BERICHT über das Thema „Regulatorische Eignung der Unionsvorschriften und Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit – Bericht über bessere Rechtsetzung 2017, 2018 und 2019“
2.6.2021 - (2020/2262(INI))
Rechtsausschuss
Berichterstatter: Mislav Kolakušić
PR_INI
INHALT
Seite
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BINNENMARKT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR KONSTITUTIONELLE FRAGEN
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Thema „Regulatorische Eignung der Unionsvorschriften und Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit – Bericht über bessere Rechtsetzung 2017, 2018 und 2019“
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),
– unter Hinweis auf das Protokoll Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf das Protokoll Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit,
– unter Hinweis auf die interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung vom 16. Dezember 2003 und auf die aktuelle Version, die interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung vom 13. April 2016,
– unter Hinweis auf die am 22. Juli 2011 zwischen den zuständigen Dienststellen des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbarten praktischen Modalitäten für die Umsetzung von Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) im Falle der Einigung in erster Lesung,
– unter Hinweis auf den Jahresbericht 2017 der Kommission über Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit (COM(2018)0490), den Jahresbericht 2018 der Kommission über Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit (COM(2019)0333) und den Jahresbericht 2019 der Kommission über Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit (COM(2020)0272),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit: Stärkung ihrer Rolle bei der Politikgestaltung der EU“ (COM(2018)0703) sowie deren Anhang,
– unter Hinweis auf die Taskforce „Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln‘“, die am 10. Juli 2018 ihre Ergebnisse vorlegte,
– unter Hinweis auf die Stellungnahmen und Entschließungen des Europäischen Ausschusses der Regionen, insbesondere seine Entschließung vom 1. Februar 2018 zur Änderung der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen über die ESI-Fonds zur Unterstützung von Strukturreformen[1], seine Stellungnahme vom 9. Oktober 2018 zum Thema „Nachdenken über Europa: Die Stimme der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Europäische Union“ (CDR 1230/2018) und seine Entschließung vom 10. Dezember zum Arbeitsprogramm 2021 der Europäischen Kommission[2], unter Hinweis auf die Prioritäten des Europäischen Ausschusses der Regionen 2020–2025 „Kommunen, Städte und Regionen stärken Europas Bürgernähe“ aus der Plenarsitzung 30. Juni – 2. Juli 2020,
– unter Hinweis auf die 9. Subsidiaritätskonferenz mit dem Titel „Aktive Subsidiarität: Gemeinsam Mehrwert für die EU schaffen“, die am 22. November 2019 vom Ausschuss der Regionen und der Konferenz der Präsidenten der italienischen Regionalparlamente gemeinsam organisiert wurde,
– unter Hinweis auf die Kooperationsvereinbarung vom 5. Februar 2014 zwischen dem Europäischen Parlament und dem Ausschuss der Regionen,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2020 zum europäischen Grünen Deal[3], in der die Zusage der Kommission begrüßt wird, alle EU-Maßnahmen auf das Erreichen einer nachhaltigen Zukunft und eines gerechten Übergangs in der EU auszurichten und die Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung entsprechend zu aktualisieren und unter anderem zu verlangen, dass der Grundsatz „Nachhaltigkeit geht vor“ in die Agenden für bessere Rechtsetzung der EU und der Mitgliedstaaten aufgenommen wird,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2016 zu einer offenen, effizienten und unabhängigen Verwaltung der Europäischen Union[4],
– gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und des Ausschusses für konstitutionelle Fragen,
– unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A9–0191/2021),
A. in der Erwägung, dass die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit die Ausübung der Zuständigkeiten der Europäischen Union bestimmen und in den Bereichen, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen, mit dem Grundsatz der Subsidiarität die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der Mitgliedstaaten geschützt und das Tätigwerden der Union legitimiert werden soll, wenn die Ziele einer Maßnahme „wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen“ von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können, sondern besser auf der Ebene der Union zu verwirklichen sind; sowie in der Erwägung, dass mit der Aufnahme des Subsidiaritätsprinzips in die europäischen Verträge auch sichergestellt werden sollte, dass die Befugnisse im Einklang mit dem in Artikel 10 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verankerten Grundsatz der Bürgernähe so nahe wie möglich bei den Bürgern ausgeübt werden;
B. in der Erwägung, dass die Juncker-Kommission im Juli 2017 ein überarbeitetes Paket von Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung und das zugehörige Instrumentarium („Toolbox“) angenommen hat; in der Erwägung, dass sie ihr Portal für bessere Rechtsetzung erweitert hat, um es den Bürgern zu erleichtern, sich online auf dem Portal zurechtzufinden; in der Erwägung, dass sie zugesagt hat, die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit in den Mittelpunkt des europäischen demokratischen Prozesses und des gesamten Gesetzgebungsverfahrens zu stellen, indem sie eine Taskforce „Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und ,Weniger, aber effizienteres Handeln‘“ einsetzte, die ihren Bericht am 10. Juli 2018 vorgelegt hat;
C. in der Erwägung, dass die Task Force Empfehlungen abgegeben hat, einerseits um das gemeinsame Verständnis von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sowie die Anwendung dieser Grundsätze in der Arbeit der EU-Organe zu verbessern und andererseits um allen Interessenträgern und insbesondere den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie den nationalen Parlamenten eine wichtigere Rolle zuzuweisen, um eine „aktive Subsidiarität“ zu erreichen, wodurch eine bessere Identifizierung mit und ein besseres Verständnis der Unionspolitik gefördert werden dürften; in der Erwägung, dass die Taskforce Antworten darauf gab, „wie die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit innerhalb der EU-Organe besser angewandt werden können“ und „wie die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die nationalen Parlamente besser in die Politikgestaltung und -umsetzung der EU eingebunden werden können“;
D. in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer Mitteilung vom 23. Oktober 2018 mit dem Titel „Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit: Stärkung ihrer Rolle bei der Politikgestaltung der EU“ (COM(2018)0703) die grundlegende Rolle von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit bei der Sicherstellung einer besseren Rechtsetzung bekräftigt und die Maßnahmen dargelegt hat, die als Reaktion auf den Bericht der Task Force ergriffen werden sollten, darunter die Konzentration auf die Standpunkte lokaler und regionaler Behörden, die Förderung eines gemeinsames Verständnisses von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit auf EU-Ebene, die genauere Bewertung bestehender Rechtsvorschriften unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und die Unterstützung der nationalen Parlamente dabei, ihre Rolle effektiver wahrzunehmen;
E. in der Erwägung, dass die Kommission die Anwendung ihrer verstärkten Agenda für bessere Rechtsetzung und die Integration der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit in allen Phasen der Politikgestaltung fortsetzte;
F. in der Erwägung, dass die Kommission am 3. Juli 2020 eine überarbeitete Version des Webportals „Ihre Meinung zählt“ ins Leben gerufen hat, damit über das Internet besser zum EU-Recht und zur Politikgestaltung beigetragen werden kann, in der Erwägung, dass die neue Version des Portals die Konsultation und Kommunikation der Kommission mit der Öffentlichkeit weiter verbessern und die Transparenz erhöhen soll; in der Erwägung, dass das Portal als Teil der Agenda „Bessere Rechtsetzung“ das Ziel verfolgt, die Qualität der EU-Politikgestaltung zu verbessern;
G. in der Erwägung, dass sich das Webportal „Ihre Meinung zählt“ für Bürger und interessierte Parteien als nützlicher Zugangspunkt zur Teilnahme an der Politikgestaltung der Kommission erwiesen hat; in der Erwägung, dass der Europäische Rechnungshof jedoch 2019 einen Sonderbericht mit einer Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung dieses Portals veröffentlicht hat, insbesondere in Bezug auf die Nutzung von Übersetzungen;
H. in der Erwägung, dass die Kommission 2018 mit der Praxis begonnen hat, Berichte über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit bei der Ausarbeitung von EU-Rechtsvorschriften mit Berichten über ihre Beziehungen zu den nationalen Parlamenten zusammenzulegen, um so den Standpunkten der nationalen Parlamente mehr Gewicht zu verleihen und Überschneidungen zwischen den beiden Jahresberichten zu vermeiden;
I. in der Erwägung, dass die Kommission im Jahr 2017 52 begründete Stellungnahmen der nationalen Parlamente zum Subsidiaritätsprinzip erhalten hat, im Jahr 2018 37 und im Jahr 2019 keine;
J. in der Erwägung, dass das Fehlen begründeter Stellungnahmen der nationalen Parlamente im Jahr 2019 nicht auf eine bessere Umsetzung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit zurückzuführen war, sondern darauf, dass 2019 ein Übergangsjahr zwischen zwei Mandaten der Kommission war, in dem das Europäische Parlament aufgelöst wurde und die Wahl zum Europäischen Parlament stattfand, weshalb es weniger Gesetzgebungsinitiativen und Legislativvorschläge gab als in den Vorjahren;
K. in der Erwägung, dass die nationalen Parlamente neben dem Europäischen Parlament seiner Auffassung nach tiefer in die demokratische Kontrolle der verstärkten Zusammenarbeit eingebunden werden müssen, wenn es sich um politische Bereiche mit gemeinsamer Zuständigkeit handelt;
L. in der Erwägung, dass der Ausschuss der Regionen im März 2021 regionale Hubs 2.0 eingerichtet hat; in der Erwägung, dass dieses Projekt vom Ausschuss selbst initiiert wurde, um überwachen zu können, wie die politischen Maßnahmen der EU vor Ort funktionieren;
M. in der Erwägung, dass es zum Auftrag des Ausschusses für Regulierungskontrolle gehört, die Qualität der Folgenabschätzungen zu überprüfen;
N. in der Erwägung, dass die Kommission zugesagt hat, den One-in-one-out-Grundsatz zu befolgen, wonach jeder Legislativvorschlag, mit dem neue Pflichten geschaffen werden, bewirken muss, dass den Bürgern und Unternehmen eine äquivalente Last auf Unionsebene im selben Politikbereich abgenommen wird, und dass sie diesen Grundsatz bis dato nicht erfolgreich angewendet hat;
O. in der Erwägung, dass die derzeitige Krise die Notwendigkeit offengelegt hat, unnötige regulatorische Belastungen zu erkennen und abzubauen, um sicherzustellen, dass die EU-Rechtsvorschriften den beabsichtigten Nutzen bringen und gleichzeitig innerhalb eines angemessenen zeitlichen Rahmens unnötige Kosten verringert werden, insbesondere durch die Beschleunigung von Unterstützungsmaßnahmen für Verbraucher und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Kleinstunternehmen; in der Erwägung, dass die Rechtsvorschriften zum Nutzen von Verbrauchern, Arbeitnehmern, KMU und Bürgern insgesamt ausgewogen, klar, umfassend und integrativ sein und gegebenenfalls auf den erforderlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen sollten; in der Erwägung, dass Kleinstunternehmen und KMU nur Verpflichtungen unterliegen sollten, die ihren Besonderheiten und branchenspezifischen Merkmalen entsprechen, und dass die Kommission, energische Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen sollte, um die Marktfragmentierung zu begrenzen, ungerechtfertigte Markthindernisse zu beseitigen und für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen; in der Erwägung, dass die „bessere Rechtsetzung“ jedoch allen zugutekommen und den Interessen der europäischen Gesellschaft dienen sollte;
P. in der Erwägung, dass das Parlament, die Kommission und der Rat als Rechtsetzungsorgane die Grundsätze der begrenzten Einzelermächtigung, der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit achten müssen; in der Erwägung, dass die Einhaltung dieser Grundsätze auf der strikten Achtung der nationalen Zuständigkeiten beruht und das Unionsrecht durch seine Umsetzung und Anwendung an die Anforderungen der Bürger angepasst werden muss, was stets im Einklang mit dem nationalen Recht stehen muss, damit für alle Bürger gleiche Bedingungen gelten;
1. erinnert an die Bedeutung der von der Kommission erstellten Jahresberichte über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit;
2. begrüßt die ständige Berücksichtigung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, die grundlegende Leitprinzipien der Europäischen Union sind; erinnert an die Bedeutung der Förderung eines gemeinsamen Verständnisses von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit auf EU-Ebene und nimmt die Bedenken aus früheren Berichten bezüglich des eher oberflächlichen Charakters der durch die Jahresberichte der Kommission zu Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit zur Kenntnis, die sich oft nicht im Detail damit befassen, wie diese Prinzipien in der Politikgestaltung der EU beachtet werden; anerkennt die zunehmende Vollständigkeit der Jahresberichte der Kommission über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit;
3. erinnert daran, wie wichtig es ist, dass das in Artikel 5 EUV verankerte Subsidiaritätsprinzip, wonach Entscheidungen auf der am besten geeigneten politischen Ebene und so bürgernah wie möglich getroffen werden müssen, durchgehend beachtet wird und dass Maßnahmen auf EU-Ebene im Lichte der auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene vorhandenen Möglichkeiten gerechtfertigt sind, wobei die folgenden drei grundlegenden Prozesse zu beachten sind; rückwirkende Bewertung, Folgenabschätzung und Konsultation von Interessengruppen; ermutigt die Kommission weiterhin, die EU ihren Bürgern näher zu bringen; weist darauf hin, dass annähernd 70 % der EU-Rechtsvorschriften von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umgesetzt und angewendet werden; ist der Ansicht, dass eine enge Konsultation ihrer gewählten Vertreter in EU-Angelegenheiten ein sehr wirksames Mittel ist, um die EU-Organe den Bürgern näherzubringen; fordert die Behörden der Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene und die einschlägigen Interessengruppen auf, sich in einer frühen Phase des Entscheidungsprozesses stärker einzubringen, wobei die Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie die Bewertung des Verwaltungsaufwands für EU-Rechtsvorschriften gewährleisten sollen, dass die EU außer in den Bereichen, die in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur dann tätig wird, wenn dies wirksamer ist als Maßnahmen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene; erinnert ferner daran, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die Maßnahmen der EU nicht über das für die Erreichung der Ziele der Verträge erforderliche Maß hinausgehen dürfen; fordert die Kommission auf, die Wirksamkeit und Effizienz des Subsidiaritätsverfahrens zu bewerten, um dessen Schwächen zu ermitteln und zu beheben;
4. hebt hervor, dass aufgrund der derzeitigen Struktur des Verfahrens der Subsidiaritätskontrolle die EU-Ausschüsse der nationalen Parlamente übermäßig viel Zeit für technische und rechtliche Bewertungen mit kurzen Fristen aufbringen, was dem Ziel einer vertieften politischen Diskussion über die europäische Politik zuwiderläuft;
5. fordert eine Überarbeitung des AEUV und die Einführung eines direkten Initiativrechts des Europäischen Parlaments, da das Europäische Parlament unmittelbar die europäischen Bürger vertritt;
6. hält es für geboten, das Erfordernis von Rechtsetzungsinitiativen und deren Folgen für alle wichtigen Bereiche (Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft) im Sinne der Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit zu erläutern;
7. weist darauf hin, wie wichtig es ist, die Europäische Union durch eine bessere Rechtsetzung voranzubringen, um den Unionsbürgern und Unternehmen Stabilität und Rechtssicherheit zu bieten und dadurch Wachstum, Arbeitsplätze und Wohlstand zu schaffen;
8. vertritt die Auffassung, dass die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit den Ausgangspunkt jeder Politikgestaltung bildet und ein wesentlicher Bestandteil des Politikzyklus ist;
9. nimmt die Schlussfolgerungen der Taskforce „Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und ,Weniger, aber effizienteres Handeln‘“ zur Kenntnis; weist darauf hin, dass das Parlament der Auffassung war, dass eine Beteiligung an der von der Kommission eingesetzten Taskforce nicht mit der institutionellen Rolle und Stellung des Parlaments als einzigem direkt gewählten Organ der Europäischen Union, das Bürger und Unternehmen auf Unionsebene vertritt und Funktionen der politischen Kontrolle über die Kommission ausübt, vereinbar wäre, und dass es daher beschlossen hat, die Einladung zur Teilnahme durch die Ernennung von Mitgliedern in die Taskforce abzulehnen; begrüßt die Ergebnisse und Empfehlungen des Berichts der Taskforce, wonach es in allen bestehenden Tätigkeitsbereichen einen EU–Mehrwert gibt und die Tatsache, dass die Taskforce daher keine vertraglichen Zuständigkeiten oder Politikbereiche ermittelt hat, die endgültig – ganz oder teilweise – an die Mitgliedstaaten zurückübertragen werden sollten; fordert die Kommission auf, diese Schlussfolgerungen umzusetzen und insbesondere die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umfassend in ihre Konsultationsverfahren einzubeziehen und das „Modellraster“ zu integrieren, um während des gesamten Beschlussfassungsprozesses die Anwendung beider Grundsätze zu bewerten; stellt fest, dass dies ein starkes Engagement erfordert, auch seitens der Mitgesetzgeber der EU; schlägt außerdem vor, den bestehenden Rahmen für die interparlamentarische Zusammenarbeit zu evaluieren und weiterzuentwickeln;
10. vertritt die Ansicht, dass sich jeder Vorschlag der Kommission positiv auf das Leben der Bürger auswirken sollte und die mit ihm einhergehenden Kosten verhältnismäßig und tragbar sein sollten;
11. betont, dass die nationalen Parlament möglichst umgehend in den Rechtsetzungsprozess einbezogen werden sollten, vorzugsweise unverzüglich nach der Veröffentlichung des Fahrplans und in der Konsultationsphase; ist der Auffassung, dass auch stärkeres Augenmerk auf die Subsidiarität gelegt werden sollte, bevor ein neuer Rechtsakt vorgelegt wird, und dass insbesondere die Konsultationsphase genutzt werden sollte, um proaktiv die Meinung der nationalen Parlamente einzuholen und ihre Bedenken zur Kenntnis zu nehmen, da so das sogenannte Verfahren der „gelben Karte“ und Probleme in der Verhandlungsphase verhindert werden könnten;
12. begrüßt die Maßnahme, die nationalen Parlamenten dabei zu unterstützen, ihre Rolle effektiver wahrzunehmen, indem der Zeitraum vom 20. Dezember bis zum 10. Januar von der achtwöchigen Frist ausgenommen wird, in der die nationalen Parlamente begründete Stellungnahmen abgeben können;
13. betont, wie wichtig es ist, die nationalen Parlamente am Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene zu beteiligen; stellt fest, dass die Zahl der begründeten Stellungnahmen, die von nationalen Parlamenten eingereicht wurden, zwar zwischen 2017 und 2019 weiter zurückgegangen ist – in 2019 wurden keine begründeten Stellungnahmen eingereicht – die Zahl der der Kommission vorgelegten Stellungnahmen und der an das Europäische Parlament gerichteten Beiträge, auch zu nichtlegislativen Initiativen, jedoch nach wie vor hoch ist, was auf das positive und vorausschauende Engagement der nationalen Parlamente im Politikzyklus der EU hinweist; nimmt zur Kenntnis, dass sich einige dieser Stellungnahmen auf bedeutende institutionelle Fragen konzentrierten, wie die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und die Aktivierung von Überleitungsklauseln; stellt fest, dass kein einziger Vorschlag begründete Stellungnahmen von mehr als vier nationalen Parlamenten erhielt; weist darauf hin, dass die Verträge eine Rolle für die interparlamentarische Zusammenarbeit vorsehen und den nationalen Parlamenten Verantwortung im Bereich der Kontrolle legislativer und nichtlegislativer Initiativen übertragen; begrüßt, dass sich die nationalen Parlamente über andere Wege als den Subsidiaritätskontrollmechanismus am legislativen Dialog mit den EU-Organen beteiligen; weist darauf hin, dass das Verfahren der „orangen Karte“ nie aktiviert wurde und dass die „gelbe Karte“ bei insgesamt 439 begründeten Stellungnahmen und 5 513 Stellungnahmen im Zeitraum 2007–2019 nur dreimal aktiviert wurde; stellt fest, dass sich dank der Umsetzung der Befugnis der nationalen Parlamente, die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips auf der Grundlage des sogenannten Frühwarnsystems zu kontrollieren, die Beziehungen zwischen den EU-Organen und den nationalen Parlamenten zum Teil verbessert haben; ermutigt die Kommission, die Möglichkeit der Einführung eines informellen „Green Card“-Verfahrens zu prüfen; hebt die Zusage der Kommission hervor, künftig aggregierte Antworten zu übermitteln, wenn mindestens vier Parlamente eine begründete Stellungnahme abgegeben haben, und im Hinblick auf die achtwöchige Frist, innerhalb derer die nationalen Parlamente ihre Stellungnahmen einreichen müssen, auf Einzelfallbasis technische Flexibilität einzuräumen; vertritt die Auffassung, dass die Konferenz zur Zukunft Europas den Bürgern eine hervorragende Gelegenheit bieten wird, über die tatsächlichen Auswirkungen der Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene zu kommunizieren und Vorschläge zu unterbreiten, wie die Ziele im Bereich der besseren Rechtsetzung, darunter eine Neubewertung des Prozesses der Subsidiarität, erreicht werden können; weist darauf hin, dass Transparenz und der Zugang der Öffentlichkeit für den Gesetzgebungsprozess von wesentlicher Bedeutung sind und auch die Beteiligung der nationalen und regionalen Parlamente rechtfertigen und gleichzeitig eine größere Legitimität und ein größeres Vertrauen in den demokratischen Gesetzgebungsprozess der Europäischen Union vermitteln; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass das Parlament nach dem Urteil in der Rechtssache De Capitani Fortschritte erzielt hat, was die Offenlegung der mehrspaltigen Dokumente betrifft;
14. stellt fest, dass im Jahr 2016 von insgesamt 41 Kammern nationaler Parlamente 26 begründete Stellungnahmen abgegeben haben, was auf 19 im Jahr 2017 und 14 im Jahr 2018 zurückgegangen ist; betont, dass dieser Rückgang dem Rückgang der Zahl der begründeten Stellungnahmen insgesamt entspricht;
15. betont, dass der Trend bei der Zahl der Stellungnahmen und begründeten Stellungnahmen im Zeitraum 2007--2019 zeigt, dass die nationalen Parlamente in zunehmendem Maße einen umfassenderen politischen Dialog und eine stärkere Beteiligung an der Debatte über die EU-Politik fordern, und daher der normativen Analyse von Legislativvorschlägen der EU weniger Zeit widmen;
16. ist sich der Tatsache bewusst, dass 2019 das erste Jahr seit der Einführung des Subsidiaritätskontrollmechanismus war, in dem die nationalen Parlamente keine begründeten Stellungnahmen abgegeben haben, was auf einen starken Rückgang der legislativen Tätigkeit der Kommission im Übergangsjahr zwischen zwei Kommissionen zurückzuführen ist;
17. erinnert daran, dass die Kommission verpflichtet ist, vor jedem Gesetzgebungsvorschlag die interessierten Akteure möglichst umfassend zu konsultieren und dabei die regionale und lokale Dimension der geplanten Maßnahme zu berücksichtigen;
18. weist darauf hin, dass die Anwendung des im „Small Business Act“ verankerten Grundsatzes „Vorfahrt für KMU“ ein wesentliches Element der Verhältnismäßigkeitsprüfung ist, die jedem Gesetzgebungsvorschlag vorausgeht, und dass dabei sichergestellt werden sollte, dass die Stimmen der KMU gehört werden und ihre Interessen so früh wie möglich berücksichtigt werden, um ein günstiges Geschäftsumfeld für die Entwicklung von KMU zu schaffen, die das Rückgrat unserer europäischen Wirtschaft bilden;
19. bedauert, dass regelmäßig die „Effizienz des Entscheidungsprozesses des Organs“ als Grund herangezogen wird, um den Zugang zu vorbereitenden Gesetzgebungsdokumenten zu verweigern, wodurch die Gefahr besteht, dass die Ausnahmen vom Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten de facto zur Regel werden;
20. begrüßt den Abschluss einer Interinstitutionellen Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister für die EU-Organe, einschließlich des Rates;
21. betont, dass Ex-ante-Folgenabschätzungen zusammen mit Konsultationen von Interessenträgern wichtige Instrumente sind, um fundierte Entscheidungen zu treffen, und ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit gewahrt werden und Rechenschaftspflicht und Effizienz gefördert werden; betont, dass ein regelmäßiger Dialog und eine angemessene und transparente Konsultation mit allen einschlägigen Interessenträgern gefördert und unterstützt werden müssen; begrüßt den Einsatz von Instrumenten für eine bessere Rechtsetzung und die Zusammenarbeit mit verschiedenen relevanten Experten auf EU-Ebene bei der Erstellung von Folgenabschätzungen; betont, dass es notwendig ist, diese Werkzeuge zu vereinfachen und für die Interessenträger verständlicher und benutzerfreundlicher zu gestalten; unterstreicht, dass es dringend notwendig ist, Folgenabschätzungen im Allgemeinen zu verbessern, wenn es um Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit geht; betont, dass bei allen Folgenabschätzungen, Evaluierungen und Eignungsprüfungen eine Prüfung der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit vorgenommen werden sollte; begrüßt den Einsatz von Instrumenten wie das Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) und den Ausschuss für Regulierungskontrolle, die seit 2017 versuchen, Möglichkeiten zur Vereinfachung und Reduzierung unnötiger Kosten zu ermitteln, bevor die Kommission die Überarbeitung eines bestehenden Gesetzes vorschlägt; begrüßt ferner, dass Initiativen, die sich aus dieser Arbeit ergeben, in die jährlichen Arbeitsprogramme der Kommission aufgenommen wurden und mithilfe des REFIT-Anzeigers überwacht werden sollen; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass das Arbeitsprogramm der Kommission für 2020 44 Initiativen im Zusammenhang mit dem REFIT-Programm umfasst; betont, dass bei solchen Prozessen wirtschaftliche, ökologische, und soziale Auswirkungen auf integrierte und ausgewogene Weise berücksichtigt und sowohl qualitative als auch quantitative Analysen herangezogen werden sollten und dass die durch eine fehlende Harmonisierung auf EU-Ebene verursachten Kosten angegangen werden sollten; weist darauf hin, dass die Kontrollinstrumente durch weitere Instrumente wie die Plattform „Fit for Future“ (F4F) oder ähnliche spezielle Plattformen weiter unterstützt und verbessert werden können; ist der Ansicht, dass die REFIT-Plattform erweitert werden sollte, um neben regulatorischen Belastungen auch Fragen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit in den Mittelpunkt zu rücken; erinnert daran, dass Rechtsvorschriften nur dann „zukunftsfähig sind“, wenn u. a. ihre wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit gewährleistet ist; begrüßt die Tatsache, dass die beiden Grundsätze Teil der vom Ausschuss für Regulierungskontrolle durchgeführten Qualitätsprüfung sind; betont jedoch, dass die Unabhängigkeit des Ausschusses weiter verbessert werden könnte;
22. betont dass die systematische Überprüfung von Rechtsvorschriften eine immer wichtigere Rolle für das Erreichen einer besseren Rechtsetzung spielt; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es für das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission ist, eine stärker strukturierte Zusammenarbeit einzugehen, um die Anwendung und Wirksamkeit des Unionsrechts im Hinblick auf seine Verbesserung zu bewerten; weist darauf hin, dass die Rechtsvorschriften der Union von den Mitgliedstaaten rasch, rechtzeitig und ordnungsgemäß angewandt werden müssen, damit die Notwendigkeit weiterer Rechtsvorschriften ordnungsgemäß bewertet werden kann;
23. unterstreicht, dass die „strategische Vorausschau“ eine Schlüsselrolle dabei spielen könnte, die EU-Politik zukunftsfähig zu machen, indem sichergestellt wird, dass kurzfristige Initiativen auf einer längerfristigen Perspektive beruhen; erkennt an, dass „Zukunftsforschung“ vollständig in die Agenda der Kommission für bessere Rechtsetzung, in Folgenabschätzungen und Evaluierungen integriert wird; stellt ferner fest, dass die „strategische Vorausschau“ das REFIT-Programm unterstützen wird, mit dem Möglichkeiten zur regulatorischen Entlastung ermittelt werden und sichergestellt wird, dass bestehende EU-Rechtsvorschriften „zukunftstauglich“ bleiben;
24. stellt fest, dass der Ausschuss für Regulierungskontrolle im Jahr 2017 insgesamt 53 Folgenabschätzungen und 17 separate Evaluierungen geprüft hat; stellt fest, dass 43 % dieser Folgenabschätzungen und 41 % der vom Ausschuss für Regulierungskontrolle geprüften Evaluierungen anfänglich negative Stellungnahmen erhielten und dass die Dienststellen bei fast allen Folgenabschätzungen die Berichte verbessern mussten, um den Qualitätsstandards des Ausschusses gerecht zu werden; kommt zu dem Schluss, dass die Qualität der ursprünglichen Folgenabschätzungen und Bewertungen deutlich verbessert werden muss; bedauert, dass der Ausschuss im Jahr 2019 nur eine Folgenabschätzung geprüft hat;
25. unterstützt die Tatsache, dass sich die Kommission dazu verpflichtet hat, eine Ex-ante-Bewertung vorzunehmen, bevor sie Gesetzgebungsakte in Erwägung zieht; ist der Ansicht, dass die Kommission und die nationalen Behörden weiterhin eng zusammenarbeiten sollten, um die tatsächlichen Auswirkungen der EU-Gesetzgebung auf Bürger, Unternehmen und Umwelt zu bewerten; begrüßt auch den Beitrag der nationalen Parlamente zur Ex-ante-Bewertung über den informellen politischen Dialog, einschließlich gemeinsamer Initiativstellungnahmen; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, für eine zügige und kohärente Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften zu sorgen und Praktiken zu vermeiden, die zu übermäßigen und ungerechtfertigten verwaltungstechnischen Anforderungen führen, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigen können;
26. begrüßt, dass die Kommission versucht, ein breites und umfassendes Spektrum möglicher Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt mit Folgenabschätzungen zu bewerten; betont, dass unabhängige und unparteiische Folgenabschätzungen ein äußerst wichtiges und wertvolles Instrument sind, um im legislativen Entscheidungsprozess (unter Wahrung der Gemeinschaftsmethode) zu fundierten politischen Entscheidungen zu gelangen, was notwendig ist, um auf drängende Herausforderungen wie den digitalen und nachhaltigen Wandel rasch zu reagieren; ist der Ansicht, dass der Inhalt von Folgenabschätzungen durch die Berücksichtigung zusätzlicher Elemente verbessert und ihre Nutzung ausgeweitet werden muss, um ihren Beitrag zeitgemäßer und wertvoller zu machen und damit sie bei der Entscheidungsfindung auf politischer Ebene stärker berücksichtigt werden; verweist ferner auf die begrenzte Anzahl von Folgenabschätzungen, die vom Parlament und Rat zu ihren wesentlichen Abänderungen durchgeführt werden;
27. hebt die Rolle des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments hervor, der Ex-ante-Folgenabschätzungen und Analysen des europäischen Mehrwerts von Vorschlägen sowie Bewertungen der Umsetzung vornimmt; ist der Auffassung, dass die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Wissenschaftlichen Dienst des Europäischen Parlaments verbessert werden könnte, um eine reibungslose, rasche und gründliche Analyse der legislativen Maßnahmen und ihrer wesentlichen Änderungen, der alternativen Lösungen, ihrer potenziellen Kosten und Vorteile, des voraussichtlichen Verwaltungsaufwands, des bürokratischen Aufwands für KMU und der „Kosten des Verzichts auf EU-politisches Handeln“ sicherzustellen;
28. begrüßt die Einrichtung des Webportals „Ihre Meinung zählt“ und die daran vorgenommenen Verbesserungen und legt der Kommission nahe, auch künftig solche Instrumente zu entwickeln, in deren Rahmen der Zugang zu und die direkte Teilhabe der Bürger und Interessenträger an der Ausarbeitung der politischen Maßnahmen der EU ermöglicht werden;
29. schlägt vor, dass die Kommission die Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs zum Portal „Ihre Meinung zählt“ ordnungsgemäß berücksichtigt, insbesondere indem sie die sprachliche Zugänglichkeit von Konsultationen verbessert, damit Bürger und interessierte Akteure entscheiden können, was ihrer Ansicht nach von „breitem öffentlichen Interesse“ ist;
30. unterstützt das Engagement der Kommission für politische Überprüfungen und regt an, verstärkt auf Ex-post-Bewertungen zurückzugreifen, um sicherzustellen, dass Lehren aus der Wirksamkeit und dem Nutzen von Rechtsvorschriften gezogen werden, die wiederum als Grundlage für die künftige Politikgestaltung und zur Verbesserung der Regulierungsansätze dienen können;
31. betont, dass Ex-post-Bewertungen auch ein wichtiges Instrument zur Bewertung der Auswirkungen von Rechtsvorschriften auf Bürger und Unternehmen sind, wobei den Auswirkungen auf KMU besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte;
32. fordert die Kommission nachdrücklich auf, in noch stärkerem Maße auf das Verfahren der Neufassung und Kodifizierung zurückzugreifen, um das Sekundärrecht zu straffen;
33. unterstützt die Konsolidierung der Antworten, wenn sieben oder mehr nationale Parlamente begründete Stellungnahmen zu einem der Gesetzgebungsvorschläge der Kommission abgeben, obwohl die Schwelle für die Einleitung des Verfahrens der „gelben Karte“ nicht erreicht wurde; ist der Ansicht, dass dies den Standpunkten der nationalen Parlamente größere Sichtbarkeit verleiht;
