BERICHT über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens SESAR für das Haushaltsjahr 2019

31.3.2021 - (2020/2183(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter Ryszard Czarnecki


Verfahren : 2020/2183(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0106/2021

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens SESAR für das Haushaltsjahr 2019

(2020/2183(DEC))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Jahresabschluss des gemeinsamen Unternehmens SESAR für das Haushaltsjahr 2019,

 unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2019, zusammen mit den Antworten der gemeinsamen Unternehmen[1],

 unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[2],

 unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 1. März 2021 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilenden Entlastung (05795/2021-C9-0030/2021),

 gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[3], insbesondere auf Artikel 70,

 gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 219/2007 des Rates vom 27. Februar 2007 zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens zur Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems der neuen Generation (SESAR)[4], insbesondere auf Artikel 4b,

  gestützt auf Artikel  32 und 47 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[5],

 gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates[6],

 gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0106/2021),

1. erteilt dem Exekutivdirektor des gemeinsamen Unternehmens SESAR Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2019;

2. legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des gemeinsamen Unternehmens SESAR, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

 

 


 

2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Rechnungsabschluss des gemeinsamen Unternehmens SESAR für das Haushaltsjahr 2019

(2020/2183(DEC))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Jahresabschluss des gemeinsamen Unternehmens SESAR für das Haushaltsjahr 2019,

 unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2019, zusammen mit den Antworten der gemeinsamen Unternehmen[7],

 unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[8],

 unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 1. März 2021 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilenden Entlastung (05795/2021-C9-0030/2021),

  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[9], insbesondere auf Artikel 70,

 gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 219/2007 des Rates vom 27. Februar 2007 zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens zur Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems der neuen Generation (SESAR)[10], insbesondere auf Artikel 4b,

 gestützt auf Artikel 32 und 47 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[11],

 gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates[12],

 gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0106/2021),

1. billigt den Rechnungsabschluss des gemeinsamen Unternehmens SESAR für das Haushaltsjahr 2019;

2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des gemeinsamen Unternehmens SESAR, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

 


 

3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens SESAR für das Haushaltsjahr 2019 sind

(2020/2183(DEC))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens SESAR für das Haushaltsjahr 2019,

 gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0106/2021),

A. in der Erwägung, dass das gemeinsame Unternehmen SESAR (im Folgenden „gemeinsames Unternehmen“) im Februar 2007 mit der Verordnung (EG) Nr. 219/2007[13] des Rates gegründet wurde, um das Programm SESAR (Single European Sky Air Traffic Management Research) zu verwalten, mit dem Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten integriert und koordiniert werden sollen, um das Flugverkehrsmanagement in der Union zu modernisieren; in der Erwägung, dass sich der Höchstbeitrag der Union für SESAR 1 auf 700 000 000 EUR beläuft;

B. in der Erwägung, dass mit der Verabschiedung der Verordnung (EU) Nr. 721/2014[14] des Rates und dem Programm SESAR 2020 die Laufzeit des gemeinsamen Unternehmens bis zum 31. Dezember 2024 verlängert wurde;

C. in der Erwägung, dass das gemeinsame Unternehmen als öffentlich-private Partnerschaft konzipiert wurde und die Union und Eurocontrol Gründungsmitglieder sind;

D. in der Erwägung, dass sich der aus Horizont-2020-Mitteln finanzierte Beitrag der Union zu SESAR 2 (2014–2024) (einschließlich der EFTA-Beiträge) auf 585 000 000 EUR beläuft;

Allgemeines

1. entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass der Jahresabschluss 2019 des gemeinsamen Unternehmens in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanz- und Vermögenlage des gemeinsamen Unternehmens zum 31. Dezember 2019 sowie der Ergebnisse seiner Vorgänge, seiner Cashflows und der Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr vermittelt und mit den Finanzvorschriften des gemeinsamen Unternehmens und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in Einklang steht; nimmt zur Kenntnis, dass die dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

2. nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission dem gemeinsamen Unternehmen Mittel aus dem Siebten Rahmenprogramm und dem Programm Horizont 2020 sowie im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 2007–2013 aus dem Transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) und im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 2014–2020 aus der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) zur Verfügung gestellt hat;

3. stellt fest, dass im Anschluss an einen 2015 durchgeführten Aufruf zur Interessenbekundung 19 öffentliche und private Rechtssubjekte aus dem Luftverkehrssektor Mitglieder des gemeinsamen Unternehmens geworden sind;

