BERICHT über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020

7.4.2022 - (2021/2118(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Tomáš Zdechovský

Verfahren : 2021/2118(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0095/2022
Eingereichte Texte :
A9-0095/2022
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020

(2021/2118(DEC))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020,

 unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2020, zusammen mit den Antworten der Agenturen[1],

 unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[2],

 unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 28. Februar 2022 zu der dem Zentrum für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilenden Entlastung (06003/2022 – C9‑0073/2022),

 gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[3], insbesondere auf Artikel 70,

 gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates vom 28. November 1994 zur Errichtung eines Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union[4], insbesondere auf Artikel 14,

 gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates[5], insbesondere auf Artikel 105,

 gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0095/2022),

1. erteilt der amtierenden Direktorin des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2020;

2. legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3. beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der amtierenden Direktorin des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

 


 

2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Rechnungsabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020

(2021/2118(DEC))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020,

 unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2020, zusammen mit den Antworten der Agenturen[6],

 unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[7],

 unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 28. Februar 2022 zu der dem Zentrum für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilenden Entlastung (06003/2022 – C9‑0073/2022),

 gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[8], insbesondere auf Artikel 70,

 gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates vom 28. November 1994 zur Errichtung eines Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union[9], insbesondere auf Artikel 14,

 gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates[10], insbesondere auf Artikel 105,

 gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0095/2022),

1. billigt den Rechnungsabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020;

2. beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der amtierenden Direktorin des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

 


 

3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 sind

(2021/2118(DEC))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020,

 gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0095/2022),

A. in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (im Folgenden „Zentrum“) für das Haushaltsjahr 2020 seinem Einnahmen- und Ausgabenplan[11] zufolge auf 46 804 684 EUR belief, was gegenüber 2019 eine Aufstockung um 2,30 % bedeutet; in der Erwägung, dass 88,74 % der Haushaltsmittel des Zentrums aus direkten Beiträgen von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen stammen;

B. in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2020 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss des Zentrums zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1. stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2020 zu einer Vollzugsquote von 89,99 % geführt haben, was gegenüber 2019 einem Rückgang um 3,05 % entspricht; stellt fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen bei 83,36 % lag und damit um 1,75 % gegenüber 2019 zurückging; stellt fest, dass die COVID-19-Krise zu erheblichen Unsicherheiten hinsichtlich der Einnahmen des Zentrums geführt hat, da die Haushaltsprognosen der Kunden einem nichtlinearen Muster folgten; stellt anerkennend fest, dass das Zentrum trotz dieser Unsicherheiten in der Lage war, seinen Haushaltsplan 2020 auszugleichen;

2. begrüßt den Bericht des Zentrums, wonach die Umsetzung seines Transformationsplans für 2019–2020, der auf der Grundlage von Empfehlungen aus einer externen Studie mit dem Titel „Study on the Translation Centre as the Shared Linguistic Service Provider for the EU Agencies and Bodies“ (Studie über das Übersetzungszentrum als der Sprachdienstleister für die Agenturen und Einrichtungen der EU) entwickelt wurde, nahezu vollständig (zu 98 %) abgeschlossen ist;

Leistung

3. unterstreicht, dass das Zentrum, das 2020 sein 25-jähriges Bestehen gefeiert hat, einen entscheidenden Beitrag zur Wahrung des zentralen Grundsatzes der Mehrsprachigkeit in der Union leistet und somit nicht nur das reibungslose Funktionieren der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union ermöglicht, sondern auch die Bürger und Organisationen der Union in die Lage versetzt, Zugang zu Informationen zu erhalten und die ihnen offenstehenden sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und bildungspolitischen Möglichkeiten in vollem Umfang zu nutzen; beglückwünscht das Zentrum zu den Verbesserungen bei der Erfüllung seines Auftrags und fordert es auf, seinen Beitrag zur Mehrsprachigkeit in der Union aufrechtzuerhalten;

4. nimmt zur Kenntnis, dass sich das Zentrum auf direkte Ergebnisse im Zusammenhang mit seinen Tätigkeiten konzentriert; nimmt die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren zur Kenntnis, die einen guten Anhaltspunkt für die operative Leistung des Zentrums geben; nimmt zur Kenntnis, dass die strategischen wesentlichen Leistungsindikatoren eine multidirektionale, über den Output hinausgehende Perspektive für die Leistung des Zentrums bieten; fordert das Zentrum auf, seine Leistung auf beiden Ebenen – den direkten Output der Tätigkeiten und die strategische Leistung – weiterhin zu überwachen;

5. begrüßt die anhaltenden Anstrengungen, die das Zentrum im Jahr 2020 unternommen hat, um die Qualität der von seinen externen Sprachdienstleistern erstellten Übersetzungen sicherzustellen, sowie die strengen Maßnahmen, die gegenüber mehreren Auftragnehmern ergriffen wurden, deren Dokumente wiederholt als unbefriedigend eingestuft wurden; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass Ende August 2020 ein vollständig überarbeitetes Kundenrückmeldungssystem eingeführt wurde, bei dem der Schwerpunkt von der Messung der Kundenzufriedenheit mittels Zufriedenheitsumfragen auf die Bereitstellung aktualisierter Fassungen verlagert worden ist; fordert das Zentrum auf, dieses System auf der Grundlage der eingegangenen Rückmeldungen kontinuierlich zu aktualisieren und anzupassen;

6. stellt fest, dass die Zahl der Seiten der übersetzten, abgeänderten, bearbeiteten und revidierten Dokumente mit 635 269 Seiten im Vergleich zu 2019 (639 525 Seiten) relativ stabil war, was hauptsächlich auf einen Rückgang der Seiten von für das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum übersetzten Unionsmarken (Rückgang um 47 928 Seiten bzw. 13,8 % gegenüber 2019) und auf einen Anstieg der Seiten anderer Dokumente als Unionsmarken (um 43 672 Seiten bzw. 15 % gegenüber 2019) zurückzuführen ist;

7. lobt das Zentrum für die Erweiterung seines Kundenportfolios, das seit November 2020 auch die Europäische Staatsanwaltschaft umfasst;

8. begrüßt, dass das Zentrum neue Sprachdienstleistungen und Arbeitsmethoden für seine Kunden entwickelt hat – beispielsweise automatische Übersetzung, maßgeschneiderte maschinelle Übersetzung, Transkription mit und ohne menschliches Eingreifen und optimierte Untertitelung;

9. stellt mit Zufriedenheit fest, dass das Zentrum im Jahr 2020 begonnen hat, das e‑Recruitment‑Tool „Systal“ zu nutzen, und zwei gemeinsame Auswahlverfahren mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur durchgeführt hat, wodurch es möglich war, bei der Erstellung von Reservelisten für horizontale Verwaltungsprofile Ressourcen gemeinsam zu nutzen und den Aufwand aufzuteilen;

Personalpolitik

10. stellt fest, dass am 31. Dezember 2020 95,85 % der im Stellenplan vorgesehenen Stellen besetzt waren, wobei von den 52 Beamtenstellen und 141 Stellen für Bedienstete auf Zeit, die im Haushaltsplan der Union bewilligt wurden, 47 bzw. 138 besetzt waren (gegenüber 193 bewilligten Stellen im Jahr 2019); stellt fest, dass das Zentrum 2020 außerdem 22 Vertragsbedienstete beschäftigte (bei 28 bewilligten Stellen);

11. nimmt die erfolgreiche Umsetzung des Transformationsplans 2019–2020 des Zentrums sowie des Programminitiierungsdokuments zur Kenntnis, mit denen auf strukturelle Veränderungen im Zentrum abgezielt wurde; fordert das Zentrum auf, verstärkt in die Schulung des Personals zu investieren;

12. stellt in Bezug auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis fest, dass 100 % der Positionen der höheren Führungsebene im Jahr 2020 von Männern besetzt waren, wobei sich nur ein Bediensteter in einer Position der höheren Führungsebene befand, und der Verwaltungsrat 53 % Männer und 47 % Frauen umfasste; stellt fest, dass Männer beim Personal des Zentrums insgesamt unterrepräsentiert sind (37 % Männer und 63 % Frauen); fordert das Zentrum auf, künftig auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis beim Personal hinzuarbeiten;

13. betont, dass das Zentrum seinen ehrgeizigen Wandel im Zusammenhang mit Digitalisierung und künstlicher Intelligenz fortsetzen muss, um dem mehrsprachigen Kommunikationsbedarf der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union gerecht zu werden, die mit einem hohen Volumen vielfältiger und spezialisierter zu übersetzender Inhalte konfrontiert sind, für welche nur begrenzte Haushaltsmittel zur Verfügung stehen; weist zugleich darauf hin, dass im Allgemeinen das Risiko besteht, dass sich die COVID-19-Pandemie insbesondere auf Vertragsbedienstete nachteilig auswirken wird, und fordert, dass Wege gefunden werden, um prekäre Situationen in dieser Hinsicht abzufedern und zu verhindern;

14. fordert das Zentrum auf, die Entwicklung eines langfristigen Rahmens für die Personalpolitik weiterzuverfolgen, der auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, lebensbegleitende Beratung und Laufbahnentwicklung, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis, Telearbeit, geografische Ausgewogenheit sowie die Einstellung und Integration von Menschen mit Behinderungen abzielt;

Vergabeverfahren

15. nimmt zur Kenntnis, dass die Einführung der elektronischen Ausschreibung und der elektronischen Angebotsabgabe, durch die die elektronische Rechnungsstellung ergänzt werden sollte, aufgrund der COVID-19-Krise verschoben wurde; fordert das Zentrum auf, die elektronische Ausschreibung und die elektronische Angebotsabgabe einzuführen; begrüßt, dass das Zentrum infolge der COVID-19-Krise seine Sprachdienstleister aufgefordert hat, all ihre Rechnungen in elektronischem Format zu übermitteln; begrüßt, dass das Zentrum im Jahr 2021 für alle Vergabeverfahren von der elektronischen Auftragsvergabe Gebrauch gemacht und erstmals die elektronische Angebotsabgabe ermöglicht hat;

Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

16. stellt mit Besorgnis fest, dass das Zentrum auf seiner Website nur Interessenerklärungen veröffentlicht und dass es aufgrund der Größe des Verwaltungsrats (ca. 130 Mitglieder und stellvertretende Mitglieder) die Lebensläufe der Mitglieder des Verwaltungsrats nicht auf seiner Website veröffentlicht; hebt hervor, dass andere Agenturen die Lebensläufe der Mitglieder ihrer jeweiligen Verwaltungsräte auch dann veröffentlichen, wenn diesen Verwaltungsräten mehr Mitglieder angehören als dem Verwaltungsrat des Zentrums; fordert das Zentrum erneut auf, die Lebensläufe aller Mitglieder des Verwaltungsrats zu veröffentlichen und der Entlastungsbehörde über die diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten; stellt fest, dass der Lebenslauf und die Interessenerklärung der Direktorin auf der Website des Zentrums veröffentlicht worden sind;

Interne Kontrolle

17. nimmt die Bewertung des internen Kontrollsystems des Zentrums und die Feststellung seitens der Verwaltung des Zentrums zur Kenntnis, dass die Überprüfungen im Rahmen des Monitorings keine Fälle unzureichender oder unwirksamer Kontrollen ergaben, die das Zentrum wesentlichen Risiken aussetzen würden, und begrüßt, dass die Überprüfungen auf der Grundlage der 17 Grundsätze durchgeführt wurden, die die fünf Komponenten des neuen internen Kontrollrahmens des Zentrums betrafen; begrüßt die Schlussfolgerung des Zentrums, dass seine Kontrollsysteme insgesamt uneingeschränkt wirksam sind, wobei einige Verbesserungen erforderlich sind, um die Resilienz des Zentrums weiter zu erhöhen;

18. stellt fest, dass die Betrugsbekämpfungsstrategie des Zentrums aus dem Jahr 2016 stammt und dass der Aktionsplan zur Betrugsbekämpfung 2019–2020 vollständig umgesetzt wurde, wobei die Betrugsbekämpfungsmaßnahmen in das Jahresarbeitsprogramm des Zentrums aufgenommen wurden, um deren Umsetzung zu überwachen; begrüßt insbesondere die Ausarbeitung der Liste von Warnsignalen („red flags“) für die IT und fordert das Zentrum auf, seine diesbezüglichen Erfahrungen mit anderen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, die über ein vergleichbares IT-Umfeld verfügen, auszutauschen; fordert das Zentrum auf, eine Aktualisierung seiner Betrugsbekämpfungsstrategie auf der Grundlage einer Bewertung des Betrugsrisikos in Erwägung zu ziehen, um sicherzustellen, dass die Betrugsbekämpfungsmaßnahmen des Zentrums nach wie vor auf die wichtigsten Betrugsrisiken ausgerichtet sind;

Reaktion auf die COVID-19-Pandemie und Fortführung der Geschäftstätigkeit

19. stellt fest, dass das Zentrum als Reaktion auf die COVID-19-Beschränkungen in den ersten beiden Wochen der Krise fast alle Verwaltungsverfahren papierlos gemacht hat und dass die Einführung verschiedener Kommunikationsinstrumente und Videokonferenzsysteme erheblich beschleunigt wurde, wobei in den ersten Tagen eine Telearbeitsumgebung für das gesamte Personal eingerichtet wurde, wodurch 98 % der Aufgaben des Zentrums wahrgenommen werden konnten;

Sonstige Bemerkungen

20. begrüßt, dass das Zentrum einen interinstitutionellen Rahmenvertrag über die Beschaffung von Ökostrom unterzeichnet hat;

21. bedauert, dass einige der übrigen Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union aufgrund ihrer Gründungsverordnungen nicht dazu verpflichtet sind, die Dienste des Zentrums in Anspruch zu nehmen; weist darauf hin, dass das Zentrum gemäß seiner Gründungsverordnung dem Bedarf an Sprachdienstleistungen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union Rechnung trägt;

22. bedauert die hohe Anzahl von Verwaltungsratsmitgliedern, die einer Erleichterung der Entscheidungsfindung und einer Vereinfachung der Verwaltung entgegensteht;

23. fordert das Zentrum auf, weiter Synergieeffekte zu entwickeln und die Zusammenarbeit sowie den Austausch über bewährte Verfahren mit anderen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zu intensivieren, um die Effizienz zu verbessern – beispielsweise in den Bereichen personelle Ressourcen, Gebäudemanagement, IT-Dienste und Sicherheit;

24. hält es für geboten, die Digitalisierung des Zentrums im Hinblick auf den internen Betrieb und die interne Verwaltung voranzutreiben und die Digitalisierung der Verfahren zu beschleunigen; betont, dass das Zentrum in dieser Hinsicht weiterhin proaktiv vorgehen muss, um eine digitale Kluft zwischen den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union um jeden Preis zu verhindern; weist jedoch darauf hin, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um jegliches Risiko für die Online-Sicherheit der verarbeiteten Informationen abzuwenden;

25. begrüßt, dass das Zentrum derzeit die Möglichkeit prüft, in naher Zukunft das Verfahren zur Erlangung eines ISO-14001- oder EMAS-Zertifikats einzuleiten, um seine Umweltbilanz zu verbessern; begrüßt in diesem Sinne, dass das Zentrum 2020 seine erste Umweltprüfung vorgenommen hat;

°

° °

26. verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom [...] Mai 2022[12] zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.


 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR UND BILDUNG (27.1.2022)

für den Haushaltskontrollausschuss

betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT) für das Haushaltsjahr 2020

(2021/2118(DEC))

Verfasserin der Stellungnahme: Petra Kammerevert

 

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. unterstreicht, dass das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (im Folgenden „CdT“), das 2020 sein 25-jähriges Bestehen gefeiert hat, einen entscheidenden Beitrag zur Wahrung des zentralen Grundsatzes der Mehrsprachigkeit in der Union leistet und somit nicht nur das reibungslose Funktionieren der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union ermöglicht, sondern auch die Bürger und Organisationen der Union in die Lage versetzt, Zugang zu Informationen zu erhalten und die ihnen offenstehenden sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und bildungspolitischen Möglichkeiten in vollem Umfang zu nutzen; beglückwünscht das CdT zu den Verbesserungen bei der Erfüllung seines Auftrags und fordert es auf, seinen Beitrag zur Mehrsprachigkeit in der Union aufrechtzuerhalten;

2. begrüßt, dass der Europäische Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2020 des CdT die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss des CdT zugrundeliegenden Einnahmen und Zahlungen bestätigt;

3. begrüßt, dass das CdT nach mehreren Jahren mit Haushaltsdefiziten im Jahr 2020 wieder in der Lage war, seinen Haushalt auszugleichen; fordert weitere Investitionen und Unterstützung zur Aufstockung der dienstleistungsorientierten Übersetzungskapazitäten;

4. lobt das CdT für die Erweiterung seines Kundenportfolios, das seit November 2020 auch die Europäische Staatsanwaltschaft umfasst;

5. begrüßt die anhaltenden Anstrengungen, die das CdT im Jahr 2020 unternommen hat, um die Qualität der von seinen externen Sprachdienstleistern erstellten Übersetzungen sicherzustellen, sowie die strengen Maßnahmen, die gegenüber mehreren Auftragnehmern ergriffen wurden, deren Dokumente wiederholt als unbefriedigend eingestuft wurden; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass bis August 2020 ein vollständig überarbeitetes Kundenrückmeldungssystem eingerichtet wurde, bei dem der Schwerpunkt von der Messung der Kundenzufriedenheit mittels Zufriedenheitsumfragen auf die Bereitstellung aktualisierter Fassungen verlagert worden ist; fordert das CdT auf, das System auf der Grundlage der eingegangenen Rückmeldungen kontinuierlich zu aktualisieren und anzupassen;

6. nimmt die erfolgreiche Umsetzung des Transformationsplans 2019–2020 des CdT und des Programminitiierungsdokuments (PID) zur Kenntnis, mit denen die strukturellen Veränderungen des CdT herbeigeführt werden sollten; fordert das CdT auf, den Weg des technologischen Wandels fortzusetzen mit dem Ziel, sich kontinuierlich an die Bedürfnisse seiner Kunden anzupassen und die verfügbaren neuen Technologien in vollem Umfang zu nutzen; fordert das CdT in diesem Zusammenhang auf, verstärkt in die Schulung des Personals zu investieren;

7. betont, dass das CdT seinen ehrgeizigen Wandel im Zusammenhang mit Digitalisierung und künstlicher Intelligenz fortsetzen muss, um dem mehrsprachigen Kommunikationsbedarf der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union gerecht zu werden, die mit einem hohen Volumen vielfältiger und spezialisierter zu übersetzender Inhalte konfrontiert sind, für welche nur begrenzte Haushaltsmittel zur Verfügung stehen; weist zugleich darauf hin, dass die COVID-19-Pandemie generell negative Auswirkungen auf Vertragsbedienstete haben könnte, und fordert, dass Wege gefunden werden, um prekäre Situationen in dieser Hinsicht abzufedern und zu verhindern;

8. begrüßt, dass das CdT derzeit die Möglichkeit prüft, in naher Zukunft das Verfahren zur Erlangung eines ISO-14001- oder EMAS-Zertifikats einzuleiten, um seine Umweltbilanz zu verbessern; begrüßt in diesem Sinne, dass das CdT 2020 seine erste Umweltprüfung vorbereitet hat.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.1.2022

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

28

0

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Asim Ademov, Andrea Bocskor, Ilana Cicurel, Gianantonio Da Re, Laurence Farreng, Tomasz Frankowski, Alexis Georgoulis, Sylvie Guillaume, Hannes Heide, Irena Joveva, Petra Kammerevert, Niyazi Kizilyürek, Ryszard Antoni Legutko, Predrag Fred Matić, Dace Melbārde, Victor Negrescu, Niklas Nienaß, Peter Pollák, Marcos Ros Sempere, Monica Semedo, Andrey Slabakov, Massimiliano Smeriglio, Michaela Šojdrová, Sabine Verheyen, Maria Walsh, Salima Yenbou, Theodoros Zagorakis, Milan Zver

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Catherine Griset, Viola Von Cramon-Taubadel

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

28

+

ECR

Ryszard Antoni Legutko, Dace Melbārde, Andrey Slabakov

NI

Andrea Bocskor

PPE

Asim Ademov, Tomasz Frankowski, Peter Pollák, Michaela Šojdrová, Sabine Verheyen, Maria Walsh, Theodoros Zagorakis, Milan Zver

Renew

Ilana Cicurel, Laurence Farreng, Irena Joveva, Monica Semedo

S&D

Sylvie Guillaume, Hannes Heide, Petra Kammerevert, Predrag Fred Matić, Victor Negrescu, Marcos Ros Sempere, Massimiliano Smeriglio

The Left

Alexis Georgoulis, Niyazi Kizilyürek

Verts/ALE

Niklas Nienaß, Viola Von Cramon-Taubadel, Salima Yenbou

 

0

-

 

 

 

2

0

ID

Gianantonio Da Re, Catherine Griset

 

Erläuterungen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 


 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

31.3.2022

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

26

3

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Matteo Adinolfi, Gilles Boyer, Olivier Chastel, Caterina Chinnici, Lefteris Christoforou, Corina Crețu, Ryszard Czarnecki, José Manuel Fernandes, Raffaele Fitto, Luke Ming Flanagan, Isabel García Muñoz, Monika Hohlmeier, Jean-François Jalkh, Pierre Karleskind, Mislav Kolakušić, Joachim Kuhs, Ryszard Antoni Legutko, Claudiu Manda, Alin Mituța, Jan Olbrycht, Younous Omarjee, Markus Pieper, Michèle Rivasi, Petri Sarvamaa, Angelika Winzig, Lara Wolters, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Bas Eickhout, Tsvetelina Penkova, Viola Von Cramon-Taubadel

 


 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

26

+

ECR

Ryszard Czarnecki, Raffaele Fitto, Ryszard Antoni Legutko

PPE

Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Monika Hohlmeier, Jan Olbrycht, Markus Pieper, Petri Sarvamaa, Angelika Winzig, Tomáš Zdechovský

Renew

Gilles Boyer, Olivier Chastel, Pierre Karleskind, Alin Mituța

S&D

Caterina Chinnici, Corina Crețu, Isabel García Muñoz, Claudiu Manda, Tsvetelina Penkova, Lara Wolters

The Left

Luke Ming Flanagan, Younous Omarjee

Verts/ALE

Bas Eickhout, Michèle Rivasi, Viola Von Cramon-Taubadel

 

3

-

ID

Matteo Adinolfi, Jean-François Jalkh, Joachim Kuhs

 

1

0

NI

Mislav Kolakušić

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

Letzte Aktualisierung: 26. April 2022
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