BERICHT über die Umsetzung der Anleihestrategie zur Finanzierung von NextGenerationEU, dem Aufbauinstrument der Union

14.10.2022 - (2021/2076(INI))

Haushaltsausschuss
Berichterstatter: José Manuel Fernandes, Valérie Hayer


Verfahren : 2021/2076(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0250/2022
Eingereichte Texte :
A9-0250/2022
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Umsetzung der Anleihestrategie zur Finanzierung von NextGenerationEU, dem Aufbauinstrument der Union

(2021/2076(INI))

 

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf Artikel 5 Absatz 3 des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (Eigenmittelbeschluss)[1],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates vom 14. Dezember 2020 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise[2],

 unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel[3],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für die Jahre 2021 bis 2027[4], einschließlich der als Teil des MFR vereinbarten gemeinsamen und einseitigen Erklärungen,

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. April 2021 über eine neue Finanzierungsstrategie zur Finanzierung von NextGenerationEU (COM(2021)0250),

 unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Eigenmittelbeschlusses (COM(2021)0570),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640) und die Entschließung des Parlaments vom 15. Januar 2020 zu diesem Thema[5],

 gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung sowie auf Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e und Anlage 3 des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten vom 12. Dezember 2002 zum Verfahren für die Erteilung der Genehmigung zur Ausarbeitung von Initiativberichten,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A9‑0250/2022),

A. in der Erwägung, dass die Kommission im Eigenmittelbeschluss ermächtigt wird, von 2021 bis 2026 im Namen der Union Schulden in Höhe von bis zu 750 Mrd. EUR zu Preisen von 2018 aufzunehmen, um mithilfe von NextGenerationEU, dem Aufbauinstrument der EU, die Folgen der COVID-19‑Krise zu bewältigen; in der Erwägung, dass davon 360 Mrd. EUR zu Preisen von 2018 für die Gewährung von Krediten an die Mitgliedstaaten und 390 Mrd. EUR unmittelbar für EU-Ausgaben verwendet werden können;

B. in der Erwägung, dass die Rückzahlung der aufgenommenen Schulden und die mit ihnen verbundenen Zinszahlungen zu Lasten des Unionshaushalts gehen und einem Zeitplan unterliegen, der einen stetigen und vorhersehbaren Abbau der Schulden bis spätestens 31. Dezember 2058 sicherstellt; in der Erwägung, dass die Eigenmittelobergrenzen um 0,6 % angehoben wurden, um alle Verbindlichkeiten der Union zu decken, die sich aus der Schuldenaufnahme für NextGenerationEU ergeben;

C. in der Erwägung, dass das Parlament, der Rat und die Kommission einen rechtsverbindlichen Fahrplan für die Einführung neuer Eigenmittel verabschiedet haben, um ausreichende Mittel zur Deckung der erwarteten Ausgaben im Zusammenhang mit der Rückzahlung der für NextGenerationEU aufgenommenen Schulden zu generieren, sodass bei den Programmen und Maßnahmen der Union keine Mittel gekürzt werden müssen;

D. in der Erwägung, dass die Kommission gemäß dem Eigenmittelbeschluss das Parlament und den Rat regelmäßig und umfassend über alle Aspekte ihrer Schuldenmanagementstrategie unterrichten muss, auch mithilfe eines Emissionskalenders mit den voraussichtlichen Emissionsterminen und -volumina für das Folgejahr sowie eines Plans mit den voraussichtlichen Tilgungs- und Zinszahlungen;

E. in der Erwägung, dass der für NextGenerationEU sowie für die regelmäßige Kuponzahlung und Tilgung bei Fälligkeit (Rückzahlungskosten im Zusammenhang mit dem Aufbauinstrument der Europäischen Union) vorgesehene Gesamtbetrag für den Zeitraum 2021-2027 auf 14,7 Mrd. EUR veranschlagt wurde;

Gründe für die Aufnahme von Schulden für NextGenerationEU

1. betont, dass NextGenerationEU das umfangreichste gemeinsame Anleiheprogramm der EU ist und das erste solche Programm, aus dem nicht nur Kredite an die Mitgliedstaaten gewährt, sondern auch unmittelbar Ausgaben aus dem Unionshaushalt finanziert werden, die in echte Programme und politische Maßnahmen der EU eingebettet sind; unterstreicht, dass durch die von der Kommission verwalteten gemeinsamen Schulden der Union der Umfang, die Schlagkraft und der Mehrwert des Unionshaushalts gesteigert werden, wodurch die Erholung nach der COVID-19-Krise unterstützt und die langfristigen Prioritäten der EU, insbesondere der Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft, verwirklicht werden;

2. weist darauf hin, dass das Anleiheprogramm zur Finanzierung von NextGenerationEU mit einem durchschnittlichen jährlichen Anleihevolumen von 150 Mrd. EUR bis 2026 die Union zu einem wichtigen Akteur auf den Kapitalmärkten macht, sie mit anderen großen europäischen öffentlichen Emittenten gleichstellt und sie zum größten supranationalen Emittenten und zum größten Emittenten grüner Anleihen macht;

3. betont, dass der Erfolg der Anleihestrategie danach beurteilt werden wird, ob sie es ermöglicht, die für die Umsetzung von NextGenerationEU erforderlichen Mittel rechtzeitig und zu relativ geringen Kosten an den Kapitalmärkten zu beschaffen und die Schulden auf der Grundlage eines reibungslosen und vorhersehbaren Profils bis 2058 zurückzuzahlen, und zwar ohne, dass dadurch festgelegte Programmausgaben im Rahmen der MFR-Obergrenzen verdrängt oder künftige EU-Maßnahmen gefährdet werden; betont, dass die Emission der Union die Anleihebedingungen für andere europäische Emittenten nicht beeinträchtigen und sich sogar positiv auf die Kapitalmärkte auswirken dürfte, insbesondere indem die Nachfrage von Investoren nach in Euro denominierten Vermögenswerten und nach neuen Produkten wie grünen Anleihen gedeckt wird;

Beschreibung und Bewertung des aktuellen Stands der NextGenerationEU-Anleihestrategie

4. stellt fest, dass die Kommission ein neues und umfangreiches Mittelaufnahmeprogramm entwickelt und auf den Weg gebracht und zügig und effizient ihre Kapazitäten im Bereich des Schuldenmanagements ausgebaut hat; begrüßt es, dass die Emissionen seit der ersten Emission im Jahr 2021 in gleichmäßigem Tempo erfolgten und allesamt massiv überzeichnet waren, was ein starkes Interesse der Investoren erkennen lässt und es der Kommission ermöglicht, ihre Mittelaufnahmeziele zu erreichen; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die EU-Anleihen entsprechend ihrem AAA-Rating zu attraktiven Zinssätzen gehandelt wurden, die mit denen anderer großer europäischer und supranationaler Emittenten vergleichbar sind;

5. nimmt zur Kenntnis, dass die von der Kommission verabschiedete Mittelaufnahmestrategie diversifiziert ist und ein breites Spektrum von Produkten (Anleihen und Schuldverschreibungen) und Laufzeiten (von drei Monaten bis zu 30 Jahren) sowie verschiedene Emissionsmethoden (Konsortialgeschäfte und Auktionen) und regelmäßige Zeitpläne vorsieht;

6. nimmt die Entscheidung der Kommission zur Kenntnis, sich auf ein umfassendes Netz von Primärhändlern (Primary Dealers' Network) zu stützen, die wichtige Partner sind, wenn es darum geht, gut funktionierende Primär- und Sekundärmärkte sicherzustellen und der Kommission über die Marktbedingungen Bericht zu erstatten; erinnert die Kommission daran, wie wichtig es ist, dafür zu sorgen, dass die Banken ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen, sowie eine bessere geografische Ausgewogenheit sowohl im Hinblick auf die Mitglieder des Primärhändlernetzes als auch in Bezug auf die Führungsrolle bei Konsortialgeschäften anzustreben; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass für die Mitglieder des Primärhändlernetzes ausreichende Anreize und Verpflichtungen bestehen, damit sie ihrer Rolle gerecht werden können;

