BERICHT über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019, Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen

25.3.2021 - (2020/2146(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Alin Mituța


Verfahren : 2020/2146(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0055/2021

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019, Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen

(2020/2146(DEC))

Das Europäische Parlament,

 gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019[1],

 unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 (COM(2020)0288 – C9-0226/2020)[2],

 unter Hinweis auf den Jahresbericht des Ausschusses der Regionen an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2019 durchgeführten internen Prüfungen,

 unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 zusammen mit den Antworten der Organe[3],

 unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[4],

 gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[5], insbesondere auf die Artikel 59, 118, 260, 261 und 262,

 gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0055/2021),

1. erteilt dem Generalsekretär des Ausschusses der Regionen Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Ausschusses der Regionen für das Haushaltsjahr 2019;

2. legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.


2. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019, Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen, sind

(2020/2146(DEC))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019, Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen,

 gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0055/2021),

A. in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde es im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe der Union durch Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht und durch Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung sowie durch eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen weiter zu stärken;

1. stellt mit Befriedigung fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2019 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) festgestellt hat, dass im Zuge der Prüfung des Ausschusses der Regionen (im Folgenden „der Ausschuss“) bezüglich der geprüften Themenbereiche, die die Humanressourcen und die Auftragsvergabe betrafen, keine signifikanten Mängel festgestellt wurden;

2. begrüßt, dass der Rechnungshof auf der Grundlage seiner Prüfungen zu der Schlussfolgerung gelangt ist, dass die Zahlungen für das am 31. Dezember 2019 zu Ende gegangene Haushaltsjahr, die die Verwaltungsausgaben und sonstigen Ausgaben des Ausschusses umfassen, insgesamt nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet und die überprüften Überwachungs- und Kontrollsysteme wirksam waren;

3. bedauert generell, dass der Prüfungsumfang und die Schlussfolgerungen in Kapitel 9 („Verwaltung“) des Berichts des Rechnungshofs relativ begrenzt sind, auch wenn Rubrik 5 („Verwaltung“) des mehrjährigen Finanzrahmens als ein Bereich mit geringem Risiko gilt; fordert, dass die Prüfungstätigkeit in Bezug auf das Kapitel stärker auf solche Themen ausgerichtet wird, die für den Ausschuss von großer oder sogar entscheidender Bedeutung sind;

4. weist erneut darauf hin, dass der Haushalt des Ausschusses in erster Line ein Verwaltungshaushalt ist und ein großer Teil der Ausgaben auf innerhalb der Einrichtung tätige Personen (Titel 1) und auf Gebäude, Mobiliar, Ausrüstungen und verschiedene Betriebskosten entfällt;

5. stellt fest, dass sich der Haushalt des Ausschusses im Jahr 2019 auf 98 751 000 EUR (im Vergleich zu 96 101 000 EUR im Jahr 2018 und 93 295 000 EUR im Jahr 2017) belief; stellt fest, dass die Ausführungsquote der Mittel für Verpflichtungen im Jahr 2019 99,6 % (im Vergleich zu 99,3 % im Jahr 2018 und 98,1 % im Jahr 2017) betrug und dass die Ausführungsquote der Mittel für Zahlungen mit 88,8 % geringer als die Ausführungsquoten der Mittel für Zahlungen im Jahr 2018 (91,0 %) und im Jahr 2017 (89,9 %) ausfiel; stellt jedoch fest, dass die endgültige Ausführungsquote bei den Zahlungen für 2019 am Ende des Haushaltskreislaufs (nach Zahlung übertragener Mittel) höher sein wird;

6. betont, dass die Ausführungsquote der Mittel für Verpflichtungen für Titel 1 99,6 % und für Titel 2 99,7 % betrug; stellt mit Zufriedenheit fest, dass am Ende des Jahres etwa 400 000 EUR (0,4 %) nicht abgerufen wurden und folglich in den Unionshaushalt zurückflossen. was gegenüber dem Jahr 2018, in dem etwa 700 000 EUR (0,7 %) nicht abgerufen wurden, einen Rückgang darstellt;

Humanressourcen

7. stellt fest, dass im Jahr 2019 die Zahl der Bediensteten insgesamt 576 (im Vergleich zu 538 im Jahr 2018 und 533 im Jahr 2017) betrug; stellt fest, dass es 491 Planstellen gibt, was der Ausschuss für unzureichend hält; nimmt das Ergebnis einer 2019 abgeschlossenen Bewertung der Arbeitsbelastung zu Kenntnis, wonach möglicherweise eine Umstrukturierung zur weiteren Effizienzsteigerung und Schaffung von Synergieeffekten durchgeführt werden sollte; ist darüber unterrichtet, dass der Ausschuss wünscht, dass sich die Haushaltsbehörde der Union mit dieser Problematik befasst und die bestehende Personalsituation nach und nach ausgleicht; fordert den Ausschuss auf, seine administrative Zusammenarbeit mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) über die Vereinbarung über gemeinsame Dienste zu vertiefen, um das Personal zu bündeln, damit weitere Synergieeffekte geschaffen werden;

8. nimmt die fortlaufenden Bemühungen des Ausschusses zur Kenntnis, seine politische Rolle zu stärken und dem verstärkten Bedarf an ständiger Expertise in den Bereichen Politik und Verwaltung gerecht zu werden; nimmt den eingerichteten Talentpool zur Motivation und Bindung erfahrener Bediensteter im Ausschuss zur Kenntnis; stellt fest, dass im ersten Halbjahr 2019 das erste allgemeine interne Auswahlverfahren in der Geschichte des Ausschusses mit insgesamt 40 erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern von insgesamt 113 Bewerbungen aus dem Personal abgeschlossen wurde; fordert den Ausschuss auf, die konkreten beruflichen Aussichten zu erläutern, die den ausgewählten Kandidaten offenstehen;

9. stellt fest, dass die Übertragung von 24 Übersetzungsstellen vom Ausschuss auf das Parlament Schätzungen zufolge zu jährlichen Einsparungen in Höhe von etwa 2,9 Mio. EUR führt, und fordert den Ausschuss auf, einen Bericht über die Auswirkungen dieser Übertragung vorzulegen;

10. bedauert, dass sich das Verhältnis zwischen Männern und Frauen in mittleren und gehobenen Führungspositionen seit 2018 nicht verbessert hat, sondern eher – mit einem Frauenanteil von 35% in diesen Positionen – relativ unverändert geblieben ist; nimmt zur Kenntnis, dass eine neue Strategie für Chancengleichheit verabschiedet worden ist, deren konkrete Ziele bis 2025 erreicht werden sollen; fordert den Ausschuss auf, den Fahrplan für die Annahme und die geplante Wirkung der neuen Strategie für Chancengleichheit vorzulegen und der Entlastungsbehörde jährlich über ihre Umsetzung und ihre ersten Ergebnisse zu berichten;

11. begrüßt die Ernennung einer Beauftragten für Chancengleichheit, die zentral in der Direktion Humanressourcen arbeitet, sowie die Roadshows für Chancengleichheit; fordert den Ausschuss auf, über die konkreten Erfolge der neuen Strategie, die Ergebnisse der Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Vielfalt zu verbessern und den Ausschuss zu einem inklusiveren Arbeitsplatz für Menschen mit Behinderungen zu machen, zu berichten;

12. stellt fest, dass im Jahr 2019 alle Staatsangehörigkeiten der Union mit Ausnahme Luxemburgs vertreten waren; fordert den Ausschuss auf, die geografische Ausgewogenheit seines Personals weiter zu verbessern, um eine angemessene Vertretung von Staatsangehörigen aller Mitgliedstaaten, auch auf der Führungsebene, zu erreichen; fordert den Ausschuss auf, seine Kommunikationsbemühungen in den unterrepräsentierten Ländern zu verstärken;

13. legt dem Ausschuss nahe, sich weiterhin für ein Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen auf allen hierarchischen Ebenen einzusetzen, und begrüßt Maßnahmen wie die zwingend vorgeschriebene Besetzung von Auswahlgremien mit Männern und Frauen, die aktive Unterstützung von Bewerbungen von Frauen auf sämtliche Führungspositionen, spezielle Schulungen von Mitarbeiterinnen, die sich auf eine Führungstätigkeit vorbereiten wollen, sowie flexiblere Arbeitsregelungen, etwa die Möglichkeit der Teilzeit- und Telearbeit; nimmt das Spektrum der vom Ausschuss geschaffenen Anreize zur Kenntnis, etwa die formelle Anerkennung von Führungsaufgaben unterhalb der Referatsleiterebene und die Einrichtung eines informellen Netzwerks für eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in der Führungspositionen, das mit Unterstützung der Verwaltung ins Leben gerufen wurde;

14. erkennt an, dass die neue Strategie für Chancengleichheit auch dem Bereich Behinderungen und Vielfalt Gewicht beimisst; nimmt die Schulung zu unbewusster Voreingenommenheit für Führungskräfte und Mitarbeiter der Personalverwaltung, die an Auswahlverfahren beteiligt sind, zur Kenntnis; fordert den Ausschuss auf, der Haushaltsbehörde über die spezifischen Ziele, Maßnahmen und Indikatoren im Rahmen der Strategie Bericht zu erstatten;

15. begrüßt, dass der Ausschuss den Schwerpunkt auf die Ausarbeitung und Beibehaltung hochwertiger Angebote zu Gesundheit und Wohlbefinden auf der Grundlage von Prävention und Frühintervention und in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Personaldiensten sowie auf Sensibilisierungsprogramme sowohl für Führungskräfte als auch für Bedienstete legt; begrüßt die Schulungen für Führungspersonen auf unterer, mittlerer und hoher Ebene zum Thema Fehlzeitenmanagement und die erfolgreiche Eingliederung von Bediensteten nach langer Abwesenheit; stellt fest, dass 2019 zehn Burnout-Fälle registriert wurden; stellt fest, dass der Sozialdienst des Ausschusses während Krankheitsphasen und nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz Unterstützung leistet; fordert den Ausschuss auf, die Erkennung von Burnout in seine Dienste für Gesundheit und Wohlergehen am Arbeitsplatz aufzunehmen; begrüßt die Zunahme der Gleitzeit- und Telearbeitsregelungen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben des Personals sowie die Fortsetzung des Programms zur Vermeidung von Stress und Burnout;

16. betont, dass der Ausschuss Vertragsbedienstete hauptsächlich zur angemessenen Unterstützung in Form von Ersatz bei Fehlzeiten mittlerer bis langer Dauer und für besondere Projekte in einzelnen Direktionen zur zusätzlichen Unterstützung der Ausschussmitglieder einsetzt; erinnert jedoch daran, dass der Einsatz von Vertragsbediensteten auch dazu führt, dass es im Ausschuss zu einem erheblichen Verlust an Wissen und Fachwissen kommt, wenn die Verträge auslaufen, und fordert den Ausschuss daher auf, weiterhin über eine Aufstockung seines Stellenplans zu verhandeln; stellt fest, dass die Zahl der langfristigen Vertragsbediensteten in der Direktion Übersetzung des Ausschusses und des EWSA im Jahr 2019 infolge der Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und dem Parlament im Vergleich zu den Jahren 2013–-2017 zurückgegangen ist;

17. stellt fest, dass der Ausschuss seine Sicherheitskontrollsysteme ausbauen und für die Sicherheit der Mitglieder und Bediensteten am Arbeitsplatz sorgen muss, was zusätzliche spezialisierte Ressourcen erfordert, und dass die vorhandenen Ressourcen für physische Sicherheit und IT-Unterstützung im Verhältnis zur Zahl der Bediensteten verglichen mit anderen europäischen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sehr gering sind; fordert den Ausschuss auf, mit der Ausarbeitung neuer Projekte zur Förderung der Cybersicherheit fortzufahren;

18. stellt fest, dass der Ausschuss weitere Projekte im Bereich der Modernisierung von Verwaltung und Kommunikation wie etwa die Förderung einer besseren Rechtsetzung durch Ex-ante- und Ex-post-Überwachung der Anwendung von Unionsvorschriften vor Ort sowie Öffentlichkeitsarbeit zur Einbeziehung sämtlicher lokalen und regionalen Gebietskörperschaften identifiziert hat und dass diese zusätzlichen Projekte angemessene Ressourcen erfordern;

Kommunikation

19. betont, dass eine externe Evaluierung der Kommunikationsstrategie des Ausschusses entsprechend den Normen aller anderen Organe und Einrichtungen der Union, die einer gemeinsamen Rahmenvereinbarung unterliegen, vorgenommen wurde; stellt fest, dass die Qualität der Kommunikation des Ausschusses den Bedürfnissen der Zielgruppen nicht immer gerecht wurde, in umfassendem Sinne jedoch wirksam ist, da die wichtigen Interessenträger den Ausschuss auf positive Weise wahrnehmen; fordert den Ausschuss auf, die digitale Kommunikation mit der Öffentlichkeit zu verbessern und die Sichtbarkeit seiner Studien für Interessenträger und für die Unionsbürger zu verbessern; fordert den Ausschuss auf, sich an das Parlament zu wenden, um die Zusammenarbeit zu verbessern, beispielsweise durch die Organisation gemeinsamer Sitzungen und Veranstaltungen;

