BERICHT über die handelsbezogenen Aspekte und Auswirkungen von COVID-19

2.6.2021 - (2020/2117(INI))

Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatterin: Kathleen Van Brempt

Verfahren : 2020/2117(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0190/2021
Eingereichte Texte :
A9-0190/2021
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu den handelsbezogenen Aspekten und Auswirkungen von COVID-19

(2020/2117(INI))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Februar 2021 mit dem Titel „Überprüfung der Handelspolitik – Eine offene, nachhaltige und entschlossene Handelspolitik“ (COM(2021)0066),

 unter Hinweis auf das Weißbuch der Kommission vom 17. Juni 2020 über die Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen bei Subventionen aus Drittstaaten (COM(2020)0253),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. Mai 2020 mit dem Titel „Die Stunde Europas – Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen“ (COM(2020)0456),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „Vom Hof auf den Tisch – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem“ (COM(2020)0381),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. Mai 2020 mit dem Titel „Angepasstes Arbeitsprogramm 2020 der Kommission“ (COM(2020)0440) und die Absichtserklärung von Präsidentin Ursula von der Leyen gegenüber Präsident David Maria Sassoli und Bundeskanzlerin Angela Merkel vom 16. September 2020 zur „Lage der Union 2020“,

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ (COM(2020)0380),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. März 2020 mit dem Titel „Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft – Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa“ (COM(2020)0098),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. März 2020 mit dem Titel „Eine neue Industriestrategie für Europa“ (COM(2020)0102),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. März 2020 mit dem Titel „Eine KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa“ (COM(2020)0103),

 unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 9. März 2020 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer umfassenden Strategie mit Afrika“ (JOIN(2020)0004),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2020 mit dem Titel „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“ (COM(2020)0067),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),

 unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 2. Dezember 2020 mit dem Titel „Eine neue EU-US-Agenda für den globalen Wandel“ (JOIN(2020)0022),

 unter Hinweis auf das Non-Paper der Dienststellen der Kommission vom 26. Februar 2018 über Rückmeldungen und das weitere Vorgehen bei der Verbesserung der Umsetzung und Durchsetzung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung in Freihandelsabkommen der EU und ihren 15-Punkte-Aktionsplan zu den Kapiteln über Handel und nachhaltige Entwicklung,

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2015 mit dem Titel „Handel für alle – Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik“ (COM(2015)0497),

 unter Hinweis auf das Übereinkommen, das auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossen wurde (Übereinkommen von Paris),

 unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung,

 unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 26. November 2020 zur Überprüfung der Handelspolitik der EU[1], vom [… Juni 2021] über die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem[2], vom [… Juni 2021] mit dem Titel „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“[3], vom 20. Mai 2021 mit dem Titel „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas: Beseitigung von Hindernissen für einen funktionierenden digitalen Binnenmarkt und Verbesserung des Einsatzes von KI für europäische Verbraucher“[4], vom 25. März 2021 zu der Festlegung einer EU-Strategie für nachhaltigen Tourismus[5], vom 10. März 2021 zu dem Thema „Auf dem Weg zu einem mit den WTO-Regeln zu vereinbarenden CO2-Grenzausgleichssystem“[6], vom 10. März 2021 mit Empfehlungen an die Kommission zur Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen[7], vom 10. Februar 2021 zu dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft[8], vom 25. November 2020 zu einer neuen Industriestrategie für Europa[9], vom 7. Oktober 2020 zur Umsetzung der gemeinsamen Handelspolitik – Jahresbericht 2018[10], vom 16. September 2020 zu der Rolle der EU beim Schutz und der Wiederherstellung der Wälder in der Welt[11], vom 28. November 2019 zum Klima- und Umweltnotstand[12], vom 12. Dezember 2017 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Strategie für den digitalen Handel“[13] und vom 5. Juli 2016 zu einer auf die Zukunft ausgerichteten innovativen Strategie für Handel und Investitionen[14],

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel vom 15. April 2021 zu dem Bericht mit dem Titel „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“,

 gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für internationalen Handel (A9‑0190/2021),

A. in der Erwägung, dass COVID-19 eine weltweite Pandemie und dadurch eine beispiellose globale Gesundheits-, Wirtschafts-, Sozial- und humanitäre Krise ausgelöst hat, die Engpässe und Störungen ungeahnten Ausmaßes im internationalen Handel und mit der zunehmenden Ausbreitung des Virus einen Einbruch des Handels verursacht hat, was zu einem drastischen Rückgang der weltweiten Produktion und Beschäftigung, einer Abnahme der ausländischen Direktinvestitionen und einer Zunahme der geopolitischen Spannungen geführt hat;

B. in der Erwägung, dass die Pandemie insbesondere bei kritischen Rohstoffen und wichtigen medizinischen Produkten wie persönlicher Schutzausrüstung und pharmazeutischen Wirkstoffen strategische Schwachstellen in den Lieferketten auf EU-Ebene und auf globaler Ebene aufgezeigt und deutlich gemacht hat, dass eine größere Widerstandsfähigkeit und Diversifizierung auf globaler, regionaler und lokaler Ebene erforderlich ist;

C. in der Erwägung, dass der COVID-19-Ausbruch bestehende Ungleichheiten weiter verschärft hat, was die Besorgnis der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf den Verlust von Arbeitsplätzen in bestimmten Branchen, die sich wandelnde Arbeitswelt und den Druck auf die Löhne und Rechte von Arbeitnehmern noch verstärkt hat; in der Erwägung, dass diese Probleme angegangen werden müssen, um die öffentliche Unterstützung für den globalen Handel aufrechtzuerhalten;

D. in der Erwägung, dass der COVID-19-Ausbruch einen Rückschlag im weltweiten Kampf gegen den Klimawandel bedeuten könnte, da globales Handeln und globale Zusammenarbeit gefordert sind, um politische Maßnahmen zu entwickeln und Klimaschutzmaßnahmen in der Innen- und Außenpolitik aufeinander abzustimmen, weil der Impfstoff allein nicht ausreichen wird, um die soziale, ökologische und wirtschaftliche Krise zu bewältigen, die der COVID-19-Ausbruch verursacht hat;

E. in der Erwägung, dass die Union zwar ihre EU-internen Treibhausgasemissionen erheblich reduziert hat, die durch importierte Produkte verursachten Treibhausgasemissionen jedoch stetig angestiegen sind, was die Bemühungen der Union zur Reduzierung ihres globalen Fußabdrucks in Bezug auf Treibhausgasemissionen untergräbt;

F. in der Erwägung, dass der internationale Handel mit Waren und Dienstleistungen Schätzungen des Internationalen Währungsfonds[15] zufolge im Jahr 2022 um 8,4 % zunehmen wird und dass die Handelspolitik bei der Erholung von der COVID-19-Pandemie umfassend berücksichtigt werden muss; in der Erwägung, dass die Mitteilung der Kommission über die Überprüfung der Handelspolitik durch einen kontinuierlichen Dialog mit und Transparenz gegenüber dem Europäischen Parlament, das bei deren Umsetzung eine Schlüsselrolle spielen wird, ergänzt werden muss sowie durch eine Strategie zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und strategischen Autonomie der EU, einschließlich maßgeschneiderter politischer Maßnahmen und Instrumente in den Bereichen heimische Produktion, Nahverlagerung, Diversifizierung der Lieferanten und Vorratshaltung;

G. in der Erwägung, dass die EU als größter Handelsblock der Welt mit ihrem umfassenden Netz von Handelsabkommen der größte Akteur auf der Welthandelsbühne ist und sich in einer einzigartigen Position befindet, um im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und dem Übereinkommen von Paris weltweite Kooperationen zu schließen, die Umsetzung von Standards, Werten und Nachhaltigkeitsrahmen der EU in Partnerländern voranzutreiben und für die nachhaltige Erholung der Weltwirtschaft zu sorgen;

H. in der Erwägung, dass die Spaltung innerhalb der Welthandelsorganisation (WTO) und die dringende Notwendigkeit ihrer Reform die koordinierten Bemühungen mit dem Ziel der Erhaltung offener globaler Lieferketten erschwert haben und dass die Priorität jetzt darin bestehen muss, das Vertrauen in die Fähigkeit der multilateralen Institutionen, globale Antworten zu liefern, wiederherzustellen, indem die Gespräche über die Initiative der WTO im Bereich Handel und Gesundheit zügig vorangetrieben werden;

I. in der Erwägung, dass es eine enge Zusammenarbeit zwischen der WTO und anderen internationalen Gremien, insbesondere der Weltgesundheitsorganisation (WHO), den Einrichtungen der Vereinten Nationen und der Weltbank, geben muss, um die Krise vollumfänglich zu bewältigen, wobei besonderes Augenmerk auf die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen in den Entwicklungsländern zu richten ist;

Faire, widerstandsfähige und grüne Wertschöpfungsketten

1. betont, dass sich die Handelspolitik an einem Scheideweg befindet; stellt fest, dass sich die geopolitische Realität geändert hat, und betont, dass sich die EU in diesem neuen Umfeld noch positionieren muss; ist davon überzeugt, dass COVID-19 die Notwendigkeit einer gründlichen Überprüfung der Handelspolitik der EU noch verstärkt hat; betont, dass das Parlament bereit ist, aktiv zur Überprüfung der Handelspolitik beizutragen;

2. betont, wie wichtig faire, belastbare und nachhaltige Wertschöpfungsketten sind, bei denen die Achtung der Menschenrechte und der Arbeitnehmerrechte sowie der Umweltstandards gewahrt wird; weist darauf hin, dass eine verbindliche Sorgfaltspflicht über sämtliche Lieferketten hinweg ein Instrument sein sollte, um dies umzusetzen; betont, dass der prekären Lage von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KKMU) in der EU und insbesondere in den Entwicklungsländern mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, da Großunternehmen exogene Schocks eher verkraften können; betont, wie wichtig es ist, eine strategische Vorausschau zu nutzen, um die Vorsorge und Resilienz der EU und der Entwicklungsländer in Bezug auf künftige Schocks und Gesundheitskrisen zu verbessern, auch was das Auftreten neuer Virusmutationen sowie künftiger Pandemien betrifft, wobei das Ziel darin besteht, zukunftstaugliche Strategien und Antworten auszuarbeiten; weist darauf hin, dass eine wichtige Säule einer EU-Strategie zur Erzielung einer ökologisch nachhaltigen Lieferkette darin bestünde, Unternehmen, die in hohem Maße von internationalen Lieferketten abhängig sind, im Rahmen der bevorstehenden Überarbeitung der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen[16] rechtlich verbindliche Berichtspflichten aufzuerlegen;

3. fordert die EU auf, dafür zu sorgen, dass der Handel auch im Dienste wirtschaftlich Benachteiligter steht; weist diesbezüglich erneut darauf hin, dass die spezifischen Maßnahmen zur Förderung von „fairen und ethischen Handelssystemen“, zu denen sich die Kommission in der Strategie „Handel für alle“ verpflichtet hat, unter den gegenwärtigen Umständen noch mehr an Bedeutung gewonnen haben, da durch Initiativen an der Basis im Bereich des fairen Handels sichergestellt werden kann, dass der Handel den wirtschaftlich benachteiligten Akteuren in der Lieferkette zugutekommt; betont, wie wichtig planbare, langfristige Aufträge sind, und nimmt die erfolgreichen Beschaffungsverfahren dieser Art im Fair-Trade-Bereich zur Kenntnis;

4. fordert die Kommission auf, Initiativen für fairen Handel durch Programme, die junge Menschen und den Privatsektor einbeziehen, im Rahmen des auswärtigen Handelns im Allgemeinen, bei der Umsetzung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung, durch EU-Delegationen sowie durch die Auszeichnung bewährter Verfahren und die Erleichterung des Wissensaustauschs zwischen lokalen, regionalen und nationalen Behörden, der Zivilgesellschaft, Schulen und Universitäten in der EU, unter anderem durch die Ausweitung der Auszeichnung „EU-Städte für fairen und ethischen Handel“ auf Schulen und Universitäten und die Einrichtung einer jährlichen Woche des fairen Handels, die von der Europäischen Kommission in Brüssel ausgerichtet wird, zu fördern; fordert die Kommission auf, Bericht über die Unterstützung von Initiativen für fairen Handel durch die EU und die Mitgliedstaaten zu erstatten;

5. stellt fest, dass globale Wertschöpfungsketten häufig asymmetrische Auswirkungen, auch für die am wenigsten entwickelten Länder, eine ungleiche Risikoverteilung und unverhältnismäßige negative Auswirkungen auf Frauen zur Folge haben; bedauert, dass diese ungleiche Verteilung während der Pandemie dazu geführt hat, dass einige europäische Unternehmen die Kosten der geringeren Nachfrage auch in Entwicklungsländern über ihre gesamten Lieferketten verteilt haben sowie bereits produzierte und in einigen Fällen sogar versandte Bestellungen storniert haben; fordert die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten, den lokalen Regierungen, dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten, um eine gerechtere Verteilung der negativen Auswirkungen und Risiken entlang der Lieferketten zu bewirken; fordert die Kommission auf, vor Ablauf des Jahres 2021, das die Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr für die Beseitigung der Kinderarbeit erklärt haben, konkrete Vorschläge im Anschluss an ihre Verpflichtung zur vollständigen Ächtung von Kinderarbeit vorzulegen;

6. betont, dass die Wertschöpfungskette im Tourismus eines der wichtigsten europäischen Industrieökosysteme ist; betont in diesem Zusammenhang, dass aufgrund von Reisebeschränkungen und Unterbrechungen der Versorgungsketten, die durch die COVID-19-Krise verursacht wurden, Branchen, die mit dem Tourismus im Zusammenhang stehen, wie zum Beispiel das Hotel- und Gaststättengewerbe, sowie andere wichtige Branchen (Luftfahrt, Automobil, Stahl, Schiffbau und Marine) unter dem Zusammenbruch von Handel und Wirtschaft leiden;

7. betont, dass wirksame Regeln, die für einen fairen Wettbewerb und gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen sowohl auf dem Binnenmarkt als auch auf Drittlandmärkten sorgen, notwendig sind, um für beide Seiten vorteilhafte Handelsbeziehungen mit internationalen Partnern zu garantieren und den Binnenmarkt vor aggressiven Investitionsstrategien von Akteuren aus Drittländern zu schützen, die versuchen, aus der derzeitigen Krise Profit zu schlagen; betont, wie wichtig handelspolitische Schutzinstrumente in diesem Zusammenhang sind; betont, dass die Durchsetzungsverordnung einen positiven Beitrag zu dem Ziel leisten sollte, einen fairen Wettbewerb und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle sicherzustellen, und betont, dass die Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung fester Bestandteil der Handelspolitik sind;

8. fordert die Kommission auf, das handelspolitische Schutzinstrumentarium der EU im Jahr 2021 durch Legislativvorschläge, die von Folgenabschätzungen gestützt werden, rasch zu vervollständigen, wobei einem Instrument zur Bekämpfung von Zwangsmaßnahmen, einem Instrument zur Bekämpfung von Verzerrungen, die durch ausländische Subventionen und staatseigene Unternehmen verursacht werden, sowie dem Abschluss der Verhandlungen über das Instrument für das internationale Beschaffungswesen Vorrang einzuräumen ist; weist darauf hin, dass extraterritoriale Sanktionen durch Drittländer als Druckmittel fungieren können, und weist außerdem darauf hin, dass das Funktionieren der Finanzinstrumente vor solchen durch Drittländer ergriffenen Maßnahmen geschützt werden muss; weist darauf hin, wie wichtig öffentliche Finanzinterventionen während der COVID-19-Pandemie sind;

9. ist davon überzeugt, dass Offenheit mit dem Schutz unserer strategischen Bereiche einhergehen und eng mit einer ehrgeizigen, zukunftsorientierten Industriepolitik im Einklang mit dem Grünen Deal und der digitalen Strategie verknüpft werden sollte, wodurch die Fähigkeiten der EU, Schocks in strategischen Bereichen in Zukunft abzufedern, erhöht werden können, die wirtschaftliche Erholung angekurbelt und die Wettbewerbsfähigkeit von europäischen Unternehmen sichergestellt werden kann, um hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen und dafür zu sorgen, dass Europa bei der Produktion innovativer Waren und künftiger Dienstleistungen eine entscheidende Rolle spielt;

10. ist der Ansicht, dass die Diversifizierung der Lieferkette und deren Belastbarkeit im Rahmen der überarbeiteten Handelspolitik der EU zu den wichtigsten Prioritäten gehören sollten; hebt die Verknüpfung des Handels mit Sicherheitsinteressen hervor und fordert eine verhältnismäßige Stärkung und Durchsetzung der Überwachung ausländischer Direktinvestitionen, um die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Umsetzung dieser Überwachung zum Schutz der europäischen strategischen Bereiche zu ergänzen und zu unterstützen und der Entstehung von schädlichen und ausbeuterischen wirtschaftlichen Abhängigkeiten von Akteuren aus Drittstaaten vorzubeugen;

11. ist davon überzeugt, dass die EU zu stark von einer begrenzten Zahl von Anbietern bestimmter kritischer Rohstoffe, Güter und Dienstleistungen, insbesondere medizinischer und pharmazeutischer Güter, abhängig ist und dass dies ihre strategische Autonomie und geopolitischen Ziele untergräbt; drängt darauf, dass die EU diese unerwünschten Abhängigkeiten durch eine Kombination von horizontalen politischen Maßnahmen überwindet, um Anreize für Unternehmen zu schaffen, Vorräte anzulegen, die Produktion zu steigern, die Beschaffungsstrategien zu diversifizieren und gegebenenfalls Nah- und Rückverlagerung zu fördern, wodurch neue Handelsmöglichkeiten für Partner in der östlichen und südlichen Nachbarschaft geschaffen werden könnten und was mit einer Annäherung der Rechtsvorschriften in strategischen Sektoren einhergehen muss;

12. betont, dass die COVID-19-Krise Risiken für kritische Lieferketten zum Vorschein gebracht hat, und fordert die Kommission auf, in ihrer künftigen Industriestrategie besonderes Augenmerk auf die Nachhaltigkeit der Lieferketten der EU zu legen und zu ermitteln, welche Lieferketten von einer erhöhten Resilienz durch Diversifizierung der Versorgung, Rückverlagerung und Bevorratung profitieren könnten; ist jedoch der Auffassung, dass Unternehmen letztendlich selbst entscheiden sollten, wie sie mit ihren globalen Lieferketten umgehen;

13. weist darauf hin, dass die Kommission eine Kreislaufwirtschaft auf globaler Ebene fördern sollte, und hebt hervor, dass die Handelsabkommen bei der Verbesserung der Ziele der Kreislaufwirtschaft, der Diversifizierung des Angebots und der Stärkung offener Handelsbeziehungen für kritische Güter und Dienstleistungen eine wichtige Rolle spielen sollten, und betont, dass eine Verkürzung oder Änderung der Lieferketten in die Nachbarländer der EU und nach Afrika sich positiv auf deren nachhaltiges, umweltfreundliches, inklusives und widerstandsfähiges Wirtschaftswachstum sowie auf die strategischen Interessen der EU auswirken kann;

14. stellt fest, dass die Agrar- und Lebensmittellieferketten der EU während der Pandemie funktionsfähig geblieben sind; bedauert jedoch, dass es durch Ausfuhrbeschränkungen und Handelshemmnisse zu zahlreichen Störungen gekommen ist; stellt fest, dass das Agrarmarktinformationssystem (AMIS), in dem die wichtigsten Handelsländer landwirtschaftlicher Rohstoffe mit dem Ziel zusammengebracht werden, die Transparenz des Lebensmittelmarktes und die politische Reaktion im Bereich der Ernährungssicherheit zu verbessern, als Beispiel für bewährte Verfahren betrachtet werden kann; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob dieses Modell auch in anderen Wertschöpfungsketten genutzt werden könnte; unterstützt Maßnahmen zur Handelserleichterung mit dem Ziel, die Lebensmittelsicherheitsstandards sowie gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS) in Reaktion auf COVID-19 zu fördern; stellt fest, dass laut dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) 2020 die Zahl der von akuter Lebensmittelknappheit bedrohten Menschen aus Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen aufgrund von COVID-19 auf 265 Millionen gestiegen ist, was einen Anstieg um 130 Millionen im Vergleich zu 2019 bedeutet; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Vereinten Nationen zu ermitteln und zu erforschen, welche Maßnahmen am besten geeignet sind, um zu verhindern, dass diese Pandemie zu einer Nahrungsmittelkrise in den Entwicklungsländern führt;

15. fordert die Kommission auf, eine Strategie für den digitalen Handel vorzulegen, mit der der Marktzugang europäischer Unternehmen verbessert, die digitale Infrastruktur gestärkt, die rechtlichen Rahmenbedingungen harmonisiert, Handels- und Zollinstrumente modernisiert und die Rechte der EU-Bürger gemäß der Datenschutz-Grundverordnung[17] geschützt werden;

16. fordert die Kommission auf, sorgfältige Bewertungen darüber zu veröffentlichen, wie durch die neue EU-Modellklausel zu Datenströmen der Schutz der Daten und der Privatsphäre der Europäer im Fall von Streitigkeiten mit einem Handelspartner gewahrt wird; betont, dass die bestehenden und zukünftigen Maßnahmen zum Schutz der Grundrechte auf Privatsphäre und auf Schutz personenbezogener Daten nicht durch internationale Handelsvereinbarungen untergraben werden dürfen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die einschlägigen Verpflichtungen von Drittländern bei der Bewertung ihrer Eignung, auch in Bezug auf die Weiterübermittlung von Daten, zu berücksichtigen;

17. hebt hervor, dass sich die digitale Revolution aufgrund von COVID-19 beschleunigt hat, und stellt fest, wie wichtig es ist, dass die EU bei der Festlegung von Standards für eine nachhaltige, digital gesteuerte Weltwirtschaft eine Führungsrolle übernimmt und die internationalen Datenströme offen hält, um rasch eine Reihe von Handelshemmnissen und Engpässen abzubauen; betont, dass die EU in ihren bilateralen und multilateralen Engagements sowie in plurilateralen Verhandlungen über den elektronischen Geschäftsverkehr und Investitionserleichterungen einen globalen Standard für einen gerechten und widerstandsfähigen digitalen Handel festlegen kann; betont, dass das Kapitel über Digitalisierung im Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich als Modell für zukünftige Handelsabkommen dienen kann;

18. fordert, dass Anreize, unter anderem durch maßgeschneiderte gesetzliche Bestimmungen über staatliche Beihilfen, für EU-Unternehmen geboten werden, ihre Lieferketten nachhaltiger zu gestalten und zu verkürzen oder anzupassen, wenn dies für die Wirtschaft, die Resilienz, die geopolitischen Ziele und/oder die strategische Unabhängigkeit der Union sinnvoll sein könnte, um sicherzustellen, dass die externen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Kosten im Einklang mit EU-Strategien wie der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, der Biodiversitätsstrategie und der Intensivierung der EU-Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder in der Welt vollständig in den Preis eingerechnet werden;

19. fordert die Kommission auf, genau zu prüfen, wie und in welchem Ausmaß über Handels- und Investitionsströme Transfers neuer und bahnbrechender Technologien aus der EU in autoritäre Staaten stattfinden; fordert die Kommission auf, neue Maßnahmen zur Begrenzung solcher Transfers vorzuschlagen, einschließlich der Zusammenarbeit entlang der Lieferketten mit gleichgesinnten Partnern; fordert, dass ein Dialog zu Halbleitern mit Taiwan aufgenommen wird;

Handelspolitik für kritische Gesundheitsprodukte: die Lehren aus der COVID-19-Krise

20. betont, dass der internationalen Handelsordnung – wenn der internationalen Zusammenarbeit Vorrang vor dem Wettbewerb eingeräumt wird – bei der schnellen Entwicklung medizinischer Behandlungen und Impfstoffe, der raschen Ausweitung der Produktion, der Entwicklung widerstandsfähiger globaler Wertschöpfungsketten und einem fairen globalen Marktzugang eine wesentliche Rolle zukommt, und betont in diesem Zusammenhang, dass die derzeitige Pandemie Impulse für eine stärkere internationale Zusammenarbeit und globale Vorsorge für Gesundheitskrisen geben muss und ein weiteres Engagement der EU und ihrer Mitgliedstaaten erfordert, indem sie gemeinsam als „Team Europa“ handeln; betont, dass handelsbezogene Ursachen von Pandemien und Zoonosen, wie etwa die Auswirkungen des Handels auf die Verschlechterung der Biosphäre, angegangen werden müssen;

21. begrüßt den Vorschlag einiger Regierungschefs für einen internationalen Vertrag über den Umgang mit der Pandemie und fordert, dass dieser eine starke Handelssäule beinhaltet; unterstreicht, dass mit dem internationalen Handelsrahmen die Zusammenarbeit gefördert werden muss und sowohl strukturelle Mechanismen als auch Krisenreaktionsmechanismen festgelegt werden müssen, um den Regierungen bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit Gesundheitskrisen zu helfen; betont, dass solche Vereinbarungen einerseits einen bedarfsorientierten „nachfrageseitigen“ Ansatz, der gemeinsame Finanzierung und weltweit koordinierte Vorabbeschaffungen bietet, und andererseits eine integrierte „angebotsseitige“ Strategie für den Ausbau der Produktionskapazitäten in der gesamten Wertschöpfungskette umfassen sollten; vertritt die Ansicht, dass Fortschritte bei der Transparenz in Bezug auf die verfügbaren Lagerbestände, bei den globalen Versorgungsnetzen, den Produktionskapazitäten, der Bestimmung der Preise von grundlegenden Gesundheitsprodukten, der Umsetzung und Entwicklung von Ausnahmen in Bezug auf den Rahmen für die Rechte des geistigen Eigentums zum Schutze der öffentlichen Gesundheit, der Steigerung der globalen Mobilität wesentlicher Dienste, dem Schutz und der Förderung der Widerstandsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie der Entwicklung eines intersektionalen Ansatzes für den Umgang mit den negativen Auswirkungen von Gesundheitskrisen auf die Geschlechtergleichstellung, die Einkommensgleichheit und die Situation von Minderheiten erzielt werden müssen;

22. fordert die Einrichtung eines neuen Ausschusses für Handel und Gesundheit bei der 12. WTO-Ministerkonferenz, um Leitlinien dazu zu erstellen, wie die Regierungen bestehende Ausnahmen und Flexibilitäten im internationalen Handelsrecht für einen besseren Schutz der öffentlichen Gesundheit umsetzen können und welche Mechanismen zur Verbesserung der globalen Reaktion auf Gesundheitskrisen festgelegt werden müssen, und die Grundlage für eine Handelssäule für die Verhandlungen über einen zukünftigen internationalen Vertrag über den Umgang mit der Pandemie zu schaffen;

23. betont, dass offene Handelsbeziehungen von Vorteil für die globalen Lieferketten für Rohstoffe sowie die Herstellung und Verteilung von Impfstoffen sind; hebt hervor, dass Protektionismus bei der Herstellung und Verteilung von Impfstoffen die Bekämpfung der globalen Pandemie beeinträchtigen kann; betont in diesem Zusammenhang die negativen Auswirkungen – nicht zuletzt für Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen – von einseitigen Maßnahmen wie Ausfuhrbeschränkungen und ‑verboten sowie die mangelnde Transparenz der weltweiten Lagerbestände und die daraus resultierende Preisspekulation mit knappen Gütern; Fordert die EU daher auf, sich für die Annahme der Initiative für Handel und Gesundheit in der Welthandelsorganisation bis Ende 2021 sowie eine stärkere weltweite Zusammenarbeit einzusetzen und wesentlich höhere Anforderungen mit Blick auf die Transparenz der Beschaffung, die Herstellung und Kosten von medizinischen Produkten, die Widerstandsfähigkeit der globalen Gesundheitssysteme und zugängliche und erschwingliche medizinische Produkte und Dienstleistungen zu stellen; fordert die EU auf, dafür zu sorgen, dass künftige Abnahmegarantien vollständig offengelegt werden, insbesondere für Impfstoffe der nächsten Generation;

24. fordert die EU auf, Verpflichtungen in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse, geschützte Daten und Technologietransfers aufzunehmen, und fordert von den Lieferanten die notwendige Transparenz, einschließlich einer Kosten-Nutzen-Analyse pro Produkt;

25. ist daher besorgt über die erneute Zunahme von Ausfuhrbeschränkungen für Impfstoffe durch die wichtigsten Herstellerländer wie die USA, das Vereinigte Königreich, China, Indien sowie in geringerem Maße die EU und betont, dass dies die rasche weltweite Ausweitung der Produktionskapazität für Impfstoffe gefährden, die Herstellungsketten stören und zu Sanktionen führen könnte; fordert die Kommission nachdrücklich auf, mit den Erzeugerländern zusammenzuarbeiten, um Ausfuhrbeschränkungen rasch zu beseitigen; bekräftigt, dass der Mechanismus für Ausfuhrgenehmigungen der EU eine temporäre Maßnahme ist, die nur als letztes Mittel eingesetzt werden darf und in einen Transparenzmechanismus umgewandelt werden sollte; besteht darauf, einen zeitnahen und umfassenden Zugang zu solchen Daten zu erhalten; betont, dass die größere Transparenz das Vertrauen der EU-Bürgerinnen und Bürger in die Einführung von Impfstoffen und die Bewältigung der COVID-19-Pandemie gestärkt hat;

26. ist zutiefst besorgt über die Zunahme von COVID-19-Varianten; weist darauf hin, dass die unzureichende Herstellung und Verteilung von Impfstoffen in Drittländern zu einer noch höheren Zahl von neuen und verschiedenen Variantentypen führen könnten; erkennt an, dass die EU einer der größten Ausführer von Impfstoffen in Drittländer ist, diese Ausfuhren in absoluten Zahlen jedoch noch nicht für die Bewältigung der globalen Pandemie ausreicht; betont, dass die COVAX-Fazilität derzeit nicht in der Lage ist, Impfstoffe an die am meisten gefährdeten Gruppen ihrem Bedarf entsprechend zu verteilen; hebt hervor, dass sich ein rechtzeitiger weltweiter Zugang zu Impfstoffen positiv auf die Erholung und Widerstandsfähigkeit der Weltwirtschaft sowie der Wirtschaft der EU auswirken kann; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine wirksame Diplomatie im Bereich Impfstoffe und medizinische Versorgung zu betreiben, um die Glaubwürdigkeit und die diplomatische Sichtbarkeit der EU zu stärken, und fordert stärkere internationale Bemühungen, um die Lieferung von Impfstoffen an COVAX zu beschleunigen;

27. betont, dass die Impfstoffe gegen COVID-19 und seine Varianten ein globales öffentliches Gut sein sollten und dass dringende multilaterale Anstrengungen darauf ausgerichtet sein sollten, Impfstoffe gerecht auf der ganzen Welt zu verteilen, indem die weltweiten Produktionskapazitäten rasch ausgeweitet und wirksame Partnerschaften und Technologietransfers eingerichtet werden, auch in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen; betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, die öffentlich-privaten Partnerschaftsrahmen für die Entwicklung und Herstellung von Impfstoffen und anderen grundlegenden Gesundheitstechnologien auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse weiter zu verbessern; begrüßt den globalen Gipfel zur Versorgungskette und Herstellung von COVID-19-Impfstoffen, der am 8. und 9. März 2021 stattfand, und fordert die Einrichtung struktureller Plattformen, um die Impfstoffproduktion in weiteren Ländern rasch zu steigern, wobei es sich um eine Clearingstelle für öffentlich-private Partnerschaften handeln könnte, die private und öffentliche Akteure zusammenbringt, um Partnerschaften zu ermöglichen und auszubauen, Engpässe zu überwachen und Maßnahmen zur Förderung der Herstellung und des Einsatzes von Impfstoffen zu bestimmen; hebt die Anstrengungen hervor, die vom Generaldirektor der Welthandelsorganisation unternommen wurden, um die WTO-Mitglieder in die Diskussion über Initiativen für Handel und Gesundheit einzubinden;

28. betont, dass die internationale Handelspolitik bei diesen Bemühungen eine proaktive Rolle spielen muss, indem der Handel mit Rohstoffen erleichtert und der Mangel an qualifiziertem und erfahrenem Personal abgemildert wird, Probleme in der Lieferkette gelöst werden und der globale Rahmen für die Rechte des geistigen Eigentums für künftige Pandemien überarbeitet wird; besteht in diesem Zusammenhang auf einem konstruktiven Dialog über eine vorübergehende Aussetzung des Übereinkommens der Welthandelsorganisation über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS), um sicherzustellen, dass Länder während der Pandemie nicht mit Sanktionen wegen Verletzungen von Patenten im Zusammenhang mit COVID-19 konfrontiert sind;

29. betont, dass Forschung und Industrie erhebliche Anstrengungen zur Entwicklung neuer Diagnosemethoden, Behandlungen und Impfstoffe für COVID-19 unternommen haben; betont die wichtige Rolle öffentlicher Mittel, die es Pharmaunternehmen ermöglichen, das Risiko entlang der gesamten Wertschöpfungskette für Impfstoffe durch Finanzierung und hohe Zuschüsse für Forschung und Entwicklung sowie durch umfassende Kaufvereinbarungen zu verringern; hebt ferner den wesentlichen Beitrag von Beschäftigten im Gesundheitswesen, von Patienten, von COVID-19-Genesenen sowie von Teilen der Bevölkerung hervor, die an klinischen Studien und anderen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Bezug auf verschiedene Therapeutika und Impfstoffe teilgenommen haben; ist der Ansicht, dass ein multilateraler Rechtsrahmen für Rechte des geistigen Eigentums Schutz und Anreize bieten kann, die für die Vorsorge für künftige Pandemien von entscheidender Bedeutung sind, und erkennt seine Rolle an, wenn es darum geht, die umfassende und beispiellose Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Forschungseinrichtungen und Pharmaunternehmen zu erleichtern;

30. betont, dass der offene Technologie-, Know-how-und Forschungsaustausch für eine wirksame Reaktion auf die Pandemie und die uneingeschränkte Beteiligung von Pharmaunternehmen an multilateralen Initiativen wie C-TAP (COVID-19 Technology Access Pool) und der neu eingerichteten Technologietransfer-Plattform der WHO von großer Bedeutung sind, um ihr volles Potenzial zu entfalten;

Handel und nachhaltige Entwicklung

31. unterstützt die durchgängige Berücksichtigung des europäischen Grünen Deals und der europäischen Digitalen Strategie in der Mitteilung über die Überprüfung der Handelspolitik und fordert eine entschlossene Handelspolitik, die auf Multilateralismus, Resilienz und Nachhaltigkeit ausgerichtet ist, im Einklang mit der Verpflichtung der EU zur Umsetzung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung; fordert einen konkreten Aktionsplan sowie einen Fahr- und Zeitplan, um dieses Ziel zu verwirklichen; fordert die Kommission daher auf, gemeinsam mit den Partnern die bestehenden Handels- und Investitionsabkommen durch den Rückgriff auf die Überprüfungsklauseln zu überarbeiten;

32. begrüßt die Aufnahme des Übereinkommens von Paris als wesentliches Element in alle künftigen Handels-, Investitions- und Partnerschaftsabkommen; betont, dass die Ratifizierung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und die Achtung der Menschenrechte eine Voraussetzung für den Abschluss von Freihandelsabkommen sind; fordert die Union auf, bei der Überprüfung und Aushandlung von Abkommen mit künftigen und bestehenden Handelspartnern zusammenzuarbeiten, um andere noch ausstehende IAO-Übereinkommen und multilaterale Umweltübereinkommen zu ratifizieren und wirksam umzusetzen; fordert, dass ambitionierte Kapitel über Gleichstellungsfragen, über die Stärkung der Position der Frau in der Gesellschaft und über KMU sowie eigene Kapitel zum digitalen Handel in alle Handelsabkommen aufgenommen werden;

33. betont, dass die Erholung nach der COVID-19-Krise eine einzigartige Gelegenheit bietet, um die Agenda zur Förderung des nachhaltigen Wachstums festzulegen; fordert die Kommission daher auf, ihre Überprüfung des 15-Punkte-Aktionsplans zu den Kapiteln über Handel und nachhaltige Entwicklung schneller durchzuführen, damit dieser im Rahmen der laufenden Verhandlungen umgesetzt werden kann; erwartet, dass bei der Überprüfung auf die Durchsetzbarkeit eingegangen wird, und verweist in diesem Zusammenhang auf das Non-Paper der Niederlande und Frankreichs zu Handel, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen und nachhaltiger Entwicklung[18]; schlägt vor, dass zumindest die jüngsten Fortschritte bei der Durchsetzbarkeit der Handelspolitik der EU berücksichtigt werden sollten, insbesondere die Möglichkeit, gegen jegliche Nichteinhaltung durch die Partner mittels einseitiger Sanktionen als letztes Mittel vorzugehen, wie die Einführung von Zöllen oder Quoten für bestimmte Erzeugnisse oder der übergreifenden Aussetzung anderer Teile eines Abkommens;

34. fordert den Rat und die Kommission auf, in die Verpflichtungen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung und die Landwirtschaftskapitel Bestimmungen über Tierschutz, fairen Handel und kreislauforientierte Wirtschaft aufzunehmen; hebt in diesem Zusammenhang die Rolle des Leitenden Handelsbeauftragten hervor und fordert eine enge Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für internationalen Handel des Europäischen Parlaments bei der Überwachung und Kontrolle der Durchsetzung der Verpflichtungen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung; fordert die Kommission auf, die Lehren aus der jüngsten Sachverständigengruppe zu nutzen und einen Fahrplan mit konkreten und überprüfbaren Verpflichtungen in die Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung einzuarbeiten;

35. bedauert, dass braune Waren gegenüber umweltfreundlichen Waren nach wie vor bevorzugt behandelt werden und dass Zölle und Handelshemmnisse nachhaltigem Handel entgegenstehen; hebt hervor, dass die Beseitigung von Zöllen und Handelshemmnissen für grüne Waren und Dienstleistungen im Einklang mit den WTO-Regeln so gestaltet werden sollte, dass sie zu innovativen Lösungen zur Bewältigung der Klimakrise beiträgt und die Ziele des Grünen Deals sowie die Ziele für nachhaltige Entwicklung und die nachhaltige Entwicklung weltweit unterstützt; fordert die Kommission auf, Instrumente zu prüfen, um gegen diese Verzerrungen vorzugehen und hinsichtlich des Grünen Deals den Worten Taten folgen zu lassen, indem der Grüne Deal in allen Aspekten der Handelspolitik umgesetzt wird;

36. weist darauf hin, dass die hohen Anlaufkosten, die sich erst mit der Zeit auszahlen könnten, und ein Mangel an Know-how und Ausrüstung die Entwicklungsländer derzeit bei ihrem digitalen und ökologischen Wandel bremsen; fordert, dass die Kommission alle ihr zur Verfügung stehenden Handelsinstrumente und die Entwicklungszusammenarbeit nutzt, um die finanzielle Unterstützung, die technische Hilfe, den Technologietransfer, Kapazitätsaufbau und Digitalisierung zu erhöhen, damit die Entwicklungsländer gestärkt werden und in die Lage versetzt werden, eine nachhaltige Resilienz zu erreichen und die Sorgfaltspflicht in der gesamten Lieferkette besser umzusetzen;

37. fordert die EU auf, im multilateralen Rahmen eine führende Rolle zu übernehmen, um sich mit gleichgesinnten Ländern und Handelspartnern für eine starke Umweltagenda einzusetzen, insbesondere durch die schrittweise Entwicklung von Disziplinen gegen marktverzerrende und umweltschädliche Subventionen in Handelsabkommen und im Rahmen der WTO, einschließlich Disziplinen zur Subventionierung fossiler Brennstoffe, aufbauend auf dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“;

38. betont, wie wichtig es ist, auf der Grundlage eines konkreten Zeitplans Ex-ante- , Zwischen- und Ex-post-Folgenabschätzungen für die Nachhaltigkeit durchzuführen, um möglichen Risiken so früh wie möglich Rechnung zu tragen und, falls dies aus Ex-post-Bewertungen als notwendig hervorgeht, auf negative Auswirkungen einzugehen; fordert die Kommission auf, das Parlament regelmäßig über die laufenden und abgeschlossenen Prüfungen der Nachhaltigkeit zu unterrichten; betont, dass ein umfassender Rahmen mit konkreten Zielvorgaben entwickelt werden muss, um die Ziele für nachhaltige Entwicklung, den Grünen Deal und die Agenda der IAO für menschenwürdige Arbeit in Handels- und Investitionsabkommen voranzubringen; betont, dass neue Abkommen erst geschlossen werden sollten, wenn diese Ziele verwirklicht wurden, und dass bestehende Abkommen entsprechend überarbeitet werden sollten;

39. betont, dass Transparenz, Dialog und eine gelungene Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern und den Interessengruppen von entscheidender Bedeutung sind, wenn es darum geht, Unterstützung für die Handelspolitik zu schaffen und deren Vorteile zu nutzen; begrüßt daher das Acces2Markets-Zugangstor und die Bemühungen der Kommission zur Förderung dieses Instruments; besteht darauf, dass die Rolle und die Zuständigkeiten der Zivilgesellschaft und der internen Beratungsgruppen (DAGs), deren Aufsichtsrolle noch weiter gestärkt werden könnte, in den politischen und handelspolitischen Abkommen der EU klar festgelegt werden und dass die finanzielle Unterstützung mit Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau einhergeht, damit sie wirksam funktionieren kann; betont das Potenzial der EU-Delegationen, die Arbeit der DAGs in Drittländern zu unterstützen und Handelsabkommen zu überwachen und umzusetzen, wobei besonderes Augenmerk auf die Unterstützung von KMU bei der Nutzung von Abkommen und Maßnahmen zur Handelserleichterung gelegt wird; bedauert, dass es an einer übergeordneten Struktur in dieser Hinsicht fehlt;

40. betont, dass es bei der Überprüfung der EU-Handelspolitik mehr Kohärenz und Transparenz bedarf; hebt hervor, dass kohärente, eindeutige, messbare und objektive Kriterien für die EU-Handelspolitik und das Engagement der EU-Bürgerinnen und -Bürger, ein besserer Dialog zwischen der Kommission und dem Parlament, mehr politische Kohärenz und eine bessere Kontrolle sämtlicher Aspekte der Handelspolitik erforderlich sind; hebt in diesem Zusammenhang die Rolle der Ex-ante-, Zwischen- und Ex-post-Folgenabschätzungen für die Nachhaltigkeit hervor; fordert die Kommission auf, in allen Phasen ihrer Vorschläge mit dem Parlament zusammenzuarbeiten, die Vorschläge der DAGs weiterzuverfolgen, den Dialog mit der Zivilgesellschaft neu zu beleben und im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) intensiver mit der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten; fordert das Parlament auf, regelmäßige Konsultationen mit den DAGs zu gestalten;

Multilateralismus und die geopolitische Stellung Europas in der Welt

41. fordert die Kommission auf, mögliche konkrete und spezifische Maßnahmen und einen Fahrplan für die Umsetzung des Konzepts der offenen strategischen Autonomie zu bestimmen und dafür zu sorgen, dass alle Optionen auf dem Tisch liegen; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass der geopolitische Wettbewerb und die geopolitischen Spannungen durch den COVID-19-Ausbruch verstärkt wurden;

42. weist auf die geopolitische Bedeutung einer starken, diversifizierten und widerstandsfähigen EU-Handelspolitik hin; weist darauf hin, dass die hohe Energieabhängigkeitsquote der EU eine Herausforderung für die offene strategische Autonomie darstellt, die uns dazu zwingt, die Energiewende zu beschleunigen; betont, dass die Marktkraft der EU, ihre Werte sowie ihr Bekenntnis zu Zusammenarbeit, Fairness, Gegenseitigkeit und regelbasiertem Handel die Grundlage für ihre Offenheit bilden sollten;

43. empfiehlt nachdrücklich, dass sich die EU um neue Partnerschaften mit gleichgesinnten Partnern bemüht und bestehende Partnerschaften festigt; ist der Ansicht, dass plurilaterale Handelsabkommen mit einer begrenzten Anzahl von Partnern und mit dem Schwerpunkt auf strategischen Problemen eine bessere und konkrete Möglichkeit für die Umsetzung des Konzepts der offenen strategischen Autonomie bieten und Unterstützung innerhalb der Zivilgesellschaft gewinnen würden;

44. betont jedoch, dass die EU in den Fällen, in denen eine Zusammenarbeit nicht möglich ist, ihre Interessen durch autonome Maßnahmen verfolgen sollte, um im Einklang mit dem Völkerrecht ihre Werte zu schützen und gegen unlautere Handelspraktiken vorzugehen;

45. begrüßt die Bekräftigung des Multilateralismus sowie die umfassenden Vorschläge für die notwendige tiefgreifende Reform der WTO in all ihren Funktionen in der Überprüfung der Handelspolitik;

46. begrüßt es, dass die Kommission in ihrer Vision für eine Reform der WTO den Schwerpunkt auf wirtschaftliche Erholung, nachhaltige Entwicklung, unfaire staatliche Subventionen und den digitalen Handel legt, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, alle Anstrengungen zur Umsetzung ihrer Agenda, darunter die Ziele bezüglich Geschlechtergleichstellung, Menschenrechte und Arbeitsnormen, zu unternehmen;

47. betont, wie wichtig es ist, die rasche Verbindung der WTO mit anderen Organisationen im multilateralen System, wie beispielsweise der WHO, sicherzustellen, einen Konsens in Genf zu erzielen, dafür zu sorgen, dass internationale Organisationen gemeinsam an der Bewältigung globaler Herausforderungen arbeiten, und die Verhandlungen über Fischereisubventionen auf der 12. WTO-Ministerkonferenz abzuschließen;

48. betont, wie wichtig die WTO-Initiative für Handel und Klima ist, und bekräftigt seine Unterstützung für ein Abkommen über Umweltgüter; begrüßt in diesem Zusammenhang den Ansatz der neuen Generaldirektorin der WTO und erwartet, dass die Kommission sie tatkräftig unterstützt, um der Organisation neue Impulse zu verleihen und die Herausforderungen anzugehen, mit denen das multilaterale Handelssystem derzeit konfrontiert ist;

49. betont, wie wichtig eine wirksame Streitbeilegung ist, um für Stabilität und Vorhersehbarkeit im multilateralen Handelssystem zu sorgen, und dass in Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten eine Lösung für die derzeitige Situation des Berufungsgremiums gefunden werden muss, um es wieder funktionsfähig zu machen und dafür zu sorgen, dass Handelsstreitigkeiten zufriedenstellend beigelegt werden können; fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer Handels- und Klimainitiative der WTO gegebenenfalls die Einbeziehung von Umweltgutachten in die Streitbeilegung vorzuschlagen;

50. betont, dass die Wiederbelebung der Verhandlungsfunktion der WTO bei jeder wesentlichen Reform der Organisation eine Schlüsselrolle spielen wird; stellt insbesondere fest, dass Wettbewerbsverzerrungen, die durch Industriesubventionen und staatliche Unternehmen, insbesondere in China, verursacht werden, angegangen werden müssen, und fordert die Kommission auf, Vorschläge vorzulegen, um die Kategorien von Subventionen nach ihrem Beitrag zu legitimen öffentlichen Zielen zu ermitteln und zu differenzieren;

51. unterstreicht, dass die EU mit gleichgesinnten Partnern zusammenarbeiten muss, um einen gemeinsamen Nenner für die Reform der WTO im weitesten Sinn zu finden und dadurch die Verhandlungsfunktion der WTO wiederzubeleben; bekräftigt, dass ein breiter Konsens und Zusammenschlüsse gleichgesinnter Partner erforderlich sind, um bedeutende Fortschritte bei der WTO-Reform zu erzielen; fordert die Kommission auf, sich weiterhin an plurilateralen Verhandlungen zu beteiligen, die einen Schritt in Richtung multilateraler Abkommen darstellen; unterstützt den Vorschlag der Kommission, mit gleichgesinnten Partnern in Verhandlungen über ein plurilaterales Abkommen über Wettbewerbsneutralität einzutreten; ist davon überzeugt, dass die Führungsrolle der EU und die transatlantische Zusammenarbeit für den Erfolg einer sinnvollen WTO-Reform von entscheidender Bedeutung sind;

52. fordert die Kommission auf, sich aktiv um eine Lösung für das Missverhältnis zwischen dem Entwicklungsstand und der Höhe der im Rahmen des internationalen Handelssystems eingegangenen Verpflichtungen zu bemühen; betont, dass Entwicklungsländern und ihren speziellen Anforderungen hinsichtlich Wirtschaftswachstum, nachhaltiger Entwicklung und der WTO-Reform besondere Beachtung geschenkt werden muss;

53. hält es für wesentlich, dass auf der nächsten WTO-Ministerkonferenz über die Sanktionsregelung gesprochen wird, um zu verhindern, dass die Folgen eines Verstoßes gegen die internationalen Handelsregeln durch einige Mitglieder von Sektoren bezahlt werden, die nicht für die Nichteinhaltung verantwortlich sind;

54. unterstützt den in der Überprüfung der Handelspolitik gemachten Vorschlag, dass die G20 ihre Zusammenarbeit stärken und ihre Bemühungen auf ihrem Weg in Richtung Klimaneutralität und bei anderen Aspekten des Grünen Deals koordinieren sollten; betont jedoch, dass einige G20-Mitglieder ihre Emissionsreduktionsverpflichtungen erhöhen müssen, damit dieser Ansatz wirksam ist; fordert die Kommission auf, für ein wirksames CO2-Grenzausgleichssystem zu sorgen;

55. unterstützt eine neue, zukunftsorientierte, transatlantische Agenda, die auf gemeinsamen Interessen, Werten und Zielen aufbaut und deren Ziel es ist, ein Gegengewicht zum Ausbau der wirtschaftlichen und handelspolitischen Zusammenarbeit im pazifischen Raum zu bilden, um eine sinnvolle WTO-Reform zu verwirklichen und gemeinsame Lösungen für gemeinsame Probleme zu finden;

56. erkennt gleichzeitig an, dass es nach wie vor einige divergierende Interessen gibt; fordert sowohl die Kommission als auch die Regierung der USA auf, innerhalb des neuen politischen Rahmens eng zusammenzuarbeiten, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen sicherzustellen, den Zugang für EU-Unternehmen zu verbessern, weiter Vereinbarungen über Konformitätsprüfungen und die Beseitigung von Industriezöllen anzustreben, sich auf ambitionierte Sozial-, Technologie- und Umweltstandards zu einigen und auf den Erfahrungen der jeweils anderen Seite aufzubauen, um diese Standards weltweit zu fördern;

57. fordert beide Seiten nachdrücklich auf, die bilateralen Handelsstreitigkeiten beizulegen, unterstützt die Aussetzung der Zölle für Airbus und Boeing und fordert nachdrücklich, dass dieses Problem dauerhaft gelöst wird, um eine Lösung für digitale Steuern zu finden; fordert die USA auf, die Zölle auf Stahl und Aluminium nach Abschnitt 232 aufzuheben;

58. fordert gemeinsame Anstrengungen, um Arbeitnehmer und Unternehmen in den Mittelpunkt der Handelspolitik zu rücken, die Pandemie zu überwinden, die wirtschaftliche Erholung zu beschleunigen und den Handel mit Impfstoffen und wichtigen medizinischen Produkten zu erleichtern; bekräftigt, dass Zusammenarbeit erforderlich ist, um eine sinnvolle WTO-Reform zu verwirklichen und wieder ein gut funktionierendes Berufungsgremium einzusetzen; fordert beide Seiten auf, die WTO-Verpflichtungen unter dem Übereinkommen für das öffentliche Beschaffungswesen einzuhalten und gemeinsame Lösungen für gemeinsame Probleme zu finden; unterstreicht jedoch, dass die EU gegebenenfalls eigenständig handeln muss;

59. unterstützt die gemeinsame Mitteilung mit dem Titel „Eine neue EU-US-Agenda für den globalen Wandel“ und fordert die zügige Einrichtung eines EU-US-Handels- und Technologierates; fordert eine enge Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA im Bereich neuer und bahnbrechender Technologien, einschließlich gemeinsamer Ausfuhr- und Einfuhrbeschränkungen gegenüber autoritären Staaten;

60. fordert die Kommission auf, den Handel, das Klima sowie damit verbundene Reformen in den Mittelpunkt der transatlantischen Beziehungen zu rücken, und weist gleichzeitig auf das hohe Maß an Ehrgeiz hin, den die neue US-Regierung bezüglich dieser Thematik an den Tag legt und der sich auch auf neue Ansätze wie im Abkommen zwischen den USA, Kanada und Mexiko (USMCA) stützt;

61. ist sich der Bedeutung der Handelsbeziehungen der EU mit China, das sich 2020 zum größten Handelspartner der EU im Bereich Warenhandel entwickelt hat, bewusst; ist der festen Überzeugung, dass die Handelsbeziehungen zwischen der EU und China einen ausgewogeneren und auf Gegenseitigkeit beruhenden Ansatz erfordern; betont, dass der Ratifizierungsprozess des umfassenden Investitionsabkommens zwischen der EU und China, der erst beginnen kann, wenn die EU wesentliche Fortschritte bei der Ausarbeitung geeigneter und wirksamer autonomer Maßnahmen erreicht hat, die marktverzerrenden Praktiken entgegenwirken und die strategischen Interessen der EU verteidigen sollen, darunter ein Verbot von Produkten, die unter Rückgriff auf Zwangsarbeit hergestellt wurden, ein verbessertes Instrumentarium für handelspolitische Schutzmaßnahmen und ein funktionierender Sanktionsmechanismus im Bereich der Menschenrechte;

62. betont, dass die Ratifizierung des umfassenden Investitionsabkommens zwischen der EU und China vor dem Hintergrund der sich wandelnden Dynamik der Beziehungen zwischen der EU und China im weiteren Sinne undenkbar ist, und bedauert zutiefst die inakzeptable Eskalation Chinas, wonach gewählte Mitglieder des Europäischen Parlaments und europäische Einrichtungen Sanktionen unterworfen werden, da dies das Vertrauen weiter schwächt und die bilaterale Zusammenarbeit behindert; betont, dass der Ratifizierungsprozess des umfassenden Investitionsabkommens erst beginnen wird, wenn die chinesischen Sanktionen gegen Mitglieder und Gremien des Parlaments aufgehoben werden;

63. hebt hervor, dass das Parlament das Abkommen einschließlich der darin enthaltenen Bestimmungen zur nachhaltigen Entwicklung sorgfältig prüfen wird, und erinnert die Kommission daran, dass es die Menschenrechtslage in China, einschließlich Hongkong, berücksichtigen wird, wenn es aufgefordert wird, das Investitionsabkommen zu billigen;

64. fordert die Kommission nachdrücklich auf, weiter an einem Investitionsabkommen mit Taiwan zu arbeiten, Bemühen um ein sinnvolles Engagement in den Handels- und Investitionsbeziehungen zu zeigen und die notwendigen Schritte im Hinblick auf eine Folgenabschätzung, öffentliche Konsultationen und eine Vorstudie bis Ende 2021 zu unternehmen; bekräftigt, wie wichtig der bilaterale strukturelle Dialog ist, auch über Themen wie Multilateralismus und WTO, Technologie und öffentliche Gesundheit sowie die unerlässliche Zusammenarbeit mit Blick auf kritische Güter wie Halbleiter;

65. begrüßt wirksame, nachhaltige und konstruktive Zusagen gegenüber Afrika sowie den östlichen und südlichen Nachbarländern im Rahmen der Überprüfung der Handelspolitik und fordert konkrete Schritte zur Vertiefung der Beziehungen der EU zu diesen Partnern, darunter auch im Energiebereich;

66. bekräftigt die Bedeutung einer strategischen und nachhaltigen Partnerschaft mit Südostasien und Indien; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, das Engagement in der Region fortzuführen und auf Regeln basierende Handelsbeziehungen proaktiv für eine umfassende und ambitionierte Strategie für den indopazifischen Raum zu fördern;

67. weist darauf hin, dass die COVID-Krise offensichtlich gemacht hat, wie wichtig eine neue Partnerschaft mit dem afrikanischen Kontinent ist, in deren Rahmen ein inklusiver und nachhaltiger Politikansatz gefördert wird; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die Frage der Schuldenminderung und des Schuldenerlasses angegangen werden muss; betont, dass die EU die Diversifizierung der innerafrikanischen Wertschöpfungsketten unterstützen muss;

68. begrüßt das Inkrafttreten der panafrikanischen Freihandelszone (CFTA) als Instrument zur aktiven Begleitung der regionalen, wirtschaftlichen und politischen Integration Afrikas und zur Verbesserung des Zugangs des Kontinents zu den globalen Märkten;

69. hebt hervor, wie wichtig es ist, dass sich die EU für Handelsbeziehungen zu Lateinamerika und der Karibik, einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete, engagiert; ist besorgt über die Auswirkungen von COVID-19 in dieser Region, insbesondere auf Frauen;

70. fordert alle EU-Organe auf, unserer Handels- und Entwicklungszusammenarbeit und der Steigerung der Resilienz gegen Pandemien und Gesundheitskrisen weiterhin Priorität einzuräumen; fordert die Kommission auf, einen strukturellen Dialog mit den Partnern in den genannten Regionen zu pflegen;

°

° °

71. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


BEGRÜNDUNG

Die COVID-19-Pandemie hat auf unserem Planeten einen beispiellosen weltweiten Schock verursacht – nicht nur in Form einer humanitären Katastrophe, sondern auch durch die Störung unserer Wirtschafts- und Handelssysteme. Jedes Land der Welt hat mit unvorhersehbaren Folgen für die Gesundheit seiner Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschafts- und Sozialsysteme zu kämpfen. Als die Auswirkungen der Pandemie die Dienstleister und das verarbeitende Gewerbe weltweit getroffen haben, haben diese wiederum die Risiken von langen Wertschöpfungsketten, Just-in-time-Produktionsmodellen und unerwünschten Abhängigkeiten offenbart. Die Schwachstellen in den globalen Wertschöpfungsketten der EU müssen angegangen werden, da die Zahl von exogenen Schocks wie Pandemien, extremen Wetterereignissen, politischen Konflikten und Cyberangriffen in Zukunft voraussichtlich zunehmen wird.

Zur derzeitigen Krise kommt die anhaltende Desillusionierung der Bürgerinnen und Bürger in Europa hinzu, die mit dem Wandel der Arbeitswelt und dem Verlust von Arbeitsplätzen in der verarbeitenden Industrie einhergeht. Die Hyperglobalisierung hat zu negativen Auswirkungen auf die Löhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auf die Umwelt sowie zu einer (echten oder vermeintlichen) Ohnmacht der Regierungen in Bezug auf die Gestaltung der Wirtschaft und der öffentlichen Politik geführt. Nationalistische Reaktionen und Handelskriege werden nicht aus dieser Strukturkrise herausführen, gleichzeitig müssen die ihnen zugrunde liegenden Bedenken aber ernst genommen und das Scheitern der neoliberalen Wirtschaftslehre anerkannt werden. Die Unterstützung für das multilaterale Handelssystem geht mit Möglichkeiten zu dessen Gestaltung einher.

Das Gleiche gilt für die Bewältigung der gesundheitlichen Auswirkungen der derzeitigen Pandemie. Während das Virus keine Grenzen kennt, wurde die globale Reaktion durch Ausfuhrbeschränkungen und Handelshemmnisse, mangelnde Transparenz in Bezug auf die verfügbaren Lagerbestände und die Produktion wesentlicher Güter und geschwächte internationale Institutionen, die nicht auf eine Krise dieser Größenordnung vorbereitet waren, stark behindert. Die Aufgabe, die jetzt vor uns liegt, besteht darin, Lehren aus der derzeitigen Situation zu ziehen und unsere internationale Vorsorge für künftige (Gesundheits-)Krisen zu stärken.

Die Reform der traditionellen Handelspolitik ist vor dem Hintergrund der Herausforderungen, mit denen wir konfrontiert sind, um sie nachhaltig und gerecht für alle zu gestalten, der einzige Weg, um zu den globalen Veränderungen beizutragen, die unsere Bürgerinnen und Bürger fordern. Herausforderungen müssen in Chancen verwandelt werden, und es müssen nachhaltige, bessere Arbeitsplätze für unsere Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden. Die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung mit ihren drei Säulen Wirtschaft, Ökologie und Sozialpolitik sollten als Richtschnur dienen.

Faire, widerstandsfähige und grüne Wertschöpfungsketten

Obwohl die meisten globalen Wertschöpfungsketten weiterhin funktionsfähig waren, lässt sich nicht bestreiten, dass die Pandemie in wichtigen Bereichen wie Arzneimittel, Medizinprodukte und persönliche Schutzausrüstung unerwünschte Abhängigkeiten zutage treten ließ. Während es durch einen plötzlichen Anstieg der Nachfrage und Unterbrechungen in den globalen Wertschöpfungsketten zu Lieferengpässen kam, waren einige strategische Schwächen, etwa in der Arzneimittelbranche, eindeutig schon vor der Pandemie vorhanden und sollten behoben werden. Die Handelspolitik kann solche Mängel nicht allein beheben, sondern sollte Teil eines gut durchdachten politischen Instrumentariums sein, um Unternehmen Anreize zu bieten, Lagerbestände zu halten, Beschaffungsstrategien zu diversifizieren und die lokale Produktion zu fördern. Die Anpassung der Standards für die Vergabe öffentlicher Aufträge, einschließlich der Verbesserung des Marktzugangs in strategischen Sektoren, der Abschluss strategischer Handels- und Investitionspartnerschaften und die Beibehaltung strenger Vorschriften für ausländische Direktinvestitionen können wichtige Instrumente sein, um dies zu erreichen.

Als Reaktion auf die berechtigten Bedenken hinsichtlich unerwünschter Abhängigkeiten hat die Kommission das Konzept der „offenen strategischen Autonomie“ ins Leben gerufen. Auch wenn die Mitteilung zur Überprüfung der Handelspolitik etwas mehr Informationen darüber enthält, was das Konzept umfasst, wären konkrete Maßnahmen und ein Fahrplan für dessen Umsetzung zu begrüßen. Unsere Marktkraft, unsere Werte und unser Bekenntnis zu Zusammenarbeit, Fairness und regelbasiertem Handel sollten die Grundlage für unsere Offenheit bilden.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass mit der „offenen strategischen Autonomie“ Synergien zwischen der Handelspolitik und den internen Politikbereichen, wie etwa einer ehrgeizigen Industrie-, Digital- und Umweltpolitik, geschaffen werden. Die Kombination aus Offenheit, vorausschauender interner Politik und Schutz vor unlauterem Wettbewerb sollte die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Produkte der Zukunft, seien es innovative Elektroautos, Dünnschicht-Solarpaneele oder revolutionäre Chemikalien, in der EU hergestellt werden.

Die in der Überprüfung der Handelspolitik angekündigte Bestandsaufnahme der strategischen Sektoren der EU sollte zu einem besseren Verständnis der Stärken und Schwächen ihrer Lieferketten führen. Auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme sollten Wege zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Lieferketten ermittelt werden, beispielsweise durch Diversifizierung, Vorratshaltung oder Rückverlagerung (einschließlich der Rückverlagerung in das Ursprungsland (Backshoring) und der Nahverlagerung (Nearshoring)), wodurch neue Handelsmöglichkeiten für Partner in der europäischen Nachbarschaft geschaffen werden könnten.

Handelspolitik für kritische Gesundheitsprodukte: die Lehren aus der COVID-19-Krise

Die internationale Handelspolitik spielt eine entscheidende Rolle bei der Stärkung der Produktion, des Vertriebs und des gleichberechtigten Zugangs zu grundlegenden Gesundheitsprodukten. Seit März 2020 hat die Weltgemeinschaft einige bemerkenswerte Fortschritte gemacht: Der Mangel an persönlicher Schutzausrüstung hat sich verringert, Einfuhr- und Ausfuhrhindernisse wurden erheblich abgebaut, und es wurden globale Initiativen zur Verbesserung der Zusammenarbeit in den Bereichen Produktion und Marktzugang ergriffen, wie gemeinsame Beschaffungssysteme und Plattformen, um Hersteller in der gesamten Lieferkette zusammenzuführen. Vor allem aber gibt es nun aufgrund einer beispiellosen weltweiten Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor nach weniger als einem Jahr mehrere wirksame Impfstoffe. Wenn wir uns jedoch wirklich von dieser Krise erholen und die Bedrohung durch gefährliche Varianten eindämmen wollen, müssen wir die internationale Zusammenarbeit weiter ausbauen, das Instrumentarium der WTO und der WHO stärken und Impfstoffe als wahrhaft globales öffentliches Gut behandeln.

Wir sind noch weit entfernt von diesem Ideal: Studien deuten darauf hin, dass Impfstoffe erst 2023 weithin verfügbar sein könnten, wobei die ärmsten Länder bis mindestens 2024 warten müssen, bis eine Herdenimmunität erreicht werden kann. Derzeit lässt sich nur schwer vorhersagen, wie viele Dosen jährlich hergestellt werden können. Im Jahr 2020 konnten die Impfstoffhersteller nur 3 % der ursprünglich vorgesehenen Dosen liefern, während sich die Impfstoffherstellung bislang auf nur 13 Länder weltweit konzentriert. Die Knappheit mehrerer Komponenten, beispielsweise Durchstechflaschen, Lipide, Einwegbeutel und Filter, führt nach wie vor zu erheblichen Produktionsengpässen. Gleichzeitig gab es Anzeichen dafür, dass zumindest die EU, das Vereinigte Königreich, die USA, Indien und China die Ausfuhr von Impfstoffen in irgendeiner Form beschränken, was den Ausbau der Produktion verlangsamt und eine abschreckende Wirkung auf Investitionen haben kann.

Es ist dringend notwendig, alles zu tun, um die Produktion zu steigern und die weltweite Konzentration der Produktionskapazitäten zu verringern. Zu diesem Zweck muss die von der Ottawa-Gruppe vorgeschlagene Initiative für Handel und Gesundheit im Rahmen der WTO zügig vorangebracht werden. Ein großer politischer Impuls könnte die Energie freisetzen, die erforderlich ist, um bis zur nächsten WTO-Ministerkonferenz Ende 2021 eine Einigung zu erzielen. Die Europäische Union könnte bei der Stärkung der globalen handelspolitischen Zusammenarbeit eine entscheidende Rolle spielen; dafür muss sie jedoch zunächst ihren Mechanismus für Ausfuhrgenehmigungen aufheben und darauf hinwirken, dass andere Erzeugerländer dies ebenfalls tun.

Darüber hinaus kommt den multilateralen Institutionen eine klare Rolle zu, wenn es darum geht, die Fertigungskapazitäten in die Entwicklungsländer zu bringen, wie das mit dem globalen Gipfel zur Versorgungskette und zur Herstellung von COVID-19-Impfstoffen am 8./9. März 2021 veranschaulicht wurde. Dadurch, dass die Hersteller aus den Industrie- und Entwicklungsländern sowie die Regierungen, zivilgesellschaftlichen Gruppen, internationalen Organisationen (wie WHO, GAVI und CEPI) und Wirtschaftsverbände (wie die Internationale Handelskammer) zusammengebracht werden, muss die Rolle der Entwicklungsländer bei der künftigen pharmazeutischen Produktion gestärkt werden. Eine solche stärkere Diversifizierung der medizinischen Versorgungsketten könnte auch der strategischen Autonomie der EU zugutekommen und durch ein intelligentes politisches Instrumentarium, bei dem Handel und Investitionen sowie Hebel für die Vergabe öffentlicher Aufträge genutzt werden, weiter erleichtert werden.

Gleichzeitig dürfen die Forderung nach einer vorübergehenden Aussetzung des TRIPS für wichtige grundlegende Gesundheitsprodukte im Zusammenhang mit COVID-19 nicht ignoriert werden, da sie die Gefahr bergen, ein gefährliches Nord-Süd-Gefälle zu verschärfen. Weltweit besteht eindeutige und ernsthafte Besorgnis in Bezug auf den fairen und gleichberechtigten Zugang zu Impfstoffen und anderen medizinischen Produkten. Ein solcher Ausgleich sollte Hand in Hand gehen mit der Verpflichtung, das TRIPS-Übereinkommen und seine Flexibilitätsmöglichkeiten zu überprüfen, damit es besser für künftige Pandemien geeignet ist.

Handel und nachhaltige Entwicklung

Europa hat einen drastischen Kurswechsel vollzogen, indem es den europäischen Grünen Deal, das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 und die Ziele für nachhaltige Entwicklung in den Mittelpunkt seiner Politikgestaltung gestellt hat und sich darum bemüht, die EU auf eine widerstandsfähigere, nachhaltigere und gerechtere Gesellschaft auszurichten. Die Treibhausgasemissionen, die in Importen in die EU enthalten sind, sind jedoch stetig gestiegen und machen mittlerweile mehr als 20 % der internen CO2-Emissionen aus, wodurch die Bemühungen der Union untergraben werden, ihren globalen Fußabdruck zu verringern und den Klimawandel zu bekämpfen.

In der Überprüfung der Handelspolitik wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Handelspolitik auf den Grünen Deal abgestimmt werden sollte. Einerseits bedeutet dies, dass der Grundsatz der Schadensvermeidung uneingeschränkt geachtet werden muss und Praktiken beseitigt werden müssen, die Menschen, Tieren und dem Planeten schaden und eine nachhaltige Politik untergraben. Andererseits erfordert dies die Einführung einer Handelspolitik, durch die Herausforderungen in Chancen umgewandelt werden und aktiv zu einem gerechten und nachhaltigen Übergang weltweit beigetragen wird, anstatt diesen zu behindern. Studien zeigen, dass Zölle und nichttarifäre Hemmnisse für braune Produkte und Dienstleistungen wesentlich niedriger sind als für grüne Produkte und Dienstleistungen. Wenn die EU in Bezug auf den Grünen Deal ihren Worten Taten folgen lassen will, sollte sie mit gutem Beispiel vorangehen und ihre Position als zweitgrößter Verbrauchermarkt der Welt nutzen, um eine weltweite grüne Agenda festzulegen.

Darüber hinaus sind Umweltkosten nicht die einzigen Kosten, die in der Handelspolitik berücksichtigt werden sollten: Die globale wirtschaftliche Dominanz großer multinationaler Konzerne und ihre Strategien zur Kostenminimierung wirken sich auf die weltweite funktionale Einkommensungleichheit aus, da das rasche Gewinnwachstum den weltweiten Einkommensanteil der Arbeit senkt. Entscheidend ist, dass mit der Handelspolitik auf die Auslagerung sozialer Kosten eingegangen wird, die mit langen Wertschöpfungsketten und Just-in-time-Produktionsmodellen verbunden ist. Die EU sollte daher einen Policy-Mix aus Maßnahmen der Sorgfaltspflicht und der sozialen Verantwortung der Unternehmen verfolgen, die Durchsetzbarkeit der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung erhöhen, regelmäßigere und umfassendere Nachhaltigkeitsprüfungen einführen und Importe, die auf Zwangsarbeit basieren, verbieten.

Multilateralismus und die geopolitische Stellung Europas in der Welt

Die Handelspolitik ist das wirksamste Instrument der EU in der globalen Geopolitik. Handel und Geopolitik sind unbestreitbar miteinander verknüpft, insbesondere in der Zeit nach COVID-19. Es fehlte jedoch eine klare geopolitische Vision für unsere Beziehungen zu anderen Ländern, insbesondere in Bezug auf die USA und China. Darüber hinaus sollte die EU weiterhin klare, regionsspezifische Visionen für ihre Partnerschaften mit Lateinamerika, Afrika, Südostasien (einschließlich Taiwan), den östlichen und südlichen Nachbarländern und Indien entwickeln.

Dabei sollte die EU ihrer Verantwortung gegenüber dem Rest der Welt, insbesondere den Entwicklungsländern, gerecht werden. Allzu oft wird durch eine unausgewogene Exportorientierung weder die Entwicklung gefördert noch eine Wirtschaft mit Wertschöpfung in den Partnerländern angekurbelt. Innovative Technologien finden keinen Weg in Entwicklungsländer, und der Zugang zu Ressourcen zur Finanzierung des ökologischen und digitalen Wandels ist nach wie vor problematisch. Leider gibt die Überprüfung der Handelspolitik hierauf keine Antwort. Es ist wichtig, dass die Handelspolitik der EU die Schaffung regionaler Wertschöpfungsketten unterstützt. Ein wichtiges Element, um dies zu erreichen, ist eine gezielte Investitionspolitik im Hinblick auf Entwicklungsländer.

Nicht zuletzt sollte die Umsetzung dieser neuen Nachhaltigkeitsagenda im Handel keinen Raum für Zweideutigkeit lassen, damit sie glaubwürdig ist. So sollten nicht nur künftige Freihandelsabkommen oder Freihandelsabkommen, die derzeit überarbeitet werden, mit dem Grünen Deal und den internationalen Standards für menschenwürdige Arbeit in Einklang gebracht werden, sondern auch bestehende Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen, über die gerade verhandelt wird, und Freihandelsabkommen, die sich in der Phase zwischen dem grundsätzlichen Abschluss und der Ratifizierung befinden. Darüber hinaus enthält die Überprüfung der Handelspolitik keinen klaren Zeitplan für die angekündigten Maßnahmen. Ein klarer Zeitplan würde beweisen, dass die EU bereit ist, Worten Taten folgen zu lassen.


