BERICHT über neue Wege der legalen Arbeitskräftemigration

26.4.2021 - (2020/2010(INI))

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatterin: Sylvie Guillaume
Verfasserin der Stellungnahme (*):
Elżbieta Rafalska, Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 57 der Geschäftsordnung


Verfahren : 2020/2010(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0143/2021
Eingereichte Texte :
A9-0143/2021
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu neuen Wegen der legalen Arbeitskräftemigration

(2020/2010(INI))

Das Europäische Parlament,

 gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2, und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 79,

 unter Hinweis auf die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere auf Artikel 2 des Protokolls Nr. 4,

 unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 45,

 unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, insbesondere auf Artikel 13,

 unter Hinweis auf die europäische Säule sozialer Rechte, insbesondere die Grundsätze 5, 6, 10, 12 und 16,

 unter Hinweis auf die von der Internationalen Arbeitskonferenz der Internationalen Arbeitsorganisation angenommenen internationalen Arbeitsnormen zur Arbeitskräftemigration und die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 18. Dezember 1990 angenommene Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen,

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. Mai 2015 mit dem Titel „Die europäische Migrationsagenda“ (COM(2015)0240),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. April 2016 mit dem Titel „Reformierung des gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa“ (COM(2016)0197) und vom 12. September 2018 mit dem Titel „Mehr legale Wege nach Europa – unentbehrliche Komponente einer ausgewogenen, umfassenden Migrationspolitik“ (COM(2018)0635),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. September 2020 mit dem Titel „Ein neues Migrations- und Asylpaket“ (COM(2020)0609),

 unter Hinweis auf den Aktionsplan und die politische Erklärung, insbesondere ihre jeweiligen Abschnitte über legale Migration und Mobilität, die auf dem EU-Afrika-Gipfel zum Thema Migration am 11./12. November 2015 in Valletta angenommen wurden,

 unter Hinweis auf den globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration vom 10. Dezember 2018,

 unter Hinweis auf den Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. April 2016 zur Lage im Mittelmeerraum und zur Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes der EU für Migration[1],

 unter Hinweis auf sein Arbeitsdokument vom 15. Januar 2016 zur Ausarbeitung angemessener legaler Wege der Migration aus wirtschaftlichen Gründen[2],

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. November 2020 mit dem Titel „Aktionsplan für Integration und Inklusion 2021–2027“ (COM(2020)0758),

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Juni 2020 zum europäischen Schutz von Grenzgängern und Saisonarbeitskräften im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise[3],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2019/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde[4],

 unter Hinweis auf die Studien der Fachabteilung Bürgerrechte und konstitutionelle Angelegenheiten der Generaldirektion Interne Politikbereiche vom September 2015 mit dem Titel „Exploring new avenues for legislation for labour migration to the European Union“ (Erschließung neuer Wege für die Gesetzgebung zur Arbeitskräftemigration in die Europäische Union) und vom Oktober 2015 mit dem Titel „EU cooperation with third countries in the field of migration“ (Zusammenarbeit der EU mit Drittländern im Bereich der Migration) sowie auf die Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments vom März 2019 mit dem Titel „The cost of non-Europe in the area of legal migration“ (Die Kosten des Verzichts auf EU-politisches Handeln im Bereich der legalen Migration),

 unter Hinweis auf die „Eignungsprüfung im Bereich des EU-Rechts zur legalen Zuwanderung“ der Kommission vom 29. März 2019 („Eignungsprüfung“),

 unter Hinweis auf die Studie der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission vom 23. April 2020 mit dem Titel „Immigrant key workers: Their contribution to Europe’s COVID-19 response“ (Schlüsselkräfte mit Migrationshintergrund: Ihr Beitrag zur Bewältigung von COVID-19 in Europa) und ihren technischen Bericht vom 19. Mai 2020 mit dem Titel „A vulnerable workforce: Migrant workers in the COVID-19 pandemic“ (Eine schutzbedürftige Arbeitnehmerschaft: Wanderarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer in der COVID-19-Pandemie),

 unter Hinweis auf die Studien des Europäischen Migrationsnetzwerks,

 unter Hinweis auf die Studien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,

 unter Hinweis auf die Arbeit und die Berichte des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über die Menschenrechte von Migranten,

 unter Hinweis auf die Arbeit, Berichte und Entschließungen des Europarates,

 unter Hinweis auf die Arbeit und die Berichte der Internationalen Organisation für Migration,

 unter Hinweis auf den zwischen 2004 und 2016 entwickelten EU-Besitzstand im Bereich der legalen Arbeitskräftemigration, der die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt sowie die Rechte von Arbeitnehmern mit Staatsangehörigkeit eines Drittlandes regelt, was Folgendes umfasst:

 Richtlinie 2009/50/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung (Richtlinie über die Blaue Karte)[5],

 Richtlinie 2011/98/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten (Richtlinie über eine kombinierte Erlaubnis)[6],

 Richtlinie 2014/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer (Richtlinie über Saisonarbeitnehmer)[7],

 Richtlinie 2014/66/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers (Richtlinie über unternehmensinterne Transfers)[8],

 Richtlinie (EU) 2016/801 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit[9],

 unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 7. Juni 2016 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer umfassende Qualifikationen voraussetzenden Beschäftigung (COM(2016)0378) und die entsprechenden, von dem Europäischen Parlament und dem Rat im Jahr 2017 angenommenen Standpunkte,

 unter Hinweis auf die Richtlinien, die die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt und die Rechte anderer, allgemeinerer Kategorien von Drittstaatsangehörigen regeln, wie zum Beispiel die Richtlinie betreffend das Recht auf Familienzusammenführung[10] und die Richtlinie betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen[11],

 unter Hinweis auf die Richtlinien, die die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt für Kategorien von Drittstaatsangehörigen regeln, die nicht in die EU einreisen, um zu arbeiten, denen das aber gestattet ist, wie zum Beispiel die Richtlinien, mit denen Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt worden ist, die Aufnahme einer unselbstständigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit gestattet wird, wenn ihnen ihr Schutzstatus zuerkannt wurde, oder mit denen Antragstellern auf internationalen Schutz spätestens neun Monate nach der Stellung des Antrags auf internationalen Schutz Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt wird,

 gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A9-0143/2021),

A. in der Erwägung, dass der derzeitige Rechtsrahmen der Union für die legale Arbeitskräftemigration fragmentiert ist und aus sektoralen Richtlinien besteht, in denen die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt für bestimmte Kategorien von Drittstaatsangehörigen festgelegt sind;

B. in der Erwägung, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten aufgrund eines Flickenteppichs an Vorschriften, die auf 27 einzelstaatlichen Ansätzen beruhen, ein unattraktives Ziel für die legale Migration sind;

C. in der Erwägung, dass trotz der in der Europäischen Migrationsagenda dargelegten Absicht, einen umfassenden Ansatz zu verfolgen, die legale Migration in der Entwicklung der EU-Migrationspolitik seit 2015 kaum eine Rolle gespielt hat;

D. in der Erwägung, dass das neue Migrations- und Asylpaket keine spezifischen Vorschläge zur legalen Arbeitskräftemigration enthält, obwohl eine legale Arbeitskräftemigration für eine umfassende Migrations- und Asylpolitik unerlässlich ist;E.  in der Erwägung, dass der derzeitige Rechtsrahmen entweder auf die Beschäftigung bei multinationalen Unternehmen (Richtlinie über unternehmensinterne Transfers) oder auf die Beschäftigung in hochqualifizierten oder hochentlohnten Bereichen der Arbeitsmärkte der Union (Richtlinie über die Blaue Karte) ausgerichtet ist, wobei nur eine Richtlinie die Migration im Bereich der schlechter bezahlten Sektoren ins Visier nimmt (Richtlinie über Saisonarbeitnehmer);

F. in der Erwägung, dass in der EU ein Mangel an Arbeitskräften für bestimmte Qualifikationsniveaus, Bereiche und Berufe, einschließlich Tätigkeiten mit geringen Qualifikationsanforderungen, besteht[12]; in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission aus dem Jahr 2018 mit dem Titel „Mehr legale Wege nach Europa – unentbehrliche Komponente einer ausgewogenen, umfassenden Migrationspolitik“ festgestellt wird, dass es einen Mangel bei „Handwerksberufen“ und bei den Berufen gibt, „die weniger formale Qualifikationen benötigen“;

G. in der Erwägung, dass im Zuge der COVID-19-Pandemie deutlich gemacht wurde, dass wir in sehr hohem Maße auf Praktiker an vorderster Front angewiesen sind und dass Wanderarbeitnehmer eine Schlüsselrolle bei der Erbringung von Dienstleistungen an vorderster Front in der EU spielen, die eine rasch alternde Bevölkerung aufweist und in der durchschnittlich 13 % der Beschäftigten in Schlüsselpositionen Zuwanderer sind[13]; in der Erwägung, dass COVID-19 die Migranten, ihre Familien, die Aufnahmegemeinschaften und die Heimatländer erheblich beeinträchtigt und auch die bestehenden Anfälligkeiten, mit denen Wanderarbeitnehmer und ihre Familien in der gesamten EU konfrontiert sind, verschärft hat und ihre Mobilität, ihren Zugang zum Arbeitsmarkt, ihr Recht auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen und ihren Zugang zur Sozial- und Gesundheitsversorgung erschwert hat;

H. in der Erwägung, dass mit dem globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration die Zusammenarbeit im Bereich der Migration verbessert und die gemeinsame Verantwortung aller Staaten anerkannt wird, sich mit den Bedürfnissen und Anliegen der anderen Staaten im Zusammenhang mit der Migration zu befassen, sowie die übergreifende Verpflichtung, die Menschenrechte aller Migranten unabhängig von ihrem Migrationsstatus zu achten, zu schützen und einzuhalten und gleichzeitig die Sicherheit und den Wohlstand aller Gemeinschaften zu fördern;

1. geht von dem Grundsatz aus, dass Migration normal ist und dass Menschen ständig in Bewegung sind; nimmt den Beitrag zur Kenntnis, den Drittstaatsangehörige zu unseren Gesellschaften, Volkswirtschaften und Kulturen leisten, und betont, dass die Migration auf geordnete, sichere und reguläre Weise gesteuert werden muss; vertritt die Ansicht, dass die EU zur Schaffung neuer Wege für die legale Arbeitskräftemigration ehrgeizige und zukunftssichere Ziele setzen und gleichzeitig den bestehenden rechtlichen und politischen Rahmen wirksam nutzen und verbessern sollte;

Der derzeitige EU-Rechtsrahmen

2. stellt fest, dass Artikel 79 AEUV die Steuerung der legalen Migration auf Unionsebene vorsieht und die Mitgliedstaaten verpflichtet, eine gemeinsame Einwanderungspolitik zu entwickeln, einschließlich gemeinsamer Regeln für die Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen für Drittstaatsangehörige und Definitionen der Rechte, die sie genießen, sobald sie sich rechtmäßig in der Union aufhalten, wozu auch die Bedingungen gehören, unter denen sie sich in den anderen Mitgliedstaaten frei bewegen und aufhalten dürfen; nimmt zur Kenntnis, dass Artikel 79 Absatz 5 AEUV den Mitgliedstaaten das Recht vorbehält, festzulegen, wie viele Drittstaatsangehörige in ihr Hoheitsgebiet einreisen dürfen, um dort Arbeit zu suchen;

