BERICHT über die Beschäftigungs- und Sozialpolitik des Euro-Währungsgebiets 2021
1.10.2021 - (2021/2062(INI))
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatterin: Lina Gálvez Muñoz
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu der Beschäftigungs- und Sozialpolitik des Euro-Währungsgebiets 2021
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juni 2021 mit dem Titel „Wirtschaftspolitische Koordinierung im Jahr 2021: Überwindung von COVID-19, Unterstützung der Erholung und Modernisierung unserer Wirtschaft“ (COM(2021)0500),
– unter Hinweis auf das von der Kommission vorgelegte Frühjahrspaket 2021 des Europäischen Semesters: Sammelbericht gemäß Artikel 126 Absatz 3 (COM(2021)0529),
– unter Hinweis auf die Wirtschaftsprognose der Kommission für das Frühjahr 2021, die am 12. Mai 2021 veröffentlicht wurde[1],
– unter Hinweis auf den OECD-Wirtschaftsausblick, Ausgabe 1, 2021: Vorläufige Ausgabe[2],
– unter Hinweis auf die vom portugiesischen Ratsvorsitz, vom Präsidenten des Europäischen Parlaments sowie von Vertretern der Sozialpartner und Vertretern von Organisationen der Zivilgesellschaft unterzeichnete Erklärung von Porto zum sozialen Engagement[3],
– unter Hinweis auf die vom Europäischen Rat gebilligte Erklärung von Porto vom 8. Mai 2021[4],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Juni 2021 zu den Ansichten des Parlaments zur laufenden Bewertung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne durch die Kommission und den Rat[5],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. September 2020 mit dem Titel „Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum 2021“ (COM(2020)0575),
– unter Hinweis auf den vom Rat am 9. März 2021 angenommenen gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2021 der Kommission[6],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2017 zu einer europäischen Säule sozialer Rechte[7],
– unter Hinweis auf die europäische Säule sozialer Rechte,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Januar 2020 mit dem Titel „Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang“ (COM(2020)0014),
– unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. Mai 2020 mit dem Titel „Die Stunde Europas – Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen“ (COM(2020)0456),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität[8],
– unter Hinweis auf den vom Ausschuss der Regionen in Auftrag gegebenen Bericht mit dem Titel „Application of the principles of partnership and multi-level governance in Cohesion Policy programming 2021–2027“ (Anwendung der Grundsätze der Partnerschaft und Mehrebenen-Governance im Programmplanungszeitraum 2021–2027 für die Kohäsionspolitik) [9],
– unter Hinweis auf die jährliche Konferenz des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Europäischen Semester vom 31. Mai 2021[10],
– unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom Februar 2021 mit dem Titel „Einbeziehung der organisierten Zivilgesellschaft in die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne – was funktioniert und was nicht?“[11],
– unter Hinweis auf die Erklärung des Vorsitzes des Rates der Europäischen Union, der Kommission und der europäischen Sozialpartner von 2016 mit dem Titel „Neubeginn für den sozialen Dialog“,
– unter Hinweis auf die Studie der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) vom 23. März 2021 mit dem Titel „COVID-19: Folgen für Beschäftigung und Berufsleben“[12],
– unter Hinweis auf die Erhebung von Eurofound vom April 2021 mit dem Titel „Leben, Arbeiten und COVID-19: Verschlechterung der psychischen Gesundheit und Vertrauensverlust in der EU“[13],
– unter Hinweis auf den Sonderbericht 10/2021 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Gender Mainstreaming im EU-Haushalt: Auf Worte sollten nun Taten folgen“[14],
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission und des Ausschusses für Sozialschutz über Langzeitpflege aus dem Jahr 2021[15],
– unter Hinweis auf den Sonderbericht 09/2018 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Öffentlich-private Partnerschaften in der EU: Weitverbreitete Defizite und begrenzte Vorteile“[16],
– unter Hinweis auf den Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen zu extremer Armut und Menschenrechten, Olivier De Schutter, nach seinem Besuch bei den EU-Institutionen vom 25. November 2020 bis 29. Januar 2021[17],
– gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A9‑0274/2021),
A. in der Erwägung, dass sich die COVID-19-Krise stark, aber in unterschiedlichem Maße auf die verschiedenen Mitgliedstaaten, sozialen Gruppen, Wirtschaftszweige und Regionen ausgewirkt hat und höchstwahrscheinlich auch weiterhin auswirkt und dass die Krise zu einer Zunahme der Armut in der gesamten EU führt; in der Erwägung, dass es die Schwächsten am härtesten getroffen hat; in der Erwägung, dass die Krise verheerende Auswirkungen auf verschiedene benachteiligte Gruppen hatte und die Arbeitskräfte, die ältere Menschen betreuen, vor eine noch nie dagewesene Herausforderung gestellt hat; in der Erwägung, dass Frauen im Vergleich zu Männern sowie junge Menschen, Geringqualifizierte, Migranten, Menschen mit Behinderungen, Menschen aus benachteiligten Verhältnissen, Ältere und Beschäftigte mit Zeitverträgen oder in anderen atypischen Beschäftigungsverhältnissen sowie Selbstständige unverhältnismäßig stark getroffen wurden; in der Erwägung, dass einige Unternehmen – insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) und Kleinstunternehmen – stark getroffen wurden;
B. in der Erwägung, dass laut dem Bericht der Kommission mit dem Titel „European Economic Forecast. Spring 2021“ (Wirtschaftsprognose für Europa – Frühjahr 2021)[18] die Wirtschaft in der Union 2021 um 4,2 % und 2022 um 4,4 % wachsen soll; in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote in der EU für 2021 auf 7,6 % und für 2022 auf 7 % geschätzt wird; in der Erwägung, dass diese Quoten nach wie vor über dem Vorkrisenniveau liegen;
C. in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie einen Schock von historischer Tragweite für die Volkswirtschaften in der Union darstellte und dass 2020 ein Wirtschaftsrückgang von 6,1 % verzeichnet wurde; in der Erwägung, dass sich die Unternehmen und Verbraucher zwar angepasst haben, um besser mit Ausgangsbeschränkungen umgehen zu können, einige Wirtschaftszweige, wie der Tourismus und personennahe Dienstleistungen, jedoch weiterhin Schwierigkeiten haben;
D. in der Erwägung, dass es für ein aktives Altern und mehr Solidarität zwischen den Generationen wichtig ist, Altersdiskriminierung zu bekämpfen und Hindernisse für Seniorinnen und Senioren zu beseitigen, die nach dem Erreichen des regulären Renteneintrittsalters weiterhin freiwillig arbeiten möchten;
E. in der Erwägung, dass durch die Zunahme der Ungleichheit in den Gesellschaften in der Union während der COVID-19-Krise gefährliche gesellschaftliche Trends beschleunigt wurden, durch die ein Klima der Spaltung, Belastung und Enttäuschung geschaffen werden könnte, das dazu führt, dass das Wohlergehen aller Mitglieder der Gesellschaft, nicht nur der Bedürftigen, sinkt; in der Erwägung, dass der Abbau von Ungleichheiten eine entscheidende Voraussetzung für die Verwirklichung von Nachhaltigkeit und Wohlergehen für alle Menschen ist, da Ungleichheit schädliche Auswirkungen auf die Gesamtleistung der Gesellschaften in Bezug auf wichtige Indikatoren für das Wohlergehen wie die psychische und körperliche Gesundheit und das Vertrauen in demokratische Institutionen sowie auf den sozialen Frieden und die Sicherheit hat; in der Erwägung, dass die Sozialschutzsysteme enorm unter Druck stehen, die sozialen Auswirkungen der Krise abzufedern und für menschenwürdige Lebensbedingungen und den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie Gesundheit, Bildung und Wohnraum für alle zu sorgen;
F. in der Erwägung, dass die Staats- und Regierungschefs der Union auf dem Sozialgipfel in Porto am 7. und 8. Mai 2021 die europäische Säule sozialer Rechte als grundlegenden Aspekt der Erholung nach der Krise anerkannt und in der Erklärung von Porto hervorgehoben haben, dass sie entschlossen sind, deren Umsetzung auf der Ebene der Union und der Mitgliedstaaten weiter zu vertiefen;
G. in der Erwägung, dass junge Menschen den stärksten Rückgang bei der Beschäftigung[19] erlebt haben und ihnen Möglichkeiten aufgrund fehlender Ausbildungs- oder Praktikumsmöglichkeiten abhandenkamen; in der Erwägung, dass Arbeitnehmer in prekären Beschäftigungsverhältnissen in einigen Mitgliedstaaten besonders stark von Arbeitsplatzverlusten aufgrund der Pandemie betroffen waren und dass es ihnen an Sozialschutz mangelte; in der Erwägung, dass mehr Investitionen in bezahlbare, zugängliche, inklusive und hochwertige Berufsbildung erforderlich sind, damit alle über die richtigen Kompetenzen und Qualifikationen verfügen, einschließlich derjenigen, die für den ökologischen und den digitalen Wandel erforderlich sind; in der Erwägung, dass es eine der Hauptprioritäten ist, dafür Sorge zu tragen, dass keine weitere „verlorene Generation“ junger Menschen entsteht; in der Erwägung, dass eine Politik, die die Ungleichheit zwischen den Generationen verstärkt, die Nachhaltigkeit der Sozialsysteme und der Demokratie in der Union beeinträchtigt;
H. in der Erwägung, dass die Digitalisierung des Arbeitsmarkts eine Chance darstellt und die Union deren Vorteile nutzen sollte, wobei gleichzeitig dafür zu sorgen ist, dass Telearbeit und flexible Arbeitszeiten nicht zu Verstößen gegen die Arbeitnehmerrechte führen;
I. in der Erwägung, dass Kurzarbeitsregelungen, die in Krisenzeiten aktiviert werden können und die strukturelle Anpassung der Volkswirtschaften und der Personalstärke ermöglichen, von zentraler Bedeutung sein werden; in der Erwägung, dass durch die starke Einbeziehung der Sozialpartner verhindert werden könnte, dass infrage kommende Betriebe die Regelung nicht in Anspruch nehmen; in der Erwägung, durch dass diese Programme zur Arbeitsplatzerhaltung die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt abgefedert wurden und werden und dass schätzungsweise 5,6 % der Erwerbsbevölkerung im Februar 2021 als Reaktion auf die jüngsten vorübergehenden Betriebsschließungen abgedeckt waren, was einen Anstieg im Vergleich zum Wert von etwa 5 % im Oktober 2020 bedeutete[20];
J. in der Erwägung, dass die Pandemie deutlich gezeigt hat, dass der integrierten Pflege mit dem Schwerpunkt auf der Erbringung hochwertiger Dienstleistungen über den gesamten Lebenszyklus hinweg große Bedeutung zukommt, insbesondere in Bezug auf die Pflege von Kindern, Menschen mit Behinderungen, gefährdeten Personen und älteren Menschen; in der Erwägung, dass Frauen während der Ausgangsbeschränkungen den größten Teil der unbezahlten Arbeit erbrachten, obwohl sich die Männer mehr als zuvor an der Hausarbeit beteiligten[21] (Frauen widmeten 18,4 Stunden in der Woche dem Kochen und der Hausarbeit, im Vergleich zu 12,1 Stunden bei Männern, während Frauen vor der Pandemie 15,8 Stunden und Männer 6,8 Stunden für diese Aufgaben aufwandten); in der Erwägung, dass der Personalmangel in der Gesundheits- und Pflegebranche, mit dem einige Mitgliedstaaten bereits vor der Pandemie konfrontiert waren[22], durch fehlende Investitionen und/oder fehlende Vorwegnahme des demografischen Wandels möglicherweise durch die Krise noch verschärft wurde, was auch auf den enormen Arbeitsdruck und psychische Belastung infolge der Pandemie zurückzuführen ist[23]; in der Erwägung, dass die Sozialpartner im Gesundheits- und Sozialwesen eine Reihe von Verbesserungen bei der Erbringung von Gesundheits- und Sozialdienstleistungen fordern, damit Resilienz und Vorsorge sichergestellt sind[24];
K. in der Erwägung, dass der Rechnungshof darauf hingewiesen hat, dass im Haushaltszyklus der EU die Gleichstellung der Geschlechter nicht angemessen berücksichtigt wurde; in der Erwägung, dass der Rechnungshof der Kommission empfohlen hat, zu bewerten und darüber Bericht zu erstatten, ob die Gleichstellung der Geschlechter mit den Aufbau- und Resilienzplänen der Mitgliedstaaten gefördert wird; in der Erwägung, dass das Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ auf den ökologischen und den digitalen Wandel ausgerichtet ist, wodurch es hauptsächlich männlich dominierte Wirtschaftszweige und Berufsgruppen betrifft;
L. in der Erwägung, dass mit Blick auf die soziale Dimension der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) in der ARF-Verordnung das allgemeine Ziel der Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts vorgesehen ist, das erreicht werden soll, indem die Widerstandsfähigkeit, die Krisenvorsorge, die Anpassungsfähigkeit und das Wachstumspotenzial der Mitgliedstaaten verbessert werden, die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise abgemildert werden, zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und zur sozialen Aufwärtskonvergenz beigetragen wird, ein nachhaltiges Wachstum wiederhergestellt und gefördert wird und die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen gefördert wird;
M. in der Erwägung, dass weltweite Herausforderungen wie die Digitalisierung und die Bekämpfung des Klimawandels unabhängig von der COVID-19-Krise fortbestehen und einen gerechten Übergang erfordern, damit niemand außer Acht gelassen wird; in der Erwägung, dass laut dem jüngsten Bericht des Weltklimarats beim Klimawandel, der globalen Erwärmung und dem Verlust an biologischer Vielfalt eine exponentielle Beschleunigung zu verzeichnen ist; in der Erwägung, dass die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und die Arbeitnehmer in der EU die Folgen der Verschlechterung des Klimas und extremer Wetterereignisse intensiver und häufiger als zuvor zu spüren bekommen; in der Erwägung, dass die Dekarbonisierungsziele für 2030 angehoben wurden, um CO2-Neutralität bis 2050 zu erreichen; in der Erwägung, dass stärkere Bemühungen im Rahmen von Maßnahmen für den Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel eine tiefgreifende Umgestaltung der Volkswirtschaften und Arbeitsmärkte der Union und der Mitgliedstaaten erfordern würden;
N. in der Erwägung, dass das spezifische Ziel der Aufbau- und Resilienzfazilität darin besteht, den Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung zu leisten, damit sie die in ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplänen festgelegten Etappenziele und Zielvorgaben für ihre Reformen und Investitionen erreichen können; in der Erwägung, dass dies bedeutet, dass sämtliche in den Plänen vorgesehenen Maßnahmen (einschließlich der Investitionen in den Bereichen Digitalisierung und Umwelt) sowie die vereinbarten Reformen zu den Grundsätzen der europäischen Säule sozialer Rechte, der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und der sozialen Aufwärtskonvergenz beitragen müssen; in der Erwägung, dass Maßnahmen, die nicht zu diesen sozialen Zielen beitragen, nicht mit den Anforderungen der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität im Einklang stehen;
O. in der Erwägung, dass die nationalen Pläne gemäß Artikel 17 Absatz 3 der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität mit den einschlägigen länderspezifischen Herausforderungen und Prioritäten, die im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelt wurden, sowie für Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, mit den Herausforderungen und Prioritäten, die in der jüngsten Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets ermittelt wurden, im Einklang stehen müssen;
P. in der Erwägung, dass sozial nachhaltige Reformen jene sind, die auf Solidarität, Integration, sozialer Gerechtigkeit, einer gerechten Wohlstandsverteilung, der Gleichstellung der Geschlechter, einem öffentlichen Bildungswesen hoher Qualität für alle, hochwertiger Beschäftigung und nachhaltigem Wachstum beruhen – ein Modell, das Gleichberechtigung und Sozialschutz sicherstellt, benachteiligte Gruppen stärkt, Teilhabe und Bürgerschaft fördert und die Lebensbedingungen aller verbessert;
Q. in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise den digitalen Wandel der Volkswirtschaften der Union und der Mitgliedstaaten und die Entwicklung neuer Arbeitsmethoden beschleunigt hat; in der Erwägung, dass die Arbeitnehmer und die Gesellschaft von der Digitalisierung, Robotisierung, Automatisierung und von künstlicher Intelligenz profitieren müssen, indem die Arbeitsbedingungen und die Lebensqualität verbessert, eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sichergestellt und bessere Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden und zur sozioökonomischen Konvergenz beigetragen wird;
1. weist erneut darauf hin, dass die Union gemäß den Verträgen verpflichtet ist, auf die nachhaltige Entwicklung der Union auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, auf eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung, gesunde und sichere Arbeitsumfelder und -bedingungen und sozialen Fortschritt abzielt, sowie auf ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität hinzuwirken, den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt zu fördern, Armut und Ungleichheit, soziale Ausgrenzung und Diskriminierung zu bekämpfen und die soziale Aufwärtskonvergenz, die soziale Gerechtigkeit und den sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes und von Menschen mit Behinderung zu fördern; betont nachdrücklich, dass diese Ziele die übergeordneten Prioritäten der EU-Strategie für langfristiges, nachhaltiges Wachstum im Einklang mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, der europäischen Säule sozialer Rechte und des Grünen Deals sein und als Grundlage für die Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten dienen müssen; fordert die Kommission auf, die Angleichung des Europäischen Semesters an diese Ziele und Strategien sicherzustellen und dadurch das Europäische Semester zu einem wirklich umfassenden Instrument zu machen;
2. fordert die Mitgliedstaaten auf, das Potenzial der allgemeinen Ausweichklausel, des neuen mehrjährigen Finanzrahmens und von NextGenerationEU in vollem Umfang zu nutzen, um Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden und denen es an Liquidität mangelt, zu unterstützen, insbesondere durch eine Verbesserung des Zugangs zu Finanzierung für KMU, den Schutz der Arbeitsplätze und -bedingungen von in der EU arbeitenden Menschen sowie die Unterstützung von Unternehmen und Arbeitnehmern im Zuge des ökologischen und des digitalen Wandels;
3. betont, dass die Wirtschaftspolitik nicht ausschließlich aus rein makroökonomischer Perspektive beurteilt werden kann, die sich an den herkömmlichen Indikatoren Wachstum, Schulden, Defizit und Beschäftigungsquote orientiert, und dass sie die Ursachen des langfristigen wirtschaftlichen und sozialen Ungleichgewichts angehen sollte; besteht darauf, dass die Basis des Europäischen Semesters ein integrierter Ansatz sein muss, in dem der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik die gleiche Bedeutung zukommt; ist der Ansicht, dass auch die Klimapolitik einen hohen Stellenwert erhalten muss; fordert, dass durch das Europäische Semester die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten sichergestellt wird, damit sie sich allesamt in die gleiche Richtung – hin zu einer klimaneutralen und digitaleren Wirtschaft – entwickeln, ohne jemanden außer Acht zu lassen, sowie einen strukturellen Wandel zugunsten von sozialem Fortschritt, nachhaltiger Entwicklung und Wohlergehen herbeizuführen; erachtet es als sehr wichtig, die Auswirkungen der Wirtschaftspolitik zu berücksichtigen, damit keine negativen sozialen Folgen und negativen Auswirkungen auf den sozialen Zusammenhalt, auch auf viele schutzbedürftige Gruppen, und folglich auf die Demokratie in der Union und das europäische Aufbauwerk entstehen;
4. begrüßt das Bekenntnis der Staats- und Regierungschefs der Union zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und zu den drei neuen, bis 2030 zu verwirklichenden Kernzielen; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte durch konkrete Schritte und Ergebnisse rasch und konsequent umgesetzt wird, und sicherzustellen, dass jeder Vorschlag die Erwartungen erfüllt und das damit verbundene Ziel erreicht wird; fordert, dass die Indikatoren die sozialen Risiken abdecken, die sich aus den Auswirkungen der Pandemie auf Wirtschaft, Beschäftigung und Gesundheit ergeben und die der ökologische und der digitale Wandel für Menschen und Beschäftigte mit sich bringen kann; stellt fest, dass die Überwachung der Einhaltung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und das neue sozialpolitische Scoreboard eine umfassendere Überwachung dieser Risiken ermöglichen, jedoch ohne klare Zielvorgaben für die Messung der Auswirkungen der Maßnahmen der EU; unterstützt eine ambitionierte Agenda für eine starke, nachhaltige und inklusive wirtschaftliche und soziale Erholung und Modernisierung, die mit einer Stärkung des europäischen Sozialmodells einhergeht, damit alle Menschen vom ökologischen und vom digitalen Wandel profitieren und in Würde leben können; fordert die Mitgliedstaaten auf, ambitionierte nationale Ziele festzulegen, mit denen unter gebührender Berücksichtigung der Ausgangslage jedes Landes ein angemessener Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Union geleistet wird;
5. fordert die Kommission auf, aus dieser Krise die entsprechenden Lehren zu ziehen und auf die Schaffung eines verbesserten zukunftsfähigen Governance-Systems in der EU hinzuarbeiten, das auf Solidarität, sozialer Gerechtigkeit und Integration, einer gerechten Wohlstandsverteilung, der Gleichstellung der Geschlechter, hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen einschließlich eines öffentlichen, universellen und hochwertigen Bildungssystems, hochwertiger Beschäftigung und nachhaltigem Wachstum beruht; fordert die Kommission auf, vor ihrer Entscheidung über die Deaktivierung der allgemeinen Ausweichklausel nicht nur eine Gesamtbewertung des Wirtschaftszustands anhand quantitativer Kriterien vorzunehmen, sondern auch eine Bewertung zu berücksichtigen, in der die zugrunde liegenden Ungleichheiten sowie die Lage der betroffenen Mitgliedstaaten in den Bereichen Beschäftigung, Soziales und Gesundheit angemessen zum Ausdruck kommen; vertritt die Auffassung, dass die Überprüfung des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung der EU möglichst vor der Deaktivierung der allgemeinen Ausweichklausel erfolgen sollte;
6. weist erneut darauf hin, dass bestimmte politische Entscheidungen und fiskalpolitische Maßnahmen im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008 möglicherweise dazu geführt haben, dass die Gesundheits- und Sozialsysteme in einigen Mitgliedstaaten nicht angemessen für die Pandemie gerüstet waren; betont, dass zusätzliche Kriterien erforderlich sind, insbesondere solche, die dem Erfordernis nachhaltiger öffentlicher, sozialer und umweltbezogener Investitionen und der Wirtschaftstätigkeit des öffentlichen Sektors Rechnung tragen und mit denen der soziale Fortschritt auf dem Weg zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte in den Mitgliedstaaten vorangetrieben wird; ist der Ansicht, dass das Erreichen der Wirtschaftstätigkeit auf Vorkrisenniveau alleine möglicherweise nicht zur Konsolidierung einer nachhaltigen Erholung ausreicht; betont, dass die aktuellen Instrumente möglicherweise nicht ausreichen, das Risiko einer wirtschaftlichen Stagnation, zunehmender Ungleichheit und eines sozialen und territorialen Gefälles zu beseitigen;
7. stellt fest, dass durch die COVID-19-Pandemie das Wohlbefinden aller in der EU und insbesondere der gefährdeten Bevölkerungsgruppen beeinträchtigt wurde; weist erneut darauf hin, dass die Präsidentin der Kommission zugesichert hat, Nachhaltigkeit, soziale Inklusion und das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger ins Zentrum der Wirtschaftspolitik der Union zu rücken[25]; vertritt die Auffassung, dass dies von wesentlicher Bedeutung ist, damit die Union auch künftig die fortschrittlichsten Sozialsysteme der Welt hat, Europa der erste klimaneutrale Kontinent wird und ein dynamisches Zentrum für Innovation und wettbewerbsfähiges Unternehmertum ist; weist darauf hin, dass sich die sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Ungleichheit zwischen den und in den Mitgliedstaaten im vergangenen Jahrzehnt vertieft haben; fordert die Kommission auf, soziale und ökologische Ungleichgewichte in ihre Analyse im Rahmen des Semesters einzubeziehen; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich an der Überprüfung der Haushaltsregeln der EU zu beteiligen, um nachhaltige, soziale und wachstumsfördernde soziale Investitionen zu fördern und gleichzeitig die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen und robuste Sozialsysteme aufrechtzuerhalten;
8. weist erneut darauf hin, dass der Angemessenheit und Nachhaltigkeit der Sozialschutzsysteme in den Mitgliedstaaten große Bedeutung zukommt; nimmt das G20-Kommuniqué vom 9. und 10. Juli 2021 und das Bekenntnis der G20 zu einem wirksamen globalen Mindeststeuersatz zur Kenntnis, das in der Erklärung zur Zwei-Säulen-Lösung für die steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft zum Ausdruck gebracht wird, die am 1. Juli 2021 vom inklusiven Rahmen der OECD und der G20 gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) veröffentlicht wurde; sieht dem Vorschlag der Kommission erwartungsvoll entgegen, wie das internationale Übereinkommen in Unionsrecht umgesetzt werden soll, um aggressive Steuerplanung zu verhindern und um für Gerechtigkeit gegenüber der Mittelschicht und den arbeitenden Menschen in der EU zu sorgen;
9. stellt fest, dass der Zugang zu unentbehrlichen Dienstleistungen wie Wasser und Energie von entscheidender Bedeutung ist, um die soziale Inklusion und grundlegende Gesundheitsstandards sicherzustellen; fordert Unterstützungsmaßnahmen, um im Rahmen der Ausführung des Aktionsplans zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte den uneingeschränkten Zugang zu unentbehrlichen Dienstleistungen sicherzustellen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, konkrete Vorschläge vorzulegen, um das Problem der Energiearmut im Rahmen der im Grünen Deal festgelegten Ziele der Union angemessen anzugehen und die Energiemärkte zu bewerten, damit die steigenden Energiepreise keine abträglichen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der KMU und die Haushalte zeitigen;
10. unterstreicht, dass gut durchdachte Systeme der Besteuerung des Faktors Arbeit von wesentlicher Bedeutung sind, um für ein hohes Niveau des Schutzes von Arbeitnehmern vor Risiken und Krankheit und für die Zahlung von Renten zu sorgen; ist der Ansicht, dass die Steuersysteme so gestaltet werden sollten, dass Ungleichheit verringert und Gerechtigkeit gefördert wird und die Haushalte geschützt werden, und dass sie ausgewogen sein sollten, um die Systeme gerechter und effizienter zu gestalten; betont, dass dieses öffentliche Einkommen zur Finanzierung zentraler Prioritäten und zur Bewältigung haushaltspolitischer Herausforderungen der Mitgliedstaaten verwendet werden und zur langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beitragen könnte, auch durch Verbesserung des Schutzniveaus und der Angemessenheit der Krankenversicherungs- und Sozialschutzsysteme für alle und durch Sicherstellung ihrer langfristigen Finanzierung; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, konkrete Maßnahmen gegen Steuervermeidung und Steuerbetrug zu ergreifen, um so einen wichtigen Beitrag zum Abbau der wirtschaftlichen Ungleichheit und zur Verbesserung des Steueraufkommens in den Mitgliedstaaten zu leisten;
11. betont, dass die bessere Einbeziehung sozialer Ziele, des sozialen Fortschritts, des Wohlergehens und der Nachhaltigkeit in alle Maßnahmen der EU, insbesondere in die Haushaltsplanung, wichtig ist, um damit die Kohärenz der öffentlichen Ausgaben und Investitionen mit den sozialen und ökologischen Zielen sicherzustellen und mögliche soziale Auswirkungen von Haushaltsentscheidungen zu erkennen; fordert die Kommission auf, Nachhaltigkeit und Wohlergehen in die jährliche Nachhaltigkeitsstrategie und die länderspezifischen Empfehlungen zu integrieren und die sozialen Auswirkungen der politischen Maßnahmen der EU in ihrer Folgenabschätzung in herausgehobener Weise zu berücksichtigen; betont, dass der Stärkung eines umfassenden und integrierten Rahmens innerhalb des europäischen Semesters unter besonderer Berücksichtigung der am stärksten gefährdeten und marginalisierten Bevölkerungsgruppen große Bedeutung zukommt;
12. betont, dass die COVID-19-Krise Lücken beim Zugang zu sozialem Schutz aufgezeigt hat und dass es deshalb wichtig ist, eine größere Widerstandsfähigkeit zu fördern, indem beispielsweise die Angemessenheit und das Schutzniveau der Mindesteinkommensregelungen und Renten verbessert und die Leistungsvoraussetzungen gelockert werden;
13. erklärt sich besorgt angesichts von Überschuldung aufgrund der Pandemie und ihrer wirtschaftlichen und sozialen Folgen und betont, dass die Menschen und KMU davor geschützt werden müssen, in die Überschuldungsfalle zu geraten; fordert eine weitere Verbesserung der Dienstleistungen zur Schuldenberatung und zum Schutz vor Schulden sowie durch die Vermittlung von Finanzwissen; ist der Ansicht, dass KMU, Arbeitnehmer und Haushalte in der Union unterstützt werden sollten, wenn es um die in der Mitteilung der Kommission vom 2. Juni 2021 erwähnten notleidenden Kredite geht; weist darauf hin, dass die Aufbau- und Resilienzfazilität die Möglichkeit eröffnet, die Erholung durch zusätzliche Investitionen und Reformen in dieser Hinsicht zu unterstützen; betont, dass der Einführung von politischen Instrumenten große Bedeutung zukommt, um Haushalten mit niedrigem Einkommen, die Schwierigkeiten haben, ihre Rechnungen zu bezahlen und mit ihren Einkünften auszukommen, dabei zu helfen, die Auswirkungen der Pandemie zu überstehen und nicht in die Armutsfalle zu geraten;
Europäischer Governance-Rahmen 2022 für Nachhaltigkeit, soziale Inklusion und das Wohlergehen der Menschen
14. ist der Ansicht, dass sein Vorschlag für die Annahme eines Pakts für nachhaltiges Wohlergehen und sozialen Fortschritt, der im Sinne der Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung eine Verpflichtung zu sozialen Zielen und Nachhaltigkeitszielen enthält, vor dem Hintergrund der Aufbau- und Resilienzpläne, in die Höhe schnellender öffentlicher Schuldenstände und der anstehenden Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts und des Prozesses des Europäischen Semesters wichtiger ist denn je; stellt fest, dass sich das Nachhaltigkeitsziel 8, das nachhaltiges Wachstum, Beschäftigung und menschenwürdige Arbeit umfasst, in dieser Hinsicht als Triebfeder für die gesamte Agenda 2030 der Vereinten Nationen erwiesen hat;
15. vertritt die Auffassung, dass durch ein intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum mittelfristig eine nachhaltige Haushaltspolitik sichergestellt werden muss und dass die Wirtschafts- und Sozialpolitik der EU auf eine lang anhaltende Erholung hinarbeiten muss, damit die Volkswirtschaften und Gesellschaften in der Union nachhaltiger, widerstandsfähiger, inklusiver werden und für den ökologischen und den digitalen Wandel besser gerüstet sind; betont in diesem Zusammenhang, dass die Umsetzung des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte dazu beitragen dürfte, die soziale Tragweite in allen Politikbereichen der Union zu stärken, und so ein inklusiver Aufschwung sichergestellt sein dürfte;
16. betont, dass eine verstärkte wirtschafts- und sozialpolitische Steuerung unter den Mitgliedstaaten, insbesondere eine größere Konvergenz bei den Steuervorschriften, eine treibende Kraft für den Aufschwung wäre;
17. stimmt den Staats- und Regierungschefs der Union mit Blick auf die wirtschafts- und sozialpolitische Steuerung der EU zu, dass es einer regelmäßigen Bewertung der Fortschritte bei den bis 2030 zu verwirklichenden Kernzielen und der Aufwärtskonvergenz auf höchster politischer Ebene bedarf[26]; vertritt die Auffassung, dass die Arbeits- und Sozialminister und die Wirtschafts- und Finanzminister im Rahmen eines Governance-Überprüfungsverfahrens gleichermaßen einbezogen werden sollten, um den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten sowie den Beschäftigungsfragen im Rahmen des Mechanismus des Europäischen Semesters einen gleich hohen Stellenwert einzuräumen; teilt die Einschätzung des Rates, dass die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte die Bemühungen der Union um einen digitalen, ökologischen und fairen Übergang verstärken und einen Beitrag zur Verwirklichung der sozialen und wirtschaftlichen Aufwärtskonvergenz sowie zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen leisten wird und dass die soziale Dimension, der soziale Dialog und die aktive Einbeziehung der Sozialpartner schon immer im Mittelpunkt einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft standen; ist der Ansicht, dass das sozialpolitische Scoreboard als Teil des Rahmens für die politische Koordinierung des Europäischen Semesters erneuert werden muss, damit Fortschritte in diesen Bereichen nachverfolgt und das Scoreboard an die Lage nach der Pandemie angepasst und mit der Aufbau- und Resilienzfazilität in Einklang gebracht werden kann;
18. betont, dass ein politischer Denkansatz und ein ordnungspolitisches Konzept mit dem Ziel, die Menschen und ihr Wohlergehen in den Mittelpunkt der Politik und der Entscheidungsfindung zu stellen, von grundlegender Bedeutung für die Zukunft der Europäischen Union sind; fordert die Kommission diesbezüglich auf, einen umfassenden Vorschlag vorzulegen, in dem eine Reihe von spezifischen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Zielen genau beschrieben wird, die die einschlägigen internationalen und eigenen Verpflichtungen der EU abbilden, die sich unter anderem aus der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2020 zu einem starken sozialen Europa für gerechte Übergänge[27], den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen, dem Übereinkommen von Paris, dem Ziel des Europäischen Klimagesetzes, bis 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen, und damit verbundenen Zwischenzielen, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der europäischen Säule sozialer Rechte und der Verpflichtung zur Beseitigung der Armut in Europa bis 2050 durch ein EU-Gesetz zur Armutsbekämpfung ergeben;
19. erachtet es als erforderlich, die Erklärung über einen Neubeginn für den sozialen Dialog von 2016 wieder aufzugreifen und die Möglichkeiten zur Einbeziehung der Sozialpartner in die bisher unzulängliche Governance des Europäischen Semesters zu prüfen, damit sich auch die Beschäftigten und Unternehmen die Reformziele zu eigen machen und insofern ihre Verwirklichung vorangebracht wird;
20. begrüßt den gemeinsamen Vorschlag der europäischen Sozialpartner für eine Reihe alternativer Indikatoren zur Messung der Fortschritte bei der Wirtschafts-, Sozial-, Umwelt- und Klimapolitik, die das BIP als Wohlstandsindikator für inklusives und nachhaltiges Wachstum ergänzen; vertritt die Auffassung, dass das sozialpolitische Scoreboard zusätzliche Indikatoren umfassen muss, bei denen die Tendenzen und Ursachen der Ungleichheit vollständig berücksichtigt werden, darunter die Entwicklung der finanziellen und nichtfinanziellen Gewinne im Vergleich zur Entwicklung der Löhne und der privaten Verschuldung; hält es für wichtig, die Interessen der am stärksten gefährdeten und marginalisierten Mitglieder der Gesellschaft in der Union bei diesem Verfahren zu berücksichtigen; betont, dass die Sozialpartner an der Entscheidungsfindung für die Einführung strategischer Maßnahmen, die auf die Erholung ausgerichtet sind, beteiligt sein müssen; vertritt die Auffassung, dass durch Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang ergriffen werden, die Autonomie der Sozialpartner nicht beeinträchtigt werden darf;
21. hebt hervor, dass die sozialen Auswirkungen von Umweltzerstörung und Klimawandel gemessen werden müssen; fordert, dass das Recht auf Gesundheit und auf eine gesunde Umwelt auf Unionsebene gewährleistet wird, da dieses Recht entscheidend dafür ist, die meisten anderen Grundrechte (z. B. Essen, Wohnung und Arbeit) tatsächlich in Anspruch nehmen zu können und einen inklusiven Übergang zu bewerkstelligen;
Arbeitsplätze nicht mehr nur schützen, sondern neue umweltverträgliche, digitale und hochwertige Arbeitsplätze schaffen – eine ambitionierte sozialpolitische Agenda der Union ist notwendig
22. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Gewerkschaften Zugang zu den Arbeitsstätten und zu den Arbeitnehmern selbst erhalten, auch dort, wo die Arbeit digital ausgeführt wird; betont, dass sichergestellt werden muss, dass alle Arbeitnehmer, auch in der digitalen Wirtschaft, das Recht auf Tarifverhandlungen und auf kollektive Maßnahmen haben;
23. teilt die Einschätzung der Staats- und Regierungschefs der Union, dass es aufgrund zunehmender Arbeitslosigkeit und Ungleichheit infolge der Pandemie wichtig ist, Mittel dort einzusetzen, wo sie am dringendsten benötigt werden, um die Volkswirtschaften der Union zu stärken, und die politischen Bemühungen der Union auf den gleichberechtigten Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen zur Verbesserung der Chancengleichheit sowie auf die Schaffung und Verbesserung hochwertiger Arbeitsplätze, auf Unternehmertum, Weiterbildung und Umschulung und auf die Verringerung von Armut und Ausgrenzung auszurichten; betont, dass die außerordentlichen Mittel, die zur Unterstützung der Erholung der Union bereitgestellt wurden, eine Chance darstellen, die nicht ungenutzt bleiben darf;
24. betont die negativen Auswirkungen der COVID-19-Krise auf den Arbeitsmarkt in der Union und die sich daraus ergebenden beispiellosen Arbeitsplatzverluste insbesondere in strategischen Branchen sowie die damit verbundene Zunahme der Armut und der Unterschiede bei den Lebensstandards, von der insbesondere junge Menschen, Frauen und Arbeitskräfte mit gering qualifizierten Tätigkeiten und in prekären Beschäftigungsverhältnissen betroffen sind;
25. bestätigt, dass das Vorkrisenniveau der vierteljährlichen Produktion in den Mitgliedstaaten bis Ende 2022 wieder erreicht sein dürfte; hebt hervor, dass es für eine nachhaltige Erholung von zentraler Bedeutung ist, hochwertige und – zur Verhinderung von Ungleichgewichten zwischen einzelnen Regionen – gleichmäßig über die gesamte Union verteilte Arbeitsplätze für mittel- und geringqualifizierte Arbeitskräfte und insbesondere für Frauen und junge Menschen zu schaffen, da sie sich als für die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaften und Volkswirtschaften der Union als unentbehrlich erwiesen haben; vertritt die Auffassung, dass die Sozialpartner eine entscheidende Aufgabe dabei haben, die Entwicklung der Arbeitsmärkte einzuschätzen und Arbeitskräften, die von strukturellen Veränderungen betroffen sind, einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen; ist der Ansicht, dass eine Stärkung der Tarifverhandlungsstrukturen auf allen Ebenen unerlässlich ist, um hochwertige und nachhaltige Arbeitsplätze zu schaffen;
26. betont, dass eine hochwertige Bildung, gut ausgebildete Arbeitskräfte und die Förderung von Forschung und Innovation die Voraussetzungen für nachhaltige Erholung und den sozialen Zusammenhalt sind; weist darauf hin, dass mittel‑ und geringqualifizierte Arbeitnehmer die Chance zur Umschulung und Weiterqualifizierung erhalten müssen; besteht darauf, dass nachhaltigen Investitionen in eine hochwertige Lehrlingsausbildung, die Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen und die Weiterbildung der Arbeitnehmer Vorrang eingeräumt werden muss; weist darauf hin, dass eine inklusive wirtschaftliche Erholung nachhaltige öffentliche und private Investitionen erfordert, um die Aus- und Weiterbildung von Arbeitslosen und Geringqualifizierten sicherzustellen, damit sie zertifizierte grundlegende Kompetenzen, fachspezifische Fertigkeiten und Schlüsselkompetenzen erwerben können, durch die Qualifikationen erworben und berufliche Übergänge möglich gemacht werden; erachtet es in diesem Zusammenhang als wichtig, die EU-Bildungsprogramme zu stärken, die Aus- und Weiterbildung an die Bedürfnisse der Gesellschaft und der Wirtschaft anzupassen, Beschäftigte und Lehrkräfte zu unterstützen sowie Investitionen in die digitale, grüne und soziale Infrastruktur zu fördern; betont, dass eine gerechte Umsetzung der Kompetenzagenda der EU für alle von entscheidender Bedeutung für die Bekämpfung des Fachkräftemangels ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen um Investitionen in erschwingliche, zugängliche, ínklusive und hochwertige Angebote der beruflichen Bildung auf ein Höchstmaß zu steigern, Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen zu verstärken – auch mit Blick auf digitale Kompetenzen und Querschnittskompetenzen – und lebenslanges Lernen zu fördern, um die Arbeitskräfte auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes im Lichte des ökologischen und des digitalen Wandels vorzubereiten; unterstreicht, dass die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen unentbehrlich ist, um den Fachkräftemangel und die Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage bei Qualifikationen zu bewältigen;
27. begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch mehr Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen zu stärken; begrüßt, dass dieser Vorschlag die Einführung verbindlicher Maßnahmen zur Lohntransparenz umfasst; fordert, dass diese Maßnahmen rasch angenommen werden, um eine weitere Zunahme der geschlechtsspezifischen Ungleichheiten zu verhindern; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, das Unternehmertum von Frauen zu unterstützen und ihren den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Blockade der Verhandlungen über die Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten im Rat unverzüglich aufzuheben;
28. betont, dass unbedingt sichergestellt werden muss, dass die Arbeitnehmer in der Union durch angemessene, gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegte Mindestlöhne im Einklang mit den nationalen Traditionen und Gepflogenheiten geschützt sind, sodass sie unabhängig von ihrem Arbeitsort einen angemessenen Lebensstandard haben; begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU, die darauf abzielt, die tarifvertragliche Abdeckung zu erhöhen, Armut trotz Erwerbstätigkeit zu bekämpfen und die soziale Aufwärtskonvergenz zu erhöhen;
29. hält es für erforderlich, die Finanz- und Personalausstattung der öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen zu erhöhen; fordert die Mitgliedstaaten auf, wirksame Mechanismen für das Leistungsmanagement in den öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen einzurichten, um die Auswirkungen ihrer Arbeitsmarktprogramme zu bewerten und Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen mit technologischen Lösungen auszustatten, die es ihnen ermöglichen, die Einstellung von Arbeitssuchenden effizienter zu optimieren und deren Kompetenzen besser zu bewerten und auf die am Arbeitsmarkt vorhandenen Stellen abzustimmen;
30. weist die Mitgliedstaaten erneut darauf hin, dass ein unabhängiges Leben, hochwertige Sozial‑ und Arbeitsvermittlungsdienste, ein angemessener Sozialschutz und eine stärkere Sozialwirtschaft für ein menschenwürdiges Leben für alle Menschen mit Behinderungen unentbehrlich sind, wie in der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hervorgehoben wird;
31. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mit einem spezifischen System die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze in allen Branchen zu überwachen, einschließlich derjenigen, die durch öffentliche Investitionen geschaffen werden, wozu auch ein eigener Abschnitt über umweltverträgliche und digitale Arbeitsplätze gehören sollte, wobei die Geschlechterperspektive und das Diskriminierungsverbot zu berücksichtigen sind, und sich auf ein System von Auflagen zur Schaffung hochwertiger und umweltverträglicher Arbeitsplätze für Unternehmen, die öffentliche Mittel der EU beantragen, zu einigen; fordert eine genaue Überwachung der aktiven Bemühungen im Rahmen von Maßnahmen zur gleichberechtigten Beteiligung der Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt von hochwertigen Arbeitsplätzen am meisten entfernt sind; betont, dass der Zugang zu öffentlichen Mitteln der EU von der Auflage abhängig gemacht werden muss, dass die Rechte der Beschäftigten und Tarifverträge eingehalten werden;
32. fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um den mangelnden Zugang zu Sozialschutzsystemen zu beheben, insbesondere durch die Umsetzung der Empfehlung des Rates vom 8. November 2019 zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige[28]; begrüßt nochmals die Annahme dieser Empfehlung als ersten Schritt und die Zusage der Kommission, die Sozialschutzsysteme in der Union zu stärken; betont jedoch, dass es erforderlich ist, einen universellen Zugang zum Sozialschutz zu verwirklichen, insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen schwierigen Bedingungen; fordert die Kommission auf, einen EU-Rechtsrahmen vorzulegen, der darauf abzielt, menschenwürdige Arbeitsbedingungen, Rechte und den Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer, die auf Online-Plattformen beschäftigt sind, und für Erwerbstätige in atypischen Beschäftigungsverhältnissen zu stärken und sicherzustellen;
33. fordert die Kommission auf, ihren Rahmen für die Gründung und Entwicklung von Genossenschaften und Unternehmen der Sozialwirtschaft, die ihrem Wesen nach ein größeres Gewicht auf faire Arbeitsbedingungen und die Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht der Beschäftigten legen, zu aktualisieren;
34. betont, dass die Union nur dann Vorreiter einer nachhaltigen und globalen Erholung sein kann, mit der die Volkswirtschaften der Union modernisiert und dabei hochwertige Arbeitsplätze gesichert werden, wenn Millionen gut bezahlter Arbeitsplätze, auch für mittel- und geringqualifizierte Arbeitskräfte, geschaffen werden, wobei gleichzeitig für soziale und wirtschaftliche Aufwärtskonvergenz und gleiche Chancen für alle gesorgt wird, sodass jeder zum europäischen Aufbauwerk beitragen kann; besteht darauf, dass mehr Investitionen in die grüne, digitale und soziale Infrastruktur, in öffentliche Dienstleistungen, Bildung und soziale Dienstleistungen sowie in Forschung, Innovation und CO2-freie Technologien erforderlich sind, wobei die Besonderheiten von Kleinstunternehmen und KMU als wichtige Akteure im Wirtschaftsgefüge der Union zu berücksichtigen sind, um ihr Innovationspotenzial zu nutzen und gleichzeitig den Zugang der KMU zu öffentlichen und privaten Mitteln zu verbessern und nachhaltige, wachstumsfreundliche Investitionen sicherzustellen; fordert, dass die soziale und nachhaltige Dimension der Industriestrategie gestärkt wird, mit besonderem Fokus auf hochwertige Beschäftigung und strategische Wertschöpfungsketten in der EU;
35. ist besorgt über die schwerwiegenden sozialen Auswirkungen der COVID-19-Krise und ihre beschäftigungsbezogenen Folgen, insbesondere für junge Menschen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle jungen Unionbürgerinnen und Unionsbürger Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung und zum Arbeitsmarkt haben; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit Vorrang einzuräumen, auch im Rahmen des Aufbauinstruments NextGenerationEU, Finanzinstrumente wie die Jugendgarantie und europäische Programme wie Erasmus+ in vollem Umfang zu nutzen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen und die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen zu verbessern; betont darüber hinaus, dass als Reaktion auf die Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die Beschäftigung Mittel aus dem neuen Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung mobilisiert werden könnten; fordert die Mitgliedstaaten auf, daher zügig Finanzierungsanträge bei der Kommission einzureichen, um die Arbeitnehmer in der Union, die infolge der COVID-19-Pandemie ihren Arbeitsplatz verloren haben, bei ihrer Umschulung, Neuqualifizierung und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen;
36. betont, dass die Beschäftigungsmobilität innerhalb der EU wichtig ist und dass die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zum Wirtschaftswachstum und zum Zusammenhalt in der Union beiträgt und Beschäftigungsmöglichkeiten schafft; unterstreicht außerdem, dass die Beschäftigungsmobilität mit fairen und gemeinsamen Regeln einhergehen muss, die auf dem Grundsatz der Gleichbehandlung basieren; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Umsetzung und Durchsetzung der Vorschriften für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu überwachen; fordert die Kommission auf, der Abwanderung von Fachkräften in bestimmten Regionen und Branchen auf den Grund zu gehen und mobile Arbeitnehmer zu unterstützen, indem eine faire Mobilität sichergestellt und die Übertragbarkeit von Rechten und Ansprüchen gestärkt wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, konsequent auf die Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen hinzuarbeiten, um eine faire Arbeitskräftemobilität zu fördern, insbesondere im Hinblick auf die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit; fordert die Kommission daher auf, einen ambitionierten Vorschlag für einen digitalen EU-Sozialversicherungspass vorzulegen;
37. unterstreicht, dass die COVID-19-Krise gezeigt hat, dass es eines gemeinsamen Ansatzes der Union zur Gesundheitsförderung und insbesondere zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bedarf; fordert die Schaffung der Europäischen Gesundheitsunion, die auf den Grundsätzen der Solidarität, der strategischen Autonomie und der Zusammenarbeit beruhen und mit der sichergestellt werden sollte, dass Aspekte der öffentlichen Gesundheit in den Mittelpunkt der Erarbeitung und Umsetzung aller im Vertrag verankerten politischen Maßnahmen und Aktivitäten der EU gerückt werden, einschließlich einer systematischen Bewertung der Auswirkungen aller relevanten Politikbereiche auf die Gesundheit; begrüßt das ambitionierte Ziel, die Zahl arbeitsbedingter Todesfälle auf null zu senken, das im neuen strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vorgegeben wird; bekräftigt, dass reproduktionstoxische Stoffe in den Geltungsbereich der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene[29] und gefährliche Arzneimittel in den Anhang 1 dieser Richtlinie aufgenommen werden sollten, um das Personal im medizinischen Bereich besser zu schützen;
38. weist erneut darauf hin, dass in Grundsatz 15 der europäischen Säule sozialer Rechte festgelegt ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Selbstständige im Ruhestand das Recht auf ein Ruhegehalt haben, das ein angemessenes Einkommen sicherstellt, und dass jeder Mensch im Alter das Recht auf Mittel hat, die ein würdevolles Leben sicherstellen;
Synergieeffekte zwischen dem Europäischen Semester und den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen
39. betont, dass die länderspezifischen Empfehlungen, die zu den in der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität festgehaltenen sozialen Zielen beitragen, in den nationalen Aufbau‑ und Resilienzplänen berücksichtigt werden müssen und dass die länderspezifischen Empfehlungen mit Blick auf die nationalen Aufbau‑ und Resilienzpläne in einer Weise auszulegen sind, die zur Verwirklichung der sozialen Ziele der Verordnung einschließlich des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts beiträgt; besteht darauf, dass die Aufbau‑ und Resilienzpläne gemäß der Verordnung über die Aufbau‑ und Resilienzfazilität zur Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, zur Umsetzung der EU-Wachstumsstrategie, so wie sie im Grünen Deal vorgesehen ist, und zur Einhaltung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte beitragen müssen; weist erneut darauf hin, dass der Zyklus des Europäischen Semesters für 2021 vorübergehend angepasst wurde, um die Einführung der Aufbau‑ und Resilienzfazilität zu berücksichtigen; fordert, dass die Kommission in Bezug auf die soziale Dimension ehrgeiziger ist und für Kohärenz zwischen den länderspezifischen Empfehlungen und den allgemeinen und spezifischen Zielen der Verordnung über die Aufbau‑ und Resilienzfazilität sorgt;
40. weist erneut darauf hin, dass Reformen und Investitionen gemäß der Verordnung über die Aufbau‑ und Resilienzfazilität „[…] zur Schaffung hochwertiger und sicherer Arbeitsplätze und zur Inklusion und Integration benachteiligter Gruppen führen [sollten]“;
41. betont, dass eines der Ziele der Verordnung über die Aufbau‑ und Resilienzfazilität darin besteht, die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze zu fördern; unterstreicht, dass durch Arbeitsmarktreformen im Rahmen der Aufbau‑ und Resilienzpläne zur Förderung hochwertiger Beschäftigung beigetragen werden muss; fordert die Kommission auf, Arbeitsmarktreformen in den Aufbau‑ und Resilienzplänen zu diesem speziellen Thema zu analysieren; weist darauf hin, dass in Artikel 152 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehen ist, dass die Union die Rolle der Sozialpartner auf Ebene der Union anerkennt und fördert und dabei ihre Autonomie achtet; weist warnend darauf hin, dass sich die Kommission in keiner Weise in den Prozess des sozialen Dialogs auf nationaler Ebene einmischen sollte, der im Rahmen der Reformen der Aufbau‑ und Resilienzpläne stattfindet;
42. fordert die Kommission auf, die sozialen Indikatoren aus dem sozialpolitischen Scoreboard des Europäischen Semesters, insbesondere diejenigen, die sich auf menschenwürdige Arbeit, soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit, robuste Sozialsysteme und faire Mobilität beziehen, in die gemeinsamen Indikatoren aufzunehmen, die im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität für die Berichterstattung über die Fortschritte und die Überwachung und Bewertung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne verwendet werden sollen, und sie auch in die Methoden für die Erfassung sozialer Aspekte, auch für die Garantie für Kinder und die Jugendgarantie aufzunehmen; betont, dass es die delegierten Rechtsakte, die die Kommission in dieser Angelegenheit vorlegen wird, eingehend prüfen wird, um festzustellen, ob die sozialpolitischen Indikatoren, das sozialpolitische Scoreboard und die Methoden zur Erfassung sozialer Aspekte den Zielen entsprechen, und um sich zu vergewissern, dass keine Einwände erhoben werden müssen;
43. betont, dass der soziale Dialog für die Sicherstellung effizienter Reformen und Investitionen entscheidend ist, insbesondere in Bereichen, in denen die Übergänge zu tiefgreifenden Veränderungen führen werden; unterstreicht, dass eine angemessene Einbeziehung der Interessenträger wie der nationalen Parlamente, der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der Sozialpartner, nichtstaatlicher Organisationen und der Zivilgesellschaft in die Vorbereitung und Umsetzung der Aufbau‑ und Resilienzpläne für deren Erfolg entscheidend sein wird;
44. betont, dass die Gleichstellung der Geschlechter gemäß der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität bei der Ausarbeitung und Durchführung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne durchgängig zu berücksichtigen ist und geschlechterbezogene Berichterstattung und die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung nicht mit der Nachverfolgung der sozialen Lage und sozialpolitischen Investitionen vermischt werden dürfen; vertritt die Auffassung, dass die Gleichstellung der Geschlechter eine eigene Methode zur durchgehenden Berücksichtigung im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität verdient, und weist erneut darauf hin, dass das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen geeignete Methoden entwickelt hat; hebt hervor, dass Investitionen in eine robuste Betreuungs- und Pflegeinfrastruktur gemäß der Verordnung über die Aufbau‑ und Resilienzfazilität ebenfalls unentbehrlich sind, um die Gleichstellung der Geschlechter und die wirtschaftliche Stärkung der Frauen sicherzustellen, widerstandsfähige Gesellschaften aufzubauen, prekären Bedingungen in Wirtschaftszweigen, in denen hauptsächlich Frauen beschäftigt sind, entgegenzuwirken, die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze zu fördern sowie Armut und soziale Ausgrenzung zu verhindern und das Bruttoinlandsprodukt zu steigern, da dadurch mehr Frauen einer bezahlten Tätigkeit nachgehen können;
45. fordert, eine Pflegestrategie der Union mit einer starken Geschlechterdimension auszuarbeiten, in der ein ganzheitlicher und lebenslanger Betreuungsansatz verfolgt werden sollte und gleichzeitig spezifische Maßnahmen und Aktionen sowohl für die formelle als auch für die informelle Pflege sowie für unbezahlte Betreuungsarbeit vorgesehen sein sollten; fordert die Mitgliedstaaten auf, bewährte Verfahren zu prüfen und sich darüber auszutauschen, wie gesellschaftliche Gruppen mit besonderem Betreuungsbedarf unterstützt werden können, und wie die Zeiten, die für Betreuungsaufgaben aufgewendet wurden, in den Rentensystemen berücksichtigt werden können, um das geschlechtsspezifische Rentengefälle zu verringern; weist darauf hin, dass laut Eurofound der Anteil der Beschäftigten in der Langzeitpflege im vergangenen Jahrzehnt um ein Drittel gestiegen ist – in großem Gegensatz zu den anhaltend niedrigen Löhnen, die sie erhalten; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Pflegekräfte angemessene Löhne erhalten, da die Löhne in der Langzeitpflege und anderen sozialen Diensten derzeit 21 % unter dem Durchschnitt liegen[30]; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten angesichts des Berichts über die Langzeitpflege 2021 auf, Reformen durchzuführen, mit denen die gemeinsamen Ziele der Sicherstellung einer hochwertigen, für alle zugänglichen und erschwinglichen Langzeitpflege, die auf finanziell nachhaltige Weise erbracht wird, angegangen werden; fordert wirksame aktive Arbeitsmarktmaßnahmen und eine wirksame Politik im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, damit das Privat- und Familienleben auch künftig erhalten bleibt, auch durch die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben[31] und einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Bereitstellung von Betreuungsmöglichkeiten;
46. hebt hervor, dass größere Investitionen in das Gesundheitswesen und die Sozialfürsorge, insbesondere in die Löhne, Arbeitsbedingungen und Weiterbildung der Beschäftigten, unentbehrlich sind, damit die Beschäftigung und Bindung des Personals verbessert wird, eine angemessene Personalausstattung sichergestellt ist und bedarfsorientierte Dienstleistungen erbracht werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass ein erheblicher Teil der Investitionen aus den nationalen Aufbau‑ und Resilienzplänen für die Verbesserung des Gesundheitswesens – auch in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und Personalausstattung –, für den Bedarf an Aus‑ und Fortbildungsmaßnahmen und den Ausbau wesentlicher Dienstleistungen, die Konsolidierung der Grundversorgung und die Förderung der langfristigen Pflege und staatlicher Wohlfahrtseinrichtungen verwendet wird; besteht darauf, dass die in den Stresstests der Gesundheits- und Sozialbranche identifizierten Schwächen durch die nationalen Aufbau‑ und Resilienzpläne, das nächste Aktionsprogramm der EU zur Gesundheitsförderung (EU4Health) und durch die länderspezifischen Empfehlungen zu diesen Branchen angegangen werden sollten;
47. betont, dass sich die Investitionslücke im Bereich des erschwinglichen Wohnraums auf jährlich 57 Mrd. EUR beläuft; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass angemessene und erschwingliche Sozialwohnungen in ausreichender Zahl vorhanden sind, um den Wohnungsbedarf der Bevölkerung zu decken und die Überlastung durch Wohnkosten zu senken; fordert die Kommission auf, dieses Ziel in die länderspezifischen Empfehlungen aufzunehmen; fordert in diesem Zusammenhang eine Reform des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung, um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, die erforderlichen ökologischen und sozialen öffentlichen Investitionen, auch im Zusammenhang mit der Entwicklung und Verbesserung des sozialen, öffentlichen, erschwinglichen und energieeffizienten Wohnraums, zu tätigen; betont, dass Obdachlosigkeit eine der extremsten Formen der sozialen Ausgrenzung ist; begrüßt die Gründung der Europäischen Plattform zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit, die mit dem Endziel verbunden ist, Obdachlosigkeit bis 2030 ein Ende zu bereiten; fordert die Mitgliedstaaten auf, ambitionierte nationale Strategien zu verabschieden, die mit angemessenen nationalen und EU-Mitteln ausgestattet sind und auf dem Grundsatz „Wohnraum zuerst“ beruhen, mit dem die Verhinderung von Obdachlosigkeit gefördert und der Zugang zu angemessenem, sicherem und erschwinglichem Wohnraum ermöglicht wird; fordert die Kommission nachdrücklich dazu auf, eine umfassende Strategie zur Armutsbekämpfung vorzuschlagen;
48. weist erneut darauf hin, dass die Verordnung über die Aufbau‑ und Resilienzfazilität vorschreibt, dass die durchgängige Berücksichtigung der Chancengleichheit für alle bei der Ausarbeitung und Durchführung der nationalen Aufbau‑ und Resilienzpläne sichergestellt werden sollte, was angesichts der steigenden Ungleichheit in mehreren EU-Mitgliedstaaten dringend erforderlich ist; fordert die Kommission auf, mithilfe der relevanten zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Gleichstellungseinrichtungen in den Mitgliedstaaten zu diesem Zweck besonderes Augenmerk auf die Überwachung der Umsetzung der nationalen Aufbau‑ und Resilienzpläne zu legen;
49. hebt hervor, dass der digitale und der ökologische Wandel und Investitionen auch aus sozialer Sicht bewertet werden sollten, damit das Risiko des Verlusts von Arbeitsplätzen, von Störungen des Arbeitsmarktes und der Polarisierung der Arbeitsplätze aufgrund des Wegfalls von Arbeitsplätzen, die ein mittleres Qualifikationsniveau erfordern, nicht eintritt und sichergestellt wird, dass die Digitalisierung und der ökologische Wandel in Unternehmen nicht als Vorwand für Strategien zur Senkung der Kosten durch Einsparung von Arbeitskräften dienen;
50. betont, dass der soziale Dialog und Tarifverhandlungen wichtige Instrumente für Arbeitgeber und Gewerkschaften sind, um für gerechte Löhne und faire Arbeitsbedingungen zu sorgen, und dass die Resilienz der Mitgliedstaaten in Zeiten der Wirtschaftskrise durch starke Tarifverhandlungssysteme verbessert wird;
51. fordert, dass die Überwachung des Semesters die Überwachung der Mobilität der Arbeitnehmer und die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte – insbesondere der Arbeitnehmerrechte von Saisonarbeitnehmern – umfasst;
°
° °
52. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Eine andere Zukunft ist möglich; die Zeit, nicht nur das BIP zu betrachten, ist gekommen.
Die COVID-19-Pandemie mag enden, doch ihre Auswirkungen werden bleiben. Zudem lässt sich die Entstehung neuer Pandemien nicht ausschließen, solange deren Ursachen nicht beseitigt werden. Darüber hinaus gilt es, widerstandsfähige Gesellschaften und Gesundheits-, Pflege- und Betreuungssysteme zu schaffen, damit künftige Pandemien effizienter, gerechter und in einer für die Volkswirtschaften der Union und die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger weniger schädlichen Weise bewältigt werden können, als dies bei COVID-19 der Fall war.
Die Pandemie hat die wirtschaftlichen und sozialen Strukturen der Union in noch nie dagewesener Weise erschüttert, grundlegende Schwächen aufgezeigt und neue Gefahren, insbesondere für die künftige finanzielle Stabilität und das Sozialgefüge, mit sich gebracht. Durch eine nicht geeignete makroökonomische Steuerung nach der Krise könnten die Volkswirtschaften der Union leicht in eine Situation eines anhaltend geringen Wachstums und einer anhaltend hohen Arbeitslosigkeit geraten, die mit dem neuen Risiko einer langfristigen wirtschaftlichen Stagnation oder gar eines Konjunkturrückgangs sowie wachsenden Ungleichheiten und Unzufriedenheit mit dem demokratischen System einhergehen könnte, was sich negativ auf die Zukunft der EU auswirken würde.
