BERICHT über die Empfehlung des Europäischen Parlaments an die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu der erneuerten Partnerschaft mit der südlichen Nachbarschaft – eine neue Agenda für den Mittelmeerraum
27.7.2022 - (2022/2007(INI))
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter Antonio López‑Istúriz White
ENTWURF EINER EMPFEHLUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
an die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu der erneuerten Partnerschaft mit der südlichen Nachbarschaft – eine neue Agenda für den Mittelmeerraum
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 9. Februar 2021 mit dem Titel „Erneuerte Partnerschaft mit der südlichen Nachbarschaft – Eine neue Agenda für den Mittelmeerraum“ (JOIN(2021)0002),
– unter Hinweis auf die auf der Europa-Mittelmeer-Konferenz vom 27./28. November 1995 angenommene Erklärung von Barcelona, mit der eine Partnerschaft Europa-Mittelmeer begründet und der ein detailliertes Arbeitsprogramm beigefügt wurde,
– gestützt auf Artikel 8 des Vertrags über die Europäische Union,
– unter Hinweis auf die Resolution 70/1 der Vereinten Nationen mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ (Agenda 2030), die auf dem Gipfeltreffen der Vereinten Nationen zur nachhaltigen Entwicklung am 25. September 2015 in New York angenommen wurde und in der die Ziele für nachhaltige Entwicklung festgelegt wurden,
– unter Hinweis auf das Ziel für nachhaltige Entwicklung 14: „Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen“,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen von Paris, das mit dem Beschluss 1/CP.21 auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP21) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) angenommen wurde, und auf die 11. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP11),
– unter Hinweis auf die 26. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP 26) des UNFCCC, die vom 31. Oktober bis zum 13. November 2021 in Glasgow (Vereinigtes Königreich) abgehalten wurde,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),
– unter Hinweis auf das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Frauenrechtskonvention),
– unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul),
– unter Hinweis auf die acht grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), nämlich: Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes von 1948, Übereinkommen über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen von 1949, Übereinkommen über Zwangsarbeit von 1930 (und das zugehörige Protokoll von 2014), Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit von 1957, Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung von 1973, Übereinkommen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit von 1999, Übereinkommen über die Gleichheit des Entgelts von 1951, Übereinkommen über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf von 1958,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (Übereinkommen von Barcelona) und die dazugehörigen Protokolle und Beschlüsse der EU,
– unter Hinweis auf die Ministerialerklärung der an das Mittelmeer grenzenden Küstenstaaten (MedFish4Ever-Erklärung von Malta), die in Valletta (Malta) am 30. März 2017 angenommen wurde,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Arbeitsunterlage vom 9. Februar 2021 mit dem Titel „Renewed Partnership with the Southern Neighbourhood Economic and Investment Plan for the Southern Neighbours“ (Erneuerte Partnerschaft mit der südlichen Nachbarschaft – Wirtschafts- und Investitionsplan für die südlichen Nachbarn) (SWD(2021)0023),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. April 2021 mit dem Titel „Eine erneuerte Partnerschaft mit der südlichen Nachbarschaft – eine neue Agenda für den Mittelmeerraum“,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 10./11. Dezember 2020,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Mitglieder des Europäischen Rates vom 26. Februar 2021,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen mit dem Titel „Erneuerte Partnerschaft mit der südlichen Nachbarschaft – Eine neue Agenda für den Mittelmeerraum“, die auf der 145. Plenartagung des Ausschusses der Regionen vom 30. Juni/1. Juli 2021 angenommen wurde,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. März 2019 zum weiteren Vorgehen in der MENA-Region nach dem Arabischen Frühling[1],
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel in Form eines Schreibens,
– gestützt auf Artikel 118 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9-0220/2022),
A. in der Erwägung, dass die damalige Europäische Gemeinschaft im November 1995 mit zwölf Ländern des südlichen Mittelmeerraums die Erklärung von Barcelona unterzeichnet hat, um die Schaffung eines gemeinsamen Raums mit dem letztendlichen Ziel von Frieden, Stabilität und Wohlstand zu fördern;
B. in der Erwägung, dass die EU im Jahr 2004 im Zuge der Erweiterung der EU, die den Beitritt neuer Mitgliedstaaten aus dem Osten und Süden mit sich brachte, beschloss, ihre Europäische Nachbarschaftspolitik auf den Weg zu bringen, die die östliche und südliche Dimension der EU abdeckt und den Dialog und die Zusammenarbeit mit ihren Nachbarländern vorantreiben soll; in der Erwägung, dass die Europäische Nachbarschaftspolitik anschließend im Jahr 2015 aktualisiert wurde; in der Erwägung, dass die Europäische Nachbarschaftspolitik viele Jahre lang durch ein spezielles Finanzierungsinstrument für das auswärtige Handeln der EU ergänzt wurde, das Ressourcen und allgemeine Ziele vorsieht, sowie durch ein Mandat für die Kommission, eine mehrjährige und jährliche Programmplanung für die EU-Hilfe vorzuschlagen; in der Erwägung, dass das Finanzierungsinstrument der EU für die Europäische Nachbarschaftspolitik nun durch das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt (NDICI/Europa in der Welt) ersetzt wurde;
C. in der Erwägung, dass 2008 der Beginn der Union für den Mittelmeerraum (UfM) war, einer zwischenstaatlichen Organisation, die als Fortsetzung des Barcelona-Prozesses gegründet wurde und einen wichtigen Ort für Dialog und Zusammenarbeit auf politischer Ebene und auf Ebene der Organisationen der Zivilgesellschaft und der einschlägigen politischen Akteure darstellt; in der Erwägung, dass die UfM durch eine Parlamentarische Versammlung (PV-UfM) ergänzt wird, die eine wesentliche Gelegenheit für politischen Dialog und Konvergenz sowie für multilaterale Zusammenarbeit zwischen gewählten Vertretern der EU und ihrer Partnerländer im südlichen Mittelmeerraum bietet;
D. in der Erwägung, dass die Kommission und der Vizepräsident der Kommission und Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (HR/VP) am 9. Februar 2021 eine Gemeinsame Mitteilung über eine ehrgeizige und erneuerte Partnerschaft mit der südlichen Nachbarschaft in Bezug auf eine neue Agenda für den Mittelmeerraum und eine dazugehörige gemeinsame Arbeitsunterlage mit einem Wirtschafts- und Investitionsplan gebilligt haben, deren Schwerpunkt u. a. auf den folgenden fünf Prioritäten liegt: menschliche Entwicklung, gute Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit, Resilienz, Wohlstand und digitaler Wandel, Frieden und Sicherheit, Migration und Mobilität sowie ökologischer Wandel – Klimaresilienz, Energie und Umwelt; in der Erwägung, dass diese neue Agenda für den Mittelmeerraum ein positiver Schritt in die richtige Richtung im Hinblick auf eine weitere wirtschaftliche und politische Integration mit den Ländern der südlichen Nachbarschaft ist; in der Erwägung, dass im Rahmen der Erklärung zu den Abraham-Abkommen die im August 2020 unterzeichneten Abraham-Abkommen bekräftigt werden und auf die nachfolgenden Abkommen verwiesen wird, mit denen die Beziehungen zwischen Israel und anderen arabischen Staaten normalisiert werden sollen;
E. in der Erwägung, dass der Mittelmeerraum von entscheidender und ergänzender strategischer Bedeutung für die EU ist; in der Erwägung, dass der 1995 eingeleitete sogenannte Barcelona-Prozess die Schaffung eines gemeinsamen Raums des Friedens, der Stabilität und des gemeinsamen Wohlstands, die Errichtung einer Freihandelszone Europa-Mittelmeer, den Einsatz für die Stärkung der Demokratie und die Achtung der Menschenrechte sowie die Entwicklung einer Europa-Mittelmeer-Partnerschaft für ein besseres Verständnis und mehr Nähe zwischen den Menschen zum Ziel hatte; in der Erwägung, dass mehr als 25 Jahre nach der Erklärung von Barcelona die meisten Ziele nicht vollständig erreicht wurden; in der Erwägung, dass die Beziehungen zwischen der EU und ihren Partnern im Mittelmeerraum wiederbelebt werden müssen, um gemeinsame Herausforderungen anzugehen, gemeinsame Chancen zu nutzen und das Potenzial unserer gemeinsamen Region zu erschließen; in der Erwägung, dass die Länder der südlichen Nachbarschaft vor gemeinsamen Herausforderungen stehen, jedes von ihnen sich jedoch in einer speziellen politischen und wirtschaftlichen Lage befindet und besondere Probleme hat, denen im Rahmen der Politik der EU für die jeweiligen Regionen Rechnung getragen werden muss;
F. in der Erwägung, dass mit der neuen Agenda für den Mittelmeerraum ein übergreifender politischer Rahmen festgelegt werden soll, um die Ausarbeitung bilateraler politischer Rahmen zu erleichtern, bei denen es sich um gemeinsame Dokumente, Partnerschaftsprioritäten oder gleichwertige Dokumente handeln kann, in denen gemeinsam vereinbarte politische und wirtschaftliche Reformagenden und entsprechende Durchführungsinstrumente festgelegt werden; in der Erwägung, dass die Politik der Mitgliedstaaten unbedingt mit der Politik der südlichen Nachbarschaft kohärent sein muss, damit die EU ihre außenpolitischen Ziele in der Region erreichen kann;
G. in der Erwägung, dass die EU und ihre Partner in der südlichen Nachbarschaft ein gemeinsames Interesse daran haben, ein wiederbelebtes und zweckdienliches multilaterales System zu unterstützen, in dessen Mittelpunkt die Vereinten Nationen stehen, um so gemeinsame Herausforderungen wie etwa Konfliktlösung und ‑prävention, Friedenskonsolidierung, Klimawandel, Korruption, organisierte Kriminalität und Terrorismus sowie Gewalt gegen Frauen anzugehen;
H. in der Erwägung, dass die EU vorrangig in ihre südliche Nachbarschaft investieren muss; in der Erwägung, dass die Sicherheit, die Stabilität, der Wohlstand und die Klimaresilienz der südlichen Nachbarschaft der EU zur Stärkung der Sicherheit, der Stabilität, des Wohlstands und der Klimaresilienz der EU beitragen werden; in der Erwägung, dass durch neuerliche Investitionen in die südliche Nachbarschaft und einen intensiveren politischen und strategischen Dialog zwischen der EU und den Ländern der südlichen Nachbarschaft eine wertvolle Gelegenheit für eine enge Zusammenarbeit und politische Synergieeffekte zum Nutzen sowohl der EU und ihrer Mitgliedstaaten einerseits als auch der Länder der südlichen Nachbarschaft andererseits geboten werden; in der Erwägung, dass die südliche Nachbarschaft nicht isoliert, sondern in engem Zusammenhang mit der östlichen Nachbarschaft und der breiter angelegten Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) – wie in der Überprüfung der ENP 2015 festgelegt – und allgemeinen strategischen Überlegungen dazu betrachtet werden sollte, wie engere, für beide Seiten vorteilhafte und ausgewogene Beziehungen zwischen der EU und ihren Nachbarn angestrebt werden können; in der Erwägung, dass sowohl die südliche als auch die östliche Nachbarschaft der EU für die EU in verschiedenen Bereichen wie etwa Stabilität und Sicherheit, Energieversorgungssicherheit, Bewältigung von Konflikten und Terrorismusrisiken, Bekämpfung des Klimawandels, Handel, Sicherheit der Lieferketten und diversifizierter Zugang zu Märkten sowie Migrationsmanagement von strategischer Bedeutung sind, und dass sie Menschenrechte und demokratische Reformen fördern und somit für einen sichereren und effektiveren Raum für Wirtschaftsbeziehungen und Investitionen, z. B. kürzere Versorgungsleitungen, sorgen können; in der Erwägung, dass die EU einen gemeinsamen Regelungsraum anstreben sollte, der ihre südliche und ihre östliche Nachbarschaft miteinbezieht und somit den Zugang ihrer Nachbarländer zu den höchsten Standards in den Bereichen Politik, Korruptionsbekämpfung und Menschenrechte sicherstellt, die nicht nur Multiplikatoren für wirtschaftliche Investitionen und faires und nachhaltiges Wirtschaftswachstum sind, sondern auch für die Verbesserung der Sicherheit und der politischen Stabilität der Länder der südlichen und östlichen Nachbarschaft und der EU sowie für den Umweltschutz von entscheidender Bedeutung sind;
I. in der Erwägung, dass durch die COVID-19-Krise und die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf die Ernährungssicherheit das Risiko einer weiteren Destabilisierung erhöht wurde, da die sozioökonomischen Folgen für die Länder der südlichen Nachbarschaft schwerwiegend sind; in der Erwägung, dass die EU die Vielfalt und Heterogenität der Region anerkennen und ihre Beziehungen an die individuellen Gegebenheiten der einzelnen Staaten anpassen sollte;
J. in der Erwägung, dass im Rahmen der Politik der südlichen Nachbarschaft den Ländern der südlichen Nachbarschaft ein wirksamer politischer Rahmen und Zugang zu Ressourcen und Investitionen geboten werden sollte, um eine wirkliche sozioökonomische Integration im Allgemeinen, wirtschaftliche Entwicklung, Beschäftigung und einen Prozess des Kapazitätsaufbaus, auch im Hinblick auf die Demokratie, für die einschlägigen Einrichtungen zu fördern; in der Erwägung, dass im Rahmen der Politik der südlichen Nachbarschaft kurz- und mittelfristig dazu beigetragen werden sollte, Konflikte in der Nachbarschaft der EU zu deeskalieren und sie in Zukunft zu verhindern; in der Erwägung, dass Frauen und Kinder von den Konflikten in den Mittelmeerländern besonders stark betroffen sind;
K. in der Erwägung, dass nach Angaben des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge im Jahr 2021 1 924 Menschen auf der zentralen und der westlichen Mittelmeerroute als tot oder vermisst gemeldet wurden, während weitere 1 153 Menschen auf der nordwestafrikanischen Seeroute zu den Kanarischen Inseln ums Leben kamen oder vermisst werden; in der Erwägung, dass 2020 auf den drei Routen insgesamt 1 776 Menschen ums Leben kamen oder als vermisst gemeldet wurden; in der Erwägung, dass laut dem Projekt „Missing Migrants“, einer im Jahr 2014 von der Internationalen Organisation für Migration durchgeführten Initiative, seit 2014 23 000 Menschen im Mittelmeer ums Leben gekommen sind oder als vermisst gemeldet wurden;
L. in der Erwägung, dass sich die EU um einen umfassenden Ansatz für Migration und Asyl bemüht hat, der auf den EU-Werten der Solidarität und des Schutzes der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit beruht;
M. in der Erwägung, dass der Krieg in der Ukraine in vielen gefährdeten Ländern dramatische Auswirkungen auf den Preis, die Erzeugung von, die Versorgung mit und den Zugang zu Getreide, insbesondere Weizen, hatte; in der Erwägung, dass die Partner der südlichen Nachbarschaft strukturell von Getreideeinfuhren abhängig sind und der Krieg in der Ukraine erhebliche Auswirkungen auf die Versorgungsketten für Weizen und Speiseöl hat, was sich auf die Ernährungssicherheit auswirkt; in der Erwägung, dass am 24. März 2022 in Zusammenarbeit mit der EU, der G7 und der Afrikanischen Union die internationale Initiative „Mission für die Resilienz im Nahrungsmittel- und Agrarsektor“ (Food and Agriculture Resilience Mission, FARM) ins Leben gerufen wurde, um die katastrophalen Auswirkungen des von Russland in der Ukraine geführten Kriegs auf die weltweite Ernährungssicherheit abzuwenden;
N. in der Erwägung, dass der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine im Hinblick auf die Ernährungssicherheit verheerende Auswirkungen auf die Region hat und auch weiterhin haben wird; in der Erwägung, dass durch den Krieg in der Ukraine die Bedrohung deutlich gemacht wird, die von Drittländern ausgeht, die die politische und wirtschaftliche Kontrolle über den Mittelmeerraum und die Nachbarschaft der EU anstreben, was zulasten der demokratischen Bestrebungen und der territorialen Unversehrtheit der betroffenen Länder geht, und dass der Krieg in der Ukraine das aktuellste Beispiel für die Bedrohung ist, die von Drittländern ausgeht; in der Erwägung, dass die südliche Nachbarschaft der EU eine Spielwiese für Großmächte – darunter unter anderem Russland, China und Iran – ist, die alle danach streben, ihre Fähigkeit und Kapazität zur Ausübung einer politischen und/oder wirtschaftlichen Hegemonie in bestimmten Ländern der südlichen Nachbarschaft zu verbessern, was für die EU, ihre Mitgliedstaaten und die Länder der südlichen Nachbarschaft daher eine ernsthafte Herausforderung darstellt, um Desinformation zu bekämpfen und demokratische Werte wie die Pressefreiheit, die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit und den Medienpluralismus zu fördern, die allesamt entscheidende und zentrale Bestandteile der Rechtsstaatlichkeit sind und ausgebaut werden müssen; in der Erwägung, dass eine freie, starke und unabhängige Zivilgesellschaft für die Entwicklung eines jeden Landes in der Region von grundlegender Bedeutung ist;
O. in der Erwägung, dass die Bemühungen der EU zur Bekämpfung der Versuche Dritter, die Region zu destabilisieren, fortgesetzt werden; in der Erwägung, dass die EU ihre Rolle als privilegierter Partner und wichtigster politischer, wirtschaftlicher und demokratischer Anker für die Länder der südlichen Nachbarschaft in Bereichen wie etwa Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit, Migration, Bekämpfung des Klimawandels sowie Forschung und Entwicklung bekräftigen muss; in der Erwägung, dass sich diese grundlegende Rolle der EU im Umfang des Engagements und in der politischen Haltung auf EU-Ebene in Bezug auf die südliche Nachbarschaft widerspiegelt und weiterhin widerspiegeln sollte;
P. in der Erwägung, dass die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und aller Formen des Terrorismus, einschließlich des islamistischen Terrorismus, nach wie vor eine Priorität darstellt; in der Erwägung, dass der Kampf gegen die Organisation „Islamischer Staat“ in der Region seit 2015 andauert; in der Erwägung, dass einige der eigentlichen Ursachen für radikale Bewegungen, einschließlich der sozialen und politischen Ausgrenzung, bis heute nicht angegangen wurden;
Q. in der Erwägung, dass durch den Krieg in der Ukraine und das daraus resultierende Erfordernis, die Energieversorgung der EU weiter zu diversifizieren und zu dekarbonisieren, gezeigt wurde, welche wesentliche Rolle die südliche Nachbarschaft spielt, wenn es darum geht, nicht nur ein entscheidender Partner der EU bei der Verwirklichung des europäischen Grünen Deals, sondern auch bei der kurzfristigen Sicherung einer ausreichenden Gas- und Ölversorgung der EU zu werden, was sowohl der EU als auch den Ländern der südlichen Nachbarschaft zugutekommt; in der Erwägung, dass durch die Entdeckung bedeutender Erdgasvorkommen und die Fülle erneuerbarer Energiequellen in den Ländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraums, insbesondere in der Sahara mit ihrem beträchtlichen Potenzial für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen, eine Chance für die wirtschaftliche Entwicklung der betreffenden Länder und für die Zusammenarbeit mit der EU im Bereich der sauberen Energie, einschließlich Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen, geboten wird; in der Erwägung, dass die Einnahmen aus natürlichen Ressourcen gerecht verteilt und zum Nutzen der örtlichen Bevölkerung verwendet werden sollten; in der Erwägung, dass diese Gasreserven und -lieferungen Partnerschaften, Investitionen und den Austausch von Fachwissen zwischen den Ländern des südlichen Mittelmeerraums und der EU und ihren Mitgliedstaaten erfordern; in der Erwägung, dass sich diese Partnerschaft wiederum bereits als Chance für den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen allen betroffenen südlichen Mittelmeerländern erweist, was zu mehr Stabilität in der Region führt; in der Erwägung, dass die südliche Nachbarschaft daher nicht nur aus Gründen der regionalen Sicherheit und Stabilität von wesentlicher Bedeutung ist, sondern auch als wichtiger Partner für den Zugang zu zuverlässigen Energiequellen, einschließlich erneuerbarer Energiequellen; in der Erwägung, dass eine wirkliche Partnerschaft, die von beiderseitigem Nutzen ist und insbesondere den Menschen in den Ländern der südlichen Nachbarschaft zugutekommt, von entscheidender Bedeutung ist, um den Zugang zu erneuerbarer, erschwinglicher und lokaler Energie auf inklusive Weise sicherzustellen;
R. in der Erwägung, dass die Auswirkungen des Klimawandels zu einer weiteren Vertreibung der im Nahen Osten und in Nordafrika lebenden Menschen führen werden; in der Erwägung, dass Ägypten im November 2022 Gastgeber der 27. Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP 27) sein wird; in der Erwägung, dass sich das Mittelmeer dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen zufolge 20 % schneller erwärmt als der weltweite Durchschnitt; in der Erwägung, dass die Niederschläge im Frühjahr und Sommer bis 2080 voraussichtlich um 30 % zurückgehen werden;
S. in der Erwägung, dass im Mittelmeerraum 510 Millionen Menschen leben und dass das Mittelmeer mit 1,25 Millionen Kunststoffpartikeln pro km2 das am stärksten verschmutzte Meer der Welt ist; in der Erwägung, dass die Abfälle im Meer ein wichtiger Faktor für die Krise der biologischen Vielfalt sind und den Tourismus, die Fischerei und den maritimen Sektor rund 641 Mio. EUR pro Jahr kosten; in der Erwägung, dass dem Bericht des Welt-Natur-Fonds von 2019 zufolge jährlich 0,57 Millionen Tonnen Kunststoff in das Mittelmeer gelangen, was eine Zahl darstellt, die sich bis 2050 vervierfachen wird; in der Erwägung, dass nach Angaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen 75 % der Bestände im Mittelmeer, für die validierte Bewertungen vorliegen, auf einem biologisch nicht nachhaltigen Niveau befischt werden;
T. in der Erwägung, dass Entwicklung, Sicherheit, Stabilität und Demokratie in der südlichen Nachbarschaft eng mit der tatsächlichen sozioökonomischen Integration von Frauen, jungen Menschen und diskriminierten Gruppen wie etwa LGBTQI+-Personen, den Grundrechten religiöser, kultureller und ethnischer Minderheiten sowie offenen Räumen für Bürgerinnen und Bürger und eine unabhängige Zivilgesellschaft, in denen sie sich frei äußern, handeln und Ideen und Meinungen austauschen können, zusammenhängen; in der Erwägung, dass im Rahmen von Studien gezeigt wurde, dass ihre Fähigkeit, Zugang zu Bildung, Berufsbildung, Beschäftigung und angemessener längerfristiger beruflicher Entwicklung zu erhalten, von entscheidender Bedeutung ist; in der Erwägung, dass die bürgerlichen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Rechte von Frauen und ihre Förderung in der südlichen Nachbarschaft eine Priorität der neuen Agenda für den Mittelmeerraum darstellen sollten; in der Erwägung, dass die Eingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt nach wie vor deutlich geringer ist als in anderen Teilen der Welt und laut dem Bericht von UN Women von 2020, der eine Analyse der Lage von Frauen in der Region Naher Osten und Nordafrika (MENA-Region) enthält, bei durchschnittlich 19 % lag;
1. empfiehlt der Kommission und dem HR/VP in Bezug auf die Umsetzung der erneuerten Partnerschaft mit der südlichen Nachbarschaft und einer neuen Agenda für den Mittelmeerraum,
a) angemessene Mittel für die rechtzeitige und wirksame Umsetzung der neuen Agenda für den Mittelmeerraum auf der Grundlage der gemeinsam mit den Partnerländern der südlichen Nachbarschaft festgelegten Ziele und Prioritäten bereitzustellen und dabei auf wertvollen Synergieeffekten durch eine transparente Zusammenarbeit und die Programmplanung des auswärtigen Handelns für die Region im Rahmen des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ aufzubauen und eine enge Abstimmung mit der Programmplanung der Mitgliedstaaten zu verfolgen sowie durch Partnerschaften zwischen der Europäischen Investitionsbank, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und anderen einschlägigen internationalen Finanzinstitutionen so weit wie möglich Möglichkeiten für eine Mischfinanzierung zu erleichtern; die Ansicht zu vertreten, dass mit der neuen Agenda für den Mittelmeerraum eine positive Konditionalität eingeführt werden kann, durch die die von der EU geleistete aktive Unterstützung zugunsten engerer und wirksamer strategischer Verbindungen mit den Ländern der südlichen Nachbarschaft zu weiteren Partnerschaften und einer stärkeren Konvergenz in Bezug auf andere politische Prioritäten zum Nutzen sowohl der EU als auch der Länder der südlichen Nachbarschaft und ihrer Bürgerinnen und Bürger führen kann; jährliche Aktualisierungen über die Umsetzung der neuen Agenda für den Mittelmeerraum vorzulegen und für die Sichtbarkeit der EU bei allen EU-Finanzmitteln zu sorgen, die der Region unmittelbar oder mittelbar durch Partnerschaften mit den Vereinten Nationen, anderen internationalen Organisationen und anderen traditionellen und nicht traditionellen Partnern zugewiesen werden, wobei ein Ansatz „Team Europa“ verfolgt und gleichzeitig die finanzielle Rechenschaftspflicht auf der Grundlage der bestehenden Methodik für das Leistungsmanagement und das Berichterstattungssystem für EU-Programme, einschließlich eines auf Anreizen basierenden Ansatzes, sichergestellt wird; eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union aufzunehmen; zu betonen, dass die Zivilgesellschaften der Länder der südlichen Nachbarschaft große Erwartungen an die EU und ihre Mitgliedstaaten als wichtige politische, wirtschaftliche und kulturelle Anker für politische und wirtschaftliche Reformen und für längerfristigen Wohlstand haben; darauf warnend hinzuweisen, dass angesichts der strategischen Bedeutung und des wirtschaftlichen Potenzials der Region die Fähigkeit der EU, der wichtigste Partner zu sein, nicht unproblematisch ist und dass daher eine angemessene Sichtbarkeit des Engagements der EU für die Region insgesamt von wesentlicher Bedeutung ist, und zwar sowohl direkt als auch durch Mittel, die anderen Organisationen wie den Vereinten Nationen bereitgestellt werden;
b) den Dialog und die Zusammenarbeit der EU mit den Ländern der südlichen Nachbarschaft in einschlägigen Politikbereichen zu stärken und die Konfliktverhütung und Friedenskonsolidierung, die Bekämpfung der Piraterie, die maritime Sicherheit sowie die Bekämpfung von Terrorismus, Radikalisierung und Extremismus zu fördern;
c) vorrangig gemeinsame Dokumente oder Partnerschaftsprioritäten auszuarbeiten und abzuschließen, um die früheren Dokumente zu ersetzen, und dabei auf den fünf zentralen Prioritäten der Agenda für den Mittelmeerraum aufzubauen, insbesondere auf den Prioritäten in Bezug auf menschliche Entwicklung, menschliche Sicherheit, gute Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit;
d) das Amt des EU-Sonderbeauftragten für die südliche Nachbarschaft wieder einzurichten, der sowohl dem HR/VP als auch dem für Nachbarschaft und Erweiterung zuständigen Mitglied der Kommission (NEAR) Bericht erstatten sollte, um die Einheit und das Handeln der EU in der Region zu stärken und unsere gemeinsamen Werte und Interessen zu fördern und zu verteidigen;
e) die diplomatischen Kontakte und den Dialog mit den Staaten der südlichen Nachbarschaft zu intensivieren, auch im Rahmen der Generalversammlung der Vereinten Nationen, und vorrangig die Auswirkungen der russischen Aggression gegen die Ukraine auf die Länder der südlichen Nachbarschaft im Hinblick auf die Ernährungssicherheit anzugehen, insbesondere was die Länder betrifft, die aufgrund der Abhängigkeit von Nahrungsmitteleinfuhren, mangelnder sozialer Sicherheit oder ihres Wirtschaftsmodells am stärksten gefährdet sind; mit dem Parlament zusammenzuarbeiten, um die Ernährungssicherheit in den betreffenden Ländern des südlichen Mittelmeerraums sicherzustellen, und unverzüglich eine auch auf die Nahrungsmittel- und Resilienzfazilität aufbauende solide, widerstandsfähige und nachhaltige Reaktion im Sinne von politischen Maßnahmen und Unterstützung auszuarbeiten, um die Ernährungssicherheit in der Region anzugehen, dazu gehört auch nachhaltige lokale landwirtschaftliche Systeme und weniger ertragsintensive und klimarelevantere landwirtschaftliche Verfahren zu fördern; darauf hinzuweisen, dass die Ernährungsunsicherheit in der Region durch die Folgen des Klimanotstands, insbesondere durch Dürren und die Zunahme von Temperaturextremen, verschärft wird; darauf hinzuweisen, dass die Bemühungen und Ressourcen der EU angemessen sichtbar gemacht werden müssen, wenn es darum geht, Hilfe über andere Organisationen wie das Welternährungsprogramm bereitzustellen, und dass die Maßnahmen und Ressourcen kontinuierlich überwacht werden müssen, damit die erzielten Fortschritte überprüft werden können;
f) zur Kenntnis zu nehmen, dass sich die Region vielfältigen Herausforderungen wie dem Klimawandel, einer Wirtschaftskrise und Terroranschlägen gegenübersieht; hervorzuheben, dass der Wasserstress, der sich aus dem gestiegenen Süßwasserbedarf in Verbindung mit der strategischen Kontrolle von Flüssen ergibt, zu äußerst schwerwiegenden Konflikten führen kann; eine politische Strategie zu entwickeln, um Lösungen in Bereichen mit hohem destabilisierenden Potenzial zu erleichtern;
g) vorrangig Strategien zur Linderung der Armut, Strategien für eine Programmplanung, die auf einen breiteren Zugang von jungen Menschen und Frauen zu Bildung und Hochschulbildung abzielt, zusammen mit angemessenen Finanzmitteln für den Zugang zur Bildung für die breite Bevölkerung, sowie Strategien zur Unterstützung des Aufbaus und der Entwicklung effizienter Hochschul- oder Berufsbildungsstrukturen in den Ländern der südlichen Nachbarschaft umzusetzen; mit den Partnerländern zusammenzuarbeiten, damit im Rahmen ihrer schulischen Lehrpläne die UNESCO-Standards für Frieden, Toleranz und Gewaltfreiheit eingehalten werden; darauf hinzuwirken, dass Hetze, mit der zu Diskriminierung und Gewalt aufgestachelt wird, beseitigt bzw. verhindert wird, und politische Maßnahmen und Initiativen zum Schutz von Minderheiten und zur Bekämpfung von Erscheinungsformen von Intoleranz, Rassismus, Homophobie, Fremdenfeindlichkeit und Formen der religiösen Intoleranz zu unterstützen; zu betonen, dass die Entwicklung von Lehrplänen von entscheidender Bedeutung für die Förderung toleranter Gesellschaften ist; darauf hinzuweisen, dass die Migration junger Menschen und die Abwanderung von Fachkräften für unsere Partner in der Region Anlass zu ernster Besorgnis geben und die längerfristige Fähigkeit der Länder der südlichen Nachbarschaft, Wirtschaftswachstum und wirtschaftliche Lebensfähigkeit zu erzielen, ernsthaft bedrohen; daher hervorzuheben, dass es wichtig ist, Investitionen zu fördern und das Wirtschaftswachstum in der Region parallel zu einem breiteren Zugang zu Bildung, beruflicher Bildung und Beschäftigungsmöglichkeiten zu fördern, damit junge Menschen in den Ländern der südlichen Nachbarschaft wirkliche Perspektiven für den Zugang zu Beschäftigung und eine wahrhaftige sozioökonomische Integration haben; zu betonen, wie wichtig es ist, den Zugang zu den Programmen Erasmus und Erasmus+ für Teilnehmer aus den Ländern der südlichen Nachbarschaft, einschließlich derjenigen, die aus der Ukraine geflohen sind, zu erweitern, und die Mittel für einen derartigen Austausch aufzustocken; zu verhindern, dass sich diese politischen Maßnahmen durch das Phänomen der Abwanderung hoch qualifizierter Kräfte negativ auf die Länder der südlichen Nachbarschaft auswirken; auf den Stellenwert der zirkulären Mobilität hinzuweisen, einschließlich des Süd-Süd-Austauschs und der Mobilitätspartnerschaften, damit Fachkräfte aus Ländern der südlichen Nachbarschaft konkrete Möglichkeiten haben, ihre berufliche Ausbildung und ihre Kompetenzen in der EU zu vertiefen und weiter voranzubringen und in ihr Herkunftsland zurückzukehren, um Wissen weiterzugeben und aufzubauen;
h) der bestehenden Methodik für das Leistungsmanagement und das Berichterstattungssystem für EU-Programme, einschließlich des auf Anreizen basierenden Ansatzes, bei der durchgängigen Berücksichtigung der sozioökonomischen Integration von Frauen in der Region und der Gleichstellung der Geschlechter in allen Politikbereichen der EU nach Möglichkeit Aufmerksamkeit zu widmen; gezielte Unterstützung der EU für Frauen mit dem Ziel, ihren Zugang zu Bildung, Aus- und Weiterbildung und Beschäftigung zu verbessern und sicherzustellen und ganz allgemein die berufliche und sozioökonomische Chancengleichheit zu fördern und damit für ihre finanzielle Unabhängigkeit einzutreten und die Gleichberechtigung voranzutreiben; Anreize für bilaterale und trilaterale Partnerschaften zwischen Universitäten in den Ländern der südlichen Nachbarschaft und Universitäten in der EU zu schaffen, u. a. durch ein breiteres Angebot an Fernunterrichtsmöglichkeiten für Studierende aus den Ländern der südlichen Nachbarschaft und mehr Austauschmöglichkeiten für akademisches Personal; für interessierte Zielgruppen in den Ländern der südlichen Nachbarschaft einen breiteren Zugang zu Online-Medien in der EU, auch über öffentliche digitale Knotenpunkte, und zu kulturellen Inhalten aus der EU sicherzustellen;
i) die Umsetzung und Ratifizierung internationaler Übereinkommen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu unterstützen; darauf hinzuwirken, dass alle Mitgliedstaaten und die Länder der südlichen Nachbarschaft das Übereinkommen von Istanbul und die Frauenrechtskonvention unterzeichnen, ratifizieren und umsetzen; unter Kenntnisnahme der gemeinsamen Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 25. November 2020 über den dritten Aktionsplan für die Gleichstellung (GAP III) (JOIN(2020)0017) und des EU-Aktionsplans für Frauen, Frieden und Sicherheit alle Partner in der südlichen Nachbarschaft aufzufordern, geschlechtsspezifische Gewalt und Diskriminierung aufgrund des biologischen und sozialen Geschlechts zu beseitigen, zu untersuchen und zu verhindern und die sinnvolle und gleichberechtigte aktive Teilhabe von Frauen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens und der Beschlussfassung sowie die Förderung der Rechte der Frau sicherzustellen; für die vollständige Umsetzung der Resolution 1325 (2000) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zur Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit in allen Partnerländern der südlichen Nachbarschaft einzutreten, in der eine Bestandsaufnahme der unverhältnismäßigen Auswirkungen von Konflikten auf Frauen und Mädchen vorgenommen wird und die als Richtschnur für die Tätigkeit und die Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der Teilhabe, des Schutzes und der Rechte von Frauen während des gesamten Konfliktzyklus – von der Konfliktverhütung bis zum Wiederaufbau in der Konfliktfolgezeit – dient;
j) den Stellenwert einer regulären Migration zwischen den Ländern der südlichen Nachbarschaft und Europa zur Kenntnis zu nehmen, die auf der Grundlage der Grundsätze der Solidarität, der Ausgewogenheit und der gemeinsamen Verantwortung gesteuert wird, wobei auch die Schleuserkriminalität und der Menschenhandel bekämpft werden;
k) sicherzustellen, dass die EU, ihre Mitgliedstaaten und ihre Partner in der südlichen Nachbarschaft eine Migrationspolitik verfolgen, die den in internationalen, regionalen und nationalen Rechtsvorschriften verankerten Menschenrechten von Migranten und Flüchtlingen in vollem Umfang Rechnung trägt; das Engagement der EU in Ländern zu verstärken, in denen Menschenrechtsverteidiger und Organisationen der Zivilgesellschaft sowie lokale Basisorganisationen, einschließlich jener, die das Leben von Migranten und Asylsuchenden schützen, bedroht werden; die wichtige und unverzichtbare Arbeit der humanitären Organisationen zur Kenntnis zu nehmen und angemessen zu finanzieren, wobei dafür zu sorgen ist, dass die diesbezüglichen EU-Mittel umfassend sichtbar sind;
l) dafür zu sorgen, dass die für die Migration in der südlichen Nachbarschaft bestimmten Mittel aus dem Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ vorrangig für Programme bereitgestellt werden, mit denen darauf abgezielt wird, die eigentlichen Ursachen von Zwangsmigration, unter anderem durch die Verbesserung des Lebensstandards in der Region, anzugehen;
m) die EU und ihre Partner in der südlichen Nachbarschaft aufzufordern, einen besser koordinierten, ganzheitlichen und strukturierten Ansatz zur Migrationsfrage zu verfolgen, wobei zu berücksichtigen ist, wie wichtig es ist, die eigentlichen Ursachen von Zwangsmigration anzugehen; sich zu bemühen, die irreguläre Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu verringern; der Rückübernahme von Migranten, die kein Recht auf Verbleib in der EU haben, in den Beziehungen zu Drittländern Priorität einzuräumen, wobei die Verpflichtungen zur Nichtzurückweisung und das Völkerrecht gebührend zu achten sind; darauf hinzuweisen, dass Fortschritte nur durch eine Kombination aus lokalem Humankapital und externer Entwicklungshilfe möglich sind, dass die Migration nicht zu einer Abwanderung hoch qualifizierter Kräfte führen sollte und dass die Migration eine Herausforderung darstellt, die die Stabilität in den Ländern des südlichen Mittelmeerraums beeinträchtigt; zu betonen, dass der Begriff „Flüchtling“ nicht mit dem Begriff „Wirtschaftsmigrant“ gleichzusetzen ist und dass die EU daher unterschiedliche Ansätze für diese beiden Kategorien verfolgen sollte; hervorzuheben, dass die EU sichere Wege für Asylsuchende und Flüchtlinge in die EU erleichtern sollte; ein kontinuierliches Engagement mit den Partnern in der südlichen Nachbarschaft zu fordern, um für nachhaltige Lösungen für Flüchtlinge zu sorgen; darauf hinzuweisen, dass der südliche Mittelmeerraum und seine jungen demokratischen Systeme Spannungen wie etwa wirtschaftlicher Unterentwicklung, Konflikten, mangelnden Chancen für junge Menschen, struktureller Arbeitslosigkeit und darüber hinaus der Herausforderung der innerafrikanischen Migration und den Auswirkungen des Klimawandels ausgesetzt sind; im Rahmen des ständigen Dialogs der EU mit den lokalen Akteuren alle diese Faktoren zu berücksichtigen;
n) die Partnerschaften und die Zusammenarbeit mit den einschlägigen Ländern der südlichen Nachbarschaft dringend zu intensivieren und fortzusetzen, um die unmittelbaren und langfristigen negativen Auswirkungen des Klimawandels anzugehen und zu bekämpfen, den Umweltschutz zu fördern und Lösungen für das Problem der Wasserknappheit auszuarbeiten, wobei der Schwerpunkt auf den Bemühungen um den Aufbau von Resilienz liegt, und im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris, dem europäischen Grünen Deal und der Agenda 2030 auf die Förderung und Beschleunigung des Übergangs zu einer grünen Wirtschaft hinzuarbeiten, indem im Einklang mit den von der EU eingegangenen Klimaschutzverpflichtungen eine angemessene Klimakonditionalität in alle EU-Hilfen für Drittländer einbezogen wird; darauf hinzuweisen, dass die EU-Strategie für Klimapolitik und Klimaschutz nicht in gleichem Maße wirksam sein wird, wenn in der Nachbarschaft der EU nicht beträchtliche Investitionen getätigt und erhebliche Verbesserungen erzielt werden; die im Wirtschafts- und Investitionsplan für die südliche Nachbarschaft enthaltenen Leitinitiativen zum Klimaschutz zu unterstützen; warnend auf die Auswirkungen des Klimawandels auf die Maghreb-Region, insbesondere in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara, und auf das Problem des eingeschränkten Zugangs zu Wasser in den Regionen Maghreb und Maschrik hinzuweisen; darauf hinzuweisen, dass der Zugang zu Wasser, die Wiederaufforstung, die Dekarbonisierung, die Kreislaufwirtschaft, die Einführung eines auf erneuerbaren Energiequellen basierenden Geschäftsmodells und der Zugang zu diesen Quellen für die Klimaneutralität der südlichen Nachbarschaft und für den Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels von wesentlicher Bedeutung sein werden; ferner darauf hinzuweisen, dass dies wiederum die Fähigkeit der EU verbessern wird, ihre Ziele hinsichtlich der Klimaneutralität zu erreichen; den regionalen Dialog und die regionale Zusammenarbeit in den Bereichen nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Technologie und Zugang zu Wasser, wie etwa Pläne für Wassereinsparung, aufbereitetes Wasser und Entsalzung, durch Energie aus erneuerbaren Quellen zu unterstützen und weitere Investitionen in erneuerbare Energiequellen wie etwa in Wind, Solarenergie und grünen Wasserstoff in der Region zu fördern; hervorzuheben, wie wichtig Partnerschaften mit den betreffenden Ländern der südlichen Nachbarschaft in Bezug auf Wiederaufforstung und nachhaltige landwirtschaftliche Verfahren sind, die zu einem geringeren Wasserverbrauch führen; zu betonen, dass es nicht nur in der EU, sondern auch in den Ländern der südlichen Nachbarschaft bewährte Verfahren im Bereich der Landwirtschaft gibt, und daher die Auffassung zu vertreten, dass der EU eine wichtige Rolle bei der Förderung und Intensivierung des Dialogs, der Zusammenarbeit und der Süd-Süd-Partnerschaften im Hinblick auf den Austausch über derartige Verfahren zukommen könnte;
o) die gemeinsamen Maßnahmen zum Erhalt, zum Schutz, zur Wiederherstellung und zur nachhaltigen Nutzung der reichen biologischen Vielfalt des Mittelmeerraums, eines einzigartigen Raums für die Diversifizierung von Tier- und Pflanzenarten, aktiv zu unterstützen, für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Ressourcen, einschließlich des Wassers, zu sorgen und nachhaltige Lebensmittelsysteme zu stärken; zur Verbesserung der Überwachung und Kontrolle sowie zur wirksamen regionalen Zusammenarbeit bei der Bewirtschaftung der biologischen Meeresschätze beizutragen;
p) eine Analyse der positiven Rolle zu erstellen, die die EU und vertiefte EU-Beziehungen zu den Ländern der südlichen Nachbarschaft bei der Verringerung ihrer Kohlenstoffemissionen spielen können, sowie der gemeinsamen Anstrengungen, die sie unternehmen können, um ihre Energiequellen zu diversifizieren und ihre Energieversorgung aus erneuerbaren und nachhaltigen Energiequellen zu steigern; zu gegebener Zeit eine Strategie zur weiteren Stärkung der Rolle der südlichen Nachbarschaft bei der Förderung der Umsetzung des europäischen Grünen Deals im Einklang mit den Verpflichtungen des Übereinkommens von Paris vorzulegen; die Länder der südlichen Nachbarschaft bei ihren Bemühungen um eine Diversifizierung ihrer Energieversorgung durch eine verstärkte Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen mit besonderem Schwerpunkt auf Solar- und Windenergie technisch und finanziell zu unterstützen; hervorzuheben, dass die Entwicklung des Markts für grüne Energie das Potenzial aufweist, zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beizutragen und somit die Beschäftigungsquote in den Ländern zu erhöhen, die sich mit der Energiewende befassen;
q) eine aktive Rolle der EU bei der Erleichterung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen allen Ländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraums im Energiebereich anzustreben und dabei erforderlichenfalls die Fähigkeit zur Verständigung, zum Dialog und zur endgültigen Einigung bezüglich der Festlegung des Seegrenzenverlaufs im Einklang mit dem Völkerrecht, einschließlich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN-Seerechtsübereinkommen), zu fördern; eine aktive Rolle der EU bei der Erleichterung des Dialogs und der Zusammenarbeit in diesem Bereich anzuvisieren, um die territoriale Unversehrtheit und die ausschließliche Wirtschaftszone der betreffenden Länder zu wahren, die Achtung des Völkerrechts zu fördern und endgültige Vereinbarungen über den Seegrenzenverlauf auszuhandeln;
r) die Verbindungskapazitäten zwischen der EU und den Ländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraums, die Erdgas und andere Energiearten erzeugen, weiter zu fördern und dringend Maßnahmen zu ergreifen, um die Verbindungskapazitäten durch einschlägige EU-Hubs zu stärken; insbesondere angemessene Pipeline-, Hafen- und andere Infrastrukturen und Technologien in Erwägung ziehen, die für grünen Wasserstoff geeignet sind, um einen Lock-in-Effekt sowohl in der EU als auch in den Ländern der südlichen Nachbarschaft zum Nutzen aller Erzeugerländer und aller Mitgliedstaaten zu verhindern; zu bekräftigen, dass die Abhängigkeit von Erdöl und Erdgas rechtzeitig durch einen allumfassenden Übergang zu einer grünen Wirtschaft im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal verringert werden sollte, und auch den Übergang zu einer grünen Wirtschaft in den Ländern der südlichen Nachbarschaft zu unterstützen; zur Kenntnis zu nehmen, dass das Gasforum Östliches Mittelmeer (EMGF) als Plattform für eine positive regionale Zusammenarbeit dient;
s) auch die elektrische Verbundfähigkeit im Rahmen der Diversifizierung der Energieressourcen der EU und der Steigerung ihrer Energieversorgung aus erneuerbaren Energiequellen zu fördern;
t) das Potenzial der blauen Wirtschaft zur Förderung eines nachhaltigen Wachstums und wirtschaftlicher Chancen auf beiden Seiten des Mittelmeers zu berücksichtigen und sie in die Planung der wirtschaftlichen Entwicklung gebührend einzubeziehen;
u) auf den sehr positiven Erfahrungen einiger Mitgliedstaaten bei der Unterstützung von Start-up-Unternehmen aufzubauen und ihre Arbeit durch spezielle Gründerzentren oder Beschleuniger, insbesondere in Schlüsselbereichen wie etwa Gesundheit, Energie aus erneuerbaren Quellen, künstliche Intelligenz, neue Technologien und Bildung weiter voranzubringen; Gründerzentren oder Beschleuniger in den betreffenden Ländern der südlichen Nachbarschaft einzurichten und zu unterstützen, die Gründung lokaler Start-up-Unternehmen zu fördern und ihre digitalen und grünen Kapazitäten auszubauen; die Auffassung zu teilen, dass es von Bedeutung ist, die digitale Infrastruktur der betreffenden Länder der südlichen Nachbarschaft weiter auszubauen und diese Länder in die digitale Agenda der EU aufzunehmen; darauf hinzuweisen, dass dies eine Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung, die sozioökonomische Integration und einen breiteren Zugang zu Bildung ist; eine führende Rolle bei der Förderung von Investitionen und Partnerschaften zwischen Telekommunikationsunternehmen in der EU und Telekommunikationsunternehmen in den betreffenden Ländern der südlichen Nachbarschaft zu übernehmen, um den Zugang zu moderner digitaler Infrastruktur, insbesondere zu 5G‑Mobilfunknetzen, auf der Grundlage von EU-Technologie zu ermöglichen, und warnend darauf hinzuweisen, dass Drittländer, die versuchen, einen Einfluss und eine wirtschaftliche und politische Präsenz in der Region aufzubauen, dadurch einen Wettbewerbsvorteil, auch in politischer Hinsicht, erhalten; darauf hinzuweisen, dass ein enger politischer Dialog und eine enge Zusammenarbeit zwischen der EU und den Ländern der südlichen Nachbarschaft für die Entwicklung einer angemessenen Cybersicherheitspolitik, mit der die Grundrechte und -freiheiten aller Nutzer im Einklang mit den Werten der EU geschützt werden, und einer Partnerschaft in internationalen Foren, die sich mit Cybersicherheitsstandards befassen, wichtig sind, wenn es darum geht, einen offenen, sicheren und zuverlässigen Cyberraum zu erreichen; auf der „StratCom Task Force South“ aufzubauen, um eine konkrete Strategie zur Bekämpfung von Desinformationen sowie zur Bekämpfung von Falschmeldungen und Propaganda aus Russland, China und anderen regionalen Mächten in den Ländern der südlichen Nachbarschaft sowie in der EU weiterzuentwickeln; ihre tiefe Besorgnis über die innenpolitischen Auswirkungen der von Russland und China aggressiv geführten Desinformationskampagnen auf Plattformen in den sozialen Medien und in konventionellen Medien in den EU-Mitgliedstaaten zum Ausdruck zu bringen; die Regierungen der südlichen Nachbarländer mit Nachdruck aufzufordern, ungehinderten Zugang zum Internet zu gewähren und das Recht auf freie Meinungsäußerung von Andersdenkenden ohne Angst vor Repressalien zu wahren; die Regierungen der Länder der südlichen Nachbarschaft aufzufordern, die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit sowie die Pressefreiheit sowohl online als auch offline zu achten und zu schützen; Programme zur Förderung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Privatsphäre, des Zugangs zum Internet und der Ethik im Internet zu finanzieren;
v) für angemessene Ressourcen für eine rechtzeitige und wirksame Umsetzung der neuen Agenda für den Mittelmeerraum zu sorgen, auch um längerfristige Investitionen und Partnerschaften von in der EU ansässigen Unternehmen in der südlichen Nachbarschaft zu unterstützen; darauf hinzuweisen, dass infolge der Pandemie und des Kriegs in der Ukraine viele in der EU ansässige Unternehmen ihre Versorgungs- und Produktionswege entweder zurückverlagern oder nahverlagern; zur Kenntnis zu nehmen, dass dies sowohl für die EU als auch für die Länder der südlichen Nachbarschaft eine einzigartige Gelegenheit bietet, durch eine rechtzeitige und vollständige Umsetzung der neuen Agenda für den Mittelmeerraum und des Wirtschafts- und Investitionsplans ein Umfeld zu schaffen, in dem die in der EU ansässigen Unternehmen, die nahverlagern möchten, unterstützt werden können und längerfristige Investitionen in der südlichen Nachbarschaft gefördert werden, wodurch engere politische Beziehungen und eine engere Zusammenarbeit mit den Ländern der südlichen Nachbarschaft aufgebaut werden;
w) Wirtschafts- und Arbeitnehmerrechte in die neue Agenda einzubeziehen, Strategien, die auf einer eingehenden Analyse der Geschehnisse an der südlichen Grenze beruhen, unter Berücksichtigung von Neuerungen auszuarbeiten und zu fördern und den Schwerpunkt auf menschenwürdige Arbeit, nachhaltige Entwicklung und internationale Arbeitsnormen zu legen; die Gewerkschaftsbewegung auf wirksame Weise in nationale Konsultationen einzubeziehen und sozialen Dialog zu fördern; auf die Beendigung der Kinderarbeit hinzuwirken und den Anspruch auf Gehalt und Entschädigung sowie die Vereinigungsfreiheit sicherzustellen und Sklaverei und Diskriminierung ein Ende zu setzen, wobei auch das Erfordernis eines angemessenen Schutzes für Flüchtlinge in der Region zu berücksichtigen ist; sozialen Dialog und Tarifverhandlungen zu fördern und die Einbeziehung von Frauen und jungen Menschen in Gewerkschaftsstrukturen und politische Räume zu unterstützen;
x) die regionale, subregionale und bilaterale Integration im südlichen Mittelmeerraum zu fördern und dabei insbesondere die Beseitigung von Grenz-, Verkehrs- und Handelsbarrieren zwischen den Ländern der Region in den Blick zu nehmen und aktiv engere Beziehungen und Partnerschaften zu unterstützen; die Verbesserung der Handelsbeziehungen zwischen der EU und den Ländern der südlichen Nachbarschaft als strategische Priorität festzulegen, indem auf eine Freihandelszone Europa-Mittelmeer für Waren und Dienstleistungen hingearbeitet wird; weiterhin den Schwerpunkt auf die Erleichterung von Investitionen, Dienstleistungen und nachhaltiger Entwicklung zu legen;
y) das seit Langem bestehende Engagement der EU für die einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen, insbesondere die Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom Januar 2022, zu bekräftigen und auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Februar 2022 zur Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik im Kontext des Nahost-Friedensprozesses hinzuweisen, die auf der Zweistaatenlösung beruht, wobei der sichere Staat Israel und ein unabhängiger, demokratischer, angrenzender, souveräner und lebensfähiger palästinensischer Staat auf der Grundlage der Grenzen von 1967 mit einem einvernehmlich vereinbarten gleichwertigen Austausch von Gebieten und mit Jerusalem als Hauptstadt beider Staaten Seite an Seite in Frieden und Sicherheit leben; darauf hinzuweisen, dass die israelischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten nach dem Völkerrecht rechtswidrig sind; die Einstellung von Maßnahmen zu fordern, mit denen die Tragfähigkeit der Zweistaatenlösung vor Ort untergraben werden könnte, und keine Siedlungen und Terrorismus voranzutreiben, da sie einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellen und nicht zu einem dauerhaften und umfassenden Frieden beitragen; warnend darauf hinzuweisen, dass der Nahost-Friedensprozess im gegenwärtigen geopolitischen Kontext nur mithilfe eines starken politischen Engagements und entsprechender Investitionen der EU und der Vereinigten Staaten vorankommen kann; direkte Verhandlungen zwischen Israel und den Palästinensern zu fördern;
z) die Arbeit der einschlägigen Gremien der Vereinten Nationen, etwa des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge, weiterhin politisch und finanziell zu unterstützen, wobei die Finanzierung und Unterstützung durch die EU in diesem Sinne und in Synergie mit den Zielen der EU angemessen sichtbar sein sollte;
aa) den Stellenwert der EU-Finanzhilfe für die Palästinensische Behörde und die palästinensische Zivilgesellschaft vor Ort zur Kenntnis zu nehmen, insbesondere bei der Unterstützung der Menschen in Zeiten schwerer Lebensmittelkrisen und Energieknappheit, und die richtigen Bedingungen zu fördern, um die Folgen der russischen Aggression gegen die Ukraine abzumildern, wie Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bei ihrem letzten Besuch in Ramallah am 14. Juni 2022 hervorgehoben hat; zu betonen, dass die Finanzierung von Organisationen der Zivilgesellschaft nicht ohne Belege für eine missbräuchliche Verwendung ausgesetzt werden darf;
ab) die Zusammenarbeit in der gesamten Region weiterhin zu unterstützen; die Abraham-Abkommen zur Kenntnis zu nehmen, die zur gegenseitigen Anerkennung Israels, Bahrains, der Vereinigten Arabischen Emirate, Marokkos und des Sudans geführt haben, und darauf hinzuweisen, dass sie eine Gelegenheit zur Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen diesen Staaten bieten;
ac) die regionale Zusammenarbeit zu fördern und die Normalisierung der Beziehungen zwischen Israel und den arabischen Staaten zu unterstützen sowie die vollständige Einbeziehung der Palästinensischen Behörde im Einklang mit den Bemühungen der EU und der Vereinigten Staaten um Frieden, Sicherheit und Stabilität in der Region und im Einklang mit dem Rahmen der Vereinten Nationen, der arabischen Friedensinitiative und den Abkommen von Oslo zu fördern; diese Dynamik zu nutzen, um im Hinblick auf die Unterstützung des Nahost-Friedensprozesses, der Zweistaatenlösung und der Achtung des Völkerrechts den Dialog und die Zusammenarbeit in der Region voranzutreiben;
ad) im Rahmen ihrer Strategie „Global Gateway“ und in Synergie mit dem Wirtschafts- und Investitionsplan für die südliche Nachbarschaft erste Pläne zur Entwicklung einer nahtlosen Handelsverbindung über Eisenbahn- und Seeverbindungen zwischen Südostasien und den Ländern des Golf-Kooperationsrates, Jordanien, Israel, Palästina und Griechenland als Eingangstor für Handelswaren und Energieressourcen in die EU und als Alternative zur Initiative „One Belt, One Road“ aktiv zu unterstützen; darauf hinzuweisen, dass diese alternative Route die Versorgungsleitungen der EU weiter diversifizieren und zur Energieversorgungssicherheit der EU beitragen und das Potenzial der südlichen Nachbarschaft für Wirtschaftswachstum verstärken sowie den Prozess der regionalen Integration und den regionalen Dialog weiter vorantreiben und die langjährige Partnerschaft, die Zusammenarbeit und den Frieden zwischen allen Ländern der Region fördern würde;
ae) die neue Agenda für den Mittelmeerraum umzusetzen, indem die Unterstützung der EU für eine freie, starke und unabhängige Zivilgesellschaft im gesamten Mittelmeerraum verstärkt wird, und zwar durch einen gezielten Dialog und gezielte Konsultationen mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und Gemeinschaften; die Verbindungen zwischen den EU-Delegationen und der Versammlung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Europa-Mittelmeer (ARLEM) zu stärken; darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um wichtige und wesentliche Triebkräfte für eine nachhaltige und faire wirtschaftliche und menschliche Entwicklung handelt, die näher an den Bürgern sind, sodass die Umsetzungsstrategien alle Gemeinschaften, auch diejenigen, die geografisch oder sozioökonomisch am stärksten benachteiligt sind, sowie die Menschenrechtsverteidiger erreichen können; darauf zu bestehen, dass die Unterstützung der EU für Organisationen der Zivilgesellschaft nicht von der Zustimmung der nationalen Stellen abhängig gemacht werden darf und in ausnahmslos allen Ländern der Region von wesentlicher Bedeutung ist; die Delegationen in den Ländern der südlichen Nachbarschaft zu beauftragen, den Kontakt zu den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und einem Querschnitt der Gesellschaft als treibende Kräfte für die territoriale Entwicklung zu verstärken, insbesondere bei Konsultationen über die Prioritäten der EU für Partnerschaften und Investitionen in den Ländern der südlichen Nachbarschaft; die EU-Delegationen in den Ländern der südlichen Nachbarschaft weiterhin zu beauftragen, hochrangige Beiräte einzurichten, die der sozialen, wirtschaftlichen und politischen Vielfalt des betreffenden Landes Rechnung tragen und sich aus führenden Persönlichkeiten aus den Bereichen Wirtschaft, Medien, Kultur, Wissenschaft und der Zivilgesellschaft sowie aus führenden Jugendvertretern, den Sozialpartnern und führenden Menschenrechtsverteidigern des betreffenden Landes zusammensetzen und einen reflektierteren Beitrag der wichtigsten Interessengruppen zu den politischen Prioritäten der EU und der von der EU konzipierten politischen Architektur leisten;
af) sich mit der Menschenrechtslage und den Herausforderungen für die Zivilgesellschaft zu befassen und konkrete Initiativen zur Stärkung von Organisationen der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverteidigern und unabhängigen Medien zu unterstützen; sicherzustellen, dass die Partnerländer die Arbeitsnormen wirksam umsetzen und Verstöße gegen die IAO-Normen angehen;
ag) im Rahmen der Politik der südlichen Nachbarschaft zugunsten der Menschen und der Stabilität in der Region Anreize für Reformen in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, gute Regierungsführung und Korruptionsbekämpfung zu schaffen und diese zu unterstützen;
ah) alle Länder des südlichen Mittelmeerraums aufzufordern, vor der Ausrichtung der COP 27 durch Ägypten einen freien, sicheren und grenzüberschreitenden Raum für wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Organisationen zu ermöglichen;
ai) einen ehrgeizigen EU-Aktionsplan zur Bekämpfung der Straflosigkeit bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorzulegen, wie vom Parlament im März 2021 gefordert, wobei Syrien, das den tödlichsten Konflikt in der Region seit Jahrzehnten erlebt hat, unverzüglich Vorrang eingeräumt wird, und zu betonen, dass auf ein stabiles, sicheres, geeintes und wohlhabendes Libyen hingearbeitet werden muss, was im Interesse aller Menschen liegt;
aj) jährlich aktuelle Informationen hinsichtlich der Umsetzung der neuen Agenda für den Mittelmeerraum vorzulegen, insbesondere was die Auszahlung der für den Wirtschafts- und Investitionsplan bereitgestellten Finanzmittel betrifft; das Parlament regelmäßig zu der jährlichen und mehrjährigen Programmplanung im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen Agenda für den Mittelmeerraum und des Wirtschafts- und Investitionsplans zu konsultieren; das Parlament regelmäßig über den Stand der neuen Agenda für den Mittelmeerraum, insbesondere über die Umsetzung ihrer fünf Prioritäten und den Abschluss und die Erfüllung gemeinsamer Dokumente und Partnerschaftsprioritäten, zu unterrichten und es über diese Umsetzung und die Reaktion auf seine Empfehlungen in allen Politikbereichen der EU sowie über zusätzliche Projekte und Programme, die die Partnerschaftskapazität der EU mit den Ländern der südlichen Nachbarschaft stärken werden, auf dem Laufenden zu halten;
ak) entsprechende Anstrengungen zu unternehmen, um den interkulturellen und interreligiösen Dialog als wertvolle Gelegenheit zur Förderung der Menschenrechte und Freiheiten voranzubringen, gemeinsam gegen religiösen Fundamentalismus, Diskriminierung, antimuslimischen Hass und Antisemitismus vorzugehen und gemeinsam gegen Radikalisierung, Aufstachelung zu Hass und Gewalt sowie Terrorismus zu kämpfen; auf die Absicht der Präsidentin des Parlaments hinzuweisen, einen Beauftragten für den interreligiösen Dialog zu ernennen und die bestehenden Beauftragten der Kommission und des Parlaments für den interreligiösen Dialog eng in die gemeinsamen Bemühungen um einen interreligiösen Dialog mit den Ländern der südlichen Nachbarschaft einzubeziehen;
al) die Gelegenheit der neuen Agenda für den Mittelmeerraum zu nutzen, um einen soliden Rahmen für den Dialog und die Zusammenarbeit im gesamten Mittelmeerraum zur Erhaltung und Förderung des kulturellen Erbes und zur Sensibilisierung für dessen Wert, auch im Hinblick auf eine weitere Förderung des Tourismus und der wirtschaftlichen Möglichkeiten, zu schaffen; die Erhaltung und Förderung der Kulturrouten des Europarates, an denen auch die Länder der südlichen Nachbarschaft beteiligt sind, zu verstärken, einschließlich der Routen des Erbes von al-Andalus, der Aeneas-Route, der Routen des Olivenbaums, der Route „Iter Vitis“ und der Route der Phönizier;
am) die Gelegenheit zu nutzen, um die Fähigkeit der EU zur Kontaktaufnahme und zum Dialog mit den Regierungen und Parlamenten der Länder der südlichen Nachbarschaft weiter auszubauen, und zwar mithilfe der seit Langem bestehenden und wirksamen Kapazitäten des Parlaments für den interparlamentarischen Dialog, die Unterstützung der Demokratie und die parlamentarische Diplomatie, unter besonderer Berücksichtigung der interparlamentarischen Delegationen des Parlaments und ihrer Fähigkeit, in enger Abstimmung mit den zuständigen Ausschüssen des Parlaments den demokratischen und politischen Dialog in engerer Zusammenarbeit mit den Ländern der südlichen Nachbarschaft zu fördern;
an) eine positive Verbindung zwischen der neuen Agenda für den Mittelmeerraum und der Fähigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten sicherzustellen, eine Koalition gleichgesinnter Länder aufzubauen, um ein regelbasiertes und wirksames multilaterales System zu unterstützen, das in der Lage ist, die Fähigkeit der internationalen Gemeinschaft zu verbessern, globale Herausforderungen zu bewältigen; in die neue Agenda für den Mittelmeerraum einen verstärkten Dialog über den Wert der Annäherung der Länder der südlichen Nachbarschaft an die EU aufzunehmen, und zwar nicht nur in Bezug auf den politischen Dialog, die Stabilität und das Wirtschaftswachstum, sondern auch in Bezug auf die Fähigkeit, Frieden und Stabilität zu fördern, die Grundsätze und die Achtung des Völkerrechts aufrechtzuerhalten – wie im Falle des Angriffskriegs gegen die Ukraine – den Extremismus zu bekämpfen und die demokratischen Werte, die Grundfreiheiten und die Menschenrechte im System der Vereinten Nationen und in den einschlägigen multilateralen Foren zu wahren;
ao) mit allen Partnern in der südlichen Nachbarschaft zusammenzuarbeiten, um auf der Grundlage der Agenda 2030 und ihrer Ziele für nachhaltige Entwicklung politische Maßnahmen auszuarbeiten, die auf die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, der guten Regierungsführung sowie der Achtung der Menschenrechte und des Völkerrechts abzielen;
ap) den Rat darin zu bestärken, die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte im Falle schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen in der Region in vollem Umfang anzuwenden; auf eine Ausweitung des Anwendungsbereichs dieses wichtigen Instruments auf Korruptionsfälle hinzuarbeiten;
aq) erneut den Einsatz der Todesstrafe zu verurteilen; die Partner der südlichen Partnerschaft aufzufordern, als Schritt auf dem Weg zur Abschaffung der Todesstrafe umgehend ein Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe einzuführen und alle Todesurteile in andere Strafen umzuwandeln;
2. beauftragt seine Präsidentin, diese Empfehlung dem Rat, dem Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Kommission, dem Ausschuss der Regionen, dem Sekretariat der Union für den Mittelmeerraum und ihrer Parlamentarischen Versammlung sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Staaten, die der Union für den Mittelmeerraum und ihrer parlamentarischen Dimension angehören, zu übermitteln.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
13.7.2022 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
52 5 8 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Alexander Alexandrov Yordanov, François Alfonsi, Maria Arena, Petras Auštrevičius, Traian Băsescu, Anna Bonfrisco, Reinhard Bütikofer, Fabio Massimo Castaldo, Susanna Ceccardi, Anna Fotyga, Michael Gahler, Kinga Gál, Giorgos Georgiou, Klemen Grošelj, Balázs Hidvéghi, Peter Kofod, Dietmar Köster, Andrius Kubilius, David Lega, Miriam Lexmann, Antonio López-Istúriz White, Jaak Madison, Thierry Mariani, Pedro Marques, David McAllister, Sven Mikser, Francisco José Millán Mon, Matjaž Nemec, Gheorghe-Vlad Nistor, Demetris Papadakis, Kostas Papadakis, Tonino Picula, Manu Pineda, Giuliano Pisapia, Thijs Reuten, Nacho Sánchez Amor, Isabel Santos, Mounir Satouri, Andreas Schieder, Jordi Solé, Tineke Strik, Hermann Tertsch, Dragoş Tudorache, Hilde Vautmans, Idoia Villanueva Ruiz, Viola von Cramon-Taubadel, Thomas Waitz, Charlie Weimers, Isabel Wiseler-Lima, Salima Yenbou, Bernhard Zimniok |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Anna-Michelle Asimakopoulou, Nicola Beer, Robert Biedroń, Vladimír Bilčík, Arnaud Danjean, Markéta Gregorová, Rasa Juknevičienė, Alessandra Moretti, Paulo Rangel, Ramona Strugariu, Elena Yoncheva, Javier Zarzalejos |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7) |
Colm Markey, Maria Spyraki |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
52 |
+ |
ID |
Anna Bonfrisco, Susanna Ceccardi |
NI |
Fabio Massimo Castaldo |
PPE |
Alexander Alexandrov Yordanov, Anna-Michelle Asimakopoulou, Traian Băsescu, Vladimír Bilčík, Arnaud Danjean, Michael Gahler, Rasa Juknevičienė, Andrius Kubilius, David Lega, Miriam Lexmann, Antonio López-Istúriz White, David McAllister, Colm Markey, Francisco José Millán Mon, Gheorghe-Vlad Nistor, Paulo Rangel, Maria Spyraki, Isabel Wiseler-Lima, Javier Zarzalejos |
RENEW |
Petras Auštrevičius, Nicola Beer, Klemen Grošelj, Ramona Strugariu, Dragoş Tudorache, Hilde Vautmans, Salima Yenbou |
S&D |
Maria Arena, Robert Biedroń, Dietmar Köster, Pedro Marques, Sven Mikser, Alessandra Moretti, Matjaž Nemec, Demetris Papadakis, Tonino Picula, Giuliano Pisapia, Thijs Reuten, Nacho Sánchez Amor, Isabel Santos, Andreas Schieder, Elena Yoncheva |
VERTS/ALE |
François Alfonsi, Reinhard Bütikofer, Markéta Gregorová, Mounir Satouri, Jordi Solé, Tineke Strik, Viola von Cramon-Taubadel, Thomas Waitz |
5 |
- |
ECR |
Charlie Weimers |
ID |
Peter Kofod, Jaak Madison, Bernhard Zimniok |
NI |
Kostas Papadakis |
8 |
0 |
ECR |
Anna Fotyga, Hermann Tertsch |
ID |
Thierry Mariani |
NI |
Kinga Gál, Balázs Hidvéghi |
THE LEFT |
Giorgos Georgiou, Manu Pineda, Idoia Villanueva Ruiz |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] ABl. C 108 vom 26.3.2021, S. 90.