BERICHT über das Thema „Die EU und die Verteidigung des Multilateralismus“
8.6.2022 - (2020/2114(INI))
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Javi López
Verfasserin der Stellungnahme (*):Anna-Michelle Asimakopoulou, Ausschuss für internationalen Handel
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 57 der Geschäftsordnung
PR_INI
INHALT
Seite
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR INTERNATIONALEN HANDEL
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Thema „Die EU und die Verteidigung des Multilateralismus“
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf das am 28. Juni 2016 von der ehemaligen Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) Federica Mogherini vorgelegte Dokument mit dem Titel „Gemeinsame Vision, gemeinsames Handeln: Ein stärkeres Europa – Eine Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union“,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Stärkung des Beitrags der EU zum regelbasierten Multilateralismus (JOIN(2021)0003),
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat mit dem Titel „Eine neue EU-US-Agenda für den globalen Wandel“ (JOIN(2020)0022),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Juli 2021 zu den Prioritäten der EU in den Vereinten Nationen bei der 76. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission vom 25. März 2020 über den EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020–2024 (JOIN(2020)0005), insbesondere auf das darin enthaltene Kapitel 3, das ganz der Förderung eines weltweiten Systems für Menschenrechte und Demokratie gewidmet ist, und auf dessen Unterabschnitt 1 über die multilaterale Zusammenarbeit zur Operationalisierung der Verpflichtung der EU für ein starkes multilaterales Menschenrechtssystem,
– unter Hinweis auf den am 17. Oktober 2019 auf Ebene der Verhandlungsführer vereinbarten überarbeiteten Wortlaut der Politischen Erklärung zur Festlegung des Rahmens für die künftigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich,
– unter Hinweis auf den EU-Aktionsplan für Frauen, Frieden und Sicherheit 2019–2024 und den dritten EU-Aktionsplan für die Gleichstellung (GAP III) vom 25. November 2020,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Februar 2021 zu den Prioritäten der EU in den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen im Jahr 2021,
– unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2021 mit dem Titel „Our Common Agenda“ (Unsere gemeinsame Agenda),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juni 2013 zur Rolle der EU bei der Förderung einer umfassenderen transatlantischen Partnerschaft[1],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. April 2020 zu abgestimmten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen[2],
– unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 9. Juni 2021 an den Rat zu der 75. und der 76. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen[3],
– unter Hinweis auf die EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen vom 10. Dezember 2003 und die Schlussfolgerungen des Rates vom 17 Dezember 2008 zu den neuen Handlungslinien der Europäischen Union im Bereich der Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme,
– unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 21. Oktober 2021 zu den politischen Beziehungen und der Zusammenarbeit zwischen der EU und Taiwan[4],
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 24. Januar 2022 zum weiteren Ausbau der Strategischen Partnerschaft VN-EU für Friedenseinsätze und Krisenbewältigung: Prioritäten für 2022–2024,
– unter Hinweis auf das am 12. Dezember 2015 angenommene Übereinkommen von Paris zum VN-Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen,
– unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDG),
– unter Hinweis auf die im September 1995 in Peking abgehaltene Vierte Weltfrauenkonferenz, die in Peking angenommene Erklärung und Aktionsplattform für die Stärkung der Frauen sowie die anschließenden am 9. Juni 2000, 11. März 2005, 2. März 2010 bzw. 9. März 2015 angenommenen Abschlussdokumente der VN-Sondertagungen Peking +5, Peking +10, Peking +15 und Peking +20 betreffend weitere Maßnahmen und Initiativen zur Umsetzung der Erklärung und Aktionsplattform von Peking,
– unter Hinweis auf die im September 2006 von der Generalversammlung verabschiedete Weltweite Strategie der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus, deren Aktualisierung demnächst erfolgen wird,
– unter Hinweis auf die Resolution 1325 (2000) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2000,
– unter Hinweis auf die am 3. Mai 2011 verabschiedete Resolution der VN-Generalversammlung 65/276 über die Beteiligung der EU an der Arbeit der Vereinten Nationen,
– unter Hinweis auf die vier gemeinsamen Erklärungen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen auf der VN-Generalversammlung im September 2018,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. September 2018 zu autonomen Waffensystemen[5],
– unter Hinweis auf das Rahmenabkommen vom 29. September 2020 zwischen der Europäischen Union und den Vereinten Nationen über gegenseitige Unterstützung bei ihren jeweiligen Missionen und Operationen vor Ort,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. März 2022 zu Russlands Aggression gegen die Ukraine[6],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. April 2022 zu den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 24./25. März 2022 einschließlich der jüngsten Entwicklungen des Krieges gegen die Ukraine und der EU-Sanktionen gegen Russland und ihrer Umsetzung[7],
– gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9-0172/2022),
A. in der Erwägung, dass die globale Ordnung zunehmend instabil, polarisiert und von konkurrierenden Bestrebungen und politischen Haltungen sowie der wachsenden Gefahr von regulatorischer Fragmentierung und Wettbewerb mit Blick auf Regulierungsstandards geprägt ist; in der Erwägung, dass Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in verschiedenen Regionen der Welt zunehmend unter Druck geraten; in der Erwägung, dass Menschenrechtsverteidiger und zivilgesellschaftliche Aktivisten aufgrund ihrer legitimen Tätigkeit immer mehr Bedrohungen und Gefahren ausgesetzt sind;
B. in der Erwägung, dass die multilaterale Ordnung geschaffen wurde, um die Herausforderungen unserer Zeit wie Hunger und extreme Armut, Ungleichheit, Umweltzerstörung, Krankheiten und wirtschaftliche Schocks zu bewältigen und Konflikte zu verhüten; in der Erwägung, dass zwar wichtige Fortschritte erzielt wurden, wir jedoch in den letzten zehn Jahren in einer Reihe von Bereichen Rückschritte beobachten;
C. in der Erwägung, dass der Gesellschaftsvertrag erneuert und das Vertrauen wiederhergestellt werden müssen;
D. in der Erwägung, dass sich alle Länder im September 2015 auf eine ehrgeizige Agenda zur gemeinsamen Bewältigung globaler Herausforderungen verpflichtet haben, die VN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung;
E. in der Erwägung, dass der Multilateralismus zwar nach wie vor das beste Organisationssystem für die Lösung globaler Herausforderungen darstellt, dass jedoch anerkannt werden muss, dass es an Wegen für eine wirksame Umsetzung mangelt;
F. in der Erwägung, dass die Welt in eine neue multipolare Ära eingetreten ist, die ein erhebliches Potential für Turbulenzen, Konfrontationen und Instabilität innehat und von einem heftigen geopolitischen Wettbewerb gekennzeichnet ist, im Rahmen dessen häufig nicht-traditionelle Bedrohungen und Konflikte (wie etwa hybride Angriffe und Cyberangriffe, hybride Kriegsführung und Desinformation) fernab der öffentlichen Wahrnehmung ausgetragen werden, die allerdings erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheit der EU und der Welt haben und für deren Bekämpfung es uns an angemessenen Instrumenten fehlt; in der Erwägung, dass die Gefahr einer Kluft zwischen den aktuellen globalen Herausforderungen und der Fähigkeit des derzeitigen multilateralen Systems, wirksame und integrative Lösungen hervorzubringen, besteht;
G. in der Erwägung, dass sich die globale Ordnung gleichzeitig immer stärker mit politischen Schwierigkeiten und Problemen konfrontiert sieht, die Maßnahmen auf internationaler Ebene einschließlich eines wirksamen globalen Politikdialogs, der Zusammenarbeit und der Annäherung von Standpunkten notwendig machen, um tragbare Lösungen auszuarbeiten, die im Rahmen einer auf Regeln basierenden Ordnung zu Ergebnissen, koordinierten Maßnahmen und gemeinsamen Normen führen können, die im Interesse aller Wirksamkeit entfalten können und zur Förderung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit beitragen; in der Erwägung, dass diese Normen zu internationalem Frieden, Stabilität und nachhaltiger Entwicklung beitragen sollten; in der Erwägung, dass die EU hinter internationalen Gesetzen und Normen steht;
H. in der Erwägung, dass die Welt heute stärker vernetzt ist, weshalb die Akteure auf der internationalen Bühne stärker voneinander abhängig und die Herausforderungen komplexer geworden sind; in der Erwägung, dass die sich daraus ergebenden vielschichtigen Probleme kollektives Handeln, flexible Strukturen und die Einbeziehung aller Interessenträger erfordern;
I. in der Erwägung, dass die derzeitige multilaterale Ordnung auf die globale Ordnung nach 1945 zurückgeht, die der heutigen Welt nicht unbedingt vollständig Rechnung trägt, da bei der Gestaltung der multilateralen Architektur nicht alle aktuellen globalen Akteure angemessen Berücksichtigung gefunden haben;
J. in der Erwägung, dass politische Maßnahmen und Regeln für die weltweite Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung in einer Zeit aufgegeben und geschwächt werden, in der der Verkauf konventioneller Waffen steigt, die Autonomie von Waffensystemen zunimmt und Investitionen in neue Massenvernichtungswaffen getätigt werden;
K. in der Erwägung, dass sich der Multilateralismus als friedliche Möglichkeit der Organisation der Beziehungen zwischen souveränen Staaten zunehmend Herausforderungen gegenüber sieht, die zum Teil auf Veränderungen im internationalen System zurückzuführen sind, wie das Auftreten neuer Akteure auf der globalen Bühne und die von ihnen ausgehenden hybriden Bedrohungen, die Spannungen, die sich aus dem Wesen multilateraler Institutionen und der Notwendigkeit der Überarbeitung jahrzehntealter Institutionen ergeben, die wachsende Kluft zwischen öffentlicher Meinung und Institutionen, das Aufkommen von Anti-Globalisierungsgefühlen, den Niedergang traditionell dominanter geopolitischer Mächte und in der Folge den Niedergang globaler Freiheiten und der Demokratie; in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie und ihre beispiellosen Auswirkungen auf die internationale Gemeinschaft diese Veränderungen sowohl verstärkt als auch beschleunigt hat; in der Erwägung, dass wir vor einer Zeitenwende stehen, die die Gefahr mit sich bringt, dass mehr als 70 Jahre Fortschritt und relativer Frieden untergraben werden und sich eine Ära der Politik der starken Männer durchsetzt, die bemüht sind, die internationale regelbasierte Ordnung auszuhöhlen, welche auf internationalem Recht und Rechtsstaatlichkeit, Verantwortung, Demokratie und Menschenrechten, Gleichstellung der Geschlechter und Vielfalt beruht; in der Erwägung, dass das Zusammenspiel von nationalpopulistischen Bestrebungen, auseinanderklaffenden und sich wandelnden Zielsetzungen sowie fehlenden Umsetzungsverfahren und Methoden der Rechenschaftspflicht die Auseinandersetzung mit drei miteinander verbundenen Krisen des multilateralen Systems erzwingt: eine Krise der Macht, eine der Relevanz und eine der Legitimität, die auf einen Mangel an politischem Willen und Koordination, vor allem im Westen, zurückzuführen sind;
L. in der Erwägung, dass die Krise des Multilateralismus die Chance bieten kann, durch effiziente Zusammenarbeit, Solidarität und Koordinierung wieder einen Konsens über eine internationale Ordnung zu schaffen, die auf Multilateralismus und Rechtsstaatlichkeit beruht; in der Erwägung, dass die Europäische Union Initiativen unterstützen sollte, die darauf abzielen, die Ansichten der Zivilgesellschaft in den Entscheidungsfindungsprozess multilateraler Foren, wie etwa der Vereinten Nationen, einzubeziehen; in der Erwägung, dass die EU für die Einrichtung einer Parlamentarischen Versammlung bei den Vereinten Nationen (UNPA) innerhalb des VN-Systems eintreten sollte, um den demokratischen Charakter, die demokratische Rechenschaftspflicht und die Transparenz der globalen Ordnungspolitik zu stärken;
M. in der Erwägung, dass eine rasche Belebung des Multilateralismus vonnöten ist, um diese vielschichtige und vielfältige Krise zu bewältigen; in der Erwägung, dass Bedrohungen für Frieden und Sicherheit sowie für die Grundfreiheiten und Demokratie, der Klimawandel, der Verlust an biologischer Vielfalt, die Umweltzerstörung, das Katastrophenrisikomanagement, die globalen Herausforderungen im Bereich der globalen öffentlichen Gesundheit, der zunehmende Protektionismus, Desinformation, Einflussnahme aus dem Ausland, die Gleichstellung der Geschlechter, die nachhaltige Entwicklung und die immer größere Armut und Ungleichheit auf globaler Ebene zu den vordringlichsten Aufgaben zählen, vor denen die Welt gerade steht; in der Erwägung, dass es der internationalen Gemeinschaft nur durch die Stärkung der multilateralen Ordnung und der politischen Führung gelingen kann, dauerhafte und nachhaltige Antworten auf diese und künftige Herausforderungen zu finden;
N. in der Erwägung, dass die EU im Sinne der Wiederbelebung und Verteidigung des Multilateralismus einen Beitrag dazu leisten muss, dass multilaterale Institutionen und internationale Organisationen lebendig und funktionsfähig bleiben, und dass sie sich gleichzeitig für eine engere Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Partnern einsetzen muss, um ihre Werte und Interessen zu verteidigen; in der Erwägung, dass sich diese Koalitionen je nach Thema ändern werden und die bestehenden Institutionen nicht aushöhlen sollten; in der Erwägung, dass die EU sich um offene Koalitionen und nicht um exklusive Klubs bemühen sollte; in der Erwägung, dass die EU neue Wege finden muss, um mit den Ländern des Globalen Südens in Kontakt zu treten, und zwar auf Augenhöhe als gleichberechtigte Partner;
O. in der Erwägung, dass der Klimawandel und die COVID-19-Pandemie die globale Bedeutung und die politische Vorrangstellung globaler Gemeinschaftsgüter, wie unter anderem ein ausgrenzungsfreier, sicherer und zuverlässiger Zugang zu Gesundheitsdiensten, sauberer Luft und sauberem Wasser, Lebensmitteln und anderen Ressourcen, Bildung, Technologie und dem Cyberraum, offenbart haben; in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie uns das Offensichtliche in Erinnerung gerufen hat: Im Falle einer Pandemie ist die globale Gesundheitsversorgung nur so stark wie das schwächste Glied in der Kette; in der Erwägung, dass COVID-19 überall eine Bedrohung für Menschen und Volkswirtschaften darstellt; in der Erwägung, dass es weltweiter Zusammenarbeit mit Blick auf Ziele, gemeinsame Mindeststandards und die tatkräftige Unterstützung der am meisten gefährdeten Länder und Gemeinschaften bedarf, um den Zugang zu globalen Gemeinschaftsgütern und politische Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, diesen Zugang über Länder und Gemeinschaften hinweg zu standardisieren und auszuweiten, zu verwirklichen; in der Erwägung, dass dies ein wirksames multilaterales Programm erfordert, bei dem der Schwerpunkt auf globalen Gemeinschaftsgütern und Verwaltungsstrukturen liegt, mit denen der Zugang zu diesen Gütern gestärkt wird; in der Erwägung, dass die Wirksamkeit des politischen Dialogs, der Zusammenarbeit und der Verwirklichung des Zugangs zu globalen Gemeinschaftsgütern unter keinen Umständen von der Förderung und dem Schutz der Grundrechte und der Würde sowie der Befähigung aller Menschen – insbesondere der am stärksten gefährdeten – zur Selbstbestimmung entkoppelt werden kann und darf; in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie den Stellenwert der Arbeit der WHO und deren Fähigkeit zu einer schnellen und wirksamen Reaktion auf die Pandemie gezeigt hat, und dass sie gleichzeitig Bedenken wie den Versuch des Eingriffs und der Manipulation der Maßnahmen der Organisation zu diesem Zweck offengelegt hat;
P. in der Erwägung, dass der Terrorismus nach wie vor eine der größten Bedrohungen für den Frieden und die Sicherheit in der Welt darstellt;
Q. in der Erwägung, dass das wachsende Durchsetzungsvermögen autoritärer und totalitärer Regime und illiberaler Regierungen in multilateralen Foren und internationalen Organisationen, auch durch Versuche, internationale Normen zu schwächen und umzuschreiben, sowie durch eine starke Beteiligung an den Verwaltungsabläufen und Entscheidungsfindungsprozessen der einschlägigen internationalen Organisationen und multilateralen Foren, zu asymmetrischen, weniger wirksamen und einseitigen politischen Maßnahmen, der Abschaffung gleicher Ausgangsvoraussetzungen für alle Mitglieder der internationalen Gemeinschaft und einem deutlich schwächeren Engagement der internationalen Gemeinschaft mit Blick auf die Verteidigung und Förderung universeller Werte und universeller Rechte führen können; in der Erwägung, dass der Multilateralismus als wesentliches Organisationsprinzip zur Bewältigung transnationaler Herausforderungen durch individuelle Programme, einseitige Handlungen und einen Mangel an Engagement und Unterstützung für multilaterale Lösungen womöglich noch weiter untergraben wird; in der Erwägung, dass es in diesem Zusammenhang wesentlich ist, den Wert von regelbasierten Verwaltungsstrukturen, internationaler Zusammenarbeit, Engagement für Grundrechte und wirklich gleichen Ausgangsvoraussetzungen für alle Mitglieder der internationalen Gemeinschaft zu bekräftigen; in der Erwägung, dass die einschlägigen internationalen Organisationen und multilateralen Foren für die Verwirklichung dieser Ziele von entscheidender Bedeutung sind; in der Erwägung, dass diese Ziele nicht nur wirksamere, positive politische Auswirkungen mit Blick auf die globalen Herausforderungen ermöglichen, sondern auch das Konfliktrisiko eindämmen und ihm vorbeugen;
R. in der Erwägung, dass die EU als eine der Prioritäten ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und ihrer Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) mehr denn je in die Stärkung multilateraler Organisationen investieren sollte; in der Erwägung, dass im Rahmen des strategischen Kompasses der EU internationalen und multilateralen Partnerschaften als einem der Grundpfeiler der GSVP große Bedeutung zukommt;
S. in der Erwägung, dass für den Umgang mit böswilliger Einflussnahme aus dem Ausland eine multilaterale Zusammenarbeit zwischen gleichgesinnten Partnern erforderlich ist;
T. in der Erwägung, dass der Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen mit dem Titel „Our Common Agenda“, der der VN-Generalversammlung im September 2021 vorgelegt, von der Generalversammlung im November 2021 begrüßt und im Rahmen eines ausgedehnten Anhörungsprozesses erarbeitet wurde, an dem VN-Mitgliedstaaten, Vordenker, junge Menschen, die Zivilgesellschaft, maßgebliche Interessenträger und Bürger sowie das VN-System und dessen zahlreiche Partner beteiligt waren, die Notwendigkeit eines wirksameren, inklusiven, regelbasierten und vernetzten Multilateralismus für die Zukunft herausstellt; in der Erwägung, dass dies für das VN-System und andere multilaterale Foren wesentlich ist, damit sie weiterhin als gedeihliche Foren für globale Konsultationen und Entscheidungsfindungen fungieren können; in der Erwägung, dass die EU in diesem Zusammenhang bestens positioniert ist, um den Vereinten Nationen und anderen einschlägigen internationalen Organisationen Unterstützung zu leisten bei der Verfolgung eines Reformprozesses und bei der Belebung ihres Leistungsvermögens sowie ihrer Fähigkeit, maßgebliche Interessenträger, wie junge Menschen oder die am stärksten vom Klimawandel betroffenen Gemeinschaften, auch auf lokaler und regionaler Ebene miteinander zu vernetzen; in der Erwägung, dass die EU hierbei die Chance ergreifen sollte, in einen konstruktiven und produktiven Austausch mit rivalisierenden Mächten einzutreten und gleichzeitig entschieden an den Grundrechten und -freiheiten festzuhalten, ein in universellen Werten verwurzeltes soziales und politisches Modell zu fördern sowie eine engere Zusammenarbeit und Koordinierung mit gleichgesinnten Ländern anzustreben, um den Vorrang von universellen Werten und Grundrechten zu untermauern und wirksame Lösungen für die globalen Herausforderungen zu fördern; in der Erwägung, dass die parlamentarische Diplomatie ein wesentliches Element für die Stärkung eines regelbasierten, inklusiven, vernetzten und gedeihlichen Multilateralismus ist;
U. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten weiterhin uneingeschränkt für den Multilateralismus, die globale Struktur- und Ordnungspolitik, die Förderung der Grundwerte der Vereinten Nationen als integralen Bestandteil der Außenpolitik der EU und die drei Grundpfeiler des Systems der Vereinten Nationen – Menschenrechte, Frieden und Sicherheit sowie Entwicklung – einsetzen;
V. in der Erwägung, dass die EU und die Vereinten Nationen in über 170 Ländern weiterhin eng zusammenarbeiten, um den Schutz der Menschenrechte für alle zu verbessern, Hunger und Unterernährung zu verringern, Krisen vorzubeugen und zu überwinden, demokratische und integrative Gesellschaften aufzubauen, grundlegende Dienstleistungen zu erbringen, grünes Wachstum und menschenwürdige Arbeitsplätze zu fördern und die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sicherzustellen;
W. in der Erwägung, dass die Rolle und die Instrumente des Parlaments im Bereich der parlamentarischen Diplomatie, der Vermittlung und des Dialogs aktiv zur Stärkung des Multilateralismus beitragen können;
X. in der Erwägung, dass das neue „Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt“ („Finanzierungsinstrument Europa in der Welt“) in Kombination mit dem Konzept „Team Europa“ und der Strategie „Global Gateway“ die EU und ihre Mitgliedstaaten mit der Fähigkeit ausstattet, Ressourcen synergetisch zu bündeln sowie Hilfeleistungen besser zu koordinieren und mit dem außenpolitischen Handeln der EU, auch durch multilateralen Foren, positiven Einfluss auszuüben, wobei die Bedürfnisse der Partnerländer unter anderem durch die Fortsetzung und Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen vor Ort zu berücksichtigen sind; in der Erwägung, dass die Union bei der Bereitstellung von Hilfeleistungen Länder priorisieren muss, die seit längerer Zeit eine verantwortungsvolle Staatsführung aufweisen und die demokratischen Grundsätze und die Menschenrechte achten; in der Erwägung, dass das neue „Finanzinstrument Europa in der Welt“ für einen politischen Dialog auf hoher Ebene zwischen der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und dem Parlament sorgt, der sich mit Planungsprioritäten befasst, wobei das Parlament Gelegenheit erhält, diese politischen Maßnahmen und den Planungsdialog wieder in Beziehung zu seiner Politik der ausgestreckten Hand und seinen Konsultationen mit Drittstaaten zu setzen und dadurch auf dem Wege der eigenen Tätigkeiten im Rahmen der parlamentarischen Diplomatie und der Kontaktaufnahme die EU in die Lage zu versetzen, einschlägigen Drittstaaten Hilfe zu leisten und positiv auf sie einzuwirken;
Y. in der Erwägung, dass in Bezug auf das Beschlussfassungsverfahren bei Fragen zu auswärtigen Angelegenheiten eine wesentliche Veränderung vonnöten ist; in der Erwägung, dass die Beschlussfassung durch Einstimmigkeit die Fähigkeit der EU, als starker Akteur auf internationaler Ebene zu interagieren, nur bremst und dass der EAD gemeinsam mit den Mitgliedstaaten für Fragen der Außenpolitik die Beschlussfassung durch qualifizierte Mehrheit als wirksamstes Beschlussfassungsverfahren festlegen sollte;
Wiederherstellung eines in den Grundwerten der EU verankerten Multilateralismus
1. begrüßt die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Vizepräsidenten und Hohen Vertreters an das Parlament und den Rat über die Stärkung des Beitrags der EU zum regelbasierten Multilateralismus; ist der Auffassung, dass diese Mitteilung direkt zur außenpolitischen Orientierung der EU beiträgt und diese voranbringt, weg von dem wichtigen, aber eher allgemeinen Engagement für einen wirksamen Multilateralismus im Einklang mit der Europäischen Sicherheitsstrategie von 2003 und hin zu der Erkenntnis, dass der Wert und das Ziel eines gedeihlichen Multilateralismus mit einem prinzipienorientierten Pragmatismus einhergehen muss und dass die Interessen und Werte der EU, die in der Globalen Strategie der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik von 2016 dargelegt sind, gefördert und bewahrt werden müssen; weist erneut darauf hin, dass die beste Strategie zur Verteidigung des Multilateralismus darin besteht, ihn so wieder aufzubauen, dass er relevanter, widerstandsfähiger und wirksamer ist;
2. unterstützt die Aussage in der gemeinsamen Mitteilung, dass „der Rat, um schneller und wirksamer Beschlüsse fassen zu können, die Bestimmungen des Vertrags nutzen [muss], die eine konstruktive Stimmenthaltung und die Annahme von Beschlüssen mit qualifizierter Mehrheit in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ermöglichen“; betont, dass die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit in außenpolitischen Angelegenheiten in zukünftigen EU-Vertragsänderungen zu verankern ist, damit die EU wirksamer als globaler Akteur auftreten kann;
3. ist sich mit der Kommission und dem Vizepräsidenten und Hohen Vertreter darüber einig, dass die EU ihre Interessen energischer verfolgen und die universellen Werte, auf die sie sich gründet, energischer durchsetzen muss, und schließt sich daher der Ansicht an, dass die EU diese Werte, die regelbasierte Ordnung und den Multilateralismus verteidigen und stärken muss, um gleiche Ausgangsvoraussetzungen für die internationale Gemeinschaft sicherzustellen, eine Plattform für einen ausgrenzungsfreien politischen Dialog, Zusammenarbeit und Annäherung bereitzustellen und politische Maßnahmen zu verwirklichen, die von der gesamten internationalen Gemeinschaft getragen werden und Wirksamkeit entfalten können;
4. hebt hervor, dass die EU ihr außenpolitisches und diplomatisches Instrumentarium durch eigene autonome Instrumente stärken muss, um so ihre Position als globaler Akteur und ihre Fähigkeit, „mit einer Stimme zu sprechen“ zu verbessern, damit sie besser für den Multilateralismus eintreten kann, was die Schaffung einer europäischen Diplomatenakademie – wie kürzlich vom Europäischen Parlament gefordert – einschließen sollte; bekräftigt seine Forderung, das „Neue Europäische Bauhaus“ als neues Instrument in das Instrumentarium des auswärtigen Handelns der EU und als nützliches kulturelles und öffentliches diplomatisches Instrument aufzunehmen, das für die Förderung einer auf Werten basierenden multilateralen Ordnung und die Stärkung internationaler Partnerschaften von grundlegender Bedeutung ist;
5. verweist auf das Vermögen der EU, äußerst effiziente und inklusive Regulierungsstandards für den Binnenmarkt zu entwickeln, und vertritt die Ansicht, dass die EU sich auch dafür einsetzen sollte, solche Standards im Rahmen ihrer Außentätigkeit als Musterbeispiel und Beitrag zur Diskussion über wirksame globale Regulierungsstandards zu fördern; weist auf Artikel 24 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) hin, in dem es heißt, dass die Mitgliedstaaten „die Außen- und Sicherheitspolitik der Union aktiv und vorbehaltlos im Geiste der Loyalität und der gegenseitigen Solidarität“ unterstützen und dass sie „sich jeder Handlung [enthalten], die den Interessen der Union zuwiderläuft oder ihrer Wirksamkeit als kohärente Kraft in den internationalen Beziehungen schaden könnte“; ist besorgt über die Aktivitäten einiger Mitgliedstaaten, wie z. B. das Ergreifen bilateraler diplomatischer Initiativen mit Drittländern, die den Bestimmungen des Artikels 24 EUV zuwiderlaufen könnten;
6. ist der Auffassung, dass die EU weiterhin als entschiedener und wichtiger Verfechter des Multilateralismus in der Welt auftreten und Maßnahmen vermeiden muss, die diesen Zielen zuwiderlaufen; kommt jedoch zu dem Schluss, dass die EU auf globale Kräfte wie die zunehmende Fragmentierung, die Instrumentalisierung des Handels als Druckmittel und den Protektionismus reagieren muss, um ihre Wettbewerbsvorteile zu wahren;