Die richtige Wirtschaftspolitik und Regierungsführung sind von entscheidender Bedeutung, um Europa zu einem Kontinent zu machen, auf dem man sich um das nachhaltige Wohlergehen aller kümmert, gerade in diesem entscheidenden Moment, in dem weltweit ein neues finanzielles Zeitalter anbricht.
Tatsächlich bedarf es hierfür auf der Makroebene der wirtschaftspolitischen Steuerung und der Wirtschaftspolitik eines neuen politischen Kompasses und einer neuen Methode zur Bewertung des wirtschaftlichen Erfolgs. Angesehene Institutionen auf der ganzen Welt haben bereits gezeigt, dass ein anderer Ansatz jenseits des BIP möglich ist.
Die EU, ihre Institutionen und die Mitgliedstaaten müssen bei der Politikgestaltung neue Wege gehen, andere politische Ziele entwickeln, die über das BIP-Wachstum hinausgehen, und eine verbesserte Haushalts- und Wirtschaftspolitik umsetzen, damit ein nachhaltiges Wohlergehen für alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger Realität wird. Die EU muss neben ökologischen Indikatoren auch wirtschaftliche und soziale Faktoren einbeziehen, die den sozialen Auswirkungen der Wirtschaftspolitik und der wirtschaftspolitischen Steuerung Rechnung tragen.
Zu diesem Zweck sollte Folgendes erwogen werden:
– Umwandlung des Stabilitäts- und Wachstumspakts in einen Unionspakt für nachhaltiges Wohlergehen,
– Annahme von Haushaltsleitlinien anstelle von Haushaltsregeln,
– Schutz von Investitionen in das nachhaltige Wohlergehen durch Einführung einer goldenen Regel,
– Schaffung einer geeigneten EU-Fiskalkapazität zur Stabilisierung der Volkswirtschaften des Euro-Währungsgebiets,
– weitere Ausreizung der Möglichkeiten, die der Unionshaushalt bietet, damit er zu einer starken Triebkraft für den Wandel hin zu einem nachhaltigen Wohlergehen für alle wird,
– Einrichtung eines „Staatsfonds“ der Union,
– mehr Kohärenz zwischen den Zielen des nachhaltigen Wohlergehens und der Geldpolitik.
Für diese zentralen Ziele, also eine EU-Governance für nachhaltiges Wohlergehen, ist ein neuer Rahmen notwendig. Der aktuelle Zyklus des Europäischen Semesters muss geändert werden, damit er diesen neuen sozialen Zielen – der auf dem Gipfeltreffen von Porto erneut hervorgehobenen sozialen Dimension – dient. Es gilt, ein neues Modell für den Fortschritt zu entwickeln, um für eine bessere Zukunft und soziale Gerechtigkeit zu sorgen und um eine stärkere, widerstandsfähigere, demokratischere und geeintere Union zu schaffen.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
27.9.2021 |
|
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|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
33 14 7 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Atidzhe Alieva-Veli, Abir Al-Sahlani, Dominique Bilde, Gabriele Bischoff, Vilija Blinkevičiūtė, Milan Brglez, Jordi Cañas, David Casa, Leila Chaibi, Margarita de la Pisa Carrión, Jarosław Duda, Estrella Durá Ferrandis, Lucia Ďuriš Nicholsonová, Nicolaus Fest, Loucas Fourlas, Cindy Franssen, Helmut Geuking, Elisabetta Gualmini, Alicia Homs Ginel, France Jamet, Agnes Jongerius, Radan Kanev, Ádám Kósa, Stelios Kympouropoulos, Katrin Langensiepen, Miriam Lexmann, Elena Lizzi, Kira Marie Peter-Hansen, Dragoş Pîslaru, Dennis Radtke, Elżbieta Rafalska, Guido Reil, Daniela Rondinelli, Mounir Satouri, Monica Semedo, Vincenzo Sofo, Beata Szydło, Eugen Tomac, Romana Tomc, Marie-Pierre Vedrenne, Nikolaj Villumsen, Marianne Vind, Maria Walsh, Stefania Zambelli, Tomáš Zdechovský |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Alex Agius Saliba, Konstantinos Arvanitis, Johan Danielsson, Gheorghe Falcă, Lina Gálvez Muñoz, Sara Matthieu, Beata Mazurek, Eugenia Rodríguez Palop, Véronique Trillet-Lenoir |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
33 |
+ |
NI |
Daniela Rondinelli |
PPE |
David Casa, Loucas Fourlas, Cindy Franssen, Helmut Geuking, Eugen Tomac, Maria Walsh |
Renew |
Atidzhe Alieva-Veli, Jordi Cañas, Lucia Ďuriš Nicholsonová, Dragoş Pîslaru, Monica Semedo, Véronique Trillet-Lenoir, Marie-Pierre Vedrenne |
S&D |
Alex Agius Saliba, Gabriele Bischoff, Vilija Blinkevičiūtė, Milan Brglez, Johan Danielsson, Estrella Durá Ferrandis, Lina Gálvez Muñoz, Elisabetta Gualmini, Alicia Homs Ginel, Agnes Jongerius, Marianne Vind |
The Left |
Konstantinos Arvanitis, Leila Chaibi, Eugenia Rodríguez Palop, Nikolaj Villumsen |
Verts/ALE |
Katrin Langensiepen, Sara Matthieu, Kira Marie Peter-Hansen, Mounir Satouri |
14 |
– |
ECR |
Beata Mazurek, Margarita de la Pisa Carrión, Elżbieta Rafalska, Vincenzo Sofo, Beata Szydło |
ID |
Dominique Bilde, Nicolaus Fest, France Jamet, Elena Lizzi, Guido Reil, Stefania Zambelli |
NI |
Ádám Kósa |
PPE |
Radan Kanev |
Renew |
Abir Al-Sahlani |
7 |
0 |
PPE |
Jarosław Duda, Gheorghe Falcă, Stelios Kympouropoulos, Miriam Lexmann, Dennis Radtke, Romana Tomc, Tomáš Zdechovský |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
– : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] https://ec.europa.eu/info/publications/european-economic-forecast-spring-2021_en
- [2] https://www.oecd-ilibrary.org/sites/edfbca02-en/index.html?itemId=/content/publication/edfbca02-en
- [3] https://www.2021portugal.eu/en/porto-social-summit/porto-social-commitment
- [4] https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2021/05/08/the-porto-declaration/
- [5] Angenommene Texte, P9_TA(2021)0288.
- [6] https://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=89&furtherNews=yes&newsId=9834
- [7] ABl. C 242 vom 10.7.2018, S. 24.
- [8] ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17.
- [9] https://cor.europa.eu/en/engage/studies/Documents/Partnership_2021.pdf
- [10] https://www.eesc.europa.eu/de/agenda/our-events/events/european-semester-annual-conference-2021
- [11] https://www.eesc.europa.eu/de/sections-other-bodies/other/ad-hoc-group-european-semester/civil-society-and-recovery-and-resilience-plans
- [12] https://www.eurofound.europa.eu/de/publications/report/2021/covid-19-implications-for-employment-and-working-life
- [13] https://www.eurofound.europa.eu/de/publications/report/2021/living-working-and-covid-19-update-april-2021-mental-health-and-trust-decline-across-eu-as-pandemic
- [14] https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR21_10/SR_Gender_mainstreaming_DE.pdf
- [15] https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=738&langId=en&pubId=8396
- [16] https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR18_09/SR_PPP_DE.pdf
- [17] https://undocs.org/A/HRC/47/36/Add.1
- [18] https://ec.europa.eu/info/publications/european-economic-forecast-spring-2021_en
- [19] https://www.eurofound.europa.eu/de/publications/report/2021/covid-19-implications-for-employment-and-working-life
- [20] https://www.ecb.europa.eu/pub/economic-bulletin/html/eb202103.en.html
- [21] https://eige.europa.eu/covid-19-and-gender-equality/unpaid-care-and-housework
- [22] https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/22189434-395d-11eb-b27b-01aa75ed71a1/language-en
- [23] https://www.fes.de/en/politik-fuer-europa/on-the-corona-frontline
- [24] https://www.epsu.org/sites/default/files/article/files/Position%20of%20EPSU%20on%20lessons%20learnt_final.pdf
- [25] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_19_6770?utm_campaign=58ca6a2173a6a3222e01b7f2&utm_content=5df9bbf40f09e4000147a897&utm_medium=smarpshare&utm_source=generic
- [26] https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2021/05/08/the-porto-declaration/
- [27] Angenommene Texte, P9_TA(2020)0371.
- [28] ABl. C 387 vom 15.11.2019, S. 1.
- [29] ABl. L 158 vom 30.4.2004, S. 50.
- [30] https://eige.europa.eu/covid-19-and-gender-equality/unpaid-care-and-housework
- [31] ABl. L 188 vom 12.7.2019, S. 79.