EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE LESUNG zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 1999/62/EG, 1999/37/EG und (EU) 2019/520 hinsichtlich der Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch Fahrzeuge

18.1.2022 - (10542/1/2021 – C9‑0423/2021 – 2017/0114(COD)) - ***II

Ausschuss für Verkehr und Tourismus
Berichterstatter: Giuseppe Ferrandino


Verfahren : 2017/0114(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0006/2022
Eingereichte Texte :
A9-0006/2022
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 1999/62/EG, 1999/37/EG und (EU) 2019/520 hinsichtlich der Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch Fahrzeuge

(10542/1/2021 – C9‑0423/2021 – 2017/0114(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Standpunkt des Rates in erster Lesung (10542/1/2021 – C9‑0423/2021),

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 18. Oktober 2017[1],

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 1. Februar 2018[2],

 unter Hinweis auf die Stellungnahme der Kommission (COM(2021)0693),

 unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung[3] zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2017)0275),

 gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss gebilligt wurde,

 gestützt auf Artikel 67 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Tourismus für die zweite Lesung (A9‑0006/2022),

1. billigt den Standpunkt des Rates in erster Lesung;

2. stellt fest, dass der Gesetzgebungsakt entsprechend dem Standpunkt des Rates erlassen wird;

3. beauftragt seine Präsidentin, den Gesetzgebungsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 297 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu unterzeichnen;

4. beauftragt seinen Generalsekretär, den Gesetzgebungsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Gesetzgebungsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5. beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


 

KURZE BEGRÜNDUNG

 

Hintergrund und interinstitutionelle Verhandlungen

 

Ziel der ursprünglichen Eurovignetten-Richtlinie (Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge in der geänderten Fassung von 2011) war es, Wettbewerbsverzerrungen zwischen Straßenverkehrsunternehmern zu beseitigen, damit der Binnenmarkt reibungslos funktionieren kann und der Grundsatz des freien Warenverkehrs Anwendung findet. Allerdings werden bei der geltenden Richtlinie die nachteiligen externen Effekte des Straßenverkehrs wie Luftverschmutzung, Lärm und Staus nicht ausreichend berücksichtigt. Derzeit gelten nur auf knapp 25 % des gesamten transeuropäischen Straßennetzes entfernungsabhängige Gebühren für Schwerfahrzeuge.

 

Am 31. Mai 2017 veröffentlichte die Kommission ihren Vorschlag zur Änderung der Eurovignetten-Richtlinie und zur verstärkten Anwendung des Benutzer- und des Verursacherprinzips.

 

Am 24. Mai 2018 nahm der TRAN-Ausschuss seinen Bericht mit 35 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen an. Das Europäische Parlament nahm seine Stellungnahme in erster Lesung in seiner Plenarsitzung vom 25. Oktober 2018 mit 398 Ja-Stimmen, 179 Nein-Stimmen und 32 Enthaltungen an. In seiner Stellungnahme stärkte das Parlament die Anwendung des Verursacherprinzips zusätzlich. Zu Beginn der neuen Wahlperiode nahm der TRAN-Ausschuss am 24. September 2019 einen Beschluss zur Aufnahme von interinstitutionellen Verhandlungen auf der Grundlage des Berichts in erster Lesung mit 39 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen an.

 

Der Rat seinerseits legte am 18. Dezember 2020 seine allgemeine Ausrichtung für Verhandlungen fest.

Die interinstitutionellen Verhandlungen begannen am 29. Januar 2021 und wurden am 15. Juni 2021 unter dem portugiesischen Ratsvorsitz nach drei Trilog-Gesprächen erfolgreich abgeschlossen.

 

Am 30. Juni 2021 billigte der AStV die vorläufige Einigung, und am 12. Juli 2021 bestätigte der TRAN-Ausschuss sie mit 28 Ja-Stimmen und 21 Nein-Stimmen.

 

Nach der Überprüfung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen legte der Rat am 9. November 2021 seinen Standpunkt im Einklang mit der vorläufigen Einigung in erster Lesung förmlich fest. Nun soll das Parlament seine zweite Lesung vornehmen und den Standpunkt des Rates billigen, um die Einigung zu bestätigen.

 

 

Wichtigste Aspekte der Einigung

 

Mit der erzielten Einigung werden die Bestimmungen der geltenden Richtlinie in Bezug auf zahlreiche Probleme erheblich verbessert,

etwa in Bezug auf Folgendes:

 Ausstieg aus dem Vignetten-System (zeitabhängige Gebühren) für Lkw im zentralen transeuropäischen Netz und Wechsel zu entfernungsabhängigen Gebühren mit einigen konkreten Ausnahmen und der Möglichkeit eines kombinierten Systems. Hiermit sollen das Benutzer- und das Verbraucherprinzip verankert werden, und es war bei den Verhandlungen ein sehr wichtiger Aspekt für das Parlament,

 „Ökologisierung“ der Straßenbenutzungsgebühren für Lkw und leichte Nutzfahrzeuge durch Einführung der Verpflichtung zu variierenden Straßenbenutzungsgebühren je nach CO2-Emissionen bzw. Umweltleistung des Fahrzeugs und verbindliche Erhebung von Gebühren für externe Kosten für Lkw zur Deckung externer Kosten aufgrund der Luftverschmutzung. Dies ist ein erheblicher Anreiz für die Einführung von emissionsarmen und emissionsfreien Lkw und die Erneuerung der Flotte,

 Vorgehen gegen Staus durch Einführung der Möglichkeit, bei allen Fahrzeugen eine Staugebühr zu erheben,

 Einführung von Höchstpreisen für Kurzzeitvignetten für Pkw, u. a. Verpflichtung zum Angebot einer Tagesvignette für Durchreisende. Dies ist für viele Reisende von Bedeutung, z. B. wenn sie mehrere Länder durchqueren, bis sie an ihrem Urlaubsziel sind,

 Verpflichtende Zweckbindung der Einnahmen aus den Staugebühren für Ausgaben für nachhaltigen Verkehr. Dieses sehr wichtige Element konnte in den Verhandlungen nur schwer erzielt werden, da die Mitgliedstaaten häufig das Konzept der verpflichtenden Zweckbindung ablehnen,

 Erhebliche Ausweitung des Geltungsbereichs. Während die geltenden Bestimmungen fast ausschließlich für Lkw über 12 Tonnen gelten, deckt die Einigung alle Lkw, Busse und leichten Nutzfahrzeuge ab. Sollte also ein Mitgliedstaat beschließen, bei diesen Fahrzeugen Straßenbenutzungsgebühren zu erheben, so müssen diese Gebühren diskriminierungsfrei, umweltfreundlich und gerecht sein. Außerdem wurden mehrere Überprüfungsklauseln eingeführt, um Anreize für die Kommission zu setzen, künftig noch weiterreichende Maßnahmen in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge und Pkw zu ergreifen,

 Einführung einer Überprüfungs- und Auflösungsklausel, falls der Straßenverkehr in einen künftigen Mechanismus für die Bepreisung von CO2-Emissionen aufgenommen wird, um Doppelgebührenerhebung zu vermeiden,

 Erhebliche Fortschritte auf dem Weg zu einem einheitlicheren System für Straßenbenutzungsgebühren in der EU. Die Lage ist derzeit von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich, und es gibt viele politische Empfindlichkeiten. Obwohl ein gewisses Maß an Flexibilität und Übergangsfristen eingeräumt werden, ist die Richtung der Einigung ganz eindeutig: Es geht darum, weg von 27 Einzelsystemen und hin zu gemeinsamen Bestimmungen zu kommen, die für alle gelten, da dies eher im Einklang mit dem bestehenden Binnenmarkt für den Straßenverkehr steht.

 

 

Empfehlung

 

Da der Standpunkt des Rates mit der vorläufigen Einigung übereinstimmt, die während der

interinstitutionellen Verhandlungen erzielt wurde, wird eine Billigung ohne Änderungen empfohlen.


 

  

 


VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

10542/1/2021 – C9-0423/2021 – 2017/0114(COD)

Datum der 1. Lesung des EP – P-Nummer

25.10.2018 T8-0423/2018

Entwurf eines in 1. Lesung geprüften Rechtsakts

COM(2017)0275 - C8-0171/2017

Datum der Bekanntgabe im Plenum des Eingangs des Standpunkts des Rates in erster Lesung

25.11.2021

Federführender Ausschuss

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

TRAN

25.11.2021

 

 

 

Berichterstatter(in/innen)

 Datum der Benennung

Giuseppe Ferrandino

26.9.2019

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

2.12.2021

 

 

 

Datum der Annahme

13.1.2022

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

30

16

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Magdalena Adamowicz, Andris Ameriks, José Ramón Bauzá Díaz, Lars Patrick Berg, Izaskun Bilbao Barandica, Paolo Borchia, Karolin Braunsberger-Reinhold, Marco Campomenosi, Ciarán Cuffe, Jakop G. Dalunde, Karima Delli, Anna Deparnay-Grunenberg, Gheorghe Falcă, Giuseppe Ferrandino, Mario Furore, Søren Gade, Isabel García Muñoz, Jens Gieseke, Elsi Katainen, Kateřina Konečná, Elena Kountoura, Julie Lechanteux, Bogusław Liberadzki, Peter Lundgren, Benoît Lutgen, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Marian-Jean Marinescu, Tilly Metz, Cláudia Monteiro de Aguiar, Caroline Nagtegaal, Jan-Christoph Oetjen, Philippe Olivier, Rovana Plumb, Tomasz Piotr Poręba, Dominique Riquet, Massimiliano Salini, Vera Tax, Barbara Thaler, István Ujhelyi, Henna Virkkunen, Petar Vitanov, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Lucia Vuolo, Roberts Zīle, Kosma Złotowski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Clare Daly, Maria Grapini, Roman Haider, Kathleen Van Brempt

Datum der Einreichung

18.1.2022

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

30

+

ECR

Lars Patrick Berg, Tomasz Piotr Poręba, Roberts Zīle, Kosma Złotowski

ID

Paolo Borchia, Marco Campomenosi

NI

Mario Furore

PPE

Karolin Braunsberger-Reinhold, Jens Gieseke, Cláudia Monteiro de Aguiar, Massimiliano Salini, Elissavet Vozemberg-Vrionidi

Renew

José Ramón Bauzá Díaz, Izaskun Bilbao Barandica, Søren Gade, Elsi Katainen, Caroline Nagtegaal, Jan-Christoph Oetjen, Dominique Riquet

S&D

Andris Ameriks, Giuseppe Ferrandino, Isabel García Muñoz, Maria Grapini, Bogusław Liberadzki, Rovana Plumb, Vera Tax, István Ujhelyi, Kathleen Van Brempt, Petar Vitanov

The Left

Elena Kountoura

 

16

-

ECR

Peter Lundgren

ID

Roman Haider, Julie Lechanteux, Philippe Olivier

PPE

Magdalena Adamowicz, Gheorghe Falcă, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Benoît Lutgen, Marian-Jean Marinescu, Barbara Thaler, Lucia Vuolo

Verts/ALE

Ciarán Cuffe, Jakop G. Dalunde, Karima Delli, Anna Deparnay-Grunenberg, Tilly Metz

 

3

0

PPE

Henna Virkkunen

The Left

Clare Daly, Kateřina Konečná

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen 

0 : Enthaltung

 

 

Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2022
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