BERICHT über das Thema „Grenzregionen in der EU: Reallabors der europäischen Integration“

27.7.2022 - (2021/2202(INI))

Ausschuss für regionale Entwicklung
Berichterstatter: Younous Omarjee

Verfahren : 2021/2202(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0222/2022
Eingereichte Texte :
A9-0222/2022
Abstimmungen :
Angenommene Texte :


PR_INI

INHALT

Seite

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

BEGRÜNDUNG

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

 



 

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Thema „Grenzregionen in der EU: Reallabors der europäischen Integration“

(2021/2202(INI))

Das Europäische Parlament,

 gestützt auf Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union,

 gestützt auf die Artikel 4, 162, 174, 175, 176, 177, 178 und 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

 unter Hinweis auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen[1] („Habitat-Richtlinie“),

 unter Hinweis auf die Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken[2],

 unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten[3] („Vogelschutzrichtlinie“),

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates[4],

 unter Hinweis auf das Übereinkommen, das am 12. Dezember 2015 auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP 21) in Paris geschlossen wurde („Übereinkommen von Paris“),

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 30. Juni 2017 mit dem Titel „Fehlende Verkehrsverbindungen in den Grenzregionen“[5],

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. September 2017 mit dem Titel „Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen“ (COM(2017)0534),

 unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 29. Mai 2018 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext (europäischer grenzübergreifender Mechanismus) (COM(2018)0373),

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juni 2018 zur Kohäsionspolitik und der Kreislaufwirtschaft[6],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. September 2018 zur Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen[7],

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. April 2020 mit dem Titel „Leitlinien für die EU-Soforthilfe im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Gesundheitswesen in der COVID-19-Krise“ (C/2020/2153),

 unter Hinweis auf die vom 22. Juli bis 11. Oktober 2020 von der Kommission veranstaltete öffentliche Konsultation zur Beseitigung grenzüberschreitender Hindernisse[8],

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. September 2020 über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 (COM(2020)0625),

 unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2020/2228 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 über ein Europäisches Jahr der Schiene (2021)[9],

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 26. März 2021 mit dem Titel „Grenzüberschreitende öffentliche Dienstleistungen in Europa“[10],

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juni 2021 mit dem Titel „Strategie für einen reibungslos funktionierenden und resilienten Schengen-Raum“ (COM(2021)0277),

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds[11],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1059 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg)[12],

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Juli 2021 mit dem Titel „Grenzregionen in der EU: Reallabors der europäischen Integration“ (COM(2021)0393),

 unter Hinweis auf den am 7. August 2021 veröffentlichten Sonderbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (Weltklimarat) mit dem Titel „Climate Change 2021: the Physical Science Basis. Working Group I contribution to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change“ (Klimawandel 2021: Naturwissenschaftliche Grundlagen. Beitrag der Arbeitsgruppe I zum Sechsten Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen)[13],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1755 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2021 zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit[14],

 unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 29. Oktober 2021 mit dem Titel „Eine Vision für Europa: Zukunft der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit“[15],

 unter Hinweis auf die drei themenbezogenen Veröffentlichungen der Kommission und der Arbeitsgemeinschaft europäischer Grenzregionen vom 9. Dezember 2021 zu Hindernissen und Lösungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, nämlich die Veröffentlichungen mit den Titeln „More and better cross-border public services“[16] (Mehr und bessere grenzüberschreitende öffentliche Dienstleistungen), „Vibrant cross-border labour markets“[17] (Dynamische grenzüberschreitende Arbeitsmärkte) und „Border regions for the European Green Deal“[18] (Grenzregionen für den europäischen Grünen Deal),

 unter Hinweis auf den Bericht der Kommission und der Arbeitsgemeinschaft europäischer Grenzregionen vom 9. Dezember 2021 mit dem Titel „B-solutions: Solving Border Obstacles. A Compendium 2020-2021“[19] (B-Solutions: grenzbezogene Hindernisse beseitigen. Ein Kompendium 2020-2021),

 unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 14. Dezember 2021 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (COM(2021)0891),

 unter Hinweis auf den Bericht des Weltklimarats vom 4. April 2022 mit dem Titel „Climate Change 2022: Mitigation of Climate Change“ (Klimawandel 2022: Klimaschutz),

 gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung (A9‑0222/2022),

A. in der Erwägung, dass es innerhalb der EU und ihrer der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) angehörenden unmittelbaren Nachbarländer 40 Landbinnengrenzen und Binnengrenzregionen gibt und dass diese Regionen 40 % des Hoheitsgebiets der Union ausmachen, dort 30 % der Bevölkerung der Union leben und fast ein Drittel des BIP der Union erwirtschaftet wird und sie über ein beträchtliches Potenzial verfügen, noch mehr Dynamik in ihre Volkswirtschaften zu bringen;

B. in der Erwägung, dass Grenzregionen, darunter insbesondere Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte und vor allem ländliche Gebiete, tendenziell weniger günstige Entwicklungsbedingungen aufweisen und wirtschaftlich im Allgemeinen schlechter abschneiden als andere Regionen der Mitgliedstaaten, und in der Erwägung, dass ihr wirtschaftliches Potenzial nicht voll ausgeschöpft wird;

C. in der Erwägung, dass trotz der unternommenen Anstrengungen nach wie vor zahlreiche administrative, sprachliche und rechtliche Hindernisse bestehen, die das nachhaltige Wachstum, die sozioökonomische Entwicklung und den Zusammenhalt zwischen den Grenzregionen und innerhalb dieser behindern; in der Erwägung, dass eine stärkere und tiefer gehende Zusammenarbeit zwischen den Behörden benachbarter Mitgliedstaaten erforderlich ist; in der Erwägung, dass den Grenzregionen ein supranationales Rechtsinstrument zugutekommen würde, mit dem negative Folgen umgangen werden können, die sich aus Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergeben könnten, die den Binnenmarkt zersplittern;

D. in der Erwägung, dass ein echter von unten ausgehender Ansatz in der europäischen Kohäsionspolitik anerkanntermaßen immer noch gestärkt werden muss und dass die Institutionen und Akteure, die nah an den Bürgern sind, wie etwa die Europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit, mit einer direkteren Verwaltung der Mittel aus dem Haushalt der EU-Kohäsionspolitik betraut werden sollten; in der Erwägung, dass kleineren und grenzüberschreitenden Projekten diesbezüglich eine wichtige Rolle zukommt, wenn es darum geht, Menschen zusammenzubringen und so neue Möglichkeiten für eine nachhaltige lokale Entwicklung und eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu eröffnen;

E. in der Erwägung, dass es in einigen Wirtschaftszweigen ganz spezifische Hindernisse gibt, die eine bessere Koordinierung auf EU-Ebene erfordern würden, etwa im Wein- und im Spirituosensektor, die bei der Vermarktung in Nachbarländern einem hohen Verwaltungsaufwand unterliegen; in der Erwägung, dass den Wirtschaftsbeteiligten nach Möglichkeit praktische Lösungen wie der Zugang zu einer einzigen Anlaufstelle zur Verfügung gestellt werden müssen;

F. in der Erwägung, dass diese Hindernisse durch die COVID-19-Pandemie weiter gewachsen sind und dass Grenzgänger es auf beiden Seiten der Grenze täglich mit unterschiedlichen und kontraproduktiven gesundheitsrechtlichen Vorschriften zu tun haben;

G. in der Erwägung, dass die aus der COVID-19-Pandemie resultierenden nationalen Grenzschließungen die ganz besondere Schutzbedürftigkeit und die gegenseitige Abhängigkeit der Grenzregionen in Europa deutlich gemacht haben; in der Erwägung, dass die Unterbrechung des freien Verkehrs von Waren, Dienstleistungen, Personen und dringend benötigten medizinischen Geräten nachteilige wirtschaftliche Folgen hatte;

H. in der Erwägung, dass die vorübergehende Schließung von grenzüberschreitenden öffentlichen Diensten und Gesundheitsdiensten die Existenzgrundlage von Grenzgängern gefährdet und zu finanziellen Schwierigkeiten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Grenzregionen geführt hat; in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise für die Entstehung neuer rechtlicher und administrativer Herausforderungen in Grenzregionen etwa in Verbindung mit der Telearbeit verantwortlich war, und in der Erwägung, dass Telearbeiter mit Problemen im Bereich des Sozialschutzes und des Steuerrechts konfrontiert sind;

I. in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie auch zu bemerkenswerten solidarischen Handlungen zwischen benachbarten Mitgliedstaaten sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene geführt hat;

J. in der Erwägung, dass einige Grenzregionen aufgrund der anhaltenden militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine mit bisher nicht gekannten Problemen im Bereich der kritischen Infrastruktur in Verbindung mit der Flüchtlingskrise konfrontiert sind; in der Erwägung, dass diese neue Situation in der Zeit der Erholung von der COVID-19-Krise zusätzlich zur Verwundbarkeit dieser Grenzregionen beiträgt;

K. in der Erwägung, dass die nationalen Grenzen immer noch allzu oft eine Zersplitterung von Naturgebieten bedeuten, was insbesondere angesichts der Tatsache, dass unterschiedliche Rechtsrahmen gelten, den Schutz und die Bewirtschaftung dieser Gebiete erschwert;

L. in der Erwägung, dass die Massenabwanderung insbesondere von jungen Menschen und Fachkräften aus Grenzregionen symptomatisch für den Mangel an wirtschaftlichen Möglichkeiten in diesen Regionen ist und sie im Hinblick auf Beschäftigung und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung sogar noch unattraktiver macht; in der Erwägung, dass es an Möglichkeiten zum Erlernen von Sprachen sowie an Initiativen zur Sensibilisierung für die Vorteile des Erlernens der Sprache eines Nachbarlandes für Grenzbewohner mangelt; in der Erwägung, dass nicht immer Übersetzungen sämtlicher Verwaltungsdokumente in den Sprachen der angrenzenden Mitgliedstaaten vorliegen; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen sollten, um hier Abhilfe zu schaffen, und dass die Kommission sie dabei beraten sollte;

M. in der Erwägung, dass die Grenzregionen mit der neuen Interreg-Verordnung 2021-2027 nun über einen klaren Rahmen für die finanzielle Unterstützung zugunsten einer besseren grenzüberschreitenden Verwaltung mit dem Ziel verfügen, die wirtschaftliche Erholung anzukurbeln, gemeinsame Umweltmaßnahmen zu entwickeln und die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern;

N. in der Erwägung, dass es beim Abschluss von Partnerschaftsvereinbarungen im Rahmen der Kohäsionspolitik 2021-2027 zu zeitlichen Verzögerungen kommt, wodurch die Zuweisung wichtiger Ressourcen in den bedürftigen Gebieten untergraben wird;

O. in der Erwägung, dass eine zersplitterte und unzureichende grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Grenzregionen zu einer erhöhten Anfälligkeit gegenüber Naturkatastrophen und extremen Wetterereignissen führen kann;

P. in der Erwägung, dass auch Seegrenzregionen zur Union gehören, wobei hierzu insbesondere die Mittelmeerinseln der Union, aber auch ihre Gebiete in äußerster Randlage im Atlantik und im Indischen Ozean zählen; in der Erwägung, dass einige europäische Inseln aufgrund ihrer geografischen Abgelegenheit in Verbindung mit ihrer Eigenschaft als Grenzregionen einer Kombination von Beschränkungen auf dem Arbeitsmarkt und in den Bereichen Verkehr und Gesundheitsversorgung unterliegen, was ihr Wachstumspotenzial erheblich beeinträchtigt;

Q. in der Erwägung, dass die besondere Anfälligkeit von Grenzregionen anerkanntermaßen Änderungen der Finanzierungsmethoden in Grenzregionen erfordert, damit für die Grenzregionen endlich die gleichen Wettbewerbsbedingungen wie für das Kernland gelten; in der Erwägung, dass außerdem empfohlen wird, im Rahmen dieser Änderungen einen der Inflationskorrektur unterliegenden Betrag von einer Milliarde Euro für die Zusammenarbeit in Grenzregionen („Borderland Billion“) vom Kohäsionshaushalt der Union abzuziehen und sie eigens den Grenzregionen vorzubehalten;

R. in der Erwägung, dass die Annahme des Vorschlags für eine Verordnung über einen europäischen grenzübergreifenden Mechanismus (ECBM), der im Mai 2018 von der Kommission auf Empfehlung des früheren luxemburgischen Ratsvorsitzes veröffentlicht wurde, Schätzungen zufolge dazu beigetragen hätte, mindestens 30 % und wahrscheinlich sogar 50 % der anerkannten Hindernisse für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu überwinden;

1. begrüßt die von der Kommission im Jahr 2021 veröffentlichte Mitteilung mit dem Titel „Grenzregionen in der EU: Reallabors der europäischen Integration“, die detaillierte Informationen über die Hindernisse enthält, mit denen Grenzregionen in der EU konfrontiert sind;

Spezifische Merkmale der Grenzregionen

2. weist darauf hin, dass in Artikel 174 AEUV die Herausforderungen anerkannt werden, denen Grenzregionen gegenüberstehen, und dass darin festgelegt ist, dass diesen Gebieten besondere Aufmerksamkeit gilt, wenn die Union ihre Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts entwickelt und weiterhin verfolgt;

3. betont, dass die Herausforderungen für Grenzregionen und insbesondere für solche, die ausschließlich über Seegrenzen – also spezielle Grenzen mit eigenen Bedürfnissen – verfügen, sowie für ländliche und dünn besiedelte Gebiete je nach den in der betreffenden Region vorherrschenden rechtlichen, administrativen, sprachlichen, kulturellen, sozioökonomischen, ökologischen, demografischen und geografischen Gegebenheiten von Region zu Region variieren; betont, dass die EU-Mittel wirksam eingesetzt und besser koordiniert werden müssen, um eine umfassendere Herangehensweise an die vorgenannten Herausforderungen sicherzustellen; fordert die Einbeziehung der örtlichen Behörden und Gemeinschaften sowie maßgeschneiderte, integrierte, individuelle und ortsbezogene Ansätze im Rahmen einer Mehrebenen-Governance; weist darauf hin, dass außerdem den Herausforderungen, mit denen einige Grenzregionen wegen der anhaltenden Aggression Russlands gegen die Ukraine konfrontiert sind, Rechnung getragen werden muss;

4. empfiehlt eine EU-Initiative, mit der Teilnehmern aus allen NUTS-3-Regionen, deren Gebiet an einen benachbarten Mitgliedstaat grenzt, kostengünstig Sprachkurse zum Erlernen von in Nachbarländern gesprochenen Sprachen angeboten werden; fordert nachdrücklich, dass dieser EU-Initiative auch die Aufgabe zukommt, das Bewusstsein für die Vorteile des Erlernens der Sprache des Nachbarlandes zu schärfen;

5. betont, dass unverhältnismäßige Belastungen wie etwa die strukturbedingten Nachteile, mit denen alle Grenzregionen konfrontiert sind, durch eine gesonderte Regelung für Regionalbeihilfen, die speziell für Grenzregionen konzipiert ist, ausgeglichen werden sollten;

6. fordert, dass zu Beginn eines jeden neuen Programmplanungszeitraums – beginnend mit dem Zeitraum 2028-2034 – ein Betrag in Höhe von 0,26 % des Haushalts der EU für die Kohäsionspolitik ausschließlich der Entwicklung von Grenzregionen vorbehalten wird („Borderland Billion“); schlägt ferner vor, dass in Fällen, in denen diese Mittel in den Grenzregionen nicht abgerufen werden, der verbleibende Betrag wieder in den EU-Kohäsionshaushalt fließt;

7. schlägt vor, dass die „Borderland Billion“ den Europäischen Verbünden für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) oder – bei Bestehen vergleichbarer Strukturen – den Grenzregionen anvertraut wird; fordert, dass den EVTZ bzw. vergleichbaren Strukturen ein hohes Maß an Autonomie bei der Verwendung der Mittel und der Auswahl der Projekte eingeräumt wird;

8. fordert die Mitgliedstaaten auf, bestehende Hindernisse zu beseitigen und den EVTZ ein höheres Maß an Autonomie bei der Auswahl der Projekte und der Verwendung der Mittel zu gewähren, insbesondere indem sie EVTZ gemäß Artikel 45 Absatz 4 der Interreg-Verordnung als Verwaltungsbehörden für Interreg-Programme benennen, gemäß Artikel 14 Absatz 4 der Interreg-Verordnung die institutionelle und finanzielle Kapazität der EVTZ stärken oder EVTZ gemäß Artikel 25 Absatz 2 der Interreg-Verordnung als Begünstigte benennen, die Kleinprojektefonds verwalten; empfiehlt der Kommission, Anreize für die Mitgliedstaaten zu schaffen, die vorgenannten Optionen zu nutzen, um den EVTZ eine wichtigere Rolle einzuräumen, wenn es darum geht, das politische Ziel 5 der EU-Kohäsionspolitik für 2021-2027, nämlich ein bürgernäheres Europa, wirklich zu erreichen;

9. empfiehlt, die EU-Leitlinien für Regionalbeihilfen zu ändern; schlägt in Anbetracht der Tatsache, dass weniger als die Hälfte der Gesamtbevölkerung der EU gleichzeitig Regionalbeihilfen erhalten darf, vor, den Grenzregionen im Rahmen dieser Regelung Vorrang einzuräumen;

Widerstandsfähigkeit durch eine engere institutionelle Zusammenarbeit

10. begrüßt die Fortschritte, die die Kommission bei der Umsetzung ihres Aktionsplans von 2017 bislang insbesondere durch die Initiative „B-Solutions“, welche es ermöglicht hat, die Behörden in den Grenzregionen rechtlich und administrativ zu unterstützen und in 90 Fällen Hindernisse, die einer Interaktion im Weg standen, zu beseitigen, sowie durch Unterstützung bei der Erleichterung des Zugangs zu Beschäftigung, der Förderung der Mehrsprachigkeit in Grenzregionen und der Zusammenlegung von Einrichtungen des Gesundheitswesens erzielt hat;

11. fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, Grenzregionen für die Möglichkeit zu sensibilisieren, im Rahmen der Initiative „B-Solutions“ Unterstützung von der Kommission zu erhalten; betont, dass der Austausch von Wissen über erfolgreiche B-Solutions dazu beitragen könnte, administrative und rechtliche Hindernisse zu beseitigen und deren Neuentstehung zu verhindern;

12. betont jedoch, dass B-Solutions allein keine angemessene und wirksame Reaktion auf die rechtlichen und administrativen Hindernisse in Grenzregionen darstellen können;

13. erkennt die wichtige Rolle an, die die Makroregionen, die Euroregionen, Organisationen ohne Erwerbscharakter und Vereine bei der Förderung des öffentlichen Interesses und im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit spielen; fordert die Kommission auf, eine eingehende Bewertung makroregionaler Strategien einzuleiten, um deren Kohärenz mit den erneuerten ökologischen und digitalen Prioritäten der EU zu bewerten;

14. weist darauf hin, dass trotz der unternommenen Anstrengungen nach wie vor zahlreiche administrative, rechtliche und sprachliche Hindernisse bestehen, die das nachhaltige Wachstum, die sozioökonomische Entwicklung und den Zusammenhalt zwischen den Grenzregionen und innerhalb dieser beeinträchtigen;

15. stellt fest, dass die meisten Hindernisse, die der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Wege stehen, rechtlicher Natur sind und sich aus unterschiedlichen nationalen Gesetzen oder allgemeinen EU-Rechtsvorschriften ergeben; weist daher darauf hin, dass die Kommission 2018 einen Vorschlag für eine Verordnung über den europäischen grenzübergreifenden Mechanismus (ECBM) vorgelegt hat (COM(2018)0373);

16. weist darauf hin, dass der Zugang zu öffentlichen Diensten für die 150 Mio. Menschen, die in Binnengrenzregionen leben, unverzichtbar ist und häufig durch zahlreiche rechtliche und administrative Hindernisse gehemmt wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, ihre Bemühungen zur Beseitigung dieser Hindernisse auf ein Höchstmaß zu steigern, insbesondere wenn diese mit den Gesundheitsdiensten, dem Verkehr, der Bildung, der Mobilität von Arbeitskräften und der Umwelt zusammenhängen;

17. betont, dass mit dem von der Kommission vorgeschlagenen ECBM dazu beigetragen worden wäre, mehr als 50 % dieser Hindernisse zu beseitigen, einschließlich jener, die aus dem Mangel an grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehrsmitteln und dem eingeschränkten Zugang zu Beschäftigungs-, Bildungs-, Kultur- und Freizeitangeboten resultieren; bedauert in diesem Zusammenhang zutiefst, dass der Rat das Gesetzgebungsverfahren betreffend den ECBM blockiert hat; weist darauf hin, dass dieser Mechanismus darauf abzielt, die Zusammenarbeit zwischen Grenzregionen bei gemeinsamen Projekten in diversen Bereichen (Infrastruktur, Gesundheitsversorgung, Arbeit usw.) zu erleichtern, indem es einer der Regionen ermöglicht wird, die Rechtsvorschriften des benachbarten Mitgliedstaats anzuwenden, wenn die Anwendung der eigenen Rechtsvorschriften rechtliche Hindernisse birgt;

18. stellt fest, dass der Vorschlag für den ECBM im Februar 2019 und bei der Plenardebatte im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung an den Rat im Oktober 2021 im Parlament von einer breiten Mehrheit unterstützt wurde; weist darauf hin, dass der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung zu dieser Verordnung bestimmte Formulierungen enthielt, mit denen ihre freiwillige Anwendung sichergestellt worden wäre, wodurch auf die Bedenken der Mitgliedstaaten eingegangen wurde;

19. fordert die Kommission auf, den gegenwärtigen Vorschlag unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen der Juristischen Dienste des Rates und des Parlaments zu ändern, um ein Gleichgewicht zwischen den jeweiligen Standpunkten der beiden gesetzgebenden Organe herzustellen; fordert die Kommission auf, bei diesem Vorschlag die Stärkung der Grenzregionen unter Einbeziehung der absehbaren Schäden in den Regionen, die von den Folgen der russischen Aggression gegen die Ukraine am stärksten betroffen sein werden, zu berücksichtigen; fordert die Kommission auf, die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten wieder aufzunehmen, um die rasche Annahme eines Systems zur Überwindung rechtlicher oder administrativer Hindernisse an den Grenzen zu erreichen und so den Menschen, die in Grenzregionen leben, das Leben zu erleichtern;

20. begrüßt die Annahme des Pilotprojekts „Integrierte Initiative für eine grenzüberschreitende Krisenreaktion (CB-CRII)“, mit dem die Widerstandsfähigkeit der Grenzregionen gegenüber künftigen Krisen gestärkt werden soll; fordert die Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung der Kommission nachdrücklich auf, das Projekt[20] umzusetzen;

21. betont, dass die Grenzregionen neben den durch COVID-19 verursachten Schäden und insbesondere den pandemiebedingten Grenzschließungen auch mit den Folgen des Brexit konfrontiert sind, die zu neuerlichen Hemmnissen für den freien Handel und zu schwerwiegenden Störungen des grenzüberschreitenden Handels zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich führen, wodurch sich die Lage der Unternehmen und der Bürger in den Grenzregionen verschlechtert; begrüßt in diesem Zusammenhang die Einigung über die Reserve für die Anpassung an den Brexit, die es ermöglicht, die vom Brexit betroffenen Mitgliedstaaten und Regionen finanziell und rechtlich zu unterstützen;

Mehr und bessere grenzüberschreitende öffentliche Dienstleistungen

22. nimmt mit Interesse zur Kenntnis, dass die von der Kommission im Jahr 2020 durchgeführte öffentliche Konsultation zur Beseitigung grenzbedingter Hindernisse ergeben hat, dass die Hauptschwierigkeiten für die Bewohner von Grenzregionen unter anderem in einem Mangel an zuverlässigen grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehrsdiensten, einem Mangel an digitalen Diensten und deren begrenzter grenzüberschreitender Interoperabilität, unmittelbar aus sprachlichen Unterschieden erwachsenden Hindernissen und Hindernissen im Zusammenhang mit der Gesetzgebung und wirtschaftlichen Ungleichheiten bestanden;

23. stellt fest, dass die Attraktivität von Grenzregionen im Hinblick darauf, dort zu wohnen und zu investieren, in hohem Maße von der Lebensqualität, der Verfügbarkeit öffentlicher und kommerzieller Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen und der Qualität des Verkehrs abhängt und dass diese Voraussetzungen nur durch eine enge Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie Unternehmen auf beiden Seiten der Grenze erfüllt und aufrechterhalten werden können;

24. betont, dass Investitionen in hochwertige öffentliche Dienste einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, die soziale Resilienz zu stärken und wirtschaftliche, gesundheitliche und soziale Krisen zu bewältigen;

25. weist darauf hin, dass die Einführung besserer grenzüberschreitender öffentlicher Dienstleistungen nicht nur die Lebensqualität der Bewohner von Grenzregionen, sondern auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis dieser Dienste verbessern würde;

26. betont, dass die Koordinierung der Verkehrsdienste in den Grenzregionen nach wie vor unzureichend ist, was zum Teil auf fehlende oder stillgelegte Verbindungen zurückzuführen ist und wodurch die grenzüberschreitende Mobilität und die grenzüberschreitenden Entwicklungsmöglichkeiten beeinträchtigt werden; betont ferner, dass der Ausbau einer nachhaltigen grenzüberschreitenden Verkehrsinfrastruktur durch komplexe Rechts- und Verwaltungsvorschriften behindert wird;

27. betont, dass die Schaffung zusätzlicher grenzüberschreitender Verkehrsinfrastruktur kostspielig und ökologisch schwierig ist und möglicherweise nicht immer die beste Lösung darstellt, und hebt daher hervor, welches Potenzial hinsichtlich der Förderung grenzüberschreitender Verkehrsverbindungen in „weichen“ Maßnahmen wie einer besseren Koordinierung der Fahrpläne im öffentlichen Verkehr sowie einer inklusiven Planung und maßgeschneiderten Innovationen der lokalen und regionalen Behörden in den Grenzregionen steckt, wenn diesen Behörden genügend Autonomie für die Verfolgung gemeinsamer Ziel gewährt wird; betont, dass die Entwicklung neuer öffentlicher Verkehrsinfrastruktur den Anforderungen an Nachhaltigkeit und Kosteneffizienz entsprechen sollte; fordert daher, dass die Zuweisung aus dem Fonds für einen gerechten Übergang rechtzeitig erfolgt, um eine aktive Rolle der Grenzregionen bei der Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals sicherzustellen;

28. hebt die Rolle hervor, die die Kohäsionspolitik spielt, wenn es darum geht, u. a. durch das Schließen kleiner Lücken in grenzüberschreitenden Bahnverbindungen die größten Herausforderungen im Verkehrssektor der Union einschließlich der Entwicklung eines gut funktionierenden einheitlichen europäischen Verkehrsraums, der Vernetzung Europas mittels eines modernen, multimodalen und sicheren Verkehrsinfrastrukturnetzes und des Übergangs zu einer emissionsarmen Mobilität anzugehen und so einen Beitrag zur europäischen Integration von Grenzregionen zu leisten;

29. fordert die Mitgliedstaaten auf, einen solideren und klareren Rechtsrahmen zu schaffen, um die Qualität und Effizienz der öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern; betont in diesem Zusammenhang, dass die von der Kommission erstellte Kartierung fehlender Verbindungen im Schienenverkehr ein Schlüsselinstrument für Fortschritte in diese Richtung darstellt;

30. betont, dass insbesondere in Grenzregionen ein wirksames politisches Vermächtnis für das Europäische Jahr der Schiene geschaffen werden muss; weist darauf hin, dass die europäische, grenzüberschreitende Dimension des Schienenverkehrs die Bürger einander näherbringt, sie in die Lage versetzt, die EU in all ihrer Vielfalt zu erkunden, und den sozioökonomischen und territorialen Zusammenhalt fördert, insbesondere indem eine bessere Anbindung im Innern wie auch mit ihrer geografischen Peripherie unter anderem durch grenzüberschreitende regionale Verbindungen sichergestellt wird; begrüßt die Einrichtung von Partnerschaften für die Entwicklung gemeinsamer Dienste sowie die Harmonisierung von Fahrplänen und Fahrkarten in einigen Grenzregionen; ersucht die Kommission, solche Initiativen weiter zu unterstützen, und fordert die Kommission auf, Anreize für die Mitnahme von Fahrrädern in grenzüberschreitenden Zügen zu schaffen;

31. fordert eine verstärkte Digitalisierung öffentlicher Dienste sowie verstärkte Interoperabilitätsstrategien, mit denen dafür gesorgt wird, dass digitale öffentliche Dienste standardmäßig interoperabel und grenzüberschreitend sind; hält es für geboten, die digitale Innovation bei öffentlichen Diensten und Unternehmen in Grenzregionen zu unterstützen, und begrüßt in diesem Zusammenhang die Europäischen Digitalen Innovationszentren (EDIH);

Dynamische grenzüberschreitende Arbeitsmärkte

32. begrüßt die zahlreichen wichtigen Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die sozioökonomischen Asymmetrien in Grenzregionen abzubauen; bedauert jedoch, dass es an spezifischen Bewertungen und vergleichenden Statistiken mangelt, die einen Überblick über die sozioökonomische Lage von grenznahen KMU bieten, was umso bedauerlicher ist, als 67 % der Gesamtbeschäftigung und knapp 60 % der Wertschöpfung der EU auf KMU entfallen;

33. fordert die Kommission auf, eine eingehende Analyse der sozioökonomischen Gegebenheiten grenzüberschreitend tätiger KMU durchzuführen und dazu spezifische Bewertungen und vergleichende Statistiken zusammenzustellen;

34. weist darauf hin, dass laut dem achten Kohäsionsbericht[21] der Kommission Interreg-Indikatoren zeigen, dass bis Ende 2020 die im Bereich der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität gesetzten Ziele für 2023 nur zu 68 % erreicht wurden, während die Ziele in anderen Bereichen zu bis zu 495 % erfüllt wurden; legt den Mitgliedstaaten nahe, diesen Weg weiterzuverfolgen, um die Ziele für 2023 zu erreichen;

35. erkennt an, wie wichtig es für die Mitgliedstaaten ist, die Steuereinnahmen, die Sozialversicherungssysteme und die Vielfalt der nationalen Steuern zu schützen; unterstützt die Umsetzung des Steuerpakets der Kommission vom 15. Juli 2020 zur Sicherstellung einer fairen, effizienten, nachhaltigen und digitalisierten Besteuerung und verpflichtet sich, die Umsetzung genau zu überwachen;

36. betont jedoch, dass in Ermangelung eines angemessenen Angebots an Arbeitsplätzen oder anderen wirtschaftlichen Möglichkeiten und in Anbetracht des niedrigen Lohnniveaus gut ausgebildete Arbeitskräfte tendenziell in Regionen abwandern, in denen solche Möglichkeiten in angemessenem Umfang vorhanden sind, wodurch die Lage in abgelegenen Grenzgebieten noch schwieriger wird;

37. ist der Ansicht, dass die Kohäsionspolitik stärker auf Investitionen in Menschen ausgerichtet sein sollte, da die Wirtschaft in den Grenzregionen durch einen wirksamen Mix aus Investitionen in Innovation, Humankapital, gute Verwaltung und institutionelle Kapazitäten angekurbelt werden kann;

38. vertritt die Auffassung, dass Grenzregionen, die mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind, maßgeschneiderte Unterstützung (z. B. durch stärkere Synergien zwischen dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Kohäsionsfonds, dem Europäischen Sozialfonds Plus und dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung) bei der Entwicklung und Umsetzung langfristiger Strategien erhalten sollten, die auf wirtschaftlicher Diversifizierung sowie Neuqualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen für entlassene Arbeitnehmer gründen;

39. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich uneingeschränkt an den Bemühungen der Kommission um die Verwirklichung des europäischen Bildungsraums zu beteiligen, der gemeinsam mit der Europäischen Kompetenzagenda und dem Europäischen Forschungsraum den Zugang zu gezielter allgemeiner und beruflicher Bildung auf beiden Seiten der Grenze sicherstellt, indem gemeinsame Bildungsangebote bereitgestellt werden und die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen, Kompetenzen und Qualifikationen sichergestellt wird und indem das Lernen gefördert wird;

40. spricht sich dafür aus, die Programme für die Zusammenarbeit zwischen den an den Außengrenzen der Union gelegenen Grenzregionen der EU und den Grenzregionen der Nachbarländer voranzubringen; erkennt die Herausforderungen an, die diese Zusammenarbeit angesichts der unterschiedlichen Regelungen in diesen Regionen mit sich bringt; hält diese Zusammenarbeit für ein wichtiges Instrument, um die Erweiterungspolitik der EU voranzubringen; betont, dass die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen benachbarten Regionen entscheidend dazu beitragen kann, die großen Herausforderungen zu bewältigen, die die Union betreffen (z. B. Sicherstellung einer nachhaltigen Zukunft für das Mittelmeer, die Ostsee und andere Meeresbecken, für die Alpen, die Pyrenäen, die Karpaten und andere Gebirgszüge sowie für die großen Flusseinzugsgebiete etwa des Rheins, der Donau und der Maas);

41. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dringend für eine ordnungsgemäße Umsetzung und Durchsetzung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf die Rechte von grenzüberschreitend erwerbstätigen Personen und Grenzgängern zu sorgen, ihre Beschäftigungs-, Arbeits-, Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen zu verbessern und der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, den bestehenden Rechtsrahmen einschließlich der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit[22] zu überarbeiten, um die Übertragbarkeit von Rechten zu stärken und eine angemessene Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sicherzustellen, sowie die Rolle von Zeitarbeitsagenturen, Personalvermittlungsagenturen, sonstigen Vermittlern und Unterauftragnehmern zu überprüfen, um Schutzlücken im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichbehandlung zu ermitteln; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, die Realität der zunehmenden Telearbeit und die damit verbundenen Schwierigkeiten anzuerkennen und dafür zu sorgen, dass Personen, die von ihrem Wohnsitzland aus Telearbeit leisten, Zugang zu Sozialversicherungsansprüchen, Arbeitnehmerrechten und Steuerregelungen sowie Sicherheit hinsichtlich der für sie zuständigen Behörde haben;

42. stellt fest, dass es in Grenzregionen einer schnelleren und umfassenderen Anerkennung von Abschlüssen und anderen Qualifikationen sowie einer besseren Gesundheitsversorgung, des Ausbaus des Nah- und Fernverkehrs und eines besseren Zugangs zu Informationen über freie Stellen bedarf; betont, dass die Mittel zur Förderung einer besseren Zusammenarbeit zwischen benachbarten nationalen Rechts- und Verwaltungssystemen insbesondere mit Blick auf den Austausch von Informationen über die für Arbeitnehmer geltenden Rechtsvorschriften und die Erhebung von Daten über Grenzgänger aufgestockt werden müssen, um Lücken bei den nationalen Verfahrensweisen zu schließen, besseren Zugang zu verfügbaren Informationen zu erhalten und einen berechenbaren und zugänglichen Binnenarbeitsmarkt zu schaffen; betont, dass diese Probleme in noch stärkerem Maße Grenzgängern drohen, die in Drittländer pendeln oder von dort kommen;

43. ist der Ansicht, dass die Digitalisierung eine einmalige Gelegenheit zur Erleichterung der Mobilität der Arbeitskräfte bietet und gleichzeitig eine schnellere und einfachere Kontrolle der Einhaltung der geltenden EU-Bestimmungen ermöglicht; fordert die Kommission auf, in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Arbeitsbehörde unverzüglich einen Legislativvorschlag für einen Europäischen Sozialversicherungspass für alle mobilen Arbeitnehmer und Drittstaatsangehörigen vorzulegen, die unter die EU-Vorschriften über die EU-Binnenmobilität fallen, und den zuständigen nationalen Behörden und Sozialpartnern auf diese Weise ein Instrument an die Hand zu geben, mit dem eine wirksame Identifizierung, Rückverfolgbarkeit, Zusammenrechnung und Übertragbarkeit von Sozialversicherungsansprüchen sichergestellt und die Durchsetzung der EU-Vorschriften über die Arbeitskräftemobilität und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt auf faire und wirksame Weise verbessert wird, um in der EU für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen;

44. weist darauf hin, dass es derzeit keine gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus zwischen den EU-Mitgliedstaaten gibt, was Menschen mit Behinderungen Schwierigkeiten bereitet, da ihr nationaler Behindertenausweis in anderen Mitgliedstaaten möglicherweise nicht anerkannt wird; ist der Ansicht, dass dieses Versäumnis insbesondere für Grenzgänger und Studierende mit Behinderungen eine Einschränkung darstellt, da ihr Recht auf angemessene Dienstleistungen untergraben wird; erkennt den Wert des EU-Behindertenausweises an, der die gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus in allen derzeit an dem System teilnehmenden Mitgliedstaaten ermöglicht; begrüßt, dass die Kommission bis Ende 2023 die Einführung eines europäischen Behindertenausweises vorschlagen wird, der in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden soll;

Grenzregionen für den europäischen Grünen Deal

45. weist darauf hin, dass es insbesondere mit der Vogelschutzrichtlinie, der Habitat-Richtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie[23] sowie der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 bereits einen wichtigen Rechtsrahmen der EU gibt, der von den Mitgliedstaaten in den Grenzregionen vollständig, systematisch und gemeinsam umgesetzt werden muss; weist darauf hin, dass Natur, Klima, Naturkatastrophen und Krankheiten nicht an Staatsgrenzen haltmachen, und fordert einen koordinierten und kohärenten Schutz der Natura-2000-Gebiete, um für stärker integrierte Umsetzungsmaßnahmen zu sorgen; fordert die nationalen Regierungen der Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, bei der Umsetzung dieser und anderer Richtlinien auf eine stärkere Harmonisierung und Koordinierung hinzuarbeiten; betont, dass die Katastrophenvorsorge und die diesbezügliche Planung ein Bereich ist, in dem die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von entscheidender Bedeutung ist; fordert die Kommission auf, die grenzüberschreitende Komponente der nationalen oder regionalen Strategien zur Anpassung an den Klimawandel genau zu überwachen und konkrete Maßnahmen zur Erleichterung geeigneter Lösungen vorzusehen;

46. weist darauf hin, dass der Klimawandel auch schwerwiegende Auswirkungen auf die Grenzregionen unter anderem insofern hat, als sie gezwungen sind, gemeinsame grenzüberschreitende und maßgeschneiderte Präventionsmaßnahmen für Naturkatastrophen zu entwickeln; weist darauf hin, dass 2021 mehrere Grenzregionen in Belgien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und Deutschland von Naturkatastrophen betroffen waren; hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union verpflichtet sind, regelmäßig Risikobewertungen und Analysen von Katastrophenszenarien durchzuführen, die auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie die Berichterstattung über zentrale Risiken mit grenzüberschreitenden Auswirkungen abdecken; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch im Bereich der Katastrophenvorsorge zu verstärken, wobei hierzu auch eine Verbesserung der Frühwarnsysteme in Grenzregionen gehört; begrüßt in diesem Zusammenhang die Interreg-Projekte Rhein-Maas in den Bereichen öffentliche Sicherheit, Datenerhebung, grenzüberschreitende Fließgewässerbewirtschaftung und Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Raumplanung zur Verringerung des Hochwasserrisikos;

47. vertritt die Ansicht, dass gegenseitiges Vertrauen, politischer Wille und ein flexibler Ansatz bei den Interessenträgern der verschiedenen Ebenen, zu denen auch die Zivilgesellschaft gehört, für die Beseitigung von Hindernissen und die Stärkung des nachhaltigen Wachstums und der Entwicklung in Grenzregionen unerlässlich sind; fordert daher eine bessere Koordinierung und einen besseren Dialog sowie den weiteren Austausch bewährter Verfahren unter den Behörden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine solche Zusammenarbeit auszuweiten; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, für eine angemessene funktionelle und finanzielle Autonomie der jeweiligen lokalen und regionalen Behörden zu sorgen; betont darüber hinaus, dass alle Grenzregionen im Wege von mit ihren Nachbarregionen koordinierten Maßnahmen eine wichtige Rolle spielen müssen, wenn es darum geht, die Herausforderungen des Klimawandels zu bewältigen;

48. stellt fest, dass Grenzregionen von den eingesetzten Maßnahmen in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz zu wenig profitieren; fordert die Kommission auf, auf bereits erzielten regulatorischen Fortschritten aufzubauen und mehr grenzüberschreitende Projekte zur Erzeugung, gemeinsamen Nutzung und Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu finanzieren; hält es für notwendig, die Kooperationsmöglichkeiten, die innerhalb des geltenden EU-Rechtsrahmens bereits bestehen, optimal zu nutzen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Koordinierung in Grenzregionen bei der Umsetzung der EU-Strategie zur Integration des Energiesystems zu verbessern; betont, welches Potenzial in weniger dicht besiedelten Grenzregionen steckt, wenn es darum geht, eine nachhaltige und umweltverträgliche Wirtschaft und somit einen Mehrwert für die lokale Entwicklung zu schaffen, indem grüne neue Arbeitsplätze geschaffen werden;

49. betont, dass die Zusammenarbeit zwischen benachbarten Mitgliedstaaten ein Eckpfeiler bei der Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals sein wird, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die bestehenden Kooperationsmöglichkeiten im Rahmen des geltenden EU-Rechtsrahmens bestmöglich zu nutzen;

°

° °

50. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen sowie den nationalen und regionalen Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

 


 

BEGRÜNDUNG

Die Grenzregionen, die mehr als 40 % des Hoheitsgebiets der Union ausmachen und einen Lebensraum für mehr als 150 Millionen europäische Bürger darstellen, sehen sich nach wie vor zu oft und anhaltend mit administrativen, rechtlichen und sprachlichen Hindernissen konfrontiert, durch die ihr Wirtschaftswachstum und ihr sozialer und territorialer Zusammenhalt beeinträchtigt werden. Daraus folgt, dass diese Regionen wirtschaftlich weniger erfolgreich sind als Regionen, die sich innerhalb der Grenzen der Mitgliedstaaten befinden.

In den Jahren 2017 und 2018 haben die Kommission und das Europäische Parlament unabhängig voneinander die Lage untersucht. Niemand hätte damals jedoch vorhersehen können, dass die ganze Welt und somit auch Europa und seine Grenzregionen von einer weltweiten Epidemie heimgesucht werden würden, die mittlerweile mehr als zwei Jahre andauert. Darüber hinaus hat sich die Situation auch durch den Brexit verändert. Die klare Schlussfolgerung lautet daher: Die Bürger in den Grenzregionen brauchen eine Überarbeitung der Verordnungen, die der Lähmung der Gesundheitseinrichtungen, den Beeinträchtigungen des freien Verkehrs und den unvermeidlichen Folgen einseitiger Grenzschließungen Rechnung trägt.

Um die Situation näher zu beleuchten, hat die Kommission am 14. Juli 2021 ihre Mitteilung mit dem Titel „Grenzregionen in der EU: Reallabors der europäischen Integration“ angenommen. Insbesondere durch Rückgriff auf eine öffentliche Konsultation der in den betreffenden Regionen lebenden Bürger ermöglichte die Mitteilung es, die Lage der Grenzregionen im Lichte der neuen Gegebenheiten in Europa abzubilden und zu prüfen, wie die Programme des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 eingesetzt werden könnten, um den Aufschwung anzukurbeln.

Der Berichterstatter begrüßt die Mitteilung der Kommission und die darin enthaltenen Analysen und greift in seinem Bericht mehrere Punkte auf, die einer erneuten Betrachtung bedürfen. Insbesondere hebt er die dringenden Probleme hervor, die eine raschere Reaktion der EU und der Mitgliedstaaten erfordern und zu denen vor allem der Mangel an grenzüberschreitenden öffentlichen Dienstleistungen gehört, der ein großes Hindernis für die Entwicklung der Grenzregionen darstellt. Die genannten Hindernisse bestehen insbesondere aufgrund der unterschiedlichen Rechtssysteme benachbarter Mitgliedstaaten fort.

Der Berichterstatter betont ferner, dass der europäische grenzübergreifende Mechanismus dringend dahingehend überarbeitet werden muss, dass er die Entwicklung neuer, flexiblerer grenzüberschreitender Initiativen erleichtert, indem ein Teil der Hindernisse, die der grenzüberschreitenden Entwicklung im Wege stehen, beseitigt wird. Das Europäische Parlament hat hierzu bereits entschieden Stellung bezogen.

Abschließend erinnert der Berichterstatter daran, dass die nationalen Vorgehensweisen zur Bekämpfung der Gesundheitskrise für die Grenzregionen teilweise kontraproduktiv waren, nachdem die Grenzen plötzlich geschlossen wurden. Er weist ferner darauf hin, dass es an einer Bewertung und einem allgemeinen Überblick über die derzeitige Situation grenznaher KMU insofern mangelt, als auf KMU mehr als zwei Drittel der Gesamtbeschäftigung in der EU und ein Drittel des europäischen BIP entfallen. Um hier Abhilfe zu schaffen, bedarf es gezielterer öffentlicher Maßnahmen, die auf die Besonderheiten der einzelnen Regionen zugeschnitten sind.

Kurz gesagt wird in dem Bericht gefordert, dass die Politik der EU den Besonderheiten der Grenzregionen besser Rechnung trägt, damit die EU besser auf die demografischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Herausforderungen reagieren kann, vor denen diese Regionen stehen.

 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

12.7.2022

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

37

1

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Matteo Adinolfi, François Alfonsi, Pascal Arimont, Adrian-Dragoş Benea, Isabel Benjumea Benjumea, Tom Berendsen, Stéphane Bijoux, Vlad-Marius Botoş, Rosanna Conte, Rosa D’Amato, Christian Doleschal, Raffaele Fitto, Chiara Gemma, Krzysztof Hetman, Peter Jahr, Manolis Kefalogiannis, Constanze Krehl, Cristina Maestre Martín De Almagro, Nora Mebarek, Alin Mituța, Dan-Ştefan Motreanu, Niklas Nienaß, Andrey Novakov, Younous Omarjee, Tsvetelina Penkova, Maxette Pirbakas, Marcos Ros Sempere, André Rougé, Susana Solís Pérez, Irène Tolleret

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Karolin Braunsberger-Reinhold, Anna Deparnay-Grunenberg, Isabel García Muñoz, Niyazi Kizilyürek, Mikuláš Peksa, Stanislav Polčák

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Sergio Berlato, Carlo Fidanza, Billy Kelleher, Pedro Marques

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

37

+

ECR

Sergio Berlato, Carlo Fidanza, Raffaele Fitto

NI

Chiara Gemma, Maxette Pirbakas

PPE

Pascal Arimont, Isabel Benjumea Benjumea, Tom Berendsen, Karolin Braunsberger-Reinhold, Christian Doleschal, Krzysztof Hetman, Peter Jahr, Manolis Kefalogiannis, Dan-Ştefan Motreanu, Andrey Novakov, Stanislav Polčák

RENEW

Stéphane Bijoux, Vlad-Marius Botoş, Billy Kelleher, Alin Mituța, Susana Solís Pérez, Irène Tolleret

S&D

Adrian-Dragoş Benea, Isabel García Muñoz, Constanze Krehl, Cristina Maestre Martín De Almagro, Pedro Marques, Nora Mebarek, Tsvetelina Penkova, Marcos Ros Sempere

THE LEFT

Niyazi Kizilyürek, Younous Omarjee

VERTS/ALE

François Alfonsi, Rosa D'Amato, Anna Deparnay-Grunenberg, Niklas Nienaß, Mikuláš Peksa

 

1

-

ID

André Rougé

 

2

0

ID

Matteo Adinolfi, Rosanna Conte

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

Letzte Aktualisierung: 6. September 2022
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