BERICHT über die geschlechtsspezifische Dimension in der Kohäsionspolitik

5.5.2021 - (2020/2040(INI))

Ausschuss für regionale Entwicklung
Berichterstatterin: Monika Vana

Verfahren : 2020/2040(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0154/2021
Eingereichte Texte :
A9-0154/2021
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu der geschlechtsspezifischen Dimension in der Kohäsionspolitik

(2020/2040(INI))

Das Europäische Parlament,

 gestützt auf Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 6 und 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

 gestützt auf Artikel 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

 unter Hinweis auf die europäische Säule sozialer Rechte, insbesondere die Grundsätze 2, 3 und 9,

 unter Hinweis auf das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) vom 18. Dezember 1979[1],

 unter Hinweis auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und insbesondere das Ziel 5, mit dem bis 2030 die Geschlechtergleichstellung und die Verbesserung der Lebensbedingungen von Frauen angestrebt werden[2],

 unter Hinweis auf die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene[3],

 unter Hinweis auf die seit 1975 erlassenen Richtlinien der EU zu verschiedenen Aspekten der Gleichbehandlung von Frauen und Männern (Richtlinie 79/7/EWG[4], Richtlinie 86/613/EWG[5], Richtlinie 92/85/EWG[6], Richtlinie 2004/113/EG[7], Richtlinie 2006/54/EG[8], Richtlinie 2010/18/EU[9] und Richtlinie 2010/41/EU[10]),

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Mai 2012 mit Empfehlungen an die Kommission zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit[11],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 2013 zum Abbau von Geschlechterstereotypen in der EU[12],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. September 2015 zur Wissenschafts- und Universitätslaufbahn von Frauen und zu bestehenden unsichtbaren Barrieren[13],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2016 zu externen Faktoren, die Hindernisse für das weibliche Unternehmertum darstellen[14],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. April 2016 zur Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung von Frauen im digitalen Zeitalter[15],

 unter Hinweis auf die am 25. Januar 2017 veröffentlichte Studie mit dem Titel „Gender in regional cohesion policy“ (Geschlechterfragen in der regionalen Kohäsionspolitik) des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE)[16],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Februar 2017 zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in den Bereichen psychische Gesundheit und klinische Forschung[17],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2017 zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union 2014–2015[18],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. April 2017 zu Frauen und ihren Rollen in ländlichen Gebieten[19],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Juni 2017 zur Notwendigkeit einer EU-Strategie zur Beendigung und Vermeidung des geschlechtsspezifischen Rentengefälles[20],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Oktober 2017 zur Stärkung der wirtschaftlichen Stellung der Frau im Privatsektor und im öffentlichen Sektor in der EU[21],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2018 zu Frauen, Gleichstellung der Geschlechter und Klimagerechtigkeit[22],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2018 zur Gleichstellung der Geschlechter in Handelsabkommen der EU[23],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. April 2018 zur Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen durch die Digitalwirtschaft[24],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2018 zu Betreuungsangeboten in der EU für eine verbesserte Gleichstellung der Geschlechter[25],

 unter Hinweis auf die Studie mit dem Titel „Gender Budgeting – Mainstreaming gender into the EU budget and macroeconomic policy framework“ (Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung – durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter im Haushalt und im makroökonomischen Politikrahmen der EU) des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE), die am 10. April 2019 veröffentlicht wurde[26],

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Chancengleichheit von Frauen und Männern vom 19. Dezember 2018 mit dem Titel „The future of gender equality strategy after 2019: the battles that we win never stay won“ (Die Zukunft der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter nach 2019: Auf eine gewonnene Schlacht folgt stets eine Niederlage)[27],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2019 zu der Gleichstellung der Geschlechter und der Steuerpolitik in der EU[28],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Februar 2019 zur Erfahrung von Gegenreaktionen gegen die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter in der EU[29],

 unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 6. März 2019 mit dem Titel „2019 Report on equality between women and men in the EU“ (Bericht über die Gleichstellung von Frauen und Männern in der EU 2019) (SWD(2019)0101)[30],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. November 2019 zum Beitritt der EU zum Übereinkommen von Istanbul und zu weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt[31],

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Dezember 2019 zu dem Thema „Gleichstellungsorientierte Volkswirtschaften in der EU: Der Weg in die Zukunft“[32],

 unter Hinweis auf den Bericht mit dem Titel „The Missing Entrepreneurs 2019: Policies for Inclusive Entrepreneurship“ (Die fehlenden Unternehmer 2019: Maßnahmen für inklusives Unternehmertum), der von der OECD am 10. Dezember 2019 veröffentlicht wurde[33],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Dezember 2019 zur öffentlichen Diskriminierung von und Hetze gegen LGBTI-Personen sowie zu LGBTI-freien Zonen[34],

 unter Hinweis auf die am 19. Februar 2019 von der Generaldirektion Interne Politikbereiche des Europäischen Parlaments veröffentlichte Studie mit dem Titel „Gender Dimension of the EU Cohesion Policy“ (Die Geschlechterdimension in der EU-Kohäsionspolitik)[35],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 30. Januar 2020 zu den Einkommensunterschieden zwischen Frauen und Männern[36],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Februar 2020 zu den Prioritäten der EU für die 64. Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau[37],

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025“ (COM(2020)0152),

 unter Hinweis auf das Informationsblatt der Kommission vom 17. Juni 2020 mit dem Titel „Coronavirus Pandemic – Impact on Gender Equality“ (COVID-19-Pandemie – Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter)[38],

 unter Hinweis auf die Mitteilung des Europarats vom 29. Mai 2020 mit dem Titel „Nationale Minderheiten und COVID-19: Ungleichheit verschärft, Gefährdung verstärkt“,

 unter Hinweis auf das Diskussionspapier 129 der Kommission vom 24. Juli 2020 mit dem Titel „Gender Smart Financing Investing In & With Women: Opportunities for Europe“ (Geschlechtsspezifisches Smart Financing. In und mit Frauen investieren: Chancen für Europa)[39],

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. September 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020–2025“ (COM (2020)0565),

 unter Hinweis auf den am 16. Oktober 2020 veröffentlichten Gleichstellungsindex 2020 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE)[40],

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. November 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen 2020–2025“ (COM(2020)0698),

 gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung (A9‑0154/2021),

A. in der Erwägung, dass der Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern ein Grundwert der EU ist, der in den Verträgen und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist; in der Erwägung, dass die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung daher als bereichsübergreifendes Prinzip in alle Aktivitäten, Maßnahmen, Aktionen und Programme der EU sowie in alle von der EU finanzierten Projekte und Strategien, einschließlich der Kohäsionspolitik, einbezogen und auch umgesetzt werden sollte; in der Erwägung, dass größere Anstrengungen erforderlich sind, um gegen die vielfältigen Formen der Diskriminierung und Ungleichheit vorzugehen, mit denen Frauen konfrontiert sind; in der Erwägung, dass nach Artikel 7 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen[41] für den Zeitraum 2014–2020 die Gleichstellung von Männern und Frauen und die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts während der gesamten Vorbereitung und Umsetzung von Programmen auch in Bezug auf Begleitung, Berichterstattung und Bewertung berücksichtigt und gefördert werden müssen; in der Erwägung, dass Frauen und Männer, die im Kampf für die Gleichstellung an vorderster Front stehen, Engagement, Mut und Führungsstärke bei der Förderung der Chancengleichheit in der ganzen Welt gezeigt haben, insbesondere dort, wo solche Ungleichheiten fortbestehen, Frauen verfolgt werden und ihre Rechte allein deshalb verletzt werden, weil sie Frauen sind; in der Erwägung, dass wir als europäische Bürger stolz darauf sein sollten, die Gleichheit der Rechte und Pflichten, Freiheiten und Chancen von Männern und Frauen erreicht zu haben, und in der Erwägung, dass Frauen heute einige der wichtigsten Institutionen leiten und einige der wichtigsten politischen Ämter in Europa innehaben; in der Erwägung, dass diese positiven Errungenschaften dazu beitragen, Stereotype abzubauen und Vorbilder zu fördern;

B. in der Erwägung, dass mit der Kohäsionspolitik die Disparitäten zwischen den verschiedenen Regionen und der Rückstand der am stärksten benachteiligten Regionen angegangen werden sollen, um ihre harmonische Gesamtentwicklung im Hinblick auf die Verwirklichung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts zu fördern, von dem die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter ein wesentlicher Bestandteil ist; in der Erwägung, dass sich die Kohäsionspolitik als relevant erwiesen hat, indem sie erhebliche Fortschritte im Hinblick auf die Gleichstellung der Bürger und das territoriale Gleichgewicht erzielt hat;

C. in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik ein wichtiges Instrument ist, nicht nur, um die Verwirklichung der Gleichstellung der Bürger, die nachhaltige Entwicklung und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt aktiv und wirksam zu unterstützen, sondern auch um Ungleichheiten abzubauen, von denen Gruppen betroffen sind, die noch immer unter Diskriminierung leiden, auch Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung; in der Erwägung, dass die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter ein horizontales Ziel aller kohäsionspolitischen Fonds ist; in der Erwägung, dass die Strukturfonds eine sehr wichtige Ressource zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Erzielung von Fortschritten im Bereich der Geschlechtergleichstellung sind;

D. in der Erwägung, dass die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter, der Gleichstellung von Männern und Frauen, Regionen oder Generationen unter anderem für den Abbau lokaler und regionaler, wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten sowie für die Gewährleistung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und einer gerechten, inklusiven und nachhaltigen Entwicklung der EU, ihrer Mitgliedstaaten und ihrer Regionen von entscheidender Bedeutung ist; in der Erwägung, dass es in den letzten Jahrzehnten Fortschritte im Bereich der Gleichstellung von Männern und Frauen gegeben hat und dass sich die Gleichstellung der Geschlechter in der EU in vielerlei Hinsicht durchweg verbessert hat; in der Erwägung, dass die Unterrepräsentation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und die verfügbaren Indikatoren nach wie vor eine vertikale und horizontale Segmentierung auf dem Arbeitsmarkt sowie im sozioökonomischen und politischen Bereich zeigen; in der Erwägung, dass der Vertrag von Rom bereits den Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit enthielt, sowie in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik dazu beitragen kann, die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu schaffen, die auch der weiteren Verringerung dieser Kluft und der Eingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt zuträglich sind; in der Erwägung, dass die wirksame Förderung der Gleichstellung der Geschlechter nach Angaben des EIGE starke positive soziale und wirtschaftliche Auswirkungen haben würde, darunter ein Anstieg des Pro-Kopf-BIP der EU, Millionen zusätzlicher Arbeitsplätze und ein Anstieg des BIP der Mitgliedstaaten;

E. in der Erwägung, dass der Europäische Rechnungshof derzeit die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung im europäischen Haushalt evaluiert; in der Erwägung, dass dieser Prüfbericht, der im ersten Quartal 2021 veröffentlicht werden soll, nützliche Erkenntnisse darüber liefern wird, wie die geschlechtsspezifische Dimension in den kohäsionspolitischen Maßnahmen im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021–2027 umgesetzt werden kann;

F. in der Erwägung, dass während des Programmplanungszeitraums 2014–2020 die wichtigsten kritischen Elemente in Bezug auf die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter durch die Kohäsionspolitik unter anderem die Kluft zwischen den formellen Erklärungen in den Partnerschaftsvereinbarungen und den operationellen Programmen einerseits (in denen die Förderung der Grundsätze der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung proklamiert wird) und ihrer tatsächlichen Umsetzung sowie das eher schwache politische Engagement in diesem Bereich waren; in der Erwägung, dass in den Partnerschaftsabkommen und operationellen Programmen erklärt wird, dass die Grundsätze der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung eingehalten und gefördert werden; in der Erwägung, dass in Bezug auf die Beteiligung von Frauen an allen Phasen des Zyklus der Kohäsionspolitik, insbesondere bei der Entwicklung von Programmen und Entscheidungsprozessen sowie bei der Umsetzung der ausgewählten Projekte, noch größere Anstrengungen erforderlich sind; in der Erwägung, dass im Programmplanungszeitraum 2014–2020 geschlechtsspezifische Fragen hauptsächlich im Rahmen der operationellen Programme des Europäischen Sozialfonds (ESF) angegangen wurden; in der Erwägung, dass der Beitrag des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter im selben Zeitraum sehr begrenzt war;

G. in der Erwägung, dass nach Geschlechtern aufgeschlüsselte Daten aus zuverlässigen und überprüften Quellen sowie geschlechtsspezifische Indikatoren von wesentlicher Bedeutung sind, damit bestimmte Sektoren oder Regionen von der EU-Unterstützung in einer Weise profitieren können, die die Ungleichheiten vor Ort, mit denen sie konfrontiert sind, wirksam bekämpft, sodass der Entscheidungsprozess verbessert und der Erfolg direkter und indirekter kohäsionspolitischer Maßnahmen bewertet werden kann, die darauf abzielen, ungleiche oder ungerechte Situationen besser zu ermitteln, bei denen gehandelt werden muss und wirksame politische Maßnahmen konzipiert werden müssen, um gleiche Rechte und Freiheiten für alle Bürger zu gewährleisten;

H. in der Erwägung, dass es im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter an politischer Kohärenz mangelt; in der Erwägung, dass es noch kein einheitliches System gibt, mit dem in den Organen der EU ein identisches Verständnis und eine identische Umsetzung der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung möglich wäre;

I. in der Erwägung, dass die vollständigen wirtschaftlichen, beschäftigungspolitischen und sozialen Folgen der Pandemie noch nicht absehbar sind; in der Erwägung, dass Vorstudien darauf hindeuten, dass die COVID-19-Pandemie die bestehenden Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen noch verschärft hat, insbesondere im Hinblick auf eine Zunahme unbezahlter Betreuungsarbeit und ein Ungleichgewicht zwischen Berufs- und Privatleben sowie häusliche Gewalt, und unverhältnismäßige Auswirkungen auf Mädchen und Frauen, insbesondere aus marginalisierten Gruppen, hat; in der Erwägung, dass dies auch darauf zurückzuführen ist, dass Frauen häufig die Mehrheit in Bereichen bilden, die von der Pandemie betroffen sind, wie Bildung und Gesundheit; in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik und insbesondere der anstehende ESF Plus dem Rechnung tragen sollten;

J. in der Erwägung, dass mit dem Aufbaufonds der EU Wirtschaftszweige unterstützt werden, die stark von der Krise betroffen sind; in der Erwägung, dass die Auswirkungen auf die europäische Gesellschaft insgesamt daher langfristig in der Bildung, der Beschäftigungsfähigkeit und der Zukunft aller Bürger zu spüren sein werden und dass die rasche Reaktion der europäischen Organe und ihre Bereitschaft, die europäische Gesellschaft zu unterstützen, zu begrüßen ist; in der Erwägung, dass sich die übergeordneten Prioritäten des Aufbaufonds der EU auf Bereiche konzentrieren, in denen ein hoher Anteil an männlicher Beschäftigung zu verzeichnen ist, und daher potenziell die Gefahr besteht, dass die Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen in der Beschäftigung weiter zunehmen;

K. in der Erwägung, dass Frauen und Männer nicht die gleichen Ressourcen, Bedürfnisse und Präferenzen haben; in der Erwägung, dass in vielen Politikbereichen häufig vor allem die männliche Perspektive berücksichtigt wird; in der Erwägung, dass Frauen und Männer daher Dienstleistungen und Infrastrukturen oft unterschiedlich wahrnehmen und ihre Prioritäten bei Grundversorgungsleistungen oft nicht die gleichen sind;

L. in der Erwägung, dass kleine und mittlere Unternehmen das Rückgrat der regionalen Wirtschaft bilden; in der Erwägung, dass die Förderung der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, der integrativen Einstellung und des gleichen Entgelts die Gleichstellung der Geschlechter in den KMU ermöglichen wird;

M. in der Erwägung, dass viele Investitionen Frauen und Männer unterschiedlich betreffen, weshalb es notwendig ist, bei Investitionen eine Gleichstellungsperspektive anzuwenden;

Die Rolle der Kohäsionspolitik bei der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zugunsten von sozioökonomischem Wachstum und nachhaltiger Entwicklung

1. betont die Bedeutung der Kohäsionspolitik für die Förderung der Gleichstellung von Menschen und Regionen, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter, und für die Umsetzung der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich ihrer geschlechtsspezifischen Gesundheitsprioritäten wie der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte; weist darauf hin, dass zur Verwirklichung aller damit verbundenen politischen Ziele angemessene, ausreichende und nachhaltige Mittel erforderlich sind; empfiehlt den Mitgliedstaaten, bei der Entwicklung und Genehmigung von Programmen Gleichstellungsmaßnahmen in Betracht zu ziehen;

2. vertritt die Auffassung, dass die Gleichstellung der Geschlechter nach wie vor hauptsächlich allgemein thematisiert wird und auf die unter den Europäischen Sozialfonds (ESF) fallenden Politikbereiche sowie auf die Phasen der Kontextanalyse und der Programmplanung beschränkt ist, wobei sie eigentlich in den Phasen der Umsetzung, Überwachung und Evaluierung auf regelmäßiger Basis stärker berücksichtigt werden müsste; weist darauf hin, dass in jeder Programmplanungsphase die vorrangigen Bereiche ermittelt werden müssen, die zur Gleichstellung der Geschlechter und zur nachhaltigen Entwicklung beitragen;

3. ist der festen Überzeugung, dass die EU-Vorschriften klar und deutlich formuliert werden sollten, um ihre Anwendung zum Wohle der Bürger zu erleichtern, auch im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Gleichstellung von Männern und Frauen; betont, dass der Mangel an geeigneten Ressourcen eine der Hauptursachen für Diskriminierung ist;

4. betont, dass ein starkes politisches Engagement für den Schutz der rechtlichen Gleichstellung der Geschlechter in der gesamten Bevölkerung sowie für ein faires, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum und eine entsprechende territoriale Entwicklung notwendig ist; weist darauf hin, dass es für die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter von wesentlicher Bedeutung ist, für eine gute Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu sorgen, wodurch der Druck auf Frauen während des Urlaubs aus familiären Gründen verringert wird; betont daher, dass die EU eine stärkere Strategie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie braucht, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern;

5. hebt hervor, dass ein koordinierter Regulierungsrahmen für die Gleichstellung der Geschlechter, nationale Leitlinien und technische Unterstützung für die Überwachung geschlechtsspezifischer Auswirkungen, die in den Amtssprachen der EU verfügbar sind, sowie eine stärkere Kontrolle auf EU-Ebene nach Einführung von Programmen wichtig sind; fordert überdies, dass die Verbindung zu den nationalen Plänen, die sich aus dem Aufbauplan ergeben, bei der Festlegung der Ziele dieser Programme hinsichtlich der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung berücksichtigt wird;

6. betont die Notwendigkeit einer Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter mit klaren Zielen und Vorgaben auf nationaler und regionaler Ebene sowie von Programmen zur Sensibilisierung für die Vorteile der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Chancengleichheit von Frauen und Männern für sozioökonomisches Wachstum und nachhaltige Entwicklung auf nationaler und regionaler Ebene;

7. hält es für notwendig, die Kompetenzen der Verwaltungsbehörden und der Durchführungspartner zu verbessern und deren Fortbildung und Kapazitätenaufbau im Hinblick auf die geschlechtsspezifische Dimension der Strukturfonds weiterzuentwickeln sowie dem Bedarf an koordinierten Überwachungsstrategien, einer einheitlichen Methodik und Bewertungssystemen im Hinblick auf die Verwaltung und Aufschlüsselung nützlicher Daten zur Ermittlung möglicher Ungleichheiten zwischen den Bürgern zu entsprechen; betont, wie wichtig es ist, die Fortbildungsergebnisse zu evaluieren, um ihre Wirksamkeit bei der Verbesserung der Umsetzung der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung zu beurteilen;

8. erachtet es als wichtig, das Partnerschaftsprinzip bei der nationalen Programmplanung im Rahmen der Kohäsionspolitik zu beachten; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich im Rahmen des Partnerschaftsprinzips bereichsübergreifend und bei der Ausarbeitung des Partnerschaftsabkommens eng mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, den Sozial- und Wirtschaftspartnern, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft abzustimmen, um den Herausforderungen im Zusammenhang mit wirksamer Gleichstellungspolitik auf lokaler und regionaler Ebene Rechnung zu tragen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, Kampagnen zur Förderung der Gleichstellungspolitik durchzuführen, insbesondere in den Bereichen Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, Beseitigung von Geschlechterstereotypen bei der Berufswahl und Verbesserung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen;

9. ist der Ansicht, dass den Programmbeteiligten und Überwachungsausschüssen klarere Indikatoren für die Effizienz und Wirksamkeit der Programme an die Hand gegeben werden müssen, wenn es um die Umsetzung einer Geschlechterperspektive in konkreten Projekten geht, insbesondere bei EFRE-Interventionen; ist der Ansicht, dass die Leitlinien, Fortbildungsmaßnahmen und konkreten Beispiele für bewährte Verfahren, die sich mit diesem Thema befassen, nach wie vor begrenzt sind; unterstreicht in diesem Zusammenhang das Potenzial des EFRE/Kohäsionsfonds zur Überwindung der Kluft, mit der Frauen immer noch konfrontiert sind, insbesondere in Bezug auf weibliches Unternehmertum und den digitalen Sektor, da Frauen nur 34,4 % der Selbstständigen und 30 % der Start-up-Unternehmer in der Europäischen Union ausmachen; fordert den Rat nachdrücklich auf, eine Einigung über den Vorschlag für eine Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen (Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten) zu erzielen, da er ein sehr wichtiges Instrument ist, um eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen auf höchster Ebene zu erreichen; fordert, dass ein Teil der Mittel der Kohäsionspolitik für die Unterstützung von Frauen in Armut, armutsgefährdeten Frauen, alleinerziehenden Müttern, Frauen mit Behinderungen und Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, verwendet wird; fordert die Mitgliedstaaten und ihre jeweiligen Behörden auf, solche Programme bereitzustellen;

10. weist mit Nachdruck darauf hin, dass während der Vorbereitung, Durchführung, Überwachung und Evaluierung aller im Rahmen der Kohäsionspolitik durchgeführten Programme die Gleichstellung der Geschlechter sowie Chancengleichheit für alle ohne Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Ausrichtung sichergestellt werden sollten, auch durch positive Maßnahmen, falls nötig und zutreffend; betont, dass bei den Maßnahmen zur Überwindung der Kluft zwischen den Geschlechtern im Rahmen der Kohäsionspolitik auch ein bereichsübergreifender Ansatz verfolgt werden sollte; ist der Ansicht, dass bei der Zusammensetzung von Expertengruppen in den verschiedenen Phasen des Politikzyklus eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern sichergestellt sein sollte;

11. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und ihre jeweiligen Behörden auf, bei Entscheidungen über Förderprogramme oder -regionen den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit zu befolgen, einschließlich des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung und der Achtung der Grundrechte, und im Falle von Verstößen gegen diese Grundsätze Überwachung, Untersuchung und angemessene Maßnahmen folgen zu lassen, wobei stets Sorge für den Schutz der Endbegünstigten zu tragen ist; ist der Ansicht, dass die Begünstigten der Kohäsionspolitik keine diskriminierende Politik betreiben sollten, insbesondere nicht gegenüber den Gruppen, die nach wie vor unter Diskriminierung leiden, wie z. B. die LGBTI-Gemeinschaft; bestärkt die Ablehnung von Anträgen potenzieller Begünstigter, einschließlich regionaler oder lokaler Behörden, die diskriminierende Maßnahmen gegen Mitglieder der LGBTI-Gemeinschaft ergriffen haben, etwa im Rahmen der Erklärung von „LGBTI-freien Zonen“;

12. weist darauf hin, dass die Synergien zwischen Kohäsionsfonds, Aufbaufonds und anderen bestehenden Programmen verbessert werden müssen, wie z. B. Programmen mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen für Frauen zu verbessern – u. a. durch die Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und der prekären Beschäftigung, Investitionen in Pflegeeinrichtungen, die Bekämpfung und Verhinderung geschlechtsspezifischer Gewalt und die Sicherstellung des Zugangs zu Diensten im Rahmen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit;

13. nimmt die Belastung, der Frauen als hauptsächliche Betreuungspersonen im beruflichen wie im privaten Umfeld ausgesetzt sind, sowie ihren Wert für das Gemeinwesen, insbesondere während der COVID-19-Krise, zur Kenntnis; nimmt zur Kenntnis, dass 80 % der geleisteten Betreuungs- und Pflegetätigkeiten in der EU von oft unbezahlten informellen Pflegekräften geleistet werden, von denen 75 % Frauen sind; weist daher auf die zentrale Rolle hin, die der Kohäsionspolitik dabei zukommt, angemessene Investitionen in Betreuungsdienste sicherzustellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die im Rahmen der Kohäsionspolitik für die Bereitstellung von Pflegeleistungen verfügbaren Mittel vorrangig zu verwenden, um nicht nur die zunehmende Nachfrage nach Betreuungsinfrastrukturen zu decken, sondern auch die geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Beschäftigung, die daraus resultierenden Lohn- und Rentenunterschiede und die Segregation des Arbeitsmarktes wirksam zu bekämpfen und infolgedessen die Arbeitsbedingungen zu verbessern und gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu gewährleisten, die informelle Beschäftigung und die Prekarität zu bekämpfen und neue hochwertige Arbeitsplätze in diesem Sektor zu schaffen sowie einen Übergang zu einer besseren, für alle zugänglichen Pflegewirtschaft zu fördern; fordert die Kommission daher auf, einen Betreuungs- und Pflegedeal für Europa vorzuschlagen, mit dem ein solcher Übergang unterstützt werden soll; betont darüber hinaus, dass in den sozioökonomischen Schutz von Frauen investiert werden muss, da sie zumeist die Verantwortung für unbezahlte Pflege- und Betreuungsarbeit übernehmen und oft nur einen sehr geringen Sozialschutz haben;

14. betont, dass es immer noch eine gravierende digitale Kluft gibt, die es zu überwinden gilt, und dass mehr in Digitalisierung, digitale Innovation und digitale Konnektivität investiert werden muss; betont, dass die Kohäsionspolitik den gleichberechtigten Zugang von Frauen und Männern zu Bildung und Beschäftigung fördern, positive Maßnahmen ergreifen muss, um die digitale Kluft zwischen den Geschlechtern zu überwinden und den gerechten, ökologischen und digitalen Wandel zu fördern und gleichzeitig die Arbeitnehmer zu schützen, die von diesen Übergängen betroffen sein werden, beispielsweise durch die Erhöhung des Anteils weiblicher Absolventen in MINT-Fächern und ihre Beteiligung in Sektoren, die für den ökologischen Wandel von entscheidender Bedeutung sind, wie dem Energiesektor; erkennt an, dass Innovation ein wesentlicher Faktor für nachhaltige Entwicklung und grüne Arbeitsplätze in der EU ist und dass jede Region durch maßgeschneiderte Strategien in die Lage versetzt werden kann, ihre eigenen Wettbewerbsvorteile zu erkennen und auszubauen;

15. hebt die zentrale Rolle der Kohäsionspolitik für Investitionen in hochwertige öffentliche Dienstleistungen – unter anderem im Gesundheitswesen – und soziale Infrastruktur hervor, sowohl im Hinblick auf die Bekämpfung diverser Ungleichheiten, insbesondere Ungleichheit zwischen den Geschlechtern, als auch auf die Schaffung einer widerstandsfähigen Gesellschaft und die Bewältigung wirtschaftlicher, sozialer und gesundheitlicher Krisen; weist darauf hin, dass die Kohäsionspolitik auf eine harmonische Entwicklung der Regionen im Rahmen des Ziels der sozialen und wirtschaftlichen Konvergenz abzielt und damit zum Wohlergehen der Bürger beiträgt; vertritt daher die Auffassung, dass bei der Kohäsionspolitik besonderes Augenmerk auf Frauen gerichtet werden sollte, die in vom industriellen Wandel betroffenen Gebieten und Gebieten mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen – wie zum Beispiel Gebiete in äußerster Randlage, Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte sowie Insel-, Grenz- und Bergregionen – leben; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die wirksame Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen dazu beiträgt, Entvölkerungstendenzen in Konvergenzregionen, die für dieses Phänomen anfällig sind, umzukehren;

16. weist darauf hin, dass die von den lokalen und regionalen Regierungen im Einklang mit der Agenda 2030 in Angriff genommenen Strategien für eine nachhaltige integrierte städtische und territoriale Entwicklung die Möglichkeit bieten, sicherzustellen, dass alle Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung, einschließlich des Ziels Nr. 5 für nachhaltige Entwicklung, bei der Gestaltung von Maßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene berücksichtigt werden; betont die Rolle der Städte und Regionen, die sich lange Zeit an vorderster Front für die Geschlechtergleichstellung eingesetzt haben, sowie der europäischen Stadtentwicklungsinitiativen, wie z. B. der Leipzig-Charta; ist der Auffassung, dass die Kohäsionspolitik zum Abbau der weit verbreiteten Ungleichheiten in den Städten beitragen sollte, indem sie eine verstärkte Teilhabe von Frauen an der Strategieplanung im Bereich der Regional- und Stadtentwicklung fördert, sodass Städte und Gemeinden geschlechtergerecht gestaltet und allen Bürgerinnen und Bürgern gerecht werden; betont, dass eine geschlechtersensible Stadtplanung einen gerechteren und gleichberechtigteren Zugang zu städtischen Gütern sicherstellen kann; betont ferner, dass den Regionen und lokalen Regierungen eine Schlüsselrolle bei der Förderung der sozialen Eingliederung zukommt und dass eine geschlechtersensible Raumplanung dazu beitragen kann, diesen Prozess voranzubringen;

Gleichstellung der Geschlechter in der Kohäsionspolitik nach 2020

17. fordert ein starkes politisches Bekenntnis zur Gleichstellung der Geschlechter auf EU-, nationaler und regionaler Ebene, um die Aufmerksamkeit der nationalen, regionalen und lokalen Akteure für die Gleichstellung der Geschlechter und für Gleichstellungsaspekte sowohl unter dem Gesichtspunkt der Menschenrechte als auch als entscheidender Faktor für die sozioökonomische Entwicklung zu erhöhen und weiteres Engagement in diesem Bereich zu fördern;

18. fordert, dass in allen Programmen für die Zeit nach 2020 klare und konkrete Zielvorgaben und Anforderungen zu Gleichstellungszielen und zu mehr Chancen und Gleichstellung von Männern und Frauen eingeführt werden, wobei alle entsprechenden Tätigkeiten mit spezifischen und interdisziplinären Maßnahmen verknüpft werden müssen;

19. unterstützt nachdrücklich die Ex-ante-Anforderung, eine nationale Gleichstellungsstrategie mit klaren Zielen und Vorgaben zur Unterstützung der kohäsionspolitischen Maßnahmen zu entwickeln, um ihre Wirksamkeit und ihren Mehrwert in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine solche Strategie durchzusetzen, gegebenenfalls auch durch gezielte Maßnahmen, Verpflichtungen und verbindliche Leitlinien;

20. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Mittel der Kohäsionspolitik zu nutzen, um regionale wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten zu verringern, wobei besonderes Augenmerk gelegt werden sollte auf die Bekämpfung der Feminisierung der Armut, die Arbeitslosigkeit bei Frauen und ihren Ausschluss von zahlreichen wirtschaftlichen Chancen, die Verhütung und Bekämpfung jeglicher Form von geschlechtsspezifischer Gewalt und Diskriminierung, die Förderung und fortgesetzte Stärkung der Rolle der Frau durch einen besseren Zugang zum und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und die Umsetzung von Prioritäten im Bereich Gesundheit, wie sie in der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter für den Zeitraum 2020–2025 festgelegt sind, insbesondere die sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte als grundlegendes Menschenrecht und wesentlicher Bestandteil des Wohlbefindens der Menschen, sowie die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter; fordert ferner, dass die Synergien zwischen Kohäsionsfonds, Aufbaufonds und anderen bestehenden Programmen verbessert werden, um die Arbeitsbedingungen für Frauen zu verbessern – unter anderem durch die Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, unsicherer Beschäftigungsverhältnisse und informeller Arbeit –, in Betreuungseinrichtungen zu investieren, geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen und zu verhüten und den Zugang zu Diensten im Rahmen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit sicherzustellen;

21. betont, dass Partnerschaften mit Gleichstellungsgremien wichtig sind, und befürwortet ausdrücklich deren Einbeziehung in alle Programmplanungsphasen, um eine bessere Abstimmung zwischen den durchgeführten Maßnahmen und den Bedürfnissen von Frauen und Männern durch die Konsolidierung des institutionellen Rahmens und die Stärkung der Koordinierungs- und Unterstützungsgremien für Gleichstellung in allen Politikbereichen sicherzustellen;

22. fordert die Einführung einer geschlechterdifferenzierten Ex-ante- und Ex-post-Folgenabschätzung als Teil der Bewertungen der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter bei der Verwendung der Mittel und der Frage, ob die Gleichstellungsziele tatsächlich eingehalten werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass bei der Halbzeitüberprüfung der Kohäsionspolitik für die Zeit nach 2020 eine Bewertung der Verwendung der Mittel vorgenommen wird, um deren Wirksamkeit, Effizienz, Auswirkungen und gegebenenfalls Inklusivität und Nichtdiskriminierung, auch aus der Geschlechterperspektive, zu beurteilen;

23. weist darauf hin, dass die Fonds auf der Grundlage von Informationen bewertet werden müssen, die im Rahmen spezifischer Überwachungsanforderungen gesammelt wurden; betont, dass messbare Indikatoren gegebenenfalls auch eine Überwachung der Unterstützung der Geschlechtergleichstellung ermöglichen sollten;

24. begrüßt, dass die Gleichstellung der Geschlechter und das Gender Mainstreaming als eine der horizontalen Prioritäten des neuen MFR und als horizontaler Grundsatz in die neue Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen aufgenommen wurden; weist darauf hin, dass die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung die Anwendung des Gender Mainstreaming auf allen Ebenen des Haushaltsverfahrens ist; betont, dass die Überwachung der Programme nicht nur darauf abzielen sollte, die entsprechenden Ausgaben in allen Haushaltslinien zu erfassen, sondern, was noch wichtiger ist, die Leistung des EU-Haushalts im Hinblick auf die Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter zu bewerten; betont, dass jede geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzung in den Amtssprachen der EU verfügbar sein sollte; empfiehlt, dabei Kriterien heranzuziehen, die nicht nur das nationale Medianeinkommen und das jährliche Medianbruttoeinkommen in Kaufkraftparität bewerten, sondern auch nicht-ökonomische Indikatoren, wie z. B. solche, die das subjektive Wohlbefinden, die Beseitigung geschlechtsspezifischer Gewalt, das Engagement der Bürger, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und soziale Kontakte messen; betont, dass die Bewertung der Ergebnisse nur möglich ist, wenn nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten zur Verfügung stehen;

25. hebt das in einigen Mitgliedstaaten bestehende geschlechtsspezifische Datengefälle im Bereich der Kohäsionspolitik und der Stadtplanung hervor und fordert die Mitgliedstaaten auf, Datenerhebungsmethoden einzuführen, die geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselte Daten umfassen, damit die Unterschiede zwischen den Geschlechtern angemessen analysiert werden können; betont, dass die Kommission, um eine durchgängige Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts zu erreichen, eine geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzung für alle Maßnahmen und Legislativvorschläge im Bereich der Kohäsionspolitik vornehmen, geschlechtsspezifische Indikatoren festlegen, nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten erfassen und geschlechtsspezifische Evaluierungen durchführen sollte;

26. fordert alle Organe auf, Leitlinien anzubieten und regelmäßig praktische Schulungen auf allen Verwaltungsebenen durchzuführen, um konkrete Beispiele für bewährte Verfahren im Bereich der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung, der Integration und der soliden Haushaltsführung zu verbreiten und zu verankern; betont außerdem, dass die Kriterien für die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in der Phase der Projektauswahl durch eine höhere Punktevergabe und Anforderungen für praktischere Maßnahmen gestärkt werden sollten; begrüßt die Rolle des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE) bei der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und bei der Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts; hebt dessen positiven Beitrag zur durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung, auch im Bereich der Kohäsionspolitik, hervor; fordert eine angemessene Finanzierung des EIGE und empfiehlt, die bestehenden, vom EIGE entwickelten Instrumente wie sein Instrumentarium für die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung in allen Phasen der Bewertung, Umsetzung und Überwachung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds zu nutzen;

27. hebt die Tatsache hervor, dass zahllose Frauen mit den Herausforderungen der COVID-19-Pandemie konfrontiert sind, was zu einem sprunghaften Anstieg der Meldungen von häuslicher Gewalt geführt hat; fordert den Rat auf, die Ratifizierung des Übereinkommens von Istanbul zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt durch die EU dringend abzuschließen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Mittel aus der Kohäsionspolitik bereitzustellen und Programme durchzuführen, die darauf abzielen, Gewalt gegen Frauen zu verhindern und zu bekämpfen und den Opfern von Gewalt zu helfen; betont die Unterschiede bei der Quantität und Qualität der Dienstleistungen für Frauen und Kinder, die unter geschlechtsspezifischer Gewalt leiden, und die Rolle der Kohäsionspolitik beim Abbau solcher Ungleichheiten; betont, dass die lokalen Gebietskörperschaften regionale Arbeitgeber und nichtstaatliche Organisationen in ihre Arbeit einbeziehen müssen;

28. fordert die Kommission auf, in ihre Mitteilung zur Einführung der neuen Kohäsionspolitik 2021–2027 die notwendigen Empfehlungen zur Förderung der geschlechtsspezifischen Dimension sowie geschlechtsspezifische Fragen aufzunehmen;

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° °

29. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.



BEGRÜNDUNG

Der Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein zentraler Wert der EU und gilt für alle ihre Tätigkeiten und Politikbereiche.

Unter den politischen Instrumenten der EU ist die Kohäsionspolitik ein besonders wirkungsvolles Werkzeug, sowohl im Hinblick auf den Umfang als auch die Art der Finanzierungsmaßnahmen. Der Anwendungsbereich einer geschlechtsspezifischen Dimension reicht von Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF), mit denen unmittelbar auf die Gleichstellung der Geschlechter in der Arbeitswelt, soziale Inklusion und Ausbildung abgezielt wird, bis hin zu Investitionen und Diensten im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), zum Beispiel zur Unterstützung von Unternehmerinnen, zur Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Kluft in Forschung und Innovation sowie zur Verbesserung des Zugang zu physischer, IKT- und sozialer Infrastruktur.

Durch die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Kohäsionspolitik wird nicht nur ein Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter geleistet, sondern es werden auch der Erfolg und die Wirksamkeit regionaler Entwicklungsmaßnahmen begünstigt. Sie trägt zu einer inklusiveren Politikgestaltung für alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bei, spielt eine wichtige Rolle dabei, wirtschaftliche und soziale Unterschiede zwischen den Regionen abzubauen, und fördert die langfristige nachhaltige Entwicklung der Regionen.

Im Programmplanungszeitraum 2014–2020 wurde im Rahmen der geschlechtsspezifischen Dimension der Kohäsionspolitik ein doppelter Ansatz verfolgt; sie diente als horizontaler Grundsatz für alle Fonds und als direkte Priorität für ESF-Investitionen. In diesem Bericht wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Ansatz zwar in bestimmten Aspekten der Kohäsionspolitik beträchtliche Erfolge erzielt und in anderen Bereichen erhebliche Anstrengungen für eine bessere Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Dimension unternommen wurden, dass jedoch bei Weitem noch nicht das volle Potenzial der Kohäsionspolitik ausgeschöpft wurde. Zudem besteht aufgrund von neueren Entwicklungen die Gefahr, dass es in unmittelbarer Zukunft eher zu Rückschlägen als zu Verbesserungen kommt.

Eine der größten Herausforderungen für weitere Verbesserungen der in diesem Bericht vorgestellten Aspekte der Gleichstellung der Geschlechter besteht darin, dass ein klares politisches Bekenntnis dazu fehlt und ein mangelndes Bewusstsein dafür herrscht, dass sie für die gesamte Bevölkerung wichtig ist und dadurch ein Beitrag zu Wirtschaftswachstum und territorialer Entwicklung geleistet wird. In diesem Bericht wird daher deutlich hervorgehoben, dass auf Unions-, nationaler und lokaler Ebene ein politisches Bekenntnis zur Gleichstellung der Geschlechter erforderlich ist und dass die nationalen und lokalen Akteure die vielschichtigen Vorteile der Gleichstellung der Geschlechter, durch die sie zu einer wirtschaftlichen und sozialen Frage wird, stärker würdigen müssen.

Eine weitere Herausforderung für die derzeitige Anwendung der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung besteht darin, dass der Schwerpunkt ungleich auf die verschiedenen Dimensionen der Kohäsionspolitik verteilt ist. Hauptsächlich liegt der Schwerpunkt auf dem ESF, bei dem leichter eine unmittelbare Verbindung zu erkennen ist, während die eher mittelbare Anwendung der geschlechtsspezifischen Dimension beim EFRE bisher unzureichend berücksichtigt wurde. Ein weiterer Unterschied ist der vergleichsweise starke Schwerpunkt auf Aspekten der Gleichstellung der Geschlechter in der Programmplanungsphase gegenüber einer relativ geringen Aufmerksamkeit für die Gleichstellung der Geschlechter in den Phasen der Durchführung, Überwachung und Evaluierung.

Daher sollte diesem Problem in der Kohäsionspolitik nach 2020 durch Sensibilisierung begegnet werden, sowohl im Hinblick auf die verschiedenen Fonds als auch auf die verschiedenen Schritte im Politikzyklus.

Ein allgemeineres Problem, das einer erfolgreichen Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter in der Politikgestaltung der EU im Wege steht, ist die fehlende politische Kohärenz in diesem Bereich innerhalb der EU. In den EU-Organen ist noch kein gemeinsames Verständnis der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung vorhanden, sodass sie auch noch nicht einheitlich angewandt wird, und es gibt zu diesem Zweck nur begrenzt nationale Leitlinien und technische Unterstützung. Außerdem fehlt eine Methode zur Überwachung der Ausgaben für die Gleichstellung der Geschlechter. Daher wird in diesem Bericht nachdrücklich empfohlen, einen übergreifenden Rahmen und eine Methode sowie spezifischere Leitlinien und Fortbildungsmaßnahmen auszuarbeiten und konkrete Beispiele für bewährte Verfahren für die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung im Bereich der Kohäsionspolitik auszutauschen.

Dies ist von entscheidender Bedeutung, da mangelndes Wissen über Möglichkeiten zur konkreten Unterstützung der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung, insbesondere im Bereich der EFRE-Interventionen, einer der Hauptfaktoren dafür ist, dass die Wirksamkeit der Kohäsionspolitik im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter zurückgeht. Fehlt eine angemessene Unterstützung, werden die Ziele im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter häufig als zusätzliche administrative Belastung bzw. als Widerspruch anstatt als Ergänzung zu anderen Zielen von kohäsionspolitischen Vorhaben wahrgenommen.

Im Hinblick auf künftige Entwicklungen muss eine Reihe von weiteren Herausforderungen bewältigt werden. Zentral ist dabei die Gefahr, dass der Gleichstellung der Geschlechter in der öffentlichen Debatte und auf den politischen Agenden für die Kohäsionspolitik nach 2020 auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten eine immer geringere Bedeutung beigemessen wird.

Das Problem der Ungleichheit wurde außerdem durch die COVID-19-Krise weiter verschärft, die eine Bedrohung für die Entwicklungen im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter darstellt, sowohl im Hinblick auf die unmittelbaren Auswirkungen der Krise als auch auf die Phase der Erholung.

Wie aus Vorstudien hervorgeht, hat sich die COVID-19-Pandemie unverhältnismäßig stark auf Frauen und Mädchen ausgewirkt, insbesondere wenn diese Randgruppen angehören. Dieses Problem wurde bei den derzeitigen Bemühungen auf EU-Ebene um die soziale und wirtschaftliche Erholung noch nicht angemessen berücksichtigt. Im Rahmen des Europäischen Aufbaufonds liegt der Schwerpunkt in erster Linie auf wirtschaftlichen Impulsen für Wirtschaftszweige mit einem hohen Anteil an männlichen Beschäftigten, während in vielen der tiefgreifend von der COVID-19-Krise betroffenen Wirtschaftszweige hohe Anteile von weiblichen Beschäftigten zu verzeichnen sind. Es besteht die Gefahr, dass die geschlechtsspezifischen Ungleichheiten in der Arbeitswelt der EU dadurch zunehmen.

Durch die COVID-19-Krise wurde offenbar, welch entscheidende Rolle öffentlichen Dienstleistungen und sozialer Infrastruktur sowie dem Pflegesektor dabei zukommt, für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit Sorge zu tragen. Außerdem wurde dadurch hervorgehoben, welch wichtige Rolle den Frauen als hauptsächliche Betreuungspersonen im beruflichen wie im privaten Umfeld zukommt und welchen Wert sie für das Gemeinwesen schaffen.

Der Kohäsionspolitik wird daher eine wichtige Rolle dabei zukommen, die negativen Auswirkungen dieser vielschichtigen Krise auf die Gleichstellung der Geschlechter zu bekämpfen. Darüber hinaus ist sie ebenfalls von zentraler Bedeutung, wenn es darum geht, eine erfolgreiche wirtschaftliche und gesellschaftliche Erholung zu fördern.

Da die Europäische Union anstrebt, durch ihre Wiederaufbaumaßnahmen den ökologischen und digitalen Wandel zu beschleunigen, müssen diese Maßnahmen schließlich durch eine Ausrichtung auf die Gleichstellung der Geschlechter flankiert werden, z. B. durch die Sicherstellung des Zugangs von Frauen zu Ausbildung, um die digitale Kluft zwischen den Geschlechtern zu überwinden und die Beschäftigung von Frauen zu fördern. Gleichzeitig müssen die traditionell weiblich geprägten Beschäftigungssektoren überprüft werden, um dafür Sorge zu tragen, dass die Vorteile der Wiederaufbaumaßnahmen den Geschlechtern in gleichem Maße zugutekommen.

 


 

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR DIE RECHTE DER FRAUEN UND DIE GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER (11.11.2020)

für den Ausschuss für regionale Entwicklung

zu der geschlechtsspezifischen Dimension in der Kohäsionspolitik

(2020/2040(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Lena Düpont

 

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass der Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern ein Grundwert der EU ist, der in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union sowie in den Artikeln 8 und 19 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert ist; in der Erwägung, dass die durchgängige Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts daher ein wichtiges Instrument für die horizontale Einbeziehung dieses Grundsatzes in die Strategien, Maßnahmen und Aktionen der EU, einschließlich der Kohäsionspolitik, ist; in der Erwägung, dass größere Anstrengungen erforderlich sind, um gegen die vielfältigen Formen der Diskriminierung und Ungleichheit vorzugehen, mit denen Frauen konfrontiert sind; in der Erwägung, dass gemäß Artikel 7 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen[42] für den Zeitraum 2014–2020 die Gleichstellung von Männern und Frauen und die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts während der gesamten Vorbereitung und Umsetzung von Programmen berücksichtigt und gefördert werden muss;

B. in der Erwägung, dass im Rahmen der Kohäsionspolitik die Unterschiede zwischen den verschiedenen Regionen und der Rückstand der am stärksten benachteiligten Regionen abgebaut werden, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, bei dem die Verwirklichung der Gleichstellung von Männern und Frauen eine wichtige Komponente ist, über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und den Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) zu erreichen, für die die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Gleichstellung der Geschlechter gelten; in der Erwägung, dass bei diesen Fonds besonderes Augenmerk auf Frauen gerichtet werden sollte, die in ländlichen Gebieten, vom industriellen Wandel betroffenen Gebieten und Gebieten mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen –wie zum Beispiel Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte sowie Insel-, Grenz- und Bergregionen – leben.

C. in der Erwägung, dass die vollständigen wirtschaftlichen, beschäftigungspolitischen und sozialen Folgen der Pandemie noch nicht absehbar sind; in der Erwägung, dass Vorstudien darauf hindeuten, dass die COVID-19-Pandemie bestehende Ungleichheiten verschärft hat, wie etwa eine Zunahme der Betreuungsarbeit und der geschlechtsbezogenen Gewalt, was unverhältnismäßige Auswirkungen auf Frauen und Mädchen hat, die im Rahmen der Kohäsionspolitik berücksichtigt werden sollten; in der Erwägung, dass das Ziel der Kohäsionspolitik zwar darin besteht, das Gefälle zwischen den Regionen innerhalb der EU zu verringern, dass sie aber auch die Gleichstellung von Frauen und Männern fördern und geschlechtsspezifische Unterschiede beseitigen sollte, um den Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit und gleiche Arbeitsmarktchancen durchzusetzen; in der Erwägung, dass Tarifverhandlungen von entscheidender Bedeutung sind, um die Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen zu korrigieren und zu überwinden; in der Erwägung, dass die negativen Auswirkungen der COVID-19-Krise abgemildert werden müssen, um sicherzustellen, dass ausreichende Mittel für die Umsetzung von Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter bereitgestellt werden, wozu auch Projekte gehören, die sich mit Diskriminierung und häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt befassen;

D. in der Erwägung, dass die Verbesserung der Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit hochwertiger Betreuungseinrichtungen von größter Bedeutung ist, wenn es darum geht, Frauen in die Lage zu versetzen, auf dem Arbeitsmarkt aktiv zu bleiben, indem die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gefördert wird und unter anderem dazu beigetragen wird, das geschlechtsspezifische Rentengefälle zu beseitigen, da Frauen aufgrund anhaltender Geschlechterstereotypen und eines Lohngefälles einen unverhältnismäßig hohen Anteil unbezahlter Betreuungsarbeit leisten, was erhebliche Auswirkungen auf die Präsenz und die Leistung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt hat in der Erwägung, dass angesichts neuer demografischer Entwicklungen, wie alternden Gesellschaften, geringeren Geburtenraten und dem daraus folgenden Rückgang der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, der Bedarf an Pflegedienstleistungen dringlicher ist denn je; in der Erwägung, dass COVID-19 ein seit langem in der EU bestehendes Problem in der Pflege offenbart hat; in der Erwägung, dass die Pflege ganzheitlich entlang eines Kontinuums betrachtet werden muss, und zwar von der Kinderbetreuung bis zur Nachmittagsbetreuung, zur Pflege von Menschen mit Behinderungen und zur Betreuung älterer Menschen; in der Erwägung, dass Investitionen in den Pflegesektor auch Beschäftigungsmöglichkeiten für informelle Pflegekräfte in der formellen Wirtschaft eröffnen;

E. in der Erwägung, dass die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter von wesentlicher Bedeutung für die Verwirklichung der Hauptziele der Kohäsionspolitik ist, nämlich die langfristige und nachhaltige regionale wirtschaftliche und soziale Entwicklung in der EU, sowie in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik das geeignete Instrument ist, um die geschlechtsspezifischen Ungleichheiten in ländlichen Gebieten zu bekämpfen, da Frauen in ländlichen Gebieten, insbesondere in entvölkerten ländlichen Gebieten oder in Gebieten mit demografischen Nachteilen, einen eingeschränkteren Zugang zu Beschäftigung und sozialen Dienstleistungen haben; in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik zur Umsetzung spezifischer Maßnahmen beitragen kann, die auf die Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt sowie auf die Förderung und Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter ausgerichtet sind, indem die horizontale und vertikale Segregation des Arbeitsmarktes und die anhaltenden geschlechtsspezifischen Unterschiede bei Beschäftigung, sozialer Inklusion und Bildung angegangen werden, indem Unternehmensgründungen und Unternehmergeist von Frauen gefördert werden, der Zugang von Frauen zu Forschung und Innovation erleichtert wird und den Bedürfnissen von Frauen in Bezug auf Verkehr und soziale Infrastruktur Rechnung getragen wird;

F. in der Erwägung, dass die Beteiligung von Frauen an allen Phasen des Zyklus der Kohäsionspolitik weiterhin gering ist, insbesondere bei der Entwicklung operationeller Programme, Entscheidungsfindungsprozessen und bei der Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter bei der Durchführung der ausgewählten Projekte;

1. betont die wichtige Rolle, die Kohäsionsfondsmittel bei der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Umsetzung der Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter spielen sollten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, ihre Bemühungen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Nichtdiskriminierung in der Kohäsionspolitik durch eine wirksame Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in allen Phasen des Politikzyklus zu verstärken, unter anderem durch Ziele zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, durch gezielte Maßnahmen und spezifische Unterthemen, und damit ein starkes politisches Engagement auf EU-Ebene, nationaler und regionaler Ebene für Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter an den Tag zu legen; spricht sich in diesem Zusammenhang für eine enge Zusammenarbeit mit dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) und nationalen Stellen zur Förderung der Gleichbehandlung aus, indem hochwertige Forschungsarbeiten und Daten bereitgestellt werden, um eine fundiertere und faktengestützte Entscheidungsfindung durch politische Entscheidungsträger und andere wichtige Interessenträger, die sich für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern einsetzen, zu unterstützen; betont, dass der Wissensaustausch zwischen den Organen und sonstigen Stellen der EU und die Unterstützung des Kapazitätsaufbaus von entscheidender Bedeutung sind, um hohe Verwaltungskosten und eine unnötige Zunahme von Bürokratie zu vermeiden; betont, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft im Zyklus der Kohäsionspolitik ist, und fordert die Durchführung von geschlechterdifferenzierten Folgenabschätzungen in diesem Bereich sowie die Erhebung von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten und geschlechtersensiblen Indikatoren, um soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten zu messen und sicherzustellen, dass die Geschlechterperspektive in die Bewertungskriterien und in die Durchführungs- und Überwachungssysteme der Fonds einbezogen wird;

2. bedauert, dass die Kommission im neuen Programmplanungszeitraum keine neuen Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern vorgelegt, sondern stattdessen die Konditionalität der Geschlechtergleichstellung aus der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen gestrichen und das Unterprogramm „Frauen im ländlichen Raum“ eingestellt hat;

3. betont, dass ein wesentlicher Aspekt der Kohäsionspolitik darin besteht, den sozialen, territorialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt unter anderem durch Maßnahmen zur Bekämpfung von Unterschieden zwischen Frauen und Männern zu erreichen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, die Grundsätze des Gender Mainstreaming und der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung mit gezielten Maßnahmen zur Bekämpfung vielfältiger Formen von Diskriminierung, Armut und sozialer Ausgrenzung anzuwenden und eine bereichsübergreifende Perspektive zu berücksichtigen, die für den Schutz schutzbedürftiger Personen und Frauen aus Randgruppen erforderlich ist; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, Leitlinien bereitzustellen, um die Umsetzung dieses Ansatzes im Zyklus der Kohäsionspolitik zu erleichtern; betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass Investitionen in die Schaffung von Arbeitsplätzen geschlechtergerecht sind und somit die Beschäftigungsfähigkeit von Frauen verbessern; unterstreicht die entscheidende Rolle der Kohäsionspolitik bei Investitionen in hochwertige Dienstleistungen, die sich positiv auf die Beseitigung geschlechtsspezifischer Ungleichheiten auswirken; fordert daher die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in die in der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen festgelegten politischen Ziele, um den Zugang von Frauen zu Infrastrukturen und Dienstleistungen sowie ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und in der Wirtschaft zu verbessern und den Beitrag der Kohäsionspolitik zum sozioökonomischen Wachstum zu stärken;

4. weist auf die wichtige Rolle der Kohäsionsfondsmittel bei der Sicherstellung von Investitionen in Pflege- und Betreuungsdienste hin; fordert die Mitgliedstaaten auf, die im Rahmen der Kohäsionspolitik verfügbaren Mittel vorrangig für die Bereitstellung von Betreuungsleistungen zu verwenden, um nicht nur die zunehmende Nachfrage nach Betreuungsinfrastrukturen zu decken, sondern auch wirksam gegen geschlechtsspezifische Unterschiede in den Bereichen Beschäftigung, Segregation des Arbeitsmarktes und das daraus folgende Lohn- und Rentengefälle vorzugehen; fordert die Mitgliedstaaten auf, bewährte Verfahrensweisen auf europäischer Ebene über die effiziente Nutzung von EU-Mitteln auszutauschen, um zur Entwicklung hochwertiger Betreuungsdienste beizutragen;

5. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, unter Wahrung der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und der EU das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Gleichstellung der Geschlechter zu schärfen und spezifische Instrumente und Leitlinien zu entwickeln und bereitzustellen, um den Mitgliedstaaten dabei zu helfen, eine Geschlechterperspektive in die Entwurfs-, Umsetzungs- und Überwachungsphase zu integrieren und dabei die bestehenden Instrumente des EIGE, wie dessen Instrumentarium für Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung für die EU-Fonds, zu nutzen; betont, dass nationale Strategien für die Gleichstellung der Geschlechter mit der Kohäsionspolitik verbunden werden müssen, da die ESI-Fonds ein entscheidendes Instrument zur Förderung struktureller Veränderungen in der Gesellschaft sind; betont die Bedeutung von Schulungen zur durchgängigen Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts für die Beamten, die die Mittel der Kohäsionspolitik auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene verwalten;

6. betont die Rolle der Städte und Regionen, die sich lange Zeit an vorderster Front für die Geschlechtergleichstellung eingesetzt haben; begrüßt, dass die Kommission in ihrer EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025 anerkennt, dass Geschlechterstereotypen eine grundlegende Ursache für geschlechtsspezifische Ungleichheit sind und alle Bereiche der Gesellschaft betreffen; betont, dass diese Geschlechterstereotypen und die strukturelle Diskriminierung von Frauen in sämtlichen Bereichen der Kohäsionspolitik angegangen und lokale und regionale Gebietskörperschaften in deren Überwindung einbezogen werden müssen; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und ihre jeweiligen Behörden auf, bei Entscheidungen über Förderprogramme oder -regionen den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit zu befolgen, einschließlich des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung und der Achtung der Grundrechte, und im Falle von Verstößen gegen diese Grundsätze Überwachung, Untersuchung und angemessene Maßnahmen folgen zu lassen, wobei stets Sorge für den Schutz der Endbegünstigten zu tragen ist; ist der Ansicht, dass möglicherweise Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden könnten, wenn Verstöße gegen das Unionsrecht vermutet werden, und dass ein Konditionalitätsmechanismus für die Auszahlung von EU-Mitteln auf der Grundlage des jährlichen Berichts der Kommission über die Überwachung der Werte der Union in diesem Zusammenhang von wesentlicher Bedeutung sein könnte; hebt hervor, dass sogenannte LGBTI-freie Zonen diese Grundsätze unterlaufen und begrüßt daher den Beschluss der Kommission, sechs Anträge auf Städtepartnerschaften abzulehnen, an denen polnische Behörden beteiligt waren, die Entschließungen zu „LGBTI-freien Zonen“ angenommen haben; fordert die Kommission auf, Beschwerden im Zusammenhang mit der missbräuchlichen Verwendung von EU-Mitteln durch diese Behörden genau zu prüfen und weiterhin alle Anträge auf Unionsmittel abzulehnen, die von Behörden gestellt werden, die solche Entschließungen angenommen haben;

7. fordert die Mitgliedstaaten und ihre jeweiligen Behörden auf, Programme vorzulegen, die auf die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und die Unterstützung der Opfer von Gewalt abzielen, da die häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt während der COVID-19-Krise in den meisten Mitgliedstaaten zugenommen hat; betont, dass die lokalen Behörden regionale Arbeitgeber und nichtstaatliche Organisationen (NRO) in ihre Arbeit einbeziehen müssen, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, die Öffentlichkeit für geschlechtsspezifische Ungleichheiten sowie für häusliche Gewalt zu sensibilisieren und die Opfer zu schützen und dabei gleichzeitig gezielte Unterstützung bereitzustellen; unterstreicht die wichtige Rolle des Übereinkommens von Istanbul zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt; fordert alle Mitgliedstaaten, die das Übereinkommen von Istanbul noch nicht ratifiziert haben, nachdrücklich auf, dies zu tun; fordert den Rat mit Nachdruck auf, die Ratifizierung des Übereinkommens von Istanbul durch die EU abzuschließen;

8. hält die Mitgliedstaaten und die Kommission dazu an, dafür zu sorgen, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen und die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in allen Phasen der Bewertung, Umsetzung und Überwachung der ESI-Fonds gefördert wird; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Verwaltungsbehörden auf, bewährte Verfahren bei der durchgängigen Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts durch Wissensaustausch, technische Hilfe, Schulung und Sensibilisierung auszutauschen; fordert, dass Gleichstellungsexperten, Gleichstellungsgremien, Sozialpartner und Vertreter der Zivilgesellschaft in den Prozess der Vorbereitung, Durchführung und Überwachung der operationellen Programme der ESI-Fonds in Übereinstimmung mit dem Partnerschaftsprinzip einbezogen werden, und spricht sich dafür aus, von der örtlichen Bevölkerung betriebene Projekte durch bestehende Instrumente wie von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung (CLLD) und integrierte territoriale Investitionen (ITI) zu nutzen, um einen von der Basis ausgehenden Ansatz bei der Entwicklung von Projekten sicherzustellen; fordert eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter in den Gremien der Kohäsionspolitik, um die Vielfalt bei der Entscheidungsfindung zu verbessern, und fordert die Mitgliedstaaten und ihre jeweiligen Behörden auf, solche Ernennungen in Entscheidungsgremien unter Wahrung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses zu unterstützen;

9. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Mittel der Kohäsionspolitik zu nutzen, um regionale wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten zu verringern, wobei besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung der Feminisierung der Armut, der Arbeitslosigkeit bei Frauen und ihres Ausschlusses von zahlreichen wirtschaftlichen Chancen, die Verhütung und Bekämpfung jeglicher Form von geschlechtsspezifischer Gewalt, die Förderung und fortgesetzte Stärkung der Rolle der Frau durch einen besseren Zugang zum und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und die Umsetzung von Prioritäten im Bereich Gesundheit, wie sie in der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter für den Zeitraum 2020–2025 festgelegt sind, insbesondere die sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte als grundlegendes Menschenrecht und wesentlicher Bestandteil des Wohlbefindens der Menschen und der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter; fordert ferner, dass die Synergien zwischen Kohäsionsfonds, Aufbaufonds und anderen bestehenden Programmen verbessert werden, um die Arbeitsbedingungen für Frauen zu verbessern –  unter anderem durch die Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, unsicherer Beschäftigungsverhältnisse und informeller Arbeit –,  in Betreuungseinrichtungen zu investieren, geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen und zu verhüten und den Zugang zu Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte sicherzustellen;

10. betont die Rolle der Mittel der Kohäsionspolitik angesichts der beispiellosen Auswirkungen der COVID-19-Krise bei der Unterstützung, Erleichterung und Förderung von Programmen, die unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Frauen, einschließlich Frauen im ländlichen Raum und Frauen in ärmeren Regionen, in Bergregionen und in Regionen in äußerster Randlage sowie in entlegenen Gebieten und Grenzregionen, die Beschäftigung und das Unternehmertum von Frauen im ländlichen Raum mittels proaktiver Maßnahmen im Wege des ELER fördern, ihre Aufgaben der Kinderbetreuung erleichtern, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und das Wohlbefinden unterstützen und ihre Rolle allgemein stärken, ihren Zugang zu Land, Krediten und Finanzierungsinstrumenten verbessern, ihre Fähigkeiten und ihre Leistung durch Bildungs-, Ausbildungs- und Beratungsdienste steigern, ihre Beteiligung an der Entscheidungsfindung auf nationaler und regionaler Ebene und an lokalen Aktionsgruppen und die Entwicklung lokaler Partnerschaften fördern und infrastrukturelle Mängel, auch in Bezug auf die Bereitstellung verschiedener Formen der Betreuung, beheben; betont, dass die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zusammen mit der effizienten Verwendung von EU-Mitteln zur Entwicklung hochwertiger, zugänglicher und erschwinglicher Betreuungsdienste beitragen kann, die von entscheidender Bedeutung dafür sind, dass Frauen im Arbeitsmarkt aktiv zu bleiben können;

11. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt und am Unternehmertum zu fördern, vor allem in den Bereichen Mathematik, Ingenieurswesen, Naturwissenschaft und Technologie (MINT) sowie künstliche Intelligenz (KI); weist darauf hin, dass bei der Unterstützung des digitalen und ökologischen Wandels der Schwerpunkt der Kohäsionspolitik darauf liegen muss, den Zugang von Frauen zu Ausbildung sicherzustellen, um das digitale Geschlechtergefälle zu überwinden; hebt hervor, dass regionale, nationale und europäische Netzwerke von Frauen in den Bereichen Wirtschaft, Unternehmertum, Wissenschaft und Technologie, Bildung, Medien sowie bürgerliche und politische Führung, insbesondere in abgelegenen und ländlichen Gebieten sowie in Grenzregionen, gestärkt werden müssen; betont, dass die vertikale und horizontale Segregation von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt bekämpft werden muss, da die unsichersten und am schlechtesten bezahlten Stellen hauptsächlich mit Frauen besetzt sind, was sich insbesondere auf das Lohn- und Rentengefälle auswirkt.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

9.11.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

29

4

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Simona Baldassarre, Robert Biedroń, Vilija Blinkevičiūtė, Annika Bruna, Margarita de la Pisa Carrión, Rosa Estaràs Ferragut, Frances Fitzgerald, Cindy Franssen, Heléne Fritzon, Lina Gálvez Muñoz, Lívia Járóka, Arba Kokalari, Alice Kuhnke, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Karen Melchior, Maria Noichl, Sandra Pereira, Pina Picierno, Sirpa Pietikäinen, Samira Rafaela, Evelyn Regner, Diana Riba i Giner, Eugenia Rodríguez Palop, María Soraya Rodríguez Ramos, Sylwia Spurek, Jessica Stegrud, Isabella Tovaglieri, Ernest Urtasun, Hilde Vautmans, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Chrysoula Zacharopoulou

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Maria da Graça Carvalho, Jadwiga Wiśniewska

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

29

+

PPE

Maria da Graça Carvalho, Rosa Estaràs Ferragut, Frances Fitzgerald, Cindy Franssen, Lívia Járóka, Arba Kokalari, Sirpa Pietikäinen, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska

S&D

Robert Biedroń, Vilija Blinkevičiūtė, Heléne Fritzon, Lina Gálvez Muñoz, Maria Noichl, Pina Picierno, Evelyn Regner

Renew

Karen Melchior, Samira Rafaela, María Soraya Rodríguez Ramos, Hilde Vautmans, Chrysoula Zacharopoulou

GUE/NGL

Sandra Pereira, Eugenia Rodríguez Palop

Verts/ALE

Alice Kuhnke, Diana Riba i Giner, Sylwia Spurek, Ernest Urtasun

ID

Simona Baldassarre, Isabella Tovaglieri

 

4

-

ECR

Jessica Stegrud, Jadwiga Wiśniewska, Margarita de la Pisa Carrión

ID

Annika Bruna

 

0

0

 

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 

 


 

 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.4.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

4

14

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

François Alfonsi, Mathilde Androuët, Adrian-Dragoş Benea, Isabel Benjumea Benjumea, Tom Berendsen, Erik Bergkvist, Stéphane Bijoux, Franc Bogovič, Vlad-Marius Botoş, Rosanna Conte, Corina Crețu, Rosa D’Amato, Christian Doleschal, Francesca Donato, Raffaele Fitto, Chiara Gemma, Mircea-Gheorghe Hava, Krzysztof Hetman, Constanze Krehl, Elżbieta Kruk, Pedro Marques, Nora Mebarek, Martina Michels, Dan-Ştefan Motreanu, Andżelika Anna Możdżanowska, Niklas Nienaß, Andrey Novakov, Tsvetelina Penkova, Caroline Roose, André Rougé, Susana Solís Pérez, Irène Tolleret, Yana Toom, Monika Vana

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Daniel Buda, Katalin Cseh, Josianne Cutajar, Lena Düpont, Isabel García Muñoz, Krzysztof Jurgiel, Dimitrios Papadimoulis

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

23

+

NI

Chiara Gemma

Renew

Stéphane Bijoux, Vlad-Marius Botoş, Katalin Cseh, Susana Solís Pérez, Irène Tolleret, Yana Toom

S&D

Adrian-Dragoş Benea, Erik Bergkvist, Corina Crețu, Josianne Cutajar, Isabel García Muñoz, Constanze Krehl, Pedro Marques, Nora Mebarek, Tsvetelina Penkova

The Left

Martina Michels, Dimitrios Papadimoulis

Verts/ALE

François Alfonsi, Rosa D'Amato, Niklas Nienaß, Caroline Roose, Monika Vana

 

4

-

ECR

Raffaele Fitto, Krzysztof Jurgiel, Elżbieta Kruk, Andżelika Anna Możdżanowska

 

14

0

ID

Mathilde Androuët, Rosanna Conte, Francesca Donato, André Rougé

PPE

Isabel Benjumea Benjumea, Tom Berendsen, Franc Bogovič, Daniel Buda, Christian Doleschal, Lena Düpont, Mircea-Gheorghe Hava, Krzysztof Hetman, Dan-Ştefan Motreanu, Andrey Novakov

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 26. Mai 2021
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