BERICHT über die Einrichtung des Europäischen Innovationsrats
4.11.2022 - (2022/2063(INI))
Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatter: Christian Ehler
- BEGRÜNDUNG – ZUSAMMENFASSUNG DER FAKTEN UND ERKENNTNISSE
- ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- ANLAGE: LISTE DER EINRICHTUNGEN UND PERSONEN, VON DENEN DER BERICHTERSTATTER BEITRÄGE ERHALTEN HAT
- ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
- NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
BEGRÜNDUNG – ZUSAMMENFASSUNG DER FAKTEN UND ERKENNTNISSE
Der Europäische Innovationsrat ist eine der wichtigsten Neuerungen des Programms Horizont Europa. Er wurde eingerichtet, um die technologieintensive Innovation in Europa von der frühen Forschung bis hin zur Markteinführung und Expansion zu unterstützen. Zu diesem Zweck wurden folgende drei Programmteile konzipiert:
• Der EIC-Pathfinder zur Bereitstellung von Fördermitteln für erste Forschungsarbeiten
• Die EIC-Übergangstätigkeiten zur Vorbereitung von Forschungsergebnissen für die Anwendung in Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen
• Der EIC-Accelerator, der maßgeschneiderte Finanzmittel für technologieintensive Start-up-Unternehmen bereitstellen würde, um ihr Wachstum und ihre Entwicklung zu fördern
Dieser neue Ansatz, insbesondere im Rahmen des Accelerators, ist eine europäische Lösung für ein europäisches Problem. Das europäische Problem besteht darin, dass es in Europa keinen gut funktionierenden Markt für Risikoinvestitionen gibt. Unsere Risikokapitalfonds verwalten ausgewogene Portfolios, in denen ehrgeizige Investitionen durch weniger riskante ausgeglichen werden. Dies ist an sich schon ein Problem, aber wenn wir bedenken, dass Europa sehr gut positioniert ist, um bei der technologieintensiven Innovation weltweit führend zu sein, wird die Situation noch schwieriger DeepTech-Investitionen sind aufgrund der hohen Kosten und des Entwicklungsrisikos technologischer Innovationen, die auf einem tiefen Verständnis von Wissenschaft und Technik beruhen, äußerst riskant. Diese Innovationen erfordern eine geduldige, aber ehrgeizige Finanzierung. Es braucht schnelle und umfangreiche Finanzmittel, ohne dass die Erfolgsaussichten durch nennenswerte Einnahmen untermauert werden können. Diese Art von Investitionen ist in Europa zu selten, und der EIC wurde eingerichtet, um dies zu ändern.
Zu Beginn des Programms machte die Europäische Kommission jedoch eine Kehrtwende und setzte dem EIC beinahe ein Ende. Die Querelen in der Kommission haben dazu geführt, dass fast 100 Start-up-Unternehmen, die 2021 nach Einreichung eines Vorschlags für ein EIC-Projekt ausgewählt wurden, keine Mittel mehr erhalten. Dies kostet Europa Hunderte Millionen Euro und einen unschätzbaren Verlust an Humankapital.
Der Kern des Problems der Kommission ist die Verwaltung des EIC-Fonds. Während die GD BUDG ursprünglich die Pläne für den EIC-Fonds unterzeichnet hatte, äußerte sie Bedenken hinsichtlich des Reputationsrisikos für die Kommission und des für die Verwaltung des Investitionsportfolios des EIC-Fonds benötigten Personals Diese Bedenken wurden ein Jahr nach der Eingliederung des EIC-Fonds, Monate nach der Einführung der Horizont-Rechtsvorschriften und nach Veröffentlichung des Arbeitsprogramms 2021 für den EIC durch die Kommission geäußert. Nachdem die GD BUDG diesen ganzen Prozess zugelassen hatte, beschloss sie, die Notbremse für den zu dieser Zeit vollumfänglich funktionierenden EIC-Fonds zu ziehen.
Die GD BUDG möchte im Wesentlichen eine größere Distanz zwischen der Kommission und den Investitionsentscheidungen des EIC-Fonds schaffen, da befürchtet wird, dass die Investitionsentscheidungen ein Reputationsrisiko für die Kommission darstellen würden. Das Verfahren, das die GD BUDG bisher in Gang gesetzt hat, hat zu zwei Dingen geführt. Erstens hat der EIC-Fonds aufgrund der unvorstellbaren Verzögerungen einen großen Teil seiner hart erarbeiteten Glaubwürdigkeit und seines guten Rufs verloren. Zweitens wurde der Juristische Dienst der Kommission einbezogen und legte fest, dass alle Finanzhilfe- und Eigenkapitalentscheidungen des EIC-Fonds nun vom Kollegium der Kommissionsmitglieder genehmigt werden müssen. Die GD BUDG hat das Gegenteil ihrer Absichten erreicht: Sie hat dem Ruf der Kommission geschadet und die Entscheidungen so weit in die Kommission hineingetragen, wie es nur ging.
Der Vorwand für die Intervention der GD BUDG ist ein einziger Verweis auf die Möglichkeit, EIC-Mischfinanzierung im Wege der indirekten Mittelverwaltung umzusetzen. Nach Ansicht des Berichterstatters steht diese Auslegung weder mit dem vollständigen Rechtstext zu Horizont noch mit der von den Gesetzgebern geäußerten Absicht für den EIC-Fonds in Einklang. Die Auslegung dieses einzigen Satzes ist sowohl bei der Prüfung des einzelnen Satzes als auch bei der Prüfung des übrigen Textes falsch. Der vollständige Satz lautet wie folgt: „Für die Verwaltung der EIC-Mischfinanzierung greift die Kommission auf die indirekte Mittelverwaltung zurück oder kann, falls dies nicht möglich ist, eine Zweckgesellschaft errichten, die im Einklang mit den geltenden Rechnungslegungsvorschriften verwaltet wird.“ Die erste Inkohärenz bei der Auslegung der Kommission besteht darin, dass der Text den EIC-Fonds eindeutig mit der indirekten Mittelverwaltung verknüpft. Nur wenn eine indirekte Mittelverwaltung nicht möglich ist, sollte der EIC-Fonds eingerichtet werden. Die Kommission argumentiert nun jedoch, dass dieser Satz bedeutet, dass der EIC-Fonds indirekt verwaltet werden sollte. Beides kann nicht zutreffen. Die zweite Inkohärenz besteht darin, dass sich der Satz ausdrücklich auf die „EIC-Mischfinanzierung“ bezieht, die sowohl Finanzhilfen als auch Eigenkapital umfasst. Die Kommission schlägt nun jedoch vor, nur den Anteil „Eigenkapital“ in die indirekte Mittelverwaltung zu verlagern, was nicht mit dem Rechtstext vereinbar ist. Dies wird noch deutlicher, wenn man den vollständigen Rechtstext als Kontext für den einzigen Satz betrachtet. Es sollten folgende Auszüge berücksichtigt werden:
Verordnung über Horizont Europa – Artikel 9 Absatz 1: „Die Kommission richtet den EIC als zentral verwaltete, einzige Anlaufstelle ein für die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Säule III „Innovatives Europa“, die im Zusammenhang mit dem EIC stehen.“
Anhang zum Spezifischen Programm „Horizont Europa“ – Pfeiler III – Punkt 1.1: Der Accelerator soll eine einzige Anlaufstelle und ein einziges Förderverfahren für mit hohem Risiko verbundene Innovationen von Start-up-Unternehmen und KMU und — in Ausnahmefällen — von kleinen Unternehmen mit mittlerer Kapitalausstattung bieten und wird vor allem zwei Arten von Unterstützung gewähren: hauptsächlich eine Mischfinanzierung (Kombination von Finanzhilfen und Beteiligungsinvestitionen) sowie eine Finanzhilfe, der optional eine Unterstützung in Form von Beteiligungskapital folgt.“
Anhang zum Spezifischen Programm „Horizont Europa“ – Pfeiler III – Punkt 1.1. 2: „Die Unterstützung in Form einer Mischfinanzierung wird im Rahmen eines einzigen Verfahrens und eines einzigen Beschlusses gewährt, wodurch der geförderte Innovator eine einzige umfassende Zusage der Bereitstellung von Finanzmitteln für die verschiedenen Phasen der Innovation erhält.“
Anhang zum Spezifischen Programm „Horizont Europa“ – Pfeiler III – Punkt 1.2. 3: „Alle operativen Elemente der „Accelerator“-Projekte, einschließlich der Finanzhilfe oder anderer nicht rückzahlbarer Unterstützungsformen, werden von der Kommission verwaltet. Für die Verwaltung der EIC-Mischfinanzierung errichtet die Kommission eine Zweckgesellschaft.“
In diesen Auszügen wird die Absicht des Gesetzgebers hervorgehoben, eine einmalige Umsetzung des EIC-Accelerators zu erreichen, und die Kommission sollte direkt in die Umsetzung einbezogen werden. Diese Texte und ihre Bedeutung werden durch den einzigen Satz, der sich auf die Möglichkeit der indirekten Mittelverwaltung bezieht, nicht infrage gestellt oder geändert. Im Falle einer indirekten Mittelverwaltung müsste diese in einer Weise erfolgen, die mit diesen Angaben im Einklang steht. Die Auslagerung der Verwaltung des EIC-Fonds untergräbt sowohl die einmalige Umsetzung des EIC-Accelerators als auch die direkte Beteiligung der Kommission an seiner Umsetzung.
Der Berichtsentwurf wurde vor diesem Hintergrund ausgearbeitet. Die Kommission überschreitet bei der Auslegung der Rechtsvorschriften ihre Rolle als Exekutive. Als Mitgesetzgeber muss das Parlament für seine Errungenschaften in diesen Fragen einstehen und von der Kommission verlangen, dass sie die Rechtsvorschriften einfach umsetzt, anstatt ihnen ihren eigenen Stempel aufzudrücken. Das Parlament als Gesetzgeber muss über seine Auffassung zur Zukunft des EIC, insbesondere des EIC-Fonds, bestimmen.
Dieser Bericht deckt jedoch alle Aspekte der Umsetzung des EIC ab. Daher stellt die oben genannte Frage nicht die einzige Herausforderung für den EIC dar.
Eine weitere zentrale Frage in Bezug auf die Art des EIC-Fonds ist, ob er der einzige Investor eines Unternehmens sein kann, wenn der Markt das Risiko nicht übernehmen möchte. Dies ist in den Rechtsvorschriften zu Horizont Europa ausdrücklich vorgesehen. Interne Kräfte lenkten den EIC-Accelerator jedoch an einen Ort, an dem die Beteiligungsinvestitionen davon abhängig sind, dass der Begünstigte eine passende Finanzierung findet und ein führender Investor auf dem Markt ist.
Bei diesen beiden Problemen handelt es sich um grundlegende Fragen, die als solche im Berichtsentwurf behandelt werden. Da es sich um ein neues Programm handelt, hat der EIC natürlich auch Herausforderungen bei der Umsetzung, mit denen wir im Rahmenprogramm noch nicht konfrontiert waren. Wie zu erwarten ist, werden nicht alle diese Probleme auf die produktivste Weise gelöst. Diese Probleme machen den EIC zwar weniger wirksam und weniger attraktiv, stellen aber keine grundlegende Herausforderung für das Programm dar. Daher werden diese Probleme als Umsetzungsmängel identifiziert.
Ein prominentes Beispiel für solche Mängel ist das KI-System, das verwendet wird, um die Anwendungen zu filtern, bevor sie von den Bewertern bewertet werden. Erstens scheint das KI-System bei der Bewertung der Vorschläge leicht zu manipulieren zu sein. Die einfache Änderung einiger Wörter ändert die Bewertung durch das System. Zweitens erschwert das KI-System die Bearbeitung von Anträgen sowohl für Antragsteller als auch für Bewerter. Für die Antragsteller bedeutet das System eine Einschränkung ihrer Möglichkeiten, wie sie ihren Vorschlag präsentieren können. So können beispielsweise keine Bilder hinzugefügt werden, und der bereitgestellte Text ist nur ein Klartext ohne Layoutoptionen. Anstatt den Bewertern die Bewertung der Vorschläge zu erleichtern, erstellt das KI-System „Geschäftspläne“ von 120 bis 200 Seiten. Von den Bewertern wird erwartet, dass sie dies in 36 Minuten bewerten.
Dies beeinträchtigt eindeutig die Wirksamkeit des Programms und muss so bald wie möglich geändert werden.
Die Kommission sollte sich nicht mehr in den EIC einmischen, der eine positive Agenda braucht, um voranzukommen. Dies wird vom Berichterstatter unter der Überschrift „Empfehlungen“ behandelt.
Von allen Empfehlungen sind die Empfehlungen zur Umstrukturierung des EIC-Fonds die grundlegendsten Fragen. Dies zwingt das Parlament, sich Gedanken über die Ziele des EIC zu machen und darüber nachzudenken, wie diese am besten erreicht werden können. Nach Ansicht der Berichterstatter muss das EIC das Vorzeige-Innovationsprogramm der EU sein, um bahnbrechende Innovationen, insbesondere im Bereich Deep Tech, zu identifizieren, zu entwickeln und zu verbreiten. Es wurde eingerichtet, um die technologische strategische Autonomie Europas zu fördern und die Funktionsweise des europäischen Risikokapitalmarktes zu verbessern. Um dies zu erreichen, muss es eine zentrale Anlaufstelle für europäische Innovatoren sein, die Unterstützung suchen. Dies kann nur erreicht werden, wenn der EIC als vollständig integriertes Programm von einer einzigen Stelle umgesetzt wird. Diese Einrichtung muss sowohl agil sein, mit den Marktgegebenheiten Schritt halten, als auch in der Lage sein, politische Steuerung zu leisten, wenn die Investitionen des EIC-Fonds dem Markt auf der Grundlage politischer Ziele zuwiderlaufen würden. Aus diesem Grund sollte so bald wie möglich eine unabhängige Einrichtung der Union gemäß Artikel 189 AEUV eingerichtet werden, um den EIC umzusetzen.
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu der Einrichtung des Europäischen Innovationsrats
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Titel XIX,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse[1],
– unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2021/764 des Rates über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“[2]
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union[3],
– unter Hinweis auf die Arbeitsprogramme des Europäischen Innovationsrats (EIC) für 2021 und 2022,
– unter Hinweis auf den Wirkungsbericht 2021 des EIC,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Januar 2018 mit dem Titel „Zwischenbewertung von Horizont 2020: Maximierung der Wirkung der EU-Unterstützung für Forschung und Innovation“ (COM(2018)0002),
– unter Hinweis auf die Folgenabschätzung vom 7. Juni 2018, die dem Vorschlag der Kommission für Horizont Europa beigefügt ist (SWD(2018)0307),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des EIC-Beirats zur Diskussion im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments zur Umsetzung des EIC vom 16. August 2022[4],
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des EIC-Beirats zum Arbeitsprogramm 2022 für den EIC und die Zukunft des EIC-Fonds vom 9. Februar 2022[5],
– unter Hinweis auf die Pressemitteilung der Kommission vom 5. August 2022 mit dem Titel „EIC Accelerator implementation update“[6],
– gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung sowie auf Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e und Anlage 3 des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten vom 12. Dezember 2002 zum Verfahren für die Genehmigung zur Ausarbeitung von Initiativberichten,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A9-0268/2022),
Allgemeine Ziele und Struktur des EIC im Rahmen von Horizont Europa
A. in der Erwägung, dass der EIC das Vorzeige-Innovationsprogramm der EU zur Ermittlung, Entwicklung und Ausweitung bahnbrechender Innovationen, insbesondere von Deep-Tech-Innovationen, ist; in der Erwägung, dass der EIC die Vernetzung und Zusammenarbeit ermöglicht und fördert sowie Synergien zwischen verschiedenen Innovationsgemeinschaften in der EU schafft, insbesondere mit dem EIT, wodurch eine breite geografische Abdeckung sichergestellt wird; in der Erwägung, dass er eingerichtet wurde, um die technologische strategische Autonomie Europas zu fördern und das Funktionieren des europäischen Risikokapitalmarkts zu verbessern;
B. in der Erwägung, dass der EIC in der Verordnung (EU) 2021/695 „als zentral verwaltete, einzige Anlaufstelle“ aufgeführt wird, dessen Schwerpunkt „hauptsächlich auf bahnbrechenden und disruptiven Innovationen [liegt], wobei insbesondere auf marktschaffende Innovationen abgezielt wird, zugleich aber auch alle Arten von Innovation, einschließlich inkrementeller Innovation, gefördert werden“;
C. in der Erwägung, dass in der Verordnung (EU) 2021/695 festgelegt ist, dass die Tätigkeit des EIC einem klaren Mehrwert für die Union, Autonomie, Risikobereitschaft, Effizienz, Wirksamkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht beruhen muss;
D. in der Erwägung, dass der EIC gemäß dem Beschluss des Rates (EU) 2021/764 zwei Ziele hat: erstens Ermittlung, Entwicklung und Einführung mit hohem Risiko verbundener Innovationen aller Art, einschließlich inkrementeller Innovationen, und zweitens Unterstützung der schnellen, unionsweiten und internationalen Expansion von innovativen Unternehmen auf dem Weg von der Idee zum Markt;
E. in der Erwägung, dass der EIC mithilfe von drei wichtigen Förderinstrumenten umgesetzt wird: des EIC Pathfinders; des Programms EIC Transition; und des EIC Accelerators;
F. in der Erwägung, dass über den Pathfinder Finanzhilfen für modernste, mit hohem Risiko verbundene Projekte bereitgestellt werden, bei denen neue und technologieintensive Bereiche betreten werden und das Ziel verfolgt wird, potenziell radikal innovative Technologien der Zukunft und neue Marktchancen zu entwickeln.
G. in der Erwägung, dass der Accelerator hauptsächlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Ziel unterstützt, bahnbrechende, technologieintensive Innovationen zu entwickeln, die für das künftige Wachstum Europas und die offene strategische Autonomie von entscheidender Bedeutung sind;
H. in der Erwägung, dass der Accelerator hauptsächlich durch eine EIC-Mischfinanzierung umgesetzt wird, die im Rahmen eines einzigen, klaren und transparenten Verfahrens und eines einzigen Beschlusses gewährt werden, wodurch der geförderte Innovator eine einzige globale Zusage der Bereitstellung von Finanzmitteln für die verschiedenen Phasen der Innovation bis zur Markteinführung, einschließlich der der Massenvermarktung vorausgehenden Vermarktung, erhält.
I. in der Erwägung, dass die Rechtsvorschriften zu Horizont Europa es der Union ermöglichen, das anfängliche Risiko der ausgewählten Innovation allein zu tragen;
J. in der Erwägung, dass gemäß dem Beschluss (EU) 2021/764 des Rates die Kommission verpflichtet ist, eine Zweckgesellschaft für die Umsetzung der EIC-Mischfinanzierung einzurichten und alle operativen Elemente von Accelerator-Projekten zu verwalten;
Ergebnisse des Pilotprojekts
K. in der Erwägung, dass das Pilotprojekt des EIC und das erweiterte Pilotprojekt des EIC trotz einiger anfänglicher Probleme wie der unklaren Kommunikation mit den Begünstigten über die Investitionsbedingungen für Unternehmen die Durchführbarkeit des EIC als vollwertiges Programm erfolgreich unter Beweis gestellt haben, wie in den allgemeinen Schlussfolgerungen der von der Europäischen Kommission veröffentlichten Evaluierungsstudie 2022 dargelegt wird[7];
L. in der Erwägung, dass die Wirksamkeit des Accelerator Pilotprojekts aufgrund geringer Erfolgsquoten unter Druck stand;
M. in der Erwägung, dass im Rahmen des Pilotprojekts des EIC zwischen 2018 und 2020 im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen 330 Pathfinder-Projekte finanziert wurden.
N. in der Erwägung, dass sich die geografische Verteilung bezogen auf die Teilnahme und insbesondere die Koordinierung des Pathfinder-Pilotprojekts auf die EU-15 und die assoziierten Länder konzentrierte. in der Erwägung, dass sich die Stellung eines Landes im Europäischen Innovationsanzeiger offenbar sowohl in der Zahl der Anträge als auch in dem Erfolg seiner Innovatoren im Rahmen des Pathfinder-Pilotprojekts niederschlägt – führende Innovatoren hatten die höchste Erfolgsquote, während aufstrebende Innovatoren die niedrigsten Erfolgsquoten aufwiesen;
O. in der Erwägung, dass der EIC-Fonds in seiner ursprünglichen Struktur, wie er 2020 im Rahmen des Pilotprojekts des EIC eingerichtet wurde und damals von der Kommission akzeptiert wurde, ordnungsgemäß funktionierte; in der Erwägung, dass trotz der wiederholten Verzögerungen und Probleme bei der Unterzeichnung des gemischten Finanzierungsinstruments 140 Entscheidungen über Beteiligungsinvestitionen getroffen wurden; in der Erwägung, dass diese Entscheidungen eine Verschuldungsquote von 2,7 hatten, was zeigt, dass der EIC-Fonds in seiner ursprünglichen Struktur in der Lage war, erhebliche Koinvestitionen zu realisieren;
P. in der Erwägung, dass man im Rahmen der Bewertung zu dem Schluss gekommen ist, dass der EIC-Fonds auf wohlbegründeten politischen Zielen und Markterfordernissen beruht und dass ein strittiger Punkt im Zusammenhang mit der Fondsstruktur die Auslegung von zwei Förderfähigkeitsregelungen betrifft: die Nichtbankfähigkeit und Koinvestitionen;
Q. in der Erwägung, dass die im Rahmen des Pilotprojekts eingeführte Prüfung der Sorgfaltspflicht besonders erfolgreich war, da es bezogen auf die Sorgfaltspflicht Bewertungen von hoher Qualität geliefert hat, was durch die Tatsache bestätigt wird, dass mehrere dieser Bewertungen herangezogen wurden, um externe Investoren anzuziehen, und darauf hindeutet, dass Investoren ihre Anlageentscheidungen auf eine qualitativ ausreichende Sorgfaltspflicht stützen;
R. in der Erwägung, dass die strukturierte professionelle Anlageberatung durch den Investitionsausschuss und das in die Europäische Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU (EISMEA) eingebettete Team der Europäischen Investitionsbank (EIB) in der Lage war, eine qualitativ hochwertige Prüfung der Sorgfaltspflicht durchzuführen, was auf die einzigartige Zusammenarbeit zwischen der EISMEA und der EIB in Kombination mit dem Fachwissen der externen Sachverständigen, darunter Serieninvestoren und Risikokapitalgeber, im Investitionsausschuss zurückzuführen ist;
Stand der Umsetzung des EIC im Rahmen von Horizont Europa
S. in der Erwägung, dass die kommentierte Musterfinanzhilfevereinbarung für Horizont Europa erst sehr spät veröffentlicht wurde, was bei den Antragstellern, einschließlich der potenziellen Antragsteller im Rahmen des EIC, zu erheblicher Unsicherheit führte;
T. in der Erwägung, dass die Einführung von Programmmanagern das Potenzial hat, die Wirksamkeit des EIC zu erhöhen; in der Erwägung, dass weitere neun Programmmanager ernannt wurden;
U. in der Erwägung, dass die Arbeit der Programmmanager immer noch zu wenig sichtbar ist und von den Beteiligten als wenig transparent empfunden wird;
V. in der Erwägung, dass es sich beim EIC um eine neue Art von Programm handelt, das ein größeres finanzielles Risiko birgt als die herkömmlichen Ausgaben der Union und somit eine besondere Prüfungsstrategie erfordert;
W. in der Erwägung, dass im Rahmen der Arbeitsprogramme 2021 und 2022 1,55 Mrd. EUR bzw. 1,71 Mrd. EUR für den EIC zur Verfügung gestellt wurden. in der Erwägung, dass in diesen beiden Jahren rund 430 Mio. EUR aus dem Haushalt von NextGenerationEU stammten, die vollständig für die Zuschusskomponenten des EIC zur Verfügung gestellt wurden; in der Erwägung, dass etwa 52 % der verfügbaren Mittel für offene Vorschläge nach dem Bottom-up-Prinzip im Rahmen der offenen Aufforderung bereitgestellt wurden; in der Erwägung, dass 65 % der verfügbaren Mittel den Zuschusskomponenten des EIC zugewiesen wurden, während 35 % für Investitionskomponenten bestimmt waren; in der Erwägung, dass fast 70 % der verfügbaren Mittel für den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen von Accelerator bereitgestellt wurden und 20 % an Pathfinder gingen;
X. in der Erwägung, dass die offene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Pathfinder 2021 und 2022 eine Erfolgsquote von 6,45 % bzw. 7 % erreichte; in der Erwägung, dass im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Pathfinder Challenges im Jahr 2021 403 Vorschläge eingereicht und 39 Vorschläge bewilligt wurden, was einer Erfolgsquote von 9,7 % entspricht;
Y. in der Erwägung, dass es für Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Accelerator 2021 und 2022 zwei Stichtage gab;
Z. in der Erwägung, dass bis September 2022 die einzigen an die Begünstigten des Accelerator-Programms übertragenen Mittel Vorauszahlungen von Zuschüssen waren, bei denen die Zeit bis zur Gewährung der Finanzhilfe 12 Monate betrug, keine Mittel als Teil der (Quasi-)Eigenkapitalunterstützung übertragen wurden und nur eine Investitionsentscheidung getroffen wurde, was zu einer Investitionsfrist von weit mehr als einem Jahr führte; in der Erwägung, dass die Kommission erst im Sommer 2022 mit der Unterzeichnung von Term-Sheets für im Jahr 2021 ausgewählte Begünstigte begonnen hat und die meisten von ihnen nach dem Sommer unterzeichnet werden[8];
Grundlegende Durchführungsprobleme
Verwaltung des EIC-Fonds und Überlegungen zur Umstrukturierung des Fonds
1. ist zutiefst besorgt darüber, dass Anfang 2022 Änderungen der Struktur des Fonds gegenüber der Situation im Rahmen des EIC-Pilotprojekts angekündigt wurden, während die Unternehmen der ersten beiden Stichtage aus dem Jahr 2021 bereits für eine Finanzierung ausgewählt worden waren;
2. weist erneut darauf hin, dass der EIC-Fonds eingerichtet wurde, um Start-ups und KMU zu unterstützen, die Deep-Tech-Innovationen entwickeln; hebt hervor, dass der Cashflow für Start-ups und KMU von entscheidender Bedeutung ist und dass lange Verzögerungen beim Erhalt der erwarteten Finanzierung diese Art von Unternehmen in den Ruin treiben können; betont daher, wie wichtig es ist, dass der EIC-Fonds in der Lage ist, innerhalb eines marktkompatiblen Zeitrahmens zu investieren; bedauert die Fälle, in denen der EIC-Fonds dieses Ziel nicht erreicht hat und in denen die ursprüngliche Investitionsentscheidung des EIC-Fonds aufgrund der langen Zeitspanne und der Entwicklung des Unternehmens während dieser Zeit irrelevant geworden ist;
3. ist besorgt über die Verzögerungen bei der Umsetzung der Mischfinanzierungsmaßnahmen im Rahmen des Accelerators; betont, dass die Verzögerungen ausschließlich auf unterschiedliche Sichtweisen bei der Umsetzung des EIC zurückzuführen sind, die auf widersprüchliche Auslegungen der einschlägigen Rechtstexte durch verschiedene Dienststellen der Kommission in Bezug auf die Verwaltung des EIC-Fonds zurückzuführen sind; stellt fest, dass die Konflikte nur den Eigenkapitalanteil des Projekts betrafen und sich daher nicht auf die Finanzhilfevereinbarungen auswirken sollten; bedauert, dass diese kommissionsinternen Konflikte 96 europäische Deep-Tech-Unternehmen gefährden; ist zutiefst besorgt darüber, dass der EIC-Fonds, abgesehen von einer außergewöhnlichen Investitionsentscheidung, keine Entscheidungen über tatsächliche Investitionen getroffen hat;
4. weist darauf hin, dass die EIC-Mischfinanzierung im Rahmen eines einzigen Verfahrens und eines einzigen Beschlusses gewährt werden sollte, der sowohl die Zuschuss- als auch die Finanzinstrumentkomponente umfasst; weist darauf hin, dass die Kommission alle operativen Elemente der Accelerator-Projekte verwalten sollte;
5. erkennt an, dass die Kommission Bedenken hinsichtlich der Verwaltung des EIC-Fonds geäußert hat, und zwar sowohl im Hinblick auf die personellen Auswirkungen als auch auf die potenzielle Reputationshaftung der Kommission für die Investitionen;
6. nimmt die von der Kommission geäußerten Personalbedenken in Bezug auf die Verwaltung des Anlageportfolios des EIC-Fonds zur Kenntnis; ist sich darüber im Klaren, dass die Personalausstattung des EIC-Fonds angemessen sein muss und dass dies bedeutet, dass eine beträchtliche Anzahl von Mitarbeitern mit großer Erfahrung erforderlich ist; ist jedoch der Ansicht, dass die direkte Beschäftigung dieser Personen nicht die einzige Lösung ist; weist darauf hin, dass der ursprüngliche Investitionsausschuss gemeinsam mit der EIB einen alternativen Plan zur Lösung des Personalproblems entwickelt hatte; kommt daher zu dem Schluss, dass die personelle Herausforderung kein Grund für eine Umstrukturierung des Fonds ist;
7. nimmt die Argumentation der Kommission zur Kenntnis, wonach die Kommission gemäß Artikel 11 Absatz 3 des Beschlusses (EU) 2021/764 des Rates verpflichtet ist, die indirekte Mittelverwaltung zu prüfen, und dass dies Änderungen an der Struktur des EIC-Fonds nach sich zieht;
8. weist darauf hin, dass der Wortlaut von Artikel 11 Absatz 3 in den Kommissionsvorschlag für „Horizont Europa“ aufgenommen und während des Gesetzgebungsverfahrens nie angefochten wurde; hebt hervor, dass dies bedeutet, dass die Kommission diesen Text bei der Einrichtung des EIC-Fonds im Jahr 2020 vollständig hätte kennen müssen; betont, dass der Beschluss der Kommission zur Einrichtung des EIC-Fonds, der die ursprüngliche Struktur umfasste, vom Kollegium der Kommissionsmitglieder angenommen und von der gesamten Kommission unterstützt wurde; betont, dass dies auch für das EIC-Arbeitsprogramm 2021 gilt, in dem die Notwendigkeit einer Umstrukturierung des EIC-Fonds nicht erwähnt wurde; kommt zu dem Schluss, dass die Frage der Einhaltung von Artikel 11 Absatz 3 im Sommer 2021 intern in der Kommission angesprochen wurde, nachdem das Programm bereits angelaufen war; ist der Auffassung, dass die Erörterung eines so grundlegenden Problems während eines laufenden Programms, nachdem in den drei Jahren vor Beginn des Programms mehrere Gelegenheiten zur Erörterung des Problems versäumt wurden, zumindest ein Fall von Missmanagement ist und ein Zeichen des Unwillens, eine neue Arbeitsweise, wie sie von den Mitgesetzgebern angestrebt wird, zu akzeptieren;
9. betont, dass Artikel 11 Absatz 3 nur ein einziger Satz ist, der im Zusammenhang mit dem vollständigen Beschluss des Rates zu lesen ist; betont in diesem Zusammenhang auch, dass im Anhang des oben genannten Ratsbeschlusses vorgesehen ist, dass die Kommission eine „Zweckgesellschaft“ einrichtet, ohne weitere Bedingungen festzulegen; betont ferner, dass die in Artikel 11 Absatz 3 genannte und in Anhang I Nummer 1.1.2 des Ratsbeschlusses definierte EIC-Mischfinanzierung sowohl Finanzhilfen als auch Unterstützungen für Investitionen in Form von Beteiligungskapital oder anderen rückzahlbaren Formen umfasst; kommt daher zu dem Schluss, dass die Anforderung der indirekten Mittelverwaltung nicht so verstanden werden kann, dass sie nur für den Investitionsanteil der Mischfinanzierung gilt, und dass dieser Artikel nicht so ausgelegt werden kann, dass die beiden Komponenten bei der Durchführung getrennt werden;
10. weist darauf hin, wie wichtig die professionelle Vorbereitung einer Investitionsentscheidung ist; hebt daher die Rolle des von der Kommission eingesetzten Investitionsausschusses des EIC-Fonds sowie die wertvolle Unterstützung der EIB für die Sorgfaltspflicht im Rahmen von EISMEA hervor; bedauert jedoch, dass weitere Entscheidungen des EIC-Fonds, z. B. der Beitritt zu einer Investitionsrunde nach der ursprünglichen Investitionsentscheidung oder die Begründung einer Investition, teilweise aufgrund der Zeit, die die EIB benötigt, um sich einzubringen, zu lange dauern;
11. stellt fest, dass sowohl der EIC-Investitionsausschuss als auch der Vorstand des EIC-Fonds im Rahmen der ursprünglichen Einrichtung des EIC-Fonds sowohl Vertreter der Kommission als auch externe Sachverständige umfassten, wodurch ein angemessenes Gleichgewicht zwischen politischer Kohärenz und professionellen Investitionsentscheidungen sichergestellt wurde;
12. stellt fest, dass die Kommission bis Oktober 2022 eine „Übergangsregelung“ angenommen und umgesetzt hat, nach der der EIC-Fonds im Besitz der Kommission bleibt, während ein externer Fondsmanager die Investitionsentscheidungen des Fonds trifft; betont, dass der externe Fondsmanager auch Personal für den Investitionsausschuss einstellen wird und dass dies bedeutet, dass es im Ausschuss keine unabhängigen Experten mehr geben wird, die unschätzbares Fachwissen geliefert haben, und dass es keinen Vertreter der Kommission mehr geben wird, der die Kohärenz der Politik sicherstellt; nimmt die Beschreibung dieser Regelung im EIC-Arbeitsprogramm 2022 zur Kenntnis;
13. nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass bis zum Inkrafttreten der Übergangsregelung für die im Arbeitsprogramm des EIC 2022 angekündigten Investitionen alle Einzelvergabeentscheidungen und alle wesentlichen Investitionsentscheidungen vom Kollegium der Kommissionsmitglieder genehmigt werden mussten und somit eine weitere Kontrollebene erforderlich war; hält dies für eine inakzeptable Situation, da der Entscheidungsprozess dadurch noch länger und komplexer wird und für die Antragsteller mehr Unsicherheit bedeutet;
14. stellt mit großer Besorgnis fest, dass allein die Einführung der Übergangsregelung für den EIC-Fonds aufgrund ständiger interner Diskussionen zwischen den Dienststellen der Kommission über ein Jahr dauerte; stellt fest, dass die Kommission im Juni 2022 mit der Bearbeitung der Zuschusskomponenten der im Juni 2021 ausgewählten Accelerator-Projekte begonnen hat, was darauf hindeutet, dass bei der Einführung der Übergangsregelung ausreichende Fortschritte erzielt wurden, um mit der Durchführung von Mischfinanzierungsprojekten beginnen zu können; stellt fest, dass die meisten Finanzhilfevereinbarungen für Finanzhilfeempfänger, die unter dem Stichtag Juni 2021 ausgewählt wurden, im Sommer 2022 unterzeichnet wurden, was dazu führte, dass es mehr als ein Jahr dauerte, um die Finanzhilfe zu erhalten; stellt fest, dass die Kommission im Mai 2022 mitgeteilt hat, dass die Finanzhilfekomponenten für die Zuschussempfänger mit Mischfinanzierung des EIC ab dem Stichtag Oktober 2021 bis Ende Mai oder Anfang Juni abgeschlossen sein werden[9]; stellt fest, dass die Kommission diese Zuschussempfänger im Sommer 2022 darüber informieren musste, dass die Finanzhilfen nicht bis Juli bereitstehen würden und dass sie wahrscheinlich bis Oktober 2022 warten müssten; kommt zu dem Schluss, dass auch bei dieser Frist die Zeit bis zur Gewährung der Finanzierung mindestens ein Jahr betragen wird;
15. hebt hervor, dass die Kommission in Artikel 216 Absatz 1 der Haushaltsordnung ausdrücklich ermächtigt wird, Investitionen entweder direkt durch die Kommission (Artikel 216 Absatz 1b) oder über eine „spezialisierte Investitionsgesellschaft“ (Artikel 216 Absatz 1a) zu verwalten; betont, dass diese Form der Umsetzung mehr Flexibilität und eine strategischere Berücksichtigung bei Investitionsentscheidungen und Portfolioverwaltung ermöglicht als die indirekte Mittelverwaltung; lehnt den Gedanken ab, dass die Übertragung der Verwaltung des Fonds auf die EIB und einen externen Fondsverwalter die Flexibilität und strategische Überlegungen ermöglichen wird, die erforderlich sind, um den EIC zu einem Erfolg zu machen; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass der EIC-Fonds einfach zu einem weiteren von der EIB unterstützten Risikokapitalfonds werden wird;
16. betont, dass die strategische Beratung des EIC-Beirats in der Arbeit des EIC gründlicher umgesetzt werden muss, einschließlich der Empfehlungen, die Vielfalt zu erhöhen und Teilnehmer aus einer größeren Zahl von Ländern einzubeziehen, um das Potenzial von Innovatoren in ganz Europa zu nutzen und die praktische Zusammenarbeit mit dem Europäischen Innovations- und Technologieinstitut (EIT) zu fördern;
Der EIC-Fonds als alleiniger Investor
17. ist zutiefst besorgt über die offensichtliche Politik, dass der EIC-Fonds niemals der Hauptinvestor in einer Kapitalrunde sein darf, insbesondere in Verbindung mit der Anforderung an die Unternehmen, eine entsprechende Kofinanzierung von externen Investoren einzuwerben; ist der Ansicht, dass dies den strategischen Zielen und der Grundlogik des EIC zuwiderläuft; hebt die Tatsache hervor, dass dies zu Beginn des EIC-Pilotprojekts nicht der Fall war und dass diese Änderung rückwirkend für Anträge angewandt wurde, die vor der Änderung der Politik eingereicht wurden; ist zutiefst besorgt darüber, dass dies bei vielen Antragstellern zu Cashflow-Problemen geführt hat und dass nur ein Drittel der zugesagten Kapitalbeteiligungen tatsächlich in Zahlungen an die Unternehmen umgewandelt wurde; betont, dass die Koinvestition keine Vorbedingung für Projekte sein sollte, sondern vielmehr ein Ziel des EIC-Fonds während der Laufzeit des Zuschussprojekts;
18. weist darauf hin, dass der EIC gemäß der Verordnung (EU) 2021/695 der einzige Investor sein kann, der das gesamte Risiko einer Investition übernimmt; stellt fest, dass diese Rolle anscheinend nur durch die Bereitstellung von konvertiblen Anleihen wahrgenommen wird, während für Kapitalbeteiligungen eine entsprechende Koinvestition erforderlich ist; stellt fest, dass bislang mehr als 50 % aller Investitionen im Rahmen der Eigenkapitalkomponente in Form konvertibler Darlehen getätigt wurden; hebt hervor, dass einer der Gründe für die Einrichtung des EIC darin bestand, dass es in Europa an Risikokapitalanlegern und insbesondere an Risikokapitalanlegern mit Fachwissen über die Deep-Tech-Märkte mangelte; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass ein dysfunktionaler Markt nicht in vollem Umfang als wirksamer Mechanismus zur Steuerung von Investitions- und Ausstiegsentscheidungen der EIC dienen kann; warnt in diesem Zusammenhang davor, dass das Erfordernis einer qualifizierten Koinvestition das Marktversagen, das mit dem EIC behoben werden sollte, noch verschärfen könnte;
19. stellt fest, dass die Praxis, Koinvestitionen zu verlangen, den EIC in einen Folgeinvestitor verwandelt und den folgenden Risiken aussetzt:
a) durch den kostenlosen und teilweise exklusiven Zugang für private Investoren zu hervorragenden Investitionsmöglichkeiten dem Risiko einer Verzerrung des europäischen Risikokapitalmarktes und gleichzeitig einer Verstärkung der relativen Risikoscheu des europäischen Marktes;
b) oder dem Risiko, dass der EIC überflüssig wird, weil der Hauptinvestor das Tempo und den Standard für Investitionsrunden vorgibt, was die Frage aufwirft, warum Start-ups den EIC überhaupt benötigen;
20. ist beunruhigt über die Praxis, konvertible Darlehen für Unternehmen, die es nicht geschafft haben, zusätzliche Investitionen anzuziehen, in Eigenkapital umzuwandeln, auf der Grundlage einer Bewertung, die zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung ermittelt wurde, und nicht auf der Grundlage einer Bewertung zum Zeitpunkt der Umwandlung des Darlehens; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das EIC eingerichtet wurde, um die Entwicklung und den Ausbau von Start-ups genau in der Phase zu erleichtern, in der die Bewertungen schnell steigen können, weil die Risiken im Zusammenhang mit einer Technologie schnell sinken und der Markteintritt näher rückt; kommt daher zu dem Schluss, dass die Zugrundelegung einer alten Bewertung den Zielen des EIC zuwiderläuft; weist darauf hin, dass der EIC-Fonds eigentlich Risiken übernehmen soll, dass aber durch den Einsatz von konvertiblen Anleihen der größte Teil des Risikos auf den Antragsteller verlagert wird;
21. erkennt an, dass ein externer Hauptinvestor einen Mehrwert erbringt, da dieser möglicherweise über hochspezialisierte Kenntnisse des für eine bestimmte Investition relevanten Marktsegments verfügt und dass der EIC-Fonds aufgrund seiner Größe und seines allgemeinen Charakters möglicherweise nicht in der Lage ist, diesem Fachwissen gerecht zu werden; stellt daher fest, dass der spezialisierte Hauptinvestor einen größeren Mehrwert für die Entwicklung des Unternehmens darstellen könnte als der EIC-Fonds; erkennt ferner an, dass ein externer Hauptinvestor sicherstellen würde, dass die Bewertung und andere Investitionsbedingungen vom Markt festgelegt werden;
22. lehnt es entschieden ab, dass der EIC-Fonds nicht der einzige Investor oder Hauptinvestor sein kann; betont, dass die Fähigkeit, Investitionen zu tätigen, auch wenn der Markt dazu nicht bereit ist, einer der wichtigsten Gründe für die Existenz des EIC ist; kommt zu dem Schluss, dass die Investitionspolitik des EIC-Fonds ausdrücklich vorsehen sollte, dass:
a) der EIC-Fonds der einzige Investor durch konvertible Anleihen oder, in bestimmten Fällen, durch Kapitalbeteiligungen ist;
b) der EIC-Fonds eine Investitionsrunde leiten kann;
c) der EIC-Fonds der größte Investor sein kann, ohne der Hauptinvestor zu sein;
23. stellt fest, dass der EIC-Fonds gemäß Anhang I Nummer 1.2.3 des Beschlusses (EU) 2021/764 des Rates eine Ausstiegsstrategie für seine Investitionen festlegen und umsetzen muss; stellt fest, dass eine solche Strategie nicht vorhanden zu sein scheint;
Umsetzungsmängel
Antragsverfahren
24. betont, wie wichtig es ist, dass das Bewerbungsverfahrens für ein Programm, das die ehrgeizigsten Innovatoren anziehen soll, zugänglich und wirksam ist; stellt fest, dass das Verfahren noch wie folgt verbessert werden kann:
a) sowohl Einzel- als auch Mehrempfängeranträge sollten im Antragsverfahren erleichtert werden - dies erfordert eine spezielle Antragsvorlage für beide Arten von Anträgen;
b) alle für eine erfolgreiche Bewerbung erforderlichen Informationen sollten in kohärenter Form zur Verfügung stehen; derzeit sind die Informationen auf mehrere Dokumente verteilt, was die Erstellung des Antrags unnötig erschwert;
25. stellt mit Besorgnis fest, dass die Bewerter den Interessenträgern gemischte Signale in Bezug auf das angemessene Risiko und die Bankfähigkeit von EIC-Accelerator-Vorschlägen geben, was sich insbesondere auf die Teilnahme von unterrepräsentierten Regionen und von Frauen geführten Unternehmen auswirkt; weist darauf hin, dass eines der Grundprinzipien des EIC die Fähigkeit ist, Risiken einzugehen; weist ferner darauf hin, dass in Anhang I Nummer 1.1.2 des Beschlusses (EU) 2021/764 des Rates die Bereitstellung von Finanzmitteln für nicht bankfähige Projekte als Kernziel des EIC-Accelerators genannt wird; ist zutiefst davon überzeugt, dass der EIC-Accelerator nur dann erfolgreich sein kann, wenn es eine klare Strategie und Kommunikation über das angemessene Risiko und die Bankfähigkeit von EIC-Accelerator-Projekten gibt;
26. ist besorgt über den offensichtlichen Mangel an Transparenz bei der Verwaltung des Programms, über den die Beteiligten berichten; hebt zwei Hauptkritikpunkte der Beteiligten hervor:
a) mangelnde Transparenz bei der Auswahl der Themenbereiche für die Pathfinder Challenges;
b) mangelnde Transparenz bei der Verwaltung der Portfolios durch die Programmverwalter, insbesondere in der Phase der Auswahl der Vorschläge;
27. betont, wie wichtig eine verlässliche Zusage für den Zeitpunkt der Gewährung ist; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die Bewertung der offenen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Programm Pathfinder 2021 mehr als fünf Monate gedauert hat, obwohl Artikel 31 der Verordnung (EU) 2021/695 vorschreibt, dass die Antragsteller innerhalb von fünf Monaten über das Ergebnis des Bewertungsverfahrens informiert werden;
28. zeigt Bedenken hinsichtlich des Einreichungsverfahrens für den EIC-Accelerator, das durch die Einführung mehrerer Schritte und einer eigenen EIC-Plattform außerhalb des offiziellen Portals für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten länger und komplexer geworden ist; ist der Auffassung, dass das Einreichungs- und Bewertungsverfahren für einen auf Innovatoren ausgerichteten EIC Accelerator sowohl für Unternehmer als auch für Wissenschaftler leicht verständlich sein sollte, wobei der Zeitaufwand minimal, fair und transparent sein und den Industriestandards entsprechen sollte;
29. ist zutiefst besorgt über die Art und Weise, wie die KI-Plattform funktioniert; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass sowohl die Antragsteller als auch die Bewerter Bedenken hinsichtlich der Plattform geäußert haben;
30. betont, dass das Online-Formular zeitaufwändig ist, keine Flexibilität in Bezug auf die Darstellung der Informationen bietet (keine Formatierung oder Bilder möglich) und unnötigerweise Fachjargon verwendet; stellt fest, dass der sich daraus ergebende „Business Plan“ offenbar weder den Industriestandards zu entsprechen scheint noch ein benutzerfreundliches Format für Bewerter oder Projektmanager aufweist;
31. weist insbesondere auf die erhöhte Seitenzahl von 120–200 Seiten im Vergleich zum EIC-Pilotprojekt mit 50 Seiten hin, wobei zu darauf hinzuweisen ist, dass die Bewerter 36 Minuten Zeit haben, um einen vollständigen Vorschlag (zweite Phase) zu bewerten; stellt fest, dass dies einer der Gründe für die Unzufriedenheit der Beteiligten in Bezug auf die Qualität der Bewertung ist;
32. stellt mit Besorgnis fest, dass ein einziges Nein (No-Go) in der zweiten Stufe des Bewertungsverfahrens ausreicht, um mit einem Antrag zu scheitern; hält dies für unverhältnismäßig, wenn man bedenkt, dass drei Bewerter den Vorschlag bewerten und alle drei separate Bewertungskriterien mit ja oder nein bewerten;
33. begrüßt zusammen mit den meisten Interessengruppen die Einführung des Widerspruchsverfahrens, da es potenziell dazu beiträgt, das Bewertungsverfahren zu verbessern; weist jedoch darauf hin, dass Verbesserungen erforderlich sind, da viele Beteiligte berichten, dass unklar ist, was mit den von den Antragstellern vorgelegten Gegenargumenten geschieht, und dass die Antragsteller nur sehr wenig Zeit für die Vorbereitung ihrer Gegenargumente haben; hebt hervor, dass die Einführung des Widerspruchsverfahrens als eine der Ursachen für die längere Zeitspanne bis zur Gewährung der Finanzhilfe angeführt wurde; fordert die Kommission auf, das Widerspruchsverfahren zu verbessern, damit es aussagekräftiger wird und in einem kürzeren Zeitrahmen abgeschlossen werden kann, um die Frist bis zur Gewährung der Finanzhilfe einzuhalten und gleichzeitig genügend Zeit für die Vorbereitung des Widerspruchs zu haben;
34. ist besorgt darüber, dass Antragsteller aufgrund der Komplexität zunehmend Berater mit der Verwaltung des Antragsverfahrens beauftragen müssen;
35. erkennt an, dass zur Erleichterung der raschen Entscheidungsfindung des EIC und die Entwicklung von Hightech-Start-ups Personen, die in Forschungseinrichtungen beschäftigt sind, die Möglichkeit haben sollten, die Ergebnisse von Forschungsprojekten zur Gründung von Start-ups zu nutzen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Einführung des Konzepts des „EIC-Erfinders“ in die Musterfinanzhilfevereinbarung und das Arbeitsprogramm 2022; bedauert, dass diese Einführung mit einer Unsicherheit über die rechtlichen Folgen dieses Konzepts für die Forschungseinrichtungen einhergeht;
Weitere angesprochene Einzelfragen
36. betont, dass das Konzept der „EIC-Erfinder“ zu einer wirksamen Nutzung von Forschungsergebnissen zur Entwicklung wirtschaftlicher Aktivitäten führen sollte; kommt daher zu dem Schluss, dass die Nutzung der Ergebnisse durch andere Sachverständige innerhalb der Forschungseinrichtung oder durch die Forschungseinrichtung selbst zur Entwicklung wirtschaftlicher Aktivitäten nicht beeinträchtigt werden sollte; ist der Ansicht, dass umfassende Zugangsrechte ohne zeitliche Begrenzung für EIC-Erfinder nur in Fällen gerechtfertigt sind, in denen die Forschungsorganisationen nicht die Unterstützung leisten, die einzelne Forscher benötigen, um die Ergebnisse zur Entwicklung einer Wirtschaftstätigkeit zu nutzen; vertritt deshalb die Ansicht, dass diese Zugriffsrechte EIC-Erfindern von Fall zu Fall gewährt werden sollten, wenn es offensichtlich ist, dass dem Erfinder die erforderliche Unterstützung innerhalb der Forschungseinrichtung fehlt;
37. bedauert, dass die niedrigen Erfolgsquoten des Programms (6-10 %) dazu führen, dass zu viele hochwertige Vorschläge nicht finanziert werden; hebt hervor, dass niedrige Erfolgsquoten einen Verlust bedeuten, da potenziell tief greifende Innovationen nicht weiterentwickelt werden und Zeit und Geld für die Ausarbeitung von Vorschlägen verloren gehen; ruft in diesem Zusammenhang dazu auf, gegebenenfalls zweistufige Anträge zu stellen, um den Zeit- und Kostenverlust bei der Ausarbeitung von Vorschlägen zu begrenzen;
38. betont, dass die Innovationsfähigkeit, das Wirtschaftswachstum und die Widerstandsfähigkeit Europas aufgrund der geringen Beteiligung von Frauen in der Startup- und Risikokapital-Szene untergraben werden; begrüßt in diesem Zusammenhang die Bemühungen des EIC, die Führung von Frauen und die Beteiligung an Start-ups und Risikokapital zu fördern; bedauert, dass dies noch nicht zu ausreichenden Veränderungen geführt hat; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nur 1,8 % der Investitionen in europäische Start-up-Unternehmen im Jahr 2021 von Start-ups getätigt wurden, die ausschließlich von Frauen gegründet wurden, und dass lediglich 9,3 % von Gründerteams mit gemischten Geschlechtern aufgebracht wurden[10];
39. weist darauf hin, wie wichtig der EIC-Beirat als Hauptberater der Kommission hinsichtlich der Umsetzung des EIC sowie der Entwicklung einer umfassenderen Innovationspolitik ist, insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung des Innovationsökosystems in Europa sowie die Identifizierung strategisch relevanter Technologien; betont, dass der EIC-Beirat sowohl von der EISMEA als auch von anderen beteiligten Dienststellen der Kommission umfassend und rechtzeitig über alle Entwicklungen bei der Umsetzung des EIC informiert werden und ihm alle von ihm angeforderten Informationen über den EIC vorgelegt werden sollten;
40. stellt fest, dass das Programm EIC-Transition formal Teil des EIC-Pathfinders ist, obwohl es als separater Programmteil umgesetzt wird; ist der Auffassung, dass die Aufforderungen im Rahmen von Transition Activities weniger als 10 % der EIC-Budgets im Rahmen der Arbeitsprogramme 2021 und 2022 ausmachen; weist darauf hin, dass die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von Transition Activities die einzigen Aufforderungen sind, bei denen das Verfahren des „schnellen Wegs zu Forschung und Innovation“ (Fast Track to Research and Innovation), angewandt wird; befürwortet die Anwendung dieses Verfahrens für die Aufforderung im Rahmen von Transition Activities; fordert die Kommission auf, die Anwendung dieses Verfahrens auf mehr Aufforderungen im Rahmen des Pathfinder-Programms auszudehnen;
41. hebt hervor, dass im Arbeitsprogramm 2022 auf den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ sowohl als Bewertungskriterium für den EIC Accelerator als auch als Förderkriterium für den EIC im Allgemeinen Bezug genommen wird; ist beunruhigt über diese Anforderung, den Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen gemäß der Verordnung (EU) 2020/852, bekannt als Taxonomieverordnung, einzuhalten, da er für alle Aufforderungen unabhängig von Inhalt oder Reife gilt; erkennt die Nützlichkeit dieses Grundsatzes für die Auswahl von Projekten im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen an, deren Inhalt in direktem Zusammenhang mit den Umweltzielen der Union steht und die kurz vor der Markteinführung stehen; betont, dass es keine Rechtsgrundlage für eine pauschale Anwendung dieses zusätzlichen Förderfähigkeitskriteriums auf alle Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gibt;
42. begrüßt die Bemühungen innerhalb des EIC, einen geeigneten Rahmen für die Bewertung der Leistung des EIC zu entwickeln; hebt hervor, dass die Einzigartigkeit des EIC einen maßgeschneiderten Ansatz für die Überwachung der Leistung sowie die Nutzung der Ergebnisse der Überwachung erfordert, um sicherzustellen, dass der EIC zu den Spitzenreitern auf dem Markt gehört;
Empfehlungen
43. fordert die Kommission auf, die Umsetzung des EIC-Fonds im Rahmen des Programms Horizont Europa erneut zu bewerten und eine neue zweckmäßige Art der Mittelverwaltung zu finden, die den ehrgeizigen und transformativen Charakter des EIC als Referenzinvestor für bahnbrechende Innovationen in Europa widerspiegelt; fordert die Kommission auf, in dieses neue Konzept folgende Grundsätze aufzunehmen:
a) Sicherstellung, dass die Durchführung sowohl der Eigenkapital- als auch der Zuschusskomponente unter der vollen Kontrolle der Kommission steht, die auch dafür sorgen sollte, dass es eine direkte Koordinierungslinie zwischen der Durchführung der beiden Komponenten gibt, und Sicherstellung der Fähigkeit der Kommission, in jeder Phase des Investitionszyklus einzugreifen, um sicherzustellen, dass Investitionen von strategischer Bedeutung getätigt werden;
b) Sicherstellung einer Rolle für den EIC-Fonds-Verwaltungsrat und einer unabhängigen Expertenbewertung durch den Investitionsausschuss, um die Einhaltung der Investitionsrichtlinien des EIC-Fonds genau zu überwachen, während das EIB-Team und die externen Fondsmanager für das tägliche Management der Operationen zuständig sind;
c) volle Nutzung des Mehrwerts von Ko-Investitionen durch externe Investoren, wobei der EIC-Fonds weiterhin die Möglichkeit hat,
(i) alleiniger Investor zu sein, auch durch die Aufnahme von Eigenkapital, ohne dass eine Koinvestition von externen Investoren erforderlich ist,
(ii) Hauptinvestor zu sein, ohne die Investitionsrunde zu leiten,
(iii) eine Investitionsrunde zu leiten;
d) Entwicklung einer Investitionsstrategie für Kapitalbeteiligungen auf der Grundlage von Etappenzielen, die die Vorzüge der Innovation sowie die strategischen Ziele der Union widerspiegeln, und nicht nur die Bereitschaft anderer Investoren, sich an der Investitionsrunde zu beteiligen, was den EIC-Fonds ermutigen würde, als einziger Investor Risiken einzugehen, insbesondere um die erfolgreiche Beteiligung unterrepräsentierter Regionen und von Frauen geführter Unternehmen zu fördern, die mit noch größeren Schwierigkeiten bei der Finanzierung ihrer Start-up-Unternehmen konfrontiert sind;
e) Einführung einer Ausstiegsstrategie für Beteiligungsinvestitionen des EIC-Fonds, die den strategischen Zielen der Union Rechnung trägt;
f) Aufrechterhaltung der Struktur, die es dem EIB-Team im Rahmen der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU (EISMEA) ermöglicht, eine qualitativ hochwertige Prüfung der Sorgfaltspflicht durchzuführen; fordert die Kommission auf, auf dieser erfolgreichen Zusammenarbeit aufzubauen und mit der EIB eine Vereinbarung zu treffen, dass das eingebettete EIB-Team den EIC-Fonds bei Vorstandssitzungen der Beteiligungsunternehmen vertritt;
g) Sicherstellung einer effizienten Zusammenarbeit mit nationalen Kontaktstellen sowie gegebenenfalls regionalen Behörden;
44. fordert die Kommission nachdrücklich auf, einen offenen Dialog mit dem Parlament, dem zuständigen Programmausschuss und dem EIC-Vorstand aufzunehmen, um eine langfristige alternative Lösung für die Struktur des EIC-Fonds zu entwickeln, bei der die einschlägigen Rechtsvorschriften der Union und die oben genannten Grundsätze uneingeschränkt geachtet werden; empfiehlt, dass eingehend geprüft wird, wie die Umsetzung des EIC verbessert werden kann, wobei als Option die Einrichtung einer unabhängigen Einrichtung der Union gemäß Artikel 187 AEUV als Hauptverantwortliche für die Umsetzung des EIC in Erwägung gezogen werden sollte; betont, dass sichergestellt werden muss, dass die Antragsteller stets gleichbehandelt werden, und dass bei der Durchführung Transparenz, Rechenschaftspflicht und die Vermeidung von Interessenkonflikten gewahrt werden müssen; empfiehlt, dass ein solches Gremium so bald wie möglich eingerichtet werden sollte, wenn die gründliche Bewertung ergeben sollte, dass ein solches Gremium der beste institutionelle Rahmen für die Umsetzung des Accelerators im Sinne der vorstehenden Ausführungen wäre
45. fordert die Kommission auf, der Förderung von Frauen im gesamten Innovationssektor besondere Aufmerksamkeit zu widmen und sich gleichzeitig um Geschlechterparität in allen relevanten Positionen sowie um eine geografische Ausgewogenheit der Begünstigten des EIC in den Regionen der Union zu bemühen; fordert die Kommission insbesondere auf, in die EIC-Arbeitsprogramme spezifische Maßnahmen aufzunehmen, um beide Fragen innerhalb des EIC anzugehen;
46. empfiehlt, dass ein InvestEU-Teilfonds außerhalb des EIC-Fonds für Unternehmen geprüft wird, die nur eine passende Finanzierung benötigen, um ihre Expansionsrunden abzuschließen.
47. fordert die Kommission auf, die Regeln und Verfahren zur Auslegung der Kriterien für Nichtbankfähigkeit und Koinvestition zu präzisieren, die Kommunikation zu verbessern und die nationalen Kontaktstellen besser einzubeziehen;
48. fordert die Kommission auf, den Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen bei Aufforderungen anzuwenden, deren Inhalt sich unmittelbar auf die Umweltziele der Union bezieht und die kurz vor der Markteinführung stehen, und davon abzusehen, diesen Grundsatz als zusätzliches horizontales Förderkriterium für alle EIC-Projekte zu verwenden;
49. fordert die Kommission auf, die Musterfinanzhilfevereinbarung so anzupassen, dass sie eine klare Definition des „EIC-Erfinders“ enthält und eine klare Richtlinie zu Zugangsrechten für EIC-Erfinder vorschreibt, die EIC-Erfindern nur umfassende Zugangsrechte einräumt, wenn eine Forschungseinrichtung keine aktive Politik und Struktur zur Unterstützung der Nutzung von Forschungsergebnissen für wirtschaftliche Aktivitäten aufweist;
50. fordert die Kommission auf, ein System zur kontinuierlichen und raschen Bewertung der Leistung des EIC und insbesondere des Accelerators einzuführen;
51. fordert die Kommission auf, das Bewertungsverfahren einer strengen und kontinuierlichen Bewertung zu unterziehen und Beschwerden von Antragstellern, die klare Unstimmigkeiten bei der Bewertung ihrer Vorschläge aufweisen können, ernsthaft Rechnung zu tragen; fordert die Kommission auf, das Parlament darüber zu informieren, wie sie mit Einzelbeschwerden umgeht, die ein eindeutiges Versagen der Bewerter belegen;
52. fordert die einschlägigen Organe der Union, einschließlich des Europäischen Rechnungshofs und des EIC-Beirats, auf, eine spezielle Prüfungsstrategie für den EIC zu entwickeln, die die besondere Natur des EIC widerspiegelt;
53. fordert die Kommission auf, Maßnahmen einzubeziehen, um die Beteiligung von KMU zu verbessern und den EIC-Accelerator für innovative KMU zugänglich und attraktiv zu machen, indem das Antragsverfahren vereinfacht wird und Hindernisse für KMU abgebaut werden;
54. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass das Instrument ein breites Spektrum von Projekten in Bezug auf ihren Umfang unterstützt, damit kleine Unternehmen, die Innovationen mit großer Wirkung entwickeln und ausbauen, einen gleichberechtigten Zugang dazu haben;
55. fordert die Kommission auf, das derzeitige Einreichungsverfahren für den EIC-Accelerator und die Vorlaufzeit bis zur Gewährung zu überarbeiten und die EIC-Plattform an den Bewertungskriterien des EIC-Accelerators auszurichten. ist der Auffassung, dass eine solche Überarbeitung auf ein schnelles und einfaches Instrument abzielen sollte, das auf die Bedürfnisse europäischer Deep-Tech-Start-ups zugeschnitten ist und einen Zielzeitraum bis zur Gewährung von vier bis fünf Monaten erreicht;
56. fordert die Kommission auf, die Synergien und die Zusammenarbeit mit dem EIT zu verbessern; fordert das EIT und den EIC auf, einen gegenseitigen und systematischen Informationsaustausch einzurichten und in jedem ihrer Leitungsgremien ein gemeinsames Mitglied zu haben, um Abschottungen und Doppelarbeit in Bezug auf Bemühungen und Strategie zu vermeiden;
57. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
ANLAGE: LISTE DER EINRICHTUNGEN UND PERSONEN, VON DENEN DER BERICHTERSTATTER BEITRÄGE ERHALTEN HAT
Die folgende Liste wurde auf rein freiwilliger Grundlage und unter alleiniger Verantwortung des Berichterstatters angefertigt. Der Berichterstatter hat bei der Vorbereitung des Berichts bis zu dessen Annahme im Ausschuss Informationen von folgenden Einrichtungen bzw. Personen erhalten:
Organisation und/oder Person |
Guild of European Research-Intensive Universities (Verband der forschungsintensiven Universitäten Europas) |
Confindustria |
European Consortium of Innovative Universities (Europäisches Konsortium innovativer Universitäten) |
European Association of Research and Technology Organisations (Europäischer Verband der Forschungs-und Technologieorganisationen) |
Forschungs- und Innovationsnetzwerk der Europäischen Regionen |
League of European Research-Intensive Universities (Liga europäischer Forschungsuniversitäten) |
Haus für Bildung und Forschung der Niederlande (Netherlands house for Education and Research) |
Spanisches Büro für Wissenschaft und Technologie |
Verwaltungsrat ETH |
Helmholtz-Gemeinschaft |
European Quantum Industry Consortium (Konsortium der europäischen Quantenindustrie) |
European Association of Innovation Consultants (Europäischer Verband der Innovationsberater) |
BusinessFinland |
Leibnitz-Gemeinschaft |
Tschechische Nationale Agentur für internationale Bildung und Forschung |
APRE – Agentur zur Förderung der europäischen Forschung |
Universität Stuttgart |
DLR |
COLD PAD |
Koncentriq |
CESAER |
Euro Funding |
Lira |
Carlos Cerqueira |
Kamila Oglecka |
Cristina Gouveia |
|
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
26.10.2022 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
56 0 2 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Matteo Adinolfi, Nicola Beer, François-Xavier Bellamy, Hildegard Bentele, Tom Berendsen, Vasile Blaga, Michael Bloss, Marc Botenga, Cristian-Silviu Buşoi, Jerzy Buzek, Josianne Cutajar, Nicola Danti, Marie Dauchy, Pilar del Castillo Vera, Christian Ehler, Valter Flego, Niels Fuglsang, Lina Gálvez Muñoz, Jens Geier, Nicolás González Casares, Christophe Grudler, Robert Hajšel, Ivo Hristov, Romana Jerković, Eva Kaili, Seán Kelly, Łukasz Kohut, Zdzisław Krasnodębski, Miapetra Kumpula-Natri, Thierry Mariani, Marisa Matias, Georg Mayer, Marina Mesure, Dan Nica, Niklas Nienaß, Johan Nissinen, Mauri Pekkarinen, Pina Picierno, Clara Ponsatí Obiols, Manuela Ripa, Robert Roos, Sara Skyttedal, Beata Szydło, Patrizia Toia, Isabella Tovaglieri, Henna Virkkunen, Pernille Weiss |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Andrus Ansip, Franc Bogovič, Klemen Grošelj, Ladislav Ilčić, Elena Lizzi, Luděk Niedermayer, Jutta Paulus, Bronis Ropė, Jordi Solé |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7) |
Andrey Kovatchev, Aušra Maldeikienė |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
56 |
+ |
ECR |
Ladislav Ilčić, Zdzisław Krasnodębski, Robert Roos, Beata Szydło |
ID |
Matteo Adinolfi, Marie Dauchy, Elena Lizzi, Thierry Mariani, Isabella Tovaglieri |
NI |
Clara Ponsatí Obiols |
PPE |
François-Xavier Bellamy, Hildegard Bentele, Tom Berendsen, Vasile Blaga, Franc Bogovič, Cristian-Silviu Buşoi, Jerzy Buzek, Pilar del Castillo Vera, Christian Ehler, Seán Kelly, Andrey Kovatchev, Aušra Maldeikienė, Luděk Niedermayer, Sara Skyttedal, Henna Virkkunen, Pernille Weiss |
RENEW |
Andrus Ansip, Nicola Beer, Nicola Danti, Valter Flego, Klemen Grošelj, Christophe Grudler, Mauri Pekkarinen |
S&D |
Josianne Cutajar, Niels Fuglsang, Lina Gálvez Muñoz, Jens Geier, Nicolás González Casares, Robert Hajšel, Ivo Hristov, Romana Jerković, Eva Kaili, Łukasz Kohut, Miapetra Kumpula-Natri, Dan Nica, Pina Picierno, Patrizia Toia |
THE LEFT |
Marc Botenga, Marisa Matias, Marina Mesure |
VERTS/ALE |
Michael Bloss, Niklas Nienaß, Jutta Paulus, Manuela Ripa, Bronis Ropė, Jordi Solé |
0 |
- |
|
|
2 |
0 |
ECR |
Johan Nissinen |
ID |
Georg Mayer |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 1.
- [2] ABl. L 167 I vom 12.5.2021, S. 1.
- [3] ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
- [4] https://eic.ec.europa.eu/news/statement-eic-board-discussion-european-parliament-itre-committee-eic-implementation-2022-08-16_en
- [5] https://eic.ec.europa.eu/system/files/2022-02/Statement%20by%20the%20EIC%20Board%20on%20the%20EIC%20Work%20Programme%20for%202022%20and%20future%20of%20the%20EIC%20Fund.pdf
- [6] https://eic.ec.europa.eu/news/eic-accelerator-implementation-update-2022-08-05_en
- [7] Europäische Kommission, Evaluation study on the European Innovation Council (EIC) Pilot, 2022.
- [8] https://eic.ec.europa.eu/news/eic-accelerator-implementation-update-2022-08-05_en
- [9] https://sciencebusiness.net/news/commission-says-european-innovation-council-grant-logjam-end-june
- [10] https://europeanwomeninvc.idcinteractive.net/