EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Gabunischen Republik und der Europäischen Gemeinschaft (2021–2026) im Namen der Europäischen Union

8.11.2021 - (09172/2021 – C9-0253/2021 – 2021/0127(NLE)) - ***

Fischereiausschuss
Berichterstatterin: Izaskun Bilbao Barandica

Verfahren : 2021/0127(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0316/2021
Eingereichte Texte :
A9-0316/2021
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Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Gabunischen Republik und der Europäischen Gemeinschaft (2021–2026) im Namen der Europäischen Union

(09172/2021 – C9-0253/2021 – 2021/0127(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (09172/2021),

 unter Hinweis auf das Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Gabunischen Republik und der Europäischen Gemeinschaft (2021–2026) (09171/2021),

 unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v und Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C9-0253/2021),

 gestützt auf Artikel 105 Absätze 1 und 4 und Artikel 114 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Haushaltsausschusses,

 unter Hinweis auf die Empfehlung des Fischereiausschusses (A9-0316/2021),

1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Gabunischen Republik zu übermitteln.


BEGRÜNDUNG

Die Europäische Union (EU) hat eine Reihe partnerschaftlicher Fischereiabkommen und Protokolle mit Drittstaaten unterzeichnet, in deren Rahmen die EU finanzielle und technische Unterstützung gewährt und im Gegenzug rechtlich geregelte Fischereirechte für Überschussbestände in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) des Partnerlandes erhält. Diese Abkommen regeln außerdem den Erhalt der Bestände und die ökologische Nachhaltigkeit, indem dafür gesorgt wird, dass alle Schiffe der EU denselben Kontroll- und Transparenzvorschriften unterliegen, und die nachhaltige Fischereipolitik des Partnerlandes unterstützt wird. Gleichzeitig enthalten sämtliche Protokolle zu den Fischereiabkommen eine Bestimmung über die Achtung der Menschenrechte.

 

Das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Gabunischen Republik und der Europäischen Union trat am 11. Juni 2007 für eine Laufzeit von sechs Jahren in Kraft. Das Abkommen ist stillschweigend verlängerbar und noch in Kraft.

Ein vorangegangenes dreijähriges Durchführungsprotokoll zu dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen endete am 23. Juli 2016. 2015 nahm die Kommission eine Ex-post-Bewertung des Protokolls 2013–2016 zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen mit Gabun sowie eine Ex-ante-Bewertung eines möglichen neuen Protokolls vor. Die Bewertung ergab, dass in der Fischerei der EU großes Interesse am Fischfang in Gabun besteht und ein neues Protokoll im Interesse beider Parteien liegt.

 

Die Kommission führte Verhandlungen mit Gabun mit Blick auf den Abschluss eines neuen Protokolls für die Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens (2021–2026). Nach Abschluss dieser Verhandlungen wurde am 10. Februar 2021 von den Verhandlungspartnern ein Protokoll paraphiert. Das neue Protokoll gilt ab dem Zeitpunkt seiner Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien für einen Zeitraum von fünf Jahren.

 

Im neuen Protokoll sind Fangmöglichkeiten in folgenden Kategorien vorgesehen:

 27 Thunfischwadenfänger,

 6 Angel-Thunfischfänger,

 4 Trawler, die hauptsächlich Tiefseeschalentiere befischen und abhängig von den Ergebnissen von Versuchsfischereikampagnen noch zugelassen werden müssen,

 Hilfsschiffe gemäß den einschlägigen Entschließungen der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) und im Rahmen der in Gabun gesetzlich vorgesehenen Grenzen.

 

Die jährliche finanzielle Gegenleistung der Europäischen Union beläuft sich auf 2 600 000 EUR und setzt sich zusammen aus

a) einem jährlichen Betrag für den Zugang zu den Fischereiressourcen in der gabunischen Fischereizone in Höhe von 1 600 000 EUR, der einer Referenzfangmenge für weit wandernde Arten von 32 000 Tonnen pro Jahr entspricht,

b) einer Unterstützung für die Fischereipolitik Gabuns in Höhe von 1 000 000 EUR pro Jahr. Diese Unterstützung steht im Einklang mit den Zielen des strategischen Plans für die Fischerei in Gabun.

Der jährliche Betrag für Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen wird im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens festgelegt[1].

Die Verhandlungen über dieses neue Durchführungsprotokoll zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen mit Gabun werden im Rahmen des auswärtigen Handelns der Union gegenüber den AKP-Staaten und unter besonderer Berücksichtigung der Ziele der Union im Hinblick auf die Achtung der demokratischen Grundsätze und der Menschenrechte geführt.