20. fordert den Ausschuss auf, darüber Bericht zu erstatten, wie er die Empfehlungen des Evaluationsberichts wirksam umsetzen wird; stellt fest, dass die größten Kommunikationserfolge des Ausschusses die Bürgerdialoge mit der Kommission sowie seine eigenen lokalen Dialoge, das Aushängeschild „EuroPCom“ (Europäische Konferenz zur öffentlichen Kommunikation) und die „Europäische Woche der Regionen und Städte“ sind;

Digitalisierung, Cybersicherheit

21. begrüßt, dass das Präsidium des Ausschusses Anfang 2019 eine digitale Strategie auf der Grundlage der Erklärung von Tallinn zu elektronischen Behördendiensten mit dem Kernprinzip „standardmäßig digital“ angenommen hat und im Anschluss mit der Umsetzung begonnen wurde; nimmt zur Kenntnis, dass mit der Strategie in erster Linie auf die Mitglieder ausgerichtete Informationssysteme zur Unterstützung der politischen Arbeit des Ausschusses, Informationssysteme zur Unterstützung papierloser Verwaltungsverfahren und ein Programm für einen digitalen Arbeitsplatz eingeführt werden sollen; fordert den Ausschuss auf, die Digitalisierung auch durch die interinstitutionelle Zusammenarbeit zu fördern;

22. begrüßt die interinstitutionelle Zusammenarbeit im Bereich der Cybersicherheit, bei der der Ausschuss von dem IT-Notfallteam für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU unterstützt wurde, z. B. durch Schulungen am Arbeitsplatz im Bereich Cloud-Sicherheit und Informationen über Cyberbedrohungen bei gezielten Angriffen auf Einrichtungen der Union; stellt fest, dass viele Digitalisierungsprojekte in die Bereiche Personal und Finanzabläufe fallen, für die der Ausschuss die von der Kommission bereitgestellten Systeme SYSPER und ABAC nutzt; ersucht den Ausschuss, die Möglichkeit zu prüfen, mit der Kommission bessere Bedingungen auszuhandeln, um die Freigabe von Anwendungen zu verbessern und finanziell attraktiver zu machen;

23. nimmt zur Kenntnis, dass die Haushaltsmittel für IT gemeinsam mit dem EWSA verwaltet werden; hebt hervor, dass diese Haushaltsmittel 2019 durch Mittelübertragungen auf 9 082 838,76 EUR (2018: 7 963 825 EUR) aufgestockt wurden; begrüßt, dass das Referat Informationstechnologie darauf hinarbeitete, Informationssysteme zur Unterstützung von vier operativen Bereichen (politische Arbeit, Dokumentenverwaltung, Kommunikation und Personal/Finanzen) zu entwickeln, und mit Blick auf den digitalen Arbeitsplatz bei allen Aspekten des Programms Fortschritte erzielt wurden;

24. begrüßt, dass sich der Ausschuss aktiv für Open-Source-Technologien einsetzt; fordert den Ausschuss auf, Open-Source-Technologien Vorrang einzuräumen, um sich nicht von einem bestimmten Anbieter abhängig zu machen, die Kontrolle über seine eigenen technischen Systeme zu behalten, mehr Sicherheit mit Blick auf die Privatsphäre und den Schutz der Daten der Nutzer zu bieten und die Sicherheit und Transparenz für die Öffentlichkeit zu erhöhen; stellt fest, dass im Jahr 2019 39 Open-Source-Softwareanwendungen in den Bestand der Softwarepakete aufgenommen wurden und dass derzeit Projekte laufen, mit denen ein neues Portal für digitale Signaturen und eine Verwaltungskonsole auf der Grundlage von Open-Source-Technologien eingeführt werden sollen;

25. fordert den Ausschuss auf, den Empfehlungen des Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Neuverhandlung der interinstitutionellen Lizenzvereinbarung und des Durchführungsvertrags, die 2018 zwischen den Organen der Union und Microsoft unterzeichnet wurden, nachzukommen, um digitale Souveränität zu erreichen, eine Bindung an Anbieter und mangelnde Kontrolle zu vermeiden und den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen;

Gebäude, Sicherheit

26. begrüßt, dass eine Reihe von Maßnahmen zur Sicherstellung angemessener Sicherheitsstandards für Gebäude, wie etwa die Installation neuer Anlagen für die Zugangskontrolle und eines neuen Systems für die Videoüberwachung, umgesetzt wurde; stellt fest, dass die entsprechenden Sicherheitsstandards nun dem Niveau der Standards des Parlaments und der Kommission entsprechen und dass darüber hinaus das Vergabeverfahren für das neue System für die Lenkung der Besucherströme angelaufen ist, das 2020 installiert werden soll;

27. nimmt die Grundsätze der Gebäudestrategie des Ausschusses zur Kenntnis, darunter die räumliche Nähe der Gebäude, der Vorrang von Eigentum gegenüber Miete, eine nachhaltige Gebäudeverwaltung und eine mehrjährige Planung; stellt fest, dass die gemeinsam mit dem EWSA eingerichtete Arbeitsgruppe Leitlinien für die Nutzung und die Zuweisung von Büroräumen erarbeitet und dabei die Gegebenheiten in anderen Einrichtungen der Union berücksichtigt hat; nimmt wohlwollend zur Kenntnis, dass diese Parameter der Personalvertretung vorgelegt und mit ihr erörtert wurden; nimmt das transparente und kooperative Verhalten des Ausschusses gegenüber der Personalvertretung zur Kenntnis; stellt fest, dass insgesamt 241 Arbeitsplätze nicht genutzt werden, und fordert den Ausschuss auf, seine Pläne für diese Arbeitsplätze im Rahmen der derzeitigen Gebäudestrategie zu erläutern;

28. stellt fest, dass der Ausschuss zusammen mit dem EWSA im Herbst 2020, wie im Entlastungsbeschluss 2018 gefordert, die Asbestbeseitigung unter uneingeschränkter Anwendung der notwendigen Schutzmaßnahmen bei den Arbeiten veranlasst hat; nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die meisten Gebäude sowohl des Ausschusses als auch des EWSA asbestfrei sind; bringt seine Besorgnis über die Gesundheit der Mitarbeiter und den Asbestbefall des VMA-Gebäudes zum Ausdruck; räumt jedoch ein, dass dem Ausschuss bescheinigt wurde, dass kein Risiko im Zusammenhang mit Asbest bestehe;

