ZWEITER BERICHT über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für das Haushaltsjahr 2020

7.10.2022 - (2021/2146(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Tomáš Zdechovský


Verfahren : 2021/2146(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0235/2022
Eingereichte Texte :
A9-0235/2022
Aussprachen :
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für das Haushaltsjahr 2020

(2021/2146(DEC))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für das Haushaltsjahr 2020,

 unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2020, zusammen mit den Antworten der Agenturen[1],

 unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[2],

 unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 28. Februar 2022 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilenden Entlastung (06003/2022 – C9‑0101/2022),

 unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 4. Mai 2022[3] über den Aufschub des Entlastungsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2020 sowie auf die Antworten des Exekutivdirektors der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache,

 gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[4], insbesondere auf Artikel 70,

 gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2019 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624[5], insbesondere auf Artikel 116,

 gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates[6], insbesondere auf Artikel 105,

 gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,

 unter Hinweis auf den zweiten Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0235/2022),

1. verweigert dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2020;

2. legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3. beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

 


 

2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über den Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für das Haushaltsjahr 2020

(2021/2146(DEC))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für das Haushaltsjahr 2020,

 unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2020, zusammen mit den Antworten der Agenturen[7],

 unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[8],

 unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 28. Februar 2022 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilenden Entlastung (06003/2022 – C9‑0101/2022),

 unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 4. Mai 2022[9] über den Aufschub des Entlastungsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2020 sowie auf die Antworten des Exekutivdirektors der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache,

 gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[10], insbesondere auf Artikel 70,

 gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2019 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624[11], insbesondere auf Artikel 116,

 gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates[12], insbesondere auf Artikel 105,

 gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,

 unter Hinweis auf den zweiten Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0235/2022),

1. weist darauf hin, dass auf einer der folgenden Tagungen ein Vorschlag zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegt werden muss;

2. beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

 


 

3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für das Haushaltsjahr 2020 sind

(2021/2146(DEC))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für das Haushaltsjahr 2020,

 unter Hinweis auf den am 15. Februar 2022 fertiggestellten und den Mitgliedern des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Haushaltskontrollausschusses im Juli 2022 zur Verfügung gestellten Bericht des OLAF,

 gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,

 unter Hinweis auf den zweiten Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0235/2022),

A. in der Erwägung, dass die Europäische Bürgerbeauftragte in den Fällen OI/5/2020/MHZ und OI/4/2021/MHZ eine Reihe von Untersuchungen in Bezug darauf, wie die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (im Folgenden „Agentur“) ihren Grundrechtsverpflichtungen und ihrer Rechenschaftspflicht im Zusammenhang mit ihren erweiterten Zuständigkeiten nachkommt, durchgeführt und eine Reihe von Empfehlungen an die Agentur gerichtet hat;

1. nimmt den Rücktritt des Exekutivdirektors der Agentur und seines ehemaligen Kabinettschefs am 28. April 2022 nach der Herausgabe des OLAF-Berichts und im Anschluss an zahlreiche Berichte und journalistische Untersuchungen zur Kenntnis, in denen Probleme, insbesondere im Bereich der Wahrung der Menschenrechte, aufgedeckt wurden; bedauert, dass trotz der diesbezüglichen Empfehlungen des OLAF keine Disziplinarverfahren gegen sie eingeleitet wurden; begrüßt die Ernennung einer Exekutivdirektorin ad interim durch den Verwaltungsrat zum 1. Juli 2022; nimmt die am 21. Juni 2022 veröffentlichte Stellenausschreibung für einen neuen Exekutivdirektor bzw. für eine neue Exekutivdirektorin der Agentur zur Kenntnis; fordert den Verwaltungsrat der Agentur auf, so bald wie möglich einen Exekutivdirektor oder eine Exekutivdirektorin zu ernennen; fordert den Verwaltungsrat auf, sich vor Beginn des Einstellungsverfahrens zu erhöhter Transparenz und Rechenschaftspflicht gegenüber dem Parlament zu verpflichten und diese Verpflichtung schriftlich zu bestätigen; hebt hervor, dass sich der neue Exekutivdirektor bzw. die neue Exekutivdirektorin dazu verpflichten sollte, die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte bei allen Tätigkeiten der Agentur sicherzustellen, und über Verwaltungs- und Führungskompetenzen von hohem Niveau verfügen sollte; fordert den Verwaltungsrat und die Kommission auf, aktiv mit dem Parlament – im Einklang mit seinen Befugnissen – zusammenzuarbeiten; weist erneut darauf hin, dass der weitestmögliche öffentliche Zugang zu den die Agentur betreffenden Abschlussberichten des OLAF in einem für die Öffentlichkeit geeigneten Format sowie die vollständige Umsetzung der Empfehlungen des Parlaments und insbesondere seiner Frontex-Kontrollgruppe Teil einer solchen Verpflichtung des Verwaltungsrats zu Transparenz und Rechenschaftspflicht sein sollten;

2. begrüßt den Informationsvermerk mit dem Titel „Actions taken by Frontex management during transition period“ (Maßnahmen der Leitung von Frontex während des Übergangszeitraums), der dem Haushaltskontrollausschuss am 27. Juni 2022 vorgelegt wurde und in dem die Entlastungsbehörde über die von der vorläufigen Leitung der Agentur im Vorgriff auf die Ernennung eines neuen Exekutivdirektors oder einer neuen Exekutivdirektorin ergriffenen Maßnahmen in Kenntnis gesetzt wird; fordert die vorläufige Leitung und den noch zu ernennenden Exekutivdirektor bzw. die noch zu ernennende Exekutivdirektorin auf, die Entlastungsbehörde weiterhin proaktiv darüber zu unterrichten, wie sie auf ihre Bemerkungen und Empfehlungen reagiert;

3.  stellt fest, dass die Verpflichtung eingegangen wurde, unter der Leitung der amtierenden Exekutivdirektorin einen Aktionsplan für die in diesem Dokument vorgestellten Abhilfemaßnahmen auszuarbeiten; begrüßt, dass die amtierende Exekutivdirektorin die bestehenden Probleme der Agentur einräumt, erkennt die Zusage der amtierenden Exekutivdirektorin an, dafür zu sorgen, dass die Agentur ihr Mandat in vollem Umfang erfüllt und unter uneingeschränkter Achtung der Rechtsstaatlichkeit arbeitet, und würdigt den positiven Wandel in Bezug auf die Achtung der Grundrechte und die Änderung der Organisationskultur der Agentur, auch wenn es darum geht, sicherzustellen, dass die Bediensteten keine Angst davor haben, mögliches Fehlverhalten anzusprechen, dass dem in angemessener Weise nachgegangen wird, dass ein Dialog mit den Bediensteten aufgenommen wird, die Übertragung von Befugnissen gefördert wird und vertrauensvolle Beziehungen zu anderen Institutionen und der Öffentlichkeit aufgebaut werden; begrüßt ferner ihr Bekenntnis zu Transparenz; erwartet, dass die oben genannten Feststellungen und Zusagen ihren Niederschlag in einem Aktionsplan finden, der dem Parlament zusammen mit regelmäßigen Aktualisierungen über dessen Umsetzung vorgelegt wird; betrachtet die Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans als wichtige Voraussetzung für das Verfahren zur Entlastung der Agentur;

4. fordert die Leitung der Agentur auf, das Mandat der Agentur weiter auszuführen; bekräftigt, dass Klarheit, Transparenz, ein offener Dialog und eine offene Kommunikation sowohl intern als auch extern, die Übertragung von Zuständigkeiten und Aufgaben sowie die Befolgung hoher ethischer Standards und die Einhaltung der Grundrechte von wesentlicher Bedeutung sind, um die Organisationskultur innerhalb der Agentur zu verändern, eine verantwortungsvolle Leitung zu gewährleisten und ihre Arbeitsweise im Hinblick auf eine vollständige Umsetzung ihres Mandats, wie es in der Verordnung (EU) 2019/1896 festgelegt ist, zu verbessern; weist erneut darauf hin, dass dies eine gemeinsame Anstrengung ist, die die aufrichtige Zusammenarbeit der Exekutivleitung, des Verwaltungsrats der Agentur und der Kommission erfordert; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Forderung an die Kommission, klare Leitlinien für die Auslegung und Umsetzung des Mandats der Agentur vorzulegen, insbesondere in Bezug auf Aspekte der Grenzkontrolle; bekräftigt die Unterstützung des Parlaments in diesem Prozess; erinnert daran, dass in der Sitzung des Haushaltskontrollausschusses vom 13. Juli 2022 darauf hingewiesen wurde, dass das durch das neue Mandat der Agentur vorgegebene rasch wachsende Tempo zu Schwierigkeiten geführt hat, die rückblickend unterschätzt wurden, was insbesondere zu Verzögerungen bei der Einstellung führte; weist darauf hin, dass der derzeitige Berichtigungskoeffizient zu ernsthaften Schwierigkeiten führt, wenn es darum geht, qualifiziertes und diversifiziertes Personal anzuziehen, und fordert eine Überarbeitung dieses Berichtigungskoeffizienten unter Berücksichtigung der tatsächlichen Lebenshaltungskosten, um die geografische Ausgewogenheit innerhalb der Agentur zu verbessern;

5. hebt die größere Rolle hervor, die die Agentur im Zusammenhang mit der russischen Invasion in der Ukraine spielen musste; begrüßt in diesem Zusammenhang die Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die operativen Tätigkeiten der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Moldau[13] und die Unterstützung der Republik Moldau bei der Steuerung der Migrationsströme;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

6. weist auf die Bemerkung des Rechnungshofs zur Übertragung einer vorläufigen Mittelbindung in Höhe von 18 000 000 EUR für die Vorbereitung von Einsätzen vor Ort im Jahr 2021 hin, für die keine rechtliche Verpflichtung bestand; nimmt die von der Agentur ergriffenen Abhilfemaßnahmen zur Kenntnis, die sich darauf konzentrieren, den Rechtsrahmen zu klären, den Finanzdienst der Agentur besser einzubinden und das Personal zu schulen, wobei jedoch die entsprechenden Mittel aus dem Unionshaushalt nicht freigegeben wurden; ist der Ansicht, dass die vorläufige Mittelbindung hätte annulliert werden sollen, anstatt übertragen zu werden; fordert den Rechnungshof auf, die Entscheidung der Agentur, die Mittelbindung nicht zu annullieren, zu bewerten;

7. bekräftigt seine Besorgnis darüber, dass der Exekutivdirektor der Agentur am 4. März 2020 unter Verstoß gegen die Haushaltsordnung ein Privatflugzeug genutzt hat, was die Agentur 8 500 EUR gekostet hat;

Bedingungen für die Entlastung 2019

8. nimmt den Bericht der Agentur über die Umsetzung der sieben Bedingungen zur Kenntnis, die für die Entlastung der Agentur 2019 verfasst wurden; bedauert allerdings, dass nur fünf der sieben Bedingungen Berichten zufolge von der Agentur umgesetzt wurden; bedauert feststellen zu müssen, dass mehrere Bedingungen immer noch nicht vollständig erfüllt sind;

9. bedauert, dass eine der noch nicht erfüllten Bedingungen die Einstellung von 40 Grundrechtebeobachtern betrifft, wobei am 1. Juni 2022 31 Grundrechtebeobachter im Dienst waren und drei weitere am 1. September 2022 ihr Amt antreten sollen; betont, dass die Agentur gemäß Artikel 110 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2019/1896 verpflichtet war, bis zum 5. Dezember 2020 mindestens 40 Grundrechtebeobachter einzustellen; betont, dass die Frontex-Kontrollgruppe festgestellt hat, dass die Einstellung von Grundrechtebeobachtern durch den ehemaligen Exekutivdirektor der Agentur unnötig verzögert wurde, während die Agentur erklärt, dass die Verzögerung auf langwierige Einstellungsverfahren in den Organen der Union zurückzuführen sei; erkennt die jüngsten Fortschritte der Agentur bei der Einstellung an und begrüßt, dass die Zahl der Grundrechtebeobachter von 40 auf 46 erhöht wurde; betont, dass die Verordnung (EU) 2019/1896 den Rahmen für weitere Erhöhungen der Anzahl der Grundrechtebeobachter im Zuge der Erweiterung der Agentur bereitstellt, zumal die Einstellung von zunächst 40 Grundrechtebeobachtern eine Schwelle und keine Obergrenze darstellt; fordert die Agentur erneut auf, alle künftigen Einstellungen und Ernennungen von Grundrechtebeobachtern auf AD-Ebene vorzunehmen; nimmt die Zusage der Agentur zur Kenntnis, die verbleibenden Grundrechtebeobachter so schnell wie möglich einzustellen; stellt fest, dass der Grundrechtsbeauftragte seine Zufriedenheit mit dem Verfahren zum Ausdruck gebracht hat;

10. bedauert, dass die Agentur ihre Tätigkeiten in Griechenland nicht evaluiert hat, obwohl aus Berichten von Institutionen der Mitgliedstaaten, des Europarats und der Vereinten Nationen hervorgeht, dass die Agentur gemeinsame Grenzüberwachungsmaßnahmen in Abschnitten durchgeführt hat, in denen es gleichzeitig zu Grundrechtsverletzungen kam; stellt mit Bedauern fest, dass die Entlastungsbehörde diese Angelegenheit zwar in ihrem ersten Entlastungsbericht 2020 zu der Agentur angesprochen hat, dass die Agentur jedoch keine wesentlichen Informationen darüber vorgelegt hat, wie sie dies weiterverfolgen will; betont die Dringlichkeit dieser Angelegenheit angesichts der Entwicklungen in Griechenland; fordert die Agentur nachdrücklich auf, so bald wie möglich eine gründliche Evaluierung vorzunehmen und die Entlastungsbehörde auf dem Laufenden zu halten;

11. bedauert, dass die Agentur das Standardarbeitsverfahren für Berichte über schwerwiegende Zwischenfälle noch nicht überarbeitet hat; weist darauf hin, dass diese Überarbeitung ursprünglich für das zweite Quartal 2022 geplant war, aber nach Angaben der Agentur aufgrund des Krieges in der Ukraine auf das dritte Quartal 2022 verschoben wurde;

12. bedauert, dass eine weitere noch nicht erfüllte Bedingung in der Forderung besteht, dass die Agentur ihre Unterstützungstätigkeiten in Ungarn aussetzt, und dass die Agentur nicht im Einklang mit Artikel 46 der Verordnung (EU) 2019/1896 und nicht in Übereinstimmung mit den Schlussfolgerungen des Gerichtshofs der Europäischen Union zu gegen Ungarn eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren handelt; stellt fest, dass die Agentur geltend macht, dass sie die Unterstützungsmaßnahmen nicht aussetzt, sondern stattdessen zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreift, um von den ungarischen Behörden die Zusicherung zu erhalten, dass die Grundrechte geachtet werden, und dies genau überwacht, was durch das Argument untermauert wird, das die Kommission in der Sitzung des Haushaltskontrollausschusses vom 13. Juli vorgebracht hat, dass die Agentur durch ihre Präsenz in Ungarn in die Lage versetzt wird, mögliche Grundrechtsverletzungen gegen Flüchtlinge oder Asylbewerber durch ungarische Behörden an der Grenze zu überwachen und zu kontrollieren; unterstreicht, dass sich diese Präsenz auf Überwachungstätigkeiten beschränken sollte, und betont, dass sich die Agentur nicht an Operationen beteiligen darf, die nationalen Rechtsvorschriften unterliegen, die vom Gerichtshof für mit dem Unionsrecht unvereinbar befunden wurden, bis all diese Bestimmungen mit dem Besitzstand der Union im Einklang stehen; stellt fest, dass der Grundrechtsbeauftragte der Agentur betont, dass die fortgesetzte Unterstützung der Agentur in Ungarn dazu führen kann, dass die Agentur in einen Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung verwickelt wird, und empfiehlt, dass die Agentur ihre Unterstützungstätigkeiten in Ungarn aussetzt und zusätzliche Schutzmaßnahmen einbaut, falls sie diese Einsätze dennoch weiter überwachen sollte, insbesondere vor dem Hintergrund der allgemeinen Lage der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Aufforderung an die Agentur, alle weiteren Tätigkeiten in Ungarn auszusetzen; nimmt allerdings die Fortschritte zur Kenntnis, die die Agentur durch die Annahme der detaillierten Standardverfahren für Artikel 46 in Form eines Beschlusses des Exekutivdirektors im Januar 2022 erzielt hat; betont, wie wichtig es ist, bei der Umsetzung dieser Verfahren die höchsten Standards in Bezug auf die Achtung der Grundrechte einzuhalten;

13. kommt zu dem Schluss, dass die Agentur die meisten der von der Entlastungsbehörde verfassten Bedingungen in zufriedenstellender Weise umgesetzt hat, dass aber die vollständige Umsetzung all dieser Bedingungen noch nicht erreicht wurde und dass wichtige Bedingungen noch erfüllt werden müssen; fordert die Agentur auf, unverzüglich tätig zu werden und die übrigen Bedingungen zu erfüllen; betont, dass die Erfüllung dieser Bedingungen ein entscheidender Aspekt für die Entlastungsbehörde ist, um die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen;

14. bekräftigt erneut, dass die drastisch erweiterten Zuständigkeiten der Agentur und die Aufstockung ihrer Mittel in den letzten Jahren mit einer entsprechend größeren Rechenschaftspflicht und entsprechend mehr Transparenz einhergehen müssen; betont, dass die Erteilung der Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur von dieser Rechenschaftspflicht und Transparenz und insbesondere von der Einhaltung des Unionsrechts durch die Agentur abhängt;

Bericht des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)

15. stellt fest, dass das OLAF und der Verwaltungsrat der Agentur eine anonymisierte Fassung des Abschlussberichts des OLAF über die Tätigkeiten der Agentur zur Verfügung gestellt haben; weist darauf hin, dass diese anonymisierte Fassung nur den Mitgliedern des Haushaltskontrollausschusses und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zur Verfügung gestellt wurde; weist darauf hin, dass die Entlastungsbehörde darauf hingewiesen hat, dass der Zugang zu diesem Bericht notwendig ist, um einen umfassend fundierten Beschluss über die Entlastung 2020 zu fassen; bedauert die lange Verzögerung bei der Gewährung des Zugangs zu diesem Bericht, wodurch die Kontrollbefugnisse des Parlaments beeinträchtigt wurden; weist zudem darauf hin, dass die Ergebnisse des OLAF-Berichts von öffentlichem Interesse sind; stellt fest, dass inzwischen klargestellt wurde, dass das OLAF der Eigentümer des Berichts ist und dass alle anhängigen Folgemaßnahmen zu den Ergebnissen des Berichts abgeschlossen wurden;

16. stellt fest, dass die schwerwiegenden Bedenken, die auf der Grundlage der teilweisen Präsentation der Ergebnisse aus dem Abschlussbericht in der Sitzung des Haushaltskontrollausschusses vom 28. Februar 2022 geäußert wurden, im Abschlussbericht bestätigt werden; ist zutiefst besorgt über die Ergebnisse der Untersuchung und über das Ausmaß der schwerwiegenden Verfehlungen und anderen Unregelmäßigkeiten, die vom OLAF festgestellt wurden, sowie über die Ebene, auf der sie begangen wurden; bringt in diesem Zusammenhang seine tiefe Bestürzung über das Verhalten und die Handlungen der betreffenden Personen zum Ausdruck, die in den Ergebnissen beschrieben werden, sowie über den Mangel an Rechenschaftspflicht; entnimmt den Erklärungen des Vorsitzes des Verwaltungsrats der Agentur in der Sitzung des Haushaltskontrollausschusses vom 13. Juli 2022, dass im Anschluss an die Schlussfolgerungen des OLAF im Abschlussbericht entsprechende Maßnahmen ergriffen wurden; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass ernsthafte Abhilfemaßnahmen ergriffen werden sollten und dass die Lösung der vom OLAF aufgedeckten Probleme Zeit in Anspruch nehmen und ein starkes Engagement, insbesondere vonseiten des angehenden neuen Exekutivdirektors bzw. der neuen Exekutivdirektorin, erfordern wird; bekräftigt seine Aufforderung an die Agentur, einen detaillierten Fahrplan, in dem dargelegt ist, wie sie die noch bestehenden Bedenken auszuräumen gedenkt, sowie einen klaren und detaillierten Zeitplan für die entsprechenden Maßnahmen vorzulegen; weist darauf hin, dass das OLAF in der Sitzung des Haushaltskontrollausschusses vom 13. Juli 2022 erneut bestätigt hat, dass der Abschlussbericht keine Schlussfolgerungen in Bezug auf die Finanzen oder Hinweise auf Verstöße gegen die wirtschaftliche Haushaltsführung enthält; weist darauf hin, dass man sich bei der Untersuchung auf mutmaßliches Fehlverhalten und die Nichteinhaltung von Verfahren vonseiten der höheren Führungsebene konzentriert hat; hebt jedoch hervor, dass die im Abschlussbericht des OLAF enthaltenen Schlussfolgerungen zu der Untersuchung, die in Bezug auf die Tätigkeiten der Agentur unter der früheren Exekutivleitung durchgeführt wurde, äußerst schwerwiegend und für das Entlastungsverfahren im Jahr 2020 von Belang sind; weist darauf hin, dass 2022 zwei weitere Abschlussberichte des OLAF über die Agentur vorgelegt werden sollen; fordert, dass die Mitglieder des Parlaments umgehend Zugang zu diesen Abschlussberichten erhalten, sobald sie fertiggestellt sind, und dass auch alle Exekutivbediensteten der Agentur Zugang erhalten, die auf diese Berichte zugreifen müssen, damit künftig eine ordnungsgemäße Ausführung des Haushaltsplans der Agentur sichergestellt wird;

Veränderungen in der Agentur

17. nimmt die positive Veränderung des Führungsstils zur Kenntnis, die von der amtierenden Exekutivdirektorin eingeführt wurde, die zugesagt hat, die Organisationskultur der Agentur zu ändern und einen teambasierten Ansatz mit einer konsultativen und integrativen Führung zu fördern, bei dem die Menschen keine Angst davor haben, über mögliches Fehlverhalten zu sprechen – und zwar mit uneingeschränkter Unterstützung des Verwaltungsrats und des Grundrechtsbeauftragten – und begrüßt diese Veränderung; begrüßt insbesondere, dass sich die amtierende Exekutivdirektorin zu Transparenz verpflichtet hat, und erwartet, dass entscheidende Schritte unternommen werden, um diesen Verpflichtungen nachzukommen; begrüßt die positive Rolle des neuen Vorsitzes des Verwaltungsrats und den wichtigen Beitrag des Grundrechtsbeauftragten, der die Zusammenarbeit mit und die Kommunikation gegenüber der Agentur verbessert bzw. intensiviert hat; nimmt zudem die Bemerkungen des Vorsitzes des Verwaltungsrats und des stellvertretenden Generaldirektors der Kommission für Migration und Inneres zur Kenntnis, wonach der Bericht das Fehlverhalten der betroffenen Personen aufzeigt, jedoch kein strukturelles Problem vorliegt; weist erneut darauf hin, dass sich die Untersuchung des OLAF auf Fehlverhalten und die Nichteinhaltung von Verfahrensweisen durch Einzelpersonen beschränkt hat, und betont, dass eine eingehendere Analyse erforderlich ist, damit die Entlastungsbehörde die genaue Art der festgestellten Mängel bewerten kann, um sicherzustellen, dass es keine strukturellen Probleme gibt;

a)  betont erstens, dass das System von Kontrolle und Gegenkontrolle gründlich analysiert werden muss, da das Fehlverhalten von Einzelpersonen zu lange andauern konnte;

b) betont zweitens, dass Medienberichte über Erkenntnisse des OLAF zu Mitgliedstaaten, die Druck auf die Küstenschutzbeamten der Agentur ausüben und Push-back-Aktionen verheimlichen, Herausforderungen für die Agentur darstellen, die über die vorangegangene Leitung hinausreichen;

c) ist besorgt über die erklärten Absichten mehrerer Mitarbeiter, die Arbeit für die Agentur aufgrund der Organisationskultur und des allgemeinen Arbeitsumfelds aufzugeben, und erwartet, dass die geschäftsführende Exekutivdirektorin unverzüglich tätig wird, um diese Probleme anzugehen;

d) ist ebenfalls besorgt über die Art und Weise, in der die Agentur Artikel 46 der Verordnung (EU) 2019/1896 weiterhin anwendet, wie dies auch aus der Entscheidung der amtierenden Exekutivdirektorin hervorgeht, die Präsenz in der Ägäis zu verstärken, obwohl es Medienberichte über Erkenntnisse des OLAF gibt, die auf anhaltende Grundrechtsverletzungen in diesem Gebiet hinweisen;

18. erkennt an, dass alle Probleme, mit denen die Agentur konfrontiert ist, Altlasten sind und dass die derzeitige und die künftige Leitung der Agentur einen Weg finden müssen, mit diesen Problemen umzugehen, um der Agentur zu helfen, voranzukommen; hebt hervor, dass die Agentur auf die uneingeschränkte Unterstützung der Entlastungsbehörde zählen kann, wenn ihre derzeitige Führung diese Probleme eingesteht und sich bemüht, sie zu beheben; betont, dass sowohl die Kommission als auch der Verwaltungsrat der Agentur die Aufgabe haben sollten, sich mit allen Herausforderungen zu befassen, damit ein Neuanfang gemacht und verhindert wird, dass die Agentur bei der Achtung der Grundrechte weiterhin Defizite aufweist; fordert die Kommission und den Verwaltungsrat der Agentur daher auf, all diese Angelegenheiten eingehend zu analysieren und der Entlastungsbehörde darüber Bericht zu erstatten; betont, dass bei den künftigen Entlastungszyklen alle oben genannten Aspekte ernsthaft berücksichtigt werden;

19. fordert nachdrücklich, dass die Leitung der Agentur, darunter die amtierende Exekutivdirektorin, die stellvertretenden Exekutivdirektoren und der Grundrechtsbeauftragte, Zugang zum Inhalt des Abschlussberichts des OLAF erhalten und ihn lesen, da er für die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Ausführung des Haushaltsplans der Agentur und der Durchführung der Verordnung in Zukunft von entscheidender Bedeutung ist; fordert den Verwaltungsrat und die Leitung der Agentur auf, den Inhalt des Abschlussberichts des OLAF erneut sorgfältig zu überprüfen und sich mit den darin aufgeworfenen Fragen zu befassen; fordert insbesondere die Leitung der Agentur auf, eine erneute Prüfung der Schlussfolgerungen zu den vom Verwaltungsrat untersuchten Vorfällen im Hinblick auf ihre Konformität mit den Grundrechten vorzunehmen, da in den Medien über eine Verschleierung von Informationen gegenüber dem Verwaltungsrat berichtet wurde, sowie der Schlussfolgerungen zum Austausch von Informationen innerhalb der Agentur und zwischen der Agentur und dem Parlament; fordert die Agentur und die Kommission nachdrücklich auf, etwaige strukturelle Probleme, die sowohl die direkte Tätigkeit der Agentur als auch die Aufsicht betreffen, anzuerkennen und zu beheben und dafür zu sorgen, dass ähnliche Situationen nie wieder auftreten; fordert die Kommission und die Agentur auf, die Entlastungsbehörde darüber zu unterrichten, wie diese Probleme behoben werden;

Sonderbericht Nr. 08/2021 des Rechnungshofs

20. stellt fest, dass die Agentur die Umsetzung von Empfehlung 5 des Sonderberichts Nr. 8/2021 des Rechnungshofs (Frist bis Ende 2021) gemeldet hat, jedoch die Frist für die Umsetzung von Empfehlung 1 für die Verbesserung des Rahmens für den Informationsaustausch und des europäischen Lagebilds um mehr als ein Jahr von Mitte 2022 bis zum dritten und vierten Quartal 2023 verlängert hat; nimmt ferner die laufende/teilweise Umsetzung der Empfehlungen 2, 3 und 4 zur Kenntnis und fordert die Agentur auf, die Frist für ihre Umsetzung bis Ende 2022 einzuhalten;

Transparenz

21. erinnert an die Entscheidung der Europäischen Bürgerbeauftragten im Rahmen ihrer Initiativuntersuchung zu Grundrechtsverpflichtungen; nimmt die Schlussfolgerung der Bürgerbeauftragten zur Kenntnis, wonach die Agentur für einen proaktiveren Ansatz in Bezug auf Transparenz sorgen sollte, auch indem sie Unterlagen veröffentlicht, die erforderlich sind, um die jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten der an ihren Tätigkeiten beteiligten Akteure zu verstehen; weist darauf hin, dass die Agentur keine taktischen Informationen weitergeben kann, die zum Zwecke des Menschenhandels oder anderer illegaler Aktivitäten missbraucht werden könnten; fordert die Agentur auf, die Empfehlungen der Bürgerbeauftragten umzusetzen; schlägt vor, dass die Agentur einen neuen Verhaltenskodex ausarbeitet und umsetzt, in dessen Rahmen uneingeschränkte Transparenz und eine gute Verwaltung sichergestellt werden, und dass die Agentur die Entlastungsbehörde über die diesbezüglich erzielten Fortschritte auf dem Laufenden hält;

22. nimmt die Annahme besonderer Vorschriften zur Gewährleistung der Unabhängigkeit des Grundrechtsbeauftragten sowie die Ausarbeitung einer Grundrechtsstrategie und eines entsprechenden Aktionsplans zur Kenntnis;

23. weist darauf hin, dass die Agentur und die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung von Grundrechtsverpflichtungen eine gemeinsame Verantwortung tragen; fordert die Agentur und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Strukturen der Zusammenarbeit, des Informationsaustauschs und des Austauschs bewährter Verfahren weiterzuentwickeln;

24. nimmt das Ergebnis der außerordentlichen Sitzung des Verwaltungsrats der Agentur vom 27. Juli 2022 zur Kenntnis; begrüßt die positiven Maßnahmen, die der Verwaltungsrat ergriffen hat, um die Funktionsweise der internen Verwaltungsstruktur der Agentur zu verbessern, sowie die aktualisierte externe Kommunikationsstrategie von Frontex; teilt die Besorgnis des Verwaltungsrats angesichts der zunehmenden Gewalt an den Außengrenzen; erwartet, dass die Agentur die im Jahresbericht des Grundrechtsbeauftragten aus dem Jahr 2021 dargelegten Empfehlungen umsetzt;

Datenschutz

25. nimmt mit großer Besorgnis die Medienberichte vom Juli 2022 zur Kenntnis, aus denen hervorgeht, dass die Agentur ihre übergriffige Erfassung von Daten von Migranten im Rahmen des Programms PeDRA, ausgeweitet hat; zeigt sich des Weiteren besorgt über Berichte, wonach der Datenschutzbeauftragte wiederholt davor gewarnt hat, dass diese Datenausweitung nicht ohne Verstoß gegen das Unionsrecht erreicht werden kann, und empfohlen hat, den Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) zu konsultieren; zeigt sich ferner besorgt über Berichte, in denen festgestellt wird, dass die Agentur diese Empfehlung zunächst ignoriert und die Datenausweitung fortgesetzt hat; begrüßt auf der Grundlage der von der Agentur bereitgestellten Informationen, dass die Agentur nach Eingang der Stellungnahmen des EDSB zu den Vorschriften für die Datenverarbeitung die Beschlüsse des Verwaltungsrats zusammen mit dem Datenschutzbeauftragten der Agentur umformuliert hat, um die uneingeschränkte Einhaltung der Datenschutzvorschriften der Union sicherzustellen, und erklärt hat, dass bei den neuen Vorschriften den Bemerkungen des EDSB sorgfältig Rechnung getragen würde; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über den aktuellen Stand in dieser Sache Bericht zu erstatten und sie über die künftigen Schritte bei der Ausarbeitung dieses Programms auf dem Laufenden zu halten;

Fälle von Belästigung

26. weist darauf hin, dass der Agentur im Jahr 2020 Berichten zufolge 17 Fälle mutmaßlicher sexueller Belästigung gemeldet wurden; stellt im Zuge der Folgemaßnahmen der Agentur zum ersten Entlastungsbericht 2020 fest, dass bei zwei dieser 17 Fälle informelle Verfahren im Rahmen des Verfahrenshandbuchs der Agentur für Vertrauenspersonen eingeleitet wurden; bedauert, dass die anderen 15 Fälle ohne weitere Folgemaßnahmen abgeschlossen wurden; betont, dass ein besonderer Schwerpunkt auf die Ermittlung, Meldung und Bekämpfung von sexueller Belästigung gelegt werden sollte, insbesondere angesichts der Meldungen von Hinweisgebern über solche mutmaßlichen Fälle; begrüßt die Erklärungen der amtierenden Exekutivdirektorin in der Sitzung des Haushaltskontrollausschusses, wonach die Agentur in diesem Bereich weiterhin wachsam ist und dass zusätzliche Maßnahmen ergriffen wurden, um dafür zu sorgen, dass alle Fälle ordnungsgemäß behandelt werden; begrüßt die ausdrückliche Zusage der amtierenden Exekutivdirektorin, wachsam zu bleiben und zusätzliche Maßnahmen in diesem Bereich zu ergreifen; ist schockiert und zutiefst besorgt über den Selbstmord eines Bediensteten im Zusammenhang mit mutmaßlichen Praktiken der sexuellen Belästigung, der in Gesprächen zwischen Beamten der Agentur und Mitgliedern erwähnt wurde, die an der Reise des Haushaltskontrollausschusses nach Polen im Juli 2022 teilgenommen haben, und begrüßt die Wiederaufnahme dieses Falls durch die neue Exekutivleitung; fordert die Exekutivdirektorin auf, eine umfassende und detaillierte Untersuchung dieses besonders schwerwiegenden und besorgniserregenden Falls durchzuführen, die Entlastungsbehörde über die Ergebnisse dieser Untersuchung auf dem Laufenden zu halten und bei dem Verfahren uneingeschränkt mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten; fordert die Exekutivdirektorin auf, eine gründliche Untersuchung der Umsetzung der bestehenden Verfahren gegen sexuelle Belästigung durchzuführen, mit allen zuständigen Behörden uneingeschränkt zusammenzuarbeiten, der Entlastungsbehörde über die Ergebnisse zu berichten und einen detaillierten Aktionsplan mit Maßnahmen vorzulegen, die eine Nulltoleranz gegenüber sexueller Belästigung sowohl in der administrativen als auch in der operativen Tätigkeit gewährleisten; fordert die Agentur auf, bei dem Verfahren uneingeschränkt mit allen zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten und die Entlastungsbehörde über die Ergebnisse auf dem Laufenden zu halten;

27. würdigt die Bediensteten der Agentur, die sehr schwierige Zeiten durchmachen und mit Herausforderungen konfrontiert sind, zu denen die amtierende Exekutivdirektorin in der Sitzung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres vom 30. Mai 2022 Erklärungen abgegeben hat; weist insbesondere auf den Umgang mit dem ehemaligen Grundrechtsbeauftragten hin, dessen Arbeit Medienberichten zufolge im Laufe der Jahre durch die ehemalige Leitung der Agentur behindert wurde; fordert die Leitung der Agentur und den Verwaltungsrat auf, weiter daran zu arbeiten, die Agentur zu einem sicheren Arbeitsort zu machen, der die Bediensteten dazu ermutigt, ihre Meinung zu äußern; schöpft Mut aus dem Umstand, dass zahlreiche Bedienstete ihren Vorgesetzten Missstände gemeldet haben, deren sie gewahr wurden, und fordert die Agentur auf, dafür zu sorgen, dass alle Hinweise auf berufliche Verfehlungen ernst genommen und ordnungsgemäß weiterverfolgt werden; besteht darauf, dass es einer obligatorischen Schulung zum Thema soziale Belästigung für die Führungskräfte und alle Bediensteten bedarf;

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° °

28. verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom ...[14] zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.


STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BÜRGERLICHE FREIHEITEN, JUSTIZ UND INNERES (5.9.2022)

für den Haushaltskontrollausschuss

zu der Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für das Haushaltsjahr 2020

(2021/2146(DEC))

Verfasserin der Stellungnahme: Ramona Strugariu

 

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. betont, wie wichtig eine wirksame und gut funktionierende Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (im Folgenden „Agentur“) ist, die die Mitgliedstaaten beim Management der gemeinsamen Außengrenzen der Union unterstützen und ein integriertes Grenzmanagement unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte sicherstellen kann; betont, dass ein wirksames Management der Außengrenzen von entscheidender Bedeutung für die Bewältigung aktueller und künftiger Herausforderungen an den Außengrenzen der Union und den Schutz des Schengen-Raums als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist; fordert die Agentur nachdrücklich auf, konkrete Schritte zu unternehmen, um in der Lage zu sein, ihre wichtigen Aufgaben und Verantwortlichkeiten unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte weiterhin uneingeschränkt umzusetzen, einschließlich der Reaktion auf die verschiedenen Bedrohungen, Herausforderungen und Chancen, die in der strategischen Risikoanalyse 2022 ermittelt wurden;

2. weist erneut darauf hin, dass die Agentur mit ihrem neuen Mandat aus dem Jahr 2019 in Bezug auf Personal und technische Ausrüstung gestärkt wurde; stellt fest, dass die Bedeutung der Agentur bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten angesichts der komplexen geopolitischen Lage erheblich zugenommen hat; betont, dass die Agentur diejenige Agentur in den Bereichen Justiz und Inneres ist, die den größten Betrag an Haushaltsmitteln der Union erhält; bekräftigt erneut, dass die erhebliche Ausweitung der Zuständigkeiten und die signifikante Aufstockung des Haushalts der Agentur in den letzten Jahren mit einer entsprechenden Stärkung der Rechenschaftspflicht und Transparenz einhergehen muss; betont, dass die Erteilung der Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur von dieser Rechenschaftspflicht und Transparenz und insbesondere von der Einhaltung des Unionsrechts durch die Agentur abhängt;

3. nimmt die Annahme besonderer Vorschriften zur Gewährleistung der Unabhängigkeit des Grundrechtsbeauftragten sowie die Ausarbeitung einer Grundrechtsstrategie und eines entsprechenden Aktionsplans zur Kenntnis;

4. bedauert, dass die in Artikel 110 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2019/1896[15] verankerte Verpflichtung, bis zum 5. Dezember 2020 mindestens 40 Grundrechtebeobachter einzustellen, immer noch nicht erfüllt wurde; weist in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf die Feststellungen der Frontex-Kontrollgruppe hin, wonach der damalige Exekutivdirektor der Agentur eine erhebliche und unnötige Verzögerung bei der Einstellung der Grundrechtebeobachter verursacht hat; fordert die Agentur nachdrücklich auf, die verbleibenden Grundrechtebeobachter gemäß der wiederholten Forderung des Parlaments und der Kommission rasch einzustellen und zu ernennen; weist die Agentur erneut darauf hin, dass dies eine von den sieben Bedingungen ist, die das Parlament in seinen früheren Entlastungsberichten festgelegt hat; erkennt die Fortschritte an, die die Agentur in jüngster Zeit in dieser Hinsicht erzielt hat, und begrüßt die Absicht des Grundrechtsbeauftragten und der Interimsexekutivverwaltung der Agentur, die Zahl der Grundrechtebeobachter zunächst auf 46 zu erhöhen; betont jedoch, dass diese Bedingung immer noch nicht als erfüllt angesehen werden kann; betont, dass die Verordnung (EU) 2019/1896 den Rahmen für eine weitere Erhöhung der Zahl der Grundrechtebeobachter im Zuge der Erweiterung der Agentur bietet; fordert die Agentur erneut auf, alle künftigen Einstellungen und Ernennungen von Beobachtern auf AD-Ebene vorzunehmen;

5. bedauert, dass der an die Agentur gerichteten Forderung, ihre Einsätze zur Unterstützung von Rückführungsaktionen aus Ungarn auszusetzen, solange die von den ungarischen Behörden erlassenen Rückkehrentscheidungen nach Auffassung des Gerichtshofs der Europäischen Union (im Folgenden „Gerichtshof) mit der Richtlinie 2008/115/EG[16] und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union unvereinbar sind, nicht nachgekommen wurde; fordert die Agentur auf, diese Aktionen in Ungarn umgehend auszusetzen; stellt fest, dass der Grundrechtsbeauftragte der Agentur empfiehlt, Rückführungsaktionen nur teilweise auszusetzen und für zusätzliche Schutzmaßnahmen bei der Durchführung von Rückführungsaktionen zu sorgen; betont jedoch, dass sich die Agentur nicht an Operationen beteiligen darf, die nationalen Rechtsvorschriften unterliegen, die vom Gerichtshof für mit dem Unionsrecht unvereinbar befunden wurden, bis alle diese Bestimmungen mit dem Besitzstand der Union im Einklang stehen; stellt ferner mit Besorgnis fest, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 30. Juni 2022[17] festgestellt hat, dass litauische Rechtsvorschriften mit dem Unionsrecht und dem Völkerrecht unvereinbar sind; verweist nachdrücklich auf die Berichte des Grundrechtsbeauftragten, in denen diese Situation hervorgehoben wird; bedauert, dass die Agentur selbst nach dem Urteil des Gerichtshofs nicht gemäß Artikel 46 der Verordnung (EU) 2019/1896 tätig geworden ist; nimmt die Fortschritte zur Kenntnis, die die Agentur durch die Annahme der detaillierten Standardarbeitsanweisungen für Artikel 46 der Verordnung (EU) 2019/1896 in Form eines Beschlusses des Exekutivdirektors vom Januar 2022 erzielt hat; betont, wie wichtig es ist, diese Verfahren umzusetzen und die höchsten Standards für die Achtung der Grundrechte und des Grundsatzes der Nichtzurückweisung im Einklang mit dem Besitzstand der Union einzuhalten, insbesondere angesichts der Entwicklungen in Litauen, Lettland und Griechenland;

6. nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur die Frist für die vollständige Umsetzung der Empfehlung 1 des Sonderberichts Nr. 8/2021 des Europäischen Rechnungshofs (im Folgenden „Rechnungshof“) zur Verbesserung des Rahmens für den Informationsaustausch und des europäischen Lagebilds auf das Jahr 2023 verschoben hat, was über den im Sonderbericht des Rechnungshofs festgelegten Zeitrahmen für die Umsetzung (Mitte 2022) hinausgeht;

7. äußert seine tiefe Besorgnis über die von der Agentur vorgeschlagenen aktualisierten Vorschriften für die „Verarbeitung personenbezogener Daten für die Risikoanalyse“ (PeDRA), die angeblich die massenhafte Erhebung sensibler personenbezogener Daten von Migranten und Personen, die in der Union internationalen Schutz suchen, unter Verstoß gegen das Unionsrecht ermöglichen würden; hebt hervor, dass aus am 7. Juli 2022 veröffentlichten Medienberichten[18] hervorgeht, dass die Agentur angeblich ihre eigenen Datenschutzbeobachter bei der anfänglichen Ausweitung des Programms PeDRA außen vor gelassen hat; bedauert die Entscheidung, den eigenen Datenschutzbeauftragten der Agentur zu ignorieren, sowie die ursprüngliche Entscheidung, den Europäischen Datenschutzbeauftragten trotz Warnungen des Datenschutzbeauftragten bezüglich der damit verbundenen schwerwiegenden Risiken nicht zu konsultieren; fordert die Agentur auf, ihre Absichten im Zusammenhang mit diesem Programm und der laufenden Überarbeitung dieses Programms unverzüglich klarzustellen;

8. stellt fest, dass vor dem Gerichtshof mehrere Klagen gegen die Agentur eingereicht wurden, insbesondere eine Klage, die im Mai 2021 im Namen von zwei Asylbewerbern eingereicht wurde, eine Klage, die im Oktober 2021 im Namen einer syrischen Familie eingereicht wurde, die mit einem von der Agentur und den nationalen Behörden durchgeführten Flug aus Griechenland in die Türkei zurückgebracht wurde, und eine Rechtssache, die im März 2022 von Alaa Hamoudi vor den Gerichtshof gebracht wurde;

9. ist zutiefst besorgt über die jüngsten Enthüllungen durch die Medien, die Zugang zum Bericht[19] des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) hatten, wonach die ehemalige Exekutivleitung der Agentur von illegalen Pushbacks in Griechenland wusste und diese unterstützte und mitfinanzierte; erachtet es als völlig inakzeptabel, dass sich die Agentur an derartigen Maßnahmen beteiligt; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ernsthaft Verantwortung zu übernehmen und klare Schritte zu unternehmen, um dafür zu sorgen, dass sich solche Situationen nicht wiederholen, und die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union für Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung zu ziehen; fordert die Agentur erneut auf, ihre Tätigkeiten in Griechenland angesichts der Berichte von OLAF, Institutionen der Mitgliedstaaten, des Europarats und der Vereinten Nationen, aus denen hervorgeht, dass die Agentur gemeinsame Grenzüberwachungsmaßnahmen in Abschnitten durchführt, in denen zum damaligen Zeitpunkt Grundrechtsverletzungen stattfanden, gründlich zu evaluieren; stellt fest, dass die Agentur und die griechischen Behörden bei der Umsetzung des Aktionsplans zusammenarbeiten, mit dem die im Zuge der Überwachungspatrouillen durchgeführten Tätigkeiten verbessert werden sollen; äußert sich jedoch weiter besorgt darüber, dass Berichten[20] zufolge ein bei der Agentur angestellter Dolmetscher in Griechenland zusammen mit mindestens hundert Drittstaatsangehörigen von griechischen Grenzschutzbeamten angegriffen und anschließend über die Grenze in die Türkei gezwungen wurde; fordert die Agentur und die griechischen Behörden auf, die Ermittlungen zu beschleunigen und etwaige Verfehlungen zu ahnden;

10. begrüßt den Beschluss, den Mitgliedern des Haushaltskontrollausschusses und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Parlaments teilweise Zugang zum OLAF-Bericht über die im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Agentur durchgeführte Untersuchung zu gewähren; bedauert die lange Verzögerung bei der Gewährung dieses Zugangs zutiefst; betont, dass diese Verzögerung die Kontrolle der Agentur durch die Mitglieder erschwert hat; hebt hervor, dass der Zugang zu den Ergebnissen des OLAF-Berichts für einen fundierten Beschluss der Entlastungsbehörde von wesentlicher Bedeutung ist; ist zutiefst besorgt über die Ergebnisse dieser Untersuchung; betont, dass der OLAF-Bericht die Befürchtungen und Bedenken bestätigt hat, die in den letzten Jahren von vielen im Parlament geäußert wurden; bringt seine tiefe Bestürzung über das Verhalten und die Handlungen zum Ausdruck, die in den dargelegten Ergebnissen beschrieben werden, sowie über den Mangel an Rechenschaftspflicht; fordert die Agentur erneut auf, einen detaillierten Fahrplan, in dem dargelegt ist, wie sie die noch bestehenden Bedenken zu erfüllen gedenkt, sowie einen klaren und detaillierten Zeitplan für die entsprechenden Maßnahmen vorzulegen;

11. fordert, dass die neue Exekutivdirektorin ad interim, die stellvertretenden Exekutivdirektoren und der Grundrechtsbeauftragte dringend Zugang zum Bericht des OLAF erhalten, da er für die künftige Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Ausführung des Haushaltsplans der Agentur und der Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1896 von entscheidender Bedeutung ist; ist ferner der Auffassung, dass die Ergebnisse des OLAF-Berichts von öffentlichem Interesse sind und veröffentlicht werden sollten, sofern etwaige Schritte im Rahmen möglicher weiterer damit verbundener Verfahren nicht beeinträchtigt werden; fordert das OLAF auf, den Bericht unverzüglich unter uneingeschränkter Einhaltung der OLAF-Vorschriften und der Datenschutzvorschriften erneut zu veröffentlichen;

12. hebt hervor, dass eine neue, von Lighthouse Reports koordinierte Untersuchung im April 2022 gezeigt hat, dass die Agentur zwischen März 2020 und September 2021 in illegale Pushbacks von mindestens 957 Flüchtlingen verwickelt war; fordert, dass die Agentur dringend alle potenziellen Vorfälle auf der Grundlage der Ergebnisse des OLAF-Berichts, einschließlich derjenigen, die nicht als potenzielle Grundrechtsverletzung eingestuft wurden, erneut prüft;

13. weist darauf hin, dass 2022 zwei weitere OLAF-Berichte über die Agentur vorgelegt werden sollen; fordert, dass die Mitglieder umgehend Zugang zu diesen zusätzlichen Berichten erhalten, sobald sie fertiggestellt sind, um die Kontrolle durch die Mitglieder zu gewährleisten, und dass auch alle Exekutivbediensteten der Agentur Zugang erhalten, die auf den Bericht zugreifen müssen, um eine korrekte Ausführung des Haushaltsplans der Agentur in der Zukunft sicherzustellen;

14. begrüßt die Ernennung einer Interimsexekutivdirektorin am 1. Juli 2022; weist erneut auf die wiederholte Kritik des Parlaments am Versagen der Agentur unter der damaligen Exekutivleitung hin, die Grundrechte von Migranten und Asylsuchenden zu schützen, insbesondere im Zusammenhang mit zahlreichen Berichte und journalistischen Untersuchungen in Bezug auf die Beteiligung der Agentur an illegalen Pushbacks, die zum Rücktritt des ehemaligen Exekutivdirektors führten; bekräftigt, dass sich eine solche Situation nicht wiederholen darf; fordert nachdrücklich, dass Überwachungsmechanismen eingerichtet werden und das Parlament über die Maßnahmen informiert wird, die ergriffen werden, um sicherzustellen, dass sich Verletzungen der Grundrechte nicht wiederholen;

15. ist zutiefst besorgt über die von mehreren Bediensteten geäußerte Absicht, die Agentur aufgrund der Organisationskultur und des allgemeinen Arbeitsumfelds zu verlassen; betont, dass ein besonderer Schwerpunkt auf die Ermittlung, Meldung und Bekämpfung von sexueller Belästigung gelegt werden sollte, insbesondere angesichts der Meldungen von Hinweisgebern über solche mutmaßlichen Fälle; stellt fest, dass von den 17 im Jahr 2020 gemeldeten Fällen mutmaßlicher sexueller Belästigung 15 ohne weitere Folgemaßnahmen abgeschlossen wurden, und in zwei Fällen Untersuchungen eingeleitet wurden; begrüßt die ausdrückliche Zusage der Exekutivdirektorin ad interim, weiterhin wachsam zu sein und zusätzliche Maßnahmen in diesem Bereich zu ergreifen; ist schockiert und zutiefst besorgt über den Selbstmord eines Mitglieds des Personals im Zusammenhang mit mutmaßlichen Praktiken der sexuellen Belästigung, was in Gesprächen zwischen Beamten der Agentur und Mitgliedern, die an der Reise des Haushaltskontrollausschusses des Parlaments nach Polen im Juli 2022 teilnahmen, erwähnt wurde, und begrüßt die Wiederaufnahme dieses Falls durch die neue Exekutivleitung; fordert die Exekutivdirektorin auf, eine umfassende und detaillierte Untersuchung dieses besonders schwerwiegenden und besorgniserregenden Falls durchzuführen, die Entlastungsbehörde über die Ergebnisse dieser Untersuchung auf dem Laufenden zu halten und dabei uneingeschränkt mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten; fordert die Exekutivdirektorin auf, eine gründliche Untersuchung der Umsetzung der bestehenden Verfahren gegen sexuelle Belästigung durchzuführen, der Entlastungsbehörde über die Ergebnisse zu berichten und einen detaillierten Aktionsplan mit Maßnahmen vorzulegen, die eine Nulltoleranz gegenüber sexueller Belästigung sowohl in der administrativen als auch in der operativen Tätigkeit gewährleisten;

16. begrüßt, dass die amtierende Exekutivdirektorin die anhaltenden Probleme der Agentur anerkennt und bei ihrer Präsentation am 30. Mai 2022 vor dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Parlaments eine Reihe von Zusagen gemacht hat, unter anderem dafür zu sorgen, dass die Agentur ihr Mandat in vollem Umfang erfüllt und unter uneingeschränkter Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte arbeitet, die Organisationskultur der Agentur zu ändern und dabei insbesondere sicherzustellen, dass die Bediensteten keine Angst davor haben, mögliche Missstände anzusprechen, und dass diese ordnungsgemäß weiterverfolgt werden, einen Dialog mit den Bediensteten zu organisieren, die Übertragung von Befugnissen zu fördern und vertrauensvolle Beziehungen zu anderen Institutionen und der Öffentlichkeit aufzubauen; begrüßt ebenfalls, dass sie sich zu Transparenz verpflichtet hat; fordert die Agentur nachdrücklich auf, entscheidende Schritte zu unternehmen, um diesen Zusagen nachzukommen; nimmt die Erklärungen der amtierenden Exekutivdirektorin zu der Motivationslosigkeit und der Notlage der Bediensteten mit Besorgnis zur Kenntnis; fordert, dass bis Ende 2022 eine detaillierte Strategie zur Bewältigung dieses Problems eingeführt wird; weist die Agentur erneut darauf hin, dass das Statut eingehalten werden muss;

17. begrüßt die Maßnahmen, die das Team der Exekutivdirektion der Agentur während der Übergangszeit ergriffen hat, deren Ziel darin besteht, dem nächsten Exekutivdirektor, der vom Verwaltungsrat ernannt wird, eine besser funktionierende Agentur zu übergeben; bekräftigt, dass Klarheit, Transparenz, ein offener Dialog und eine offene Kommunikation sowohl intern als auch extern, die Übertragung von Zuständigkeiten und Aufgaben sowie die Einhaltung hoher ethischer Standards und die Achtung der Grundrechte von wesentlicher Bedeutung sind, um die Organisationskultur innerhalb der Agentur zu verändern, eine verantwortungsvolle Leitung zu gewährleisten und ihre Arbeitsweise im Hinblick auf eine vollständige Umsetzung ihres Mandats, wie es in der Verordnung (EU) 2019/1896 festgelegt ist, zu verbessern; weist erneut darauf hin, dass dies eine gemeinsame Anstrengung ist, die die aufrichtige Zusammenarbeit der Exekutivleitung, des Verwaltungsrats der Agentur und der Kommission erfordert; bekräftigt die Unterstützung des Parlaments in diesem Prozess;

18. fordert den Verwaltungsrat und die Kommission auf, einen neuen Exekutivdirektor einzustellen, der sich tatsächlich für die Wahrung der Grundrechte bei allen Tätigkeiten der Agentur einsetzt; fordert den Verwaltungsrat und die Kommission im Einklang mit den Vorrechten des Parlaments auf, sich aktiv an diesem Verfahren zu beteiligen; fordert den Verwaltungsrat vor der Einstellung auf, sich zu mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht gegenüber dem Parlament zu verpflichten, was durch einen schriftlichen Austausch zu bestätigen ist; weist erneut darauf hin, dass der öffentliche Zugang zu den OLAF-Berichten in einem für die Öffentlichkeit geeigneten Format sowie die vollständige Umsetzung aller Empfehlungen des Parlaments und insbesondere seiner Frontex-Kontrollgruppe Teil einer solchen Verpflichtung des Verwaltungsrats zu Transparenz und Rechenschaftspflicht sein sollten;

19. nimmt zur Kenntnis, dass am 21. Juni 2022 eine Stellenausschreibung für die Ernennung eines neuen Exekutivdirektors veröffentlicht wurde und 79 Bewerbungen innerhalb der entsprechenden Frist des Ernennungsverfahrens eingegangen sind; fordert die Kommission auf, mindestens drei Kandidaten für das Amt des Exekutivdirektors vorzuschlagen; hebt hervor, dass die vorgeschlagenen Kandidaten vor der Ernennung aufgefordert werden, vor dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Parlaments eine Erklärung abzugeben und Fragen der Mitglieder zu beantworten; betont, dass das Parlament erwartet, dass alle von der Kommission vorgeschlagenen Kandidaten in der Lage sind, sämtliche Aufgaben und Befugnisse des Exekutivdirektors gemäß der Verordnung (EU) 2019/1896 wahrzunehmen, und über hohe Verwaltungs- und Managementkompetenzen verfügen, einschließlich einschlägiger Erfahrung als leitende Fachkraft auf dem Gebiet der Verwaltung der Außengrenzen und der Rückkehr, wie in Artikel 107 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1896 vorgesehen;

20. weist erneut darauf hin, dass ein effizienter Verwaltungsrat angesichts seiner Aufgaben, die strategische Ausrichtung vorzugeben, den Exekutivdirektor zu ernennen und ganz allgemein die Tätigkeiten der Agentur zu überwachen, von entscheidender Bedeutung ist, um das reibungslose Funktionieren der Agentur zu gewährleisten; bekräftigt den Standpunkt der Frontex-Kontrollgruppe des Parlaments, dass der Verwaltungsrat eine aktivere Rolle bei der Anerkennung der schwerwiegenden Risiken von Grundrechtsverletzungen hätte spielen sollen; ersucht die Agentur, dafür zu sorgen, dass die Auswahlverfahren und -kriterien für die Mitglieder des Verwaltungsrats die Benennung von Bewerbern mit der richtigen Erfahrung, dem richtigen Wissen und der richtigen Sachkenntnis ermöglichen; fordert den Verwaltungsrat auf, dafür zu sorgen, dass neue Mitglieder angemessen geschult sind, um ihre Aufgabe zu erfüllen; empfiehlt dem Verwaltungsrat, spezialisierte Arbeitsgruppen und Vorbereitungsgremien einzurichten, um seine Arbeit zu erleichtern und eine kontinuierliche Weiterverfolgung wichtiger Fragen zu gewährleisten; nimmt die Einsetzung der Arbeitsgruppe des Verwaltungsrats für Grundrechte und rechtlich-operative Aspekte von Operationen zur Kenntnis; ersucht den Verwaltungsrat, ständige Strukturen zu entwickeln, um sicherzustellen, dass die Agentur ihren Grundrechtsverpflichtungen nachkommt;

21. nimmt mit großer Besorgnis die Medienberichte vom August 2022 zur Kenntnis, in denen die Agentur beschuldigt wird, Kulturmittler auszubeuten, indem sie einen Auftragnehmer einsetzt, der ihnen angeblich einen effektiven Lohn von weniger als 2,50 EUR pro Stunde bietet, wobei außerdem zu beachten ist, dass sie an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr zur Verfügung stehen müssen; weist auf die von den Kulturmittlern in diesem Zusammenhang initiierte Petition sowie auf ihre Beschwerde bei der EU-Bürgerbeauftragten hin;

22. hebt die größere Rolle hervor, die die Agentur im Zusammenhang mit der russischen Invasion in der Ukraine spielen musste; begrüßt in diesem Zusammenhang die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die operativen Tätigkeiten der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Moldau[21] und die Unterstützung der Republik Moldau bei der Steuerung der Migrationsströme;

23. weist darauf hin, dass die Agentur und die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Grundrechtsverpflichtungen eine gemeinsame Verantwortung tragen; fordert die Agentur und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Strukturen der Zusammenarbeit, des Informationsaustauschs und des Austauschs bewährter Verfahren weiterzuentwickeln;

24. fordert die Agentur auf, dafür zu sorgen, dass die Beamten des ständigen Korps aus einer Vielzahl von Nationalitäten rekrutiert werden; unterstreicht die Bedeutung einer angemessenen Ausbildung der Beamten des Grenzschutzes und der Küstenwache, auch im Hinblick auf die Grundrechte und den Zugang zu internationalem Schutz;

25. weist erneut auf die wichtige Rolle des Grundrechtsbeauftragten und des Konsultationsforums hin, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass die Agentur ihren Grundrechtsverpflichtungen nachkommt; fordert den Verwaltungsrat und die Exekutivdirektorin auf, den Grundrechtsbeauftragten und das Konsultationsforum aktiv in die einschlägigen Verfahren einzubeziehen und ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bei ihrer Entscheidungsfindung zu berücksichtigen;

26. betont die Bedeutung eines wirksamen und zugänglichen Beschwerdemechanismus für Verletzungen der Grundrechte; fordert den Grundrechtsbeauftragten und die Exekutivdirektorin auf, sich bei der Untersuchung eines Berichts über einen schwerwiegenden Vorfall auf eine Vielzahl von Quellen zu stützen; empfiehlt, dass Berichte über ähnliche schwerwiegende Vorfälle sorgfältig behandelt werden, insbesondere im Hinblick auf die Kommunikation mit einem Aufnahmemitgliedstaat, und dass sie vom Verwaltungsrat weiterverfolgt werden; fordert die Agentur nachdrücklich auf, sich zu größerer Transparenz in Bezug auf Berichte über schwerwiegende Vorfälle, Berichte über die Anwendung von Gewalt und individuelle Beschwerden zu verpflichten;

27. begrüßt die jüngste Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen der Agentur und dem Parlament im Rahmen der Untersuchung der „Frontex-Kontrollgruppe“; bedauert, dass Berichten der Medien[22] zufolge, die Zugang zum OLAF-Bericht hatten, die ehemalige Exekutivleitung Informationen vor Mitgliedern verheimlicht hatte; fordert den Grundrechtsbeauftragten und das Konsultationsforum auf, dem Parlament regelmäßig über ihre Tätigkeiten Bericht zu erstatten; fordert den Verwaltungsrat und die Exekutivdirektorin nachdrücklich auf, sich in Bezug auf die Tätigkeiten der Agentur zu einem verstärkten Dialog und mehr Transparenz mit dem Parlament zu verpflichten.

28. nimmt das Ergebnis der außerordentlichen Sitzung des Verwaltungsrats der Agentur vom 27. Juli 2022 zur Kenntnis; begrüßt die positiven Maßnahmen, die der Verwaltungsrat ergriffen hat, um die Funktionsweise der internen Verwaltungsstruktur der Agentur zu verbessern, sowie die aktualisierte externe Kommunikationsstrategie von Frontex; teilt die Besorgnis des Verwaltungsrats angesichts der zunehmenden Gewalt an den Außengrenzen; erwartet, dass die Agentur die im Jahresbericht 2021 des Grundrechtsbeauftragten dargelegten Empfehlungen umsetzt;

29. weist darauf hin, dass die Agentur dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig ist und dass das Parlament sich verpflichtet hat, dafür zu sorgen, dass die Agentur zur kontinuierlichen und einheitlichen Anwendung des Unionsrechts beiträgt, einschließlich des Besitzstands der Union im Bereich der Grundrechte, insbesondere der Charta der Grundrechte der Europäischen Union; betont, dass zur Verwirklichung dieses Ziels eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsrat der Agentur erforderlich ist, wobei für Transparenz, Rechenschaftspflicht und demokratische Kontrolle der Agentur gesorgt wird;

30.  empfiehlt angesichts der Schwere der Schlussfolgerungen des OLAF-Berichts über die Untersuchung, die in Bezug auf die Tätigkeiten der Agentur unter der früheren Exekutivleitung durchgeführt wurde, sowie der weiteren in dieser Stellungnahme dargelegten Bemerkungen, dass der Haushaltskontrollausschuss des Parlaments keine Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 erteilt.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

5.9.2022

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

33

7

13

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Magdalena Adamowicz, Abir Al-Sahlani, Konstantinos Arvanitis, Malik Azmani, Vladimír Bilčík, Karolin Braunsberger-Reinhold, Patrick Breyer, Saskia Bricmont, Damien Carême, Lena Düpont, Lucia Ďuriš Nicholsonová, Cornelia Ernst, Maria Grapini, Evin Incir, Sophia in ‘t Veld, Patryk Jaki, Fabienne Keller, Peter Kofod, Jeroen Lenaers, Juan Fernando López Aguilar, Lukas Mandl, Nadine Morano, Javier Moreno Sánchez, Maite Pagazaurtundúa, Terry Reintke, Karlo Ressler, Birgit Sippel, Sara Skyttedal, Tineke Strik, Ramona Strugariu, Annalisa Tardino, Milan Uhrík, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Javier Zarzalejos

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Malin Björk, Gwendoline Delbos-Corfield, Daniel Freund, Brice Hortefeux, Rasa Juknevičienė, Rob Rooken, Michal Šimečka, Róża Thun und Hohenstein, Juan Ignacio Zoido Álvarez

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Marek Paweł Balt, Jens Geier, Svenja Hahn, Hannes Heide, Marisa Matias, Cláudia Monteiro de Aguiar, Tsvetelina Penkova, René Repasi, Joachim Schuster, Günther Sidl

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

33

+

RENEW

Abir Al-Sahlani, Malik Azmani, Lucia Ďuriš Nicholsonová, Svenja Hahn, Sophia in 't Veld, Fabienne Keller, Maite Pagazaurtundúa, Michal Šimečka, Ramona Strugariu, Róża Thun und Hohenstein

S&D

Marek Paweł Balt, Jens Geier, Maria Grapini, Hannes Heide, Evin Incir, Juan Fernando López Aguilar, Javier Moreno Sánchez, Tsvetelina Penkova, René Repasi, Joachim Schuster, Günther Sidl, Birgit Sippel

THE LEFT

Konstantinos Arvanitis, Malin Björk, Cornelia Ernst, Marisa Matias

VERTS/ALE

Patrick Breyer, Saskia Bricmont, Damien Carême, Gwendoline Delbos-Corfield, Daniel Freund, Terry Reintke, Tineke Strik

 

7

-

ECR

Patryk Jaki, Rob Rooken

ID

Peter Kofod, Annalisa Tardino

NI

Milan Uhrík

PPE

Brice Hortefeux, Nadine Morano

 

13

0

PPE

Magdalena Adamowicz, Vladimír Bilčík, Karolin Braunsberger-Reinhold, Lena Düpont, Rasa Juknevičienė, Jeroen Lenaers, Lukas Mandl, Cláudia Monteiro de Aguiar, Karlo Ressler, Sara Skyttedal, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Javier Zarzalejos, Juan Ignacio Zoido Álvarez

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 


 

 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

6.10.2022

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

12

15

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Matteo Adinolfi, Gilles Boyer, Olivier Chastel, Caterina Chinnici, Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Luke Ming Flanagan, Daniel Freund, Isabel García Muñoz, Monika Hohlmeier, Pierre Karleskind, Mislav Kolakušić, Jan Olbrycht, Sándor Rónai, Petri Sarvamaa, Angelika Winzig, Lara Wolters, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Bas Eickhout, Maria Grapini, Niclas Herbst, Mikuláš Peksa, Ramona Strugariu

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Malin Björk, Andżelika Anna Możdżanowska, Elżbieta Rafalska, Andrey Slabakov

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

12

+

ECR

Andżelika Anna Możdżanowska, Elżbieta Rafalska, Andrey Slabakov

PPE

Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, Jan Olbrycht, Petri Sarvamaa, Angelika Winzig, Tomáš Zdechovský

S&D

Maria Grapini

 

15

-

ID

Matteo Adinolfi

NI

Mislav Kolakušić

RENEW

Gilles Boyer, Olivier Chastel, Pierre Karleskind, Ramona Strugariu

S&D

Caterina Chinnici, Isabel García Muñoz, Sándor Rónai, Lara Wolters

THE LEFT

Malin Björk, Luke Ming Flanagan

VERTS/ALE

Bas Eickhout, Daniel Freund, Mikuláš Peksa

 

0

0

 

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

Letzte Aktualisierung: 14. Oktober 2022
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