BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (Antrag Italiens – EGF/2021/003 IT/Porto Canale)

10.12.2021 - (COM(2021)0935 – C9-0399/2021 – 2021/0337(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Janusz Lewandowski

Verfahren : 2021/0337(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0345/2021
Eingereichte Texte :
A9-0345/2021
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ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (Antrag Italiens – EGF/2021/003 IT/Porto Canale)

(COM(2021)0935 – C9-0399/2021 – 2021/0337(BUD))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2021)0935 – C9-0399/2021),

 gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/691 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013[1] („EGF-Verordnung“),

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027[2], insbesondere auf Artikel 8,

 gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel[3], insbesondere auf Nummer 9,

 unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,

 unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für regionale Entwicklung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A9-0345/2021),

A. in der Erwägung, dass die Union Legislativ- und Haushaltsinstrumente eingerichtet hat, um den Arbeitskräften zusätzliche Unterstützung zu bieten, die unter den Folgen der Globalisierung und des technologischen und ökologischen Wandels – etwa Veränderungen im Welthandelsgefüge, Handelsstreitigkeiten, weitreichenden Änderungen in den Handelsbeziehungen der Union oder der Zusammensetzung des Binnenmarktes und Finanz- oder Wirtschaftskrisen – sowie unter dem Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft oder infolge von Digitalisierung bzw. Automatisierung zu leiden haben;

B. in der Erwägung, dass Italien am 15. Juli 2021 – innerhalb des Bezugszeitraums für den Antrag vom 1. September 2020 bis zum 1. Januar 2021 – den Antrag EGF/2021/003 IT/Porto Canale auf einen Finanzbeitrag aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) infolge der Entlassung von 190 Arbeitnehmern des Unternehmens Porto Industriale di Cagliari SpA im Wirtschaftszweig der NACE-Rev.2-Abteilung 52 (Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr) in der NUTS-2-Region Sardegna (ITG2) in Italien gestellt hat;

C. in der Erwägung, dass sich der Antrag auf die in Artikel 4 Absatz 3 festgelegten Interventionskriterien stützt, die eine Ausnahme von den in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a festgelegten Kriterien vorsehen, wonach es in einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat innerhalb eines Bezugszeitraums von vier Monaten in mindestens 200 Fällen zur Entlassung von Arbeitskräften gekommen sein muss, wobei auch arbeitslos gewordene Arbeitskräfte bei Zulieferern oder nachgeschalteten Herstellern und/oder Selbständige, die ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben, mitzählen;

D.  in der Erwägung, dass die Ausnahme von Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a gewährt werden konnte, obwohl innerhalb des Bezugszeitraums von vier Monaten weniger als 200 Entlassungen vorgenommen worden waren, da es sich um einen kleinen Arbeitsmarkt mit einem Pro-Kopf-BIP von 21 600 EUR im Jahr 2018 – verglichen mit dem europäischen Durchschnitt von 31 000 EUR[4] – handelt, der zudem schwer von der Finanzkrise im Jahr 2008[5] und der durch die Pandemie verursachten Krise[6] betroffen war;

E. in der Erwägung, dass die Tätigkeit im Hafen von Cagliari zwischen 2011 und 2018 rückläufig war und das Verkehrsaufkommen im Jahr 2018 um 90 % zurückging, was auf die fehlende Landverbindung zum übrigen Italien und die allmähliche Verlagerung des Containeraufkommens und des Betriebs auf Drehkreuze an den Rändern des Mittelmeerraums zurückzuführen ist;

F. in der Erwägung, dass die Contship Italia Group, die alleinige Anteilseignerin der Porto Industriale di Cagliari S.p.A., der Konzessionärin des Containerterminals, im Jahr 2019 beschlossen hat, ihre Tätigkeit in Cagliari einzustellen und ihre Tochtergesellschaft Porto Industriale di Cagliari SpA freiwillig zu liquidieren, und dass trotz dreier Verlängerungen kein neuer Konzessionär gefunden wurde, was dazu führte, dass die 190 Arbeitnehmer, die noch in dem Unternehmen beschäftigt waren, im September 2020 entlassen wurden;

G. in der Erwägung, dass gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 186 Mio. EUR (zu Preisen von 2018) nicht überschreiten darf;

1. stimmt mit der Kommission dahingehend überein, dass die Voraussetzungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 der EGF-Verordnung erfüllt sind und dass Italien Anspruch auf einen Finanzbeitrag in Höhe von 1 493 407 EUR nach Maßgabe der genannten Verordnung hat, mit dem 85 % der gesamten Kosten in Höhe von 1 756 950 EUR gedeckt werden und der die Kosten für personalisierte Dienstleistungen mit 1 686 750 EUR und die Kosten für die Durchführung des EGF[7] mit 70 200 EUR umfasst;

2. stellt fest, dass die italienischen Behörden den Antrag am 15. Juli 2021 eingereicht haben und dass die Kommission die Bewertung des Antrags am 28. Oktober 2021 abgeschlossen und das Parlament am selben Tag davon in Kenntnis gesetzt hat;

3. stellt fest, dass der Antrag 190 Arbeitnehmer betrifft, die bei der Firma Porto Industriale di Cagliari SpA entlassen wurden; nimmt ferner zur Kenntnis, dass Italien davon ausgeht, dass alle der insgesamt für eine Unterstützung infrage kommenden Personen an den Maßnahmen teilnehmen werden („zu unterstützende Begünstigte“);

4. erinnert daran, dass die Entlassungen voraussichtlich erhebliche soziale Folgen für die sardische Wirtschaft haben werden, zumal diese auch durch die COVID-19-Krise massiv geschwächt wurde und im Jahr 2020 einen Beschäftigungsrückgang von 4,6 % verzeichnete – verglichen mit einem Rückgang von 2,0 % in Italien insgesamt[8]; erinnert ferner daran, dass ein weiterer laufender EGF-Antrag die Entlassungen bei Air Italy in Sardinien betrifft;

5. betont, dass die Zahl der Haushalte auf Sardinien ohne Erwerbseinkommen aufgrund der Pandemie im Jahr 2020 auf 16,5 % (+3,5 Prozentpunkte gegenüber 2019) gestiegen ist;

6. weist darauf hin, dass es sich bei den meisten Entlassenen um Männer (90,5 %) zwischen 30 und 54 Jahren (98,4 %) handelt, die über einen Abschluss der Sekundarstufe II oder der postsekundären Bildung (83,7 %) verfügen;

7. stellt fest, dass Italien am 8. Oktober 2020 mit der Erbringung personalisierter Dienstleistungen für die zu unterstützenden Begünstigten begonnen hat und dass sich der Zeitraum, in dem ein Finanzbeitrag aus dem EGF gewährt werden kann, somit vom 8. Oktober 2020 bis 24 Monate nach Inkrafttreten des Finanzierungsbeschlusses erstreckt;

8. erinnert daran, dass es sich bei den personalisierten Dienstleistungen, die den Arbeitskräften und Selbstständigen angeboten werden sollen, um folgende Maßnahmen handelt: Allgemeine Information und Berufsberatung, Laufbahnberatung, Unterstützung bei der Arbeitssuche, Mentoring bei der Eingewöhnung an einem neuen Arbeitsplatz, Anleitung zu einer Unternehmensgründung, finanzieller Zuschuss zur Unternehmensgründung, Fort- und Weiterbildung sowie Anreize und Beihilfen zu spezifischen Kosten;

9. begrüßt die Möglichkeit besonderer zeitlich begrenzter Maßnahmen im Rahmen des koordinierten Pakets, darunter unter anderem die Zahlung von Kinderbetreuungsbeihilfen gemäß Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b der EGF-Verordnung, um die Teilnahme von Arbeitsuchenden an den vorgeschlagenen Tätigkeiten und ihren Übergang in den Arbeitsmarkt zu erleichtern;

10. begrüßt, dass der Schwerpunkt der Fort- und Weiterbildung auf der grünen Wirtschaft, der blauen Wirtschaft, persönlichen Dienstleistungen, Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit und Soziales sowie der Förderung des kulturellen Erbes und der Kulturtätigkeit liegt;

11. stellt fest, dass Italien seit dem 18. Januar 2021 Verwaltungsausgaben für die Durchführung des EGF bestreitet und dass die Ausgaben für die Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie Kontrolle und Berichterstattung daher ab dem 18. Januar 2021 bis 31 Monate nach dem Inkrafttreten des Finanzierungsbeschlusses für einen Finanzbeitrag aus dem EGF in Betracht kommen;

12. begrüßt, dass die Maßnahmen im Einklang mit der nationalen italienischen Strategie für nachhaltige Entwicklung (SNSvS)[9] geplant wurden und dass das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen im Rahmen einer Konsultation zwischen der Region Sardinien, ASPAL[10], der Stadtverwaltung von Cagliari, der Hafenbehörde von Cagliari und den Gewerkschaften ausgearbeitet wurde; weist darauf hin, dass die Sozialpartner in die Planung und Feinabstimmung des Maßnahmenpakets umfassend einbezogen wurden;

13. hebt hervor, dass die italienischen Behörden bestätigt haben, dass für die förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen Fonds oder Finanzinstrumenten der Union in Anspruch genommen wird;

14. erklärt erneut, dass die Unterstützung aus dem EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen, für die die Unternehmen aufgrund des nationalen Rechts oder wegen Kollektivvereinbarungen verantwortlich sind, oder von Beihilfen bzw. Ansprüchen der Empfänger von EGF-Mitteln treten darf, damit die Mittel vollumfänglich zusätzlich sind;

15.  stellt fest, dass alle verfahrensrechtlichen Anforderungen erfüllt wurden;

16. billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;

17. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

18. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit ihrer Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


 

ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (Antrag Italiens – EGF/2021/003 IT/Porto Canale)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

Gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 

gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/691 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013[11], insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1,

 

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel[12], insbesondere auf Nummer 9,

 

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

 

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Ziele des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) bestehen darin, Solidarität zu bekunden und menschenwürdige und nachhaltige Beschäftigung in der Union zu fördern, indem entlassene Arbeitnehmer und Selbstständige, die ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben, im Falle größerer Umstrukturierungsmaßnahmen unterstützt werden und ihnen dabei geholfen wird, so bald wie möglich wieder zu einer menschenwürdigen und nachhaltigen Beschäftigung zurückzukehren.

(2) Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates[13] darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 186 Mio. EUR (zu Preisen von 2018) nicht überschreiten.

(3) Am 15. Juli 2021 reichte Italien einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF infolge von Entlassungen von Arbeitnehmern bei Porto Industriale di Cagliari SpA in Italien ein. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/691 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag aus dem EGF gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2021/691.

(4) Im Einklang mit Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/691 gilt der Antrag Italiens als zulässig, da es sich bei dem betroffenen Gebiet um einen kleinen Arbeitsmarkt handelt und die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf die Beschäftigung und die regionale Wirtschaft haben.

(5) Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 1 493 407 EUR für den Antrag Italiens bereitgestellt werden kann.

(6) Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —

 

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2021 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer in Anspruch genommen, damit der Betrag von 1 493 407 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem [Datum seines Erlasses].

Geschehen zu Brüssel am […]

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

Der Präsident Der Präsident
 


BEGRÜNDUNG

I. Hintergrund

Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung wurde eingerichtet, um Arbeitnehmer, die unter den Folgen weitreichender struktureller Umwälzungen im Welthandelsgefüge zu leiden haben, zusätzlich zu unterstützen.

Gemäß den Bestimmungen von Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027[14] und von Artikel 15 der Verordnung (EU) 2021/691[15] darf die Mittelausstattung des Fonds einen jährlichen Höchstbetrag von 186 Mio. EUR (zu Preisen von 2018) nicht überschreiten.

Was das Verfahren zur Aktivierung des Fonds angeht, unterbreitet die Kommission der Haushaltsbehörde gemäß Nummer 9 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel[16], einen Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds zusammen mit einem entsprechenden Antrag auf Übertragung der Mittel, sofern der Antrag positiv bewertet wurde.

II. Antrag Italiens und Vorschlag der Kommission

Am 15. Juli 2021 hat Italien den Antrag EGF/2021/003 IT/Porto Canale auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF infolge von 190 Entlassungen in dem Unternehmen Porto Industriale di Cagliari SpA im Wirtschaftszweig der NACE-Rev.2-Abteilung 52 (Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr) in der NUTS-2-Region Sardegna (ITG2) in Italien gestellt.

Nach Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß allen geltenden Bestimmungen der EGF-Verordnung zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für die Gewährung eines Finanzbeitrags aus dem EGF erfüllt sind.

Die Kommission hat am 28. Oktober einen Vorschlag für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF angenommen, mit dem 190 Begünstigte bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt werden sollen.

