EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE LESUNG zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013
12.5.2021 - (14148/1/2020 – C9-0135/2021 – 2018/0191(COD)) - ***II
Ausschuss für Kultur und Bildung
Berichterstatter: Milan Zver
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013
(14148/1/2020 – C9-0135/2021 – 2018/0191(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Standpunkt des Rates in erster Lesung (14148/1/2020 – C9‑0135/2021),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 17. Oktober 2018[1],
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 6. Februar 2019[2],
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung[3] zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2018)0367),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde,
– gestützt auf Artikel 67 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Bildung für die zweite Lesung (A9-0159/2021),
1. billigt den Standpunkt des Rates in erster Lesung;
2. nimmt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung der Kommission zur Kenntnis, die im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) veröffentlicht wird;
3. stellt fest, dass der Gesetzgebungsakt entsprechend dem Standpunkt des Rates erlassen wird;
4. beauftragt seinen Präsidenten, den Gesetzgebungsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 297 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu unterzeichnen;
5. beauftragt seinen Generalsekretär, den Gesetzgebungsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Gesetzgebungsakts – gemeinsam mit der diesbezüglichen Erklärung der Kommission – im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
6. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
ANLAGE ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG
Erklärung der Europäischen Kommission zu den besonderen Mittelzuweisungen für die Plattformen von Zentren der beruflichen Exzellenz
Unbeschadet der Befugnisse der Legislativ- und Haushaltsbehörde verpflichtet sich die Kommission, einen Richtbetrag von 400 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen für die Unterstützung der Plattformen von Zentren der beruflichen Exzellenz während der gesamten Laufzeit des Programms bereitzustellen, sofern die Zwischenbewertung des Programms eine positive Beurteilung der Ergebnisse der Maßnahme bestätigt.
KURZE BEGRÜNDUNG
1. Erasmus+ – ein Vorzeigeprogramm der Europäischen Union
Mit einer stetig wachsenden Zahl an Teilnehmern seit seiner Einführung im Jahr 1987 ist das Programm Erasmus+ eine Erfolgsgeschichte der Europäischen Union und in den Eurobarometer-Umfragen immer wieder unter den größten Erfolgen der EU zu finden. Erasmus+ schafft ein europäisches Zugehörigkeitsgefühl, indem es die Mobilität von Lernenden und Personal ermöglicht und kulturelle Brücken baut. Es verbessert die Beschäftigungsaussichten für seine Teilnehmer und fördert die Zusammenarbeit zwischen Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Jugendorganisationen sowie Sportvereinen und ‑verbänden auf dem gesamten Kontinent und weltweit. Vor diesem Hintergrund stellte die weitere – finanzielle und anderweitige – Stärkung gerade dieses Programms für das Europäische Parlament während der Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027 ein vordringliches Anliegen dar.
2. Interinstitutionelle Verhandlungen
Im Anschluss an die Annahme des Standpunkts des Parlaments in erster Lesung am 28. März 2019 fanden von Oktober 2019 bis Dezember 2020 interinstitutionelle Verhandlungen statt. Nach fünf Trilog-Runden wurde am 11. Dezember 2020 eine vorläufige Einigung mit dem deutschen Ratsvorsitz erzielt.
Der Text der vorläufigen Einigung wurde dem Ausschuss für Kultur und Bildung vorgelegt, der ihn dann am 11. Januar 2021 bestätigte. Aufgrund der Billigung des Ausschusses teilte die Vorsitzende des CULT-Ausschusses dem Ratsvorsitz in einem Schreiben mit, dass sie dem Plenum empfehlen werde, den Standpunkt des Rates ohne Änderungen zu billigen, sofern er der zwischen den beiden Organen erzielten vorläufigen Einigung entspricht. Nach der Überprüfung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen legte der Rat am 13. April 2021 seinen Standpunkt im Einklang mit der vorläufigen Einigung förmlich fest.
3. Empfehlung
Da der Standpunkt des Rates mit der in den interinstitutionellen Verhandlungen erzielten Einigung übereinstimmt, wird empfohlen, ihn ohne Änderungen zu billigen.
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
„Erasmus“, das Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport |
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Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
14148/1/2020 – C9-0135/2021 – 2018/0191(COD) |
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Datum der 1. Lesung des EP – P-Nummer |
28.3.2019 T8-0324/2019 |
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Vorschlag der Kommission |
COM(2018)0367 - C8-0233/2018 |
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Datum der Bekanntgabe im Plenum des Eingangs des Standpunkts des Rates in erster Lesung |
26.4.2021 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
CULT 26.4.2021 |
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Berichterstatter Datum der Benennung |
Milan Zver 18.7.2019 |
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Prüfung im Ausschuss |
5.11.2019 |
4.12.2019 |
21.1.2020 |
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Datum der Annahme |
10.5.2021 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
29 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Asim Ademov, Ilana Cicurel, Gilbert Collard, Gianantonio Da Re, Laurence Farreng, Tomasz Frankowski, Romeo Franz, Alexis Georgoulis, Hannes Heide, Irena Joveva, Petra Kammerevert, Niyazi Kizilyürek, Ryszard Antoni Legutko, Dace Melbārde, Victor Negrescu, Niklas Nienaß, Peter Pollák, Marcos Ros Sempere, Domènec Ruiz Devesa, Monica Semedo, Andrey Slabakov, Michaela Šojdrová, Sabine Verheyen, Maria Walsh, Salima Yenbou, Theodoros Zagorakis, Milan Zver |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Heléne Fritzon, Łukasz Kohut |
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Datum der Einreichung |
12.5.2021 |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
29 |
+ |
ECR |
Ryszard Antoni Legutko, Dace Melbārde, Andrey Slabakov |
ID |
Gilbert Collard, Gianantonio Da Re |
PPE |
Asim Ademov, Tomasz Frankowski, Peter Pollák, Michaela Šojdrová, Sabine Verheyen, Maria Walsh, Theodoros Zagorakis, Milan Zver |
Renew |
Ilana Cicurel, Laurence Farreng, Irena Joveva, Monica Semedo |
S&D |
Heléne Fritzon, Hannes Heide, Petra Kammerevert, Łukasz Kohut, Victor Negrescu, Marcos Ros Sempere, Domènec Ruiz Devesa |
The Left |
Alexis Georgoulis, Niyazi Kizilyürek |
Verts/ALE |
Romeo Franz, Niklas Nienaß, Salima Yenbou |
0 |
- |
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0 |
0 |
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung