BERICHT über den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022

12.10.2021 - (11352/2021 – C9-0353/2021 – 2021/0227(BUD))

Teil 1: Entschließungsantrag
Haushaltsausschuss
Berichterstatter:  Karlo Ressler (Einzelplan III – Kommission)
 Damian Boeselager (sonstige Einzelpläne)


Verfahren : 2021/0227(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0281/2021

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 (11352/2021 – C9-0353/2021 – 2021/0227(BUD))

Das Europäische Parlament,

 gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

 gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

 gestützt auf den Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom[1],

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[2] (im Folgenden „die Haushaltsordnung“),

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (im Folgenden „MFR-Verordnung“)[3] und auf die in diesem Zusammenhang zwischen Parlament, Rat und Kommission vereinbarten gemeinsamen Erklärungen[4] sowie auf die zugehörigen einseitigen Erklärungen[5],

 gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel[6],

 unter Hinweis auf das am 12. Dezember 2015 auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC (COP 21) in Paris geschlossene Übereinkommen (Übereinkommen von Paris),

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1119 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2021 zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2022, Einzelplan III – Kommission[7],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. April 2021 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2022[8],

 unter Hinweis auf den von der Kommission am 9. Juli 2021 angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 (COM(2021)0300),

 unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022, der vom Rat am 6. September 2021 festgelegt und dem Europäischen Parlament am 10. September 2021 zugeleitet wurde (11352/2021 – C9-0353/2021),

 gestützt auf Artikel 94 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahmen der beteiligten Ausschüsse,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A9-0281/2021),

Einzelplan III

Allgemeiner Überblick

1. weist darauf hin, dass das Parlament in seiner oben genannten Entschließung vom 25. März 2021 zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2022 klare politische Prioritäten für den Haushaltsplan 2022 aufgestellt hat, um die Erholung von der COVID-19-Krise zu unterstützen, Investitionen anzukurbeln und die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen sowie die Grundlagen für eine widerstandsfähigere und nachhaltigere Union zu schaffen; bekräftigt sein nachdrückliches Bekenntnis zu diesen Prioritäten und legt den folgenden Standpunkt fest, um sicherzustellen, dass genügend Mittel für ihre Verwirklichung bereitgestellt werden;

 

2.  ist der Ansicht, dass der Haushalt der Union mit geeigneten Instrumenten ausgestattet sein muss, damit auf mehrere Krisen gleichzeitig reagiert werden kann; bekräftigt seine Auffassung, dass der Haushaltsplan 2022 vollständig ausgeführt werden sollte und eine entscheidende Rolle spielen sollte, wenn es darum geht, positive und spürbare Auswirkungen für das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu erzielen; befürwortet vor diesem Hintergrund Aufstockungen für die Ankurbelung von Investitionen mit besonderem Schwerpunkt auf den KMU, die ein Eckpfeiler der Wirtschaft der Union sind und eine entscheidende Rolle bei der Bereitstellung hochwertiger Investitionen und der Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Mitgliedstaaten spielen, für die Verstärkung der Bemühungen um einen umweltfreundlichen und digitalen Wandel, für die Schaffung neuer Möglichkeiten für junge Menschen und für den Schutz von Kindern, den Aufbau einer starken Europäischen Gesundheitsunion und die Unterstützung des COVAX-Programms; bekräftigt ferner die Prioritäten in den Bereichen Sicherheit, Migration, Asyl und Integration, Grundrechte und Werte der Union, räumt jedoch ein, dass sich die Lage in den Bereichen Außenpolitik und humanitäre Hilfe in letzter Zeit verschlechtert hat und die Notwendigkeit besteht, auch mittel- und langfristig rasch auf die anstehenden Herausforderungen reagieren zu können;

 

3. nimmt den Standpunkt des Rates zum Haushaltsentwurf zur Kenntnis, in dem die Mittel für Verpflichtungen in den Rubriken des MFR gegenüber dem Vorschlag der Kommission um 1,43 Mrd. EUR gekürzt wurden; ist der Auffassung, dass die vom Rat vorgeschlagenen Kürzungen dem üblichen Top-down-Ansatz folgen, der darin besteht, ein willkürlich festgelegtes Gesamtreduktionsziel umzusetzen, dem keine objektive Bewertung der Umsetzungstendenzen und Absorptionskapazitäten zugrunde liegt und das weder die Vielzahl der Herausforderungen, denen sich die Union gegenübersieht, noch die von der Union eingegangenen Verpflichtungen widerspiegelt; weist auf den Widerspruch zu den zentralen gemeinsamen politischen Prioritäten hin; gelangt zu dem Schluss, dass der Standpunkt des Rates weit von den Erwartungen des Parlaments in Bezug auf einen Wiederaufbauhaushalt entfernt ist; beschließt daher, generell die Mittel für alle vom Rat gekürzten Haushaltlinien sowohl für operative Ausgaben als auch für Verwaltungsausgaben entsprechend dem Haushaltsplanentwurf wiedereinzusetzen und den Haushaltsplanentwurf als Ausgangspunkt für seinen Standpunkt zu betrachten; akzeptiert jedoch, dass im Jahr 2022 Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von 1 299 Mio. EUR in die Reserve für die Anpassung an den Brexit eingestellt werden, da dies die politische Einigung über die Verordnung über die Reserve für die Anpassung an den Brexit widerspiegelt;

 

4. besteht darauf, dass neue politische Prioritäten oder Aufgaben mit neuen Ressourcen einhergehen müssen und die Einrichtung einer Agentur oder die Erweiterung ihres Mandats nicht zulasten bestehender Programme oder Agenturen gehen darf; kompensiert daher die von der Kommission vorgeschlagenen Mittelkürzungen bei Finanzierungsprogrammen, um die Finanzausstattung der dezentralen Agenturen aufzustocken; hebt hervor, dass eine angemessene Koordinierung und Synergien zwischen den Agenturen erforderlich sind, um die Wirksamkeit ihrer Arbeit zu erhöhen, vor allem wenn es eine Annäherung bei konkreten politischen Zielen gibt, damit die korrekte und effiziente Verwendung öffentlicher Gelder ermöglicht wird;

5. nimmt in diesem Zusammenhang die jüngste Initiative für eine Europäische Behörde für die Vorsorge und Reaktion auf Gesundheitskrisen (HERA) zur Kenntnis; ist zutiefst besorgt über den Ausschluss des Parlaments vom Beschlussfassungsverfahren zur Einrichtung dieser Behörde; weist ferner auf die erheblichen Auswirkungen dieser Initiative auf den Haushalt und die Notwendigkeit hin, dass das Parlament seine Aufgaben als Teil der Haushaltsbehörde in vollem Umfang wahrnehmen kann; spricht sich entschieden gegen jedwede Finanzierungsarchitektur aus, durch die Mittel von den ursprünglich von den Mitgesetzgebern im Rahmen von Horizont Europa, EU4Health und RescEU geplanten und vereinbarten zentralen Zielen und Maßnahmen umgeschichtet würden; unterstreicht die Tatsache, dass in diesem Zusammenhang eine angemessene Finanzierung des europäischen Plans zur Krebsbekämpfung als vorrangiges Ziel des EU-Haushalts sichergestellt werden muss, das nicht durch Umschichtungen zugunsten anderer politischer Initiativen gefährdet werden darf; betont, dass es dem Parlament aufgrund des Zeitplans für diese Initiative nicht möglich war, sie bei der Lesung des Haushaltsplans 2022 zu berücksichtigen; erwartet, dass diese Frage im Rahmen des Vermittlungsverfahrens für den Haushalt 2022 behandelt wird, und fordert, dass zu diesem Zweck andere Finanzierungsmöglichkeiten geprüft werden;

 

6. betont ferner, dass die Kommission nach der Veröffentlichung ihres Haushaltsentwurfs ein Paket zugunsten von Flüchtlingen aus Syrien und weiteren Ländern angekündigt hat; fordert in diesem Zusammenhang, dass im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zum Haushaltsplan 2022 eine umfassende Einigung über das Gesamtpaket erzielt wird, die auch den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2021 umfassen würde; räumt ein, dass weitere Maßnahmen erforderlich sein werden, um angemessen auf die jüngsten Ereignisse in Afghanistan zu reagieren, unter anderem durch die Unterstützung von Bürgern, einschließlich Frauen und Mädchen, Kindern, gefährdeten Gruppen sowie stark gefährdeten Zielgruppen wie Forschern, Lehrern, Ärzten und Wissenschaftlern, die nicht die Möglichkeit haben, ihr Leben und ihre Arbeit in Afghanistan fortzusetzen; betont, dass diese Fragen in Anbetracht der sich ändernden Lage und des Fehlens einer umfassenden und längerfristigen Bedarfsbewertung nicht vollständig in die Lesung des Parlaments einbezogen werden konnten und im Lichte des Berichtigungsschreibens 1/2022 der Kommission und der nachfolgenden Informationen, die zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt wurden, einer Neubewertung unterzogen werden;

 

7. beschließt, Haushaltslinien aufzustocken, die eine ausgezeichnete Ausführungsrate aufweisen und operativ in der Lage sind, die zusätzlichen Mittel im Jahr 2022 in Anspruch zu nehmen; weist darauf hin, dass das Flexibilitätsinstrument vollständig in Anspruch genommen werden muss, damit die oben genannten dringenden Prioritäten angemessen finanziert werden können, und dass weiterhin eine teilweise Inanspruchnahme des Instruments für einen einzigen Spielraum (der Betrag wird mit den Spielräumen der jeweils laufenden Jahre verrechnet) erforderlich sein wird; verlangt darüber hinaus, dass der gesamte Betrag der im Jahr 2020 aufgehobenen Mittelbindungen gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung im Jahr 2022 wieder eingesetzt wird;

8. betont, dass die im Entwurf des Haushaltsplans vorgesehenen Mittel für die Finanzierungskosten des Aufbauinstruments der Europäischen Union (EURI) in gleicher Höhe wiedereingesetzt werden müssen, um ein negatives Signal an die Finanzmärkte zu vermeiden, solange die Kommission im Vermittlungsverfahren keine Neubewertung des prognostizierten Bedarfs vorgenommen hat; bekräftigt seinen in den MFR-Verhandlungen 2021-2027 vertretenen klaren Standpunkt, dass die Zins- und Tilgungskosten des NGEU über die Obergrenzen des MFR hinaus verbucht werden sollten;

 

9. hebt hervor, wie wichtig es ist, den Klima- und Umweltschutz durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die einschlägigen Programme und Instrumente der Union im Jahr 2022 zu unterstützen; betont einmal mehr, dass im Sinne der durchgängigen Berücksichtigung des Klimaschutzes die Anstrengungen in allen Politikbereichen verstärkt werden sollten, um das Gesamtausgabenziel für den Klimaschutz für den gesamten MFR 2021–2027 von mindestens 30 % der gesamten Ausgaben aus dem EU-Haushalt und dem Aufbauinstrument der Europäischen Union zu erreichen; hebt ferner hervor, dass kontinuierlich darauf hingearbeitet werden muss, dass im Jahr 2024 7,5 % und ab 2026 10 % der jährlichen Ausgaben im Rahmen des MFR für Biodiversitätsziele bereitgestellt werden; besteht darauf, dass das Parlament in vollem Umfang an der Entwicklung robusterer, transparenterer und umfassenderer Methoden für die Ausführung und Rückverfolgung derartiger Ausgaben beteiligt wird, und setzt weiterhin auf die jährlichen Konsultationen und die enge Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Rat gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung; erinnert daran, dass es für die Umsetzung des Grünen Deal von wesentlicher Bedeutung ist, dass Mittel nur für Tätigkeiten gewährt werden, die mit dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ im Einklang stehen und mit dem Pariser Abkommen vereinbar sind;

 

10. erinnert daran, dass Frauen unverhältnismäßig stark von den Auswirkungen der COVID-19-Krise betroffen sind; unterstreicht die Bedeutung des Gender-Mainstreaming in allen einschlägigen Programmen des Haushaltsplans 2022 und der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung, um sicherzustellen, dass Frauen und Männer gleichermaßen von den öffentlichen Ausgaben profitieren; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, in enger Abstimmung mit dem Parlament die Einführung einer wirksamen, transparenten und umfassenden Methode zur Messung der einschlägigen Ausgaben in Bezug auf den Gleichstellungsaspekt zu beschleunigen, wie dies in der Interinstitutionellen Vereinbarung festgelegt ist, damit sie für den Haushaltsplan 2022 greifbare Ergebnisse vorweisen kann und die Methode auf alle MFR-Programme ausgeweitet werden kann; fordert darüber hinaus die rasche Umsetzung der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 und betont die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen, insbesondere Schulungen und Initiativen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Vorurteile;

 

11. setzt den Gesamtumfang der Mittel für den Haushaltsplan 2022 (alle Einzelpläne) auf 171 802 114 290 EUR an Mitteln für Verpflichtungen fest, was einer Aufstockung um 4 008 766 380 EUR gegenüber dem Entwurf des Haushaltsplans entspricht; beschließt darüber hinaus, Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 486 000 000 EUR bereitzustellen, nachdem entsprechende Mittelbindungen gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung aufgehoben wurden; setzt den Gesamtumfang der Mittel für den Haushaltsplan 2022 (alle Einzelpläne) auf 172 467 593 189 EUR an Mitteln für Zahlungen fest;

Rubrik 1 – Binnenmarkt, Innovation und Digitales

12. ist der Auffassung, dass ein erfolgreiches Forschungs- und Innovationsprogramm für den künftigen Wohlstand der Union von entscheidender Bedeutung ist; betont, dass Horizont Europa einen sehr hohen europäischen Mehrwert aufweist und einen entscheidenden Beitrag zum Grünen Deal, zu den Bemühungen um eine klimaneutrale Wirtschaft, zu einem erfolgreichen digitalen Wandel und zur Erholung der Wirtschaft der Union nach der Pandemie leisten wird; betont insbesondere, dass die Investitionen der Union in die Gesundheitsforschung, einschließlich der Finanzierung der Krebsforschung, verstärkt werden müssen; unterstreicht die ausgezeichnete Ausführungsrate bei diesem Programm, die Ausdruck seiner Fähigkeit ist, im Haushalt des nächsten Jahres zusätzliche Mittel in Anspruch zu nehmen; stockt daher die Mittelausstattung des Programms Horizont Europa über den Betrag im Entwurf des Haushaltsplans hinaus um zusätzliche 305 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen auf;

 

13. unterstützt den im Entwurf des Haushaltsplans enthaltenen Vorschlag, 77,3 Mio. EUR an Mitteln aus aufgehobenen Mittelbindungen für die drei Cluster bereitzustellen, auf die in der einschlägigen gemeinsamen politischen Erklärung im Anhang zur Verordnung über Horizont Europa Bezug genommen wird[9]; stellt jedoch fest, dass sich die aus dem Jahr 2020 verbleibenden aufgehobenen Mittelbindungen im Bereich Forschung auf 408,7 Mio. EUR belaufen; bekräftigt seine feste Überzeugung, dass dieser unerwartet hohe Betrag aus aufgehobenen Mittelbindungen im Bereich Forschung, der von der Kommission während der Verhandlungen über den MFR nicht vorhergesehen wurde, gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung vollständig im Rahmen von Horizont Europa bereitgestellt werden sollte; ist der festen Überzeugung, dass angesichts der anhaltenden Gesundheitskrise die Hälfte des verbleibenden Betrags für das Cluster „Gesundheit“ bereitgestellt werden sollte;

 

14. betont, dass die Fazilität „Connecting Europe“ eine absolut entscheidende Rolle beim Aufbau hochwertiger, nachhaltiger, erschwinglicher, vernetzter transeuropäischer Verkehrs-, Energie- und Digitalnetze spielt und daher im Mittelpunkt der Bemühungen steht, die Wirtschaft der Union zu stärken und aus dem ökologischen und digitalen Wandel eine Erfolgsgeschichte zu machen; weist darauf hin, dass die Fazilität „Connecting Europe“ einen sehr wichtigen Beitrag zu dem übergeordneten Ziel leistet, mindestens 30 % der Ausgaben aus dem MFR und NextGenerationEU für den Klimaschutz zu verwenden; stellt fest, dass die Fazilität „Connecting Europe“ eine wesentliche Rolle bei der Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts und bei der Förderung der Verbundfähigkeit im gesamten Unionsgebiet spielt; empfiehlt daher, die für die drei Bereiche der Fazilität „Connecting Europe“ vorgesehenen Mittel für Verpflichtungen gegenüber dem Entwurf des Haushaltsplans um insgesamt 207,3 Mio. EUR aufzustocken;

 

15. betont, dass die digitale Kluft überwinden werden muss und die Resilienz und die digitale Souveränität der Union gestärkt werden müssen; ist der Ansicht, dass das Programm „Digitales Europa“ ein entscheidendes Instrument ist, um die Digitalisierungsraten in der Union zu erhöhen, wodurch erhebliche Produktivitätsgewinne erzielt werden, und um Investitionen in Cybersicherheit und künstliche Intelligenz zu fördern; weist erneut darauf hin, dass Unternehmen, insbesondere innovative digitale KMU und Start-up-Unternehmen, unterstützt werden müssen; ist darüber hinaus der Ansicht, dass zusätzliche Mittel erforderlich sind, um die digitale Inklusion sowie die digitalen Kompetenzen und Qualifikationen in ganz Europa zu fördern, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den digitalen Kompetenzen von Frauen liegen sollte; schlägt daher vor, den dem Programm zugewiesenen Betrag um etwas mehr als 71 Mio. EUR aufzustocken;

 

16. spricht sich dafür aus, die für die einzelnen Bereiche des Clusters „Binnenmarkt“ vorgesehenen Mittel für Verpflichtungen um insgesamt etwas mehr als 37 Mio. EUR gegenüber dem Entwurf des Haushaltsplans aufzustocken; unterstreicht die Bedeutung eines angemessen finanzierten Binnenmarktprogramms zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Förderung des Unternehmertums und zur wirksamen Unterstützung kleiner Unternehmen, einschließlich Start-up-Unternehmen, bei der Bewältigung der großen doppelten Herausforderung eines grünen und eines digitalen Wandels; weist deshalb insbesondere darauf hin, dass die Haushaltslinie für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und ihres Marktzugangs insbesondere angesichts der schwerwiegenden und langfristigen Folgen der Gesundheitskrise für KMU deutlich aufgestockt werden sollte;

 

17. bekräftigt seine seit langem bestehende Forderung nach einer eigenen Haushaltslinie und Zuweisung von Mitteln für den Tourismus, insbesondere angesichts des starken Rückgangs, den die Branche – wozu viele KMU gehören – infolge der COVID-19-Pandemie erlitten hat; erkennt an, dass mehrere EU-Programme zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Branche beitragen, ist jedoch der festen Überzeugung, dass ein EU-Tourismusprogramm für besser koordinierte, sichtbarere und transparentere Maßnahmen sorgen würde, die die Erholung der Branche wirksam unterstützen und sie auf den Weg in eine nachhaltige Zukunft bringen würden;

 

18. ist der Auffassung, dass InvestEU ein Eckpfeiler der Aufbaustrategie ist, und betont, dass im Haushaltsplan 2022 ausreichende Mittel bereitgestellt werden müssen, damit das Programm unverzüglich seine Ziele und die Wiederherstellung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit Europas erreichen kann; unterstreicht darüber hinaus die Bedeutung der InvestEU-Beratungsplattform und des InvestEU-Portals für die Stärkung des Investitions- und Unternehmensumfelds in der gesamten Union; lehnt daher alle vom Rat vorgeschlagenen Kürzungen an diesem Programm ab und beschließt als Mindestanforderung, alle einschlägigen Haushaltslinien wieder auf das Niveau des Entwurfs des Haushaltsplans zu bringen;

 

19. beschließt, entsprechend den in seiner Entschließung vom 7. Juni 2016 (2016/2006(INI)) enthaltenen Forderungen, eine Reserve zu bilden, die von weiteren Verbesserungen der Leitungsstruktur des Gremiums für Internationale Rechnungslegungsstandards (International Accounting Standards Board), das im Rahmen der Stiftung für Internationale Rechnungslegungsstandards tätig ist, abhängig gemacht wird; beschließt, angesichts der vom Europäischen Rechnungshof (EuRH) in seinem Sonderbericht 13/2021 festgestellten schwerwiegenden Mängel und Unzulänglichkeiten in Bezug auf das Fehlen ausreichender Maßnahmen im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung eine Reserve für die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) zu bilden, bis den Empfehlungen des EuRH vollständig nachgekommen wurde;

20. stärkt die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) im Einklang mit dem ermittelten Bedarf dieser Agentur, um sicherzustellen, dass sie ihre Rolle bei der Unterstützung des Übergangs zur Dekarbonisierung der Verkehrsträger auch für Segmente angemessen erfüllen kann, in denen eine direkte Elektrifizierung komplex ist, und um insgesamt gleiche Wettbewerbsbedingungen mit anderen Verkehrsträgern zu gewährleisten, indem unter anderem die Fertigstellung fehlender Eisenbahnverbindungen, insbesondere grenzüberschreitender Verbindungen, sichergestellt wird; hebt hervor, dass die Agentur mehr Personal benötigt, um die hohe Nachfrage nach Erteilung von Fahrzeuggenehmigungen, einheitlichen Sicherheitsbescheinigungen und Genehmigungen von streckenseitiger ERTMS-Ausrüstung sowie die Umsetzung des vierten Eisenbahnpakets zu bewältigen;

 

21. erhöht daher die Mittel für Verpflichtungen in Rubrik 1a gegenüber dem Haushaltsplanentwurf um 668 593 067 EUR (Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen ausgenommen), wobei für die Finanzierung auf den vorhandenen Spielraum und auf die speziellen Instrumente zurückgegriffen wird; stellt darüber hinaus für die Rubrik Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 486 000 000 EUR bereit, die aus gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung vorgenommenen Aufhebungen von Mittelbindungen stammen;

Teilrubrik 2a – Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

22. beschließt, eine gesonderte Haushaltslinie im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) einzurichten, um eine zusätzliche Sonderzuteilung zur Förderung der Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder bereitzustellen, einen Beitrag zur Beseitigung der Kinderarmut zu leisten, die Ziele des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte zu erreichen und gleichzeitig die negativen Auswirkungen der Pandemie auf Kinder abzumildern; stockt daher die Mittel für Verpflichtungen in Teilrubrik 2a gegenüber dem Haushaltsplanentwurf um 700 000 000 EUR auf (Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen ausgenommen), wobei für die Finanzierung auf den vorhandenen Spielraum und auf die speziellen Instrumente zurückgegriffen wird;

23. erinnert daran, dass die Unterstützung des ESF+ und des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) durch die Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU) dazu beitragen sollte, insbesondere für die Schaffung von Arbeitsplätzen und hochwertiger Beschäftigung, vor allem für Menschen in prekären Situationen, zu sorgen sowie Maßnahmen zur sozialen Eingliederung und zur Beseitigung der Armut, besonders der Kinderarmut, vorzusehen;

Teilrubrik 2b – Resilienz und Werte

24. betont, dass vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise eine starke Europäische Gesundheitsunion aufgebaut und die Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme gestärkt werden muss; beschließt daher, die Mittel des Programms EU4Health um 80 Mio. EUR aufzustocken;

 

25. betont, dass für Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte zusätzliche Mittel bereitgestellt werden sollten, um insbesondere den frühzeitigen und kostenlosen Zugang sowie die Qualität der Dienstleistungen sicherzustellen;

26. betont, dass junge Menschen nach wie vor eine übergeordnete Priorität für den Haushalt der Union darstellen; stockt daher die Mittel für die Deckung der steigenden Nachfrage nach Erasmus+ um insgesamt etwas mehr als 137 Mio. EUR auf, da eine Erhöhung um 5 % weitere 40 000 Mobilitätsprojekte bedeutet und ein wichtiger Schritt ist, um die verpassten Chancen des letzten Jahres auszugleichen; erinnert daran, dass Erasmus+ ein wichtiges Leitprogramm und eines der erfolgreichsten Programme der Union mit strategischen Investitionen in die Zukunft der Union und ihrer Bürger ist; erinnert daran, dass eine unzureichende Finanzierung des Programms Erasmus+ die weitere Schaffung neuer Möglichkeiten für junge Menschen und ihre bessere Beschäftigungsfähigkeit gefährden würde; erhöht darüber hinaus die Mittel für das Europäische Solidaritätskorps um 5 Mio. EUR, da die durch die COVID-19-Pandemie ausgelöste Wirtschaftskrise die Unterstützung junger Menschen nicht negativ beeinflussen sollte;

 

27. betont, dass für Notsituationen, einschließlich derjenigen, die mit den immer gravierenderen Auswirkungen des Klimawandels zusammenhängen, ausreichende Mittel im Haushalt der Union bereitgestellt werden müssen; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, die Mittel für das Katastrophenschutzverfahren der Union (rescEU) um 10 Mio. EUR aufzustocken, insbesondere im Zusammenhang mit Naturkatastrophen in Europa, um den Schutz der EU-Bürger zu verbessern und die Vorbereitung auf künftige durch den Klimawandel verursachte Katastrophen zu verbessern; betont daher, dass in den Klimaschutz und die Anpassung besonders gefährdeter Regionen an den Klimawandel investiert werden muss und sie auf nachhaltigere Weise wiederaufgebaut werden müssen;

 

28. schlägt ferner vor, den Aktionsbereich Kultur des Programms Kreatives Europa um 10 Mio. EUR aufzustocken, um die Kultur- und Kreativbranche und die Kreativwirtschaft in Europa, die von der COVID-19-Krise besonders betroffen sind, bei der Erholung zu unterstützen; betont, dass keine Finanzmittel aus einem der drei Aktionsbereiche des Programms Kreatives Europa zur Finanzierung von Projekten im Rahmen der Initiative Neues Europäisches Bauhaus verwendet werden sollten;

 

29. betont die entscheidende Rolle des Programms „Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ bei der Stärkung der Unionsbürgerschaft und der Demokratie, der Gleichberechtigung und der Gleichheit der Geschlechter sowie der Rechtsstaatlichkeit in der Union sowie bei der Unterstützung der Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt und betont, dass zusätzliche Mittel erforderlich sind, um diese Ziele zu unterstützen; stockt das Programm „Justiz“ auf, um die vorgeschlagene Kürzung zur Finanzierung der erweiterten Aufgaben der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) im Rahmen des e-CODEX-Vorschlags auszugleichen;

30. beschließt, die Haushaltsmittel für „Multimedia-Aktionen“ zu erhöhen und eine Reserve zu bilden, um die Kommission dazu anzuregen, mittels einer Finanzierung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren für mehr Stabilität und Vorhersehbarkeit für Radiosender zu sorgen, die über EU-Angelegenheiten berichten, und die verschiedenen Ziele zu klären, die über diese Haushaltslinie finanziert werden; stockt zudem die Mittel für den sozialen Dialog auf, um den sozialen Dialog zu fördern und insbesondere die nationalen Sozialpartner bei der Reaktion auf die COVID-19-Krise und ihre langfristigen Auswirkungen zu unterstützen;

 

31. erachtet es für notwendig, die Mittel für die türkisch-zyprische Gemeinschaft zu erhöhen und so entscheidend dazu beizutragen, dass der Ausschuss für die Vermissten in Zypern seine Arbeit fortsetzen und ausweiten kann, und den bikommunalen Technischen Ausschuss für das kulturelle Erbe zu unterstützen und damit die Vertrauensbildung und Aussöhnung zwischen den beiden Gemeinschaften zu fördern;

32. verstärkt die Komponente Beschäftigung und soziale Innovation des ESF+ mit Schwerpunkt auf der Förderung der Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt;

 

33. erinnert an die wichtige Rolle der dezentralen Agenturen, die im Rahmen dieser Teilrubrik tätig sind; beschließt, die Mittel für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) entsprechend dem ermittelten Bedarf dieser Agenturen aufzustocken; erhöht zudem den Personalbestand der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), der FRA und von Eurojust; betont ferner, dass es wichtig ist, den Bedarf der Agenturen der Union, die sich mit den Auswirkungen der COVID-19-Gesundheitskrise befassen, und insbesondere des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) im Lichte der geänderten Gründungsverordnung weiter zu bewerten und die Mittel möglicherweise entsprechend weiter aufzustocken;

 

34. unterstreicht, wie wichtig es ist, den Schutz des Unionshaushalts vor Betrug und Unregelmäßigkeiten zu verstärken; betont in diesem Zusammenhang erneut die grundlegende Rolle, die die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) beim Schutz der finanziellen Interessen der Union, einschließlich der Verwendung der Mittel aus NextGenerationEU, sowie bei der Gewährleistung der Achtung der Rechtsstaatlichkeit spielt; beschließt daher, die EUStA gezielt zu verstärken und ihren Personalbestand aufzustocken, damit sie ihre Aufgaben im Einklang mit den Erfordernissen ihres Mandats erfüllen kann; fordert die Kommission auf, angesichts der Schwierigkeiten der EUStA bei der Einstellung des für die Erfüllung ihres Mandats erforderlichen Personals im Jahr 2021 die erforderliche Flexibilität an den Tag zu legen, um sicherzustellen, dass die von der Haushaltsbehörde bewilligten Mittel künftig in vollem Umfang in Anspruch genommen werden können; weist auf den beträchtlichen Rückstand bei den Fällen und die Tatsache hin, dass die EUStA bereits nach wenigen Wochen ihrer Tätigkeit mehr als 1 000 Berichte über Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union registriert hat, was die Dringlichkeit der Forderung unterstreicht;

 

35. stockt die Mittel für Verpflichtungen in Teilrubrik 2a gegenüber dem Haushaltsplanentwurf um insgesamt 296 065 210 EUR auf (Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen ausgenommen), wobei für die Finanzierung auf den vorhandenen Spielraum und auf die speziellen Instrumente zurückgegriffen wird;

Rubrik 3 – Natürliche Ressourcen und Umwelt

36. weist erneut darauf hin, dass die COVID-19-Pandemie die strategische Rolle hervorgehoben hat, die die Landwirtschaft bei der Verhinderung einer Lebensmittelkrise spielt, da sie die Versorgung mit unbedenklichen und hochwertigen Lebensmitteln zu erschwinglichen Preisen in ganz Europa sicherstellt; besteht darauf, dass bei einigen Haushaltslinien im Jahr 2022 zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für ausgewählte Agrarsektoren, nämlich die Unterstützung für das Schulprogramm, für Junglandwirte und für die Bienenzucht, finanziert werden müssen, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abzumildern;

 

37. betont die dringende Notwendigkeit, Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen, wie im jüngsten IPCC-Bericht vom 9. August 2021 hervorgehoben wird; erinnert an die Bedeutung des LIFE-Programms für die Unterstützung und Förderung von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen in der Union; stockt in Anbetracht der bemerkenswerten Absorptionskapazität des Programms die Haushaltsunterstützung für LIFE für die verschiedenen Aktionsbereiche des Programms um 171 Mio. EUR (25 % über dem Entwurf des Haushaltsplans) auf;

 

38. betont, dass der Haushalt der Europäischen Umweltagentur erheblich aufgestockt werden muss, um ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen bereitzustellen, damit der europäische Grüne Deal und die damit verbundenen Maßnahmen vollständig umgesetzt werden können und das Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2050 erreicht werden kann; unterstreicht die Tatsache, dass die Aufstockung der Mittel für die Europäische Umweltagentur nicht aus dem LIFE-Programm finanziert werden sollte, das von den Mitgesetzgebern nicht für solche Zwecke vorgesehen wurde;

 

39. fordert daher, dass die in Rubrik 3 vorgesehenen Mittel für Verpflichtungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf um 212 750 473 EUR (Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen ausgenommen) aufgestockt werden, wobei für die Finanzierung ein Teil des vorhandenen Spielraums in Anspruch genommen wird;

 

40. weist darauf hin, dass üblicherweise noch ein Berichtigungsschreiben für einen vollständigen Überblick über die verfügbaren Mittel für den EGFL sorgen wird und der Ansatz in Bezug auf Änderungen in Rubrik 3 im Laufe des Vermittlungsverfahrens entsprechend angepasst werden kann;

Rubrik 4 – Migration und Grenzmanagement

41. betont, wie wichtig es ist, die Mittel für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds aufzustocken, insbesondere im Lichte der jüngsten Entwicklungen in Afghanistan; macht ferner die von der Kommission zur Finanzierung der neuen Aufgaben von Europol im Rahmen ihres erweiterten Mandats geplante Kürzung der Mittel für das Instrument für Grenzmanagement und Visa (BMVI) rückgängig, da die erforderlichen Mittel für Europol ausschließlich aus Spielräumen an nicht zugewiesenen Mitteln innerhalb der einschlägigen Obergrenzen der Rubriken des MFR und/oder durch die Inanspruchnahme der einschlägigen besonderen Instrumente des MFR aufgebracht werden sollten; macht vor diesem Hintergrund auch die Umschichtung von BMVI-Mitteln auf eu-LISA rückgängig;

 

42. weist erneut darauf hin, dass der Eingliederungsplan des Haushaltsplans der Union so detailliert sein muss, dass die Haushaltsbehörde ihre Entscheidungsbefugnisse angemessen wahrnehmen und das Parlament insbesondere seinen Aufgaben der demokratischen Aufsicht und Kontrolle in allen Rubriken nachkommen kann; bedauert daher, dass der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds keinen detaillierteren Eingliederungsplan hat, der die spezifischen Ziele des Fonds widerspiegelt;

43. unterstreicht die Notwendigkeit einer Aufstockung der Mittel und des Personals für das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) im Einklang mit den Aufgaben, die sich aus der politischen Einigung über die Europäische Asylagentur ergeben; unterstreicht die Notwendigkeit einer weiteren Aufstockung des Personals von eu-LISA im Einklang mit dem ermittelten Bedarf der Agentur, um die Agentur bei der Durchführung einer Reihe äußerst wichtiger EU-Projekte für die innere Sicherheit und das Grenzmanagement im Jahr 2022 zu unterstützen, wie z. B. EBS, ETIAS, Interoperabilität, überarbeitete VIS-Verordnung und EURODAC-Neufassung;

44. macht die vom Rat vorgenommenen Kürzungen bei der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) rückgängig, da die Agentur angemessen ausgestattet und ihr Personal gefördert werden muss, damit sie in allen Aufgabenbereichen, die unter ihr neues Mandat fallen, erfolgreich arbeiten kann; beschließt jedoch, 90 000 000 EUR in die Reserve einzustellen, vorbehaltlich der Einstellung der verbleibenden 20 Grundrechtsbeobachter der Besoldungsgruppe AD, der Einstellung der drei stellvertretenden Exekutivdirektoren und der Annahme eines Verfahrens zur Umsetzung von Artikel 46 der Verordnung 2019/1896[10];

 

45. erhöht daher die Mittel für Verpflichtungen in Rubrik 4 gegenüber dem Haushaltsplanentwurf um 106 231 750 EUR (Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen ausgenommen), wobei für die Finanzierung auf den vorhandenen Spielraum und auf die speziellen Instrumente zurückgegriffen wird;

Rubrik 5 – Sicherheit und Verteidigung

46. betont die Bedeutung einer schrittweisen Ausgestaltung der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Union unter Wahrung des Neutralitätsstatus einiger Mitgliedstaaten; betont, dass die europäische Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich verstärkt werden muss, da dadurch nicht nur die Sicherheit Europas und seiner Bürger erhöht wird, sondern auch Kosten gesenkt werden; stellt fest, dass das Ziel der europäischen Verteidigungszusammenarbeit darin besteht, Synergien zu schaffen und Doppelausgaben in den Mitgliedstaaten zu vermeiden; fordert eine Aufstockung der Mittel für den Europäischen Verteidigungsfonds und die militärische Mobilität, damit eine innovative und wettbewerbsfähige industrielle Basis im Verteidigungsbereich, die zur dringend erforderlichen strategischen Autonomie der Union beitragen wird, uneingeschränkt gefördert wird;

 

47. erinnert an die wichtige Rolle, die die dezentralen Agenturen im Bereich der Sicherheit und der Strafverfolgung spielen, insbesondere die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL), die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) und die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol), und schlägt gezielte Aufstockungen und/oder personelle Veränderungen vor, damit sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen können; betont, dass die im Haushalt von Europol verbleibende Reserve, falls die überarbeitete Rechtsgrundlage von Europol nicht bis Ende 2021 angenommen wird, zu einer verzögerten Einstellung von Personal führen kann, das für die Vorbereitung einer effizienten Umsetzung der überarbeiteten Rechtsgrundlage und des überarbeiteten Mandats von Europol sowie für die Verstärkung der Maßnahmen von Europol zur Bekämpfung von Terrorismus und Cyberkriminalität und zugunsten der Innovation, der Unterstützung von groß angelegten Untersuchungen, der Zusammenarbeit mit der EUStA und der Geldwäschebekämpfung erforderlich ist;

 

48. erhöht die Mittel der Rubrik 5 insgesamt gegenüber dem Haushaltsplanentwurf um 82 621 461 EUR, wobei für die Finanzierung ein Teil des vorhandenen Spielraums in Anspruch genommen wird;

Rubrik 6 – Nachbarschaft und die Welt

49. betont, dass in einer Zeit, in der außenpolitische Herausforderungen und Fragen der internationalen Politik an Bedeutung gewinnen und die internationale Politik bestimmen, sichergestellt werden muss, dass die außenpolitische Dimension des EU-Haushalts angemessen finanziert und dafür gerüstet ist, unverzüglich auf aktuelle, aufkommende sowie künftige und langfristige Herausforderungen zu reagieren; besteht auf der Unterstützung der im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt (NDICI/Europa in der Welt) und des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III) vereinbarten Prioritäten;

50. unterstreicht die Notwendigkeit einer Aufstockung der Mittel für das UNRWA in Anerkennung seiner wesentlichen Rolle als Beitrag zur regionalen Stabilität und als einziger Anbieter lebenswichtiger Dienstleistungen für Millionen von Palästina-Flüchtlingen; betont, dass die vorgeschlagene Aufstockung dazu dient, eine berechenbare Finanzierung des UNRWA zu gewährleisten; betont, wie wichtig es ist, dass Kinder zu Toleranz, Frieden und gegenseitigem Respekt erzogen werden; fordert die Kommission auf, weiterhin mit der Palästinensischen Behörde und dem UNRWA zusammenzuarbeiten, um eine hochwertige Bildung für palästinensische Kinder zu fördern und weiterhin für die uneingeschränkte Einhaltung der UNESCO-Standards zu sorgen;

 

51. betont, dass die Mittel für die westlichen Balkanländer und die Länder der östlichen und südlichen Nachbarschaft aufgestockt werden müssen, um umfassende Reformen und die Erholung von der COVID-19-Krise sowie die Bewältigung ihrer langfristigen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen zu unterstützen und die Mittel für die Zivilgesellschaft und die nichtstaatlichen Akteure in den Beitrittsländern aufzustocken; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine angemessene Finanzierung für wichtige Bereiche wie die Unterstützung der Demokratie, der Zivilgesellschaft und der Rechtsstaatlichkeit sichergestellt werden muss; fordert insbesondere die weitere Unterstützung von Menschenrechts- und Demokratieaktivisten sowie von Organisationen der Zivilgesellschaft in Belarus und den Nachbarländern;

 

52. bekundet tiefe Besorgnis über die gegenwärtige Lage in Afghanistan; ist der Ansicht, dass die Haushaltsmittel für humanitäre Hilfe für Afghanistan und die Nachbarländer erheblich aufgestockt werden sollten, um gefährdete Afghanen und ihre Familien zu unterstützen und zu schützen; besteht ferner darauf, dass alle Mittel für unabhängige Organisationen der Entwicklungshilfe und der humanitären Hilfe in Afghanistan diesen Organisationen direkt zugewiesen werden, ohne die Taliban-Regierung als Mittler einzuschalten; beschließt, die Finanzierung der humanitären Hilfe in Anbetracht des zu erwartenden Bedarfs, der sich aus der anhaltenden Situation in Afghanistan und in anderen Teilen der Welt ergibt und aus der Solidaritäts- und Soforthilfereserve sowohl intern als auch extern finanziert werden muss, was zu finanziellen Engpässen führen könnte, um 20 % aufzustocken;

 

53. bedauert die ungleiche Impfquote in der Welt; betont daher die Notwendigkeit, den Zugang zu COVID-19-Impfstoffen in den Entwicklungsländern, insbesondere durch die COVAX-Initiative, zu ermöglichen und die Verbesserung ihrer Gesundheitssysteme zu unterstützen; beschließt daher, den Betrag von 1 Mrd. EUR im Rahmen des Flexibilitätspolsters für neue Herausforderungen und Prioritäten des NDICI/Europa in der Welt im Jahr 2022 für diesen Zweck bereitzustellen, wobei von diesem Betrag die aus dem Jahr 2021 übertragenen NDICI-Mittel abgezogen werden, sowie zusätzlich zu allen von der Kommission bereits gemachten Zusagen und eingegangenen Verpflichtungen weitere 100 Mio. EUR in der Haushaltslinie „Menschen – Globale Herausforderungen“ vorzusehen; verlangt von den Mitgliedstaaten, dringend die bereits gemachten COVAX-Zusagen zu erfüllen, und legt ihnen nahe, im ersten Halbjahr 2022 weitere 2 Mrd. EUR entweder für COVAX oder in Form von Impfstoffdosen bereitzustellen; erinnert daran, dass die Haushaltslinie „Menschen – Globale Herausforderungen“ auch auf die Finanzierung unmittelbarer, mittel- und langfristiger Herausforderungen abzielt;

 

54. hebt die weltweiten Bemühungen der Union zur Unterstützung von Flüchtlingen hervor und erinnert an die wichtige Rolle, die die Türkei und die anderen Aufnahmeländer, auch im südlichen Mittelmeerraum, bei der Betreuung von Flüchtlingen, insbesondere aus Syrien, spielen; bekräftigt, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten weiterhin wirksame und überwachte Hilfe für syrische Flüchtlinge in den Aufnahmeländern leisten müssen; betont, dass die künftigen Finanzmittel für die Bedürfnisse der syrischen Flüchtlinge in den Verhandlungen über den MFR und das NDICI/Europa in der Welt nicht berücksichtigt wurden und daher nicht von den geplanten Instrumenten – einschließlich des Polsters des NDICI/Europa in der Welt – aufgebracht werden sollten, da mit dem Paket zugunsten von Flüchtlingen aus Syrien, dem Irak und anderen Ländern nicht auf eine neue Krise oder unvorhergesehene Bedürfnisse eingegangen wird; verlangt, dass ein etwaiges Nachfolgeinstrument der EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei (FRT) durch neue Mittel und zusätzliche Beiträge der Mitgliedstaaten finanziert wird und mit einer entsprechenden Änderung der MFR-Verordnung einhergeht, um die Obergrenze der Rubrik 6 anzuheben, damit der tatsächliche Finanzbedarf für das auswärtige Handeln der Union berücksichtigt wird;

 

55. unterstreicht die Schlüsselrolle der Makrofinanzhilfe der EU für die Republik Moldau, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Jordanien, das Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Tunesien und die Ukraine zur Förderung von Investitionen und zur Unterstützung der Erholung von der COVID-19-Krise;

56. betont, dass der Schutz und die Förderung der Menschenrechte und der Demokratie weltweit sowie die Stärkung der Rolle von Frauen und der Schutz schutzbedürftiger Gruppen, wie z. B. von Kindern, für das auswärtige Handeln der Union weiterhin von zentraler Bedeutung sind; beschließt daher, die Mittel für diese Bereiche aufzustocken;

 

57. beschließt, die Unterstützung für die strategische Kommunikation zu verstärken, insbesondere für Maßnahmen, die darauf abzielen, der globalen Desinformation durch systematisches Aufspüren und Aufdecken der von staatlichen und anderen Akteuren verbreiteten Desinformation entgegenzuwirken;

 

58. erhöht daher die Mittel für Verpflichtungen für Rubrik 6 gegenüber dem Haushaltsplanentwurf um 563 429 451 EUR (Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen ausgenommen), wobei für die Finanzierung auf den vorhandenen Spielraum und auf die speziellen Instrumente zurückgegriffen wird;

Rubrik 7 – Europäische öffentliche Verwaltung

59. ist der Auffassung, dass die Kürzungen des Rates ungerechtfertigt sind und es der Kommission nicht ermöglichen würden, ihre Aufgaben zu erfüllen; setzt daher die im Haushaltsplanentwurf für die Verwaltungsausgaben der Kommission veranschlagten Mittel wieder ein, darunter auch die Mittel für ihre Büros;

 

60. betont, dass in Anbetracht der neuen Gesetzgebungsvorschläge und der strategischen Initiativen, die sich aus den Zielen des europäischen Grünen Deal ergeben, wie z. B. das Paket „Fit für 55“, die Biodiversitätsstrategie, die Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit und die höheren Ausgaben der Union aufgrund des NGEU und der Aufbau- und Resilienzfazilität, einige Dienststellen, insbesondere die Generaldirektion Umwelt der Kommission und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), personelle Verstärkung benötigen werden; ersucht die Kommission als ehrlichen Makler darum, diesen Bedarf umgehend neu zu bewerten und in ihrem Berichtigungsschreiben oder während des Vermittlungsverfahrens eine angemessene Aufstockung vorzuschlagen, ohne dabei das derzeitige Personalniveau in ihren anderen Dienststellen oder Agenturen abzusenken; hebt hervor, dass die derzeitige Haushalts- und Personalausstattung das OLAF daran hindert, in allen Mitgliedstaaten seine Arbeit zu tun; verweist ferner auf die erhöhte Arbeitsbelastung des OLAF im Zusammenhang mit der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität der EU und mit der Funktion als Verbindungsstelle zur EUStA;

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

61. weist darauf hin, dass den Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen bei der Festlegung politischer Prioritäten und der Einführung neuer Initiativen, die in dauerhafte Unionsmaßnahmen und ‑programme münden könnten, eine große Bedeutung zukommt; beschließt nach eingehender Prüfung aller eingereichten Vorschläge und unter Berücksichtigung der Bewertung durch die Kommission in Bezug auf deren Erfüllung rechtlicher Bestimmungen und die Durchführbarkeit ein ausgewogenes Paket von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen anzunehmen, das die politischen Prioritäten des Parlaments widerspiegelt; fordert die Kommission auf, Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen rasch umzusetzen und zu deren Leistung und den vor Ort erzielten Ergebnissen Rückmeldung zu geben;

Zahlungen

62. unterstreicht die Notwendigkeit, im Haushaltsplan 2022 Mittel für Zahlungen in ausreichender Höhe vorzusehen, und beschließt daher, die Kürzungen des Rates rückgängig zu machen und die Mittel für Zahlungen für diejenigen Haushaltslinien aufzustocken, in denen die Mittel für Verpflichtungen geändert wurden;

Andere Einzelpläne

Einzelplan I – Europäisches Parlament

63. behält im Einklang mit seinem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben, der im Plenum am 29. April 2021 angenommen wurde, das Gesamtniveau des Haushaltsplans für 2022 bei, das sich auf 2 112 904 198 EUR beläuft; nimmt haushaltsneutrale technische Anpassungen vor, um aktuellen Informationen Rechnung zu tragen, die früher in diesem Jahr noch nicht zur Verfügung standen;

 

64. erklärt im Einklang mit seiner oben genannten Entschließung vom 29. April 2021 zum Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2022, dass es

 

a) die bevorstehende Halbzeitüberprüfung des Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) zur Kenntnis nimmt, seine Forderung bekräftigt, seine aktuellen Pläne zur Verringerung der CO2-Emissionen anzupassen, um mithilfe eines internen CO2-Preises bis 2030 CO2-neutral zu werden;

 

b) zur Kenntnis nimmt, dass einer der Hauptschwerpunkte von EMAS mittelfristig die Verringerung der durch den Personenverkehr verursachten Emissionen sein wird, seine Forderung nach einer zumutbaren Verringerung der Reisen für Sitzungen, die auch wirksam als Videokonferenz oder in Hybridformaten stattfinden können, und nach einer Verlagerung auf CO2-arme Alternativen für alle übrigen Reisen bekräftigt, sofern die Qualität der legislativen und der politischen Arbeit hierdurch nicht beeinträchtigt wird,

 

c) die Ausweitung der freiwilligen Telearbeit für die Bediensteten des Parlaments begrüßt, seine Forderung bekräftigt, dass hybride Sitzungen oder Sitzungen, die vollständig aus der Ferne stattfinden, bevorzugt werden sollten, wenn in ihnen keine politischen Beschlüsse gefasst werden, beispielsweise Anhörungen und Aussprachen oder interne und vorbereitende Sitzungen, seine Forderung bekräftigt, dass Voraussetzung für die Genehmigung sein sollte, dass Vorbereitungssitzungen und Nachbesprechungen für alle offiziellen Delegationsbesuche vollständig aus der Ferne stattfinden, und dass die Genehmigung ab 2022 auf Delegationsreisen beschränkt wird, die im Anspruchsbereich liegen; das Präsidium erneut auffordert, dafür zu sorgen, dass außerordentliche Ausschusssitzungen in Straßburg strikt auf außergewöhnliche Umstände beschränkt werden und dass sie vor ihrer Genehmigung in jedem Einzelfall ordnungsgemäß begründet werden müssen,

 

d) den laufenden Prozess zur Überarbeitung der Vorschriften für Dienstreisen begrüßt, seine Forderung nach einer angemessenen bedarfsorientierten Genehmigung und nach der Nutzung CO2-armer Verkehrsträger, wann immer dies möglich ist, bekräftigt, seine Forderung bekräftigt, die Vorschriften für Dienstreisen für APAs nach denselben Grundsätzen zu überarbeiten,

 

e) die Mitglieder ermutigt, CO2-arme Transportalternativen zu nutzen, seine Forderung wiederholt, die Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut so zu überarbeiten, dass Mitglieder bei Reisen innerhalb der Union außer in ordnungsgemäß begründeten Ausnahmefällen flexible Flugtickets der Economy-Klasse erstattet bekommen,

 

f) seine Forderung bekräftigt, dass das Parlament eng mit den zuständigen lokalen Behörden und insbesondere mit der Region Brüssel zusammenarbeitet, um eine Vorreiterrolle bei der nachhaltigen städtischen Mobilität zu übernehmen, indem es bei der Umsetzung des GoodMove-Plans, insbesondere in Bezug auf Parkflächen, eine proaktive Rolle einnimmt, erneut fordert, dass das Angebot an Dienstfahrrädern im Parlament erweitert wird und dass Dienstfahrzeuge für den Transport von Mitgliedern, Bediensteten und APA mit Dienstreiseaufträgen zwischen Brüssel und Straßburg genutzt werden, erneut eine angemessene Erhöhung der Zahl der ausschließlich Elektrofahrzeugen vorbehaltenen Parkplätze fordert,

 

g) den künftigen Vorschlag für eine Überarbeitung der Vorschriften für Besuchergruppen begrüßt, die Maßnahmen zur Kenntnis nimmt, die die zuständigen Dienststellen ergriffen haben, um die Besuchergruppen über die Umweltauswirkungen ihrer Beförderung zu informieren; seine Forderung bekräftigt, dass im Jahr 2022 ein Anreizsystem für die Erstattung von Reisekosten auf der Grundlage der Umweltauswirkungen eingeführt werden soll; fordert, dass die überarbeiteten Vorschriften im Einklang mit der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität: Den Verkehr in Europa auf Zukunftskurs bringen“ (COM(2020)0789), insbesondere mit Ziffer 9, stehen,

 

h) zur Kenntnis nimmt, dass derzeit Durchführbarkeitsstudien zur Bewertung der Kosteneffizienz der Installation neuer Solarpaneele auf mehreren Gebäuden in Brüssel durchgeführt werden, und gleichzeitig seine Forderung nach Installation von dem neuesten Stand der Technik entsprechenden Solarpaneelen auf Dächern in Brüssel bis 2023 bekräftigt, um das maximale Potenzial auszuschöpfen, erneut fordert, dass Heizanlagen mit fossilen Brennstoffen nicht mehr modernisiert werden und dass bis 2022 ein Fahrplan mit konkreten Etappenzielen für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen verabschiedet wird, damit es nicht zum Verlust von Vermögenswerten kommt, und fordert, dass die Wirksamkeit und Effizienz der Nutzung von Wärmepumpensystemen und anderen einschlägigen Technologien im Einklang mit den EMAS-Zielen analysiert wird, seine Forderung bekräftigt, dass parallel dazu bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nicht mehr auf Herkunftsnachweise, sondern vermehrt auf lokale erneuerbare Energiequellen geachtet wird,

 

i) daran erinnert, dass sich die große Mehrheit der Mitglieder des Parlaments für einen einzigen Sitz ausspricht, damit das Geld der Steuerzahler der Union effizient verwendet wird und das Parlament institutionelle Verantwortung für die Verkleinerung seines CO2-Fußabdrucks übernimmt, daran erinnert, dass das Europäische Parlament gemäß dem Vertrag über die Europäische Union seinen Sitz in Straßburg hat, darauf hinweist, dass für dauerhafte Änderungen eine Änderung des Vertrags notwendig wäre, für die Einstimmigkeit erforderlich ist;

 

j) begrüßt, dass der EMAS-Aktionsplan 2021 eine obligatorische Konsultation des „Helpdesks für die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge“ für alle Beschaffungsverfahren in den vorrangigen Produktkategorien vorsieht, sofern dies als angemessen erachtet wird, jedoch seine Forderung nach einer obligatorischen Konsultation des „Helpdesks für die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge“ für Beschaffungen über 15 000 EUR bekräftigt,

 

k) daran erinnert, dass im Anschluss an den Präsidiumsbeschluss von 2018 über die allgemeine Kostenvergütung weitere Plenarbeschlüsse gefasst wurden, und daher seine Forderung an das Präsidium wiederholt, bis Ende 2021 Änderungen an den Regeln für die allgemeine Kostenvergütung vorzunehmen,

 

l) dem Präsidium nahelegt, klare und rechtssichere Standards zu definieren, durch die festgelegt wird, in welchen Fällen Whistleblower-Schutz, auch für APAs, gewährt werden kann, und diese Standards zu veröffentlichen;

 

m) betont, dass die Personalpolitik des Parlaments überprüft werden muss, damit das Organ auf das Fachwissen aller Bediensteten des Parlaments zurückgreifen kann; daher der Ansicht ist, dass es notwendig ist, die Vorschriften dahingehend zu ändern, dass alle Kategorien von Bediensteten, einschließlich der APA, an internen Auswahlverfahren teilnehmen können, und dass Programme zur Entwicklung von Humanressourcen eingeführt werden müssen, die es dem Parlament ermöglichen, das Fachpersonal dieser Kategorien im Dienste des Organs zu halten;

n) bedauert, dass sich das Präsidium weigert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Vergütungssätze im Zusammenhang mit Dienstreisen zwischen den drei Arbeitsorten des Parlaments für die Beamten, sonstigen Bediensteten und akkreditierten parlamentarischen Assistenten uneingeschränkt zu vereinheitlichen, obwohl sich das Plenum mehrmals dafür ausgesprochen hat, das Präsidium auffordert, sich mit dieser Frage zu befassen, um diese Ungleichheit umgehend zu beheben, und unverzüglich Maßnahmen im Hinblick auf die Überarbeitung der geltenden Vorschriften zu ergreifen, die zur Änderung des Rechtsrahmens erforderlich ist;

 

o)  die Konferenz der Präsidenten erneut auffordert, die Durchführungsbestimmungen für die Tätigkeit der Delegationen und für Reisen außerhalb der Europäischen Union zu überarbeiten; hervorhebt, dass bei einer solchen Überarbeitung die Möglichkeit in Erwägung gezogen werden sollte, dass akkreditierte parlamentarische Assistenten die Mitglieder unter bestimmten Bedingungen bei offiziellen Delegationen des Parlaments und Dienstreisen begleiten;

 

p) den Beschluss des Präsidiums vom 8. Februar 2021 über Abstimmungen im Rahmen der Regelung der Fernteilnahme zur Kenntnis nimmt; feststellt, dass eine Fernabstimmung ohne einen Beschluss des Präsidenten, mit dem außergewöhnliche Umstände festgestellt werden, derzeit nicht möglich ist; das Präsidium erneut auffordert, den Mitgliedern zu ermöglichen, während des Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaubs, im Langzeitkrankenstand oder in Fällen höherer Gewalt ihr Stimmrecht auszuüben;

 

q) die laufenden Arbeiten zum Austausch der WI-FI-Infrastruktur an den drei Arbeitsorten zur Kenntnis nimmt; eine rasche Einrichtung der neuen Infrastruktur fordert;

 

r) an die inhärenten Risiken für die Informationssicherheit und den Schutz der Privatsphäre erinnert, die entstehen, wenn Lösungen von Drittanbietern eingesetzt werden, sowie an die positiven Auswirkungen quelloffener Software, darauf besteht, dass Nutzer auf den Geräten des Parlaments quelloffene Software verwenden können sollten, und betont, dass dezentrale, quelloffene Lösungen für virtuelle Sitzungen und Sofortnachrichtenübermittlung erforderlich sind, betont, dass Nutzer angemessen geschult werden müssen, mit besonderem Schwerpunkt auf dem Thema Cybersicherheit; betont, dass Software für eine automatische Sprachtranskription und Übersetzung benötigt wird, um die ausgewogene Verbreitung von Informationen in allen Amtssprachen zu unterstützen;

 

s) die vom Präsidium im Juni 2020 angenommenen strategischen Leitlinien für die Cloud zur Kenntnis nimmt, seine Forderung nach Maßnahmen bekräftigt, durch die sichergestellt wird, dass das Parlament bei der Beschaffung von Software und digitaler Infrastruktur, einschließlich Cloud-Lösungen, durch Übertragbarkeits- und Interoperabilitätsanforderungen Anbieterabhängigkeit verhindert, dass quelloffene Software eingesetzt wird und dass eine Vergabe an KMU und Start-up-Unternehmen vorgesehen wird,

 

t) die von einigen EPLOs in Nicht-Amtssprachen der Union angebotenen Dienste zur Kenntnis nimmt; das Präsidium auffordert, die Durchführbarkeit der Bereitstellung von Kommunikationsmaterialien, beispielsweise für die Ausstellungen „Erlebnis Europa“, in den Sprachen der sprachlichen Minderheiten, Regionen und Gemeinschaften in den verschiedenen Mitgliedstaaten zu analysieren und die finanziellen Kosten dafür zu veranschlagen;

 

u) die ungefähren Kosten für die Auslagerung der Übersetzung wichtiger außenpolitischer Entschließungen in die Amtssprache des betreffenden Landes zur Kenntnis nimmt, seine Forderung bekräftigt, eine Übersetzung solcher Dokumente anzufertigen, um die Wirkung und die Reichweite der außenpolitischen Tätigkeiten des Parlaments zu verbessern, und dafür zu sorgen, dass ausreichende Mittel für diesen Zweck zur Verfügung gestellt werden,

 

v) das Projekt „Immersiver Online-Besuch“ und andere Online-Aktivitäten, die den Besuchern zur Verfügung stehen, zur Kenntnis nimmt; darum ersucht, Möglichkeiten zu entwickeln und zu fördern, die den Bürgern und Einwohnern der Mitgliedstaaten und der Partnerländer die Möglichkeit geben, an virtuellen Führungen im Parlament teilzunehmen, um für ein besseres Verständnis der Arbeit und der Werte des Organs in der breiten Öffentlichkeit zu sorgen;

 

w) das Präsidium erneut auffordert, seine Entscheidung über das PHS-Gebäude, einschließlich einer detaillierten Aufschlüsselung der Kosten und der entsprechenden Unterlagen, bekannt zu geben,

 

x) an Artikel 27 Absätze 1 und 2 des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments über den vom Parlament eingerichteten freiwilligen Pensionsfonds erinnert;

 

y) die Maßnahmen zur Kenntnis nimmt, die das Parlament ergriffen hat, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Anbieter von Reinigungs- und Verpflegungsdienstleistungen abzumildern, seine Aufforderung an das Präsidium wiederholt, die Externalisierungspolitik des Parlaments in Bezug auf Reinigungs- und Verpflegungsdienstleistungen zu überdenken;

Sonstige Einzelpläne (Einzelpläne IV–X)

65. weist darauf hin, dass der Entwurf des Haushaltplans im Wesentlichen die Voranschläge der verschiedenen Institutionen widerspiegelt, die unter die sonstigen Einzelpläne des Haushaltsplans fallen, und daher – bis auf einige Ausnahmen – deren finanziellen Anforderungen entspricht; ist der Auffassung, dass die vom Rat vorgeschlagenen systematischen Kürzungen daher die Tätigkeit der betreffenden Einrichtungen und somit den wichtigen Beitrag, den sie zur Arbeit der Europäischen Union leisten, stark beeinträchtigen würden; schlägt aus diesem Grund vor, die Beträge des Entwurfs des Haushaltsplans in fast allen Fällen wiedereinzusetzen, auch in Bezug auf den Europäischen Datenschutzbeauftragten und den Ausschuss der Regionen, einschließlich seines Stellenplans, damit sie alle ihnen übertragenen Aufgaben, einschließlich neuer Funktionen, wahrnehmen können; nimmt im Einklang mit dem Gentlemen´s Agreement keine Änderungen an der Lesung des Rates in Bezug auf den Rat und den Europäischen Rat vor;

 

66. ist der Auffassung, dass es in einigen Fällen und unter Berücksichtigung der Schätzungen der Institutionen erforderlich ist, die Mittel oder das Personal über das, was im Entwurf des Haushaltsplans vorgesehen ist, hinaus aufzustocken, um neuen Bedürfnissen und politischen Zielen gerecht zu werden; empfiehlt daher,

 

a) die Mittelzuweisungen für die Haushaltslinien des Gerichtshofs der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen, die die Dienstbezüge und sonstigen Ansprüche des Personals betreffen, auch im Hinblick auf die Stellenpläne, im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf aufzustocken, damit sie den Voranschlägen entsprechen,

 

b) die Mittelzuweisungen für die Haushaltslinie 1200 „Dienstbezüge und Zulagen“ des Europäischen Rechnungshofs, auch im Hinblick auf den Stellenplan, im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf aufzustocken, damit sie dem entsprechen, was der Europäische Rechnungshof für notwendig erachtet, insbesondere um zusätzliche Prüfungsaufgaben im Zusammenhang mit aufgestockten Unionsmitteln (Aufbau- und Resilienzfazilität und NGEU) abzudecken,

 

c) die Mittelzuweisungen für die Haushaltslinie 2214 „Kapazitäten im Bereich der strategischen Kommunikation“ und dem Haushaltsposten 1200 „Vertragsbedienstete“ des Europäischen Auswärtigen Dienstes im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf aufzustocken, damit Desinformation insbesondere in der Region „Ferner Osten“ noch stärker bekämpft werden kann, außerdem die Haushaltslinie 1100 „Grundgehälter“, einige zusätzliche damit zusammenhängende Haushaltslinien und den Stellenplan aufzustocken, um es dem Europäischen Auswärtigen Dienst zu ermöglichen, abgeordnete nationale Sachverständige durch Statutspersonal zu ersetzen und seine Aufgaben im Rahmen der globalen Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte zu erfüllen;

o

o o

67. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit den Abänderungen am Entwurf des Gesamthaushaltsplans dem Rat, der Kommission, den anderen betroffenen Organen und den betroffenen Einrichtungen sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

 


 

 

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN (28.9.2021)

für den Haushaltsausschuss

zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022

(2021/0227(BUD)

Verfasser der Stellungnahme: Urmas Paet

 

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. stellt fest, dass aufgrund von Verzögerungen bei der Annahme der meisten Basisrechtsakte in Rubrik 6 für die meisten Finanzierungsinstrumente der EU für Außenmaßnahmen 2022 das erste volle Betriebsjahr sein wird;

2. nimmt zur Kenntnis, dass die Mittel für Zahlungen in Rubrik 6 aufgrund des Beginns des Durchführungszeitraums der Finanzierungsinstrumente und der Einführung neuer Programme in dieser Rubrik aufgestockt wurden;

3. betont, dass in einer Zeit, in der außenpolitische Herausforderungen und Fragen der internationalen Politik an Bedeutung gewinnen, sichergestellt werden muss, dass die außenpolitische Dimension ihres Haushalts angemessen finanziert und dafür gerüstet ist, unverzüglich auf aktuelle, aufkommende sowie künftige Herausforderungen zu reagieren; besteht darauf, dass sich der Haushalt für auswärtiges Handeln auf geografische und thematische Schwerpunktgebiete sowie auf Gebiete konzentrieren sollte, in denen mit den Maßnahmen der Union der größte Mehrwert erbracht werden kann;

4. stellt fest, dass sich der Großteil der Ausgaben im Bereich des auswärtigen Handelns auf das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt (NDICI/Europa in der Welt) und das Instrument für Heranführungshilfe (IPA III) konzentriert, und besteht darauf, die vereinbarten Prioritäten im Rahmen dieser Finanzierungsinstrumente für das auswärtige Handeln zu unterstützen, einschließlich derjenigen, die im Rahmen des hochrangigen geopolitischen Dialogs NDICI/Europa in der Welt beschlossen wurden; bekräftigt seine vorherige Forderung nach einem gesonderten Eingliederungsplan für die neuen Finanzierungsinstrumente für das auswärtige Handeln; betont, dass die Haushaltsstruktur im Zusammenhang mit einem gestrafften Instrumentarium hinreichend detailliert gestaltet sein muss, damit das Parlament seine Haushaltsbefugnisse wirksam ausüben und seine Aufsichtsfunktion wahrnehmen kann;

5. hält es für dringend erforderlich, die für das thematische Programm für Frieden, Stabilität, Konfliktverhütung und Krisenreaktion sowie für Menschenrechte und Demokratie zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen des NDICI/Europa in der Welt erheblich aufzustocken, und begrüßt den höheren Beitrag aus dem NDICI/Europa in der Welt und dem IPA III für Erasmus+, wodurch die Mobilität von Studierenden aus Heranführungsländern erhöht werden kann;

6. betont, dass die Mittel für die Westbalkanländer und die Länder der östlichen und südlichen Nachbarschaft aufgestockt werden müssen, um umfassende politische und sozioökonomische Reformen und die Erholung nach der COVID-19-Krise und von ihren langfristigen wirtschaftlichen Folgen, aber auch Bereiche wie die Freiheit der Medien, den Kampf gegen Korruption und organisiertes Verbrechen, die Menschenrechte und Grundfreiheiten einschließlich der Rechte der Angehörigen von Minderheiten und besonders gefährdeten Gruppen sowie die Befähigung zur Selbstbestimmung und den Schutz von Frauen, Mädchen und LGBTQI-Personen zu unterstützen;

7. weist auf die zahlreichen Herausforderungen in den Nachbarregionen der Union im Osten und Süden hin und betont, dass eine angemessene Finanzierung für wichtige Bereiche wie etwa für die Unterstützung der Demokratie, der Zivilgesellschaft und der Rechtsstaatlichkeit sichergestellt werden muss; fordert insbesondere weitere Unterstützung für belarussische Menschenrechts- und Demokratieaktivisten;

8. bekräftigt seine feste Überzeugung, dass in Ländern von spezifischem strategischem Interesse für die Union, insbesondere in den Beitrittsländern und den assoziierten Ländern der östlichen Partnerschaft sowie den Ländern der südlichen Partnerschaft, eine engere Verbindung zwischen dem Europäischen Parlament und den jeweiligen nationalen Parlamenten hergestellt werden sollte, und fordert daher, dass angemessene Mittel bereitgestellt werden, um für das erforderliche Niveau an parlamentarischer Zusammenarbeit zu sorgen;

9. ist der Ansicht, dass die Union und ihre Organe die Bereiche Jugend, Frieden und Sicherheit in die Politikgestaltung, Programmplanung, Finanzierung und Überwachung einbeziehen sollten, um für eine bereichsübergreifende Umsetzung der Agenda für Jugend, Frieden und Sicherheit zu sorgen; fordert die Schaffung neuer und die Öffnung bestehender gesonderter Finanzierungsinstrumente für Initiativen für Jugend, Frieden und Sicherheit, die flexibel und für alle Jugendlichen zugänglich sind, auch für diejenigen, die auf verschiedene Weise ausgegrenzt werden;

10. ist der Auffassung, dass die Menschenrechtslage in Ägypten eine Überarbeitung der Budgethilfen der Kommission erfordert, und fordert, dass die Hilfen der Union priorisiert werden, sodass sie in erster Linie demokratischen Akteuren und der Zivilgesellschaft zugutekommen; fordert mehr Transparenz bei allen Formen von finanzieller Unterstützung oder Ausbildungsmaßnahmen, die von der Union, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und der Europäischen Investitionsbank für Ägypten bereitgestellt werden;

11. begrüßt eine strengere Konditionalität in Bezug auf die Demokratie, die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit im Rahmen des überarbeiteten IPA III; fordert spezielle Haushaltslinien für die Westbalkanländer und die Türkei im Rahmen des IPA III, mit denen ausreichende Mittel für die türkische Zivilgesellschaft und persönliche Kontakte bereitgestellt werden sollten; betont, dass der Missbrauch von Mitteln der Union durch Regierungen verhindert werden muss; fordert im Falle der Türkei, die Verwaltung der Mittel im Rahmen des IPA III durch die Kommission oder durch internationale Organisationen fortzusetzen und die indirekte Mittelverwaltung mit dem Empfängerland nur dann zuzulassen, wenn dies zwingend erforderlich ist; weist darauf hin, dass die Finanzierung im Rahmen des IPA III, einschließlich im Rahmen des Wirtschafts- und Investitionsplans für den Westbalkan, im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris und den Dekarbonisierungszielen der EU stehen muss;

12. hebt die globalen Bemühungen der Union zur Unterstützung von Flüchtlingen hervor und weist auf die wichtige Rolle hin, die die Türkei bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus Syrien spielt; bekräftigt, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten weiterhin wirksame und überwachte Hilfe an syrische Flüchtlinge in der Türkei leisten und dafür sorgen müssen, dass ihre Mittel direkt und in voller Transparenz an Nichtregierungsorganisationen weitergeleitet werden; bekräftigt, dass die Finanzierung eines etwaigen Nachfolgeprogramms der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei (FRT) nicht zu Lasten der neu angenommenen Finanzierungsinstrumente wie IPA III und NDICI/Europa in der Welt (einschließlich des Polsters) gehen darf; fordert, dass ein etwaiges Nachfolgeprogramm der FRT durch neue Mittel und Beiträge der Mitgliedstaaten finanziert wird, und besteht darauf, dass das Parlament bei Beschlüssen, die Beiträge zu den Treuhandfonds der Union aus dem Unionshaushalt und die Einrichtung eines etwaigen Nachfolgeprogramms der FRT betreffen, vollständig einbezogen wird, wobei die Rolle der Haushaltsbehörde vollständig zu achten ist; fordert außerdem eine umfassende Abschätzung der Folgen der Erklärung EU-Türkei für die Menschenrechte und hält es für geboten, dass sich beide Seiten im Rahmen ihrer Umsetzung an die Grundrechte halten;

13. fordert, dass der durch die Obergrenze des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für die Rubrik 6 „Nachbarschaft und Welt“ und die Regeln für die Inanspruchnahme der Solidaritäts- und Soforthilfereserve gegebene Spielraum für Ausgaben für das auswärtige Handeln voll ausgeschöpft wird; bekräftigt, dass das Gleichgewicht zwischen den den verschiedenen Instrumenten für das auswärtige Handeln im Rahmen der jeweiligen Verordnungen zugewiesenen Mitteln gewahrt werden muss; betont, dass die künftige Finanzierung für die Bedürfnisse der syrischen Flüchtlinge in der Debatte über den MFR und das NDICI/Europa in der Welt nicht berücksichtigt wurde und daher nicht von den geplanten Instrumenten getragen werden sollte; betont zudem, dass jegliche Finanzierung aus dem Notfallpolster des NDICI/Europa in der Welt für die syrischen Flüchtlinge begrenzt werden sollte, da das erwartete Paket für die syrischen Flüchtlinge nicht auf eine neue Krise oder unvorhergesehene Bedürfnisse eingeht; fordert die Mitgliedstaaten stattdessen auf, zusätzliche „neue Mittel“ für dieses Paket zur Verfügung zu stellen; weist darauf hin, dass jeder flexible Finanzierungsmechanismus, der im Rahmen des NDICI/Europa in der Welt eingerichtet wird, den in der Verordnung festgelegten thematischen Ausgabenzielen Rechnung tragen muss;

14. nimmt die wesentliche Rolle, die das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) als einziger Anbieter lebenswichtiger Leistungen für Millionen von Palästinaflüchtlingen im Nahen und Mittleren Osten spielt, zur Kenntnis und fordert eine Aufstockung des Finanzbeitrags der Union für das UNWRA als Investition in Sicherheit, Stabilität und die Entwicklung in der Region und darüber hinaus; nimmt die jüngsten Ergebnisse der von der Union finanzierten externen Studie über palästinensische Schulbücher zur Kenntnis, die darauf hinweist, dass in nur wenigen Bereichen Verbesserungen erforderlich sind und den Vorwurf der weit verbreiteten Aufstachelung zu Hass und Gewalt weitgehend widerlegt und daher bestätigt, dass diese Schulbücher den UNESCO-Standards entsprechen; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission dieser Angelegenheit große Beachtung schenkt, und begrüßt das entschlossene Engagement der Kommission bei der Bekämpfung von Antisemitismus; fordert die Kommission auf, weiterhin mit der Palästinensischen Behörde und dem UNRWA zusammenzuarbeiten, um eine hochwertige Bildung für palästinensische Kinder zu fördern und weiterhin für die uneingeschränkte Einhaltung der UNESCO-Standards zu sorgen; fordert die Kommission außerdem auf, dafür zu sorgen, dass ihre Finanzhilfen für die Palästinensische Behörde den negativen Trends und der wachsenden innerpalästinensischen Spaltung entgegenwirken, zur Förderung von Pluralismus und Rechenschaftspflicht beitragen und die palästinensische Zivilgesellschaft unterstützen;

15. betont, dass die Haushaltsmittel für humanitäre Hilfe für Afghanistan und seine Nachbarländer stark aufgestockt werden sollten, um gefährdete Afghanen und ihre Familien, einschließlich Binnenvertriebener und Flüchtlinge, zu unterstützen und zu schützen und ihre Wiederansiedlung zu fördern; bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass sowohl Schutz suchende Menschen als auch die Aufnahmeländer in humaner Weise und angemessen unterstützt werden müssen; fordert, dass die Entwicklungshilfe für das afghanische Regime ausgesetzt bleibt und im Einklang mit den Zielen des auswärtigen Handelns der Union auf unabhängige Organisationen für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Organisationen umgeleitet wird, wenn nicht sichergestellt werden kann, dass die Menschenrechte und insbesondere die Rechte von Frauen und Mädchen gewahrt werden; besteht zudem darauf, dass alle Finanzmittel für Organisationen der Zivilgesellschaft in Afghanistan direkt diesen Organisationen zugewiesen werden, ohne die Taliban-Regierung als Mittler zu nutzen; betont, dass die erforderlichen Lehren aus dem internationalen Engagement bei dem Kampf gegen Terrorismus und der Förderung von Freiheit, Menschenrechten und bürgerlichen Freiheitsrechten in Afghanistan gezogen werden müssen;

16. fordert einen ehrgeizigeren Haushaltsplan im Bereich der Menschenrechte und die Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft, einschließlich der Organisationen, die sich für die Stärkung der Position von Frauen und Mädchen einsetzen; weist darauf hin, dass die finanzielle Unterstützung für die Partnerländer der Union und ihre Nachbarschaft in Fällen von Menschenrechtsverletzungen an strenge Bedingungen geknüpft werden muss; fordert in diesem Zusammenhang außerdem mehr Transparenz in Bezug auf menschenrechtsbezogene Bestimmungen in Finanzierungsabkommen und eine Klärung des Mechanismus und der Kriterien für die Aussetzung solcher Abkommen im Fall einer Verletzung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit sowie in schweren Fällen von Korruption; betont zudem, dass die Union strikt auf Budgethilfen als eine Art der Unterstützung von Ländern verzichten sollte, die die internationalen Normen im Bereich der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit grob missachten oder nicht entschlossen genug gegen Korruption vorgehen; empfiehlt in diesem Zusammenhang eine gründliche Anwendung der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte (Magnitski-Gesetz der EU) und die Ausweitung ihres Geltungsbereichs auf Korruptionsfälle;

17. betont, dass der Schutz und die Förderung der Menschenrechte und der Demokratie weltweit für das auswärtige Handeln der EU nach wie vor von zentraler Bedeutung sind; fordert angesichts der Rolle von Wahlbeobachtungsmissionen, einschließlich lokaler Beobachter, bei der Konsolidierung demokratischer Institutionen und der Herstellung von Stabilität in fragilen Ländern, insbesondere durch lokale zivilgesellschaftliche Gruppen, eine Aufstockung der Mittel für sie;

18. betont, dass die Sichtbarkeit und Kommunikation betreffend die Hilfe und die Finanzierung der Union in Drittstaaten, insbesondere Bewerber- und Partnerländern, verbessert werden muss; fordert die Kommission auf, sich stärker auf die Verbreitung der erfolgreich durchgeführten Projekte und ihre positiven Auswirkungen und Vorteile zu konzentrieren, um die Wirkung der Finanzierung zu verstärken und die Public Diplomacy der Union zu verbessern und etwaige Verstöße im Zusammenhang mit ihren Projekten und Finanzierungen in Drittstaaten sorgfältig zu prüfen und vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen;

19. verurteilt jeden Angriff auf religiöse Minderheiten, insbesondere Christen, weltweit, betont, dass angemessene Finanzmittel für Maßnahmen zum Schutz verfolgter Minderheiten bereitgestellt werden müssen, und bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Unterstützung für das Büro des Sonderbeauftragten für die Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der Europäischen Union;

20. betont, dass eine starke gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Union geschaffen und die Zusammenarbeit in Verteidigungs- und Sicherheitsfragen durch verschiedene Instrumente verbessert werden muss, wie die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit, die Koordinierte Jährliche Überprüfung der Verteidigung und den Europäischen Verteidigungsfonds, der einen wesentlichen Beitrag zur strategischen Autonomie und zur technologischen Führungsrolle der Union und ihrer Fähigkeit leistet, Beschlüsse zu fassen und erforderlichenfalls unabhängig zu handeln; geht davon aus, dass der anstehende Strategiekompass der Union und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen auch zu einer weiteren Erhöhung der Ausgaben für verteidigungsbezogene Initiativen führen werden, um auf die zahlreichen aktuellen Herausforderungen zu reagieren und eine stärker geostrategisch geprägte Union zu schaffen, die in der Lage ist, ihre Interessen und ihre Werte zu verteidigen und in Partnerschaft mit den Vereinigten Staaten und der NATO mehr Verantwortung bei Sicherheit und Verteidigung zu übernehmen, insbesondere in der europäischen Nachbarschaft; betont die Bedeutung ziviler GSVP-Missionen und fordert die Mitgliedstaaten auf, ausreichendes Personal in kurzen Zeitfenstern zur Verfügung zu stellen;

21. betont, wie wichtig es ist, alle Maßnahmen der Union zur Sicherheitsunterstützung (die zivile GSVP und das Instrument, das zu Stabilität und Frieden beiträgt sowie das NDICI/Europa in der Welt) regelmäßig zu evaluieren und bestimmte Missionen, Operationen und Maßnahmen im Hinblick auf die Einbeziehung eines sinnvollen Konzepts der menschlichen Sicherheit, das den tatsächlichen Sicherheitsbedürfnissen der lokalen Bevölkerung Rechnung trägt, neu zu justieren;

22.  betont, wie wichtig der Schutz der Union vor der böswilligen Einflussnahme und dem Einfluss aus dem Ausland, insbesondere durch hybride Angriffe und Desinformation, ist; fordert angemessene Finanzmittel und Mandate für die Referate des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) und die Projekte, die sich mit diesen Themen befassen, und unterstreicht die Bedeutung der Koordinierung zwischen den Institutionen der Union; fordert die Einrichtung spezieller Teams zur Bewältigung von Bedrohungen aus bestimmten Regionen; weist darauf hin, dass der Europäische Rechnungshof zu dem Schluss kam, dass der EAD ein weiteres Mandat benötigt, um die hybriden Angriffe angesichts der COVID-19-Pandemie und neue aufkommende Bedrohungen zu bekämpfen, und ihm ausreichende Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden müssen;

23. wiederholt seine vorherigen Anmerkungen zu den Bedrohungen im Zusammenhang mit der Cybersicherheit und der Verbreitung von Falschmeldungen und unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass der Haushalt der Union diese zentralen Herausforderungen auf horizontaler Ebene, insbesondere am Hauptsitz der Union und in ihren Delegationen in aller Welt, besser angehen und darauf reagieren muss;

24. betont, dass Glasfaserkabel das zentrale System für das globale Internet darstellen, da 97 % des gesamten Internetverkehrs durch diese Kabel geleitet werden; hebt hervor, dass diese Kabel, obwohl sie ein zentraler und unverzichtbarer Teil der wichtigen Infrastruktur der Union und daher von großer geopolitischer Bedeutung sind, kürzlich Opfer von Spionageangriffen aus dem Ausland waren; ist der Ansicht, dass die Union der Sicherheit und dem Schutz dieser Kabel Vorrang einräumen sollte; fordert die Union auf, ein Sicherheitsprogramm für Glasfaserkabel der Union einzurichten, das Forschung, Koordinierung, Politikgestaltung, die Verfolgung von Vorfällen und die Schulung von Küstenschutzbeamten einschließt;

25. betont die anhaltenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie weltweit; fordert eine koordinierte und kohärente Reaktion innerhalb der EU und ihrer Partnerländer bei der Bereitstellung medizinischer Hilfe, einen besseren Kapazitätsaufbau bei der Verteilung und gemeinsamen Nutzung des Impfstoffbestands, auch durch COVAX, sowie die Unterstützung der sozialen und wirtschaftlichen Erholung der Länder;

26. betont die Notwendigkeit einer ausreichenden Finanzierung, um die Planung und Umsetzung der Agenda der Union für globale Konnektivität zu erleichtern; betont, wie wichtig es ist, konkrete Konnektivitätsprojekte und -Investitionen in den Programmplanungsprozess für den MFR 2021–2027 aufzunehmen;

27. betont, dass die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik mit der EU-Politik für die Arktis verknüpft werden muss und dass die EU dafür verantwortlich ist, den Schutz der Arktis und ihrer lokalen Gemeinschaften zu unterstützen;

