BERICHT über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2020
6.4.2022 - (2021/2134(DEC))
Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Lefteris Christoforou
- 1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- 2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- 3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR VERKEHR UND TOURISMUS
- ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
- NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2020
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2020,
– unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2020, zusammen mit den Antworten der Agenturen[1],
– unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[2],
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 28. Februar 2022 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilenden Entlastung (06003/2022 – C9‑0089/2022),
– gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[3], insbesondere auf Artikel 70,
– gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs[4], insbesondere auf Artikel 19,
– gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates[5], insbesondere auf Artikel 105,
– gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0100/2022),
1. erteilt der Exekutivdirektorin der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2020;
2. legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;
3. beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.
2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2020
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2020,
– unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2020, zusammen mit den Antworten der Agenturen[6],
– unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[7],
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 28. Februar 2022 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilenden Entlastung (06003/2022 – C9‑0089/2022),
– gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[8], insbesondere auf Artikel 70,
– gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs[9], insbesondere auf Artikel 19,
– gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates[10], insbesondere auf Artikel 105,
– gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0100/2022),
1. billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2020;
2. beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.
3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2020 sind
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2020,
– gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0100/2022),
A. in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (nachstehend „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2020 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan[11] zufolge auf 96 724 337,95 EUR belief, was gegenüber 2019 einem geringen Rückgang um 0,07 % entspricht; in der Erwägung, dass der Haushalt der Agentur vollständig aus dem Unionshaushalt finanziert wird;
B. in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2020 („Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit hinreichender Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;
Haushaltsführung und Finanzmanagement
1. nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Maßnahmen zur Überwachung der Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2020 zu einer Vollzugsquote von 98,89 % geführt haben, was einem leichten Rückgang um 0,33 % gegenüber 2019 entspricht, und dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen 96,08 % betrug, was auch einem leichten Rückgang um 0,36 % entspricht;
2. stellt im Anschluss an die Bemerkungen des Rechnungshofs fest, dass die Agentur in den letzten vier Jahren einen hohen Anteil an verspäteten Zahlungen zu verzeichnen hatte und im Jahr 2020 11 % der Zahlungen verspätet erfolgten; stellt fest, dass sich der Zahlungsrückstand im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 7 % verbessert hat, und weist darauf hin, dass dieser im Jahr 2019 18 % betrug; stellt fest, dass die Zahl der verspäteten Zahlungen für 2020 nach wie vor den Rückstand an verspäteten Zahlungen enthält, der aus dem Jahr 2019 „übertragen“ wurde; weist darauf hin, dass ohne die vorgenannte Anhäufung von Zahlungsrückständen die Zahlungen, die später als die gesetzlichen Fristen getätigt wurden und sich auf Tätigkeiten im Jahr 2020 bezogen, 3 % ausmachten; stellt fest, dass die meisten verspäteten Zahlungen die Erstattung von Reisekosten für Teilnehmer an Workshops betrafen; nimmt die Antwort der Agentur zur Kenntnis, wonach zusätzliches Personal eingestellt wurde, um die Zahlungen abzuwickeln und den Rückstand aus dem Jahr 2019 im Laufe des Jahres 2020 vollständig aufzuarbeiten; stellt fest, dass die Agentur zudem beschlossen hat, die Möglichkeit zu prüfen, die Erstattungen der Kosten für Sachverständige und Teilnehmer an Workshops an das Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche der Kommission auszulagern; weist erneut darauf hin, dass gegen das Problem der verspäteten Zahlungen vorgegangen und das vom Rechnungshof beschriebene Finanz- und Reputationsrisiko gemindert werden muss;
Leistung
3. begrüßt die Strategie der Agentur für den Zeitraum 2020–2024, die es ihr ermöglichen wird, ihre Aufgaben im Bereich der Überwachung und Gefahrenabwehr im Seeverkehr zu erfüllen und gleichzeitig wirksam zu den digitalen und ökologischen Prioritäten der Union beizutragen; begrüßt insbesondere, dass die Agentur zusammen mit der Europäischen Umweltagentur den ersten Europäischen Bericht über die Umwelt im Seeverkehr erstellt hat, in dem geprüfte Informationen über den ökologischen Fußabdruck von Schifffahrtsaktivitäten gesammelt werden; begrüßt die kontinuierliche Verbesserung des THETIS-MRV-Systems durch die Agentur und betont, wie wichtig es ist, der Agentur die erforderlichen Befugnisse und Ressourcen für die Überwachung der Emissionsmeldungen von Schiffen zu übertragen; begrüßt insbesondere, dass die Agentur im zweiten Jahr in Folge Daten über die CO2-Emissionen von Schiffen mit mehr als 5 000 BRZ erhoben hat, die in EU-Gewässern eingesetzt werden, und im Juni 2020 mithilfe von THETIS-MRV Informationen über 12 000 Schiffe veröffentlicht hat; weist ferner darauf hin, dass die Agentur mit zusätzlichen Kapazitäten eine noch wichtigere Rolle bei der Verringerung der sektoralen Treibhausgasemissionen sowie anderer mit der Schifffahrt verbundener Umweltrisiken spielen könnte;
4. stellt fest, dass die Agentur wesentliche Leistungsindikatoren verwendet, um die Umsetzung ihres jährlichen Arbeitsprogramms zu messen; weist darauf hin, dass die regelmäßige Bewertung der Agentur das wichtigste Instrument zur Beurteilung des durch ihre Tätigkeiten geschaffenen Mehrwerts ist;
5. begrüßt die Bemühungen der Agentur, einen Beitrag zur europäischen grünen Agenda für den Seeverkehr zu leisten, indem sie die Fähigkeit der EU stärkt, die Meeresumwelt zu schützen, den Klimawandel zu bewältigen – u. a. durch den Übergang zu einer nachhaltigen Mobilität, wobei der Seeverkehr einen Beitrag leistet, der in der im Dezember 2020 angenommenen Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität zum Ausdruck kommt, in deren begleitendem Aktionsplan die Überarbeitung des Mandats der EMSA angekündigt wurde; betont, dass gleichzeitig mit der Einleitung der Überarbeitung des Mandats der Agentur die Rechtsvorschriften über Sicherheit und Umwelt im Seeverkehr aktualisiert werden; hebt ferner die Rolle hervor, die der Agentur bei der Verbesserung der Risikobewertungskapazitäten in Sicherheitsbereichen, einschließlich des Aufbaus der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, zukommen könnte; betont daher, dass das Mandat der Agentur gegebenenfalls entsprechend angepasst werden muss, um sicherzustellen, dass die Agentur ihre Unterstützung verstärken kann, möglicherweise in Verbindung mit der Bereitstellung von Haushaltsmitteln;
