BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und der Verordnung (EU) 2021/1060 im Hinblick auf zusätzliche Flexibilität zur Bewältigung der Folgen des militärischen Angriffs durch die Russische Föderation: FAST – CARE (Flexible Assistance for Territories – Flexible Unterstützung für Gebiete)
21.9.2022 - (COM(2022)0325 – C9‑0218/2022 – 2022/0208(COD)) - ***I
Ausschuss für regionale Entwicklung
Berichterstatter: Niklas Nienaß
(Vereinfachtes Verfahren – Artikel 52 Absatz 1 der Geschäftsordnung)
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und der Verordnung (EU) 2021/1060 im Hinblick auf zusätzliche Flexibilität zur Bewältigung der Folgen des militärischen Angriffs durch die Russische Föderation: FAST – CARE (Flexible Assistance for Territories – Flexible Unterstützung für Gebiete)
(COM(2022)0325 – C9‑0218/2022 – 2022/0208(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2022)0325),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 177 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9‑0218/2022),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,– gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung (A9‑0232/2022),
1. legt seinen Standpunkt in erster Lesung fest, indem es den Vorschlag der Kommission übernimmt;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;
3. beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
A. Rechtlicher Hintergrund
Gemäß Artikel 177 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) werden die Aufgaben, die vorrangigen Ziele und die Organisation der Strukturfonds vom Europäischen Parlament und vom Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Verordnungen festgelegt. Der am 29. Juni 2022 angenommene Legislativvorschlag der Kommission stützt sich auf diesen Artikel des Vertrags und zielt darauf ab, die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und die Verordnung (EU) 2021/1060 mit gemeinsamen Bestimmungen für die Fonds für den Zeitraum 2014-2021 bzw. den Zeitraum 2021-2027 zu ändern.
B. Ziel und Inhalt des vorliegenden Vorschlags
Angesichts des zunehmenden Ausmaßes und der immer größeren Auswirkungen der militärischen Aggression Russlands zielt der Vorschlag darauf ab, eine Reihe von Flexibilitätsregelungen vorzusehen, um darauf reagieren zu können. Sie betreffen mehrere zentrale Aspekte, die von den beiden Verordnungen erfasst werden, z. B.:
• Abweichung von den Anforderungen an den Standort bei Vorhaben zur Bewältigung von Herausforderungen im Zusammenhang mit der Migration infolge der militärischen Aggression Russlands;
• Erhöhung des Vorfinanzierungssatz für den EFRE, den ESF+ und den Kohäsionsfonds in den Jahren 2022 und 2023 um weitere 0,5 % (bis zu 1 %) der Gesamtunterstützung;
• Anwendung eines Kofinanzierungssatzes von bis zu 100 % für die Prioritätsachse, die der Integration von Drittstaatsangehörigen gewidmet ist; gleichzeitig müssen mindestens 30 % der Unterstützung im Rahmen dieser Priorität lokalen Gebietskörperschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft gewährt werden, die in lokalen Gemeinschaften aktiv sind;
• Flexibilität zwischen den Fonds, die die Nutzung des Kohäsionsfonds für Vorhaben zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Migration infolge von Russlands Aggression ermöglicht, und zwischen den thematischen Zielen, die Mittelübertragungen innerhalb von Programmen ermöglichen;
• die Möglichkeit, Ausgaben für bereits abgeschlossene Vorhaben in Bezug auf Herausforderungen im Zusammenhang mit der Migration geltend zu machen;
• zusätzliche Flexibilität für die zwischen dem Zeitraum 2014-2021 bzw. dem Zeitraum 2021-2027 geplanten Vorhaben.
C. Verfahren im REGI-Ausschuss
Der Legislativvorschlag wurde am 4. Juli 2022 im Plenum angekündigt und an den REGI-Ausschuss als federführenden Ausschuss überwiesen. Er wurde am 12. Juli 2022 im Ausschuss von Kommissionsmitglied Elisa Ferreira vorgestellt und anschließend vom Ausschuss sowohl auf politischer als auch auf fachlicher Ebene sorgfältig geprüft.
In der außerordentlichen Sitzung vom 15. September 2022 beschloss der REGI-Ausschuss, für diesen Legislativvorschlag das vereinfachte Verfahren ohne Änderungen anzuwenden (Artikel 52 Absatz 1). Gegen diesen Beschluss wurden keine Einwände erhoben.
D. Einschätzung des Berichterstatters
Der Legislativvorschlag ist gerechtfertigt und notwendig, um die Mitgliedstaaten und ihre Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, die mit den Folgen der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine konfrontiert sind. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen unverzüglich in Kraft treten. Daher sollte das Parlament diesen Legislativvorschlag ohne Änderung im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß Artikel 52 Absatz 1 der Geschäftsordnung billigen.
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und der Verordnung (EU) 2021/1060 im Hinblick auf zusätzliche Flexibilität zur Bewältigung der Folgen des militärischen Angriffs durch die Russische Föderation: FAST – CARE (Flexible Assistance for Territories – Flexible Unterstützung für Gebiete) |
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Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
COM(2022)0325 – C9-0218/2022 – 2022/0208(COD) |
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Datum der Übermittlung an das EP |
30.6.2022 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
REGI 4.7.2022 |
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Mitberatende Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
BUDG 4.7.2022 |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
BUDG 12.7.2022 |
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Berichterstatter(in/innen) Datum der Benennung |
Niklas Nienaß 12.7.2022 |
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Vereinfachtes Verfahren – Datum des Beschlusses |
15.9.2022 |
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Prüfung im Ausschuss |
12.7.2022 |
1.9.2022 |
15.9.2022 |
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Datum der Annahme |
15.9.2022 |
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Datum der Einreichung |
21.9.2022 |