BERICHT über den Bericht 2021 der Kommission über Nordmazedonien
27.4.2022 - (2021/2248(INI))
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Ilhan Kyuchyuk
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Bericht 2021 der Kommission über Nordmazedonien
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Nordmazedonien andererseits[1],
– unter Hinweis auf den Antrag Nordmazedoniens vom 22. März 2004 auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1529 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. September 2021 zur Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III)[2],
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19./20. Juni 2003 und die Agenda von Thessaloniki für die westlichen Balkanstaaten,
– unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Rates vom 16. Dezember 2005, Nordmazedonien den Status eines Bewerberlandes im Hinblick auf die EU-Mitgliedschaft zu verleihen,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17./18. Oktober 2019,
– unter Hinweis auf den Vertrag über Freundschaft, gute Nachbarschaft und Zusammenarbeit zwischen Bulgarien und der Republik Nordmazedonien, der am 1. August 2017 unterzeichnet und im Januar 2018 ratifiziert wurde,
– unter Hinweis auf das endgültige Abkommen über die Beilegung der in den Resolutionen 817 (1993) und 845 (1993) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen bezeichneten Differenzen, die Kündigung des Interimsabkommens von 1995 und die Begründung einer strategischen Partnerschaft zwischen Griechenland und Nordmazedonien vom 17. Juni 2018, das auch als Prespa-Abkommen bekannt ist,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Juni 2020 zur Verstärkung der Zusammenarbeit mit Partnern im Westbalkan im Bereich Migration und Sicherheit,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Juni 2019, 25. März 2020 und 14. Dezember 2021 zur Erweiterung sowie zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. Februar 2020 mit dem Titel „Stärkung des Beitrittsprozesses – Eine glaubwürdige EU-Perspektive für den westlichen Balkan“ (COM(2020)0057),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. April 2020 mit dem Titel „Unterstützung des westlichen Balkans bei der Bekämpfung von COVID-19 und beim Wiederaufbau nach der Pandemie“ (COM(2020)0315),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. Juli 2020 mit dem Titel „EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen (2020–2025)“ (COM(2020)0608),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Oktober 2020 mit dem Titel „Ein Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan“ (COM(2020)0641),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. April 2021 über eine EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität 2021–2025 (COM(2021)0170),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Oktober 2021 mit dem Titel „Mitteilung 2021 über die Erweiterungspolitik der EU“ (COM(2021)0644) und die entsprechende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „North Macedonia 2021 Report“ (Bericht 2021 über Nordmazedonien) (SWD(2021)0294),
– unter Hinweis auf die Konvention des Europarates über Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten,
– unter Hinweis auf den Abschlussbericht der Wahlbeobachtungsmission des BDIMR (Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte) der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) vom 2. Oktober 2020 über die vorgezogene Parlamentswahl in Nordmazedonien vom 15. Juli 2020 und ihren Abschlussbericht vom 25. März 2022 über die Kommunalwahl vom 17. und 31. Oktober 2021,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme der Venedig-Kommission vom 18. Oktober 2021 zu dem Gesetzesentwurf über den Ausnahmezustand und auf ihre früheren Stellungnahmen,
– unter Hinweis auf die Gipfeltreffen EU-Westbalkan von 2018, 2020 und 2021 in Sofia, Zagreb und Brdo pri Kranju sowie die jeweiligen Erklärungen,
– unter Hinweis auf das Gipfeltreffen vom 10. November 2020 in Sofia, einschließlich der Erklärung zum Gemeinsamen Regionalen Markt und der Erklärung zur Grünen Agenda für den Westbalkan,
– unter Hinweis auf die bei dem Gipfeltreffen EU-Westbalkan vom 17. Mai 2018 abgegebene Erklärung von Sofia und die ihr als Anlage beigefügte Prioritätenagenda von Sofia,
– unter Hinweis auf das 8. Gipfeltreffen im Rahmen des Berlin-Prozesses vom 5. Juli 2021,
– unter Hinweis auf die Abschlusserklärung des 8. Forums der Zivilgesellschaft des Westbalkans vom 1. Oktober 2021,
– unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 01/2022 des Europäischen Rechnungshofs vom 10. Januar 2022 mit dem Titel „EU-Unterstützung für die Rechtsstaatlichkeit in den Staaten des westlichen Balkans: trotz Bemühungen bestehen weiterhin grundlegende Probleme“,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2019 zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien[3],
– unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 19. Juni 2020 an den Rat, die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zum westlichen Balkan im Anschluss an das Gipfeltreffen 2020[4],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2020 zu dem Thema „Stärkung der Medienfreiheit: Schutz von Journalisten in Europa, Hetze, Desinformation und die Rolle von Plattformen“[5],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2021 zu der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Westlichen Balkan[6],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2022 zur Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation[7],
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Nordmazedonien,
– gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9‑0133/2022),
A. in der Erwägung, dass in der Integration in die EU das Streben der Bürgerinnen und Bürger Nordmazedoniens nach Demokratie und Wohlstand zum Ausdruck kommt und dass sie einen wirkungsvollen Katalysator für Reformen darstellt, mit denen das Funktionieren der staatlichen Institutionen und die Lebensqualität verbessert und zu Wirtschaftswachstum und regionaler Zusammenarbeit beigetragen wird; in der Erwägung, dass die Aussicht, dass Nordmazedonien aufgrund seiner Verdienste der EU beitritt, im politischen, sicherheits- und wirtschaftspolitischen Interesse der Union selbst liegt;
B. in der Erwägung, dass Nordmazedonien ein zuverlässiger Partner ist, da es auf seinem Weg zur EU-Mitgliedschaft kontinuierliche Fortschritte erzielt und die Bedingungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen erfüllt und zudem für die vollständige Übereinstimmung mit der Außen- und Sicherheitspolitik der EU gesorgt hat, auch im Hinblick auf die Sanktionen gegen Russland;
C. in der Erwägung, dass die EU den Ländern, die der EU beitreten wollen, einen klaren Weg vorgeben muss;
D. in der Erwägung, dass Nordmazedonien seit 2005 den Status eines Bewerberlandes hat; in der Erwägung, dass die Kommission seit 2009 immer wieder empfohlen hat, Beitrittsverhandlungen aufzunehmen, und dass das Land auf seinem Weg in die EU großes Engagement gezeigt hat, sodass der Rat am 26. März 2020 den Beschluss gefasst hat, Beitrittsverhandlungen aufzunehmen;
E. in der Erwägung, dass das Prespa-Abkommen und der Vertrag über Freundschaft, gute Nachbarschaft und Zusammenarbeit wichtige Wegmarken sind und ein Modell für Stabilität und Aussöhnung im gesamten Westbalkanraum darstellen und dass dadurch der Geist der gutnachbarschaftlichen Beziehungen und der regionalen Zusammenarbeit verbessert wurde;
F. in der Erwägung, dass Nordmazedonien bei der Umsetzung von Reformen der EU beständig und mit Entschlossenheit vorgeht, wobei der Schwerpunkt auf grundlegenden Reformen liegt, und dass das Land die Reformdynamik beibehalten und weiterhin bestrebt sein sollte, die besten Fortschritte auf dem Weg zum demokratischen Wandel im gesamten Westbalkanraum vorzuweisen;
G. in der Erwägung, dass durch die missbräuchliche Heranziehung des Beitrittsverfahrens zur Beilegung kultureller und historischer Streitigkeiten ein gefährlicher Präzedenzfall für künftige Beitrittsverfahren geschaffen wird und die Glaubwürdigkeit, Wirkungsmacht und Veränderungskraft der Union gefährdet werden;
H. in der Erwägung, dass die NATO-Mitgliedschaft einen eindeutigen Schritt in Richtung größerer Stabilität, Interoperabilität und Verteidigungsintegration in der euroatlantischen Gemeinschaft darstellt;
I. in der Erwägung, dass die EU weiterhin uneingeschränkt verpflichtet ist, das strategische Ziel Nordmazedoniens, der EU beizutreten, auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit und gutnachbarschaftlicher Beziehungen zu unterstützen, und nach wie vor der größte Handels- und Investitionspartner Nordmazedoniens ist und ihm bei Weitem die höchste finanzielle Unterstützung gewährt, insbesondere im Rahmen des IPA III, des Wirtschafts- und Investitionsplans für den Westbalkan und der Makrofinanzhilfe, einschließlich umfangreicher Unterstützung zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie;
J. in der Erwägung, dass der Beitritt zur EU ein wirksames außenpolitisches Instrument ist, mit dem zur Förderung des Friedens und zur Verbreitung der Grundwerte der EU – nämlich Achtung der Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit – beigetragen wird;
K. in der Erwägung, dass durch böswillige ausländische direkte und indirekte Einmischung und Desinformation das Ziel verfolgt wird, Zwietracht zu säen, Gewalt und interethnische Spannungen zu provozieren und die gesamte Region zu destabilisieren;
1. bekräftigt, dass es den Einsatz Nordmazedoniens für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – untermauert durch seine strategische proeuropäische Ausrichtung, sein unerschütterliches Engagement für die europäischen Werte, EU-bezogene Reformen und den EU-Integrationsprozess – sowie für gutnachbarschaftliche Beziehungen und inkludierende regionale Zusammenarbeit nachdrücklich unterstützt;
2. bedauert, dass der Rat die längst überfälligen Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien noch nicht offiziell aufgenommen hat; betont seine uneingeschränkte Solidarität mit den Bürgerinnen und Bürgern dieser Länder und bekundet ihnen seine Sympathie; vertritt die Auffassung, dass dieses Versäumnis des Rates, durch das die öffentliche Wahrnehmung der EU beschädigt wird und das eine erhebliche Gefahr für die gesamte Erweiterungspolitik ist, für den Ruf der EU als zuverlässiger Partner und ernstzunehmender geopolitischer Akteur schädlich ist;
3. bekräftigt die geostrategische Bedeutung Nordmazedoniens und des gesamten Westbalkanraums sowie der künftigen Mitgliedschaft dieser Länder in der EU; weist die Mitgliedstaaten erneut darauf hin, dass die Erweiterungspolitik von objektiven Kriterien bestimmt sein muss; erklärt erneut, dass die Erweiterungspolitik der EU das wirksamste Instrument des auswärtigen Handelns der Union ist und eine vollständige Eingliederung des Westbalkanraums im politischen, sicherheits- und wirtschaftspolitischen Interesse der EU liegt, da es sich um eine geostrategische Investition in eine stabile und florierende Union handelt; betont, dass die offizielle Aufnahme der Beitrittsverhandlungen eine Investition in die Glaubwürdigkeit der EU sowie in die Stabilität, den Wohlstand und die laufende Aussöhnung in der Region sein dürfte;
4. fordert die EU auf, unter Berücksichtigung des breiteren strategischen und sicherheitspolitischen Kontexts – einschließlich der sicherheitspolitischen Auswirkungen der Aggression Russlands gegen die Ukraine, der möglichen Einflussnahme und böswilliger Aktivitäten Russlands in der Region mit dem Ziel, die politische Stabilität der Westbalkanländer zu schwächen und ihrer EU-Integration entgegenzuwirken – konkrete Maßnahmen zur Integration des Westbalkanraums zu treffen; weist auf den transformativen Charakter der Beitrittsverhandlungen hin, die im Rahmen des überarbeiteten Erweiterungsverfahrens zu führen sind;
5. weist darauf hin, dass sich die EU darauf gründet, dass regionale Streitigkeiten und die schwierige Vergangenheit überwunden werden, um auf eine bessere, friedliche und florierende Zukunft hinzuarbeiten; fordert Bulgarien und Nordmazedonien auf, rasch eine Einigung zur Klärung der bilateralen Fragen herbeizuführen, damit der Beitritt nicht weiter verzögert wird und keine neuen Hindernisse für den Beitritt errichtet werden;
6. fordert den Rat auf, uneingeschränktes politisches Engagement für die Erweiterung zu zeigen, die Integration in die EU zu beschleunigen und deren Glaubwürdigkeit zu stärken, indem – insbesondere vor dem geostrategischen Hintergrund der Beziehungen zu Russland und dessen Aggression gegen die Ukraine – offiziell Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien aufgenommen werden, da beide Länder die erforderlichen Bedingungen erfüllen und auch im Bereich der wesentlichen Elemente dauerhafte Ergebnisse erzielt haben;
7. würdigt die beständigen Fortschritte Nordmazedoniens auf seinem Weg zur EU-Mitgliedschaft, seinen Einsatz für die Umsetzung des Rahmenabkommens von Ohrid in Bezug auf Multikulturalismus und interethnische Harmonie sowie seine anhaltenden positiven und konsequenten Anstrengungen, offene bilaterale Fragen zu klären; begrüßt den strategischen Ansatz für EU-bezogene Reformen, auch im Rahmen der Agenda „Europe at Home“ und des nationalen Programms für die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands;
8. betont, dass das Tempo des Beitritts zur EU von den Fortschritten bei der ordnungsgemäßen Arbeitsweise demokratischer Institutionen abhängen sollte und auf Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvoller Staatsführung und Achtung der Grundrechte beruht; würdigt, dass sich Nordmazedonien fortwährend dafür einsetzt, die Rechtsstaatlichkeit, die Unabhängigkeit der Justiz und die Minderheitenrechte zu stärken, Korruption und organisierte Kriminalität zu bekämpfen, seine öffentliche Verwaltung zu reformieren und die Medienfreiheit zu konsolidieren; bestärkt das Land darin, diese Bemühungen fortzuführen und zu intensivieren;
Funktionsfähigkeit demokratischer Institutionen
9. begrüßt, dass Nordmazedonien im Hinblick auf den demokratischen Wandel nach wie vor die größten Erfolge im gesamten Westbalkanraum vorweisen kann und deutliche Verbesserungen in Bezug auf Transparenz, politischen Dialog und Wettbewerb bei Wahlen erzielt hat;
10. begrüßt alle Maßnahmen zur Minderung der Polarisierung und zur Förderung des konstruktiven politischen Dialogs und fordert die politischen Parteien nachdrücklich auf, in diesem Zusammenhang konstruktiver zu agieren, wodurch dazu beigetragen wird, die demokratischen Institutionen zu stärken, indem ihr Regierungshandeln, ihre Integrität und ihre Rechenschaftspflicht verbessert werden;
11. bekräftigt, dass sich Regierung und Opposition auch künftig konstruktiv miteinander ins Benehmen setzen müssen und ein breiter parteiübergreifender Konsens über Reformen im Zusammenhang mit der EU beibehalten werden muss, indem die Gesetzgebungs-, Aufsichts- und Haushaltskapazitäten der Versammlung der Republik Nordmazedonien (Sobranie) weiter gestärkt werden; begrüßt das anhaltende parteiübergreifende politische Engagement Nordmazedoniens für den Jean-Monnet-Dialog (JMD), durch den die Fähigkeit politischer Führungspersönlichkeiten gestärkt wird, einen echten parteiübergreifenden Dialog zu entwickeln und den Konsens herzustellen, der erforderlich ist, um Vertrauen und eine demokratische parlamentarische Kultur aufzubauen;fordert die Gesetzgeber nachdrücklich auf, ihren Verpflichtungen zur Überarbeitung ihrer Geschäftsordnung, die sie im Zuge des JMD eingegangen sind, zügig nachzukommen und den Dialog mit dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten zu intensivieren;
12. begrüßt die zunehmende Transparenz und Rechenschaftspflicht des Sobranie und fordert es mit Nachdruck auf, die Rechtsetzungsqualität zu verbessern, etwa durch ordnungsgemäße Konsultationen und Folgenabschätzungen für zentrale Rechtsvorschriften, die Anwendung von Schnellverfahren strikt auf ein Minimum zu beschränken und die Polarisierung im Parlament zu mindern; begrüßt die parteiübergreifende Unterstützung für die Annahme der Rechtsvorschriften zur Verhütung von und zum Schutz vor Diskriminierung, Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und die Änderungen des Gesetzes über die Rechte des Kindes;
13. betont, dass die Wahlreform im Einklang mit den ausstehenden Empfehlungen des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) der OSZE und der Venedig-Kommission rasch, transparent und inklusiv abgeschlossen werden muss; begrüßt den reibungslosen und wettbewerblich geprägten Ablauf der freien und fairen Kommunalwahl am 17. und 31. Oktober 2021;
14. fordert die politischen Parteien Nordmazedoniens auf, die Transparenz der Parteifinanzierung sowie die wettbewerbliche innerparteiliche Demokratie und Integrität zu verbessern;
15. fordert eine anhaltende Reform in Richtung einer leistungsorientierten, rechenschaftspflichtigen öffentlichen Verwaltung mit mehr fachlicher Unabhängigkeit, klareren Zuständigkeiten, einem strafferen institutionellen Rahmen und einer strafferen innerdienstlichen Koordinierung der Integration in die EU und der damit verbundenen Reformen, vereinfachten Verwaltungsverfahren und eines besseren Verwaltungshandelns auf kommunaler Ebene; nimmt zur Kenntnis, dass Maßnahmen ergriffen wurden, um durch Digitalisierung die Effizienz und Qualität der Leistungen zu steigern und Korruption zu beseitigen;
16. begrüßt, dass 2021 im Einklang mit den maßgeblichen Vorgaben der Vereinten Nationen und den Statistikvorschriften der EU eine Volkszählung abgehalten wurde, die eine bessere faktengestützte Entscheidungsfindung zur Folge haben sollte; begrüßt die Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Volkszählung und erwartet, dass sie in die Politikgestaltung einfließen;
17. fordert weitere Maßnahmen im Sinne der systematischen Rechenschaftspflicht öffentlicher Institutionen durch aussagekräftige öffentliche Konsultationen der Interessenträger und begrüßt die in diesem Bereich bislang erzielten Fortschritte;
18. fordert die Regierung Nordmazedoniens nachdrücklich auf, für eine angemessene Finanzierung und kohärente Umsetzung der Entscheidungen und Empfehlungen unabhängiger Organe und Einrichtungen wie dem Bürgerbeauftragten zu sorgen;
19. begrüßt die Einsetzung des Ausschusses für die Verhinderung von und den Schutz vor Diskriminierung und seine laufende Arbeit; fordert die Regierung nachdrücklich auf, Mittel in erforderlicher Höhe zuzuweisen, damit er uneingeschränkt tätig werden kann;
Medien und Zivilgesellschaft
20. weist erneut darauf hin, dass der Rechtsrahmen für Online- und Offline-Medien im Einklang mit dem Besitzstand und den Normen der EU in Zusammenarbeit mit Berufsverbänden, der Zivilgesellschaft und Sachverständigen auf inklusive und transparente Weise weiter angeglichen werden muss, um die Unabhängigkeit der Medien von politischer, privater und sonstiger Einflussnahme von außen zu verbessern und dabei für Transparenz der Eigentumsverhältnisse, finanzielle Tragfähigkeit und Selbstregulierung zu sorgen; fordert die Regierung Nordmazedoniens auf, Mittel in ausreichender Höhe bereitzustellen, damit die Professionalität und Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sichergestellt ist;
21. bekräftigt seine Forderung, die Bestimmungen über die Finanzierung und Werbung für politische Parteien in den Medien so zu überarbeiten, dass für eine wettbewerbliche und faire Verteilung der öffentlichen Mittel gesorgt ist und der lautere Wettbewerb ebenso gewahrt wird wie die redaktionelle Unabhängigkeit;
22. fordert rasche Maßnahmen zur Förderung der redaktionellen und finanziellen Unabhängigkeit, Überparteilichkeit und Professionalität der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und Medienaufsicht und begrüßt die laufende Modernisierung dieser beiden Organe;
23. fordert, dass Maßnahmen getroffen werden, mit denen die Sicherheit von Medienschaffenden verbessert und gegen Versuche, sie einzuschüchtern, vorgegangen wird; betont, dass in Bezug auf Einschüchterung, Drohungen und Gewalttaten gegen Journalisten ein Null-Toleranz-Konzept verfolgt werden muss; stellt fest, dass derartige Versuche untersucht und strafrechtlich verfolgt und die Arbeitsbedingungen von Journalisten verbessert werden müssen, damit für Qualitätsjournalismus gesorgt ist;
24. weist erneut darauf hin, dass der unabhängige Investigativjournalismus, die objektive Faktenprüfung und die Medienkompetenz gestärkt werden müssen, um gegen Hetze, Desinformation und Kampagnen der Einflussnahme aus dem Ausland vorzugehen, die im Zuge der COVID-19-Krise und des Kriegs Russlands gegen die Ukraine zugenommen haben; betont, dass bei der Einrichtung eines wirksamen Rahmens zur Bekämpfung der manipulativen Desinformation institutionelle Zusammenarbeit wichtig ist; fordert, mehr Anstrengungen zu unternehmen, um für Medienvielfalt und unabhängige Medien zu sorgen und eine Medienlandschaft zu fördern, die frei von Einflussnahme von außen ist und durch die zu einem professionellen Verhalten der Medien in Nordmazedonien beigetragen wird; befürwortet, dass Medienpluralismus und kultureller Pluralismus gefördert werden, um Kulturbewusstsein und Kulturaustausch zu begünstigen und das gegenseitige Verständnis zu verbessern;
