigkeiten der einzelnen Akteure und einer kontinuierlichen Bewertung durch die Interessenträger ab.
Mit der gemeinsamen Mitteilung der Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom 9. März 2020 wird dieser Prozess eingeleitet, indem sie die Grundlagen für eine Reflexion legt, die so umfassend wie möglich sein sollte.
Dieser Bericht wurde von zahlreichen Treffen vor Ort inspiriert und bereichert, durch die die Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten in Afrika sichergestellt werden sollte. Die Berichterstatterin hat mehrere afrikanische Länder besucht, um den Menschen und ihren Erwartungen so nah wie möglich zu kommen und so ihrer Stimme Gehör zu verschaffen. Sie hat die afrikanischen Interessenträger dazu befragt, wie sie die Rolle Europas sehen und was unsere Völker für einander bedeuten können
Es wurden Staats- und Regierungschefs, Minister, Behörden, die Zivilgesellschaft, junge Menschen, Frauen, akademische Kreise, Denkfabriken, Entwicklungsakteure, der Privatsektor und Vertreter der Afrikanischen Union, der Vereinten Nationen und der EU-Delegationen konsultiert. Weit davon entfernt, eine europäische Idee der Partnerschaft fördern zu wollen, war es die afrikanische Vision, die den Leitgedanken der Konsultationen bildete.
Nach vielen Treffen bei Besuchen in Togo‚ Marokko und Äthiopien machte die Corona-Epidemie den weiteren geplanten Besuchen einen Strich durch die Rechnung. Die Berichterstatterin setzte daher ihre Konsultationen im Rahmen von Videokonferenzen fort und führte Gespräche mit zahlreichen Gesprächspartnern in Südafrika‚ Nigeria‚ Ruanda‚ Senegal und Kenia. Diese acht Länder wurden ausgewählt, um der Vielfalt der afrikanischen Gebiete Rechnung zu tragen.
Aus allen Gesprächen geht eindeutig hervor‚ dass Europa nach wie vor der wichtigste Verbündete Afrikas ist. Unsere afrikanischen Partner bekunden den Willen, eine immer stärkere Allianz mit Europa aufzubauen, um den beiden Kontinenten Frieden, Stabilität und Wohlstand zu sichern.
Eine inklusive und offene Partnerschaft, die Afrika in seiner ganzen Vielfalt anerkennt
Schon seit mehreren Jahren werden unsere Beziehungen zu Afrika allzu oft auf die Migrationsfrage reduziert, sodass die verschiedenen anderen Aspekte unserer Partnerschaft in den Hintergrund treten. Auch wenn die Migration natürlich angegangen werden muss, sollte der Schwerpunkt auf andere wichtige Themen gelegt werden, die unsere Beziehungen zum afrikanischen Kontinent bereichern.
Im Mittelpunkt des Berichts stehen daher die Rolle unserer Partnerschaft auf der internationalen Bühne, die menschliche Entwicklung, die Bekämpfung von Ungleichheiten, die Stellung von Frauen und jungen Menschen, der digitale Wandel, die nachhaltige Landwirtschaft und der ökologische Wandel. Diese Themen werden den dringend notwendigen Dialog zwischen den verschiedenen Teilen der afrikanischen und europäischen Gesellschaften prägen.
Afrika wird in all seiner Vielfalt und in seinem Bestreben, das enorme Potenzial seiner Jugend, seiner Frauen und seiner Talente freizusetzen, entscheidende Auswirkungen auf die Zukunft der Welt haben. Europa hat erkannt, dass Afrika ein Verbündeter und ein wichtiger Partner ist.
Wenn Europa dem afrikanischen Kontinent aber die Hand reicht, muss es sich auch an die Europäer und insbesondere an die jüngere Generation wenden und ihr Interesse wecken, Afrika kennenzulernen, aber vor allem, Afrika und die Gemeinsamkeit unserer Ziele zu verstehen. Denn über Gipfeltreffen und Treffen auf höchster politischer Ebene hinaus wird der Austausch zwischen den Menschen, insbesondere jungen Menschen, Frauen, der Zivilgesellschaft, Unternehmern, Landwirten, Akademikern, Wissenschaftlern, Ärzten und Künstlern, den entscheidenden Impuls für unsere erneuerte Beziehung liefern.
Diese umfassende Partnerschaft muss in erster Linie von den Völkern ausgehen und immer mehr gegenseitiges Verständnis fördern. Dies wird der Schlüssel zu einer gemeinsamen Zukunft sein.
MINDERHEITENANSICHT
Bernhard Zimniok
Die Afrika-Strategie der EU muss abgelehnt werden: Die Kommission hat keine Analyse der Auswirkungen der Strategie auf Europa in Bezug auf die Masseneinwanderung aus Afrika vorgenommen; die Strategie beruht auf einer falschen Darstellung; die Kommission hat sich bei der Ausarbeitung der Strategie nicht mit Vertretern lokaler Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten getroffen, sondern vor allem mit Vertretern des Komplexes Einwanderung/Industrie, internationaler Organisationen und mit afrikanischen Vertretern. Die Kommission stellt fest: „Bei der [...] Strategie handelt es sich um ein politisches Dokument; durch dieses allein kann die Migration also nicht erleichtert werden“, obwohl das Ziel der Strategie darin besteht, sich für Massenzuwanderung aus Afrika nach Europa zu öffnen, was auf der falschen Behauptung beruht, dass die Geschichte und Zukunft Europas und Afrikas miteinander verflochten sind. Darüber hinaus ist die Überprüfung der Strategie in diesem Bericht mangelhaft; es wurde keine repräsentative Anzahl von lokalen Organisationen in den Mitgliedstaaten konsultiert. Die Strategie enthält Eckpfeiler des VN-Migrationspakts, dem nicht alle Mitgliedstaaten zugestimmt haben, weshalb die Strategie durch ihre eigenen Vorschläge entkräftet wird. Angesichts der anfänglichen Aussicht, dass 60 bis 70 Millionen Menschen (allein Erwachsene) aus Afrika kommen, wird diese Strategie keine Politik sein, um die europäischen Nationen zu stärken, sondern um sie von der Landkarte und aus der Geschichte verschwinden zu lassen.
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN (23.9.2020)
für den Entwicklungsausschuss
zu einer neuen Strategie EU-Afrika – eine Partnerschaft für nachhaltige und inklusive Entwicklung
Verfasserin der Stellungnahme (*): Anna Fotyga
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 57 der Geschäftsordnung
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Entwicklungsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. begrüßt die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) vom 9. März 2020 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer umfassenden Strategie mit Afrika“ und betrachtet sie als einen Schritt in Richtung einer wirklichen geopolitischen Partnerschaft; betont, dass Europa und Afrika in enger geografischer Nähe zueinander stehen, enge historische, kulturelle und sozioökonomische Beziehungen unterhalten und durch die wachsende Zahl gemeinsamer Herausforderungen und strategischer Interessen immer näher zusammenrücken, die von der Förderung der Menschenrechte und der Demokratie sowie der Befreiung der Gemeinschaften aus der Armut und der Schaffung menschenwürdiger Lebensbedingungen durch die Bereitstellung wirtschaftlicher Möglichkeiten, die nachhaltige Entwicklung oder verantwortungsvolle Staatsführung und das Potenzial der Migration im Hinblick auf sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten und Entwicklung über die Stärkung der Handels- und Investitionsbeziehungen, der Sicherheit, der Terrorismusbekämpfung, der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Menschenhandel sowie die Reform multilateraler Institutionen und des weltweiten Handels, die Umwelt, die Ernährungssicherheit, den Zugang zu Wasser, das Bevölkerungswachstum, die Verstädterung und die Energiefragen bis hin zur Erzielung von Fortschritten in den Bereichen öffentliche Gesundheit, Zugang zur Gesundheitsversorgung und Klimawandel reichen; betont, dass die Beziehungen der EU zu Afrika für die Zukunft unserer beiden Kontinente von größter Bedeutung sind und dass der Wohlstand beider Kontinente eng miteinander verknüpft ist, was einen ganzheitlichen panafrikanischen Ansatz erfordert, mit dem diese unterschiedlichen Stränge mit einer umfassenden kohärenten Strategie in Einklang gebracht werden kann, die an ihren Ergebnissen gemessen und kontinuierlich überwacht und bewertet wird; fordert eine größere Kohärenz zwischen den politischen Maßnahmen der EU, eine ergebnisorientierte, transparente Zuweisung von EU-Mitteln und ein neu belebtes politisches Bündnis, das über die traditionelle Entwicklungs- und humanitäre Zusammenarbeit hinausgehen muss, damit das Potenzial unserer Partnerschaft wirklich umfassend ausgeschöpft werden kann;
2. weist darauf hin, dass laut Angaben des Forschungszentrums für Katastrophenepidemiologie (CRED) im Jahr 2019 fast 16,6 Millionen Afrikaner – 195 % mehr als 2018 – von extremen Wetterereignissen betroffen waren und dass Naturkatastrophen negative Auswirkungen auf das Leben, die Lebensgrundlagen, den Wohnraum und die Ökosysteme sowie auf die Makroökonomie haben;
3. betont, dass die Partnerschaft zwischen der EU und der Afrikanischen Union (AU) nur dann erfolgreich sein kann, wenn es sich um eine wirkliche Partnerschaft auf Augenhöhe, d. h. um eine ausgewogenere, gerechtere und zielführende Partnerschaft handelt, die auf der eigenen Verantwortung und Solidarität und einer gemeinsamen Vision für unsere Zukunft aufbaut; bekräftigt daher seine Forderung nach einer wirklichen „interkontinentalen Partnerschaft“ zwischen der Europäischen Union und der Afrikanischen Union; weist darauf hin, dass Afrika – der Kontinent, auf dem mehr als eine Milliarde Menschen leben und auf dem voraussichtlich mehr als die Hälfte des weltweiten Bevölkerungswachstums bis 2050 stattfinden wird – unser unmittelbarer Nachbar ist und dass sich sechs der zehn am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften der Welt in Afrika befinden; hebt hervor, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten in allen Belangen Afrikas wichtigster Partner in Bezug auf Investitionen, Handel, Entwicklungshilfe, humanitäre Hilfe und Sicherheit sind; stellt jedoch fest, dass diese zunehmend enge Zusammenarbeit noch zu einem gemeinsamen Verständnis oder einer tragfähigen strategischen Partnerschaft führen muss, die den gemeinsamen Interessen, dem Wachstumspotenzial, der geografischen Nähe und den jahrhundertealten Verbindungen zwischen den beiden Kontinenten entspricht; hebt hervor, dass der Prozess der nachhaltigen Entwicklung auf dem afrikanischen Kontinent von entscheidender Bedeutung für den Wohlstand, die Stabilität und die Sicherheit sowohl der EU als auch Afrikas ist, was gemäß den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDG) die grundlegenden Voraussetzungen für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Afrikaner ist; betont, dass die EU zuversichtlich sein muss, wenn es darum geht, einen neuen und modernen Ansatz für ihre Afrikapolitik zu schaffen, der auf einem klaren Verständnis ihrer jeweiligen und gegenseitigen Interessen und Verantwortlichkeiten beruht und dem Umfang und der Reife der Beziehungen Rechnung trägt; ist der festen Überzeugung, dass unsere Partnerschaft auf eindeutigen Standpunkten und Prioritäten beruhen muss, die von unseren afrikanischen Partnern festgelegt werden, und vertritt vor diesem Hintergrund die Ansicht, dass das bevorstehende sechste Gipfeltreffen AU‑EU, das diesen Herbst stattfinden soll, eine günstige Gelegenheit bietet, den afrikanischen Partnern Gehör zu schenken, sich über gegenseitige Forderungen und Vorschläge auszutauschen und gemeinsame Ziele zu definieren, damit diese Ziele in der bevorstehenden neuen, für beide Seiten vorteilhaften gemeinsamen Strategie verankert werden, mit der den Interessen beider Seiten Rechnung getragen wird und die Bindungen zwischen den beiden Kontinenten gestärkt werden;
4. betont, dass die Synergien und die Kohärenz zwischen allen rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen, auf denen die Beziehungen zwischen der EU und Afrika beruhen, dringend verstärkt werden müssen, damit die Beziehungen durch eine stärker langfristige, vielgestaltige und bereichsübergreifende Partnerschaft effektiver und nachhaltiger gestaltet werden, die sich auch in einer stärkeren politischen Zusammenarbeit und einer wirksamen Koordinierung auf der Grundlage von Gleichheit, Vertrauen, gegenseitiger Achtung, Solidarität, Souveränität, gemeinsamen Werten und einer gemeinsamen Vision für unsere Zukunft niederschlagen sollte; hebt in diesem Zusammenhang hervor, wie wichtig Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Sicherheit sowie verantwortungsvolle Staatsführung, nachhaltige Entwicklung, Rechtsstaatlichkeit, freie und faire Wahlen, auf dem Recht beruhende und friedliche Machtübergänge in afrikanischen Ländern und die Gleichstellung der Geschlechter als notwendige Grundlagen für eine nachhaltige, inklusive und für beide Seiten vorteilhafte Partnerschaft zwischen der EU und Afrika sind; betont, dass eine starke Partnerschaft zwischen der EU und Afrika eine starke Afrikanische Union erfordert, und unterstreicht die wichtige Rolle der EU dabei, die Afrikanische Union bei der effektiven Ausübung ihres Mandats, der Schaffung von Frieden und Sicherheit auf dem gesamten Kontinent und der Förderung der Fortschritte bei der kontinentalen Integration sowie bei der Institutionalisierung der Afrikanischen Union, einschließlich des Panafrikanischen Parlaments, durch den Austausch bewährter Verfahren sowie durch technische und finanzielle Hilfe zu unterstützen; begrüßt den Vorschlag für ein panafrikanisches Programm im Rahmen des neuen Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI), mit dem die Herausforderungen des afrikanischen Kontinents als Ganzes angegangen werden sollen;
5. bekräftigt seine Unterstützung für Afrika bei den großen Integrationsverfahren, die auf regionaler, kontinentaler und internationaler Ebene im Gange sind, und stellt fest, dass Europa und Afrika ein gemeinsames Interesse an einer Zusammenarbeit im Bereich des Multilateralismus und gemeinsame Herausforderungen haben, die nur durch Zusammenarbeit wirksam bewältigt werden können; betont, dass Spaltungen dort überwunden werden müssen, wo sie bestehen, insbesondere in den Bereichen, die von strategischer Bedeutung sind, wie etwa der Einhaltung internationaler Standards und Verfahren in den Bereichen Handel, Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit, Gleichstellung der Geschlechter, nachhaltige Entwicklung und Positionierung in internationalen Organisationen; ist der Auffassung, dass eine ganzheitliche Partnerschaft zwischen den beiden Kontinenten auch eine weitere Regionalisierung ermöglichen sollte; bekräftigt, dass es die regionale Integration und die regionalen Organisationen, wie etwa die Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS), die Zentralafrikanische Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft (CEMAC), die Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC), die Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC), die Zwischenstaatliche Behörde für Entwicklung (IGAD) und die Wirtschaftsgemeinschaft der zentralafrikanischen Staaten (ECCAS) sowie die Internationale Konferenz über die Region der Großen Seen (ICGLR), weiterhin unterstützt; unterstützt die Auffassung, dass die EU flexible länderspezifische und subregionale Ansätze beibehalten muss, mit denen ihr Engagement und ihre Unterstützung auf die spezifischen Bedürfnisse und Umstände jedes Landes innerhalb der fünf Regionen Afrikas abgestimmt werden; fordert, dass die verschiedenen regionalen Maßnahmen der EU gegenüber Subregionen Afrikas, wie Nordafrika, dem Golf von Guinea, der Sahelzone, der Region der Großen Seen und dem Horn von Afrika, aktualisiert werden; bedauert, dass der Aufbau eines Raums des gemeinsamen Wohlstands, der Stabilität und der Freiheit mit den Ländern der südlichen Nachbarschaft auch 25 Jahre nach Beginn der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft noch lange nicht abgeschlossen ist;
6. stellt fest, wie wichtig es ist, die 2009 von den afrikanischen Staats- und Regierungschefs verabschiedete „Africa Mining Vision“ umzusetzen, damit eine transparente, gerechte und optimale Nutzung der mineralischen Bodenschätze sichergestellt wird;
7. weist auf die wichtige Rolle hin, die die Afrikanische Union und die afrikanischen Staaten in multilateralen Organisationen, insbesondere in den Vereinten Nationen, spielen, in denen afrikanische Staaten 28 % der Mitglieder ausmachen, und hebt daher hervor, wie wichtig es ist, unsere politischen Beziehungen weiter zu vertiefen, um so die multilateralen Entscheidungsgremien zu reformieren, damit sie gerechter und repräsentativer werden, was von entscheidender Bedeutung ist, wenn es darum geht, Lösungen für unsere gemeinsamen globalen Herausforderungen zu finden;
8. begrüßt die fünf Partnerschaften in der vorgeschlagenen neuen Strategie; ist der Ansicht, dass sie zusätzlich aktualisiert werden sollte, um den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen Afrikas bei der Bewältigung der COVID-19-Krise Rechnung zu tragen; fordert in ein verstärktes, ehrgeiziges und kohärentes Engagement der EU für die Sicherheit, die Stabilität und die Entwicklung Afrikas, auch durch Förderung der grünen Wende und des Zugangs zur Energie, des digitalen Wandels, des nachhaltigen Wachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen, des Friedens und der Staatsführung, sowie einen ausgewogenen und umfassenden Ansatz zur Migration und Mobilität; erkennt an, dass Anstrengungen unternommen wurden, um die Stimmen und Interessen unserer afrikanischen Partner zu berücksichtigen, stellt aber auch fest, dass einige Stimmen ihre Enttäuschung über einen wahrgenommenen Mangel an Kommunikation mit einigen afrikanischen Partnern vor ihrer Veröffentlichung zum Ausdruck gebracht haben; weist jedoch darauf hin, dass klar definiert werden muss, wie die neue Strategie umgesetzt werden soll und welcher EU-Akteur für welche Maßnahmen zuständig ist; hebt die Bedeutung der künftigen Beziehungen zu Afrika und die Tatsache hervor, dass dafür die Zivilgesellschaften beider Kontinente umfassend einbezogen werden müssen; fordert ein stärkeres Engagement auf allen Ebenen, auch bei nichtstaatlichen Organisationen, Unternehmen, Hochschulen, Denkfabriken, kulturellen und religiösen Einrichtungen, Gewerkschaften und anderen; begrüßt nachdrücklich die von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ausgesandten Signale, dass sie die Beziehungen zu Afrika zu einem Kernthema ihrer Amtszeit machen werde; begrüßt diesbezüglich, dass der allererste Besuch der neuen Präsidentin der Europäischen Kommission Afrika galt, und fordert häufigere Treffen und Kontakte auf hoher Ebene; ist der Auffassung, dass solche persönlichen Treffen auf der obersten Ebene äußerst wichtig sind, da sie nicht nur persönliche Beziehungen fördern, sondern auch das Bewusstsein der Öffentlichkeit für unsere Partnerschaft in den jeweiligen nationalen Medien verstärken; fordert daher eine weitere Intensivierung dieser Treffen und dieses Austauschs auf hoher Ebene, einschließlich Foren und Zusammenkünfte von Unternehmen und der Zivilgesellschaft; bekundet sein Bedauern darüber, dass die Mitteilung keine klaren Vorschläge für koordinierte Ansätze zwischen der EU und AU zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen umfasst, die in multilateralen Systemen (z. B. den Vereinten Nationen) gemeinsam bewältigt werden könnten; betont, dass der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (HR/VP) und die EU-Missionen in Hauptstädten auf dem gesamten afrikanischen Kontinent die Politikziele der EU aktiver darstellen sollten; bestärkt europäische Denkfabriken und die akademische Welt darin, in diesem Zusammenhang aktiver mit ihren afrikanischen Kollegen zusammenzuarbeiten; bekräftigt, dass im Rahmen der Partnerschaft zwischen Afrika und der EU ein koordinierter und umfassender Ansatz – sowohl zwischen der AU und der EU als auch zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten – zum Zuge kommen muss, wie es in Artikel 210 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehen ist; fordert die EU auf, diese gemeinsame Perspektive mit Blick auf das nächste EU-Afrika-Gipfeltreffen, das 2020 stattfinden soll, weiter zu untermauern;
