BERICHT über die Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik – Jahresbericht 2021

20.12.2021 - (2021/2182(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: David McAllister


Verfahren : 2021/2182(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0354/2021

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu der Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik – Jahresbericht 2021

(2021/2182(INI))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV), insbesondere auf die Artikel 21 und 36,

 unter Hinweis auf den Bericht des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) vom 16. Juni 2021 mit dem Titel „GASP-Bericht – Unsere Prioritäten 2021“ (HR(2021)0094),

 unter Hinweis auf die Resolution des UN-Sicherheitsrats 1325(2000) vom 31. Oktober 2000 zu Frauen, Frieden und Sicherheit,

 unter Hinweis auf seine vorherigen Entschließungen zu der Lage in Hongkong, einschließlich der Entschließung vom 8. Juli 2021 zu Hongkong, insbesondere zum Fall von „Apple Daily“[1], und vom 19. Juni 2020 zu dem Gesetz der VR China über die nationale Sicherheit in Bezug auf Hongkong und die Notwendigkeit aufseiten der EU, Hongkongs hohes Maß an Autonomie zu verteidigen[2],

 gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9-0354/2021),

A. in der Erwägung, dass das Parlament in der Pflicht und Verantwortung steht, seine demokratische Kontrolle über und seine Überprüfung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik auszuüben, und sowohl die erforderlichen Informationen transparent und zeitnah erhalten als auch über wirksame Mittel verfügen sollte, um dieser Rolle umfassend und wirksam nachzukommen;

B. in der Erwägung, dass durch die jüngsten internationalen Entwicklungen und multidimensionalen Herausforderungen sowie ein sich rasch wandelndes geopolitisches Umfeld die bestehenden Tendenzen, die zentrale Aspekte der GASP der EU betreffen, beschleunigt wurden, die Anfälligkeit der EU für außenpolitische Ereignisse und außenpolitischen Druck sichtbar wurde, die Notwendigkeit eines stärkeren, ehrgeizigeren, glaubwürdigeren, strategischeren und einheitlicheren Vorgehens der EU auf internationaler Bühne hervorgehoben und zudem deutlich wurde, dass die EU in der Lage sein muss, ihre eigenen strategischen Ziele eigenständig festzulegen und die Fähigkeiten zu entwickeln, diese zu verfolgen;

C. in der Erwägung, dass diese Entwicklungen und Herausforderungen folgende Aspekte umfassen: die beispiellose COVID-19-Pandemie, die ihren Ursprung in Wuhan (China) hat, und deren Folgen, die sich wandelnde Rolle der USA auf der Weltbühne, hybride Angriffe auf die EU-Mitgliedstaaten, etwa die Instrumentalisierung von Migranten, um unsere demokratischen Grundfesten in Frage zu stellen, die fortgesetzte Verletzung des Völkerrechts durch Belarus, das zunehmend dominante Auftreten der Kommunistischen Partei Chinas und anderer autoritärer und totalitärer Regime, den unlängst erfolgten raschen Zusammenbruch der staatlichen Strukturen Afghanistans und die anschließende Übernahme des Landes durch die Taliban, die Spannungen im indopazifischen Raum, insbesondere im Süd- und Ostchinesischen Meer sowie in der Meerenge von Taiwan, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, die Infragestellung von Übereinkommen über Rüstungsbegrenzung, den Klimawandel, die Finanzkriminalität, die Verschärfung regionaler Konflikte, die zu Vertreibungen geführt haben, Wettbewerb um natürliche Ressourcen, Energie- und Wasserknappheit, das Scheitern von Staaten, Terrorismus, die organisierte grenzüberschreitende Kriminalität, Cyberangriffe und Desinformationskampagnen;

D. in der Erwägung, dass diese bestehenden Tendenzen das Ergebnis von Verschiebungen im globalen Machtgleichgewicht hin zu einer multipolaren Welt mit verschärftem geopolitischem Wettbewerb sind, in deren Zuge die Weltordnungspolitik und die Bereitstellung internationaler öffentlicher Güter zu einem Zeitpunkt, zu dem diese zunehmend benötigt werden, erschwert werden;

E. in der Erwägung, dass die Welt in eine neue Epoche des „Unfriedens“ eingetreten ist, eine Zeit zunehmender geopolitischer Unsicherheit, einhergehend mit einer Zunahme von regionalen Konflikten und der Konkurrenz zwischen den Großmächten, was schwerwiegende Auswirkungen auf die Sicherheit der EU hat;

F. in der Erwägung, dass die schädlichen Auswirkungen des Klimawandels auf die Sicherheit der EU immer deutlicher werden;

G. in der Erwägung, dass mehr als die Hälfte des weltweiten Bevölkerungswachstums bis zum Jahr 2050 voraussichtlich in Afrika zu verzeichnen sein wird und dass davon ausgegangen wird, dass 1,3 Milliarden der zusätzlichen 2,4 Milliarden Menschen auf der Welt aus Afrika stammen werden; in der Erwägung, dass sich dieses Wachstum auf einige der ärmsten Länder konzentrieren und zusammen mit den Auswirkungen des Klimawandels zu einer Reihe neuer Herausforderungen führen wird, die, wenn sie nicht schon jetzt angegangen werden, extrem problematische Auswirkungen sowohl auf diese Länder als auch auf die EU haben werden; in der Erwägung, dass im Bericht der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2019 über Handel und Entwicklung[3] davon ausgegangen wird, dass zusätzlich 2,5 Bio. USD jährlich benötigt werden, um die Verpflichtungen im Rahmen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zu erfüllen;

H. in der Erwägung, dass die EU auf der internationalen Bühne mit einer gemeinsamen Stimme auf der Grundlage einer gemeinsamen strategischen Kultur handeln muss, um ihre Führungsrolle auszubauen und den Multilateralismus wiederzubeleben und zu reformieren, wobei sie sich von ihren Werten der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der sozialen Gerechtigkeit, der Grundrechte, darunter der Gleichstellung der Geschlechter und der Unterstützung der Freiheit auf der ganzen Welt, sowie ihrer Vision für eine nachhaltige und inklusive Zukunft leiten lassen sollte;

I. in der Erwägung, dass eine breite Mehrheit der EU-Bürger und der auf der digitalen Plattform der Konferenz zur Zukunft Europas bislang eingegangenen Kommentare eine stärkere Rolle der EU und einen gemeinsamen europäischen Ansatz in außen- und sicherheitspolitischen Angelegenheiten befürwortet und sich eine kohärentere und wirksamere Außen- und Sicherheitspolitik der EU wünscht;

1. betont, dass die EU im Hinblick auf die Verwirklichung des strategischen Ziels, ihre globale Führungsrolle auszubauen, ihre GASP auf der Grundlage der folgenden fünf Maßnahmen gestalten sollte:

 Übernahme einer Führungsrolle bei der Stärkung multilateraler Partnerschaften für globale Prioritäten, insbesondere der EU-Partnerschaft mit den Vereinten Nationen, und bei dem Schutz und der Förderung von Demokratie und Menschenrechten weltweit;

 Verbesserung der Öffentlichkeitswirkung und Entscheidungsfindung in der EU und umfassende und wirksamere Nutzung von Hard-Power- und Soft-Power-Instrumenten der EU, auch durch die Einführung einer Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rahmen der EU-Außenpolitik;

 Verwirklichung einer europäischen Souveränität durch eine kohärente Verknüpfung außen- und innenpolitischer Maßnahmen der EU und durch eine Kombination der Fähigkeit, bei Bedarf autonom zu handeln, mit der Bereitschaft zur strategischen Solidarität mit gleichgesinnten Partnern;

 Weiterentwicklung regionaler Strategien, auch des diplomatischen und wirtschaftlichen Engagements und der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit;

 Stärkung der demokratischen Aufsicht, Kontrolle und Rechenschaftspflicht und der parlamentarischen Dimension bei der GASP der EU;

Übernahme einer Führungsrolle bei der Stärkung multilateraler Partnerschaften für globale Prioritäten, insbesondere der EU-Partnerschaft mit den Vereinten Nationen, und bei dem Schutz und der Förderung von Demokratie und Menschenrechten weltweit

2. begrüßt die wachsenden Bestrebungen und die Initiativen der EU, bei der Förderung globaler Partnerschaften zu Schlüsselprioritäten und bei der Stärkung einer rechte- und wertebasierten multilateralen Ordnung eine Führungsrolle zu übernehmen, und zwar mithilfe einer Reform der wichtigsten Institutionen und Organisationen, durch die ihre Effizienz verbessert und ihre Resilienz erhöht wird, und einer besseren Nutzung bestehender Mechanismen und Institutionen im Hinblick auf eine multilaterale Weltordnungspolitik; stellt fest, dass es der internationalen Gemeinschaft mithilfe dieser Initiativen ermöglicht wird, im Rahmen des Völkerrechts globale Herausforderungen wie den Klimawandel, Pandemien, die Energiekrise und terroristische Bedrohungen wirksam anzugehen und gegen den Einfluss böswilliger autoritärer Akteure vorzugehen; bekräftigt, dass im Rahmen der Außen- und Sicherheitspolitik der EU die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen sichergestellt werden muss;

3. betont, dass in den Bereichen Klimaschutz und Menschenrechte sowie im Rahmen des Krisenmanagements eine wirklich strategische Partnerschaft zwischen der EU und den Vereinten Nationen aufgebaut werden muss; fordert die Mitgliedstaaten und die Regierungen weltweit auf, den Gremien der Vereinten Nationen mehr Kompetenzen, Ressourcen und Interventionskapazitäten zuzuweisen; bedauert, dass China und Russland den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen daran hindern, unterdrückerische Regime für ihr Handeln zu verurteilen, eine geschlossene internationale Reaktion auf verschiedene Krisen behindern und die Umsetzung von G7-Beschlüssen auf der Ebene der Vereinten Nationen verhindern; bekräftigt seine nachdrückliche Unterstützung für den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, eine angemessene finanzielle Unterstützung bereitzustellen, damit der IStGH seinen Aufgaben nachkommen kann;

4. betont, dass die EU die Demokratie weltweit verteidigen und fördern muss, indem sie mit gutem Beispiel vorangeht und unter anderem für die strikte Einhaltung der Grundsätze der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Mitgliedstaaten Sorge trägt; fordert die EU auf, eine Allianz der Demokratien weltweit zu fördern; betont, dass Ressourcen gebündelt, bewährte Verfahren ausgetauscht, gemeinsame Maßnahmen koordiniert und gemeinsame Strategien entwickelt werden müssen, was das Vorgehen gegen böswillige Einmischung und Desinformation vonseiten von autoritären Staaten und deren Stellvertretern, feindseligen nichtstaatlichen Akteuren und Organisationen sowie demokratiefeindlichen Akteuren innerhalb von demokratischen Gesellschaften betrifft; ist der Überzeugung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten – wenn dies erfolgreich sein soll – unter anderem durch eine enge Zusammenarbeit mit der NATO einen behördenübergreifenden und gesamtgesellschaftlichen Ansatz zur Abwehr hybrider Bedrohungen samt einer ehrgeizigen Agenda zur Demokratieförderung voranbringen sollten, deren Schwerpunkt auf der Wahrung und Förderung der Redefreiheit und der Unabhängigkeit der Medien liegt; bringt in diesem Zusammenhang seine uneingeschränkte Unterstützung für die von den USA veranstalteten Gipfeltreffen für Demokratie zum Ausdruck, deren Schwerpunkt auf konkreten Maßnahmen liegt, mit denen die allgemeinen Menschenrechte verteidigt und Rückschritte bei der Demokratie verhindert werden sollen sowie Korruption bekämpft werden soll;

5. fordert die EU auf, ihr Instrumentarium zur Bekämpfung ausländischer Einmischung, Propaganda und Einflussnahme weiterzuentwickeln, wozu auch gehört, neue Instrumente auszuarbeiten, die es ermöglichen, den Verantwortlichen Kosten aufzuerlegen, und einschlägige Strukturen zu stärken, insbesondere die Taskforces des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) im Bereich der strategischen Kommunikation; begrüßt die laufende Überarbeitung des Verhaltenskodex der Kommission für den Bereich der Desinformation; betont, dass die EU ihre Maßnahmen durch eine bessere und strategischere Kommunikation ihrer außenpolitischen Maßnahmen gegenüber ihren eigenen Bürgern und darüber hinaus sichtbarer machen muss;

6. ist zutiefst besorgt über die anhaltenden Rückschritte in den Bereichen Demokratie und Menschenrechte in immer mehr Drittländern, auch im Zusammenhang mit Versuchen, politische Rechte zu beschneiden und die Integrität von Wahlen zu beeinträchtigen; bekräftigt, wie wichtig die kontinuierliche Unterstützung der EU für Wahlprozesse in der Welt ist, unter anderem durch Wahlbeobachtungsmissionen, und erinnert an die diesbezüglich grundlegende Rolle des Parlaments; betont, wie wichtig es ist, einheimische Wahlbeobachter bestmöglich zu schützen; fordert die EU auf, ihre Zusammenarbeit bei der Wahlbeobachtung mit allen einschlägigen Partnern wie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), dem Europarat und den Organisationen, die die Grundsatzerklärung für die internationale Wahlbeobachtung und den Verhaltenskodex für die internationalen Wahlbeobachter billigen, weiter zu verstärken;

7. legt der EU nahe, ihre Führungsrolle bei der Verteidigung und Förderung der Freiheit, der Demokratie und der Menschenrechte in multilateralen Foren, insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen, weiter auszubauen; vertritt die Auffassung, dass die EU für eine transparente und wirksame Anwendung der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte (EU-Magnitski-Gesetz) sorgen sollte, auch indem deren Anwendungsbereich auf Korruptionsdelikte ausgeweitet wird; bekräftigt, dass die EU die Menschenrechtsbestimmungen im Rahmen der von ihr abgeschlossenen internationalen Abkommen besser durchsetzen sollte; weist erneut auf den politischen Charakter der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte hin, die Teil eines integrierten und umfassenden politischen Ansatzes der Union ist;

8. besteht auf der vollständigen Umsetzung und systematischen Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter und des dritten EU-Aktionsplans für die Gleichstellung (GAP III) bei allen außenpolitischen Maßnahmen der EU, auf allen Ebenen des Engagements und bei allen einschlägigen Tätigkeiten und Konzepten, auch über die Laufzeit des GAP III hinaus; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, bei der Umsetzung der Resolution 1325 (2000) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit eine Führungsrolle zu übernehmen;

9. fordert eine wirksame Umsetzung des EU-Konzepts für Friedensvermittlung aus dem Jahr 2020, um die Position der EU als einflussreicher globaler Akteur, der in die Konfliktverhütung und Mediation investiert, und als führender Akteur bei der Förderung und Umsetzung des Friedens auf internationaler Ebene zu stärken; erinnert an den komparativen Vorteil der EU im Bereich der Konfliktverhütung und -beilegung gegenüber einzelnen Mitgliedstaaten; hebt die Schlüsselrolle hervor, die das Parlament mittels der parlamentarischen Diplomatie in diesem Bereich spielt; erkennt die Rolle von Jugendorganisationen an, wenn es darum geht, friedliche Gesellschaften aufzubauen und eine Kultur des Friedens, der Toleranz und des interkulturellen und interreligiösen Dialogs zu fördern;

10. bekräftigt seine Forderung nach einer stärkeren Unterstützung der EU-Strategie für maritime Sicherheit, da die Aufrechterhaltung der Freiheit der Schifffahrt sowohl weltweit als auch in der Nachbarschaft eine wachsende Herausforderung darstellt; hebt hervor, dass die Freiheit der Schifffahrt zu jeder Zeit respektiert werden sollte; fordert die EU auf, sich stärker auf die Sicherstellung der Freiheit der Schifffahrt und auf Maßnahmen zur Deeskalation und Verhütung bewaffneter Konflikte und militärischer Zwischenfälle auf See zu konzentrieren;

11. fordert eine ehrgeizige EU-Agenda in Zusammenarbeit mit wichtigen Partnern, wenn es darum geht, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der EU zu unterstützen und sich mit der Frage der Verfolgung aus Gründen der Religion oder Weltanschauung zu befassen; weist darauf hin, dass die Unterstützung von Religions- und Weltanschauungsfreiheit zur Förderung eines dauerhaften Friedens und somit zur Bewältigung zahlreicher Herausforderungen beiträgt, mit denen die EU und ihre Partnerländer konfrontiert sind; fordert die Kommission nachdrücklich auf, so bald wie möglich einen neuen EU-Sonderbeauftragten für die Förderung von Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu ernennen;

12. begrüßt die Anstrengungen der EU als globaler Vorreiter bei der Bekämpfung des Klimawandels und fordert die Kommission und den EAD nachdrücklich auf, neue Initiativen wie die Internationalisierung des europäischen Grünen Deals sowie Initiativen vorzuschlagen, um auf klimabedingte Sicherheitsrisiken zu reagieren, und gegen die Auswirkungen des Klimawandels auf lokaler Ebene, insbesondere auf benachteiligte Bevölkerungsgruppen und stark betroffene Gemeinschaften, vorzugehen; ist der Auffassung, dass die EU ehrgeizige CO2-Reduktionsziele in Drittländern unterstützen sollte, und betont, dass die Klimadiplomatie dabei eine entscheidende Rolle spielen muss; geht davon aus, dass die Umsetzung des europäischen Grünen Deals erhebliche geopolitische Auswirkungen haben und die Beziehungen der EU zu einigen ihrer Partner beeinflussen wird, etwa indem die Abhängigkeit der EU von aus Russland gelieferten fossilen Brennstoffen angegangen wird;

13. begrüßt den Ansatz und die weltweite Führungsrolle der EU bei der Bereitstellung von COVID-19-Impfstoffen und bei der Bewältigung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie mithilfe des COVAX-Mechanismus und des globalen Aufbaupakets „Team Europa“; fordert die EU auf, eine solide globale Gesundheitsstrategie vorzuschlagen, wozu auch Bemühungen auf globaler Ebene und auf EU-Ebene gehören, sich auf bevorstehende Krisen besser umfassend vorzubereiten und wirksam darauf zu reagieren und einen freien, fairen, erschwinglichen und gerechten Zugang zu Impfstoffen weltweit sicherzustellen; bekräftigt, dass die EU ihre Autonomie im Gesundheitsbereich stärken und ihre Lieferketten diversifizieren muss, um nicht länger von autoritären und totalitären Regimen abhängig zu sein; begrüßt die Partnerschaft zwischen der EU und den USA im Rahmen der weltweiten COVID-19-Impfkampagne;

14. erkennt an, dass Technologie, Konnektivität und Datenströme wichtige Aspekte der Außenbeziehungen und Partnerschaftsabkommen der EU sind und erhebliche geopolitische Auswirkungen haben; fordert die EU mit Nachdruck auf, globale Partnerschaften für die Festlegung von fairen, offenen und werteorientierte Normen und Standards für einen regelbasierten, ethischen und auf den Menschen ausgerichteten Einsatz von Technologie zu entwickeln, in deren Rahmen die Privatsphäre der einzelnen Nutzer geachtet wird, insbesondere was künstliche Intelligenz und die Verwaltung des Internets betrifft, indem sie die Cyberdiplomatie in den Mittelpunkt ihres auswärtigen Handelns stellt; betont, dass die EU in dieser Hinsicht die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Demokratien sicherstellen und bei der Bewältigung von Konflikten für die Achtung des Völkerrechts und des humanitären Rechts Sorge tragen muss; hebt die spezifische Bedrohung hervor, die die neuen digitalen Technologien für Menschenrechtsverteidiger und andere Menschen durch die Kontrolle, Einschränkung und Unterwanderung ihrer Aktivitäten darstellen können, wie es jüngst durch die Pegasus-Enthüllungen deutlich geworden ist; fordert die EU auf, eine Initiative zu ergreifen, durch die ein Moratorium für die Ausfuhr von Spionagesoftware für repressive Zwecke und die Annahme eines soliden internationalen Regelungsrahmens für diesen Bereich vorangebracht werden; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit der Verordnung über Güter mit doppeltem Verwendungszweck[4] die gebührende Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte und eine angemessene Überprüfung der Ausfuhr von Überwachungstechnologien und technischer Hilfe aus der EU sicherzustellen; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, sich bei den Regierungen von Drittländern für eine Beendigung repressiver Rechtspraktiken und Vorschriften für Cybersicherheit und zur Terrorismusbekämpfung einzusetzen; betont, dass die EU die Rechte des Einzelnen wahren muss; unterstreicht daher, dass Systeme zur Bewertung des sozialen Verhaltens nicht im Einklang mit den Grundwerten der EU stehen; betont, dass solche Maßnahmen und Überwachungsinstrumente unter keinen Umständen in der EU eingeführt und eingesetzt werden dürfen; betont daher, dass die EU Maßnahmen ergreifen muss, um der grenzüberschreitenden Reichweite der digitalen Unterdrückung Grenzen zu setzen und ihr zu begegnen; weist darauf hin, dass die Ausfuhr von Verteidigungstechnologien und -ausrüstung in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt;

15. bekräftigt, dass die EU eine globale Strategie zur Förderung der Konnektivität als Erweiterung der derzeitigen Strategie zur Förderung der Konnektivität zwischen der EU und Asien und als strategische Reaktion entwickeln und umsetzen sollte, um ihren Einfluss in vielen Regionen der Welt wie Lateinamerika, Afrika und Asien zu stärken; begrüßt daher die von der Kommission am 1. Dezember 2021 vorgelegte ehrgeizige und vielschichtige Initiative mit dem Titel „Global Gateway“, in deren Rahmen gemeinsam mit Partnern auf der ganzen Welt in fairer und nachhaltiger Weise unter anderem in digitale Netze und eine hochwertige Infrastruktur investiert werden soll und stärkere Partnerschaften in Aussicht gestellt werden, ohne dass dabei Abhängigkeiten geschaffen werden; betont, dass die Kommission die Durchführung von Konnektivitätsprojekten mit Drittländern von der Einhaltung strenger Sozial- und Arbeitnehmerrechte, von Transparenz, der Menschenrechte, der Sorgfaltspflicht, von Interoperabilität, einer verantwortungsvollen Regierungsführung und demokratischer Standards sowie der ethisch vertretbaren Nutzung von Technologien sowohl im In- als auch im Ausland abhängig machen sollte; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Kommission eine Strategie zur Verbesserung des Zugangs ihrer Partner zu verlässlichen und sicheren Technologien ausarbeiten sollte; betont, dass durch Investitionen in die Konnektivität die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit und eine mit dem Übereinkommen von Paris vereinbare Dekarbonisierung der Wirtschaft unterstützt werden müssen; fordert verstärkte Anstrengungen zur Umsetzung der Konnektivitätspartnerschaften der EU und legt der Kommission nahe, diese Konnektivitätsprojekte in Abstimmung und in Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Partnern zu entwickeln; würde die Einrichtung einer Konnektivitätspartnerschaft mit der Afrikanischen Union auf dem nächsten AU-EU-Gipfel begrüßen;

16. begrüßt die globale G7-Initiative „Build Back Better World“ und fordert die EU nachdrücklich auf, bei deren Weiterentwicklung eine aktive Rolle zu spielen, auch indem Verbindungen zur Initiative „Global Gateway“ ermittelt und Synergieeffekte dazu hergestellt werden;

Verbesserung der Öffentlichkeitswirkung und Entscheidungsfindung in der EU und umfassende und wirksamere Nutzung von Hard-Power- und Soft-Power-Instrumenten der EU, auch durch die Einführung einer Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rahmen der EU-Außenpolitik

17. bekräftigt, dass die EU in allererster Linie Geschlossenheit und eine ausgeprägtere und echte politische Bereitschaft ihrer Mitgliedstaaten braucht, sich miteinander auf gemeinsame außenpolitische Ziele und eine Zusammenarbeit der EU in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung zu verständigen und dies zu fördern, um die in Artikel 21 EUV genannten Ziele, Werte, Grundsätze und Normen umzusetzen; betont, dass eine Sicherheits- und Verteidigungsunion geschaffen werden muss, die als Ausgangspunkt für die Umsetzung einer gemeinsamen europäischen Verteidigungspolitik im Einklang mit der Bestimmung in Artikel 42 Absatz 2 EUV dienen würde;

18. betont, dass die Außenpolitik der EU über eigene Instrumente in den Bereichen auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte sowie Sicherheit und Verteidigung verfügen muss; weist darauf hin, dass die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (SSZ) zwar im Vertrag von Lissabon verankert, jedoch erst im Jahr 2017 aufgenommen wurde; fordert die Mitgliedstaaten und den Rat daher auf, den Mut aufzubringen, alle außenpolitischen Instrumente, die in den Verträgen vorgesehen sind, möglichst effizient zu nutzen;

19. betont, dass die EU in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ihre Fähigkeit stärken muss, effizient, frühzeitig, vorausschauend und eigenständig zu handeln und ihre Reaktion auf aktuelle und künftige Herausforderungen zu gestalten; betont, dass die EU dringend einen Mechanismus für den automatischen Austausch von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Mitgliedstaaten und der EU zu außen- und sicherheitspolitischen Angelegenheiten außerhalb der Union einrichten muss, auch was den Bereich Terrorismus betrifft, der nach wie vor eine Bedrohung für die europäischen Werte und die europäische Sicherheit darstellt und einen mehrdimensionalen Ansatz erfordert; begrüßt das laufende Verfahren des Strategischen Kompasses als Ausgangspunkt für Fortschritte auf dem Weg zu einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsunion, für die strategische Souveränität der EU in Bezug auf ihre Sicherheit und Verteidigung und für das Entstehen einer gemeinsamen europäischen strategischen Sicherheits- und Verteidigungskultur, die von unseren gemeinsamen Werten und Zielen und von einem gemeinsamen Verständnis von Bedrohungen sowie von Respekt gegenüber der spezifischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Mitgliedstaaten geprägt wird; erwartet, dass der Strategische Kompass dazu beitragen wird, zu einer gemeinsamen Vision für die Sicherheit und Verteidigung in der EU im Rahmen der Verwirklichung von strategischer Autonomie zu gelangen; betont, dass sich das Ergebnis in einer reformierten Fassung der Globalen Strategie der EU aus dem Jahr 2016 widerspiegeln sollte, in der die wichtigsten Bedrohungen, Herausforderungen und Chancen berücksichtigt und Wege aufgezeigt werden, wie die EU eine aktivere Rolle weltweit spielen kann; betont ferner, dass diese Erkenntnisse die Grundlage für eine Überarbeitung weiterer Dokumente wie des Fähigkeitenentwicklungsplans aus dem Jahr 2018 bilden sollten;

20. hebt den Stellenwert der Menschenrechte als integraler Bestandteil des Instrumentariums der EU für auswärtige Angelegenheiten hervor und unterstreicht deren Komplementarität; fordert die EU auf, sich bei der Verteidigung der Menschenrechte und der Anwendung von Sanktionen mit Partnerländern abzustimmen, um deren Schlagkraft zu erhöhen; weist darauf hin, dass die konsequente und einheitliche Anwendung restriktiver Maßnahmen durch alle Mitgliedstaaten eine Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit des auswärtigen Handelns der EU ist; fordert die Kommission in ihrer Rolle als Hüterin der Verträge sowie den Rat und den VP/HR, die für die Geschlossenheit, Kohärenz und Wirksamkeit der Außenpolitik der EU verantwortlich sind, nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die nationalen Reaktionen auf Verstöße gegen die von der EU erlassenen restriktiven Maßnahmen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind; fordert die EU nachdrücklich auf, die enge Koordinierung und Zusammenarbeit mit den USA beim Einsatz von Sanktionen zur Verfolgung gemeinsamer außen- und sicherheitspolitischer Ziele beizubehalten und dabei mögliche unbeabsichtigte Folgen für die Interessen beider Länder zu vermeiden;

21. betont ferner, dass der Strategische Kompass nach seinem Abschluss einen erheblichen Mehrwert für die GASP der EU und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten haben muss und nicht nur eine Auflistung der Bedrohungen und Herausforderungen sein sollte, denen sich die EU und ihre Mitgliedstaaten gegenübersehen; besteht darauf, dass im endgültigen Entwurf des Strategischen Kompasses bestehende und künftige Kapazitätslücken sowohl auf institutioneller Ebene als auch auf der Bestandsebene ermittelt werden sollten und ein klarer Fahrplan zur Schließung dieser Lücken enthalten sein sollte; bekräftigt die Absicht des Parlaments, in den Prozess einbezogen zu werden; erwartet, dass der endgültige Entwurf des Strategischen Kompasses und das strategische Konzept der NATO aufeinander abgestimmt sind und eine klarere Aufgabenteilung zwischen der EU und der NATO widerspiegeln, um eine bessere Zusammenarbeit und Lastenteilung zu gewährleisten und Möglichkeiten zu ermitteln, wie die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO gestärkt werden kann; fordert die betreffenden Mitgliedstaaten auf, in vollem Umfang von den ihnen im Rahmen ihrer NATO-Mitgliedschaft zur Verfügung stehenden Fähigkeiten Gebrauch zu machen; fordert die Mitgliedstaaten auf, nach Abschluss des Strategischen Kompasses ein ehrgeiziges gemeinsames Verständnis in Bezug auf Artikel 42 Absatz 7 EUV und Artikel 222 AEUV und deren Verhältnis zu Artikel 5 des Nordatlantikvertrags zu erzielen;

22. weist darauf hin, dass die Verträge die Möglichkeit vorsehen, die Beschlussfassungsverfahren im Rahmen der GASP zu verbessern; verweist auf Artikel 31 Absatz 2 EUV, der es dem Rat ermöglicht, bestimmte Beschlüsse im Bereich der GASP mit qualifizierter Mehrheit zu fassen, sowie auf die in Artikel 31 Absatz 3 EUV enthaltene „Überleitungsklausel“, die den schrittweisen Übergang zur Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit für Beschlüsse im Bereich der GASP vorsieht, wenn sie keine militärischen oder verteidigungspolitischen Auswirkungen haben, aber die Solidarität der EU und die gegenseitige Unterstützung in Krisenzeiten stärken; betont, dass die Handlungsfähigkeit der EU durch das Erfordernis der Einstimmigkeit beeinträchtigt wird, und fordert die Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, bei der Beschlussfassung im Bereich der GASP mit qualifizierter Mehrheit abzustimmen; bekräftigt insbesondere seine Forderung nach der Einführung einer Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit bei der Annahme von Erklärungen zu internationalen Menschenrechtsfragen und Beschlüssen im Zusammenhang mit Menschenrechtsfragen, bei der Verhängung und Umsetzung von Sanktionen im Rahmen der globalen Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte und bei allen Beschlüssen im Zusammenhang mit zivilen Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP); betont, dass durch die Anwendung der Artikel 31 und 44 EUV die Flexibilität und die Handlungsfähigkeit der EU bei einem breiten Spektrum außenpolitischer Fragen verbessert werden könnten;

23. bekräftigt seine Forderung, neue Formate der Zusammenarbeit, wie etwa einen Europäischen Sicherheitsrat, zu schaffen, um eine integrierte Herangehensweise an Konflikte und Krisen zu entwickeln; betont, dass die Zusammensetzung und der mögliche Aufgabenbereich einer solchen Zusammenarbeit geprüft werden sollten; weist darauf hin, dass die laufende Konferenz zur Zukunft Europas in diesem Zusammenhang einen geeigneten Rahmen für die Gestaltung innovativer Vorschläge bietet; fordert, dass sich die Konferenz im Hinblick auf die externe Dimension der EU-Politik, auch in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung, ehrgeizigere Ziele setzt, beispielsweise die Einrichtung ständiger multinationaler Militäreinheiten der EU und die Einführung der qualifizierter Mehrheit in der außenpolitischen Beschlussfassung der EU; weist jedoch darauf hin, dass die strukturellen und politischen Herausforderungen, mit denen die GSVP konfrontiert ist, durch neue institutionelle Rahmen allein nicht bewältigt werden können; bekräftigt seine Forderung nach der Einsetzung eines Rates der Verteidigungsminister;

24. betont, dass zu den Instrumenten der Union auch die Schaffung einer europäischen Diplomatenakademie gehören sollte, in der EU-Diplomaten von Anfang an als solche vorbereitet werden und sich den gemeinsamen Werten und Interessen der EU annähern, indem sie zu einem echten „esprit de corps“ gelangen, der durch eine gemeinsame diplomatische Kultur aus europäischer Sicht bestimmt wird; fordert die vollständige Umsetzung des Pilotprojekts „Auf dem Weg zur Schaffung einer europäischen Diplomatenakademie“, das den Weg für die Einrichtung einer solchen Akademie ebnen kann und die Einführung eines Auswahlverfahrens für den Eintritt in den EAD und die EU-Delegationen umfassen sollte; betont, wie wichtig es ist, die diplomatische Vertretung der EU in Drittländern zu stärken und eine vollwertige diplomatische Vertretung in multilateralen Organisationen im Allgemeinen und in den Vereinten Nationen im Besonderen anzustreben; betont, dass durch eine stärkere Vertretung der EU in Drittländern und multilateralen Organisationen die so notwendige Einigkeit zwischen den Organen der EU und den Mitgliedstaaten erheblich gefördert werden würde, wenn es darum geht, die globalen Herausforderungen im Bereich der GASP zu bewältigen;

25. betont, dass ein ganzheitlicher Ansatz für die GASP Synergieeffekte zwischen allen der EU im Bereich des auswärtigen Handelns zur Verfügung stehenden Mitteln erfordert; hebt in diesem Zusammenhang die Schlüsselrolle und den komparativen Vorteil des Europäischen Parlaments in der Diplomatie der EU hervor, insbesondere durch die interparlamentarischen Beziehungen und das umfassende Engagement des Parlaments im Rahmen von mit Drittpartnern durchgeführten Programmen zur Förderung der Demokratie; fordert die Kommission, den EAD und die Mitgliedstaaten auf, das Parlament als integralen Bestandteil von „Team Europa“ anzuerkennen und dies in den operativen Strukturen zu berücksichtigen; hebt hervor, dass die Kultur zu einem nützlichen diplomatischen Instrument und zu einem grundlegenden Bestandteil der „Soft Power“ der EU geworden ist; betont, dass die Kultur ein großes Potenzial zur Förderung der Werte der EU hat;

26. fordert den EAD und den Rat auf, Maßnahmen zu ergreifen, um den Zuständigkeitsbereich und die Mandate der Sonderbeauftragten und Sondergesandten der EU zu überprüfen und eine transparente und umfassende Bewertung der Wirksamkeit und des Mehrwerts dieser Funktionen sicherzustellen, wie dies vom Parlament in seiner Empfehlung vom 13. März 2019 gefordert wurde[5]; fordert den EAD und den Rat nachdrücklich auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um der Empfehlung des Parlaments so schnell wie möglich nachzukommen;

27. begrüßt die Bemühungen der Kommission, die Kapazitäten der EU im Bereich Vorausschau zu stärken, auch in Bezug auf die GASP, wie dies in der zweiten jährlichen strategischen Vorausschau zu dem Thema „Die Handlungsfähigkeit und Handlungsfreiheit der EU“ dargestellt wurde; schlägt vor, dass interinstitutionelle Tätigkeiten im Bereich Vorausschau auf politischer Ebene durchgeführt werden, um die Vorausschau in die Politikgestaltung einzubeziehen und die EU besser auf künftige Herausforderungen, wie etwa durch den Klimawandel verursachte Krisen und Konflikte, vorzubereiten und ihre Fähigkeit zu stärken, regionale und globale Entwicklungen zu gestalten;

28. betont, dass die externe Dimension des EU-Haushalts angemessen finanziert und dafür gewappnet werden muss, unverzüglich auf aktuelle, aufkommende und künftige Herausforderungen zu reagieren; besteht darauf, dass sich der Haushalt für auswärtiges Handeln auf geografische und thematische Schwerpunktgebiete sowie auf Gebiete konzentrieren sollte, in denen mit den Maßnahmen der EU der größte Mehrwert erzielt werden kann;

Verwirklichung einer europäischen Souveränität durch eine kohärente Verknüpfung außen- und innenpolitischer Maßnahmen der EU und durch eine Kombination der Fähigkeit, bei Bedarf autonom zu handeln, mit der Bereitschaft zur strategischen Solidarität mit gleichgesinnten Partnern

29. fordert die EU auf, ihre strategische Souveränität in bestimmten Bereichen auszubauen, die für die Beibehaltung der vorrangigen Stellung der Union auf der internationalen Bühne von grundlegender Bedeutung sind, wie etwa die Förderung der Werte der EU, der Grundrechte, eines fairen Handels, der Wirtschaft, der Sicherheit und der Technologie, der sozialen Gerechtigkeit, des grünen und digitalen Wandels, der Energie und ihrer Rolle in Bezug auf den Umgang mit dem selbstbewussten Auftreten autoritärer und totalitärer Regime; betont die Notwendigkeit einer kohärenten Verknüpfung des auswärtigen Handelns und der internen Politikbereiche der EU; bekräftigt seine Forderung nach Schaffung einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsunion, die als Ausgangspunkt für die Umsetzung einer gemeinsamen europäischen Verteidigung gemäß Artikel 42 Absatz 2 EUV dienen und es der EU ermöglichen würde, bei Bedarf autonom zu handeln, um ihre Sicherheitsinteressen zu wahren, und die dazu beitragen würde, die EU zu einem fähigeren und glaubwürdigeren strategischen Partner für ihre Verbündeten, einschließlich der NATO und der USA, zu machen; fordert, dass die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich intensiviert und gestrafft wird, beispielsweise in Fragen im Zusammenhang mit Verteidigungsgütern;

30. betont, dass die Autonomie der EU im Bereich Sicherheit und Verteidigung die Entwicklung, Koordinierung und rasche Bereitstellung zuverlässiger und interoperabler strategischer Fähigkeiten bedeutet, die für Folgendes erforderlich sind: ein wirksames Krisenmanagement, den Schutz der EU und ihrer Bürger; die Ausbildung bedeutender Partner; die effiziente Zusammenarbeit, Entscheidungsfindung und Aufteilung der Arbeits-, Entwicklungs- und Produktionskapazitäten zwischen den Mitgliedstaaten in voller Solidarität und auf EU-Ebene und anderen internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen und der NATO und die Fähigkeit, autonom und unabhängig zu handeln, wenn dies erforderlich ist und den in Artikel 21 EUV genannten eigenen Interessen, Grundsätzen und Werten der EU in Einklang steht, insbesondere indem sich die EU als wirksamer globaler Akteur etabliert und unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts handelt; betont, dass dem Aufbau starker und zuverlässiger Allianzen, Partnerschaften und multilateraler Übereinkommen und der Schaffung einer strategischen Solidarität mit gleichgesinnten Ländern Vorrang eingeräumt werden sollte; betont, dass dieser Ansatz die Zusammenarbeit mit den Partnern weiter stärken dürfte, insbesondere im Rahmen der NATO; stellt fest, dass diese verbesserten europäischen strategischen Fähigkeiten und Strukturen mit der NATO kompatibel sein und diese ergänzen sollten; begrüßt in diesem Zusammenhang die Ankündigung der Kommissionspräsidentin, unter dem französischen Ratsvorsitz einen Gipfel zur europäischen Verteidigung zu veranstalten; hebt hervor, dass die EU und die NATO bis Ende 2021 eine gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit vorlegen werden; fordert die Schaffung einer „schnellen Einsatzkapazität“, wie sie vom VP/HR als erster Schritt auf dem Weg zur Einrichtung ständiger multinationaler Militäreinheiten der EU vorgestellt wurde; betont, dass eine solche Einsatzgruppe im Vergleich zu den Gefechtsverbänden der EU, die nie eingesetzt wurden, einen Mehrwert erbringen müsste; fordert den Rat und die Kommission daher auf, Optionen für die Einrichtung ständiger multinationaler Militäreinheiten der EU zu prüfen und zu entwickeln, die sowohl aus der Europäischen Friedensfazilität als auch aus dem EU-Haushalt finanziert werden, indem die derzeitigen Möglichkeiten, die die EU-Verträge bieten, in vollem Umfang genutzt werden;

31. erkennt die NATO als dauerhafte Grundlage für die kollektive Sicherheit und Verteidigung Europas an und fordert die Verbündeten auf beiden Seiten des Atlantiks auf, ihr Engagement für die NATO als wichtigste Institution für die Verteidigung des euro-atlantischen Raums zu bekräftigen; fordert die Verbündeten erneut auf, die vereinbarten Anforderungen an die Lastenteilung beizubehalten und zu erfüllen, darunter auch das Ziel, 2 % des BIP für Verteidigungsausgaben zu verwenden, wie es auf dem NATO-Gipfel 2014 in Newport vereinbart wurde;

32. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Politiken in Bezug auf Rüstungsexporte auf der Grundlage der Bestimmungen des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern[6] anzugleichen und alle Kriterien konsequent anzuwenden; fordert den VP/HR erneut auf, der Nichtverbreitung, Abrüstung und Rüstungskontrolle Vorrang einzuräumen, da einige Kontrollregelungen von böswilligen staatlichen Akteuren in Frage gestellt und andere weitgehend ignoriert werden bzw. neue Technologien entwickelt und eingesetzt werden, die in militärischer Hinsicht nicht nur als disruptiv, sondern auch als revolutionär bezeichnet werden können;

33. betont, dass die Union ihre technologische, operative und digitale Souveränität und ihr Fachwissen weiterentwickeln und festigen muss, indem sie eine starke europäische Verteidigungsindustrie und einen starken europäischen Verteidigungsmarkt, die Entwicklung der technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung, verstärkte gemeinsame militärische Forschung und Entwicklung, Beschaffung, Ausbildung, Wartung, ein gemeinsames Konzept für die Versorgungssicherheit und eine ehrgeizigere Zusammenarbeit mit verbündeten Demokratien fördert; betont, dass neuen disruptiven Technologien, Cybersicherheitsmaßnahmen und Cyberabwehr, dem Schutz und der Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen und der Versorgungssicherheit bei wichtigen technologischen Komponenten wie Mikroleitern besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss; weist auf die Möglichkeiten hin, die bestehende Instrumente und Mechanismen wie die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (SSZ), den Europäischen Verteidigungsfonds und die Koordinierte Jährliche Überprüfung der Verteidigung bieten; fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Instrumente und Mechanismen in vollem Umfang zu nutzen; begrüßt die ersten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für den Europäischen Verteidigungsfonds, der ein wesentliches Instrument zur Stärkung der europäischen Sicherheit und Verteidigung sowie der strategischen Souveränität der EU ist;

34. ist besorgt angesichts der technologischen Abhängigkeit der EU von Anbietern aus Drittstaaten, insbesondere aus nicht demokratischen Staaten; zeigt sich besorgt darüber, dass die EU bei der Sicherstellung ihrer Cybersicherheit von im Ausland entwickelten Tools abhängig ist; fordert die Organe der Union auf, einen EU-weiten Konsens darüber herzustellen, dass die Führungsrolle und die Unabhängigkeit Europas in verschiedenen wichtigen technologischen Bereichen aufrechterhalten werden muss, und einen pragmatischen und autonomen Ansatz vorzulegen, mit dem Abhängigkeiten und geopolitischer Druck in kritischen technologischen Branchen verhindert werden können; unterstreicht insbesondere die strategische Bedeutung von 5G und der Tiefseekabelinfrastruktur;

35 betont, dass eine gemeinsame Strategie und umfangreiche Fähigkeiten im Bereich der Cyberabwehr zentrale Elemente bei der Entwicklung einer vertieften und verbesserten Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsunion sind; betont, dass sowohl die gemeinsamen militärischen Cyberabwehrfähigkeiten als auch diejenigen der Mitgliedstaaten dringend weiterentwickelt und gestärkt werden müssen; betont, dass alle EU-Organe und Mitgliedstaaten auf allen Ebenen zusammenarbeiten müssen, um eine Cybersicherheitsstrategie zu entwickeln; fordert den EAD auf, für ein angemessenes Maß an Cybersicherheit für seine Vermögenswerte, Räumlichkeiten und Tätigkeiten zu sorgen, was auch für den Hauptsitz und die EU-Delegationen gilt;

36. betont, dass der europäischen Raumfahrtbranche eine entscheidende Bedeutung zukommt, wenn es darum geht, die Autonomie der EU auf internationaler Ebene sowie Wohlstand und Sicherheit unserer Gesellschaften sicherzustellen; ist zutiefst besorgt darüber, dass der Weltraum rasch zu einem politischen Spielfeld wird, worin sich der weltweite geopolitische Wettbewerb und neue technologische Grenzen widerspiegeln, und dass der Weltraum das Potenzial hat, rasch zu einem Schauplatz militärischer Auseinandersetzungen zu werden, wenn nicht geeignete internationale Rechtsinstrumente geschaffen werden; unterstützt Initiativen zur Förderung der EU-Raumfahrtpolitik, darunter das ehrgeizige neue EU-Weltraumprogramm, das auf den Schutz bestehender und künftiger europäischer Weltraumressourcen abzielen muss; besteht darauf, dass die EU ihre politischen und finanziellen Verpflichtungen mit ihren Ambitionen im Raumfahrtbereich in Einklang bringen sollte; fordert ein verstärktes Engagement der EU bei der Entwicklung einer umfassenden internationalen Regelung für den Weltraum, um eine Militarisierung des Weltraums zu verhindern; unterstützt das Satellitenzentrum der Europäischen Union, das Entscheidungsträgern Frühwarnungen im Hinblick auf potenzielle Krisen sowie eine globale Lagebeurteilung bieten soll;

Weiterentwicklung regionaler Strategien, auch des diplomatischen und wirtschaftlichen Engagements und der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit

37. begrüßt die Schlussfolgerungen des Westbalkan-Gipfels, der unter slowenischem Ratsvorsitz in Brdo pri Kranju stattgefunden hat; bekräftigt seine Unterstützung für die europäische Perspektive der Länder des westlichen Balkans und bekräftigt dementsprechend seine Forderung, den Erweiterungsprozess zu beschleunigen und den Ländern, die der EU beitreten wollen, den Weg zu ebnen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Versprechen endlich wahrzumachen, und betont, dass unverzüglich die ersten Regierungskonferenzen mit Albanien und Nordmazedonien abgehalten und dem Kosovo eine Visaliberalisierung gewährt werden muss; betont, dass der Erweiterungsprozess weiterhin fest auf der Erfüllung aller vom Europäischen Rat festgelegten relevanten Kriterien durch die Bewerberländer beruht, wobei der Schwerpunkt auf der Stärkung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, den Menschen- und Minderheitenrechten sowie auf der Förderung der Aussöhnung und des wirtschaftlichen Fortschritts in den westlichen Balkanstaaten liegen muss, da all dies Voraussetzungen für dauerhaften Frieden, Stabilität und Wohlstand sind; betont die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit bei der Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen; betont, dass Lehren aus der Erweiterungspolitik gezogen werden müssen, die Sichtbarkeit erhöht werden muss und weitere Investitionen in der Region getätigt werden müssen, um das öffentliche Bewusstsein und damit die Glaubwürdigkeit und das Engagement der EU zu stärken; fordert, dass die EU mit den Ländern des westlichen Balkans zusammenarbeitet, um Lösungen für Probleme zu finden, die weiteren Reformen im Wege stehen, einschließlich der Umsetzung der 14 zentralen Prioritäten für Bosnien und Herzegowina, um die Umsetzung des Friedensabkommens von Dayton sicherzustellen; unterstreicht die Bedeutung der europäischen Integration dieser Partnerstaaten für die Stabilität und Sicherheit des gesamten Kontinents; fordert die EU auf, die Zivilgesellschaft im Westbalkan bei der Förderung und Verbreitung europäischer Werte zu unterstützen; weist lobend auf die Arbeit der EUFOR-Operation Althea hin, mit der zum Frieden, zur Stabilisierung und zur europäischen Integration von Bosnien und Herzegowina beigetragen wird; erinnert daran, dass diese Mission nach wie vor eine entscheidende Rolle für die Sicherheit und Stabilität in Bosnien und Herzegowina und in der Region spielt; betont vor dem Hintergrund einer möglichen künftigen Erweiterung, dass die Beschlussfassung auf EU-Ebene effizienter gestaltet werden muss;

38. betont, dass das neu angenommene Instrument für Heranführungshilfe 2021–2027 (IPA III) langfristige Investitionen in die europäische Zukunft der Region unterstützen sollte und dass die verbesserte Konditionalität des Instruments effektiv genutzt werden sollte, um konkrete Ergebnisse zu erzielen; begrüßt eine strengere Konditionalität in Bezug auf die Demokratie, die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit im Rahmen des überarbeiteten IPA III; begrüßt den Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan und fordert dessen unverzügliche Umsetzung, damit die langfristige Erholung und das Wirtschaftswachstum in der Region sowie die nachhaltige Konnektivität der Region erleichtert werden, sodass der westliche Balkan näher an den EU-Binnenmarkt herangeführt wird;

39. bekräftigt seine unerschütterliche Unterstützung für die Länder der Östlichen Partnerschaft, insbesondere im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen sowie die Achtung des Willens ihrer Bevölkerung; fordert die vollständige Umsetzung der Assoziierungsabkommen mit Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine und des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft mit Armenien; betont, dass die Verhandlungen über ein Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU und Aserbaidschan fortgesetzt werden müssen; fordert die Länder der Östlichen Partnerschaft und insbesondere diejenigen, die sich für den Weg der Demokratie und der europäischen Integration entschieden haben, nachdrücklich auf, für die Wahrung der Grundfreiheiten, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit zu sorgen und die notwendigen sozialen, wirtschaftlichen und politischen Reformen fortzuführen; begrüßt die gemeinsame Mitteilung der Kommission vom 18. März 2020 mit dem Titel „Politik für die Östliche Partnerschaft nach 2020 – Stärkung der Resilienz – eine Östliche Partnerschaft, die allen Vorteile bringt“ (JOIN(2020)0007); weist erneut darauf hin, dass die Unterstützung einer weiteren Integration durch die EU an konkrete Fortschritte bei den genannten Reformen geknüpft ist; unterstützt den von der EU verfolgten Grundsatz der Konditionalität und Differenzierung, wobei auch Anreize vorgesehen sind; betont, dass der Erfolg der Länder der Östlichen Partnerschaft nur durch den Prozess der Integration in die EU demonstriert und gefestigt werden kann und dass er ferner dem russischen Volk aufzeigen kann, welche sozioökonomischen Vorteile Reformen nach europäischem Vorbild mit sich bringen können; fordert die Kommission und den Rat auf, das bevorstehende Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft dazu zu nutzen, unsere Partner nachdrücklich zu unterstützen; fordert die führenden Politiker in der EU auf, sicherzustellen, dass mit den fünf langfristigen Zielen und den zehn neuen für das Jahr 2025 gesteckten Zielen, die im Rahmen des im Juni 2021 vorgeschlagenen Wirtschafts- und Investitionsplans finanziell unterstützt werden, ein konkreter Beitrag zur sozioökonomischen Erholung nach der COVID-19-Pandemie, zur Stärkung der wirtschaftlichen Beziehungen und zum Aufbau von Handelswegen zwischen der EU und den Partnerländern geleistet wird;

40. verurteilt die direkte und indirekte Beteiligung Russlands und sonstiger externer Akteure an bewaffneten Konflikten sowie hybride Angriffe, die Besetzung von Gebieten und den Aufmarsch von Streitkräften in der Region bzw. an Russlands Grenzen zu den Ländern der Östlichen Partnerschaft; betont, dass die anhaltende Bedrohung in unserer Nachbarschaft die physische Präsenz sowohl der EU als auch der NATO in der Region erfordert; unterstützt die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und den Ländern der Östlichen Partnerschaft im Bereich Sicherheit und Verteidigung, insbesondere bei der Förderung einer friedlichen Beilegung regionaler Konflikte, bei der Bewältigung von hybriden Bedrohungen, Cyberangriffen, Desinformations- und Propagandakampagnen, bei der Verhinderung der Einflussnahme Dritter auf demokratische Prozesse sowie bei der Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gesellschaften; erkennt die Konvergenz der drei assoziierten Partner mit der GASP an und unterstützt eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der GSVP, einschließlich einer Beteiligung an der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind;

41. bringt seine tiefe Besorgnis über die Lage in Belarus zum Ausdruck; verurteilt aufs Schärfste die Gewaltakte gegen friedliche Demonstranten und fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen, die vor und nach den sogenannten Präsidentschaftswahlen vom 9. August 2020 inhaftiert wurden, sowie die Einstellung aller gegen sie laufenden Strafverfahren; bekräftigt, dass es Aljaksandr Lukaschenka nicht als Präsidenten von Belarus anerkennt; fordert den Rat auf, unverzüglich und in enger Abstimmung mit den internationalen Partnern möglichst strenge und umfassende Sanktionen gegen alle belarussischen Bürger zu verhängen, die Wahlbetrug, Gewalt und Repressionen in Belarus begangen haben, sowie gegen Personen und Rechtssubjekte, die Aktivitäten organisieren oder zu Aktivitäten beitragen, mit denen illegale Grenzübertritte an den Außengrenzen der EU erleichtert werden; fordert den Rat auf, die internationale Koordinierung fortzusetzen, die auf eine stärkere Isolierung des Diktators und seines Regimes abzielt; verurteilt aufs Schärfste die hybriden Angriffe des Lukaschenka-Regimes gegen die EU, wie etwa den Einsatz irregulärer Migranten an den EU-Außengrenzen und die Instrumentalisierung von Menschen für politische Zwecke unter Verstoß gegen völkerrechtliche Normen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, im Einklang mit dem EU-Recht und internationalen Verpflichtungen rasch auf neu auftretende Bedrohungen zu reagieren und die GASP sowie ihre Migrations- und Asylpolitik an die neuen Herausforderungen anzupassen; bekundet seine Solidarität mit den Mitgliedstaaten, die solchen Bedrohungen ausgesetzt sind; betont seine uneingeschränkte Unterstützung für ein demokratisches Belarus, und hebt hervor, wie wichtig ein verstärktes Engagement gegenüber Vertretern der belarussischen Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition ist; unterstreicht die Bedeutung der Plattform des Parlaments zur Bekämpfung der Straflosigkeit in Belarus und fordert den Einsatz aller verfügbaren rechtlichen Mittel, um Lukaschenka und Mitglieder seines Regimes vor Gericht zu bringen;

42. betont, dass es eines stärkeren Engagements der EU und der Mitgliedstaaten im Südkaukasus bedarf, wenn es gilt, für Stabilität und Wohlstand zu sorgen und den Einfluss und die Einmischung regionaler Mächte zu bekämpfen; begrüßt das Engagement des Präsidenten des Europäischen Rates zur Linderung der politischen Krise in Georgien; betrachtet dies als einen Akt im Rahmen der Führungsrolle der EU und fordert einen ähnlichen Ansatz für Krisen- und Konfliktsituationen in der Region der Östlichen Partnerschaft und darüber hinaus; unterstützt die territoriale Unversehrtheit Georgiens und verurteilt die Besetzung georgischer Gebiete durch Russland, darunter Abchasien und die Region Zchinwali/Südossetien; erinnert Russland an seine internationalen Verpflichtungen im Rahmen des Waffenstillstandsabkommens von 2008, das von der EU unter französischem Vorsitz vermittelt wurde; fordert Russland auf, konstruktiv zu handeln und Fortschritte bei den internationalen Genfer Gesprächen zu ermöglichen; fordert Russland auf, seine Menschenrechtsverletzungen in den besetzten Gebieten Georgiens einzustellen, und erinnert die Russische Föderation an ihre rechtlichen Verpflichtungen als Macht, die „faktische Kontrolle“ ausübt, wie in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Rechtssache Georgien gegen Russland (II) festgestellt wurde[7]; verurteilt die Provokationen der Besatzer, darunter Entführungen georgischer Bürger, Tötungen, illegale Inhaftierungen und die anhaltende Errichtung von Grenzanlagen; fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten und den VP/HR auf, sich aktiv für eine dauerhafte Lösung für Bergkarabach zwischen Armenien und Aserbaidschan einzusetzen und eine weitere Eskalation der Spannungen in der Region zu verhindern, insbesondere indem Aserbaidschan und Armenien nachdrücklich aufgefordert werden, sich mit den Problemen nach dem Krieg zu befassen, einschließlich der Grenzziehung und der Freilassung aller verbleibenden Kriegsgefangenen; erinnert daran, dass die Minsk-Gruppe der OSZE nach wie vor das einzige international anerkannte Format für die Beilegung dieses Konflikts auf der Grundlage der Grundsätze der territorialen Unversehrtheit, des Gewaltverzichts, der Selbstbestimmung und der Gleichberechtigung sowie der friedlichen Beilegung von Konflikten ist, und fordert, dass sie rasch wieder zu ihrer Vermittlerrolle zurückkehrt;

43. verurteilt erneut die aggressive Politik Russlands gegenüber der Ukraine, insbesondere die anhaltende finanzielle und militärische Unterstützung bewaffneter Gruppierungen im Donezbecken, die rechtswidrige Besetzung der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol, die Blockade des Asowschen Meeres sowie die militärische Aufrüstung an der Ostgrenze der Ukraine und auf der Halbinsel Krim; begrüßt die Einrichtung der internationalen Krim-Plattform und fordert die EU-Organe, die Mitgliedstaaten und alle gleichgesinnten Partner auf, sich aktiv an dieser Initiative zu beteiligen, die auf die Wiederherstellung der territorialen Unversehrtheit der Ukraine abzielt; bekräftigt seine Unterstützung für das Meclis des krimtatarischen Volkes als einziges international anerkanntes Vertretungsorgan der Krimtataren und lobt die unbeugsame Haltung der ukrainischen Bürger auf der besetzten Krim, insbesondere der Krimtataren; fordert eine Wiederbelebung des Minsk-Prozesses zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzung in der Ostukraine; unterstützt die kontinuierliche Unterstützung der Ukraine im Sicherheitsbereich und bei ihren militärischen Reformen und erwägt, ukrainische Offiziere militärisch auszubilden; nimmt die erste Sitzung der EU und der Ukraine im Rahmen des Cyberdialogs zur Kenntnis; begrüßt die Diskussion über eine militärische Beratungs- und Ausbildungsmission der EU in der Ukraine und bringt seine Unterstützung zum Ausdruck;

44. begrüßt die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des VP/HR vom 9. Februar 2021 über die erneuerte Partnerschaft mit der südlichen Nachbarschaft[8] und unterstützt Frieden, Stabilität, Wohlstand und die Einhaltung der demokratischen Grundsätze in der Region; fordert die Kommission auf, die in dieser gemeinsamen Mitteilung dargelegten Initiativen vollständig umzusetzen; bedauert, dass es auch 25 Jahre, nachdem der sogenannte Barcelona-Prozess ins Leben gerufen worden ist, noch nicht gelungen ist, einen gemeinsamen Raum des Wohlstands, der Stabilität und Freiheit mit den Nachbarländern im südlichen Mittelmeerraum zu schaffen; bekräftigt jedoch seine Forderung nach einer tiefgreifenden Überprüfung der gesamten Europäischen Nachbarschaftspolitik im Hinblick auf die Finanzierung und Hilfe für EU-Nachbarstaaten, damit die Nachbarschaftspartner die Reformen voranbringen und sich zu einem engen Dialog und einer engen Zusammenarbeit mit der EU verpflichten, und gleichzeitig für maßgeschneiderte politische Maßnahmen zu sorgen;

45. weist auf das Engagement der EU für den Friedensprozess im Nahen Osten und den Abschluss eines Abkommens zwischen den Parteien, auch in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit dem Abkommen über den endgültigen Status, hin, wobei insbesondere die Notwendigkeit zu berücksichtigen ist, die Bedingungen vor Ort für eine friedliche Zweistaatenlösung auf der Grundlage der Grenzen von 1967 mit Jerusalem als Hauptstadt beider Staaten zu erhalten, wobei der sichere Staat Israel und ein unabhängiger, demokratischer, angrenzender und lebensfähiger palästinensischer Staat auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechts und unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts Seite an Seite in Frieden und Sicherheit leben; fordert in diesem Sinne die Wiederaufnahme echter Friedensbemühungen mit dem Ziel, mit Unterstützung der internationalen Gemeinschaft konkrete Ergebnisse zwischen beiden Seiten zu erzielen; fordert die EU auf, ihr Engagement für die Wiederbelebung des Friedensprozesses zwischen Israelis und Palästinensern zu verstärken, unter anderem durch vertrauensbildende Maßnahmen, regionalen Dialog und eine verstärkte transatlantische Zusammenarbeit in der Region sowie durch eine bessere Nutzung ihrer Möglichkeiten der Einflussnahme auf beide Parteien;

46. fordert ein Ende von Maßnahmen, die die Durchführbarkeit der Zweistaatenlösung vor Ort untergraben könnten, wie den Bau israelischer Siedlungen und den Abriss palästinensischer Häuser und Infrastrukturen im besetzten Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem; fordert eine politische Lösung, um die Blockade der humanitären Krise im Gazastreifen zu beenden und die humanitäre Krise zu entschärfen, und zwar mit den notwendigen Sicherheitsgarantien, um Gewalt gegen Israel zu verhindern; verurteilt den Terrorismus aufs Schärfste; betont, wie wichtig die Wahlen in Palästina für die Wiederherstellung der demokratischen Legitimität der Unterstützung der Bevölkerung für die politischen Institutionen in Palästina sind;

47. weist auf den Jahrestag des Abraham-Abkommens hin und betont dessen Bedeutung für den Frieden, die Stabilität und die Zusammenarbeit in der Region; fordert die Kommission und den Rat auf, die Normalisierung der Beziehungen zwischen Israel und den arabischen Staaten mittels der Umsetzung und Erweiterung des Abraham-Abkommens als wichtigen Beitrag für die Verwirklichung eines dauerhaften Friedens im Nahen Osten zu unterstützen; erkennt die wichtige Rolle an, die die USA dabei gespielt haben;

48. ist zutiefst besorgt über die Lage im Libanon und fordert die libanesische Regierung nachdrücklich auf, planmäßig und mit klaren Vorstellungen sowie glaubwürdig und verantwortungsbewusst zu handeln und dabei keiner ausländischen Einflussnahme zu unterliegen; betont, dass die Hisbollah und andere Gruppierungen in besonderer Weise für die Unterdrückung der libanesischen Volksbewegung im Jahr 2019 und die politische und wirtschaftliche Krise im Libanon verantwortlich sind; fordert den Iran auf, sich nicht in die inneren Angelegenheiten des Libanon einzumischen, und fordert, dass die Souveränität und die politische Unabhängigkeit des Libanons geachtet werden; verurteilt aufs Schärfste den Abschuss von Raketen durch die Hisbollah aus dem Südlibanon auf zivile Gebiete in Israel; lehnt es unter Verweis auf die Resolution 2254 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ab, dass Präsident Baschar al-Assad nach dem Ende des Konflikts in Syrien eine wie auch immer geartete Funktion behält; begrüßt und unterstützt strafrechtliche Ermittlungen gegen Al-Assad und seine Getreuen wegen des Einsatzes von Chemiewaffen und fordert, dass diese Personen für zahlreiche Kriegsverbrechen zur Rechenschaft gezogen werden; empfiehlt den Mitgliedstaaten, die Liste der Personen, die gezielten Sanktionen unterliegen, zu erweitern, und zwar unter Einbeziehung ziviler und militärischer Funktionsträger des Assad-Regimes, die nachweislich an Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen schweren Verstößen beteiligt waren; fordert die Kommission erneut auf, einen EU-Aktionsplan zur Bekämpfung der Straflosigkeit vorzulegen, der ein spezielles Kapitel zu Syrien enthält; betont, dass dieser Aktionsplan darauf abzielen sollte, dass die Ressourcen und Bemühungen der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechern in der EU besser koordiniert und harmonisiert werden;

49. ist nach wie vor besorgt über die zunehmend offensive Außenpolitik der türkischen Regierung, die das Land wiederholt in Widerspruch zur gesamten EU, zu einzelnen Mitgliedstaaten und zu Ländern in der Nachbarschaft gebracht hat; entnimmt dem Türkei-Bericht der Kommission für 2021 vom 19. Oktober 2021[9], dass die Türkei im August 2021 im Rahmen der GASP weiterhin eine sehr niedrige Angleichungsquote von rund 14 % aufweist; weist darauf hin, dass sich die Lage in Bezug auf Menschenrechte und Demokratie in der Türkei schon seit langem verschlechtert; stellt fest, dass die EU-Finanzierung für die Türkei den Regeln der Konditionalität unterliegen wird, einschließlich der Einhaltung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen, des Völkerrechts und der europäischen Werte und Prinzipien; fordert die Wiederaufnahme des diplomatischen Dialogs, um nachhaltige Lösungen für die Streitigkeiten im östlichen Mittelmeerraum zu finden; räumt ein, dass die Türkei weiterhin ein Land von zentralem strategischem Interesse für die EU sein wird und dass das Engagement in Bereichen gemeinsamer Interessen intensiviert werden muss, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf bestimmte Politikbereiche wie Klimawandel, Terrorismusbekämpfung, Migration, Sicherheit und Wirtschaft gelegt werden muss; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass vor Kurzem ein erster Dialog auf hoher Ebene über Migration und Sicherheit stattgefunden hat; kommt zu dem Schluss, dass die Aussicht auf einen EU-Beitritt der Türkei derzeit unrealistisch ist; beharrt daher nachdrücklich darauf, dass die Kommission, wenn der gegenwärtige negative Trend nicht dringlich und konsequent umgekehrt wird, im Einklang mit dem Verhandlungsrahmen vom Oktober 2005 die Empfehlung aussprechen sollte, die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei formell auszusetzen, damit beide Seiten realistisch und mittels eines strukturierten Dialogs auf hoher Ebene prüfen können, ob der derzeitige Rahmen geeignet und funktionsfähig ist, und um neue und alternative umfassende Modelle für die künftigen Beziehungen ausloten zu können; erinnert daran, dass die EU bereit ist, von allen ihr zur Verfügung stehenden Instrumenten, darunter auch Sanktionen, Gebrauch zu machen, um ihre Interessen und die Interessen ihrer Mitgliedstaaten zu wahren und die Stabilität in der Region aufrechtzuerhalten;

50. betont, wie wichtig es ist, dass das Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, einschließlich des Protokolls zu Irland und Nordirland sowie des Handels- und Kooperationsabkommens, vollständig umgesetzt wird; betont, wie wichtig das Protokoll für die Wahrung von Frieden und Stabilität sowie für die Integrität und das ordnungsgemäße Funktionieren des europäischen Binnenmarkts ist; begrüßt die im Abkommen vorgesehenen Schritte zur Einrichtung einer Parlamentarischen Partnerschaftsversammlung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments und die Mitglieder des Parlaments des Vereinigten Königreichs; ist weiterhin bereit, den Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich weiterzuentwickeln und zu stärken, was zu einem Abkommen über die Außen- und Verteidigungspolitik und Fragen von gemeinsamem Interesse führen könnte; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen ist, wobei man die vielfältigen gemeinsamen Werte und Interessen und die geografische Nähe nicht vergessen darf;

51. betont, dass die transatlantische Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA auf der Grundlage einer Partnerschaft auf Augenhöhe und gemeinsamer Werte und Ziele sowie des Grundsatzes der Partnerschaft in Führungs- und Verantwortungsfragen gestärkt werden muss, wobei die Autonomie, die Interessen und die Bestrebungen der jeweils anderen Seite zu achten sind; begrüßt in diesem Zusammenhang die anlässlich des Gipfeltreffens EU-USA 2021 abgegebene Erklärung „Auf dem Weg zu einer erneuerten transatlantischen Partnerschaft“, die eine gute Grundlage für eine ehrgeizige transatlantische Agenda darstellt; unterstützt und bekennt sich uneingeschränkt dazu, Synergien und gemeinsame außen- und sicherheitspolitische Ziele zu verfolgen, indem die Zusammenarbeit im Rahmen des transatlantischen Dialogs zwischen der EU und den USA über viele wesentliche globale Probleme, wie den Klimawandel und die Bedrohung durch autoritäre und totalitäre Regime, weiter vertieft wird; begrüßt die Einrichtung des transatlantischen Handels- und Technologierats; empfiehlt, dass die Gipfeltreffen zwischen der EU und den USA regelmäßig abgehalten werden, damit der unentbehrlichen transatlantischen Zusammenarbeit dauerhaft Impulse auf höchster Ebene verliehen werden; bekräftigt seine Unterstützung für die Einrichtung eines transatlantischen Politischen Rates unter der Leitung der führenden Außenpolitiker beider Seiten; betont, dass eine starke transatlantische Beziehung auch erfordert, dass die EU ihre Handlungsfähigkeit weiter ausbaut; betont, dass sich die EU rasch an die sich wandelnde Rolle der USA auf der Weltbühne anpassen muss, damit sie ihre grundlegenden Interessen wahren und ihre außenpolitischen Ziele verfolgen kann; betont, dass die EU und die Vereinigten Staaten ihre Anstrengungen zur Bekämpfung von Terrorismus und Radikalisierung koordinieren und sicherstellen müssen, dass die unternommenen Anstrengungen mit den erforderlichen Mitteln unterstützt werden; fordert die EU und die USA auf, gemeinsam gegen die anhaltenden und zunehmenden Bedrohungen für den Schutz und die Erhaltung des kulturellen Erbes, insbesondere in Konfliktgebieten, vorzugehen;

52. betont, dass die Beziehungen der EU zu Afrika von größter Bedeutung sind, um auf die Bedürfnisse einzugehen und das große Potenzial der Partnerländer zu entwickeln und gemeinsame Interessen zu verfolgen; betont, dass diese Beziehung zum Nachbarkontinent der EU einem gemeinsamen Schicksal Rechnung tragen und man sich dabei auf die Schaffung einer glaubwürdigen Perspektive, insbesondere für die junge Generation, konzentrieren sollte; begrüßt die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des HR/VP vom 9. März 2020 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer umfassenden Strategie für Afrika“[10] und bekräftigt seine Forderung, sich über die Geber-Empfänger-Beziehung hinauszubewegen und eine echte Partnerschaft anzustreben, in deren Mittelpunkt die menschliche Entwicklung und der Schutz der natürlichen Ressourcen stehen; fordert die Kommission und den HR/VP in diesem Zusammenhang auf, die Gespräche mit den afrikanischen Partnern der EU – sowohl einzelnen Ländern als auch regionalen Organisationen wie dem regionalen Wirtschaftsmechanismus und regionalen Wirtschaftsgemeinschaften, die die Afrikanische Union bilden – zu vertiefen; betont, wie wichtig es ist, die Afrikanische Union und ihre regionalen Komponenten bei ihren Bemühungen zu unterstützen, eine wirksame Sicherheitsarchitektur zur Konfliktverhütung und Konfliktbewältigung zu schaffen, unter anderem durch umfassende Unterstützung der Einsatzfähigkeit der afrikanischen Bereitschaftstruppe und ihrer regionalen Komponenten; fordert eine strikte Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele (SDG) in allen Bereichen der Beziehungen zwischen der EU und Afrika; begrüßt den Abschluss des Nachfolgeabkommens zum Cotonou-Abkommen im April 2021 und die Stärkung der Beziehungen der EU zu den Ländern der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten sowie die intensivierte Zusammenarbeit in multilateralen Foren zur Agenda für nachhaltige Entwicklung und zum Klimaschutz; äußert sich besorgt über die Verzögerungen bei der Unterzeichnung des Cotonou-Nachfolgeabkommens; nimmt die Rückübernahmeabkommen mit afrikanischen Ländern zur Kenntnis;

53. ist zutiefst besorgt über die drastisch zunehmende Unsicherheit in der Sahelzone, von der die Sicherheit und die Lebensbedingungen unzähliger Zivilisten betroffen sind, und die steigende Zahl von Angriffen islamistischer Kämpfer, die schwerwiegende Auswirkungen auf die Stabilität der Region, insbesondere in Mali und Burkina Faso, haben; fordert die EU und die G5 der Sahelzone auf, einzugreifen, um einen Zusammenbruch der Sicherheit in der gesamten Region zu verhindern; begrüßt in diesem Zusammenhang die erneuerte Partnerschaft zwischen der NATO und Mauretanien, das der wichtigste regionale Verbündete der EU ist und dessen Kräfte an vorderster Front stehen, wenn es um die Bekämpfung von Terrorismus in der Region geht; verurteilt die Präsenz privater Militär- und Sicherheitsunternehmen in Afrika, insbesondere der Gruppe Wagner, die massive Menschenrechtsverletzungen begeht und gleichzeitig den Interessen undemokratischer Staaten dient; besteht darauf, dass die Strategie EU-Afrika durch einen integrierten Ansatz aktualisiert werden muss, mit dem Sicherheit und Entwicklung sichergestellt werden können, damit angesichts er besorgniserregenden Lage in der Sahelzone dort für Stabilität gesorgt werden kann, wobei die 2021 beobachteten Entwicklungen und die zunehmenden Instabilität in dieser Region sowie die erheblichen Auswirkungen, die die Ereignisse in der Region nicht nur für Afrika, sondern auch für die EU und ihre Mitgliedstaaten haben, berücksichtigt werden müssen; betont daher, dass bei einer Strategie in den Bereichen Verteidigung, Entwicklung und Friedenskonsolidierung zusammengearbeitet werden muss, um der Zunahme des Dschihadismus in der Sahelzone und anderen Teilen Afrikas entgegenzuwirken;

54. ist zutiefst besorgt über die Entwicklungen in Russland und bekräftigt das Interesse der EU an der Wahrung von Freiheit, Stabilität und Frieden auf dem europäischen Kontinent und darüber hinaus; ist der Ansicht, dass die EU eng mit der NATO und anderen Partnern zusammenarbeiten und sich mit ihnen abstimmen sollte, um Russland davon abzuhalten, destabilisierende und subversive Handlungen in Europa, insbesondere in den baltischen Ländern und in Osteuropa unter anderem durch die Einmischung in Wahlen, Desinformationskampagnen und die Unterstützung rechtsextremer Parteien zu begehen; betont, dass die Kosten der Unterdrückung der eigenen Bürger für die russischen Staatsorgane erhöht werden müssen; bedauert, dass die russischen Streitkräfte weiterhin unter Verstoß gegen das Völkerrecht Teile der Ukraine und Georgiens besetzen, dass sie nach wie vor in der Republik Moldau präsent sind und dass Russland weiterhin Frieden und Sicherheit in der Region destabilisiert und aktiv hybride Maßnahmen gegen Demokratien in Europa durchführt; ist beunruhigt über die Einmischung Russlands in der Westbalkanregion, die mittels hybrider Taktiken durchgeführt wird, zu denen Desinformationskampagnen gehören, mit denen die Rolle der EU und das Engagement für die europäische Zukunft der einzelnen Länder untergraben werden sollen; erachtet es als äußerst wichtig, bei der EU-Politik in diesem Zusammenhang mit einer Stimme zu sprechen, so auch bei der Durchsetzung von Sanktionen; fordert daher die Kommission auf, ihre Russland-Strategie enger mit den Mitgliedstaaten abzustimmen, damit die EU angesichts der russischen Bedrohungen Geschlossenheit zeigt; betont, dass das Parlament empfohlen hat, dass die EU gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Politik der EU gegenüber Russland überprüft und eine umfassende EU-Strategie gegenüber Russland ausarbeitet; fordert die EU nachdrücklich auf, eine Strategie für die künftigen Beziehungen der EU zu einem demokratischen Russland zu entwickeln, die für die Bevölkerung Russlands deutlich machen würde, welche Vorteile diese Beziehungen mit sich bringen könnten; betont, dass es keine wesentlichen Änderungen in den Beziehungen zu Russland geben kann, solange das Land eine aggressive Politik gegenüber der EU und ihren Nachbarn verfolgt; bekräftigt, dass die EU klarstellen muss, dass sie sich gezwungen sieht, zusätzliche Eindämmungs- und Abschreckungsmaßnahmen gegenüber Russland zu ergreifen, wenn das Land seine derzeitige Strategie gegenüber Belarus fortsetzt; bringt seine Besorgnis über wiederholte Verstöße Russlands gegen die Rüstungskontrollvereinbarungen und -standards zum Ausdruck, die zum Scheitern des Vertrags über nukleare Mittelstreckensysteme geführt haben, sowie über Russlands Verstöße gegen die Chemiewaffenkonvention durch die Verwendung militärisch einsetzbarer Nervenkampfstoffe sowohl im Inland als auch in der EU; betont, dass Druck auf die Russische Föderation ausgeübt werden muss, damit sie das Völkerrecht und die völkerrechtlichen Verträge einhält; bedauert, dass Russland Energieressourcen als geopolitisches Druckmittel nutzt, insbesondere seine Erdgasversorgung der Mitgliedstaaten über die Ukraine, und fordert, dass die Energieabhängigkeit von Russland so weit wie möglich verringert wird, indem die Diversifizierung der Energiequellen und -routen gefördert wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die europäische Energieversorgungssicherheit, insbesondere angesichts des derzeitigen Anstiegs der Gas- und Strompreise, zu stärken; fordert die EU nachdrücklich auf, enger mit der Bevölkerung Russlands zusammenzuarbeiten, unter anderem durch die Entwicklung eines klar definierten Ziels des „Engagements“, das sich nicht nur auf die traditionelle selektive Zusammenarbeit mit dem Kreml, sondern auch auf die „strategische“ und dynamischere Zusammenarbeit mit der Opposition und der Zivilgesellschaft in Russland konzentrieren sollte;

55. hebt hervor, dass die Arktis von strategischer und geopolitischer Bedeutung für die EU ist, und weist auf das Bestreben der EU hin, ein verantwortungsvoller Akteur zu sein, der sich um die langfristige nachhaltige und friedliche Entwicklung der Region bemüht; betont die einzigartige Komplexität der Herausforderungen, mit denen die Arktis konfrontiert ist und die ein stärkeres Engagement und mehr Lösungen der EU erfordern, auch unter Berücksichtigung des Wissens und des Willens der Bewohner der Arktis, einschließlich der indigenen Völker; begrüßt in diesem Zusammenhang die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des HR/VP vom 13. Oktober 2021 mit dem Titel „Ein stärkeres Engagement der EU für eine friedliche, nachhaltige und wohlhabende Arktis“[11]; fordert alle beteiligten Akteure auf, auf die äußerst besorgniserregenden Auswirkungen und Folgen des Klimawandels in der Arktis zu reagieren; betont, dass die sich abzeichnende Militarisierung der Arktis erhebliche Sicherheitsrisiken innerhalb und außerhalb der Region birgt, und ist besorgt über die möglichen Ausweitung globaler Sicherheitsprobleme auf die Arktis und über Russlands fortschreitende und massive militärische Aufrüstung in der Arktis sowie über die Auswirkungen weitreichender chinesischer Entwicklungs- und Infrastrukturinitiativen und -ambitionen in der Region; weist darauf hin, dass die Arktis bei der allgemeinen Sicherheit Europas eine entscheidende Rolle spielt; betont, dass die EU eine klare Vorstellung von ihrer Rolle bei Sicherheitsfragen in der Arktis haben und dabei mit der NATO gut zusammenarbeiten muss; betont, wie wichtig es ist, dass die Rechtsvorschriften des Völkerrechts und internationalen Abkommen eingehalten werden, damit die Arktis ein Gebiet mit geringen Spannungen bleibt; fordert, dass dem ersten arktischen Glasfaserkabel, Teil des Nervensystems des Internets, das zunehmend in den Fokus internationaler Spionageaktivitäten rückt, mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird; fordert die Mitglieder des Arktischen Rates auf, sich mit der zunehmenden Militarisierung zu befassen und nach Plattformen zu suchen, um dieses Problem sowohl mit Mitgliedern als auch mit Nichtmitgliedern des Arktischen Rates angemessen angehen zu können; spricht sich dafür aus, dass sich die EU verstärkt darum bemüht, Beobachterstatus im Arktischen Rat zu erlangen und somit mehr geopolitischen Einfluss ausüben zu können;

56. betont, dass China ein Kooperations- und Verhandlungspartner der EU, in immer mehr Bereichen aber auch ein Wettbewerber und ein systemischer Rivale ist; bekräftigt, wie bereits in der Entschließung vom 16. September 2021 zu einer neuen Strategie EU-China[12] hervorgehoben wurde, seine Forderung an die EU, eine entschlossenere, umfassendere und kohärentere EU-Strategie in Bezug auf China zu entwickeln, die von allen Mitgliedstaaten getragen wird und die Beziehungen zu einem immer offensiver und interventionistischer auftretenden China im Interesse der EU insgesamt gestaltet; betont, dass eine solche Strategie eine auf Regeln beruhende multilaterale Ordnung fördern sollte, in deren Mittelpunkt die Verteidigung der Werte und Interessen der EU stehen sollte und die auf den drei Grundsätzen beruhen sollte, nämlich Zusammenarbeit, wo dies möglich ist, Konkurrenz, wo es nötig ist und Konfrontation, wo es notwendig ist; fordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen demokratischen Ländern, um dem zunehmenden dominanten Auftreten und den repressiven Maßnahmen der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) entgegenzutreten;

57. spricht sich nachdrücklich dafür aus, dass Taiwan in sinnvoller Weise als Beobachter an Sitzungen, Mechanismen und Aktivitäten internationaler Organisationen teilnimmt und dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und Taiwan vertieft wird, einschließlich mittels eines bilateralen Investitionsabkommens; fordert den HR/VP und die Kommission auf, dringend eine Folgenabschätzung, öffentliche Konsultation und Vorstudie in Bezug auf ein bilaterales Investitionsabkommen mit den taiwanischen Behörden einzuleiten, um Verhandlungen über die Vertiefung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen vorzubereiten; weist mit tiefer Besorgnis auf die jüngste Machtdemonstration und die eskalierenden Spannungen in regionalen Krisenherden wie dem Süd- und Ostchinesischen Meer sowie in der Meerenge von Taiwan hin; bringt seine tiefe Besorgnis über die anhaltenden Militärmanöver in der Meerenge von Taiwan, einschließlich derjenigen, die sich gegen Taiwan richten oder in der Flugüberwachungszone Taiwans stattfinden, zum Ausdruck; fordert die Volksrepublik China auf, dieses militärische Säbelrasseln, das eine ernsthafte Gefahr für den Frieden und die Stabilität in der gesamten Meerenge von Taiwan und dem indopazifischen Raum darstellt, einzustellen; bekräftigt, dass die Beziehung zwischen China und Taiwan auf konstruktive Weise im Wege eines Dialogs entwickelt werden sollte; betont, dass es einseitige Maßnahmen ablehnt, die den Status quo der Meerenge von Taiwan untergraben könnten; betont, dass eine Änderung der Beziehungen zwischen China und Taiwan nicht gegen den Willen der Bürger Taiwans vorgenommen werden darf; fordert die EU und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, bei der Zusammenarbeit mit gleichgesinnten internationalen Partnern im Sinne des Friedens und der Stabilität in den Beziehungen zwischen China und Taiwan eine proaktive Rolle einzunehmen und Partnerschaften mit der demokratischen Regierung Taiwans einzugehen;

58. verurteilt aufs Schärfste die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in China, die sich insbesondere gegen ethnische und religiöse Minderheiten und hauptsächlich gegen Muslime der Volksgruppe der Uiguren, Christen und Tibeter richten, verurteilt aber auch die massive Unterdrückung von Demokratie und Freiheiten in Macau und Hongkong, unter anderem durch die Einführung des drakonischen Gesetzes über die nationale Sicherheit im Jahr 2020; verurteilt das aggressive Verhalten Chinas im Süd- und Ostchinesischen Meer, das sich auf die Freiheit der Schifffahrt auswirkt, sowie die revisionistische Haltung Chinas in Ostasien, die zu zahlreichen Grenzkonflikten mit seinen Nachbarn geführt hat;

59. bekräftigt, dass es die grundlosen und willkürlichen Sanktionen, die von den chinesischen Staatsorganen gegen mehrere europäische Personen und Einrichtungen, darunter fünf Mitglieder des Europäischen Parlaments, verhängt wurden, aufs Schärfste verurteilt; fordert die chinesische Regierung erneut auf, diese völlig ungerechtfertigten restriktiven Maßnahmen aufzuheben;

60. verurteilt die Handlungen der Volksrepublik China in Hongkong und betont, dass die anhaltende Untergrabung der Autonomie Hongkongs nicht nur gegen die Verpflichtungen Chinas aus bilateralen Verträgen und das Völkerrecht verstößt, sondern auch die Rolle Pekings als glaubwürdiger Partner infrage stellt; bekräftigt seinen Einsatz für gezielte Sanktionen im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte gegen chinesische Amtsträger, die an den Menschenrechtsverletzungen in Hongkong und Xinjiang beteiligt sind, und fordert den Rat ferner nachdrücklich auf, wegen schwerwiegender Verletzungen der Menschenrechte und des Völkerrechts in Hongkong gezielte Sanktionen, einschließlich der Verhängung von Reiseverboten und des Einfrierens von Vermögenswerten, gegen Personen und Organisationen in Hongkong und der Volksrepublik China zu verhängen; fordert die Mitgliedstaaten, in denen weiterhin Auslieferungsverträge mit China und Hongkong in Kraft sind, auf, Auslieferungen von Personen auszusetzen, wenn der betroffenen Person durch die Auslieferung die Gefahr von Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung droht, wenn der betreffenden Person politisch motivierte Anklagen drohen, wenn dadurch gezielt gegen ethnische Minderheiten, Vertreter der demokratiebefürwortenden Opposition in Hongkong und Dissidenten im Allgemeinen vorgegangen wird oder wenn dies zu den Verpflichtungen der EU nach der Europäischen Menschenrechtskonvention in Widerspruch stünde;

61. betont, dass es wichtig ist, dass sich die EU im Hinblick auf die Durchführung einer unabhängigen externen Untersuchung der Ursprünge des aus Wuhan (China) stammenden Virus, das COVID-19 verursacht, ihren transatlantischen Partnern anschließt, um dringend erforderliche Antworten und Erkenntnisse zu erlangen, damit künftige globale Katastrophen, die unmittelbare Auswirkungen auf die Außen- und Sicherheitspolitik haben, möglicherweise verhindert werden können;

62. verurteilt den von der KPCh auf Litauen und andere Mitgliedstaaten und Partner der EU ausgeübten Druck und fordert mehr Solidarität gegenüber Ländern, die von der KPCh unter Druck gesetzt werden, unter anderem durch Zusammenarbeit mit den demokratischen Verbündeten der EU bei der Öffnung der EU-Märkte für Volkswirtschaften, die unter wirtschaftlichem Druck vonseiten der KPCh leiden;

63. begrüßt, dass die Präsidentin der Kommission angekündigt hat, eine neue gemeinsame Mitteilung zu einer Partnerschaft mit der Golfregion vorzulegen; fordert die EU auf, eine kohärente Strategie für ein ausgewogenes Engagement der EU in der Region vorzulegen, wobei die Förderung der regionalen Sicherheit und Zusammenarbeit ein zentrales strategisches Ziel sein muss; weist darauf hin, dass bei einem derartigen Engagement angestrebt werden sollte, Synergieeffekte mit regionalen Akteuren zu erzielen, etwa über die Konferenz für Zusammenarbeit und Partnerschaft in Bagdad und durch eine stärkere EU-Unterstützung von Initiativen der Bürgerdiplomatie unter Beteiligung der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft, führenden Vertretern von Religionsgemeinschaften und anderen Akteuren; wertet die Deeskalation der Spannungen zwischen Iran und Saudi-Arabien als ermutigendes Zeichen und fordert beide Länder auf, den Prozess der Wiederherstellung vollständiger diplomatischer Beziehungen rasch abzuschließen; weist erneut darauf hin, dass die Priorität der EU darin besteht, den Gemeinsamen umfassenden Aktionsplan (JCPOA) wiederzubeleben, da es dabei um die Sicherheit Europas und der Region geht; weist darauf hin, dass der JCPOA nach wie vor die einzige Möglichkeit darstellt, den besorgniserregenden nuklearen Aktivitäten Irans Einhalt zu gebieten; würdigt die Rolle des VP/HR und des EAD bei der Vermittlung zwischen den USA und Iran zwecks der Wiederbelebung des JCPOA; fordert die USA und Iran auf, konstruktive Verhandlungen zu führen, die darauf abzielen, dass der JCPOA wieder eingehalten wird; beharrt darauf, dass der Weg zur Wiederbelebung des JCPOA darin besteht, dass einerseits Iran seine Verpflichtungen im Rahmen des JCPOA wieder uneingeschränkt einhält und dass andererseits die USA alle ihre JCPOA-bezogenen Sanktionen aufheben; stellt fest, dass die umfassenderen böswilligen und destabilisierenden Tätigkeiten Irans im gesamten Nahen Osten und darüber hinaus, auch im Hoheitsgebiet von Mitgliedstaaten, angegangen und unterbunden werden müssen; betont, dass ein Übereinkommen mit Iran ausreichende Schutzmaßnahmen umfassen muss, damit das Land keine Kernwaffen erwerben kann; ist zutiefst besorgt darüber, dass die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) Berichten zufolge keinen Zugang zu ihrer Beobachtungs- und Überwachungsausrüstung in den kerntechnischen Anlagen und Standorten in Iran hat, was die Fähigkeit der IAEO zur Überprüfung und Überwachung der nuklearen Tätigkeiten von Iran erheblich beeinträchtigt, sowie darüber, dass Fragen zu Schutzmaßnahmen in den letzten zwei Jahren ungeklärt geblieben sind; verurteilt die Menschenrechtsverletzungen Irans gegenüber seiner eigenen Bevölkerung, sein Programm für ballistische Flugkörper sowie die terroristischen Aktivitäten in der Region;

64. betont, dass die Lage in Afghanistan ein Weckruf für die EU ist, den internationalen Ansatz in Bezug auf die Nationenbildung im Ausland neu zu bewerten und einen integrierten Ansatz ihrer Außenpolitik strategisch neu zu gestalten, ihren Anteil an der Verantwortung für die globale Sicherheit zu erhöhen und mehr Souveränität in ihrer Außen- und Sicherheitspolitik anzustreben; ist besorgt über die dramatische humanitäre, politische, wirtschaftliche und sicherheitspolitische Lage in Afghanistan, insbesondere angesichts der Tatsache, dass jeder dritte Afghane unter schwerem Hunger leidet; fordert die Kommission und den EAD auf, die humanitäre Hilfe zu verstärken und alle verfügbaren Instrumente zu nutzen, um sicherzustellen, dass gefährdete Afghanen Zugang zu Schutz haben; betont, dass das Taliban-Regime für den Schutz von Menschenleben und Eigentum sowie für die Wiederherstellung der Sicherheit, der zivilen Ordnung und der öffentlichen Dienste Verantwortung tragen und dafür zur Rechenschaft gezogen werden muss; bekräftigt, dass afghanische Frauen und Mädchen, Personen in Berufsgruppen, die mit der afghanischen Zivilgesellschaft in Verbindung stehen, Menschenrechtsverteidiger, politische Aktivisten, Journalisten, Wissenschaftler, Künstler, religiöse und ethnische Minderheiten und andere gefährdete Gruppen – wie die gesamte afghanische Bevölkerung – ein Recht auf ein Leben in Sicherheit und Würde sowie auf uneingeschränkten Zugang zu Bildung und zum öffentlichen Leben haben, und begrüßt die breite internationale Unterstützung für ihre Rechte und Freiheiten; fordert die Fortsetzung der Evakuierung gefährdeter Afghanen, insbesondere von Richterinnen, Menschenrechtsverteidigern, Journalisten, örtlichen Bediensteten und anderen Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeiten zur Förderung der Demokratie und der Grundfreiheiten gefährdet sind; fordert die EU auf, die Errungenschaften der letzten 20 Jahre zu erhalten und sicherzustellen, dass Afghanistan nicht erneut zu einem sicheren Rückzugsort für terroristische Gruppen wird; fordert, dass die EU den 20 Jahre andauernden Einsatz in Afghanistan eingehend prüft und Lehren daraus zieht und dass darauf aufbauend unverzüglich eine umfassende Strategie der EU für Afghanistan und seine Nachbarländer ausgearbeitet wird; betont, dass es wichtig ist, mit den Nachbarländern und den Ländern in der Region zusammenzuarbeiten, um die globale Sicherheit und die regionale Stabilität zu gewährleisten, wobei zu berücksichtigen ist, dass nicht alle Nachbarländer Afghanistans bzw. alle regionalen Mächte dieselben Ziele verfolgten wie die von den USA geführte Koalition; hebt in diesem Zusammenhang die wichtige Rolle hervor, die einige Länder bei der Rückkehr europäischer Bürger und der Evakuierung afghanischer Bürger, die sich in einer Notlage befanden, gespielt haben, was insbesondere durch erheblichen diplomatischen Druck auf die Taliban-Kräfte durch diese Länder ermöglicht wurde;

65. begrüßt das erneuerte Engagement der EU für den indopazifische Raum und die Anerkennung der wachsenden Bedeutung der Region für die Interessen der EU, die in der gemeinsamen Mitteilung des VP/HR und der Kommission vom 16. September 2021 zu der EU-Strategie für die Zusammenarbeit im indopazifischen Raum[13] sowie in den Schlussfolgerungen des Rates vom 19. April zu demselben Thema zum Ausdruck gebracht werden; spricht sich für eine stärkere Zusammenarbeit mit Ländern in der Region – insbesondere mit Japan, dem Verband südostasiatischer Nationen (ASEAN), Australien, Neuseeland und Korea – aus; ist sich des intensiven geopolitischen Wettbewerbs und der territorialen Streitigkeiten in der Region bewusst, die vor allem durch das zunehmend offensive Auftreten Chinas gegenüber seinen Nachbarländern angetrieben werden; fordert alle Parteien auf, sich an die Grundsätze des Völkerrechts, insbesondere das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, zu halten; unterstreicht, dass es eines langfristigen strategischen Engagements in der indopazifischen Region und der Einrichtung umfassender, strategischer bilateraler und multilateraler Mechanismen für den Dialog mit den indopazifischen Ländern und ihren Gesellschaften bedarf, insbesondere mit gleichgesinnten Ländern wie unter anderem Japan, Südkorea, Australien und Neuseeland; betont, dass Sicherheit und Stabilität im indopazifischen Raum für den Wohlstand und die Sicherheit in der EU von Bedeutung sind; weist auf neu entstehende Partnerschaften in der Region wie das trilaterale Militärbündnis zwischen Australien, dem Vereinigten Königreich und den USA (AUKUS) hin und bringt sein Bedauern darüber zum Ausdruck, dass diese Partnerschaft mit einem geringen Maß an Abstimmung geschaffen wurde;

66. hebt den zunehmenden regionalen und geopolitischen Einfluss Indiens hervor; betont, dass ein verstärktes politisches Engagement erforderlich ist, um die Partnerschaft zwischen der EU und Indien zu stärken und das Potenzial der bilateralen Beziehungen voll auszuschöpfen; bekräftigt die Notwendigkeit einer vertieften Partnerschaft, die auf gemeinsamen Werten und der uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte beruhen sollte; erkennt an, dass Indien aufgrund seiner Lage und seiner führenden Stellung in wesentlichen Bereichen ein entscheidender Partner für die EU ist;

67. fordert, dass die Zusammenarbeit mit den Partnern der EU in Lateinamerika intensiviert und verbessert wird; ist der Auffassung, dass eine stärkere Beziehung zu Lateinamerika und der Karibik für die geopolitische Strategie der EU in der Welt äußerst wichtig ist; betont, dass die EU die Bande stärken muss, die sie mit den Ländern Lateinamerikas und der Karibik verbindet, insbesondere im Hinblick auf die Wahrung einer regelbasierten multilateralen Ordnung; fordert die EU auf, alle verfügbaren Instrumente zu nutzen, um ihre Zusammenarbeit mit den Partnern in Lateinamerika und der Karibik zu vertiefen; fordert die EU nachdrücklich auf, ihre Position als bevorzugter Partner der lateinamerikanischen Länder wiederherzustellen, zumal andere geopolitische Akteure ihre Präsenz in der Region ausbauen, was insbesondere auf die COVID-19-Pandemie und die Impfdiplomatie zurückzuführen ist; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, gegenüber autoritären Regimen, die von ihren Beziehungen zur EU profitiert und die Rechte und Freiheiten ihrer Bürger abgebaut, verletzt oder direkt unterdrückt haben, eine entschlossenere Politik zu verfolgen;

Stärkung der demokratischen Aufsicht, Kontrolle und Rechenschaftspflicht und der parlamentarischen Dimension bei der GASP der EU

68. hebt den spezifischen Beitrag des Europäischen Parlaments zur Außen- und Sicherheitspolitik der EU durch die Vorteile seiner parlamentarischen Diplomatie hervor, beispielsweise durch seine Berichte und Entschließungen, sein dichtes Netzwerk ständiger interparlamentarischer Gremien, seinen politischen Dialog mit Amtsträgern in der ganzen Welt und seine Tätigkeiten in den Bereichen Demokratieförderung, Vermittlung und Wahlbeobachtung; bekräftigt, dass das Parlament bei Beschlüssen der Union auf internationaler Ebene seine Kontroll- und Haushaltsbefugnisse in vollem Umfang nutzen sollte; unterstreicht den Stellenwert der Programme des Parlaments zur Förderung der Demokratie, die ein großes Potenzial aufweisen, die Rolle der EU weltweit zu stärken, indem die entscheidenden politischen Interessenträger einbezogen werden und eine nachhaltige demokratische Regierungsführung in Drittländern erleichtert wird;

69. betont, dass der politische und technische Dialog zwischen den Parlamenten von entscheidender Bedeutung ist und gut mit den Maßnahmen der Exekutive abgestimmt werden muss; hebt daher hervor, wie wichtig im Interesse der Wirksamkeit des auswärtigen Handelns der EU insgesamt und einer verantwortungsvolleren GASP ein reibungsloser Austausch aller sachdienlichen Informationen zwischen den Institutionen im Bereich der GASP ist, einschließlich des Austauschs einschlägiger vertraulicher Informationen;

70. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die parlamentarische Kontrolle des auswärtigen Handelns der EU – unter anderem durch die Fortsetzung der regelmäßigen Konsultationen mit dem VP/HR und der Kommission – zu ermöglichen und zu stärken; hebt hervor, dass diese Kontrolle bei der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Funktionierens der europäischen Demokratie und des Vertrauens der Öffentlichkeit eine wichtige Rolle spielt; betont, dass diese Kontrolle den Ausgangspunkt für eine Stärkung der institutionellen Rolle des Parlaments im Rahmen der GASP darstellen kann; fordert, dass die Verhandlungen über die Ersetzung der Interinstitutionellen Vereinbarung von 2002 über den Zugang des Europäischen Parlaments zu sensiblen Informationen des Rates im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik[14] rasch abgeschlossen werden; fordert eine Abstimmung der Sicherheits- und Informationsdienste der Mitgliedstaaten;

71. hebt die Bedeutung der parlamentarischen Versammlungen als Raum für Zusammenarbeit und interinstitutionellen Dialog sowie den wertvollen Beitrag, den sie zum auswärtigen Handeln der EU in Sicherheitsfragen leisten, hervor und betont, dass es gilt, ihre Tätigkeit zu fördern und ihre korrekte Funktionsweise und Entwicklung sicherzustellen; fordert, dass die Aufsicht des Europäischen Parlaments über die Arbeit, die die EU-Delegationen leisten, um die Werte und Grundsätze der EU im Ausland zu vertreten und auf die Verwirklichung der Interessen der EU hinzuwirken, ohne den Menschenrechtsansatz außer Acht zu lassen, verstärkt wird; betont, dass die Delegationen der EU über alle erforderlichen und angemessenen Ressourcen und Kapazitäten verfügen müssen, um diese Aufgaben wirksam wahrnehmen zu können;

72. fordert, dass von der verstärkten Einbeziehung des Europäischen Parlaments in die Programmplanung des Instruments „Europa in der Welt“ und des IPA III umfassend Gebrauch gemacht wird; begrüßt die Einführung eines alle zwei Jahre stattfindenden hochrangigen geopolitischen Dialogs für Finanzierungsinstrumente für Außenmaßnahmen als entscheidendes Instrument, das nicht nur der Kontrolle, sondern auch der aktiven Gestaltung der außenpolitischen Prioritäten der EU dient; betont, dass das Ziel dieser geopolitischen Dialoge darin besteht, das Parlament in die Lage zu versetzen, Orientierungshilfen, strategische Steuerung und Leitlinien für die Programmplanung und Umsetzung aller thematischen und geografischen Prioritäten des Instruments „Europa in der Welt“ und des IPA III bereitzustellen; beharrt jedoch darauf, dass das Parlament rechtzeitig einschlägige und ausreichend detaillierte vorbereitende Unterlagen erhalten sollte, damit es eine sinnvolle Kontrolle ausüben kann; fordert, dass die Transparenz bei der Umsetzung der Finanzierungsinstrumente verbessert wird, indem eine einzige gemeinsame transparente, öffentliche Datenbank für Projekte und Maßnahmen eingerichtet wird;

73. weist den Rat erneut auf das Recht des Parlaments hin, über alle Phasen der Verfahren im Zusammenhang mit der Aushandlung und dem Abschluss internationaler Abkommen informiert zu werden, sowie auf sein Vorrecht, die Zustimmung zu derartigen Übereinkommen zu erteilen oder zu verweigern; ist entschlossen, diese in den Verträgen festgelegten Befugnisse – wie es in seiner Empfehlung vom 28. März 2019[15] hervorgehoben hat – zu nutzen, um Transparenz und demokratische Kontrolle über internationale Abkommen, die im Namen der EU ausgehandelt werden, sowie die Umsetzung der Europäischen Friedensfazilität sicherzustellen, auch in Bezug auf ihre Komplementarität mit anderen Instrumenten der EU im Bereich des auswärtigen Handelns;

74. bekräftigt seine Auffassung, dass es höchste Zeit ist, die Erklärung zur politischen Rechenschaftspflicht von 2010 zu überarbeiten, um diese Grundlage für die Beziehungen zwischen dem Parlament und dem VP/HR zu verbessern;

°

° °

75. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR KONSTITUTIONELLE FRAGEN (11.11.2021)

für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

zur Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik – Jahresbericht 2021

(2021/2182(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Gerolf Annemans 

 


VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. stellt fest, dass die geopolitischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und ein sich rasch verschlechterndes Sicherheitsumfeld beispiellose Herausforderungen für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union darstellen; betont, dass die Union angesichts dieser Herausforderungen ihre Widerstandsfähigkeit erhöhen und die Wirksamkeit und Geschwindigkeit ihrer Reaktionen auf das sich rasch wandelnde globale Umfeld grundlegend bewerten und verbessern muss;

2. fordert alle verantwortlichen Entscheidungsträger der EU auf, den geopolitischen Fußabdruck der EU deutlich zu vergrößern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in der Zwischenzeit alle bestehenden rechtlichen und politischen Instrumente zu nutzen, um die Rolle der EU in der Welt zu stärken; weist erneut darauf hin, dass der Kampf für Menschenrechte und Demokratie weiterhin im Mittelpunkt der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik stehen sollte; verweist auf die Bestimmungen des Vertrags, die dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik die Zuständigkeit für die Durchführung der Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union übertragen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Funktion des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik bei internationalen Verhandlungen anzuerkennen; merkt in diesem Zusammenhang an, dass oft nicht für die Beteiligung des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik an internationalen Verhandlungen gesorgt wird; betont, dass ein starkes Bewusstsein für die Aufgaben des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik dazu führen könnte, dass die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik eine größere geopolitische Wirkung entfaltet;

3. verweist auf Artikel 31 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV), der es dem Rat ermöglicht, bestimmte Beschlüsse im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik mit qualifizierter Mehrheit zu fassen, sowie auf die in Artikel 31 Absatz 3 EUV enthaltene „Überleitungsklausel“, die den schrittweisen Übergang zur Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit für Beschlüsse im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik vorsieht, wenn sie keine militärischen oder verteidigungspolitischen Auswirkungen haben, aber die Solidarität der EU und die gegenseitige Unterstützung in Krisenzeiten fördern; betont, das die EU auf ein sich rasch änderndes globales Umfeld reagieren muss, und weist nochmals darauf hin, dass sie nur selten deutliche Signale an Drittstaaten sendet, insbesondere nicht an Staaten mit einer aggressiven, von Autokraten verfolgten Außenpolitik;

4. setzt sich nach wie vor nachdrücklich für die Partnerschaft zwischen Union und NATO ein, die weiterhin von grundlegender Bedeutung für die Sicherheitspolitik der EU ist; hält die Stärkung der strategischen Partnerschaft zwischen EU und NATO für dringend geboten; begrüßt in diesem Zusammenhang die laufenden Vorbereitungen für die neue Gemeinsame Erklärung der EU und der NATO, die bis Jahresende vorgelegt werden wird; fordert den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Mitgliedstaaten auf, die Gelegenheit zu nutzen, multilaterale Sicherheitskooperationen mit vertrauenswürdigen Partnern auszubauen und die Kohärenz mit der Innenpolitik sicherzustellen; weist darauf hin, dass die EU in der Zwischenzeit Verantwortung übernehmen und ihre Sicherheitspolitik durch einen entsprechenden innenpolitischen Rahmen stärken muss;

5. bedauert, dass zwischen der EU und dem Vereinten Königreich keine strukturierte Zusammenarbeit im Bereich der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik besteht; fordert die vollständige und wirksame Umsetzung des Handels- und Kooperationsabkommens und des Austrittsabkommens, insbesondere der Bestimmungen über die Zusammenarbeit in globalen Fragen in multilateralen Foren, die Förderung der Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte, den Klimawandel, die Sanktionsregelungen, die Nichtverbreitung von Kernwaffen und die Abrüstung, den Kampf gegen den Terrorismus und die Cybersicherheit; begrüßt die Einrichtung einer Parlamentarischen Partnerschaftsversammlung zischen EU und Vereinigtem Königreich und fordert eine rasche Konstituierung und die Aufnahme ihrer Arbeit;

6. weist erneut darauf hin, dass die Verteidigungsminister der EU am 16. Juni 2020 beschlossen haben, einen Strategischen Kompass für Sicherheit und Verteidigung zu entwickeln; stellt fest, dass eine politisch rechtliche Vereinbarung für Anfang 2022[16] zu erwarten ist; verweist auf das Potenzial des Strategischen Kompasses, der das Herzstück der neuen europäischen Verteidigungsstrategie bilden und die derzeitigen Werkzeuge verbessern könnte; stellt außerdem fest, dass der Strategische Kompass darauf abzielt, eine gemeinsame europäische „strategische Kultur“ zu fördern und die Mitgliedstaaten zu einem gemeinsamen Verständnis der Hauptbedrohungen für Europa und der Möglichkeiten der EU zu bewegen, Sicherheit zu bieten;

7. fordert sämtliche Entscheidungsträger der EU auf, ihre Bemühungen zur Bekämpfung der Einmischung durch Dritte im Ausland, der manipulativen Desinformation, der Informationsmanipulation und anderer hybrider Bedrohungen, die die Fähigkeit der EU zur Bewältigung neuer Herausforderungen untergraben, zu verstärken und ihre Innen- und Außenpolitik wirksam zu entwickeln und umzusetzen; verweist auf die Zunahme von Desinformationskampagnen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und die negative Rolle, die bestimmte Akteure beim Vorantreiben dieser Kampagnen spielen; fordert eine bessere und intensivere Koordination, um Cyberangriffe, die die innere Stabilität der EU bedrohen, und hybride Bedrohungen, die Migration und Energieversorgung instrumentalisieren und damit die innere Sicherheit und die Energiesicherheit der EU gefährden, rechtzeitig erkennen und wirksam abwehren zu können; fordert sämtliche Organe der Union und die Mitgliedstaaten auf, ihre Reaktion auf diese Bedrohungen zu modernisieren, unter anderem durch einen neuen EU-Werkzeugkasten für hybride Bedrohungen, der kohärente, kollektive Gegenmaßnahmen gegen ausländische Aggressoren beinhalten sollte;

8. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die parlamentarische Kontrolle des auswärtigen Handelns der EU, unter anderem durch die Fortsetzung der regelmäßigen Konsultationen mit dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Kommission, zu ermöglichen und zu stärken; betont die große Bedeutung einer solchen Kontrolle für die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens der europäischen Demokratie und des öffentlichen Vertrauens; betont, dass diese Kontrolle den Ausgangspunkt für eine stärkere institutionelle Aufgabe des Parlaments in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik darstellen kann; fordert, dass die Verhandlungen, um die Interinstitutionelle Vereinbarung von 2002 über den Zugang des Parlaments zu sensiblen Informationen des Rates im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu ersetzen, rasch zum Abschluss gebracht werden; fordert die Umsetzung der Koordination der Sicherheits- und Informationsdienste der Mitgliedstaaten;

9. fordert die aktive Einbeziehung der Instrumente des Parlaments in die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik; betont die Bedeutung und die Einzigartigkeit der Demokratisierungsprogramme des Parlaments, etwa des „Jean-Monnet-Dialogs“, der darauf abzielt, die Arbeit der Parlamente zu fördern und zu stärken; weist erneut darauf hin, dass sich alle Organe der EU in gemeinsamer Arbeit an Aktivitäten beteiligen sollten, die darauf abzielen, der weltweiten Abkehr von der Demokratie entgegen zu wirken, dies kann unter anderem erfolgen durch Wahlbeobachtung, Vermittlungs- und Dialogaktivitäten, Konfliktprävention, die Verleihung des Sacharow-Preises und die Nutzung des entsprechenden Netzwerks sowie die parlamentarische Diplomatie, wobei das Parlament eine herausragende Rolle spielen sollte;

10. weist erneut darauf hin, dass das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 15. Januar 2020 zum Standpunkt des Europäischen Parlaments zur Konferenz zur Zukunft Europas[17] die „Sicherheit und die Rolle der EU in der Welt“ als eine der politischen Prioritäten aufgeführt hat; begrüßt die Tatsache, dass dies unter anderem in Gestalt der Plenararbeitsgruppe „Die EU in der Welt“ in konkrete Maßnahmen umgesetzt wurde; stellt fest, dass in einer beträchtlichen Zahl von Beiträgen auf der Plattform der Konferenz eine Stärkung der Rolle der EU in der Welt vorgeschlagen wird; weist erneut darauf hin, dass die Konferenz zur Zukunft Europas Gelegenheit bieten kann, den institutionellen Status quo zu diskutieren und der Demokratie in der EU neuen Schwung zu verleihen; fordert die Teilnehmer der Konferenz auf, alle Möglichkeiten zu prüfen, dieses Ziel zu erreichen.

 

 


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

9.11.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

17

2

5

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Gerolf Annemans, Damian Boeselager, Fabio Massimo Castaldo, Włodzimierz Cimoszewicz, Gwendoline Delbos-Corfield, Pascal Durand, Daniel Freund, Esteban González Pons, Giuliano Pisapia, Antonio Maria Rinaldi, Domènec Ruiz Devesa, Jacek Saryusz-Wolski, Helmut Scholz, Pedro Silva Pereira, Sven Simon, Antonio Tajani, Guy Verhofstadt, Loránt Vincze, Rainer Wieland

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Gunnar Beck, Angel Dzhambazki, Alin Mituța

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Stelios Kympouropoulos, Ljudmila Novak


 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

17

+

ID

Gerolf Annemans, Antonio Maria Rinaldi

NI

Fabio Massimo Castaldo

PPE

Esteban González Pons, Stelios Kympouropoulos, Ljudmila Novak, Sven Simon, Antonio Tajani, Loránt Vincze, Rainer Wieland

S&D

Włodzimierz Cimoszewicz, Giuliano Pisapia, Domènec Ruiz Devesa, Pedro Silva Pereira

VERTS/ALE

Damian Boeselager, Gwendoline Delbos-Corfield, Daniel Freund

 

2

-

ID

Gunnar Beck

 

Helmut Scholz

 

5

0

ECR

Angel Dzhambazki, Jacek Saryusz-Wolski

RENEW

Pascal Durand, Alin Mituța, Guy Verhofstadt

 

Erläuterungen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 


 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

10.12.2021

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

46

9

11

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alviina Alametsä, Alexander Alexandrov Yordanov, Maria Arena, Petras Auštrevičius, Traian Băsescu, Anna Bonfrisco, Reinhard Bütikofer, Fabio Massimo Castaldo, Susanna Ceccardi, Włodzimierz Cimoszewicz, Katalin Cseh, Tanja Fajon, Anna Fotyga, Michael Gahler, Sunčana Glavak, Raphaël Glucksmann, Klemen Grošelj, Bernard Guetta, Márton Gyöngyösi, Sandra Kalniete, Maximilian Krah, Andrius Kubilius, David Lega, Miriam Lexmann, Nathalie Loiseau, Antonio López-Istúriz White, Lukas Mandl, Thierry Mariani, David McAllister, Vangelis Meimarakis, Francisco José Millán Mon, Gheorghe-Vlad Nistor, Urmas Paet, Demetris Papadakis, Kostas Papadakis, Tonino Picula, Manu Pineda, Giuliano Pisapia, Thijs Reuten, Jérôme Rivière, María Soraya Rodríguez Ramos, Nacho Sánchez Amor, Isabel Santos, Jacek Saryusz-Wolski, Andreas Schieder, Radosław Sikorski, Jordi Solé, Sergei Stanishev, Tineke Strik, Hermann Tertsch, Hilde Vautmans, Harald Vilimsky, Idoia Villanueva Ruiz, Witold Jan Waszczykowski, Charlie Weimers, Isabel Wiseler-Lima, Salima Yenbou, Željana Zovko

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Özlem Demirel, Assita Kanko, Michal Šimečka, Mick Wallace

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Deirdre Clune, Charles Goerens, Maria Noichl, Bettina Vollath

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

46

+

NI

Fabio Massimo Castaldo, Márton Gyöngyösi

PPE

Alexander Alexandrov Yordanov, Traian Băsescu, Michael Gahler, Sunčana Glavak, Sandra Kalniete, Andrius Kubilius, David Lega, Miriam Lexmann, Antonio López-Istúriz White, David McAllister, Lukas Mandl, Vangelis Meimarakis, Francisco José Millán Mon, Gheorghe-Vlad Nistor, Radosław Sikorski, Isabel Wiseler-Lima, Željana Zovko

Renew

Petras Auštrevičius, Katalin Cseh, Charles Goerens, Klemen Grošelj, Bernard Guetta, Nathalie Loiseau, Urmas Paet, María Soraya Rodríguez Ramos, Hilde Vautmans

S&D

Maria Arena, Włodzimierz Cimoszewicz, Tanja Fajon, Raphaël Glucksmann, Demetris Papadakis, Tonino Picula, Giuliano Pisapia, Thijs Reuten, Nacho Sánchez Amor, Isabel Santos, Andreas Schieder, Bettina Vollath

Verts/ALE

Alviina Alametsä, Reinhard Bütikofer, Mounir Satouri, Jordi Solé, Tineke Strik, Salima Yenbou

 

9

-

ID

Maximilian Krah, Thierry Mariani, Jérôme Rivière, Harald Vilimsky

NI

Kostas Papadakis

The Left

Özlem Demirel, Manu Pineda, Idoia Villanueva Ruiz, Mick Wallace

 

11

0

ECR

Anna Fotyga, Assita Kanko, Jacek Saryusz-Wolski, Hermann Tertsch, Witold Jan Waszczykowski, Charlie Weimers

ID

Anna Bonfrisco, Susanna Ceccardi

PPE

Deirdre Clune

S&D

Maria Noichl, Sergei Stanishev

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 14. Januar 2022
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen