A9-0216/2022

 

Plenarsitzungsdokument

 

A9-0216/2022

30.8.2022

BERICHT

über die Auswirkungen COVID-19-bedingter Schließungen von Bildungs‑, Kultur‑, Jugend- und Sporteinrichtungen auf Kinder und Jugendliche in der EU

(2022/2004(INI))

Ausschuss für Kultur und Bildung

Berichterstatter: Hannes Heide


Verfahren : 2022/2004(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0216/2022
Eingereichte Texte :
A9-0216/2022
Angenommene Texte :


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INHALT

Seite

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

BEGRÜNDUNG

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

 



ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu den Auswirkungen COVID-19-bedingter Schließungen von Bildungs‑, Kultur‑, Jugend- und Sporteinrichtungen auf Kinder und Jugendliche in der EU

(2022/2004(INI))

Das Europäische Parlament,

 gestützt auf Artikel 2, Artikel 3 und Artikel 5 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union,

 gestützt auf die Artikel 165, 166 und 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 unter Hinweis auf die Artikel 14, 15 und 32 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

 unter Hinweis auf die europäische Säule sozialer Rechte, insbesondere die Grundsätze 1, 3 und 4,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. April 2020 zu abgestimmten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen[1],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Oktober 2020 zu der Jugendgarantie[2],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Februar 2021 zu den Auswirkungen von COVID-19 auf junge Menschen und Sport[3],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Februar 2022 zur Beschäftigung und sozialen Erholung nach der Pandemie  zur Stärkung der jungen Menschen in der EU[4],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2021 zu dem Auskunftsrecht des Parlaments mit Blick auf die laufende Prüfung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne[5],

 unter Hinweis auf den Bericht über das Europäische Jugendevent 2021 mit dem Titel „Bericht über die Ideen der Jugend für die Konferenz zur Zukunft Europas“,

 unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2021/2316 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Dezember 2021 über ein Europäisches Jahr der Jugend (2022)[6],

 unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Empfehlung des Rates vom 10. Dezember 2021 über einen europäischen Ansatz für Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit (COM(2021)0770) und die zugehörige Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (SWD(2021)0367),

 unter Hinweis auf den Nachrichtenartikel vom 7. April 2020 mit dem Titel „COVID-19: how can VET respond?“, veröffentlicht von der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration der Kommission[7],

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. September 2020 mit dem Titel „Aktionsplan für digitale Bildung 2021–2027: Neuaufstellung des Bildungswesens für das digitale Zeitalter“ (COM(2020)0624),

 unter Hinweis auf die Erhebung von Erasmus+ und dem Europäischen Solidaritätskorps über die Auswirkungen von COVID-19 auf die Lernmobilität[8],

 unter Hinweis auf die bevorstehende Mitteilung der Kommission über Langzeitpflege und die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern,

 unter Hinweis auf die Studie mit dem Titel „Bildung und Jugend in Europa nach COVID-19 – Auswirkungen der Krise und politische Empfehlungen“, veröffentlicht von seiner Generaldirektion Interne Politikbereiche am 4. Mai 2021[9],

 unter Hinweis auf die Studie mit dem Titel „Die Jugend in Europa: Auswirkungen von COVID-19 auf ihre wirtschaftliche und soziale Lage“, veröffentlicht von seiner Generaldirektion Interne Politikbereiche am 24. September 2021[10],

 unter Hinweis auf die Studie mit dem Titel „Die Kultur- und Kreativwirtschaft in Europa nach COVID-19 – Auswirkungen der Krise und politische Empfehlungen“, veröffentlicht von seiner Generaldirektion Interne Politikbereiche am 18. Februar 2021[11],

 unter Hinweis auf den Ad-hoc-Bericht Nr. 3/2021 des Netzwerks von Experten für soziale Aspekte der allgemeinen und beruflichen Bildung (NESET) mit dem Titel „Distance learning from a student perspective“[12],

 unter Hinweis auf den Ad-hoc-Bericht Nr. 2/2021 des NESET mit dem Titel „The impact of COVID-19 on student learning outcomes across Europe: the challenges of distance education for all“[13],

 unter Hinweis auf den Analysebericht des Europäischen Expertennetzwerks Bildungsökonomik (EENEE) und des NESET mit dem Titel „The impact of COVID-19 on the education of disadvantaged children and the socio-economic consequences thereof“[14],

 unter Hinweis auf den technischen Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle mit dem Titel „The likely impact of COVID-19 on education: Reflections based on the existing literature and recent international datasets“[15],

 unter Hinweis auf den Bericht des Europäischen Jugendforums vom 17. Juni 2021 mit dem Titel „Beyond Lockdown: the „pandemic scar“ on young people“[16],

 unter Hinweis auf den Unicef-Bericht vom 4. Oktober 2021 mit dem Titel „The State of the World’s Children 2021: On My Mind: Promoting, protecting and caring for children’s mental health (Die Lage von Kindern in der Welt 2021: On my Mind: Förderung, Schutz und Betreuung der psychischen Gesundheit von Kindern), 2021[17].

 unter Hinweis auf das Kurzdossier der OECD vom 12. Mai 2021 mit dem Titel „Supporting young people’s mental health through the COVID-19 crisis“[18],

 unter Hinweis auf die Erhebung der britischen Wohlfahrtsorganisation Young Minds vom Februar 2021 mit dem Titel „Coronavirus: Impact on young people with mental health needs“[19],

 unter Hinweis auf das Horizont-2020-Projekt mit dem Titel „Prevention of child mental health problems in Southeastern Europe – Adapt, Optimise, Test, and Extend Parenting for Lifelong Health“[20],

 unter Hinweis auf den Bericht der Mental Health Foundation Scotland vom September 2020 mit dem Titel „Impacts of lockdown on the mental health and well-being of children and young people“[21],

 unter Hinweis auf den Forschungsbericht der Europäischen Stiftung für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen vom 9. November 2021 mit dem Titel „Die Auswirkungen von COVID-19 auf junge Menschen in der EU“[22],

 unter Hinweis auf die YouMoveEurope-Kampagne zu der Petition der International Youth Work Trainers Guild „Responding to the Impact of COVID-19 on International Youth Work Mobility“[23],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. November 2021 zur Sportpolitik der EU: Bewertung und mögliches weiteres Vorgehen[24];

 unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, insbesondere auf Artikel 12,

 unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989, insbesondere auf Artikel 30,

 unter Hinweis auf die Empfehlung (EU) 2021/1004 des Rates vom 14. Juni 2021 zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder[25],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juli 2020 zu den Rechten von Menschen mit geistiger Behinderung und von ihren Familien in der COVID-19-Krise[26],

 unter Hinweis auf die Europäischen Jugendziele, insbesondere auf die Ziele 5, 9 und 11,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. September 2020 zur Erholung der Kultur in Europa[27],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Oktober 2020 zu der Zukunft der Bildung in Europa vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie[28],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2021 über die Gestaltung der Politik im Bereich digitale Bildung[29],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2021 zu der Situation von Künstlern und der kulturellen Erholung in der EU[30],

 unter Hinweis auf das OECD-Projekt „Student Agency for 2030“,

 gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung (A9-0216/2022),

A. in der Erwägung, dass durch die Schließung von Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung, Schulen, Hochschulen, Räumen für Jugendhilfe und Jugendarbeit sowie für außerschulische Aktivitäten, für Kultur sowie die Schließung von Sportanlagen Kindern und Jugendlichen die Chance genommen wurde, an Aktivitäten teilzunehmen, die für ihre allgemeine Entwicklung, ihre Lernfortschritte, ihr intellektuelles, körperliches, emotionales und geistiges Wohlbefinden und für ihre soziale und berufliche Inklusion von wesentlicher Bedeutung sind;

B. in der Erwägung, dass Kinder und junge Menschen zu den am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen unserer Gesellschaft gehören und von den Schließungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in einer entscheidenden und kritischen Phase ihres Lebens betroffen sind; in der Erwägung, dass die psychische Gesundheit eine der Voraussetzungen und Grundlagen für eine gesunde Gesellschaft und Demokratie ist; in der Erwägung, dass der Zugang zu Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit daher untrennbar mit anderen Grundrechten verbunden ist;

