BERICHT über eine Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem

30.9.2021 - (2020/2260(INI))

Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Berichterstatter: Anja Hazekamp, Herbert Dorfmann
(Gemeinsame Ausschusssitzungen – Artikel 58 der Geschäftsordnung)
Verfasser der Stellungnahme (*):
Paolo De Castro, Ausschuss für internationalen Handel
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 57 der Geschäftsordnung


Verfahren : 2020/2260(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0271/2021
Eingereichte Texte :
A9-0271/2021
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu einer Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem

(2020/2260(INI))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere die Artikel 11, 13, 39, Artikel 168 Absatz 1, Artikel 169 Absatz 1, Artikel 191, Artikel 192 Absatz 1 und Artikel 349,

 unter Hinweis auf den Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft aus dem Jahr 2004,

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2019/1381 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette[1],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel[2],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln[3], die Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden[4] und die Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über Statistiken zu Pestiziden[5],

 unter Hinweis auf die Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt[6],

 unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik[7], die Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung[8] und die Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen[9],

 unter Hinweis auf die Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere[10], die Richtlinie 1999/74/EG des Rates vom 19. Juli 1999 zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen[11], die Richtlinie 2007/43/EG des Rates vom 28. Juni 2007 mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern[12], die Richtlinie 2008/120/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen[13], die Richtlinie 2008/119/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern[14], die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen[15], die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung[16], die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)[17] und die Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere[18],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Juni 2020 zum europäischen Schutz von Grenzgängern und Saisonarbeitskräften im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise[19],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Dezember 2019 zur EU-Initiative für Bestäuber[20] und seine Entschließung vom 23. Oktober 2019 zu dem Entwurf einer Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 546/2011 hinsichtlich der Bewertung der Auswirkung von Pflanzenschutzmitteln auf Honigbienen[21],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. November 2019 zum Klima- und Umweltnotstand[22],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2019 zu „ein Europa, das schützt: Saubere Luft für alle“[23],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2018 zu dem Europäischen Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“[24],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. April 2018 zur Umsetzung des Siebten Umweltaktionsprogramms[25],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Mai 2017 über die Initiative für Ressourceneffizienz: Verringerung der Verschwendung von Lebensmitteln, Verbesserung der Lebensmittelsicherheit[26],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. April 2017 zu Frauen und ihrer Rolle in ländlichen Gebieten[27] und seine Entschließung vom 16. Januar 2018 zu Frauen, Gleichstellung der Geschlechter und Klimagerechtigkeit[28],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juni 2016 zu technischen Lösungen für die nachhaltige Landwirtschaft in der EU[29],

 unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 8. September 2015 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden[30],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Februar 2015 zur Kennzeichnung des Ursprungslands von Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln[31] und seine Entschließung vom 12. Mai 2016 zur obligatorischen Angabe des Ursprungslands oder des Herkunftsorts für bestimmte Lebensmittel[32],

 unter Hinweis auf die Sonderberichte des Europäischen Rechnungshofs 15/2020 vom 9. Juli 2020 mit dem Titel „Schutz wilder Bestäuber in der EU – Initiativen der Kommission haben keine Früchte getragen“, 13/2020 vom 5. Juni 2020 mit dem Titel „Biodiversität landwirtschaftlicher Nutzflächen: Der Beitrag der GAP hat den Rückgang nicht gestoppt“, 05/2020 vom 5. Februar 2020 mit dem Titel „Nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln: begrenzter Fortschritt bei der Messung und Verringerung von Risiken“, 02/2019 vom 15. Januar 2019 mit dem Titel „Chemische Gefahren in unseren Lebensmitteln: Politik der EU zur Lebensmittelsicherheit schützt uns, steht jedoch vor Herausforderungen“, 31/2018 vom 14. November 2018 mit dem Titel „Tierschutz in der EU: Schließung der Lücke zwischen ehrgeizigen Zielen und praktischer Umsetzung“, 34/2016 vom 17. Januar 2017 mit dem Titel „Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung: eine Chance für die EU, die Ressourceneffizienz der Lebensmittelversorgungskette zu verbessern“ und 21/2019 vom 19. November 2019 mit dem Titel „Bekämpfung der Antibiotikaresistenz“,

 unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Umweltagentur vom 11. Mai 2020 mit dem Titel „The European environment – state and outlook 2020: knowledge for transition to a sustainable Europe“,

 unter Hinweis auf die europäische Säule sozialer Rechte,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zur Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ vom Dezember 2020 mit dem Titel „Vom Hof auf den Tisch – Die lokale und regionale Dimension“ (NAT-VII/005),

 gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für internationalen Handel, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und des Fischereiausschusses,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A9-0271/2021),

A. in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission über eine Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ ein ganzheitlicher Ansatz für das europäische Lebensmittelsystem festgelegt wird, bei dem die Landwirtschaft, die für die Versorgung mit Lebensmitteln zuständig ist, im Mittelpunkt steht und anerkannt wird, dass alle Akteure in der gesamten Lieferkette vernetzt sind und gemeinsam für die Verwirklichung der Ziele der Strategie verantwortlich sind, sowie die wesentliche Rolle von Landwirten bei der Bereitstellung öffentlicher Güter, einschließlich des Kampfes gegen den Klimawandel, anerkannt wird; in der Erwägung, dass die Strategie jedoch noch weiter gehen muss, wenn es darum geht, die Rolle, die Rechte und die Verantwortung der Verbraucher und die langfristige wirtschaftliche Lebensfähigkeit der Landwirte zu berücksichtigen; in der Erwägung, dass die Strategie erhebliche Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Erzeugung von Nichtlebensmitteln hat und dass dies in vollem Umfang berücksichtigt werden muss;

B. in der Erwägung, dass mit dem Lebensmittelsystem Europas eine hohe Lebensmittel- und Ernährungssicherheit so gewährleistet werden sollte, dass zum sozialen Wohlergehen und der öffentlichen Gesundheit beigetragen wird, die Gesundheit der Ökosysteme erhalten und wiederhergestellt wird, die Grenzen des Planeten geachtet werden sowie die Tiergesundheit und der Tierschutz sichergestellt werden; in der Erwägung, dass sich das gesamte Lebensmittelsystem derzeit auf zahlreiche Arten auf die Gesundheit und das Wohlergehen von Menschen und Tieren sowie die Umwelt, das Klima und die biologische Vielfalt auswirkt, wozu auch Entwaldung und Verschlechterung von Ökosystemen außerhalb der EU gehören; in der Erwägung, dass die Art und Weise, wie wir Lebensmittel, Getränke und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse herstellen und verbrauchen, angepasst werden muss, um Kohärenz mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung, dem Übereinkommen von Paris, dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt, dem Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft und den EU-Strategien und ‑Verpflichtungen sicherzustellen sowie um insgesamt ein kohärentes Gleichgewicht zwischen den drei Säulen der Nachhaltigkeit, einschließlich der Umwelt, des Klimas, der biologischen Vielfalt, der öffentlichen Gesundheit, der Wirtschaft und der Erschwinglichkeit von Lebensmitteln, des Tierschutzes und der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit für Landwirte, Fischer und Akteure in den weiteren Gliedern der Lebensmittelkette und in ländlichen und Küstengebieten zu erreichen, auch hinsichtlich sozialer Aspekte wie Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen und Gesundheits- und ‑sicherheitsstandards; in der Erwägung, dass weitere wichtige Faktoren wie Forschung und Innovation, Handelspolitik und Abfallpolitik berücksichtigt werden müssen;

C. in der Erwägung, dass Konsistenz und Kohärenz zwischen den Maßnahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik, der Handelspolitik der EU, der Biodiversitätsstrategie der EU für 2030, der Forststrategie der EU, dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, dem Aktionsplan Bioökonomie, dem EU-Klimagesetz sowie anderen damit verbundenen Maßnahmen und Strategien der EU sichergestellt werden müssen; in der Erwägung, dass betont werden sollte, dass alle eingeführten Lebensmittel die gleichen Standards für die Nachhaltigkeit und Sicherheit von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln erfüllen sollten, wie sie in der EU gelten;

D. in der Erwägung, dass Schätzungen der zwischenstaatlichen Plattform Wissenschaft-Politik für Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen (IPBES) zufolge 90 % der Landflächen bis 2050 erheblich verändert sein werden und 75 % der Landflächen bereits erheblich verändert sind; in der Erwägung, dass 85 % der Feuchtgebiete bereits verloren gegangen sind[33]; in der Erwägung, dass die biologische Vielfalt für die Nahrungsmittelsicherheit, das menschliche Wohlergehen und die weltweite Entwicklung von entscheidender Bedeutung ist; in der Erwägung, dass der Verlust an biologischer Vielfalt die europäische und globale landwirtschaftliche Produktion, die Lebensmittelsysteme und die Ernährung gefährdet; in der Erwägung, dass sich die sozialen und wirtschaftlichen Kosten im Zusammenhang mit der Bodendegradation weltweit auf schätzungsweise 5,5–10,5 Billionen EUR pro Jahr[34] belaufen;

E. in der Erwägung, dass etwa 80 % der weltweiten Entwaldung durch die Ausweitung der landwirtschaftlich genutzten Flächen verursacht werden[35]; in der Erwägung, dass die Nachfrage der Union nach Produkten wie Palmöl, Fleisch, Soja, Kakao, Mais, Holz und Gummi, auch in Form von verarbeiteten Produkten oder Dienstleistungen, ein wesentlicher Faktor für Entwaldung und die Schädigung von Wäldern und Böden, die Zerstörung von Ökosystemen und damit in Zusammenhang stehende Menschenrechtsverletzungen in Nicht-EU-Ländern ist und rund 10 % des weltweiten Anteils an der durch den gesamten Endverbrauch von Rohstoffen indirekt verursachten Entwaldung verursacht[36]; in der Erwägung, dass nicht nachhaltige Fischerei schwerwiegende negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt hat;

F. in der Erwägung, dass naturnahe Lebensräume, die von der Landwirtschaft abhängen, z. B. Grünland, besonders bedroht sind und ihr Erhaltungszustand deutlich schlechter ist als der von anderen Lebensräumen, die nicht von der Landwirtschaft abhängig sind; in der Erwägung, dass der Zustand von 45 % der von der Landwirtschaft abhängigen Lebensräume als schlecht bewertet wird, während dies bei den übrigen Lebensräumen bei 31 % der Fall ist;

G. in der Erwägung, dass der unbedachte Einsatz von Pestiziden eine wesentliche Ursache von Boden-, Wasser- und Luftverschmutzung ist und die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen dadurch negativ beeinflusst wird; in der Erwägung, dass es daher notwendig ist, die Bemühungen um eine deutliche Verringerung der Abhängigkeit von, des Risikos durch und der Verwendung von schädlichen Pestiziden sowie der Verwendung von Düngemitteln und Antibiotika zu intensivieren; in der Erwägung, dass nachhaltige landwirtschaftliche Verfahren wie die ordnungsgemäße Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes, Agroforstwirtschaft, Agrarökologie, ökologischer Landbau und Präzisionslandwirtschaft dazu beitragen können, Lösungen zur Verringerung des Pestizideinsatzes auf EU-Ebene und weltweit zu finden, und gefördert werden sollten; in der Erwägung, dass wissenschaftliche Erkenntnisse[37] darauf hindeuten, dass der Einsatz von Pestiziden deutlich reduziert werden kann, ohne die Rentabilität und Produktivität negativ zu beeinflussen, insbesondere, wenn dies mit einer erhöhten Verfügbarkeit nachhaltiger Alternativen einhergeht;

H. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten der EU 2018 den Export von mehr als 81 000 t Pestiziden genehmigt haben, die in Europa verbotene Substanzen enthalten[38]; in der Erwägung, dass diese gefährlichen Pestizide aufgrund der Anwendungsvorschriften (z. B. hinsichtlich der Schutzausrüstung oder der Bespritzung durch Flugzeuge), die nicht immer so streng wie in der EU sind, in den Empfängerländern ein noch größeres Risiko darstellen können; in der Erwägung, dass diese verbotenen Pestizide als Rückstande in eingeführten Lebensmitteln wieder auf den EU-Markt gelangen können; in der Erwägung, dass Überwachungsprogramme gezeigt haben, dass Rückstände mehrerer Pestizide, die in der EU nicht verwendet werden dürfen, in Lebensmitteln nachgewiesen wurden, die auf dem EU-Markt verkauft werden, in 4,5 % der Fälle sogar in Mengen, die über dem Rückstandshöchstgehalt liegen, der im Interesse der Verbrauchersicherheit für diese Stoffe festgelegt wurde[39];

I. in der Erwägung, dass Übergewicht und Fettleibigkeit in der EU rapide zunehmen[40] und jeder zweite Erwachsene übergewichtig oder fettleibig ist[41]; in der Erwägung, dass es viele Gründe für Übergewicht und Fettleibigkeit gibt, eine schlechte Ernährungsweise jedoch zu den Hauptfaktoren gehört, die zu einer hohen Prävalenz von Übergewicht und Fettleibigkeit führen;

J. in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge 2017 in der EU mehr als 950 000 Todesfälle (jeder Fünfte) und über 16 Mio. verlorene gesunde Lebensjahre – hauptsächlich aufgrund von Herz-Kreislauf- und Krebserkrankungen – auf eine ungesunde Ernährung zurückzuführen waren[42]; in der Erwägung, dass die Exposition gegenüber endokrine Störungen verursachenden chemischen Stoffen über Lebensmittel und Lebensmittelverpackungen ebenfalls eine zunehmende Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt[43];

K. in der Erwägung, dass etwa die Hälfte der Zoonosen, die seit 1940 auf den Menschen übertragen wurden, auf Landnutzungsänderungen zurückzuführen sind[44]; in der Erwägung, dass die Tiergesundheit ein wesentliches Element eines jeden nachhaltigen Lebensmittelsystems ist und Beeinträchtigungen der Tiergesundheit direkte Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit des Lebensmittelsystems haben;

L. in der Erwägung, dass in der EU Schätzungen zufolge jedes Jahr 88 Mio. Tonnen Lebensmittelabfälle erzeugt werden, was Kosten in Höhe von schätzungsweise 143 Mrd. EUR verursacht[45]; in der Erwägung, dass Lebensmittelverschwendung für etwa 6 % der gesamten Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich ist und somit große Auswirkungen auf die Umwelt hat[46]; in der Erwägung, dass private Haushalte (mit 53 %) und die Lebensmittelverarbeitung (mit 19 %) die größten Verursacher von Lebensmittelverschwendung in der EU sind[47]; in der Erwägung, dass 10 % der Lebensmittelabfälle in der EU mit der Kennzeichnung der Mindesthaltbarkeit und Missverständnissen der Verbraucher beim Lesen und Verstehen der Mindesthaltbarkeitskennzeichnung in Zusammenhang stehen[48];

M. in der Erwägung, dass das Volumen der Verkäufe von Antibiotika an europäische Viehzuchtbetriebe zwischen 2011 und 2016 um 18,5 % zurückgegangen ist[49], was zu einer Verringerung der Antibiotikabelastung in der Landwirtschaft um 35 % im Zeitraum 2011-2018 geführt hat, während der Antibiotikaverbrauch in den meisten Mitgliedstaaten bei Tieren, die zur Lebensmittelerzeugung genutzt werden, niedriger oder deutlich niedriger ist als beim Menschen[50]; in der Erwägung, dass es jedoch große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt und der Verbrauch einiger antimikrobieller Mittel immer noch zu hoch ist[51]; in der Erwägung, dass die Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe eine große Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt; in der Erwägung, dass ein verringerter und auf ein Mindestmaß begrenzter Einsatz von Antibiotika in der Viehhaltung dazu beitragen wird, die Entstehung und Ausbreitung von Resistenzen zu verlangsamen;

N. in der Erwägung, dass der zwischenstaatliche Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC) bereits 2018 seinen Sonderbericht über 1,5 °C globale Erwärmung veröffentlicht hat, in dem es heißt, eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C erfordere rasche, weitreichende und beispiellose Veränderungen in allen Bereichen der Gesellschaft; in der Erwägung, dass der Klimawandel und der Verlust an biologischer Vielfalt mit häufigen Dürren, Überschwemmungen, Waldbränden und neuen Schädlingen eine zunehmende Bedrohung für die Ernährungssicherheit und die Lebensgrundlagen darstellen; in der Erwägung, dass 29 % der weltweiten Treibhausgasemissionen durch Lebensmittelsysteme verursacht werden und diese sich damit tiefgreifend auf das Klima, die biologische Vielfalt, Wasser, Luft, Boden und Kohlenstoffsenken auswirken; in der Erwägung, dass die Landwirtschaft der EU etwa 10 % der gesamten Treibhausgasemissionen der EU erzeugt, wobei erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen und die Landwirtschaft zwischen 3 % und 33 % der nationalen Treibhausgasemissionen ausmacht[52];

O. in der Erwägung, dass die Treibhausgasemissionen der europäischen Landwirtschaft seit 1990 um etwa 20 % gesenkt wurden; in der Erwägung, dass sich die Verringerung der Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft seit 2012 erheblich verlangsamt hat und sie in einigen Jahren sogar gestiegen sind[53]; in der Erwägung, dass die Landwirtschaft aktiv zur Kohlenstoffbindung beitragen kann, indem durch die Verwendung natur- und ökosystembasierter Lösungen mehr natürliche Kohlenstoffsenken geschaffen werden, etwa durch breit aufgestellte Fruchtfolgen, Zwischenfruchtanbau, Permakultur, Agroforstwirtschaft, Forstwirtschaft, Agrarökologie und Wiederherstellung von Ökosystemen und insbesondere die Wiederherstellung und Erhaltung von Torfland als Weg zur Ausweitung der natürlichen Kohlenstoffsenken und der Kohlenstoffbindung;

P. in der Erwägung, dass die Landwirtschaft, wie von der Europäischen Umweltagentur betont wurde, die drittgrößte Quelle von primären PM10-Emissionen in der EU ist; in der Erwägung, dass die Emissionen von Ammoniak (NH3) aus der Landwirtschaft zu Perioden mit hoher PM-Konzentration, die jeden Frühling in ganz Europa auftreten, sowie zu kurz- und langfristigen nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit beitragen;

Q. in der Erwägung, dass die EU sieben Mal mehr Stickstoff und drei Mal mehr Phosphor verbraucht, als innerhalb der Belastungsgrenzen unseres Planeten als nachhaltig und angemessen angesehen werden kann[54];

R. in der Erwägung, dass mehr Lebenszyklusinformationen sowie eine bessere Verfolgung und Überwachung von Informationen über die Lieferkette erforderlich sind, um die Fortschritte bei der Verringerung der Umweltauswirkungen des europäischen Lebensmittelsystems zu beziffern;

S. in der Erwägung, dass das europäische Modell eines multifunktionalen Agrar- und Lebensmittelsektors, der aus unterschiedlichen Landwirtschaftsmodellen besteht und von Familienbetrieben geprägt ist, ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschaft und Gesellschaft der EU ist und eine wettbewerbsfähige, hochwertige und vielfältige Lebensmittelproduktion, Lebensmittelsicherheit, lokale Lieferketten, gute landwirtschaftliche Praktiken, den Schutz von Land- und Wasserressourcen, hohe Umwelt- und Tierschutzstandards und lebendige ländliche Gebiete in der EU sicherstellen muss; in der Erwägung, dass durch eine angemessen unterstützte Agrarpolitik der Übergang zu stärker lokalisierten Lieferketten und nachhaltigeren landwirtschaftlichen Verfahren gefördert wird und höhere Umwelt- und Tierschutzstandards erreichen werden;

T. in der Erwägung, dass die Schlüsselrolle hervorgehoben werden muss, die Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen im Agrar- und Lebensmittelsektor der EU in allen Bereichen der Lieferkette – von der Verarbeitung bis zum Einzelhandel – bei der Verwirklichung der Ziele der Strategie spielen;

U. in der Erwägung, dass der landwirtschaftliche Sektor weiterhin sichere und nahrhafte Lebensmittel erzeugen und gleichzeitig das Land nachhaltiger erhalten und bewirtschaften muss, wodurch der Entvölkerung ländlicher Gebiete entgegengewirkt wird; in der Erwägung, dass die europäischen Landwirte die weltweit höchsten Standards erfüllen und hochwertige Lebensmittel nicht nur für die europäischen Bürger, sondern auch weltweit liefern; in der Erwägung, dass der landwirtschaftliche Sektor von enormer strategischer Bedeutung ist, dass jedoch innerhalb knapp eines Jahrzehnts mehrere Millionen landwirtschaftlicher Betriebe eingestellt wurden, das heißt über ein Drittel aller landwirtschaftlichen Betriebe in Europa, wobei die große Mehrzahl der aufgegebenen Betriebe kleine Familienunternehmen sind;

V. in der Erwägung, dass der Übergang der europäischen Landwirtschaft hin zu nachhaltigeren Verfahren und Kreislauforientierung umfangreiche Investitionen erfordert und ein angemessener Zugang zu Finanzmitteln eine Voraussetzung dafür ist; in der Erwägung, dass sich die EIB verpflichtet hat, den Anteil ihrer Finanzierungen für Investitionen in den Klimaschutz und die ökologische Nachhaltigkeit bis zum Jahr 2025 auf 50 % zu erhöhen und dieses Niveau danach beizubehalten; in der Erwägung, dass dies zur Einführung von Technologien genutzt werden könnte, die zu nachhaltigen Verfahren und einer stärkeren Verbindung zwischen Landwirtschaft und Kreislaufwirtschaft beitragen;

W. in der Erwägung, dass eine gute Bodengesundheit die Fähigkeit der Erde zur Lebensmittelerzeugung, Wasserfilterung und Kohlenstoffaufnahme verbessert und somit nicht nur zur Stabilisierung des Klimas, sondern auch zur Sicherstellung der Ernährungssicherheit, zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt, zum Schutz des Ackerlandes und zum Aufbau eines gesünderen Lebensmittelsystems beiträgt; in der Erwägung, dass die regenerative Landwirtschaft als Ansatz für die Lebensmittelerzeugung und die Landbewirtschaftung zur Bewältigung dieser Herausforderungen beitragen und den Übergang zu einem hochgradig widerstandsfähigen Landwirtschaftssystem auf der Grundlage einer angemessenen Bewirtschaftung von Land und Böden unterstützen könnte;

X. in der Erwägung, dass es wichtig ist, dass die Verbraucher umfassend informiert werden und befähigt und in die Lage versetzt werden, fundierte Entscheidungen über Lebensmittel zu treffen; in der Erwägung, dass dafür ein gesundes und sicheres Lebensmittelumfeld erforderlich ist, das für Transparenz sorgt und sicherstellt, dass gesunde und nachhaltige Optionen auch für alle einfach und erschwinglich sind, und Konsumgewohnheiten fördert und anregt, die sich positiv auf die Gesundheit der Menschen auswirken, während die nachhaltige Nutzung natürlicher und menschlicher Ressourcen und ein Tierschutz auf hohem Niveau sichergestellt werden; in der Erwägung, dass die Bereitstellung von Informationen, Aufklärung und Sensibilisierungskampagnen allein nicht ausreichen, um den notwendigen Wandel hin zu nachhaltigeren und gesünderen Verbraucherentscheidungen zu bewirken, da diese von Aspekten wie Normen und Konventionen, Preis, Bequemlichkeit, Gewohnheit und der Art und Weise, wie Lebensmittel angeboten werden, beeinflusst werden können; in der Erwägung, dass aufgeklärte Bürger jedoch eine wichtige Rolle dabei spielen können, Europas Klima-, Ressourceneffizienz- und Biodiversitätsziele auf der Nachfrageseite zu verwirklichen; in der Erwägung, dass verpflichtende Angaben zum Nährstoffgehalt und Ursprung sowie verständliche Informationen über Tierschutz und Nachhaltigkeit – grundsätzlich auf allen Lebensmitteln – und die öffentliche Bereitstellung von Informationen über die tatsächlichen Produktionskosten dazu beitragen können, dass die Verbraucher zu einer gesunden, nachhaltigen und sicheren Ernährung geführt werden; in der Erwägung, dass Verbraucherinformationen auch an das digitale Zeitalter angepasst werden sollten und niemand zurückgelassen werden sollte;

Y. in der Erwägung, dass die im Jahr 2010 von der UNESCO als immaterielles Kulturerbe der Menschheit anerkannte mediterrane Ernährungsweise als eine gesunde und ausgewogene Ernährungsweise bekannt ist, die einen hohen Nährwert sowie sozialen und kulturellen Wert hat und auf der Erhaltung der Landschaft und der biologischen Vielfalt beruht, die Bewahrung und Entwicklung traditioneller Tätigkeiten und Gewerbe im Zusammenhang mit der Fischerei, der nachhaltigen Jagd und Landwirtschaft sicherstellt und eine Schutzfunktion bei der Primär- und Sekundärprävention der wichtigsten chronischen degenerativen Krankheiten hat;

Z. in der Erwägung, dass Wasser und Landwirtschaft untrennbar miteinander verbunden sind und eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung in der Landwirtschaft von entscheidender Bedeutung ist, um die Produktion qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel in ausreichender Menge sowie die Erhaltung der Wasserressourcen sicherzustellen;

AA. in der Erwägung, dass die Globalisierung des Lebensmittelmarktes zugenommen hat, wodurch die Bedeutung von Freihandelsabkommen zwischen der EU und Drittländern zunimmt;

AB. in der Erwägung der Ergebnisse der Umsetzung der derzeit geltenden Umweltvorschriften berücksichtigt werden müssen;

AC. in der Erwägung, dass die ernstzunehmende Lage im Zusammenhang mit der COVID‑19-Pandemie Auswirkungen auf alle Akteure in der gesamten europäischen Agrar- und Lebensmittelversorgungskette, von der Primärproduktion bis zum Gaststättengewerbe, hatte;

AD. in der Erwägung, dass das europäische Lebensmittelsystem während der COVID-19-Pandemie eine entscheidende Rolle gespielt und seine Widerstandsfähigkeit bewiesen hat, da Landwirte und ihre Genossenschaften oder Erzeugerorganisationen, in der Lebensmittelwertschöpfungskette Beschäftigte, Verarbeiter, Groß- und Einzelhändler unter schwierigen Bedingungen, unter anderem während Lockdowns und angesichts von Gesundheitsrisiken, zusammengearbeitet haben, um den ungehinderten Zugang zu sicheren, erschwinglichen und hochwertigen Produkten für europäische Verbraucher sicherzustellen und gleichzeitig die Integrität des Binnenmarkts zu achten; in der Erwägung, dass der Binnenmarkt und das Agrarsystem der EU die Versorgungsunterbrechungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise weitgehend und rasch überwunden haben, dass dabei jedoch gewisse Schwachstellen in unsicheren Lebensmittelversorgungsketten offenbar wurden, was zeigt, dass langfristige Ernährungssicherheit, Widerstandsfähigkeit und kurze Versorgungsketten sichergestellt werden müssen; in der Erwägung, dass es in diesem Zusammenhang von wesentlicher Bedeutung ist, den Wert der Ernährungssicherheit und der Sicherheit der Lieferketten für alle Bürger der EU hervorzuheben und darauf hinzuweisen, wie wichtig es ist, dass den Landwirten alle notwendigen Instrumente zur Verfügung stehen, damit sie eine große Bandbreite an Lebensmitteln nachhaltig erzeugen können;

AE. in der Erwägung, dass die Rechte der Landwirte 2004 im Rahmen des Internationalen Vertrags über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft der Welternährungsorganisation zwar verankert wurden, die Rechte des geistigen Eigentums zu diesen Rechten aber häufig im Widerspruch stehen, wodurch lokale, traditionelle und indigene Saatmethoden gefährdet werden;

AF. in der Erwägung, dass den Verbrauchern Tierschutz und Tiergesundheit immer wichtiger werden; in der Erwägung, dass ein hohes Tierschutzniveau für die nachhaltige Entwicklung wichtig ist und das Potenzial hat, die wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit der europäischen Landwirte zu stärken, indem ein neuer Markt geschaffen wird, auf dem Landwirte Erzeugnisse auf der Grundlage höherer Tierschutzstandards verkaufen können; in der Erwägung, dass die Kommission eine Bewertung und Überarbeitung der bestehenden Rechtsvorschriften zu Tierschutz, einschließlich des Transports und der Tötung von Tieren, angekündigt hat; in der Erwägung, dass horizontale Vorschriften zum Schutz von Tieren in der Landwirtschaft in Verbindung mit wissenschaftlich fundierten, artspezifischen Tierschutzanforderungen für alle Nutztierarten dem Tierschutz erheblich zugutekämen; in der Erwägung, dass Übergangszeiträume und Unterstützung für Landwirte im Hinblick auf Gesetzesänderungen von wesentlicher Bedeutung sind, um eine nachhaltigere Landwirtschaft zu ermöglichen und Verbesserungen des Tierschutzes zu erreichen;

AG. in der Erwägung, dass geografische Angaben Ergebnis des uralten Erbes der EU und der Anpassung des Menschen an seine Umwelt sowie ein Ausdruck der Identität der EU sind;

AH. in der Erwägung, dass es äußerst wichtig ist, gegen Lebensmittelbetrug und unlautere Praktiken vorzugehen, indem betrügerische Aktivitäten erkannt und untersucht werden;

1. begrüßt die Bestrebungen und Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ als wichtige Schritte bei der Gewährleistung eines nachhaltigen, gerechten, gesundheitsfördernden, tierfreundlichen, regionaleren, diversifizierten und widerstandsfähigen Lebensmittelsystems, das für die Erreichung der Ziele des europäischen Grünen Deals und der Ziele für nachhaltige Entwicklung von entscheidender Bedeutung ist; betont, dass die Gesundheit der Menschen, die Gesundheit der Gesellschaften, die Gesundheit der Tiere und die Gesundheit des Planeten untrennbar miteinander verbunden sind; hebt hervor, dass diese Strategie unabdingbar ist, wenn es gilt, das Lebensmittelsystem einschließlich der Erzeugung von tierischen und pflanzlichen Lebensmitteln an die Grenzen des Planeten anzupassen, und betont die große Bedeutung der Verwirklichung angemessener Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen und fairer Chancen entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Lebensmittelsektor und das Erfordernis, ein geeignetes und ausgewogenes politisches Konzept anzuwenden; fordert die Kommission auf, die Strategie so schnell wie möglich in konkrete legislative und nichtlegislative Maßnahmen umzusetzen, die mit geeigneten Mechanismen zur finanziellen Unterstützung während des Übergangs einhergehen;

Handlungsbedarf

2. weist darauf hin, dass Folgenabschätzungen ein wichtiger Bestandteil des Rechtsetzungsverfahrens in der EU sind; begrüßt die Ankündigung der Kommission, im Einklang mit den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung für alle Rechtsetzungsinitiativen im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, und zwar auch dann, wenn es um wirksame quantitative Zielvorgaben geht, detaillierte Folgenabschätzungen und öffentliche Konsultationen durchführen zu wollen;[55] hebt hervor, dass diese wissenschaftlichen Ex-ante-Folgenabschätzungen solide Umweltverträglichkeitsprüfungen umfassen, die drei Dimensionen von Nachhaltigkeit (ökologisch, wirtschaftlich und sozial einschließlich gesundheitlich) in einem ganzheitlichen und systemischen Konzept abdecken und kumulative Effekte berücksichtigen sollten und darüber hinaus die Kosten des Untätigbleibens hinsichtlich der unmittelbaren und langfristigen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, die biologische Vielfalt und die Nachhaltigkeit generell umfassen sowie den Generationenwechsel, etwaige Konflikte zwischen den politischen Zielen, die für die Verwirklichung der Ziele verfügbaren Mittel und die unterschiedlichen landwirtschaftlichen Modelle in den Mitgliedstaaten der EU berücksichtigen sollten; hält es für geboten, die Berechnungsmethoden, die Ausgangswerte und die Bezugszeiträume für jedes einzelne Ziel festzulegen, und betont, dass es der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und ihrer Konsultation bedarf; nimmt zur Kenntnis, dass die erste Halbzeitüberprüfung der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für Mitte 2023 geplant ist; hält es für geboten, dass in dieser Halbzeitüberprüfung ganzheitlich, systemisch und ausführlich auf die kumulativen Auswirkungen aller Maßnahmen eingegangen wird und alle Dimensionen der Nachhaltigkeit – ökologisch, wirtschaftlich oder sozial einschließlich gesundheitlich – abgedeckt werden;

3. begrüßt die Ankündigung eines auf Fakten beruhenden Vorschlags für einen Rechtsrahmen für nachhaltige Lebensmittelsysteme, der auf transparenten Daten beruht und den jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung trägt; ersucht die Kommission, diesen Vorschlag zu nutzen, um eine zukunftsgewandte, ganzheitliche, ausgewogene, integrierte und ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltige gemeinsame Lebensmittelpolitik festzulegen, zu der alle Akteure ihren Beitrag leisten und mit der der Umwelt- und Klimafußabdruck des EU-Lebensmittelsystems verkleinert sowie dessen negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Gesundheit und das Wohlergehen von Mensch und Tier verringert werden sollen, um Europa bis spätestens 2050 zum ersten klimaneutralen und annähernd schadstofffreien Kontinent zu machen, wobei auch seine Resilienz gestärkt werden sollte, um in Anbetracht des Klimawandels, der Umweltschädigung und des Verlusts an biologischer Vielfalt die Ernährungssicherheit auf mittlere und lange Sicht zu gewährleisten; hält es für geboten, entlang der gesamten Lebensmittelkette für wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit zu sorgen, da gute sozioökonomische Aussichten und die Wettbewerbsfähigkeit der verschiedenen betroffenen Wirtschaftszweige zur Verwirklichung der Ziele der Strategie beitragen werden; hält die EU dazu an, einen globalen Übergang hin zu Nachhaltigkeit vom Hof bis zum Tisch anzuführen, der auf dem Grundsatz eines multifunktionalen Agrarsektors, der in ökologischer, sozialer (einschließlich gesundheitlicher) und wirtschaftlicher Hinsicht nachhaltig ist, auf den Grundsätzen der Agrarökologie der Welternährungsorganisation (FAO) und dem von den Vereinten Nationen proklamierten Recht auf Nahrung beruht, wobei gleichzeitig für eine stärkere politische Kohärenz und Folgerichtigkeit gesorgt werden muss, damit alle Akteure im europäischen Lebensmittelsystem auf der Grundlage von transparenten spezifischen, messbaren, ausführbaren, realistischen und terminierten (SMART) Zielen langfristig planen können; betont, dass angesichts der überwältigenden wissenschaftlichen Nachweise dafür, dass die Nachhaltigkeit des gegenwärtigen Lebensmittelsystems verbessert werden muss, und angesichts der hohen Kosten der Untätigkeit ein rascher und entschlossener politischer und legislativer Wandel erforderlich ist und dass es Innovation und nachhaltiger Praktiken bedarf; schlägt vor, dass die jeweiligen Ausgangswerte und erreichten Fortschritte in den einzelnen Mitgliedstaaten sowie deren besondere (regionale) Gegebenheiten berücksichtigt werden und der Austausch von Know-how und bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten gefördert wird; betont, dass die gesamten Lebensmittel- und Getränkeversorgungsketten berücksichtigt werden müssen, einschließlich Produktion, Verarbeitung, Marketing, Lagerung, Transport, Vertrieb, Gastgewerbe, Einzelhandel, Entsorgung und Wiederverwertung von Sekundärrohstoffen; fordert, dass das Wohlergehen von Nutztieren in diesem Legislativvorschlag vollumfänglich berücksichtigt wird, da es ein wesentlicher Bestandteil der Nachhaltigkeit von Lebensmitteln ist;

4. spricht sich für die Ausarbeitung von Strategieplänen für die Ernährungspolitik[56] aus, die dazu dienen, die neue und die bestehende Lebensmittelpolitik auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu erleichtern, anzuregen und auszubauen, und die auch dem komplexen Problem der Ernährungsarmut in Europa Rechnung tragen; hebt hervor, dass diese Pläne auf unabhängigen und unparteiischen Wissenschafts- und Forschungsergebnissen beruhen müssen und dass Interessenträger mit einem breiten Spektrum an Sichtweisen einbezogen werden müssen, um ein rechtmäßiges und inklusives Verfahren zu gewährleisten; betont, dass ein neuer bereichsübergreifender Governance-Ansatz erforderlich ist, mit dem die Kohärenz zwischen der Lebensmittel- und Landwirtschaftspolitik der EU und den Politikbereichen, die sie beeinflussen – wie etwa Handels-, Energie-, Wettbewerbs- und Klimapolitik –, sichergestellt wird, um Synergieeffekte zu fördern und Zielkonflikte zu vermeiden und zu bewältigen; fordert daher einen strukturierten Dialog zwischen dem Parlament, den Mitgliedstaaten und allen Akteuren des Lebensmittelsystems einschließlich der Bürger, um alle von dieser Strategie eröffneten Chancen zu nutzen und um Lücken, Möglichkeiten und Herausforderungen bei der Entwicklung und Umsetzung einer ganzheitlichen gemeinsamen Lebensmittelpolitik der EU zu erörtern; fordert die Kommission auf, auf dem Weg zu ihrem Vorschlag für einen Rechtsrahmen für ein nachhaltiges Lebensmittelsystem, der letztlich auf einem kohärenten Ansatz für alle Aspekte der Nachhaltigkeit beruhen muss, einen gesellschaftlichen Dialog über ein gemeinsames Nachhaltigkeitsverständnis und seine einzelnen Bestandteile zu fördern;

5. begrüßt den Vorschlag der Kommission, einen Notfallplan zur Gewährleistung der Lebensmittelversorgung und der Ernährungssicherheit auszuarbeiten, um eine gemeinsame europäische Reaktion auf Krisen, die die Lebensmittelsysteme betreffen, abzustimmen; drängt auf einen präventiven Ansatz, um panische und überzogene Reaktionen von Menschen, Unternehmen oder Mitgliedstaaten zu vermeiden; ist der Auffassung, dass dies eine angemessene Antwort auf die zunehmenden Erwartungen an die Ernährungssicherheit sein wird, die auf europäischer Ebene thematisiert werden müssen; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, Angelegenheiten im Zusammenhang mit den strategischen Lebensmittelbeständen auf die gleiche Art und Weise zu behandeln wie bei den strategischen Erdölbeständen in der Union;

6. betont, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die nachhaltige Landwirtschaft zu fördern, den Einsatz von Pestiziden und die damit verbundenen Risiken zu verringern, Bodenökosysteme zu schützen und wiederherzustellen und mehr Landschaftselemente auf landwirtschaftlichen Flächen zu schaffen, die der Erholung der im Rahmen der Naturschutzrichtlinien geschützten Arten und Lebensräume, einschließlich der Bestäuber und ihrer Lebensräume, zuträglich sind; erinnert daran, dass die Produktivität und Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft von der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen abhängt, damit die langfristige Nachhaltigkeit unserer Lebensmittelsysteme sichergestellt ist;

7. betont, dass europäische Verbraucher, Landwirte und Unternehmen ein Interesse an einem erfolgreichen Übergang zu einem nachhaltigeren Lebensmittelsystem haben; hebt hervor, dass eine bessere Information der Interessenvertreter und eine bessere Agrarpolitik diesen Übergang unterstützen können; betont, dass der ökologische Wandel in der Lebensmittelerzeugung und der daraus resultierende Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels für Primärerzeuger, die Umwelt, die Wirtschaft und die gesamte Gesellschaft vorteilhaft sein könnten, da mithilfe dieses Wandels nachhaltige, unbedenkliche, erschwingliche, gesunde und nährstoffreiche Lebensmittel in ausreichender Menge bereitgestellt werden können, und dass dies im Wege eines ausgewogenen Konzepts verwirklicht werden kann, das nachhaltige Methoden und wirtschaftliche Chancen miteinander verknüpft; bekräftigt, dass die Landwirtschaft ein auf Zielen und Anreizen beruhender Bestandteil des Bestrebens der EU sein sollte, bis spätestens Mitte des Jahrhunderts Klimaneutralität zu erreichen, sodass sie einen angemessenen Beitrag leisten kann, wobei auch die Emissionen in den Blick genommen werden müssen, die zwar mit der Lebensmittelproduktion und dem Verbrauch in Europa zusammenhängen, aber außerhalb Europas verursacht werden; betont, dass die Beteiligung und Unterstützung der Landwirte mit Blick auf Klimaschutzmaßnahmen von entscheidender Bedeutung ist, um globale Klimaschutzziele und die Nachhaltigkeitsziele ohne Beeinträchtigung der weltweiten Lebensmittel- und Ernährungssicherheit und unter Einbeziehung aller Menschen zu erreichen;

8. hält es für geboten, dass für Kohärenz zwischen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und den Zielen des europäischen Grünen Deals auch mit Blick auf Klima, biologische Vielfalt, Schadstofffreiheit und Gesundheit gesorgt wird; betont, dass der Erhalt und die Verbesserung der biologischen Vielfalt für die Sicherung der Ernährungssicherheit in der EU und weltweit maßgeblich sind und dass die Kohärenz mit der Biodiversitätsstrategie der EU, einschließlich des Beitrags der Natura-2000- und der Meeresschutzgebiete zur Förderung der Erzeugung von gesundheitsfördernden Lebensmitteln, und die Kohärenz mit Blick auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP), die Handelspolitik der EU und die Bioökonomie-Strategie der EU gewährleistet werden müssen; hebt hervor, dass die Nachhaltigkeitsziele einen einschlägigen Rahmen bieten, in den die ökologischen, die sozialen und die wirtschaftlichen Ziele kohärent und systemisch integriert werden können, und die Konzipierung bereichsübergreifender Maßnahmen erlauben, die dem Zusammenhang zwischen den einzelnen politischen Zielen besser gerecht werden; weist darauf hin, dass die soziale Dimension gemeinsam mit der ökonomischen und der ökologischen Dimension vollständig in alle künftigen Initiativen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ integriert werden muss, um die dringend benötigte politische Kohärenz für nachhaltige Entwicklung zu schaffen; fordert, dass auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Einklang mit den acht Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), Tarifverhandlungen und Sozialschutz zu den Nachhaltigkeitskriterien gehören sollten;

Gestaltung einer für Bürger, Arbeitnehmer, Erzeuger, Händler und Umwelt förderlichen Lebensmittelversorgungskette

9. begrüßt die Entscheidung, die Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden und die Ziele zur Verringerung des Einsatzes von Pestiziden, von Nährstoffverlusten sowohl aus organischen als auch aus mineralischen Quellen und des Absatzes von Antibiotika zu überarbeiten, und ist der Überzeugung, dass diese Ziele zwar erreicht werden können, ihre Verwirklichung aber von der Verfügbarkeit unbedenklicherer, wirksamer und effizienter Alternativen abhängt; hält zusätzliche ganzheitliche Bildungs- und Kommunikationsmaßnahmen etwa im Rahmen von Beratungsleistungen für erforderlich, damit dieser Wandel gelingt; betont, dass diese Reduktionsziele verbindlich sein müssen und im Wege ganzheitlicher, präventiver und kreislauforientierter Konzepte verwirklicht werden müssen, zu denen etwa ökologisch/biologische und agrarökologische Verfahren, innovative und nachhaltige landwirtschaftliche Methoden, die Umsetzung der Präzisionslandwirtschaft und gegebenenfalls Methoden des integrierten Pflanzenschutzes sowie der Rückgriff auf nachhaltige Alternativen mithilfe einer Lebenszyklusperspektive gehören; hält die Einführung schneller Evaluierungs-, Genehmigungs- und Registrierungsverfahren für nichtchemische Pestizide mit geringem Risiko für erforderlich, wobei sichergestellt werden muss, dass ihre Prüfung genauso streng erfolgt wie bei anderen Wirkstoffen; besteht darauf, dass jeder Mitgliedstaat bei der Überarbeitung der GAP-Strategiepläne und anderer einschlägiger politischer Instrumente im Einklang mit seinen klimatischen Voraussetzungen und seinen Gegebenheiten in der Agrarproduktion solide, wirksame und mit einer Frist versehene quantitative Zielvorgaben für die Verringerung festlegt mit dem Ziel, die Emissionen aus der Landwirtschaft in den Boden, das Grundwasser, die Oberflächengewässer und die Luft im Einklang mit dem Null-Schadstoff-Ziel des Grünen Deals auf null zu reduzieren, wobei gut konzipierte pflanzenspezifische Unterstützungsmaßnahmen vorzusehen sind, mit denen für Rechenschaftspflicht und Durchsetzbarkeit auf allen Ebenen gesorgt ist, und unabhängige und vollständige Daten herangezogen werden sollten, damit diese Ziele verwirklicht werden können, und Unterstützung bei der Umsetzung auf der Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe, entsprechende Schulungsmaßnahmen und weitere Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für innovative und nachhaltige landwirtschaftliche Lösungen eingeplant werden sollten; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Verbesserung ihrer Systeme zur Überwachung, Kontrolle und ordnungsgemäßen Durchsetzung der Vorschriften für den Einsatz von Pestiziden zu unterstützen und die Kommunikation mit den Endnutzern zu verbessern und diese zu sensibilisieren; weist erneut auf seine Forderung hin, die oben genannten Zielvorgaben und Ziele in Rechtsvorschriften umzusetzen – etwa im Wege der Überarbeitung der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden –, und fordert die Kommission auf, klarzustellen, wie sie mit den Beiträgen der einzelnen Mitgliedstaaten zu den unionsweiten verbindlichen Zielvorgaben umgehen und gleichzeitig für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen wird, deutlich zu machen, wie die jeweilige Basis für diese Zielvorgaben aussieht – unter Berücksichtigung der verschiedenen Ausgangsszenarien, der unternommenen Bemühungen und der Gegebenheiten in jedem Mitgliedstaat –, und die vielen nicht-synthetischen und anderen Alternativen, die bereits heute bekannt sind, ihre Verfügbarkeit und die Auswirkungen auf die Rentabilität der Branche, auf die Einkommen der Landwirte und auf die Ernährungssicherheit klar zu benennen, und fordert die Kommission auf, einen Plan für eine drastische Reduzierung des Einsatzes von synthetischen Betriebsmitteln in der Landwirtschaft auszuarbeiten; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, den besonderen Bedingungen, die für den Einsatz von Pestiziden in Grundwasserschutzgebieten gelten, durch bessere Kommunikation, Überwachung und Kontrollen besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

10. betont, dass dem integrierten Pflanzenschutz (Integrated pest management – IPM) bei der Verringerung der Abhängigkeit von Pestiziden eine zentrale Rolle zukommt, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass er angewandt wird und seine Umsetzung bewertet und systematisch überwacht wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, die allgemeinen IPM-Grundsätze in praktische und messbare Kriterien umzuwandeln und sie auf der Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe zu überprüfen, und fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Mitgliedstaaten diese IPM-Grundsätze im Wege ihrer GAP-Strategiepläne tatsächlich umsetzen; fordert sie nachdrücklich auf, gut konzipierte und maßgeschneiderte Maßnahmen und Praktiken für jede Kulturpflanze anzunehmen, wie z. B. Blühstreifen als Grundlage für die Umkehrung des Einsatzes von Pestiziden und der Resistenz von Schädlingen; fordert die Einzelhändler in der Lebensmittelversorgungskette auf, bei der Umsetzung und Ausweitung aller verfügbaren IPM-Verfahren und ‑Methoden für jede Kulturpflanze in ihrer Lieferkette proaktiv mit den Landwirten zusammenzuarbeiten und ihren Beitrag zu den Zielen und Reduktionsvorgaben im Rahmen ihrer Berichterstattung über ökologische, soziale und administrative Belange zu melden;

11. ist der Auffassung, dass die EU zwar über eines der strengsten Systeme weltweit verfügt, die Regelungen über die Zulassung von Pestiziden als solche und ihre Umsetzung jedoch verbessert werden müssen; erinnert an seine Entschließung zu dem Zulassungsverfahren der EU für Pestizide[57] und erwartet von der Kommission und den Mitgliedstaaten, dass sie allen dort erhobenen Forderungen umgehend nachkommen, und hebt hervor, dass der Regelungsrahmen Innovation und Forschung fördern sollte, damit bessere und unbedenklichere Pflanzenschutzmittel und Alternativen entwickelt werden können; weist darauf hin, dass die Kommission, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) neben der Überarbeitung der Richtlinie über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden zur Verringerung des Einsatzes von Pestiziden und der damit verbundenen Risiken auch die Umweltverträglichkeitsprüfung für Pflanzenschutzmittel verbessern sollten, indem sie etwa die Auswirkungen von Pestiziden auf die Qualität des Bodenwassers und die Trinkwasserquellen, einschließlich kumulativer und synergistischer Auswirkungen, berücksichtigen; fordert die Kommission eindringlich auf, die Fortschritte bei der Verwirklichung der politischen Ziele angemessen zu bewerten und die in der Richtlinie (EU) 2019/782 der Kommission[58] festgelegten harmonisierten Risikoindikatoren zu verbessern, sodass auch Toxizität, Persistenz und biologische Anreicherung berücksichtigt werden und landwirtschaftlichen Bereichen oder Wirkstoffmengen sowie der Art und Weise, wie Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, Rechnung getragen wird, damit der Einsatz von synthetischen Pestiziden und Schwermetallen in der konventionellen und der ökologischen/biologischen Landwirtschaft tatsächlich reduziert wird, und klare und wissenschaftlich fundierte Kriterien dafür anzunehmen, was eine nicht hinnehmbare Auswirkung auf die Umwelt darstellt, und hierbei die reale (akute und chronische) Exposition gegenüber mehreren Pflanzenschutzmitteln und kumulative und synergistische Wirkungen zu berücksichtigen; fordert, dass die prophylaktische Verwendung von Pestiziden einschließlich der Behandlung von Saatgut mit systemisch wirkenden Pestiziden so weit wie möglich eingeschränkt wird, wenn sie eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt; fordert die Kommission auf, ihren Rechtsetzungsvorschlag zu Pestiziddaten bis spätestens Mitte 2022 vorzulegen;

 

12. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ordnungsgemäß umgesetzt werden, und dadurch u. a. einen Mindeststandard für Meldungen über Notfallzulassungen von Pestiziden zu gewährleisten, der die Mitgliedstaaten insbesondere dazu zu verpflichten, vollständige und ausführliche Erklärungen abzugeben und diese Meldungen zu veröffentlichen; begrüßt die Rolle der EFSA bei der Prüfung dieser Ausnahmeregelungen;

13. fordert, dass der vollständigen Berücksichtigung kumulativer und synergistischer Effekte von Pestiziden bei der Festlegung der Rückstandshöchstgehalte sowie bei den Kriterien der Tiergesundheit und der Umweltrisiken besser Rechnung zu tragen, wenn nach Artikel 14 der Verordnung über Rückstandshöchstgehalte Anträge auf neue Rückstandshöchstgehalte geprüft werden; fordert, dass im Rahmen des Biomonitorings nach dem Inverkehrbringen erhobene Daten verwendet werden, um die Genauigkeit der vorausgesagten Exposition für die Festlegung von Rückstandshöchstgehalten sowie für Werte der annehmbaren Exposition für Landarbeiter, Anwohner, umstehende Personen und Verbraucher sowie Nutztiere zu überprüfen; betont, dass dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Nutzern in zukünftigen EU-Gesetzesinitiativen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pestiziden weiterhin große Aufmerksamkeit geschenkt werden muss; erinnert daran, wie wichtig es ist, sicherzustellen, dass alle Nutzer Schutzausrüstung sowie umfassende Informationen und Schulungen über den Einsatz und die mit Pestiziden verbundenen Gefahren erhalten; betont, dass sichergestellt werden muss, dass jeder landwirtschaftliche Arbeitnehmer in der Lage ist, auf eine offizielle Dokumentation zuzugreifen, in der die Art des während seiner Arbeitstätigkeit eingesetzten Pestizids angegeben ist; unterstreicht, dass es zur Erreichung dieser Ziele von entscheidender Bedeutung ist, die Richtlinie 2004/37/EG über Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit[59] sowie die Richtlinie 2009/128/EG über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden und die Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit[60] weiter zu überarbeiten;

14. begrüßt die Zusage der Kommission, darauf hinzuarbeiten, die Nährstoffverluste um mindestens 50 % zu verringern, ohne dabei die Bodenfruchtbarkeit zu beeinträchtigen; ist davon überzeugt, dass sich dies am besten durch die Schließung von Nährstoffkreisläufen, durch die Rückgewinnung und Wiederverwendung von Nährstoffen und durch die Förderung von Landwirten, die Leguminosen anbauen, und eine entsprechende Belohnung erreichen ließe; beharrt darauf, dass hierfür rechtsverbindliche Initiativen sowie Maßnahmen, die die Landwirte zu besserer Nährstoffbewirtschaftung befähigen sollen, benötigt werden; betont, dass es wichtig ist, diese Zielvorgaben durch ganzheitliche und zirkuläre Ansätze für die Nährstoffbewirtschaftung zu verfolgen, z. B. agrarökologische Verfahren und intelligente Landwirtschaft, die einen Zusatznutzen für die Bodenqualität und die biologische Vielfalt einbringen und den Landwirten helfen können, ihre Abhängigkeit von Mineraldüngern zu beenden und Phosphor- und Stickstoffausschwemmungen zu verringern; weist darauf hin, dass bei der Verringerung ineffizienter Düngung und beim Auslaufen der Überdüngung die Klima- und Umweltauswirkungen verschiedener Düngemittel, einschließlich des Vorhandenseins von Schwermetallen, Berücksichtigung finden müssten; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in ihren strategischen Plänen Maßnahmen vorzulegen, um die effiziente Bewirtschaftung und Kreislaufführung von Nährstoffen zu fördern sowie um die Bildung von Betriebsberatern und Landwirten nachdrücklich zu unterstützen und die GAP-Reform als Gelegenheit zu nutzen, die Emissionen von Ammoniak (NH3) aus dem Agrarsektor einzudämmen; betont, dass eine verbesserte Nährstoffbewirtschaftung sowohl wirtschaftliche als auch ökologische Vorteile mit sich bringt; unterstreicht die Bedeutung der Anwendung moderner und innovativer Technologien und Lösungen wie etwa Präzisionslandwirtschaft, gezielte Düngung, die den Anforderungen der Pflanzen angepasst ist, und Beratung im Bereich Pflanzenernährung und Unterstützung bei der Bewirtschaftung und betont, dass zu diesem Zweck in ländlichen Gebieten Breitbandtechnologie installiert werden muss; ist der Auffassung, dass nachhaltige landwirtschaftliche Geschäftsmodelle gefördert werden sollten, um die Nährstoffrückgewinnung, -verwertung und -wiederverwendung aus Abfallströmen ohne Kontaminanten zu unterstützen;

15. betont, dass zu dem Zweck, die Ziele der Verringerung der Nutzung chemischer Pestizide und der damit verbundenen Risiken und der Verringerung der Nährstoffverluste zu erreichen, sicherere Alternativen verfügbar werden müssen, um die Verfügbarkeit eines funktionierenden Pflanzenschutzinstrumentariums sicherzustellen; betont jedoch, dass die Bildung wichtig ist, um die ordnungsgemäße Anwendung von Präventivmaßnahmen sicherzustellen; fordert eine verstärke Forschung und Entwicklung alternativer Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, widerstandsfähigerer Sorten, die weniger Aufwand erfordern, um gleichmäßige Erträge hervorzubringen, und digitaler Instrumente sowie Anreize für Anwendungsmethoden und -technologien wie etwa die Präzisionslandwirtschaft; fordert die Kommission auf, die Einführung neuer Lösungen für die Pflanzengesundheit, unter anderem Pflanzenschutzmittel mit geringeren Auswirkungen wie z. B. risikoarme Substanzen oder biologische Lösungen, zu beschleunigen und zu vereinfachen und in horizontalen Rechtsvorschriften eine Definition und eine eigene Kategorie natürlicher Substanzen einzuführen sowie an Initiativen mitzuwirken, in denen es darum geht, für diese risikoarmen, grundlegenden und natürlich vorkommenden Substanzen alternative Bewertungswege zu finden; betont ferner, dass ein reduzierter Einsatz von Pestiziden mit einer erhöhten Verfügbarkeit nachhaltiger Alternativen mit chemischen Pestiziden gleichwertiger Wirksamkeit für den Pflanzenschutz einhergehen muss, damit sich keine Pflanzenschädlinge ausbreiten; fordert ferner Maßnahmen zur Erleichterung der Einbeziehung von Methoden des Neuen Ansatzes (NAM) in Risikobewertungen chemischer Nahrungs- und Futtermittel, die den Bedarf an Tierversuchen verringern und letztlich zur vollständigen Abschaffung von Tierversuchen beitragen;

16. bekräftigt die entscheidende Bedeutung des Schutzes von Bienen und anderen Bestäubern vor den schädlichen Auswirkungen von Pestiziden und Krankheiten; verweist auf seinen Einwand vom 23. Oktober 2019[61] und fordert die Kommission erneut auf, dafür zu sorgen, dass die Überarbeitung des Leitfadens für Bienen und die künftigen Durchführungsrechtsakte nicht zu einem Schutzniveau für Bienen führen, das unter dem im EFSA-Leitfaden für Bienen aus dem Jahr 2013 festgelegten Niveau liegt, und dass sie auf den neuesten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen beruhen, und schlägt daher vor, die einheitlichen Grundsätze zu ändern, und zwar nicht nur in Bezug auf die akute Toxizität für Honigbienen, sondern zumindest auch in Bezug auf die chronische Toxizität und die Larventoxizität für Honigbienen sowie die akute Toxizität für Hummeln; merkt an, dass die EFSA ihr eigenes Modellierungssystem, ApisRAM, entwickelt, das der Biologie der Honigbienen besser zu entsprechen scheint als BeeHAVE und weniger anfällig für Interessenkonflikte ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, diese Substanzen, die dieselbe Wirkungsweise haben wie Neonicotinoide, dringend neu zu bewerten;

17. wiederholt seine Forderung nach einem Indikator für Bestäuber[62] und einem Wiederherstellungsziel; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen neuen EU-weiten Überwachungsrahmen für Bestäuber mit zuverlässigen, auf der Ebene der Mitgliedstaaten angewandten Systemen, Zwischenzielen, klaren zeitgebundenen Zielen, Indikatoren und Zielvorgaben sicherzustellen; betont, dass die Überwachungsaktivitäten in den neuen Rahmen für die Überwachung und Bewertung der GAP integriert werden müssen;

18. fordert die Mitgliedstaaten auf, eine systematische, standardisierte Feldüberwachung der biologischen Vielfalt auf Ackerland, einschließlich Bestäuber, durchzuführen, an der Experten, Landwirte und Bürgerwissenschaftler beteiligt sind, und die Daten zur Evaluierung der EU-Politik und ihrer Umsetzung zu verwenden;

19. erinnert daran, dass das Konzept „Eine Gesundheit“ wichtig ist; betont, dass es sich bei Antibiotikaresistenz um eine zunehmende transnationale und grenzüberschreitende Gefahr für die Gesundheit handelt, bei der koordinierte EU-Maßnahmen etwas bewirken können; erkennt die erheblichen Anstrengungen an, die unternommen wurden, um die Verwendung antimikrobieller Mittel bei Tieren zu verringern, wodurch ein Beitrag zu den weltweiten Anstrengungen zur Verringerung der Antibiotikaresistenz geleistet wird; betont jedoch, dass der Einsatz von Antibiotika weiter verringert werden muss, auch in der Lebensmittelerzeugung; begrüßt den Plan der Kommission, den gesamten Absatz von antimikrobiellen Mitteln für Nutztiere und in der Aquakultur bis 2030 um 50 % zu reduzieren; betont, dass auf der Ebene der Mitgliedstaaten bereits erzielte Fortschritte berücksichtigt werden müssen; weist darauf hin, dass Zwischenziele und klare Aktionen und Maßnahmen – auch die Verhängung von Sanktionen, wie sie im EU-Recht vorgesehen ist – notwendig sind, um dieses Ziel zu erreichen; weist außerdem erneut darauf hin, dass verbesserte Tierhaltungspraktiken der Schlüssel zum Erreichen dieses Ziels sind, da ein besseres Tierwohl die Gesundheit der Tiere verbessert und damit den Bedarf an Arzneimitteln reduziert; ist der Ansicht, dass die ordnungsgemäße Umsetzung der Tierarzneimittelverordnung[63] und der Verordnung (EU) 2019/4 über Arzneifuttermittel[64] den Einsatz von Antibiotika weiter effizient verringern wird, und fordert die Kommission auf, die Umsetzung und Durchsetzung durch die Mitgliedstaaten zu prüfen; hebt hervor, dass Antibiotika, außer Reserveantibiotika der Humanmedizin, für den wesentlichen Einsatz verfügbar bleiben müssen, damit die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere jederzeit geschützt sind;

20. begrüßt es, dass der Schwerpunkt auf die Notwendigkeit gelegt wird, den gesamten Absatz von Antibiotika für Nutztiere und in der Aquakultur in der EU weiter zu reduzieren, und betont, dass EU-Initiativen in diesem Bereich nach wie vor nach dem Konzept „Eine Gesundheit“ ergriffen werden, das die gegenseitige Abhängigkeit zwischen der Gesundheit und dem Wohlergehen von Menschen, Tieren und der Umwelt anerkennt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich auf zusätzliche Maßnahmen zur Ermöglichung und Förderung nachhaltiger innovativer Lösungen zu konzentrieren, insbesondere bei Präventionsinstrumenten sowie alternativen Behandlungen; fordert Anstrengungen dafür, dass für in die EU eingeführte Erzeugnisse tierischen Ursprungs gleichwertige Standards wie jene, die im Rahmen der Tierarzneimittelverordnung aufgestellt wurden, sichergestellt werden; stellt fest, dass als Teil der Überprüfung der Verordnung über Futtermittelzusatzstoffe[65] die Frage der Substanzen geregelt werden muss, die derzeit nicht als Antibiotika eingestuft werden, aber antibiotische Eigenschaften nach Artikel 4 Nummer 14 der Tierarzneimittelverordnung aufweisen, die zu präventiven Zwecken in der Tierzucht und Aquakultur eingesetzt werden dürfen; weist darauf hin, dass Arbeitskräfte in der Lebensmittelversorgungskette dem Risiko der Infektion mit antimikrobiell resistenten Keimen ausgesetzt sind, beispielsweise wenn sie bei der Verabreichung von Tierarzneimitteln die Technik des „Top Dressing“ verwenden; betont, dass geeignete Maßnahmen getroffen werden müssen, um dieses schwerwiegende arbeitsbedingte Gesundheitsrisiko zu verringern;

21. weist erneut darauf hin, dass der Land- und Forstwirtschaft eine wichtige Rolle bei der Anpassung an den Klimawandel und der Abschwächung seiner Folgen zukommt; hebt hervor, dass es wichtig ist, die Auswirkungen der Landwirtschaft und der Tierproduktion auf die Treibhausgasemissionen und die Landnutzung anzuerkennen und zu überwachen; betont, dass diese Emissionen verringert werden müssen, um dazu beizutragen, dass die EU ihre Verpflichtungen nach dem Übereinkommen von Paris einhält; betont, dass natürliche Kohlenstoffsenken erhalten, wiederhergestellt und verbessert und Emissionen von Kohlendioxid, Methan und Distickstoffoxid aus der Landwirtschaft, insbesondere im Futtermittel- und Viehsektor sowie im Bereich von organischem Dünger Mineraldünger, verringert werden müssen und können, ohne dass weiter auf Kosten des Tierwohls gewirtschaftet und die Bodenfruchtbarkeit beeinträchtigt wird; stellt fest, dass gesunde Tiere weniger natürliche Ressourcen benötigen und dass nachhaltige Tierhaltungsverfahren zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen führen können; fordert im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ geeignete und maßgeschneiderte Regulierungsmaßnahmen und Ziele für Emissionen aus der Landwirtschaft und der damit verbundenen Landnutzung, um eine ehrgeizige Verringerung aller Treibhausgasemissionen in diesen Sektoren sicherzustellen, unter anderem indem die Viehdichte in der EU und die mit der Landnutzung verbundenen Emissionen, die sich aus der Einfuhr von Futter- und Lebensmitteln ergeben, angegangen werden; fordert einen kohärenten Policy-Mix, um den Übergang zu nachhaltigeren Verfahren wie etwa einer auf Grünland basierenden extensiven tierischen Erzeugung im Rahmen eines gemischten Bewirtschaftungssystems zu ermöglichen, das der ökologischen Tragfähigkeit der Umwelt vor Ort Rechnung trägt und zur biologischen Vielfalt beiträgt;

22. nimmt die vielversprechenden Entwicklungen im Bereich Futterzusätze zur Kenntnis, die dazu beitragen, die Emissionen von Treibhausgasen sowie von Wasser- und Luftschadstoffen aus der Tierhaltung zu verringern; begrüßt in diesem Zusammenhang die Pläne der Kommission, das Inverkehrbringen von nachhaltigen und innovativen Futterzusätzen zu erleichtern, und fordert einschlägige Forschungsprogramme, um ihre weitere Entwicklung zu unterstützen;

23. weist darauf hin, dass die extensive, auf Weideland basierende, silvopastorale oder extensive ökologische/biologische Viehhaltung, bei der oft Grünland von hohem ökologischem Wert beteiligt ist, Schlüsselmerkmale des europäischen Lebensmittelsystems und ihrer Qualitätsregelungen und ein wesentliches Element vieler traditioneller ländlicher Gemeinschaften sind, was es ihnen ermöglicht, Flächen produktiv zu nutzen, die sonst aufgegeben worden wären; betont, dass diese Form der landgestützten und auf geringer Dichte beruhenden landwirtschaftlichen Erzeugung zahlreiche positive Effekte für die Umwelt und für die Erhaltung von Kulturlandschaften hervorbringen kann, dazu beiträgt, ländliche Gebiete vor Bevölkerungsschwund und Vernachlässigung zu schützen, dabei hilft, den Klimawandel abzuschwächen, und zu einer Kreislaufwirtschaft und der Wiederherstellung der biologischen Vielfalt beiträgt und daher unterstützt und gefördert werden muss; betont, dass Betriebe, die von landwirtschaftlichen Praktiken wie hoher Besatzdichte und Monokulturen auf nachhaltigere Erzeugungsformen umstellen, unterstützt werden sollten; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass ihre Maßnahmen und Finanzierungsprogramme die traditionelle europäische Kulturlandschaft wie etwa Hang- und Terrassenweinberge und extensive, auf Dauergrünland beruhende Erzeugung, die der biologischen Vielfalt zugute kommt, unterstützen; weist darauf hin, dass in den Berichten der Mitgliedstaaten nach Artikel 17 der Habitat-Richtlinie[66] hervorgehoben wird, dass der Erhaltungszustand vieler naturnaher Grasflächen negativ, unzureichend oder schlecht ist und dass von ihnen abhängige Bestäuber bedroht sind, sodass Bestäubungsleistungen gefährdet sind;

24. fordert eine stärkere Harmonisierung des Rechtsrahmens für die Tierhaltung in der EU unter Verwendung gemeinsamer, wissenschaftlich fundierter Tierschutzindikatoren und begrüßt die Zusage der Kommission, die bestehenden Rechtsvorschriften zum Tierwohl zu evaluieren und nötigenfalls zu überarbeiten; hebt hervor, dass es wichtig ist, die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Tierwohl zu berücksichtigen und den Erwartungen der Öffentlichkeit, der Politik und des Marktes im Hinblick auf höhere Tierwohlstandards Rechnung zu tragen; fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag zur schrittweisen Abschaffung der Käfighaltung in der Tierhaltung der EU vorzulegen und die Möglichkeit einer schrittweisen Abschaffung bis 2027 zu prüfen; betont, dass dieser schrittweisen Abschaffung eine wissenschaftlich fundierte Folgenabschätzung zugrunde liegen muss und dass ein angemessener Übergangszeitraum gewährleistet werden muss; fordert die Kommission auf, einen artspezifischen Ansatz zu verfolgen, der den Eigenschaften der verschiedenen Tiere Rechnung trägt und sie bewertet, so dass jedes Tier so untergebracht wird, wie es seinen spezifischen Bedürfnissen entspricht, wobei die Gesundheit von Mensch und Tier geschützt, der Schutz der Arbeitnehmer gewährleistet und ausreichende Unterstützung und eine Übergangszeit gewährt wird, um die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte und Züchter zu erhalten;

25. weist auf die Bedeutung eines hochwertigen Tierwohlsystems, auch beim Transport und bei der Schlachtung, hin; betont, dass ein hohes Maß an Tierwohl Bestandteil einer nachhaltigen Entwicklung und wesentlich für eine höhere Lebensmittelqualität ist, die eine gesündere Ernährung ermöglicht, bei der die Anforderungen der Verbraucher erfüllt werden und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beigetragen wird; betont, dass ein kohärenter und harmonisierte Ansatz erforderlich ist, bei dem die menschliche Gesundheit, die Umwelt, die biologische Vielfalt, Tiergesundheit und Tierwohl und das Klima ganzheitlich und gemeinsam betrachtet werden, wenn ein Lebensmittelsystem als nachhaltig bezeichnet wird;

26. hält es für wichtig, Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einzuleiten, die bei der Umsetzung und Durchsetzung der bestehenden Tierschutzvorschriften systematisch Regelverstöße begehen, und, falls notwendig, Lücken in den Rechtsvorschriften zu schließen und höhere gesetzliche Standards für den Tierschutz festzulegen; hält es für sehr wichtig, dass die EU die Einhaltung der Tierwohlvorschriften durch Drittländer berücksichtigt, insbesondere wenn es um eingeführte Erzeugnisse geht;

27. hebt hervor, dass Tiere beim Transport und bei der Schlachtung möglichst wenig Leid erfahren sollten, und begrüßt daher die Absicht, die bestehenden Rechtsvorschriften zum Tierwohl im Hinblick auf den Transport und die Schlachtung von Tieren zu überarbeiten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Lösungen für die Schlachtung in der Nähe des Zuchtbetriebs, einschließlich mobiler Schlachtung, zu fördern, mit kleineren Einheiten und einer besseren Schulung des Personals, damit vermieden wird, dass die Tiere leiden; fordert die Kommission auf, nach Möglichkeit Alternativen zum Transport lebender Tiere zu fördern;

28. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften, insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen[67], umzusetzen und durchzusetzen; bringt sein Bedauern über die derzeitige Nichtbefolgung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum Ausdruck, dem zufolge der Schutz des Tierwohls nicht an den Außengrenzen der EU endet, sodass auch Tiertransporte aus der Union in Drittländer den EU-Rechtsvorschriften zum Tierwohl entsprechen müssen, und weist darauf hin, dass es aufgrund der fehlenden Gerichtsbarkeit Schwierigkeiten bei der Anwendung in Gebieten außerhalb der EU gibt;

29. weist darauf hin, dass laut IPBES 70 % der neu auftretenden Krankheiten und Pandemien einen tierischen Ursprung haben; bekundet seine tiefe Besorgnis angesichts des immer häufigeren Auftretens von Zoonosen, die von Tieren auf den Menschen übertragen werden (Anthropozoonosen), wie Q-Fieber, aviärer Influenza und dem neuen Influenzastamm A (H1N1), wobei diese Entwicklung durch den Klimawandel, die Schädigung der Umwelt, Landnutzungsänderungen, Entwaldung, die Zerstörung der biologischen Vielfalt und natürlichen Lebensräume und den Druck darauf, den illegalen Handel mit Wildtieren und unsere derzeitigen Lebensmittelproduktions- und ‑verbrauchssysteme verschärft wird; unterstreicht, dass die Tierhaltung, bei der Tiere eines ähnlichen Genotyps auf engstem Raum gehalten werden, die Anfälligkeit der Tiere für Infektionskrankheiten erhöhen kann, wodurch die Bedingungen für die Entstehung und Ausbreitung von Zoonosen geschaffen werden[68]; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Abkehr von diesen landwirtschaftlichen Praktiken und der nicht nachhaltigen Nutzung von Wildtieren, einschließlich des illegalen Handels, voranzutreiben und zu einem besseren Management der veterinärmedizinischen Prävention zu gelangen und hohe Standards für Tiergesundheit und Tierschutz, auch bei den Handelspartnern der EU, zu fördern, um der Ausbreitung von Zoonosen und invasiven Arten vorzubeugen, und die hohen Biosicherheitsstandards der EU als bewährte Verfahren auf globaler Ebene zu verbreiten; nimmt zur Kenntnis, dass die Verhütung und Vorbeugung von Krankheiten, d. h. die Verfügbarkeit von Diagnose-, Präventions- und Behandlungsmethoden, der Schlüssel zur Eindämmung neu auftretender Bedrohungen für die Gesundheit von Mensch und Tier ist;

30. begrüßt, dass der ökologische/biologische Landbau von der Kommission als eine wichtige Komponente auf dem Weg der EU zu nachhaltigeren Lebensmittelsystemen anerkannt wird, sowie das Bestreben, die landwirtschaftliche Nutzfläche der EU, die ökologisch/biologisch bewirtschaftet wird, bis 2030 zu vergrößern; hebt hervor, dass die Mehrheit der Mitgliedstaaten bereits Zielvorgaben zur Ausweitung der landwirtschaftlichen Anbaufläche für den ökologischen Landbau beschlossen hat; sieht der Analyse des Öko-Sektors in der Bewertung der Gesamtauswirkungen der Strategie erwartungsvoll entgegen und unterstreicht die Bedeutung des europäischen Aktionsplans für den ökologischen Landbau, wenn es darum geht, ihre Akzeptanz zu fördern; betont, dass die Entwicklung und das Wachstum des Öko-Sektors mit marktgesteuerten Entwicklungen und der Entwicklung der Versorgungskette sowie Maßnahmen einhergehen müssen, die die Nachfrage nach ökologischen/biologischen Lebensmitteln ankurbeln und das Vertrauen der Verbraucher stärken, auch im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge, steuerlichen Anreizen und einer breiten Palette von Fördermaßnahmen, Forschung, Innovation, Ausbildung und dem Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse, was in seiner Gesamtheit zur Stabilität des Marktes für ökologische/biologische Erzeugnisse und zu einer fairen Vergütung der Landwirte beitragen würde;

31. begrüßt den Vorschlag einer Anreizschaffung und Vergütung für die natürliche Kohlenstoffbindung in Böden und deren Förderung, was in einigen landwirtschaftlichen Betrieben bereits erreicht wurde, wobei Landwirte für die Entwicklung und Durchführung wirksamer landwirtschaftlicher Verfahren zur Kohlenstoffbindung zusätzlich belohnt werden, was zu einer Erweiterung der Kohlenstoffsenken in der gesamten EU führen sollte; betont, dass die Landwirtschafts- und Ernährungspolitik den Übergang zu einer nachhaltigen Landwirtschaft erleichtern sollte, indem die Landwirte für die von ihnen erbrachten Umwelt- und Klimaleistungen eine Vergütung erhalten; unterstreicht die Bedeutung naturbasierter Lösungen, zu denen etwa breit aufgestellte Fruchtfolgen, Zwischenfruchtanbau, Permakultur, Agrarökologie, die Wiederherstellung von Ökosystemen und insbesondere die Wiederherstellung und Erhaltung von Torfland zur Erweiterung der natürlichen Kohlenstoffsenken und Kohlenstoffbindung gehören; betont jedoch, dass für Landwirtschaft und landwirtschaftliche Verfahren, die erhebliche negative Auswirkungen auf das Klima, die biologische Vielfalt, den Boden, das Wasser, die Luft und das Tierwohl haben, weder Mittel für die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen bereitgestellt noch Anreize oder Belohnungen geschaffen werden sollten; fordert die Kommission auf, einen Rahmen für eine robuste Quantifizierung und Zertifizierung von Kohlendioxid zu prüfen, mit dem die Möglichkeit einer falschen Darstellung – des sogenannten „Greenwashings“ – vermieden werden sollte; fordert die Kommission auf, mehrere Möglichkeiten für eine klimaeffiziente Landwirtschaft vorzulegen; betont, dass CO2‑Märkte Teil eines viel umfassenderen Pakets regulatorischer und nichtregulatorischer Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen sind; betont, dass Systeme für eine klimaeffiziente Landwirtschaft in das Instrumentarium für Anreize zur Erreichung der Klimaziele aufgenommen werden sollten; fordert, dass die Vorschläge im Einklang mit den Tierschutz- und Umweltzielen und dem Grundsatz der Schadensvermeidung des Grünen Deals stehen; befürwortet Fördermaßnahmen, mit denen darauf abgezielt wird, die Einführung regenerativer landwirtschaftlicher Verfahren voranzutreiben, den Zugang zu Technologien, Daten, Schulungsmaßnahmen und Informationen zu verbessern sowie das Einkommen von Landwirten zu ergänzen, indem sie Vergütungen für die Bindung von Kohlendioxid und für Ökosystemdienstleistungen erhalten, wodurch ihre Widerstandsfähigkeit gestärkt wird;

32. betont, dass die Sicherheit und Vielfalt von Saatgut und von Vermehrungsmaterial sichergestellt werden muss, um für stabile Erträge zu sorgen und Pflanzensorten zu bieten, die entsprechend angepasst sind, um dem Druck durch den Klimawandel standzuhalten, darunter traditionelle und lokal angepasste Sorten und Sorten, die für den ökologischen Landbau und Anbausysteme mit geringem Betriebsmittelbedarf geeignet sind, wobei gleichzeitig für Transparenz und Wahlfreiheit für Landwirte und den Zugang zu genetischen Ressourcen und innovativen Techniken für die Pflanzenzüchtung zu sorgen ist, um zu gesundem Saatgut beizutragen und Pflanzen vor Schädlingen und Krankheiten zu schützen sowie Landwirte bei der Bewältigung der wachsenden Gefahren des Klimawandels zu unterstützen, wobei ein Anreiz für offene Innovationen durch Pflanzenvariation geschaffen werden sollte;

33. macht auf die potenziellen negativen Auswirkungen der Konzentration und Monopolisierung im Saatgutsektor aufmerksam und fordert die Kommission auf, erforderlichenfalls dagegen vorzugehen; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung offener Innovationen durch den Sortenschutz und nimmt die nachteiligen Auswirkungen von weitreichenden Patenten im Saatgutsektor mit Besorgnis zur Kenntnis; ist der Ansicht, dass die nicht-kommerzielle Erzeugung und Verwendung von traditionellen und lokal angepassten Saatgutsorten durch Privatpersonen und Kleinbauern nicht unverhältnismäßigen Regelungen auf europäischer und nationaler Ebene unterworfen werden sollte; betont, wie wichtig es ist, einen starken Binnenmarkt für den Saatgutsektor der EU zu erhalten;

34. fordert eine verstärkte Koordinierung auf EU-Ebene, um die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der genetischen Vielfalt zu fördern, und fordert die Einrichtung einer gemeinsamen EU-Plattform für den Informationsaustausch über erhaltene genetische Ressourcen;

35. begrüßt die Ankündigung, dass die Vermarktungsvorschriften für traditionelle und an die Verhältnisse vor Ort angepasste Pflanzensorten überarbeitet werden, um zu deren Erhaltung und nachhaltiger Nutzung beizutragen; betont, dass Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Registrierung von Saatgutsorten, auch von solchen für den ökologischen Landbau, zu vereinfachen und den Marktzugang für traditionelle und an die Verhältnisse vor Ort angepasste Sorten zu erleichtern;

36. nimmt die Studie über den Stand neuartiger Genomtechniken nach dem Unionsrecht und vor dem Hintergrund des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache C-528/161a (SWD(2021)0092) sowie die Ankündigung der Kommission zur Kenntnis, eine regulierungspolitische Maßnahme, einschließlich einer Folgenabschätzung und einer öffentlichen Konsultation, zu Pflanzen, die aus bestimmten neuartigen Genomtechniken stammen, einzuleiten, wobei das Ziel darin besteht, ein hohes Maß an Schutz sowohl der Gesundheit von Mensch und Tier als auch der Umwelt aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die durch Wissenschaft und Innovation entstehenden potenziellen Vorteile zu nutzen, insbesondere um zur Nachhaltigkeit und zur Verwirklichung der im europäischen Grünen Deal und in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ verankerten Nachhaltigkeitsziele beizutragen; betont das Vorsorgeprinzip und die Notwendigkeit, Transparenz und Wahlfreiheit für Landwirte, Verarbeitungsbetriebe und Verbraucher sicherzustellen; betont, dass diese politischen Maßnahmen Risikobewertungen sowie einen umfassenden Überblick und eine entsprechende Bewertung der Optionen für die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung umfassen sollten, um eine angemessene Regulierungsaufsicht zu erreichen und den Verbrauchern relevante Informationen, auch in Bezug auf Erzeugnisse aus Drittländern, zur Verfügung zu stellen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten;

37. fordert die Kommission erneut auf, so schnell wie möglich einen neuen Legislativvorschlag über das Klonen und über Lebensmittel aus geklonten Tieren vorzulegen; beharrt darauf, dass dieser Vorschlag ein Verbot des Klonens, des Inverkehrbringens und der Einfuhr von geklonten Tieren, deren Vermehrungsmaterial und deren Nachkommen sowie des Inverkehrbringens und der Einfuhr von Lebensmitteln aus geklonten Tieren und deren Nachkommen umfassen muss; bringt sein tiefes Bedauern darüber zum Ausdruck, dass keine Maßnahmen zur Regulierung im Hinblick auf geklonte Tiere und deren Nachkommen getroffen werden, und weist erneut darauf hin, dass natürliche oder künstliche Züchtungen und Zuchtverfahren, durch die den betroffenen Tieren Leid oder Schaden zugefügt wird oder wahrscheinlich zugefügt wird, keinesfalls praktiziert werden dürfen und dass dafür Sorge getragen werden muss, dass Nahrungsmittel aus geklonten Tieren oder ihren Nachkommen nicht in die Lebensmittelversorgungskette gelangen;

