BERICHT über eine europäische Wasserstoffstrategie

8.4.2021 - (2020/2242(INI))

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatter: Jens Geier
Verfasser der Stellungnahme (*):
Hildegard Bentele, Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Georg Mayer, Ausschuss für Verkehr und Tourismus
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 57 der Geschäftsordnung


Verfahren : 2020/2242(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0116/2021
Eingereichte Texte :
A9-0116/2021
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu einer europäischen Wasserstoffstrategie

(2020/2242(INI))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 194,

 unter Hinweis auf das Übereinkommen, das am 12. Dezember 2015 auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP21) geschlossen wurde („Übereinkommen von Paris“),

 unter Hinweis auf die Sonderberichte des Weltklimarats (IPCC) vom 8. Oktober 2018 über 1,5 °C globale Erwärmung und vom 25. September 2019 über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima,

 unter Hinweis auf die Berichte des Umweltprogramms der Vereinten Nationen aus den Jahren 2019 und 2020 über die Emissionslücke („Emissions Gap Report“),

 unter Hinweis auf die Erklärung der OECD vom 23. Februar 2018 mit dem Titel „Strengthening SMEs and Entrepreneurship for Productivity and Inclusive Growth“,

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. Juli 2020 mit dem Titel „Eine Wasserstoffstrategie für ein klimaneutrales Europa“ (COM(2020)0301),

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 1. Juli 2020 mit dem Titel „Ein Fahrplan für sauberen Wasserstoff – der Beitrag der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu einem klimaneutralen Europa“[1],

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. Juli 2020 mit dem Titel „Förderung einer klimaneutralen Wirtschaft: Eine EU-Strategie zur Integration des Energiesystems“ (COM(2020)0299),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. November 2020 mit dem Titel „Eine EU-Strategie zur Nutzung des Potenzials der erneuerbaren Offshore-Energie für eine klimaneutrale Zukunft“ (COM(2020)0741),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2020 über eine EU-Strategie zur Verringerung der Methanemissionen (COM(2020)0663),

 unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 14. Oktober 2020 mit dem Titel „Bericht zur Lage der Energieunion 2020 gemäß der Verordnung (EU) 2018/1999 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz“ (COM(2020)0950),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. September 2020 mit dem Titel „Mehr Ehrgeiz für das Klimaziel Europas bis 2030 – In eine klimaneutrale Zukunft zum Wohl der Menschen investieren“ (COM(2020)0562),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. März 2020 mit dem Titel „Eine neue Industriestrategie für Europa“ (COM(2020)0102),

 unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen („Richtlinie über erneuerbare Energie“)[2],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 663/2009 und (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 94/22/EG, 98/70/EG, 2009/31/EG, 2009/73/EG, 2010/31/EU, 2012/27/EU und 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2009/119/EG und (EU) 2015/652 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates[3],

 unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe („Richtlinie über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe“)[4],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 559/2014 des Rates vom 6. Mai 2014 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ (FCH 2)[5],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 713/2009, (EG) Nr. 714/2009 und (EG) Nr. 715/2009 („TEN-E-Verordnung“, „Verordnung über die transeuropäische Energieinfrastruktur“)[6],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 680/2007 und (EG) Nr. 67/2010[7], die derzeit überarbeitet wird,

 unter Hinweis auf die Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates („EHS-Richtlinie“)[8],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Juli 2020 zu einem umfassenden europäischen Konzept für die Energiespeicherung[9],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Juli 2020 zu der Überarbeitung der Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur[10],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2020 zu dem Thema „Der europäische Grüne Deal“[11],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. November 2019 zum Umwelt- und Klimanotstand[12],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2019 zu dem Thema „Klimawandel – eine europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris“[13],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2018 mit dem Titel „Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in der Europäischen Union: Zeit zu handeln!“[14],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Februar 2018 zur schnelleren Innovation im Bereich der sauberen Energie[15],

 gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A9‑2242/2020),

A. in der Erwägung, dass die EU das Übereinkommen von Paris, den Grünen Deal und das Ziel eines kosteneffizienten und fairen Wandels hin zur bis spätestens 2050 zu erreichenden Klimaneutralität unterstützt;

B. in der Erwägung, dass die Kommission vorgeschlagen hat, die Zielvorgabe der EU für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 auf mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu erhöhen, und dass das Parlament das Ziel befürwortet hat, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 60 % im Vergleich zu 1990 zu verringern;

C. in der Erwägung, dass fossile Brennstoffe in hohem Maße für die Erderwärmung verantwortlich sind und das Übereinkommen von Paris darauf abzielt, den weltweiten Temperaturanstieg deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und die Anstrengungen zur Begrenzung der Temperaturerhöhung auf 1,5 °C fortzusetzen;

D. in der Erwägung, dass der Übergang zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft einen von der öffentlichen Hand geleiteten raschen und gerechten Übergang zu einem größtenteils auf Energie aus erneuerbaren Quellen beruhenden und in hohem Maße ressourcen- und energieeffizienten System erfordert, mit dem für Nachhaltigkeit und Gesundheit, die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger, die Linderung der Energiearmut in der gesamten EU, die Versorgungssicherheit, Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit von Energie sowie für wettbewerbsfähige Energiepreise gesorgt ist;

E. in der Erwägung, dass saubere alternative Brennstoffe verwendet und ihre Anwendungsmöglichkeiten ausgeweitet müssen, damit der Einsatz fossiler Brennstoffe schrittweise und so rasch wie möglich beendet werden kann und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der EU gesichert wird; in der Erwägung, dass erneuerbarer Wasserstoff ein unerschlossenes Potenzial bietet und eine Alternative sein kann;

F. in der Erwägung, dass Wasserstoff als Ausgangsstoff oder Energiequelle in industriellen und chemischen Prozessen, im Luft- und Seeverkehr, im Schwerlastverkehr auf der Straße und zur Wärmeversorgung eingesetzt werden kann, wodurch Wirtschaftszweige dekarbonisiert werden, in denen eine unmittelbare Elektrifizierung technisch nicht möglich oder nicht wettbewerbsfähig ist, sowie dort, wo es notwendig ist, für die Speicherung von Ausgleichsenergie im Energiesystem genutzt werden kann, weshalb ihm bei der Integration der Energiesysteme erhebliche Bedeutung zukommt;

G. in der Erwägung, dass Wasserstoff heute etwa einen Anteil von 2 % am Energiemix der EU hat, 95 % dieses Wasserstoffs aus fossilen Brennstoffen erzeugt und dabei jährlich 70 bis 100 Mio. t CO2 freigesetzt werden, was 2,5 % der weltweiten Treibhausgasemissionen entspricht, und dass weniger als 1 % des derzeit erzeugten Wasserstoffs als Energieträger genutzt werden; in der Erwägung, dass einigen Forschungsarbeiten zufolge erneuerbare Energieträger im Jahr 2050 einen Anteil von bis zu 100 % am Energiemix in der EU haben können und der Anteil von Wasserstoff bei bis zu 20 % insgesamt, zwischen 20 % und 50 % bei der im Verkehr verbrauchten Energie und zwischen 5 % und 20 % bei der in der Industrie verbrauchten Energie liegen kann;

H. in der Erwägung, dass Wasserstoff mit einer jährlich weltweit erzeugten Menge von 120 Mt sowohl als Nebenprodukt in der Raffinerieindustrie (70 Mt) und in eigenen Produktionsanlagen (50 Mt) erzeugt wird; in der Erwägung, dass ein Großteil des Wasserstoffs mit fossilen Brennstoffen – weltweit werden 6 % des Erdgases und 2 % der Kohle für die Wasserstofferzeugung verbraucht – und weniger als 0,1 % des Wasserstoffs durch Wasserelektrolyse erzeugt wird;

I. in der Erwägung, dass die Gesamtkapazität der Wasserstofferzeugung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Ende 2018 auf 11,5 Mio. Mt pro Jahr geschätzt wurde und dass die installierte Gesamtkapazität von Elektrolyseuren im EWR etwa 1 GW beträgt, was zwischen 1 % und 4 % der Gesamtkapazität der Wasserstofferzeugung entspricht; in der Erwägung, dass der Gesamtanteil der Wasserstofferzeugung im EWR aus fossilen Brennstoffen mit CO2-Abscheidung und -Speicherung (CO2-armer Wasserstoff) etwa 0,7 % (ohne Nebenprodukte) beträgt;

J. in der Erwägung, dass 43 % des weltweit erzeugten Wasserstoffs zur Herstellung von Ammoniak genutzt werden, das wiederum hauptsächlich zur Herstellung von landwirtschaftlichen Düngemitteln auf Ammoniakbasis verwendet wird, dass 52 % für das Raffinieren und die Entschwefelung von Kohlenwasserstoffen verwendet werden und dass 5 % für die Methanolsynthese und für weitere Zwecke verwendet werden;

K. in der Erwägung, dass die derzeitigen Kosten erneuerbaren und CO2-armen Wasserstoffs bei etwa 2,5 bis 5,5 EUR/kg liegen, während die Kosten der Erzeugung von Wasserstoff mit fossilen Brennstoffen etwa 1,50 EUR/kg betragen; in der Erwägung, dass bei dem derzeitigen Strommix in den meisten Mitgliedstaaten mit Strom erzeugter Wasserstoff zu höheren Emissionen führen würde als mit fossilen Brennstoffen erzeugter Wasserstoff;

L. in der Erwägung, dass Wasserstoff Energie in großer Menge über einen langen Zeitraum speichern und daher saisonale Nachfrageschwankungen überbrücken kann; in der Erwägung, dass Wasserstoff per Lastkraftwagen, Schiff oder Rohrleitung transportiert werden kann und es daher ermöglicht, erneuerbare Energie dort zu erzeugen, wo es am effizientesten ist, und dass Wasserstoff ohne Belastung des Stromnetzes über weite Strecken transportiert werden kann;

M. in der Erwägung, dass ein höherer Anteil an Energie aus erneuerbaren Quellen erforderlich sein wird, um alle Wirtschaftszweige zu dekarbonisieren, was zu größeren Schwankungen im Stromnetz führen könnte, während die Nachfrage nach Energiespeicherung massiv steigen muss, damit die Energieversorgung gesichert wird;

N. in der Erwägung, dass auf die Stahlerzeugung etwa 10 % der unmittelbaren und mittelbaren Treibhausgasemissionen weltweit und auf den Seeverkehr etwa 2,5 % der Treibhausgasemissionen entfallen sowie dass die Entwicklung von erneuerbarem Wasserstoff dazu beitragen könnte, die Emissionen in diesen Wirtschaftszweigen zu senken;

O. in der Erwägung, dass der Anteil des Verkehrs an den Gesamttreibhausgasemissionen in der EU rund 27 % beträgt; in der Erwägung, dass Wasserstoff zahlreiche Anwendungen in der gesamten Industrie und in der Strom- und Gebäudewirtschaft hat und ein großes Potenzial als alternativer Kraftstoff für den Verkehr birgt, aber dass die Einsatzmöglichkeiten von Wasserstoff auf dem Markt für die verschiedenen Verkehrsträger noch begrenzt sind;

P. in der Erwägung, dass batteriebetriebene Elektroautos das Potenzial haben, bei den Privatfahrzeugen einen erheblichen Marktanteil zu erobern; in der Erwägung, dass sich die Dekarbonisierung im Wirtschaftszweig Schwertransport schwierig gestaltet und die Möglichkeiten zur unmittelbaren Elektrifizierung infolge geringer Kosteneffizienz und aus technischen Gründen begrenzt sind; in der Erwägung, dass Batterien in schweren Nutzfahrzeugen, Zügen auf nicht elektrifizierten Strecken, Frachtschiffen und Luftfahrzeugen in der Praxis Probleme bereiten und dass dadurch Möglichkeiten für andere Energieträger wie Wasserstoff geschaffen werden, da er in großer Menge an Bord eines Fahrzeugs oder Schiffs gespeichert werden kann, bei Bedarf eine schnelle Betankung möglich ist und ausschließlich Wasser als „Abgas“ erzeugt wird;

Q. in der Erwägung, dass eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Wasserstoffwirtschaft für die EU eine Gelegenheit zur Stärkung ihrer Wirtschaft ist, insbesondere nach dem durch die COVID-19-Pandemie bedingten Wirtschaftsabschwung, da in der Wasserstoffwirtschaft bis 2030 bis zu 1 Mio. und bis 2050 bis zu 5,4 Mio. unmittelbare hochwertige Arbeitsplätze entstehen können; in der Erwägung, dass dies für Regionen, die derzeit stark von traditionellen Energiequellen abhängig sind und denen nach dem Ausstieg aus fossilen Brennstoffen Armut droht, eine Chance darstellen könnte; in der Erwägung, dass das Potenzial für neue Arbeitsplätze im Wirtschaftszweig erneuerbarer Wasserstoff auf 10 300 Stellen je investierte Mrd. EUR beziffert wird, zu denen Arbeitsplätze im Wirtschaftszweig Strom aus erneuerbaren Energieträgern hinzukommen könnten;

R. in der Erwägung, dass der Aufbau eines nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wasserstoffmarkts, mit dem rasch und kosteneffizient zur Verwirklichung des Klimaneutralitätsziels der EU bis 2050 beigetragen wird, eine gut entwickelte Übertragungs- und Verteilungsinfrastruktur erfordert, um Wasserstoff auf effiziente Weise von den Produktionsstätten an den jeweiligen Verbrauchsort in der EU zu transportieren;

S. in der Erwägung, dass die Entwicklung von Wasserstoffsystemen in den Mitgliedstaaten unterschiedlich angegangen werden könnte, wobei die Unterschiede in der Struktur der vorhandenen Gasinfrastruktur, die Fähigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten zum Ausbau der verschiedenen Arten von Wasserstofferzeugungstechnologien, das Innovationspotenzial und die unterschiedliche Nachfrage nach Wasserstoff in den verschiedenen Wirtschaftszweigen der einzelnen Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind;

T. in der Erwägung, dass fast alle Mitgliedstaaten Wasserstoffpläne in ihre nationalen Energie- und Klimapläne aufgenommen und 26 Mitgliedstaaten die Wasserstoff-Initiative unterzeichnet haben;

U. in der Erwägung, dass das Energiesystem der EU ökologisch nachhaltig und wirtschaftlich wettbewerbsfähig sein sollte und dass die eingeschlagenen technischen Richtungen auf bewährten und fundierten Schätzungen beruhen sollten, die in absehbaren Zeiträumen in tragfähige Geschäftsmodelle münden, damit durch ihre Kosten weder die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der EU noch der Wohlstand der Bürgerinnen und Bürger gefährdet wird;

V. in der Erwägung, dass nicht außer Acht gelassen werden darf, dass bei der Erzeugung, beim Transport, bei der Speicherung und bei der Verarbeitung von Wasserstoff erhebliche Energieverluste entstehen;

W. in der Erwägung, dass der derzeitige Rechtsrahmen zur Regulierung des Erdgasmarkts den Verbrauchern in der EU seit Jahren Versorgungssicherheit und Erschwinglichkeit bietet und daher als Vorbild für die Förderung der Entwicklung des künftigen unionsweiten Marktes für erneuerbaren Wasserstoff herangezogen werden könnte;

1. hält es für geboten, die technologische Führungsrolle der EU im Bereich sauberer Wasserstoff[16] im Wege einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft mit einem integrierten Wasserstoffmarkt aufrechtzuerhalten und auszubauen; hebt hervor, dass es einer Wasserstoffstrategie der EU bedarf, die die gesamte angebots- und nachfrageseitige Wertschöpfungskette für Wasserstoff umfasst und mit den Bemühungen der Mitgliedstaaten abgestimmt ist, damit zusätzliche Infrastruktur für die Erzeugung erneuerbaren Wasserstoffs errichtet wird und die Kosten erneuerbaren Wasserstoffs gesenkt werden; stellt insbesondere fest, dass die heimische Erzeugung erneuerbaren Wasserstoffs in der EU in Bezug auf die Entwicklung und Vermarktung innovativer Elektrolysetechnologien einen Mehrwert bietet; betont, dass die Wasserstoffwirtschaft mit dem Übereinkommen von Paris, den klima- und energiepolitischen Zielen der EU bis 2030 und 2050, der Kreislaufwirtschaft, dem Aktionsplan für kritische Rohstoffe und den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung vereinbar sein muss;

2. begrüßt die von der Kommission vorgeschlagene Wasserstoffstrategie für ein klimaneutrales Europa, die auch die künftige Überarbeitung der Richtlinie über erneuerbare Energie einschließt, und dass es in den Mitgliedstaaten immer mehr Strategien und Investitionspläne für Wasserstoff gibt; betont, dass diese Strategien mit den Energie- und Klimaplänen der Mitgliedstaaten in Einklang gebracht werden müssen, und fordert die rasche und ambitionierte Umsetzung dieser Strategien; ist der Ansicht, dass die Kommission diesen Strategien in künftigen Gesetzgebungsvorschlägen Rechnung tragen sollte; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihr Wasserstoffkonzept mit der neuen Industriestrategie der EU in Einklang zu bringen und es zum Bestandteil einer kohärenten Industriepolitik zu machen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Wasserstoffstrategie kein Selbstzweck ist, sondern im Zusammenhang mit dem Gesamtbemühungen der EU betrachtet werden sollte, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und gleichzeitig hochwertige Arbeitsplätze langfristig zu sichern und zur Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in der EU beizutragen;

3. erachtet ein widerstandsfähiges und klimaneutrales Energiesystem als sehr wichtig, das auf den Grundsätzen der Energieeffizienz, Kosteneffizienz, Erschwinglichkeit und Versorgungssicherheit beruht; betont, dass die Energieerhaltung und der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ Vorrang haben sollten, ohne die Entwicklung innovativer Pilot- und Demonstrationsprojekte zu verhindern; stellt fest, dass die unmittelbare Elektrifizierung aus erneuerbaren Energiequellen kosten-, ressourcen- und energieeffizienter als Wasserstoff ist, weist aber auch darauf hin, dass Faktoren wie der Versorgungssicherheit, der technischen Machbarkeit und Überlegungen zum Energiesystem Rechnung getragen werden sollte, wenn Festlegungen zu Dekarbonisierungswegen eines bestimmten Wirtschaftszweigs getroffen werden; erachtet in diesem Zusammenhang den Grundsatz der Technologieneutralität im Hinblick auf die Verwirklichung einer klimaneutralen EU als besonders wichtig;

4. ist der Überzeugung, dass Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen für die Energiewende in der EU von entscheidender Bedeutung ist, da nur erneuerbarer Wasserstoff nachhaltig dazu beitragen kann, langfristig Klimaneutralität zu verwirklichen und Knebeleffekten und unwiederbringlich verlorenen Vermögenswerten vorzubeugen; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass erneuerbarer Wasserstoff noch nicht wettbewerbsfähig ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, Anreize für die Wertschöpfungskette und die Markteinführung von erneuerbarem Wasserstoff zu setzen und dabei zu berücksichtigen, dass sich das Verhältnis zwischen Preis und Ertrag allmählich verbessert, wenn industrielle Verfahren entwickelt und Wertschöpfungsketten aufgebaut werden;

5. würdigt die Anstrengungen der „Wasserstofftäler“ in verschiedenen Regionen in der gesamten EU, integrierte, branchenübergreifende Wasserstoffwertschöpfungsketten zu entwickeln; unterstreicht, dass die Wasserstofftäler eine wichtige Aufgabe dabei übernehmen, die Erzeugung und Anwendung erneuerbaren Wasserstoffs aufzunehmen und so die Wasserstoffwirtschaft der EU zu entwickeln; fordert die Kommission nachdrücklich auf, auf diesen Initiativen aufzubauen, ihre Weiterentwicklung zu fördern und die Beteiligten bei der Bündelung von Fachwissen und Investitionen zu unterstützen;

6. betont, dass aus Wasserstoff gewonnene Erzeugnisse wie synthetische Kraftstoffe, die mit erneuerbaren Energiequellen hergestellt werden, eine CO2-neutrale Alternative zu fossilen Brennstoffen sind und daher zusammen mit anderen Lösungen zur Emissionsminderung, z. B. der Elektrifizierung auf der Grundlage von Strom aus erneuerbaren Quellen, wesentlich zur Dekarbonisierung einer Vielzahl von Wirtschaftszweigen beitragen können; betont, dass eine branchenübergreifende Anwendung unentbehrlich ist, um den Preis dieser Energieträger durch Skaleneffekte erheblich zu senken und für ein ausreichendes Marktvolumen zu sorgen;

Klassifizierung und Normen für Wasserstoff

7. ist der Ansicht, dass es unbedingt einer gemeinsamen rechtlichen Klassifizierung der verschiedenen Wasserstoffarten bedarf; begrüßt die von der Kommission vorgeschlagene Klassifizierung als ersten Schritt; weist darauf hin, dass eine rasche Einigung auf eine umfassende, präzise, wissenschaftlich fundierte und einheitliche EU-weite Terminologie notwendig ist, um die Legaldefinitionen in den Mitgliedstaaten anzupassen und eine klare Klassifizierung einzuführen, mit der Rechtssicherheit geschaffen wird; fordert die Kommission auf, ihre Arbeiten für die Einführung dieser Terminologie im Zusammenhang mit allen einschlägigen Rechtsvorschriften so rasch wie möglich abzuschließen;

8. vertritt die Auffassung, dass die Klassifizierung der verschiedenen Wasserstoffarten nach Maßgabe einer unabhängigen, wissenschaftlich fundierten Bewertung festgelegt und dabei Abstand von der gebräuchlichen, auf Farbbezeichnungen beruhenden Klassifizierung genommen werden sollte; ist der Ansicht, dass diese Klassifizierung auf den Lebenszyklustreibhausgasemissionen über den gesamten Prozess der Erzeugung und des Transports von Wasserstoff beruhen sollte, dabei aber auch transparente und belastbare Nachhaltigkeitskriterien im Einklang mit den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft berücksichtigt werden sollten und die Klassifizierung auf Durchschnitts- und Standardwerten je Kategorie beruhen sollte, etwa den Zielen der nachhaltigen Nutzung und des Schutzes der Ressourcen, der Abfallbehandlung und dem verstärkten Einsatz von Roh- und Sekundärstoffen, der Vermeidung und Eindämmung der Umweltverschmutzung und schließlich dem Schutz und der Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme;

9. nimmt zur Kenntnis, dass eine zu vermeidende Diskrepanz zwischen den verschiedenen Definitionen des Begriffs „sauberer Wasserstoff“ besteht, die von verschiedenen Akteuren wie der Kommission und der europäischen Allianz für sauberen Wasserstoff herangezogen werden, wodurch Verwirrung entsteht; betont in diesem Zusammenhang, dass eine strikte Unterscheidung zwischen erneuerbarem und CO2-armem Wasserstoff vorgenommen werden muss[17]; stellt überdies fest, dass eine weitere Klarstellung herbeigeführt würde, wenn für dieselbe Kategorie von Wasserstoff nicht zwei Benennungen – nämlich „erneuerbar“ und „sauber“, wie von der Kommission vorgeschlagen – verwendet würden, und unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass die Benennung „erneuerbarer Wasserstoff“ für diese Kategorie von Wasserstoff am objektivsten und wissenschaftlich am besten fundiert ist;

10. hält unionsweite und internationale Normen und Zertifizierungen für dringend erforderlich; stellt darüber hinaus fest, dass mit den nationalen Verzeichnissen in Einklang gebrachte Herkunftsnachweise in Erwägung gezogen werden sollten, damit die Erzeugung erneuerbaren Wasserstoffs rasch anlaufen kann und sich die Verbraucher bewusst für nachhaltige Lösungen entscheiden können, wodurch das Risiko unwiederbringlich verlorener Investitionen minimiert wird;

11. betont, dass das Normungssystem auf einem allumfassenden Ansatz beruhen und auch für eingeführten Wasserstoff gelten muss; fordert die Kommission im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Richtlinie über erneuerbare Energie auf, einen Regelungsrahmen mit robusten und transparenten Nachhaltigkeitskriterien für die Zertifizierung und Rück- und Nachverfolgung von Wasserstoff in der EU einzuführen, bei dem dessen Treibhausgasfußabdruck über die gesamte Wertschöpfungskette einschließlich des Transports Rechnung getragen wird, auch um Investitionen in die ausreichende zusätzliche Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen zu erwirken; fordert die Kommission außerdem auf, so früh wie möglich im Laufe des Jahres 2021 einen Regelungsrahmen für Wasserstoff vorzulegen, in dem für dessen Normung, Zertifizierung, Herkunftsnachweise, Kennzeichnung und Handelbarkeit zwischen den Mitgliedstaaten gesorgt wird, und zudem die anstehende Überarbeitung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten zum Anlass zu nehmen, um zu prüfen, welche Änderungen notwendig sind, um das gesamte Potenzial von Wasserstoff zu erschließen, mit dem dazu beigetragen werden kann, die Klimaschutzziele der EU zu erreichen, und dabei den Risiken der Verlagerung von CO2-Emissionen Rechnung zu tragen;

12. betont, dass die Klassifizierung der verschiedenen Wasserstoffarten unter anderem dazu beitragen würde, den Verbrauchern Informationen bereitzustellen, und nicht dazu dienen soll, die Ausweitung der Nutzung von Wasserstoff im Allgemeinen zu hemmen; stellt fest, dass das derzeitige System der Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Quellen nicht zu angemessenen Investitionen in zusätzliche Kapazitäten geführt hat; betont deshalb, dass die Leitlinien zu den Bedingungen und Kriterien unbedingt weiterentwickelt werden müssen, damit Kapazitäten für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen nicht doppelt gezählt werden;

13. ist der festen Überzeugung, dass die öffentliche Akzeptanz von entscheidender Bedeutung für die erfolgreiche Errichtung einer Wasserstoffwirtschaft ist; hebt deshalb hervor, dass die Öffentlichkeit und die Interessenträger einbezogen werden müssen und dass es Sicherheitsvorschriften und technischer Normen der EU für Wasserstoff sowie hochwertiger Wasserstofflösungen bedarf, die diesen Normen gerecht werden; unterstreicht zudem, dass die Sicherheitsprotokolle in den nachfrageseitigen Wirtschaftszweigen im Hinblick auf die Wasserstoffnutzung regelmäßig aktualisiert werden müssen; fordert daher, dass in der gesamten EU Beispiele für bewährte Verfahren bekannt gemacht werden und ein von Sicherheit geprägtes Denken und Handeln im Umgang mit Wasserstoff gefördert wird;

Ausweitung der Wasserstofferzeugung

14. hebt hervor, dass im Interesse eines funktionierenden und berechenbaren Wasserstoffbinnenmarkts rechtliche Hindernisse überwunden werden müssen und die Kommission rasch einen kohärenten, integrierten und umfassenden Regelungsrahmen für den Wasserstoffmarkt vorschlagen sollte, der an anderen einschlägigen Rechtsvorschriften ausgerichtet sein und mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, der Subsidiarität und der besseren Rechtsetzung einschließlich des KMU-Tests vollständig im Einklang stehen sollte; betont in diesem Zusammenhang, dass ein flexibler Wasserstoffmarkt benötigt wird, um innovativen Vorreitern die vollumfängliche Nutzung der Vorteile zu erleichtern und um die Kosten der Wasserstofferzeugung zu senken, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Wasserstoffmarkt noch nicht ausgereift ist und ausgebaut werden muss;

15. ist der Ansicht, dass die Gestaltung des Gasmarkts der EU und das Paket „Saubere Energie“ als Grundlage und Beispiel für die Regulierung des Wasserstoffmarkts dienen könnten; hebt hervor, dass die schnelle und berechenbare Entwicklung einer funktionierenden Wasserstofferzeugung zudem einer demokratischen öffentlichen Planung unter Einbindung von Produzenten, Arbeitnehmern und ihren Gewerkschaften, Wissenschaftlern und nichtstaatlichen Organisationen bedarf; legt der Kommission und den Mitgliedstaaten außerdem nahe, spezifische Lösungen zu entwickeln, um die Wasserstofferzeugung in weniger gut angebundenen oder isolierten Gebieten wie Inseln auszubauen und gleichzeitig für die Entwicklung der damit verbundenen Infrastruktur zu sorgen, auch durch deren Umwidmung;

16. fordert die Kommission auf, die rechtlichen Anforderungen, die für eine nachhaltige Wasserstoffwirtschaft in der EU erforderlich sind, in ihre Folgenabschätzungen zur Überarbeitung der einschlägigen Rechtsvorschriften aufzunehmen und zu bewerten, um die höher gesteckten Klimaschutzziele der EU zu verwirklichen und erneuerbaren Wasserstoff wirtschaftlich attraktiver zu machen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, insbesondere zu prüfen, ob die Richtlinie über erneuerbare Energie, die Energiebesteuerungsrichtlinie[18] und die EHS-Richtlinie überarbeitet werden müssen, um für gleiche Wettbewerbsbedingungen und einen zukunftssicheren Regelungsrahmen für Wasserstoff zu sorgen;

17. begrüßt die ambitionierten Ziele der Kommission mit Blick auf die Ausweitung der Kapazitäten von Elektrolyseuren und die Erzeugung erneuerbaren Wasserstoffs; fordert die Kommission auf, einen Fahrplan für die Einführung und die Ausweitung des Einsatzes von Elektrolyseuren zu entwickeln und auf der Ebene der EU Partnerschaften ins Leben zu rufen, damit die Elektrolyseure kosteneffizient betrieben werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, die bestehenden Verwaltungslasten zu beseitigen und Anreize für die Ausweitung der Wertschöpfungskette und die Markteinführung von erneuerbarem Wasserstoff zu setzen, indem finanzielle Anreize und gezielte Finanzierungsprogramme geschaffen werden, damit Technologiereife und Wettbewerbsfähigkeit herbeigeführt werden, auch durch innovative Lösungen wie Einspeiseprämien für in das Wasserstoffnetz eingespeisten erneuerbaren Wasserstoff, durch die Überarbeitung der Vorschriften für staatliche Beihilfen und durch eine umfassende Überarbeitung der Systeme für die Preisgestaltung und Besteuerung von Energie im Hinblick auf die Internalisierung externer Kosten; betont, dass erneuerbarer Wasserstoff vor 2030 wettbewerbsfähig werden könnte, sofern die erforderlichen Investitionen und ein angemessener Rechtsrahmen vorhanden sind und erneuerbare Energie wettbewerbsfähig ist;

18. stellt fest, dass es dank einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft möglich sein sollte, die Kapazitäten in einem integrierten Energiemarkt der EU auszubauen; stellt fest, dass es auf dem Markt verschiedene Arten von Wasserstoff geben wird, etwa erneuerbaren und CO2-armen Wasserstoff, und betont, dass Investitionen getätigt werden müssen, um die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen schnell genug auszubauen, um die klima- und umweltpolitischen Ziele der EU für 2030 und 2050 zu erreichen, wobei CO2-armer Wasserstoff kurz- und mittelfristig als Brückentechnologie anerkannt werden muss; fordert die Kommission auf, überschlagsweise zu bewerten, wie viel CO2-armer Wasserstoff in welchen Fällen und für welchen Zeitraum für Dekarbonisierungszwecke benötigt wird, bis ausschließlich erneuerbarer Wasserstoff an dessen Stelle treten kann; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, rechtliche und wirtschaftliche Hindernisse abzubauen, um die rasche Markteinführung von Wasserstoff voranzubringen; stellt außerdem fest, dass es zu verhindern gilt, dass Ressourcen nicht nachhaltig genutzt werden, weiterhin Methan emittiert wird, Knebeleffekte in Bezug auf mit CO2-Emissionen verbundene Technologien entstehen und Vermögenswerte unwiederbringlich verloren gehen; betont, dass der Einsatz von Wasserstoff dazu beitragen sollte, die Klimaschutzziele der EU zu verwirklichen und erneuerbaren Wasserstoff rasch zu entwickeln und einzusetzen;

19. hält es für sehr wichtig, fossilen Wasserstoff möglichst bald vom Markt zu nehmen und stattdessen den Schwerpunkt auf die in Bezug auf Nachhaltigkeit und die Treibhausgasemissionen saubersten Technologien zu legen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sofort mit der sorgfältigen Planung dieses Übergangs zu beginnen, damit die Erzeugung fossilen Wasserstoffs rasch, vorhersehbar und unumkehrbar abnimmt und die Lebensdauer fossiler Erzeugungsanlagen nicht verlängert wird;

20. betont, dass der ökologisch unbedenklichen CO2-Abscheidung, ‑Speicherung und ‑Verwendung eine wichtige Funktion zukommen kann, wenn es darum geht, die Ziele des europäischen Grünen Deals zu verwirklichen; befürwortet einen integrierten politischen Handlungsrahmen, um die Einführung ökologisch unbedenklicher Anwendungen der CO2-Abscheidung, ‑Speicherung und ‑Verwendung zu begünstigen, mit denen eine Nettoreduzierung der Treibhausgasemissionen bewirkt wird, damit die Schwerindustrie dort, wo keine Möglichkeiten zur direkten Emissionsminderung zur Verfügung stehen, klimaneutral gemacht wird; bekräftigt jedoch, dass die Union im Rahmen ihrer Strategie zur Emissionsneutralität direkten Emissionsminderungen sowie Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Senken und Reservoirs der Union Vorrang einräumen sollte; stellt in diesem Zusammenhang zudem fest, dass Forschung und Entwicklung im Bereich der Technologien für die CO2-Abscheidung, ‑Speicherung und ‑Verwendung notwendig sind;

21. hebt hervor, dass die Wasserstoffwirtschaft große zusätzliche Mengen an erschwinglicher Energie aus erneuerbaren Quellen und die dazugehörige Infrastruktur für die Erzeugung dieser Energie und ihren Transport zu den Wasserstoffproduktionsstätten bzw. des erzeugten Wasserstoffs zu den Endverbrauchern benötigt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mit der Einführung ausreichender zusätzlicher Kapazitäten für Energie aus erneuerbaren Quellen zu beginnen, um die Elektrifizierung und die Erzeugung erneuerbaren Wasserstoffs zu ermöglichen, unter anderem durch die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren, und länderübergreifende Partnerschaften auf der Grundlage der Möglichkeiten zu entwickeln, die die verschiedenen Regionen bei der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und erneuerbarem Wasserstoff haben;

22. vertritt die Auffassung, dass durch den Aufbau geeigneter Kapazitäten für Energie aus erneuerbaren Quellen im Verhältnis zum Bedarf an erneuerbarem Wasserstoff dazu beigetragen werden kann, dass keine Konflikte zwischen den für die Elektrifizierung, die Elektrolyse oder andere Zwecke benötigten Kapazitäten und dem Erfordernis der Verwirklichung der Klimaschutzziele der EU entstehen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Pläne der Kommission, die Zielvorgaben für erneuerbare Energie bis 2030 zu erhöhen, und ihre vorgeschlagene Strategie für erneuerbare Offshore-Energie;

23. fordert, dass die Energiebesteuerungsrichtlinie überarbeitet wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Senkung der Steuern und Abgaben auf erneuerbare Energie in der gesamten EU in Erwägung zu ziehen, um die doppelte Erhebung von Steuern und Gebühren auf Strom aus Wasserstoffanlagen, die ein Hindernis für den breiteren Einsatz von Wasserstoff ist, zu beseitigen und die finanziellen Anreize für die Erzeugung erneuerbarer Energie zu stärken und gleichzeitig weiter darauf hinzuarbeiten, dass Subventionen sowie Steuer- und Abgabenbefreiungen für fossile Brennstoffe schrittweise abgeschafft werden;

24. hebt hervor, dass erneuerbarer Wasserstoff aus mehreren erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden kann, darunter Windenergie, Solarenergie und Wasserkraft (einschließlich Pumpspeicherkraftwerken); betont, dass Altlaststandorte als Flächen für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen genutzt werden können; fordert die Kommission auf, vor dem Hintergrund der kürzlich veröffentlichten Strategie für erneuerbare Offshore-Energie zu prüfen, wie mit erneuerbaren Offshore-Energiequellen der Weg für die umfassendere Entwicklung und Einführung von erneuerbarem Wasserstoff geebnet werden könnte;

25. betont, dass bestimmte Industriestandorte so umgestaltet werden können, dass dort Anlagen für die Erzeugung erneuerbaren Wasserstoffs gebaut werden; betont, dass ein solcher Strukturwandel an Industriestandorten gemeinsam mit den Arbeitnehmern und ihren Gewerkschaften öffentlich geplant werden muss, wodurch – auch den Arbeitnehmern – die Möglichkeit eröffnet wird, stillgelegte Standorte gemeinsam auf legale und geordnete Weise wieder zu öffnen, beispielsweise für die Erzeugung von Wasserstoff;

26. stellt fest, dass der Übergang zu einem klimaneutralen Energiesystem sorgfältig geplant werden sollte, wobei die heutigen Ausgangspunkte und die vorhandene Infrastruktur – jeweils mit etwaigen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten – zu berücksichtigen sind; hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung von Unterstützungsmaßnahmen, einschließlich staatlicher Beihilfen, flexibel sein sollten, damit sich ihre nationalen Wasserstoffmärkte entwickeln können; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, zusätzliche Informationen über die geplante Differenzierung und Flexibilität der Fördermaßnahmen zu liefern;

27. betont, dass für die Wasserstofferzeugung erhebliche Mengen an natürlichen Ressourcen wie Wasser benötigt werden und dass dies zu Problemen für die wasserarmen Regionen in der EU führen kann; erachtet es als sehr wichtig, die Ressourceneffizienz zu erhöhen, die Auswirkungen auf die regionale Wasserversorgung so gering wie möglich zu halten, für eine gewissenhafte Bewirtschaftung der Ressourcen und eine umsichtige Flächennutzung bei der Wasserstofferzeugung zu sorgen und zu verhindern, dass es infolge der Wasserstofferzeugungskette zu Wasser-, Luft- oder Bodenverschmutzung, Entwaldung oder einem Rückgang der biologischen Vielfalt kommt;

Bürgerschaftliches Engagement

28. unterstreicht, dass dem bürgerschaftlichen Engagement ein hoher Stellenwert zukommt, wenn die Energiewende fair und erfolgreich gestaltet und von Mitwirkung und Inklusion geprägt sein soll; hebt daher hervor, dass alle Akteure an den Kosten und Vorteilen in einem integrierten System beteiligt werden müssen;

29. betont, dass Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften in die Wasserstofferzeugung eingebunden werden können; weist darauf hin, dass diesen Gemeinschaften gemäß der Richtlinie mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt[19] ein günstiger Rahmen bereitgestellt werden muss und fordert, dass sie die gleichen Vorteile wie andere Akteure erhalten;

30. betont, dass für einen ordnungsgemäß funktionierenden Wasserstoffmarkt in der EU Menschen mit Fachkenntnissen, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit, benötigt werden; hebt hervor, dass ein starkes öffentliches und kostenloses Berufsbildungssystem notwendig ist; fordert die Kommission auf, einen Aktionsplan zu verabschieden, mit dem die Mitgliedstaaten dazu angeleitet werden sollen, spezielle Ausbildungsprogramme für Arbeiter, Ingenieure, Techniker und die Öffentlichkeit zu konzipieren und weiterzuentwickeln und multidisziplinäre Lehrprogramme für Ökonomen, Wissenschaftler und Studenten zu erstellen; betont, dass die Chancengleichheit in der Wasserstoffbranche stärker gefördert werden muss, und fordert eine Initiative der EU, die auf die Beschäftigung, Schulung und berufliche Weiterentwicklung von Frauen ausgerichtet ist, um Hindernisse zu ermitteln und zu beseitigen und Netze und Vorbilder zu schaffen;

31. bedauert, dass Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Umschulungsstrategien und ein gerechter Übergang in Bezug auf im Umgang mit Wasserstoff geschulte Arbeitskräfte in der Wasserstoffstrategie der EU bislang fehlen; erachtet es als sehr wichtig, das Potenzial der in bestehenden Industriebetrieben beschäftigten Arbeiter mit technischen Fertigkeiten zu erhalten und auszuschöpfen, und weist erneut darauf hin, dass die Arbeiter das Recht haben, während der Arbeitszeit bei garantiertem Lohn geschult und weitergebildet zu werden;

32. fordert die Kommission auf, Daten über die möglichen Auswirkungen, Chancen und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Umstellung der Industrie und der Verkehrs- und Energiewirtschaft auf den verstärkten Einsatz von Wasserstoff zu erheben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diesbezüglich gemeinsam mit der Wirtschaft und den Gewerkschaften Strategien für die branchenbezogene Transformation zu entwickeln; regt an, im Rahmen des Kompetenzpakts eine Kompetenzpartnerschaft der EU zu Wasserstoff ins Leben zu rufen;

Wasserstoffinfrastruktur

33. hält es für dringend erforderlich, die Infrastruktur für die Erzeugung, die Speicherung und den Transport von Wasserstoff aufzubauen, Anreize für einen angemessenen Kapazitätsaufbau zu setzen und Angebot und Nachfrage parallel zu entwickeln; betont zudem, dass die Entwicklung von Wasserstoffnetzen mit diskriminierungsfreiem Zugang wichtig ist; weist auf die Synergievorteile hin, die sich aus der Kombination der Wasserstofferzeugung und -infrastruktur mit anderen Teilen flexibler Multi-Energie-Systeme ergeben, z. B. der Wärmerückgewinnung aus der Elektrolyse für Fernwärmenetze; begrüßt den Vorschlag der Kommission zur Änderung der TEN-E-Verordnung; begrüßt die Aufnahme von Wasserstoff als eigene Energieinfrastrukturkategorie und stellt fest, dass die entsprechenden Anlagen neu gebaut oder Erdgasanlagen umgebaut werden können oder eine Kombination der beiden Anlagenarten möglich ist; nimmt darüber hinaus das neu vorgeschlagene Lenkungssystem für die Planung von Infrastruktur unter Beteiligung von Wasserstoffbetreibern zur Kenntnis;

34. weist darauf hin, dass parallel zu der Konzentration auf Industriecluster in der ersten Phase bereits mit der Planung, Regulierung und Entwicklung der Infrastruktur für den Transport von Wasserstoff über größere Entfernungen und die Speicherung sowie mit der angemessenen finanziellen Unterstützung dieser Infrastruktur begonnen werden sollte, damit die Einführung von Wasserstoff in vielen Branchen tatsächlich erfolgen kann; begrüßt in diesem Zusammenhang die künftige Aufnahme der Wasserstoffinfrastruktur in EU-Pläne, etwa in die Zehnjahresnetzausbaupläne;

 

35. betont die Bedeutung einer transparenten, für alle offenen und wissenschaftlich fundierten künftigen Infrastruktur und einer integrierten Netzplanung unter Anleitung öffentlicher Einrichtungen wie der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und unter Beteiligung von Interessenträgern und wissenschaftlichen Gremien; regt in diesem Zusammenhang an, Kosten-Nutzen-Analysen für den Standort der Infrastruktur für die Erzeugung, den Transport und die Speicherung erneuerbaren Wasserstoffs durchzuführen und zu prüfen, ob neue Infrastruktur gebaut werden muss, damit keine Vermögenswerte unwiederbringlich verloren gehen, positive Auswirkungen auf die Lebensgrundlagen und Ökosysteme herbeigeführt und die Kosten der Verbraucher unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Bedürfnisse minimiert werden; hebt die finanziellen Vorteile hervor, die sich daraus ergeben, dass Wasserstofferzeugungsanlagen in der Nähe von Standorten für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen oder am selben Standort wie Verbrauchsanlagen errichtet werden, insbesondere für Kleinverbraucher und Industriecluster, und dass verschiedene nachfrageseitige Wirtschaftszweige miteinander verknüpft werden; hebt ferner hervor, dass die länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen Regionen und Mitgliedstaaten wichtig ist, um Projekte zu unterstützen, mit denen die Versorgungssicherheit verbessert würde, indem ein Wasserstoff-Kernnetz in der EU geschaffen wird, mit dem die Vernetzung und Interoperabilität zwischen den Mitgliedstaaten sichergestellt werden sollte;

36. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit einer Umwidmung bestehender Gasfernleitungen für den Transport von reinem Wasserstoff und die unterirdische Speicherung von Wasserstoff wissenschaftlich bewerten zu lassen und dabei verschiedene Faktoren wie eine Kosten-Nutzen-Analyse sowohl aus technisch-wirtschaftlicher als auch aus regulatorischer Sicht, die Integration des Gesamtsystems und die langfristige Kosteneffizienz zu berücksichtigen; stellt fest, dass durch die Umwidmung von Gasinfrastruktur, die an geeigneten Orten bereits besteht oder in Bau ist, die Kosteneffizienz maximiert, der Land- und Ressourcenverbrauch und die Investitionskosten minimiert und die sozialen Auswirkungen so gering wie möglich gehalten werden könnten; betont, dass die Umwidmung der Gasinfrastruktur für die Nutzung von Wasserstoff in den vorrangigen Branchen emissionsintensiver Industriezweige von Bedeutung sein kann, wozu auch Verbindungen zwischen Industriestandorten und multimodalen Verkehrszentren gehören, wobei zu berücksichtigen ist, dass Wasserstoff mit den effizientesten Mitteln transportiert werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die gesamte potenzielle künftige Gasinfrastruktur mit reinem Wasserstoff kompatibel ist; fordert die Kommission auf, zu prüfen, wo das Blending von Wasserstoff derzeit eingesetzt wird, und die Nachfrage nach Wasserstoff im Hinblick auf die Deckung des nachgewiesenen Bedarfs an industriellem Wasserstoff sowie dessen Vor- und Nachteile wissenschaftlich zu bewerten, um den Infrastrukturbedarf zu ermitteln und gleichzeitig keine Vermögenswerte unwiederbringlich verloren gehen zu lassen;

 

37. betont, dass die Wasserstoffinfrastruktur reguliert werden muss, insbesondere was ihren Betrieb und ihre Anbindung an das Energienetz betrifft, und dass die Entflechtung als Leitprinzip für die Gestaltung der Wasserstoffmärkte beibehalten werden muss, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Wasserstoffmarkt noch entwickelt werden muss; betont, dass die Entflechtung von entscheidender Bedeutung dafür ist, dass innovative und neue Produkte tatsächlich auf die kosteneffizienteste Weise auf den Energiemärkten angeboten werden; stellt fest, dass Abweichungen von diesem Regulierungsgrundsatz mittelfristig zu unnötig hohen Kosten für die Endverbraucher führen würden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, klare Leitlinien für die Eigentumsverhältnisse an neuen und umgewidmeten Gasfernleitungen festzulegen, um für Planungssicherheit zu sorgen;

38. betont die strategisch entscheidende Funktion von multimodalen See- und Binnenhäfen als Innovationspools und Knotenpunkte für die Einfuhr, Erzeugung, Speicherung, Lieferung und Nutzung von Wasserstoff; hebt hervor, dass Platz und Investitionen in die Hafeninfrastruktur erforderlich sind, um die Nutzung neuer emissionsfreier und emissionsarmer Technologien an den Küsten und in den Häfen der Mitgliedstaaten zu fördern und eine industrielle Wertschöpfungskette für Wasserstoff entlang multimodaler Verkehrskorridore zu schaffen;

Nachfrage nach Wasserstoff

39. weist darauf hin, dass die Nachfrage nach Wasserstoff hauptsächlich von den Wirtschaftszweigen ausgehen sollte, in denen der Einsatz von Wasserstoff nahezu wettbewerbsfähig ist oder die derzeit nicht mittels anderer technologischer Lösungen dekarbonisiert werden können; stimmt der Kommission zu, dass die wichtigsten Leitmärkte für die Wasserstoffnachfrage die Industrie sowie der Luft-, See- und Schwerlastverkehr sind; ist der Ansicht, dass für diese Wirtschaftszweige auf der Ebene der EU Fahrpläne für den Ausbau der Nachfrage und den Investitions- und Forschungsbedarf auf der Grundlage unabhängiger wissenschaftlicher Studien und in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern aufgestellt werden sollten, wobei die individuellen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten und die regionalen Unterschiede in Bezug auf den Wasserstoffeinsatz, die technologische Bereitschaft und die Infrastruktur berücksichtigt werden sollten;

40. begrüßt, dass die Kommission mehrere Optionen für Anreize auf der Nachfrageseite in Betracht zieht; stimmt mit der Kommission darin überein, dass auf die Nachfrage ausgerichtete Maßnahmen und klare Anreize für die Anwendung und den Einsatz von Wasserstoff in Endverbraucherbereichen zur Stimulierung der Nachfrage nach Wasserstoff – etwa Quoten für die Verwendung von sauberem Wasserstoff in einer begrenzten Anzahl bestimmter Wirtschaftszweige, Garantien der Europäischen Investitionsbank zur Senkung des anfänglichen Risikos von Koinvestitionen, bis Kostenwettbewerbsfähigkeit erreicht ist, und Finanzinstrumente, darunter CO2-Differenzverträge für Projekte, bei denen erneuerbarer oder CO2-armer Wasserstoff verwendet wird – für einen Übergangszeitraum in Betracht gezogen werden könnten, um die Dekarbonisierung mittels sauberen Wasserstoffs dort voranzubringen, wo die Wettbewerbsfähigkeit der Endnutzer unbedingt erhalten bleiben muss; stellt fest, dass sichergestellt werden muss, dass die Ausgleichszahlungen verhältnismäßig bleiben und die Produktion und Nutzung nicht doppelt subventioniert werden, kein künstlicher Bedarf erzeugt wird und keine ungebührlichen Marktverzerrungen verursacht werden; fordert die rasche Entwicklung eines Pilotprojekts für CO2-Differenzverträge, insbesondere für sauberen Stahl; hebt hervor, dass mit der Vergabe öffentlicher Aufträge für nachhaltige Lösungen, etwa umweltfreundlich hergestellten Stahl für Bau und Sanierung, auch zu einer messbaren und vorhersagbaren Nachfrage beigetragen werden kann; betont, dass auf die Nachfrage ausgerichtete Maßnahmen mit anderen politischen Maßnahmen kohärent sein und einer gründlichen Folgenabschätzung unterzogen werden sollten, damit keine negativen Auswirkungen auf energieintensive Industriezweige, die dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, verursacht werden;

41. stellt fest, dass der Einsatz von Wasserstoff durch bestimmte geltende rechtliche Rahmenbedingungen behindert wird; legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, rechtliche Rahmenbedingungen zu beschließen, mit denen die Nachfrage nach Wasserstoff angeregt wird und negative Anreize wie Rechtsunsicherheit beseitigt werden;

42. fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Rahmen der Aktualisierung und Umsetzung der neuen Industriestrategie für Europa Leitmärkte für Technologien für erneuerbaren Wasserstoff und deren Einsatz für eine klimaneutrale Produktion – insbesondere in der Stahl-, Zement- und Chemieindustrie – zu fördern; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, mit erneuerbarem Wasserstoff hergestellten Stahl als positiven Beitrag zur Erreichung der für die gesamte Flotte geltenden CO2-Emissionsreduktionsziele anzuerkennen; fordert die Kommission zudem nachdrücklich auf, bald eine EU-Strategie für sauberen Stahl vorzulegen, die einen angemessenen Schwerpunkt auf den Einsatz erneuerbaren Wasserstoffs enthalten sollte;

43. weist erneut darauf hin, dass ein Viertel der CO2-Emissionen in der EU auf den Verkehr entfällt und der Verkehr der einzige Wirtschaftszweig ist, in dem die Emissionen im Vergleich zu den Werten von 1990 nicht gesenkt wurden; hebt hervor, dass Wasserstoff eines der Instrumente sein könnte, mit denen die CO2-Emissionen von Verkehrsträgern gesenkt werden, insbesondere dort, wo die vollständige Elektrifizierung sich schwieriger gestaltet oder noch nicht möglich ist; betont, dass eine Betankungsinfrastruktur aufgebaut werden muss, um den Einsatz von Wasserstoff im Verkehr voranzubringen; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass die TEN-V-Verordnung („Verordnung über transeuropäische Verkehrsnetze“)[20] und die Richtlinie über alternative Kraftstoffe unbedingt überarbeitet und dabei konkrete Ziele für die Integration der Wasserstoffinfrastruktur in die Verkehrssysteme festgelegt werden müssen, damit es künftig in der gesamten EU öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen gibt; begrüßt die Absicht der Kommission, im Rahmen der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität und der Überarbeitung der Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe eine Wasserstoffbetankungsinfrastruktur aufzubauen; betont zudem, dass Synergieeffekte zwischen dem TEN-V, dem TEN-E und den Strategien für alternative Kraftstoffe geschaffen werden müssen, was dazu führen soll, dass nach und nach Wasserstofftankstellen errichtet werden und dies mit wesentlichen technischen Voraussetzungen und harmonisierten Normen auf der Grundlage von Risikobewertungen einhergeht;

44. unterstreicht, dass sich Wasserstoff aufgrund seiner Beschaffenheit gut dafür eignet, bei bestimmten Verkehrsträgern fossile Brennstoffe zu ersetzen und die Treibhausgasemissionen zu senken; betont, dass der Einsatz von Wasserstoff in Reinform oder als synthetischer Brennstoff oder Biokerosin ein entscheidender Faktor bei der Substitution fossilen Kerosins in der Luftfahrt ist; hebt zudem hervor, dass Wasserstoff im Verkehr in begrenztem Umfang bereits im Verkehr, insbesondere im Straßentransport, im öffentlichen Verkehr und in bestimmten Segmenten des Eisenbahnbetriebs eingesetzt wird, insbesondere dort, wo eine Elektrifizierung der Strecke wirtschaftlich nicht sinnvoll ist; betont, dass strengere Rechtsvorschriften erforderlich sind, um Anreize für die Verwendung emissionsfreier Kraftstoffe und anderer sauberer Technologien einschließlich erneuerbaren Wasserstoffs zu setzen und – sobald sie uneingeschränkt verfügbar sind – eventuell mit ihrer Verwendung im Schwerlastverkehr, in der Luftfahrt und in der Seeschifffahrt zu beginnen;

45. fordert die Kommission auf, Forschung und Investitionen im Rahmen der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität zu verstärken und zu prüfen, ob die Richtlinie über erneuerbare Energie überarbeitet werden muss, um dafür zu sorgen, dass für alle Lösungen im Bereich des Verkehrs, bei denen auf die Verwendung erneuerbarer Energie gesetzt wird, gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen;

S3: Forschung, Entwicklung, Innovation und Finanzierung

46. betont, dass Forschung, Entwicklung und Innovation entlang der gesamten Wertschöpfungskette und bei der Durchführung von Demonstrationsvorhaben in industriellem Maßstab einschließlich Pilotprojekten und im Hinblick auf deren Markteinführung sehr wichtig sind, wenn es gilt, erneuerbaren Wasserstoff wettbewerbsfähig und erschwinglich zu machen und die Integration des Energiesystems zu vollenden und dabei die geografische Ausgewogenheit unter besonderer Beachtung der CO2-intensiven Regionen zu wahren; fordert die Kommission auf, Forschungs- und Innovationsanstrengungen für die Durchführung breit angelegter Projekte mit großer Wirkung zu fördern, um den Technologietransfer über die gesamte Wasserstoffwertschöpfungskette hinweg zu sichern; begrüßt in dieser Hinsicht die Einführung mobiler Laboratorien in Städten in der EU, um auf der Nutzung alternativer Kraftstoffe basierende Versuchsanordnungen im Bereich des nachhaltigen öffentlichen Verkehrs zu fördern, und spricht sich dafür aus, Wasserstoff in die Liste der Kraftstoffe aufzunehmen, die im Zusammenhang mit diesen Versuchen verwendet werden;

47. hebt hervor, dass sehr viel Geld investiert werden muss, um die Kapazitäten für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff auf- und auszubauen, erneuerbaren Wasserstoff wettbewerbsfähig zu machen und häufig noch in einem frühen Entwicklungsstadium befindliche Wasserstofflösungen zu fördern, wofür es zudem erforderlich wäre, das Risiko von Investitionen in Wasserstoff zu senken, etwa durch CO2-Differenzverträge; betont, dass Programme und Finanzierungsinstrumente der EU wie die Aufbau- und Resilienzfazilität, Horizont Europa, die Fazilität „Connecting Europe“, das Programm „InvestEU“ einschließlich des neuen Politikbereichs „Strategische europäische Investitionen“, der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, der Kohäsionsfonds, der Fonds für einen gerechten Übergang und der EHS-Innovationsfonds von entscheidender Bedeutung sind, wenn es gilt, den zusammenhängenden Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in der gesamten EU zu fördern; betont in diesem Zusammenhang, dass auch lokale und regionale öffentlich-private Partnerschaften sehr wichtig sind, um die Entwicklung und Markteinführung von Wasserstoff zu fördern;

48. betont, dass Synergieeffekte zwischen allen verfügbaren Investitionsfonds, Programmen und Finanzinstrumenten genutzt werden müssen, um die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft bei Investitionen in eine Vielzahl von Projekten sicherzustellen; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass in dem Bericht über die Lage der Energieunion 2020 aufgezeigt wurde, dass die Investitionen in Forschung und Innovation im Bereich der Technologien für saubere Energie sinken;

49. fordert die Kommission auf, eine koordinierte Strategie für Investitionen in erneuerbare Energie und erneuerbaren Wasserstoff auszuarbeiten, die mit den nationalen Strategien für Forschung und Innovation im Bereich Wasserstoff abgestimmt ist und in der die jeweils unterschiedliche Ausgangslage der Mitgliedstaaten berücksichtigt wird;

50. fordert die Kommission auf, in dieser Strategie die entscheidende Bedeutung von KMU in den Mittelpunkt zu stellen; betont, dass regulatorische Schutzvorkehrungen benötigt werden und der Zugang zu Finanzmitteln und innovationsfreundlichen Einrichtungen, z. B. Gründerzentren und gemeinsamen Forschungsprojekten sichergestellt werden muss, damit Start-up-Unternehmen und KMU in der Wasserstoffindustrie Fuß fassen können; fordert die Kommission auf, einen gleichberechtigten Marktzugang sicherzustellen und die Erleichterung des Markteintritts für solche Unternehmen zu fördern, indem sie z. B. vorab für die Teilnahme an Gesprächsrunden benannt und in Verfahren der öffentlichen Konsultation einbezogen werden; fordert die Kommission auf, eine Abschätzung dazu vorzunehmen, was KMU benötigen und wie hoch die Kosten der Dekarbonisierung ihrer Produktionsverfahren und Energieversorgung durch den Einsatz von Wasserstoff wären, und die Fortschritte von KMU anhand einer geeigneten Reihe von wesentlichen Leistungsindikatoren zu überwachen, um zu einer nachweisgestützten Politikgestaltung beizutragen;

51. betont, dass die EU bei der Herstellung von Elektrolyseuren führend ist und diesen Wettbewerbsvorteil beibehalten und ausbauen muss; ist der Ansicht, dass sich die Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen der EU zwecks Erhöhung des Technologie-Reifegrads auf eine breite Palette möglicher neuer Quellen und Technologien für erneuerbaren Wasserstoff richten sollten, wozu etwa Wasserstoff zählt, der per Fotosynthese, aus Algen oder mittels Meerwasserelektrolyseuren erzeugt wird;

52. begrüßt die europäische Allianz für sauberen Wasserstoff („Allianz“), weitere Initiativen und Vereinigungen für erneuerbaren Wasserstoff, das „European Hydrogen Forum“ und die wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) als wichtiges Mittel zur Förderung von Investitionen in erneuerbaren Wasserstoff; legt den Mitgliedstaaten, der Kommission und den Wirtschaftsteilnehmern nahe, das Potenzial der IPCEI rasch zu erschließen, um Vorhaben zu unterstützen, die für die Wasserstoffwirtschaft der EU relevant sind; fordert einen pragmatischen Ansatz, um die Genehmigung derartiger Vorhaben zu vereinfachen; begrüßt zudem die Absicht der Kommission, die Leitlinien für staatliche Beihilfen für Umweltschutz und Energie so zu überarbeiten, dass die Erzeugung von Wasserstoff und seine rasche Markteinführung begünstigt wird;

 

53. hält die Allianz dazu an, in Zusammenarbeit mit dem Gemeinsamen Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ eine Investitionsagenda und ein Projektverzeichnis vorzuschlagen, mit denen die schnellstmögliche Verwirklichung der Ziele im Bereich Wasserstoff sichergestellt werden kann; hebt hervor, dass sich die Allianz auf die Entwicklung erneuerbaren Wasserstoffs konzentrieren und eine klare Verpflichtung zur Verwirklichung der Klimaschutzziele der EU für 2030 und 2050 eingehen sollte; betont, dass die Allianz auch dafür sorgen sollte, dass alle einschlägigen Interessenträger aus der EU ausgewogen vertreten sind, darunter die Erzeuger von Energie aus erneuerbaren Quellen, die Wissenschaft, unabhängige Sachverständige, Denkfabriken, nichtstaatliche Umweltschutzorganisationen und die Sozialpartner; betont, dass die Entscheidungsverfahren der Allianz hinsichtlich Transparenz und Inklusivität verbessert werden sollten, dass diese Verbesserung unter der Leitung der Kommission herbeigeführt und von einem unabhängigen Gremium aus Sachverständigen aus der Wissenschaft unterstützt werden sollte und dass dabei angestrebt werden sollte, Wege für den Übergang aufzuzeigen und Orientierungshilfen für den Wasserstoffbedarf zu bieten; bedauert die Verzögerungen bei der Umsetzung der Arbeit der Allianz und fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Verfahren zu beschleunigen;

54. begrüßt die Verlängerung der Laufzeit des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ im Rahmen von Horizont Europa; betont, dass das Gemeinsame Unternehmen wichtige Arbeit leistet, und fordert die Kommission auf, es als Kompetenzzentrum für sauberen Wasserstoff zu nutzen und mit ausreichenden Finanzmitteln auszustatten, damit es seinen Aufgaben bei der Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals nachkommen kann; hebt hervor, dass es die FuE-Aktivitäten über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg bündeln sollte, damit die Finanzmittel für Wasserstoff kosteneffizient eingesetzt werden und für eine bessere Koordinierung gesorgt ist; unterstreicht, dass es Synergieeffekte mit den im Bereich Verkehr tätigen gemeinsamen Unternehmen nutzen muss, um eine angemessene Integration der Wasserstofftechnologie in die Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsdienste voranzubringen; fordert die Kommission auf, die im Gemeinsamen Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ gewonnenen Erfahrungen zu nutzen und Anreize für weitere Forschung in den Bereichen Brennstoffzellen und Wasserstoffenergietechnologien zu setzen;

55. fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob der Einsatz von Wasserstoff im Einklang mit den Prioritäten von Horizont Europa in die allgemeinen Ziele der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) aufgenommen werden kann, um die Forschungs- und Innovationskapazitäten zu stärken und Sachkenntnis und gemeinsame innovative Lösungen im gesamten Mittelmeerraum zu entwickeln;

Internationale Zusammenarbeit bei Wasserstoff

56. betont, dass die Führungsrolle der EU bei der Herstellung von Wasserstofftechnologien die Möglichkeit bietet, die Industrieführerschaft und die Innovationskraft der EU auf weltweiter Ebene zu fördern und gleichzeitig die Rolle der EU als weltweiter Vorreiter beim Klimaschutz zu stärken; betont, dass dem Aufbau einer Wasserstoffversorgungskette in der EU Priorität eingeräumt werden sollte, um Erstanbietervorteile zu nutzen, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu fördern und die Energieversorgungssicherheit zu stärken; betont in diesem Zusammenhang, dass das Ziel ausgegeben wurde, die einheimische Wasserstofferzeugung zu erhöhen, und stellt gleichzeitig fest, dass die Mitgliedstaaten je nach ihrem Bedarf die Möglichkeit prüfen können, Energie aus erneuerbaren Quellen, Wasserstoff und Wasserstoffvorprodukte aus benachbarten Regionen und Drittstaaten einzuführen, um die steigende einheimische Nachfrage nach Wasserstoff zu decken;

57. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen offenen und konstruktiven Dialog zu führen, um eine für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit mit benachbarten Regionen einzuleiten, etwa mit Nordafrika, dem Nahen Osten und den Ländern der Östlichen Partnerschaft, wobei die strategischen Interessen der EU und die Energieversorgungssicherheit der EU und ihrer Partner zu wahren sind; betont, dass diese Zusammenarbeit im Zuge des Wissenstransfers auch für die Schaffung von Märkten für saubere und neue Technologien, für die Förderung des Übergangs zur Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und die Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung von Nutzen wäre; betont, dass es zu verhindern gilt, dass Umweltauswirkungen – darunter auch Treibhausgasemissionen – verlagert werden und dass sich die Dekarbonisierung des Stromnetzes in Drittstaaten verzögert;

58. betont, dass die internationale Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Bereich Wasserstoff, insbesondere mit dem Vereinigten Königreich, den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums, den der Energiegemeinschaft angehörenden Staaten und den Vereinigten Staaten von Amerika, die auf gegenseitig beachteten Regeln und Grundsätzen beruht, etwa auf dem Netzzugang Dritter, der Entflechtung der Eigentumsverhältnisse, Transparenz und diskriminierungsfreien Tarifen, ausgebaut werden sollte, um den Binnenmarkt und die Energieversorgungssicherheit zu stärken; betont, dass nicht mit Drittstaaten zusammengearbeitet werden sollte, gegen die restriktive Maßnahmen der EU – etwa Wirtschaftssanktionen – verhängt wurden, die die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, Umweltschutznormen und Transparenzanforderungen nicht garantieren und bei denen im Fall einer Zusammenarbeit die Sicherheit der EU und der Mitgliedstaaten beeinträchtigt würde;

59. betont, dass die EU auf internationaler Ebene für ihre Normen und Nachhaltigkeitskriterien für Wasserstoff eintreten sollte; fordert in diesem Zusammenhang, dass als Voraussetzung für die Einfuhr von Wasserstoff und Wasserstoffvorprodukten internationale Normen ausgearbeitet, gemeinsame Definitionen und Methoden zur Bestimmung der Gesamtemissionen je erzeugte Wasserstoffeinheit festgelegt und internationale Nachhaltigkeitskriterien definiert werden; betont, dass importierter Wasserstoff, auch dessen Erzeugung und Transport, in der gleichen Weise wie in der EU erzeugter Wasserstoff zertifiziert sein sollte, damit keine CO2-Emissionen verlagert werden, und dass diese Wasserstoffeinfuhren mit dem zukünftigen CO2-Grenzausgleichssystem der Europäischen Union vereinbar sein sollten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten außerdem auf, im Hinblick auf die Einfuhr erneuerbaren Wasserstoffs in die notwendige Infrastruktur und den Umbau der vorhandenen Hafeninfrastruktur und der länderübergreifenden Verbindungsleitungen zu investieren; legt der Kommission nahe, die Funktion des Euro als Referenzwährung im internationalen Handel mit Wasserstoff zu fördern;

60. ist der Ansicht, dass Wasserstoff zu einem Bestandteil der internationalen Zusammenarbeit der EU werden sollte, unter anderem im Rahmen der Tätigkeit der Internationale Agentur für Erneuerbare Energien (IRENA), der Forschungszusammenarbeit, der Klima- und Energiediplomatie und der Europäischen Nachbarschaftspolitik;

Funktion von Wasserstoff in einem integrierten Energiesystem

61. hält ein integriertes Energiesystem für geboten, damit bis spätestens 2050 Klimaneutralität verwirklicht werden kann und die Ziele des Übereinkommens von Paris erreicht werden können; begrüßt in diesem Zusammenhang die Aufnahme von Wasserstoff in die Strategie der Kommission zur Integration des Energiesystems; vertritt die Auffassung, dass die Integration der Energiebranchen und -träger sowie eine schlüssige Planung der Strom-, Wärme-, Gas- und Wasserstoffnetze für die Nachhaltigkeit, die Energiewende und einen gut funktionierenden Energiemarkt von Vorteil ist; ist der Ansicht, dass innovativen Projekten, bei denen die Erzeugung und Rückgewinnung von Strom, Wasserstoff und Wärme kombiniert wird, größere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte;

62. stellt fest, dass die Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft dazu beitragen kann, das Ungleichgewicht im gesamten Energiesystem zu verringern; weist nochmals darauf hin, dass Wasserstoff eine entscheidende Funktion bei der Speicherung von Energie übernehmen kann, um die Schwankungen bei Angebot und Nachfrage in Bezug auf Energie aus erneuerbaren Quellen auszugleichen. betont daher, dass die Errichtung der Infrastruktur für die Beförderung und Speicherung von Wasserstoff so geplant werden muss, dass dabei der Bedarf hinsichtlich des Baus von Energieerzeugungsanlagen von vornherein berücksichtigt wird, damit eine optimale Ausgestaltung in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht erreicht wird;

63. hebt hervor, dass eine ambitionierte und taugliche Strategie für die Energiespeicherung mittels Wasserstoff im Rahmen innovativer Industrie- und Mobilitätslösungen erforderlich ist; stellt jedoch fest, dass die Verwendung von Wasserstoff für die Speicherung von Energie infolge der hohen Erzeugungskosten noch nicht wettbewerbsfähig ist und dass mit der Energiespeicherung verbundene Energieverluste beim sogenannten Umlauf derzeit auf etwa 60 % beziffert werden; betont folglich erneut, dass die Kosten der Erzeugung erneuerbaren Wasserstoffs gesenkt und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Flexibilitäts- und Ausgleichslösungen im gesamten Energiesystem gefördert werden müssen; bestärkt daher die Kommission darin, die Optionen und Kapazitäten für die Wasserstoffspeicherung zu analysieren; stellt fest, dass die Wasserstoffspeicherung widersprüchlichen Regulierungssystemen unterliegen könnte, nämlich jenen für die Speicherung von Gas und von Strom, und betont daher, dass auch dieser Aspekt einer Klärung in den einschlägigen Rechtsvorschriften bedarf;

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64. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung allen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

 

Die Europäische Union hat das Übereinkommen von Paris gebilligt und sich mit dem europäischen Grünen Deal verpflichtet, bis 2050 im Wege eines gerechten Übergangs Klimaneutralität zu erreichen. Dieser Übergang impliziert die Dekarbonisierung aller Wirtschaftszweige einschließlich der Energiewirtschaft und der schwer zu dekarbonisierenden Wirtschaftszweige. Beim Übergang zu einem sauberen Energiesystem müssen die Versorgungssicherheit und die Erschwinglichkeit von Energie sichergestellt werden.

 

Da Wasserstoff, der durch Elektrolyse mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird, eine saubere Alternative zu fossilen Brennstoffen darstellt und für verschiedene Zwecke genutzt werden kann, darunter als Ausgangsstoff für industrielle Prozesse, als Rohstoff für Brennstoffzellen und zur Energiespeicherung, kann er einen wertvollen Beitrag zu diesem Übergang leisten. Er kann zur Dekarbonisierung schwer zu dekarbonisierender Wirtschaftszweige beitragen, in denen eine direkte Elektrifizierung noch nicht möglich oder kosteneffizient ist. Wasserstoff macht jedoch nur einen kleinen Teil des Energiemixes der EU aus, und 95 % der Wasserstofferzeugung in der EU beruhen derzeit auf fossilen Brennstoffen[21]. Darüber hinaus kann sauberer Wasserstoff noch nicht mit fossilem Wasserstoff und CO2-armem Wasserstoff konkurrieren[22].

 

Daher muss die EU eine nachhaltige Wasserstoffwirtschaft entwickeln, die anstrebt, sauberen Wasserstoff so bald wie möglich konkurrenzfähig zu machen. Eine erfolgreiche Wasserstoffwirtschaft, in der die EU die Technologieführerschaft innehat, könnte der EU dabei helfen, ihre Wirtschaft zu stärken und zukunftssichere Arbeitsplätze zu schaffen, insbesondere nach dem wirtschaftlichen Abschwung infolge der COVID-19-Pandemie. Dazu bedarf es einer Wasserstoffstrategie, die die gesamte nachfrage- und angebotsseitige Wasserstoffwertschöpfungskette umfasst und mit den Bemühungen der Mitgliedstaaten abgestimmt ist. Die Kommission hat mit der Annahme einer „Wasserstoffstrategie für ein klimaneutrales Europa“ im Juli 2020 einen ersten Schritt in diese Richtung unternommen. Ziel dieses Berichts ist es, den politischen, wirtschaftlichen und technologischen Bedarf für eine nachhaltige Wasserstoffwirtschaft in der EU zu analysieren und damit die von der Kommission vorgeschlagene Strategie zu ergänzen.