28. stellt fest, dass im Rahmen des NDICI/Europa in der Welt eine Halbzeit- und eine Abschlussbewertung sowie eine ausführliche jährliche Berichterstattung der Kommission an das Parlament und den Rat über die laufenden Tätigkeiten, die erzielten Ergebnisse, die Wirksamkeit sowie die Fortschritte bei der Verwirklichung der thematischen Vorgaben und Ziele der Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates[11] vorgesehen sind; fordert die Kommission auf, eine genaue Methodik für die Verfolgung der thematischen Ziele, insbesondere in den Bereichen Klima, biologische Vielfalt, Gleichstellung der Geschlechter sowie Migration und Vertreibung, zu entwickeln und umzusetzen, um für Transparenz und eine angemessene Rechenschaftspflicht zu sorgen und das Parlament in die Lage zu versetzen, seine Kontrollfunktion als Teil der Haushaltsbehörde wirksam wahrzunehmen;

29. begrüßt einen ehrgeizigen außenpolitischen Aktionsplan für die Gleichstellung III; fordert angemessene finanzielle Mittel für seine Umsetzung und betont die Notwendigkeit von geeigneten und messbaren Indikatoren und spezifischen Methoden sowie einer regelmäßigen Überwachung, um die Auswirkungen des Haushalts der Union auf die Gleichstellung der Geschlechter zu analysieren und eine geschlechtsspezifische Budgetierung beim auswärtigen Handeln der Union wirksam umzusetzen;

30. fordert das Präsidium auf, die wichtigsten außenpolitischen Entschließungen, die gemäß Artikel 54 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments (Initiativberichte) angenommen wurden, in die Amtssprachen der Vereinten Nationen, die nicht Amtssprachen der Union sind (Arabisch, Chinesisch und Russisch), sowie die gemäß Artikel 132 der Geschäftsordnung (Entschließung zu den Erklärungen der Kommission oder des Vizepräsidenten und Hohen Vertreters) und Artikel 144 der Geschäftsordnung (Dringlichkeitsentschließung) angenommenen länderspezifischen Entschließungen in die Amtssprache des betreffenden Landes zu übersetzen, um die Wirkung und die Reichweite der außenpolitischen Tätigkeiten des Parlaments zu verbessern, und fordert die Haushaltsbehörde auf, dafür zu sorgen, dass ausreichende Mittel für diesen Zweck zur Verfügung gestellt werden;

31. erkennt die Notwendigkeit an, den EAD zu stärken, damit er seine Aufgaben im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte erfüllen kann; fordert angemessene finanzielle Mittel für zusätzliches Personal um sicherzustellen, dass die Aufgaben im Rahmen dieses neuen Instruments für außenpolitisches Handeln der Union ausgeführt werden können und fordert den EAD nachdrücklich auf, seine eigenständigen Durchführungsbestimmungen zu externen Tätigkeiten und Aufträgen, die eine Rechtsgrundlage sui generis für die Delegationsleiter schaffen, unverzüglich anzunehmen und umzusetzen, um das Ansehen und den Ruf der EU als Ganzes besser zu schützen, wie in den schriftlichen Antworten an den Haushaltskontrollausschuss im Rahmen der Entlastung 2019 angekündigt;

32. lehnt die vom Rat vorgenommenen Kürzungen des Verwaltungshaushalts des EAD ab; fordert den Berichterstatter des Haushaltsausschusses für Einzelplan X auf, die im Entwurf des Haushaltsplans vorgesehenen Mittel für alle Linien im Einzelplan X, die vom Rat gekürzt wurden, wieder einzusetzen.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.9.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

50

8

8

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alviina Alametsä, Alexander Alexandrov Yordanov, Maria Arena, Petras Auštrevičius, Traian Băsescu, Anna Bonfrisco, Fabio Massimo Castaldo, Susanna Ceccardi, Włodzimierz Cimoszewicz, Katalin Cseh, Tanja Fajon, Anna Fotyga, Michael Gahler, Kinga Gál, Sunčana Glavak, Raphaël Glucksmann, Klemen Grošelj, Bernard Guetta, Sandra Kalniete, Maximilian Krah, Andrius Kubilius, David Lega, Miriam Lexmann, Nathalie Loiseau, Antonio López-Istúriz White, Claudiu Manda, Lukas Mandl, Thierry Mariani, David McAllister, Vangelis Meimarakis, Sven Mikser, Francisco José Millán Mon, Javier Nart, Urmas Paet, Demetris Papadakis, Kostas Papadakis, Tonino Picula, Manu Pineda, Thijs Reuten, Jérôme Rivière, María Soraya Rodríguez Ramos, Nacho Sánchez Amor, Isabel Santos, Jacek Saryusz-Wolski, Andreas Schieder, Radosław Sikorski, Jordi Solé, Sergei Stanishev, Tineke Strik, Hermann Tertsch, Hilde Vautmans, Idoia Villanueva Ruiz, Viola Von Cramon-Taubadel, Thomas Waitz, Isabel Wiseler-Lima, Salima Yenbou, Željana Zovko

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Vladimír Bilčík, Ioan-Rareş Bogdan, Özlem Demirel, Angel Dzhambazki, Markéta Gregorová, Evin Incir, Assita Kanko, Pierfrancesco Majorino, Mick Wallace

 


 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

50

+

NI

Fabio Massimo Castaldo

PPE

Alexander Alexandrov Yordanov, Traian Băsescu, Vladimír Bilčík, Ioan-Rareş Bogdan, Michael Gahler, Sunčana Glavak, Sandra Kalniete, Andrius Kubilius, David Lega, Miriam Lexmann, Antonio López-Istúriz White, David McAllister, Lukas Mandl, Vangelis Meimarakis, Francisco José Millán Mon, Radosław Sikorski, Isabel Wiseler-Lima, Željana Zovko

Renew

Petras Auštrevičius, Katalin Cseh, Klemen Grošelj, Bernard Guetta, Nathalie Loiseau, Javier Nart, Urmas Paet, María Soraya Rodríguez Ramos, Hilde Vautmans

S&D

Maria Arena, Włodzimierz Cimoszewicz, Tanja Fajon, Raphaël Glucksmann, Evin Incir, Pierfrancesco Majorino, Claudiu Manda, Sven Mikser, Demetris Papadakis, Tonino Picula, Thijs Reuten, Nacho Sánchez Amor, Isabel Santos, Andreas Schieder, Sergei Stanishev

Verts/ALE

Alviina Alametsä, Markéta Gregorová, Jordi Solé, Tineke Strik, Viola Von Cramon-Taubadel, Thomas Waitz, Salima Yenbou

 

8

-

ID

Maximilian Krah, Thierry Mariani, Jérôme Rivière

NI

Kostas Papadakis

The Left

Özlem Demirel, Manu Pineda, Idoia Villanueva Ruiz, Mick Wallace

 

8

0

ECR

Angel Dzhambazki, Anna Fotyga, Assita Kanko, Jacek Saryusz-Wolski, Hermann Tertsch

ID

Anna Bonfrisco, Susanna Ceccardi

NI

Kinga Gál

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 


 

 

 

STELLUNGNAHME DES ENTWICKLUNGSAUSSCHUSSES (28.9.2021)

für den Haushaltsausschuss

zum Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 – alle Einzelpläne

(2021/0227(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Charles Goerens

 

 

VORSCHLÄGE

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. weist darauf hin, dass durch die Folgen einer Gesundheitspandemie gepaart mit den Folgen einer globalen Rezession die Fähigkeit der Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder, die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu verwirklichen, ernsthaft untergraben wird, wobei dies die Menschen am härtesten trifft, die bereits vor der Pandemie arm und schutzbedürftig waren; betont, dass die Entwicklungsländer beim Zugang zu Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 der Unterstützung bedürfen; ist der Auffassung, dass sich durch die aktuelle Krise die Unterschiede weltweit verschärfen und dass ohne Zugang zu Impfstoffen die Kluft noch größer wird;

2. betont, dass Entwicklungshilfe, gepaart mit Maßnahmen für einen substanziellen Schuldenerlass unter Einbeziehung aller privaten und öffentlichen Gläubiger und der Weiterentwicklung der internationalen Zusammenarbeit im Steuerbereich und zur Bekämpfung illegaler Finanzströme, die auf grenzüberschreitende Geschäfte multinationaler Unternehmen, Steuerhinterziehung und Steuerbetrug zurückzuführen sind, dringend benötigt wird, um die Steuergrundlagen der Entwicklungsländer zu verbessern, deren öffentliche Finanzen aufzustocken und schädliche Sparmaßnahmen abzuwenden; bekräftigt, dass die Ausgaben für COVID-19-Impfungen nicht zulasten anderer wichtiger Ausgaben gehen dürfen; fordert die Kommission auf, eine umfassende europäische Entschuldungsstrategie für die Entwicklungsländer festzulegen; fordert, dass unter Schirmherrschaft der Vereinten Nationen die Schaffung eines multilateralen Umschuldungsmechanismus unterstützt wird und Schritte im Hinblick auf eine Vereinbarung über verbindliche Regeln für verantwortungsbewusste Kreditvergabe und Kreditaufnahme von Staaten eingeleitet werden, um eine verbesserte Prävention von Schuldenkrisen zu unterstützen; betont jedoch, dass es neben einem Schuldenerlass auch der Unterstützung bedarf, damit auch auf Ebene der Entwicklungsländer systemische Reformen durchgeführt werden können;

3. fordert die Einrichtung einer Europäischen Bank für nachhaltige Entwicklung und internationalen Klimaschutz, in deren Rahmen Ressourcen gebündelt, alle Mitgliedstaaten und deren nationale Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen eingebunden und private Investitionen in Entwicklungsländern mobilisiert werden;

4. weist darauf hin, dass es dringend notwendig ist, mehr Mittel für die Gesundheitsversorgung, die Ernährungssicherheit und Ernährung, die Bildung, den Zugang zur grundlegenden Wasserversorgung und zu sanitären Einrichtungen, den Sozialschutz und die Gleichstellung der Geschlechter bereitzustellen und die Haushaltslinien „Menschen – Globale Herausforderungen“ und „Planet — Globale Herausforderungen“ aufzustocken; betont, dass die menschliche Entwicklung in den geografischen Haushaltslinien Vorrang haben sollte; weist auf die verheerenden Folgen des weltweiten Versagens beim Ergreifen angemessener Maßnahmen gegen die Klimakrise und den Verlust an biologischer Vielfalt sowie darauf hin, dass die Haushaltslinie „Planet — Globale Herausforderungen“ aufgestockt werden muss;

5. fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass sie die Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung über NDICI – Europa in der Welt überzeugend nachweisen und die vereinbarten Ausgabenziele im Bereich der sozialen Inklusion und der menschlichen Entwicklung, der Bildung, der Gleichstellung, des Klimaschutzes, der biologischen Vielfalt und der Migration sowie die uneingeschränkte Einhaltung der Anforderung, dass 93 % der Ausgaben des NDICI die Kriterien für öffentliche Entwicklungshilfe erfüllen, verwirklichen kann; beharrt darauf, dass die öffentliche Entwicklungshilfe insbesondere für die am wenigsten entwickelten Länder aufgestockt werden muss, um zur Einhaltung der gemeinsamen Zusagen der EU und ihrer Mitgliedstaaten beizutragen;

6. fordert die Kommission und die Finanzinstitutionen, einschließlich der EIB, auf, dafür zu sorgen, dass bei allen im Rahmen des EFSD+ und der Garantie für Außenmaßnahmen durchgeführten Vorhaben der Grundsatz der Zusätzlichkeit in Bezug auf die Entwicklung eingehalten wird und dass diese Vorhaben mit den Zielen des auswärtigen Handelns der EU, wie sie in Artikel 21 EUV festgelegt sind, im Einklang stehen, auch was die Achtung und die Förderung der Menschenrechte, die Beseitigung der Armut und die Bewältigung von Umweltrisiken betrifft; fordert die Kommission auf, die Zusätzlichkeit in Bezug auf die Entwicklung zu bewerten, wenn sie EU-Mittel im Rahmen des EFSD+ bereitstellt, um die COVAX-Fazilität zu stärken;

7. weist darauf hin, dass nach der Verordnung über NDICI – Europa in der Welt Rückflüsse aus dem EEF für die AKP-Staaten zweckgebunden und über Haushaltsgarantien und Mischfinanzierungsmaßnahmen im Rahmen des EFSD+ und der Garantie für Außenmaßnahmen ausschließlich über die EIB bereitgestellt werden; fordert, dass die Verwendung der Rückflüsse aus dem EEF dazu beiträgt, das Problem zu beheben, dass die EIB gegenwärtig in den AKP-Staaten zu wenig vor Ort präsent ist, um die Situation im Zusammenhang mit den von ihr finanzierten Projekten zu untersuchen; hebt die positive Rolle hervor, die eine stärkere Einbeziehung der EU-Delegationen in diesem Zusammenhang spielen könnte;

8. erachtet ein AKP-Programm mit einer eigenen Haushaltslinie als wesentlich, um die gemeinsamen und sich überschneidenden Ziele und strategischen Prioritäten im Rahmen des neuen Abkommens zwischen der OAKPS und der EU zu erfassen; geht davon aus, dass dieses Programm die Programmplanung der EU auf regionaler und auf Landesebene in diesen Teilen der Welt ergänzen würde und in erster Linie schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen, die dem Klimawandel und dem Verlust an biologischer Vielfalt ausgesetzt sind, zugutekommen und zur Unterstützung der Finanzierung COVID-19-bezogener Gesundheitspflege eingesetzt werden sollte, um den Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung und zu Impfstoffen für alle zu erleichtern;

9. ist der Ansicht, dass für alle zugängliche Sozialschutzsysteme und die universelle Gesundheitsversorgung durch ein panafrikanisches Programm mit eigener Haushaltslinie gefördert werden sollten; begrüßt die Mittel für den weiteren Ausbau der Kapazitäten der OAKPS im Rahmen der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU sowie die weitere Unterstützung für den Kapazitätsaufbau der Afrikanischen Union und der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone;

10. fordert die Kommission auf, die gezielte Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der Partnerschaften im Bereich der erneuerbaren Energien zügig und kohärent anzugehen und die Kapazitäten der Entwicklungsländer für die Ausfuhr erneuerbarer Energien, auch in Form von erneuerbarem Wasserstoff, zu unterstützen;

11. fordert die Kommission auf, so bald wie möglich einen hochrangigen Klimaschutzbeauftragten der Union zu ernennen, der sich auf internationaler Ebene für die Bekämpfung des Klimawandels einsetzt;

12. fordert, dass der durch die Obergrenze des MFR für die Rubrik 6 „Nachbarschaft und Welt“ und die Regeln für die Inanspruchnahme der Solidaritäts- und Soforthilfereserve gegebene Spielraum für Ausgaben für auswärtiges Handeln voll ausgeschöpft wird; bekräftigt, dass das Gleichgewicht zwischen den durch die jeweiligen Vorschriften den verschiedenen Instrumenten für auswärtiges Handeln zugewiesenen Mitteln gewahrt werden muss; betont, dass die künftige Finanzierung für die Bedürfnisse der syrischen Flüchtlinge in den Debatten über den MFR und das NDICI/Europa in der Welt nicht berücksichtigt wurde und daher nicht von den geplanten Instrumenten getragen werden sollte; betont zudem, dass jegliche Finanzierung aus dem Notfallpolster des NDICI/Europa in der Welt begrenzt werden sollte, da in dem erwarteten Paket für die syrischen Flüchtlinge nicht auf eine neue Krise oder unvorhergesehene Bedürfnisse eingegangen wird; fordert die Mitgliedstaaten stattdessen auf, zusätzliche „neue Mittel“ für dieses Paket zur Verfügung zu stellen;

13. fordert, dass das jährliche Haushaltsverfahren die Bestimmungen des NDICI/Europa in der Welt über die Inanspruchnahme des Flexibilitätspolsters für neue Herausforderungen und Prioritäten getreu widerspiegelt, insbesondere um sicherzustellen, dass die Mittel für drei Programme im Gültigkeitszeitraum des MFR 2021–2027 zusätzlich um insgesamt 1 Mrd. EUR aufgestockt werden (200 000 000 EUR für das thematische Programm „Menschenrechte und Demokratie“, 200 000 000 EUR für das thematische Programm „Zivilgesellschaftliche Organisationen“ und 600 000 000 EUR für das thematische Programm „Globale Herausforderungen“);

14. bekundet tiefe Besorgnis über die Lage in Afghanistan; fordert die Kommission auf, humanitäre Hilfe vorzubereiten und nach Maßgabe der bewerteten Möglichkeiten im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung die Haushaltsmittel für humanitäre Hilfe für Afghanistan und die Nachbarländer aufzustocken, um in Zusammenarbeit mit VN-Behörden (UNHCR, Unicef), anderen internationalen Organisationen und internationalen nichtstaatlichen Organisationen kritische Ernährungsunsicherheit, Unterstützung für Flüchtlinge in Nachbarländern und Binnenvertriebene, Unterstützung für Frauen, Mädchen und Kinder sowie Menschenrechtsverteidiger in Angriff zu nehmen; fordert, dass die neue Finanzplanung und -strategie so ausgearbeitet wird, dass hart errungene Entwicklungsfortschritte erhalten bleiben und die Menschen in Afghanistan und den Nachbarländern unter der Bedingung, dass Sicherheitsgarantien für Entwicklungshelfer gegeben werden, weiterhin unterstützt werden, ohne dass die Regierung der Taliban als Zwischeninstanz eingeschaltet wird.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.9.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

2

5

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Anna-Michelle Asimakopoulou, Hildegard Bentele, Dominique Bilde, Catherine Chabaud, Antoni Comín i Oliveres, Ryszard Czarnecki, Gianna Gancia, Charles Goerens, Pierrette Herzberger-Fofana, György Hölvényi, Rasa Juknevičienė, Beata Kempa, Pierfrancesco Majorino, Erik Marquardt, Norbert Neuser, Janina Ochojska, Jan-Christoph Oetjen, Michèle Rivasi, Christian Sagartz, Tomas Tobé, Miguel Urbán Crespo, Chrysoula Zacharopoulou, Bernhard Zimniok

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Evin Incir, Patrizia Toia

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Elisabetta Gualmini

 


 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

19

+

ID

Gianna Gancia

NI

Antoni Comín i Oliveres

PPE

Anna‑Michelle Asimakopoulou, Hildegard Bentele, György Hölvényi, Rasa Juknevičienė, Janina Ochojska, Christian Sagartz, Tomas Tobé

Renew

Catherine Chabaud, Charles Goerens, Jan‑Christoph Oetjen, Chrysoula Zacharopoulou

S&D

Elisabetta Gualmini, Evin Incir, Pierfrancesco Majorino, Norbert Neuser, Patrizia Toia

The Left

Miguel Urbán Crespo

 

2

-

ID

Dominique Bilde, Bernhard Zimniok

 

5

0

ECR

Ryszard Czarnecki, Beata Kempa

Verts/ALE

Pierrette Herzberger‑Fofana, Erik Marquardt, Michèle Rivasi

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung


 

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT UND WÄHRUNG (8.9.2021)

für den Haushaltsausschuss

zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022

(2021/0227(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Luděk Niedermayer

 

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  fordert, dass der Haushaltsplan 2022 der Union dem europäischen Grünen Deal gerecht wird; fordert, dass der Haushaltsplan 2022 der Union mit den Klimaschutzverpflichtungen der Europäischen Union im Rahmen des Übereinkommens von Paris in Einklang gebracht wird;

2. fordert, dass der Haushaltsplan 2022 zur Verwirklichung der im Europäischen Semester dargelegten Prioritäten beiträgt und gleichzeitig dem europäischen Grünen Deal, der europäischen Säule sozialer Rechte und den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung gerecht wird, und fordert, dass die entsprechenden Ausgaben im Zusammenhang mit der Aufbau- und Resilienzfazilität im Rahmen ihrer politischen Ziele, die in sechs Säulen strukturiert sind, verwendet werden und dazu beizutragen, dass alle oder zumindest ein bedeutender Teil der Herausforderungen, die in den einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen genannt werden, wirksam angegangen werden;

3.  bedauert die vom Rat vorgeschlagenen Kürzungen des Haushaltsplans der Europäischen Union für 2022 und weist erneut darauf hin, dass die für den MFR auf interinstitutioneller Ebene vereinbarten Verpflichtungen eingehalten werden müssen;

4. ist der Ansicht, dass mit dem Haushaltsplan der Union weiterhin die nachhaltige und inklusive soziale und wirtschaftliche Erholung in der EU nach der COVID-19-Pandemie unterstützt werden sollte und die Prioritäten der EU gefördert werden sollten; betont, dass der durch die COVID-19-Pandemie verursachte symmetrische Schock asymmetrische Folgen für die Mitgliedstaaten hatte, und warnt vor der Gefahr einer ungleichen und ungerechten Erholung sowohl auf der Ebene der Union als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten;

5.  fordert einen integrativen Unionshaushalt, der die Europäer bei der Bewältigung des digitalen Wandels unterstützt; fordert, dass die EU-Politik für digitale Bildung und die europäischen Bildungsräume umgesetzt werden, damit die Ziele im Bereich der digitalen Kompetenzen verwirklicht werden;

6. unterstützt den Ansatz der Organe der Europäischen Union zur Gesundheitsförderung und zur Bewältigung wirtschaftlicher und sozialer Schocks infolge der COVID-19-Pandemie; hebt hervor, dass Unternehmen und Haushalte seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie die notwendige finanzielle Unterstützung erhalten haben;

7. betont, dass das Aufbauinstrument NextGenerationEU eine wichtige Entscheidung im Rahmen des Haushaltsplans der Union darstellt und dass das Instrument nur dann ein Erfolg werden kann, wenn die entsprechenden Mittel effizient verwendet werden; erinnert daran, dass die Genehmigung der nationalen Pläne erst der Anfang des Prozesses ist, und fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass nur Projekte finanziert werden, die mit NextGenerationEU im Einklang stehen;

8. fordert ein proaktiveres Vorgehen der Kommission beim Vorgehen gegen den Missbrauch von EU-Mitteln, Fehlverhalten und Interessenkonflikten; betont, dass erhebliche Verbesserungen erforderlich sind, um die Glaubwürdigkeit der zentralen Grundsätze der Haushaltspolitik der Union zu erhalten; äußert sich besorgt über die unzureichenden Fortschritte, die insbesondere bei den Ausgaben im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik erzielt wurden, wo es weniger Transparenz gibt und die Kommission bei der Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwendung der EU-Mittel eine geringere Rolle spielt als in anderen Teilen des Unionshaushalts;

9. betont, dass verstärkte und gezielte Maßnahmen erforderlich sind, um Bürger, Arbeitnehmer, Selbstständige, Sektoren und Regionen, die von der Pandemie am stärksten betroffen sind, rasch und wirksam zu unterstützen; fordert, dass mehr Mittel bereitgestellt werden, um gegen soziale und geschlechtsspezifische Ungleichheiten, Armut und Arbeitslosigkeit vorzugehen, wobei ein besonderes Augenmerk auf Frauen, junge Menschen und schutzbedürftige Gruppen zu legen ist;

10. betont, dass ausreichende Ressourcen für die Koordinierung und Überwachung der makroökonomischen Politik und der Sozial- und Umweltpolitik, die Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität und für die Durchsetzung des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung bereitgestellt werden müssen; bedauert, dass der Union, den Mitgliedstaaten und dem Unionshaushalt durch Steuerhinterziehung und Steuervermeidung jedes Jahr Hunderte von Milliarden verloren gehen, die für Aufbaumaßnahmen verwendet werden könnten;

11.  unterstreicht insbesondere die Notwendigkeit, in Anbetracht der Feststellungen des Sonderberichts Nr. 13/2021 des Europäischen Rechnungshofs (im Folgenden „Rechnungshof“) unverzüglich angemessene Ressourcen bereitzustellen, um die Fähigkeit der Kommission zu stärken, die wirksame Umsetzung und Durchsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der gesamten Union zu gewährleisten;

12. fordert nachdrücklich, dass der Rechnungshof, das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung und die Europäische Staatsanwaltschaft mit ausreichenden finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet werden, um die Verwendung der Unionsmittel zu kontrollieren; ist besorgt darüber, dass die Kommission und der Rat nur minimale Erhöhungen in den Haushaltplänen dieser Organe und Stellen vorgeschlagen haben;

13. weist erneut darauf hin, dass die Einführung eines Korbs neuer Eigenmittel die beste Möglichkeit ist, die langfristige Tragfähigkeit des Unionshaushalts zu gewährleisten;

14. unterstreicht die Notwendigkeit, eine gerechte, nachhaltige und inklusive wirtschaftliche Erholung zu fördern und gleichzeitig sozial ausgewogene Reformen zur Modernisierung der Volkswirtschaften in der EU und zur Verbesserung ihrer Widerstandsfähigkeit, ihres Zusammenhalts und ihrer Wettbewerbsfähigkeit durchzuführen sowie den Zugang zu Finanzmitteln für KMU und Start-ups zu erleichtern; unterstreicht, dass KMU von der COVID-19-Krise stark in Mitleidenschaft gezogen wurden; betont, dass ausreichende Mittel bereitgestellt werden müssen, um KMU und Start-ups wirksam zu unterstützen; fordert, dass der Unionshaushalt für 2022 den Zugang zu Finanzmitteln erleichtert, die Unternehmen dabei unterstützen, das Unionsziel einer klimaneutralen Wirtschaft zu erreichen;

15. begrüßt die Verabschiedung des Programms „InvestEU“; beharrt darauf, dass das Programm „InvestEU“ im Jahr 2022 dem erleichterten Zugang von KMU zu Finanzmitteln sowie der Finanzierung von sozialen Investitionen und Kompetenzen Vorrang einräumen sollte;

16. begrüßt, dass der Befristete Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts der COVID-19-Krise bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wurde; fordert, dass die Ressourcen aufgestockt werden, um die vollständige und rasche Anwendung der Wettbewerbspolitik der Union sicherzustellen; fordert die Mitgliedstaaten und die Union auf, über ihr neues Aufbauinstrument, die Aufbau- und Resilienzfazilität, den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen im Hinblick auf den Finanzbedarf in direktem Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie voll auszuschöpfen; erwartet, dass die Kommission auch die gemäß dem Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen genehmigten Regelungen und ihre Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts überwacht;

17. betont, dass die Kultur- und Kreativbranche sowie der Tourismus, einschließlich des Kulturtourismus, und der Bildungssektor zu den Bereichen gehören, die von der COVID-19-Krise in der EU am stärksten betroffenen sind und auch weiterhin betroffen sein werden;

18. fordert, dass mit dem Haushaltsplan dazu beigetragen wird, wirtschaftspolitische Prioritäten wie die Vollendung der Kapitalmarktunion zu erfüllen, wobei das Ziel darin besteht, die Förderung eines langfristigen und nachhaltigen Investitionsumfelds und den Zugang zu Finanzmitteln für alle Marktteilnehmer, insbesondere aber für KMU und Start-ups, zu verbessern und dabei weitere Investitionsmöglichkeiten für Kleinanleger zu schaffen;

19. unterstreicht die Bedeutung von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen im Rahmen des Haushaltsplans der Europäischen Union und fordert die Kommission auf, bei der Bewertung und Neubeurteilung der im Rahmen des Unionshaushalts unterbreiteten Vorschläge mehr Flexibilität an den Tag zu legen;

20. fordert die Kommission auf, einen strikteren Ansatz für die Aufhebung von Mittelbindungen zu entwickeln und die nicht verwendeten Mittel neu zuzuweisen und wiederzuverwenden, um die auf interinstitutioneller Ebene vereinbarten vorrangigen Ziele und Bereiche zu finanzieren, insbesondere in den Bereichen Pandemiebewältigung, Bildung, Gesundheitswesen, Innovation und Sozialpolitik;

21. betont, dass die Stellen, die Unionsmittel erhalten, für Transparenz und Rechenschaftspflicht sorgen müssen;

22. fordert angemessene finanzielle und personelle Ressourcen für die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden im Hinblick auf ihre neu zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse, die sich aus der Überarbeitung der Verordnungen über die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (durch die Verordnung (EU) 2019/2175) ergeben; fordert mehr Transparenz in Bezug auf die Arbeitsweise ihrer Aufsichtsräte, um deren Rechenschaftspflicht und ihre Führungsstrukturen zu verbessern;

23. ist in Anbetracht der vom Rechnungshof in seinem Sonderbericht Nr. 13/2021 aufgezeigten Mängel in Bezug auf die Maßnahmen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung der Auffassung, dass ein Teil der Haushaltsmittel in die Reserve eingestellt werden sollte, bis die EBA die vollständige Einhaltung der im Bericht des Rechnungshofs dargelegten Empfehlungen sichergestellt und in ihrem Arbeitsplan für 2022 eine klare Strategie für den wirksamen Einsatz aller ihrer Instrumente für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angenommen hat;

24. hebt hervor, dass die Entwicklungen in den Bereichen nachhaltiges Finanzwesen, Finanztechnologie, Geldwäschebekämpfung, Cyberabwehrfähigkeit, Zahlungsverkehr und Finanzintermediation durch Nichtbanken neue Kompetenzen und Aufgaben für die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden mit sich bringen bzw. bringen werden, wofür angemessene Ressourcen bereitgestellt werden sollten; weist insbesondere darauf hin, dass die Verabschiedung von Rechtsvorschriften über zentrale Gegenparteien (CCP) in der EU zu einer Erweiterung der Mandate und Aufgaben der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) geführt hat, was sich jedoch nicht in zusätzlichen Haushaltsmitteln widerspiegelt, was wiederum die Fähigkeit der ESMA zur Umsetzung ihrer Aufsichts- und Regulierungsagenda für CCP beeinträchtigen könnte; hebt hervor, dass sowohl die Verordnung über Märkte für Kryptowerte, die Verordnung über die DLT-Pilotregelung als auch die Rechtsakt über die Betriebsstabilität digitaler Systeme wahrscheinlich neue Kompetenzen für die europäischen Aufsichtsbehörden schaffen werden;

25. nimmt die wichtige Rolle zur Kenntnis, die der ESMA-Aufsichtsausschuss sowohl in Bezug auf die CCP in der EU als auch in Drittstaaten spielt, wenn es darum geht, die europäischen Finanzmärkte stabil und geordnet zu halten und den Anlegerschutz zu verbessern; stellt fest, dass die Finanzierung der Tätigkeiten in Bezug auf CCP in der EU aus dem Haushalt der ESMA erfolgt, während die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Aufsicht über CCP aus Drittstaaten durch die von der ESMA bei CCP aus Drittstaaten erhobenen Gebühren gedeckt werden; stellt fest, dass der ESMA weder für die neuen Aufgaben in Bezug auf die CCP in der Union im Rahmen der EMIR-2.2-Verordnung noch für die Aufgaben im Zusammenhang mit der Sanierung und der Widerstandsfähigkeit von CCP zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt wurden; fordert eine Aufstockung der Mittel der ESMA, um sicherzustellen, dass der CCP-Aufsichtsausschuss in der Lage ist, seine laufenden und jährlichen Aufgaben in Bezug auf die CCP in der Union zu erfüllen; fordert die Kommission auf, den geltenden Rahmen für die Erhebung von Gebühren von CCP aus Drittstaaten zu überprüfen, um der ESMA die Möglichkeit zu geben, einen Betrag zu erheben, der die langfristige Stabilität und Akzeptanz der Gebührenstruktur widerspiegelt, und dabei einen verhältnismäßigeren Ansatz für CCP zu verfolgen, deren Tätigkeiten in unterschiedlichem Maße für die Finanzmärkte der Union von Bedeutung sind;

26. begrüßt, dass der Rat die Auffassung der Kommission zur Finanzierung der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden teilt; betont, dass die Annahme des vorgeschlagenen Haushaltsplans zu deutlichen Fortschritten in den Bereichen führen sollte, in denen den Europäischen Finanzaufsichtsbehörden einige Zuständigkeiten übertragen werden und die derzeitige Situation unbefriedigend ist, insbesondere im Bereich der Geldwäschebekämpfung;

27. betont, dass für Rechnungsführungsstellen und Steuerbehörden weiterhin Mittel bereitgestellt werden sollten, insbesondere um sie bei der Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung zu unterstützen und die Transparenz und Sicherheit zu fördern; betont, dass diese Stellen dem Europäischen Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig sein sollten.

28. fordert mehr Transparenz in der Arbeit der Kommission bei der Bewertung der vom Parlament vorgelegten Pilotprojekte, da einige davon für das Funktionieren der Union von Nutzen sein können. betont, dass es den derzeitigen Arbeitsmethoden an Transparenz und Klarheit mangelt, was dazu führt, dass mehrere wichtige und realisierbare Vorschläge, die einen Mehrwert darstellen könnten, abgelehnt werden;

29. betont, dass alle Organisationen, die Unionsmittel erhalten, sich politisch neutral und unvoreingenommen verhalten müssen;

30. begrüßt die Einrichtung der EU-Beobachtungsstelle für Steuer- und Finanzkriminalität als vorbereitende Maßnahme; ist der Ansicht, dass eine derartige Beobachtungsstelle einen nützlichen Beitrag sowohl zur notwendigen demokratischen Debatte als auch für die Entscheidungsträger leistet; fordert die Kommission auf, Vorschläge für den Fortbestand der Beobachtungsstelle nach 2022 zu unterbreiten;

31. erinnert daran, dass die Einführung einer Palette an neuen Eigenmitteln in die interinstitutionelle Zusammenarbeit über einen Fahrplan zur Einführung neuer Eigenmittel integriert wurde; beharrt darauf, dass ein Mechanismus für den Kohlenstoffgrenzausgleich und eine Digitalabgabe innerhalb eines Zeitrahmens angenommen und umgesetzt werden sollten, der einen Beitrag zum Aufbauinstrument NextGenerationEU ermöglicht;

32. fordert die Mitgliedstaaten auf, die anstehenden Legislativvorschläge der Kommission für eine neu gestaltete Digitalsteuer, den Mechanismus für den Kohlenstoffgrenzausgleich und das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) zügig anzunehmen und die Verhandlungen über eine Finanztransaktionssteuer im Rahmen des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit bis Ende 2022 abzuschließen;

33. betont, dass für die Erstellung und Verbreitung hochwertiger Statistiken in der Union angemessene Ressourcen vonnöten sind; betont, dass trotz einiger Fortschritte noch erhebliche Schwächen und Lücken in Bezug auf die Verwendbarkeit, den Erfassungsbereich und die Zugänglichkeit der erstellten Statistiken bestehen und rasches Handeln erforderlich ist; ist daher der Ansicht, dass ein Teil der Haushaltsmittel zurückgestellt werden sollte, bis Eurostat einen ehrgeizigen Aktionsplan vorgelegt hat, um die Benutzerfreundlichkeit seiner Website erheblich zu verbessern, die Zugänglichkeit von Daten und Informationen in allen EU-Amtssprachen sicherzustellen und neue Statistiken und Indikatoren zu entwickeln, die zur Umsetzung der politischen Maßnahmen und Prioritäten der Union beitragen;

34. betont, dass ausreichende Mittel zur Unterstützung der Entwicklung robuster und zuverlässiger finanzieller und nichtfinanzieller Berichterstattungs- und Prüfungsstandards weltweit und in der gesamten Union bereitgestellt werden müssen; ist jedoch der Ansicht, dass ein Teil der zugewiesenen Haushaltsmittel zurückgestellt werden sollte, bis die IFRS-Stiftung und das International Accounting Standards Board (IASB) den einschlägigen Forderungen, die das Parlament in seiner Entschließung vom 7. Juni 2016 zu der Bewertung der internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS) und zu den Tätigkeiten der Stiftung für internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS-Stiftung), der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (EFRAG) und des Public Interest Oversight Board (PIOB)[12] vorgebracht hat, in angemessener Weise nachgekommen sind.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

1.9.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

45

4

7

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Gunnar Beck, Marek Belka, Isabel Benjumea Benjumea, Stefan Berger, Gilles Boyer, Francesca Donato, Engin Eroglu, Markus Ferber, Jonás Fernández, Frances Fitzgerald, José Manuel García-Margallo y Marfil, Luis Garicano, Sven Giegold, Valentino Grant, Claude Gruffat, José Gusmão, Eero Heinäluoma, Michiel Hoogeveen, Danuta Maria Hübner, Stasys Jakeliūnas, France Jamet, Othmar Karas, Billy Kelleher, Ondřej Kovařík, Georgios Kyrtsos, Aurore Lalucq, Philippe Lamberts, Aušra Maldeikienė, Pedro Marques, Fulvio Martusciello, Costas Mavrides, Jörg Meuthen, Csaba Molnár, Siegfried Mureşan, Caroline Nagtegaal, Luděk Niedermayer, Lefteris Nikolaou-Alavanos, Dimitrios Papadimoulis, Piernicola Pedicini, Lídia Pereira, Kira Marie Peter-Hansen, Sirpa Pietikäinen, Dragoş Pîslaru, Evelyn Regner, Antonio Maria Rinaldi, Alfred Sant, Ralf Seekatz, Pedro Silva Pereira, Paul Tang, Ernest Urtasun, Inese Vaidere, Stéphanie Yon-Courtin, Marco Zanni, Roberts Zīle

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Niels Fuglsang, Eugen Jurzyca

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

45

+

PPE

Isabel Benjumea Benjumea, Stefan Berger, Markus Ferber, Frances Fitzgerald, José Manuel García-Margallo y Marfil, Danuta Maria Hübner, Othmar Karas, Georgios Kyrtsos, Aušra Maldeikienė, Fulvio Martusciello, Siegfried Mureşan, Luděk Niedermayer, Lídia Pereira, Sirpa Pietikäinen, Ralf Seekatz, Inese Vaidere

Renew

Gilles Boyer, Engin Eroglu, Luis Garicano, Billy Kelleher, Ondřej Kovařík, Caroline Nagtegaal, Dragoş Pîslaru, Stéphanie Yon-Courtin

S&D

Marek Belka, Jonás Fernández, Niels Fuglsang, Eero Heinäluoma, Aurore Lalucq, Pedro Marques, Costas Mavrides, Csaba Molnár, Evelyn Regner, Alfred Sant, Pedro Silva Pereira, Paul Tang

The Left

José Gusmão, Dimitrios Papadimoulis

Verts/ALE

Sven Giegold, Claude Gruffat, Stasys Jakeliūnas, Philippe Lamberts, Piernicola Pedicini, Kira Marie Peter-Hansen, Ernest Urtasun

 

4

-

ECR

Michiel Hoogeveen

ID

Gunnar Beck, Jörg Meuthen

NI

Lefteris Nikolaou-Alavanos

 

7

0

ECR

Eugen Jurzyca, Roberts Zīle

ID

Francesca Donato, Valentino Grant, France Jamet, Antonio Maria Rinaldi, Marco Zanni

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 


 

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE ANGELEGENHEITEN (28.9.2021)

für den Haushaltsausschuss

zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022

(2021/0227(BUD))

Verfasserin der Stellungnahme: Lucia Ďuriš Nicholsonová

 

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass bestehende Ungerechtigkeiten aufgrund der unverhältnismäßigen Auswirkungen der Pandemie auf gefährdete Gruppen zunehmen, und die Ergebnisse zeigen, dass die Schwierigkeiten, über die Runden zu kommen, bei denjenigen, die sich bereits in einer prekären Lage befinden, deutlich zugenommen haben[13]; in der Erwägung, dass neuesten Daten von Eurofound zufolge 23 % der Mindestlohnempfänger in der EU von Schwierigkeiten oder großen Schwierigkeiten berichteten, über die Runden zu kommen, verglichen mit 11,5 % bei den übrigen Arbeitnehmern, und insgesamt 16 % der Mindestlohnempfänger in materiell benachteiligten Haushalten lebten, verglichen mit 6 % bei den übrigen Arbeitnehmern[14];

B. in der Erwägung, dass aufgrund der COVID‑19-Krise und der unbeabsichtigten Folgen von Ausgangsbeschränkungen die Gefahr besteht, dass die in mehreren Jahrzehnten errungenen Erfolge für die Gleichstellung der Geschlechter gefährdet werden, da das reelle Risiko besteht, dass sich Frauen vom Arbeitsmarkt zurückziehen und Entwicklungen eintreten, die geschlechtsbezogene Rollenmuster noch verstärken; in der Erwägung, dass Frauen aufgrund der Segregation nach Wirtschaftszweigen und Berufen und ihrer Überrepräsentation bei schlecht bezahlten Tätigkeiten und Teilzeitarbeit und in Wirtschaftszweigen, die von der COVID‑19-Pandemie schwer getroffen wurden, stärker als andere Gruppen Gefahr laufen, unter den Folgen der Krise für die Beschäftigung und ihren sozialen Folgen leiden zu müssen[15];

C. in der Erwägung, dass die Forschung von Eurofound zeigt, dass die Kapazität des sozialen Dialogs gestärkt werden muss, um Verteilungseffekte anzusprechen und einen gerechten Übergang zu erleichtern, und Nachweise dafür vorliegen, dass die unerwünschten Auswirkungen einiger klimapolitischer Maßnahmen, insbesondere wenn sie Unternehmen und Arbeitnehmer in bestimmten Zweigen und Regionen betreffen, von den Sozialpartnern angegangen werden können und dass Lösungen durch den sozialen Dialog und gemeinsame Initiativen erreicht werden können[16];

D. in der Erwägung, dass die COVID-19-Umfrage von Eurofound zeigt, dass das psychische Wohlbefinden über alle Altersgruppen hinweg den niedrigsten Stand seit dem Ausbruch der Pandemie vor über einem Jahr erreicht hat, und dies besonders bei jungen Menschen und jenen ausgeprägt ist, die ihren Arbeitsplatz verloren haben[17];

E. in der Erwägung, dass die EU und die Mitgliedstaaten ein breites Spektrum an Maßnahmen ergriffen haben, um die Auswirkungen der Pandemie auf die Unternehmen, Arbeitnehmer und Menschen so gering wie möglich zu halten; in der Erwägung, dass sich die Art der Maßnahmen ändert und erweitert, und dass zu diesem Zweck Maßnahmen und Instrumente, die Informationen sammeln und strukturieren, wie die Datenbank „COVID-19 EU PolicyWatch" von Eurofound oder die Datenbank „European Restructuring Monitor" für Unterstützungsinstrumente, wichtig sind, um die Entwicklungen zu überwachen und Nachweise für ihre Bewertung zu liefern[18];

1. bekräftigt, dass das Jahr 2022 weiterhin ein schwieriges Jahr sein wird, und betont, dass die sozialen und die Beschäftigung betreffenden Herausforderungen des durch die COVID-19-Pandemie verursachten Wirtschaftsabschwungs unverhältnismäßige Auswirkungen auf verschiedene Mitgliedstaaten, verschiedene Regionen und verschiedene Gruppen in der Gesellschaft hatten, wobei die schwächsten Gruppen am stärksten betroffen waren und insbesondere der Arbeitsmarkt in Mitleidenschaft gezogen wurde;

2. fordert eine starke Reaktion für alle Menschen, insbesondere junge Menschen, alle Familien, einschließlich LGBTIQ-Familien, Arbeitnehmer einschließlich Selbstständige und Unternehmen, insbesondere KMU, sowie für einen sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltigen Haushalt, bei dem niemand zurückgelassen wird;

3. hebt in diesem Zusammenhang die entscheidende Rolle der EU-Fonds und der finanziellen Instrumente einschließlich des Aufbauinstruments NextGenerationEU mit der Aufbau- und Resilienzfazilität und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), der die treibende Kraft zur Stärkung der sozialen Dimension der EU und zur Sicherstellung eines sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltigen und gerechten, inklusiven und nichtdiskriminierenden Wiederaufbaus im Einklang mit den Grundsätzen der europäischen Säule sozialer Rechte und dem Grünen Deal sein wird, sowie des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) und des Fonds für einen gerechten Übergang hervor;

4. betont, dass diese Fonds und Instrumente Tätigkeiten aller einschlägigen Interessengruppen, einschließlich nichtstaatlichen und Wohltätigkeitsorganisationen, unterstützen sollten;

5. betont, dass der Haushalt mit einer starken sozial und wirtschaftlich nachhaltigen Dimension dazu beitragen sollte, sich an die bevorstehenden Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt anzupassen, hochwertige und nachhaltige Beschäftigung unter uneingeschränkter Achtung der Arbeitnehmerrechte und menschenwürdiger Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen zu erhalten und zu schaffen, zur Beseitigung der Armut beizutragen und soziale Ausgrenzung, Ungleichheiten und Diskriminierung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, zu verringern, nachhaltiges Wachstum anzukurbeln und die soziale Aufwärtskonvergenz in einer Zeit beispielloser Krise infolge des durch die COVID-19-Pandemie verursachten Wirtschaftsabschwungs und seiner negativen sozialen Folgen noch stärker zu erhöhen;

6. betont, dass bestehende Ungerechtigkeiten durch die Krise beleuchtet wurden, dass neue Formen der Diskriminierung zu Tage kamen und dass die Lebens- und Arbeitsbedingungen vieler Menschen, darunter Arbeitnehmer und ihre Familien, insbesondere gefährdete Gruppen von Arbeitnehmern, Arbeitnehmer, die unter prekären Arbeitsbedingungen und -regelungen arbeiten, Eigentümer kleiner Unternehmen und Selbstständige, verschlechtert wurden;

7. besteht darauf, dass die wirtschaftlichen, sozialen, intersektionalen, territorialen, generationsbedingten und regionalen Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten bekämpft werden müssen, da die Kohäsionspolitik eine der Prioritäten für den Aufbau nach der COVID-19-Pandemie bleiben muss;

8. stimmt mit den europäischen Staats- und Regierungschefs darin überein, dass es angesichts der durch die Pandemie zunehmenden Arbeitslosigkeit und Ungerechtigkeiten wichtig ist, die Ressourcen dorthin zu lenken, wo sie am dringendsten benötigt werden, um die Volkswirtschaften zu stärken, und die politischen Bemühungen auf den gleichberechtigten Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen zu konzentrieren, um Chancengleichheit, die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, Unternehmertum, Weiterqualifizierung und Umschulung zu verbessern und Armut und Ausgrenzung zu verringern; betont, dass die außerordentlichen Mittel, die zur Unterstützung der Erholung Europas zur Verfügung gestellt werden, eine Chance bieten, die nicht verpasst werden darf;

9. betont, wie wichtig Strategien und Maßnahmen sind, um den Übergang auf dem Arbeitsmarkt sowie Fortschritte bei Technologien und Innovationen zu unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaften zu stärken, insbesondere im Hinblick auf den digitalen und den ökologischen Wandel und vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise und langjähriger Trends;

10. weist nachdrücklich darauf hin, dass ehrgeizige politische Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensperspektiven der jungen Generation, zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, einschließlich Kinderarmut, sowie zur Sicherstellung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen und ihrer wirksamen Durchsetzung, Beschäftigungssicherheit, eines angemessenen sozialen Schutzes, ausgewogener Chancen für Frauen und Männer und eines Arbeitsumfelds, das an Menschen mit Behinderungen angepasst ist, und zur Förderung eines sicheren Umfelds und Wohlergehens für alle in der EU angenommen werden müssen;

11. hält es für erforderlich, ehrgeizige Maßnahmen zur lebenslangen Bildung, Weiterqualifizierung und Umschulung zu ergreifen und durch informelles und nichtformales Lernen erworbene Fähigkeiten anzuerkennen, um die Herausforderungen des demografischen Wandels sowie des grünen und digitalen Wandels, einschließlich des verstärkten Einsatzes von künstlicher Intelligenz, zu bewältigen;

12. betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, die Bildungs- und Schulungsprogramme in der EU im Einklang mit den Bedürfnissen der Wirtschaft und der Gesellschaft der Zukunft zu stärken sowie Arbeitgeber und Lehrkräfte bei der Vermittlung der richtigen Fähigkeiten zu unterstützen und Investitionen in die digitale Infrastruktur zu tätigen;

13. weist darauf hin, dass die Erholung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes nach der COVID-19-Krise eine Priorität bleiben muss;

14. weist darauf hin, dass die nichtdiskriminierende und gleichberechtigte Eingliederung oder die Verbesserung der Stellung auf dem Arbeitsmarkt für Frauen und die am stärksten gefährdeten Gruppen von größter Bedeutung ist (wie etwa Menschen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen oder bedroht sind, vor allem die am stärksten benachteiligten Menschen, Menschen mit Behinderungen, Roma und andere benachteiligte ethnische Minderheiten, junge und ältere Menschen, alleinerziehende Eltern und Arbeitslose, insbesondere Langzeitarbeitslose, sowie Selbstständige und Arbeitnehmer in prekären Beschäftigungsverhältnissen), um eine faire, sozial gerechte und inklusive Gesellschaft zu schaffen;

15. nimmt den Vorschlag der Kommission, dem ESF+ im Jahr 2022 13,1735 Mrd. EUR zuzuweisen, zur Kenntnis; betont, dass der ESF+ eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten spielen muss, um soziale Inklusion, die Bekämpfung von Armut, ein hohes Niveau an hochwertiger Beschäftigung für alle, insbesondere für die arbeitsmarktfernsten Personen, zu fördern und insbesondere bessere Möglichkeiten für junge Menschen, diskriminierungsfreie und integrative Arbeitsmärkte, Arbeitsbedingungen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern und Betreuer ermöglichen, die Gleichstellung der Geschlechter, einen angemessenen sozialen Schutz sowie qualifizierte und widerstandsfähige Arbeitskräfte zu schaffen, die für den Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft bereit sind;

16. begrüßt die Übertragung von zusätzlichen 10,8 Mrd. EUR aus REACT-EU an den Kohäsionsfonds im Jahr 2022, von denen 30 % dem ESF+ zugewiesen werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Mittel rasch einzusetzen, um die sozialen Auswirkungen der Krise abzufedern; weist darauf hin, dass die Mittel im Rahmen von REACT-EU die Schaffung von Arbeitsplätzen und hochwertiger Beschäftigung, insbesondere für Menschen in prekären Situationen, sowie Sozialsysteme, die zur sozialen Inklusion, zur Bekämpfung von Diskriminierung und zur Beseitigung von Armut, mit besonderem Schwerpunkt auf Kinderarmut, beitragen, und zur Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse, auch für Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, ethnische Minderheiten und Obdachlose, unterstützen sollen (gemäß Artikel 8 der Verordnung über REACT-EU);

17. weist darauf hin, dass die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und des Aktionsplans zur Umsetzung der 20 Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte dazu beitragen wird, die Herausforderungen zu bewältigen, vor denen Europa steht, wie z. B. die Digitalisierung, der Übergang zu einer grünen Wirtschaft und der demografische Wandel, und dass sie dazu beitragen wird, die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Gesundheit, Beschäftigung und soziale und wirtschaftliche Aspekte abzufedern;

18. bekräftigt, dass die Aufbau- und Resilienzfazilität zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte beitragen muss, um stabile hochwertige Arbeitsplätze, sozialen Zusammenhalt und Inklusion zu schaffen; betont, dass die Reformen der nationalen Pläne mit den Zielen von Porto und der europäischen Säule sozialer Rechte im Einklang stehen sollten und dass die Mitgliedstaaten ihre Investitionen im Bereich der sozialen Dimension im Einklang mit ihren Sozialreformen in den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung und Fähigkeiten, Sozialschutz und sozialer Wohnungsbau erhöhen sollten, insbesondere in den Mitgliedstaaten, in denen ein erhöhter Bedarf an sozialen Maßnahmen im Rahmen der länderspezifischen Empfehlungen besteht;

19. weist darauf hin, dass der soziale Dialog und die Sozialpartner ein Eckpfeiler des Aufbauplans sein und zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte sowohl auf nationaler Ebene als auch auf EU-Ebene beitragen und systematisch in die Gestaltung, Umsetzung und Überwachung der nationalen und europäischen Aufbau- und Resilienzpläne einbezogen werden müssen; fordert alle Mitgliedstaaten auf, für den Aufbau von Kapazitäten der Sozialpartner und der Organisationen der Zivilgesellschaft, auch in Form von Schulungen, Vernetzungsmaßnahmen und einer Stärkung des sozialen Dialogs, sowie in durch die Sozialpartner gemeinsam unternommene Schritte zur Durchführung von Maßnahmen für Beschäftigung, Bildung und soziale Inklusion zu investieren;

20. begrüßt das Paket zur Unterstützung der Beschäftigung junger Menschen, insbesondere die verstärkte Jugendgarantie, und betont, dass die Mitgliedstaaten diese umsetzen müssen, indem sie die entsprechenden Mittel der EU in die allgemeine und berufliche Bildung, die Weiterbildung und die Beschäftigung von Jugendlichen investieren;

21. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit Vorrang zu geben, insbesondere im Rahmen der europäischen Aufbaumaßnahmen, und Finanzinstrumente wie die Jugendgarantie umfassend zu nutzen;

22. weist auf die Verpflichtung aller Mitgliedstaaten, einen angemessenen Betrag ihrer ESF+-Mittel unter geteilter Verwaltung für gezielte Maßnahmen und strukturelle Reformen zur Unterstützung der Jugendbeschäftigung, insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung von Systemen im Rahmen der Jugendgarantie, und der Mitgliedstaaten mit einem über dem EU-Durchschnitt liegenden Anteil junger Menschen, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren, mindestens 12,5 % ihrer ESF+-Mittel für die Umsetzung der Jugendgarantie bereitzustellen, hin;

23. fordert die Mitgliedstaaten auf, den direkt verwalteten Teilbereich des ESF+, den Teilbereich „Beschäftigung und soziale Innovation“, bestmöglich für Investitionen in soziale Innovationen und zur Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte, aber auch zur Verhinderung der Abwanderung hochqualifizierter Kräfte aus bestimmten Mitgliedstaaten, abgelegenen oder ländlichen Gebieten zu nutzen;

24. bedauert, dass im Jahr 2019 22 % aller Kinder in der EU von Armut bedroht oder materiell stark benachteiligt waren oder in (fast) erwerblosen Haushalten lebten; betont, dass im Rahmen der Erholung des von der COVID-19-Pandemie verursachten Wirtschaftsabschwungs die Bekämpfung der Kinderarmut in den kommenden Jahren noch wichtiger wird; begrüßt die verabschiedete Europäische Garantie für Kinder, mit der sichergestellt werden soll, dass jedes Kind in Europa, das von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht ist, Zugang zu kostenloser Gesundheitsversorgung, Bildung, frühkindlicher Erziehung und Betreuung sowie zu geeignetem Wohnraum und angemessener Ernährung hat;

25. weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten die Mittel des ESF+ nutzen sollten, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen und gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut zu unterstützen, um die Umsetzung der Garantie für Kinder zu fördern; hebt in diesem Zusammenhang hervor, wie wichtig es ist, dass die Mitgliedstaaten die EU-Mittel in die Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung investieren;

26. fordert die Mitgliedstaaten auf, angesichts des anhaltend hohen Niveaus von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung in der gesamten EU über die Mindestanforderungen des ESF+ hinauszugehen; bekräftigt seine Aufforderung an die Kommission, im Zeitraum 2021–2027 neue Mittel in Höhe von 20 Mrd. EUR in die Europäische Garantie für Kinder zu investieren, von denen mindestens 3 Mrd. EUR im Jahr 2022 zur Verfügung gestellt werden müssen;

27. betont, dass mit dem überarbeiteten EGF ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung und Umschulung von Arbeitnehmern geleistet werden kann, die infolge der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise entlassen wurden; weist darauf hin, dass der EGF bei größeren Umstrukturierungen, insbesondere bei solchen, die durch erhebliche Veränderungen in den Handelsbeziehungen der EU oder bei der Zusammensetzung des Binnenmarktes sowie durch Finanz- oder Wirtschaftskrisen, den Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft oder infolge der Digitalisierung oder Automatisierung verursacht werden, eine nachträgliche befristete einmalige Unterstützung für entlassene Arbeitnehmer und Selbstständige bietet, damit sie so schnell wie möglich einen anderen Arbeitsplatz finden;

28. hebt die Bedeutung der vereinfachten Antragsvoraussetzungen und überarbeiteten Förderkriterien in der EGF-Verordnung hervor, mit denen die Mindestschwelle für die Verlagerung von Arbeitsplätzen von 500 auf 200 gesenkt wird;

29. hebt hervor, dass der EGF Ausbildungspakete unterstützt, die die im digitalen Industriezeitalter und in einer ressourceneffizienten und nachhaltigen Wirtschaft erforderlichen Fähigkeiten umfassen; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Falle größerer Umstrukturierungen die Möglichkeiten des EGF zu nutzen;

30. ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten den EGF nutzen und umfassend über die Möglichkeiten zur Unterstützung von Arbeitnehmern und ihren Vertretern informieren sollten;

31. nimmt zur Kenntnis, dass die Höhe der Mittel für Verpflichtungen im Rahmen des EGF in der Reserve für 2022 auf 201,3 Mio. EUR (+2 % gegenüber 2021) festgelegt ist, was dem jährlichen Höchstbetrag von 186 Mio. EUR (Preise von 2018) entspricht, der gemäß Artikel 8 der MFR-Verordnung verfügbar ist; begrüßt die Angleichung des Kofinanzierungssatzes an den ESF+;

32. weist darauf hin, dass mit dem Fonds für einen gerechten Übergang die Menschen, die Volkswirtschaften und die Umwelt der Gebiete unterstützt werden, die aufgrund des Übergangs zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Vorgaben der EU für 2030 und des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 schwerwiegende sozioökonomische und beschäftigungspolitische Herausforderungen bewältigen müssen;

33. hebt hervor, dass der Fonds für einen gerechten Übergang ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der am stärksten von diesem Übergang betroffenen Gebiete ist und eine Schlüsselrolle bei der Verhinderung einer Zunahme regionaler Ungleichheiten spielt; hebt hervor, dass sich der Fonds für einen gerechten Übergang auf die Bedürfnisse des Einzelnen und das soziale Wohlergehen konzentrieren und zu sozialer Nachhaltigkeit führen muss, indem er die Schaffung hochwertiger und nachhaltiger Arbeitsplätze, die Umschulung von Arbeitnehmern und die Unterstützung einer sozialen Infrastruktur zum Zweck von Betreuungseinrichtungen für Kinder und alte Menschen unterstützt, damit niemand zurückgelassen wird; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission 2022 1 159,749 Mio. EUR an Mitteln bereitstellt;

34. hebt die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf die sozialen Aspekte des Übergangs hervor, insbesondere die Unterstützung von Arbeitsuchenden, einschließlich der Unterstützung bei der Arbeitssuche, der Weiterqualifizierung und Umschulung und ihrer aktiven Eingliederung in Arbeitsplätze sowie Investitionen in intelligente und nachhaltige Mobilität, andere Aktivitäten in den Bereichen inklusive Bildung, Fortbildung und Anpassung an den Arbeitsmarkt mit besonderem Schwerpunkt auf ökologisch und digital ausgerichteter Beschäftigung und sozialer Eingliederung, einschließlich Unterstützung für die soziale Infrastruktur für Ausbildungszentren, Betreuungseinrichtungen für Kinder, Ältere und Menschen mit Behinderungen und die Möglichkeit, nachhaltige Investitionen gemäß den Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung zu unterstützen, wenn eine solche Unterstützung für die Schaffung von qualifizierten und nachhaltigen Arbeitsplätzen in dem betreffenden Gebiet erforderlich ist;

35. weist darauf hin, dass der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen in den ESF+ integriert wurde, und begrüßt, dass im Jahr 2022 mindestens 3 % der ESF+-Mittel für Nahrungsmittelhilfe und grundlegende materielle Unterstützung sowie begleitende Maßnahmen für die am stärksten benachteiligten Personen ausgegeben werden sollen, wobei der Kofinanzierungssatz 90 % beträgt, da die derzeitige Krise die am stärksten benachteiligten Personen am stärksten trifft;

36. bestätigt, dass das Vorkrisenniveau der vierteljährlichen Produktion in den Mitgliedstaaten bis Ende 2022 wieder erreicht sein dürfte; weist jedoch darauf hin, dass es für eine nachhaltige Erholung von zentraler Bedeutung ist, hochwertige Arbeitsplätze für mittel- und geringqualifizierte Arbeitskräfte und insbesondere für Frauen zu schaffen, da sie sich als für die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaften und Volkswirtschaften unverzichtbar erwiesen haben;

37. weist darauf hin, dass Frauen im Hinblick auf Gesundheitsrisiken, bereits bestehende Ungerechtigkeiten in der Beschäftigung und Betreuungsaufgaben stärker von der Pandemie betroffen sind, und fordert nachdrücklich eine geschlechtergerechte Haushaltsplanung und eine Aufstockung der Mittel zur Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung und des gleichberechtigten Zugangs zum Arbeitsmarkt sowie umfassende Systeme zur Überwachung und Messung der geschlechtsspezifischen Haushaltszuweisungen; nimmt zur Kenntnis, dass die meisten der am stärksten von der COVID-19-Krise betroffenen Zweige wichtige Zweige mit einem hohen Frauenanteil und oftmals prekären Arbeitsbedingungen waren, und dass in der Aufbauphase besondere Anstrengungen unternommen werden sollten, um die Beschäftigungsbedingungen in diesen Zweigen zu verbessern;

38. hebt hervor, dass die Berücksichtigung der sozioökonomischen Dimension der Umweltpolitik und der Klimamaßnahmen nicht nur ein Grundprinzip der Fairness darstellt, sondern auch die Möglichkeit bietet, umfassendere Wohlstandsgewinne für alle zu erzielen und positive Kreisläufe zu schaffen; ist der Ansicht, dass ökologische und digitale Investitionen, wenn sie gut konzipiert sind, ein großes Potenzial für die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und die Verringerung von Ungerechtigkeiten haben und dass der Übergang zu einer neuen Verteilung der Pflege hinzugefügt werden muss;

39. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Mittel des ESF+ und des Fonds für einen gerechten Übergang in größerem Maße in Anspruch zu nehmen und mit nationalen und lokalen Investitionen zu kombinieren, um soziale Ausgrenzung, Energiearmut und materielle Deprivation anzugehen, die digitale Kluft und die digitale Ausgrenzung insbesondere in ländlichen Gebieten und unter jungen Menschen, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen wirksam zu bekämpfen und den Zugang zu digitalen Instrumenten und Programmen sowie zu einer erschwinglichen Kommunikationsinfrastruktur sicherzustellen;

40. weist darauf hin, dass im Zuge der COVID-19-Pandemie wieder einmal der Mangel an politischen Reaktionen auf die Auswirkungen des demografischen Wandels in der EU, etwa der Mangel an angemessenem und erschwinglichem Wohnraum, hochwertigen Betreuungseinrichtungen und ausreichenden Betreuungs- und Unterstützungsdiensten, aufgezeigt wurde; betont, dass mit dem Haushaltsplan 2022 die Bedeutung des Schutzes und der Förderung der Würde und der Grundrechte der älteren Menschen in der EU hervorgehoben werden sollte; fordert ferner ausreichende Mittel zur Förderung von Investitionen in den Wohnungsbau, um die wachsenden Probleme wie Mangel an erschwinglichem Wohnraum, schlechte Wohnbedingungen, Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt und Wohnungslosigkeit wirksam anzugehen;

41. weist auf die Bedeutung von Rechenschaftspflicht und Priorisierung bei Haushaltsfragen hin; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission über den Leistungsrahmen für den EU-Haushalt im MFR 2021–2027; betont, dass der Fokus auf eine faktengestützte und zukunftssichere Politikgestaltung gelegt werden sollte, um eine wirklich optimale Mittelverwendung für die Menschen in der EU zu erzielen; hält es zu diesem Zweck für wichtig, die Sozialpartner und die Organisationen der Zivilgesellschaft in die Überwachung und Bewertung der Programme einzubeziehen; weist darauf hin, dass die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung der Schlüssel zur Sicherstellung einer nachhaltigen, gerechten und inklusiven Wirtschaft ist;

42. ist fest davon überzeugt, dass der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts und von Menschen mit Behinderungen bei der Haushaltsplanung im Gesamthaushaltsplan 2022 durchgängig Rechnung getragen werden muss, um die Strategien und Tätigkeiten, mit denen die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt gefördert wird, besser aufeinander abzustimmen und um über umfassende Systeme zu verfügen, um derartige Mittelzuweisungen im Einklang mit den Verpflichtungen der EU im Rahmen der europäischen Gleichstellungsstrategie, der Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (VN-BRK) zu überwachen und zu messen;

43. hält es für wichtig, dass die lokalen Verwaltungen in der Lage sind, einen erheblichen Teil der EU-Mittel zu erhalten und zu verwalten, da sie die öffentlichen Einrichtungen sind, die die größte Nähe zu den europäischen Bürgern haben;

44. betont, dass Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen wertvolle Instrumente sind, um neue Initiativmaßnahmen in den Bereichen Beschäftigung, soziale Inklusion und inklusive Gleichstellung zu prüfen, einschließlich durch Datenerhebung, die bereits zu einer Reihe erfolgreicher Initiativen geführt hat; weist darauf hin, dass die Bewertung ihrer Umsetzbarkeit formell in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 verankert ist und in der Praxis sicherstellen soll, dass das Parlament Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen annimmt, die rechtlich und technisch umsetzbar sind; hebt daher hervor, dass die Bewertung gründlich und ausführlich sowie transparent und objektiv erfolgen muss und dass die vergebene Note nur den Mehrwert des Vorschlags widerspiegeln darf; weist auch darauf hin, dass die Umsetzung eines angenommenen Pilotprojekts oder einer vorbereitenden Maßnahme transparent und im Einklang mit den angenommenen Zielen und Empfehlungen des Vorschlags erfolgen muss; fordert die Kommission auf, eine direkte Kommunikation und einen direkten Austausch mit dem Parlament herzustellen, um eine angemessene Bewertung der Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen sicherzustellen;

45. weist darauf hin, dass die Agenturen und insbesondere die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) eine wichtige Rolle spielen, indem sie den EU-Organen und den Mitgliedstaaten Fachkenntnisse, insbesondere in Bezug auf Beschäftigung und soziale Fragen, zur Verfügung stellen und eine faire Mobilität der Arbeitskräfte erleichtern; betont, dass sie die erforderlichen Ressourcen erhalten müssen, damit sie ihren Aufgaben, die sich weiterentwickeln, nachkommen können; besteht insbesondere auf einer angemessenen personellen Ausstattung und Finanzierung der neuen ELA in Übereinstimmung mit dem Finanzbogen;

46. betont, dass angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten, um die korrekte und ehrgeizige Anwendung und Durchsetzung des strategischen Rahmens der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sicherzustellen; fordert zu diesem Zweck eine Aufstockung der Mittel für die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um die neuen Herausforderungen zu bewältigen und die neuen Aufgaben zu erfüllen; weist erneut darauf hin, dass die Arbeitsaufsichtsbehörden sowohl bei der Durchsetzung von Maßnahmen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, die darauf abzielen, COVID-19-Infektionen zu verhindern, als auch bei der Entwicklung von Leitlinien und Unterstützung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer umfassend einbezogen werden sollten und dass Hochrisikozweigen wie Gesundheitsversorgung, Dienstleistung, Bildung und Verkehr besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte;

47. betont, dass während der Pandemie ein erhebliches Risiko für psychische Erkrankungen und ein geringeres psychisches Wohlbefinden besteht, das durch den Verlust des Arbeitsplatzes oder ein prekäres Beschäftigungsverhältnis noch verschärft würde, ist der Ansicht, dass die Menschen zusätzliche Unterstützung benötigen werden, wenn es darum geht, wieder zur Normalität zurückzufinden und die durch die Pandemie hervorgerufenen Probleme zu bewältigen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, im Falle weiterer COVID-19-Wellen auf Möglichkeiten zur Minderung psychischer Gesundheitsrisiken zu achten;

48. weist darauf hin, dass der Übergang zu einer digitalen Wirtschaft, die für menschenwürdige Arbeitsbedingungen und die uneingeschränkte Achtung der Arbeitnehmerrechte sorgt, Investitionen zur Anpassung der industriellen Produktionsanlagen, zur Verbesserung der damit verbundenen Infrastrukturen, der Konnektivität, der Netzsicherheit und der künftigen Arbeitsorganisation sowie Investitionen in neue Möglichkeiten zur sozialen und organisatorischen Unterstützung der Arbeitnehmer erfordert; fordert in diesem Zusammenhang angemessene Mittel, um das Recht auf Nichterreichbarkeit für alle Arbeitnehmer in der EU sicherzustellen, sowie angemessene Bedingungen für die Telearbeit, einschließlich psychosozialer und ergonomischer Vorschriften.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.9.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

42

5

7

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Atidzhe Alieva-Veli, Abir Al-Sahlani, Dominique Bilde, Gabriele Bischoff, Vilija Blinkevičiūtė, Milan Brglez, Jordi Cañas, David Casa, Leila Chaibi, Margarita de la Pisa Carrión, Jarosław Duda, Estrella Durá Ferrandis, Lucia Ďuriš Nicholsonová, Rosa Estaràs Ferragut, Nicolaus Fest, Loucas Fourlas, Cindy Franssen, Helmut Geuking, Elisabetta Gualmini, Alicia Homs Ginel, France Jamet, Agnes Jongerius, Radan Kanev, Ádám Kósa, Stelios Kympouropoulos, Katrin Langensiepen, Miriam Lexmann, Elena Lizzi, Kira Marie Peter-Hansen, Dragoş Pîslaru, Manuel Pizarro, Dennis Radtke, Elżbieta Rafalska, Guido Reil, Daniela Rondinelli, Mounir Satouri, Monica Semedo, Vincenzo Sofo, Beata Szydło, Eugen Tomac, Romana Tomc, Marie-Pierre Vedrenne, Nikolaj Villumsen, Marianne Vind, Maria Walsh, Stefania Zambelli, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Alex Agius Saliba, Konstantinos Arvanitis, Johan Danielsson, Lina Gálvez Muñoz, Sara Matthieu, Beata Mazurek, Eugenia Rodríguez Palop, Véronique Trillet-Lenoir

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

42

+

NI

Ádám Kósa, Daniela Rondinelli

PPE

David Casa, Jarosław Duda, Gheorghe Falcă, Loucas Fourlas, Cindy Franssen, Helmut Geuking, Radan Kanev, Stelios Kympouropoulos, Miriam Lexmann, Dennis Radtke, Eugen Tomac, Romana Tomc, Maria Walsh, Tomáš Zdechovský

Renew

Atidzhe Alieva-Veli, Jordi Cañas, Lucia Ďuriš Nicholsonová, Dragoş Pîslaru, Monica Semedo, Véronique Trillet-Lenoir, Marie-Pierre Vedrenne

S&D

Alex Agius Saliba, Gabriele Bischoff, Vilija Blinkevičiūtė, Milan Brglez, Johan Danielsson, Estrella Durá Ferrandis, Lina Gálvez Muñoz, Elisabetta Gualmini, Alicia Homs Ginel, Agnes Jongerius, Marianne Vind

The Left

Konstantinos Arvanitis, Leila Chaibi, Eugenia Rodríguez Palop, Nikolaj Villumsen

Verts/ALE

Katrin Langensiepen, Sara Matthieu, Kira Marie Peter-Hansen, Mounir Satouri

 

5

-

ECR

Margarita de la Pisa Carrión

ID

Dominique Bilde, Nicolaus Fest, France Jamet, Guido Reil

 

7

0

ECR

Beata Mazurek, Elżbieta Rafalska, Vincenzo Sofo, Beata Szydło

ID

Elena Lizzi, Stefania Zambelli

Renew

Abir Al-Sahlani

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 


 

 

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR UMWELTFRAGEN, ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (5.9.2021)

für den Haushaltsausschuss

zum Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 – alle Einzelpläne

(2021/0227(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Pascal Canfin

 

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. hebt hervor, dass der Unionshaushalt 2022 und seine Umsetzung ebenso wie der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) 2021–2027 als Ganzes den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger dahingehend gerecht werden sollten, dass sie eine schnelle, sozial gerechte, stabile und nachhaltige Erholung von der COVID-19-Pandemie und den Wirtschaftskrisen unterstützen und den Übergang zu einer Wirtschaft beschleunigen, mit der das Wohlergehen innerhalb der planetaren Belastungsgrenzen sichergestellt wird; betont, dass der Unionshaushalt 2022 zu der Förderung einer starken wirtschaftlichen Erholung, der Schaffung von Arbeitsplätzen und der europäischen Wettbewerbsfähigkeit beitragen sollte;

2. weist erneut darauf hin, dass dieser Haushalt an die jüngsten politischen Maßnahmen angepasst werden muss, die die Union im Rahmen des europäischen Grünen Deals erlassen hat, und somit einen Paradigmenwechsel widerspiegelt; weist erneut darauf hin, dass dieser Paradigmenwechsel in einigen Politikbereichen, wie der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), durch deren strategische Planung widergespiegelt werden sollte;

3. betont, dass dieser Haushalt dazu beitragen sollte, dass die EU ihre überarbeiteten Klima- und Umweltziele für 2030 – einschließlich der Biodiversitätsstrategie und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ –, ihre Ziele in den Bereichen Energie und Kreislaufwirtschaft und – im Einklang mit dem Ziel des Übereinkommens von Paris, den Temperaturanstieg auf unter 1,5 °C zu begrenzen – das Ziel, bis spätestens 2050 klimaneutral zu werden, erreicht, und dass er gleichzeitig die Mitgliedstaaten, die am stärksten betroffen sind, unterstützen und einen grünen und gerechten Übergang für alle mit sozialer Inklusion und regionalem Zusammenhalt durch den europäischen Grünen Deal gewährleisten sollte; hebt hervor, dass die von der COVID-19-Pandemie und ihren sozioökonomischen Folgen am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten angemessen unterstützt werden sollten;

4. fordert, dass die Finanzmittel der Union und der internationalen Gemeinschaft für den Klimaschutz aufgestockt werden, um natürliche Ökosysteme zu schützen und wiederherzustellen und gemeinsame Vorteile sowohl in Bezug auf die biologische Vielfalt als auch in Bezug auf die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel zu erzielen;

5. betont, wie wichtig es ist, die Ziele der Union in Bezug auf die durchgängige Berücksichtigung des Klimaschutzes und der biologischen Vielfalt[19] so schnell wie möglich zu erreichen, unter anderem, indem die neuen Mittel genutzt werden, die im Rahmen des Aufbauinstruments (NGEU) – und insbesondere der Aufbau- und Resilienzfazilität2 und des Fonds für einen gerechten Übergang – zur Verfügung stehen; verweist auf den Standpunkt des Parlaments, in dem gefordert wird, dass 10 % der EU-Haushaltsmittel für Ausgaben für die biologische Vielfalt verwendet werden; hebt hervor, dass diese Mittel auch dazu verwendet werden müssen, einen gerechten Übergang sicherzustellen, der auf Solidarität und Fairness beruht; betont, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, dass Finanzmittel aus dem mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027 und dem Aufbauinstrument nur für Tätigkeiten gewährt werden, die mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen und mit den Zielen des Übereinkommens von Paris im Einklang stehen, wie sie in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 21. Juli 2020 festgelegt sind;

6. weist erneut darauf hin, dass der Standpunkt des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vom 5. September 2019 darin bestand, im mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027 ein 40-%-Ziel für die durchgängige Berücksichtigung des Klimaschutzes festzulegen; stellt fest, dass die Gesamtausgaben für biologische Vielfalt im Programmplanungszeitraum 2014–2020 8 % betrugen; ist besorgt darüber, dass das derzeitige 7,5%-Ziel für biologische Vielfalt verglichen mit dem vorhergehenden MFR eine Senkung der Ausgaben bedeutet;

7. erwartet, dass der Unionshaushalt 2022 als Triebfeder dafür dient, so bald wie möglich das Ausgabenziel des MFR von mindestens 10 % für die biologische Vielfalt zu erreichen, und dass es dadurch möglich wird, Ausgaben von mindestens 20 Mrd. EUR jährlich für Umweltbelange freizugeben[20]; bedauert, dass weder der Entwurf des EU‑Haushalts 2022 noch die vorläufigen Schätzungen für den Zeitraum 2023–2027 diesen Erwartungen gerecht werden, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um die interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 einzuhalten und die Ziele des europäischen Grünen Deals und der daran anschließenden Strategien der Union zu erreichen;

8. fordert die Kommission auf, vor der Halbzeitüberprüfung des MFR 2021–2027 zu bewerten, ob die Ausgabenziele für Klimaschutz und biologische Vielfalt ausreichen, um die Ziele des achten Umweltaktionsprogramms zu erfüllen, oder ob sie erhöht werden müssen;

9. bekräftigt seine Forderung nach der schrittweisen Abschaffung schädlicher Subventionen und nach Kohärenz zwischen allen Fonds und Programmen der Union; betont, dass Projekte und Programme, die mit dem Ziel, die Erderwärmung auf unter 1,5 °C zu begrenzen, oder dem Ziel, den Verlust an biologischer Vielfalt einzudämmen und umzukehren, nicht vereinbar sind, für eine Förderung mit Mitteln aus dem Unionshaushalt nicht infrage kommen dürfen;

10. weist erneut darauf hin, dass die Ausgaben der Union mit dem Grundsatz der Schadensvermeidung des europäischen Grünen Deals im Einklang stehen sollten; stellt fest, dass die Kommission technische Leitlinien über die Anwendung des Grundsatzes der Schadensvermeidung im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität herausgegeben hat; fordert die Kommission auf, weitere technische Leitlinien herauszugeben, um sicherzustellen, dass bei den Ausgaben der Union der Grundsatz der Schadensvermeidung bei allen Programmen eingehalten wird, und um zu vermeiden, dass Projekte, bei denen davon ausgegangen wurde, dass sie die Bestimmung über die Schadensvermeidung gemäß der Aufbau- und Resilienzfazilität verletzen, Unterstützung von anderen Programmen der Union erhalten;

11. stellt fest, dass die Gemeinsame Agrarpolitik einen entscheidenden Einfluss darauf hat, ob die Ausgabenziele für Klimaschutz und biologische Vielfalt erreicht werden oder nicht; bekräftigt seine Forderung, dass die Gemeinsame Agrarpolitik uneingeschränkt mit den erhöhten Zielen der Union in den Bereichen Klimaschutz und biologische Vielfalt im Einklang stehen sollte; fordert die Kommission auf, die Kohärenz der aktualisierten Gemeinsamen Agrarpolitik mit den erhöhten Klima- und Biodiversitätszielen der Union zu bewerten und Abhilfemaßnahmen vorzuschlagen, um sicherzustellen, dass die Gemeinsame Agrarpolitik mit diesen Zielen in vollem Umfang übereinstimmt;

12. fordert, dass sämtliche Investitionen in Infrastruktur gegenüber den negativen Auswirkungen des Klimawandels widerstandsfähig sowie mit dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ und dem Ziel, die Erderwärmung auf unter 1,5 °C zu begrenzen, vereinbar sind; fordert, dass die Treibhausgasemissionen in die obligatorische Kosten-Nutzen-Analyse für den gesamten Zeitraum des Projekts aufgenommen werden und die wahrscheinlichste Ausgangslage genutzt wird, damit es nicht zu verlorenen Vermögenswerten kommt;

13. bekräftigt seine Forderung, klima- und biodiversitätsbezogene Ausgaben in Hinblick auf die Erreichung der geltenden Ziele mit soliden, transparenten, zuverlässigen und umfassenden Methoden nachzuverfolgen; besteht darauf, dass bei der Methodik für die Klimaschutzausgaben die Auswirkungen der schrittweisen Einstellung der Finanzierungen aus dem Aufbauinstrument berücksichtigt werden und wo möglich zwischen der Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung an den Klimawandel unterschieden wird; begrüßt den neuen Mechanismus zur Anpassung an den Klimawandel, der ausgelöst werden kann, um die Ausgaben im Fall eines unzureichenden Fortschritts zu ändern; erwartet, dass die Kommission den betreffenden Sonderbericht Nr. 16/2021 des Europäischen Rechnungshofs[21] berücksichtigt, wenn sie die neue Methodik entwirft; geht davon aus, dass die Berichterstattung aufgeschlüsselt sein wird und dass es einen angemessenen Überblick über die einzelnen Ausgaben und deren Auswirkungen geben wird; sieht den Konsultationen und der engen Zusammenarbeit zwischen dem Rat und der Kommission sowie dem jährlichen Bericht zu den Klima- und Biodiversitätszielen, die in der interinstitutionellen Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 festgelegt sind, erwartungsvoll entgegen; begrüßt, dass bestehenden Überschneidungen zwischen den Klima- und Biodiversitätszielen Rechnung getragen wird;

14. weist darauf hin, dass im Unionshaushalt 2022 ausreichend Mittel für die Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung sichergestellt werden müssen;

15. hebt hervor, dass die Nachverfolgung klima- und biodiversitätsbezogener Ausgaben auf einem wissenschaftsbasierten Lebenszyklusansatz beruhen sollte, um der Gefahr der „Grünfärberei“ entgegenzuwirken;

16. begrüßt, dass die Methodik zur Nachverfolgung der Klimaschutzausgaben auf der Verwendung von Ergebnismarkern statt Markern über das beabsichtigte Ergebnis beruht und auf einer möglichst niedrigen Detaillierungsebene eingesetzt werden soll;

17. fordert die Kommission auf, eine verbesserte Methode zur Nachverfolgung biodiversitätsbezogener Ausgaben in den EU-Haushalt und eine vollständige Bewertung des Finanzierungsbedarfs für die Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, der derzeitigen Mittelausstattung und der verbleibenden Finanzierungslücke vorzulegen;

18. begrüßt den in der interinstitutionellen Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 im Verhältnis zum Klimaziel eingerichteten Korrekturmechanismus; fordert die Kommission auf, einen Korrekturmechanismus für das Biodiversitätsziel für den Fall einzuführen, dass die Ausgaben hinter den Zielvorgaben zurückbleiben;

19. vertritt die Auffassung, dass der Unionshaushalt 2022 ausreichende Mittel für die Verwirklichung der Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und der EU-Initiative für Bestäuber, der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit, des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft, des Null-Schadstoff-Aktionsplans und der neuen thematischen Strategie für den Bodenschutz und der EU-Waldstrategie vorsehen sollte; fordert die Kommission daher auf, den Direktionen, die an der Umsetzung dieser Strategien beteiligt sind, umgehend eine angemessene Personalausstattung zur Verfügung zu stellen; ist besorgt darüber, dass die Personalausstattung der Generaldirektion Umwelt der Kommission in den letzten Jahren erheblich reduziert wurde und dass sie nur 1,73 % des gesamten Personals der Kommission ausmacht, was die erfolgreiche Umsetzung und Durchsetzung der Unionsmaßnahmen gefährdet, und fordert, dass sie zeitnah erhöht wird;