7. nimmt die von der Kommission bislang veröffentlichten Anleihebeschlüsse und Mittelaufnahmepläne zur Kenntnis; betont, dass Transparenz in Bezug auf die Anleihestrategie und Anleihegeschäfte der Kommission von entscheidender Bedeutung ist, um eine erfolgreiche Koordinierung mit anderen Marktteilnehmern zu erreichen und die Rechenschaftspflicht, insbesondere gegenüber dem Parlament, sowie das Bewusstsein und die Eigenverantwortung unter den Entscheidungsträgern und in der breiten Öffentlichkeit sicherzustellen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, das Parlament rasch und systematisch zu informieren, indem sie aufgeschlüsselte Daten über alle bei der Emission von EU-Anleihen anfallenden Kosten bereitstellt, einschließlich der Gebühren, die die Kommission im Zusammenhang mit dem Aufbauinstrument als Verwaltungskosten in Rechnung stellt sowie der Kosten, die den Mitgliedstaaten bei der Inanspruchnahme von Krediten im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität entstehen;

8. stellt fest, dass die Kommission gemäß dem jährlichen Anleihebeschluss und den halbjährlichen Finanzierungsplänen bis Juni 2021 mehr als 113 Mrd. EUR an den Finanzmärkten aufgenommen hatte, davon 23 Mrd. EUR im Wege grüner Anleihen sowie kurz-, mittel- und langfristiger Anleihen; nimmt die Informationen über die Verteilung nach Art der Investoren und über die geografische Verteilung gebührend zur Kenntnis; fordert eine kontinuierliche und transparente Unterrichtung über die Fortschritte bei den Anleiheauktionen und Emissionskonsortien;

Potenzielle positive Auswirkungen und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Schuldenaufnahme für NextGenerationEU

9. ist der Ansicht, dass NextGenerationEU die Union zu einem der größten Emittenten von Anleihen in Europa macht und sich somit positiv auf die Stabilität und Liquidität der Kapitalmärkte in der EU auswirken und die wirtschaftlichen Aussichten der EU verbessern, die makroökonomische Architektur des Euro-Währungsgebiets ergänzen und die internationale Rolle des Euro stärken kann; weist darauf hin, dass NextGenerationEU in Bezug auf Umfang und Dauer rechtlichen Begrenzungen unterliegt und als Quelle sicherer Vermögenswerte eine noch bedeutendere Rolle spielen und zur Integration der EU-Finanzmärkte und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Union beitragen könnte, sofern die richtigen Lehren gezogen werden; stellt ferner fest, dass aufgrund der zeitlichen Befristung und des Volumens des NextGenerationEU-Anleiheprogramms die EU-Anleihen in ihrem Potenzial beschränkt werden, zu echten sicheren Vermögenswerten zu werden, dem reibungslosen Funktionieren der Finanzmärkte zu dienen und die Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion zu fördern; fordert die Kommission auf, Überlegungen darüber anzustellen, wie das ausstehende Volumen der NextGenerationEU-Anleihen über 2027 hinaus beibehalten werden kann, um zu verhindern, dass die Liquidität kurz nach ihrem Höhepunkt am Ende der Ausgabenphase von NextGenerationEU abnimmt;

10. nimmt die hohe Nachfrage nach den von der EU begebenen Schuldtiteln und deren reibungslose Integration an den Kapitalmärkten zur Kenntnis; fordert die Kommission auf, die Stellung der von der EU begebenen Schuldtitel zu konsolidieren, indem sie das Investorenprofil diversifiziert, Sekundärmärkte stimuliert und technische Hindernisse beseitigt, wie z. B. die Ankaufsbeschränkungen der Europäischen Zentralbank und die Anwendung höherer Abschläge auf EU-Anleihen gegenüber nationalen Staatsanleihen gemäß ihrem Rahmen für Sicherheiten;

11. betont insbesondere, dass die Union als weltweit größter Emittent grüner Anleihen Maßstäbe für nachhaltige Investitionen setzen könnte, auch indem sie ihre Investorenbasis diversifiziert und die Mittelbeschaffungskosten verringert; betont die wichtige Rolle grüner Anleihen bei der Finanzierung der Vermögenswerte, die für den Übergang zu einer Niedrigemissionswirtschaft erforderlich sind; begrüßt, dass der Rahmen der Kommission für grüne Anleihen hohe Anforderungen an die Nachhaltigkeit vorsieht; fordert die Kommission nachdrücklich auf, jegliche Art von Grünfärberei zu verhindern und für eine sorgfältige Berichterstattung über die Verwendung der Erlöse zu sorgen, damit die grüne Prämie nicht gefährdet wird; stellt fest, dass der Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen als Standard für im Rahmen von NextGenerationEU finanzierte Ausgaben dient; betont, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission, indem sie einen Teil der im Rahmen von NextGenerationEU aufgenommenen Schulden als grüne Anleihen emittieren, dafür verantwortlich sind, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um sicherzustellen, dass die gegenüber Investoren eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf Klimaschutzausgaben erfüllt werden, und erwartet, dass die Kommission uneingeschränkt ihrer Zusage nachkommt, problematische Projekte von der Finanzierung durch grüne Anleihen auszunehmen, sobald hinreichend begründete Bedenken hinsichtlich Grünfärberei geäußert werden; begrüßt das im Rahmen von NextGenerationEU geschaffene Dashboard für grüne Anleihen, eine interaktive Website mit Informationen über Investitionen, die durch grüne Anleihen finanziert werden[6];

12. vertritt die Ansicht, dass die Kommission solide Prüfungsmaßnahmen ergreifen sollte, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität sicherzustellen, insbesondere um das Risiko jeglicher Art von Grünfärberei zu verringern, und angesichts der besonderen Konzeption von NextGenerationEU, bei der die Kommission Mittel an den Kapitalmärkten aufnimmt und gegenüber Investoren in der Verantwortung steht, aber die Gelder de facto von den Mitgliedstaaten ausgegeben werden; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die in ihren Aufbau- und Resilienzplänen gemachten Zusagen einzuhalten, diese Zusagen ordnungsgemäß und vollständig umzusetzen und der Kommission detailliert über die Verwirklichung der Etappenziele und Zielvorgaben Bericht zu erstatten;

13. stellt fest, dass trotz des Umfangs von NextGenerationEU bisher dem Risiko einer Verdrängung der Nachfrage nach anderen europäischen Staatsanleihen erfolgreich entgegengewirkt werden konnte; betont, dass sich die Emission von NextGenerationEU-Anleihen positiv auf die Nachfrage nach von anderen europäischen Marktteilnehmern begebenen Wertpapieren auswirken kann, indem sie den Markt für Staatsanleihen aus dem Euro-Währungsgebiet insbesondere für Investoren von außerhalb der EU attraktiver macht; fordert die Kommission auf, sich weiterhin eng mit den Schuldenagenturen der Mitgliedstaaten und mit der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Investitionsbank und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus abzustimmen; bekräftigt, wie wichtig es ist, dass der Handel mit EU-Schuldtiteln im Einklang mit den Grundsätzen der Kapitalmarktunion auf weitere Wertpapierbörsen in der EU ausgeweitet wird;

14. vertritt ferner die Auffassung, dass sich NextGenerationEU positiv auf die Attraktivität und die Tragfähigkeit der Schulden der Mitgliedstaaten auswirkt, da über die Kredite aus der Aufbau- und Resilienzfazilität allen Mitgliedstaaten eine Kreditaufnahme zu Triple-A-Bedingungen ermöglicht wird, zu einer deutlichen Senkung der Renditen von Staatsanleihen beigetragen wird, die Zuschüsse bei der Berechnung der nationalen Verschuldung nicht angerechnet werden und den Finanzmärkten ein deutliches Signal gegeben wird, was die Widerstandsfähigkeit und den Zusammenhalt des Euro-Währungsgebiets und der EU betrifft;

15. ist der Ansicht, dass sich in NextGenerationEU die Vorzüge einer ehrgeizigeren, kollektiven und demokratischen Krisenreaktion auf EU-Ebene zeigen; vertritt die Auffassung, dass durch die Möglichkeit für EU-Bürger, EU-Anleihen direkt zu erwerben, das Gefühl der Zugehörigkeit zur EU gestärkt werden könnte; fordert die Kommission auf, diesbezüglich einen einfachen und transparenten Mechanismus auszuarbeiten; stellt fest, dass eine solche Praxis bereits in mehreren EU-Mitgliedstaaten existiert; ist der Ansicht, dass der wirtschaftliche Nutzen bedeutend wäre und die Umsetzungskosten übersteigen würde; stellt fest, dass die umfangreiche Krisenhilfe, die durch die gemeinsame Emission von Anleihen finanziert wird, das Vertrauen in die Widerstandsfähigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten gestärkt hat, und dass die Finanzmarktteilnehmer weitgehend anerkennen, dass die Finanzarchitektur der Europäischen Union dadurch robuster geworden ist; betont, dass die erfolgreiche Umsetzung von NextGenerationEU zeigt, dass die EU angemessen auf die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Krise reagiert hat; fordert daher alle EU-Organe auf, dafür zu sorgen, dass die EU ihre Versprechen einhält, auch indem sie eine langfristige politische Vision anbietet;

16. nimmt mit Besorgnis die neuen Herausforderungen zur Kenntnis, die sich aus der verschlechterten globalen Sicherheitslage infolge des rechtswidrigen, grundlosen und ungerechtfertigten Angriffs Russlands auf die Ukraine sowie aus dem drastischen Anstieg der Inflation und der Zinssätze, von denen staatliche Emittenten betroffen sind, ergeben; warnt davor, dass die Finanzierungskosten in jüngster Zeit aufgrund der schwierigen Marktbedingungen erheblich gestiegen sind und mit massiven Unsicherheiten in Bezug auf die langfristige Entwicklung des Zinsgefüges zu rechnen ist; geht davon aus, dass sich dies im Haushaltsplan der Union auf die Haushaltslinie für Rückzahlungen im Zusammenhang mit dem Aufbauinstrument auswirken wird; stellt mit Besorgnis fest, dass sich höhere Refinanzierungskosten als geplant bereits auf die verfügbaren Mittel in Rubrik 2b auswirken und im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens sogar in einer eingeschränkten Verfügbarkeit der besonderen Instrumente niederschlagen; fordert die Kommission auf, die Lage genau zu beobachten und die Haushaltsbehörde regelmäßig zu unterrichten; erkennt an, dass die Kommission derzeit mit einem sehr unsicheren Markt konfrontiert ist, der außerhalb des 99 %-Konfidenzintervalls liegt; weist darauf hin, dass alle Zahlungen von Finanzbeiträgen an die Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen sollen, wie es in der Verordnung über das Aufbauinstrument der Europäischen Union und der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität festgelegt ist, wobei diese Frist jedoch angepasst werden könnte; betont, dass eine solche Anpassung entsprechende Änderungen sowohl der Verordnung über das Aufbauinstrument der Europäischen Union als auch der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität erfordern wird;

17. ist der Ansicht, dass das Potenzial von NextGenerationEU nur dann voll ausgeschöpft werden kann, wenn alle nationalen Aufbau- und Resilienzpläne wirksam und rechtzeitig umgesetzt werden; ist besorgt über die ungenügende finanzielle Aufnahmekapazität mehrerer Mitgliedstaaten; bedauert die Dynamik, die in einigen Mitgliedstaaten an den Tag gelegt wurde, um die Verwendung traditioneller EU-Mittel hinauszuschieben und die Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität schneller in Anspruch zu nehmen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die im Rahmen von NextGenerationEU bereitgestellten Kredite in vollem Umfang und auf kohärente Weise in Anspruch zu nehmen;

18. betont, dass weitere Investitionen in die EU-Politik erforderlich sein werden, um die Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und strategische Autonomie der EU zu stärken, insbesondere in den Bereichen Industrie und Klimaschutz; ist der Ansicht, dass dauerhafte Umschichtungen keine tragfähige langfristige Lösung für die Finanzierung der Prioritäten der EU darstellen, und betont, dass zusätzliche Mittel erforderlich sind; weist darauf hin, dass der Klimawandel und der anhaltende Krieg in der Ukraine deutlich machen, dass die Abhängigkeit der Union von Drittländern in wichtigen Bereichen ihrer Wirtschaft, wie Energie, Rohstoffe, Industrie und Landwirtschaft, dringend überwunden werden muss; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die Ankündigung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, einen Europäischen Souveränitätsfonds einzurichten, mit der Entschließung des Parlaments vom 19. Mai 2022[7] und der Erklärung der Konferenz der Präsidenten vom 30. Juni 2022 zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2023 in Einklang steht; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, im Einklang mit den Empfehlungen der Konferenz zur Zukunft Europas die Möglichkeit einer gemeinsamen Schuldenaufnahme auf EU-Ebene weiter zu prüfen, um günstigere Kreditbedingungen zu schaffen und gleichzeitig eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik auf der Ebene der Mitgliedstaaten beizubehalten; bedauert die systematische Schaffung und Nutzung von Instrumenten, Mitteln und Programmen zur gemeinsamen Schuldenaufnahme, darunter auch NextGenerationEU, die außerhalb des EU-Haushalts geführt werden und keiner Kontrolle oder Überwachung durch die Haushaltsbehörde unterliegen; fordert daher, dass Transaktionen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Schulden und Gewährung von Krediten sowie sämtliche künftigen EU-Programme oder -Instrumente im Haushaltsplan erfasst werden; fordert, dass das Parlament in allen Fällen auf der Grundlage des Mitentscheidungsverfahrens umfassend einbezogen wird;

Unionshaushalt und neue Eigenmittel

19. weist darauf hin, dass sich die Besonderheiten der Schuldenaufnahme für NextGenerationEU auf Jahrzehnte hinaus unmittelbar auf den Unionshaushalt auswirken werden, aus dem die Rückzahlungen finanziert werden müssen; besteht daher darauf, dass der Schuldendienst optimiert und ein reibungsloses Schuldenprofil sichergestellt werden, um künftige Belastungen gleichmäßig zu verteilen;

20. betont, dass mit NextGenerationEU die Schuldenaufnahme- und Kreditvergabekapazität der EU erheblich zugenommen hat; besteht darauf, dass die Haushaltsbehörde in alle Phasen des Schuldenaufnahme- und Kreditvergabeverfahrens einbezogen wird; weist darauf hin, dass die Kommission gemäß dem Eigenmittelbeschluss verpflichtet ist, einen regelmäßig aktualisierten Plan der erwarteten Zins- und Tilgungszahlungen zu veröffentlichen, der mit dem Parlament und dem Rat in den regelmäßigen interinstitutionellen Sitzungen zu NextGenerationEU erörtert werden muss;

21. bekräftigt seine nachdrückliche Forderung, die Haushaltsmittel für Rückzahlungen im Zusammenhang mit dem Aufbauinstrument der Europäischen Union außerhalb der Obergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens im Haushaltsplan der Union zu veranschlagen, um die Spielräume und Flexibilitätsmechanismen für ihre vorgesehenen Zwecke zu erhalten; fordert, dass im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens entsprechende Änderungen an der MFR-Verordnung vorgenommen werden;

22. ist der festen Überzeugung, dass der letztendliche Erfolg von NextGenerationEU und insbesondere die Glaubwürdigkeit und Tragfähigkeit seiner Finanzierung auch vor dem Hintergrund der Fähigkeit der Union bewertet werden, die gemeinsamen Schulden mit neuen Eigenmitteln aus dem Umwelt- und Unternehmenssektor zurückzuzahlen statt mit höheren Beiträgen der Mitgliedstaaten auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens;

23. betont, dass neue Eigenmittel einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass die Union ihre politischen Prioritäten verwirklichen kann, was zum Teil dem gestiegenen Investitionsbedarf zur Überwindung der Abhängigkeit im Energiebereich und zur Abfederung der sozialen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine geschuldet ist, aber auch der Beschleunigung der grünen Energiewende dient; betont, dass mit der Einführung solcher neuen Eigenmittel künftige Kürzungen bei Programmen der Union, die dem eigentlichen Zweck und den langfristigen Vorteilen des Aufbauplans zuwiderlaufen würden, vermieden werden könnten; ist der Ansicht, dass die in der rechtlich bindenden Interinstitutionellen Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 vorgesehene Einführung neuer Eigenmittel dauerhafte Vorteile bringen würde, nicht nur bei der Umsetzung der politischen Maßnahmen der Union, sondern auch bei der Gewährleistung des Ansehens der Union als glaubwürdiger und klug agierender Emittent von Anleihen; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die Verhandlungen über den von der Kommission am 22. Dezember 2021 vorgestellten ersten Korb der sogenannten neuen Generation von EU-Eigenmitteln, die auf dem EU-Emissionshandelssystem, dem CO2‑Grenzausgleichssystem und der Säule I der im Rahmen der OECD erzielten internationalen Vereinbarung über die Mindestbesteuerung von internationalen Konzernen beruhen, möglichst zügig voranzubringen und zu beschleunigen; fordert den Rat nachdrücklich auf, den ersten Korb neuer Eigenmittel vor Ende 2022 zu genehmigen;

24. weist jedoch darauf hin, dass die voraussichtlichen Einnahmen aus diesen drei Eigenmitteln nicht ausreichen werden, um die im Rahmen von NextGenerationEU aufgenommenen Schulden abzudecken; fordert die Kommission daher erneut auf, bis Dezember 2023 einen Vorschlag für einen zweiten Korb neuer Eigenmittel vorzulegen, einschließlich eines Vorschlags für eine Finanztransaktionssteuer, um ausreichende Mittel für die Rückzahlung der im Rahmen von NextGenerationEU aufgenommenen Schulden sicherzustellen; hebt den rechtsverbindlichen Fahrplan hervor, der im Rahmen der Interinstitutionellen Vereinbarung festgelegt wurde; fordert die Kommission angesichts der jüngsten wirtschaftlichen Herausforderungen jedoch auf, noch ambitionierter vorzugehen und nicht die Möglichkeit auszuschließen, innovative, neue und – vorzugsweise – echte Eigenmittel hinzuzufügen;

°

° °

25. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

10.10.2022

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

0

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Pietro Bartolo, Olivier Chastel, Lefteris Christoforou, David Cormand, Andor Deli, Eider Gardiazabal Rubial, Alexandra Geese, Vlad Gheorghe, Francisco Guerreiro, Niclas Herbst, Camilla Laureti, Janusz Lewandowski, Silvia Modig, Karlo Ressler, Bogdan Rzońca, Nicolae Ştefănuță, Nils Torvalds, Nils Ušakovs, Rainer Wieland, Angelika Winzig

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Anna-Michelle Asimakopoulou, Jonás Fernández, Petros Kokkalis, Jan Olbrycht, Monika Vana

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Maria da Graça Carvalho, Claudia Gamon, Thijs Reuten, Ramona Strugariu, Cristian Terheş


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

27

+

PPE

Anna-Michelle Asimakopoulou, Maria da Graça Carvalho, Lefteris Christoforou, Niclas Herbst, Janusz Lewandowski, Jan Olbrycht, Karlo Ressler, Rainer Wieland, Angelika Winzig

RENEW

Olivier Chastel, Claudia Gamon, Vlad Gheorghe, Nicolae Ştefănuță, Ramona Strugariu, Nils Torvalds

S&D

Pietro Bartolo, Jonás Fernández, Eider Gardiazabal Rubial, Camilla Laureti, Thijs Reuten, Nils Ušakovs

THE LEFT

Petros Kokkalis, Silvia Modig

VERTS/ALE

David Cormand, Alexandra Geese, Francisco Guerreiro, Monika Vana

 

0

-

 

 

 

3

0

ECR

Bogdan Rzońca, Cristian Terheş

NI

Andor Deli

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

Letzte Aktualisierung: 10. November 2022
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