BERICHT über die Herausforderungen für städtische Gebiete in der Zeit nach der COVID-19-Krise

16.12.2021 - (2021/2075(INI))

Ausschuss für regionale Entwicklung
Berichterstatterin: Katalin Cseh

Verfahren : 2021/2075(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0352/2021
Eingereichte Texte :
A9-0352/2021
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu den Herausforderungen für städtische Gebiete in der Zeit nach der COVID-19-Krise

(2021/2075(INI))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Titel XVIII,

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2020/2221 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in Bezug auf zusätzliche Mittel und Durchführungsbestimmungen zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und der Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft (REACT-EU)[1],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik[2] (Dachverordnung),

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds[3],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1059 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg)[4],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang[5],

 unter Hinweis auf den am 30. Mai 2016 von den für Stadtentwicklung zuständigen Ministern der EU-Mitgliedstaaten vereinbarten Pakt von Amsterdam, mit dem die EU-Städteagenda ins Leben gerufen wurde,

 unter Hinweis auf das am 12. Dezember 2015 auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC (COP 21) in Paris geschlossene Übereinkommen (Übereinkommen von Paris),

 unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, insbesondere auf das Ziel für nachhaltige Entwicklung (SDG) Nr. 11 zu nachhaltigen Städten und Gemeinden,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. September 2015 zur städtischen Dimension der EU-Politikfelder[6],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2018 zur Rolle der Regionen und Städte in der EU bei der Umsetzung des auf der COP21 abgeschlossenen Pariser Klimaschutzübereinkommens[7],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Juli 2018 zu der Rolle der Städte im institutionellen Gefüge der Union[8],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. September 2020 zu dem Europäischen Jahr für grünere Städte 2022[9],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Januar 2021 zu dem Zugang zu angemessenem und erschwinglichem Wohnraum für alle[10],

 unter Hinweis auf die Erklärung zu einer EU-Städteagenda, die von den für territorialen Zusammenhalt und Stadtentwicklung zuständigen Ministern am 10. Juni 2015 vereinbart wurde,

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 24. Juni 2016 zu einer Städteagenda für die EU,

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Juli 2014 mit dem Titel „Die städtische Dimension der EU-Politikfelder – Kernpunkte einer EU-Städteagenda“ (COM(2014)0490),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2021 mit dem Titel „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU – Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“ (COM(2021)0345),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2021 mit dem Titel „Union der Gleichheit: Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030 (COM (2021)0101),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. Oktober 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategischer Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma“ (COM(2020)0620),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. November 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen 2020–2025“ (COM(2020)0698),

 unter Hinweis auf die Neue Leipzig-Charta über die transformative Kraft der Städte für das Gemeinwohl, die auf dem informellen Ministertreffen am 30. November 2020 angenommen wurde,

 unter Hinweis auf die Neue Städteagenda, die auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Wohnungswesen und nachhaltige Stadtentwicklung (Habitat III) am 20. Oktober 2016 in Quito (Ecuador) angenommen wurde,

 unter Hinweis auf den Bericht der Kommission über den Zustand der europäischen Städte 2016,

 unter Hinweis auf die globale Leitinitiative von UN Women mit dem Titel „Safe Cities and Safe Public Spaces for Women and Girls“ (sichere Städte und sichere öffentliche Räume für Frauen und Mädchen),

 unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, das am 11. Mai 2011 in Istanbul zur Unterzeichnung aufgelegt wurde (nachfolgend „Übereinkommen von Istanbul“),

 gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung (A9-0352/2021),

A. in der Erwägung, dass Städte in der COVID-19-Krise nach wie vor an vorderster Front stehen, während die Wirtschaftstätigkeit abnimmt, die Infektionsraten hoch und die Impfraten niedrig sind und oft unzureichende Ressourcen vorhanden sind; in der Erwägung, dass die Pandemie auch die bereits bestehenden Mängel in städtischen Gebieten verschlimmert hat und die Schwachstellen dieser Gebiete deutlicher hat zutage treten lassen;

B. in der Erwägung, dass seit Langem bestehende Ungleichheiten in Groß- und Kleinstädten durch die Pandemie noch verschärft wurden; in der Erwägung, dass Menschen in prekären Lagen noch stärker gefährdet sind; in der Erwägung, dass Städte mit Herausforderungen wie dem Zugang zu erschwinglichem Wohnraum, Obdachlosigkeit, sozialer Ausgrenzung, Armut und mangelndem Zugang zu öffentlichen, gesundheitlichen und anderen grundlegenden Dienstleistungen zu kämpfen haben;

C. in der Erwägung, dass 72 % der Menschen in der EU in Groß- und Kleinstädten leben; in der Erwägung, dass Groß- und Kleinstädte direkt in die Erholung von der COVID-19-Krise einbezogen werden müssen; in der Erwägung, dass bei den Bemühungen um die Erholung versucht werden muss, seit langem bestehende Schwachstellen zu beseitigen und über die gesundheitlichen Auswirkungen von COVID-19 hinauszugehen, um anhaltende Ungleichheiten abzubauen;

D. in der Erwägung, dass die Pandemie geschlechtsspezifische Auswirkungen hatte, die Groß- und Kleinstädte und funktionale Stadtgebiete berücksichtigen müssen; in der Erwägung, dass Frauen durch die Anforderungen in Bezug auf Quarantäne und physische Distanzierung einem erhöhten Risiko geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt wurden, während gleichzeitig der Zugang von Frauen zu Unterstützungsnetzen, sozialen Diensten und Einrichtungen für sexuelle und reproduktive Gesundheit eingeschränkt wurde;

E. in der Erwägung, dass es in Metropolregionen die größten Ungleichheiten gibt, was den Zugang zu wesentlichen Ressourcen wie Gesundheitsversorgung, Bildung oder Digitalisierung, insbesondere für Menschen in prekären Lagen, betrifft; weist darauf hin, dass es nachhaltigere Anstrengungen bedarf, um die multiplen Formen von Diskriminierung und Ungleichheit zu bekämpfen;

F. in der Erwägung, dass die digitale Kluft intersektional ist und sich über alle Kategorien erstreckt, einschließlich des Geschlechtergefälles, der Kluft zwischen den Generationen und der Unterschiede in Bezug auf den sozialen Status, und dass sie sich während der COVID-19-Pandemie verschärft hat; in der Erwägung, dass es in vielen privaten Haushalten und Bildungseinrichtungen keinen Zugang zu angemessener digitaler Ausrüstung auf dem Stand der Technik gibt;

G. in der Erwägung, dass die Arbeitsplatzverluste in großen Städten höher eingeschätzt werden als an anderen Orten, was gering qualifizierte Arbeitnehmer, Selbstständige, Wanderarbeitnehmer und Personen mit prekären Arbeitsverträgen besonders hart trifft; in der Erwägung, dass das Risiko von Arbeitslosigkeit unter jungen Menschen am höchsten ist, deren Bildungs- und Ausbildungswege und persönliche Entwicklung unterbrochen wurden, und dass viele von ihnen keine Praktikums- oder Lehrstellen gefunden haben, die für den Abschluss ihrer Ausbildung erforderlich sind;

H. in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie erhebliche Auswirkungen auf die Bereiche Kultur und Sport hatte, was zu einer wirtschaftlichen Rezession und zum Verlust von Arbeitsplätzen geführt hat; in der Erwägung, dass die städtischen Gebiete, insbesondere die Metropolregionen, angemessene Ressourcen für die Kultur- und Kreativbranche benötigen, um ihren Einwohnern die persönliche Entwicklung zu ermöglichen;

I. in der Erwägung, dass Groß- und Kleinstädte und funktionale Stadtgebiete wie Metropolregionen wesentliche wirtschaftliche Säulen für die Ankurbelung des Wachstums, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Union in einer globalisierten Wirtschaft darstellen; in der Erwägung, dass funktionale Stadtgebiete und mittelgroße Städte trotz großer Unterschiede in der Qualität der angebotenen Dienstleistungen zwischen städtischen und ländlichen Gebieten als treibende Kräfte für die Attraktivität und Entwicklung des ländlichen Raums fungieren und ihren umliegenden ländlichen und entvölkerten Gebieten Zugang zu einer Reihe von Dienstleistungen bieten können;

J. in der Erwägung, dass in den städtischen Gebieten zu den bestehenden Herausforderungen noch der Klimanotstand und die demografischen Herausforderungen hinzukommen; in der Erwägung, dass die Vielzahl von Herausforderungen letztlich eine Reaktion erfordert, die einen integrierten Ansatz zur Grundlage hat, mit dem verschiedene Branchen zusammengeführt und nach Lösungen, die den branchenspezifischen Bedürfnissen entsprechen, gesucht werden;

K. in der Erwägung, dass durch die Anforderungen in Bezug auf die physische Distanzierung deutlich geworden ist, dass es in funktionalen Stadtgebiete und deren Umgebung an angemessenen Parks, Grünflächen und Freizeiteinrichtungen im Freien sowie an angemessenen und sicheren Verkehrsmitteln und einer alternativen Verkehrsinfrastruktur mangelt;

L. in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise die Herausforderungen wie den Transport von Lebensmitteln und Arzneimitteln und die Erbringung von Gesundheitsleistungen verschärft und gravierende Mängel in der medizinischen Infrastruktur und bei der beruflichen Ausbildung der Fachkräfte im Gesundheitswesen im Hinblick auf die Reaktion auf Pandemien oder andere gesundheitliche Notlagen aufgezeigt hat;

M. in der Erwägung, dass das Recht auf Wohnraum ein universelles Recht ist und die Mitgliedstaaten daher spezifische Strategien und geeignete Maßnahmen zur Überwindung von Hindernissen für das Recht auf Wohnraum festlegen sollten; in der Erwägung, dass Investitionen in erschwinglichen Wohnraum erforderlich sind;

N. in der Erwägung, dass städtische Gebiete für den größten Anteil des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich sind und bei der Bekämpfung des Klimawandels durch die Union eine Schlüsselrolle spielen; in der Erwägung, dass in Groß- und Kleinstädten und funktionalen Stadtgebieten ein umfassender Städtebau und die Schaffung einer Kreislaufwirtschaft erforderlich sein werden, um zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, zur Begrenzung der globalen Erwärmung, zur Verringerung von Verkehrsstaus, zum Recycling von Abfällen und zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit der Wirtschaft beizutragen;

O. in der Erwägung, dass bis 2050 mit einem Anstieg der in Städten lebenden Bevölkerung weltweit um bis zu drei Milliarden Menschen gerechnet wird und zwei Drittel der Weltbevölkerung in Städten leben werden, die 75 % der weltweiten natürlichen Ressourcen verbrauchen, 50 % der weltweiten Abfälle produzieren und über 60 % der Treibhausgasemissionen erzeugen werden;

P. in der Erwägung, dass dem öffentlichen Verkehr eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung der Mobilitätsarmut zukommt; in der Erwägung, dass es dringend erforderlich ist, die Investitionen in nachhaltige öffentliche Verkehrsmittel und in die Verbesserung des Zugangs zu diesen Verkehrsmitteln sowie in eine bessere Infrastruktur für Fußgänger und Radfahrer zügig zu erhöhen, um für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und insbesondere der Verkehrsteilnehmer mit eingeschränkter Mobilität und anderen Behinderungen zu sorgen;

Q. in der Erwägung, dass alle europäischen Städte derzeit mit einem beispiellosen Anstieg der Energiepreise zu kämpfen haben, der die wirtschaftliche Erholung nach der Pandemie zu beeinträchtigen droht;

R. in der Erwägung, dass die Mehrebenen-Governance und die aktive Einbeziehung der städtischen Behörden auf der Grundlage eines koordinierten Vorgehens der EU, der Mitgliedstaaten sowie der regionalen und lokalen Behörden und im Einklang mit dem in der Dachverordnung verankerten Partnerschaftsprinzip wesentliche Elemente für die Konzeption und Umsetzung aller Programme der EU sind; in der Erwägung, dass die städtischen Behörden befugt sind, Projekte auszuwählen, die im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für nachhaltige Stadtentwicklung und der neuen Europäischen Stadtinitiative finanziert werden, die im neuen Programmplanungszeitraum an die Stelle der innovativen Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung tritt und weitere Möglichkeiten für die Erprobung neuer Lösungen und Ansätze bietet, einschließlich solcher, die städtische Gebiete in der Zeit nach der COVID-19-Krise unterstützen;

Inklusive Städte

1. erkennt die soziale, wirtschaftliche, territoriale, kulturelle und historische Vielfalt der städtischen Gebiete in der gesamten Union an und betont, dass Herausforderungen wie Segregation und Armut bewältigt werden müssen;

2. betont, dass die Dichte von Städten zwar viele Vorteile im Hinblick auf eine nachhaltige Lebensweise bietet, eine hohe Konzentration der Bevölkerung in bestimmten städtischen Gebieten aber auch Auswirkungen auf die Erschwinglichkeit von Wohnraum, das Maß der Verschmutzung, die Lebensqualität und das Risiko von Diskriminierung, Armut, Ungleichheit und sozialer Ausgrenzung haben kann;

3. betont, dass durch die COVID-19-Pandemie der Trend zu einer Abnahme der Bevölkerung in unterentwickelten städtischen Gebieten, denen es häufig an ausreichenden Eigenmitteln fehlt, um den Einwohnern hochwertige öffentliche Dienste bereitzustellen, verstärkt wurde; bestärkt die Kommission darin, Empfehlungen vorzulegen und den Austausch über bewährte Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Organisation und Reformen der Territorialverwaltung zu fördern;

