EMPFEHLUNG zum Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Protokolls – im Namen der Europäischen Union – zum Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen) hinsichtlich der Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr und in Sonderformen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs mit Kraftomnibussen
28.5.2021 - (11441/2020 – C9-0027/2021 – 2020/0258(NLE)) - ***
Ausschuss für Verkehr und Tourismus
Berichterstatterin: Maria Grapini
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zum Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Protokolls – im Namen der Europäischen Union – zum Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen) hinsichtlich der Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr und in Sonderformen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs mit Kraftomnibussen
(11441/2020 – C9-0027/2021 – 2020/0258(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (11441/2020),
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Protokolls zum Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen) hinsichtlich der Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr und in Sonderformen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs mit Kraftomnibussen (11442/2020),
– unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 91 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C9-0027/2021),
– gestützt auf Artikel 105 Absätze 1 und 4 und Artikel 114 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Tourismus (A9‑0176/2021),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Das Protokoll zum Interbus-Übereinkommen:
Das Protokoll zum Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen) hinsichtlich der Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr und in Sonderformen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs mit Kraftomnibussen ersetzt das Protokoll zum Interbus-Übereinkommen, das vom 16. Juli 2018 bis zum 16. April 2019 zur Unterzeichnung auflag, aber bis zu diesem Zeitpunkt nur von der Union unterzeichnet wurde. Da es keine andere Vertragspartei gab, konnte das Protokoll nicht in Kraft treten, und die Kommission erhielt ein neues Mandat für Verhandlungen über die Änderung des Protokolls, um bestimmte technische Änderungen hinsichtlich der Unterzeichnung und des Inkrafttretens vorzunehmen. Die derzeitige Fassung des Protokolls ist das Ergebnis dieser Verhandlungen.
Das Protokoll umfasst lediglich die Bestimmungen, die notwendig waren, um das Interbus-Übereinkommen auf die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr und in Sonderformen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs mit Kraftomnibussen auszuweiten, ohne die gemeinsamen Regeln des Hauptübereinkommens zu ändern oder zu wiederholen. In dem Protokoll werden jedoch die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zur Festlegung von Sanktionen und schwerster Verstöße hervorgehoben, und die Verpflichtung zur Erfüllung der vier Anforderungen für den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers wird beibehalten (tatsächliche und dauerhafte Niederlassung, Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung). Zur Sicherstellung der Qualität der Liniendienste und Sonderformen des Linienverkehrs und zur Sicherstellung der Einhaltung der Regeln kann eine Vertragspartei außerdem das Protokoll erst unterzeichnen, abschließen, ratifizieren oder ihm beitreten, nachdem sie das Interbus-Hauptübereinkommen unterzeichnet und abgeschlossen bzw. ratifiziert hat oder ihm beigetreten ist.
Verfahren:
Nach Artikel 218 AEUV benötigt der Rat die Zustimmung des Europäischen Parlaments, damit das Protokoll zum Übereinkommen abgeschlossen werden kann.
Gemäß Artikel 105 und Artikel 114 Absätze 5, 7 und 8 der Geschäftsordnung des Parlaments legt der zuständige Ausschuss eine Empfehlung zur Genehmigung oder Ablehnung des vorgeschlagenen Akts vor. Das Parlament beschließt dann in einer einzigen Abstimmung, wobei keine Änderungsanträge zu dem Übereinkommen eingereicht werden können. Änderungsanträge im Ausschuss sind nur zulässig, wenn sie darauf abzielen, die von der Berichterstatterin vorgeschlagene Empfehlung umzukehren.
Standpunkt der Berichterstatterin:
Die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr oder in Sonderformen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs mit Kraftomnibussen ist ein wichtiger Wirtschaftszweig, der Arbeitsplätze sowie erschwingliche Mobilitätslösungen für europäische Bürgerinnen und Bürger und für Besucherinnen und Besucher schafft. Die Erweiterung dieser Dienste über die EU hinaus käme EU-Bürgern, ausländischen Touristen und der gesamten Tourismusbranche in hohem Maße zugute, vor allem im Zusammenhang mit dem Erfordernis der schnellen und effizienten Erholung der europäischen Wirtschaft und insbesondere des Tourismus nach der derzeitigen COVID-19-Krise. Die Personenbeförderung mit Kraftomnibussen bietet Fahrgästen eine Gelegenheit, zu erschwinglicheren Preisen zu denselben Reisezielen zu gelangen, die sie mit dem Flugzeug oder der Bahn erreichen könnten.
Auf der Grundlage der obigen Ausführungen empfiehlt die Berichterstatterin dem TRAN-Ausschuss, den Abschluss dieses Protokolls zu befürworten.
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Abschluss eines Protokolls zum Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen) hinsichtlich der Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr und in Sonderformen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs mit Kraftomnibussen |
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Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
11441/2020 – C9-0027/2021 – 2020/0258(NLE) |
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Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung |
17.2.2021 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
TRAN 8.3.2021 |
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Berichterstatterin Datum der Benennung |
Maria Grapini 16.11.2020 |
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Datum der Annahme |
25.5.2021 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
42 3 3 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Magdalena Adamowicz, Andris Ameriks, José Ramón Bauzá Díaz, Izaskun Bilbao Barandica, Marco Campomenosi, Ciarán Cuffe, Jakop G. Dalunde, Johan Danielsson, Karima Delli, Gheorghe Falcă, Giuseppe Ferrandino, Mario Furore, Søren Gade, Isabel García Muñoz, Jens Gieseke, Elsi Katainen, Kateřina Konečná, Elena Kountoura, Julie Lechanteux, Bogusław Liberadzki, Peter Lundgren, Benoît Lutgen, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Marian-Jean Marinescu, Giuseppe Milazzo, Cláudia Monteiro de Aguiar, Caroline Nagtegaal, Jan-Christoph Oetjen, Philippe Olivier, Rovana Plumb, Tomasz Piotr Poręba, Dominique Riquet, Dorien Rookmaker, Massimiliano Salini, Sven Schulze, Vera Tax, Barbara Thaler, István Ujhelyi, Henna Virkkunen, Petar Vitanov, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Lucia Vuolo, Roberts Zīle, Kosma Złotowski |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Clare Daly, Roman Haider, Jutta Paulus, Marianne Vind |
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Datum der Einreichung |
28.5.2021 |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
42 |
+ |
ECR |
Peter Lundgren, Tomasz Piotr Poręba, Roberts Zīle, Kosma Złotowski |
NI |
Mario Furore |
PPE |
Magdalena Adamowicz, Gheorghe Falcă, Jens Gieseke, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Benoît Lutgen, Marian-Jean Marinescu, Giuseppe Milazzo, Cláudia Monteiro de Aguiar, Massimiliano Salini, Sven Schulze, Barbara Thaler, Henna Virkkunen, Elissavet Vozemberg-Vrionidi |
Renew |
José Ramón Bauzá Díaz, Izaskun Bilbao Barandica, Søren Gade, Elsi Katainen, Caroline Nagtegaal, Jan-Christoph Oetjen, Dominique Riquet |
S&D |
Andris Ameriks, Johan Danielsson, Giuseppe Ferrandino, Isabel García Muñoz, Bogusław Liberadzki, Rovana Plumb, Vera Tax, István Ujhelyi, Marianne Vind, Petar Vitanov |
The Left |
Clare Daly, Kateřina Konečná, Elena Kountoura |
Vets/ALE |
Ciarán Cuffe, Jakop G. Dalunde, Karima Delli, Jutta Paulus |
3 |
- |
ID |
Julie Lechanteux, Philippe Olivier |
NI |
Dorien Rookmaker |
3 |
0 |
ID |
Marco Campomenosi, Roman Haider, Lucia Vuolo |
Erklärung der benutzten Zeichen:
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- : dagegen
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