 

 

 

STELLUNGNAHME DES ENTWICKLUNGSAUSSCHUSSES (12.5.2021)

für den Ausschuss für internationalen Handel

zu den handelsbezogenen Aspekten und Auswirkungen von COVID-19

(2020/2117(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Anna-Michelle Asimakopoulou

VORSCHLÄGE

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für internationalen Handel, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie die Anfälligkeit der globalen Lieferkette, insbesondere in den Bereichen Lebensmittel und Gesundheit, und das Erfordernis, regionale Wertschöpfungsketten aufzubauen und die regionale Integration zu fördern, deutlich gemacht hat;

1. begrüßt die in der Mitteilung der Kommission vom 18. Februar 2021 mit dem Titel „Überprüfung der Handelspolitik – Eine offene, nachhaltige und entschlossene Handelspolitik“ enthaltene Zusage, ihre Handelspolitik mit ihrem übergeordneten Ziel des grünen Wandels der Wirtschaft hin zu einer klimaneutralen, ökologisch nachhaltigen, ressourceneffizienten und resilienten Wirtschaft bis 2050 in Einklang zu bringen;

2. stellt fest, dass das COVID-19-Virus zu einer beispiellosen gesundheitlichen, wirtschaftlichen, sozialen und humanitären Krise auf globaler Ebene geführt hat, die asymmetrische Auswirkungen auf die am wenigsten entwickelten Länder hat, deren starke Gefährdung mit einer geringen wirtschaftlichen Diversifizierung und einer hohen Abhängigkeit von der Ausfuhr von Rohstoffen im Zusammenhang steht und die am stärksten von dem durch die Pandemie verursachten Abschwung in einer Reihe von Branchen im Handel und mehr noch in Dienstleistungsbranchen, einschließlich des Tourismus, betroffen sind, sowie auf Länder mit geringem und mittlerem Einkommen und insbesondere auf ärmere oder armutsgefährdete Personen; ist daher der Auffassung, dass die am wenigsten entwickelten Länder sowie die Länder mit geringem und mittlerem Einkommen zur Ankurbelung ihrer Volkswirtschaft und ihres Handels mehr Unterstützung benötigen als andere Länder und dass die EU in der Verantwortung steht, als globaler Akteur zu handeln; fordert die EU auf, ihre Verpflichtungen gegenüber den Entwicklungspartnerländern, Ungleichheiten zu verringern, einzuhalten und ein maßgeschneidertes Konzept zu verfolgen, bei dem deren jeweilige Gegebenheiten berücksichtigt werden;

3. betont, dass die COVID-19-Pandemie ein Katalysator für den Wandel in der Weltordnung ist; fordert die Kommission auf, im Rahmen der internationalen Handelspolitik eine entschlossene und koordinierte Antwort zu entwickeln, die auf eine multilaterale, resiliente und nachhaltige Erholung in den Entwicklungsländern ausgerichtet ist; verweist darauf, dass die Handelspolitik der EU und ihre Beziehungen zu den Entwicklungsländern auf den Grundwerten der EU basieren und zu einer nachhaltigen Entwicklung, zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Förderung der Menschenrechte und zur Beseitigung von Armut beitragen müssen; fordert die Kommission auf, die Handelsbeziehungen zu der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten (OAKPS), der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC) und den afrikanischen Ländern durch eine eingehende Überprüfung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und den Austausch bewährter Verfahren zu vertiefen und zugleich die EU-Strategie für Handelshilfe optimal zu nutzen, um einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung („Sustainable Development Goals“ – SDG) und ihrem regionalen Integrationsprozess zu leisten, nachhaltige Investitionsmöglichkeiten für Afrika bereitzustellen und somit ein alternatives Entwicklungsmodell aufzuzeigen; betont in diesem Zusammenhang, dass die Fortschritte bei der wirtschaftlichen Diversifizierung der unter die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) fallenden Entwicklungsländer begrenzt sind; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, abweichende Sichtweisen auf WPA anzuerkennen und konkrete Lösungen zu finden, um auf die Bedenken von afrikanischen Ländern zu reagieren, insbesondere hinsichtlich ihrer Priorität, regionale Wertschöpfungsketten aufzubauen und den innerafrikanischen Handel zu fördern; begrüßt nachdrücklich das Inkrafttreten der panafrikanischen Freihandelszone (CFTA) als Instrument zur aktiven Begleitung der regionalen, wirtschaftlichen und politischen Integration Afrikas und zur Verbesserung des Zugangs des Kontinents zu den globalen Märkten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine Initiative für Vereinbarungen über den Schuldenerlass für die am wenigsten entwickelten Länder auf globaler Ebene voranzubringen;

 4. begrüßt die Absicht der Kommission, den Mechanismus zur Durchsetzung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung zu stärken und 2021 eine umfassende, frühzeitige Überprüfung des 15-Punkte-Aktionsplans zur wirksamen Umsetzung und Durchsetzung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung in Handelsabkommen einzuleiten; betont, dass dafür gesorgt werden muss, dass keine der Bestimmungen der Freihandelsabkommen (FHA) gegen die in den Kapiteln über Handel und nachhaltige Entwicklung festgelegten Ziele und Standards verstößt;

5. verweist darauf, dass die Pandemie vor dem Hintergrund der bereits fragilen Wirtschaftsbedingungen erhebliche Auswirkungen auf den internationalen Handel hatte, zu seinem Einbruch führte und eine Reihe von Störungen von beispiellosem Ausmaß verursachte; ist davon überzeugt, dass insbesondere in Europa aus der Pandemie die Lehre gezogen wurde, dass die Grenzen unbedingt offengehalten werden müssen; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, ihre Erfahrungen zu teilen und Entwicklungsländer und -regionen dabei zu unterstützen, gegen Einschränkungen der Bewegungs- und Handelsfreiheit vorzugehen und Mechanismen für „grüne Korridore“ einzurichten, um den freien und ungehinderten Verkehr von lebenswichtigen Gütern (insbesondere medizinischer Güter und persönlicher Schutzausrüstungen) und von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen sowie den Zugang zu humanitärer Hilfe in Notsituationen möglichst umfassend zu ermöglichen; betont, wie wichtig es ist, ein offenes, multilaterales Handelssystem aufrechtzuerhalten, das im Einklang mit internationalen Verpflichtungen in den Bereichen Umwelt und Klimawandel Transparenz im Hinblick auf handelsbezogene politische Absichten und Maßnahmen ermöglicht und unnötige Handelshemmnisse und Ausfuhrbeschränkungen begrenzt, und die Resolution 74/274 der Generalversammlung der Vereinten Nationen einzuhalten, in der gefordert wird, die Lieferketten zu stärken, die einen fairen, transparenten, gerechten, effizienten und zeitnahen Zugang zu Arzneimitteln, Impfstoffen und medizinischen Hilfsgütern, die zur Bekämpfung von COVID-19 erforderlich sind, fördern und sicherstellen, sowie die Resolution 73.1 der Weltgesundheitsversammlung, in der die Bedeutung einer umfassenden Immunisierung gegen das COVID-19-Virus als globales öffentliches Gut im Gesundheitsbereich anerkannt wird;

6. ersucht die Kommission, die Handelspolitik der EU anzupassen, um die Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, die Resilienz und Diversifizierung ihrer Wertschöpfungsketten auf globaler, regionaler und lokaler Ebene zu stärken, wozu auch die Rückverlagerung und Nahverlagerung gehören, und weist darauf hin, dass sich die Rückverlagerung auf einen komplexen Ansatz stützen und gleichermaßen den internationalen Handel, die Wirtschaft und den Binnenmarkt berücksichtigen muss, damit man besser auf künftige systemische Schocks vorbereitet ist, und fordert die Kommission auf, bei den Bemühungen um eine Reform der Welthandelsorganisation (WTO) weiterhin eine führende Rolle zu übernehmen, um soziale Gerechtigkeit und ökologische Nachhaltigkeit zu fördern; fordert die Kommission auf, bei der Weiterentwicklung und Durchsetzung von verhältnismäßigen Sorgfaltspflichten für Unternehmen in globalen Wertschöpfungsketten zu kooperieren und dabei zur Entwicklung von Mechanismen für die Einhaltung der Vorschriften in den Lieferketten und bei der Produktion in Entwicklungsländern beizutragen;

7. hebt hervor, dass die durch COVID-19 verursachten Probleme im Bereich der öffentlichen Gesundheit weltweit nur dann ordnungsgemäß und wirksam bewältigt werden können, wenn Maßnahmen, einschließlich Impfstoffen, weltweit zugänglich sind; begrüßt das Engagement der EU und ihrer Mitgliedstaaten, die als „Team Europa“ bei der Bewältigung der weitreichenderen Auswirkungen von COVID-19 auf die Gesellschaften und Volkswirtschaften in Entwicklungsländern zusammenarbeiten, insbesondere im Rahmen der Initiative für eine weltweite Coronavirus-Krisenreaktion und der COVAX-Initiative, wodurch unsere Solidarität gegenüber den am wenigsten entwickelten Ländern veranschaulicht wird; fordert geeignete Maßnahmen zur Bewältigung der globalen Herausforderungen im Zusammenhang mit Engpässen, unzureichenden Produktionskapazitäten und der Diskrepanz zwischen den Zielen von COVAX und ihrer Finanzierung; erinnert an die Notwendigkeit einer vereinten Initiative industrialisierter, offener und demokratischer Länder in Form einer Impfallianz, zumal die COVAX-Initiative nur Impfungen für 20 % der Weltbevölkerung abdecken kann; erinnert die Kommission daran, dass nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Verzögerungen bei Impfungen in ärmeren Ländern die eigene Erholung der EU aufgrund fortgesetzter Störungen des internationalen Handels und der globalen Lieferketten gefährden dürften; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine aktive und konstruktive Rolle in den Debatten des Rates über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums der WTO mit Blick auf die Vermeidung von Hindernissen für den Zugang zu Impfstoffen und den Kapazitätsaufbau zu übernehmen, indem sie alle möglichen Optionen schriftlich bewertet, ohne jedoch in die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten einzugreifen; fordert die Kommission auf, sich eng mit der WHO, der WTO und der Afrikanischen Union abzustimmen, um die Impfstoffproduktion für Entwicklungsländer auszubauen und zu steigern, damit verhindert wird, dass sich Virusvarianten bilden, die gegen die Impfstoffe resistent sind; fordert die Kommission auf, Verträge zwischen Pharmaunternehmen und Generikaherstellern in Entwicklungsländern zu fördern, um die weltweite Produktionskapazität zu erhöhen, Impfverzögerungen zu verringern und die Erschwinglichkeit, insbesondere für die am wenigsten entwickelten Länder, sowie die allgemeine Verfügbarkeit sicherzustellen; fordert, dass Zwangslizenzen und die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 816/2006[19] als Mittel in Erwägung gezogen werden, mit dem die Zusammenarbeit der EU mit Entwicklungsländern, die mit COVID-19 konfrontiert sind, intensiviert werden kann;

8. fordert, dass der Kontaktgruppe der Kommission und des Europäischen Parlaments eine Aufsichtsbefugnis über die Beschlussfassung im Rahmen der Reaktion auf COVID-19, darunter was die Aushandlung von Abnahmegarantien betrifft, eingeräumt wird; fordert die Einbeziehung von Vertretern des Entwicklungsausschusses in die Kontaktgruppe der Kommission und des Europäischen Parlaments, damit diese einen angemessenen Beitrag zu einer globalen Impfstrategie der EU leisten, die auf Herausforderungen, etwa den Einsatz des Impfstoffs in Ländern mit unzureichender medizinischer Infrastruktur, die Herstellung von Impfstoffen in Entwicklungsländern, einen Impfstoffpuffer für humanitäre Zwecke sowie die Risikominderung und die Vorsorge gegen neue Virusstämme, vorbereitet ist;

9. betont, dass Entwicklungsländer laut dem internationalen Oxfam-Bericht „The inequality virus“ (Das Virus der Ungleichheit) ein Jahrzehnt benötigen werden, um sich von der Pandemie zu erholen, während reichere Länder mit den Impfungen schneller vorankommen und sich schneller erholen; weist darauf hin, dass nach Angaben des Peterson Institute for International Economics die reichen Länder für das Versäumnis, die Weltbevölkerung zu immunisieren, 10–100 Mal so viel Geld aufbringen müssen, als es kosten würde, die Entwicklungsländer bei den Impfungen zu unterstützen; fordert die Kommission daher auf, eine Geberkonferenz zu koordinieren, um in die Produktion weltweit zu investieren und die Weitergabe von Patenten und den Transfer von Technologie zu fördern, damit die gesundheitliche und wirtschaftliche Erholung weltweit schneller vonstattengehen kann;

10. bedauert, dass durch Ausfuhrbeschränkungen und Handelshemmnisse Agrar- und Lebensmittelmärkte sowie Lieferketten weltweit beeinträchtigt wurden, was schwerwiegende Auswirkungen auf Entwicklungsländer nach sich zieht; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Ernährungssicherheit zu einer Priorität zu erheben und geeignete Maßnahmen zu ermitteln, um zu verhindern, dass diese Pandemie zu einer Nahrungsmittelkrise in den Entwicklungsländern führt; betont, dass die legitime Forderung, den Druck der Landwirtschaft auf die Umwelt zu verringern, auf eine solche Weise und in solcher Geschwindigkeit umgesetzt werden muss, dass die Ernährungssicherheit für alle Bürger in den Entwicklungsländern wie auch in der EU gesichert ist; unterstützt Maßnahmen zur Erleichterung des Handels mit dem Ziel, die Lebensmittelsicherheit sowie gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen in Reaktion auf COVID-19 zu fördern; weist auf den Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung hin, mit dem dafür gesorgt werden soll, dass europäische Ausfuhren, insbesondere im Bereich der Landwirtschaft, die Entwicklung der Erzeugung vor Ort nicht behindern, damit die Abhängigkeit der Länder von Einfuhren und deren Anfälligkeit gegenüber internationalen Preisschwankungen verringert werden kann;

11. fordert die Kommission auf, die Auswirkungen von COVID-19 und deren Folgen für die Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung bis 2030 zu berücksichtigen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Handelspolitik im Einklang mit ihrer globalen Entwicklungspolitik entsprechend anzupassen, um sicherzustellen, dass Volkswirtschaften und Gesellschaften nach der Pandemie in einer Art und Weise wiederaufgebaut werden, dass sie besser, nachhaltiger, resilienter und sozioökonomisch gleicher gestaltet sind; betont, dass die Bekämpfung von Ungleichheiten ein zentraler Aspekt der globalen Strategie der EU, darunter ihrer Handelsagenda, für die Zeit nach COVID-19 sein muss, damit Fortschritte bei der Armutsminderung, Bildung, öffentlichen Gesundheit, Geschlechtergleichstellung und dem Klimaschutz nicht aufgrund der Pandemie verloren gehen;

12. weist darauf hin, dass der Verlust an biologischer Vielfalt und Ökosystemleistungen die Fortschritte bei etwa 80 % der im Rahmen der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung bewerteten Zielsetzungen untergraben wird; bedauert, dass Streitbeilegungssysteme, die sich auf Bestimmungen über die biologische Vielfalt und Handelsaspekte in multilateralen Umweltabkommen beziehen, im Gegensatz zum WTO-Durchsetzungssystem, das de facto den Vorrang des Handelsrechts vor der biologischen Vielfalt bedeutet, nicht verbindlich sind; weist insbesondere darauf hin, dass die derzeitigen WTO-Regeln die Möglichkeit der Mitgliedstaaten einschränken, Zölle auf Erzeugnisse zu erheben, die sich negativ auf die biologische Vielfalt auswirken; begrüßt vor diesem Hintergrund die Zusage der Kommission, der wirksamen Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt in Handels- und Investitionsabkommen Vorrang einzuräumen, und fordert die Kommission auf, sich für eine Reform der WTO in diesem Sinn einzusetzen;

13. ist der Auffassung, dass durch COVID-19 der Wandel hin zur Digitalisierung beschleunigt wurde, was eine Chance darstellt, um den internationalen Handel zu erleichtern, Abläufe mit persönlicher Beteiligung zu verringern und eine effiziente Logistik und eine strategische Vorratshaltung mit enormem Potenzial zu ermöglichen, insbesondere was Partnerländer betrifft, die zu den Entwicklungsländern zählen; unterstreicht, dass Entwicklungsländer und die am wenigsten entwickelten Länder bei der digitalen Wirtschaft hinterherhinken, und fordert die Kommission auf, mit den Entwicklungspartnerländern zusammenzuarbeiten, um eine digitale Infrastruktur zu ermöglichen und sie zu stärken, dem digitalen Handel einen strategischen Stellenwert beizumessen und den digitalen Wandel zu erleichtern, politische Strategien festzulegen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen nachhaltigen elektronischen Handel zu harmonisieren, Kompetenztraining zu unterstützen und Managementinstrumente in den Bereichen Handel und Zoll, die elektronische Zahlung und automatisierte Verfahren zu modernisieren; betont, dass die Entwicklungszusammenarbeit der EU dazu beitragen muss, dass die Bevölkerung in den am wenigsten entwickelten Ländern generell über einen erschwinglichen Breitband-Zugang zum Internet verfügt;

14. ist der Auffassung, dass es die Verwirklichung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung erfordert, dass wir in einem multilateralen Kontext arbeiten und die Politik auf internationaler und nationaler Ebene abstimmen, damit die enormen Herausforderungen bei diesen Bestrebungen infolge der COVID-19-Pandemie bewältigt und die Ziele für nachhaltige Entwicklung bei dem Wiederaufbau und der Umstrukturierung der internationalen Handelsnetze berücksichtigt werden können; fordert die Kommission auf, ihre Überprüfung des 15-Punkte-Aktionsplans zu den Kapiteln über Handel und nachhaltige Entwicklung noch im Laufe des Jahres 2021 vorzulegen und sich dabei mit der Durchsetzbarkeit der Verpflichtungen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung zu befassen;

15. begrüßt die Zusage der Kommission, den Nachhaltigkeitsaspekt bei bestehenden und künftigen Handelsabkommen zu stärken; fordert dementsprechend eine umfassende Ex-ante- und Ex-post-Folgenabschätzung zur Nachhaltigkeit von Freihandelsabkommen der EU;

16. betont, wie wichtig es ist, eine strategische Vorausschau zu nutzen, um die Vorsorge und Resilienz der Entwicklungsländer gegenüber künftigen Schocks und Gesundheitskrisen zu verbessern, auch was das Auftreten neuer Mutationen bei Erkrankungen sowie künftiger Pandemien betrifft, wobei das Ziel darin besteht, zukunftstaugliche Strategien und Antworten auszuarbeiten;

17. fordert die Kommission auf, in der WTO aktiv auf die Förderung multilateraler Regeln für das nachhaltige Management der globalen Wertschöpfungsketten hinzuarbeiten, wozu auch eine verbindliche Sorgfaltspflicht in der Lieferkette gehört.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

10.5.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

17

1

7

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Anna-Michelle Asimakopoulou, Hildegard Bentele, Dominique Bilde, Catherine Chabaud, Antoni Comín i Oliveres, Ryszard Czarnecki, Gianna Gancia, Charles Goerens, Pierrette Herzberger-Fofana, György Hölvényi, Rasa Juknevičienė, Beata Kempa, Pierfrancesco Majorino, Erik Marquardt, Janina Ochojska, Jan-Christoph Oetjen, Christian Sagartz, Marc Tarabella, Tomas Tobé, Miguel Urbán Crespo, Chrysoula Zacharopoulou, Bernhard Zimniok

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Stéphane Bijoux, Maria Noichl, Patrizia Toia

 


 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

17

+

ECR

Ryszard Czarnecki, Beata Kempa

PPE

Anna-Michelle Asimakopoulou, Hildegard Bentele, György Hölvényi, Rasa Juknevičienė, Janina Ochojska, Christian Sagartz, Tomas Tobé

Renew

Stéphane Bijoux, Catherine Chabaud, Charles Goerens, Chrysoula Zacharopoulou

S&D

Pierfrancesco Majorino, Maria Noichl, Marc Tarabella, Patrizia Toia

 

1

-

ID

Bernhard Zimniok

 

7

0

ID

Dominique Bilde, Gianna Gancia

NI

Antoni Comín i Oliveres

The Left

Miguel Urbán Crespo

Verts/ALE

Benoît Biteau, Pierrette Herzberger-Fofana, Erik Marquardt

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 

 


 


 

 

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG (11.5.2021)

für den Ausschuss für internationalen Handel

zu den handelsbezogenen Aspekten und Auswirkungen von COVID-19

(2020/2117(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Álvaro Amaro


 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für internationalen Handel, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. betont angesichts eines drastischen durch COVID-19 verursachten Wirtschaftsabschwungs in Verbindung mit der Unsicherheit, die durch den Brexit entstanden ist, und den unfairen Zöllen, die die USA auf bestimmte europäische Lebensmittel erheben, dass der Agrar- und Lebensmittelhandel der EU im Jahr 2020 sowohl bei den Ausfuhren als auch bei den Einfuhren stabil geblieben ist, was zum großen Teil den hervorragenden Anstrengungen der Landwirte und der Lebensmittelkette zu verdanken ist; hebt hervor, dass die Union bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln bezogen auf das ganze Jahr einen Handelsüberschuss von über 60 Mrd. EUR erzielte; stellt jedoch fest, dass diese Zahlen in den einzelnen Mitgliedstaaten und Sektoren sehr unterschiedlich ausfallen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die EU der weltweit größte Akteur ist, was den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen betrifft und dass die Landwirtschaft und die Lebensmittelindustrie wichtige Triebkräfte für EU-Ausfuhren und die wirtschaftliche Erholung sind;

2. betont die Widerstandsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft, insbesondere was Erzeugnisse mit geschützter Ursprungsbezeichnung betrifft, und der Agrar- und Lebensmittelsektoren bei der Gewährleistung der Ernährungs- und Versorgungssicherheit; erkennt gleichzeitig an, dass die COVID-19-Krise gezeigt hat, dass das Lebensmittelerzeugungssystem vom Verkehrssektor abhängig ist, und dass die Konzentration der Erzeugung und die Schwächung der lokalen Märkte problematisch sind und durch geeignete Maßnahmen angegangen werden sollten; betont die strategische Bedeutung dieser Sektoren, insbesondere in Krisenzeiten, und betont, wie wichtig es ist, die strategische Autonomie der EU sicherzustellen;

3. unterstreicht die sozioökonomische Bedeutung der Agrar- und Lebensmittelsektoren sowie die hohe Zahl der Unternehmen und Arbeitsplätze, einschließlich gering qualifizierter Arbeitsplätze, in diesem Bereich; hebt die Bedeutung der europäischen Agrar- und Lebensmittelerzeugung als Primärsektor hervor, der für die europäische Lebensmittelversorgung, für das effiziente Funktionieren der Lebensmittelversorgungskette und für die Vitalität und Entwicklung der ländlichen Gebiete und der Regionen in äußerster Randlage unerlässlich ist; betont, dass der Erfolg der europäischen Landwirtschaft mit der gemeinsamen Agrarpolitik zusammenhängt, in deren Rahmen die Bedingungen für die Landwirtschaft verbessert und die Ernährungssicherheit in der EU gewährleistet werden, und dass dies nicht allein auf lokaler oder regionaler Ebene erreicht werden kann; weist darauf hin, dass bestimmte Freihandelsabkommen für eine Reihe europäischer Agrarsektoren große Schwierigkeiten mit sich bringen;

4. weist jedoch darauf hin, dass sich einige europäische Agrar- und Lebensmittelmärkte nach erheblichen Absatzeinbußen in Verbindung mit niedrigeren Preisen sowie u. a. steigenden Futtermittelkosten und zunehmenden Importen – Faktoren, die ihre langfristige Nachhaltigkeit gefährden – in einer äußerst prekären Lage befinden; stellt fest, dass sich die Pandemie erheblich auf die Rindfleisch-, Kalbfleisch-, Geflügel-, Schweinefleisch-, Kartoffel-, Wein-, die Spirituosen- und die Likörbranche sowie die Branchen für frische Lebensmittel, Fleisch und Zierpflanzen, ausgewirkt hat, da der Umfang und der Wert der Ausfuhren zurückgegangen und die Logistikkosten gestiegen sind und sich das Konsumverhalten verändert hat; fordert weitere Unterstützung für die Wiederbelebung und Diversifizierung dieser Ausfuhren und die Wiedererlangung von Marktanteilen, einschließlich der außerordentlichen Maßnahmen für die Weinbranche und der Maßnahmen für die Obst- und Gemüsebranche in den exportierenden Regionen in äußerster Randlage; fordert gleichzeitig Unterstützung von Branchen wie der Rinder- und Schafzucht, die unter anderem durch Einfuhren aus Drittländern erhebliche Schäden erleiden;

5. hebt gleichzeitig hervor, dass die Bekämpfung der Folgen der Covid-19-Pandemie nicht andere aktuelle Probleme und Herausforderungen, vor denen die europäische Landwirtschaft steht, in den Schatten stellen darf; vertritt die Auffassung, dass die Auswirkungen der Handelsabkommen zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich und zwischen der Union und dem Mercosur genau beobachtet werden müssen, und zwar insbesondere in Bezug auf die Märkte für Geflügel, Rindfleisch und Milch in den Mitgliedstaaten sowie auf die Fischerei, und dass auch die Auswirkungen des Vertrags zwischen der Union und der Ukraine über den freien Handel mit Molkereiprodukten in besonderer Weise beobachtet werden müssen;

6. hebt hervor, dass COVID-19 besondere Schwierigkeiten für die Lieferketten arbeitsintensiver Sektoren wie der Obst-, Gemüse- und Tierproduktion mit sich gebracht hat und dass bei den Maßnahmen zur Erleichterung der Aufrechterhaltung von Produktion und Handel unter solchen Umständen Bedenken hinsichtlich des Wohlergehens der Arbeitnehmer sowie deren Freizügigkeit stärker berücksichtigt werden müssen;

7. betont, dass die EU hochwertige Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse exportiert und dass der potenzielle Rückgang der Kaufkraft weltweit negative Auswirkungen auf diese Ausfuhren haben könnte; weist auf die heikle Lage der Branche vor der Pandemie infolge des Brexit und der gestiegenen Zölle der USA hin, welche durch die Pandemie noch verschärft worden ist; unterstreicht die zahlreichen Unsicherheiten, mit denen die Agrarmärkte in den nächsten Jahren konfrontiert sein könnten, etwa bedingt durch die Entstehung von Krankheiten, die Ausbreitung bestimmter Schädlinge und den Klimawandel; betont in diesem Zusammenhang, dass Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe unterstützt werden müssen, damit der Agrarsektor zur Bewältigung der Herausforderungen nach der Pandemie beitragen kann;

8. erinnert daran, dass Landwirte und Gärtner in vielen Branchen aufgrund der Schließung von Geschäften und Verpflegungseinrichtungen erhebliche wirtschaftliche Verluste erlitten haben; betont, dass Primärerzeuger aufgrund der Besonderheiten der Nahrungsmittelerzeugung und der Nutzung von Wachstumszyklen und frischen Produkten im Falle unerwarteter extremer Marktbedingungen in einer besonders prekären Lage sind; bedauert, dass die Kommission nicht unverzüglich geeignete Marktmaßnahmen ergriffen hat, einschließlich außerordentlicher Maßnahmen, um unter diesen außergewöhnlichen Umständen wirtschaftliche Schäden für die betroffenen Landwirte und Gärtner abzufedern und weiter zu verhindern; fordert die Kommission auf, daraus Lehren zu ziehen, um die Möglichkeiten in Zukunft besser zu nutzen, und ausreichende Mittel bereitzustellen, um ein rasches Handeln zu ermöglichen; fordert in diesem Zusammenhang die Mitgliedstaaten auf, den Europäischen Aufbaufonds (NextGenerationEU) im Rahmen eines kohärenten und einheitlichen Ansatzes für den Primärsektor einzusetzen;

9. erinnert daran, dass die zu Beginn der Pandemie vorgeschlagenen außerordentlichen Stützungsmaßnahmen für die Landwirtschaft und den Agrar- und Lebensmittelsektor unzureichend waren und dass die zusätzlichen Hilfen seitens der Mitgliedstaaten zu sehr unterschiedlichen Reaktionen auf nationaler Ebene auf die Krise geführt haben; beharrt darauf, dass die Mittelzuweisung für das Absatzförderungsprogramm 2022 mindestens auf das Niveau von 2020 angehoben werden muss, da die Absatzförderungspolitik der EU ein zentrales Element für den Zugang von Landwirten zu den Binnen- und Außenmärkten ist, insbesondere vor dem Hintergrund der starken Instabilität des internationalen Handels, die darauf zurückzuführen ist, dass die COVID-19-Krise zu einem Rückgang des Verbrauchs bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse geführt hat; betont, dass niedrige Preise in Kombination mit höheren Kosten während und nach der Pandemie sowie anderen Faktoren die Investitionskapazität der landwirtschaftlichen Betriebe verringert haben und weiter verringern werden; betont die Bedeutung nationaler Konjunkturprogramme in diesem Zusammenhang; fordert die EU auf, die Primärerzeuger, die infolge der Krise am stärksten von Insolvenz bedroht sind, finanziell zu unterstützen;

10. betont, dass die Landwirtschaft in der EU und ihren Regionen in äußerster Randlage bei allen EU-Konjunkturprogrammen und Maßnahmen angesichts ihrer Bedeutung und Produktionsvielfalt berücksichtigt und auf eine größere wirtschaftliche und ökologische Widerstandsfähigkeit ausgerichtet werden muss, wobei der Schwerpunkt auf der Nahrungsmittelsouveränität liegen muss; betont ferner, dass die Überprüfung und Überarbeitung der EU-Handelspolitik, die von der Branche seit Jahren gefordert wird, sowie die angekündigte Reform der Welthandelsorganisation, sofern sie von allen Mitgliedern umgesetzt wird, und die grundlegende Überarbeitung des Abkommens zwischen der EU und dem Mercosur unverzichtbar sind und einen besseren Schutz des europäischen Agrarmodells und der Interessen der europäischen Landwirte ermöglichen können und müssen;

11. betont, wie wichtig es ist, die Qualität, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit des europäischen Agrarmodells zu schützen, indem nachdrücklich bekräftigt wird, dass Agrarerzeugnisse und Agrarlebensmittel, die auf den europäischen Markt gelangen, in vollem Umfang den Umwelt- und Sozialnormen der EU und den hohen Standards, die den Landwirten seitens der EU auferlegt werden, entsprechen müssen, um unseren Agrarsektor vor unlauterem Wettbewerb zu schützen; betont, dass diese Entsprechung derzeit fraglich ist, da die Handelsabkommen der EU mit Drittländern keine unmittelbar anwendbaren Klauseln enthalten, die die Einhaltung von mit den europäischen Normen vergleichbaren Sozial- und Umweltstandards vorschreiben;

12. beharrt darauf, dass häufige und gründliche Kontrollen eingeführt werden, um die Konformität von Erzeugnissen aus Drittländern zu gewährleisten; betont daher, dass es einer wirklichen Kohärenz und Synergie zwischen der Handels- und Entwicklungspolitik sowie der Agrar- und Lebensmittelpolitik in der EU bedarf und dass die internationale Zusammenarbeit in Regulierungsfragen sowie eine aktive und nachhaltige Handelspolitik gefördert werden müssen; betont, dass starke Anreize für Drittländer, die EU-Standards zu erfüllen, geschaffen werden müssen; betont in diesem Zusammenhang, dass der Handel auf ausgewogenen, fairen und transparenten Regeln beruhen muss, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern; betont, dass das Konzept der strategischen Autonomie nicht zu Protektionismus führen sollte;

13. weist daher hin, dass es einer uneingeschränkt transparenten Lieferkette bedarf, um die Einhaltung der EU-Standards zu gewährleisten und den Verbrauchern hochwertige Informationen bereitzustellen; begrüßt die Zusage der Kommission, die Einhaltung des Übereinkommens von Paris zu einer „wesentlichen Klausel“ von Handelsabkommen der EU zu machen; betont, dass die Umweltziele in Freihandelsabkommen der EU – insbesondere im Zusammenhang mit dem Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen – klar, quantifizierbar und überprüfbar sein und auf robusten, transparenten und inklusiven Ex-ante-Folgenabschätzungen zur Nachhaltigkeit beruhen müssen, damit sie durchsetzbar sind; fordert die Kommission auf, sich weiterhin mit dem Parlament darum zu bemühen, die Umsetzung und Durchsetzung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung zu verbessern; weist auf die Zusage der Kommission im Rahmen ihrer Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ hin, den globalen Übergang zu einem nachhaltigen Agrar- und Lebensmittelsystem zu unterstützen, indem sie sich insbesondere darum bemüht, ehrgeizige Zusagen von Drittländern in wichtigen Bereichen wie Tierschutz, Einsatz von Pestiziden und Bekämpfung von antimikrobieller Resistenz zu erreichen;