4. stellt fest, dass das gemeinsame Unternehmen im Rahmen von Horizont 2020 zwei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht hat, die zu 15 ausgewählten Vorschlägen und 13 Projekten für die Aufforderung „Wave 2“ und 29 ausgewählten Vorschlägen für die vierte Aufforderung im Bereich der Orientierungsforschung führten; stellt fest, dass der Abschluss von SESAR 2020 Wave 1 im Jahr 2019 dazu geführt hat, dass 21 industriereife SESAR-Lösungen bereitgestellt wurden; stellt fest, dass das gemeinsame Unternehmen im Jahr 2019 über 70 Projekte im Rahmen von SESAR 2020 am Laufen hatte, darunter 17 Projekte für Orientierungsforschung, 32 Projekte für industrielle Forschung und Validierung und 21 Projekte für sehr groß angelegte Demonstrationen (von denen sieben im Laufe des Jahres abgeschlossen wurden); stellt fest, dass das gemeinsame Unternehmen den aktualisierten europäischen ATM-Masterplan 2020 angenommen und die Kommission in Bezug auf die technologischen Aspekte des einheitlichen europäischen Luftraums unterstützt hat;

5. weist darauf hin, dass die Arbeit des Unternehmens zunehmend an Bedeutung gewinnt, da neu entstehende Technologien autonome und unbemannte Luftfahrzeuge ermöglichen;

6. fordert ein umfassendes Programm, das alle Schritte bis zum Abschluss der Entwicklungsphase des Flugverkehrsmanagementsystems der nächsten Generation umfassen sollte;

7. weist darauf hin, dass die freie Streckenführung zur Verringerung von Flug- und Treibstoffemissionen zu den wichtigsten Errungenschaften des gemeinsamen Unternehmens zählt; ist der Auffassung, dass sein Nachfolger im Einklang mit den Zielen des Grünen Deals weiter zur Nachhaltigkeit des Luftverkehrs beitragen sollte; ist darüber hinaus der Auffassung, dass der Nachfolger dazu beitragen sollte, den Luftverkehrsmarkt flexibler zu gestalten und gegenüber Verkehrsschwankungen widerstandsfähiger zu machen, sodass der einheitliche europäische Luftraum zum effizientesten und umweltfreundlichsten Luftraum der Welt wird;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

8. stellt fest, dass sich die verfügbaren Haushaltsmittel, einschließlich wiedereingestellter nicht verwendeter Mittel aus den Vorjahren, zweckgebundener Einnahmen und Umschichtungen auf das Folgejahr, im Jahr 2019 auf insgesamt 161 041 161 EUR an Mitteln für Verpflichtungen (davon 112 618 000 EUR aus dem Unionshaushalt) und 183 279 183 EUR an Mitteln für Zahlungen (davon 113 733 525 EUR aus dem Unionshaushalt) beliefen;

9. stellt fest, dass das im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms umgesetzte Programm SESAR 1 2016 förmlich abgeschlossen wurde und die letzten Korrekturzahlungen und Wiedereinziehungen zu viel gezahlter Beträge von Begünstigten 2019 abgeschlossen wurden; stellt fest, dass das gemeinsame Unternehmen nach dem Abschluss von SESAR 1 bei den Finanzbeiträgen seiner Mitglieder einen Überschuss in Höhe von 30 767 098 EUR auswies; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Mitglieder des gemeinsamen Unternehmens gemäß Artikel 13 des Gründungsrechtsakts lediglich damit rechnen können, dass ihre jeweiligen überschüssigen Beiträge bei der Auflösung des gemeinsamen Unternehmens bis zum 31. Dezember 2024 zurückgezahlt werden; entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass das gemeinsame Unternehmen auf der Grundlage seiner Rechnungslegungsdaten den betreffenden Mitgliedern folgende Beträge zu erstatten hat: etwa 23 800 000 EUR an die Kommission, 4 800 000 EUR an Eurocontrol und 2 100 000 EUR an die Mitglieder aus dem Privatsektor; entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs ferner, dass das gemeinsame Unternehmen die Kommission im Mai 2018 und April 2019 über die Lage unterrichtete und die Mittel aufgrund des Fehlens einer pragmatischen Lösung hinsichtlich einer vorzeitigen Rückzahlung weiterhin beim gemeinsamen Unternehmen verbleiben, ohne für Forschungsprojekte verwendet werden zu können, was gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verstößt; entnimmt der Antwort des gemeinsamen Unternehmens, dass dem Verwaltungsrat ein Entwurf eines Beschlusses übermittelt wurde, um dem gemeinsamen Unternehmen eine rechtliche Grundlage für die Erstattung zu geben, und dass dieser Beschluss derzeit Gegenstand eines schriftlichen Verfahrens ist und das gemeinsame Unternehmen, sobald der Beschluss verabschiedet wurde, die Erstattungen gemäß den Empfehlungen der Generaldirektion Haushalt vornehmen wird, wodurch ein zügiger Rechnungsabschluss für SESAR-1 ermöglicht wird; fordert das gemeinsame Unternehmen auf, der Entlastungsbehörde über etwaige Fortschritte in dieser Hinsicht zu berichten;