25. würdigt die Maßnahmen der Regierung mit Blick auf eine bessere Einbeziehung der Zivilgesellschaft und fordert einen Rahmen, mit dem für die finanzielle Tragfähigkeit von Organisationen der Zivilgesellschaft gesorgt wird, einschließlich Organisationen, die die Rechte der verschiedenen ethnischen Gemeinschaften vertreten und verteidigen; weist erneut darauf hin, dass es in diesem Zusammenhang verstärkter Anstrengungen bedarf, um für raschere, aussagekräftigere und transparentere Konsultationen mit der Zivilgesellschaft zu sorgen; begrüßt die positiven Beispiele für Synergieeffekte zwischen der Zivilgesellschaft und den Institutionen, wie etwa im Fall der Einrichtung der parteiübergreifenden parlamentarischen Gruppe für die Rechte von LGBTI+-Personen;
Grundrechte
26. stellt fest, dass bei der Sicherstellung der Rechte der Frauen und der geschlechtergerechten Politik Verbesserungen erzielt wurden; begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und bestärkt das Land darin, die Umsetzung des nationalen Aktionsplans für die Umsetzung der Bestimmungen des Übereinkommens von Istanbul zu verbessern; fordert Nordmazedonien auf, sich weiterhin konsequent um die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frauen zu bemühen, unter anderem durch eine durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und eine vermehrte Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, insbesondere mit Frauenorganisationen;
27. fordert Nordmazedonien auf, Maßnahmen zu ergreifen, um für eine angemessene Vertretung von Frauen in allen Entscheidungspositionen Sorge zu tragen und die mangelnde Umsetzung der Rechte von Arbeitnehmerinnen, die Geschlechterstereotypisierung, das Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern und das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern in der Erwerbsbevölkerung weiter zu bekämpfen; weist auf die beträchtlichen geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Erwerbsbeteiligung und Arbeitsqualität, die unzureichenden Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, die Diskriminierung bezüglich der Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem Mutterschutz und die mangelnden Kinderbetreuungs- und Vorschulkapazitäten hin; nimmt die Änderungen des Gesetzes über die Rechte des Kindes und die Vollendung der Deinstitutionalisierung zur Kenntnis;
28. fordert kontinuierliche Maßnahmen, um mehr Vertrauen zwischen den Gemeinschaften aufzubauen und die Funktionsweise einer multiethnischen Gesellschaft und Demokratie zu fördern, und weist gleichzeitig darauf hin, dass die Rechte aller Gemeinschaften gewahrt und alle Fälle von Diskriminierung wirksam bekämpft werden müssen; bestärkt die Regierung darin, für gleichen verfassungsrechtlichen Schutz der Rechte aller ethnischen Gemeinschaften zu sorgen, erforderlichenfalls auch durch Gesetzesänderungen, und ihr kulturelles Erbe, ihre Sprachen und Traditionen durch einen gleichberechtigten, inklusiven und diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung und zu den Medien zu schützen und zu fördern;
29. fordert die staatlichen Stellen auf, eine neue Strategie zum Vorgehen gegen die Probleme der Roma-Gemeinschaft auszuarbeiten, durch die die 2020 ausgelaufene frühere Strategie ersetzt wird, und die Entscheidung zu überdenken, die Mittel für die Inklusion der Roma zu kürzen, die eigentlich erhöht werden sollten;
30. begrüßt den Erfolg der zweiten Skopje Pride, die 2021 stattfand; fordert das Parlament Nordmazedoniens auf, umgehend einen nationalen Aktionsplan für LGBTIQ-Fragen anzunehmen und für eine ausreichende Mittelausstattung für seine Umsetzung zu sorgen; fordert alle politischen Akteure mit Nachdruck auf, das Gesetz über das Zivilstandsregister zu ändern und für eine rasche und ungehinderte selbstbestimmungsbasierte rechtliche Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit zu sorgen;
31. fordert weitere Verbesserungen bei der Durchsetzung der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, einschließlich des Rechts auf Selbstidentifikation und auf inklusive interkulturelle Bildung; betont, dass die Rechtsvorschriften im Bereich Bildung, mit denen diskriminierende und stigmatisierende Inhalte beseitigt werden und die im Einklang mit dem Gesetz über die Verhütung von und den Schutz vor Diskriminierung stehen, aktualisiert und angenommen werden müssen;
32. betont, dass weitere Fortschritte im Hinblick auf die Wahrung der Rechte von Menschen mit Behinderungen erzielt werden müssen; begrüßt den Mechanismus für die Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der beim Büro des Bürgerbeauftragten eingerichtet wurde; betont, dass gegen die direkte und indirekte Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen infolge infrastrukturbezogener Hindernisse, fehlender Informationen und Dienstleistungen, diskriminierender Verhaltensweisen und sozialer Ausgrenzung vorgegangen werden muss; fordert die staatlichen Stellen nachdrücklich auf, die Deinstitutionalisierung zügig abzuschließen; betont, dass adäquate Ressourcen und eine angemessene Infrastruktur benötigt werden, um für die Menschen mit Behinderungen in Nordmazedonien den notwendigen Sozialschutz aufrechtzuerhalten und menschenwürdige Lebensbedingungen sicherzustellen;
33. fordert die zuständigen Stellen mit Nachdruck auf, alle Fälle von Hetze, Hassverbrechen und Einschüchterung vorausschauend zu verhindern und systematisch zu verfolgen, damit verbundene Angriffe eingehend zu untersuchen und für die Sicherheit und Unversehrtheit der Personen, gegen die sie gerichtet sind, zu sorgen, z. B. Journalisten sowie Angehörige von Minderheiten und anderen gefährdeten Gruppen; fordert die maßgeblichen staatlichen Stellen erneut auf, die institutionellen Kapazitäten zur Verhütung und Bekämpfung von Hetze, Hassverbrechen und Diskriminierung aus allen Gründen in Übereinstimmung mit internationalen Normen zu verbessern;
34. fordert alle politischen Akteure mit Nachdruck auf, Hetze, Diffamierungskampagnen und Schikane gegenüber unabhängigen Organisationen der Zivilgesellschaft zu beenden und zu verurteilen; fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, in Bezug auf Einschüchterung, Drohungen und Gewalttaten gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger ein Null-Toleranz-Konzept zu verfolgen und dafür zu sorgen, dass die Täter vor Gericht gestellt werden;
35. ist besorgt über den drastischen Anstieg von Falschinformationen über und von diskriminierenden Äußerungen gegen LGBTIQ-Personen und Menschenrechtsverteidiger in den Medien und im politischen Diskurs; verurteilt Belästigungen, Hetze, Hassverbrechen und Todesdrohungen gegen LGBTIQ-Personen und Menschenrechtsverteidiger und fordert mit Nachdruck, dass bei Vorfällen dieser Art uneingeschränkt ermittelt wird und Sanktionen verhängt werden;
36. weist erneut darauf hin, dass es erforderlich ist, durch die vollständige Umsetzung der entsprechenden Empfehlungen die unabhängige Aufsicht über die Polizei zu verstärken, dafür zu sorgen, dass Angehörige der Polizei bei Vergehen gegen ausgegrenzte Gemeinschaften wie die Roma nicht straffrei bleiben, sondern zur Rechenschaft gezogen werden, und die Behandlung von Häftlingen und die Strafvollzugsbedingungen zu verbessern;
37. begrüßt die anhaltenden Bemühungen der staatlichen Stellen Bulgariens und Nordmazedoniens, eine von Respekt geprägte Beziehung aufzubauen, die auf gegenseitigem Vertrauen, Annäherung und engeren zwischenmenschlichen Kontakten gegründet ist; verurteilt hetzerische Rhetorik aufs Schärfste und fordert nachdrücklich die Stärkung der gegenseitigen Anstrengungen, alle Fälle von Hetze und Hassverbrechen aufgrund der nationalen oder ethnischen Herkunft zu verhindern und strafrechtlich zu verfolgen;
38. begrüßt, dass Nordmazedonien Mitglied der Internationalen Allianz zum Holocaust-Gedenken (International Holocaust Remembrance Alliance – IHRA) ist;
39. weist erneut darauf hin, dass die Archive des jugoslawischen Geheimdienstes (Uprava državne bezbednosti – UDBA) und des Geheimdienstes der jugoslawischen Volksarmee (Kontraobaveštajna služba – KOS) in der Region geöffnet werden müssen, damit Straftaten und kriminelle Organisationen aus der Zeit des Kommunismus gründlich untersucht und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können; vertritt die Auffassung, dass ein transparenter Umgang mit der totalitären Vergangenheit, einschließlich der Öffnung dieser Archive, ein Schritt zur weiteren Demokratisierung sowie zum Ausbau der Rechenschaftspflicht und der Stärke der Institutionen ist;
40. fordert die EU auf, ihre Unterstützung für die humanitäre Hilfe und die Grenzverwaltung in der Region, die unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte erfolgen müssen, zu verstärken; begrüßt, dass Nordmazedonien Anstrengungen im Hinblick auf die Aufnahme von Flüchtlingen unternimmt und dass das Land weiterhin eine konstruktiv an der Bewältigung der irregulären Migration mitwirkt; bekräftigt seine Forderung an das Land, den Zugang zu Asyl und die Aufnahmebedingungen zu verbessern und ein ordnungsgemäßes Migrationsmanagement und Registrierungssystem einzuführen; weist erneut darauf hin, dass bei der Bekämpfung der Schleuserkriminalität und der irregulären Migration systematisch vorgegangen werden muss; begrüßt die internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet und stellt fest, dass aufgrund offener bilateraler Fragen die Statusvereinbarung mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) noch nicht unterzeichnet wurde;
Rechtsstaatlichkeit
41. hebt hervor, dass zwar Fortschritte zu würdigen sind, die Reform der Rechtsstaatlichkeit als Rückgrat des demokratischen Wandels jedoch noch vorangetrieben werden muss, um für Rechtssicherheit, Transparenz, den Zugang zur Justiz und das Diskriminierungsverbot Sorge zu tragen;
42. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Empfehlungen aus dem Sonderbericht Nr. 01/22 des Europäischen Rechnungshofs umzusetzen, damit die finanzielle Unterstützung im Westbalkanraum, auch in Nordmazedonien, die gewünschten Auswirkungen auf die Rechtsstaatlichkeit hat;
43. begrüßt weitere Maßnahmen zur Konsolidierung der Erfolgsbilanz bei der Ermittlung, Verfolgung und Verhandlung von Fällen von Korruption und organisierter Kriminalität – auch großer Fälle – sowie zur Stärkung unabhängiger Aufsichtsorgane und der Justizsysteme;
44. weist darauf hin, dass bei den Aktualisierungen des Strafgesetzbuchs unter anderem die Bestimmungen über Gewalt gegen Frauen, Wirtschaftskriminalität, Geldwäsche, Korruption, die Einziehung von Vermögenswerten und die Verbreitung von Desinformation berücksichtigt werden sollten und dass dadurch die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, auch beim illegalen Holzeinschlag, gestärkt werden sollte;
45. betont, dass Fortschritte bei der Justizreform erzielt werden müssen, damit die institutionelle Unabhängigkeit, die Finanzierung, die Qualität, die Koordinierung und die Transparenz der Justiz und das Funktionieren ihrer Selbstverwaltungsorgane gestärkt werden; fordert die politischen Kräfte nachdrücklich auf, sich rasch auf die Ernennung von Verfassungsrichtern zu einigen, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Verfassungsgerichts sicherzustellen;
46. begrüßt die beträchtlichen Fortschritte, die erzielt wurden, und unterstützt die durchgesetzten Maßnahmen im Bereich der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, z. B. im Rahmen des Korruptionsbekämpfungsplans „Aktion 21“, unter anderem durch vorausschauende Ermittlungen der Staatlichen Kommission für die Korruptionsprävention und der für organisierte Kriminalität und Korruption zuständigen Staatsanwaltschaft, deren Priorität auf Verurteilungen und der Einziehung von Erträgen aus Straftaten in großen Fällen liegt; fordert die Mitgliedstaaten auf, die grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Westbalkanländern unter uneingeschränkter Achtung des Besitzstands der EU im Bereich des Datenschutzes zu verbessern;
47. fordert, dass die Maßnahmen für die Reform der Sicherheits- und Nachrichtendienste abgeschlossen werden und dass dabei für deren Unabhängigkeit und eine sinnvolle parlamentarische Kontrolle gesorgt wird; fordert die Aktualisierung des Schutzmechanismus für Hinweisgeber, wobei die Angleichung an die EU-Richtlinie über Hinweisgeber[8] und die Empfehlung CM/Rec(2014)7 des Europarates zum Schutz von Hinweisgebern und die Umsetzung dieser Empfehlung verbessert werden müssen und für eine effiziente Umsetzung des kürzlich geänderten Lobbygesetzes gesorgt werden muss;
48. betont, dass weiter daran gearbeitet werden muss, die rechtliche Rechenschaftspflicht zu etablieren, auch in allen großen Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Amtsmissbrauch, Straflosigkeit der Polizei, Korruption, den Angriffen auf das Parlament Nordmazedoniens im Jahr 2017, illegalen Abhörmaßnahmen und Erpressung;
49. hebt hervor, dass kohärente und vorausschauende Ermittlungen, Strafverfolgung und abschließende Verurteilungen in Fällen von Großkorruption von großer Bedeutung sind;
50. fordert ein entschiedenes Vorgehen gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität im Rahmen einer erweiterten Koordinierung, auch mit Europol, sowie die vollständige Angleichung an und die Achtung des Besitzstands der EU im Bereich des Datenschutzes; fordert nachdrücklich, die Stärkung der Kapazität der Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Terrorismus und der Radikalisierung; fordert die staatlichen Stellen auf, die erforderlichen Rechtsvorschriften zu erlassen und umzusetzen, mit denen die Tätigkeit der Vermögensabschöpfungsstelle geregelt und die Wirksamkeit des nationalen Vermögensabschöpfungssystems verbessert wird;
51. begrüßt die bislang erzielten anhaltenden Fortschritte, die zu systematischen Verbesserungen beim Vorgehen gegen den Handel mit Menschen, Drogen, Feuerwaffen und Waren sowie gegen Cyberkriminalität und ‑überwachung, Gewaltverbrechen, Extremismus und Terrorismusbedrohungen führen dürften; würdigt Untersuchungen und die laufende bilaterale und internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf die Zerschlagung länderübergreifender krimineller Netze, auch mit den internationalen Agenturen und den EU-Agenturen im Bereich Justiz und Inneres wie Eurojust, Europol und Frontex, die ihre Maßnahmen gegen den Handel mit Menschen, Drogen und illegalen Waffen sowie die Gefahr der Radikalisierung verstärkt haben; weist auf die politische, operative und logistische Unterstützung Nordmazedoniens für Frontex und die Grenz- und Küstenwache der Mitgliedstaaten hin; fordert Nordmazedonien nachdrücklich auf, seine Resilienz gegenüber hybriden Bedrohungen, Desinformation und Falschinformationen zu stärken; missbilligt die Cyberangriffe auf die Institutionen des Landes;
Sozioökonomische Reformen
52. nimmt die schwerwiegenden wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID‑19-Krise zur Kenntnis und unterstützt das Spektrum der Maßnahmen, die die staatlichen Stellen ergriffen haben, um die öffentliche Gesundheit zu schützen und die sozioökonomischen Auswirkungen der Krise abzufedern, einschließlich der sinnvollen Nutzung der umfangreichen Unterstützung, die die EU in Form von finanzieller Hilfe, medizinischer Ausrüstung und Impfstoffen leistet; begrüßt, dass sich Nordmazedonien im Jahr 2021 schneller als erwartet erholt hat und ein verstärktes Wirtschaftswachstum verzeichnet;
53. empfiehlt Nordmazedonien, im Rahmen des Finanzierungsplans für die Wachstumsbeschleunigung weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Geschäftsklimas und der entsprechenden Infrastruktur, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, zur Modernisierung der Bildung, zur Erweiterung des Sozialversicherungsschutzes, zur Förderung des digitalen Wandels und zur Reform der Energie- und Verkehrsmärkte zu ergreifen und die kurzfristigen Maßnahmen zur Abschwächung der Auswirkungen der Pandemie und zur Entschärfung der steigenden Energie- und Lebensmittelpreise dadurch zu ergänzen;
54. begrüßt die Schritte, die zur Einführung eines auf progressiven Steuersätzen basierenden Systems einer direkten personenbezogenen Besteuerung unternommen wurden; weist auf die Rückkehr zu einem Modell der pauschalen Besteuerung hin; bestärkt die Regierung darin, das Steuerrecht zu modernisieren und dabei einen stärkeren Schwerpunkt auf progressive Einkommenssteuersätze und die Besteuerung von Eigentum und Umweltfaktoren zu legen, um Beträge in ausreichender Höhe zu generieren, mit denen sich Sozialreformen umsetzen und Ungleichheit bekämpfen lassen;
55. bestärkt die staatlichen Stellen darin, Armut und soziale Ausgrenzung zu verringern, indem der universelle Zugang zu Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsdiensten verbessert wird, insbesondere für benachteiligte Bevölkerungsgruppen und gefährdete Gruppen;
56. fordert Nordmazedonien auf, weitere Fortschritte bei der Umsetzung von Reformen in den Bereichen Jugend und Bildung zu erzielen; fordert die Überarbeitung des Gesetzes über die Sekundarbildung im Rahmen eines inklusiven Prozesses, an dem Sachverständige, Fachkräfte und die Zivilgesellschaft beteiligt sind, wobei besonderes Augenmerk auf die Rechte von Schülern mit Behinderungen zu richten ist;
57. fordert Nordmazedonien auf, das Potenzial der Digitalisierung weiterhin zu nutzen, um im Einklang mit dem Besitzstand der EU Abläufe in den Bereichen Verwaltung, Wahlen, Justiz, Soziales, Gesundheit, Steuern und Wirtschaft zu modernisieren, die Transparenz und die Rechenschaftspflicht zu erhöhen und gegen Korruption und informelle Wirtschaft vorzugehen; betont, dass die Unterstützung der EU für Rechtsstaatlichkeit, nachhaltiges ökologisches Wachstum, biologische Vielfalt, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Eigentumsrechte und die Umkehr der Abwanderung hochqualifizierter Kräfte und des Bevölkerungsrückgangs gesteigert werden muss; betont, dass Investitionen in die Stärkung der Stellung sowie die Inklusion junger Menschen aufgestockt und Maßnahmen zur Senkung der hohen Jugendarbeitslosigkeit ergriffen werden müssen;
58. begrüßt die Umsetzung der Jugendgarantie in Nordmazedonien als Programm zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit, bei dem insbesondere die wirtschaftliche Unsicherheit und die verschlechterten Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen während der COVID-19-Pandemie berücksichtigt werden; bekräftigt die Bedeutung der Mittel, die im Rahmen des Wirtschafts- und Investitionsplans für den Westbalkan zugunsten von Vorzeigeprojekten wie der Jugendgarantie in Nordmazedonien bereitgestellt werden;
59. weist erneut darauf hin, dass für die begrüßenswerte EU-Finanzierung im Rahmen des IPA III und des Wirtschafts- und Investitionsplans für den Westbalkan eine strikte Konditionalität vorgesehen ist; betont, dass im Rahmen des IPA III vorgesehen ist, dass Finanzmittel im Fall eines erheblichen Rückschritts oder des dauerhaften Fehlens von Fortschritten im Bereich der sogenannten wesentlichen Elemente, also im Bereich Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, sowie im Bereich der Medienfreiheit angepasst oder sogar ausgesetzt werden müssen; betont, dass es im Sicherheitsinteresse und in der Verantwortung der EU liegt, dafür zu sorgen, dass mit EU-Mitteln kein Beitrag zu Korruption geleistet wird; fordert die EU und die Westbalkanländer in diesem Zusammenhang auf, die grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit auszuweiten und einen Rahmen für eine effiziente Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft zu schaffen, insbesondere in Verbindung mit den Mitteln aus dem IPA III; betont, dass die Außenwirkung der EU-Finanzierung verbessert und dafür gesorgt werden muss, dass alle Investitionen mit den Zielen des Übereinkommens von Paris und den Dekarbonisierungszielen der EU im Einklang stehen;
60. begrüßt die Annahme des Wirtschafts- und Investitionsplans und der grünen Agenda für den Westbalkan, durch die die langfristige wirtschaftliche Erholung der Region angekurbelt, der grüne und der digitale Wandel unterstützt und die regionale Vernetzung sowie die Konvergenz mit der Europäischen Union gefördert werden sollen; weist erneut auf das Potenzial der europäischen Zusammenarbeit in Bereichen wie Wasserwirtschaft, Abwasser- und Abfallbehandlungstechnologien, erneuerbare Energie, Agrar- und Lebensmittelverarbeitungstechnologien, IKT, Arzneimittel und medizinische Ausrüstung hin; betont, dass eine verstärkte Koordinierung mit internationalen Organisationen wie dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen wichtig ist, wenn es darum geht, den Klimawandel anzugehen und die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erreichen;
Umwelt, Energie und Verkehr
61. fordert die Regierung nachdrücklich auf, ihre Ambitionen beträchtlich zu verstärken und ihren politischen Willen für die Umsetzung der Empfehlungen in Bezug auf den grünen Wandel, insbesondere im Zusammenhang mit der grünen Agenda für den Westbalkan, erheblich zu steigern und dabei das Potenzial des Wirtschafts- und Investitionsplans für den Westbalkan auszuschöpfen;
62. begrüßt die aktualisierten Klimaschutzzusagen Nordmazedoniens, wonach die Treibhausgasemissionen bis 2030 netto um 82 % gesenkt werden sollen, und fordert gleichzeitig, dass das Übereinkommen von Paris unter anderem durch die Annahme einer umfassenden Klimastrategie und eines Gesetzes, die mit dem EU-Rahmen 2030 im Einklang stehen, umgesetzt wird; weist erneut darauf hin, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, damit die Ziele in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energie, Versorgungssicherheit und Emissionsreduzierung erreicht werden können; fordert die EU nachdrücklich auf, ihre Unterstützung zu verstärken, um der Tendenz entgegenzuwirken, dass sich angesichts der weltweiten Energiekrise eine Umkehr der Nachhaltigkeitswende – Kohleausstieg und allmählicher Ausstieg aus fossilen Energiequellen – vollzieht; fordert die staatlichen Stellen nachdrücklich auf, die Umwelt- und Klimaschutzvorschriften mit dem EU-Besitzstand in Einklang zu bringen und für ihre Durchsetzung zu sorgen;
63. betont, dass die Luftqualität unbedingt verbessert werden muss, insbesondere in städtischen Gebieten; fordert die staatlichen Stellen mit Nachdruck auf, die Maßnahmen in den Bereichen biologische Vielfalt, Wasser, Luft- und Klimaschutz und Recycling sowie die regionale Abfallbewirtschaftung zu verstärken, etwa durch umfassende Folgenabschätzungen, ordnungsgemäße öffentliche Konsultationen, eine verbesserte sektorenübergreifende Koordinierung, eine Aufstockung der finanziellen Mittel und eine strenge strafrechtliche Verfolgung von Umweltstraftaten;
64. fordert die staatlichen Stellen nachdrücklich auf, die Qualität ihrer strategischen Umweltprüfungen (SUP) deutlich zu verbessern und die SUP-Richtlinie[9] umzusetzen und durchzusetzen, um negative ökologische Auswirkungen konkret zu verhindern und der Korruption in diesem Bereich ein Ende zu bereiten; fordert die staatlichen Stellen auf, den Empfehlungen von Umweltorganisationen und unabhängigen Sachverständigen zu den vorgeschlagenen Änderungen des Urbanisierungsgesetzes in vollem Umfang Rechnung zu tragen;
65. legt der Kommission nahe, Nordmazedonien bei der Ausarbeitung und Umsetzung eines Aktionsplans zur Verringerung seiner Abhängigkeit von Gas- und Energieeinfuhren aus Russland umfassend zu unterstützen, damit die Widerstandsfähigkeit und Energieversorgungssicherheit verbessert und das Land in die Lage versetzt wird, das EU-Ziel der Klimaneutralität zu erreichen; nimmt zur Kenntnis, dass das Land eine allmähliche Angleichung an das dritte Energiepaket der EU vornimmt und fordert mit Nachdruck, die Entflechtung im Bereich Gasfernleitungen abzuschließen und die Rechtsvorschriften im Bereich der Energieeffizienz umzusetzen;
66. fordert das Land nachdrücklich auf, verstärkte Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrs- und Energieinfrastruktur sowie der regionalen Anbindung zu ergreifen; weist erneut darauf hin, dass der zügige Abschluss großer regionaler Infrastrukturprojekte unter vollständiger Wahrung der ordnungsgemäßen Verfahren für die erforderlichen umfassenden Folgenabschätzungen wichtig ist, insbesondere im Hinblick auf die Eisenbahn- und Autobahnkorridore VIII und X, die Gasverbindungsleitungen mit Bulgarien, Griechenland, dem Kosovo und Serbien und die Stromverbindungsleitung nach Albanien;
67. begrüßt die Aufnahme einer Flugverbindung zwischen Skopje und Sofia und legt die Verbesserung weiterer Verkehrsverbindungen sowie die Eröffnung neuer Grenzkontrollstellen zu den Nachbarländern nahe;
68. begrüßt die Abschaffung der Roaming-Gebühren zwischen Nordmazedonien und fünf weiteren Westbalkanstaaten am 1. Juli 2021; fordert in diesem Zusammenhang nachdrücklich die Erstellung eines Fahrplans für ein beschleunigtes Verfahren zur Senkung und Abschaffung der Roaming-Gebühren für alle Mitgliedstaaten;
Regionale Zusammenarbeit und Außenpolitik
69. fordert die EU auf, vor dem Hintergrund der Aggression Russlands gegen die Ukraine die historisch bedeutenden sicherheitspolitischen Auswirkungen auf die Stabilität und Einheit des europäischen Kontinents und des Westbalkanraums kritisch zu beurteilen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Einheit Europas unter Beweis zu stellen und offiziell Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien aufzunehmen, sowohl aufgrund der geopolitischen Tragweite als auch aufgrund des Umstands, dass sie die offiziellen Kriterien erfüllen, da dies eine Investition in die Glaubwürdigkeit der EU sowie in die Stabilität, den Wohlstand und die laufende Aussöhnung in der Region ist;
70. begrüßt das Engagement Nordmazedoniens für Solidarität, Multilateralismus und gutnachbarschaftliche Beziehungen; bringt seine Unterstützung für das europäische Aufbauwerk und weitere Maßnahmen zur Förderung von zwischenmenschlichen Kontakten in ganz Südosteuropa und einer inklusiven regionalen Integration, durch die die gesamte Region näher an die EU herangeführt wird, zum Ausdruck; bringt seine Unterstützung für inklusive regionale Programme der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zum Ausdruck, mit denen eine gleichberechtigte Zusammenarbeit zwischen allen sechs Ländern eingeführt, die Angleichung an die Normen und den Besitzstand der EU verstärkt und zum europäischen Aufbauwerk beigetragen wird;
71. sieht Nordmazedoniens Vorsitz in der OSZE im Jahr 2023 erwartungsvoll entgegen, weil dadurch seine internationale Verantwortung und Zuverlässigkeit als NATO-Mitglied und künftiges EU-Mitglied sowie sein Beitrag zur Förderung der OSZE-Grundprinzipien im Bereich Sicherheit, Menschenrechte und Demokratie zum Ausdruck gebracht werden; würdigt Nordmazedoniens beispielhaft zügige Integration in die NATO-Strukturen, durch die seine sicherheitsstrategische Entscheidung hervorgehoben und somit ein Beitrag zur Stabilität im Westbalkanraum geleistet wird;
72. begrüßt den fortwährenden Einsatz Nordmazedoniens für den euro-atlantischen Sicherheitsrahmen; würdigt die vollständige Anpassung des Landes an die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU; begrüßt seine anhaltenden Beiträge zu Krisenbewältigungsmaßnahmen der EU und zu NATO-geführten Operationen; würdigt, dass sich das Land rasch den Sanktionen angeschlossen hat, die im Zusammenhang mit der Aggression Russlands – deren Ziel die Aushöhlung der territorialen Integrität und der Souveränität der Ukraine ist – verhängt wurden, wodurch es eine vollständige Übereinstimmung im außenpolitischen Bereich erreicht hat;
73. nimmt zur Kenntnis, dass in der gesamten Region die Gefahr einer zunehmenden Wirtschafts- und Energieabhängigkeit von China und Russland besteht; ist besorgt über die Anfälligkeit und Abhängigkeit, die sich aus mit chinesischen Krediten finanzierten Investitionen ergibt; begrüßt, dass sich Nordmazedonien für die Grenzsicherheit sowie im Rahmen der Initiative „Clean Network“ für Datenschutz und die Datensicherheit engagiert;
74. begrüßt den laufenden Prozess der Stärkung gutnachbarschaftlicher Beziehungen zu den Nachbarländern und der verstärkten regionalen Zusammenarbeit, der im Prespa-Abkommen mit Griechenland und im Vertrag über Freundschaft, gute Nachbarschaft und Zusammenarbeit mit Bulgarien zum Ausdruck kommt; fordert alle Parteien auf, weiterhin einen konstruktiven Dialog zu führen, um nach Treu und Glauben für die vollständige und einheitliche Umsetzung dieser Übereinkommen zu sorgen, und gleichzeitig von Maßnahmen abzusehen, durch die das europäische Aufbauwerk und die allgemeinen Interessen der EU angesichts von Einflussnahme aus dem Ausland geschwächt werden könnten; fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen um die Förderung des Dialogs zu intensivieren und so den Weg für eine tragfähige und dauerhafte Vereinbarung zu ebnen;
75. bestärkt Bulgarien und Nordmazedonien darin, eine für beide Seiten annehmbare Lösung für offene bilaterale Fragen zu finden; begrüßt nachdrücklich die politischen Impulse für ein breit angelegtes, konstruktives Engagement beider Seiten, nach einer neuen gemeinsamen Grundlage in mehreren Bereichen von beiderseitigem Interesse zu suchen, anstatt weitere Trennlinien zu ziehen; legt den Partnern nahe, dieses Engagement nach Treu und Glauben und in Übereinstimmung mit dem Vertrag über Freundschaft, gute Nachbarschaft und Zusammenarbeit zu forcieren und Beitrittsverhandlungen aufzunehmen und dabei die noch offenen bilateralen Fragen im Rahmen der sogenannten 4+1-Maßnahmen, die im Zuge des EU-Integrationsprozesses hinlänglich umgesetzt und behandelt werden müssen, zu lösen; fordert die Partner nachdrücklich auf, sich aufrichtig darum zu bemühen, schnellstmöglich für beide Seiten annehmbare, ausgewogene und tragfähige Lösungen für die noch offenen bilateralen Fragen zu finden; begrüßt, dass die Tätigkeit des gemeinsamen multidisziplinären Sachverständigenausschusses für historische und bildungspolitische Fragen von Bulgarien und Nordmazedonien wieder aufgenommen wurde, wodurch die Gesellschaften einander angenähert werden, ohne dass der Beitrittsprozess Nordmazedoniens beeinträchtigt wird;
76. bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für die konsequente und beschleunigte beiderseitige Umsetzung des Prespa-Abkommens mit Griechenland als wichtigen Bestandteil der bilateralen Beziehungen, einschließlich der ausstehenden Ratifizierung der von beiden Ländern unterzeichneten Memoranden;
77. beglückwünscht Nordmazedonien zur Eröffnung des Prespa-Forums als regionale Plattform zur Anregung und Förderung des Dialogs, der Aussöhnung, der gutnachbarschaftlichen Beziehungen und der regionalen Zusammenarbeit im Geiste des europäischen Aufbauwerks;
78. fordert alle politischen Entscheidungsträger in der Region erneut dazu auf, die Regionalkommission zur Feststellung der Tatsachen hinsichtlich auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens begangener Kriegsverbrechen und sonstiger schwerer Menschenrechtsverletzungen (RECOM) einzurichten und dabei auf der bedeutenden Arbeit der Koalition für die RECOM aufzubauen;
79. fordert nachdrücklich, dass die Arbeiten in Bezug auf Schulbücher für das Fach Geschichte in Bulgarien und Nordmazedonien wieder aufgenommen werden; betont, dass sich in den Texten die Auslegung historischer Fakten und Zahlen aus der gemeinsamen Geschichte beider Völker auf der Grundlage authentischer historischer Dokumente und Quellen niederschlagen sollte; vertritt die Auffassung, dass die beiden Länder ihre Beziehungen auf dieser Grundlage aufbauen sollten und dass sich die bildungspolitischen Entwicklungen in den beiden Ländern auf das Verhältnis zwischen den künftigen Generationen Nordmazedoniens und Bulgariens auswirken werden;
80. verurteilt alle Versuche, historische Denkmäler und/oder Artefakte zu ersetzen, wozu auch die Zerstörung des authentischen Kulturerbes zählt, und alle Versuche, die Geschichte umzuschreiben; betont, dass solche Vorfälle Anlass zu erheblicher Besorgnis geben, auch im Zusammenhang mit der unzureichenden Umsetzung des Vertrags von 2017 über Freundschaft, gute Nachbarschaft und Zusammenarbeit;
°
° °
81. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten, der Regierung und der Versammlung der Republik Nordmazedonien zu übermitteln.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
20.4.2022 |
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|
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
66 4 5 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Alviina Alametsä, Alexander Alexandrov Yordanov, Maria Arena, Petras Auštrevičius, Traian Băsescu, Anna Bonfrisco, Reinhard Bütikofer, Fabio Massimo Castaldo, Susanna Ceccardi, Włodzimierz Cimoszewicz, Katalin Cseh, Tanja Fajon, Anna Fotyga, Michael Gahler, Kinga Gál, Giorgos Georgiou, Sunčana Glavak, Raphaël Glucksmann, Klemen Grošelj, Bernard Guetta, Balázs Hidvéghi, Sandra Kalniete, Karol Karski, Stelios Kouloglou, Andrius Kubilius, Ilhan Kyuchyuk, Jean-Lin Lacapelle, David Lega, Miriam Lexmann, Nathalie Loiseau, Leopoldo López Gil, Antonio López-Istúriz White, Claudiu Manda, Lukas Mandl, Thierry Mariani, Pedro Marques, David McAllister, Vangelis Meimarakis, Sven Mikser, Francisco José Millán Mon, Javier Nart, Gheorghe-Vlad Nistor, Urmas Paet, Demetris Papadakis, Kostas Papadakis, Tonino Picula, Manu Pineda, Giuliano Pisapia, Thijs Reuten, Nacho Sánchez Amor, Isabel Santos, Jacek Saryusz-Wolski, Mounir Satouri, Andreas Schieder, Radosław Sikorski, Jordi Solé, Sergei Stanishev, Tineke Strik, Dominik Tarczyński, Hermann Tertsch, Dragoş Tudorache, Hilde Vautmans, Harald Vilimsky, Idoia Villanueva Ruiz, Viola Von Cramon-Taubadel, Thomas Waitz, Witold Jan Waszczykowski, Isabel Wiseler-Lima, Salima Yenbou, Željana Zovko |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Corina Crețu, Angel Dzhambazki, Markéta Gregorová, Marisa Matias, Christian Sagartz |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
66 |
+ |
ECR |
Angel Dzhambazki, Anna Fotyga, Karol Karski, Jacek Saryusz-Wolski, Dominik Tarczyński, Hermann Tertsch, Witold Jan Waszczykowski |
ID |
Anna Bonfrisco, Susanna Ceccardi |
NI |
Fabio Massimo Castaldo, Kinga Gál, Balázs Hidvéghi |
PPE |
Traian Băsescu, Michael Gahler, Sunčana Glavak, Sandra Kalniete, Andrius Kubilius, David Lega, Miriam Lexmann, Leopoldo López Gil, Antonio López-Istúriz White, David McAllister, Lukas Mandl, Francisco José Millán Mon, Gheorghe-Vlad Nistor, Christian Sagartz, Radosław Sikorski, Isabel Wiseler-Lima, Željana Zovko |
Renew |
Petras Auštrevičius, Katalin Cseh, Klemen Grošelj, Bernard Guetta, Ilhan Kyuchyuk, Nathalie Loiseau, Javier Nart, Urmas Paet, Dragoş Tudorache, Hilde Vautmans, Salima Yenbou |
S&D |
Maria Arena, Włodzimierz Cimoszewicz, Corina Crețu, Tanja Fajon, Raphaël Glucksmann, Claudiu Manda, Pedro Marques, Sven Mikser, Demetris Papadakis, Tonino Picula, Giuliano Pisapia, Thijs Reuten, Nacho Sánchez Amor, Isabel Santos, Andreas Schieder, Sergei Stanishev |
The Left |
Stelios Kouloglou, Marisa Matias, Idoia Villanueva Ruiz |
Verts/ALE |
Alviina Alametsä, Reinhard Bütikofer, Markéta Gregorová, Mounir Satouri, Jordi Solé, Tineke Strik, Thomas Waitz |
4 |
– |
ID |
Jean-Lin Lacapelle, Thierry Mariani, Harald Vilimsky |
NI |
Kostas Papadakis |
5 |
0 |
PPE |
Alexander Alexandrov Yordanov, Vangelis Meimarakis |
The Left |
Giorgos Georgiou, Manu Pineda |
Verts/ALE |
Viola Von Cramon-Taubadel |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+:dafür
–:dagegen
0:Enthaltung
- [1] ABl. L 84 vom 20.3.2004, S. 13.
- [2] ABl. L 330 vom 20.9.2021, S. 1.
- [3] ABl. C 202 vom 28.5.2021, S. 86.
- [4] ABl. C 362 vom 8.9.2021, S. 129.
- [5] ABl. C 425 vom 20.10.2021, S. 28.
- [6] Angenommene Texte, P9_TA(2021)0506.
- [7] Angenommene Texte, P9_TA(2022)0064.
- [8] Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, ABl. L 305 vom 26.11.2019, S. 17.
- [9] Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, ABl. L 197 vom 27.1.2001, S. 30.