38. hebt die wichtige Rolle hervor, die den europäischen Landwirten bei der Verwirklichung des Übergangs zu einem nachhaltigen Lebensmittelsystem zukommt, und betont, dass dafür ausreichende Finanzmittel bereitgestellt werden müssen; betont, dass alle verschiedenen nachhaltigen Produktionsmethoden, einschließlich ökologischer und integrierter Produktion und Agrarökologie, genutzt, gefördert und unterstützt werden müssen, da sie zur ökologischen Nachhaltigkeit beitragen, den Anteil an der gesamten Anbaufläche, der mit umweltfreundlichen Systemen bewirtschaftet wird, vergrößern und wirksame Garantien in Bezug auf Qualität, Sicherheit, Quantität und Preis bieten können;

39. beharrt darauf, dass mit den im Rahmen der neuen GAP von den Mitgliedstaaten zu erstellenden und von der Kommission zu genehmigenden nationalen Strategieplänen eine angemessene finanzielle Unterstützung aller Land- und Forstwirte in der EU sichergestellt werden muss, um ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihr Einkommen zu stärken, damit sie und ihre Familien einen angemessenen Lebensstandard erreichen, gegen die Entvölkerung des ländlichen Raums vorgegangen wird und lebendige ländliche Gemeinschaften erhalten werden können;

40. begrüßt, dass die neue GAP Anreize zur Förderung innovativer, digitaler, ökologischer, regionaler und nachhaltiger Geschäftsmodelle für die Landwirtschaft und die handwerkliche Lebensmittelerzeugung bieten wird, insbesondere durch die Förderung kurzer Versorgungsketten, etwa im Zusammenhang mit Erzeugnissen mit geschützter geografischer Angabe oder Ursprungsbezeichnung, und zwar unter Einhaltung der Vorschriften des Binnenmarkts und mittels Konzepten wie innovativer lokaler Logistik, etwa „grüne Knotenpunkte“, und der Integration der handwerklichen Lebensmittelerzeugung in andere Dienstleistungen in ländlichen Gebieten wie Tourismus oder Gastronomie; betont, dass die regionale Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie Partnerschaften eine wichtige Rolle bei der Förderung nachhaltiger Versorgungsketten spielen; erkennt an, dass Einfuhren notwendig sind, wenn keine lokale Produktion verfügbar ist;

41. fordert die Kommission auf, nur diejenigen nationalen GAP-Strategiepläne zu genehmigen, die aus wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Sicht ein eindeutiges Engagement für die Nachhaltigkeit belegen und mit den Zielen des europäischen Grünen Deals, den einschlägigen EU-weiten Zielen und dem Übereinkommen von Paris im Einklang stehen;

42. fordert, dass diese Pläne den besonderen Herausforderungen, vor denen die Gebiete in äußerster Randlage der EU im Hinblick auf die biologische Vielfalt, die landwirtschaftliche Erzeugung und die Versorgung mit Lebensmitteln und Rohstoffen stehen, gebührend Rechnung tragen; betont, dass eine angemessene finanzielle Unterstützung im Rahmen der GAP von entscheidender Bedeutung ist, damit die Landwirtschaft in der EU zum Übergang zur Klimaneutralität beitragen und die Erhaltung der biologischen Vielfalt verbessern kann; weist darauf hin, dass verstärkte Unterstützungsmaßnahmen, einschließlich Schulungsprogrammen und Beratungsdiensten, von wesentlicher Bedeutung sind, damit die Landwirte ihre Rolle bei der Verwirklichung der Ziele der Strategie wahrnehmen können; fordert, dass im Einklang mit dem Standpunkt des Parlaments verstärkte Öko-Regelungen in den nationalen Strategieplänen festgelegt werden, wodurch sich unnötige Überschneidungen bei den Konditionalitätskontrollen vermeiden ließen;

43. betont, dass gesunde Böden eine Voraussetzung für die Sicherheit der Lebensmittel-, Futtermittel- und Faserproduktion sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, eine weitere Verschlechterung des Zustands der Böden auf EU-Ebene zu verhindern; betont, dass landwirtschaftliche Flächen eine grundlegende natürliche Ressource sind, deren guter Zustand für die Umsetzung der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ von wesentlicher Bedeutung ist; hebt in diesem Zusammenhang die Bedeutung der neuen Bodenstrategie hervor und fordert die Kommission auf, auf deren Grundlage geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die notwendigen Lösungen gefunden werden; erkennt die Unverzichtbarkeit der organischen Substanz des Bodens und der biologischen Vielfalt sowie der Dienstleistungen und Güter, die sie bereitstellen, an; bedauert, dass Böden zunehmendem Druck ausgesetzt sind; ist der Auffassung, dass eine zuverlässige EU-weite Überwachung der Bodenorganismen und ihrer Entwicklung in Sachen Umfang und Menge in allen Mitgliedstaaten eingerichtet und umgesetzt werden muss;

44. erkennt den Stellenwert von Landschaftsmerkmalen mit hoher Diversität an, die für die Aufrechterhaltung grundlegender Ökosystemleistungen, wie Bestäubung oder natürliche Schädlingsbekämpfung, sowie für die landwirtschaftliche Produktion unerlässlich sind und deren Produktivität langfristig erhöhen; begrüßt das Ziel der EU, mindestens 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche für diesen Zweck zu verwenden; verweist auf die Ergebnisse der Folgenabschätzung vom 20. Oktober 2011 über die Gemeinsame Agrarpolitik bis 2020 (SEC(2011)1153), in der festgestellt wird, dass auf der Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe keine signifikanten Auswirkungen auf Produktion und Einkommen zu erwarten sind;

45. betont, dass die landwirtschaftliche Fläche begrenzt ist und daher effizient genutzt werden muss; hebt hervor, dass innovative Landwirtschaftsmodelle mit geringem Flächenbedarf, wie etwa Gartenbau und Insektenzucht, in die Strategie aufgenommen werden sollten;

46. weist darauf hin, dass der „geschützte Anbau“ von Obst und Gemüse in modernen Gewächshäusern ein sehr nachhaltiges Lebensmittelerzeugungssystem ist, das in immer größerem Maßstab genutzt wird und verschiedene Vorteile bietet; fordert die Kommission auf, den kontinuierlichen Wandel in der europäischen Gartenbaubranche wahrzunehmen, der eine nachhaltigere Lebensmittelerzeugung ermöglicht und zur Ernährungssicherheit, zur Lebensmittelsicherheit, zu einer erhöhten Ressourceneffizienz und zu weniger Lebensmittelverschwendung in der gesamten Lebensmittelkette beiträgt; hebt hervor, dass der moderne Gartenbau sich nicht nur durch einen geringen Flächenbedarf auszeichnet, sondern auch zur Verwirklichung einer ganzen Reihe von in der Strategie niedergelegten Zielen beiträgt, wie etwa geringer Bedarf an Betriebsmitteln, effiziente Nutzung von Ressourcen sowie Erzeugung von Obst und Gemüse in der Nähe des Verbrauchsorts, wodurch zu kürzeren Lieferketten und zur Versorgungssicherheit beigetragen wird; fordert die Kommission auf, die Bereitstellung von Mitteln für Investitionen in Forschung und Innovation im Bereich geschützte Anbausysteme in modernen Gewächshäusern in Erwägung zu ziehen, bei denen weniger Ressourcen eingesetzt werden, um die gleichen Erträge zu erzielen;

47. fordert die Kommission auf, die Regierungen der Mitgliedstaaten dazu anzuhalten, Systeme zu schaffen oder auszuweiten, die es der Öffentlichkeit ermöglichen, aufgegebene und ungenutzte staatseigene Flächen für die Nahrungsmittelproduktion zu pachten und zu nutzen;

48. hebt hervor, wie wichtig die Nutzung von Agroforstwirtschaft und Waldvorhängen zur Senkung des Drucks auf natürliche Wälder, als Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Steigerung der Produktivität sowie als Alternative zum Einsatz von Düngemitteln in der landwirtschaftlichen Produktion ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in ihren künftigen nationalen Strategieplänen Instrumente zu entwickeln, um Wiederaufforstung und Aufforstung anzuregen und eine nachhaltige Agroforstwirtschaft, einschließlich Waldweiden, soweit möglich zu fördern; fordert die Kommission auf, EU-weite spezialisierte Ausbildungsprogramme zu fördern, um Landwirte für die Vorteile der Integration von Gehölzpflanzen in der Landwirtschaft zu sensibilisieren; betont, dass die Wiederherstellung und Verjüngung der bestehenden, ebenso wie die Einrichtung neuer Agroforstsysteme einen Beitrag zu dem in der Biodiversitätsstrategie verankerten Ziel von drei Milliarden Bäumen leisten würde und damit der Verwirklichung sowohl der Biodiversitäts- und Klimaziele als auch der Ziele für Diversifizierung und für das Kreislaufprinzip dienen würde;

49. betont, wie wichtig robuste und strenge Kriterien für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen auf der Basis von Biomasse sind, und fordert die Kommission auf, im Rahmen der Überprüfung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie wissenschaftlich fundierte Kriterien einzuführen;

50. weist erneut darauf hin, dass das europäische Agrar-, Lebensmittel- und Fischereisystem jederzeit allen Bürgern ein ausreichendes und abwechslungsreiches Angebot an unbedenklichen, nahrhaften, gesunden, erschwinglichen und nachhaltig erzeugten Lebensmitteln bieten sollte, und betont, dass eine Erhöhung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit der Lebensmittelerzeugung letztlich deren mittel- und langfristige Widerstandsfähigkeit erhöhen sowie neue wirtschaftliche Chancen schaffen und zur Verwendung von Rohstoffen europäischen Ursprungs beitragen wird; betont, dass mehr lokal erzeugte Lebensmittel zu all diesen Zielen, einschließlich der Ernährungssicherheit, beitragen können; weist erneut darauf hin, dass sich in der EU 33 Millionen Menschen nicht jeden zweiten Tag eine hochwertige Mahlzeit leisten können[69]; betont, dass Erschwinglichkeit und Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln angemessene politische Maßnahmen erfordern und bei der Bewertung des Anstiegs der Erzeugungskosten, auch infolge veränderter landwirtschaftlicher Verfahren, weiterhin eine zentrale Rolle spielen müssen; betont, dass die Entwicklung von KMU im Bereich der nachhaltigen Lebensmittel in ländlichen Gebieten unterstützt werden muss;

51. fordert die Kommission auf, Fragen der Nahrungsmittelhilfe in die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ aufzunehmen, da zahlreiche Europäerinnen und Europäer, insbesondere Familien mit nur einem Elternteil und Studierende, unter Nahrungsmangel leiden und die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie diese Zahl noch weiter in die Höhe treiben werden; erkennt die einzigartige Rolle der Organisationen für Nahrungsmittelhilfe in der gesamten EU an, die aufgrund der wachsenden Zahl von Menschen, die Hilfe benötigen, besser gefördert werden müssen; ist der Auffassung, dass es zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Lebensmittelsystems in der EU erforderlich ist, die Lebensmittelpolitik und die Agrarpolitik auf allen Ebenen von der lokalen bis zur europäischen Ebene besser miteinander in Einklang zu bringen;

52. begrüßt, dass mit dem europäischen Grünen Deal dafür gesorgt werden soll, dass Menschen, die in der Landwirtschaft und in der Fischerei tätig sind, und ihre Familien unter menschenwürdigen Bedingungen leben können; erinnert daran, dass neben der ökonomischen und der ökologischen Dimension die soziale Dimension vollständig in alle künftigen Initiativen der Strategie integriert werden muss; hebt hervor, dass die COVID-19-Pandemie ein neues Licht auf die schwierigen Arbeits- und Lebensbedingungen geworfen hat, und betont daher, dass die individuellen und kollektiven Arbeitnehmer- und Sozialrechte von Landarbeitern und Arbeitnehmern in der Landwirtschaft, einschließlich Saisonarbeitskräften und mobilen Arbeitnehmern, die entlang der Lebensmittelversorgungskette in der EU beschäftigt sind, geschützt werden müssen; fordert angemessene Arbeits- und Lebensbedingungen für alle Arbeitnehmer in dem Sektor, Tarifverhandlungen und Sozialschutz;

53. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die landwirtschaftlichen Nutzflächen, das landwirtschaftliche Know-how, die Lebensmittelversorgungskette und die dort beschäftigten Arbeitskräfte als strategisches Gut für die Sicherheit und das Wohlergehen aller Europäer zu betrachten und sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen und der soziale Schutz entlang der gesamten Agrar- und Lebensmittelversorgungskette für alle Arbeitnehmer nationalen und europäischen Standards entsprechen, was auch die ordnungsgemäße Kontrolle unfairer Praktiken in dieser Kette umfasst;

54. betont die Bedeutung von Saisonarbeitern für eine gut funktionierende Lieferkette und fordert solide Maßnahmen, mit denen angemessene Arbeits- und Lebensbedingungen für diese Arbeitskräfte sichergestellt werden; fordert Einzelhändler auf, Verantwortung zu übernehmen und in ihrer Einkaufspraxis soziale, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeitskriterien zu beachten;

55. begrüßt die Absicht der Kommission, auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme der während der COVID-19-Pandemie gesammelten Erfahrungen einen Notfallplan zur Bewältigung von Lebensmittelkrisen vorzuschlagen, der harmonisierte Maßnahmen zur Sicherstellung eines reibungslosen Funktionierens des Binnenmarktes umfasst; ist der Auffassung, dass die Förderung von territorialen Ernährungsprojekten, mit denen die Entwicklung kurzer Lebensmittelketten in den Mitgliedstaaten angeregt wird, zur Bewältigung derartiger Krisen beitragen kann;

56. teilt die Auffassung, dass die COVID-19-Pandemie deutlich gemacht hat, dass für ein belastbares, nachhaltiges und widerstandsfähiges Lebensmittelsystem gesorgt werden muss, das unter allen Umständen funktioniert und in der Lage ist, die europäischen Verbraucher in ausreichendem Maße mit erschwinglichen und lokal erzeugten Lebensmitteln zu versorgen; betont in diesem Zusammenhang, dass der Binnenmarkt und insbesondere die Beförderung von Nahrungsmitteln auch während Gesundheitskrisen weiter reibungslos funktionieren müssen; betont ferner, dass die Pandemie auch als Chance zur Schaffung eines nachhaltigen und widerstandsfähigen Lebensmittelsystems betrachtet werden sollte und nicht als Entschuldigung für weniger ehrgeizige Ziele dienen darf, da Nachhaltigkeit und Gesundheit miteinander zusammenhängen;

57. betont, dass unter anderem aufgrund der Störungen der globalen Produktionsketten und der erhöhten Preisvolatilität, die durch die COVID-19-Pandemie verursacht wurden, eine offene strategische Autonomie für die EU entwickelt werden muss, um den Zugang zu Schlüsselmärkten sicherzustellen und die Abhängigkeit von Importen kritischer Güter wie pflanzlichen Proteinquellen zu verringern; bekräftigt, dass Agrar- und Lebensmittelsysteme als ein entscheidender Aspekt der offenen strategischen Autonomie der EU anerkannt werden müssen, um eine ausreichende Verfügbarkeit unbedenklicher und hochwertiger Lebensmittel sicherzustellen und funktionierende und widerstandsfähige Lebensmittelversorgungsketten und Handelsströme bei künftigen Krisen im Einklang mit Artikel 2 Absatz 1 des Übereinkommens von Paris aufrechtzuerhalten;

58. betont, dass der Agrar- und Lebensmittelsektor nicht nur Landwirte, sondern auch vor- und nachgelagerte Betriebe unterstützt, Arbeitsplätze sichert und schafft und das Rückgrat der gesamten Lebensmittelindustrie bildet; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die Erhaltung der Kulturlandschaft die treibende Kraft für aktive ländliche Räume ist; hebt den Stellenwert des traditionellen Handwerks für die regionale und lokale Lebensmittelproduktion und die daraus resultierende reiche kulturelle Vielfalt hervor; verweist erneut darauf, dass die Erhaltung und Weitergabe von handwerklichem Wissen in der Lebensmittelproduktion außerdem als horizontaler Teil der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ – z. B. durch eine bessere Einbeziehung in partizipative Forschungs- und Entwicklungsprogramme – unterstützt werden sollte;

59. bringt seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ dem Beitrag und dem Potenzial des Bereichs Fischerei und Aquakultur kaum Bedeutung beimisst und hier wenig ambitioniert ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, der besonderen Beschaffenheit der Fischerei und Aquakultur in allen künftigen Legislativvorschlägen, Strategien oder Leitlinien gebührende Aufmerksamkeit zu widmen; betont, dass ein ökosystembasierter Ansatz erforderlich ist, um die Fischbestände auf ein nachhaltiges Niveau zu bringen und die Meeres- und Küstenökosysteme wiederherzustellen, wobei der Schwerpunkt auch auf den Vorteilen und der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Nachhaltigkeit des Fischerei- und Aquakultursektors liegen sollte;

60. unterstreicht, dass solide und verlässliche Rechtsrahmen für den Fischerei- und Aquakultursektor, bei denen durchgehend das Vorsorgeprinzip zur Anwendung kommt und die auf die aktualisierten strategischen Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung der EU-Aquakultur abgestimmt sind, die Grundlage für die nachhaltige Nutzung des Potenzials in der Branche sowie für bessere Schutzmaßnahmen und Maßnahmen im Bereich der Tiergesundheit, einschließlich einer Verringerung des Einsatzes von Tierarzneimitteln und von Antibiotika, mit anschließenden Steigerungen der Fischbestände bilden und mehr Klarheit bezüglich der Raumnutzung und der Lizenzvergabe für alle anthropogenen Nutzungen, auch im Bereich der Aquakultur, bieten sollten, sodass Investitionen besser geplant werden können, ohne dass die Umweltvorschriften umgangen werden; hebt den Stellenwert eines transparenten und partizipativen Mechanismus im Einklang mit der Richtlinie 2014/89/EU für die maritime Raumplanung hervor, damit allen Interessenträgern auf gerechte Art und Weise Raum zugewiesen wird; betont, dass Meeresschutzgebiete uneingeschränkt geachtet werden müssen;

61. betont, dass gute Rückverfolgbarkeitsmechanismen, die den Forderungen der Verbraucher entsprechen, indem Informationen darüber bereitgestellt werden, wo, wann, wie und welche Art von Fisch gefangen oder gezüchtet wurde, auch in Bezug auf Ursprungs- und Produktionskennzeichnungen, hohe Nachhaltigkeits- und Tierschutzstandards für alle Erzeugnisse, die auf den EU-Märkten verkauft werden, einschließlich solcher, die aus Drittländern importiert werden, von wesentlicher Bedeutung sind, um die Lebensmittelsicherheit, die Transparenz für die Verbraucher, die Branche und die verschiedenen Behörden, die Bekämpfung illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei (IUU) und die Verwirklichung der Ziele des Grünen Deals und der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung von cybersicheren Technologien für die Entwicklung dezentraler digitaler Rückverfolgbarkeitssysteme, die präzise funktionieren; fordert einen koordinierten Ansatz, um die Kohärenz zwischen den verschiedenen Initiativen zu diesem Thema unter Einbeziehung aller Akteure der Wertschöpfungskette sicherzustellen; fordert Überwachungsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass alle eingeführten Fischereierzeugnisse, die auf den EU-Markt gelangen, international vereinbarten Sozialstandards entsprechen, wie etwa den Standards, die im IAO-Übereinkommen C188 über die Arbeit in der Fischerei festgelegt und in der EU mit der Richtlinie (EU) 2017/159 des Rates[70] umgesetzt wurden, um zu verhindern, dass Fischereierzeugnisse von Fangschiffen, auf denen die sozialen Mindeststandards nicht eingehalten werden, in der EU in Verkehr gebracht werden;

62. erinnert an die Ziele der GFP, die nachhaltige Nutzung der biologischen Meeresressourcen sicherzustellen, Fischpopulationen in einem Umfang wiederherzustellen und zu erhalten, der oberhalb des Niveaus liegt, das den höchstmöglichen Dauerertrag ermöglicht, die Rentabilität der Fischereitätigkeiten sicherzustellen, einen Beitrag zur Versorgung des EU-Marktes mit Lebensmitteln mit hohem Nährwert zu leisten und die Abhängigkeit des EU-Marktes von Lebensmitteleinfuhren zu verringern, und betont, dass die Überwachung, Kontrolle und Durchsetzung der GFP verbessert werden muss, darunter auch die vollständige Umsetzung der Anlandeverpflichtung und der Einführung einer elektronischen Überwachung bestimmter Schiffe;

63. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auf bestehenden nachhaltigen Verfahren aufzubauen und den Übergang zu einer schonenden Fischerei und Aquakultur sowie die nachhaltige Entwicklung der Sektoren, einschließlich der kleinen Küstenfischerei, zu erleichtern, zu fördern und angemessen zu unterstützen, beispielsweise durch den Einsatz selektiver Fanggeräte, umweltfreundlicher Aquakultur, einschließlich ökologischer Aquakultur, sowie durch Energieeffizienzlösungen und eine Erhöhung des Anteils der nationalen Quoten für die kleine Küstenfischerei; betont, dass Fischer und andere Akteure in der Fischereiwirtschaft, auch in Gebieten in äußerster Randlage, beim Übergang zu einem verstärkten Einsatz digitaler Hilfsmittel unterstützt werden müssen, und zwar durch massive Investitionen in Ausbildung und die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Digitalisierung und die Umstellung auf „grüne“ Verfahren und Instrumente; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Europäischen Meeres- und Aquakulturfonds (EMFAF) für die Förderung der Entwicklung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft und die Modernisierung des Fischereisektors im Einklang mit den Zielen der GFP;

64. fordert den Rat der Europäischen Union auf, im Einklang mit der Empfehlung der Europäischen Bürgerbeauftragten im Fall 640/2019/FP sämtliche Dokumente im Zusammenhang mit der Annahme von Verordnungen über die zulässige Gesamtfangmenge proaktiv zu veröffentlichen;

65. betont die Notwendigkeit, die verantwortungsvolle Nutzung der Fischereiressourcen zu überwachen und zu fördern und gleichzeitig Nulltoleranz bei der Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei anzuwenden, indem die der EU gemäß der IUU-Verordnung[71] zur Verfügung stehenden Instrumente umfassend genutzt werden, wozu auch die Verwendung von „roten Karten“ gehört, wenn ein Land die Anforderungen der EU nicht einhält, und indem die Praxis, Abkommen über nachhaltige Fischerei mit Drittländern abzuschließen, intensiviert wird; hebt hervor, dass diese Abkommen wirklich nachhaltig werden und mit den besten verfügbaren wissenschaftlichen Empfehlungen im Einklang stehen müssen und weder die handwerkliche Fischerei in Drittländern noch die lokale Ernährungssicherheit gefährden dürfen;

66. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die rechtsverbindlichen Maßnahmen, zu denen sie sich im Rahmen der Natura-2000-Meeresgebiete verpflichtet haben, umzusetzen, einen ganzheitlichen Ansatz in Bezug auf die Meeresumwelt zu verfolgen, die Ursachen der Wasserverschmutzung, darunter auch Abfälle im Meer und die Einleitung von kommunalen und industriellen Abwässern, zu bekämpfen, Praktiken, die schädlich für die Meeresumwelt und die menschliche Gesundheit sind, ein Ende zu bereiten und Anreize für Fischer zu schaffen, Meeresabfälle nachhaltig zu sammeln und gleichzeitig zusätzlichen Kraftstoffverbrauch und Emissionen sowie Beifänge von Meerestieren und Fischbeständen sowie negative Auswirkungen auf das Ökosystem zu bekämpfen und Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität und der Krankheitsbekämpfung sowie zur Begrenzung der Besatzdichte in der Aquakulturproduktion im Interesse der menschlichen Gesundheit und des Tierschutzes durchzuführen;

67. betont den Wert der Arbeit von Frauen und Männern im Fischerei- und Aquakultursektor und die wichtige Rolle, die Frauen bei der Verarbeitung, Förderung und Vermarktung des Fischfangs spielen; weist erneut auf das Potenzial der nachhaltigen Aquakultur und Fischerei hin, grüne Arbeitsplätze zu schaffen, und ist der Auffassung, dass der ökologische Wandel der Lebensmittelsysteme, einschließlich der Fischerei, so erfolgen sollte, dass ein faires Einkommen und eine starke Position in der gesamten Wertschöpfungskette sichergestellt werden, und betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig die aktive Beteiligung von Erzeugerorganisationen im Fischerei- und Aquakultursektor ist;

68. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung nachhaltigerer Fangtechniken und Fanggeräte und besserer Tierschutzmethoden für den Fang, die Anlandung, den Transport und das Töten von Fischen und wirbellosen Meerestieren auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie die Verbesserung der Tierschutzstandards für Zuchtfische zu unterstützen und zu fördern, um Stress zu verringern und die Fischqualität zu verbessern; betont, dass die Union Investitionen in solche Fanggeräte, Methoden und Verbesserungen unterstützen und fördern sollte;

69. hebt den Beitrag hervor, den die Teichkultur aufgrund ihrer herkömmlichen Bewirtschaftungsverfahren zur Verwirklichung der Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der damit verbundenen Biodiversitätsstrategie leistet; betont, dass Gebiete mit Teichkulturen Lebensräume für seltene Tierarten bieten, das Klima und die Wasserreserven positiv beeinflussen, der Rückhaltung von Nährstoffen und Sedimenten dienen und zu einer nachhaltigen regionalen Lebensmittelerzeugung beitragen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Teichkultur in relevante Maßnahmen und Programme einzubeziehen;

70. weist darauf hin, dass die Primärerzeuger in ihrem Einkommen sowohl im Vergleich zu anderen Akteuren in der Lebensmittelkette als auch im Vergleich zur übrigen Wirtschaft erheblich schlechter gestellt sind; betont, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, die Stellung der Primärerzeuger in der Lebensmittelversorgungskette zu stärken, insbesondere im Hinblick auf kleine und mittlere Erzeuger, damit sie einen gerechten Anteil am Mehrwert nachhaltig erzeugter Lebensmittel erzielen können, unter anderem durch die Förderung der Zusammenarbeit und kollektiver Maßnahmen, unter Nutzung der in den gemeinsamen Marktorganisationen für Agrar-, Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse vorgesehenen Möglichkeiten, einschließlich der Anpassung der Wettbewerbsregeln;

71. betont, dass die Sicherstellung eines stabilen und gerechten Einkommens für Primärerzeuger von entscheidender Bedeutung ist, wenn es darum geht, den Übergang des Lebensmittelsystems zu mehr Nachhaltigkeit und einer stärker kreislauforientierten Landwirtschaft zu ermöglichen, unlautere Handelspraktiken zu bekämpfen und Risiken und Krisen zu bewältigen; fordert, dass Primärerzeuger in der gesamten EU bei diesem Übergang unterstützt werden, unter anderem durch die Einführung neuer Technologien und die Steigerung der Effizienz in Bezug auf Bewirtschaftungssysteme, Abfallbewirtschaftung, Bereitstellung von Betriebsmitteln und Verpackung; hebt hervor, dass die Erzeugerpreise die Produktionskosten decken und auf sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Nachhaltigkeit basieren sollten, damit sie mit den Zielen des europäischen Grünen Deals in Einklang stehen;

72. ist der Ansicht, dass Lieferkettenvereinbarungen gefördert werden sollten, damit für eine gerechte Beteiligung der Landwirte an der Wertschöpfung sowie für eine größere Transparenz und Rückverfolgbarkeit innerhalb der gesamten Lieferkette gesorgt wird, wodurch die Beschäftigung junger Menschen in der Branche stimuliert wird;

73. begrüßt das Ziel, die Versorgungsketten zu verkürzen; weist jedoch auf die Realität der Inselmitgliedstaaten und Inselregionen hin, die vom europäischen Festland abgeschnitten und mit Problemen wie Isolation und Abhängigkeit von Importen benötigter Produkte, wie Getreide als Futtermittel, konfrontiert sind, was bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit vom Ferntransport sowie weiteren Maßnahmen zur Verkürzung der Versorgungsketten berücksichtigt werden muss; betont, dass die Ernährungssicherheit in diesen abgelegenen Gebieten ohne den Ferntransport bestimmter Lebensmittel gefährdet würde;

74. stellt fest, dass sich die Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger weiterentwickelt, was erhebliche Veränderungen auf dem Lebensmittelmarkt mit sich bringt und zu einer wachsenden Nachfrage nach lokal erzeugten Lebensmitteln führt; hebt den Stellenwert von lokal erzeugten Lebensmittel, die Chancen, die sie für unsere Landwirte bieten, und die bedeutenden positiven Beiträge, die sie für unsere Umwelt leisten können, hervor; ermutigt daher die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Entwicklung von Strategien für lokale Lebensmittel und Initiativen für kurze Versorgungsketten aktiv zu fördern;

75. nimmt zur Kenntnis, wie wichtig frische Bio-Lebensmittel sind, die vor Ort konsumiert werden, was der Gesundheit der Verbraucher und der Umwelt zugutekommt; hebt das große Potenzial der Förderung der Zusammenarbeit von lokalen Primärproduzenten und touristischen Dienstleistern hervor, durch die der Konsum von frischen, lokal angebauten Lebensmitteln gesteigert werden könnte; fordert Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung einer solchen Zusammenarbeit;

76. fordert, dass Maßnahmen gefördert werden, die es ermöglichen, Rohstoffe möglichst nah an ihrem Ursprungsort zu verarbeiten, wodurch der CO2-Fußabdruck erheblich verringert wird und sich die Lebensmittel besser zurückverfolgen lassen;

77. hebt hervor, dass neue nachhaltige Geschäftsmodelle zwar enorme Chancen für KMU bieten, mehrere im Rahmen der Strategie vorgesehene Initiativen jedoch erheblichen bürokratischen Aufwand verursachen könnten; begrüßt die Zusage der Kommission, sich an die besseren Regulierungsinstrumente zu halten, die Auswirkungen auf KMU zu bewerten sowie Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger und zirkulärer Geschäftsmodelle speziell für KMU zu ergreifen, den InvestEU-Fonds zu nutzen, um KMU den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die KMU bei der Entwicklung neuer Fähigkeiten und Geschäftsmodelle unterstützen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Verwaltungsaufwand für kleine und mittlere Teilnehmer der Lebensmittelkette durch Maßnahmen wie die Straffung von Registrierungsverfahren und die effizientere Gestaltung von Genehmigungen und Lizenzen sowie durch die Sicherstellung einer angemessenen Personalausstattung der zuständigen Regulierungsbehörden zu verringern, damit kleine Lebensmittelhersteller ihre Erzeugnisse so schnell und einfach wie möglich auf den Markt bringen können;

78. ist der Ansicht, dass die zugewiesenen Mittel zur Erreichung der Ziele des Grünen Deals der EU und des Mechanismus für einen gerechten Übergang nicht ausreichen, um die Folgen der erwarteten Veränderungen auf sozial nachhaltige Weise zu bewältigen; fordert, dass der Mechanismus für einen gerechten Übergang auch landwirtschaftliche Regionen abdeckt, die möglicherweise beeinträchtigt werden, und betont, dass die Sozialpartner in die Festlegung und Umsetzung künftiger Initiativen der Strategie angemessen einbezogen werden müssen; weist erneut darauf hin, dass der Übergang zu diesem System erhebliche Investitionen erfordert und nicht ohne die Beteiligung und Unterstützung der europäischen Landwirte erreicht werden kann;

79. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken konsequent durchzusetzen und ihre Umsetzung in nationales Recht sorgfältig zu überwachen; fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen zur Stärkung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette zu intensivieren und konkrete Vorschläge im Einklang mit der Strategie vorzulegen;

80. bekräftigt, dass doppelte Qualitätsstandards bei Lebensmittelprodukten inakzeptabel sind und umfassend dagegen vorgegangen werden muss, um Diskriminierung und Irreführung der Verbraucher in der EU zu vermeiden; ist daher der Ansicht, dass die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ Bestimmungen enthalten muss, mit denen doppelte Standards bei der Lebensmittelqualität verhindert werden, und fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Marktlage aufmerksam zu beobachten und erforderlichenfalls gezielte Rechtsvorschriften vorzuschlagen; betont darüber hinaus die Rolle der Verbraucherorganisationen bei der Ermittlung solcher irreführenden Praktiken;

81. weist die Kommission darauf hin, dass der EU-Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Unternehmens- und Marketingpraktiken weiter verfolgt werden muss, indem ein Überwachungsrahmen für die Lebensmittel- und Einzelhandelsbranchen geschaffen wird und legislative Maßnahmen ergriffen werden, falls die Fortschritte bei der Aufnahme von wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit sowie von Tierwohlaspekten in Unternehmensstrategien unzureichend sind, und indem dabei die Anstrengungen nachhaltiger Agrarerzeuger gefördert und belohnt werden, die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von gesunden, nachhaltigen Lebensmitteloptionen erhöht wird und der ökologische Gesamtfußabdruck des Lebensmittelsystems und die gesellschaftlichen Kosten ungesunder Ernährungsweisen verringert werden;

82. besteht darauf, dass sich der EU-Verhaltenskodex für Lebensmittel- und Einzelhandelsunternehmen auf Zusagen konzentrieren muss, die für die Gestaltung eines gesunden und nachhaltigen Lebensmittelumfelds relevant sind, die konkret, messbar und mit zeitlichen Vorgaben versehen sind, mit denen gegen doppelte Standards bei Praktiken im Agrar- und Lebensmittelbereich vorgegangen werden kann und die sich auf die wichtigsten Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen konzentrieren;

83. betont, wie wichtig es ist, die Konsolidierung und Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel zu stoppen und anzugehen, um faire Preise für die Landwirte und menschenwürdige Bedingungen für die Arbeitnehmer sicherzustellen; beharrt darauf, dass die Kosten der landwirtschaftlichen Erzeugung von den nachgelagerten Akteuren berücksichtigt werden müssen und über die gesamte Lieferkette hinweg für faire Preise gesorgt werden muss; weist darauf hin, wie wichtig es ist, die Landwirte auf dem Markt widerstandsfähiger zu machen, indem die Wertschöpfung in der Lebensmittelkette erhöht wird, was zum Beispiel durch die Förderung ihrer Beteiligung an Erzeugerorganisationen oder Genossenschaften erreicht wird;

84. fordert, dass die EU-Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel sowie das Schulprogramm der EU und die Europäische Initiative für gesundes Schulessen auf diskriminierungsfreie Weise verbessert werden; ist der Ansicht, dass diese Verbesserungen eine hochwertige europäische landwirtschaftliche Produktion stärken und zu nachhaltiger Produktion und nachhaltigem Verbrauch im Einklang mit dieser Strategie, dem europäischen Grünen Deal und den Zielen für nachhaltige Entwicklung beitragen sollten; vertritt die Auffassung, dass sich diese Verbesserungen auf edukative Botschaften konzentrieren sollten, die auf verfügbaren wissenschaftlichen Daten beruhen sowie auf EU-Gütesiegeln wie dem EU-Bio-Siegel und geografischen Angaben, auf kurzen, lokalen und regionalen Lieferketten, auf gesunden Ernährungs- und Lebensweisen sowie auf der Förderung eines stärkeren Obst- und Gemüsekonsums als Teil einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung und eines geringeren Konsums von Zucker, Salz und Fetten mit dem Ziel, die Fettleibigkeit zu verringern;

85. hebt im Hinblick auf das EU-Förderprogramm ferner hervor, wie wichtig eine umweltfreundlichere Umwelt sowohl in Innenräumen als auch im Freien als natürliche Lösung sowohl für die Auswirkungen des Klimawandels und der Luftverschmutzung als auch für eine gesunde Umwelt und das Wohlergehen der Menschen ist;

86. betont, dass die europäischen Informationskampagnen zu einem moderaten Konsum von Wein verstärkt werden müssen, während gleichzeitig die Förderung von Qualitätsprodukten beibehalten wird; ist der Ansicht, dass nur mit breit angelegten Informations- und Aufklärungskampagnen wirksam gegen missbräuchlichen Konsum vorgegangen werden kann, und weist darauf hin, dass ein moderater Weinkonsum ein Bestandteil der mediterranen Ernährung ist;

87. erkennt die Rolle der EU-Qualitätssysteme für geografische Angaben in der EU an, wie z. B. die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.), die geschützte geografische Angabe (g.g.A.), die geografische Angabe von Spirituosen und aromatisierten Weinen (g.A.) und die garantiert traditionellen Spezialitäten (g.t.S.), die hervorragende Beispiele dafür sind, wie die EU Qualitätsstandards für die Landwirtschaft festlegt; begrüßt die Überarbeitung der EU-Politik für geografische Angaben, damit geschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen weiter zur wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit der europäischen Regionen beitragen können, was den Erzeugern, Verbrauchern und der Gesellschaft insgesamt zugutekommt, indem hochwertige Erzeugnisse hergestellt werden, die eine enge Verbindung zu den Regionen herstellen; betont, dass die Verbraucher die Authentizität dieser Angaben besser erkennen müssen, da sie nicht immer in der Lage sind, Produkte mit europäischen geografischen Angaben von anderen Produkten ohne eine solche Kennzeichnung zu unterscheiden; hält es auch für notwendig, den Verwaltungsaufwand für Kleinerzeuger, die sich diesen Qualitätsregelungen anschließen wollen, zu verringern und den Schutz der geografischen Angaben gegen missbräuchliche Verwendung oder Nachahmung auf internationaler Ebene zu verstärken; weist darauf hin, wie wichtig sie für den Handel zwischen der EU und ihren Partnerländern sind;

88. hebt hervor, dass in der Strategie anerkannt wird, dass die Ernährung der meisten Europäer nicht den Empfehlungen für eine gesunde Ernährung entspricht und es in der gesamten Bevölkerung einer Veränderung der Konsummuster hin zu gesünderen Lebensmitteln, Ernährungsweisen und Lebensstilen bedarf, wozu auch ein erhöhter Verzehr nachhaltig und regional erzeugter Pflanzen und pflanzlicher Lebensmittel, wie frisches Obst und Gemüse, Vollkornprodukte und Hülsenfrüchte, sowie Maßnahmen gegen den übermäßigen Verzehr von Fleisch und hochgradig verarbeiteten Erzeugnissen sowie von Erzeugnissen mit hohem Zucker-, Salz- und Fettgehalt gehören, was auch der Umwelt und dem Tierwohl zugutekommen und eine widerstandsfähigere Wirtschaft sicherstellen wird; betont, dass EU-weite wissenschaftlich fundierte Empfehlungen, einschließlich klarer Ziele, für eine nachhaltige, gesunde und ausgewogenere Ernährung, die der kulturellen und regionalen Vielfalt der europäischen Lebensmittel und Ernährungsgewohnheiten sowie den Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung tragen, den Verbrauchern als Hilfe und Anregung dienen und die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen unterstützen würden, Nachhaltigkeitselemente in ihre nationalen Ernährungsempfehlungen aufzunehmen; fordert die Kommission auf, solche Empfehlungen und konkrete Maßnahmen auszuarbeiten, um gesunde, nachhaltige und ausgewogenere Ernährungsweisen wirksam zu fördern;

89. begrüßt, dass in der Strategie zu Recht anerkannt wird, dass das Lebensmittelumfeld für die Prägung des Konsumverhaltens eine Rolle spielt und Einfluss darauf hat, und dass es Verbrauchern einfacher gemacht werden muss, sich für eine gesunde und nachhaltige Ernährung zu entscheiden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen systematischeren und evidenzbasierten Ansatz zu verfolgen, um die Schaffung eines gesunden, nachhaltigen und gerechten Lebensmittelumfelds zu erleichtern, anstatt sich nur auf einen Verhaltenskodex zu stützen; bekräftigt, wie wichtig es ist, eine gesunde, ausgewogenere und nachhaltigere Ernährung zu fördern, indem das Lebensmittelumfeld verbessert wird, das Bewusstsein der Verbraucher für die Auswirkungen ihres Konsumverhaltens - auch über digitale Kanäle - geschärft wird und Informationen über eine Ernährung bereitgestellt werden, die besser für die menschliche Gesundheit ist und einen geringeren CO2- und Umweltfußabdruck hat, wie z. B. Produkte aus kurzen lokalen und regionalen Lieferketten, was mit einer Reihe von Maßnahmen einhergehen sollte, um die Lebensmittelproduktion standardmäßig nachhaltiger zu gestalten;

90. fordert eine Reihe umfassender und ergänzender Maßnahmen, darunter regulatorische Maßnahmen und Kampagnen zur Sensibilisierung der Verbraucher, um die Belastungen zu verringern, die ein übermäßiger Konsum von hochgradig verarbeiteten Lebensmittel und anderen Erzeugnissen mit hohem Salz-, Zucker- und Fettgehalt für die öffentliche Gesundheit mit sich bringt; fordert die großen Lebensmittelerzeuger und -händler auf, die Zusammensetzung von verarbeiteten Lebensmitteln, die nicht  unter EU-Qualitätsregelungen fallen und bei denen Verbesserungen hin zu gesünderen Inhaltsstoffen erzielt werden können, rasch und ernsthaft abzuändern, und begrüßt die Absicht der Kommission, Initiativen zur Förderung einer solchen Abänderung zu ergreifen, unter anderem durch die Festlegung von Höchstmengen an Zucker, Fetten und Salz in bestimmten verarbeiteten Lebensmitteln, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, die diesbezüglichen Fortschritte genau zu überwachen; betont, dass solche Änderungen der Zusammensetzung auch darauf abzielen sollten, die Gesundheitsrisiken zu minimieren, die durch Stoffe zur Verbesserung von Lebensmitteln, durch Pestizidrückstände sowie durch schädliche Chemikalien hervorgerufen werden; fordert, dass Lebensmittel für Kinder und andere Speziallebensmittel besonders berücksichtigt werden und ein wirksamer und EU-weiter Regulierungsansatz verfolgt wird, um die Exposition von Kindern und Jugendlichen gegenüber Werbung und Marketing für verarbeitete Lebensmittel mit hohem Fett-, Zucker- und Salzgehalt im Fernsehen, im Rundfunk und in digitalen Medien zu verringern;

91. ist der Ansicht, dass die weitere Entwicklung und nachhaltige Innovation im Bereich der Produktion von pflanzlichen Proteinen und alternativen Proteinquellen in der EU, wie Insekten oder Algen, eine Möglichkeit darstellt, viele der Umwelt- und Klimaherausforderungen, mit denen die Landwirtschaft in der EU konfrontiert ist, wirksam zu bewältigen, die Abholzung von Wäldern, den Rückgang der biologischen Vielfalt und die Schädigung von Ökosystemen in Ländern außerhalb der EU zu verhindern und die derzeitige Abhängigkeit Europas bei der Versorgung mit pflanzlichen Proteinen zu verringern; fordert die Kommission auf, an ihren Bericht über die Entwicklung von Pflanzenproteinen in der Europäischen Union (COM (2018)0757) anzuknüpfen und eine EU-Strategie für den Übergang zu Eiweißpflanzen vorzulegen, die die Nachfrage- und Angebotsseite abdeckt, um die nachhaltige Erzeugung von Eiweißpflanzen, einschließlich der lokalen Versorgung mit Futtermitteln und Lebensmitteln, zu unterstützen und zu fördern, die Selbstversorgung der EU zu verbessern und die globalen Umwelt- und Klimaauswirkungen zu verringern; betont, wie wichtig es ist, die Abhängigkeit von der Einfuhr von Eiweißpflanzen aus Übersee zu verringern;

92. weist auf die Aufforderung hin, die allgemeine EU-Risikobewertung auf die gesamte Gesetzgebung auszuweiten, um zu verhindern, dass Verbraucher gefährlichen Stoffen in Lebensmitteln ausgesetzt werden;

93. erinnert daran, dass die längst überfälligen Nährwertprofile nach wie vor sachdienlich und notwendig sind, um die Ziele der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel[72] zu erreichen; begrüßt die Ankündigung eines Legislativvorschlags zur Festlegung von Nährwertprofilen; weist darauf hin, dass viele Lebensmittel, darunter auch einige, die für Kinder vermarktet werden, weiterhin gesundheits- und nährwertbezogene Angaben verwenden, obwohl sie hohe Gehalte an bedenklichen Nährstoffen aufweisen; betont, dass solide Nährwertprofile entwickelt werden müssen, um die Verwendung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben bei Lebensmitteln mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt zu verbieten; fordert, dass den Lebensmitteln für Kinder und anderen Lebensmitteln mit besonderem Verwendungszweck besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird;

94. erkennt an, dass die Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite von Verpackungen von internationalen Gesundheitsgremien wie der Weltgesundheitsorganisation als ein wichtiges Instrument angesehen wird, das den Verbrauchern bei der sachkundigeren, ausgewogeneren und gesünderen Lebensmittelauswahl hilft; betont, dass das System der Nährwertkennzeichnung auf der Packungsvorderseite, das mit den Ernährungsleitlinien im Einklang steht und diese ergänzt, den Verbrauchern dabei helfen sollte, gesündere Lebensmittel auszuwählen, indem ihnen verständliche Informationen über die Lebensmittel, die sie konsumieren, zur Verfügung gestellt werden; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass eine verbindliche und harmonisierte EU-Nährwertkennzeichnung auf der Packungsvorderseite auf der Grundlage fundierter, unabhängiger wissenschaftlicher Erkenntnisse und nachgewiesener Verbraucherverständnisse entwickelt wird, wobei ein offener Zugang für alle Marktteilnehmer, einschließlich kleiner und mittlerer Marktteilnehmer, zu gewährleisten ist und der zusätzlichen Belastung für Lebensmittelunternehmen und Verbände Rechnung zu tragen ist; betont ferner, dass es zur Erleichterung des Produktvergleichs ein erläuterndes Element enthalten sollte, das transparente, vergleichbare und harmonisierte Produktinformationen bietet und auf einheitlichen Referenzwerten beruht; fordert die Kommission auf, den besonderen Merkmalen von Erzeugnissen aus einer Zutat sowie von Erzeugnissen, die einer europäischen Qualitätsregelung (g.U., g.g.A., g.A. usw.) unterliegen, gebührend Rechnung zu tragen, insbesondere der unveränderlichen Zusammensetzung solcher Erzeugnisse, und betont, dass Überlegungen hinsichtlich möglicher Ausnahmen wissenschaftlich begründet sein sollten; fordert die Einrichtung eines digitalen Systems zur Bereitstellung zusätzlicher freiwilliger Informationen zu Lebensmitteln („Eu4healthyfood“) und regt an, dass diese Informationen auf digitale Weise per QR-Code bereitgestellt und von den Verbrauchern einfach abgerufen werden könnten;

95. weist darauf hin, dass gesunde Produkte, auch Lebensmittel, natürliche oder synthetische Inhaltsstoffe enthalten können, die unterschiedliche Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit der Verbraucher haben; fordert die Einführung verpflichtender Kennzeichnungssysteme für gesunde Produkten, bei denen darauf hingewiesen wird, ob ein durch chemische Synthese gewonnener Inhaltsstoff synthetischen Ursprungs ist, insbesondere in Fällen, in denen gleichwertige natürliche Alternativen existieren;

96. fordert die Kommission auf, die Veränderungen im Verbraucherverhalten, wie z. B. den Kauf von Lebensmitteln über das Internet, zu bewerten;

97. begrüßt die Initiative der Kommission, die darauf abzielt, die Ursprungskennzeichnung zu verbessern, und dass die Kommission in Erwägung zieht, diese auf eine größere Bandbreite von Produkten auszuweiten; bekräftigt seine Forderung nach einer verpflichtenden Ursprungskennzeichnung; betont, dass diese umfassend und harmonisiert sein und alle Lebensmittelerzeugnisse einbeziehen sollte und sich auf Catering-Einrichtungen, Restaurants und den Einzelhandel erstrecken sollte, vollständig überprüfbar und rückverfolgbar sein sollte und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts nicht beeinträchtigen darf; betont, dass die Verordnung über Lebensmittelinformationen[73] überarbeitet werden muss, wobei der Schwerpunkt auf Milch und Fleisch als Zutaten liegen muss; fordert die Kommission auf, die derzeitige Praxis zu korrigieren, wonach Erzeugnisse, deren primäre Zutaten nicht lokal oder regional bezogen wurden, als lokale Erzeugnisse vermarktet werden können, wenn im Kleingedruckten auf den Ursprung dieser nicht lokal bezogenen primären Zutaten hingewiesen wird, und den Ursprung der primären Zutaten für die Verbraucher besser sichtbar zu machen; fordert die Kommission auf, legislative Änderungen der Vorschriften für die Kennzeichnung von Honig vorzuschlagen, die zu einer besseren Information der Verbraucher führen werden, und den Bienenzuchtsektor der EU zu unterstützen, indem die Einfuhrkontrollen verstärkt werden, damit die Einfuhr von verfälschtem Honig unterbunden werden kann, und betont, dass alle Herkunftslandkennzeichnungen wirksam durchgesetzt werden müssen, um Lebensmittelbetrug zu bekämpfen;

98. begrüßt die Absicht der Kommission, einen Rahmen für die Kennzeichnung nachhaltiger Lebensmittel zu schaffen, und fordert die Kommission auf, die Methode festzulegen und zu bestimmen, welche Aspekte der Nachhaltigkeit erfasst werden sollen, und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die neue Regelung nicht mit bestehenden umweltbezogenen Regelungen wie dem EU-Umweltzeichen oder dem Bio-Logo in Konflikt gerät; hebt hervor, dass derzeit viele unbegründete und sogar irreführende Umweltangaben und Werbemethoden verwendet werden, und fordert die Kommission auf, einen Rechtsrahmen einzuführen, mit dem ein klares, zügiges und effizientes Verfahren der Vorabgenehmigung für alle Nachhaltigkeitsangaben und -siegel eingeführt wird; hebt hervor, dass ein solcher Rahmen dem Schutz von Verbrauchern vor wahrheitswidrigen Angaben zur Nachhaltigkeit dienen und gleichzeitig sicherstellen würde, dass Unternehmen, die ernsthaft bemüht sind, umweltfreundlichere Betriebsabläufe einzuführen, für ihre Bemühungen gebührend belohnt werden; unterstreicht, dass bei allen Kennzeichnungen, die auf Lebensmitteln angebracht werden dürfen, Inspektionen durch staatliche Kontrollbehörden durchgeführt werden müssen;

99. betont, dass eine Kennzeichnung für tierische Erzeugnisse eingeführt werden muss, die auf der Identifizierung der Erzeugungsmethode sowie Tierschutzindikatoren beruht und den Geburts-, Aufzucht- und Schlachtort des Tieres umfassen sollte, und betont, dass diese Anforderungen auf Verarbeitungserzeugnisse ausgeweitet werden sollten, um die Transparenz zu erhöhen, den Verbrauchern dabei zu helfen, eine bessere Auswahl zu treffen, und zum Wohlergehen der Tiere beizutragen; betont, dass die Erzeugung und Vermarktung von pflanzenbasierten Proteinen besser unterstützt werden sollten, und fordert darüber hinaus, dass die seit langem überfällige Harmonisierung der Anforderungen an die Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln unverzüglich in die Wege geleitet wird;

100. bekräftigt seine Überzeugung, dass politische Maßnahmen zur Steigerung der Nachhaltigkeit des Lebensmittelsystems nicht allein davon abhängen sollten, dass die Verantwortung für den Kauf nachhaltiger Erzeugnisse auf die Verbraucher abgewälzt wird, da dies nicht wirksam ist, während die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher ein wichtiger Faktor für die Hinwendung zu einer nachhaltig erzeugten und gesünderen Ernährung sind; erachtet in diesem Zusammenhang eine gute Ernährungs- und Umwelterziehung, sowie die Verfügbarkeit leicht verständlicher relevanter Informationen als sehr wichtig; betont, dass die Nachhaltigkeitskennzeichnung auf wissenschaftlich harmonisierten Nachhaltigkeitskriterien beruhen und, wo immer möglich, Inspektionen durch staatliche Kontrollbehörden und erforderlichenfalls neue legislative Maßnahmen umfassen sollte; stellt jedoch fest, dass die Zertifizierung durch Dritte und die Kennzeichnung allein nicht wirksam sind, sich aber ergänzen können, wenn es darum geht, den Übergang zu einer nachhaltigen Produktion und einem nachhaltigen Konsum zu gewährleisten; erkennt an, dass die Erhöhung der Transparenz durch Methoden wie die Kennzeichnung ein wichtiges Element ist, das den Verbrauchern dabei helfen kann, nachhaltigere Kaufentscheidungen zu treffen, was für den Übergang zu einem nachhaltigeren, regionalen und gesünderen Lebensmittelsystem wichtig ist;

101. betont, dass die Lebensmittelpreise das richtige Signal an Verbraucher senden müssen; ist der Auffassung, dass echte Lebensmittelpreise, die die tatsächlichen Produktionskosten für Landwirte und auch für die Umwelt und Gesellschaft widerspiegeln, die wirksamste Möglichkeit darstellen, langfristig nachhaltige und gerechte Lebensmittelsysteme zu erschaffen; begrüßt daher das Ziel der Strategie, die Lebensmittelindustrie zu Praktiken hinzuführen, die eine gesunde und nachhaltige Wahl zu einer einfachen, zugänglichen und erschwinglichen Wahl für die Verbraucher machen; spricht sich dafür aus, den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität einzuräumen, um die Mehrwertsteuersätze für Lebensmittel mit unterschiedlichen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt zu differenzieren, und ihnen die Möglichkeit zu geben, für gesunde und nachhaltige Lebensmittel wie Obst und Gemüse keine Mehrwertsteuer zu erheben, wie dies bereits in einigen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde, aber derzeit noch nicht überall möglich ist[74], und einen höheren Mehrwertsteuersatz für ungesunde Lebensmittel und Lebensmittel mit einer schlechten Ökobilanz zu erheben; weist darauf hin, dass die Ausgaben der Haushalte für Lebensmittel in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind und dass erschwingliche Lebensmittel für die Verbraucher in allen Mitgliedstaaten sichergestellt werden sollten, während gleichzeitig für die Primärerzeuger ein faires Einkommen für ihre nachhaltigen und gesunden Erzeugnisse sichergestellt sowie die Transparenz erhöht und das Bewusstsein der Verbraucher für die Kosten und Gewinne im Zusammenhang mit den einzelnen Stufen der Lebensmittelversorgungskette erhöht werden sollte; ersucht die Kommission, eine Studie in Auftrag zu geben, um die mit der Erzeugung und dem Verbrauch der meistkonsumierten Lebensmittelprodukte im EU-Markt verbundenen ökologischen und gesellschaftlichen (einschließlich der gesundheitsbezogenen) Kosten aus wirtschaftlicher Sicht zu quantifizieren;

102. fordert eine Überarbeitung der Rechtsvorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge, um verbindliche Mindestkriterien für Kindergärten und Schulen, andere öffentliche Einrichtungen und private Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen, einzuführen oder zu verschärfen und damit Folgendes zu fördern: nachhaltige Lebensmittelerzeugung, einschließlich traditioneller und typischer Lebensmittel mit geografischen Angaben, Verbrauch lokaler und, soweit möglich, saisonaler Erzeugnisse, kurze Versorgungsketten, einschließlich Direktverkäufen, höhere Tierschutznormen und die Verringerung von Lebensmittelabfällen und Verpackungen im Einklang mit den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft; fordert die Förderung einer gesünderen und ausgewogeneren Ernährung und entsprechender Ernährungsgewohnheiten durch die Schaffung eines Umfelds für Lebensmittel, das gesunde, sachkundige und nachhaltige Entscheidungen für die Verbraucher so einfach wie möglich macht; fordert die Kommission auf, Instrumente für die Überwachung und Berichterstattung im Bereich der nachhaltigen Lebensmittelbeschaffung weiterzuentwickeln;

103. begrüßt die Zusage der Kommission, die EU-Rechtsvorschriften über Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM) zu überarbeiten, bedauert jedoch, dass bislang keine harmonisierten Maßnahmen ergriffen wurden, und schlägt vor, dass die Kommission das Datum der Veröffentlichung des Vorschlags vorverlegt; beharrt auf der Notwendigkeit einer umfassenden und harmonisierten Regulierung aller Lebensmittelkontaktmaterialien, einschließlich der Materialien und Kontaminanten, die noch nicht auf EU-Ebene abgedeckt sind, und betont, dass dies auf dem Vorsorgeprinzip, dem Grundsatz „ohne Daten, kein Markt“, umfassenden Sicherheitsbewertungen auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Daten und wissenschaftlichen Arbeiten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und der EFSA beruhen sollte, und betont, dass eine wirksame Durchsetzung und die Bereitstellung besserer Informationen für die Verbraucher von entscheidender Bedeutung sind; weist erneut auf seine Forderung hin, die Rechtsvorschriften über FCM im Einklang mit der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) sowie die Verordnungen über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung zu überarbeiten und ohne weitere Verzögerung spezielle Bestimmungen zur Ersetzung von Chemikalien mit endokriner Wirkung und anderen gefährlichen Chemikalien in allen Lebensmittelkontaktmaterialien aufzunehmen, ohne die Rolle der Verpackung bei der Erhaltung der Lebensmittelsicherheit oder -qualität zu beeinträchtigen; begrüßt die Absicht der Kommission, Regeln für das sichere Recycling von Lebensmittelkontaktmaterialien aus anderem Kunststoffmaterial als PET festzulegen; betont gleichzeitig, dass für neue und rezyklierte Materialien gleiche Sicherheitsanforderungen gelten sollten und dass verantwortungsvolle Akteure in Lieferketten und Endverbraucher leicht Zugang zu Informationen über das Vorhandensein und die Sicherheit von Chemikalien in Lebensmittelkontaktmaterialien haben müssen;

104. hebt hervor, dass Lebensmittelabfälle und-verluste schwerwiegende Folgen für die Umwelt haben, den Klimawandel verschärfen und die Verschwendung knapper Ressourcen wie Boden, Energie und Wasser sowie Einkommensverluste für Landwirte bedeuten; weist erneut auf seine Forderung hin, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Lebensmittelabfälle der Union bis 2025 um 30 % und bis 2030 um 50 % gegenüber den Bezugswerten von 2014 zu verringern; betont, dass verbindliche Ziele auf allen Stufen der Lieferkette, einschließlich der Primärproduktion, der Phase vor dem Einzelhandel und des Einzelhandels, erforderlich sind, um dies zu erreichen; fordert alle Mitgliedstaaten auf, Programme zur Verhinderung von Lebensmittelabfällen aufzustellen und umzusetzen, bei denen die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft vollständig berücksichtigt werden und zu denen die Förderung kurzer Lebensmittelversorgungsketten gehört, durch die das Risiko der Entstehung von Lebensmittelabfällen verringert wird; betont, dass die Ziele der GAP die Verhinderung von Lebensmittelabfällen umfassen; betont, dass Maßnahmen zur Eindämmung der Lebensmittelabfälle, die auf der Ebene der Primärproduktion und in den frühen Phasen der Lieferkette anfallen, einschließlich nicht geernteter Lebensmittel, gefördert werden sollten; betont, wie wichtig es ist, die Tiergesundheit sicherzustellen, unter anderem als Mittel zur Verhinderung von Lebensmittelabfällen und -verlusten an der Quelle, und betont, dass die Rückgewinnung pflanzlicher Lebensmittelabfälle für die Tierernährung dort eine tragfähige Lösung ist, wo Lebensmittelabfälle unumgänglich sind; betont, wie wichtig es ist, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und Leitlinien dafür bereitzustellen, wie Lebensmittelabfälle verhindert werden können, um langfristige Verhaltensänderungen der Verbraucher zu fördern; fordert die Kommission auf, mögliche Hindernisse zu ermitteln, die einer schnelleren Abfallreduzierung im Wege stehen, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für eine angemessene Finanzierung von Forschung, Innovationen, Beteiligung von Interessenträgern sowie Informations- und Aufklärungskampagnen durch die Schaffung nationaler Fonds zur vollständigen Verhinderung von Lebensmittelabfällen zu sorgen;

105. betont, dass entsprechend der Abfallhierarchie der Schwerpunkt auf der Verhinderung von Lebensmittelabfällen liegen sollte; begrüßt die vorgeschlagene Überarbeitung zur Klarstellung der aktuellen EU-Vorschriften zur Datumskennzeichnung, um Lebensmittelabfälle und -verluste zu verhindern und zu verringern; betont, dass Änderungen an den Vorschriften zur Datumskennzeichnung wissenschaftsbasiert sein und die Verwendung, Darstellung und Präsentation von Datumskennzeichnungen durch Akteure der Lebensmittelherstellungskette, einschließlich des Hotel- und Gaststättengewerbes, und das diesbezügliche Verständnis der Verbraucher verbessern sollten, insbesondere in Bezug auf Mindesthaltbarkeitsangaben, gleichzeitig aber nicht die Lebensmittelsicherheit oder -qualität beeinträchtigen dürfen; betont, dass eine harmonisierte Datumsangabe dazu beitragen würde, Lebensmittelabfälle zu verhindern; fordert eine damit einhergehende Überarbeitung der Vorschriften über die Verteilung von Lebensmitteln einhergeht, die zum Ziel hätte, potenzielle Hindernisse für die Abfallreduzierung zu ermitteln und diese zu beseitigen, um die Effizienz zu steigern sowie den Wettbewerb und Innovationen zu fördern;

106. betont, wie wichtig es ist, gegen Lebensmittelbetrug und -fälschung im Lebensmittelsektor vorzugehen, die die Verbraucher irreführen und den Wettbewerb im Binnenmarkt verzerren, und betont, dass das komplexe Problem des Lebensmittelbetrugs dringend angegangen werden muss, insbesondere was die falsche Kennzeichnung, den Ersatz, die Verdünnung, den Zusatz, die Entfernung oder den Austausch von Zutaten durch billigere oder minderwertige Ersatzstoffe, nicht genehmigte chemische Behandlungen oder Verfahren und gefälschte Unterlagen umfasst, wobei besonderes Augenmerk auf die Fälschung und den illegalen Handel mit geografischen Angaben zu richten ist; betont, wie wichtig es ist, wirksame und der Straftat angemessene Strafen zu verhängen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, diesen Grundsatz in Übereinstimmung mit der Verordnung über die amtliche Kontrolle[75] in den nationalen Rechtsvorschriften angemessen widerzuspiegeln; fordert die Kommission auf, eine europäische Stelle gegen Lebensmittelbetrug zu schaffen, die die Koordinierung zwischen den verschiedenen einschlägigen nationalen Behörden verbessert, um die Durchsetzung der EU-Lebensmittelstandards sowohl innerhalb des EU-Binnenmarkts als auch in Bezug auf unsere Einfuhren zu gewährleisten;

107. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die fortlaufende Zuweisung angemessener Ressourcen für die amtlichen Lebensmittelkontrollen zu überwachen und durchzusetzen, um sicherzustellen, dass eine ausreichende Anzahl von Kontrollen durchgeführt wird, um die Einhaltung der Lebens- und Futtermittelvorschriften zu überprüfen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Zollkontrollen zu verstärken, um die Einhaltung der EU-Produktionsstandards, unter anderem in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Antibiotikaresistenz, Tierschutz und Pflanzenschutzmittel, sicherzustellen und die Einschleppung von Pflanzen- und Tierschädlingen in die EU zu verhindern; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bestimmungen der Verordnung über das allgemeine Lebensmittelrecht (GFL)[76] über die Rückverfolgbarkeit von Erzeugnissen in der gesamten Lebensmittelkette streng und konsequent durchzusetzen; betont, dass die Behörden in Vorfällen, die Risiken für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit beinhalten, die Öffentlichkeit umfassend und unverzüglich über die potenziellen Risiken der betroffenen Lebensmittelprodukte gemäß den einschlägigen Bestimmungen der GFL-Verordnung informieren sollten;

Den Wandel ermöglichen

108. betont, wie wichtig EU-Mittel für Forschung und Innovationen, insbesondere für KMU und Kleinlandwirte, sind, da diese wichtige Triebkräfte für die Beschleunigung des Übergangs zu einem nachhaltigeren, produktiveren, stärker diversifizierten, lokalen, gesunden und inklusiven europäischen Lebensmittelsystem sind; legt dem  Agrar- und Ernährungssektor nahe, die für ihn in Horizont Europa vorgesehenen Mittel in dieser Hinsicht aktiv zu nutzen; betont gleichermaßen, dass die Investitionen erleichtert werden müssen, die zur Förderung nachhaltiger Verfahren, der Kreislaufwirtschaft und der Bioökonomie erforderlich sind;

109. betont, dass die Einführung neuer Technologien und intelligenter landwirtschaftlicher Techniken, einschließlich der Digitalisierung und geschützter Anbausysteme von Nutzen sein kann, wenn es darum geht, die Effizienz, die Ressourcennutzung und die ökologische Nachhaltigkeit zu verbessern, und wirtschaftliche Vorteile für die landwirtschaftliche Erzeugung bieten kann; erkennt an, dass Innovationen mit der Wiederherstellung und Förderung traditioneller Praktiken und Kenntnisse vereinbar bleiben müssen, insbesondere solcher, die an die agroklimatischen Eigenschaften jedes Gebiets angepasst sind;

110. betont, wie wichtig es ist, die verschiedenen Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes umzusetzen und unabhängige landwirtschaftliche Beratungsdienste bereitzustellen, um für einen breiteren und inklusiven Wissenstransfer in den Agrarsektor zu sorgen; ist der Ansicht, dass dies durch die Einrichtung eines Systems für die Sammlung und Verbreitung nachhaltiger Verfahren unterstützt würde, indem man sich dabei auf die bestehenden spezialisierten Ausbildungssysteme für Landwirte in den Mitgliedstaaten stützt, ohne dass zusätzliche Verwaltungslasten für die Landwirte in den Mitgliedstaaten entstehen; fordert die Mitgliedstaaten auf, einen ausreichenden Anteil ihrer Zuweisungen für die Beratung landwirtschaftlicher Betriebe für Dienstleistungen und technische Hilfe im Zusammenhang mit nachhaltigen Verfahren bereitzustellen, die zu den Zielen der Strategie beitragen; ist der Ansicht, dass der Beitrag kleiner Primärerzeuger aufgrund ihres erworbenen Wissens und Know-hows auch eine wichtige Rolle bei der Erzielung echter Ergebnisse auf der Ebene der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe spielen würde;

111. betont die Bedeutung von Hochschuleinrichtungen bei der Förderung der Innovation und Forschung sowie bei der Erbringung von Beratungsleistungen zu bewährten nachhaltigen Verfahren; würdigt die Rolle der Hochschulen bei der Entwicklung und beim Wandel der Agrar- und Ernährungswirtschaft von Regionen mit unterschiedlichen Merkmalen, darunter Gebiete in äußerster Randlage; begrüßt die in der Strategie enthaltene Absicht, KMU im Bereich der Lebensmittelverarbeitung, des Einzelhandels und der Verpflegung  bei der Entwicklung neuer Kompetenzen zu unterstützen, wobei darauf zu achten ist, dass dadurch für sie kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht; betont die strategische Bedeutung kollektiver Ansätze durch Erzeugerorganisationen und Genossenschaften, um Landwirte bei der Erreichung ihrer Ziele zusammenzubringen;

112. weist auf die potenziellen vielfältigen Synergien zwischen der Landwirtschaft und der europäischen Raumfahrtpolitik hin, was zu einem besseren Verständnis von der Bodenbeschaffenheit und Nahrungsmittelqualität führen und wodurch man die Herausforderungen der Umwelt, des Klimas und des demografischen Wandels bewältigen könnte; fordert die Beteiligung aller Mitgliedstaaten an den Wissenschafts- und Forschungsprogrammen und fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit in allen Mitgliedstaaten gleichmäßigere Fortschritte erzielt werden;

113. weist erneut darauf hin, dass wirksame Systeme für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft (AKIS) gefördert werden müssen, damit der Agrarsektor nachhaltiger werden kann, indem man Innovationen beschleunigt und eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten wie Landwirten, Forschern, Beratern, Sachverständigen und nichtstaatlichen Organisationen fördert, und zwar durch eine hochwertige und inklusive Ausbildung und lebenslanges Lernen sowie durch einen beschleunigten Wissenstransfer, auch in Bezug auf die Einführung integrierter landwirtschaftlicher Techniken wie des integrierten Pflanzenschutzes für jede Kulturpflanze;

114. fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Ausarbeitung und Umsetzung ihrer nationalen GAP-Strategiepläne die Möglichkeiten der AKIS in vollem Umfang zu nutzen; weist außerdem erneut auf die Notwendigkeit eines Informationsnetzes landwirtschaftlicher Nachhaltigkeit hin, um Maßstäbe für die Leistungsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe festzulegen und die Übernahme nachhaltiger Landwirtschaftspraktiken zu dokumentieren und die präzise und maßgeschneiderte Anwendung neuer Produktionsansätze auf Betriebsebene zu ermöglichen, indem unter anderem die gesammelten Daten verarbeitet werden und die Landwirte und Interessenträger einfachen Zugang zu relevanten Informationen insbesondere über bewährte Verfahren erhalten; weist darauf hin, dass Daten über Landwirtschaft und landwirtschaftlich genutzte Flächen von öffentlichem Interesse sind, dass aber der Zugang der Landwirte zu und ihre Kontrolle über ihre eigenen Betriebsdaten geschützt werden müssen;

115. betont, wie wichtig ein umfassender Zugang zu schnellen Breitbandverbindungen ist, um die Einführung digitaler landwirtschaftlicher Technologien auf der Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe zu erleichtern, und betont, wie wichtig es ist, Landwirte dabei zu unterstützen, solche innovativen Lösungen effizient zu nutzen und gleichzeitig ihre wirtschaftliche Lebensfähigkeit zu sichern; erkennt an, dass Bauernverbände nützliche Partner bei der Entwicklung von Diensten zur Verbreitung von Informationen und Innovationen sind; betont, wie wichtig Horizont Europa für die Verwirklichung der Ziele von Forschung und Innovation im Bereich der Boden- und Lebensmittelgesundheit ist, welches das Potenzial hat, die nächste Generation für den Agrarsektor zu gewinnen;

116. hebt die grundlegende Rolle unabhängiger Beratungssysteme für landwirtschaftliche Betriebe bei der Verbreitung von Innovation und Wissen, der Anregung des Erfahrungsaustauschs und der Förderung praktischer Vorführungen hervor, und  fordert insbesondere die Mitgliedstaaten auf, die Landwirte umfassend bei der Umstellung auf nachhaltigere Produktionssysteme zu beraten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, von der Basis ausgehende Initiativen, mit denen Landwirte und Bürger miteinander in Kontakt treten, aktiv zu unterstützen, indem sie auf lokaler Ebene zusammenarbeiten und lokales Wissen einbeziehen, um sich besser an die besonderen Gegebenheiten vor Ort anzupassen; betont, wie wichtig es ist, die Ausbildung von Junglandwirten und Unternehmern in nachhaltiger Landwirtschaft und nachhaltigen Lebensmittelsystemen zu fördern;

117. fordert die Einrichtung und Förderung von Plattformen für unterschiedliche Interessenträger, mit denen Zusammenarbeit verbessert und der Austausch von Wissen und Technologie über die gesamte Landwirtschafts- und Lebensmittelkette hinweg bewirkt wird, damit Innovationen gefördert, landwirtschaftliche Produktionssysteme vorangetrieben und die damit verbundenen Herausforderungen bewältigt werden; hält es außerdem für geboten, diese Möglichkeit sämtlichen Akteuren der Produktionskette zu bieten, ohne ihnen zusätzlichen Verwaltungsaufwand aufzuerlegen;

118. bebt die Schlüsselrolle hervor, die Junglandwirte beim Übergang zu einer nachhaltigen Landwirtschaft und bei der Verwirklichung der Ziele der Strategie spielen werden; betont, dass die ökologische Umstellung unseres Lebensmittelsystems eine Chance ist, zu einem lebendigen ländlichen Raum beizutragen; betont, dass die GAP Junglandwirte und neue Landwirte in Bezug auf Einkommen, Generationswechsel, Ausbildung, Beschäftigung junger Menschen, Unternehmertum und Digitalisierung insbesondere in Randgebieten und dünn besiedelten Gebieten besser unterstützen sollte, um einen Raum zu schaffen, der die Einbeziehung junger Menschen in die Landwirtschaft und ihre Bindung an sie ermöglicht, da sie wahrscheinlich früh neue und stärker nachhaltige landwirtschaftliche Methoden verwenden werden;

119. weist darauf hin, dass Junglandwirte und potenzielle Neueinsteiger Schwierigkeiten haben, Land zu kaufen oder zu pachten, und betont, dass Junglandwirten der Zugang zum Agrarsektor erleichtert werden muss; betont, dass sichergestellt werden muss, dass sich diese Strategie nicht nachteilig auf die Verfügbarkeit von Land und die Bodenpreise auswirkt, was dann dazu führt, dass die Spekulation zunimmt und dass junge Menschen beim Zugang zu Land auf zusätzliche Schwierigkeiten stoßen;

120. stellt fest, dass die Konzentration von Agrarland und die Landnahme in der EU, die in einigen Fällen durch Maßnahmen auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene gefördert wird, für Junglandwirte und Neueinsteiger, die Land für die Gründung eines landwirtschaftlichen Betriebs suchen, Schwierigkeiten bereiten können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Behörden auf, diesen Praktiken ein Ende zu setzen, sodass Junglandwirte unterstützt und ihnen den Zugang zur Landwirtschaft erleichtert wird;

121. ist ferner der Auffassung, dass diese Strategie die Chance bietet, die Perspektiven von Frauen in ländlichen Gebieten zu verbessern und ihre entscheidende Rolle hervorzuheben, indem Unternehmerinnen günstige Rahmenbedingungen geboten werden, die auch rechtliche und politische Erwägungen umfassen, was zu einem besseren Zugang zu Informationen, Wissen und Kompetenzen sowie zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln führt, sodass mehr Arbeitsplätze in ländlichen Gebieten geschaffen werden können;

Förderung des globalen Wandels

122. weist erneut auf die globale Verantwortung der europäischen Lebensmittelsysteme und deren wichtige Rolle bei der Festlegung weltweiter Standards für Lebensmittelsicherheit, soziale Absicherung, Umwelt- und Tierschutz hin; bekräftigt sein Eintreten für die Umsetzung der Grundsätze der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass alle in die EU eingeführten Lebens- und Futtermittel den einschlägigen Rechtsvorschriften und hohen Normen der EU vollständig entsprechen, und Entwicklungshilfe bereitzustellen, um Primärerzeuger aus Entwicklungsländern bei der Erfüllung dieser Normen zu unterstützen; begrüßt die Absicht der Kommission, die Umweltauswirkungen der geforderten Einfuhrtoleranzen zu berücksichtigen; ist der Ansicht, dass auf Landnutzung und Landnutzungsänderungen zurückzuführende Emissionen aus importierten Futter- und Lebensmitteln angegangen werden sollten;

123. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen ganzheitlichen Ansatz beizubehalten, da die Umsetzung bestimmter Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ in der EU nicht dazu führen darf, dass Teile der landwirtschaftlichen Produktion in andere Regionen verlagert werden, wo niedrigere Standards gelten als in der EU;

124. weist darauf hin, dass der Zugang zum EU-Markt und seinen 450 Millionen Verbrauchern unseren Handelspartnern einen starken Anreiz bietet, ihre Nachhaltigkeit sowie ihre Produktions- und Arbeitsnormen zu verbessern; ist der Ansicht, dass der Erfolg des Grünen Deals eng mit unserer Handelspolitik verknüpft ist;

125. begrüßt die Verpflichtung der Kommission, den weltweiten Ausstieg aus Pestiziden, die in der EU nicht mehr zugelassen sind, zu fördern und sicherzustellen, dass gefährliche Pestizide, deren Verwendung in der EU verboten ist, gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften nicht in Länder außerhalb der EU exportiert werden, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre diesbezüglichen Vorschläge so bald wie möglich zu unterbreiten; ist der Ansicht, dass die EU die Entwicklungsländer dabei unterstützen sollte, den allzu sorglosen Einsatz von Pestiziden einzudämmen und andere Methoden zum Schutz von Pflanzen und Fischereiressourcen zu fördern; betont, dass mit der Strategie nicht die Einfuhr von Erzeugnissen aus Drittländern mit größeren Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima gefördert werden darf; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse aus Drittländern daher denselben Anforderungen unterliegen müssen, darunter eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Rückständen von Stoffen, die die Ausschlusskriterien erfüllen;

126. weist darauf hin, dass für eine weltweite Bevölkerung von ungefähr 10 Mrd. Menschen bis 2050 im Kontext des schnellen Bevölkerungswachstums, des Klimawandels, der Knappheit natürlicher Ressourcen und der sich verändernden Konsummuster für sichere und erschwingliche Lebensmittel gesorgt werden muss; fordert die Kommission auf, die globale Dimension der Strategie zu stärken, um das Recht auf angemessene Nahrung sicherzustellen und die Erklärung der Vereinten Nationen zu den Rechten von Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Gebieten arbeiten, umzusetzen; hebt hervor, dass die Maßnahmen der EU in Bezug auf gerechte, nachhaltige und widerstandsfähige Lebensmittelsysteme ausdrücklich Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern angehen sollten; fordert die Kommission auf, die Entwicklungsländer beim Schutz ihrer erst in den Anfängen steckenden Wirtschaftszweige zu unterstützen, ihre Ernährungssicherheit zu fördern und die Eindämmung des Klimawandels für die Landwirtschaft sowie die Erfüllung der EU-Nachhaltigkeitsstandards und internationalen Nachhaltigkeitsstandards für die Ausfuhr ihrer landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu unterstützen;

127. weist darauf hin, dass sich die EU für Menschenrechte und das Recht auf Nahrung als Kerngrundsatz und Hauptzweck von Lebensmittelsystemen und als wesentliches Werkzeug zur Veränderung von Lebensmittelsystemen und für die Wahrung des Rechts der am stärksten Benachteiligten auf Zugang zu nahrhaften Lebensmitteln einsetzen sowie die Erklärung der Vereinten Nationen zu den Rechten von Kleinlandwirten und anderen in ländlichen Regionen arbeitenden Menschen umsetzen muss;

128. hebt hervor, dass die Einfuhr tierischer Produkte aus Drittländern verboten werden sollte, solange die Tierproduktionsstandards in diesen Ländern nicht an die der EU angeglichen sind;

129. stellt mit Besorgnis fest, dass mehrere von der GD SANTE durchgeführte Audits sowie detaillierte Untersuchungen nichtstaatlicher Organisationen ergeben, dass die vollständige Rückverfolgbarkeit lebender Pferde aus Argentinien, die für den Markt der Europäischen Union bestimmt sind, nicht sichergestellt wird, was Risiken für die Lebensmittelsicherheit mit sich bringt, und dass der Tierschutz gefährdet ist; fordert die Kommission auf, die Einfuhr von Pferdefleisch aus Ländern auszusetzen, in denen die geltenden EU-Anforderungen in Bezug auf Rückverfolgbarkeit und Tierschutz nicht eingehalten werden;

130. weist darauf hin, dass strukturelle Tierversuche, die nicht unverzichtbar sind, keinen Platz in der Lebensmittelkette haben sollten, da die Richtlinie 2010/63/EU den Ersatz und die Reduzierung des Einsatzes von Tieren in Verfahren vorschreibt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Einfuhr und Inlandsproduktion von Pregnant Mare Serum Gonadotropin (PMSG) einzustellen, das aus dem Blut trächtiger Stuten gewonnen wird, die zu diesem Zweck gedeckt werden, was Probleme in Bezug auf die Gesundheit und das Wohlergehen mit sich bringt;

131. fordert die Kommission auf, umgehend einen Vorschlag für einen EU-Rechtsrahmen vorzulegen, der auf einer verpflichtenden horizontalen Sorgfaltspflicht in der gesamten Lieferkette für im Binnenmarkt tätige Unternehmen aus der EU und aus Drittländern beruht, mit dem nachhaltige Lieferketten und Investitionen sichergestellt werden, die frei von negativen Umweltauswirkungen wie Entwaldung, Waldschädigung, Umwandlung und Schädigung von Ökosystemen, und von negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Staatsführung sind, damit eine verantwortungsvolle Staatsführung gefördert wird und die Rückverfolgbarkeit und Rechenschaftspflicht in globalen Lieferketten verbessert werden;

132. weist darauf hin, dass der Binnenmarkt der EU der weltweit größte Importeur und Exporteur von Agrarlebensmitteln ist; ist der Ansicht, dass die EU ihre Stellung als wichtiger globaler Akteur nutzen sollte, um Maßstäbe und direkte internationale Standards für nachhaltige Lebensmittelsysteme zu setzen, die auf der Achtung der Menschen- und Arbeitsrechte, dem fairen Wettbewerb, dem Vorsorgeprinzip sowie dem Umwelt- und Tierschutz in Übereinstimmung mit den WTO-Regeln beruhen; ist der Auffassung, dass der Schutz von Standards in diesen Bereichen ein wesentlicher Bestandteil aller Kapitel des Handelsabkommens sein sollte und dass mit der multilateralen und regulatorischen Zusammenarbeit weiter dazu beigetragen werden könnte, die Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ zu erreichen;

133. fordert die Kommission auf, die Handelsaspekte der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ zu stärken, um die Kohärenz zwischen der Gemeinsamen Handelspolitik, dem Aktionsplan für die Zollunion, der Gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik und den Zielen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und anderen damit verbundenen EU-Maßnahmen sicherzustellen und diese Ziele schrittweise durch die Entwicklung effizienter grüner Allianzen in allen einschlägigen bilateralen, regionalen und multilateralen Foren, einschließlich des Gipfeltreffens der Vereinten Nationen für Lebensmittelsysteme 2021, zu verfolgen, aber ebenso durch eine ehrgeizige Überarbeitung ihrer Handelspolitik durch die Schaffung eines speziellen Rahmens für nachhaltige Agrar- und Lebensmittelsysteme und -produkte für künftige Handelsabkommen, insbesondere durch Regressionsverbote, die Verbesserung der Funktionsweise von Schutzklauseln und die Beendigung der Einfuhr von Erzeugnissen, die die EU-Höchstwerte für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln gemäß den WTO-Vorschriften überschreiten; fordert die Kommission auf, eine bessere Koordination zwischen allen öffentlichen und privaten Interessengruppen zu fördern, um diese Ziele zu erreichen; ist der Ansicht, dass die EU das Mandat des Ausschusses für Welternährungssicherheit als die internationale Politikplattform für Ernährungssicherheit und Ernährung erneut bestätigen sollte;

