EMPFEHLUNG zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Union und Norwegen über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
4.3.2021 - (COM(2020)0479 – C9-0424/2020 – 2020/0230(NLE)) - ***
Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Jörgen Warborn
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Union und Norwegen über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
(COM(2020)0479 – C9-0424/2020 – 2020/0230(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag für einen Beschluss des Rates (COM(2020)0479),
– unter Hinweis auf das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Union und Norwegen über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (00000/20),
– unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 und Artikel 218 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C9-0424/2020),
– gestützt auf Artikel 105 Absätze 1 und 4 und Artikel 114 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A9‑0035/2021),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Regierung und dem Parlament des Königreichs Norwegen zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Im Oktober 2018 hat die EU mit einer Reihe von WTO-Mitgliedern in Genf formell den Verhandlungsprozess (nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994) eingeleitet. Den Verhandlungen liegt ein „gemeinsamer Ansatz“ zugrunde, der von der EU und dem Vereinigten Königreich bereits 2017 entwickelt wurde, um die quantitativen Verpflichtungen aufzuteilen, die in der WTO-Liste der EU‑28 bezüglich der 143 Zollkontingente der EU in den Bereichen Landwirtschaft, Fisch und Industrie enthalten sind. Diesem Ansatz liegt die Annahme zugrunde, dass das derzeitige Volumen der einzelnen Zollkontingente auch künftig im vollen Umfang bestehen bleiben, aber auf zwei getrennte Zollgebiete aufgeteilt sein wird: die EU‑27 und das Vereinigte Königreich.
Das Prinzip der angewandten Methodik wurde auf der Grundlage der Handelsströme in die EU‑27 und das Vereinigte Königreich während eines repräsentativen Bezugszeitraums (von 3 Jahren, von 2013 bis 2015) für alle WTO-Zollkontingente entwickelt.
Am 15. Juni 2018 ermächtigte der Rat die Kommission, mit den betreffenden WTO-Mitgliedern Verhandlungen nach Artikel XXVIII des GATT aufzunehmen, um die Zugeständnisse der WTO an die Union im Bereich der Zollkontingente aufzuteilen.
Die vereinbarte Methode für die Aufteilung ist in der Verordnung (EU) 2019/216 des Europäischen Parlaments und des Rates ausführlich beschrieben. Insbesondere wird der Kommission in Artikel 2 Buchstabe b dieser Verordnung die Befugnis übertragen, die Anteile unter Berücksichtigung relevanter Informationen zu ändern, die ihr entweder im Rahmen der Verhandlungen nach Artikel XXVIII des GATT 1994 oder durch andere Quellen mit Interesse an einem bestimmten Zollkontingent zur Kenntnis gelangen.
Der Rat (Ausschuss für Handelspolitik) wurde regelmäßig zu Inhalt und Fortschritt der Verhandlungen konsultiert. Die Verhandlungen mit Norwegen mündeten in ein Abkommen in Form eines Briefwechsels (im Folgenden das „Abkommen“), das am 7. und 8. Juli 2020 in Genf paraphiert wurde.
Daher schlägt die Kommission dem Rat vor, den Abschluss des Abkommens zu genehmigen.
Gemäß Artikel 218 Absatz 6 AEUV benötigt der Rat für die Annahme eines Beschlusses über den Abschluss des Abkommens die Zustimmung des Europäischen Parlaments.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Berichterstatter dem Parlament, dem Abschluss des Abkommens zuzustimmen.
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Union und Norwegen über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union |
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Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
10643/2020 – C9-0424/2020 – 2020/0230(NLE) |
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Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung |
18.12.2020 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
INTA 18.1.2021 |
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Mitberatende Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
ITRE 18.1.2021 |
AGRI 18.1.2021 |
PECH 18.1.2021 |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
ITRE 15.10.2020 |
AGRI 22.9.2020 |
PECH 6.10.2020 |
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Berichterstatter Datum der Benennung |
Jörgen Warborn 1.10.2020 |
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Prüfung im Ausschuss |
10.11.2020 |
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Datum der Annahme |
25.2.2021 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
43 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Barry Andrews, Anna-Michelle Asimakopoulou, Tiziana Beghin, Geert Bourgeois, Saskia Bricmont, Jordi Cañas, Daniel Caspary, Miroslav Číž, Arnaud Danjean, Paolo De Castro, Emmanouil Fragkos, Raphaël Glucksmann, Markéta Gregorová, Enikő Győri, Christophe Hansen, Heidi Hautala, Danuta Maria Hübner, Herve Juvin, Karin Karlsbro, Maximilian Krah, Danilo Oscar Lancini, Bernd Lange, Margarida Marques, Gabriel Mato, Sara Matthieu, Emmanuel Maurel, Carles Puigdemont i Casamajó, Samira Rafaela, Inma Rodríguez-Piñero, Massimiliano Salini, Helmut Scholz, Liesje Schreinemacher, Sven Simon, Dominik Tarczyński, Mihai Tudose, Kathleen Van Brempt, Marie-Pierre Vedrenne, Jörgen Warborn, Iuliu Winkler, Jan Zahradil |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Markus Buchheit, Jean-Lin Lacapelle, Joachim Schuster |
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Datum der Einreichung |
4.3.2021 |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
43 |
+ |
PPE |
Anna-Michelle Asimakopoulou, Daniel Caspary, Arnaud Danjean, Enikő Győri, Christophe Hansen, Danuta Maria Hübner, Gabriel Mato, Massimiliano Salini, Sven Simon, Jörgen Warborn, Iuliu Winkler |
S&D |
Miroslav Číž, Paolo De Castro, Raphaël Glucksmann, Bernd Lange, Margarida Marques, Inma Rodríguez-Piñero, Joachim Schuster, Mihai Tudose, Kathleen Van Brempt |
RENEW |
Barry Andrews, Jordi Cañas, Karin Karlsbro, Samira Rafaela, Liesje Schreinemacher, Marie-Pierre Vedrenne |
ID |
Markus Buccheit, Hervé Juvin, Maximilian Krah, Jean-Lin Lacepelle, Danilo Oscar Lancini |
VERTS/ALE |
Saskia Bricmont, Marketa Gregorova, Heidi Hautala, Sara Matthieu |
ECR |
Geert Bourgeois , Emmanouil Fragkos, Dominik Tarczynski, Jan Zahradil |
THE LEFT |
Emmanuel Maurel, Helmut Scholz |
NI |
Tiziana Beghin, Carles Puigdemont i Casamajó |
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung