BERICHT Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer – Antrag Spaniens EGF/2021/006 ES/Cataluña Automobil
2.3.2022 - (COM(2022)0020 – C9‑0015/2022 – 2022/0010(BUD))
Haushaltsausschuss
Berichterstatterin: Monika Vana
- ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
- BEGRÜNDUNG
- SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE ANGELEGENHEITEN
- ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
- NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer – Antrag Spaniens EGF/2021/006 ES/Cataluña Automobil
(COM(2022)0020 – C9‑0015/2022 – 2022/0010(BUD))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2022)0020 – C9‑0015/2022),
– gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/691 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013[1] („EGF-Verordnung“),
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021–2027[2], (MFR-Verordnung), insbesondere auf Artikel 8,
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel[3], insbesondere auf Nummer 9,
– unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A9‑0038/2022),
A. in der Erwägung, dass die Union Legislativ- und Haushaltsinstrumente eingerichtet hat, um Arbeitnehmern, die unter den Folgen der Globalisierung und des technologischen und ökologischen Wandels, etwa unter Veränderungen im Welthandelsgefüge, Handelsstreitigkeiten, weitreichenden Änderungen in den Handelsbeziehungen der Union oder der Zusammensetzung des Binnenmarktes und Finanz- oder Wirtschaftskrisen sowie unter dem Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft oder infolge von Digitalisierung bzw. Automatisierung, zu leiden haben, zusätzliche Unterstützung zu bieten;
B. in der Erwägung, dass die Finanzbeiträge des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) in erster Linie für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und personalisierte Dienstleistungen verwendet werden sollten, die darauf abzielen, die Begünstigten rasch wieder in eine angemessene und dauerhafte Beschäftigung einzugliedern und sie gleichzeitig auf eine umweltfreundlichere und stärker digitalisierte Wirtschaft der Union vorzubereiten;
C. in der Erwägung, dass Spanien den Antrag EGF/2021/006 ES/Cataluña Automobil auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF infolge von Entlassungen von 705 Arbeitnehmern im Wirtschaftszweig NACE-Rev.‑2-Abteilung 29 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen) in der NUTS‑2-Region Katalonien (ES51) in Spanien[4] im Bezugszeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 1. Juli 2021 eingereicht hatte;
D. in der Erwägung, dass der Antrag 346 Arbeitnehmer betrifft, die im Bezugszeitraum in diesem Wirtschaftszweig entlassen wurden, während 359 Arbeitnehmer vor oder nach dem Bezugszeitraum infolge derselben Ereignisse entlassen wurden, die die Entlassung der betreffenden Arbeitnehmer im Bezugszeitraum bewirkt haben, und somit auch als förderfähige Begünstigte gelten;
E. in der Erwägung, dass sich der Antrag auf die Interventionskriterien von Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der EGF-Verordnung stützt, wonach es innerhalb eines Bezugszeitraums von sechs Monaten in Unternehmen, die alle in derselben Branche der NACE-Rev.‑2-Abteilung und in einer oder in zwei aneinandergrenzenden Regionen auf NUTS‑2-Ebene in einem Mitgliedstaat tätig sind, in mindestens 200 Fällen zur Entlassung von Arbeitnehmern gekommen sein muss;
F. in der Erwägung, dass Nissan am 28. Mai 2020 die Schließung seines Werks in Barcelona ankündigte, die über 2 500 unmittelbare Entlassungen und den Verlust von 8 000 Arbeitsplätzen bei seinen Zulieferern zur Folge haben wird; in der Erwägung, dass sich die in diesem Antrag genannten Entlassungen auf vier Comarques der Provinz Barcelona (Barcelonès, Alt Penedés, Baix Llobregat und Vallés Oriental) konzentrieren, in denen viele Unternehmen der Automobilbranche ansässig sind; in der Erwägung, dass zwischen Januar und Juni 2021 in Katalonien bei Massenentlassungen bereits mehr Personen arbeitslos wurden (7 993 Personen) als im Jahr 2020 (7 936 Personen) und dass dort im Zeitraum 2018–2020 die Vernichtung von Arbeitsplätzen zugenommen hat;
G. in der Erwägung, dass die Mittelausstattung des EGF gemäß Artikel 8 der MFR-Verordnung einen jährlichen Höchstbetrag von 186 Mio. EUR (zu Preisen von 2018) nicht überschreiten darf[5];
1. stimmt mit der Kommission darin überein, dass die Voraussetzungen gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der EGF-Verordnung erfüllt sind und dass Spanien Anspruch auf einen Finanzbeitrag in Höhe von 2 795 156 EUR nach Maßgabe der genannten Verordnung hat, mit dem 85 % der gesamten Kosten in Höhe von 3 288 419 EUR gedeckt werden und der die Kosten personalisierter Dienstleistungen in Höhe von 3 138 300 EUR und die Kosten der Durchführung des EGF in Höhe von 150 119 EUR umfasst[6];
2. stellt fest, dass die spanischen Behörden den Antrag am 23. September 2021 eingereicht haben und dass die Kommission die Bewertung des Antrags am 20. Januar 2022 abgeschlossen und das Parlament am selben Tag davon in Kenntnis gesetzt hat;