Die Kommission hat den Antrag Italiens gemäß den Interventionskriterien nach Artikel 4 Absatz 3 in Abweichung von den Kriterien des Artikels 4 Absatz 2 Buchstabe a der EGF-Verordnung als zulässig erachtet. Auf kleinen Arbeitsmärkten, insbesondere bei Anträgen, die KMU betreffen, kann ein Antrag auf eine finanzielle Beteiligung nämlich als zulässig angesehen werden, auch wenn die in Absatz 2 festgelegten Kriterien nicht vollständig erfüllt sind (z. B. eine Mindestzahl von 200 entlassenen Arbeitnehmern), wenn die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf die Beschäftigung und die lokale, regionale oder nationale Wirtschaft haben und sofern sie vom antragstellenden Mitgliedstaat ordnungsgemäß begründet werden.

Dies ist der dritte Antrag des Jahres 2021 und der achte, der im Rahmen des Haushaltsplans 2021 einschließlich des neuen MFR (Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027[17]) und der IIV vom 16. Dezember 2020 zu prüfen ist. Dies ist außerdem der dritte Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF, der gemäß der neuen EGF-Verordnung zu prüfen ist[18].

Die Zahl von 190 entlassenen Arbeitnehmern wurde ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder seines Auslaufens berechnet.

Der Antrag betrifft die Inanspruchnahme eines Gesamtbetrags aus dem EGF für Italien in Höhe von 1 493 407 EUR, der 85 % der Gesamtkosten der vorgeschlagenen Maßnahmen entspricht.

Die Ziele des EGF bestehen darin, Solidarität zu bekunden und menschenwürdige und nachhaltige Beschäftigung in der Union zu fördern, indem bei größeren Umstrukturierungsmaßnahmen, vor allem bei solchen, die durch globalisierungsbedingte Herausforderungen – beispielsweise Veränderungen im Welthandelsgefüge, Handelsstreitigkeiten, weitreichende Änderungen in den Handelsbeziehungen der Union oder der Zusammensetzung des Binnenmarktes und Finanz- oder Wirtschaftskrisen sowie den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft oder als Konsequenz von Digitalisierung bzw. Automatisierung – verursacht werden, Unterstützung angeboten wird[19].

Zwischen 2011 und 2018 stiegen die Transitmengen entlang des Suezkanals um 42 %. Die Aktivitäten der italienischen Häfen nahmen dagegen nur um 2 % zu[20], und die Aktivitäten des Hafens von Cagliari, das keine Landverbindung zum Rest Europas hat, gingen in diesem Zeitraum stetig zurück. Containermengen und -dienste verlagerten sich zu Drehkreuzen, die sich am Rand des Mittelmeerbeckens befinden. Im Jahr 2018 war der Verkehr um 90 % zurückgegangen, die Verluste beliefen sich auf mehr als 3 Mio. EUR. 2019 entschied die Contship Italia Group, einzige Anteilseignerin der Porto Industriale di Cagliari SpA, welche die Konzession des Containerterminals hält, ihre Tätigkeiten in Cagliari einzustellen und ihre Tochtergesellschaft Porto Industriale di Cagliari SpA freiwillig zu liquidieren. Es wurde kein neuer Konzessionär gefunden, und Arbeitnehmer wurden im September 2020 entlassen.

Diese Entlassungen fanden vor dem Hintergrund des geschwächten und kleinen sardischen Arbeitsmarktes statt. Während die Zahl der Erwerbstätigen in Sardinien im Zeitraum 2018–19 anstieg, führte die COVID-19-Krise zu einem starken Rückgang von 4,6 % im Jahr 2020 und zu einer negativen Differenz von 6 000 zwischen der Schaffung und dem Abbau von Arbeitsplätzen. Außerdem leidet die sardische Wirtschaft nicht nur unter den negativen Auswirkungen der Entlassungen bei Porto Canale, sondern auch unter den Entlassungen bei Air Italy, die Gegenstand eines weiteren laufenden EGF-Antrags sind.

Die acht Arten von Maßnahmen für entlassene Arbeitskräfte, für die eine Kofinanzierung aus dem EGF beantragt wird, umfassen:

a. Allgemeine Information und Berufsberatung: Alle Arbeitnehmer erhalten allgemeine Informationen über die verfügbaren Maßnahmen und Berufsberatung. Diese Maßnahme, die bereits durchgeführt wurde, ist nicht Teil des vom EGF kofinanzierten Pakets. Dennoch wird die Maßnahme beschrieben, um die Kohärenz der für die entlassenen Arbeitnehmer vorgeschlagenen Maßnahmen zu gewährleisten.

b. Laufbahnberatung: Das Profiling, das Teil dieser Maßnahme ist, soll die Bewusstseinsentwicklung fördern, um Interessenbereiche, Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie möglichen Verbesserungsbedarf zu ermitteln. Als Ergebnis soll ein individueller Weg für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt aufgezeigt werden.

c. Unterstützung bei der Arbeitssuche, einschließlich der aktiven Suche nach lokalen und regionalen Beschäftigungsmöglichkeiten und des Abgleichs von Stellenangeboten und -gesuchen.

d. Mentoring bei der Eingewöhnung an einem neuen Arbeitsplatz: Es sind Mentoring-Sitzungen vorgesehen, um Arbeitnehmer bei der Eingewöhnung in einem neuen Arbeits- und Organisationsumfeld zu unterstützen.

e. Unterstützung bei der Unternehmensgründung: Arbeitnehmer/innen, die sich selbstständig machen möchten, können an Einzel- oder Gruppenveranstaltungen zu Themen wie Planung, Durchführung von Machbarkeitsstudien, Ausarbeitung von Geschäftsplänen, Ermittlung von Finanzierungsmöglichkeiten usw. teilnehmen. Außerdem steht ihnen das Tool „WeRentrepreneur“ zum Erwerb unternehmerischer Kompetenzen zur Verfügung.

f. Zuschuss zur Unternehmensgründung: Wer ein Unternehmen gründet oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnimmt, erhält einen Zuschuss von bis zu 22 000 EUR für die dabei entstehenden Kosten.

g. Ausbildung: Fort- und Weiterbildungsangebote im Bereich Logistik wie Warenbeförderung, Transportplanung usw., Wartung von Maschinen im Gütervertrieb, oder Management und Organisation von Logistikinfrastrukturen. Die inhaltliche Ausbildung wird durch 30 Stunden themenübergreifender Weiterbildung (Englisch oder IT im Zusammenhang mit der inhaltlichen Ausbildung) ergänzt. Arbeitnehmer, die nach einem Abgleich von Angebot und Nachfrage für einen Arbeitsplatz infrage kommen, erhalten Schulungen, um die vom potenziellen Arbeitgeber ermittelten Kompetenzlücken zu schließen. Priorität erhalten besonders schutzbedürftige Arbeitnehmer, insbesondere Personen mit niedrigem Bildungsstand oder über 55-Jährige. Der Schwerpunkt der Fort- und Weiterbildung liegt auf der grünen Wirtschaft, der blauen Wirtschaft, persönlichen Dienstleistungen, Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit und Soziales, Förderung des kulturellen Erbes und Kultur. Zum Angebot gehören auch Schulungen zu den in den nationalen oder regionalen Katalogen aufgeführten beruflichen Qualifikationen. Arbeitnehmer, die eine selbstständige Tätigkeit anstreben, erhalten Bildungsgutscheine für Schulungen im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung und -führung.

h. Anreize und Beihilfen zu spezifischen Kosten. 1) Einstellungsanreize: Unternehmen, die ehemalige Beschäftigte von Porto Canale einstellen, erhalten 3 500 EUR für jeden unbefristeten Vollzeitvertrag und 1 500 EUR für befristete Verträge. 2) Erstattung von Mobilitätskosten: Um die geografische Mobilität der Arbeitnehmer zu fördern, ist eine Erstattung der Umzugskosten geplant, wenn Arbeitnehmer eine Arbeitsstelle in einer anderen Region oder mehr als 200 km vom bisherigen Wohnort entfernt finden. 3) Aus- und Fortbildungsanreize: Arbeitnehmer, die aktiv an Schulungen teilnehmen, erhalten einen Pauschalbetrag von 500 EUR.

 

Nach Angaben der Kommission stellen die beschriebenen Maßnahmen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen im Sinne der in Artikel 7 der EGF-Verordnung genannten förderfähigen Maßnahmen dar und treten nicht an die Stelle passiver Sozialschutzmaßnahmen.

Italien hat die erforderlichen Informationen zu den Maßnahmen vorgelegt, die für die betroffenen Unternehmen aufgrund des nationalen Rechts oder aufgrund von Tarifverträgen zwingend vorgeschrieben sind. Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag aus dem EGF nicht an die Stelle solcher Maßnahmen tritt.

Verfahren

Die Kommission hat der Haushaltsbehörde zwecks Inanspruchnahme des Fonds einen Antrag auf Übertragung eines Betrags in Höhe von insgesamt 1 493 407 EUR aus der EGF-Reserve (30 04 02) auf die Haushaltslinie für den EGF (16 02 02) vorgelegt.

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und der Ausschuss für regionale Entwicklung sollten gemäß einer internen Vereinbarung in den Prozess einbezogen werden, um konstruktive Unterstützung und einen Beitrag zur Bewertung der Anträge auf Unterstützung aus dem Fonds zu leisten.


SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE ANGELEGENHEITEN (22.11.2021)

Herrn

Johan Van Overtveldt

Vorsitzender

Haushaltsausschuss

BRÜSSEL

Betrifft: Stellungnahme zur Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung – EGF/2021/003 IT/Porto Canale – Italien (2021/0337(BUD))

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

im Rahmen des genannten Verfahrens wurde der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten beauftragt, Ihrem Ausschuss eine Stellungnahme vorzulegen. Der Ausschuss beschloss in seiner Sitzung vom 11. November 2021, diese Stellungnahme in Form eines Schreibens zu übermitteln.

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten hat den genannten Gegenstand in seiner Sitzung vom 22. November 2021 geprüft. In dieser Sitzung hat er beschlossen, den Haushaltsausschuss als federführenden Ausschuss zu ersuchen, die nachstehend aufgeführten Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Lucia Ďuriš Nicholsonová

 

 


 

VORSCHLÄGE

Die Überlegungen des EMPL-Ausschusses basieren auf folgenden Erwägungen:

A. in der Erwägung, dass Italien am 15. Juli 2021 den Antrag EGF/2021/003 IT/Porto Canale auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF infolge der Entlassung von 190 Arbeitnehmern des Unternehmens Porto Industriale di Cagliari SpA im Wirtschaftszweig der NACE-Rev.2-Abteilung 52 (Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr) in der NUTS-2-Region Sardinien (ITG2) in Italien gestellt hat;

B. in der Erwägung, dass die Kommission den Antrag Italiens gemäß den Interventionskriterien nach Artikel 4 Absatz 3 in Abweichung von den Kriterien des Artikels 4 Absatz 2 Buchstabe a der EGF-Verordnung als zulässig erachtet hat; in der Erwägung, dass auf kleinen Arbeitsmärkten, insbesondere bei Anträgen, die KMU betreffen, ein Antrag auf eine finanzielle Beteiligung als zulässig angesehen werden kann, wenn er vom antragstellenden Mitgliedstaat ordnungsgemäß begründet wird, auch wenn die in Absatz 2 festgelegten Kriterien (z. B. eine Mindestzahl von 200 entlassenen Arbeitnehmern) nicht vollständig erfüllt sind, sofern die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf die Beschäftigung und die lokale, regionale oder nationale Wirtschaft haben;

C. in der Erwägung, dass die Kommission am 28. Oktober 2021 einen Vorschlag für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF angenommen hat, mit dem 190 Begünstigte bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt werden sollen;

D. in der Erwägung, dass die Tätigkeit im Hafen von Cagliari zwischen 2011 und 2018 rückläufig war und das Verkehrsaufkommen im Jahr 2018 um 90 % zurückging, was auf die fehlende Landverbindung zum übrigen Italien und die allmähliche Verlagerung des Containeraufkommens und des Betriebs auf Drehkreuze an den Rändern des Mittelmeerraums zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass die Contship Italia Group, die alleinige Anteilseignerin der Porto Industriale di Cagliari S.p.A., der Konzessionärin des Containerterminals, im Jahr 2019 beschlossen hat, ihre Tätigkeit in Cagliari einzustellen und ihre Tochtergesellschaft Porto Industriale di Cagliari SpA freiwillig zu liquidieren, und dass trotz dreier Verlängerungen kein neuer Konzessionär gefunden wurde, was dazu führte, dass die 190 Arbeitnehmer, die noch in dem Unternehmen beschäftigt waren, im September 2020 entlassen wurden;

E. in der Erwägung, dass diese Entlassungen vor dem Hintergrund des geschwächten und kleinen sardischen Arbeitsmarktes stattfanden; in der Erwägung, dass die Zahl der Erwerbstätigen in Sardinien zwar im Zeitraum 2018-19 anstieg, die COVID-19-Krise jedoch zu einem starken Rückgang um 4,6 % im Jahr 2020 und zu einer negativen Differenz von 6 000 zwischen der Schaffung und der Vernichtung von Arbeitsplätzen führte; in der Erwägung, dass die sardische Wirtschaft außerdem nicht nur unter den negativen Auswirkungen der Entlassungen bei Porto Canale leidet, sondern auch unter den Entlassungen bei Air Italy, die Gegenstand eines weiteren laufenden EGF-Antrags sind;

F. in der Erwägung, dass gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 186 Mio. EUR (zu Preisen von 2018) nicht überschreiten darf.

 

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht daher den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. stimmt mit der Kommission dahingehend überein, dass die Voraussetzungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 der EGF-Verordnung erfüllt sind und dass Italien Anspruch auf einen Finanzbeitrag in Höhe von 1 493 407 EUR nach Maßgabe der genannten Verordnung hat, mit dem 85 % der gesamten Kosten in Höhe von 1 756 950 EUR gedeckt werden und der die Kosten für personalisierte Dienstleistungen mit 1 686 750 EUR und die Kosten für die Durchführung des EGF[21] mit 70 200 EUR umfasst;

2. stellt fest, dass alle verfahrensrechtlichen Anforderungen erfüllt wurden;

3. hebt hervor, dass die italienischen Behörden bestätigt haben, dass für die förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen Fonds oder Finanzinstrumenten der Union in Anspruch genommen wird;

4.  begrüßt die acht Arten von Maßnahmen für entlassene Arbeitnehmer, für die eine Kofinanzierung aus dem EGF beantragt wird (allgemeine Information und Berufsberatung; Laufbahnberatung; Unterstützung bei der Arbeitssuche; Mentoring bei der Eingewöhnung an einem neuen Arbeitsplatz; Unterstützung bei der Unternehmensgründung; Zuschuss zur Unternehmensgründung; Ausbildung; Anreize und Beihilfen zu spezifischen Kosten); stellt fest, dass die Maßnahmen im Einklang mit der italienischen Strategie für nachhaltige Entwicklung geplant wurden; erinnert an die Möglichkeit besonderer zeitlich begrenzter Maßnahmen im Rahmen des koordinierten Pakets, darunter unter anderem die Zahlung von Kinderbetreuungsbeihilfen gemäß Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b der neuen EGF-Verordnung, um die Teilnahme von Arbeitsuchenden an den vorgeschlagenen Tätigkeiten und ihren Übergang in den Arbeitsmarkt zu erleichtern;

5.  erklärt erneut, dass die Unterstützung aus dem EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen treten darf, für die die Unternehmen aufgrund des nationalen Rechts oder wegen Kollektivvereinbarungen verantwortlich sind;

6. begrüßt, dass die Sozialpartner bei der Ausarbeitung des koordinierten Pakets personalisierter Dienstleistungen konsultiert wurden, und fordert die Einbeziehung der Sozialpartner in die Umsetzung und Bewertung dieses Pakets.


 

SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG

 

 

Herr Johan VAN OVERTVELDT

Vorsitzender des Haushaltsausschusses

WIE 05U012

 

Betrifft: Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung:

EGF/2021/003 IT/Porto Canale

 

Sehr geehrter Herr Van Overtveldt,

 

die Kommission hat dem Europäischen Parlament ihren Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung infolge eines Antrags Italiens (COM(2021)0935) aufgrund von Entlassungen von Arbeitskräften durch das Unternehmen Porto Industriale di Cagliari SpA in Italien vorgelegt.

 

Meines Wissens soll in Kürze im Haushaltsausschuss ein Bericht über diesen Vorschlag angenommen werden.

 

Der Antrag betrifft 190 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei Porto Canale (Porto Industriale di Cagliari SpA) entlassen wurden. Das Unternehmen war im Wirtschaftszweig NACE Rev. 2 Abteilung 52 (Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr) tätig. Die Entlassungen bei Porto Canale fanden in der NUTS-2-Region Sardegna (ITG2) statt.

 

Der Hafen von Cagliari hat einen erheblichen Nachteil im globalen Handelsnetz: Er verfügt über keine Anbindung an das italienische Festland und an Europa. Im Jahr 2018 ging der Verkehr um 90 % zurück, und die Verluste beliefen sich auf mehr als 3 Mio. EUR. Im Jahr 2019 lief mehrere Monate lang kein einziges Schiff den Containerterminal von Cagliari an. Um Entlassungen zu vermeiden, suchten die italienischen Behörden im September 2019 einen neuen Konzessionär für den Containerterminal. Trotz dreier Fristverlängerungen der Ausschreibung fand sich kein Bieter für die Konzession. Im September 2020 wurden die restlichen 190 Beschäftigten des Unternehmens entlassen.

 

Bei den personalisierten Dienstleistungen, die den entlassenen Arbeitskräften angeboten werden sollen, handelt es sich um folgende Maßnahmen: Allgemeine Information und Berufsberatung: Laufbahnberatung; Unterstützung bei der Arbeitssuche; Mentoring bei der Eingewöhnung an einem neuen Arbeitsplatz; Unterstützung bei der Unternehmensgründung; Zuschuss zur Unternehmensgründung; Fort- und Weiterbildung.

 

Die Gesamtkosten werden auf 1 756 950 EUR geschätzt, wovon die Kosten für personalisierte Dienstleistungen mit 1 686 750 EUR und die Ausgaben für Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie Kontrolle und Berichterstattung mit 70 200 EUR veranschlagt werden. Insgesamt wird ein Finanzbeitrag aus dem EGF in Höhe von 1 493 407 EUR (85 % der Gesamtkosten) beantragt. Die Mittel für die nationale Vor- bzw. Kofinanzierung werden von der Region Sardinien bereitgestellt.

 

Die Regeln für die Finanzbeiträge aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) sind in der Verordnung (EU) 2021/691 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 niedergelegt.

 

Die Ausschusskoordinatoren haben den Vorschlag geprüft und mich ersucht, Ihnen mitzuteilen, dass der Ausschuss in diesem Fall mehrheitlich keine Einwände gegen die Inanspruchnahme des EGF zum Zweck der Bereitstellung des vorgenannten, von der Kommission vorgeschlagenen Betrags hat.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Younous OMARJEE

 


 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

9.12.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

40

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Rasmus Andresen, Robert Biedroń, Anna Bonfrisco, Olivier Chastel, Lefteris Christoforou, David Cormand, Paolo De Castro, Andor Deli, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Alexandra Geese, Vlad Gheorghe, Valentino Grant, Elisabetta Gualmini, Valérie Hayer, Eero Heinäluoma, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, Moritz Körner, Joachim Kuhs, Zbigniew Kuźmiuk, Hélène Laporte, Pierre Larrouturou, Janusz Lewandowski, Silvia Modig, Siegfried Mureşan, Victor Negrescu, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Dimitrios Papadimoulis, Karlo Ressler, Bogdan Rzońca, Nicolae Ştefănuță, Nils Torvalds, Nils Ušakovs, Johan Van Overtveldt, Rainer Wieland, Angelika Winzig

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Jonás Fernández, Mario Furore, Henrike Hahn

 


 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

40

+

ECR

Zbigniew Kuźmiuk, Bogdan Rzońca, Johan Van Overtveldt

ID

Anna Bonfrisco, Valentino Grant, Hélène Laporte

NI

Andor Deli, Mario Furore

PPE

Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, Janusz Lewandowski, Siegfried Mureşan, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Karlo Ressler, Rainer Wieland, Angelika Winzig

Renew

Olivier Chastel, Vlad Gheorghe, Valérie Hayer, Moritz Körner, Nicolae Ştefănuță, Nils Torvalds

S&D

Robert Biedroń, Paolo De Castro, Jonás Fernández, Eider Gardiazabal Rubial, Elisabetta Gualmini, Eero Heinäluoma, Pierre Larrouturou, Victor Negrescu, Nils Ušakovs

The Left

Silvia Modig, Dimitrios Papadimoulis

Verts/ALE

Rasmus Andresen, David Cormand, Alexandra Geese, Henrike Hahn

 

 

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ID

Joachim Kuhs

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

Letzte Aktualisierung: 13. Dezember 2021
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