BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung der Entscheidung 2008/376/EG über die Annahme des Forschungsprogramms des Forschungsfonds für Kohle und Stahl und über die mehrjährigen technischen Leitlinien für dieses Programm

30.3.2021 - (COM(2020)0320 – C9-0214/2020 – 2020/0141(NLE)) - *

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatter: Cristian-Silviu Buşoi


Verfahren : 2020/0141(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0102/2021
Eingereichte Texte :
A9-0102/2021
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung der Entscheidung 2008/376/EG über die Annahme des Forschungsprogramms des Forschungsfonds für Kohle und Stahl und über die mehrjährigen technischen Leitlinien für dieses Programm

(COM(2020)0320 – C9-0214/2020 – 2020/0141(NLE))

(Anhörung)

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an den Rat (COM(2020)0320),

 gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 des Protokolls Nr. 37 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union über die finanziellen Folgen des Ablaufs der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags und über den Forschungsfonds für Kohle und Stahl, gemäß dem es vom Rat angehört wurde (C9-0214/2020),

 gestützt auf Artikel 82 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A9-0102/2021),

1. billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2. fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 293 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft entsprechend zu ändern;

3. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4. fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

5. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


Änderungsantrag  1

 

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 1

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(1) Am 5. Oktober 2016 ratifizierte die Union das Übereinkommen von Paris28. Mit diesem internationalen Übereinkommen werden die Vertragsparteien, die es ratifiziert haben, aufgefordert, die weltweite Reaktion auf die Bedrohung durch den Klimawandel zu verstärken, indem sie den weltweiten Temperaturanstieg auf deutlich unter 2 Grad begrenzen.

(1) Am 5. Oktober 2016 ratifizierte die Union das im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossene Übereinkommen von Paris, das am 4. November 2016 in Kraft trat28. Mit diesem internationalen Übereinkommen werden die Vertragsparteien, die es ratifiziert haben, aufgefordert, die weltweite Reaktion auf die Bedrohung durch den Klimawandel zu verstärken, indem sie den weltweiten Temperaturanstieg auf deutlich unter 2 Grad halten und Anstrengungen unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen1a.

__________________

__________________

28 Multilateraler Vertrag, Kapitel XXVII Umwelt, 7.d, Übereinkommen von Paris. Seit dem 4. November 2016 in Kraft.

28 Multilateraler Vertrag, Kapitel XXVII Umwelt, 7.d, Übereinkommen von Paris. Seit dem 4. November 2016 in Kraft.

 

1a Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a des Übereinkommens von Paris.

Änderungsantrag  2

 

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 6

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(6) Daher ist es erforderlich‚ die Ziele des RFCS-Forschungsprogramms an internationale Übereinkommen, wie das Übereinkommen von Paris, sowie an die wissenschaftlichen, technologischen und politischen Ziele der Union in Bezug auf die Klimaneutralität bis 2050 anzugleichen.

(6) Daher ist es erforderlich‚ die Ziele des RFCS-Forschungsprogramms an internationale Übereinkommen, wie das Übereinkommen von Paris, die besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse, insbesondere die vom Zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC) dargelegten Erkenntnisse, sowie die technologischen und politischen Ziele der Union in Bezug auf die Klimaneutralität bis 2050 anzugleichen.

Änderungsantrag  3

 

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 6 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(6a) Angesichts ihres großen Potenzials für die Entwicklung hochmoderner Produkte in strategischen Wertschöpfungsketten, wie Batterieanoden oder Kohlenstofffasern, und in der Chemieindustrie sollte im Rahmen des Forschungsprogramms ein besonderes Augenmerk auf die Erforschung von Rohstoffen aus Kohleabfällen gerichtet werden.