 

Es ist zu betonen, dass Wasserstoff kein Patentrezept für die Dekarbonisierung ist. Stattdessen sollte der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ Vorrang haben, und die unmittelbare Elektrifizierung sollte als bevorzugte Option für die Dekarbonisierung in Betracht gezogen werden, wo dies technisch und wirtschaftlich möglich ist, da sie aufgrund von Effizienzverlusten bei der Wasserstofferzeugung kosteneffizienter und energieeffizienter sein kann.

 

Die EU muss ihre Wasserstoffwirtschaft auf sauberen Wasserstoff gründen, da nur sauberer Wasserstoff langfristig nachhaltig ist. Um die Wasserstofferzeugung hochzufahren und die saubere Wasserstoffwirtschaft schnell genug einzuführen, damit die Klimaschutzziele der EU erreicht werden, kann CO2-armer Wasserstoff eine Übergangsrolle spielen, da sauberer Wasserstoff noch nicht in ausreichender Menge vorhanden und konkurrenzfähig ist. Die Kommission sollte bewerten, wie lange und wie viel CO2-armer Wasserstoff in dieser Übergangsphase benötigt wird. Es ist wichtig, dass die Erzeugung von Wasserstoff aus fossilen Quellen so bald wie möglich eingestellt wird.

 

Klassifizierung von Wasserstoff und Normen für Wasserstoff

 

Zur Definition der verschiedenen Wasserstoffarten ist ein einheitliches Klassifikationssystem der EU erforderlich. Die von der Kommission vorgeschlagene Klassifizierung, die auf den CO2-Emissionen von Wasserstoff basiert und bei der Abstand von der gebräuchlichen, auf Farbbezeichnungen beruhenden Klassifizierung genommen wird, dürfte eine gute Lösung sein. Allerdings sollten dieselbe Art von Wasserstoff, nämlich „erneuerbarer“ und „sauberer“ Wasserstoff, nicht unterschiedlich benannt werden.

 

Darüber hinaus muss die EU in der Lage sein, sauberen Wasserstoff eindeutig zu identifizieren. Zu diesem Zweck wird vorgeschlagen, Normen auszuarbeiten sowie ein Zertifizierungs- und Kennzeichnungssystem der EU auszuarbeiten, das auf einer unabhängigen, wissenschaftlich fundierten Überprüfung der Lebenszyklusemissionen bei der Wasserstofferzeugung beruht. Da die Erzeugung sauberen Wasserstoffs auf Strom aus erneuerbaren Energiequellen beruht, braucht die EU auch Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Diese Faktoren sind wichtig, damit die Wasserstoffverbraucher bewusst in saubere Wasserstoffoptionen investieren können.

 

Die öffentliche Akzeptanz ist für die Entwicklung einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft von entscheidender Bedeutung. Um die öffentliche Akzeptanz zu erhöhen, kommt es unbedingt darauf an, die Bürgerinnen und Bürger und die Interessenträger in die Wasserstoffwirtschaft einzubeziehen. Ferner muss sichergestellt werden, dass in der EU die strengsten Sicherheitsvorschriften und technischen Normen für Wasserstoff gelten und dafür nur Lösungen verfolgt werden, bei denen diese Vorgaben eingehalten werden. In diesem Zusammenhang ist die bereits geleistete Arbeit des Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ zu würdigen, das der Kommission als Kompetenzzentrum für Wasserstoff dienen könnte.

 

Ausweitung der Wasserstofferzeugung

 

Es gilt, jetzt Maßnahmen zu ergreifen, um die Erzeugung von sauberem Wasserstoff in der EU zu steigern. Die Kommission hat in ihrer Strategie ehrgeizige Ziele für die Steigerung der Erzeugung sauberen Wasserstoffs durch die Erhöhung der Kapazität von Elektrolyseuren zur Erzeugung sauberen Wasserstoffs vorgestellt. Um diese Ziele zu erreichen und einen funktionierenden und berechenbaren Markt für sauberen Wasserstoff zu schaffen, der Investitionen anzieht, müssen rechtliche Hindernisse überwunden und ein umfassendes Regelwerk für den Wasserstoffmarkt geschaffen werden. Der Rechtsrahmen der EU für den Gasmarkt – aufgrund der gemeinsamen Merkmale von Wasserstoff und Gas – und das Paket „Saubere Energie“ – aufgrund des darin verfolgten allumfassenden Ansatzes zur Überprüfung des Funktionierens des Energiemarkts – könnten als Vorbild für dieses Regelwerk dienen.

 

Um sauberen Wasserstoff zu erzeugen, sind erhebliche Mengen an Strom aus erneuerbaren Quellen erforderlich. Um die Erzeugung von sauberem Wasserstoff zu beschleunigen, muss die EU daher genügend zusätzliche Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugen. Dies geht Hand in Hand mit der Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur für den Transport erneuerbarer Energie zu den Wasserstoffproduktionsstätten. Da es in der EU nach wie vor Lücken in der Infrastruktur für erneuerbare Energie gibt, sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die fehlende Infrastruktur so bald wie möglich bereitgestellt wird. Da zudem ein erheblicher Teil der Kosten der Erzeugung sauberen Wasserstoffs auf Strom aus erneuerbaren Energiequellen entfällt, ist es im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit wichtig, die Kosten zu senken, indem Steuern und Abgaben auf Strom aus erneuerbaren Quellen abgeschafft werden.

 

Wasserstoffinfrastruktur

 

Es ist auf die mangelnde Wasserstoffinfrastruktur in der EU hinzuweisen. Die EU sollte das „Henne-Ei-Problem“ zwischen Wasserstoffinfrastruktur, Produktionsanlagen und Nachfrage gar nicht erst entstehen lassen. Vielmehr muss all diesen Faktoren von Anfang an Rechnung getragen werden. Die EU sollte Anreize für die Infrastrukturentwicklung schaffen, z. B. durch eine Überarbeitung der TEN-E-Verordnung. Dem Ansatz der Kommission, von Anfang an mit der Planung der Übertragungsinfrastruktur über mittelgroße Entfernungen und des Kernnetzes für die Übertragungsinfrastruktur zu beginnen, ist zuzustimmen, damit so bald wie möglich ein vollwertiger Wasserstoffbinnenmarkt aufgebaut wird.

 

Da der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft beträchtliche Investitionen erfordert, kommt es darauf an, für Kosteneffizienz zu sorgen. Die bestehende Gasinfrastruktur könnte umgewidmet und allein für Wasserstoff genutzt werden, wodurch sich die Investitionskosten und die Übertragungskosten minimieren ließen. Daher sollte diese Möglichkeit auf der Ebene der Union und der Mitgliedstaaten geprüft werden.

 

Nachfrage nach Wasserstoff

 

Die Nachfrageseite ist ein entscheidender Aspekt für die Entwicklung eines Marktes für sauberen Wasserstoff, da durch hohe Nachfrage die Marktakzeptanz sauberen Wasserstoffs beschleunigt werden kann. Darüber hinaus kann so zur Dekarbonisierung beigetragen werden. Damit jedoch die Nachfrage steigt, muss sauberer Wasserstoff zu einem attraktiven Geschäftsmodell werden. Investitionen in sauberen Wasserstoff müssen attraktiver sein als Investitionen in auf fossilen Brennstoffen beruhende Lösungen. Nur dann wäre die EU in der Lage, Knebeleffekte in Bezug auf CO2-intensive Energieträger zu verhindern. Daher sollte der Einsatz von sauberem und – für eine Übergangszeit – CO2-armem Wasserstoff auf Wirtschaftszweige konzentriert werden, in denen der Einsatz von Wasserstoff fast schon wettbewerbsfähig ist oder die derzeit nicht mit anderen Mitteln dekarbonisiert werden können.

 

Um eine bessere Übersicht über den Bedarf an sauberem und CO2-armem Wasserstoff zu erhalten, sollten branchenbezogene Fahrpläne erstellt werden, in denen die Entwicklung der Nachfrage nach Wasserstoff sowie der Investitions- und Forschungsbedarf in den nachfrageseitigen Wirtschaftszweigen dargelegt werden. Diese Fahrpläne sollten auf Unionsebene in enger Zusammenarbeit zwischen den Interessenträgern und den Organen der EU ausgearbeitet werden.

 

Die Kommission weist in ihrer Strategie auf die Bedeutung von Maßnahmen zur Unterstützung und Entwicklung der Nachfrageseite hin. Da sauberer Wasserstoff derzeit nicht wettbewerbsfähig ist, sollte in Erwägung gezogen werden, Maßnahmen wie Quoten für den Einsatz sauberen Wasserstoffs in den wichtigsten Wirtschaftszweigen einzuführen. Auch innovative Maßnahmen wie CO2-Differenzverträge sollten berücksichtigt werden. Die Kommission muss jedoch detailliert darlegen, wie solche Maßnahmen finanziert und durchgeführt werden könnten.

 

Forschung, Entwicklung, Innovation und Finanzierung

 

Zur Senkung der Kosten sauberen Wasserstoffs sowie zur Optimierung sind Forschung, Entwicklung und Innovation über die gesamte Wertschöpfungskette von sauberem Wasserstoff hinweg erforderlich. Außerdem werden Demonstrationsprojekte im industriellen Maßstab benötigt, um Wasserstofflösungen in den nachfrageseitigen Wirtschaftszweigen umsetzen zu können. Die EU muss dafür sorgen, dass KMU umfassend einbezogen werden, da einige von ihnen innovative Lösungen hervorbringen können und einige möglicherweise nur über begrenzte Ressourcen verfügen, um saubere Wasserstofflösungen für ihre eigene Dekarbonisierung zu nutzen. Ferner muss die EU dafür sorgen, dass die Arbeitskräfte über ein angemessenes Know-how im Bereich saubere Wasserstofftechnologien verfügen, damit für deren Sicherheit gesorgt ist.

 

Es ist hervorzuheben, dass hoher Investitionsbedarf für die Schaffung einer sauberen Wasserstoffwirtschaft besteht. Programme der EU können von großer Bedeutung dafür sein, die Finanzierung sauberer Wasserstoffprojekte zu unterstützen und zusätzliche öffentliche und private Investitionen anzuziehen. Insbesondere mit Mitteln aus den Programm Horizont Europa, der Fazilität „Connecting Europe“, dem Programm InvestEU und dem EHS-Innovationsfonds kann eine saubere Wasserstoffwirtschaft gefördert werden. Diese Programme müssen unbedingt mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Daher sind die finanziellen Einschnitte, die der Rat im Vergleich zum Vorschlag der Kommission vorgenommen hat, zu bedauern.

 

Neben diesen Programmen können die Allianz für sauberen Wasserstoff und wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) zur Finanzierung der Wasserstoffwirtschaft beitragen. Die Allianz sollte auf der Grundlage des von ihr eingebrachten Fachwissens dazu beitragen, konkrete vielversprechende Projekte und den Bedarf an Investitionen zu ermitteln sowie eine Projektpipeline und eine Investitionsagenda auszuarbeiten. Darüber hinaus sollte bei einer Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen ein Kapitel über saubere Wasserstofftechnologien aufgenommen werden, damit die Entwicklung sauberen Wasserstoffs durch die Leitlinien unterstützt werden kann und nicht behindert wird. Außerdem ist es angesichts der Vielzahl der Programme der EU, die zur Finanzierung sauberen Wasserstoffs beitragen können, von entscheidender Bedeutung, dass die EU eine koordinierte Investitionsstrategie entwickelt, mit der ermöglicht wird, dass Projekte Mittel aus verschiedenen Programmen erhalten, und sichergestellt wird, dass die Projekte logisch aufeinander aufbauen.

 

Internationale Zusammenarbeit bei Wasserstoff

 

Die Erzeugung sauberen Wasserstoffs in der EU allein reicht möglicherweise nicht aus, um die Nachfrage in der EU zu decken, da einige Wirtschaftszweige große Mengen Wasserstoff für die Dekarbonisierung benötigen. Daher sollte die EU die Zusammenarbeit mit benachbarten Regionen wie dem Balkanraum oder Nordafrika im Bereich der Erzeugung sauberen Wasserstoffs aufnehmen, um diesen von dort einzuführen. Die EU sollte sicherstellen, dass eine solche Zusammenarbeit den mitwirkenden Regionen bei der Bekämpfung des Klimawandels, der Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und der nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung zugutekommt.

 

Sauberer Wasserstoff sollte auch ganz allgemein fester Bestandteil der internationalen Zusammenarbeit der EU und ihrer Klimadiplomatie werden, um bewährte Verfahren auszutauschen und die Wasserstoffnormen der EU zu fördern.

 

Funktion von Wasserstoff in einem integrierten Energiesystem

 

Abschließend ist zu betonen, dass ein integriertes Energiesystem wichtig ist, wenn es gilt, erneuerbare Energieträger zu fördern und die Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 zu verwirklichen. Zu diesem Zweck sollten die Gas-, Strom- und Wasserstoffnetze koordiniert werden. Diesbezüglich kann Wasserstoff eine wichtige Funktion bei der Speicherung von Energie übernehmen, um die Schwankungen bei dem Angebot an und der Nachfrage nach erneuerbarer Energie auszugleichen. Diese Lösung ist noch nicht wettbewerbsfähig, und die EU braucht dazu weitere Investitionen. In diesem Zusammenhang ist die Angleichung der Strategien zur Integration von Wasserstoff und der Energiesysteme zu begrüßen.


ANLAGE: LISTE DER EINRICHTUNGEN UND PERSONEN, VON DENEN DER BERICHTERSTATTER BEITRÄGE ERHALTEN HAT

Die folgende Liste wurde auf rein freiwilliger Basis und unter alleiniger Verantwortung des Berichterstatters erstellt. Der Berichterstatter hat bei der Vorbereitung des Entwurfs eines Berichts Beiträge von folgenden Einrichtungen und Personen erhalten:

Einrichtung bzw. Person

Amprion

Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft

Bundesverband der Deutschen Industrie

Bundesverband Energiespeicher

Cefic

CEPS Energy Climate House

Deutsche Industrie- und Handelskammer

Deutsche Umwelthilfe

E3G

EnBW

Energy Storage Association

ENTSO (Strom)

E.on

Eurogas

Europäische Kommission

Europäischer Ausschuss der Regionen

Europex

Europäisches Hochschulinstitut

Gemeinsames Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff‟

Hydrogen Europe

Iberdrola

Internationaler Verband der Erdöl- und Erdgasproduzenten

Internationale Energieagentur

Oersted

Open Grid Europe

RWE

Sandbag

Siemens

STEAG

TenneT

Transport & Environment

Uniper

Vattenfall

Verband der Chemischen Industrie

Verbund

Weltenergierat Deutschland

WindEurope

Wirtschaftsvereinigung Stahl

Zero Emissions Platform


STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR UMWELTFRAGEN, ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (28.1.2021)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu einer europäischen Wasserstoffstrategie

(2020/2242(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Hildegard Bentele

(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 57 der Geschäftsordnung

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass das Ziel des Übereinkommens von Paris darin besteht, den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur im Vergleich zum vorindustriellen Niveau deutlich unter 2 °C zu halten und die ergriffenen Maßnahmen fortzusetzen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen;

1. begrüßt die Absicht der Kommission, die Europäische Union zu einer richtungsweisenden und weltweit führenden Region für Wasserstoff zu machen; betont, dass Wasserstoff ein wichtiges Instrument zur Dekarbonisierung des Energiesystems, CO2-intensiver industrieller Verfahren und von Teilen des Verkehrssystems ist, wenn es gilt, den Übergang zu den aktualisierten Klimaschutzzielen der Union für 2030 und zu dem im Europäischen Klimagesetz (COM(2020)0080) verankerten Ziel der Union, bis spätestens 2050 Klimaneutralität zu erreichen, zu bewerkstelligen und so die Ziele des Übereinkommens von Paris zu verwirklichen; stellt fest, dass durch eine ambitionierte Strategie bis 2030 bis zu 1 Million Arbeitsplätze geschaffen und jährliche Einnahmen in Höhe von 150 Mrd. EUR generiert werden können, während bis 2050 je nach den eingesetzten Technologien die jährlichen CO2-Emissionen um etwa 560 Mio. t gesenkt werden können[23], und dass im Zuge dieser Strategie durch den Aufbau einer Wasserstoffunion auf einen Nutzen für alle Mitgliedstaaten abgezielt werden sollte;

2. bedauert, dass zur Benennung der unterschiedlichen Arten von Wasserstoff derzeit eine Vielzahl von Begriffen im Umlauf ist und es an klaren Begriffen mangelt; fordert die Kommission daher auf, eine umfassende Terminologie sowie unionsweite Vorgaben und Kriterien für die Zertifizierung von Wasserstoff auf der Grundlage von Bewertungen der Lebenszyklusemissionen einzuführen, da dies von entscheidender Bedeutung ist, um für Transparenz im Hinblick auf den CO2-Fußabdruck der Union und die Herkunft des Wasserstoffs zu sorgen, und die Grundlage für sämtliche künftigen Investitionen bildet; ist der Ansicht, dass sich diese Terminologie in einen soliden internationalen Rahmen einfügen muss, damit keine fehlerhafte Kennzeichnung vorgenommen wird und Umweltauswirkungen nicht doppelt erfasst werden;

3. stellt fest, dass Wasserstoff mittels einer Vielzahl von Verfahren hergestellt werden kann; erachtet es als sehr wichtig, sich klar zu einem raschen Übergang zu erneuerbarem Wasserstoff zu bekennen, wobei CO2-armem Wasserstoff, mit dem die Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus erheblich reduziert und künftige Knebeleffekte verhindert werden, eine Brückenfunktion zukommt, um das Klimaneutralitätsziel der Union bis 2050 zu erreichen, und betont gleichzeitig, dass für Technologieneutralität gesorgt und ein branchenübergreifender Ansatz verfolgt werden muss, um die Skaleneffekte zu maximieren und die anwendungsbereichsübergreifenden Kosten zu senken; weist darauf hin, dass die Kosten von erneuerbarem Wasserstoff derzeit dreimal so hoch sind wie die von fossilem Wasserstoff; stellt fest, dass Studien zufolge die Kosten der Erzeugung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen erheblich sinken könnten[24] und bis 2030 Kostenparität mit fossilem Wasserstoff in Regionen erreicht werden könnte, in denen erneuerbare Energie kostengünstig erzeugt wird; betont, dass investiert werden muss, damit sich die Wettbewerbsfähigkeit der Kosten von erneuerbarem Wasserstoff gegenüber fossilem Wasserstoff verbessert; begrüßt, dass im Aufbauinstrument der Europäischen Union (NextGenerationEU) Wasserstoff als Investitionspriorität hervorgehoben wird, und fordert die Kommission auf, auch einen Fahrplan für die Einführung und die Ausweitung des Einsatzes von Elektrolyseuren auszuarbeiten und auf der Ebene der EU Partnerschaften zu bilden, damit die Geräte in den wichtigsten Wirtschaftszweigen, in denen Wasserstoff zum Einsatz kommt, kosteneffizient sind; erachtet es in diesem Zusammenhang als sehr wichtig, Flexibilität bei den verschiedenen verfügbaren Erzeugungsmöglichkeiten zuzulassen, zu denen auch innovative Technologien wie Pyrolyse und die Behandlung von Restabfall gehören, mit der für eine effiziente Ressourcennutzung gesorgt und die Abfallhierarchie vollständig geachtet wird; stellt fest, dass einer umweltverträglichen CO2‑Abscheidung und ‑Speicherung eine Funktion im Hinblick auf die Herbeiführung der Klimaneutralität in der Schwerindustrie zukommt, sofern keine Optionen für die Verringerung der direkten Emissionen verfügbar sind;

4. ist der Ansicht, dass die Verwendung fossilen Wasserstoffs allmählich auslaufen und fossiler Wasserstoff ersetzt werden sollte, um den Übergang zu den aktualisierten Klimaschutzzielen der Union für 2030 und zu dem Ziel der Union, bis spätestens 2050 Klimaneutralität zu erreichen, zu bewerkstelligen;

5. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Wirtschaft auf, die Kapazitäten für Strom aus erneuerbaren Quellen aufzustocken, damit kein kontraproduktiver Wettbewerb zwischen Elektrolyseuren für die Wasserstofferzeugung und anderen Arten der unmittelbaren Verwendung von Strom aus erneuerbaren Quellen entsteht und die Treibhausgasemissionen insgesamt tatsächlich reduziert werden; erachtet es als sehr wichtig, bessere Anreize für die Verwendung überschüssiger erneuerbarer Energie für die Erzeugung von Wasserstoff zu setzen, und betont, dass Transparenz erforderlich ist, was die Zertifizierung der Herkunft von strombasiertem Wasserstoff und die Zertifizierung der Lebenszyklusemissionen anbelangt; weist insbesondere auf die Möglichkeiten hin, die mit erneuerbarer Offshore-Energie und mit an einem Standort vorhandenen geschlossenen Kreislaufsystemen verbunden sind, bei denen die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen in der Nähe von Industriestandorten mit der Verteilung von erneuerbarem Wasserstoff kombiniert wird, da der Großteil des Bedarfs in Reinform gedeckt werden muss (als industrieller Ausgangsstoff oder als Energieträger bei Hochtemperaturverfahren wie der Stahlerzeugung); fordert die Kommission auf, das Potenzial der Wasserstofferzeugung durch Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften zu untersuchen, damit die Dezentralisierung und der Einsatz der Bürgerinnen und Bürger für die Energiewende gefördert werden; betont zudem, dass weiter in die Erforschung potenzieller neuer Quellen für erneuerbaren Wasserstoff investiert werden muss, wozu etwa Wasserstoff zählt, der per Fotosynthese, aus Algen oder mittels Elektrolyseuren aus Meerwasser erzeugt wird;

6. weist darauf hin, dass ein verlässlicher Regelungsrahmen und während eines Übergangszeitraums Anreize erforderlich sind, um für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen, unbeabsichtigte und überflüssige rechtliche Hindernisse zu beseitigen und erneuerbaren Wasserstoff in größerem Maßstab zu nutzen, wobei CO2-armem Wasserstoff, mit dem die Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus erheblich reduziert und künftige Knebeleffekte verhindert werden, eine Brückenfunktion zukommt;

7. hebt hervor, dass eine angemessene Gestaltung des CO2-Preises und eine angemessene Finanzierung die entscheidenden Faktoren sind, um das Potenzial von erneuerbarem Wasserstoff auf kosteneffiziente Weise vollständig auszuschöpfen; fordert die Kommission auf, anlässlich der anstehenden Überarbeitung des Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten zu prüfen, welche Änderungen erforderlich sind, damit sich das volle Potenzial von Wasserstoff bei der Verwirklichung der Klimaschutzziele der Union entfalten kann, und dabei den Gefahren der Verlagerung von CO2-Emissionen Rechnung zu tragen; fordert eine schlüssige und koordinierte Unterstützung auf Unionsebene, damit Hersteller und Nutzer langfristige Planungssicherheit für eine vorhersehbare Wasserstofferzeugung erhalten; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Entwicklung innovativer Instrumente in Betracht zu ziehen, etwa von CO2-Differenzverträgen, mit denen die Differenz der Kosten der Abkehr von fossilem Wasserstoff gedeckt wird, von Zielvorgaben für die Nutzung in bestimmten Wirtschaftszweigen oder von Garantien der Europäischen Investitionsbank zur Senkung des anfänglichen Risikos von Koinvestitionen, bis Kostenwettbewerbsfähigkeit erreicht ist, und eines CO2-Grenzausgleichssystems; stellt fest, dass die Richtlinie über erneuerbare Energie[25] und die Leitlinien für staatliche Beihilfen in den Bereichen Energie und Umweltschutz entsprechend angepasst werden müssen, damit derartige gezielte Unterstützung geleistet werden kann;

8. begrüßt die Initiative der Kommission, die Besteuerung von Energie in der EU zu überarbeiten; fordert die Kommission auf, im Einklang mit den Verträgen die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um im Hinblick auf die Integration der Wirtschaftszweige und die Dekarbonisierung externe Kosten angemessen in den Verbrauch fossiler Brennstoffe einzupreisen, die Kostenwettbewerbsfähigkeit von strombasiertem Wasserstoff sicherzustellen und für gleiche Wettbewerbsbedingungen unter den Energieträgern zu sorgen;

9. hebt hervor, dass der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ besonders wichtig ist; ist der Ansicht, dass Wasserstoff eine wichtige und notwendige Ergänzung zur unmittelbaren Verstromung ist und einen Mehrwert für die Speicherung erneuerbarer Energie und für die Dekarbonisierung von Wirtschaftszweigen bietet, in denen eine Verringerung der CO2-Emissionen schwer zu erreichen ist und die unmittelbare Verstromung aufgrund der Kosten- und Energieeffizienz, der technologischen Möglichkeiten und der regionalen Gegebenheiten kurz- und mittelfristig nicht die optimale Lösung ist;

10. betont, dass Wasserstoff als Energieträger das Potenzial hat, durch Energiespeicherung und Sektorkopplung den Übergang zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen voranzubringen, da mit diesem Energieträger im Stromnetz ein Lastausgleich vorgenommen und für Flexibilität und Versorgungssicherheit gesorgt und in begrenzten Fällen die Wärmeerzeugung dekarbonisiert werden kann; stellt fest, dass die vorhandene Infrastruktur für den Wasserstofftransport verwendet werden kann; fordert die Kommission daher auf, die Vorschriften über die Beimischung von Wasserstoff zu aktualisieren und zu harmonisieren und dabei sicherzustellen, dass die Beimischung von Wasserstoff nicht zu einer Bindung an mit fossilem Gas vermischten Wasserstoff führt, und – soweit relevant und im Anschluss an eine sorgfältige Abschätzung der Folgen von Infrastrukturplänen, der technischen Möglichkeiten, möglicher Einspeisepunkte und Nachfragecluster und unter Berücksichtigung der entsprechenden Kosten und Vorteile und der Möglichkeiten zur Verringerung der THG-Emissionen – die allmähliche Nachrüstung und Umnutzung bestehender Netze zu unterstützen und vorsichtig in den Bau fehlender Wasserstoffnetze zu investieren, auch in transnationale Infrastruktur, um die Schaffung eines gemeinsamen Wasserstoffnetzes der Union zu fördern;

11. betont, dass Wasserstoff Möglichkeiten zur Dekarbonisierung energieintensiver Industriezweige bietet und als industrieller Ausgangsstoff wichtig ist; stellt jedoch fest, dass bis zu 95 % des derzeit in der Industrie in der EU eingesetzten Wasserstoffs fossiler Herkunft sind; ist fest davon überzeugt, dass der Einführung von erneuerbarem Wasserstoff zur Dekarbonisierung der vorhandenen Wasserstoffanwendungen Vorrang eingeräumt, gleichzeitig aber CO2-armem Wasserstoff eine Brückenfunktion zugestanden werden sollte, und fordert einen umfassenden Ansatz, damit die Abhängigkeit von fossilem Wasserstoff nicht weiter erhöht wird; fordert daher, dass Forschung, Investitionen und Wissensaustausch insbesondere in den Bereichen erneuerbarer und innovativer Wasserstoff in Anwendungen mit geringerer Technologiereife in der Industrie erheblich ausgeweitet werden, dass der Zugang zu Finanzierung für Forschungsvorhaben, kleinere Akteure und Start-up-Unternehmen vereinfacht wird und dass die Vorschriften über staatliche Beihilfen gezielte Unterstützung ermöglichen;

12. weist erneut darauf hin, dass ein Viertel der CO2-Emissionen der EU auf den Verkehr entfällt und der Verkehr der einzige Wirtschaftszweig ist, in dem die Emissionen im Vergleich zu den Werten von 1990 nicht gesenkt werden konnten; hebt hervor, dass Wasserstoff eines der Instrumente sein könnte, mit denen zur Senkung der CO2-Emissionen von Verkehrsträgern beigetragen wird, insbesondere dort, wo die vollständige Elektrifizierung sich schwieriger gestaltet oder noch nicht möglich ist; betont, dass Wasserstoff in Reinform oder als synthetisches Kerosin oder Biokerosin ein entscheidender Faktor bei der Substitution fossilen Kerosins in der Luftfahrt ist; betont, dass mit Wasserstoff die THG-Emissionen im Seeverkehr über mittlere und große Entfernungen erheblich verringert werden können, weist aber auch auf die Vorteile von grünem Ammoniak über große Entfernungen hin; betont, dass Wasserstoff für die mittelfristige Dekarbonisierung bestimmter schwerer Nutzfahrzeuge, insbesondere im Langstreckenverkehr, sowie von Bussen, Baumaschinen und landwirtschaftlichen Maschinen von Bedeutung ist; stellt fest, dass wasserstoffbetriebene Autos auch eine Ergänzung zu batteriebetriebenen Elektroautos sein könnten; betont, dass Wasserstoff als Energieträger großes Potenzial im Schienenverkehr hat, und zwar als Ersatz für den Dieselantrieb auf Strecken, auf denen eine Elektrifizierung wirtschaftlich nicht tragfähig ist, und begrüßt den erfolgreichen Einsatz und die Serienfertigung von wasserstoffbetriebenen Zügen in mehreren Mitgliedstaaten;

13. fordert die Kommission auf, Forschung und Investitionen in dieser Hinsicht im Rahmen der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität zu verstärken; stellt fest, dass die Bereitschaft, für saubere Kraftstoffe zu bezahlen, bei allen Mobilitätsarten und Verkehrsträgern vergleichsweise hoch ist; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die Richtlinie über erneuerbare Energie überarbeitet werden muss, um für gleiche Wettbewerbsbedingungen mit den erneuerbaren Energieträgern zu sorgen, und fordert die Kommission auf, bei der anstehenden Überarbeitung der Richtlinie über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe[26] den Aufbau eines unionsweiten Wasserstofftankstellennetzes zu beschleunigen;

14. stellt fest, dass die künftige hohe Nachfrage der Union nach erneuerbarer Energie und Wasserstoff zu wettbewerbsfähigen Preisen wahrscheinlich das Erzeugungspotenzial der Union übersteigt[27]; fordert die Kommission auf, das Potenzial für die Erzeugung und den Verbrauch von erneuerbarem Wasserstoff in der EU genauer zu bewerten; betont, dass erneuerbarer Wasserstoff mit der Zeit auch außerhalb der Union kostengünstig beschafft werden kann, und betont in diesem Zusammenhang die strategische Funktion der Häfen; fordert daher die Gründung neuer Energiepartnerschaften und die Vernetzung mit den Nachbarländern, wobei zu berücksichtigen ist, dass sich neue Partnerschaften, insbesondere mit afrikanischen Ländern, als Chance zum beiderseitigen Nutzen erweisen könnten, sofern die Strategien mit den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Interessen, Anliegen und Dekarbonisierungszielen der Partnerländer im Einklang stehen, sich nicht nachteilig auf die Energiesicherheit der Partnerländer und der Union, die Menschenrechte oder die nachhaltige Lebensgrundlage der Gemeinschaft auswirken und zum Austausch von Know-how beitragen;

15. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Ausbau der Stromnetze, die Forschung und Entwicklung im Bereich erneuerbarer Wasserstoff und die wasserstoffkompatible Infrastruktur zu zentralen Prioritäten bei den Ausgaben im Rahmen der Aufbau- und Resilienzpläne, der Pläne für einen gerechten Übergang, von InvestEU, von Horizont Europa, der transeuropäisches Energienetze (TEN-E), der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V), der europäischen Struktur- und Investitionsfonds und des EU-EHS-Innovationsfonds zu machen; stellt fest, dass CO2-armem Wasserstoff, mit dem die Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus erheblich reduziert und künftige Knebeleffekte verhindert werden können, eine Brückenfunktion zukommt; unterstreicht, dass Subventionen für fossilen Wasserstoff schrittweise abgeschafft werden sollten; betont, dass in der Union spezielle Unterstützungsinstrumente für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Verfügung stehen sollten, da sie eine wichtige Funktion in der Wasserstoffforschung und ‑innovation übernehmen; fordert die Kommission auf, weiter nach Synergieeffekten zwischen dem TEN-V und dem TEN-E zu suchen, um die Erzeugung, die Nutzung und den Transport von Wasserstoff zu optimieren; hält wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse für bedeutsam, um eine unionsweite Zusammenarbeit bei Investitionen und Projekten zu ermöglichen und Akteure auf allen Ebenen zu vernetzen, damit Know-how ausgetauscht und Wissen gebündelt werden kann, um Fortschritte im Hinblick auf eine robuste vernetzte Wasserstoffwertschöpfungskette in der Union zu erzielen; erachtet es zudem als besonders wichtig, den Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ anzuwenden, damit durch den Infrastrukturausbau die kosteneffizientesten Dekarbonisierungspfade unterstützt werden;

16. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diesbezüglich gemeinsam mit den Sozialpartnern Strategien für die Umgestaltung der einzelnen Wirtschaftszweige zu entwickeln; betont, dass Lehre und Ausbildung von Fachkräften in den betroffenen Wirtschaftszweigen sowie von künftigen Fachkräften gefördert werden müssen; fordert die Kommission auf, Daten über die möglichen Auswirkungen, Chancen und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Umstellung von Industrie, Verkehr und Energie auf den verstärkten Einsatz von Wasserstoff zu erheben; hebt hervor, dass Wasserstoff Chancen für Regionen eröffnet, die sich derzeit im Übergang zur Dekarbonisierung befinden; betont, dass in der Wasserstoffstrategie im Einklang mit dem Fonds für einen gerechten Übergang und der Aufbau- und Resilienzfazilität untersucht werden sollte, wie in diesen Regionen Finanzmittel für Infrastrukturen für erneuerbaren Wasserstoff zugänglich gemacht werden könnten;

17. vertritt die Auffassung, dass angesichts der spezifischen Eigenschaften von Wasserstoff, z. B. Molekülgröße, geringe Dichte und hohe Brennbarkeit, strenge Sicherheitsvorschriften für die Herstellung, den Transport und die Lagerung von größter Bedeutung sind, um das Risiko von Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen zu minimieren und Wasserstoff in der Öffentlichkeit allgemein zu Akzeptanz zu verhelfen; fordert daher, dass in der gesamten Union Beispiele für bewährte Verfahren bekannt gemacht werden und von der Sicherheit geprägtes Denken und Handeln im Umgang mit Wasserstoff gefördert wird;

18. fordert, ein Arbeitsprogramm durchzuführen, um den Ressourcenverbrauch bei der Wasserstofferzeugung im Einklang mit der Kreislaufwirtschaft zu bewerten und zu verbessern, insbesondere in Bezug auf den Rohstoffverbrauch für Elektrolyseure und auf den Wasserverbrauch; beharrt darauf, dass in Forschung und Innovation investiert werden muss, damit zuverlässige Recycling- und Demontageverfahren und ‑infrastrukturen für wertvolle und knappe Werkstoffe in Wasserstoff-Brennstoffzellen in der Europäischen Union entwickelt werden; weist erneut darauf hin, dass dieser Wirtschaftszweig unentbehrlich ist, damit erneuerbarer Wasserstoff umweltfreundlich genutzt wird und die EU bei der Energiewende eine Führungsrolle übernehmen kann; betont darüber hinaus, dass die Auswirkungen der Wasserstofferzeugung mit Elektrolyseuren auf die regionale Wasserversorgung so gering wie möglich gehalten werden müssen, insbesondere durch eine sorgfältige Raumplanung beim Bau von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, und dass verhindert werden muss, dass es infolge der Wasserstofferzeugungskette zu Wasser-, Luft- und Bodenverschmutzung, Entwaldung oder einem Rückgang der biologischen Vielfalt kommt;

19. betont, dass sowohl auf die Wirtschaft als auch auf die Gesellschaft ausgerichtete Informationskampagnen wichtig sind, um den bevorstehenden wirtschaftlichen und ökologischen Nutzen der Umwandlung von Wasserstoff in Energie zu erläutern;

20. stellt fest, dass weltweit derzeit lediglich 0,1 % des Wasserstoffs aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird, sodass weltweit nach wie vor 830 Mio. t CO2-Emissionen pro Jahr auf die Wasserstofferzeugung zurückzuführen sind;

21. begrüßt die Bemühungen der europäischen Stahlerzeuger um die Umstellung von fossilen Brennstoffen auf grünen Wasserstoff als Verfahren für die Erzeugung von Stahl ohne fossile Brennstoffe;

22. spricht sich für Maßnahmen zur Koordinierung der Schritte der einzelnen Akteure aus, damit ein gemeinsames Konzept politischer Entscheidungsträger, der Wirtschaft und der Investoren entwickelt wird;

23. begrüßt die Allianz für sauberen Wasserstoff als Instrument zur Koordinierung des Einsatzes von sauberem Wasserstoff in der gesamten EU mit einem erwarteten Gesamtinvestitionsvolumen von 180 bis 470 Mrd. EUR bis 2050 und stellt fest, dass die EU bei sauberem Wasserstoff eine Führungsrolle übernehmen könnte; fordert strategische Investitionen in die Erzeugung und Nutzung von sauberem Wasserstoff, in die Schaffung eines leistungsfähigen Infrastrukturnetzes sowie in Forschung und Innovation; unterstützt deshalb die Bemühungen der Allianz um die Erstellung einer geeigneten Liste von Vorhaben im Zusammenhang mit erneuerbarem Wasserstoff, die für eine Finanzierung infrage kommen und als Vorbild für öffentlich-private Partnerschaften dienen könnte;

24. betont, dass die Strategie auf nationaler und regionaler Ebene umgesetzt werden muss, damit das gesamte Potenzial für eine kohärente nationale Gesetzgebung ausgeschöpft wird und die Möglichkeit einer interregionalen Zusammenarbeit sichergestellt ist;

25. begrüßt, dass fast alle Mitgliedstaaten Pläne für sauberen Wasserstoff in ihre nationalen Energie- und Klimapläne aufgenommen und 26 Mitgliedstaaten die Wasserstoff-Initiative unterzeichnet haben;

26. fordert die Schaffung eines Rahmens für den Austausch von Fortschrittsberichten und bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten, damit die wirksamsten und kosteneffizientesten Technologien eingeführt werden, die Zusammenarbeit erfolgreich gestaltet wird und Vermögenswerte gemeinsam genutzt werden;

27. fordert die Kommission auf, die Ermittlung und Förderung von Gebieten in der EU, die als Zentrum oder Drehscheibe für Wasserstoff gelten, voranzubringen; fordert, diese Gebiete besonders zu unterstützen, damit sie ihrer Funktion als treibende Kraft bei der Umsetzung der europäischen Wasserstoffstrategie gerecht werden können; erachtet es als sehr wichtig, der „European Hydrogen Valleys Partnership“ als wichtigstem Akteur für die Organisation und den Wissenstransfer zwischen den Wissenszentren der Union eine Führungsaufgabe zu übertragen;

28. betont, dass die dezentrale Wasserstofferzeugung Möglichkeiten zur Schaffung von Arbeitsplätzen und für die Wertschöpfung in ländlichen Gebieten bietet; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in den einschlägigen Programmen Anreize für die Schaffung lokaler und regionaler Wasserstoffzentren zu prüfen;

29. fordert Transparenz und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft in alle Koordinierungs- und Planungsgremien, insbesondere die europäische Allianz für sauberen Wasserstoff.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.1.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

60

16

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nikos Androulakis, Bartosz Arłukowicz, Margrete Auken, Simona Baldassarre, Marek Paweł Balt, Traian Băsescu, Aurelia Beigneux, Monika Beňová, Sergio Berlato, Malin Björk, Simona Bonafè, Delara Burkhardt, Pascal Canfin, Sara Cerdas, Mohammed Chahim, Tudor Ciuhodaru, Nathalie Colin-Oesterlé, Esther de Lange, Christian Doleschal, Marco Dreosto, Bas Eickhout, Cyrus Engerer, Eleonora Evi, Agnès Evren, Pietro Fiocchi, Andreas Glück, Catherine Griset, Jytte Guteland, Teuvo Hakkarainen, Martin Hojsík, Pär Holmgren, Jan Huitema, Yannick Jadot, Adam Jarubas, Karin Karlsbro, Petros Kokkalis, Ewa Kopacz, Joanna Kopcińska, Peter Liese, Sylvia Limmer, Javi López, César Luena, Fulvio Martusciello, Liudas Mažylis, Joëlle Mélin, Tilly Metz, Silvia Modig, Dolors Montserrat, Alessandra Moretti, Dan-Ştefan Motreanu, Ville Niinistö, Ljudmila Novak, Grace O’Sullivan, Jutta Paulus, Stanislav Polčák, Jessica Polfjärd, Luisa Regimenti, Frédérique Ries, María Soraya Rodríguez Ramos, Sándor Rónai, Rob Rooken, Silvia Sardone, Christine Schneider, Günther Sidl, Linea Søgaard-Lidell, Nicolae Ştefănuță, Nils Torvalds, Edina Tóth, Véronique Trillet-Lenoir, Petar Vitanov, Alexandr Vondra, Mick Wallace, Pernille Weiss, Michal Wiezik, Tiemo Wölken, Anna Zalewska

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Hildegard Bentele, Manuel Bompard

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Veronika Vrecionová

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

60

+

EPP

Bartosz Arłukowicz, Traian Băsescu, Hildegard Bentele, Nathalie Colin-Oesterlé, Christian Doleschal, Agnès Evren, Adam Jarubas, Ewa Kopacz, Esther de Lange, Peter Liese, Fulvio Martusciello, Liudas Mažylis, Dolors Montserrat, Dan-Ştefan Motreanu, Ljudmila Novak, Stanislav Polčák, Jessica Polfjärd, Christine Schneider, Edina Tóth, Pernille Weiss, Michal Wiezik

S&D

Nikos Androulakis, Marek Paweł Balt, Monika Beňová, Simona Bonafè, Delara Burkhardt, Sara Cerdas, Mohammed Chahim, Tudor Ciuhodaru, Cyrus Engerer, Jytte Guteland, Javi López, César Luena, Alessandra Moretti, Sándor Rónai, Günther Sidl, Petar Vitanov, Tiemo Wölken

Renew

Andreas Glück, Jan Huitema, Karin Karlsbro, Frédérique Ries, María Soraya Rodríguez Ramos, Nicolae Ştefănuță, Linea Søgaard-Lidell, Nils Torvalds, Véronique Trillet-Lenoir

ID

Simona Baldassarre, Aurelia Beigneux, Marco Dreosto, Catherine Griset, Joëlle Mélin, Luisa Regimenti, Silvia Sardone

ECR

Sergio Berlato, Pietro Fiocchi, Joanna Kopcińska, Alexandr Vondra, Veronika Vrecionová, Anna Zalewska

 

16

ID

Teuvo Hakkarainen, Sylvia Limmer

Greens/EFA

Margrete Auken, Bas Eickhout, Eleonora Evi, Pär Holmgren, Yannick Jadot, Tilly Metz, Ville Niinistö, Grace O’Sullivan, Jutta Paulus

ECR

Rob Rooken

The Left

Manuel Bompard, Petros Kokkalis, Silvia Modig, Mick Wallace

 

3

0

Renew

Pascal Canfin, Martin Hojsík

The Left

Malin Björk

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

 : dagegen

0 : Enthaltung

 


 

 

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR VERKEHR UND TOURISMUS (25.2.2021)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu einer europäischen Wasserstoffstrategie

(2020/2242(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Georg Mayer 

(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 57 der Geschäftsordnung

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Verkehr und Tourismus ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

 unter Hinweis auf das Übereinkommen, das am 12. Dezember 2015 auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP21) geschlossen wurde (Übereinkommen von Paris),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. Juli 2020 mit dem Titel „Eine Wasserstoffstrategie für ein klimaneutrales Europa“ (COM(2020)0301),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Mehr Ehrgeiz für das Klimaziel Europas bis 2030 – In eine klimaneutrale Zukunft zum Wohl der Menschen investieren“ (COM(2020)0562),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. März 2020 mit dem Titel „Eine neue Industriestrategie für Europa“ (COM(2020)0102),

 unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen[28],

 unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe[29],

A. in der Erwägung, dass die Dekarbonisierung des Verkehrssektors bis 2050 notwendig ist, dies jedoch nicht einfach sein wird, und dass jeder Verkehrsträger seine eigenen sektorspezifischen Besonderheiten, besonderen Herausforderungen und Anforderungen hat;

B. in der Erwägung, dass der Anteil des Verkehrssektors an den Gesamttreibhausgasemissionen in der EU rund 27 % beträgt und dass Wasserstoff zahlreiche Anwendungen im Industrie- sowie im Strom- und Gebäudesektor hat und ein großes Potenzial als alternativer Kraftstoff für den Verkehrssektor birgt, aber dass die Einsatzmöglichkeiten von Wasserstoff auf dem Markt für die verschiedenen Verkehrsträger noch begrenzt sind;

C. in der Erwägung, dass batteriebetriebene Elektroautos das Potenzial aufweisen, einen erheblichen Teil des Marktes für Privatfahrzeuge zu sichern; in der Erwägung, dass der Schwertransport ein Sektor ist, in dem sich die Dekarbonisierung schwierig gestaltet und die direkte Elektrifizierung aufgrund einer geringen Kosteneffizienz sowie aus technischen Gründen begrenzt ist; in der Erwägung, dass Batterien in den Bereichen praktische Probleme bereiten, in denen schwere Nutzfahrzeuge, Züge auf nicht elektrifizierten Strecken, Frachtschiffe oder Luftfahrzeuge eingesetzt werden, und dass dies Möglichkeiten für andere Energieträger wie Wasserstoff schaffen wird, da in dieser Form große Mengen an Energie an Bord eines Fahrzeugs oder Schiffs gespeichert werden können, gegebenenfalls eine schnelle Betankung möglich ist und ausschließlich Wasser als „Abgas“ erzeugt wird;

D. in der Erwägung, dass die direkte Elektrifizierung aus erneuerbaren Energiequellen die bevorzugte Option ist, um den Verkehr zu dekarbonisieren und unsere Klimaziele zu erreichen, wobei die Grundsätze der „Energieeffizienz an erster Stelle“ und der Technologieneutralität einzuhalten sind, und in der Erwägung, dass Wasserstoff in erster Linie genutzt werden sollte, um zur Senkung der Emissionen in schwer zu dekarbonisierenden Sektoren wie dem Schwerlasttransport und dem Luft- und Seeverkehr beizutragen;

E. in der Erwägung, dass die Nachfrage nach Wasserstoff gefördert werden sollte, um allmählich neue Anwendungen zu integrieren und die Europäische Union zu einer richtungsweisenden und weltweit führenden Region für Wasserstoff zu machen; in der Erwägung, dass die Vorteile von Wasserstoff allen Mitgliedstaaten durch eine ehrgeizige Strategie zugutekommen können, indem eine Wasserstoffunion gefördert wird, und bis 2030 bis zu 1 Million Arbeitsplätze schaffen und jährliche Einnahmen in Höhe von bis zu 150 Mrd. EUR generieren können, während die jährlichen CO2-Emissionen bis 2050 um etwa 560 Mio. Megatonnen gesenkt werden können;

F. in der Erwägung, dass die Kommission 2018 prognostiziert hat, dass Wasserstoff bis 2050 13–14 % des Anteils des Energiemix der Union ausmachen würde[30];

G. in der Erwägung, dass neue Technologien und Innovationen sich erst entwickeln müssen und daher erhebliche Investitionen erforderlich sind, um Produktion und Vertrieb zu steigern, wodurch Skaleneffekte erzielt würden, und dass zugleich die Wettbewerbsfähigkeit des Verkehrswesens in der EU gewahrt werden muss;

H. in der Erwägung, dass hohe europäische Sicherheits- und Klassifizierungsstandards für die Erzeugung, den Transport, die Speicherung und die Verwendung von Wasserstoff ausgearbeitet und garantiert werden und auf Kosteneffizienz und unabhängigen wissenschaftlichen Forschungsarbeiten beruhen sollten;

I. in der Erwägung, dass CO2-armer Wasserstoff bei der Entwicklung einer Wasserstoffinfrastruktur eine wichtige ergänzende Rolle spielen kann, um die Klimaziele der Union zu erreichen;

J. in der Erwägung, dass die Verfügbarkeit zusätzlicher Infrastruktur für erneuerbare Energien eine wesentliche Voraussetzung für die Einführung und den Ausbau der Nutzung von Wasserstoff im Verkehrssektor ist;

K. in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ (FCH JU) Synergieeffekte mit den gemeinsamen Unternehmen im Verkehrssektor erzielen muss, um eine angemessene Integration zwischen Wasserstofftechnologie und Verkehrsinfrastrukturen und -diensten zu fördern; in der Erwägung, dass der Schwerpunkt auf dem Aufbau europäischer Wasserstoffversorgungsketten im Wege gemeinsamer Anstrengungen liegen sollte, um ein verzahntes und umfassendes europäisches Wasserstoffenergiesystem zu schaffen, damit Europas Energieabhängigkeit von Lieferanten aus Drittländern verringert und Europa weltweit führend auf dem Wasserstoffmarkt wird;

Straßenverkehr

1. unterstreicht das hohe Potenzial für die Senkung der Treibhausgasemissionen, das der Verkehrssektor durch eine Verkehrsverlagerung, Effizienz und Elektrifizierung, insbesondere für Personenkraftwagen, Bus- und Schienenverkehr, bietet; stellt fest, dass angesichts des gegenwärtigen Stands der technologischen Entwicklungen für den Straßenverkehr der Schwerpunkt auf einer verstärkten Nutzung von Elektrofahrzeugen liegen sollte; weist jedoch darauf hin, dass Wasserstoffanwendungen interessante Optionen für die Segmente des Verkehrssystems bieten, in denen sich eine CO2-Verringerung schwierig gestaltet und eine groß angelegte Elektrifizierung praktisch unmöglich ist, beispielsweise im Schwerlastfernverkehr, da in naher Zukunft nicht der gesamte Straßenverkehr elektrifiziert werden kann; hebt ferner die wichtigen besonderen Eigenschaften von Wasserstoff hervor, was die Ladezeit (schnell) und die Autonomie (vergleichbar mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor) angeht;

2. hält es für geboten, die technologische Führungsrolle Europas im Bereich des erneuerbaren und CO2-armen Wasserstoffs im Wege einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft aufrechtzuerhalten und auszubauen; begrüßt die Einführung mobiler Laboratorien in europäischen Städten, um Experimente im Bereich des nachhaltigen öffentlichen Verkehrs auf der Grundlage der Nutzung alternativer Kraftstoffe zu fördern, und spricht sich für die Einbeziehung von Wasserstoff in die Optionen aus, die zur Durchführung dieser Experimente eingesetzt werden; stellt fest, dass die Kombinationswirkung der zu hohen Kosten aller wasserstoffbetriebenen Kraftfahrzeuge und des Fehlens einer geeigneten Infrastruktur für den Wasserstofftransport und eines Verteilungsnetzes mit ausreichend Tankstellen die Massenentwicklung behindert;

3. betont, dass der Stadtverkehr ein besonders interessantes Versuchsfeld für Experimente bietet, mit denen den großen technologischen Herausforderungen dieser Art von alternativer Energie im Verkehr begegnet wird, einschließlich der Verfügbarkeit von Ladepunkten, Speicher und Möglichkeiten für die schnelle Betankung; betont in diesem Zusammenhang die wichtige Rolle von lokalen und regionalen öffentlich-privaten Partnerschaften, um die Entwicklung und den Ausbau von Wasserstoff zu fördern;

4. hebt hervor, dass es sich bei der Wasserstofferzeugung keineswegs um einen Selbstzweck handelt, sondern sie zu einer Verringerung der Emissionen führen muss; fordert eine harmonisierte Strategie der EU für die Infrastrukturentwicklung und die Verwendung von Wasserstoff durch schwere Nutzfahrzeuge; weist darauf hin, dass zum Erreichen des Markthochlaufs, der erforderlich ist, damit diesen Sektoren kosteneffiziente, bezahlbare und klimaneutrale Alternativen zu fossilen Brennstoffen zur Verfügung stehen, eine breite Anwendung von aus Wasserstoff gewonnenen Stoffen gefördert werden sollte;

5. betont, dass in Einklang mit dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ und dem Grünen Deal ehrgeizigere Zielvorgaben im Bereich erneuerbare Energie und Energieeffizienz erforderlich sind, um den grünen Wandel sicherzustellen, wobei der Energiemix der einzelnen Mitgliedstaaten und ihre jeweilige Ausgangslage zu berücksichtigen sind; weist darauf hin, dass die bevorstehende Überarbeitung der Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe konkrete Ziele mit Blick auf die Integration von Wasserstoffinfrastruktur in Verkehrssysteme umfassen muss;

Luftverkehr

6. betont, wie wichtig es ist, EU-Unternehmen zu fördern und ihre Fortschritte zu überwachen, um ein breites Spektrum von Technologien, einschließlich Wasserstoff, zu entwickeln, um einen umfassenden Ansatz hin zu einer saubereren Luftfahrt – von kleinen und mittelgroßen bis hin zu großen Flugzeugen – zu ermöglichen;

7. hebt hervor, dass sich die direkte Elektrifizierung und die Nutzung von Batterien im Falle von Hybrid- und/oder vollelektrischen Flugzeugen zwar für Kleinflugzeuge und Drehflügler eignen könnte, dies aber praktische Probleme im Falle des Güter- und Personenfernverkehrs bereitet, da die Batterien entweder nicht ausreichend geladen werden können oder die erforderliche Anzahl an Batterien nicht an Bord mitgeführt werden kann, was Wasserstoff zu einer der vielversprechendsten Optionen für die Dekarbonisierung des Luftverkehrs im Bereich der Langstreckenflüge macht;

8. verweist auf die Möglichkeit, die Eingliederung von elektrischen und/oder hybriden Befähigern und Brennstoffzellen in Flugzeugen zu prüfen, und weist darauf hin, dass Wasserstoff kurz- bis mittelfristig als Grundlage für synthetischen Flugkraftstoff genutzt werden könnte, der als Ersatzkraftstoff in vorhandenen Flugzeugen verwendet werden könnte, wohingegen die direkte Verwendung von Wasserstoff mittels wasserstoffbetriebener Brennstoffzellen oder wasserstoffbasierter Triebwerke infolge von Innovationen im Bereich der Flugzeugmotoren und Luftfahrzeugsysteme in Betracht gezogen werden könnte;

9. fordert die Kommission auf, Anreize zu schaffen, damit die Branche alternative und synthetische Kraftstoffe sowie andere saubere Technologien nutzt, und, sobald diese uneingeschränkt zur Verfügung stehen, gegebenenfalls eine Verpflichtung zur Beimischung im Luftverkehrssektor einzuführen, um Europas technologischer Führungsrolle und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken;

Seeverkehr und Binnenwasserstraßen

10. befürwortet die Nutzung von Wasserstoff, Kraftstoffen auf Wasserstoffbasis und Brennstoffzellen für die Binnenschifffahrt, Hochsee- und Küstenschifffahrt, wo eine direkte Elektrifizierung schwierig ist; hebt die strategisch entscheidende Rolle von multimodalen See- und Binnenhäfen als Innovationspools und Knotenpunkte für die Einfuhr, Erzeugung, Speicherung, Lieferung und Nutzung von Wasserstoff hervor und betont, dass Lösungen auf der Grundlage von erneuerbarem Wasserstoff für Inselgebiete und Gebiete in äußerster Randlage besonders wichtig sind;

11. verweist auf die Bedeutung von Übergangskraftstoffen für Verkehrsträger in Fällen, in denen Wasserstoff bezogen auf die Kosten noch keine wettbewerbsfähige Lösung darstellt; betont in diesem Zusammenhang das Potenzial von Flüssigerdgas (LNG) und komprimiertem Erdgas (CNG) als Übergangslösung, weist aber zugleich darauf hin, dass eine Bindung an fossile Brennstoffe und verlorene Vermögenswerte vermieden werden muss;

12. hebt hervor, dass Platz und Investitionen in die Hafeninfrastruktur erforderlich sind, um die Nutzung neuer emissionsfreier und emissionsarmer Technologien an nationalen Küsten und Häfen zu fördern und so die Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft und die Schaffung einer industriellen Wertschöpfungskette für Wasserstoff entlang multimodaler Verkehrskorridore zu erleichtern;

13. fordert die Kommission auf, Hemmnisse zu beseitigen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen, um für gleiche Wettbewerbsbedingungen unter den Energieträgern zu sorgen und somit die Dekarbonisierung zu fördern;

14. fordert die Kommission auf, einen allgemeinen risikobasierten Sicherheitsrahmen für den Verkehr in Europa vorzulegen; hebt als Beispiel hervor, dass der Sicherheitsrahmen für den Seeverkehr und die Binnenschifffahrt standardisierte Bunkervorgänge zwischen Schiff und Land, Speicherung und Lüftung an Bord, Verfahren für den sicheren Umgang mit Notfällen und Schulungen des mit Wasserstoff arbeitenden Personals umfasst;

15. verweist auf die Bedeutung von Übergangskraftstoffen für Verkehrsträger in Fällen, in denen Wasserstoff bezogen auf die Kosten noch keine wettbewerbsfähige Lösung darstellt; betont in diesem Zusammenhang das Potenzial von LNG als Übergangslösung zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Binnenschiffsverkehr und im Seeschiffsverkehr, da eine steigende Zahl an Schiffen mit LNG betrieben wird, das weniger CO2, NOx und Partikel emittiert als konventionelle Schiffskraftstoffe; hebt des Weiteren hervor, dass mittel- bis langfristig die derzeit mit LNG betriebenen Schiffe und die für LNG genutzten Verteilungsinfrastrukturen für die Verwendung von Biogas umgerüstet werden könnten und dass es daher von wesentlicher Bedeutung sein wird, flüssiges Biomethan (Bio-LNG) als Schiffskraftstoff auszubauen; betont daher, wie wichtig es ist, in potenzielle CO2-freie Kraftstoffe wie Wasserstoff und in CO2-arme Kraftstoffe zu investieren, wobei der Grundsatze der Technologieneutralität zu wahren ist;

Eisenbahnverkehr

16. stellt fest, dass 46 % des Hauptschienennetzes heute noch mit Dieseltechnologie betrieben werden, dass der europäische Eisenbahnsektor jedoch innovative Lösungen entwickelt, um maßgeblich zur Dekarbonisierung des Landverkehrs beizutragen;

17. hebt in diesem Zusammenhang die Möglichkeit hervor, batterieelektrisch und mit Wasserstoffbrennzellen betriebene Züge und nachgerüstete Diesellokomotiven in den Teilen des Zugnetzes einzusetzen, in denen eine direkte Elektrifizierung zu teuer oder nicht zweckmäßig ist oder die Bedienungshäufigkeit zu gering ist, um Kostenwirksamkeit zu erreichen, beispielsweise auf kleinen Regionalstrecken;

18. weist darauf hin, dass der europäische Eisenbahnsektor bei Innovation für wasserstoffbetriebene Züge an der Spitze steht; stellt fest, dass rollendes Material eine herausragende Alternative zu einer teuren Elektrifizierung von kleinen Regionalstrecken für den Fracht- und Personenverkehr darstellt, und betont, dass der Schienenverkehr durch die Nutzung von sauberem Wasserstoff in den Bereichen, in denen die direkte Elektrifizierung nicht möglich ist, zu einem vollständig umweltneutralen Verkehrsträger werden kann;

FuI: Entwicklung von Sicherheitsstandards

19. weist darauf hin, dass es verschiedene EU-Finanzierungsinstrumente und -quellen gibt, mit denen die Investitionen in Wasserstoff gefördert werden können, wie InvestEU, die neue Aufbau- und Resilienzfazilität, der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Kohäsionsfonds, die neue Initiative REACT-EU und die bevorstehende Fazilität „Connecting Europe“; betont, dass die durch den Mechanismus für einen gerechten Übergang gebotenen Möglichkeiten weiter sondiert werden sollten, um Investitionen in Wasserstoff zu fördern; fordert die Kommission auf, Synergien zwischen den verschiedenen EU-Programmen auszuloten;

20. betont, dass Investitionen in Forschung und Entwicklung Vorrang eingeräumt werden muss, da sich Wasserstofflösungen im Verkehrssektor derzeit noch in einem frühen Entwicklungsstadium befinden; hebt hervor, dass weitere Forschungs- und Innovationsbemühungen über die gesamte Wasserstoff-Wertschöpfungskette hinweg zur Sondierung multimodaler Lösungen, insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung der Energieeffizienz und die Verringerung der Kosten, erforderlich sind, um die Nutzung von Wasserstoff auszuweiten und zu verbessern; betont, dass zusätzlich zu Aufbauplänen und Fahrplänen pränormative Forschung, unter anderem zu Sicherheitsaspekten, erforderlich ist, um dadurch bessere und harmonisierte Normen, die Versorgungssicherheit und eine hohe Nachhaltigkeit sicherzustellen;

21. begrüßt die von der Kommission für 2021 geplante Überprüfung des Rahmens für staatliche Beihilfen, einschließlich der Leitlinien zu staatlichen Beihilfen für Energie und Umweltschutz;

22. unterstützt die europäische Allianz für sauberen Wasserstoff, die Allianz für erneuerbaren Wasserstoff und die wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI); weist darauf hin, dass das Gemeinsamen Unternehmen Brennstoffzellen und Wasserstoff (FCH-JU) eine synergetische Zusammenarbeit mit den Gemeinsamen Unternehmen der EU und mit allen an der Entwicklung von Wasserstoffanwendungen beteiligten Interessenträgern sicherstellt;

23. betont, dass die EU und die Mitgliedstaaten im Einklang mit der externen Dimension des europäischen Grünen Deals neue Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit bei sauberem Wasserstoff aktiv fördern und rasch strategische Partnerschaften mit Nachbar- und Drittländern entwickeln und so dazu beitragen sollten, unsere globalen Energiepartnerschaften neu zu gestalten, EU-Standards und -Vorschriften zu fördern und die strategischen Interessen Europas zu schützen;

24. betont, wie wichtig es ist, die Forschung nach einem technologieneutralen Ansatz auf der Grundlage der Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen und von wissenschaftlich fundierten Nachhaltigkeitskriterien zu fördern, um den Übergang zur nächsten Generation von dekarbonisierten Verkehrssystemen zu beschleunigen;

25. ist der Ansicht, dass die Einbindung der Industrie und die Vermittlung von entsprechendem Wissen über Wasserstoff an die Arbeitskräfte unabdingbar sind; betont, dass Sicherheitsaspekte immer Vorrang haben müssen;

26. begrüßt den Klimabank-Fahrplan der Europäischen Investitionsbank (EIB) für den Zeitraum 2021–2025 und die Möglichkeit, beratende und technische Unterstützung von den EIB-Beratungszentren sowie im Rahmen von Horizont Europa zu kombinieren; betont in diesem Zusammenhang, dass der Mobilisierung von Investitionen für den Ausbau von Wasserstoff im Verkehr besondere Aufmerksamkeit gewidmet werde sollte;

Empfehlungen

27. weist darauf hin, wie wichtig die Koordinierung bei der Erreichung harmonisierter hoher Sicherheitsstandards für die Verkehrsinfrastruktur ist, und fordert die Kommission auf, die Synergien zwischen den Bereichen Energie und Verkehr der Fazilität „Connecting Europe“ zu verdeutlichen und hervorzuheben; fordert mit Nachdruck, dass Synergien zwischen TEN-V und TEN-E sowie Strategien für alternative Kraftstoffe geschaffen werden, was zum schrittweisen Ausbau von für alle Fahrzeuge geeigneten Tankstellen für Wasserstoff und andere alternative Kraftstoffe entlang der Verkehrskorridore und an strategischen Orten wie See- und Binnenhäfen, Flughäfen sowie Bahnhöfen führt, die, sofern möglich, an bestehenden Tankbereichen für verschiedene Kraftstoffe eingerichtet werden und mit erforderlichen wesentlichen technischen Voraussetzungen und harmonisierte Normen auf Grundlage einer Risikobewertung einhergehen;

28. fordert, dass die einzelnen Finanzierungsquellen der EU eingebunden werden, wobei eine direkte Kofinanzierung im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ mit dem EFRE und dem Kohäsionsfonds kombiniert wird und gleichzeitig verfügbare private Finanzmittel konsequent genutzt werden, um eine angemessene Integration des TEN-V, der Wasserstoffinfrastruktur und der Verkehrssysteme und -dienste auf regionaler und lokaler Ebene sicherzustellen;

29. begrüßt die Absicht der Kommission, im Rahmen der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität und der Überarbeitung der Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe eine Wasserstoff-Betankungsinfrastruktur zu entwickeln;

30. stellt fest, dass in der Wasserstoffstrategie nicht auf die bedeutende Rolle eingegangen wird, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in den Wertschöpfungsketten der EU in den Bereichen Energie und Verkehr zukommt; fordert die Kommission auf, den Zugang zu Forschung und Finanzmitteln zu erleichtern und die Fortschritte von KMU anhand einer geeigneten Reihe von wesentlichen Leistungsindikatoren zu überwachen, um einen Beitrag zu einer evidenzbasierten Politikgestaltung zu leisten; betont, dass den KMU in der EU spezielle Instrumente zur Förderung der Nutzung von Wasserstoff zugänglich gemacht werden müssen;

31. betont, dass die Bewertung des ökologischen Nutzens von Wasserstoff hinsichtlich der Treibhausgasemissionen mit einer genauen Analyse von der Erzeugung bis zur Nutzung verknüpft sein sollte; fordert die Kommission auf, diese Daten für die verschiedenen Arten von Wasserstoff zu erheben;

32. begrüßt die Initiative der Kommission, die Energiebesteuerung in der EU zu überarbeiten; fordert die Kommission und den Rat auf, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Energieträger zu schaffen, um die Integration der Energiewirtschaft zu erleichtern, dabei aber die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in der Steuerpolitik uneingeschränkt zu achten und nicht zu beeinträchtigen;

33. weist darauf hin, dass in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie II (RED II) für Kraftstofflieferanten als Ziel ein Anteil von erneuerbarer Energie von 14 % festgelegt ist; betont, dass die Anwendung und Nutzung von Wasserstoff im Verkehrssektor zu CO2-freien Lösungen beiträgt; fordert die Kommission auf, die Rolle von Wasserstoff im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie II so bald wie möglich zu klären, insbesondere im Hinblick auf Zertifizierungsanforderungen und die mögliche Anwendung von Multiplikatoren, da sie die Grundlage für künftige Investitionen bilden.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

25.2.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

37

5

6

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Magdalena Adamowicz, Andris Ameriks, José Ramón Bauzá Díaz, Izaskun Bilbao Barandica, Marco Campomenosi, Massimo Casanova, Ciarán Cuffe, Jakop G. Dalunde, Andor Deli, Karima Delli, Anna Deparnay-Grunenberg, Ismail Ertug, Gheorghe Falcă, Giuseppe Ferrandino, João Ferreira, Mario Furore, Søren Gade, Isabel García Muñoz, Jens Gieseke, Elsi Katainen, Elena Kountoura, Julie Lechanteux, Bogusław Liberadzki, Peter Lundgren, Benoît Lutgen, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Marian-Jean Marinescu, Tilly Metz, Giuseppe Milazzo, Cláudia Monteiro de Aguiar, Caroline Nagtegaal, Jan-Christoph Oetjen, Philippe Olivier, Rovana Plumb, Dominique Riquet, Dorien Rookmaker, Massimiliano Salini, Sven Schulze, Vera Tax, Barbara Thaler, István Ujhelyi, Petar Vitanov, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Lucia Vuolo, Roberts Zīle, Kosma Złotowski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Clare Daly, Carlo Fidanza, Marianne Vind

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

37

+

ECR

Peter Lundgren

ID

Marco Campomenosi, Massimo Casanova, Julie Lechanteux, Philippe Olivier, Lucia Vuolo

NI

Mario Furore, Dorien Rookmaker

PPE

Magdalena Adamowicz, Andor Deli, Gheorghe Falcă, Jens Gieseke, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Benoît Lutgen, Marian-Jean Marinescu, Giuseppe Milazzo, Cláudia Monteiro de Aguiar, Massimiliano Salini, Sven Schulze, Barbara Thaler, Elissavet Vozemberg-Vrionidi

Renew

José Ramón Bauzá Díaz, Izaskun Bilbao Barandica, Søren Gade, Elsi Katainen, Caroline Nagtegaal, Jan-Christoph Oetjen, Dominique Riquet

S&D

Andris Ameriks, Giuseppe Ferrandino, Isabel García Muñoz, Bogusław Liberadzki, Rovana Plumb, Vera Tax, István Ujhelyi, Marianne Vind, Petar Vitanov

 

5

-

Verts/ALE

Ciarán Cuffe, Jakop G. Dalunde, Karima Delli, Anna Deparnay-Grunenberg, Tilly Metz

 

6

0

ECR

Carlo Fidanza, Roberts Zīle, Kosma Złotowski

The Left

Clare Daly, João Ferreira, Elena Kountoura

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 


 

 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

18.3.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

46

25

5

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nicola Beer, François-Xavier Bellamy, Hildegard Bentele, Tom Berendsen, Vasile Blaga, Michael Bloss, Manuel Bompard, Paolo Borchia, Markus Buchheit, Martin Buschmann, Cristian-Silviu Buşoi, Jerzy Buzek, Carlo Calenda, Andrea Caroppo, Maria da Graça Carvalho, Ignazio Corrao, Ciarán Cuffe, Josianne Cutajar, Nicola Danti, Pilar del Castillo Vera, Martina Dlabajová, Christian Ehler, Valter Flego, Niels Fuglsang, Lina Gálvez Muñoz, Claudia Gamon, Jens Geier, Nicolás González Casares, Bart Groothuis, Christophe Grudler, Henrike Hahn, Robert Hajšel, Ivo Hristov, Ivars Ijabs, Romana Jerković, Eva Kaili, Seán Kelly, Izabela-Helena Kloc, Zdzisław Krasnodębski, Andrius Kubilius, Miapetra Kumpula-Natri, Thierry Mariani, Eva Maydell, Joëlle Mélin, Dan Nica, Angelika Niebler, Ville Niinistö, Aldo Patriciello, Mauri Pekkarinen, Mikuláš Peksa, Tsvetelina Penkova, Clara Ponsatí Obiols, Sira Rego, Robert Roos, Maria Spyraki, Jessica Stegrud, Beata Szydło, Riho Terras, Grzegorz Tobiszowski, Patrizia Toia, Evžen Tošenovský, Marie Toussaint, Isabella Tovaglieri, Henna Virkkunen, Pernille Weiss, Carlos Zorrinho

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Matteo Adinolfi, Andrus Ansip, Damien Carême, Jakop G. Dalunde, Cyrus Engerer, Cornelia Ernst, Elena Kountoura, Elena Lizzi, Marian-Jean Marinescu, Sven Schulze, Nils Torvalds

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

46

+

PPE

François-Xavier Bellamy, Hildegard Bentele, Tom Berendsen, Vasile Blaga, Cristian-Silviu Buşoi, Jerzy Buzek, Maria da Graça Carvalho, Pilar del Castillo Vera, Christian Ehler, Seán Kelly, Andrius Kubilius, Marian-Jean Marinescu, Eva Maydell, Angelika Niebler, Aldo Patriciello, Sven Schulze, Maria Spyraki, Riho Terras, Henna Virkkunen, Pernille Weiss

S&D

Carlo Calenda, Josianne Cutajar, Cyrus Engerer, Niels Fuglsang, Lina Gálvez Muñoz, Jens Geier, Nicolás González Casares, Robert Hajšel, Ivo Hristov, Romana Jerković, Eva Kaili, Miapetra Kumpula-Natri, Dan Nica, Tsvetelina Penkova, Patrizia Toia, Carlos Zorrinho

RENEW

Andrus Ansip, Nicola Beer, Nicola Danti, Valter Flego, Claudia Gamon, Bart Groothuis, Christophe Grudler, Ivars Ijabs, Mauri Pekkarinen, Nils Torvalds

 

25

ID

Matteo Adinolfi, Paolo Borchia, Markus Buchheit, Elena Lizzi, Thierry Mariani, Joëlle Mélin, Isabella Tovaglieri

Verts/ALE

Michael Bloss, Damien Carême, Ignazio Corrao, Ciarán Cuffe, Jakop G. Dalunde, Henrike Hahn, Ville Niinistö, Mikuláš Peksa, Marie Toussaint

ECR

Izabela-Helena Kloc, Zdzisław Krasnodębski, Robert Roos, Jessica Stegrud, Beata Szydło, Grzegorz Tobiszowski, Evžen Tošenovský

NI

Andrea Caroppo, Clara Ponsatí Obiols

 

5

0

RENEW

Martina Dlabajová

The Left

Manuel Bompard, Cornelia Ernst, Elena Kountoura, Sira Rego

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

 : dagegen

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Letzte Aktualisierung: 23. April 2021
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