3. hebt die positiven Auswirkungen des EU-Rahmens auf die legale Arbeitskräftemigration hervor, die die Kommission im Rahmen ihrer Eignungsprüfung festgestellt hat; stellt fest, dass ein gewisses Maß an Harmonisierung in Bezug auf die Voraussetzungen, Verfahren und Rechte sowie eine größere Rechtssicherheit für Drittstaatsangehörige, Arbeitgeber und lokale, regionale und nationale Verwaltungen besteht; weist ferner auf die Vorteile dieser Harmonisierung für den Wettbewerb auf den Arbeitsmärkten der EU hin;

4. betont, dass ein EU-Ansatz zur legalen Arbeitskräftemigration das Erfordernis nationaler Rechtsrahmen nicht automatisch ausschließt; weist jedoch darauf hin, dass der bestehende Unionsrahmen zur Regelung der legalen Migration in die Union fragmentiert ist, sich auf bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern konzentriert, in erster Linie auf Arbeitnehmer, die in Hochlohnsektoren beschäftigt sind, und dass durch diesen Rahmen diese Kategorien von Arbeitnehmern nicht gleich behandelt werden, auch durch die Festlegung unterschiedlicher Niveaus von Rechten, und das Vorhandensein paralleler nationaler Rechtsrahmen zugelassen wird; hebt hervor, dass der derzeitige asymmetrische Flickenteppich aus nationalen und EU-Rechtsvorschriften zwar den Unterschieden zwischen den nationalen Arbeitsmärkten Rechnung trägt, diese nationalen Rechtsrahmen jedoch miteinander und mit dem Unionsrahmen in Wettbewerb bringt, was im weiteren Sinne bürokratische Verfahren sowohl für potenzielle Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber zur Folge hat;

5. ist der Auffassung, dass ein derartiger Ansatz nur der Befriedigung eines kurzfristigen Bedarfs dient und nicht dem Ziel der Union entspricht, einen umfassenden Ansatz für die Migrationspolitik zu haben; vertritt die Ansicht, dass legale Arbeitskräftemigration – wenn sie gut konzipiert und gut gesteuert wird – eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und des Wachstums sowohl für die Entsende- als auch für die Aufnahmeländer sein kann;

6. betont, dass die Kommission bei ihrer Eignungsprüfung zu einer ähnlichen Schlussfolgerung gelangt ist und das Erfordernis festgestellt hat, Unstimmigkeiten, Lücken und Mängel durch eine breite Palette von Maßnahmen, darunter legislative Maßnahmen, zu beheben; stellt ferner fest, dass die neuen Wege der legalen Arbeitskräftemigration sich vorteilhaft auf die Verringerung der irregulären Migration auswirken, die Risiken für Drittstaatsangehörige birgt, die in der Union Arbeit suchen, und sich negativ auf die Arbeitsmärkte der Mitgliedstaaten auswirken kann;

7. ist sich dessen bewusst, dass der derzeitige Unionsrahmen zur Regelung der legalen Migration zum Teil entwickelt wurde, um die Ausbeutung von Arbeitskräften zu verhindern und die Rechte von Arbeitskräften mit Drittstaatsangehörigkeit zu schützen; weist jedoch darauf hin, dass die bestehenden Richtlinien nur eine begrenzte Wirkung auf die Verhinderung der Ausbeutung von Arbeitskräften gehabt haben und dass Wanderarbeitnehmer weiterhin ungleich behandelt und ausgebeutet werden; fordert die Union auf, konzertierte Maßnahmen zu ergreifen, um gegen diese Ungleichbehandlung und Ausbeutung vorzugehen; hält die Verwendung von befristeten Genehmigungen in Fällen von Ausbeutung für eine bewährte Praxis, die in der gesamten Union gefördert werden sollte; hebt hervor, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Zugänglichkeit von Arbeitsplätzen und die Effizienz ihrer Überwachung zu verbessern; betont, dass wirksame Beschwerdemechanismen vorhanden sein sollten, um alle Wanderarbeitnehmer vor Ausbeutung zu schützen, und zwar im Einklang mit der Richtlinie über Arbeitgebersanktionen von 2009[14], die insbesondere einen wirksamen Zugang zur Justiz und zu Rechtsbehelfen gewährleisten sollte, um so gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen;

Annahme eines vereinfachten Ansatzes

8. weist darauf hin, dass der derzeitige Rechtsrahmen und die unterschiedliche Umsetzung der bestehenden Richtlinien durch die Mitgliedstaaten zu vielen Unstimmigkeiten für Drittstaatsangehörige in Bezug auf Gleichbehandlung, Einreise- und Wiedereinreisebedingungen, Arbeitsgenehmigung, Aufenthaltsstatus, EU-Binnenmobilität, soziale Sicherheit, Anerkennung von Qualifikationen und Familienzusammenführung geführt haben; stellt fest, dass durch diese Unstimmigkeiten die Integration erschwert werden kann; betont darüber hinaus, dass diese Unstimmigkeiten auch Schwierigkeiten für Unternehmen, die Drittstaatsangehörige beschäftigen[15], und für lokale Gebietskörperschaften, die Integrationsdienste anbieten, mit sich bringen; fordert, dass auf nationaler Ebene einschlägige Informationen für Unternehmen verbreitet werden;

9. betont den Mehrwert eines umfassenden Unionsrahmens für die legale Migration als Teil eines ganzheitlichen Ansatzes für Migration, da er Möglichkeiten durch legale und sichere Wege für die arbeitsbedingte Migration bietet, den Zugang von Drittstaatsangehörigen zum Arbeitsmarkt der Union verbessert, eine ordnungsgemäßere Migration fördert, Arbeitnehmer, Studierende und Unternehmen anzieht, die die EU und die nationalen Arbeitsmärkte benötigen, dazu beiträgt, das kriminelle Geschäftsmodell von Schleusern und Menschenhändlern zu untergraben, sicherstellt, dass Arbeitskräfte mit Drittstaatsangehörigkeit grundrechtskonform behandelt werden, den Zugang zu menschenwürdigen Arbeitsbedingungen verbessert und die gleichberechtigte Integration von Frauen und Männern fördert; vertritt die Ansicht, dass ein derartiger ganzheitlicher Ansatz den Arbeitskräften mit Drittstaatsangehörigkeit und ihren Familien, den Aufnahmegemeinschaften und den Heimatländern zugute kommt;

10. bekräftigt, dass eine bessere und konsequentere Umsetzung des derzeitigen Rechtsrahmens, eine bessere Durchsetzung der in den bestehenden Richtlinien verankerten Rechte und eine bessere Verbreitung von Informationen zur Sensibilisierung für die geltenden Verfahren die ersten praktischen Schritte sind, die unternommen werden müssen;

11. empfiehlt, den Rechtsrahmen zu vereinfachen und zu harmonisieren, indem die Bestimmungen in allen bestehenden Richtlinien zur legalen Migration in Bezug auf Antragsverfahren, Zulassungs- und Ablehnungsgründe, Verfahrensgarantien, Gleichbehandlung, Zugang zum Arbeitsmarkt, einschließlich des Rechts auf Wechsel des Arbeitgebers, Familienzusammenführung im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und die EU-Binnenmobilität angeglichen werden;

12. begrüßt die von der Kommission geplante Überprüfung der Richtlinie über eine kombinierte Erlaubnis; schlägt vor, dass der Geltungsbereich und die Anwendung der Richtlinie erweitert werden sollten, um ein breiteres Spektrum an Arbeitskräften zu erreichen; begrüßt ferner die von der Kommission geplante Überprüfung der Richtlinie über langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige, die eine Gelegenheit zur Verbesserung der Mobilität und zur Vereinfachung und Harmonisierung der Verfahren darstellt; sieht dem bevorstehenden Bericht der Kommission über die Umsetzung der Richtlinie über Saisonarbeitnehmer erwartungsvoll entgegen, in dem die Bestimmungen über den Aufenthaltsstatus, die Gleichbehandlung und die Höchstaufenthaltsdauer eingehend geprüft werden sollten; fordert die Kommission auf, im Anschluss an ihre Bewertung eine legislative Überarbeitung der vorstehend genannten Richtlinie in Betracht zu ziehen; fordert die Kommission auf, geeignete legislative Maßnahmen vorzuschlagen, um die bestehenden Richtlinien zu verbessern, indem sie an die günstigsten Bestimmungen angeglichen werden;

Verbesserung der EU-Binnenmobilität

13. hebt hervor, dass die EU-Binnenmobilität von Drittstaatsangehörigen eine Schlüsselkomponente der Politik der EU im Bereich der legalen Migration ist, da sie einen eindeutigen Mehrwert bietet, der auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht erreicht werden kann; erinnert daran, dass die Freizügigkeit der Arbeitnehmer dazu beiträgt, Angebot und Nachfrage auf den Arbeitsmärkten in der EU aufeinander abzustimmen, und auch in Krisenzeiten zu Anpassungen auf dem Arbeitsmarkt und zum allgemeinen Wirtschaftswachstum beitragen kann;

14. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Koordinierung zwischen den nationalen Behörden im Zusammenhang mit Programmen zur EU-Binnenmobilität von Drittstaatsangehörigen zu verbessern; weist darauf hin, dass die Erhebung von Daten, Statistiken und Nachweisen erleichtert sowie der Informationsaustausch, die Koordinierung und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden verstärkt werden müssen, um die Effizienz und Wirksamkeit des Besitzstands zu verbessern und den EU-Mehrwert in vollem Umfang zu nutzen;

15. betont, dass stärker harmonisierte und flexiblere Vorschriften zur Erleichterung der EU-Binnenmobilität als Anreiz für Drittstaatsangehörige wirken, eine positive Maßnahme für Arbeitgeber darstellen und den Mitgliedstaaten helfen würden, Lücken in ihren Arbeitsmärkten zu schließen und ihre Volkswirtschaften anzukurbeln; hebt darüber hinaus hervor, dass eine verstärkte EU-Binnenmobilität es den bereits in der EU lebenden Drittstaatsangehörigen ermöglichen würde, ihre Integrationsaussichten zu verbessern;

16. stellt fest, dass kürzlich verabschiedete Richtlinien betreffend Studierende, Forscher und unternehmensintern transferierter Arbeitnehmer Drittstaatsangehörigen weitreichendere Mobilitätsrechte gewähren als die früher verabschiedeten Richtlinien zur legalen Migration, wie die ursprüngliche Richtlinie über die Blaue Karte und die Richtlinie über langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige;

17. empfiehlt, dass als erster Schritt hin zu einer Vereinfachung die Rechte auf EU-Binnenmobilität in den bestehenden Richtlinien zur legalen Migration verbessert werden; bekräftigt, dass die Kommission geeignete legislative Maßnahmen vorschlagen sollte;

Einrichtung eines Talentpools

 

18. betont, dass neue Instrumente erforderlich sind, um Arbeitgeber mit potenziellen Arbeitnehmern zusammenzubringen, Engpässe auf dem Arbeitsmarkt zu beseitigen und die Anerkennung formaler Qualifikationen und Fähigkeiten von Drittstaatsangehörigen auf Unionsebene zu erleichtern; hebt hervor, dass Arbeitgeber und Drittstaatsangehörige besser über die legale Migration in die EU informiert werden müssen und dass der strukturierte und zielführende Dialog mit den einschlägigen Drittländern über die legale Migration ausgebaut werden muss;

19. empfiehlt die Entwicklung eines EU-Talentpools und einer Matching-Plattform, die als einzige Anlaufstelle für Arbeitskräfte mit Drittstaatsangehörigkeit, EU-Arbeitgeber und nationale Verwaltungen dienen soll; nimmt den Plan der Kommission zur Kenntnis, die Entwicklung eines derartigen Talentpools zu prüfen; empfiehlt, dass dieser Talentpool alle Beschäftigungsbereiche für gering-, mittel- und hochqualifizierte Arbeitskräfte sowie für Angestellte und Selbstständige, auch in kleinen und mittleren Unternehmen und Start-up-Unternehmen, abdecken sollte; stellt fest, dass die Einbindung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen, auch auf lokaler Ebene, in eine derartige Plattform sowohl in der EU als auch in den Herkunftsländern dazu beitragen könnte, die Partnerschaften zu verbessern und Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten und den Drittländern aufzubauen, ein Investitionsklima zu schaffen und angemessener auf den Beschäftigungsbedarf oder Engpässe auf dem Arbeitsmarkt zu reagieren; empfiehlt, dass die Teilnahme von Drittländern an einem derartigen Talentpool erleichtert wird, beispielsweise online oder über die diplomatischen Vertretungen der EU und der Mitgliedstaaten;

20. hebt hervor, dass ein derartiger EU-Talentpool als wichtiges neues Instrument zur Abstimmung und Steuerung des Qualifikationsangebots mit den nationalen Arbeitsmärkten dienen könnte und dass der EU eine wichtige Rolle bei der Einrichtung, Überwachung und Beaufsichtigung eines solchen Instruments zukommen könnte, auch durch Finanzierung und Wissensaustausch; empfiehlt, dass die Plattform genutzt wird, um die Anforderungen an die allgemeine und berufliche Bildung zwischen den teilnehmenden Mitgliedstaaten und Drittländern zu klären und besser abzustimmen; vertritt die Ansicht, dass ein harmonisierter Rahmen auf EU-Ebene für Anträge auf der Grundlage dieses Talentpools dazu beitragen würde, den bürokratischen Aufwand auf der Ebene der Mitgliedstaaten zu verringern; ist der Auffassung, dass der EU eine wichtige Rolle bei der Vorabprüfung der Qualifikationen, der Sprachniveaus und der Fähigkeiten der Bewerber zukommen kann; hebt hervor, wie wichtig eine gezielte Informationsverbreitung bei der Förderung des Talentpools und der Matching-Plattform in Drittländern und teilnehmenden Mitgliedstaaten wäre;

21. empfiehlt, die Bewertung, gegenseitige Anerkennung und Bescheinigung von Diplomen, Zeugnissen und sonstigen beruflichen Qualifikationen, einschließlich des formalen und nicht formalen Erwerbs von Fähigkeiten in Drittländern, in allen Mitgliedstaaten einfacher, schneller, gerechter und straffer zu gestalten, indem beschleunigte Verfahren eingeführt und der Zugang zu Informationen erleichtert werden; vertritt die Ansicht, dass dies die EU-Binnenmobilität stärken würde; betont, dass der Europäische Qualifikationsrahmen eine gute Grundlage bietet, um die Qualifikationssysteme von Drittländern mit einem gemeinsamen EU-Referenzrahmen in Beziehung zu setzen;

22. besteht darauf, dass die Mitgliedstaaten unverzüglich Mechanismen und Regelungen für die Validierung der Berufserfahrung und des nichtformalen und informellen Lernens im Einklang mit der Empfehlung des Rates von 2012[16] einführen; betont, dass die nationalen Behörden bewährte Verfahren austauschen müssen; besteht darauf, dass es von Bedeutung ist, einschlägige Organisationen der Zivilgesellschaft, Sozialpartner und Diaspora-Netzwerke und Arbeitskräfte mit Drittstaatsangehörigkeit selbst sowie lokale Behörden und internationale Organisationen (insbesondere die Internationale Organisation für Migration (IOM), die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)) in die Debatten über die Definition von Kompetenzen einzubeziehen, die Ausbildung am Arbeitsplatz, informelle Qualifikationen und Berufserfahrung umfassen sollten;

Stärkung der Beziehungen zu Drittländern und Verbesserung der legalen Migrationswege

23. betont, dass angesichts der alternden Bevölkerung und der schrumpfenden Erwerbsbevölkerung in der EU Programme zur Förderung der Arbeitskräftemobilität das Potenzial haben, die Arbeitsmärkte in der EU in Schwung zu bringen und zum Wirtschaftswachstum beizutragen;

24. unterstützt die globale und regionale Zusammenarbeit im Bereich der Migration als eine Möglichkeit, die Verfügbarkeit und Flexibilität von Wegen für die reguläre Migration zu stärken; ist nach wie vor der Überzeugung, dass die Verbesserung ordnungsgemäßer legaler Migrationswege dazu beitragen würde, die irreguläre Migration zu verringern, das Geschäftsmodell krimineller Schleuser auszuhebeln, den Menschenhandel und die Ausbeutung von Arbeitskräften einzudämmen, die Chancengleichheit für alle Arbeitnehmer zu verbessern und denjenigen, die eine Migration in die Union in Erwägung ziehen, einen legalen Weg zu bieten; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, Arbeitsvermittlungsagenturen zu regulieren, möglicherweise mithilfe der Europäischen Arbeitsbehörde;

25. ist der Auffassung, dass ein umfassenderer Migrationsdialog, beispielsweise durch regelmäßige Gipfeltreffen zwischen der EU und mehreren Drittländern, die Deckung des Bedarfs der EU-Arbeitsmärkte und die Entwicklung ausgewogener Partnerschaften, auch auf Initiative von Unternehmen und der Zivilgesellschaft, erleichtern könnte, die dazu beitragen können, die Integration von Drittstaatsangehörigen in den Arbeitsmarkt des Ziellandes vorzubereiten, und die den nachhaltigen Transfer von erworbenen Fähigkeiten zwischen Herkunfts- und Zielländern verbessern können, hebt hervor, dass bestehende auf Kompetenzen basierende Abkommen über die Entwicklung von Fachkräftepartnerschaften, die es dem Zielland ermöglichen, direkt an der Gestaltung der Fähigkeiten von Drittstaatsangehörigen, die potenziell an einer Migration in die EU interessiert sind, beteiligt zu sein, auch durch die Einrichtung von Ausbildungseinrichtungen und -programmen für Drittländer, als Anregung dienen könnten, und geht auf das Erfordernis der Transparenz von Partnerschaften mit Drittländern ein, auch durch die Notwendigkeit der Einbeziehung der Sozialpartner;

26. hebt die wichtige Rolle von Heimatüberweisungen und die Vorteile hervor, die eine sichere, reguläre und geordnete Migration sowohl für die Entsende- als auch für die Aufnahmeländer hat; unterstützt die Bemühungen, das Problem der Abwanderung hochqualifizierter Kräfte und der Zuwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften anzugehen, indem Instrumente weiterentwickelt werden, die eine zirkuläre Migration ermöglichen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Vor- und Nachteile bestehender Modelle zu analysieren, die von anderen Ländern angewandt werden, wie etwa ein auf Punkten basierendes System und auf Interessenbekundungen basierende Modelle; empfiehlt im Hinblick auf die Erleichterung der zirkulären Migration die Einführung einer bevorzugten Mobilität und den Zugang zu verlängerbaren Genehmigungen, das Recht auf Wiedereinreise und eine Verlängerung der zulässigen Abwesenheitszeit für Drittstaatsangehörige, um ihnen die Rückkehr in ihre Heimatländer zu ermöglichen;

Weiterentwicklung des Rechtsrahmens der EU

27. weist erneut darauf hin, dass die EU im weltweiten Wettbewerb um Talente hinterherhinkt; stellt fest, dass der einzige Vorschlag, der von der vorherigen Kommission zum Thema legale Arbeitskräftemigration vorgelegt wurde, die Überarbeitung der Richtlinie über die Blaue Karte betraf; setzt sich weiterhin für eine zweckmäßige und solide Überarbeitung der Richtlinie über die Blaue Karte ein, um einen Mehrwert im Sinn von Harmonisierung, Anerkennung von Fähigkeiten, Vereinfachung von Verfahren und verbesserter EU-Binnenmobilität zu erzielen;

28. betont die Notwendigkeit eines strukturierten Dialogs und einer strukturierten Konsultation der interessierten Akteure, einschließlich der einschlägigen Organisationen der Zivilgesellschaft, der Sozialpartner und der Diaspora-Netzwerke, der Arbeitskräfte mit Drittstaatsangehörigkeit selbst sowie lokaler Behörden und internationaler Organisationen (insbesondere der IOM, der IAO und der OECD), wenn es um die künftige Entwicklung des Rechtsrahmens der EU geht;

29. vertritt die Auffassung, dass sich die politischen Maßnahmen auf EU-Ebene und nationaler Ebene im Bereich der legalen Migration auf die Behebung des Mangels an Arbeitskräften und Kompetenzen konzentrieren sollten; fordert die Kommission zu diesem Zweck auf, Arbeitsmarkttests und Arbeitsmigrationsprogramme, die den tatsächlichen Erfordernissen des Arbeitsmarktes nicht gerecht werden, auf Ineffizienzen zu prüfen; empfiehlt, dass die Union ihren Rechtsrahmen erweitert, damit Drittstaatsangehörige, die eine Beschäftigung im Bereich geringer oder mittlerer Qualifikation suchen, in größerem Maß abgedeckt werden[17];

30. weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Drittstaatsangehörige häufig im Bereich der häuslichen Pflege beschäftigt sind[18]; stellt fest, dass es sich hierbei um eine Branche handelt, in der überwiegend Frauen beschäftigt sind; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, das IAO-Übereinkommen 189 über Hausangestellte zu ratifizieren und die uneingeschränkte Anwendung der Beschäftigungsnormen sicherzustellen; fordert die Kommission darüber hinaus auf, legislative Maßnahmen in diesem Bereich in Erwägung zu ziehen;

31. fordert die Kommission auf, unter Berücksichtigung der Dienste der Europass-Plattform im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2018/646 des Rates[19] ein EU-weites Programm zu entwickeln, um attraktive Bedingungen für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Selbstständigen, Unternehmern und Start-up-Unternehmen sowie jüngeren Drittstaatsangehörigen ohne formale Qualifikationen zu schaffen und deren Tätigkeiten zu erleichtern;

32. stellt fest, dass sektorale Richtlinien weder für die Bedürfnisse des EU-Arbeitsmarkts noch allgemeiner gesehen für das Problem der legalen Migration ein Patentrezept darstellen, und nimmt zugleich zur Kenntnis, dass die meisten Mitgliedstaaten über nationale Regelungen verfügen, um Wanderarbeitnehmer anzuwerben; vertritt die Ansicht, dass die EU mittelfristig den sektoralen Ansatz verlassen und einen Einwanderungskodex verabschieden muss, mit dem für alle Drittstaatsangehörige, die Arbeit in der Union suchen, allgemeine Regeln für die Einreise und den Aufenthalt festgelegt und die Rechte dieser Drittstaatsangehörigen und ihrer Angehörigen harmonisiert werden;

33. weist darauf hin, dass mit einem solchen übergreifenden Gesetzgebungsakt der derzeit bestehende Flickenteppich an Verfahren überwunden und die unterschiedlichen Anforderungen auf nationaler Ebene beseitigt würden und für die erforderliche Vereinfachung und Harmonisierung der Regeln gesorgt würde, ohne einzelne Beschäftigungssektoren oder Kategorien von Arbeitskräften zu diskriminieren; ist ferner der Ansicht, dass ein solches Instrument die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen der EU und Drittstaaten erleichtern würde;

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34. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


 

BEGRÜNDUNG

In ihrer Rede zur Lage der Union 2020[20] bezeichnete die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, die Schaffung legaler Zugangswege als eine der wichtigen Maßnahmen, um das Problem der irregulären Migration in Europa zu lösen.

 

Es wäre in der Tat naiv zu meinen, dass es nur eine einzige Lösung gibt. Migration, ob nun irregulär oder nicht, war schon immer und wird auch weiterhin Teil unserer Geschichte sein. Wenn man die wichtigsten Herausforderungen versteht, die sich der Europäischen Union und weltweit stellen – wie zum Beispiel der Klimawandel, Hunger, Krieg und Ungleichheit –, wird klar, dass die EU sehr viel mehr tun muss.

 

In diesem Bericht wird die legale Arbeitskräftemigration behandelt, es wird ein gradueller Ansatz empfohlen, der darauf aufbaut, unmittelbare Probleme unverzüglich anzugehen, es wird versucht, die Bereiche zu erweitern, die dem Unionsrecht unterliegen, und es wird eine übergreifendere Reform der EU-Politik im Bereich der legalen Migration angestrebt. In der EU besteht eine Realität, der man sich nicht im angemessenen Umfang gestellt hat: eine alternde Bevölkerung, die Ausbeutung ausländischer Arbeitskräfte, die Realität der Migration und der weltweite Wettlauf um Talente.

 

Laut der Ausgabe 2019 des Berichts „Ageing Europe“[21] war Anfang 2018 fast ein Fünftel der in der EU-28 lebenden Bevölkerung 65 Jahre und älter. In dem Bericht wird vorhergesagt, dass die Anzahl der älteren Menschen in der Europäischen Union (EU) während der nächsten drei Jahrzehnte weiter ansteigen und im Jahr 2050 einen Höchststand von 149,2 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern erreichen wird; ihr verhältnismäßiger Anteil an der Gesamtbevölkerung wird allmählich ansteigen und 2050 voraussichtlich 28,5 % betragen.

 

Vor diesem Hintergrund und in Verbindung mit den festgestellten Lücken auf dem Arbeitsmarkt ist eine neue Politik im Bereich der legalen Migration eine der vier Säulen eines ausgewogenen EU-Migrationsmanagements.

 

In ihrer Mitteilung zu dem neuen Migrations- und Asylpaket erkennt die Europäische Kommission an, dass legale Migration für Gesellschaft und Wirtschaft von Nutzen sein kann. Auch wenn die Mitgliedstaaten das Recht behalten, über die Zahl der Einreisen von Drittstaatsangehörigen zu entscheiden, die aus Drittstaaten zu Beschäftigungszwecken auf ihr Hoheitsgebiet kommen, gibt es die Möglichkeit, die Lücken im Arbeitsmarkt zu schließen, während man diesen Arbeitskräften die richtigen Chancen und Arbeitsbedingungen bietet, die ihnen sehr häufig vorenthalten werden.

 

In einem Bericht[22] der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte aus dem Jahr 2019 wird die Ausbeutung von Wanderarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern, einschließlich Drittstaatsangehörigen, die in die EU kommen, und Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern, die in einen anderen Mitgliedstaat umziehen, hervorgehoben. Diese Ausbeutung bedeutet unter anderem, lediglich mit 5 EUR am Tag bezahlt zu werden, gezwungen zu sein, Schulden bei Menschenhändlern abzubezahlen, bevor man auch nur einen Cent verdient, und in Containern ohne Wasser und Strom zu schlafen. In dem Bericht werden prekäre Arbeitsverhältnisse in verschiedenen Sektoren beleuchtet, darunter Landwirtschaft, Baugewerbe, Hausarbeit, Hotel- und Gaststättengewerbe, Fertigung und Verkehr.

 

Auch die durch COVID-19 hervorgerufene Lage kann nicht ignoriert werden. Wander- und Saisonarbeitskräfte haben häufig prekäre Arbeitsverhältnisse mit schlechten Arbeitsbedingungen und wohnen in Unterkünften, die durchschnittlichen Ansprüchen nicht genügen. Mit einem angemessenen Rechtsrahmen für diese Lage wäre der Zugang zu Einkommensunterstützung, sozialem Schutz und Gesundheitsversorgung gewährleistet.

 

Die Europäische Kommission redet davon, Fähigkeiten und Talent für die EU anzuwerben. Auf dem EU-Arbeitsmarkt besteht in der Tat ein Mangel an bestimmten Fähigkeiten in verschiedenen Sektoren, sei es in Bereichen geringer, mittlerer oder hoher Qualifikation. Gemäß der kürzlich veröffentlichten Europäischen Kompetenzagenda wird die Europäische Kommission mit den Mitgliedstaaten an modernen und umfassenden nationalen Kompetenzstrategien arbeiten und die nationalen öffentlichen Arbeitsverwaltungen bei deren Umsetzung unterstützen[23]. Die Kommission schlägt auch vor, dass das mit einem strategischeren Ansatz für legale Migration einhergehen kann, der Fachkräfte besser anspricht und hält.

 

Die Berichterstatterin spricht in ihrem Bericht eine Reihe von Punkten an, darunter auch den Umstand, dass die EU-Gesetzgebung zur legalen Migration äußerst fragmentiert ist. Der Flickenteppich an unterschiedlichen Regeln und Vorschriften ist dafür verantwortlich, dass der EU-Rahmen sowohl für Drittstaatsangehörige als auch die Mitgliedstaaten selbst unklar und unattraktiv ist. Auch wenn die Mitgliedstaaten weiterhin dafür zuständig sind, darüber zu entscheiden, was ihre Märkte benötigen und wie viele Arbeitserlaubnisse erteilt werden sollten, ist eine erhöhte Abstimmung und Zusammenarbeit unerlässlich, und es muss auch sichergestellt werden, dass Arbeitskräfte mit Drittstaatsangehörigkeit, ebenso wie Unionsangehörige, in Übereinstimmung mit den Grundrechten der EU behandelt werden. Weitere wissenschaftliche Untersuchungen sind ebenfalls erforderlich, um die Integration von Migrantinnen und Migranten, die keine Wirtschaftsmigrantinnen bzw. Wirtschaftsmigranten sind, in den Arbeitsmarkt, die Muster der EU-Binnenmobilität und die erforderlichen Mechanismen, um das Profil von Wanderarbeitnehmerinnen und Wanderarbeitnehmern auf die Bedürfnisse der EU-Arbeitsmärkte abzustimmen, zu verstehen.

 

In dieser Hinsicht empfiehlt die Berichterstatterin, einen Talentpool einzurichten: eine Matching-Plattform, mit der sichergestellt wird, dass ein effizienter internationaler Abgleich der Wanderarbeitnehmerinnen und Wanderarbeitnehmer mit den Anforderungen des EU-Arbeitsmarkts erfolgt. Eine einzige Anlaufstelle, bei der Arbeitgeber die benötigten Fähigkeiten ausschreiben und zukünftige Arbeitskräfte erfahren können, welche Fähigkeiten nachgefragt werden. Die Plattform würde dazu dienen, den Einsatz der derzeitigen Erwerbsbevölkerung in der EU zu optimieren, klare Informationen für diejenigen bereitzustellen, die ihre Fähigkeiten anbieten, und für diejenigen, die bestimmte Fähigkeiten benötigen. Die digitale Plattform würde es vereinfachen, an Informationen zu kommen, sie würde Unternehmen mit Institutionen oder Behörden in Verbindung bringen und einen verlässlichen Dienst bereitstellen, mit dem dafür gesorgt wird, dass Arbeitgeber und Arbeitskräfte nicht monatelang warten müssen.

 

Die Kommission sollte außerdem die Entwicklung eines unionsweiten Programms erwägen, um Selbstständige und Unternehmer anzusprechen.

 

Ein koordinierter Ansatz ist erforderlich. Die bestehende rechtliche Fragmentierung bedeutet, dass es unterschiedliche Regeln und Vorschriften für verschiedene Gruppen von Arbeitskräften und diejenigen gibt, die wieder mit ihren Familien zusammen sein möchten. Das wird durch komplexe Verfahren und fehlende Einheitlichkeit bei der Umsetzung noch verschlimmert.

 

Die Europäische Union ist an einem wichtigen Scheideweg. Mit den Entscheidungen, die heute getroffen werden, wird über das Europa, in dem wir leben werden, die gebotenen Chancen und die hochgehaltenen Werte bestimmt.


 

 

MINDERHEITENANSICHT

gemäß Artikel 55 Absatz 4 der Geschäftsordnung

 

Charlie Weimers, Peter Kofod, Jorge Buxadé Villalba, Nicolaus Fest, Tom Vandendriessche

 

In den geltenden Verträgen und Rahmen für eine gemeinsame Migrations- oder Beschäftigungspolitik gibt es keine Rechtsgrundlage. In Artikel 79 Absatz 5 AEUV wird bekräftigt, dass es das souveräne Recht der Mitgliedstaaten ist, den Umfang der Migration selbst festzulegen; diese Zuständigkeit muss in vollem Umfang gewahrt werden.

Harmonisierte Migrationsvorschriften höhlen die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten aus und werden nicht zu einer regulierten Verteilung von Migranten führen. Durch die Ausweitung von Arbeitnehmerrechten und der Freizügigkeit auf Drittstaatsangehörige sowie durch Regelungen zur Familienzusammenführung können Schlupflöcher entstehen, die die illegale Migration erleichtern und einen starken Pull-Faktor für eine verstärkte illegale Migration darstellen können. Darüber hinaus untergräbt die Erleichterung der Arbeitskräftemigration auf EU-Ebene die einzigartige und vielfältige Arbeitsmarktpolitik der Mitgliedstaaten.

Wir betonen, dass die Mitgliedstaaten der EU das souveräne Recht haben, ihre eigene Zukunfts- und Migrationspolitik zu bestimmen. Wir sind der Ansicht, dass die Außengrenzen gesichert werden müssen und Migranten, die kein Recht auf Aufenthalt oder Einreise in die Mitgliedstaaten haben, zügig zurückgeführt werden müssen. Die Ansicht, dass durch legale Migrationswege die illegale Migration zurückgehen wird, ist falsch, da sie die illegale Migration und den Menschenhandel kaum verringern wird.

Da wir mit der Motivation und dem Inhalt des Berichts, der darauf abzielt, die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten auszuhöhlen, grundsätzlich nicht einverstanden sind, werden wir dagegen stimmen.


 

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE ANGELEGENHEITEN (15.1.2021)

für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

zu neuen Wegen der legalen Arbeitskräftemigration

(2020/2010(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Elżbieta Rafalska

(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 57 der Geschäftsordnung

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass es drei Arten von Rechtssubjekten gibt, denen internationaler Schutz zusteht, nämlich Personen mit Flüchtlingsstatus, Asylsuchende und Personen, die subsidiären Schutz genießen; in der Erwägung, dass Strategien zur sozialen Inklusion und Integration in den Arbeitsmarkt an deren besonderen Bedürfnisse angepasst sein und die Gleichbehandlung mit inländischen Staatsangehörigen sicherstellen sollten;

B. in der Erwägung, dass die Zahl der Drittstaatsangehörigen, die von einem Mitgliedstaat in einen anderen entsandt werden, in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat; in der Erwägung, dass ein Drittstaatsarbeitnehmer, dem in einem Mitgliedstaat eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erteilt wurde, von seinem Arbeitgeber in jeden anderen Mitgliedstaat entsandt werden kann;

C. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten weiterhin das Recht haben, festzulegen, wie vielen Drittstaatsangehörigen die Einreise zum Zweck der Arbeitssuche gestattet wird, und dass die Mitgliedstaaten bestimmen, wer eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhält; in der Erwägung, dass sich die Kriterien und Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten erheblich unterscheiden;

D. in der Erwägung, dass der freie Personenverkehr die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten belebt, was eine wirksame Abstimmung der Kompetenzen auf die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt der EU und auf freie Stellen ermöglicht; in der Erwägung, dass politische Strategien in den Bereichen Soziales, Beschäftigung, Migration, Wohnen, Gesundheit sowie allgemeine und berufliche Bildung von entscheidender Bedeutung für die legale Arbeitskräftemigration und die Integration von Drittstaatsangehörigen in den Arbeitsmarkt sind; in die Erwägung, dass die Abstimmung verschiedener Bereiche der Sozialpolitik für die EU weiterhin eine Herausforderung darstellt; in der Erwägung, dass der Zugang zu Beschäftigung sowohl für EU-Bürger als auch für Drittstaatsangehörige einen wesentlich stärkeren Anreiz für Migration darstellt als Sozialleistungen;

E. in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote in der EU-27 im Jahr 2019 bei den 20- bis 64-Jährigen für außerhalb der EU geborene Personen bei 64,4 % und für Menschen ohne Migrationshintergrund bei 73,9 % sowie für Menschen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU geboren wurden, bei 75,3 % lag; in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote in der EU-27 im Jahr 2019 bei den 20- bis 64-Jährigen für außerhalb der EU geborene Personen bei 12,3 %, für Menschen, die in einem anderen Mitgliedstaat geboren wurden, bei 7,3 % und für Menschen ohne Migrationshintergrund bei 6,0 % lag[24]; in der Erwägung, dass die fragmentierte Migrationspolitik der EU negative Auswirkungen auf Unternehmen haben könnte, da sie deren Möglichkeiten einschränken könnte, vom Binnenmarkt zu profitieren und Drittstaatsangehörige dafür zu gewinnen, für sie zu arbeiten;

F. in der Erwägung, dass Frauen und Minderjährige besondere Schutzbedürfnisse haben; in der Erwägung, dass bei sämtlichen politischen Maßnahmen zur sozialen Inklusion und Integration in den Arbeitsmarkt von Drittstaatsangehörigen eine geschlechtsspezifische Dimension und der Schutz von Kindern zu berücksichtigen sind;

G. in der Erwägung, dass der demografische Wandel und andere gesellschaftliche und wirtschaftliche Faktoren wie die derzeitige Pandemie allmählich zu qualitativen Defiziten auf dem Arbeitsmarkt führen, was bedeutet, dass es kaum möglich ist, Arbeitskräfte mit den erforderlichen Qualifikationen zu finden, und in der Erwägung, dass es – da die demografischen Entwicklungen immer ungünstiger werden, wobei eine Zunahme des Altersabhängigkeitsquotienten von 29,6 % 2019 auf 51,2 % 2070 erwartet wird[25] – auch zu quantitativen Defiziten kommt, insbesondere in strategischen Bereichen wie künstliche Intelligenz (KI) und Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), und es allgemein an Personen mangelt, die bereit und in der Lage sind, eine Beschäftigung in bestimmten Bereichen aufzunehmen, unter anderem in der Pflegebranche, im Baugewerbe, in der Landwirtschaft und im Haushaltsbereich, was zu einem allgemeinen Missverhältnis zwischen den auf dem Markt verfügbaren Arbeitsplätzen und den Fähigkeiten und Kompetenzen der Arbeitnehmer führt, unabhängig davon, ob Bemühungen unternommen werden, die Nachfrage mit den Kenntnissen und Fähigkeiten in Übereinstimmung zu bringen, was dazu beitragen könnte, diese Lücke auf dem EU-Arbeitsmarkt zu schließen;

H. in der Erwägung, dass laut der Mitteilung der Kommission vom 12. September 2019 mit dem Titel „Mehr legale Wege nach Europa – unentbehrliche Komponente einer ausgewogenen, umfassenden Migrationspolitik“ (COM(2018)0635) der Anteil der Arbeitnehmer, die Probleme mit der Besetzung freier Stellen haben, zunimmt und im Durchschnitt über 40 % liegt; in der Erwägung, dass Drittstaatsangehörige eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, der demografischen Entwicklung in Europa zu begegnen, freie Stellen zu besetzen und Beschäftigung und Wachstum in der EU anzukurbeln; in der Erwägung, dass diese Rolle im Zusammenhang mit den Mobilitätsrechten für Drittstaatsangehörige berücksichtigt werden sollte; in der Erwägung, dass der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften häufig eine direkte Folge der schlechten Arbeitsbedingungen und des mangelnden Angebots an attraktiven Laufbahnen ist; in der Erwägung, dass die EU Migranten mit unterschiedlichem Hintergrund anzieht, die über unterschiedliche Arten von Kenntnissen und Fertigkeiten in unterschiedlichem Ausmaß verfügen; in der Erwägung, dass die Union die Freizügigkeit der Arbeitnehmer aus den Mitgliedstaaten, die Arbeitskräftemobilität und die Arbeitskraft von Personen, die bereits ein Recht auf rechtmäßigen Aufenthalt in der EU haben, besser nutzen könnten;

I. in der Erwägung, dass Diskriminierung sowie sprachliche, bildungsbezogene und institutionelle Faktoren die größten Hindernisse für Drittstaatsangehörige darstellen; in der Erwägung, dass Sprachkurse bei der erfolgreichen Integration von Migranten aus Drittstaaten in den Arbeitsmarkt eine wichtige Rolle spielen; in der Erwägung, dass Untersuchungen von Eurofound[26] zufolge durch die Förderung des Unternehmertums von Migranten eine soziale Führungsrolle bedingt werden kann und durch Initiativen zu bewährten Verfahren Arbeitsplätze geschaffen werden könnten;

J. in der Erwägung, dass derzeit innerhalb des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) mit Blick auf die Integration in den und den Zugang zum Arbeitsmarkt darüber diskutiert wird, die derzeitige maximale Wartezeit für den Zugang von Asylsuchenden zum Arbeitsmarkt von neun Monaten auf sechs Monate nach Antragstellung zu verkürzen; in der Erwägung, dass eine Mehrebenen-Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, lokalen und regionalen Verwaltungen, Sozialpartnern, der Zivilgesellschaft und nichtstaatlichen Organisationen erforderlich ist, um die Bemühungen zu bündeln und möglichen Herausforderungen zu begegnen, die im Zusammenhang mit den Prozessen der Integration in den Arbeitsmarkt entstehen könnten;

K. in der Erwägung, dass Eurofound[27] zufolge Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund und Migranten der ersten Generation tendenziell überdurchschnittlich häufig in Bereichen vertreten sind, in denen Tätigkeiten überwiegen, für die eine geringere Qualifikation erforderlich ist, einschließlich der Bereiche Handel und Gastgewerbe, Verkehr, Bauwesen und andere Dienstleistungen wie häusliche Pflege und Langzeitpflege sowie Landwirtschaft; in der Erwägung, dass die Kommission in der Eignungsprüfung im Bereich des EU-Rechts zur legalen Zuwanderung vom März 2019[28] hervorgehoben hat, dass trotz einer erhöhten Nachfrage nach Arbeitskräften erhebliche Hindernisse im Hinblick auf legale Migrationswege für Arbeitnehmer mit niedrigem und mittleren Qualifikationsniveau bestehen;

L. in der Erwägung, dass der Geburtenrückgang in einer Reihe europäischer Länder wesentlich geburtenschwächere Jahrgänge an neuen Arbeitskräften, die auf den Arbeitsmarkt gelangen, zur Folge hatte und weiterhin hat;

M. in der Erwägung, dass die Lage von Tausenden von landwirtschaftlichen Arbeitnehmern während dieser Krise besonders kritisch ist, da Tausende von ihnen in abgetrennten inoffiziellen Unterkünften unter schlechten hygienischen Bedingungen und in ständiger Angst vor Ausweisung leben;

N. in der Erwägung, dass Untersuchungen von Eurofound gezeigt haben, dass die Herkunftsregion für die Integration von Migranten in die Erwerbsbevölkerung eine größere Rolle spielt als der Status als Migrant; in der Erwägung, dass Zuwanderer aus allen Regionen der Welt – mit Ausnahme von Nordamerika – eher als die einheimische Bevölkerung einer Beschäftigung nachgehen, die im Hinblick auf die beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten weiter unten angesiedelt ist; in der Erwägung, dass es allgemein Anhaltspunkte dafür gibt, dass keine automatische schrittweise Assimilation von Zuwanderern und ihren Nachkommen in dieselben Beschäftigungsformen wie die der einheimischen Bevölkerung erfolgt, wobei es zahlreiche Beispiele für die anhaltende Benachteiligung von Einzelpersonen aus bestimmten Herkunftsregionen gibt;

O. in der Erwägung, dass die EU weniger Drittstaatsangehörige mit hohem Bildungsniveau anzieht als andere Destinationen der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und transparentere und umfassendere Informationen für potenzielle qualifizierte legale Migranten und in Bezug auf die Überprüfung ihrer Qualifikationen bereitstellen sollte; in der Erwägung, dass unter den 2015-2016 in den OECD-Ländern lebenden Migranten mit hohem Bildungsstand lediglich 25 % die EU als Ziel gewählt haben[29]; in der Erwägung, dass die EU sich das Ziel gesetzt hat, im weltweiten Wettbewerb um Fachkräfte stärker zu werden;

P. in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise den wesentlichen Beitrag veranschaulicht hat, den Wanderarbeitnehmer zur Unterstützung der europäischen Volkswirtschaften und der öffentlichen Dienste sowie zur Behebung des Arbeitskräftemangels und zur Förderung von Beschäftigung und Wachstum in der EU leisten; in der Erwägung, dass 13 % der unverzichtbaren Arbeitnehmer, die unerlässliche Tätigkeiten in der EU ausüben, Migranten sind, der Anteil an Wanderarbeitnehmern in diesen Berufen in vielen Ländern bei fast 20 % liegt und in einigen Schlüsselbereichen wie etwa im häuslichen Bereich und im Bauwesen bis zu ein Drittel der unverzichtbaren Arbeitnehmer Migranten sind[30]; in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise ein neues Licht unter anderem auf die Arbeitsbedingungen und Wohnverhältnisse geworfen hat, von denen der überwiegende Anteil der Wanderarbeitnehmer betroffen ist, die in einigen Wirtschaftsbereichen wie der Lebensmittelherstellung und der Landwirtschaft beschäftigt sind; in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie und ihre möglichen wirtschaftlichen Folgen sich auf die Bewegung der legalen Arbeitskräftemigration auswirken könnten;

Q. in der Erwägung, dass viele EU-Bürger, die auf der Suche nach einer Beschäftigung in einen anderen Mitgliedstaat gezogen sind, und 40 % der hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen, die in der EU tätig sind, für die Arbeit, die sie verrichten, überqualifiziert sind[31]; in der Erwägung, dass Untersuchungen von Eurofound[32] gezeigt haben, dass fehlende Sprachkenntnisse und die fehlende Anerkennung von Qualifikationen zu den Hauptgründen gehören, weshalb Wanderarbeitnehmer der ersten Generation keinen ihren Qualifikationen entsprechenden Arbeitsplatz finden; in der Erwägung, dass die Kommission in der Eignungsprüfung im Bereich des EU-Rechts zur legalen Zuwanderung vom März 2019[33] die Herausforderung unterstrichen hat, die sich für die Arbeitskräftemigration der EU aus dem sektorbezogenen Ansatz ergibt, in dem je nach Qualifikationsniveau der Arbeitnehmer unterschiedliche Rechte und Regeln festgelegt sind, was zu Verwirrung und Diskriminierung zwischen Arbeitnehmern führen kann;

R. in der Erwägung, dass im Rahmen der globalen Kompetenzpartnerschaft, mit der der Migrationsdruck in einen konkreten beiderseitigen Nutzen für das Herkunfts- und das Zielland umgewandelt werden soll, die Arbeitskräfte angeworben werden können, die genau über die benötigten Qualifikationen verfügen; in der Erwägung, dass bei ausgewählten innovativen europäischen Pilotprojekten zur Arbeitskräftemigration die wesentlichen Grundsätze der globalen Kompetenzpartnerschaft bereits integriert wurden, um die in den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung verankerte Nord-Süd-Zusammenarbeit zu fördern, und dies in zunehmendem Maße die positiven Ergebnisse legaler Wege der Arbeitskräftemigration zeigt;

1. hebt hervor, dass die EU gemäß Artikel 79 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen eine Einwanderungspolitik verfolgen sollte, die eine angemessene Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, gewährleistet, was auch inklusive Standards, Chancengleichheit, angemessene Arbeitsbedingungen und Gleichbehandlung umfasst; betont jedoch, dass der Verweis auf Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt nicht dazu führen darf, dass unlauterer Wettbewerb oder die Verletzung der Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten zu legaler Migration zunehmen;

2. hebt hervor, dass eine strukturierte Zuwanderungspolitik bereits im Herkunftsland mit Sprachunterricht und Kursen über die Werte und die Rechtsgrundlagen des Ziellands beginnen sollte; betont, dass die Verwaltungsverfahren legal zugewanderte Migranten in die Lage versetzen sollten, ihr Potenzial voll zu entfalten;

3. erinnert an seine Entschließung vom 19. Juni 2020 zum europäischen Schutz von Grenzgängern und Saisonarbeitskräften im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise[34];

4. betont, dass aufgrund zunehmender demografischer Veränderungen – insbesondere einer alternden Bevölkerung, einer sich rasch wandelnden globalen und digitalen Umgebung auf den Arbeitsmärkten und der beispiellosen COVID-19-Krise – eine wachsende Nachfrage nach Arbeitskräften in bestimmten Branchen und Berufen besteht, in einigen Mitgliedstaaten etwa in Bereichen wie der Betreuung älterer Menschen, der Langzeitpflege, dem Gesundheitswesen, dem Baugewerbe, der Landwirtschaft, dem Tourismus, der Hausarbeit, IKT und AI; betont, dass Arbeitnehmer angeworben werden müssen, die die Lücken in diesen bestimmten Bereichen des Arbeitsmarkts schließen können; betont, dass ferner eine regulierte Arbeitskräftemigration, einschließlich der befristeten Arbeitskräftemigration, erforderlich ist, deren Schwerpunkt nicht nur auf hochqualifizierten Arbeitskräften, sondern auch auf Branchen mit einem Bedarf an Arbeitskräften mit mittlerer[35] und geringer Qualifikation liegt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Strategien voranzutreiben, mit denen der Eintritt dieser Migranten auf den Arbeitsmarkt und die Anerkennung der Arbeitskräfte aus diesen bestimmten Branchen und Berufen unterstützt wird, insbesondere während der COVID-19-Pandemie; stellt fest, dass solche Maßnahmen die Förderung legaler Arbeitskräftemigration, einschließlich der befristeten Arbeitskräftemigration, unterstützen könnten; ist der Ansicht, dass die wirksame Integration von Drittstaatsangehörigen in die Erwerbsbevölkerung der EU die lokalen Gemeinschaften unterstützen und den EU-Mitgliedstaaten einen Mehrwert bieten könnte, indem die bestehende Lücke in Bezug auf Kompetenzen und Kenntnisse geschlossen wird, wodurch Wirtschaftstätigkeit und Wachstum erzeugt werden und die Aufnahmegemeinschaften eine positive Rendite erzielen; weist darauf hin, dass die derzeitige Krise aufgezeigt hat, dass kein Beruf Anlass zur Geringschätzung geben sollte; stellt fest, dass Arbeitnehmer mit niedrigem Qualifikationsniveau in ihren Berufen häufig eine wesentliche Rolle für die Gesellschaft spielen und dass sie im Rahmen der Strategien und Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht unterschätzt werden und hochqualifizierte Drittstaatsangehörige nicht vorrangig behandelt werden sollten;

5. weist darauf hin, dass die Schaffung von Anreizen für hochqualifizierte Migranten, die eine Bereicherung für die europäische Wissenschaft und Forschung sein könnten, dazu beitragen würde, dass die Europäische Union ihr Ziel erreicht, eine Führungsrolle im Bereich Wissenschaft und Forschung einzunehmen;

6. betont, dass außerdem eine regulierte vorübergehende Arbeitskräftemigration erforderlich ist, deren Schwerpunkt nicht nur auf hochqualifizierten Arbeitskräften, sondern auch auf Branchen mit Arbeitskräften mit mittlerer Qualifikation liegt;

7. fordert die Organe der EU auf, die Gespräche wieder aufzunehmen und sich darauf zu einigen, die derzeitige maximale Wartezeit für den Zugang von Asylsuchenden zum Arbeitsmarkt von neun Monaten auf sechs Monate nach Antragstellung zu verkürzen, was den Integrationsprozess erheblich erleichtern und seinen Erfolg fördern würde;

8. betont, dass die Lage von mobilen Arbeitnehmern und Saisonarbeitern, einschließlich Arbeitnehmern aus Drittstaaten, möglicherweise nicht den einschlägigen Rechtsvorschriften und Mobilitätsregeln entspricht, was manchmal inakzeptable und prekäre Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie mögliche Verletzungen der Menschenrechte und der Arbeitnehmerrechte, den Verlust des Sozialversicherungsschutzes oder zumindest dessen nachteilige Fragmentierung nach sich zieht; betont, dass Migranten aus Drittstaaten am Arbeitsplatz besser geschützt werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, für gesunde Lebensbedingungen, sicheren Wohnraum und Zugang zu Beratung und Informationen über die geltenden Arbeitnehmerrechte für alle Arbeitnehmer zu sorgen und sicherzustellen, dass Arbeitsplätze den Standards für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz entspricht; betont ferner, dass der Binnenmarkt und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer geschützt werden müssen;

9. hebt hervor, dass Migranten aus Drittstaaten am Arbeitsplatz besser geschützt werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, einen umfassenden Sozialschutz, Mindeststandards für eine angemessene Unterkunft sowie den Zugang zu Beratung und Informationen über die geltenden Arbeitnehmerrechte für alle Arbeitnehmer zu gewährleisten;

10. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Gründe für die mangelnde Attraktivität der EU für weltweite Talente zu ermitteln und anzugehen, und betont, dass eine bessere Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten erforderlich ist, um die Erhebung von korrekten und vergleichbaren Daten zu verbessern; stellt fest, dass die Mitgliedstaaten ein genaueres Bild der unterschiedlichen Zielgruppen an qualifizierten Arbeitnehmern vermitteln müssen, einschließlich der Erhebung von Informationen über den Qualifikationsbedarf und die Gleichwertigkeit, und für kohärente Rechtsvorschriften, bewährte Verfahren und Informationen über die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften und die Mobilität von Drittstaatsangehörigen in der EU sorgen sollten, indem sie Netzwerke von Sachverständigen und Forschungsprojekte unterstützen und ihre eigenen Statistiken in Echtzeit vorlegen; fordert die Kommission auf, eine umfassende Untersuchung der Tendenzen in Bezug auf entsandte Drittstaatsangehörige durchzuführen, und betont die Notwendigkeit möglicher politischer Maßnahmen auf EU- oder nationaler Ebene auf der Grundlage des Ergebnisses der Untersuchung; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, für die Erhebung von Daten über die Auswirkungen von COVID-19 auf die legale Arbeitsmigration in der EU zu sorgen;

11. betont, dass die Möglichkeiten für Migranten aus Drittstaaten, eine Arbeitsgenehmigung zu bekommen, um nach Europa zu gelangen, verbessert werden müssen und dass die Achtung der Rechte von Migranten und Flüchtlingen sichergestellt werden muss; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, alle Stellenvermittlungsagenturen zu regulieren, möglicherweise über die Europäische Arbeitsbehörde (ELA);

12. betont, dass bestehende Pilotprojekte zur legalen Migration im Dialog mit Gewerkschaften und anderen Organisationen, die mit Wanderarbeitnehmern arbeiten, gestärkt werden müssen;

13. betont, dass ein günstigeres Umfeld für die Integration und den Schutz der Rechte von Wanderarbeitnehmern geschaffen werden muss, unabhängig von ihrer Qualifikation oder ihrem Lohnniveau, ihrem Einwanderungsstatus oder ihrer Staatsangehörigkeit, was letztlich zu einem Europäischen Migrationskodex führen muss;

14. betont, dass Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik von der Einhaltung der geltenden Arbeitsbedingungen abhängig gemacht werden müssen, die sich aus den einschlägigen Tarifverträgen und dem Sozial- und Arbeitsrecht der Mitgliedstaaten und der EU ergeben;

15. hebt hervor, dass die unterschiedliche Behandlung von Drittstaatsangehörigen die Fähigkeit der EU, Arbeitnehmer anzuziehen, untergräbt; hebt hervor, dass gegen einen unlauteren Wettbewerb zwischen Diensteanbietern und zwischen Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten und Drittstaatsangehörigen vorgegangen werden muss, indem mithilfe von Maßnahmen wie Zugang zu Sozialschutz ab dem ersten Tag, Streikrecht und Recht auf Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, Zugang zu öffentlichen Diensten und Bildung und durch Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs und der Ausbeutung von Arbeitnehmern unabhängig von ihrem Status für Gleichbehandlung in Bezug auf Beschäftigung gesorgt wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, für die wirksame Einhaltung gemeinsam geltender Normen und Arbeitsgesetze und Übereinkommen zu sorgen, um Diskriminierung und Ausbeutung von Arbeitnehmern zu verhindern; betont, dass bestehende EU-Rechtsvorschriften zu regulärer Migration wie die Saisonarbeiterrichtlinie[36] und die Hochqualifizierten-Richtlinie[37] nicht dem derzeitigen Umfeld, den Anforderungen und den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts entsprechen; betont, dass bestehende Rechtsvorschriften wie die Sanktionsrichtlinie für Arbeitgeber[38], in der Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vor Missbrauch und Ausbeutung am Arbeitsplatz festgelegt sind, in allen Mitgliedstaaten angewandt und ordnungsgemäß umgesetzt werden müssen; erinnert daran, dass die EU-Rechtsvorschriften Gleichbehandlung und Zugang zu Beschäftigungsrechten für alle fördern; betont die Bedeutung der Hochqualifizierten-Richtlinie, die dazu beitragen könnte, die EU zu einem attraktiven Ort für weltweite Talente zu machen und europäischen Unternehmen die Kompetenzen zu liefern, die sie benötigen, um wettbewerbsfähig zu bleiben; betont, dass die Mitgliedstaaten das „Blue Card“-System nutzen könnten;

16. fordert die Mitgliedstaaten auf, sich an den 2017 von der Kommission eingeleiteten Pilotprojekten zur Migration (Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda, COM(2017)0558) zu beteiligen und die Rolle von Migration auf dem Arbeitsmarkt aktiv zu fördern; fordert die Kommission ferner auf, dafür zu sorgen, dass diese Pilotprojekte inklusiv sind und Gleichbehandlung und Chancengleichheit für Drittstaatsangehörige garantieren;

17. betont, dass mehr Möglichkeiten für reguläre Migranten und Wirtschaftsmigranten geschaffen werden müssen, damit sie in die EU einreisen und dort arbeiten können, und dass die Einhaltung der Mindestrechte, menschenwürdiger Arbeitsbedingungen und des Grundsatzes der Gleichbehandlung zugunsten aller Arbeitnehmer unabhängig von ihrem Migrationsstatus durchgesetzt werden muss, wozu auch Mindestrechte gehören, die den Übergang von irregulärer zu regulärer Beschäftigung sicherstellen;

18. betont, dass Maßnahmen vorgeschlagen werden sollten, mit denen dafür gesorgt wird, dass Einwanderer, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten, die Fähigkeiten erwerben können, die auf dem Arbeitsmarkt erforderlich sind, zu dem sie Zugang erhalten möchten, und zwar durch Ausbildungspläne, mit denen ihre Vermittelbarkeit durch das Streben nach Spitzenleistungen gefördert wird;

19. hebt hervor, dass die EU-Bestimmungen in ausreichendem Maße flexibel sein müssen, um die besonderen Umstände der einzelnen Mitgliedstaaten zu berücksichtigen, einschließlich der Lage auf ihrem eigenen Arbeitsmarkt, beispielsweise, indem fakultative Bestimmungen in Richtlinien aufgenommen werden;

20. betont, dass weitere Möglichkeiten der Arbeitskräftemobilität innerhalb der Union rechtlich garantiert werden müssen;

21. betont, dass langsame und übermäßig bürokratische Verfahren den Zugang von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu Bildung und zum Arbeitsmarkt beeinträchtigen können, wodurch sie einem zunehmenden Risiko ausgesetzt sind, auf nicht angemeldete Erwerbstätigkeit zurückgreifen zu müssen und in eine prekäre Situation zu geraten; weist darauf hin, dass eine langwierige Bearbeitung von Anträgen auf internationalen Schutz und eine fehlende Registrierung von Asylbewerbern bei ihrer Ankunft nicht nur einen schnellen und rechtmäßigen Zugang von Flüchtlingen und Asylbewerbern zum Arbeitsmarkt behindern, sondern auch die Bedingungen für die Ausübung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und allen Formen der Ausbeutung und des Missbrauchs von Arbeitskräften schaffen;

22. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um ihre Länder für das mobile Humankapital im internationalen Vergleich attraktiver zu machen, auch für Investoren und Geschäftsleute, die zunehmend als wertvolle Akteure angesehen werden, die es anzuziehen gilt;

23. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unter Berücksichtigung der Anforderungen und Bedürfnisse des nationalen Arbeitsmarktes und unter besonderer Berücksichtigung von Berufen mit einem systemischen Arbeitskräftemangel legale Wege der Arbeitsmigration weiterzuentwickeln;

24. betont, wie wichtig es ist, legalen Migranten innerhalb der Union einschlägige Möglichkeiten zu bieten, von ihren beruflichen Qualifikationen und von den durch Mobilität in der EU gebotenen Möglichkeiten zu profitieren;

25. fordert Chancengleichheit für Männer und Frauen im Zusammenhang mit allen Strategien und Verfahren in Verbindung mit sozialer Inklusion und Integration in den Arbeitsmarkt von Drittstaatsangehörigen, wobei zu berücksichtigen ist, dass Frauen häufiger als Männer die Verantwortung für die Kinderbetreuung und die Pflege älterer oder anderer pflegebedürftiger Familienmitglieder übernehmen; weist darauf hin, dass die Bereitstellung hochwertiger und zugänglicher Kinderbetreuung und Pflegemöglichkeiten für andere abhängige Personen sowie flexible Arbeitsregelungen und die Umsetzung bestehender EU-Rechtsvorschriften wie der Richtlinie über die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben[39] Beispiele dafür sind, wie der Zugang aller Eltern und pflegenden Angehörigen zu den Arbeitsmärkten verbessert und ihre wirtschaftliche und soziale Stellung gestärkt werden kann;

26. begrüßt die Initiativen der Kommission, Wirtschafts- und Sozialpartner zum Thema Integration in den Arbeitsmarkt zusammenzubringen; betont, dass Initiativen wie die Initiative „Arbeitgeber gemeinsam für Integration“, die „Europäische Integrationspartnerschaft“ und der „europäische Dialog über Kompetenzen und Migration“ fortgeführt werden müssen, um die Unterstützung und das Verständnis für die Vor- und Nachteile der Arbeitsmigration zu fördern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, den Dialog mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern und anderen Interessenträgern zum Thema Arbeitsmigration fortzusetzen;

27. fordert die europäischen Organe auf, die Diskussionen über die Überarbeitung der Hochqualifizierten-Richtlinie unverzüglich wieder aufzunehmen und die Pattsituation im Rat zu beenden;

28. betont, dass nicht gemeldete Arbeitnehmer aus Drittstaaten sich in einer besonders prekären Lage befinden, da sie keine Arbeitsplatzsicherheit und keinen Zugang zu Sozialschutz haben und Gefahr laufen, Opfer von Missbrauch zu werden; ist der Ansicht, dass nicht gemeldete Arbeitnehmer aus Drittstaaten besondere Schwierigkeiten haben könnten, Missbrauch zu melden, da sie befürchten, nicht nur ihren Arbeitsplatz, sondern auch ihre Wohnung und ihr Aufenthaltsrecht zu verlieren; fordert die ELA und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit zu verstärken und die Verpflichtungen der Arbeitgeber zur Beendigung der Ausbeutung sowie zur Meldung und Regularisierung ihrer Arbeitnehmer wirksam durchzusetzen; fordert die Einführung von „Trennmechanismen“ (firewalls) zwischen Arbeitsaufsichtsbehörden und Migrationsbehörden, um die Achtung der Rechte von Wanderarbeitnehmern ohne Papiere zu gewährleisten;

29. hebt die wichtige Arbeit hervor, die die Sozialpartner, die Zivilgesellschaft, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und die Freiwilligenorganisationen leisten, um Unterstützung für die Befähigung und Integration von Migranten aus Drittstaaten in den Arbeitsmarkt zu bieten und Wanderarbeitnehmern Informationen zu geben, insbesondere über ihre Rechte und Pflichten und den Schutz, auf den sie Anspruch haben; fordert außerdem, dass diese Interessenträger umfassend in den politischen Entscheidungsprozess einbezogen werden;

30. hält es für wichtig, Drittstaatsangehörigen und institutionellen Stellen angemessene Schulungen zu arbeitsrechtlichen Vorschriften, Rechten und Pflichten anzubieten, um sicherzustellen, dass Migranten nicht durch nicht angemeldete Erwerbstätigkeit und andere Formen schwerer Ausbeutung der Arbeitskraft oder Diskriminierung am Arbeitsplatz ausgenutzt werden;

31. betont, dass die Arbeitsmarktbedingungen in den Aufnahmeländern ein entscheidender Faktor für die erfolgreiche und nachhaltige Integration von Drittstaatsangehörigen sind; ist sich der Tatsache bewusst, dass diese Personen in Bezug auf Alter, Fähigkeiten, Wissen und Hintergrund heterogen sind; betont, dass sich die Arbeitslosigkeit in der EU, insbesondere die Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit, in einigen Ländern und Regionen immer noch auf einem alarmierenden Niveau befindet und dass die Kommission und die Mitgliedstaaten Strategien und Investitionen zur Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen für die Gesellschaft insgesamt, unter besonderer Beachtung der am stärksten gefährdeten Personen, unabhängig von ihrer Situation und ihrem Geburtsort, weiterhin Vorrang einräumen sollten; weist darauf hin, dass Maßnahmen zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze für alle aktive Arbeitsmärkte und Wachstum fördern und sich positiv auf die nationalen BIP auswirken;

32. stellt fest, dass Drittstaatsangehörige entweder direkt aus einem Drittstaat in einen Mitgliedstaat entsandt werden können oder in einem Mitgliedstaat eine Arbeitserlaubnis erhalten können, bevor sie in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden; hebt hervor, dass die Entsendung von Drittstaatsangehörigen von einem Mitgliedstaat in einen anderen dazu führt, dass der Aufnahmemitgliedstaat keine Möglichkeit hat, festzustellen, wie viele und welche Drittstaatsangehörige in seinem Land arbeiten; betont ferner, dass sich solche Arbeitnehmer aus Drittstaaten häufig in einer prekären Lage befinden, da ihre Aufenthaltserlaubnis an den Arbeitsvertrag gebunden ist und sie daher für ihre Aufenthaltserlaubnis vom Arbeitgeber abhängig sind; hebt hervor, dass die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, insbesondere hinsichtlich der Mobilität von Arbeitnehmern aus Drittstaaten innerhalb der Union, intensiviert werden müssen; betont, dass die Zunahme der Entsendung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten in der EU an sich kein Problem darstellt, jedoch ein besorgniserregendes Risiko von Missbrauch, Ausbeutung und Verletzung von Arbeitnehmerrechten in Bezug auf diese besonders schutzbedürftigen Gruppe von Arbeitnehmern besteht; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung der Ausbeutung in Bezug auf solche Arbeitnehmer aus Drittstaaten zu verstärken, und stellt fest, dass solche Ausbeutung Scheinuntervergabe, Zeitarbeitsfirmen, Briefkastenfirmen, Scheinselbstständigkeit, Scheinentsendungen und nicht angemeldete entsandte Arbeitnehmer umfassen könnte; hebt die Bedeutung der ELA bei der Koordinierung und Bereitstellung von Unterstützung in diesem Zusammenhang hervor und betont, dass einschlägige Informationen über die Rechte von Arbeitnehmern und die Pflichten von Arbeitgebern in Bezug auf Arbeitnehmer aus Drittstaaten in der EU bereitgestellt werden müssen; weist erneut darauf hin, dass es Aufgabe der ELA ist, konzertierte und gemeinsame Kontrollen in Bezug auf Entsendung und nicht angemeldete Erwerbstätigkeit zu koordinieren und zu unterstützen, und dass sich dies auch auf Arbeitnehmer aus Drittstaaten erstreckt;

