BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung der Entscheidung 2003/77/EG zur Festlegung der mehrjährigen Finanzleitlinien für die Verwaltung des Vermögens der EGKS in Abwicklung und, nach Abschluss der Abwicklung, des Vermögens des Forschungsfonds für Kohle und Stahl

1.7.2021 - (COM(2020)0321 – C9-0216/2021 – 2020/0143(NLE)) - *

Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Johan Van Overtveldt

Verfahren : 2020/0143(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0228/2021
Eingereichte Texte :
A9-0228/2021
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung der Entscheidung 2003/77/EG zur Festlegung der mehrjährigen Finanzleitlinien für die Verwaltung des Vermögens der EGKS in Abwicklung und, nach Abschluss der Abwicklung, des Vermögens des Forschungsfonds für Kohle und Stahl

(COM(2020)0321 – C9 0216/2021 – 2020/0143(NLE))

 

(Anhörung)

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an den Rat (COM(2020)0321),

 

 gestützt auf das Protokoll Nr. 37 über die finanziellen Folgen des Ablaufs des EGKS-Vertrags und über den Forschungsfonds für Kohle und Stahl, das dem Vertrag über die Europäische Union sowie dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union[1] beigefügt ist, insbesondere auf Artikel 2 Absatz 2, gemäß dem das Parlament vom Rat angehört würde (C9‑0216/2021),

 

 gestützt auf Artikel 82 seiner Geschäftsordnung,

 

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A9‑0228/2021),

 

1. billigt den Vorschlag der Kommission;

 

2. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

 

3. fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;

 

4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


BEGRÜNDUNG

 

In der Entscheidung 2003/77/EG des Rates ist festgelegt, dass die Kommission das Vermögen der EGKS in Abwicklung so verwaltet, „dass im Bedarfsfall ausreichend Mittel verfügbar sind, wobei jedoch langfristig für den größtmöglichen Ertrag, bei einem hohen Grad von Sicherheit und Stabilität, gesorgt werden muss“.

Die Kommission unterstützt aus den Renditen der EGKS in Abwicklung Forschungsprojekte in der Kohle- und Stahlbranche. Jedoch lassen sich in den vergangenen Jahren infolge des lange anhaltenden Rückgangs der Renditen an den Finanzmärkten mit dem Portfolio kaum noch ausreichende Renditen zu erzielen, mit denen ein sinnvolles Forschungsprogramm finanziert werden könnte.

Mit dem vorliegenden Vorschlag soll die Resilienz des Portfolios der EGKS gegenüber diesen Herausforderungen erhöht werden, indem die Möglichkeiten für Anlagen in andere Vermögensklassen erweitert und andere Anlagetechniken eingesetzt werden, um das Portfolio vor einer ausschließlichen Abhängigkeit von festverzinslichen Wertpapieren zu schützen.

Der vorliegende Vorschlag sieht zwei wesentliche Änderungen vor:

 Wie im Vorschlag für eine Änderung der Entscheidung 2003/76/EG vorgesehen, die Einräumung der Möglichkeit der Veräußerung von Vermögenswerten aus dem Portfolio, sofern dies erforderlich ist, um Zahlungen im Zusammenhang mit einer jährlichen Zuweisung von [111 Mio.] EUR bis zum Jahr 2027 zu ermöglichen. Je nach den Investitionsbedingungen und der Entwicklung der Größe des Portfolios hat dies eine allmähliche Verringerung des Volumens der verwalteten Vermögenswerte zur Folge.

 Diversifizierung der infrage kommenden Anlagen im Portfolio, um dessen Rendite-Risiko-Performance zu verbessern. Es wird vorgeschlagen, die Bandbreite der infrage kommenden Vermögenswerte zu erweitern, um die erwarteten Renditen für ein bestimmtes Risikoniveau zu erhöhen. Traditionell wurde das Vermögen der EGKS vorwiegend in auf Euro lautende staatliche und supranationale Schuldtitel investiert. Über dieses Anlagespektrum konnten stetige positive Erträge erzielt und konnte das Portfoliorisiko zugleich auf einem geringen Niveau gehalten werden. In den vergangenen Jahren haben sich die Wirtschafts- und Marktbedingungen so verändert, dass sich die Möglichkeiten zur Erzielung von Renditen aus Anlagen in staatlichen und supranationalen Schuldtiteln dauerhaft verringert haben. Auch in Zukunft bleiben die Finanzmärkte im Allgemeinen und die Euro-Anleihemärkte im Besonderen anspruchsvoll, und zwar aufgrund extrem niedriger bzw. negativer Renditen (insbesondere für Wertpapiere von Emittenten mit der höchsten Bonitätsstufe) und einer verringerten Liquidität, die unter anderem auf die akkommodierende Geldpolitik der Europäischen Zentralbank und ihre Anleihekaufprogramme zurückzuführen ist. Bei dieser niedrigen Ausgangslage führt jeder Anstieg der Zinssätze zu einer Neubewertung der bestehenden Vermögenswerte nach unten, was das Risiko sehr niedriger oder negativer Renditen impliziert, bis Neuinvestitionen mit höheren Renditen den anfänglichen Neubewertungseffekt allmählich ausgleichen.