C. in der Erwägung, dass die Einstellung von Aktivitäten und Veranstaltungen in den Bereichen Bildung, Kultur, Jugend und Sport den digitalen Wandel derart beschleunigt hat, dass er die täglichen Abläufe abrupt verändert hat, sowie die Art und Weise, wie Kinder und Jugendliche ohne soziale oder physische Kontakte miteinander interagieren und miteinander kommunizieren; in der Erwägung, dass durch die Schließung von Schulen, Kultur- und Sporteinrichtungen, in denen solche Aktivitäten und Veranstaltungen stattfinden, die körperliche Fitness bei jungen Menschen so sehr abgenommen hat, dass derzeit nur jeder vierte 11-Jährige sich körperlich ausreichend betätigt; in der Erwägung, dass dies dazu geführt hat, dass jedes dritte Kind übergewichtig oder fettleibig ist, wodurch sich das Risiko einer Behinderung und einer kürzeren Lebenserwartung erhöht hat[31];

D. in der Erwägung, dass die Bildung während der COVID-19-Pandemie zu den emotional am stärksten vernachlässigten Bereichen gehörte[32] und dass die Forschung eine klare Verbindung zwischen der psychischen Gesundheit von Lehrkräften und der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler zeigt[33]; in der Erwägung, dass der Fernunterricht bei Laborkursen und Kunstfächern, bei der Berufsausbildung und beim Sportunterricht immanente Einschränkungen aufweist; in der Erwägung, dass Fernunterricht in vielen Fällen pädagogisch ungeeignet ist, insbesondere für jüngere Schülerinnen und Schüler, die einen größeren Bedarf an zwischenmenschlichen Kontakten mit der Lehrkraft haben, und aufgrund der fehlenden Möglichkeiten für Lehrkräfte, angemessen geschult zu werden, damit sie digitale Instrumente in Schulen wirksam nutzen können; in der Erwägung, dass beim Fernunterricht in den meisten Fällen die Bedürfnisse der Lernenden, die eine Ausbildung in Regional- oder Minderheitensprachen erhalten, nicht berücksichtigt wurden; in der Erwägung, dass dieser Ansatz als diskriminierend angesehen werden kann und bei den Lernenden Stress, Ängste und ein Gefühl der Unsicherheit hervorruft;

E. in der Erwägung, dass viele Schülerinnen und Schüler nun, da die Schulen geöffnet sind, eine gewisse Distanz zur Schule entwickelt haben und nicht am Schulleben interessiert zu sein scheinen und offenbar Schwierigkeiten haben, ihr Tempo zu finden, sich zu konzentrieren, sich zugehörig zu fühlen und sich mit den Zielen der Schulgemeinschaft zu identifizieren, weil sie keinen festen täglichen Stundenplan hatten, der für eine beruhigende „Routine“ sorgt, und es in manchen Mitgliedstaaten lange Zeit nicht mehr gewohnt waren, zur Schule zu gehen;

F. in der Erwägung, dass die Schließung von Kulturstätten – die ersten, die geschlossen, und die letzten, die wieder geöffnet werden durften – jungen Kulturschaffenden und insbesondere jungen Schauspielern die Möglichkeit genommen hat, ihre Karriere in dieser entscheidenden frühen Phase zu beginnen und weiterzuentwickeln;

G. in der Erwägung, dass der Breitensport stark durch die negativen Folgen der Pandemie beeinträchtigt wurde und viele entsprechende Einrichtungen lange komplett geschlossen waren; in der Erwägung, dass professionelle Sportvereine, insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene, noch immer mit ernsthaften Herausforderungen hinsichtlich ihrer längerfristigen finanziellen Erholung konfrontiert sein dürften; in der Erwägung, dass sich der dauerhafte Verlust des Breitensports unmittelbar auf junge Sportler auswirken würde, sowohl im Hinblick auf ihre soziale Entwicklung als auch auf ihre potenzielle künftige berufliche Laufbahn im Sport;

H. in der Erwägung, dass sich der Gesamtzustand der psychischen Gesundheit und des psychischen Wohlbefindens junger Menschen während der Pandemie erheblich verschlechtert hat, wobei sich mit der psychischen Gesundheit zusammenhängende Probleme in mehreren Mitgliedstaaten im Vergleich zu Vorkrisenniveaus[34] verdoppelt haben, was Experten dazu veranlasst hat, dies als „stille Pandemie“ oder „Pandemienarbe“ zu bezeichnen; in der Erwägung, dass im Zuge der Pandemie der Mangel an Unterstützung für junge Menschen, die mit psychischen Problemen konfrontiert sind, aufgedeckt wurde; in der Erwägung, dass Randgruppen wie LGBTIQ+-Personen, Angehörige rassischer und ethnischer Minderheiten oder Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen einem höheren Risiko ausgesetzt worden sind, eine psychische Störung zu entwickeln; in der Erwägung, dass die tatsächlichen Folgen psychischer Probleme für junge Menschen oft schwer zu erkennen sind und bislang noch nicht in vollem Umfang sichtbar sind;

I. in der Erwägung, dass der übermäßige Druck, der auf die Lernenden ausgeübt wird, um überdurchschnittliche Leistungen zu erbringen, selbst von jungen Jahren an, die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Lernenden zusätzlich belastet hat; in der Erwägung, dass psychische Probleme in unseren Gesellschaften stark stigmatisiert sind und junge Menschen, die mit psychischen Problemen leben, ebenfalls Vorurteilen, sozialer Isolation, verbalem Missbrauch oder Mobbing ausgesetzt sind und Lernumgebungen als unsicheres Umfeld erleben, in dem es schwierig ist, Hilfe oder Behandlung in Anspruch zu nehmen;

J. in der Erwägung, dass es erhebliche Diskrepanzen zwischen den spezifischen Situationen der Mitgliedstaaten gibt, was auf die unterschiedliche Art und Dauer der ergriffenen Maßnahmen sowie auf Unterschiede beim Zugang zu Technologie und digitalen Instrumenten zurückzuführen ist, die das Stadt-Land-Gefälle verstärken;

K. in der Erwägung, dass die erzwungene Umstellung auf virtuelles Lernen nicht nur bereits bestehende Ungleichheiten verschärft, sondern auch neue geschaffen hat, indem Kinder aus sozial benachteiligten Verhältnissen aufgrund beengter Wohnverhältnisse, fehlender digitaler Infrastruktur oder mangelnder Ausrüstung und aufgrund von Konnektivitätsproblemen zurückbleiben, wodurch das Risiko geringer Lernergebnisse und folglich des Schulabbruchs bei Lernenden mit geringeren Chancen steigt;

L. in der Erwägung, dass die Schließung von Bildungseinrichtungen zu einem Rückgang des vorhandenen Wissens, zu einem Verlust an Methoden zum Erwerb von neuem Wissen und zu einem tatsächlichen Verlust des Lernens geführt hat; in der Erwägung, dass diese Verluste, die langfristig negative Auswirkungen auf das künftige Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen haben dürften, bei Lernenden aus sozioökonomisch benachteiligten Haushalten, die während der Pandemie weniger Unterstützung durch ihr Studium erhielten, höher sind;

M. in der Erwägung, dass beobachtet worden ist, dass bei 64 % der jungen Menschen in der Altersgruppe der 18- bis 34-Jährigen im Frühjahr 2021 die Gefahr einer Depression bestand[35] und dass bei jungen Menschen durch Stress, Einsamkeit, Isolation, Depression, psychische Belastung, den Mangel an Bildungs-, Beschäftigungs- und finanziellen Aussichten und den Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit sowie Unsicherheiten bei jungen Menschen im Zusammenhang mit ihren sozialen und Lebensperspektiven im weiteren Sinne Selbstmord die zweithäufigste Todesursache ist[36];

N. in der Erwägung, dass es in der gesamten EU erhebliche regionale Unterschiede beim Zugang zu Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit gibt, während der Zugang von Patienten aus sozial benachteiligten Verhältnissen, einschließlich Kindern, durch die in einigen Mitgliedstaaten bestehenden Einschränkungen bei der Erstattung der Kosten von psychotherapeutischen Sitzungen aus öffentlichen Gesundheitsetats weiter eingeschränkt ist; in der Erwägung, dass ein europäischer Ansatz zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Schwerpunkt auf Bildung und Schulberatung sowie Jugendberatung dringend erforderlich ist;

O. in der Erwägung, dass sich die Ausgangsbeschränkungen auf Menschen mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen besonders nachteilig ausgewirkt haben; in der Erwägung, dass bei Maßnahmen, die von Mitgliedstaaten unter außergewöhnlichen Umständen ergriffen werden, stets die Grundrechte dieser Menschen zu achten sind und ihr gleichberechtigter und diskriminierungsfreier Zugang zu Gesundheitsversorgung, Sozialleistungen und Bildung sowie zu Jugend-, Kultur- und Sportaktivitäten sichergestellt werden sollte;

P. in der Erwägung, dass sich geschlechtsspezifische Unterschiede darauf auswirken, wie Kinder und Jugendliche von der Pandemie beeinträchtigt worden sind, wobei Mädchen und junge Frauen mehr unter häuslicher Gewalt, psychosomatischen Erkrankungen und affektiven Störungen leiden[37]; in der Erwägung, dass sich das Lohngefälle zwischen den Geschlechtern während der Pandemie weiter vergrößert hat, was die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben von Frauen beeinträchtigt und ihre finanzielle Abhängigkeit von ihren Partnern, Verwandten oder Freunden vergrößert; in der Erwägung, dass die aufeinanderfolgenden Ausgangsbeschränkungen die Belastung für Eltern und Erziehungsberechtigte erhöhten, wodurch sich das Risiko des elterlichen Drogenmissbrauchs und der innerfamiliären Gewalt verschärfte, was sich auf die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der am meisten gefährdeten Personen sowie der Kinder und Jugendlichen auswirkte;

Q. in der Erwägung, dass sich durch psychische Gesundheitsprobleme in einem frühen Stadium der persönlichen Entwicklung die Wahrscheinlichkeit im Erwachsenenalter auftretender psychischer Gesundheitsprobleme erhöht, was weitreichende Folgen für die persönliche, gesellschaftliche und berufliche Entwicklung und die Lebensqualität nach sich zieht; in der Erwägung, dass Kinder und Jugendliche sich in kritischen Phasen ihrer neurologischen Entwicklung befinden und besonders empfindlich auf den großflächigen Einsatz digitaler Instrumente für den Fernunterricht reagieren; in der Erwägung, dass diese intensive Digitalisierung der Bildung Fragen hinsichtlich der Auswirkungen der Technologie auf Lernprobleme aufwirft;

R. in der Erwägung, dass durch Schließungen die körperliche Fitness bei jungen Menschen so sehr abgenommen hat, dass sich derzeit nur jeder vierte 11-Jährige ausreichend körperlich betätigt;

S. in der Erwägung, dass 2022 das Europäische Jahr der Jugend ist;

T. in der Erwägung, dass jede EU-Strategie für psychische Gesundheit, die auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet ist, ihnen in erster Linie die Möglichkeit bieten muss, gehört zu werden und ihre Beiträge bei der Ausarbeitung inklusiver Antworten zu berücksichtigen; in der Erwägung, dass eine erfolgreiche Strategie neben Schulen und Lehrkräften auch Eltern, Familien, Freunde, Jugendorganisationen und Jugendämter, Jugendbetreuer, Kultureinrichtungen und Sportvereine einbeziehen muss, indem ihnen angemessene Schulungen zum Umgang mit psychischen Problemen angeboten werden, um sowohl einen ganzheitlichen Ansatz zu entwickeln als auch sicherzustellen, dass junge Menschen aus sozioökonomisch benachteiligten Verhältnissen und Randgruppen erreicht werden;

U. in der Erwägung, dass wissenschaftlichen Daten zu entnehmen ist, dass das Vertrauen der jüngeren Generationen in die Institutionen abgenommen hat; in der Erwägung, dass dies auf den Stress und die Unsicherheit im Zusammenhang mit der Pandemie selbst, aber auch auf die begrenzte Wirksamkeit der offiziellen Kommunikationskanäle der Mitgliedstaaten bei der Erreichung der jüngeren Generation sowie auf die Zunahme von Desinformation und Falschmeldungen im Zusammenhang mit der Pandemie zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden muss, dieses Vertrauen wiederzugewinnen, was durch eine altersgerechte Beteiligung erreicht werden kann, indem jungen Menschen die Möglichkeit geboten wird, Initiativen zu ergreifen und Entscheidungen zu treffen, die die Welt, in der sie leben, mitgestalten, und indem die Handlungskompetenz junger Menschen gefördert wird, um sie zu befähigen, selbstbestimmt zu handeln und Resilienz zu entwickeln;

V. in der Erwägung, dass die Pandemie uns die Chance gegeben hat, seit Langem bestehende, mit der psychischen Gesundheit zusammenhängende Probleme, die bisher nicht im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes angegangen wurden, in Angriff zu nehmen; in der Erwägung, dass die psychische Gesundheit in die spezifischen Ziele des Programms EU4Health aufgenommen wurde und zum Aufbau einer europäischen Gesundheitsunion beiträgt, die auf stärkeren, zugänglicheren und resilienteren Gesundheitssystemen beruht, die in der Lage sind, auf mögliche künftige Krisen zu reagieren;

W. in der Erwägung, dass der Krieg in der Ukraine und seine verheerenden humanitären und finanziellen Folgen sowie die Folgen in den Bereichen Lebensmittel und Energie sowie andere globale Bedrohungen zu Unsicherheiten führen können, die voraussichtlich weitere negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen haben werden;

X. in der Erwägung, dass der Krieg in der Ukraine dazu geführt hat, dass Millionen Kinder und Jugendliche vertrieben werden und schwere Traumata erleben;

1. weist auf die Aufgabe hin, die sowohl Schulen, frühkindliche Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungseinrichtungen als auch Einrichtungen des non-formalen und informellen Lernens dabei wahrnehmen, jungen Menschen und ihren Familien die notwendige materielle und psychologische Unterstützung an die Hand zu geben, und fordert die Mitgliedstaaten und die Regionen auf, allgemeinen Bildungseinrichtungen ausreichende finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, insbesondere durch umfassende Investitionen in die öffentliche Bildung, damit die pädagogische, psychologische, körperliche, emotionale, kognitive und/oder soziale Entwicklung junger Menschen zunehmend gefördert wird;

2. fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, die öffentlichen Ausgaben für allgemeine und berufliche Bildung deutlich auf über dem EU-Durchschnitt (5 % des BIP im Jahr 2020) zu erhöhen; hebt insbesondere die Rolle hervor, die Lehrkräfte, Erzieher und Jugendarbeiter dabei spielen, einen Beitrag zur psychologischen Unterstützung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu leisten; betont in diesem Zusammenhang, dass die Bedeutung der Förderung von Kenntnissen von Lehrkräften, Bildungspersonal, Schulverwaltungspersonal, Sozialarbeitern und Jugendarbeitern sowie von Lernenden im Bereich psychische Gesundheit anerkannt werden muss;

3. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, das Schweigen in Bezug auf Fragen der psychischen Gesundheit zu brechen und die damit verbundene diskriminierende soziale Stigmatisierung im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes zu beseitigen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, eine unionsweite Kampagne zur Sensibilisierung für die psychische Gesundheit in Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen auf den Weg zu bringen, um gegen bestehende Stigmata vorzugehen, jungen Menschen Zugang zu Informationen über die psychische Gesundheit zu ermöglichen und ein klares und breiteres gesellschaftliches Verständnis für Fragen der psychischen Gesundheit zu schaffen; fordert die Mitgliedstaaten auf, psychologische Erste Hilfe und stigmatisierungsfreien Unterricht zur psychischen Gesundheit verpflichtend in die Lehrpläne aufzunehmen, damit Lernende, Lehrkräfte, Professoren, Ausbilder und akademische Führungskräfte besser darauf vorbereitet sind, auf Lernende und junge Menschen mit Problemen im Bereich der psychischen Gesundheit einzugehen, und so eine gleichwertige Förderung der psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens der Bürgerinnen und Bürger in der gesamten EU zu gewährleisten; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Inhalt der Lehrpläne anzupassen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die durch den Fernunterricht entstandenen kognitiven Lücken zu schließen und einer möglichen Zunahme von Schulversagen und Schulabbruch vorzubeugen; besteht darauf, dass die Mitgliedstaaten den Zugang zu inklusiver und gleichberechtigter hochwertiger Bildung für jedes Kind in der EU sicherstellen;

4. betont, wie wichtig es ist, dem Phänomen der unzureichenden Berichterstattung über die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden sowie der Unterrepräsentation von Kindern und Jugendlichen in der wissenschaftlichen Forschung zur psychischen Gesundheit entgegenzuwirken; fordert die Kommission daher auf, Forschung zu betreiben und dabei die langfristigen Auswirkungen aller Präventivmaßnahmen der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie auf Kinder und Jugendliche vollständig zu bewerten, um die Auswirkungen künftiger Gesundheitskrisen abzumildern;

5. hebt die Herausforderungen bei der Messung von psychischer Gesundheit und Wohlbefinden hervor, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein gemeinsames ganzheitliches Verständnis von Gesundheit und Sicherheit zu entwickeln, das körperliches, psychisches und soziales Wohlbefinden einschließt, und umfassende Präventions- und Heilungsstrategien erfordert, einschließlich der Entwicklung objektiver Indikatoren zur Messung der geistigen Gesundheit und des psychischen Wohlbefindens, sowie von Risikobewertungsinstrumenten und Berichterstattungssystemen in Absprache mit Lehrkräften, Lernenden, Eltern und einschlägigen Fachleuten und Wissenschaftlern, sowie der Integration kultureller und sportlicher Betätigung und einer Förderung der Entwicklung kreativer und sozialer Fertigkeiten;

6. betont, dass die Struktur der europäischen Jugendarbeit, die durch die Pandemie geschwächt oder sogar zerstört wurde, nachhaltig und rasch wiederhergestellt und gestärkt werden muss; betont, dass die Jugendarbeit selbst als das anerkannt werden muss, was sie ist: ein Instrument zur Unterstützung, das einen wichtigen Beitrag zur persönlichen Entwicklung, zum Wohlbefinden und zur Selbstverwirklichung junger Menschen leistet; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, konkrete Verbesserungen in der Jugendarbeit umzusetzen, um Unterstützung für diejenigen zu leisten, die sie am dringendsten benötigen;

7. fordert, dass die offene Jugendarbeit in der gesamten EU als zentrales Mittel der Sozialisierung für junge Menschen anerkannt wird und bewusst und zunehmend freie Räume für junge Menschen – oft für Menschen gleichen Alters – über das Elternhaus und Lernorte in der formalen Bildung hinaus geschaffen werden, was ihnen die Möglichkeit eröffnet, sich selbst zu organisieren und sich an Gemeinschaftsinitiativen zu beteiligen;

8. fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, den Rahmen für Gesundheit und Sicherheit in Lernumgebungen zu verbessern und weiterzuentwickeln, um Lernenden, Lehrkräften, jungen Menschen und Fachkräften die Unterstützung einer ausreichenden Zahl qualifizierter Mitarbeiter zu bieten, wie z. B. Psychologen oder andere Fachkräfte für psychische Gesundheit, die nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für das allgemeine Schulklima eine entscheidende Rolle spielen können, um ein sicheres Umfeld für Kinder und Jugendliche in allen Arten von Bildungseinrichtungen zu schaffen, in dem Lernende in den frühen Phasen psychischer Probleme psychologische Hilfe suchen können; fordert die Mitgliedstaaten auf, Personal für die sonderpädagogische Förderung zur Verfügung zu stellen, das dazu beitragen kann, die Klassenzimmer und Sozialräume zu einem einladenden und attraktiven Ort zu machen, an dem man wachsen, lernen, sich in einem vertrauensvollen Umfeld austauschen und Unterschiede konstruktiv diskutieren und überwinden kann; betont, dass niedrigschwellige, semiprofessionelle psychologische Unterstützung für Lernende wichtig ist; fordert, dass ein aktives europäisches Netz für den Austausch über bewährte Verfahren und Methoden zum Umgang mit den Herausforderungen eingerichtet wird;

9. erkennt an, dass es von entscheidender Bedeutung ist, jungen Menschen eine Stimme bei der Entscheidungsfindung zu geben, damit sie ihre Bedürfnisse zum Ausdruck bringen und sich an der Umsetzung beteiligen können, wenn es darum geht, die Wirksamkeit von Strategien und Programmen zu verbessern; fordert daher die Bildungseinrichtungen auf, die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Studierenden und jungen Menschen an Schulen, Universitäten, in der beruflichen Bildung, am Arbeitsplatz und in sozialen Einrichtungen auszuweiten und junge Menschen, insbesondere junge Frauen, in die Forschung und Programmgestaltung einzubeziehen, um ihre Lebenserfahrungen, Prioritäten und Wahrnehmungen besser zu verstehen und darauf einzugehen, um ihr Engagement sicherzustellen;

10. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, bereichsübergreifende Investitionen zum Vorgehen gegen psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen zu fördern und nationale Aktionspläne zu entwickeln und deren Umsetzung auf regionaler und lokaler Ebene sicherzustellen und dabei den tatsächlichen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung zu tragen und den am stärksten benachteiligten Gruppen besondere Aufmerksamkeit zu widmen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Arbeit der Jugendorganisationen und der in Nichtregierungsorganisationen selbst organisierten Jugendarbeit systematischer und vor allem angesichts ihrer Bedeutung für das nichtformale und informelle Lernen auch finanziell zu unterstützen und ihre Strukturen des grenzüberschreitenden Austauschs und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit daher langfristig krisenfester zu gestalten;

11. betont die entscheidende Bedeutung nicht-virtueller zwischenmenschlicher Aktivitäten und Beziehungen zwischen Kindern und Jugendlichen im Alltag für ihr allgemeines Wohlergehen, die die Grundlage für den Prozess der Sozialisierung bilden und die Erfahrung eines Zugehörigkeitsgefühls beschleunigen, wobei die wichtige Rolle der Sozialisierung in der Bildung zu berücksichtigen ist; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, angemessene Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um dafür zu sorgen, dass im Fall künftiger Pandemien oder anderer nie da gewesener Situationen alle Lernumfelder, ob formaler, informeller oder nicht formaler Art, auf sichere Weise offen gehalten werden;

12. fordert die Mitgliedstaaten auf, in Fällen, in denen besondere Maßnahmen unbedingt erforderlich sind, Fachkräfte aus den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, Schulen, Lehrkräfte, Jugendorganisationen und Jugendämter sowie Eltern zu konsultieren, um die Bedürfnisse verschiedener Altersgruppen, vulnerabler Gruppen und junger Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Mobilitätsproblemen oder anderen Behinderungen sowie benachteiligter und ausgegrenzter Gruppen angemessen zu berücksichtigen und niemanden zurückzulassen und keine Pauschallösung für alle anzuwenden; unterstreicht, wie wichtig es ist, die sprachliche Kontinuität zu gewährleisten, damit Lernende, die in Regional- oder Minderheitensprachen unterrichtet werden, dies auch im Rahmen von Fernunterricht oder gemischtem Unterricht tun können; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die verschiedenen Merkmale und Bedürfnisse von Bildungs-, Kultur-, Jugend- und Sporteinrichtungen zu berücksichtigen;

13. hebt hervor, dass Mentoring in bestimmten Ländern während der Pandemie eine positive Rolle dabei gespielt hat, junge Menschen bei der Lösung von Problemen zu unterstützen, wodurch ihre psychische Gesundheit gefördert wurde und zwischenmenschliche Beziehungen entstanden sind, die in Zeiten der Isolation Perspektiven und psychologische Unterstützung boten; fordert die Kommission auf, in Erwägung zu ziehen, solche Mentoring-Programme auf europäischer Ebene zu unterstützen und zu finanzieren, um ihre Entwicklung in allen Mitgliedstaaten zu fördern;

14. stellt fest, dass bereits bestehende Unterschiede im Bildungsbereich durch die COVID-19-Krise verschärft wurden, indem die Chancen vieler der am stärksten gefährdeten Kinder und Jugendlichen – einschließlich derjenigen, die in verarmten oder ländlichen Gebieten leben, Mädchen, Flüchtlingen und Menschen mit Behinderungen – begrenzt wurden; fordert verstärkte Anstrengungen zur Identifizierung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien, die unverhältnismäßig stark von der Pandemie betroffen sind, unter Berücksichtigung der sie beeinflussenden kulturellen und kontextuellen Faktoren, um Lücken in der Bereitstellung psychosozialer Dienste vor der Pandemie zu ermitteln und die öffentlichen Systeme besser anzupassen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Auswirkungen von COVID-19 unter dem Gesichtspunkt des Geschlechts zu prüfen und dafür zu sorgen, dass die Sexualerziehung und die Sexual- und Reproduktionserziehung unter allen Umständen fortgesetzt wird;

15. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Kindern und jungen Menschen, die besonders gefährdet sind, wie z. B. jungen LGBTQ+-Personen, Kindern und jungen Menschen, die aufgrund von Rassismus benachteiligt werden, sowie Menschen mit bereits bestehenden Bedürfnissen im Bereich der psychischen Gesundheit, besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

16. hebt die wichtige Rolle hervor, die eine gesunde und ausgewogene Ernährung für die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen spielt; besteht daher auf der wichtigen sozialen Unterstützung, die Schulen leisten und die beispielsweise in der Bereitstellung täglicher ausgewogener Mahlzeiten besteht, die manche Kinder andernfalls zu Hause nicht erhalten würden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Empfehlung 4 der Garantie für Kinder umzusetzen, in der unter anderem gefordert wird, dass mindestens eine gesunde Mahlzeit pro Schultag angeboten wird;

17. beharrt darauf, dass es notwendig ist, die Mittel aufzustocken und angemessen für die Möglichkeiten zu werben, die Programme wie Erasmus+, Kreatives Europa und das Europäische Solidaritätskorps bieten, um die Mobilitätserfahrungen zu verbessern, die zur Entwicklung nützlicher und notwendiger sozialer Kompetenzen für die künftige persönliche und berufliche Entwicklung der jungen Generationen beitragen, und ihre Zugänglichkeit für alle zu verbessern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, die berufliche Bildung zu fördern und die Programme so zu gestalten, dass sie möglichen künftigen Mobilitätseinschränkungen trotzen können, sowie die systematische Verbreitung der Ergebnisse von Projekten zu verbessern, um ihre Sichtbarkeit, ihre Ausweitung und ihre langfristigen Auswirkungen zu steigern; fordert die Kommission auf, die Mittel für diese Unionsprogramme bei der nächsten Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens aufzustocken;

18. bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die Auswirkungen der Aufbau- und Resilienzfazilität auf Kinder und Jugendliche in vielen Fällen begrenzt sein könnten und nicht zu Ergebnissen oder Strukturreformen führen könnten, die es Kindern und jungen Menschen ermöglichen würden, Zugang zu hochwertiger Bildung zu erhalten, oder die negativen Auswirkungen der durch COVID-19 bedingten Schließungen von Kulturstätten und den Zugang zu Kulturschaffenden insbesondere auf junge ausübende Künstler abgemildert würden, denen es verwehrt wurde, ihre Karriere in einem entscheidenden frühen Stadium aufzunehmen und weiterzuentwickeln; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für eine angemessene Finanzierung und faire Vertrags- und Arbeitsbedingungen für alle jungen Autoren, Darsteller, Künstler und alle anderen Kulturschaffenden, Arbeitnehmer und Fachkräfte, die in der Kultur- und Kreativbranche, auch in den sozialen Medien, tätig sind und die durch die Pandemie beeinträchtigt wurden, zu sorgen, ihre Gesamtanstrengungen zur Unterstützung neuer Künstler und Kulturschaffender zu verstärken, junge Menschen und das soziale Unternehmertum zu fördern und dieses Ziel in einem speziellen Abschnitt über junge Künstler in einem europäischen Status des Künstlers festzulegen; bekräftigt seine Empfehlung, 10 % der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne für Bildung und 2 % für den Kultur- und Kreativsektor zu verwenden; fordert, dass die Kommission die von den Mitgliedstaaten im Rahmen der ARF durchgeführten Projekte und Reformen im Zusammenhang mit Bildung, jungen Menschen und der Kultur- und Kreativwirtschaft gründlich evaluiert, und bekräftigt, dass in den nationalen Berichten, die im Zuge der Evaluierung im Rahmen des Europäischen Semesters verfasst werden, ein größerer Schwerpunkt auf diese Themen gelegt werden muss;

19. weist darauf hin, dass Mobilitätserfahrungen und der Austausch bewährter Vorgehensweisen unter Lehrkräften, Erziehern, Dozenten, Ausbildern, Freiwilligen und Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendorganisationen, Kulturschaffenden und Sporttrainern wichtig sind, um ihr Wissen über den Kontakt zu jungen Menschen zu erweitern und die internationale und die mehrsprachige Dimension zu stärken, insbesondere im Hinblick auf den europäischen Bildungsraum, der bis 2025 verwirklicht werden soll;

20. fordert ein ganzheitliches Verständnis von Gesundheit, das körperliches, psychisches und soziales Wohlbefinden einschließt, und umfassende Präventions- und Heilungsstrategien, die auch kulturelle und sportliche Betätigung umfassen, und eine Förderung der Entwicklung kreativer und sozialer Fertigkeiten;

21. betont, dass die Gestaltung und Bereitstellung gezielter, generationenübergreifender Dienste gefördert werden müssen, bei denen der Erfahrungsschatz älterer Menschen mit dem Mut junger Menschen in einer für beide Seiten vorteilhaften Weise miteinander kombiniert werden;

22. betont, dass Kultur für die Entwicklung der individuellen Identität von Kindern und Jugendlichen sowie für ihre Bildung, einschließlich ihres Verständnisses der Gesellschaft, und ihr allgemeines Wohlbefinden von grundlegender Bedeutung ist;

23. betont, dass dringend von der frühen Kindheit an ein inklusives, kreatives, dynamisches und gesundes Lernumfeld geschaffen werden muss, um das Risiko psychophysiologischer Störungen im Erwachsenenalter zu verringern; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass alle Formen des künstlerischen Ausdrucks, d. h. Musik, Theater, Kino, Dokumentarfilm, Animation, bildende Kunst, Tanz und neue experimentelle Kunstformen, in die Lehrpläne der Schulen sowie in die außerschulischen künstlerischen und sportlichen Aktivitäten aufgenommen und aufgewertet werden, um so die freie Meinungsäußerung und die Kreativität zu fördern und den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, sich aktiv zu beteiligen und ihre Talente zu entdecken; betont, dass Kunst ein idealer Bestandteil interdisziplinärer Projekte sein und kritisches Denken fördern kann und daher in Kunstklassen nicht eingeschränkt werden sollte;

24. fordert die Mitgliedstaaten und die Behörden nachdrücklich auf, die Sportinfrastruktur auszubauen und das Angebot an Sportunterricht und außerschulischer körperlicher Betätigung in den Schulen umfassend zu erhöhen, darunter auch Aktivitäten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen; betont, dass Sport wie Kunst sehr geeignet für die Inklusion von Kindern sein kann, die von Ausgrenzung bedroht sind; weist darauf hin, dass Kunst und Sport in den Lehrplänen der Schulen einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung globaler Herausforderungen im Bereich Jugend und Bildung leisten können, auch bei Lernschwierigkeiten und Lernstörungen, Hetze sowie beim Konsum psychotroper Substanzen;

25. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, kleine lokale Kulturinitiativen, Sportvereine und Freizeiteinrichtungen, Jugendorganisationen und Jugendhilfeorganisationen zu unterstützen und angemessen zu finanzieren, damit sie die Freizeit- und nicht-formalen und informellen Lerntätigkeiten durchführen, die eine wesentliche Rolle in der Entwicklung und im Wohlbefinden junger Menschen und ihrer Familien spielen, indem sie Mittel für materielle und psychologische Unterstützung bereitstellen, auch für junge Menschen mit weniger Möglichkeiten oder solchen, die Diskriminierung ausgesetzt sind; betont, dass diese Aktivitäten in benachteiligten, ländlichen und entlegenen Gebieten die einzige Möglichkeit für Kinder und Jugendliche darstellen, sich zu vernetzen, den Bürgersinn zu stärken und ein gutes Maß an geistiger Gesundheit aufrechtzuerhalten;

26. fordert die Unterstützung des Breitensports und von außerschulischen Aktivitäten, da diese in unverhältnismäßiger Weise von den verheerenden Folgen der COVID-19-Pandemie beeinträchtigt wurden; betont, dass der Amateursport die Grundlage für den Profisport bildet und sowohl zur persönlichen Entwicklung und zum Wohlbefinden als auch zur regionalen Entwicklung ländlicher Gebiete beiträgt; hebt hervor, wie wichtig es ist, die Erholung in professionellen Sportvereinen und Sportorganisationen zu unterstützen und diese nicht zu schließen sowie die Sportler zu fördern; fordert die Kommission auf, diese Vereine und Organisationen angemessen zu unterstützen, da sie eine entscheidende Rolle für das Wohlbefinden und die Sozialisierung junger Menschen spielen;

27. fordert mehr Koordinierung auf europäischer Ebene zwischen Mitgliedstaaten, regionalen Gebietskörperschaften und lokalen Vertretern von Sportmannschaften und -vereinen, Kulturvereinen, Jugend- und Studierendenorganisationen, Organisationen des frühkindlichen Lernens, Bildungs- und Hochschulgremien, Sozialpartnern aus dem Bildungsbereich sowie der Privatwirtschaft, um den Dialog und die Zusammenarbeit zu verstärken und ein dynamisches, vielschichtiges soziales Netz zu bilden, das auf künftige Herausforderungen reagieren und sich ihnen anpassen kann;

28. fordert die Kommission auf, tätig zu werden, damit die EU als Ganzes stärker und selbstbewusster wird und niemanden zurücklässt; weist darauf hin, dass sie die großen geografischen, geschlechtsspezifischen, sozialen, altersbezogenen und sonstigen strukturellen Lücken angehen muss, die durch den Mangel an digitaler Infrastruktur, Konnektivität und digitalen Instrumenten in allen Mitgliedstaaten verschärft werden, insbesondere in ländlichen, abgelegenen, Insel- und Bergregionen sowie in Brennpunkten oder anderen sozioökonomisch benachteiligten Gebieten; fordert die Kommission auf, den Anwendungsbereich unabhängiger EU-finanzierter und gemeinnütziger EU-Bildungsplattformen, die die EU-Datenschutzstandards einhalten, wie eTwinning, EPALE, Erasmus+ und das School Education Gateway, zu erweitern und zu stärken, damit staatliche Schulen, Lehrkräfte, Ausbilder und Pädagogen in der EU im Mittelpunkt des digitalen Bildungsprozesses stehen können, ohne von gewinnorientierten Plattformen abhängig zu sein; weist außerdem auf die Notwendigkeit hin, den möglichen Bedarf dieser Gebiete im Falle künftiger Pandemien oder anderer noch nie da gewesener Situationen zu berücksichtigen;

29. betont, dass Anstrengungen unternommen werden sollten, um die digitale Kompetenz auf allen Ebenen der Gesellschaft zu etablieren, damit digitale Instrumente und Infrastrukturen angemessen eingesetzt werden können; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die digitale Kompetenz in die Lehrpläne aller Bildungseinrichtungen aufzunehmen und Lehrkräften und Erziehern die erforderliche Ausbildung und Ausrüstung zur Verfügung zu stellen; betont, dass besonderes Augenmerk auf diejenigen gelegt werden sollte, die im Hinblick auf die Digitalisierung ausgegrenzt sind; weist auf die schwierige Situation von Lernenden aus kinderreichen Familien und von Kindern, deren Eltern beruflich als Lehrkraft tätig sind, hin, für die die Verpflichtung zur Telearbeit und zum Fernunterricht hohe und oft unerschwingliche Ausgaben mit sich bringt, um aus ihren bescheidenen privaten Mitteln zusätzliche Ausrüstung zu erwerben, um den Anforderungen an den Fernunterricht bzw. die Telearbeit gerecht zu werden;

30. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die digitalen Technologien mit Blick auf barrierefreie, offene, soziale und personalisierte Technologien, die zu inklusiveren Bildungswegen führen können, ein beträchtliches Potenzial für Lehrkräfte, Ausbilder, Pädagogen und Lernende bergen; ist der Auffassung, dass eine intelligente Nutzung digitaler Technologien, die auf innovativen Lehrmethoden und der Stärkung der Rolle der Lernenden beruht, den Bürgerinnen und Bürgern grundlegende Kompetenzen für ihr Leben vermitteln können; weist jedoch darauf hin, dass eine mangelnde Überwachung des digitalen Lernens junger Menschen, insbesondere derjenigen in benachteiligten und abgelegenen Umgebungen, zu einem höheren Risiko von Sucht und psychischen Störungen führen kann;

31. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in spezifische Maßnahmen – auch im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität – zu investieren, die auf lokale Bedürfnisse eingehen, um i) alle bestehenden Unterschiede, einschließlich geschlechtsspezifischer, wirtschaftlicher, technologischer und sozialer regionaler Ungleichheiten, zu schließen, ii) sicherzustellen, dass Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Jugendorganisationen und -strukturen sowie Lernende und junge Menschen im Allgemeinen eine ausreichende finanzielle Unterstützung erhalten, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den am stärksten benachteiligten Lernenden liegt, die zurückbleiben und zusätzliche Unterstützung benötigen, um die erwarteten Lernziele zu erreichen, und auf den Schulen, die eine hohe Zahl von Schülern haben, die von Armut betroffen oder Angehörige von Minderheiten sind, iii) sicherzustellen, dass die erforderlichen Technologien, Innovationen, Einrichtungen und Instrumente zur Förderung und Unterstützung des Lernens, einschließlich digitaler Instrumente, vorhanden sind, um hochwertige allgemeine und berufliche Bildung sowie informelle und nichtformale Lernmöglichkeiten für alle zu konsolidieren, weiterzuentwickeln und bereitzustellen, und iv) kulturelle Initiativen zu unterstützen, die Kinder und Jugendliche im Rahmen der kulturellen Erholung lokaler Gemeinschaften zusammenbringen;

32. betont, dass bereits bestehende Geschlechternormen und geschlechtsspezifische Erwartungen wichtige Faktoren sind, die sich nachteilig auf die psychische und körperliche Gesundheit sowie auf Bildungsmöglichkeiten auswirken können; weist darauf hin, dass es von entscheidender Bedeutung ist, die Fähigkeiten der Pädagogen durch angemessene Ressourcen und Unterstützung weiterzuentwickeln, um die geschlechtsspezifischen Auswirkungen von Schließungen in den Bereichen Bildung, Kultur und Sport auf die allgemeine Gesundheit und das allgemeine Wohlergehen von Kindern und jungen Menschen besser zu erkennen und anzugehen; fordert die Mitgliedstaaten auf, widerstandsfähige, gerechte und geschlechtergerechte Bildungssysteme zu fördern, mit denen sichergestellt wird, dass geschlechtsspezifischen Bedürfnissen – wie etwa eine umfassende Sexualerziehung und die Prävention von sowie die Reaktion auf geschlechtsspezifische Gewalt – Rechnung getragen wird;

33. bekräftigt, dass es wichtig ist, in Innovation und Forschung im Bildungsbereich zu investieren, womit das staatliche Bildungswesen EU-weit befähigt wird, Zugang zu einer „Kultur der Innovation“ zu haben und sicherzustellen, dass hochwertige Lernmaterialien, pädagogische Ansätze und Instrumente für alle zugänglich und unentgeltlich verfügbar sind; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Finanzrahmen erforderlich ist, der den erstattungsfähigen Kauf oder die erstattungsfähige Anmietung geeigneter digitaler Instrumente, unter anderem eines Computers, und den Erwerb des Zugangs zu einem effizienten Internetanschluss ermöglicht;

34. betont, dass die Digitalisierung von kulturellen Ressourcen und Kulturerberessourcen sowie von audiovisuellen Bibliotheken und die Einführung von Rabattsystemen, die den universellen Zugang zu kulturellen Ressourcen ermöglichen, auch für marginalisierte Gruppen und Schulen in Randlage, die keine Abonnements zu Vorzugspreisen erwerben können, beschleunigt werden müssen;

35. betont, dass die Entwicklungen in technologischen und digitalen Fortschritten und deren Folgen auf die Pädagogik sowie auf die Gesundheit und Sicherheit durch Zusammenarbeit und Dialog direkt mit den Jugendlichen sowie mit Sachverständigen, Pädagogen, Sozialpartnern aus dem Bildungsbereich und Vertretern der Zivilgesellschaft überwacht werden müssen; weist darauf hin, dass die möglichen Gefahren des digitalen Fortschritts und ihre unvorhersehbaren Folgen dringend kritisch geprüft werden müssen, wobei zu berücksichtigen ist, dass ihr Hauptzweck darin besteht, den Bedürfnissen der Menschen gerecht zu werden;

36. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Wissenschaft und Forschung über die psychische Gesundheit junger Menschen zu fördern und die langfristigen Auswirkungen von Schließungen, insbesondere des länger andauernden Fernunterrichts, der Isolation und der Unsicherheit, auf den Wissenserwerb, die neurologische Entwicklung und die sozialen und emotionalen Kompetenzen zu bewerten und gezielte Maßnahmen zur Unterstützung der am stärksten Betroffenen zu entwickeln, um langfristige psychische Probleme zu bekämpfen und zu verhindern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Forschungsergebnisse, Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit psychischen Problemen bei jungen Menschen in der EU systematisch zu sammeln und zu vergleichen; fordert die Kommission darüber hinaus auf, den Austausch bewährter Verfahren und das wechselseitige Lernen zwischen den Mitgliedstaaten in diesen Fragen zu erleichtern;

37. fordert die Kommission auf, junge Menschen für die Vorteile und Risiken zu sensibilisieren, die mit der digitalen Technologie verbunden sind, indem sie nicht nur ihren Zugang zu technologischen Instrumenten, sondern auch ihre Fähigkeit, sie sicher und korrekt zu nutzen, sicherstellt, sodass sie als wertvolle Instrumente zur Sozialisierung und zur Förderung der Demokratie dienen;

38. betont, dass lange Zeiträume im digitalen Umfeld weitreichende Folgen für die psychische Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen haben kann, z. B. Bildschirmmüdigkeit oder Internetsucht sowie die Exposition gegenüber Online-Gewalt, Cybermobbing und Falschmeldungen, was nicht nur zu Depressionen, Angstzuständen und sozialer Ausgrenzung, sondern auch zu Selbstmorden unter jungen Menschen führen kann; fordert die Kommission auf, verstärkte kooperative und systematische Anstrengungen im Bereich der Prävention zu fördern, die darauf abzielen, junge Menschen vor solchen Schäden zu schützen;

39. fordert die Kommission auf, ein Europäisches Jahr der psychischen Gesundheit auszurufen und einen europäischen Plan zum Schutz der psychischen Gesundheit in der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie im informellen und nichtformalen Lernen auszuarbeiten; ist der Ansicht, dass ein solcher Plan auf den Ergebnissen der Arbeitsgruppe des strategischen Rahmens für den europäischen Bildungsraum aufbauen und umfassende Leitlinien enthalten, Beispiele für bewährte Verfahren vorschlagen und Anreize für die Mitgliedstaaten schaffen sollte, spezielle Maßnahmen und Schulungsmodule einzuführen, damit Lehrkräfte, Ausbildende, Erzieher, Jugendarbeiter und Arbeitgeber mit den erforderlichen Fähigkeiten ausgestattet werden, um frühe Anzeichen von Burnout, Stress und psychischem Stress bei Lernenden, jungen Menschen und jungen Praktikanten oder jungen Menschen in der beruflichen Bildung zu erkennen, um gezielte Präventionsmaßnahmen auf den Weg zu bringen;

40. ist der Ansicht, dass der Plan die unentgeltliche und regelmäßige psychologische Unterstützung von Lehrkräften, Erziehern und Fachkräften im Bereich der Kinderbetreuung fördern und auch marginalisierten und benachteiligten Gruppen sowie Menschen mit Behinderungen besondere Aufmerksamkeit widmen sollte, um ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass sie gleichberechtigten Zugang zu allen Tätigkeiten und Möglichkeiten haben; betont, dass der Plan auch die Intensivierung der Verbindungen zwischen Bildungseinrichtungen und Kultur-, Jugend- und Sportorganisationen fördern sollte, um außerschulische Aktivitäten anzubieten, die in der Gemeinschaft verwurzelt sind, um das Zugehörigkeitsgefühl der Lernenden zu stärken, die Handlungskompetenz junger Menschen zu fördern und ihr soziales Engagement zu erhöhen;

41. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Empfehlungen der Konferenz zur Zukunft Europas in Bezug auf die Minimierung der Auswirkungen einer schweren Krise auf die psychische Gesundheit junger Menschen zu folgen und bei all ihren Empfehlungen und Vorschlägen auch die Perspektive künftiger Generationen zu berücksichtigen;

42. fordert die Kommission auf, während des gesamten Jahres 2023 weiterhin Abhilfemaßnahmen im Hinblick auf die negativen Folgen der COVID-19-bedingten Schließungen für Kinder und Jugendliche zu entwickeln und dieses Jahr zu nutzen, um einen nachhaltigen Impuls des Europäischen Jahres der Jugend 2022 für die Zukunft vorzuschlagen;

43. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.



BEGRÜNDUNG

In der Zeit nach der COVID-19-Pandemie steht die Jugend Europas vor einer psychischen Gesundheitskrise. Während vor der Pandemie etwa 10 bis 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen mit psychischen Gesundheitsproblemen konfrontiert waren, ist diese Zahl Experten zufolge in den letzten beiden Jahren auf 20 bis 25 Prozent gestiegen.

Es wird jedoch erwartet, dass diese Schätzung hinter dem gesamten Ausmaß des Problems zurückbleibt, da es in der Praxis sehr schwierig ist, psychische Krankheiten bei jungen Menschen zu bewerten.

Den jungen Generationen sind Gelegenheiten zum Austausch, zu menschlicher und beruflicher Bereicherung und die Chance, aktiv an der europäischen Gesellschaft teilzuhaben, entgangen. Immer neue Veränderungen an nationalen Regelungen sowie bereichsübergreifende Probleme in Bezug auf Faktoren der Wirtschaft, der Beschäftigung und des Lebensstils haben sich in einer Situation der Ungewissheit niedergeschlagen, die ihre Fähigkeit, langfristige Pläne zu schmieden und Vertrauen in die Institutionen aufzubauen, untergraben hat.

Manche Gruppen waren zunehmenden Risiken für ihre psychische Gesundheit ausgesetzt. Für junge Frauen, die LGBTIQ+-Gemeinde, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit allgemein geringem Zugang zu Ressourcen steigerten der Druck sozioökonomischer Nachteile und Einkommensgefälle die Häufigkeit und das Risiko einer Entwicklung psychischer Gesundheitsstörungen.

Diese Entwicklung gibt Anlass zu erheblicher sozioökonomischer Besorgnis. Schon 2018 wurden in einem Bericht zum Thema „Gesundheit auf einen Blick: Europa“ die wirtschaftlichen Kosten, die sich aus psychischen Gesundheitsstörungen ergeben, auf 4 % des gesamten BIP in der EU geschätzt. Da die Wahrscheinlichkeit, als Erwachsener psychische Gesundheitsstörungen zu entwickeln, drastisch steigt, wenn jemand in früher Jugend an psychischen Gesundheitsproblemen leidet, bringt dies für Europas Zukunft düstere Folgen mit sich.

Durch die technologische Entwicklung sind neue Wege für dynamischere und kreativere Methoden, Arbeit und Bildung anzugehen, entstanden. Allerdings hängt die Entwicklung einiger sozialer Fähigkeiten in hohem Maße von persönlichen Erfahrungen und Interaktionen mit Gleichaltrigen ab. Daher weist die Online-Bildung zwar als Ergänzung zu herkömmlichen Bildungsformen ein großes Potenzial auf, sie darf aber nicht zu einem vollständigen Ersatz für Präsenzunterricht werden.

Überdies haben sich durch die Verlagerung der Bildung in das digitale Umfeld Ungleichheiten bei Randgruppen, denen es an angemessenem Zugang zur Technologie fehlt, sowie regionale Unterschiede zwischen Stadt und Land weiter verstärkt.

Aus allen genannten Gründen sollen mit diesem Bericht konkrete Vorschläge und Empfehlungen vorgelegt werden, wie mit den Auswirkungen von COVID-19-bedingten Schließungen von Bildungs‑, Kultur-, Jugend- und Sporteinrichtungen auf Kinder und Jugendliche in der EU umzugehen ist. Der Berichterstatter legt mögliche Maßnahmen in sieben thematischen Bereichen dar, die im Folgenden detailliert beschrieben werden.

Erstens sind eine angemessene Finanzierung und die Förderung von Chancen, die Programme wie Erasmus+, Kreatives Europa und das Europäische Solidaritätskorps bieten, der Schlüssel, um Mobilitätserfahrungen zu erweitern und ihre Zugänglichkeit für alle, ungeachtet des Einkommens, des Geschlechts, des Gesundheitszustands und der Herkunftsregion, zu verbessern. Hierzu werden die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert, die systematische Verbreitung der Ergebnisse von Projekten zu verbessern, um ihre Sichtbarkeit, ihre Ausweitung und ihre langfristigen Auswirkungen zu steigern.

Darüber hinaus erkennt der Berichterstatter an, dass Mobilitätserfahrungen und dem Austausch bewährter Vorgehensweisen unter Dozenten, Lehrkräften, Pädagogen, Ausbildern, Jugendhelfern und Sporttrainern erhebliche Bedeutung zukommt, wenn es darum geht, die internationale und mehrsprachige Dimension des europäischen Bildungsraums bis 2025 zu stärken.

Zweitens nehmen die Schulen und frühkindliche Bildungs‑, Erziehungs- und Betreuungseinrichtungen eine elementare Rolle dabei wahr, Kindern und ihren Familien die notwendige materielle und psychologische Unterstützung zuteilwerden zu lassen. Daher werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, allgemeinen Bildungseinrichtungen ausreichende finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, damit die pädagogische und die psychologische Entwicklung der Lernenden gefördert wird.

Somit regt der Berichterstatter die Mitgliedstaaten dazu an, die Rahmenbedingungen für Gesundheit und Sicherheit in Lernumfeldern zu verbessern und zu entwickeln, um Lernenden und Lehrkräften die Unterstützung von Fachpsychologen und unterstützendem Personal für besonderen pädagogischen Bedarf zuteilwerden zu lassen, die dazu beitragen können, den Klassenraum zu einem einladenden und anziehenden Ort zu machen, an dem man konstruktiv aufwachsen, lernen, diskutieren und Schwierigkeiten überwinden kann.

Zu diesem Zweck wird die Bedeutung des Präsenzunterrichts für die persönliche Entwicklung hervorgehoben. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, bei künftigen Pandemien oder anderen unvorhergesehenen Situationen alle Lernumfelder, ob formaler, informeller oder nicht formaler Art, offen zu halten.

Sollten besondere Maßnahmen notwendig werden, so sollten die Mitgliedstaaten die Bedürfnisse verschiedener Altersgruppen berücksichtigen und keine Pauschallösung für alle anwenden.

Drittens ist darauf hinzuweisen, dass es eines ganzheitlichen Verständnisses von Gesundheit bedarf, das auf ein umfassendes körperliches, psychisches und soziales Wohlbefinden abzielt, und zu diesem Zweck bedarf es umfassender Präventions- und Heilungsstrategien, die auch kulturelle und sportliche Betätigung umfassen und die Entwicklung kreativer und sozialer Fertigkeiten fördern.

Kunst, Musik und Kultur müssen in die Lehrpläne der Schulen einbezogen sowie sportliche Aktivitäten in Schulen gefördert werden, um von der frühen Kindheit an ein inklusives, kreatives, dynamisches und gesundes Lernumfeld zu schaffen und das Risiko psychophysiologischer Erkrankung im Erwachsenenalter zu verringern.

Viertens müssen kleine lokale Kultur- und Sportorganisationen unterstützt und finanziert werden, damit sie die Freizeit- und informellen Lerntätigkeiten durchführen können, die eine wesentliche Rolle in der Ausbildung und im Wohlbefinden junger Menschen und ihrer Familien spielen, indem sie Mittel für materielle und psychologische Unterstützung bereitstellen, auch für diejenigen mit weniger wirtschaftlichen Möglichkeiten.

Fünftens muss zwischen den Mitgliedstaaten und lokalen Vertretern von Sport- und Kulturvereinen, Jugendorganisationen, Bildungs- und Hochschulgremien und der Privatwirtschaft mehr Koordinierung stattfinden. Dies soll es leichter machen, den Dialog und die Zusammenarbeit zu verstärken, und ein dynamisches, vielschichtiges soziales Netz bilden, das auf künftige Herausforderungen reagieren und danach wieder auf die Beine kommen kann.

Sechstens muss die EU, um als Ganzes stärker und selbstbewusster zu werden und niemanden zurückzulassen, die breiteren strukturellen Lücken schließen, die durch den Mangel an digitaler Infrastruktur und digitalen Instrumenten im ländlichen Raum und in Randgebieten verursacht werden. Daher fordert der Berichterstatter die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in spezifische Strategien zu investieren, die lokalen Bedürfnissen gerecht werden, um regionale Lücken zu schließen und für finanzielle Unterstützung zu sorgen, sodass die Technologie, die Innovation, die Lern- und Unterstützungseinrichtungen und Instrumente, die erforderlich sind, um die allgemeine und berufliche Bildung fortzusetzen, für alle verfügbar und zugänglich sind.

Siebtens ist es wichtig, in Innovation und Forschung im Bildungsbereich zu investieren, um das öffentliche Bildungswesen zu befähigen, EU-weit Zugang zu einer „Kultur der Innovation“ zu haben und sicherzustellen, dass hochwertiges Lernmaterial, pädagogische Ansätze und Instrumente für alle zugänglich sind.

Da die Entwicklungen in technologischen und digitalen Fortschritten und deren Folgen durch Zusammenarbeit und Dialog mit Sachverständigen, Pädagogen und Vertretern der Zivilgesellschaft beobachtet werden müssen, wird die Kommission ferner aufgefordert für die Vorteile und Risiken zu sensibilisieren, die mit der Nutzung der digitalen Technologie durch junge Menschen verbunden sind. Nicht nur ihr Zugang zu technologischen Instrumenten muss sichergestellt werden, sondern auch ihre Fähigkeit, sie sicher und korrekt zu nutzen, sodass sie als wertvolle Instrumente zur Sozialisierung und für die Demokratie dienen, um Gewalt, Belästigung und gezielte Falschmeldungen im Internet zu verringern.

Abschließend geht der Berichterstatter davon aus, dass die Frage der psychischen Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen für die Europäische Union eine zentrale Herausforderung darstellt. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die psychische Gesundheit und die damit verbundenen Schließungen von Bildungs-, Kultur-, Jugend- und Sporteinrichtungen auf Kinder und Jugendliche besitzen das Potenzial, das europäische Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftssystem nachhaltig zu belasten.

Der Berichterstatter fordert nachdrücklich, aus den Lehren, die die COVID-19-Pandemie mit sich gebracht hat, wertvolle Einsichten zu gewinnen, und weist auf die Chance hin, unter dem Banner des Europäischen Jahres der Jugend bei psychischen Gesundheitsproblemen, die bisher vernachlässigt worden sind, erhebliche Verbesserungen zu erzielen. Das Ende der Pandemie sollte als Gelegenheit betrachtet werden, die Schwächen zu beheben, die sich durch das Virus verschärft haben, die aber in der europäischen Gesellschaft stets präsent gewesen sind.

Mit den in diesem Bericht unterbreiteten Vorschlägen wird betont, dass es eines vielschichtigen und ganzheitlichen europäischen Vorgehens bedarf, um die psychische Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen zu fördern. Hierzu legt der Berichterstatter sein Augenmerk auf die Einführung bereichsübergreifender vorbeugender Maßnahmen, anstatt nur die Bereitstellung erschwinglicherer therapeutischer Behandlung anzustreben.

Ferner erkennt der Berichterstatter an, dass sowohl das Wohlbefinden als auch die psychische Gesundheit untrennbar mit der Kultur und der körperlichen Gesundheit verbunden sind. Insofern kommt Bildungs-, Kultur-, Jugend- und Sporteinrichtungen eine Schlüsselrolle dabei zu, für die positive Entwicklung der psychischen Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen zu sorgen, und fordert daher, dass diese Orte während künftiger Pandemien oder nie da gewesener Krisen zugänglich bleiben.

Der digitale Wandel in der Bildung weist zwar viele potenzielle Vorteile auf, das Fernlernen kann jedoch nur als Ersatz für herkömmliche Formen des Präsenzunterrichts dienen, darf ihn aber nicht ersetzen.

Schließlich betont der Berichterstatter, dass Randgruppen und benachteiligte Gruppen unverhältnismäßig stark unter der Pandemie gelitten haben. Daher stellt er fest, dass es eines ganzheitlichen Ansatzes bedarf, der das Alltagsleben für die Gesellschaften gerechter und gleicher macht, um eine bessere psychische Gesundheit zu erreichen.



ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

13.7.2022

Ergebnis der Schlussabstimmung

+ : 25

 : 1

0 : 3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Asim Ademov, Christine Anderson, Andrea Bocskor, Ilana Cicurel, Tomasz Frankowski, Romeo Franz, Sylvie Guillaume, Hannes Heide, Niyazi Kizilyürek, Predrag Fred Matić, Dace Melbārde, Victor Negrescu, Niklas Nienaß, Diana Riba i Giner, Marcos Ros Sempere, Monica Semedo, Andrey Slabakov, Massimiliano Smeriglio, Michaela Šojdrová, Sabine Verheyen, Theodoros Zagorakis, Milan Zver

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv.

Isabella Adinolfi, Pernando Barrena Arza, Vlad-Marius Botoş, Morten Løkkegaard, Alessandro Panza, Iuliu Winkler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Katarina Barley


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

25

+

ECR

Melbarde Dace

PPE

Ademov Asim, Adinolfi Isabella, Frankowski Tomasz, Sojdrová Michaela, Verheyen Sabine, Winkler Iuliu, Zagorakis Theodoros, Zver Milan

RENEW

Botos Vlad-Marius, Cicurel Ilana, Løkkegaard Morten, Semedo Monica

S&D

Barley Katarina, Guillaume Sylvie, Heide Hannes, Matic Predrag Fred, Negrescu Victor, Ros Sempere Marcos, Smeriglio Massimiliano

THE LEFT

Barrena Arza Pernando, Kizilyürek Niyazi

VERTS/ALE

Franz Romeo, Nienaß Niklas, Riba i Giner Diana

 

1

ECR

Slabakov Andrey

 

3

0

ID

Anderson Christine, Panza Alessandro

NI

Bocskor Andrea

 

Erklärung der benutzten Zeichen:


   + : dafür
   


    : dagegen
   


   0 : Enthaltung
   

 

Letzte Aktualisierung: 6. September 2022
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