EMPFEHLUNG zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Union und der Argentinischen Republik über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
27.5.2021 - (COM(2021)0107 – C9-0170/2021 – 2021/0054(NLE)) - ***
Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Jordi Cañas
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Union und der Argentinischen Republik über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
(COM(2021)0107 – C9-0170/2021 – 2021/0054(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag für einen Beschluss des Rates (COM(2021)0107),
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Argentinischen Republik nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (06838/2021),
– unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 207 Absatz 4 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C9-0170/2021),
– gestützt auf Artikel 105 Absätze 1 und 4 und Artikel 114 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A9‑0175/2021),
1. gibt seine Zustimmung zum Abschluss des Abkommens;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Argentinischen Republik zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Angesichts des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hat die Europäische Union (EU) im Oktober 2018 mit einer Reihe von Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO), darunter auch die Argentinische Republik, formell den Verhandlungsprozess (nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994) eingeleitet. Den Verhandlungen liegt ein „gemeinsamer Ansatz“ zugrunde, der von der EU und dem Vereinigten Königreich bereits 2017 entwickelt wurde, um die quantitativen Verpflichtungen aufzuteilen, die in der WTO-Liste der EU‑28 bezüglich der 143 Zollkontingente der EU in den Bereichen Landwirtschaft, Fisch und Industrie enthalten sind. Diesem Ansatz liegt die Annahme zugrunde, dass das bestehende Volumen der einzelnen Zollkontingente auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU im vollen Umfang bestehen bleiben wird, aber auf zwei getrennte Zollgebiete, nämlich die EU-27 und das Vereinigte Königreich, aufgeteilt sein wird.
Das Prinzip der angewandten Methodik wurde auf der Grundlage der Handelsströme in die EU‑27 und das Vereinigte Königreich während eines repräsentativen Bezugszeitraums (von 3 Jahren, von 2013 bis 2015) für alle WTO-Zollkontingente entwickelt.
Die vereinbarte Methode für die Aufteilung ist in der Verordnung (EU) 2019/216 des Europäischen Parlaments und des Rates ausführlich beschrieben. Insbesondere wird der Kommission in Artikel 2 Buchstabe b dieser Verordnung die Befugnis übertragen, die Anteile unter Berücksichtigung relevanter Informationen zu ändern, die ihr entweder im Rahmen der Verhandlungen nach Artikel XXVIII des GATT 1994 oder durch andere Quellen mit Interesse an einem bestimmten Zollkontingent zur Kenntnis gelangen.
Am 15. Juni 2018 ermächtigte der Rat die Kommission, mit den betreffenden WTO-Mitgliedern, darunter auch die Argentinische Republik, Verhandlungen nach Artikel XXVIII des GATT aufzunehmen, um die Zugeständnisse der WTO an die Union im Bereich der Zollkontingente aufzuteilen.
Die Argentinische Republik hat Verhandlungsrechte für 26 Zollkontingente und Konsultationsrechte für vier Zollkontingente.
Die Verhandlungen mit der Argentinischen Republik führten zu einem Abkommen, das am 5. Februar 2021 in Genf abgezeichnet wurde („das Abkommen“). Die einschlägige Verordnung (EU) 2019/216 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Durchführungsverordnungen (EU) 2020/761 und (EU) 2020/1988 der Kommission werden geändert, sodass sie den geänderten Zollkontingenten entsprechen. Daher schlägt die Kommission dem Rat vor, den Abschluss des Abkommens zu genehmigen.
Gemäß Artikel 218 Absatz 6 AEUV benötigt der Rat für den Erlass eines Beschlusses über den Abschluss des Abkommens die Zustimmung des Europäischen Parlaments.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Berichterstatter dem Parlament, dem Abschluss des Abkommens unbeschadet seines demokratischen Rechts auf stetige Kontrolle zuzustimmen.
ANHANG 1 – SCHREIBEN DES VORSITZENDEN DES AGRI-AUSSCHUSSES
Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Der Vorsitzende
Herrn Bernd Lange
Vorsitzender des Ausschusses für internationalen Handel
ASP 12G301
Betr.: IPOL-COM-AGRI D(2021)5818
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
ich nehme Bezug auf die Vorschläge für Beschlüsse des Rates über den Abschluss von Abkommen zwischen der EU und Pakistan (COM(2021)0081), Indonesien (COM(2021)0084) bzw. Argentinien (COM(2021)0107) über die Aufteilung von Zollkontingenten infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union.
Die Koordinatoren des AGRI-Ausschusses haben die Angelegenheit in ihrer Sitzung vom 23. März geprüft. Sie wiesen darauf hin, dass die Aufteilung und die quantitativen Verpflichtungen in den Bereichen Landwirtschaft und Agrarlebensmittel, die in der Verordnung (EU) 2019/216 vorgesehen sind, durch die vorgeschlagenen Abkommen nicht wesentlich geändert würden.
Daher stimmten die Koordinatoren dem Abschluss der genannten Abkommen mit Pakistan, Indonesien bzw. Argentinien durch die EU zu und ersuchten mich, ihre Stellungnahme nach Artikel 56 GO an Sie zu übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Lins
Kopie an: Martin Hlaváček, ständiger Berichterstatter des AGRI-Ausschusses für Fragen im Zusammenhang mit dem Brexit
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Union und der Argentinischen Republik über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union |
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Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
06837/2021 – C9-0170/2021 – 2021/0054(NLE) |
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Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung |
10.5.2021 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
INTA 17.5.2021 |
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Mitberatende Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
AGRI 17.5.2021 |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
AGRI 14.4.2021 |
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Berichterstatter Datum der Benennung |
Jordi Cañas 11.2.2021 |
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Prüfung im Ausschuss |
15.4.2021 |
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Datum der Annahme |
25.5.2021 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
36 1 4 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Barry Andrews, Anna-Michelle Asimakopoulou, Tiziana Beghin, Geert Bourgeois, Jordi Cañas, Daniel Caspary, Miroslav Číž, Arnaud Danjean, Paolo De Castro, Emmanouil Fragkos, Raphaël Glucksmann, Markéta Gregorová, Roman Haider, Christophe Hansen, Heidi Hautala, Danuta Maria Hübner, Herve Juvin, Karin Karlsbro, Maximilian Krah, Danilo Oscar Lancini, Bernd Lange, Margarida Marques, Gabriel Mato, Sara Matthieu, Emmanuel Maurel, Carles Puigdemont i Casamajó, Samira Rafaela, Inma Rodríguez-Piñero, Massimiliano Salini, Helmut Scholz, Sven Simon, Dominik Tarczyński, Mihai Tudose, Kathleen Van Brempt, Marie-Pierre Vedrenne, Jörgen Warborn, Iuliu Winkler, Juan Ignacio Zoido Álvarez |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Sergio Berlato, Jean-Lin Lacapelle, Morten Løkkegaard |
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Datum der Einreichung |
27.5.2021 |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
36 |
+ |
ECR |
Sergio Berlato, Geert Bourgeois, Emmanouil Fragkos, Dominik Tarczyński |
ID |
Roman Haider, Maximilian Krah |
NI |
Tiziana Beghin, Carles Puigdemont i Casamajó |
PPE |
Anna-Michelle Asimakopoulou, Daniel Caspary, Arnaud Danjean, Christophe Hansen, Danuta Maria Hübner, Gabriel Mato, Massimiliano Salini, Sven Simon, Jörgen Warborn, Iuliu Winkler, Juan Ignacio Zoido Álvarez |
Renew |
Barry Andrews, Jordi Cañas, Karin Karlsbro, Morten Løkkegaard, Samira Rafaela, Marie-Pierre Vedrenne |
S&D |
Miroslav Číž, Paolo De Castro, Raphaël Glucksmann, Bernd Lange, Margarida Marques, Inma Rodríguez-Piñero, Mihai Tudose, Kathleen Van Brempt |
Verts/ALE |
Markéta Gregorová, Heidi Hautala, Sara Matthieu |
1 |
- |
ID |
Danilo Oscar Lancini |
4 |
0 |
ID |
Herve Juvin, Jean-Lin Lacapelle |
The Left |
Emmanuel Maurel, Helmut Scholz |
Erklärung der benutzten Zeichen:
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- : dagegen
0 : Enthaltung