Die Kommission hat klar zu verstehen gegeben, dass die Änderungen keinen automatischen Rückgriff auf diese Vermögenswerte oder Instrumente bedeuten. Stattdessen würde der Kommission durch den Beschluss lediglich die Befugnis übertragen, solche Anlagen zu tätigen, wenn die Marktbedingungen günstig sind und die Anlagen mit dem Anlagehorizont übereinstimmen, wobei die Zahlungen im Zusammenhang mit der jährlichen Mittelzuweisung bis 2027 berücksichtigt werden müssen. Die Kommission hob hervor, dass sie bei der Nutzung dieser erweiterten Anlagemöglichkeiten Vorsicht und Sorgfalt walten lassen wird, um die Wahrscheinlichkeit positiver Ergebnisse zu maximieren. Sie wird über die Entscheidung, von diesen Befugnissen Gebrauch zu machen, in ihren Jahresberichten Bericht erstatten und dabei die Gründe für die Erweiterung des Anlagespektrums darlegen und, sobald die Daten zur Wertentwicklung dies zulassen, über die beobachteten Ergebnisse berichten.

 

Aus dem Vorschlag ergeben sich keine neuen Verbindlichkeiten, die im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens zulasten des Gesamthaushaltsplans gehen.

 

Die Beweggründe, die den vorgeschlagenen Änderungen zugrunde liegen, sind mithin nachvollziehbar. Nach den jüngsten Informationen wurde der Vorschlag vom Rat, der nur geringfügige technische Änderungen vorgenommen hat, durch die der ursprüngliche Kommissionsvorschlag nicht verändert wurde, positiv bewertet.


VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Änderung der Entscheidung 2003/77/EG zur Festlegung der mehrjährigen Finanzleitlinien für die Verwaltung des Vermögens der EGKS in Abwicklung und, nach Abschluss der Abwicklung, des Vermögens des Forschungsfonds für Kohle und Stahl

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

COM(2020)0321 – C9-0216/2020 – 2020/0143(NLE)

Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung

3.8.2020

 

 

 

Federführender Ausschuss

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

14.9.2020

 

 

 

Mitberatende Ausschüsse

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

CONT

14.9.2020

ITRE

14.9.2020

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

 Datum des Beschlusses

CONT

17.9.2020

ITRE

10.9.2020

 

 

Berichterstatter(in/innen)

 Datum der Benennung

Johan Van Overtveldt

3.9.2020

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

31.5.2021

 

 

 

Datum der Annahme

1.7.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

34

2

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Rasmus Andresen, Anna Bonfrisco, Olivier Chastel, Lefteris Christoforou, David Cormand, Paolo De Castro, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Vlad Gheorghe, Valentino Grant, Elisabetta Gualmini, Francisco Guerreiro, Valérie Hayer, Eero Heinäluoma, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, Mislav Kolakušić, Moritz Körner, Joachim Kuhs, Zbigniew Kuźmiuk, Hélène Laporte, Pierre Larrouturou, Janusz Lewandowski, Margarida Marques, Silvia Modig, Siegfried Mureşan, Victor Negrescu, Andrey Novakov, Dimitrios Papadimoulis, Karlo Ressler, Bogdan Rzońca, Nicolae Ştefănuță, Nils Torvalds, Nils Ušakovs, Johan Van Overtveldt, Rainer Wieland, Angelika Winzig

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Henrike Hahn, Adam Jarubas

Datum der Einreichung

2.7.2021

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

 

34

+

ECR

Zbigniew Kuźmiuk, Bogdan Rzońca, Johan Van Overtveldt

ID

Hélène Laporte

NI

Mislav Kolakušić

PPE

Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, Adam Jarubas, Janusz Lewandowski, Siegfried Mureşan, Andrey Novakov, Karlo Ressler, Rainer Wieland, Angelika Winzig

Renew

Olivier Chastel, Vlad Gheorghe, Valérie Hayer, Moritz Körner, Nicolae Ştefănuță, Nils Torvalds

S&D

Paolo De Castro, Eider Gardiazabal Rubial, Elisabetta Gualmini, Eero Heinäluoma, Pierre Larrouturou, Margarida Marques, Victor Negrescu, Nils Ušakovs

Verts/ALE

Rasmus Andresen, David Cormand, Francisco Guerreiro, Henrike Hahn

 

2

ID

Joachim Kuhs

The Left

Silvia Modig

 

3

0

 

 

ID

Anna Bonfrisco, Valentino Grant

The Left

Dimitrios Papadimoulis

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

 : dagegen

0 : Enthaltung

 

Letzte Aktualisierung: 6. Juli 2021
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