BERICHT über die Gestaltung der Politik im Bereich digitale Bildung

15.3.2021 - (2020/2135(INI))

Ausschuss für Kultur und Bildung
Berichterstatter: Victor Negrescu
Verfasserin der Stellungnahme (*):
Anna Zalewska, Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 57 der Geschäftsordnung

Verfahren : 2020/2135(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0042/2021
Eingereichte Texte :
A9-0042/2021
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Gestaltung der Politik im Bereich digitale Bildung

(2020/2135(INI))

Das Europäische Parlament,

 gestützt auf die Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere Artikel 14,

 unter Hinweis auf Artikel 2 des Protokolls zum Übereinkommen des Europarats zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über das Recht auf Bildung,

 unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG,

 unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Ausschusses für Kultur und Bildung vom 22. September 2020 zur der Bildung in Europa im Zusammenhang mit COVID-19,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. April 2020 zu abgestimmten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen[1],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Dezember 2018 zu dem Thema „Bildung im digitalen Zeitalter: Herausforderungen, Chancen und Erkenntnisse für die Gestaltung der EU-Politik“[2],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Juni 2018 zur Modernisierung des Bildungswesens in der EU[3],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. September 2017 zu einer neuen europäischen Agenda für Kompetenzen[4],

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 9. Juni 2020 zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas[5],

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. Mai 2020 zu europäischen Lehr- und Ausbildungskräfte für die Zukunft[6],

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. November 2019 zur Schlüsselrolle, die den Strategien für lebenslanges Lernen dabei zukommt, die Gesellschaften zur Bewältigung des technologischen und ökologischen Wandels zu befähigen, um inklusives und nachhaltiges Wachstum zu fördern[7],

 unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen[8],

 unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2017 über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen[9],

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 30. Mai 2016 zur Entwicklung der Medienkompetenz und des kritischen Denkens durch allgemeine und berufliche Bildung[10],

 unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 19. Dezember 2016 für Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene[11],

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 27. Mai 2015 zu der Rolle der frühkindlichen Bildung und der Grundschulbildung bei der Förderung von Kreativität, Innovation und digitaler Kompetenz[12],

 unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens[13],

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. September 2020 mit dem Titel „Aktionsplan für digitale Bildung 2021–2027: Neuaufstellung des Bildungswesens für das digitale Zeitalter“ (COM(2020)0624) und das zugehörige Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SWD(2020)0209),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. September 2020 zur Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 (COM(2020)0625),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. Juli 2020 mit dem Titel „Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz“ (COM(2020)0274),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Januar 2018 zum Aktionsplan für digitale Bildung (COM(2018)0022),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. November 2017 zum Thema „Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur“ (COM(2017)0673),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Mai 2017 mit dem Titel „Ein guter Start ins Leben durch Schulentwicklung und hervorragenden Unterricht“ (COM(2017)0248),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. Dezember 2016 mit dem Titel „Verbesserung und Modernisierung der Bildung“ (COM(2016)0941),

 unter Hinweis auf den Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mit dem Titel „Education responses to COVID-19: an implementation strategy toolkit“ (Antworten auf COVID-19 im Bildungsbereich: ein Toolkit zur Umsetzungsstrategie),

 unter Hinweis auf den Bericht der OECD mit dem Titel „OECD Skills Outlook 2019: Thriving in a Digital World“ (Ausblick der OECD zum Thema Kompetenzen 2019: Erfolg in einer digitalen Welt),

 unter Hinweis auf den Bericht der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) mit dem Titel „Skills for a connected world“ (Kompetenzen für eine vernetzte Welt),

 unter Hinweis auf den Bericht des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung vom 4. Juni 2020 mit dem Titel „Digital gap during COVID-19 for vocational training learners at risk in Europe“ (Digitale Kluft während der COVID-19-Pandemie für ausbildungsabbruchgefährdete Lernende in Europa),

 gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,

 unter Hinweis auf den Standpunkt des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter in Form von Änderungsanträgen,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung (A9‑0042/2021),

A. in der Erwägung, dass eine inklusive, gerechte und angemessen finanzierte hochwertige Bildung eine wichtige Triebkraft für den ökologischen und digitalen Wandel ist; in der Erwägung, dass Bildung eine Investition in unsere gemeinsame Zukunft darstellt, die zu sozialem Zusammenhalt, nachhaltigem Wirtschaftswachstum, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Beschäftigung und damit zu einer gerechten Gesellschaft beiträgt; in der Erwägung, dass Bildung ein entscheidendes Instrument für die individuelle Entwicklung und Selbstverwirklichung ist und damit die Teilhabe am demokratischen Leben gefördert wird;

B. in der Erwägung, dass der Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern ein Grundwert der EU ist, der in den Artikeln 8 und 19 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert ist;

C. in der Erwägung, dass digitale Technologien die Gesellschaft umgestalten, weshalb grundlegende digitale Kenntnisse und digitale Kompetenz heute für alle Bürgerinnen und Bürger unabdingbar sind;

D. in der Erwägung, dass im ersten Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte dargelegt wird, dass es wichtig ist, Kompetenzen zu bewahren und zu erwerben, die „Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang“ ermöglichen, und festgelegt ist, dass jede Person „das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form“ hat, „damit sie Kompetenzen bewahren und erwerben kann, die es ihr ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen“;

E. in der Erwägung, dass die Beherrschung grundlegender horizontaler Kompetenzen, wie etwa mathematische Fähigkeiten, kritisches Denken und Kompetenzen in sozialer Kommunikation, eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass digitale Fertigkeiten und Kompetenzen erworben werden können; in der Erwägung, dass gleichzeitig der Bedarf an digitalen Kompetenzen wie Kodierung, Logistik oder Robotik in Zukunft steigen wird, was sich nicht nur auf die IT-Bildung, sondern auch auf den Lehrplan insgesamt auswirken wird; in der Erwägung, dass im Referenzrahmen für digitale Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger der Bedeutung persönlicher Kompetenzen, einschließlich Kommunikation, Zusammenarbeit und Erstellung von Inhalten, die häufig in den geistes-, kultur- und sozialwissenschaftlichen Fächern vermittelt werden, Rechnung getragen wird; in der Erwägung, dass eine interdisziplinäre Herangehensweise an das Studium in den Bereichen Wissenschaft und Technik, Ingenieurwesen, Künste und Mathematik zu einer besseren, stärker auf den Menschen ausgerichteten Gestaltung von digitalen Lösungen führen kann;

F. in der Erwägung, dass eine Grundausbildung in Cyberhygiene, Cybersicherheit und Medienkompetenz altersgerecht und an den Entwicklungsstand der Lernenden angepasst sein muss, um ihnen dabei behilflich zu sein, kritische Lernende, aktive Bürger, Internetnutzer und Mitgestalter einer demokratischen digitalen Gesellschaft zu werden, sachkundige Entscheidungen zu treffen und sich der Risiken, die mit dem Internet verbunden sind, wie z. B. Desinformation im Internet, Mobbing und Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, bewusst zu sein und sie zu bewältigen; in der Erwägung, dass das Thema Cybersicherheit in die Lehrpläne aufgenommen werden sollte;

G. in der Erwägung, dass der digitale Wandel den Arbeitsmarkt prägt, wobei Schätzungen[14] der Kommission zufolge in einer Reihe von Beschäftigungskategorien voraussichtlich bis zu 90 % der Arbeitsplätze in Zukunft digitale Kompetenzen erfordern werden und voraussichtlich 65 % der heutigen Grundschulkinder noch nicht existierende Beschäftigungen haben werden; in der Erwägung, dass fortgeschrittene digitale Kompetenzen in hohem Maße nachgefragt sind, was wahrscheinlich zu einer stärkeren Konzentration auf die MINKT-Fächer führen wird;

H. in der Erwägung, dass die Auswirkungen von neuen Technologien wie Robotik und Künstlicher Intelligenz (KI) auf den Arbeitsmarkt umfassend untersucht werden müssen; in der Erwägung, dass bereits jetzt klar ist, dass digitale Kompetenzen schnell zu einer allgegenwärtigen Qualifikation werden, die für Arbeitsplätze benötigt werden, die zuvor einen geringen oder keinen Bezug zum digitalen Bereich hatten, einschließlich handwerklicher Tätigkeiten; in der Erwägung, dass Umschulung und Weiterqualifizierung notwendig sind, damit die Menschen sich an die sich wandelnden Bedürfnisse und Gegebenheiten eines zunehmend digitalisierten Arbeitsmarktes anpassen können; in der Erwägung, dass der COVID-19-bedingte Übergang zur Telearbeit neue Herausforderungen in den Bereichen digitale Kompetenzen und Kommunikation sowie in anderen Bereichen mit sich bringt; in der Erwägung, dass die Arbeitgeber den Arbeitnehmern digitale Fortbildung und digitale Ausrüstung zur Verfügung stellen sollten, wobei sie besondere Bedürfnisse wie etwa durch die Bereitstellung angemessener Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gebührend berücksichtigen sollten; in der Erwägung, dass der Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung eine entscheidende Rolle dabei spielt, künftigen Arbeitnehmern die Kompetenzen und Qualifikationen zu vermitteln, die sie für den sich entwickelnden Arbeitsmarkt benötigen;

I. in der Erwägung, dass es 42 % der Europäerinnen und Europäer noch immer selbst an digitalen Grundkenntnissen mangelt[15], wobei es erhebliche Unterschiede innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten und ausgehend von Faktoren wie dem sozioökonomischen Status, Alter, Geschlecht, Einkommen, Bildungsniveau und Beschäftigung gibt; in der Erwägung, dass nur 35 % der 55- bis 74-Jährigen im Vergleich zu 82 % der 16- bis 24-Jährigen[16] über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen, wodurch ältere Menschen anfälliger für digitale Ausgrenzung sind; in der Erwägung, dass die Kompetenzagenda darauf abzielt, bis 2025 sicherzustellen, dass 70 % der Erwachsenen zwischen 16 und 74 Jahren über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen, was einer durchschnittlichen Zunahme von zwei Prozent pro Jahr gegenüber einem jährlichen Anstieg um 0,75 Prozentpunkte zwischen 2015 und 2019 entspricht; in der Erwägung, dass es für Lernende bei dem Erwerb digitaler Kompetenzen niemals Chancengleichheit geben wird, solange es derart große Lücken bei grundlegenden Kompetenzen gibt;

J. in der Erwägung, dass nach wie vor Ungleichheiten beim Zugang zu digitaler Infrastruktur und Ausrüstung bestehen, wobei ländliche und entlegene Gebiete sowie benachteiligte städtische Gebiete häufig unter mangelnder Konnektivität leiden und Haushalte mit niedrigerem Einkommen häufig keinen Zugang zu Computern haben; in der Erwägung, dass 10 % der Haushalte in ländlichen Gebieten der EU keinen Festnetz-Internetzugang und weitere 41 % keinen Breitband-Anschluss besitzen;

K. in der Erwägung, dass bei den digitalen Kompetenzen eine geschlechtsspezifische Diskrepanz von 11 % besteht;[17] in der Erwägung, dass laut Eurostat nur einer von drei Hochschulabsolventen in MINT-Fächern eine Frau ist, obwohl 54 % der Hochschulstudierenden Frauen sind; in der Erwägung, dass sich die Einstellung zu den MINT-Fächern von Jungen und Mädchen in der Grundschule nicht unterscheidet, dass aber das Interesse von Mädchen ab dem Alter von 15 Jahren schwindet; in der Erwägung, dass weniger als drei Prozent der Mädchen im Teenageralter eine Tätigkeit als IKT-Fachkraft anstreben;

L. in der Erwägung, dass die Unterschiede zwischen den Geschlechtern in der allgemeinen und beruflichen Bildung Auswirkungen auf die Beschäftigung haben, wobei nur 17 % der Arbeitsplätze im IKT-Sektor von Frauen besetzt sind und der Anteil der Männer im digitalen Sektor 3,1-mal größer ist als der von Frauen[18], und dass das geschlechtsspezifische Gefälle in der KI-Branche, in der weltweit nur 22 % der Beschäftigten Frauen sind, besonders ausgeprägt ist; in der Erwägung, dass diese Unterschiede Einfluss darauf haben, inwieweit Frauen die Möglichkeit haben, in gut bezahlten, zukunftsorientierten Branchen zu arbeiten, und in ähnlicher Weise die Vielfalt innerhalb des digitalen Sektors einschränken, beispielsweise im Hinblick auf die technologische Gestaltung;

M. in der Erwägung, dass die Faktoren verstanden werden müssen, die die Bildungs- und Berufswahl von Mädchen und Frauen beeinflussen, einschließlich geschlechtsspezifischer Vorurteile, und sie motiviert werden müssen, Studiengänge und Laufbahnen in den MINT- und IKT-Fächern anzustreben; in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang Lösungen für die Berufsberatung weiterentwickelt werden müssen;

N. in der Erwägung, dass die digitalen Technologien mit Blick auf barrierefreie, offene, soziale und personalisierte Technologien, die zu inklusiveren Bildungswegen führen können, ein beträchtliches Potenzial für Lehrkräfte, Ausbilder, Erzieher und Lernende in allen Bildungssektoren und -umgebungen bergen; in der Erwägung, dass mit dem intelligenten Einsatz digitaler Technologien, der durch innovative Lehrmethoden vorangetrieben wird, und durch die Stärkung der Rolle der Lernenden den Bürgern Schlüsselkompetenzen für ihr Leben wie kreatives Denken, Neugier und Problemlösungskompetenzen vermittelt werden können; in der Erwägung, dass die Nutzung digitaler Technologien niemals als Maßnahme zur Kosteneinsparung betrachtet werden darf; in der Erwägung, dass im Mittelpunkt des Bildungsprozesses weiterhin die Freiheit Lehrkräfte stehen sollte, die beste Kombination von Lehrmethoden und Inhalten zu wählen;

O. in der Erwägung, dass die Interaktion zwischen Lehrkräften und Lernenden für das Wohlbefinden und die Entwicklung der Lernenden von entscheidender Bedeutung ist und dass daher der Präsenzunterricht weiterhin im Mittelpunkt des Bildungsangebots stehen muss; in der Erwägung, dass digitale Werkzeuge und Technologien nicht die Lehrkraft ersetzen können, aber dennoch eine Reihe von Vorteilen als Ergänzung zum Präsenzunterricht bieten, unter anderem in Form hybrider Bildungsmodelle; in der Erwägung, dass ein übermäßiger Einsatz von Technologie und digitaler Ausrüstung zu Problemen wie Schlafmangel, Abhängigkeit und Bewegungsmangel führen kann; in der Erwägung, dass jüngeren Kindern und Lernenden mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen oder Behinderungen, für die das Online-Lernen eine besondere Herausforderung darstellt, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;

P. in der Erwägung, dass digitale Technologien in einer an den Lernenden ausgerichteten, altersgerechten und entwicklungsorientierten Weise eingeführt werden sollten; in der Erwägung, dass bei digitalen Lernstrategien der Erforschung der Auswirkungen Rechnung getragen werden muss, die eine frühe Nutzung von Digitaltechnologien auf die Entwicklung von kleinen Kindern haben kann;

Q. in der Erwägung, dass die Entwicklung digitaler Infrastrukturen und Technologien im Bildungswesen erhebliche öffentliche Investitionen erfordert, auch in das IT-Personal in Bildungseinrichtungen; in der Erwägung, dass private Investitionen auch wesentlich zur Entwicklung von E-Learning-Lösungen beitragen;

R. in der Erwägung, dass der Zugang zu digitaler Infrastruktur, einschließlich des Hochgeschwindigkeitsinternets, sowie zu hochwertigen und auf den Bildungsbedarf zugeschnittenen Geräten und Inhalten eine Voraussetzung für digitales Lernen ist; in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie und der plötzliche digitale Wandel hin zum Fern- oder Online-Unterricht die Kluft beim Zugang und bei der Konnektivität innerhalb der Mitgliedstaaten und zwischen den Mitgliedstaaten offenbart haben, wobei die Auswirkungen auf die verschiedenen Bildungssektoren unterschiedlich ausfallen; in der Erwägung, dass in einigen Mitgliedstaaten bis zu 32 %[19] der Schüler und Studierenden während des COVID-19-Lockdowns im Frühjahr 2020 keinen Zugang zum Internet und zu digitalen Instrumenten hatten;

S. in der Erwägung, dass der plötzliche Übergang zum Online- und Fernunterricht auch einen Mangel an Bereitschaft innerhalb der Bildungssysteme in den meisten Teilen Europas sowie Lücken bei den digitalen Kompetenzen von Lehrkräften, Pädagogen, Eltern und Lernenden sowie in Bezug auf deren Fähigkeit, digitale Technologien wirksam und sicher zu nutzen, offenbart hat; in der Erwägung, dass sich vor der Krise nur 39 % der Lehrkräfte in der EU gut oder sehr gut auf den Einsatz digitaler Technologien im Unterricht vorbereitet fühlten, wobei erhebliche Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten bestanden; in der Erwägung, dass die Lehrkräfte dennoch bewiesen haben, dass sie sich an tief greifende Veränderungen in den Bildungssystemen anpassen können, wenn sie durch ausreichende Flexibilität und Autonomie gestärkt werden, und das Innovationspotenzial des Online- und Fernunterrichts bestmöglich nutzen können;

T. in der Erwägung, dass der Übergang zum Online- und Fernunterricht die bestehenden Ungleichheiten verschärft hat, wodurch benachteiligte und gefährdete Lernende, Lernende mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen sowie Lernende mit Behinderungen weiter zurückbleiben, die Abbrecherquoten in allen Bildungsbereichen steigen und ein Mangel an seelsorgerischer und sozialer Unterstützung im digitalen Umfeld deutlich wird; in der Erwägung, dass sich Ungleichheiten in der frühen Kindheit negativ auf die Lernergebnisse und die Beschäftigungsaussichten im späteren Leben auswirken; in der Erwägung, dass die Qualität und Inklusivität der Online-Bildung dringend verbessert werden müssen;

U. in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie tief greifende Veränderungen unserer Lebensweise mit sich bringen wird und sehr deutlich gemacht hat, dass hochwertige Bildung für alle in großem Maßstab bereitgestellt werden muss, damit wir uns für potenzielle künftige Krisen wappnen, die längerfristige Resilienz der Bildungssysteme stärken und die Grundlagen für einen erfolgreichen digitalen Wandel schaffen können;

V. in der Erwägung, dass die Lehrinhalte und die Gestaltung der Bildungssysteme in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, die neuen Herausforderungen jedoch eine wirksame Koordinierung und gegebenenfalls mittel- und längerfristige Maßnahmen und Instrumente der Europäischen Union im Bereich der digitalen Bildung als wichtige Dimension des europäischen Bildungsraums erfordern;

W. in der Erwägung, dass die Verfügbarkeit von qualitativ hochwertiger Online-Bildung oft keine Alternative, sondern die einzige Option für bestimmte Gruppen wie Vollzeitbeschäftigte oder Arbeitslose in ländlichen und entlegenen Regionen oder für Menschen mit Behinderungen ist;

X. in der Erwägung, dass Bildung eine Investition in die Zukunft und ein wichtiges Instrument für die Entwicklung und Selbstverwirklichung jedes Einzelnen ist; in der Erwägung, dass die digitale Bildung helfen könnte, Herausforderungen wie etwa Desinformation, Radikalisierung, Identitäts- und Datendiebstahl, Cybermobbing und Online-Betrug zu bewältigen; in der Erwägung, dass allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen beim gerechten Übergang zur digitalen Wirtschaft eine Schlüsselrolle spielen werden;

Der überarbeitete Aktionsplan für digitale Bildung: Vision, Steuerung, Finanzierung und Leistungsmessung

1. betont, dass ein rechtebasierter Ansatz für digitale Bildung im Einklang mit der europäischen Säule sozialer Rechte Leitprinzip in der digitalen Bildungspolitik sein muss, damit das Recht auf inklusive und hochwertige Bildung für alle Wirklichkeit wird; betont, dass die Erholung nach der Pandemie und die Wiederbelebung der Bildungspolitik untrennbar mit anderen Herausforderungen verbunden sind, mit denen die Union und die Welt konfrontiert sind, und betont, dass die Politik im Bereich digitale Bildung mit anderen Politikbereichen verknüpft werden muss, um eine inklusivere, innovativere und umweltfreundlichere Gesellschaft mit ausgewogeneren Geschlechterverhältnissen zu fördern;

2. begrüßt in diesem Zusammenhang als weiteren Schritt auf dem Weg zu einer umfassenderen Strategie für digitale Kompetenzen und Bildung den aktualisierten Aktionsplan für digitale Bildung und seinen erweiterten Geltungsbereich und sein ambitionierteres Ziel sowie seine spezifischen Ziele, die insbesondere auf die nach wie vor bestehenden Lücken bei den digitalen Kompetenzen, die Förderung hochwertiger Computer- und IT-Bildung oder eine bessere Konnektivität in Schulen abzielen; ist der Ansicht, dass der Aktionsplan ein Erfolg sein wird, wenn die digitale Bildung bis zu seinem Abschluss zu einem echten Bestandteil der Bildungspolitik geworden ist und er zu klaren, kohärenten und positiven Ergebnissen in Bezug auf Verfügbarkeit, Zugang, Qualität und Gerechtigkeit in der gesamten Union beiträgt; nimmt zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten in diesem Prozess unterschiedliche Ausgangspunkte haben, die bei der Umsetzung des Aktionsplans berücksichtigt werden sollten;

3. begrüßt die Entscheidung, den Aktionsplan an den für sieben Jahre geltenden mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) anzugleichen, da dies eine längerfristige Perspektive ermöglicht und er dadurch mit den entsprechenden Finanzierungsinstrumenten verknüpft wird; hebt hervor, wie wichtig der Aktionsplan für die Verwirklichung des europäischen Bildungsraums ist und wie wichtig im Gegenzug der europäische Bildungsraum für die Umsetzung des Aktionsplans, bei der für Transparenz und Rechenschaftspflicht zu sorgen ist;

4. stellt jedoch fest, dass die wirksame Umsetzung des Aktionsplans auch davon abhängt, dass dieser mit einer Vielzahl von Programmen koordiniert und zwischen den Mitgliedstaaten abgestimmt wird; fordert die Kommission auf, für wirksame Synergien zwischen den verschiedenen Programmen und für eine kohärentere und wirksamere Koordinierung aller einschlägigen politischen Maßnahmen im Bereich der digitalen Bildung auf EU-Ebene zu sorgen, um die Fragmentierung zu verringern und Überschneidungen zwischen nationalen und europäischen Finanzierungsinstrumenten und -maßnahmen zu vermeiden und dadurch die Wirkung zu erhöhen;

5. weist auf den Beitrag der europäischen Struktur- und Investitionsfonds, der Fazilität „Connecting Europe“, von Horizont Europa, des Europäischen Solidaritätskorps, des Programms „Kreatives Europa“ und von Erasmus + zur Finanzierung der verschiedenen Aspekte des Aktionsplans hin; begrüßt, dass die Haushaltsmittel für das Programm Erasmus + erheblich erhöht wurden und die Vorsorgemaßnahmen deutlich verstärkt wurden, damit das Programm nicht mit neuen politischen Ambitionen belastet wird, da der Schwerpunkt auf einer inklusiveren Gestaltung des Programms liegen muss;

6. weist darauf hin, wie wichtig die Investitionsprioritäten „Verbinden“ und „Umschulen und Weiterbilden“ der Aufbau- und Resilienzfazilität für die Förderung der digitalen Agenda im Bildungsbereich sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, mindestens 10 % der Mittel aus der Fazilität für Bildung aufzuwenden; bekräftigt seinen Standpunkt, die Mitgliedstaaten darin zu bestärken, die öffentlichen Bildungsausgaben deutlich zu erhöhen, um der Schlüsselrolle Rechnung zu tragen, die die Bildung bei der Stärkung des Wachstums, der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Resilienz spielt; weist ferner darauf hin, dass mindestens 20 % der im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität bereitzustellenden Mittel eine Zweckbindung für den digitalen Wandel aufweisen, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Mittel aus der Fazilität zu nutzen, um die digitale Kapazität der Bildungssysteme zu stärken und beispielsweise in die digitale Infrastruktur für Schulen, Schüler und schutzbedürftige Gruppen, insbesondere in vernachlässigten Gebieten, zu investieren;

7. hebt den Wert von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen hervor, die vom Parlament eingeleitet wurden, um für eine unionsweite Zusammenarbeit zu sorgen, um die Bildungslücken zwischen Mitgliedstaaten, Regionen und ländlichen und städtischen Gebieten zu schließen, beispielsweise der neuen vorbereitenden Maßnahme, die darauf abzielt, den Zugang zu Bildungsinstrumenten in Gebieten und Gemeinschaften mit geringer Konnektivität oder geringem Zugang zu Technologien zu verbessern; fordert, dass erfolgreiche Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen in die Programme der Union einbezogen werden; begrüßt in diesem Zusammenhang die Aufnahme einer Maßnahme zur Medienkompetenz in das neue Programm „Kreatives Europa“, die auf dem erfolgreichen Pilotprojekt und der vorbereitenden Maßnahme „Medienkompetenz für alle“ aufbaut, und fordert ausreichende Finanzmittel, um die Wirksamkeit der neuen Maßnahme sicherzustellen;

8. stellt fest, dass der neue Plan spezifische Ziele enthält, um anhaltende Lücken in der digitalen Bildung zu schließen, etwa in Bezug auf Konnektivität, digitale Kompetenzen und Online-Lerninhalte; begrüßt die geplante Halbzeitüberprüfung des Aktionsplans durch die Kommission und ihre Absicht, die Datenerfassung zu intensivieren; fordert die Kommission auf, ein umfassendes Kontrollsystem für alle Maßnahmen im Bereich der digitalen Bildung zu entwickeln, das zum Austausch bewährter Verfahren in der gesamten EU genutzt werden und in die Halbzeitüberprüfung einfließen sollte; bekräftigt, dass sowohl dem Parlament als auch dem Rat ein klarer Zeitplan für die Umsetzung und eindeutige Leistungsindikatoren und Etappenziele vorgelegt werden müssen; ist nach wie vor davon überzeugt, dass der Aktionsplan einer klareren Lenkungs- und Koordinierungsstruktur bedarf, in die das Europäische Parlament einbezogen werden sollte, um die Entwicklungen und Ergebnisse kontinuierlich zu überwachen; fordert die Kommission daher auf, ein Forum einzurichten, das die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und andere einschlägige Interessengruppen und Experten (einschließlich Bildungsanbietern und Organisationen der Zivilgesellschaft) zusammenbringt;

9. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Rolle und Sichtbarkeit der Bildung, einschließlich der digitalen Bildung, im Rahmen des Europäischen Semesters zu stärken und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Bildung in den Blick zu nehmen, damit auch soziale Ziele und die Qualität des Bildungsangebots einbezogen werden; stellt fest, dass die Mitgliedstaaten mit einem historisch hohen Schuldenstand aus der COVID-19-Krise hervorgehen werden; weist darauf hin, dass die Einstufung von Bildung als Ausgabe in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in früheren Krisen bisweilen zu einer beträchtlichen Kürzung der Bildungsetats geführt hat; betont, dass der digitale Wandel in der Bildung nicht ohne beträchtliche Investitionen möglich sein wird;

10. stellt fest, dass die COVID-19-Krise deutlich gemacht hat, dass die Mitgliedstaaten die Strategien und Maßnahmen im Bereich der digitalen Bildung wirksamer koordinieren und bewährte Verfahren im Rahmen eines Multi-Stakeholder-Ansatzes in der Bildungspolitik austauschen müssen, damit sie den Bedürfnissen der EU-Bürger gerecht wird und die Lernenden in den Mittelpunkt gestellt werden; begrüßt daher die Zusage der Kommission, als ersten Schritt hin zu einem Prozess der gemeinsamen Gestaltung und einem fortlaufenden Überwachungssystem eine europäische Plattform für digitale Bildung einzurichten, die nationale und regionale Strategien für digitale Bildung miteinander verbindet und wichtige Interessenträger und Experten, einschließlich Organisationen der Zivilgesellschaft, einbezieht, die unterschiedliche Ansätze für die digitale Bildung in der Regelschulbildung und anderswo vertreten; ist der Ansicht, dass die neue Plattform einen Kanal bietet, über den die Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit zwischen Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen fördern sollten, um das digitale Bildungsangebot zu verbessern; begrüßt das Bestreben, die Plattform zu nutzen, um mit Blick auf eine Empfehlung des Rates einen strategischen Dialog mit den Mitgliedstaaten über die Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche digitale Bildung aufzunehmen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, rasch darauf hinzuarbeiten, dass der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Entwurfs für eine Empfehlung auf 2021 vorverlegt wird;

11. fordert die Kommission auf, unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips die Umsetzung auf nationaler Ebene zu überwachen und eine gerechte Vertretung und Unabhängigkeit auf den Plattformen sowie im Rahmen der Beratungsdienste und der Konsultation von Interessenträgern sicherzustellen; fordert die Kommission auf, das Europäische Parlament bei der Schaffung der europäischen und nationalen Plattformen und Beratungsdienste sowie bei der Ernennung von einschlägigen Interessenträgern vollständig einzubeziehen; weist die Kommission darauf hin, dass sie bei der Entwicklung des Konzepts für die geplante europäische Plattform für den Informationsaustausch Überschneidungen und Doppelungen mit den Zielen der Plattform vermeiden sollte;

12. hält es für geboten, dass die Europäische Union als weltweite Referenz im Bereich der hochwertigen digitalen Bildung handelt, und fordert die Kommission auf, eng mit den einschlägigen internationalen und regionalen Einrichtungen und Interessenträgern zusammenzuarbeiten, um den Zugang zu hochwertiger digitaler Bildung rund um den Globus zu fördern;

13. hebt hervor, dass die Forschung bei der Umsetzung des Aktionsplans und der Verwirklichung einer wirksamen und angemessenen digitalen Bildung für alle einen zentralen Stellenwert hat, und begrüßt, dass die Kommission dem Rechnung trägt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mehr in die interdisziplinäre Forschung zu investieren, um die langfristigen Auswirkungen der Digitalisierung auf das Lernen und die Wirksamkeit der Maßnahmen im Bereich der digitalen Bildung zu bewerten und auf diese Weise die Forschungsergebnisse in ihre künftige Gestaltung und Umsetzung einfließen zu lassen, indem unter anderem neue Arten von Arbeitsplätzen und Kompetenzen antizipiert und die Lehrpläne entsprechend angepasst werden; hebt hervor, dass die unterschiedlichen Auswirkungen der digitalen Technologien auf die Bildung und die Entwicklung von Kindern laufend erforscht werden müssen, indem Bildungswissenschaften, Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Neurowissenschaft und Computerwissenschaft miteinander verknüpft werden, um ein möglichst tiefes Verständnis darüber zu erlangen, wie der Verstand von Kindern – und von Erwachsenen – auf das digitale Umfeld und die damit verbundenen Herausforderungen im Bereich der digitalen Bildung reagiert;

Förderung eines leistungsstarken Ökosystems für digitale Bildung

14. betont, dass die COVID-19-Pandemie gezeigt hat, dass nicht alle Lernenden Zugang zu digitaler Bildung sowie Fern- und Online-Unterricht haben und daher nicht alle davon profitieren können; stellt fest, dass Unterschiede zwischen den und innerhalb der Mitgliedstaaten bestehen, die unverhältnismäßig große Auswirkungen auf die Menschen aus benachteiligten Verhältnissen und die Menschen in entlegenen oder ländlichen Gebieten haben; bedauert die anhaltende digitale Kluft in der Union; bedauert, dass in einigen Mitgliedstaaten die Bemühungen um den Zugang zu hochwertiger digitaler Bildung fehlgeschlagen sind, sodass zu viele Schüler mehrere Monate lang keinen Zugang zu Bildung hatten; teilt die Analyse der Kommission, wonach ein schnelles und zuverlässiges Internet und eine hochwertige digitale Ausrüstung in Bildungseinrichtungen, in nicht-formalen Lernumgebungen und zu Hause Grundvoraussetzungen für eine wirksame digitale Bildung sind; weist darauf hin, dass einige Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung digitaler Infrastruktur und Ausrüstung und damit bei der Bereitstellung digitaler Bildungslösungen gleichzeitig weit vorn sind; betont, dass der Überwindung der digitalen Kluft absolute Priorität eingeräumt werden muss, und ist der Ansicht, dass öffentlich-private Partnerschaften, die auf die Bedürfnisse der Bildungseinrichtungen ausgerichtet sind, das Tempo bei der Umsetzung von Lösungen beschleunigen können;

15. beharrt darauf, dass ein Breitband-Internetzugang als ein öffentliches Gut betrachtet und die entsprechende Infrastruktur angemessen finanziert werden sollte, damit er allgemein zugänglich und erschwinglich ist, da er einen entscheidenden Schritt zur Schließung der digitalen Kluft darstellt; weist ferner auf das Potenzial hin, das die Einführung von 5G bieten könnte, und fordert die Kommission auf, den potenziellen Beitrag von 5G zu Initiativen im Bereich der digitalen Bildung zu untersuchen; fordert angesichts der wachsenden Bedeutung und des Potenzials der innovativen Technologien spezifische Maßnahmen und Finanzierungsprogramme, um den Zugang für alle Bildungseinrichtungen zu verbessern, insbesondere in entlegenen und ländlichen Gebieten sowie in Berggebieten mit geringer Konnektivität und eingeschränktem Zugang zu den innovativen Technologien wie künstlicher Intelligenz (KI), Robotik, Blockchain, quelloffener Software, neuen Bildungsgeräten oder der Verwendung spieltypischer Elemente;

16. begrüßt die Ausrichtung des Aktionsplans auf die Unterstützung der Konnektivität von Schulen und Universitäten durch die Fazilität „Connecting Europe“ und die Bemühungen um die Bekanntmachung von EU-Finanzierungsmöglichkeiten; fordert die Kommission auf, eng mit den Mitgliedstaaten, den lokalen Behörden und den Interessenvertretern zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass die EU-Unterstützung mit den nationalen Programmen, insbesondere zur Unterstützung benachteiligter Gruppen, verknüpft wird; fordert die Kommission auf, die Unterstützung über Schulen hinaus gezielt zu fördern, damit alle Einrichtungen der formalen und nicht-formalen Bildung erreicht werden; weist darauf hin, dass die Bildungseinrichtungen Unterstützung von geschultem Personal erhalten müssen, um die Netzwerke und Anwendungen zu überwachen und Schulungen und Unterstützung im Bereich des Datenschutzes anzubieten;

17. betont, wie wichtig es ist, dass die Union bei der digitalen Bildung eine Führungsrolle übernimmt, indem sie Lehrkräften, Lernenden und Eltern den Zugang zu Innovationen und Technologien erleichtert; fordert in diesem Zusammenhang neue Initiativen im Bildungsbereich, bei denen neue Technologien wie KI und Robotik umfassend genutzt werden, wodurch auch das Bewusstsein für die mit ihnen im Bildungsumfeld verbundenen Chancen und Herausforderungen geschärft wird; weist darauf hin, dass für den Einsatz von KI und Robotik ein ethischer und auf den Menschen ausgerichteter Ansatz sichergestellt werden sollte; stellt fest, dass durch eine intelligente Nutzung von KI die Arbeitsbelastung des Personals verringert wird, Bildungsinhalte ansprechender gestaltet werden können, das Lernen in einer Reihe von Fächern erleichtert wird und stärker auf die Bedürfnisse der einzelnen Schüler zugeschnittene Lehrmethoden unterstützet werden können; ist besorgt darüber, dass es in der Union an KI-spezifischen Hochschul- und Forschungsprogrammen mangelt, wodurch der Wettbewerbsvorteil der EU untergraben werden könnte; fordert, dass die öffentlichen Investitionen in KI verstärkt werden;

18. fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Schulen (Lehrkräften und Schülern) nicht nur technische Unterstützung und Internetanbindung zu bieten, sondern auch die für sichere und zuverlässige Software notwendige Unterstützung zu leisten und flexible Bildungsmodelle und Unterstützung für Fernlernende zu fördern, die Mittel wie elektronische Ressourcen, elektronische Materialien, Videos, E-Mentoring und kostenlose Online-Schulungen nutzen; betont in diesem Zusammenhang, dass lokale kulturelle und kommunale Einrichtungen wie Bibliotheken und Museen wichtige Anbieter solcher digitalen Ressourcen sind; warnt vor den negativen Auswirkungen der Anbieterbindung bei Bildungsressourcen auf die pädagogische Unabhängigkeit und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Unabhängigkeit von jeglichen Eingriffen oder Interessen sicherzustellen; beharrt darauf, dass das digitale Bildungsökosystem in Bezug auf Inhalte, Geräte und Technologien offen und transparent sein muss; hebt hervor, dass offene Technologien die Zusammenarbeit fördern und dass freie und quelloffene Lösungen, die Weiterverwendung von gemeinfreien Inhalten und interoperable Hardware- und Softwarelösungen den Zugang verbessern und einen ausgewogeneren digitalen Raum schaffen;

19. betont, dass die rechtlichen und ethischen Grundsätze im Zusammenhang mit dem geistigen Eigentum anerkannt werden müssen, da zunehmend digitale Bildungsinhalte erstellt und verbreitet werden; begrüßt und unterstützt das Netzwerk „Geistiges Eigentum in der Bildung“, das vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum verwaltet wird, und spricht sich für die Entwicklung von Kompetenzen im Zusammenhang mit dem geistigen Eigentum unter Lernenden und Lehrkräften aus; weist auf die Ausnahme vom Urheberrecht in Bezug auf die Nutzung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen für digitale und grenzüberschreitende Unterrichts- und Lehrtätigkeiten gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2019/790 hin;

20. weist auf interessante innovative Initiativen hin, die das Online-Umfeld und den Online-Spielplatz in jeder Bildungsstufe sicher, interessant und unterhaltsam gestalten; betont, wie wichtig es ist, pädagogische, kognitive und psychologische Bildungsansätze zu vereinen und die Online- und Offline-Formate entsprechend anzupassen; nimmt in diesem Zusammenhang den in der europäischen Strategie für frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung vorgeschlagenen Ansatz zur Kenntnis;

21. weist darauf hin, wie wichtig es ist, Lehrkräften, Schülern und Eltern hochwertige und zugängliche digitale Bildungsinhalte aus diversifizierten Quellen anzubieten, und fordert die Mitgliedstaaten auf, Mittel für den Erwerb professioneller und sicherer digitaler Bildungsressourcen bereitzustellen, die unter Nutzung europäischer Innovationen entwickelt wurden, einschließlich hochwertiger Bildungsinhalte, die gemeinsam mit Experten erstellt wurden; fordert die Mitgliedstaaten auf, Initiativen zu fördern, die es Unternehmen und Organisationen der Zivilgesellschaft ermöglichen, High-Tech-Innovationen mit der Bildungsgemeinschaft zu teilen;

22. ist der Ansicht, dass die EU eine sehr wichtige unterstützende Rolle bei der Entwicklung und Bereitstellung qualitativ hochwertiger Bildungsinhalte spielen kann; stellt mit Zufriedenheit fest, dass immer mehr digitale Bildungsplattformen eingerichtet werden, um den Zugang zu den Ressourcen und den Austausch bewährter Verfahren zu ermöglichen, wie eTwinning, die elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa (EPALE) und das School Education Gateway; fordert die Kommission auf, diese erfolgreichen Initiativen durch einschlägige Programme wie InvestEU und Erasmus + weiter zu fördern und auszuweiten, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihr Potenzial besser auszuschöpfen; betrachtet die europäische Plattform für Informationsaustausch als potenzielles Instrument zur Sicherstellung einer besseren Zusammenarbeit zwischen Interessenvertretern und Akteuren im Bereich der Bildung auf europäischer Ebene und fordert die Kommission auf, ihre geplante Machbarkeitsstudie zügig abzuschließen;

23. fordert die Mitgliedstaaten auf, Innovation und digitale Technologien in ihren Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung intelligent und lernerzentriert zu berücksichtigen, um künftig einen wirksamen Ansatz für integriertes Lernen zu verwirklichen; weist jedoch auf die grundlegende Bedeutung des Präsenzunterrichts hin und betont, dass digitale Instrumente eingesetzt werden sollten, um den Unterricht im Klassenzimmer zu ergänzen und zu verbessern; vertritt die Auffassung, dass die negativen Auswirkungen auf das Wohlergehen der Lernenden, die sich einstellen, wenn viel Zeit vor dem Bildschirm verbracht wird, analysiert werden müssen; betont, dass die COVID-19-Pandemie eindeutige Lücken im Bildungsangebot offenbart hat, die das Online-Lernen nicht ohne Weiteres füllen kann, und dass dieses Problem weiter angegangen werden muss, insbesondere in Bezug auf Schulmahlzeiten, seelsorgerische Unterstützung und körperliche Bewegung;

Verbesserung der digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen für den digitalen Wandel

24. ist der Ansicht, dass die die Nutzung und Maximierung des Potenzials der digitalen Technologien mit einer Modernisierung der Lehrpläne und der Lern- und Unterrichtsmethoden einhergehen muss; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, Schulungen für Lehrkräfte finanziell zu unterstützen; drängt daher darauf, dass der zugänglichen Ausbildung von Lehrkräften bei der Umsetzung des Aktionsplans größere Aufmerksamkeit gewidmet wird, um sicherzustellen, dass die Lehrkräfte und Pädagogen nicht nur über digitale Fähigkeiten verfügen, sondern diese auch vermitteln können; fordert zu diesem Zusammenhang Investitionen in Spezialisierungslehrgänge für Kompetenzen für digitales Unterrichten, und zwar sowohl für Lehrkräfte als auch für IT-Fachkräfte, die unterrichten möchten; betont den Wert von Mentorenarbeit als Ausbildungs- und Entwicklungsinstrument; hebt die wichtige Rolle von Erasmus+ und der Mobilität von Lehrkräften für den Erwerb von Kompetenzen hervor; nimmt das Potenzial der künftigen Teacher Academy zur Kenntnis und fordert die Kommission auf, dem Parlament ein klares Konzept und einen klaren Haushalt vorzulegen; fordert eine unionsweite Initiative zur Entwicklung neuer pädagogischer Methoden und von Evaluierungsmethoden für das digitale Umfeld, in deren Rahmen den spezifischen digitalen Herausforderungen wie asynchronem Lernen und der Bedeutung der Förderung einer kritischen Auseinandersetzung Rechnung getragen werden muss;

25. hebt den zunehmenden Stellenwert von Eltern, Familien und Tutoren im Fernunterricht hervor, hält es für geboten, dass sie über gute Kompetenzen in den Bereichen Internet, Digitales und Technik sowie über die geeignete Ausrüstung verfügen, und fordert, dass sie spezielle Ausbildungs- und Unterstützungsmechanismen erhalten; betont, dass Familien mit digitalen Instrumenten unterstützt werden müssen, um den Zugang zum Fernunterricht zu verbessern; fordert die Kommission auf, eine spezielle Studie zur digitalen Elternschaft[20] durchzuführen, um mit Blick auf die Unterstützung der Eltern in allen Mitgliedstaaten einen kohärenten und wirksamen Ansatz zu entwickeln;

26. betont die Herausforderung schädlicher und illegaler Inhalte und Aktivitäten im digitalen Umfeld, auch im Hinblick auf psychische Gesundheit und Wohlbefinden, wie Belästigung im Internet, einschließlich Cyberbedrohungen und Cybermobbing, Kinderpornografie und Grooming, Verletzungen von Datenschutz und Privatsphäre, gefährliche Online-Spiele und Desinformation; begrüßt daher nachdrücklich die in dem überarbeiteten Aktionsplan vorgesehene verstärkte Ausrichtung auf digitale Kompetenzen und IT-Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung; ist der Ansicht, dass Angehörige der Gesundheitsberufe, Bildungseinrichtungen, die Zivilgesellschaft und Anbieter von nicht-formaler Bildung in Partnerschaft mit den Eltern einen altersgerechten Lehrplan entwickeln müssen, der es den Lernenden ermöglicht, sachkundige und angemessene Entscheidungen zu treffen und schädliche Verhaltensweisen zu vermeiden;

27. weist darauf hin, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass die Menschen über die notwendigen Instrumente und Fähigkeiten verfügen, um die verschiedenen Bedrohungen im digitalen Umfeld zu meistern und insbesondere Desinformation und Falschmeldungen zu erkennen und kritisch zu bewerten; begrüßt in diesem Zusammenhang die rasche Annahme des jüngsten Medienaktionsplans und dessen Schwerpunkt auf Medienkompetenz und fordert die Kommission auf, den Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation regelmäßig zu überprüfen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, damit in den sozialen Medien gegen Desinformation im Internet vorgegangen wird; sieht den geplanten Leitlinien für Lehrkräfte und Bildungspersonal zur Förderung der digitalen Kompetenz und zur Bekämpfung von Desinformation erwartungsvoll entgegen; fordert die Kommission auf, ehrgeiziger vorzugehen und mit nationalen und lokalen Interessenträgern zusammenzuarbeiten, um groß angelegte Kampagnen zur digitalen Kompetenz zu starten; hält es für geboten, dass bestehende Initiativen wie die Code Week der EU und der Safer Internet Day umfassend beworben werden;

28. hebt hervor, dass alle Entwicklungen im Bereich der digitalen Bildung mit einem robusten Datenschutzrahmen einhergehen müssen und dabei jedwede kommerzielle Nutzung der Daten der Lernenden verhindert werden muss; betont, dass der Schutz der Daten von Minderjährigen auch für Forschungs- und Unterrichtszwecke bestmöglich sichergestellt werden muss; fordert die Kommission auf, sich in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) mit dem besonderen Charakter von Bildungsdaten und der Daten zu Schülern und Lernenden zu befassen;

29. betont, dass traditionelle, humanistische und persönliche Kompetenzen wie soziale Kompetenzen, Empathie, Problemlösungsfähigkeit und Kreativität weiterhin im Rahmen der Bemühungen zur Vermittlung digitaler Kenntnisse und digitaler Kompetenz gefördert werden sollten, insbesondere durch groß angelegte Kampagnen zur digitalen Kompetenz; betont, wie wichtig die digitale Dimension der staatsbürgerlichen Bildung ist, und bedauert die begrenzten Ambitionen des neuen Aktionsplans für digitale Bildung mit Blick auf die Förderung der digitalen Bürgerschaft;

30. weist darauf hin, dass fortgeschrittene digitale Kompetenzen notwendig sind, und fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Bildungsprogramme einzurichten, die darauf abzielen, die Zahl der IT-Studierenden und -Absolventen zu erhöhen; betont, dass solche Klassen unter der Schirmherrschaft von Hightech-Unternehmen und Hochschulen entstehen könnten;

31. hält grüne Bildung und Umweltbildung für geboten und fordert, dass in Europa eigens Lehrpläne ausgearbeitet werden, die den Umweltauswirkungen der digitalen Bildung Rechnung tragen;

32. betont, dass Unternehmen, die neue und innovative Technologien einsetzen, im Einklang mit der Rahmenvereinbarung der europäischen Sozialpartner zur Digitalisierung die Verantwortung tragen, allen betroffenen Arbeitnehmern eine angemessene Umschulung und Weiterqualifizierung anzubieten, damit sie den Umgang mit digitalen Instrumenten erlernen, sich an die sich wandelnden Erfordernisse des Arbeitsmarktes anpassen und in Beschäftigung bleiben können; hebt den Stellenwert der Sozialpartner hervor, der ihnen im Rahmen von Tarifverträgen zur Festlegung und Regulierung von digitalen Kompetenzen und Weiterbildung, bei der Ermittlung des Qualifikationsbedarfs, bei der Entwicklung von Ausbildungen am Arbeitsplatz und bei der Aktualisierung der Lehrpläne für die allgemeine und berufliche Bildung zukommt; weist auf die neuen Arbeitsrealitäten wie etwa die Telearbeit hin, die durch die Pandemie entstanden sind, und fordert die Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und die Arbeitgeber auf, geeignete Schulungen einzuführen, um die Menschen auf dieses neue Arbeitsumfeld vorzubereiten;

33. betont, wie wichtig die Bewertung und Überwachung digitaler Kompetenzen ist, und weist in diesem Zusammenhang auf den Wert bestehender Instrumente wie des Europäischen Referenzrahmens für digitale Kompetenzen und des SELFIE-Selbstbewertungsinstruments hin; begrüßt die Ausweitung von SELFIE auf Lehrkräfte; fordert die Kommission auf, die derzeit begrenzte Inanspruchnahme dieser Instrumente zu fördern;

34. betont darüber hinaus, dass eine bessere und innovativere Anerkennung, Validierung und Zertifizierung – und damit Übertragbarkeit – von digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Befähigungsnachweisen notwendig ist; begrüßt den Plan, im Einklang mit dem Referenzrahmen für digitale Kompetenzen ein europäisches Zertifikat für digitale Kompetenzen als Instrument zur Erleichterung der Validierung und Übertragbarkeit zu entwickeln; weist darauf hin, dass das System in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten entwickelt werden muss, um Überschneidungen und Doppelungen mit bestehenden Systemen zu vermeiden; fordert die Kommission auf, das Zertifikat in den Europass und möglicherweise den künftigen Europäischen Studierendenausweis aufzunehmen;

35. begrüßt die Bemühungen der Kommission um die Digitalisierung der Bildung und Qualifikationen sowie die neue Europass-Plattform und die geplante Europass-Infrastruktur für digitale Zertifikate; weist zugleich darauf hin, dass die Funktionalität der Europass-Plattform in Bezug auf die Suche nach und den Erhalt von Stellen- und Kursangeboten verbessert werden muss, dass die Informationen auf der Plattform über aktuelle Kurse, Schulungen, Stellenangebote entsprechend aktualisiert werden und die dafür zuständigen Einrichtungen benannt werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die neue Europass-Plattform in Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, bei ihrem Personal und bei Arbeitgebern besser zu fördern;

36. betont, dass die digitalen Ressourcen, Instrumente und Mechanismen auf Unionsebene verbessert werden müssen, um allen Menschen Möglichkeiten des lebenslangen Lernens zu eröffnen und einen uneingeschränkten und hochwertigen Zugang zu Kursen und Materialien der Hochschulbildung zu ermöglichen; nimmt zur Kenntnis, dass sich ein neues, globalisiertes digitales Umfeld und ein neuer Markt für Hochschulbildung entwickelt haben und dass Hochschuleinrichtungen in Europa in diesem Umfeld weiterhin gedeihen und sich behaupten müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, über eine Online-Plattform der Europäischen Hochschulen Synergien zwischen den Hochschulen zu schaffen, damit vielfältige, mehrsprachige Fern- und Online-Bildungsinhalte und -programme in ganz Europa zugänglich sind;

37. weist darauf hin, dass der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Erwachsenenbildung bei der Bereitstellung von Umschulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen des Ansatzes des lebenslangen Lernens eine entscheidende Rolle zukommt; begrüßt die Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz und die darin enthaltenen übergeordneten Ziele, die Politik der EU im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu modernisieren, die europäische Zusammenarbeit in diesem Prozess zu straffen und die Governance der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu vereinfachen; fordert die Kommission auf, einen ganzheitlichen Ansatz für die berufliche Aus- und Weiterbildung und die Erwachsenenbildung zu verfolgen, der formales, nicht-formales und informelles Lernen umfasst und Lernende in die Lage versetzt, vielfältige Kompetenzen zu erwerben, die für den digitalen und ökologischen Wandel wichtig sind und zur sozialen Inklusion, zur aktiven Bürgerschaft sowie zur persönlichen Entwicklung beitragen, und sich an einen sich wandelnden Arbeitsmarkt anzupassen; betont, wie wichtig der Erwerb grüner Kompetenzen ist;

38. weist auf die Schwierigkeiten hin, mit denen Berufsbildungseinrichtungen, deren Tätigkeit auf einer praktischen Ausbildung beruht, bei der Anpassung an das digitale Umfeld konfrontiert sind; fordert geeignete Lösungen und eine angemessene Finanzierung, damit für eine wirksame Berufsbildung gesorgt wird; begrüßt, dass die Digital Opportunity Traineeships künftig auch Lernenden im Bereich der beruflichen Bildung, Lehrkräften, Ausbildern und pädagogischem Personal offenstehen sollen;

39. weist darauf hin, dass der Erwerb digitaler Kompetenzen ein lebenslanger Prozess ist und dass sich die Politik daher auf alle demografischen Gruppen und nicht nur auf Menschen im erwerbsfähigen Alter konzentrieren sollte; betont, dass dies einen sektorübergreifenden, ganzheitlichen Ansatz für die Bildung erfordert, der auf der Erkenntnis beruht, dass das Lernen innerhalb und außerhalb der Pflichtschulbildung und häufig im nicht-formalen und informellen Rahmen stattfindet; fordert deshalb, dass die Anbieter von nicht-formalen Lernmaßnahmen beim Ausbau ihrer Kapazitäten und Ressourcen unterstützt werden, damit sie in der Lage sind, barrierefreie und hochwertige digitale Angebote der allgemeinen und der beruflichen Bildung bereitzustellen; fordert die Kommission auf, den unterschiedlichen Stand des technologischen Fortschritts zwischen den Bildungssektoren und -einrichtungen zu berücksichtigen und bei der Ausarbeitung von Empfehlungen und Leitlinien den schwerer zu erreichenden Gebieten und Bevölkerungsgruppen besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

40. warnt davor, dass sich soziale und pädagogische Ungleichheiten in der frühen Kindheit negativ auf das Bildungsniveau und die Beschäftigungsaussichten im späteren Leben auswirken; weist erneut darauf hin, dass ein Zugang zu hochwertiger Bildung erforderlich ist und mehr Anstrengungen unternommen werden müssen, damit bereits ab einem frühen Alter digitale Kompetenzen und Medienkompetenz entwickelt werden; begrüßt die Ankündigung der Europäischen Kommission, eine europäische Kindergarantie einzuführen, um Kinderarmut zu bekämpfen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, einen erheblichen Betrag der Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF +) unter geteilter Mittelverwaltung für die Umsetzung der Kindergarantie bereitzustellen, insbesondere um gezielte Maßnahmen und Strukturreformen zu unterstützen, mit denen wirksam gegen die Gefährdung von Kindern durch Armut oder soziale Ausgrenzung vorgegangen wird; weist darauf hin, dass ein niedrigeres Bildungsniveau häufig einer geringeren digitalen Kompetenz gleichkommt, und begrüßt daher die Empfehlung in der verstärkten Jugendgarantie, die digitalen Kompetenzen von Menschen, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren, zu bewerten und diese Menschen zu schulen; nimmt das Potenzial des Programms des ESF+ für die Unterstützung des lebenslangen Lernens zur Kenntnis;

41. betont, dass die digitale Kluft geschlossen werden muss, und weist darauf hin, dass besonderes Augenmerk darauf gelegt werden sollte, den Zugang zu hochwertiger digitaler Bildung und hochwertigen digitalen Inhalten sicherzustellen und die digitalen Kompetenzen von gering qualifizierten Erwachsenen, Menschen mit Behinderungen, schutzbedürftigen oder ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen, älteren Menschen und Menschen in entlegenen oder ländlichen Gebieten zu verbessern; weist darauf hin, dass im Jahr 2018 nur 4,3 % der gering qualifizierten Erwachsenen irgendeine Form der Erwachsenenbildung nutzten;

42. bedauert daher, dass in dem Aktionsplan weiterhin keine Maßnahmen vorgesehen sind, die auf gering qualifizierte erwachsene Lernende und ältere Menschen abzielen; betont, dass dieses Versäumnis die wesentliche Dimension des lebenslangen Lernens in der digitalen Bildung untergräbt und die Bemühungen zur Sicherstellung der grundlegenden Lebenskompetenzen eines jeden Bürgers behindert; fordert die Kommission daher auf, mit den nationalen, regionalen und lokalen Behörden zusammenzuarbeiten, um weitere Maßnahmen zu ergreifen und Anreize für die Erwachsenenbildung zu setzen, indem sie diese verfügbar und zugänglich macht, damit die Menschen, die ihre formale Bildung abgeschlossen haben, auf das Leben und Arbeiten im digitalen Umfeld vorbereitet werden und dafür gesorgt wird, dass sie vom digitalen Wandel tatsächlich profitieren und zur Gestaltung des digitalen Wandels beitragen können;

43. betont, dass es wichtig ist, Strategien zu entwickeln, damit Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen auf eine hochwertige digitale Bildung und den gleichen Zugang dazu erhalten; legt den Mitgliedstaaten nahe, mit Organisationen zusammenzuarbeiten, die Menschen mit verschiedenen Behinderungen vertreten, um die Herausforderungen und Chancen zu untersuchen, die durch die digitale Bildung entstehen, und bei der Entwicklung wirksamer Strategien für digitale Bildung den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen Rechnung zu tragen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, spezielle Angebote der digitalen Bildung, die für Menschen mit Behinderungen entwickelt und angepasst wurden, zu ermitteln und in sie zu investieren; ist der Ansicht, dass die digitale Bildung Schülern mit Lernschwierigkeiten große Chancen eröffnet, da sie auf ihre jeweiligen Fähigkeiten abgestimmte pädagogische Konzepte ermöglicht; fordert mehr Investitionen, damit die Unterstützung geleistet wird, die diesen Gruppen allzu oft fehlt;

44. betont, dass die Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen sämtlicher Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Kompetenzen und Digitalisierung durchgängig berücksichtigt werden muss, insbesondere im Rahmen des Aktionsplans; ist der Ansicht, dass der digitalen Bildung eine Schlüsselrolle zukommt, wenn es darum geht, die Beteiligung von Mädchen und Frauen im digitalen Zeitalter zu erhöhen; betont, dass die digitale Kluft zwischen den Geschlechtern ein wirtschaftliches, gesellschaftliches und kulturelles Problem ist, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Kluft durch einen ganzheitlichen Ansatz auf mehreren Ebenen anzugehen; begrüßt das „Women in Digital Scoreboard“ (Fortschrittsanzeiger in Bezug auf Frauen in digitalen Branchen) der Kommission und unterstreicht, dass nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselte Daten erhoben werden müssen, um ein besseres Verständnis der digitalen Kluft zwischen den Geschlechtern zu ermöglichen;

45. betont, dass der Schwerpunkt auf einer besseren Inklusion von Mädchen ab einem sehr jungen Alter in der digitalen Bildung liegen muss; betont, dass gemeinsame Anstrengungen erforderlich sind, um mehr Mädchen zu ermutigen und zu motivieren, MINT- und MINKT-Fächer zu studieren und an Schulen und Universitäten Programmier-, Informatik- und IKT-Kurse zu absolvieren; weist erneut darauf hin, dass das geschlechtsspezifische Gefälle im Bildungswesen auf den Arbeitsmarkt übergreift, und betont, dass der Zugang von Frauen zum High-Tech-Sektor und digitalen Sektor gefördert und erleichtert werden muss und dass gleichzeitig das geschlechtsspezifische Lohngefälle durch angemessene Strategien und Finanzmittel bekämpft werden muss;

46. hält es für wesentlich, ein positives und inklusives Umfeld zu schaffen, in dem weibliche Vorbilder gefördert werden, um Mädchen dazu zu motivieren, sich für MINT-, MINKT- und IKT-Fächer zu entscheiden, und unbewusste Voreingenommenheit und Geschlechterstereotypen in Bezug auf die Wahl von Fächern und Berufslaufbahnen zu bekämpfen; ist der Ansicht, dass der Privatsektor in Zusammenarbeit mit Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, nichtstaatlichen Organisationen und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft bei der Entwicklung wirksamer Initiativen und Kampagnen in diesem Bereich eine Rolle spielen muss; hebt die Bedeutung der Taskforce der Kommission „Frauen im digitalen Umfeld“ und der Initiative „Digital4Her“ hervor;

47. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

 

 


 

BEGRÜNDUNG

Einleitung

Laut UNESCO waren auf dem Höhepunkt der COVID-19-Krise fast 1,6 Milliarden Lernende in mehr als 190 Ländern – d. h. 94 % der weltweiten Gesamtzahl der Lernenden – von der Schließung von Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen betroffen.[21] Ihr Anteil liegt heute weltweit immer noch bei über 60 %. Dieselbe Entwicklung vollzog sich in allen formalen und nicht-formalen Bildungseinrichtungen – Kitas, Vorschulen, berufsbildende höhere Schulen, Hochschulen, Jugendclubs und Volkshochschulen schlossen ihre Türen und verlagerten ihr Angebot in vielen Fällen, wenn ihnen die Infrastruktur zur Verfügung stand, ins Internet. Digitale Bildung war mehr als nur ein Werkzeug; sie wurde zu einer Notwendigkeit und einer weit verbreiteten Lösung, um sich den Ausgangsbeschränkungen zu stellen und so vielen Lernenden wie möglich Bildung zu bieten. Diese neue Realität machte die Notwendigkeit eines europäischen Ansatzes für digitale Bildung umso dringender, während gleichzeitig mit globalen Institutionen und Beteiligten wie den Vereinten Nationen, der Weltbank und dem Europarat zusammengearbeitet wurde, um maßgeschneiderte Lösungen für die neuen Herausforderungen zu finden.

Zwar haben die Bildungseinrichtungen und ihre Mitarbeiter viel Innovation und bemerkenswerte Kreativität bewiesen, wodurch vielen ermöglicht wurde, weiter zu lernen, insgesamt hat sich jedoch das Bild einer überstürzten digitalen Umstellung geboten, die diejenigen, die ohnehin schon zurücklagen, noch weiter zurückfallen ließ. In einigen Teilen der Welt ist das Fernlernen praktisch unmöglich. In Rumänien hatten fast eine Million Kinder, d. h. 32 % der rumänischen Schülerinnen und Schüler, mehrere Monate lang keinen Zugang zu Bildung, da sie kaum Zugang zur notwendigen Infrastruktur hatten.[22] Im Gegensatz dazu haben etwa 90 Prozent der Länder mit hohem Einkommen Fernlernen angeboten, meist online,[23] was wiederum bedeutet, dass zehn Prozent der Schulkinder keinen Zugang zu irgendeiner Form des Lernens hatten, wobei große Unterschiede je nach sozioökonomischem Status verzeichnet wurden. Untersuchungen[24] haben gezeigt, dass selbst in wohlhabenden Mitgliedstaaten nicht alle Haushalte über einen geeigneten Computer oder einen Internetanschluss verfügen. Dies sind jedoch die Mindestvoraussetzungen für jede Form des Online-Lernens.

Die Pandemie hat viele der übrigen Lücken im digitalen Bildungsökosystem hervorgehoben. Abgesehen von der Grundvoraussetzung des Zugangs sind Schülerinnen und Schüler auch auf Lehrkräfte angewiesen, die digital kompetent genug sind, um effektiven Online-Unterricht und eine vorbereitete Sammlung von Ressourcen für die Online-Umgebung anzubieten. Digitale Werkzeuge sind nützlich für das Unterrichten und Lernen. Bildung erfordert jedoch mehr als den bloßen Zugang zu digitalen Geräten; es ist ein integrierter Ansatz vonnöten, der die psychologischen, sozialen, pädagogischen und praktischen Anforderungen des Unterrichtens und Lernens berücksichtigt. Auch Eltern spielen bei der Unterstützung von Kindern beim Online-Lernen eine Schlüsselrolle. Lernende mit Lernstörungen oder besonderen pädagogischen Bedürfnissen benötigen maßgeschneiderte Unterstützung, an der es zu häufig gefehlt hat. Trotz aller Bemühungen kam der Mangel an digitalen Kompetenzen bei Lehrkräften sowie Ausbilderinnen und Ausbildern und der Mangel an effektiver Lehrerausbildung im Bereich des digitalen Lernens zu Tage. Auch die Eltern hatten Schwierigkeiten, da sie zum Teil nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen, zum Teil aber auch, weil sie selbst nicht über die wichtigsten Lese-, Schreib- und Rechenkenntnisse verfügen, um ihre Kinder unterstützen zu können. Spezielle Maßnahmen, die durch europäische und nationale Programme finanziell gefördert werden, sind notwendig, um Eltern sowie Betreuerinnen und Betreuer bei der Entwicklung der Kompetenzen zu unterstützen, die erforderlich sind, um ihren Kindern zu helfen. Viele Erwachsene und Kinder kämpfen zum ersten Mal mit digitalen Grundkenntnissen, Cyberhygiene, Datenschutz und Medienkompetenz, Cyber-Mobbing und gefährlichen digitalen Spielen, wobei die Desinformation während der Gesundheitskrise eine besondere Herausforderung darstellt. Auch hier liefern die Statistiken eindeutige Ergebnisse: Es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen Einkommen und Bildungsniveau einerseits und der Bereitschaft, das Internet zu Informations- und Bildungszwecken zu nutzen, andererseits.[25]

Somit hat die COVID-19-Krise einerseits eine überzeugende Testumgebung für die digitale Bildungspolitik geschaffen und andererseits unzählige Mängel aufgedeckt. In einem Arbeitsdokument, das Anfang September 2020 veröffentlicht wurde, forderte der Berichterstatter eine Überarbeitung des Aktionsplans für digitale Bildung 2018[26] zur Entwicklung eines kohärenten und integrierten Ansatzes in Bezug auf die digitale Bildung mit klaren Zielen, finanzieller Unterstützung und einem Zeitplan, der zu einem gemeinsamen Ansatz auf europäischer Ebene unter Einbeziehung aller betroffenen Interessenträger führt.

Gestaltung einer gemeinsamen europäischen digitalen Bildungspolitik.

Um eine kohärente digitale Bildungspolitik aufzubauen, müssen wir die Bedeutung der Bildung für die Gestaltung der Zukunft unserer Gesellschaften und für einen erfolgreichen grünen und digitalen Übergang verstehen. Kürzlich stellte die OECD fest, dass der Lockdown enorme Auswirkungen auf die Bildung hatte, was zu gravierenden Ausbildungs- und Qualifikationslücken geführt hat, die für den Einzelnen weltweit einen Produktivitätsverlust, einen erheblichen Einkommensrückgang und mittel- und langfristig einen Rückgang des BIP zur Folge haben werden, der nur durch mehr Investitionen in die Bildung überwunden werden kann. Daher sind klare Investitionsziele auf EU-Ebene sowie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene erforderlich. Mindestens 10 % der Aufbau- und Resilienzfazilität werden benötigt, um Lösungen für den aktuellen Bildungs- und Qualifikationsbedarf zu finden, während die Mitgliedstaaten ihre Mittel für die Bildung weiter aufstocken sollten.

Trotz des unbestrittenen Erfolgs des Vorzeigeprogramms der Union im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, Erasmus+, haben die Mitgliedstaaten gezögert, sich auf weitere intensivere Formen der Zusammenarbeit einzulassen, und das Fehlen eines echten Europäischen Bildungsraums hat in der aktuellen COVID-19-Krise zu unterschiedlichen Antworten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung geführt. Der Übergang zur digitalen Bildung ging nicht mit einer weiteren Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in Bezug auf die zum Einsatz kommenden Lösungen und Instrumente einher, und die Mittel für die Bildung blieben trotz des wachsenden Bedarfs der Bildungssysteme begrenzt. Die neue Realität hat die Notwendigkeit gemeinsamer Qualitätsstandards auf EU-Ebene aufgezeigt, die es uns ermöglichen, in ganz Europa Bildungssysteme aufzubauen, die integrativ sind und praktische, zweckmäßige Lösungen für die Digitalisierung der Bildung bieten. Es liegt auf der Hand, dass die digitalen Technologien ein erhebliches Potenzial für Lehrende und Lernende in allen Bildungsbereichen und -umgebungen bieten, da sie den Zugang zu einer Reihe von Materialien und Formaten ermöglichen, und dass diese neuen Instrumente nicht nur für den Fernunterricht nützlich sind, sondern auch angepasst werden könnten, um den Präsenzunterricht zu unterstützen. Wir müssen aus den Lehren der Pandemie lernen, um im Falle einer möglichen zweiten Welle eine hochwertige digitale Bildung in vollem Umfang für alle anbieten zu können.

Digitale Integration geht Hand in Hand mit sozialer Integration, und dies spiegelt sich in den EU-Statistiken weitgehend wider. Es mangelt 43 % der Europäerinnen und Europäer an digitalen Grundkenntnissen, wobei es erhebliche Unterschiede innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten und ausgehend von Faktoren wie dem sozioökonomischen Status, Alter, Einkommen, Bildungsniveau und Beschäftigung gibt. Diese strukturellen Mängel können nur allmählich durch eine kohärente, integrierte und zielgerichtete europäische Politik der digitalen Bildung behoben werden, die schneller umgesetzt werden muss. Daher fordert der Berichterstatter die Kommission mit Nachdruck auf, das Datum der Veröffentlichung der verschiedenen Ratsempfehlungen zur digitalen Bildung auf 2021 vorzuziehen.

Unsere Bewertung des Aktionsplans für digitale Bildung 2020.

Im Dezember 2018 forderte das Europäische Parlament die Europäische Kommission auf, ehrgeiziger zu sein und eine umfassende Strategie für digitale Kompetenzen und Bildung[27] zu entwickeln. Der neue Plan bietet uns einen neuen, stärker strategisch ausgerichteten Ansatz, aber damit er erfolgreich sein kann, müssen wir sicherstellen, dass die digitale Bildung am Ende ihrer Umsetzung ein wesentlicher Bestandteil der Bildungspolitik ist, mit eindeutigen, kohärenten und positiven Ergebnissen in Bezug auf Zugang und Qualität in der gesamten EU.

Für das Europäische Parlament ist klar, dass jede Strategie, die wirksam sein soll, eine angemessene Finanzierung braucht. Diesbezüglich begrüßen wir es, dass der Aktionsplan mit dem mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) mit einer Laufzeit von sieben Jahren abgestimmt wird, würden aber auch eine bessere Koordinierung und wirksame Synergien über das breite Spektrum der Programme, die ihn unterstützen, einschließlich Erasmus+, den Europäischen Sozialfonds Plus und die Fazilität „Connecting Europe“, einfordern. Gleichzeitig weisen wir auf den Wert der vom Europäischen Parlament eingeleiteten Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen zur Gewährleistung einer stärkeren unionsweiten Zusammenarbeit zur Überwindung der Bildungsunterschiede zwischen Mitgliedstaaten hin. Insbesondere ein kürzlich gebilligtes Pilotprojekt, das sich auf die Verbesserung der Konnektivität in ländlichen und entlegenen Gebieten sowie Berggebieten konzentriert, könnte ein wichtiger Ausgangspunkt für eine gesamteuropäische Initiative zur Verringerung der Unterschiede zwischen und innerhalb der Mitgliedstaaten sein.

Ein leistungsstarkes europäisches Ökosystem für digitale Bildung.

Trotz der fehlenden europäischen Antwort hat die derzeitige Pandemie zur Entwicklung eines europäischen digitalen Bildungsökosystems mit erfolgreichen Initiativen in ganz Europa geführt, die von lokalen Behörden, Unternehmern und Innovatoren, Nichtregierungsorganisationen und Universitäten, Gewerkschaften und privaten Unternehmen, Professoren, Lernenden, Forschern und sogar Eltern in die Wege geleitet wurden. Die europäische Gesellschaft hat sich angesichts der derzeitigen Herausforderungen als widerstandsfähig erwiesen und es geschafft, Innovationen hervorzubringen, die uns stolz machen auf das, was wir gemeinsam erreichen können. Die weiterführende Schule ICS Capozzi-Galilei in Italien beispielsweise hat einen „Science Escape Room“ entwickelt, ein virtuelles Hilfsmittel, das den Schülern eine immersive Lernerfahrung ermöglicht und die naturwissenschaftliche Bildung fördert. Die Polytechnische Universität von Katalonien in Barcelona hat eine mobile Plattform – „Student4Students“ – entwickelt, um Gymnasiasten, die an IT-Berufen interessiert sind, mit Informatikstudenten der Universität in Verbindung zu setzen. Das Institut für globale digitale Politik beim SNSPA und der E-Civis-Verein in Bukarest schufen das erste rumänische Bildungstablet, ein angepasstes kostengünstiges digitales Gerät mit personalisierten Bildungsinhalten und sicheren digitalen Lernanwendungen.

Aber solche positiven Beispiele brauchen Unterstützung, um auf europäischer Ebene bestehen und sich ausweiten zu können. Allzu oft wurden solche Initiativen ignoriert, und das Potenzial, das sie auf europäischer Ebene darstellen können, blieb ungenutzt. Der erste Schritt besteht darin, das Breitband-Internet als öffentliches Gut zu betrachten und sicherzustellen, dass es universell zugänglich ist. Dasselbe muss auch für neu entstehende Technologien gelten, wie z. B. künstliche Intelligenz, Robotik, Spielifizierung, neue Bildungsgeräte oder Blockchain. Wir fordern daher die Schaffung einer KI- und Robotik-Initiative im Bereich der digitalen Bildung. Wir müssen zudem Lösungen für ein schnelles und zuverlässiges Internet und eine hochwertige digitale Bildung in Bildungseinrichtungen, in nicht-formalen Lernumgebungen und zu Hause finden. Dies bedeutet, dass alle Schwierigkeiten angegangen werden müssen, denen beispielsweise Berufsbildungseinrichtungen gegenüberstehen, die eine praxisnahe Ausbildung vorsehen, aber auch dafür zu sorgen, dass Menschen aus benachteiligten Gruppen, Menschen mit Behinderungen, gering qualifizierte Lernende, Senioren und Menschen aus ländlichen und entlegenen Gebieten besondere Aufmerksamkeit erhalten, um ihre digitalen Kenntnisse zu verbessern und Zugang zu digitaler Bildung zu erhalten. Auch Frauen brauchen Unterstützung, um sich an ein Informatik- und MINT-Studium heranzutrauen, und die anhaltende Geschlechterkluft im High-Tech-Sektor muss geschlossen werden. Wir müssen unser Know-how und unsere Ressourcen zusammenbringen, und Initiativen wie die Schaffung einer europäischen Online-Universität, die Entwicklung einer paneuropäischen Bildungsplattform, der Vorschlag zur Schaffung von Bildungsakademien für Lehrkräfte oder die Einführung des European Digital Skills Certificate (Europäisches Zertifikat für digitale Fertigkeiten - EDCS), die von europäischen Organen und Interessengruppen unterstützt werden, könnten Beispiele darstellen, welche die Einrichtung eines europäischen Rahmens für digitale Bildung ermöglichen.

Nelson Mandela sagte: „Bildung ist die stärkste Waffe, mit der wir die Welt verändern können“. Die Welt verändert sich jetzt aufgrund der Pandemie und neuer Technologien in einem schnelleren Tempo. Wir stehen im Bereich der Bildung an der Schwelle zu einer neuen Ära. Es ist an der Zeit, dass Europa seine eigene digitale Bildungspolitik gestaltet, die allen Lernenden Zugang zu hochwertiger digitaler Bildung auf dem gesamten europäischen Kontinent und darüber hinaus bietet.

 


 

 

4.12.2020

 

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE ANGELEGENHEITEN

für den Ausschuss für Kultur und Bildung

zur Gestaltung der Politik im Bereich digitale Bildung

(2020/2135(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Anna Zalewska

(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 57 der Geschäftsordnung

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass die Europäische Union auf einer Reihe gemeinsamer Grundwerte beruht; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten dafür verantwortlich sind, für gleichen Zugang zur Bildung für alle zu sorgen; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten Bedingungen schaffen sollten, die der Entwicklung digitaler Kompetenzen für alle dienlich sind, und gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten und Dienstleistungen sicherstellen sollten, was auch einschließt, für die digitale Zugänglichkeit der Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen Sorge zu tragen; in der Erwägung, dass schutzbedürftige Gruppen häufig keinen oder nur begrenzten Zugang zu angemessenen Ressourcen haben, was auch moderne Technologie und Ausrüstung einschließt, deren Beschaffung und Wartung kostspielig ist, wodurch sich die Kluft beim digitalen Zugang in der gesamten Union vergrößert und sozialer Ausgrenzung Vorschub geleistet wird;

B. in der Erwägung, dass im ersten Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte dargelegt wird, dass es wichtig ist, Kompetenzen zu bewahren und zu erwerben, die „Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang“ ermöglichen, und festgelegt ist, dass jede Person „das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form“ hat, „damit sie Kompetenzen bewahren und erwerben kann, die es ihr ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen“;

C. in der Erwägung, dass es nach wie vor Ungleichheiten beim Zugang zu IT-Instrumenten und zum Internet gibt und dass zahlreiche Regionen, insbesondere ländliche Gebiete und benachteiligte Regionen, unter einer schlechten Anbindung leiden; in der Erwägung, dass dies die Möglichkeiten schmälert, digitale Kompetenzen aufzubauen, und zur digitalen Kluft und zu Spaltungen auf den Arbeitsmärkten beiträgt, die sich im Laufe der Zeit noch vertiefen können; in der Erwägung, dass laut der internationalen Schulleistungsstudie der OECD (PISA-Studie) im Jahr 2018 viele Haushalte mit niedrigem Einkommen keinen Zugang zu Computern hatten; in der Erwägung, dass der Zugang zu Computern in Schulen zwischen und in den Mitgliedstaaten ebenfalls sehr unterschiedlich ist; in der Erwägung, dass 10 % der Haushalte in ländlichen Gebieten der Union keinen Festnetz-Internetzugang und weitere 41 % keinen Breitband-Anschluss besitzen[28]; in der Erwägung, dass die Staaten mit einem hohen Maß an Urbanisierung, einer großen Bevölkerungsgruppe mit Hochschulbildung und einem höheren Anteil an Breitband- und mobilen Internetzugängen in Wohnungen auch mehr Nutzer aufweisen, die grundlegende oder fortgeschrittene digitale Kompetenzen besitzen[29];

D. in der Erwägung, dass im Jahr 2019 85 % der Bürger das Internet nutzten und nur 58 % zumindest über digitale Grundkenntnisse verfügten[30]; in der Erwägung, dass das Niveau der digitalen Kompetenz spezifische sozioökonomische und mit Geschlecht, Alter, Geografie und Barrierefreiheit zusammenhängende Aspekte aufweist, die berücksichtigt werden müssen; in der Erwägung, dass sich die Beschäftigungslandschaft rasch weiterentwickelt und Schätzungen zufolge 65 % der Kinder, die heute in die Grundschule kommen, letztendlich in völlig neuen Arten von Berufen arbeiten werden, die es noch gar nicht gibt[31];

E. in der Erwägung, dass es bei den digitalen Kompetenzen nach wie vor ein erhebliches geschlechtsspezifisches Gefälle gibt, das sich voraussichtlich noch vergrößern wird; in der Erwägung, dass nur 17 % der Arbeitsplätze im Technologiesektor von Frauen besetzt sind, obwohl 54 % der Studierenden an Hochschulen Frauen sind; in der Erwägung, dass laut Eurostat nur jeder dritte Hochschulabsolvent in MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) eine Frau ist; in der Erwägung, dass die Bemühungen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Verzerrungen und Ungleichheiten in der Digitalbranche unzureichend sind; in der Erwägung, dass das geschlechtsspezifische Gefälle im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) besonders deutlich ist, wo weltweit nur 22 % der Fachkräfte weiblich sind, wodurch sich die Männerlastigkeit der Digitalbranche in absehbarer Zukunft verfestigt;

F. in der Erwägung, dass ältere Menschen für digitale Ausgrenzung anfälliger sind; in der Erwägung, dass 35 % der Menschen der Altersgruppe der 55- bis 74-Jährigen über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen, während es in der Altersgruppe der 16- bis 24-Jährigen 82 % sind;

G. in der Erwägung, dass durch die COVID-19-Pandemie in einigen Ländern und Regionen der Union tiefgreifende Ungleichheiten beim Zugang zu Bildung und digitaler Konnektivität zutage traten und sich weiter verschärften;

H. in der Erwägung, dass an der COVID-19-Pandemie deutlich wurde, dass bestimmte benachteiligte soziale Gruppen, beispielsweise die Roma, unverhältnismäßig stark von der Krise betroffen waren, weil digitale Bildung für ihre Kinder oft nicht zugänglich und/oder erschwinglich war, weil keine angemessene oder gar keine IT-Ausrüstung, kein Internetanschluss und kein Strom vorhanden war, was die Ungleichheiten in der Bildung weiter vergrößert hat;

I. in der Erwägung, dass durch die COVID-19-Pandemie die bestehenden Nachteile, denen Menschen mit Behinderungen und besonderen Bedürfnissen beim Zugang zum Internet ausgesetzt sind, noch verschärft wurden; in der Erwägung, dass nach Angaben des Europäischen Behindertenforums jeder dritte Mensch mit Behinderung das Internet noch nie genutzt hat; in der Erwägung, dass in Artikel 9 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Forderung nach gleichberechtigtem Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen verankert ist;

J. in der Erwägung, dass durch die COVID-19-Pandemie deutlich geworden ist, dass es an digitalen Kompetenzen mangelt, dass sie für alle Bürgerinnen und Bürger ungeachtet ihres Beschäftigungszweigs oder ihres persönlichen Hintergrunds wichtig sind und dass sie verbessert werden müssen, auch durch allgemeine und berufliche Bildung; in der Erwägung, dass in digitale Infrastruktur und Ausrüstung investiert werden muss, die Lernende, Lehrkräfte und Arbeitnehmer dazu befähigt, zu Hause und in Bildungseinrichtungen am Fernunterricht teilzunehmen; in der Erwägung, dass diesbezüglich besonderes Augenmerk auf kinderreiche Familien, Alleinerziehende und Haushalte mit geringem Einkommen gelegt werden sollte; in der Erwägung, dass die Qualität und Verfügbarkeit des Unterrichts während der Pandemie je nach der Verfügbarkeit von Infrastruktur und Einrichtungen, dem Vorhandensein von Lehrkräften mit digitalen Kompetenzen einschließlich deren Fähigkeit und Bereitschaft zur Anpassung der Lehrmethoden und dem Vorhandensein nutzbarer und zugänglicher digitaler Inhalte, Instrumente, Dienstleistungen und Plattformen unterschiedlich ausgefallen ist;

K. in der Erwägung, dass bis zu 32 % der Schüler und Studierenden während der COVID-19-Krise keinen Zugang zum Internet und zu digitalen Werkzeugen und daher nur sehr eingeschränkten Zugang zur Bildung hatte; in der Erwägung, dass sich die digitale Kluft in der frühen Kindheit negativ auf die Beschäftigungsaussichten im späteren Leben auswirkt; in der Erwägung, dass sich vor der Krise nur 39 % der Lehrkräfte in der EU gut oder sehr gut auf den Einsatz digitaler Technologien im Unterricht vorbereitet fühlten, wobei zwischen den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede bestanden; in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem Aktionsplan für digitale Bildung für den Zeitraum 2021–2027 angab, dass in manchen Mitgliedstaaten die Zahl der Stunden, die Schüler mit Bildungstätigkeiten verbringen, während der Pandemie um die Hälfte zurückgegangen ist; in der Erwägung, dass sogar die vorübergehende Schließung von Bildungseinrichtungen gravierende Folgen für die Schülerinnen und Schüler haben kann und dass sich eine Reduzierung der Unterrichtszeit negativ auf die Lernergebnisse auswirken und bestehende soziale Ungleichheiten vergrößern kann[32]; in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise verdeutlicht hat, dass bei der Festlegung der Ziele, Mechanismen und Mittel der digitalen Bildungspolitik ein auf vielen Interessenträgern beruhender Ansatz verfolgt werden muss;

L. in der Erwägung, dass der Unterricht im Klassenraum weiterhin grundlegende Bedeutung hat, da die digitalen Werkzeuge den Präsenzunterricht und die damit verbundenen Vorteile nicht vollständig ersetzen können; in der Erwägung, dass Online-Lernen und Online-Unterricht sowie digitale Werkzeuge eine Ergänzung der regulären Unterrichts- und Lehrmethoden sowie des Fachwissens und der Beurteilung durch die Lehrkräfte bleiben sollten; in der Erwägung, dass Lehrkräfte und Erzieher weiterhin für die Bildung der Kinder in der Schule verantwortlich sind; in der Erwägung, dass Kindern im Vor- und Grundschulalter und Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die ein Lernproblem oder eine Lernbehinderung haben und denen es daher schwerer fällt, aus der Ferne zu lernen, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte;

M. in der Erwägung, dass Umschulung und Weiterbildung erforderlich sind, um sich an die langfristigen Bedingungen der Telearbeit anzupassen, die wegen der COVID-19-Krise immer üblicher werden; in der Erwägung, dass Arbeitgeber allen Arbeitnehmern digitale Fortbildung und digitale Ausrüstung zur Verfügung stellen sollten, wobei sie besondere Bedürfnisse wie etwa die Bereitstellung angemessener Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gebührend berücksichtigen sollten;

N. in der Erwägung, dass das Ziel der digitalen Bildung darin besteht, die Lernenden auf eine versierte Nutzung digitaler Technologien in verschiedenen Lebensbereichen vorzubereiten;

O. in der Erwägung, dass Weiterbildung und Umschulung, auch mittels Online-Schulung und der Entwicklung digitaler Kompetenzen für alle, sowohl eine individuelle als auch eine gesellschaftliche Verantwortung und lebensnotwendig sind, um sich an die sich wandelnden Bedürfnisse des immer stärker digitalisierten Arbeitsmarktes und neuer Gegebenheiten in der Arbeitswelt wie etwa Telearbeit anzupassen, Diskriminierung und Arbeitsplatzverluste zu bekämpfen, den Zugang zu grundlegenden Versorgungsleistungen zu verbessern und der digitalen und sozialen Ausgrenzung, insbesondere älterer Menschen, entgegenzuwirken; in der Erwägung, dass frühkindliche Bildung und lebenslanges Lernen beträchtliches Potenzial haben, um die Lücke zwischen den verfügbaren Kompetenzen und den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes zu schließen; in der Erwägung, dass während der Ausgangsbeschränkungen die Online-Kommunikation für die Familien eines der wichtigsten Kommunikationsmittel war, um in Kontakt zu bleiben;

P. in der Erwägung, dass die digitale Kompetenz schnell zu einer allgegenwärtigen Qualifikation wird, die für Arbeitsplätze benötigt wird, die zuvor wenig oder gar keine Verbindung zum digitalen Bereich hatten, einschließlich beruflicher oder handwerklicher Tätigkeiten;

Q. in der Erwägung, dass es schwierig ist, zwischen einer bestimmten Intervention und einer festgestellten Zunahme an digitalen Qualifikationen einen eindeutigen Zusammenhang aufzuzeigen, da die Digitalisierungsstrategien nicht ausreichend erforscht und weder einzelne Projekte noch nationale Strategien ausreichend evaluiert sind; in der Erwägung, dass es eindeutig sowohl einer Erhebung hochwertiger Daten als auch des Austauschs bewährter Vorgehensweisen unter den Mitgliedstaaten sowie eines auf vielfachen Interessenträgern beruhenden Ansatzes bedarf, an dem die Sozialpartner, insbesondere Unternehmen, internationale Organisationen, die akademische Welt und die Zivilgesellschaft, beteiligt sind;

R. in der Erwägung, dass digitale Bildung ein kontinuierlicher und häufig lebenslanger Lernprozess ist; in der Erwägung, dass die Förderung der digitalen Bereitschaft allgemeinbildender und berufsbildender Schulen und auch die Individualisierung und Innovation in den Bildungssystemen womöglich Lernenden aller Altersgruppen helfen, ihre Bildungserfolge zu verbessern, zu mehr Gerechtigkeit beitragen, die Qualität, Inklusivität und Effektivität der Bildung steigern und der Polarisierung der Arbeitsplätze entgegenzuwirken; in der Erwägung, dass jede Strategie für digitale Bildung auf einem Konzept des lebenslangen Lernens fußen und sich über alle Bereiche der allgemeinen und beruflichen Bildung sowohl in formalen als auch in nicht-formalen Bildungsumgebungen erstrecken sollte;

S. in der Erwägung, dass Bildung eine Investition in die Zukunft und ein wichtiges Instrument für die Entwicklung und Selbstverwirklichung jedes Einzelnen ist; in der Erwägung, dass digitale Bildung helfen könnte, Herausforderungen wie etwa Desinformation, Radikalisierung, Identitäts- und Datendiebstahl, Cybermobbing und Online-Betrug zu bewältigen; in der Erwägung, dass allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen beim gerechten Übergang zur digitalen Wirtschaft eine Schlüsselrolle spielen werden;

T. in der Erwägung, dass die berufliche Aus-und Weiterbildung ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Bildungssystems ist, mit dem junge Menschen und Erwachsene mit den Qualifikationen und Kompetenzen ausgestattet werden, die sie für Beschäftigung und lebenslanges Lernen benötigen; in der Erwägung, dass die berufliche Bildung in der Europäischen Union etwa die Hälfte aller Absolventinnen und Absolventen der Sekundarstufe II hervorbringt; in der Erwägung, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung der Herausforderungen der grünen und digitalen Wende spielen und von entscheidender Bedeutung sein wird, um den Arbeitskräften die Qualifikationen zu vermitteln, die sie für den Arbeitsmarkt der EU brauchen;

1. hebt hervor, dass die COVID-19-Pandemie gezeigt hat, dass nicht alle Lernenden Zugang zu Fernunterricht haben, insbesondere die Lernenden aus sozial benachteiligten Verhältnissen und diejenigen in ländlichen und abgelegenen Gebieten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Investitionen in hochwertige digitale Infrastruktur und Ausrüstung, digitale Bildung und die Entwicklung digitaler Kompetenzen und Qualifikationen in ländlichen, gering besiedelten, abgelegenen Gebieten und Randgebieten zu verstärken, um sicherzustellen, dass die Union bei der Gestaltung des digitalen Zeitalters eine führende Rolle übernimmt; bekräftigt seine wiederholten Forderungen nach einem ehrgeizigen Bildungshaushalt und einer Aufstockung der Investitionen in die Bildung; betont die Bedeutung einer Reihe von Unionsinstrumenten für die Entwicklung formaler und nicht-formaler Bildung sowie für Investitionen in die digitale Kompetenz, die Bildungsinfrastruktur und die digitale Ausstattung von Schulen, beispielsweise der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds), der Fazilität „Connecting Europe“, Horizont Europa, Erasmus+, des Europäischen Solidaritätskorps und des neuen Aktionsplans für digitale Bildung; betont ferner, dass Investitionen auf nationaler Ebene ebenfalls notwendig sind; weist darauf hin, dass mindestens 20 % der Mittel, die im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität bereitgestellt werden, für den digitalen Wandel vorgesehen sind, der auch dazu beitragen könnte, die digitalen Kapazitäten der Bildungssysteme zu stärken;

2. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass alle Haushalte und öffentlichen Einrichtungen Zugang zur Stromversorgung und zum Hochgeschwindigkeitsinternet haben sowie die notwendigen Ausrüstungen und IT-Instrumente besitzen, die für die Verbesserung der digitalen Kompetenzen von Schülern und ihren Familien und für die Teilnahme an Online-Bildung von entscheidender Bedeutung sind; betont, dass Eltern und Kinder beim Fernunterricht unterstützt werden müssen, indem ihnen die notwendige digitale Infrastruktur sowie technische und digitale Kompetenzen zur Verfügung gestellt werden; hebt hervor, dass durch unterschiedliche sozioökonomische Hintergründe, die sich in unterschiedlichem Maß an Zugang zu Stromversorgung, digitaler Konnektivität, digitalen Geräten und Kompetenzen niederschlagen, zwischen den Schülern und Studierenden eine digitale Kluft entsteht;

3. betont, dass der überarbeitete Aktionsplan für digitale Bildung mit den entsprechenden Grundsätzen der europäischen Säule sozialer Rechte, den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und der Europäischen Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter in Einklang gebracht werden muss;

4. betont, dass es notwendig ist, der Weiterbildung und dem Zugang dazu sowie der beruflichen Entwicklung von Lehrkräften, Ausbildern und Erziehern auf allen Ebenen, auch in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, besondere Aufmerksamkeit zu widmen; betont, dass es notwendig ist, sie mit digitaler Ausrüstung auszustatten, um ihre digitalen Kompetenzen, einschließlich Mechanismen zur Kompetenzbewertung und -zertifizierung, sowie ihr Verständnis potenzieller Herausforderungen für Studierende durch Programme wie eTwinning, die Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa (EPALE), Erasmus+ und das School Education Gateway zu verbessern; betont, dass Lehrkräfte, Ausbilder und Erzieher auf allen Ebenen sowohl bei der Konzeption als auch bei der Durchführung des digitalen Bildungsprozesses in den Mittelpunkt gestellt werden müssen,;

5. hebt hervor, dass es notwendig ist, für einen wirksamen sozialen Dialog über berufliche Aus- und Weiterbildung und Erwachsenenbildung zu sorgen, um eine effiziente Steuerung der beruflichen Bildung auf allen Ebenen zu festigen, und dass es notwendig ist, vollständige Abschlüsse sowie die Anerkennung und Validierung von Ausbildung, Berufserfahrung und nicht-formalem und informellem Lernen zu respektieren;

6. hebt hervor, dass dringender Bedarf besteht, politische Initiativen auszubauen, die dazu konzipiert sind, das digitale Kompetenzdefizit zu verringern und die digitalen Kompetenzen zu verbessern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um die Ungleichheiten in der Bildung zu verringern, indem sie Hindernisse, die dem gleichberechtigten Zugang zur digitalen Bildung und der Teilhabe daran entgegenstehen, für Lernende und Arbeitnehmer aller Altersgruppen beseitigen, um die digitalen Qualifikationen zu verbessern und gemäß der europäischen Säule sozialer Rechte der digitalen Ausgrenzung entgegenzuwirken; betont, dass besonderes Augenmerk auf schutzbedürftige Gruppen und Minderheiten gelegt werden sollte, für die die Überwindung der digitalen Kompetenzkluft ein Mittel darstellen kann, um den Teufelskreis der sozialen und beruflichen zu durchbrechen;

7. hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen sollten, dass die Bildungseinrichtungen und die Akteure im Bildungswesen gut vorbereitet sind, um Fernunterricht anzubieten; fordert die Mitgliedstaaten und die einschlägigen nationalen und regionalen Behörden auf, angemessene digitale Infrastruktur, Lehrmaterialien und kompetente Lehrkräfte bereitzustellen, die eine Voraussetzung dafür sind, dass Online-Unterricht effizient erteilt wird; betont, dass nach der COVID-19-Pandemie das Fernlernen Teil eines modernen Konzepts des integrierten Lernens werden könnte, das aus einer integrierten, hybriden Lernmethode besteht, bei der herkömmliche Lernmethoden, d. h. der direkte Kontakt mit dem Ausbilder, mit computergestützten Aktivitäten außerhalb der Bildungseinrichtung kombiniert werden; betont jedoch, dass Fernlernen für Vorschul- und Grundschulkinder nicht zu einer Norm werden und den Präsenzunterricht nicht vollständig ersetzen sollte;

8. vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten bestrebt sein sollten, die digitalen Technologien umfassender in die Bildung zu integrieren, indem sie Programme und gezielte Investitionen entwickeln, die letztlich darauf abzielen, dass ihre Bürgerinnen und Bürger für künftige Arbeitsplätze, die digitale Kompetenzen erfordern, einsatzbereit und vorbereitet sind; betont, dass dadurch die Mitgliedstaaten und ihre Bürger in der Lage wären, das Potenzial des digitalen Wandels auf dem Arbeitsmarkt der Union voll auszuschöpfen und die bestehenden Nutzungen neuer Arbeitsmethoden durch die Unternehmen wie etwa Telearbeit in vollem Umfang anzuwenden;

9. betont, dass die Rolle der Sozialpartner gestärkt werden muss, indem sichergestellt wird, dass die digitale Bildungspolitik Tarifverträge über die Definition und Regulierung digitaler Kompetenzen und die Weiterbildung fördert, indem die Sozialpartner zum Kompetenzbedarf und zur Aktualisierung der Lehrpläne für die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung konsultiert werden und indem gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern die Ausbildung am Arbeitsplatz gestaltet wird, um sie an die Bedürfnisse der Arbeitskräfte anzupassen;

10. fordert die Mitgliedstaaten auf, mit Unterstützung der Kommission und der Hilfe von Finanzierungsinstrumenten der Union, sofern sie geeignet und verfügbar sind, dafür zu sorgen, dass schutzbedürftige Kinder, Jugendliche und Erwachsene in der Union Zugang zu angemessenen technologischen Ressourcen und Ausrüstungen haben, die es ihnen ermöglichen, digitale Grundfertigkeiten zu erwerben, die ihnen viel größere Chancen auf soziale und wirtschaftliche Inklusion bieten können;

11. stellt fest, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals leisten kann, indem sie dazu beiträgt, die sogenannten „grünen Kompetenzen“ für die Wirtschaft und für alle Menschen zu festzulegen und einzuführen; erinnert daran, dass die europäische Säule sozialer Rechte, die europäische Kompetenzagenda und der europäische Kompetenzpakt an grünen Kompetenzen ausgerichtet sein müssen;

12. fordert die Mitgliedstaaten auf, flexible Bildungsmodelle zu fördern und das Fernlernen mithilfe elektronischer Ressourcen, elektronischer Unterrichtsmaterialien und kostenloser Online-Schulungen zu unterstützen;

13. warnt davor, dass sich soziale und pädagogische Ungleichheiten in der frühen Kindheit negativ auf das Bildungsniveau und die Beschäftigungsaussichten im späteren Leben auswirken; weist erneut darauf hin, dass es notwendig ist, den Zugang zu hochwertiger Bildung zu verbessern und mehr gemeinschaftliche Anstrengungen zu unternehmen, um bereits in einem frühen Alter digitale Kompetenzen und Medienkompetenz zu entwickeln; begrüßt die Ankündigung der Kommission, dass sie beabsichtige, eine Europäische Kindergarantie einzuführen, um Kinderarmut zu bekämpfen; betont, dass die Mitgliedstaaten mindestens 5 % der Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) unter geteilter Mittelverwaltung zur Unterstützung von Aktivitäten im Rahmen der Europäischen Kindergarantie bereitstellen sollten, und besteht darauf, dass im Rahmen des ESF+ eine gesonderte Haushaltslinie für die Europäische Kindergarantie mit einer Zuweisung von 20 Mrd. EUR geschaffen werden muss;

14. betont, dass durch die COVID-19-Krise bereits viele Menschen arbeitslos geworden sind, nicht zuletzt junge Menschen, die sich stets häufiger in prekären Beschäftigungsverhältnissen befinden; begrüßt in diesem Zusammenhang die Pläne der Kommission, die Europäische Jugendgarantie zu stärken; vertritt die Auffassung, dass junge Menschen im Allgemeinen und insbesondere diejenigen, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren (NEET), die sich für die Programme der Jugendgarantie anmelden, bei der Entwicklung und Verbesserung digitaler Kompetenzen unterstützt werden sollten, um die Weiterbildung und Umschulung in Richtung des grünen und digitalen Wandels zu erleichtern; betont, dass die Mitgliedstaaten weiterhin ausreichende Mittel aus dem ESF+ in Maßnahmen zur Förderung der Jugendbeschäftigung investieren müssen und daher mindestens 15 % ihrer Mittel aus dem ESF+ unter geteilter Mittelverwaltung für gezielte Maßnahmen und Strukturreformen zur Förderung hochwertiger Jugendbeschäftigung bereitstellen müssen;

15. betont, dass unter Kindern und Jugendlichen grundlegende digitale Kompetenzen gelehrt und die Kompetenzen des kritischen Denkens und der Nutzung der Medien gestärkt werden müssen, da dies es ihnen ermöglichen wird, die Gefahren, die ihnen in Form von Falschinformationen, Cybermobbing, Radikalisierung, Cybersicherheitsproblemen und Betrug drohen, zu beurteilen und zu überwinden sowie ihr Bewusstsein für den Datenschutz zu schärfen; betont, dass den Lehrmethoden und nicht nur dem Einsatz digitaler Instrumente besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss; unterstreicht die Bedeutung des lebenslangen Lernens und die Notwendigkeit, die Bildungssysteme diesbezüglich mit ausreichenden Ressourcen auszustatten; betont in diesem Zusammenhang, dass den Lehrkräften dabei geholfen werden muss, die Herausforderung zu meistern, Schüler und Auszubildende auf das Leben und Arbeiten im digitalen Zeitalter vorzubereiten;

16. betont, dass innerhalb der MINT-spezifischen Kompetenzen, insbesondere mit Blick auf den Einsatz von Automatisierungs- und KI-Systemen; soziale Kompetenzen wie menschliches Einfühlungsvermögen, Kreativität und Problemlösungskompetenzen gefördert werden müssen; weist darauf hin, dass die Kompetenzen aufgebaut werden müssen, die für die Erstellung und Anwendung KI-gestützter Technologien, für die Verbesserung des ethischen Rahmens für die Nutzung solcher Instrumente und für die Datenverarbeitung notwendig sind; betont , dass Unternehmen, die KI, Robotik und verwandte Technologien einsetzen, Verantwortung dafür tragen, allen betroffenen Mitarbeitern eine angemessene Umschulung und Weiterbildung anzubieten, damit sie den Umgang mit digitalen Werkzeugen und die Arbeit mit Cobots und anderen neuen Technologien erlernen und sich so an die sich ändernden Bedürfnisse des Arbeitsmarktes anpassen und in Beschäftigung bleiben können; betont in dieser Hinsicht die Bedeutung der Rahmenvereinbarung der europäischen Sozialpartner über Digitalisierung; weist darauf hin, dass in dieser Vereinbarung die Verantwortung der Arbeitgeber für die Weiterbildung und Umschulung von Arbeitskräften, insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung von Arbeitsplätzen, dargelegt wird;

17. betont, dass es wichtig ist, Strategien zu entwickeln, die sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen auf eine hochwertige digitale Bildung und den gleichen Zugang dazu erhalten; legt den Mitgliedstaaten nahe, mit Organisationen zusammenzuarbeiten, die Menschen mit verschiedenen Behinderungen vertreten, um die Herausforderungen und Chancen zu untersuchen, die durch die digitale Bildung entstehen, und bei der Entwicklung wirksamer Strategien für digitale Bildung den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen Rechnung zu tragen; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Erwachsenenbildung zu fördern, die Möglichkeiten des lebenslangen Lernens bietet, die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und sicherzustellen, dass der digitale Wandel auf dem Arbeitsmarkt der Union allen Bürgerinnen und Bürgern einschließlich der schutzbedürftigen Gruppen in vollem Umfang zugutekommt; fordert barrierefreie und erschwingliche Programme für digitale Kompetenzen, die auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten sind; fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Rahmen der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen für die Zeit nach 2020 einen ehrgeizigen Vorschlag vorzulegen, um für erschwingliche und tatsächliche Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme für Menschen mit Behinderungen auf gleichberechtigter Basis zu sorgen;

18. begrüßt den Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz[33]; unterstützt die allgemeinen Ziele des Vorschlags, die Politik der Union in Bezug auf die berufliche Aus- und Weiterbildung zu modernisieren, die europäische Zusammenarbeit in diesem Prozess zu straffen und die Steuerung der Berufsbildung zu vereinfachen; hebt hervor, dass die Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung für Erwachsene, die eine Fortbildung oder Umschulung benötigen, eine ebenso wichtige Rolle spielen sollten; fordert die Kommission auf, einen ganzheitlichen Ansatz zur beruflichen Aus- und Weiterbildung und Erwachsenenbildung zu verfolgen, der formales, nicht-formales und informelles Lernen umfasst; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen um Investitionen in erschwingliche, barrierefreie, inklusive und hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung auf ein Höchstmaß zu steigern; fordert die Mitgliedstaaten auf, die berufliche Aus- und Weiterbildung für erwachsene Lernende attraktiver und barrierefreier zu machen und stärkere Verknüpfungen und eine engere Zusammenarbeit zwischen der beruflichen Aus- und Weiterbildung für Erwachsene und der nicht-formalen Erwachsenenbildung herzustellen, um Schlüsselkompetenzen einschließlich solider Grund- und Querschnittskompetenzen, digitaler Kompetenzen und anderer Lebenskompetenzen, die solide Grundlagen für Resilienz, lebenslange Beschäftigungsfähigkeit, soziale Inklusion, bürgerschaftliches Engagement und persönliche Entwicklung bilden, zu fördern; betont, dass die Entwicklung grüner Kompetenzen eine der Maßnahmen zur Versorgung mit kompetenten Arbeitskräften ist, die auch ein Faktor für nachhaltige Entwicklung und Wachstum sind; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, wirksame Strategien für die Qualifikation einschließlich konkreter Ziele im Rahmen ihrer nationalen Politik im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Erwachsenenbildung zu entwickeln, um Arbeitskräfte und Arbeitslose zu unterstützen;

19. betont, dass die Auswirkungen der Digitalisierung überwacht, neue Arten von Arbeitsplätzen und die erforderlichen Befähigungsnachweise und Kompetenzen antizipiert und diese Daten genutzt werden müssen, um aktuelle digitale Bildungsmodule und Lehrpläne zu gestalten; fordert die Kommission auf, klare Leitlinien für nationale digitale Strategien aufzustellen und die Instrumente für die Überwachung von Maßnahmen im Bereich des Aktionsplans für digitale Bildung zu verbessern, was dazu beitragen wird, Synergien zwischen Projekten in diesem Bereich aufzubauen, und eine Beurteilung der Wirksamkeit der Projekte, die durchgeführt werden, und ihrer Auswirkung auf die Entwicklung digitaler Kompetenzen ermöglichen wird; fordert die jeweiligen nationalen und regionalen Behörden auf, den Austausch bewährter Vorgehensweisen und von Know-how zu erleichtern und zu unterstützen und eine Bestandsaufnahme bestehender Programme für digitale Bildung vorzunehmen und deren wichtigste Begünstigte zu überwachen, wobei besonderes Augenmerk auf ihre Barrierefreiheit für schutzbedürftige Gruppen und den Erwerb von Bildungsabschlüssen durch die Lernenden im Bereich digitaler Kompetenzen, einschließlich IT-Kompetenzen, auf der Ebene der Primar- und Sekundarschulen gelegt werden muss; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Stand der digitalen Bildung während der COVID-19-Pandemie zu analysieren;

20. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren Austausch bewährter Verfahren in Bezug auf die Schaffung tragfähiger Strategien für die digitale Bildung zu verstärken und darüber zu beraten, wie mögliche Herausforderungen, die sich aus der Durchführung digitaler Bildungsreformen ergeben, am besten bewältigt werden können; betont, dass aus der COVID-19-Krise Lehren gezogen werden müssen, indem die bewährten Verfahren einiger Länder beim Einsatz digitaler Werkzeuge im Bildungsbereich weitergegeben werden;

21. weist darauf hin, dass die COVID-19-Krise verdeutlicht hat, dass in der Bildungspolitik ein Konzept benötigt wird, bei dem in die Gestaltung und Umsetzung nationaler Strategien für die digitale Bildung zahlreiche Interessenträger einbezogen werden, darunter auch Lehrkräfte und Ausbilder, Lernende, Eltern, Sozialpartner, nichtstaatliche Organisationen, kommunale Gebietskörperschaften und Gemeinschaftsorganisationen, damit diese Strategien den Bedürfnissen der Unionsbürger entsprechen und die Lernenden dabei im Mittelpunkt stehen; unterstreicht, dass es wichtig ist, die Sozialpartner, insbesondere Unternehmen und allgemeine und berufliche Bildungseinrichtungen, sowie die Bereiche der Forschung und Innovation in den Prozess der Überwindung des digitalen Kompetenzdefizits in Europa einzubeziehen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Initiativen zu fördern, in deren Rahmen Unternehmen und Start-ups Innovationen im Bereich der Hochtechnologie wie Werkzeuge und Instrumente, die das digitale Lernen erleichtern, Studierenden vorstellen können; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Bereich der digitalen Zertifizierung stärker zusammenzuarbeiten und bei den wesentlichen Interessenträgern, d. h. den Vertretern von Qualifikationsanbietern und Sozialpartnern, insbesondere Arbeitgebern, für dieses Konzept zu werben;

22. betont, dass die digitale Kluft zwischen den Geschlechtern ein wirtschaftliches, gesellschaftliches und kulturelles Problem ist, das mit einem ganzheitlichen Ansatz bewältigt werden sollte; fordert die Mitgliedstaaten auf, für die Gleichstellung der Geschlechter in der digitalen Bildungspolitik zu sorgen und der bestehenden digitale Kluft zwischen den Geschlechtern in Angriff entgegenzuwirken; betont, dass es notwendig ist, die Beteiligung von Mädchen und Frauen an MINT-Fächern, an digitaler Bildung und am IKT-Arbeitsmarkt zu fördern;

23. begrüßt den Gedanken, dass die Kommission eine europäische Plattform für digitale Bildung einrichtet, die die Mitgliedstaaten durch den Aufbau eines Netzwerks nationaler Beratungsdienste für digitale Bildung unterstützen, die verschiedenen Interessenträger zusammenbringen, nationale und regionale Strategien für digitale Bildung verknüpfen, die Umsetzung des Aktionsplans für digitale Bildung überwachen und die Entwicklung der digitalen Bildung in Europa nachverfolgen könnte;

24. ist der Ansicht, dass zur Förderung einer gewinnbringenden beruflichen Zukunft Aus- und Fortbildungsprogramme erforderlich sind, die zum verantwortungsvollen Umgang mit technologischen Hilfsmitteln anregen, indem manuelle Tätigkeiten, Spiel, Kreativität und Einfallsreichtum sowie soziale Fähigkeiten kombiniert werden, die menschliche Kontakte ermöglichen und zur Entwicklung persönlicher Beziehungen führen, ohne dass elektronische und digitale Geräte eingesetzt werden müssen;

25. betont, dass die körperliche Gesundheit von Schülern und Studierenden gefördert werden muss, die dadurch, dass sie für den überwiegend digitalen Unterricht während der COVID-19-Krise lange Stunden vor den Computerbildschirmen verbracht haben, geschwächt sein könnte; fordert die Mitgliedstaaten auf, gezielte Kampagnen ins Leben zu rufen, um das Bewusstsein für die Notwendigkeit körperlicher Bewegung zu schärfen;

26. hebt hervor, dass es wichtig ist, digitale Bildung mit anderen Politikbereichen zu verbinden, um zu zeigen, wie digitale Bildung dazu beitragen kann, die Gleichstellung zu fördern, Diskriminierung zu bekämpfen und integrativere, innovativere und umweltfreundlichere Volkswirtschaften zu fördern;

27. legt Mitgliedstaaten nahe, dass sie als Teil der Bemühungen, die Nutzung digitaler Technologien in den allgemeinen und beruflichen Bildungseinrichtungen zu berücksichtigen und auf den neuesten Stand zu bringen und die Entwicklung fortgeschrittener digitaler Kompetenzen zu fördern, die Zusammenarbeit zwischen allgemeinen und beruflichen Bildungseinrichtungen, einschließlich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, unterstützen und fördern;

28. legt den Mitgliedstaaten nahe, nationale Programme für Schulen der Sekundarstufe einzuführen, um die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen im IT-Bereich zu erhöhen; betont, dass solche Klassen unter der Schirmherrschaft von Hightech-Unternehmen und Hochschulen entstehen könnten;

29. begrüßt die Bemühungen der Kommission um die Digitalisierung der Bildung und der Qualifikationen, wozu auch die neue Europass-Plattform und die geplante Europass-Infrastruktur für digitale Befähigungsnachweise gehören; weist zugleich darauf hin, dass die Funktionalität der Europass-Plattform in Bezug auf die Suche nach und den Erhalt von Stellen- und Kursangeboten verbessert werden muss, dass die Informationen auf der Plattform über aktuelle Kurse, Schulungen und Stellenangebote entsprechend aktualisiert und die dafür zuständigen Stellen benannt werden müssen;

30. fordert die Mitgliedstaaten auf, bei Schulen, Lehrkräften, Hochschulen, Studierenden, allgemeinen und beruflichen Bildungseinrichtungen und Arbeitgebern verstärkt Werbung für die neue Europass-Plattform zu machen;

31. fordert die Mitgliedstaaten auf, lokalen Einrichtungen wie Bibliotheken, Gemeindezentren und Sozialeinrichtungen Möglichkeiten zu verschaffen, eine zusätzliche Funktion als Zentren der Entwicklung digitaler Kompetenzen wahrzunehmen, indem sie einen Katalog zusätzlicher Dienstleistungen im Bereich der Entwicklung digitaler Kompetenzen anbieten;

32. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Finanzmittel für die interdisziplinäre Forschung zu den verschiedenen Aspekten des Lernens im digitalen Umfeld als spezifische Priorität zu erhöhen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf psychologischen (verhaltensbezogenen), methodischen, instrumentbezogenen und arbeitsmarktbezogenen sowie neue Berufsbilder betreffenden Aspekten liegen sollte;

33. fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Systeme für die digitale Bildung Erwachsener einzurichten, mit denen Menschen, die ihre formale Bildung abgeschlossen haben, auf das Leben und Arbeiten im digitalen Umfeld vorbereitet und Beschäftigte der Industrie 4.0 weiterqualifiziert werden; betont, dass das Hauptaugenmerk solcher Programme auf der Weiterbildung und Umschulung der Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen und nicht auf externen Kursen liegen sollte, die von Einrichtungen organisiert werden, die mit den Besonderheiten des jeweiligen Unternehmens nicht vertraut sind.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

1.12.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

51

0

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Atidzhe Alieva-Veli, Abir Al-Sahlani, Marc Angel, Dominique Bilde, Gabriele Bischoff, Vilija Blinkevičiūtė, Andrea Bocskor, Milan Brglez, Sylvie Brunet, David Casa, Leila Chaibi, Margarita de la Pisa Carrión, Klára Dobrev, Jarosław Duda, Estrella Durá Ferrandis, Lucia Ďuriš Nicholsonová, Rosa Estaràs Ferragut, Nicolaus Fest, Loucas Fourlas, Cindy Franssen, Helmut Geuking, Elisabetta Gualmini, Alicia Homs Ginel, France Jamet, Agnes Jongerius, Radan Kanev, Ádám Kósa, Stelios Kympouropoulos, Katrin Langensiepen, Miriam Lexmann, Elena Lizzi, Radka Maxová, Kira Marie Peter-Hansen, Dragoș Pîslaru, Manuel Pizarro, Dennis Radtke, Elżbieta Rafalska, Guido Reil, Daniela Rondinelli, Mounir Satouri, Monica Semedo, Beata Szydło, Eugen Tomac, Romana Tomc, Yana Toom, Marie-Pierre Vedrenne, Marianne Vind, Maria Walsh, Stefania Zambelli, Tatjana Ždanoka, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Alex Agius Saliba, Marc Botenga, José Gusmão, Eugenia Rodríguez Palop

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

51

+

ECR

Margarita DE LA PISA CARRIÓN, Lucia ĎURIŠ NICHOLSONOVÁ, Helmut GEUKING, Elżbieta RAFALSKA, Beata SZYDŁO

GUE/NGL

Marc BOTENGA, Leila CHAIBI, José GUSMÃO, Eugenia RODRÍGUEZ PALOP

ID

Dominique BILDE, France JAMET, Elena LIZZI, Stefania ZAMBELLI

NI

Daniela RONDINELLI

PPE

Andrea BOCSKOR, David CASA, Jarosław DUDA, Rosa ESTARÀS FERRAGUT, Loucas FOURLAS, Cindy FRANSSEN, Radan KANEV, Ádám KÓSA, Stelios KYMPOUROPOULOS, Miriam LEXMANN, Dennis RADTKE, Eugen TOMAC, Romana TOMC, Maria WALSH, Tomáš ZDECHOVSKÝ

Renew

Atidzhe ALIEVA-VELI, Abir AL-SAHLANI, Radka MAXOVÁ, Dragoș PÎSLARU, Monica SEMEDO, Yana TOOM

S&D

Alex AGIUS SALIBA, Marc ANGEL, Gabriele BISCHOFF, Vilija BLINKEVIČIŪTĖ, Milan BRGLEZ, Klára DOBREV, Estrella DURÁ FERRANDIS, Elisabetta GUALMINI, Alicia HOMS GINEL, Agnes JONGERIUS, Manuel PIZARRO, Marianne VIND

Verts/ALE

Katrin LANGENSIEPEN, Kira Marie PETER-HANSEN, Mounir SATOURI, Tatjana ŽDANOKA

 

0

-

 

4

0

ID

Nicolaus FEST, Guido REIL

Renew

Sylvie BRUNET, Marie-Pierre VEDRENNE

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 


 

ENTWURF EINES STANDPUNKTS IN FORM VON ÄNDERUNGSANTRÄGEN DES AUSSCHUSSES FÜR DIE RECHTE DER FRAUEN UND DIE GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER (11.11.2020)

für den Ausschuss für Kultur und Bildung

zur Gestaltung der Politik im Bereich der digitalen Bildung

(2020/2135(INI))

Für den Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter: Jadwiga Wiśniewska (Verfasserin)

 

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter legt dem Ausschuss für Kultur und Bildung als federführendem Ausschuss folgende Änderungsanträge vor:

Änderungsantrag  1

Entschließungsantrag

Erwägung A a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Aa. in der Erwägung, dass der Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern ein Grundwert der EU ist, der in den Artikeln 8 und 19 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert ist;

 

Änderungsantrag  2

Entschließungsantrag

Erwägung B a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Ba. in der Erwägung, dass bei den digitalen Kompetenzen eine geschlechtsspezifische Diskrepanz von 11 % besteht1; in der Erwägung, dass Frauen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) (mit 17 % von acht Millionen Fachkräften in der EU) und unter den Absolventen von Mathematik, Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaft und Technik (MINT-Fächer) (mit 36 %) deutlich unterrepräsentiert sind, wobei der Anteil der Männer, die in einer digitalen Branche arbeiten, 3,1-mal höher ist als der der Frauen, obwohl Mädchen bei den digitalen Kompetenzen besser abschneiden als Jungen2; in der Erwägung, dass der Frauenanteil in dieser Branche abnimmt, und dass der Frauenanteil in IKT-Berufen nach wie vor unter 2 % des Gesamtanteils der Frauen am europäischen Arbeitsmarkt liegt;

 

_____________________

 

1 Europäische Kommission, Fortschrittsanzeiger in Bezug auf Frauen in digitalen Branchen 2019.

 

2 Mitteilung der Kommission vom 5. März 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025“, COM(2020)0152.

 

Änderungsantrag  3

Entschließungsantrag

Erwägung C a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

 

 

Ca. in der Erwägung, dass der durchschnittliche Prozentsatz von in den Bereichen KI und Computer- und Netzsicherheit beschäftigten Frauen weltweit 12 % bzw. 20 % beträgt, obwohl die Nachfrage nach Arbeitskräften in diesen beiden Bereichen im Laufe der Jahre drastisch zugenommen hat; in der Erwägung, dass die niedrige Zahl an Frauen, die in innovativen Technologiefeldern tätig sind, wesentliche Auswirkungen auf die Gestaltung, Entwicklung und Umsetzung dieser Technologien haben und zur Verfestigung bestehender diskriminierender Verhaltensweisen und Stereotypen sowie zur Entwicklung diskriminierender geschlechtsspezifischer Algorithmen führen kann; in der Erwägung, dass die volle Entfaltung des Potenzials der digitalen Kompetenzen von Frauen erheblich zur Ankurbelung der europäischen Wirtschaft beitragen kann, insbesondere angesichts der Tatsache, dass es in Europa etwa eine Million freie Stellen für Fachkräfte in der Digitalbranche gibt, dass 70 % der Unternehmen Investitionen zurückstellen, weil sie nicht die Menschen mit den richtigen digitalen Kompetenzen finden können, und dass in einigen Berufsfeldern mehr als 90 % der Arbeitsplätze bestimmte Arten von digitalen Kompetenzen erfordern;

 

_____________________

 

3 Bericht der Kommission über die Auswirkungen des demografischen Wandels vom 17. Juni 2020.

 

4 Mitteilung der Kommission vom 1. Juli 2020 mit dem Titel „Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz“, COM(2020)0274.

 

Änderungsantrag  4

Entschließungsantrag

Erwägung D a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Da. in der Erwägung, dass bei Mädchen nach wie vor ein mangelndes Interesse an IKT- und MINT-Studiengängen an Hochschulen besteht, wodurch der Wirtschaft und Gesellschaft Chancen entgehen und verhindert wird, dass die Ungleichheit und das Lohngefälle zwischen den Geschlechtern verringert werden können; in der Erwägung, dass Mädchen etwa im Alter von elf Jahren Interesse an MINT-Fächern entwickeln und mit 15 Jahren ihr Interesse daran wieder verlieren; in der Erwägung, dass 73 % der Jungen im Alter zwischen 15 und 16 Jahren kein Problem damit haben, digitale Geräte, die ihnen weniger vertraut sind, zu nutzen, im Vergleich zu 63 % der Mädchen derselben Altersgruppe;

 

Änderungsantrag  5

Entschließungsantrag

Erwägung D b (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Db. in der Erwägung, dass sich die Einstellung zu MINT-Fächern in der Grundschule zwischen Jungen und Mädchen nicht unterscheidet, dass aber kulturell bedingte Entmutigung und ein mangelndes Bewusstsein für weibliche Vorbilder dem Selbstvertrauen und den Möglichkeiten von Mädchen und Frauen, sich für MINT- und IKT-Fächer, damit verbundene Laufbahnen und eine unternehmerische Tätigkeit in digitalen Branchen zu entscheiden, schaden und sie negativ beeinflussen sowie zu Diskriminierung und geringeren Chancen für Frauen auf dem Arbeitsmarkt führen, und zwar insbesondere in zukunftsorientierten Branchen, die höherwertige und besser bezahlte Arbeitsplätze bieten;

 

Änderungsantrag  6

Entschließungsantrag

Erwägung E a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Ea. in der Erwägung, dass Frauen weniger Vertrauen in ihre eigenen digitalen Kompetenzen haben, obwohl diese Fertigkeiten im Alltag und bei der Arbeit gerade jetzt besonders benötigt werden, da sehr viele Menschen wegen der Aus- und Zugangsbeschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie auf eine Internetverbindung angewiesen sind, um arbeiten, studieren oder einkaufen zu können;

 

Änderungsantrag  7

Entschließungsantrag

Erwägung F a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Fa. in der Erwägung, dass der Schwerpunkt auf die Faktoren gelegt werden sollte, die das Interesse von Mädchen an MINT-Studiengängen, verwandten Berufslaufbahnen und unternehmerischer Tätigkeit im digitalen Bereich wecken und sie in dieser Hinsicht unterstützen, wie z.B. die Propagierung weiblicher Vorbilder, Förderung durch Lehrer bzw. Mentoren, Ermutigung durch Gleichaltrige sowie Studien- und Arbeitskollegen , Entfaltung von Kreativität und das Sammeln von praktischer Erfahrung;

 

Änderungsantrag  8

Entschließungsantrag

Erwägung G a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Ga. in der Erwägung, dass die Ausbreitung des COVID-19-Virus, die Unterbrechung des Bildungsbetriebs durch die Schließung von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen sowie die angeordnete soziale Isolierung und entsprechende Einschränkungen einerseits Besorgnis über die Auswirkungen des unterbrochenen Bildungsbetriebs auf Schüler und Studenten mit besonderem Förderbedarf aufgrund ihrer sozioökonomischen Herkunft, wie z.B. Mädchen in ländlichen Gebieten, ausgelöst haben, andererseits jedoch die unzweifelhafte Notwendigkeit einer effizienten, gut funktionierenden und inklusiven digitalen Bildung verdeutlicht haben, weshalb verstärkte Investitionen in digitale Kompetenzen und Fernunterricht sowie ein beschleunigter Aufklärungsprozess und Einsatz neuer Technologien vonnöten sind;

 

Änderungsantrag  9

Entschließungsantrag

Ziffer 1 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

1a. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Entwicklung von Strategien im Bereich der digitalen Bildung das digitale Geschlechtergefälle anzugehen, das ein wirtschaftliches, gesellschaftliches und kulturelles Problem darstellt, wodurch das Wirtschaftswachstum in der EU gehemmt wird, und dafür zu sorgen, dass alle Schüler und Studenten über die Kompetenzen verfügen, die erforderlich sind, um die Aufgaben in Berufen der Zukunft auf dem sich wandelnden Arbeitsmarkt erfüllen zu können, sowie über gleiche Chancen, die es ihnen ermöglichen, künftige Herausforderungen im Zusammenhang mit der globalen Wettbewerbsfähigkeit und der digitalen Wirtschaft zu bewältigen, indem ein auf den Menschen ausgerichteter technologischen Ansatz gefördert wird, bei dem die Grundwerte und die Gleichstellung der Geschlechter geachtet werden; fordert die Kommission auf, eine institutionelle horizontale Strategie in ihren Aktionsplan für digitale Bildung aufzunehmen, um gegen die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern vorzugehen; weist darauf hin, dass sich die unzulängliche Nutzung von Personalressourcen infolge geschlechtsspezifischer Diskrepanzen negativ auf die im Forschungs- und Innovationsbereich tätigen Unternehmen sowie auf die wirtschaftliche Entwicklung insgesamt und auch auf die Gesellschaft auswirkt;

 

Änderungsantrag  10

Entschließungsantrag

Ziffer 2 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

2a. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein hochwertiges, inklusives und digitales Bildungsangebot frei von Diskriminierung zu entwickeln, damit die digitale Gesellschaft alle einschließt und eine Voraussetzung für eine erfolgreiche digitale Transformation bilden kann, und die Digitale Agenda für Europa vollständig umzusetzen, bei der niemand zurückgelassen wird, die allen zugutekommt und die zur Gleichstellung der Geschlechter beiträgt; betont, dass die Erhöhung der Zahl junger Mädchen und Frauen, die sich für Bildungsinhalte im Bereich digitaler Technologien entscheiden und in einer IKT-Branche in den Arbeitsmarkt eintreten, indem mehr Menschen mit umfassenderen Fähigkeiten und Talenten beschäftigt werden, erheblich zur Bildung einer Gesellschaft ohne Ausgrenzung, zum Aufbau einer stärker nachhaltigen und inklusiven Wirtschaft durch wissenschaftliche, digitale und technologische Innovationen und zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles beiträgt; begrüßt es, dass bei der Gleichstellungsstrategie und insbesondere beim aktualisierten Aktionsplan für digitale Bildung, der neuen europäischen Kompetenzagenda und der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung; der Schwerpunkt auf die Gleichstellung der Geschlechter beim digitalen Wandel gelegt wird; betont die Notwendigkeit der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in allen EU-Politikbereichen in Bezug auf Bildung, Fertigkeiten und Digitalisierung; begrüßt den Fortschrittsanzeiger in Bezug auf Frauen in digitalen Branchen (Women in Digital Scoreboard) der Kommission, mit dem die Teilhabe von Frauen an der digitalen Wirtschaft verfolgt wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Informatikausbildung in ihre nationalen Lehrpläne aufzunehmen und Änderungen vorzunehmen, sodass die digitale Bildung für Mädchen und Jungen von frühester Kindheit an attraktiv wird; betont, dass digitale Bildung so geplant und beschaffen sein muss, dass Jungen und Mädchen ihre Interessen und Fähigkeiten im digitalen Bereich entfalten können und ihre Kreativität und ihr Innovationsgeist angeregt werden; spricht sich für eine stärker soziale Herangehensweise an die IKT- und MINT-Ausbildung aus, indem auf die sozialen Auswirkungen dieser Berufswahl hingewiesen wird, zum Beispiel durch Einführungskurse in die Sozialwissenschaften in jedem technischen Fach als Teil der digitalen Ausbildung;

 

Änderungsantrag  11

Entschließungsantrag

Ziffer 5 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

5a. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, neue Wege zu erschließen, wie Mädchen erreicht und Instrumente eingesetzt werden können, mit denen Frauen und Mädchen ermutigt werden, sich dem vielfältigen Bildungsangebot im digitalen Bereich zuzuwenden; betont, dass die nach wie vor bestehenden geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Bildung angegangen werden müssen, indem Lehrkräfte und andere Pädagogen in jeder Phase des Bildungsprozesses darin unterrichtet und geschult werden, wie Erwartungen und Neigungen in Bezug auf digitale Kompetenzen und eine Berufswahl im IKT-Bereich geformt werden können, da Frauen bereits in jungen Jahren Diskriminierung und Vorurteilen in Bezug auf ihre digitalen Kompetenzen und ihr Potenzial zur Teilnahme an Bildungsangeboten im digitalen Bereich und Hinwendung zu IKT-Berufen ausgesetzt sind; fordert eine effiziente Finanzierung und Strategien, die positive Maßnahmen, lebenslanges Lernen und die aktive Ermutigung von Mädchen umfassen, sich für IKT- und MINT-Fächer zu entscheiden; betont, dass die effizienteste Nutzung der Ressourcen die Schaffung eines speziellen Finanzierungsinstruments zur Bekämpfung der digitalen Geschlechterkluft ist; betont die Notwendigkeit, in Umschulungs- und Fortbildungsprogramme für Frauen in digitale Kompetenzen und relevante digitale Fertigkeiten zu investieren; weist darauf hin, dass sich der digitale Sektor immer schneller verändert, weshalb es nur ratsam ist, Strategien umzusetzen, mit denen Frauen und jungen Mädchen Chancen des lebenslangen Lernens eröffnet werden;

 

Änderungsantrag  12

Entschließungsantrag

Ziffer 6 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

6a. besteht darauf, dass der nächste Aktionsplan für digitale Bildung vollständig geschlechtsspezifisch ausgerichtet ist; betont, dass digitale Bildung eine wesentliche Rolle dabei spielen muss, die Teilhabe von Mädchen und Frauen am digitalen Zeitalter und insbesondere in Bereichen wie der unternehmerischen Tätigkeit im digitalen Bereich sowie in IKT-und MINT-Fächern zu stärken, das digitale Geschlechtergefälle zu beseitigen und für eine bessere digitale Inklusion und digitale Kompetenzen zu sorgen, indem bewährte Verfahren herangezogen werden; weist darauf hin, dass die in der Hochschulbildung anzutreffenden geschlechtsspezifischen Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt fortbestehen, da laut EIGE nur fünf der 20 zahlenmäßig wichtigsten Berufe in der EU ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis (40/60-Verhältnis) zwischen Frauen und Männern aufweisen;

 

______________

 

5 https://eige.europa.eu/news/education-key-breaking-gender-stereotypes , https://eige.europa.eu/publications/study-and-work-eu-set-apart-gender-report

 

Änderungsantrag  13

Entschließungsantrag

Ziffer 11 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

11a. betont, dass bei den mechanischen, technischen und digitalen Schulfächern recht häufig eine unbewusste männliche Sicht- und Herangehensweise anzutreffen ist; betont, dass Bildung der Schlüssel zum Abbau von Geschlechterstereotypen sein kann und dass diese Stereotypen in den Klassenzimmern nicht verstärkt, sondern bekämpft werden sollten, damit geschlechtssensible Ansätze in Bildung und Unterricht Eingang finden;

 

Änderungsantrag  14

Entschließungsantrag

Ziffer 12 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

12a. weist darauf hin, dass ein Haupthindernis für Frauen bei der Teilnahme an Internet-Aktivitäten und sozialen Netzwerken Gewalt und Belästigung im Internet sind, von denen Mädchen und Frauen unverhältnismäßig stark betroffen sind; betont, dass auch Frauen und junge Mädchen während ihrer gesamten Zeit der Betätigung in den IKT-Branche und Teilnahme an digitalen Bildungsmaßnahmen mit Ablehnung und Vorurteilen konfrontiert sind; stellt fest, dass der Aktionsplan für digitale Bildung darauf abzielen sollte, Mädchen, jungen Frauen und Männern Fähigkeiten zu vermitteln und ihnen Instrumente an die Hand zu geben, mit denen sie sich gegen Gewalt, Mobbing und Belästigung im Internet wehren und können und lernen, mit Desinformation umzugehen; legt den Mitgliedstaaten nahe, strenge Verhaltenskodizes und Protokolle festzulegen, die dazu dienen, dass alle Fälle von Belästigung den zuständigen Behörden gemeldet werden; betont, dass das Übereinkommen von Istanbul zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ratifiziert und umgesetzt werden sollte;

 

Änderungsantrag  15

Entschließungsantrag

Ziffer 13 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

13a. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten sowie private Akteure auf, attraktivere und kreativere Wege zu finden, um weibliche Vorbilder mit einer erfolgreichen Karriere im IKT- und MINT-Bereich (insbesondere weibliche Führungskräfte im digitalen und Technologiebereich) herauszustellen, damit Mädchen ermutigt werden, IKT- und MINT-Fächer zu wählen, bestehende Stereotype aufgebrochen werden und das Selbstvertrauen von Frauen in ihre digitalen Kompetenzen gestärkt wird; betont, dass neue und innovative Technologien wie künstliche Intelligenz, Robotik, virtuelle und erweiterte Realität aufregende neue Perspektiven bieten, die junge Frauen faszinieren und sie anregen können, sich an der Entwicklung und Umsetzung dieser Technologien zu beteiligen;

 

Änderungsantrag  16

Entschließungsantrag

Ziffer 13 b (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

13b. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mehr Anstrengungen zu unternehmen, um die digitalen Kompetenzen von Mädchen zu fördern, sie zu ermutigen, in digitale Fertigkeiten zu investieren und sich für eine Karriere im IKT- oder MINT-Bereich zu entscheiden; betont, dass Aufklärungsarbeit gegen Diskriminierung und Vorurteile vonnöten ist und dass politische Strategien gefördert werden müssen, die zur Schaffung eines integrativen Umfelds beitragen, damit die möglichst viele Frauen im System gehalten werden können, sobald sie einmal dort angelangt sind; fordert die Umsetzung von Strategien mit einem inklusiven Ansatz, bei dem alle relevanten Akteure – einschließlich Privatunternehmen, nichtstaatlicher Organisationen, staatlicher Einrichtungen, politischer Entscheidungsträger und der Zivilgesellschaft – einbezogen werden, damit Mädchen mit digitalen Kompetenzen ausgestattet und inspirierende Vorbilder präsentiert werden sowie die Gleichstellung der Geschlechter gestärkt und für den Schutz der Menschenrechte von Frauen und Mädchen in Bezug auf Bildung, Arbeit und einen angemessenen Lebensunterhalt gesorgt wird; fordert, dass Informationen über beispielhafte bewährte Verfahren und Erfolgsmodelle gesammelt und zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden, damit sich Pädagogen der geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Bildung im digitalen Bereich und ihrer Ursachen bewusst werden und entsprechende Praktiken und Empfehlungen in die nationale Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik integriert werden, indem man gezielte Maßnahmen in die nationalen Aktionspläne aufnimmt;

 

Änderungsantrag  17

Entschließungsantrag

Ziffer 14 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

14a. weist lobend auf verschiedene private Bildungsinitiativen zur Unterstützung von Mädchen,, die sich für Bildungsangebote im digitalen Bereich entschieden haben, und zur Förderung von Frauen mit Berufslaufbahnen in der digitalen Wirtschaft mithilfe populärer Geschichten in sozialen Medien sowie auf europäische Netzwerke berufstätiger Frauen und auf Initiativen von Technologieunternehmen hin; hebt die Bedeutung der Task Force der Kommission „Frauen im digitalen Umfeld“ und der Initiative „Digital4Her“ hervor;

 

Änderungsantrag  18

Entschließungsantrag

Ziffer 14 b (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

14b. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Lage von Frauen und Mädchen mit Behinderungen sowie von Frauen und Mädchen in Regionen in äußerster Randlage oder in ländlichen Gebieten zu berücksichtigen und ihren uneingeschränkten Zugang und ihre Einbeziehung in die digitale Bildung zu gewährleisten, damit eine Ausweitung der digitalen Kluft vermieden wird;

 

Änderungsantrag  19

Entschließungsantrag

Ziffer 15 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

15a. fordert die Mitgliedstaaten auf, die anhaltende Besorgnis über die Gefahr einer weiteren Verbreitung der COVID-19-Pandemie zu berücksichtigen, ein Höchstmaß an Gesundheitsschutzmaßnahmen für Lehrer und Ausbilder zu gewährleisten, Initiativen zur Ausbildung digitaler Fertigkeiten Vorrang einzuräumen, das Problem des Mangels an technischer Ausrüstung durch wirtschaftliche bzw. materielle Anreize für Schüler und Studenten mit besonderem Förderbedarf aus sozioökonomisch benachteiligten Verhältnissen, wie z.B. Mädchen in ländlichen Gebieten, anzugehen, sich angemessen an die aktuelle Situation anzupassen und Instrumente zu entwickeln, mit denen für einen uneingeschränkten Zugang zu digitaler Bildung und für deren reibungsloses Funktionieren gesorgt wird; betont, dass Frauen den Großteil der unbezahlten Hausarbeit und Betreuungsarbeit zu Hause übernehmen, wobei diese Last während der COVID-19-Pandemie noch größer geworden ist, und betont, dass Frauen daher seltener genug Zeit mit digitalen Instrumenten verbringen und sich an digitaler Bildung beteiligen; empfiehlt, verstärkt Anstrengungen zu unternehmen, um die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt und in der Bildung und die Geschlechtergleichstellung voranzubringen, indem eine ausgewogene Aufteilung der Betreuungs-, Pflege- und Haushaltspflichten zwischen Frauen und Männern gefördert und darauf hingewirkt wird, dass Frauen und Männer gleichermaßen Eltern- und Pflegeurlaub nehmen; fordert die Kommission auf, flexible Lernmethoden in ihre Strategie für eine digitale Bildung einzubeziehen, und zwar insbesondere für Frauen, die Familienangehörige pflegen, und andere Personen, die nicht am Unterricht teilnehmen können, aber in der Lage sind, an Fernkursen teilzunehmen;

 

Änderungsantrag  20

Entschließungsantrag

Ziffer 15 b (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

15b. fordert die Erhebung nuancierter geschlechtsspezifischer Statistiken zur Bewertung der Ergebnisse von politischen Maßnahmen und die Erhebung von nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselten Daten, um ein besseres Bild von der digitalen Geschlechterkluft zu erhalten; begrüßt in diesem Zusammenhang die Entscheidung, den Schwerpunkt beim Gleichstellungsindex des EIGE für das Jahr 2020 auf die Arbeit in einer digitalen Welt zu legen;

 

Änderungsantrag  21

Entschließungsantrag

Ziffer 15 c (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

15c. stellt fest, dass den Mitgliedstaaten eine zentrale Rolle zukommt, wenn es darum geht, das öffentliche Bildungsangebot so zu gestalten, dass man die Gleichstellung der Geschlechter fördert, die erforderlichen digitalen Kompetenzen allen vermittelt und Geschlechterstereotypen von Mädchen und Jungen, insbesondere im Bereich der IKT, entgegentritt;

 

Änderungsantrag  22

Entschließungsantrag

Ziffer 15 d (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

15d. betont, dass die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung und in allen Politikbereichen Teil aller politischen Maßnahmen, auch im Bereich der digitalen Bildung, sein muss;


ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

24.2.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

26

0

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Asim Ademov, Andrea Bocskor, Ilana Cicurel, Gilbert Collard, Gianantonio Da Re, Laurence Farreng, Tomasz Frankowski, Romeo Franz, Alexis Georgoulis, Hannes Heide, Irena Joveva, Petra Kammerevert, Niyazi Kizilyürek, Predrag Fred Matić, Dace Melbārde, Victor Negrescu, Peter Pollák, Marcos Ros Sempere, Domènec Ruiz Devesa, Monica Semedo, Andrey Slabakov, Massimiliano Smeriglio, Michaela Šojdrová, Sabine Verheyen, Theodoros Zagorakis, Milan Zver

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Marcel Kolaja

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Ryszard Antoni Legutko

 

 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

26

+

ECR

Dace Melbārde

ID

Gilbert Collard, Gianantonio Da Re

PPE

Asim Ademov, Andrea Bocskor, Tomasz Frankowski, Peter Pollák, Michaela Šojdrová, Sabine Verheyen, Theodoros Zagorakis, Milan Zver

Renew

Ilana Cicurel, Laurence Farreng, Irena Joveva, Monica Semedo

S&D

Hannes Heide, Petra Kammerevert, Predrag Fred Matić, Victor Negrescu, Marcos Ros Sempere, Domènec Ruiz Devesa, Massimiliano Smeriglio

The Left

Alexis Georgoulis, Niyazi Kizilyürek

Verts/ALE

Romeo Franz, Marcel Kolaja

 

0

-

 

 

 

2

0

ECR

Ryszard Antoni Legutko, Andrey Slabakov

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

Letzte Aktualisierung: 22. März 2021
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