4. fordert die Mitgliedstaaten auf, positive Maßnahmen zu entwickeln, mit denen die Inklusion marginalisierter Gemeinschaften, darunter Menschen mit Behinderungen, stärker isolierte ältere Menschen, Obdachlose, Migranten, Flüchtlinge und ethnische Minderheiten wie Roma, gefördert wird; fordert, dass die Mittel sowohl auf lokaler Ebene, einschließlich der städtischen Gebiete, insbesondere der Metropolregionen, als auch auf regionaler, nationaler und EU-Ebene bereitgestellt werden müssen, um diese marginalisierten Gemeinschaften nachhaltig zu unterstützen; weist darauf hin, dass neben ausreichenden nationalen Mitteln die Strukturfonds für die erfolgreiche Umsetzung der politischen Maßnahmen, die im strategischen Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma vorgeschlagen werden, von entscheidender Bedeutung sind; betont, dass städtische Behörden einen Beitrag dazu leisten, sicherzustellen, dass diese Maßnahmen den tatsächlichen Bedürfnissen von Roma-Gemeinschaften gerecht werden;

5. hebt die entscheidende Rolle der Zugänglichkeit von Städten hervor, damit Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Mobilität, Studium und Arbeit uneingeschränkt wahrnehmen können; fordert die Kommission auf, die uneingeschränkte Inklusivität zu fördern und den Zugang zu den für die Stadtentwicklung bereitgestellten Mitteln zu ermöglichen, um die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen;

6. betont, dass Investitionen und Reformen zu stabilen und hochwertigen Arbeitsplätzen, gestärkten öffentlichen Infrastrukturen und Diensten, einem verbesserten sozialen Dialog und Unterstützung für die Inklusion und Integration benachteiligter Gruppen führen sollten, etwa einer Stärkung des sozialen Schutzes und der Sozialsysteme, damit sich die städtische Wirtschaft erholt und niemand zurückgelassen wird;

7. betont, dass ein EU-Rahmen zur Unterstützung der lokalen und nationalen Strategien zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit und zur Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zu angemessenem Wohnraum für alle Menschen durch die Förderung eines integrierten Konzepts, bei dem Wohnraumförderung mit Sozialfürsorge, Gesundheitsdiensten und aktiver Eingliederung verbunden wird, erforderlich ist;

8. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, spezifische Strategien und geeignete Maßnahmen festzulegen, um Hindernisse in Bezug auf das Recht auf Wohnraum zu überwinden, z. B. die Diskriminierung, die Finanzialisierung, Spekulationen, die Touristifizierung, eine missbräuchliche Kreditgewährung und Zwangsräumungen;

9. betont, dass sich Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Zusammenhang mit Wohnraum in erster Linie an konkreten Anforderungen orientieren sollten, die von den nationalen, regionalen oder lokalen Behörden festgelegt werden, da diese Behörden dafür zuständig sind, den Wohnraumbedarf und die Lebensbedingungen verschiedener Gruppen zu ermitteln und anzugehen – wobei hier starke Unterschiede zwischen ländlichen und städtischen Gebieten bestehen können –, und da diese Behörden eine wesentliche Rolle spielen, wenn es darum geht, zielgerichtete Entscheidungen zu treffen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die in den Vorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse enthaltene Definition der Zielgruppe für sozialen und öffentlich geförderten Wohnungsbau anzupassen, sodass nationale, regionale und lokale Behörden die Möglichkeit erhalten, Wohnraum für all jene zu fördern, bei denen Schwierigkeiten bestehen, ihren Bedarf an angemessenem und erschwinglichem Wohnraum im Rahmen der Marktbedingungen zu erfüllen – wobei jedoch sichergestellt werden muss, dass dies nicht zulasten der Unterstützung für die am stärksten Benachteiligten geht –, um Investitionen freizusetzen, für erschwinglichen Wohnraum, Neutralität in Bezug auf die Wohnbesitzverhältnisse und eine nachhaltige Stadtentwicklung zu sorgen, sozial vielfältige Wohnviertel zu schaffen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken;

10. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Investitionen in energieeffizienten, angemessenen und erschwinglichen sozialen öffentlichen Wohnraum und in die Bekämpfung von Obdachlosigkeit und Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt in der EU weiter aufzustocken; fordert in diesem Zusammenhang Investitionen aus dem EFRE, dem Fonds für einen gerechten Übergang, dem Programm „InvestEU“, dem ESF+, dem Programm „Horizont Europa“ und dem Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ und insbesondere aus der Aufbau- und Resilienzfazilität, der Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise und der Investitionsinitiative Plus zur Bewältigung der Coronavirus-Krise; fordert eine stärkere Zusammenarbeit zwischen diesen Instrumenten; begrüßt die Finanzierung sozialer und erschwinglicher Immobiliendarlehen durch das Programm „InvestEU“ und im Rahmen des umfangreicheren Portfolios der Europäischen Investitionsbank (EIB); fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den sozialen Fortschritt als Investitionspriorität gemeinsam mit dem ökologischen und dem digitalen Wandel in die Aufbau- und Resilienzfazilität einzubeziehen, um schutzbedürftige Menschen vor den negativen Auswirkungen der gegenwärtigen Krise zu schützen, und in die Aufbau- und Resilienzpläne Pläne für den sozialen Fortschritt aufzunehmen, in denen dargelegt wird, wie die Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte umgesetzt werden und wohin die sozialen Investitionen, einschließlich der Investitionen in den sozialen Wohnungsbau, fließen sollen; fordert die Kommission dringend auf, die Finanzmittel der EU und die EIB-Finanzierungen für lokale und regionale Anbieter von erschwinglichem sozialem und öffentlichem Wohnraum besser zugänglich zu machen; fordert die EIB auf, zu versuchen, die entsprechenden Kredite durch gezielte technische Hilfe und eine engere Zusammenarbeit mit Finanzintermediären und den Mitgliedstaaten zu erhöhen;

11. hebt die sozioökonomischen Herausforderungen städtischer Zentren, insbesondere von Metropolregionen, mit einer großen Zahl von Migranten und Flüchtlingen und sonstigen Menschen in prekären Lagen hervor; weist darauf hin, dass Städte beim Aufbau inklusiver, zugänglicher und aufnahmebereiter Gemeinschaften, in denen niemand zurückgelassen wird, eine Schlüsselrolle spielen;

12. stellt fest, dass die Migration unmittelbare Auswirkungen auf die Inklusivität von Städten hat und eine maßgeschneiderte politische Reaktion erfordert; weist auf das Potenzial des EU-Aktionsplans für Integration und Inklusion 2021–2027 zum Aufbau inklusiver und von Zusammenhalt geprägter Gesellschaften und die Ausrichtung von Programmen auf die am stärksten benachteiligten Viertel hin; weist ferner darauf hin, dass von der Bevölkerung betriebene Strategien für die lokale Entwicklung ein wesentliches Instrument sind, um Arbeitsplätze zu schaffen, Armut zu verringern und den Zugang zu Dienstleistungen in städtischen Gebieten zu verbessern;

13. hebt hervor, dass Kinder in benachteiligten städtischen Gebieten häufig mehreren Risikofaktoren ausgesetzt sind, etwa schlechten Wohnbedingungen, Diskriminierung, Gewalt und einem ungleichen Zugang zu Diensten wie Kinderbetreuung, Gesundheitsversorgung und Bildung; fordert die Mitgliedstaaten auf, lokale Systeme einer Garantie für Kinder zu unterstützen, um die konkreten Herausforderungen der Kinderarmut in Städten anzugehen;

14. betont die Rolle der Städte für die Gleichstellung der Geschlechter und weist darauf hin, dass gemäß der Dachverordnung bei allen Maßnahmen, die im Rahmen der Kohäsionspolitik umgesetzt werden, die Gleichstellung der Geschlechter als Leitgrundsatz während der gesamten Vorbereitung, Umsetzung, Überwachung, Berichterstattung und Bewertung berücksichtigt werden sollte; hebt hervor, dass bei Maßnahmen zur Überwindung des Geschlechtergefälles im Rahmen der Kohäsionspolitik ein intersektionaler Ansatz verfolgt werden sollte, bei dem geeignete Schritte unternommen werden, um jedwede Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der geschlechtlichen Ausrichtung zu verhindern, und der sich auf nationale strategische Rahmen für die Gleichstellung der Geschlechter stützt; betont darüber hinaus, dass die Begünstigten der Kohäsionspolitik keine diskriminierenden Maßnahmen ergreifen sollten, schon gar nicht gegen Minderheiten wie die LGBTI-Gemeinschaft; spricht sich dafür aus, dass Anträge potenzieller Begünstigter, einschließlich regionaler oder lokaler Behörden, die diskriminierende Maßnahmen gegen Mitglieder der LGBTI-Gemeinschaft ergriffen haben, etwa durch die Erklärung von „LGBT-freien Zonen“, abgelehnt werden;

15. betont, dass Frauen nicht nur Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind, sondern auch anfälliger für die wirtschaftlichen Risiken im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sind; stellt fest, dass es in der Zeit nach der Pandemie für die wirtschaftliche Erholung der Städte von entscheidender Bedeutung ist, Frauen im formellen und informellen Sektor zu unterstützen und die Teilhabe von Frauen an der Strategieplanung im Bereich der Regional- und Stadtentwicklung zu verbessern;

16. hebt hervor, dass das Fehlen geschlechtsspezifischer Daten im Bereich der Kohäsionspolitik und der Stadtplanung weit verbreitet ist, und fordert die Mitgliedstaaten auf, Methoden der Datenerhebung einzuführen, bei denen nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten verwendet werden;

17. betont, dass die COVID-19-Pandemie zu einem sprunghaften Anstieg häuslicher Gewalt geführt hat; fordert die Mitgliedstaaten auf, Mittel aus der Kohäsionspolitik bereitzustellen und die städtischen Behörden zu mobilisieren, um gegen die weltweite Zunahme geschlechtsspezifischer Gewalt vorzugehen; legt den Städten in der EU nahe, umfassende Konzepte zu entwickeln, umzusetzen und zu bewerten, um sexueller Belästigung und geschlechtsspezifischer Gewalt in öffentlichen Räumen vorzubeugen und darauf zu reagieren, indem sie sich zu den Grundsätzen der globalen Leitinitiative von UN Women mit dem Titel „Safe Cities and Safe Public Spaces for Women and Girls“ (Sichere Städte und sichere öffentliche Räume für Frauen und Mädchen) verpflichten;

18. fordert alle Mitgliedstaaten auf, die Ratifizierung des Übereinkommens von Istanbul zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen dringend abzuschließen; fordert die Kommission auf, Rechtsvorschriften zur Bekämpfung aller Formen geschlechtsspezifischer Gewalt vorzuschlagen und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um geschlechtsspezifische Gewalt als neuen Kriminalitätsbereich gemäß Artikel 83 Absatz 1 AEUV festzulegen;

19. nimmt die Belastung, der Frauen als hauptsächliche Betreuungs- und Pflegepersonen im beruflichen wie im privaten Umfeld ausgesetzt sind, sowie den Wert dieser Betreuung und Pflege für das Gemeinwesen, insbesondere während der COVID-19-Krise, zur Kenntnis; weist darauf hin, dass 80 % der geleisteten Betreuungs- und Pflegetätigkeiten in der EU von (unbezahlten) informellen Betreuungs- und Pflegepersonen geleistet werden, von denen 75 % Frauen sind; weist auf die wichtige Rolle der europäischen Strukturfonds bei der Sicherstellung von Investitionen in Betreuungs- und Pflegedienste hin; begrüßt die Absicht der Kommission, eine europäische Strategie für Pflege und Betreuung vorzuschlagen;

20. weist auf die Arbeitslosigkeit und insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit hin, die durch die COVID-19-Pandemie noch verschärft wurde; fordert die Mitgliedstaaten auf, die städtischen Behörden aktiv in die Ausarbeitung von Programmen, die der Deckung der Bedürfnisse junger Menschen in den Städten dienen, sowie von politischen Maßnahmen mit Schwerpunkt auf der psychischen Gesundheit und dem Wohlergehen junger Menschen, die insbesondere in der Zeit nach COVID-19 von entscheidender Bedeutung sind, einzubeziehen;

Nachhaltige Städte

21. betont die Bedeutung einer nachhaltigen Stadtentwicklung, einschließlich eines nachhaltigen und erschwinglichen öffentlichen Verkehrs, für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Union, die Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger und die Erreichung ihrer Klimaneutralitätsziele bis spätestens 2050; weist auf die Möglichkeiten für städtische Gebiete hin, die die Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ und ihre Grundsätze bieten, zu denen Nachhaltigkeit, eine Multi-Level-Governance, Ästhetik und Inklusion zählen;

22. erkennt an, dass eine synchronisierte Strategie umgesetzt werden sollte, mit der auf COVID-19 sowie auf den ökologischen und den digitalen Wandel reagiert wird, um eine wirtschaftliche Erholung anzustoßen, durch die der nachhaltige Übergang beschleunigt wird;

23. fordert die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit ihren Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Paris und den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung kreislauforientierten Konzepten, Investitionen in erneuerbare Energie, einer nachhaltigen und erschwinglichen städtischen und vorstädtischen Mobilität (insbesondere Fahrradwegnetzen), einer alternativen Verkehrsinfrastruktur in städtischen Gebieten und deren Umgebung, einer angemessenen Instandhaltung der bestehenden Infrastruktur und raschen Investitionen in grüne Infrastruktur, Parks, Grün- und Erholungsanlagen im Freien sowie der Achtung des Grundsatzes der Schadensvermeidung und des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“ Vorrang einzuräumen und diese zu unterstützen; stellt fest, dass Initiativen wie das „Neue Europäische Bauhaus“ für städtische Gebiete eine Gelegenheit bieten, die Renovierungswelle[11] und Projekte, bei denen der Kreislaufwirtschaft, der Nachhaltigkeit und der biologischen Vielfalt Vorrang eingeräumt wird, zu präsentieren; ist zuversichtlich, dass mit dem Neuen Europäischen Bauhaus ein partizipativer und transdisziplinärer Ansatz verfolgt wird, um ein nachhaltiges Lebensumfeld für die Menschen zu schaffen;

24. ist der Auffassung, dass die COVID-19-Krise gezeigt hat, dass neue Lösungen in den Bereichen Stadtplanung und Mobilität benötigt werden, um städtische Gebiete resilienter und in Bezug auf die Mobilitätsnachfrage anpassungsfähiger zu machen, und dass die Krise als Gelegenheit genutzt werden sollte, um die Verkehrsüberlastung und die Treibhausgasemissionen zu verringern; fordert Investitionen zur Förderung städtischer Mobilität durch umweltfreundliche Verkehrssysteme; betont, dass es erforderlich ist, nachhaltige Systeme für den öffentlichen Verkehr in städtischen Gebieten zu fördern und zu entwickeln und die Kapazitäten des öffentlichen Verkehrs an die steigende Nachfrage im Zusammenhang mit der täglichen Fahrt zum Arbeitsplatz ins Stadtzentrum oder aus dem Stadtzentrum heraus anzupassen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Investitionen in die städtische Mobilität neu zu bewerten und einer digitalen Infrastruktur Vorrang einzuräumen, die allen Fahrgästen, einschließlich Menschen mit eingeschränkter Mobilität, zugutekommt;

25. begrüßt die Absicht der Kommission, mit den Städten und den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass alle Großstädte und städtischen Knotenpunkte des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) bis 2030 Pläne für nachhaltige städtische Mobilität ausarbeiten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, eng mit den Regionen und Städten, insbesondere über Grenzen hinweg, zusammenzuarbeiten, um fehlende Infrastrukturen an den Endpunkten („letzte Meile“) sowie multimodale und grenzüberschreitende Verbindungen im gesamten TEN-V auszubauen und zu vervollständigen; weist darauf hin, dass viele europäische Häfen in der Nähe städtischer Zentren liegen und wichtige Verkehrsknotenpunkte im TEN-V sind;

26. ist der Ansicht, dass die Kommission sicherstellen sollte, dass der Zugang zu EU‑Finanzierungsprogrammen für städtische Mobilität, etwa dem EFRE, dem Kohäsionsfonds und der Fazilität „Connecting Europe“, von bestehenden oder künftigen Plänen für nachhaltige städtische Mobilität abhängig gemacht wird; betont, dass die Kohäsionspolitik dazu beitragen kann, das Potenzial sowohl der künstlichen Intelligenz als auch des Konzepts der intelligenten Stadt zu erschließen, indem beispielsweise die Verwaltungskapazitäten und die digitalen Kompetenzen verbessert werden, und dass sie einen Übergang von der Erprobung hin zur Ausweitung von Initiativen für intelligente Städte durch Finanzmittel und entsprechende Unterstützung fördern sollte; fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie die Städte bei der Ausarbeitung ihrer Pläne für nachhaltige städtische Mobilität nach den höchsten Standards unterstützt werden können; betont, dass die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Regionen die lokalen Gebietskörperschaften nach Möglichkeit bei der Erreichung dieses Ziels unterstützen sollten; begrüßt darüber hinaus die Absicht der EIB, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, um ambitionierte Investitionsprogramme für die Förderung nachhaltiger Mobilität auf lokaler und regionaler Ebene zu unterstützen, unter anderem durch Pläne für nachhaltige städtische Mobilität und Projekte für den öffentlichen Verkehr;

27. betont, dass die Ausgangsbeschränkungen und Hygienemaßnahmen erhebliche Auswirkungen auf die Mobilitätsnachfrage und die Wahl des Verkehrsmittels hatten und dazu führten, dass öffentliche Verkehrsmittel weniger stark genutzt wurden; fordert den Austausch über bewährte Verfahren mit Bezug auf die Einführung eines einheitlichen und multimodalen Fahrscheinsystems, das es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, sich auf nutzerfreundlichere und sicherere Weise zwischen den und in den städtischen Gebieten in der EU fortzubewegen;

28. fordert die Kommission auf, den Austausch bewährter Verfahren zwischen städtischen Gebieten in Bezug auf nachhaltige Städte und Infrastruktur, grüne Stadtplanung, saubere Energie, Energieeffizienz, emissionsfreien öffentlichen Verkehr, Fußgänger- und Radmobilität, eine effiziente Bewirtschaftung von Wasserressourcen sowie eine nachhaltige und kreislauforientierte Abfallbewirtschaftung zu fördern;

29. fordert eine Überarbeitung der Leitlinien der Kommission für die Entwicklung und Umsetzung von Plänen für nachhaltige städtische Mobilität; fordert, dass mit diesen Plänen die Multimodalität gefördert wird und einige Auswirkungen der übermäßigen Konzentration der Bevölkerung in bestimmten städtischen Gebieten, etwa Verkehrsüberlastung und steigende Beförderungskosten, angegangen werden, beispielsweise durch ausgewogene sozioökonomische Regelungen, um sicherzustellen, dass die Pläne diskriminierungsfrei sind;

30. fordert die Kommission auf, angesichts der bevorstehenden Überarbeitung des Pakets zur Mobilität in der Stadt die Abstimmung zwischen Sicherheits- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen in städtischen Gebieten zu fördern; fordert Parkmöglichkeiten an den Stadträndern (z. B. Park-and-ride-Systeme), um einen einfachen Zugang zu unterschiedlichen öffentlichen Verkehrsträgern zu ermöglichen und so die Verkehrsüberlastung und die CO2-Emissionen in den Städten sowie das ober- und unterirdische Parken in den Innenstädten erheblich zu verringern, und auch um die Attraktivität von Stadtzentren wiederherzustellen und zu erhöhen und potenzielle Kunden anzuziehen und so den geschwächten Einzelhandel nach der Pandemie zu unterstützen und den lokalen Wert zu steigern;

31. betont, dass die wirtschaftliche Erholung von Städten durch den drastischen Anstieg der Energiepreise behindert werden wird; fordert, dass angemessene Schritte unternommen werden, um die Energieunion voranzubringen und die Widerstandsfähigkeit des europäischen Energiemarkts zu stärken; betont, dass günstigere Energie für alle in städtischen Gebieten unerlässlich ist; fordert daher, dass umfangreiche Programme zur Isolation von Gebäuden und zur Anbringung von Solarpaneelen an Dächern umgesetzt werden; betont, dass lokale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften gestärkt werden sollten, um den Energieverbrauch zu senken, die Dekarbonisierung der Energiesysteme voranzutreiben und die Nutzung der gesellschaftlichen Vorteile eines lokalen Energiemarktes zu ermöglichen;

32. fordert Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in den Städten, um die Risiken für die Gesundheit der Menschen zu verringern und den Umgebungslärm zu bekämpfen, der in den städtischen Gebieten immer mehr zunimmt;

33. stellt fest, dass neue Elektrokleinstfahrzeuge (einschließlich E-Scooter und Elektrofahrräder) Anlass zu einigen Sicherheitsbedenken in den städtischen Gebieten geben; fordert die Kommission auf, Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Regelung dieser Sicherheitsprobleme herauszugeben;

34. weist darauf hin, dass die COVID-19-Pandemie zu einer Ausweitung von Hauszustellungsdiensten geführt hat, was in den städtischen Gebieten die Entstehung neuer Formen der Plattformarbeit und neuer Geschäftsmodelle zur Folge hatte; stellt fest, dass Empfehlungen zur Sicherheit des Personals der Zustelldienste und zu Schulungen zu den digitalen Instrumenten, die sie nutzen, wie etwa Anwendungen und interaktive Plattformen, erforderlich sind;

35. weist darauf hin, dass fast 40 % aller verkehrsbezogenen Todesfälle in Europa in städtischen Gebieten auftreten; weist erneut darauf hin, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen bei ungefähr 30 % der tödlichen Straßenverkehrsunfälle ein entscheidender Faktor und bei den meisten sonstigen Unfällen ein erschwerender Faktor sind; fordert die Kommission auf, ihre geplante Empfehlung zu Geschwindigkeitsvorgaben zu nutzen, um standardmäßig eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in Wohngebieten und Gebieten mit einer hohen Zahl von Fußgängern und Radfahrern zu erreichen, wobei die Möglichkeit höherer Geschwindigkeitsgrenzen auf den Hauptverkehrsstraßen bei angemessenem Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer bestehen sollte; begrüßt, dass die EU ihr langfristiges strategisches Ziel, bis 2050 die Zahl der Todesfälle und der schweren Verletzungen auf europäischen Straßen Richtung Null zu senken („Vision Null Straßenverkehrstote“), sowie ihr mittelfristiges Ziel, Todesfälle und schwere Verletzungen bis 2030 um 50 % zu reduzieren, erneut bekräftigt hat; fordert die Kommission daher auf, die Straßenverkehrssicherheit besser in die Leitlinien für den Plan für nachhaltige städtische Mobilität zu integrieren, und fordert die lokalen Gebietskörperschaften auf, die Straßenverkehrssicherheit durch Sensibilisierungsinitiativen, geeignete Maßnahmen und Finanzierungsmöglichkeiten zu fördern;

36. warnt davor, dass Groß- und Kleinstädte akut von den Auswirkungen des Klimawandels bedroht sind; ist äußerst besorgt darüber, dass Hitzewellen, die in Städten aufgrund der Auswirkungen städtischer Wärmeinseln ohnehin schon extremer sind, sowohl an Intensität als auch an Häufigkeit zunehmen, während extreme Niederschlagsereignisse und Sturmfluten zu einer Zunahmen von Überschwemmungen, wie sie im Sommer 2021 in Europa zu beobachten waren, oder zu extremen Schneestürmen wie im Winter 2020/2021 führen können, wodurch deutlich wird, dass die Katastrophenresilienz in den Städten erheblich erhöht werden muss; fordert die Kommission auf, gegebenenfalls ihre Zusammenarbeit mit lokalen Gebietskörperschaften im Rahmen bestehender Strukturen – etwa dem EU-Konvent der Bürgermeister, der Vereinbarung für Grüne Städte und der Bürgermeisterallianz für den europäischen Grünen Deal – zu stärken, um die Erfordernisse und Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel, mit denen sich städtische Gebiete konfrontiert sehen, zu ermitteln, gemeinsam Lösungen zu entwickeln, um Städte umweltfreundlicher zu gestalten, und Investitionen in lokale Maßnahmen zu lenken; fordert die nationalen, regionalen und lokalen Behörden nachdrücklich auf, zusätzlich zu ihren nationalen Energie- und Klimaplänen Strategien für die Anpassung von Städten an den Klimawandel festzulegen, mit denen Investitionen in die Umgestaltung von Städten und ihre Anpassung an die Bedrohungen des Klimawandels gefördert werden;

37. bekräftigt, dass 30 % des mehrjährigen Finanzrahmens und 37 % des Instruments „NextGenerationEU“ für den Klimaschutz vorgesehen sind, während 20 % des Instruments „NextGenerationEU“ für den digitalen Wandel vorgesehen sind; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten zu überwachen und ihnen Leitlinien und Empfehlungen bereitzustellen, um dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Kompetenzen entwickelt werden, um den zweifachen ökologischen und digitalen Wandel zu verwirklichen; bedauert, dass die städtischen Gebiete im Kontext von NextGenerationEU nicht berücksichtigt sind, und fordert daher, dass Groß- und Kleinstädte sowie funktionale Stadtgebiete besser in die Planung und Durchführung der Aufbau- und Resilienzpläne einbezogen werden;

38. betont, dass mehr Bäume gepflanzt und grüne Dächer angelegt werden müssen, da die Begrünung von Städten einen hohen Erholungswert für Menschen und Tiere bietet, die Temperatur reduziert und überschüssiges Regenwasser aufnimmt und so den Folgen des Klimawandels und dem Verlust an biologischer Vielfalt entgegenwirkt; betont, dass durch eine Sanierung von Gebäuden zur Senkung des Energieverbrauchs und durch eine Umgestaltung der Städte zur Vergrößerung der Grünflächen und zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs Ersparnisse erzielt und Arbeitsplätze geschaffen werden, zur Bekämpfung der Energiearmut beigetragen wird und Vorteile für das Klima erzielt werden;

39. betont, dass das Engagement städtischer Gebiete für den Übergang zu einer klimaneutralen Gesellschaft und einer florierenden, gerechten, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft von entscheidender Bedeutung ist; stellt fest, dass den lokalen Gebietskörperschaften in einigen Fällen das Fachwissen, die personellen Ressourcen und der Zugang zu hochwertigen Daten fehlen, die erforderlich sind, um Maßnahmen einzuleiten und Fortschritte zu erzielen; ist daher der Ansicht, dass der Aufbau von Kapazitäten, die technische Unterstützung sowie Finanzmittel – wie in der Dachverordnung festgelegt – in vollem Umfang genutzt werden müssen, damit die Behörden von Städten und Vorstädten die Ziele des europäischen Grünen Deals erreichen können, und ist der Ansicht, dass die städtischen Behörden künftig direkten Zugang zu EU-Mitteln haben müssen;

Innovative Städte

40. betont, dass die Digitalisierung dazu beigetragen hat, einige der unmittelbaren Herausforderungen zu bewältigen, die sich aus der Pandemie – insbesondere während der Ausgangsbeschränkungen – ergeben haben, und dass unter den zahlreichen Ungleichheiten, die durch die COVID-19-Pandemie zutage getreten sind, die digitale Kluft ein besonders gravierendes Problem ist; stellt fest, dass die Pandemie die Digitalisierung beschleunigt hat und Technologien für Telearbeit, Homeschooling, den elektronischen Handel, elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronische Demokratie und digitale Unterhaltung unerlässlich geworden sind; fordert die Kommission auf, diese Entwicklungen genau zu verfolgen und die uneingeschränkte Achtung des Besitzstands der Union sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Arbeitnehmerrechte und die sozialen Rechte; weist darauf hin, dass Digitalisierung und digitale Konnektivität für die lokalen Gemeinschaften bei ihrer Erholung eine Priorität darstellen müssen; bekräftigt, dass ein angemessener Rechtsrahmen für Wettbewerb und staatliche Beihilfen wichtig sind, die den Mitgliedstaaten im Rahmen der Vorschriften über staatliche Beihilfen uneingeschränkte Flexibilität einräumen, um die Wirtschaft während der COVID-19-Pandemie zu unterstützen, insbesondere durch die Einrichtung von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und einer 5G-Infrastruktur in allen Städten, ungeachtet ihrer Größe; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Konnektivität zu unterstützen, Ausrüstung bereitzustellen und dafür zu sorgen, dass in öffentlichen und sozialen Einrichtungen sowie in Bildungseinrichtungen geschultes Personal zur Verfügung steht;

41. fordert Maßnahmen und Strategien für einen gerechten digitalen Wandel, die auf verschiedenen Ebenen, von den Städten bis zur EU selbst, umgesetzt werden sollten; fordert, dass digitale Inklusion als Recht aller Generationen anerkannt wird und dass es eine klare Verpflichtung gibt, eine universelle Internetanbindung für Städte zu verwirklichen;

42. betont, dass die digitalen Kompetenzen gestärkt werden sollten, um den Zugang zu neuen Möglichkeiten auszuweiten; ist der Ansicht, dass sowohl im öffentlichen Sektor als auch in der Privatwirtschaft Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung mit umfassenden Programmen für die Weiterqualifizierung, die Umschulung und das lebenslange Lernen von Arbeitnehmern gefördert werden müssen, mit denen den Veränderungen bezüglich des Bedarfs an Kompetenzen begegnet wird; fordert, dass Frauen und Mädchen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) in Bildung und Beruf gefördert werden;

43. weist darauf hin, dass der Städtetourismus eine wesentliche Rolle bei der Gestaltung der Städtepolitik spielt; weist darauf hin, dass die meisten Städte in der EU nach dem Ausbruch der Pandemie unter einem Wegbrechen des Tourismus gelitten haben und nach neuen und nachhaltigeren Vorgehensweisen suchen mussten, um den Tourismus wiederzubeleben, was zur zunehmenden Nutzung neuer digitaler Technologien geführt hat, die es ermöglicht haben, den städtischen Raum besser zu verwalten und die Bewegung der Städtetouristen besser zu steuern, sodass die Bildung großer Menschenansammlungen und riskante Situationen im Zusammenhang mit der Pandemie verhindert werden;

44. betont, dass Bibliotheken und Kulturzentren die digitale Inklusion, die soziale Eingliederung, das lebenslange Lernen und Beschäftigungsmöglichkeiten für städtische Gemeinschaften und benachteiligte Gruppen begünstigen; weist ferner darauf hin, dass zusätzlicher Raum für den persönlichen und politischen Austausch erforderlich ist;

45. betont, dass künstliche Intelligenz intelligente Lösungen für Städte ermöglicht, unter anderem eine effizientere Energie-, Wasser- und Abfallbewirtschaftung sowie eine Verringerung von Verschmutzung, Lärm und Verkehrsüberlastung; ist besorgt darüber, dass die lokalen Gebietskörperschaften mit zahlreichen Herausforderungen im digitalen Bereich konfrontiert sein werden, wie z. B. der Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der Datentechnologie, der Abhängigkeit von privaten Dritten und dem Mangel an Kompetenzen; betont, dass bei neu entstehenden Technologien wie künstlicher Intelligenz Ethikkriterien eingehalten werden müssen, damit bestehende soziale Ungleichheiten nicht reproduziert werden;

46. ist der Ansicht, dass bestehende städtische Strukturen für die primäre Gesundheitsversorgung materiell und finanziell gestärkt werden müssen; stellt fest, dass durch den Wandel im Bereich der Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen auch digitale Innovationen gefördert werden sollten und die Integration von Betreuung und Pflege durch auf dem neuesten Stand gehaltene Informationskanäle verbessert werden sollte, damit eine gezieltere, personalisierte, wirksame und effiziente Gesundheitsversorgung bereitgestellt werden kann; fordert die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam mit den lokalen, den regionalen und insbesondere den städtischen Behörden an der Entwicklung von Netzen zur Schulung von Bürgerinnen und Bürgern im Bereich der Nutzung einer digitalen Gesundheitsversorgung und einer digitalen öffentlichen Verwaltung zu arbeiten, wodurch ein universeller und fairer Zugang ermöglicht würde und gleichzeitig für einen hohen Schutz sensibler Daten gesorgt wäre und der Cyberkriminalität umfassend vorgebeugt würde; betont daher, dass die Mitgliedstaaten eine wesentliche Rolle spielen, wenn es darum geht, städtische Behörden in ihren Bemühungen darum zu unterstützen, durch den Schutz personenbezogener Daten und die Stärkung der Position der Menschen und lokalen Unternehmen durch den Zugang zu Daten die digitale Inklusion zu gestalten und sicherzustellen;

Lernende Städte

47. hebt die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Bildung hervor und betont, dass Inklusion und der Zugang zu Bildung sichergestellt werden müssen;

48. betont, dass die Kulturbranche unterstützt werden muss, da die Kultur und das kulturelle Erbe von wesentlicher Bedeutung für die regionale Wettbewerbsfähigkeit und den sozialen Zusammenhalt sind und dazu beitragen, die Identität von Städten und Regionen zu prägen; hebt hervor, dass mehr Kulturstätten geschaffen werden müssen, dass die Erholung der Kulturstätten nach der COVID-19-Pandemie sichergestellt werden muss und dass diese mehr junge Menschen anziehen müssen;

49. betont, dass die Kulturbranche und die Sportwirtschaft einen wirtschaftlichen und sozialen Beitrag für die Gesellschaft leisten und sich wirtschaftlich und sozial auf die Gesellschaft auswirken; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zusammenzuarbeiten und nationale Mittel und EU-Mittel in ausreichender Höhe bereitzustellen, um eine solide Kultur- und Sportinfrastruktur zu schaffen und die Bildung in diesen Wirtschafts- und Freizeitsektoren, insbesondere im Bereich der bürgernahen Kultur und des Amateursports in städtischen und vorstädtischen Gebieten, zu fördern; fordert die Mitgliedstaaten auf, einen Aktionsplan zu einem Neuanfang der beiden Sektoren, die wichtige Bestandteile der Wirtschaft auf lokaler, nationaler und EU-Ebene bilden, und zu der Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit vorzulegen;

50. betont den Stellenwert des Schutzes der Rechte von Kindern und jungen Menschen und das Erfordernis, solide, integrative und funktionale Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu schaffen, die den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen in den jeweiligen städtischen Gebieten entsprechen und die für jegliche Gesundheitskrisen oder Naturkatastrophen gerüstet sind, die künftig auftreten können;

51. weist mit Besorgnis darauf hin, dass die COVID-19-Krise dramatische Auswirkungen auf einen beträchtlichen Teil der europäischen Jugend gehabt hat, was sich insbesondere an besorgniserregender Isolation, zahlreichen Arbeitsplatzverlusten und unterbrochenen Bildungs- und Ausbildungswegen gezeigt hat; betont, dass diese Lage dazu geführt hat, dass sich sowohl die Zusammensetzung als auch der Umfang der Bevölkerungsgruppe der jungen Menschen, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren, verändert haben, was eine Lage darstellt, die angemessen bewertet und ermittelt werden muss, um die konkreten Herausforderungen infolge der Krise anzugehen und die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, wirksame Strategien zu entwickeln, um junge Menschen anzusprechen; schlägt vor, dass die Kommission eine Studie durchführt, um die Möglichkeit zu prüfen, gemeinsame europäische Instrumente zu entwickeln, um junge Menschen, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren, zu erfassen und nachzuverfolgen und so eine angemessene politische Reaktion zur Unterstützung dieser besonders schutzbedürftigen Gruppe im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise zu ermöglichen;

52. betont, dass Lösungen für die Wiederbelebung der inneren Stadtzentren überdacht werden müssen, da diese während und nach der Pandemie unter der Schließung von Geschäften und kulturellen Einrichtungen, Leerständen, einem Verlust von Attraktivität und einer Zunahme des Online-Handels gelitten haben;

53. fordert die Mitgliedstaaten und Regionen auf, die Bildungsinfrastruktur im Einklang mit den neuen Entwicklungen in den Lehrberufen zu überdenken und neu zu gestalten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ausreichende Mittel für die Entwicklung von Bildungseinrichtungen und für die Schulung von sowohl Lehrkräften als auch Schülern aller Altersklassen im Hinblick auf die Entwicklung grüner und digitaler Kompetenzen bereitzustellen, um sie auf die Zukunft vorzubereiten; weist darauf hin, dass die Digitalisierung nicht nur mit der Bereitstellung eines Internetzugangs, sondern auch mit der für die Internetnutzung erforderlichen Ausrüstung einhergehen sollte;

54. ist der Ansicht, dass eine Reihe innovativer Konzepte, insbesondere die hybride Nutzung und Multifunktionalität städtischer Räume, die Gerechtigkeit bei der Landnutzung und die „15-Minuten-Stadt“, eine entscheidende Rolle bei dem neuen Modell für die städtischen Gebiete der EU spielen werden;

Maßgeschneiderte politische Initiativen

55. betont das Erfordernis, sich angesichts der COVID-19-Pandemie an die neue Gegebenheit anzupassen und über ein neues Modell für die städtischen Gebiete der EU nachzudenken, wobei der Kreativität, der Bürgerbeteiligung und der Experimentierfreude mehr Raum gegeben werden muss; vertritt die Auffassung, dass die Konferenz zur Zukunft Europas eine Gelegenheit bietet, Städte stärker in die Beschlussfassung der EU einzubeziehen und ihnen eine wesentliche Rolle beim Aufbau einer stärkeren partizipativen Demokratie und eines Dialogs mit den Einwohnern einzuräumen, wobei ein Bottom-up-Ansatz verfolgt und die städtische Governance überdacht werden sollte; hebt hervor, dass umfassende Strategien auf der Grundlage des europäischen Grünen Deals, der europäischen Digitalstrategie[12] und der langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU entwickelt werden müssen; weist auf die besonderen Merkmale der Gebiete in äußerster Randlage gemäß Artikel 349 AEUV hin;

56. stellt fest, dass sich zahlreiche EU-Initiativen auf Groß- und Kleinstädte und funktionale Stadtgebiete auswirken, obwohl die EU über keine ausdrückliche Zuständigkeit für die Stadtentwicklung verfügt; nimmt zur Kenntnis, dass bei Programmen und Maßnahmen der EU eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen und innerhalb städtischer Gebiete erforderlich ist; ist besorgt darüber, dass die verschiedenen städtischen Initiativen in den letzten Jahren zwar zugenommen haben, die Koordinierung aber nach wie vor unzureichend ist und das Risiko von Doppelarbeit und unklaren Auswirkungen bestehen bleibt;

57. begrüßt die EU-Städteagenda als neues Modell für die Mehrebenen-Governance; bedauert, dass es sich weiterhin um einen freiwilligen Prozess handelt, und fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, sich zur Umsetzung der Empfehlungen zu verpflichten; betont, dass die Zivilgesellschaft stärker in die Beschlussfassung einbezogen werden muss und dass Bottom-up-Ansätze gefördert werden müssen, um den lokalen und regionalen Bedürfnissen gerecht zu werden; hebt hervor, wie wichtig es ist, lokale kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-up-Unternehmen zu beteiligen, wenn es um Strategien und Pläne zur Stadtentwicklung und zur Entwicklung auf Bezirksebene geht;

58. würdigt die wichtige Rolle, die städtische Gebiete bei der konkreten Durchführung von Programmen und Projekten auf der Grundlage der EU-Rechtsvorschriften spielen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihre Projektmanagementteams in Bezug auf Programme und Finanzierungsmöglichkeiten der EU nachdrücklich zu unterstützen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass in den Groß- und Kleinstädten und funktionalen Stadtgebieten angemessene Verwaltungseinrichtungen, einschließlich entsprechend geschultem Personal, vorhanden sind;

59. beharrt darauf, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in allen Phasen der Beschlussfassung der EU eine Schlüsselrolle einnehmen, d. h. in der Planungs-, der Vorbereitungs- und der Umsetzungsphase; fordert eine Aufstockung der direkten EU-Mittel für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, um die Wirksamkeit zu erhöhen, für Kohärenz zu sorgen und den Verwaltungsaufwand zu verringern; fordert die Kommission darüber hinaus auf, den Mitgliedstaaten alle erforderlichen Leitlinien an die Hand zu geben und den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern, wobei zwischen Städten und Regionen je nach Grad ihrer Digitalisierung unterschieden wird;

60. bekräftigt, dass Städte in Zukunft über angemessene und direkt zugängliche Finanzierungsmöglichkeiten verfügen müssen, um Programme vor Ort umzusetzen; weist darauf hin, dass 400 Mio. EUR der Mittel für Investitionen in Beschäftigung und Wachstum der Europäischen Stadtinitiative im Wege der direkten oder indirekten Mittelverwaltung durch die Kommission gemäß der Verordnung (EU) 2021/1058 zugewiesen werden sollten; fordert die Kommission auf, in ihrer Halbzeitüberprüfung des laufenden Programmplanungszeitraums die Wirksamkeit der Europäischen Stadtinitiative, insbesondere ihren Haushalt und ihren Anwendungsbereich, zu prüfen und die Mitgliedstaaten darin zu bestärken, mehr Mittel bereitzustellen, um die Umsetzung der Städteagenda zu unterstützen;

61. fordert, dass der Europäischen Stadtinitiative mehr Mittel und ein größerer Anwendungsbereich zugewiesen werden, wobei dafür zu sorgen ist, dass die Städte in den Gebieten in äußerster Randlage einen wirksamen und erleichterten Zugang zu dieser Initiative haben; stellt fest, dass im Rahmen der Europäischen Stadtinitiative die Umsetzung der Städteagenda im laufenden Programmplanungszeitraum unterstützt werden sollte; ist der Auffassung, dass städtische Gemeinschaften wichtige Akteure und Interessenträger bei der erfolgreichen Umsetzung der von der EU finanzierten und in nationalen Aufbau- und Resilienzplänen eingebetteten Maßnahmen sind; fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, bis zu 15 % für städtische Gebiete bereitzustellen, um die Herausforderungen nach der COVID-19-Krise zu bewältigen;

62. betont, wie wichtig EU-Mittel für die Umsetzung von sozialer Inklusion vor Ort sind; fordert, dass ihre Wirkung durch einen gemeinsamen Verwaltungs- und Berichterstattungsrahmen gestärkt wird;

63. stellt fest, dass lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Bewältigung der Probleme im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie eine entscheidende und einzigartige Rolle zukommt; bedauert, dass es derzeit keine Möglichkeit gibt, einen strukturierten Dialog zwischen der Kommission und den Städten über die Aufbau- und Resilienzfazilität einzurichten, um die Beteiligung der städtischen Behörden an der Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzplänen zu überwachen; fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer Überprüfung einen Bericht über die Umsetzung der Fazilität vorzulegen, um die mögliche Rolle der funktionalen Stadtgebiete zu untersuchen und gegebenenfalls ihre Rolle zu stärken, damit eine wirksame Umsetzung der Fazilität sichergestellt ist; betont, dass den städtischen Behörden durch den Aufbau von Kapazitäten, einen Austausch und technische Hilfe die notwendige Unterstützung für die ordnungsgemäße Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne gewährt werden sollte;

64. ist der Ansicht, dass im Rahmen der Kohäsionspolitik die Unterstützung aus den Fonds die Beteiligungsprozesse zur Erprobung neuer Konzepte und zum Erfahrungsaustausch stärken sollte, indem die nachhaltige und integrierte Entwicklung aller Arten von Gebieten und lokalen Initiativen gefördert wird; vertritt die Ansicht, dass der Aufbau von Kapazitäten bei den städtischen Akteuren ein wichtiger Faktor für die Schaffung von widerstandsfähigeren und nachhaltigeren Städten ist; bestärkt Groß- und Kleinstädte und funktionale Stadtgebiete darin, Bürgerinitiativen zu unterstützen; betont, dass es sich bei Städten um urbane Laboratorien handelt, da sie ein Ort sind, an dem Konzepte und Strategien für die Zukunft erprobt und Lösungen für intelligente und inklusive Gemeinschaften entwickelt werden können;

65. weist jeden Mitgliedstaat darauf hin, dass er im Einklang mit dem Verhaltenskodex für Partnerschaften eine Partnerschaftsvereinbarung ausarbeiten sollte, in der Mindeststandards für die Beteiligung regionaler, lokaler, städtischer und anderer Behörden, wirtschaftlicher, sozialer und sonstiger Partner gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Dachverordnung festgelegt sind; fordert, dass die Partner, einschließlich derjenigen aus den Bereichen Wissenschaft, Innovation und Forschung, stärker in die Vorbereitung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung der EU-Programme einbezogen werden, auch in den Begleitausschüssen;

66. fordert die Mitgliedstaaten und Regionen auf, eine umfassende Partnerschaft, auch mit den städtischen Behörden, bei der Gestaltung und Umsetzung der Kohäsionspolitik sicherzustellen und den städtischen Behörden mitzuteilen, warum Anträge auf Finanzierung abgelehnt werden; fordert die Kommission auf, Beschwerden von Interessenträgern wie städtischen Behörden zu prüfen, auch in Fällen, in denen die Ablehnung eines Antrags auf Finanzierung nicht stichhaltig begründet wurde;

67. fordert die Kommission auf, eine Strategie für funktionale Stadtgebiete und mittelgroße Städte zu entwickeln, darunter Finanzierungsmöglichkeiten für Maßnahmen wie Innovationspartnerschaften und Programme für die gemeinsame Auftragsvergabe zwischen Städten in der EU und die Zusammenarbeit zwischen Städten und Regionen in der EU;

°

° °

68. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Mitgliedstaaten und ihren Parlamenten zu übermitteln.

 



BEGRÜNDUNG

COVID-19 stellt gleichzeitig eine Gesundheits-, Wirtschafts- und Sozialkrise dar und stellt die Städte, die von der Pandemie hart getroffen wurden, vor große Herausforderungen. Trotz schwindender Wirtschaftstätigkeit, hoher Infektionsraten und oft unzureichender Ressourcen haben die städtischen Behörden bei der Bewältigung der COVID-19-Krise an vorderster Front ihre Führungsqualitäten unter Beweis gestellt und versucht, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und seine Auswirkungen vor Ort zu bewältigen.

Städte müssen als wichtige Partner bei der Erholung von der COVID-19-Krise und dem Weg hin zu einem inklusiven, nachhaltigen und widerstandsfähigen Europa einbezogen werden. Bei den Bemühungen um die Erholung muss versucht werden, seit langem bestehende Schwachstellen zu beseitigen, mit denen Städte zu kämpfen haben, und über die gesundheitlichen Auswirkungen von COVID-19 hinauszugehen, um anhaltende Ungleichheiten abzubauen.

Der Bericht enthält eine Reihe von Empfehlungen zur Bewältigung einiger der gravierendsten Herausforderungen städtischer Gebiete in der Zeit nach der COVID-19-Krise und ist in vier Kapitel untergliedert: Inklusive Städte, grüne Städte, innovative Städte und maßgeschneiderte politische Initiativen.

Metropolregionen, in denen derzeit drei Fünftel der EU-Bevölkerung leben – ein Anteil, der in Zukunft zunehmen dürfte – sind mit seit langem bestehenden Ungleichheiten konfrontiert, die durch die Pandemie noch verschärft wurden. Die übermäßige Konzentration der Bevölkerung in bestimmten städtischen Gebieten führt zu Nebenwirkungen wie wachsenden Herausforderungen in Verbindung mit bezahlbarem Wohnraum, Umweltverschmutzung und der Verschlechterung der Lebensqualität. Darüber hinaus sind bestimmte Bevölkerungsgruppen in vielen städtischen Gebieten einem erheblichen Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung ausgesetzt.

Im Verlauf der Krise wurde deutlich, dass die Pandemie geschlechtsspezifische Auswirkungen hat, die die Städte berücksichtigen müssen. Zunächst einmal können Frauen einem erhöhten Risiko einer Infektion mit dem Virus ausgesetzt sein, da sie einen großen Teil der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen und die Mehrheit der Pflegekräfte in Heimen und Gemeinschaften ausmachen. Die Daten deuten auch darauf hin, dass Frauen nicht nur Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind, sondern auch anfälliger für die wirtschaftlichen Risiken im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sind. Anforderungen in Bezug auf Quarantäne und soziale Distanzierung haben Frauen auch einem erhöhten Risiko geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt, und gleichzeitig hat der Zugang von Frauen zu Unterstützungsnetzen, sozialen Diensten und Einrichtungen für sexuelle und reproduktive Gesundheit abgenommen.

Städte spielen bei der Gewährleistung der Gleichstellung in der gesamten Union eine Schlüsselrolle, aber es muss noch mehr getan werden. Konkrete Maßnahmen zur Überwindung des Geschlechtergefälles im Rahmen der Kohäsionspolitik sind von entscheidender Bedeutung. Die Mitgliedstaaten müssen Datenerhebungsmethoden einführen, bei denen nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten verwendet werden. Geschlechterblindheit bei der Datenerfassung und ‑überwachung kann sich nachteilig auf faktengestützte politische Maßnahmen und ganz allgemein auf die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung durch Städte auswirken. Außerdem muss ein intersektionaler Ansatz verfolgt werden, bei dem auch Alter, Rasse und Behinderungen berücksichtigt werden. Damit Gleichheit in der gesamten Union sichergestellt ist, sollten die Begünstigten der Kohäsionspolitik niemals diskriminierende Maßnahmen, insbesondere gegen Minderheiten wie die LGBTI-Gemeinschaft, ergreifen.

Die Mitgliedstaaten müssen auch auf den Finanzierungsbedarf der lokalen Behörden, einschließlich der für städtische Gebiete zuständigen Behörden, eingehen, um Roma-Gemeinschaften nachhaltig zu unterstützen. Städtische Zentren mit einer großen Zahl von Migranten und Flüchtlingen stehen vor zahlreichen sozioökonomischen Herausforderungen. Europäische Städte spielen beim Aufbau inklusiver und aufnahmebereiter Gemeinschaften, in denen niemand zurückgelassen wird, eine Schlüsselrolle.

Die Arbeitslosigkeit und insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit wurden durch die COVID-19-Pandemie noch verschärft. Europa muss die digitalen Kompetenzen stärken, um den Zugang zu neuen Möglichkeiten zu erweitern. Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung müssen mit starken Programmen für die Weiterqualifizierung, Umschulung und das lebenslange Lernen von Arbeitnehmern gefördert werden. Die Mitgliedstaaten sollten die städtischen Behörden aktiv in die Gestaltung von Programmen einbeziehen, die auf die Bedürfnisse junger Menschen auf Ebene der Städte eingehen.

Da bis 2050 mit einem Anstieg der in Städten lebenden Bevölkerung weltweit um bis zu drei Milliarden Menschen gerechnet wird, ist ein umfassender Städtebau erforderlich, bei dem auch die Treibhausgasemissionen verringert werden müssen und die Erderwärmung begrenzt werden muss. Es muss eine synchronisierte Strategie umgesetzt werden, mit der sowohl auf COVID-19 als auch auf die Klimakrise reagiert wird, damit bei potenziellen Pandemien keine negativen Auswirkungen von beiden zu spüren sind.

Die europäischen städtischen Gebiete und Städte sind für den größten Anteil des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich. Sie spielen jedoch auch eine Schlüsselrolle beim Kampf der Union gegen den Klimawandel und werden für den Übergang zu einer klimaneutralen Gesellschaft von entscheidender Bedeutung sein. Wenn die Verpflichtungen der Union im Rahmen des Übereinkommens von Paris erfüllt werden sollen, benötigen unsere Städte weitere Unterstützung. Wir müssen uns vorrangig auf kreislauforientiert Konzepte, nachhaltige städtische Mobilität und die Beschleunigung von Investitionen in grüne Infrastruktur und erneuerbare Energie auf städtischer Ebene und die Achtung des Grundsatzes der Schadensvermeidung konzentrieren.

Nach monatelangen Lockdown- und Quarantänemaßnahmen sind offene Räume für Erholung und körperliche Ertüchtigung von entscheidender Bedeutung. Städte, in denen es an solchen Räumen fehlt, müssen die Raumplanung neu bewerten, um die psychischen und physischen Auswirkungen von Pandemien in Zukunft abzumildern.

Unter den zahlreichen Ungleichheiten, die durch die COVID-19-Pandemie zutage getreten sind, ist die digitale Kluft, die angegangen werden muss, um für einen gerechten digitalen Wandel zu sorgen, ein gravierender Aspekt. Große Teile der Bildungs-, Arbeits- und Sozialdienste wurden in wenigen Wochen online verlagert. Obwohl viele Menschen nicht die Verbindungen, die Ausrüstung und/oder die Kompetenzen haben, um Zugang zu diesen Diensten zu erhalten, die häufig Grundrechte darstellen, wird ein Großteil dieser Veränderungen dauerhaft sein.

Digitalisierung und digitale Konnektivität müssen für die lokalen Gemeinschaften bei ihrer Erholung eine Priorität darstellen. Europa muss das Recht auf digitale Inklusion als soziales Recht der neuen Generation anerkennen und sich verpflichten, eine universelle Internetanbindung für alle zu erreichen. Doch die Städte können digitale Ungleichheiten nicht alleine überwinden; Maßnahmen und Strategien für einen gerechten digitalen Übergang müssen auf verschiedenen Ebenen – von den Städten bis hin zur Europäischen Union – umgesetzt werden.

Es ist entscheidend, dass Europa sich an die neue Gegebenheit nach der COVID-19-Pandemie anpasst und über ein neues Modell für die städtischen Gebiete der EU nachdenkt. Obwohl die EU über keine ausdrückliche Zuständigkeit für die Stadtentwicklung verfügt, wirken sich zahlreiche EU-Initiativen bereits auf Groß- und Kleinstädte und funktionale Stadtgebiete aus. Es sind weitere Finanzierungsmöglichkeiten erforderlich, damit Städte die Programme vor Ort umsetzen können. Auch wenn EU-Mittel für die Umsetzung der sozialen Inklusion vor Ort von größter Bedeutung sind, kann ihre Wirkung auch durch einen gemeinsamen Verwaltungs- und Berichterstattungsrahmen gestärkt werden.

Schließlich muss Europa sicherstellen, dass das in der Dachverordnung verankerte Partnerschaftsprinzip vollständig umgesetzt wird. Die Kommission muss einen Verhaltenskodex für Partnerschaften vorlegen. In diesem Verhaltenskodex sollten Mindeststandards für die Beteiligung von regionalen, lokalen, städtischen und anderen Behörden, Wirtschafts- und Sozialpartnern und einschlägigen Einrichtungen, die die Zivilgesellschaft vertreten, sowie von Nichtregierungsorganisationen festgelegt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass diese Stellen in die Vorbereitung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung der EU-Programme einbezogen werden, auch in den Begleitausschüssen.

 


SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE ANGELEGENHEITEN (23.11.2021)

Herrn

Younous Omarjee

Vorsitzender

Ausschuss für regionale Entwicklung

BRÜSSEL

Betrifft: Stellungnahme zu den Herausforderungen für städtische Gebiete in der Zeit nach der COVID-19-Krise

(2021/2075(INI))

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

im Rahmen des genannten Verfahrens wurde der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten beauftragt, Ihrem Ausschuss eine Stellungnahme vorzulegen. In seiner Sitzung vom 23. November 2021 nahm der Ausschuss diese Stellungnahme in Form eines Schreibens an.

In dieser Sitzung beschloss er außerdem, den Ausschuss für regionale Entwicklung als federführenden Ausschuss zu ersuchen, die nachstehend aufgeführten Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Lucia Ďuriš Nicholsonová

 

 


VORSCHLÄGE

Beitrag des EMPL-Ausschusses zum Initiativbericht des REGI-Ausschusses mit dem Titel „Herausforderungen für städtische Gebiete in der Zeit nach der COVID-19-Krise“

A.  in der Erwägung, dass bis 2030 mehr als zwei Drittel der Weltbevölkerung in Städten leben werden;

B.  in der Erwägung, dass ein steiler und kontinuierlicher Anstieg der Immobilienpreise und Marktmieten zu beobachten ist, insbesondere in Städten und städtischen oder vorstädtischen Gebieten;

C.  in der Erwägung, dass die Wohnungskrise in vielen Mitgliedstaaten besonders stark die städtischen Gebiete betrifft, in denen es auch für Haushalte mit mittlerem Einkommen schwierig geworden ist, erschwinglichen Wohnraum zu Marktpreisen zu finden;

D.  in der Erwägung, dass dem spekulativen Immobilien- und Grunderwerb bei der anhaltenden Eskalation der Immobilienpreise eine maßgebliche Rolle zukommt;

E.  in der Erwägung, dass versagende Wohnungsmärkte den sozialen Zusammenhalt in Europa gefährden, Wohnungslosigkeit und Armut verstärken und das Vertrauen in die Demokratie beeinträchtigen; in der Erwägung, dass die nationalen und kommunalen Behörden zur Bewältigung all dieser Herausforderungen in der Lage sein müssen, eine angemessene Wohnungspolitik, einschließlich staatlicher Beihilfemaßnahmen, zu verabschieden, um Bedingungen für Investitionen in sozialen und erschwinglichen Wohnraum zu schaffen und diese zu unterstützen;

F.  in der Erwägung, dass die Union gemäß Artikel 36 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union den Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, wie er durch die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten im Einklang mit den Verträgen geregelt ist, um den sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union zu fördern, anerkennt und achtet; in der Erwägung, dass diese Dienstleistungen den sozialen Wohnungsbau als Sozialdienstleistung von allgemeinem Interesse einschließen; in der Erwägung, dass Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse den Bedürfnissen schutzbedürftiger Bürger im Einklang mit den Grundsätzen der Solidarität und des gleichberechtigten Zugangs Rechnung tragen; in der Erwägung, dass mit der Mitteilung der Kommission über den Qualitätsrahmen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in der EU der Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen für alle Bürger sichergestellt und die Qualität im Bereich der Sozialdienste gefördert wird;

1.  fordert, dass auf Ebene der EU das Ziel festgelegt wird, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu beseitigen; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten durch wirksamere Maßnahmen bei der Verringerung und Beseitigung von Wohnungslosigkeit, einer Priorität des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte, zu unterstützen;

2.  vertritt die Auffassung, dass die Kommission die Umsetzung bestehender erfolgreicher Modelle wie „Housing First“ unter Rückgriff auf geeignete Finanzierungsinstrumente, wie etwa den Europäischen Sozialfonds Plus und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, weiterhin prüfen sollte;

3.  weist mit Sorge auf die zunehmende Finanzialisierung des Wohnungsmarktes, insbesondere in den Städten, hin, durch die Investoren Wohnraum eher als einen handelbaren Vermögensgegenstand sehen als ein Menschenrecht; fordert die Kommission auf, zu bewerten, inwieweit mit der Politik und den Rechtsvorschriften der EU zur Finanzialisierung des Wohnungsmarktes beigetragen wird und inwieweit nationale und lokale Behörden das Recht auf Wohnraum sicherstellen können; fordert die Mitgliedstaaten und die kommunalen Behörden auf, angemessene Maßnahmen zur Bekämpfung spekulativer Investitionen zu ergreifen, Strategien zur Förderung langfristiger Investitionen auf dem Wohnungsmarkt anzunehmen und Strategien der städtischen und ländlichen Raumplanung zu entwickeln, mit denen erschwinglicher Wohnraum, soziale Durchmischung und gesellschaftlicher Zusammenhalt gefördert werden;

4.  betont, dass sich Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Zusammenhang mit Wohnraum in erster Linie an konkreten Anforderungen orientieren sollten, die von den nationalen, regionalen oder lokalen Behörden festgelegt werden, da diese Behörden dafür zuständig sind, den Wohnraumbedarf und die Lebensbedingungen verschiedener Gruppen zu ermitteln und anzugehen – wobei hier starke Unterschiede zwischen ländlichen und städtischen Gebieten bestehen können –, und da diese Behörden eine wesentliche Rolle spielen, wenn es darum geht, zielgerichtete Entscheidungen zu treffen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die in den Vorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse enthaltene Definition der Zielgruppe für sozialen und öffentlich geförderten Wohnungsbau anzupassen, sodass nationale, regionale und kommunale Behörden die Möglichkeit erhalten, Wohnraum für all jene zu fördern, bei denen Schwierigkeiten bestehen, ihren Bedarf an angemessenem und erschwinglichem Wohnraum im Rahmen der Marktbedingungen zu erfüllen – wobei jedoch sichergestellt werden muss, dass dies nicht zulasten der Unterstützung für die am stärksten Benachteiligten geht –, um Investitionen freizusetzen, für erschwinglichen Wohnraum, Neutralität in Bezug auf die Wohnbesitzverhältnisse und eine nachhaltige Stadtentwicklung zu sorgen, sozial vielfältige Wohnviertel zu schaffen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken;

5. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Investitionen in energieeffizienten, angemessenen und erschwinglichen sozialen öffentlichen Wohnraum in der EU und in die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit und Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt weiter aufzustocken; fordert in diesem Zusammenhang Investitionen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Fonds für einen gerechten Übergang, dem Programm „InvestEU“, dem Europäischen Sozialfonds Plus, dem Programm „Horizont Europa“ und dem Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ und insbesondere aus der Aufbau- und Resilienzfazilität, der Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise (CRII) und der Investitionsinitiative Plus zur Bewältigung der Coronavirus-Krise (CRII+); fordert mehr Synergien zwischen diesen Instrumenten; begrüßt die Finanzierung sozialer und erschwinglicher Immobiliendarlehen durch das Programm „InvestEU“ und im Rahmen des umfangreicheren Portfolios der EIB; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den sozialen Fortschritt als Investitionspriorität gemeinsam mit dem ökologischen und dem digitalen Wandel in die Aufbau- und Resilienzfazilität einzubeziehen, um gefährdete Menschen vor den negativen Auswirkungen der gegenwärtigen Krise zu schützen, und in die Aufbau- und Resilienzpläne Pläne für den sozialen Fortschritt aufzunehmen, in denen dargelegt wird, wie die Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte umgesetzt werden und wohin die sozialen Investitionen, einschließlich der Investitionen in den sozialen Wohnungsbau, fließen sollen; fordert die Kommission dringend auf, die Finanzmittel der EU und die EIB-Finanzierungen für lokale und regionale Anbieter von erschwinglichem sozialem und öffentlichem Wohnraum besser zugänglich zu machen; fordert die EIB auf, zu versuchen, die entsprechenden Kredite durch gezielte technische Hilfe und eine engere Zusammenarbeit mit Finanzintermediären und den Mitgliedstaaten zu erhöhen;

6. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Behörden auf, von der örtlichen Bevölkerung betriebene, demokratische und kooperative Wohnraumlösungen, einschließlich gemeinschaftlich verwalteter Grundstücke, als legitime und gangbare Mittel zur Bereitstellung von Wohnraum zu Marktbedingungen sowie von sozialem Wohnraum anzuerkennen, zu unterstützen und zu finanzieren; fordert, dass im Hinblick auf die Flächennutzung in Städten ein nachhaltiger Ansatz verfolgt wird, beispielsweise indem der Sanierung leer stehender Häuser gegenüber der Errichtung neuer Häuser Vorrang eingeräumt wird;


STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR VERKEHR UND TOURISMUS (16.11.2021)

für den Ausschuss für regionale Entwicklung

zu den Herausforderungen für städtische Gebiete in der Zeit nach der COVID-19-Krise

(2021/2075(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Vlad Gheorghe

 

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Verkehr und Tourismus ersucht den federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. betont, dass fast 75 % der EU-Bevölkerung in städtischen Gebieten leben, was zu einer höheren Nachfrage nach urbaner Mobilität geführt hat; weist darauf hin, dass dies zwar zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beigetragen hat, aber auch zu Sicherheitsproblemen, massiver Verkehrsüberlastung, einer Verschlechterung der Luftqualität und einem Anstieg der Lärm- und CO2-Emissionen geführt hat;

2. hebt hervor, dass die aufgrund der COVID-19-Pandemie verhängten Lockdowns erhebliche Auswirkungen auf die Mobilitätsnachfrage und die Wahl der Verkehrsträger, insbesondere in städtischen Gebieten, hatte; stellt fest, dass die im Rahmen der Hygienemaßnahmen in der EU eingeführte physische Distanzierung die Bürger dazu veranlasst hat, andere Mobilitätsoptionen zu nutzen als öffentliche Verkehrsmittel, um Menschenansammlungen aus dem Weg zu gehen, was auch einen Anstieg des Individualverkehrs zur Folge hatte;

3. weist darauf hin, dass der Verkehrssektor zu den am schwersten von der COVID-19-Pandemie betroffenen Sektoren gehört; betont jedoch, dass er eine entscheidende Rolle bei der Aufrechterhaltung wesentlicher Verbindungen und der Bereitstellung kritischer Güter und Dienstleistungen gespielt hat; hebt die Schlüsselrolle hervor, die die Arbeitnehmer im Verkehrssektor in den schwierigsten Phasen der Pandemie gespielt haben; betont, dass sie dem Infektionsrisiko stärker ausgesetzt sind, aber dennoch dazu beigetragen haben, die gesamte Lieferkette in den Städten, insbesondere die Versorgung mit Arzneimitteln und medizinischen Produkten, zu gewährleisten;

4. ist der Ansicht, dass die COVID-19-Krise gezeigt hat, dass neue Stadtplanungs- und Mobilitätslösungen erforderlich sind, um die Widerstandsfähigkeit der städtischen Gebiete gegenüber künftigen Krisen wie Pandemien oder Naturkatastrophen zu stärken und ihre Anpassungsfähigkeit mit Blick auf die Mobilitätsnachfrage zu erhöhen; ist der Auffassung, dass diese Krise eine Chance bietet, die Verkehrsüberlastung und die Treibhausgasemissionen zu verringern; betont in diesem Zusammenhang, dass die lokalen Gebietskörperschaften die öffentlichen Verkehrsmittel und Infrastrukturen anpassen und umstrukturieren müssen, wobei den Besonderheiten jedes Gebiets, einschließlich der Gebiete in äußerster Randlage, gebührend Rechnung zu tragen ist, damit intelligente, zugängliche, interoperable, wettbewerbsfähige, erschwingliche, sichere, gesundheitlich unbedenkliche und ökologisch nachhaltige Optionen für Pendler gewährleistet werden und der öffentliche Verkehr durch Dienste auf Abruf und gemeinsame Verkehrsdienste, intelligente Parkplätze und kollaborative Innovationsplattformen ergänzt wird; betont, dass die Infrastruktur angepasst und die Raumplanung so umgestaltet werden muss, dass aktive Mobilität und nachhaltiger Güterverkehr darin einbezogen werden;

5. stellt fest, dass die Nachfrage nach öffentlichen Verkehrsmitteln in Europa aufgrund der physischen Distanzierung, die wegen der Pandemie erforderlich wurde, drastisch zurückgegangen ist und dass öffentliche Verkehrssysteme Schwierigkeiten haben, Marktanteile bei den Nutzern zurückzugewinnen, seitdem die restriktiven Maßnahmen gelockert oder aufgehoben wurden; erkennt die zentrale Rolle der städtischen Mobilität und insbesondere des öffentlichen Verkehrs als eine der wichtigsten Grundlagen für eine nachhaltige, intelligente und umweltfreundliche Erholung nach der COVID-19-Krise und ein ebensolches Verkehrswesen an; fordert die Behörden nachdrücklich auf, Strategien und Kampagnen zu entwickeln, damit die Bürger das Vertrauen in den öffentlichen Verkehr zurückgewinnen und um etwaige verbleibende Sicherheitsbedenken der Fahrgäste auszuräumen; hebt hervor, dass spurgeführte Verkehrsmittel in diesem Zusammenhang eine besondere Rolle spielen, zumal sie sozialverträgliche Massenbeförderungsmittel sind, die mit strengen Hygienestandards vereinbar sind; betont, dass Dienste, die in einem ausreichenden Takt angeboten werden, eine physische Distanzierung ermöglichen würden;

6. nimmt zur Kenntnis, welch enorme Auswirkungen die Zunahme der Telearbeit während des Lockdowns auf die Mobilitätsnachfrage hatte und ist der Ansicht, dass Telearbeit für viele Arbeitnehmer, zumindest für Teilzeitbeschäftigte, eine attraktive Option bleiben wird, was sich auf die künftige Planung der städtischen Mobilität auswirken wird; betont in diesem Zusammenhang, dass die Pandemie eine Neubelebung der in der Nachbarschaft liegenden Geschäfte und Aktivitäten gefördert hat, da diese eine größere Flexibilität bieten und größtenteils zu Fuß erreichbar sind;

7. betont, dass die COVID-19-Krise erhebliche Unterschiede zwischen städtischen Gebieten einerseits und städtischen Randgebieten sowie ländlichen Gebieten andererseits hervorgehoben und ans Licht gebracht hat, beispielsweise in Bezug auf die Qualität von und den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung und Verkehr; weist darauf hin, dass ländliche Gebiete, in denen 30,6 % der Bevölkerung der EU leben, und insbesondere dünn besiedelte ländliche Gebiete, von einem Mangel an hochwertiger Verkehrsinfrastruktur sowie einer niedrigen Frequenz der öffentlichen Verkehrsmittel betroffen sind, was sich unmittelbar auf ihre Anbindung, Zugänglichkeit und letztendlich ihre sozioökonomische Entwicklung auswirkt; bekräftigt, dass die Verbesserung und der Ausbau der Verbindungen zwischen Stadt und Land eine entscheidende Rolle spielen können, wenn es gilt, den Abwanderungtrends entgegenzuwirken und die demografischen Veränderungen und Verhaltensweisen nach der COVID-19-Krise zu bewältigen – etwa die zunehmende Inanspruchnahme von Möglichkeiten der Telearbeit oder die Zunahme des ländlichen Tourismus;

8. begrüßt, dass die Städte als Teil der Initiative „Mobilität als Dienstleistung“ Mobilitätszentren schaffen, die es den Menschen ermöglichen, eine Vielzahl von Diensten für die gemeinsame Nutzung von Elektroautos, Fahrrädern und Motorrollern sowie intelligente digitalisierte Parkplätze zu nutzen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Schaffung intermodaler Einrichtungen wie Park-and-ride-Systeme, die es Pendlern außerhalb der städtischen Gebiete ermöglichen, Städte mit der Eisenbahn oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen;

9. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die richtigen Instrumente in den Mittelpunkt des neuen Rahmens für die städtische Mobilität gestellt werden, um den Ausbau eines erschwinglichen, attraktiven, wettbewerbsfähigen, sicheren, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrswesens zu unterstützen; betont darüber hinaus, dass der Rahmen dem Wandel der städtischen Mobilität Rechnung tragen sollte, etwa der Umwidmung öffentlicher Räume, und Synergien zwischen Sicherheits- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen in städtischen Gebieten fördern sollte; betont, dass die verschiedenen EU-Initiativen und die unterschiedlichen Visionen und Strategien für intelligente Städte im Rahmen der Städteagenda angemessen koordiniert werden müssen; fordert die Kommission darüber hinaus nachdrücklich auf, Rechtsvorschriften vorzuschlagen, welche die Mitgliedstaaten verpflichten, regelmäßig einschlägige Daten zur städtischen Mobilität zu erheben und zu übermitteln; erinnert an die Rolle des Ausschusses der Regionen bei der Verbesserung der Kohärenz und Sichtbarkeit der Ziele dieser Strategien;

10. ist der Ansicht, dass alle künftigen Maßnahmen wissenschaftlich fundiert und technologisch neutral sein müssen und dass ihnen umfassende Folgenabschätzungen vorausgehen sollten, die die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen berücksichtigen, damit dafür gesorgt ist, dass sich der Wandel in den städtischen Gebieten auf nachhaltige Weise vollzieht;

11. stellt fest, dass die neuen globalen Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation für Luftqualität, die am 22. September 2021 veröffentlicht wurden, Belege für die Gesundheitsschäden liefern, die durch die Luftverschmutzung verursacht werden; hebt hervor, dass die verkehrsbedingten Emissionen zum Teil für die starke Luftverschmutzung in städtischen Gebieten verantwortlich sind; betont, wie wichtig es ist, das Leben in städtischen Gebieten zu erleichtern und zu verbessern und die Gesundheitsdimension in alle Verkehrs-, Mobilitäts- und Infrastrukturmaßnahmen einzubeziehen; begrüßt die Pläne, die Schaffung klimaneutraler Städte zu unterstützen, die durch die Verkehrsverlagerung als Beispiel für urbane Mobilität im Einklang mit den klima- und umweltpolitischen Zielen der EU dienen;

12. weist darauf hin, dass die EU das Konzept der nachhaltigen städtischen Mobilitätsplanung seit mehreren Jahren aktiv fördert und sich verpflichtet hat, nationale, regionale und lokale Gebietskörperschaften bei der Entwicklung und Umsetzung von Plänen für nachhaltige städtische Mobilität (SUMP) zu unterstützen, unter anderem durch Finanzierungsinstrumente und technisches Fachwissen;

13. fordert, dass die Leitlinien der Kommission für die Entwicklung und Umsetzung der Pläne für eine nachhaltige urbane Mobilität überarbeitet werden, damit unter anderem die folgenden neuen Ziele aufgenommen werden: Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Mobilitätssysteme gegenüber raschen Schwankungen der Mobilitätsnachfrage, Erleichterung der aktiven Mobilität, Gewährleistung des Schutzes aktiver Verkehrsteilnehmer, Förderung der Multimodalität, Entwicklung städtischer Logistik- und Flächennutzungspläne sowie Förderung der Zusammenarbeit und Wettbewerbsfähigkeit;

14. weist darauf hin, dass fast 40 % aller verkehrsbezogenen Todesfälle in Europa in städtischen Gebieten auftreten; weist erneut darauf hin, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen bei ungefähr 30 % der tödlichen Straßenverkehrsunfälle ein entscheidender Faktor und bei den meisten anderen Unfällen ein erschwerender Faktor sind; fordert die Kommission auf, ihre anstehende Empfehlung zur Geschwindigkeit zu nutzen, um standardmäßig eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in Wohngebieten und Gebieten mit einer hohen Zahl von Fußgängern und Radfahrern zu erreichen, wobei die Möglichkeit höherer Geschwindigkeitsgrenzen auf den Hauptverkehrsstraßen bei einem angemessenen Schutz für schwächere Verkehrsteilnehmer bestehen sollte; begrüßt, dass die EU ihr langfristiges strategisches Ziel, bis 2050 die Zahl der Todesfälle und der schweren Verletzungen auf europäischen Straßen Richtung Null zu senken (Vision Null Straßenverkehrstote), sowie ihr mittelfristiges Ziel, Todesfälle und schwere Verletzungen bis 2030 um 50 % zu reduzieren, erneut bekräftigt hat; fordert die Kommission daher auf, die Straßenverkehrssicherheit besser in die Leitlinien für den Plan für nachhaltige städtische Mobilität zu integrieren, und fordert die lokalen Gebietskörperschaften auf, die Straßenverkehrssicherheit durch Sensibilisierungsinitiativen, geeignete Maßnahmen und Finanzierungsmöglichkeiten zu fördern;

15. stellt fest, dass der Radverkehr als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie zugenommen hat; ist der Ansicht, dass die lokalen Gebietskörperschaften in Erwägung ziehen sollten, die in den Mitgliedstaaten als Reaktion auf die Pandemie errichtete Fahrrad- und Fußgängerinfrastruktur im Rahmen ihrer regulären Stadtplanungsprozesse beizubehalten und zu erweitern; fordert die Mitgliedstaaten und die lokalen Gebietskörperschaften auf, die aktive Mobilität zu einem festen Bestandteil der städtischen Mobilität und Infrastrukturgestaltung zu machen und dafür angemessene Investitionen vorzusehen; fordert die Kommission auf, eine Strategie für aktive Mobilität zu veröffentlichen und entsprechende Mittel zu mobilisieren;

16. erkennt an, dass die städtische Logistik, etwa im Bereich der Post-, Liefer- und Müllfahrzeuge, ein wesentlicher und zunehmend nachfrageorientierter öffentlicher Dienst ist, der nicht nur neue und sichere Bereiche für das immer häufigere Anhalten der Betreiber dieser Fahrzeuge erfordert, sondern der auch langfristige Lösungen zur Berücksichtigung sozioökonomischer, ökologischer und klimatischer Belange erfordert; fordert die lokalen Gebietskörperschaften auf, Pläne eigens für die nachhaltige Stadtlogistik zu entwickeln, einschließlich klarer Strategien für Belade- und Entladebereiche, in denen der Güterverkehr in die Planung einer dynamischeren und flexibleren Nutzung von Straßenrändern einbezogen wird; regt zum Nachdenken darüber an, wie die Fahrzeuge des Stadtverkehrs für andere Zwecke im Zusammenhang mit der Stadtlogistik genutzt werden können, insbesondere nachts; weist auf die Schlüsselrolle des intermodalen Verkehrs für einen reibungslosen Gütertransport hin und fordert die Förderung der Multimodalität im Interesse der Nachhaltigkeit des Güterverkehrs; betont in diesem Zusammenhang die Möglichkeit des Einsatzes von Lastenfahrrädern in städtischen Gebieten, auch im Rahmen der Logistik der letzten Meile, da sie energieeffizient sind und dazu beitragen können, die Überlastung der Straßen zu verringern;

17. begrüßt die Absicht der Kommission, mit den Städten und den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass alle Großstädte und städtischen Knotenpunkte des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) bis 2030 Pläne für eine nachhaltige städtische Mobilität ausarbeiten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, eng mit den Regionen und Städten, insbesondere über Grenzen hinweg, zusammenzuarbeiten, um die fehlende Infrastruktur der letzten Meile sowie multimodale und grenzüberschreitende Verbindungen im gesamten TEN-V zu verbessern und zu vervollständigen; weist darauf hin, dass viele europäische Häfen in der Nähe städtischer Zentren liegen und wichtige Verkehrsknotenpunkte im TEN-V sind;

18. fordert, dass Bestimmungen über eine verstärkte Zusammenarbeit, den Informationsaustausch und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Gemeinden in die Leitlinien für den Plan für nachhaltige städtische Mobilität aufgenommen werden, damit die Verwaltung des öffentlichen und privaten Verkehrs verbessert und die Zufriedenheit der Verkehrsnutzer in städtischen Gebieten gesteigert wird; fordert, dass der Übergang beschleunigt wird, damit die Ziele des europäischen Grünen Deals in Bezug auf Mobilität und Verkehr erreicht werden;

19. betont, dass der Straßenverkehrssektor eine wichtige Rolle bei der Verringerung der Emissionen spielen muss, wie im Handbuch der Kommission über die externen Kosten des Verkehrs hervorgehoben wird; hebt hervor, dass der Übergang zu emissionsfreien Fahrzeugen von entscheidender Bedeutung sein wird und eine spezifische Infrastruktur, etwa Ladestationen, erfordert, die in die Pläne für die städtische Mobilität aufgenommen werden sollte; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Regionen und die lokalen Gebietskörperschaften nachdrücklich auf, mit der Planung der Einrichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in ihrer gesamten Infrastruktur zu beginnen, um die Einführung von Ladestationen sowie die sichere und intelligente Parkraumbewirtschaftung zu erleichtern; betont, dass die Union die Entwicklung von Finanzierungssystemen für den Kauf und die Beschaffung der immer noch teureren emissionsfreien Fahrzeuge, insbesondere für Flotten des öffentlichen Verkehrs, nachdrücklich unterstützen sollte;

20. fordert die Kommission auf, in ihrer anstehenden Überarbeitung des Pakets zur städtischen Mobilität Vorschläge zu unterbreiten, um die Digitalisierung der städtischen Mobilität zu beschleunigen, damit Mobilität als Dienstleistung und ein einheitliches und multimodales Fahrscheinsystem eingeführt werden, wodurch digitale Ticketzahlungen, integrierte Tickets, die Digitalisierung von Abläufen, etwa berührungslose Tasten, die gemeinsame Nutzung von Echtzeit-Mobilitätsströmen und intelligentes digitales Parken ermöglicht werden; fordert in diesem Zusammenhang die rasche Vollendung des gemeinsamen europäischen Datenraums für Mobilität und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, digitale Innovationszentren zu mobilisieren, die eine entscheidende Rolle spielen, wenn es gilt, die städtischen Behörden bei der Umsetzung wirksamer Strategien für intelligente Städte zu unterstützen; ist der Ansicht, dass insbesondere KI bei der Gestaltung neuer Mobilitäts- und Verkehrsmodelle den spezifischen Bedürfnissen der Behörden Rechnung tragen sollte;

21. fordert die Mitgliedstaaten und die lokalen Gebietskörperschaften auf, ihre Investitionen in die städtische Mobilität neu zu bewerten und der Entwicklung von Lösungen der digitalen Mobilität und einer digitalen Infrastruktur Vorrang einzuräumen, die das allgemeine Verkehrserlebnis aller Fahrgäste, einschließlich der Menschen mit eingeschränkter Mobilität, verbessern und an die Bedürfnisse der Beschäftigten im Verkehrssektor nach der COVID-19-Krise angepasst sind;

22. stellt fest, dass der Einsatz von Elektrokleinstfahrzeugen in besonders dicht besiedelten städtischen Gebieten neue Herausforderungen insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit und Zugänglichkeit des Straßenverkehrs mit sich bringt; ist der Ansicht, dass die Behörden innovative Maßnahmen fördern sollten, um diese mit Fußgängern und anderen Fahrzeugtypen zu verknüpfen, sowie Aufklärungskampagnen über den sicheren Einsatz von Elektrokleinstfahrzeugen anregen sollten;

23. betont, dass öffentliche Verkehrsmittel für alle zugänglich gemacht werden müssen, auch für Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität, die schutzbedürftige Nutzer und von sozialer Ausgrenzung bedrohte Personen sind; weist darauf hin, dass bauliche Hindernisse nach wie vor Hindernisse für den Zugang zu öffentlichen Verkehrsdiensten darstellen, die häufig nicht ausreichend an die Bedürfnisse der Menschen und die heutigen Anforderungen angepasst sind; fordert die Behörden nachdrücklich auf, Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität aktiv in die Bedarfsermittlung und die Ausarbeitung von Lösungen einzubeziehen und ihre Beteiligung an der Erstellung der Pläne für nachhaltige städtische Mobilität sicherzustellen;

24. erkennt die Bedeutung an, die der Geschlechterdimension und den Bedingungen für Personen, die Kinder begleiten, bei der städtischen Mobilität zukommt; betont, dass eine weitere Verkehrsverlagerung hin zu einem nachhaltigen öffentlichen Verkehrswesen und einer aktiven Mobilität die Gewährleistung der Zugänglichkeit für alle erfordern würde, auch unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Frauen und Personen, die Kinder begleiten, hinsichtlich Fahrplänen, Zielorten und Mobilitätsmustern, Zugänglichkeit, Nähe zu Dienstleistungen und Sicherheit; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Empfehlungen zur Förderung der Einbeziehung von Personen, die Kinder begleiten, und Frauen an der Planung von Lösungen für die städtische Mobilität und an Entscheidungsprozessen vorzulegen;

25. weist darauf hin, dass die COVID-19-Pandemie zu einer Zunahme der Hauszustelldienste und zu der vermehrten Nutzung von Lieferwagen und motorisierten Zweirädern wie Mopeds und Fahrrädern sowie zum Entstehen neuer Arten von Plattformarbeit und von Geschäftsmodellen geführt hat; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine Empfehlung in Bezug auf die Sicherheit des Personals der Zustelldienste vorzulegen, die auch eine Verpflichtung der Arbeitgeber und der Unternehmen umfasst, sicherzustellen, dass Sicherheitsausrüstung und sichere Fahrzeuge bereitgestellt und genutzt werden, sowie Schulungen zu den digitalen Instrumenten, die sie möglicherweise nutzen müssen, wie Anwendungen und interaktive Plattformen, anzubieten;

26. weist darauf hin, dass die EU zwischen 2014 und 2020 rund 16,5 Mrd. EUR für die städtische Mobilität bereitgestellt hat – hauptsächlich für umweltfreundlichen Verkehr (U-Bahn- und Straßenbahninfrastruktur), aber auch für Radwege und intelligente Verkehrssysteme; ist der Auffassung, dass diese Mittel aufgestockt werden sollten, damit mehr städtische Gebiete davon profitieren können; betont, dass solche von der EU finanzierten Projekte stets auf umfassenden mehrjährigen Strategien für die städtische Mobilität beruhen sollten und dass dabei zwischen Städten und Regionen unterschieden werden sollte; weist darauf hin, dass dem Sonderbericht Nr. 6/2020 des Rechnungshofs über nachhaltige urbane Mobilität in der EU zufolge die EU-Mittel für nachhaltige Mobilität nicht wirksam eingesetzt wurden, um die Ziele zu erreichen; betont, dass Verkehrsüberlastung erhebliche sozioökonomische Kosten verursacht, insbesondere im Hinblick auf Produktivitätsverluste, und weist darauf hin, dass im Bericht des Rechnungshofs davon ausgegangen wird, dass die Verkehrsüberlastung der EU Kosten in Höhe von etwa 270 Mrd. EUR pro Jahr verursacht; fordert die Kommission daher auf, die zugewiesenen Mittel genau zu überwachen, um sicherzustellen, dass sie tatsächlich ausgegeben werden;

27. ist der Ansicht, dass die Kommission sicherstellen sollte, dass der Zugang zu EU‑Finanzierungsprogrammen für städtische Mobilität, etwa dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Kohäsionsfonds und der Fazilität „Connecting Europe“ von bestehenden oder künftigen Plänen für nachhaltige städtische Mobilität abhängig gemacht wird; betont, dass die Kohäsionspolitik dazu beitragen kann, das Potenzial sowohl der KI als auch des Konzepts der intelligenten Stadt zu erschließen, indem beispielsweise die Verwaltungskapazitäten und die digitalen Kompetenzen verbessert werden, und dass sie einen Übergang von der Erprobung hin zur Ausweitung von Initiativen für intelligente Städte durch Finanzmittel und entsprechende Unterstützung fördern sollte; fordert die Kommission auf, zu prüfen wie die Städte unterstützt werden können, damit sie ihre Pläne für nachhaltige städtische Mobilität nach den höchsten Standards ausarbeiten können; betont, dass die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Regionen die lokalen Gebietskörperschaften nach Möglichkeit bei der Erreichung dieses Ziels unterstützen sollten; begrüßt darüber hinaus die Absicht der Europäischen Investitionsbank, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, um ambitionierte Investitionsprogramme für die Förderung nachhaltiger Mobilität auf lokaler und regionaler Ebene zu unterstützen, unter anderem durch Pläne für nachhaltige städtische Mobilität und Projekte für den öffentlichen Verkehr;

28. beharrt darauf, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in allen Phasen eine Schlüsselrolle einnehmen, d. h. in der Planungs-, der Vorbereitungs- und der Umsetzungsphase; fordert eine Aufstockung der direkten EU-Mittel für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, um die Wirksamkeit zu erhöhen, für Kohärenz zu sorgen und den Verwaltungsaufwand zu verringern; fordert die Kommission darüber hinaus auf, den Mitgliedstaaten alle erforderlichen Leitlinien an die Hand zu geben und den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern, wobei zwischen Städten und Regionen je nach Grad ihrer Digitalisierung unterschieden wird;

29. stellt fest, dass die Tourismusbranche ebenfalls stark von der COVID-19-Pandemie betroffen ist; weist darauf hin, dass dem Volumen nach die Städte die wichtigsten europäischen Reiseziele sind; besteht daher darauf, dass bei der Planung des Mobilitätsangebots sowohl spezifische Dienste für die touristische Mobilität als auch andere Dienste für die Mobilität im Alltag berücksichtigt werden müssen; bekräftigt, dass die nachhaltige und robuste Entwicklung und die Verwaltung des Städtetourismus vollständig in die breiter angelegte Städteagenda integriert werden müssen, und fordert die Kommission auf, den Tourismus bei der Ausarbeitung des neuen Pakets zur städtischen Mobilität zu berücksichtigen; fordert die Mitgliedstaaten darüber hinaus auf, in Finanzmittel zu investieren, um den Wandel hin zu nachhaltigeren, innovativeren, resilienteren und qualitativ hochwertigeren Tourismusprodukten und -dienstleistungen zu unterstützen und einen weiteren Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten;

30. weist darauf hin, dass der Städtetourismus eine wesentliche Rolle bei der Gestaltung der Städtepolitik gespielt hat; weist darauf hin, dass die meisten Städte in der EU nach dem Ausbruch der Pandemie unter einem Wegbrechen des Tourismus gelitten haben und nach neuen und nachhaltigeren Vorgehensweisen suchen mussten, um den Tourismus wiederzubeleben, was zu einer intensiven Nutzung neuer digitaler Technologien geführt hat, die es ermöglicht haben, den städtischen Raum und die Bewegung der Städtetouristen besser zu steuern, sodass die Bildung großer Menschenansammlungen und riskante Situationen im Zusammenhang mit der Pandemie verhindert werden;

31. erinnert daran, dass moderne nahtlose TEN-V-Netze wesentlich sind und dass die städtischen Knotenpunkte sowie grenzüberschreitende Verkehrsdienste in ganz Europa ausgebaut werden müssen, um das Potenzial nachhaltiger, international operierender öffentlicher Verkehrsmittel zu erschließen und ganzjährig für mehr Nachhaltigkeit in der Tourismusbranche zu sorgen.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

15.11.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

42

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Andris Ameriks, Izaskun Bilbao Barandica, Karolin Braunsberger-Reinhold, Jakop G. Dalunde, Johan Danielsson, Karima Delli, Gheorghe Falcă, Isabel García Muñoz, Jens Gieseke, Elena Kountoura, Bogusław Liberadzki, Peter Lundgren, Benoît Lutgen, Tilly Metz, Cláudia Monteiro de Aguiar, Caroline Nagtegaal, Jan-Christoph Oetjen, João Pimenta Lopes, Rovana Plumb, Dominique Riquet, Dorien Rookmaker, Massimiliano Salini, Vera Tax, Barbara Thaler, Lucia Vuolo, Kosma Złotowski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Pablo Arias Echeverría, Leila Chaibi, Markus Ferber, Vlad Gheorghe, Ondřej Kovařík, Colm Markey, Nora Mebarek, Jutta Paulus, Robert Roos, Kathleen Van Brempt, Marianne Vind

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Matteo Adinolfi, Markus Buchheit, Zbigniew Kuźmiuk, Jutta Paulus, Tsvetelina Penkova, Jessica Polfjärd, Ramona Strugariu

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

42

+

ECR

Zbigniew Kuźmiuk, Peter Lundgren, Kosma Złotowski

ID

Matteo Adinolfi, Markus Buchheit

NI

Dorien Rookmaker

PPE

Pablo Arias Echeverría, Karolin Braunsberger-Reinhold, Gheorghe Falcă, Markus Ferber, Jens Gieseke, Benoît Lutgen, Colm Markey, Cláudia Monteiro de Aguiar, Jessica Polfjärd, Massimiliano Salini, Barbara Thaler, Lucia Vuolo

RENEW

Izaskun Bilbao Barandica, Vlad Gheorghe, Ondřej Kovařík, Caroline Nagtegaal, Jan-Christoph Oetjen, Dominique Riquet, Ramona Strugariu

S&D

Andris Ameriks, Johan Danielsson, Isabel García Muñoz, Bogusław Liberadzki, Nora Mebarek, Tsvetelina Penkova, Rovana Plumb, Vera Tax, Kathleen Van Brempt, Marianne Vind

THE LEFT

Leila Chaibi, Elena Kountoura, João Pimenta Lopes

VERTS/ALE

Jakop G. Dalunde, Karima Delli, Tilly Metz, Jutta Paulus

 

0

-

 

 

 

1

0

ECR

Robert Roos

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 


 

 

 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

6.12.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

33

0

8

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Matteo Adinolfi, François Alfonsi, Mathilde Androuët, Pascal Arimont, Isabel Benjumea Benjumea, Tom Berendsen, Erik Bergkvist, Stéphane Bijoux, Franc Bogovič, Vlad-Marius Botoş, Rosanna Conte, Corina Crețu, Rosa D’Amato, Christian Doleschal, Raffaele Fitto, Chiara Gemma, Mircea-Gheorghe Hava, Krzysztof Hetman, Peter Jahr, Constanze Krehl, Elżbieta Kruk, Cristina Maestre Martín De Almagro, Pedro Marques, Nora Mebarek, Martina Michels, Andżelika Anna Możdżanowska, Niklas Nienaß, Andrey Novakov, Younous Omarjee, Alessandro Panza, Tsvetelina Penkova, Caroline Roose, Susana Solís Pérez, Irène Tolleret, Yana Toom, Monika Vana

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Katalin Cseh, Stelios Kympouropoulos, Rovana Plumb, Veronika Vrecionová

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

33

+

NI

Chiara Gemma

PPE

Pascal Arimont, Isabel Benjumea Benjumea, Tom Berendsen, Franc Bogovič, Christian Doleschal, Mircea-Gheorghe Hava, Krzysztof Hetman, Peter Jahr, Stelios Kympouropoulos, Dan-Ştefan Motreanu, Andrey Novakov

Renew

Stéphane Bijoux, Vlad-Marius Botoş, Katalin Cseh, Susana Solís Pérez, Irène Tolleret, Yana Toom

S&D

Erik Bergkvist, Corina Crețu, Constanze Krehl, Cristina Maestre Martín De Almagro, Pedro Marques, Nora Mebarek, Tsvetelina Penkova, Rovana Plumb

The Left

Martina Michels, Younous Omarjee

Verts/ALE

François Alfonsi, Rosa D'Amato, Niklas Nienaß, Caroline Roose, Monika Vana

 

0

-

 

 

 

8

0

ECR

Raffaele Fitto, Elżbieta Kruk, Andżelika Anna Możdżanowska, Veronika Vrecionová

ID

Matteo Adinolfi, Mathilde Androuët, Rosanna Conte, Alessandro Panza

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2022
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