9. stellt fest, dass Afrikas Potenzial zunehmend das Interesse vieler Akteure der Weltbühne weckt, und bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass in vielen Bereichen Afrika zu einem neuen Schauplatz eines großen Machtwettbewerbs geworden ist; betont, dass die EU zu den Ersten gehört, die dem afrikanischen Kontinent helfen, während destruktive Strategien anderer Akteure den afrikanischen Nationen schaden, was sich auch nachteilig auf die EU auswirkt; hebt hervor, dass die grundsätzliche Motivation der EU in ihren politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu Drittländern, darin besteht, die Grundrechte voranzubringen, demokratische Institutionen zu unterstützen und die demokratische Rechenschaftspflicht zu wahren; ist der Ansicht, dass Drittländer wie zum Beispiel China andere Ziele verfolgen, die uns zeitweise Sorgen bereiten; betont, dass es unser Ziel ist, die Widerstandsfähigkeit und Unabhängigkeit unserer afrikanischen Partner zu stärken; bekundet daher sein Bedauern darüber, dass andere Akteure, insbesondere Chinas und Russlands, mit ihrem Vorgehen ihre geopolitischen Interessen vorantreiben und ihr Augenmerk auf einen zunehmenden Unilateralismus richten, und betont, dass ihre eigenen Vorteile auf Kosten der Souveränität der afrikanischen Länder und der europäischen Sicherheit gehen; fordert die EU auf, sich mit jedem Land, das wirklich an einer prosperierenden und positiven langfristigen Entwicklung des afrikanischen Kontinents interessiert ist, auf der Grundlage der uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte, der Medienfreiheit und der Rechenschaftspflicht, transparenter und reaktionsfähiger Staatsführung und der Bekämpfung der Korruption abzustimmen, die wesentliche Elemente für die Gewährleistung eines stabilen und inklusiven politischen, sozialen und wirtschaftlichen Umfelds in Afrika sind; fordert die EU auf, eine strategische und langfristige Antwort auf die chinesische Initiative „Ein Gürtel, eine Straße“ zu entwickeln, die von unseren gemeinsamen Werten sowie den von unseren afrikanischen Nachbarn geäußerten Prioritäten und Bedürfnissen geleitet ist; betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten zu einem Garanten der Stabilität und Zuverlässigkeit in der Region werden müssen; ist der Auffassung, dass die Europäische Union in Afrika eine wichtigere geopolitische Rolle spielen und Beziehungen, von denen alle profitieren, aufbauen muss;
10. ist der Ansicht, dass die EU-Afrika-Strategie auch Maßnahmen einschließen sollte, um die afrikanischen Staaten dabei zu unterstützen, ihren Reichtum an Bodenschätzen in reale Entwicklung umzuwandeln, und fordert die Überprüfung der Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen, auch im Hinblick auf die fragwürdige Ausbeutung durch China und Russland; fordert die Kommission und die afrikanischen Partner auf, die Maßnahmen der Verordnung zu Mineralien aus Konfliktgebieten[11] reibungslos umzusetzen und unverzüglich die Liste der Unternehmen außerhalb der EU zu veröffentlichen, die die Anforderungen der Verordnung nicht erfüllen; betont die Stärken Europas (Transparenz, die hohe Qualität der Waren und Dienstleistungen und die demokratische Staatsführung) und vertraut darauf, dass die Attraktivität dieser Grundwerte eine überzeugende Alternative zu autoritären Modellen darstellt;
11. weist darauf hin, dass die Grundstoffindustrie in der Wirtschaft zahlreicher afrikanischer Länder eine wichtige Rolle spielt und mit einer ungleichen wechselseitigen Ressourcenabhängigkeit im Verhältnis zu Europa zusammenhängt, die behoben werden sollte, indem das Thema illegaler Steuer- und Lizenzabflüsse in der Grundstoffindustrie durch die Anwendung der Transparenz- und Rechnungslegungsrichtlinie der EU[12] angegangen wird;
12. begrüßt, dass die EU Frieden und Sicherheit in Afrika für eine zentrale Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung hält und dass sie sich verpflichtet, „ihre Unterstützung für Afrika in Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft deutlich zu verstärken“; teilt die Auffassung, dass die Frage der Sicherheit in Afrika für die Entwicklung des Kontinents mit der Unterstützung regionaler und internationaler Organisationen von großer Bedeutung ist, wobei die afrikanischen Staaten die wichtigsten Garanten für ihre eigene Sicherheit sind; fordert die EU daher auf, ihre Bemühungen fortzusetzen, mit ihren afrikanischen Partnern bei der Weiterentwicklung einer Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur (APSA) zusammenzuarbeiten, um langfristig Frieden und Stabilität zu erreichen und die Krisen und Konflikte auf diesem Kontinent durch einen integrierten Ansatz zu überwinden, der alle verfügbaren Instrumente einschließlich der Unterstützung für die Entwicklung der Sicherheits- und Verteidigungsfähigkeiten Afrikas und seiner militärischen Einsätze, zivilen Missionen, Friedenskonsolidierungs- und Entmilitarisierungsprojekte unter Achtung der internationalen Menschenrechte und des humanitären Rechts sowie der Unabhängigkeit und Souveränität der afrikanischen Länder und der Unterstützung für Initiativen der AU, regionaler Organisationen wie der Ecowas und der G5 der Sahelzone nutzt; legt den Mitgliedstaaten nahe, sich an Missionen und Einsätzen der EU zu beteiligen, begrüßt die bilateralen Bemühungen, die zu Frieden und Stabilität beitragen, und fordert diesbezüglich den Rat nachdrücklich auf, die Europäische Friedensfazilität rasch zu billigen, damit die afrikanischen Partner in von Konflikten betroffenen Regionen umfassender unterstützt werden; betont die Bedeutung der multilateralen Zusammenarbeit innerhalb des Dreiecks zwischen der AU, der EU und den Vereinten Nationen im Bereich der lokalen, regionalen und internationalen Sicherheit und die Rolle der Akteure der Zivilgesellschaft bei Friedenssicherungs- und Friedenskonsolidierungsbemühungen; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass eine Reform des Sicherheitssektors und der Justiz, verantwortungsvolle Staatsführung, demokratische Rechenschaftspflicht und der Schutz der Zivilbevölkerung Grundvoraussetzungen dafür sind, dass die jeweiligen Regierungen und Sicherheitskräfte das Vertrauen ihrer Bevölkerung gewinnen können; unterstreicht ferner den Zusammenhang zwischen dem zivilen und dem militärischen Bereich und die Notwendigkeit, beide Bestandteile der Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) besser aufeinander abzustimmen; unterstützt den immer proaktiver werdenden Ansatz kooperativer regionaler Sicherheitsorganisationen auf dem Weg zur vollständigen Einsatzbereitschaft der APSA, die der Afrikanischen Union und Organisationen der regionalen Ebene die benötigten Instrumente bietet, um Konflikte zu vermeiden, zu bewältigen und beizulegen; lobt vor dem Hintergrund der zentralen Rolle, die afrikanische Länder durch ihr entschlossenes Handeln zur Sicherstellung des Friedens und der Sicherheit in ihrer eigenen Nachbarschaft gespielt haben, insbesondere Initiativen wie die G5 der Sahelzone und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre politische, finanzielle, operationelle und logistische Unterstützung der G5 der Sahelzone zu verstärken; betont, dass in den afrikanischen Ländern in allen wesentlichen Bereichen, insbesondere im Sicherheits- und Verteidigungsbereich, angemessene Kapazitäten vorhanden sein müssen, damit ein angemessenes Maß an Sicherheit und Entwicklung sichergestellt werden kann; fordert die Europäische Union auf, die Entwicklungs- und Sicherheitsinitiativen, an denen sie auf dem afrikanischen Kontinent beteiligt ist, im Rahmen einer integrierten Strategie zu koordinieren, die auch eine verantwortungsvolle Staatsführung, Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und die Gleichstellung der Geschlechter zum Ziel hat, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die Regionen gelegt werden soll, die am fragilsten sind und in denen die Spannungen am größten sind; begrüßt die zugesagte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Afrika bei der Bekämpfung von Terrorismus und bewaffneten Banden unter Einhaltung des Völkerrechts; fordert im Zusammenhang von Strategien zur Terrorismusbekämpfung die Herstellung transparenterer Entscheidungsfindungsprozesse, eine erhöhte Einhaltung eines auf Menschenrechten beruhenden Ansatzes und eine verbindlichere Zusammenarbeit mit den von diesen Maßnahmen betroffenen Gemeinschaften;
13. hebt die wichtige Rolle hervor, die die Sahelzone aus strategischer Sicht und unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit spielt, und begrüßt in diesem Zusammenhang mit Nachdruck die Gründung der G5 der Sahelzone im Jahr 2014 sowie die gemeinsame Einsatztruppe der G5 Sahel, die 2017 zum Kampf gegen die Sicherheitsbedrohungen in der Region gegründet wurde;
14. hebt hervor, dass die Mandate der GSVP-Mission umfassend sind und unter anderem dem Zweck dienen, die Reform des Sicherheitssektors zu fördern, die Justizreform weiterzuführen, die Ausbildung von Militär und Polizei zu stärken und die Überwachung voranzubringen; unterstreicht, dass es dringend notwendig ist, die Kommunikationspolitik im Rahmen von GSVP-Missionen sowie die gesamte strategische Planung der EU zu stärken, damit die Maßnahmen der EU und ihr Ziel, die Sicherheit und das Wohlergehen der Menschen in Afrika zu unterstützen, sichtbarer werden;
15. hebt die besondere Bedeutung der religiösen Einrichtungen in Afrika hervor, die regelmäßig bei Konflikten vermitteln, und betont, dass Dialog und Zusammenarbeit mit diesen Einrichtungen notwendig sind, insbesondere in Konfliktgebieten, da durch den Dialog zwischen den Religionen zur Schaffung von Frieden und zur Aussöhnung beigetragen werden könnte;
16. nimmt zur Kenntnis, dass die Mitteilung darauf abzielt, dass die EU ihre Unterstützung von afrikanischen Friedensbemühungen durch eine besser strukturierte und strategischere Zusammenarbeit vertieft, die sich auf die Regionen in Afrika konzentriert, in denen die Spannungen am größten sind, und fordert, dass speziellen Strategien in Konfliktregionen Vorrang eingeräumt wird; spricht sich dafür aus, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Lasten weiterhin mit internationalen Organisationen und Partnern, einschließlich der Verbündeten und afrikanischen Staaten, die als verlässliche Verbündete im Kampf gegen den Terrorismus fungieren, beispielsweise Kenia, Marokko, Nigeria, Ghana und Äthiopien, teilen; fordert die EU auf, ihre Beziehungen zu diesen wichtigen Staaten zu verstärken; fordert die EU auf, die afrikanischen Partner weiterhin dabei zu unterstützen, Kapazitäten für ihre Streitkräfte und Sicherheitseinrichtungen aufzubauen, um ihren Bürgern wirksame und nachhaltige Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden bereitstellen zu können, auch durch die Europäische Friedensfazilität und ihre GSVP-Missionen, und fordert die EU auf, den Schwerpunkt auf einen integrierten Ansatz hinsichtlich Konflikten und Krisen zu legen, indem sie während aller Phasen des Konfliktzyklus – von der Konfliktprävention über die Reaktion auf Konflikte bis hin zum Konfliktmanagement und zur Konfliktlösung – aktiv agiert;
17. betont, dass das Ziel der Unterstützung des Sicherheitssektors Afrikas durch die EU darin besteht, die Eigenverantwortung Afrikas für Sicherheits- und Verteidigungsangelegenheiten zu fördern; vertritt die Ansicht, dass die Afrikanische Union und die afrikanischen Staaten wichtige Akteure sind, mit denen die EU sinnvoll zusammenarbeitet, um gemeinsam eine nachhaltige Entwicklung und menschliche Sicherheit zu erreichen; begrüßt in diesem Zusammenhang mit Nachdruck das Vorhaben der Afrikanischen Union, 3 000 Soldaten zur Unterstützung der G5 Sahel zu entsenden, und hält es für ein gutes Signal, dass die AU und die EU tatsächlich ähnliche Sicherheitsziele verfolgen, die sich auf gemeinsame Ziele und eine gemeinsame Verantwortung stützen; begrüßt in diesem Zusammenhang die an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gerichtete Äußerung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) Josep Borrell vom 28. Mai 2020, als er davon sprach, „afrikanische Lösungen für afrikanische Probleme“ zu finden;
18. bekräftigt erneut seine Unterstützung für die Friedenserhaltungsmissionen der Vereinten Nationen auf dem afrikanischen Kontinent und fordert die wichtigsten Akteure, insbesondere die Vereinigten Staaten, Russland, China und das Vereinigte Königreich auf, sich an den Anstrengungen der EU zur Vermittlung, zum Vorantreiben der Zusammenarbeit und zur Sicherstellung eines dauerhaften Friedens auf dem gesamten afrikanischen Kontinent zu beteiligen; bekräftigt diesbezüglich die Bereitschaft der EU, ihre Unterstützung für Missionen der Vereinten Nationen zu verstärken und die Koordinierung zwischen den unterschiedlichen Missionen der Vereinten Nationen und der EU voranzutreiben;
19. weist erneut darauf hin, dass der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) für die Bekämpfung von Straflosigkeit und die Aufrechterhaltung von Werten wie Frieden, Sicherheit, Gleichheit, Fairness, Gerechtigkeit und Entschädigung von großer Bedeutung ist; fordert die EU und die Staaten Afrikas auf, das Römische Statut und den Internationalen Strafgerichtshof weiterhin zu unterstützen; fordert alle afrikanischen Staaten, die das Römische Statut noch nicht unterzeichnet und ratifiziert haben, auf, dies zu tun;
20. hebt hervor, dass die EU dringend auf die eskalierenden terroristischen Anschläge im Norden Mosambiks reagieren muss, die bereits mehr als 1 000 Menschen das Leben gekostet und etwa 200 000 Menschen gezwungen haben, ihre Heimat zu verlassen, wobei ein ernsthaftes Risiko besteht, dass sich diese Unruhen in der gesamten südlichen Region Afrikas ausbreiten; fordert den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) nachdrücklich auf, Mosambik und seinen Bürgerinnen und Bürgern die Unterstützung der EU anzubieten; hebt hervor, dass das Ausbleiben einer Reaktion seitens der EU dazu führen kann, dass andere internationale Akteure die Führungsrolle übernehmen, die die Union gerne auf dem Kontinent einnehmen würde;
21. hebt hervor, dass die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie schwerwiegende Auswirkungen auf die afrikanischen Staaten und Gesellschaften haben könnten, und bekräftigt daher seine Forderung, alle afrikanischen Staaten, die darum ersucht haben, im Bereich der Gesundheit verstärkt zu unterstützen; unterstützt nachdrücklich die starke Reaktion der EU auf die Krise mit einer außenpolitischen Dimension durch das Konzept „Team Europa“ und erachtet sie als ein wahres Zeichen globaler Solidarität und europäischer Werte; ist besorgt über den weit verbreiteten Mangel an Medizinprodukten im Gesundheitswesen Afrikas, der – insbesondere im Fall von Virusausbrüchen – ein Gesundheitsrisiko für die in der Gesundheitsversorgung beschäftigten Personen und die Patienten darstellt; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, wo immer dies möglich ist, Wege zu finden, afrikanische Länder mit Medizinprodukten zu unterstützen;
22. fordert die EU auf, Afrika im Bereich der Steuergerechtigkeit und -transparenz, beim Schuldenabbau und der Schuldenverwaltung, insbesondere in Fällen von verabscheuungswürdigen Schulden, und der Schuldentragfähigkeit zu unterstützen und so vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ein deutliches Signal der Solidarität zu setzen; ist der Auffassung, dass dies, wie die Kommission festgestellt hat, ein wichtiger Schritt zum Aufbau einer Partnerschaft auf Augenhöhe und zur Abkehr von der Geber-Empfänger-Beziehung wäre, die das Verhältnis zwischen der EU und Afrika lange gekennzeichnet hat; begrüßt nachdrücklich die Ankündigung der G20, den ärmsten Ländern der Welt den Erlass aller Zahlungen zur Schuldentilgung bis Ende 2020 zu gewähren;
23. hebt hervor, dass Entwicklungshilfe für die Diversifizierung der Wirtschaft der afrikanischen Staaten und für die Bewältigung der derzeitigen wirtschaftlichen und sozialen Krise von grundlegender Bedeutung ist; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die finanzielle Unterstützung und die humanitäre Hilfe aufzustocken, um die dringenden Bedürfnisse der Menschen zu decken; fordert, dass die Hilfe der EU und ihrer Mitgliedstaaten in Form von Zuschüssen und nicht von Krediten erfolgt, damit sich die Schuldenlast nicht noch vergrößert; bedauert, dass viele Mitgliedstaaten das angestrebte Ziel zur Bereitstellung von 0,7 % ihres Bruttonationaleinkommens als Entwicklungshilfe nicht erreicht und einige ihre Beiträge zur Entwicklungshilfe sogar gesenkt haben;