134. begrüßt das Bestreben der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, in allen EU-Handelsabkommen für durchsetzbare Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung zu sorgen, um sicherzustellen, dass die größeren regulatorischen Ambitionen im Einklang mit der EU-Handelspolitik stehen und von Drittländern, die Handelsabkommen mit der EU unterzeichnet haben, eingehalten werden; betont, wie wichtig es ist, die Durchsetzbarkeit der Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung in Handelsabkommen zu stärken, unter anderem durch sanktionsbasierte Streitbeilegungssysteme als letztes Mittel, um einen globalen Ansatz für Klima und biologische Vielfalt sowie eine nachhaltigere Erzeugung von Agrarlebensmitteln zu fördern, die weltweite Entwaldung zu stoppen und die Arbeitsnormen im Einklang mit den acht Kernübereinkommen der IAO zu verbessern; regt an, dass in den Kapiteln zu Handel und nachhaltiger Entwicklung auch gleichwertige Produktionsstandards wie Tierschutz, Rückverfolgbarkeit, Antibiotikaresistenz und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die von unabhängigen Prüfungs- und Zertifizierungsstellen in allen Produktions- und Vertriebsstufen systematisch zertifiziert werden sollten, sowie Fahrpläne mit Meilensteinen, die Ex-post-Bewertungen unterliegen, berücksichtigt werden sollten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Entwicklungsländer bei der Förderung der Ernährungssicherheit besonders zu unterstützen und Hilfestellung bei der Angleichung an europäische Standards für nachhaltige Agrar- und Lebensmittelsysteme zu leisten; erwartet, dass der Leitende Handelsbeauftragte der Kommission seine Rolle bei der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Anwendung der fraglichen Abkommen voll und ganz wahrnimmt, indem er Marktverzerrungen angeht, die Durchsetzung der Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung verstärkt und einen konstruktiven Dialog mit Regierungen und Interessengruppen führt;

135. fordert die EU auf, den Entwicklungsländern bei der Annahme von einzelstaatlichen Rechtsakten, mit denen bedrohte genetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft geschützt werden, zu helfen, indem ihre fortgesetzte Nutzung und ihr Management durch die Menschen vor Ort, indigene Völker, Männer und Frauen sichergestellt und für die gerechte und gleichberechtigte Verwendung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile Sorge getragen wird;

136. nimmt die Studie der Kommission über die kumulativen wirtschaftlichen Auswirkungen der EU-Handelsabkommen auf die Landwirtschaft zur Kenntnis, aus der hervorgeht, dass die Handelsabkommen der EU sowohl in einem konservativen als auch in einem ehrgeizigen Szenario bis 2030 voraussichtlich eine positive Gesamtbilanz für ihren Agrar- und Lebensmittelhandel und eine höhere Wertschöpfung erzielen werden, was verdeutlicht, dass sich EU-Handelsabkommen positiv auf den EU-Agrarsektor auswirken;

137. betont, dass das Abkommen zwischen der EU und dem Mercosur in seiner jetzigen Form nicht ratifiziert werden kann, da es unter anderem weder den Schutz der biologischen Vielfalt, insbesondere im Amazonasgebiet, sicherstellt noch Garantien in Bezug auf landwirtschaftliche Standards bietet;

138. stellt fest, dass in den Kapiteln zu Handel und nachhaltiger Entwicklung nicht auf die möglichen negativen Auswirkungen von Handelsabkommen auf Landnutzungsänderungen, Entwaldung oder Klimawandel eingegangen wird; ist der Ansicht, dass europäische und internationale Umwelt-, Sicherheits-, Tierschutz- und Sozialstandards in allen Kapiteln von Handelsabkommen umfassend Anwendung finden sollten, um zu verhindern, dass diese Standards durch andere Handelsbestimmungen unterlaufen werden;

139. weist darauf hin, dass im Rahmen von Handelsabkommen sichergestellt werden sollte, dass sich die beteiligten Parteien aktiv an der Förderung der Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung beteiligen und dass internationale Standards den Umwelt- und Klimazielen der EU entsprechen; ist ferner der Auffassung, dass in diesen Abkommen die Verbindlichkeit der Einhaltung des Pariser Abkommens berücksichtigt werden sollte, um einen globalen Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen sicherzustellen;

140. weist darauf hin, dass Landwirtschaft und Fischerei für die Entwicklung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten in den Gebieten in äußerster Randlage von entscheidender Bedeutung sind, und hebt den Beitrag und den Mehrwert dieser Wirtschaftszweige in Bezug auf die Sicherstellung der Ernährungssicherheit und Befriedigung der Nachfrage der Bevölkerung nach ausreichenden, sicheren und hochwertigen Erzeugnissen hervor. fordert, dass die strukturellen agronomischen und handelspolitischen Zwänge der in Artikel 349 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Regionen in äußerster Randlage bei der Umsetzung der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und in den nachfolgenden Gesetzgebungsvorschlägen systematisch berücksichtigt werden, damit diese Regionen befähigt werden, unter gleichen Wettbewerbsbedingungen zu konkurrieren, und damit die Verfügbarkeit tragfähiger Alternativlösungen für die Agrar- und Lebensmittelsektoren sichergestellt ist, wenn ihre Produktionsmittel und Handelsströme eingeschränkt sind;

141. begrüßt die vorgeschlagene neue WTO-Initiative für Klima und Handel; hebt hervor, wie wichtig es ist, diesen Rahmen zu nutzen, um ein umfassendes und nachhaltiges Agrar- und Lebensmittelsystem zu entwickeln, das auf gemeinsamen und ehrgeizigen Produktionsstandards basiert; fordert die Kommission nachdrücklich auf, sich proaktiv bei der WTO dafür einzusetzen, einen ökologischen Übergang zu ermöglichen, sicherzustellen, dass die Handelspolitik mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung im Einklang steht, die Verhandlungen über transparente Bestände zur Ernährungssicherheit fortzusetzen und insbesondere Situationen zu verhindern, in denen Agrarlebensmittel zur Anpassungsvariable oder zu Kollateralopfern von Handelskonflikten werden, während weiterhin eine ehrgeizige, WTO-konforme nachhaltige Handelspolitik entwickelt wird;

142. begrüßt die Verweise in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ auf die einschlägigen Verfahren der Vereinten Nationen; hebt hervor, dass die EU den Ausschuss für Welternährungssicherheit und dessen Verfahren für die Zivilgesellschaft als wichtigste multilaterale Politikplattform für Lebensmittelsysteme unterstützen muss; fordert die Kommission auf, in allen einschlägigen internationalen Foren, wie etwa auf dem Welternährungsgipfel der Vereinten Nationen 2021, für den weltweiten Wandel hin zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen und Lebensmittelsicherheit zu werben;

143. betont, wie wichtig es ist, moderne Technologien und Fachwissen mit Entwicklungsländern zu teilen sowie Landwirte vor Ort und in Europa auszubilden, um ihnen bei der Umsetzung innovativer landwirtschaftlicher Praktiken zu helfen, da die Agrarbranche für die Ernährungssicherheit und die Beschäftigung in diesen Regionen entscheidend ist;

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° °

144. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


 

BEGRÜNDUNG

Am 20. Mai 2020 veröffentlichte die Kommission die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem sowie die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 als Teil ihres Grünen Deals. Die Strategien beinhalteten mehrere lang erwartete Bewertungen und Berichte zu den Rechtsvorschriften über Pestizide und Ernährung und einen Fahrplan für eine Eignungsprüfung und Überarbeitung der bestehenden Tierschutzgesetzgebung, einschließlich in Bezug auf den Tiertransport und die Tötung von Tieren, um ein höheres Tierschutzniveau sicherzustellen. Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung haben entschieden, einen gemeinsamen Initiativbericht über die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ zu erstellen.

 

Der Berichterstatter des ENVI begrüßt die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ als einen dringend notwendigen ersten Schritt, um für gesunde Lebensmittel für alle zu sorgen und sicherzustellen, dass die Art und Weise, wie Lebensmittel in der EU produziert und konsumiert werden, die Belastungsgrenzen unseres Planeten respektiert, und hebt hervor, dass dieses Ziel noch lange nicht erreicht ist. Dass Geld immer wieder dem Leben und den grundlegenden Werten übergeordnet wird, zeigt sich im Agrar- und Lebensmittelsektor besonders deutlich, wo Skaleneffekte das Leben auf der Erde unerträglich bzw. in naher Zukunft sogar unmöglich zu machen drohen.

 

In den letzten Jahrzehnten wurden die schädlichen Auswirkungen unseres Lebensmittelsystems auf die Umwelt und die öffentliche Gesundheit in zahlreichen Berichten offengelegt und zahlreiche praktische und politische Lösungsvorschläge eingebracht[77]. Der Berichterstatter des ENVI begrüßt diese dringend benötigten Analysen und politischen Vorschläge und stützt sich in seinen Ausführungen insbesondere auf den Bericht des IPES-Food „Towards a Common Food Policy for the EU“[78].

 

Die industrielle Viehzucht und chemieintensive Monokulturen haben hohe Treibhausgasemissionen, die Verschlechterung der Bodenqualität, Luftverschmutzung, Wasserverunreinigung sowie den Verlust der Artenvielfalt zur Folge und gefährden das Wohlergehen der Tiere, wodurch wichtige Ökosysteme, von denen alles Leben auf der Erde abhängt, geschädigt werden. Lebensmittel- und Landwirtschaftssysteme tragen bis zu 30 % zu den weltweiten Treibhausgasemissionen bei. Die Landwirtschaft ist für etwa 90 % der Ammoniakemissionen in der EU verantwortlich, was erhebliche negative Auswirkungen auf die natürliche Umwelt hat und maßgeblich zur Luftverschmutzung beiträgt, an der jährlich 400 000 Europäer sterben. Der Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln stellt nach wie vor eine ernsthafte Bedrohung für die Artenvielfalt (einschließlich wichtiger Bestäuber) sowie für die menschliche Gesundheit dar und muss drastisch reduziert werden.

 

Die EU verlagert zunehmend den ökologischen Fußabdruck ihrer Lebensmittelsysteme in Gebiete außerhalb der Union. Mehr als 30 % der Flächen, die zur Deckung des Lebensmittelbedarfs der EU benötigt werden, befinden sich außerhalb Europas. Die EU importiert jedes Jahr Millionen Tonnen an Tierfutter auf Sojabasis, unter anderem aus südamerikanischen Ländern, die vermutlich mit Abholzung (die für 20 % der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich ist), Räumungen, Pestizidvergiftungen und Menschenrechtsverletzungen in intensiven Anbaugebieten, in denen Soja für die Ausfuhr produziert wird, in Verbindung stehen. Schätzungen zufolge machen Einfuhren in die EU fast ein Viertel des weltweiten Handelsaufkommens für Soja, Rindfleisch, Leder und Palmöl, das in Folge illegaler Waldrodungen in den Tropen gewonnen wurde, aus.

 

Da die EU weniger als die Hälfte ihres Verbrauchs an Fisch und Meeresfrüchten durch die einheimische Produktion deckt, hat Europa auch einen enormen Einfluss auf die globalen Meeresressourcen. Hinzu kommt, dass etwa 20 % der in der EU produzierten Lebensmittel verloren gehen oder verschwendet werden, was Kosten für verschwendete Ressourcen und Umweltauswirkungen in Höhe von 143 Milliarden Euro pro Jahr nach sich zieht.

 

Das Lebensmittelsystem wirkt sich durch die Schaffung neuer Ernährungsgewohnheiten auch auf die Gesundheit aus. Ungesunde Ernährungsweisen mit einem hohen Anteil an Salz, Zucker, Fett und tierischem Eiweiß sind ein Hauptrisikofaktor für Krankheiten und Mortalität in Europa. Es lassen sich fast die Hälfte aller Herz-Kreislauf-Erkrankungen – die häufigste Todesursache in der EU – auf ungesunde Ernährungsweisen zurückführen. Chronische Krankheiten, die häufig ernährungsbedingt sind, machen bis zu 80 % der Gesundheitskosten in der EU aus. Über die Hälfte der europäischen Bevölkerung ist übergewichtig, mehr als 20 % sind fettleibig, und diese Zahlen steigen weiter. Antimikrobielle Resistenzen und die Exposition gegenüber endokrin wirksamen Chemikalien (EDC) über Lebensmittel und Lebensmittelverpackungen sowie die Verunreinigung von Wasserquellen durch die Landwirtschaft haben ebenfalls erhebliche negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen.

 

Die derzeitigen Maßnahmen der Politik und des privaten Sektors reichen nicht aus, um diese schwerwiegenden und miteinander verknüpften Herausforderungen in unserem Lebensmittelsystem angemessen zu bewältigen. Mit den vorherrschenden Lösungen hat man es versäumt, die verschiedenen Aspekte der Nachhaltigkeit (ökonomisch, sozial und ökologisch) miteinander in Einklang zu bringen, und diese wurden häufig gegeneinander ausgespielt. Die Lösungen fußen auf einem hochspezialisierten, industrialisierten, kapitalisierten, standardisierten und ausfuhrorientierten Modell der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion und verstärken dieses Modell, das systematisch negative Auswirkungen und externe Effekte erzeugt. Die Union hat ihr Vertrauen in einen technologie-, markt- und industriegesteuerten Wandel gesetzt, der auf der Fähigkeit großer Unternehmen mit weitreichenden Lieferketten beruht, eine große Anzahl von Menschen zu erreichen. Doch die derzeitigen Anreize für die Erhaltung der Ressourcen, die Förderung der Artenvielfalt, die Bindung von Kohlendioxid und den Schutz der öffentlichen Gesundheit reichen eindeutig nicht aus, um Innovationen in den gewünschten Bereichen hervorzubringen. Das Vertrauen in die Selbstregulierung in weiten Teilen der Lebensmittelkette hat sich als äußerst erfolglos erwiesen.

 

Der Berichterstatter des ENVI-Ausschusses ist der Auffassung, dass es höchste Zeit für einen ganzheitlichen Ansatz ist, mit dem die Probleme in unserem derzeitigen Lebensmittelsystem auf integrierte Weise angegangen werden. Es bedarf eines grundlegenden Richtungswechsels, um die Lebensmittelsysteme nachhaltiger zu gestalten. Die verschiedenen Politikbereiche mit Einfluss auf das Lebensmittelsystem, einschließlich Landwirtschaft und Handel, müssen dringend reformiert werden, um den Klimawandel zu bekämpfen, den Verlust der Artenvielfalt aufzuhalten, die Adipositas einzudämmen und der Landwirtschaft für die nächste Generation eine lebensfähige Zukunft zu sichern. Diese Herausforderung erfordert umfassende Antworten, die sich an politischen Vorgaben orientieren.

 

Der Übergang zu einer integrierten Lebensmittelpolitik bietet die Möglichkeit, das Demokratiedefizit in den Lebensmittelsystemen zu beseitigen und die Machtverhältnisse wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Durch eine Verlagerung des Schwerpunkts von der Landwirtschaft auf die Ernährung lässt sich ein breiteres Spektrum von Interessengruppen sinnvoll in die Gestaltung und Bewertung von Maßnahmen einbeziehen. Gesunde Rahmenbedingungen für den Lebensmittelverbrauch –vom Hof auf den Tisch – sollten als Hauptziel in den Fokus der Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene rücken, um eine Gesamtbetrachtung von Produktion, Vertrieb, Einzelhandel und Verbrauch zu fördern und umfassende Maßnahmenpakete zu ermöglichen. Die Verbraucher werden bei diesem unbedingt notwendigen Wandel eine entscheidende Rolle spielen und ihnen sollte, u.a. durch umfassende, unabhängige und wissenschaftlich fundierte Verbraucherinformationen, die Möglichkeit gewährt werden, gesunde und nachhaltige Entscheidungen zu treffen.

 

Nahrung ist ein Grundbedürfnis unserer Existenz und es besteht ein Menschenrecht darauf. Die Produktion unserer Lebensmittel verdient daher unsere volle Aufmerksamkeit. Wir können die Landwirtschaft gesund und nachhaltig gestalten, wenn wir die Natur achten, Nährstoffkreisläufe wiederherstellen, den Einsatz von Chemikalien reduzieren und den Landwirten einen fairen Preis für ihre Produkte zahlen. Außerdem müssen die Bürger akkurate Informationen dazu erhalten, woher die Lebensmittel kommen, wie sie produziert werden und ob der Preis, den sie dafür zahlen, tatsächlich sämtliche Produktions- und Umweltkosten abdeckt. Wir müssen den Zugang zu Land, sauberem Wasser und gesunden Böden sicherstellen und zu einer regenerativen Landwirtschaft übergehen, die klimabeständig, agrarökologisch und sozial gerecht ist. Wir sollten den Handel in den Dienst der nachhaltigen Entwicklung stellen, was ein Überdenken der Art und Weise erfordert, wie wir derzeit die weltweite Ein- und Ausfuhr von Lebensmitteln gestalten. Wir müssen uns außerdem kritisch mit den Interessen großer Konzerne auseinandersetzen, die die Ernährungssicherheit bedrohen. Der Aufbau gerechterer, kürzerer und saubererer Lieferketten sowie die Förderung einer ausreichenden, gesunden und nachhaltigen Ernährung für alle, einschließlich des Einbaus der richtigen Anreize in die Lebensmittelpreise, sind unerlässlich.

 

Laut dem Berichterstatter des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) sollten die Grundsätze der Vorsorge und der Schadensvermeidung zur Lösung von Problemen an deren Quelle und zur Erweiterung der Herstellerverantwortung sowie eine genaue Kostenrechnung als Leitprinzipien beim Übergang zu einem gesunden und nachhaltigen Lebensmittelprogramm dienen. Der Rechtsrahmen, den die Kommission angekündigt hat, muss die Weichen für eine grundlegende Veränderung des gesamten Lebensmittelsystems stellen. Jede sektorspezifische Gesetzgebung und Politik sollte zu diesem Ziel beitragen und so gestaltet sein, dass sie allen Akteuren in der Lebensmittelherstellungskette die richtigen Anreize für nachhaltige Entscheidungen geben, die dafür benötigt werden, sicherzustellen, dass die Art und Weise, in der wir produzieren und konsumieren, im Einklang mit den Grenzen des Planeten, Gesundheitsrichtlinien und der Moralorientierung sind, nach der wir leben wollen. Unsere Messer und Gabeln sind die wichtigsten Waffen, die wir im Kampf gegen den Klimawandel, Armut, Hunger, Krankheit, Tierleid und den Verlust an biologischer Vielfalt haben. Es wird höchste Zeit, dass wir sie wirkungsvoll einsetzen.

 

Aus Sicht des Berichterstatters des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) wird durch die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Vom Hof auf den Tisch“ die Verbindung zwischen dem europäischen Grünen Deal und dem europäischen Lebensmittelsystem hergestellt.

 

Dabei treffen der europäische Landwirtschafts- und Nahrungsmittelsektor und sein umfassender Rechtsrahmen, sein bedeutender Haushaltsplan und vor allem seine umfassenden Beiträge zum täglichen Wohlergehen der Bürger Europas und der Klimawandel, die dringendste Herausforderung, der die Menschheit in allen Ländern und bei allen menschlichen Handlungen gegenübersteht, aufeinander.

 

Was die Politik betrifft, so sind die am weitesten integrierte Politik der EU (der Gemeinsamen Agrarpolitik) und der umfassendste Rechtsrahmen (Allgemeines Lebensmittelrecht) dazu aufgerufen, zum ehrgeizigsten Projekt des aktuellen Mandats der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments und zum dringendsten Ziel der EU beizutragen, das da lautet: Verwirklichung der Klimaneutralität in Europa bis 2050.

 

Das europäische Lebensmittelsystem ist für die Wirtschaft der EU von herausragender Bedeutung: Über 47 Millionen Menschen in über 15 Millionen Betrieben erzeugen einen jährlichen Umsatz in Höhe von fast 900 Milliarden EUR. Alle Akteure in der Lebensmittelproduktion (landwirtschaftliche Erzeuger und die Lebensmittelindustrie) stellen gemeinsam 7,5 % der Arbeitsplätze und tragen mit 3,7 % zur Gesamtwertschöpfung der EU bei. Konkret sind das 12 Millionen landwirtschaftliche Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte für die Verarbeitung in etwa 300 000 Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie erzeugen. Diese Lebensmittel verarbeitenden Unternehmen verkaufen ihre Erzeugnisse über die 2,8 Millionen vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Lebensmittelvertriebs- und Gastronomiebranche, die Lebensmittel an die 500 Millionen Verbraucher der EU liefern.

 

Hinter all diesen Durchschnittswerten bleibt jedoch die große Vielfalt verborgen, die sowohl bei den Produktionsstrukturen als auch dem Konsumverhalten vorhanden ist: Während der durchschnittliche landwirtschaftliche Betrieb in der EU über 16 ha an landwirtschaftlichen Flächen verfügt, verfügen 66 % von ihnen über weniger als 5 ha und nur 7 % über mehr als 50 ha. Die Haushaltsausgaben für Lebensmittel und Getränke liegen in der EU im Durchschnitt bei 14 %, während es in Rumänien 30 % und in Österreich 9 % des verfügbaren Einkommens sind.

 

All diese Unterschiede kommen jedoch in einem einzigen europäischen Lebensmittelsystem zusammen, das auf zwei Grundsätzen aufgebaut ist:

 

Eine multifunktionale, von Familienbetrieben geprägte Landwirtschaft, die verschiedene Waren und Dienstleistungen liefert und eine hochwertige Lebensmittelproduktion, gute landwirtschaftliche Praktiken, hohe Umweltstandards und das Entwicklungspotenzial ländlicher Gebiete in der EU sicherstellt;

 

Der Grundsatz der Vorsorge, der sowohl landwirtschaftliche Produktionsmittel als auch Erzeugnisse abdeckt, versetzt Entscheider in die Lage, angesichts wissenschaftlicher Erkenntnisse über Gefahren für die Umwelt bzw. die Gesundheit des Menschen angemessene Entscheidungen zu treffen.

 

Beide Grundsätze wurden im Laufe der Zeit im Zuge politischer Reformen und substanzieller Krisen weiterentwickelt und spiegeln gleichzeitig demografische Veränderungen und den Wandel des Konsumverhaltens wider.

 

Die Herausforderungen, die der Klimawandel mit sich bringt, sind nicht die einzigen, mit denen das europäische Lebensmittelsystem konfrontiert ist: Verschlechterung der Bodenqualität und der organischen Substanz sowie Verlust von Insekten-, Vögel- und Säugetierbeständen in Gebieten, in denen intensiv Landwirtschaft betrieben wird; Unausgewogene Ernährung, da hochkalorische, verarbeitete (zuckerreiche) Lebensmittel leichter verfügbar sind als gesundes Obst und Gemüse; Zunehmender wirtschaftlicher Druck aufgrund hoher Bodenpreise und kapitalintensiver Technologien sowie einer Marktkonzentration in den vor- und nachgelagerten Sektoren.

 

Ein zentraler Punkt von erfolgreichen Bemühungen, die es dem europäischem Lebensmittelsystem erlauben, seinen Beitrag zum Erreichen der Klimaneutralität zu leisten, ist die Kohärenz von Gesetzen und politischen Strategien, durch die – auf der Grundlage einer sorgfältigen Ex-ante-Folgenabschätzung aller Legislativvorschläge unter aktiver Beteiligung von Interessenträgern – Widersprüche verhindert werden und gleichzeitig für die Stabilität von Regeln und Verfahren und somit für langfristige Planungen und Investitionen gesorgt wird.

 

Ein weiteres äußerst wichtiges Element ist die Verfolgung eines wissens- und evidenzbasierten Ansatzes im gesamten Lebensmittelsystem, der von Fachbildungen für Lebensmittelunternehmer bis hin zu landwirtschaftlichen Betriebsberatungsdiensten reicht und es ermöglicht, dass die Ergebnisse von Grundlagen- und angewandter Forschung als soziale und technologische Innovationen für die Nutzung in der Praxis bereitstehen.

 

Eine treibende Kraft beim Wandel des Lebensmittelsystems ist die Verantwortung und die Wahl der Verbraucher, bei denen das Angebot nachhaltig produzierter landwirtschaftlicher Erzeugnisse und die handwerkliche Lebensmittelproduktion in einem Lebensmittelumfeld, das es dem Verbraucher erlaubt, sich auf der Grundlage von Informationen für gesunde, hochwertige und lokale Erzeugnisse zu entscheiden, auf die Nachfrage der Verbraucher trifft.

 

Während das europäische Lebensmittelsystem während der COVID-19-Pandemie weiterhin sichere, erschwingliche und hochwertige Produkte lieferte, hat diese Krise gezeigt, dass mehr Widerstandsfähigkeit aufgebaut werden muss, indem Abhängigkeiten beim Zugang zu (Export-)Märkten und Produktionsmitteln (aus Drittländern) sowie bei Saisonarbeitskräften und Güterströmen innerhalb des Binnenmarkts abgebaut werden.

 

Von entscheidender Bedeutung ist die Unterstützung von Primärerzeugern und handwerklichen Lebensmittelproduzenten während des Übergangs durch maßgeschneiderte Hilfsprogramme in den nationalen GAP-Strategieplänen, aber auch durch zielgerichtete Maßnahmen innerhalb eines breiteren Rechtsrahmens, der Wettbewerbsvorschriften und die Bekämpfung unfairer Handelspraktiken abdeckt und der bei den Regeln der Lebensmittelherstellungskette Flexibilität erlaubt.

 

Zuletzt spielt außerdem der zukünftige GAP-Strategieplan 2022–2027 insbesondere bei der Gestaltung und Steuerung der Ziele und Maßnahmen (Öko-Regelungen), die in den nationalen Strategieplänen festgelegt werden, eine wichtige Rolle, da er es allen Akteuren im europäischen Lebensmittelsystem ermöglicht, neue „grüne“ Geschäftsmodelle anzunehmen, die Kriterien ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit integrieren, und gleichzeitig für ökonomische Machbarkeit und Wahlfreiheit sorgen.

 

Der Berichterstatter des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) ist der festen Überzeugung, dass eine Ausrichtung auf diese Kernelemente im ganzheitlichen Ansatz der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ es dem europäischen Lebensmittelsystem erlaubt, einen Beitrag zur Verwirklichung des europäischen Ziels der Klimaneutralität bis 2050 zu leisten.

 


STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR INTERNATIONALEN HANDEL (18.3.2021)

für den Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

zu einer Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem

(2020/2260(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Paolo De Castro

(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 57 der Geschäftsordnung

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit als federführende Ausschüsse, folgende Vorschläge in ihren Entschließungsantrag zu übernehmen.

1. betont, dass die Handelspolitik der EU, insbesondere nach ihrem derzeitigen Überprüfungsprozess, eine wichtige Rolle beim Übergang zu nachhaltigeren und widerstandsfähigeren Agrar- und Lebensmittelsystemen im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deal und dessen Grundsatz der Schadensvermeidung, dem Pariser Abkommen und den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung spielen kann, um eine vollständige Angleichung an das Ziel der Begrenzung der globalen Erwärmung und des Verlusts der biologischen Vielfalt sicherzustellen;

2. stellt fest, dass die Landwirtschaft in der EU weltweit 1 % der gesamten Treibhausgasemissionen ausmacht[79], und nimmt die Bemühungen des Agrarsektors im Bereich Klimaschutz zur Kenntnis; betont, dass den Landwirten in der EU, insbesondere Kleinbauern, weiterhin unbedingt angemessene Unterstützung geboten werden muss, um die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards, die Wettbewerbsfähigkeit, dynamische ländliche Gebiete, ein angemessenes Einkommen und einen auskömmlichen Lebensstandard für die europäischen Landwirte sicherzustellen; fordert einen wirksamen gerechten Übergang, auch durch multilaterales Engagement und internationale Zusammenarbeit, hin zu einem ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltigen globalen Lebensmittelsystem, wodurch gleiche Wettbewerbsbedingungen ermöglicht werden, durch die niemand zurückgelassen wird;

3. weist darauf hin, dass der Binnenmarkt der EU der weltweit größte Importeur und Exporteur von Agrarlebensmitteln ist; ist der Ansicht, dass die EU ihre Stellung als wichtiger globaler Akteur nutzen sollte, um Maßstäbe und direkte internationale Standards für nachhaltige Lebensmittelsysteme zu setzen, die auf der Achtung der Menschen- und Arbeitsrechte, dem fairen Wettbewerb, dem Vorsorgeprinzip sowie dem Umwelt- und Tierschutz in Übereinstimmung mit den WTO-Regeln beruhen; ist der Auffassung, dass der Schutz von Standards in diesen Bereichen ein wesentlicher Bestandteil aller Kapitel des Handelsabkommens sein sollte und dass mit der multilateralen und regulatorischen Zusammenarbeit weiter dazu beigetragen werden könnte, die Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ zu erreichen;

4. ist der Ansicht, dass die nachhaltige Erzeugung ein Schlüsselmerkmal der Agrarlebensmittel und der Handelsabkommen der EU sein und weiter gefördert werden sollte, indem der Qualitätsbegriff auf soziale und ökologische Aspekte ausgeweitet wird und sichergestellt wird, dass das Konzept der nachhaltigen Produktion zusätzlich zu dem international anerkannten Ruf von Agrarlebensmitteln der EU als sicher und gesund den globalen Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt sowie dem Ressourcenverbrauch pro Kilogramm Produkt Rechnung trägt; betont in diesem Zusammenhang, dass die EU-Qualitätssysteme und die geografischen Angaben in Verbindung mit einer ehrgeizigen, marktorientierten und umfassenden EU-Politik zur Absatzförderung als Vorteil im Hinblick auf das Ziel der Förderung eines nachhaltigen Handels betrachtet werden sollten:

5. begrüßt die Verpflichtung der Kommission, den weltweiten Ausstieg aus Pestiziden, die in der EU nicht mehr zugelassen sind, zu fördern und sicherzustellen, dass gefährliche Pestizide, deren Verwendung in der EU verboten ist, nicht in Länder außerhalb der Union exportiert werden; fordert die Kommission dringend auf, so bald wie möglich einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen; begrüßt die Ankündigung der Kommission, die Einfuhrtoleranzen für Stoffe, welche die Ausschlusskriterien erfüllen, zu überprüfen, und fordert die Kommission auf, eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Rückständen dieser Stoffe zu beschließen; bestärkt die Kommission darin, Standards festzulegen, um zu verhindern, dass Arbeitnehmer und Anwohner einer Kontaminierung durch den Einsatz von Pestiziden ausgesetzt werden;

6. fordert die Kommission auf, die Handelsaspekte der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ zu stärken, um die Kohärenz zwischen der Gemeinsamen Handelspolitik, dem Aktionsplan für die Zollunion, der Gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik und den Zielen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und anderen damit verbundenen EU-Maßnahmen sicherzustellen und diese Ziele schrittweise durch die Entwicklung effizienter grüner Allianzen in allen einschlägigen bilateralen, regionalen und multilateralen Foren, einschließlich des Gipfeltreffens der Vereinten Nationen für Lebensmittelsysteme 2021, zu verfolgen, aber ebenso durch eine ehrgeizige Überarbeitung ihrer Handelspolitik durch die Schaffung eines speziellen Rahmens für nachhaltige Agrar- und Lebensmittelsysteme und -produkte für künftige Handelsabkommen, insbesondere durch Regressionsverbote, die Verbesserung der Funktionsweise von Schutzklauseln und die Beendigung der Einfuhr von Erzeugnissen, die die EU-Höchstwerte für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln gemäß den WTO-Vorschriften überschreiten; fordert die Kommission auf, eine bessere Koordination zwischen allen öffentlichen und privaten Interessengruppen zu fördern, um diese Ziele zu erreichen; ist der Ansicht, dass die EU das Mandat des Ausschusses für Welternährungssicherheit als die internationale Politikplattform für Ernährungssicherheit und Ernährung erneut bestätigen sollte;

7. betont, dass unter anderem aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Störungen der globalen Produktionsketten und der erhöhten Preisvolatilität eine offene strategische Autonomie für die EU unbedingt entwickelt werden muss, um den Zugang zu Schlüsselmärkten sicherzustellen und die Abhängigkeit von Importen kritischer Güter wie pflanzliche Proteinquellen zu verringern; bekräftigt, dass Agrar- und Lebensmittelsysteme als ein entscheidender Aspekt der offenen strategischen Autonomie der EU anerkannt werden müssen, um eine ausreichende Verfügbarkeit sicherer und qualitativ hochwertiger Lebensmittel sicherzustellen und funktionierende und widerstandsfähige Lebensmittelversorgungsketten und Handelsströme bei künftigen Krisen im Einklang mit Artikel 2 Absatz 1 des Pariser Abkommens aufrechtzuerhalten;

8. hebt den Stellenwert einer Verbesserung der Transparenz in der Lebensmittelversorgungskette und einer besseren Rückverfolgbarkeit aller Produktions- und Vertriebsprozesse in Übereinstimmung mit dem Recht der europäischen Verbraucher hervor, mehr Informationen über die Herkunft und die Produktionsmethoden der von ihnen konsumierten Lebensmittel zu erhalten; stellt fest, dass innovative digitale Instrumente wie Blockchain und eine angemessene verbindliche Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln das Potenzial haben, die Transparenz und Rückverfolgbarkeit erheblich zu erhöhen, wodurch Betrug und illegale Produktionsmethoden bekämpft und das Vertrauen der Verbraucher gestärkt werden; fordert die Förderung lokaler Märkte und nachhaltiger Lebensmittelversorgungsketten, um die Produktionsbesonderheiten und die Unterscheidungskraft von EU-Produkten zu erhalten;

9. begrüßt das Bestreben der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, in allen EU-Handelsabkommen für durchsetzbare Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung zu sorgen, um sicherzustellen, dass die größeren regulatorischen Ambitionen im Einklang mit der EU-Handelspolitik stehen und von Drittländern, die Handelsabkommen mit der EU unterzeichnet haben, eingehalten werden; betont, wie wichtig es ist, die Durchsetzbarkeit der Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung in Handelsabkommen zu stärken, unter anderem durch sanktionsbasierte Streitbeilegungssysteme als letztes Mittel, um einen globalen Ansatz für Klima und biologische Vielfalt sowie eine nachhaltigere Erzeugung von Agrarlebensmitteln zu fördern, die weltweite Entwaldung zu stoppen und die Arbeitsnormen im Einklang mit den acht Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu verbessern; regt an, dass in den Kapiteln zu Handel und nachhaltiger Entwicklung auch gleichwertige Produktionsstandards wie Tierschutz, Rückverfolgbarkeit, Antibiotikaresistenz und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die von unabhängigen Prüfungs- und Zertifizierungsstellen in allen Produktions- und Vertriebsstufen systematisch zertifiziert werden sollten, sowie Fahrpläne mit Meilensteinen, die Ex-post-Bewertungen unterliegen, berücksichtigt werden sollten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Entwicklungsländer bei der Förderung der Ernährungssicherheit besonders zu unterstützen und Hilfestellung bei der Angleichung an europäische Standards für nachhaltige Agrar- und Lebensmittelsysteme zu leisten; erwartet, dass der Leitende Handelsbeauftragte der Kommission seine Rolle bei der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Anwendung der fraglichen Abkommen voll und ganz wahrnimmt, indem er Marktverzerrungen angeht, die Durchsetzung der Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung verstärkt und einen konstruktiven Dialog mit Regierungen und Interessengruppen führt;

10. stellt fest, dass in den Kapiteln zu Handel und nachhaltiger Entwicklung nicht auf die möglichen negativen Auswirkungen von Handelsabkommen auf Landnutzungsänderungen, Entwaldung oder Klimawandel eingegangen wird; ist der Ansicht, dass europäische und internationale Umwelt-, Sicherheits-, Tierschutz- und Sozialstandards in allen Kapiteln von Handelsabkommen umfassend Anwendung finden sollten, um zu verhindern, dass diese Standards durch andere Handelsbestimmungen unterlaufen werden;

11. ist davon überzeugt, dass Rechtsvorschriften für eine verpflichtende horizontale Sorgfaltspflicht auf EU-Ebene in der gesamten Lieferkette für EU-Unternehmen und ausländische Unternehmen, die im Binnenmarkt tätig sind, notwendig sind, um die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erreichen, eine verantwortungsvolle Unternehmensführung zu fördern und die Rückverfolgbarkeit und Rechenschaftspflicht in globalen Lieferketten zu erhöhen;

12. betont die Gefahr, den EU-Agrar- und Lebensmittelsektor aufgrund mangelnder weltweiter Konvergenz der Standards und erhöhter Kosten für die Verbraucher im Wettbewerb zu benachteiligen; weist erneut darauf hin, dass Folgenabschätzungen integraler Bestandteil der EU-Gesetzgebungsverfahren sind und die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen in Betracht gezogen werden müssen; fordert die Kommission auf, eine umfassende und kumulative wissenschaftliche Ex-ante-Folgenabschätzung auf der Grundlage öffentlicher Konsultationen mit Vertretern der Agrarnahrungsmittelkette und anderen relevanten Interessengruppen zu erstellen und regelmäßige Folgebewertungen zusammen mit den Bezugswerten und Referenzzeiträumen der Ziele, die in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ vorgesehen sind, sowie angemessene Maßnahmen, einen geeigneten Zeitrahmen für Umsetzungs- und Ausgleichsmechanismen zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität und sozialen Widerstandsfähigkeit des Agrar- und Lebensmittelsektors der EU und zur Verhinderung der Verlagerung von landwirtschaftlicher Produktion samt dem daraus resultierenden ökologischen Fußabdruck in Drittländern, insbesondere durch die Sicherstellung der gegenseitigen Anerkennung der Standards und durch die wirksame Überwachung aller in die EU eingeführten land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse, zu veröffentlichen;

13. hebt hervor, dass ein koordinierter und harmonisierter Ansatz für unlautere Wettbewerbspraktiken und die Notwendigkeit gleichwertiger Lebensmittelstandards unter gebührender Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips von entscheidender Bedeutung sind, um eine unterbrechungsfreie Versorgung mit Lebensmitteln in allen Mitgliedstaaten sowie wirksame und effiziente Sicherheits- und Zollkontrollen sicherzustellen, unter anderem durch die Beseitigung von nichttarifären Handelshemmnissen in Drittländern, von Unterschieden in Höhe und Qualität der Kontrollen sowie von Unterschieden in den Zollverfahren und der Sanktionspolitik an den Eintrittsstellen der EU in die Zollunion; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Zollkontrollen durch direkte, einheitliche Kontrollmechanismen in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und unter vollständiger Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips zu verstärken, um Lebensmittelbetrug, Verfälschung und Einfuhr von Erzeugnissen, die die maximal zulässige Rückstandshöchstmenge für Wirkstoffe überschreiten, insbesondere Stoffe, die die EU-Ausschlusskriterien erfüllen, zu verhindern, um den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, insbesondere der geografischen Angaben, zu verbessern und die Einhaltung der EU-Produktionsstandards wie Tierschutz, Antibiotikaresistenz und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sicherzustellen sowie die mögliche Einschleppung von Pflanzen- und Tierschädlingen in die EU zu verhindern und so ein Höchstmaß an Gesundheits- und Pflanzengesundheitsschutz sicherzustellen;

14. weist darauf hin, dass im Rahmen von Handelsabkommen sichergestellt werden sollte, dass sich die beteiligten Parteien aktiv an der Förderung der Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung beteiligen und dass internationale Standards den Umwelt- und Klimazielen der EU entsprechen; ist ferner der Auffassung, dass in diesen Abkommen die Verbindlichkeit der Einhaltung des Pariser Abkommens berücksichtigt werden sollte, um einen globalen Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen sicherzustellen;

15. bittet die Kommission, die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ unter Berücksichtigung der Tatsache zu entwickeln, dass jede Branche unterschiedliche Produktionsmethoden hat, die mehr oder weniger nachhaltig sind; fordert die Kommission auf, zu betonen, dass eine ausgewogene Ernährung alle Nahrungsmittel umfassen sollte;

16. weist darauf hin, dass Landwirtschaft und Fischerei für die Entwicklung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten in den Gebieten in äußerster Randlage von entscheidender Bedeutung sind, und hebt den Beitrag und den Mehrwert dieser Wirtschaftszweige in Bezug auf die Sicherstellung der Ernährungssicherheit und Befriedigung der Nachfrage der Bevölkerung nach ausreichenden, sicheren und hochwertigen Erzeugnissen hervor. fordert, dass die strukturellen agronomischen und handelspolitischen Zwänge der in Artikel 349 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Regionen in äußerster Randlage bei der Umsetzung der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und in den nachfolgenden Gesetzgebungsvorschlägen systematisch berücksichtigt werden, damit diese Regionen befähigt werden, unter gleichen Wettbewerbsbedingungen zu konkurrieren, und damit die Verfügbarkeit tragfähiger Alternativlösungen für die Agrar- und Lebensmittelsektoren sichergestellt ist, wenn ihre Produktionsmittel und Handelsströme eingeschränkt sind;

17. betont, wie wichtig es ist, einen gleichberechtigten Zugang zu technologischen und wissenschaftlichen Innovationen zu gewähren, einschließlich Innovationen in der Pflanzenzüchtung, mit denen die Resistenz von Sorten verbessert und die Vielfalt genetischer Ressourcen und Lebensmittelproduktionssysteme gefördert werden kann, wobei den lokalen Rassen im Einklang mit den Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit der EU sowie vornehmlich dem Vorsorgeprinzip besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird; betont, dass der Aufbau enger Beziehungen zu Handelspartnern in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Wissenstransfer in Bereichen wie Landbewirtschaftung, Anpassung an den Klimawandel und dessen Eindämmung, Agrarökologie sowie faire und belastbare Wertschöpfungsketten ein Schlüsselfaktor für die Förderung einer nachhaltigeren Erzeugung von Agrarlebensmitteln bei gleichzeitiger Sicherung der landwirtschaftlichen Produktivität und Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Landwirtschaft auf den Weltmärkten sein könnte; empfiehlt, dass sich die Zusammenarbeit auch auf Kleinbauern und kleine Nahrungsmittelproduzenten konzentrieren sollte, da sie am meisten von einer solchen Zusammenarbeit profitieren würden;

18. begrüßt die vorgeschlagene neue WTO-Initiative für Klima und Handel; hebt hervor, wie wichtig es ist, diesen Rahmen zu nutzen, um ein umfassendes und nachhaltiges Agrar- und Lebensmittelsystem zu entwickeln, das auf gemeinsamen und ehrgeizigen Produktionsstandards basiert; fordert die Kommission nachdrücklich auf, sich proaktiv bei der WTO dafür einzusetzen, einen ökologischen Übergang zu ermöglichen, sicherzustellen, dass die Handelspolitik mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung im Einklang steht, die Verhandlungen über transparente Bestände zur Ernährungssicherheit fortzusetzen und insbesondere Situationen zu verhindern, in denen Agrarlebensmittel zur Anpassungsvariable oder zu Kollateralopfern von Handelskonflikten werden, während weiterhin eine ehrgeizige, WTO-konforme nachhaltige Handelspolitik entwickelt wird;

19. nimmt die Studie der Kommission über die kumulativen wirtschaftlichen Auswirkungen der EU-Handelsabkommen auf die Landwirtschaft zur Kenntnis, aus der hervorgeht, dass die Handelsabkommen der EU sowohl in einem konservativen als auch in einem ehrgeizigen Szenario bis 2030 voraussichtlich eine positive Gesamtbilanz für ihren Agrar- und Lebensmittelhandel und eine höhere Wertschöpfung erzielen werden, was verdeutlicht, dass sich EU-Handelsabkommen positiv auf den EU-Agrarsektor auswirken;

20. fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob es notwendig ist, bei der Bewertung einer harmonisierten Nährwertkennzeichnung besondere Bedingungen und Ausnahmen für bestimmte Nahrungsmittelkategorien oder Nahrungsmittel, wie Olivenöl, und für solche mit geografischen Angaben anzuwenden, da sie eine Schlüsselrolle in den EU-Handelsabkommen spielen und den lokalen Wert auf globaler Ebene schützen.

 


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

18.3.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

43

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Barry Andrews, Anna-Michelle Asimakopoulou, Tiziana Beghin, Geert Bourgeois, Saskia Bricmont, Udo Bullmann, Daniel Caspary, Miroslav Číž, Arnaud Danjean, Paolo De Castro, Emmanouil Fragkos, Raphaël Glucksmann, Markéta Gregorová, Roman Haider, Christophe Hansen, Heidi Hautala, Danuta Maria Hübner, Karin Karlsbro, Maximilian Krah, Danilo Oscar Lancini, Bernd Lange, Margarida Marques, Gabriel Mato, Sara Matthieu, Emmanuel Maurel, Carles Puigdemont i Casamajó, Samira Rafaela, Inma Rodríguez-Piñero, Massimiliano Salini, Helmut Scholz, Liesje Schreinemacher, Sven Simon, Dominik Tarczyński, Mihai Tudose, Kathleen Van Brempt, Marie-Pierre Vedrenne, Jörgen Warborn, Iuliu Winkler, Jan Zahradil

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Marco Campomenosi, Jérémy Decerle, Jean-Lin Lacapelle, Juan Ignacio Zoido Álvarez

 

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

 

43

+

EKR

Geert Bourgeois, Emmanouil Fragkos, Dominik Tarczyński, Jan Zahradil

ID

Marco Campomenosi, Roman Haider, Maximilian Krah, Jean-Lin Lacapelle, Danilo Oscar Lancini

NI

Tiziana Beghin, Carles Puigdemont i Casamajó

EVP

Anna-Michelle Asimakopoulou, Daniel Caspary, Arnaud Danjean, Christophe Hansen, Danuta Maria Hübner, Gabriel Mato, Massimiliano Salini, Sven Simon, Jörgen Warborn, Iuliu Winkler, Juan Ignacio Zoido Álvarez

Renew Europe

Barry Andrews, Jérémy Decerle, Karin Karlsbro, Samira Rafaela, Liesje Schreinemacher, Marie-Pierre Vedrenne

S&D

Udo Bullmann, Miroslav Číž, Paolo De Castro, Raphaël Glucksmann, Bernd Lange, Margarida Marques, Inma Rodríguez-Piñero, Mihai Tudose, Kathleen Van Brempt

The Left

Emmanuel Maurel, Helmut Scholz

Verts/ALE

Saskia Bricmont, Markéta Gregorová, Heidi Hautala, Sara Matthieu

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen

 

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 


STELLUNGNAHME DES ENTWICKLUNGSAUSSCHUSSES (23.4.2021)

für den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

und den Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

zur Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem

(2020/2260(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Benoît Biteau

 

VORSCHLÄGE

Der Entwicklungsausschuss ersucht den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und den Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung als federführende Ausschüsse, folgende Vorschläge in ihren Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass Schätzungen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zufolge etwa 75 % der pflanzengenetischen Vielfalt weltweit verloren gegangen ist; in der Erwägung, dass eine starke genetische Verarmung unsere Anfälligkeit in Bezug auf den Klimawandel und die Prävalenz neuer Schädlinge und Krankheiten erhöht;

B. in der Erwägung, dass die industrielle Landwirtschaft und Viehzucht den Verlust von Lebensraum vorantreiben und Bedingungen für das Entstehen und das Verbreiten von Viren wie etwa COVID-19 schaffen;

C. in der Erwägung, dass die Konsolidierung in der Lebensmittelbranche etwa durch die Erteilung von Patenten die Verringerung der genetischen Vielfalt von Saatgut und Vieh vorantreibt;

D. in der Erwägung, dass die Rechte der Landwirte 2004 im Rahmen des Internationalen Vertrags über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft der Welternährungsorganisation zwar verankert wurden, die Rechte des geistigen Eigentums zu diesen Rechten aber häufig im Widerspruch stehen und lokale, traditionelle und indigene Saatmethoden gefährden;

1. weist darauf hin, dass für eine weltweite Bevölkerung von ungefähr 10 Mrd. Menschen bis 2050 im Kontext des schnellen Bevölkerungswachstums, des Klimawandels, der Knappheit natürlicher Ressourcen und der sich verändernden Konsummuster für sichere und erschwingliche Lebensmittel gesorgt werden muss; hebt hervor, dass die Lebensmittelsysteme gegenwärtig nicht in der Lage sind, die Weltbevölkerung mit vielfältigen und hochwertigen Lebensmitteln in ausreichender Menge zu versorgen oder es ihr zu ermöglichen, die klimatischen, gesellschaftlichen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Krisen zu überwinden; weist auf das Ziel für nachhaltige Entwicklung (SDG) Nr. 2 – die Eliminierung von Hunger bis 2030 – hin; äußert große Besorgnis angesichts der Schätzung der Vereinten Nationen, dass sich infolge der COVID-19-Pandemie die Anzahl der unter schwerem Hunger leidenden Menschen bis Ende 2020 fast verdoppeln könnte; äußert sein Bedauern über die Tatsache, dass Ernährungssicherheit in den Team-Europa-Initiativen keine Vorrangstellung einnehmen; fordert einen einheitlichen und interdisziplinären Ansatz bei der Umsetzung der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“; weist darauf hin, dass Ernährung eine Voraussetzung für körperliches und seelisches Wohlergehen ist, und zwar insbesondere bei jungen Frauen, Kindern und Säuglingen, die in Gebieten, in denen chronischer Nahrungsmangel herrscht und Naturkatastrophen, Hungersnot und mit Waffen ausgetragene Konflikte vorkommen, am ehesten von Mangel- und Unterernährung betroffen sind; fordert die EU auf, zusätzliche Mittel bereitzustellen und in enger Abstimmung mit Partnerländern, der Zivilgesellschaft und nichtstaatlichen Organisationen zusammenzuarbeiten, um insbesondere für die am stärksten Benachteiligten für nahrhafte, sichere, erschwingliche und hochwertige Lebensmittel zu sorgen; hebt hervor, dass sich 3 Mrd. Menschen keine gesunde Ernährung leisten können und dass 690 Mio. Menschen hungern;

2. hebt hervor, dass, während die von der COVID-19-Pandemie ausgelösten Verwerfungen die Schwachstellen des globalen Ernährungssystems erkennbar gemacht haben, landwirtschaftliche Familienbetriebe und Kleinlandwirte unter Beweis gestellt haben, dass sie in der Lage sind, vielfältige Erzeugnisse zu liefern und die Nachhaltigkeit der Lebensmittelerzeugung zu steigern; fordert die EU daher auf, das Recht der Entwicklungsländer auf Lebensmittelsouveränität als Mittel zur Erreichung von Ernährungssicherheit, zur Armutsbekämpfung, zur Schaffung von inklusiven, nachhaltigen und fairen globalen Lieferketten sowie lokalen und regionalen Märkten zu schützen, indem sie landwirtschaftlichen Familienbetrieben besondere Aufmerksamkeit widmet, mit dem Ziel, die Versorgung mit erschwinglichen und zugänglichen Lebensmitteln sicherzustellen; bekräftigt, dass eine nachhaltige Lebensmittelerzeugung und Ernährungssicherheit wesentliche Voraussetzungen für die Umsetzung der SDG und der Ziele des Übereinkommens von Paris sind; vertritt die Auffassung, dass für die Umsetzung dieser Ziele ein umfassender Ansatz, der die Rolle des Handels auch auf lokaler und regionaler Ebene berücksichtigen sollte, erforderlich ist; unterstützt die Verringerung der Abhängigkeit von Pestiziden und antimikrobiellen Mitteln und die Einschränkung von Überdüngung, um die Verschmutzung von Luft, Boden und Wasser zu verringern und den Verlust an biologischer Vielfalt umzukehren; fordert die Unterstützung von lokaler Produktion und lokalem Verzehr sowie von Kleinerzeugern und -landwirten, insbesondere von Frauen und jungen Menschen, um für die Schaffung von lokalen Arbeitsplätzen zu sorgen, gerechte Preise für Erzeuger und Verbraucher und den Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer, insbesondere von Wanderarbeitnehmern, sicherzustellen und die Abhängigkeit der Länder von Einfuhren zu verringern sowie dafür zu sorgen, dass sie Preisschwankungen auf den internationalen Märkten weniger ausgesetzt sind; weist darauf hin, dass allgemein anerkannt ist, dass mithilfe der Agrarökologie die wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Aspekte der Nachhaltigkeit miteinander vereint werden können, wie aus wegweisenden Berichten insbesondere des Weltklimarats und der zwischenstaatlichen Plattform Wissenschaft-Politik für Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen (IPBES) sowie der Weltbank und des von der FAO geleiteten Weltagrarrats (International Assessment of Agricultural Knowledge, Science and Technology for Development, IAASTD) hervorgeht; betont den Stellenwert der EU als globaler Wegbereiter für den Wandel von Lebensmittelsystemen und den Kampf gegen alle Formen der Unterernährung bei humanitären und entwicklungsbezogenen Maßnahmen und in allen instabilen Lagen; vertritt die Auffassung, dass die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ den globalen Wandel hin zu widerstandsfähigen, gerechten und nachhaltigen Agrar- und Lebensmittelsystemen fördern sollte; fordert die Kommission auf, eine umfassende und ganzheitliche Folgenabschätzung der im europäischen Grünen Deal auch für die Entwicklungsländer vorgesehenen Ziele vorzulegen; hebt hervor, dass Kleinlandwirte dabei unterstützt werden müssen, ihre Abhängigkeit von externen Ressourcen zu verringern und ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Krisen zu verbessern, indem die Staaten die Erzeugung, den Austausch und die Verwendung von traditionellem Saatgut fördern; fordert die EU auf, dafür zu sorgen, dass die Arbeitsbedingungen und die soziale Absicherung aller Arbeitnehmer in ihren gesamten Lebensmittellieferketten in der EU einzelstaatlichen Normen, EU-Normen und internationalen Normen entsprechen, und schutzbedürftigen Personen wie Wanderarbeitnehmern besondere Aufmerksamkeit zu schenken;

3. begrüßt den bevorstehenden Legislativvorschlag zu einem EU-Verhaltenskodex und einem Monitoringrahmen für verantwortungsvolle Unternehmens- und Marketingpraktiken in der Lebensmittelversorgungskette; vertritt die Auffassung, dass der Verhaltenskodex belastbare Normen hinsichtlich der Sorgfaltspflicht für Unternehmen der Landwirtschafts- und Ernährungsbranche festschreiben und von verbindlichen Zielen und Maßnahmen flankiert werden sollte, die von Verstößen abschrecken – wie etwa Verwaltungs- oder Geldstrafen – und nachhaltige Verfahren in der Wertschöpfungskette der Lebensmittelerzeugung sicherstellen;

4. hebt hervor, dass kurze und widerstandsfähige Lieferketten ein beträchtliches Potenzial bergen, um das aktuelle Versagen des Lebensmittelsystems zu beheben, und weist darauf hin, dass eine klimafreundliche Landwirtschaft u. a. eine Verringerung der Abhängigkeit von Energie aus fossilen Brennstoffen mit sich bringt, einschließlich des Einsatzes chemischer Pestizide und Düngemittel; fordert entschieden, dass EU-Finanzmittel für die Landwirtschaft in Einklang mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, dem Übereinkommen von Paris und dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt stehen und mit ihnen Investitionen in Agrarökologie, Agroforstwirtschaft, Anbaudiversifizierung und den Elektrizitätsverbrauch unterstützt werden müssen; weist darauf hin, dass eine Ausweitung der Landwirtschaft und nicht nachhaltige Verfahren bei der Intensivierung der landwirtschaftlichen Erzeugung vorrangige Gründe für den Rückgang der biologischen Vielfalt weltweit sind, etwa auch für die genetische Verarmung von Nutzpflanzensorten und Nutzvieharten; hebt die Bedeutung des Schutzes der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft und von lokalen Rassen und Pflanzensorten hervor, während hochwertige, sichere und erschwingliche Lebensmittel als Teil des Konzepts „Eine Gesundheit“ sichergestellt werden, um für nahrhafte, sichere, erschwingliche und hochwertige Lebensmittel während des ganzen Jahrs zu sorgen, die biologische Vielfalt zu schützen und die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel zu erhöhen, was dank der Verringerung der gesellschaftlichen Ungleichheiten der dynamischen Entwicklung in den Gebieten und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts zuträglich ist; hebt in diesem Zusammenhang die große Bedeutung von Forschung und Entwicklung zur Förderung von Innovationen in Landwirtschaft, Kreislaufwirtschaft und integrierten Lebensmittelsystemen hervor, die zudem positive Verzweigungen auf alle Wirtschaftsbereiche vor Ort aufweisen: weist darauf hin, dass die Investitionen in eine nachhaltige Fischerei und Aquakultur ebenfalls eine der Prioritäten der Umsetzung der Agenda 2030 sein müssen, insbesondere des SDG Nr. 14, um die Ozeane, Meere und Meeresressourcen zu erhalten und nachhaltig zu nutzen; hebt hervor, dass die Widerstandsfähigkeit insbesondere von Kleinbauern gegenüber dem Klimawandel verbessert werden muss;

5. hebt hervor, dass die Maßnahmen der EU in Bezug auf gerechte, nachhaltige und widerstandsfähige Lebensmittelsysteme ausdrücklich Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern angehen sollten; weist darauf hin, dass die meisten Kleinbauern in Entwicklungsländern Frauen sind, die in diesen Ländern auch fast die Hälfte aller landwirtschaftlichen Arbeitskräfte darstellen; weist deshalb darauf hin, dass es für den Erfolg einer langfristigen Strategie für die Bewahrung, Verbesserung und Verwaltung der Vielfalt der genetischen Ressourcen im Bereich der Lebensmittelerzeugung und Landwirtschaft erforderlich ist, die Rolle und das Wissen von Frauen als Lebensmittelerzeuger und -versorger anzuerkennen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Rechte von Frauen auf Bildung und Gleichstellung zu unterstützen und insbesondere im Rahmen der Entwicklungshilfe ihre aktive Beteiligung als Entscheidungsträger anzustreben und die Diskriminierung, der sie ausgesetzt sind, zu bekämpfen, insbesondere was den Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen, Produktionsfaktoren und Finanzdienstleistungen angeht;

6. hebt hervor, dass die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ dazu beitragen sollte, die SDG auf europäischer und globaler Ebene zu erreichen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine EU-Plattform einzurichten, um die Umsetzung der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ zu überwachen und zu bewerten und dafür zu sorgen, dass alle Elemente dieser Strategie in die politischen Empfehlungen von multilateralen Verfahren, wie etwa der FAO der Vereinten Nationen, aufgenommen werden;

7. weist darauf hin, dass mit einer stärker werdenden vertikalen und horizontalen Konzentration in der Agrar- und Lebensmittelbranche die industrielle Lebensmittelproduktion und Landwirtschaft gefördert werden: hebt hervor, dass die zunehmende vertikale Integration in der Nutztierhaltung das Risiko der Verbreitung von Zoonosen und von lebensmittelübertragenen Krankheiten verschärft; vertritt die Auffassung, dass für den europäischen Grünen Deal eine Bewertung und Überwachung der Auswirkungen der Erzeugung und Verarbeitung in der Agrar- und Lebensmittelbranche auf die Gesellschaft, Umwelt und öffentliche Gesundheit notwendig ist, und fordert die Kommission auf, eine Überarbeitung des Wettbewerbsrechts in Betracht zu ziehen, um diese Auswirkungen zu behandeln und zu bekämpfen; fordert, dass Fachkenntnisse in der Agrar- und Lebensmittelbranche verbreitet werden, um die Effizienz und Innovationskraft zu verbessern, und die Einhaltung des Vorsorgeprinzips in alle Bestimmungen zur Lebensmittelsicherheit aufgenommen wird; fordert die Kommission auf, die globale Dimension der Strategie zu stärken, um das Recht auf angemessene Nahrung sicherzustellen und die Erklärung der Vereinten Nationen zu den Rechten von Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Gebieten arbeiten, umzusetzen; hebt hervor, dass menschenwürdige Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten sichergestellt und alternative Geschäftsmodelle gefördert werden müssen, die in der Sozial- und Solidarwirtschaft verankert sind, wie etwa verbraucherfreundliche Genossenschaften; fordert die EU auf, ihre Kooperationsprogramme einzusetzen, um die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in der Landwirtschaft weltweit sowie das Einkommen von Kleinlandwirten in den Partnerländern zu verbessern; unterstützt die Förderung von regionalem Handel, der Möglichkeiten für Wirtschaftswachstum und eine Diversifizierung der Wirtschaft sowie erschwingliche Lebensmittel für die Verbraucher bietet; fordert die EU auf, den Aufbau von Kapazitäten für regionale Integrationsbemühungen, wie etwa die Afrikanische Kontinentale Freihandelszone, zu unterstützen; begrüßt die Ankündigung von Gesetzgebungsinitiativen für die Jahre 2021 und 2022, mit denen die Zusammenarbeit der Primärerzeuger gefördert werden soll, um ihre Rolle in der Lebensmittellieferkette zu stärken; fordert entschieden, dass diese Rechtsakte nicht nur Erzeuger in der EU betreffen, sondern auch Erzeuger und Landwirte in Entwicklungsländern, die mit europäischen Unternehmen zusammenarbeiten, schützen sollen;

8. hebt hervor, dass die SDG einen konstruktiven Rahmen für die EU bieten, um in konsistenter und systematischer Weise ihre ökologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ziele miteinander zu verkoppeln; begrüßt die von der EU ergriffenen Initiativen zur Förderung gerechterer und nachhaltigerer Wertschöpfungsketten, etwa durch verbindliche Rechtsvorschriften zur Sorgfaltspflicht; fordert fortgesetzte Bemühungen, damit gemäß dem Grundsatz der Politikkonsistenz im Interesse nachhaltiger Entwicklung für Kohärenz zwischen der Handelspolitik und der Entwicklungspolitik der EU gesorgt ist; hebt hervor, dass alle relevanten Akteure der Agrar- und Lebensmittelbranche ihrer Sorgfaltspflicht im Rahmen der Lieferkette gerecht werden müssen, konkret verantwortungsbewusste und wirksame Verfahren hinsichtlich Umwelt, Menschenrechte und guter Verwaltung, wie Bestimmungen zum Mindestalter und zur Sicherheit am Arbeitsplatz, einführen müssen;

9. weist darauf hin, dass die Saatgutvielfalt von entscheidender Bedeutung ist, um die Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft gegenüber dem Klimawandel zu stärken; fordert die EU auf, Regelungen im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums zu unterstützen, die der Entwicklung von an die Gegebenheiten vor Ort angepassten Saatgutsorten und von Saatgut, das von den Landwirten selbst gewonnen wurde, förderlich sind;

10. ist der Ansicht, dass der geringe Zugang zu Land, Wasserknappheit und weitere Einschränkungen in der Nahrungsmittelproduktion schwerwiegende Hindernisse für die Steigerung des landwirtschaftlichen Angebots und der Produktivität darstellen; hebt hervor, dass die europäischen Lebensmittelsysteme in Richtung Agrarökologie umgewandelt werden müssen, um ihre Auswirkungen auf den Klimawandel inner- und außerhalb der EU zu verringern; fordert die Kommission auf, die Entwicklungsländer beim Schutz ihrer erst in den Anfängen steckenden Wirtschaftszweige zu unterstützen, ihre Ernährungssicherheit zu fördern und die Eindämmung des Klimawandels für die Landwirtschaft sowie die Erfüllung der EU-Nachhaltigkeitsstandards und internationalen Nachhaltigkeitsstandards für die Ausfuhr ihrer landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu unterstützen; fordert die EU auf, die Investitionen in den Übergang zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft in den Partnerländern aufzustocken, etwa indem innovative Anbauverfahren und das Engagement der Privatwirtschaft unterstützt werden; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die Zivilgesellschaft eine entscheidende Rolle bei der Hilfe für die ärmsten Menschen und für Kleinbauern spielt, indem sie Zugang zu Schulungen, Ressourcen, Märkten und Wertschöpfungsketten erhalten;

11. fordert die EU auf, den Entwicklungsländern bei der Annahme von einzelstaatlichen Rechtsakten, mit denen bedrohte genetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft geschützt werden, zu helfen, indem ihre fortgesetzte Nutzung und ihr Management durch die Menschen vor Ort, indigene Völker, Männer und Frauen sichergestellt und für die gerechte und gleichberechtigte Verwendung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile Sorge getragen wird;

12. fordert die Kommission auf, eine europäische Strategie für die Erzeugung von und Versorgung mit pflanzlichem Eiweiß zu schaffen, damit Europa von Einfuhren genetisch veränderter Futtermittel weniger abhängig wird und kürzere Lebensmittelketten und regionale Märkte geschaffen und gestützt werden;

13. weist darauf hin, dass in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ Grundsätze für eine sauberere, pestizidfreie Landwirtschaft in der EU festgeschrieben sind, die weniger von Düngemitteln abhängig und deren Treibhausgasausstoß geringer ist; hebt hervor, dass die Freihandelsabkommen der EU mit dem europäischen Grünen Deal, der Biodiversitätsstrategie und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ in Einklang stehen müssen, insbesondere mit ihren Zielen der Verringerung der Abhängigkeit der EU von wichtigen Einzelfuttermitteln, wie etwa auf frisch entwaldetem Land angebauten Sojabohnen, der Verlagerung hin zu einer stärker auf pflanzlichen Erzeugnissen beruhenden Ernährungsweise sowie kürzeren und widerstandsfähigeren Lieferketten, aber auch der Notwendigkeit, die ökologische Landwirtschaft auszubauen, den Tierschutz zu verbessern, den Verlust an biologischer Vielfalt rückgängig zu machen und zum weltweiten Standard für Nachhaltigkeit zu werden; bringt seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass eine eindeutige Erklärung, dass gleichwertige Anforderungen auch für Tiere und Agrarlebensmittel aus Drittländern gelten, nicht Bestandteil der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ ist; betont, dass die Handelspolitik der EU dazu dienen sollte, dass sich Drittländer zu ehrgeizigen Maßnahmen in den Bereichen Tierschutz, Verwendung von Pestiziden und Bekämpfung von Resistenzen gegen antimikrobielle Mittel verpflichten; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle Erzeugnisse, die durch Handelspartner in die EU eingeführt bzw. aus der EU ausgeführt werden, die EU-Normen in den Bereichen Tierschutz, Verwendung von Pestiziden und Bekämpfung von Resistenzen gegen antimikrobielle Mittel vollumfänglich erfüllen; hebt hervor, dass die Entwicklungszusammenarbeit der EU Landwirten und Erzeugern vor Ort in Entwicklungsländern dabei helfen muss, die einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften der EU zu erfüllen;

14. hebt hervor, dass die Freihandelsabkommen und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU nicht der Erhaltung der lokalen Landwirtschaft entgegenstehen oder mit ihnen kleine Erzeuger geschädigt werden dürfen, und dass ihr Nutzen gleichmäßig verteilt sein muss; weist darauf hin, dass der Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung zu befolgen ist, um dafür zu sorgen, dass mit europäischen Ausfuhren die Entwicklung der Erzeugung vor Ort und der zukunftsträchtigen Erzeugung nicht behindert wird; vertritt die Auffassung, dass der EU bei der Förderung der Aufwärtskonvergenz von Normen zur Lebensmittelsicherheit und zum Tierschutz in den Partnerländern und der Überprüfung der internationalen Handelsbeziehungen, um Lebensmittelsysteme nachhaltig und gerecht zu gestalten, indem ökologische und gesellschaftliche Ziele in umfassender und ganzheitlicher Weise in alle Bestimmungen von Handelsübereinkommen einbezogen werden, eine wichtige Rolle zukommt; bestärkt die EU insbesondere darin, die Möglichkeiten einer Überprüfung der aktuellen Definition der Welthandelsorganisation des Begriffs „Dumping” zu erkunden, damit dieser auch auf Fälle angewendet werden kann, in denen Ausfuhren zu Preisen unterhalb der Erzeugungskosten erfolgen; begrüßt das Engagement der Kommission, der Übereinstimmung der EU-Handelsabkommen mit dem Übereinkommen von Paris Sorge zu tragen; hebt hervor, dass die Ziele der Freihandelsabkommen der EU eindeutig, messbar und überprüfbar sein müssen, damit sie durchgesetzt werden können; fordert die EU auf, ihre Handelspolitik an den Zielen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie und sowie dem Ziel der CO2-Neutralität des europäischen Grünen Deals auszurichten; fordert insbesondere, dass die Freihandelsabkommen der EU unter Bezug auf ökologische Nachhaltigkeit und den Klimawandel vorsehen sollen, dass der Marktzugang von der Einhaltung von Kriterien für die Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden abhängig ist; fordert die Kommission auf, das Durchsetzungsverfahren in den Kapiteln über Handel und nachhaltige Entwicklung auszubauen und als Instrument zu nutzen, um ein vielfältigeres und nachhaltigeres Lebensmittelsystem zu fördern, und dafür Sorge zu tragen, dass keine Bestimmungen in den Freihandelsabkommen gegen die in den Kapiteln über Handel und nachhaltige Entwicklung festgelegten Ziele und Standards verstoßen;

15. weist darauf hin, dass mithilfe von Freihandelsabkommen moderne und effiziente Technologien und Fachwissen wie auch gemeinsame landwirtschaftliche Praktiken leichter genutzt und ausgetauscht werden können;

16. weist darauf hin, dass mit der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ gefährliche Pestizide in der Landwirtschaft schrittweise verboten und alternative Verfahren gefördert werden sollen; betont, dass der Einsatz bestimmter Pestizide in der intensiven Landwirtschaft in den Entwicklungsländern nicht nur Umweltschäden verursacht, sondern auch Auswirkungen auf die Gesundheit von Arbeitnehmern haben kann, die nur in geringem Maße Zugang zu Schulungen in den Bereichen Pflanzenschutz und Gesundheitsfürsorge haben; fordert Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Bezug auf nachhaltige Pflanzenschutzkonzepte und die Minimierung der Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen; verurteilt, dass die EU im Hinblick auf Pestizide mit zweierlei Maß misst und die Ausfuhr aus der EU von in der Union verbotenen gefährlichen Stoffen gestattet; fordert eine Änderung der geltenden EU-Vorschriften, um diese rechtliche Inkohärenz im Einklang mit dem Rotterdamer Übereinkommen von 1998 und dem europäischen Grünen Deal zu beseitigen; vertritt die Auffassung, dass die EU Entwicklungsländer dabei unterstützen sollte, den Einsatz von Pestiziden zu verringern und andere Verfahren zum Schutz von Pflanzen und Fischbeständen zu fördern, den schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von gefährlichen Pestiziden fördern sollte und ihrer im Rahmen der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit abgegebenen Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass gefährliche Pestizide in der EU verboten und nicht für die Ausfuhr hergestellt werden, und sicherzustellen, dass keine Restmengen verbotener Pestizide in Lebensmitteln, die auf den europäischen Markt gebracht werden, vorhanden sein dürfen, nachkommen sollte;

17. begrüßt die Verweise in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ auf die einschlägigen Verfahren der Vereinten Nationen; hebt hervor, dass die EU den Ausschuss für Welternährungssicherheit und dessen Verfahren für die Zivilgesellschaft als wichtigste multilaterale Politikplattform für Lebensmittelsysteme unterstützen muss; fordert die Kommission auf, in allen einschlägigen internationalen Foren, wie etwa auf dem Welternährungsgipfel der Vereinten Nationen 2021, für den weltweiten Wandel hin zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen und Lebensmittelsicherheit zu werben;

18. betont, wie wichtig es ist, moderne Technologien und Fachwissen mit Entwicklungsländern zu teilen sowie Landwirte vor Ort und in Europa auszubilden, um ihnen bei der Umsetzung innovativer landwirtschaftlicher Praktiken zu helfen, da die Agrarbranche für die Ernährungssicherheit und die Beschäftigung in diesen Regionen entscheidend ist;

19. weist darauf hin, dass noch Fortschritte erzielt werden müssen, damit die partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei wirklich nachhaltig werden; betont, dass diese Abkommen mit den besten verfügbaren wissenschaftlichen Empfehlungen übereinstimmen müssen und weder die handwerkliche Fischerei in Drittländern noch die lokale Ernährungssicherheit gefährden dürfen;

20. hebt hervor, dass die Stellung der Landwirte in der Lieferkette dringend verbessert werden muss; vertritt die Auffassung, dass eine der erforderlichen Maßnahmen die institutionelle und finanzielle Unterstützung von Landwirten bei der Schaffung gemeinsamer wirtschaftlicher Strukturen wie Genossenschaften, Organisationen oder Verbände sein sollte, die die Wirtschaftlichkeit der Betriebe sowie ihre Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität verbessern, und die Schaffung kleiner und mittlerer Unternehmen, insbesondere etwa Kleinstunternehmen im ländlichen Raum, um damit unternehmerische Initiative zu fördern;

21. weist darauf hin, dass sich die EU für Menschenrechte und das Recht auf Nahrung als Kerngrundsatz und Hauptzweck von Lebensmittelsystemen und als wesentliches Werkzeug zur Veränderung von Lebensmittelsystemen und für die Wahrung des Rechts der am stärksten Benachteiligten auf Zugang zu nahrhaften Lebensmitteln einsetzen muss; hebt hervor, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Erklärung der Vereinten Nationen zu den Rechten von Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Gebieten arbeiten, umzusetzen;

22. fordert die EU auf, in ihrer Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern ein besonderes Augenmerk auf eine verstärkte Bekämpfung der Entwaldung in an die Küstenregionen angrenzenden Bereichen zu richten, insbesondere auf die Rodung von Mangrovenwäldern, die besonders von der Landwirtschaft betroffen sind;

23. drückt sein Bedauern darüber aus, dass der Veröffentlichung eines für die Agrar- und Lebensmittelbranche derart bedeutenden Dokuments wie die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ nicht eine gründliche Folgenabschätzung ihrer kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen auf die einzelnen Wirtschaftszweige der Agrar- und Lebensmittelbranche vorausgegangen ist;

24. fordert die Kommission auf, eine umfassende Folgenabschätzung der verschiedenen Zielvorgaben und Reduktionsziele für die Landwirtschaft durchzuführen, die in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie festgelegt sind;

25. weist darauf hin, dass etwa 15 % der weltweiten Fischfänge jedes Jahr auf illegale Weise erfolgen; weist darauf hin, dass der illegale Fischfang eine große ökologische Gefährdung für die weltweiten Meeresressourcen und insbesondere für die Entwicklungsländer eine Bedrohung des Wirtschaftslebens und der Sicherheit der an den Küsten lebenden Menschen darstellt; hebt diesbezüglich die Bedeutung „grüner Allianzen“ hervor, die die Union gemeinsam mit den Entwicklungsländern schaffen will, um im Rahmen von Handelsübereinkommen die Ernährungssicherheit zu fördern und die Erhaltung der biologischen Vielfalt sicherzustellen;

26. weist darauf hin, dass es nur einen Ozean gibt und dass er angesichts seiner Bedeutung für die gesamte Menschheit ein Gemeingut ist; weist darauf hin, dass den Staaten mit Teil XII des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen Hoheitsrechte über ihre ausschließlichen Wirtschaftszonen verliehen werden; weist jedoch darauf hin, dass dies die Staaten und folglich die nationalen Akteure nicht von ihrer Verantwortung für die Erhaltung der Meeres- und Küstenökosysteme entbindet; hebt diesbezüglich hervor, dass für eine verantwortungsbewusstere und nachhaltigere Nutzung der Fischbestände und eine intensivere Bekämpfung illegaler Praktiken in den Gewässern von Entwicklungsländern gesorgt werden muss.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

13.4.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Anna-Michelle Asimakopoulou, Hildegard Bentele, Dominique Bilde, Udo Bullmann, Catherine Chabaud, Antoni Comín i Oliveres, Ryszard Czarnecki, Gianna Gancia, Charles Goerens, Mónica Silvana González, György Hölvényi, Rasa Juknevičienė, Pierfrancesco Majorino, Erik Marquardt, Norbert Neuser, Janina Ochojska, Jan-Christoph Oetjen, Michèle Rivasi, Christian Sagartz, Marc Tarabella, Tomas Tobé, Miguel Urbán Crespo, Chrysoula Zacharopoulou, Bernhard Zimniok

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Benoît Biteau

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

23

+

ID

Dominique Bilde, Gianna Gancia

NI

Antoni Comín i Oliveres

EVP

Anna-Michelle Asimakopoulou, Hildegard Bentele, György Hölvényi, Rasa Juknevičienė, Janina Ochojska, Christian Sagartz, Tomas Tobé

Renew Europe

Catherine Chabaud, Charles Goerens, Jan-Christoph Oetjen, Chrysoula Zacharopoulou

S&D

Udo Bullmann, Mónica Silvana González, Pierfrancesco Majorino, Norbert Neuser, Marc Tarabella

GUE/NGL

Miguel Urbán Crespo

Verts/ALE

Benoît Biteau, Erik Marquardt, Michèle Rivasi

 

1

ID

Bernhard Zimniok

 

1

0

EKR

Ryszard Czarnecki

 

Erklärung der benutzten Zeichen

+ : dafür

 : dagegen

0 : Enthaltung

 


STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BINNENMARKT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (16.4.2021)

für den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und den Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

zu einer Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem

(2020/2260(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Claude Gruffat

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und den federführenden Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, folgende Vorschläge in ihren Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. begrüßt das ehrgeizige Ziel der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und ihr Ziel, ein nachhaltiges, gesundes und widerstandsfähiges Lebensmittelsystem zu schaffen, das Lebensmittel bereitstellen soll, die für alle europäischen Verbraucher erschwinglich und verfügbar sind, und alle Akteure der Lebensmittelversorgungskette umfasst, von der Produktion über den Transport, den Vertrieb und die Vermarktung bis hin zum Verzehr der Lebensmittel;

2. betont, dass es entscheidend ist, die ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit aller in dieser Strategie verkündeten Maßnahmen zu garantieren, um die Produktionskapazitäten für Lebensmittel, das Versorgungsniveau und die Verfügbarkeit von Produkten zu sichern sowie die Wettbewerbsfähigkeit aller Akteure im Binnenmarkt zu erhalten und sicherzustellen, dass niemand beim Übergang zu einem nachhaltigeren Lebensmittelsystem zurückgelassen wird; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei der Umsetzung die Bedürfnisse der Regionen in äußerster Randlage berücksichtigt werden müssen;

3. weist auf den wirtschaftlichen und sozialen Mehrwert von Lebensmitteln in der EU hin, der nicht nur eine ausreichende Versorgung der Bürger mit gesunden und erschwinglichen Lebensmitteln umfasst, sondern auch Geschäftsmöglichkeiten, Beschäftigung und Wachstum ermöglicht;

4. betont, dass die Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ auf einem wissenschaftsbasierten Ansatz aufbauen sollten, der sich vor allem auf kohärente und evidenzbasierte politische Instrumente stützt;

5. fordert die Kommission auf, einen ganzheitlichen und umfassenden Ansatz zu verfolgen und die globalen kurz- und langfristigen Auswirkungen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und ihrer Ziele auf das Funktionieren des Binnenmarkts sorgfältig zu bewerten, einschließlich der Auswirkungen auf das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage, Preisschwankungen, Erschwinglichkeit für Verbraucher, Rentabilität für die Erzeuger, Wettbewerbsfähigkeit, Leistung und Analyse der Kosteneffizienz des Übergangs, unter anderem unter Berücksichtigung der positiven und negativen externen Auswirkungen einer nachhaltigen Lebensmittelerzeugung;

6. teilt die Auffassung, dass die COVID-19-Pandemie deutlich gemacht hat, wie wichtig es ist, ein belastbares, nachhaltiges und widerstandsfähiges Lebensmittelsystem sicherzustellen, das unter allen Umständen funktioniert und in der Lage ist, die Bürgerinnen und Bürger in ausreichendem Maße mit erschwinglichen und lokalen Lebensmitteln zu versorgen; betont in diesem Zusammenhang, dass der Binnenmarkt und insbesondere die Beförderung von Nahrungsmitteln auch in Zeiten der Gesundheitskrise nach wie vor reibungslos funktionieren müssen; betont ferner, dass die Pandemie auch als Chance zur Schaffung eines nachhaltigen und widerstandsfähigen Lebensmittelsystems betrachtet werden sollte und nicht als Entschuldigung für weniger ehrgeizige Ziele dienen darf, da Nachhaltigkeit und Gesundheit miteinander zusammenhängen;

7. ist der Auffassung, dass die Förderung eines gesunden und nachhaltigen Lebensmittelkonsums Verhaltensänderungen beim Lebensmittelkonsum und bei den Herstellungsmustern, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln erforderlich macht, und verweist auf die die Folgen, die diese Veränderungen für Angebot und Nachfrage, den Binnenmarkt und den ökologischen Fußabdruck haben; weist darauf hin, dass der Übergang zur Nachhaltigkeit sich für alle an der EU-Lebensmittelkette beteiligten Akteure als richtungsweisender Wendepunkt hin zur Förderung einer neuen Wettbewerbsfähigkeit sein wird;

8. erinnert gleichzeitig an die Bedeutung einer europäischen Selbstversorgung, die in quantitativer und qualitativer Hinsicht den Bedürfnissen der EU-Bürger in Bezug auf die Lebensmittelproduktion gerecht wird;

9. ist der Ansicht, dass die Verantwortung für diesen Übergang nicht allein bei den Verbrauchern liegen sollte, sondern dass Maßnahmen erforderlich sind, die in allen Politikbereichen (Landwirtschaft, Handel, Umwelt, Gesundheit, Bildung, Wettbewerb usw.) kohärent sind, sowie eine Reihe von ergänzenden Regulierungsmaßnahmen;

10. betont, dass zur Verwirklichung eines erfolgreichen europäischen Lebensmittelsystems Überschneidungen und Diskrepanzen zwischen bestehenden umwelt- und lebensmittelbezogenen EU-Maßnahmen vermieden werden müssen; fordert die Kommission daher auf, die allgemeine Kohärenz zwischen den verschiedenen politischen Instrumenten regelmäßig zu überprüfen;

11. stellt fest, dass die Ernährungsgewohnheiten der Europäer im Allgemeinen nicht mit den Empfehlungen für eine gesunde Ernährung übereinstimmen, dass diese Empfehlungen jedoch den Verzehr aller Lebensmittel erlauben, sofern sie in der richtigen Menge und in der richtigen Häufigkeit verzehrt werden und mit angemessener körperlicher Betätigung einhergehen; betont daher die Notwendigkeit einer Verlagerung der Konsummuster hin zu einer ausgewogeneren Ernährung mit weniger stark verarbeiteten Erzeugnissen und weniger Zucker, Salz und Fett; fordert die Kommission auf, europäische Leitlinien für eine gesunde und nachhaltige Ernährung auszuarbeiten, um die Verbraucher zu informieren und die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung und Umsetzung ihrer nationalen Ernährungspläne zu unterstützen;

12. ist der Ansicht, dass sich die Änderung des Ernährungsverhaltens nicht negativ auf das Angebot und die Wahl der Verbraucher auswirken dürfte; ist der Ansicht, dass eine informierte Verbraucherentscheidung von entscheidender Bedeutung für den Übergang zu einem nachhaltigen Lebensmittelsystem ist;

13. ist der Auffassung, dass die Förderung eines gesunden und nachhaltigen Lebensmittelkonsums nur durch finanzielle Unterstützung und verbesserte Aufklärung, Schulung und Information im Bereich der Ernährung für alle europäischen Verbraucher erfolgreich sein kann;

14. stellt fest, dass die Entscheidung der Verbraucher für nachhaltigere Lebensmittel unter anderem durch den Preis der Lebensmittel, mangelndes Wissen, unklare Informationen und eine begrenzte Auswahl an Produkten beeinträchtigt wird; spricht sich für das in der Strategie festgelegte Ziel aus, sicherzustellen, dass „schließlich die nachhaltigsten Lebensmittel auch die erschwinglichsten sind“; ist daher der Ansicht, dass die Preise die langfristigen Kosten für Verbraucher und Erzeuger angemessen widerspiegeln müssen; fordert die Regierungen, die Kommission und die einschlägigen Interessenträger auf, den Verbrauchern bewusst zu machen, dass eine nachhaltigere Ernährung nicht unbedingt teurer sein muss;

15. hebt hervor, dass es äußerst wichtig ist, das Engagement und die Zusammenarbeit aller Akteure in der Lebensmittelversorgungskette bei der Bewertung, Umsetzung und Überwachung dieser Strategie zu fördern, um wirksame kollektive Maßnahmen für einen gerechten Übergang sicherzustellen; betont, dass dieser Prozess eine gleichmäßigere Umverteilung der Wertschöpfung zwischen den Marktteilnehmern in der Lebensmittelversorgungskette gewährleisten sollte, wodurch die Verhandlungsposition der Landwirte gestärkt und insbesondere die Marktbeziehungen zwischen kleinen Unternehmen und Erzeugern einerseits und Groß- und Einzelhändlern andererseits verbessert werden;

16. betont, dass die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ einen stärkeren regionalen Ansatz verfolgen muss, der die Besonderheiten der Produktion in denjenigen Mitgliedstaaten berücksichtigt, in denen die Gefahr besteht, dass die Lebensmittelproduktion in Drittländer verlagert wird; fordert die Kommission auf, die Verlagerung der Produktion in Drittländer genau zu überwachen und ihre Unterstützung für Kleinerzeuger, regionale Lebensmittelsysteme und, wo möglich, kurze Versorgungsketten zu verstärken, die eine Quelle für frische, nachhaltige, erschwingliche und hochwertige Produkte für die Verbraucher sein können;

17. betont, dass die verschiedenen Akteure in der Lebensmittelproduktionskette unterstützt werden müssen, damit die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit gesunder und nachhaltiger Lebensmitteloptionen erhöht wird; vertritt die Ansicht, dass die Rechtsvorschriften über die öffentliche Beschaffung von Lebensmitteln in der EU lokale, hochwertige Lebensmittelversorgungssysteme für öffentliche Einrichtungen fördern sollte, was auch für Verbraucher, Landwirte und ländliche Gebiete sehr positiv wäre; schlägt vor, flexiblere Kriterien für die Einführung lokaler und regionaler Erzeugnisse, darunter ökologische Erzeugnisse, garantiert traditionelle Spezialitäten (TSGs), Erzeugnisse mit geschützter Ursprungsbezeichnung und Erzeugnisse mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.), in ein umweltgerechtes und nachhaltiges öffentliches Beschaffungswesen aufzunehmen, insbesondere durch die Einführung des „Null-Kilometer“-Prinzips in den Schulkantinen; empfiehlt, die nationale und lokale innovative Politik im Bereich der öffentlichen Lebensmittelbeschaffung weiter zu unterstützen;

18. fordert die Kommission nachdrücklich auf, Partnerschaften zwischen den Akteuren der Lebensmittelversorgungskette, insbesondere zwischen den Landwirten, zu fördern; betont, dass nachhaltige Produktionsmethoden und kreislauforientierte Geschäftsmodelle wie verpackungsfreie Geschäfte, die auf sozialer Innovation und der Sozialwirtschaft beruhen, gefördert werden müssen, z. B. genossenschaftliche Systeme mit einem oder mehreren Interessenträgern, die im Interesse von Erzeugern und Verbrauchern handeln, und dass sichergestellt werden muss, dass sie in allen Mitgliedstaaten funktionieren und wachsen können; betont gleichermaßen, wie wichtig es ist, Erzeugerorganisationen, Branchennetzwerke und Unternehmensnetzwerke in der Lebensmittelverarbeitung und im Einzelhandel, insbesondere für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, zu fördern, um sie in diesen Übergang einzubeziehen und die negativen Auswirkungen für diejenigen, die sich diesem Ansatz verschrieben haben, zu verringern;

19. fordert die Kommission auf, die Veränderungen im Verbraucherverhalten, wie z. B. den Online-Kauf von Lebensmitteln, zu bewerten;

20. weist darauf hin, dass der Lebensmittelsektor der EU durch eine sehr hohe Präsenz von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gekennzeichnet ist, die trotz ihrer Bemühungen auf viele Hindernisse stoßen, wenn es darum geht, ihre Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern, wie z. B. Mangel an Informationen, Zugang zu finanziellen Ressourcen und technischen Fähigkeiten; betont, dass Konsultationen und Folgenabschätzungen zu den für KMU und genossenschaftliche Systeme geplanten Maßnahmen durchgeführt werden müssen; fordert die Kommission daher auf, sicherzustellen, dass alle Maßnahmen im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ einen Übergang ermöglichen, der echte Chancen und gleiche Wettbewerbsbedingungen schafft, genügend Flexibilität bietet und unnötigen Verwaltungsaufwand für Kleinst- und kleine Lebensmittelunternehmen sowie für Unternehmen der Sozialwirtschaft weiter verringert und vereinfacht; betont in diesem Zusammenhang, dass es äußerst wichtig ist, konkrete Maßnahmen für den gerechten Übergang bereitzustellen, wie z. B. weitere Unterstützung bei der Verwaltung von EU-Fördermitteln, Verbesserung des Kapazitätsaufbaus und Bereitstellung erheblicher Mittel für die wirkungsvolle Nutzung innovativer und digitaler Lösungen, um die Wettbewerbsposition dieser Unternehmen im Lebensmittelsystem der EU zu stärken;

21. fordert die Kommission auf, den Zugang von hochwertigen Produkten aus Kleinstunternehmen zu den lokalen Märkten zu erleichtern;

22. unterstützt die Schaffung eines Steuerungsrahmens und eines klaren Verhaltenskodexes für Lebensmittel- und Einzelhandelsunternehmen in Bezug auf verantwortungsvolle Geschäfts- und Marketingverfahren, um das Bewusstsein der Unternehmen für die Bedeutung von Nachhaltigkeit, Gesundheit und Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung zu schärfen und sicherzustellen, dass sie angesichts ihres Einflusses auf die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher zur Rechenschaft gezogen werden; ist der Ansicht, dass eine Prüfung der Vorschriften erforderlich ist, um die Vermarktung und Werbung für Lebensmittel und Getränke mit hohem Fett-, Zucker- und Salzgehalt für Kinder zu verringern;

23. besteht darauf, dass der Verhaltenskodex von einem fundierten Überwachungs- und Bewertungsmechanismus begleitet werden muss; fordert eine gerechte Verteilung der Wertschöpfung in der Lebensmittelversorgungskette;

24. betont, dass der Rahmen der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Nachhaltigkeit aller Akteure der Versorgungskette Rechnung tragen sollte, und fordert die Kommission in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, die wirksame Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG)[80] und der Richtlinie 2019/633/EG[81] sicherzustellen;

25. ist der Ansicht, dass diese Initiativen ausreichend und sachgerecht definiert und an die Größe und Art der betroffenen Unternehmen angepasst sein und die bestehenden bewährten Verfahren und die von europäischen Unternehmen bereits verwirklichten Verpflichtungen würdigen sollten; begrüßt die von der Kommission unternommenen Schritte, um insbesondere die Umsetzung nachhaltiger Geschäftsverfahren durch KMU zu unterstützen und beide Initiativen mit allen relevanten Akteuren zu entwickeln;

26. begrüßt die Initiative der Kommission zur Förderung einer gesünderen und ausgewogenerer Ernährung durch die Schaffung von Nährwertprofilen mit einer obligatorischen und harmonisierten Kennzeichnung des Nährwerts von Lebensmitteln auf der Packungsvorderseite, die auf soliden, unabhängigen und aktuellsten wissenschaftlichen Untersuchungen beruhen, die es dem Verbraucher erleichtern, einen besseren Überblick zu erlangen und ihn in die Lage versetzen, sich korrekt zu informieren und gleichzeitig einen Beitrag zur Verringerung der Krankheitsinzidenz in der Bevölkerung und zur Förderung gesunder neuer Generationen leisten; betont, wie wichtig es ist, die Verbraucher zu informieren und die Informationen klarer zu gestalten, insbesondere durch die Verwendung eines leicht verständlichen Hilfsmittels sowie durch die Berücksichtigung der Bedürfnisse der am stärksten gefährdeten Gruppen wie Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen;

27. weist darauf hin, dass es in den Mitgliedstaaten mehrere Systeme zur Nährwertkennzeichnung auf der Packungsvorderseite gibt, wobei die Vorteile einer harmonisierten Kennzeichnung für das Funktionieren des Binnenmarktes und für die Aufklärung und das Verständnis der Verbraucher hervorgehoben werden;

28. betont, dass das Phänomen des Übergewichts, von dem fast jeder zweite Erwachsene in der EU betroffen ist, und das sich negativ auf die Gesundheit auswirkt, ein entschlosseneres Handeln zur Förderung einer ausgewogeneren Ernährung erfordert; erkennt an, dass die Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite von vorverpackten Lebensmitteln von internationalen Gesundheitsexperten und insbesondere von den Experten der Weltgesundheitsorganisation als ein Instrument ermittelt wurde, das den Verbrauchern dabei hilft, fundierte und gesündere Entscheidungen über Lebensmittel zu treffen, indem sie es ihnen ermöglichen, den Nährwert von Produkten zu vergleichen, damit sie fundierte Kaufentscheidungen treffen können;

29. nimmt die Ansicht der Verbraucher zur Kenntnis, dass der bestehende Rechtsrahmen nicht in vollem Umfang klare und leicht verständliche Informationen über den Nährwert von Produkten ermöglicht, und begrüßt daher die Absicht der Kommission, neue Wege zur Verbesserung der Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln zu erkunden und vorzuschlagen;

30. fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob für bestimmte Lebensmittelkategorien oder Lebensmittel wie Olivenöl, für durch die Kennzeichnungen „g. U.“ und „g. g. A.“ geschützte Erzeugnisse oder garantiert traditionelle Spezialitäten sowie für Erzeugnisse aus einer Zutat, besondere Bedingungen und Ausnahmen gelten müssen; betont, dass bei der Umsetzung einer solchen Kennzeichnung geeignete und maßgeschneiderte Maßnahmen zur Unterstützung von Kleinst-, kleinen, mittleren und sozialwirtschaftlichen Unternehmen erforderlich sind;

31. hält es für notwendig, auf die ständigen und nachdrücklichen Forderungen der Verbraucher, die mehrfach vom Europäischen Parlament aufgegriffen wurden, besser über die Herkunft der von ihnen gekauften Lebensmittel informiert zu werden, zu reagieren, indem die Einführung einer obligatorischen Herkunftslandkennzeichnung für bestimmte Lebensmittel, unter anderem für Honig, Meeresfrüchte und in Verarbeitungserzeugnissen verwendete Zutaten, unter voller Wahrung der Integrität des Binnenmarktes und auf der Grundlage einer angemessenen Folgenabschätzung in Erwägung gezogen wird; ist ferner der Ansicht, dass diese Kennzeichnung auch auf den Tierschutz, die Nachhaltigkeit und den Gehalt an Pestizidrückständen ausgeweitet werden könnte, ohne dass dies zu einer Überkennzeichnung führen würde, die die Verbraucher verwirren könnte; fordert die Kommission daher auf, zu diesem Zweck eng mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zusammenzuarbeiten; betont, dass eingeführte Erzeugnisse, die nicht den europäischen Umwelt- oder Gesundheitsstandards entsprechen, die Gesundheit der Verbraucher gefährden und zu unlauterem Wettbewerb mit den europäischen Herstellern führen;

32. begrüßt die Absicht der Kommission, einen neuen Rahmen für die Kennzeichnung nachhaltiger Lebensmittel zu entwickeln; fordert die Kommission auf, die Methodik festzulegen und zu spezifizieren, welche Dimensionen der Nachhaltigkeit abgedeckt werden sollen;

33. betont, dass gemäß Verordnung (EU) Nr. 1169/2011[82] in Fällen, in denen der Ursprung eines Lebensmittels angegeben wird und dieser sich von jenem der primären Zutat unterscheidet, der Ursprung der primären Zutat angegeben werden oder zumindest darauf hingewiesen werden soll, dass sich dieser vom Ursprung des Lebensmittels unterscheidet; weist darauf hin, dass dies in der Praxis bedeutet, dass Produkte, deren primäre Zutaten nicht von lokaler oder regionaler Herkunft sind, als solche vermarktet werden können, wenn die Herkunft der nicht-lokalen primären Zutaten kleingedruckt angegeben wird; betont, dass es ein Ungleichgewicht zwischen der Sichtbarkeit von Vermarktungsmethoden, die nationale, regionale und lokale Namen und Symbole für Produkte verwenden, deren primäre Zutaten nicht von nationaler, regionaler oder lokaler Herkunft sind, und den EU-Kennzeichnungsvorschriften gibt; ist der Ansicht, dass dies potenziell irreführend ist und dem Recht der Verbraucher auf angemessene Information abträglich ist; fordert die Kommission zur Behebung dieses Ungleichgewichts auf;

34. begrüßt die Ankündigung der Kommission, die Rechtsvorschriften über Materialien, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, zu überarbeiten, um die Verbrauchersicherheit und die öffentliche Gesundheit zu verbessern;

35. begrüßt die Absicht der Kommission, rechtsverbindliche Ziele zur Verringerung von Lebensmittelverschwendung in der EU vorzuschlagen; fordert die Kommission darüber hinaus auf, die geltenden EU-Vorschriften zur Kennzeichnung von Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdaten zu klären, um Lebensmittelabfälle und -verluste zu vermeiden und zu reduzieren und für mehr Klarheit, Konsistenz und Verständnis bei den Verbrauchern zu sorgen; fordern die Kommission in diesem Zusammenhang auf, einen Multi-Stakeholder-Ansatz zu fördern, um die Verbraucher zu befähigen und die Lebensmittelindustrie darin zu bestärken, praktische Lösungen umzusetzen, um den Kampf gegen Lebensmittelverschwendung zu beschleunigen; weist darauf hin, dass die zu diesem Zweck geplanten Maßnahmen und die Abfallbewirtschaftung keine unverhältnismäßigen Kosten und keinen unnötigen Verwaltungsaufwand mit sich bringen dürfen, die kleinere Unternehmen nicht bewältigen können; sieht dem Referenzszenario zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung in der gesamten EU erwartungsvoll entgegen;

36. unterstützt die Kommission in ihren Bemühungen zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug und -fälschungen, die die Verbraucher in die Irre führen und den Wettbewerb im Binnenmarkt verzerren, und hält es für unerlässlich, die gegen Betrüger verhängten Strafen abschreckender zu gestalten, ausreichende Mittel bereitzustellen, um die wirksamen und effizienten Kontrollen der Konformität der Produktqualität - auch während der Pandemie - zu verstärken, die zuständigen Behörden und die Zollbehörden angemessen mit Personal auszustatten und den Informationsaustausch im Binnenmarkt weiter zu stärken; fordert eine verbesserte Durchsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, die durch rechtliche Definitionen der Begriffe „Lebensmittelbetrug und -kriminalität“ und „Lebensmittelfälschung“ als irreführende Praktiken, die als betrügerisch angesehen werden könnten, auf EU-Ebene unterstützt werden soll;

37. bekräftigt, dass Lebensmittelprodukte von zweierlei Qualität inakzeptabel sind und dass dies vollständig bekämpft werden muss, um Diskriminierung und Irreführung der EU-Verbraucher zu vermeiden; ist daher der Ansicht, dass die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ Bestimmungen enthalten muss, mit denen ein doppelter Standard bei der Lebensmittelqualität verhindert wird, und fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Marktlage aufmerksam zu beobachten und erforderlichenfalls gezielte Rechtsvorschriften vorzuschlagen betont darüber hinaus die Rolle der Verbraucherorganisationen bei der Ermittlung dieser irreführenden Praktiken;

38. betont, dass die großen Unterschiede bei den Kontrollen von Produkten aus Drittländern sowie bei den Zollverfahren und der Sanktionspolitik an den Eingangsstellen der EU in die Zollunion häufig nicht nur zu Verzerrungen in der Lebensmittelversorgungskette, sondern auch zu großen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für die Verbraucher im Binnenmarkt führen; hebt hervor, dass ein koordiniertes und harmonisiertes Vorgehen in Bezug auf unlautere Wettbewerbspraktiken und die Notwendigkeit gleichwertiger Lebensmittelnormen und Verfahren, die überall bei der Einfuhr in die EU unter gebührender Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips angewandt werden, von entscheidender Bedeutung ist, um eine ununterbrochene Beförderung von Lebensmittellieferungen in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen und gleichzeitig einen hohen Standard von Sicherheitskontrollen zu wahren, mit denen gesundheitliche, pflanzengesundheitliche und biologische Risiken durch Einfuhren aus Drittländern erkannt und vermieden werden können;

39. besteht darauf, dass die Kommission durch harmonisierte und standardisierte Kontrollen in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und in voller Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip sicherstellt, dass die Zollkontrollen in der gesamten EU nach den gleichen Standards erfolgen; fordert die Kommission ferner nachdrücklich auf, auf EU-Ebene und auf internationaler Ebene die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden zu verstärken, um harmonisierte und einheitliche Kontrollen an allen Eingangsstellen in die Union zu garantieren und so die Rückverfolgbarkeit aller Lebensmittel sicherzustellen;

40. fordert die Kommission auf, zum Schutz der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen, insbesondere der KMU, und zum Schutz der Integrität des Binnenmarktes durch eine proaktive Handels- und Zollpolitik sicherzustellen, dass die in den Binnenmarkt eingeführten Lebensmittel mit den strengen europäischen Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit im Einklang stehen;

41. fordert die Mitgliedstaaten zu einer wirksameren Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG auf, um das Problem irreführender und unbegründeter umweltbezogener Angaben bei Lebensmitteln sowie beim Abschluss von Fernabsatzverträgen auf Online-Märkten besser anzugehen, damit es für die Verbraucher einfacher wird, umweltfreundliche Produkte zu erkennen; weist darauf hin, dass dadurch Unternehmen, die lobenswerte Umweltanstrengungen unternommen haben, nicht diskriminiert werden.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

14.4.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

40

1

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Andrus Ansip, Pablo Arias Echeverría, Alessandra Basso, Adam Bielan, Biljana Borzan, Vlad-Marius Botoş, Markus Buchheit, Anna Cavazzini, Dita Charanzová, Deirdre Clune, Carlo Fidanza, Evelyne Gebhardt, Alexandra Geese, Maria Grapini, Svenja Hahn, Virginie Joron, Eugen Jurzyca, Arba Kokalari, Marcel Kolaja, Kateřina Konečná, Jean-Lin Lacapelle, Maria-Manuel Leitão-Marques, Morten Løkkegaard, Adriana Maldonado López, Antonius Manders, Beata Mazurek, Leszek Miller, Dan-Ştefan Motreanu, Anne-Sophie Pelletier, Miroslav Radačovský, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Tomislav Sokol, Ivan Štefanec, Róża Thun und Hohenstein, Kim Van Sparrentak, Marion Walsmann, Marco Zullo

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Clara Aguilera, Jordi Cañas, Claude Gruffat, Sylvie Guillaume, Jiří Pospíšil, Barbara Thaler

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

40

+

ECR

Adam Bielan, Carlo Fidanza, Beata Mazurek

ID

Virginie Joron, Jean-Lin Lacapelle

PPE

Pablo Arias Echeverría, Deirdre Clune, Arba Kokalari, Antonius Manders, Dan-Ştefan Motreanu, Jiří Pospíšil, Andreas Schwab, Tomislav Sokol, Ivan Štefanec, Barbara Thaler, Róża Thun und Hohenstein, Marion Walsmann

Renew

Andrus Ansip, Vlad-Marius Botoş, Jordi Cañas, Dita Charanzová, Svenja Hahn, Morten Løkkegaard, Marco Zullo

S&D

Clara Aguilera, Biljana Borzan, Evelyne Gebhardt, Maria Grapini, Sylvie Guillaume, Maria-Manuel Leitão-Marques, Adriana Maldonado López, Leszek Miller, Christel Schaldemose

The Left

Kateřina Konečná, Anne-Sophie Pelletier

Verts/ALE

Anna Cavazzini, Alexandra Geese, Claude Gruffat, Marcel Kolaja, Kim Van Sparrentak

 

1

-

ECR

Eugen Jurzyca

 

3

0

ID

Alessandra Basso, Markus Buchheit

NI

Miroslav Radačovský

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 


STELLUNGNAHME DES FISCHEREIAUSSCHUSSES (28.4.2021)

für den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

und für den Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

zu einer Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem

(2020/2260(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Izaskun Bilbao Barandica

VORSCHLÄGE

Der Fischereiausschuss ersucht den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und den Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung als federführende Ausschüsse, folgende Vorschläge in ihren Entschließungsantrag zu übernehmen:

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „,Vom Hof auf den Tisch‘ – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem“ (COM(2020)0381),

 unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1224/2009, (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 1967/2006 und (EG) Nr. 1005/2008 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 2016/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Fischereiaufsicht (COM(2018)0368),

 unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze (COM(2018)0020),

 unter Hinweis auf den Entwurf der Kommission zu einer Initiative für einen Notfallplan zur Gewährleistung der Lebensmittelversorgung und Ernährungssicherheit in der EU, wie sie in der vorgeschlagenen Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ im Rahmen des europäischen Grünen Deals vorgesehen ist, insbesondere ihr Versprechen, auf den Erfahrungen aus vergangenen Krisen aufzubauen, darunter die anhaltende COVID-19-Pandemie,

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ (COM(2020)0380),

 unter Hinweis auf die Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)[83],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik[84],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel[85],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik[86],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur,[87]

 unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung[88],

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 19. Oktober 2020 zur Strategie „Vom Hof auf den Tisch“,

 unter Hinweis auf das wissenschaftliche Gutachten Nr. 3/2017 der hochrangigen Gruppe wissenschaftlicher Berater des Mechanismus zur wissenschaftlichen Beratung der Kommission vom 29. November 2017 mit dem Titel „Food from the Oceans – How can more food and biomass be obtained from the oceans in a way that does not deprive future generations of their benefits?“ (Nahrung aus den Ozeanen – Wie kann mehr Nahrung und Biomasse aus den Ozeanen gewonnen werden, ohne die Chancen künftiger Generationen zu gefährden?),

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Mai 2016 zur Rückverfolgbarkeit von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen in Restaurants und im Einzelhandel[89],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 30. Mai 2018 zur Durchführung von Kontrollmaßnahmen zur Feststellung der Übereinstimmung von Fischereierzeugnissen mit den Kriterien für den Zugang zum EU-Markt[90],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. Mai 2018 zur Optimierung der Wertschöpfungskette in der EU-Fischereibranche[91],

 unter Hinweis auf seinen in erster Lesung am 4. April 2019 festgelegten Standpunkt im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates[92],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2020 zu dem Thema „Der europäische Grüne Deal“[93],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2020 zu einer neuen Industriestrategie für Europa[94],

A. in der Erwägung, dass es bei der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ darum geht, einen Beitrag zur europäischen Agenda zum Klimawandel zu leisten, die Umwelt zu schützen, die Position der Erzeugnisse in der Wertschöpfungskette zu sichern und den Verbrauch nachhaltiger und gesunder Lebensmittel zu fördern;

B. in der Erwägung, dass Fischerei und Aquakultur ein fester Bestandteil des Lebensmittelsystems der EU sind und dass deren Widerstandsfähigkeit und nachhaltige Entwicklung von der Arbeit und den Beiträgen der europäischen Fischer und Fischzüchter abhängen, zumal diese eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Dimension der Küsten- und Inselgemeinschaften sowie vieler Binnengemeinschaften spielen;

C. in der Erwägung, dass von der beispiellosen Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die durch die COVID-19-Pandemie ausgelöst wurde und in der Folge Handel und Markt beeinträchtigt hat, Fischer in der gesamten Union besonders hart getroffen wurden; in der Erwägung, dass die europäischen Fischer trotz der Gesundheitsrisiken und des niedrigen Preises für Fisch ihre Arbeit fortgesetzt und sich selbst als unverzichtbare Arbeitskräfte ausgezeichnet haben, wobei durch die Krise der Stellenwert der Fischerei und Aquakultur bei der Sicherstellung des Zugangs zu Lebensmitteln hervorgehoben wurde; in der Erwägung, dass die EU neben einer eher langfristigen Unterstützung, wie im Aufbauplan für Europa festgehalten, eine kurzfristige Antwort geliefert hat, beispielsweise durch den flexibleren Zugang zum Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und die Genehmigung staatlicher Beihilfen; in der Erwägung, dass die Absicht der Kommission, einen Notfallplan für die Sicherstellung der Lebensmittelversorgung und Ernährungssicherheit in Krisenzeiten in der gesamten EU vorzulegen, begrüßt werden sollte;

D. in der Erwägung, dass die Regeln des Wettbewerbs und der Sozialwirtschaft gemäß der gemeinsamen Marktorganisation (GMO), deren Grundsätze auf das Jahr 1970 zurückgehen, durchgesetzt werden müssen und ihr Rahmenwerk mit spezifischen Programmen und Finanzierungsinstrumenten aktualisiert werden muss, um selbständig Erwerbstätigen in handwerklichen Fischereien einen nichtdiskriminierenden Marktzugang zu bieten und so ihre Organisationen zu stärken, die für einen erheblichen sozialen Wert sorgen, indem sie die Vermarktung ihrer Produkte effizient bündeln; in der Erwägung, dass selbständig Erwerbstätige von der Unterstützung nach der Verordnung(EU) 2020/560[95] im Zuge von COVID ausgeschlossen waren, obwohl sie sich in der Pandemie als äußerst wichtig für die Gesellschaft erwiesen haben, und als wesentlicher Teil des Lebensmittelsystems der EU aufgrund der Schließung des Hotel- und Gaststättengewerbes sowie des Außer-Haus-Vertriebskanals Gesundheitsrisiken und Preissenkungen ausgesetzt waren;

E. in der Erwägung, dass es in den einzelnen Mitgliedstaaten in Bezug auf die Ernährung mit und Nutzung von verfügbaren biologischen Ressourcen wie Fisch, Schalentiere und Weichtiere unterschiedliche Traditionen und Gebräuche gibt; in der Erwägung, dass dies bei der Formulierung von politischen Maßnahmen, Empfehlungen und Strategien, die die wirtschaftlich bedeutsamen oder traditionell verwendeten Arten von Fisch- und Nichtfischerzeugnissen der Fischerei und Aquakultur betreffen, berücksichtigt werden sollte;

F. in der Erwägung, dass die Überfischung und der Beifang empfindlicher Meeresfauna zu einer Verschlechterung des Meeres- und Küstenökosystems und zu einem Rückgang der biologischen Vielfalt führen;

G. in der Erwägung, dass Überarbeitungen und Genehmigungen erforderlich sind, um die ökologische und soziale Nachhaltigkeit über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg sicherzustellen, auch in Bezug auf Arbeitnehmerrechte, Tiergesundheit und Tierschutz, obwohl für die Bereiche der Fischerei, Aquakultur und Verarbeitung in der EU die strengsten Vermarktungs-, Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Sozialnormen gelten; in der Erwägung, dass diese Bereiche hochwertige Meereserzeugnisse liefern, was eine zentrale Rolle dabei spielt, die Lebensmittelsicherheit und das ernährungsbezogene Wohlbefinden der Bevölkerung sicherzustellen; in der Erwägung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, die Position der Bereiche Fischerei und Aquakultur auf dem Binnenmarkt und die Einfuhr ihrer Produkte zu bewerten, um zu einem Fischereimodell zu gelangen, in dem das Gleichgewicht zwischen den drei wesentlichen Dimensionen (ökologisch, sozial und wirtschaftlich), die in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und ihren 17 Zielen vorgeschlagen werden, zum Ausdruck kommt;

H. in der Erwägung, dass die Vermarktungsnormen in der EU, einschließlich Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Sozialnormen, zwar sehr streng sind, aber nur für 75 % der Anlandungen in der EU und weniger als 10 % der Einfuhren gelten, da Filets und gefrorener Fisch ausgenommen sind, was zu einer großen Zahl von eingeführten Erzeugnissen führt, die nicht den strengen Normen und Standards entsprechen, an die sich die in der EU ansässige Branche halten muss, sodass es zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen kommt und die Erzeuger in der EU einem Wettbewerbsnachteil ausgesetzt sind;

I. in der Erwägung, dass der übermäßige Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft auch nachteilige Auswirkungen auf die Wasserflora und -fauna hat;

J. in der Erwägung, dass Fischereiverbände wie die Fischerinnungen wichtige Akteure in den Lebensmittelsystemen einiger Mitgliedstaaten sind, in denen sie als gemeinnützige Einrichtungen des öffentlichen Rechts und der Sozialwirtschaft tätig sind, die die Fischerei vertreten und mit der öffentlichen Verwaltung zusammenarbeiten, indem sie sowohl Aufgaben von allgemeinem Interesse zugunsten der Seefischerei und der Arbeitnehmer der Fischereibranche als auch Unternehmens-, Produktvermarktungs-, Beratungs- und Verwaltungsdienste übernehmen;

K. in der Erwägung, dass die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen in ihrem Bericht zum Zustand der weltweiten Fischerei und Aquakultur 2020 die Schlüsselrolle der Fischerei für die weltweite Ernährungssicherheit anerkennt und gleichzeitig darauf hinweist, dass die größte Bedrohung für diesen Beitrag die Überfischung ist und dass die nachhaltige Nutzung der Fischbestände das Potenzial hat, die Produktivität der Fischereien zu steigern;

L. in der Erwägung, dass zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung Logistik und Infrastruktur entlang der Wertschöpfungskette verbessert werden müssen, um alle Fänge optimal zu nutzen und die Nachhaltigkeit des Lebensmittelsystems zu optimieren;

M. in der Erwägung, dass für die verschiedenen Strategien und politischen Maßnahmen der EU, die mit der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ in Verbindung stehen, ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich ist;

N. in der Erwägung, dass die allgemeine Konzentration des Marktes und die Tendenz großer Einzelhändler, Vereinbarungen mit Primärerzeugern zu treffen, die manchmal unfair sind, nachteilige Auswirkungen auf die handwerkliche Fischerei haben;

O. in der Erwägung, dass es unter anderem zu den Zielen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) gehört, den EU-Markt mit Lebensmitteln von hohem Nährwert zu versorgen, die Abhängigkeit des EU-Marktes von Lebensmitteleinfuhren zu verringern und dafür zu sorgen, dass die Lebensmittel zu angemessenen Preisen zu den Verbrauchern gelangen; in der Erwägung, dass die anhaltende Pandemie noch deutlicher gemacht hat, dass die EU für die uneingeschränkte Ernährungssicherheit ihrer Bürger sorgen muss und dass ihre Abhängigkeit von Lebensmitteleinfuhren aus Drittländern verringert werden muss;

P. in der Erwägung, dass Fischerei- und Aquakulturprodukte eine wichtige Proteinquelle und ein wichtiger Bestandteil einer gesunden Ernährung sind; in der Erwägung, dass mehr als die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung übergewichtig ist, was zu der hohen Prävalenz ernährungsbedingter Krankheiten wie etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen und zu steigenden Kosten der Gesundheitspflege beiträgt; in der Erwägung, dass der Konsum von Fisch und Aquakulturerzeugnissen in der EU in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ist;

Q. in der Erwägung, dass Fischereierzeugnisse aus Wildfang im Vergleich zu anderen tierischen Proteinen die geringsten Umweltauswirkungen haben, da ihre Erzeugung nicht den Einsatz von Land, künstlicher Fütterung, Wasser, Antibiotika oder Pestiziden erfordert und sie daher in Bezug auf Ernährungssicherheit und Klimaschutz die perfekte Option für tierische Proteine darstellen;

R. in der Erwägung, dass Fischer durch aktives oder passives Fischen alle Arten von Meeresabfällen beseitigen und bei der Beseitigung der Abfälle anderer Fischereifahrzeuge helfen, was dazu beiträgt, die Meeresumwelt und die Nachhaltigkeit der Branche zu verbessern;

S. in der Erwägung, dass die Arbeit der Fischer und die laufenden Bemühungen zur Umsetzung der GFP zur Erholung der Fischbestände in der EU geführt und durch effiziente, wissenschaftlich fundierte Fischereiwirtschaft, bei der Nachhaltigkeit, verantwortungsvolle Fischerei und die Minimierung der Auswirkungen kommerzieller Fischerei auf die Ökosysteme im Mittelpunkt stehen und die sich auf ehrgeizigen, international vereinbarten Bewirtschaftungszielen gründet, weitere positive Ergebnisse mit sich gebracht haben; in der Erwägung, dass noch immer Umweltparameter gegeben sind, die weitere Anstrengungen erfordern, um sie zu verbessern;

T. in der Erwägung, dass die Fischerei seit langer Zeit dazu beiträgt, die europäischen Verbraucher mit hochwertigen Erzeugnissen zu versorgen, die den strengen Ernährungs- und Sicherheitsnormen entsprechen, und dass sie heute in Bezug auf Nachhaltigkeit weltweit führend ist;

U. in der Erwägung, dass der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen im Bereich Fischerei zwischen 2009 und 2018 um 18 % zurückgegangen sind; in der Erwägung, dass die Fischereien angesichts des Klimawandels, deren Opfer und nicht deren Verursacher sie sind, wie die vielen Naturphänomene zeigen, beispielsweise der Anstieg der Wassertemperatur, der extrem nachteilige Auswirkungen auf die Rentabilität der Branche gehabt hat und weiter haben wird, noch immer Schwierigkeiten haben, obwohl sich die Energieeffizienz der Fischereiflotte der EU – Tonnen von Fisch pro Liter Kraftstoff – in den letzten Jahren dank des Einsatzes neuer Technologien und Erholung der Fischbestände verbessert hat;

V. in der Erwägung, dass es gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur unerlässlich ist, dass die Verbraucher durch Marketing- und Aufklärungskampagnen über den Wert des Konsums von Fisch und die große Vielfalt der verfügbaren Arten sowie über die Bedeutung des Verständnisses der auf den Etiketten enthaltenen Informationen informiert werden; in der Erwägung, dass die Verbraucher in der EU zwar ein eindeutiges Interesse an der Angabe des Ursprungslands und an der Rückverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen haben, dass jedoch nach geltendem EU-Recht keine Verpflichtung besteht, den Ursprung des fertigen oder haltbar gemachten Erzeugnisses anzugeben, was für die Fischfangindustrie jedoch verbindlich vorgeschrieben ist; in der Erwägung, dass daher Informationen über Rückverfolgbarkeit und nachhaltige Produktion in der Lebensmittelwertschöpfungskette verloren gehen;

1. betont, dass die GFP und ein funktionsfähiges System zur Verwaltung der europäischen Meere fester Bestandteil des Lebensmittelsystems und der Lebensmittelversorgungskette der EU sind und eng mit den europäischen Säulen der Gesundheit und Umwelt verknüpft sind, die im Mittelpunkt der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ stehen; bringt daher seine große Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ dem Beitrag und dem Potenzial des Bereichs Fischerei und Aquakultur kaum Bedeutung beimisst und hier wenig ambitioniert ist; betont, dass es dieser mangelnde Ehrgeiz der Union noch schwerer macht, die Ziele des europäischen Grünen Deals zu erreichen, und warnt davor, dass dies zu weniger Möglichkeiten und geringerem Einkommen für EU-Fischer, Aquakulturerzeuger und Beschäftigte entlang der Lieferkette für Fisch und Meeresfrüchte führen wird; fordert, dass die Strategie auf den Bereich Fischerei und Aquakultur ausgeweitet und ihr Titel offiziell in „Vom Hof und aus dem Wasser auf den Tisch für ein gerechtes, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem“ umbenannt wird;

2. betont, dass die derzeitige Strategie durch einen bereichsübergreifenden Ansatz für die Fischerei ergänzt werden sollte, bei dem die wichtigsten Fischereivorschriften der EU im Lichte der Ziele der Strategie Berücksichtigung finden, wobei alle drei Säulen der nachhaltigen (sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen) Entwicklung gebührend zu berücksichtigen sind, damit das künftige Lebensmittelsystem gerechter, gesünder und umweltfreundlicher ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, dem besonderen Charakter der Fischerei und Aquakultur in allen künftigen Legislativvorschlägen, Strategien oder Leitlinien, die sie infolge der Strategie ausarbeitet, gebührende Aufmerksamkeit zu widmen und die Lücke mit angemessenen zusätzlichen Initiativen zu schließen;

3. betont, dass für die wechselseitige Unterstützung zwischen allen Initiativen im Rahmen des Grünen Deals und zwischen den Zielen der Union und der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Ernährungssicherheit, dem Klimawandel, den natürlichen Meeresressourcen und der nachhaltigen Bestandsbewirtschaftung sowie ihre Abstimmung aufeinander gesorgt werden muss;

4. stellt fest, dass die Fischerei eines der effizientesten und klimaintelligentesten Systeme ist, die eine gesunde und nachhaltige Ernährung bieten und den Fischern in der EU gleichzeitig eine würdevolle Existenz garantieren;

5. begrüßt die Würdigung des systemrelevanten Personals durch die Kommission während des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie; betont, dass auch die Beschäftigten in der Fischerei und nicht nur die in der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft Beschäftigten in diese Kategorie fallen; fordert die Kommission daher auf, sich verstärkt darum zu bemühen, die Position der europäischen Fischer in der Wertschöpfungskette zu verbessern, indem sie den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz stärkt, ihnen ein angemessenes Einkommen garantiert und ihre Freizügigkeit insbesondere in Krisenzeiten sicherstellt;

6. hebt die enge Beziehung zwischen Fischereitätigkeiten und der Erhaltung der biologischen Vielfalt sowie die negativen Auswirkungen von nicht nachhaltiger Fischerei auf die biologische Vielfalt hervor; betont jedoch, dass nur mit einer nachhaltigen Fischerei die nachteiligen Auswirkungen auf Arten, Lebensräume und Ökosysteme sowie die Folgen des Klimawandels begrenzt werden können;

7. betont, dass zur vollständigen und wirksamen Verwirklichung der Ziele der Strategie eine umfassende vorherige sozioökonomische Folgenabschätzung erforderlich ist, damit alle möglichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen auf die Küstengemeinden der EU sowie auf die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit ihrer Fischereibetriebe berücksichtigt werden; betont außerdem, dass der Übergang zu einem nachhaltigen Erzeugungs- und Verbrauchsmodell schrittweise und im richtigen Verhältnis zu den Handlungsmöglichkeiten der Fischereibetriebe der Union erfolgen sollte;

8. betont, dass bei der Umsetzung gerechter und hinnehmbarer Grundsätze sehr häufig die Gefahr besteht, dass für die Fischer übermäßig viele aufwendige und schwer anzuwendende Verfahren entstehen, ohne dass die Ziele dieser Grundsätze wirklich erreicht werden; betont daher, dass die Vorschläge aus der Strategie keine übermäßigen finanziellen oder bürokratischen Belastungen für die in der Fischerei tätigen Personen darstellen sollten;

9. stimmt mit der Kommission darin überein, dass sichergestellt werden muss, dass die in der europäischen Säule sozialer Rechte verankerten wesentlichen Grundsätze eingehalten werden, insbesondere im Hinblick auf prekären Bedingungen ausgesetzte, saisonale und nicht angemeldete Arbeitnehmer; betont in diesem Zusammenhang, dass diesem Erfordernis durch eine engere Zusammenarbeit mit den EU-Gremien des sozialen Dialogs wie dem EU-Ausschuss für den sektoralen sozialen Dialog zur Seefischerei bei der Ausarbeitung von Gesetzgebungsinitiativen zur Verwirklichung der Ziele der Strategie konkret Rechnung getragen werden muss;