10. stellt fest, dass sich der Gesamtbeitrag der Union zu SESAR 1 Ende 2019 auf 634 136 000 EUR summierte, wohingegen der Gesamtbeitrag von Eurocontrol bei 560 732 000 EUR (einschließlich validierter Sachleistungen in Höhe von 422 943 000 EUR) lag und der Gesamtbeitrag der Mitglieder aus dem Privatsektor bei 539 780 000 EUR, wovon 514 302 000 EUR in Form von validierten Sachbeiträgen geleistet wurden; stellt fest, dass die tatsächliche Gesamtvollzugsquote des Programms SESAR 1 bei 90 % liegt;

11. stellt fest, dass die Union (GD Mobilität und Verkehr) von dem in der Verordnung (EU) Nr. 721/2014 des Rates vorgesehenen Zuschuss der Union in Höhe von 585 000 000 EUR bis Ende 2019 Finanzbeiträge in Höhe von insgesamt 330 987 000 EUR aus Horizont 2020 zu den operativen Tätigkeiten des gemeinsamen Unternehmens geleistet hat; stellt darüber hinaus fest, dass Eurocontrol in Bezug auf Horizont 2020 bis Ende 2019 einen Finanzbeitrag von insgesamt 13 719 000 EUR und validierte Sachbeiträge in Höhe von insgesamt 59 603 000 EUR geleistet hat, wohingegen die übrigen Mitglieder Finanzbeiträge in Höhe von insgesamt 5 276 000 EUR und validierte Sachbeiträge in Höhe von 107 924 000 EUR geleistet haben;

12. stellt fest, dass von den 124,8 Mio. EUR an ausgeführten Einnahmen, die SESAR 2020 im Jahr 2019 erhalten hat, 114,1 Mio. EUR von der EU stammten und 1,8 Mio. EUR von Eurocontrol;

13. stellt fest, dass es unter den gemeinsamen Unternehmen, die Finanzbeiträge von privaten Mitgliedern erhalten, unterschiedliche Verfahrensweisen gibt; fordert, dass die Berechnung der Sachbeiträge unter den gemeinsamen Unternehmen harmonisiert und somit eine einheitliche Verfahrensweise geschaffen wird; weist darauf hin, dass eine solche einheitliche Verfahrensweise transparente und wirksame Bewertungsmethoden vorsehen sollte, mit denen der tatsächliche Wert der Beiträge ermittelt werden kann; fordert den Rechnungshof auf, die Kontrolle der von den unabhängigen externen Prüfern durchgeführten Prüfungen zu ermöglichen; fordert zudem einen geeigneten Rechtsrahmen, mit dem sichergestellt wird, dass die erforderlichen Finanzbeiträge bis Ende des Programms geleistet werden; weist darauf hin, dass der Rechtsrahmen Anforderungen enthalten könnte, wonach die Beiträge der Mitglieder aus dem Privatsektor spätestens gleichzeitig mit dem entsprechenden Beitrag der Union entrichtet werden müssen;

14. stellt fest, dass sich im Jahr 2019 die endgültigen Mittel für Verpflichtungen auf 159 845 788 EUR und die endgültigen Mittel für Zahlungen auf 181 529 090 EUR beliefen, was das Programm SESAR 2020 betrifft; entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass im Hinblick auf die dem gemeinsamen Unternehmen für Horizont-2020-Projekte bereitgestellten Mittel die Vollzugsquote bei den Mitteln für Verpflichtungen und den Mitteln für Zahlungen bei 95 % bzw. 83,6 % lag; stellt fest, dass die Horizont-2020-Projekte ihren maximalen Wachstumsstand erreicht haben und sich SESAR 2020 noch in der Anlaufphase befindet;

15. nimmt zur Kenntnis, dass das gemeinsame Unternehmen im Anschluss an die Veröffentlichung der neuen Rahmenfinanzregelung[15] durch die Kommission im Jahr 2019 seine neuen Finanzvorschriften veröffentlicht hat;

Leistung

16. nimmt zur Kenntnis, dass das gemeinsame Unternehmen im Jahr 2019 auf wesentliche Leistungsindikatoren zurückgegriffen hat, insbesondere auf die gemeinsamen wesentlichen Leistungsindikatoren für Horizont 2020 zur Überwachung von Leistungs- und Querschnittsfragen, die wesentlichen Leistungsindikatoren des gemeinsamen Unternehmens und die Leistungsindikatoren im Zusammenhang mit den im europäischen ATM-Masterplan festgelegten Leistungszielen für den einheitlichen europäischen Luftraum;

17. stellt fest, dass das gemeinsame Unternehmen alle seine im einheitlichen Programmplanungsdokument 2019–2021 dargelegten Ziele erreicht hat, das 2019 in sechs Tätigkeitsbereiche untergliedert war; stellt fest, dass das gemeinsame Unternehmen im März 2019 eine Studie zur Architektur des Luftraums veröffentlicht hat, auf die im September ein Übergangsplan folgte, in dem drei bedeutende operative und technische Maßnahmen dargelegt werden, die kurzfristig (2020 bis 2025) umgesetzt werden müssen, um die in der Studie skizzierten Änderungen anzustoßen; stellt ferner fest, dass das gemeinsame Unternehmen auf gutem Weg ist, die im europäischen ATM-Masterplan von 2015 dargelegten Forschungs- und Innovationsziele und -fristen zu erreichen;

18. nimmt die gemeldete Hebelwirkung von 0,79 im Jahr 2019 und die prognostizierte Hebelwirkung am Ende des Programms von 1,40 zur Kenntnis, die nach der von der Kommission in der Zwischenbewertung verwendeten Methode gemessen wird, und stellt fest, dass sich die tatsächliche Hebelwirkung des gemeinsamen Unternehmens nach und nach den Zielvorgaben annähert;

19. entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht 2019 des gemeinsamen Unternehmens, dass sich die wesentlichen Leistungsindikatoren zum Geschlechterverhältnis im Vergleich zu den Vorjahren zwar verbessert haben, aber dennoch niedrig blieben, wobei der Frauenanteil bei den Teilnehmern an Horizont-2020-Projekten nur 19 % und bei Projektkoordinatoren nur 20 % erreichte; bedauert, dass keine Zahlen für 2019 vorliegen, was den Frauenanteil in den Beratungs- und Sachverständigengruppen, Bewertungsgremien und sonstigen Gremien der Kommission betrifft;

20. begrüßt den Sonderbericht des Rechnungshofs über die Tätigkeit des gemeinsamen Unternehmens SESAR und fordert regelmäßige Sonderberichte; fordert die Kommission und den Rechnungshof auf, eine fundierte Methode zur Leistungsverfolgung zu entwickeln, um den Mehrwert des Gemeinsamen Unternehmens zu bewerten und dabei auch die sozialen und beschäftigungspolitischen Auswirkungen sowie die Auswirkungen auf den Markt einzubeziehen; vertritt die Auffassung, dass die Ergebnisse der Bewertung für die künftige Finanzierung durch die EU oder für die Umverteilung der EU-Mittel herangezogen werden sollten;

21. ist der Ansicht, dass das Thema der Rechte des geistigen Eigentums in allen Verträgen behandelt werden muss, die zu einem beabsichtigten Ergebnis oder Resultat der Leistung führen können; vertritt die Auffassung, dass damit darauf abgezielt wird, die Rechte einzelner Urheber zu schützen, aber auch Aufschluss darüber gegeben wird, wie das betreffende Recht in Zukunft in Anspruch genommen werden soll; ist der Ansicht, dass die Ergebnisse transparent und öffentlich zugänglich sein und besonderen Anforderungen, wie zum Beispiel erforderlichenfalls der Anforderung der Interoperabilität, unterliegen sollten, da die Tätigkeit auch mit öffentlichen Mitteln finanziert wird; fordert die Kommission auf, eine rechtlichen Rahmen für die Rechte des geistigen Eigentums und deren Durchsetzung auf dem Markt auszuarbeiten, der unter anderem besondere Anforderungen enthält und Gewinnausschüttungen regelt;

Auftragsvergabe- und Einstellungsverfahren

22. stellt fest, dass das gemeinsame Unternehmen zum 31. Dezember 2019 40 Mitarbeiter beschäftigte (38 Bedienstete auf Zeit und zwei abgeordnete nationale Sachverständige), wobei im Stellenplan 42 Stellen bewilligt waren (39 für Bedienstete auf Zeit und 3 für abgeordnete nationale Sachverständige); stellt fest, dass das gemeinsame Unternehmen 2019 das von der Kommission entwickelte Personalverwaltungssystem „Sysper for Agencies“ eingeführt hat; stellt ferner fest, dass das gemeinsame Unternehmen laut seinem neuen Organisationsplan einen (extern rekrutierten) Finanzchef ernannt hat, wodurch seine Finanzfunktion gestärkt wurde; begrüßt, dass 54 % des Personals Frauen sind, bedauert jedoch, dass keine nach Vertragsarten und Dienstalterstufen aufgeschlüsselten Daten zur Geschlechterparität vorliegen;

23. stellt fest, dass der Leistungsvergleich im Hinblick auf die Humanressourcen 2019 zu folgenden Ergebnissen führte: 59,29 % operative Stellen, 30 % Verwaltungsstellen und 10,71 % Stellen im Bereich Finanzen und Kontrolle;

24. stellt fest, dass das gemeinsame Unternehmen im Jahr 2019 30 Beschaffungsverträge unterzeichnet hat, darunter 24 Einzelverträge zur Umsetzung der Rahmenverträge und interinstitutionellen Vereinbarungen des gemeinsamen Unternehmens, und 12 Vergabeverfahren durchgeführt hat;

Interne Kontrolle

25. entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass das gemeinsame Unternehmen zuverlässige Ex-ante-Kontrollverfahren eingerichtet hat, die sich auf Aktenprüfungen von finanziellen und operativen Vorgängen stützen, und dass es verpflichtet ist, den von der Kommission erlassenen neuen Rahmen für die interne Kontrolle umzusetzen, der 17 Grundsätze für die interne Kontrolle umfasst, und dass das gemeinsame Unternehmen zudem Ende 2019 bereits eine Lückenanalyse auf der Grundlage des bestehenden internen Kontrollsystems und der festgelegten Indikatoren (d. h. „Mittel“) für die meisten neuen Grundsätze der internen Kontrolle und damit zusammenhängende Merkmale abgeschlossen hatte; entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs zudem, dass sich die meisten dieser Indikatoren eher auf das Vorhandensein einer Kontrolltätigkeit als auf deren Wirksamkeit bezogen und dass das gemeinsame Unternehmen noch weitere relevante zentrale Kontrollindikatoren entwickeln muss, um die Wirksamkeit seiner Kontrolltätigkeiten zu bewerten und Kontrollmängel aufzudecken; entnimmt der Antwort des gemeinsamen Unternehmens, dass es ein internes Projekt zur Entwicklung weiterer relevanter zentraler Kontrollindikatoren für die Bewertung der Wirksamkeit seiner Kontrolltätigkeiten und zur Aufdeckung von Kontrollmängeln eingeleitet hat, und dass diese Maßnahmen an die bereits seit 2017 unternommenen Bemühungen anknüpfen würden und beabsichtigt sei, die Maßnahmen bis Ende 2020 umzusetzen;

26. entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass für die Ex-post-Prüfungen für Zahlungen im Rahmen von Horizont 2020 der Gemeinsame Auditdienst der Kommission zuständig ist und dass das Gemeinsame Unternehmen auf der Grundlage der Ende 2019 verfügbaren Ex-post-Prüfungsergebnisse eine repräsentative Fehlerquote von 2,61 % und eine Restfehlerquote von 1,61 % für Horizont-2020-Projekte (Abrechnungen und Abschlusszahlungen) meldete; entnimmt dem Vorschlag der Kommission für eine Horizont-2020-Verordnung, dass ein jährliches Fehlerrisiko von 2 bis 5 % ein realistisches Ziel ist (unter Berücksichtigung der Kontrollkosten, der vorgeschlagenen Vereinfachungsmaßnahmen zur Verringerung der Komplexität der Vorschriften und des damit verbundenen inhärenten Risikos im Zusammenhang mit der Erstattung der Kosten des Forschungsprojekts), und dass das letztendliche Ziel darin besteht, bei Abschluss der Programme (also nach Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen sämtlicher Prüfungen, Korrekturen und Wiedereinziehungsmaßnahmen) eine Restfehlerquote zu erreichen, die so nahe wie möglich bei 2 % liegt;

27. entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass dieser im Rahmen seiner Kontrollen von operativen Zahlungen auf der Ebene der Endbegünstigten eine Zufallsstichprobe von Zahlungen prüfte, die 2019 im Rahmen des Programms Horizont 2020 geleistet wurden, um die bei den Ex-post-Prüfungen ermittelten Fehlerquoten zu verifizieren, und dass bei diesen vertieften Prüfungen keine wesentlichen Fehler oder Kontrollschwächen in Bezug auf die stichprobenartig geprüften Begünstigten des gemeinsamen Unternehmens festgestellt wurden;

28. stellt fest, dass das gemeinsame Unternehmen im Oktober 2019 einen Risikomanagementworkshop veranstaltete, und nicht zwei, wie es normalerweise in seiner Risikomanagementstrategie vorgesehen ist; fordert das gemeinsame Unternehmen auf, Risikomanagementworkshops zu veranstalten, wie in der Strategie vorgesehen;

29. nimmt zur Kenntnis, dass die Lebensläufe und Interessenerklärungen der Mitglieder des Verwaltungsrats nicht veröffentlicht werden; fordert das gemeinsame Unternehmen auf, unter Berücksichtigung des Transparenzrahmens die Lebensläufe und Interessenerklärungen der Mitglieder des Verwaltungsrats zu veröffentlichen und für einen nutzerfreundlichen Zugang zu diesen Dokumenten zu sorgen;

Interne Prüfung

30. stellt fest, dass das gemeinsame Unternehmen im Mai 2019 seinen strategischen Plan für die interne Prüfung 2019–2021 veröffentlicht hat und der Interne Auditdienst beabsichtigt, Prüfungen in Bezug auf die Umsetzung von Finanzhilfen, die Programmverwaltung, das Validierungsverfahren für Sachbeiträge, das Personalmanagement und möglicherweise für zwei weitere Risikobereiche durchzuführen; stellt fest, dass die interne Prüfstelle im Jahr 2019 eine Bewertung des Betrugsrisikos vornahm, die Betrugsbekämpfungsstrategie des gemeinsamen Unternehmens aktualisierte, eine Konsultation zu Risiken und Kontrollen durchführte und die Umsetzung mehrerer Aktionspläne im Zusammenhang mit früheren Prüfungen und Folgemaßnahmen überwachte; stellt fest, dass sich das gemeinsame Unternehmen im Jahr 2019 nicht mit neuen oder offenen Empfehlungen zu befassen hatte, und stellt insbesondere fest, dass das gemeinsame Unternehmen den drei früheren offenen Empfehlungen zur Prüfung des Bereichs Koordinierung mit dem Gemeinsamen Durchführungszentrum (CIC) sowie zur Umsetzung der CIC-Instrumente und -Dienste nachgekommen ist;


 

 

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR VERKEHR UND TOURISMUS (26.1.2021)

für den Haushaltskontrollausschuss

zu der Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens SESAR für das Haushaltsjahr 2019

(2020/2183(DEC))

Verfasserin der Stellungnahme: Maria Grapini

 

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Verkehr und Tourismus ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. begrüßt die Feststellung des Rechnungshofs, wonach die Rechnungsführung des gemeinsamen Unternehmens für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum SESAR (im Folgenden „Unternehmen“) im Haushaltsjahr 2019 in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß ist;

2. weist darauf hin, dass dem Unternehmen eine wichtige Rolle als technologische Komponente des einheitlichen europäischen Luftraums (SES) zukommt; weist darauf hin, dass die Arbeit des Unternehmens zunehmend an Bedeutung gewinnt, da neu entstehende Technologien autonome und unbemannte Luftfahrzeuge ermöglichen;

3. stellt fest, dass der endgültige Haushaltsplan des Unternehmens für 2019 Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 119,57 Mio. EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 125,69 Mio. EUR vorsah und die Vollzugsquote bei den Mitteln für Verpflichtungen 91,69 % und bei den Mitteln für Zahlungen 82,66 % betrug (bei SESAR 1: 2,70 % bzw. 50,57 %; bei SESAR 2020: 92,36 % bzw. 82,97 %); stellt fest, dass die insgesamt niedrige Vollzugsquote bei SESAR 1 den finanziellen Abschluss seiner Projekte und die Abwicklung des Programms widerspiegelt;

4. bekräftigt, dass das Unternehmen seine Tätigkeiten in vollständigem Einklang mit vier verschiedenen Rechtsrahmen durchführt (Horizont 2020, Fazilität „Connecting Europe”, U-Space, Dienst für aktives Geofencing), was zu einem hohen Maß an betrieblicher Komplexität führt;

5. begrüßt, dass das Unternehmen die 28 Projekte, die im Jahr 2018 im Rahmen des Orientierungsforschungsprogramms 1 abgeschlossen wurden, im Jahr 2019 um insgesamt 17 Projekte in den Bereichen Grundlagenforschung und angewandte Forschung ergänzt hat; begrüßt ferner, dass bei der ersten Welle industrieller Forschungsprojekte Fortschritte erzielt wurden und sie nahezu abgeschlossen ist und dass alle Finanzhilfen für Projekte der zweiten Welle bis 31. Dezember 2019 unterzeichnet wurden;

6. weist darauf hin, dass das Unternehmen das Verfahren des finanziellen und verwaltungstechnischen Abschlusses von SESAR 1 fertiggestellt hat (operativer Abschluss: Ende des Jahres 2016); stellt fest, dass die Vollzugsquote des Programms bei insgesamt 90 % liegt; weist darauf hin, dass durch die Finanzbeiträge von Mitgliedern zu SESAR Ende 2019 ein Überschuss von 30,7 Mio. EUR generiert wurde; erkennt an, dass überschüssige Finanzbeiträge gemäß der geänderten Gründungsverordnung des Unternehmens erst beim förmlichen Abschluss des Unternehmens im Jahr 2024 erstattet werden können, es sei denn, der Verwaltungsrat des Unternehmens schlägt der Kommission vor, das Unternehmen zuvor aufzulösen; fordert die Kommission auf, eine Lösung zu finden, die eine frühere Erstattung ermöglicht, um die Achtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sicherzustellen;

7. stellt fest, dass von den 124,8 Mio. EUR an ausgeführten Einnahmen, die SESAR 2020 im Jahr 2019 erhalten hat, 114,1 Mio. EUR von der EU stammten und 1,8 Mio. EUR von Eurocontrol;

8. stellt fest, dass sich das Haushaltsergebnis im Jahr 2019 auf ein Defizit von 26,72 Mio. EUR belief (wobei SESAR 1 einen Überschuss von 0,03 Mio. EUR und SESAR 2020 ein Defizit von 26,75 Mio. EUR verzeichnete) und der kumulierte Überschuss sich auf 50,24 Mio. EUR beläuft (davon 30,69 Mio. EUR für SESAR 1 und 19,55 Mio. EUR für SESAR 2020);

9. empfiehlt, dass das Unternehmen besondere Aufmerksamkeit auf die bedeutendsten Risiken richtet, die vom Internen Auditdienst (in seiner strategischen Risikobewertung des Unternehmens) ermittelt wurden, nämlich die Abwicklung der Finanzhilfen und die Programmverwaltung, das Validierungsverfahren für Sachleistungen und die personellen Ressourcen;

10. stellt fest, dass der Leistungsvergleich im Hinblick auf die Humanressourcen 2019 zu folgenden Ergebnissen führte: 59,29 % operative Stellen, 30 % Verwaltungsstellen und 10,71 % Stellen im Bereich Finanzen und Kontrolle;

11. weist darauf hin, dass die freie Streckenführung zur Verringerung der Flug- und Treibstoffemissionen zu den wichtigsten Errungenschaften des Unternehmens zählt; ist der Auffassung, dass sein Nachfolger im Einklang mit den Zielen des Grünen Deals weiter zur Nachhaltigkeit des Luftverkehrs beitragen sollte; ist darüber hinaus der Auffassung, dass der Nachfolger dazu beitragen sollte, den Luftverkehrsmarkt flexibler zu gestalten und gegenüber Verkehrsschwankungen widerstandsfähiger zu machen, sodass der einheitliche europäische Luftraum zum effizientesten und umweltfreundlichsten Luftraum der Welt wird;

12. weist darauf hin, dass das Unternehmen seinem jährlichen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 zufolge seine wichtigsten politischen und operativen Ziele alle erreicht hat;

13.  schlägt vor, dass das Parlament dem Exekutivdirektor des Unternehmens Entlastung für die Ausführung seines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 erteilt.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

26.1.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

43

3

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Magdalena Adamowicz, Andris Ameriks, José Ramón Bauzá Díaz, Izaskun Bilbao Barandica, Marco Campomenosi, Ciarán Cuffe, Jakop G. Dalunde, Johan Danielsson, Andor Deli, Karima Delli, Anna Deparnay-Grunenberg, Ismail Ertug, Gheorghe Falcă, Giuseppe Ferrandino, Mario Furore, Søren Gade, Isabel García Muñoz, Jens Gieseke, Elsi Katainen, Elena Kountoura, Julie Lechanteux, Bogusław Liberadzki, Peter Lundgren, Benoît Lutgen, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Marian-Jean Marinescu, Tilly Metz, Giuseppe Milazzo, Cláudia Monteiro de Aguiar, Caroline Nagtegaal, Jan-Christoph Oetjen, Philippe Olivier, Tomasz Piotr Poręba, Dominique Riquet, Dorien Rookmaker, Massimiliano Salini, Vera Tax, Barbara Thaler, István Ujhelyi, Petar Vitanov, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Lucia Vuolo, Roberts Zīle, Kosma Złotowski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Josianne Cutajar, Clare Daly, Roman Haider, Anne-Sophie Pelletier, Markus Pieper

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

 

43

+

ECR

Peter Lundgren, Tomasz Piotr Poręba, Roberts Zīle, Kosma Złotowski

NI

Mario Furore, Dorien Rookmaker

PPE

Magdalena Adamowicz, Cláudia Monteiro de Aguiar, Andor Deli, Gheorghe Falcă, Jens Gieseke, Benoît Lutgen, Marian-Jean Marinescu, Giuseppe Milazzo, Markus Pieper, Massimiliano Salini, Barbara Thaler, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska

Renew

Izaskun Bilbao Barandica, José Ramón Bauzá Díaz, Søren Gade, Elsi Katainen, Caroline Nagtegaal, Jan-Christoph Oetjen, Dominique Riquet

S&D

Andris Ameriks, Josianne Cutajar, Johan Danielsson, Ismail Ertug, Giuseppe Ferrandino, Bogusław Liberadzki, Isabel García Muñoz, Vera Tax, István Ujhelyi, Petar Vitanov

The Left

Clare Daly, Elena Kountoura

Verts/ALE

Ciarán Cuffe, Jakop G. Dalunde, Karima Delli, Anna Deparnay-Grunenberg, Tilly Metz

 

3

-

ID

Roman Haider, Julie Lechanteux, Philippe Olivier

 

3

0

ID

Marco Campomenosi, Lucia Vuolo

The Left

Anne-Sophie Pelletier

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 


 

 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.3.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

3

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Matteo Adinolfi, Olivier Chastel, Caterina Chinnici, Lefteris Christoforou, Corina Crețu, Ryszard Czarnecki, Martina Dlabajová, José Manuel Fernandes, Raffaele Fitto, Luke Ming Flanagan, Daniel Freund, Isabel García Muñoz, Monika Hohlmeier, Jean-François Jalkh, Pierre Karleskind, Joachim Kuhs, Ryszard Antoni Legutko, Claudiu Manda, Alin Mituța, Younous Omarjee, Tsvetelina Penkova, Markus Pieper, Sabrina Pignedoli, Michèle Rivasi, Petri Sarvamaa, Angelika Winzig, Lara Wolters, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Andrey Novakov, Viola Von Cramon-Taubadel

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

27

+

ECR

Ryszard Czarnecki, Raffaele Fitto, Ryszard Antoni Legutko

NI

Sabrina Pignedoli

PPE

Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Monika Hohlmeier, Andrey Novakov, Markus Pieper, Petri Sarvamaa, Angelika Winzig, Tomáš Zdechovský

Renew

Olivier Chastel, Martina Dlabajová, Pierre Karleskind, Alin Mituța

S&D

Caterina Chinnici, Corina Crețu, Isabel García Muñoz, Claudiu Manda, Tsvetelina Penkova, Lara Wolters

The Left

Luke Ming Flanagan, Younous Omarjee

Verts/ALE

Daniel Freund, Michèle Rivasi, Viola Von Cramon-Taubadel

 

3

-

ID

Matteo Adinolfi, Jean-François Jalkh, Joachim Kuhs

 

0

0

 

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

Letzte Aktualisierung: 22. April 2021
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