BERICHT über das Neue Europäische Bauhaus

19.7.2022 - (2021/2255(INI))

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Ausschuss für Kultur und Bildung
Berichterstatter: Christian Ehler, Marcos Ros Sempere
Verfasserin der Stellungnahme (*):
Martina Michels, Ausschuss für regionale Entwicklung
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 57 der Geschäftsordnung

Verfahren : 2021/2255(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0213/2022
Eingereichte Texte :
A9-0213/2022
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Neuen Europäischen Bauhaus

(2021/2255(INI))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, insbesondere auf Ziel 4 über hochwertige Bildung, Ziel 11 über nachhaltige Städte und Siedlungen und Ziel 13 über Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels,

 unter Hinweis auf den Bericht der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe für Klimaänderungen der VN vom 4. April 2022 mit dem Titel „Climate Change 2022: Mitigation of Climate Change“ (Klimawandel 2022: Eindämmung des Klimawandels),

 unter Hinweis auf das Übereinkommen, das am 12. Dezember 2015 auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP 21) in Paris geschlossen wurde („Übereinkommen von Paris“),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 15. September 2021 mit dem Titel „Neues Europäisches Bauhaus: attraktiv – nachhaltig – gemeinsam“ (COM(2021)0573),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Juni 2016 mit dem Titel „Eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen: Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken“ (COM(2016)0381),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. Mai 2018 mit dem Titel „Eine neue europäische Agenda für Kultur“ (COM(2018)0267),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2020 mit dem Titel „Eine Renovierungswelle für Europa – umweltfreundlichere Gebäude, mehr Arbeitsplätze und bessere Lebensbedingungen“ (COM(2020)0662),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2021 mit dem Titel „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU – Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“ (COM(2021)0345),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Juli 2021 mit dem Titel „‚Fit für 55‘: auf dem Weg zur Klimaneutralität – Umsetzung des EU-Klimaziels für 2030“ (COM(2021)0550),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. März 2022 mit dem Titel „REPowerEU: gemeinsames europäisches Vorgehen für erschwinglichere, sichere und nachhaltige Energie“ (COM(2022)0108),

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 30. November 2021 zum Thema „Kultur, hochwertige Architektur und gebaute Umwelt als Schlüsselelemente des Neuen Europäischen Bauhauses“[1],

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. November 2018 zum Arbeitsplan für Kultur 2019–2022[2],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2021 zu der Situation von Künstlern und der kulturellen Erholung in der EU[3],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. März 2022 zur Bedeutung von Kultur, Bildung, Medien und Sport für die Bekämpfung von Rassismus[4],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. September 2020 zur Erholung der Kultur in Europa[5],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. September 2020 zu der Maximierung des Energieeffizienzpotenzials des Gebäudebestands der EU[6],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Dezember 2020 zur Strategie der EU zur Anpassung an den Klimawandel[7],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Januar 2021 zum Europäischen Jahr des Kulturerbes: Erzielung eines wirksamen politischen Vermächtnisses[8],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. November 2021 zu dem Thema „Der europäische Bildungsraum: ein gemeinsamer, ganzheitlicher Ansatz“[9],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2021 über die Kohäsionspolitik und regionale Umweltstrategien im Kampf gegen den Klimawandel[10],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse[11] (Verordnung über Horizont Europa),

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/783 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Einrichtung des Programms für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE)[12],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds[13],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/690 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm)[14],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“[15],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport[16],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/818 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2021 bis 2027)[17],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/888 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps[18],

 unter Hinweis auf die „Neue Leipzig-Charta – Die transformative Kraft der Städte für das Gemeinwohl“, die auf dem informellen Ministertreffen zu städtischen Angelegenheiten vom 30. November 2020 angenommen wurde,

 unter Hinweis auf den Bericht der Experten-Arbeitsgruppe der EU-Mitgliedstaaten vom 6. Oktober 2021 mit dem Titel „Towards a Shared Culture of Architecture: Investing in a high-quality living environment for everyone“ (Auf dem Weg zu einer gemeinsamen Kultur der Architektur: Investitionen in ein hochwertiges Lebensumfeld für alle),

  unter Hinweis auf die von der Kulturministerkonferenz am 22. Januar 2018 angenommene Erklärung von Davos mit dem Titel „Eine hohe Baukultur für Europa“ sowie auf das danach entwickelte Davos Qualitätssystem für Baukultur mit dem Titel „Acht Kriterien für eine hohe Baukultur“,

 unter Hinweis auf den Abschlussbericht des Ausschusses „Building Better, Building Beautiful“ des Vereinigten Königreichs vom 30. Januar 2020 mit dem Titel „Living with beauty“,

 gestützt auf Artikel 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 17 über das Eigentumsrecht, Artikel 18 über das Asylrecht, Artikel 19 über den Schutz bei Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung, Artikel 26 über die Integration von Menschen mit Behinderungen, Artikel 34 über soziale Sicherheit und soziale Unterstützung, Artikel 36 über den Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und Artikel 37 über Umweltschutz,

 unter Hinweis auf die europäische Säule sozialer Rechte, insbesondere Kapitel III über Sozialschutz und soziale Inklusion, Grundsatz 19 über Wohnraum und Hilfe für Wohnungslose und Grundsatz 20 über den Zugang zu essenziellen Dienstleistungen,

 unter Hinweis auf die von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission durchgeführten Arbeiten zum Neuen Europäischen Bauhaus,

 gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für regionale Entwicklung, des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für Kultur und Bildung (A9-0213/2022),

A. in der Erwägung, dass sich Europa in einer Phase des ökologischen, digitalen und sozialen Wandels befindet, der durch die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen von COVID-19 beschleunigt wird; in der Erwägung, dass sich die geopolitische Situation Europas infolge der russischen Aggression gegenüber der Ukraine verändert; in der Erwägung, dass Populismus, Extremismus und antieuropäische Stimmung zunehmen;

B. in der Erwägung, dass die EU auf die Herausforderungen der Umweltzerstörung, des Klimawandels und der zunehmenden Verknappung natürlicher Ressourcen reagiert, durch die tiefgreifende und ambitionierte politische Strategien zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals erforderlich sind, mit dem das Streben nach Erneuerung und Innovation innerhalb der Grenzen des Planeten vorangetrieben wird; in der Erwägung, dass mit dem Neuen Europäischen Bauhaus als „Seele“ des europäischen Grünen Deals darauf abgezielt wird, die räumlichen und ökologischen Bedürfnisse Europas auf interdisziplinäre, nachhaltige, inklusive und ästhetische Weise anzugehen;

C. in der Erwägung, dass der Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 eine großartige Chance sowie eine Herausforderung für die Union, die Mitgliedstaaten und die Unternehmen aller Branchen darstellt; in der Erwägung, dass durch das Neue Europäische Bauhaus im Lichte der Klimakrise, des Kriegs, der Pandemie und der Naturkatastrophen, durch die die sozialen Ungleichheiten zunehmen, das ursprüngliche Bauhaus neu interpretiert werden muss;

D. in der Erwägung, dass durch die Kultur und die Freiheit der Kunst erheblich zur Vitalität einer Gesellschaft beigetragen wird, wodurch wir in die Lage versetzt werden, besser zusammenzuleben, demokratische, inklusive und freie Gesellschaften aufzubauen sowie eine gemeinsame Identität und ein Zugehörigkeitsgefühl wiederzuerlangen; in der Erwägung, dass jeder das Recht auf den Zugang zu und die Beteiligung an der Kultur haben sollte; in der Erwägung, dass die Kultur auch für die Erforschung komplexer Herausforderungen der Gesellschaft wesentlich ist und dass kulturelle Veranstaltungsorte wesentliche Stätten für die Freiheit der Meinungsäußerung und für Diskussionen sind;

E. in der Erwägung, dass die Kultur eine strategische Branche für die EU ist, da die Wirtschaft der EU aufgrund ihres bedeutenden Beitrags zu deren BIP und zur Beschäftigung und andere Branchen und Industriezweige durch ihren indirekten Beitrag gestärkt werden; in der Erwägung, dass die Kultur- und Kreativbranchen und die Kultur- und Kreativwirtschaft zu den Bereichen gehören, die am stärksten von der Pandemie betroffen waren, sich langsamer als die übrige Wirtschaft der EU erholen und daher weiter gefördert und unterstützt werden sollten; in der Erwägung, dass durch das Neue Europäische Bauhaus weitere Investitionen in die Branche ermöglicht und verschiedene Akteure bei seiner Umsetzung vor Ort zusammengebracht werden können;

F. in der Erwägung, dass Architektur, Stadt- und Raumplanung, Mobilität, Design, Kunst, Soziologie und Ingenieurwesen komplementäre Bereiche sind und für den Aufbau einer inklusiven, nachhaltigen und lebenswerten Gesellschaft unerlässlich sind; in der Erwägung, dass diese Bereiche, denen bei der Förderung der Forschung und Innovation für die nachhaltige Entwicklung, eine nachhaltige Baukultur sowie innovative und platzsparende Lösungen im Einklang mit unserem grünen und digitalen Wandel eine Schlüsselrolle zukommt, durch die COVID-19-Krise beeinträchtigt wurden;

G. in der Erwägung, dass es dringend notwendig ist, in der Bau- und Energiebranche nachhaltigere Wirtschaftsmodelle zu entwickeln, durch die einerseits die Kreislaufwirtschaft ermöglicht wird und andererseits dazu beigetragen wird, die Energiearmut zu bekämpfen und die Klimaziele der EU zu erreichen;

H. in der Erwägung, dass in der EU 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der durch Energie verursachten Treibhausgasemissionen auf Gebäude entfallen[19];

I. in der Erwägung, dass mit der Strategie für eine Renovierungswelle darauf abgezielt wird, die Quote der Gebäuderenovierungen in Europa zu verdoppeln und damit zu erreichen, dass mehr als 35 Mio. Gebäude renoviert und in der Baubranche bis zu 160 000 Arbeitsplätze geschaffen werden;

J. in der Erwägung, dass der Zugang zu Wohnraum ein Grundrecht ist; in der Erwägung, dass die Obdachlosigkeit und der fehlende Zugang zu hochwertigem, erschwinglichem Wohnraum in Teilen der EU eine Krise darstellt;

K. in der Erwägung, dass Städte Orte des Pluralismus, der Kreativität und der Solidarität sind; in der Erwägung, dass eine schlechte Planung und Gestaltung im öffentlichen Raum sowie eine zunehmende Zersiedelung zur Folge hatten, dass sich die Gebäudequalität überall in Europa verschlechtert hat; in der Erwägung, dass mit dem Neuen Europäischen Bauhaus das Potenzial eröffnet wird, den begrenzten Raum in Städten auf nachhaltige, ästhetische und inklusive Weise zu nutzen, städtische und ländliche Gebiete besser anzubinden, für die Beteiligung der Einwohner an der Raumplanung zu sorgen und sie dabei zu unterstützen, die Stadt als einen für Interaktion und kulturelle Aktivitäten geschaffenen Raum wiederzuerlangen;

L. in der Erwägung, dass der Aufbau einer besseren Zukunft mit einer hochwertigen Aus- und Weiterbildung beginnt, einschließlich Umweltbildung, Berufsausbildung und lebenslangem Lernen, u. a. durch Möglichkeiten des Online-Lernens, die allen zugänglich sein sollten, sowie Weiterbildung und Umschulung; in der Erwägung, dass der Zugang zu hochwertiger Bildung ein Grundrecht ist; in der Erwägung, dass Bildung und Kultur für die Persönlichkeitsentwicklung unerlässlich sind und dass ihnen für die demokratische und bürgerschaftliche Beteiligung eine wichtige Rolle zukommt; in der Erwägung, dass es für eine hochwertige bauliche Umwelt erforderlich ist, fähige Fachkräfte, Handwerker und Kulturschaffende auszubilden; in der Erwägung, dass die Verwirklichung der strategischen Autonomie der Union von ihrer Fähigkeit abhängig ist, in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation Hervorragendes zu leisten;

M. in der Erwägung, dass das Kulturerbe, in dem die Werte einer Gemeinschaft zum Ausdruck kommen, zunehmend vom Klimawandel und der Umweltzerstörung beeinträchtigt wird und von weiteren Herausforderungen betroffen ist, wie Unterinvestition, schlechte Planung und schlechte Verwaltung der Touristenströme; in der Erwägung, dass mit dem Neuen Europäischen Bauhaus dazu beigetragen werden kann, es für die Zukunft zu erhalten, wiederherzustellen, anzupassen und zu schützen; in der Erwägung, dass Fachkräfte in der Bauwirtschaft zum Gemeinwohl beitragen müssen, indem sie das Kulturerbe achten;

N. in der Erwägung, dass für Vorhaben im Zusammenhang mit dem Neuen Europäischen Bauhaus sowohl ein unterstützender Regelungsrahmen, der mit den bereichsspezifischen Rechtsvorschriften der EU im Einklang steht, als auch nachhaltige Verfahren bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erforderlich sind;

O. in der Erwägung, dass Russland bei seinen Kriegshandlungen vorsätzlich öffentliche Infrastruktur, Wohnungsbestand, Kulturerbe und andere zivile Infrastrukturen in der Ukraine angreift;

Wichtigste Ziele

1. weist darauf hin, dass durch die historische Bauhaus-Bewegung mit wichtigen Vermächtnissen wie der Optimierung der Beziehung zwischen Form und Funktion mit dem Ziel der Demokratisierung der Kultur ein Paradigmenwechsel in den Bereichen Design, Architektur und Kunst herbeigeführt wurde, durch den es zu einem radikalen Umdenken und radikalen Innovationen kam und in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg in einem fortschrittlichen künstlerischen und pädagogischen Kontext echte kulturelle und soziale Veränderungen und gleichzeitig praktische Vorteile für das Leben der Menschen angestoßen wurden; stellt fest, dass das Neue Europäische Bauhaus in gleicher Weise positive Auswirkungen auf unser Alltagsleben haben kann, indem für echte Veränderungen vor Ort gesorgt und zu einem gerechten Übergang beigetragen wird;

2. begrüßt die Initiative für ein Neues Europäisches Bauhaus, mit der angestrebt wird, eine gesamteuropäische kulturelle Bewegung zu schaffen, durch die zu einem intelligenteren, nachhaltigeren, inklusiveren und angenehmeren Lebensumfeld beigetragen und das lokale und weltweite Wissen gefördert wird; betont, dass der Schwerpunkt dabei in erster Linie auf die Verbesserung der Lebensqualität der Menschen gelegt werden muss, indem im Einklang mit der EU-Städteagenda und auf der Grundlage der erfolgreichen Arbeit im Rahmen von URBACT gesunde und erschwingliche Lebensräume geschaffen werden, der Status quo überdacht wird und Räume, Gebäude, Städte und Gebiete, in denen die Menschen leben, einschließlich weniger entwickelter, vorstädtischer, ländlicher, abgelegener oder grenzüberschreitender Gebiete und Regionen umgestaltet werden und gleichzeitig die Koexistenz und der öffentliche Raum für sozialen und territorialen Zusammenhalt und demokratisches Leben verbessert werden, die räumliche Trennung und historische Ausgrenzung von sozialen Gruppen bekämpft werden und die Umwelt bei der Planung und beim Bau von Gebäuden sowie der Gestaltung der sie umgebenden Flächen geschützt wird;

3. nimmt zur Kenntnis, dass das Neue Europäische Bauhaus eine kreative sowie inter- und transdisziplinäre Initiative ist, in deren Rahmen Architektur, Design, Kunst und Wissenschaft erstmalig zusammengeführt und in den Mittelpunkt der EU-Politik gestellt werden und gleichzeitig Beiträge für andere Programme und Initiativen der Union, einschließlich des grünen und des digitalen Wandels, geleistet werden sollten, sodass der europäische Grüne Deal zu einer greifbaren, positiven und inklusiven Erfahrung für alle wird und um eine kreative und kulturelle Dimension erweitert wird, wodurch die nächste Innovationswelle eingeleitet wird; betont, dass die Bürgerinnen und Bürger durch das Neue Europäische Bauhaus auch vor Natur- und Klimakatastrophen geschützt werden müssen, indem eine Sicherheitskomponente in seine Ziele aufgenommen wird; weist darauf hin, dass dadurch neue Bauweisen und der Einsatz von innovativen, hochwertigen, nachhaltigen und widerstandsfähigen Baumaterialien gefördert werden, u. a. beim Wiederaufbau nach Katastrophen;

