BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu einer Makrofinanzhilfe für die Republik Moldau
15.3.2022 - (COM(2022)0004 – C9‑0007/2022 – 2021/0438(COD)) - ***I
Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatterin: Markéta Gregorová
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Republik Moldau
(COM(2022)0004 – C9‑0007/2022 – 2021/0438(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2022)0004),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 212 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9‑0007/2022),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom ... 2022 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Union zu billigen,
– gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für internationalen Handel (A9‑0043/2022),
1. legt seinen Standpunkt in erster Lesung fest, indem es den Vorschlag der Kommission übernimmt;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;
3. beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Die EU und die Republik Moldau haben in den vergangenen Jahren enge politische und wirtschaftliche Beziehungen aufgebaut und das Assoziierungsabkommen einschließlich des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens abgeschlossen, das am 27. Juni 2014 unterzeichnet wurde und am 1. Juli 2016 vollständig in Kraft getreten ist.
Moldau hat gute Wirtschaftsbeziehungen zur EU, und die EU ist nach wie vor der größte Handelspartner Moldaus.
Die makroökonomische Lage Moldaus ist immer noch anfällig: Dies ist zum Teil auf die COVID-19-Pandemie, die jüngst eingetretene Gaskrise und einige erhebliche Schwächen in verschiedenen Bereichen zurückzuführen (z. B. eingeschränkte Verwaltungskapazität, erforderliche weitere Verbesserungen der Governance, erforderliche weitere Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung).
Die Kommission hat dem Europäischen Parlament und dem Rat nun einen Vorschlag für eine neue Makrofinanzhilfe in Höhe von 150 Mio. EUR zugunsten der Republik Moldau unterbreitet, wovon 120 Mio. EUR in Form von Darlehen und 30 Mio. EUR in Form von Zuschüssen gewährt werden.
Die Auszahlung würde in drei Tranchen erfolgen. Die Freigabe jeder Tranche ist strikt an gute Fortschritte bei der Umsetzung des IWF-Programms und einer Reihe zusätzlicher politischer Maßnahmen geknüpft, die zwischen der Kommission und den Behörden zu vereinbaren und in einer Grundsatzvereinbarung aufzuführen sind. Kernelemente der Grundsatzvereinbarung dürften politische Reformen zur Einziehung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit dem Bankenbetrug im Jahr 2014, weitere Reformen der öffentlichen Finanzverwaltung, die Reform des Justizsektors einschließlich der Verbesserung der Transparenz und Rechenschaftspflicht, Reformen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe, besserer Schutz der Arbeitnehmerrechte und bessere Digitalisierung, Reformen im Energiesektor und bei den Rahmenbedingungen für Unternehmen im Allgemeinen sein.
Die Auszahlungen würden, wie dies bei Makrofinanzhilfen normalerweise der Fall ist, von zufriedenstellenden Überprüfungen im Rahmen des IWF-Programms und von Fortschritten bei der Umsetzung des Assoziierungsabkommens EU-Moldau und des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens abhängig gemacht.
Mit dem Beschluss (EU) 2020/701[1] des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2020 wurde bereits (als Teil des Makrofinanzhilfepakets für Erweiterungs- und Nachbarschaftsländer im Kontext der COVID-19-Pandemie) eine Makrofinanzhilfe für die Republik Moldau in Form von Darlehen in Höhe von 100 Mio. EUR angenommen. Die Finanzhilfe wurde im Zeitraum 2020 und 2021 vollständig ausgezahlt.
Länder, die unter die Europäische Nachbarschaftspolitik fallen, kommen für eine Makrofinanzhilfe infrage. Die Makrofinanzhilfe würde die Finanzhilfen im Rahmen des NDICI und anderer EU-Programme ergänzen. Diese Makrofinanzhilfe würde die Einführung eines angemessenen Rahmens für makroökonomische Politik und Strukturreformen durch die moldauischen Behörden unterstützen und damit den Mehrwert und die Wirksamkeit der – auch über andere Finanzierungsinstrumente erfolgenden – Finanzierungsmaßnahmen der EU insgesamt erhöhen.
Vor diesem Hintergrund sollte das Europäische Parlament dem Vorschlag der Kommission zustimmen, Moldau eine Makrofinanzhilfe zu gewähren. Daher werden keine Änderungsanträge eingereicht, da die Republik Moldau seit den jüngsten Wahlen auf einem guten Weg ist, was Reformen anbelangt, und obwohl einige Bereiche noch verstärkt werden müssen, sind die entsprechenden Bedingungen für die starke Unterstützung der EU für die Regierung und das Land derzeit erfüllt.
Außerdem müssen seitens Moldaus alle angegebenen Bedingungen in verschiedenen Bereichen eingehalten werden, die in der Grundsatzvereinbarung festzuhalten sind. Die Auszahlung der einzelnen Tranchen sollte an eindeutige Bedingungen und deren Einhaltung geknüpft sein. Bedauerlich ist jedoch nach wie vor, dass das Parlament nicht stärker in die Festlegung der Bedingungen für die Makrofinanzhilfe einbezogen wird, weshalb es weiterhin von Bedeutung ist, dass das Parlament als Mitgesetzgeber während der Auszahlung des Makrofinanzhilfe-Programms ordnungsgemäß von der Kommission informiert wird. Außerdem sollte die Kommission die Erfüllung dieser Bedingungen überwachen und streng kontrollieren und das Parlament während des gesamten Verfahrens der Makrofinanzhilfe entsprechend informieren.
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Makrofinanzhilfe für die Republik Moldau |
|||
Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
COM(2022)0004 – C9-0007/2022 – 2021/0438(COD) |
|||
Datum der Übermittlung an das EP |
4.1.2022 |
|
|
|
Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
INTA 20.1.2022 |
|
|
|
Mitberatende Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
AFET 20.1.2022 |
BUDG 20.1.2022 |
|
|
Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
AFET 21.2.2022 |
BUDG 15.2.2022 |
|
|
Berichterstatter(in/innen) Datum der Benennung |
Markéta Gregorová 26.1.2022 |
|
|
|
Prüfung im Ausschuss |
28.2.2022 |
|
|
|
Datum der Annahme |
14.3.2022 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
35 0 2 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Barry Andrews, Anna-Michelle Asimakopoulou, Tiziana Beghin, Geert Bourgeois, Saskia Bricmont, Udo Bullmann, Daniel Caspary, Arnaud Danjean, Paolo De Castro, Emmanouil Fragkos, Markéta Gregorová, Roman Haider, Christophe Hansen, Danuta Maria Hübner, Herve Juvin, Karin Karlsbro, Maximilian Krah, Danilo Oscar Lancini, Margarida Marques, Gabriel Mato, Carles Puigdemont i Casamajó, Samira Rafaela, Inma Rodríguez-Piñero, Massimiliano Salini, Ernő Schaller-Baross, Helmut Scholz, Sven Simon, Mihai Tudose, Kathleen Van Brempt, Marie-Pierre Vedrenne, Jörgen Warborn, Iuliu Winkler, Juan Ignacio Zoido Álvarez |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Jérémy Decerle, Svenja Hahn, Javier Moreno Sánchez |
|||
Datum der Einreichung |
15.3.2022 |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
35 |
+ |
ECR |
Sergio Berlato, Geert Bourgeois |
ID |
Roman Haider, Herve Juvin, Danilo Oscar Lancini |
NI |
Tiziana Beghin, Carles Puigdemont i Casamajó, Ernő Schaller-Baross |
PPE |
Anna-Michelle Asimakopoulou, Daniel Caspary, Arnaud Danjean, Christophe Hansen, Danuta Maria Hübner, Gabriel Mato, Massimiliano Salini, Sven Simon, Jörgen Warborn, Iuliu Winkler, Juan Ignacio Zoido Álvarez |
Renew |
Barry Andrews, Jérémy Decerle, Svenja Hahn, Karin Karlsbro, Samira Rafaela, Marie-Pierre Vedrenne |
S&D |
Udo Bullmann, Paolo De Castro, Margarida Marques, Javier Moreno Sánchez, Inma Rodríguez-Piñero, Mihai Tudose, Kathleen Van Brempt |
The Left |
Helmut Scholz |
Verts/ALE |
Saskia Bricmont, Markéta Gregorová |
0 |
- |
|
|
2 |
0 |
ECR |
Emmanouil Fragkos |
ID |
Maximilian Krah |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] Beschluss (EU) 2020/701 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2020 über die Bereitstellung einer Makrofinanzhilfe für Erweiterungs- und Nachbarschaftspartner vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie (ABl. L 165 vom 27.5.2020, S. 31).