34. nimmt den auf der Einbeziehung der Interessenträger basierenden Grundsatz „One in, one out“ zur Kenntnis, mit dem die Kommission versucht, neu eingeführte Belastungen, insbesondere für Kleinstunternehmen und KMU, durch die Entlastung von Menschen und Unternehmen von gleichwertigen Belastungen auf EU-Ebene im selben Politikbereich auszugleichen; unterstreicht, dass die Umsetzung dieses Ansatzes den Zielen einer guten Rechtsetzung zuwiderlaufen könnte, und betont, dass dies nicht zu mechanischen Entscheidungen über die Aufhebung von Rechtsvorschriften oder die Absenkung von Standards führen sollte, sondern dass das Ziel darin bestehen sollte, die EU-Rechtsvorschriften zu modernisieren und zu reformieren, um neuen gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen; betont, dass bei der Ausarbeitung, Umsetzung und Durchsetzung von EU-Rechtsakten zwar jeder zusätzliche unnötige Verwaltungsaufwand vermieden werden sollte, dies jedoch weder in eine Deregulierung oder Nichtregulierung münden noch die Parlamente der Mitgliedstaaten daran hindern sollte, ehrgeizigere Maßnahmen beizubehalten oder zu ergreifen und höhere Sozial-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards vorzusehen, wenn das Unionsrecht lediglich Mindestnormen vorsieht;
35. betont, dass offene, effiziente, transparente und unabhängige administrative und legislative Entscheidungsprozesse eine Voraussetzung für eine hochwertige Politik und Regulierung sind; betont ferner, dass die Einführung harmonisierter Verwaltungsverfahren einen positiven Beitrag zu guter Regierungsführung und Regulierungspraxis in der EU leisten und die Verbindung zwischen sachkundiger Entscheidungsfindung und demokratischer Legitimität stärken würde;
36. begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Kommission im Jahr 2020 aufbauend auf den Erfahrungen mit der REFIT-Plattform die Plattform „Fit for Future“ eingerichtet hat, eine hochrangige Sachverständigengruppe, an der verschiedene Interessenträger, Sachverständige der Mitgliedstaaten sowie Vertreter des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses beteiligt sind, die die Kommission mit Bezug auf die Frage beraten, wie die EU-Rechtsvorschriften effizienter gestaltet werden können, indem bestehende, potenziell unnötig belastende Maßnahmen ermittelt und vereinfacht und modernisiert werden, auch durch Digitalisierung, um sicherzustellen, dass die EU-Rechtsvorschriften den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen der Union helfen und sie nicht behindern;
37. fordert die nationalen Parlamente auf, regionale Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen in EU-Gesetzgebungsinitiativen einzubeziehen, und unterstützt deren systematische Konsultation zu wichtigen Initiativen, insbesondere wenn ein Zusammenhang mit regionalen Zuständigkeiten besteht; weist darauf hin, dass diese Parlamente im Ausschuss der Regionen vertreten sind und gemäß Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 zum AEUV von den nationalen Parlamenten konsultiert werden können;
38. erinnert daran, dass sich digitale Innovationen rasch entwickeln und die digitale Agenda von Unternehmern vorangetrieben wird; hält es daher für äußerst wichtig, unbeschadet der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit zukunftssichere Regeln aufzustellen, die mit der digitalen Innovation Schritt halten; weist darauf hin, dass viele der wichtigsten legislativen Prioritäten der EU für den Zeitraum 2017–2019 Initiativen waren, die in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) fielen und in erster Linie auf die Umsetzung der Binnenmarktstrategie und der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt abzielten, wobei der Schwerpunkt auf Vorschriften lag, mit denen ungerechtfertigte und unverhältnismäßige Hindernisse beseitigt und neue Chancen zum Vorteil der Verbraucher und Unternehmen wahrgenommen werden sollten;
39. weist darauf hin, dass EU-Rechtsvorschriften im Allgemeinen 27 divergierende Vorschriften ersetzen, was dazu beiträgt, die Fragmentierung des Binnenmarktes zu verringern; fordert die Kommission auf, bei der Bewertung der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sicherzustellen, dass Initiativen, die darauf abzielen, den Binnenmarkt zu vertiefen und fairer zu machen, eine tragende Säule der künftigen jährlichen Programmplanung bleiben und gleichzeitig ein hohes Maß an Verbraucherschutz gewahrt bleibt;
40. betont, dass die Ziele der besseren Rechtsetzung regelmäßig überprüft und anhand der Kriterien der Agenda für bessere Rechtsetzung, einschließlich Überwachung und Berichterstattung, bewertet werden müssen; unterstreicht, dass die Ziele ausgewogen sein müssen und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bewertet werden müssen, wobei die für Aktivitäten zur besseren Rechtsetzung und für externe Beiträge eingesetzten Ressourcen zu berücksichtigen sind; erinnert an die Bedeutung vergleichbarer EU-weiter Daten für den Zweck dieser Bewertung und fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die Anwendung der Instrumente zur besseren Rechtsetzung zur Verwirklichung von Zielen wie z. B. verbesserte politische Ergebnisse beigetragen hat;
41. fordert die Kommission auf, diese Entschließung bei der Ausarbeitung ihrer angekündigten Mitteilung über bessere Rechtsetzung zu berücksichtigen;
42. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BINNENMARKT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (15.4.2021)
für den Rechtsausschuss
zu dem Thema „Regulatorische Eignung der Unionsvorschriften und Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit – Bericht über bessere Rechtsetzung 2017, 2018 und 2019“
Verfasserin der Stellungnahme: Barbara Thaler
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Rechtsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. erinnert daran, wie wichtig im Hinblick auf einen gut funktionierenden, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Binnenmarkt wirksame Instrumente für eine bessere Rechtsetzung sind, bei denen den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit in vollem Umfang Rechnung getragen wird; betont, dass Rechtsvorschriften zum Nutzen von Verbrauchern und KMU ausgewogen, klar, umfassend und integrativ sein und gegebenenfalls auf den notwendigen wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren sollten; weist darauf hin, dass Rechtsvorschriften in Bezug auf die gewünschten Ergebnisse effektiv sein und sicherstellen sollten, dass alle beteiligten Parteien sie ebenso wie ihre Rechte und Pflichten leicht verstehen können;
2. bekräftigt, dass in einem resilienten Binnenmarkt Ziele wie die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Digitalisierung, der Nachhaltigkeit und des Verbraucherschutzes durch einen verstärkten Einsatz von Kontrollinstrumenten unterstützt werden sollten; begrüßt den Einsatz von Instrumenten wie dem Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) und dem Ausschuss für Regulierungskontrolle; weist darauf hin, dass die Kontrollinstrumente durch weitere Instrumente wie die Plattform „Fit for Future“ (F4F) oder andere spezielle Plattformen weiter unterstützt und verbessert werden können; betont, dass bei solchen Instrumenten die Auswirkungen der oben genannten Ziele in quantitativer und qualitativer Hinsicht, einschließlich wirtschaftlicher und sozialer Elemente und der Kosten, die durch eine fehlende Harmonisierung auf EU-Ebene verursacht werden, berücksichtigt werden sollten, soweit dies möglich ist; betont, dass das Europäische Parlament in die Kontrollprozesse eingebunden werden sollte,
3. betont, dass vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie und anderer nicht vorhersehbarer Ereignisse mit schwerwiegenden wirtschaftlichen Auswirkungen insbesondere KMU weiterhin mit schwerwiegenden Folgen konfrontiert sein werden und gezielte Unterstützung sowie mehr Flexibilität benötigen, um rasch auf die sich ständig wandelnden Anforderungen unserer Wirtschaft reagieren zu können; weist darauf hin, dass im Rahmen des internen Gesetzgebungsprozesses unter anderem folgende wichtige Elemente berücksichtigt werden sollten: die Vereinfachung von Verwaltungsprozessen, um einen ungerechtfertigten und unnötigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden; die Grundsätze „Vorfahrt für KMU“ und „One in, one out“, die weder dazu genutzt werden sollten, Rechtsvorschriften automatisch aufzuheben, noch dazu, die bereits erreichten Schutzstandards für Verbraucher und Unternehmen zu verringern; Koordinierungsbemühungen auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten zur Umsetzung und Durchsetzung; die Förderung einer Gesellschaft, die Unternehmergeist im Einklang mit den Werten einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft schätzt; und ein hohes Verbraucherschutzniveau;
4. fordert die nationalen und regionalen Behörden der Mitgliedstaaten sowie die einschlägigen Interessenträger auf, sich in einer frühen Phase der Entscheidungsfindung stärker an der Prüfung der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit der EU-Rechtsvorschriften sowie an der Bewertung des Verwaltungsaufwands zu beteiligen, und zwar mithilfe der auf EU-Ebene und über die einschlägigen Berufs- und Branchenverbände zur Verfügung stehenden Instrumente; begrüßt die Beiträge der nationalen Parlamente zu Initiativen im Zusammenhang mit der Gesetzgebung für den Binnenmarkt;
5. verweist auf die Empfehlungen des Rechnungshofs zur Notwendigkeit, die Faktengrundlage und ihre voraussichtlichen Auswirkungen auf die Entscheidungsfindung zu verbessern, um die Umsetzung und Anwendung des EU-Rechts zu fördern, zu überwachen und durchzusetzen; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, für eine zügige und kohärente Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften zu sorgen und von Praktiken abzusehen, die zu übermäßigen und ungerechtfertigten verwaltungstechnischen Anforderungen führen, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigen könnten; fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten Leitlinien dafür an die Hand zu geben, wie unnötig komplexe und/oder belastende Vorschriften, die den Binnenmarkt behindern, vereinfacht werden können;
6. warnt davor, dass Rechtsvorschriften, die zu unnötigem, ungerechtfertigtem und unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand führen, Kleinstunternehmen, KMU und Verbraucher in unterschiedlichem Maße beeinträchtigen, da sie die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen und verhindern, dass der Binnenmarkt gut funktioniert und sein volles Potenzial entfaltet; fordert die Kommission auf, im Hinblick auf den Nachweis des Mehrwerts sowie der Kosten und des Nutzens von EU-Maßnahmen die Prüfung der KMU-Eignung von Vorschriften zu verstärken, um letztlich die Auswirkungen künftiger Rechtsvorschriften und Verwaltungsinitiativen auf KMU besser zu berücksichtigen, und mögliche Empfehlungen zu formulieren, wie Kleinstunternehmen und KMU bei der Umsetzung neuer Anforderungen besser unterstützt werden können;
7. betont, dass Kleinstunternehmen und KMU nur Verpflichtungen unterliegen sollten, die ihren Besonderheiten und branchenspezifischen Merkmalen entsprechen, und fordert die Kommission auf, energische Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, um die Marktfragmentierung zu begrenzen, ungerechtfertigte Markthindernisse zu beseitigen und für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen, indem alle verfügbaren Instrumente genutzt werden, damit die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher nicht eingeschränkt werden und gleichzeitig ein hohes Maß an Verbraucherschutz gewahrt wird; ist der Ansicht, dass der Zeitraum, den KMU für die Anpassung an die neuen Regeln und Vorschriften benötigen, besser berücksichtigt werden sollte, und hebt die Vorteile der Einrichtung von Informationsinstrumenten wie einer zentralen Anlaufstelle für Kleinstunternehmen und KMU hervor, durch die die Teilnahme der KMU am Binnenmarkt gefördert werden könnte;
8. erinnert daran, dass sich digitale Innovationen rasch entwickeln und die digitale Agenda von Unternehmern vorangetrieben wird; hält es daher für äußerst wichtig, unbeschadet der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit zukunftssichere Regeln aufzustellen, die mit der digitalen Innovation Schritt halten; weist darauf hin, dass viele der wichtigsten legislativen Prioritäten der EU für den Zeitraum 2017–2019 Initiativen waren, die in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) fielen und in erster Linie auf die Umsetzung der Binnenmarktstrategie und der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt abzielten, wobei der Schwerpunkt auf Vorschriften lag, mit denen ungerechtfertigte und unverhältnismäßige Hindernisse beseitigt und neue Chancen zum Vorteil der Verbraucher und Unternehmen wahrgenommen werden sollten;
9. weist darauf hin, dass EU-Rechtsvorschriften im Allgemeinen 27 divergierende Vorschriften ersetzen, was dazu beiträgt, die Fragmentierung des Binnenmarktes zu verringern; fordert die Kommission auf, bei der Bewertung der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sicherzustellen, dass Initiativen, die darauf abzielen, den Binnenmarkt zu vertiefen und fairer zu machen, eine tragende Säule der künftigen jährlichen Programmplanung bleiben und gleichzeitig ein hohes Maß an Verbraucherschutz gewahrt bleibt;
10. betont, dass ein regelmäßiger Dialog und eine angemessene und transparente Konsultation mit allen einschlägigen Interessenträgern gefördert und unterstützt werden müssen; begrüßt den Einsatz von Instrumenten für eine bessere Rechtsetzung und die Zusammenarbeit mit verschiedenen relevanten Experten auf EU-Ebene bei der Erstellung von Folgenabschätzungen und neuen Rechtsvorschriften; betont, wie wichtig es ist, dass diese Werkzeuge vereinfacht und für die Interessenträger verständlicher und benutzerfreundlicher gestaltet werden; verweist auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache T-540/15[5], in dem festgestellt wurde, dass die EU-Organe grundsätzlich Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit laufenden Trilog-Verfahren gewähren sollten, nachdem ein spezieller Antrag gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Parlaments, des Rates und der Kommission gestellt wurde;
11. begrüßt, dass die Kommission versucht, ein breites und umfassendes Spektrum möglicher Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt mit Folgenabschätzungen zu bewerten; betont, dass unabhängige und unparteiische Folgenabschätzungen ein äußerst wichtiges und wertvolles Instrument sind, um im legislativen Entscheidungsprozess (unter Wahrung der Gemeinschaftsmethode) zu fundierten politischen Entscheidungen zu gelangen, was notwendig ist, um auf drängende Herausforderungen wie den digitalen und nachhaltigen Wandel rasch zu reagieren; ist der Ansicht, dass der Inhalt von Folgenabschätzungen durch die Berücksichtigung zusätzlicher Elemente verbessert und ihre Nutzung ausgeweitet werden muss, um ihren Beitrag zeitgemäßer und wertvoller zu machen und damit sie bei der Entscheidungsfindung auf politischer Ebene stärker berücksichtigt werden; verweist ferner auf die begrenzte Anzahl von Folgenabschätzungen, die vom Parlament und vom Rat zu ihren wesentlichen Abänderungen durchgeführt werden;
12. fordert die Kommission auf, folgende Maßnahmen in Bezug auf Folgenabschätzungen zu erwägen:
– Verbesserung der Transparenz von Folgenabschätzungen sowie der Rechenschaftspflicht gegenüber dem Europäischen Parlament;
– Ergreifen weiterer Schritte in Richtung umfassender, unabhängiger Folgenabschätzungen und Verbesserung der Qualität der Analyse unter besonderer Berücksichtigung von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit;
– Vorbereitung von Folgenabschätzungen für alle Vorschläge im Arbeitsprogramm der Kommission;
– Quantifizierung und Bewertung von Kosten und Nutzen aller in Betracht gezogenen Optionen, soweit möglich;
– Stärkung der Prüfung der KMU-Eignung der Vorschriften bei Folgenabschätzungen;
– Nutzung von Folgenabschätzungen zur Klärung des EU-Mehrwerts von Legislativvorschlägen;
– weitere Nutzung der Ex-ante-Bewertung und der vorläufigen Folgenabschätzungen, die die Mitteilungen und Strategien im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens begleiten, um eine detaillierte und vorläufige Analyse ihrer Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes zu ermöglichen;
13. betont, dass die Ziele der besseren Rechtsetzung regelmäßig überprüft und anhand der Kriterien der Agenda für bessere Rechtsetzung, einschließlich Überwachung und Berichterstattung, bewertet werden müssen; unterstreicht, dass die Ziele ausgewogen sein müssen und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bewertet werden müssen, wobei die für Aktivitäten zur besseren Rechtsetzung und für externe Beiträge eingesetzten Ressourcen zu berücksichtigen sind; erinnert an die Bedeutung vergleichbarer EU-weiter Daten für den Zweck dieser Bewertung und fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die Anwendung der Instrumente zur besseren Rechtsetzung zur Verwirklichung von Zielen wie z. B. verbesserte politische Ergebnisse beigetragen hat.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
14.4.2021 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
42 2 0 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Andrus Ansip, Pablo Arias Echeverría, Alessandra Basso, Adam Bielan, Biljana Borzan, Vlad-Marius Botoş, Markus Buchheit, Anna Cavazzini, Dita Charanzová, Deirdre Clune, Carlo Fidanza, Evelyne Gebhardt, Alexandra Geese, Maria Grapini, Svenja Hahn, Virginie Joron, Eugen Jurzyca, Arba Kokalari, Marcel Kolaja, Kateřina Konečná, Jean-Lin Lacapelle, Maria-Manuel Leitão-Marques, Morten Løkkegaard, Adriana Maldonado López, Antonius Manders, Beata Mazurek, Leszek Miller, Dan-Ştefan Motreanu, Anne-Sophie Pelletier, Miroslav Radačovský, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Tomislav Sokol, Ivan Štefanec, Róża Thun und Hohenstein, Kim Van Sparrentak, Marion Walsmann, Marco Zullo |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Clara Aguilera, Jordi Cañas, Claude Gruffat, Sylvie Guillaume, Jiří Pospíšil, Barbara Thaler |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
42 |
+ |
EKR |
Adam Bielan, Carlo Fidanza, Eugen Jurzyca, Beata Mazurek |
ID |
Alessandra Basso, Markus Buchheit, Virginie Joron, Jean‑Lin Lacapelle |
Fraktionslos |
Miroslav Radačovský |
EVP |
Pablo Arias Echeverría, Deirdre Clune, Arba Kokalari, Antonius Manders, Dan‑Ştefan Motreanu, Jiří Pospíšil, Andreas Schwab, Tomislav Sokol, Ivan Štefanec, Barbara Thaler, Róża Thun und Hohenstein, Marion Walsmann |
Renew Europe |
Andrus Ansip, Vlad‑Marius Botoş, Jordi Cañas, Dita Charanzová, Svenja Hahn, Morten Løkkegaard, Marco Zullo |
S&D |
Clara Aguilera, Biljana Borzan, Evelyne Gebhardt, Maria Grapini, Sylvie Guillaume, Maria‑Manuel Leitão‑Marques, Adriana Maldonado López, Leszek Miller, Christel Schaldemose |
Verts/ALE |
Anna Cavazzini, Alexandra Geese, Claude Gruffat, Marcel Kolaja, Kim Van Sparrentak |
2 |
– |
GUE/NGL |
Kateřina Konečná, Anne‑Sophie Pelletier |
0 |
0 |
|
|
Erläuterungen:
+ : dafür
– : dagegen
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR KONSTITUTIONELLE FRAGEN (0 : Enthaltung15.4.2021)
für den Rechtsausschuss
zu dem Thema „Regulatorische Eignung der Unionsvorschriften und Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit – Bericht über bessere Rechtsetzung 2017, 2018 und 2019
Verfasserin der Stellungnahme: Gerolf Annemans
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen ersucht den federführenden Rechtsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. stellt fest, dass die Zahl der begründeten Stellungnahmen, die von nationalen Parlamenten eingereicht wurden, zwar zwischen 2017 und 2019 weiter zurückgegangen ist, die Zahl der der Kommission vorgelegten Stellungnahmen und der an das Europäische Parlament gerichteten Beiträge, auch zu nichtlegislativen Initiativen, jedoch nach wie vor hoch ist, was auf das positive und vorausschauende Engagement der nationalen Parlamente im Politikzyklus der EU und die Notwendigkeit einer Stärkung des Grundsatzes der Subsidiarität hinweist; nimmt zur Kenntnis, dass sich einige dieser Stellungnahmen auf bedeutende institutionelle Fragen konzentrierten, wie die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und die Aktivierung von Überleitungsklauseln; erinnert an die wichtige Rolle, die die nationalen Parlamente bei der Gestaltung der politischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften der EU gemäß dem Protokoll Nr. 1 zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union spielen können, und fordert die Kommission auf, alle verfügbaren Mittel zu nutzen, um das aktive Engagement der nationalen Parlamente im Gesetzgebungsverfahren der EU zu unterstützen;
2. betont, wie wichtig es ist, die bestehenden Instrumente zur Stärkung der Rolle der nationalen Parlamente in den Strukturen der Union, wie etwa die Konferenz der Parlamentspräsidenten der Parlamente der Europäischen Union, die Konferenz der Ausschüsse für Unionsangelegenheiten (COSAC) und sonstige gemeinsame Parlaments- und Ausschusssitzungen, in vollem Umfang zu nutzen; weist darauf hin, dass die Verträge eine Rolle für die interparlamentarische Zusammenarbeit vorsehen und den nationalen Parlamenten Verantwortung im Bereich der Kontrolle legislativer und nichtlegislativer Initiativen übertragen;
3. fordert, dass die nationalen Parlamente neben dem Europäischen Parlament stärker in die demokratische Kontrolle der verstärkten Zusammenarbeit eingebunden werden, sofern Politikbereiche betroffen sind, die in die geteilte Zuständigkeit fallen;
4. begrüßt das Webportal „Ihre Meinung zählt“, das Bürgern und interessierten Akteuren einen nützlichen und zentralen Zugangspunkt zur Teilhabe an der Ausarbeitung der politischen Maßnahmen der EU bietet; fordert die Weiterentwicklung von Instrumenten, die eine umfassendere direkte Beteiligung der EU-Bürger ermöglichen;
5. begrüßt den Abschluss einer Interinstitutionellen Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister für die EU-Organe, einschließlich des Rates;
6. ist der Ansicht, dass Transparenz im Gesetzgebungsverfahren von größter Bedeutung ist, um die aktive Beteiligung der Bürger am Entscheidungsprozess sicherzustellen; begrüßt, dass das Parlament nach dem Urteil in der Rechtssache De Capitani Fortschritte erzielt hat, was die Offenlegung der mehrspaltigen Dokumente betrifft; bekräftigt seine Forderung nach Entwicklung einer gemeinsamen Datenbank zum Stand von Gesetzgebungsvorhaben, da eine solche Datenbank zu einer stärkeren Einbeziehung der Bürger in den Gesetzgebungsprozess beitragen kann;
7. nimmt die im Juli 2018 vorgelegten Schlussfolgerungen der Taskforce zu Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und „Weniger, aber effizienteres Handeln“ zur Kenntnis; begrüßt insbesondere das Konzept der „aktiven Subsidiarität“, mit dem mehr Eigenverantwortung im Bereich der EU-Politik gefördert werden soll; fordert die Kommission auf, die genannten Schlussfolgerungen umzusetzen und insbesondere die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in ihre Konsultationsprozesse einzubeziehen und das „Modellraster“ auf der Grundlage der Kriterien des ursprünglich dem Vertrag von Amsterdam beigefügten Protokolls über die Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sowie der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu integrieren, um während des gesamten Beschlussfassungsprozesses die Anwendung beider Grundsätze bewerten zu können; stellt fest, dass dies ein starkes Engagement erfordert, auch seitens der Mitgesetzgeber der EU;
8. würdigt die von der Kommission geleistete Arbeit und erkennt an, dass sie das Subsidiaritätsprinzip achtet; nimmt zur Kenntnis, dass die Tendenz bei den nationalen Parlamenten derzeit dahin geht, einen verstärkten politischen Dialog über die EU-Politik zu fordern; empfiehlt die Entwicklung einer stärker politisch ausgerichteten Subsidiaritätskontrolle in der EU, damit ein größerer Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger entwickelt wird, sowie eine stärkere diesbezügliche Einbeziehung des Ausschusses der Regionen, der als Vertretungsorgan der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften die Rolle des Hüters des Subsidiaritätsprinzips ausüben kann;
9. spricht sich nachdrücklich für eine Überarbeitung des Mechanismus der Subsidiaritätskontrolle aus, um ihn funktionaler, effizienter und flexibler zu gestalten, damit die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und die nationalen Parlamente in die Lage versetzt werden, die für eine echte Debatte über europäische Politik erforderliche Zeit aufzubringen;
10. hebt hervor, dass aufgrund der derzeitigen Struktur des Verfahrens der Subsidiaritätskontrolle die EU-Ausschüsse der nationalen Parlamente übermäßig viel Zeit für technische und rechtliche Bewertungen mit kurzen Fristen aufbringen, was dem Ziel einer vertieften politischen Diskussion über die europäische Politik zuwiderläuft;
11. erinnert daran, dass im Jahr 2019 insgesamt 159 Berichte und keine mit Gründen versehenen Stellungnahmen übermittelt wurden, gegenüber insgesamt 4 918 Berichten und 439 mit Gründen versehenen Stellungnahmen, die in den letzten neun Jahren übermittelt wurden; weist ferner darauf hin, dass das Verfahren der „gelben Karte“ bislang nur dreimal aktiviert wurde und das Verfahren der „orangefarbenen Karte“ noch nie zum Einsatz kam;
12. fordert die Kommission und das Parlament auf, die Wirksamkeit und Effizienz des Subsidiaritätsverfahrens zu bewerten, um dessen Schwächen zu ermitteln und zu beheben; betont, wie wichtig es ist, dass die EU den nationalen und regionalen Parlamenten rechtzeitig und in geeigneter Weise Informationen zur Verfügung stellt, um sicherzustellen, dass die konsultierten Parlamente proaktiv über Entwicklungen informiert und aufgefordert werden, Stellung zu nehmen, auch im Rahmen öffentlicher Konsultationen; schlägt vor, dass die Kommission eine aktivere Rolle bei der Weiterverfolgung und Konsultation der nationalen und regionalen Parlamente einnehmen sollte; ist der Ansicht, dass ein strengerer Prozess zu einer Stärkung der Interaktion zwischen den verschiedenen Ebenen der Governance und Politikgestaltung führen wird;
13. weist darauf hin, dass Transparenz und Publizität dem Gesetzgebungsprozess inhärent sind und auch einen Grund für die Einbeziehung der nationalen und regionalen Parlamente darstellen; fügt hinzu, dass Offenheit und Transparenz zu mehr Legitimität und Vertrauen in den demokratischen Gesetzgebungsprozess der Europäischen Union führen;
14. hebt die Zusage der Kommission hervor, künftig aggregierte Antworten zu übermitteln, wenn mindestens vier Parlamente eine begründete Stellungnahme abgegeben haben, und die achtwöchige Frist, innerhalb derer die nationalen Parlamente ihre Stellungnahmen einreichen müssen, von Fall zu Fall flexibler zu handhaben, insbesondere im Hinblick auf eine bessere Integration der Stellungnahmen von mit Gesetzgebungsbefugnissen ausgestatteten Regionalparlamenten in die Stellungnahmen der nationalen Parlamente; begrüßt, dass die Kommission den Monat August bereits regelmäßig nicht mitzählt, und unterstützt die Idee ähnlicher technischer Verlängerungen für Ferienzeiträume im Laufe des Jahres;
15. stellt fest, dass sich dank der Umsetzung der Befugnis der nationalen Parlamente, die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips auf der Grundlage des sogenannten Frühwarnsystems zu kontrollieren, die Beziehungen zwischen den EU-Organen und den nationalen Parlamenten zum Teil verbessert haben;
16. fordert die Kommission auf, die Möglichkeit der Einführung eines informellen Verfahrens der „grünen Karte“ zu prüfen, um die nationalen Parlamente zu unterstützen, und schlägt vor, ihnen die Möglichkeit einzuräumen, ihre Initiativen auch dem Europäischen Parlament vorzulegen;
17. fordert die Kommission zudem auf, Europa den Bürgern näherzubringen, indem sie ihre Zusammenarbeit mit den politischen Entscheidungsträgern auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene ausbaut;
18. schlägt ferner vor, die bestehenden Rahmen für die interparlamentarische Zusammenarbeit wie die COSAC, die Interparlamentarische Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die Interparlamentarische Konferenz über Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der Europäischen Union, den Gemeinsamen Parlamentarischen Kontrollausschuss für Europol und die Europäische Parlamentarische Woche zu bewerten und weiterzuentwickeln;
19. schlägt vor, dass auf der Konferenz zur Zukunft Europas Gesetzgebungsvorschläge zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Parlamenten und der Kommission bei Gesetzgebungsvorschlägen erörtert werden sollten; weist darauf hin, dass etwaige neue Instrumente dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung tragen und gleichzeitig die ausschließlichen Zuständigkeiten der Union anerkennen müssen;
20. weist darauf hin, dass annähernd 70 % der EU-Rechtsvorschriften von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umgesetzt und angewendet werden[6]; ist der Ansicht, dass eine enge Konsultation ihrer gewählten Vertreter in EU-Angelegenheiten ein sehr wirksames Mittel ist, um die EU-Organe den Bürgern näherzubringen;
21. fordert die nationalen Parlamente auf, regionale Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen in EU-Gesetzgebungsinitiativen einzubeziehen, und unterstützt deren systematische Konsultation zu wichtigen Initiativen, insbesondere wenn ein Zusammenhang mit regionalen Zuständigkeiten besteht; weist darauf hin, dass solche Parlamente im Europäischen Ausschuss der Regionen vertreten sind und gemäß Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union von den nationalen Parlamenten konsultiert werden können;
22. bringt seine Unterstützung für die nationalen Parlamente bei der Ausarbeitung gemeinsamer Initiativstellungnahmen zum Ausdruck;
23. ist der Ansicht, dass die REFIT-Plattform erweitert werden sollte, um neben regulatorischen Belastungen auch Fragen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit in den Mittelpunkt zu rücken, und dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften stärker einbezogen werden sollten; warnt vor einer starren Anwendung des „One in, one out“-Grundsatzes durch die Kommission bei der Umsetzung der Verfahren zur besseren Rechtsetzung;
24. hebt die Rolle hervor, die der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Europäische Ausschuss der Regionen im REFIT-Programm spielen, da ihr Beitrag zur Erfassung der Standpunkte der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sowie der organisierten Zivilgesellschaft für einen ausgewogenen Prozess der Politikbewertung wichtig ist;
25. betont, dass bei der Ausarbeitung, Umsetzung und Durchsetzung von EU-Rechtsakten zwar jeder zusätzliche unnötige Verwaltungsaufwand vermieden werden sollte, dies jedoch weder in eine Deregulierung oder Nichtregulierung münden noch die Parlamente der Mitgliedstaaten daran hindern sollte, ehrgeizigere Maßnahmen beizubehalten oder zu ergreifen und höhere Sozial-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards vorzusehen, wenn das Unionsrecht lediglich Mindestnormen vorsieht; betont, dass die Mitgliedstaaten als ersten Schritt zur Eindämmung neuer Vorschriften die Übererfüllung unionsrechtlicher Vorgaben („Gold Plating“) vermeiden sollten;
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
13.4.2021 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
23 1 4 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Gerolf Annemans, Gabriele Bischoff, Damian Boeselager, Geert Bourgeois, Fabio Massimo Castaldo, Leila Chaibi, Włodzimierz Cimoszewicz, Gwendoline Delbos-Corfield, Pascal Durand, Charles Goerens, Esteban González Pons, Sandro Gozi, Brice Hortefeux, Laura Huhtasaari, Giuliano Pisapia, Paulo Rangel, Antonio Maria Rinaldi, Domènec Ruiz Devesa, Jacek Saryusz-Wolski, Helmut Scholz, Pedro Silva Pereira, Sven Simon, Antonio Tajani, Mihai Tudose, Guy Verhofstadt, Rainer Wieland |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Othmar Karas, Niklas Nienaß |
Namentliche Schlussabstimmung im mitberatenden Ausschuss
23 |
+ |
EKR |
Geert Bourgeois, Jacek Saryusz-Wolski |
ID |
Gerolf Annemans, Laura Huhtasaari, Antonio Maria Rinaldi |
Fraktionslos |
Fabio Massimo Castaldo |
EVP |
Esteban González Pons, Brice Hortefeux, Othmar Karas, Paulo Rangel, Sven Simon, Antonio Tajani, Rainer Wieland |
S&D |
Gabriele Bischoff, Włodzimierz Cimoszewicz, Giuliano Pisapia, Domènec Ruiz Devesa, Pedro Silva Pereira, Mihai Tudose |
GUE/NGL |
Leila Chaibi |
Verts/ALE |
Damian Boeselager, Gwendoline Delbos Corfield, Niklas Nienaß |
1 |
– |
GUE/NGL |
Helmut Scholz |
4 |
0 |
Renew Europe |
Pascal Durand, Charles Goerens, Sandro Gozi, Guy Verhofstadt |
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
27.5.2021 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
22 1 2 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Pascal Arimont, Manon Aubry, Gunnar Beck, Geoffroy Didier, Pascal Durand, Angel Dzhambazki, Ibán García Del Blanco, Jean-Paul Garraud, Esteban González Pons, Mislav Kolakušić, Gilles Lebreton, Karen Melchior, Jiří Pospíšil, Franco Roberti, Marcos Ros Sempere, Stéphane Séjourné, Raffaele Stancanelli, Adrián Vázquez Lázara, Marion Walsmann, Tiemo Wölken, Lara Wolters, Javier Zarzalejos |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Patrick Breyer, Evelyne Gebhardt, Andrzej Halicki, Heidi Hautala, Ilhan Kyuchyuk, Angelika Niebler, Emil Radev, Luisa Regimenti, Yana Toom, Kosma Złotowski |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
22 |
+ |
EVP |
Pascal Arimont, Geoffroy Didier, Esteban González Pons, Jiří Pospíšil, Emil Radev, Marion Walsmann, Javier Zarzalejos |
S&D |
Ibán García Del Blanco, Franco Roberti, Marcos Ros Sempere, Tiemo Wölken, Lara Wolters |
Renew Europe |
Pascal Durand, Ilhan Kyuchyuk, Stéphane Séjourné, Adrián Vázquez Lázara |
ID |
Jean-Paul Garraud, Gilles Lebreton |
Verts/ALE |
Patrick Breyer, Heidi Hautala |
GUE/NGL |
Manon Aubry |
Fraktionslos |
Mislav Kolakušić |
1 |
– |
ID |
Gunnar Beck |
2 |
0 |
EKR |
Angel Dzhambazki, Raffaele Stancanelli |
Erläuterungen:
+ : dafür
– : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] ABl. 176, vom 23.5.2018, S. 5.
- [2] ABl. 37, vom 2.2.2021, S. 1.
- [3] Angenommene Texte, P9_TA(2020)0005.
- [4] ABl. 86, vom 6.3.2018, S. 126.
- [5] Urteil des Gerichts vom 22. März 2018, Emilio De Capitani/Parlament.
- [6] Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Bessere Rechtsetzung: Bestandsaufnahme und Bekräftigung unseres Engagements“