Interne Verwaltung, interne Kontrolle, Finanzen

29. betont, dass der Ausschuss für die einzelnen Verwaltungsbereiche eindeutige wesentliche Leistungsindikatoren entwickelt, indem er Ziele und Ergebnisse fest- und den entsprechenden Personalbedarf darlegt; fordert den Ausschuss auf, im nächsten jährlichen Tätigkeitsbericht zusätzlich zu diesen sehr detaillierten Informationen eine konsolidierte Fassung der wichtigsten Ziele und der erzielten Ergebnisse vorzulegen und Möglichkeiten zur Datenvisualisierung zu prüfen, um die Tabellen mit den wesentlichen Leistungsindikatoren leserfreundlicher darzustellen;

30. stellt fest, dass im Jahr 2019 eine Bewertung der Konformität und der Wirksamkeit eingeleitet wurde, um zu bewerten, inwieweit der Ausschuss die 16 internen Kontrollnormen einhält; nimmt zur Kenntnis, dass die im Jahr 2019 vorgenommene Konformitätsbewertung ergeben hat, dass die Umsetzung und die Wirksamkeit der Anforderungen insgesamt weiterhin zufriedenstellend waren und gegenüber dem Jahr 2018 stabil geblieben sind; stellt jedoch fest, dass in bestimmten Bereichen ein weiterer Verbesserungsbedarf festgestellt wurde, etwa mit Blick auf die Anpassung der Aufgaben und der Organisationsstruktur des Ausschusses an die neuen Prioritäten, die Verwaltungszusammenarbeit zwischen dem Parlament und dem Ausschuss, die weitere Digitalisierung der Datenspeicherung und die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren sowie auf die umfassende Überarbeitung des geltenden Plans zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs aufgrund der in der gegenwärtigen Lage im Zusammenhang mit COVID-19 gesammelten Erfahrungen; fordert den Ausschuss auf, im Anschluss an die Entlastung 2019 über die Umsetzung dieser dringend notwendigen Verbesserungen Bericht zu erstatten;

31. stellt fest, dass die Überwachung der für die interne Prüfung zuständigen Stelle von einem Prüfungsausschuss übernommen wird, der sich aus einem Mitglied je politischer Fraktion der Kommission für Finanz- und Verwaltungsfragen des Ausschusses und einem hochrangigen externen Berater zusammensetzt; stellt fest, dass der Prüfungsausschuss im Jahr 2019 zwei Sitzungen abgehalten hat, in denen der interne Jahresbericht 2018 und das Arbeitsprogramm für 2020 vorgestellt und die Mitglieder über die Fortschritte bei laufenden Prüfungen und den noch ausstehenden Empfehlungen und die entsprechenden Risiken unterrichtet wurden; weist darauf hin, dass nach sechs Monaten 57 % und nach zwölf Monaten 100 % der sehr wichtigen Empfehlungen abgeschlossen waren (Ziel für 2019–2020: 75 % bzw. 100 %); schlägt dem Ausschuss vor, eine Zusammenfassung der Prüfungsempfehlungen in seinen jährlichen Tätigkeitsbericht aufzunehmen;

32. stellt fest, dass die internen Finanzvorschriften für die Ausführung des Haushaltsplans des Ausschusses am 1. Januar 2019 durch dessen Beschluss Nr. 0014/2018 aktualisiert und über das Jahr 2019 hinweg angewandt wurden; stellt mit Genugtuung fest, dass die mit operativen Aufgaben betrauten Bediensteten als formelle Akteure in das Genehmigungsverfahren im Finanzkreislauf eingebunden und für das Betriebsmanagement zuständige Führungskräfte zu nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten ernannt wurden;

33. begrüßt, dass alle nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten für das Haushaltsjahr 2019 ihre jeweiligen Zuverlässigkeitserklärungen unterzeichnet haben, dass alle gemeldeten Ausnahmen in den entsprechenden Zuverlässigkeitserklärungen erwähnt wurden und dass Abhilfemaßnahmen umgesetzt und überwacht werden, damit sich diese Ausnahmen nicht wiederholen;

34. fordert den Ausschuss auf, sich verstärkt darum zu bemühen, zu prüfen, wie sämtliche Vergabeverfahren ganz ohne Papier auskommen können; stellt fest, dass hierfür die Beschaffung des von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission entwickelten Management-Tools zur Vergabe öffentlicher Aufträge sowie die Entwicklung oder Beschaffung eines verbesserten Backoffice-Dokumentenverwaltungssystems notwendig sind; stellt fest, dass das bestehende Verfahren für einen von der Rechnung bis zur Zahlung papierlosen Arbeitsablauf („paperless workflow from invoice to payment“) im Laufe des Jahres 2019 auf eine Reihe weiterer Referate und Direktionen ausgeweitet wurde und dass der Ausschuss den Anwendungsbereich von papierlosen Arbeitsabläufen in den kommenden Jahren unter Berücksichtigung der verfügbaren IT-Ressourcen auch auf andere Arten von Transaktionen ausweiten will;

Mehrsprachigkeit

35. begrüßt, dass der Ausschuss die praktischen Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten für die EU-Verwaltung zur Verwendung der EU-Amtssprachen bei der Kommunikation mit der Öffentlichkeit (Fall SI/98/2018/DDJ) an alle Mitarbeiter verteilt hat; stellt fest, dass der Ausschuss im Jahr 2019 zudem einen Leitfaden für Beschwerden von Mitarbeitern an die Europäische Bürgerbeauftragte ausgegeben hat, um sicherzustellen, dass angemessene Folgemaßnahmen ergriffen werden;

36. stellt fest, dass sich die Gesamtkosten des Ausschusses und des EWSA für externe Übersetzungen im Jahr 2019 auf 6 043 592 EUR beliefen, wovon 2 492 830 EUR auf den Ausschuss entfielen, während die Gesamtkosten der internen Übersetzungen 8 781 075 EUR betragen hätten, wovon 3 621 974 EUR auf den Ausschuss entfallen wären;

37. fordert den Ausschuss auf, Informationen über den laufenden Rationalisierungsprozess im Bereich Übersetzung vorzulegen, der in erster Linie in der Zusammenlegung unterschiedlicher Übersetzungsreferate besteht; ersucht den Ausschuss, über durch die Rationalisierung erzielte Effizienzgewinne und entsprechende Risiken Bericht zu erstatten;

Interinstitutionelle Zusammenarbeit

38. stellt die Bedeutung der interinstitutionellen Zusammenarbeit heraus und nimmt zur Kenntnis, dass der Ausschuss im Jahr 2019 im Rahmen von Dienstleistungsvereinbarungen mit anderen Einrichtungen der Union etwa 6 Mio. EUR ausgegeben hat; stellt fest, dass durch diese Zusammenarbeit Synergieeffekte erzielt werden und die Vereinbarung über gemeinsame Dienste zwischen dem Ausschuss und dem EWSA ergänzt wird; stellt fest, dass der Ausschuss seine Plenartagungen in den Räumlichkeiten des Parlaments und der Kommission abhält, Dolmetschdienste von Parlament und Kommission erwirbt und in den Bereichen Personal und IT sowie in weiteren Bereichen der Verwaltung mit mehreren Einrichtungen der Union zusammenarbeitet;

39. begrüßt das Abkommen vom 5. Februar 2012 über die Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und dem Parlament, das nach wie vor gültig ist und die politische Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und dem Ausschuss sowie die Verwaltungszusammenarbeit zwischen dem Parlament, dem Ausschuss und dem EWSA umfasst; ersucht den Ausschuss, es über das Ergebnis der Überarbeitung dieses Abkommens zu unterrichten;

40. fordert den Ausschuss auf, über etwaige Fortschritte bei den Verhandlungen über ein neues Abkommen über die Zusammenarbeit mit der Kommission Bericht zu erstatten, da das derzeitige Abkommen über die Zusammenarbeit mit der Kommission (von 2005 mit einem Addendum von 2007) am 31. Dezember 2019 auslief, jedoch um ein Jahr verlängert wurde;

41. ersucht den Ausschuss, über Kontrollmechanismen für eine effiziente Verwaltung der gemeinsamen Dienste mit dem EWSA Bericht zu erstatten; würdigt die Bedeutung der Verwaltungszusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und dem EWSA anhand der gemeinsamen Dienste, wobei der Ausschuss und der EWSA ungefähr 470 Mitarbeiter (darunter etwa 170 Mitarbeiter des Ausschusses) und über 50 Mio. EUR jährlich (davon etwa 22 Mio. EUR, die der Ausschuss beisteuert), ausgenommen die Dienstbezüge betreffende Ausgaben, zusammenlegten; stellt fest, dass der jährliche Geldwert der gemeinsamen Vereinbarung über gemeinsame Dienste zuzüglich der entsprechenden die Dienstbezüge betreffenden Ausgaben bei über 100 Mio. EUR liegt; stellt fest, dass die Verhandlungen über ein neues Abkommen über die Verwaltungszusammenarbeit mit dem EWSA (das geltende Abkommen wurde für den Zeitraum von 2016 bis 2020 geschlossen) wegen der COVID-19-Krise vertagt wurden, wodurch zur Komplexität der Änderung des Mandats des Ausschusses Anfang 2020 und des Mandats des EWSA im Herbst 2020 beigetragen wurde; nimmt zur Kenntnis, dass der Ausschuss und der EWSA daher übereingekommen sind, das derzeitige Abkommen bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern;

42. begrüßt die bestehenden Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen dem Parlament, dem Ausschuss und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss; ersucht den Ausschuss, zu ermitteln, wie weitere Synergieeffekte und Einsparungen erzielt und in welchen Bereichen zusätzlich Backoffice-Funktionen gemeinsam genutzt werden könnten;

43. bestärkt den Ausschuss und den EWSA in der Ansicht, dass im Falle einer Verlängerung der Laufzeit des derzeitigen Abkommens oder im Falle eines neuen Abkommens mit dem Parlament alle offenen Fragen geklärt werden müssen, darunter die Schieflage, die ihre Ursache darin hat, dass der Ausschuss und der EWSA dem Parlament insgesamt 60 Übersetzer übertrugen, wovon 24 im Ausschuss tätig gewesen waren, und im Gegenzug nichts weiter erhielten als das Recht, die Dienste des Wissenschaftlichen Diensts des Europäischen Parlaments in Anspruch zu nehmen; stellt mit Besorgnis fest, dass der Ausschuss und der EWSA infolgedessen Vertragsbedienstete einstellen und ihre Übersetzungsdienste auslagern mussten, was einer effektiven Mittelkürzung gleichkam; ist sich der sowohl vom Ausschuss als auch vom EWSA im Rahmen des Entlastungsverfahrens geäußerten Forderung bewusst, dass das laufende Abkommen über die Zusammenarbeit eingehalten werden muss, damit dem Ausschuss und dem EWSA die auf das Parlament übertragenen Stellen abgegolten werden; fordert alle drei beteiligten Parteien auf, dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments gemeinsam über die laufende Überarbeitung des Abkommens Bericht zu erstatten;

44. hebt hervor, dass der Ausschuss in seinen schriftlichen Antworten an das Parlament anerkannt hat, dass die Zusammenarbeit mit dem Parlament im Jahr 2019 weiterhin auf den Errungenschaften der vorangegangenen Jahre aufbaute und einen zufriedenstellenden Fortschritt auf mehreren Ebenen erkennen ließ, etwa im Hinblick auf die Beziehungen zwischen den Fachkommissionen des Ausschusses und den Ausschüssen des Parlaments, neue Wege der Zusammenarbeit samt Beiträgen zu Umsetzungsberichten und Informationsreisen sowie auf eine erfolgreiche und wirkungsvolle Zusammenarbeit im Rahmen der interfraktionellen Arbeitsgruppe des Parlaments für Klimawandel, biologische Vielfalt und nachhaltige Entwicklung; betont, dass der Ausschuss darum ersucht hat, dass die politische Zusammenarbeit unter Wahrung der Autonomie und der spezifischen Ansätze der einzelnen parlamentarischen Ausschüsse und der einzelnen Fachkommissionen des Ausschusses auch künftig weiterentwickelt wird; weist darauf hin, dass der Ausschuss durch die Zusammenarbeit mit dem Parlament die Grundlage für eine tragfähige Arbeitsbeziehung mit dem Parlament geschaffen, die Zusammenarbeit mit den parlamentarischen Ausschüssen verstärkt, die Einbindung in die Arbeiten zum Europäischen Semester erreicht, sich einen Sitz in den Sitzungen der parlamentarischen Ausschüsse ebenso wie die Nutzung der Dienste des Wissenschaftlichen Diensts des Europäischen Parlaments gesichert, gemeinsame Projekte und Synergieeffekte im Bereich Übersetzung geschaffen, die Öffnung der Wege zwischen den Gebäuden des Parlaments und den Gebäuden des Ausschusses und des EWSA herbeigeführt und eine Dienstleistungsvereinbarung getroffen hat, die auch die Bereitstellung von Dolmetschdiensten und technischer Unterstützung durch das Parlament umfasst, sowie dafür gesorgt hat, dass er die Parlamentsgebäude in Brüssel und die Verbindungsbüros des Parlaments in den Mitgliedstaaten regelmäßig für Veranstaltungen und Tätigkeiten nutzen darf, dass die Zusammenarbeit im Bereich Informatik verstärkt wird, dass beide Seiten Zugang zu den Kantinen der jeweils anderen haben, dass mehrere Verfahren für die Zusammenarbeit eingeführt wurden, mit denen für eine kohärente Vorgehensweise und für Synergieeffekte im Bereich Information und Kommunikation gesorgt wird, und dass bei Bedarf Rechtsberatung in technischen Fragen oder in Verwaltungsfragen durch den Juristischen Dienst des Parlaments in Anspruch genommen werden kann;

45. stellt fest, dass die Zusammenarbeit mit dem Parlament auf Verwaltungsebene erfolgreich verläuft; stimmt zu, dass die politische Zusammenarbeit bei der jährlichen und mehrjährigen Programmplanung, bei der gemeinsamen Erklärung des Parlaments, des Rates und der Kommission zu den Gesetzgebungsprioritäten sowie bei der Überwachung des jährlichen Arbeitsprogramms weiter verbessert werden muss; unterstützt die konkreten Empfehlungen des Ausschusses, angesichts der Bedeutung des Ausschusses als Vertreter der Regionen und Städte in der Europäischen Union einen systematischeren Ansatz für die politische Zusammenarbeit zu entwickeln; begrüßt die Teilnahme des Ausschusses am Paritätischen Ausschuss für die Chancengleichheit;

46. betont, dass es wichtig ist, die Teilhabe der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften an der Gestaltung der Unionspolitik durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Kommission und den gesetzgebenden Organen zu fördern;

47. ersucht den Ausschuss, es über Fortschritte bei der Effizienz der Verwaltungsverfahren auf dem Laufenden zu halten, die eine zwangsläufige Folge der stetig wachsenden Arbeitslast und einer Welt im rasanten Wandel sein dürften; weist erneut darauf hin, dass laufend Reformen durchgeführt werden müssen, damit der Ausschuss für künftige Herausforderungen gewappnet ist;

48. nimmt wohlwollend zur Kenntnis, dass sich der Ausschuss an der Kampagne des Parlaments für die Wahl im Jahr 2019 beteiligt hat, indem er all seine internen und externen Netzwerke dafür mobilisierte und seine Kanäle in den sozialen Medien dafür nutzte, die Kampagne vor Ort „Diesmal wähle ich“ und das Online-Video „Wähle deine Zukunft“ zu bewerben; regt eine weitere Zusammenarbeit zur Erzeugung von Synergieeffekten im Bereich der Kommunikation an;

Ökologische Dimension

49. nimmt die Bemühungen des Ausschusses zur Kenntnis, im Rahmen des Umweltmanagementsystems den CO2-Fußabdruck und die Menge von Kunststoff-, Speise- und Papierabfällen zu verringern; ist ebenfalls der Ansicht, dass die Verringerung des CO2-Fußabdrucks zu den wichtigsten Zielen für die kommenden Jahre zählt; fordert den Ausschuss auf, dem Energiemix seiner Stromquellen gebührende Aufmerksamkeit zu schenken, und regt an, dass Strom aus Wind-, Solar-, Bio- und Wasserkraftwerken beschafft wird; fordert den Ausschuss auf, sich an Projekten in Bereichen zu beteiligen, die mit anderen Einrichtungen der Union zusammenhängen, und einen umfassenden Plan dafür zu erarbeiten, wie der Ausschuss die Grundsätze und Empfehlungen des europäischen Grünen Deals mit dem allgemeinen Ziel umsetzen will, bis 2030 klimaneutral zu werden;

Ethik und Integritätspolitik

50. betont, dass der Ausschuss am 5. Dezember 2019 einen Verhaltenskodex für seine Mitglieder verabschiedet hat, in dem ein detailliertes Verfahren für Fälle von mutmaßlicher Belästigung eines Mitarbeiters durch ein Mitglied des Ausschusses festgelegt ist, das sich weitgehend auf den Beschluss des Präsidiums des Parlaments vom 2. Juli 2018 über Beschwerden wegen Belästigung stützt; begrüßt, dass der Verhaltenskodex eine Reihe von Sanktionen vorsieht, mit denen für seine Einhaltung gesorgt werden soll, und dass der Ausschuss ein Beratungsgremium für Belästigung eingerichtet hat; fordert den Ausschuss auf, einen Bericht über die Umsetzung des Verhaltenskodexes vorzulegen;

51. stellt fest, dass auf der Mitgliederseite der Website des Ausschusses mit einem Link zu einer eigenen Seite auf den Verhaltenskodex verwiesen wird; nimmt zur Kenntnis, dass der Verhaltenskodex Vorschriften beinhaltet, die insbesondere darauf abzielen, Fälle von Interessenkonflikten zu verhindern, einschließlich der Verpflichtung, eine Erklärung über die finanziellen Interessen vorzulegen;

52. begrüßt, dass mit den unterschiedlichen Interessenträgern ein Dialog zur Überarbeitung des geltenden internen Beschlusses Nr. 362/2010 vom 29. November 2010 über Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz auf der Grundlage eines Vorschlags für einen geänderten Rahmen für die Bekämpfung von Belästigung aufgenommen wurde, dessen Ziel darin besteht, durch die Aufnahme von Präventionsmaßnahmen und Mitteln für die Konfliktlösung den sachlichen Anwendungsbereich auszuweiten sowie – etwa durch Kurse zur Verhinderung von Belästigung – den Grundsatz der Nulltoleranz gegenüber Belästigung zu stärken; fordert den Ausschuss auf, so bald wie möglich einen neuen Rahmen für die Bekämpfung von Belästigungen zu schaffen und dem Parlament über seine Folgemaßnahmen Bericht zu erstatten;

53. stellt fest, dass im Jahr 2019 keine neuen Missstände gemeldet wurden; begrüßt, dass der Ausschuss Ende 2019 eine Erhebung zum Bewusstsein für die Berufsethik eingeleitet hat, die insbesondere zahlreiche Fragen zum Wissen der Mitarbeiter über Verfahren für die Meldung von Missständen enthielt, und dass die Ergebnisse im Jahr 2020 weiterverfolgt wurden; stellt fest, dass in dem Beschluss Nr. 508/2015 sichere Dienstwege für die interne Meldung von Missständen durch Mitarbeiter an eine beliebige Führungskraft des Ausschusses oder für die unmittelbare Meldung an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) festgelegt sind; stellt fest, dass vor der Einleitung eines solchen Verfahrens die für Ethik- und Statutsangelegenheiten zuständigen Personen beratend hinzugezogen werden können;

54. fordert den Ausschuss auf, nach dem Vorbild anderer Einrichtungen auf seiner Website einen Abschnitt zum Thema Ethik einzufügen, der für alle Mitglieder und Mitarbeiter des Ausschusses geltende Vorschriften enthält, mit denen etwaigen Interessenkonflikten vorgebeugt werden soll und diese aufgedeckt und verhindert werden sollen; bekundet sein Interesse daran, über den ethischen Rahmen und die entsprechenden Schulungen zur Ethik im öffentlichen Dienst, auch für neue Mitarbeiter, auf dem Laufenden gehalten zu werden;

55. fordert den Ausschuss auf, das Verfahren für den Beitritt zu der Interinstitutionellen Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister einzuleiten, die kürzlich zwischen dem Parlament, der Kommission und dem Rat geschlossen wurde; weist erneut darauf hin, dass im Hinblick auf Treffen mit Lobbyisten, die Mitglieder und Mitarbeiter in ihrer beratenden Rolle gegenüber den Organen der Europäischen Union beeinflussen könnten, ein hohes Maß an Transparenz vonnöten ist;

56. schließt sich den Aussagen an, die der Rechnungshof in seinem Sonderbericht Nr. 13/2019 mit dem Titel „Die Ethikrahmen der geprüften EU-Organe: Es besteht Verbesserungsbedarf“ getätigt hat, wonach ethisches Verhalten im öffentlichen Dienst zu einer wirtschaftlicheren Haushaltsführung und einem größeren Vertrauen der Öffentlichkeit beiträgt, während unethisches Verhalten der Mitarbeiter und Mitglieder der Organe und Einrichtungen der Union großes öffentliches Interesse auf sich zieht und das Vertrauen in die Unionsorgane schmälert;

57. würdigt die Fortschritte im Fall Robert McCoy infolge der Entlastung für das Jahr 2018; nimmt die Arbeit von aufeinanderfolgenden Berichterstattern und Schattenberichterstattern für die sonstigen Organe zur Kenntnis, die den lange Zeit festgefahrenen Dialog wiederaufgenommen haben; weist darauf hin, dass der dritte Invaliditätsausschuss einstimmig bestätigt hat, dass der ehemalige Interne Prüfer aus beruflichen Gründen für dienstunfähig erklärt wurde, und dass der Ausschuss diese Feststellung daraufhin am 26. Juni 2019 offiziell gebilligt hat; stellt fest, dass Robert McCoy im Juli 2019 gemäß Artikel 78 Absatz 5 des Statuts sämtliche Versorgungsbeiträge ab dem Beginn des Erhalts des Invalidengelds (1. Juli 2007) bis zu dem Tag vor dem Beginn des Bezugs des Ruhegehalts (31. Juli 2010) erstattet wurden;

58. weist darauf hin, dass gemäß dem Entlastungsbeschluss 2017 ein Mitglied des Parlaments zur Mediatorin ernannt wurde und alle Beteiligten in ein Mediationsverfahren eingetreten sind, um den Streit zwischen dem Ausschuss und dem ehemaligen Internen Prüfer Robert McCoy gütlich beizulegen; nimmt Kenntnis davon, dass der Ausschuss die anberaumten Mediationstreffen mit Robert McCoy wahrgenommen hat, die schließlich in den Vorschlag des Ausschusses vom 20. Dezember 2020 mündeten;

59. nimmt wohlwollend zur Kenntnis, dass im Rahmen des Entlastungsverfahrens 2019 am 10. November 2020 eine Aussprache zwischen der Mediatorin, Robert McCoy und einem Vertreter des Ausschusses stattfand; weist erneut darauf hin, dass Robert McCoy und Vertreter des Ausschusses auf Vorschlag des Berichterstatters 2018 für die sonstigen Organe und nach Genehmigung durch die Koordinatoren der Fraktionen zu einer Sitzung des Haushaltskontrollausschusses des Parlaments eingeladen wurden; hält es für geboten, die Spannungen abzubauen und eine weitestgehende Annäherung der Standpunkte von Robert McCoy und des Ausschusses zu erreichen; begrüßt den Vorschlag der Mediatorin, vor Beginn der Verhandlungen ein Treffen zwischen dem Präsidenten des Ausschusses und Robert McCoy zu vereinbaren, das den Ausgangspunkt für eine Annäherung bilden kann;

60. begrüßt das Schreiben des Vorsitzenden der Kommission für Finanz- und Verwaltungsfragen des Ausschusses an die Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses des Parlaments vom 10. November 2020, in dem er bestätigt, dass der Präsident des Ausschusses zu einem Treffen mit Robert McCoy bereit sei; begrüßt die Folgegespräche zwischen der Mediatorin, dem für die Entlastung 2019 zuständigen Berichterstatter, dem ehemaligen Internen Prüfer und den Vertretern des Ausschusses; begrüßt nachdrücklich das Schreiben vom 4. Dezember 2020, in dem mitgeteilt wird, dass die erste Phase des Verfahrens für eine Einigung mit einer gemeinsamen Erklärung zum Abschluss gebracht wurde, die von den Vertretern des Ausschusses und Robert McCoy unterzeichnet wurde; ersucht die Beteiligten, sich um eine Einigung in Finanzfragen zu bemühen, und weist erneut darauf hin, dass es für die Unterstützung der Verhandlungen zur Verfügung steht; würdigt die Bemühungen aller Beteiligten, nimmt Kenntnis davon, dass ein wichtiger erster Schritt getan ist, und hält es für möglich, dass bald eine Einigung erzielt wird;

61. begrüßt, dass der Präsident und der Generalsekretär des Ausschusses kurzerhand zugesagt haben, sich entschieden für eine gütliche Einigung einzusetzen und die Angelegenheit somit zu einem Ende zu bringen; stellt fest, dass der Haushaltskontrollausschuss des Parlaments, Robert McCoy und der Präsident und der Generalsekretär des Ausschusses der Regionen am 4. Dezember 2020 mithilfe der Mediatorin des Parlaments eine gemeinsame Erklärung über die Grundsätze für die Beilegung des Falls im Sinne der vom Parlament seit 2004 geäußerten Forderungen abgegeben haben und dass der Ausschuss der Regionen die gemeinsame Erklärung mit der Zustimmung von Robert McCoy auf seiner Website veröffentlicht hat;

62. nimmt zur Kenntnis, dass der Ausschuss in der gemeinsamen Erklärung insbesondere den Bericht des OLAF und die darin enthaltenen Feststellungen vorbehaltlos anerkennt und Fehler und Unzulänglichkeiten der Vergangenheit einräumt, ebenso wie das Parlament anerkennt, dass Robert McCoy recht tat, sich mit seinen Bedenken direkt an das Parlament zu wenden, und dass mehr hätte getan werden sollen, um den Forderungen des Parlaments aus dem Jahr 2004 nachzukommen, einschließlich der Forderung, dass Robert McCoy keine Nachteile daraus entstehen dürfen, dass er Missstände aufgezeigt hat, Robert McCoy als gutgläubigen Hinweisgeber würdigt, nachdem das Parlament ihn bereits 2004 politisch als solchen anerkannt hat, und bedauert, dass Robert McCoy trotz des ihm 2003 angebotenen Schutzes für Hinweisgeber nicht geschützt wurde, den Umstand, dass der Ausschuss Robert McCoy immense Schäden zugefügt hat, die Art und Weise, wie er ihn behandelt hat, und den Umstand, dass er seiner Sorgfaltspflicht nicht hinreichend nachgekommen ist, zutiefst bedauert und einräumt, dass der Fall niemals über siebzehn Jahre lang hätte ungeklärt bleiben dürfen;

63. nimmt wohlwollend zur Kenntnis, dass sich der Präsident und der Generalsekretär des Ausschusses bei Robert McCoy für dieses Vorgehen und die unsachgemäße Behandlung seines Falls durch den Ausschuss in aller Form entschuldigt haben, dass der Ausschuss und Robert McCoy zugesagt haben, sich mit Unterstützung des Juristischen Diensts des Parlaments und unter der politischen Federführung des Haushaltskontrollausschusses des Parlaments über die finanziellen Aspekte des Vergleichs einigen zu wollen, und dass der Ausschuss sein uneingeschränktes Bekenntnis zu den Vorschriften und Grundsätzen für den Schutz von Hinweisgebern und insbesondere zu den unveräußerlichen Grundsätzen der Gleichheit und Gerechtigkeit erneuert hat, die notwendigen Lehren aus dem Fall Robert McCoy gezogen hat und alle im Hinblick auf seine internen Organisationsstrukturen erforderlichen Schritte unternommen hat, um sicherzustellen, dass sich so etwas nicht wiederholt; fordert alle Beteiligten nachdrücklich auf, so bald wie möglich eine finanzielle Einigung zu erzielen;

64. würdigt die Bemühungen der Verhandlungsteams um eine Annäherung beider Seiten und lobt sie dafür, dass sie eine mögliche Grundlage für eine faire und gerechte Lösung dieses Streits ausgehandelt haben, bei der keine Seite ihr Gesicht verliert;

 65. fordert alle Beteiligten nachdrücklich auf, sich im Anschluss an die gemeinsame Erklärung ohne weitere ungebührliche Verzögerung auf eine gerechte Finanzregelung zu einigen; nimmt zur Kenntnis, dass der Ausschuss den Juristischen Dienst des Parlaments aufrichtig ersucht hat, ihn beim Abschluss einer solchen Regelung zu unterstützen;

66. weist darauf hin, dass der Ausschuss ursprünglich eingerichtet wurde, um wichtige Fragen zu behandeln, da etwa drei Viertel der Rechtsvorschriften der Union auf lokaler oder regionaler Ebene umgesetzt werden, weshalb es notwendig war, den lokalen und regionalen Vertretern ein Mitspracherecht bei der Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften der Union einzuräumen; weist ferner darauf hin, dass seine ursprüngliche Aufgabe darin bestand, die wachsende Kluft zwischen der Öffentlichkeit und der europäischen Integration durch die Einbeziehung der regionalen Vertretung zu überbrücken;

67. stellt fest, dass die Haushaltsmittel des Ausschusses in den letzten Jahren aufgestockt wurden (von 96 100 540 EUR im Jahr 2018 über 98 751 065 EUR im Jahr 2019 auf voraussichtlich 101 508 480 EUR im Jahr 2020); weist darauf hin, dass Sorge besteht, dass diese Mittel nicht effizient eingesetzt werden und ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr erfüllen; hebt hervor, dass die Zahl der vom Ausschuss abgegebenen Stellungnahmen im Gegensatz zu den Haushaltsmitteln zurückgegangen ist (71 im Jahr 2017, 78 im Jahr 2018 und lediglich 49 Stellungnahmen im Jahr 2019), was Anlass zu großer Besorgnis gibt;

68. regt an, dass der Ausschuss die Möglichkeit prüft, einen Plan für die Umstrukturierung und die Straffung auszuarbeiten, da dies zu einer engeren Zusammenarbeit mit dem Parlament sowie – durch eine Reform des Ausschusses – dazu führen könnte, dass dessen Fachwissen effektiver genutzt wird;

69. fordert den Ausschuss auf, Folgenabschätzungen im Zusammenhang mit seinen Stellungnahmen vorzulegen; fordert den Ausschuss ferner auf, für die folgenden Jahre eindeutige und messbare wesentliche Leistungsindikatoren festzulegen, um seine Arbeitsweise zu optimieren.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

1.3.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

3

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Matteo Adinolfi, Olivier Chastel, Caterina Chinnici, Lefteris Christoforou, Corina Crețu, Martina Dlabajová, José Manuel Fernandes, Raffaele Fitto, Luke Ming Flanagan, Daniel Freund, Isabel García Muñoz, Monika Hohlmeier, Jean-François Jalkh, Ádám Kósa, Joachim Kuhs, Ryszard Antoni Legutko, Claudiu Manda, Alin Mituța, Younous Omarjee, Tsvetelina Penkova, Markus Pieper, Sabrina Pignedoli, Michèle Rivasi, Petri Sarvamaa, Angelika Winzig, Lara Wolters, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Gilles Boyer, Mikuláš Peksa

 


 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

26

+

ECR

Raffaele Fitto, Ryszard Antoni Legutko

NI

Sabrina Pignedoli

PPE

Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Monika Hohlmeier, Ádám Kósa, Markus Pieper, Petri Sarvamaa, Angelika Winzig, Tomáš Zdechovský

Renew

Gilles Boyer, Olivier Chastel, Martina Dlabajová, Alin Mituța

S&D

Caterina Chinnici, Corina Crețu, Isabel García Muñoz, Claudiu Manda, Tsvetelina Penkova, Lara Wolters

The Left

Luke Ming Flanagan, Younous Omarjee

Verts/ALE

Daniel Freund, Mikuláš Peksa, Michèle Rivasi

 

2

-

ID

Jean-François Jalkh, Joachim Kuhs

 

1

0

ID

Matteo Adinolfi

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltungen

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 20. April 2021
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