14. betont, dass die Umsetzung der Initiativen und Anforderungen des europäischen Grünen Deals nicht zu einer Verlagerung der land- und forstwirtschaftlichen Produktion in Drittländer führen sollte, da dies negative Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima hätte; betont, dass die EU hohe Umweltstandards fördern sowie im Rahmen ihrer Handelspolitik und im Einklang mit den Grundsätzen des Grünen Deals und der Entschließung des Parlaments vom 16. September 2020 zu der Rolle der EU beim Schutz und der Wiederherstellung der Wälder in der Welt, gegen Entwaldung vorgehen sollte[20];

15. verweist zudem auf ihr Versprechen, Kleinbauern, kurze Lieferketten, die Agrarökologie und die Erhaltung sowie die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt zu fördern;

16. begrüßt die Leitlinien der Kommission zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen, die dem Schutz vor der feindlichen Übernahme von durch die Pandemie geschwächten Unternehmen in der EU dienen;

17. hebt hervor, dass ein gut funktionierender Binnenmarkt generell wichtig ist, um Europas Ausfuhrkapazitäten zu steigern sowie die Stabilität und Sicherheit des europäischen Erzeugernetzes sicherzustellen, und dass dies Fortschritte bei den europäischen Rechtsvorschriften sowie bei der Harmonisierung und ihrer raschen Umsetzung erfordert, wie dies bei der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette[21] der Fall ist; ist zutiefst besorgt über den gemeldeten Anstieg unlauterer Handelspraktiken während der Pandemie; fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken durch die Mitgliedstaaten zu überwachen;

18. hebt den Nutzen von „Green Lanes“ und Leitlinien für Saisonarbeitnehmer als eine erste Maßnahme hervor, um das Funktionieren des Binnenmarkts während der Pandemie aufrechtzuerhalten; betont, wie wichtig es ist, dafür zu sorgen, dass die gegen Drittländer verhängten Einreiseverbote im Zusammenhang mit COVID-19 den Warenfluss von einem Mitgliedstaat in einen anderen nicht beeinträchtigen, wenn ein Drittland als Transitland genutzt wird; stellt fest, dass die Pandemie zu zusätzlichen Beeinträchtigungen des Handels für EU-Länder oder Gebiete der EU, die nicht mit dem europäischen Festland verbunden sind, geführt hat und dass nach Lösungen gesucht werden muss, um dies in Zukunft zu verhindern; weist darauf hin, dass das uneinheitliche Prüfverfahren für Lastkraftwagenfahrer im Transit zwischen Mitgliedstaaten zu erheblichen Verzögerungen an den Grenzen geführt hat; begrüßt die im Zuge der COVID-19-Pandemie erfolgte Lockerung der Anforderung, dass Lebensmittelsendungen Bescheinigungen in Papierform beiliegen müssen, und fordert die dauerhafte Anerkennung digitaler Zertifikate;

19. betont, dass unbedingt sichergestellt werden muss, dass infolge der Pandemie keine neuen Hemmnisse für den Handel mit unseren engsten Handelspartnern in Drittländern geschaffen oder aufrechterhalten werden;

20. hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten zwar den freien Verkehr insbesondere von Arzneimitteln, medizinischer Ausrüstung, lebenswichtigen und verderblichen Lebensmitteln sowie Nutztieren aufrechterhalten sollten, an einigen Grenzübergängen jedoch nicht die Möglichkeit geschaffen worden ist, Tiertransporten Vorrang einzuräumen, und Tiertransportfahrzeugen aus Hochrisikogebieten an anderen Grenzübergängen die Durchfahrt verweigert worden ist, so dass die beförderten Tiere in mehrere Dutzend Kilometer langen Warteschlangen ausharren und in unzumutbarer Weise leiden mussten; fordert durchsetzbare Vorschriften, die der immer prekäreren Situation von Lebendtiertransporten während zoonotischer Pandemien Rechnung tragen, sowie die Ausarbeitung von Notfallplänen für unvorhergesehene Vorkommnisse wie die Schließung der Grenzen;

21. betont, dass unter anderem aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Störungen der globalen Produktionsketten und der erhöhten Preisvolatilität unbedingt eine offene strategische Autonomie für die EU entwickelt werden muss, um den Zugang zu Schlüsselmärkten sicherzustellen und die Abhängigkeit von Importen kritischer Güter wie pflanzliche Proteinquellen zu verringern; bekräftigt, dass Agrar- und Lebensmittelsysteme als ein entscheidender Aspekt der offenen strategischen Autonomie der EU anerkannt werden müssen, um eine ausreichende Verfügbarkeit sicherer und qualitativ hochwertiger Lebensmittel sicherzustellen und funktionierende und widerstandsfähige Lebensmittelversorgungsketten und Handelsströme bei künftigen Krisen im Einklang mit Artikel 2 Absatz 1 des Pariser Abkommens aufrechtzuerhalten; betont, dass die COVID-19-Pandemie gezeigt hat, dass eine radikale Umgestaltung des gesamten Lebensmittelsystems erforderlich ist, um eine umfassendere Sicherheit der Nahrungsmittelversorgung und stabile lokale Preise, insbesondere für die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen auf der Grundlage der Grundsätze der Nahrungsmittelsouveränität, zu gewährleisten und gegen für die unteren Glieder der Lebensmittelkette unfaire Handelspraktiken vorzugehen;

22. betont, wie wichtig Transparenz und Rückverfolgbarkeit in der Lebensmittelversorgungskette sind, insbesondere vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise und von zoonotischen Epidemien, und fordert die EU auf, bei der Herkunftskennzeichnung von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen eine Vorreiterrolle zu übernehmen;

23. betont, dass die COVID-19-Pandemie die Anfälligkeit der globalen Lieferkette, insbesondere in den Bereichen Lebensmittel und Gesundheit, und das Erfordernis, regionale Wertschöpfungsketten aufzubauen und die regionale Integration zu fördern, deutlich gemacht hat; weist darauf hin, dass der Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung zu achten ist, um dafür zu sorgen, dass mit europäischen Ausfuhren die Entwicklung der Erzeugung vor Ort nicht behindert wird; fordert auf der Ebene der EU und von Drittländern eine Priorisierung der Erzeugung und des Verbrauchs von Lebensmitteln vor Ort, die für die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort sorgen, gerechte Preise für Erzeuger und Verbraucher sicherstellen, die Abhängigkeit der Länder von Einfuhren verringern und dafür sorgen, dass sie Preisschwankungen auf den internationalen Märkten weniger stark ausgesetzt sind;

24. weist darauf hin, dass die durch COVID-19 verursachten Beeinträchtigungen die Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung langer Versorgungsketten und die Vorzüge einer Verlagerung hin zu kürzeren Versorgungsketten verdeutlicht haben, insbesondere im Hinblick auf den Nutztiersektor und dessen Abhängigkeit von Langstreckentransporten von Futtermitteln und Tieren; stellt fest, dass trotz der Bemühungen der Kommission, Tiertransporte durch die Nutzung sogenannter „Green Lanes“ zu erleichtern, die ordnungsgemäße Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport[22] in der sich rasch entwickelnden Epidemie nicht gewährleistet werden konnte, wodurch sowohl das Wohlergehen der Tiere als auch die Gesundheit der Fahrer gefährdet worden sind;

25. betont, dass es unerlässlich ist, aus der Pandemie Lehren zu ziehen, eine Postwachstumsdebatte anzustoßen und nachhaltigen Lieferketten Vorrang einzuräumen; unterstreicht, dass die COVID-19-Pandemie die extreme Anfälligkeit der globalisierten Wirtschaft verdeutlicht hat und beispiellose Auswirkungen auf den weltweiten und regionalen Handel mit Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Produkten hat; hebt die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Landwirtschaft in der EU hervor, die von Lieferungen aus Drittländern abhängig ist, und betont daher, dass kürzere Lieferketten gestärkt werden müssen, insbesondere für Betriebsmittel, lokale Lebensmittelnetze und Direktverkäufe, wovon insbesondere kleine und mittlere Erzeuger profitieren können;

26. betont, wie wichtig die beschleunigende Wirkung der COVID-19-Krise für den elektronischen Handel (E-Commerce) im Agrar- und Lebensmittelsektor ist; unterstreicht vor dem Hintergrund, dass sich die E-Commerce-Unternehmen als zusätzlicher Akteur positionieren, dass es wichtig ist sicherzustellen, dass der elektronische Handel ein positives und dynamisches Instrument ist, das keine Ungleichgewichte in der Kette hervorruft;

27. stimmt uneingeschränkt zu, dass es einer Umgestaltung der europäischen Landwirtschaft hin zu einer umweltfreundlicheren Erzeugung bedarf; äußert jedoch große Bedenken angesichts der Tatsache, dass die ehrgeizigen Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie für 2030 sowie die erweiterte Konditionalität der Direktzahlungen im Rahmen der ersten Säule der GAP, deren Wirkung nicht bewertet wird, in Verbindung mit den bedeutenden Kürzungen des GAP-Haushalts in der nächsten finanziellen Vorausschau der GAP große Risiken für die Grundeinkommen insbesondere der kleinen landwirtschaftlichen Betriebe sowie für den Gesamtumfang der landwirtschaftlichen Erzeugung in der EU nach sich ziehen;

28. weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die landwirtschaftliche Erzeugung der Union, die mit neuen Anforderungen in Bezug auf Umwelt-, Klima- und Tierschutz belastet ist, auf dem freien Markt dem Wettbewerb mit Erzeugnissen aus Drittländern, deren Betriebe nicht in gleicher Weise mit den Anforderungen an die Erzeugung belastet sind und oft Dumpingpreise anbieten können, möglicherweise nicht standhalten wird; hebt daher hervor, dass angemessene Investitionen getätigt und Technologien eingeführt werden müssen, damit die Stabilität und Kontinuität der landwirtschaftlichen Erzeugung gesichert ist, bevor für die Landwirtschaft in den Mitgliedstaaten der Union neue ehrgeizige Ziele für die Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen und die Verwendung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln festgelegt werden;


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

11.5.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

37

6

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Mazaly Aguilar, Clara Aguilera, Atidzhe Alieva-Veli, Álvaro Amaro, Eric Andrieu, Attila Ara-Kovács, Carmen Avram, Adrian-Dragoş Benea, Benoît Biteau, Mara Bizzotto, Daniel Buda, Isabel Carvalhais, Asger Christensen, Angelo Ciocca, Ivan David, Paolo De Castro, Jérémy Decerle, Salvatore De Meo, Herbert Dorfmann, Luke Ming Flanagan, Dino Giarrusso, Martin Häusling, Krzysztof Jurgiel, Jarosław Kalinowski, Elsi Katainen, Gilles Lebreton, Norbert Lins, Colm Markey, Alin Mituța, Marlene Mortler, Ulrike Müller, Maria Noichl, Juozas Olekas, Pina Picierno, Maxette Pirbakas, Eugenia Rodríguez Palop, Bronis Ropė, Anne Sander, Petri Sarvamaa, Simone Schmiedtbauer, Annie Schreijer-Pierik, Veronika Vrecionová, Sarah Wiener

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Manuel Bompard, Emmanouil Fragkos, Pär Holmgren

 


 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

37

+

ECR

Mazaly Aguilar, Emmanouil Fragkos, Krzysztof Jurgiel, Veronika Vrecionová

ID

Mara Bizzotto, Angelo Ciocca, Gilles Lebreton, Maxette Pirbakas

NI

Dino Giarrusso

PPE

Álvaro Amaro, Daniel Buda, Salvatore De Meo, Herbert Dorfmann, Jarosław Kalinowski, Norbert Lins, Colm Markey, Marlene Mortler, Anne Sander, Petri Sarvamaa, Simone Schmiedtbauer, Annie Schreijer-Pierik

Renew

Atidzhe AlievaVeli, Asger Christensen, Jérémy Decerle, Elsi Katainen, Alin Mituța, Ulrike Müller

S&D

Clara Aguilera, Eric Andrieu, Attila Ara-Kovács, Carmen Avram, Adrian-Dragoş Benea, Isabel Carvalhais, Paolo De Castro, Maria Noichl, Juozas Olekas, Pina Picierno

 

6

-

ID

Ivan David

Verts/ALE

Benoît Biteau, Martin Häusling, Pär Holmgren, Bronis Ropė, Sarah Wiener

 

3

0

The Left

Manuel Bompard, Luke Ming Flanagan, Eugenia Rodríguez Palop

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 


ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

25.5.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

29

3

9

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Barry Andrews, Anna-Michelle Asimakopoulou, Tiziana Beghin, Geert Bourgeois, Jordi Cañas, Daniel Caspary, Miroslav Číž, Arnaud Danjean, Paolo De Castro, Emmanouil Fragkos, Raphaël Glucksmann, Markéta Gregorová, Roman Haider, Christophe Hansen, Heidi Hautala, Danuta Maria Hübner, Herve Juvin, Karin Karlsbro, Maximilian Krah, Danilo Oscar Lancini, Bernd Lange, Margarida Marques, Gabriel Mato, Sara Matthieu, Emmanuel Maurel, Carles Puigdemont i Casamajó, Samira Rafaela, Inma Rodríguez-Piñero, Massimiliano Salini, Helmut Scholz, Sven Simon, Dominik Tarczyński, Mihai Tudose, Kathleen Van Brempt, Marie-Pierre Vedrenne, Jörgen Warborn, Iuliu Winkler, Jan Zahradil, Juan Ignacio Zoido Álvarez

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Sergio Berlato, Jean-Lin Lacapelle, Morten Løkkegaard

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

29

+

NI

Tiziana Beghin, Carles Puigdemont i Casamajó

PPE

Anna-Michelle Asimakopoulou, Daniel Caspary, Arnaud Danjean, Christophe Hansen, Danuta Maria Hübner, Gabriel Mato, Massimiliano Salini, Sven Simon, Iuliu Winkler, Juan Ignacio Zoido Álvarez

Renew

Barry Andrews, Jordi Cañas, Karin Karlsbro, Morten Løkkegaard, Samira Rafaela, Marie-Pierre Vedrenne

S&D

Miroslav Číž, Paolo De Castro, Raphaël Glucksmann, Bernd Lange, Margarida Marques, Inma Rodríguez-Piñero, Mihai Tudose, Kathleen Van Brempt

Verts/ALE

Markéta Gregorová, Heidi Hautala, Sara Matthieu

 

3

-

ID

Roman Haider, Maximilian Krah

PPE

Jörgen Warborn

 

9

0

ECR

Sergio Berlato, Geert Bourgeois, Emmanouil Fragkos, Dominik Tarczyński

ID

Herve Juvin, Jean-Lin Lacapelle, Danilo Oscar Lancini

GUE/NGL

Emmanuel Maurel, Helmut Scholz

 

Erläuterungen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2021
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen