BERICHT über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) für das Haushaltsjahr 2020
6.4.2022 - (2021/2144(DEC))
Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Tomáš Zdechovský
- 1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- 2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- 3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BÜRGERLICHE FREIHEITEN, JUSTIZ UND INNERES
- ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
- NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) für das Haushaltsjahr 2020
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) für das Haushaltsjahr 2020,
– unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2020, zusammen mit den Antworten der Agenturen[1],
– unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[2],
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 28. Februar 2022 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilenden Entlastung (06003/2022 – C9‑0099/2022),
– gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[3], insbesondere auf Artikel 70,
– gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI[4] des Rates, insbesondere auf Artikel 60,
– gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates[5], insbesondere auf Artikel 105,
– gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0090/2022),
1. erteilt der Exekutivdirektorin der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2020;
2. legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;
3. beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol), dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.
2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) für das Haushaltsjahr 2020
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) für das Haushaltsjahr 2020,
– unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2020, zusammen mit den Antworten der Agenturen[6],
– unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[7],
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 28. Februar 2022 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilenden Entlastung (06003/2022 – C9‑0099/2022),
– gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[8], insbesondere auf Artikel 70,
– gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI[9] des Rates, insbesondere auf Artikel 60,
– gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates[10], insbesondere auf Artikel 105,
– gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0090/2022),
1. billigt den Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) für das Haushaltsjahr 2020;
2. beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol), dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.
3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) für das Haushaltsjahr 2020 sind
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) für das Haushaltsjahr 2020,
– gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0090/2022),
A. in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) (im Folgenden „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2020 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan[11] zufolge auf 158 619 073 EUR belief, was gegenüber 2019 einen Anstieg um 12,00 % darstellt; in der Erwägung, dass der Haushalt der Agentur hauptsächlich aus dem Unionshaushalt finanziert wird;
B. in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2020 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;
Haushaltsführung und Finanzmanagement
1. stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2020 zu einer Haushaltsvollzugsquote von 99,44 % geführt haben, was einem Anstieg um 0,02 % gegenüber 2019 entspricht; stellt fest, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen bei 85,09 % lag, was einem Rückgang um 1,52 % gegenüber 2019 entspricht;
2. stellt mit Besorgnis fest, dass die Agentur 33 % der Zahlung verspätet leistete und infolgedessen Zinsen in Höhe von 12 000 EUR zahlen musste; stellt fest, dass der Rechnungshof in den Jahren 2019, 2018 und 2017 ähnliche Verzögerungen festgestellt hat, wodurch die Agentur finanziellen Risiken und Reputationsrisiken ausgesetzt ist; weist erneut darauf hin, dass gemäß der Haushaltsordnung vorgesehen ist, dass die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union Zahlungen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen leisten müssen, und dass der Rechnungshof darauf hinweist, dass die Agentur dies nicht getan hat; stellt fest, dass die Agentur in ihrer Antwort auf die Bemerkung des Rechnungshofs auf Personalprobleme, die COVID-19-Pandemie und einen Rückstand bei den Rechnungen für Reiseleistungen hingewiesen hat; stellt fest, dass in der Antwort der Agentur nicht auf den strukturellen Charakter der Fälle von Zahlungsverzug eingegangen wird, und fordert die Agentur auf, ihr Zahlungsverfahren zu überprüfen, um zu ermitteln, wo die Verzögerungen ihren Ursprung haben, und ihre Bemühungen zu verstärken, Zahlungen innerhalb der vorgeschriebenen Bedingungen zu leisten, um diese Schwachstellen zu beheben;
Leistung
3. unterstreicht die wichtige Rolle, die die Agentur bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten bei strafrechtlichen Ermittlungen sowie bei der Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus, Cyberkriminalität, Straftaten, die sich nachteilig auf die finanziellen Interessen der Union auswirken, und anderen Formen schwerer organisierter Kriminalität in der gesamten Union sowie bei der Reaktion darauf spielt;
4. hebt hervor, dass die Anzahl der Operationen der Agentur von 1 921 im Jahr 2019 auf 2 315 im Jahr 2020 gestiegen ist (was einem Anstieg um 24 % entspricht) und die Anzahl der von der Agentur finanzierten operativen Sitzungen von 500 im Jahr 2019 auf 280 im Jahr 2020 gesunken ist (was einem Rückgang um 44 % entspricht), was die Auswirkungen von COVID-19 auf ihre Arbeit verdeutlicht;
5. begrüßt die Einrichtung des Europäischen Zentrums für Finanz- und Wirtschaftskriminalität zur Unterstützung der Tätigkeiten der nationalen Behörden durch operative und strategische Unterstützung und die Einrichtung des Innovationslabors von Europol.
6. begrüßt, dass die Agentur bestimmte Maßnahmen als zentrale Leistungsindikatoren heranzieht, um den Mehrwert ihrer Tätigkeiten zu bewerten, sowie weitere Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Haushaltsführung; stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2020 die Indikatoren in ihrem Arbeitsprogramm gestrafft und insgesamt 43 organisationsinterne Leistungsindikatoren überwacht hat, wobei für jeden dieser Indikatoren individuelle Ziele festgelegt wurden, etwa die Ausführung von Übertragungsverpflichtungen, Zahlungsraten und Mitteln für Verpflichtungen;
7. stellt fest, dass die Agentur eine enge Zusammenarbeit mit anderen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und internationalen Organisationen anstrebt, um die Sicherheitsinteressen aller Unionsbürger zu wahren; stellt fest, dass die Agentur im Laufe des Jahres 2020 im Rahmen des Projekts SIRIUS mit der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) zusammengearbeitet hat; stellt fest, dass die Experten der Agentur für chemische, biologische, radiologische, nukleare und explosive Stoffe die Internationale Atomenergie-Organisation und die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) auf verschiedene Weise aktiv unterstützt haben, beispielsweise durch Konferenzen, Seminare, Webinare und andere Übungen; stellt ferner fest, dass die Agentur am 8. Oktober 2020 eine Arbeitsvereinbarung mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) unterzeichnet hat;
8. stellt fest, dass der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) am 30. April 2019 beschloss, eine Initiativuntersuchung einzuleiten, nachdem ihn die Agentur proaktiv um Leitlinien in Bezug auf die Nutzung von Big-Data-Analysen durch die Agentur („Kategorisierung betroffener Personen“) zum Zweck einer strategischen und operativen Analyse (EDSB-Fall 2019-0370) ersucht hatte; stellt außerdem fest, dass es gemäß Verordnung (EU)2016/794[12] Aufgabe des EDSB ist, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Agentur ab 1. Mai 2017 zu überwachen; stellt fest, dass der EDSB im Rahmen seiner Untersuchung die Agentur im September 2020 ermahnt hat, da wegen des Fehlens spezifischer Garantien in Bezug auf die Datensparsamkeit bei der Analyse großer Datensätze Risiken für die betroffenen Personen bestehen; stellt fest, dass die fortgesetzte Speicherung großer Datenmengen ohne Kategorisierung der betroffenen Personen, bei der eine mögliche Verbindung zu einer kriminellen Tätigkeit erst nach Beginn der Analyse nachgewiesen werden kann, ein Risiko für die Rechte der betroffenen Personen auf Datenschutz darstellen kann; stellt fest, dass der EDSB mit der Agentur einen Dialog über diese Angelegenheit geführt hat und dass die Agentur einen spezifischen Aktionsplan ausgearbeitet hat; stellt fest, dass der Aktionsplan den Bedenken des EDSB hinsichtlich der erforderlichen Datenüberprüfung für die Speicherung großer Mengen an Daten von Personen, bei denen keine Verbindung zu einer kriminellen Aktivität nachgewiesen wurde, Rechnung trägt, betont jedoch, dass der EDSB besorgt, dass im derzeitigen Rechtsrahmen keine Höchstdauer dafür vorgesehen ist, wie lange die Agentur derartige Daten verarbeiten darf; betont, dass das bedeutet, dass die Agentur große Mengen an Daten von Personen gespeichert hat, bei denen keine Verbindung zu einer kriminellen Aktivität nachgewiesen wurde, und dass die Agentur diese Daten entgegen den in der Verordnung (EU)2016/794 verankerten Grundsätzen der Datensparsamkeit und der begrenzten Speicherung länger als notwendig gespeichert hat; nimmt den Beschluss des EDSB vom 3. Januar 2022 zur Kenntnis, in der der Agentur eine Frist von zwölf Monaten für die Löschung von Datensätzen ohne Kategorisierung der betroffenen Personen, die sich zum Zeitpunkt des Beschlusses des EDSB im Besitz der Agentur befanden, sowie eine Frist von sechs Monaten für die Löschung neuer Datensätze dieser Art ab dem Zeitpunkt ihres Eingangs; stellt fest, dass sich der Beschluss des EDSB auf die Fähigkeit der Agentur auswirken wird, komplexe und große Datensätze zur Unterstützung laufender strafrechtlicher Ermittlungen in Bezug auf Straftaten, die in den Zuständigkeitsbereich der Agentur fallen, zu analysieren, da die Unterstützung der Agentur häufig einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten umfasst und sich die Agentur jederzeit an die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften halten muss;
9. stellt fest, dass in der von den Mitgesetzgebern im Februar 2022 erzielten politischen Einigung über das verstärkte Mandat der Agentur den Bedenken des EDSB Rechnung getragen wird, indem die Bedingungen für die Verarbeitung und die Aufbewahrungsfristen für große und komplexe Datensätze festgelegt werden; nimmt die Bemerkungen des EDSB zur Kenntnis, wonach die neuen Rechtsvorschriften, mit denen die Agentur reguliert wird, es der Agentur ermöglichen, Daten zu verarbeiten, bei denen kein Zusammenhang mit kriminellen Aktivitäten besteht; ist der Auffassung, dass angesichts der Komplexität der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus gebührend geprüfte Ausnahmen gerechtfertigt sind; betont, dass ein Gleichgewicht zwischen wirkungsvollen Strafverfolgungsmaßnahmen und dem Schutz des Rechts der Bürger auf Privatsphäre gefunden werden muss und dass die Anordnung des EDSB Anlass zur Sorge darüber gegeben hat, ob die Agentur das richtige Gleichgewicht gefunden hat; fordert die Agentur auf, den Bedenken des EDSB Rechnung zu tragen, indem sie rasche Fortschritte bei der Kategorisierung der betroffenen Personen erzielt und die gesetzlich festgelegten Speicherungsfristen einhält, wodurch die Grundsätze der Datensparsamkeit und der begrenzten Speicherung eingehalten werden und gleichzeitig die operativen Kapazitäten der Agentur sichergestellt und erhalten werden; erwartet, dass die Agentur ihrer rechtlichen Verpflichtung nachkommt, dem Parlament jährlich Informationen über die Zahl der Fälle zur Verfügung zu stellen, in denen sie von den rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht hat, personenbezogene Daten zu verarbeiten, ohne dass eine Verbindung zu kriminellen Aktivitäten besteht, sowie Informationen über Dauer und Ergebnis dieser Verarbeitung bereitzustellen;
Personalpolitik
10. stellt fest, dass am 31. Dezember 2020 93,50 % aller Planstellen der Agentur besetzt waren und 575 der 615 im Stellenplan bewilligten Bediensteten auf Zeit ernannt waren (gegenüber 591 bewilligten Stellen im Jahr 2019); stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2020 außerdem 203 Vertragsbedienstete und 53 abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte, wobei 235 Vertragsbedienstete und 71 abgeordnete nationale Sachverständige im Rahmen des Stellenplans bewilligt wurden; stellt fest, dass die Agentur zwischen vier Kategorien abgeordneter nationaler Sachverständiger unterscheidet, wobei drei Kategorien keine oder nur geringe Kosten im Rahmen des Haushaltsplans der Agentur verursachen und weitere 53 Personen umfassen, wodurch sich die Gesamtzahl der abgeordneten nationalen Sachverständigen auf 106 erhöht;
11. betont, dass der stetige Anstieg der Arbeitsbelastung und der Nachfrage seitens der Behörden der Mitgliedstaaten eine entsprechende Personalausstattung erforderlich macht; stellt fest, dass der Stellenplan der Agentur um 14 Stellen für Bedienstete auf Zeit aufgestockt wurde; fordert die Kommission auf, mit der Agentur in einen aktiven Dialog zu treten, um den langfristigen Personalbedarf der Agentur zu klären und zu decken;
12. stellt fest, dass die Agentur das Jahr 2020 infolge eines organisationsweiten Aktionsplans mit einer Quote der unbesetzten Stellen von 1,0 % abschloss, wobei der jährliche Zielwert bei maximal 2,0 % unbesetzter Stellen liegt; stellt fest, dass die Agentur mit einer Personalfluktuation von 10,9 % Ende 2020 auch die Zielvorgabe von maximal 12 % Fluktuation erfüllt hat; stellt ferner fest, dass die Agentur diese Indikatoren regelmäßig anhand der jährlichen Ziele überwacht;
13. weist besorgt auf das für 2020 gemeldete Geschlechterverhältnis in der oberen und mittleren Führungsebene hin, das bei 82,2 % Männern liegt (149 Männer und 31 Frauen), im Verwaltungsrat, das bei 79,3 % Männern liegt (42 Männer und 11 Frauen) und beim Personal, das bei 71,8 % Männern (413 Männer und 162 Frauen) liegt; stellt fest, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats von den Behörden der Mitgliedstaaten ernannt werden; erkennt an, dass die Vielfalt eine der strategischen Säulen der Agentur ist; begrüßt die von der Agentur eingegangene Verpflichtung, bei der Zusammensetzung ihres Personals, insbesondere in Führungspositionen, für ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis zu sorgen; stellt fest, dass die Zahl der weiblichen Bediensteten auf der Ebene der Referatsleiter und in gleichwertigen oder höheren Positionen im Jahr 2020 gestiegen ist; bestärkt die Agentur darin, diese positive Entwicklung fortzuführen, und fordert die Agentur auf, in Zukunft für ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis auf der Führungs- und der Personalebene zu sorgen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Benennung ihrer Mitglieder für den Verwaltungsrat der Agentur besser zu berücksichtigen, dass es wichtig ist, für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen; weist die Agentur erneut darauf hin, dass bei der Auswahl der Bewerber Kompetenzen, Kenntnisse und Erfahrungen sowie ein ausgewogenes geografisches und geschlechtsspezifisches Gleichgewicht unter den Bediensteten von Bedeutung sind;
14. stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2020 einen Fall eines konfliktträchtigen Arbeitsverhältnisses gemeldet hat, bei dem festgestellt wurde, dass es Mobbing im Sinne von Artikel 12a des Statuts darstellt; stellt fest, dass das Mitglied des Personals, das das Mobbing begangen hat, im Dezember 2020 einen Verweis gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 11 des Anhangs IX des Statuts erhielt; stellt fest, dass das Mitglied des Personals zu diesem Zeitpunkt bereits aus der Agentur ausgeschieden war; stellt ferner fest, dass 2020 keine Fälle von Mobbing im Zusammenhang mit dem Personal der Agentur vor Gericht gebracht wurden;
15. stellt fest, dass die Gesamtzahl der von der Agentur unterstützten Operationen 2020 um 24 % gestiegen ist; stellt fest, dass die allgemeine Zunahme der operativen Tätigkeiten der Agentur einer erhöhten Aufsicht durch den EDSB entsprach, was sich in der Zahl der Empfehlungen widerspiegelt, die der EDSB in verschiedenen Geschäftsbereichen infolge von Untersuchungen, Verfahren einer vorherigen Konsultation gemäß Artikel 39 der Verordnung (EU) 2016/794 und Folgemaßnahmen zu Inspektionen abgegeben hat;
Vergabe öffentlicher Aufträge
16. stellt fest, dass die Agentur die Laufzeit eines Rahmenvertrags über die Bereitstellung von Geschäftsreisediensten verlängert hat, indem sie einen Nachtrag nach Ablauf des Vertrags 2018 unterzeichnete; stellt besorgt fest, dass der Rechnungshof diese Praxis für nicht ordnungsgemäß befunden hat; stellt fest, dass die Agentur am 29. März 2019 eine weitere Änderung desselben Vertrags unterzeichnet hat, was Mängel bei der Vertragsverwaltung und bei den Ex-ante-Kontrollen deutlich gemacht hat; nimmt die Antwort der Agentur zur Kenntnis, wonach ihre Entscheidung, den Vertrag im Jahr 2019 zu verlängern, das Ergebnis einer gründlichen Bewertung im Sinne der Wahrung der Betriebskontinuität war und keine Schwachstelle bei den Ex-ante-Kontrollen darstellte; begrüßt, dass die Agentur im vierten Quartal 2020 eine interne Prüfung eingeleitet hat, um zusätzliche Sicherheit in Bezug auf den Ansatz der Agentur für die Vertragsverwaltung zu erlangen; stellt ferner fest, dass der damit verbundene Vertrag über Reisedienstleistungen im März 2020 ausgelaufen ist;
17. entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass bei der Beschaffung von Mobiliar, Zubehör und damit zusammenhängenden Diensten die in den Ausschreibungsunterlagen verwendeten Begriffe nicht spezifisch genug waren, wodurch der Wettbewerbscharakter des Vergabeverfahrens beeinträchtigt wurde; stellt darüber hinaus fest, dass die Agentur die Genauigkeit der zugrunde liegenden Preise und die Berechnung der Preisnachlässe für die Sonderposten nicht ausreichend überprüfte, bevor sie dem Auftragnehmer den Auftragsschein übermittelte; fordert die Agentur auf, dafür zu sorgen, dass bei allen Ausschreibungsverfahren die Grundsätze des Wettbewerbsrechts uneingeschränkt eingehalten werden; entnimmt der Antwort der Agentur, dass die Ausschreibungsunterlagen den Gegenstand der Auftragsvergabe und die anwendbaren Ausschluss-, Auswahl- und Vergabekriterien enthielten, wodurch der Wettbewerb gewahrt wurde, und stellt im Zusammenhang mit dem vom Auftragnehmer gewährten Preisnachlass fest, dass der Auftragnehmer einen größeren Preisnachlass als den in dem Vertrag enthaltenen Standardsatz angeboten hatte und dass die Agentur somit entsprechend den Bestimmungen des Vertrags im Einklang mit den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung gehandelt hat;
18. begrüßt, dass die Agentur die Empfehlungen des Rechnungshofs hinsichtlich der Mindestpunktzahl für das für die Qualität so wichtige technische Zuschlagskriterium sowie hinsichtlich der Kontrollen der Richtigkeit der zugrundeliegenden Preise und der Berechnung von Preisnachlässen für die Sonderposten korrekt umgesetzt hat;
Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten
19. nimmt die bestehenden Maßnahmen und laufenden Bemühungen der Agentur zur Kenntnis, die darauf abzielen, Transparenz, die Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten, den Schutz von Hinweisgebern sowie das Vorgehen gegen Mobbing und Belästigung sicherzustellen; stellt fest, dass im Jahr 2020 kein Fall von Interessenkonflikten gemeldet wurde, der zu Untersuchungen durch den internen Untersuchungsdienst der Agentur geführt hätte;
20. begrüßt den Umstand, dass die Agentur die Lebensläufe und Interessenerklärungen der Mitglieder ihres Verwaltungsrats, ihrer Exekutivdirektorin und der stellvertretenden Exekutivdirektoren veröffentlicht;
Interne Kontrolle
21. stellt fest, dass der Interne Auditdienst der Kommission im Jahr 2020 seine Prüfung der IT-Sicherheit der Agentur abgeschlossen und die Vorarbeit seiner Prüfung der Vertragsverwaltung durchgeführt hat; stellt fest, dass die Agentur 86 % der kritischen oder sehr wichtigen Empfehlungen umgesetzt hat, die 2020 umgesetzt werden sollen;
22. weist erneut auf die Bemerkung des Rechnungshofs zur Verlängerung eines Rahmenvertrags über die Erbringung von Geschäftsreisedienstleistungen hin; stellt fest, dass diese Bemerkung einen Mangel bei den Vergabeverfahren der Agentur betrifft, der sich möglicherweise auf das interne Kontrollsystem der Agentur oder auf Teile davon auswirkt; fordert die Agentur auf, die Bemerkungen des Rechnungshofs im Rahmen der jährlichen Bewertung des internen Kontrollrahmens zu berücksichtigen;
23. stellt fest, dass die Komponenten des Rahmens für die interne Kontrolle der Agentur in der gesamten Agentur vorhanden waren und in integrierter Weise funktionierten und dass das interne Kontrollsystem das Risiko, die jährlichen und mehrjährigen Ziele der Agentur in Bezug auf Operationen, Berichterstattung und Einhaltung der Vorschriften nicht zu erreichen, wirksam auf ein annehmbares Maß verringert hat; fordert die Agentur auf, die Bemerkungen des Rechnungshofs bei ihrer jährlichen Bewertung zu berücksichtigen, insbesondere die Bemerkungen zur Vertragsverwaltung und zum Zahlungsverzug;
Reaktion auf COVID-19 und Betriebskontinuität
24. stellt fest, dass die Agentur rasch auf den Ausbruch der COVID-19-Pandemie reagiert und mehrere neue Maßnahmen eingeführt hat, um die Krise mit möglichst geringen Auswirkungen auf die Arbeit der Agentur zu bewältigen, wobei Gesundheit und Sicherheit weiterhin oberste Priorität haben; stellt jedoch fest, dass sich die COVID-19-Pandemie unmittelbar auf die Bemühungen der Agentur ausgewirkt hat, eine Reihe von Maßnahmen umzusetzen und die Ziele des Arbeitsprogramms 2020 zu erreichen, insbesondere in Bezug auf die physische Anwesenheit am Hauptsitz der Agentur, etwa im Hinblick auf operative und andere Sitzungen von Ermittlern und Analysten, sowie auf Verwaltungsverfahren, die nicht auf einem elektronischen Arbeitsablauf beruhen; fordert die Agentur auf, die Verwaltungsverfahren so weit wie möglich zu digitalisieren;
25. begrüßt die von der Agentur ergriffenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Effizienz bei der Verwaltung der Beschaffungsverfahren und der damit verbundenen Tätigkeiten, einschließlich des Erteilens dringender Aufträge zur Deckung des außergewöhnlichen Bedarfs infolge der COVID-19-Pandemie und der Änderung verschiedener Verträge, um die mit der COVID-19-Pandemie verbundenen Risiken zu bewältigen;
26. stellt fest, dass die Agentur infolge der Erkenntnisse aus der COVID-19-Pandemie derzeit mehrere Maßnahmen entwickelt, um zukunftssicher zu sein, z. B. dezentrale Arbeitsmethoden, einschließlich der Möglichkeit, sichere Videoanrufe und Kooperationsinstrumente zu nutzen, Telearbeit (auch mit gesicherten OpsNet-Laptops aufgrund der Art der operativen Informationsprozesse) und modernisierte elektronische Arbeitsabläufe;
Sonstige Bemerkungen
27. begrüßt die Bemühungen der Agentur, ihre Cybersicherheit zu erhöhen; stellt fest, dass die drei wichtigsten Verbesserungen der Agentur im Jahr 2020 in Bezug auf den digitalen Schutz im Zusammenhang mit Fernzugriffsmöglichkeiten, cloudgestützter Entwicklung und die Kodierungsverfahren für quelloffene Software und Software von Drittanbietern zu verzeichnen sind;
28. stellt fest, dass die Agentur im Vorgriff auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union am 31. Dezember 2020 intensive Arbeiten und Vorbereitungen unternommen hat, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, was sich auf die Möglichkeiten einer fortgesetzten operativen Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich, einschließlich des Austauschs personenbezogener Daten, auswirkt und wobei die verschiedenen operativen Instrumente und Systeme angepasst wurden;
29. fordert die Agentur auf, auch künftig ihre Arbeit, Forschung und Tätigkeiten bekannt zu machen, um ihre Außenwirkung zu erhöhen; stellt fest, dass die Arbeit der Agentur in Bezug auf die Auswirkungen von COVID-19 auf Kriminalität und Cyberkriminalität im Jahr 2020 weit verbreitet wurde und die breite Öffentlichkeit über ihre eigenen Kanäle und über Drittkanäle erreicht hat;
30. begrüßt die Bemühungen der Agentur im Hinblick auf die Einführung einer umfassenden Strategie für Nachhaltigkeit und zur Verringerung der CO2-Emissionen, was etwa verbesserte Recyclingverfahren und die Nutzung umweltfreundlicher Energie umfasst; fordert die Agentur auf, ihre Herausforderungen und Erfahrungen in diesem Zusammenhang für das Entlastungsverfahren im Rahmen des nächsten Haushaltsjahrs und innerhalb des Netzes der EU-Agenturen zu teilen;
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31. verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom [...] 2022 [13] zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BÜRGERLICHE FREIHEITEN, JUSTIZ UND INNERES (17.2.2022)
für den Haushaltskontrollausschuss
zu der Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) für das Haushaltsjahr 2020
Verfasserin der Stellungnahme: Ramona Strugariu
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. unterstreicht die wichtige Rolle, die die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (im Folgenden „Europol“) (im Folgenden die „Agentur“) bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten bei strafrechtlichen Ermittlungen sowie bei der Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus, Cyberkriminalität, Straftaten, die sich nachteilig auf die finanziellen Interessen der Union auswirken, und anderen Formen schwerer organisierter Kriminalität in der Union spielt;
2. begrüßt, dass der Erklärung des Rechnungshofs zufolge die der Jahresrechnung der Agentur für das Haushaltsjahr 2020 zugrundeliegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind und die Finanzlage der Agentur zum 31. Dezember 2020 sachgerecht dargestellt ist; hebt hervor, dass der Haushalt der Agentur gegenüber 2019 von 169 Mio. EUR auf 183 Mio. EUR (+ 8,3 %) und ihr Personal von 837 auf 884 Bedienstete (+ 5,6 %) aufgestockt wurde;
3. hebt hervor, dass die Anzahl der Operationen der Agentur von 1 921 im Jahr 2019 auf 2 315 im Jahr 2020 (+24 %) gestiegen ist und die Anzahl der von der Agentur finanzierten operativen Sitzungen von 500 im Jahr 2019 auf 280 im Jahr 2020 (-44 %) gesunken ist, was die Auswirkungen von COVID-19 auf ihre Arbeit verdeutlicht;
4. betont, dass der stetige Anstieg der Arbeitsbelastung und der Nachfrage seitens der Behörden der Mitgliedstaaten eine entsprechende Personalausstattung erforderlich macht; stellt fest, dass die Zahl der Planstellen der Agentur um 14 Stellen für Bedienstete auf Zeit erhöht wurde; fordert die Kommission auf, mit der Agentur in einen aktiven Dialog zu treten, um den langfristigen Personalbedarf der Agentur zu klären und zu decken;
5. bedauert, dass es die Agentur dem Rechnungshof zufolge versäumt hat, Zahlungen innerhalb der in der Haushaltsordnung vorgegebenen Fristen zu leisten; stellt mit Bedauern fest, dass die Agentur in 33 % der Fälle im Jahr 2020 verspätete Zahlungen getätigt hat und dass infolge dieser verspäteten Zahlungen Zinsen in Höhe von 12 000 EUR entstanden sind; stellt fest, dass der Wert der verspätet beglichenen Rechnungen im Jahr 2020 3 % aller 2020 getätigten Zahlungen entsprach (4,6 % im Jahr 2019); stellt fest, dass die Agentur diese Angelegenheit mit der anhaltenden Unterbesetzung von Personal erklärt hat, die insbesondere Infrastrukturbereiche, einschließlich der Finanzverwaltung, betrifft, und dass sich diese Situation durch die Pandemie noch verschlechtert hat; begrüßt die von der Agentur ergriffenen Gegenmaßnahmen, nach denen der Zahlung großer Beträge Vorrang eingeräumt wird; stellt fest, dass in der Antwort der Agentur auf die Bemerkungen des Rechnungshofs nicht auf den strukturellen Charakter der verspäteten Zahlungen eingegangen wird; fordert die Agentur auf, den Ursachen des Verzugs bei diesen Zahlungen auf den Grund zu gehen und ihre Bemühungen in diesem Bereich zu verstärken, um Finanz- und Reputationsrisiken zu vermeiden;
6. stellt fest, dass sich die Agentur mit der Feststellung des Rechnungshofs aus dem Jahr 2019 in Bezug auf Mängel bei der Vertragsverwaltung und den Ex-ante-Kontrollen befasst, die damit im Zusammenhang standen, dass die Agentur die Laufzeit eines Rahmenvertrags über die Bereitstellung von Geschäftsreisediensten erneut vorschriftswidrig verlängert hat, indem nach Auslaufen des Vertrags ein Nachtrag unterzeichnet wurde; weist darauf hin, dass somit ein weiterer Nachtrag zu demselben Vertrag wie 2018 unterzeichnet wurde, und stellt fest, dass die Agentur beschlossen hat, den alten Vertrag zu verlängern, obwohl 2019 ein neuer Rahmenvertrag für Geschäftsreisedienste in Kraft getreten ist; weist auf die Antwort der Agentur hin, der zufolge die Entscheidung nach einer sorgfältigen Bewertung im Sinne einer Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit getroffen worden ist und kein Zeichen von Mängeln bei den Ex-ante-Kontrollen ist; nimmt die Zusage der Agentur zur Kenntnis, 2021 eine interne Prüfung der Vertragsverwaltung durchzuführen, um zusätzliche Sicherheit bezüglich der Vertragsverwaltungsmodalitäten zu erhalten; fordert die Agentur auf, die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge sicherzustellen;
7. begrüßt, dass die Agentur die Empfehlungen des Rechnungshofs hinsichtlich der Mindestpunktzahl für das für die Qualität so wichtige technische Zuschlagskriterium sowie hinsichtlich der Kontrollen der Richtigkeit der zugrundeliegenden Preise und der Berechnung von Preisnachlässen für die Sonderposten korrekt umgesetzt hat;
8. begrüßt die von der Agentur ergriffenen Maßnahmen zur Wahrung der Effizienz bei der Verwaltung von Vergabeverfahren und damit zusammenhängenden Tätigkeiten, einschließlich der Aufgabe dringender Bestellungen zur Deckung des außerordentlichen, pandemiebedingten Bedarfs und der Änderung verschiedener Verträge zur Anpassung der mit der Pandemie einhergehenden Risiken;
9. stellt fest, dass sich das für das Jahr 2020 gemeldete Geschlechterverhältnis auf hoher und mittlerer Führungsebene auf 149 Männer (82,78 %) und 31 Frauen (17,22 %), im Verwaltungsrat auf 42 Männer (79,25 %) und 11 Frauen (20,75 %) und beim Personal auf 413 Männer (71,83 %) und 162 Frauen (28,17 %) belief; unterstreicht, dass der Grundsatz einer ausgewogenen Vertretung beider Geschlechter im Verwaltungsrat gemäß Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/794 ebenfalls zu berücksichtigen ist; stellt fest, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats von den Behörden der Mitgliedstaaten nominiert und ernannt werden; fordert die zuständigen nationalen Behörden auf, bei der Ernennung von Verwaltungsratsmitgliedern auf ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis zu achten; begrüßt die von der Agentur eingegangene Verpflichtung, bei ihrem Personal, insbesondere in Führungspositionen, für ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis zu sorgen; weist auf den Anstieg des Frauenanteils bei der Referatsleitung und gleichwertigen oder höheren Posten um 5 % hin, wodurch der Gesamtanteil auf 21 % steigt; fordert die Agentur auf, diese positive Entwicklung fortzusetzen und bei diesen Posten für ein noch ausgewogeneres Geschlechterverhältnis zu sorgen;
10. begrüßt die Einrichtung des Europäischen Zentrums für Finanz- und Wirtschaftskriminalität zur Unterstützung der Tätigkeiten der nationalen Behörden durch operative und strategische Unterstützung und die Einrichtung des Innovationslabors von Europol.
11. nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur im September 2020 vom EDSB verwarnt wurde, weil sie große Datensätze zu Personen ohne Verbindung zu einem Verbrechen verarbeitet hatte, was einen Verstoß gegen Verordnung (EU) 2016/794 darstellte; nimmt den von der Agentur als Reaktion auf die Verwarnung übermittelten und vom EDSB geprüften und kommentierten Aktionsplan zur Kenntnis, in dem die Maßnahmen umrissen sind, mit denen die Datenprüfungstätigkeiten der Agentur gestärkt werden sollen; bedauert, dass die Agentur mit ihrem Aktionsplan keine Abhilfe hinsichtlich der Forderungen schaffen konnte, die der EDSB im Rahmen seiner im April 2019 eingeleiteten und das Jahr 2020 umfassenden Untersuchung formuliert hat; stellt fest, dass der EDSB seit der Verwarnung in dieser Sache mit der Agentur in Dialog steht und dass der Agentur für die Erfüllung der Anordnung zur Vornahme einer Einstufung betroffener Personen bei allen zum Zeitpunkt der Entscheidung des EDSB (3. Januar 2022) bestehenden Datensätzen zwölf Monate und bei neuen Datensätzen sechs Monate ab deren Erhalt eingeräumt wurden; nimmt das erklärte Bekenntnis der Agentur zu den höchsten Datenschutzstandards zur Kenntnis und stellt fest, dass die Verordnung (EU) 2016/794 keine ausdrücklichen Bestimmungen über eine maximale Frist für die Festlegung der Einstufung betroffener Personen enthält; hebt hervor, dass die Agentur auf Ersuchen der Strafverfolgungsbehörden der Union große und komplexe Datensätze analysiert; nimmt daher die von den Mitgesetzgebern erzielte vorläufige Einigung über das neue Mandat von Europol zur Kenntnis, mit der einige der Bedenken des EDSB ausgeräumt werden könnten, und fordert die Agentur auf, die Frage der Verarbeitung von Daten innerhalb der in Anhang II aufgeführten Kategorien innerhalb des vom EDSB vorgeschlagenen strikten Zeitrahmens in vollem Umfang in Angriff zu nehmen; hebt hervor, dass die Agentur die ihr gemäß dem Unionsrecht obliegenden, die Grundrechte betreffenden Pflichten uneingeschränkt erfüllen und gleichzeitig ihre operativen Kapazitäten aufrechterhalten muss; fordert die Agentur auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die vollständige Einhaltung der Transparenzvorschriften der Union sicherzustellen;
12. stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur mit anderen Agenturen zusammenarbeitet, insbesondere mit der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung, der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung und der Internationalen Atomenergie-Organisation; fordert die Agentur auf, weiterhin Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit anderen Agenturen auszuloten;
13. begrüßt die verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Agentur und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung und die am 8. Oktober 2020 erfolgte Unterzeichnung einer Arbeitsvereinbarung mit dem Amt sowie die im Jahr 2020 gebilligte Arbeitsvereinbarung zur Aufnahme von Kooperationsbeziehungen zwischen der Europäischen Staatsanwaltschaft und der Agentur;
14. erkennt die unmittelbare Reaktion der Agentur auf die COVID-19-Pandemie und die Umsetzung entschlossener Maßnahmen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung und Gewährleistung der Sicherheit ihres Personals an;
15. erkennt die wichtige Rolle der Agentur beim Prozess des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union an und hebt die von ihr eingegangene Verpflichtung hervor, die künftige Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit weiterzuverfolgen;
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
15.2.2022 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
54 7 8 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Magdalena Adamowicz, Abir Al-Sahlani, Konstantinos Arvanitis, Malik Azmani, Katarina Barley, Pietro Bartolo, Nicolas Bay, Vladimír Bilčík, Vasile Blaga, Ioan-Rareş Bogdan, Patrick Breyer, Saskia Bricmont, Joachim Stanisław Brudziński, Jorge Buxadé Villalba, Damien Carême, Caterina Chinnici, Clare Daly, Marcel de Graaff, Anna Júlia Donáth, Lena Düpont, Lucia Ďuriš Nicholsonová, Cornelia Ernst, Laura Ferrara, Nicolaus Fest, Jean-Paul Garraud, Maria Grapini, Sylvie Guillaume, Andrzej Halicki, Evin Incir, Sophia in ‘t Veld, Patryk Jaki, Marina Kaljurand, Assita Kanko, Fabienne Keller, Peter Kofod, Łukasz Kohut, Moritz Körner, Alice Kuhnke, Jeroen Lenaers, Juan Fernando López Aguilar, Lukas Mandl, Nuno Melo, Nadine Morano, Javier Moreno Sánchez, Maite Pagazaurtundúa, Emil Radev, Paulo Rangel, Karlo Ressler, Diana Riba i Giner, Ralf Seekatz, Birgit Sippel, Sara Skyttedal, Vincenzo Sofo, Martin Sonneborn, Tineke Strik, Ramona Strugariu, Annalisa Tardino, Tomas Tobé, Yana Toom, Milan Uhrík, Tom Vandendriessche, Bettina Vollath, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Jadwiga Wiśniewska, Elena Yoncheva, Javier Zarzalejos |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Malin Björk, Nathalie Colin-Oesterlé, Tanja Fajon, Daniel Freund |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
54 |
+ |
ECR Group |
Joachim Stanisław Brudziński, Jorge Buxadé Villalba, Patryk Jaki, Assita Kanko, Vincenzo Sofo, Jadwiga Wiśniewska |
ID Group |
Nicolas Bay, Nicolaus Fest, Jean-Paul Garraud, Peter Kofod, Annalisa Tardino, Tom Vandendriessche |
NI |
Laura Ferrara |
PPE Group |
Magdalena Adamowicz, Vladimír Bilčík, Vasile Blaga, Ioan-Rareş Bogdan, Lena Düpont, Andrzej Halicki, Jeroen Lenaers, Lukas Mandl, Nuno Melo, Nadine Morano, Emil Radev, Paulo Rangel, Karlo Ressler, Ralf Seekatz, Sara Skyttedal, Tomas Tobé, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Javier Zarzalejos |
Renew Group |
Abir Al-Sahlani, Malik Azmani, Anna Júlia Donáth, Lucia Ďuriš Nicholsonová, Sophia in 't Veld, Fabienne Keller, Moritz Körner, Maite Pagazaurtundúa, Ramona Strugariu, Yana Toom |
S&D Group |
Katarina Barley, Pietro Bartolo, Caterina Chinnici, Tanja Fajon, Maria Grapini, Evin Incir, Marina Kaljurand, Łukasz Kohut, Juan Fernando López Aguilar, Javier Moreno Sánchez, Birgit Sippel, Bettina Vollath, Elena Yoncheva |
7 |
- |
ID Group |
Marcel de Graaff |
NI |
Martin Sonneborn, Milan Uhrik |
The Left Group |
Konstantinos Arvanitis, Malin Björk, Clare Daly, Cornelia Ernst |
8 |
0 |
S&D Group |
Sylvie Guillaume |
Verts/ALE Group |
Patrick Breyer, Saskia Bricmont, Damien Carême, Daniel Freund, Alice Kuhnke, Diana Riba i Giner, Tineke Strik |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
31.3.2022 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
29 0 1 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Matteo Adinolfi, Gilles Boyer, Olivier Chastel, Caterina Chinnici, Lefteris Christoforou, Corina Crețu, Ryszard Czarnecki, José Manuel Fernandes, Raffaele Fitto, Luke Ming Flanagan, Isabel García Muñoz, Monika Hohlmeier, Jean-François Jalkh, Pierre Karleskind, Mislav Kolakušić, Joachim Kuhs, Ryszard Antoni Legutko, Claudiu Manda, Alin Mituța, Jan Olbrycht, Younous Omarjee, Markus Pieper, Michèle Rivasi, Petri Sarvamaa, Angelika Winzig, Lara Wolters, Tomáš Zdechovský |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Bas Eickhout, Tsvetelina Penkova, Viola Von Cramon-Taubadel |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
29 |
+ |
ECR |
Ryszard Czarnecki, Raffaele Fitto, Ryszard Antoni Legutko |
ID |
Jean-François Jalkh, Joachim Kuhs |
NI |
Mislav Kolakušić |
PPE |
Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Monika Hohlmeier, Jan Olbrycht, Markus Pieper, Petri Sarvamaa, Angelika Winzig, Tomáš Zdechovský |
Renew |
Gilles Boyer, Olivier Chastel, Pierre Karleskind, Alin Mituța |
S&D |
Caterina Chinnici, Corina Crețu, Isabel García Muñoz, Claudiu Manda, Tsvetelina Penkova, Lara Wolters |
The Left |
Luke Ming Flanagan, Younous Omarjee |
Verts/ALE |
Bas Eickhout, Michèle Rivasi, Viola Von Cramon-Taubadel |
0 |
- |
|
|
1 |
0 |
ID |
Matteo Adinolfi |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltungen
- [1] ABl. C 439 vom 29.10.2021, S. 3. Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2020: https://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=59697.
- [2] ABl. C 439 vom 29.10.2021, S. 3. Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2020: https://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=59697.
- [3] ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
- [4] ABl. L 135 vom 24.5.2016, S. 53.
- [5] ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.
- [6] ABl. C 439 vom 29.10.2021, S. 3. Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2020: https://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=59697.
- [7] ABl. C 439 vom 29.10.2021, S. 3. Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2020: https://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=59697.
- [8] ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
- [9] ABl. L 135 vom 24.5.2016, S. 53.
- [10] ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.
- [11] ABl. C 114 vom 31.3.2021, S. 158.
- [12] Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates (ABl. L 135 vom 24.5.2016, S. 53).
- [13] Angenommene Texte, P9_TA(2022)0000.