BERICHT über den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2021 zum Gesamthaushaltsplan 2021: Einstellung des Haushaltsüberschusses 2020
28.6.2021 - (09904/2021 – C9-0232/2021 – 2021/0102(BUD))
Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Pierre Larrouturou
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2021 zum Gesamthaushaltsplan 2021: Einstellung des Haushaltsüberschusses 2020
(09904/2021 – C9-0232/2021 – 2021/0102(BUD))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[1], insbesondere auf Artikel 44,
– unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021, der am 18. Dezember 2020[2] endgültig erlassen wurde,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027[3] (MFR-Verordnung),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel[4],
– gestützt auf den Beschluss 2020/2053/EU, Euratom des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union[5],
– unter Hinweis auf den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2021, der von der Kommission am 15. April 2021 angenommen wurde (COM(2021)0270),
– unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2021, der vom Rat am 21. Juni 2021 festgelegt und dem Europäischen Parlament am selben Tag zugeleitet wurde (09904/2021 – C9-0232/2021),
– gestützt auf die Artikel 94 und 96 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A9-0218/2021),
A. in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2021 vorsieht, den Überschuss aus dem Finanzjahr 2020, in Höhe von 1 768 617 610 EUR in den Haushaltsplan 2021 einzustellen,
B. in der Erwägung, dass sich dieser Überschuss im Wesentlichen aus überschüssigen Einnahmen in Höhe von 1 647,3 Mio. EUR und einer Nichtausschöpfung der Mittel für Ausgaben in Höhe von 121,3 Mio. EUR ergibt;
C. in der Erwägung, dass der Überschuss auf der Einnahmenseite in erster Linie darauf zurückzuführen ist, dass die erhobenen Zölle höher als erwartet ausfielen;
D. in der Erwägung, dass sich auf der Ausgabenseite die Nichtausschöpfung der Mittel für Zahlungen durch die Kommission für 2020 auf 100,98 Mio. EUR beläuft (davon 61,7 Mio. EUR unter Rubrik 5 „Verwaltung“, was auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Dienstreisen, Sitzungen, Praktika und Einstellungen zurückzuführen ist) und dass bei den anderen Organen eine Nichtausschöpfung in Höhe von 120,38 Mio. EUR zu verzeichnen ist;
1. nimmt Kenntnis von dem von der Kommission vorgelegten Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2021, der allein der Einstellung des Überschusses des Haushaltsjahres 2020 in Höhe von 1 768 617 610 EUR in den Haushaltsplan gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Haushaltsordnung gewidmet ist, sowie von dem diesbezüglichen Standpunkt des Rates;
2. bekräftigt seinen Standpunkt, dass alle verfügbaren und nicht in Anspruch genommenen Mittel des Unionshaushalts, einschließlich des Überschusses, genutzt werden sollten, um rasch finanzielle Unterstützung für die von der COVID-19-Pandemie am stärksten Betroffenen bereitzustellen; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, die erwarteten Verringerungen ihrer BNE-basierten Beiträge, die sich aus dem Überschuss von 2020 ergeben, vollständig für die Haushaltsplanung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und für die Erholung und Resilienz der Union zu verwenden, um eine optimale Zuweisung der Mittel sicherzustellen;
3. billigt den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2021;
4. beauftragt seinen Präsidenten, festzustellen, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 3/2021 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
5. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den anderen betroffenen Organen und den betroffenen Einrichtungen und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
22.6.2021 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
37 2 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Rasmus Andresen, Robert Biedroń, Anna Bonfrisco, Olivier Chastel, Lefteris Christoforou, David Cormand, Paolo De Castro, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Alexandra Geese, Vlad Gheorghe, Valentino Grant, Elisabetta Gualmini, Francisco Guerreiro, Valérie Hayer, Eero Heinäluoma, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, Mislav Kolakušić, Moritz Körner, Joachim Kuhs, Zbigniew Kuźmiuk, Hélène Laporte, Pierre Larrouturou, Janusz Lewandowski, Margarida Marques, Siegfried Mureşan, Victor Negrescu, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Dimitrios Papadimoulis, Karlo Ressler, Bogdan Rzońca, Nicolae Ştefănuță, Nils Torvalds, Nils Ušakovs, Johan Van Overtveldt, Rainer Wieland, Angelika Winzig |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Petros Kokkalis |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
37 |
+ |
ECR |
Zbigniew Kuźmiuk, Bogdan Rzońca, Johan Van Overtveldt |
ID |
Anna Bonfrisco, Valentino Grant |
PPE |
Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, Janusz Lewandowski, Siegfried Mureşan, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Karlo Ressler, Rainer Wieland, Angelika Winzig |
Renew |
Olivier Chastel, Vlad Gheorghe, Valérie Hayer, Moritz Körner, Nicolae Stefanuta, Nils Torvalds |
S&D |
Robert Biedroń, Paolo De Castro, Eider Gardiazabal Rubial, Elisabetta Gualmini, Eero Heinäluoma, Pierre Larrouturou, Margarida Marques, Victor Negrescu, Nils Ušakovs |
The Left |
Petros Kokkalis, Dimitrios Papadimoulis |
Verts/ALE |
Rasmus Andresen, David Cormand, Alexandra Geese, Francisco Guerreiro |
2 |
- |
ID |
Joachim Kuhs, Hélène Laporte |
1 |
0 |
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NI |
Mislav Kolakušić |
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- : dagegen
0 : Enthaltung