7. vertritt die Auffassung, dass die EU die Bemühungen um Lösungen für globale Probleme wie den Klimawandel oder um die Förderung von Stabilität und Frieden als Ausgangspunkt für den Ausbau der diplomatischen Beziehungen zu Drittländern nutzen sollte, mit denen ein Dialog und eine Zusammenarbeit in anderen Politikbereichen nicht immer sofort möglich ist;
8. fordert die EU auf, im Umgang mit den zunehmenden globalen Bedrohungen bestimmter und strategischer aufzutreten; betont, dass sich die Welt vor dem Hintergrund einer sich rasch verändernden geopolitischen Landschaft an einem Scheideweg befindet und die Gefahr besteht, dass multilaterale Institutionen von nicht-demokratischen Regimen dominiert werden; fordert ein starkes handlungsorientiertes Engagement, um die Demokratie und die Grundrechte in multilateralen Foren zu schützen;
9. weist darauf hin, dass die EU in fast allen internationalen Organisationen und multilateralen Foren lediglich einen Beobachterstatus hat und dass dies weder dem Umfang der Zuständigkeiten der EU noch der wachsenden Bedeutung supranationaler regionaler Organisationen bei der globalen Entscheidungsfindung Rechnung trägt; ist der Auffassung, dass die Leistungsfähigkeit der EU auf der globalen Bühne eng mit ihrem Status in multilateralen Foren und Organisationen verknüpft ist; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, den politischen Willen aufzubringen, die Position der EU in multilateralen Organisationen und Foren zu stärken und Drittländer für eine solche Rollenänderung zu gewinnen, damit die EU ihrer Verpflichtung in Bezug auf die wirksame Verteidigung des Multilateralismus wirklich gerecht werden kann;
Die Vereinten Nationen und die Beteiligung der Europäischen Union an ihrem System stärken
10. betont seine uneingeschränkte Unterstützung des vom Generalsekretär der Vereinten Nationen António Guterres eingeführten Reformprogramms, und weist darauf hin, dass weitere Fortschritte erforderlich sind, insbesondere im Hinblick auf die Einbeziehung von Frauen, jungen Menschen und gefährdeten Personen sowie im Hinblick auf die Sensibilisierung für Intersektionalität in den Strukturen der Vereinten Nationen; weist auf die Bedeutung eines Systems der Vereinten Nationen hin, das auch künftig Wirksamkeit entfalten kann; verweist darauf, wie wertvoll die „One UN“-Vision des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für das VN-System ist, die vorsieht, dass die verschiedenen Einrichtungen und Komponenten der Vereinten Nationen tatsächlich miteinander verbunden werden und auf der Grundlage einer einzigen Haushalts- und Verwaltungsstruktur zusammenarbeiten, wodurch die Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen vorangetrieben werden kann; weist insbesondere auf die durch die Reform des VN-Entwicklungssystems gestärkte Rolle der ortsansässigen VN-Koordinatoren hin und ist der Ansicht, dass diese derzeit in mehr als 130 Ländern tätigen ortsansässigen Koordinatoren nicht nur bei der Koordinierung der Umsetzung von VN-Programmen vor Ort eine führende Rolle übernehmen sollten, um die Einheitlichkeit der VN-Maßnahmen zu verbessern, sondern auch eng mit den EU-Delegationen in dem jeweiligen VN-Mitgliedstaat zusammenarbeiten und sich mit diesen abstimmen sollten, um Synergieeffekte und gegenseitige Verstärkung mit den thematischen und geografischen Programmen der EU für dieses Land zu erreichen;
11. ist der Ansicht, dass die EU und die Vereinten Nationen auf zentraler Ebene sowie in den Regionen und Ländern, in denen sie Hilfe leisten, eng zusammenarbeiten sollten, um Analysen auszutauschen und die politische und programmatische Planung aufeinander abzustimmen, damit die Auswirkungen auf das Wohlergehen der Menschen und des Planeten maximiert werden; weist darauf hin, dass die EU die Reichweite und Wirkung von VN-Programmen in Drittländern erheblich stärken und ihre eigene Programmplanung und Unterstützung so gestalten kann, dass durch die Schaffung von Synergieeffekten ihre Wirkung im Einklang mit den Zielen der Vereinten Nationen verstärkt wird; betont daher, wie wertvoll eine enge Absprache und Zusammenarbeit zwischen der EU und den Vereinten Nationen ist, und fordert die Kommission, den EAD sowie die EU-Delegationen in Drittländern auf, aktiv auf die Vereinten Nationen zuzugehen und sie in Bezug auf die politischen und programmatischen VN-Maßnahmen für den Zeitraum 2021–2027 und darüber hinaus zu konsultieren; fordert die Vereinten Nationen auf, die EU regelmäßig im VN-Hauptquartier und auch vor Ort in Drittländern zu konsultieren;
12. vertritt die Auffassung, dass die EU und die Vereinten Nationen jährliche Gipfeltreffen abhalten sollten, bei denen der VN-Generalsekretär die Möglichkeit hat, mit dem Rat, der Kommission, dem EAD und dem Parlament zu sprechen; fordert die Vereinten Nationen auf, für eine ständige Präsenz hochrangiger VN-Ansprechpartner im Parlament zu sorgen, um einen strukturierten und beständigen politischen Dialog zu fördern und den Bemühungen der Vereinten Nationen mehr Sichtbarkeit zu verleihen; betont, dass die politische Funktionsweise der Vereinten Nationen verbessert werden muss, und setzt sich für eine stärkere Schnittstelle zwischen den Vereinten Nationen und regionalen Organisationen ein, wie auch von VN-Generalsekretär Guterres hervorgehoben; hebt hervor, dass die Koordinierung der Einrichtungen der Vereinten Nationen mit den internationalen Finanzinstitutionen über den Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) gestärkt werden muss; unterstützt die Vorschläge des Generalsekretärs der Vereinten Nationen Guterres, jungen Menschen und der Zivilgesellschaft innerhalb des VN-Systems mehr Gehör zu verschaffen;
13. hebt hervor, dass die Fähigkeit der EU, als zuverlässiger Bereitsteller von Sicherheit umfassend und schnell zu handeln, verbessert werden muss, damit sie zu einem schlagkräftigeren globalen Partner wird, der die multilaterale Ordnung verteidigen kann; fordert daher den Rat und die Kommission auf, Optionen für die Einrichtung stehender multinationaler militärischer Einheiten, die dauerhaft stationiert wären und gemeinsam trainieren würden, eingehend zu bewerten, auszuloten und zu entwickeln;
14. fordert den Generalsekretär der Vereinten Nationen auf, seine Anstrengungen mit Blick auf die Umsetzung der Strategie der Vereinten Nationen für die Gleichstellung der Geschlechter zu intensivieren, da diese ein wesentliches Instrument ist, um sicherzustellen, dass Frauen im VN-System auf allen hierarchischen Ebenen gleichberechtigt vertreten werden; weist erneut darauf hin, dass seit der Gründung der Vereinten Nationen im Jahr 1945 keine Frau zur Generalsekretärin der Vereinten Nationen ernannt wurde; weist darauf hin, dass es ganz allgemein einer gleichberechtigten Vertretung von Frauen und Randgruppen sowie einer größeren Vielfalt in internationalen Organisationen bedarf; unterstützt entschieden die Agenda für Jugend, Frieden und Sicherheit und deren Ziel, jungen Menschen bei der Beschlussfassung auf lokaler, nationaler, regionaler und internationaler Ebene mehr Gehör zu verschaffen;
15. vertritt die Auffassung, dass die EU die Einrichtungen der Vereinten Nationen und andere internationale Organisationen bestimmen sollte, die entscheidend dafür sind, den politischen Dialog, die Annäherung, politische Lösungen für weltweite Herausforderungen und die Festlegung von Standards zu fördern; vertritt ferner die Auffassung, dass die EU klare Ziele und Prioritäten für den Dialog mit diesen Einrichtungen und Organisationen und deren Unterstützung, einschließlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln, festlegen sollte; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten bereits die größten Beitragszahler der Vereinten Nationen sowie vieler ihrer Einrichtungen und Programme sind, dass dieses Engagement und diese Unterstützung für die Vereinten Nationen sich jedoch nicht immer in einer stärkeren Schlagkraft der EU, ihrer Mitgliedstaaten und gleichgesinnter Partner in Schlüsselpositionen der VN-Einrichtungen oder in multilateralen Foren niederschlägt, was zu einer Zeit, in der nicht-demokratische Regime wie Russland in solchen Foren an Durchsetzungsvermögen gewinnen, besonders beunruhigend ist;
16. weist auf die zunehmende geopolitische Bedeutung von Normen – insbesondere im Technologiebereich – hin, und fordert die EU auf, strategisch zu handeln, damit sie in multilateralen Foren die Stellung einer normgebenden Supermacht einnehmen kann;
17. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten sowie gleichgesinnte Partner auf, ihre Koordinierung im Hinblick auf eine gemeinsame Unterstützung von Bewerbungen für Führungspositionen in multilateralen Foren weiter zu verbessern; weist darauf hin, dass eine Koordinierung mit gleichgesinnten Partnern in anderen Teilen der Welt erforderlich ist und ein starker Fokus auf demokratische Werte angesichts der Bedeutung des Grundsatzes der gerechten Verteilung von Führungsrollen nach geografischen Gesichtspunkten gelegt werden muss;
18. betont in diesem Zusammenhang die Schlüsselrolle, die die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) als Pfeiler für die europäische Sicherheit spielt, und fordert eine weitere Stärkung des umfassenden Sicherheitsansatzes der Organisation;
19. fordert die EU auf, in und mit den Vereinten Nationen, regionalen Organisationen, internationalen Foren wie der G7 und der G20 sowie Ad-hoc-Koalitionen zusammenzuarbeiten, um die globalen Herausforderungen zu bewältigen, mit denen wir heute und in Zukunft konfrontiert sind;
20. fordert die Kommission und den VP/HR auf, ihre Strategie zu dem Multilateralismus weiterzuentwickeln, unter anderem durch regelmäßig aktualisierte Leitlinien für das Vorgehen in verschiedenen Foren, die Themen wie z. B. die Reform des VN-Systems und eine zentralere Rolle oder formale Vertretung der EU abdecken, sowie eine Vision für eine neue globale Ordnung auszuarbeiten, die diese in einer Weise gestalten würde, die eine Wiederbelebung des Multilateralismus bewirken könnte; ist der Auffassung, dass die EU Bündnisse mit gleichgesinnten Partnern eingehen muss, um die multilaterale Zusammenarbeit in einem breiten Spektrum von Foren auszubauen, dass aber an diesen Bündnissen nicht immer dieselben Akteure beteiligt sein werden, während das Ziel gleichzeitig stets darin bestehen muss, ein wirksames regelbasiertes System der globalen Ordnungspolitik aufrechtzuerhalten;
21. bekräftigt seine in früheren Resolutionen zum Ausdruck gebrachten Standpunkte zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine;
22. verurteilt auf das Allerschärfste den Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine und die Beteiligung von Belarus an diesem Krieg und fordert Russland auf, alle militärischen Aktivitäten in der Ukraine umgehend einzustellen und sämtliche Streitkräfte und das gesamte militärische Gerät bedingungslos aus dem gesamten international anerkannten Hoheitsgebiet der Ukraine abzuziehen; betont, dass dieser militärische Angriff und Einmarsch eine schwere Verletzung des internationalen Rechts darstellen; betrachtet den russischen Einmarsch in die Ukraine nicht nur als Angriff auf ein souveränes Land, sondern auch auf die Grundsätze und Mechanismen der Zusammenarbeit und Sicherheit in Europa und die regelbasierte internationale Ordnung, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen festgelegt sind;
23. begrüßt die Suspendierung Russlands vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen; begrüßt die Beschlüsse internationaler Organisationen, auch in den Bereichen Kultur und Sport, die Teilnahme Russlands an Veranstaltungen auszusetzen; fordert die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EU und die Staats- und Regierungschefs anderer Staaten auf, Russland aus den G20 und anderen multilateralen Organisationen der Zusammenarbeit wie der Welthandelsorganisation, der Unesco und anderen Organisationen auszuschließen, was ein wichtiges Zeichen dafür wäre, dass die internationale Gemeinschaft nicht gedenkt, einfach wieder zum Tagesgeschäft mit diesem Aggressorstaat überzugehen;
24. betont, dass die vollständige und wirksame Umsetzung der bestehenden Sanktionen in der gesamten EU und durch die internationalen Verbündeten der EU jetzt Priorität haben muss; fordert die EU auf, multilaterale Foren zu nutzen, um die Wirksamkeit dieser Sanktionen zu gewährleisten;
25. fordert, dass gegen Einfuhren von Öl, Kohle und Kernbrennstoff aus Russland mit sofortiger Wirkung und gegen Einfuhren von Gas aus Russland unverzüglich ein vollständiges Embargo verhängt wird, dass die Erdgasfernleitungen Nord Stream 1 und Nord Stream 2 vollständig aufgegeben werden und dass ein Plan vorgelegt wird, mit dem die Energieversorgungssicherheit der EU auch kurzfristig weiterhin gewahrt wird; fordert die EU auf, Drittländern, die ein Embargo gegen russische Energieeinfuhren verhängen wollen, im Rahmen multilateraler Foren Unterstützung zu gewähren;
26. begrüßt die Fähigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten, koordiniert zu arbeiten und im VN-System einheitliche Positionen zu vertreten, insbesondere in Bezug auf die VN-Generalversammlung, den VN-Sicherheitsrat und den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen; lobt in diesem Zusammenhang die wertvollen Koordinierungsbemühungen der Delegationen der EU bei den Vereinten Nationen in New York und Genf; ist der Auffassung, dass dieser einheitliche, synergetische Ansatz bei allen VN-Einrichtungen und anderen internationalen Organisationen angewendet werden sollte, damit die EU in den Kontrollorganen multilateraler Foren als Einheit auftreten und handeln kann; bedauert, dass der Sicherheitsrat immer wieder nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, und somit nicht wirksam auf Krisen wie die in der Ukraine, Syrien, Äthiopien und im Sudan reagieren kann, wie es bei anderen Krisen in der Vergangenheit der Fall war und dass sich dies aufgrund der umfassenden Nutzung von Vetorechten negativ auf die Prävention, Bewältigung und Lösung dieser Krisen ausgewirkt hat; betont, dass es nicht vertretbar ist, dass ein Staat die Bemühungen unterbinden kann, wenn es um Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen geht;
27. fordert die Vereinten Nationen nachdrücklich auf, ihren Sondergesandten für Libyen zu ernennen, da der Posten seit November 2021 unbesetzt ist und der demokratische Prozess in Libyen an einem Wendepunkt steht;
28. bedauert, dass 2022 nur zwei EU-Mitgliedstaaten im Sicherheitsrat sitzen; ist der Ansicht, dass die EU und die Mitgliedstaaten das Nachdenken über die Bedingungen einer Reform des Sicherheitsrats zur Wiederherstellung seiner Fähigkeit, Krisen schnell und effektiv zu bewältigen, zur deutlichen Einschränkung des Vetorechts und Änderung der Zusammensetzung des Sicherheitsrats, um die heutige Welt besser zu widerspiegeln, fördern sollten;
29. bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Auffassung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten einen breiten Konsens über die Reform des Sicherheitsrates erarbeiten sollten, unter anderem in Bezug auf einen ständigen Sitz der EU zusätzlich zu den Sitzen, die EU-Mitgliedstaaten bereits innehaben; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, nicht miteinander in Konkurrenz zu treten, wenn es darum geht, sich einen Sitz im Sicherheitsrat zu sichern;
30. bringt seine Besorgnis über die Aushöhlung des derzeitigen Systems für Rüstungskontrolle und Abrüstung und der entsprechenden Rechtsinstrumente zum Ausdruck; unterstützt sämtliche Bemühungen, die Agenda für Rüstungskontrolle und Abrüstung, zu denen auch die Wiederbelebung der Abrüstungskonferenz gehört, wieder auf die internationale Agenda zu bringen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu überprüfen und zu aktualisieren, um den jüngsten geopolitischen, technologischen und rechtlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen und eine aktuelle und ehrgeizige Grundlage für das multilaterale Engagement der EU für die Nichtverbreitung und Abrüstung zu schaffen; bringt seine Besorgnis über die Entwicklung neuer militärischer Technologien – etwa in den Bereichen künstliche Intelligenz (KI), weltraumgestützte Waffensysteme, Biotechnologie und Hyperschall – zum Ausdruck und unterstützt ausdrücklich Anstrengungen und neue Initiativen zur Beendigung laufender Rüstungsprogramme einiger Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen; unterstützt die Arbeit der Arbeitsgruppe zum Thema Weltraum der Abrüstungskommission der Vereinten Nationen bei der praktischen Umsetzung von transparenz- und vertrauensbildenden Maßnahmen bei Weltraumtätigkeiten;
31. unterstützt die Initiative „Aktion für Friedenssicherung“ des VN-Generalsekretärs, die auf die Aktualisierung der Partnerschaft zwischen der EU und den Vereinten Nationen in den Bereichen Krisenmanagement und Friedenseinsätze sowie der Sondierung von Möglichkeiten für neue Partnerschaften, einschließlich der Zusammenarbeit zwischen EU, Vereinten Nationen und Afrikanischer Union sowie der Zusammenarbeit mit anderen regionalen Organisationen, beruht; betont erneut, welch entscheidende Rolle Frauen bei der Konfliktvermittlung und bei friedenserhaltenden Missionen spielen, und weist darauf hin, dass Frauen auf allen Ebenen der Vereinten Nationen, der EU und anderer multilateraler Organisationen und Missionen unterrepräsentiert sind;
32. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Fähigkeit zum Informationsaustausch, zur Konsultation und Koordinierung von Strategien, Politiken und Positionen zu verbessern, auch in den Leitungsgremien und Kontrollorganen multilateraler Einrichtungen, in denen die EU nicht direkt vertreten ist, und zwar beginnend mit dem VN-Sicherheitsrat; teilt die Ansicht des VP/HR und der Kommission, dass die EU Koordinierungsmechanismen in allen internationalen Institutionen, einschließlich in den Finanzinstitutionen, einführen sollte; ist der Auffassung, dass diese Fähigkeit zur Koordinierung auf die Kontrollorgane aller VN-Einrichtungen ausgeweitet werden sollte;
33. ist der Auffassung, dass das neue „Finanzierungsinstrument Europa in der Welt“ und das Konzept „Team Europa“ für geografische und thematische Unterstützung und Programmplanung sowie die Strategie „Global Gateway“ zur Entwicklung der Infrastruktur der Verkehrsverbindungen eine einzigartige Gelegenheit bieten, eine gemeinsame interinstitutionelle Agenda festzulegen, in der die Beiträge der EU-Mitgliedstaaten gebührend berücksichtigt und wertgeschätzt werden, und zwar in einer Weise, die dem multilateralen Ansatz zur Bewältigung von Herausforderungen und Krisen in der Welt einen Mehrwert verleiht und den Einfluss der EU und ihrer Mitgliedstaaten auch in multilateralen Foren verstärkt; bekräftigt seine Verpflichtung zu einem ausgewogenen und prioritätsorientierten geografischen Ansatz bei Maßnahmen, Unterstützung und Programmen der EU, die außerhalb ihrer Grenzen stattfinden;
34. warnt davor, dass das Bestreben illiberaler Länder oder autoritärer und totalitärer Regime wie China, durch die Finanzierung internationaler Organisationen Einfluss zu gewinnen und zu festigen, zu finanziellem Antagonismus in multilateralen Foren führt und ein Nachdenken sowohl auf EU- als auch auf globaler Ebene darüber erfordert, wie die Unabhängigkeit und Wirksamkeit relevanter internationaler Organisationen und multilateraler Foren durch die Nutzung sämtlicher, den EU-Institutionen zur Verfügung stehender Instrumente und, wann immer dies erforderlich und relevant ist, eine angemessene und nachhaltige EU-Finanzierung sowie eine Finanzierung aus anderen Quellen sichergestellt werden können; weist darauf hin, dass Verzögerungen bei der Zahlung der veranschlagten Beiträge seitens mehrerer Mitgliedstaaten äußerst negative Auswirkungen auf die Arbeit internationaler Organisationen haben und daher nicht hinnehmbar sind;
35. weist darauf hin, dass die humanitäre Hilfe und die Entwicklungshilfe der EU für Drittländer sehr häufig über das VN-System abgewickelt werden; unterstützt diese Partnerschaft zwischen der EU und den Vereinten Nationen, fordert jedoch die EU auf sicherzustellen, dass ihrer besonderen Rolle und Beiträgen mehr Sichtbarkeit innerhalb der Vereinten Nationen verliehen wird; betont in diesem Zusammenhang, dass eine eingehende Evaluierung der bestehenden und geplanten EU-VN-Partnerschaften auf EU-Ebene wichtig ist, um zu prüfen, ob die Sichtbarkeit der Beiträge der EU ausreichend ist, ob das Geld der Steuerzahler im Einklang mit den Werten der EU sinnvoll eingesetzt wird und ob die der EU und ihren Mitgliedstaaten übertragenen Führungsrollen in einem angemessenen Verhältnis zum starken Engagement der EU innerhalb des VN-Systems steht; fordert die Kommission und den EAD auf, diese Überprüfung durchzuführen und sich mit dem Parlament über die Ergebnisse und über die weitere Vorgehensweise abzustimmen, um sicherzustellen, dass dem Beitrag, der finanziellen Zuweisung, dem Engagement und dem Einsatz der EU für das VN-System eine angemessene Anerkennung zuteil wird;
36. betont, dass die Unterstützung der EU für internationale Organisationen und ihre Präsenz in multilateralen Foren für die Bürgerinnen und Bürger in den EU-Mitgliedstaaten sichtbar sein sollten; fordert den VP/HR auf, eine EU-weite Informationskampagne zur Unterstützung der EU für internationale Organisationen und ihrer Präsenz, ihren Zielen und ihren Tätigkeiten in multilateralen Foren einzuleiten; fordert die Kommission, den EAD und die Mitgliedstaaten gleichermaßen auf, die aktive Rolle der EU in multilateralen Foren bekannt zu machen und mehr Informationen über die Beiträge und Leistungen der EU in internationalen Organisationen, auch durch gemeinsame Berichte, Standpunkte und Erklärungen zu Resolutionen der VN, vorzulegen;
37. betont, dass die EU-Mitgliedstaaten die Abstimmung in Bezug auf Fonds und Programme der Vereinten Nationen intensivieren und zentrale Ziele und einen gemeinsamen Ansatz für die Ausrichtung der Exekutivdirektorien festlegen müssen; hebt hervor, dass Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Finanzierung und den Ausgaben multilateraler Organisationen sichergestellt werden müssen;
38. würdigt die Arbeit der „Allianz für Multilateralismus“ als informelles Netzwerk von Ländern, die ihre Überzeugung eint, dass eine regelbasierte internationale Ordnung die einzige verlässliche Garantie für Stabilität und Frieden weltweit ist und dass die gemeinsamen Herausforderungen nur durch Zusammenarbeit bewältigt werden können;
Wiederaufbau des Multilateralismus durch verstärkte globale Partnerschaften zur Verfolgung gemeinsamer Ziele
39. betont, dass auf einen effektiven, ergebnisorientierten, wertebasierten und inklusiven Multilateralismus hingearbeitet werden muss, bei dem Regierungen, die Zivilgesellschaft, religiöse Akteure, der private Sektor, die Wissenschaft und andere einschlägige Interessenträger wirksam zusammenarbeiten, um globale Werte und Interessen vertreten und globale Ziele verwirklichen zu können; hält es für geboten, die beiden entscheidenden Ziele der EU in Einklang zu bringen, nämlich die Sichtbarkeit und Einflussmöglichkeiten der EU als globaler Akteur zu erhöhen und die Rolle multilateraler Foren zu fördern; weist darauf hin, dass diese Spannungen angegangen und bewältigt werden müssen, und dass eine prinzipientreue und entschlossene Position zwischen diesen beiden Zielen im Einklang mit den grundlegenden Werten, Ideen und Interessen der EU formuliert werden muss; weist darauf hin, dass trotz der offensichtlichen Spannungen zwischen diesen beiden entscheidenden europäischen Zielen auch neue Chancen entstehen, da eine stärkere strategische Autonomie der EU es ihr ermöglicht, Bündnisse mit ihren bilateralen Partnern im Rahmen multilateraler Verhandlungen zu schließen und auch multilaterale Verpflichtungen bei bilateralen Verhandlungen zu fördern und sich für sie einzusetzen; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, kontinuierlich und aktiv für den Multilateralismus und einschlägige multilaterale Institutionen einzutreten, wenn sie in gleich welcher Weise in Frage gestellt werden;
40. betont, dass eine kontinuierliche multilaterale Zusammenarbeit in sicherheits- und verteidigungspolitischen Angelegenheiten wichtig ist; hebt die Arbeit der Partnerschaft zwischen der EU und der NATO und die Zusammenarbeit zwischen der EU und der OSZE hervor, die auf der gemeinsamen Unterstützung der gemeinsamen Grundwerte Demokratie, Freiheit, Achtung der Menschenrechte und Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und Förderung des Friedens und der internationalen Zusammenarbeit beruht und die auf Regeln basierende internationale Ordnung schützt; fordert die EU-Mitgliedstaaten- und NATO-Mitglieder auf, die dies noch nicht getan haben, sich den europäischen Sicherheits- und Verteidigungsinitiativen anzuschließen, um die weitere gemeinsame Zusammenarbeit zu ergänzen und stärken;
41. betont, dass der Multilateralismus und jede Reform des derzeitigen Systems auch auf eine verstärkte Transparenz und Rechenschaftspflicht sowie die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Akteuren ausgerichtet sein sollte, um das Vertrauen der Menschen in diese Institutionen wiederherzustellen und ihnen mehr Legitimität zu verleihen; betont, dass die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Verhütung und Bekämpfung illegaler Finanzströme und der Stärkung der internationalen Zusammenarbeit und bewährter Verfahren bei der Rückgabe und Einziehung von Vermögenswerten angegangen werden müssen, unter anderem durch wirksamere Maßnahmen zur Umsetzung bestehender Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption und des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität; betont, dass wirksame, integrative und nachhaltige Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Korruption im Rahmen der Agenda 2030 ergriffen werden müssen; betont, dass die Bekämpfung illegaler Finanzströme auf globaler Ebene zusammengeführt werden muss;
42. hält es für wichtig, sich weiterhin um Verbündete und gleichgesinnte Partner in internationalen Organisationen und multilateralen Foren zu bemühen, um die Koalition aus gleichgesinnten Ländern, die gemeinsamen Werten und Zielen sowie dem politischen Dialog und der effektiven weltweiten Zusammenarbeit verpflichtet sind, zu festigen; betont, dass ein Abkommen über die außen- und sicherheitspolitische Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich als Anhang zum Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich hinzugefügt werden sollte, das es beiden Seiten ermöglichen würde, sich den gemeinsamen globalen sicherheits- und außenpolitischen Herausforderungen besser zu stellen; hebt hervor, dass ein solches Abkommen auch die Zusammenarbeit in multilateralen Organisationen, insbesondere den Vereinten Nationen, angesichts der vielen gemeinsamen Werte und Interessen der beiden Seiten erleichtern würde;
43. weist auf die besondere Bedeutung nicht nur traditioneller transatlantischer oder europäischer Partner wie der USA und Kanadas sowie des Vereinigten Königreichs, der westlichen Balkanländer und anderer Länder der südlichen und östlichen Nachbarschaft hin, sondern auch anderer gleichgesinnter demokratischer Verbündeter in Lateinamerika, im indo-pazifischen Raum und in Afrika, die im Rahmen einer Partnerschaft einen breiteren Raum gemeinsamer Werte und Normen und ein Engagement für die Förderung globaler Antworten auf globale Herausforderungen sowie eine breitere internationale Koalition gleichgesinnter Partner schaffen können; erachtet in diesem Zusammenhang als besonders wichtig, den Dialog und die Zusammenarbeit mit gleichgesinnten afrikanischen Ländern zu stärken und sie dabei zu unterstützen, eine Zukunft für Afrika aufzubauen, die auf Demokratie, Integration und Wohlstand basiert, und dabei gleichzeitig der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, Herausforderungen und Sicherheitsbedrohungen zu bewältigen, die sich aus dem Klimawandel, dem Terrorismus und der organisierten Kriminalität ergeben;
44. betont, dass die Beziehungen der EU zur Afrikanischen Union (AU) sowie zu Lateinamerika und dem Karibischen Raum einen Eigenwert besitzen und für einen erneuerten Multilateralismus von größter Bedeutung sind; weist erneut darauf hin, dass sich die EU und die AU in ihrer gemeinsamen Erklärung mit dem Titel „Africa and Europe: two continents with a joint vision for 2030“ (Afrika und Europa: zwei Kontinente mit einer gemeinsamen Vision für 2030) verpflichtet haben, zusammenzuarbeiten, um einen wirksamen Multilateralismus im Rahmen der auf Regeln basierenden internationalen Ordnung mit den Vereinten Nationen im Mittelpunkt zu fördern, und dafür einzutreten, auf stärker übereinstimmende Standpunkte in multilateralen Foren hinzuarbeiten, um globale Ungleichheiten zu verringern, die Solidarität zu stärken, den Klimawandel zu bekämpfen und die Bereitstellung globaler öffentlicher Güter in Übereinstimmung mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der AU-Agenda 2063 zu verbessern;
45. unterstützt folglich die Bemühungen des VP/HR, des Rates und der Kommission, die Partnerschaft der EU mit der AU und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten weiter zu stärken; weist darauf hin, wie wichtig eine weitere Annäherung der Standpunkte zwischen der EU und den Beitritts- und Partnerländern auf der Ebene der Vereinten Nationen und in anderen multilateralen Foren ist; fordert die EU auf, ihre Fähigkeit zur Unterstützung von Partnerländern und gleichgesinnten Ländern zu erweitern, unter anderem durch Kapazitätsaufbau, Wissensaustausch, Schulungen und Partnerschaften, damit sie sich wirksamer innerhalb des multilateralen Systems engagieren können, und bewährte Verfahren mit ihnen auszutauschen, um auch aus ihren Erfahrungen lernen zu können; weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, die bestehenden multilateralen Foren mit gleichgesinnten Partnern zu stärken, insbesondere die Gipfeltreffen zwischen der EU und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten;
46. betont die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit zwischen der EU und dem ASEAN als Möglichkeit, gemeinsame Herausforderungen im asiatisch-pazifischen Raum zu bewältigen; betont, dass die Rolle von Regionalorganisationen im System der Vereinten Nationen verstärkt werden muss, indem ein jährliches Gipfeltreffen der Führungsspitzen von Regionalorganisationen vorgeschlagen wird;
47. fordert die Kommission und den EAD auf, neue Initiativen vorzuschlagen, um auf die klimabedingten Sicherheitsrisiken zu reagieren und gleichzeitig den europäischen Grünen Deal in internationalen Foren zu fördern; ist der Ansicht, dass die EU in Drittstaaten ambitionierte CO2-Reduktionsziele unterstützen sollte und betont, dass die Klimadiplomatie in den Mittelpunkt des auswärtigen Handelns der EU gerückt werden muss, um Frieden und Sicherheit weltweit zu fördern;
48. unterstützt die Verteidigung der allgemeinen Menschenrechte und der Grundfreiheiten durch die EU und ihr unermüdliches Eintreten für diese, ihre standhafte Unterstützung für die Universalisierung der internationalen Menschenrechtsnormen, ihre aktive Unterstützung und Nutzung der VN-Menschenrechtsforen, um dringende Menschenrechtsfragen anzugehen, ihre unerschütterliche Unterstützung einer verstärkten Rechenschaftspflicht und internationaler Gerechtigkeitsmechanismen, ihren Kampf gegen die Straflosigkeit und die Wahrung der Souveränität und territorialen Integrität von Staaten; hebt in diesem Zusammenhang die Unterstützung der EU für die festgelegten und anerkannten internationalen Grenzen hervor und lehnt alle Versuche ab, sie mit Gewalt zu ändern;
49. unterstützt den VP/HR und die Kommission bei ihren Bemühungen, dafür zu sorgen, dass der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen effizienter handelt, rasch alle Fragen in Bezug auf Menschenrechte und Situationen von Ländern wirksam, glaubwürdig und unvoreingenommen angeht und Synergieeffekte mit anderen multilateralen Menschenrechtsforen schafft;
50. fordert, dass Menschenrechtseinrichtungen möglichst unparteiisch sind und vor jeglicher Einmischung von Staaten, die bekanntermaßen Menschenrechtsverletzungen begangen haben, geschützt werden; besteht daher darauf, dass klare Standards für die Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte festgelegt werden müssen, die erfüllt werden müssen, um als Mitglied im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen akzeptiert zu werden, und ist der Auffassung, dass die EU in dieser Hinsicht aktiver sein und eine umfassende Reform des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen unterstützen sollte;
51. begrüßt die Arbeit der Hochkommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte und ist der Ansicht, dass dieses Amt einzigartige Möglichkeiten bietet, sich im effektiven Dialog und in effektiver Zusammenarbeit mit der Frage zu beschäftigen, wie die Leistungsfähigkeit des Menschenrechtssystems der Vereinten Nationen gestrafft und gestärkt werden kann, unter anderem durch die verstärkte öffentliche Kontrolle der Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, der Zuständigkeiten und der obligatorischen Beitragsankündigungskonferenzen bei der VN-Generalversammlung mit Kandidaten für den Menschenrechtsrat, wie es vom VP/HR und der Kommission in ihrer gemeinsamen Mitteilung vorgeschlagen wurde; begrüßt den jährlichen strategischen Dialog mit den Vereinten Nationen, der am 12. Oktober 2021 aufgenommen wurde;
52. stellt fest, dass die Mittel, die für die Arbeit des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte bereitgestellt werden, nicht ausreichen, dass viele Länder versuchen, sie zu kürzen und dass die EU seit Langem eine Aufstockung der Finanzmittel für dieses Amt fordert; begrüßt die Initiativen und Maßnahmen der EU in Bezug auf Menschenrechte im dritten Ausschuss der VN-Generalversammlung und im VN-Sicherheitsrat sowie die Zusammenarbeit zwischen der EU und den Vereinten Nationen bei verschiedenen thematischen und länderspezifischen Menschenrechtsfragen;
53. fordert, mehr Synergieeffekte zwischen den Empfehlungen des Mechanismus der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung (Universal Public Review – UPR) und den freiwilligen nationalen Überprüfungen (Voluntary National Reviews – VNR), die im Rahmen der Ziele für nachhaltige Entwicklung abgegeben werden, zu schaffen und diese mit der Planung gezielter Menschenrechtsprojekte der EU zu verbinden; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, verstärkt gegen die Versuche autoritärer Länder vorzugehen, ein Gegennarrativ zu schaffen, um das Verständnis der Menschenrechte zu verändern, indem kollektive Rechte über individuelle Rechte gestellt werden; fordert die EU auf, die Arbeit von NRO und Menschenrechtsverteidigern, die von autoritären Staaten vermehrt unter Druck gesetzt und bedroht werden, im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zu unterstützen;
54. bedauert den Missbrauch des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen durch autoritäre und totalitäre Regime, die ihn weiterhin für ihre eigenen Zwecke instrumentalisieren, insbesondere um seine Funktionsweise zu untergraben und das System der Menschenrechtsnormen auszuhöhlen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, eine umfassende Reform des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen zu unterstützen;
55. hält es für dringend geboten, die Geschlechtergleichstellung und den EU-Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter III (GAP III) vollständig umzusetzen und systematisch in alle außenpolitischen Maßnahmen der EU zu aufzunehmen; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, bei der Umsetzung der Resolution 1325 (2000) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit eine Führungsrolle zu übernehmen; betont, dass Frauen bei der Prävention von Konflikten, Friedensverhandlungen, Friedenskonsolidierung und -erhaltung, humanitärer Hilfe und Wiederaufbau nach Konflikten eine Schlüsselrolle spielen; hebt daher hervor, dass die EU die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen und ihre umfassende Einbeziehung in alle Bemühungen zur Erhaltung von Frieden und Sicherheit sicherstellen und eine Geschlechterperspektive bei ihrem gesamten auswärtigen Handeln berücksichtigen muss;
Verstärkte Einbindung des Europäischen Parlaments
56. weist darauf hin, dass es für den Erfolg eines regelbasierten, wirksamen, ergebnisorientierten und vernetzten Multilateralismus wichtig ist, demokratisch gewählte Parlamente einzubeziehen, um den umfassenderen Zugang zu einem breiten Spektrum an Interessenträgern sicherzustellen und den Dialog und die Zusammenarbeit mit nicht-staatlichen Stellen wie regionalen Regierungen, Gemeinden, der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und dem Wirtschaftssektor auszuweiten; unterstützt internationale Initiativen, mit denen die sinnvolle Beteiligung Taiwans als Beobachter an Sitzungen, Mechanismen und Tätigkeiten multilateraler Gremien, einschließlich der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol) und des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC), gefordert wird; weist darauf hin, dass demokratisch gewählte Parlamente Stimmen, die den Multilateralismus unterstützen, sichtbar machen und sie als Mittel für wirksame politische Reaktionen zum Wohle aller Menschen stärken können und darüber hinaus die erforderliche Verknüpfung zwischen internationalen Organisationen und multilateralen Entscheidungsforen und den Bürgern sicherstellen können;
57. ist der Ansicht, dass die EU für die Einrichtung eines Gremiums innerhalb des Systems der Vereinten Nationen eintreten sollte, um den demokratischen Charakter, die demokratische Rechenschaftspflicht und die Transparenz der Weltordnungspolitik zu stärken;
58. weist darauf hin, dass das Parlament in seinem regelmäßigen politischen Kontakt mit den Parlamenten der Mitgliedstaaten der EU und denen von Drittländern Synergieeffekte schaffen kann, da dieser Kontakt den Zusammenschluss gleichgesinnter Länder in internationalen Organisationen und multilateralen Foren stärken und ausweiten kann und dessen Fähigkeit, einen positiven Einfluss auszuüben, erhöht; ist der Auffassung, dass die Möglichkeit der Einrichtung einer Delegation des Parlaments bei den Vereinten Nationen in Betracht gezogen werden sollte, wobei der Schwerpunkt besonders auf der VN-Generalversammlung und anderen parlamentarischen Dimensionen von internationalen Organisationen und multilateralen Foren liegen sollte, um die parlamentarische Verbindung und den Dialog mit dem System der Vereinten Nationen und anderen einschlägigen multilateralen Foren zu verstärken und den demokratischen Dialog und die strategische Diskussion auf interinstitutioneller Ebene der EU sicherzustellen;
59. betont, dass die EU Initiativen unterstützen sollte, die darauf abzielen, die Standpunkte der Zivilgesellschaft besser in den Entscheidungsprozess der Vereinten Nationen einzubeziehen; fordert die Einrichtung neuer Foren innerhalb des VN-Systems, die es der Zivilgesellschaft ermöglichen würden, in einen politischen Dialog mit den Vereinten Nationen einzutreten, sowie die effektive Nutzung der bereits bestehenden Foren;
60. ist der Ansicht, dass Büros des Parlaments in Städten mit Einrichtungen der Vereinten Nationen oder internationalen Organisationen, die für das auswärtige Handeln der EU relevant sind, auf sie zugehen sollten und sich mit den Tätigkeiten dieser Stellen und Organisationen befassen sollten, um eine engere Verbindung zu den Bemühungen, Anstrengungen und Visionen der EU und des Parlaments in Bezug auf den Multilateralismus zu schaffen; ist der Auffassung, dass Überlegungen darüber angestellt werden sollten, wie das Parlament die Synergieeffekte zwischen interparlamentarischen Delegationen, Ausschüssen und den Diensten des Parlaments, die sich mit der Wahlbeobachtung der Unterstützung der Demokratie befassen, zur weiteren Verstärkung des auswärtigen Handelns der EU durch die Tätigkeiten dieser parlamentarischen Einrichtungen maximiert werden können; hebt den Stellenwert der Arbeit der Interparlamentarischen Union (IPU) hervor;
61. bekundet seine Unterstützung für die Rolle des Parlaments sowohl bei der Stärkung parlamentarischer Tätigkeiten als auch beim Aufbau von Kapazitäten, bei der Unterstützung von Demokratie weltweit sowie bei seiner besonderen Funktion bei der parlamentarischen Vermittlung und dem Dialog, unter anderem im Rahmen des Jean-Monnet-Dialogs; betont dem Mehrwert der besonderen Rolle, die das Parlament bei der Förderung des Dialogs und des Austauschs bewährter Verfahren und demokratischer Standards spielt;
62. weist auf die Schlüsselfunktion des Parlaments als demokratische und zusammenführende Einrichtung hin, die ein einzigartiges öffentliches Forum und eine einzigartige Sichtweise zur Förderung von Multilateralismus bieten kann; ist der Ansicht, dass das Parlament weiterhin regelmäßig hochrangige Führungskräfte aus einschlägigen internationalen Organisationen einladen sollte, um sich über gemeinsame Interessen und Prioritäten auszutauschen; ist der Ansicht, dass das Parlament zur Verstärkung der parlamentarischen Dimension multilateraler Foren jährlich eine Konferenz mit Rednern der G7- und der G20-Länder in seinen Räumlichkeiten veranstalten sollte; fordert die Verstärkung des strukturierten Dialogs zwischen dem Parlament und dem System der Vereinten Nationen; betont in dieser Hinsicht, dass das Abhalten regelmäßiger Sitzungen zum Austausch von Ansichten zwischen dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und anderen einschlägigen Ausschüssen und den Delegationsleitern der EU für die Vereinten Nationen in New York und Genf sowie zwischen diesen Ausschüssen und den Missionsleitern der EU-Mitgliedstaaten, die entweder ständige oder nichtständige Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sind, wichtig ist; hebt den positiven Beitrag der jährlichen Delegationen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und seiner Unterausschüsse zum Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York hervor; fordert die Formalisierung mancher informeller Sitzungen zwischen der EU und dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen; befürwortet die Schaffung einer formalen Verbindung zwischen dem Parlament und der Generalversammlung der Vereinten Nationen;
Multilateralismus als Motor bei der Bewältigung dringender globaler Herausforderungen
63. hebt den wesentlichen Beitrag des multilateralen Systems zur Bewältigung des Klimawandels hervor; fordert die weitere Erweiterung, Verstärkung und Institutionalisierung bestehender multilateraler Rahmen, deren Ziel die Bekämpfung des Klimawandels ist wie die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen, die 197 Vertragsparteien hat, darunter alle VN-Mitgliedstaaten, und somit eine nahezu universelle Mitgliedschaft erreicht, durch die Einrichtung von Mechanismen der Rechenschaftspflicht und konkreten Grundsätzen zum Sicherstellen der Wirksamkeit ihrer Mandate; hebt hervor, dass es wichtig ist, die globalen Maßnahmen gegen den Klimawandel zu verstärken, da die Welt nur durch kollektive, unmittelbare und ehrgeizige globale Maßnahmen die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad über dem vorindustriellen Niveau erreichen kann;
64. ist der Ansicht, dass bei der Bekämpfung der globalen Erderwärmung die Industrieländer die Entwicklungsländer beim Übergang von fossilen Brennstoffen zu grüner Energie unterstützen sollten, indem sie nicht nur Mittel, sondern auch Fachwissen und Technologie zur Verfügung stellen;
65. weist darauf hin, dass es wichtig ist, den Schwerpunkt auf die Umsetzung auf nationaler Ebene zu legen, indem national festgelegte Beiträge (Nationally Determined Contributions – NDC) angenommen und umgesetzt werden, und gleichzeitig sicherzustellen, dass die internationale Gemeinschaft gemeinsam auf dem Weg ist, die Ziele des Übereinkommens von Paris auf multilateraler Ebene zu verwirklichen; fordert die Regierungen auf, ehrgeizige NDC festzulegen, ohne die das 1,5 Grad-Ziel nicht erreicht werden kann, und sich gegenseitig zu ermutigen, den Kurs zu halten;
66. weist erneut darauf hin, dass eine enge Zusammenarbeit mit großen Emittenten, durch den Klimawandel gefährdeten Ländern und transatlantischen Partnern auf der VN-Klimakonferenz 2022 wichtig für das Erzielen von Fortschritten in Bezug auf das Ziel für 2030 ist; fordert kontinuierliche multilaterale Bemühungen zur Mobilisierung von Finanzmitteln für die Ziele für nachhaltige Entwicklung und das Klima, einschließlich der Bereitstellung von 50 % der Klimaschutzfinanzierung für die Anpassung; begrüßt die Bemühungen VN-Klimakonferenz 2021 (COP26) um die Festlegung von Definitionen für Desinformation im Zusammenhang mit dem Klimawandel;
67. weist darauf hin, dass die Verletzung von Umweltrechten tiefgreifende Folgen für eine Vielzahl von Menschenrechten hat, darunter das Recht auf Leben, Selbstbestimmung, Nahrung, Wasser, Gesundheit sowie kulturelle, bürgerliche und politische Rechte; betont, dass die biologische Vielfalt und die Menschenrechte miteinander verknüpft und voneinander abhängig sind, und verweist auf die menschenrechtlichen Verpflichtungen der Staaten, die biologische Vielfalt, von der diese Rechte abhängen, zu schützen, indem sie unter anderem die Bürger in Beschlüsse im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt einbeziehen und bei einem Verlust bzw. der Zerstörung der biologischen Vielfalt Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen gewähren; bekundet seine Unterstützung für die im Entstehen begriffenen normativen Anstrengungen auf internationaler Ebene in Bezug auf Umweltkriminalität; legt der EU und den Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang nahe, die Anerkennung des Ökozids als internationales Verbrechen im Sinne des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) voranzubringen;
68. weist erneut auf die Schlüsselrolle der multilateralen Foren bei der Bewältigung von Herausforderungen im Zuge der COVID-19-Pandemie hin und hebt dies als Beispiel für ihre Bedeutung für die Förderung und den Schutz der globalen öffentlichen Gesundheit und der universellen Gesundheitsversorgung hervor; begrüßt die Entwicklung der Initiative „COVID-19 Vaccines Global Access“ (COVAX), die ein herausragendes Beispiel für gelebte internationale Solidarität darstellt, dankt ihren Spendern und Beitragenden und betont gleichzeitig, dass es wichtig ist, weiterhin zu spenden und Ressourcen sowie den Aufbau von Kapazitäten für die Produktion und den Vertrieb von Impfstoffen zu verstärken, um Impfstoffe und Behandlungen kostenlos für alle Länder verfügbar zu machen, und zwar so, dass sie tatsächlich alle Länder zeitnah erreichen;
69. würdigt die Arbeit der WHO in der Bekämpfung der Pandemie durch ihre Beschlüsse, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und Beweisen beruhen, und sorgt gleichzeitig für eine unabhängige Kontrolle und Rechenschaftspflicht der WHO im Umgang mit der COVID-19-Pandemie; betont, dass es wichtig ist, ihr Mandat und ihre ausführenden Kapazitäten zu erweitern, insbesondere im Hinblick auf den Datenaustausch und die Mobilisierung von Ressourcen, sowie das Beschlussfassungsverfahren ihres Krisenstabs zu erneuern und Mechanismen zur Durchsetzung ihrer Beschlüsse und Beratungen zu schaffen;
70. begrüßt die Aufnahme der Arbeiten an einem neuen internationalen Abkommen über Pandemien im Anschluss an die am 31. Mai 2021 erfolgte Verabschiedung eines Beschlusses aller 194 WHO-Mitglieder; fordert die EU nachdrücklich auf, im Rahmen multilateraler Organisationen mitzuarbeiten, um die globalen Mechanismen zur Verhütung und Bekämpfung von Pandemien zu verbessern und dabei die Erfahrungen aus der internationalen Reaktion auf die COVID-19-Pandemie zu nutzen;
71. fordert verstärkte Rechts- und Regelungsrahmen sowie Förderung der politischen Kohärenz, um einen effektiven Zugang zu Gesundheitsdiensten zu erreichen, unter anderem durch den Erlass von Rechtsvorschriften und die Umsetzung von Maßnahmen, mit denen ein besserer Zugang zu Gesundheitsdiensten, medizinischen Produkten und Impfstoffen, insbesondere für die am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen, ermöglicht wird;
72. fordert, bei der Konzipierung, Durchführung und Überwachung von gesundheitspolitischen Maßnahmen eine internationale Zusammenarbeit bei der Einbeziehung einer systemweiten geschlechtsspezifischen Perspektive, wobei die spezifischen Bedürfnisse aller Frauen und Mädchen zu berücksichtigen sind, um die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frauen in der Gesundheitspolitik und bei der Bereitstellung von Gesundheitssystemen zu erreichen;
73. fordert die EU nachdrücklich auf, die Bemühungen zur Bekämpfung des Terrorismus im Rahmen der Vereinten Nationen zu fördern, wozu die vier Säulen der von der Generalversammlung im September 2006 verabschiedeten Weltweiten Strategie der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus umgesetzt und aktualisiert werden sollten;
74. fordert, spezifische Maßnahmen zu ergreifen, um Kinder zu schützen, deren Schutzbedürftigkeit durch die COVID-19-Pandemie, unter anderem im Hinblick auf ihren Zugang zu Gesundheit, Bildung, erschwinglichen Lebensmitteln, sauberem Wasser, sanitären Einrichtungen und angemessenem Wohnraum, besonders verschärft werden könnte; bekräftigt die negativen Auswirkungen des Klimawandels und der Umweltschäden auf die Ausübung der Kinderrechte;
75. erachtet weitere multilaterale Maßnahmen hinsichtlich der wirtschaftspolitischen Steuerung als wichtig, insbesondere im Hinblick auf die Besteuerung; würdigt die im Inklusiven Rahmen der OECD/G20 zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) eingeschlagene Richtung sowie den jüngsten Vorschlag zur Festlegung eines Mindestkörperschaftsteuersatzes von 15 % und eine gerechtere Neuzuweisung von Besteuerungsrechten im Rahmen der künftigen Säule; nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, in dem Eigenmittel in Höhe von 15 % des Anteils an den Residualgewinnen der größten und profitabelsten multinationalen Unternehmen vorgesehen werden, die im Rahmen dieses Abkommens an die EU-Mitgliedstaaten umverteilt werden; fordert die internationale Gemeinschaft auf, sich um mehr Integration in diesem Bereich zu bemühen, um unfaire Praktiken und Missbrauch zu vermeiden; fordert die weiterreichende Umsetzung von internationaler Standards und Normen in diesem Bereich; weist erneut auf die zentrale Bedeutung der Welthandelsorganisation (WTO) für die Regulierung und Erleichterung des Welthandels hin;
76. weist darauf hin, dass die EU eng mit gleichgesinnten Partnern zusammenarbeiten muss, um die WTO zu modernisieren und mit Instrumenten auszustatten, mit denen sie die handelspolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts, einschließlich der digitalen Revolution und des grünen, fairen und nachhaltigen Wandels, bewältigen kann; fordert die EU auf, mit allen Mitgliedern der WTO zusammenzuarbeiten, um auf der 12. Ministerialkonferenz eine positive Reformagenda und einen konkreten Arbeitsplan vorzulegen; erkennt an, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA der Motor für Fortschritte bei multilateralen Handelsgesprächen war;
77. betont, dass Initiativen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Korruption ergriffen und unterstützt werden müssen; erachtet die Unterstützung der Arbeit auf der Ebene der Vereinten Nationen zu Steuerfragen als sehr wichtig, damit die Entwicklungsländer in Steuerangelegenheiten eine Stimme erhalten; betont ferner, dass auf eine Beschleunigung der Verhandlungen über einen wirksamen Verhaltenskodex zur Bekämpfung der internationalen Steuerhinterziehung durch die Nutzung von Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen (TIEA) hingearbeitet werden muss;
78. weist auf den Stellenwert des Multilateralismus für die Bewältigung neuer Herausforderungen und Gegebenheiten wie des Verlusts an biologischer Vielfalt, der Cybersicherheit, der Biotechnologie, der Digitalisierung, der geopolitischen Tätigkeiten und Governance in den Polargebieten, der KI sowie neuer Bedrohungen wie der technologiebasierten Verbreitung von Falschmeldungen, Fake Science und Desinformation hin; ist der Ansicht, dass Sachverständige, Wissenschaftler und relevante Vertreter der Zivilgesellschaft Parteien multilateraler Vereinbarungen verschiedener Interessenträger sein sollten;
79. begrüßt die Einrichtung des Handels- und Technologierats EU–US (EU-US Trade and Technology Council – TTC);
80. weist erneut darauf hin, dass der Grundsatz und das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter in alle Politikbereiche einbezogen werden müssen;
81. begrüßt die Bemühungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen um eine Verbesserung und Abstimmung der Digitalisierung der Vereinten Nationen, damit das Internet für die Grundpfeiler der Vereinten Nationen – Frieden und Sicherheit, Menschenrechte und Entwicklung – genutzt werden kann;
82. hebt hervor, dass sich ein erneuerter Multilateralismus positiv auf das Vorantreiben des digitalen Wandels auswirken kann, und zwar nicht nur als wirkmächtiger Hebel zur Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung, sondern auch im Hinblick auf die dringende Notwendigkeit, grundlegende Standards und Normen festzulegen und die damit verbundenen Risiken und Herausforderungen anzugehen;
83. weist darauf hin, dass angesichts eines immer ehrgeizigeren, durchsetzungsfähigeren und aggressiveren Chinas die EU und ihre demokratischen, gleichgesinnten Partner sich in multilateralen Foren als Teil einer Allianz technologisch fortschrittlicher Demokratien abstimmen sollten, um das auf Regeln basierende internationale System aufrechtzuerhalten, einer Abstimmung autoritärer Staaten entgegenzuwirken, die darauf abzielt, internationale Foren zu kapern, und durch die Festlegung von Standards und globalen Regeln sicherzustellen, dass neue Technologien auf den Menschen ausgerichtet bleiben;
84. weist darauf hin, dass die digitale Welt auch als eine sehr wichtige neue Quelle von Steuereinnahmen betrachtet werden sollte;
85. hebt die zentrale Bedeutung des Multilateralismus für die wirksame Aufrechterhaltung der Ordnung im Weltraum hervor und betont, dass die laufenden Initiativen vertieft und neue eingeleitet werden müssen, um die friedliche Nutzung des Weltraums zu erhalten; hebt hervor, dass für die Nutzung des Weltraums bessere internationale Regeln und Normen sowie ein System aufgebaut werden sollten, das die langfristige nachhaltige, verantwortungsvolle und friedliche Nutzung des Weltraums sicherstellt;
86. fordert die EU auf, eine aktivere Rolle bei der Entwicklung eines internationalen Rahmens für menschenzentrierte und vertrauenswürdige KI-Technologien, insbesondere im Hinblick auf autonome Waffensysteme, zu spielen;
87. hebt die Wichtigkeit einer multilateralen Zusammenarbeit zwischen gleichgesinnten Partnern bei der Bekämpfung böswilliger und manipulativer Desinformation staatlicher und nichtstaatlicher Akteure hervor; betont, dass die EU bei der Festlegung internationaler Definitionen, Normen und Grundsätze zur Bewältigung dieser Probleme, einschließlich der ausländischen Einflussnahme auf Wahlen, weltweit die Führung übernehmen sollte;
88. betont, dass dem Parlament bei der sorgfältigen Prüfung und Unterstützung des Umsetzungsprozesses der Ziele für nachhaltige Entwicklung und der Ziele des Übereinkommens von Paris durch Wahrung der biologischen Vielfalt, der natürlichen Umwelt und ihrer Ressourcen eine zentrale Rolle zukommt, auch indem nicht nur Fortschritte überwacht werden, sondern die Zuteilung von Ressourcen erweitert und Verbesserungen vorgeschlagen oder konkrete Vorschläge vorgebracht werden; hebt die beiden strategischen wichtigen Gedanken im Vorschlag „Our Common Agenda“ (Unsere gemeinsame Agenda) des Generalsekretärs der Vereinten Nationen Antonio Guterres hervor, nämlich die Notwendigkeit eines globalen New Deal und eines neuen Gesellschaftsvertrags; weist darauf hin, dass diese in sehr konkrete Maßnahmen umgesetzt werden könnten, wie z. B. einen stärkeren Globalen Grünen Fonds und einen Mechanismus zur finanziellen Unterstützung hoch verschuldeter Länder, sofern diese die Ziele für nachhaltige Entwicklung umsetzen und gegen Armut vorgehen;
89. fordert die Union nachdrücklich auf, den Schutz, die Erhaltung und die Verteidigung des kulturellen und historischen Erbes Europas in allen multilateralen Gremien wie der Unesco sicherzustellen;
90. betont, dass die Gleichstellung der Geschlechter und die Bekämpfung von Diskriminierung gegen Frauen, Mädchen und Randgruppen sowie der Kampf für deren Grundrechte auf globaler Ebene, einschließlich sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte, unbedingt erforderlich sind; erwartet, dass die Kommission, die Mitgliedstaaten und der EAD den EU-Aktionsplan für die Gleichstellung III beim gesamten auswärtigen Handeln, einschließlich ihres Engagements auf multilateraler Ebene, einbeziehen und eng mit den Partnerregierungen, der Zivilgesellschaft, dem Privatsektor und anderen wichtigen Akteuren zusammenarbeiten; fordert die Kommission und den EAD auf, die Synergieeffekte mit Partnern zu verstärken, um gemeinsam das Gender-Mainstreaming voranzutreiben und die internationalen Ziele im Zusammenhang mit der Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen; betont, dass die EU in der internationalen Gemeinschaft eine Vorreiterrolle übernehmen sollte, wenn es darum geht, die Bemühungen zu verstärken, um dem Einsatz von sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt als Waffe in bewaffneten Konflikten ein Ende zu bereiten;
91. fordert die weltweite Ratifizierung und wirksame Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung; fordert dringend, sämtliche Formen der Rassendiskriminierung mit allen geeigneten Mitteln, einschließlich Rechtsvorschriften, zu beseitigen; nimmt die herausragende Rolle von Bildung und Kultur bei der Förderung der Menschenrechte und der intersektionalen Bekämpfung von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz, insbesondere bei der Förderung der Grundsätze der Toleranz, der Integration und der Achtung der ethnischen, religiösen und kulturellen Vielfalt und bei der Verhinderung der Ausbreitung extremistischer rassistischer und fremdenfeindlicher Bewegungen und Ideen, zur Kenntnis; bekräftigt, dass der gleiche Schutz durch das Gesetz und die Gleichheit vor den Gerichten, die Befähigung und die uneingeschränkte und wirksame Beteiligung an Beschlussfassungsverfahren der indigenen Bevölkerung, einschließlich Frauen und Mädchen, am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben sichergestellt werden müssen; fordert einen stärkeren Schutz von Menschen mit Behinderungen und Aufmerksamkeit für diejenigen, die intersektionaler Diskriminierung ausgesetzt sind, insbesondere Frauen und indigene Menschen mit Behinderungen;
92. fordert die EU auf, angesichts der zunehmenden Zahl an Verletzungen der internationalen Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts die multilaterale Zusammenarbeit bei der internationalen Gerichtsbarkeit zu stärken; fordert die EU und ihre Partner auf, die in internationalen Gremien wie dem Menschenrechtsrat, den Sonderverfahren der Vereinten Nationen, Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen, den OSZE-Mechanismen, dem Europarat oder den internationalen Gerichten verfügbaren Instrumente zu entwickeln und zu nutzen, um die Einhaltung des Völkerrechts durch staatliche und nichtstaatliche Akteure zu verbessern und die Anwendung des Grundsatzes der universellen Gerichtsbarkeit in den nationalen Rechtssystemen zu fördern; fordert die EU auf, die Rolle des IStGH zu stärken und sein Personal aufzustocken, indem sie ihm umfassende diplomatische, politische und finanzielle Unterstützung gewährt; ersucht die Kommission, den VP/HR und die Mitgliedstaaten, alle Mitgliedstaaten multilateraler Institutionen, die das Römische Statut noch nicht ratifiziert haben, zur Ratifizierung aufzufordern;
93. fordert die Kommission auf, die Ausarbeitung des Rahmens für die unternehmerische Sorgfaltspflicht rasch abzuschließen und mit gleichgesinnten Partnern zusammenzuarbeiten, um gegen schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen durch autoritäre und totalitäre Regime vorzugehen und so nachhaltige und widerstandsfähige globale Lieferketten angesichts des bösartigen Einflusses autoritärer und totalitärer Regime zu sichern;
94. fordert eine internationale Politik zum Schutz und zur Unterstützung gefährdeter Menschenrechtsverteidiger; verurteilt die Vergeltungsmaßnahmen, die einige Regierungen gegen Organisationen der Zivilgesellschaft, Aktivisten und Menschenrechtsverteidiger als Reaktion auf deren legitime Interaktion mit internationalen Gremien ergriffen haben, und fordert den Rat und den VP/HR auf, systematisch und entschieden auf alle derartigen Vorfälle zu reagieren; appelliert an die EU, die Forderung nach einem ständigen Untersuchungsmechanismus der Vereinten Nationen für Verbrechen gegen Journalisten und die Verhängung gezielter Sanktionen gegen diejenigen, die für die Androhung oder den Befehl von Gewaltakten gegen Journalisten verantwortlich sind, zu unterstützen, um der Straffreiheit ein Ende zu setzen, Gewalt gegen Journalisten zu verhindern und Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Sicherheit zu fördern;
95. bekräftigt seine Aufforderung an die EU, auf ein stärkeres multilaterales Engagement zu drängen, um nachhaltige politische Lösungen für die derzeitigen Konflikte zu finden und sicherzustellen, dass die Menschenrechte im Mittelpunkt von Konfliktverhütungs- und Vermittlungsmaßnahmen stehen; weist auf die Bedeutung der internationalen Friedenssicherung und Konfliktlösung sowie der Unterstützung der EU für die entsprechenden Missionen hin; betont, dass klarere Ziele, eine klare Umsetzungskapazität und wirksame Mechanismen, einschließlich der Perspektiven von Frauen im Einklang mit der Resolution 1325 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und allen nachfolgenden Resolutionen, festgelegt werden müssen; fordert eine Reform der einschlägigen Strukturen, um der Straffreiheit von Personal, das sich im Rahmen von militärischen Operationen und zivilen Missionen oder als Mitarbeiter anderer multilateraler Organisationen, Ämter und Organe des Missbrauchs und der sexuellen Gewalt schuldig gemacht hat, ein Ende zu setzen und funktionierende und transparente Aufsichts- und Rechenschaftsmechanismen zu schaffen;
96. betont, dass der Erfolg multilateraler Organisationen eine entscheidende Rolle beim Wiederaufbau von Vertrauen der Öffentlichkeit in Demokratie, Liberalismus und den Stellenwert einer regelbasierten Weltordnung spielt;
97. hebt hervor, dass ein offenes, inklusives, auf Regeln basierendes und diskriminierungsfreies multilaterales Handelssystem ein wichtiger Motor für die Liberalisierung des Welthandels sein muss und zu mehr Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Schaffung von Arbeitsplätzen, Verbesserung des Lebensstandards, Einkommenswachstum sowie zur Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und Bekämpfung des Klimawandels führen muss, wodurch im Einklang mit den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung Wohlstand, Frieden und Sicherheit gestärkt werden; verweist ferner auf die Rolle eines multilateralen Handelssystems bei der Förderung eines vorhersehbaren Handelsumfelds durch die Entwicklung wechselseitiger, transparenterer und fairer Regeln und Vorschriften für den Handel, die auf konsistente, durchsetzbare und kohärente Weise umgesetzt werden; weist auf die Ergebnisse des im November 2021 vorgelegten Berichts mit dem Titel „EU exports to the world: effects on employment“ (EU-Ausfuhren in die Welt: Auswirkungen auf die Beschäftigung) hin, demzufolge mehr als 38 Millionen Arbeitsplätze in der EU vom Export gestützt werden; fordert die Kommission auf, ihre Kommunikationsmaßnahmen zur Verbreitung dieser Ergebnisse fortzusetzen und das Bewusstsein für die Vorteile und positiven Aspekte des internationalen Handels zu schärfen; vertritt jedoch die Auffassung, dass angesichts der globalen Herausforderungen und insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung gemeinsamer Initiativen für die Bereitstellung globaler öffentlicher Güter, sowie vor dem Hintergrund der dynamischen Verschiebungen im weltweiten Machtgefüge das Vertrauen in die multilateralen Institutionen wieder hergestellt werden muss; hebt die Rolle hervor, die die EU in diesem Prozess spielt;
98. bedauert, dass in Teilen der Weltwirtschaft eine zunehmende Tendenz hin zum Protektionismus und zur Instrumentalisierung des Handels als Druckmittel zu beobachten ist, was zu Störungen und geopolitischen Spannungen führt; weist darauf hin, dass eine nationalistisch ausgerichtete Wirtschaftspolitik, die mit Verstößen gegen etablierte Regeln des internationalen Handels einhergeht und Vergeltungsmaßnahmen der Handelspartner nach sich zieht, im Widerspruch zu unserem globalisierten Handelssystems steht; fordert eine weitere Verstärkung der Bemühungen der EU zur Durchsetzung der Handelsregeln und die Entwicklung eines Instrumentariums autonomer Handelsinstrumente, wie beispielsweise des Instruments zur Bekämpfung von Zwangsmaßnahmen, des Instruments gegen wettbewerbsverzerrende Subventionen und des Instruments betreffend das internationale Beschaffungswesen sowie die Schaffung der Funktion eines Leitenden Beauftragten für die Durchsetzung der Handelsregeln, um auf diese neuen Herausforderungen zu reagieren; nimmt das Ziel zur Kenntnis, ein reformiertes und ordnungsgemäß funktionierendes multilaterales Regelwerk zu schaffen, dessen Mittelpunkt ein wirksames und funktionierendes Streitbeilegungssystem innerhalb der Welthandelsorganisation bilden soll; betont jedoch, dass es notwendig ist, sich weiterhin mit ganzer Kraft für eine Reform der WTO als Eckpfeiler einer offenen, fairen, nachhaltigen und regelbasierten Weltwirtschaft und für die Steigerung ihrer Effizienz, Inklusivität, Transparenz und Legitimität sowie für die Bewältigung der Herausforderungen und Risiken einzusetzen, die von nicht marktwirtschaftlich organisierten Volkswirtschaften ausgehen; begrüßt in diesem Zusammenhang den Anhang zur Überprüfung der Handelspolitik vom Februar 2021, in dem ein umfassendes Konzept für die Modernisierung der WTO skizziert wird; hebt hervor, dass ein wirksames Engagement der EU zur Förderung eines auf Regeln basierenden Welthandels auf einem zukunftsorientierten Handelskonzept beruhen muss;
99. betont, dass eine demokratische, legitime, rechenschaftspflichtige und transparente globale Governance mit einer stärkeren Einbeziehung parlamentarischer Gremien einhergehen sollte, da direkt gewählte Parlamentarier als unverzichtbares Bindeglied zwischen den Bürgern und dem multilateralen System fungieren können; hebt die Bedeutung eines horizontalen und kohärenten Multilateralismus sowie der Arbeit der gemeinsamen parlamentarischen Konferenz des Europäischen Parlaments und der Interparlamentarischen Union (IPU) zur WTO in diesem Sinne hervor; betont, dass dafür gesorgt werden muss, dass Parlamentarier besseren Zugang zu Handelsverhandlungen haben und bei der Formulierung von Mandaten und der Umsetzung von WTO-Beschlüssen sowie in Verhandlungen über handelsbezogene Fragen in anderen multilateralen Gremien und Institutionen einbezogen werden; bekräftigt, dass die EU und alle WTO-Mitglieder ihren Austausch mit interessierten Akteuren, einschließlich der Zivilgesellschaft, der Unternehmensverbände und der Wirtschaft im Allgemeinen, intensivieren müssen; fordert die Kommission auf, ihre Zusammenarbeit mit allen einschlägigen internationalen Organisationen wie der Internationalen Arbeitsorganisation, dem System der Vereinten Nationen, der G7, der OECD, der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds zu vertiefen, und unterstreicht deren Rolle bei der Förderung eines offenen, regelbasierten Handelssystems;
100. begrüßt die enge Zusammenarbeit der WTO mit der Weltgesundheitsorganisation und anderen internationalen Organisationen mit dem Ziel, sicherzustellen, dass dem Handel eine positive Rolle bei der Bewältigung der Pandemie und der durch sie hervorgerufenen Krise sowie bei der Unterstützung der Erholung der Weltwirtschaft zukommt; betont, dass die COVID-19-Pandemie gezeigt hat, dass unsere internationalen Institutionen Unzulänglichkeiten aufweisen; fordert die Kommission auf, die aus der COVID-19-Pandemie gewonnenen Erkenntnisse zu untersuchen und mit globalen Partnern zusammenzuarbeiten, um diese Erkenntnisse in der Reformagenda zu berücksichtigen; fordert, dass eine ehrgeizige Initiative in den Bereichen Handel und Gesundheit abgeschlossen wird; nimmt die Bestrebungen der WTO zur Kenntnis, ihren Tätigkeitsbereich zu erweitern und durch ein verstärktes Engagement für Themen wie Gesundheit, Nachhaltigkeit, ungleiche Vermögensverteilung, Geschlechtergleichstellung und Teilhabe von Frauen mehr Relevanz in der Öffentlichkeit zu erlangen; ist der Ansicht, dass dies wichtige Schritte im Rahmen ihres Reformprozesses sein werden, und zwar neben ihren Kernaufgaben, nämlich der Festlegung multilateraler Handelsregeln, dem Abbau von Handelshemmnissen und der Bereitstellung eines Instruments zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten zwischen ihren Mitgliedern;
101. fordert den Rat auf, seine Bemühungen um den Abschluss von Freihandelsabkommen mit Drittländern zu intensivieren; stellt fest, dass Freihandelsabkommen die wirtschaftlichen Wechselwirkungen und Abhängigkeiten zwischen Ländern verstärken und daher ein Wegbereiter für ein aktiveres und ehrgeizigeres Engagement auf multilateraler Ebene sein können;
102. fordert den Rat, die Kommission und den VP/HR auf, diesen Bericht bei der Festlegung der Prioritäten der EU für die 77. Generalversammlung der Vereinten Nationen sowie in anderen internationalen Organisationen und multilateralen Foren gebührend zu berücksichtigen;
°
° °
103. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Kommission und zur Kenntnisnahme der Generalversammlung der Vereinten Nationen sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR INTERNATIONALEN HANDEL (2.3.2022)
für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
zu dem Thema „Die EU und die Verteidigung des Multilateralismus“
Verfasserin der Stellungnahme(*): Anna-Michelle Asimakopoulou
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 57 der Geschäftsordnung
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. hebt hervor, dass ein offenes, inklusives, auf Regeln basierendes und diskriminierungsfreies multilaterales Handelssystem ein wichtiger Motor für die Liberalisierung des Welthandels sein muss und zu mehr Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Schaffung von Arbeitsplätzen, Verbesserung des Lebensstandards, Einkommenswachstum sowie zur Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und Bekämpfung des Klimawandels führen muss, wodurch im Einklang mit den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung Wohlstand, Frieden und Sicherheit gestärkt werden; verweist ferner auf seine Rolle bei der Förderung eines vorhersehbaren Handelsumfelds durch die Entwicklung wechselseitiger, transparenterer und fairer Regeln und Vorschriften für den Handel auf konsistente, durchsetzbare und kohärente Weise; weist auf die Ergebnisse des im November 2021 vorgelegten Berichts mit dem Titel „EU-Ausfuhren in die Welt und ihre Auswirkungen auf die Beschäftigung“ hin, demzufolge mehr als 38 Millionen Arbeitsplätze in der EU vom Export gestützt werden; fordert die Kommission auf, ihre Kommunikationsmaßnahmen zur Verbreitung dieser Ergebnisse fortzusetzen und das Bewusstsein für die Vorteile und positiven Aspekte des internationalen Handels zu schärfen; vertritt jedoch die Auffassung, dass angesichts der globalen Herausforderungen und insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung gemeinsamer Initiativen für die Bereitstellung globaler öffentlicher Güter, sowie vor dem Hintergrund der dynamischen Verschiebungen im weltweiten Machtgefüge das Vertrauen in die multilateralen Institutionen wieder hergestellt werden muss; hebt die Rolle hervor, die die EU in diesem Prozess spielt;
2. bedauert, dass in Teilen der Weltwirtschaft eine zunehmende Tendenz hin zum Protektionismus und zur Instrumentalisierung des Handels als Druckmittel zu beobachten ist, was zu Störungen und geopolitischen Spannungen führt; weist darauf hin, dass eine nationalistisch ausgerichtete Wirtschaftspolitik, die mit Verstößen gegen etablierte Regeln des internationalen Handels einhergeht und Vergeltungsmaßnahmen der Handelspartner nach sich zieht, im Widerspruch zu unserem globalisierten Handelssystems steht; fordert eine weitere Verstärkung der Bemühungen der EU zur Durchsetzung der Handelsregeln und die Entwicklung eines Instrumentariums autonomer Handelsinstrumente, wie beispielsweise des Instruments zur Bekämpfung von Zwangsmaßnahmen, des Instruments gegen wettbewerbsverzerrende Subventionen und des Instruments betreffend das internationale Beschaffungswesen sowie die Schaffung der Funktion eines Leitenden Beauftragten für die Durchsetzung der Handelsregeln, um auf diese neuen Herausforderungen zu reagieren; nimmt das Ziel zur Kenntnis, ein reformiertes und ordnungsgemäß funktionierendes multilaterales Regelwerk zu schaffen, dessen Mittelpunkt ein wirksames und funktionierendes Streitbeilegungssystem innerhalb der Welthandelsorganisation bilden soll; betont jedoch, dass es notwendig ist, sich weiterhin mit ganzer Kraft für eine Reform der WTO als Eckpfeiler einer offenen, fairen, nachhaltigen und regelbasierten Weltwirtschaft und für die Steigerung ihrer Effizienz, Inklusivität, Transparenz und Legitimität sowie für die Bewältigung der Herausforderungen und Risiken einzusetzen, die von nicht marktwirtschaftlich organisierten Volkswirtschaften ausgehen; begrüßt in diesem Zusammenhang den Anhang zur Überprüfung der Handelspolitik vom Februar 2021, in dem ein umfassendes Konzept für die Modernisierung der WTO skizziert wird; hebt hervor, dass ein wirksames Engagement der EU zur Förderung eines auf Regeln basierenden Welthandels auf einem zukunftsorientierten Handelskonzept beruhen muss;
3. weist darauf hin, dass die EU eng mit gleichgesinnten Partnern zusammenarbeiten muss, um die WTO zu modernisieren und mit Instrumenten auszustatten, mit denen sie die handelspolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts, einschließlich der digitalen Revolution und des grünen, fairen und nachhaltigen Wandels, bewältigen kann, und dass sie sich mit allen Mitgliedern der WTO dafür einsetzen muss, eine positive Reformagenda voranzutreiben und bis zur kommenden 12. Ministerkonferenz einen konkreten Arbeitsplan auszuarbeiten; erkennt an, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA der Motor für Fortschritte bei multilateralen Handelsgesprächen war; begrüßt daher die Erklärungen der derzeitigen US-Regierung zur WTO-Reform, fordert die Vereinigten Staaten jedoch auf, eine detailliertere politische Plattform für die Reform der Organisation vorzulegen und mit der EU auf höchster Ebene zusammenzuarbeiten, um einen Konsens zu erzielen, der eine Grundlage für ein erneutes Engagement für realistische Ergebnisse bilden könnte; unterstützt eine zukunftsorientierte transatlantische Agenda, die auf gemeinsamen Interessen und Werten beruht und darauf abzielt, aktiv zur Verwirklichung einer weitreichenden Reform der WTO, auch in Bezug auf ihre Funktionen der Überwachung, Verhandlung und Streitbeilegung, beizutragen; bedauert den im WTO-Rechtsmittelgremium herrschenden Stillstand, durch den das globale Handelssystem ein durchsetzbares Streitbeilegungssystem verliert; fordert alle WTO-Mitglieder nachdrücklich auf, nach Lösungen zur Wiederherstellung eines voll funktionsfähigen und unabhängigen Berufungsgremiums zu suchen; begrüßt das Engagement der EU und ihrer strategischen Partner in Lateinamerika, im indopazifischen Raum und in Afrika, da nur so das globale Handelssystem vorangebracht und reformiert werden kann; fordert die Kommission auf, die Entwicklungsländer zu berücksichtigen und Fortschritte bei der Integration ihrer Volkswirtschaften in das globale Handelssystem zu erzielen und gleichzeitig den Status eines Entwicklungslandes neu zu definieren;
4. begrüßt die Einrichtung des EU-US-Handels- und Technologierates (Trade and Technology Council, TTC) im Juni 2021 und die erste Sitzung des Rates im November 2021; betrachtet den TTC als eine entscheidende Gelegenheit für die EU und die USA, in wichtigen globalen Handels-, Wirtschafts- und Technologiefragen zusammenzuarbeiten; ist der Ansicht, dass die transatlantische Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern dazu beitragen könnten, die multilaterale Vision am Leben zu halten, die derzeitigen Herausforderungen des multilateralen Systems gemeinsam anzugehen und eine gemeinsame Agenda für gemeinsamen Wohlstand voranzubringen;
5. betont, dass eine demokratische, legitime, rechenschaftspflichtige und transparente globale Governance mit einer stärkeren Einbeziehung parlamentarischer Gremien einhergehen sollte, da direkt gewählte Parlamentarier als unverzichtbares Bindeglied zwischen den Bürgern und dem multilateralen System fungieren können; hebt die Bedeutung eines horizontalen und kohärenten Multilateralismus sowie der Arbeit der gemeinsamen parlamentarischen Konferenz des Europäischen Parlaments und der Interparlamentarischen Union (IPU) zur WTO in diesem Sinne hervor; betont, dass dafür gesorgt werden muss, dass Parlamentarier besseren Zugang zu Handelsverhandlungen haben und bei der Formulierung von Mandaten und der Umsetzung von WTO-Beschlüssen sowie in Verhandlungen über handelsbezogene Fragen in anderen multilateralen Gremien und Institutionen einbezogen werden; bekräftigt, dass die EU und alle WTO-Mitglieder ihren Austausch mit interessierten Akteuren, einschließlich der Zivilgesellschaft, der Unternehmensverbände und der Wirtschaft im Allgemeinen, intensivieren müssen; fordert die Kommission auf, ihre Zusammenarbeit mit allen einschlägigen internationalen Organisationen wie der Internationalen Arbeitsorganisation, dem System der Vereinten Nationen, der G7, der OECD, der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds zu vertiefen, und unterstreicht deren Rolle bei der Förderung eines offenen, regelbasierten Handelssystems;
6. begrüßt die enge Zusammenarbeit der WTO mit der Weltgesundheitsorganisation und anderen internationalen Organisationen, durch die sichergestellt wird, dass dem Handel eine positive Rolle bei der Bewältigung der Pandemie und der durch sie hervorgerufenen Krise sowie bei der Förderung der Erholung der Weltwirtschaft zukommt; betont, dass die COVID-19-Pandemie gezeigt hat, dass unsere internationalen Institutionen Unzulänglichkeiten aufweisen; fordert die Kommission auf, die aus der COVID-19-Pandemie gewonnenen Erkenntnisse zu untersuchen und mit globalen Partnern zusammenzuarbeiten, um diese Erkenntnisse in der Reformagenda zu berücksichtigen; fordert nachdrücklich, dass eine ehrgeizige Initiative in den Bereichen Handel und Gesundheit abgeschlossen wird; nimmt die Bestrebungen der WTO zur Kenntnis, ihren Tätigkeitsbereich zu erweitern und durch ein verstärktes Engagement für Themen wie Gesundheit, Nachhaltigkeit, ungleiche Vermögensverteilung, Geschlechtergleichstellung und Teilhabe von Frauen mehr Relevanz in der Öffentlichkeit zu erlangen; ist der Ansicht, dass dies wichtige Schritte im Rahmen ihres Reformprozesses sein werden, und zwar neben ihren Kernaufgaben, nämlich dem Abbau von Handelshemmnissen und der Bereitstellung eines Instruments zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten zwischen ihren Mitgliedern;
7. fordert den Rat auf, seine Bemühungen um den Abschluss von Freihandelsabkommen mit Drittländern zu intensivieren; stellt fest, dass Freihandelsabkommen die wirtschaftlichen Wechselwirkungen und Abhängigkeiten zwischen Ländern verstärken und daher ein Wegbereiter für ein aktiveres und ehrgeizigeres Engagement auf multilateraler Ebene sein können;
8. betont, dass die zunehmenden Handelsspannungen die internationale und regionale Handelsarchitektur schrittweise und grundlegend umgestaltet haben; ist der Auffassung, dass die EU weiterhin als entschiedener und wichtiger Verfechter des Multilateralismus in der Welt auftreten und Maßnahmen vermeiden muss, die diesen Zielen zuwiderlaufen; kommt jedoch zu dem Schluss, dass die EU auf globale Kräfte, wie die zunehmende Fragmentierung, die Instrumentalisierung des Handels als Druckmittel und auf Protektionismus reagieren muss, um ihre Wettbewerbsvorteile zu wahren;
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
28.2.2022 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
37 2 3 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Barry Andrews, Anna-Michelle Asimakopoulou, Tiziana Beghin, Geert Bourgeois, Saskia Bricmont, Jordi Cañas, Daniel Caspary, Arnaud Danjean, Paolo De Castro, Emmanouil Fragkos, Markéta Gregorová, Christophe Hansen, Danuta Maria Hübner, Herve Juvin, Karin Karlsbro, Maximilian Krah, Danilo Oscar Lancini, Bernd Lange, Margarida Marques, Gabriel Mato, Emmanuel Maurel, Carles Puigdemont i Casamajó, Samira Rafaela, Catharina Rinzema, Inma Rodríguez-Piñero, Massimiliano Salini, Ernő Schaller-Baross, Helmut Scholz, Sven Simon, Dominik Tarczyński, Mihai Tudose, Kathleen Van Brempt, Marie-Pierre Vedrenne, Jörgen Warborn, Iuliu Winkler, Jan Zahradil, Juan Ignacio Zoido Álvarez |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Markus Buchheit, Claudiu Manda, Javier Moreno Sánchez, Manuela Ripa, Joachim Schuster |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG
IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
37 |
+ |
ECR |
Geert Bourgeois, Emmanouil Fragkos, Dominik Tarczyński, Jan Zahradil |
ID |
Markus Buchheit, Herve Juvin, Maximilian Krah, Danilo Oscar Lancini |
NI |
Tiziana Beghin, Carles Puigdemont i Casamajó, Ernő Schaller-Baross |
PPE |
Anna-Michelle Asimakopoulou, Daniel Caspary, Arnaud Danjean, Christophe Hansen, Danuta Maria Hübner, Gabriel Mato, Massimiliano Salini, Sven Simon, Jörgen Warborn, Iuliu Winkler, Juan Ignacio Zoido Álvarez |
Renew |
Barry Andrews, Jordi Cañas, Karin Karlsbro, Samira Rafaela, Catharina Rinzema, Marie-Pierre Vedrenne |
S&D |
Paolo De Castro, Bernd Lange, Claudiu Manda, Margarida Marques, Javier Moreno Sánchez, Inma Rodríguez-Piñero, Joachim Schuster, Mihai Tudose, Kathleen Van Brempt |
2 |
- |
The Left |
Emmanuel Maurel, Helmut Scholz |
3 |
0 |
Verts/ALE |
Saskia Bricmont, Markéta Gregorová, Manuela Ripa |
Erläuterungen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltungen
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
2.6.2022 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
55 13 7 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Alviina Alametsä, Alexander Alexandrov Yordanov, François Alfonsi, Maria Arena, Petras Auštrevičius, Traian Băsescu, Anna Bonfrisco, Reinhard Bütikofer, Fabio Massimo Castaldo, Susanna Ceccardi, Włodzimierz Cimoszewicz, Katalin Cseh, Anna Fotyga, Michael Gahler, Giorgos Georgiou, Sunčana Glavak, Raphaël Glucksmann, Klemen Grošelj, Bernard Guetta, Márton Gyöngyösi, Sandra Kalniete, Karol Karski, Peter Kofod, Dietmar Köster, Andrius Kubilius, Ilhan Kyuchyuk, Jean-Lin Lacapelle, David Lega, Miriam Lexmann, Nathalie Loiseau, Antonio López-Istúriz White, Claudiu Manda, Lukas Mandl, Thierry Mariani, Pedro Marques, David McAllister, Vangelis Meimarakis, Sven Mikser, Francisco José Millán Mon, Gheorghe-Vlad Nistor, Urmas Paet, Demetris Papadakis, Kostas Papadakis, Tonino Picula, Manu Pineda, Giuliano Pisapia, Thijs Reuten, Nacho Sánchez Amor, Isabel Santos, Jacek Saryusz-Wolski, Andreas Schieder, Radosław Sikorski, Jordi Solé, Sergei Stanishev, Tineke Strik, Hermann Tertsch, Dragoş Tudorache, Hilde Vautmans, Harald Vilimsky, Idoia Villanueva Ruiz, Viola Von Cramon-Taubadel, Thomas Waitz, Witold Jan Waszczykowski, Charlie Weimers, Isabel Wiseler-Lima, Bernhard Zimniok, Željana Zovko |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Vladimír Bilčík, Marc Botenga, Corina Crețu, Assita Kanko, Andrey Kovatchev, Georgios Kyrtsos, Marisa Matias, María Soraya Rodríguez Ramos |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
55 |
+ |
NI |
Fabio Massimo Castaldo, Márton Gyöngyösi |
PPE |
Alexander Alexandrov Yordanov, Traian Băsescu, Vladimír Bilčík, Michael Gahler, Sunčana Glavak, Sandra Kalniete, Andrey Kovatchev, Andrius Kubilius, David Lega, Miriam Lexmann, Antonio López-Istúriz White, David McAllister, Lukas Mandl, Vangelis Meimarakis, Francisco José Millán Mon, Gheorghe-Vlad Nistor, Radosław Sikorski, Isabel Wiseler-Lima, Željana Zovko |
Renew |
Petras Auštrevičius, Katalin Cseh, Klemen Grošelj, Bernard Guetta, Georgios Kyrtsos, Ilhan Kyuchyuk, Nathalie Loiseau, Urmas Paet, María Soraya Rodríguez Ramos, Dragoş Tudorache, Hilde Vautmans |
S&D |
Maria Arena, Włodzimierz Cimoszewicz, Corina Crețu, Raphaël Glucksmann, Dietmar Köster, Claudiu Manda, Pedro Marques, Sven Mikser, Demetris Papadakis, Tonino Picula, Giuliano Pisapia, Thijs Reuten, Nacho Sánchez Amor, Isabel Santos, Andreas Schieder, Sergei Stanishev |
Verts/ALE |
Alviina Alametsä, François Alfonsi, Reinhard Bütikofer, Jordi Solé, Tineke Strik, Viola Von Cramon-Taubadel, Thomas Waitz |
13 |
- |
ECR |
Anna Fotyga, Assita Kanko, Karol Karski, Jacek Saryusz-Wolski, Hermann Tertsch, Witold Jan Waszczykowski, Charlie Weimers |
ID |
Peter Kofod, Jean-Lin Lacapelle, Thierry Mariani, Harald Vilimsky, Bernhard Zimniok |
NI |
Kostas Papadakis |
7 |
0 |
ID |
Anna Bonfrisco, Susanna Ceccardi |
The Left |
Marc Botenga, Giorgos Georgiou, Marisa Matias, Manu Pineda, Idoia Villanueva Ruiz |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] ABl. C 65 vom 19.2.2016, S. 120.
- [2] ABl. C 316 vom 6.8.2021, S. 2.
- [3] ABl. C 67 vom 8.2.2022, S. 150.
- [4] ABl. C 184 vom 5.5.2022, S. 170.
- [5] ABl. C 433 vom 23.12.2019, S. 86.
- [6] Angenommene Texte, P9_TA(2022)0052.
- [7] Angenommene Texte, P9_TA(2022)0121.