6. begrüßt insbesondere, dass die Rolle der Agentur bei der Bewertung und Überprüfung der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften über die maritime Sicherheit im Laufe der Jahre zugenommen hat, was der Nachfrage nach Unterstützung durch die Kommission und die EFTA-Überwachungsbehörde gerecht wird, die voraussichtlich weiter steigen wird, worin sich die wachsende Priorität auf EU-Ebene widerspiegelt;
7. begrüßt die rasche Ausweitung der Copernicus-Dienste zur Meeresüberwachung, sowohl was die Zahl der bedienten Organisationen als auch was die gelieferten Erdbeobachtungsprodukte betrifft;
8. begrüßt, dass die Agentur die Kommission und die Mitgliedstaaten dabei unterstützt, die Vereinfachung, Harmonisierung und Rationalisierung der Meldeformalitäten voranzubringen;
9. begrüßt, dass die Agentur nunmehr seit drei Jahren ferngesteuerte Luftfahrtsysteme (RPAS) anbietet und ihre RPAS-Dienste auf 944 operative Tage (1 372 Flugstunden) im Bereich der Küstenwache ausgeweitet und die Mitgliedstaaten und andere EU-Agenturen bei der Meeresüberwachung unterstützt hat;
10. stellt fest, dass die Agentur aufgrund der COVID-19-Pandemie einige Einschränkungen bei ihren geplanten Aktivitäten im Jahr 2020 hinnehmen musste; weist darauf hin, dass die Agentur nicht in der Lage war, die Einbringung ihrer Mittel in Übungen zur Verschmutzungsbekämpfung unter Anwendung des Mobilisierungsverfahrens des Zentrums für die Koordination von Notfallmaßnahmen zu organisieren; stellt fest, dass die Agentur dem technischen Bedienungspersonal der Mitgliedstaaten keine „praktische“ Schulung in Bezug auf die Nutzung der Ausrüstungshilfe anbieten konnte; weist darauf hin, dass es der Agentur nicht gelungen ist, Zusammenkünfte der CleanSeaNet-Benutzergruppe zu organisieren; stellt fest, dass die Agentur trotz des COVID-19-Ausbruchs die meisten der in ihrem Leistungsplan für das Jahr 2020 festgelegten Ziele erfolgreich umsetzen konnte;
11. nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur im Rahmen ihres Strategieplans für das Jahr 2020 eng mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache und der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur in Bezug auf die Küstenwache zusammenarbeitet; begrüßt die Bemühungen der Agentur um eine Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Agenturen beim Austausch operativer Informationen, bei der Überwachung, bei Kommunikationsdiensten und bei der Ermittlung spezifischer Möglichkeiten zur gemeinsamen Nutzung von Kapazitäten;
12. äußert sich zufrieden über die gute Funktionsweise der dreiseitigen Arbeitsvereinbarung zwischen der Agentur, der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) und der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) seit 2017; vertritt die Auffassung, dass diese Arbeitsvereinbarung vorbildlich die Synergieeffekte darstellt, die sich zwischen Agenturen der EU erzielen lassen, und dass sich andere Agenturen daran ein Beispiel nehmen sollten;
13. stellt fest, dass die Europäische Agentur für Flugsicherheit im Jahr 2020 die Dienstleistungsvereinbarung mit der Agentur in Bezug auf sichere und effiziente Dienstleistungen zu ferngesteuerten Systemen nicht unterzeichnet hat; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über den Stand der Dinge zu unterrichten und auf etwaige sich daraus ergebende Konsequenzen für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur hinzuweisen;
Personalpolitik
14. stellt fest, dass am 31. Dezember 2020 97,64 % der im Stellenplan vorgesehenen Stellen besetzt waren und von 212 im Haushaltsplan der Union bewilligten Bediensteten auf Zeit und Beamten 207 Bedienstete auf Zeit und Beamte ernannt waren (gegenüber 212 bewilligten Stellen im Jahr 2019); stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2020 zusätzlich zu den 30 aus dem Haushalt der Agentur finanzierten Vertragsbediensteten drei Vertragsbedienstete aus dem Copernicus-Haushalt und 14 abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte;
15. weist auf das Geschlechterverhältnis auf der höheren Führungsebene der Agentur hin, wobei drei von fünf Mitarbeitern (60 %) Frauen sind; weist auf das unausgewogene Geschlechterverhältnis auf Verwaltungsratsebene der Agentur hin, wobei 46 von 61 Mitgliedern (75,41 %) Männer sind; weist ferner auf das unausgewogene Geschlechterverhältnis des gesamten Personals der Agentur hin, wobei 159 von 253 Mitarbeitern (62,85 %) Männer sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Benennung ihrer Mitglieder für den Verwaltungsrat der Agentur zu berücksichtigen, dass es wichtig ist, für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen;
16. nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur eine neue Rahmenvereinbarung über Interimsleistungen im Mai 2020 unterzeichnet hat, die uneingeschränkt mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2008/104/EG im Einklang steht;
Vergabe öffentlicher Aufträge
17. nimmt zur Kenntnis, dass die drei Schiffe, die Ende 2019 als Ersatz für die Reaktionskapazitäten im Adriatischen Meer, im westlichen und im zentralen Mittelmeer unter Vertrag genommen wurden, die Vorbereitungsphase erfolgreich abgeschlossen haben und Mitte 2020 in Dienst gestellt wurden und dass darüber hinaus ein Schiff aus einem laufenden Vertrag im Nordatlantischen Ozean ersetzt wurde; stellt fest, dass die Agentur im Anschluss an ein öffentliches Ausschreibungsverfahren Aufträge für drei Schiffe vergeben hat, die die Einsatzkapazitäten für die südliche Atlantikküste sowie das westliche und zentrale Mittelmeer ersetzen sollen und bis Ende 2021 einsatzbereit sein werden; stellt ferner fest, dass darüber hinaus die Verträge für die Ostsee, die Kanarischen Inseln und Madeira um weitere vier Jahre verlängert wurden;
Transparenz sowie Verhinderung und Bewältigung von Interessenkonflikten
18. nimmt im Anschluss an die Bemerkungen des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass die Agentur ihr Verfahren und ihre Leitlinien in Bezug auf die Ermittlung und den Umgang mit Interessenkonflikten von Mitgliedern von Auswahlausschüssen überprüft hat; weist darauf hin, dass das neue Verfahren Anfang 2020 eingeführt wurde und dass mit diesem Verfahren eine ordnungsgemäße Meldung und Handhabung möglicher Interessenkonflikte sowie ein fairer und transparenter Rekrutierungsprozess sichergestellt wird;
19. stellt fest, dass die Agentur Erklärungen über Interessenkonflikte für die Mitglieder des Verwaltungsrats und die Geschäftsleitung einsetzt und veröffentlicht und dass die Agentur Leitlinien zu Interessenkonflikten herausgegeben und Vorkehrungen zur Meldung von Missständen getroffen hat, die ein wichtiges Instrument zur Aufdeckung von Betrug, Korruption und schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten sind;
Interne Kontrolle
20. weist darauf hin, dass die Agentur allen Bediensteten, die unmittelbar nach ihrer Abordnung zur Agentur als Bedienstete auf Zeit eingestellt wurden, Einrichtungsbeihilfen und Tagegelder gezahlt hat; stellt fest, dass die Agentur keine ausreichenden Schritte unternommen hat, um die Ansprüche auf diese Zulagen zu überprüfen, und kommt zu dem Schluss, dass diese Praxis eine Schwachstelle in der internen Kontrolle darstellt;
21. weist darauf hin, dass fünf Bedienstete in Führungspositionen bei der Agentur Befugnisse übertragen wurden, durch die sie für alle Haushaltsposten die gleichen Befugnisse erhielten wie die des Exekutivdirektors; stellt fest, dass dies ein Risiko an sich darstellt und einer klaren Hierarchie von Befugnissen, Zuständigkeiten und Rechenschaftspflichten bei der Agentur nicht förderlich ist;
22. weist darauf hin, dass der Exekutivdirektor der Agentur einen Beschluss zur Ernennung geschäftsführender Exekutivdirektoren und bevollmächtigter geschäftsführender Anstellungsbehörden während seines Jahresurlaubs unterzeichnete, wodurch die Ausübung dieser beiden Funktionen während dieses Zeitraums vollständig delegiert wurde; stellt fest, dass dieser Beschluss über die Befugnisse hinausging, die dem Exekutivdirektor in Artikel 15 der Gründungsverordnung der Agentur übertragen wurden;
23. nimmt zur Kenntnis, dass die verzeichneten Ausnahmebedingungen laut Agentur unmittelbar auf die COVID‑19-Pandemie zurückzuführen sind; begrüßt den Bericht der Agentur über diese Ausnahmebedingungen, da dieser belegt, dass die Agentur über interne Kontrollverfahren verfügt und auch mit Gründen versehene Beschlüsse fasst, um – wenn die Umstände dies erfordern – von den Verfahren abzuweichen;
24. nimmt Kenntnis von der jährlichen Bewertung des internen Kontrollsystems seitens der Agentur und ihrer Schlussfolgerung, dass alle internen Kontrollgrundsätze und die fünf Aspekte der internen Kontrolle angemessen umgesetzt wurden und insgesamt wirksam sind, dass nur geringfügige Verbesserungen erforderlich sind und dass keine wesentlichen Kontrolldefizite gemeldet wurden; fordert die Agentur auf, den vom Rechnungshof festgestellten Schwachstellen Rechnung zu tragen, da diese erkennen lassen, dass bestimmte interne Kontrollgrundsätze verstärkt werden müssen;
25. begrüßt, dass der Interne Auditdienst der Kommission und der Europäische Rechnungshof im Jahr 2020 keine kritischen Empfehlungen oder Bemerkungen abgegeben haben, die Anlass zu Vorbehalten in der jährlichen Zuverlässigkeitserklärung geben könnten; betont jedoch, dass die Risiken für Schwachstellen bei der internen Haushaltskontrolle so gering wie möglich gehalten werden müssen[12], begrüßt aber die Maßnahmen der Agentur vom Juni 2021 als Reaktion darauf;
Reaktion auf die COVID-19-Pandemie und Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs
26. begrüßt, dass die Agentur sich rasch auf die COVID-19-Krise einstellen konnte und dass sie ihren Interessenträgern ihre Dienstleistungen weiterhin in der von ihnen erwarteten Bandbreite und Qualität zur Verfügung stellen konnte;
27. stellt fest, dass die Bediensteten der Agentur angesichts der Entwicklungen der COVID-19-Pandemie mit Computern ausgestattet wurden, um Telearbeit leisten zu können, und dass die Arbeit wie geplant im Jahr 2020 fortgesetzt wurde; weist darauf hin, dass die Agentur verstärkt Videokonferenzen für interne Sitzungen, Auswahlausschüsse für Einstellungen und Sitzungen mit externen Interessengruppen einsetzt; stellt ferner fest, dass die Agentur ihre Arbeitsverfahren angepasst hat, um möglichst viele Dienstleistungen in alternativer Form bereitstellen zu können, und dass sie neue Verfahren und Tools entwickelt hat, die sich auch in Zukunft als nützlich erweisen können, wie beispielsweise Workshops per Live-Übertragung und eTraining-Module; legt der Agentur nahe, die während der Pandemie gewonnenen Erkenntnisse weiterhin anzuwenden und die aus der Not heraus entwickelten Arbeitsverfahren weiter zu nutzen, wenn diese in der Zeit nach der Pandemie einen Mehrwert darstellen;
28. nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur ihren Haushalt und ihre Tätigkeiten an den COVID-19-Ausbruch auf Basis einer internen Analyse zur Entwicklung der Pandemie und deren Auswirkung auf die Arbeitsprogramme der Agentur angepasst hat; stellt fest, dass sich der Gesamtüberschuss der Agentur aus der Anpassung ihrer Tätigkeiten in diesem Zeitraum auf schätzungsweise 1 379 110 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 1 602 088 EUR an Mitteln für Zahlungen belief, die im Rahmen der globalen Mittelübertragung an die Kommission zurückgegeben wurden;
29. entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Agentur für alle Bedienstete die Möglichkeit zur Telearbeit eingerichtet hat, wobei dieses Angebot ab dem 16. März 2020 sofort genutzt werden konnte; stellt fest, dass die Bediensteten gemäß Angaben der Agentur bis zum 3. Juni 2020 68 000 Skype-Vieraugengespräche abgehalten sowie 3 444 Skype-Konferenzen, 2 203 Teams-Vieraugengespräche und 287 Teams-Gruppensitzungen organisiert hatten;
Sonstige Bemerkungen
30. nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur Fortschritte bei der Umsetzung des Systems der Europäischen Union für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung erzielt, welches die Agentur in ihren Bemühungen, ein umweltfreundliches Arbeitsumfeld zu schaffen und zu erhalten sowie ihre eigene Umweltleistung im Allgemeinen zu verbessern, unterstützt; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die Fortschritte in Bezug auf die Umsetzung im Laufe des Jahres 2021 Bericht zu erstatten;
31. fordert die Agentur erneut auf, die Verfügbarkeit ihrer Website zu verbessern, indem neben Englisch weitere Sprachen zur Verfügung gestellt werden; ist der Ansicht, dass eine größere sprachliche Vielfalt den Zugang zu Informationen für die europäischen Bürgerinnen und Bürger erleichtern würde, wodurch sie die Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich der Sicherheit im Seeverkehr besser verstehen und mehr darüber erfahren könnten;
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° °
32. verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom [...] 2022[13] zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR VERKEHR UND TOURISMUS (13.1.2022)
für den Haushaltskontrollausschuss
zur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2020
Verfasser der Stellungnahme: Gheorghe Falcă
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Verkehr und Tourismus ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. begrüßt die Feststellung des Rechnungshofs, wonach die der Jahresrechnung der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (nachstehend „die Agentur“) für das Haushaltsjahr 2020 zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;
2. stellt fest, dass die Agentur im Haushaltsjahr Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 79,15 Mio. EUR, was 98,9 % des Gesamthaushalts des Jahres entspricht, sowie Mittel für Zahlungen in Höhe von 77,98 Mio. EUR (96,1 % des Gesamthaushalts) ausgeführt hat; stellt fest, dass 1,78 % der Mittel für Zahlungen annulliert wurden, womit das von der Kommission festgelegte Ziel von weniger als 5 % annullierter Mittel erreicht wurde; begrüßt ferner, dass die Anzahl der nicht innerhalb der vorgegebenen Frist getätigten Zahlungen zurückgegangen ist[14];
3. begrüßt die Strategie der Agentur für den Zeitraum 2020–2024, die es ihr ermöglichen wird, ihre Aufgaben im Bereich der Überwachung und Gefahrenabwehr im Seeverkehr zu erfüllen und gleichzeitig wirksam zu den digitalen und ökologischen Prioritäten der Union beizutragen; begrüßt insbesondere, dass die Agentur zusammen mit der Europäischen Umweltagentur den ersten Europäischen Bericht über die Umwelt im Seeverkehr erstellt hat, in dem geprüfte Informationen über den ökologischen Fußabdruck von Schifffahrtsaktivitäten gesammelt werden; begrüßt die kontinuierliche Verbesserung des THETIS-MRV-Systems durch die Agentur und betont, wie wichtig es ist, der Agentur die erforderlichen Befugnisse und Ressourcen für die Überwachung der Emissionsmeldungen von Schiffen zu übertragen; begrüßt insbesondere, dass die Agentur im zweiten Jahr in Folge Daten über die CO2-Emissionen von Schiffen mit mehr als 5 000 BRZ erhoben hat, die in EU-Gewässern eingesetzt werden, und im Juni 2020 mithilfe von THETIS-MRV Informationen über 12 000 Schiffe veröffentlicht hat; weist ferner darauf hin, dass die Agentur mit zusätzlichen Kapazitäten eine noch wichtigere Rolle bei der Verringerung der sektoralen Treibhausgasemissionen sowie anderer mit der Schifffahrt verbundener Umweltrisiken spielen könnte;
4. begrüßt die Bemühungen der Agentur, einen Beitrag zur europäischen grünen Agenda für den Seeverkehr zu leisten, indem sie die Fähigkeit der EU stärkt, die Meeresumwelt zu schützen, den Klimawandel zu bewältigen – u. a. durch den Übergang zu einer nachhaltigen Mobilität, wobei der Seeverkehr einen Beitrag leistet, der in der im Dezember 2020 angenommenen Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität zum Ausdruck kommt, in deren begleitendem Aktionsplan die Überarbeitung des Mandats der EMSA angekündigt wurde; betont, dass gleichzeitig mit der Einleitung der Überarbeitung des Mandats der Agentur die Rechtsvorschriften über Sicherheit und Umwelt im Seeverkehr aktualisiert werden; hebt ferner die Rolle hervor, die die Agentur bei der Verbesserung der Risikobewertungskapazitäten in Sicherheitsbereichen, einschließlich des Aufbaus der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, spielen könnte; betont daher, dass das Mandat der Agentur gegebenenfalls entsprechend angepasst werden muss, um sicherzustellen, dass die Agentur ihre Unterstützung verstärken kann, möglicherweise in Verbindung mit der Bereitstellung von Haushaltsmitteln;
5. begrüßt insbesondere, dass die Rolle der Agentur bei der Bewertung und Überprüfung der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften über die maritime Sicherheit im Laufe der Jahre zugenommen hat, was der Nachfrage nach Unterstützung durch die Kommission und die EFTA-Überwachungsbehörde gerecht wird, die voraussichtlich weiter steigen wird, worin sich die wachsende Priorität auf EU-Ebene widerspiegelt;
6. begrüßt die rasche Ausweitung der Copernicus-Dienste zur Meeresüberwachung, sowohl was die Zahl der bedienten Organisationen als auch was die gelieferten Erdbeobachtungsprodukte betrifft;
7. begrüßt, dass die Agentur die Kommission und die Mitgliedstaaten dabei unterstützt, die Vereinfachung, Harmonisierung und Rationalisierung der Meldeformalitäten voranzubringen;
8. begrüßt, dass die Agentur nunmehr seit drei Jahren ferngesteuerte Luftfahrtsysteme (RPAS) anbietet und ihre RPAS-Dienste auf 944 operative Tage (1 372 Flugstunden) im Bereich der Küstenwache ausgeweitet und die Mitgliedstaaten und andere EU-Agenturen bei der Meeresüberwachung unterstützt hat;
9. begrüßt, dass der Interne Auditdienst der Kommission und der Europäische Rechnungshof im Jahr 2020 keine kritischen Empfehlungen oder Bemerkungen abgegeben haben, die Anlass zu Vorbehalten in der jährlichen Zuverlässigkeitserklärung geben könnten; betont jedoch, dass die Risiken für Schwachstellen bei der internen Haushaltskontrolle so gering wie möglich[15] gehalten werden müssen, begrüßt aber die Maßnahmen der Agentur vom Juni 2021 als Reaktion darauf;
10. begrüßt die Tatsache, dass die Agentur sich rasch auf die COVID-19-Krise einstellen konnte und dass sie ihren Interessenträgern ihre Dienstleistungen weiterhin in der von ihnen erwarteten Bandbreite und Qualität zur Verfügung stellen konnte;
11. fordert die Agentur auf, ihre Zusammenarbeit mit der EFCA und Frontex im Bereich der Küstenwache weiter auszubauen, insbesondere durch eine weitere Stärkung ihrer integrierten Seeverkehrsdienste, die sie für die EFCA erbringt, sowie durch die Fortführung der RPAS-Dienste, die sie für Frontex erbringt;
12. schlägt vor, dass das Europäische Parlament der Exekutivdirektorin der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2020 erteilt.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
13.1.2022 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
41 3 5 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Magdalena Adamowicz, Andris Ameriks, José Ramón Bauzá Díaz, Lars Patrick Berg, Izaskun Bilbao Barandica, Paolo Borchia, Karolin Braunsberger-Reinhold, Marco Campomenosi, Ciarán Cuffe, Jakop G. Dalunde, Karima Delli, Anna Deparnay-Grunenberg, Gheorghe Falcă, Giuseppe Ferrandino, Mario Furore, Søren Gade, Isabel García Muñoz, Jens Gieseke, Elsi Katainen, Kateřina Konečná, Elena Kountoura, Julie Lechanteux, Bogusław Liberadzki, Peter Lundgren, Benoît Lutgen, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Marian-Jean Marinescu, Tilly Metz, Cláudia Monteiro de Aguiar, Caroline Nagtegaal, Jan-Christoph Oetjen, Philippe Olivier, Rovana Plumb, Tomasz Piotr Poręba, Dominique Riquet, Massimiliano Salini, Vera Tax, Barbara Thaler, István Ujhelyi, Henna Virkkunen, Petar Vitanov, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Lucia Vuolo, Roberts Zīle, Kosma Złotowski |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Clare Daly, Maria Grapini, Roman Haider, Kathleen Van Brempt |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
41 |
+ |
ECR |
Lars Patrick Berg, Peter Lundgren, Tomasz Piotr Poręba, Roberts Zīle, Kosma Złotowski |
NI |
Mario Furore |
PPE |
Magdalena Adamowicz, Karolin Braunsberger-Reinhold, Gheorghe Falcă, Jens Gieseke, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Benoît Lutgen, Marian-Jean Marinescu, Cláudia Monteiro de Aguiar, Massimiliano Salini, Barbara Thaler, Henna Virkkunen, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Lucia Vuolo |
Renew |
José Ramón Bauzá Díaz, Izaskun Bilbao Barandica, Søren Gade, Elsi Katainen, Caroline Nagtegaal, Jan-Christoph Oetjen, Dominique Riquet |
S&D |
Andris Ameriks, Giuseppe Ferrandino, Isabel García Muñoz, Maria Grapini, Bogusław Liberadzki, Rovana Plumb, Vera Tax, István Ujhelyi, Kathleen Van Brempt, Petar Vitanov |
Verts/ALE |
Ciarán Cuffe, Jakop G. Dalunde, Karima Delli, Anna Deparnay-Grunenberg, Tilly Metz |
3 |
- |
ID |
Roman Haider, Julie Lechanteux, Philippe Olivier |
5 |
0 |
ID |
Paolo Borchia, Marco Campomenosi |
The Left |
Clare Daly, Kateřina Konečná, Elena Kountoura |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
31.3.2022 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
26 4 0 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Matteo Adinolfi, Gilles Boyer, Olivier Chastel, Caterina Chinnici, Lefteris Christoforou, Corina Crețu, Ryszard Czarnecki, José Manuel Fernandes, Raffaele Fitto, Luke Ming Flanagan, Isabel García Muñoz, Monika Hohlmeier, Jean-François Jalkh, Pierre Karleskind, Mislav Kolakušić, Joachim Kuhs, Ryszard Antoni Legutko, Claudiu Manda, Alin Mituța, Jan Olbrycht, Younous Omarjee, Markus Pieper, Michèle Rivasi, Petri Sarvamaa, Angelika Winzig, Lara Wolters, Tomáš Zdechovský |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Bas Eickhout, Tsvetelina Penkova, Viola Von Cramon-Taubadel |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
26 |
+ |
ECR |
Ryszard Czarnecki, Raffaele Fitto, Ryszard Antoni Legutko |
PPE |
Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Monika Hohlmeier, Jan Olbrycht, Markus Pieper, Petri Sarvamaa, Angelika Winzig, Tomáš Zdechovský |
Renew |
Gilles Boyer, Olivier Chastel, Pierre Karleskind, Alin Mituța |
S&D |
Caterina Chinnici, Corina Crețu, Isabel García Muñoz, Claudiu Manda, Tsvetelina Penkova, Lara Wolters |
The Left |
Luke Ming Flanagan, Younous Omarjee |
Verts/ALE |
Bas Eickhout, Michèle Rivasi, Viola Von Cramon-Taubadel |
4 |
- |
ID |
Matteo Adinolfi, Jean-François Jalkh, Joachim Kuhs |
NI |
Mislav Kolakušić |
0 |
0 |
|
|
|
|
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] ABl. C 439 vom 29.10.2021, S. 3. Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2020: https://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=59697.
- [2] ABl. C 439 vom 29.10.2021, S. 3. Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2020: https://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=59697.
- [3] ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
- [4] ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1.
- [5] ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.
- [6] ABl. C 439 vom 29.10.2021, S. 3. Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2020: https://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=59697.
- [7] ABl. C 439 vom 29.10.2021, S. 3. Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2020: https://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=59697.
- [8] ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
- [9] ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1.
- [10] ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.
- [11] ABl. C 114 vom 31.3.2021, S. 75.
- [12] Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2020, S. 130.
- [13] Angenommene Texte, P9_TA(2022)0000.
- [14] Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2020, S. 133.
- [15] Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2020, S. 130.