10. betont, dass dem Konsum von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen der EU bei der Förderung einer gesunden und nachhaltigen Ernährung als Teil dieser Strategie und der Strategie der EU zur Bekämpfung des Klimawandels Vorrang eingeräumt werden sollte, da sie eine wichtige Proteinquelle mit geringem CO2-Fußabdruck und wesentlicher Bestandteil einer gesunden Ernährung sind, und dass die Bedeutung der Arbeit von Fischern und den in dieser Branche tätigen Frauen sowie der Aquakultur hervorgehoben werden sollte; weist auf das Potenzial nachhaltiger Aquakultur und Fischerei hin, grüne Arbeitsplätze zu schaffen, und ist der Ansicht, dass die Umweltwende der Lebensmittelsysteme im Allgemeinen und der Fischerei im Besonderen so erfolgen muss, dass für die Fischereibranche faire Einkommen sichergestellt werden, indem ihre Position in der Wertschöpfungskette dadurch gestärkt wird, dass ihr der Zusammenschluss zu Fischerinnungen, Genossenschaften, Verbänden oder sonstigen Organisationen nahegelegt wird, und indem im Rahmen der Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken[96] eine angemessene Überwachung durchgeführt wird;

11. hebt die geringe Umweltbelastung durch die Fischerei in bestimmten Aspekten und die Erzeugung gesunder Lebensmittel durch die Branche hervor, da keine künstliche Fütterung, Antibiotika, Düngemittel oder chemischen Pestizide eingesetzt werden; hebt hervor, dass der Konsum von Fisch dank seiner für die Gesundheit des Herzens günstigen Eigenschaften ein großes Potenzial bietet, wenn es darum geht, die Krise in der öffentlichen Gesundheit in Europa aufgrund der hohen Prävalenz ernährungsbedingter Krankheiten wie etwa von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu bewältigen;

12. stellt fest, dass die GFP der bestehende Rechtsrahmen für Fischerei ist, mit dem für eine gesunde Ernährung aus dem Meer im Einklang mit den nachhaltigen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Grundsätzen für die Bestandsbewirtschaftung gesorgt werden soll, um die nachhaltige Nutzung der biologischen Meeresschätze sicherzustellen, die Populationen der Arten wiederherzustellen und über dem gefangenen Niveau zu halten, damit sich ein höchstmöglicher Dauerertrag ergibt, sowie die Rentabilität der Fischereitätigkeit sicherzustellen;

13. betont die wichtige Rolle von Frauen bei der Verarbeitung, Verwertung und Vermarktung von gefangenem Fisch;

14. hebt hervor, dass die anhaltende Pandemie gezeigt hat, dass die EU die Ernährungssicherheit und Nahrungsmittelhoheit verbessern muss, um nicht mehr so stark von Lebensmitteleinfuhren aus Drittländern abhängig zu sein; stimmt der Ausarbeitung eines Notfallplans zu, um die Lebensmittelversorgung und die Ernährungssicherheit der EU im Fall zukünftiger Krisen sicherzustellen; weist erneut darauf hin, dass die GFP dazu beitragen sollte, den EU-Markt mit Lebensmitteln von hohem Nährwert zu versorgen und die Abhängigkeit des EU-Marktes von Lebensmitteleinfuhren zu verringern; betont in diesem Zusammenhang, dass auf eine intelligente Verknüpfung der globalen, regionalen und lokalen Lebensmittelsysteme hingearbeitet werden muss, indem kurze Kanäle in der Wertschöpfungskette der Fischerei so gefördert werden, dass sich die Ernährungssicherheit im Einklang mit den Grundsätzen des Binnenmarktes verbessert;

15. betont, dass die biologische Vielfalt und die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ zwei Seiten der gleichen Medaille sind; fordert daher die Erarbeitung von Folgenabschätzungen, um die Gesamtkosten der Biodiversitätsziele der Kommission in Bezug auf die Auswirkungen zu ermitteln, die sich durch die Verringerung des Befischungsdrucks und somit der Lebensmittelerzeugung ergeben;

16. betont, dass bei der Verwirklichung der in der Strategie vorgeschlagenen Ziele und Maßnahmen und dem Übergang zu einem nachhaltigen Lebensmittelsystem der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit der Lebensmittelsysteme und der Wettbewerbsfähigkeit der Fischerei und Aquakulturwirtschaft in der Union, einschließlich eines fairen Einkommens für Primärerzeuger, gebührende Aufmerksamkeit geschenkt werden muss; betont den Stellenwert der konstruktiven, wirksamen und gleichberechtigten Konsultation der Fischer und Aquakulturerzeuger sowie weiterer relevanter Interessenträger, die die Wertschöpfungskette vertreten, bei allen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“;

17. fordert die Kommission und die zuständigen EU-Agenturen, darunter die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, auf, zu bewerten, ob Algen eine sichere, gesunde und nachhaltige Nahrungsquelle im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ darstellen können;

18. begrüßt den geplanten Bericht der Kommission über die Funktionsweise der GFP, der bis 31. Dezember 2022 veröffentlicht werden soll und bei dem der Schwerpunkt auf den durch den Klimawandel ausgelösten Risiken für den Fortbestand der Arten und dem Ziel liegt, den höchstmöglichen Dauerertrag zu erreichen; betont, dass jedoch ein Gesamtkonzept erforderlich ist, um die Fischbestände auf ein nachhaltiges Niveau zu bringen und die Meeres- und Küstenökosysteme wiederherzustellen, wobei der Schwerpunkt auch auf den Vorteilen und auf der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Nachhaltigkeit der Fischerei und Aquakultur liegen sollte, einschließlich der Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten, die bestimmte Arten von wirtschaftlicher Bedeutung bedrohen, wobei zur Verringerung ihrer Auswirkungen gemeinsame Anstrengungen erforderlich sind; fordert, dass auf diesen Bericht legislative oder nicht legislative Vorschläge und Maßnahmen folgen, um die Ziele der GFP angesichts der neuen Herausforderungen, die die Fischerei zu bewältigen hat, besser umzusetzen und sämtliche Mängel, die sich als erheblich herausstellen, zu beheben;

19. betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen müssen, um die Qualität der EU-Gewässer zu verbessern und zu verhindern, dass giftige Stoffe in die Nahrungskette gelangen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen ganzheitlichen Ansatz für die Meeresumwelt zu verfolgen und die Ursachen der Wasserverschmutzung, einschließlich der Abfälle im Meer und der kommunalen und industriellen Abwässer, an der Wurzel zu packen und Praktiken ein Ende zu setzen, die für die Meeresumwelt und die Gesundheit des Menschen schädlich sind;

20. begrüßt die Rolle der jüngst bekannt gegebenen strategischen Leitlinien der EU für die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU für 2021–2030; hebt hervor, dass die Aquakultur eine zentrale Rolle einnimmt und ihre Entwicklung ein Eckpfeiler bei der Gewährleistung der Selbstversorgung mit gesunden Lebensmitteln sein muss; fordert, dass diese Leitlinien rasch verabschiedet und umgesetzt werden, und betont in diesem Zusammenhang, dass spezifische Leitlinien für Meeresfrüchte und Süßwasseraquakultur erforderlich sind, um eine Richtung für eine bessere Bewirtschaftung und Nachhaltigkeit vorzugeben und diesen Branchen mehr Mittel aus dem neuen Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds zur Verfügung zu stellen;

21. betont, dass die weitere Arbeit an der vorgeschlagenen Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ sich von bestehenden Verfahren, die bereits die aktuellen Nachhaltigkeitsziele der Strategie erfüllen, inspirieren lassen und darauf aufbauen sollte, z. B. bestimmten Arten der Aquakulturbewirtschaftung, bei denen auch ökologische und soziale Leistungen erbracht werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die umweltfreundliche Aquakultur, z. B. Aquakultur mit geringen Umweltauswirkungen und geschlossenem System, Algen, Meeresfrüchte, Fischzucht in Teichen oder integrierte multitrophe Aquakultursysteme als wichtige Bestandteile der Kreislaufwirtschaft und Nettobeitrag zur Umwandlung überschüssiger Nährstoffe in hochwertige Proteine, zu erleichtern, zu fördern und ihr angemessene Unterstützung zukommen zu lassen;

22. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Haupthindernisse, die der Entfaltung des Potenzials der Branche entgegenstehen, bei den Plänen für die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur berücksichtigt werden, und anzuerkennen, dass der Aquakultur durch eine angemessene Raumplanung Raum zugewiesen werden muss; hebt den Stellenwert eines transparenten und partizipativen Mechanismus im Einklang mit der Richtlinie 2014/89/EU für die maritime Raumplanung hervor, damit allen Interessenträgern auf gerechte Art und Weise Raum zugewiesen wird, auch in Bezug auf bestehende und neue Fanggründe und Aquakulturanlagen; betont, dass die Entwicklung der Aquakultur einen soliden, zuverlässigen und klaren Rechtsrahmen für die Raumnutzung und die Lizenzen erfordert, der Vertrauen und Sicherheit für Investitionen in der Branche schafft;

23. begrüßt die Absicht, die ökologische Aquakultur zu fördern, und hebt ihre wirtschaftlichen Vorteile für die Aquakulturerzeuger aufgrund ihres großen unerschlossenen Entwicklungs- und Wachstumspotenzials hervor; weist darauf hin, dass der Übergang mithilfe des EMFAF erleichtert werden kann;

24. betont, dass es in der Aquakulturbranche seit Langem gängige Praxis ist, ungenutzte (oder verwendbare) tierische Erzeugnisse für den menschlichen Konsum wiederzuverwenden; weist darauf hin, dass im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaft massiv in die Schaffung von Synergieeffekten zwischen der Aquakultur und Lebensmittelabfällen und in die Förderung bewährter Verfahren investiert werden muss, damit Abfälle aus der Aquakultur, zum Beispiel Algen, zum Füttern von Fischen wiederverwendet werden;

25. begrüßt die Absicht der Kommission, umweltfreundliche Geschäftsmodelle wie die Modelle, die auf Kohlenstoffbindung beruhen, zu unterstützen, damit die Lieferketten nachhaltiger gestaltet werden; betont in diesem Zusammenhang, dass bestimmte Aquakulturmethoden wie die Muschel- oder Austernzucht im Kontext des Emissionshandelssystems ein erfolgreiches Modell für die Zukunft sein können; fordert die Kommission auf, angesichts der Ziele der Strategie in diese Art von nachhaltiger Wirtschaftstätigkeit zu investieren;

26. begrüßt die Absicht der Kommission, Leitlinien für die öffentliche Beschaffung nachhaltiger Lebensmittel in den Verpflegungsbetrieben der Organe vorzulegen, und fordert sie nachdrücklich auf, in diese Leitlinien die Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur aufzunehmen;

27. begrüßt die Absicht der Kommission, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Markteinführung von Energieeffizienzlösungen in der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft beschleunigt wird; betont in diesem Zusammenhang, dass derartige Maßnahmen auch die Aquakulturwirtschaft betreffen sollten, um alle potenziellen Formen der Energieerzeugung, die mit diesen Arten der Aufzucht verbunden sind, zu nutzen und ein Null-Energie-Produktionssystem zu fördern;

28. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Interesse der Gesundheit des Menschen und des Tierwohls Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität und der Krankheitsbekämpfung sowie zur Begrenzung der Besatzdichte in der Aquakulturerzeugung umzusetzen;

29. betont, dass die ökologischen/biologischen Erzeugnisse mit ihrer Preisspanne allzu oft für die meisten Verbraucher aus der Union unerschwinglich sind; betont daher, dass auf EU-Ebene ein faires Preissystem für ökologische/biologische Erzeugnisse eingeführt werden muss, damit sie nicht länger das Privileg einiger weniger sind, sondern die Grundlage für eine gesunde Ernährung für alle bilden können;

30. begrüßt die Bereitschaft der Kommission, den Investitionen in umweltfreundliche und digitale Technologien und Verfahren größere Aufmerksamkeit zu schenken, bedauert jedoch den fehlenden Verweis auf die Fischerei- und Aquakulturwirtschaft; betont, dass die Fischer und andere Akteure in der Fischereiwirtschaft dringend beim Übergang zu stärker digitalen Verfahren unterstützt werden müssen, und zwar durch massive Investitionen in Ausbildung, Finanzierung der Digitalisierung und Umwandlung in „grüne“ Verfahren und Instrumente;

31. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Kennzeichnung aller Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse auf EU-Ebene zu verbessern und zu optimieren, auch über digital lesbare Codes und unabhängig davon, ob es sich um frische, gefrorene oder verarbeitete oder in Restaurants und über Einzel- sowie Großhändler verkaufte Erzeugnisse handelt, um die Rückverfolgbarkeit des Ursprungsorts, der Art und der Informationen zu weiteren Aspekten wie der Erzeugungsmethode, unter anderem für Einfuhren aus Drittländern, sicherzustellen;

32. betont, dass es in der EU eines Systems für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln bedarf, mit dem die Nachhaltigkeit der Fischerei und Aquakultur verbessert wird und das auf die Verbraucherwünsche eingeht, indem Informationen dazu bereitgestellt werden, wo, wann, wie welcher Fisch gefangen oder gezüchtet wurde, vor allem um die Lebensmittelsicherheit zu verbessern, aber auch um Prüfungen in der gesamten Wertschöpfungskette sowohl von EU-Erzeugnissen als auch Einfuhren aus Drittländern zu ermöglichen und Betrug sowie illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei (IUU-Fischerei) zu bekämpfen; fordert eine abgestimmten Ansatz, um für Kohärenz zwischen verschiedenen Initiativen zu diesem Thema zu sorgen sowie die Kosten und Vorteile unterschiedlicher Optionen für Verbraucher, Erzeuger und den Binnenmarkt als Ganzes im Einklang mit der Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung[97] zu bewerten, um diese Ziele so effizient wie möglich zu verwirklichen; vertritt die Auffassung, dass alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette in dieses System einbezogen werden sollten, damit sie zusammenarbeiten können, wobei einfache Digitalsysteme zum Einsatz kommen, die benutzerfreundlich sind und keine übermäßigen Kosten für die Betreiber, insbesondere Zwergbetriebe, mit sich bringen;

33. betont, dass gute Rückverfolgungsmechanismen zur Nachhaltigkeit aller Erzeugnisse, die auf den EU-Märkten verkauft werden, von wesentlicher Bedeutung sind, um die Transparenz für die Verbraucher, den Sektor und die verschiedenen Verwaltungen sicherzustellen; begrüßt die Absicht der Kommission, die Durchsetzung der Vorschriften über irreführende Informationen in Bezug auf die Nachhaltigkeit der Lebensmittel zu unterstützen, einen EU-Rahmen für die Kennzeichnung nachhaltiger Lebensmittel zu entwickeln und die Ziele des Grünen Deals sowie die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erreichen; betont, dass dieser Schritt zu einer Wertsteigerung von nachhaltigen Produkten sowie zum Schutz der Verbraucherrechte führen wird; fordert die Kommission auf, Leitlinien für digitale Instrumente zu erstellen, mit denen Verbraucherinformationen über alle Glieder in der Wertschöpfungskette übermittelt werden, einschließlich bestehender Plattformen, um die Interoperabilität zu fördern und die Effizienz der bestehenden Systeme zu verbessern;

34. fordert, dass die Kommission das Vorlegen von Umwelterklärungen in Betracht zieht, die soliden, international anerkannten Kriterien entsprechen, wie die Norm Nr. 14024 der Internationalen Organisation für Normung (ISO), und dass diese auf einer vollständigen Lebenszyklusanalyse anstatt auf einem beliebigen Aspekt der Nachhaltigkeit beruhen und so umgesetzt werden sollten, dass der Verwaltungsaufwand und die finanzielle Belastung, vor allem für handwerkliche Fischereien und KMU, möglichst gering gehalten werden; betont, dass die Kennzeichnung zu diesem Zweck objektiv sein muss, auf der Grundlage wissenschaftlicher Daten, die einer strengen unabhängigen Prüfung unterliegen, sowie diskriminierungsfrei in Bezug auf den tatsächlichen Nährwert der Lebensmittel erfolgen und umfassende und spezifische Informationen über die in dem Erzeugnis enthaltenen Nährstoffe auf der Grundlage der Referenzaufnahmemenge des Durchschnittsverbrauchers bieten muss, ohne irreführend zu sein oder die Kaufentscheidungen zu beeinflussen, wie es in der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011[98] vorgesehen ist; betont außerdem, dass Unternehmen auch eine Rolle dabei spielen, für die Rückverfolgbarkeit der von ihnen bezogenen Fischereierzeugnisse bis zum Ursprungsort zu sorgen und alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die die Verbraucher benötigen, um sachkundige, gesunde und umweltfreundliche Ernährungsentscheidungen treffen zu können;

35. fordert die Kommission in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, eine Verbraucherinformationspflicht für alle verarbeiteten oder konservierten Fische und Meeresfrüchte wie Krebstiere, Weichtiere und Kaviar mit Kennzeichnung des Ursprungs und der Rückverfolgbarkeit einzuführen und im Interesse der Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen zu bewerten, ob die Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur überarbeitet werden muss, und gegebenenfalls einen Vorschlag auszuarbeiten;

36. weist darauf hin, dass unterschiedliche Standards bei den Erzeugnissen aus der EU und aus Drittländern ohne globale Konvergenz der Nachhaltigkeitsnormen für die Fischereiwirtschaft der Union zu einem Wettbewerbsnachteil werden könnten; betont in diesem Zusammenhang, dass die bei EU-Erzeugnissen befolgten Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften auch für eingeführte Erzeugnisse gelten müssen; betont darüber hinaus, dass die geltenden Rechtsvorschriften so angepasst werden müssen, dass für Enderzeugnisse eine Ursprungserklärung erforderlich ist, wenn auf der Produktionslinie Erzeugnisse aus EU und Drittländern kombiniert werden;

37. betont, dass es in der EU eines harmonisierten Rechtsrahmens bedarf, um ein verbindliches System zur Nährwertkennzeichnung zu entwickeln, die EU-weit auf der Vorderseite der Verpackungen angebracht wird und auf unabhängigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Umsetzung des künftigen Nährwertprofilsystems der EU zu unterstützen und von einseitigen Maßnahmen abzusehen, die die Harmonisierungsbemühungen der Kommission behindern könnten; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob am Algorithmus für die Erstellung solcher Nährwertprofile Änderungen vorgenommen werden müssen, damit das Vorhandensein von Omega-3-Fettsäuren positiv und das Verhältnis gesättigter zu ungesättigten Fettsäuren als Punktabzug berücksichtigt wird;

38. weist darauf hin, dass Erzeugnisse aus Fisch, Krebstieren und Weichtieren durch Qualitätsregelungen der Union für landwirtschaftliche Lebensmittel und Erzeugnisse geschützt werden können; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 auch für Erzeugnisse aus Fisch, Krebstieren und Weichtieren mit der fakultativen Qualitätsangabe „Erzeugnis der Insellandwirtschaft“ den Erzeugern auf den Inseln zu mehr Bekanntheit verhelfen können; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Einführung anderer regionaler Bezeichnungen für die Bereiche Fischerei und Aquakultur in Erwägung zu ziehen, mit denen die Bekanntheit ihrer Erzeuger und Erzeugnisse, die nicht im Rahmen der in der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 festgelegten europäischen Qualitätsregelungen geschützt werden können, gefördert wird;

39. begrüßt die verpflichtende Verwendung von digitalisierten Fangbescheinigungen;

40. betont, dass die verantwortungsvolle Nutzung der Fischereiressourcen und die Bekämpfung der IUU-Fischerei weiterhin gefördert werden müssen, indem mit Blick auf europäische Schiffe, die Qualitätserzeugnisse liefern, stärker auf Abkommen über nachhaltige Fischerei mit Drittländern gesetzt wird;

41. weist darauf hin, dass die Bereiche der Fischerei, Aquakultur und Verarbeitung in der EU bereits strenge Umwelt- und Sozialstandards anwenden, die außerdem überarbeitet werden, um für hochwertigere Erzeugnisse zu sorgen; ist daher der Ansicht, dass die Anwendung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit auf Fischereierzeugnisse, die aus Drittländern in den EU-Markt gelangen, und das Verbot von Erzeugnissen, die aus der IUU-Fischerei stammen, von entscheidender Bedeutung sind;

42. begrüßt den Null-Toleranz-Ansatz gegenüber der IUU-Fischerei angesichts des globalen Charakters dieses Phänomens und vertritt die Auffassung, dass eine konsequente und kohärente Nachbarschaftspolitik in Bezug auf die Fischereiwirtschaft verfolgt und gleichzeitig die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates über die IUU-Fischerei[99] uneingeschränkt durchgesetzt werden muss; betont in diesem Zusammenhang, dass Handelsabkommen mit Drittländern Kapitel über nachhaltige Fischerei enthalten sollten, die mit der EU-Politik für nachhaltige Entwicklung, der GFP und den Bestimmungen der IUU-Verordnung im Einklang stehen; fordert, dass Fischer, Flotten und KMU, die im Bereich Meeresfrüchte tätig sind, Unterstützung erhalten, um ihre Position in der Wertschöpfungskette zu stärken und zu verbessern; weist darauf hin, dass autonome Zollkontingente nur dann zur Anwendung kommen dürfen, wenn für den EU-Markt ein Mangel an angemessener Versorgung mit Meeresfrüchten besteht, und dass diese nicht ausgenutzt werden dürfen, um Druck auf das Angebot und die Preise der Erzeuger aus der EU auszuüben;

43. betont, dass die EU die Bemühungen der Drittländer, denen Präferenzzölle für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse gewährt wurden, um eine Bekämpfung der IUU-Fischerei kontinuierlich überwachen sollte; hält es für dringend geboten, dass die EU die ihr gemäß IUU-Verordnung zur Verfügung stehenden Instrumente, einschließlich der sogenannten roten Karte, in vollem Umfang nutzt, wenn ein Land, dem Präferenzzölle gewährt wurden, die Anforderungen der EU in Bezug auf Arbeitnehmerrechte, nachhaltige Fischerei und die Rückverfolgbarkeit der Fischereierzeugnisse nicht erfüllt;

44. betont, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse sichergestellt werden müssen, die in der EU vermarktet werden, und zwar unabhängig von ihrem Ursprung; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, für die Umsetzung der geltenden Sicherheits-, Hygiene- und Qualitätsanforderungen der EU zu sorgen, einschließlich Vermarktungsnormen für alle Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse auf dem Binnenmarkt;

45. weist darauf hin, dass noch Fortschritte erzielt werden müssen, damit die partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei wirklich nachhaltig werden; hebt hervor, dass diese Abkommen mit den besten verfügbaren wissenschaftlichen Empfehlungen im Einklang stehen müssen und weder die handwerkliche Fischerei in Drittländern noch die lokale Ernährungssicherheit gefährden dürfen;

46. betont, dass eine stärkere Sensibilisierung der Verbraucher wichtig ist, und fordert, dass alle eingeführten Fischereierzeugnisse, die auf den EU-Markt gelangen, den international vereinbarten Mindestnormen entsprechen müssen, die im Übereinkommen C188 der IAO über die Arbeit in der Fischerei festgelegt und in der EU durch die Richtlinie (EU) 2017/159[100] des Rates umgesetzt wurden, um zu verhindern, dass die Unionsbürger Fisch verzehren, der von Schiffen gefangen wurde, die den sozialen Mindestvoraussetzungen nicht gerecht werden;

47. fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine Liste von Waren zu erstellen, die durch Kinder- oder Zwangsarbeit hergestellt wurden, und entsprechende Berichte für die politischen Entscheidungsträger der EU und die Unternehmen zu verfassen, um Risikobewertungen vorzunehmen, eine Sorgfaltsprüfung der Lieferketten durchzuführen und Strategien zur Bekämpfung von Kinder- und Zwangsarbeit zu entwickeln; legt der Kommission nahe, die Liste als Instrument zu nutzen, um Maßnahmen gegen nicht konforme Fischereifahrzeuge und nicht kooperierende Drittländer zu ergreifen, ähnlich denen, die in Kapitel VII der IUU-Verordnung festgelegt sind, insbesondere um Einfuhren durch Fischereifahrzeuge oder Fischereinationen zu beschränken oder zu verhindern, die auf einer (schwarzen) Liste für schwerwiegenden Arbeitskräftemissbrauch und die Missachtung grundlegender Menschenrechte an Bord von Fischereifahrzeugen stehen;

48. hebt hervor, dass der neue EMFAF wichtig ist, um eine nachhaltige Bewirtschaftung der Meere und Ozeane zu ermöglichen, die Entwicklung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft zu fördern, die Fischereibranche gemäß den Zielen der GFP zu modernisieren, neue Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten zu schaffen, nachhaltige Verfahren zu unterstützen, den Generationswechsel zu begünstigen, auch für handwerkliche Fischereien, damit der Bevölkerungsschwund in ländlichen Regionen und auf Inseln eingedämmt wird, und die aktive Beteiligung der Frauen, Verbände, einschließlich Innungen wie die spanischen Cofradías, Erzeugerorganisationen und des Einzelhandels zu fördern; empfiehlt, dass der Einsatz von EMFAF-Finanzmitteln Fischern, Aquakulturerzeugern und Beschäftigten entlang der gesamten Lieferkette, die bereits Maßnahmen zur Begrenzung ihres Klima- und Umweltfußabdrucks ergriffen haben, wirtschaftliche Anreize bieten sollte; begrüßt die Absicht der Kommission, in Forschung, Innovationen und Technologie zu investieren, und betont, dass der EMFAF auch zur Unterstützung von Forschungs- und Innovationsprogrammen und entsprechenden Projekten genutzt werden sollte, die darauf abzielen, die Lebensmittelverschwendung zu verringern und ein nachhaltiges Lebensmittelsystem zu fördern, einschließlich der Schaffung von Anreizen für den digitalen Wandel der Branche in allen Gliedern der Wertschöpfungskette für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse; betont darüber hinaus, dass bestehende europäische Forschungs- und Innovationsprogramme in die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, die Biodiversitätsstrategie für 2030 und den neuen EMFAF eingebunden werden müssen und dass die Fischerei- und Aquakulturbranche sowie andere relevante Interessenträger entlang der Wertschöpfungskette vollständig einbezogen werden müssen, um mögliche Synergien zwischen den verschiedenen Sektoren zu maximieren;

49. hebt das GFP-Ziel der selektiven Fischerei hervor und stellt fest, dass die Fischereibranche zu diesem Zweck in selektives Fanggerät investiert; betont, dass die Union diese Investitionen unterstützen und fördern sollte;

50. betont, dass die Überwachung, Kontrolle und Durchsetzung der GFP verbessert werden muss, wozu auch die vollständige Umsetzung der Anlandeverpflichtung und die Einführung der elektronischen Überwachung von Schiffen zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln zählt;

51. weist darauf hin, dass die Energieeffizienz der EU-Fischereiflotten im Laufe der Jahre dank der Anpassung neuer Technologien enorm gestiegen ist; stellt eine Verbesserung der Fischbestände fest, insbesondere in der Nordsee, und zwar dank der strengen Normen, die die Fischereibranche der EU einhalten muss;

52. hebt die Bedeutung der handwerklichen Küstenfischerei hervor und vertritt die Auffassung, dass dieser Wirtschaftszweig den Übergang zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischbestände in erheblichem Maße begünstigen kann; fordert daher alle Mitgliedstaaten auf, den Prozentsatz der nationalen Quoten für diesen Wirtschaftszweig entsprechend anzuheben;

53. empfiehlt, dass die EU-Organe und alle Mitgliedstaaten wirksame, angemessen finanzierte und weitreichende erzieherische Sensibilisierungskampagnen für Verbraucher auf den Weg bringen, um den gesunden und nachhaltigen Fischkonsum zu fördern, die Eigenschaften und Vorteile von Fischereierzeugnissen hervorzuheben und die Verbraucher dabei zu unterstützen, beim Kauf von frischen Fischereierzeugnissen eine kluge Entscheidung zu treffen, auch durch Förderung des Konsums von weniger bekannten Fischarten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Initiativen zu ergreifen, um die Lebensmittelverschwendung und andere Abfälle aus den Märkten für Fisch und Meeresfrüchte der EU zu verringern;

54. ist der Ansicht, dass einer der Eckpfeiler aller Kampagnen zur Förderung des Konsums von Meeresfrüchten die Nachhaltigkeit der Verfahren, die zu ihrer Beschaffung eingesetzt werden, und die Vorbildfunktion der Betriebe aus der Union in diesem Bereich sein sollte; betont ferner, dass diese Kampagnen in enger Zusammenarbeit mit Berufsverbänden und bestimmten Berufsgruppen wie Ernährungswissenschaftlern, Medizinern und Kinderärzten gefördert werden müssen, damit gezielte und wirksame Maßnahmen zugunsten der Verbraucher in der Union ergriffen werden;

55. stellt fest, dass der Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über Mehrwertsteuersätze die Verwendung der indirekten Besteuerung vorsieht, um Anreize für den Verbrauch nachhaltiger und gesunder Lebensmittel zu schaffen; fordert die Mitgliedstaaten auf, diesbezüglich bestehende Instrumente einzusetzen, wie reduzierte Mehrwertsteuersätze und eine umweltorientierte Auftragsvergabe;

56. bedauert die Tatsache, dass in der Strategie keines der Probleme erwähnt wird, die sich aufgrund der Verschmutzung der Meere in der EU durch Mikro- und Nanoplastik ergeben, zumal diese eine besorgniserregende Bedrohung für die Gesundheit der Verbraucher in der Union darstellt; betont, dass Forschung und Datenerhebung zu den Auswirkungen von Abfällen im Meer sowie von Nano- und Mikroplastik auf die Fischereiressourcen und die Gesundheit des Menschen intensiviert werden müssen und gleichzeitig Maßnahmen zur Sensibilisierung der Verbraucher in der Union für das Problem der Verschmutzung durch Kunststoffe vorangetrieben werden müssen;

57. fordert die Kommission auf, Projekte und Initiativen, die auf eine Verkürzung der Lieferketten, die Förderung lokaler Lebensmittelsysteme, den nachhaltigen Konsum von Meeresfrüchten und die Unterstützung der handwerklichen Fischerei abzielen, finanziell zu unterstützen und bekannter zu machen;

58. betont, dass in der Fischerei im Sinne einer konsequenten Verfolgung der EU-Ziele der Kreislaufwirtschaft und der Verringerung der Lebensmittelverschwendung bewährte Verfahren, beispielsweise die Wiederverwendung von Erzeugnissen, die unterhalb der Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung gefangen wurden und für die ein Rückwurfverbot gilt, gefördert und Anreize für ihren Einsatz geschaffen werden sollten;

59. weist darauf hin, dass mehrere der Erwägungen des Tierschutzes, die in der Strategie der Kommission enthalten sind, naturgemäß nicht auf die Fischerei anwendbar sind;

60. hebt hervor, dass bessere Konsultationsmethoden für Handelsorganisationen handwerklicher Fischereien eingeführt werden müssen, um ihnen die Teilhabe an relevanten Entscheidungsfindungsprozessen zu ermöglichen, die Auswirkungen auf ihren Lebensunterhalt haben, beispielsweise über den Ausschuss für den sozialen Dialog; hebt in diesem Zusammenhang den Stellenwert einer fairen und ausgewogenen Beteiligung der handwerklichen Fischereien hervor, da die Vertretung in Beiräten und anderen Foren unzureichend ist; betont insbesondere den Stellenwert einer gleichberechtigten und fairen Vertretung bei der Umsetzung solcher internationalen Verpflichtungen, da Sozialmanagement und Ökosystemverwaltung für ihre praktikable Umsetzung in allen Flottensegmenten Sorge tragen;

61. bedauert die Tatsache, dass in der Strategie zwar zu Recht die Rolle der Landwirte als „Hüter des Bodens“ hervorgehoben wird, den europäischen Fischern, die als „Hüter der Meere“ betrachtet und anerkannt werden sollten und beim Erreichen der Ziele der Strategie eine zentrale Rolle einnehmen, jedoch nicht die gleiche Anerkennung beigemessen wird; bringt in diesem Zusammenhang seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass in der Strategie weder die Einbeziehung von Branchenvertretern auf institutioneller Ebene sichergestellt noch ein von der Basis ausgehender Ansatz begünstigt wird, der eine vollständige Beteiligung der europäischen Fischer an der Ausarbeitung der für sie geltenden Regeln vorsieht; betont, dass die Fischereibranche vollständig einbezogen werden muss, um die Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ in vollem Umfang zu erreichen;

62. betont, dass handwerkliche Fischer darin bestärkt werden müssen, sich in Verbänden, Genossenschaften und Erzeugerorganisationen zusammenzuschließen, damit sie gegenüber den Anbietern auf dem Markt eine bessere Verhandlungsposition haben und in der Lebensmittelkette eine bessere und gestärkte Position einnehmen, um sich ein faires Einkommen zu sichern; betont, dass Verbände wie die Innungen in Spanien (Cofradías) gemäß Unionsrecht anerkannt werden und auf gleicher Basis wie die Erzeugerorganisationen ein Anrecht auf finanzielle Unterstützung haben sollten; fordert die Kommission auf, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

 


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

19.4.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Clara Aguilera, Pietro Bartolo, François-Xavier Bellamy, Izaskun Bilbao Barandica, Rosanna Conte, Rosa D’Amato, Giuseppe Ferrandino, Søren Gade, Niclas Herbst, France Jamet, Pierre Karleskind, Predrag Fred Matić, Francisco José Millán Mon, Grace O’Sullivan, Manuel Pizarro, Caroline Roose, Bert-Jan Ruissen, Annie Schreijer-Pierik, Ruža Tomašić, Peter van Dalen, Emma Wiesner

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Benoît Biteau, Manuel Bompard, Nicolás González Casares, Valentino Grant, Petros Kokkalis, Gabriel Mato, Nuno Melo

 

 


 

 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

27

+

ECR

Bert-Jan Ruissen, Ruža Tomašić

ID

Rosanna Conte, Valentino Grant, France Jamet

PPE

François-Xavier Bellamy, Peter van Dalen, Niclas Herbst, Gabriel Mato, Nuno Melo, Francisco José Millán Mon, Annie Schreijer-Pierik

Renew

Izaskun Bilbao Barandica, Søren Gade, Pierre Karleskind, Emma Wiesner

S&D

Clara Aguilera, Pietro Bartolo, Giuseppe Ferrandino, Nicolás González Casares, Predrag Fred Matić, Manuel Pizarro

GUE/NGL

Petros Kokkalis

Verts/ALE

Benoît Biteau, Rosa D’Amato, Grace O’Sullivan, Caroline Roose

 

 

1

GUE/NGL

Manuel Bompard

 

0

0

 

 

 

Erläuterungen:

+ : dafür

 : dagegen

0 : Enthaltung

 


 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

10.9.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

94

20

10

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Mazaly Aguilar, Clara Aguilera, Atidzhe Alieva-Veli, Álvaro Amaro, Eric Andrieu, Nikos Androulakis, Bartosz Arłukowicz, Margrete Auken, Carmen Avram, Simona Baldassarre, Marek Paweł Balt, Traian Băsescu, Aurélia Beigneux, Monika Beňová, Sergio Berlato, Alexander Bernhuber, Benoît Biteau, Mara Bizzotto, Malin Björk, Simona Bonafè, Daniel Buda, Delara Burkhardt, Pascal Canfin, Isabel Carvalhais, Sara Cerdas, Mohammed Chahim, Asger Christensen, Angelo Ciocca, Tudor Ciuhodaru, Nathalie Colin-Oesterlé, Ivan David, Paolo De Castro, Jérémy Decerle, Esther de Lange, Salvatore De Meo, Christian Doleschal, Herbert Dorfmann, Marco Dreosto, Cyrus Engerer, Eleonora Evi, Agnès Evren, Pietro Fiocchi, Luke Ming Flanagan, Andreas Glück, Catherine Griset, Francisco Guerreiro, Jytte Guteland, Teuvo Hakkarainen, Martin Häusling, Anja Hazekamp, Martin Hlaváček, Martin Hojsík, Pär Holmgren, Jan Huitema, Yannick Jadot, Adam Jarubas, Krzysztof Jurgiel, Jarosław Kalinowski, Elsi Katainen, Petros Kokkalis, Athanasios Konstantinou, Ewa Kopacz, Joanna Kopcińska, Gilles Lebreton, Peter Liese, Sylvia Limmer, Norbert Lins, Javi López, César Luena, Colm Markey, Fulvio Martusciello, Liudas Mažylis, Joëlle Mélin, Tilly Metz, Giuseppe Milazzo, Alin Mituța, Silvia Modig, Dolors Montserrat, Alessandra Moretti, Dan-Ştefan Motreanu, Ulrike Müller, Ville Niinistö, Maria Noichl, Ljudmila Novak, Juozas Olekas, Pina Picierno, Stanislav Polčák, Jessica Polfjärd, Luisa Regimenti, Frédérique Ries, Eugenia Rodríguez Palop, María Soraya Rodríguez Ramos, Sándor Rónai, Rob Rooken, Bronis Ropė, Bert-Jan Ruissen, Anne Sander, Silvia Sardone, Petri Sarvamaa, Simone Schmiedtbauer, Christine Schneider, Annie Schreijer-Pierik, Ivan Vilibor Sinčić, Annalisa Tardino, Nils Torvalds, Véronique Trillet-Lenoir, Petar Vitanov, Alexandr Vondra, Veronika Vrecionová, Mick Wallace, Pernille Weiss, Sarah Wiener, Emma Wiesner, Michal Wiezik, Tiemo Wölken, Anna Zalewska

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Maria Arena, Manuel Bompard, Peter Jahr, Cristina Maestre Martín De Almagro, Michaela Šojdrová, Susana Solís Pérez, Marc Tarabella

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Nicolas Bay

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

94

+

PPE

Bartosz Arłukowicz, Traian Băsescu, Alexander Bernhuber, Daniel Buda, Nathalie Colin-Oesterlé, Salvatore De Meo, Christian Doleschal, Herbert Dorfmann, Agnès Evren, Peter Jahr, Adam Jarubas, Jarosław Kalinowski, Ewa Kopacz, Peter Liese, Norbert Lins, Colm Markey, Fulvio Martusciello, Liudas Mažylis, Dan-Ştefan Motreanu, Ljudmila Novak, Stanislav Polčák, Jessica Polfjärd, Luisa Regimenti, Anne Sander, Petri Sarvamaa, Simone Schmiedtbauer, Christine Schneider, Michaela Šojdrová, Pernille Weiss, Michal Wiezik

S&D

Clara Aguilera, Eric Andrieu, Nikos Androulakis, Maria Arena, Carmen Avram, Marek Paweł Balt, Monika Beňová, Simona Bonafè, Delara Burkhardt, Isabel Carvalhais, Sara Cerdas, Mohammed Chahim, Tudor Ciuhodaru, Paolo De Castro, Cyrus Engerer, Jytte Guteland, Javi López, César Luena, Cristina Maestre Martín De Almagro, Alessandra Moretti, Maria Noichl, Juozas Olekas, Pina Picierno, Sándor Rónai, Marc Tarabella, Petar Vitanov, Tiemo Wölken

Renew

Atidzhe Alieva-Veli, Pascal Canfin, Asger Christensen, Jérémy Decerle, Andreas Glück, Martin Hojsík, Jan Huitema, Elsi Katainen, Alin Mituța, Ulrike Müller, Frédérique Ries, María Soraya Rodríguez Ramos, Susana Solís Pérez, Nils Torvalds, Véronique Trillet-Lenoir, Emma Wiesner

Verts/ALE

Margrete Auken, Benoît Biteau, Eleonora Evi, Francisco Guerreiro, Martin Häusling, Pär Holmgren, Yannick Jadot, Tilly Metz, Ville Niinistö, Bronis Ropė, Sarah Wiener

ID

Teuvo Hakkarainen

The Left

Malin Björk, Manuel Bompard, Luke Ming Flanagan, Anja Hazekamp, Petros Kokkalis, Silvia Modig, Eugenia Rodríguez Palop, Mick Wallace

NI

Athanasios Konstantinou

 

20

-

PPE

Álvaro Amaro

ID

Simona Baldassarre, Mara Bizzotto, Angelo Ciocca, Ivan David, Marco Dreosto, Sylvia Limmer, Silvia Sardone, Annalisa Tardino

ECR

Mazaly Aguilar, Sergio Berlato, Pietro Fiocchi, Krzysztof Jurgiel, Joanna Kopcińska, Giuseppe Milazzo, Rob Rooken, Bert-Jan Ruissen, Alexandr Vondra, Veronika Vrecionová, Anna Zalewska

 

10

0

PPE

Esther de Lange, Dolors Montserrat, Annie Schreijer-Pierik

Renew

Martin Hlaváček

ID

Nicolas Bay, Aurélia Beigneux, Catherine Griset, Gilles Lebreton, Joëlle Mélin

NI

Ivan Vilibor Sinčić

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

Letzte Aktualisierung: 15. Oktober 2021
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