3. stellt fest, dass sich der Antrag auf insgesamt 705 Entlassungen bezieht; nimmt zudem zur Kenntnis, dass Spanien davon ausgeht, dass 450 der insgesamt für eine Unterstützung infrage kommenden Personen an den Maßnahmen teilnehmen werden („zu unterstützende Begünstigte“); unterstreicht, dass alle Schritte des Verfahrens transparent sein müssen, und fordert die Beteiligung der Sozialpartner an der Umsetzung und Bewertung des Dienstleistungspakets;
4. weist darauf hin, dass die sozialen Auswirkungen der Entlassungen für Katalonien von großer Bedeutung sein dürften, da die Automobilindustrie (nach der chemischen Industrie und der Nahrungsmittelindustrie) sowohl hinsichtlich des Umsatzes als auch der Beschäftigung der drittwichtigste Wirtschaftszweig ist;
5. weist darauf hin, dass 34,9 % der zu unterstützenden Begünstigten über 54 Jahre alt sind, 44,4 % Frauen sind und 50,4 % einen Bildungsabschluss der unteren Sekundarstufe oder niedriger haben; ist der Ansicht, dass die Altersstruktur und das Bildungsniveau der zu unterstützenden Begünstigen besondere Herausforderungen für die Wiederbeschäftigung mit sich bringen, und betont daher, dass die Besonderheiten des Alters, des Bildungsniveaus und die Kombination beider Faktoren bei der Umsetzung des Pakets individueller Dienstleistungen gebührend berücksichtigt werden müssen;
6. stellt fest, dass Spanien am 17. Januar 2022 mit der Erbringung personalisierter Dienstleistungen für die zu unterstützenden Begünstigten begonnen hat und dass sich der Zeitraum, in dem ein Finanzbeitrag aus dem EGF gewährt werden kann, somit vom 17. Januar 2022 bis 24 Monate nach Inkrafttreten des Finanzierungsbeschlusses erstreckt;
7. weist darauf hin, dass es sich bei den personalisierten Dienstleistungen, die den entlassenen Arbeitnehmern angeboten werden und deren Gegenwert insgesamt 37,8 % der finanziellen Unterstützung entspricht, um folgende Maßnahmen handelt: Workshops zu Methoden der Arbeitssuche, Berufsberatung, Schulungen (Querschnittskompetenzen, Umschulung, Höherqualifizierung und Praktika sowie Berufsbildung), Unterstützung des Unternehmertums, Zuschüsse für Unternehmensgründungen, umfassende Hilfestellung bei der Arbeitssuche einschließlich der Ermittlung von Beschäftigungsperspektiven auf dem lokalen oder regionalen Arbeitsmarkt, Betreuung nach der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und verschiedene finanzielle Anreize;
8. begrüßt, dass das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen im Einklang mit der spanischen Strategie für die Kreislaufwirtschaft[7], die auf schadstofffreien Materialkreisläufen beruhen muss, und im Einklang mit der Strategie für die nachhaltige Entwicklung Kataloniens[8] geplant wurde und dass der EGF-Antrag von Vertretern des SOC[9], des CIAC[10] und der Agència per la Competitivitat de l'Empresa (ACCIÓ)[11] in einem Verfahren unter Beteiligung der Sozialpartner[12] unterstützt wurde; stellt fest, dass die Schulungsmaßnahmen im Einklang mit Artikel 7 Absatz 2 der EGF-Verordnung dem Erfordernis Rechnung tragen sollten, die im digitalen industriellen Zeitalter und in einer umweltfreundlichen und ressourceneffizienten Wirtschaft erforderlichen Fähigkeiten zu vermitteln;
9. begrüßt, dass die Fördermaßnahmen einen Beitrag von bis zu 20 EUR pro Tag für entlassene Arbeitnehmer mit Fürsorgepflichten oder von 350 EUR pro Monat für Personen, die wieder arbeiten gehen, für maximal drei Monate vorsehen; betont, dass mit diesem Anreiz eine rasche Wiederbeschäftigung gefördert werden soll und ältere Arbeitnehmer darin bestärkt werden sollen, erwerbstätig zu bleiben;
10. hebt hervor, dass die spanischen Behörden bestätigt haben, dass für die förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen Fonds oder Finanzinstrumenten der Union in Anspruch genommen wird;
11. erklärt erneut, dass die Unterstützung aus dem EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen, für die die Unternehmen aufgrund des nationalen Rechts oder wegen Kollektivvereinbarungen verantwortlich sind, oder von Beihilfen bzw. Ansprüchen der Empfänger von EGF-Mitteln treten darf, damit die Mittel vollumfänglich zusätzlich sind;
12. weist darauf hin, dass die Dekarbonisierung des Verkehrswesens unmittelbar bevorsteht; stellt fest, dass sich auch der digitale und der grüne Wandel auf den Arbeitsmarkt auswirken werden und insbesondere die Automobilbranche wesentlich beeinflussen dürften; bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass die Union eine wichtige Rolle spielen sollte, wenn es darum geht, die erforderlichen Qualifikationen für den gerechten Wandel im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal zu ermöglichen; spricht sich mit Nachdruck dafür aus, dass mit Mitteln aus dem EGF auch in den Jahren 2021–2027 weiterhin Solidarität mit den Betroffenen gezeigt wird und der Schwerpunkt des EGF auch künftig auf den Auswirkungen des Strukturwandels auf die Arbeitnehmer liegt, und fordert ein Höchstmaß an politischer Kohärenz bei künftigen Anträgen; vertritt die Auffassung, dass der qualifizierten Bildung, einschließlich der Berufsbildung und der Förderung des sogenannten dualen Lehrlingsausbildungssystems, das sich in mehreren Mitgliedstaaten bewährt hat, besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte;
13. stellt fest, dass alle verfahrensrechtlichen Anforderungen erfüllt sind; betont, dass alle Schritte des Verfahrens transparent sein müssen; begrüßt die Beteiligung der Sozialpartner an der Arbeitsgruppe, die eingesetzt wurde, um das Maßnahmenpaket festzulegen, für das eine Kofinanzierung aus dem EGF beantragt wird, und fordert die Beteiligung der Sozialpartner an der Durchführung und Bewertung des Dienstleistungspakets;
14. billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;
15. beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
16. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung mit ihrer Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln;
ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer – Antrag Spaniens EGF/2021/006 ES/Cataluña Automobil
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/691 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013[13], insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1,
gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel[14], insbesondere auf Nummer 9,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Ziele des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) bestehen darin, Solidarität zu bekunden und menschenwürdige und nachhaltige Beschäftigung in der Union zu fördern, indem bei größeren Umstrukturierungsmaßnahmen entlassene Arbeitnehmer und Selbstständige, die ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben, unterstützt werden und ihnen dabei geholfen wird, so bald wie möglich wieder eine menschenwürdige und nachhaltige Beschäftigung zu finden.
(2) Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates[15] darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 186 Mio. EUR (zu Preisen von 2018) nicht überschreiten.
(3) Am 23. September 2021 übermittelte Spanien einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF infolge von Entlassungen im in der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union („NACE“)[16] in Revision 2 Abteilung 29 („Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen“) eingestuften Wirtschaftszweig in der Ebene-2-Region der Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik („NUTS“)[17] Cataluña (ES51) in Spanien. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/691 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag aus dem EGF gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2021/691.
(4) Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 2 795 156 EUR für den Antrag Spaniens bereitgestellt werden kann.
(5) Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —
HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2022 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer in Anspruch genommen, damit der Betrag von 2 795 156 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem [Datum der Annahme dieses Beschlusses].
Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates
Der Präsident Der Präsident
BEGRÜNDUNG
I. Hintergrund
Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer wurde eingerichtet, um Arbeitnehmer, die unter den Folgen weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge zu leiden haben, zusätzlich zu unterstützen.
Gemäß den Bestimmungen von Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027[18] und von Artikel 15 der Verordnung (EU) 2021/691[19] darf die Mittelausstattung des Fonds einen jährlichen Höchstbetrag von 186 Mio. EUR (zu Preisen von 2018) nicht überschreiten.
Was das Verfahren zur Aktivierung des Fonds angeht, unterbreitet die Kommission der Haushaltsbehörde gemäß Nummer 9 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel[20], einen Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds zusammen mit einem entsprechenden Antrag auf Übertragung der Mittel, sofern der Antrag positiv bewertet wurde.
II. Antrag Spaniens und Vorschlag der Kommission
Am 23. September 2021 stellte Spanien den Antrag EGF/2021/006 ES/Cataluña Automobil auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen der Entlassung von 705 Arbeitnehmern im Wirtschaftszweig NACE-Rev.‑2-Abteilung 29 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen) in der Region der NUTS-2-Ebene Katalonien (ES51) in Spanien.
Nach Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß allen geltenden Bestimmungen der EGF-Verordnung zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag aus dem EGF erfüllt sind.
Am 20. Januar 2022 nahm die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF zur Unterstützung der Wiedereingliederung von 450 zu unterstützenden Begünstigten in den Arbeitsmarkt an und übermittelte ihn dem Parlament und dem Rat.