24. bekräftigt, dass der ressourcenreiche Kontinent Afrika mit seinen dynamischen und sich entwickelnden Volkswirtschaften, die ein hohes Wachstumsniveau aufweisen, einer wachsenden Mittelschicht und einer jungen und kreativen Bevölkerung ein Kontinent der Chancen ist, der bei zahlreichen Gelegenheiten bewiesen hat, dass wirtschaftlicher Fortschritt und Entwicklung möglich sind; hebt hervor, dass es wichtig ist, die digitale Infrastruktur in Afrika im Rahmen der Digitalisierung weiter auszubauen und in ländlichen und städtischen Gebieten gleichermaßen eine durchgehende Konnektivität und einen Zugang zum Internet sicherzustellen; hebt hervor, dass die Digitalwirtschaft in Afrika nicht nur Möglichkeiten für eine umfassendere Schaffung von Arbeitsplätzen und Daten für handlungsorientierte Erkenntnisse bietet, sondern auch die Grundlage für die Förderung der Menschenrechte bildet und einen schnelleren Zugang zu qualitativ hochwertigen grundlegenden Dienstleistungen ermöglicht, wodurch die Transparenz und die Rechenschaftspflicht der Regierungen sowie die Demokratie gestärkt werden; fordert im Einklang mit dem Konzept Digitalisierung für Entwicklung (Digital4Development – D4D) eine kontinuierliche, verstärkte, systematische und für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit mit afrikanischen Staaten in den Bereichen Digitalisierung sowie innovative Technologien und Lösungen auf allen Gesellschaftsebenen, auch in Bezug auf elektronische Behördendienste und den elektronischen Handel, digitale Kompetenzen und Cybersicherheit; fordert die EU auf, eng mit den afrikanischen Partnern zusammenzuarbeiten, um für Sicherheit und Widerstandsfähigkeit zu sorgen, von Cyberkriminalität abzuschrecken und die Nutzung des Internets für Terrorismus und gewaltbereiten Extremismus zu verhindern;
25. hebt hervor, dass Afrika unverhältnismäßig stark von den negativen Auswirkungen des Klimawandels betroffen ist; weist darauf hin, dass es unsere gemeinsame Verantwortung ist, Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels zu ergreifen, etwa indem die Klimaverträglichkeit von Investitionen, Anpassungsmaßnahmen, ein dezentralisierter Zugang zu erneuerbaren Energieträgern und Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels auf dem afrikanischen Kontinent gefördert werden; hebt hervor, dass der Klimawandel in Afrika und weltweit zu einem schwerwiegenden Multiplikator für Risiken wie Konflikte, Dürre, Hungersnot und Migration geworden ist; fordert, dass in der EU-Strategie für Afrika ausdrücklich auf die klimabedingte Migration eingegangen wird; unterstreicht die entscheidende Rolle der Wasserdiplomatie, da aufgrund des Klimawandels die Gefahr besteht, dass Wasser zu einer immer knapper werdenden Ressource wird, und fordert in diesem Zusammenhang Äthiopien, Ägypten und den Sudan auf, eine friedliche und für beide Seiten vorteilhafte Lösung für die Fertigstellung der Grand-Ethiopian-Renaissance-Talsperre zu finden; begrüßt, dass die USA und die Weltbank in diesem Fall vermitteln, und fordert die AU und die EU auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um eine konstruktive Lösung zu ermöglichen; betont, dass es einer wirksameren Klimadiplomatie bedarf, um die Verbindungen zwischen der Klimapolitik auf innenpolitischer, außenpolitischer und internationaler Ebene zu fördern; fordert, dass verstärkte Anstrengungen unternommen werden, um das Paradox zu überwinden, dass Afrika trotz seines großen Reichtums an nachhaltigen Energiequellen immer noch weitgehend auf herkömmliche Energiequellen angewiesen ist, die zum Klimawandel beitragen und zudem nicht integrativ sind, da ein großer Teil der afrikanischen Haushalte nach wie vor unter Energiearmut leidet; fordert die afrikanischen Länder daher auf, das große Potenzial, das ihre Energiesektoren im Hinblick auf Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen besitzen, zu erschließen, und fordert private Investoren auf, sich in innovativen Projekten zu engagieren;
26. äußert sich besorgt darüber, dass die Republik Botsuana, Ghana, Uganda und Simbabwe in die aktualisierte „schwarze Liste der EU“ über Länder, die strategische Mängel in ihren Systemen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) aufweisen, aufgenommen wurden, und fordert diese Länder auf, umgehend die erforderlichen Schritte einzuleiten, damit die geforderten Rechtsvorschriften (d. h. die Delegierte Verordnung (EU) 2020/855 der Kommission[13]) eingehalten und umgesetzt werden; begrüßt, dass Äthiopien und Tunesien nach der Durchführung einer Reihe von Reformen wieder von der schwarzen Liste genommen wurden;
27. bekräftigt, dass eine nachhaltige langfristige wirtschaftliche Entwicklung und die darauffolgende Schaffung menschenwürdiger und gut bezahlter Arbeitsplätze, insbesondere für junge Menschen, die Voraussetzungen dafür sind, dass sich die afrikanische Bevölkerung entwickeln und entfalten kann und dass letztlich politische Stabilität und Demokratie erlangt und die Bürger- und Menschenrechte gestärkt werden können; begrüßt in diesem Zusammenhang die Maßnahmen, die die Kommission unternimmt, um die Allianz Afrika-Europa zu einer zentralen Säule der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Kontinenten zu machen; weist darauf hin, dass strukturelle wirtschaftliche Reformen durchgeführt und die inländischen Produktions- und Fabrikationskapazitäten gefördert werden müssen, was dazu beitragen würde, die Abhängigkeit von ausländischen Einfuhren zu verringern; weist erneut darauf hin, dass die EU kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stärker unterstützen muss, und verweist auf die Chancen, die die Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME) der EU bietet, wenn es darum geht, die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Joint Ventures mit afrikanischen Unternehmen zu fördern, was nicht nur die Sichtbarkeit von Geschäftsmöglichkeiten erhöhen, sondern durch den entsprechenden Wissenstransfer auch den dringend benötigten Zugang zu Finanzmitteln und Technologie fördern würde; betont ferner, dass die Investitionsschutzsysteme verbessert werden müssen, um weitere Investitionen zu erleichtern und zu fördern; fordert die Organe und die Mitgliedstaaten der EU auf, beim Umgang mit dem afrikanischen Kontinent kohärenter und einheitlicher zu agieren und die interne Koordinierung voranzubringen, um so besser einen gemeinsamen Weg festlegen zu können; betont in diesem Zusammenhang, dass eine kohärente und umfassende Strategie für Afrika entwickelt werden muss, die auf den bestehenden Bemühungen auf afrikanischer und europäischer Seite aufbauen und auf die Schaffung von wirtschaftlichen Möglichkeiten und Arbeitsplätzen ausgerichtet sein muss; fordert die EU nachdrücklich auf, mittels der Afrikanischen Union den Integrationsprozess in Afrika weiterhin zu unterstützen, insbesondere indem die Umsetzung der afrikanischen kontinentalen Freihandelszone (CFTA ) gefördert wird; erkennt die Ambitionen der afrikanischen Staaten an, bestehende Herausforderungen zu bewältigen, und begrüßt nachdrücklich das Inkrafttreten der CFTA, bei der es sich um ein Instrument handelt, mit dem die afrikanischen Staaten ihr eigenes Potenzial voll entfalten und dadurch ihre Autonomie und ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Druck von außen stärken können; unterstreicht das enorme wirtschaftliche und politische Potenzial dieser Freihandelszone für den afrikanischen und den weltweiten Handel; ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, ihre Unterstützung so weit wie möglich zu verstärken, indem sie bewährte Verfahren, die auf den in der EU gesammelten Erfahrungen beruhen, weitergeben, um so zur erfolgreichen Umsetzung der CFTA beizutragen – sobald die Gesundheitssituation dies zulässt; ist der Ansicht, dass ein afrikanischer Binnenmarkt und ein afrikanischer digitaler Binnenmarkt sowohl in wirtschaftlicher als auch in politischer und kultureller Hinsicht einen Nettomehrwert darstellen würden, und weist ferner darauf hin, dass erhebliche Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur erforderlich sind, um den innerafrikanischen Handel zu erleichtern; betont, dass mit der neuen EU-Strategie für Afrika ein fairer und ethischer Handel sowie entsprechende Arbeits- und Umweltnormen gefördert werden sollten;
28. unterstreicht nachdrücklich die wichtige Rolle funktionierender staatlicher Institutionen, Behörden und Infrastrukturen und ist der Auffassung, dass ein Fehlen dieser Elemente ein wesentliches Hindernis für Entwicklung, Frieden und Fortschritt darstellen kann; unterstreicht die Bedeutung der Sicherung der Ernährungssicherheit und das Vorgehen gegen Mangelernährung, insbesondere in landwirtschaftlichen Kleinbetrieben, und hebt die Bedeutung des sektorübergreifenden Wandels in der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung in allen afrikanischen Ländern und Regionen hervor, was zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Dezentralisierung von Gemeinden aus großen städtischen Gebieten führen würde; betont, dass wirtschaftliche Möglichkeiten und Arbeitsplätze geschaffen werden müssen, was mit Blick auf die demografischen Entwicklungen auf dem afrikanischen Kontinent von zentraler Bedeutung ist; weist in diesem Zusammenhang auf die positiven Auswirkungen der EU-Investitionsoffensive für Drittländer hin, die 2017 vom damaligen Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker eingeleitet wurde, und bringt seine nachdrückliche Unterstützung für die afrikanisch-europäische Allianz für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze zum Ausdruck, die daraufhin ins Leben gerufen wurde;
29. nimmt die komplexen Herausforderungen und Chancen zur Kenntnis, die die Migrationsbewegungen sowohl für Europa als auch für Afrika im Hinblick auf den Wohlstand und die Entwicklung der beiden Kontinente darstellen, und betont, dass Europa und Afrika ihre Zusammenarbeit auf der Grundlage der Achtung der Menschenrechte und des Völkerrechts und der Grundsätze der Zusammenarbeit, der Solidarität, der Ausgewogenheit und der gemeinsamen Verantwortung vertiefen müssen; betont, dass die Entwicklung Afrikas auf den Fähigkeiten seiner Bevölkerung beruht, weshalb die Migration nicht zu einer Abwanderung hochqualifizierter Kräfte führen darf; betont, dass eine langfristige Strategie zur Bekämpfung von Schleuser- und Menschenhändlernetzen ausgearbeitet werden muss, mit der irregulärer Migration aus afrikanischen Ländern in die EU vorgebeugt wird, und der Dialog über Migration und Mobilität EU-Afrika sowie die Partnerschaft EU-Afrika für Migration, Mobilität und Beschäftigung gestärkt werden müssen; ist jedoch der Ansicht, dass sich beide Partner mehr darauf konzentrieren sollten, die grundlegenden Ursachen der Migration anzugehen und die bestehenden und neuen Instrumente für die Entwicklungszusammenarbeit wirksamer zu nutzen; stellt fest, dass 36 der fragilsten Länder der Welt in Afrika liegen und diese Länder oft durch Konflikte geschwächt werden und dass 390 Millionen der Menschen auf dem afrikanischen Kontinent unterhalb der Armutsgrenze leben; betont, dass der Mangel an wirtschaftlichem Fortschritt in der Region, schwache Staatsführung, Instabilität, Menschenrechtsverletzungen, Korruption, fehlende Rechtsstaatlichkeit sowie Straflosigkeit, Ungleichheit, Arbeitslosigkeit, Bevölkerungswachstum in einigen der ärmsten und am wenigsten entwickelten Länder sowie die Auswirkungen von Klima- und Umweltveränderungen und Faktoren wie gewaltsame Konflikte, Radikalisierung und Verbreitung der organisierten Kriminalität unweigerlich zu einer Reihe neuer Herausforderungen führen werden, die – wenn sie nicht sofort angegangen werden – zu Vertreibungen und gemischten Migrationsbewegungen führen könnten – und zwar sowohl innerhalb des afrikanischen Kontinents als auch nach Europa –, was nicht nur für die Länder Afrikas, sondern auch für die EU und ihre Mitgliedstaaten äußerst problematische Szenarien verursachen könnte; weist darauf hin, dass die intraregionale Migration – entgegen der verbreiteten Auffassung – auf dem afrikanischen Kontinent schneller voranschreitet als die extraregionale Migration, und nimmt zur Kenntnis, dass die afrikanischen Staaten einen Großteil der Gesamtzahl der Flüchtlinge und Binnenvertriebenen weltweit beherbergen; betont daher, dass eine langfristige gemeinsame Strategie entwickelt und die Zusammenarbeit in allen Bereichen gestärkt werden muss, wobei betont wird, dass gegen Schleuserkriminalität und irreguläre Migrationsrouten vorgegangen werden muss und Möglichkeiten zur Neuansiedlung geschaffen werden müssen; weist darauf hin, dass Afrika und Europa in Bezug auf Migration und Mobilität ein gemeinsames Interesse und eine gemeinsame Verantwortung haben, und betont, dass für das Migrationsmanagement globale Lösungen notwendig sind, die auf Solidarität, geteilter Verantwortung und der Achtung der Menschenrechte und des Völkerrechts beruhen, wobei ein nachhaltiger Ansatz für den Umgang mit Zwangsvertreibungen und Flüchtlingsströmen verfolgt wird; fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, spezifische Maßnahmen zu ergreifen, um Migranten vor Tod, Verschwinden, Familientrennung und der Verletzung ihrer Rechte zu schützen; ist jedoch der Ansicht, dass sich beide Partner auch mehr auf die grundlegenden Ursachen von Armut und Ungleichheiten sowie die wirksame Nutzung der Instrumente für die Entwicklungszusammenarbeit konzentrieren sollten; fordert, dass wirksame Mechanismen eingerichtet werden, um die Endbestimmung der Finanzierungsinstrumente für Außenmaßnahmen gründlich kontrollieren und die Projekte, die eine Finanzierung erhalten haben, bewerten zu können; regt an, weiterhin mit der Internationalen Organisation für Migration und anderen Organisationen der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten, um Flüchtlingen und Binnenvertriebenen zusätzliche Unterstützung zu leisten;
30. unterstreicht nachdrücklich die wichtige Rolle funktionierender staatlicher Institutionen, Behörden und Infrastrukturen und ist der Auffassung, dass ein Fehlen dieser Elemente ein wesentliches Hindernis für Entwicklung, Frieden und Fortschritt darstellen kann; betont, dass Sicherheit, Stabilität und letztlich auch Wohlstand und nachhaltige Entwicklung in den betroffenen Regionen nur dann erreicht werden können, wenn eine allumfassende Strategie verfolgt wird; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass eine Reform des Sicherheitssektors und der Justiz, verantwortungsvolle Staatsführung, demokratische Rechenschaftspflicht und der Schutz der Zivilbevölkerung Grundvoraussetzungen dafür sind, dass die jeweiligen Regierungen und Sicherheitskräfte das Vertrauen ihrer Bevölkerung gewinnen können; hebt hervor, dass zwar eine Reihe afrikanischer Länder nach wie vor mit Korruption und einen Mangel an verantwortungsvoller Staatsführung und sozialen und politischen Freiheiten zu kämpfen haben, zahlreiche Länder jedoch den Übergang hin zu Reformen und Demokratie eingeleitet haben; spricht in diesem Zusammenhang insbesondere den Menschen im Sudan seine Wertschätzung für ihren Mut und ihre Tapferkeit aus; weist erneut darauf hin, dass Übergangsländer besonders gefährdet sind und auf die EU zählen können sollten, wenn sie um Unterstützung ersuchen; fordert daher, dass diesen Ländern beim Aufbau widerstandsfähigerer Staaten und Gesellschaften gut koordinierte Unterstützung und Hilfe geleistet wird, damit die von ihren Völkern zum Ausdruck gebrachten Bestrebungen für einen positiven Wandel aufrechterhalten und unterstützt werden können; regt an, dass der HR/VP spezielle Ad-hoc-Kontaktgruppen einrichtet, um die EU-weite Unterstützung für einzelne Übergangsländer zu optimieren und zu erleichtern; ist der Auffassung, dass mehr für die Förderung inklusiver politischer Mehrparteiensysteme und einer rechenschaftspflichtigen demokratischen Staatsführung in Afrika, und insbesondere in fragilen Staaten, getan werden sollte, indem Arbeitsgruppen zwischen Bürgern und Regierungen sowie die parlamentarische Kontrolle – auch mithilfe von Technologieplattformen – gefördert werden, um Beiträge der Bürger zu politischen Fragen zu sammeln und bewährte Verfahren mittels Peer-to-Peer-Austausch zu fördern und somit die Rechenschaftspflicht und Reaktionsfähigkeit von Regierungen zu verbessern, was von entscheidender Bedeutung ist, wenn es gilt, für nachhaltige Entwicklung zu sorgen, globale Herausforderungen zu bewältigen und die Gefahr der Ausbreitung von Instabilität zu verringern; betont, dass die Grundsätze der Transparenz und der verantwortungsvollen Staatsführung in die EU-Strategie für Afrika und ihre Planung, Umsetzung und Bewertung integriert werden müssen;
31. begrüßt die Initiative „Compact with Africa“ der G20, die 2017 mit dem Ziel ins Leben gerufen wurde, private Investitionen in Afrika, einschließlich Investitionen in die Infrastruktur, zu fördern, und hält sie für eine gute Plattform, um umfassende, koordinierte und länderspezifische Reformagenden voranzutreiben; begrüßt es, dass der Initiative bisher zwölf Länder beigetreten sind: Ägypten, Äthiopien, Benin, Burkina Faso, die Elfenbeinküste, Ghana, Guinea, Marokko, Ruanda, der Senegal, Togo und Tunesien;
32. begrüßt, dass es einen entscheidenden Rückgang der Piraterie vor den Küsten sowohl Ost- als auch Westafrikas gegeben hat, was auf die internationalen Bemühungen im Bereich der Gefahrenabwehr im Seeverkehr zurückzuführen ist, und als Präzedenzfall für die europäische, afrikanische und transatlantische sicherheitspolitische Zusammenarbeit dient;
33. hält es für wichtig, dass die EU durch den Aufbau von Kapazitäten und durch Reformen des Sicherheitssektors, einschließlich der Europäischen Friedensfazilität und ihrer GSVP-Missionen, ihre Bemühungen, widerstandsfähigere Staaten und Gesellschaften zu bilden, weiter fortsetzt und den Schwerpunkt auf einen integrierten Ansatz hinsichtlich Konflikten und Krisen setzt und während aller Phasen des Konfliktzyklus tätigt ist;
34. ist der Auffassung, dass die EU ihre Anstrengungen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, der Reformierung der Rechtssysteme und der Verwaltung der öffentlichen Finanzen erhöhen sollte; betont, dass rechenschaftspflichtige Institutionen dazu beitragen, ein gerechteres und nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu fördern, was die Eindämmung illegaler Finanzströme sowie die Bekämpfung schwerwiegender organisierter Kriminalität und einer Kultur der Straflosigkeit unterstützt; stellt fest, dass die Unterstützungsmaßnahmen der EU und die Zusammenarbeit mit den afrikanischen Ländern bei der Bekämpfung der Korruption von entscheidender Bedeutung sind; betont, dass illegale Finanzströme ein wesentliches Problem für die Entwicklungsländer darstellen und sich illegale Finanzströme in Afrika schätzungsweise auf 50 Mrd. USD – also doppelt so viel wie die offizielle Entwicklungshilfe – belaufen; hebt hervor, dass man im Bericht der hochrangigen Arbeitsgruppe zu illegalen Finanzströmen aus Afrika zu der Einschätzung kommt, dass Handelsaktivitäten 65 % der illegalen Finanzströme ausmachen; fordert die EU auf, einen Regelungsrahmen zu Korruption, der obligatorischen Einhaltung der Menschenrechte, der Sorgfaltspflicht im Umweltbereich und zur Rechenschaftspflicht von Unternehmen aus der EU, die in Afrika investieren und wirtschaftlich tätig sind, anzunehmen;
35. hebt hervor, wie wichtig die Unterstützung freier, fairer und wettbewerbsfähiger Wahlen und glaubwürdiger Wahlverfahren ist; unterstützt die Abstimmung zwischen der EU und der Afrikanischen Union (AU) bei Wahlbeobachtungsmissionen und bei der Verbesserung der Fähigkeit der AU zur Durchführung langfristiger Wahlbeobachtungen, damit diese internationalen Standards entsprechen; unterstützt ferner die bilaterale Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ländern und ihren Zivilgesellschaften im Bemühen um integrative, transparente und glaubwürdige Wahlen in Afrika; weist in dem Zusammenhang auf die zahlreichen Wahlbeobachtungsmissionen der EU hin, die vom Europäischen Parlament nachdrücklich unterstützt werden; fordert die EU, die nichtstaatlichen Organisationen in Europa, politische Parteien und Zivilgesellschaften auf, eng mit ihren afrikanischen Dialogpartnern, einschließlich öffentlicher Bediensteter, zusammenzuarbeiten, um durch die Entwicklung von themenbezogenen Strategien einen substanziellen politischen Dialog zu schaffen, bewährte Verfahren einer demokratischen Regierungsführung zu fördern und die Repräsentation und Inklusion marginalisierter Bevölkerungsgruppen zu erhöhen; fordert sie ferner auf, eine sinnvolle Beteiligung der Zivilgesellschaft und der Bürger auf allen Ebenen des öffentlichen Lebens zu fördern;
36. fordert von der Afrikanischen Union, der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten eine intensivere Zusammenarbeit, wenn es darum geht, die Menschenrechte, Menschenrechtsverteidiger und Zivilgesellschaft zu fördern und zu schützen sowie dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte eine umfassende politische und finanzielle Unterstützung erhalten; ist der Auffassung, dass für ein gemeinsames Engagement auf globaler Ebene zur Stärkung einer multilateralen, regelbasierten Ordnung gemeinsame Werte und die Achtung des Völkerrechts und der Grundrechte vonnöten sind; ist der Ansicht, dass stabile demokratische Institutionen, freie und faire Wahlen und Bildung Voraussetzungen für Entwicklung sind und im Zentrum der Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika stehen müssen; betont, dass die Zivilgesellschaft integrativ sein muss, um alle Minderheiten zu vertreten, und bringt seine tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass ihre Rechte, einschließlich der Rechte von LGBTIQ, auf dem gesamten Kontinent zum größten Teil nicht geschützt werden; ist der Ansicht, dass eine interkontinentale Zusammenarbeit der EU und Afrika wesentlich zum Kampf gegen Fremdenfeindlichkeit und Fundamentalismus und zur Stabilisierung der Mittelmeerregion beitragen kann; hebt die zentrale Rolle hervor, die die Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger bei der Stärkung der Demokratie, des Friedens, der Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz der Menschenrechte auf beiden Kontinenten spielen; betont, dass die Teilnahme der Zivilgesellschaft an der Partnerschaft zwischen Afrika und der EU erhöht werden muss, indem ihre Kapazitäten und ihr Schutz verstärkt werden; fordert die Europäische Union auf, konkrete Initiativen zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Organisationen und der Menschenrechte zu unterstützen; betont, wie wichtig die Rolle freier und dynamischer Medien und einer ebensolchen Presse ist, und weist darauf hin, dass dies von entscheidender Bedeutung für eine gut informierte Öffentlichkeit ist, die ihre eigenen Prioritäten definieren kann; betont, dass dadurch die Fähigkeit erhöht wird, nicht auf Falschmeldungen hereinzufallen; fordert die EU auf, aktiver mit Afrika zusammenzuarbeiten, wenn es darum geht, die Meinungsfreiheit, den Medienpluralismus und die Sicherheit von Journalisten zu unterstützen; hebt hervor, wie wichtig die Rolle einer freien Presse beim Kampf gegen Korruption und bei der Kontrolle und Rechenschaftspflicht staatlicher Stellen ist; betont, wie wichtig es ist, rechtsverbindliche Menschenrechtsklauseln einschließlich eines eindeutigen und präzisen Konsultationsmechanismus nach dem Muster von Artikel 96 des Abkommens von Cotonou zum Bestandteil aller internationalen Vereinbarungen der EU mit dem afrikanischen Kontinent zu machen; erklärt sich in diesem Zusammenhang erfreut über die Aufnahme einer solchen Klausel in die Freihandelsabkommen der neuen Generation;
37. betont, dass Afrikas Zukunft in den Händen der jungen Generation liegt; fordert die EU auf, in ihrer neuen Strategie für Afrika konkrete Initiativen zur Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht von jungen Menschen und Frauen zu unterstützen, um so deren aktive Rolle in den Entscheidungsfindungsprozessen des zivilen und politischen Lebens sicherzustellen. betont, dass die Entwicklung Afrikas von einer festen Verankerung der Bildung abhängt und dass es notwendig ist, Ungleichheiten bei der Ausbildung anzugehen und Investitionen in Schulbildung und Gesundheitspolitik und sowie in Programme zur Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen; betont, dass die Komponente der Zivilgesellschaft in der Kooperation zwischen der EU und Afrika angemessen vertreten sein muss und daher kein Konzept von oben nach unten angewendet werden kann und fordert in diesem Bereich mehr Anstrengungen, die Beziehungen zwischen den Völkern voranzutreiben und dies insbesondere in Hinsicht auf junge Menschen; weist in diesem Zusammenhang auf den wichtigen positiven Langzeiteffekt des Erasmus+-Programms hin; weist erneut darauf hin, dass der Reichtum an talentierten jungen Menschen in Afrika sein Potenzial nur entfalten kann, wenn Afrika und seine Partner in Bildung und Innovation investieren; hebt hervor, dass eine verantwortungsvolle Regierungsführung und eine erfolgreiche Entwicklung unverzichtbare Voraussetzungen zur Erreichung dieses Ziels sind, und fordert die EU auf, Entwicklungshilfe mit höheren Bildungsstandards und der Stärkung der Position der Frau in der Gesellschaft zu verknüpfen; drückt sein Bedauern darüber aus, dass die Dimension der auswärtigen Kulturpolitik und das vielversprechende Potenzial einer vertieften kulturellen Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika in der Mitteilung der Kommission vernachlässigt wurden; fordert die Kommission und den EAD daher auf, durch die Förderung und Finanzierung von Partnerschaften zwischen Institutionen und Individuen aus beiden Kontinenten einen Schwerpunkt auf diesen Bereich zu legen; fordert die Kommission deshalb mit Nachdruck auf, eine umfassende Initiative für die EU und Afrika vorzuschlagen, um sich mit den mit Europa verflochtenen Kolonialgeschichten auseinanderzusetzen und Fälle unrechtmäßiger Aneignung von Kulturgütern zu untersuchen sowie Maßnahmen zur Rückführung und Wiederherstellung kultureller Artefakte afrikanischen Ursprungs zu erkunde;
38. weist erneut auf die Bedrohung hin, die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, innere Unruhen und innerstaatliche Verbrechen für fragile Staaten und Staaten darstellen, die einen Konflikt durchlitten haben und die darum kämpfen, ihren Bürgern die notwendige Sicherheit zu bieten; hebt in diesem Zusammenhang die Bedeutung von gut ausgebildeten nationalen und regionalen Polizeikräften hervor; weist jedoch darauf hin, dass es den Polizeikräften oft an einer gründlichen Ausbildung und Ausstattung mangelt, und dass sie, was besonders ins Gewicht fällt, nicht immer eine enge Beziehung zur örtlichen Bevölkerung haben und somit auch nicht deren Vertrauen genießen; hebt in diesem Zusammenhang hervor, wie wichtig es ist, professionelle Polizeistrukturen zu bilden und zu verstärken, und fordert daher unter anderem eine intensivere konzeptionelle, logistische und administrative Unterstützung des Afrikanischen Mechanismus für Polizeiliche Zusammenarbeit (AFRIPOL) in Algier, der 2014 ins Leben gerufen wurde; ist der Auffassung, dass die Zusammenarbeit in diesem Bereich auch die Kapazitäten der Friedenssicherungsmissionen erweitern sowie die Polizeikomponente der Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur (APSA) fördern wird;
39. stellt fest, dass der Informationsraum in Afrika immer mehr unter den Einfluss unserer Kontrahenten in der Welt gerät; fordert in diesem Zusammenhang den EAD und die Kommission auf, das Problem der fehlenden Präsenz einer europäischen Stimme in den afrikanischen Gesellschaften aktiv anzugehen, falschen Narrativen etwas entgegenzusetzen sowie den europäischen Ansatz entschiedener zu vertreten und den afrikanischen Völkern demokratische Werte in stärkerem Maße nahezubringen; weist darauf hin, dass dafür eine bessere strategische Kommunikation vonnöten ist, die sich auf wichtige Regionen und Länder konzentriert, sowie die Einrichtung eines gesonderten Referats, das für solche Maßnahmen, in enger Zusammenarbeit mit den EU-Delegationen verantwortlich ist;
40. hebt die Gefahren hervor, die durch die Verbreitung illegaler Kleinwaffen entsteht und weist erneut darauf hin, dass diese nicht erfassten und zumeist in illegalem Besitz befindlichen Waffen nicht nur die Sicherheit der Gemeinschaften bedrohen, sondern auch von gefährlichen transnationalen kriminellen Netzen genutzt werden, die an verschiedenen Formen des illegalen Handels, auch des illegalen Handels mit Waffen, Menschen und Drogen, beteiligt sind;
41. fordert mit Nachdruck die Fortsetzung der jährlichen gemeinsamen Beratungssitzungen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees der Europäischen Union und des Friedens- und Sicherheitsrates der Afrikanischen Union mit dem Ziel, den Umfang der Kooperation auf gemeinsame Besuche der Regionen, gemeinsame Sitzungen, die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses und gemeinsamer Analysen von Krisensituationen sowie die Suche nach Wegen für ein gemeinsames frühzeitiges Eingreifen als bestes Mittel zur Bildung einer tragfähigen strategischen Partnerschaft auszuweiten;
42. weist erneut darauf hin, dass Afrika der Ort der größten Anzahl von Friedensunterstützungsmissionen (PSO) in der Welt und die meisten Militär- und Polizeikräfte bereitstellt; weist darauf hin, dass es wichtig ist, die PSO in ganz Afrika an die neue Realität der COVID-19-Krise anzupassen, damit die Bürger und das PSO-Personal angemessen geschützt werden; weist darauf hin, dass eine für angemessene Finanzierung der Missionen angesichts der drohenden wirtschaftlichen Krise und der Verringerung der verfügbaren Mittel gesorgt werden muss;
43. fordert die EU auf, dafür Sorge zu tragen, dass die GESVP-Missionen in wirksamer, verantwortlicher und solider Weise geplant werden, sodass wirksame Einsätze mit einem aussagekräftigeren, an echte politische Bereitschaft gebundenen Mandat durchgeführt werden, sodass Konflikte gelöst und nicht nur „auf Eis gelegt“ werden;
44. betont, wie wichtig parlamentarische Diplomatie ist und weist in diesem Zusammenhang erneut auf die zahlreichen parlamentarischen Treffen und Missionen hin, die das Parlament durchgeführt hat, insbesondere die regulären Treffen zwischen dem Europäischen und dem Panafrikanischen Parlament; fordert daher die Stärkung der parlamentarischen Dimension in den Beziehungen zwischen der EU und der AU sowie jährliche Missionen der wichtigsten Ausschüsse des Europäischen Parlaments, damit es zu Treffen und einem Austausch mit der afrikanischen Seite in regelmäßigen Abständen kommt;
45. weist nachdrücklich darauf hin, dass durch EU-Hilfe weder ein Konflikt verlängert noch dem rücksichtslosen Verhalten autokratischer Regime Vorschub geleistet werden sollte, was die Ursache für viele der sozioökonomischen Probleme und politischen Konflikte Afrikas ist; betont, dass die Verfolgung gemeinsamer Interessen und Kooperationen mit dem Völkerrecht, den grundlegenden Werten der EU und den Zielen zur Unterstützung der Demokratie, guter Regierungsführung und der Menschenrechte im Einklang stehen müssen;
46. begrüßt die unternommenen Anstrengungen, eigene afrikanische Mechanismen und Regelungen zum Schutz der Menschenrechte zu verstärken, wie die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker und ihre Protokolle, die Afrikanische Charta für Demokratie, Wahlen und Staatsführung, die Afrikanische Kommission für die Rechte der Menschen und Völker und den Afrikanischen Gerichtshof der Menschenrechte und der Rechte der Völker; begrüßt die Tatsache, dass afrikanische Partner bei der Anpassung ihrer eigenen Menschenrechtsinstrumente und -mechanismen an international anerkannte Prinzipien, Rechte und Standards durch die oben erwähnten Mechanismen und Regelungen unterstützt werden;
47. ist der Ansicht, dass die verstärkte Teilhabe von Frauen am öffentlichen Leben, einschließlich der Politik, für eine durch Gleichberechtigung gekennzeichnete und inklusive Gesellschaft von grundlegender Bedeutung ist; betont, wie wichtig gemeinsame Bemühungen der EU und Afrikas zur Verbesserung der Strategien und Rechtsvorschriften in Fragen wie Zugang zu Bildung für Mädchen, Abschaffung der Kinderheirat, Beseitigung der Genitalverstümmelung bei Frauen, Sicherstellung der wirtschaftlichen, politischen und sozialen Rechte von Frauen und ihrer Teilhabe an allen Bereichen der Gesellschaft, Entscheidungsprozessen sowie friedensschaffenden und friedenserhaltenden Bemühungen, Beendigung der seelischen, körperlichen und sexuellen Gewalt, einschließlich Vergewaltigung in der Ehe, und jeder anderen Form des Missbrauchs; weist erneut darauf hin, dass die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter einer der wirksamsten Wege ist, inklusives Wachstum zu fördern, die Armut zu verringern und den Frieden voranzutreiben; fordert eine weitergehende Unterstützung der wirtschaftlichen Emanzipation afrikanischer Frauen durch Bildung, Wissenstransfer, Zugang zu Finanzierung und Beratung bei der Gründung von Unternehmen, und Zugang zu Land; begrüßt die erhöhte Repräsentanz von Frauen in einigen afrikanischen Staaten; stellt jedoch fest, dass Frauen in einer Reihe von Ländern des afrikanischen Kontinents nach wie vor schwach vertreten sind; betont, dass die Achtung und vollständige Verwirklichung der Menschenrechte von Frauen die Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft darstellen; ist daher der Auffassung, dass diese Grundrechte und Ziele verwirklicht werden müssen, damit eine wirklich demokratische Gesellschaft aufgebaut wird; hebt hervor, dass das Geschlechtergefälle in der Bildung ein schwerwiegendes Problem in Afrika bleibt, insbesondere bei marginalisierten Bevölkerungsgruppen, und betont, wie wichtig es ist, Frauen und Mädchen einen angemessenen Zugang zur Bildung, zu Programmen zur Aneignung von Fertigkeiten und zu echten Berufschancen im Leben zu ermöglichen;
48. fordert den EAD auf, seine Präsenz innerhalb der EU-Delegationen auf dem gesamten Kontinent, insbesondere in besonders wichtigen AU-zentralen Mitgliedstaaten, zu erhöhen, um die bilateralen und regionalen Beziehungen weiter voranzutreiben und einen angemessenen Austausch mit den einschlägigen Interessenträgern sicherzustellen; betont, dass solche engen Verbindungen die Grundlage für die Sicherstellung angemessener und gut strukturierter globaler Partnerschaften sowie zielgerichteter Reaktionsmaßnahmen darstellen; fordert den EAD auf, seine Medien- und Kommunikationsstrategie wesentlich zu verbessern, um nicht nur das Bewusstsein hinsichtlich der Bemühungen der EU in den jeweiligen Regionen zu fördern, sondern auch ein stärkeres Verständnis und Interesse der EU-Bürger für eine intensivere Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika zu erreichen;
49. hebt hervor, dass sich die Beziehungen zwischen der EU und Afrika von einer entwicklungsorientierten Beziehung zu einer Beziehung, die die afrikanischen Länder auf gleiche Augenhöhe mit der EU stellt, entwickeln und durch ehrgeizige Handelsbeziehungen gekennzeichnet sein sollten, damit sich dadurch die afrikanischen Standards erhöhen; betont, dass die EU den afrikanischen Nationen helfen sollte, auf dem Weg zur Eigenständigkeit voranzuschreiten; ist der Auffassung, dass die Ausweitung der wirtschaftlichen Beziehungen zu Afrika für die Sicherung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit der afrikanischen Staaten von entscheidender Bedeutung ist;
50. legt den führenden Politikern Afrikas nahe, sich für qualitativ hochwertige, transparente, inklusive und nachhaltige ausländische Investitionsprojekte zu entscheiden und unterstützt den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten, die attraktive Alternativen zu staatlich gelenkten Initiativen anderer Länder darstellen;
51. weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, die EU-Strategie für Afrika mit den Vereinten Nationen, der NATO, der OSZE und anderen gleichgesinnten Staaten wie den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, dem Vereinigten Königreich und Japan zu abzustimmen.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
21.9.2020 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
55 6 6 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Alviina Alametsä, Alexander Alexandrov Yordanov, Maria Arena, Petras Auštrevičius, Traian Băsescu, Anna Bonfrisco, Reinhard Bütikofer, Fabio Massimo Castaldo, Włodzimierz Cimoszewicz, Katalin Cseh, Tanja Fajon, Anna Fotyga, Michael Gahler, Sunčana Glavak, Raphaël Glucksmann, Klemen Grošelj, Bernard Guetta, Márton Gyöngyösi, Sandra Kalniete, Dietmar Köster, Andrius Kubilius, Ilhan Kyuchyuk, David Lega, Miriam Lexmann, Nathalie Loiseau, Antonio López-Istúriz White, Lukas Mandl, Thierry Mariani, David McAllister, Vangelis Meimarakis, Sven Mikser, Francisco José Millán Mon, Javier Nart, Gheorghe-Vlad Nistor, Urmas Paet, Demetris Papadakis, Kostas Papadakis, Tonino Picula, Manu Pineda, Kati Piri, Giuliano Pisapia, Jérôme Rivière, María Soraya Rodríguez Ramos, Nacho Sánchez Amor, Isabel Santos, Andreas Schieder, Radosław Sikorski, Jordi Solé, Sergei Stanishev, Tineke Strik, Hermann Tertsch, Harald Vilimsky, Idoia Villanueva Ruiz, Viola Von Cramon-Taubadel, Thomas Waitz, Charlie Weimers, Isabel Wiseler-Lima, Salima Yenbou, Željana Zovko |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Özlem Demirel, Angel Dzhambazki, Assita Kanko, Arba Kokalari, Dragoş Tudorache, Mick Wallace, Elena Yoncheva, Marco Zanni |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
55 |
+ |
ECR |
Angel Dzhambazki, Anna Fotyga, Assita Kanko, Hermann Tertsch |
NI |
Fabio Massimo Castaldo, Márton Gyöngyösi |
PPE |
Alexander Alexandrov Yordanov, Traian Băsescu, Michael Gahler, Sunčana Glavak, Sandra Kalniete, Arba Kokalari, Andrius Kubilius, David Lega, Miriam Lexmann, Antonio López-Istúriz White, Lukas Mandl, David McAllister, Vangelis Meimarakis, Francisco José Millán Mon, Gheorghe-Vlad Nistor, Radosław Sikorski, Isabel Wiseler-Lima, Željana Zovko |
RENEW |
Petras Auštrevičius, Katalin Cseh, Klemen Grošelj, Bernard Guetta, Ilhan Kyuchyuk, Nathalie Loiseau, Javier Nart, Urmas Paet, María Soraya Rodríguez Ramos, Dragoş Tudorache |
S&D |
Maria Arena, Włodzimierz Cimoszewicz, Tanja Fajon, Raphaël Glucksmann, Sven Mikser, Demetris Papadakis, Tonino Picula, Kati Piri, Giuliano Pisapia, Isabel Santos, Andreas Schieder, Sergei Stanishev, Nacho Sánchez Amor, Elena Yoncheva |
VERTS/ALE |
Alviina Alametsä, Reinhard Bütikofer, Jordi Solé, Tineke Strik, Viola Von Cramon-Taubadel, Thomas Waitz, Salima Yenbou |
6 |
– |
GUE/NGL |
Özlem Demirel, Manu Pineda |
ID |
Thierry Mariani, Jérôme Rivière, Harald Vilimsky |
NI |
Kostas Papadakis |
6 |
0 |
ECR |
Charlie Weimers |
GUE/NGL |
Idoia Villanueva Ruiz, Mick Wallace |
ID |
Anna Bonfrisco, Marco Zanni |
S&D |
Dietmar Köster |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG (8.9.2020)
für den Entwicklungsausschuss
zu einer neuen Strategie EU-Afrika – eine Partnerschaft für nachhaltige und inklusive Entwicklung
Verfasser der Stellungnahme: Manuel Bompard
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Entwicklungsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik an das Europäische Parlament und den Rat vom 9. März 2020 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer umfassenden Strategie mit Afrika“ (JOIN(2020)0004),
– unter Hinweis auf den Bericht der Task Force „Ländliches Afrika“ vom 7. März 2019,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen zu den Rechten von Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Gebieten arbeiten,
– unter Hinweis auf den Beschluss der Generalversammlung der Vereinten Nationen, den Zeitraum von 2019 bis 2028 zur Dekade der bäuerlichen Familienbetriebe auszurufen,
– unter Hinweis auf die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030,
1. begrüßt, dass im Rahmen der neuen Partnerschaft zwischen der EU und Afrika die Entwicklung umweltfreundlicher landwirtschaftlicher Praktiken und die Einbeziehung von Fragen im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt befürwortet wird; ist jedoch besorgt über die hohe Abhängigkeit afrikanischer Staaten von Nahrungsmittelimporten; weist in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit hin, die Kohärenz von Europas Agrar- und Handelspolitik zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung zu garantieren, indem die Umsetzung der Analyse ihres Einflusses auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung, die Menschenrechte und die Rechte von Kleinbauern und anderen Bewohnern ländlicher Gebiete sichergestellt wird; unterstützt die Entwicklung von Handelsmöglichkeiten zwischen den beiden Kontinenten, wobei auch der Schutz und Sicherheitsvorkehrungen für empfindliche landwirtschaftliche Produkte berücksichtigt werden müssen, um das Produktionspotenzial der Regionen zu stärken; weist darauf hin, dass bei Handelsabkommen zum Wohle der lokalen Landwirtschaft der Grundsatz des fairen Handels gewahrt werden muss und gleichzeitig die Verfügbarkeit nachhaltig produzierter Nahrungsmittel sichergestellt werden muss; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass Handelsabkommen nicht die lokale Landwirtschaft destabilisieren, Kleinbauern nicht schaden und nicht die Abhängigkeit des afrikanischen Kontinents von Nahrungsmittelimporten verschärfen;
2. fordert die EU auf, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Kontinenten dauerhaft zu intensivieren, auch mit Blick auf den Austausch von Fachwissen und Partnerschaften in Forschung und Innovation und den Austausch bewährter Verfahren in der Landwirtschaft; weist auf die zentrale Bedeutung des Agrar- und Nahrungsmittelsektors für die Wirtschaft und die Gesellschaft sowohl in Afrika als auch in der EU hin; ist der Auffassung, dass die Entwicklung eines nachhaltigen Agrarsektors und die Entwicklung der ländlichen Gebiete ein Eckpfeiler des Potenzials zur Schaffung von Arbeitsplätzen und der nachhaltigen Entwicklung in Afrika ist und daher im Mittelpunkt der Beziehungen zwischen der EU und Afrika stehen sollte; fordert die EU auf, eine konkrete strategische Position zu entwickeln, um die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen mit nachhaltigen Wertschöpfungsketten weiter zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika zu verbessern, wobei der Schwerpunkt auf der Gestaltung einer klimaneutralen Zukunft liegen sollte, um ein Umfeld für nachhaltige und klimaresistentere Investitionen, mehr lokale Wertschöpfung und mehr Arbeitsplätze vor Ort zu schaffen; ist der Ansicht, dass die EU die Zusammenarbeit mit Afrika in Bezug auf Verfahren zur Entwicklung des ländlichen Raums und agrarökologische Verfahren erheblich ausbauen muss, da dies die Grundlage für ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit bildet und Kleinbauern und Gemeinschaften zugutekommt, indem sie diese autarker machen und die afrikanische Landwirtschaft widerstandsfähiger gegenüber dem Klimawandel machen; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, aktiv mit den afrikanischen Partnern zusammenzuarbeiten, um Synergien zwischen der Strategie EU-Afrika, den politischen Maßnahmen im Rahmen des „Grünen Deals“, insbesondere der externen Dimension der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, und der Handelspolitik zu schaffen, sie mit der Entwicklungspolitik und den Verpflichtungen zur Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung in Einklang zu bringen und sie durch konkrete Maßnahmen im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung zu begleiten, mit denen der Übergang zu nachhaltigen Agrar- und Lebensmittelsystemen aktiv unterstützt wird, wobei der Schwerpunkt auf der Entwicklung kurzer Lieferketten, lokaler Produktion, Verteilung und lokalem Konsum liegen wird, die den Menschen, der Natur und der Wirtschaft zugutekommen;
3. unterstreicht die Bedeutung des Agrar- und Nahrungsmittelsektors in Afrika für die Bereitstellung menschenwürdiger und nachhaltiger Beschäftigungsmöglichkeiten in ländlichen Gebieten; hebt hervor, dass ein erheblicher Anteil der afrikanischen Arbeitskräfte, insbesondere Frauen und junge Menschen, für ihren Lebensunterhalt, ihr Einkommen und ihre direkte Beschäftigung von der landwirtschaftlichen Nahrungsmittelproduktion, -verarbeitung und -verteilung abhängig sind; unterstreicht, dass es sich dabei in den meisten Fällen um Klein- und Familienbetriebe handelt; stellt fest, wie wichtig es ist, Maßnahmen und Instrumente zu fördern und zu optimieren, um die Verbesserung der Qualität der Produkte, die Diversifizierung von Produkten, die Modernisierung landwirtschaftlicher Praktiken, sichere Arbeitsbedingungen und Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Landwirte, insbesondere von Landwirtinnen und Junglandwirten, zu unterstützen; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die Partnerschaft zwischen der EU und Afrika für beide Kontinente in Bezug auf Marktchancen, Wissensaustausch, faire Wertschöpfungsketten sowie den Zugang zu und die Unterstützung von Instrumenten und Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel von gegenseitigem Nutzen ist; fordert dazu auf, dass die Partnerschaft zwischen der EU und Afrika einen starken Schwerpunkt auf die landwirtschaftliche und ländliche Entwicklung legt, um die wirtschaftliche Stabilität und die Lebensqualität in ländlichen Gebieten zu fördern;
4. betont, dass der Einsatz von Pestiziden in der intensiven Landwirtschaft in Afrika nicht nur Umweltschäden verursacht, sondern auch Auswirkungen auf die Gesundheit von Arbeitnehmern haben kann, die nur in sehr geringem Maße Zugang zu Schulungen in den Bereichen Pflanzenschutz und Gesundheitsfürsorge haben; fordert Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Bezug auf nachhaltige Pflanzenschutzkonzepte und Alternativen zu Pestiziden sowie die Minimierung der Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen; verurteilt die Doppelmoral, mit der die EU bei Pestiziden vorgeht, indem sie den Export gefährlicher, in der EU verbotener Stoffe in afrikanische Länder und andere Drittländer zulässt; fordert daher eine Änderung der geltenden EU-Vorschriften, um diese rechtliche Inkohärenz im Einklang mit dem Rotterdamer Übereinkommen von 1998 und dem „Grünen Deal“ zu beseitigen;
5. betont, dass junge Mädchen und Frauen einen wesentlichen Beitrag zur Landwirtschaft und zur gesamten Wirtschaft des ländlichen Raums auf dem ganzen afrikanischen Kontinent leisten; erinnert daran, dass fast die Hälfte der landwirtschaftlichen Arbeit in Afrika von Frauen geleistet wird, dass die Landwirtinnen jedoch meist Kleinlandwirtinnen oder Subsistenzlandwirtinnen sind, die nicht über den notwendigen Zugang zu Informationen, Krediten und Land verfügen; hält es daher für äußerst wichtig, die Stärkung der Rolle junger Mädchen und Frauen in Afrika zu unterstützen und zu fördern; fordert die EU auf, die Partnerländer insbesondere dabei zu unterstützen, ihre Gesetze zum Grundbesitz zu verbessern, indem sie das universelle Recht von Frauen anerkennen, vollwertige Eigentümerinnen von Land zu sein;
6. ist besonders besorgt über die zunehmende Entwaldung in Afrika, wo etwa das Kongobecken im März 2020 die am zweitstärksten abgeholzte Region der Welt war, in der sich die entwaldete Fläche im Vergleich zu den Vorjahren mehr als verdoppelt hat; weist darauf hin, dass die Zerstörung der afrikanischen Regenwälder einen irreversiblen Verlust an biologischer Vielfalt und Kohlenstoffbindungskapazität sowie des Lebensraums und der Lebensgewohnheiten der in den Wäldern lebenden indigenen Gemeinschaften bedeutet; fordert die Kommission auf, unverzüglich einen Vorschlag für einen verbindlichen europäischen Rechtsrahmen zur Sorgfaltspflicht vorzulegen, der sich auf Leitlinien der OECD und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln stützt; fordert die europäischen Unternehmen auf, Verstöße gegen Menschen- und Umweltrechte in den globalen Lieferketten, einschließlich der Unterauftragsketten, zu ermitteln, zu verhindern und darüber Bericht zu erstatten, und zwar in Bezug auf alle Wirtschaftsakteure in sämtlichen Sektoren, insbesondere in denjenigen, die in den Entwicklungsländern als Sektoren mit hohem Risiko gelten, wie der Rohstoff-, Kakao-, Kaffee- und Forstwirtschaftssektor; fordert, dass in Handelsabkommen mit afrikanischen Staaten verbindliche Bestimmungen aufgenommen werden; fordert die EU nachdrücklich auf, im Rahmen von Partnerschaftsabkommen mit Regierungen und globalen Akteuren zusammenzuarbeiten, um im Rahmen des Übereinkommens von Paris und der Ziele für nachhaltige Entwicklung einen kohärenten Ansatz auf globaler Ebene zu fördern, um gemeinsame Aktionspläne zum Schutz und zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Wäldern, Gewässern und Meeresökosystemen zu entwickeln;
7. weist darauf hin, dass Wälder erheblich dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen, die biologische Vielfalt zu schützen und Wüstenbildung und extreme Bodenerosion zu verhindern; betont, dass die gemeinsamen Anstrengungen der EU und Afrikas die Entwicklung einer klimaresistenten Land- und Forstwirtschaft, eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums sowie sichere und nachhaltige Lebensmittelsysteme unterstützen sollten, die für die Beseitigung von Armut, Hunger und Unterernährung von entscheidender Bedeutung sind; betont, wie wichtig es ist, die Komplementarität zwischen der Landwirtschaft, den wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und der Erhaltung der biologischen Vielfalt sicherzustellen, und betont, dass nachhaltige landwirtschaftliche Verfahren wie die Agroforstwirtschaft anstelle von Monokulturverfahren gefördert werden müssen, die die Böden erschöpfen und die biologische Vielfalt schmälern, mehr Land beanspruchen und die Versorgung der lokalen Gemeinschaften mit Nahrungsmitteln verschlechtern; hebt die Existenz von Schutzprogrammen hervor, in deren Rahmen Landwirte, die ihr Land zum Schutz von Wildtieren verpachten, lokale Arbeitsplätze schaffen und die Koexistenz mit wildlebenden Arten verbessern; begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiative NaturAfrica, mit der wildlebende Tier- und Pflanzenarten und die Ökosysteme geschützt und gleichzeitig der lokalen Bevölkerung Beschäftigungsmöglichkeiten in grünen Sektoren geboten werden sollen;
8. betont, dass die Europäische Union sicherstellen sollte, dass bei der Nahrungsmittelproduktion die gleichen hohen Sicherheits- und Nachhaltigkeitsstandards sowohl für die Produkte als auch für die Produktionsmethoden gelten, insbesondere im Hinblick auf das höhere Anspruchsniveau der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie für das Jahr 2030;
9. bedauert, dass die strategische Bedeutung von Weideflächen, die etwa 43 % der afrikanischen Landfläche bedecken und daher wichtige Kohlenstoffsenken sind, nicht erkannt wird; fordert die Kommission auf, zusammen mit örtlichen Gemeinschaften und örtlichen Interessenvertretern eine Strategie zu entwickeln, um dieses Potenzial durch eine nachhaltige Weidelandverwaltung, z.B. durch Viehhalter, zu optimieren;
10. bedauert das große Ausmaß der Landnahme in Afrika; weist darauf hin, dass dies eine brutale Praxis ist, die die Nahrungsmittelsouveränität untergräbt und das Überleben der ländlichen Gemeinschaften Afrikas gefährdet; betont, dass der afrikanische Kontinent, auf dem mit einem erheblichen Bevölkerungswachstum von 2,5 Milliarden bis 2050 gerechnet wird, nach wie vor die Region ist, die am stärksten von Unterernährung betroffen ist; erinnert daran, dass der Zugang zu Land für die Gewährleistung der Ernährungssicherheit von wesentlicher Bedeutung ist; unterstreicht, dass die zunehmende Flächenkonzentration häufig zu einer Zunahme von Vertreibungen und Menschenrechtsverletzungen führt, während gleichzeitig die Ausbeutung von Rohstoffen in Afrika bestehende Konflikte noch weiter verschärft bzw. neue schafft und so, zusammen mit der Landnahme, dazu führt, dass die Bevölkerung vor Ort ausgebeutet und unterdrückt wird; fordert eine langfristige Agrarstrategie zur Förderung der Ernährungssicherheit in Afrika, und fordert die nationalen, regionalen und lokalen Behörden auf, die Landnutzungsrechte zu festigen und Grundsätze für eine bessere Verwaltung von Landnutzungsrechten zu verabschieden; betont, dass ein integrativer Prozess bei der Entwicklung, Umsetzung und Überwachung von Maßnahmen und Aktionen im Zusammenhang mit der Landnahme in Gang gebracht werden muss, in den lokale Akteure und zivilgesellschaftliche Organisationen wirksam einbezogen werden; fordert die Beachtung von Freiwilligen Leitlinien zu Landnutzungsrechten bei allen Projekten, die die Landrechtssicherung fördern, auch im Handelsbereich, sowie Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass Projekte die Landrechte von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern nicht gefährden;
11. stellt fest, dass beispielsweise Beweidungsrechte und Gemeinschaftsweiden traditionelle Landnutzungsrechte darstellen, die auf Gewohnheitsrecht beruhen und nicht auf verbrieften Besitzrechten; unterstreicht nichtsdestoweniger die grundlegende Bedeutung des Schutzes dieser Gewohnheitsrechte für die ländliche Bevölkerung;
12. fordert die Mitgliedstaaten und die EU nachdrücklich auf, den Betrag der öffentlichen Entwicklungshilfe, die afrikanischen Ländern für soziale, wirtschaftliche und ökologische Entwicklungsziele sowie für Forschung und Ausbildung in der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt wird, erheblich aufzustocken und dabei insbesondere der Erhaltung der biologischen Vielfalt und den Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Rechnung zu tragen, um die Landwirte in Afrika bei der notwendigen Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen; fordert, dass die Agrarökologie als Grundlage für nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme anerkannt wird, und dass bessere Infrastrukturen und Wertschöpfungsketten für lokale Landwirte entwickelt werden; hebt ferner die Möglichkeiten und das Potenzial von Partnerschaften mit dem Privatsektor zur Erreichung dieser Ziele hervor; betont, dass Partnerschaften mit privaten Akteuren genauen Auswahlkriterien, einer öffentlichen Überwachung, Evaluierungsprozessen und unabhängigen Beschwerdemechanismen unterliegen müssen; betont ferner, dass die Unterstützung des Privatsektors von der Achtung der Menschenrechte und der Anerkennung des Rechts auf Nahrungsmittel abhängig gemacht werden muss; betont, dass gebundene Entwicklungshilfe, die den Zugang europäischer Unternehmen zu dieser Finanzierung fördert, davon ausgeschlossen werden muss; unterstreicht, dass die neue Partnerschaft zwischen der EU und Afrika die vielfältigen Rollen und Beiträge lokaler Akteure und zivilgesellschaftlicher Organisationen anerkennen muss, und dass diese demzufolge auf allen Ebenen des politischen und strategischen Dialogs sowie in die Vorbereitung, Überwachung und Bewertung der Umsetzungspläne einbezogen werden müssen; weist darauf hin, dass der Wandel in Afrika am besten gelingt, wenn gute Regierungsführung und eine transparente Verteilung der Hilfsgelder belohnt werden und Missbrauch bestraft wird;
13. begrüßt den Vorschlag der Task Force „Ländliches Afrika“ zur Einrichtung eines europäisch-afrikanischen Partnerschaftsprogramms, das auf die Verknüpfung von landwirtschaftlichen Einrichtungen der EU-Mitgliedstaaten und der Partnerländer in Afrika, wie z.B. Bauernverbänden und -genossenschaften, Frauen- und Jugendorganisationen im ländlichen Raum u.a., ausgedehnt werden soll, um bewährte Verfahren auszutauschen und die Beziehungen zwischen stark engagierten und gleichartigen Partnern zu fördern; betont, dass die gemeinsame Task Force „Ländliches Afrika“ der EU und Afrikas im Jahr 2018 eine Liste von Maßnahmen zur Steigerung der eigenen Nahrungsmittelerzeugung Afrikas ausgearbeitet hat und dass diese Liste nach wie vor eine wichtige Grundlage für die Partnerschaft zwischen der EU und Afrika darstellt, und hebt hervor, dass Bauernverbände und -genossenschaften in Afrika eine wichtige Rolle spielen können, wenn es darum geht, die Verhandlungsposition der Landwirte und ihr Einkommen zu verbessern, den Zugang zu Ausrüstungen und Dienstleistungen zu erleichtern und die mit der Vermarktung von Erzeugnissen verbundenen Risiken zu verringern; ist der Ansicht, dass der Erfahrungsaustausch zwischen afrikanischen und europäischen Verbänden für beide Seiten von Nutzen wäre;
14. fordert die afrikanischen und die europäischen landwirtschaftlichen Berufsverbände zur Zusammenarbeit auf, damit sie ihre Rolle bei der Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft fördern und den Austausch von Praktiken im Bereich der Organisation von Wertschöpfungsketten und der Produktion weiterentwickeln;
15. fordert, dass der Schwerpunkt der Anstrengungen der Agrarpartnerschaft zwischen der EU und Afrika darauf gelegt werden sollte, das Recht der afrikanischen Länder auf Nahrungsmittelsouveränität zu schützen, vorrangig ihre Ernährungssicherheit zu erhöhen und ihre Fähigkeit zu verbessern, den Ernährungsbedarf ihrer Bevölkerung, insbesondere hinsichtlich Proteinen, zu befriedigen, und eine familienbetriebene agrarökologische Landwirtschaft zu fördern, die Ernährungs- und Nahrungsmittelsicherheit für alle und eine verbesserte Widerstandsfähigkeit gegen Krisen, insbesondere die Klimakrise, garantiert, mit dem Schwerpunkt auf einer nachhaltigen und gesunden Nahrungsmittelproduktion und dem sozialen und wirtschaftlichen Wohlergehen sowie der Sicherung der Existenzgrundlage der Bauern; fordert, dass in den Kooperationsabkommen der EU der Unterstützung einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Entwicklung und der Autarkie der Landwirte aus Drittländern erneut Priorität eingeräumt wird; hebt hervor, wie wichtig es ist, regionale und lokale Märkte in Afrika zu schaffen, um die Verteilungsnetze vor Ort und die Ernährungssicherheit widerstandsfähiger zu machen; weist darauf hin, dass das Ende der Unterernährung in all ihren Formen und das Entwicklungsziel 2 („kein Hunger“) Prioritäten der neuen Partnerschaft sein sollten; unterstreicht, dass die Schaffung sicherer und nachhaltiger Agrar- und Lebensmittelsysteme durch regionale agrarpolitische Maßnahmen, umweltfreundliche landwirtschaftliche Praktiken, lokale Produktion, intakte ländliche Räume und den Schutz der biologischen Vielfalt und der natürlichen Ressourcen sowie die Einführung von Hygienestandards und pflanzenschutzrechtlicher Standards gefördert werden sollte; stellt fest, dass sowohl hinsichtlich der Produktionskosten der Landwirte als auch der öffentlichen Ausgaben für die Agrarpolitik die Einsparung und der Austausch lokaler Saatgutsorten der billigste, schnellste und effizienteste Weg zur Anpassung der Sorten an den Klimawandel ist, wodurch die Abhängigkeit von Betriebsmitteln vermieden und die Autonomie der Landwirte sowie eine größere Ernährungssicherheit sichergestellt werden;
16. weist auf die Gefahr hin, dass einige landwirtschaftliche Überschüsse, z.B. Milchpulver, die während der COVID-Krise produziert wurden, in weniger entwickelte Länder exportiert werden, wodurch sie mit lokalen Produkten konkurrieren und Kollateralschäden für die Erzeuger verursachen; fordert die Kommission daher auf, Überlegungen über eine Strategie zum Abbau von Lagerbeständen zu anzustellen, um negative Auswirkungen auf lokale Kleinbetriebe in armen Ländern zu vermeiden;
17. betont, dass Frauen, die in der Subsistenzlandwirtschaft arbeiten, wegen des starken Schutzes neuer Pflanzensorten durch das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV-Übereinkommen) in Handelsabkommen mit zusätzlichen Hürden bei der Wahrung der Nahrungsmittelsouveränität konfrontiert sind.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
7.9.2020 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
43 1 4 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Mazaly Aguilar, Clara Aguilera, Atidzhe Alieva-Veli, Álvaro Amaro, Eric Andrieu, Attila Ara-Kovács, Carmen Avram, Adrian-Dragoş Benea, Mara Bizzotto, Daniel Buda, Asger Christensen, Angelo Ciocca, Ivan David, Paolo De Castro, Jérémy Decerle, Salvatore De Meo, Herbert Dorfmann, Luke Ming Flanagan, Cristian Ghinea, Dino Giarrusso, Martin Häusling, Martin Hlaváček, Krzysztof Jurgiel, Jarosław Kalinowski, Elsi Katainen, Gilles Lebreton, Norbert Lins, Chris MacManus, Marlene Mortler, Ulrike Müller, Maria Noichl, Juozas Olekas, Pina Picierno, Maxette Pirbakas, Bronis Ropė, Bert-Jan Ruissen, Anne Sander, Petri Sarvamaa, Simone Schmiedtbauer, Annie Schreijer-Pierik, Veronika Vrecionová, Juan Ignacio Zoido Álvarez |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Manuel Bompard, Anna Deparnay-Grunenberg, Tilly Metz, Christine Schneider, Marc Tarabella, Thomas Waitz |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
43 |
+ |
PPE |
Álvaro Amaro, Daniel Buda, Salvatore De Meo, Herbert Dorfmann, Jarosław Kalinowski, Norbert Lins, Marlene Mortler, Anne Sander, Petri Sarvamaa, Simone Schmiedtbauer, Christine Schneider, Annie Schreijer-Pierik, Juan Ignacio Zoido Álvarez |
S&D |
Clara Aguilera, Eric Andrieu, Attila Ara-Kovács, Carmen Avram, Adrian-Dragoş Benea, Paolo De Castro, Maria Noichl, Juozas Olekas, Pina Picierno, Marc Tarabella |
Renew |
Atidzhe Alieva-Veli, Asger Christensen, Jérémy Decerle, Cristian Ghinea, Martin Hlaváček, Elsi Katainen, Ulrike Müller |
Verts/ALE |
Anna Deparnay-Grunenberg, Martin Häusling, Tilly Metz, Bronis Ropė, Thomas Waitz |
ECR |
Mazaly Aguilar, Krzysztof Jurgiel, Bert-Jan Ruissen, Veronika Vrecionová |
EUL/NGL |
Manuel Bompard, Luke Ming Flanagan, Chris MacManus |
NI |
Dino Giarrusso |
1 |
- |
ID |
Ivan David |
4 |
0 |
ID |
Mara Bizzotto, Angelo Ciocca, Gilles Lebreton, Maxette Pirbakas |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltungen
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR INTERNATIONALEN HANDEL (4.9.2020)
für den Entwicklungsausschuss
zu einer neuen Strategie EU-Afrika – eine Partnerschaft für nachhaltige und inklusive Entwicklung
Verfasser der Stellungnahme (*): Joachim Schuster
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 57 der Geschäftsordnung
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Entwicklungsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. betont, dass die künftige Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Afrikanischen Union auf gemeinsamen Werten sowie auf der Achtung der Menschenrechte und verantwortlichem Regierungshandeln beruhen sollte; betont, dass ein starkes Afrika im Interesse der Europäischen Union liegt und dass die EU daher gemeinsam mit den afrikanischen Partnern ehrgeizige und geeignete Pläne für das Wachstum und die Entwicklung Afrikas ausarbeiten muss, durch die die Wirtschaft auf dem Kontinent diversifiziert und der innerafrikanische Handel gestärkt wird;
2. betont, dass die EU zusammen mit ihren Mitgliedstaaten der wichtigste Partner Afrikas ist, was die Bereiche Handel, Investitionen, öffentliche Entwicklungshilfe („official development assistance“ – ODA) und Sicherheit betrifft;
3. betont, dass es auf dem afrikanischen Kontinent zwar eine Reihe von dynamischen Ländern mit mittlerem Einkommen gibt, dass dessen wirtschaftliche Entwicklung im Vergleich zu anderen Erdteilen allerdings noch immer verhältnismäßig schwach verläuft; hebt hervor, dass viele afrikanische Länder daher aufgrund der COVID-19-Krise und der Auswirkungen des Klimawandels mit beinahe unüberwindbaren Schwierigkeiten konfrontiert sein werden, darunter mit enormen demografischen Verschiebungen einhergehend mit klima-, armuts- und konfliktbedingter Migration, sowie mit anderen Problemen wie einem gravierenden Verlust an biologischer Vielfalt und illegalem Waffenhandel; betont, dass die Eindämmung von COVID-19 aufgrund der wirtschaftlichen Lage in vielen afrikanischen Ländern, die unter anderem auf einen Einbruch der Nachfrage und einen kontinentübergreifenden Angebotsschock zurückzuführen ist, gescheitert ist; unterstreicht, dass die Krise verheerende Auswirkungen auf die bereits stark unter Druck stehenden Gesundheitssysteme des Kontinents haben dürfte; betont, dass die EU die afrikanischen Länder dabei unterstützen muss, resiliente Volkswirtschaften und Sozialprogramme sowie ihre Gesundheits- und Bildungssysteme zu entwickeln; betont, dass sowohl die kurzfristigen als auch die langfristigen Auswirkungen der Pandemie daher in die EU-Afrika-Strategie einbezogen werden müssen;
4. betont den Stellenwert ökologisch und sozial nachhaltiger Handelsbeziehungen mit dem afrikanischen Kontinent; unterstreicht, dass europäische Unternehmen für ihre Lieferketten verantwortlich sind; fordert die Kommission auf, einen ehrgeizigen Gesetzgebungsvorschlag über obligatorische Sorgfaltspflichten von EU-Unternehmen in Bezug auf Menschenrechte, soziale Rechte und die Umwelt vorzulegen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, bei der Ausarbeitung solcher Vorschläge sicherzustellen, dass sie für die gesamte Lieferkette gelten, die OECD-Leitlinien zur sozialen Verantwortung und zu den Menschenrechten im Handel umfassen und mit der WTO vereinbar sind und dass eine sorgfältige Prüfung der Vorschläge ergibt, dass sie funktional sind und für alle Akteure auf dem Markt, auch für KMU, gelten und dass die Vorschläge Bestimmungen enthalten, durch die geschädigte Parteien Zugang zur Justiz haben können; betont in diesem Zusammenhang, dass die EU kurzfristig Soforthilfemaßnahmen wie die Beschaffung von Tests und Laborausstattung und die Erleichterung der Ausfuhr von medizinischen Geräten und persönlicher Schutzausrüstung ergreifen muss, denen Maßnahmen zur Prävention von Pandemien folgen müssen, und zwar durch den Aufbau einer Laborinfrastruktur, die Finanzierung von Maßnahmen zur medizinischen Schulung, Informationskampagnen und nationale Pläne zur Reaktion auf Pandemien; unterstreicht, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen von Ausgangsbeschränkungen auf dem afrikanischen Kontinent aufgrund der Größe des informellen Sektors gravierend sein werden; betont, dass das langfristige Ziel der Partnerschaft zwischen der EU und Afrika in der Resilienz afrikanischer Volkswirtschaften sowie in der wirtschaftlichen Autonomie bestehen muss, wodurch diese Volkswirtschaften von Hilfsleistungen unabhängig und schuldenfrei werden können, was als Nebeneffekt eine stärkere Belastbarkeit des Gesundheitssektors mit sich bringen dürfte;
5. begrüßt die Ankündigung der G20, ein vorläufiges Moratorium für Schuldenrückzahlungen für die am schwächsten entwickelten Länder zu erlassen; weist jedoch darauf hin, dass diese Schuldenentlastung nur ein Drittel des erwarteten kurzfristigen Steuerverlustes ausmacht; bekräftigt, dass Schuldenabbau und Schuldenerlasse in der derzeitigen Fassung der Afrika-Strategie nicht vorgesehen sind, obwohl sie wichtige Mittel zur Abschwächung der COVID-19-Krise und eine notwendige Maßnahme für die Zeit nach der Pandemie wären, da sie den afrikanischen Ländern zu politischem Spielraum verhelfen, der derzeit durch die Schuldenrückzahlungen in Anspruch genommen wird; fordert die Kommission, die internationalen Geber und die Mitgliedstaaten daher auf, weiter zu gehen und eine Ausweitung des Moratoriums sowohl in Bezug auf die Dauer als auch auf den Umfang in Betracht zu ziehen, um die afrikanischen Länder in die Lage zu versetzen, die mittel- und langfristigen Folgen von COVID-19 zu bekämpfen; äußert sich besorgt über das Fehlen konzertierter Aktionen gegen illegale Finanzströme, deren Zahl sich auf den Wert der zwölffachen jährlichen ODA beläuft, und fordert die afrikanischen und europäischen Behörden auf, gegen illegale Finanzvorgänge vorzugehen, darunter gegen Kapitalflucht, Modelle der Steuerumgehung und aufgrund von Zollherabsetzungen herbeigeführte Einkommensverluste auf nationaler Ebene; wiederholt seine Aufforderung an private Gläubiger, sich zu vergleichbaren Bedingungen an der Initiative zu beteiligen, und legt den G20, dem IWF und der Weltbank sowie den multilateralen Entwicklungsbanken nahe, den Schuldenerlass weiter voranzutreiben und Möglichkeiten für die Aussetzung der Schuldendienstzahlungen weiter auszuloten, damit unter anderem die Grundbedürfnisse der Bevölkerung erfüllt werden können; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, ihre langjährige und wiederholte Zusicherung einzuhalten, 0,7 % ihres BIP für die ODA bereitzustellen;
6. betont, dass die Europäische Union wichtige wirtschaftliche Beziehungen zu den afrikanischen Staaten unterhält und dass diese Beziehungen in Zukunft weiter ausgebaut werden sollten, damit sich ein positiver Wandel in der Region vollziehen und Resilienz aufgebaut werden kann; stellt fest, dass China seine Präsenz in Afrika intensiviert hat, während die EU-Mitgliedstaaten nur sehr punktuelles Interesse am Handel mit und an Investitionen in den afrikanischen Staaten gezeigt haben, weswegen das Handelsvolumen zwischen der EU und den meisten afrikanischen Staaten relativ gering bleibt; hebt hervor, dass die EU eine völlig neue Grundlage für ihre Wirtschaftspartnerschaft mit Afrika braucht, was bedeutet, dass sie zu einer neuen Wirklichkeit gelangen muss, in der die EU und Afrika eine für beide Seiten vorteilhafte und nachhaltige Partnerschaft entwickeln, in deren Rahmen die Wirtschafts-, Geschäfts- und Handelsbeziehungen in Richtung Solidarität und Zusammenarbeit umgestaltet werden und ein fairer und ethischer Handel sichergestellt wird; unterstreicht, dass die Voraussetzung für diese Partnerschaft eine substanzielle und weiterhin nachhaltige Entwicklung in allen afrikanischen Staaten ist; betont in diesem Zusammenhang, dass es notwendig ist, Investitionen und gezielte Unterstützung zu erbringen und sich zur Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung zu bekennen;
7. unterstreicht, dass die Rolle vieler afrikanischer Staaten im Rahmen der internationalen Arbeitsteilung und der internationalen globalen Lieferketten etwa aufgrund von niedriger Produktivität – was unter anderem ein Erbe der Vergangenheit ist –, fehlenden zielgerichteten Investitionen und einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften schwach ist sowie die Tatsache, dass eine nachhaltige Entwicklung nicht gefördert wird, solange afrikanische Staaten weiterhin Rohstoffe und unverarbeitete landwirtschaftliche Grunderzeugnisse ausführen, während die EU Fertigerzeugnisse, Dienstleistungen und landwirtschaftliche Überschüsse exportiert; besteht darauf, dass die EU eine Strategie schaffen muss, mit der die afrikanischen Nationen bei dem Aufbau und der Diversifizierung von innerkontinentalen Wertschöpfungsketten unterstützt und bestehende Handelsschranken abgebaut werden, damit durch gezielte Investitionen in verbesserte Infrastrukturen und die Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung sowie durch eine differenzierte Sonderbehandlung mehr Mehrwert in den afrikanischen Staaten selbst erzeugt werden kann; hebt hervor, dass mit europäischen Direktinvestitionen auch bessere regionale Infrastrukturen unterstützt werden sollten; fordert die Kommission auf, die Entwicklung regionaler Wertschöpfungsketten mittels der ihr zur Verfügung stehenden Kanäle zu begünstigen, da der intraregionale Handel auf dem afrikanischen Kontinent nach wie vor unbedeutend ist und zahlreiche damit einhergehende Möglichkeiten ungenutzt lässt, während dieser Handel doch eine Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung und langfristige wirtschaftliche Unabhängigkeit wäre;
8. stellt fest, dass afrikanische Länder zwar mehr als 50 % der Begünstigten des Allgemeinen Präferenzsystems (APS), aber lediglich knapp 5 % der Einfuhren der EU im Rahmen des APS ausmachen; ersucht die Kommission, die Akteure der Begünstigten unter anderem bei der Einhaltung der Ursprungsregeln und bei technischen Hemmnissen zu unterstützen; bedauert, dass das APS bisher nicht zur wirtschaftlichen Diversifizierung der afrikanischen Empfängerländer beigetragen hat; bekräftigt seine Forderung an die Kommission, eine Erweiterung der Liste der Erzeugnisse, die unter die APS-Verordnung fallen, in Erwägung zu ziehen;
9. betont, dass die EU und die Afrikanische Union ein gemeinsames Interesse an einem stabilen und regelbasierten multilateralen Handelssystem haben, in dessen Mittelpunkt die Welthandelsorganisation (WTO) steht;
10. fordert die Kommission auf, ihre in der Mitteilung mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer umfassenden Strategie mit Afrika“ dargelegten Prioritäten vor dem geplanten EU-AU-Gipfeltreffen angemessen zu überarbeiten, um vor dem Hintergrund der aktuellen Gesundheits- und Wirtschaftskrise, aber auch im Zusammenhang mit möglichen bevorstehenden Bedrohungen der Ernährungssicherheit gegen die eigentlichen Ursachen der wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitspolitischen Schwächen in den Ländern und Regionen Afrikas vorzugehen; stellt fest, dass der gemeinsame Plan für die wirtschaftliche Erholung sowie die erneuerte Strategie EU-Afrika weiterhin im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDG) und dem Übereinkommen von Paris stehen müssen; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob afrikanische Länder vorübergehend Ausfuhrsteuern auf Rohstoffe erheben können, um die Auswirkungen der zahlreichen Krisen abzufedern und die wirtschaftliche Erholung vorzubereiten;
11. fordert die Kommission auf, Afrika bei seinen Bestrebungen um eine kontinentale Freihandelszone zu unterstützen, indem die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden, um die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) umzusetzen, damit sie ein Baustein für dieses eigenständige und selbstbestimmte Projekt bilden können, indem technische Unterstützung für die Durchführung der notwendigen Haushaltsanpassungen zur Abschaffung von Zöllen angeboten und bei der Umsetzung belastbarer Steuersysteme, mit denen das Problem der Steuerhinterziehung angegangen und die Abhängigkeit von Heimatüberweisungen verringert werden kann, geholfen wird; betont, dass im Interesse der Entwicklung der regionalen Wertschöpfungskette technische Unterstützung bei der Zusammenarbeit an den Grenzen und anderen technischen Fragen geleistet werden muss; weist darauf hin, wie wichtig eine integrierte Handelszone für Afrika ist, in deren Rahmen der internationale Handel und eine inklusive Entwicklung erleichtert werden;
12. betont, dass WPA und APS wichtige Instrumente für die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Afrika sind; unterstreicht, dass die Umsetzung der WPA bislang nicht zu den erwünschten Fortschritten bei der Unterstützung der regionalen Integration, der technischen Unterstützung, dem Aufbau von Kapazitäten bei der Zusammenarbeit an den Grenzen, der Wissens- und Datenverwaltung sowie bei der Zusammenarbeit zur Verbesserung des Investitionsklimas und eines verantwortlichem Regierungshandelns geführt hat; fordert die Kommission auf, in erster Linie das Tempo der Umsetzung dieser wichtigen Aspekte zu erhöhen; fordert die Kommission auf, die afrikanischen Länder in diesen Bereichen weiter zu unterstützen, ohne diese Unterstützung gänzlich von der Umsetzung der WPA abhängig zu machen; fordert die systematische Aufnahme verbindlicher und durchsetzbarer Mechanismen für die Umsetzung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung in den Bereichen Menschenrechte sowie Arbeits- und Umweltstandards in alle derzeit ausgehandelten und künftigen WPA und betont zugleich, dass die Abkommen mit entwicklungspolitischen Vorgaben und Nachhaltigkeitszielen im Einklang stehen müssen, insbesondere was ihre Auswirkungen auf die Entwaldung, den Klimawandel und den Verlust an biologischer Vielfalt betrifft; betont, dass die Integration der afrikanischen Volkswirtschaften auf regionaler Ebene gefördert werden muss, um sie auf internationaler Ebene zu stärken;
13. fordert, dass ein konkreter Vorschlag vorgelegt wird, in dem gemeinsame Initiativen zur Versorgung mit erneuerbaren Energieträgern auf dem afrikanischen Kontinent festgelegt werden, und dass diesbezügliche Innovationen gefördert werden, darunter sowohl was einen konkreten Plan zur öffentlichen Finanzierung dieser Initiativen als auch was einen Plan betrifft, wie eine engere Zusammenarbeit im Hinblick auf die künftige gemeinsame Nutzung der entstehenden erneuerbaren Energieträger erreicht werden kann, während zugleich sämtliche Investitionen in Projekte, die mit fossilen Brennstoffen zusammenhängen, schrittweise eingestellt werden; bekräftigt, dass nachhaltige Entwicklung ohne umfassenden Zugang zu Energie nicht möglich ist, und fordert die Kommission auf, einen ehrgeizigen Plan zur Umsetzung dieser Partnerschaft für nachhaltige Energie vorzulegen; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass die Ziele des Pariser Klimaschutzübereinkommens erreicht werden; fordert eine Bündelung von Patenten und einen Technologietransfer, um die virulente Gesundheitskrise zu lösen, wobei die in der WTO-TRIPS-Erklärung zur öffentlichen Gesundheit von 2003 festgelegten Rechte des geistigen Eigentums einzuhalten sind; fordert die Kommission auf, die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu einem Leitprinzip ihrer gesamten Politik gegenüber dem afrikanischen Kontinent zu machen; fordert die Kommission überdies mit Nachdruck auf, diese Ziele bei der Aushandlung des Cotonou-Nachfolgeabkommens in vollem Umfang zu berücksichtigen, um für einen ausgewogenen, freien und fairen Handel mit dem afrikanischen Kontinent zu sorgen;
14. betont, dass substanzielle nachhaltige Investitionen, möglicherweise in Form von Investitionspartnerschaften in Schlüsselbereichen im Hinblick auf die Infrastruktur, eine nachhaltige Landwirtschaft und eine umfassende Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen erforderlich sind, während gleichzeitig die öffentliche Gesundheit und die öffentliche Bildung, die Trinkwasserinfrastruktur und -versorgung sowie die Verkehrs- und Energieinfrastrukturen zu verbessern und von einer Privatisierung auszunehmen sind; betont, dass nachhaltige Innovationsstrategien und -projekte, in deren Rahmen bahnbrechende Fortschritte („leapfrogging“) mit dem spezifischen Ziel der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit gelingen, notwendig sind, und fordert in diesem Zusammenhang, eine Untersuchung darüber anzustellen, wie diese bahnbrechenden Fortschritte in den afrikanischen Staaten einen Beitrag zu diesen Zielen leisten können; unterstreicht, dass die EU öffentliche Investitionen in die Entwicklung der allgemeinen und insbesondere der grenzüberschreitenden Infrastrukturen vorantreiben muss, um den regionalen Handel und damit die Diversifizierung von Wertschöpfungsketten zu begünstigen; betont, dass die Förderung ausländischer Direktinvestitionen neben anderen Programmen im Rahmen der Investitionsoffensive für Drittländer mit dem lokalen Unternehmertum verknüpft werden sollte, wobei der Stärkung der Rolle der KMU, der kleinbäuerlichen Landwirtschaft, der lokalen Dienstleistungsbranche und der lokalen verarbeitenden Industrie sowie von nachhaltigen Innovationsprojekten besondere Aufmerksamkeit einzuräumen ist, um die Diversifizierung der Wertschöpfungsketten auf dem Kontinent zu begünstigen, um neue menschenwürdige Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und um zugleich neue Abhängigkeiten zu vermeiden;
15. hebt die für eine nachhaltige Entwicklung und die Resilienz von Gesellschaften entscheidende Rolle des digitalen Wandels und der Digitalisierung hervor, wie sie auch in der durch die COVID-19-Krise herbeigeführten gegenwärtigen Lage in der Welt besonders sichtbar geworden ist; plädiert für eine anhaltende, verstärkte, systematische und für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit mit den afrikanischen Staaten in den Bereichen Digitalisierung sowie innovative Technologien und Lösungen auf allen Gesellschaftsebenen, darunter was E-Governance, E-Commerce, digitale Kompetenzen und Cybersicherheit betrifft, was auch im Einklang mit dem Konzept Digitalisierung für Entwicklung (Digital4Development – D4D) steht;
16. bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass nach Aussagen des Forums der Zivilgesellschaft Afrika-EU der Raum für die Zivilgesellschaft geschrumpft und ihre Sichtbarkeit weiterhin schwach ist; unterstreicht, dass die Stärkung der Zivilgesellschaft und damit einhergehend die Aufnahme eines sozialen Pendants zu den Investitionsstrukturen einen wesentlichen Aspekt der bestehenden EU-Politik gegenüber und mit den afrikanischen Staaten darstellt; fordert die Kommission daher auf, die Zivilgesellschaft auf allen Ebenen des politischen Dialogs mit einzubeziehen, insbesondere bei der Vorbereitung, Überwachung und Bewertung von Handelsabkommen; fordert eine größere Mitwirkung der Zivilgesellschaft im System der Handelshilfe;
17. ist sich der entscheidenden Rolle von Frauen und Mädchen bewusst, wenn es um nachhaltiges Wachstum und nachhaltige Entwicklung geht; betont, dass die Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen bei der Umsetzung der Strategie EU-Afrika durchgängig berücksichtigt werden muss; betont, dass die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen durch die Förderung von Unternehmerinnen gestärkt werden muss; weist darauf hin, dass die Position von Frauen durch strikte Bestimmungen zu Gender und Handel in Handelsabkommen gestärkt werden kann; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Afrikanische Union bei der Umsetzung ihrer Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der Rolle der Frau zu unterstützen und Maßnahmen umzusetzen, die zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter in ihren Handelsabkommen mit den afrikanischen Ländern beitragen; fordert, dass eine klare geschlechtsspezifische Perspektive eingeführt wird, damit man sich mit den differenzierten Auswirkungen sowohl der Krise als auch der Konjunkturbelebung sowie mit den unterschiedlichen Rollen und Lasten von Männern und Frauen in der derzeitigen Krise befassen kann;
18. betont, dass der afrikanische Kontinent die jüngste Bevölkerung in der Welt hat, und fordert die Kommission daher auf, die Interessen von Kindern und jungen Menschen fest im Plan zur Umsetzung der Afrika-Strategie zu verankern und dafür zu sorgen, dass angesichts der entscheidenden Rolle, die junge Menschen bei der weiteren Ausgestaltung von Strategien für eine ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltige Zukunft ihres Kontinents spielen, erhebliche Investitionen in den Aufbau von Qualifikationen bei jungen Menschen getätigt werden; fordert die Kommission auf, die afrikanische Jugend mit speziellen Bildungsprogrammen, z. B. im Rahmen von ERASMUS+, zu unterstützen und die Bildungsmobilität und die berufliche Mobilität durch eine spezielle Strategie zu steigern und dabei mit der Afrikanischen Union, der Privatwirtschaft und Finanzinstitutionen zusammenzuarbeiten (beispielsweise bei der Bereitstellung von Mikrokrediten für Unternehmensgründungen), um für verbesserte Wirtschafts- und Handelschancen zu sorgen;
19. betont, wie wichtig es ist, die afrikanischen Länder in ihrer Fähigkeit zu unterstützen, die Mobilisierung inländischer Ressourcen zu erhöhen, um die Investitionen in allgemeine grundlegende öffentliche Dienste zu steigern; fordert die EU auf, die afrikanischen Länder dadurch zu unterstützen, dass sie gegen illegale Finanzströme und Steuerhinterziehung durch EU-Unternehmen und multinationale Konzerne vorgeht, und dafür zu sorgen, dass Steuern dort gezahlt werden, wo Gewinne und ein realer wirtschaftlicher Wert generiert werden, um einer Aushöhlung der Bemessungsgrundlage und der Gewinnverlagerung Einhalt zu gebieten;
20. ist besorgt über die durch die GAP geförderte Ausfuhr von europäischem Milchpulver nach Westafrika, da die Verdreifachung der Ausfuhren seit der Aufhebung der Milchquoten durch die EU im Jahr 2015 katastrophale Folgen für die Hirten und Landwirte vor Ort hatte, die dem Wettbewerb nicht standhalten können; fordert die Kommission auf, mit afrikanischen Regierungen und Interessenträgern an Lösungen zu arbeiten;
21. zeigt sich besorgt über die Zunahme der Verfahren von Investor-Staat-Streitbeilegungen (ISDS), die insbesondere von europäischen Unternehmen gegen afrikanische Staaten angestrengt wurden; fordert Regierungen und Unternehmen in der EU auf, davon abzusehen, auf ISDS zurückzugreifen, und die zahlreichen ISDS-Verfahren gegen afrikanische Länder einzustellen;
22. fordert die Kommission auf, mit afrikanischen Regierungen und Interessenträgern an Lösungen zu arbeiten und die Empfehlungen der Task Force „Ländliches Afrika“ (TFRA) umzusetzen; ist der Auffassung, dass mit stabilen Investitionen in die Entwicklung einer afrikanischen Lebensmittelherstellungskette für regionale Kreisläufe in afrikanischer Eigenverantwortung, die durch die Arbeitskraft von Männern und Frauen gestärkt wird, am besten zur Verbesserung der Gesundheit und des Wohlergehens der Menschen in Afrika beigetragen werden kann;
23. unterstreicht, dass Afrika und insbesondere die afrikanischen Länder südlich der Sahara in den kommenden Jahrzehnten das höchste Bevölkerungswachstum weltweit aufweisen werden; fordert die EU in diesem Zusammenhang auf, sich an den Schlussfolgerungen der TFRA hinsichtlich der Notwendigkeit von Investitionen in afrikanische Lebensmittelherstellungsketten zu orientieren, wobei der Schwerpunkt auf wertschöpfende Rohstoffe gelegt werden sollte;
24. betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten zusammengenommen weiterhin der größte Geber für Afrika sind und 31 % der Hilfe insgesamt bereitstellen; weist darauf hin, wie wichtig ein Paradigmenwechsel in der europäischen Entwicklungspolitik hin zu marktorientierten Strukturreformen und verantwortungsvollem Regierungshandeln ist;
25. fordert die Kommission angesichts des nachweislich wachsenden Risikos der Verbreitung von Zoonoseerregern in Afrika auf, strengere Normen bei den Maßnahmen im Bereich des Gesundheits- und Pflanzenschutzes sowie beim Tierschutz in afrikanischen Ländern durch regulatorische Zusammenarbeit und Dialog zu fördern.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
3.9.2020 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
33 2 7 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Barry Andrews, Anna-Michelle Asimakopoulou, Tiziana Beghin, Geert Bourgeois, Saskia Bricmont, Udo Bullmann, Jordi Cañas, Daniel Caspary, Anna Cavazzini, Miroslav Číž, Arnaud Danjean, Paolo De Castro, Emmanouil Fragkos, Raphaël Glucksmann, Markéta Gregorová, Enikő Győri, Roman Haider, Heidi Hautala, Danuta Maria Hübner, Herve Juvin, Karin Karlsbro, Maximilian Krah, Danilo Oscar Lancini, Bernd Lange, Margarida Marques, Gabriel Mato, Emmanuel Maurel, Maxette Pirbakas, Carles Puigdemont i Casamajó, Samira Rafaela, Inma Rodríguez-Piñero, Massimiliano Salini, Helmut Scholz, Liesje Schreinemacher, Sven Simon, Dominik Tarczyński, Mihai Tudose, Kathleen Van Brempt, Marie-Pierre Vedrenne, Jörgen Warborn, Iuliu Winkler, Jan Zahradil |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
33 |
+ |
GUE/NGL |
Emmanuel Maurel, Helmut Scholz |
NI |
Tiziana Beghin, Carles Puigdemont i Casamajó |
PPE |
Anna-Michelle Asimakopoulou, Daniel Caspary, Arnaud Danjean, Enikő Győri, Danuta Maria Hübner, Gabriel Mato, Massimiliano Salini, Sven Simon, Jörgen Warborn, Iuliu Winkler |
RENEW |
Barry Andrews, Jordi Cañas, Karin Karlsbro, Samira Rafaela, Liesje Schreinemacher, Marie-Pierre Vedrenne |
S&D |
Udo Bullmann, Miroslav Číž, Paolo De Castro, Raphaël Glucksmann, Bernd Lange, Margarida Marques, Inma Rodríguez-Piñero, Mihai Tudose, Kathleen Van Brempt |
VERTS/ALE |
Saskia Bricmont, Anna Cavazzini, Markéta Gregorová, Heidi Hautala |
2 |
- |
ECR |
Emmanouil Fragkos, Dominik Tarczyński |
7 |
0 |
ID |
Roman Haider, Herve Juvin, Maximilian Krah, Danilo Oscar Lancini, Maxette Pirbakas |
ECR |
Geert Bourgeois, Jan Zahradil |
Erläuterungen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BÜRGERLICHE FREIHEITEN, JUSTIZ UND INNERES (23.9.2020)
für den Entwicklungsausschuss
zu einer neuen Strategie EU-Afrika – eine Partnerschaft für nachhaltige und inklusive Entwicklung
Verfasserin der Stellungnahme: Juan Fernando López Aguilar
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Entwicklungsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. betont die dringende Notwendigkeit einer stärkeren langfristigen, gerechten, ehrgeizigen, nachhaltigen und facettenreichen Partnerschaft auf der Grundlage des politischen Dialogs, der gemeinsamen Verantwortung, der Solidarität und des gegenseitigen Vertrauens, damit wir unsere gemeinsamen Herausforderungen bewältigen und gemeinsamen Ziele verwirklichen können;
2. erinnert an die besonders engen historischen Beziehungen zwischen der Europäischen Union (EU) und Afrika und den wichtigen Beitrag der EU zur Entwicklungshilfe[14]‚ aber auch zur Funktionsweise der Afrikanischen Union (AU)[15]; nimmt zur Kenntnis, dass die EU der weltweit größte Geber von Entwicklungshilfe und humanitärer Hilfe ist; weist darauf hin, dass die EU zwar der größte Investor und Geldgeber für Entwicklungshilfe in Afrika ist – die EU und ihre Mitgliedstaaten stellen Afrika jährlich knapp 20 Mrd. EUR bereit –, die afrikanischen Länder südlich der Sahara als Region im Index der menschlichen Entwicklung aber immer noch auf dem letzten Platz weltweit stehen; erinnert daran, wie wichtig die intraregionale Migration in Afrika ist; fordert dazu auf, bedeutende Projekte für die Entwicklung des afrikanischen Kontinents vollständig umzusetzen, wie die Bekämpfung der Korruption, die Digitalisierung, die nachhaltige Entwicklung, die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, den Schutz von Minderheiten und der Schwächsten, insbesondere von Kindern, die Gleichstellung der Geschlechter und die Chancengleichheit für alle;
3 hebt hervor, dass die Armut auf dem afrikanischen Kontinent nach wie vor eine der Hauptursachen für Migration darstellt; ist der Auffassung, dass die EU ihre Instrumente wie den EU-Treuhandfonds für Afrika besser und effizienter nutzen kann und die Finanzierung des Programms Erasmus+ für die Jugendbildung aufstocken könnte;
4. unterstreicht den bedeutenden kulturellen und wirtschaftlichen Beitrag der afrikanischen Diaspora zur EU und weist darauf hin, wie wichtig die Überweisungen in die Herkunftsländer für die Entwicklung der afrikanischen Länder und den Wiederaufschwung nach Krisen sind;
5. erinnert daran, dass nach dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Länder entwicklungspolitische Maßnahmen und Programme nur dann erfolgreich sein können, wenn sie von den Entwicklungsländern geleitet werden und auf die länderspezifischen Situationen und Bedürfnisse zugeschnitten sind; betont die Notwendigkeit, in dieser Hinsicht mit der Zivilgesellschaft und den lokalen Gemeinschaften zusammenzuarbeiten, damit den Bedürfnissen und der jeweiligen Schutzbedürftigkeit der Menschen Rechnung getragen wird;
6. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Achtung und Förderung der Menschenrechte in den Mittelpunkt der neuen EU-Afrika-Strategie zu stellen; betont ferner die Bedeutung von Demokratie, Gleichheit, Solidarität, Frauen- und Minderheitenrechten, verantwortungsvoller Staatsführung in den Beziehungen zwischen der EU und Afrika, insbesondere durch die Stärkung der Verbindungen zur und Unterstützung der Zivilgesellschaft in afrikanischen Ländern, Frieden und Sicherheit sowie Klima, Umwelt und biologische Vielfalt als notwendige Grundlage für eine nachhaltige, inklusive und für beide Seiten vorteilhafte Partnerschaft zwischen der EU und Afrika;
7. betont insbesondere, dass im Bereich Migration die Menschenrechte von Flüchtlingen und Migranten in den Mittelpunkt der Partnerschaft zwischen der EU und Afrika gestellt werden müssen und dass Migranten und Flüchtlinge nicht länger kriminalisiert werden dürfen;
8. erinnert daran, wie wichtig es ist, die strategische Partnerschaft mit Afrika durch die Stärkung der mit der AU hergestellten Kontakte, aber auch durch die Entwicklung der regionalen Zusammenarbeit und des trilateralen Dialogs zwischen der EU, der AU und den Vereinten Nationen zu gestalten;
9. fordert verstärkte Bemühungen zur Bekämpfung der Korruption, die ein wesentliches Hindernis für eine wirksame Entwicklung darstellt und die afrikanischen Völker daran hindert, in vollem Umfang von den Vorteilen der gemeinsamen Maßnahmen von EU und AU zu profitieren;
10. fordert die Ausarbeitung eines Überwachungsmechanismus sowie vollständige Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf die von der EU bereitgestellten Gelder;
11. empfiehlt der EU und der AU, die bestehenden nationalen und internationalen Instrumente zur Korruptionsbekämpfung besser umzusetzen und durchzusetzen und dabei auf neue Technologien und digitale Dienste zurückzugreifen; fordert die EU auf, einen strengen Regelungsrahmen zur Bekämpfung der Korruption zu verabschieden;
12. weist darauf hin, dass illegale Finanzströme für Entwicklungsländer ein erhebliches Problem darstellen; schlägt vor, die von der EU bereitgestellten Gelder verstärkt über vor Ort tätige internationale Organisationen an die unmittelbar Begünstigten zu leiten;
13. betont, wie wichtig es ist, in die neue Strategie konkrete Maßnahmen aufzunehmen, die darauf abzielen, Migranten- und Diasporagruppen in die Lage zu versetzen, zur Gestaltung, Umsetzung und Überwachung der neuen Strategie beizutragen; betont, dass die Zivilgesellschaft der EU und Afrikas, darunter auch nichtstaatliche Organisationen, stärker in die Gestaltung der Strategie und die Überwachung ihrer Umsetzung eingebunden werden muss; betont die zentrale Rolle, die der Zivilgesellschaft weltweit bei der Unterstützung der Demokratie und der Konsolidierung des politischen Dialogs zukommt;
14. ist der Auffassung, dass die EU, die AU und die afrikanischen Staaten einen Dialog über das Thema Migration führen müssen, das eine langfristige Priorität in den Beziehungen zwischen der EU und Afrika darstellt;
15. ist der Ansicht, dass wir eine intensive Zusammenarbeit im Bereich der Migration erreichen müssen, die auf den Grundsätzen der Solidarität, der gemeinsamen Verantwortung und der Achtung der Menschenrechte beruht; betont, wie wichtig es ist, bei der Ausstellung konsularischer „Laissez-passer“ und beim Abschluss von Rückübernahmeabkommen für Wirksamkeit, Fairness und ein ordnungsgemäßes Verfahren zu sorgen, der freiwilligen Rückkehr den Vorzug zu geben und sicherzustellen, dass die Rechte und die Würde der betroffenen Personen uneingeschränkt geschützt und geachtet werden;
16. fordert, dass die dauerhafte Rückführung und Wiedereingliederung mit soliden und langfristigen politischen Maßnahmen zur Unterstützung der Rückkehrer und zur Lösung struktureller Probleme in den Herkunftsländern einhergehen muss, einschließlich nachhaltiger und fairer Wirtschaftsstrukturen, verantwortungsvoller Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit sowie der Achtung der Menschenrechte und der Gleichstellung der Geschlechter;
17. weist darauf hin, dass derzeit 17 % der Weltbevölkerung, d. h. 1,3 Milliarden Menschen, in Afrika leben; weist darauf hin, dass sich laut Prognosen die Bevölkerung Afrikas südlich der Sahara bis 2050 voraussichtlich verdoppeln wird und dass mehr als die Hälfte des weltweiten Bevölkerungswachstums auf Afrika entfallen wird[16]; erinnert daran, dass bis zu 80 % aller internationalen Migranten, die aus afrikanischen Ländern stammen, sich innerhalb des afrikanischen Kontinents bewegen und zur Entwicklung, zum Wohlstand und zur Integration Afrikas beitragen;
18. betont, dass die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Bekämpfung des Menschenhandels gestärkt werden muss; fordert in diesem Zusammenhang eine umfassende, multidisziplinäre Anstrengung und Koordination auf allen Ebenen in Zusammenarbeit mit den lokalen Regierungen, einschließlich der internationalen Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden; ist der Auffassung, dass der Kampf gegen Schleuser und Menschenhändler von beiden Seiten gemeinsam und mit Unterstützung unter anderem durch Europol geführt werden muss;
19. fordert die EU und die afrikanischen Staaten auf, zusammenzuarbeiten, um eine wirksame und weitreichende Aufklärungskampagne über die Risiken und Gefahren des Menschenhandels und der Schleusung von Migranten zu starten und dadurch zu verhindern, dass Menschen bei dem Versuch, auf irregulärem Wege in die EU zu gelangen, ihr Leben gefährden;
20. weist darauf hin, dass es in einigen afrikanischen Staaten keine zuverlässigen Personenstandsregister gibt, was dazu führt, dass viele ihrer Bürger legal nicht existieren und ihnen die Bürgerrechte, die Möglichkeit demokratischer Willensbekundung und das Wahlrecht vorenthalten werden; betont, dass dies zu einem Fehlen an zuverlässigen und aussagekräftigen Bevölkerungsstatistiken führt;
21. betont, dass für Menschen, die internationalen Schutz benötigen, sowohl in der EU als auch in afrikanischen Ländern für faire und zugängliche Asylverfahren gesorgt werden muss; fordert die EU auf, Migranten und Flüchtlingen in der Nähe ihrer Heimatorte, aus denen sie geflohen sind, direkte und indirekte Hilfe zu leisten;
22. stellt fest, dass sich ein Großteil aller Flüchtlinge und Binnenvertriebenen, deren bedrohliche Lage sich durch die Covid-19-Krise noch verschlimmert hat, in Afrika befindet; fordert eine gemeinsame weltweite Verantwortung für Flüchtlinge im Einklang mit dem Globalen Pakt für Flüchtlinge, unter anderem durch die Erhöhung der finanziellen Unterstützung, die Neuansiedlung sowie die Schaffung humanitärer Korridore und die Ausstellung humanitärer Visa;
23. weist darauf hin, dass dringend sichere und legale Wege für schutzbedürftige Menschen sowie Erleichterungen bei der Erteilung von EU-Arbeitsvisa für alle Qualifikationsniveaus und mit Maßnahmen der sozialen Sicherung, die denen der EU-Bürger entsprechen, entwickelt werden müssen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihren Beitrag im Hinblick auf den weltweiten Bedarf an Neuansiedlungen zu erhöhen und die Familienzusammenführung von Drittstaatsangehörigen zu erleichtern;
24. fordert die EU und die afrikanischen Länder auf, sichere und reguläre Migrationskanäle zwischen Europa und Afrika sowie die reguläre Mobilität auf dem afrikanischen Kontinent auszubauen, damit die Zahl der Menschenrechtsverletzungen und Todesfälle auf gefährlichen Migrationswegen verringert und der Nutzen der Migration im Einklang mit dem globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration maximiert wird; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, sicherzustellen und darauf zu achten, dass die innerafrikanische Mobilität nicht durch die Zusammenarbeit bei der Migrationssteuerung beeinträchtigt wird;
25. weist darauf hin, dass auf EU-Ebene eine spezielle gemeinsame Mission für die zivile Seenotrettung eingerichtet werden muss, damit nicht weiter Menschen auf hoher See ums Leben kommen;
26. betont, wie wichtig es ist, eine echte zirkuläre Migrationspolitik zu entwickeln, die es qualifizierten und unqualifizierten Arbeitnehmern ermöglicht, von einem Austausch beruflichen Wissens und beruflicher Mobilität zwischen der EU und Afrika zu profitieren sowie in ihre Herkunftsländer zurückzukehren, wodurch die Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften gefördert wird; erinnert daran, dass die Abwanderung von Fachkräften ein Problem ist, das mit größter Aufmerksamkeit angegangen werden muss, wenn es darum geht, eine echte und nachhaltige strategische Partnerschaft mit Afrika zu entwerfen; unterstützt die vorrangige Bearbeitung zulässiger Anträge auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis, die in Herkunftsländern und den Transitländern auf dem Weg in die EU (z. B. in Botschaften oder auf digitalem Wege) gestellt werden, damit Migranten vom Rückgriff auf irreguläre Migrationskanäle abgehalten werden und das Asylsystem entlastet wird;
27. ist der Auffassung, dass die Fragmentierung der nationalen Regelungen zur Arbeitsmigration in der EU sowie die Komplexität und der hochgradig bürokratische Charakter der Verfahren von der Nutzung legaler Migrationswege in die EU abschrecken; empfiehlt die Schaffung eines harmonisierten und unbürokratischen europäischen Antragsverfahrens im Rahmen der Partnerschaft EU-Afrika;
28. unterstützt die Digitalisierung und Modernisierung der öffentlichen Verwaltungen der afrikanischen Staaten, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung zuverlässiger Personenstandsregister, die Ausstellung sicherer Ausweispapiere und die Förderung des Datenaustauschs; betont, dass sämtliche ausgetauschten Daten den einschlägigen Vorschriften zum Schutz von Daten und der Privatsphäre unterliegen müssen; fordert die EU auf, mit den afrikanischen Staaten zusammenzuarbeiten, um weltweit geltende Datenschutzstandards auszuarbeiten, die wiederum einen Beitrag zur Bekämpfung der Kriminalität und zur gegenseitigen Stärkung unserer Volkswirtschaften leisten werden;
29. weist auf die Risiken des Missbrauchs solcher Systeme durch Regierungen hin, die Oppositionelle oder Menschenrechtsverteidiger verfolgen; besteht darauf, dass die Daten nicht in einem über internationale Abkommen hinausgehenden Maße an Drittländer, einschließlich der EU und ihrer Mitgliedstaaten, weitergegeben werden dürfen;
30. nimmt den starken Fokus auf die digitale Wirtschaft in der neuen EU-Afrika-Strategie zur Kenntnis; hebt hervor, dass der COVID-19-Ausbruch die Verwundbarkeit Afrikas aufzeigt, die unter anderem mit der ungenügenden wirtschaftlichen Diversifizierung, der hohen Abhängigkeit von Rohstoffexporten, einer fehlenden allgemeinen Gesundheitsversorgung und einem fehlenden allgemeinen Zugang zu Energie, Wasser und sanitären Einrichtungen zusammenhängt; hält vor diesem Hintergrund die im Rahmen der EU-Afrika-Strategie gesetzten Prioritäten für fraglich; bekräftigt, dass, insbesondere vor dem Hintergrund finanzieller Zwänge, die Entwicklung digitaler Technologien nicht Vorrang vor dringenderen Herausforderungen in Afrika haben sollte, wie etwa die Befriedigung grundlegender menschlicher Bedürfnisse wie der Zugang zu Stromversorgung, Bildung und sanitären Einrichtungen; unterstützt eine Digitalisierungsagenda für die Partnerschaft zwischen der EU und Afrika, die für einen gleichberechtigten Zugang zu, eine gleichberechtigte Nutzung von und die Schaffung digitaler Technologien sorgt, damit die digitale Kluft, einschließlich der zwischen den Geschlechtern, überbrückt werden kann;
31. weist erneut darauf hin, dass der Kampf gegen den Terrorismus eine gemeinsame Priorität ist; fordert die EU auf, ihre Bemühungen fortzusetzen und den afrikanischen Partnern in den vom Terrorismus heimgesuchten Regionen eine noch größere Unterstützung zu gewähren;
32. begrüßt das anhaltende Wirtschaftswachstum in Afrika und stellt fest, dass die afrikanischen Staaten Drehscheiben für Innovation, Unternehmertum und kleine und mittlere Unternehmen sind, was es ihnen ermöglichen sollte, ihren jungen Menschen, der wichtigsten Antriebskraft für die Entwicklung des Kontinents[17], eine menschenwürdige Zukunft zu garantieren und so unbegleitete Minderjährige von der Auswanderung abzuhalten und bei der Rückübernahme von Personen, die für eine Rückführung infrage kommen, zusammenzuarbeiten; fordert daher, dass in erheblichem Umfang in die Entwicklung der jungen Generation investiert wird, indem ein Zugang zu Rechten sowie zu Bildung, nahrhaften Lebensmitteln, Gesundheitsfürsorge, darunter auch zu Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte, gewährt wird und die Menschenrechte geachtet werden;
33. hebt die Bedeutung der Entwicklung einer soliden Politik hervor, was den gleichberechtigten Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung, integrative Programme für alle Kinder zum Erlernen von Fähigkeiten und die Schaffung branchenübergreifender Möglichkeiten für sozialen Fortschritt und wirtschaftliches Wachstum anbelangt; betont, dass solche Maßnahmen von zentraler Bedeutung sind, wenn es darum geht, Menschen und Jugendliche aus der Armut zu führen;
34. begrüßt die Bemühungen der afrikanischen Staats- und Regierungschefs um die Entwicklung und Förderung von Rechtsvorschriften gegen sexuelle und häusliche Gewalt, sexuelle Belästigung, Kinderheirat, Vergewaltigung in der Ehe und jede Art von Missbrauch und betont die Notwendigkeit einer weitergehenden Zusammenarbeit in diesem Bereich; betont, dass die Befähigung von Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung, ihr Schutz vor Menschenhandel, Gewalt und Ausbeutung eine Priorität in unserer Zusammenarbeit mit afrikanischen Staaten sein muss; stellt fest, dass dies durch den Austausch bewährter Verfahren und spezifische EU-Initiativen in den Bereichen Bildung und Gesundheit für Frauen und Mädchen unterstützt werden kann; betont, dass die Sicherstellung der Gleichberechtigung, der Grundrechte und der Freiheit von Frauen und Mädchen ein wesentlicher Bestandteil der Bekämpfung der Kriminalität und der Stärkung der afrikanischen Wirtschaft ist;
35. weist darauf hin, dass die Gender-Perspektive in der gesamten Strategie berücksichtigt werden sollte, zusätzlich zu gezielten Maßnahmen und einer spezifischen Haushaltszuweisung für Frauenrechte unter Einbeziehung von Jugend-, Frauen- und von Frauen geführten Organisationen; betont, dass mit der Strategie die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte sowie der Schutz und die Förderung der Rechte von LGBTI-Personen gewährleistet werden müssen;
36. erinnert daran, dass eigens Maßnahmen ergriffen werden sollten, um Migranten vor Tod, Verschwinden, Familientrennung und Verletzungen ihrer Rechte, einschließlich des Grundsatzes der Nichtzurückweisung und des Kindeswohls, zu schützen;
37. betont die Bedeutung von Wirtschaftspartnerschaften zwischen europäischen und afrikanischen Unternehmen, insbesondere KMU, mit denen die wirtschaftlichen Chancen auf beiden Kontinenten verbessert werden;
38. fordert, dass die Sicherheit und die Interessen sowohl der Afrikaner als auch der Europäer berücksichtigt werden, auch durch eine direkte Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen an der EU-Afrika-Strategie; erkennt an, dass Resilienz, Sicherheit, Frieden und Regierungsführung eng miteinander zusammenhängen; betont, wie wichtig es ist, sich auf die Sicherheit der Menschen zu konzentrieren, die Ursachen von Konflikten anzugehen und sicherzustellen, dass man bei jedem Engagement der EU eventuell bestehende Konflikte sowie die Bedürfnisse und Initiativen der ansässigen Bevölkerung berücksichtigt, insbesondere die Initiativen der Zivilgesellschaft für Frieden und Demokratie;
39. weist darauf hin, dass den öffentlichen Gesundheitssystemen beider Seiten Vorrang eingeräumt werden muss, damit der allgemeine Zugang zu Gesundheitsdiensten sichergestellt wird, wozu auch Forschung und Entwicklung im Bereich der Gesundheit in der ganzen Welt gehören;
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
22.9.2020 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
47 13 7 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Magdalena Adamowicz, Malik Azmani, Katarina Barley, Pernando Barrena Arza, Pietro Bartolo, Nicolas Bay, Vladimír Bilčík, Vasile Blaga, Ioan-Rareş Bogdan, Patrick Breyer, Saskia Bricmont, Joachim Stanisław Brudziński, Jorge Buxadé Villalba, Damien Carême, Anna Júlia Donáth, Lena Düpont, Cornelia Ernst, Laura Ferrara, Nicolaus Fest, Jean-Paul Garraud, Maria Grapini, Sylvie Guillaume, Andrzej Halicki, Balázs Hidvéghi, Evin Incir, Sophia in ‘t Veld, Lívia Járóka, Marina Kaljurand, Assita Kanko, Fabienne Keller, Peter Kofod, Moritz Körner, Alice Kuhnke, Jeroen Lenaers, Juan Fernando López Aguilar, Nuno Melo, Roberta Metsola, Nadine Morano, Javier Moreno Sánchez, Maite Pagazaurtundúa, Nicola Procaccini, Paulo Rangel, Diana Riba i Giner, Ralf Seekatz, Michal Šimečka, Birgit Sippel, Sylwia Spurek, Tineke Strik, Ramona Strugariu, Annalisa Tardino, Tomas Tobé, Dragoş Tudorache, Milan Uhrík, Tom Vandendriessche, Bettina Vollath, Jadwiga Wiśniewska, Elena Yoncheva |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Delara Burkhardt, Gwendoline Delbos-Corfield, Kostas Papadakis, Kris Peeters, Anne-Sophie Pelletier, Sira Rego, Rob Rooken, Paul Tang, Tomáš Zdechovský |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7) |
Isabel Benjumea Benjumea |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
47 |
+ |
|
EPP |
|
|
S&D |
Katarina Barley, Pietro Bartolo, Delara Burkhardt, Maria Grapini, Sylvie Guillaume, Evin Incir, Marina Kaljurand, Juan Fernando López Aguilar, Javier Moreno Sánchez, Birgit Sippel, Sylwia Spurek, Paul Tang, Bettina Vollath, Elena Yoncheva |
|
RENEW |
|
|
GREENS/EFA |
Patrick Breyer, Saskia Bricmont, Damien Carême, Gwendoline Delbos-Corfield, Alice Kuhnke, Diana Riba I Giner, Tineke Strik |
|
ECR |
Joachim Stanisław Brudziński, Assita Kanko, Jadwiga Wiśniewska |
|
NI |
Laura Ferrara |
13 |
- |
EPP |
Balázs Hidvéghi, Nadine Morano |
ID |
Nicolas Bay, Nicolaus Fest, Jean-Paul Garraud, Peter Kofod, Annalisa Tardino, Tom Vandendriessche |
ECR |
Jorge Buxadé Villalba, Nicola Procaccini, Rob Rooken |
NI |
Kostas Papadakis, Milan Uhrík |
7 |
0 |
EPP |
Isabel Benjumea Benjumea, Vladimír Bilčík |
RENEW |
Malik Azmani |
EUL/NGL |
Pernando Barrena Arza, Cornelia Ernst, Anne-Sophie Pelletier, Sira Rego |
Erläuterungen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltungen
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
27.1.2021 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
20 2 3 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Anna-Michelle Asimakopoulou, Hildegard Bentele, Dominique Bilde, Udo Bullmann, Catherine Chabaud, Antoni Comín i Oliveres, Gianna Gancia, Charles Goerens, Mónica Silvana González, Pierrette Herzberger-Fofana, György Hölvényi, Rasa Juknevičienė, Beata Kempa, Erik Marquardt, Norbert Neuser, Janina Ochojska, Jan-Christoph Oetjen, Michèle Rivasi, Christian Sagartz, Marc Tarabella, Tomas Tobé, Miguel Urbán Crespo, Chrysoula Zacharopoulou, Bernhard Zimniok |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Patrizia Toia |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
20 |
+ |
NI |
Antoni Comín i Oliveres |
PPE |
Anna-Michelle Asimakopoulou, Hildegard Bentele, György Hölvényi, Rasa Juknevičienė, Janina Ochojska, Christian Sagartz, Tomas Tobé |
RENEW |
Catherine Chabaud, Charles Goerens, Jan-Christoph Oetjen, Chrysoula Zacharopoulou |
S&D |
Udo Bullmann, Mónica Silvana González, Norbert Neuser, Marc Tarabella, Patrizia Toia |
VERTS/ALE |
Pierrette Herzberger-Fofana, Erik Marquardt, Michèle Rivasi |
2 |
- |
ID |
Dominique Bilde, Bernhard Zimniok |
3 |
0 |
ECR |
Beata Kempa |
ID |
Gianna Gancia |
The Left |
Miguel Urbán Crespo |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] ABl. C 356 vom 4.10.2018, S. 66.
- [2] ABl. C 349 vom 17.10.2017, S. 11.
- [3] ABl. C 363 vom 28.10.2020, S. 27.
- [4] Angenommene Texte, P9_TA(2020)0173.
- [5] Angenommene Texte, P8_TA(2019)0298.
- [6] Abl. C 215 vom 19.6.2018, S. 2, ABl. C 28 vom 27.1.2020, S.101, und angenommene Texte, P9_TA(2019)0084.
- [7] Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (ABl. L 130 vom 19.5.2017, S. 1).
- [8] Richtlinie 2013/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013, ABl. L 294 vom 6.11.2013, S. 13.
- [9] Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen, ABl. L 182 vom 29.6.2013, S. 19.
- [10] ABl. L 195 vom 19.6.2020, S. 1.
- [11] ABl. L 130 vom 19.5.2017, S. 1.
- [12] ABl. L 294 vom 6.11.2013, S. 13.
- [13] ABl. L 195 vom 19.6.2020, S. 1.
- [14] 19,6 Mrd. EUR, d. h. 46 % der Gesamtsumme (2018)https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/qanda_20_375
- [15] 327 Millionen Dollar, d. h. 42 % ihres Haushalts, vgl. Antwort auf die Anfrage E-003478/2018 https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-8-2018-003478-ASW_EN.html.
- [16] https://www.un.org/en/sections/issues-depth/population/index.html
- [17] 62 % der Bevölkerung Afrikas südlich der Sahara sind jünger als 25 Jahre (2019), https://population.un.org/wpp/Publications/Files/WPP2019_Highlights.pdf.