20. hält es für wesentlich, dass im Unionshaushalt 2022 ausreichende Mittel für Investitionen in Kompetenzen sichergestellt werden; weist erneut darauf hin, dass die Europäische Kompetenzagenda dazu dienen soll, die wettbewerbsorientierte Nachhaltigkeit und die Widerstandsfähigkeit der Union zu stärken; hält es für besonders wichtig, die Kompetenzen der Europäerinnen und Europäer auszubauen, damit die Chancen des Übergangs zu einer grünen Wirtschaft genutzt werden;

21. begrüßt die Aufstockung der Haushaltsmittel für das Programm EU4Health und das Katastrophenschutzverfahren der Union (rescEU), wodurch die Europäische Gesundheitsunion unterstützt und die Fähigkeit der EU verbessert werden soll, auf Krisen zu reagieren und die Widerstandsfähigkeit gegenüber künftigen Schocks zu stärken; weist erneut darauf hin, dass bis zur Einrichtung einer neuen Europäischen Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen angemessene Mittel für den HERA-Inkubator bereitgestellt werden sollten, um insbesondere die unmittelbar bevorstehenden Herausforderungen im Zusammenhang mit Varianten des SARS-CoV-2-Virus anzugehen; fordert mehr Finanzmittel für die Genomsequenzierung und die epidemiologische Überwachung; weist erneut darauf hin, wie wichtig mehr Finanzmittel für eine starke und inklusive Europäische Gesundheitsunion sind, um einen Beitrag zu einem gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsversorgung von guter Qualität zu leisten; hält es für dringend geboten, die Leistungs- und Widerstandsfähigkeit der nationalen Gesundheitssysteme zu stärken, damit auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten in der gesamten Union eingegangen werden kann; fordert zusätzliche Unterstützung aus dem Haushalt für das LIFE-Programm;

22. betont, dass ausreichende Finanzmittel für das Paket zur Europäischen Gesundheitsunion von Maßnahmen zur Unterstützung einer offenen strategischen Autonomie der Union in Bezug auf Arzneimittel sowie von Forschung und Innovation in diesem Bereich zum Vorteil der Patienten und der Gesellschaft als Ganzer begleitet werden sollten;

23. weist erneut darauf hin, dass nur 4,3 % der Bevölkerung keinerlei Vorerkrankungen haben; betont, dass zur Bewältigung dieser Herausforderung im Rahmen der europäischen gesundheitspolitischen Maßnahmen, die sich positiv auf die Gesundheit von Menschen mit chronischen Grunderkrankungen und Begleiterkrankungen auswirken könnten, ausreichende Finanzmittel bereitgestellt werden müssen;

24. fordert eine angemessene und gezielte Finanzierung wettbewerbsfähiger europäischer Forschung zur Behandlung schwerer nichtübertragbarer Krankheiten, um Innovationen zu ermöglichen, die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssystems zu stärken und denjenigen, deren Gesundheit am meisten gefährdet ist, in Zeiten von Gesundheitskrisen Vorrang einzuräumen; vertritt die Ansicht, dass sichergestellt werden sollte, dass im Unionshaushalt 2022 ausreichende Mittel aus verschiedenen Finanzierungsquellen, insbesondere dem Programm EU4Health, der Aufbau- und Resilienzfazilität und Horizont Europa, für die angemessene Umsetzung von Europas Plan gegen den Krebs bereitgestellt werden; betont insbesondere, wie wichtig es ist, die notwendigen Finanzmittel bereitzustellen, um die Krebsforschung und ‑prävention sowie Innovationen in der Krebstherapie voranzubringen; begrüßt in dieser Hinsicht die geplante Partnerschaft für personalisierte Medizin, die in Europas Plan gegen den Krebs angekündigt wurde und mit Horizont Europa finanziert werden soll;

25. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die Bereitstellung von Unionsmitteln für biomedizinische Forschung und Entwicklung an Klauseln gebunden ist, die dazu beitragen, dass die Endprodukte verfügbar und erschwinglich sind;

26. weist erneut auf die Bedeutung des LIFE-Programms als Finanzierungsinstrument für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel hin; fordert, dass die Unterstützung aus dem Haushalt für das LIFE-Programm aufrechterhalten wird;

27. weist erneut darauf hin, dass den bestehenden EU-Agenturen, die in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Parlaments fallen (die Europäische Chemikalienagentur und insbesondere das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten sowie die Europäische Umweltagentur, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und die Europäische Arzneimittel-Agentur), sowie der geplanten EU-Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen ausreichende, vorhersehbare und stabile Finanz- und Humanressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen, damit sie einerseits ihre Mandate erfüllen und ihren Aufgaben nachkommen, und andererseits bestmöglich auf die Folgen der COVID‑19‑Pandemie reagieren und den Übergang zu einer grünen Wirtschaft fördern können; betont, wie wichtig es ist, diese Agenturen der Union besser zu koordinieren, damit die Kohärenz ihrer Arbeit auf kosteneffiziente Weise verbessert wird; bedauert, dass einige Agenturen der Union aufgrund finanzieller Einschränkungen dazu veranlasst waren, einige ihrer Aktivitäten zu beschneiden, obwohl diese einen Mehrwert bieten;

28. hebt hervor, dass im Unionshaushalt 2022 ausreichende Mittel für die Umsetzung der Vorschläge zur Europäischen Gesundheitsunion in der während des Legislativverfahrens geänderten Fassung vorgesehen werden sollten; fordert die Kommission daher auf, die Jahresabschlüsse für die erweiterten Mandate der Europäischen Arzneimittel-Agentur und des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten zu überarbeiten, um die zusätzlichen Aufgaben zu berücksichtigen, die die überarbeiteten Vorschläge enthalten;

29. betont, dass bei der Zuweisung von Mitteln für eine verbesserte Pandemievorsorge und -bewältigung die während der COVID‑19‑Pandemie gewonnenen Erfahrungen berücksichtigt werden sollten;

30. hebt hervor, dass insbesondere für die Erhöhung der Investitionen in Forschung und Entwicklung, die für die Förderung der europäischen Innovation bei der Entwicklung von Arzneimitteln von wesentlicher Bedeutung ist, ausreichende Mittel bereitgestellt werden sollten; betont, dass Investitionen im Gesundheitsbereich zu einem gleichberechtigten Zugang sowie zur Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln beitragen sollten;

31. betont, dass der Haushalt der Europäischen Umweltagentur erheblich aufgestockt werden muss, um ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen bereitzustellen, damit der europäische Grüne Deal und die damit verbundenen politischen Maßnahmen, wie alle Pflichten zur Überwachung und Vorausschau aus dem achten Umweltaktionsprogramm oder die Berichterstattung und Überwachung im Rahmen anderer umwelt- oder energiebezogener Rechtsvorschriften, vollständig umgesetzt werden können;

32. unterstützt die Eigenmittel, die zu den Gesundheits-, Umwelt- und Klimazielen der Union beitragen, wobei ein hoher Anteil der Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem (EHS) und insbesondere aus der Reduzierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten, nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff und einem CO2-Grenzausgleichssystem, das an das EHS angelehnt ist, stammt.

33. fordert die Kommission auf, die Auswirkungen ihrer Methodik im Hinblick auf den Verwaltungsaufwand für nationale, regionale und lokale Behörden sowie sonstige Interessenträger und Begünstigte zu berücksichtigen; hebt hervor, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Bezug auf Innovationen häufig zu den Vorreitern gehören; weist erneut darauf hin, dass kleine und mittlere Unternehmen auf Verwaltungsaufwand besonders empfindlich reagieren können;

34. begrüßt die Agenda für bessere Rechtsetzung der Kommission, mit der die Unionsvorschriften einfacher und gezielter sowie leichter zu befolgen werden sollen; fordert die Kommission auf, die Verwirklichung des europäischen Grünen Deals zu erleichtern, indem Hindernisse und bürokratische Hürden beseitigt werden, die dazu führen können, dass er langsamer umgesetzt wird, und gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass die Umsetzung der Ziele des europäischen Grünen Deals mit möglichst geringer Belastung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erreicht wird, beispielsweise durch einen One-in-one-out-Grundsatz und durch die besondere Berücksichtigung der Auswirkungen und Kosten der Anwendung von Unionsvorschriften, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.

 


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

1.9.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

55

11

15

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nikos Androulakis, Bartosz Arłukowicz, Margrete Auken, Simona Baldassarre, Marek Paweł Balt, Traian Băsescu, Aurélia Beigneux, Monika Beňová, Sergio Berlato, Alexander Bernhuber, Malin Björk, Simona Bonafè, Delara Burkhardt, Pascal Canfin, Sara Cerdas, Mohammed Chahim, Tudor Ciuhodaru, Nathalie Colin-Oesterlé, Esther de Lange, Christian Doleschal, Marco Dreosto, Bas Eickhout, Cyrus Engerer, Eleonora Evi, Agnès Evren, Pietro Fiocchi, Andreas Glück, Catherine Griset, Jytte Guteland, Teuvo Hakkarainen, Anja Hazekamp, Martin Hojsík, Pär Holmgren, Jan Huitema, Yannick Jadot, Adam Jarubas, Petros Kokkalis, Athanasios Konstantinou, Ewa Kopacz, Joanna Kopcińska, Peter Liese, Sylvia Limmer, Javi López, César Luena, Fulvio Martusciello, Liudas Mažylis, Joëlle Mélin, Tilly Metz, Giuseppe Milazzo, Silvia Modig, Dolors Montserrat, Alessandra Moretti, Dan-Ştefan Motreanu, Ville Niinistö, Ljudmila Novak, Grace O’Sullivan, Jutta Paulus, Stanislav Polčák, Jessica Polfjärd, Luisa Regimenti, Frédérique Ries, María Soraya Rodríguez Ramos, Sándor Rónai, Rob Rooken, Silvia Sardone, Günther Sidl, Ivan Vilibor Sinčić, Linea Søgaard-Lidell, Nicolae Ştefănuță, Annalisa Tardino, Nils Torvalds, Véronique Trillet-Lenoir, Petar Vitanov, Alexandr Vondra, Mick Wallace, Pernille Weiss, Emma Wiesner, Michal Wiezik, Tiemo Wölken, Anna Zalewska

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Salvatore De Meo

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

 

55

+

EPP

Bartosz Arłukowicz, Traian Băsescu, Alexander Bernhuber, Nathalie Colin-Oesterlé, Salvatore De Meo, Christian Doleschal, Agnès Evren, Adam Jarubas, Ewa Kopacz, Esther de Lange, Peter Liese, Fulvio Martusciello, Liudas Mažylis, Dolors Montserrat, Dan-Ştefan Motreanu, Ljudmila Novak, Stanislav Polčák, Jessica Polfjärd, Luisa Regimenti, Pernille Weiss, Michal Wiezik

S&D

Nikos Androulakis, Marek Paweł Balt, Monika Beňová, Simona Bonafè, Delara Burkhardt, Sara Cerdas, Mohammed Chahim, Tudor Ciuhodaru, Cyrus Engerer, Jytte Guteland, Javi López, César Luena, Alessandra Moretti, Sándor Rónai, Günther Sidl, Petar Vitanov, Tiemo Wölken

Renew

Pascal Canfin, Andreas Glück, Martin Hojsík, Jan Huitema, Frédérique Ries, María Soraya Rodríguez Ramos, Nicolae Ştefănuță, Linea Søgaard-Lidell, Nils Torvalds, Véronique Trillet-Lenoir, Emma Wiesner

The Left

Malin Björk, Anja Hazekamp, Petros Kokkalis, Silvia Modig, Mick Wallace

NI

Athanasios Konstantinou

 

11

-

ECR

Rob Rooken

ID

Simona Baldassarre, Aurelia Beigneux, Marco Dreosto, Catherine Griset, Teuvo Hakkarainen, Sylvia Limmer, Joëlle Mélin, Silvia Sardone, Annalisa Tardino

NI

Ivan Vilibor Sinčić

 

15

0

ECR

Sergio Berlato, Pietro Fiocchi, Joanna Kopcińska, Giuseppe Milazzo, Alexandr Vondra, Anna Zalewska

Greens/EFA

Margrete Auken, Bas Eickhout, Eleonora Evi, Pär Holmgren, Yannick Jadot, Tilly Metz, Ville Niinistö, Grace O'Sullivan, Jutta Paulus

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung


 

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR INDUSTRIE, FORSCHUNG UND ENERGIE (29.9.2021)

für den Haushaltsausschuss

zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 – alle Einzelpläne

(2021/0227(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Christian Ehler

 

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. begrüßt den Entwurf des Haushaltsplans für 2022 als ersten Gesamthaushaltsplan, in dem die MFR-Vereinbarung – einschließlich des jeweiligen Anteils klimarelevanter EU-Ausgaben und des Beitrags zum digitalen Wandel der EU – vollständig umgesetzt wird; betont erneut, dass dieser Haushaltsplan vollständig mit dem Übereinkommen von Paris und dem europäischen Grünen Deal im Einklang stehen sollte und letztendlich dazu beitragen sollte, dass die EU ihre überarbeiteten Klima-, Energie- und Umweltziele für 2030 sowie das Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden, erreicht, wodurch die aktualisierte neue Industriestrategie vorangebracht würde; betont, dass 2022 ein Jahr sein sollte, in dem eine schnelle Erholung für ein sozial, ökologisch und wirtschaftlich widerstandsfähiges Europa gefördert wird;

2. nimmt den Standpunkt des Rates zum Haushaltsplan für 2022 zur Kenntnis; verurteilt nachdrücklich die vorgeschlagenen Kürzungen der Unionsprogramme in den Bereichen Industrie, Forschung und Energie, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass diese Programme wesentliche Investitionen für die Erholung, die Nachhaltigkeit und den digitalen Wandel sowie für die Wettbewerbsfähigkeit, die Widerstandsfähigkeit und die strategische Autonomie Europas darstellen;

3. weist auf die Vereinbarung zum MFR sowie zu den Mitteln für das Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ und den zusätzlichen Mitteln in Höhe von 4 Mrd. EUR für Horizont Europa hin; ist der Auffassung, dass die vom Rat vorgeschlagenen Kürzungen diesen Vereinbarungen zuwiderlaufen; beabsichtigt, den Rat bezüglich seiner Zusagen zur Erholung Europas in die Pflicht zu nehmen;

4. weist darauf hin, dass die ehrgeizigen Maßnahmen auf dem Weg zur Klimaneutralität erhebliche Investitionen in den Bereichen Forschung und Innovation erfordern, und bedauert in diesem Zusammenhang die jüngsten Kürzungen des Rates bei den Zuweisungen für Horizont Europa für 2022;

5. weist auf seine Entschließung vom 16. September 2020 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über das Eigenmittelsystem der EU hin; fordert die Kommission auf, für die rechtzeitige Umsetzung der neuen Eigenmittel zu sorgen, wie es in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 vereinbart wurde;

6. hält es für äußerst wichtig, den Schutz des Unionshaushalts und des Aufbauinstruments „NextGenerationEU“ vor Betrug und Unregelmäßigkeiten zu verstärken; begrüßt die Einführung von standardisierten Maßnahmen zur Erhebung, zum Vergleich und zur Zusammenstellung von Informationen und Daten über die Endbegünstigten von EU-Mitteln, einschließlich der wirtschaftlichen Eigentümer der Empfänger und Auftragnehmer; fordert die Kommission auf, für eine vollständige Anwendung dieser neuen Maßnahmen in allen Bereichen des Haushaltsvollzugs zu sorgen und ihre Effizienz in Bezug auf die Aufdeckung von Betrug sorgfältig zu prüfen;

7. hält verstärkte Investitionen in die Digitalisierung und die digitale Konnektivität für äußerst wichtig, um das digitale Ziel für 2030 klar zu definieren und die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Verringerung der digitalen Kluft und der Steigerung von digitalen Kompetenzen sowie mit Cybersicherheit, freiem Datenfluss, Sicherheit, Haftungsfragen und künstlicher Intelligenz anzugehen;

8. fordert angesichts des Klimanotstands und der alarmierenden Erkenntnisse des 6. Sachstandsberichts des IPCC eine erhebliche Aufstockung der Klimaausgaben im Haushaltsplan für 2022 und die Nutzung verfügbarer Spielräume und Flexibilitätsinstrumente, um die Programme der Union zur Unterstützung des ökologischen und energie- und ressourceneffizienten Übergangs zu stärken; ist zudem der Ansicht, dass die EU-Mittel, die für schädliche Projekte oder falsche Klimalösungen ausgegeben werden, in die Entwicklung und den Einsatz von Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneffizienz und von nachhaltigen erneuerbaren Energielösungen umgelenkt werden sollten, die bereits verfügbar sind oder in naher Zukunft verfügbar sein werden, um die Klima- und Energieziele der EU zu erreichen;

9. fordert, dass zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, um die Entwicklung und Einführung von erneuerbaren Energiequellen und von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu beschleunigen, damit die von der Union im Rahmen des Übereinkommens von Paris eingegangenen Verpflichtungen erfüllt werden und der Übergang zur Energiewende oder zu einer CO2-neutralen Wirtschaft beschleunigt wird;

10. weist darauf hin, dass die Umsetzung des neuen Grünen Deals erfordert, dass die Mittel aus dem MFR und dem Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris vergeben werden; hält es für äußerst wichtig, dass die im Rahmen des MFR 2021–2027 vereinbarten Ausgabenniveaus von 10 % für die biologische Vielfalt und von 30 % für die durchgängige Berücksichtigung des Klimaschutzes zu erreicht werden; betont, dass klare Förderkriterien und eine umfassende Methode zur Festlegung und Verfolgung der einschlägigen Ausgaben für den Klimaschutz und die biologische Vielfalt im Einklang mit dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ sowie der Mechanismus zur Prüfung möglicher schädlicher Auswirkungen von Maßnahmen der Union auf die biologische Vielfalt und das Klima erforderlich sind; weist die Kommission erneut darauf hin, dass das Parlament umfassend einbezogen werden muss; betont, dass die Kommission vor der Vorlage des Haushaltsplanentwurfs für 2023 diese Methode vorschlagen muss, um sicherzustellen, dass das in der IIV vom 16. Dezember 2020 für das Jahr 2024 festgelegte Ziel tatsächlich erreicht werden kann; erwartet, dass die nächste Leistungsberichterstattung Einzelheiten darüber enthält, wie der Unionshaushalt zum neuen Grünen Deal und zum Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ beiträgt;

11. bekräftigt seine Forderung nach der schrittweisen Abschaffung schädlicher Subventionen und nach Kohärenz zwischen allen Fonds und Programmen der Union; betont, dass Projekte und Programme, die mit dem Ziel, die Erderwärmung auf unter 1,5 °C zu begrenzen, oder dem Ziel, den Verlust an biologischer Vielfalt einzudämmen und umzukehren, nicht vereinbar sind, für eine Förderung mit Mitteln aus dem EU-Haushalt nicht infrage kommen dürfen;

12. bekräftigt, dass der Unionshaushalt den Menschen zugutekommen sollte und sein Schwerpunkt in erster Linie auf der Förderung von sozialer Entwicklung und hochwertigen Arbeitsplätzen, der Erhöhung der Lebensqualität, der Verbesserung des Zugangs zu Fachwissen, der Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung, der Energiewende hin zu einem effizienteren und auf erneuerbaren Energien basierenden Energiesystem, der Bekämpfung des Klimawandels und der Beseitigung von Energiearmut liegen sollte;

13. weist auf die entscheidende Rolle der strategischen Vorausschau und die Bedeutung von evidenzbasierter vorausschauender Politikgestaltung hin;

14. betont, dass Forschung und Innovation als Triebkraft für Wohlstand im Zusammenhang mit der Erholung von der aktuellen Pandemie und mit den ökologischen und digitalen Ambitionen der EU weiterhin unterstützt werden müssen; fordert, dass die Mittel, die den im Jahr 2020 aufgehobenen Mittelbindungen für Forschungsprojekte entsprechen, gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung für das Programm Horizont Europa zur Verfügung gestellt werden; fordert, dass die Ausgaben für Gesundheitsforschung aus dem Unionshaushalt angesichts der sich verändernden Pandemielage mindestens denjenigen im Gesamthaushaltsplan 2021 entsprechen; fordert, dass Mittel aus dem Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ Bereichen, die von der Krise stark betroffen sind, und Instrumenten, die unmittelbar zur Erholung beitragen können und gleichzeitig den wirtschaftlichen und nachhaltigen digitalen Wandel der Wirtschaft der Union voranbringen, zugewiesen werden; ist der Ansicht, dass der digitale Wandel selbst den Übergang zu einer ökologischen Wirtschaft vereinfachen und dazu beitragen sollte, und hält es für wichtig, dass der IKT-Sektor noch umweltfreundlicher wird; betont die Rolle des EIC und des EIT bei der Unterstützung von Forschung und Innovation in der Union und die Notwendigkeit, ihre finanziellen Mittel im Jahr 2022 zu erhöhen;

15. betont, dass der Unionshaushalt die akademische Freiheit und die institutionelle Autonomie in Europa und der Welt unterstützen sollte; fordert, dass afghanische Wissenschaftler, die nun mit schwierigen Umständen zu kämpfen haben, da die akademische Freiheit unter dem Talibanregime wahrscheinlich verschwinden wird, durch den Unionshaushalt unterstützt werden;

16. unterstützt das Pilotprojekt zur Einrichtung eines Stipendiatenprogramms für Forscher in Not, wodurch die Union Wissenschaftler in Not, wie in Afghanistan, direkt unterstützen könnte;

17. bedauert, dass der Entwurf des Haushaltsplans für 2022 in Bezug auf die Politik für Kleinstunternehmen und KMU nicht ehrgeizig genug ist; betont, dass es angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Lage äußerst wichtig ist, Unterstützungsmechanismen für Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen einzurichten und zu stärken; betont, dass es ohne zusätzliche Unterstützung nicht möglich sein wird, die schwerwiegenden langfristigen Folgen der Krise für Kleinstunternehmen und KMU angemessen anzugehen; fordert daher mehr Unterstützung von Kleinstunternehmen und KMU und ihren Vertretungsorganisationen im Haushalt 2022, um ihre Entwicklung zu unterstützen sowie den Zugang zu Technologien und die Arbeitsbedingungen zu verbessern;

18. betont, welch wichtige Rolle KMU, Kleinstunternehmen und Start-up-Unternehmen bei der Erholung spielen und dass Beschäftigung und Wachstum aufrechterhalten werden müssen, und fordert die Union und die Mitgliedstaaten auf, KMU und Start-up-Unternehmen stärker zu unterstützen und ihren Verwaltungsaufwand weiter zu verringern; hebt hervor, dass KMU ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Wirtschaft sind, und betont, dass ein KMU-freundliches Geschäftsumfeld geschaffen werden muss und KMU-Cluster und -Netzwerke unterstützt werden müssen; fordert, dass ausreichende finanzielle Mittel für das KMU-Finanzierungsfenster von InvestEU bereitgestellt werden;

19. hebt hervor, dass die europäische Industrie und diejenigen Branchen, in denen Emissionen schwer zu verringern sind, reformiert werden müssen, um eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Union zu schaffen und ihre Klimaziele zu erreichen; betont daher, dass eine ausreichende Finanzierung von Programmen erforderlich ist, mit denen diese Ziele sowie innovative Lösungen und bahnbrechende Technologien unterstützt werden, wie beispielsweise Horizont Europa, die Fazilität „Connecting Europe“, InvestEU und das Gemeinsame Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ (FCH 2);

20. fordert, die sozialen, wirtschaftlichen und energie- und umweltbezogenen Auswirkungen des Übergangs anzugehen und gleichzeitig die Beschäftigungsmöglichkeiten in den betroffenen Gebieten zu erhalten und zu erweitern, um soziale Ausgrenzung zu vermeiden; verweist in diesem Zusammenhang auf die Rolle des Fonds für einen gerechten Übergang bei der Bewältigung der gesellschaftlichen, sozioökonomischen, technologischen und umweltbezogenen Auswirkungen auf Arbeitnehmer, Branchen und Gemeinschaften, die durch den Ausstieg aus der Kohle und die Verringerung der Abhängigkeit von CO2 beeinträchtigt werden; ruft dazu auf, die Rechte der Arbeitnehmer zu sichern, die Energiearmut zu verringern und eine Vertiefung der Ungleichheiten zu vermeiden;

21. bekräftigt seine Unterstützung für eine Industriepolitik, die auf einem ökosystemorientierten Ansatz beruht, der die Wettbewerbsfähigkeit und die Widerstandsfähigkeit der Union stärkt und gleichzeitig den ökologischen und digitalen Wandel erleichtert; betont, dass die Investitionen zwischen den Programmen und Maßnahmen der Union, einschließlich gemeinsamer Unternehmen, Industrieallianzen und dem IPCEI, wo dies angebracht ist, abgestimmt werden müssen, um in effizienter Weise auf die Bedürfnisse jedes Ökosystems einzugehen;

22. betont die Bedeutung einer erfolgreichen Umsetzung des Pakets „Fit für 55“; betont, dass die Umsetzung des Aktionsplans der Union für die Kreislaufwirtschaft eine entscheidende Rolle spielt, wenn es darum geht, die genannten politischen Ziele zu erreichen;

23. begrüßt das Bestreben der Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit, die strategische Autonomie und die Widerstandsfähigkeit der Union zu stärken, und verweist in diesem Zusammenhang auf den Erfolg der Europäischen Batterie-Allianz, die im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal, dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und der neuen Industriestrategie darauf abzielt, durch die Schaffung einer wettbewerbsfähigen, kreislauforientierten, nachhaltigen und sicheren Wertschöpfungskette für Batterien, die für die künftige emissionsarme Mobilität und Energiespeicherung von entscheidender Bedeutung sind, zum Übergang zu sauberer Energie und zum digitalen Wandel beizutragen, und daher als gutes Beispiel dienen kann;

24. hält die Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ für einen wirksamen Mechanismus zur Unterstützung des Übergangs Europas zu einer nachhaltigen Wirtschaft und Gesellschaft; ist der Auffassung, dass Unionsprogramme wie Horizont Europa, die Fazilität „Connecting Europe“ und InvestEU zu dieser Initiative beitragen sollten; fordert die Kommission auf, einen Mechanismus zu entwickeln, mit dem diese Initiative in die bestehenden Programme der Union integriert werden kann, um Synergieeffekte zu erzielen und keine zusätzlichen Kriterien oder Verwaltungslasten zu schaffen;

25. fordert eine ausreichende Personalausstattung aller Agenturen entsprechend ihren Aufgaben und Zuständigkeiten; betont insbesondere, dass die ACER und das EIT, die seit vielen Jahren unterbesetzt sind, erheblich gestärkt werden müssen, und dass für ausreichende Mittel für die ENISA und das GEREK gesorgt werden muss, damit sie ihren Auftrag erfüllen können; begrüßt die Aufnahme neuer Planstellen in den Stellenplan der EUSPA, fordert jedoch, das externe Personal schrittweise zu verringern, um Störungen bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten zu verhindern;

26. bekräftigt seine Forderung, die Gleichstellung der Geschlechter und die Gleichberechtigung und Chancengleichheit für alle im Haushalt der Union zu fördern; betont, dass besondere Anstrengungen erforderlich sind, um sicherzustellen, dass der Unionshaushalt als Katalysator für einen geschlechtergerechten ökologischen und nachhaltigen digitalen Wandel dient; betont, wie wichtig es ist, insbesondere die Bereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) sowie die Bereiche IKT und Raumfahrt zu berücksichtigen; erwartet, dass die Kommission im Einklang mit der interinstitutionellen Vereinbarung zum MFR 2021–2027 und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs[22] rasch eine Methodik zur Messung des Beitrags der einzelnen einschlägigen Programme zur Gleichstellung der Geschlechter entwickelt;


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.9.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

56

8

10

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nicola Beer, François-Xavier Bellamy, Hildegard Bentele, Tom Berendsen, Vasile Blaga, Michael Bloss, Paolo Borchia, Marc Botenga, Markus Buchheit, Cristian-Silviu Buşoi, Jerzy Buzek, Carlo Calenda, Maria da Graça Carvalho, Ignazio Corrao, Ciarán Cuffe, Josianne Cutajar, Nicola Danti, Pilar del Castillo Vera, Martina Dlabajová, Valter Flego, Niels Fuglsang, Lina Gálvez Muñoz, Claudia Gamon, Nicolás González Casares, Christophe Grudler, András Gyürk, Henrike Hahn, Robert Hajšel, Ivo Hristov, Ivars Ijabs, Romana Jerković, Eva Kaili, Izabela-Helena Kloc, Łukasz Kohut, Zdzisław Krasnodębski, Andrius Kubilius, Miapetra Kumpula-Natri, Thierry Mariani, Marisa Matias, Joëlle Mélin, Dan Nica, Angelika Niebler, Ville Niinistö, Aldo Patriciello, Mauri Pekkarinen, Mikuláš Peksa, Tsvetelina Penkova, Morten Petersen, Markus Pieper, Clara Ponsatí Obiols, Manuela Ripa, Robert Roos, Sara Skyttedal, Maria Spyraki, Jessica Stegrud, Beata Szydło, Riho Terras, Grzegorz Tobiszowski, Patrizia Toia, Evžen Tošenovský, Marie Toussaint, Isabella Tovaglieri, Viktor Uspaskich, Henna Virkkunen, Pernille Weiss, Carlos Zorrinho

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Erik Bergkvist, Izaskun Bilbao Barandica, Cornelia Ernst, Valérie Hayer, Elena Lizzi, Jutta Paulus, Sandra Pereira, Angelika Winzig

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

56

+

NI

Clara Ponsatí Obiols, Viktor Uspaskich

PPE

François-Xavier Bellamy, Hildegard Bentele, Tom Berendsen, Vasile Blaga, Cristian-Silviu Buşoi, Jerzy Buzek, Maria da Graça Carvalho, Pilar del Castillo Vera, Andrius Kubilius, Angelika Niebler, Aldo Patriciello, Markus Pieper, Sara Skyttedal, Maria Spyraki, Riho Terras, Henna Virkkunen, Pernille Weiss, Angelika Winzig

Renew

Nicola Beer, Izaskun Bilbao Barandica, Nicola Danti, Martina Dlabajová, Valter Flego, Claudia Gamon, Christophe Grudler, Valérie Hayer, Ivars Ijabs, Mauri Pekkarinen, Morten Petersen

S&D

Erik Bergkvist, Carlo Calenda, Josianne Cutajar, Niels Fuglsang, Lina Gálvez Muñoz, Nicolás González Casares, Robert Hajšel, Ivo Hristov, Romana Jerković, Eva Kaili, Łukasz Kohut, Miapetra Kumpula-Natri, Dan Nica, Tsvetelina Penkova, Patrizia Toia, Carlos Zorrinho

Vert/ALE

Michael Bloss, Ignazio Corrao, Ciarán Cuffe, Henrike Hahn, Ville Niinistö, Jutta Paulus, Mikuláš Peksa, Manuela Ripa, Marie Toussaint

 

8

-

ECR

Izabela-Helena Kloc, Zdzisław Krasnodębski, Robert Roos, Jessica Stegrud, Beata Szydło, Grzegorz Tobiszowski, Evžen Tošenovský

ID

Markus Buchheit

 

10

0

ID

Paolo Borchia, Elena Lizzi, Thierry Mariani, Joëlle Mélin, Isabella Tovaglieri

NI

András Gyürk

The Left

Marc Botenga, Cornelia Ernst, Marisa Matias, Sandra Pereira

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 


 

 

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BINNENMARKT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (12.7.2021)

für den Haushaltsausschuss

zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 – alle Einzelpläne

(2021/0227(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Eugen Jurzyca

 

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. weist darauf hin, dass der IMCO-Ausschuss im Rahmen des Haushaltsverfahrens für die Rubrik 1, Binnenmarkt, Innovation und Digitalisierung, einschließlich der Haushaltscluster 03 02 (Binnenmarktprogramm), 03 03 (Betrugsbekämpfungsprogramm der EU) und 03 05 (Zusammenarbeit im Zollbereich), zuständig ist;

2. stellt fest, dass 2022 das zweite Jahr der Anwendung des Binnenmarktprogramms sein wird, das darauf abzielt, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu unterstützen und den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr zu verbessern, kleine und mittlere Unternehmen bei ihrem Wachstum und ihrer grenzüberschreitenden Expansion zu unterstützen, die Interessen der europäischen Verbraucher zu fördern und ein hohes Maß an Schutz für die Verbraucher sicherzustellen; begrüßt nachdrücklich die Schaffung einer spezifischen Haushaltslinie für die Überwachung im Rahmen des Binnenmarktprogramms, wie dies vom Parlament wiederholt gefordert wurde;

3. weist darauf hin, dass mit der Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen und für Zahlungen in Rubrik 1 des EU-Haushaltsplans für 2022, verstärkt durch den Beitrag aus dem Instrument „NextGenerationEU“, eine wirksame und effiziente Finanzierung sichergestellt werden sollte, die der Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts, der Innovation, der strategischen Infrastruktur, des digitalen Wandels und der Wettbewerbsfähigkeit der KMU gewidmet ist;

4. stellt fest, dass die COVID-19-Krise den freien Verkehr von Personen, Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU behindert hat; fordert geeignete und wirksame Initiativen, um den Binnenmarkt wiederherzustellen, weiter auszubauen und zu vollenden und gleichzeitig den Übergang zu einer digitalen und nachhaltigen Wirtschaft zu unterstützen sowie ungerechtfertigte und unverhältnismäßige Hindernisse für den freien Handel zu beseitigen, um den Binnenmarkt zu stärken und widerstandsfähiger zu machen und die Handelsströme in der EU zu steigern und die Wertschöpfungsketten zu verbessern und so zum Wirtschaftswachstum beizutragen;

5. hebt hervor, dass die COVID-19-Krise gezeigt hat, wie wichtig wirksame und effiziente politische Maßnahmen im Bereich der Produktsicherheit sowohl offline als auch online und eine ordnungsgemäße Durchsetzung der Verbraucherrechte im Binnenmarkt sind; betont, dass die bestehenden Binnenmarktinstrumente ordnungsgemäß finanziert werden müssen, um ein hohes Maß an Verbraucherschutz und Verbraucherwohl sicherzustellen;

6. hebt hervor, dass die Folgen der COVID-19-Krise die europäischen Bürgerinnen und Bürger sowie Kleinst- und Kleinunternehmen in den kommenden Monaten stark treffen werden; betont daher, dass Kleinst- und Kleinunternehmen über das Binnenmarktprogramm unterstützt werden müssen, wobei dafür zu sorgen ist, dass der Binnenmarkt stärker und widerstandsfähiger wird;

7. fordert die Mitgliedstaaten auf, die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne im Hinblick auf den digitalen und nachhaltigen Wandel und die Innovation weiterhin wirksam umzusetzen; weist darauf hin, dass Synergien zwischen dem Binnenmarktprogramm und dem Aufbauinstrument NextGenerationEU geschaffen werden müssen;

8. hebt insbesondere das große Potenzial des freien Dienstleistungsverkehrs hervor, der noch nicht hinreichend entwickelt ist, und fordert Initiativen und Maßnahmen, um den grenzüberschreitenden Dienstleistungshandel unter uneingeschränkter Wahrung der Dienstleistungsfreiheit zu fördern, die Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu verbessern und ungerechtfertigte Verwaltungslasten für Unternehmen zu verringern, sowie Maßnahmen zur Sicherstellung einer angemessenen Umsetzung und Durchsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene;

9. stellt fest, dass die grenzübergreifende Infrastruktur das Rückgrat des Binnenmarkts bildet und dazu beiträgt, dass sich Waren, Dienstleistungen, Unternehmen und Bürger frei über Grenzen hinweg bewegen können; nimmt in diesem Zusammenhang die reformierte Fazilität „Connecting Europe“ zur Kenntnis;

10. ist der Auffassung, dass zusätzliche Anstrengungen erforderlich sind, um die Mitgliedstaaten bei der Digitalisierung des öffentlichen Sektors zu unterstützen, insbesondere für Verfahren, die Unternehmen und Verbraucher betreffen, damit sie Verwaltungsverfahren online erledigen können; betont, dass die Vollendung des digitalen Binnenmarkts eine der wichtigsten haushaltspolitischen Prioritäten bleiben sollte;

11. begrüßt in diesem Zusammenhang das neue Programm „Digitales Europa“, das dem digitalen Wandel der europäischen Gesellschaft und Wirtschaft gewidmet ist; weist darauf hin, dass Unternehmen, insbesondere KMU, einschließlich innovativer digitaler Start-ups und Scale-ups in Europa bei ihrem Zugang zum Binnenmarkt sowie beim digitalen Wandel und bei der nachhaltigen Entwicklung unterstützt werden müssen; weist erneut darauf hin, dass die Vollendung des digitalen Binnenmarkts von entscheidender Bedeutung ist;

12. hebt hervor, dass die Umsetzung der Richtlinie über Barrierefreiheit im Internet und des europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit auf Unionsebene mit Haushaltsmitteln unterstützt werden muss;

13. stellt fest, dass durch die Übernahme bewährter Verfahren bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für von der EU finanzierte Projekte dazu beigetragen werden könnte, häufig auftretende Fehler zu vermeiden und eine ordnungsgemäße Durchführung von Investitionen sicherzustellen;

14. bekräftigt, wie wichtig ein angemessener und wirksamer Betrag an Mitteln für Verpflichtungen ist, damit die Zollunion zur Unterstützung der Umsetzung des Zollkodex der Union modernisiert werden kann und elektronische und stärker automatisierte Zollsysteme entwickelt werden können, um die Effizienz für die Unternehmen in der EU und die europäischen und einzelstaatlichen Behörden zu steigern und den Verbraucherschutz zu optimieren; begrüßt das gestärkte Zollprogramm, mit dem die weitere Digitalisierung und Modernisierung der Zollunion unterstützt wird, sowie die Einrichtung des Fonds für integriertes Grenzmanagement (IBMF), der das Instrument für Zollkontrollausrüstung umfasst, mit dem die Mitgliedstaaten bei der ordnungsgemäßen Bewältigung der verschiedenen Herausforderungen und Risiken an den Grenzen der EU unterstützt werden; fordert, dass bei dieser Modernisierung die Änderungen im Zusammenhang mit dem Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich berücksichtigt werden und dass das Nordirland-Protokoll gewahrt und in vollem Umfang unterstützt wird; lobt die uneingeschränkte Einhaltung der Empfehlungen des Rechnungshofs in Bezug auf einen wirksameren Haushaltsplan, das Wohl und den Schutz der Verbraucher und ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis für Unternehmen;

15. betont, wie wichtig Rechenschaftspflicht und Transparenz für Einrichtungen sind, die EU-Mittel erhalten, und hebt den Stellenwert einer klaren Kennzeichnung hervor, um öffentlich darauf hinzuweisen, dass ein Projekt mit EU-Mitteln finanziert oder teilweise finanziert wurde; bekräftigt, dass effiziente und nachhaltige Ausgaben und eine ordnungsgemäße Bewertung zu Einsparungen führen, wodurch weitere Tätigkeiten finanziert werden könnten;

16. betont, dass sämtliche Haushaltspläne ständigen Kosten-Nutzen- und Nachhaltigkeitsanalysen unterliegen müssen, um sicherzustellen, dass die begrenzten Haushaltsmittel der Union so wirksam wie möglich verwendet werden, und hebt hervor, dass die Finanzmittel für Projekte von höchster Qualität mit maximaler Wirksamkeit eingesetzt werden können, deren Ergebnisse den anvisierten Zielen entsprechen, einschließlich dem angestrebten Beitrag zur Nachhaltigkeit; weist darauf hin, dass die EU-Finanzmittel mit messbaren Ergebnisindikatoren statt mit einfachen Ergebnismessungen einhergehen sollten, die eine Vergleichbarkeit der einzelnen EU-Programme und deren Einstufung nach ihrer Wirksamkeit ermöglichen würden;

17. fordert die Kommission auf, die Vorschläge für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich des IMCO-Ausschusses fallen, zu unterstützen.


VERFAHREN DES MITBERATENDEN AUSSCHUSSES

Datum der Annahme

12.7.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

39

4

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alex Agius Saliba, Andrus Ansip, Pablo Arias Echeverría, Alessandra Basso, Brando Benifei, Adam Bielan, Hynek Blaško, Biljana Borzan, Vlad-Marius Botoş, Markus Buchheit, Andrea Caroppo, Anna Cavazzini, Dita Charanzová, Deirdre Clune, David Cormand, Carlo Fidanza, Evelyne Gebhardt, Alexandra Geese, Sandro Gozi, Maria Grapini, Svenja Hahn, Virginie Joron, Eugen Jurzyca, Marcel Kolaja, Kateřina Konečná, Andrey Kovatchev, Jean-Lin Lacapelle, Maria-Manuel Leitão-Marques, Morten Løkkegaard, Antonius Manders, Leszek Miller, Anne-Sophie Pelletier, Miroslav Radačovský, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Tomislav Sokol, Ivan Štefanec, Róża Thun und Hohenstein, Marco Zullo

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Clara Aguilera, Maria da Graça Carvalho, Christian Doleschal, Claude Gruffat, Jiří Pospíšil, Kosma Złotowski

 


 

 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

39

+

ECR

Adam Bielan, Carlo Fidanza, Eugen Jurzyca, Kosma Złotowski

ID

Alessandra Basso

NI

Miroslav Radačovský

PPE

Pablo Arias Echeverría, Andrea Caroppo, Maria da Graça Carvalho, Deirdre Clune, Christian Doleschal, Andrey Kovatchev, Antonius Manders, Jiří Pospíšil, Andreas Schwab, Tomislav Sokol, Ivan Štefanec, Róża Thun und Hohenstein

Renew

Andrus Ansip, Vlad-Marius Botoş, Dita Charanzová, Sandro Gozi, Svenja Hahn, Morten Løkkegaard, Marco Zullo

S&D

Alex Agius Saliba, Clara Aguilera, Brando Benifei, Biljana Borzan, Evelyne Gebhardt, Maria Grapini, Maria-Manuel Leitão-Marques, Leszek Miller, Christel Schaldemose

Verts/ALE

Anna Cavazzini, David Cormand, Alexandra Geese, Claude Gruffat, Marcel Kolaja

 

4

-

ID

Hynek Blaško, Markus Buchheit, Virginie Joron, Jean-Lin Lacapelle

 

2

0

The Left

Kateřina Konečná, Anne-Sophie Pelletier

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 


 

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR VERKEHR UND TOURISMUS (28.9.2021)

für den Haushaltsausschuss

zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022

((2021/0227(BUD))

Verfasserin der Stellungnahme: Isabel García Muñoz

 

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Verkehr und Tourismus ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass der Verkehrssektor und die Tourismusbranche in der Europäischen Union von entscheidender Bedeutung für die wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung und die Nachhaltigkeit der Europäischen Union sowie für die Gewährleistung der territorialen Zugänglichkeit und Anbindung aller Regionen der Europäischen Union sind, wobei den Regionen in Randlage, ländlichen Gebieten, Bergregionen, Inselregionen und Gebieten in äußerster Randlage sowie anderen benachteiligten Gebieten besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist;

B. in der Erwägung, dass Verkehr und Tourismus von entscheidender Bedeutung sein werden, wenn es darum geht, bis 2050 auf technologisch neutrale Weise Klimaneutralität zu erreichen, wobei gleichzeitig dafür zu sorgen ist, dass beides erschwinglich bleibt; in der Erwägung, dass ausreichende Investitionen erforderlich sind, um den Übergang zu einer nachhaltigen und intelligenten Mobilität für alle Verkehrsträger zu beschleunigen und die Emissionsreduktionsziele nach der entsprechenden umfassenden Folgenabschätzung im Einklang mit dem Grünen Deal und dem Übereinkommen von Paris zu erreichen;

C. in der Erwägung, dass der Verkehrssektor zu den größten Arbeitgebern in der Union zählt; in der Erwägung, dass neue Herausforderungen in einer Weise angegangen werden sollten, bei der positive Auswirkungen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer sichergestellt sind;

D. in der Erwägung, dass die öffentlichen Verkehrssysteme gefördert und verbessert werden sollten, insbesondere in Bezug auf Attraktivität, Effizienz und Kapazität; in der Erwägung, dass die Stärkung der nachhaltigen Mobilität im ländlichen Raum für den sozioökonomischen und territorialen Zusammenhalt von entscheidender Bedeutung ist;

E. in der Erwägung, dass die Verkehrs- und die Tourismusbranche sowie die in diesen Branchen geschaffenen Arbeitsplätze zu den am stärksten von der COVID-19-Krise betroffenen Sektoren gehören und für die Erholung des Binnenmarkts und der Wirtschaft in der EU von entscheidender Bedeutung sein werden; in der Erwägung, dass der Verkehrssektor sich als lebenswichtig erwiesen hat, um während der COVID-19-Krise den kontinuierlichen Warenfluss aufrechtzuerhalten und die EU-weite Verteilung von Impfstoffen sicherzustellen; in der Erwägung, dass die Tourismusbranche – in der 27 Millionen Arbeitskräfte mittelbar oder unmittelbar beschäftigt sind – die viertgrößte Exportbranche der EU und damit eine für die Wirtschaft der EU äußerst wichtige Branche ist und eine wichtige Rolle bei der Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und sozialem Wohlergehen in der EU spielt;

F. in der Erwägung, dass im Rahmen des EU-Ziels einer „Vision Null“ die Zahl der Verkehrstoten bis 2030 um 50 % und bis 2050 auf null verringert werden soll; in der Erwägung, dass Investitionen in die Straßenverkehrssicherheit ein zentrales Element des Strategischen Aktionsplans der EU zur Straßenverkehrssicherheit sind; in der Erwägung, dass die anhaltend hohen Zahlen an Verkehrstoten nahelegen, dass mehr Investitionen getätigt werden sollten, um für Sicherheit im Straßenverkehr und für die Verkehrsteilnehmer zu sorgen;

1. betont, dass eine ausreichende Finanzierung von Verkehrs- und Infrastrukturvorhaben entscheidend sein wird, wenn es darum geht, die Erholung in der EU anzukurbeln, Fortschritte auf dem Weg zum ökologischen und digitalen Wandel zu erzielen und dabei die Wettbewerbsfähigkeit des Verkehrssektors sicherzustellen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die vorhandenen Finanzierungsinstrumente – wie die Fazilität „Connecting Europe“, die Aufbau- und Resilienzfazilität, den Kohäsionsfonds, InvestEU, den EFRE und andere – auf eindeutige und ergänzende Weise zu nutzen, um die Wirkung dieser Instrumente auf die Erholung zu maximieren, und gleichzeitig für eine angemessene langfristige Finanzierung von Verkehrs- und Infrastrukturvorhaben der EU – von Projekten zur Überwachung der verkehrsbedingten Luftverschmutzung – zu sorgen; begrüßt die Einigung im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) auf ein einfacheres, effizienteres und ergebnisorientiertes Eigenmittelsystem, das den Prioritäten der EU, insbesondere ihren ökologischen und digitalen Ambitionen, Rechnung trägt;

2. betont, dass es wichtig ist, mit ausreichenden Ressourcen zu rechnen und die Zusammenarbeit zwischen der lokalen, regionalen, nationalen und EU-Ebene zu fördern, um die lokalen und regionalen Gegebenheiten und Bedürfnisse im Hinblick auf Fortschritte beim ökologischen und digitalen Wandel besser zu verstehen, etwa im Zusammenhang mit neuen Mobilitätsmodellen;

3. betont, dass ein minderwertiger Verkehr zu erheblichen Investitionsdefiziten, regionalen Ungleichgewichten und Inklusionslücken führt, die sich wiederum negativ auf die Rahmenbedingungen für Unternehmen auswirken und die Bemühungen um einen stärkeren Zusammenhalt gefährden; betont, wie wichtig umfangreiche technische Hilfe und Überwachung auf EU-Ebene sind, um die Bemühungen um den sozioökonomischen und territorialen Zusammenhalt zu stärken;

4. betont, dass die EU angemessene Finanzmittel für Sensibilisierungsmaßnahmen, Schulungen und Ressourcen im Bereich der Straßenverkehrssicherheit verwenden muss, unter anderem in Bezug auf die Sicherheit von Arbeitnehmern im Verkehrssektor und die Verhütung von möglichem Diebstahl von Fracht oder Fahrzeugen und anderen Sicherheitsbedrohungen;

5. bekräftigt die entscheidende Rolle der Fazilität „Connecting Europe“ bei der Förderung der Entwicklung und rechtzeitigen Fertigstellung eines transeuropäischen Hochleistungsnetzes (TEN-V), das nachhaltig, sicher, multimodal, interoperabel und in allen Bereichen der Verkehrs-, Energie- und Digitaldienstinfrastruktur miteinander vernetzt ist;

6. betont, dass die Fazilität „Connecting Europe“ das wichtigste Instrument zur Finanzierung der Infrastrukturentwicklung mit dem höchsten europäischen Mehrwert in Bezug auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Konnektivität ist; betont, dass die regionalen Verbindungen im Rahmen des TEN-V gestärkt werden müssen; weist darauf hin, dass grenzüberschreitende Projekte vorangetrieben und fehlende Verbindungen schneller behoben werden müssen, damit das TEN-V rechtzeitig fertiggestellt werden kann; bedauert in diesem Zusammenhang, dass vorgeschlagen wurde, die Haushaltsmittel für den Bereich Verkehr im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 und zu den im vorangegangenen mehrjährigen Finanzrahmen festgestellten Beträge zu kürzen; betont, dass die Fazilität „Connecting Europe“ für Maßnahmen im Hinblick auf sichere Infrastrukturen und Mobilität genutzt werden muss, z. B. für sichere Parkplätze in der EU;

7. hebt die Bedeutung der Aufbau- und Resilienzfazilität und der damit verbundenen nationalen Pläne hervor, wenn es darum geht, die Erholung in der Verkehrs- und der Tourismusbranche voranzutreiben; beharrt darauf, dass ihre Umsetzung in enger Zusammenarbeit mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sowie allen relevanten Interessenträgern erfolgen und einer ordnungsgemäßen parlamentarischen Kontrolle unterliegen muss;

8. begrüßt, dass die Mittel, die der Fazilität „Connecting Europe“ im Jahr 2022 aus dem Kohäsionsfonds für den Bereich Verkehr zugewiesenen werden, aufgestockt wurden; stellt jedoch fest, dass die Aufstockung die 2021 erfolgten drastischen Kürzungen bei weitem nicht ausgleicht; weist erneut darauf hin, dass der Verkehrspolitik und den entsprechenden Investitionen der EU eine entscheidende Rolle zukommt, wenn es gilt, den territorialen, sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in der EU zu fördern, insbesondere in Randgebieten;

9. begrüßt, dass der Fonds für einen gerechten Übergang im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang mit einer großzügigen Finanzausstattung für das Jahr 2022 versehen wird, um einen gerechten und integrativen Übergang zur Klimaneutralität sicherzustellen; hebt hervor, dass dem Mechanismus für einen gerechten Übergang und seiner Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit Investitionen in sichere, nachhaltige und widerstandsfähige Verkehrs- und Tourismusinfrastruktur in Regionen, für die der Übergang mit den größten Herausforderungen einhergeht – wie etwa ländliche, dünn besiedelte und benachteiligte Regionen sowie Gebiete mit besonderer ökologischer Schutzbedürftigkeit –, sowie für die Förderung erschwinglicher und zugänglicher Mobilitätsdienste für alle Menschen – einschließlich Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen – zukommt; betont, dass die Weiterqualifizierung und Umschulung von Beschäftigten und Arbeitsuchenden im Verkehrssektor sowie produktive und nachhaltige Investitionen in KMU unterstützt werden müssen;

10. fordert die Förderung des öffentlichen Verkehrs und einen Aktionsplan der EU zur Einführung eines einheitlichen und multimodalen Fahrscheinsystems;

11. fordert die Einrichtung eines spezifischen verkehrsbezogenen Programms zur Lösung der spezifisch auf Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme (POSEI) als zusätzliche Unterstützung, um die Nachteile und Verluste auszugleichen, die sich aus den Kosten für die Beförderung von Personen und Waren in die Regionen in äußerster Randlage ergeben;

12. stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Haushalt von InvestEU ab 2021 erheblich aufgestockt wurde und die zusätzlichen Mittel aus dem Aufbauinstrument NextGenerationEU im Jahr 2022 deutlich erhöht wurden; weist die Kommission erneut darauf hin, dass eine angemessene Finanzausstattung für InvestEU über die Laufzeit des Aufbauinstruments NextGenerationEU hinaus und durch den MFR 2021–2027 von entscheidender Bedeutung ist, um nachhaltige und sichere Infrastrukturen, Mobilitätslösungen und -ausrüstungen sowie die Einführung innovativer Technologien und alternativer Kraftstoffe zu fördern;

13. nimmt ungeachtet der drastischen Reduzierung der Ambitionen in den MFR-Verhandlungen mit Genugtuung die leichte Erhöhung des Budgets für die militärische Mobilität im Jahr 2022 zur Kenntnis, die darauf abzielt, Teile der TEN-V-Netze im Hinblick auf eine doppelte Nutzung der Verkehrsinfrastruktur anzupassen, um sowohl die zivile als auch die militärische Mobilität zu verbessern;

14. bekräftigt die dringende und wiederholte Forderung des Parlaments nach der Schaffung eines spezifischen Programms für nachhaltigen Tourismus auf europäischer Ebene und der Schaffung einer spezifischen Haushaltslinie mit einem zugewiesenen Betrag, der sowohl der Bedeutung der Tourismusbranche für die Wirtschaft der EU als auch ihren Bedürfnissen nach der COVID-19-Krise Rechnung trägt;

15. begrüßt die Finanzierung im Rahmen von REACT-EU in allen Wirtschaftssektoren, z. B. im Tourismus, da dadurch u. a. KMU bei der Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie bei ihrer ökologischen und digitalen Erholung unterstützt werden;

16. fordert, dass die Mittelausstattung der europäischen Verkehrsagenturen an den Umfang ihrer Verantwortung und ihre Rolle beim Übergang zur Dekarbonisierung der Verkehrsträger angepasst wird;

17. bedauert die im Standpunkt des Rates vorgesehene Kürzung der Mittelzuweisung für die EMSA in Anbetracht der Schlüsselrolle der Agentur bei der Unterstützung der Nachhaltigkeit des Seeverkehrs, der Überwachung der von Schiffen gemeldeten Emissionen, ihres Beitrags u. a. zum Vorgehen gegen Meeresverschmutzung sowie ihrer künftigen Aufgaben bei der ökologischen Umgestaltung des Sektors;

18. betont, dass die Mittel für die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) stärker aufgestockt werden müssen, damit sie in der Lage ist, zusätzliche Unterstützung für die Ziele im Zusammenhang mit der Vollendung der TEN-V zu leisten, insbesondere für ERTMS und grenzüberschreitende Abschnitte; betont, dass sich die ERA auch mit neuen Aufgaben und unerwarteten Erfordernissen befassen muss, etwa im Zusammenhang mit der Cybersicherheit und dem Personalmangel angesichts der Zunahme der Anträge zur Umsetzung des vierten Eisenbahnpakets;

19. nimmt die für 2022 vorgeschlagene geringfügige Erhöhung des Gesamtbeitrags der EU zur Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) zur Kenntnis; weist erneut darauf hin, dass die EASA angesichts ihrer im Jahr 2018 erfolgten Einstufung als „strategische europäische Investition“ und ihrer im Zuge der der Annahme ihrer neuen Grundverordnung im Jahr 2018 entstandenen neuen Kernaufgaben angemessen finanziert werden muss;

20. fordert, dass der EASA Mittel für Forschungsarbeiten zur Begrenzung der Ausbreitung von durch die Luft übertragbaren Infektionskrankheiten im Luftverkehr und zu neuen Gesundheitsschutzmaßnahmen bereitgestellt werden;

21. unterstreicht die Rolle der Agentur im Rahmen des Grünen Deals durch ihre Arbeit, die zur umweltfreundlichen Erholung der EU-Luftfahrtindustrie und zur Verbesserung der Umweltauswirkungen des Luftverkehrs beiträgt, u. a. durch die Entwicklung von CO2-Normen, das Konzept eines Umweltzeichen-Programms zur Information der Fluggäste und zur Unterstützung der umweltfreundlichen Erneuerung der Flotten der Fluggesellschaften sowie das Engagement für die Zertifizierung nachhaltiger Kraftstoffe; betont, dass die Fähigkeit der EASA, Risiken im Bereich der Luftsicherheit abzuwenden, gestärkt werden muss;

22. begrüßt die Einrichtung der Partnerschaften des Gemeinsamen Unternehmens für saubere Luftfahrt, des Gemeinsamen Unternehmens für Europas Eisenbahnen, des Gemeinsamen Unternehmens für die Forschung zum Flugverkehrsmanagementsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum 3 (SESAR 3) und des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff. fordert eine angemessene Finanzierung dieser gemeinsamen Unternehmen, damit sie ihre Rolle bei der Förderung von Innovation und Forschung sowie bei der Verbesserung der Leistungsfähigkeit, der Sicherheit und der Nachhaltigkeit des Verkehrssektors wahrnehmen können;

23. weist erneut darauf hin, wie wichtig die Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf die Verkehrspolitik der EU – etwa in den Bereichen Verkehrssicherheit oder Fahr- bzw. Fluggastrechte – ist, um das Bewusstsein der Bürger zu schärfen und ihren Forderungen nachzukommen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Europäischen Jahr der Schiene sowie angesichts der COVID-19-Krise;

24. begrüßt die Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA), die offiziell an die Stelle der Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA) tritt, und hebt hervor, dass ihre eine wichtige Rolle zukommt, wenn es darum geht, weiterhin nachhaltige, sichere und intelligente Verkehrsdienste und Infrastrukturprojekte zu unterstützen;

25. weist erneut darauf hin, dass der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) mit dem Ziel eingerichtet wurde, einen Beitrag zu in hohem Maße innovativen marktgestützten Projekten zu leisten, und vertritt deshalb die Ansicht, dass er ein grundlegendes Instrument ist, um in der Verkehrsbranche tätige KMU dabei zu unterstützen, neue Mobilitätslösungen zu entwickeln; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Einrichtung des EFSI zu beschleunigen und die Unterstützung für KMU und Start-up-Unternehmen bei der Vorbereitung derartiger Projekte zu aufzustocken.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.9.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

44

4

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Magdalena Adamowicz, Andris Ameriks, José Ramón Bauzá Díaz, Izaskun Bilbao Barandica, Paolo Borchia, Marco Campomenosi, Massimo Casanova, Ciarán Cuffe, Johan Danielsson, Karima Delli, Anna Deparnay-Grunenberg, Ismail Ertug, Gheorghe Falcă, Giuseppe Ferrandino, Mario Furore, Søren Gade, Isabel García Muñoz, Jens Gieseke, Elsi Katainen, Kateřina Konečná, Elena Kountoura, Julie Lechanteux, Peter Lundgren, Benoît Lutgen, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Marian-Jean Marinescu, Tilly Metz, Cláudia Monteiro de Aguiar, Caroline Nagtegaal, Jan-Christoph Oetjen, João Pimenta Lopes, Rovana Plumb, Tomasz Piotr Poręba, Dominique Riquet, Dorien Rookmaker, Massimiliano Salini, Vera Tax, Barbara Thaler, István Ujhelyi, Henna Virkkunen, Petar Vitanov, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Roberts Zīle, Kosma Złotowski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Ignazio Corrao, Josianne Cutajar, Tomasz Frankowski, Markus Pieper

 


 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

44

+

ECR

Tomasz Piotr Poręba, Roberts Zīle, Kosma Złotowski

ID

Paolo Borchia, Marco Campomenosi, Massimo Casanova, Julie Lechanteux

NI

Mario Furore

PPE

Magdalena Adamowicz, Gheorghe Falcă, Tomasz Frankowski, Jens Gieseke, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Benoît Lutgen, Marian-Jean Marinescu, Cláudia Monteiro de Aguiar, Markus Pieper, Massimiliano Salini, Barbara Thaler, Henna Virkkunen, Elissavet Vozemberg-Vrionidi

Renew

José Ramón Bauzá Díaz, Izaskun Bilbao Barandica, Søren Gade, Elsi Katainen, Caroline Nagtegaal, Jan-Christoph Oetjen, Dominique Riquet

S&D

Andris Ameriks, Josianne Cutajar, Johan Danielsson, Ismail Ertug, Giuseppe Ferrandino, Isabel García Muñoz, Rovana Plumb, Vera Tax, István Ujhelyi, Petar Vitanov

The Left

Elena Kountoura

Verts/ALE

Ignazio Corrao, Ciarán Cuffe, Karima Delli, Anna Deparnay-Grunenberg, Tilly Metz

 

4

-

ECR

Peter Lundgren

NI

Dorien Rookmaker

The Left

Kateřina Konečná, João Pimenta Lopes

 

0

0

 

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 


 

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG (30.9.2021)

für den Haushaltsausschuss

zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 – alle Einzelpläne

(2021/0227(BUD))

Verfasserin der Stellungnahme: Pina Picierno

 

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. weist erneut darauf hin, dass gemäß den Übergangsbestimmungen für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) 2022 die Maßnahmen des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Rahmens 2014–2020 weitergeführt werden, bis die reformierte GAP im Jahr 2023 eingeführt ist; betont, wie wichtig Übergangsmaßnahmen im Rahmen der GAP sind, um den Übergang zur neuen Rechtsgrundlage zu gewährleisten und gleichzeitig zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals beizutragen, einen reibungslosen und harmonischen Übergang zu den neuen Bestimmungen sicherzustellen, dem Agrarsektor Rechtssicherheit zu bieten und den Rechtsrahmen für die Finanzierung und die wirtschaftliche Stabilität der europäischen landwirtschaftlichen Betriebe zu wahren; weist darauf hin, dass die Programme 2014–2020 schrittweise zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden sollten und die letzten Zahlungen für noch abzuwickelnde Verpflichtungen geleistet werden müssen; begrüßt die Aufstockung des ELER um 5,7 Mrd. EUR aus NextGenerationEU (NGEU) im Jahr 2022; weist darauf hin, dass die Finanzmittel aus dem NGEU als externe zweckgebundene Einnahmen, die nicht dem jährlichen Haushaltsverfahren unterliegen, zur Verfügung stehen werden; betont, dass die Unterstützung aus dem NGEU nicht nur für die Landwirte und ländlichen Gebiete zur Erholung von den Auswirkungen der Pandemie, sondern auch für die ehrgeizigen Umweltziele der Union, die Widerstandsfähigkeit des landwirtschaftlichen Systems bei der Erreichung der neuen strategischen Ziele zum Erhalt der biologischen Vielfalt und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ sowie der Ziele der langfristigen Vision für die Entwicklung des ländlichen Raums in der ersten Durchführungsphase von entscheidender Bedeutung ist; hält deshalb einen gut ausgestatteten ELER und die rasche Mobilisierung der NGEU-Mittel im Jahr 2022 unter Berücksichtigung der Verpflichtungen der Union gemäß diesem neuen Aufbauinstrument für geboten;

2. weist darauf hin, dass eine reformierte und modernisierte GAP dem Übergang zu einer vollständig nachhaltigen Landwirtschaft und der Entwicklung dynamischer ländlicher Gebiete im Einklang mit den ehrgeizigen Zielen des europäischen Grünen Deals und den damit verbundenen Strategien, insbesondere der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, förderlich sein wird;

3. begrüßt die Aufbaufonds, die bereitgestellt werden, um die Akteure in der Agrar- und Ernährungswirtschaft bei ihren Bemühungen zu unterstützen, sich an den Klimawandel anzupassen und die europäischen Verbraucher mit nachhaltigen und lokalen Erzeugnissen zu versorgen; hebt hervor, dass der Qualität der Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, die von der COVID-19-Krise am stärksten betroffen sind, besondere Aufmerksamkeit zuteilwerden muss;

4. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Jahr 2022 jenen Projekten Vorrang einzuräumen, mit denen die Erhaltung bestehender Arbeitsplätze und die Schaffung von hochwertigen und mit Rechten verbundenen Arbeitsplätzen sowie reglementierte und stabile Löhne und Arbeitsverhältnisse gefördert und aufgewertet werden und mit denen Armut und soziale Ausgrenzung wirksam und entschlossen bekämpft werden;

5. nimmt zur Kenntnis, dass 54 117 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 55 859 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen für die Landwirtschaft vorgesehen sind; nimmt das Mandat des Rates und das Ausbleiben weiterer Kürzungen im Haushaltsentwurf der Kommission zur Kenntnis; fordert jedoch angesichts der zahlreichen Herausforderungen, denen sich der Agrar- und Lebensmittelsektor 2021 gegenübersah und die auch 2022 noch zu bewältigen sind, eine Aufstockung der Mittel; begrüßt die Tatsache, dass unter Rubrik 3 – Natürliche Ressourcen und Umwelt – vorgesehen ist, dass etwa die Hälfte der gesamten Haushaltsmittel für die Bekämpfung des Klimawandels im Zeitraum 2021–2027 zweckgebunden bereitgestellt werden soll; betont, dass die Haushaltsmittel unter dieser Rubrik für Investitionen in einen nachhaltigen Agrar- und Seeverkehrssektor bestimmt sind, damit auf der Grundlage aktualisierter politischer Ziele im Agrar- und Seeverkehrssektor eine sichere und hochwertige Nahrungsmittelversorgung sichergestellt werden kann; weist mit Nachdruck darauf hin, dass der EGFL und der ELER zu einer Reihe von Entwicklungszielen, auch zur durchgängigen Berücksichtigung des Schutzes des Klimas und der biologischen Vielfalt im Rahmen des Haushaltsplans 2021–2027, einen erheblichen Beitrag leisten müssen; hebt die vorläufigen Schätzungen hervor, aus denen hervorgeht, dass der Beitrag des EGFL und des ELER zur durchgängigen Berücksichtigung des Klimaschutzes mehr als 20 % des Unionsziels ausmacht, während ihr Beitrag zur durchgängigen Berücksichtigung der biologischen Vielfalt mehr als 60 % des Unionsziels entspricht, und daher auf der Grundlage der Schätzungen Programme kompensiert werden, die nicht zu diesen Zielen beitragen; betont jedoch, dass diese Schätzungen durch eine genaue Rückverfolgung der Ausgaben bestätigt werden müssen; weist darauf hin, dass die Union dafür verantwortlich ist, ihre Ausgaben im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt zu überwachen, um ihren Berichtspflichten aus dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt nachzukommen; betont, dass rasch eine transparente, umfassende und sinnvolle Methodik zur Nachverfolgung angenommen und bei Bedarf im Zuge der Halbzeitrevision des MFR angepasst werden sollte, sowohl in Bezug auf klimabezogene Ausgaben als auch auf biodiversitätsbezogene Ausgaben; betont, dass die Gefahr besteht, dass diese Ziele während der Laufzeit des gegenwärtigen MFR nicht verwirklicht werden können, wenn 2022 keine angemessenen Ausgaben für den Schutz von Klima und biologischer Vielfalt getätigt werden, die zuverlässig nachverfolgt werden;

6. begrüßt das neue Programm „Digitales Europa“, mit dem die derzeitige digitale Investitionslücke geschlossen werden soll; betont, dass mit dem Programm „Digitales Europa“ wesentliche digitale Kompetenzen der EU verbessert werden, indem der Schwerpunkt auf Schlüsselbereiche wie künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, Hochleistungsrechentechnik, Infrastruktur, Governance und Datenverarbeitung sowie deren Interoperabilität, Entwicklung und optimale Nutzung in kritischen Bereichen, einschließlich Landwirtschaft und Umwelt, gelegt wird;

7. stellt die Kosten-Nutzen-Analyse der gegenwärtigen Krisenreserve in Frage, die trotz mehrfacher Unterstützungsanfragen während der COVID-19-Pandemie ungenutzt geblieben ist; bekräftigt seine Forderung, diese Reserve im Falle erneuter möglicher Marktstörungen oder einer sektoralen Krise im Zusammenhang mit der noch andauernden COVID-19-Pandemie zu verwenden; begrüßt die im Rahmen der GAP-Reform erzielte politische Einigung zur Verbesserung der Krisenreserve, bedauert jedoch, dass die vom Europäischen Parlament unterstützten ehrgeizigeren Vorschläge nicht übernommen wurden;

8. weist erneut darauf hin, dass die COVID-19-Pandemie die strategische Rolle hervorgehoben hat, die die GAP bei der Verhinderung einer Lebensmittelkrise spielt, da sie die Versorgung mit unbedenklichen, hochwertigen, nahrhaften und vielfältigen Lebensmitteln zu erschwinglichen Preisen sicherstellt; begrüßt den leichten Anstieg der Nachfrage und der Mittel für Maßnahmen auf dem Agrarmarkt im Haushalt 2022 gegenüber dem Haushalt 2021; besteht darauf, dass einige der Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft im Rahmen der COVID-19-Krise im Jahr 2022 fortgesetzt und mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet werden müssen, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abzumildern und den ländlichen Raum kontinuierlich zu stärken, damit die Ernährungssicherheit mittel- und langfristig sichergestellt ist; fordert die Kommission auf, im Haushaltsjahr 2022 Sondermaßnahmen zu ergreifen, um den Landwirten bei der Bewältigung der COVID-19-Krise zu helfen, die einige landwirtschaftliche Sektoren, darunter Blumen, Wein, Käse und einige Fleischproduzenten, stark getroffen hat, und dies im Einklang mit den langfristigen Gesundheits- und Umweltzielen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ zu tun; ist der Meinung, dass die Union die Marge von 340 Mio. EUR, die nach den zweckgebundenen Einnahmen verbleibt, für diesen Zweck verwenden sollte;

9. weist darauf hin, dass Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eine vorrangige Behandlung der ländlichen Gebiete vorsieht; stellt jedoch fest, dass im Rahmen der Kohäsionspolitik und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) die ländlichen Gebiete bei der Mittelverteilung unterbewertet sind; fordert die Kommission daher auf, der Finanzausstattung des ländlichen Raums im Rahmen des EFRE und der Kohäsionspolitik höhere Priorität einzuräumen;

10. ermutigt die Mitgliedstaaten, Direktzahlungen im Rahmen ihrer nationalen Obergrenzen und im Einklang mit der geltenden Fassung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen in das freiwillige System für Kleinbauern zu leiten;

11. bekräftigt die Bedeutung des Programms der Union für Obst, Gemüse und Milch in der Schule, um Kindern dabei zu helfen, sich gesund zu ernähren; kann daher und insbesondere angesichts der vielfältigen, oft schädlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Sicherung der Lebensmittelversorgung von Kindern und Jugendlichen, deren Ernährungsgewohnheiten und finanzielle Mittel dem Vorschlag der Kommission, die Unterstützung des Schulprogramms um fast 10 % zu kürzen, nicht zustimmen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die ihnen zugewiesenen Finanzmittel vollumfänglich zu nutzen und einer nachhaltigen, lokalen und hochwertigen Erzeugung Vorrang einzuräumen;

12. betont, dass ein erheblicher Teil der Mittel von Horizont Europa dem Agrar- und Lebensmittelsektor zugewiesen werden muss, um Forschung und Innovation in den Bereichen Lebensmittel, Landwirtschaft, Bioökonomie und ländliche Entwicklung zu unterstützen, um die Produktivität der Landwirtschaft zu verbessern und um den ehrgeizigen Zielen des europäischen Grünen Deals gerecht zu werden; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse an die Landwirte weitergegeben werden; fordert die Kommission auf, im Rahmen des Programms Horizont Europa ein Konzept, das eine Vielzahl von Akteuren umfasst, wirksam und praktisch umzusetzen, damit die Landwirte eine angemessene Rolle bei diesen Programmen spielen können und während der gesamten Laufzeit des Projekts an der Konzeption, Durchführung und Verbreitung beteiligt werden; weist darauf hin, wie wichtig angemessene und zugängliche Beratungsdienste für Landwirte sind, um modernste Technologien und Verfahren, auch Anbau- und Zuchtmethoden, zu integrieren und die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Branche zu verbessern; betont, dass Bemühungen im Hinblick auf ein geografisches Gleichgewicht zwischen allen Mitgliedstaaten in Bezug auf den Zugang zu den Mitteln von „Horizont Europa“ gewahrt werden muss;

13. unterstützt die Verlängerung der Sondermaßnahmen für den Weinsektor über den 15. Oktober 2021 hinaus, um den Landwirten bei der Bewältigung der COVID-19-Krise zu helfen, wobei die Verschlechterung des Marktes aufgrund der anhaltenden Ausgangsbeschränkungen zu berücksichtigen sind; verweist auf die wirtschaftlichen Folgen der Krise, die das Konsumverhalten erheblich zu verändern drohen; unterstreicht, dass der Streit um Airbus/Boeing anderthalb Jahre lang der wirtschaftlichen Lage des Weinsektors noch mehr geschadet hat;

14. bedauert die Schlussfolgerung der Stellungnahme Nr. 10/2021 des Rechnungshofs, die besagt, dass die Kommission noch nicht über einen vollständig wirksamen Rahmen zur Förderung des Gender Mainstreamings im Unionshaushalt verfügt; hebt hervor, wie wichtig geschlechtsspezifische Analysen sowie die Überwachung und Bewertung der Geschlechterverhältnisse im Agrarsektor für den Ausgleich von Ungleichheiten sind; fordert die Kommission auf, spezifische Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025 im Agrarsektor zu entwickeln;

15. ist der Auffassung, dass anfällige Agrarsektoren aus wirtschaftlicher, sozialer oder ökologischer Sicht eine wichtige Rolle spielen; ist der Ansicht, dass die fakultativ gekoppelte Stützung für solche Sektoren in gleicher Höhe beibehalten werden sollte; spricht sich daher gegen die im Haushaltsplanentwurf 2022 vorgeschlagene Kürzung in Höhe von 13 Mio. EUR aus;

16. betont, dass die künftige Ernährungssouveränität erheblich vom Generationswechsel im Agrarsektor abhängt; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Jahr 2022 die vorhandenen Unterstützungsmaßnahmen für Junglandwirte zu verstärken, da der fehlende Generationswechsel in der Landwirtschaft derzeit eine der größten Herausforderungen für die europäische Landwirtschaft darstellt; fordert den Rat und die Kommission auf, mindestens die Höhe der Unterstützung für Junglandwirte im Gesamthaushaltsplan 2022 beizubehalten; betont, dass der Zugang zu Land und die Hofnachfolge als wesentliche Voraussetzung gefördert werden müssen, um Junglandwirten und neuen Betriebsinhabern den Einstieg in die Branche zu ermöglichen; lehnt daher die im Haushaltsplanentwurf vorgeschlagene Kürzung der Zahlungen für Junglandwirte um 5 Millionen EUR ab;

17. betont, dass es angesichts der fortschreitenden Liberalisierung des Agrarhandels und der Existenz unterschiedlicher Produktionsstandards, Umweltpraktiken und Tierschutzbestimmungen bei unseren Handelspartnern zwingend erforderlich ist, die Grenzkontrollen zu verstärken; fordert die Kommission auf, Handelsabkommen mit Ländern zu überwachen, bei denen ernsthafte Zweifel an der Einhaltung der EU-Vorschriften bestehen und die Gegenstand von Beschwerden beim Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) waren;

 


 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

30.9.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

37

0

8

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Mazaly Aguilar, Clara Aguilera, Atidzhe Alieva-Veli, Álvaro Amaro, Attila Ara-Kovács, Carmen Avram, Benoît Biteau, Mara Bizzotto, Daniel Buda, Isabel Carvalhais, Asger Christensen, Angelo Ciocca, Ivan David, Paolo De Castro, Jérémy Decerle, Salvatore De Meo, Herbert Dorfmann, Luke Ming Flanagan, Dino Giarrusso, Martin Hlaváček, Krzysztof Jurgiel, Jarosław Kalinowski, Gilles Lebreton, Norbert Lins, Colm Markey, Alin Mituța, Marlene Mortler, Ulrike Müller, Maria Noichl, Juozas Olekas, Pina Picierno, Maxette Pirbakas, Eugenia Rodríguez Palop, Bronis Ropė, Bert-Jan Ruissen, Anne Sander, Petri Sarvamaa, Simone Schmiedtbauer, Annie Schreijer-Pierik, Veronika Vrecionová, Sarah Wiener, Juan Ignacio Zoido Álvarez

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Claude Gruffat, Tilly Metz, Irène Tolleret

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

37

+

ECR

Mazaly Aguilar, Krzysztof Jurgiel, Bert-Jan Ruissen, Veronika Vrecionová

ID

Gilles Lebreton, Maxette Pirbakas

NI

Dino Giarrusso

PPE

Álvaro Amaro, Daniel Buda, Salvatore De Meo, Herbert Dorfmann, Jarosław Kalinowski, Norbert Lins, Colm Markey, Marlene Mortler, Anne Sander, Petri Sarvamaa, Simone Schmiedtbauer, Annie Schreijer-Pierik, Juan Ignacio Zoido Álvarez

Renew

Atidzhe Alieva-Veli, Asger Christensen, Jérémy Decerle, Martin Hlaváček, Alin Mituța, Ulrike Müller, Irène Tolleret

S&D

Clara Aguilera, Attila Ara-Kovács, Carmen Avram, Isabel Carvalhais, Paolo De Castro, Maria Noichl, Juozas Olekas, Pina Picierno

The Left

Luke Ming Flanagan, Eugenia Rodríguez Palop

 

0

-

 

 

 

8

0

ID

Mara Bizzotto, Angelo Ciocca, Ivan David

Verts/ALE

Benoît Biteau, Claude Gruffat, Tilly Metz, Bronis Ropė, Sarah Wiener

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung


 

 

STELLUNGNAHME DES FISCHEREIAUSSCHUSSES (3.9.2021)

für den Haushaltsausschuss

zum Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 – alle Einzelpläne

(2021/0227(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Pierre Karleskind

 

 

VORSCHLÄGE

Der Fischereiausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. verweist auf die wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension von Fischerei, Aquakultur und maritimen Angelegenheiten; betont ihre entscheidende Rolle bei der Förderung der Entwicklung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft und ihren Beitrag zur Entwicklung und Wiederbelebung von Küstengebieten;

2. begrüßt, dass der Haushalt des Europäischen Meeres- und Fischereifonds für 2022 aufgestockt wurde; bekräftigt, dass eine angemessene Finanzierung für die nachhaltige Fischerei, einschließlich der kleinen Fischerei, und eine nachhaltige Aquakultur erforderlich ist, damit diese Branchen weiterhin tragfähig und wettbewerbsfähig bleiben; ist der Ansicht, dass die Haushaltsmittel für diese Sektoren den von den Mitgliedstaaten ermittelten Bedürfnissen entsprechen und soziale, ökologische und wirtschaftliche Ziele berücksichtigen sowie zu der Verwirklichung der Ziele der EU beitragen müssen, insbesondere denen des Grünen Deals, der neuen Industriestrategie, der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, des neuen Konzepts für eine nachhaltige blaue Wirtschaft und der Biodiversitätsstrategie der EU für 2030; ist der Ansicht, dass die Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des Fischerei- und des Aquakultursektors Hand in Hand mit der Verwirklichung dieser Ziele gehen muss, weshalb jeder Vorschlag einer Folgenabschätzung unterzogen werden muss;

3. macht darauf aufmerksam, dass die blaue Bioökonomie ein wichtiges Element sein kann, wenn es darum geht, umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen zu ergreifen; ist der Ansicht, dass die Fischerei, die Aquakultur und die Algenzucht von entscheidender Bedeutung sind, um die nachhaltige Erzeugung aquatischer Lebensmittel in der EU zu steigern; ist der Auffassung, dass die Entwicklung von Lebensmittelproduktionssystemen auf Wasserbasis, die gegenüber dem Klimawandel widerstandsfähig sind, mehr Forschung und Innovation erfordert, bevor sie eingesetzt werden können; ist der Ansicht, dass Algenbiomasse eine potenziell wichtige aquatische Ressource ist, die als Rohstoff für vielfältige Einsatzbereiche verwendet werden kann;

4. weist darauf hin, dass die Fischereiwirtschaft der EU als Folge des Brexit deutliche wirtschaftliche Verluste erleidet; erachtet es daher als vorrangig, dass die Kommission dafür sorgt, dass die Entschädigung den Schäden gerecht wird, die dieser Wirtschaftszweig und die vom Fischfang abhängigen Bevölkerungsgruppen unter Berücksichtigung aller direkten und indirekten Folgen des Abkommens erleiden; hebt hervor, dass es für den Wirtschaftszweig schwierig ist, Fanggenehmigungen in der 6–12-Seemeilen-Zone sowie in den Gewässern um Guernsey und Jersey zu erhalten; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, sämtliche im Rahmen der Reserve für die Anpassung an den Brexit bereitstehenden Mittel in vollem Umfang zu nutzen, um die direkten und indirekten negativen Auswirkungen des Abkommens abzufedern und eine unterschiedliche Behandlung der vom Brexit betroffenen europäischen Flotte zu verhindern, und zwar unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der Gewässer des Vereinigten Königreichs Fischfang betreibt;

5. weist darauf hin, dass der Aquakultursektor der EU als Folge des Brexit deutliche wirtschaftliche Verluste erleidet; erachtet es daher als vorrangig, dass die Kommission dafür sorgt, dass die Entschädigung den Schäden gerecht wird, die dieser Wirtschaftszweig unter Berücksichtigung aller direkten und indirekten Folgen des Abkommens sowie aufgrund dessen, dass das Vereinigte Königreich nun ein Drittland ist, erleidet; hebt die Schwierigkeiten bei der Einfuhr von Meeresfrüchten aus Gebieten der Klasse B oder C aus dem Vereinigten Königreich in die EU und das Verbot der Säuberung dieser Meeresfrüchte in der EU hervor; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, eine Ausnahme zu machen und zu genehmigen, dass Meeresfrüchte aus Gebieten der Klasse B oder C aus dem Vereinigten Königreich in versiegelten Lkw in die EU eingeführt werden, um in den EU-Mitgliedstaaten in eigens dafür vorgesehenen Säuberungsanlagen, die über die erforderliche Kapazität verfügen, gereinigt zu werden;

6. betont, dass die wirtschaftlichen und sozialen Schäden durch die COVID-19-Pandemie, die den gesamten Fischerei- und Aquakultursektor hart getroffen hat, behoben werden müssen; begrüßt, dass in den neuen EMFAF die Möglichkeit aufgenommen wurde, Maßnahmen für den Aquakultur- und Fischereisektor einzuleiten, wenn außergewöhnliche Ereignisse zu erheblichen Marktstörungen führen oder der Betrieb aufgrund einer Gesundheitskrise vorübergehend eingestellt werden muss; ist der Ansicht, dass die Branche durch die Aufnahme derartiger Bestimmungen im Falle einer erneuten Gesundheitskrise besser geschützt ist;

7. betont, dass die durch Offshore-Windparks verursachten wirtschaftlichen und sozialen Schäden, die sich negativ auf den gesamten Fischereisektor ausgewirkt haben und ihn weiterhin beeinträchtigen, behoben werden müssen; fordert, dass ein Ausgleich für die von Offshore-Windparks verursachten Störungen und Verluste eingeführt wird; bekräftigt, dass eine angemessene Finanzierung und ein angemessener Ausgleich für diesen Wirtschaftszweig erforderlich sind, damit der Fischereisektor weiterhin tragfähig und wettbewerbsfähig bleibt;

8. begrüßt, dass die Aufbaupläne von der Kommission und den Mitgliedstaaten angenommen wurden; betont, dass die Mitgliedstaaten diese Ressourcen nutzen müssen, um bei der Umsetzung ihrer Aufbaupläne für eine nachhaltige Erholung des Fischerei- und Aquakultursektors zu sorgen;

9. weist auf das Potenzial der europäischen Aquakultur hin, auch im Hinblick auf die Ernährungssicherheit und den Nutzen für die Gesundheit im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“; fordert die Kommission auf, das nachhaltige Wachstum dieses Wirtschaftszweigs über die derzeitigen 2 % der weltweiten Aquakulturproduktion hinaus mit spezifischen, akzeptablen und gemeinsamen Zielen für 2030 zu fördern; betont, dass in den strategischen Leitlinien für eine nachhaltigere und wettbewerbsfähigere Aquakultur der EU Empfehlungen zum Tierschutz formuliert wurden; betont, dass der EMFAF genutzt werden sollte, um die Tierschutzstandards in Fischerei und Aquakultur weiter zu verbessern;

10. beharrt darauf, dass das wissenschaftliche und technische Wissen verbessert werden muss, um gemäß den Anforderungen der GFP für alle biologischen Meeresressourcen für die zuverlässigsten forschungsbasierten Lösungen zu sorgen; weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, ausreichende Finanzmittel für die Erhebung, Verwaltung, Nutzung und den Austausch von Daten im Fischereisektor sicherzustellen;

 

11. beharrt darauf, dass das wissenschaftliche und technische Wissen verbessert werden muss, um für die zuverlässigsten forschungsbasierten Lösungen zu sorgen; weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, ausreichende Finanzmittel für die Erhebung, Verwaltung, Nutzung und den Austausch von Daten im Fischereisektor in der EU und in den Gewässern von Drittländern, mit denen die Union partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei hat und/oder abschließt, sicherzustellen;

12. ist besorgt darüber, dass im Jahr 2021 voraussichtlich weniger als 50 % der operationellen Programme im Rahmen des EMFAF angenommen werden, wobei die übrigen Programme erst 2022 angenommen werden; fordert die Kommission auf, einen ausführlichen Bericht über die Neuprogrammierung nicht verwendeter EMFAF-Zuweisungen zu veröffentlichen; weist insbesondere darauf hin, dass 3 457,6 Mio. EUR an noch abzuwickelnden Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem EMFAF-Programm im Zeitraum 2014–2020 bis zum 1. Januar 2021 noch nicht ausgezahlt oder erstattet wurden; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die operationellen Programme im Rahmen des EMFAF umgehend anzunehmen; fordert die Kommission auf, das Verfahren der Ausführung, der Genehmigung und der Verwendung der Mittel zu verbessern;

13. weist darauf hin, dass die GFP über eine internationale Dimension verfügt und einen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nutzen bringt; fordert die Kommission auf, angemessene Mittel für die Meerespolitik bereitzustellen; unterstreicht die Bedeutung internationaler Zusammenarbeit, wenn es darum geht, die Verpflichtungen der EU zu erfüllen;

14. betont, dass Kontrolle vonnöten ist, um die Ziele der GFP zu erreichen; begrüßt in diesem Zusammenhang die zusätzlichen Mittel, die der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) zugewiesen wurden, sowie die zwei zusätzlichen Offshore-Patrouillenschiffe und Flugzeugeinsätze in den an das Vereinigte Königreich angrenzenden Gewässern; fordert, dass diese Tätigkeiten, die zur Verwirklichung der Ziele der GFP beitragen, durchgeführt werden, insbesondere angesichts der zunehmenden Komplexität und der zunehmenden Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Brexit;

15. weist darauf hin, dass der Haushalt der EFCA ferner die Mittel sicherstellen sollte, die erforderlich sind, um die einheitliche Umsetzung und Organisation der operativen Koordinierung der Kontrolltätigkeiten der Mitgliedstaaten für die Durchführung von spezifischen Kontroll- und Inspektionsprogrammen, Kontrollprogrammen im Zusammenhang mit der IUU-Fischerei und internationalen Kontroll- und Inspektionsprogrammen zu unterstützen, auch in Geltungsbereichen regionaler Fischereiorganisationen wie der NAFO, der IOTC und anderer;

16. bedauert, dass Fischerei und Aquakultur in der EU-Meeresstrategie für den Atlantik nicht erwähnt werden; bedauert, dass daher keine Mittel für die Umsetzung der Strategie veranschlagt sind;

17. betont, dass eine der Prioritäten des europäischen Fischereisektors im Generationenwechsel liegt; fordert die Mitgliedstaaten auf, auf den EMFAF zurückzugreifen, um die Einführung von Programmen zu finanzieren, die speziell darauf ausgerichtet sind, junge Menschen dabei zu unterstützen, eine Laufbahn in der Fischerei zu beginnen, die Branche vielfältiger zu gestalten und Menschen aus unterrepräsentierten Gruppen, insbesondere Frauen, zu ermutigen, eine Tätigkeit in der Branche zu aufzunehmen; betont, dass der Generationenwechsel zur Verwirklichung der Ziele des Grünen Deals beitragen kann, da jüngere Generationen besser auf den grünen und den digitalen Wandel, die für die Branche von grundlegender Bedeutung sind, vorbereitet und offener dafür sind;

18. weist erneut darauf hin, dass benachteiligte Küstengebiete und Gebiete in äußerster Randlage in Europa maßgeblich unterstützt werden müssen.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

1.9.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

26

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Clara Aguilera, Pietro Bartolo, François-Xavier Bellamy, Izaskun Bilbao Barandica, Isabel Carvalhais, Maria da Graça Carvalho, Rosanna Conte, Rosa D’Amato, Giuseppe Ferrandino, Søren Gade, Francisco Guerreiro, Anja Hazekamp, Niclas Herbst, Ladislav Ilčić, France Jamet, Pierre Karleskind, Predrag Fred Matić, Francisco José Millán Mon, Grace O’Sullivan, João Pimenta Lopes, Manuel Pizarro, Caroline Roose, Bert-Jan Ruissen, Annie Schreijer-Pierik, Peter van Dalen, Emma Wiesner, Theodoros Zagorakis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Valentino Grant

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

26

+

ECR

Ladislav Ilčić, Bert-Jan Ruissen

ID

Rosanna Conte, Valentino Grant, France Jamet

PPE

François-Xavier Bellamy, Maria da Graça Carvalho, Peter van Dalen, Niclas Herbst, Francisco José Millán Mon, Annie Schreijer-Pierik, Theodoros Zagorakis

Renew

Izaskun Bilbao Barandica, Søren Gade, Pierre Karleskind, Emma Wiesner

S&D

Clara Aguilera, Pietro Bartolo, Isabel Carvalhais, Giuseppe Ferrandino, Predrag Fred Matić, Manuel Pizarro

Verts/ALE

Rosa D'Amato, Francisco Guerreiro, Grace O'Sullivan, Caroline Roose

 

1

-

The Left

Anja Hazekamp

 

1

0

The Left

João Pimenta Lopes

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 


 

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR UND BILDUNG (28.9.2021)

für den Haushaltsausschuss

zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 – alle Einzelpläne

(2021/0227(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Romeo Franz

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. ist der Auffassung, dass die durch die COVID-19-Pandemie ausgelöste Wirtschaftskrise nicht zulasten von Investitionen in soziale Maßnahmen, Bildung und die Kultur- und Kreativwirtschaft gehen darf; erhöht daher die Mittelzuweisungen für Erasmus+ und das Programm für das Europäische Solidaritätskorps, um die Erholung und die umweltfreundlichere Gestaltung dieser Programme besser zu unterstützen; betont, dass besonderes Augenmerk darauf gelegt werden sollte, dass schutzbedürftige Menschen, deren Ausgrenzung durch die Pandemie verschlimmert wurde, gut erreicht werden, damit ein gleichberechtigter Zugang zu den Programmen für alle sichergestellt ist und niemand zurückgelassen gelassen wird;

2. betont, dass die digitale Dimension der Programme der Union in den Bereichen Kultur und Bildung gestärkt werden muss, insbesondere im Zusammenhang mit der Pandemie und der Erholung, und dass die Kultur- und Kreativbranche dabei unterstützt werden muss, den digitalen Wandel umfassend als Chance zu nutzen;

3. fordert die Kommission auf, die vollständige Umsetzung der Programme der Union in den Bereichen Kultur und Bildung im Jahr 2022 sicherzustellen;

4. stärkt angesichts der dramatischen Folgen der COVID-19-Krise für die Kultur- und Kreativbranche in Europa den Aktionsbereich Kultur des Programms Kreatives Europa, um Organisationen, Künstler und alle Kulturschaffenden bei der Erholung zu unterstützen, die darstellenden Künste, insbesondere die Musikbranche, gezielt zu unterstützen und das Programm umweltfreundlicher zu gestalten und um eine sozialpolitische Dimension zu ergänzen;

5. bekräftigt, dass die Aufstockung der programmbezogenen Haushaltsmittel mit einem linearen und graduellen Anstieg der jährlichen Mittelzuweisungen einhergehen muss, damit in den letzten Jahren des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021–2027 keine unverhältnismäßigen Erhöhungen erfolgen und keine Absorptionsschwierigkeiten auftreten;

6. fordert die Mitgliedstaaten erneut nachdrücklich auf, mindestens 2 % der Mittelausstattung der Aufbau- und Resilienzfazilität für die Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Branchen bereitzustellen; begrüßt, dass einige Mitgliedstaaten bereits einen Teil ihrer Konjunkturprogramme zugunsten der Kultur- und Kreativwirtschaft und damit zusammenhängende Branchen sowie mindestens 10 % für den Bereich Bildung vorgesehen haben;

7. beharrt darauf, dass gemäß der diesbezüglich mehrfach bekräftigten Zusage des für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend zuständigen Kommissionsmitglieds keine Finanzmittel aus einem der drei Aktionsbereiche des Programms Kreatives Europa zur Finanzierung von Projekten im Rahmen der Initiative Neues Europäisches Bauhaus verwendet werden sollten, um zu verhindern, dass die bereits knapp bemessenen Mittel des Programms auf neue, unvorhergesehene politische Prioritäten umgeleitet werden; fordert die Kommission auf, neue Ressourcen für die Initiative Neues Europäisches Bauhaus zu ermitteln, die auf die besonderen Bedürfnisse dieser Initiative zugeschnitten sind;

8. hebt hervor, dass es weiterer Mittel bedarf, um alle hochwertigen Projekte zu finanzieren, die im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Aktionsbereichs „Bürgerbeteiligung und Teilhabe“ des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ eingereicht wurden, und um die historisch niedrige Erfolgsquote bei Anträgen für diesen Aktionsbereich in Angriff zu nehmen;

9. erhöht die Haushaltsmittel für „Multimedia-Aktionen“ um 2,2 Mio. EUR und bildet eine Reserve von 5 Mio. EUR, um die Kommission dazu anzuregen, eine geeignete Lösung zu finden und mittels einer Finanzierung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren für mehr Stabilität und Vorhersehbarkeit für die langfristige Finanzierung von Radiosendern zu sorgen, die über EU-Angelegenheiten berichten; fordert jedoch, dass durch die Bildung dieser Reserve die Partnerschaften, die die Kommission mit anderen Partnern zur Bereitstellung hochwertiger Informationen über EU-Angelegenheiten im Rahmen von „Multimedia-Aktionen“ geschlossen hat, nicht benachteiligt werden; bekräftigt insbesondere seine Unterstützung für die in dieser Hinsicht mit Euronews geschlossene redaktionelle Partnerschaft; teilt die bestehende Haushaltslinie in ihre vier Bestandteile auf, um die Transparenz zu verbessern und die Haushaltskontrolle zu verstärken;

10. fordert die Kommission auf, spezifische Maßnahmen zu ergreifen, um die Sichtbarkeit und Zugänglichkeit von Unionsmitteln zu verbessern, um das Know-how der Kultur- und Kreativbranche, insbesondere von kleineren Organisationen, zu verbessern, um die Verwaltungsverfahren zu übernehmen, die für den Zugang zu Finanzmitteln der Union erforderlich sind;


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.9.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

26

0

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Asim Ademov, Ilana Cicurel, Gilbert Collard, Gianantonio Da Re, Laurence Farreng, Tomasz Frankowski, Romeo Franz, Chiara Gemma, Alexis Georgoulis, Irena Joveva, Petra Kammerevert, Predrag Fred Matić, Dace Melbārde, Victor Negrescu, Niklas Nienaß, Peter Pollák, Marcos Ros Sempere, Domènec Ruiz Devesa, Monica Semedo, Andrey Slabakov, Massimiliano Smeriglio, Michaela Šojdrová, Sabine Verheyen, Maria Walsh, Theodoros Zagorakis, Milan Zver

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Marcel Kolaja, Elżbieta Kruk

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Evelyne Gebhardt

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

26

+

ECR

Dace Melbārde

ID

Gilbert Collard

NI

Chiara Gemma

PPE

Asim Ademov, Tomasz Frankowski, Peter Pollák, Michaela Šojdrová, Sabine Verheyen, Maria Walsh, Theodoros Zagorakis, Milan Zver

Renew

Ilana Cicurel, Laurence Farreng, Irena Joveva, Monica Semedo

S&D

Evelyne Gebhardt, Petra Kammerevert, Predrag Fred Matić, Victor Negrescu, Marcos Ros Sempere, Domènec Ruiz Devesa, Massimiliano Smeriglio

The Left

Alexis Georgoulis

Verts/ALE

Romeo Franz, Marcel Kolaja, Niklas Nienaß

 

0

-

 

 

 

3

0

ECR

Elżbieta Kruk, Andrey Slabakov

ID

Gianantonio Da Re

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 


 

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BÜRGERLICHE FREIHEITEN, JUSTIZ UND INNERES (23.9.2021)

für den Haushaltsausschuss

zum Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 – alle Einzelpläne

(2021/0227(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Domènec Ruiz Devesa

 

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. ist äußerst besorgt darüber, dass eine Kürzung der Haushaltsmittel der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) um 0,5 % vorgeschlagen wurde; fordert stattdessen eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen um 31 Mio. EUR und der Mittel für Verpflichtungen um 30 Mio. EUR, damit die FRA ihr neues Mandat wirksam erfüllen kann, die Projekte, die dem ermittelten Bedarf entsprechen – etwa in den Bereichen neue Technologien und künstliche Intelligenz, Migration und Sicherheit, soziale und wirtschaftliche Rechte sowie Diskriminierung – wirksam umgesetzt werden können und die erheblichen zusätzlichen Anstrengungen, die zur Überwachung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Grundrechte unternommen werden müssen, ausgeglichen werden; fordert, dass im Stellenplan der FRA zwölf zusätzliche Stellen für Bedienstete auf Zeit und sieben zusätzliche Stellen für Vertragsbedienstete vorgesehen werden; hebt hervor, dass die FRA ohne die zusätzlichen finanziellen und personellen Ressourcen nicht in der Lage sein wird, alle ihr übertragenen Aufgaben wahrzunehmen und ihr neues Mandat vollständig zu erfüllen; betont, dass die Aufgaben der FRA in Bezug auf die Sammlung und Analyse zuverlässiger Informationen über die Einhaltung der Grundrechte in den Mitgliedstaaten in Zukunft voraussichtlich zunehmen werden; weist darauf hin, dass der Jahreshaushalt der FRA seit 2013 nicht aufgestockt wurde;

2. begrüßt die vorgeschlagene Aufstockung der Mittel des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) um 11,2 % und fordert eine starke Unterstützung durch das EASO, um die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zu stärken, die praktische Zusammenarbeit zu verbessern, operative und technische Hilfe zu leisten und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten sowie eine einheitlichere Beurteilung der Schutzbedürftigkeit in den Mitgliedstaaten zu fördern; betont, dass die Umsetzung des Rechtsakts zur Umwandlung des EASO in die Asylagentur der Europäischen Union, auf die sich die beiden gesetzgebenden Organe am 29. Juni 2021 geeinigt haben, zusätzliche personelle Ressourcen erfordert, die im Haushaltsentwurf der Kommission nicht vorgesehen waren; betont insbesondere, dass für die Besetzung der Stellen der Grundrechtebeobachter, der Asyl-Unterstützungsteams und der Verbindungsbeamten sowie zur Verstärkung der Rechts- und der Schulungsteams 28 neue Bedienstete in den Besoldungsgruppen AD und AST eingestellt werden müssen;

3. ist besorgt über die schwerwiegenden und wiederholten Vorwürfe bezüglich Zurückweisungen an den Außengrenzen, die gegen die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) erhoben wurden; bedauert, dass Frontex dem Rechnungshof zufolge sein Mandat von 2016 – ganz zu schweigen von seinem aktualisierten Mandat von 2019 – nicht umsetzen konnte und dass zahlreiche schwerwiegende Mängel hinsichtlich der Wirksamkeit der Agentur festgestellt wurden; betont, dass eine erhebliche Erhöhung der Haushaltsmittel und der Anzahl der Bediensteten von Frontex daran geknüpft ist, dass die Agentur Rechenschaft ablegt und Transparenz walten lässt sowie dass sie das Unionsrecht einhält und ihr Mandat erfüllt; schlägt daher vor, dass die Mittelzuweisungen an die Voraussetzung geknüpft werden, dass Frontex die verbleibenden 20 Grundrechtebeobachter in der Besoldungsgruppe AD einstellt, ein eindeutiges Verfahren für die Umsetzung von Artikel 46 der Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates[23] festlegt und im Einklang mit seinem Mandat von 2019 umgehend Exekutivdirektoren benennt;

4. verweist darauf, dass die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) eigenen Schätzungen zufolge im Jahr 2022 3 000 Ermittlungen durchführen wird; betont, dass die EUStA eine Strafverfolgungsbehörde ist, die unabhängig von der Mittelausstattung verbindliche Zuständigkeiten und Verpflichtungen zur Durchführung von Ermittlungen hat; äußert sich besorgt darüber, dass die für 2022 vorgeschlagene Mittelausstattung keine nennenswerte Erhöhung gegenüber dem Jahr 2021 darstellt; betont, dass es einer beträchtlichen Mittelaufstockung auf 55,7 Mio. EUR sowie 64 zusätzlicher Bediensteter bedarf; ist der Ansicht, dass eine weitere Aufstockung durch einen Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans in Betracht gezogen werden sollte, falls sich die Anzahl der bearbeiteten Fälle in Richtung der Schätzungen der EUStA entwickelt;

5. ist der Ansicht, dass die Arbeit des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) von entscheidender Bedeutung ist, um sicherzustellen, dass die Datenschutzvorschriften der Union durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union eingehalten werden, insbesondere im Zusammenhang mit der Digitalisierung, einschließlich der zunehmenden Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) und der damit einhergehenden Risiken, der Schlussfolgerungen im Urteil in der Rechtssache Schrems II[24] und der neuen Mandate einiger im Bereich Justiz und Inneres tätiger EU-Agenturen; betont, dass die Mittelausstattung gemäß dem Vorschlag der Kommission zumindest beibehalten und die Personalausstattung des EDSB um vier AD-Stellen aufgestockt werden sollte, damit der EDSB in der Lage ist, alle ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen und die gestiegene Arbeitsbelastung zu bewältigen;

6. nimmt zur Kenntnis, dass die Haushaltsmittel der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) um 11,2 % und ihre personellen Ressourcen um 71 zusätzliche Bedienstete auf Zeit aufgestockt wurden; bedauert jedoch, dass in Bezug auf 14 Bedienstete die im Entwurf des Vorschlags vorgesehene Besoldungsgruppe nicht mit der Forderung von Europol für 2022 übereinstimmt; fordert daher eine Neueinstufung von 14 Bediensteten von der Besoldungsgruppe AST in die Besoldungsgruppe AD; hebt hervor, dass Europol einen Eckpfeiler der EU-Strategie für eine Sicherheitsunion darstellt und im Kampf gegen Terrorismus, Radikalisierung, organisierte Kriminalität und Umweltstraftaten eine immer größere Rolle spielt;

7. bedauert, dass die vorgeschlagene Aufstockung der Mittel der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) mit 1,5 % gering ausfällt; vertritt die Auffassung, dass diese nicht ausreichen wird, um den Bedarf der EMCDDA zu decken, ohne dass ihre wissenschaftliche Tätigkeit beeinträchtigt wird; hebt hervor, dass bereits die Mittelausstattung für 2021 unzureichend war und die EMCDDA einen beträchtlichen Teil ihres Arbeitsprogramms reduzieren musste; stellt mit Besorgnis fest, dass sich der Drogenmarkt als erstaunlich widerstandsfähig gegenüber den von der Pandemie verursachten Störungen erwiesen hat und die Globalisierung sowie neue Technologien die Etablierung neuer Handelsrouten und das Wachstum von Onlinemärkten fördern; fordert daher eine Erhöhung der Mittelausstattung der EMCDDA für 2022 auf 18,5 Mio. EUR;

8. begrüßt die vorgeschlagene Aufstockung der Mittel der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust); bedauert, dass die Anzahl der Bediensteten mit dem vorgeschlagenen Stellenplan um zwei Bedienstete reduziert würde, nämlich von 207 im Jahr 2021 auf 205 im Jahr 2022; vertritt die Auffassung, dass dadurch, dass die Mittel von Eurojust aufgestockt werden und gleichzeitig sein Personal reduziert wird, ein widersprüchliches Signal gesendet wird, was den Umgang mit den Herausforderungen betrifft, mit denen Eurojust aufgrund der wachsenden Zahl der Fälle konfrontiert ist; fordert, dass zwei zusätzliche Bedienstete in der Besoldungsgruppe AD 5 eingestellt werden; betont, dass eine Erhöhung der Anzahl der Bediensteten erforderlich ist, damit die Agentur ihre aktuellen und zukünftigen Aufgaben erfüllen kann, etwa die Digitalisierung des Justizwesens oder die Bekämpfung von Umweltstraftaten;

9. weist auf die Erhöhung der Mittel für Verpflichtungen um 44,2 % bzw. der Mittel für Zahlungen um 39,1 % für die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) hin; weist darauf hin, dass eu-LISA eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung eines voll funktionsfähigen Schengen-Raums spielt, und fordert daher die Einstellung von 27 zusätzlichen Bediensteten – davon 25 in der Besoldungsgruppe AD – zur Unterstützung der Durchführung von wichtigen IT-Großprojekten, einschließlich die Interoperabilität betreffender Projekte, und insbesondere zur Verringerung der Abhängigkeit von eu-LISA von externen Auftragnehmern;

10. bedauert, dass die Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) um 3,3 % gekürzt wurden, und ist besorgt darüber, dass die Kapazitäten im Bereich Präsenzlernen und E‑Learning von CEPOL verringert werden und dass CEPOL ohne weitere personelle und finanzielle Ressourcen nicht in der Lage sein wird, die Digitalisierung anzugehen; fordert stattdessen zusätzliche Mittel in Höhe von 750 000 EUR, einschließlich spezifischer Mittel für Schulungsprogramme zur Bekämpfung des Anstiegs der Umweltkriminalität, und fünf zusätzliche Stellen in der Besoldungsgruppe AD im Stellenplan, die dazu beitragen würden, die CEPOL bei der Bereitstellung wirksamer Schulungen zu Grundrechten und zur Bekämpfung von Rassismus für Strafverfolgungsbeamte zu unterstützen;

11. weist auf die gegenüber dem Jahr 2021 geringfügige Kürzung der Mittel für Zahlungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) hin; begrüßt die Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen um 25,9 %, mit der dieser neue Fonds so schnell wie möglich voll einsatzfähig gemacht werden soll; betont, dass diese Aufstockung wesentlich ist in einer Zeit, in der der Druck auf nationale Asylbehörden weiterhin sehr hoch ist und es riesige Unterschiede, was die angemessene Aufnahme von Asylbewerbern betrifft, und große Verzögerungen bei den Asylverfahren in den Mitgliedstaaten gibt; weist darauf hin, dass es wichtig ist, angemessene finanzielle Kapazitäten bereitzustellen, um die Stärkung und Weiterentwicklung aller Aspekte des GEAS, die legale Migration und die Integration zu unterstützen und Solidarität und eine gerechte Aufteilung der Verantwortung zu fördern; fordert angesichts des vorgeschlagenen neuen Migrationspakets eine weitere Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen für das GEAS und die Solidaritätsziele des AMIF um 10 %;

12. weist darauf hin, dass es wichtig ist, angemessene finanzielle Kapazitäten bereitzustellen, um die Bekämpfung der irregulären Migration und eine wirksame, sichere und würdevolle Rückkehr und Rückübernahme zu unterstützen;

13. ist zutiefst besorgt darüber, dass im Mittelmeer weiterhin Menschen ihr Leben verlieren, wobei die Zahl der Todesopfer gegenüber dem vorangegangenen Jahr um 56,6 % gestiegen ist, was bedeutet, dass zwischen Januar und Juni 2021 mindestens 1 146 Menschen auf dem Seeweg nach Europa ihr Leben verloren haben[25]; ist der Ansicht, dass für Such- und Rettungseinsätze ein langfristigerer Ansatz erforderlich ist, da Suche und Rettung nicht ausschließlich nichtstaatlichen Akteuren überlassen werden können; fordert die Kommission nachdrücklich auf, so bald wie möglich einen Legislativvorschlag für die Einrichtung eines Such- und Rettungsfonds zur Unterstützung von Such- und Rettungseinsätzen im Mittelmeer vorzulegen;

14. nimmt die Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen um 47 % bzw. für Zahlungen um 20 % für den Fonds für integriertes Grenzmanagement (IBMF) zur Kenntnis; weist darauf hin, dass mit diesem Fonds ein wirksames europäisches integriertes Grenzmanagement und die gemeinsame Visumpolitik unterstützt werden;

15. ist besorgt über die Umschichtung von Mitteln aus dem Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und VISA (BMVI) zur Finanzierung der Erweiterung des Mandats von Europol; weist darauf hin, dass das Parlament seit Jahren den Standpunkt vertritt, dass die Finanzierungsinstrumente der Union nicht für die Finanzierung dezentraler Agenturen, die über eigene Haushaltslinien verfügen, verwendet werden sollten;

16 fordert erneut die Schaffung einer gesonderten Haushaltslinie für jedes spezifische Ziel, das in den Rechtsgrundlagen für den AMIF und das BMVI festgelegt ist; ist der Ansicht, dass eine gesonderte Haushaltslinie für jedes spezifische Ziel dazu beitragen würde, dass für eine angemessene Mittelausstattung zur Verwirklichung aller Ziele des AMIF und des BMVI gesorgt ist sowie dass die jährliche Zuweisung von Finanzmitteln für jedes der spezifischen Ziele besser und transparenter nachzuvollziehen ist und dadurch die Umsetzung der Programme leichter kontrolliert werden kann;

17. nimmt die Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen bzw. für Zahlungen für den Fonds für die innere Sicherheit (ISF) um 29,3 % bzw. um 33,3 % zur Kenntnis; betont, dass dieser Fonds ein leistungsfähiges Instrument zur Umsetzung der EU-Strategie für eine Sicherheitsunion darstellt, da mit ihm die Zusammenarbeit und die Bemühungen der Strafverfolgungsbehörden um die Stärkung der Cybersicherheit und der Bekämpfung des Terrorismus und des organisierten Verbrechens in Europa unterstützt werden, und fordert daher, dass die von der Kommission vorgeschlagene Mittelerhöhung beibehalten wird;

18.  begrüßt die vorgeschlagene Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen für das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“; betont, dass dieses Programm für die Unterstützung der Zivilgesellschaft, den Erhalt und die Förderung einer offenen, demokratischen und inklusiven Gesellschaft sowie für die Unterstützung der Gleichstellung der Geschlechter, der bürgerschaftlichen Beteiligung und der Bildung im Bereich Unionsbürgerschaft wichtig ist; fordert eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen der Haushaltslinie „Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung“ um 4 Mio. EUR, wovon 15 % der Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung der uneingeschränkten Wahrnehmung der Rechte durch Frauen, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, der Stärkung der Rolle der Frau und des Gender Mainstreaming zugewiesen werden sollten, sowie eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen der Haushaltslinie „Förderung der Bürgerbeteiligung und der Teilhabe am demokratischen Leben der Union“ um 4,5 Mio. EUR, der Haushaltslinie „Daphne“ um 4,2 Mio. EUR, wovon 40 % der Unterstützung von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller Formen geschlechtsspezifischer Gewalt auf allen Ebenen zugewiesen werden sollten, und der Haushaltslinie „Schutz und Förderung der Werte der Union“ um 8,2 Mio. EUR; weist darauf hin, dass eine angemessene Finanzierung des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ insbesondere zur Reaktion auf die dringende Notwendigkeit, die Werte der Union, die in der gesamten Union zunehmend unter Druck geraten, zu schützen und zu fördern, sowie auf die alarmierend hohe Zahl der Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt, die aufgrund der COVID-19-Pandemie zugenommen hat, unerlässlich ist;

19. weist darauf hin, dass ein unabhängiger und qualitativ hochwertiger investigativer Journalismus durch die Bereitstellung hochwertiger faktengestützter Informationen, die Bekämpfung von Desinformation, die Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger und die Aufdeckung von Fehlverhalten oder Straftaten ein wesentlicher Bestandteil einer gut funktionierenden Demokratie ist; betont, dass der Journalismus in ganz Europa mit erheblichen Herausforderungen – insbesondere einem Mangel an finanziellen Mitteln – konfrontiert ist, durch die seine Unabhängigkeit bzw. seine Existenz gefährdet werden; fordert in diesem Bereich ambitionierte Finanzierungsprogramme im Rahmen des Unionshaushalts;

20. nimmt mit Bedauern Kenntnis von der Kürzung der Mittel für Verpflichtungen bzw. für Zahlungen für das Programm „Justiz“ um 6 % bzw. um 16 %, insbesondere im Bereich der Unterstützung des Zugangs zur Justiz und zur justiziellen Aus- und Fortbildung, etwa auf dem Gebiet der zunehmenden Nutzung von KI-Systemen in der Strafjustiz; schlägt stattdessen vor, dass die Mittelausstattung für 2022 auf dem Niveau des Haushaltplans 2021 beibehalten wird; fordert eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen der Haushaltslinie zur Förderung der justiziellen Zusammenarbeit um 1 Mio. EUR, der Haushaltslinie zur Unterstützung der justiziellen Aus- und Fortbildung um 4 Mio. EUR und der Haushaltslinie zur Förderung eines wirksamen Zugangs zur Justiz um 3,5 Mio. EUR;

21. fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, bei allen öffentlichen Ausgaben den Gleichstellungsaspekt zu berücksichtigen; weist darauf hin, dass die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung ein integraler Bestandteil des Haushaltsverfahrens in all seinen Phasen und Haushaltslinien sein sollte;

22. bedauert, dass die Mitgliedstaaten den EU-Agenturen im Bereich Justiz und Inneres nach wie vor zu wenige abgeordnete nationale Experten bereitstellen; hebt die Bedeutung solcher Abordnungen nicht nur für die Unterstützung der personellen Ressourcen der EU-Agenturen, sondern auch für den Aufbau einer europäischen Kultur der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden hervor.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

17.9.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

17

14

35

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Magdalena Adamowicz, Malik Azmani, Katarina Barley, Pernando Barrena Arza, Pietro Bartolo, Nicolas Bay, Vladimír Bilčík, Vasile Blaga, Ioan-Rareş Bogdan, Saskia Bricmont, Joachim Stanisław Brudziński, Jorge Buxadé Villalba, Damien Carême, Caterina Chinnici, Clare Daly, Marcel de Graaff, Anna Júlia Donáth, Cornelia Ernst, Laura Ferrara, Nicolaus Fest, Jean-Paul Garraud, Maria Grapini, Sylvie Guillaume, Andrzej Halicki, Evin Incir, Sophia in ‘t Veld, Patryk Jaki, Assita Kanko, Fabienne Keller, Peter Kofod, Łukasz Kohut, Moritz Körner, Jeroen Lenaers, Juan Fernando López Aguilar, Lukas Mandl, Nuno Melo, Nadine Morano, Javier Moreno Sánchez, Emil Radev, Paulo Rangel, Terry Reintke, Diana Riba i Giner, Ralf Seekatz, Michal Šimečka, Birgit Sippel, Sara Skyttedal, Martin Sonneborn, Tineke Strik, Ramona Strugariu, Annalisa Tardino, Tomas Tobé, Dragoş Tudorache, Milan Uhrík, Tom Vandendriessche, Bettina Vollath, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Jadwiga Wiśniewska, Elena Yoncheva, Javier Zarzalejos

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Olivier Chastel, Gwendoline Delbos-Corfield, Tanja Fajon, Fulvio Martusciello, Rob Rooken, Domènec Ruiz Devesa, Miguel Urbán Crespo

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

17

+

NI

Laura Ferrara, Martin Sonneborn

PPE

Vladimír Bilčík

S&D

Katarina Barley, Pietro Bartolo, Caterina Chinnici, Tanja Fajon, Maria Grapini, Sylvie Guillaume, Evin Incir, Łukasz Kohut, Juan Fernando López Aguilar, Javier Moreno Sánchez, Domènec Ruiz Devesa, Birgit Sippel, Bettina Vollath, Elena Yoncheva

 

14

-

ECR

Jorge Buxadé Villalba, Rob Rooken

ID

Nicolas Bay, Nicolaus Fest, Jean-Paul Garraud, Marcel de Graaff, Peter Kofod, Annalisa Tardino, Tom Vandendriessche

NI

Milan Uhrík

The Left

Pernando Barrena Arza, Clare Daly, Cornelia Ernst, Miguel Urbán Crespo

 

35

0

ECR

Joachim Stanisław Brudziński, Patryk Jaki, Assita Kanko, Jadwiga Wiśniewska

PPE

Magdalena Adamowicz, Vasile Blaga, Ioan-Rareş Bogdan, Andrzej Halicki, Jeroen Lenaers, Lukas Mandl, Fulvio Martusciello, Nuno Melo, Nadine Morano, Emil Radev, Paulo Rangel, Ralf Seekatz, Sara Skyttedal, Tomas Tobé, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Javier Zarzalejos

Renew

Malik Azmani, Olivier Chastel, Anna Júlia Donáth, Sophia in 't Veld, Fabienne Keller, Moritz Körner, Michal Šimečka, Ramona Strugariu, Dragoş Tudorache

Verts/ALE

Saskia Bricmont, Damien Carême, Gwendoline Delbos-Corfield, Terry Reintke, Diana Riba i Giner, Tineke Strik

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 


 

 

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR KONSTITUTIONELLE FRAGEN (7.9.2021)

für den Haushaltsausschuss

zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 – Allgemeine Einleitung - Gesamtausgaben – Allgemeiner Einnahmenplan – Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen

(2021/0227(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Antonio Tajani

 

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. begrüßt die vorgeschlagene Erhöhung der Mittel für Verpflichtungen um 18 % und der Mittel für Zahlungen um 104 % im Entwurf des Haushaltsplans 2022 gegenüber dem Haushaltsplan 2021 für die Haushaltslinie „Förderung der Bürgerbeteiligung und der Teilhabe am demokratischen Leben der Union“; weist erneut darauf hin, dass die Teilhabe am demokratischen Leben der Union nach Artikel 10 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union ein Grundrecht der Unionsbürger ist; ist daher der Ansicht, dass es einer weiteren Erhöhung bedarf, um ausreichende Finanzmittel für das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ und eine angemessene Unterstützung unter anderem der Europäischen Bürgerinitiative sicherzustellen, und schlägt daher vor, diese Haushaltslinie um weitere 5 % aufzustocken;

2. erachtet es als sehr wichtig, dass sichergestellt wird, dass durch das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ die gesamte Europäische Union erreicht wird, indem eine gerechte, zugängliche und geografische Verteilung der Mittel berücksichtigt wird; begrüßt in dieser Hinsicht die Umsetzung und die Mittel für Verpflichtungen für das Pilotprojekt „Building Europe with Local Entities“ (BELE) als einen Weg, die Teilhabe von Städten und Dörfern jenseits der Hauptstädte der Mitgliedstaaten am demokratischen Leben der Union zu stärken; fordert besondere zusätzliche Mittelzuweisungen, mit denen die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit und die Wirkung der Konferenz zur Zukunft Europas verstärkt werden sollen, indem im Einklang mit dem Standpunkt des Europäischen Parlaments gemeinsam mit diesem mehr und besser strukturierte Initiativen in ganz Europa und in den Mitgliedstaaten auf den Weg gebracht werden;

3. stellt die Bedeutung des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ für die Förderung der Bildung im Bereich Unionsbürgerschaft heraus und fordert, dass eine Haushaltslinie für exemplarische und fakultative Lehrpläne für die Erziehung zur Unions- und zur Weltbürgerschaft in Grund- und Sekundarschulen geschaffen wird;

4. lehnt den Standpunkt des Rates ab, die Mittel für die Haushaltslinie „Vertretungen der Kommission“ im Entwurf des Haushaltsplans 2022 um 3,6 % zu kürzen; schlägt eine Erhöhung der Mittel für diese Haushaltslinie um 5 % gegenüber dem Vorschlag der Kommission im Entwurf des Haushaltsplans 2022 vor und hält diese Erhöhung für erforderlich, um proaktive Dialoge über Angelegenheiten der EU mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Mitgliedstaaten zu fördern, einschließlich in virtuellen und hybriden Formaten, und um Veranstaltungen im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas auszurichten und Kommunikationsmaßnahmen zur Bekämpfung von Einflussnahme aus dem Ausland und Desinformation zu entwickeln; ist der Ansicht, dass das Parlament zu diesem Zweck auch für angemessene Mittel für seine Verbindungsbüros sorgen sollte;

5. hält die vorgeschlagene Erhöhung der Mittel für Verpflichtungen um 0,9 % und der Mittel für Zahlungen um 3 % gegenüber dem Haushaltsplan 2021 für die „Kommunikationsdienste für die Bürgerinnen und Bürger“ für unzureichend; lehnt daher den Standpunkt des Rates ab, die Mittel für diese Haushaltslinie um 3,1 % zu kürzen; weist darauf hin, dass die Kommunikationsdienste für die Bürgerinnen und Bürger auf dem neuesten Stand der Technik sein sollten, um die Unionsbürger zu erreichen und über unterschiedliche Kommunikationskanäle mit ihnen in Kontakt zu treten, wodurch die Politik der Union wesentlich sichtbarer wird; schlägt daher vor, die Mittel für die „Kommunikationsdienste für die Bürgerinnen und Bürger“ um 5 % gegenüber dem Entwurf des Haushaltsplans 2022 zu erhöhen, unter anderem im Hinblick auf die Finanzierung von Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen über die Europäische Bürgerinitiative in Zusammenarbeit mit den Vertretungen der Kommission und den Europe-Direct-Informationszentren vor Ort in den Mitgliedstaaten; erachtet es als sehr wichtig, kleinere nichtstaatliche Organisationen, lokale Gebietskörperschaften und Interessenträger an Kommunikationsstrategien und -maßnahmen zu beteiligen; fordert, dass Inhalte in allen Amtssprachen der Union zur Verfügung gestellt und für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsstaat zugänglich gemacht werden;

6. fordert, dass eine spezifische Strategie und Initiative für bürgerschaftliche und politische Bildung finanziert wird; fordert die Einrichtung einer neuen Agentur für bürgerschaftliche und politische Bildung im Rahmen des Haushalts 2022 der Union;

7. fordert den Haushaltsausschuss nachdrücklich auf, die oben genannten Aufstockungen der Haushaltslinien in seinen Standpunkt zu übernehmen, da sie dazu dienen, konkrete Ergebnisse zu erzielen und eine hochwertige Kommunikation mit den Bürgern zu gewährleisten.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

2.9.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

22

4

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Gerolf Annemans, Gabriele Bischoff, Damian Boeselager, Geert Bourgeois, Fabio Massimo Castaldo, Leila Chaibi, Gwendoline Delbos-Corfield, Pascal Durand, Daniel Freund, Charles Goerens, Esteban González Pons, Sandro Gozi, Brice Hortefeux, Paulo Rangel, Antonio Maria Rinaldi, Domènec Ruiz Devesa, Jacek Saryusz-Wolski, Helmut Scholz, Pedro Silva Pereira, Sven Simon, Antonio Tajani, Mihai Tudose, Loránt Vincze, Rainer Wieland

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Brando Benifei, Alin Mituța

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

 

22

+

NI

Fabio Massimo Castaldo

PPE

Esteban González Pons, Brice Hortefeux, Paulo Rangel, Sven Simon, Antonio Tajani, Loránt Vincze, Rainer Wieland

Renew

Pascal Durand, Charles Goerens, Sandro Gozi, Alin Mituța

S&D

Brando Benifei, Gabriele Bischoff, Domènec Ruiz Devesa, Pedro Silva Pereira, Mihai Tudose

The Left

Leila Chaibi, Helmut Scholz

Verts/ALE

Damian Boeselager, Gwendoline Delbos Corfield, Daniel Freund

 

4

-

ECR

Geert Bourgeois, Jacek Saryusz Wolski

ID

Gerolf Annemans, Antonio Maria Rinaldi

 

0

0

 

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

 : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 


 

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR DIE RECHTE DER FRAUEN UND DIE GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER (8.9.2021)

für den Haushaltsausschuss

zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 – Allgemeine Einleitung – Gesamtausgaben – Allgemeiner Einnahmenplan – Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen

(2021/0227(BUD))

Verfasserin der Stellungnahme: Samira Rafaela

 

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorsieht, dass die Union bei allen ihren Tätigkeiten darauf hinwirkt, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, und dadurch den Grundsatz der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in all ihren Politikbereichen fördert, unter anderem durch die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung auf allen Ebenen des Haushaltsverfahrens;

B. in der Erwägung, dass das Parlament die Kommission wiederholt mit Nachdruck aufgefordert hat, die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung zu fördern und umzusetzen und in allen Politikbereichen der Union geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzungen durchzuführen; in der Erwägung, dass der Europäische Rechnungshof bestätigt hat, dass dies nicht erreicht wurde;

C. in der Erwägung, dass das Parlament wiederholt gefordert hat, dass ausreichende Mittel für das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE), das Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ und das nachfolgende Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ sowie für dessen Aktionsbereich „Daphne“ bereitgestellt werden, um Instrumente der Nichtdiskriminierung, der Gleichstellung der Geschlechter und des Gender-Mainstreamings durchzusetzen und für angemessene Mittel zur Unterstützung von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt zu sorgen; in der Erwägung, dass die Fälle von häuslicher Gewalt aufgrund der COVID-19-Pandemie und infolge von Maßnahmen wie Ausgangsbeschränkungen oder Telearbeit stark angestiegen sind[26];

D. in der Erwägung, dass Frauen unverhältnismäßig stark von der COVID-19-Pandemie betroffen sind, insbesondere Frauen, die in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind und in Branchen mit hohem Frauenanteil und in der informellen Wirtschaft arbeiten; in der Erwägung, dass der Haushaltsplan der Union für 2022 eine Schlüsselrolle bei der wirtschaftlichen Erholung der Union spielen sollte, wobei den stark von Frauen geprägten Branchen, die während der Pandemie von entscheidender Bedeutung waren oder von der nachfolgenden Wirtschaftskrise stark betroffen waren, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte;

E. in der Erwägung, dass Frauen in Führungs- und Entscheidungsträgerpositionen noch immer nicht ausreichend vertreten sind, in Niedriglohnbranchen wie im Pflege- und Dienstleistungsbereich hingegen übermäßig vertreten sind; in der Erwägung, dass sie mehr Zeit als Männer für unbezahlte Hausarbeit und Betreuungs- und Pflegepflichten aufwenden;

F. in der Erwägung, dass Frauen in der digitalen Wirtschaft und in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) in Bezug auf Bildung, Ausbildung und Beschäftigung nach wie vor unterrepräsentiert sind; in der Erwägung, dass Ressourcen zur Förderung der Teilhabe von Frauen und Mädchen durch digitale Inklusion dazu führen könnten, die Gleichstellung der Geschlechter im digitalen Zeitalter voranzubringen;

G. in der Erwägung, dass sich neue COVID-19-Varianten in Europa ausgebreitet haben, wodurch die Gefahr neuer Ausgangsbeschränkungen in den Mitgliedstaaten besteht; in der Erwägung, dass daher ein Rahmen für eine laufende Bewertung der Folgen und Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Frauen von Bedeutung ist, um die möglichen Folgen eines erneuten Pandemie-Ausbruchs abzumildern;

1. betont, dass in allen Politikbereichen die Rechte der Frauen und der Aspekt der Gleichstellung der Geschlechter berücksichtigt und gewährleistet werden sollten, insbesondere vor dem Hintergrund der zahlreichen geschlechtsspezifischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Rechte der Frauen; fordert erneut mit Nachdruck, dass die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung im gesamten Haushaltsverfahren umgesetzt werden; verweist auf den Bericht des Rechnungshofs aus dem 2021 über das Gender-Mainstreaming im EU-Haushalt, in dem festgestellt wurde, dass das Gender-Mainstreaming im gesamten Unionshaushalt nicht angemessen angewandt wurde, und auf seine wichtigsten Empfehlungen; betont, dass einige Mitgliedstaaten die Pandemie genutzt haben, um die Rechte der Frauen weiter einzuschränken;

2. fordert, dass die Union mehr Mittel für die Mitgliedstaaten bereitstellt, um den Schutz von Mutterschaft und Vaterschaft im Arbeitsrecht zu stärken, insbesondere durch eine Erhöhung des entsprechenden Urlaubs und die Gewährleistung eines Arbeitsentgelts von 100 % sowie durch eine Verkürzung der Arbeitszeit während der Stillzeit und durch die Ergreifung von Maßnahmen zur Gewährleistung dieses Schutzes, aber auch durch Investitionen in Dienste für die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung und in Langzeitpflegedienste; weist darauf hin, dass es nach wie vor für Frauen ein entscheidendes Hindernis für die gleichberechtigte Teilnahme an allen Bereichen der Gesellschaft, einschließlich der Beschäftigung, darstellt, dass hochwertige Kinderbetreuungseinrichtungen nicht verfügbar und unerschwinglich sind und keine ausreichende Infrastruktur dafür vorhanden ist;

3. äußert seine Besorgnis über den Zusammenhang zwischen den Angriffen auf die Rechtsstaatlichkeit und den Rückschlägen in den Bereichen Gleichstellung der Geschlechter und Rechte der Frauen; weist darauf hin, dass die Haushaltskonditionalität im Zusammenhang mit den Rechten der Frauen in gleicher Weise wie in anderen Politikbereichen gilt; fordert die Kommission auf, dieses Problem im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 7 gegen die betroffenen Mitgliedstaaten anzugehen;

4. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass mit Unionsmitteln keine Projekte, Investitionen und Programme unterstützt werden, die zu Segregation, Diskriminierung oder sozialer Ausgrenzung beitragen;

5. fordert die Kommission auf, im Rahmen der Bewertung der nationalen Konjunkturprogramme spezifische Empfehlungen im Einklang mit dem allgemeinen Ziel der Aufbau- und Resilienzfazilität abzugeben, um die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise, insbesondere auf Frauen, abzumildern, und dabei zu betonen, dass es notwendig ist, Investitionen und Reformen sicherzustellen, die auf die Gleichstellung der Geschlechter abzielen, nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten zu erheben und geschlechtsspezifische Indikatoren zu verwenden sowie die uneingeschränkte Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt zu erleichtern, um eine geschlechtsspezifische Perspektive in die Reaktion auf die Krise einzubeziehen, damit alle Menschen daraus Nutzen ziehen können;

6 bekräftigt, dass im Unionshaushalt mehr Mittel bereitgestellt werden müssen, um das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern zu beseitigen, indem der Grundsatz des gleichen Entgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit nicht nur durch Rechtsvorschriften und Maßnahmen zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung, sondern auch konsequent zur Förderung von Tarifverhandlungen angewandt wird; fordert darüber hinaus Maßnahmen zur Bekämpfung diskriminierender Praktiken bei Einstellungs- und Beförderungsentscheidungen; fordert Maßnahmen zur Verbesserung des sozialen Schutzes bei Mutterschaft, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten;

7. fordert, dass nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten erhoben und geschlechtsspezifische Indikatoren verwendet werden und ferner Folgenabschätzungen zur Bewertung der in den Aufbauplänen enthaltenen Maßnahmen vorgenommen werden;

8. fordert die Kommission und den Rat auf, dafür zu sorgen, dass bei allen Mittelzuweisungen aus dem MFR 2021–2027 der Grundsatz der Gleichstellung von Männern und Frauen geachtet und in sämtlichen Politikbereichen der Union gefördert wird;

9. fordert die Kommission auf, in enger Zusammenarbeit mit dem Parlament die Einführung einer Methode zur Messung der einschlägigen Ausgaben in Bezug auf den Gleichstellungsaspekt zu beschleunigen, wie dies in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel[27], vorgesehen ist;

10. fordert die Kommission auf, für eine angemessene Aufstockung der Haushaltsmittel des EIGE zu sorgen, um die Gleichstellung der Geschlechter in der gesamten Union zu fördern, insbesondere in Anbetracht der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Frauen, und in der Folge angemessene Humanressourcen für das EIGE sicherzustellen, damit es seine Aufgaben weiterentwickeln kann; betont die zentrale Rolle des EIGE bei der Erhebung, Analyse, Verarbeitung und Verbreitung von Daten und Informationen über die Gleichstellung der Geschlechter, insbesondere über die geschlechtsspezifische Dimension der COVID-19-Krise, beim Verständnis des Ausmaßes und der Hindernisse für die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter in der Union sowie bei der Entwicklung, Analyse, Bewertung und Verbreitung von methodischen Instrumenten zur Unterstützung der Einbeziehung der Gleichstellung der Geschlechter in alle Politikbereiche der Union und die sich daraus ergebenden nationalen Strategien;

11. hebt hervor, dass sich in den letzten zehn Jahren mit dem Ausbruch der Wirtschafts- und Finanzkrise die wirtschaftlichen, sozialen, arbeits- und geschlechtsbezogenen Ungleichheiten innerhalb der Mitgliedstaaten und zwischen ihnen verschärft haben; weist auf die wichtige Rolle des EIGE hin, wenn es darum geht, das Ausmaß und die Ursachen der Ungleichheit zwischen Männern und Frauen in der Union zu erfassen; fordert daher, dass sein Budget, seine personellen Ressourcen und seine Unabhängigkeit gestärkt werden und die Haushaltsmittel unter der Rubrik „Förderung von Nichtdiskriminierung und Gleichstellung“ aufgestockt werden;

12. bekräftigt seine Forderung, dem der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der durchgängigen Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts gewidmeten Ziel im Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ eine eigenständige Haushaltslinie zuzuweisen und eine weitere Haushaltslinie für das Ziel der Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt einzurichten; bekräftigt nachdrücklich seine Forderung nach einer Stärkung der Daphne-Initiative durch Aufstockung der Mittel für den Aktionsbereich „Daphne“ und insbesondere für Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und zur angemessenen Unterstützung der Opfer, vor allem nach der Eskalation der geschlechtsspezifischen Gewalt während der COVID-19-Krise; betont, dass die Haushaltsmittel zur Unterstützung von Maßnahmen aufgestockt werden müssen, mit denen der geschlechtsspezifische Aspekt der Gesundheit sichergestellt wird, indem der Austausch zwischen den Mitgliedstaaten, auch im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte, erleichtert wird; fordert die Kommission auf, zusätzliche Mittel für das Programm EU4Health, insbesondere für die Mitgliedstaaten, bereitzustellen, um eine angemessene Bereitstellung zugänglicher Dienste im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte sicherzustellen;

13. weist erneut darauf hin, dass mindestens 40 % der für den Aktionsbereich „Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung“ und für den Aktionsbereich „Daphne“ vorgesehenen Mittel für Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller Formen geschlechtsspezifischer Gewalt auf allen Ebenen und mindestens 15 % für Maßnahmen zur Förderung der uneingeschränkten Wahrnehmung der Rechte von Frauen, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, der Stärkung der Rolle der Frau und des Gender-Mainstreamings bereitgestellt werden müssen;

14. fordert die Kommission auf, die Daphne-Initiative neu zu bewerten und die entsprechenden Mittel für dieses Programm bereitzustellen, um die Opfer von Gewalt angemessen zu unterstützen und Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen;

15. betont, dass die Mittel aus dem Unionshaushalt aufgestockt werden müssen, damit die Mitgliedstaaten öffentliche soziale Dienste für Opfer von Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung mit psychologischer und sozialer Unterstützung durch spezialisierte Fachkräfte bereitstellen und sozial- und wirtschaftspolitische Maßnahmen durchführen können, die darauf abzielen, schutzbedürftige Frauen und Mädchen zu helfen, aus der Prostitution auszusteigen, insbesondere durch die Sicherstellung von Arbeitsplätzen, die effektiv zu ihrer sozialen Inklusion führen;

16. betont, dass es wichtig ist, die europäischen Struktur- und Investitionsfonds wie etwa den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) zu nutzen, um die Gleichstellung der Geschlechter, die Beschäftigung von Frauen und ihren Zugang zum Arbeitsmarkt, zur Kinderbetreuung und zu Langzeitpflegeeinrichtungen zu fördern; fordert eine weitere angemessene Nutzung, eine Aufstockung der Mittel und einen strategischeren Einsatz des ESF+ zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter im Bereich der Beschäftigung, da Frauen häufiger als Männer befristet, in Teilzeit oder unter prekären Bedingungen beschäftigt sind und die COVID-19-Pandemie die Beschäftigung von Frauen unverhältnismäßig stark betroffen hat, insbesondere in einigen stark betroffenen Branchen mit hohem Frauenanteil wie dem Gesundheitswesen, dem Einzelhandel und der Pflege; fordert die Kommission auf, im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums proaktive  Maßnahmen vorzuschlagen, um die Beschäftigung von Frauen in ländlichen Gebieten zu fördern;

17. betont, dass der Unionshaushalt eine Aufstockung der Investitionen in Betreuungs- und Pflegeinfrastrukturen und Betreuungs- und Pflegedienste vorsehen sollte, um qualitativ hochwertige Betreuungs- und Pflegeleistungen sicherzustellen; weist darauf hin, dass diese Investitionen für die wirtschaftliche Erholung, die Bewältigung der Sozial- und Gesundheitskrise, den Aufbau sozialer Resilienz und die Bekämpfung von Ungleichheiten von entscheidender Bedeutung sind;

18. fordert, dass im Rahmen des Haushaltsplans der Union die Beteiligung und das Interesse von Frauen an der digitalen Wirtschaft und an MINT-Bereichen und -Berufen durch Unionsprogramme, beispielsweise in den Bereichen Forschung, Innovation und Technologie, oder die Beteiligung am Europäischen Forschungsraum, einschließlich der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, gefördert werden;

19. bekräftigt, dass dem Unionshaushalt bei der Verfolgung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung eine aktivere Rolle zukommen muss, insbesondere bei Projekten, die auf die Beseitigung der Armut in den Mitgliedstaaten abzielen; betont, dass das bereits bestehende Problem der Armut von Frauen[28] und Kindern[29] durch die COVID-19-Pandemie noch verschärft wurde; fordert daher, dass die Union Maßnahmen und Projekte unterstützt, die darauf abzielen, Frauen- und Kinderarmut zu beseitigen, eine stärkere und bessere Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern, die Unterschiede im Berufsleben und das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen zu beseitigen, den Zugang zur medizinischen Versorgung und deren Leistungen zu verbessern und die Gewalt gegen Frauen, Kinder und junge Menschen zu bekämpfen.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

6.9.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

24

5

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Isabella Adinolfi, Christine Anderson, Simona Baldassarre, Robert Biedroń, Vilija Blinkevičiūtė, Annika Bruna, Margarita de la Pisa Carrión, Rosa Estaràs Ferragut, Frances Fitzgerald, Cindy Franssen, Heléne Fritzon, Lina Gálvez Muñoz, Alice Kuhnke, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Andżelika Anna Możdżanowska, Maria Noichl, Sirpa Pietikäinen, Samira Rafaela, Evelyn Regner, Diana Riba i Giner, Eugenia Rodríguez Palop, María Soraya Rodríguez Ramos, Christine Schneider, Sylwia Spurek, Jessica Stegrud, Isabella Tovaglieri, Ernest Urtasun, Hilde Vautmans, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Marco Zullo

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Susana Solís Pérez

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

24

+

PPE

Isabella Adinolfi, Rosa Estaràs Ferragut, Frances Fitzgerald, Cindy Franssen, Sirpa Pietikäinen, Christine Schneider, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska

Renew

Samira Rafaela, María Soraya Rodríguez Ramos, Susana Solís Pérez, Hilde Vautmans, Marco Zullo

S&D

Robert Biedroń, Vilija Blinkevičiūtė, Heléne Fritzon, Lina Gálvez Muñoz, Maria Noichl, Evelyn Regner

The Left

Eugenia Rodríguez Palop

Verts/ALE

Alice Kuhnke, Diana Riba i Giner, Sylwia Spurek, Ernest Urtasun

 

5

-

ECR

Andżelika Anna Możdżanowska, Jessica Stegrud, Margarita de la Pisa Carrión

ID

Christine Anderson, Annika Bruna

 

2

0

ID

Simona Baldassarre, Isabella Tovaglieri

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 


 

SCHREIBEN DES HAUSHALTSKONTROLLAUSSCHUSSES

Herrn

Johan Van Overtveldt

Vorsitzender

Haushaltsausschuss

BRÜSSEL

Betrifft: Stellungnahme des Haushaltskontrollausschusses für den Haushaltsausschuss zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 (2021/0227(BUD))

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

Der Haushaltskontrollausschuss (CONT) ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. betont, dass die finanziellen Interessen der Union entsprechend den in den Verträgen der Union verankerten allgemeinen Grundsätzen, insbesondere den Werten in Artikel 2 des Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem in Artikel 317 des Vertrags über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV) und in Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (die Haushaltsordnung) verankerten Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu schützen sind;

2. hebt die Tatsache hervor, dass die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit wie das ordnungsgemäße Funktionieren der Behörden, die den Haushalt der Union ausführen, die wirksame gerichtliche Kontrolle durch unabhängige Gerichte, das ordnungsgemäße Funktionieren der Ermittlungen und der öffentlichen Verfolgung von Betrug oder Korruption im Zusammenhang mit dem Haushalt, der gleichberechtigte Zugang aller Teile der Gesellschaft zu den EU-Subventionen und deren gerechte und unparteiische Verteilung wesentliche Voraussetzungen für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und für den Schutz der finanziellen Interessen der Union sind; verweist ferner auf die Bedeutung der öffentlichen Kontrolle des Funktionierens der Rechtsstaatlichkeit durch die Gewährleistung von Transparenz, Medienfreiheit und -pluralismus sowie des Schutzes von Hinweisgebern; unterstreicht die Bedeutung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union, insbesondere auch ihrer präventiven Wirkung bei strikter Anwendung durch die Kommission;

3. betont, dass die EU-Mittel Männern und Frauen gleichermaßen zugutekommen sollten und die Chancengleichheit als horizontaler Grundsatz in allen aus dem EU-Haushalt finanzierten Bereichen gefördert werden sollte; stellt fest, dass nur 21,7 % der EU-Programme im letzten mehrjährigen EU-Haushalt für den Zeitraum 2014-2020 geschlechtsspezifische Indikatoren enthielten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine Methodik für die Anwendung des Gender-Mainstreaming im EU-Haushalt für den Zeitraum 2021-2027 anzuwenden;

4. erinnert an die Schlussfolgerungen des Rechnungshofs in seinem Sonderbericht 15/2019, wonach der Personalabbau von 2014 zwar zu den gewünschten Kosteneinsparungen geführt, aber negative Folgen für das Personal gehabt habe, da „die Zufriedenheit der Bediensteten [...] deutlich zurück[ging], während der Krankenstand anstieg“; weist darauf hin, dass die Beschäftigungsbedingungen für das bestehende Personal ungünstiger geworden sind, was sich negativ auf die Rekrutierung, die Unterrepräsentation einiger Länder und die Alterung der Belegschaft auswirkt; spricht sich daher entschieden gegen den nicht dokumentierten Grundsatz der „stabilen Personalausstattung“ aus, der neue Kürzungen zur Folge haben könnte; fordert die Kommission auf, das Personal der EU-Institutionen entsprechend den neuen Bedürfnissen und politischen Zielen schrittweise aufzustocken;

Neue Herausforderungen

5. betont, dass den der Betrugsbekämpfung und des Audits dienenden Organen und Einrichtungen der EU und der Mitgliedstaaten im Lichte erheblich aufgestockter EU-Fördermittel in Gestalt der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) besondere Bedeutung zukommt; erinnert daran, wie wichtig es ist, Anreize für die Zusammenarbeit zwischen den EU-Organen, der EUStA, dem OLAF, den EU-Agenturen, insbesondere Europol und Eurojust, und den nationalen Behörden zu schaffen sowie sie zu unterstützen und zu verstärken, um Betrug und Korruption wirksamer aufzudecken und zu bekämpfen und gleichzeitig sicherzustellen, dass sich die Rollen nicht überschneiden, und den Austausch relevanter, kohärenter und vollständiger Informationen zu fördern; erinnert daran, dass in künftigen Haushaltsplänen für mehr und angemessenere Mittel für den EuRH, die EUStA, das OLAF, das Europäische Parlament und die einschlägigen EU-Agenturen bereitgestellt gesorgt werden muss;

Europäischer Rechnungshof (EuRH)

6. betont insbesondere die neuen Aufgaben und die Notwendigkeit, dass der EuRH sein Mandat ausübt und seine neuen Prüfungsaufgaben mit angemessenen Ressourcen wahrnimmt, wenn man bedenkt, wie schwierig es ist, sowohl das NGEU als auch den MFR zu prüfen; unterstreicht seine nachdrückliche Unterstützung für die vorgeschlagene Änderung des Stellenplans des EuRH mit einer Aufstockung des Personals um 20 Dauer- und 20 Zeitplanstellen und einer entsprechenden Aufstockung des Haushalts des Organs um 1 875 225 EUR, da eine gründliche Durchleuchtung der Ausgaben der ARF in Höhe von 672 Mrd. EUR neben seiner üblichen Prüfungstätigkeit von höchster Priorität ist;

Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA)

7. bedauert, dass die für 2022 vorgeschlagenen Mittel nur eine geringfügige Verbesserung gegenüber der Mittelzuweisung für 2021 darstellen; weist darauf hin, dass eine erhebliche Aufstockung, einschließlich einer Aufstockung des Personals, erforderlich ist, damit die EUStA ihren Auftrag angemessen erfüllen und den Schutz der finanziellen Interessen der Union gewährleisten kann; befürwortet eine Aufstockung der Haushaltsmittel um 20 683 496 EUR und die Einstellung von insgesamt 76 zusätzlichen Bediensteten auf Zeit, damit die EUStA ihr Mandat ausüben und die rasch steigende Zahl von Fällen bewältigen kann; unterstreicht insbesondere den dringenden Bedarf an zusätzlichen Fallanalytikern (7 AD und 3 AST), Finanzermittlern (8 AD und 1 AST), 24 AD und 4 AST für die Unterstützung des Kollegiums und der 15 ständigen Kammern und der europäischen Staatsanwälte sowie 10 AD und 2 AST für IT und Sicherheit;

Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

8. ist der festen Überzeugung, dass das OLAF zur Gewährleistung einer angemessenen Überwachung und Kontrolle mit mehr Haushaltsmitteln und Personal ausgestattet werden muss, damit es in vollem Umfang in der Lage ist, seine Präventions- und Untersuchungsaufgaben wahrzunehmen, nicht zuletzt in den Mitgliedstaaten, die nicht an der EUStA teilnehmen; bekräftigt, dass es das Parlament ablehnt, dass infolge der auf die EUStA übertragenen Stellen Personal beim OLAF abgebaut wird, wovon bis 2023 insgesamt 45 Stellen bei dem Amt betroffen wären; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Auswirkungen der bereits übertragenen Stellen abzumildern und das Amt angesichts der zunehmenden Arbeitsbelastung um 59 AD und 10 000 000 EUR zu verstärken, um die Verwendung der steigenden EU-Mittel überprüfen zu können;

Finanzmanagement

9. begrüßt die Veröffentlichung des Pakets „Integrierte Rechnungslegung und Rechenschaftsberichte“, in dem umfassende Informationen über die Ausführung, die Leistung, die Ergebnisse, die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und den Schutz des EU-Haushalts im Jahr 2020 zusammengefasst sind;

10. begrüßt die jüngste Veröffentlichung der Langzeitprognose der künftigen Zu- und Abflüsse beim EU-Haushalt 2021-2027, des ersten Berichts über die Langzeitprognose, der nach der Annahme des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 und des „NextGenerationEU“ im Einklang mit den Anforderungen von Artikel 247 Absatz 1 Buchstabe c der Haushaltsordnung veröffentlicht wurde;

11. hebt die Tatsache hervor, dass sich die Zahlungen für die Laufzeit des MFR 2021-2026 voraussichtlich auf 1 199,7 Mrd. EUR belaufen werden; weist jedoch darauf hin, dass zu erwarten ist, dass die Zahlungen – wenn man sie zusammen mit NextGenerationEU (außerhalb der Obergrenzen des MFR) sieht – stark auf den Zeitraum 2021-2024 vorgezogen sind, da von durchschnittlich von 247 Mrd. EUR pro Jahr auszugehen ist;

12. verweist auf die Forderungen des Rechnungshofs in Bezug auf die Kohäsionspolitik, die Gemeinsame Agrarpolitik und die Forschung, deren Komplexität zu verringern und weitere Vereinfachungsmaßnahmen durchzuführen, ohne deren Funktionieren und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der EU zu beeinträchtigen; erinnert an die Bemerkung des Rechnungshofs, dass die Fehlerquote in risikoreichen Ausgabenbereichen aufgrund der komplexen Vorschriften höher ist; fordert die Kommission auf, einfache, klare, stabile und harmonisierte Vorschriften für die verschiedenen Fonds und Programme einzuführen, den übermäßigen Verwaltungsaufwand zu verringern, moderne Technologien besser zu nutzen und effizientere und wirksamere Kontrollen einzuführen;

Noch abzuwickelnde Mittelbindungen

13. stellt mit großer Besorgnis fest, dass die Höhe der Ende 2020 noch abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL) weiter gestiegen ist und 302,6 Mrd. EUR erreicht hat; nimmt zur Kenntnis, dass der Anstieg der RAL in den letzten Jahren nach Angaben der Kommission hauptsächlich auf die Regel der Aufhebung von Mittelbindungen in der Kohäsionspolitik (die so genannte „N+3-Regel“), die Auswirkungen der Inflation und die Zunahme des Umfangs des EU-Haushalts sowie die damit zusammenhängende Lücke zwischen Verpflichtungen und Zahlungen zurückzuführen ist;

14. erkennt an, dass nach den langfristigen Prognosen der Kommission die noch abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL) am Ende dieses MFR nominell um 4,8 % steigen werden, mit vorübergehenden Spitzenwerten in den Jahren 2022-2023 wegen „NextGenerationEU“, wogegen jedoch bei einem Vergleich in konstanten Preisen die RAL potenziell um 7,0 % zwischen dem Stand zu Beginn des Jahres 2021 und der Prognose für Ende 2027 sinken würden;

15. fordert die Kommission auf, den Haushaltsvollzug und die Entwicklung der RAL weiterhin aktiv zu beobachten und das Europäische Parlament regelmäßig zu informieren, insbesondere über die langfristige Prognose im Bericht über die künftigen Zu- und Abflüsse beim EU-Haushalt;

Programmabrisse zu operativen Ausgaben, die dem Haushaltsplan beigefügt sind

16. begrüßt die dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union beigefügten Programmabrisse zu operativen Ausgaben, die gemäß Artikel 41 Absatz 3 Buchstabe h der Haushaltsordnung Angaben zu den einzelnen Ausgabenprogrammen enthalten;

17. fordert den Haushaltsausschuss auf, in Abstimmung mit den sektoralen Ausschüssen dieses Parlaments eine tiefgreifende Kultur der „Ergebnisorientierung“ zu fördern, die darauf abzielt, die Verwendung der Mittel zu optimieren, die Gründe zu analysieren, die zu leistungsschwachen Programmen führen, und auf Maßnahmen zur Verbesserung der Inanspruchnahme und der Leistung zu drängen;

Berichterstattung über die erzielten Leistungen

18. begrüßt die Mitteilung der Kommission über den Leistungsrahmen für den EU-Haushalt im MFR 2021–2027, in der sie sich zu weiteren Verbesserungen verpflichtet; begrüßt, dass die Kommission die Indikatoren gestrafft hat, um sich auf die wichtigsten Indikatoren zu konzentrieren, wodurch der Rahmen leichter zugänglich und der Verwaltungsaufwand verringert wird;

19. würdigt die von der Kommission geleistete Arbeit zur Ermittlung eines hochwertigen Satzes von Indikatoren für die neuen Programme; nimmt zur Kenntnis, dass die Gesamtzahl der Indikatoren von über 1 100 im Zeitraum 2014-2020 auf rund 700 für den Zeitraum 2021-2027 verringert wurde;

20. fordert die Kommission auf, ihr Datenqualitätsmanagement weiter zu verbessern und die Risiken zu mindern, indem sie einen soliden Rahmen für die Kontrolle der Datenqualität entwickelt und ihre Systeme für die Speicherung und den Austausch von Leistungsdaten sowohl innerhalb der Kommission als auch mit externen Interessenträgern ausbaut;

Frühzeitige Inanspruchnahme

21. fordert die Kommission auf, den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten angemessene technische Unterstützung zu gewähren, damit sie die zugewiesenen Beträge in Anspruch nehmen und für nachhaltige und zweckmäßige Projekte verwenden können; fordert die Kommission auf, die Genauigkeit der Vorausschätzungen für die Zahlungen zu verbessern und die Erfahrungen aus dem vorangegangenen Programmplanungszeitraum zu nutzen, um die frühzeitige Inanspruchnahme der EU-Mittel zu gewährleisten;

Notwendigkeit einer stärkeren Digitalisierung, Harmonisierung und Interoperabilität in allen Ausgabenbereichen

22. betont, dass ein höheres Maß an Digitalisierung, Interoperabilität und Harmonisierung der Berichterstattungs-, Überwachungs- und Kontrollverfahren in der EU überfällig und angesichts der grenzüberschreitenden Natur von Missbrauch, Betrug, missbräuchlicher Verwendung, Interessenkonflikten, Doppelfinanzierung und anderer systemischer Probleme unerlässlich ist;

23. fordert die Kommission auf, der wirtschaftlichen Haushaltsführung des Unionshaushalts weiterhin höchste Bedeutung beizumessen, insbesondere durch die Einführung mehrjähriger Kontrollstrategien, die darauf ausgerichtet sind, Fehler zu verhindern, aufzudecken und zu korrigieren, sowie die Ausführung des Unionshaushalts weiterhin sorgfältig zu überwachen und unverzüglich Schritte zu unternehmen, um die Fehler zu korrigieren und die von den Mitgliedstaaten, zwischengeschalteten Stellen oder Endbegünstigten zu Unrecht ausgegebenen Mittel wieder einzuziehen;

24. unterstreicht, wie wichtig es ist, den Schutz des Unionshaushalts und des „NextGenerationEU“ vor Betrug und Unregelmäßigkeiten zu verstärken; begrüßt die Einführung von standardisierten Maßnahmen zur Erhebung, zum Vergleich und zur Zusammenstellung von Informationen und Daten über die Endbegünstigten von EU-Mitteln, einschließlich der wirtschaftlichen Eigentümer der Empfänger und Auftragnehmer; fordert die Kommission auf, für eine vollständige Anwendung dieser neuen Maßnahmen in allen Bereichen des Haushaltsvollzugs zu sorgen und ihre Effizienz in Bezug auf die Aufdeckung von Betrug sorgfältig zu prüfen;

Treuhandfonds

25. betont, dass Treuhandfonds nur dann eingerichtet werden sollten, wenn ihre Nutzung gerechtfertigt ist und die erforderlichen Maßnahmen nicht über andere bestehende Finanzierungsmöglichkeiten ermöglicht werden können; fordert die Kommission ferner auf, im Einklang mit dem Grundsatz der Einheit des Haushaltsplans die Schließung von Treuhandfonds in Erwägung zu ziehen, die nicht in der Lage sind, Beiträge von anderen Gebern anzuziehen, oder die im Vergleich zu den „traditionellen“ Außenhilfeinstrumenten der Union keinen zusätzlichen Nutzen bringen; ist der Auffassung, dass das Funktionieren von Treuhandfonds der Union und die entsprechende Rechenschaftspflicht am besten durch ihre transparente Verwaltung als Teil des Gesamthaushaltsplans der Union gewährleistet werden;

Eigenmittel

26. nimmt zur Kenntnis, dass die zur Finanzierung des Haushaltsplans 2022 erforderlichen Eigenmittel nach Schätzungen der Kommission 1,05 % des gesamten BNE ausmachen; weist darauf hin, dass der Gesamtbetrag der Eigenmittel, der dem Unionshaushalt für die jährlichen Mittel für Zahlungen zur Verfügung steht, 1,40 % der Summe der BNE aller Mitgliedstaaten nicht überschreiten darf (Eigenmittelobergrenze); erinnert daran, dass diese Obergrenze vorübergehend um 0,6 Prozentpunkte angehoben wird, und zwar ausschließlich zu dem Zweck, alle Verbindlichkeiten der Union für die Zuweisung der zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Krise erforderlichen Mittel zu decken;

27. weist darauf hin, dass die Verbuchung der Einnahmen aus der Mittelaufnahme der Union im Unionshaushalt als externe zweckgebundene Einnahmen aufgrund ihres erheblichen finanziellen Umfangs vom Rechnungshof und vom Parlament im Rahmen des Entlastungsverfahrens sorgfältig kontrolliert werden sollte; betont, dass angesichts des Ausmaßes dieser Mittelaufnahme ein erhöhtes professionelles Fachwissen und zusätzliche Verwaltungskapazitäten erforderlich sind, damit die Aufnahme- und Rückzahlungsvorgänge effizient abgewickelt werden können, dass ein spezieller Risikomanagement- und ‑kontrollrahmen geschaffen werden muss, mit dem die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sichergestellt wird, und dass die eingegangenen Verbindlichkeiten präzise bewertet werden müssen; hebt jedoch hervor, dass auch die Kontrolle der Verwaltungskosten streng überwacht werden muss; fordert, dass der Fortschrittsbericht über den Plan für die Mittelaufnahme der Haushaltskontrollbehörde zeitnah vorgelegt wird, damit er im Rahmen des Entlastungsverfahrens ordnungsgemäß geprüft werden kann;

Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX)

28. nimmt den Sonderbericht 08/2021 des Rechnungshofs mit dem Titel „Von Frontex geleistete Unterstützung bei der Verwaltung der Außengrenzen“ und die an Frontex gerichteten Empfehlungen zur Kenntnis, die von der Agentur mit Fristen von Mitte bis Ende 2022 akzeptiert wurden; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass den Empfehlungen des Rechnungshofs unverzüglich und vollständig nachgekommen wird und dass die Ausgaben der Agentur in vollem Umfang mit den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung in Einklang stehen; erinnert daran, dass bei der letzten Vermittlung in Haushaltsfragen vereinbart wurde, dass die Kommission eine stärkere Kontrollfunktion gegenüber den Agenturen ausüben soll; fordert daher die Kommission und die Agentur auf, in enger Zusammenarbeit mit dem Parlament im Rahmen des Entlastungsverfahrens darzulegen, wie die festgestellten Defizite, einschließlich Personaleinstellung und Beschaffung, im Haushaltplan 2022 behoben werden sollen; schlägt den Haushaltsbehörden vor, einen Teil des Frontex-Haushalts in die Reserve einzustellen, bis die festgestellten Defizite ordnungsgemäß behoben sind; betont, dass die Reserve die Durchführung der Aufgaben von Frontex im Rahmen ihres neuen Mandats nicht behindern sollte; fordert die Kommission und die Agentur auf, den Entschließungen des Parlaments zur Entlastung für die Ausführung des Frontex-Haushaltsplans 2019 gebührende Aufmerksamkeit zu schenken und eine klare und transparente Verteilung der Zuständigkeiten sicherzustellen;

 

Europäischer Rat und Rat

29. bedauert, dass bei den Entlastungsverfahren für den Rat immer wieder Schwierigkeiten auftreten, die auf die mangelnde Zusammenarbeit vonseiten des Rates zurückzuführen sind; bekräftigt, dass die Zusammenarbeit zwischen den Organen im Rahmen des Entlastungsverfahrens im Wege einer Absichtserklärung verbessert werden muss; weist darauf hin, dass die derzeitige Haltung des Rates ein negatives Signal an die Bürger der Union im Hinblick auf die Transparenz des Haushalts und die diesbezügliche demokratische Rechenschaftspflicht der Union aussendet;

Vorbereitende Arbeiten für die neue Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche

 

30. stellt fest, dass der Vorschlag, die Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche im Jahr 2023 als dezentrale Einrichtung zu schaffen, wesentliche Vorbereitungsarbeiten erfordert, die bereits im nächsten Jahr stattfinden müssen und im Beschluss über den Haushaltsplan 2022 gebührend berücksichtigt werden sollten, ohne die Finanzierung bestehender Programme zu beeinträchtigen.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

Monika Hohlmeier  Joachim Kuhs

CONT-Vorsitzende Berichterstatter für die Entlastung der Kommission für 2019


 

GEMEINSAME ERKLÄRUNG ANLÄSSLICH DES HAUSHALTSTRILOGS VOM 13. APRIL 2021

 

Termine für das Haushaltsverfahren und Modalitäten für die
Arbeitsweise des Vermittlungsausschusses im Jahr 2021

 

A. Im Einklang mit Teil A des Anhangs der Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel, einigen sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission auf die folgenden Haupttermine für das Haushaltsverfahren 2022:

1. Die Kommission bemüht sich, den Voranschlag für 2022 bis Anfang Juni vorzulegen.

2. Am 15. Juli (nachmittags) wird nach der Festlegung des Standpunkts des Rates ein Trilog-Treffen einberufen.

3. Der Rat bemüht sich, bis zum Ende der 36. Woche seinen Standpunkt festzulegen und ihn dem Europäischen Parlament zu übermitteln, um eine zeitnahe Einigung mit dem Europäischen Parlament zu ermöglichen.

4. Der Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments bemüht sich, bis spätestens Ende der 39. Woche (letzte Septemberwoche) über die Abänderungen am Standpunkt des Rates abzustimmen.

5. Am 14. Oktober (nachmittags) wird vor der Lesung des Europäischen Parlaments ein Trilog-Treffen einberufen.

6. Das Plenum des Europäischen Parlaments schließt seine Lesung in der 42. Woche (Plenartagung 18.-21. Oktober) ab.

7. Die Vermittlungsfrist beginnt am 26. Oktober. Im Einklang mit den Bestimmungen von Artikel 314 Absatz 4 Buchstabe c AEUV wird für die Dauer der Vermittlung eine Frist bis zum 15. November 2021 gesetzt.

8. Der Vermittlungsausschuss tritt am 28. Oktober (vormittags) am Sitz des Europäischen Parlaments und am 12. November am Sitz des Rates zusammen (und kann bei Bedarf erneut zusammentreten); die Sitzungen des Vermittlungsausschusses werden durch einen oder mehrere Triloge vorbereitet. Ein Trilog ist für den 28. Oktober (vormittags) vorgesehen. Während der Vermittlungsfrist von 21 Tagen können weitere Trilog-Treffen einberufen werden, zum Beispiel am 11. November am Sitz des Rates.

B. Die Modalitäten für die Arbeitsweise des Vermittlungsausschusses sind in Teil E des Anhangs der oben genannten Interinstitutionellen Vereinbarung festgelegt.


 ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

11.10.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

33

2

5

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Robert Biedroń, Anna Bonfrisco, Olivier Chastel, Lefteris Christoforou, David Cormand, Paolo De Castro, Andor Deli, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Vlad Gheorghe, Valentino Grant, Elisabetta Gualmini, Francisco Guerreiro, Valérie Hayer, Eero Heinäluoma, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, Moritz Körner, Joachim Kuhs, Zbigniew Kuźmiuk, Hélène Laporte, Pierre Larrouturou, Janusz Lewandowski, Margarida Marques, Silvia Modig, Siegfried Mureşan, Victor Negrescu, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Dimitrios Papadimoulis, Karlo Ressler, Bogdan Rzońca, Nicolae Ştefănuță, Nils Torvalds, Nils Ušakovs, Johan Van Overtveldt, Rainer Wieland, Angelika Winzig

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Damian Boeselager, Henrike Hahn

 


 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

33

+

ECR

Zbigniew Kuźmiuk, Bogdan Rzońca, Johan Van Overtveldt

PPE

Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, Janusz Lewandowski, Siegfried Mureşan, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Karlo Ressler, Rainer Wieland, Angelika Winzig

Renew

Olivier Chastel, Vlad Gheorghe, Valérie Hayer, Moritz Körner, Nicolae Ştefănuță, Nils Torvalds

S&D

Robert Biedroń, Paolo De Castro, Eider Gardiazabal Rubial, Elisabetta Gualmini, Eero Heinäluoma, Pierre Larrouturou, Margarida Marques, Victor Negrescu, Nils Ušakovs

Verts/ALE

Damian Boeselager, David Cormand, Francisco Guerreiro, Henrike Hahn

 

2

-

ID

Joachim Kuhs, Hélène Laporte

 

5

0

ID

Anna Bonfrisco, Valentino Grant

NI

Andor Deli

The Left

Silvia Modig, Dimitrios Papadimoulis

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

Letzte Aktualisierung: 18. Oktober 2021
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