4. bekräftigt, dass das Neue Europäische Bauhaus das Potenzial hat, die Ausarbeitung von politischen Strategien unter anderem durch Zusammenarbeit mit Gemeinschaften umzugestalten, um die Entwicklung von politischen Strategien und Rechtsvorschriften, die Auswirkungen auf die bauliche Umwelt und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer haben, zu fördern, und dass es auch das Potenzial hat, die Umwelt der Zukunft zu schaffen, indem der Bedarf an Räumen, die zugänglich sind und an neue und im Wandel begriffene Lebensweisen angepasst sind, gedeckt wird – z. B. durch Räume für nicht-traditionelle Zusammensetzungen von Haushalten, Mehrgenerationenwohnen, flexible Coworking-Räume, kinderfreundliche städtische Umgebungen sowie sicherere Räume für Frauen und schutzbedürftige Menschen; besteht darauf, dass die Zielvorgaben für das Neue Europäische Bauhaus im Einklang mit den Klimaschutzzusagen der Union festgelegt werden und dass für die Mitgliedstaaten, einschließlich der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Leitlinien für seine Umsetzung erstellt werden;

5. hebt hervor, dass mit dem Neuen Europäischen Bauhaus nur dann Erfolge erzielt werden können, wenn es zugänglich, transparent, erschwinglich, sozial und geografisch gerecht und inklusiv ist und die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die Organisationen in den Gemeinden und die Einwohner vor Ort aktiv einbezogen werden, sodass die soziale und territoriale Vielfalt sichergestellt ist und Projekte jedes Umfangs – von der Projektgestaltung über die Einführung bis hin zur Evaluierung – mit einem von der Basis ausgehenden Ansatz unterstützt werden, und wenn gleichzeitig aktiv Maßnahmen getroffen werden, um elitäre Ansätze oder negative Auswirkungen von Gentrifizierung zu verhindern und die Anhörung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern; hebt hervor, dass junge Menschen an dieser Initiative beteiligt werden müssen, vor allem junge Architekten, Künstler und Arbeitnehmer in den Kultur- und Kreativbranchen und der Kultur- und Kreativwirtschaft;

6. hebt hervor, dass die Zugänglichkeit für Personen mit Behinderung, eingeschränkter Mobilität oder speziellen Anforderungen sowie für benachteiligte Gruppen sichergestellt werden muss, indem öffentliche Dienste sowie das kulturelle, soziale und wirtschaftliche Leben für alle zugänglich gemacht wird; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass gutes Design wichtig ist; besteht darauf, dass auch Mittel für ausgeschlossene, ausgegrenzte und benachteiligte Gemeinschaften vorgesehen werden;

7. ist der Ansicht, dass durch diese innovative kulturelle Bewegung das Potenzial eröffnet wird, Europa in den Bereichen nachhaltige Architektur, territoriale und räumliche Planung, Design, Kultur, nachhaltige Mobilität und Logistik, Technologie, Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz sowie erneuerbare Energien zu einem weltweiten Vorreiter zu machen, indem Lösungen für ein besseres Zusammenleben, eine bessere Zusammenarbeit und eine bessere gemeinsame Freizeitgestaltung gefördert werden, die auch außerhalb der EU umgesetzt werden können; ist der Ansicht, dass soziale und technologische Innovationen angemessen unterstützt werden müssen, u. a. durch öffentliche und private Investitionen in Forschung und Entwicklung;

8. fordert die Kommission auf, die Reichweite des Neuen Europäischen Bauhauses weiter auszuweiten, indem assoziierte und Partnerländer außerhalb der EU an der Initiative beteiligt werden, u. a. im Wege eines ständigen Dialogs über das Neue Europäische Bauhaus; stellt fest, dass durch das Neue Europäische Bauhaus das Potenzial eröffnet wird, im Anschluss an Kriege einen Beitrag zum Wiederaufbau von Städten, Gesellschaften und Wirtschaftssystemen zu leisten, insbesondere im Zusammenhang mit dem andauernden Krieg in der Ukraine und unter Einbeziehung der ukrainischen Kultur- und Kreativbranchen und Kultur- und Kreativwirtschaft sowie von Fachkräften;

Finanzierung und Governance

9. betont, dass mit dem Neuen Europäischen Bauhaus in den ersten Jahren seines Bestehens nicht alle EU-Staaten und alle in ihnen ansässigen interessierten Parteien erreicht werden konnten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, das Bewusstsein für diese Initiative zu schärfen und die Koordinierung zwischen allen Regierungsebenen, die einen zeitnahen und gleichberechtigten Zugang zu Informationen, Möglichkeiten und Finanzmitteln haben sollten, zu verbessern; legt der Kommission nahe, regelmäßige Treffen mit Vertretern der Mitgliedstaaten und der Partnerländer abzuhalten und in den Mitgliedstaaten Kontaktstellen einzurichten, um die Umsetzung des Neuen Europäischen Bauhauses und den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern; hebt hervor, dass es zur Unterstützung der Umsetzung des Neuen Europäischen Bauhauses vor Ort wichtig ist, auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene angemessene Ressourcen bereitzustellen, maßgeschneiderte Finanzierungsmodelle und Verfahren einzurichten und den Verwaltungsaufwand zu minimieren;

10. legt den Mitgliedstaaten nahe, das Neue Europäische Bauhaus in ihren nationalen politischen Strategien umzusetzen; hebt hervor, dass mit dem Neuen Europäischen Bauhaus dazu beigetragen werden kann, die erheblichen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf ihre Fähigkeit, die mit dem Neuen Europäischen Bauhaus verfolgten Ziele zu erreichen, zu beseitigen und damit für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen; legt allen öffentlichen Stellen, einschließlich der Unionsorgane, nahe, die Grundsätze des Neuen Europäischen Bauhauses bei der Gestaltung ihrer eigenen baulichen Umwelt und ihrer Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu berücksichtigen;

11. fordert die Kommission auf, durch entsprechende Raumplanung und auf der Grundlage eines übergreifenden Governance-Rahmens ein integriertes, nicht diskriminierendes, transparentes, rechenschaftspflichtiges und territorial strukturiertes Steuerungsmodell für das Neue Europäische Bauhaus zu schaffen und dabei auch die Beteiligung und Mitwirkung der Öffentlichkeit vorzusehen;

12. fordert die Kommission auf, rechtzeitig über Möglichkeiten zur Beteiligung am Neuen Europäischen Bauhaus zu informieren, unter anderem durch technische Unterstützung für Interessengruppen und durch bewährte Verfahren, und die allgemeinen Kriterien für die Auswahl und Evaluierung von Projekten und Initiativen im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses und für die Zuweisung von Mitteln klarzustellen, insbesondere folgende:

 Unterstützung der Umsetzung wichtiger politischer Strategien (z. B. Grüner Deal, Umwelt-, Industrie-, Sozial- und Kulturpolitik),

 Befolgung der Leitgrundsätze des Neuen Europäischen Bauhauses, d. h. der Nachhaltigkeit, Inklusivität und Ästhetik, und Berücksichtigung der Anregungen des Davos Qualitätssystems für Baukultur,

 Schaffung neuer Arbeitsplätze mit hochwertigen Arbeitsbedingungen und neuer Geschäftsmöglichkeiten, durch die im Einklang mit den Grundsätzen der nachhaltigen Finanzierung zusätzlich wirtschaftlicher Nutzen entsteht und die Wettbewerbsfähigkeit Europas verbessert wird, wobei besondere Schwerpunkte darauf liegen, die für das Exzellenzsiegel des Neuen Europäischen Bauhauses und die EU-Finanzierung anzuwendenden Verfahren zu straffen, die Überlebensfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu stärken und zur Kreislauffähigkeit und Nachhaltigkeit der europäischen Wirtschaft beizutragen,

 Förderung der Zugänglichkeit durch Anwendung bestimmter Projektkriterien sowie der Erschwinglichkeit, der Inklusivität, des Gender-Mainstreamings, der Vielfalt, des Pluralismus, der Sicherheit und der Entwicklung von zivilgesellschaftlichem Sozialkapital,

 Förderung der Beteiligung und Verbindung aller Interessenträger, einschließlich lokaler und regionaler Gebietskörperschaften, der Zivilgesellschaft und von Bürgern geleiteter Organisationen, interessierter Einzelpersonen, Fachkräften und ihrer Interessenvertretungen,

 Beteiligung der Kultur- und Kreativbranchen und der Kultur- und Kreativwirtschaft, einschließlich der Kulturschaffenden,

 Sicherstellung der Übereinstimmung des Neuen Europäischen Bauhauses mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen entsprechend den Indikatoren der Agenda 2030, mit den Verpflichtungen der Union im Rahmen des Übereinkommens von Paris, den Strategien der EU in den Bereichen Klima, Umwelt, biologische Vielfalt und Energie, der europäischen Säule sozialer Rechte und den europäischen Grundwerten;

13. fordert die Kommission auf, die Grundsätze des Neuen Europäischen Bauhauses zu einem festen Bestandteil aller künftigen einschlägigen Rechtsvorschriften zu machen, und betont zugleich, dass das Neue Europäische Bauhaus auf die bestehenden Rechtsvorschriften, Programme und Initiativen der Union abgestimmt werden muss und dass sicherzustellen ist, dass mit dem geltenden Regelungsrahmen, z. B. der Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden und der Energieeffizienz-Richtlinie, die Ziele und die Umsetzung des Neuen Europäischen Bauhauses unterstützt werden;

14. fordert darüber hinaus, dass in enger Zusammenarbeit mit den Interessenträgern aus den relevanten Bereichen, insbesondere aus dem Bauwesen und der Architektur, dem Energiesektor, der Mobilität, dem Design, der Technologie, dem Tourismus, der Bildung und Qualifizierung, dem Handwerk, der Kultur und der Kunst sowie dem kulturellen Erbe, unter Berücksichtigung der bereichsspezifischen Zertifizierungen und Normen spezifische Kriterien und Aktionen zur Förderung von Synergieeffekten zwischen diesen Bereichen entwickelt werden; weist erneut darauf hin, dass es unerlässlich ist, das geografische Gleichgewicht zu berücksichtigen, damit das Neue Europäische Bauhaus gleichermaßen überall in der EU und darüber hinaus verbreitet werden kann; betont außerdem, dass die Projekte nicht länderübergreifend sein müssen, um das Exzellenzsiegel des Neuen Europäischen Bauhauses zu erhalten;

15. bedauert, dass die Finanzierung des Neuen Europäischen Bauhauses ab 2023 nicht geklärt ist; fordert, dass die Verordnung über Horizont Europa während der Halbzeitüberprüfung des derzeitigen Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) geändert wird, um ein mit 500 Mio. EUR ausgestattetes Programm „Neues Europäisches Bauhaus“ zu schaffen; betont, dass das Programm auch aus anderen einschlägigen Programmen unterstützt werden sollte, um zusätzliche Wirkung zu erzielen, und dass mit den laufenden Programmen der Union dazu beigetragen werden kann, die Ziele des Neuen Europäischen Bauhauses zu erreichen; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass mit dem Neuen Europäischen Bauhaus andere politische Maßnahmen der EU, einschließlich der Kohäsionspolitik, ergänzt werden, und in Partnerschaftsvereinbarungen und Programme, die durch die Struktur- und Kohäsionspolitik der EU unterstützt werden, die Unterstützung für das Neue Europäische Bauhaus aufzunehmen;

16. fordert die Kommission auf, so schnell wie möglich einen Vorschlag vorzulegen, um das Neue Europäische Bauhaus bis zum nächsten MFR in ein neues eigenständiges EU-Programm umzuwandeln, in dem konkrete Ideen und Ziele mit angemessenen Finanzmitteln einhergehen sollten; würdigt die Bemühungen der Kommission, die ersten Aufforderungen zur Einreichung von Projekten zu veröffentlichen, indem Mittel aus bestehenden Programmen entnommen wurden, ist jedoch der Ansicht, dass ihre Auswirkungen nicht im Verhältnis zu den Zielvorgaben des Projekts stehen; beharrt darauf, dass dafür neue Finanzmittel mit einer eigenen und stabilen Haushaltslinie erforderlich sind; hebt hervor, dass dieses neue Programm nicht zur Folge haben darf, dass anderen unterfinanzierten Programmen, insbesondere Kreatives Europa, Erasmus+ und dem Europäischen Solidaritätskorps, Mittel entzogen werden, auch wenn dadurch möglicherweise Verbindungen und Synergieeffekte zwischen den Programmen geschaffen werden, oder dass eine Abkehr von vereinbarten politischen Prioritäten stattfindet; betont, dass die Mittel für das Neue Europäische Bauhaus insbesondere in Forschung und Innovation investiert werden sollten;

17. fordert die Kommission auf, einen klaren Plan für die Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen, einschließlich Crowdfunding, zu erarbeiten, wobei ein Schwerpunkt auf die Förderung weiblicher Führungskräfte in Risikokapitalgesellschaften und Start-up-Unternehmen gelegt werden sollte; legt den Mitgliedstaaten nahe, im Rahmen ihres haushaltspolitischen Spielraums im Einklang mit den Grundsätzen des Neuen Europäischen Bauhauses über ihre Aufbau- und Resilienzpläne sowie die europäischen Struktur- und Investitionsfonds angemessene Mittel für Projekte bereitzustellen, die mit den Grundsätzen und Zielen des Neuen Europäischen Bauhauses im Einklang stehen und Partnerschaften von öffentlichen Stellen und privaten Organisationen umfassen, um die nachhaltige Entwicklung zu fördern; weist daraufhin, dass dadurch vor Ort konkrete Ergebnisse erzielt werden; hebt hervor, dass mit dem Neuen Europäischen Bauhaus auch dazu beigetragen werden sollte, Räume und Gebäude zu schaffen, durch die unternehmerische Initiative begünstigt wird;

18. erachtet es als notwendig, über die Phasen der gemeinsamen Gestaltung, der Bereitstellung und der Verbreitung hinauszugehen und sicherzustellen, dass das kreative Denken in allen Phasen fortgeführt wird; fordert die Kommission auf, einen transparenten und auf Fakten beruhenden Überwachungs- und Evaluierungsmechanismus einzurichten, in dessen Rahmen alle relevanten Interessenträger berücksichtigt und alle Maßnahmen des Neuen Europäischen Bauhauses auf EU-Ebene und nationaler Ebene, einschließlich ihrer gesellschaftlichen und klimabezogenen Auswirkungen, ihrer Auswirkungen auf die regionale Entwicklung und ihrer tatsächlichen allmählichen Wertschöpfung, kontinuierlich überprüft werden und dem Parlament und dem Rat regelmäßig Bericht erstattet wird; erwartet den ersten Überwachungsbericht für das Jahr 2022;

Entwicklung und Schwerpunktbereiche

19. ist der Ansicht, dass durch die Bewegung des Neuen Europäischen Bauhauses nachhaltigere, sozial inklusive und innovative Lebensweisen gefördert werden sollten, die auf neuen ganzheitlichen Modellen der Planung, des Baus und des Bewohnens unserer baulichen Umwelt beruhen und bei denen die Anwohner auf sinnvolle Weise an Entscheidungsprozessen beteiligt werden, um den neu aufkommenden Anforderungen sowie dem veränderten Konsum- und Mobilitätsverhalten gerecht zu werden und dazu beizutragen, dass menschenwürdiges, hochwertiges und erschwingliches Wohnen für alle, insbesondere für schutzbedürftige Gruppen, sichergestellt wird, unter anderem durch die Bekämpfung von Ausgrenzung aus dem Wohnungsmarkt und Obdachlosigkeit;

20. erachtet das Neue Europäische Bauhaus für eine Gelegenheit, eine gut konzipierte ökologische Regenerierung der öffentlichen Räume zum Erreichen der Dekarbonisierungsziele vorzusehen, abgenutzte Gebäude zu sanieren und neuen Zwecken zuzuführen, alte Industriegebiete in neue grüne städtische und öffentliche Räume umzuwandeln und die notwendige Infrastruktur zu bauen, um körperliche Betätigung, Wissens- und Kulturaustausch zu erleichtern;

21. fordert, dass im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses die 15-Minuten-Stadt gefördert wird, damit die Bürgerinnen und Bürger alle essenziellen Dienstleistungen und Einrichtungen fußläufig erreichen können, und dass innovative Lösungen für die Entwicklung nachhaltiger städtischer Gebiete, einschließlich Lösungen für nachhaltige Mobilität, vorgelegt werden; hebt hervor, dass im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses erschwingliche, sozial inklusive und energieeffiziente Gebäude in den Fokus gerückt werden müssen und zu einer Verlagerung auf öffentliche und kollektive Verkehrsmittel sowie umweltfreundlichere Verkehrsmittel beigetragen werden muss;

22. betont, dass der vorhandene Gebäudebestand, einschließlich der von totalitären Regimes errichteten schlecht geplanten und gebauten Gebäude, umgestaltet, modernisiert und saniert werden muss, wobei naturbasierte Lösungen wie Holz eingesetzt, Abfall reduziert und die Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit und die Kreislauffähigkeit der baulichen Umgebung verbessert werden müssen; beharrt darauf, dass dazu gehören sollte, der Renovierung und der anpassungsfähigen Wiederverwendung gegenüber dem Abriss bzw. dem Neubau Vorzug zu geben, Hindernisse im Hinblick auf die Behandlung und den Transport von Abfall zu beseitigen und die Menschen dafür zu sensibilisieren, welche Mengen von Kohlenstoff in Materialien vorhanden bzw. gespeichert sind, um sie in die Lage zu versetzen, fundierte Entscheidungen zu treffen;

23. hebt hervor, dass durch das Neue Europäische Bauhaus auch Initiativen für den Bau und die Renovierung von erschwinglichen, hochwertigen und energieeffizienten Sozialwohnungen unterstützt werden sollten;

24. fordert die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit den Grundsätzen und Zielen des Neuen Europäischen Bauhauses innovative Lehrpläne für die kulturelle Bildung und die Entwicklung von Kompetenzen im Bereich der Raumplanung, der Kreativität, der Orientierung und des Zeichnens zu erarbeiten und die zentralen Grundsätze des Neuen Europäischen Bauhauses und die Kompetenzen in den Bereichen Umweltschutz und Digitales u. a. durch Weiterbildung und Umschulung der entsprechenden Fachkräfte in die informelle, die nicht formale und die Hochschulbildung sowie die berufliche Bildung und das lebenslange Lernen einzubinden, wodurch auch zur Umsetzung der Europäischen Kompetenzagenda beigetragen wird; betont, dass in Abstimmung mit der Koalition „Bildung für den Klimaschutz“ durch Bildung ein Bewusstsein für die Achtung der Umwelt und des kulturellen Erbes geschaffen werden muss; fordert die EU auf, solche Bestrebungen zu fördern; fordert die Kommission auf, Mobilitätsangebote zu einem festen Bestandteil des Neuen Europäischen Bauhauses zu machen, insbesondere für Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen, für Studierende der einschlägigen Fächer an Universitäten und qualifizierte Fachkräfte in den Kultur- und Kreativbranchen und der Kultur- und Kreativwirtschaft;

25. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, alle Elemente des Wissensdreiecks – Innovation, Forschung und Bildung – zu berücksichtigen, indem sie Partnerschaften zwischen tertiären Bildungseinrichtungen, einschließlich über Europäische Hochschulallianzen, Forschungseinrichtungen, einschließlich Architektur- und Kulturforschungszentren, und der Industrie, einschließlich der relevanten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Sozialunternehmen und Start-up-Unternehmen, in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Innovations- und Technologieinstitut (EIT) und der Gemeinsamen Forschungsstelle fördern; ist der Ansicht, dass die Wissens- und Innovationsgemeinschaft des EIT zu Kultur- und Kreativbranchen und zur Kultur- und Kreativwirtschaft dem Neuen Europäischen Bauhaus seine Fachkenntnisse zur Verfügung stellen sollte, insbesondere in Mitgliedstaaten und Regionen, in denen die Innovationskapazitäten dürftig sind;

26. hebt hervor, dass durch das Neue Europäische Bauhaus die Sicherheit der Energieversorgung und die Energieeffizienz verbessert werden könnten, indem Investitionen gefördert und Anreize für energiesparende, emissionsfreie und CO2-arme Materialien Lösungen geboten werden, u. a. durch kooperative und gemeindebasierte Modelle für die Erzeugung von erneuerbarer Energie und Projekte für die Nutzung von Abwärme und für integrierte Energiesysteme;

27. weist auf das dringende Problem der steigenden Energiepreise und der daraus resultierenden Zunahme der Energiearmut in den Haushalten in der EU hin; betont, dass Projekten im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung der Energiearmut und dem Schutz gefährdeter Haushalte zukommt, da dadurch die innovativen Lösungen für den Gebäudesektor, das Bauwesen, die Industrie und die Materialwirtschaft geschaffen werden, die Voraussetzung für das Erreichen einer gerechten und fairen Energiewende sind;

28. hebt hervor, dass durch das Neue Europäische Bauhaus der digitale Wandel erleichtert werden könnte, indem die Konnektivität verbessert wird, um die digitale Kluft zu schließen, indem effizientere, inklusivere, zugänglichere und ökologisch nachhaltigere Lösungen erreicht werden und indem die Nutzung von lokalen Ressourcen und Kompetenzen optimiert wird;

29. stellt fest, dass das Neue Europäische Bauhaus ein Katalysator für transformative Änderungen in kreativen Ökosystemen und Bau- und Unternehmensökosystemen sowie für das neue Verständnis und die Qualität bei der Planung, bei der Gestaltung und beim Bau ist, z. B. weil während des gesamten Lebenszyklus von Gebäuden digitale Technologien genutzt werden, Kapazitäten für die Erstellung innovativer Modelle und digitaler Technologien für die Stadtplanung geschaffen werden, indem u. a. die grenzüberschreitende Zusammenarbeit beim Datenaustausch gefördert wird, und auf dem Weg zur CO2-Neutralität die Grundsätze der Kreislauffähigkeit und der Ressourceneffizienz berücksichtigt werden;

30. fordert, dass mit dem Neuen Europäischen Bauhaus Anreize geschaffen werden, um die Nutzung nachhaltiger und langlebiger Technologien und Materialien zu unterstützen, damit auf erneuerbare, recycelbare und kosteneffiziente Weise bei Senkung der Treibhausgasemissionen intelligente Energie- und Umweltlösungen sowie Innovationen bei Materialien, Prozessen, Automatisierung und Verfahren gefördert werden, wie etwa vorgefertigte Bauteile aus nachhaltigen Materialien, Photovoltaik- oder Ladeinfrastruktur, bio- und geobasierte Materialien sowie lokal erprobte Bautechniken; betont in diesem Zusammenhang, dass es wichtig ist, den notwendigen Nachschub, einschließlich von Rohstoffen, für die Herstellung solcher Baumaterialien zu erleichtern und gleichzeitig durch Vermeidung von Marktverzerrungen für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen;

31. stellt fest, dass der kulturelle Aspekt des Neuen Europäischen Bauhauses für seine soziale und demokratische Dimension entscheidend ist; fordert die Kommission gleichzeitig auf, für das Neue Europäische Bauhaus eine Methode der evidenzbasierten Konzipierung zu definieren und zu entwickeln, um dafür zu sorgen, dass die Prozesse der Umwandlung von Räumen, Gebäuden, Städten und Gebieten auf wissenschaftlicher Forschung basieren, damit die bestmöglichen Ergebnisse erzielt werden;

32. begrüßt den innovativen und integrierten Ansatz, der im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses durch effiziente Raumnutzung, Erhaltung, Restaurierung, Aufwertung, Förderung und Wiederverwendung des historischen und kulturellen Erbes sowie des Naturerbes vertreten wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Neue Europäische Bauhaus als Gelegenheit zu nutzen, das reiche kulturelle Erbe Europas besser vor den Auswirkungen der Umweltzerstörung, eines schlecht organisierten Tourismus und anderer Herausforderungen zu schützen; hebt hervor, dass für Kultur- und Erbestätten durch intelligente Renovierung, einschließlich Verbesserungen bei der Energieeffizienz, Umgestaltung und anpassungsfähige Wiederverwendung neue und erweiterte Nutzungsmöglichkeiten gefunden werden können; stellt fest, dass die Digitalisierung ein Mittel zur Aufwertung des kulturellen Erbes ist;

Umsetzung

33. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Neue Europäische Bauhaus mit der Renovierungswelle zu verknüpfen und die innovativen Lösungen zu nutzen, die durch das Projekt für die umfassende, ganzheitliche, hochwertige und kostenoptimierte Renovierung unseres Gebäudebestands geboten werden; hebt hervor, dass dies auf der Grundlage einer sorgfältigen Analyse des Lebenszyklus der Gebäude und unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten des Standorts, einschließlich der örtlichen ästhetischen und architektonischen Merkmale, erfolgen sollte und dass dabei nicht nur auf die Energieeffizienz geachtet werden sollte, sondern auch auf Verbesserungen im Hinblick auf die Qualität der Innenräume, erneuerbare Energieträger, Langlebigkeit Zugänglichkeit, Sicherheit und auf die Beseitigung von Schadstoffen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, Maßnahmen zu ergreifen, um den Anteil der Renovierungen rasch zu erhöhen, u. a. durch Vermeidung zusätzlicher Hindernisse für Renovierungen;

34. ist der Auffassung, dass die ökologischen und sozialen Auswirkungen aller Projekte im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg bewertet werden sollten;

35. fordert die Kommission auf, den neu geschaffenen Rahmen der EU für nachhaltige Gebäude („Level(s)“) weiter zu integrieren, um die Nachhaltigkeit in diesem Bereich zu verbessern; hebt hervor, dass der Rahmen optimiert werden muss, um ihn für die Fachkräfte im Bauwesen zugänglicher zu machen; besteht darauf, dass der Rahmen kontinuierlich aktualisiert wird, um neue Erkenntnisse und Schlussfolgerungen aus den Projekten des Neuen Europäischen Bauhauses einzubeziehen;

36. befürwortet, dass in Partnerschaft mit den relevanten Interessenträgern ein Exzellenzsiegel für das Neue Europäische Bauhaus geschaffen wird, das auf klaren Kriterien basiert, die auf umfassende, ganzheitliche und inklusive Weise anzuwenden sind und mit denen der nachhaltigkeitsbezogene, wirtschaftliche, ökologische und soziale Wert von Projekten bewertet wird und Synergieeffekte mit bestehenden Siegeln und Instrumenten gefördert werden, um Projekte und Produkte anzuerkennen, mit denen wichtige Ziele des Neuen Europäischen Bauhauses erreicht werden, und für diese Projekte und Produkte den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen der EU-Förderprogramme Anreize für die Bewerbung um das Exzellenzsiegel geschaffen werden, auch für von Bürgern und Gemeinden geleitete Projekte; fordert, dass die Marktakzeptanz des Exzellenzsiegels erforscht wird; hebt hervor, dass Projekte im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses im Bauwesen auf eine sorgfältige Analyse des Lebenszyklus der Gebäude und eine Analyse der Lebenszykluskosten gegründet werden sollten;

37. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die direkte Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Konzeption und Umsetzung von Projekten zu fördern, u. a. durch die Ausarbeitung von ausführlichen Anwendungsleitlinien und Stärkung ihrer Kapazität für die Umsetzung des Neuen Europäischen Bauhauses; fordert die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften mit Nachdruck auf, zu untersuchen, wie lokale Kultureinrichtungen von der Umsetzung der Grundsätze des Neuen Europäischen Bauhauses profitieren können, insbesondere im Hinblick auf die Reduzierung ihres klimatischen Fußabdrucks;

38. betont in diesem Zusammenhang, dass mit der vorbereitenden Maßnahme „Plattform für Wissensmanagement für das Neue Europäische Bauhaus “ im Haushalt 2022 zur Straffung von Leitlinien und zum Austausch von Informationen zu Fördermöglichkeiten für potenzielle Antragsteller beigetragen werden kann und dass diese Maßnahme ab 2023 noch ausgeweitet werden könnte;

39. betont, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften flexibler mit Projekten im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses experimentieren können müssen, und hebt hervor, dass durch Reallabore ein hohes Potenzial geboten wird, um Innovationen im Rahmen der Kreislaufwirtschaft und des Neuen Europäischen Bauhauses anzukurbeln;

40. ist der Ansicht, dass das Neue Europäische Bauhaus Teil eines weiter gefassten kulturellen Deals für Europa sein sollte; betont, dass im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses das noch nicht erschlossene Potenzial der Kultur- und Kreativbranchen und der Kultur- und Kreativwirtschaft, einschließlich der Kulturschaffenden, als Motor für nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum und innovative, hochwertige Dienstleistungen und Produkte genutzt und gefördert werden sollte, indem u. a. mit gezielten Leitlinien die Einbeziehung der Kultur- und Kreativbranchen und der Kultur- und Kreativwirtschaft sichergestellt wird und neue Möglichkeiten für Zusammenarbeit, Voneinanderlernen, Kapazitätsaufbau und Kulturaustausch geschaffen werden und gleichzeitig für faire Arbeitsbedingungen und eine faire Entlohnung für die Betroffenen gesorgt wird; betont, dass die ökologische Nachhaltigkeit von kulturellen Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Neuen Europäischen Bauhaus gefördert werden sollte;

41. fordert die Kommission auf, dem Parlament eine stärkere Beteiligung an den entsprechenden Gremien des Neuen Europäischen Bauhauses, wie dem hochrangigen Runden Tisch, zu ermöglichen;

42. fordert, dass mit dem künftigen Labor des Neuen Europäischen Bauhauses zu Forschung und Innovation in den Schwerpunktbereichen des Neuen Europäischen Bauhauses beigetragen wird; hebt hervor, dass das Labor des Neuen Europäischen Bauhauses innovative Empfehlungen abgeben, mit anderen Einrichtungen, nationalen, regionalen und lokalen Stellen und Interessenträgern, einschließlich der Zivilgesellschaft und Bürgergruppen, zusammenarbeiten und im Einklang mit der Initiative klare und transparente Regeln für die Arbeitsweise und die Berichterstattung aufstellen muss; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Errichtung des Labors zu beschleunigen und es mit angemessenen Mitteln auszustatten;

43. begrüßt die Einrichtung des Festivals des Neuen Europäischen Bauhauses und die jährlichen, in diesem Zusammenhang vergebenen Preise; hebt hervor, dass es wichtig ist, in ganz Europa Veranstaltungen zum Neuen Europäischen Bauhaus auszurichten, um mehr Menschen zu erreichen und die Aufmerksamkeit für die Initiative zu steigern, u. a. durch bestimmte Veranstaltungen, Festivals und die Einrichtung des Europäischen Jahrs des Neuen Europäischen Bauhauses;

44. fordert die Kommission auf, bei der Planung der Ausrichtungsorte für die jährlichen Festivals des Neuen Europäischen Bauhauses die von der UNESCO zur „Welthauptstadt der Architektur“ ernannten europäischen Städte zu berücksichtigen; regt an, dass das Festival des Neuen Europäischen Bauhauses in diesen als Welthauptstädte der Architektur ausgewählten EU-Städten stattfindet, um die europäische Architektur und Innovation besser zu fördern;

45. fordert die Kommission auf, eine öffentliche, digitale und leicht zugängliche Datenbank der Projekte und Maßnahmen im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses einzurichten und regelmäßig zu aktualisieren, um die Ergebnisse der Initiative sichtbarer zu machen, das Neue Europäische Bauhaus auf der Grundlage bewährter Verfahren, einschließlich für den Kulturbereich, weiterzuentwickeln und den Wissensaustausch sowie die Forschung und die Entwickelung zu stärken;

46. fordert, dass im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses unter Berücksichtigung der Mehrsprachigkeit die Anstrengungen in den Bereichen Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Sichtbarkeit verstärkt werden, um das Wissen der Menschen über die Initiative zu vergrößern und für ihre Unterstützung und Beteiligung zu sorgen, insbesondere durch Maßnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit, auch über soziale Medien und digitale Publikationen, z. B. Informationskampagnen, eine Plattform mit Informationen, bewährte Verfahren zu Projekten im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses aus allen Mitgliedstaaten und Bildungsinhalte, einschließlich eines Moduls zum Neuen Europäischen Bauhaus, der Schaffung von Werkzeugen und Räumen, durch die das Gruppenlernen erleichtert wird, des Austauschs von Ideen und Wissen sowie Umfragen zur Bewertung der Auswirkungen von Projekten im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses;

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47. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


BEGRÜNDUNG

Das Neue Europäische Bauhaus im derzeitigen politischen Kontext

Am 15. September 2021 – ein Jahr nach der Ankündigung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in der Mitteilung zur Lage der Union 2020 – nahm die Kommission eine Mitteilung an, in der sie das Konzept des Neuen Europäischen Bauhauses vorstellte, bei dem die Ziele des europäischen Grünen Deals aufgegriffen und Menschen aus den Bereichen Kultur, Soziales, Wissenschaft und der Kreativbranche disziplinübergreifend zusammengebracht werden, um konkrete, nachhaltige, ästhetische und inklusive Lösungen zu finden, mit denen das tägliche Leben der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger verbessert wird.

Diese Initiative fällt in eine Zeit des Wandels. Europa befindet sich derzeit in einer Phase des wirtschaftlichen und sozialen Umbruchs, eines digitalen und ökologischen Wandels, der durch die COVID-19-Pandemie noch beschleunigt wird, und des zunehmenden Populismus. Ebenso wie die historische Bauhaus-Bewegung, die einen Paradigmenwechsel in den Bereichen Design, Architektur und Kunst herbeiführte, sollte dieses Neue Europäische Bauhaus als radikale Innovationsbewegung fungieren, in der die realen kulturellen und sozialen Veränderungen in den Gesellschaften der EU ihren Niederschlag finden.