 

Zweck des neuen Protokolls ist es, Fischereifahrzeugen der Europäischen Union in der Fischereizone Gabuns im Einklang mit den besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten und den Entschließungen und Empfehlungen der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) Fangmöglichkeiten im Rahmen des verfügbaren Überschusses zu eröffnen.

Das Ziel des neuen Protokolls besteht außerdem darin, die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Gabunischen Republik zur Förderung einer nachhaltigen Fischereipolitik und der verantwortungsvollen Nutzung der Fischereiressourcen in der gabunischen Fischereizone und im Atlantischen Ozean im Interesse beider Vertragsparteien auszubauen und so die Entwicklung einer nachhaltigen Fischereipolitik in all ihren Dimensionen zu fördern. Insbesondere sind darin die Überwachung der Schiffe über ein satellitengestütztes Schiffsüberwachungssystem (VMS) und die Übermittlung der Fangdaten auf elektronischem Weg vorgesehen. Die Unterstützung der Fischerei im Rahmen des Protokolls hilft Gabun bei seiner nationalen Fischereistrategie einschließlich der Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUUF).

Darüber hinaus wird diese Zusammenarbeit auch zur Förderung angemessener Arbeitsbedingungen in der Fischerei und zur Verbesserung der Forschung, Überwachung und Kontrolle der Fischereitätigkeit durch Gabun sowie der Entwicklung seiner Fischerei, insbesondere der kleinen Fischerei, beitragen.

 

Standpunkt der Berichterstatterin

 

Gemäß Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union kann das Europäische Parlament dem Abschluss des Protokolls zwischen der EU und der Gabunischen Republik seine Zustimmung erteilen oder verweigern. Dem Parlament wird empfohlen, dem Abschluss dieses Protokolls vorzustimmen. Außerdem sollte die Kommission bei der Durchführung des Protokolls Folgendes beachten:

 

Was die Unterstützung der Fischerei anbelangt, ist nach Ansicht der Berichterstatterin mehr Transparenz erforderlich, damit uneingeschränkt analysiert werden kann, wie die Mittel verwendet werden, und bewertet werden kann, ob die gesteckten Ziele erreicht und die gewünschten Ergebnisse erzielt werden.

 

Insbesondere gelte es, Frauen stärker in die Branche einzubeziehen, und die Kommission sollte innerhalb des Anwendungsbereichs des Abkommens und dieses neuen Protokolls die Einbeziehung von mehr Frauen in die Fischerei unterstützen.

 

Die Verfügbarkeit aktueller wissenschaftlicher Daten zu Fischbeständen und den gesamten Fischereitätigkeiten in gabunischen Gewässern sei sehr wichtig. Bei der Durchführung des Protokolls sollte der Schwerpunkt in angemessener Weise auf der Sicherung dieser Daten liegen, damit der Überschuss im Sinne des Artikels 62 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, den die EU-Flotte befischt, richtig berechnet werden kann.

 

Der Ex-post-Bewertung des Protokolls 2013–2016 zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen zufolge, die die Kommission vorgenommen hatte, sei es wichtig, dass ein Instrument bereitsteht, das eine enge Zusammenarbeit in der Branche ermöglicht, vor allem da Gabun ein zentraler Akteur in der Meerespolitik auf subregionaler Ebene ist. Außerdem müssten gemäß der Bewertung auch die Beziehungen zu Gabun gestärkt werden, da dies für den Aufbau von Allianzen im Rahmen der ICCAT zweckmäßig ist.

 

Es sei wichtig, die Überwachung, Kontrolle und Aufsicht zu stärken und das ordnungsgemäße Fischereimanagement in der Region zu verbessern. Daher wird die Kommission aufgefordert, die Instrumente im Rahmen dieses Protokolls uneingeschränkt zu nutzen, um in dieser Hinsicht Verbesserungen zu erzielen, d. h., dass insbesondere der Fang von Schiffen in der gabunischen Fischereizone angemessen und regelmäßig überwacht wird und gegen Mängel in diesem Bereich vorgegangen wird. Auch transparente Verfahren zur Ermittlung der Gesamtfangmengen seien wichtig, damit mögliche Verbesserungen neben den Maßnahmen zur Verhinderung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUUF) ermittelt werden können.

 

Das Parlament müsse in jeder Phase der Verfahren im Zusammenhang mit der Durchführung des neuen Protokolls oder seiner Verlängerung uneingeschränkt informiert werden. Daher wird die Kommission aufgefordert, Jahresberichte über die Durchführung des Protokolls, insbesondere in Bezug auf die Unterstützung der Fischereibranche, vorzulegen.


STELLUNGNAHME DES HAUSHALTSAUSSCHUSSES (11.10.2021)

für den Fischereiausschuss

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls zur Durchführung (2021–2026) des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Gabunischen Republik und der Europäischen Gemeinschaft

(COM(2021)0247 – C9-0253/2021 – 2021/0127(NLE))

Verfasser der Stellungnahme: José Manuel Fernandes

KURZE BEGRÜNDUNG

Das derzeitige partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Gabunischen Republik (im Folgenden das „partnerschaftliche Abkommen“) wurde am 4. Juni 2007 unterzeichnet und trat am 11. Juni 2007 für einen Zeitraum von sechs Jahren in Kraft; das Abkommen wurde stillschweigend verlängert und ist nach wie vor in Kraft.

Ein vorangegangenes dreijähriges Durchführungsprotokoll, in dem die Fangmöglichkeiten und die finanzielle Gegenleistung gemäß dem partnerschaftlichen Abkommen festgelegt sind, trat am 24. Juli 2013 in Kraft und lief am 23. Juli 2016 aus.

 

Ein neues Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung wurde von den Verhandlungspartnern am 10. Februar 2021 paraphiert.

 

Das neue Protokoll gilt ab dem Zeitpunkt seiner vorläufigen Anwendung für einen Zeitraum von fünf Jahren (2021–2026). Es gilt ab dem Datum der vorläufigen Anwendung gemäß Artikel 24, d. h. ab dem Datum der Unterzeichnung durch die Vertragsparteien, für einen Zeitraum von fünf Jahren.

 

Wichtigstes Ziel des neuen Protokolls ist es, im Hinblick auf die Fortsetzung und Stärkung der strategischen Fischereipartnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Gabunischen Republik den Rahmen zu aktualisieren, d. h. die Prioritäten der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik und ihrer externen Dimension einzubeziehen.

 

Zweck des Protokolls ist es, Fischereifahrzeugen der Europäischen Union in der Fischereizone Gabuns Fangmöglichkeiten im Einklang mit den besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten und den Entschließungen und Empfehlungen der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) im Rahmen des verfügbaren Überschusses zu eröffnen. Die Kommission stützte ihren Standpunkt zum Teil auf die Ergebnisse einer Bewertung des früheren Protokolls (2013–2016) sowie einer vorausschauenden Bewertung der Frage, ob der Abschluss eines neuen Protokolls sinnvoll ist. Diese Bewertungen wurden von externen Sachverständigen durchgeführt.

 

Ziel ist es ferner, die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Gabunischen Republik zur Förderung einer nachhaltigen Fischereipolitik und der verantwortungsvollen Nutzung der Fischereiressourcen in der gabunischen Fischereizone und im Atlantischen Ozean im Interesse beider Vertragsparteien auszubauen. Darüber hinaus wird diese Zusammenarbeit auch zur Förderung angemessener Arbeitsbedingungen in der Fischerei beitragen.

 

Im neuen Protokoll sind Fangmöglichkeiten in den folgenden Kategorien vorgesehen:

 27 Thunfischwadenfänger,

 6 Angel-Thunfischfänger,

 Hilfsschiffe im Einklang mit den einschlägigen Entschließungen der ICCAT und den in den gabunischen Rechtsvorschriften festgelegten Grenzen,

 4 Trawler im Rahmen einer möglichen Fischerei auf Tiefseeschalentiere, die abhängig von den Ergebnissen von Versuchsfischereikampagnen noch zugelassen werden müssen.

 

Die jährliche finanzielle Gegenleistung der Europäischen Union beläuft sich auf 2 600 000 EUR und ergibt sich aus:

a) einem Jahresbetrag für den Zugang zu den Fischereiressourcen in der Fischereizone Gabuns in Höhe von 1 600 000 EUR, der einer Referenzfangmenge für weit wandernde Arten von 32 000 Tonnen pro Jahr entspricht,

b) einer Unterstützung der Fischereipolitik Gabuns in Höhe von 1 000 000 EUR pro Jahr. Diese Unterstützung steht im Einklang mit den Zielen des strategischen Plans für die Fischerei Gabuns. Der jährliche Betrag für Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen wird im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens festgelegt; dies gilt auch für die Reserve für die Protokolle, die zu Beginn des Jahres noch nicht in Kraft getreten sind.

******

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Fischereiausschuss, die Zustimmung zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls zur Durchführung (2021–2026) des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Gabunischen Republik und der Europäischen Gemeinschaft zu empfehlen.


