EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – eines partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits sowie des dazugehörigen Durchführungsprotokolls
15.7.2021 - (06566/2021 – C9-0154/2021 – 2021/0037(NLE)) - ***
Fischereiausschuss
Berichterstatter: Pierre Karleskind
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – eines partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits sowie des dazugehörigen Durchführungsprotokolls
(06566/2021 – C9-0154/2021 – 2021/0037(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (06566/2021),
– unter Hinweis auf das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits sowie auf das dazugehörige Durchführungsprotokoll (06380/2021),
– unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v und Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C9-0073/2020),
– unter Hinweis auf seine nichtlegislative Entschließung vom …[1] zu dem Entwurf eines Beschlusses,
– gestützt auf Artikel 105 Absätze 1 und 4 und Artikel 114 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Haushaltsausschusses,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Fischereiausschusses (A9-0233/2021),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens und des Protokolls;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, Grönlands und Dänemarks zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Hintergrund
Die Europäische Union und Grönland pflegen sowohl im Fischereibereich als auch im Entwicklungsbereich sehr enge Beziehungen. Aufgrund seiner Bindungen zu Dänemark ist Grönland einer der langjährigsten Partner der EU. Grönland trat im Jahr 1973 zusammen mit Dänemark der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) bei. Nach einem Referendum über seine EWG-Mitgliedschaft im Jahr 1982 verließ Grönland die Gemeinschaft im Jahr 1985. Seither besteht eine Partnerschaft zwischen der EU und Grönland im Bereich Fischerei; Grönland ist eines der mit der EU assoziierten überseeischen Gebiete. Zudem ist Grönland aufgrund seiner strategischen geografischen Lage im Nordpolarmeer ein wichtiger Partner.
Fischereibeziehungen zwischen der EU und Grönland
Ein Fischereiabkommen wurde in die Verhandlungen über den Austritt Grönlands aus der EWG einbezogen, und es wurden eine Reihe von Protokollen für den Zeitraum bis 2007 vereinbart. Zu diesem Zeitpunkt schlossen die beiden Vertragsparteien für einen Zeitraum von sechs Jahren ein partnerschaftliches Fischereiabkommen, das im Jahr 2012 stillschweigend um weitere sechs Jahre verlängert wurde. Am 11. Januar 2021 wurde ein partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei geschlossen, das derzeit das Ratifizierungsverfahren durchläuft. Ein wichtiger Bestandteil der Fischereibeziehungen zwischen der EU und Grönland ist das Protokoll Nr. 34 zum AEUV, das zollfreie Einfuhren grönländischer Fischereierzeugnisse in die EU vorsieht, solange die Zugangsmöglichkeiten zu den grönländischen Fischereizonen für die EU zufriedenstellend sind.
Standpunkt des Berichterstatters
Zunächst möchte der Berichterstatter die Besonderheit der Fischereiabkommen mit Grönland hervorheben. Im Gegensatz zu anderen partnerschaftlichen Fischereiabkommen oder partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei sehen die Protokolle zwischen der EU und Grönland immer nur vorläufige Fangmöglichkeiten vor. Die endgültigen Möglichkeiten werden jedes Jahr vom Gemischten Ausschuss ausgehandelt. Das Abkommen mit Grönland sieht auch einen Quotentausch mit Norwegen und den Färöern vor. Es spielt daher eine zentrale Rolle für die Fischereibeziehungen in diesem geografischen Gebiet. Infolgedessen werden die Fischereibeziehungen mit Norwegen und den Färöern durch die Abkommen und Protokolle mit Grönland effektiv geprägt. Theoretisch können auch mit Island Quoten ausgetauscht werden; in der Praxis geschieht dies jedoch nicht.
Bisheriges Abkommen und Protokoll
Der Berichterstatter hat die Studie zur Ex-ante- und Ex-post-Bewertung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und Grönland sorgfältig geprüft[2]. In der Ex-post-Bewertung wird ein Überblick über die Lage gegeben, und es werden eine Reihe von Lücken im bisherigen Abkommen und Protokoll aufgezeigt. Das Abkommen kam aus sozioökonomischer Sicht den Fischereibereichen beider Vertragsparteien zugute, und zwar sowohl in Bezug auf die direkte und indirekte Beschäftigung als auch auf die Bruttowertschöpfung, die durch die Tätigkeit der EU-Flotte in grönländischen Gewässern erzielt wurde. Die finanzielle Gegenleistung der EU zur grönländischen Fischerei hat zu deren Entwicklung beigetragen. Der Berichterstatter weist jedoch auf den Mangel an wissenschaftlichen Daten und das Fehlen von Instrumenten zur Analyse der Daten hin, die für eine angemessene Bewirtschaftung der Bestände und eine genaue Schätzung der Überschüsse erforderlich sind. Genaue Überschussschätzungen sind besonders wichtig, weil EU-Schiffe lediglich Bestände befischen dürfen, die nicht von der lokalen Industrie genutzt werden. Die Fähigkeit, Überschüsse korrekt zu berechnen, ist daher von entscheidender Bedeutung, wenn die Bestände nachhaltig bewirtschaftet werden sollen.
Neues Abkommen und Protokoll
Der Berichterstatter empfiehlt, dass das Parlament dem Abschluss des neuen partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der EU und Grönland sowie dem dazugehörigen Protokoll seine Zustimmung erteilt. Er hat die Ex-ante-Bewertung zur Kenntnis genommen. Aus dieser Bewertung geht eindeutig hervor, dass ein neues Abkommen und ein neues Protokoll ausgehandelt werden mussten, um sie besser mit den Fangmöglichkeiten und den wissenschaftlichen Gutachten in Einklang zu bringen, die Flexibilität bei den Fängen zu erhöhen, eine niedrigere Beifangquote einzuführen und eine Geltungsdauer von sechs Jahren für das Protokoll festzulegen. Durch das neue Abkommen und das Protokoll wird es zwölf EU-Schiffen ermöglicht, die Fangmöglichkeiten in grönländischen Gewässern für acht Arten zu nutzen, nämlich Kabeljau, pelagischer Rotbarsch, Tiefenrotbarsch, Schwarzer Heilbutt, Tiefseegarnele, Grenadierfisch, Lodde und Atlantische Makrele. Das Abkommen gilt für vier Jahre und kann um zwei weitere Jahre verlängert werden. Es sieht eine finanzielle Gegenleistung der EU in Höhe von 16 521 754 EUR vor, wovon 2 931 000 EUR für die Unterstützung und Entwicklung der grönländischen Fischerei vorgesehen sind. Die Fangmöglichkeiten für die EU-Flotte wurden im Vergleich zum vorherigen Protokoll um durchschnittlich 5 % gekürzt. Der Berichterstatter stellt fest, dass das Abkommen eine Geltungsdauer von vier Jahren aufweist und danach um weitere zwei Jahre verlängert werden kann; es bietet daher weniger Klarheit als das in der Ex-ante-Bewertung empfohlene Sechsjahresprotokoll. Darüber hinaus ist die finanzielle Gegenleistung der EU im Vergleich zum vorherigen Protokoll von 16 099 978 EUR auf 16 521 754 EUR gestiegen; die Gegenleistung zur Unterstützung der Fischerei bleibt gleich und die Referenzpreise für die Fanggenehmigungen der EU-Reeder sind höher.
Der Berichterstatter ist enttäuscht, dass das Abkommen und das Protokoll nach der Unterzeichnung des Abkommens am 22. April 2021 nur vorläufig angewandt werden konnten, was unter anderem darauf zurückzuführen ist, dass am 6. April 2021 in Grönland Wahlen stattfanden und eine Regierung gebildet werden musste. Infolgedessen konnten die Wirtschaftsteilnehmer der EU fast vier Monate lang nicht in den grönländischen Gewässern fischen.
Außerdem fanden die Verhandlungen über das Abkommen und das dazugehörige Protokoll parallel zu den Verhandlungen über das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich statt, was den Abschluss eines Abkommens verzögerte. Die Ausgangsposition Grönlands bei diesen Verhandlungen bestand darin, die Quoten für die EU-Flotte um 30 % zu kürzen. Im Allgemeinen möchte der Berichterstatter betonen, dass durch den Brexit die Beziehungen zu allen nordatlantischen Ländern destabilisiert wurde; daher muss dieser Sachlage besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Angesichts der langjährigen Beziehungen zwischen Grönland und der EU und seiner geostrategischen Lage in der Arktis ist es ferner von Bedeutung, dass unsere Beziehungen zu Grönland, auch im Rahmen einer künftigen EU-Strategie für die Arktis, aufrechterhalten werden.
Empfehlungen und Forderungen an die Kommission
Der Berichterstatter schlägt eine Reihe von Empfehlungen und Forderungen an die Kommission zur Umsetzung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei und des dazugehörigen Protokolls vor, die von Verbesserungen bei der Datenerhebung und ‑analyse bis hin zu dem Erfordernis reichen, der Fischereibranche der EU eindeutigere Perspektiven zu geben und die Erneuerung des Protokolls sicherzustellen. Das Abkommen und das dazugehörige Protokoll müssen in die übergreifende Strategie zur Verfolgung der Ziele der Nachhaltigkeit und des Schutzes der biologischen Vielfalt sowie zur Bekämpfung des Klimawandels eingebunden werden. Die Umsetzung muss daher im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals und den Zielen und Grundsätzen der Gemeinsamen Fischereipolitik stehen. Das Abkommen muss in vollem Umfang berücksichtigt werden, wenn die EU ihren geostrategischen Standpunkt zum Nordpolarmeer festlegt. Insbesondere die Fischereibeziehungen zu den Partnern in der Region müssen nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union stabilisiert und geklärt werden.
Darüber hinaus fordert der Berichterstatter angesichts der Verzögerung bei der vorläufigen Anwendung des Abkommens und des dazugehörigen Protokolls, dass die nicht genutzten Quoten ganz oder teilweise auf das Jahr 2022 übertragen werden, um die EU-Flotte für den in den vier Monaten erlittenen Verlust zu entschädigen. Er fordert ferner, dass dem Verlust von Fangnetzen, dem Einsammeln von Abfällen im Meer, den Meeresökosystemen und den gefährdeten Arten, der Ermittlung von Lebensräumen und dem Beifang von Vögeln besondere Aufmerksamkeit, insbesondere im Rahmen der Unterstützung der Branche, gewidmet wird. Der für die Unterstützung der Fischereibranche vorgesehene Teil der finanziellen Gegenleistung der EU sollte für die Verbesserung der Datenerhebung und ‑analyse verwendet werden, da Verbesserungen in diesem Bereich für die Genauigkeit der Überschussschätzungen unerlässlich sind. Schließlich betont der Berichterstatter, dass die Kommission das Parlament in jeder Phase der Umsetzung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei und des dazugehörigen Protokolls auf dem Laufenden halten muss.
STELLUNGNAHME DES HAUSHALTSAUSSCHUSSES (25.5.2021)
für den Fischereiausschuss
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls
(COM(2021)0072 – C9-2021/0037(NLE))
Verfasserin der Stellungnahme: Elisabetta Gualmini
KURZE BEGRÜNDUNG
Das derzeitige partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union, der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks (im Folgenden das „partnerschaftliche Abkommen“) wurde am 28. Juni 2007 unterzeichnet und trat am 2. November 2007 für einen Zeitraum von sechs Jahren in Kraft; das Abkommen wird stillschweigend alle sechs Jahre verlängert, wobei die letzte Verlängerung am 1. Januar 2019 erfolgte und daher immer noch in Kraft ist.
Das letzte Fünfjahresprotokoll[3] zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Abkommen trat am 1. Januar 2016 in Kraft und lief am 31. Dezember 2020 aus.
Ein neues Abkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits sowie ein Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung wurden von den Verhandlungspartnern am 11. Januar 2021 paraphiert.
Das neue Abkommen hebt das bestehende Abkommen, das am 28. Juni 2007 in Kraft trat, auf und ersetzt es; es gilt für einen Zeitraum von sechs Jahren (2021–2026) ab dem Datum der vorläufigen Anwendung, und kann stillschweigend verlängert werden. Das neue Protokoll gilt für einen Zeitraum von vier Jahren (2021–2024) ab dem Datum der vorläufigen Anwendung gemäß Artikel 15, d. h. ab dem Tag seiner Unterzeichnung durch die Vertragsparteien, und kann mit Zustimmung der Vertragsparteien um zwei Jahre verlängert werden.
Ziel des Protokolls ist es, Schiffen der Europäischen Union in grönländischen Gewässern Fangmöglichkeiten in Übereinstimmung mit den besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten und den Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES), der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO) und der Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC) zu gewähren. Ziel ist es auch, die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Grönland zu verstärken und so einen partnerschaftlichen Rahmen zu schaffen, innerhalb dessen die Fischereipolitik des grönländischen Fischereisektors entwickelt und eine verantwortungsvolle Nutzung der Fischereiressourcen in den grönländischen Gewässern im Interesse beider Vertragsparteien gefördert wird.
Unter das neue Protokoll fallen Kabeljau, pelagischer Rotbarsch, Tiefenrotbarsch, Schwarzer Heilbutt, Tiefseegarnele, Grenadierfisch, Lodde und Makrele. Das neue Protokoll sieht Fangmöglichkeiten für zwölf Schiffe vor. Sechs EU-Mitgliedstaaten haben ein direktes Fischereiinteresse an dem neuen Protokoll, nämlich Dänemark, Frankreich, Deutschland, Polen, Litauen und Schweden und in geringerem Maße Spanien und Portugal.
Die jährliche finanzielle Gegenleistung der Europäischen Union beläuft sich auf 16 521 754 EUR und ergibt sich aus
a) einem jährlichen Betrag für den Zugang zu den Fischereiressourcen für die im Protokoll vorgesehenen Kategorien, der für die Dauer der Laufzeit des Protokolls auf 13 590 754 EUR festgesetzt wird;
b) einem Beitrag zur Unterstützung der Fischereipolitik Grönlands in Höhe von 2 931 000 EUR für die Dauer der Laufzeit des Protokolls. Diese Unterstützung steht für die gesamte Laufzeit des Protokolls mit den Zielen der nationalen Politik im Bereich der nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischereiressourcen Grönlands im Einklang.
Der jährliche Betrag für Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen wird im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens festgelegt; dies gilt auch für die Reserve für die Protokolle, die zu Beginn des Jahres noch nicht in Kraft getreten sind.
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Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Fischereiausschuss, die Zustimmung zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls zu empfehlen.
VERFAHREN DES MITBERATENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits und das dazugehörige Durchführungsprotokoll |
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Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
06566/2021 – C9-0154/2021 – 2021/0037(NLE) |
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Federführender Ausschuss
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PECH
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Stellungnahme von Datum der Bekanntgabe im Plenum |
BUDG 26.4.2021 |
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Verfasser(in) der Stellungnahme Datum der Benennung |
Elisabetta Gualmini 22.3.2021 |
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Prüfung im Ausschuss |
10.5.2021 |
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Datum der Annahme |
31.5.2021 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