Änderungsantrag  4

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Nummer 1

Entscheidung 2008/376/EG

Artikel 2 – Unterabsatz 2

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Ziel des Forschungsprogramms ist die Unterstützung der kooperativen Forschung im Kohle- und Stahlsektor. Im Rahmen des Forschungsprogramms werden ferner bahnbrechende Technologien für sauberen Stahl unterstützt, die in Projekte zur nahezu kohlenstofffreien Stahlerzeugung münden, und Forschungsprojekte, mit denen der gerechte Übergang von bereits stillgelegten oder von sich im Prozess der Stilllegung befindlichen Kohlebergwerken und damit verbundener Infrastruktur im Einklang mit dem Mechanismus für einen gerechten Übergang und mit Artikel 4 Absatz 2 der Entscheidung 2003/76/EG des Rates gesteuert werden soll. Das Forschungsprogramm steht in Einklang mit den politischen, wissenschaftlichen und technologischen Zielsetzungen der Union und ergänzt die Maßnahmen in den Mitgliedstaaten innerhalb der bestehenden EU-Forschungsprogramme, insbesondere des Rahmenprogramms im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (im Folgenden als „Forschungsrahmenprogramm“ bezeichnet).

Ziel des Forschungsprogramms ist die Unterstützung der kooperativen Forschung im Kohle- und Stahlsektor für alle einschlägigen Interessenträger, auch für kleine und mittlere Unternehmen. Im Rahmen des Forschungsprogramms werden ferner bahnbrechende Technologien für sauberen Stahl unterstützt, die in Projekte zur nahezu kohlenstofffreien Stahlerzeugung münden, und Forschungsprojekte, einschließlich größerer Industrieforschungsprojekte, mit denen der gerechte Übergang von bereits stillgelegten oder von sich im Prozess der Stilllegung befindlichen Kohlebergwerken und damit verbundener Infrastruktur im Einklang mit dem Mechanismus für einen gerechten Übergang und mit Artikel 4 Absatz 2 der Entscheidung 2003/76/EG des Rates gesteuert werden soll. Das Forschungsprogramm steht in Einklang mit den politischen, sozialen, wirtschaftlichen, klimapolitischen, umweltpolitischen, wissenschaftlichen und technologischen Zielsetzungen der Union und ergänzt die Maßnahmen in den Mitgliedstaaten innerhalb der bestehenden Forschungsprogramme der Union, insbesondere des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont Europa (im Folgenden als „Forschungsrahmenprogramm“ bezeichnet). Das Forschungsprogramm steht insbesondere in Einklang mit dem Übereinkommen von Paris.

Änderungsantrag  5

 

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Nummer 1

Entscheidung 2008/376/EG

Artikel 2 – Unterabsatz 2 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Das Forschungsprogramm unterstützt Forschungstätigkeiten, einschließlich Demonstrationsvorhaben, die Technologien, die im Bereich Kohle auf die in Abschnitt 3 und im Bereich Stahl auf die in Abschnitt 4 definierten Ziele ausgerichtet sind, näher an den Markt bringen.

Änderungsantrag  6

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Nummer 2

Entscheidung 2008/376/EG

Artikel 4 – Absatz 1

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Forschungsprojekte dienen der Förderung des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft der Union bis 2050 mit dem Ziel, den Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe zu unterstützen, alternative Tätigkeiten an ehemaligen Bergwerksstandorten zu entwickeln und Umweltschäden durch sich im Prozess der Stilllegung befindliche oder bereits stillgelegte Kohlebergwerke und in deren Umgebung zu vermeiden oder zu sanieren. Die Projekte konzentrieren sich insbesondere auf Folgendes:

1. Forschungsprojekte tragen zur Verwirklichung der Klimaziele der Union für 2030 bei und dienen der Unterstützung der Industrie beim Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft der Union bis 2050 mit dem Ziel, den Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe zu unterstützen, alternative Tätigkeiten an ehemaligen Standorten von Bergwerken oder Kohlekraftwerken zu entwickeln und Umweltschäden durch sich im Prozess der Stilllegung befindliche oder bereits stillgelegte Kohlebergwerke und in deren Umgebung zu vermeiden oder zu sanieren. Unbeschadet des Artikels 191 AEUV konzentrieren sich die Projekte insbesondere auf Folgendes:

Änderungsantrag  7

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Nummer 2

Entscheidung 2008/376/EG

Artikel 4 – Absatz 1 – Buchstabe a

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(a) Entwicklung und Erprobung von Technologien zur Abscheidung, Verwendung und Speicherung von Kohlendioxid;

(a) Entwicklung und Erprobung von Technologien zur Abscheidung, Verwendung und Speicherung von Kohlendioxid im Zusammenhang mit der Kohlenutzung, einschließlich der Wiederverwertung von Kohlenstoff in Brennstoffen und Materialien, um die Kreislaufwirtschaft zu fördern;

Änderungsantrag  8

 

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Nummer 2

Entscheidung 2008/376/EG

Artikel 4 – Absatz 1 – Buchstabe b

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(b) Nutzung geothermischer Energie an ehemaligen Kohlestandorten;

(b) Entwicklung von sauberer Energie an ehemaligen Kohlestandorten unter besonderer Berücksichtigung von Energieeffizienz und Versorgungssicherheit, einschließlich der Nutzung geothermischer Ressourcen, Energiespeicherung, E-Fuels und Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen;

Änderungsantrag  9

 

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Nummer 2

Entscheidung 2008/376/EG

Artikel 4 – Absatz 1 – Buchstabe b a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(ba) Umstellung von kohlebasierter Infrastruktur für die Beheizung und Kühlung, etwa von Fernwärme- und Fernkältenetzen und diesbezüglichen industriellen Abläufen, auf erneuerbare Alternativen für die Wärme- und Kälteversorgung, wie geothermische Energie;

 

Änderungsantrag  10

 

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Nummer 2

Entscheidung 2008/376/EG

Artikel 4 – Absatz 1 – Buchstabe c

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(c) nichtenergetische Verwendungszwecke und die Herstellung von Rohstoffen aus Bergbauabfällen und Rückständen aus bereits stillgelegten oder sich im Stilllegungsprozess befindlichen Kohlebergwerken, wobei gebührend zu prüfen ist, ob ihre Auswirkungen auf Klima, Umwelt und Gesundheit so gering wie möglich sind, und geringer als bei Alternativlösungen;

(c) nichtenergetische Verwendungszwecke und die Herstellung von Rohstoffen aus Bergbauabfällen und Rückständen aus bereits stillgelegten Kohlebergwerken oder aus sich im Stilllegungsprozess befindlichen Kohlebergwerken, wobei gebührend zu prüfen ist, ob ihre Auswirkungen auf Klima, Umwelt und Gesundheit so gering wie möglich sind, und geringer als bei Alternativlösungen, und wobei dies in Einklang mit dem Ansatz der Kreislaufwirtschaft geschehen muss;

Änderungsantrag  11

 

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Nummer 2

Entscheidung 2008/376/EG

Artikel 4 – Absatz 1 – Buchstabe e

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(e) Förderung der Entwicklung effizienter Umschulungs- und Weiterbildungsprogramme für Arbeitnehmer, die vom Kohleausstieg betroffen sind. Dazu gehören Forschungsarbeiten zur Ausbildung und Umschulung von Arbeitskräften, die im Kohlesektor beschäftigt sind oder waren.

(e) Bewertung der Auswirkungen auf die Beschäftigung in den vom Kohleausstieg betroffenen lokalen Gemeinschaften und Regionen und Förderung der Entwicklung eines regionalen Konzepts für die wirtschaftliche Entwicklung, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie effiziente Umschulungs- und Weiterbildungsprogramme für betroffene Arbeitnehmer in diesen Regionen. Dazu gehören Forschungsarbeiten zur Ausbildung und Umschulung von Arbeitskräften, die im Kohlesektor beschäftigt sind oder waren, zur Unterstützung von Kohleregionen im Wandel.

Änderungsantrag  12

 

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Nummer 3

Entscheidung 2008/376/EG

Artikel 5 – Absatz 2

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Forschungsprojekte konzentrieren sich auf Krankheiten im Zusammenhang mit Bergbautätigkeiten, mit dem Ziel, den Gesundheitsschutz der Menschen in Kohleregionen, die sich im Übergang befinden, zu verbessern. Die Forschungsprojekte müssen auch Schutzmaßnahmen während der Stilllegung von Bergwerken sowie in ehemaligen Bergwerken gewährleisten.

Die Forschungsprojekte konzentrieren sich auf Krankheiten im Zusammenhang mit Bergbautätigkeiten, mit besonderem Schwerpunkt auf durch Luftverschmutzung verursachten Krankheiten, mit dem Ziel, den Gesundheitsschutz der Menschen in Kohleregionen, die sich im Übergang befinden, zu verbessern. Die Forschungsprojekte müssen auch Schutzmaßnahmen während der Stilllegung von Bergwerken sowie in ehemaligen Bergwerken gewährleisten.

Änderungsantrag  13

 

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Nummer 4

Entscheidung 2008/376/EG

Artikel 6 – Überschrift

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Minimierung der Umweltauswirkungen von Kohlebergwerken in der Übergangsphase

Vermeidung und Minimierung der Umweltauswirkungen des Kohlesektors in der Übergangsphase

Änderungsantrag  14

 

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Nummer 4

Entscheidung 2008/376/EG

Artikel 6 – Absatz 2 – Einleitung

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Vorzug erhalten Projekte, die zur Erreichung mindestens eines der folgenden Ziele beitragen:

2. Vorzug erhalten Projekte, die auf innovativen Technologien oder der innovativen Anbindung von Technologien basieren und zur Erreichung mindestens eines der folgenden Ziele beitragen:

Änderungsantrag  15

 

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Nummer 4

Entscheidung 2008/376/EG

Artikel 6 – Absatz 2 – Buchstabe c

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(c) Bewirtschaftung und Wiederverwendung von Bergbauabfällen, Flugasche und Entschwefelungsprodukten aus sich im Prozess der Stilllegung befindlichen Kohlebergwerken und bereits stillgelegten Bergwerken, gegebenenfalls in Verbindung mit anderen Abfallarten;

(c) Bewirtschaftung und Wiederverwendung von Bergbauabfällen, Flugasche und Entschwefelungsprodukten aus sich im Prozess der Stilllegung befindlichen Kohlebergwerken und ‑kraftwerken und bereits stillgelegten Kohlebergwerken und ‑kraftwerken, gegebenenfalls in Verbindung mit anderen Abfallarten;

Änderungsantrag  16

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Nummer 4

Entscheidung 2008/376/EG

Artikel 6 – Absatz 2 – Buchstabe f

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(f) Wiederherstellung der Umwelt ehemaliger oder sich im Stilllegungsprozess befindlicher Anlagen, die Kohle verbraucht haben, und ihrer Umgebung, insbesondere von Wasser, Land, Böden und biologischer Vielfalt;

(f) Wiederherstellung der Umwelt ehemaliger oder sich im Stilllegungsprozess befindlicher Kohleanlagen und ihrer Umgebung, insbesondere von Wasser, Land, Böden und biologischer Vielfalt;

Änderungsantrag  17

 

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Nummer 4

Entscheidung 2008/376/EG

Artikel 6 – Absatz 2 – Buchstabe g a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(ga) Entwicklung eines regionalen Ansatzes zur Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit im Interesse der lokalen Entwicklung und der Schaffung grüner und hochwertiger Arbeitsplätze mit einer entsprechenden Umgestaltung der Beschäftigungsstruktur und einer entsprechenden Anpassung der Qualifikationen.

Änderungsantrag  18

 

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Nummer 6

Entscheidung 2008/376/EG

Artikel 8 – Absatz 1 – Einleitung

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Ziel der Forschung und technologischen Entwicklung (FTE) ist die Entwicklung, Demonstration und Verbesserung nahezu kohlenstofffreier Stahlproduktionsprozesse, in der Absicht, die Produktqualität zu erhöhen und die Produktivität zu steigern. Eine erhebliche Verringerung der Emissionen, des Energieverbrauchs, des CO2-Fußabdrucks und anderer Umweltauswirkungen sowie die Erhaltung der Ressourcen sind integraler Bestandteil der angestrebten Tätigkeiten. Die Forschungsprojekte betreffen einen oder mehrere der folgenden Bereiche:

Ziel der Forschung und technologischen Entwicklung (FTE) ist die Entwicklung, Demonstration und Verbesserung nahezu kohlenstofffreier Stahlproduktionsprozesse in der Absicht, in enger Synergie mit den Unternehmen der Branche die Produktqualität zu erhöhen und die Produktivität zu steigern. Eine erhebliche Verringerung der Emissionen, des Energieverbrauchs, des CO2-Fußabdrucks und anderer Umweltauswirkungen unter Rückgriff auf objektiv überprüfbare Instrumente, Parameter und Daten sowie die Erhaltung der Ressourcen sind integraler Bestandteil der angestrebten Tätigkeiten. Die Forschungsprojekte betreffen einen oder mehrere der folgenden Bereiche:

Änderungsantrag  19

 

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Nummer 6

Entscheidung 2008/376/EG

Artikel 8 – Absatz 1 – Buchstabe g

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(g) innovative Technologien und Lösungen für die Prozesse der Eisen- und Stahlerzeugung unter Förderung sektorübergreifender Tätigkeiten, Demonstrationsprojekte, die die CO2-freie Energieerzeugung umfassen oder zu einer sauberen Wasserstoffwirtschaft beitragen.

(g) innovative Technologien und Lösungen für die Prozesse der Eisen- und Stahlerzeugung unter Förderung von sektorübergreifenden Tätigkeiten, Synergieeffekten, industriellen Clustern und Symbiosen, um die Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen, sowie von Demonstrationsprojekten, die die CO2-freie Energieerzeugung umfassen oder zu einer sauberen Wasserstoffwirtschaft beitragen.

Änderungsantrag  20

 

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Nummer 7

Entscheidung 2008/376/EG

Artikel 9 – Absatz 1 – Buchstabe b

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(b) Verbesserung der Stahleigenschaften wie mechanische und physikalische Merkmale, Eignung für die Weiterverarbeitung, Eignung für verschiedene Anwendungen und unterschiedliche Arbeitsbedingungen;

(b) Verbesserung der Stahleigenschaften wie mechanische und physikalische Merkmale, Eignung für die Weiterverarbeitung, Eignung für verschiedene Anwendungen und unterschiedliche Arbeitsbedingungen, mit besonderem Augenmerk auf rezykliertem Stahl;

Änderungsantrag  21

 

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Nummer 7

Entscheidung 2008/376/EG

Artikel 9 – Absatz 1 – Buchstabe c

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(c) Verlängerung der Lebensdauer, insbesondere durch Verbesserung der Hitze- und Korrosionsbeständigkeit von Stählen und Stahlkonstruktionen, sowie ihrer Widerstandsfähigkeit gegenüber mechanischer und thermischer Ermüdung und/oder anderen schädlichen Wirkungen;

(c) Verlängerung der Lebensdauer, Entwicklung eines kreislauforientierten Designs, einschließlich Modularität, und Materialeffizienz, insbesondere durch Verbesserung der Hitze- und Korrosionsbeständigkeit von Stählen und Stahlkonstruktionen, sowie ihrer Widerstandsfähigkeit gegenüber mechanischer und thermischer Ermüdung und/oder anderen schädlichen Wirkungen;

Änderungsantrag  22

 

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Nummer 7

Beschuss 2008/376/EG

Artikel 9 – Absatz 1 – Buchstabe g

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(g) Hochleistungsstähle für Anwendungen wie Mobilität, einschließlich Nachhaltigkeit, Ökodesign-Methoden, Nachrüstung, Gewichtseinsparung und/oder Sicherheitslösungen.

(g) Hochleistungsstähle für Anwendungen wie Mobilität, einschließlich Nachhaltigkeit, Ökodesign-Methoden, Nachrüstung, Gewichtseinsparung und/oder einer Sicherheitslösung wie hochfeste Stähle.

Änderungsantrag  23

 

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Nummer 8

Entscheidung 2008/376/EG

Artikel 10 – Absatz 1 – Buchstabe a

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(a) Recyclingtechniken für Altstahl und Nebenprodukte unterschiedlicher Herkunft und Verbesserung der Qualität von Stahlschrott;

(a) Recyclingtechniken und Upcycling-Techniken für Altstahl und Nebenprodukte unterschiedlicher Herkunft und Verbesserung der Qualität von Stahlschrott, mit besonderem Augenmerk auf der Vermeidung einer Qualitätsminderung des Stahls aufgrund von Verunreinigungen mit anderen Metallen, wie etwa Kupfer;

Änderungsantrag  24

 

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Nummer 8

Entscheidung 2008/376/EG

Artikel 10 – Absatz 1 – Buchstabe b

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(b) Abfallbehandlung und Verwertung wertvoller Sekundärrohstoffe, einschließlich Schlacken, innerhalb und außerhalb des Stahlwerks;

(b) Abfallbehandlung und Verwertung wertvoller Sekundärrohstoffe, einschließlich Schlacken, innerhalb und außerhalb des Stahlwerks, sowie Wiederverwendung von Sekundärrohstoffen, Rückständen und Nebenprodukten aus anderen Industriezweigen, z. B. Biomasse, für die Stahlerzeugung und das Legieren;

Änderungsantrag  25

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Nummer 8

Entscheidung 2008/376/EG

Artikel 10 – Absatz 1 – Buchstabe d

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(d) Entwurf von Stahlsorten und montierten Konstruktionen, die die Rückgewinnung von Stahl für Recycling oder Wiederverwendung erleichtern;

(d) Entwurf von Stahlsorten und montierten Konstruktionen, die eine verbesserte Schrottbewirtschaftung und Demontage am Ende des Lebenszyklus erleichtern, um die Rückgewinnung, die Wiederverwendung und das Recycling von Stahl und anderen Materialien zu erleichtern;

Änderungsantrag  26

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Punkt 9

Entscheidung 2008/376/EG

Artikel 10a – Buchstabe b a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(ba) Verbesserung des Personalmanagements mit Prognosemodellen für die Nachfrage nach und Umverteilung von Arbeitskräften.


BEGRÜNDUNG

Vorschlag der Kommission

Aus dem Forschungsfonds für Kohle und Stahl (Research Fund for Coal and Steel, RFCS) werden Forschungs- und Innovationsprojekte in den Bereichen Kohle und Stahl unterstützt. Jedes Jahr werden Hochschulen, Forschungszentren und Privatunternehmen rund 40 Mio. EUR für die Finanzierung von Projekten zur Verfügung gestellt. Mit diesem Vorschlag soll die Entscheidung 2008/376/EG des Rates geändert werden, um sie „mit den wissenschaftlichen, technologischen und politischen Zielsetzungen der Gemeinschaft“ gemäß Artikel 2 der Entscheidung 2008/376/EG des Rates in Einklang zu bringen.

 

Dieser Vorschlag der Kommission zielt darauf ab, das RFCS-Forschungsprogramm mit dem Übereinkommen von Paris‚ dem europäischen Grünen Deal‚ dem Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa‚ dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und der neuen Industriestrategie für Europa in Einklang zu bringen.

 

Mit dem Vorschlag werden folgende Ziele verfolgt:

 

 Aktualisierung der Forschungsziele im Bereich Kohle im Einklang mit den Klima-, Energie- und Umweltzielen der Kommission. Er zielt auch darauf ab, CO2-Neutralität bis 2050 und den im europäischen Grünen Deal verankerten Grundsatz der Schadensvermeidung zu verwirklichen.

 Unterstützung eines fairen und gerechten Übergangs für Kohleregionen im Einklang mit den Grundsätzen des Mechanismus für einen gerechten Übergang.

 Überarbeitung der Forschungsziele im Stahlbereich mit dem Ziel, Technologien, Anwendungen und Nutzung der nahezu CO2-freien Stahlerzeugung Priorität einzuräumen.

 Schaffung der Möglichkeit, einen Teil des RFCS-Forschungsprogramms durch koprogrammierte europäische Partnerschaften umzusetzen.

 Ersetzung einer Sonderregelung für Sachverständige im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms durch die in der Haushaltsordnung festgelegten allgemeinen Vorschriften für vergütete externe Sachverständige.

 

Standpunkt des Berichterstatters

Der Berichterstatter, der sich nicht persönlich mit diesem Bericht befasst, sondern als Vorsitzender des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, betont, wie wichtig es ist, den Stahl- und Kohlesektor beim Übergang zu unterstützen. Der Fonds sollte dazu beitragen, dass keine Region, die von diesem Wandel betroffen ist, zurückgelassen wird und dass der Stahlsektor wettbewerbsfähig bleibt.

Der Berichterstatter möchte bereits in diesem Stadium auf die nachfolgend dargelegten Punkte hinweisen, die der Ausschuss und zu einem späteren Zeitpunkt das Parlament im Rahmen der Debatte und endgültigen Beschlussfassung berücksichtigen könnten:

 Es ist positiv, dass durch die Überarbeitung des RFCS eine stärkere Nutzung privater und öffentlicher Investitionen in Forschung, Innovation und neue Technologien angeregt wird, um Lösungen für eine wettbewerbsfähigere und nachhaltigere Industrie zu entwickeln.

 Forschungsprojekte müssten zur nachhaltigen Dekarbonisierung der Stahlindustrie beitragen und helfen, die EU als führenden Anbieter von CO2-armen Produkte, Dienstleistungen und fortschrittlichen Technologien im Stahlsektor zu positionieren.

 Durch das Forschungsprogramm sollte wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Zielen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass nicht nur der private, sondern auch der öffentliche Sektor in Regionen, die sich im Übergang befinden, ausreichende Unterstützung erhält.

 Bei der Überarbeitung des RFCS sollte eine stärkere Nutzung von Technologien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft gefördert werden.

 Es ist wichtig, die Auswirkungen auf die Beschäftigung in den von einem Kohleausstieg betroffenen Regionen zu bewerten und gleichzeitig Möglichkeiten für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen in diesen Regionen zu fördern.

 


VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung der Entscheidung 2008/376/EG über die Annahme des Forschungsprogramms des Forschungsfonds für Kohle und Stahl und über die mehrjährigen technischen Leitlinien für dieses Programm

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

COM(2020)0320 – C9-0214/2020 – 2020/0141(NLE)

Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung

27.7.2020

 

 

 

Federführender Ausschuss

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

ITRE

14.9.2020

 

 

 

Mitberatende Ausschüsse

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

14.9.2020

EMPL

14.9.2020

ENVI

14.9.2020

REGI

14.9.2020

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

 Datum des Beschlusses

BUDG

3.9.2020

EMPL

21.9.2020

ENVI

10.9.2020

REGI

7.9.2020

Berichterstatter

 Datum der Benennung

Cristian-Silviu Buşoi

10.9.2020

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

14.1.2021

 

 

 

Datum der Annahme

18.3.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

60

14

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nicola Beer, François-Xavier Bellamy, Hildegard Bentele, Tom Berendsen, Vasile Blaga, Michael Bloss, Manuel Bompard, Paolo Borchia, Markus Buchheit, Cristian-Silviu Buşoi, Jerzy Buzek, Carlo Calenda, Andrea Caroppo, Maria da Graça Carvalho, Ignazio Corrao, Ciarán Cuffe, Josianne Cutajar, Nicola Danti, Pilar del Castillo Vera, Martina Dlabajová, Christian Ehler, Valter Flego, Niels Fuglsang, Lina Gálvez Muñoz, Claudia Gamon, Jens Geier, Nicolás González Casares, Bart Groothuis, Christophe Grudler, Henrike Hahn, Robert Hajšel, Ivo Hristov, Ivars Ijabs, Romana Jerković, Eva Kaili, Seán Kelly, Izabela-Helena Kloc, Zdzisław Krasnodębski, Andrius Kubilius, Miapetra Kumpula-Natri, Thierry Mariani, Eva Maydell, Joëlle Mélin, Dan Nica, Angelika Niebler, Ville Niinistö, Aldo Patriciello, Mauri Pekkarinen, Mikuláš Peksa, Tsvetelina Penkova, Clara Ponsatí Obiols, Sira Rego, Robert Roos, Maria Spyraki, Jessica Stegrud, Beata Szydło, Riho Terras, Grzegorz Tobiszowski, Patrizia Toia, Evžen Tošenovský, Marie Toussaint, Isabella Tovaglieri, Henna Virkkunen, Pernille Weiss, Carlos Zorrinho

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Matteo Adinolfi, Andrus Ansip, Damien Carême, Jakop G. Dalunde, Cyrus Engerer, Cornelia Ernst, Elena Lizzi, Marian-Jean Marinescu, Sven Schulze, Nils Torvalds

Datum der Einreichung

30.3.2021

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

60

+

PPE

François-Xavier Bellamy, Hildegard Bentele, Tom Berendsen, Vasile Blaga, Cristian-Silviu Buşoi, Jerzy Buzek, Maria da Graça Carvalho, Pilar del Castillo Vera, Christian Ehler, Seán Kelly, Andrius Kubilius, Marian-Jean Marinescu, Eva Maydell, Angelika Niebler, Aldo Patriciello, Sven Schulze, Maria Spyraki, Riho Terras, Henna Virkkunen, Pernille Weiss

S&D

Carlo Calenda, Josianne Cutajar, Cyrus Engerer, Niels Fuglsang, Lina Gálvez Muñoz, Jens Geier, Nicolás González Casares, Robert Hajšel, Ivo Hristov, Romana Jerković, Eva Kaili, Miapetra Kumpula-Natri, Dan Nica, Tsvetelina Penkova, Patrizia Toia, Carlos Zorrinho

Renew

Andrus Ansip, Nicola Beer, Nicola Danti, Martina Dlabajová, Valter Flego, Claudia Gamon, Bart Groothuis, Christophe Grudler, Ivars Ijabs, Mauri Pekkarinen, Nils Torvalds

ID

Matteo Adinolfi, Paolo Borchia, Elena Lizzi, Thierry Mariani, Joëlle Mélin, Isabella Tovaglieri

ECR

Izabela-Helena Kloc, Zdzisław Krasnodębski, Jessica Stegrud, Beata Szydło, Grzegorz Tobiszowski, Evžen Tošenovský

NI

Andrea Caroppo

 

14

-

ID

Markus Buchheit

Verts/ALE

Michael Bloss, Damien Carême, Ignazio Corrao, Ciarán Cuffe, Jakop G. Dalunde, Henrike Hahn, Ville Niinistö, Mikuláš Peksa, Marie Toussaint

The Left

Manuel Bompard, Cornelia Ernst, Sira Rego

NI

Clara Ponsatí Obiols

 

1

0

ECR

Robert Roos

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 16. April 2021
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