BERICHT über die Rolle der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe der EU bei der Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie

30.4.2021 - (2020/2118(INI))

Entwicklungsausschuss
Berichterstatter: Hildegard Bentele, Norbert Neuser

Verfahren : 2020/2118(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0151/2021
Eingereichte Texte :
A9-0151/2021
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Rolle der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe der EU bei der Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie

(2020/2118(INI))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf die Erklärung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vom 30. Januar 2020, in der sie COVID-19 zu einem internationalen Gesundheitsnotfall erklärte,

 unter Hinweis auf die einleitenden Bemerkungen des Generaldirektors der WHO beim Medienbriefing zu COVID-19 vom 11. März 2020, in denen er COVID-19 zu einer Pandemie erklärte,

 unter Hinweis auf den Bericht der Vereinten Nationen von März 2020 mit dem Titel „Shared Responsibility, Global Solidarity: Responding to the socio-economic impacts of COVID-19“ (Gemeinsame Verantwortung, globale Solidarität: Reaktion auf die sozioökonomischen Auswirkungen von COVID-19),

 unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Weltbankgruppe und des Internationalen Währungsfonds vom 25. März 2020 zu einem Aufruf zum Handeln in Bezug auf Schulden von Ländern der Internationalen Entwicklungsorganisation und auf das Kommuniqué der Minister und der Zentralbankpräsidenten der G20 vom 15. April 2020 mit der Ankündigung einer zeitlich befristeten Aussetzung der Schuldendienstzahlungen für die ärmsten Länder, die um Stundung ansuchen,

 unter Hinweis auf die Resolution Nr. 74/270 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 2. April 2020 mit dem Titel „Weltweite Solidarität zur Bekämpfung der Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19)“,

 unter Hinweis auf die Resolution Nr. 74/274 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 20. April 2020 zur internationalen Zusammenarbeit zur Sicherstellung des weltweiten Zugangs zu Medikamenten, Impfstoffen und medizinischer Ausrüstung zur Bekämpfung von COVID-19,

 unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 8. April 2020 über die globale Reaktion der EU auf COVID-19 (JOIN(2020)0011),

 unter Hinweis auf die internationale Geberkonferenz der EU mit der WHO und anderen Partnern vom 4. Mai 2020, auf der eine Anschubfinanzierung in Höhe von 7,4 Mrd. EUR mobilisiert werden konnte, um eine globale Forschungszusammenarbeit auf den Weg zu bringen,

 unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 28. Mai 2020 für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Pandemie (COM(2020)0441), in dem angeregt wurde, bis zu 5 Mrd. EUR zu Preisen von 2018 für humanitäre Hilfe außerhalb der EU zuzuweisen,

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Juni 2020 zum Thema „‚Team Europa‘ – Globale Reaktion auf COVID-19“,

 unter Hinweis auf den Vorschlag in dem Entwurf der Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Juli 2020, über das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (Instrument „NDICI/Europa in der Welt“) im Rahmen von NextGenerationEU 5 Mrd. EUR für humanitäre Hilfe zur Verfügung zu stellen,

 unter Hinweis auf den Vorschlag des Rates in dem Entwurf der Schlussfolgerungen vom 10. Juli 2020, dass eindeutige Kriterien und Modalitäten für die Zuweisung der Finanzausstattung einer neuen Solidaritäts- und Soforthilfereserve festgelegt werden,

 unter Hinweis auf die Komponente der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) des Globalen Aktionsplans für humanitäre Hilfe COVID-19 für 2020 mit dem Titel „Addressing the impacts of COVID-19 in food crises, April-December 2020“ (Bekämpfung der Folgen von COVID-19 in Lebensmittelkrisen, April–Dezember 2020),

 unter Hinweis auf den Artikel des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) mit dem Titel „Protecting the most vulnerable children from the impact of coronavirus: An agenda for action“ (Schutz der am stärksten gefährdeten Kinder vor den Folgen des Coronavirus: Ein Aktionsplan), der am 3. April 2020 veröffentlicht und am 21. September 2020 aktualisiert wurde,

 unter Hinweis auf den Bericht des Welternährungsprogramms (WFP) vom 29. September 2020 mit dem Titel „WFP Global Response to COVID-19“ (Globale Reaktion des WFP auf COVID-19),

  unter Hinweis auf den Bericht des Informationsnetzwerks für Ernährungssicherheit vom 20. April 2020 mit dem Titel „2020 Global Report on Food Crises 2020: Joint Analysis for Better Decisions“ (Globaler Bericht über Ernährungskrisen 2020: Gemeinsame Analyse für bessere Entscheidungen),

 unter Hinweis auf den Bericht der Welthandelskonferenz vom 19. November 2020 mit dem Titel „Impact of the COVID-19 pandemic on trade and development: transitioning to a new normal“ (Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Handel und Entwicklung: Übergang zu einer neuen Normalität),

 unter Hinweis auf den Bericht der FAO, des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung, UNICEF, des WFP und der WHO von 2020 mit dem Titel „The State of Food Security and Nutrition in the World 2020: Transforming food systems for affordable healthy diets“ (Stand der Ernährungssicherheit in der Welt 2020: Wandel von Ernährungssystemen zugunsten einer erschwinglichen und gesunden Ernährung),

 unter Hinweis auf das Eckpunktepapier der hochrangigen Sachverständigengruppe für Ernährungssicherheit des Ausschusses für Welternährungssicherheit (CFS) von September 2020 mit dem Titel „Impacts of COVID-19 on food security and nutrition: developing effective policy responses to address the hunger and malnutrition pandemic“ (Die Auswirkungen von COVID-19 auf die Ernährungssicherheit und Ernährung: Entwicklung wirksamer politischer Maßnahmen zur Bekämpfung der Hunger- und Mangelernährungspandemie),

 unter Hinweis auf die Resolution der Weltgesundheitsversammlung vom 28. Mai 2019 zu Wasser, sanitären Einrichtungen und Hygiene in Gesundheitseinrichtungen,

 unter Hinweis auf den Fortschrittsbericht des Gemeinsamen Programms der Vereinten Nationen für HIV/Aids (UNAIDS) zur 47. Sitzung des Koordinierungsgremiums für das UNAIDS-Programm vom 23. November 2020 mit dem Titel „COVID-19 and HIV: Progress Report 2020“ (COVID-19 und HIV: Fortschrittsbericht 2020),

 unter Hinweis auf die politische Erklärung der Vereinten Nationen vom 23. September 2019 anlässlich des hochrangigen Treffens zur universellen Gesundheitsversorgung mit dem Titel „Universal Health Coverage: Moving Together to Build a Healthier World“ (Universelle Gesundheitsversorgung: Gemeinsam eine gesündere Welt schaffen),

 unter Hinweis auf den Globalen Tuberkulosebericht 2020 der WHO vom 15. Oktober 2020,

 unter Hinweis auf die Empfehlungen im Anschluss an die Anhörung der WHO vom 5. Mai 2004 zu Zoonosen,

 unter Hinweis auf den EU-Aktionsplan für die Gleichstellung (GAP) III 2021–2025 mit dem Titel „Eine ehrgeizige Agenda für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau im auswärtigen Handeln der EU“,

 unter Hinweis auf das Kurzdossier der UN Women vom 9. April 2020 mit dem Titel „The Impact of COVID-19 on Women“ (Die Auswirkungen von COVID-19 auf Frauen),

 unter Hinweis auf den Bericht des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) vom 27. April 2020 mit dem Titel „Impact of the COVID-19 Pandemic on Family Planning and Ending Gender-based Violence, Female Genital Mutilation and Child Marriage“ (Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Familienplanung und die Beendigung der geschlechtsspezifischen Gewalt, der Verstümmelung weiblicher Genitalien und der Kinderheirat),

 unter Hinweis auf die Erklärung des UNFPA vom 28. April 2020 mit dem Titel „Millions more cases of violence, child marriage, female genital mutilation, unintended pregnancy expected due to the COVID-19 pandemic“ (Millionen weiterer Fälle von Gewalt, Kinderheirat, Verstümmelung weiblicher Genitalien, unerwünschter Schwangerschaft aufgrund der COVID-19-Pandemie erwartet),

 unter Hinweis auf die Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO von 2005,

 unter Hinweis auf den 2018 unterzeichneten Konsens über die Entwicklungspolitik mit dem Titel „Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft“,

 unter Hinweis auf den Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe aus dem Jahr 2008,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. Oktober 2015 zur Ebola-Krise: langfristige Lektionen und Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitssysteme in Entwicklungsländern zur Vorbeugung zukünftiger Krisen[1],

 unter Hinweis auf die Studie „The impact of sex and gender in the COVID-19 pandemic“ (Die Auswirkungen des Geschlechts in der COVID-19-Pandemie) von Professorin Sabine Oertelt-Prigione vom 27. Mai 2020,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. April 2020 zu abgestimmten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der COVID‑19-Pandemie und ihrer Folgen[2],

 gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Entwicklungsausschusses (A9-0151/2021),

 

A. in der Erwägung, dass es sich bei COVID-19 um eine globale Pandemie handelt, die alle Länder dieser Erde betrifft;

B. in der Erwägung, dass dem Bericht der Welthandelskonferenz von 2020 mit dem Titel „Impact of the COVID-19 pandemic on trade and development: transitioning to a new normal“ (Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Handel und Entwicklung: Übergang zu einer neuen Normalität) zufolge die Störungen aufgrund von COVID-19 tatsächliche und unverhältnismäßige Folgen für gefährdete und benachteiligte Haushalte mit geringem Einkommen, Migranten, informell beschäftigte Arbeitnehmer und häufig Frauen hatte, und zwar insbesondere in Entwicklungsländern, wo es keine Netze der sozialen Sicherheit für die Bevölkerung gibt und die Menschen zudem besonders stark von Massenarbeitslosigkeit betroffen sind;

C. in der Erwägung, dass durch die COVID-19-Pandemie geschlechtsspezifische Gewalt, Kinderheiraten und bestehende Ungleichheiten, insbesondere beim Zugang zu Gesundheitsdiensten, einschließlich Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte, zugenommen haben und einige der Fortschritte, die in den letzten Jahrzehnten bei der Gleichstellung der Geschlechter erzielt wurden, bereits zunichtegemacht wurden;

D. in der Erwägung, dass deutlich zu wenig Finanzmittel für humanitäre Hilfe bereitgestellt werden, was eine angemessene Bekämpfung der Folgen der COVID-19-Pandemie in Entwicklungsländern erschwert;

E. in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in den Entwicklungsländern am stärksten zu spüren sind; in der Erwägung, dass die weltweite extreme Armut 2020 voraussichtlich zum ersten Mal seit mehr als 20 Jahren zunehmen wird, was dazu führen wird, dass schutzbedürftige Personen Vermögenswerte verkaufen, vermehrt Kredite aufnehmen und Ersparnisse aufbrauchen müssen;

F. in der Erwägung, dass kurzfristige humanitäre Hilfe mit der Unterstützung bei bestehenden Herausforderungen wie Sicherheit, Armut, Frieden, Demokratie und Klimawandel kombiniert werden muss, um die langfristige Resilienz zu stärken;

G. in der Erwägung, dass ein unverhältnismäßig hohes Ansteckungsrisiko für Millionen Flüchtlinge weltweit besteht, da sie häufig in dicht besiedelten Flüchtlingslagern und Sammellagern leben, in denen Schätzungen zufolge alleine etwa 3,7 Millionen Kinder leben;

H. in der Erwägung, dass sich die COVID-19-Pandemie massiv auf den Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten, insbesondere für Frauen und junge Menschen, ausgewirkt hat, was auf den Umstand, dass Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte abgeschwächt und gestört wurden, sowie auf Reisebeschränkungen und Veränderungen bei gesundheitsfördernden Verhaltensweisen zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass der Bedarf von weiteren 49 Millionen Frauen an modernen Verhütungsmitteln aufgrund von COVID-19 nicht gedeckt ist;

I. in der Erwägung, dass durch den Klimawandel und den stetigen weltweiten Verlust der Biodiversität und die Zerstörung natürlicher Lebensräume die Gefahr zoonotischer Erkrankungen erheblich zunimmt; in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie keinesfalls als Vorwand genutzt werden darf, um die Bekämpfung des Klima- und Umweltnotstands zu verzögern; in der Erwägung, dass die globale Wirtschaft nach der COVID-19-Pandemie dringend umweltfreundlich und sozial umgestaltet werden muss;

J. in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie die bestehenden Schuldenprobleme der Entwicklungsländer erheblich verschärft und ihre Bemühungen um die Mobilisierung ausreichender Mittel zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung weiter gefährdet und gleichzeitig die weltweiten Überweisungen und ausländischen Direktinvestitionen erheblich verringert hat;

K. in der Erwägung, dass der Druck auf die öffentlichen Gesundheitssysteme und die Ausgangsbeschränkungen während der COVID-19-Pandemie den Zugang zu Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte weiter eingeschränkt haben, und in der Erwägung, dass dies die Gesundheit von Frauen gefährdet;

L.  in der Erwägung, dass nach Angaben von UNICEF weltweit 1,6 Milliarden Kinder und Jugendliche von Schulschließungen betroffen waren, als diese im Jahr 2020 ihren Höhepunkt erreichten, wobei viele dieser Kinder und Jugendliche zu Hause keinen Internetzugang hatten; in der Erwägung, dass mindestens 24 Millionen Schülerinnen und Schüler aufgrund der COVID-19-Pandemie die Schule abbrechen könnten;

M. in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie den Bedarf der Gemeinschaften erhöht, die von extremen Wetterereignissen, Naturkatastrophen und vom Klimawandel betroffen sind;

N. in der Erwägung, dass die durch die COVID-19-Pandemie weltweit verursachte Störung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, die zur Schließung von Schulen und Ausbildungseinrichtungen führt, von der laut UNESCO 94 % der weltweiten Lernenden betroffen sind, in der Zeitgeschichte vermutlich beispiellos ist und die Gefahr besteht, dass sie anhaltende Auswirkungen auf die langfristigen Aussichten vieler junger Menschen und insbesondere von Mädchen hat; in der Erwägung, dass Schulschließungen aufgrund der Pandemie dazu geführt haben, dass gefährdete Kinder keine Schulverpflegungs- und Ernährungsdienste mehr erhalten, die für ihre Gesundheit wesentlich sind, dass die Zahl der hungerleidenden Kinder im Jahr 2020 dadurch um 36 Millionen gestiegen ist und dass die betroffenen Kinder verstärkt Gewalt und Missbrauch ausgesetzt sind;

O. in der Erwägung, dass durch die Pandemie die Fragilität der globalen Lieferketten insbesondere in den Bereichen Ernährung und Gesundheit zutage getreten ist und die Anfälligkeit derjenigen Entwicklungsländer, die von ihnen abhängig sind, gestiegen ist; in der Erwägung dass die Pandemie eine Chance bietet, nachhaltigere und widerstandsfähigere Lieferketten – z. B. regionale Wertschöpfungsketten – zu entwickeln und die regionale Integration zu fördern; in der Erwägung, dass Ernährungsunsicherheit und Mangelernährung als Sekundärfolgen der Pandemie zunehmen;

P. in der Erwägung, dass die Bildung eine Schlüsselrolle einnimmt, wenn es darum geht, den Kreislauf der Armut zu durchbrechen und Ungleichheiten abzubauen; in der Erwägung, dass das Ziel Nr. 4 für nachhaltige Entwicklung darin besteht, eine inklusive und gerechte hochwertige Bildung sicherzustellen und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle zu fördern, und dass dies für die Verwirklichung anderer Ziele für nachhaltige Entwicklung von wesentlicher Bedeutung ist; in der Erwägung, dass der Beitrag der Kultur zur nachhaltigen Entwicklung in mehreren Zielen für nachhaltige Entwicklung hervorgehoben wird, insbesondere in Ziel Nr. 4;

Q. in der Erwägung, dass die Pandemie verheerende Folgen für Menschen in Ländern mit unterfinanzierten Gesundheitssystemen, insbesondere für Frauen und Mädchen, und für die Bevölkerung in von Konflikten betroffenen Ländern haben wird; in der Erwägung, dass durch die Pandemie bis 2021 weltweit mehr als 47 Millionen Frauen und Mädchen unter die Armutsgrenze fallen werden;

R. in der Erwägung, dass durch die wirtschaftlichen Folgen der zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ergriffenen Maßnahmen in den Entwicklungsländern die bestehenden Ungleichheiten und Schwachstellen noch verschärft werden, indem z. B. die Gesundheitsinfrastruktur zusätzlich geschwächt wird, die Ernährungsunsicherheit zunimmt, die Bildungskluft größer wird und Armut und soziale Ausgrenzung verstärkt werden;

S.  in der Erwägung, dass laut einem Bericht von WHO und UNICEF vom Dezember 2020 etwa 1,8 Milliarden Menschen einem erhöhten Risiko der Ansteckung mit COVID-19 und anderen Krankheiten ausgesetzt sind, weil sie Gesundheitseinrichtungen ohne grundlegende Wasserversorgung nutzen oder dort arbeiten;

T. in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie routinemäßige Immunisierungsprogramme und andere grundlegende Gesundheitsdienste stark beeinträchtigt hat, wodurch Leben gefährdet wird;

U.  in der Erwägung, dass nach aktuellen Daten der UNFPA die Verzögerung oder Unterbrechung von Programmen zur Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung über schädliche Praktiken weltweit in den nächsten zehn Jahren schätzungsweise zu zwei Millionen mehr Fällen weiblicher Genitalverstümmelung und 13 Millionen mehr Kinderehen führen wird, als aus Erhebungen hervorging, die vor der Pandemie durchgeführt wurden;

V. in der Erwägung, dass die Ausgangsbeschränkungen besonders schwerwiegende Auswirkungen auf Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen nach sich gezogen haben;

W. in der Erwägung, dass im Bereich der internationalen Maßnahmen zur Förderung einer wirksamen und soliden Verknüpfung von humanitärer Hilfe, Entwicklungshilfe und Frieden eine bessere Koordination, Kapazitätenaufteilung und Zusammenarbeit erforderlich ist;

X. in der Erwägung, dass durch die COVID-19-Pandemie Menschenrechtsverletzungen sowie Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen, die mit HIV leben, LGBTI-Personen und anderen schutzbedürftigen Gruppen verschärft wurden und sich besonders deutlich gezeigt hat, dass die Reaktion auf COVID-19 – wie anhand der Reaktion auf HIV erkannt wurde – auf den Menschenrechten und der Gleichstellung fußen muss; in der Erwägung, dass Schlüsselgruppen in der Bevölkerung gelegentlich der Zugang zu Dienstleistungen verweigert wurde oder sie der diskriminierenden Durchsetzung der Ausgangsbeschränkungen im Zusammenhang mit COVID-19 ausgesetzt waren;

Y. in der Erwägung, dass die mittelfristigen Folgen von COVID-19 mit großer Wahrscheinlichkeit verheerende Auswirkungen haben werden, die die Erfolge der letzten Jahre in der Entwicklung zunichtemachen, und eine beispiellose globale Zusammenarbeit erfordern werden;

Z. in der Erwägung, dass die durch die Pandemie ausgelöste Krise den digitalen Wandel und die Umstellung auf neue Lerninstrumenten wie Fernunterricht und integriertes Lernen beschleunigt hat;

AA. in der Erwägung, dass dringend wieder eingeräumt werden muss, dass für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und der Ziele des Übereinkommens von Paris Investitionen in die menschliche Entwicklung und die Verfolgung eines rechtebasierten Ansatzes unter Achtung der Busan-Grundsätze für eine wirksame Entwicklungszusammenarbeit erforderlich sind;

Konzept „Team Europa“

begrüßt die globale Reaktion der EU auf die COVID-19-Pandemie, die zeigt, dass sie bestrebt ist, eine Führungsrolle zu übernehmen und Solidarität mit allen Partnerländern zu zeigen, auch mit denjenigen, in denen Konflikte und humanitäre Krisen herrschen; weist jedoch darauf hin, dass die derzeitigen Mittel im Wesentlichen von anderen Haushaltslinien umgewidmet werden und dass gegen das Problem der Vorverteilung von Hilfe vorgegangen werden muss; fordert, dass die Verteilungskriterien für die Mittelzuweisung entsprechend den Auswirkungen der Pandemie in den Partnerländern aktualisiert werden; fordert daher, dass neue flexible Mittel in beträchtlicher Höhe mobilisiert werden, um Entwicklungsländer weltweit im Kampf gegen die direkten und indirekten Folgen der COVID-19-Pandemie und bei der Deckung ihres kritischen Bedarfs im Bereich der Governance im Gesundheitsbereich und der epidemiologischen Überwachung zu unterstützen; betont, dass einer der ersten Schritte darin bestehen muss, sichere Impfstoffe, Behandlungen, Ausrüstung, Therapiemöglichkeiten und Diagnostika weltweit schnell, fair und erschwinglich bereitzustellen; hält es zudem für besonders wichtig, dass Arbeitnehmern im Gesundheits- und Sozialwesen, gefolgt von Lehrkräften und anderen Arbeitnehmern in systemrelevanten Funktionen und Menschen, die am stärksten von möglichen COVID-19-Komplikationen bedroht sind, bei den Impfstoffen Vorrang eingeräumt wird; fordert die Geber nachdrücklich auf, die öffentliche Entwicklungshilfe rasch aufzustocken, um das Niveau zu erreichen, das in der Vergangenheit bereits zugesagt, aber nie geleistet wurde;

2. begrüßt in diesem Zusammenhang die COVAX-Fazilität – die globale Fazilität zur Gewährleistung eines fairen und universellen Zugangs zu COVID-19-Impfstoffen – und die starke Unterstützung von Team Europa, dem größten Geber, der bislang mehr als 850 Mio. EUR in die Initiative eingebracht hat, und dass die EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten bereits angekündigt haben, ihren Impfstoffüberschuss über COVAX spenden zu wollen; begrüßt die Ankündigung der WHO, dass die weltweite Bereitstellung in 91 berechtigten Ländern im ersten Quartal 2021 beginnen wird und dass bis jetzt zwei Milliarden Impfstoffdosen geliefert wurden; betont, dass zur Eindämmung der Pandemie sichere Impfstoffe allgemein verfügbar, erschwinglich und für alle leicht zugänglich sein sollten; betont, dass das Gesundheitspersonal und die schutzbedürftigsten Personen Vorrang haben müssen;

3. fordert das Team Europa auf, wirksame Verfahren mit Blick auf die politische Kohärenz für eine nachhaltige Entwicklung zu stärken, damit sie systematisch und wirksam von allen Organen und Mitgliedstaaten der EU genutzt werden; betont, dass die EU in allen Politikbereichen Nachhaltigkeitsprüfungen durchführen sollte, auch in Bezug auf ihre Reaktion auf die Pandemie;

4. betont mit Nachdruck, dass sich die mit dem Konzept „Team Europa“ gewonnene Dynamik im Hinblick auf gemeinsame Analyse, gemeinsame Programmplanung und gemeinsame Umsetzung in einem neuen Kooperationsstandard in den Bereichen humanitäre Hilfe und Entwicklungspolitik niederschlagen muss, und das sowohl rechtlich als auch in der Praxis; ist der Ansicht, dass sich die EU zur Maximierung der Wirksamkeit und Effizienz der internationalen Zusammenarbeit und humanitären Hilfe für die Vorstellung einsetzen sollte, dass diese Koordinierung nicht nur zwischen den Mitgliedstaaten, sondern auch mit Geberländern außerhalb der EU erreicht wird; betont, wie wichtig das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ ist, um Finanzmittel für die menschliche Entwicklung, u. a. für Gesundheit, Ernährung, Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene, Sozial- und Kinderschutz und den Bildungssektor, bereitzustellen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, der menschlichen Entwicklung und Gesundheit bei ihrer gemeinsamen Programmplanung Vorrang einzuräumen; fordert die Kommission auf, Instrumente der humanitären Hilfe und Entwicklungshilfe flexibel im Sinne eines integrierten Nexus-Ansatzes einzusetzen, insbesondere im Zusammenhang mit der Finanzierung und Verteilung von Impfstoffen;

5. fordert die EU-Geber auf, dafür zu sorgen, dass lokale Organisationen der Zivilgesellschaft und internationale regierungsunabhängige Organisationen, die an vorderster Front arbeiten, Finanzierungen erhalten, damit sie mit Programmen und Projekten zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen auf Gemeinschaftsebene die am weitesten zurückgelassenen Menschen erreichen; betont, dass in Ermangelung zusätzlicher Mittel für die Reaktion auf und den Wiederaufbau nach COVID-19 und angesichts des Umstands, dass die meisten Mittel in geografische Komponenten fließen, die Sicherstellung einer optimalen Komplementarität der EU-Finanzmittel von entscheidender Bedeutung ist;

Finanzierung humanitärer Hilfe

6. warnt davor, dass die Pandemie eine humanitäre Krise auslösen könnte; ist zutiefst besorgt über die mangelnde Ausstattung des Haushalts der EU für humanitäre Hilfe, da aufgrund der Pandemie zusätzliche humanitäre Hilfe benötigt wird; fordert eine klare Verteilung der Finanzausstattung der Solidaritäts- und Soforthilfereserve, die darauf ausgerichtet sein sollte, ihre Verpflichtungen folgendermaßen ausgewogen abzudecken: Weder Innen- noch Außenmaßnahmen dürfen mehr als 60 % des Jahresbetrags der Reserve zugewiesen werden; zum 1. Oktober eines jeden Jahres muss mindestens ein Viertel der jährlichen Mittelausstattung für das Jahr n verfügbar bleiben, damit ein bis zum Ende dieses Jahres auftretender Bedarf gedeckt werden kann; ab dem 1. Oktober können die übrigen Mittel mobilisiert werden, damit ein bis zum Ende dieses Jahres auftretender Bedarf gedeckt werden kann;

7. hält es für dringend geboten, dass humanitäre Hilfe wie Personal und medizinische Ausrüstung, einschließlich persönlicher Schutzausrüstung und Testkits, für die schwächsten Bevölkerungsgruppen bereitgestellt wird; begrüßt in dieser Hinsicht die Einrichtung der humanitären Luftbrücke der Europäischen Union 2020;

8. fordert die EU und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Ländern, in denen die größten Auswirkungen der Pandemie zu spüren sein werden, zusätzliche Mittel für die Bewältigung ihrer direkten und indirekten Auswirkungen bereitzustellen, und beharrt darauf, dass die Umsetzung von Nahrungsmittelsoforthilfeprogrammen beschleunigt werden muss, die sich an diejenigen richten, die bereits vor der COVID-19-Krise als gefährdet eingestuft wurden, und gleichzeitig Verfahren zur Verringerung der Übertragungsrisiken durchgesetzt werden müssen;

Ernährungssicherheit

9. betont, dass die Pandemie eine Gefahr für die Ernährungssicherheit in ländlichen, städtischen und stadtnahen Gebieten darstellt; betont, dass die Weidewirtschaft ein umweltgerechtes, umweltfreundliches und lokales Verfahren der Lebensmittelerzeugung und somit Teil eines nachhaltigen Lebensmittelsystems ist; weist darauf hin, dass Weidewirtschaft betreibende Landwirte besonders anfällig für Störungen der Ernährungssicherheit und die Auswirkungen des Klimawandels sind; hält es für wesentlich, Weidewirtschaft betreibende Landwirte zu unterstützen, indem für sicheren Zugang zu lokalen Märkten während der Pandemie gesorgt wird, damit sie der Bevölkerung vor Ort weiterhin proteinreiche Lebensmittel zur Verfügung stellen können, die grenzüberschreitende Mobilität der Menschen und Tiere ermöglicht wird, ihre Herden Zugang zu Wasser und Weideland haben und mobile Gemeinschaftsteams im Rahmen von „Eine Gesundheit“ die Lage beobachten und in Einzelfällen eingreifen, bei Bedarf aber auch mit Blick auf den Erhalt der öffentlichen Gesundheit handeln können; fordert Geldtransfers für Weidewirtschaft betreibende Landwirte, damit ihre grundlegenden Bedürfnisse einschließlich Lebens- und Futtermitteln gedeckt sind, und fordert Beihilfe zur Fütterung von Herden als Teil der Unterstützung der Existenzsicherung in Form von humanitärer Hilfe, sofern dies benötigt wird;

10. betont, dass landwirtschaftliche Familienbetriebe und lokale kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere in der Agroindustrie, unterstützt werden müssen, um die Ernährungssicherheit und die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen;

11. betont, dass die Maßnahmen der Agenturen der Vereinten Nationen, insbesondere der FAO und des WFP sowie der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung und internationaler nichtstaatlicher Organisationen gegen Hunger, Unterernährung und den Verlust der Existenzgrundlage und zum Aufbau widerstandsfähiger Lebensmittelsysteme unterstützt werden müssen, z. B. diejenigen zur Schaffung eines globalen Datensystems für die schnelle Bereitstellung von Informationen über humanitäre Bedürfnisse, zur Unterstützung bei der Lebensmittelerzeugung und dem Zugang zu Lebensmitteln, zur Organisation von Geldtransfers und Gutscheinen oder Nahrungsmittellieferungen und Schulspeisung unter Herstellung von Verbindungen zu schockresistenten Sozialschutzsystemen, zur Stabilisierung der Lebensmittelsysteme, zur Sicherung funktionierender lokaler Nahrungsmittelmärkte, ‑wertschöpfungsketten und ‑systeme, wobei besonderes Augenmerk auf Kleinbauern und Kleinfischer gelegt werden sollte, indem Gesundheitsmaßnahmen zur Vorbeugung der Übertragung von COVID-19 getroffen werden, und zur Reaktion auf andere Krisen, Konjunkturrückgänge und Konflikte wie die Wüstenheuschreckenplage in Ostafrika; vertritt die Auffassung, dass eine wirtschaftliche Erholung die Möglichkeit bietet, Kleinlandwirte und ‑erzeuger besser in lokale und regionale Märkte zu integrieren und nachhaltigere Existenzgrundlagen zu entwickeln; betont in diesem Zusammenhang, dass der Technologie und Digitalisierung als Mittel zur Förderung des Marktwissens sowie des Zugangs und der Expansion kleiner Unternehmen durch Instrumente wie mobile Geldanwendungen eine große Bedeutung zukommt;

12. weist darauf hin, dass sichere und erschwingliche Lebensmittel für eine Weltbevölkerung von etwa 10 Milliarden Menschen bis 2050 bereitgestellt werden müssen, wobei gleichzeitig menschenwürdige Arbeitsplätze und Existenzgrundlagen entlang der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette sichergestellt werden müssen, die am stärksten gefährdeten Menschen in ländlichen Gebieten – u. a. die indigene Bevölkerung, Migranten, informell beschäftigte Arbeitnehmer und Ad-hoc-Arbeitnehmer – geschützt werden müssen und extremen Schwankungen der Lebensmittelpreise auf den nationalen und internationalen Lebensmittelmärkten entgegengewirkt werden muss; nimmt den entscheidenden Stellenwert der Ernährung für die Stärkung der Resilienz zur Kenntnis; fordert einen stärker integrierten Ansatz zur Verhütung, Diagnose und Behandlung von Hunger und Mangelernährung sowohl bei humanitären als auch bei entwicklungspolitischen Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung, insbesondere in den am stärksten vom Klimawandel betroffenen Ländern; betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, die lokale Landwirtschaft für den lokalen Verbrauch auszubauen, um die Abhängigkeit der Entwicklungsländer von Ein- und Ausfuhren sowie möglichen Störungen entlang der Lebensmittelkette zu verringern; betont, dass die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung 1 und 2 einen interdisziplinären Ansatz erfordert, um die Erzeugung, Verarbeitung, den Konsum von und den Handel mit Lebensmitteln umzugestalten; betont in diesem Zusammenhang, dass ein ganzheitlicher Wandel erforderlich ist, um faire, sichere und gesunde Lebensmittelsysteme zu fördern, wobei der Gipfel der Vereinten Nationen über Lebensmittelsysteme „Food Systems Summit“ 2021 einen Wendepunkt beim Wiederaufbau nach der COVID-19-Krise darstellt; fordert die EU auf, die Nachhaltigkeit in den gesamten Lebensmittelversorgungsketten von der Erzeugung bis zum Verbrauch im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ zu fördern;

13. weist darauf hin, dass durch die COVID-19-Pandemie das bereits äußerst schwerwiegende durch die Heuschreckenplage verursachte Problem der Ernährungsunsicherheit in Ostafrika und im Nahen Osten verschärft wird, da die Einschränkungen die Bereitstellung von Pestiziden und Ausrüstung zur Eindämmung der Heuschrecken verzögern; betont, dass die Zusammenarbeit verstärkt werden muss, um die Länder in Ostafrika und im Nahen Osten bei der Bewältigung der Ernteverluste zu unterstützen;

14.  weist darauf hin, dass verschiedene globale Belastungen wie das rasche Bevölkerungswachstum, der Klimawandel, die Knappheit natürlicher Ressourcen und sich verändernde Verbrauchsmuster verhindern, dass unsere Lebensmittelsysteme in der Lage sind, die Ernährungssicherheit und die Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln auf sozial und ökologisch nachhaltige Weise für alle sicherzustellen;

 

15. betont, dass ausreichende Maßnahmen erforderlich sind, um die derzeitige Lage in den afrikanischen Ländern zu verbessern, die mit einem raschen Bevölkerungswachstum in Verbindung mit der Ungewissheit konfrontiert sind, ob im Rahmen ihrer Landwirtschaft die Nahrungsmittelerzeugung sichergestellt werden kann und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel umgesetzt werden können;

16. ist der Auffassung, dass Beschränkungen der Verfügbarkeit von Land, die Bodendegradation, Wasserknappheit sowie Einschränkungen bei der Nahrungsmittelerzeugung erhebliche Hindernisse für die Steigerung der landwirtschaftlichen Versorgung und Produktivität darstellen, die mit sozioökonomischen und institutionellen Unwägbarkeiten in den Entwicklungsländern zusammenhängen;

 

Armut und sozialer Schutz

 

17. betont, dass die extreme Armut weltweit 2020 erstmals seit mehr als 20 Jahren, vor allem bei Kindern, drastisch steigen dürfte, da die Coronavirus-Pandemie die durch Konflikte, schlechte Regierungsführung und den Klimawandel verursachten Probleme verschärft und sich besonders erheblich auf Frauen und Mädchen (bis 2021 dürften weitere 47 Millionen Menschen in extremer Armut leben), informell beschäftigte Arbeitnehmer und Wanderarbeitnehmer (die ein Viertel der weltweiten Arbeitskräfte ausmachen), den Tourismus und die Wirtschaft in Lateinamerika, der Karibik und Afrika auswirkt; hebt angesichts dieser extremen Krise den Stellenwert des universellen sozialen Schutzes und des sozialen Dialogs hervor; fordert die Kommission auf, mit Partnerländern Strategien für die wirtschaftliche Erholung, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Verbesserung der Systeme der sozialen Sicherheit auszuarbeiten und die Ausweitung des sozialen Schutzes auf informelle Arbeitnehmer in ländlichen Sektoren zu fördern;

 

18. hebt hervor, dass die schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen am stärksten von der Pandemie betroffen sind, insbesondere Flüchtlinge, Binnenvertriebene und Migranten in prekären Situationen, die gleichzeitig mit drei Krisen konfrontiert sind: einer Gesundheitskrise, einer sozioökonomischen Krise und einer Schutzkrise; betont, dass Kinder auf der Flucht aufgrund ihres eingeschränkten Zugangs zu grundlegenden Dienstleistungen wie sauberem Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene sowie zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Betreuung besonders gefährdet sind, wodurch die Entwicklung, die Zukunft und die Gesundheit dieser Kinder ernsthaft in Gefahr gebracht werden;

 

19. hebt hervor, dass durch die Folgen des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie die ärmsten und am stärksten benachteiligten und marginalisierten und am wenigsten geschützten gesellschaftlichen Bevölkerungsgruppen unverhältnismäßig stark betroffen sind, darunter Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen, Menschen mit chronischen Erkrankungen und Menschen mit psychischen Problemen sowie ältere Menschen, die bereits einen nur eingeschränkten oder gar keinen Zugang zur Grundhygiene und zu einer notwendigen Behandlung haben und aufgrund der Pandemie sogar noch anfälliger geworden sind;

 

Flüchtlinge und Vertriebene

20. fordert die Kommission nachdrücklich auf, den konkreten Bedürfnissen von Flüchtlingen, Migranten und Binnenvertriebenen nachzukommen, indem der Grundsatz der Netzwerke für die öffentliche Gesundheit, niemanden zurückzulassen, befolgt und davon Abstand genommen wird, diejenigen, die an vorderster Front humanitäre Hilfe leisten, vom direkten Kontakt mit denen abzuhalten, die sie unterstützen; weist mit Besorgnis darauf hin, dass Flüchtlinge, Migranten und Binnenvertriebene zu den am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen gehören, die von dieser Gesundheitskrise betroffen sind, da sie häufig mit noch prekäreren Lebensbedingungen konfrontiert sind und ihrem Zugang zu grundlegenden Gesundheitsdiensten tendenziell mehr Hindernisse im Weg stehen als bei der lokalen Bevölkerung; betont, dass ein gleichberechtigter Zugang zu COVID-19-Behandlungen und zu anderen Gesundheitsdiensten sowie Auffangprogramme für alle Betroffenen unbedingt erforderlich sind, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, der Rechtsstellung, der Herkunft, dem Geschlecht, der sexuellen Ausrichtung, der Geschlechtsidentität und anderen Merkmalen; betont, wie wichtig es ist, Flüchtlinge und Binnenvertriebene bei der Bewältigung der unverhältnismäßigen sozioökonomischen Auswirkungen der Pandemie zu unterstützen, indem neben ihrem Zugang zu Sicherheit auch die Unterstützung ihrer Existenzgrundlage und einkommensschaffende Tätigkeiten gestärkt werden; betont, dass die Politik der EU darauf abzielen sollte, den Zugang zu Beschäftigung, Bildung und staatsbürgerlichen Dokumenten zu fördern; fordert die EU und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kinder und Jugendliche in Flüchtlingslagern Zugang zu Bildung haben, einschließlich Möglichkeiten des Fernunterrichts, insbesondere zur Grundbildung;

Stärkung des Gesundheitswesens

21. hebt hervor, dass durch die COVID-19-Pandemie das anhaltende Problem der weltweiten Engpässe bei Arzneimitteln verschärft wurde, was akute Folgen in den Entwicklungsländern hat; betont, dass die Entwicklungshilfe in erster Linie darauf abzielen sollte, durch einen ganzheitlichen und rechtebezogenen Ansatz für eine „horizontale“, flächendeckende Gesundheitsversorgung zu sorgen, was unter anderem bedeutet, dem multidimensionalen Charakter der Gesundheit (mit engem Bezug zu Geschlechtergleichstellung, Nahrungsmittelsicherheit und Ernährung, Wasser und Hygiene, Bildung und Armut) in vollem Umfang Rechnung zu tragen; fordert insbesondere die Überarbeitung vorgeschlagener oder bestehender Strategien und Partnerschaften mit dem Ziel, öffentliche Gesundheitssysteme in Partnerländern weiter zu stärken und zu unterstützen, insbesondere im Hinblick auf die Vorbereitung auf Pandemien und die Organisation und Verwaltung von Gesundheitssystemen, einschließlich der Bereitstellung universeller Gesundheitsversorgung, Impfungen, Gesundheitsüberwachung und ‑beratung (einschließlich Krankheitsüberwachung), Schulung, Anstellung und Bindung von medizinischem Personal, Diagnosekapazitäten und Bereitstellung von Medikamenten;

 

22. weist darauf hin, dass bei der Stärkung der Gesundheitssysteme nicht ausschließlich die epidemiologischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Partnerländer, sondern auch Faktoren wie die Notwendigkeit, eine durch Störungen der Lebensmittelketten verursachte Zunahme der Mangelernährung zu bewältigen, oder die psychologischen Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie berücksichtigt werden sollten;

 

23. weist die Kommission darauf hin, dass die etablierten Partnerorganisationen der EU wie der Globale Fonds wertvolle Hilfe bei der raschen Beschaffung und dem Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung, Diagnostika und Therapeutika für COVID-19 leisten und gleichzeitig eine entscheidende Rolle bei Aufbau und Stärkung der Gesundheitssysteme und bei der Bereitstellung von Gebern spielen;

 

24. betont, dass Programme für Reihenimpfungen möglichst umgehend abgearbeitet werden müssen und sichergestellt werden muss, dass die Erbringung anderer grundlegender Gesundheitsdienstleistungen wieder aufgenommen wird; fordert angemessene Mittel für Initiativen wie die Globale Allianz für Impfstoffe und Immunisierung (GAVI) und die Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI); ist besorgt über das ausgelagerte, fragmentierte globale System für die Verwaltung von Impfstoffen, das eher dem Wettbewerb um Impfstoffe, Diagnostika und Behandlungen Vorschub geleistet hat, als zur Zusammenarbeit geführt hat; fordert die EU und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, bei den Forderungen nach einem weltweiten gleichberechtigten Zugang zu erschwinglichen Impfstoffen auf der Grundlage des Grundsatzes der weltweiten Solidarität eine führende Rolle einzunehmen; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die globale Reaktion der EU auf die COVID-19-Pandemie die Unionsmittel für andere entscheidende Gesundheitsprogramme nicht unterminiert, einschließlich des Mindestnotfallprogramms zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und Programmen zur Gesundheit von Frauen und für schwangere Frauen; fordert alle Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, weiterhin die Partnerländer bei der Bereitstellung von Diensten im Zusammenhang mit der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten zu unterstützen und gleichzeitig für die Sicherheit der Gemeinschaften und der Fachkräfte im Gesundheitswesen zu sorgen;

 

25. weist darauf hin, wie wichtig es ist, wichtige Lehren aus früheren Gesundheitskrisen wie der Ebola-Epidemie zu ziehen; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, mit führenden Vertretern der Gemeinschaften zusammenzuarbeiten, um wichtige Botschaften im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu verbreiten und die Gesellschaft zu mobilisieren; hebt die entscheidende Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen und nationaler und internationaler nichtstaatlicher Organisationen bei der Erbringung von Gesundheitsdiensten für die ärmsten Gemeinschaften hervor; stellt fest, dass diese Organisationen wesentliche Partner bei der Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19 sein werden; fordert die EU auf, den Kapazitätsaufbau dieser Organisationen zu unterstützen;

 

26. hebt den Stellenwert der Gesundheitserziehung bei der Prävention und Abmilderung der Auswirkungen von Pandemien und bei der Vorbereitung auf künftige Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit hervor; betont, dass der Sport große Vorteile bietet, wenn es darum geht, die Folgen von längeren Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen für die körperliche und geistige Gesundheit abzuschwächen;

 

27. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich zu verpflichten, Impfstoffe und Behandlungen gegen eine Pandemie zu einem globalen öffentlichen Gut zu machen, das für alle frei verfügbar ist;

 

28. betont, dass Kontinuität der medizinischen Grundversorgung, auch im Bereich Ernährung, während der Reaktion auf und der Erholung nach COVID-19 erforderlich ist; betont, dass im Rahmen der medizinischen Grundversorgung hochwertige Ernährungsdienste, einschließlich Prävention, Bewertung, Diagnose und Behandlung aller Formen von Mangelernährung, bereitgestellt werden sollten; stellt fest, dass dem Gesundheitspersonal in den Gemeinschaften, das an vorderster Front tätig ist, eine bedeutende Rolle zukommt, die es unter anderem durch Schulungen zu unterstützen gilt;

 

29. betont, dass Forschung und Innovation (FuI) von entscheidender Bedeutung für die weltweite Reaktion auf COVID-19 waren, da die Entwicklung dringend benötigter Therapeutika, Impfstoffe und Diagnostika ermöglicht wurde; betont, dass im Rahmen der FuI-Tätigkeiten Instrumente in den Blick genommen werden müssen, die in einem ressourcenarmen Umfeld funktionieren, damit eine wirklich globale Reaktion möglich wird; betont, dass ähnliche Anstrengungen erforderlich sind, um bestehende Forschungs- und Produktlücken zur Bekämpfung anderer Epidemien zu schließen, insbesondere armutsbedingte und vernachlässigte Krankheiten, von denen zwar Milliarden von Menschen weltweit betroffen sind, bei denen allerdings nur begrenzte Marktanreize für Investitionen des Privatsektors vorhanden sind, und um die Abhängigkeit von reicheren Ländern bei der Erforschung von Krankheiten zu beenden, die diese Länder möglicherweise nicht unmittelbar betreffen; fordert die EU und die Mitgliedstaaten daher auf, die Möglichkeiten für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Forschern zu verbessern und die Entwicklung des Potenzials an Humanressourcen in der Forschung in den Partnerländern zu fördern, wobei der Schwerpunkt vor allem auf Frauen liegen sollte;

 

30. unterstützt die wichtige Arbeit der WHO und hebt ihre zentrale Rolle als führende und koordinierende Behörde bei der Reaktion auf COVID-19 hervor, erkennt aber auch an, dass sie sowie die Internationalen Gesundheitsvorschriften reformiert werden müssen, sobald die akute Krise bewältigt wurde;

31.  betont, dass dringend gehandelt werden muss, mehr Finanzmittel bereitgestellt und die Angaben zu hygienischem Verhalten und Hygienepraktiken besser koordiniert werden müssen, da diese eine der wichtigsten Abwehrmaßnahmen zur Verhütung, Eindämmung und Behandlung von COVID-19 darstellen; betont, dass eine zuverlässige Versorgung mit sauberem Wasser notwendig ist, um Wohnungen, Schulen und Gesundheitseinrichtungen sauber zu halten, und betont, wie wichtig der Zugang zu sauberem Wasser, sanitären Einrichtungen und Hygieneinfrastruktur, ‑dienstleistungen und ‑gütern ist, da sie für den Aufbau der Widerstandsfähigkeit gegen künftige Krankheitsausbrüche von entscheidender Bedeutung sind; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Finanzmittel für Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene im Rahmen ihrer Reaktion auf COVID-19 erheblich aufzustocken und die globale Widerstandsfähigkeit gegen künftige Krisen zu stärken;

32. hebt hervor, dass den von der örtlichen Bevölkerung geleiteten Organisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft bei der Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen für die am stärksten marginalisierten und unterversorgten Gemeinschaften eine entscheidende Funktion zukommt; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Organisationen der Zivilgesellschaft, die gemeindenahe Dienstleistungen erbringen, politisch, finanziell und technisch unterstützt werden, um sicherzustellen, dass diejenigen, die sich nicht in Gesundheitseinrichtungen begeben können, Zugang zu maßgeschneiderten und geeigneten Dienstleistungen haben;

33. betont, dass eine gerechtere Verteilung von Impfstoffen weltweit für die wirksame Bekämpfung der Ausbreitung von COVID-19 und seiner Mutationen von entscheidender Bedeutung ist; weist ebenso darauf hin, dass die medizinische Ausrüstung zur COVID-19-Behandlung erschwinglich, sicher, wirksam, leicht zu handhaben und universell verfügbar sein und als globales öffentliches Gut gelten sollte;

Menschenrechte, Governance und Demokratie

34. ist besorgt, dass seit Beginn der COVID-19-Krise viele Regierungen die Krise genutzt haben, um Einschränkungen der demokratischen Verfahren und des zivilgesellschaftlichen Raums, einschließlich der Einschränkung des Zugangs zu humanitärer Hilfe, zu rechtfertigen und Minderheiten zu unterdrücken; verurteilt insbesondere die Zensur, Festnahme und Einschüchterung von Journalisten, Oppositionellen, medizinischen Fachkräften und sonstiger Personen aufgrund ihrer Kritik an der jeweiligen Regierung und ihrem Krisenmanagement; weist allgemeiner darauf hin, dass COVID-19 immer mehr nachteilige Auswirkungen auf alle Menschenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit hat, und fordert daher, dass die Hilfe, der politische Dialog und die Unterstützung der Zivilgesellschaft und des Institutionsaufbaus in all diesen Bereichen gefördert werden, wobei besonderes Augenmerk auf Menschenrechtsverteidiger und Aktivisten der Zivilgesellschaft gelegt wird;

35. stellt fest, dass die Erkenntnisse der weltweiten Forschung darauf hindeuten, dass Menschen, die mit HIV leben, und insbesondere Schlüsselgruppen in der Bevölkerung und schutzbedürftige Gruppen nach wie vor von Stigmatisierung und Diskriminierung betroffen sind; verweist auf die Schlussfolgerungen von UNAIDS, wonach Menschen und Gruppen, die mit COVID-19 in Verbindung stehen, ebenfalls negativ wahrgenommen werden und negativen Aktionen ausgesetzt sind; betont, dass schutzbedürftige und marginalisierte Bevölkerungsgruppen wie in Armut lebende Menschen, Obdachlose, Flüchtlinge, Migranten, Sexarbeiter, Drogenkonsumenten, homosexuelle, bisexuelle, transsexuelle und intersexuelle Personen weiterhin stigmatisiert werden, unter anderem durch Verschränkungen mit HIV und COVID-19;

36. hebt hervor, dass die kombinierten Folgen von Pandemie und globaler Rezession die Fähigkeit der Entwicklungsländer – insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder (LDC) –, die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erreichen, ernsthaft gefährden werden; weist darauf hin, dass die Vereinten Nationen ein COVID-19-Krisenpaket in Höhe von 2,5 Billionen USD für die Entwicklungsländer gefordert haben, die durch die COVID-19-Krise einen beispiellosen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben; fordert eine weitreichende politische Reaktion auf der Grundlage des Kerngrundsatzes der Agenda 2030, nach dem niemand zurückgelassen werden darf;

37. betont, dass ein Ausnahmezustand negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und Grundfreiheiten hat und daher immer zeitlich begrenzt, durch demokratische und rechtliche Verfahren gebührend gerechtfertigt und dem Notfall angemessen sein muss und im Zuge des Ausnahmezustands die verfassungsmäßige Ordnung und die internationalen Menschenrechtsnormen geachtet werden müssen; beharrt darauf, dass Gesundheitskrisen niemals als Vorwand genutzt werden sollten, um die Rechtsstaatlichkeit, die demokratischen Institutionen, die demokratische Rechenschaftspflicht oder die gerichtliche Kontrolle zu untergraben;

38. ist besorgt über die gewaltsamen Angriffe auf humanitäre und medizinische Mitarbeiter und Einrichtungen sowie über bürokratische Hürden wie unklare, sich ändernde Zugangsvoraussetzungen oder Beschränkungen der Personal- und Fahrzeugzahlen in den Partnerländern; betont, wie wichtig es ist, diese Angriffe und Hindernisse auf diplomatischer wie auch politischer Ebene weiter anzugehen;

39. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Parlamente dabei zu unterstützen, weiterhin eine aktive Rolle bei der Kontrolle staatlicher Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie und bei der Bewertung der Auswirkungen der Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit auf die Menschenrechte einzunehmen; betont, dass der Gesundheitssektor in vielen Ländern anfällig für Korruption ist und die Rechenschaftspflicht und Kontrolle gestärkt werden müssen;

40. betont, dass Frauen, Mädchen und Kinder unter besonders schwerwiegenden Folgen der Ausgangsbeschränkungen aufgrund von COVID-19 leiden und auch Kollateralschäden erleiden, insbesondere aufgrund der zunehmenden geschlechtsbezogenen Gewalt einschließlich weiblicher Genitalverstümmelung, der zunehmenden Zahl von Kinderheiraten, Teenagerschwangerschaften und ungewollten Schwangerschaften und des beschränkten Zugangs zu Gesundheitsdiensten einschließlich Diensten der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und damit verbundenen Rechte, aber auch, weil Frauen besonders anfällig für COVID-19 sind, da sie einen unverhältnismäßig hohen Anteil der Fachkräfte im Gesundheitswesen weltweit ausmachen; stellt fest, dass in vielen Partnerländern Frauen in feminisierten Sektoren wie der Bekleidungsindustrie beschäftigt sind, die schwer betroffen sind; betont, dass die Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen nach der Krise im Rahmen des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ gefördert werden müssen; fordert Maßnahmen als Ausgleich für den unverhältnismäßigen Pflegeaufwand, den Frauen tragen, und für mögliche Kehrtwenden in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit, Emanzipation, wirtschaftliche Unabhängigkeit und Stärkung der wirtschaftlichen Stellung sowie Bildung durch konkrete Programme wie die Spotlight-Initiative oder den dritten Aktionsplan für die Gleichstellung (GAP III) und durch eine neue Konzentration auf die europäische Unterstützung; fordert, dass die Anstrengungen zur besseren Prävention und Bekämpfung häuslicher Gewalt verstärkt werden; fordert die sinnvolle Beteiligung von Frauen an Entscheidungen, die ihre Gesundheit und ihr Arbeitsleben betreffen; betont, dass die Geschlechterperspektive in die Reaktion der EU auf COVID-19 einfließen muss, ein Eintreten für inklusive Entscheidungsgremien erforderlich ist und nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselte Daten für die geschlechtsspezifische Analyse erhoben werden müssen;

41. weist darauf hin, dass die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie unverhältnismäßig starke Auswirkungen auf Frauen haben und die Gefahr bergen, dass die Fortschritte der letzten Jahrzehnte bei der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle der Frau zunichtegemacht werden; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten zur Bewältigung dieser Herausforderung und zur Sicherstellung einer nachhaltigen Erholung nachdrücklich auf, ihre externe Unterstützung aufzustocken, deren Ziel darin besteht, die Stimme und Teilhabe von Frauen an Entscheidungsprozessen zu stärken, das System der allgemeinen und beruflichen Bildung für Frauen zu verbessern, die Diskriminierung beim Zugang zu Krediten zu beseitigen und Rechtsvorschriften gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu verabschieden;

Schuldendienste und solide Haushaltspläne

42.  begrüßt die vorübergehende Aussetzung der Schuldendienstzahlungen für die ärmsten Länder, die die G20 angekündigt hatten, und schließt sich der Forderung an private Gläubiger und staatseigene Geschäftsbanken an, diesem Ansatz zu folgen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die vollständige Umsetzung der Initiative zur Aussetzung des Schuldendienstes der G20 und des neuen gemeinsamen Rahmens der G20 zum Umgang mit Schulden über die Initiative zur Aussetzung des Schuldendienstes hinaus zu fördern; betont, dass der Großteil der Wirtschafts- und Gesellschaftskrise in den Entwicklungsländern tiefergehende und weiterreichende Maßnahmen erfordert, und fordert die Kommission auf, die entsprechenden internationalen Bemühungen zu unterstützen; ist der Ansicht, dass aufgrund dieser Aussetzung gesparte Zinsen stattdessen in das Gesundheitswesen investiert werden sollten, das in Entwicklungsländern häufig stark unterfinanziert ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, auch Initiativen auf internationaler Ebene zu unterstützen, in denen flexible Mechanismen für den Schuldenabbau im Zusammenhang mit der Schaffung von Gegenwertmitteln in lokaler Währung vorgeschlagen werden, um Investitionen zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu fördern;

43. weist darauf hin, dass viele Entwicklungsländer bereits vor der Pandemie mit einem hohen Schuldenstand konfrontiert waren, wodurch angemessene Investitionen in Krisenprävention, Gesundheitssysteme und Sozialschutz nicht möglich waren; betont, wie wichtig es ist, der Schuldentragfähigkeit in den Partnerländern Priorität einzuräumen; fordert die Kommission auf, die Probleme im Zusammenhang mit illegalen Finanzströmen, Steuerflucht und Steuerhinterziehung mit neuen Initiativen anzugehen, damit die Steuergrundlagen der Entwicklungsländer besser werden; fordert die EU zu diesem Zweck nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass ihre Handels-, Doppelbesteuerungs- und Investitionsabkommen dem Ziel der Mobilisierung heimischer Mittel der AKP-Staaten entsprechen und in greifbare und nachhaltige Entwicklungsergebnisse münden, im Einklang mit dem Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung, wie er in Artikel 208 des Vertrags von Lissabon verankert ist; fordert generell die Einrichtung eines globalen Steuergremiums auf Ebene der Vereinten Nationen, das einen Beitrag zur Koordinierung der Steuerpolitik leistet; fordert ferner, dass die Budgethilfe an universelle grundlegende Dienste, insbesondere den Zugang zu grundlegender Gesundheits-, Wasser- und Sanitärversorgung, und in die Widerstandsfähigkeit fließt;

44. fordert die Kommission auf, mehr Unterstützung zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und zur Sicherstellung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung für die fragilsten Länder in Betracht zu ziehen, wobei bestehende Herausforderungen wie extreme Armut, Sicherheit, Zugang zu hochwertiger Bildung und Beschäftigung, Demokratie, Chancengleichheit und Klimawandel nicht vernachlässigt werden dürfen;

45. hebt hervor, dass sich aufgrund eines geringeren Überweisungsstroms in die Entwicklungsländer die Lebensbedingungen der Haushalte, die auf diese Einkommensquelle angewiesen sind, um den Konsum von Waren und Dienstleistungen wie Nahrungsmittel, Gesundheitsversorgung und Bildung zu finanzieren, verschlechtern werden; fordert die EU und die Gebergemeinschaft daher nachdrücklich auf, entschiedene Maßnahmen zu ergreifen, um ihrer Zusage nachzukommen, einen Beitrag zur Senkung der Kosten der Überweisungsgebühren auf nahezu null und zumindest auf 3 % zu leisten, wie im Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 10 gefordert;

Bildung und Digitalisierung

46. betont, dass die COVID-19-Pandemie dazu geführt hat, dass so viele Schülerinnen und Schüler wie nie zuvor monatelang keinen Schulunterricht erhielten, was einen erheblichen Rückschritt der Bemühungen im Bildungswesen darstellt, insbesondere in Bezug auf die Bildung von Mädchen, Frauen und Vertriebenen; fordert die Regierungen mit Nachdruck auf, Schulschließungen nur als letztes Mittel im Kampf gegen die Pandemie zu nutzen; unterstützt die Fortführung und Priorisierung von Investitionen in Bildung in Notfällen und anderen humanitären Situationen; fordert, dass die Bildung eine Ausgabepriorität der EU-Entwicklungspolitik bleibt und die soziale und kulturelle Rolle von Schulen angemessen berücksichtigt wird; fordert die Regierungen in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, der Unterstützung der am stärksten marginalisierten Kinder und ihrer Familien Vorrang einzuräumen, da wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten eng mit Schulabbruch und schlechten Leistungen ab der frühen Kindheit verbunden sind, wodurch die Beschäftigungsfähigkeit im Erwachsenenalter gefährdet wird; betont, dass die am stärksten gefährdeten Kinder, insbesondere Kinder mit Behinderungen und Kinder, die in Konfliktgebieten leben, am stärksten von dieser Pandemie betroffen sind; empfiehlt der EU, die Maßnahmen von UNICEF zu unterstützen, empfiehlt den EU-Mitgliedstaaten, sich über ihre Konzepte für den Unterricht selbst in Krisenzeiten auszutauschen, und fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, in ihren internationalen Hilfsprogrammen das Potenzial von Fernunterricht (Offline-Anwendungen, Radio, Fernsehen, Druckmaterial) und digitalem Lernen auszuschöpfen, damit keinem Kind die Bildung verwehrt wird; spricht sich daher für einen offenen, sicheren und erschwinglichen Zugang zum Internet (einschließlich mobiler Daten) sowie den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Technologien, aber auch die Nutzung und die Schaffung digitaler Technologien aus, um die digitale Kluft, einschließlich der digitalen Kluft zwischen den Geschlechtern und den Altersgruppen, zu überbrücken und diejenigen einzubeziehen, die durch den digitalen Wandel benachteiligt oder marginalisiert sind;

 

47. fordert, dass die Kultur aufgrund des ihr innewohnenden Werts als vierter eigenständiger, bereichsübergreifender Pfeiler der nachhaltigen Entwicklung zusammen mit der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Dimension betrachtet wird; fordert die EU auf, die kulturelle Nachhaltigkeit auf allen Ebenen der Entwicklungszusammenarbeit zu integrieren und die kulturelle Dimension systematisch in die Verhandlungen über Assoziierungsabkommen sowie in alle ihre Außenbeziehungen und außenpolitischen Instrumente einzubeziehen;

48. erachtet lebenslanges Lernen und Umschulungen – auch langfristig nach der COVID-19-Pandemie – als besonders wichtig, da sie aufgrund der raschen Weiterentwicklung der Technologie nicht nur zur gängigen Praxis, sondern auch zu einer notwendigen Voraussetzung für arbeitende Bürger werden;

 

49. weist darauf hin, dass Lehrer unterstützt und gewürdigt werden müssen, deren zentrale Rolle in der Bildung und beim Aufbau einer aktiven Bürgerschaft durch die Pandemie noch deutlicher wurde; betont, dass in die Ausbildung von Lehrern investiert werden muss, um die Lehrer angemessen auf neue Lernmodelle wie E-Learning und integriertes Lernen vorzubereiten, damit eine kontinuierliche Ausbildung sichergestellt ist, wenn der Präsenzunterricht beeinträchtigt ist;

50. hebt hervor, dass die unabhängigen Medien bei der Förderung von kultureller Vielfalt und interkulturellen Kompetenzen eine wichtige Rolle einnehmen und sie als Quelle glaubwürdiger Informationen gestärkt werden müssen, insbesondere in Krisenzeiten und Zeiten der Ungewissheit;

51. weist darauf hin, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft, die Weltkulturerbestätten, das immaterielle Kulturerbe und der Kulturerbe-Tourismus durch die Pandemie weltweit stark belastet wurden, was besonders in den am wenigsten entwickelten Ländern der Fall ist, in denen diese Branchen besonders anfällig sind; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, diesen Bereichen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit finanzielle Unterstützung, und zwar durch zweckgebundene Mittel mit thematischen und geografischen Prioritäten, sowie technische Hilfe zu gewähren, darunter Initiativen zur digitalen Unterstützung, um die negativen Auswirkungen von Ausgangsbeschränkungen abzumildern und die Synergien zwischen lokalen Regierungen, kulturellen Organisationen und nichtstaatlichen Organisationen einerseits und den EU-Delegationen und Zweigstellen von kulturellen Einrichtungen der Mitgliedstaaten im Ausland andererseits auszunutzen;

52. weist darauf hin, dass der Anteil der Bildung an der gesamten Entwicklungshilfe in den letzten zehn Jahren stetig zurückgegangen ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, bis 2024 10 % und bis 2030 15 % ihrer offiziellen Entwicklungshilfe in die Bildung zu investieren, einschließlich Investitionen in digitale Bildung, Infrastruktur und Konnektivität, um die digitale Kluft zu schließen, durch die sozioökonomische Benachteiligungen verschärft werden;

Widerstandsfähigkeit

53.  betont, dass dem Austausch bewährter Verfahren mit Partnerländern und ihrer Unterstützung (einschließlich Kapazitätsaufbau der lokalen und regionalen Verwaltungen) sowie dem Austausch bewährter Verfahren mit lokalen zivilgesellschaftlichen Organisationen und ihrer Unterstützung besondere Bedeutung zukommt, wenn es darum geht, Schwächen zu identifizieren, Präventions- und Krisenreaktionsverfahren zu schaffen und kritische Infrastrukturen zu schützen, damit künftige systemische Schocks aller Arten besser bewältigt werden können; betont ferner, dass ein Konzept „Eine Gesundheit“ von der zentralen Regierung bis hin zur Gemeindeebene verfolgt werden muss, damit Zoonosen verhindert oder bekämpft werden können;

54. ist besorgt, dass zusätzlich zu den Problemen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise extreme Wetterereignisse aufgrund von Veränderungen durch den Klimawandel eintreten werden, durch die die Volkswirtschaften, das Funktionieren der Staaten und die Bereitstellung humanitärer Hilfe unter zusätzlichen Druck geraten werden; fordert daher, dass im Rahmen der Strategie für den Wiederaufbau die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und das Pariser Klimaschutzübereinkommen weiterverfolgt werden müssen; ist ferner der Ansicht, dass wirtschaftliche Stimulierungsmaßnahmen den Weg für eine kohlenstofffreie und klimaresistente Zukunft ebnen sollten, und fordert, dass die Erhaltung von Saatgutsorten im Rahmen des Internationalen Vertrags über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft unterstützt wird, die den Gemeinschaften helfen, nach klimawandelbedingten Katastrophen die Sorten wiederherzustellen;

55. ist der Ansicht, dass die Pandemie eine Chance für einen Wiederaufbau nach dem Build-back-better-Prinzip bietet und dass im Rahmen der humanitären Politik und Entwicklungspolitik der EU dieses Ziel in den Partnerländern unterstützt werden sollte; betont insbesondere, dass die Entwicklungsländer dabei unterstützt werden müssen, Fortschritte in der digitalen Wirtschaft in Bereichen wie Gesundheit, Bildung und anderen öffentlichen Dienstleistungen zu erzielen; begrüßt die Einrichtung der Plattform Digital4Development (D4D) im Dezember 2020 und fordert die EU auf, weitere Investitionen in die Digitalisierungsbemühungen in den Partnerländern zu tätigen, auch durch die Mobilisierung von Investitionen der Privatwirtschaft;

56. erinnert daran, dass die Resilienz letztlich sowohl die allgemeine Bereitschaft als auch die Fähigkeit zur Anpassung an neue Umstände betrifft; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Gemeinschaften, die ihre eigenen, auf ihren jeweiligen Kontext zugeschnittenen Lösungen vorantreiben, stärker in den gesamten Wiederaufbau eingebunden sind und daraus letztlich gestärkt hervorgehen; betont, dass die Beziehungen zwischen der EU und den Entwicklungsländern durch diese Krise gestärkt und widerstandsfähiger werden, wenn wir sie im Geiste der Solidarität mit unseren Partnern überwinden;

57. weist darauf hin, dass Investitionen der Privatwirtschaft angesichts des durch die Pandemie verursachten erhöhten Bedarfs eine wichtige Rolle beim wirtschaftlichen Wiederaufbau und bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung spielen könnten; fordert, dass die Rolle der Privatwirtschaft und der Mischfinanzierung im Rahmen der Bemühungen um Aufbau und Stärkung der Resilienz weiter untersucht wird;

58.  weist darauf hin, dass Pandemien häufig auf Zoonosen zurückzuführen sind; betont daher, dass Bildungsprogramme zu den Gefahren der Jagd auf Wildtiere und des Handels mit Wildtieren sowie zum strengeren Schutz und zur strikteren Wiederherstellung von Ökosystemen und Lebensräumen unterstützt werden müssen und die Herausforderungen im Zusammenhang mit der industriellen Landwirtschaft angegangen werden müssen; fordert eine stärkere Unterstützung der Partnerländer im Vorgehen gegen Wilderei und Handel mit wilden Tieren, wobei insbesondere darauf zu achten ist, dass die Gemeinschaften vor Ort in den Schutz von Wildtieren einbezogen werden; ist der Ansicht, dass mehr EU-Mittel für die vorausschauende Forschung über die Zusammenhänge zwischen der Gesundheit von Mensch und Tier und den Ökosystemen bereitgestellt werden müssen, um die Bereitschaft zu erhöhen, auf künftige Gesundheitskrisen zu reagieren, die durch Virusmutationen zoonotischen Ursprungs verursacht werden;

59.  ist der Ansicht, dass die Widerstandsfähigkeit gegenüber künftigen Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit auch auf der Erforschung von Krankheiten aufbauen muss, die regelmäßig zu tödlichen Ausbrüchen in Entwicklungsländern führen; bedauert, dass derzeit nicht ausreichend an der Entwicklung von Impfstoffen geforscht wird, mit denen Krankheiten wirksam vorgebeugt werden kann, die in Entwicklungsländern häufig auftreten, wie Malaria oder Zika; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Finanzierungen für die Forschung im Hinblick auf die Entwicklung von Impfstoffen aufzustocken, die künftigen Ausbrüchen solcher Krankheiten vorbeugen;

60. weist darauf hin, dass selbst in Krisenzeiten die Lebensmittelerzeugung und ‑verteilung absoluten Vorrang haben müssen; ist der Auffassung, dass die Abhängigkeit von externen Quellen für Lebensmittel, Pflanzen, Saatgut und Düngemittel gemindert werden sollte, während die lokale und diversifizierte landwirtschaftliche Erzeugung gesteigert werden sollte; begrüßt in diesem Zusammenhang die Unterstützung der EU für die Agrarökologie, die weiter gestärkt werden muss; fordert Unterstützung für den Austausch von Wissen über neues, altes und widerstandsfähigeres agrarökologisches Saatgut;

61. weist darauf hin, dass die Entwicklungsländer aufgrund schmaler Exportbasen und weniger diversifizierter Volkswirtschaften traditionell anfällig für externe Schocks sind; betont daher, dass eine der größten Herausforderungen für die Entwicklungsländer darin besteht, durch wirtschaftliche Diversifizierung in der globalen Wertschöpfungskette aufzusteigen und von einem exportorientierten Produktionsmodell wegzukommen, damit die Entwicklung auf der Grundlage inländischer und regionaler Märkte gefördert wird; betont in diesem Zusammenhang den entscheidenden Stellenwert der regionalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit, der internen Industriepolitik und der Investitionsförderung für die Stärkung der nationalen oder regionalen Autonomie in der Produktion lebensnotwendiger Güter und Dienstleistungen; hält es vor diesem Hintergrund für wesentlich, Finanzierungs- und Geschäftspraktiken zu nutzen, mit denen die Integration von Nachhaltigkeitsstandards entlang der gesamten Investitionskette gefördert wird; ist davon überzeugt, dass die verbindliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen in Bezug auf die Menschenrechte und die Umwelt eine notwendige Voraussetzung ist, damit künftige Krisen verhindert und abgeschwächt und nachhaltige Wertschöpfungsketten sichergestellt werden;

62. betont, dass die Investitionen in Wiederaufbaumaßnahmen im Sinne der Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Regelung der Nutzungs- und Besitzrechte an Land, Fischgründen und Wäldern und der Grundsätze für verantwortungsvolle Investitionen in Landwirtschaft und Lebensmittelsysteme des CFS verantwortungsvoll sein müssen, damit der Klimawandel eingedämmt und die Widerstandsfähigkeit gefährdeter Bevölkerungsgruppen gestärkt wird;

63. fordert die EU auf, die Rechte des Kindes bei der Bekämpfung des Klimawandels und bei ihren Maßnahmen zur Förderung der Resilienz und der Katastrophenvorsorge durchgängig stärker zu berücksichtigen, und zwar direkt in sozialen Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene, Ernährung, Sozialschutz und Schutz von Kindern;

Verknüpfung von humanitärer Hilfe, Entwicklungshilfe und Frieden

64. hebt hervor, dass die Umsetzung der Verknüpfung von humanitärer Hilfe, Entwicklungshilfe und Frieden eine Priorität in der Programmplanung des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ in anfälligen Ländern sein muss; fordert die GD ECHO, die GD INTPA und die GD NEAR der Kommission auf, Ergänzungsprogramme umzusetzen, die an die örtlichen Gegebenheiten und Chancen angepasst sind, sofern dies möglich ist, damit die verschiedenen Aspekte der Verknüpfung gegenseitig gefördert werden;

65. betont, dass bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Reaktion auf die COVID-19-Krise eine Zusammenarbeit mit den lokalen Gemeinschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen stattfinden muss; betont den Stellenwert des Europäischen Solidaritätskorps bei der Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft, die vor Ort Menschen in Not Hilfe leisten;

66. fordert die Stärkung der Handlungskompetenz lokaler Gemeinschaften und ihre Einbeziehung in humanitäre und entwicklungspolitische Maßnahmen zusammen mit lokalen zivilgesellschaftlichen Organisationen, einschließlich Kirchen, Glaubensgemeinschaften und anderer lokaler Vertreter;

67. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und der Weltgesundheitsorganisation zu übermitteln.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

19.4.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

16

2

8

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Anna-Michelle Asimakopoulou, Hildegard Bentele, Dominique Bilde, Catherine Chabaud, Antoni Comín i Oliveres, Ryszard Czarnecki, Gianna Gancia, Charles Goerens, Mónica Silvana González, Pierrette Herzberger-Fofana, György Hölvényi, Rasa Juknevičienė, Beata Kempa, Pierfrancesco Majorino, Erik Marquardt, Norbert Neuser, Janina Ochojska, Christian Sagartz, Marc Tarabella, Tomas Tobé, Miguel Urbán Crespo, Chrysoula Zacharopoulou, Bernhard Zimniok

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Barry Andrews, Caroline Roose, Patrizia Toia

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

16

+

PPE

Anna-Michelle Asimakopoulou, Hildegard Bentele, György Hölvényi, Rasa Juknevičienė, Janina Ochojska, Christian Sagartz, Tomas Tobé

S&D

Mónica Silvana González, Pierfrancesco Majorino, Norbert Neuser, Marc Tarabella, Patrizia Toia

RENEW

Barry Andrews, Catherine Chabaud, Charles Goerens, Chrysoula Zacharopoulou

 

2

-

ID

Dominique Bilde, Bernhard Zimniok

 

8

0

Verts/ALE

Pierrette Herzberger-Fofana, Erik Marquardt, Caroline Roose

ECR

Ryszard Czarnecki, Beata Kempa

The Left

Miguel Urbán Crespo

N.I.

Antoni Comín i Oliveres

ID

Gianna Gancia

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 12. Mai 2021
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