VERFAHREN DES MITBERATENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Abschluss des Protokolls zur Durchführung (2021-2026) des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Gabunischen Republik und der Europäischen Gemeinschaft

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

09172/2021 – C9-0253/2021 – 2021/0127(NLE)

Federführender Ausschuss

 

PECH

 

 

 

 

Stellungnahme von

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

5.7.2021

Verfasser(in) der Stellungnahme

 Datum der Benennung

José Manuel Fernandes

21.6.2021

Prüfung im Ausschuss

31.8.2021

 

 

 

Datum der Annahme

11.10.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

32

4

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Robert Biedroń, Anna Bonfrisco, Olivier Chastel, Lefteris Christoforou, David Cormand, Paolo De Castro, Andor Deli, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Vlad Gheorghe, Valentino Grant, Elisabetta Gualmini, Francisco Guerreiro, Valérie Hayer, Eero Heinäluoma, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, Moritz Körner, Joachim Kuhs, Zbigniew Kuźmiuk, Hélène Laporte, Pierre Larrouturou, Janusz Lewandowski, Margarida Marques, Silvia Modig, Siegfried Mureşan, Victor Negrescu, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Dimitrios Papadimoulis, Karlo Ressler, Bogdan Rzońca, Nicolae Ştefănuță, Nils Torvalds, Nils Ušakovs, Johan Van Overtveldt, Rainer Wieland, Angelika Winzig

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Damian Boeselager, Henrike Hahn

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

32

+

ECR

Zbigniew Kuźmiuk, Bogdan Rzońca, Johan Van Overtveldt

ID

Hélène Laporte

NI

Andor Deli

PPE

Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, Janusz Lewandowski, Siegfried Mureşan, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Karlo Ressler, Rainer Wieland, Angelika Winzig

Renew

Olivier Chastel, Vlad Gheorghe, Valérie Hayer, Moritz Körner, Nicolae Ştefănuță, Nils Torvalds

S&D

Robert Biedroń, Paolo De Castro, Eider Gardiazabal Rubial, Elisabetta Gualmini, Eero Heinäluoma, Pierre Larrouturou, Margarida Marques, Victor Negrescu, Nils Ušakovs

The Left

Dimitrios Papadimoulis

 

4

-

Verts/ALE

Damian Boeselager, David Cormand, Francisco Guerreiro, Henrike Hahn

 

4

0

ID

Anna Bonfrisco, Valentino Grant, Joachim Kuhs

The Left

Silvia Modig

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 


VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Abschluss des Protokolls zur Durchführung (2021–2026) des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Gabunischen Republik und der Europäischen Gemeinschaft

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

09172/2021 – C9-0253/2021 – 2021/0127(NLE)

Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung

1.7.2021

 

 

 

Federführender Ausschuss

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

PECH

5.7.2021

 

 

 

Mitberatende Ausschüsse

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

DEVE

5.7.2021

BUDG

5.7.2021

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

 Datum des Beschlusses

DEVE

27.9.2021

 

 

 

Berichterstatter(in/innen)

 Datum der Benennung

Izaskun Bilbao Barandica

14.6.2021

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

16.6.2021

11.10.2021

 

 

Datum der Annahme

27.10.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

6

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Clara Aguilera, Pietro Bartolo, François-Xavier Bellamy, Izaskun Bilbao Barandica, Isabel Carvalhais, Maria da Graça Carvalho, Rosanna Conte, Rosa D’Amato, Giuseppe Ferrandino, Søren Gade, Francisco Guerreiro, Anja Hazekamp, Niclas Herbst, Ladislav Ilčić, France Jamet, Pierre Karleskind, Predrag Fred Matić, Francisco José Millán Mon, João Pimenta Lopes, Manuel Pizarro, Caroline Roose, Bert-Jan Ruissen, Annie Schreijer-Pierik, Peter van Dalen, Emma Wiesner, Theodoros Zagorakis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Benoît Biteau, Valentino Grant

Datum der Einreichung

8.11.2021

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

19

+

ECR

Ladislav Ilčić, Bert-Jan Ruissen

PPE

François-Xavier Bellamy, Maria da Graça Carvalho, Peter van Dalen, Niclas Herbst, Francisco José Millán Mon, Annie Schreijer-Pierik, Theodoros Zagorakis

Renew

Izaskun Bilbao Barandica, Søren Gade, Pierre Karleskind, Emma Wiesner

S&D

Clara Aguilera, Pietro Bartolo, Isabel Carvalhais, Giuseppe Ferrandino, Predrag Fred Matić, Manuel Pizarro

 

6

-

ID

France Jamet

The Left

Anja Hazekamp

Verts/ALE

Benoît Biteau, Rosa D'Amato, Francisco Guerreiro, Caroline Roose

 

3

0

ID

Rosanna Conte, Valentino Grant

The Left

João Pimenta Lopes

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 1. Dezember 2021
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