36 1 4 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Rasmus Andresen, Robert Biedroń, Anna Bonfrisco, Olivier Chastel, Lefteris Christoforou, David Cormand, Paolo De Castro, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Vlad Gheorghe, Valentino Grant, Elisabetta Gualmini, Francisco Guerreiro, Valérie Hayer, Eero Heinäluoma, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, Moritz Körner, Joachim Kuhs, Zbigniew Kuźmiuk, Ioannis Lagos, Hélène Laporte, Pierre Larrouturou, Janusz Lewandowski, Silvia Modig, Siegfried Mureşan, Victor Negrescu, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Dimitrios Papadimoulis, Karlo Ressler, Bogdan Rzońca, Nicolae Ştefănuță, Nils Torvalds, Nils Ušakovs, Johan Van Overtveldt, Rainer Wieland, Angelika Winzig |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Mario Furore, Jens Geier, Henrike Hahn |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
36 |
+ |
ECR |
Zbigniew Kuźmiuk, Bogdan Rzońca, Johan Van Overtveldt |
ID |
Hélène Laporte |
NI |
Mario Furore |
PPE |
Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, Janusz Lewandowski, Siegfried Mureşan, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Karlo Ressler, Rainer Wieland, Angelika Winzig |
Renew |
Olivier Chastel, Vlad Gheorghe, Valérie Hayer, Moritz Körner, Nicolae Ştefănuță, Nils Torvalds |
S&D |
Robert Biedroń, Paolo De Castro, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Elisabetta Gualmini, Eero Heinäluoma, Pierre Larrouturou, Victor Negrescu, Nils Ušakovs |
The Left |
Dimitrios Papadimoulis |
Verts/ALE |
Rasmus Andresen, David Cormand, Francisco Guerreiro, Henrike Hahn |
1 |
- |
NI |
Ioannis Lagos |
4 |
0 |
ID |
Anna Bonfrisco, Valentino Grant, Joachim Kuhs |
The Left |
Silvia Modig |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits und das dazugehörige Durchführungsprotokoll |
|||
Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
06566/2021 – C9-0154/2021 – 2021/0037(NLE) |
|||
Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung |
23.4.2021 |
|
|
|
Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
PECH 26.4.2021 |
|
|
|
Mitberatende Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
BUDG 26.4.2021 |
|
|
|
Berichterstatter(in/innen) Datum der Benennung |
Pierre Karleskind 4.3.2021 |
|
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Prüfung im Ausschuss |
17.6.2021 |
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|
|
Datum der Annahme |
12.7.2021 |
|
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
24 1 3 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Clara Aguilera, Pietro Bartolo, François-Xavier Bellamy, Izaskun Bilbao Barandica, Isabel Carvalhais, Maria da Graça Carvalho, Rosanna Conte, Rosa D’Amato, Giuseppe Ferrandino, Søren Gade, Francisco Guerreiro, Anja Hazekamp, Niclas Herbst, Ladislav Ilčić, France Jamet, Pierre Karleskind, Predrag Fred Matić, Francisco José Millán Mon, Grace O’Sullivan, João Pimenta Lopes, Manuel Pizarro, Caroline Roose, Bert-Jan Ruissen, Annie Schreijer-Pierik, Peter van Dalen, Emma Wiesner, Theodoros Zagorakis |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Valentino Grant, Ska Keller, Gabriel Mato, Cláudia Monteiro de Aguiar, Elżbieta Rafalska |
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Datum der Einreichung |
15.7.2021 |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
24 |
+ |
ECR |
Ladislav Ilčić, Bert-Jan Ruissen |
ID |
France Jamet |
PPE |
François-Xavier Bellamy, Maria da Graça Carvalho, Peter van Dalen, Niclas Herbst, Francisco José Millán Mon, Annie Schreijer-Pierik, Theodoros Zagorakis |
Renew |
Izaskun Bilbao Barandica, Søren Gade, Pierre Karleskind, Emma Wiesner |
S&D |
Clara Aguilera, Pietro Bartolo, Isabel Carvalhais, Giuseppe Ferrandino, Predrag Fred Matić, Manuel Pizarro |
The Left |
João Pimenta Lopes |
Verts/ALE |
Rosa D'Amato, Grace O'Sullivan, Caroline Roose |
1 |
- |
ECR |
Anja Hazekamp |
3 |
0 |
ID |
Rosanna Conte, Valentino Grant |
Verts/ALE |
Francisco Guerreiro |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltungen
- [1] Angenommene Texte, P9_TA(0000)0000.
- [2] „Ex ante and ex post evaluation study of the Fisheries Partnership Agreement between the European Union and Greenland“ (Studie über die Ex-ante- und Ex-post-Bewertung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und Grönland), Kommission, Abschlussbericht, 9. August 2019.
- [3] ABl. L 305 vom 21.11.2015, S. 1.