EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE LESUNG zum Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2018/1475 und (EU) Nr. 375/2014

11.5.2021 - (14153/1/2020 – C9-0143/2021 – 2018/0230(COD)) - ***II

Ausschuss für Kultur und Bildung
Berichterstatterin: Michaela Šojdrová

Verfahren : 2018/0230(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0156/2021
Eingereichte Texte :
A9-0156/2021
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2018/1475 und (EU) Nr. 375/2014

(14153/1/2020 – C9-0143/2021 – 2018/0230(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Standpunkt des Rates in erster Lesung (14153/1/2020 – C9‑0143/2021),

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 17. Oktober 2018[1],

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 6. Dezember 2018[2],

 unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung[3] zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2018)0440),

 gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss gebilligt wurde,

 gestützt auf Artikel 67 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Bildung für die zweite Lesung (A9‑0156/2021),

1. billigt den Standpunkt des Rates in erster Lesung;

2. nimmt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung der Kommission zur Kenntnis;

3. stellt fest, dass der Gesetzgebungsakt entsprechend dem Standpunkt des Rates erlassen wird;

4. beauftragt seinen Präsidenten, den Gesetzgebungsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 297 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu unterzeichnen;

5. beauftragt seinen Generalsekretär, den Gesetzgebungsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Gesetzgebungsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

6. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


ANLAGE ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Erklärung der Kommission zur Zahl der lokalen Akteure, die das Wissen, die Grundsätze und die Konzepte anwenden, welche sie im Rahmen der humanitären Aktivitäten, an denen die Freiwilligen und die Experten teilgenommen haben, erlernt haben

 

Die Europäische Kommission nimmt den Vorschlag des Europäischen Parlaments zur Kenntnis, dass „die Zahl der lokalen Akteure, die das Wissen, die Grundsätze und die Konzepte anwenden, welche sie im Rahmen der humanitären Aktivitäten, an denen die Freiwilligen und die Experten teilgenommen haben, erlernt haben“ berücksichtigt wird, wenn sie die Verordnung um Bestimmungen zur Einrichtung eines Überwachungs- und Evaluierungsrahmens ergänzt.

 


KURZE BEGRÜNDUNG

1. Das Europäische Solidaritätskorps – die EU-Initiative im Bereich der Freiwilligentätigkeit von Jugendlichen

Das Europäische Solidaritätskorps wurde im Jahr 2017 eingeführt und verfolgt den Zweck, das Engagement von jungen Menschen und einschlägigen Organisationen im Rahmen von leicht zugänglichen, hochwertigen solidarischen Tätigkeiten, in erster Linie Freiwilligentätigkeit, zu stärken. Das übergeordnete Ziel des Europäischen Solidaritätskorps besteht in der Stärkung des Zusammenhalts, der Solidarität und der Demokratie in Europa und anderen Teilen der Welt, indem auf gesellschaftliche Bedürfnisse und humanitäre Herausforderungen vor Ort reagiert wird, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf der Förderung der sozialen Inklusion liegt.

2. Interinstitutionelle Verhandlungen und politische Einigung

Im Anschluss an die Annahme des Standpunkts des Parlaments in erster Lesung am 12. März 2019 fanden von Oktober 2019 bis Dezember 2020 interinstitutionelle Verhandlungen statt. Nach vier Trilog-Runden wurde am 11. Dezember 2020 eine vorläufige Einigung mit dem deutschen Ratsvorsitz erzielt.

Die vorläufige Einigung zum Europäischen Solidaritätskorps war ein Erfolg für das Team des Europäischen Parlaments, dem es gelang, ein ambitioniertes und gut gegliedertes Programm zu schnüren, das die Möglichkeit bietet, im Zeitraum 2021–2027 eine große Anzahl junger Menschen für vielfältige und sinnvolle solidarische Tätigkeiten zu mobilisieren.