Die Kommission erachtete den Antrag gemäß den Interventionskriterien nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der EGF-Verordnung als zulässig, wonach es innerhalb eines Bezugszeitraums von sechs Monaten in Unternehmen, die alle in derselben Branche der NACE-Rev.‑2-Abteilung und in einer oder in zwei aneinandergrenzenden Regionen auf der NUTS-2-Ebene in einem Mitgliedstaat tätig sind, in mindestens 200 Fällen zur Entlassung von Arbeitnehmern gekommen sein muss.
Dies ist der sechste Antrag des Jahres 2021 und der zweite, der im Rahmen des Haushaltsplans 2022 einschließlich des MFR (Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027[21]) und der IIV vom 16. Dezember 2020 zu prüfen ist.
Die Zahl der Entlassungen während des Bezugszeitraums vom 1. Januar 2021 bis zum 1. Juli 2021 wurde ab dem Datum der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder von dessen Auslaufen berechnet.
Der Antrag betrifft 450 zu unterstützende entlassene Arbeitnehmer und die Inanspruchnahme eines Gesamtbetrags aus dem EGF für Spanien in Höhe von 2 795 156 EUR, der 85 % der Gesamtkosten der vorgeschlagenen Maßnahmen entspricht.
Die Ziele des EGF bestehen darin, Solidarität zu bekunden und angemessene und nachhaltige Beschäftigung in der Union zu fördern, indem bei größeren Umstrukturierungsmaßnahmen, vor allem bei solchen, die durch globalisierungsbedingte Herausforderungen – beispielsweise Veränderungen im Welthandelsgefüge, Handelsstreitigkeiten, weitreichende Änderungen in den Handelsbeziehungen der Union oder der Zusammensetzung des Binnenmarktes und Finanz- oder Wirtschaftskrisen sowie den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft oder als Konsequenz von Digitalisierung bzw. Automatisierung – verursacht werden, Unterstützung angeboten wird[22].
Am 27. Mai 2020 stellten Renault, Nissan und Mitsubishi ihren neuen strategischen Plan vor, der vorsieht, dass sich Nissan fortan auf China, Nordamerika und Japan konzentriert, Renault auf Europa, Russland, Südamerika und Nordafrika und Mitsubishi auf Südostasien und Ozeanien. Am folgenden Tag bestätigte Nissan seine Absicht, seine Präsenz in Europa zu verringern und sich verstärkt auf profitablere Märkte zu konzentrieren, und kündigte die Schließung seines Werks in Barcelona an, die Ende 2021 abgeschlossen war. Die von diesem Antrag betroffenen Unternehmen waren Zulieferer von Nissan. Die Ankündigung der Schließung des Nissan-Werks führte zu Teilschließungen bei einigen Zulieferern (z. B. Faurencia oder Continental) und einem Abbau ihrer Belegschaft um 31–53 %, andere Zulieferer schlossen ganz, wie Aludyne, Magna Seating oder Robert Bosch.
Der Umsatz der Automobilindustrie (23,8 Mrd. EUR) in Katalonien entspricht mehr als 10 % des BIP der Region[23]. Laut den Daten des Clúster de la Indústria d’Automoció de Catalunya (CIAC)[24] stellt der Wirtschaftszweig rund 143 000 Arbeitsplätze (direkte, indirekte und induzierte Arbeitsplätze). Die Schließung des Nissan-Werks in Barcelona führte zu 2 500 unmittelbaren Entlassungen und einem Verlust von 8 000 Arbeitsplätzen bei den Zulieferern (davon 3 000 Zulieferer der obersten Fertigungsstufe, die direkte Verhandlungen mit den Automobilherstellern durchgeführt haben und weitere 5 000 kleinere Zulieferer)[25].
Die neun Arten von Maßnahmen für entlassene Arbeitnehmer, für die eine Kofinanzierung aus dem EGF beantragt wird, umfassen:
a. Allgemeine Informationen und Begrüßungsveranstaltung: Hierzu gehören allgemeine Informationen zu verfügbaren Beratungs- und Weiterbildungsprogrammen, zu Beihilfen und zu Anreizen sowie die Erstellung eines Profils der Arbeitnehmer. Da die Maßnahme in Zusammenarbeit mit dem „Clúster de la Indústria d’Automoció de Catalunya“ durchgeführt wird, haben die entlassenen Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Karriereaussichten innerhalb der Automobilbranche zu klären und zu entscheiden, ob sie sich weiterbilden und in diesem Wirtschaftszweig verbleiben oder aber umschulen und in anderen Wirtschaftszweigen eine Anstellung suchen.
b. Vorbereitungsworkshops speziell zu unterschiedlichen Methoden und wichtigen Aspekten der Arbeitssuche, wie unter anderem das Erstellen des Lebenslaufs, Vorstellungsgespräche und Gruppendynamik. Ergänzt wird dies durch tiefergehende Informationen zur Wiederbeschäftigung, zu Branchen, in denen eine berufliche Befähigung mit einer Lizenz oder einer Bescheinigung nachgewiesen werden muss, und zur Zertifizierung von im Arbeitsumfeld erworbenen Kompetenzen und Soft Skills. Wer den Schritt in die Selbstständigkeit in Betracht zieht, kann an Workshops zur Unternehmensgründung teilnehmen.
c. Berufsberatung wird in Einzelgesprächen mit einer Beratungsperson angeboten. Zusammen erstellen die Beratungsperson und der entlassene Arbeitnehmer einen personalisierten Pfad in ein Arbeitsverhältnis oder die Selbstständigkeit. Bei den Gesprächen wird auch der Schulungsbedarf festgelegt.
d. Aus- und Weiterbildung: Dazu gehören (1) Schulungen zu Querschnittskompetenzen wie persönliche Entwicklung, Prävention berufsbedingter Risiken, Fremdsprachen und Schulungen als Ausbildende, (2) berufliche Umschulung zur Anpassung an den ermittelten Bedarf des lokalen Arbeitsmarkts, z. B. Instandhaltung von Gebäuden und städtischer Ausrüstung, Lagerverwaltung, Lagerlogistik, HACCP, Lebensmittelsicherheit, Handhabung von Lebensmitteln usw., (3) die berufliche Fortbildung, um die in der Automobilbranche gefragten Qualifikationen wie Schweißtechniken, Industriedesign, maschinelle Bearbeitung und Wartung zu vermitteln, und (4) Praktika bei Unternehmen. Ziel ist es, eine Lernmöglichkeit in einem realen Arbeitsumfeld zu ermöglichen.
e. Förderung des Unternehmertums: Ziel ist es, rentable Unternehmens- oder Selbstständigkeitsprojekte zu entwickeln. Daher erhalten Arbeitnehmer, die sich selbstständig machen möchten, während des gesamten Verfahrens der Unternehmensgründung Unterstützung in Form von Weiterbildung und personalisierter Betreuung. Dies kann Planung, Durchführbarkeitsstudien, Geschäftspläne, Hilfe bei der Ermittlung von Finanzierungsmöglichkeiten usw. umfassen.
f. Unternehmensgründung: Entlassene Arbeitnehmer, die ihr eigenes Unternehmen gründen oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, erhalten bis zu 5 000 EUR zur Deckung der Einrichtungskosten.
g. Intensive Unterstützung bei der Arbeitssuche, u. a. die aktive Suche nach Beschäftigungsmöglichkeiten vor Ort oder in der Region (auch für Selbstständige) und der Abgleich von Stellenangeboten mit Stellengesuchen.
h. Betreuung nach der Wiedereingliederung. Die wieder in den Arbeitsmarkt eingegliederten Arbeitnehmer werden in den ersten Monaten betreut, um Problemen, die am neuen Arbeitsplatz aufkommen können, vorzubeugen.
i. Anreize: Vorgesehen ist beispielsweise (1) ein Fahrtkostenzuschuss. Bei der Berechnung des Betrags pro Tag der Teilnahme wird berücksichtigt, ob die Fahrtkosten beim Pendelverkehr innerhalb der Stadt oder zwischen Städten anfallen. (2) Anreize für Außenvermittlung. Wer eine neue Beschäftigung findet, erhält maximal drei Monate lang 350 EUR monatlich. Mit diesem Anreiz soll eine rasche Wiederbeschäftigung gefördert werden und sollen ältere Arbeitnehmer darin bestärkt werden, erwerbstätig zu bleiben. (3) Praktikumsbeihilfe. Wer ein Praktikum in einem Unternehmen absolviert, erhält 10 EUR pro Praktikumsstunde. (4) Beitrag zu den Ausgaben für die Betreuung von Angehörigen. Entlassene Arbeitnehmer mit Betreuungsaufgaben (Kinder, ältere Personen oder Menschen mit einer Behinderung) erhalten bis zu 20 EUR für jeden Tag der Teilnahme an den Maßnahmen. Damit sollen die Zusatzkosten abgedeckt werden, die für Personen mit Betreuungspflichten anfallen, wenn sie an den Maßnahmen teilnehmen.
Nach Angaben der Kommission stellen die beschriebenen Maßnahmen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen im Sinne der in Artikel 7 der EGF-Verordnung genannten förderfähigen Maßnahmen dar und treten nicht an die Stelle passiver Sozialschutzmaßnahmen.
Spanien hat die erforderlichen Informationen zu den Maßnahmen vorgelegt, die für die betroffenen Unternehmen aufgrund des nationalen Rechts oder aufgrund von Tarifverträgen zwingend vorgeschrieben sind. Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag aus dem EGF nicht an die Stelle solcher Maßnahmen tritt.
Verfahren
Die Kommission hat der Haushaltsbehörde zwecks Inanspruchnahme des Fonds einen Antrag auf Übertragung eines Betrags in Höhe von insgesamt 2 795 156 EUR aus der EGF-Reserve (30 04 02) auf die Haushaltslinie für den EGF (16 02 02) vorgelegt.
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und der Ausschuss für regionale Entwicklung sollten gemäß einer internen Vereinbarung in das Verfahren einbezogen werden, um konstruktive Unterstützung und einen Beitrag zur Bewertung der Anträge auf Unterstützung aus dem Fonds zu leisten.
SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE ANGELEGENHEITEN (7.2.2022)
Herrn
Johan Van Overtveldt
Vorsitzender
Haushaltsausschuss
BRÜSSEL
Betrifft: Stellungnahme zur Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung – EGF/2021/006 ES/Cataluña Automotive – Spanien (2022/0010(BUD))
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten wurde im Rahmen des genannten Verfahrens ersucht, Ihrem Ausschuss eine Stellungnahme vorzulegen, und hat beschlossen, diese Stellungnahme in Form eines Schreibens zu übermitteln.
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten hat die Angelegenheit in seiner Sitzung vom 7. Februar 2022 geprüft. In dieser Sitzung hat er beschlossen, den Haushaltsausschuss als federführenden Ausschuss zu ersuchen, die nachstehend aufgeführten Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dragoş Pîslaru
VORSCHLÄGE
Die Überlegungen des EMPL-Ausschusses basieren auf folgenden Erwägungen:
A. in der Erwägung, dass Spanien am 23. September 2021 den Antrag EGF/2021/006 ES/Cataluña automotive auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen 705 Entlassungen im Wirtschaftszweig[26] NACE-Rev.-2-Abteilung 29 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen) in der Region der NUTS-2-Ebene Cataluña (ES51) in Spanien innerhalb eines Bezugszeitraums vom 1. Januar 2021 bis zum 1. Juli 2021 gestellt hat;
B. in der Erwägung, dass Spanien eine Intervention gemäß dem Interventionskriterium aus Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der EGF-Verordnung beantragt hat, wonach es innerhalb eines Bezugszeitraums von sechs Monaten in Unternehmen, die alle in derselben Branche der NACE-Rev.2-Abteilung und in einer oder in zwei aneinandergrenzenden Regionen auf NUTS-2-Ebene in einem Mitgliedstaat tätig sind, in mindestens 200 Fällen zur Entlassung von Arbeitnehmern gekommen sein muss;
C. in der Erwägung, dass die Kommission am 20. Januar 2022 einen Vorschlag für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF angenommen hat, mit dem 450 Begünstigte bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt werden sollen, und ihn am selben Tag dem Parlament und dem Rat übermittelt hat;
D. in der Erwägung, dass Grund für diese Entlassungen die Entscheidung von Nissan ist, den Betrieb einzustellen und sein Werk in Katalonien zu schließen; in der Erwägung, dass die betroffenen Unternehmen Zulieferer von Nissan waren und dass diese Entscheidung zu Teilschließungen bei einigen dieser Zulieferern und einem Abbau ihrer Belegschaft um 31–53 % führte, und dass andere Zulieferer den Betrieb sogar ganz einstellten;
E. in der Erwägung, dass die Automobilindustrie (nach Chemikalien und Lebensmitteln) der drittwichtigste Wirtschaftszweig in Katalonien ist, sowohl was den Umsatz als auch was die Beschäftigung angeht; in der Erwägung, der Umsatz der Automobilindustrie mehr als 10 % des BIP der Region entspricht[27] und dass der Wirtschaftszweig laut den Daten des Clúster de la Indústria d’Automoció de Catalunya (CIAC)[28] rund 143 000 Arbeitsplätze (direkte, indirekte und induzierte Arbeitsplätze), also 4,2 % der katalonischen Erwerbsbevölkerung stellt;
F. in der Erwägung, dass zwischen Januar und Juni 2021 in Katalonien bei Massenentlassungen bereits mehr Personen (7993 Personen) als im ganzen Jahr 2020 (7936 Personen) arbeitslos wurden[29]
G. in der Erwägung, dass gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 186 Mio. EUR (zu Preisen von 2018) nicht überschreiten darf[30].
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht daher den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. stimmt mit der Kommission darin überein, dass die Voraussetzungen gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der EGF-Verordnung erfüllt sind und dass Spanien Anspruch auf einen Finanzbeitrag in Höhe von 2 795 156 EUR nach Maßgabe der genannten Verordnung hat, mit dem 85 % der gesamten Kosten in Höhe von 3 288 419 EUR gedeckt werden und der die Kosten für personalisierte Dienstleistungen mit 3 138 300 EUR und die Kosten für die Durchführung des EGF mit 150 119 EUR umfasst[31];
2. stellt fest, dass alle verfahrensrechtlichen Anforderungen erfüllt wurden; betont, dass alle Schritte des Verfahrens transparent sein müssen; begrüßt die Beteiligung der Sozialpartner an der Arbeitsgruppe, die eingesetzt wurde, um das Maßnahmenpaket festzulegen, für das eine Kofinanzierung aus dem EGF beantragt wird, und fordert die Beteiligung der Sozialpartner an der Durchführung und Bewertung des Dienstleistungspakets;
3. hebt hervor, dass die spanischen Behörden bestätigt haben, dass für die förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus sonstigen Fonds oder einem anderen Finanzinstrument der Union in Anspruch genommen wird;
4. stellt fest, dass der Antrag 705 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrifft, die entlassen wurden; stellt ferner fest, dass Spanien davon ausgeht, dass 450 der insgesamt für eine Unterstützung infrage kommenden Personen an den Maßnahmen teilnehmen werden („zu unterstützende Begünstigte“);
5. erinnert daran, dass die Entlassungen beträchtliche Folgen in der Region Katalonien haben dürften; betont, dass 34,9 % der zu unterstützenden Begünstigten über 54 Jahre alt sind und dass 44,4 % Frauen sind; stellt fest, dass 50,4 % der zu unterstützenden Begünstigten über eine Ausbildung des Sekundärbereichs I oder weniger verfügen; betont, dass dieses Altersprofil und Bildungsniveau ihre Wiedereingliederung möglicherweise erschweren könnte; betont daher, dass unbedingt auf die besonderen Bedürfnisse der Begünstigten über 54 Jahre und derjenigen mit einer Ausbildung des Sekundärbereichs I oder weniger eingegangen werden muss, wenn das Paket personalisierter Dienstleistungen umgesetzt wird;
6. begrüßt die Tatsache, dass das Paket personalisierter Dienstleistungen im Einklang mit der spanischen Strategie für die Kreislaufwirtschaft und der Strategie für die nachhaltige Entwicklung Kataloniens in einem Prozess geplant wurde, an dem die Sozialpartner beteiligt waren, und dass es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die entlassen wurden, zur Verfügung gestellt wird und folgende Maßnahmen umfasst: allgemeine Informationen und Begrüßung, Vorbereitungsworkshops, Berufsberatung, Schulung, Unterstützung des Unternehmertums, Unternehmensgründung, intensive Unterstützung bei der Arbeitssuche, Betreuung nach der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und eine Reihe von Anreizen, einschließlich eines Fahrtkostenzuschusses, Anreize für Outplacement, Praktikumsbeihilfen und eines Beitrags zu den Ausgaben für die Betreuung von Angehörigen, wobei die aktive Teilnahme der zu unterstützenden Begünstigten an den Aktivitäten zur Arbeitssuche bzw. Weiterbildung gemäß Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b der EGF-Verordnung eine Vorbedingung für die Durchführung der Maßnahmen ist, um die Teilnahme der Arbeitsuchenden an den vorgeschlagenen Maßnahmen zu fördern; stellt ferner fest, dass Kinderbetreuungsbeihilfen im Rahmen solcher zeitlich begrenzter Sondermaßnahmen möglich sind; stellt fest, dass Ausbildungsmaßnahmen der Anforderung gemäß Artikel 7 Absatz 7 Absatz 2 der EGF-Verordnung Rechnung tragen sollten, Kompetenzen zu vermitteln, die im digitalen industriellen Zeitalter und in einer ressourceneffizienten und nachhaltigen Wirtschaft gebraucht werden;
7. erinnert daran, dass das Ziel des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) darin besteht, die Begünstigten zu unterstützen, Solidarität zu zeigen, und sie rasch wieder in eine menschenwürdige und nachhaltige Beschäftigung innerhalb oder außerhalb ihres ursprünglichen Tätigkeitsbereichs zu integrieren;
8. erklärt erneut, dass die Unterstützung aus dem EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen treten darf, für die die Unternehmen aufgrund des nationalen Rechts oder wegen Kollektivvereinbarungen verantwortlich sind.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
28.2.2022 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
37 1 0 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Rasmus Andresen, Anna Bonfrisco, Olivier Chastel, Lefteris Christoforou, David Cormand, Paolo De Castro, Andor Deli, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Alexandra Geese, Vlad Gheorghe, Valentino Grant, Francisco Guerreiro, Valérie Hayer, Eero Heinäluoma, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, Moritz Körner, Joachim Kuhs, Hélène Laporte, Pierre Larrouturou, Janusz Lewandowski, Margarida Marques, Silvia Modig, Siegfried Mureşan, Victor Negrescu, Lefteris Nikolaou-Alavanos, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Dimitrios Papadimoulis, Karlo Ressler, Bogdan Rzońca, Nicolae Ştefănuță, Nils Torvalds, Johan Van Overtveldt, Rainer Wieland, Angelika Winzig |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Elisabetta Gualmini |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
37 |
+ |
ECR |
Bogdan Rzońca, Johan Van Overtveldt |
ID |
Anna Bonfrisco, Valentino Grant, Hélène Laporte |
NI |
Andor Deli, Lefteris Nikolaou‑Alavanos |
PPE |
Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, Janusz Lewandowski, Siegfried Mureşan, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Karlo Ressler, Rainer Wieland, Angelika Winzig |
Renew |
Olivier Chastel, Vlad Gheorghe, Valérie Hayer, Moritz Körner, Nils Torvalds, Nicolae Ştefănuță |
S&D |
Paolo De Castro, Eider Gardiazabal Rubial, Elisabetta Gualmini, Eero Heinäluoma, Pierre Larrouturou, Margarida Marques, Victor Negrescu |
The Left |
Silvia Modig, Dimitrios Papadimoulis |
Verts/ALE |
Rasmus Andresen, David Cormand, Alexandra Geese, Francisco Guerreiro |
1 |
– |
ID |
Joachim Kuhs |
0 |
0 |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
– : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] ABl. L 153 vom 3.5.2021, S. 48.
- [2] ABl. L 433I vom 22.12.2020, S. 11.
- [3] ABl. L 433I vom 22.12.2020, S. 28.
- [4] Betroffene Unternehmen: Aludyne Automotive Spain SLU, Bosch Sistemas de Frenado SLU, Continental Automotive Spain SA, Faurencia Interior Systems España SAU, Fico Transpar SA, Gruau Ibérica SLU, Magna Seating Spain SLU, Nobel Plastiques Iberia SA, Robert Bosch España (Werk Castellet), U-Shin Spain SLU.
- [5] ABl. L 433I vom 22.12.2020, S. 11.
- [6] In Übereinstimmung mit Artikel 7 Absatz 5 der EGF-Verordnung.
- [7] https://www.miteco.gob.es/es/calidad-y-evaluacion-ambiental/temas/economia-circular/estrategia/
- [8] Estrategia para el desarrollo sostenible de Cataluña
- [9] Servei Públic d'Ocupació de Catalunya
- [10] Clúster de la Indústria d’Automoció de Catalunya (CIAC)
- [11] ACCIÓ ist die katalanische Agentur für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
- [12] Comisiones Obreras, UGT, Fomento del Trabajo Nacional (FOMENT) und PIMEC (Verband der KMU in Katalonien).
- [13] ABl. L 153 vom 3.5.2021, S. 48.
- [14] ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 28.
- [15] Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (ABl. L 433I vom 22.12.2020, S. 11).
- [16] Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).
- [17] Delegierte Verordnung 2019/1755 der Kommission vom 8. August 2019 zur Änderung der Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (ABl. L 270 vom 24.10.2019, S. 1).
- Das Datum ist vom Europäischen Parlament vor der Veröffentlichung im Amtsblatt einzufügen.
- [18] ABl. L 433I vom 22.12.2020, S. 15.
- [19] ABl. L 153 vom 3.5.2021, S. 48.
- [20] ABl. L 433I vom 22.12.2020, S. 28.
- [21] ABl. L 433I vom 22.12.2020, S. 11.
- [22] Verordnung (EU) 2021/691
- [23] https://www.economiadigital.es/empresas/nissan-industria-catalana-pierde-3600-millones-cierre_20067534_102.html
- [24] Clúster de la Indústria d’Automoció de Catalunya (CIAC) ist eine Vereinigung ohne Erwerbszweck.
- [25] https://www.lavanguardia.com/economia/20201111/49392567462/nissan-barcelona-crisis-impacto-cierre-fabricas-plantas.html
- [26] Betroffene Unternehmen Aludyne Automotive Spain SLU, Bosch Sistemas de Frenado SLU, Continental Automotive Spain SA, Faurencia Interior Systems España SAU, Fico Transpar SA, Gruau Ibérica SLU, Magna Seating Spain SLU, Nobel Plastiques Iberia SA, Robert Bosch España (Werk Castellet), U-Shin Spain SLU
- [27] https://www.economiadigital.es/empresas/nissan-industria-catalana-pierde-3600-millones-cierre_20067534_102.html
- [28] Cluster of the Automotive Industry of Catalonia (CIAC) ist ein gemeinnütziger Verein für Unternehmen, die mit dem Automobilsektor in Katalonien und mit FuEuI-Tätigkeiten zu tun haben. Hauptziel des CIAC ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie.
- [29] https://www.elperiodico.com/es/economia/20210611/ola-repunta-catalunya-7-993-11816139
- [30] ABl. L 433I vom 22.12.2020, S. 11.
- [31] In Übereinstimmung mit Artikel 7 Absatz 5 der EGF-Verordnung.