EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten
3.12.2021 - (06385/2021 – C9-0368/2021 – 2010/0112(NLE)) - ***
Ausschuss für Verkehr und Tourismus
Berichterstatterin: Maria Grapini
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten
(06385/2021 – C9 0368/2021 – 2010/0112(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (06385/2021),
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten[1] (09913/2010),
– unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 100 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C9-0368/2021),
– gestützt auf Artikel 105 Absätze 1 und 4 und Artikel 114 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Tourismus (A9‑0335/2021),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Vereinigten Staaten von Amerika zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Verfahren
Am 25. und 30. April 2007 unterzeichnete die Europäische Union ein umfassendes Luftverkehrsabkommen mit den Vereinigten Staaten, das durch ein am 24. Juni 2010 unterzeichnetes Protokoll geändert wurde (gemeinsam als „Luftverkehrsabkommen EU-USA“ bezeichnet)[2]. Durch das Protokoll wird das Luftverkehrsabkommen durch die Einführung von Bestimmungen zur Schaffung einer umfassenden Luftfahrtpartnerschaft mit Vorteilen für Verbraucher, Luftfahrtunternehmen und Arbeitnehmer erweitert und vertieft.
Der Rat hat nun das Europäische Parlament gemäß Artikel 218 AEUV um Zustimmung zum Luftverkehrsabkommen EU-USA ersucht.
Gemäß den Artikeln 105 und 114 der Geschäftsordnung des Parlaments legt der zuständige Ausschuss (TRAN) dem Parlament eine Empfehlung zur Genehmigung oder Ablehnung des vorgeschlagenen Rechtsakts vor. Änderungsanträge im Ausschuss sind nur zulässig, wenn sie darauf abzielen, die vom Berichterstatter vorgeschlagene Empfehlung umzukehren. Das Parlament beschließt dann in einer einzigen Abstimmung, wobei keine Änderungsanträge zu dem Abkommen eingereicht werden können.
Inhalt
Seit 2007 und bis zu seinem Inkrafttreten wird das Luftverkehrsabkommen zwischen den USA und der EU verwaltungstechnisch angewandt. Während seiner verwaltungstechnischen Anwendung hat es für beide Seiten erhebliche wirtschaftliche Vorteile mit sich gebracht. Mit der Unterzeichnung des Protokolls von 2010 ist der Passagiermarkt zwischen der EU und den USA, gemessen an der Sitzplatzkapazität, jährlich um 4 % gewachsen.
Das Abkommen hat auch zu einer beispiellosen transatlantischen Anbindung beigetragen, wobei einzelne Städtepaare seit der Unterzeichnung des Protokolls jährlich um 5 % gewachsen sind und im Jahr 2019 mehr als 250 Strecken erreicht wurden. 2019 reisten mehr als 47 Millionen Fluggäste zwischen der EU und den USA; das sind 9 % aller Fluggäste, die in die und aus der Union reisen, und damit der bei weitem größte interkontinentale Markt. Seit der Unterzeichnung des Luftverkehrsabkommens haben die Fluggäste von durchschnittlichen Einsparungen in Höhe von 230 EUR pro Reise in die USA profitiert.
Im Frachtbereich sind die USA der größte Markt außerhalb der EU, auf den mehr als 20 % aller Güter entfallen, die auf dem Luftweg in die oder aus der EU befördert werden.
Mit dem Protokoll von 2010 wurden spezielle Sozialbestimmungen aufgenommen, die ausdrücklich eine Verpflichtung zu hohen Arbeitsstandards umfassen, sowie Umweltvorschriften, um einen Rahmen für die Bewältigung der lokalen und globalen Umweltprobleme im Zusammenhang mit der Luftfahrt zu schaffen. Dies war eine bahnbrechende Entwicklung, da diese Themen zum ersten Mal in ein Luftverkehrsabkommen aufgenommen wurden.
Das Luftverkehrsabkommen zwischen den USA und der EU bietet EU-Luftfahrtunternehmen einen besseren Marktzugang und sieht Mechanismen für eine allmähliche Normalisierung des Luftverkehrssektors durch die Liberalisierung ausländischer Beteiligungen vor. Außerdem erhalten EU-Luftfahrtunternehmen uneingeschränkten Zugang zum Verkauf von Flugscheinen an Auftragnehmer der US-Regierung und einen teilweisen Zugang zu den Flugreisen von US-Regierungsbeamten.
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
46 |
+ |
ECR |
Carlo Fidanza, Peter Lundgren, Tomasz Piotr Poręba, Kosma Złotowski |
ID |
Paolo Borchia, Marco Campomenosi, Massimo Casanova, Julie Lechanteux, Philippe Olivier |
NI |
Mario Furore |
PPE |
Magdalena Adamowicz, Karolin Braunsberger-Reinhold, Gheorghe Falcă, Jens Gieseke, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Benoît Lutgen, Marian-Jean Marinescu, Cláudia Monteiro de Aguiar, Massimiliano Salini, Barbara Thaler, Henna Virkkunen, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Lucia Vuolo |
RENEW |
José Ramón Bauzá Díaz, Izaskun Bilbao Barandica, Søren Gade, Elsi Katainen, Caroline Nagtegaal, Jan-Christoph Oetjen, Dominique Riquet |
S&D |
Andris Ameriks, Ismail Ertug, Giuseppe Ferrandino, Isabel García Muñoz, Maria Grapini, Bogusław Liberadzki, Rovana Plumb, Vera Tax, István Ujhelyi, Petar Vitanov |
THE LEFT |
Elena Kountoura |
VERTS/ALE |
Ciarán Cuffe, Jakop G. Dalunde, Karima Delli, Anna Deparnay-Grunenberg, Tilly Metz |
0 |
- |
|
|
2 |
0 |
The Left |
Clare Daly, Kateřina Konečná |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Luftverkehrsabkommen EG/USA |
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Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
06385/2021 – C9-0368/2021 – 15381/2010 – C7-0385/2010 – 2010/0112(NLE) |
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Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung |
22.11.2010 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
TRAN 4.10.2021 |
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Berichterstatter(in/innen) Datum der Benennung |
Maria Grapini 15.10.2021 |
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Prüfung im Ausschuss |
15.11.2021 |
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Datum der Annahme |
1.12.2021 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
46 0 2 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Magdalena Adamowicz, Andris Ameriks, José Ramón Bauzá Díaz, Izaskun Bilbao Barandica, Paolo Borchia, Karolin Braunsberger-Reinhold, Marco Campomenosi, Massimo Casanova, Ciarán Cuffe, Jakop G. Dalunde, Karima Delli, Anna Deparnay-Grunenberg, Ismail Ertug, Gheorghe Falcă, Giuseppe Ferrandino, Mario Furore, Søren Gade, Isabel García Muñoz, Jens Gieseke, Elsi Katainen, Kateřina Konečná, Elena Kountoura, Julie Lechanteux, Bogusław Liberadzki, Peter Lundgren, Benoît Lutgen, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Marian-Jean Marinescu, Tilly Metz, Cláudia Monteiro de Aguiar, Caroline Nagtegaal, Jan-Christoph Oetjen, Philippe Olivier, Rovana Plumb, Tomasz Piotr Poręba, Dominique Riquet, Massimiliano Salini, Vera Tax, Barbara Thaler, István Ujhelyi, Henna Virkkunen, Petar Vitanov, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Lucia Vuolo, Kosma Złotowski |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Clare Daly, Carlo Fidanza, Maria Grapini |
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Datum der Einreichung |
3.12.2021 |