3. Zusammenfassung der wichtigsten Elemente der politischen Einigung über das Europäische Solidaritätskorps:

 Das Europäische Solidaritätskorps wird nur freiwillige Tätigkeiten für junge Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren umfassen;

 vorläufige Verteilung der Mittel nach Art der Freiwilligentätigkeit (94 % für Freiwilligentätigkeiten und Solidaritätsprojekte, 6 % Freiwilligentätigkeit im Bereich der humanitären Hilfe);

 Obergrenze von 20 % für inländische Aktivitäten;

 Steuerungsbestimmungen – engere Verknüpfung zwischen den Arbeitsprogrammen der Europäischen Kommission und den Bestimmungen der Verordnung;

 verstärkte Inklusionsmaßnahmen – zur Inklusion wurde ein gesonderter Artikel aufgenommen;

 Verbesserung von Sicherheit und Schutz für Teilnehmer und schutzbedürftige Gruppen – strengere Versicherungsbedingungen und Überprüfungsanforderungen für die Arbeit mit schutzbedürftigen Gruppen;

 Erhöhung der Haushaltsmittel – 1 009 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen (eine Steigerung von 15 % gegenüber dem vorhergehenden Programm 2018–2020 für das Europäische Solidaritätskorps);

 gesonderter Aktionsbereich für humanitäre Hilfe – höhere Altersgrenze für Mitwirkende im Aktionsbereich „Humanitäre Hilfe“ und Möglichkeit, Sachverständige und Betreuer ohne Altersobergrenze hinzuzuziehen; Wahrung des besonderen Charakters des Aktionsbereichs und Schaffung starker Synergien mit dem auswärtigen Handeln der EU.

4. Empfehlung zur endgültigen Annahme

Der Text der vorläufigen Einigung wurde dem Ausschuss für Kultur und Bildung vorgelegt und anschließend von diesem am 11. Januar 2021 bestätigt. Aufgrund der Billigung des Ausschusses hat die Vorsitzende des CULT-Ausschusses in einem Schreiben an den Ratsvorsitz mitgeteilt, dass sie dem Plenum empfehlen werde, den Standpunkt des Rates ohne Änderungen zu billigen, sofern er der zwischen den beiden Organen erzielten vorläufigen Einigung entspricht. Nach der Überprüfung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen hat der Rat seinen Standpunkt im Einklang mit der vorläufigen Einigung förmlich festgelegt.

Da der Standpunkt des Rates mit der in den interinstitutionellen Verhandlungen erzielten Einigung übereinstimmt, empfiehlt der Berichterstatter, ihn ohne Änderungen zu billigen.

 


VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

14153/1/2020 – C9-0143/2021 – 2018/0230(COD)

Datum der 1. Lesung des EP – P-Nummer

12.3.2019 T8-0150/2019

Vorschlag der Kommission

COM(2018)0440 - C8-0264/2018

Datum der Bekanntgabe im Plenum des Eingangs des Standpunkts des Rates in erster Lesung

26.4.2021

Federführender Ausschuss

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

CULT

26.4.2021

 

 

 

Berichterstatterin

 Datum der Benennung

Michaela Šojdrová

17.7.2019

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

5.11.2019

4.12.2019

21.1.2020

 

Datum der Annahme

10.5.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

28

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Asim Ademov, Ilana Cicurel, Gilbert Collard, Gianantonio Da Re, Laurence Farreng, Tomasz Frankowski, Romeo Franz, Alexis Georgoulis, Hannes Heide, Irena Joveva, Petra Kammerevert, Niyazi Kizilyürek, Ryszard Antoni Legutko, Dace Melbārde, Victor Negrescu, Niklas Nienaß, Peter Pollák, Marcos Ros Sempere, Domènec Ruiz Devesa, Monica Semedo, Andrey Slabakov, Michaela Šojdrová, Sabine Verheyen, Maria Walsh, Salima Yenbou, Theodoros Zagorakis, Milan Zver

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Heléne Fritzon, Łukasz Kohut

Datum der Einreichung

11.5.2021

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

28

+

ECR

Ryszard Antoni Legutko, Dace Melbārde, Andrey Slabakov

ID

Gilbert Collard

PPE

Asim Ademov, Tomasz Frankowski, Peter Pollák, Michaela Šojdrová, Sabine Verheyen, Maria Walsh, Theodoros Zagorakis, Milan Zver

Renew

Ilana Cicurel, Laurence Farreng, Irena Joveva, Monica Semedo

S&D

Heléne Fritzon, Hannes Heide, Petra Kammerevert, Łukasz Kohut, Victor Negrescu, Marcos Ros Sempere, Domènec Ruiz Devesa

The Left

Alexis Georgoulis, Niyazi Kizilyürek

Verts/ALE

Romeo Franz, Niklas Nienaß, Salima Yenbou

 

0

-

 

 

 

1

0

ID

Gianantonio Da Re

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 12. Mai 2021
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