BERICHT über die zukünftige Zusammenarbeit zwischen der EU und Indien in den Bereichen Handel und Investitionen

22.6.2022 - (2021/2177(INI))

Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Geert Bourgeois

Verfahren : 2021/2177(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0193/2022
Eingereichte Texte :
A9-0193/2022
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur zukünftigen Zusammenarbeit zwischen der EU und Indien in den Bereichen Handel und Investitionen

(2021/2177(INI))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung, die auf dem Treffen der Führungsspitzen der EU und Indiens am 8. Mai 2021 in Porto angenommen wurde,

 unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung und den Fahrplan für eine strategische Partnerschaft zwischen der EU und Indien bis 2025, die auf dem 15. Gipfeltreffen EU-Indien am 15. Juli 2020 angenommen wurden, auf die anderen Gemeinsamen Erklärungen in den Bereichen Terrorismusbekämpfung, Klima und Energie, Urbanisierung, Migration und Mobilität sowie auf die Wasserpartnerschaft,

 unter Hinweis auf die ersten Dialoge auf hoher Ebene über Handel und Investitionen, die im Februar und April 2021 zwischen dem Exekutiv-Vizepräsidenten der Kommission und dem indischen Minister für Handel und Industrie stattfanden,

 unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 20. November 2018 mit dem Titel „Elemente einer EU-Strategie für Indien“ (JOIN(2018)0028) sowie auf die entsprechenden Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Dezember 2018,

 unter Hinweis auf die Beschlüsse des Rates vom 19. April 2007 über ein Verhandlungsmandat für Handels- und Investitionsverhandlungen mit Indien und vom 14. Juli 2011 über ein Mandat für Handels- und Investitionsverhandlungen mit Indien: Verhandlungsrichtlinien für Handels- und Investitionsverhandlungen,

 unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 16. September 2021 mit dem Titel „EU-Strategie für die Zusammenarbeit im indopazifischen Raum“ (JOIN(2021)0024),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Februar 2021 mit dem Titel „Überprüfung der Handelspolitik – Eine offene, nachhaltige und entschlossene Handelspolitik“ (COM(2021)0066),

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt[1],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2017 zu den politischen Beziehungen zwischen der EU und Indien[2] und auf seine Entschließung vom 21. Januar 2021 zum Thema „Konnektivität und die Beziehungen zwischen der EU und Asien“[3],

 unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 29. April 2021 an den Rat, die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu den Beziehungen zwischen der EU und Indien[4],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2020 zu dem Thema „Der europäische Grüne Deal“[5],

 unter Hinweis auf seinen Entschließung vom 7. Juli 2021 zu den handelsbezogenen Aspekte und Auswirkungen von COVID-19[6],

 unter Hinweis auf den gemeinsamen Entschließungsantrag vom 29. Januar 2020 zum Gesetz von 2019 zur Änderung des indischen Staatsbürgerschaftsrechts,

 gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für internationalen Handel (A9‑0193/2022),

A. in der Erwägung, dass die EU und Indien im Mai 2021 ein Treffen der Führungsspitzen einberufen haben, nachdem sie sich verpflichtet hatten, regelmäßig auf höchster Ebene zusammenzukommen und ihre strategische Partnerschaft zu stärken, um die wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit zu verbessern;

B. in der Erwägung, dass die EU und Indien als die beiden größten Demokratien der Welt starke politische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Verbindungen haben; in der Erwägung, dass das Potenzial der bilateralen Handelsbeziehungen bislang jedoch noch nicht voll ausgeschöpft wurde;

C. in der Erwägung, dass führende Vertreter der EU und Indiens ihre Entschlossenheit bekräftigt haben, einen wirksamen Multilateralismus und eine auf Regeln basierende multilaterale Ordnung zu erhalten und zu fördern, in deren Mittelpunkt die Vereinten Nationen und die Welthandelsorganisation (WTO) stehen;

D. in der Erwägung, dass Indien sich bei der 11. Notstandssondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Resolution vom 24. März 2022 mit dem Titel „Humanitäre Folgen der Aggression gegen die Ukraine“ enthalten hat, während 140 Länder für die Resolution gestimmt haben;

E. in der Erwägung, dass die EU Indiens drittgrößter Handelspartner und größter ausländischer Investor ist, während Indien der neuntgrößte Handelspartner der EU ist und im Jahr 2021 nicht einmal 2,1 % ihres gesamten Warenhandels ausmachte; in der Erwägung, dass es – sofern die europäischen Standards gewahrt bleiben – noch unerschlossenes Potenzial für eine stärkere, engere und für beide Seiten vorteilhafte wirtschaftliche Zusammenarbeit gibt, durch die neue Arbeitsplätze und weitere Chancen für beide Partner geschaffen werden könnten;

F. in der Erwägung, dass seit 2003 die Freihandelszone ASEAN-Indien (AIFTA) besteht, die das Handelsübereinkommen, das Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen und das Investitionsabkommen beinhaltet;

G. in der Erwägung, dass durch den strategischen Rahmen der EU für Indien, der in die strategische Partnerschaft EU-Indien eingebettet ist, ihre globale Strategie, ihre Strategie für Indien, ihre Strategie zur Förderung der Konnektivität zwischen der EU und Asien, ihre Konnektivitätspartnerschaft Indien-EU, den Menschenrechtsdialog Indien-EU und die EU-Strategie für Zusammenarbeit im indopazifischen Raum hervorgehoben wurde, dass die Zusammenarbeit mit Indien im Rahmen der globalen Agenda der EU von entscheidender Bedeutung ist;

H. in der Erwägung, dass Indien in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung, die Menschenrechte und die Umwelt nach wie vor mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert ist, insbesondere, was die Situation von Minderheiten und die Grundfreiheiten anbelangt; in der Erwägung, dass das Parlament angesichts des Gesetzes von 2019 zur Änderung des indischen Staatsbürgerschaftsrechts, in dem Muslimen kein Schutz ihrer Staatsbürgerschaftsrechte gewährt wird, seine Besorgnis zum Ausdruck gebracht hat;

I. in der Erwägung, dass Indien noch nicht alle grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ratifiziert hat, und die Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes und des Übereinkommens Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen noch aussteht; in der Erwägung, dass in Indien nach wie vor mehr als 90 % aller Arbeitskräfte in der informellen Wirtschaft beschäftigt sind; in der Erwägung, dass dadurch Millionen Menschen nicht sozialversichert sind und ein Leben in Unsicherheit führen[7];

1. fordert die Kommission, den Rat der Europäischen Union und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, alle Anstrengungen zur Verbesserung und Vertiefung der Beziehungen zu Indien, einem strategischen Partner der EU, zu unternehmen; weist erneut darauf hin, dass eine engere Partnerschaft erforderlich ist, die auf die gemeinsamen Werte der Freiheit, der Demokratie, des Pluralismus, der Rechtsstaatlichkeit, der guten Regierungsführung, der Gleichheit, der Achtung der Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Rechte der Frau und der Geschlechtergleichstellung, einer Verpflichtung zur Förderung einer inklusiven, kohärenten und regelbasierten Weltordnung, des wirksamen regelbasierten Multilateralismus und der nachhaltigen Entwicklung, der Bekämpfung des Klimawandels sowie der Förderung von Frieden und Stabilität in der Welt gegründet ist;

2. begrüßt das Abkommen zwischen der EU und Indien über die Einrichtung eines Handels- und Technologierates, mit dem die strategische Partnerschaft der beiden Parteien gestärkt wird, und verpflichtet sich, die Umsetzung zu unterstützen; betrachtet diesen neuen Mechanismus als bedeutendes Forum zur Bewältigung neuer Herausforderungen in den Bereichen Handel, Technologie und Sicherheit und erachtet es als sehr wichtig, den Handel mit Technologien zu fördern, wobei besonderes Augenmerk auf Technologien zur Bekämpfung des Klimawandels gelegt werden muss;

3. weist darauf hin, dass der Handel zwischen der EU und Indien zwischen 2009 und 2019 um mehr als 70 % zugenommen hat und dass beide Seiten ein gemeinsames Interesse an der Förderung engerer und vertiefter Wirtschaftsbeziehungen haben; stellt fest, dass Indien für eine EU, die ihre Lieferketten diversifizieren möchte, ein wichtiger Partner ist; stellt ferner fest, dass auf beiden Seiten Empfindlichkeiten bestehen; ist jedoch davon überzeugt, dass diese angegangen werden könnten, um eine für beide Partner vorteilhafte Situation zu schaffen;

4. weist darauf hin, dass in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ die Verpflichtung vorgesehen ist, die Verwendung von Pestiziden bis 2030 um 50 % zu reduzieren und den Anteil der Flächen, die für den ökologischen/biologischen Landbau genutzt werden, auf 25 % zu erhöhen;

5. erwartet im Anschluss an das Treffen der Führungsspitzen der EU und Indiens von Mai 2021 rasche Folgemaßnahmen, um auf höchster Ebene offen eine wertebasierte Zusammenarbeit in Handels- und Investitionsfragen anzusprechen; begrüßt, dass beide Partner bereit sind, auf den Abschluss eines ambitionierten, wertebasierten, ausgewogenen, umfassenden und für beide Seiten vorteilhaften Handelsabkommens sowie eines eigenständigen Investitionsschutzabkommens und eines Abkommens über geografische Angaben hinzuarbeiten;

6. betont die wirtschaftliche und strategische Bedeutung dieses Abkommens, das nur dann zu einem Erfolg wird, wenn es gelingt, die EU und Indien schrittweise auf eine gemeinsame Agenda und gemeinsame Werte in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung auszurichten, um gemeinsamen Wohlstand, Wachstum und Beschäftigung zu schaffen, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, die Armut zu bekämpfen, Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erzielen, die Bekämpfung des Klimawandels und die Umsetzung des Übereinkommens von Paris zu fördern, die Wahrung von Arbeitnehmerrechten und Grundfreiheiten sowie die Gleichstellung der Geschlechter und die Teilhabe der Frauen zu fördern, und wenn das Ergebnis der laufenden Überprüfung des Handels und der nachhaltigen Entwicklung ausdrücklich berücksichtigt wird;

7. weist darauf hin, dass die EU Indiens größter Handelspartner im Agrar- und Lebensmittelsektor ist; weist noch einmal darauf hin, dass der Agrarsektor einen großen Teil der indischen Wirtschaft ausmacht und 41 % der indischen Arbeitnehmer in diesem Bereich beschäftigt sind; hebt die Anfälligkeit, aber auch das Potenzial bestimmter Bereiche der Landwirtschaft sowohl in der EU als auch in Indien hervor; betont, dass ein besserer Marktzugang für landwirtschaftliche Erzeugnisse nicht zur Folge haben sollte, dass einer Partei dadurch ein unfairer Wettbewerbsvorteil entsteht; weist darauf hin, dass sichergestellt werden muss, dass aus Indien eingeführte Agrarerzeugnisse und Lebensmittel den Gesundheits- und Sicherheitsstandards der EU entsprechen; ist der Ansicht, dass die EU Indien dabei unterstützen sollte, seinen Landwirten zu helfen, den Einsatz von Pestiziden zu verringern; betont, dass die EU und Indien eng zusammenarbeiten müssen, um die Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit, die durch den fortdauernden russischen Krieg in der Ukraine verursacht werden, zu bewältigen;

8. weist darauf hin, dass mit künftigen Handels- und Investitionsabkommen unter anderem das Ziel verfolgt wird, die Wirtschafts-, Handels- und Investitionsbeziehung zwischen der EU und Indien im vollständigen Einklang mit international anerkannten Menschenrechten, Umwelt- und Arbeitsstandards sowie -abkommen zu stärken, um ein solides, transparentes, offenes, diskriminierungsfreies und berechenbares Regelungs- und Geschäftsumfeld für die Unternehmen beider Seiten zu schaffen und das unerschlossene Potenzial der bilateralen wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der EU und Indien zu nutzen;

9. verurteilt erneut aufs Schärfste den rechtswidrigen, unprovozierten und ungerechtfertigten Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine; nimmt die seit seiner Unabhängigkeit neutrale Position Indiens zur Kenntnis; weist darauf hin, dass die EU und Indien bereit sind, für eine wohlhabende und friedliche Welt zusammenzuarbeiten, bedauert jedoch, dass Indien zögert, den Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine zu verurteilen; erachtet es als sehr wichtig, dass Demokratien zusammenarbeiten und sich in den Kernbereichen und insbesondere im Hinblick auf die Grundwerte und einen offenen, regelbasierten und nachhaltigen Handel abstimmen;

10. ist der Ansicht, dass das bestehende Verhandlungsmandat für ein Handelsabkommen, ein gesondertes Investitionsschutzabkommen und ein Abkommen über geografische Angaben umfassend und weit genug gefasst ist, damit die Verhandlungen wieder aufgenommen werden können, und dass es im Einklang mit modernen Standards ausgelegt werden sollte; ist der Ansicht, dass sichergestellt werden muss, dass das künftige umfassende Handelsabkommen als Kernelemente Umwelt- und Menschenrechtsstandards sowie als integrale Bestandteile ein eigenes Kapitel für KMU, ein eigenes Kapitel über den digitalen Handel, ein eigenes Kapitel über Rohstoffe zur Verbesserung des Marktzugangs und ein ambitioniertes und durchsetzbares Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris enthält; ist darüber hinaus der Ansicht, dass das Abkommen Bestimmungen zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen und zum Thema Geschlechter enthalten sollte;