33. weist auf das Problem hin, dass Menschen Arbeitsplätze besetzen, für die sie überqualifiziert sind; betont, dass das bestehende System zur Anerkennung von Berufsqualifikationen zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden muss, da Schwierigkeiten bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen nach wie vor ein wesentliches Hindernis für die Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsplatz darstellen, was die Mobilität behindert, und stellt fest, dass dies eine Voraussetzung für die Erleichterung der Arbeitskräftemobilität ist; fordert daher eine Stärkung des Europäischen Qualifikationsrahmens, damit Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen, die außerhalb der europäischen Grenzen erworben wurden, angemessen anerkannt werden; fordert die Mitgliedstaaten weiterhin dazu auf, die bestehenden Fertigkeiten und formalen und nicht-formalen Kompetenzen, Talente und Kenntnisse von legalen Migranten aus Drittstaaten anzuerkennen, zu validieren und zu bescheinigen; betont, wie wichtig es ist, allen Drittstaatsangehörigen, insbesondere Mädchen und Frauen, jungen Menschen und Menschen aus benachteiligten Verhältnissen, den Zugang zu formaler, informeller und nichtformaler Bildung und lebenslänglicher hochwertiger Ausbildung zu gewährleisten; betont, dass das lebenslange Lernen sowohl für Bürger der EU-Mitgliedstaaten als auch für Drittstaatsangehörige, die sich in der Europäischen Union aufhalten, kontinuierlich unterstützt werden muss, um den Erwerb der für das Funktionieren auf dem Arbeitsmarkt erforderlichen Kompetenzen zu fördern, und fordert die Kommission daher auf, die Finanzierung von Vorhaben für Kompetenzpartnerschaften mit Schwerpunkt auf Arbeitsmigration und Inklusion im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds zu fördern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um ausländische Studierende nach ihrem Abschluss an einer Universität der EU zu halten; betont, dass die Attraktivität der EU insgesamt gesteigert werden könnte, wenn Hochschulabsolventen Zugang zu Mobilität innerhalb der EU und ein gültiges Visum für Arbeitsuchende gewährt wird; erinnert daran, wie wichtig es ist, Integrationsfonds für echte Integrationsmaßnahmen zu nutzen, und weist darauf hin, dass das Ziel der Integration von Drittstaatsangehörigen in den Arbeitsmarkt darin zum Ausdruck kommen muss, dass dem ESF+ größere Bedeutung beigemessen wird; betont, dass die Mittelzuweisung für diesen Fonds unzureichend ist, und erkennt gleichzeitig die großen Herausforderungen und die Anzahl der aus dem Fonds zu finanzierenden Schlüsselinitiativen an und fordert Investitionen und zusätzliche Mittel;

34. weist auf die Schutznormen für Drittstaatsangehörige hin, die in der Saisonarbeiterrichtlinie festgelegt sind; betont, dass die Überwachung der Arbeitsbedingungen verbessert werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Saisonarbeitnehmer zu schützen, die für strategische Wirtschaftszweige in der EU von wesentlicher Bedeutung sind, und klare Regeln für ihre Rechte festzulegen, und betont, dass ihnen Gleichbehandlung und der gleiche Schutz wie ihren einheimischen Kollegen garantiert werden sollte; fordert die Kommission auf, dringend Maßnahmen zur allgemeinen Lage der Beschäftigungs-, Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen von entsandten Drittstaatsangehörigen und Saisonarbeitskräften, einschließlich der Rolle von Leiharbeitsunternehmen, Arbeitsvermittlungsagenturen sowie von sonstigen Vermittlern und Unterauftragnehmern, zu ergreifen und Defizite beim Schutz zu ermitteln und festzustellen, ob der bestehende Rechtsrahmen – etwa der Rechtsrahmen für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, die Richtlinie über Saisonarbeitnehmer und die Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit[40] – einer Überarbeitung bedarf und um Sicherheitsmaßnahmen für den Fall einer Pandemie festzulegen; betont, dass die Lehren nicht nur mit Blick auf die COVID-19-Krise stichhaltig sind, sondern auch für eine stärker faktengestützte Politikgestaltung herangezogen werden sollten, um die Mängel zu beseitigen, die die Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten mit Blick auf Krisenzeiten und den Normalzustand aufweisen;


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

14.1.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

34

6

13

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Atidzhe Alieva-Veli, Marc Angel, Dominique Bilde, Gabriele Bischoff, Vilija Blinkevičiūtė, Andrea Bocskor, Milan Brglez, Sylvie Brunet, David Casa, Margarita de la Pisa Carrión, Özlem Demirel, Klára Dobrev, Jarosław Duda, Estrella Durá Ferrandis, Lucia Ďuriš Nicholsonová, Rosa Estaràs Ferragut, Nicolaus Fest, Loucas Fourlas, Cindy Franssen, Heléne Fritzon, Elisabetta Gualmini, Alicia Homs Ginel, France Jamet, Agnes Jongerius, Radan Kanev, Ádám Kósa, Stelios Kympouropoulos, Katrin Langensiepen, Miriam Lexmann, Elena Lizzi, Radka Maxová, Kira Marie Peter-Hansen, Dragoș Pîslaru, Dennis Radtke, Elżbieta Rafalska, Guido Reil, Daniela Rondinelli, Mounir Satouri, Monica Semedo, Beata Szydło, Eugen Tomac, Romana Tomc, Yana Toom, Marie-Pierre Vedrenne, Marianne Vind, Maria Walsh, Stefania Zambelli, Tatjana Ždanoka, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Konstantinos Arvanitis, Ilana Cicurel, José Gusmão, Eugenia Rodríguez Palop

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

34

+

PPE

David CASA, Jarosław DUDA, Loucas FOURLAS, Stelios KYMPOUROPOULOS, Eugen TOMAC, Maria WALSH, Tomáš ZDECHOVSKÝ

S&D

Marc ANGEL, Gabriele BISCHOFF, Vilija BLINKEVIČIŪTĖ, Milan BRGLEZ, Estrella DURÁ FERRANDIS, Heléne FRITZON, Elisabetta GUALMINI, Alicia HOMS GINEL, Agnes JONGERIUS, Marianne VIND

RENEW

Atidzhe ALIEVA-VELI, Sylvie BRUNET, Ilana CICUREL, Radka MAXOVÁ, Dragoș PÎSLARU, Monica SEMEDO, Yana TOOM, Marie-Pierre VEDRENNE

VERTS/ALE

Katrin LANGENSIEPEN, Kira Marie PETER-HANSEN, Mounir SATOURI, Tatjana ŽDANOKA

ECR

Margarita DE LA PISA CARRIÓN, Lucia ĎURIŠ NICHOLSONOVÁ, Elżbieta RAFALSKA, Beata SZYDŁO

NI

Daniela RONDINELLI

 

6

-

ID

Dominique BILDE, Nicolaus FEST, France JAMET, Elena LIZZI, Guido REIL, Stefania ZAMBELLI

 

13

0

PPE

Andrea BOCSKOR, Rosa ESTARÀS FERRAGUT, Cindy FRANSSEN, Radan KANEV, Ádám KÓSA, Miriam LEXMANN, Dennis RADTKE, Romana TOMC

S&D

Klára DOBREV

THE LEFT

Konstantinos ARVANITIS, Özlem DEMIREL, José GUSMÃO, Eugenia RODRÍGUEZ

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 


 

 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

13.4.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

53

14

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Magdalena Adamowicz, Konstantinos Arvanitis, Malik Azmani, Katarina Barley, Pernando Barrena Arza, Pietro Bartolo, Nicolas Bay, Vladimír Bilčík, Vasile Blaga, Ioan-Rareş Bogdan, Patrick Breyer, Jorge Buxadé Villalba, Damien Carême, Caterina Chinnici, Marcel de Graaff, Anna Júlia Donáth, Lena Düpont, Cornelia Ernst, Laura Ferrara, Nicolaus Fest, Jean-Paul Garraud, Maria Grapini, Sylvie Guillaume, Andrzej Halicki, Evin Incir, Sophia in ‘t Veld, Patryk Jaki, Marina Kaljurand, Assita Kanko, Fabienne Keller, Peter Kofod, Łukasz Kohut, Moritz Körner, Alice Kuhnke, Jeroen Lenaers, Juan Fernando López Aguilar, Lukas Mandl, Nuno Melo, Roberta Metsola, Nadine Morano, Javier Moreno Sánchez, Maite Pagazaurtundúa, Emil Radev, Paulo Rangel, Terry Reintke, Diana Riba i Giner, Ralf Seekatz, Michal Šimečka, Birgit Sippel, Sara Skyttedal, Martin Sonneborn, Tineke Strik, Ramona Strugariu, Annalisa Tardino, Tomas Tobé, Dragoş Tudorache, Milan Uhrík, Tom Vandendriessche, Bettina Vollath, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Jadwiga Wiśniewska, Elena Yoncheva, Javier Zarzalejos

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Damian Boeselager, Anne-Sophie Pelletier, Petar Vitanov, Charlie Weimers

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

53

+

NI

Laura Ferrara, Martin Sonneborn

PPE

Magdalena Adamowicz, Vladimír Bilčík, Vasile Blaga, Ioan-Rareş Bogdan, Lena Düpont, Andrzej Halicki, Jeroen Lenaers, Lukas Mandl, Nuno Melo, Roberta Metsola, Emil Radev, Paulo Rangel, Ralf Seekatz, Sara Skyttedal, Tomas Tobé, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Javier Zarzalejos

Renew

Malik Azmani, Anna Júlia Donáth, Sophia in 't Veld, Fabienne Keller, Moritz Körner, Maite Pagazaurtundúa, Michal Šimečka, Ramona Strugariu, Dragoş Tudorache

S&D

Katarina Barley, Pietro Bartolo, Caterina Chinnici, Maria Grapini, Sylvie Guillaume, Evin Incir, Marina Kaljurand, Łukasz Kohut, Juan Fernando López Aguilar, Javier Moreno Sánchez, Birgit Sippel, Petar Vitanov, Bettina Vollath, Elena Yoncheva

The Left

Konstantinos Arvanitis, Pernando Barrena Arza, Cornelia Ernst, Anne-Sophie Pelletier

Verts/ALE

Damian Boeselager, Patrick Breyer, Damien Carême, Alice Kuhnke, Terry Reintke, Diana Riba i Giner, Tineke Strik

 

14

-

ECR

Jorge Buxadé Villalba, Patryk Jaki, Assita Kanko, Charlie Weimers, Jadwiga Wiśniewska

ID

Nicolas Bay, Nicolaus Fest, Jean-Paul Garraud, Marcel de Graaff, Peter Kofod, Annalisa Tardino, Tom Vandendriessche

NI

Milan Uhrík

PPE

Nadine Morano

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2021
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