Das Neue Europäische Bauhaus ist die „Seele“ des europäischen Grünen Deals und verknüpft ihn mit den Lebensräumen und Erfahrungen der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern eine aktive Rolle bei der Gestaltung ihrer Umwelt zu verleihen und sich auf kulturelle und städtische Innovationen zu stützen, um eine nachhaltige und widerstandsfähige Gesellschaft aufzubauen.

Für die beiden Mitberichterstatter, Christian Ehler (ITRE) und Marcos Ros Sempere (CULT), ist das Neue Europäische Bauhaus daher ein kultureller Paradigmenwechsel für eine neue politische Agenda. Bei dem Neuen Europäischen Bauhaus geht es darum, das Lebensumfeld – sowohl in der Stadt als auch auf dem Land – so umzugestalten, dass sich die Menschen in ihrer ganzen Vielfalt wohl fühlen. Mit einer gut durchdachten Stadtplanung und -gestaltung wird entscheidend dazu beigetragen, sozial und wirtschaftlich vielfältige Städte zu ermöglichen und Hindernisse für den Zugang zur bebauten und virtuellen Umwelt sowie zu Waren und Dienstleistungen zu beseitigen.

Weitere einschlägige Initiativen sind die Initiative „Fit für 55“, ein Maßnahmenpaket, mit dem das Ziel verfolgt wird, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu reduzieren, und die Renovierungswelle für Europa, bei der das Ziel darin besteht, die Renovierungsrate von Gebäuden in den nächsten zehn Jahren mindestens zu verdoppeln und dafür Sorge zu tragen, dass die Renovierungen eine höhere Energie- und Ressourceneffizienz zur Folge haben. Maßnahmen an Gebäuden sind entscheidend, um die EU-Ziele in Bezug auf CO2-Neutralität, Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu verwirklichen. Dem Neuen Europäischen Bauhaus kommt eine entscheidende Rolle bei der Schaffung interdisziplinärer Synergieeffekte zur Unterstützung innovativer Entwicklungen in der Baubranche zu.

Ziel des Europäischen Parlaments: Konkretisierung des Neuen Europäischen Bauhauses und Einbindung in die europäische Politik

Als das Neue Europäische Bauhaus eingeführt wurde, hatte dies ganz unterschiedliche Reaktionen im Europäischen Parlament zur Folge. Die meisten davon waren positiv, aber es gab auch einige kritische Stimmen, vor allem wegen der mangelnden Klarheit über die Finanzierung und das Zusammenspiel mit anderen bestehenden EU-Initiativen.

Im März 2021 gründeten die Mitglieder des Europäischen Parlaments die Freundschaftsgruppe des Neuen Europäischen Bauhauses – eine informelle Gruppe von Mitgliedern des Europäischen Parlaments, die sich für dieses Projekt interessieren und die das Ziel verfolgen, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu erörtern und Überlegungen zu den angestrebten Ergebnissen voranzutreiben.

Der ITRE- und der CULT-Ausschuss haben sich der Herausforderung gestellt, gemeinsam auf den Vorschlag der Kommission zu reagieren, diese Initiative zu konkretisieren und gleichzeitig die Prioritäten des Parlaments festzulegen.

Die Mitberichterstatter begrüßen die Initiative für das Neue Europäische Bauhaus und sind bestrebt, mit diesem Bericht einen Beitrag zu leisten, um

 die Lebensqualität der Menschen zu verbessern und wichtige politische Herausforderungen wie den Klimawandel anzugehen,

 eine kulturelle Bewegung ins Leben zu rufen, mit der der europäische Grüne Deal, die digitale Dekade, der Schutz der Sozialrechte und der Zusammenhalt gefördert werden,

 die Transversalität und Interdisziplinarität von Architektur, Industrie, Design, Kunst und Wissenschaft miteinander zu verbinden,

 eine kurzfristige Lösung für die vorhersehbare Finanzierung des Neuen Europäischen Bauhauses im Rahmen des derzeit geltenden MFR mit der Schaffung eines ständigen Programms für das Neue Europäische Bauhaus auf der Grundlage neuer Mittel im nächsten MFR zusammenzuführen,

 Kriterien für die Auswahl, Finanzierung und Evaluierung von Projekten im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses festzulegen und

 eine breite Beteiligung, einen von der Basis ausgehenden Ansatz, Inklusion, Erschwinglichkeit und die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern.

Das Neue Europäische Bauhaus hat das Potenzial, die Art und Weise, wie politische Strategien aufgenommen werden, neu zu gestalten und die räumliche und designorientierte Umgebung der Zukunft zu schaffen, sodass ein nachhaltiges, inklusives und ästhetisches Europa entsteht. Diese Ziele können nur mit einer gut durchdachten und langfristigen Initiative erreicht werden.

Entwicklung und Schwerpunktbereiche

Die Mitberichterstatter gehen in diesem Bericht auch auf die Schwerpunktbereiche ein, die mit dieser Initiative angegangen werden sollen.

Die Mitberichterstatter sind davon überzeugt, dass durch das Neue Europäische Bauhaus eine einzigartige Gelegenheit geboten wird, Wissenschaft, Technologie, Architektur, Handwerk und Kunst gemeinsam einzusetzen, um das Ökosystem der EU auf allen Ebenen neu zu denken – von den Städten, ländlichen Gebieten, Gebäuden und Grünflächen Europas bis hin zu den Einrichtungsgegenständen, Materialien, der Industrie und dem kreativen Umfeld. Sie betonen, dass durch das Neue Europäische Bauhaus eine kulturelle Bewegung entstehen soll, die zu einem intelligenteren, grüneren und angenehmeren Lebensumfeld beiträgt, in dem sich die Bürgerinnen und Bürger Europas und darüber hinaus der Natur näher fühlen und sich entfalten können. Sie heben hervor, dass das Neue Europäische Bauhaus zugänglich, erschwinglich, sozial gerecht und inklusiv sein muss, um Erfolg zu haben, und die Bürgerinnen und Bürger sowie die einschlägigen Sozial- und Wirtschaftspartner aktiv einbezogen werden müssen, und zwar in alle Phasen von der Projektgestaltung bis hin zur Einführung und Evaluierung der Projekte.

Die Mitberichterstatter betonen, dass durch innovative ganzheitliche Ansätze ein Rahmen für enge und dauerhafte Beziehungen zu Industrie, Forschung und Innovation geschaffen werden kann, um verschiedene Gesichtspunkte des Wandels anzugehen, der für die Verwirklichung der CO2-Neutralität bis 2050 erforderlich ist. In Bezug auf diese Initiative sind sie der Auffassung, dass KMU aufgrund ihrer Fähigkeit, zu Innovation, Kreativität und Design beizutragen, eine wichtige Rolle spielen müssen.

Im Einklang mit der Leipzig-Charta sind die Mitberichterstatter der Ansicht, dass Städte Orte des Pluralismus, der Kreativität und der Solidarität sowie Versuchsfelder für soziale Innovationen sein sollten und dass öffentlichen Räumen eine zentrale Rolle dabei zukommt, offene, inklusive und transparente Debatten und die Teilhabe am öffentlichen Leben anzuregen und so zu demokratischen Systemen für unsere Gesellschaft beizutragen. Sie sind davon überzeugt, dass diese Bewegung mehr als nur ein hochrangiges politisches Projekt sein muss und dass die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger maßgeblich ist, um das Neue Europäische Bauhaus zum Erfolg zu führen.

Es ist sehr wichtig, Unternehmerinnen und Unternehmer, Start-ups, Talente und Fähigkeiten durch Dienstleistungen zur Unternehmensförderung und Schulungsmaßnahmen zu unterstützen und so zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals beizutragen, indem die Bemühungen um die Entwicklung hochwirksamer Lösungen für ein nachhaltiges Leben und eine bessere Lebensqualität in den Fokus gerückt werden. Durch die Bauhaus-Projekte – so die Mitberichterstatter – werden der Entwurf, die Entwicklung und die Evaluierung innovativer Dienstleistungen ermöglicht, um die Lebensqualität in den Städten zu steigern, indem der Zugang zu Live-Daten der Smart City geboten und leistungsstarke Informationen der künstlichen Intelligenz (KI) bereitgestellt werden.

Darüber hinaus betonen die Mitberichterstatter, dass durch das Neue Europäische Bauhaus die Bereiche Kunst, Kreislaufwirtschaft und soziale Eingliederung vereint werden können, indem innovative kollaborative Methoden zum Tragen kommen, und dass das Potenzial der Kultur- und Kreativbranchen und der Kultur- und Kreativwirtschaft genutzt werden sollte, die treibende Kräfte des Wirtschaftswachstums sind und positive Auswirkungen auf Innovationen in anderen Bereichen haben.

Die Mitberichterstatter betonen auch, dass bürger- und gemeindebasierte Organisationen in die Lage versetzt werden müssen, die Umsetzung des Neuen Europäischen Bauhauses mitzugestalten, zu verwirklichen und zu bewerten, damit ein „besseres Zusammenleben“ erreicht wird, indem eine Anpassung an neue Erfordernisse und veränderte Gewohnheiten stattfindet.

Kriterien des Neuen Europäischen Bauhauses

Die Mitberichterstatter beharren darauf, dass die Grundsätze und Kriterien für die Auswahl und Bewertung von Projekten des Neuen Europäischen Bauhauses sowie für die Zuweisung von Mitteln klar festgelegt werden sollten. Entscheidend ist, dass die Projekte des Neuen Europäischen Bauhauses unter anderem die folgenden Kriterien erfüllen: a) Unterstützung der Umsetzung wichtiger politischer Maßnahmen wie dem Grünen Deal, der digitalen Dekade und der Politik in den Bereichen Umweltschutz, Industrie, Soziales und Kultur, b) uneingeschränkte Übereinstimmung mit den zentralen Werten des Neuen Europäischen Bauhauses, und zwar Nachhaltigkeit, Inklusivität und Ästhetik, c) Beitrag zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und neuer Geschäftsmöglichkeiten, d) Förderung der Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit, e) Förderung der Bürgerbeteiligung, f) Beteiligung der Kultur- und Kreativbranchen und der Kultur- und Kreativwirtschaft, einschließlich der Kulturschaffenden, und g) Verknüpfung mit den Indikatoren der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.

Die Mitberichterstatter sind der Auffassung, dass die Kriterien des Neuen Europäischen Bauhauses immer in erster Linie auf die Verbesserung der Lebensqualität der Menschen sowie der Räume, Gebäude und Städte, in denen sie leben, ausgerichtet sein müssen, während gleichzeitig innovative Lösungen in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energieträger, nachhaltiges Bauen und Digitalisierung genutzt werden.

Argumente für ein strukturelles Programm für das Neue Europäische Bauhaus und eine solide Finanzierung

Eine der aktuellen Herausforderungen der Initiative Neues Europäisches Bauhaus ist die mangelnde Vorhersehbarkeit ihrer Finanzierung. Bisher wurden die Tätigkeiten im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses jährlich aus einer Reihe bestehender Programme im Rahmen des MFR 2021–2027 finanziert, insbesondere aus dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ (insbesondere den Missionen von Horizont Europa), dem LIFE-Programm für Umwelt- und Klimapolitik, dem Binnenmarktprogramm, dem Programm „Digitales Europa“ und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Andere Programme, wie das Programm Kreatives Europa und Erasmus+, spielen eine wichtige und unterstützende Rolle, ohne dass direkte finanzielle Beiträge geleistet werden.

Die Mitberichterstatter fordern die Kommission auf, ein Programm Neues Europäisches Bauhaus mit einem eigenen Haushalt, der seinen Zielen entspricht, einzurichten. Sie sind sich einig, dass eine rechtzeitige Halbzeitüberprüfung des MFR dem Zweck dienen sollte, das Neue Europäische Bauhaus in ein längerfristiges Programm umzuwandeln und neue Finanzmittel zu erschließen, um durch die Schaffung einer Mission für das Neue Europäische Bauhaus innerhalb von Horizont Europa eine bedeutende Wirkung zu erzielen.

Die Finanzierungsquellen sollten dem interdisziplinären Charakter der Initiative entsprechen, wobei die verstärkten Synergieeffekte zwischen den verschiedenen Programmen in vollem Umfang ausgeschöpft werden sollten, ohne die begrenzten Finanzmittel, die für bestehende Programme zur Verfügung stehen, negativ zu beeinflussen. Dies bedeutet, dass aus dem Neuen Europäischen Bauhaus, insbesondere angesichts der Auswirkungen der Pandemie, zusätzliche Mittel für die Kultur- und Kreativbranchen und die Kultur- und Kreativwirtschaft, einschließlich der Kulturschaffenden bereitgestellt werden sollten.

Es besteht ein echter Bedarf an neuen Förderformen, die weniger in einzelne Bereiche unterteilt sind und vielmehr die Möglichkeit bieten, ein breites Spektrum von Bereichen zu erreichen. Das Neue Europäische Bauhaus sollte einem öko-systemischen Ansatz folgen, der über die Segmentierung von Wissen hinausgeht und bei dem alle einschlägigen Disziplinen einbezogen werden. Digitale Daten könnten helfen, Finanzierungslücken und Interventionsbereiche zu identifizieren.

Zudem sollte den Mitgliedstaaten sowie den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften eine zentrale Rolle bei der Entwicklung und Kofinanzierung von Projekten im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses zukommen.

Neues Europäisches Bauhaus: Exzellenzsiegel, Festival, Preise und Labor

Die beiden Mitberichterstatter unterstützen die Schaffung eines Exzellenzsiegels des Neuen Europäischen Bauhauses auf der Grundlage klarer, von der Kommission vorgeschlagener und inklusiv angewandter Kriterien, um Projekte und Produkte für die Erreichung wichtiger Ziele des Neuen Europäischen Bauhauses und die Erfüllung bestimmter Kriterien auszuzeichnen und ihnen den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern. Die Möglichkeit, das Siegel zu erhalten, kann ein Anreiz für Projekte, Behörden und Unternehmen sein, die Grundsätze des Neuen Europäischen Bauhauses einzuhalten und anzuwenden. Das Siegel kann auch verwendet werden, um Gebäude, öffentliche Räume und Kulturerbestätten von besonderer architektonischer, kultureller und ökologischer Bedeutung auszuzeichnen.

Es könnte beispielsweise an Privatunternehmen, insbesondere im Bauwesen, an öffentliche Einrichtungen, Museen und Verbände für die Verwendung nachhaltiger Materialien, an das Handwerk oder die Textil- und Modeindustrie für die Herstellung von Produkten, die den Grundsätzen des Neuen Europäischen Bauhauses entsprechen, an Regionen und Behörden, die die Grundsätze umsetzen und das Neue Europäische Bauhaus aktiv fördern, sowie an Schulen und Ausbildungszentren für die Erarbeitung entsprechender Projekte vergeben werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Siegel auf dem Markt eingeführt wird. So könnten Unternehmen beispielsweise beantragen, dass das Siegel des Neuen Europäischen Bauhauses für bestimmte Produkte vergeben wird. Das Siegel darf unter keinen Umständen als Werbe- oder Marketinginstrument missverstanden oder missbraucht werden.

Die Mitberichterstatter begrüßen ferner die Organisation des Festivals des Neuen Europäischen Bauhauses und die jährlichen, in diesem Zusammenhang vergebenen Preise. Dabei sollten Synergieeffekte mit anderen einschlägigen europäischen Preisen und Veranstaltungen angestrebt werden, z. B. mit den Preisen für nachhaltige Energie, der Auszeichnung als „Grüne Hauptstadt Europas“, dem Preis der Europäischen Union für zeitgenössische Architektur und dem Europäischen Preis für Kulturerbe.

Die Mitberichterstatter fordern die Kommission auf, die Teilnahme am hochrangigen Runden Tisch zum Neuen Europäischen Bauhaus, an dem das Parlament bisher nur in begrenztem Umfang teilnehmen konnte, zu ermöglichen, indem sie die anderen Organe der EU stärker in ihre Tätigkeiten einbezieht.

Ferner begrüßen die Mitberichterstatter die Idee der Einrichtung eines Labors des Neuen Europäischen Bauhauses mit klaren Vorschriften für die Arbeitsweise und Berichterstattung, um die Entwicklung von Synergieeffekten, die Koordinierung und die Formulierung von Empfehlungen weiterzuführen und zu verbessern.

Schließlich fordern die Mitberichterstatter mehr Sichtbarkeit und eine stärkere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Initiative, u. a. durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und eine eigene Plattform, damit das Neue Europäische Bauhaus in ganz Europa bekannt wird.


STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG (20.6.2022)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie und den Ausschuss für Kultur und Bildung

zum Neuen Europäischen Bauhaus

(2021/2255(INI))

Verfasserin der Stellungnahme (*): Martina Michels

(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 57 der Geschäftsordnung



VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie und den Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Vorschläge in ihren Entschließungsantrag zu übernehmen:

 

1. begrüßt die Initiative Neues Europäisches Bauhaus, deren Ziel darin besteht, den europäischen Grünen Deal zu stärken und ihm eine starke kreative und kulturelle Dimension zu verleihen, ihn den Menschen in der EU näherzubringen und die Strategien für den territorialen, sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt durch die mit der Initiative verbundenen Werten schöner, nachhaltiger und inklusiver Lösungen zu ergänzen;

2. ist der Ansicht, dass diese Grundsätze des Neuen Europäischen Bauhauses auch mit Blick auf die Ausgaben im Rahmen der Kohäsionspolitik berücksichtigt werden sollten, um die Klimaresilienz und den sozialen Zusammenhalt zu stärken, damit die Lebensqualität der Menschen in der EU durch eine Umgestaltung ihre Wohnorte verbessert wird, wobei das Neue Europäische Bauhaus als Impulsgeber für die wirtschaftliche Entwicklung fungiert und das Kulturerbe eine gebührende Berücksichtigung erfahren muss;

3. weist darauf hin, dass das Neue Europäische Bauhaus an die sozialen und gemeinschaftsbildenden Funktionen des ursprünglichen Bauhauses anknüpft, indem es Kunst und Architektur in den das Alltags- und Arbeitsleben der Anwohner integriert; weist auf das dringende Problem der steigenden Energiepreise und der daraus resultierenden Zunahme der Energiearmut in den Haushalten in der EU hin;

4. betont, dass im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses daher sozial inklusiven, energieeffizienten Gebäuden, die mit Anlagen für erneuerbare Energieträger zur Deckung des etwaigen Residualbedarfs oder anderer Erfordernisse des Energiesystems einschließlich nachhaltiger Verkehrsmittel einhergehen, Vorrang eingeräumt werden muss sowie auch hochwertigen, zugänglichen und erschwinglichen Wohnraumlösungen, die unter angemessener Einbeziehung der Anwohner in den Entscheidungsprozess und im Einklang mit den bestmöglichen Standards gebaut werden, mit denen zur Verringerung des CO2-Fußabdrucks von Wohngebäuden und der Energie- und Ressourcennutzung in Gebäuden sowie zur Bekämpfung der Energiearmut beigetragen wird;

5. begrüßt zudem, dass die Initiative Neues Europäisches Bauhaus als eine Brücke zwischen Wissenschaft und Technologie und Kunst und Kultur, zwischen Grenzregionen, Nord- und Süd- sowie Ost- und Westeuropa fungieren kann;

6. hebt das Potenzial des Neuen Europäischen Bauhauses hervor, dass die lokalen Gebietskörperschaften und die Regionen nutzen können, um den sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt zu stärken, und weist auf die Bedeutung des Grundsatzes der Steuerung auf mehreren Ebenen hin; betont, dass die Möglichkeit zur Teilnahme an der Initiative Neues Europäisches Bauhaus in vollem Umfang inklusiv sein und allen offenstehen muss, was auch marginalisierte Gemeinschaften, ältere Menschen und Menschen, die von Obdachlosigkeit, Rassismus, Diskriminierung, Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, sowie alle Regionen, einschließlich der städtischen Randgebiete, der Grenzregionen, der vom industriellen Wandel betroffenen Gebiete und der Regionen mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen, wie z. B. dünn besiedelte ländliche Gebiete, Berggebiete, Insel und Gebiete in äußerster Randlage einschließt;

7. betont, dass Interessenträger wie lokale und regionale Gebietskörperschaften – die wichtige Akteure für eine stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit sind – KMU, Nachbarschaftsorganisationen, einschlägige Sozialunternehmen, Genossenschaften und vor allem die Anwohner als treibende Kraft für Projekte des Neuen Europäischen Bauhauses auftreten müssen, wobei allen Beteiligten die Möglichkeit geboten werden muss, ihre Zukunftsvorstellungen darzulegen und Herausforderungen anzugehen; betont fernerhin, dass die uneingeschränkte Achtung eines Basisansatzes durch eine konstruktive Einbeziehung und Konsultation der Zivilgesellschaft und anderer einschlägiger Interessenträgern sichergestellt werden sollte;

8. weist darauf hin, dass mit der Initiative Projekte zur Entwicklung der Gemeinden und des öffentlichen Raumes, der Infrastruktur sowie der intelligenten und nachhaltigen Mobilität und Logistik in Wohngebieten unterstützt werden sollten; fordert langfristige Investition in nachhaltigen und bezahlbaren Wohnraum, um zu stabilen Wohnungsmärkten beizutragen und so den negativen Effekten der Immobilienspekulation entgegenzuwirken, Wohnungslosigkeit zu beenden, örtliches Wirtschaftswachstum und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Forschung und Innovation zu unterstützen;

9. betont, dass das Neue Europäische Bauhaus nur dann einen Mehrwert haben wird, wenn es auf der Grundlage eines wirklich integrierten Konzepts umgesetzt wird, in dessen Rahmen sowohl soziale Probleme und Klimaherausforderungen angegangen als auch das Wohlergehen der Anwohner und der soziale Zusammenhalt der lokalen Gemeinschaften verbessert werden; ist der Ansicht, dass Projekte des Neuen Europäischen Bauhauses inklusiv, benutzerfreundlich – insbesondere im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität – und gerecht sein müssen; vertritt die Auffassung, dass damit zur Erschwinglichkeit des ökologischen und des digitalen Wandels beitragen werden muss und dabei der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ in den Bereichen Stadt- und Raumplanung, Wohnraum, widerstandsfähige und nachhaltige Renovierungen, Gebäudeumwandlungen und Umgestaltung des öffentlichen und grünen Raums als Zentrum des Gemeinschaftslebens für alle und überall in der EU zu achten ist;

10. ist der Ansicht, dass im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses die bauliche Umwelt verbessert und der Qualität und Kohärenz der Maßnahmen zur Renovierung, Wiederverwendung und Umwidmung alter und stillgelegter Gebäude und Stätten mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, um gesunde und erschwingliche Wohnungen bzw. öffentliche Kultur-, Kunst- und Freizeiträume zu schaffen, wodurch dem Schutz und der Erhaltung des kulturellen Erbes ein größerer Wert beigemessen wird; schlägt in diesem Zusammenhang vor, den Einsatz traditioneller Verfahren oder Komponenten etwa nachhaltige Baumaterialien oder Bautechniken zu auszuloten, zumal dies im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal steht, die vielfältige multikulturelle Identität der EU widerspiegelt und die Initiative erheblich bereichern würde;

11. fordert nachdrücklich, dass die Notwendigkeit einer Ausweitung von Grünflächen und nachhaltiger, zugänglicher, sicherer und komfortabler öffentlicher und individueller Lösungen in den Bereichen Mobilität, Infrastruktur und Gebäude sorgfältig erwogen wird; spricht sich für verschiedene Arten von Straßenkunst aus, durch die sich die Qualität und Attraktivität der Stadtviertel und der öffentlichen Räume vor Ort erhöhen lassen;

12. fordert, dass im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses die 15-Minuten-Stadt gefördert wird, damit die Bürgerinnen und Bürger alle essenziellen Dienstleistungen und Einrichtungen fußläufig erreichen können, und dass innovative Lösungen für die Entwicklung nachhaltiger städtischer Gebiete sowie Lösungen für nachhaltige Mobilität, inklusive öffentliche Räume und naturnahe Lösungen vorgelegt werden;

13. stellt fest, dass das Neue Europäische Bauhaus zahlreiche Dimensionen und Politikbereiche umfasst, weshalb es für die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften unter Umständen schwierig ist, umfassend zu bewerten, wie sie die Chancen der Initiative optimal nutzen können;

14. fordert die nationalen Behörden auf, technische Unterstützung zu leisten, um die besten und kreativsten wissenschaftlichen und technologischen Projekte zu fördern, die neue Arbeitsplätze und Chancen schaffen können, insbesondere für lokale KMU;

15. hebt hervor, dass die Initiative lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie der Zivilgesellschaft mehr Möglichkeiten eröffnen kann, wenn es darum geht, sich über bewährte Verfahren auszutauschen, insbesondere im Hinblick auf inklusive Projekte unter Beteiligung von nichtstaatlichen Organisationen und anderen einschlägigen Interessenträgern sowie bei der interdisziplinären Koordinierung;

16. ist der Ansicht, dass das Programm die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen öffentlichen und privaten Akteuren fördern und erleichtern sollte;

17. hebt die entscheidende Rolle hervor, die den Behörden auf lokaler und regionaler Ebene bei der Umsetzung des Initiatives Neues Europäisches Bauhaus als Akteuren an vorderster Front im Kampf gegen den Klimawandel und bei der Sicherung des wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Zusammenhalts zukommt, und fordert nachdrücklich, dass die nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in die Lage versetzt werden, den Prozess zu erleichtern, wobei keine zusätzlichen unnötigen bürokratischen Hürden geschaffen werden dürfen;

18. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, klare Definitionen der Förder-, Bewertungs- und Vergabekriterien sowie spezifische und gezielte Informationen und Leitlinien dazu vorzulegen, wie Projekte – auch geringen Umfangs – entwickelt und finanziert werden können, um die städtische Erneuerung und Architekturkonzepte zu fördern, und die technologischen Möglichkeiten und den Kapazitätsaufbau zu nutzen;

19. betont, dass unbedingt eindeutige Kriterien für die Nachhaltigkeit und die Verwaltung der durch die Initiative finanzierten Projekte nach ihrer Umsetzung formuliert werden müssen, und fordert die Kommission auf, eine mögliche Einführung harmonisierter und nachhaltiger EU-Indikatoren in Betracht zu ziehen, mit denen die Entwicklung der Regionen – insbesondere durch Projekte im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhausen – bewertet wird;

20. stellt fest, dass bei der Initiative die drei Säulen der EU-Städteagenda miteinander verbunden werden; fordert, dass die Initiative mit Partnerschaften der EU-Städteagenda verknüpft wird, zumal in deren Rahmen seit fast vier Jahren an Konzepten im Zusammenhang mit dem Grünen Deal und dem Neuen Europäischen Bauhaus gearbeitet wird, insbesondere in Bezug auf die Fähigkeit zum Klimaschutz, die Ökologisierung der Städte und die Nutzung öffentlicher Räume;

21. hebt die erfolgreiche Arbeit des Programms URBACT zur Entwicklung von Instrumenten hervor, mit denen Synergieeffekte mit der Initiative geschaffen werden sollen, um die territoriale Zusammenarbeit zu fördern und Innovationen beim Austausch bewährter Verfahren bei der städtischen Erneuerung zu fördern;

22. bedauert den Mangel an Klarheit hinsichtlich der Finanzierung der Initiative Neues Europäisches Bauhaus ab 2023; betont nachdrücklich, dass angemessene und zugängliche öffentliche Mittel und technische Unterstützung für die Förderung und Umsetzung von Ideen und Projekten im Rahmen der Initiative auf lokaler und regionaler Ebene von wesentlicher Bedeutung sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften rechtzeitig klare, sachdienliche und benutzerfreundliche Informationen und Orientierungshilfen zu allen finanziellen Möglichkeiten in der jeweiligen Sprache zur Verfügung zu stellen und den Austausch bewährter Verfahren – insbesondere im Hinblick auf die Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen – zu unterstützen;

23. stellt fest, dass Finanzierungsleitfäden und eine Finanzierungsstrategie die nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften dazu ermuntern können, ihre Anstrengungen zu bündeln und verschiedene EU-Fonds für interdisziplinäre, innovative und nachhaltige Projekte zu verknüpfen und optimal zu nutzen, was auch die mit der Initiative der Renovierungswelle verbundenen Finanzierungsmöglichkeiten einschließt;

24. nimmt den Ad-hoc-Ansatz zur Kenntnis, der die Finanzierung von Projekten im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses unter anderem über die Struktur- und Investitionsfonds der EU, insbesondere den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, im Einklang mit dem damit verbundenen Ziel der Unterstützung einer nachhaltigen Stadtentwicklung vorsieht; weist darauf hin, dass mit dem Haushalt, der im Zeitraum 2021–2027 für die aktuelle Kohäsionspolitik vorgesehen ist, Mittel für neue innovative Projekte zur Verfügung gestellt werden, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf intelligente, ökologisch orientierte und soziale Politikmaßnahmen gelegt wird; fordert eine enge Koordination mit Blick auf diese Mittel und den Programmen im Rahmen der Initiative Neues Europäisches Bauhaus; bedauert jedoch, dass – entgegen dem vom Parlament regelmäßig vertretenen Standpunkt, dass neue Initiativen zusätzliche Mittel erfordern – keine neuen Mittel bereitgestellt wurden; betont, dass die bloße Umschichtung bestehender Mittel nicht ausreichen wird, um die Ziele dieser Initiative zu verwirklichen;

25. ist der Ansicht, dass die Initiative im Finanzierungszeitraum nach 2027 zusätzliche Finanzmittel benötigen wird, um langfristig wirksam, sichtbar und erfolgreich zu sein; fordert die Kommission daher auf, die Einrichtung eines EU-Finanzierungsprogramms für das Neue Europäische Bauhaus mit dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen in Erwägung zu ziehen und rechtzeitig einen entsprechenden Vorschlag mit einem eigenen, gleichbleibenden Haushalt vorzulegen;

26. betont, dass es einer langfristigen und integrierten Strategie im Rahmen der Kohäsionspolitik und anderer Politikbereiche der EU bedarf, um eine strukturierte Initiative aufzubauen, die Perspektiven für Entwicklung und Beschäftigung eröffnet; hält es daher für unerlässlich, die öffentlich-privaten Partnerschaften, insbesondere mit KMU, zu stärken;

27. fordert die Kommission auf, die Grundsätze des Neuen Europäischen Bauhauses künftig bei einschlägigen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen, für die Komplementarität der Initiative mit anderen EU-Politikbereichen und insbesondere mit der Kohäsionspolitik zu sorgen und geeignete Zusatzmittel für spezifische Zielgruppen zur Verfügung zu stellen;

28. fordert die Mitgliedstaaten auf, mit Blick auf Inhalt, Organisation und Finanzierung Synergieeffekte zwischen Projekten des Neuen Europäischen Bauhauses und etablierten operationellen Kohäsionsprogrammen zu schaffen und dabei ortsbezogene, partizipative, partnerschaftliche und mehrstufige Ansätze zu nutzen, die sich schwerpunktmäßig mit den Bedürfnissen und der Entwicklung vor Ort befassen;


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

15.6.2022

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

36

0

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

François Alfonsi, Pascal Arimont, Adrian-Dragoş Benea, Rosanna Conte, Corina Crețu, Rosa D’Amato, Christian Doleschal, Raffaele Fitto, Chiara Gemma, Mircea-Gheorghe Hava, Krzysztof Hetman, Manolis Kefalogiannis, Constanze Krehl, Elżbieta Kruk, Dan-Ştefan Motreanu, Andżelika Anna Możdżanowska, Niklas Nienaß, Andrey Novakov, Younous Omarjee, Alessandro Panza, Tsvetelina Penkova, Caroline Roose, Marcos Ros Sempere, André Rougé, Susana Solís Pérez, Monika Vana

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Álvaro Amaro, Asger Christensen, Laurence Farreng, Jan Olbrycht, Dimitrios Papadimoulis, Rovana Plumb, Peter Pollák, Simone Schmiedtbauer, Yana Toom

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Pietro Fiocchi, Vlad Gheorghe, Sandro Gozi, Eero Heinäluoma, Antonio Maria Rinaldi

 


 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

36

+

ECR

Pietro Fiocchi, Raffaele Fitto, Elżbieta Kruk, Andżelika Anna Możdżanowska

NI

Chiara Gemma

PPE

Álvaro Amaro, Pascal Arimont, Christian Doleschal, Mircea-Gheorghe Hava, Krzysztof Hetman, Manolis Kefalogiannis, Dan-Ştefan Motreanu, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Peter Pollák, Simone Schmiedtbauer

RENEW

Asger Christensen, Laurence Farreng, Vlad Gheorghe, Sandro Gozi, Susana Solís Pérez, Yana Toom

S&D

Adrian-Dragoş Benea, Corina Crețu, Eero Heinäluoma, Constanze Krehl, Tsvetelina Penkova, Rovana Plumb, Marcos Ros Sempere

THE LEFT

Younous Omarjee, Dimitrios Papadimoulis

VERTS/ALE

François Alfonsi, Rosa D’Amato, Niklas Nienaß, Caroline Roose, Monika Vana

 

0

-

 

 

 

4

0

ID

Rosanna Conte, Alessandro Panza, Antonio Maria Rinaldi, André Rougé

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 


STELLUNGNAHME DES HAUSHALTSAUSSCHUSSES (16.3.2022)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

und den Ausschuss für Kultur und Bildung

zum Neuen Europäischen Bauhaus

(2021/2255(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Jan Olbrycht

 

VORSCHLÄGE

Der Haushaltsausschuss ersucht den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie und den Ausschuss für Kultur und Bildung als federführende Ausschüsse, folgende Vorschläge in ihren Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. begrüßt die Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“, die eine Brücke zwischen Wissenschaft, Technologie, Kunst und Kultur schlägt, um dazu beizutragen, ökologisch und sozial nachhaltige, inklusive und ästhetisch anspruchsvolle Lebensräume zu schaffen; betont, dass das Neue Europäische Bauhaus allen Bürgern in allen Bereichen zugänglich sein sollte;

2. ist der Ansicht, dass der multidisziplinäre Ansatz des Neuen Europäischen Bauhauses dazu beitragen kann, die Klimaziele der EU zu erreichen und den gerechten ökologischen und digitalen Wandel der EU-Wirtschaft zu unterstützen; betont, dass das Neue Europäische Bauhaus mit den bestehenden Legislativ- und Programmplanungsinstrumenten in Einklang stehen muss, um die Klimaziele zu erreichen;

3. weist mit Besorgnis darauf hin, dass es keinen kohärenten und strategischen Ansatz für die Finanzierung des Neuen Europäischen Bauhauses gibt; weist darauf hin, dass die Mittel aus dem EU-Haushalt für die Pilotphase des Neuen Europäischen Bauhauses im Zeitraum 2021–2022 zwar insgesamt etwa 85 Mio. EUR betragen, der Umfang und die Herkunft der Finanzmittel ab 2023 jedoch unklar sind; fordert die Kommission auf, so bald wie möglich für Klarheit bezüglich des Haushaltsplans zu sorgen; bedauert, dass – entgegen dem vom Parlament seit Langem vertretenen Standpunkt – keine neuen Mittel bereitgestellt wurden, obgleich es sich um eine neue Initiative handelt;

4. betont, dass das Neue Europäische Bauhaus aus verschiedenen Programmen des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) finanziert wird, insbesondere aus dem Programm Horizont Europa und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, wobei jedoch auch andere Programme wie etwa Kreatives Europa und Erasmus+ eine wichtige unterstützende Rolle spielen; betont, dass das Neue Europäische Bauhaus nicht dazu führen darf, dass vom Gesetzgeber vereinbarten zentralen Programmzielen Mittel entzogen werden oder eine Abkehr von vereinbarten politischen Prioritäten stattfindet; besteht darauf, dass die Finanzierung des Neuen Europäischen Bauhauses nicht zulasten anderer Programme gehen sollte;

5. unterstreicht, dass der Erfolg des Neuen Europäischen Bauhauses auch davon abhängen wird, ob es gelingt, nationale öffentliche und private Investoren für die Initiative zu gewinnen; fordert die Kommission auf, einen klaren Plan zur Erreichung dieses Ziels zu erarbeiten, einschließlich durch ihre Rolle bei den operationellen Programmen und Partnerschaftsvereinbarungen im Rahmen der Kohäsionspolitik sowie bei den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität, und diesen Plan dem Parlament vorzulegen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Aufbau- und Resilienzfazilität und die Kofinanzierung im Rahmen der einschlägigen MFR-Programme zur Unterstützung des Neuen Europäischen Bauhauses zu nutzen;

6. betont, dass es wichtig ist, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf diese Initiative aufmerksam zu machen, damit sie Zugang zu den entsprechenden Möglichkeiten und Finanzmitteln erhalten; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass potenzielle Begünstigte und die Öffentlichkeit Zugang zu den Ressourcen und Ergebnissen von Projekten des Neuen Europäischen Bauhauses haben und sich der verfügbaren Möglichkeiten bewusst sind;

7. betont in diesem Zusammenhang, dass die vorbereitende Maßnahme hinsichtlich der im Rahmen der Initiative Neues Europäisches Bauhaus einzurichtenden „Plattform für Wissensmanagement“ im Haushalt 2022 zur Bündelung von Leitlinien und zum Austausch von Informationen zu Fördermöglichkeiten für potenzielle Antragsteller beitragen und ab 2023 noch ausgeweitet werden kann;

8. fordert die Kommission auf, das Neue Europäische Bauhaus am Ende der Pilotphase einer gründlichen Folgenabschätzung zu unterziehen, in deren Rahmen auch sein Beitrag zur Verwirklichung der Klimaschutzziele der Union sowie seine Wirksamkeit in Bezug auf die Förderung von Synergieeffekten zwischen den verschiedenen Programmen der Union beurteilt werden; unterstreicht, dass das Neue Europäische Bauhaus im Falle seiner Fortführung so gestaltet werden muss, dass die demokratische Kontrolle sichergestellt ist und die Rolle der Haushaltsbehörde gewahrt bleibt;

9. ist der Auffassung, dass die Wiederverwendung bestehender Mittel nur eine kurzfristige Lösung ist und nicht ausreichen wird, um die Ziele der Initiative mittel- oder langfristig zu erreichen; fordert die Kommission auf, Überlegungen zum Umfang der erforderlichen Finanzmittel anzustellen und zu prüfen, ob das Neue Europäische Bauhaus über eine eigene Haushaltslinie verfügen sollten; dringt darauf, dass bei einer Entscheidung zur Überführung des Neuen Europäischen Bauhauses in eine längerfristige Initiative oder in ein längerfristiges Programm im Rahmen der erforderlichen Halbzeitüberarbeitung des MFR neue Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

16.3.2022

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

34

2

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Rasmus Andresen, Anna Bonfrisco, Olivier Chastel, Lefteris Christoforou, David Cormand, Paolo De Castro, Andor Deli, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Vlad Gheorghe, Valentino Grant, Francisco Guerreiro, Valérie Hayer, Eero Heinäluoma, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, Moritz Körner, Joachim Kuhs, Zbigniew Kuźmiuk, Hélène Laporte, Pierre Larrouturou, Janusz Lewandowski, Margarida Marques, Siegfried Mureşan, Victor Negrescu, Lefteris Nikolaou-Alavanos, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Dimitrios Papadimoulis, Karlo Ressler, Bogdan Rzońca, Nicolae Ştefănuță, Nils Torvalds, Nils Ušakovs, Rainer Wieland, Angelika Winzig

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Elisabetta Gualmini, Henrike Hahn, Petros Kokkalis

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

34

+

ECR

Zbigniew Kuźmiuk, Bogdan Rzońca

NI

Andor Deli

PPE

Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, Janusz Lewandowski, Siegfried Mureşan, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Karlo Ressler, Rainer Wieland, Angelika Winzig

Renew

Olivier Chastel, Vlad Gheorghe, Valérie Hayer, Moritz Körner, Nicolae Ştefănuță, Nils Torvalds

S&D

Paolo De Castro, Eider Gardiazabal Rubial, Elisabetta Gualmini, Eero Heinäluoma, Pierre Larrouturou, Margarida Marques, Victor Negrescu, Nils Ušakovs

The Left

Petros Kokkalis, Dimitrios Papadimoulis

Verts/ALE

Rasmus Andresen, David Cormand, Francisco Guerreiro, Henrike Hahn

 

2

-

ID

Joachim Kuhs

NI

Lefteris Nikolaou­Alavanos

 

3

0

ID

Anna Bonfrisco, Valentino Grant, Hélène Laporte

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltungen

 

 

 


 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE ANGELEGENHEITEN (15.6.2022)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie und den Ausschuss für Kultur und Bildung

zum Neuen Europäischen Bauhaus

(2021/2255(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Antonius Manders

 

PA_NonLeg

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie und den Ausschuss für Kultur und Bildung, als federführende Ausschüsse folgende Vorschläge in ihren Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass die Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ (NEB) darauf ausgerichtet ist, die Art, wie Menschen zusammenleben, zu verbessern, indem öffentliche Räume in städtischen und ländlichen Gebieten für neue Nutzungsmöglichkeiten und Lebensweisen umgestaltet werden, um das Bewusstsein für unsere bauliche und gestaltete Umwelt zu schärfen, auch in Bezug auf die Qualität und Nachhaltigkeit; in der Erwägung, dass die Initiative des Neuen Europäischen Bauhauses die Vorteile des grünen Wandels für die Menschen in ihrem täglichen Leben auf lokaler Ebene und auf Stadtviertelebene greifbar machen sollte; in der Erwägung, dass die Projekte im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses mit den Grundsätzen der Europäischen Säule sozialer Rechte und den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung im Einklang stehen sollten;

B. in der Erwägung, dass das Neue Europäische Bauhaus den Wandel in unseren Gesellschaften im Einklang mit drei miteinander verknüpften Werten erleichtern und steuern sollte, nämlich Inklusion (von der Aufwertung der Vielfalt bis hin zur Sicherstellung von Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit), Verbesserung der Ästhetik (Qualität von Erfahrung und Stil, über Funktionalität hinaus) und Nachhaltigkeit (von Klimazielen bis hin zu Kreislaufwirtschaft, Schadstofffreiheit und Artenvielfalt);

C. in der Erwägung, dass sich die Wohnungspolitik in den Mitgliedstaaten von den gemeinsamen Grundsätzen der Senkung der Preise für Wohnraum leiten lassen sollte, um diesen für den Kauf und für die Vermietung, auch mit der Option des Erwerbs einer Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt, für die Einwohner zugänglich zu machen und für Rechtssicherheit zu sorgen;

D. in der Erwägung, dass das NEB-Labor mit der Gesellschaft, der Wirtschaft und dem politischen Raum in Kontakt treten wird, um die Menschen miteinander zu verbinden und neue Wege zur gemeinsamen Schaffung neuer Lebensräume zu finden;

E. in der Erwägung, dass bei Projekten im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses in eine gute Wärmedämmung investiert werden sollte, um steigende Kosten teilweise auszugleichen und die Ziele des Übereinkommens von Paris zu verwirklichen;

F. in der Erwägung, dass sich die Umsetzung der Initiative des Neuen Europäischen Bauhauses an den vier thematischen Schwerpunkten und den Grundsätzen der Inklusivität, der Rückbesinnung auf die Natur, der Erhaltung und Wiedererlangung eines Zugehörigkeitsgefühls, des Vorrangs für schutzbedürftige Menschen und Stadtviertel und der Förderung von Nachhaltigkeit durch eine langfristige, auf den Lebenszyklus ausgerichtete und integrierte Denkweise im industriellen Umfeld und im Bereich des Wohnraums orientieren sollte, und dass diese Grundsätze in die Leitlinien zur Renovierungswelle aufgenommen werden sollten;

G. in der Erwägung, dass bei der Bewegung des Neuen Europäischen Bauhauses miteinander verknüpfte Veränderungen von physischen Räumen, von Umgebungen zur Ermöglichung von Innovation und unserer Sicht- und Denkweisen im Mittelpunkt stehen;

H. in der Erwägung, dass das Neue Europäische Bauhaus zunächst durch verschiedene EU-Fonds, darunter Horizont Europa, das LIFE-Programm und der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, sowie durch nationale Ressourcen und Initiativen in den Mitgliedstaaten finanziert wird; in der Erwägung, dass im Zeitraum 2021–2022 rund 85 Mio. EUR an EU-Mitteln für Projekte im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses bereitgestellt werden;

I. in der Erwägung, dass der Schwerpunkt der Initiative des Neuen Europäischen Bauhauses darauf liegen sollte, eine gesunde, ästhetisch ansprechende und zugängliche Umwelt, und Landschaft, angemessenen Wohnraum, der gesund, für alle zugänglich und erschwinglich ist, neue hochwertige Beschäftigung und Arbeitsplätze, eine inklusive Gesellschaft sowie eine nachhaltige Wirtschaft und Lebensweise zu schaffen;

J. in der Erwägung, dass die Initiative des Neuen Europäischen Bauhauses auf Innovation auf allen Ebenen und der aktiven Teilhabe und Beteiligung von Menschen und lokalen Gemeinschaften, unter anderem durch die Sozialwirtschaft und lokale Organisationen, beruhen sollte; in der Erwägung, dass bei der Planung von Gebäuden, Lebensräumen und künftigen Lebensweisen eine durchgängige Berücksichtigung eines gleichstellungsorientierten und intersektionalen Konzepts, Inklusivität für Menschen mit Behinderungen und Solidarität zwischen den Generationen erforderlich sind; in der Erwägung, dass bei der Initiative des Neuen Europäischen Bauhauses auf natürliche Ressourcen und Kulturgüter zurückgegriffen werden soll, um wieder ein Zugehörigkeitsgefühl in der EU zu erlangen;

K. in der Erwägung, dass mit der Bewegung des Neuen Europäischen Bauhauses enorme Renovierungsvorhaben verbunden sein werden; in der Erwägung, dass Asbest in der EU zwar seit 2005 verboten ist, aber noch immer häufig in Verwaltungsgebäuden, Schulen, Wohngebäuden, öffentlichen Verkehrseinrichtungen und sonstigen Infrastruktureinrichtungen vorzufinden ist;

L. in der Erwägung, dass die Bewegung des Neuen Europäischen Bauhauses eine Fortsetzung des ursprünglichen Bauhauses sein sollte, in dessen Rahmen die Kunst und Architektur die Funktion der Reaktion auf gesellschaftliche Bedürfnisse erhielten;

M. in der Erwägung, dass das Neue Europäische Bauhaus alle Mitgliedstaaten miteinander verbinden muss;

N. in der Erwägung, dass die in den Mitgliedstaaten ansässigen Menschen immer größere Schwierigkeiten haben, erschwinglichen Wohnraum zu finden, hauptsächlich aufgrund der Spekulation mit Wohnraum, der enormen Zunahme der Kurzzeitvermietung zu Urlaubszwecken und der infolgedessen steigenden Mietpreise;

O. in der Erwägung, dass im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses auf Kompetenz und Befähigung ausgerichtete Umgebungen geschaffen werden sollten, in denen alle willkommen sind;

P. in der Erwägung, dass die Lebenshaltungskosten in den EU-Ländern aufgrund der Inflation sowie der Energie- und Kraftstoffkrise in der Eurozone rasch ansteigen; in der Erwägung, dass die Energiearmut unter Haushalten mit niedrigem Einkommen in der EU zunimmt;

Q. in der Erwägung, dass die Menschen durch inklusive Umgebungen, wie gemeinsam genutzte Infrastruktur und Dienste sowie öffentliche Räume ein gemeinsames Identitäts- und Zugehörigkeitsgefühl erhalten;

R. in der Erwägung, dass die Mietpreise seit 2010 um 16 % und die Immobilienpreise um 34 % gestiegen sind; in der Erwägung, dass 25,1 % der privaten Mieter in der EU mehr als 40 % ihres Einkommens für Miete aufwenden, während die Verbraucherpreise seit Januar 2021 um 5,1 % und die Energiepreise um 28,6 % gestiegen sind;

S. in der Erwägung, dass die Einbeziehung lokaler Gemeinschaften und sinnvolles Engagement auf lokaler Ebene für die Dekarbonisierung von entscheidender Bedeutung sind;

T. in der Erwägung, dass der Bedarf an Wohnraum in der EU aufgrund der Zahl an Flüchtlingen, die vor dem Krieg in der Ukraine und Konflikten in andern Drittstaaten fliehen, zunehmen wird;

U. in der Erwägung, dass die Obdachlosigkeit in der EU in den letzten zehn Jahren um 70 % zugenommen hat; in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge jede Nacht etwa 700 000 Menschen in der EU obdachlos sind; in der Erwägung, dass jedes Jahr 4,1 Mio. Menschen in der EU für einen kurzen oder langen Zeitraum obdachlos sind, während zugleich mehr als 11 Mio. Wohngebäude in der EU leerstehen;

V. in der Erwägung, dass in der EU 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der Treibhausgasemissionen auf Gebäude entfallen;

1. begrüßt, dass Nachhaltigkeit, Inklusion und Ästhetik als miteinander verknüpfte Werte im Mittelpunkt der Initiative des Neuen Europäischen Bauhauses stehen, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass sie das Recht auf angemessenen Wohnraum, einschließlich Sozialwohnungen für schutzbedürftige Gruppen, die gesund, zugänglich und erschwinglich sind, den Bedürfnissen des täglichen Lebens gerecht werden und das Wohlergehen aller sicherstellen, unterstützen; hebt die Bedeutung einer nachhaltigen Architektur und Inneneinrichtung und eines zunehmenden Einsatzes nachhaltiger Baustoffe im Rahmen der Erhaltung des architektonischen Erbes, von Landschaften und des materiellen und immateriellen Kulturerbes hervor; stellt fest, dass eine hochwertige Gestaltung der baulichen Umwelt zum Wohlergehen und zum sozialen Zusammenhalt beitragen kann;

2. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Umsetzung eines Konzepts des universellen Designs mit einschlägigen Interessenträgern zusammenzuarbeiten, um Hindernisse in Bezug auf die Zugänglichkeit auszuräumen, und besonderes Augenmerk auf Gruppen und Personen zu richten, die von Ausgrenzung, Armut und Gesundheitsgefährdungen wie Luftverschmutzung bedroht sind; betont, dass die Initiative des Neuen Europäischen Bauhauses zur Verringerung der Obdachlosigkeit und des Mangels an Wohnraum beitragen muss, indem Verbindungen zwischen dem Konzept „Housing First“ und dem Neuen Europäischen Bauhaus untersucht werden, und dass im Rahmen der Initiative Projekte unterstützt werden müssen, mit denen hochwertige Beschäftigungsmöglichkeiten, sowohl in Städten als auch in ländlichen und abgelegenen Gebieten, geschaffen werden; fordert die Kommission auf, für die nächsten zehn Jahre einen klaren Fahrplan zum Neuen Europäischen Bauhaus mit eindeutigen Zielvorgaben vorzulegen und eine eigene benutzerfreundliche und zugängliche Website für bewährte Verfahren einzurichten;

3. fordert die Kommission auf, im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses die Gleichstellung der Geschlechter und die Inklusion von Minderheiten und Menschen mit Behinderungen sicherzustellen; fordert die Kommission auf, die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen;

4. betont, dass auf die Ankündigung der Initiative des Neuen Europäischen Bauhauses durch die Kommission konkrete Maßnahmen folgen müssen und dass langfristig ausreichende finanzielle Unterstützung bereitgestellt werden muss, um sinnvolle Ergebnisse und einen Mehrwert sicherzustellen;

5. betont, dass Veränderungen nicht nur in Städten, sondern auch in ländlichen und abgelegenen Gebieten unterstützt werden müssen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass das NEB-Labor inklusiv ist und dass ländliche und abgelegene Gebiete darin einbezogen werden; fordert sie ferner auf, Projekte zu unterstützen, mit denen inklusive Beschäftigungsmöglichkeiten geboten werden, insbesondere in ländlichen und abgelegenen Gebieten;

6. betont, dass die Werte des Neuen Europäischen Bauhauses in allen Mitgliedstaaten gefördert werden müssen;

7. fordert die Kommission auf, den ökologischen Wandel des industriellen Umfelds, einschließlich der Bauwirtschaft, auf der Grundlage der Grundsätze der Initiative des Neuen Europäischen Bauhauses fortzusetzen und dabei die erforderliche Energiewende im Bereich des Wohnraums zu unterstützen, ohne dass die Lebenshaltungskosten erhöht werden; erkennt an, dass zur Förderung der Kreislaufwirtschaft ausgebildete und qualifizierte Arbeitskräfte benötigt werden; hebt den Beitrag hervor, den sozialwirtschaftliche Unternehmen und Genossenschaften bei der Verbesserung der Nachhaltigkeit leisten können;

8. fordert die Kommission auf, das Neue Europäische Bauhaus zu nutzen, um soziale Nachhaltigkeit zu verwirklichen und gleichzeitig die Menschen in der EU, insbesondere schutzbedürftige Gruppen, vor den sozialen Auswirkungen des europäischen Grünen Deals in Bezug auf Wohnraum und Energieeffizienz zu schützen;

9. fordert die Mitgliedstaaten auf, eng zusammenzuarbeiten und ihre Erfahrungen bei der Modernisierung von Gebäuden sowie bei der Entwicklung neuer Lösungen für den Bau nachhaltiger und energieeffizienter Gebäude auszutauschen;

10. weist darauf hin, dass die Initiative des Neuen Europäischen Bauhauses dazu beitragen sollte, die Baukosten und die Bauzeit zu verringern und kreatives Denken und eine kreative Planung zu fördern, während zugleich das Konzept „global denken, lokal handeln“ verfolgt wird;

11. begrüßt den Level(s)-Rahmen der Kommission, in dem klare Prioritäten und eine standardisierte Grundlage für die Bewertung der und die Berichterstattung über die Nachhaltigkeit von Gebäuden während ihres gesamten Lebenszyklus festgelegt sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, das Davos Qualitätssystem für Baukultur zu nutzen, um die Qualität eines Bauvorhabens sowie dessen Stärken und Schwächen aus Sicht der Baukultur[20] zu ermitteln;

12. fordert die Kommission auf, einen eigenen Fonds zur Finanzierung von Projekten im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses einzurichten und im Entscheidungsprozess mit den in der EU ansässigen Menschen, Stadtteilorganisationen und einschlägigen Sozialunternehmen, wie nichtstaatlichen Organisationen und Genossenschaften, sowie mit den lokalen Behörden zusammenzuarbeiten;

13. erwartet, dass durch die Initiative des Neuen Europäischen Bauhauses bei einer erfolgreichen Umsetzung neue hochwertige Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft, der Restaurierungs-, der Architektur-, der Design- und der Textilbranche sowie in der Kultur- und Kreativwirtschaft geschaffen und Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten geboten werden;

14. begrüßt die Initiative des Neuen Europäischen Bauhauses, da sie zur Stärkung einer vielfältigen interaktiven Gesellschaft und zu einem gemeinsamen Zugehörigkeitsgefühl beitragen könnte, indem die Gebäude und Naturgebiete, die Teil des Kulturerbes der EU sind, gefördert werden und gleichzeitig – angeregt durch unterschiedliche kulturelle Hintergründe, geografische Gegebenheiten und klimatische Bedingungen – Kreativität und Innovation unterstützt werden;

15. weist darauf hin, dass dem Kulturerbe bei der Verbesserung und Schaffung von sozialem Kapital eine wichtige Rolle zukommt, da es dazu beiträgt, soziale Ungleichheiten abzubauen, die soziale Inklusion erleichtert und den sozialen Zusammenhalt und den Dialog zwischen den Generationen fördert[21]; stellt fest, dass die Einführung digitaler Technologien durch Kulturerbestätten diesen die Möglichkeit geben kann, zugängliche und innovative Erfahrungen für Gemeinschaften anzubieten;

16. fordert die Kommission nachdrücklich auf, stärkere Anstrengungen zu unternehmen, um diese Initiative inklusiver zu gestalten; stellt fest, dass die meisten Beiträge mit Ästhetik oder Nachhaltigkeit zusammenhängen, während Barrierefreiheit, Erschwinglichkeit und Inklusion weniger präsent sind;

17. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der Initiative des Neuen Europäischen Bauhauses universelles Design, nachhaltige und flexible Wohnraumlösungen für den gesamten Lebenszyklus, inklusive Gemeinschaften und Solidarität zwischen den Generationen zu fördern und zu unterstützen, sodass ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen zu Hause und in ihrer Gemeinschaft leben und länger eine aktive Rolle in der Gesellschaft übernehmen sowie ihre Erfahrungen und ihr Wissen an jüngere Generationen weitergeben können; betont, dass bei der Planung und Organisation des Umfelds und der Erholungsanlagen in der Umgebung von Gebäuden und Stadtvierteln ein auf die Menschen ausgerichteter und inklusiver Ansatz erforderlich ist;

18. ist der Ansicht, dass mit dem Neuen Europäischen Bauhaus eine hohe Qualität von privatem und sozialem Wohnraum sichergestellt werden sollte; begrüßt, dass anerkannt wird, dass die erneute Nutzung, die Sanierung, die Verlängerung der Lebensdauer und der Umbau bestehender Gebäude Vorrang vor dem Bau neuer Gebäude haben müssen, wenn dies technisch, wirtschaftlich und funktional durchführbar ist, da so zu einer Verringerung des Energiebedarfs, der CO2-Emissionen und des Drucks, neue Gebäude zu errichten, sowie zu einer Verbesserung der Gesundheit, des Komforts und des Wohlbefindens beigetragen wird; ist besorgt über die unverhältnismäßigen Auswirkungen der schlechten Energieeffizienz von Sozialwohnungen auf diejenigen, die bereits einen niedrigen Lebensstandard haben;

19. bedauert, dass keine Einbeziehung von Einwohnern in die Ausschüsse des Neuen Europäischen Bauhauses vorgesehen ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ein ethisches Architekturkonzept zu fördern und die am stärksten von einem Projekt im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses betroffenen Menschen als aktiv Beteiligte in den Gestaltungsprozess einzubinden und dabei ihre kulturellen Unterschiede und ihre vielfältigen Bedürfnisse und Sichtweisen zu respektieren;

20. fordert die Kommission auf, im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses einen größeren Schwerpunkt auf benachteiligte Gruppen zu legen, darunter Menschen, die von Obdachlosigkeit, Rassismus, Diskriminierung, Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind; betont in diesem Zusammenhang, dass das Neue Europäische Bauhaus auf einem menschenrechtsbasierten und intersektionalen, diskriminierungsfreien Ansatz beruhen sollte;

21. fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Unterstützung für junge Menschen und Familien einzuführen, um es ihnen zu ermöglichen, Wohnraum zu finden, und dabei den Bedürfnissen dieser jungen Menschen und Familien Rechnung zu tragen;

22. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit zu prüfen, öffentliche Architektenteams einzusetzen, um Behörden zu beraten, räumliche Qualität zu fördern sowie die Konzeption und Nachhaltigkeit öffentlicher Projekte zu fördern; fordert die politischen Entscheidungsträger und die Behörden auf, stärkere Mechanismen der regulatorischen und haushaltspolitischen Unterstützung für die energetische Sanierung und Renovierung bestehender Gebäude einzuführen, die dem immateriellen Erbe und der Kultur von Gebäuden Rechnung tragen;

23. fordert die Kommission auf, proaktiv an soziale Akteure und Organisationen, die die Zivilgesellschaft vertreten, und insbesondere an benachteiligte und schutzbedürftige Gruppen heranzutreten und sie zu ersuchen, NEB-Partner zu werden; weist darauf hin, dass für eine inklusive Gestaltung des Neuen Europäischen Bauhauses unbedingt ein nichtpaternalistischer Ansatz in Zusammenarbeit mit den betroffenen Personen, die als Projektträger, Gemeindeverwalter und wichtige Gesprächspartner für die Initiative gleichermaßen vertreten sein müssen, verfolgt werden muss;

24. schlägt vor, dass das Neue Europäische Bauhaus genutzt wird, um das „Recht auf Stadt“[22] zu schützen und die Einwohner dabei zu unterstützen, die Stadt als einen durch sie mitgestalteten Raum für Begegnung, gesellschaftliche Interaktion sowie kollektive Aktionen und Tätigkeiten und auf der Grundlage einer kollektiven Beteiligung wiederzuerlangen;

25. fordert die Kommission auf, im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses Maßnahmen zu ergreifen, um marginalisierte Roma-Gemeinschaften zu unterstützen, die in von Umweltverschmutzung betroffenen Gebieten leben und keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen haben, und ihnen dabei zu helfen menschenwürdigen, sicheren und angemessenen Wohnraum zu finden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Projekte im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses umzusetzen, die darauf abzielen, die Lebensbedingungen dieser schutzbedürftigen Gruppe wirklich zu verbessern und zur räumlichen Entwicklung beizutragen, um die räumliche Segregation marginalisierter Roma-Gemeinschaften und anderer schutzbedürftiger Gruppen zu vermeiden;

26. regt an, dass das Neue Europäische Bauhaus genutzt wird, um Stadtviertel mit offenen, inklusiven, zugänglichen und lebendigen Räumen zu entwickeln, die die Gleichstellung, den kulturellen Austausch und die Demokratie fördern und das Gemeinschaftsgefühl, das Zusammenleben und die Zusammenarbeit stärken;

27. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass mit Projekten im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses sozialer und erschwinglicher Wohnraum gefördert wird, um soziale Gerechtigkeit, Umweltleistung und städtische Ästhetik miteinander zu verbinden;

28. regt an, dass das Neue Europäische Bauhaus genutzt wird, um nachhaltige, ästhetisch ansprechende und inklusive Stadtviertel zu entwickeln, die den Zugang zu erschwinglichen Gütern und Dienstleistungen für alle ermöglichen;

29. regt an, dass mit dem Neuen Europäischen Bauhaus der soziale Zusammenhalt und die Interaktion gefördert werden, indem Projekte entwickelt werden, die kulturelle und kreative Tätigkeiten sowie die Betreuung von Menschen aller Altersgruppen und gesellschaftlichen Gruppen ermöglichen, etwa Gemeinschaftszentren und Mehrgenerationen-Wohnbauprojekte;

30. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Zusammenhang mit der Initiative des Neuen Europäischen Bauhauses in die Entwicklung neuer, nachhaltiger Bauweisen und -konzepte zu investieren, um angemessenen Wohnraum zu erschwinglichen Preisen für alle bereitzustellen, auch mit Blick auf die Bekämpfung der Energiearmut; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in neue Formen der Stadtplanung zu investieren, um eine nachhaltige, ökologische und inklusive Lebensweise zu schaffen;

31. fordert die Kommission auf, konkrete Leitlinien und Grundsätze im Einklang mit dem Neuen Europäischen Bauhaus auszuarbeiten, um sicherzustellen, dass die bauliche Umwelt in Bezug auf die Architektur, die Räume und die Nachhaltigkeit der verwendeten Materialien von hoher Qualität ist; stellt jedoch fest, dass bei der baulichen Gestaltung von öffentlichen Räumen, Infrastrukturen und Gebäuden der lokale Planungsrahmen berücksichtigt werden muss, um zu verhindern, dass regionale Unterschiede und Besonderheiten eingeebnet werden;

32. betont, dass beim Neuen Europäischen Bauhaus die Nutzung und energetische Renovierung vorhandener leerstehender Wohnräume in der EU im Mittelpunkt stehen sollte; betont, dass mit Projekten im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses das Ziel verfolgt werden sollte, bereits vorhandenen Gebäuden neues Leben einzuhauchen, sie zu renovieren und wieder zu nutzen, statt neue Gebäude zu bauen, sodass möglichst wenig neuer Raum verbraucht wird;

33. betont, dass Sozialwohnungen für Menschen mit geringem Einkommen erschwinglich bleiben müssen und dass das Neue Europäische Bauhaus zu diesem Ziel beitragen könnte;

34. erachtet das traditionelle Handwerk auf der Grundlage regionaler Wertschöpfungsketten, insbesondere in den Bereichen Bau und Gestaltung, als wesentlich für eine nachhaltige Entwicklung; betont, dass traditionelle Handwerker den sozialen Zusammenhalt und die Erhaltung ländlicher Gemeinschaften stärken; begrüßt Initiativen wie das Projekt „CRAFTS CODE“ im Rahmen des Interreg-Programms als eine Möglichkeit zur Förderung des traditionellen Handwerks; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein Europäisches Jahr des Handwerks auszurufen, um die Attraktivität des Handwerks zu erhöhen und die mit der Initiative des Neuen Europäischen Bauhauses geförderten Grundsätze zu stärken; fordert die Mitgliedstaaten auf, Anreize für die Erhaltung und Aufwertung der Arbeit örtlicher traditioneller Handwerker zu schaffen, indem ein Netzwerk eingerichtet wird und sie in die entsprechenden Programme der Berufs- und Hochschulbildung eingebunden werden;

35. fordert die Kommission auf, den Umstand zu berücksichtigen, dass die Kosten für Wohnraum nicht mehr als 25 % des verfügbaren Einkommens eines Haushalts ausmachen sollten; fordert, dass durch Zusammenarbeit mit lokalen Behörden, Einwohnern und anderen einschlägigen Interessenträgern, für erschwingliche Mietpreise und Mieterschutz auf der Grundlage gerechter und sicherer Mietverträge gesorgt wird;

36. fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Kontaktstelle für die Initiative des Neuen Europäischen Bauhauses zu benennen, die die Anstrengungen auf lokaler Ebene koordiniert und Teil eines EU-weiten formellen und informellen Netzes zum Austausch bewährter Verfahren ist, und fordert sie ferner auf, die Mobilität und Ausbildung von Fachkräften und Studierenden zu fördern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle Verwaltungsebenen gebührend in die Entwicklung und Umsetzung der Initiative des Neuen Europäischen Bauhauses einzubeziehen und auf der durch das Neue Europäische Bauhaus geschaffenen Bewegung von Organisationen der Zivilgesellschaft und Partnern aufzubauen;

37. betont, dass im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses zugängliche und erschwingliche Wohnraumlösungen für junge Menschen, von sozialer Ausgrenzung bedrohte Personengruppen und Bürger, die keinen Anspruch auf Wohnungsbeihilfe haben, sich aber dennoch eine Hypothek oder hohe Mietpreise nicht leisten können, entwickelt werden müssen;

38. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Neue Europäische Bauhaus als Instrument zu nutzen, um die Entschließungen des Europäischen Parlaments zur Senkung der Obdachlosenquoten[23] und zur Sicherstellung des Zugangs zu angemessenem und erschwinglichem Wohnraum[24] umzusetzen, indem sozialer und aus öffentlichen Mitteln finanzierter Wohnraum gefördert wird;

39. ist der Auffassung, dass der digitale Wandel von entscheidender Bedeutung sein kann, um die Nutzung lokaler Ressourcen und Kompetenzen zu fördern, da die digitale Fertigung in „FabLabs“ oder Unternehmen eine lokale Verteilung der Produktion ermöglicht und in vielen Fällen Traditionen wieder zum Leben erweckt, die ansonsten verschwinden könnten;

40. betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Wohnraumlösungen im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses nutzen sollten, um obdachlosen Menschen dauerhaften Wohnraum bereitzustellen und den Grundsatz „Housing First“ durchzusetzen;

41. betont, dass KMU wichtige Arbeitgeber auf lokaler Ebene sind und sich rasch anpassen können, um innovativer zu werden; warnt jedoch davor, dass sie aufgrund des sehr schnellen Übergangs zu groß angelegten Lösungen in der Industrie, etwa in der Baustoffindustrie, von den Märkten verdrängt werden könnten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Überlegungen darüber anzustellen, wie im Baugewerbe sowie im Bereich der Gestaltung oder der Herstellung von Materialien tätige KMU am besten unterstützt werden können;

42. begrüßt den inklusiven Charakter der Bewegung des Neuen Europäischen Bauhauses; schlägt vor, mit Interessenträgern und lokalen Behörden zusammenzuarbeiten, um einen gleichberechtigten Zugang zu Wohnraum für alle sicherzustellen und gegen Diskriminierung aufgrund der Rasse, des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung, der Geschlechtsidentität, einer Behinderung, des wirtschaftlichen und sozialen Status und der Religion vorzugehen;

43. hebt hervor, dass das Neue Europäische Bauhaus bei der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter eine wichtige Rolle spielt; schlägt vor, dass Wohnraum- und Stadtviertelprojekte im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses genutzt werden, um den Zugang zu sicherem und erschwinglichem Wohnraum für Frauen, insbesondere alleinerziehende Mütter und Opfer häuslicher Gewalt, sowie den Zugang zu Diensten wie Kinderbetreuung sowie psychologischer und sozialer Unterstützung in der Umgebung sicherzustellen;

44. fordert die Kommission auf, bei allen Wohnraum- und Stadtviertelprojekten im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses sicherzustellen, dass allen örtlichen Einwohnern erschwingliche und zugängliche Konnektivität geboten wird;

45. fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Planung von Wohnungsbauvorhaben im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses eine ausreichende Menge an Grünflächen und öffentlichen Räumen pro entsprechendem Stadtviertel bereitzustellen, was eine Investition in gesunde Stadtviertel darstellt, und Umweltaspekte bei der Raumplanung besser zu berücksichtigen; stellt fest, dass Grünflächen, die öffentliche Räume für Bewegung und Entspannung bieten, Stressfaktoren wie Lärm mindern, die soziale Interaktion und die psychische Gesundheit verbessern und soziale Isolation verringern;

46. fordert die Mitgliedstaaten auf, bei Stadtvierteln im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses hochwertige gemeinsame Außenbereiche mit blauer und grüner Infrastruktur, den Zugang zur Natur und die Priorisierung naturbasierter Lösungen sicherzustellen, wobei es sich um eine Initiative handelt, die mit den Zielen des europäischen Grünen Deals im Einklang steht; fordert die zuständigen Behörden auf, angemessene Räume für eine deutlich umfassendere Nutzung von Fahrrädern als Verkehrsmittel bereitzustellen, wodurch zu einer gesunden und CO2-freien Lebensweise und zur Steigerung der Mobilität von Menschen aller Altersgruppen beigetragen wird;

47. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass mit Projekten im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses dazu beigetragen wird, den Flächenverbrauch durch Gebäude zu verringern, etwa indem der Schwerpunkt auf die Renovierung vorhandener Wohnungsbestände und die Nutzung bereits bebauter Gebiete gelegt wird;

48. stellt fest, dass die Befähigung lokaler Gemeinschaften zur Einbeziehung von Elementen der Ernährungssicherheit in lokalen Gebieten und Regionen und zur Erzeugung von Energie auf lokaler Ebene mit Beschäftigung und sozialen Aspekten im Zusammenhang steht und zu sozialer Gerechtigkeit, Resilienz und Zusammenhalt beitragen kann, wobei es sich um Ziele handelt, die mit dem Neuen Europäischen Bauhaus im Einklang stehen;

49. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass lokale Gemeinschaften in die gemeinschaftliche Planung und Durchführung von Projekten im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses einbezogen werden;

50. begrüßt das Modell der sogenannten 15-Minuten-Stadt, das von einigen europäischen Städten umgesetzt wird, und fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Nachbildung dieses Modells in weiteren Städten in Betracht zu ziehen, um zu erreichen, dass alle wesentlichen Dienstleistungen und Einrichtungen zu Fuß erreichbar sind; hebt hervor, dass der Mobilität und der Interkonnektivität eine wichtige Rolle zukommt, wenn es darum geht, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu wahren und die Energie- und Verkehrskosten zu senken; regt an, Städte im ländlichen Raum zu bündeln, soweit dies sinnvoll und umsetzbar ist, um die Erbringung von Dienstleistungen aufrechtzuerhalten und zu verbessern;

51. fordert mit Blick auf den Krieg Russlands in der Ukraine, dass das Thema Energie neu bewertet wird und dass angesichts der großen Zahl an Flüchtlingen aus diesem Land alle Anstrengungen in Bezug auf die Menschenrechte, etwa die Dimension der Inklusion, verstärkt werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese neuen Herausforderungen und Auswirkungen im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses zu berücksichtigen;

52. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für eine bessere Anerkennung von und Entschädigung für asbestbedingte und sonstige berufsbedingte Erkrankungen bei allen exponierten Arbeitnehmern zu sorgen, um die Gesundheit von Bauarbeitern und anderen Arbeitnehmern, die am grünen Wandel und am Neuen Europäischen Bauhaus beteiligt sind, zu schützen;

53. fordert die Kommission auf, die digitale Dimension als expliziten Bestandteil der Wahrnehmung künftiger Räume anzuerkennen; stellt fest, dass sich die Werte, die mit dem Neuen Europäischen Bauhaus bei der Entwicklung der baulichen Umwelt gefördert werden, im digitalen Raum widerspiegeln sollten;

54. fordert die Kommission auf, bei allen Projekten im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses für eine verantwortungsvolle Verwaltung, Transparenz und Rechenschaftspflicht gegenüber einschlägigen Interessenträgern zu sorgen;

55. fordert die Kommission auf, mit Behörden und Interessenträgern vor Ort zusammenzuarbeiten, sodass Personen, die nach Wohnraum Ausschau halten, Zugang zu Informationen über verfügbare Wohnraumprojekte im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses erhalten; hebt die Bedeutung der institutionellen und strukturierten Beteiligung von Mietern und Anwohnern hervor und fordert die Kommission nachdrücklich auf, diesen Prozess zu vereinfachen, indem sie ihnen die erforderlichen Kenntnisse und Informationen über das Neue Europäische Bauhaus vermittelt;

56. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Schwerpunkt deutlich stärker auf Präventionsstrategien wie die Stärkung der Arbeitsaufsichtsbehörden, der nationalen Gesundheits- und Sicherheitsdienste und des Dialogs der Sozialpartner zu legen, um sicherzustellen, dass alle Arbeitnehmer während der Umsetzung des Neuen Europäischen Bauhauses ein Recht auf höchsten Schutz hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit haben;

57. betont, dass die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern in den Bereichen Bau und Renovierung, insbesondere derjenigen, die an Projekten im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses arbeiten, sichergestellt werden sollten, und dass Schutzausrüstung bereitgestellt werden sollte;

58. fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Mieter bei Projekten im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses vor einer Exposition gegenüber Asbest und anderen schädlichen Materialien während energetischer Renovierungen zu schützen; betont, dass alle Mieter davor geschützt werden sollten, die Kosten von Renovierungsarbeiten tragen zu müssen; betont, dass während Renovierungsarbeiten eine angemessene vorübergehende Unterkunft für Mieter sichergestellt werden sollte; begrüßt die Verwendung sicherer und nachhaltiger Materialien bei sämtlichen Bau- und Renovierungsvorhaben im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses;

59. fordert von der EU finanzierte Weiterbildungen und Schulungen, insbesondere im Bereich digitaler Instrumente, für Arbeitnehmer in Branchen, die für das Neue Europäische Bauhaus relevant sind; fordert die Kommission auf, im Arbeitsumfeld des Neuen Europäischen Bauhauses für Vielfalt und eine gleichberechtigte Vertretung zu sorgen; fordert, dass die Rechte von Arbeitnehmern und Gewerkschaften im Arbeitsumfeld des Neuen Europäischen Bauhauses geschützt werden;

60. hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten die Projekte im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses in die Reformen und Investitionen einbinden müssen, die im Einklang mit den sechs Säulen der Aufbau- und Resilienzfazilität in ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplänen vorgesehen sind.

 


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

14.6.2022

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

39

2

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Atidzhe Alieva-Veli, Gabriele Bischoff, Vilija Blinkevičiūtė, Milan Brglez, Jordi Cañas, David Casa, Leila Chaibi, Ilan De Basso, Margarita de la Pisa Carrión, Estrella Durá Ferrandis, Rosa Estaràs Ferragut, Loucas Fourlas, Cindy Franssen, Helmut Geuking, Alicia Homs Ginel, Miriam Lexmann, Elena Lizzi, Sara Matthieu, Max Orville, Sandra Pereira, Kira Marie Peter-Hansen, Manuel Pizarro, Dennis Radtke, Elżbieta Rafalska, Guido Reil, Daniela Rondinelli, Mounir Satouri, Monica Semedo, Romana Tomc, Marianne Vind, Maria Walsh, Stefania Zambelli, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Konstantinos Arvanitis, Simona Baldassarre, Ilana Cicurel, Gheorghe Falcă, Krzysztof Hetman, Pierfrancesco Majorino, Antonius Manders, Eugenia Rodríguez Palop

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Mohammed Chahim, Martin Hojsík, Domènec Ruiz Devesa

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

39

+

ECR

Elżbieta Rafalska

NI

Daniela Rondinelli

PPE

David Casa, Rosa Estaràs Ferragut, Gheorghe Falcă, Loucas Fourlas, Cindy Franssen, Helmut Geuking, Krzysztof Hetman, Miriam Lexmann, Antonius Manders, Dennis Radtke, Romana Tomc, Maria Walsh, Tomáš Zdechovský

RENEW

Atidzhe Alieva-Veli, Jordi Cañas, Ilana Cicurel, Martin Hojsík, Max Orville, Monica Semedo

S&D

Gabriele Bischoff, Vilija Blinkevičiūtė, Milan Brglez, Mohammed Chahim, Ilan De Basso, Estrella Durá Ferrandis, Alicia Homs Ginel, Pierfrancesco Majorino, Manuel Pizarro, Domènec Ruiz Devesa, Marianne Vind

THE LEFT

Konstantinos Arvanitis, Leila Chaibi, Sandra Pereira, Eugenia Rodríguez Palop

VERTS/ALE

Sara Matthieu, Kira Marie Peter-Hansen, Mounir Satouri

 

2

-

ECR

Margarita de la Pisa Carrión

ID

Guido Reil

 

3

0

ID

Simona Baldassarre, Elena Lizzi, Stefania Zambelli

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung


ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

12.7.2022

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

73

2

7

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Asim Ademov, Matteo Adinolfi, Christine Anderson, Nicola Beer, Hildegard Bentele, Tom Berendsen, Andrea Bocskor, Paolo Borchia, Markus Buchheit, Jerzy Buzek, Ilana Cicurel, Ignazio Corrao, Ciarán Cuffe, Josianne Cutajar, Nicola Danti, Pilar del Castillo Vera, Martina Dlabajová, Christian Ehler, Tomasz Frankowski, Romeo Franz, Niels Fuglsang, Lina Gálvez Muñoz, Jens Geier, Nicolás González Casares, Christophe Grudler, Sylvie Guillaume, Henrike Hahn, Robert Hajšel, Hannes Heide, Ivars Ijabs, Seán Kelly, Niyazi Kizilyürek, Izabela-Helena Kloc, Łukasz Kohut, Andrius Kubilius, Marisa Matias, Predrag Fred Matić, Dace Melbārde, Iskra Mihaylova, Angelika Niebler, Mikuláš Peksa, Tsvetelina Penkova, Morten Petersen, Markus Pieper, Clara Ponsatí Obiols, Diana Riba i Giner, Manuela Ripa, Marcos Ros Sempere, Monica Semedo, Andrey Slabakov, Massimiliano Smeriglio, Maria Spyraki, Riho Terras, Grzegorz Tobiszowski, Patrizia Toia, Marie Toussaint, Sabine Verheyen, Pernille Weiss, Theodoros Zagorakis, Carlos Zorrinho, Milan Zver

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Isabella Adinolfi, Pernando Barrena Arza, Isabel Benjumea Benjumea, Alexander Bernhuber, Vlad-Marius Botoş, Gheorghe Falcă, Klemen Grošelj, Marina Kaljurand, Morten Løkkegaard, Adriana Maldonado López, Alessandro Panza, Massimiliano Salini, Iuliu Winkler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Biljana Borzan, Karolin Braunsberger-Reinhold, Camilla Laureti, Cristina Maestre Martín De Almagro, Antonio Maria Rinaldi, Patrizia Toia, Loránt Vincze, Carlos Zorrinho

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

73

+

ECR

Dace Melbārde, Andrey Slabakov

NI

Clara Ponsatí Obiols

PPE

Asim Ademov, Isabella Adinolfi, Isabel Benjumea Benjumea, Hildegard Bentele, Tom Berendsen, Alexander Bernhuber, Karolin Braunsberger-Reinhold, Jerzy Buzek, Pilar del Castillo Vera, Christian Ehler, Gheorghe Falcă, Tomasz Frankowski, Seán Kelly, Andrius Kubilius, Angelika Niebler, Markus Pieper, Massimiliano Salini, Maria Spyraki, Riho Terras, Sabine Verheyen, Loránt Vincze, Pernille Weiss, Iuliu Winkler, Theodoros Zagorakis, Milan Zver

RENEW

Nicola Beer, Vlad-Marius Botoş, Ilana Cicurel, Nicola Danti, Martina Dlabajová, Klemen Grošelj, Christophe Grudler, Ivars Ijabs, Morten Løkkegaard, Iskra Mihaylova, Morten Petersen, Monica Semedo

S&D

Biljana Borzan, Josianne Cutajar, Niels Fuglsang, Lina Gálvez Muñoz, Jens Geier, Nicolás González Casares, Sylvie Guillaume, Robert Hajšel, Hannes Heide, Marina Kaljurand, Łukasz Kohut, Camilla Laureti, Cristina Maestre Martín De Almagro, Adriana Maldonado López, Predrag Fred Matić, Tsvetelina Penkova, Marcos Ros Sempere, Massimiliano Smeriglio, Patrizia Toia, Carlos Zorrinho

THE LEFT

Pernando Barrena Arza, Niyazi Kizilyürek, Marisa Matias

VERTS/ALE

Ignazio Corrao, Ciarán Cuffe, Jakop G. Dalunde, Romeo Franz, Henrike Hahn, Mikuláš Peksa, Diana Riba i Giner, Manuela Ripa, Marie Toussaint

 

2

-

ID

Christine Anderson, Markus Buchheit

 

7

0

ECR

Izabela-Helena Kloc, Grzegorz Tobiszowski

ID

Matteo Adinolfi, Paolo Borchia, Alessandro Panza, Antonio Maria Rinaldi

NI

Andrea Bocskor

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

Letzte Aktualisierung: 31. August 2022
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