11. fordert die indische Regierung auf, einen Fahrplan für die Ratifizierung der beiden verbleibenden grundlegenden IAO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98 vorzulegen, und ist der Ansicht, dass deren Grundsätze angemessen und ordnungsgemäß sowie zeitnah umgesetzt werden müssen; betont, dass angesichts des informellen Charakters des indischen Arbeitsmarkts zahlreiche Herausforderungen in Bezug auf die Umsetzung und Durchsetzung der internationalen Arbeitsnormen bestehen; legt der Kommission nahe, dafür Sorge zu tragen, dass bei dem geplanten Handelsabkommen die Grundprinzipien der IAO angewandt werden; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und Indien mit dem europäischen Grünen Deal, der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der COP 26 im Einklang steht;

12. stimmt mit den führenden Politikern der EU und Indiens darin überein, dass es unerlässlich ist, Lösungen für seit Langem bestehende Fragen des Marktzugangs zu finden, um die Dynamik für die Wiederaufnahme der Verhandlungen aufrechtzuerhalten; legt den Verhandlungsführern daher nahe, sowohl auf allen Regierungsebenen als auch in den einzelnen Wirtschaftszweigen (z. B. Autos, Autoteile, Landwirtschaft, Medizinprodukte, Arzneimittel, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Reizstoffe, öffentliches Beschaffungswesen sowie nichttarifäre Handelshemmnisse wie Qualitätskontrollaufträge, Zertifizierung, Einhaltung der internationalen Normen, Lokalisierung) rasche Lösungen für die seit Langem bestehenden Probleme im Zusammenhang mit dem Marktzugang zu finden, ohne dass dabei der Inhalt zugunsten eines raschen Abschlusses beeinträchtigt wird;

13. legt den Verhandlungsführern nahe, gute Fortschritte bei der Verwirklichung eines umfassenden, für beide Seiten vorteilhaften, den neuesten Erkenntnissen entsprechenden und WTO-kompatiblen regelbasierten Freihandelsabkommens zu erzielen und dabei folgenden Bereichen Vorrang einzuräumen, durch die ein nachhaltiges Wachstum, die Beseitigung von Ungleichheiten sowie der digitale und umweltgerechte Wandel gefördert werden:

i. die umfassende Abschaffung von Zöllen und Kontingenten auf der Grundlage der Gegenseitigkeit, wobei den sensiblen Erzeugnissen Rechnung zu tragen und sicherzustellen ist, dass Reduzierungen nicht durch eine Erhöhung – auch auf staatlicher Ebene – der inländischen Steuern und Abgaben auf eingeführte Erzeugnisse ausgeglichen werden;

ii. beschleunigte, transparentere und weniger aufwändige Zollverfahren sowie ein umfassendes einheitliches elektronisches Zertifizierungsverfahren und die Aufhebung unverhältnismäßiger Einfuhrverbote;

iii. transparente und rasche Verfahren im Bereich Marktzugangsgenehmigung, Regionalisierung und Prüfung, getragen von wissenschaftlich begründeten gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Einfuhrmaßnahmen, internationalen Normen und Disziplinen, mit denen über das WTO-Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS-Übereinkommen) hinausgegangen wird; mit dem Abkommen sollten eine Zusammenarbeit im Bereich SPS sowie die rasche Genehmigung aller bestehenden und künftigen Marktzugangsanträge durch Indien, einschließlich derer, die durch Probelieferungen und Zertifizierungsprobleme verzögert wurden, sichergestellt werden;

iv. die Beseitigung einer zunehmenden Zahl technischer Handelshemmnisse, einschließlich einer Überprüfung der Hemmnisse für IKT, Medizinprodukte, Spielzeug, alkoholische Getränke, polierte Diamanten, Agrarerzeugnisse, Lebensmittel und Stahl; mit dem Abkommen sollte darauf abgezielt werden, für die Einhaltung der internationalen Normen der Internationalen Organisation für Normung (ISO), der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) und der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) zu sorgen, über das WTO-Übereinkommen über technische Handelshemmnisse hinauszugehen, dafür zu sorgen, dass es keine Doppelprüfungen und -zertifizierungen gibt, und die Lizenzregelungen, Qualitätskontrollaufträge und klinische Prüfungen zu straffen;

v. ein umfassendes Kapitel über die Vergabe öffentlicher Aufträge auf allen Regierungsebenen, um die Grundsätze der Transparenz und der Nichtdiskriminierung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch wirksame Rechtsbehelfsverfahren durchzusetzen; fordert Indien in diesem Zusammenhang auf, dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen beizutreten und diskriminierende Praktiken zur Förderung der nationalen Wirtschaft wie etwa Praktiken im Zusammenhang mit „Make in India“ und „Atmanirbhar Bharat“ („Unabhängiges Indien“) zu verbieten, da damit darauf abgezielt wird, die inländische Fertigung zu begünstigen, Einfuhren zu verhindern und den Marktzugang für EU-Unternehmen erheblich zu erschweren;

vi. die Sicherstellung gleicher Ausgangsbedingungen im Hinblick auf Subventionen und Handelsgepflogenheiten staatlicher Unternehmen;

vii. ein umfassendes Kapitel über einen hohen Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, mit besonderem Augenmerk auf Bestimmungen zur Zusammenarbeit und zum Technologietransfer, mit dem ein nicht restriktives und rasches Verfahren für Patentanmeldungen, die rasche und wirksame Durchsetzung von IPR-Standards und der Schutz der geografischen Angaben (g. A.) der EU erleichtert werden sollte; besondere Aufmerksamkeit ist jedoch der Fähigkeit Indiens zu widmen, im Einklang mit der Erklärung von Doha zum TRIPS-Übereinkommen über die öffentliche Gesundheit erschwingliche Generika für den eigenen Bedarf oder für die Ausfuhr in andere bedürftige Entwicklungsländer zu produzieren;

viii. ein eigenes Kapitel über KMU, um deren besonderen Bedürfnissen Rechnung zu tragen und Rechtssicherheit zu schaffen; betont, dass ein unternehmensfreundliches Regelungsumfeld für KMU erforderlich ist, einschließlich harmonisierter und vereinfachter Zollverfahren sowie eines reduzierten Verwaltungs- und Regelungsaufwands, um sämtliche tarifären und nichttarifären Handelshemmnisse zu beseitigen, die KMU am Eintritt in den indischen Markt hindern; betont, dass der Informationsaustausch über den Marktzugang, Handelsvorschriften, Handelsverfahren und Ursprungsregeln erleichtert werden muss;

ix. die Aufnahme eines ambitionierten Kapitels über Handel und nachhaltige Entwicklung nach dem Vorbild der neuesten und modernsten Freihandelsabkommen der EU, mit dem für eine wertebasierte Zusammenarbeit in den Bereichen Handel und Investitionen gesorgt und höchste internationale Standards im Hinblick auf Arbeitnehmerrechte gefördert werden, einschließlich strenger Maßnahmen zur Abschaffung von Kinder- und Zwangsarbeit, zur Sicherstellung des Umweltschutzes und zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter; betont, dass in dem Abkommen der Nachhaltigkeit durch durchsetzbare Bestimmungen unter Berücksichtigung der Überprüfung des Handels und der nachhaltigen Entwicklung bereichsübergreifend Rechnung getragen werden muss;

x. die Festlegung moderner, KMU-freundlicher, harmonisierter und gegenseitiger Ursprungsregeln im Einklang mit den modernsten und umfassendsten Freihandelsabkommen der EU;

xi. die Einbeziehung des kürzlich vorgelegten Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft, um für weniger Abfälle und eine Stärkung der Verbraucher zu sorgen, nachhaltige Erzeugnisse zur Norm zu machen und die weltweiten Bemühungen um eine Kreislaufwirtschaft anzuführen;

xii. das Verbot nichtautomatischer Einfuhr- oder Ausfuhrlizenzverfahren, außer in begründeten Fällen;

xiii. die Beseitigung aller diskriminierenden und unverhältnismäßigen Hindernisse für die Niederlassung im Dienstleistungssektor und im verarbeitenden Gewerbe sowie für die Bereitstellung grenzübergreifender Dienstleistungen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Dienstleistungsanbieter aus der EU und Indien sicherzustellen;

xiv. verbesserte Vorschriften für den digitalen Handel auf der Grundlage von EU-Standards und globalen Verfahren; ist insbesondere der Auffassung, dass 5G nicht über einen obligatorischen Technologietransfer wie die erzwungene Offenlegung von Quellcodes, Algorithmen und Verschlüsselungsschlüsseln eingeführt werden darf;

xv. die Bestätigung der sich aus den WTO-Übereinkommen (über Antidumping-, Antisubventions- und Schutzmaßnahmen) ergebenden Rechte und Pflichten beider Seiten, die Sondierung von Bereichen gemeinsamen Interesses, mit denen über diese WTO-Normen hinausgegangen wird, und die Einbeziehung eines vorläufigen bilateralen Schutzmechanismus;

xvi. die Sicherstellung einer guten Regierungsführung und der Rechtsstaatlichkeit sowie die Beseitigung der durch Rechtsunsicherheit entstandenen Hemmnisse;

14. weist darauf hin, dass KMU das Rückgrat der sozioökonomischen Entwicklung Indiens darstellen und 45 % der gesamten industriellen Produktion des Landes ausmachen; ist der Auffassung, dass Indien und die EU weiterhin darauf hinarbeiten sollten, ein günstiges und stabiles Geschäftsumfeld für KMU zu schaffen, durch das diesen der Zugang zu internationalen Märkten ermöglicht wird und in dem sie ihre Handelsmöglichkeiten voll nutzen können; begrüßt in diesem Zusammenhang die Einrichtung des KMU-Helpdesks zu Fragen über die Rechte des geistigen Eigentums in Indien, bei dem KMU Erstunterstützung im Hinblick auf den Schutz und die Durchsetzung ihrer Rechte des geistigen Eigentums erhalten, und fordert die Kommission auf, auf dieser Initiative aufzubauen, um weitere digitale Plattformen zu schaffen, mit denen zur Reduzierung von Handelskosten und Verwaltungsaufwand beigetragen werden könnte und gleichzeitig die Beteiligung von KMU am internationalen Handel erhöht werden könnte;

15. fordert beide Parteien auf, auf der Grundlage einer Bewertung die Bereitstellung interoperabler Datenströme zwischen den Hoheitsgebieten Indiens und der EU unter vollständiger Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)[8] in Erwägung zu ziehen; fordert Indien auf, sein neues Datenschutzgesetz an die weltweit anerkannten höchsten Standards zum Schutz von Daten und der Privatsphäre anzupassen; fordert Indien auf, der EU-Initiative zu internationalen Datenschutzstandards beizutreten;

16. fordert das Verhandlungsteam der EU sowie die Organe und Mitgliedstaaten der EU auf, das Engagement Indiens für den Multilateralismus und eine auf Regeln beruhende internationale Handelsordnung bestmöglich zu nutzen, und fordert Indien auf, eine konstruktive Rolle einzunehmen, um bei der 12. und 13. Ministerkonferenz der WTO bedeutende Ergebnisse zu erzielen; begrüßt den von der EU und Indien mitgetragenen Reformvorschlag für das WTO-Streitbeilegungsgremium und fordert Indien auf, der Mehrparteien-Interimsvereinbarung beizutreten; würdigt das Engagement der führenden Vertreter der EU und Indiens für eine bessere Koordinierung der globalen wirtschaftspolitischen Steuerung, insbesondere im Rahmen der WTO und der G20; erwartet, über die Ergebnisse des Dialogs hoher Beamter zwischen der EU und Indien unterrichtet zu werden, mit dem die bilaterale Zusammenarbeit in WTO-Fragen unter der Schirmherrschaft der Dialoge über Handel und Investitionen auf hoher Ebene vertieft werden soll;

17. bedauert, dass für Investoren aus der EU nach wie vor Unsicherheiten bestehen, vor allem aufgrund der Entscheidung Indiens, im Jahr 2016 alle seine bilateralen Investitionsabkommen einseitig zu beenden;

18. nimmt zur Kenntnis, dass beide Seiten bereit sind, ein separates Investitionsschutzabkommen auszuhandeln, durch das die Rechtssicherheit für Investoren auf beiden Seiten erhöht und die bilateralen Handelsbeziehungen weiter gestärkt würden, sodass Indien mehr Investitionen aus der EU anziehen könnte, während die Parteien weiterhin die Möglichkeit haben, innerstaatliche Rechtsmittel auszuschöpfen; empfiehlt, auf die Verwirklichung gemeinsamer und für beide Seiten vorteilhafter Ziele in diesen Bereichen hinzuarbeiten, um nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Innovation zu fördern; betont, dass in einem derartigen Abkommen unter anderem Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Herkunft, rechtswidriger Enteignung, Rechtsverweigerung, grundlegenden Verletzungen von rechtsstaatlichen Verfahren, offensichtlicher Willkür, gezielter Diskriminierung aus offensichtlich ungerechtfertigten Gründen und missbräuchlicher Behandlung vorgesehen werden sollten; schlägt vor, vor Abschluss der Verhandlungen eine umfassende Folgenabschätzung durchzuführen; begrüßt die Investitionen Indiens in Europa als Motor der wirtschaftlichen Dynamik, einer erhöhten Wettbewerbsfähigkeit und einer diversifizierten Produktion;

19. bekräftigt, dass ein Investitionsschutzabkommen ein wesentlicher Faktor für die weitere Stärkung der bilateralen Handelsbeziehungen sein könnte; legt den Verhandlungsführern nahe, sich auf die Einrichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs und auf eine spezielle Investitionsgerichtsbarkeit EU-Indien als Übergangslösung bis zur Gründung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs zu einigen, dem sowohl die EU als auch Indien beitreten sollten;

20. begrüßt die Zusage der führenden Politiker, ein gesondertes Abkommen über geografische Angaben (g. A.) zu schließen, unabhängig davon, ob es sich um ein eigenständiges Abkommen handelt oder ob es in das umfassende Handelsabkommen integriert wird; betrachtet ein Abkommen dieser Art als Priorität für die Landwirtschaft sowie den Agrar- und Lebensmittelsektor der EU, damit geografische Angaben der EU geschützt werden können, und fordert die Kommission auf, auf die Erstellung einer umfassenden Liste geografischer Angaben der EU hinzuarbeiten;

21. betont, dass sich die EU für Menschenrechte und das Recht auf Nahrung als Kerngrundsatz und Hauptzweck von Lebensmittelsystemen und als wesentliches Werkzeug zur Umgestaltung von Lebensmittelsystemen einsetzen muss; fordert die EU auf, die Erklärung der Vereinten Nationen zu den Rechten von Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Gebieten arbeiten, umzusetzen und dafür zu sorgen, dass die am stärksten marginalisierten Menschen Zugang zu nährstoffreichen Lebensmitteln erhalten;

22. stellt fest, dass nach der indischen Rechtsordnung der Anbau genetisch veränderter Organismen (GVO) zur Weiterverarbeitung zu Nahrungs- und Futtermitteln zwar erlaubt ist, dass aber die GVO-Regelung der entsprechenden EU-Regelung in Bezug auf Konsequenz und Strenge ähnelt;

23. erachtet es als sehr wichtig, beim Verbot aller Antibiotika und Tierarzneimittel, die nicht den Standards des Codex Alimentarius entsprechen, entscheidende Fortschritte zu erzielen;

24. betont, dass die EU im Rahmen des Kooperationsabkommens mit Indien dafür sorgen muss, dass das Niveau der gegenseitigen Zusammenarbeit verbessert wird und dass sämtliche EU-Standards in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Umwelt, Gesundheit, Sicherheit und Qualität von beiden Seiten eingehalten werden;

25. fordert die Kommission auf, die etwaigen wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Abkommens zu analysieren, da es in Anbetracht der Tatsache, dass Landbau und Viehzucht in Indien nicht dem europäischen Regelwerk, das zu höheren Produktionskosten in der EU führt, unterliegen, zu unlauterem Wettbewerb kommen könnte, was bereits bei anderen Abkommen mit Drittstaaten der Fall war;

26. fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass gemäß dem Wortlaut des Abkommens – wie es auch bei früheren Freihandelsabkommen der EU der Fall war – der gemeinsame Binnenmarkt der EU geschützt wird, indem Folgendes verhindert wird:

(i) die Einfuhr nicht zugelassener GVO in Nahrungsmitteln, Futtermitteln und Saatgut,

(ii) die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Nahrungsmitteln mit mehr Pestizidrückständen, als nach Unionsrecht zulässig sind, durch die systematische Anwendung der EU-Bestimmungen über Höchstgrenzen für Rückstände,

(iii) die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Nahrungsmitteln, bei deren Herstellung Hormonpräparate verwendet wurden, die in der EU verboten sind,

(iv) die Einführung von Mikrobenstämmen, die gegen antimikrobielle Wirkstoffe resistent sind;

27. weist erneut darauf hin, dass Indien am 14. Dezember 2021 von der WTO aufgrund seiner sehr umfangreichen Subventionen für die Erzeugung und Ausfuhr von Zucker verurteilt wurde; fordert daher, dass die CXL-Quote von 10 000 Tonnen für indischen Zucker aufgehoben wird, zumal eine Überprüfung der mit den WTO-Regeln unvereinbaren Subventionen nicht vorgesehen ist; fordert, dass bei den bevorstehenden Handelsverhandlungen zwischen der EU und Indien dafür Sorge getragen wird, dass mit der WTO unvereinbare Zuckersubventionen abgeschafft werden;

28. begrüßt die Einrichtung von zwei gemeinsamen Arbeitsgruppen, um die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen in Bezug auf Waren und Dienstleistungen, einschließlich grüner und digitaler Technologien und widerstandsfähiger Lieferketten, in Absprache mit gleichberechtigten Vertretern verschiedener Interessengruppen zu intensivieren; betont, dass die Dialoge auf hoher Ebene über Handel und Investitionen von entscheidender Bedeutung sind, wenn es darum geht, insgesamt für gute Fortschritte zu sorgen, auch in Bezug auf seit Langem bestehende Fragen des Marktzugangs; erwartet, unverzüglich und regelmäßig über die Ergebnisse dieser Dialoge unterrichtet zu werden;

29. fordert die Verhandlungsführer auf, sich vorrangig auf die Einrichtung einer bilateralen Ex-ante- und Ex-post-Konsultationsplattform zwischen der EU und Indien zu einigen, um Diskussionen und Konsultationen im Vorfeld neuer Maßnahmen oder Subventionen, die sich negativ auf den Handel oder die Investitionen auswirken könnten, zu erleichtern; ist der Ansicht, dass eine solche Plattform den Dialog mit Vertretern eines breiten Spektrums von Interessenträgern, einschließlich Sozialpartnern und zivilgesellschaftlichen Organisationen, erleichtern sollte; ist der Ansicht, dass Unternehmens- und Industrieverbände in der Lage sein sollten, das Sekretariat dieser Plattform auf neue Probleme in den Bereichen Handel oder Investitionen aufmerksam zu machen; ist der Ansicht, dass die Plattform letztendlich zu einem integralen Bestandteil des Steuerungsrahmens des künftigen Handelsabkommens gemacht werden sollte;

30. ist der Ansicht, dass für die Steuerung eines potenziellen Freihandelsabkommens zwischen der EU und Indien auch ein gemeinsamer Ausschuss eingerichtet werden sollte, der für die gemeinsame Überwachung, den strukturierten Dialog und die Kontrolle durch das Europäische Parlament und beide Kammern des indischen Parlaments zuständig ist; betont, dass die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Überwachung der Umsetzung des Abkommens wesentlich ist, und fordert die rasche Einrichtung von internen Beratungsgruppen nach dem Inkrafttreten des Abkommens und eine ausgewogene Vertretung von Unternehmensverbänden, Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft darin, einschließlich unabhängiger Organisationen aus den Bereichen Arbeitsrecht und Umweltschutz.

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31. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie der Regierung und dem Parlament Indiens zu übermitteln.


 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG (1.3.2022)

für den Ausschuss für internationalen Handel

zur zukünftigen Zusammenarbeit zwischen der EU und Indien in den Bereichen Handel und Investitionen

(2021/2177(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Ivan David

 

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für internationalen Handel, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

 unter Hinweis auf die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO),

 unter Hinweis auf das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD),

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel[9],

 unter Hinweis auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 664/2014 der Kommission vom 18. Dezember 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung der EU-Zeichen für geschützte Ursprungsbezeichnungen, geschützte geografische Angaben und garantiert traditionelle Spezialitäten sowie im Hinblick auf bestimmte herkunftsbezogene Vorschriften, Verfahrensvorschriften und zusätzliche Übergangsvorschriften[10],

 unter Hinweis auf die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014 der Kommission vom 13. Juni 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel;

 unter Hinweis auf die Durchführungsverordnung (EU) 2019/34 der Kommission vom 17. Oktober 2018 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Anträge auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor, das Einspruchsverfahren, Änderungen der Produktspezifikationen, das Register der geschützten Bezeichnungen, die Löschung des Schutzes und die Verwendung von Zeichen sowie zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf ein geeignetes Kontrollsystem[11],

 unter Hinweis auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission vom 17. Oktober 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Anträge auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor, das Einspruchsverfahren, Einschränkungen der Verwendung, Änderungen der Produktspezifikation, die Löschung des Schutzes sowie die Kennzeichnung und Aufmachung[12],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates[13],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates[14],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 555/2008 der Kommission vom 27. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein hinsichtlich der Stützungsprogramme, des Handels mit Drittländern, des Produktionspotenzials und der Kontrollen im Weinsektor[15],

 unter Hinweis auf die Delegierte Verordnung (EU) 2018/273 der Kommission vom 11. Dezember 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Genehmigungssystems für Rebpflanzungen, der Weinbaukartei, der Begleitdokumente und der Zertifizierung, der Ein- und Ausgangsregister, der obligatorischen Meldungen, Mitteilungen und Veröffentlichung der mitgeteilten Informationen und zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die diesbezüglichen Kontrollen und Sanktionen sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 555/2008, (EG) Nr. 606/2009 und (EG) Nr. 607/2009 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 436/2009 und der Delegierten Verordnung (EU) 2015/560 der Kommission[16],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008[17],

 unter Hinweis auf die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1235 der Kommission vom 12. Mai 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Vorschriften für Anträge auf Eintragung geografischer Angaben für Spirituosen, Änderungen der Produktspezifikation, die Löschung der Eintragung und das Register[18],

 unter Hinweis auf die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1236 der Kommission vom 12. Mai 2021 mit Einzelheiten der Anwendung der Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Anträge auf Eintragung geografischer Angaben für Spirituosen, das Einspruchsverfahren, Änderungen der Produktspezifikation, die Löschung der Eintragung, die Verwendung des Logos und die Kontrolle[19],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 251/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates[20],

 unter Hinweis auf die Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 der Kommission vom 24. März 2021 zur Festlegung der Listen von Drittländern, Gebieten und Zonen derselben, aus denen der Eingang in die Union von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates zulässig ist[21],

 unter Hinweis auf Anhang IX der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404, in dem Indien nach wie vor nicht aufgelistet wird und wonach Zuchtmaterial aus Indien noch immer nicht für die Einfuhr in die EU zugelassen ist,

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „Vom Hof auf den Tisch – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem“ (COM(2020)0381),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Februar 2021 mit dem Titel „Überprüfung der Handelspolitik – Eine offene, nachhaltige und entschlossene Handelspolitik“ (COM(2021)0066),

 unter Hinweis auf den Bericht des Panels der Welthandelsorganisation (WTO) vom 14. Dezember 2021 mit dem Titel „India – Measures Concerning Sugar and Sugarcane“ (Indien – Maßnahmen zu Zucker und Zuckerrohr), insbesondere die darin enthaltene Verurteilung der Zuckersubventionen Indiens,

 unter Hinweis auf die politische und kommerzielle Bedeutung der Verbesserung der Beziehungen zu Indien, einem strategischen Partner der EU, in Bereichen wie Landwirtschaft, Lebensmittel und geografische Angaben, die durch ein Freihandelsabkommen erheblich gestärkt werden;

A. in der Erwägung, dass jedes potenzielle Handels- und Investitionsabkommen ehrgeizige Bestimmungen über ein durchsetzbares Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung enthalten sollte, das mit dem Übereinkommen von Paris im Einklang steht;

B. in der Erwägung, dass die Schlüsselrolle Indiens als Handelspartner der EU und die guten Beziehungen anzuerkennen sind, die mit dem künftigen Abkommen weiterentwickelt werden können und eine Chance für europäische Unternehmen darstellen, indem für ein besseres Gleichgewicht im Agrarhandel zwischen der EU und Indien gesorgt wird;

1. weist darauf hin, dass Indien von der Ministerkonferenz der IAO vorgeworfen wurde, u. a. im Bereich der Landwirtschaft gegen die Übereinkommen der IAO zu verstoßen, und bedauert den mangelnden Ehrgeiz, den Indien auf der 26. Konferenz der Vereinten Nationen über den Klimawandel (COP 26) an den Tag gelegt hat;

2. weist darauf hin, dass der Agrarsektor ein erheblicher Teil der indischen Wirtschaft ist und 41 % der indischen Arbeitnehmer dort beschäftigt sind; betont, dass die Armutsquote im ländlichen Indien bei 25 % liegt, d. h. doppelt so hoch wie in den städtischen Gebieten des Landes[22]; in der Erwägung, dass die Landwirtschaft zwar die Existenzgrundlage für fast die Hälfte der indischen Bevölkerung bildet, jedoch stark durch veraltete Produktionsverfahren gekennzeichnet ist, die nicht den europäischen Produktionsstandards entsprechen;

3. weist darauf hin, dass sich die EU für Menschenrechte und das Recht auf Nahrung als Kerngrundsatz und Hauptzweck von Lebensmittelsystemen und als wesentliches Werkzeug zur Veränderung von Lebensmittelsystemen einsetzen muss; fordert die EU auf, die Erklärung der Vereinten Nationen zu den Rechten von Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Gebieten arbeiten, umzusetzen und dafür zu sorgen, dass die am stärksten marginalisierten Menschen Zugang zu nahrhaften Lebensmitteln haben;

4. stellt fest, dass nach der indischen Rechtsordnung der Anbau genetisch veränderter Organismen (GVO) zur Weiterverarbeitung zu Nahrungs- und Futtermitteln zwar erlaubt ist, die GVO-Regelung der entsprechenden EU-Regelung in Bezug auf Konsequenz und Strenge jedoch ähnelt;

5. weist darauf hin, wie wichtig es ist, beim Verbot aller Antibiotika und Tierarzneimittel, die nicht den Standards des Codex Alimentarius entsprechen, beachtliche Fortschritte zu erzielen;

6. weist darauf hin, dass die Rechtsordnung Indiens offenbar weniger strikte Beschränkungen der Verwendung von Hormonpräparaten und antimikrobiellen Mitteln in der Landwirtschaft vorsieht, betont jedoch, dass die Einfuhr von Erzeugnissen in die EU, die nicht mit den einschlägigen EU-Vorschriften im Einklang stehen, nach wie vor verboten ist;

7. betont, dass ein besserer Marktzugang in einem Freihandelsabkommen für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Indien nicht dazu führen sollte, dass indische Unternehmen und multinationale Konzerne, die am Handel mit indischen landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Nahrungsmitteln beteiligt sind, aufgrund niedrigerer Standards, die nicht im Einklang mit dem Völkerrecht stehen, einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Landwirten in der EU haben; betont, dass die Umwelt- und Arbeitsstandards in Indien, insbesondere in der Landwirtschaft, weit weniger anspruchsvoll sind als in der EU; weist darauf hin, dass ein Gleichgewicht erreicht werden muss, was einerseits die Intensivierung der Handelsbeziehungen zwischen der EU und Indien und andererseits die uneingeschränkte Einhaltung von EU-Standards in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Umwelt, Gesundheit, Sicherheit und Qualität durch beide Seiten betrifft, um europäische Bürger vor Drittstaaten, die hinter den europäischen Standards zurückbleiben, zu schützen und unlauteren Wettbewerb im Rahmen des Binnenmarkts zu unterbinden;

8. unterstreicht, dass die EU im Rahmen des Kooperationsabkommens mit Indien dafür sorgen muss, dass das Niveau der gegenseitigen Zusammenarbeit verbessert wird und dass sämtliche EU-Standards in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Umwelt, Gesundheit, Sicherheit und Qualität von beiden Seiten eingehalten werden;

9. fordert die Kommission auf, die Verhandlungen über ein ausgewogenes, ehrgeiziges und umfassendes Freihandelsabkommen mit konsequenten Zusagen in Bezug auf alle Aspekte der Nachhaltigkeit wiederaufzunehmen, einschließlich der einschlägigen IAO-Übereinkommen, der Agenda für menschenwürdige Arbeit, der wichtigsten Umweltübereinkommen, darunter die Verpflichtungen gemäß dem Übereinkommen von Paris zum Klimawandel, und der Zusammenarbeit im Bereich des Tierschutzes; weist darauf hin, dass das Handelsabkommen zum Ziel haben sollte, einen besseren Marktzugang mit einem erheblichen Abbau der Handelshemmnisse unter Berücksichtigung sensibler EU-Erzeugnisse zu sichern; fordert die Einführung verbindlicher reziproker Maßnahmen, mit denen dafür gesorgt würde, dass aus Indien eingeführte Erzeugnisse mit dem EU-Binnenmarkt und den Standards in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Arbeit, Klimaschutz, Tierschutz, hohe Sicherheit und Qualität im Einklang stehen; beharrt darauf, dass der gleiche Verbraucherschutz unabhängig von der Herkunft der Erzeugnisse gewährleistet werden muss und dass die Ernährungssicherheit Indiens wie auch der EU gewahrt werden muss; betont, dass gemäß der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ jedes künftige Handelsabkommen zwischen Indien und der EU einen speziellen Rahmen für nachhaltige Agrar- und Lebensmittelsysteme und entsprechende Erzeugnisse enthalten sollte;

10. weist darauf hin, dass bei Einfuhren aus Indien, insbesondere bei landwirtschaftlichen Nahrungsmittelerzeugnissen, die EU-Standards in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Qualität eingehalten werden müssen, auch wenn es um den Einsatz von Hormonen, Antibiotika und GVO geht;

11. stellt fest, dass im vergangenen Jahr in der Bilanz des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Nahrungsmitteln zwischen der EU und Indien ein Defizit in Höhe von 1,8 Mrd. EUR verzeichnet wurde und dass der Handel im Bereich der Landwirtschaft in den letzten zehn Jahren stabil war; betont, dass die Erzeuger in der EU Zugang zum indischen Markt haben sollten, damit dieses Ungleichgewicht behoben wird;

12. hofft, dass das künftige Abkommen zwischen der EU und Indien eine Verpflichtung zur Gewährleistung einer größeren sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit im Agrarsektor enthalten wird;

13. fordert die Kommission auf, eine getrennte Vereinbarung zum Schutz geografischer Angaben auszuhandeln, bevor die Verhandlungen über ein Handelsabkommen zwischen der EU und Indien aufgenommen werden, damit Indien alle europäischen geografischen Angaben ordnungsgemäß anerkennt und schützt; betont, dass das Investitionsabkommen zwischen der EU und Indien an Letzteres geknüpft werden sollte; fordert die Kommission auf, darauf hinzuwirken, dass eine erschöpfende Liste mit geografischen Angaben aus der EU erstellt wird, die in das Verhandlungsmandat der EU für das Abkommen mit Indien aufgenommen wird, wobei alle Mitgliedstaaten, die Produkte mit geografischen Angaben eingetragen haben, möglichst viele ihrer Produkte (d. h. Lebensmittel, Getränke und landwirtschaftliche Erzeugnisse) in diese Liste aufnehmen lassen könnten;

14. fordert die Kommission auf, die wirtschaftlichen Auswirkungen der etwaigen Konsequenzen dieses Abkommens zu analysieren, da es in Anbetracht der Tatsache, dass Landbau und Viehzucht in Indien nicht dem europäischen Regelwerk unterliegen, das die Produktionskosten in Europa erhöht, zu unlauterem Wettbewerb mit der Produktion in der EU kommen könnte, was ja auch schon bei anderen Abkommen mit Drittstaaten der Fall war;

15. verweist auf die bestehenden hohen Zölle, die Indien auf mehrere landwirtschaftliche Erzeugnisse der EU (etwa Wein, Zitrusfrüchte, Olivenöl, Milchprodukte, sonstiges Obst und Gemüse) erhebt, sowie auf die hohe Zahl nichttarifärer Handelshemmnisse, die Indien bei der Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der EU anwendet; weist darauf hin, dass diese protektionistischen Maßnahmen zur Regulierung der Ausfuhren und ständigen Auferlegung neuer Einfuhrbeschränkungen technische Handelshemmnisse darstellen; stellt daher fest, dass das Handelsabkommen eine echte Gelegenheit bietet, Zugang zu diesem großen und rasch wachsenden Markt zu erhalten, und fordert die Kommission auf, über eine Minderung oder Aufhebung der geltenden Zölle für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der EU zu verhandeln;

16. fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass gemäß dem Wortlaut des Abkommens – wie es auch bei früheren Freihandelsabkommen der EU der Fall war – der gemeinsame Binnenmarkt der EU geschützt wird, indem Folgendes verhindert wird:

(i)  die Einfuhr nicht zugelassener GVO in Nahrungsmitteln, Futtermitteln und Saatgut,

(ii)  die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Nahrungsmitteln mit mehr Pestizidrückständen, als nach Unionsrecht zulässig sind, durch die systematische Anwendung der EU-Bestimmungen über Höchstgrenzen für Rückstände,

(iii)  die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Nahrungsmitteln, bei deren Herstellung Hormonpräparate verwendet wurden, die in der EU verboten sind,

(iv)  die Einführung von Mikrobenstämmen, die gegen antimikrobielle Wirkstoffe resistent sind;

17. weist darauf hin, dass Indien am 14. Dezember 2021 von der WTO aufgrund seiner sehr umfangreichen Subventionen für die Erzeugung und Ausfuhr von Zucker verurteilt wurde; fordert daher, dass die CXL-Quote von 10 000 Tonnen für indischen Zucker aufgehoben wird, zumal eine Überprüfung der mit den WTO-Regeln unvereinbaren Subventionen nicht vorgesehen ist; fordert, dass bei den bevorstehenden Handelsverhandlungen zwischen der EU und Indien dafür Sorge getragen wird, dass mit der WTO unvereinbare Zuckersubventionen abgeschafft werden;

18. ist der Ansicht, dass die EU die Entwicklungsländer dabei unterstützen sollte, den allzu sorglosen Einsatz von Pestiziden einzudämmen und andere Methoden zum Schutz von Pflanzen und Fischereiressourcen zu fördern; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse aus Drittländern denselben Anforderungen, wie sie für einheimische Produzenten gelten, unterliegen müssen, darunter eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Rückständen von Stoffen, die die Ausschlusskriterien erfüllen.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

1.3.2022

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

40

6

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Mazaly Aguilar, Clara Aguilera, Atidzhe Alieva-Veli, Álvaro Amaro, Attila Ara-Kovács, Carmen Avram, Adrian-Dragoş Benea, Benoît Biteau, Mara Bizzotto, Daniel Buda, Asger Christensen, Angelo Ciocca, Ivan David, Paolo De Castro, Jérémy Decerle, Salvatore De Meo, Herbert Dorfmann, Luke Ming Flanagan, Dino Giarrusso, Francisco Guerreiro, Martin Häusling, Martin Hlaváček, Krzysztof Jurgiel, Jarosław Kalinowski, Elsi Katainen, Hélène Laporte, Camilla Laureti, Gilles Lebreton, Norbert Lins, Colm Markey, Marlene Mortler, Ulrike Müller, Maria Noichl, Juozas Olekas, Eugenia Rodríguez Palop, Bronis Ropė, Anne Sander, Petri Sarvamaa, Simone Schmiedtbauer, Annie Schreijer-Pierik, Marc Tarabella, Veronika Vrecionová, Sarah Wiener, Juan Ignacio Zoido Álvarez

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Zbigniew Kuźmiuk, Alin Mituța, Pina Picierno

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

40

+

ECR

Mazaly Aguilar, Krzysztof Jurgiel, Zbigniew Kuźmiuk, Veronika Vrecionová

ID

Mara Bizzotto, Angelo Ciocca

NI

Dino Giarrusso

PPE

Álvaro Amaro, Daniel Buda, Salvatore De Meo, Herbert Dorfmann, Jarosław Kalinowski, Norbert Lins, Colm Markey, Marlene Mortler, Anne Sander, Petri Sarvamaa, Simone Schmiedtbauer, Annie Schreijer-Pierik, Juan Ignacio Zoido Álvarez

Renew

Atidzhe Alieva-Veli, Asger Christensen, Martin Hlaváček, Elsi Katainen, Alin Mituța, Ulrike Müller

S&D

Clara Aguilera, Attila Ara-Kovács, Carmen Avram, Adrian-Dragoş Benea, Paolo De Castro, Camilla Laureti, Juozas Olekas, Pina Picierno, Marc Tarabella

Verts/ALE

Benoît Biteau, Francisco Guerreiro, Martin Häusling, Bronis Ropė, Sarah Wiener

 

6

-

ID

Ivan David, Hélène Laporte, Gilles Lebreton

Renew

Jérémy Decerle

The Left

Luke Ming Flanagan, Eugenia Rodríguez Palop

 

1

0

S&D

Maria Noichl

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 

 


 

 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

16.6.2022

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

30

2

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Anna-Michelle Asimakopoulou, Geert Bourgeois, Saskia Bricmont, Udo Bullmann, Jordi Cañas, Raphaël Glucksmann, Christophe Hansen, Heidi Hautala, Danuta Maria Hübner, Karin Karlsbro, Danilo Oscar Lancini, Bernd Lange, Sara Matthieu, Emmanuel Maurel, Carles Puigdemont i Casamajó, Catharina Rinzema, Massimiliano Salini, Helmut Scholz, Sven Simon, Dominik Tarczyński, Kathleen Van Brempt, Marie-Pierre Vedrenne, Jörgen Warborn, Iuliu Winkler, Juan Ignacio Zoido Álvarez

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Mazaly Aguilar, Marek Belka, Claudiu Manda, David McAllister, Javier Moreno Sánchez, Pedro Silva Pereira, Nicolae Ştefănuță

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter (Art. 209 Abs. 7)

César Luena, Fulvio Martusciello, Johan Van Overtveldt, Lucia Vuolo

 


 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

30

+

ECR

Mazaly Aguilar, Geert Bourgeois, Dominik Tarczyński, Johan Van Overtveldt

ID

Danilo Oscar Lancini

NI

Carles Puigdemont i Casamajó

PPE

Anna-Michelle Asimakopoulou, Christophe Hansen, Danuta Maria Hübner, David McAllister, Fulvio Martusciello, Massimiliano Salini, Sven Simon, Lucia Vuolo, Jörgen Warborn, Iuliu Winkler, Juan Ignacio Zoido Álvarez

Renew

Jordi Cañas, Karin Karlsbro, Catharina Rinzema, Nicolae Ştefănuță, Marie-Pierre Vedrenne

S&D

Marek Belka, Udo Bullmann, Bernd Lange, César Luena, Claudiu Manda, Javier Moreno Sánchez, Pedro Silva Pereira, Kathleen Van Brempt

 

2

-

The Left

Emmanuel Maurel, Helmut Scholz

 

4

0

S&D

Raphaël Glucksmann

VERTS/ALE

Saskia Bricmont, Heidi Hautala, Sara Matthieu

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltungen

 

 

Letzte Aktualisierung: 1. Juli 2022
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