<TitreType>EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE LESUNG</TitreType><RefProcLect>***II</RefProcLect>
<Titre>zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013</Titre>
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)
Das Europäische Parlament,
–unter Hinweis auf den Standpunkt des Rates in erster Lesung (06980/2/2021 – C9-0195/2021),
–unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 17. Oktober 2018[1],
–unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 5. Dezember 2018[2],
–unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung[3] zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2018)0382),
–unter Hinweis auf den geänderten Vorschlag der Kommission (COM(2020)0447),
–gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
–unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss gebilligt wurde,
–gestützt auf Artikel 67 seiner Geschäftsordnung,
–unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten für die zweite Lesung (A9‑0197/2021),
1.billigt den Standpunkt des Rates in erster Lesung;
2.nimmt die dieser Entschließung beigefügten Erklärungen der Kommission zur Kenntnis;
3.stellt fest, dass der Gesetzgebungsakt entsprechend dem Standpunkt des Rates erlassen wird;
4.beauftragt seinen Präsidenten, den Gesetzgebungsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 297 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu unterzeichnen;
5.beauftragt seinen Generalsekretär, den Gesetzgebungsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Gesetzgebungsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
6.beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
ANLAGE ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG
Erklärung der Kommission zu aus dem ESF+ unterstützten Investitionen zur Bekämpfung der Kinderarmut
Im Jahr 2019 waren in der EU 18 Millionen Kinder von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht, wobei diese Zahl in einigen Mitgliedstaaten sehr hoch war. Die COVID-19-Pandemie und ihre sozioökonomischen Folgen haben Ungleichheiten und Armut verschärft und dabei insbesondere die Situation dieser Kinder verschlechtert. Kinderarmut ist in allen Mitgliedstaaten durchgängig anzutreffen und ist nach wie vor höher als bei Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter.
Die Kommission begrüßt daher die ausgewogene Einigung, mit der der ESF+ zu einem entscheidenden Instrument zur Bekämpfung der Kinderarmut gemacht wird. In der Einigung wird anerkannt, dass in allen Mitgliedstaaten dringend in Kinder investiert werden muss.
Die Kommission wird in Kürze einen Vorschlag für eine Garantie für Kinder vorlegen, um diese Herausforderung strukturell zu bewältigen. Bei der Programmplanung des ESF+ wird die Kommission alles in ihrer Macht Stehende tun, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen des ESF+ angemessene Mittel bereitstellen, um zur Umsetzung der Garantie für Kinder beizutragen. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten ermutigt, auch andere EU‑Finanzierungsinstrumente und nationale Ressourcen zu nutzen, um angemessene Investitionen in diesem Bereich zu unterstützen.
Erklärung der Kommission zu aus dem ESF+ unterstützten Investitionen in die Beschäftigung junger Menschen
Die Kommission betont, dass junge Menschen unverhältnismäßig stark von der sozioökonomischen Krise infolge der COVID‑19-Pandemie betroffen sind. Von Dezember 2019 bis Dezember 2020 ist die Jugendarbeitslosigkeit in der EU um 3 Prozentpunkte gestiegen, sodass die Zahl der arbeitslosen jungen Menschen auf über 3,1 Millionen angewachsen ist. Die Kommission erinnert ferner daran, dass die Jugendarbeitslosigkeit durchgehend deutlich höher ist als die der erwachsenen Bevölkerung, wobei die jüngsten Zahlen eine Differenz von mehr als 10 Prozentpunkten (17,8 % gegenüber 6,6 % im Dezember 2020) zeigen.
Die Kommission begrüßt die von den gesetzgebenden Organen erzielte Einigung, in der diese Herausforderung in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird. Der ESF+ ist das wichtigste Finanzierungsinstrument der EU für die Umsetzung der kürzlich verabschiedeten verstärkten Jugendgarantie sowie anderer einschlägiger Maßnahmen im Rahmen der Initiative zur Förderung der Jugendbeschäftigung.
Bei der Programmplanung des ESF+ wird die Kommission alles in ihrer Macht Stehende tun, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen des ESF+ angemessene Mittel für die Umsetzung der verstärkten Jugendgarantie bereitstellen. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten ermutigt, auch andere EU-Finanzierungsinstrumente und nationale Ressourcen zu nutzen, um angemessene Investitionen in diesem Bereich zu unterstützen.
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Atidzhe Alieva-Veli, Abir Al-Sahlani, Marc Angel, Dominique Bilde, Gabriele Bischoff, Vilija Blinkevičiūtė, Milan Brglez, Sylvie Brunet, Jordi Cañas, David Casa, Margarita de la Pisa Carrión, Özlem Demirel, Jarosław Duda, Estrella Durá Ferrandis, Lucia Ďuriš Nicholsonová, Rosa Estaràs Ferragut, Nicolaus Fest, Loucas Fourlas, Cindy Franssen, Heléne Fritzon, Helmut Geuking, Elisabetta Gualmini, Alicia Homs Ginel, France Jamet, Agnes Jongerius, Stelios Kympouropoulos, Katrin Langensiepen, Miriam Lexmann, Elena Lizzi, Kira Marie Peter-Hansen, Dragoş Pîslaru, Manuel Pizarro, Dennis Radtke, Elżbieta Rafalska, Guido Reil, Daniela Rondinelli, Mounir Satouri, Monica Semedo, Vincenzo Sofo, Beata Szydło, Eugen Tomac, Romana Tomc, Marie-Pierre Vedrenne, Nikolaj Villumsen, Marianne Vind, Maria Walsh, Anna Zalewska, Stefania Zambelli, Tatjana Ždanoka, Tomáš Zdechovský
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter
Brando Benifei, José Gusmão, Lukas Mandl, Eugenia Rodríguez Palop
Datum der Einreichung
7.6.2021
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
49
+
ECR
Elżbieta Rafalska, Vincenzo Sofo, Beata Szydło, Anna Zalewska
ID
Elena Lizzi, Stefania Zambelli
NI
Daniela Rondinelli
PPE
David Casa, Jarosław Duda, Rosa Estaràs Ferragut, Loucas Fourlas, Cindy Franssen, Helmut Geuking, Stelios Kympouropoulos, Miriam Lexmann, Lukas Mandl, Dennis Radtke, Eugen Tomac, Romana Tomc, Maria Walsh, Tomáš Zdechovský