BERICHT über das Thema „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU – Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“
8.11.2022 - (2021/2254(INI))
Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Berichterstatterin: Isabel Carvalhais
Verfasser der Stellungnahme des assoziierten Ausschusses gemäß Artikel 57 der Geschäftsordnung:
Álvaro Amaro, Ausschuss für regionale Entwicklung
- ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- BEGRÜNDUNG
- STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG
- STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR DIE RECHTE DER FRAUEN UND DIE GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER
- ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
- NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Thema „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU – Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2021 mit dem Titel „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU – Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“ (COM(2021)0345),
– unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen von Paris, das auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen erzielt wurde,
– unter Hinweis auf Artikel 39 und 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027[1],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“)[2],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013[3],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013[4],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Festlegung der gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visa[5],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“[6],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. Oktober 2016 zu der Frage, wie mit der GAP die Schaffung von Arbeitsplätzen in ländlichen Gebieten verbessert werden kann[7],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. April 2017 zu Frauen und ihren Rollen in ländlichen Gebieten[8],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2017 zu einem Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft[9],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 30. Mai 2018 zur Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft[10],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Oktober 2018 zur Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von ländlichen Gebieten, Bergregionen und entlegenen Gebieten[11],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. März 2022 zu der Rolle der Kohäsionspolitik bei der Förderung eines innovativen und intelligenten Wandels und der regionalen IKT-Konnektivität[12],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Oktober 2020 zu dem Thema „Europäische Forststrategie – künftiges Vorgehen“[13],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2021 zu einer Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem[14],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2021 zu dem Thema „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“[15],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „Vom Hof auf den Tisch – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem“ (COM(2020)0381),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ (COM(2020)0380),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. November 2021 mit dem Titel „Notfallplan zur Gewährleistung der Lebensmittelversorgung und Ernährungssicherheit in Krisenzeiten“ (COM(2021)0689),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. Juli 2021 mit dem Titel „Neue EU-Waldstrategie für 2030“ (COM(2021)0572),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. Februar 2022 mit dem Titel „Achter Kohäsionsbericht: Kohäsion in Europa bis 2050“ (COM(2022)0034),
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 17. Juni 2020 über die Auswirkungen des demografischen Wandels (COM(2020)0241),
– unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission vom 27. Januar 2021 zum Thema „Altern – Förderung von Solidarität und Verantwortung zwischen den Generationen“ (COM(2021)0050),
– unter Hinweis auf die Cork-2.0-Erklärung mit dem Titel „Für ein besseres Leben im ländlichen Raum“, die von den Parteien der Europäischen Konferenz zur Entwicklung des ländlichen Raums im September 2016 in Cork angenommen wurde,
– unter Hinweis auf die Erklärung von Bled mit dem Titel „Bled Declaration for a Smarter Future of the Rural Areas in EU“, die am 13. April 2018 in Bled in Slowenien unterzeichnet wurde,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen zu den Rechten von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Gebieten arbeiten, die am 28. September 2018 vom Menschenrechtsrat angenommen wurde,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Mai 2022 zu einem EU-Aktionsplan für ökologische/biologische Landwirtschaft[16],
– unter Hinweis auf die allgemeine Empfehlung Nr. 34 (2016) des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau zu den Rechten von Frauen in ländlichen Gebieten, die am 7. März 2016 angenommen wurde,
– unter Hinweis auf Grundsatz 20 der europäischen Säule sozialer Rechte,
– unter Hinweis auf die vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Parlaments in Auftrag gegebene Studie mit dem Titel „The future of the European Farming Model - Socio-economic and territorial implications of the decline in the number of farms and farmers in the EU“, die von der Fachabteilung Struktur- und Kohäsionspolitik im April 2022 veröffentlicht wurde,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. März 2021 über einen Aktionsplan zur Förderung der ökologischen/biologischen Produktion (COM(2021)0141),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2022 zu dem Erfordernis eines vordringlichen Aktionsplans der EU zur Sicherstellung der Ernährungssicherheit inner- und außerhalb der EU in Anbetracht des russischen Einmarschs in die Ukraine[17],
– unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 8. April 2021 mit dem Titel „Evaluation of the impact of the CAP on generational renewal, local development and jobs in rural areas“ (SWD(2021)0078),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 26. Januar 2022 mit dem Titel „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU“[18],
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 23. März 2022 mit dem Titel „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU“[19],
– gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A9-0269/2022),
A. in der Erwägung, dass ländliche Gebiete rund 83 % des gesamten Gebiets der EU ausmachen und rund 137 Millionen Menschen (30 % der EU-Bevölkerung) dort beheimatet sind; in der Erwägung, dass die ländlichen Gebiete der EU als Orte der Nahrungsmittelerzeugung, der Wälder und der Energieerzeugung, insbesondere erneuerbarer Energien, sowie für die Umsetzung des europäischen Grünen Deals, der Klimaneutralität und der Ziele für nachhaltige Entwicklung von großer Bedeutung sind; in der Erwägung, dass ländliche Gebiete, insbesondere abgelegene und weniger entwickelte ländliche Gebiete, Berggebiete, Inseln und Gebiete in äußerster Randlage, mit spezifischen langfristigen ungelösten Herausforderungen konfrontiert sind und ihr einzigartiges Entwicklungs- und Innovationspotenzial nicht anerkannt wird;
B. in der Erwägung, dass der Gesamtanteil der Bevölkerung in ländlichen Gebieten in den letzten zehn Jahren auf EU-Ebene leicht und in den letzten 50 Jahren aufgrund von Alterung und Abwanderung (Verstädterung) deutlich zurückgegangen ist; in der Erwägung, dass der Anteil der über 65 Jahre alten Menschen im ländlichen Raum allgemein am höchsten ist und erwartet wird, dass dieser Anteil in Zukunft weiter steigen wird; in der Erwägung, dass die Bevölkerung in vier von fünf ländlichen Regionen in der EU bis 2050 wahrscheinlich abnehmen wird, wobei abgelegene ländliche Gebieten weitere Einwohner verlieren werden;
C. in der Erwägung, dass die Union gemäß Artikel 174 AEUV darauf hinwirken muss, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen zu verringern, wobei bestimmten Regionen, insbesondere den ländlichen Gebieten, besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist; in der Erwägung, dass ländliche Gebiete eine angemessene finanzielle Unterstützung erhalten müssen, um eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen;
D. in der Erwägung, dass sich die durchschnittliche Beschäftigungsquote in den ländlichen Gebieten der EU von 2012 bis 2020 positiv entwickelt hat, wenn auch mit Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten und mit Abweichungen in der Qualität des Beschäftigungsangebots; in der Erwägung, dass der Bevölkerungsanteil, der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht ist, in den ländlichen Gebieten höher ist als in Groß- und Kleinstädten;
E. in der Erwägung, dass die Arbeitsbedingungen für einen beträchtlichen Teil der in der EU-Landwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmer äußerst schwierig und prekär sind und durch niedrige Löhne, lange Arbeitszeiten, Schwarzarbeit, eine hohe Zahl von Unfällen und Krankheiten sowie miserable Wohnverhältnisse gekennzeichnet sind;
F. in der Erwägung, dass der Zugang zu Wasserversorgungsdiensten, Abwasserentsorgung, Straßenanbindungen, Gesundheitsversorgung, Bildung, Breitband-Internet und anderen grundlegenden Dienstleistungen für die Entwicklung des ländlichen Raums von zentraler Bedeutung ist; in der Erwägung, dass Haushalte in einigen ländlichen Gebieten immer noch keinen Zugang zu wesentlichen grundlegenden Dienstleistungen, insbesondere zu Wasser- und Abwasserdienstleistungen, haben, wobei nach wie vor Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen[20]; in der Erwägung, dass Verkehrsinfrastrukturen und -anbindungen von Bürgern als zentrale Bedürfnisse in ländlichen Gebieten identifiziert wurden;
G. in der Erwägung, dass nur einer von sechs Bewohnern des ländlichen Raums Zugang zu ultraschnellen Hochgeschwindigkeits-Breitbandanschlüssen hat; in der Erwägung, dass zwischen ländlichen und städtischen Gebieten ein erhebliches Gefälle bei den digitalen Grundkenntnissen besteht, wobei 28 % der Erwachsenen, die in ländlichen Gebieten leben, über grundlegende oder mehr als grundlegende digitale Kenntnisse verfügen im Vergleich zu 62 % der Erwachsenen, die in Städten leben haben (Stand 2019); in der Erwägung, dass zwischen den Mitgliedstaaten nach wie vor erhebliche Unterschiede bei der Internetanbindung bestehen und dass in einigen Mitgliedstaaten bis zu 25 % der ländlichen Haushalte noch immer keinen Zugang zum Internet haben[21];
H. in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein Grundwert der EU ist, der in den Verträgen und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union als solcher anerkannt wird; in der Erwägung, dass in ländlichen Gebieten nach wie vor erhebliche Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern bestehen, wobei Frauen von einer höheren Arbeitslosenquote, unsicheren Arbeitsverträgen und informellen Arbeitsbedingungen betroffen und in Entscheidungsgremien wie landwirtschaftlichen Genossenschaften, Gewerkschaften und Kommunalverwaltungen unterrepräsentiert sind;
I. in der Erwägung, dass die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in der EU-27 zwischen 2003 und 2016 um 32 % zurückgegangen ist, wobei der stärkste Rückgang bei kleinen Betrieben unter fünf Hektar (38 %) zu verzeichnen ist; in der Erwägung, dass es im Jahr 2016 10,5 Millionen landwirtschaftliche Betriebe in der EU gab, von denen die Mehrheit (92 %) Familienbetriebe waren; in der Erwägung, dass in der EU bis 2040 weitere 6,4 Millionen landwirtschaftliche Betriebe verloren gehen könnten, wodurch sich die verbleibende Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe in der EU dann auf rund 3,9 Millionen belaufen würde, was einem außerordentlichen Rückgang von 62 % im Vergleich zu Zahlen aus dem Jahr 2016 entspräche;
J. in der Erwägung, dass es im Jahr 2016 für jeden Landwirt unter 35 Jahren mehr als sechs Landwirte über 65 Jahre gab[22], womit die Alterung der Landwirte in der EU zu einer der größten Herausforderungen für ländliche Gebiete geworden ist; in der Erwägung, dass der Anteil junger weiblicher Landwirte besonders gering ist;
K. in der Erwägung, dass die Viehzuchtbetriebe in der EU rund 4 Millionen Menschen beschäftigen und die Hauptbegünstigten der Beihilfen der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten sind, die 50 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche in der EU ausmachen;
L. in der Erwägung, dass sich die thematischen Gruppen des Europäischen Netzes für die Entwicklung des ländlichen Raums als wirksames Instrument für öffentlich-private territoriale Partnerschaften erwiesen haben; in der Erwägung, dass es diesen Gruppen darüber hinaus gelungen ist, ein zentrales Forum zu schaffen, in dem Fragen im Zusammenhang mit der territorialen Wiederbelebung, Innovation, Bottom-up-Konzepten und integrierten Ansätzen in der Landwirtschaft und der ländliche Entwicklung, dezentrale Verwaltung, Vernetzung und Zusammenarbeit behandelt werden können;
M. in der Erwägung, dass eins der Ziele für die GAP im aktuellen Programmplanungszeitraum die Förderung der Beschäftigung, des Wachstums, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Teilhabe von Frauen in der Landwirtschaft, der sozialen Integration und der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten ist;
N. in der Erwägung, dass Bedenken hinsichtlich der negativen Auswirkungen des Bergbaus auf Wasser, Schutzgebiete und die Umwelt sowie hinsichtlich der ökologischen Schäden geäußert wurden, die der Umgebung und anderen Quellen der Existenzgrundlage zugefügt werden können, wodurch das Einkommen, die Gesundheit und die Lebensqualität der Menschen beeinträchtigt werden könnten[23];
1. Herausforderungen und Chancen für stärkere, resiliente und integrative ländliche Gebiete
1. hebt die historische, geografische, wirtschaftliche und soziale Vielfalt der ländlichen Gebiete in der EU hervor; weist darauf hin, dass ländliche Gebiete in der Nähe von städtischen Zentren, in Küstengebieten, Grenzgebieten oder Bergregionen, in Regionen in äußerster Randlage und in dünn besiedelten Gebieten mit unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert sind, die maßgeschneiderte, gezielte Lösungen erfordern, die in Zusammenarbeit mit den lokalen Interssenvertretern umgesetzt werden müssen;
2. betont, dass Strategien und Maßnahmen auf EU-Ebene in Verbindung mit nationalen und regionalen und lokalen Maßnahmen mit einem ortsbezogenen Ansatz der Schlüssel zur Sicherung des Wohlstands und des Wohlergehens der europäischen Bürger im ländlichen Raum sowie zur Bewältigung der Herausforderungen sind, denen sie gegenüberstehen, nämlich Bevölkerungsrückgang und Überalterung, , höheres Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung und weniger hochwertige Beschäftigungsmöglichkeiten; weist erneut darauf hin, dass ländliche Gebiete ein deutlich unter dem EU‑Durchschnitt liegendes BIP pro Kopf aufweisen;
3. betont ferner, dass ländliche Gebiete keinen Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse wie Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Straßenanbindung, Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung und hochwertige allgemeine und berufliche Bildung haben und dass sie schlecht vernetzt sind, mit begrenzten Transportmöglichkeiten und einem Mangel an Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen sowie zu anderen grundlegenden Dienstleistungen wie Post- und Bankdienstleistungen, zusätzlich zu der unzureichenden Qualität und Verfügbarkeit von Wohnraum, Klima- und Umweltbelastungen, der Kluft zwischen den Geschlechtern und begrenzten Möglichkeiten für Innovation und den Zugang zu technologischen Entwicklungen; weist darauf hin, dass die Abgelegenheit ein erhebliches Element der Schwierigkeit in ländlichen Gebieten darstellt;
4. hebt hervor, dass der Bevölkerungsrückgang und die Überalterung alle Regionen betreffen werden, insbesondere aber die ländlichen Gebiete aufgrund der Verlagerung der Bevölkerung in die Städte und der Abwanderung junger Menschen, was sich negativ auf ihr Wachstumspotenzial, ihre Lebensqualität, die Entwicklung von Kompetenzen und den Zugang zu Dienstleistungen auswirken wird; stellt fest, dass die öffentliche Politik nicht in der Lage war, den Trend zur Entvölkerung in ländlichen Gebieten umzukehren;
5. weist darauf hin, dass die ländlichen Gebiete bei der Bewältigung sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Herausforderungen eine wichtige Rolle spielen können, indem sie Ökosystemleistungen zur Eindämmung des Klimawandels und der Umweltzerstörung erbringen, eine nachhaltige und ausreichende Lebensmittelproduktion, einschließlich ökologischer Lebensmittel, sicherstellen, das materielle und immaterielle ländliche Erbe bewahren, den Naturschutz und die biologische Vielfalt fördern und einzigartige kulturelle Landschaften für Zwecke der Freizeit und Erholung bieten sowie die Kreislaufwirtschaft entwickeln und zu einem gerechten, ökologischen und digitalen Wandel beitragen;
6. hebt in diesem Zusammenhang die Synergieeffekte zwischen den Gemeinschaften im ländlichen Raum, dem Umweltschutz, der Ernährungssicherheit und dem Bewusstsein für das Tierwohl hervor; betont, die Notwendigkeit, die Landwirte angemessen zu unterstützen und sie für die Bereitstellung von öffentlichen Gütern und Ökosystemdiesnstleistungen zu entschädigen, die zur Wirtschaftlichkeit der ländlichen Gebiete beitragen;
7. weist auf die wachsende Unzufriedenheit der ländlichen Bevölkerung hin, die das Gefühl hat, dass ihre Bedürfnisse bei der politischen Entscheidungsfindung nicht ausreichend berücksichtigt werden und sie unterrepräsentiert ist, was einen fruchtbaren Boden für eine Abwendung von bürgerlichem und politischem Engagement schafft, was wiederum angegangen werden muss und zur Entwicklung verschiedener Formen der demokratischen Entmündigung führen könnte; weist nachdrücklich darauf hin, dass eine immer stärker werdende Kluft zwischen Stadt und Land, die geografische Abgelegenheit und das Fehlen grundlegender Dienstleistungen diese Unzufriedenheit noch verstärken; ist der Ansicht, dass die Einbeziehung junger Menschen in das Leben der lokalen Gemeinschaften dazu beitragen kann, die Abwanderung junger Menschen aus ländlichen Gebieten zu verlangsamen;
8. nimmt zur Kenntnis, dass die EU-Bürger nach wie vor großes Vertrauen in die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften haben, wie aus Eurobarometer-Umfragen hervorgeht, und betont, wie wichtig es ist, dass sich diese Regierungsebenen dafür einsetzen, die Unterstützung des europäischen Projekts in ländlichen Gebieten wiederzubeleben;
9. betont, dass ländliche Gebiete für die Auswirkungen von Krisen wie der COVID-19-Pandemie, dem Krieg in der Ukraine und dem Klimawandel zwar besonders anfällig, aber auch in der Lage sind, als Reaktion auf solche Krisen neue Möglichkeiten und Lösungen zu bieten, und eine maßgebliche Rolle spielen, wenn es um die Sicherstellung der Ernährungssicherheit sowie der Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln und der Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen oder Energieimporten geht, sofern ein angemessener Unterstützungsrahmen vorhanden ist;
10. hebt hervor, dass die COVID-19-Pandemie zu neuen Lebens-, Arbeits- und Interaktionsgewohnheiten, einschließlich Telearbeit, geführt hat, die neue Möglichkeiten mit vielen positiven externen Effekten für die Wiederbelebung der ländlichen Gebiete schaffen; stellt fest, dass die Bürger verstanden haben, dass ländliche Gebiete Lösungen für diese Krise bieten können;
2. Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU
11. begrüßt die Mitteilung der Kommission zur langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU; stimmt den allgemeinen Zielen der Mitteilung zu und hält sie für eine äußerst wertvolle Gelegenheit für koordinierte und verstärkte Maßnahmen zur Gegenwart und Zukunft der ländlichen Gebiete, die sich mit neuen Möglichkeiten der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Erneuerung befassen; betont, wie wichtig es ist, dafür zu sorgen, dass EU-Mittel und -Maßnahmen einander ergänzen, um ländliche Gebiete zu unterstützen, und dass Informationen für lokale Interessenträger zugänglich sind;
12. betont, dass die Entwicklung des ländlichen Raums weiterhin ganz oben auf der Agenda der EU stehen muss, und fordert die kommenden Vorsitze des Rates der Europäischen Union auf, dieses Ziel uneingeschränkt zu verfolgen und in ihren Schlussfolgerungen darauf hinzuweisen, dass für ländliche Gebiete gehandelt werden muss;
13. nimmt den Vorschlag für einen Aktionsplan für den ländlichen Raum zur Kenntnis, der sich zu einem dynamischen Instrument für künftige Maßnahmen mit konkreten Ergebnissen entwickeln sollte, das integrierte Strategien für eine nachhaltige Entwicklung im Einklang mit dem Partnerschaftsprinzip unterstützt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, seiner Umsetzung höchste Priorität einzuräumen, indem sie klare quantitative und verbindliche Ziele für die Umsetzung festlegen, um sicherzustellen, dass er mit den erforderlichen Mitteln für eine wirksame Umsetzung einhergeht und das Ziel stärkerer, besser vernetzter, widerstandsfähiger und wohlhabenderer ländlicher Gebiete bis 2040 erreicht wird;
14. stimmt der Notwendigkeit einer gemeinsamen, EU-weiten Definition der funktionalen ländlichen Gebiete zu, die die Unterscheidung zwischen ländlichen und stadtnahen Gebieten berücksichtigt und die Komplexität, Vielfalt und Besonderheiten dieser Gebiete anerkennt;
15. fordert die Kommission nachdrücklich auf, in Zusammenarbeit mit nationalen, regionalen und lokalen Interessenträgern eine solche Definition rasch zu entwickeln und umzusetzen; ist der Auffassung, dass diese Definition verwendet werden könnte, um die Entwicklung der ländlichen Gebiete in Europa zu vergleichen und Informationen für eine gezieltere Umsetzung von Strategien und Maßnahmen in diesen Gebieten zu liefern; fordert die Kommission auf, eine gemeinsame Methodik zu entwickeln und gleichzeitig genügend Flexibilität vorzusehen, um den spezifischen Merkmalen und Bedürfnissen der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen;
16. unterstützt die Entwicklung eines Pakts für den ländlichen Raum und betont, wie wichtig die inklusive Einbeziehung lokaler, regionaler und nationaler Interessenträger in seine Governance, einschließlich der Zivilgesellschaft, für den Erfolg der Initiative ist;
17. ist der Auffassung, dass der Pakt für den ländlichen Raum konkrete Ziele, Ergebnisse, eine Mehrebenen-Governance und Überwachungssysteme sowie klare institutionelle Zuständigkeiten benötigt; vertritt die Ansicht, dass der Pakt für den ländlichen Raum als Plattform für den Austausch bewährter Verfahren zwischen ländlichen Gebieten dienen und sie dabei unterstützen sollte, die verfügbaren Instrumente einzusetzen, zu Synergien, Komplementarität und Kohärenz der EU-Maßnahmen beizutragen und die strategische Autonomie der EU zu erleichtern;
18. begrüßt die Ankündigung einer Beobachtungsstelle für den ländlichen Raum zur Verbesserung der Datensammlung und -analyse im Hinblick auf ländliche Gebiete; hält sie für ein geeignetes Instrument zur Information, Gestaltung und Überwachung besserer öffentlicher Maßnahmen sowie zur Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung der langfristigen Vision und künftiger EU-Politiken und Strategien für den ländlichen Raum, einschließlich des EU-Aktionsplans für den ländlichen Raum;
19. ist der Ansicht, dass die Beobachtungsstelle für den ländlichen Raum eine Gelegenheit bieten sollte, Datenlücken zu ermitteln und die Datenbanken zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf nach Geschlechtern aufgeschlüsselte Daten, um einen detaillierteren statistischen Ansatz zu fördern und Indikatoren auf einer angemessenen geografischen Ebene zu entwickeln, um die Bedürfnisse der Bevölkerung zu erfassen; betont die Notwendigkeit einer ausreichenden Finanzierung und ausreichender Ressourcen, von Transparenz und eines klaren Fahrplans mit Zeitrahmen und Zielen;
20. betont, wie wichtig es ist, einen Mechanismus zur Überprüfung des ländlichen Raums für EU-Initiativen einzuführen, um die Kohärenz und Komplementarität der EU-Politiken und ihre potenziellen Auswirkungen auf den ländlichen Raum zu bewerten; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Entwicklung und Umsetzung wirksamer Mechanismen zur Überprüfung des ländlichen Raums auf nationaler Ebene zu fördern und die Auswirkungen vorgeschlagener Rechtsvorschriften in ländlichen Gebieten zu bewerten, um sicherzustellen, dass sie zweckmäßig sind, und fordert die Kommission auf, sie dabei zu unterstützen; ist der Auffassung, dass der Mechanismus zur Überprüfung des ländlichen Raums verbindlich sein sollte, und unterstreicht, wie wichtig es ist, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Festlegung und Umsetzung von Mechanismen zur Überprüfung des ländlichen Raums sowie in deren Steuerung sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene einzubeziehen;
3. Ein Weg für die Zukunft des ländlichen Raums bis 2040
21. besteht darauf, dass die Bürger des ländlichen Raums wie alle anderen Bürger in den Genuss gerechter Bedingungen für die Verwirklichung ihrer beruflichen, sozialen und persönlichen Ziele kommen müssen, mit besonderem Augenmerk auf die schwächeren Bevölkerungsgruppen, und besteht auf der Anwendung der Europäischen Säule sozialer Rechte;
22. betont, dass ländliche Gemeinschaften gleichberechtigten Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse haben müssen, um inklusive und gerechte Bedingungen für Leben und Wohlergehen sicherzustellen, insbesondere Gesundheitsdienste, Bildung, Weiterbildung und Umschulung und lebenslanges Lernen, Sozialfürsorge, Betreuung von Kindern und älteren Menschen, Konnektivität und Mobilität sowie Wohnraum sowie Post- und Bankdienstleistungen, soziale Begegnungen und kulturelle Aktivitäten und Infrastrukturen;
23. betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig öffentliche Investitionen und öffentliche Partnerschaften sowie die Verbesserung der grenzüberschreitenden und ländlichen und städtischen Zusammenarbeit sind; weist auf das Potenzial dezentraler und multifunktionaler Dienstleistungszentren und maßgeschneiderter umgewidmeter renovierter Gebäude sowie innovativer Konzepte für die Erbringung von Dienstleistungen hin;
24. ist der Ansicht, dass schutzbedürftigen Gruppen, die in ländlichen Gebieten leben, wie Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen und Migranten, insbesondere Saisonarbeitern, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, um sicherzustellen, dass ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen wird und gleichzeitig die soziale Inklusion gefördert wird; fordert die Kommission auf, die Praktiken der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen weiter zu harmonisieren;
25. betont, dass gezielte Maßnahmen zur Unterstützung junger Menschen und zur Förderung eines wirksamen Generationswechsels Priorität haben sollten, um die dauerhafte Präsenz junger Menschen in ländlichen Gebieten zu fördern und dem Bevölkerungsrückgang entgegenzuwirken; betont, dass der Bewältigung der größten Herausforderungen und der Beseitigung bestehender Hindernisse wie dem Zugang zur Hochschulbildung und dem Wissenstransfer, Beschäftigungsmöglichkeiten, dem Erwerb von unternehmerischen Fähigkeiten und dem Zugang zu Land und Kapital besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; betont die Notwendigkeit hochwertiger landwirtschaftlicher Bildungssysteme für die Ausbildung junger Fachkräfte; unterstreicht in diesem Zusammenhang die wichtige Rolle von Junglandwirten bei der Modernisierung der Landwirtschaft in der EU und bei der Schaffung von mehr Möglichkeiten in ländlichen Gebieten; betont, dass ihre erfolgreiche Integration unterstützt werden muss, insbesondere indem der Kauf und die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen erleichtert wird, und weist in diesem Zusammenhang auf das Potenzial von Gründerzentren hin;
26. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit der Europäischen Säule sozialer Rechte Maßnahmen zu entwickeln und zu verstärken, um die Rechte, die Arbeitsbedingungen, die Sicherheit, die Gesundheit und den sozialen Schutz von Arbeitnehmern in ländlichen Gebieten, einschließlich der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Saisonarbeitern und Wanderarbeitnehmern, zu verbessern und gleichzeitig die Kohärenz zwischen den Politikbereichen zu gewährleisten, die sich auf diese Frage auswirken;
27. betont, dass der europäische Grüne Deal, einschließlich der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und des digitalen Wandels, neue Chancen in ländlichen Gebieten, eine neue Dynamik für eine widerstandsfähigere Zukunft und Möglichkeiten für nachhaltige Arbeitsplätze eröffnen kann; weist darauf hin, dass für einen gerechten und inklusiven Übergang gesorgt werden muss, der die wirtschaftliche Vitalität des ländlichen Raums und den territorialen und sozialen Zusammenhalt fördert, und dass angemessene Unterstützung und Ressourcen bereitgestellt werden müssen, um die Herausforderungen in dieser Hinsicht, insbesondere angesichts der derzeitigen Krise, zu bewältigen;
28. hebt die zentrale Rolle hervor, die die Landwirtschaft, der Agrar- und Lebensmittelsektor und die nachhaltige Forstwirtschaft in ländlichen Gebieten spielen, wenn es darum geht, Arbeitsplätze zu schaffen und hochwertige, vielfältige Lebensmittel und nachhaltig erzeugte Biomasse sicherzustellen; betont, dass eine sozial, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Landwirtschaft, vor allem die Agrarökologie und die biologische/ökologische Landwirtschaft, die den Landwirten ein angemessenes Einkommen bietet, für die Vitalität dieser Gebiete von entscheidender Bedeutung ist;
29. weist auf die wichtige Rolle hin, die kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe und Familienbetriebe für die Erhaltung der ländlichen Bevölkerung und die Erhaltung der Landbewirtschaftung und Landschaften spielen, und vertritt die Auffassung, dass sie Unterstützung erhalten sollten, um angemessene Lebensbedingungen zu gewährleisten und den Rückgang der Betriebszahlen abzumildern; betont, dass Landwirte in abgelegenen und ländlichen Gebieten, insbesondere Kleinlandwirte, noch immer keinen ausreichenden Zugang zu Technologien haben;
30. erkennt an, wie wichtig es ist, Kooperationsinitiativen in der Landwirtschaft und der Sozialwirtschaft als Instrument für die Entwicklung des ländlichen Raums zu unterstützen; verweist auf die Rolle von Agrar- und Lebensmittelgenossenschaften für die ökologische, wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit ländlicher Gebiete, die den Produkten einen Mehrwert verleihen, Arbeitsplätze schaffen und die örtliche Wirtschaft diversifizieren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Genossenschaften in ländlichen Gebieten zu fördern und zu fördern;
31. betont, wie wichtig es ist, die Qualitätsregelungen der EU, insbesondere geografische Angaben, zu fördern, um die Qualität und gerechte Verteilung des wirtschaftlichen Wertes innerhalb der Lebensmittelversorgungsketten zu verbessern und letztlich die ländliche Bevölkerung im Gebiet der EU zu erhalten;
32. betont, dass unlautere Handelspraktiken nach wie vor ein ernstes Problem in der Landwirtschaft darstellen, und betont, dass weitere Schritte erforderlich sind, um eine bessere Verteilung der Wertschöpfung entlang der Kette sicherzustellen; verweist auf das Potenzial kurzer Lieferketten, um Verbraucher und Erzeuger einander näher zu bringen, die Landwirte besser zu entlohnen und die Treibhausgase im Lebensmittelproduktionskreislauf zu verringern; betont, dass die Auswirkungen von Freihandelsabkommen in ländlichen Gebieten berücksichtigt werden sollten;
33. stellt fest, dass eine faire Verteilung der Direktzahlungen notwendig ist, um eine ausgewogene Entwicklung der Regionen und der ländlichen Gebiete sicherzustellen; unterstreicht die Bedeutung der Zahlungen der GAP für Gebiete mit naturbedingten Einschränkungen für die Aufrechterhaltung nachhaltiger Aktivitäten in diesen Gebieten; fordert die Mitgliedstaaten auf, starke territoriale GAP-Netze für die Entwicklung des ländlichen Raums für die Koordinierung aller Akteure im Bereich der ländlichen Entwicklung zu fördern;
34. weist darauf hin, dass extensive, auf Dauergrünland basierende, silvopastorale oder extensive Viehzucht, die häufig Weiden von hohem Umweltwert und gefährdete Nutztierarten und -rassen, insbesondere in abgelegenen Berggebieten, umfasst, wesentliche Merkmale der ländlichen Gebiete in Europa ist, die unterstützt und gefördert werden müssen;
35. weist darauf hin, dass der Zugang zu maßgeschneiderten Investitionen, Forschung und Innovation für eine nachhaltige Landwirtschaft wichtig ist; nimmt den Erfolg der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft zur Kenntnis und fordert, dass dieser innovative und von der Basis ausgehende Ansatz fortgesetzt und ausgeweitet wird, um maßgeschneiderte Lösungen zu finden, die von lokalen Interessenträgern sowie von anderen auf mehreren Akteuren basierenden Innovationspartnerschaften und Innovationszentren für den ländlichen Raum entwickelt wurden; ist der Auffassung, dass Innovationen mit traditionellen Praktiken und Kenntnissen vereinbar sein sollten, insbesondere mit solchen, die an die Besonderheiten des jeweiligen Gebiets angepasst sind;
36. weist darauf hin, dass Großraubtiere, insbesondere Wölfe, die Wirtschaftlichkeit der Landwirtschaft beeinträchtigen können, insbesondere auf bestimmten Arten extensiv bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen, die reich an biologischer Vielfalt sind; stellt fest, dass dies deutlich macht, dass ein ausgewogenes Nebeneinander von Mensch und Tier in ländlichen Gebieten sichergestellt werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Koexistenz sicherzustellen, damit die nachhaltige Entwicklung und die Dynamik ländlicher Gebiete aufrechterhalten wird, insbesondere was traditionelle landwirtschaftliche Verfahren wie Weidewirtschaft betrifft; erinnert an die Verantwortung der Kommission, die Fortschritte bei der Erreichung des Erhaltungszustands zu bewerten und gegebenenfalls den Schutzstatus von Arten zu ändern, wenn der gewünschte Erhaltungszustand erreicht wird; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine Diskussion über Großraubtiere mit Akteuren im ländlichen Raum anzuregen, Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten für Präventivmaßnahmen gegen Angriffe auf Nutztiere bereitzustellen und koordinierte Ansätze in allen Mitgliedstaaten zu fördern;
37. betont, dass Diversifizierung und Innovation in der ländlichen Wirtschaft mit einem stärker territorial ausgerichteten Ansatz auf der Grundlage des lokalen Potenzials und der lokalen Besonderheiten von entscheidender Bedeutung sind, wenn es darum geht, Chancen aus dem digitalen und grünen Wandel zu nutzen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um den gerechten Übergang und die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft sowie die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen in ländlichen Gebieten zu unterstützen; betont das Potenzial von Biobezirken, Ökoregionen, klimaeffizienter Landwirtschaft und Ökotourismus für die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft; weist darauf hin, dass eine nachhaltige Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft ebenfalls Chancen für die Diversifizierung von Unternehmen in ländlichen Gebieten bieten kann;
38. erkennt an, dass der Tourismus eine wichtige Einkommensquelle für ländliche Gemeinschaften sein kann, und hebt das Potenzial diversifizierter Modelle des nachhaltigen Tourismus hervor; weist auf das oft zu wenig ausgeschöpfte Potenzial der Freizeitfischerei und des Angeltourismus hin, um Touristen im Laufe des Jahres anzuziehen; fordert, dass Anstrengungen unternommen werden, um den Stellenwert des ländlichen Tourismus, wie z. B. des Weintourismus, in Strategien zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft in Verbindung mit dem Agrar- und Lebensmittelsektor zu stärken;
39. nimmt den Stellenwert einer nachhaltigen Wildbewirtschaftung für die Zukunft des ländlichen Raums in sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht sowie im Hinblick auf die Erhaltung der biologischen Vielfalt zur Kenntnis;
40. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dringend Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Unterschiede zu konzipieren und umzusetzen, insbesondere in Bezug auf Arbeitsentgelt und Renten; betont, dass das Gender Mainstreaming auf allen Ebenen der Politikgestaltung angewandt werden sollte, um die Umsetzung der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025 sicherzustellen, insbesondere in ländlichen Gebieten;
41. bedauert, dass die Arbeit von Frauen in ländlichen Gebieten, insbesondere in der Landwirtschaft, immer noch nicht angemessen anerkannt wird; weist darauf hin, dass Frauen in ländlichen Gebieten stärker von versteckter Arbeitslosigkeit und Beteiligung an der informellen Wirtschaft betroffen sind, was dazu beiträgt, dass junge Frauen häufiger auswandern; betont, dass gezielte Maßnahmen ergriffen werden müssen, um ihre spezifischen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu bewältigen und ihren Zugang zu angemessenen Dienstleistungen, einschließlich einer breiten Gesundheitsversorgung, zu verbessern, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Inklusion der am stärksten gefährdeten Gruppen liegen sollte; bekräftigt die Bedeutung einer positiven Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und begrüßt in diesem Zusammenhang die künftige europäische Strategie für Pflege und Betreuung;
42. besteht darauf, dass die Beteiligung von Frauen an Entscheidungsprozessen und die politische Teilhabe in ländlichen Gebieten verbessert werden muss; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Gleichstellung der Geschlechter und die gleichberechtigte Beteiligung in allen ländlichen Organisationen, Verbänden und öffentlichen Einrichtungen, an Entscheidungspositionen, Unternehmensbeteiligungen und Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen zu fördern; betont die Notwendigkeit einer gezielten Ausbildung und Kompetenzentwicklung sowie eines günstigen Umfelds, eines erleichterten Zugangs zu Finanzmitteln und der Förderung des Unternehmertums von Frauen in ländlichen Gebieten;
43. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Einbeziehung von Frauen in die Landwirtschaft zu fördern, indem sie insbesondere die Möglichkeit prüfen, die Miteigentümerschaft an europäischen landwirtschaftlichen Betrieben zu unterstützen; fordert, dass die Arbeit von Frauen in der Landwirtschaft, insbesondere die Arbeit von mitarbeitenden Ehepartnern und Partnern in der Landwirtschaft, durch die Gewährung der rechtlichen Anerkennung und des uneingeschränkten Zugangs zu den Rechten der sozialen Sicherheit voll anerkannt wird; betont die Rolle von Frauen in ländlichen Gebieten beim Übergang zu einer nachhaltigen Landwirtschaft und beim ökologischen Wandel;
44. hebt die zentrale Rolle des ländlichen Raums beim Übergang zu einer kohlenstoffneutralen und kreislauforientierten Wirtschaft, einschließlich einer nachhaltigen Bioökonomie und Forstwirtschaft hervor; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Initiativen lokaler Akteure zu ermöglichen, wie z.B. die Schaffung von Energiegemeinschaften im ländlichen Raum, die zur lokalen Akzeptanz erneuerbarer Energien beitragen;
45. betont, dass Initiativen im ländlichen Raum wie jene zum Ausbau der Infrastruktur für Energie aus erneuerbaren Quellen wirksam zur wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Vitalität dieser Gebiete beitragen müssen und dabei berücksichtigt werden muss, dass gesellschaftliche Akzeptanz vor Ort erforderlich ist; betont, dass die Ziele der Nahrungsmittelerzeugung und des Schutzes von Gebieten von hohem ökologischen Wert wie den Natura-2000-Gebieten Vorrang genießen sollten;
46. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den ländlichen Raum beim Ausbau der nachhaltigen Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen weiter zu unterstützen, auch durch die Beseitigung bestehender Hindernisse, die Dezentralisierung von Erzeugungs- und Speichersystemen, den Ausbau der Energienetze und die Ausbildung qualifizierter Fachkräfte sowie durch die Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen als Beitrag zur Energieautonomie, zur Einkommensdiversifizierung und zur Bekämpfung der Energiearmut und des Klimawandels; stellt fest, dass die Ausweitung der Kreislaufwirtschaft in landwirtschaftlichen Betrieben wichtig ist;
47. weist darauf hin, dass die Energieerzeugung im kleinsten Maßstab in landwirtschaftlichen Betrieben wichtig ist; betont, dass Landwirte nicht benachteiligt werden dürfen, wenn sie nach der Inanspruchnahme öffentlicher Zuschüsse, auch solchen im Rahmen der GAP, Strom in das Netz einspeisen;
48. hebt hervor, dass in ländlichen Gebieten aufgrund der größeren zu überwindenden Entfernungen und der dort oft eingeschränkten Mobilität in stärkerem Maße soziale Ausgrenzung und Energiearmut drohen; hebt außerdem hervor, dass diese Risiken sowohl mit der Infrastruktur als auch mit dem Dienstleistungsangebot zusammenhängen; weist darauf hin, dass zugängliche, öffentliche, umweltfreundliche und innovative Lösungen für die Mobilität im ländlichen Raum und entsprechende Investitionen erforderlich sind, um gerechtes Wachstum und den territorialen Zusammenhalt im Einklang mit einer nachhaltigen Energiewende zu erreichen;
49. fordert eine inklusive Infrastrukturplanung, bei der keine Region außer Acht gelassen wird, d. h. eine Verstärkung der öffentlichen Investitionen und eine rasche Inanspruchnahme der Unionsfonds und der nationalen Fonds, mit denen zur Anbindung ländlicher Gebiete beigetragen wird, die Unterstützung und Weiterentwicklung integrierter und intermodaler Verkehrssysteme und die Priorisierung isolierter und nicht angebundener Gebiete im transeuropäischen Verkehrsnetz;
50. betont, dass der digitale Wandel neue Möglichkeiten für den ländlichen Raum mit sich bringt, die nur greifbar sind, wenn eine angemessene, stabile und zugängliche Hochgeschwindigkeits-Breitbandversorgung vorhanden ist, deren Bereitstellung noch nicht in allen ländlichen Gebieten abgeschlossen ist; hebt hervor, dass durch die digitale Entwicklung die Attraktivität des ländlichen Raums erhöht wird, sich die mit der Abgelegenheit verbundenen Probleme verringern, sich der Zugang zu Dienstleistungen verbessert und die Digitalisierung der Landwirtschaft erleichtert wird; fordert, dass wohnortnah digitale Zentren mit Hochgeschwindigkeits-Breitbandanbindung eingerichtet werden, die speziell auf die Telearbeit zugeschnitten sind;
51. warnt davor, dass sich infolge der fehlenden 5G-Abdeckung die digitale Kluft im ländlichen Raum noch vergrößern könnte, und fordert die Mitgliedstaaten auf, alle verfügbaren Instrumente zu mobilisieren, um die vollständige Bereitstellung der 5G-Netze zu verbessern und administrative Hindernisse abzubauen, wobei zur Unterstützung insbesondere die Kohäsionsfonds der EU und die Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten, aber auch private Investitionen in Anspruch genommen werden sollten; betont, dass die einschlägigen Leitlinien für staatliche Beihilfen für die nicht vom Markt bedienten ländlichen Gebiete rechtzeitig überarbeitet werden müssen;
52. weist darauf hin, dass es im ländlichen Raum im Vergleich zu anderen Gebieten an digitalen Kompetenzen mangelt und dadurch ländliche Gemeinden daran gehindert werden können, die Möglichkeiten der Digitalisierung für sich zu nutzen, und die Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) behindert wird;
53. fordert Maßnahmen, mit denen auf der Ebene der EU und auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene die digitale Inklusion sichergestellt wird, insbesondere vor dem Hintergrund der Alterung der Bevölkerung, angepasste digitale Kompetenzen gefördert werden und ein förderliches Umfeld für Innovationen und die Entwicklung maßgeschneiderter digitaler Lösungen unterstützt wird; weist darauf hin, dass digitale Werkzeuge das Potenzial für eine nachhaltige und intelligente Landwirtschaft, für die Entwicklung lokaler und kurzer Versorgungsketten und für die Steigerung der Attraktivität der Landwirtschaft für Junglandwirte haben;
54. ist der Ansicht, dass intelligente Dörfer als Vorzeigeprojekt des EU-Aktionsplans für den ländlichen Raum betrachtet werden sollten, um die Entwicklung des ländlichen Raums nach 2020 besser zu fördern; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung ausgewogener öffentlich-privater Partnerschaften; weist darauf hin, dass das Potenzial der Technologien für intelligente Städte angemessen finanziert werden sollte, und ist der Ansicht, dass die digitale Plattform „Smart Cities Marketplace“[24] als Modell für die Weiterentwicklung des Ökosystems der intelligenten Dörfer dienen könnte; betont, dass die Förderinstrumente aus der Initiative LEADER für die Wirtschaft im ländlichen Raum und dessen Entwicklung und für die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung auch für die Weiterentwicklung intelligenter Dörfer genutzt werden sollten;
55. stellt fest, dass ländliche Gemeinden noch immer mit Herausforderungen im Hinblick auf den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen und wirtschaftlichen Möglichkeiten konfrontiert sind und dass sie sich einem gewissen Maß an Inkohärenz in Bezug auf die Planung im Zusammenhang mit dem Stadt-Land-Gefälle gegenübersehen; betont, dass Investitionen in den Umweltschutz, in die Infrastruktur des ländlichen Raums und in Gesundheit und Bildung im ländlichen Raum für eine nachhaltige ländliche Entwicklung maßgeblich sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Mindestkriterien für das Wohlergehen festzulegen, die im Verhältnis zur Bevölkerung eines bestimmten Gebiets erfüllt sein sollten;
4. Erste Schritte zur Festlegung einer Perspektive und einer Strategie für ländliche Gebiete
56. bedauert, dass die Mitteilung der Kommission erst spät veröffentlicht wurde, wodurch sie nicht vollständig in die Rechtsetzungsakte und die Planung der Rechtsakte des derzeitigen Programmplanungsrahmens aufgenommen werden konnte; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die integrierte und von der örtlichen Bevölkerung getragene territoriale Dimension des ländlichen Raums von allen Mitgliedstaaten angemessen berücksichtigt wird, und ihre Umsetzung und Auswirkungen in den Strategieplänen der Gemeinsamen Agrarpolitik, den Programmen der Kohäsionspolitik, den Programmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und den Aufbau- und Resilienzplänen zu bewerten;
57. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die besonderen Herausforderungen der ländlichen Gebiete und ihrer Gemeinden während der Umsetzung der Programme des aktuellen mehrjährigen Finanzrahmens anzugehen und dabei den Zugang zu den Investitionen, die für die soziale Inklusion, die wirtschaftliche und ökologische Leistung und die Schaffung von Arbeitsplätzen erforderlich sind, bereitzustellen und zu erleichtern, um die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, einen gerechten digitalen Wandel und einen gerechten grünen Wandel zu ermöglichen und die Attraktivität und Qualität des Lebens im ländlichen Raum zu steigern; fordert die Kommission auf, die Indikatoren in den EU-Programmen zu überwachen und ihre Übereinstimmung mit den Zielen der langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU zu evaluieren;
58. begrüßt den REPowerEU-Plan, dem bei der Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, insbesondere aus Russland, zentrale Bedeutung zukommen kann, betont in dieser Hinsicht die zahlreichen Chancen für den ländlichen Raum, ist jedoch äußerst besorgt angesichts der Vorschläge, die Möglichkeiten zur Übertragung von Mitteln aus den Fonds der geteilten Mittelverwaltung deutlich auszuweiten, die – wenn sie umgesetzt werden – der mittel- und langfristigen politischen Planung für einen fairen grünen Wandel und einen fairen digitalen Wandel, auch im ländlichen Raum, abträglich sein könnten;
59. fordert die Mitgliedstaaten auf, die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten konkret zu nutzen, um die Aussichten der KMU auch in Anbetracht ihrer großen Bedeutung für die Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum zu verbessern, und fordert die Kommission auf, zu überwachen und zu bewerten, ob ihre Unterstützung im ländlichen Raum ankommt und den dortigen Gemeinden zugutekommt; hält es für sehr wichtig, das Unternehmertum, die Sozialwirtschaft und soziale Innovationen, einschließlich der Seniorenwirtschaft, zu unterstützen, insbesondere im Hinblick auf den Beitrag zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte;
60. fordert die Mitgliedstaaten auf, alle verfügbaren Instrumente zur Unterstützung des ländlichen Raums besser zu nutzen, indem sie etwa Einzelpersonen und Unternehmen, die sich in ländlichen Gebieten niederlassen wollen, steuerliche Anreize bieten, um so die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Ansiedlung neuer Einwohner zu fördern, und indem sie Privatunternehmen nahelegen, die Telearbeit auszubauen, um konkret gegen die Abwanderung vorzugehen; fordert die Kommission auf, in ländlichen Gebieten mit sehr geringer Bevölkerungsdichte andere Möglichkeiten der Unterstützung im Rahmen der staatlichen Beihilfen in Betracht zu ziehen;
61. bedauert, dass für den fondsübergreifenden Ansatz trotz seines Wertes noch immer Hindernisse bestehen, durch die die Einführung integrativer Ansätze in ländlichen Gebieten gehemmt wird, und fordert klare Leitlinien für die Umsetzung des fondsübergreifenden Ansatzes; fordert die Kommission auf, Anfang 2023 einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen, mit dem die Möglichkeiten des Ansatzes des federführenden Fonds auf aus mehr als einem Fonds mit geteilter Mittelverwaltung kofinanzierte Maßnahmen ausgeweitet werden, und den Vorschlag weiter zu vereinfachen, indem festgelegt wird, dass die Regeln des federführenden Fonds in vollem Umfang gelten; fordert die Kommission auf, parallel zu fondsübergreifenden Ansätzen alternative Möglichkeiten zur integrierten Raumordnung zu prüfen;
62. fordert die Kommission auf, die Synergieeffekte und die Koordinierung zwischen Finanzierungsinstrumenten der Union wie der Kohäsionspolitik, der GAP und dem Aufbauinstrument NextGenerationEU sowie mit nationalen Instrumenten zu verbessern, um die Entwicklung des ländlichen Raums in der Union zum Erfolg zu führen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Anfang 2023 einen gezielten Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen, mit dem im Rahmen der Unterstützung von Strategien für den ländlichen Raum und der Mehrung der Synergieeffekte zwischen Fonds und Programmen die Übertragung von Mitteln zwischen allen Fonds der geteilten Mittelverwaltung ermöglicht wird;
63. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Vereinfachung voranzutreiben und den Verwaltungsaufwand abzubauen, indem vor allem die internen Verwaltungsabläufe koordiniert werden, damit Aufgaben nicht doppelt erledigt werden, insbesondere bei kleineren Vorhaben und bei der Mikrofinanzierung, was für den ländlichen Raum von entscheidender Bedeutung ist; stellt fest, dass manche ländlichen Gebiete nicht in der Lage sind, die verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, weil es ihnen an Informationen und Kapazitäten mangelt, und dass sie Unterstützung benötigen, um hier Abhilfe zu schaffen; erachtet die Anwendung vereinfachter Kostenoptionen als wirksame Maßnahme zur Vereinfachung der Verwaltung;
64. weist darauf hin, dass allen EU-Maßnahmen und -Fonds, sowohl unter gemeinsamer als auch unter direkter Verwaltung, bei der Unterstützung ländlicher Gebiete eine Funktion zukommen muss, indem die ländliche Dimension in die Gestaltung ihrer Maßnahmen und Interventionen einbezogen wird, und betont, dass Politikkohärenz erforderlich ist; fordert die Kommission auf, einen Mechanismus zu entwickeln, mit dem der Beitrag der einzelnen Fonds für die ländlichen Gebiete bewertet und überwacht wird;
65. fordert die Kommission auf, der Umsetzung von Artikel 174 AEUV besondere Aufmerksamkeit zu widmen und sicherzustellen, dass bei allen politischen Strategien der EU der Grundsatz, dem Zusammenhalt nicht zu schaden, Anwendung findet, vor allem in ländlichen Gebieten;
66. weist erneut darauf hin, dass die Kohäsionspolitik der EU, mit der der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt der Union gefördert werden soll, für die ländlichen Gebiete von entscheidender Bedeutung ist, insbesondere für jene Gebiete, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen; stellt fest, dass die EU im Einklang mit den Bestimmungen der Kohäsionspolitik den Herausforderungen in benachteiligten Regionen und Gebieten besondere Aufmerksamkeit widmen muss;
67. hebt hervor, dass die Studie der Kommission Schlussfolgerungen zur Wirksamkeit der Initiative LEADER enthält, was die Bereitstellung von Lösungen zur Bewältigung von Herausforderungen und zur Wahrnehmung von Chancen in den Bereichen Wirtschaft, Gesellschaft und Entwicklung auf lokaler Ebene und als Beitrag zu Lösungskonzepten für die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums anbelangt;
68. fordert die Mitgliedstaaten auf, die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung zu unterstützen, auch über die Initiative LEADER, um zur Mitwirkung in lokalen Aktionsgruppen anzuregen und gleichzeitig fondsübergreifende Ansätze zu erleichtern und zu fördern sowie die tatsächliche Eigenständigkeit lokaler Aktionsgruppen hinsichtlich ihrer Zusammensetzung und Beschlussfassung sicherzustellen; ist der Ansicht, dass eine sinnvolle Zweckbindung der Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung im Rahmen aller einschlägigen Fonds auf EU-Ebene, einschließlich des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), zu stärker integrierten Strategien und zu einer nachhaltigeren und resilienteren territorialen Entwicklung beitragen würde;
5. Partnerschaftsprinzip, verantwortungsvolle Verwaltung und Stärkung des ländlichen Raums
69. betont, dass durch die Stärkung ländlicher Gemeinden, insbesondere in den abgelegensten und am dünnsten besiedelten Gebieten und Inselgebieten, einen größeren sozialen Zusammenhalt, Innovation, Unternehmertum und ein stärkeres Zugehörigkeits- und Identitätsgefühl gefördert wird und dass stärkere Anstrengungen zum Aufbau von Kapazitäten für die Entwicklung und Umsetzung von Projekten erforderlich sind betont, dass ländliche Gemeinden für den Zusammenhalt in der EU von entscheidender Bedeutung sind und daher unterstützt werden sollten, um eine ausgewogene sozioökonomische Entwicklung zu fördern; weist auf die besonderen Merkmale der Gebiete in äußerster Randlage hin, die in Artikel 349 des AEUV verankert sind, und betont, dass die ländlichen Gebiete in äußerster Randlage auch in diesem Zusammenhang zusätzlichen Zwängen unterliegen;
70. fordert eine wirksame Anwendung des Grundsatzes der Subsidiarität mit einer stärker gemeinschaftsbasierten, dezentralen Politikgestaltung nach einem von der Basis ausgehenden Ansatz und Unterstützungsmaßnahmen, an denen lokale Akteure, einschließlich Landwirten, und örtliche Organisationen, Behörden und die Zivilgesellschaft beteiligt werden, und besteht daher darauf, dass ihnen von der Entscheidungsfindung bis zur Entwicklung, Umsetzung und Bewertung der Politik eine aktive Rolle zukommen muss, damit die Erfordernisse des jeweiligen Gebiets bestmöglich ermittelt werden können;
71. stellt fest, dass die EU-Rechtsvorschriften zwar Konzepte der Mehrebenen-Governance und Partnerschaften vorsehen, es jedoch in einigen Mitgliedstaaten deutlichen Widerstand gegen ihre Anwendung gibt; fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Konzepte zu unterstützen, indem sie die Verantwortung auf der entsprechenden lokalen Regierungsebene zuweisen und für politische Eigenverantwortung und eine starke Koordinierung von Maßnahmen und Investitionen auf allen Regierungsebenen Sorge tragen; fordert die Kommission auf, einen direkten und strukturierten Dialog mit den verschiedenen Regierungsebenen zu führen, die an der Verwaltung der Maßnahmen der EU beteiligt sind, die sich stark auf die ländlichen Gebiete auswirken;
6. Gestaltung der Zukunft nach 2027
72. nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, bis Mitte 2023 eine Bestandsaufnahme der von der EU und den Mitgliedstaaten für ländliche Gebiete ergriffenen Maßnahmen vorzunehmen und auf dieser Grundlage Anfang 2024 einen öffentlichen Bericht zu erstellen; ist der Ansicht, dass diese Bewertung einen entscheidenden Beitrag leisten könnte, insbesondere bei der Ermittlung der Bereiche, in denen noch zusätzliche Unterstützung und Finanzmittel benötigt werden, und dass sie den Weg für eine Strategie für den ländlichen Raum im Anschluss an die Halbzeitbewertung und einen Aktionsplan für den ländlichen Raum im Programmplanungszeitraum 2028-2034 ebnen könnte; fordert die Kommission daher auf, alle einschlägigen Interessenträger und Verwaltungsbehörden direkt in diese Bewertung einzubeziehen;
73. fordert die Kommission auf, für den nächsten Programmplanungszeitraum alternative politische Strategien und Ansätze für die Gliederung der Finanzierung zu untersuchen, auch durch die Prüfung der Möglichkeit einer einzigen nationalen Strategie in Abstimmung mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und einer einzigen Verordnung für alle Fonds mit geteilter Mittelverwaltung sowie neuer Wege zur Stärkung des Partnerschaftsprinzips und der Konzepte der Mehrebenen-Governance, um eine wirklich integrierte territoriale Entwicklung im ländlichen Raum zu fördern;
74. fordert eine starke ländliche Dimension in den künftigen Verordnungen zur Kohäsionspolitik, die auch entsprechende Finanzmittel umfassen sollte; empfiehlt der Kommission, im Anschluss an eine öffentliche Konsultation eine Studie einzuleiten, in der die Möglichkeit untersucht wird, einen Anteil des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Kohäsionsfonds für den ländlichen Raum vorzusehen, zusätzlich zu weiteren vorteilhaften Investitionen mit besonderem Augenmerk auf Regionen mit geografischen Besonderheiten wie Gebirge, abgelegene Gebiete, Inseln und Gebiete in äußerster Randlage;
75. weist darauf hin, dass die Zukunft und der Wohlstand des ländlichen Raums für die Ernährungssicherheit, die Autonomie und die Resilienz der EU sowie für einen nachhaltigen Energiemix, der zur Unabhängigkeit der EU bei der Energieversorgung beiträgt, von größter Bedeutung sind, wie jüngst die COVID-19-Pandemie und der Einmarsch Russlands in die Ukraine deutlich gezeigt haben; hebt hervor, dass die Agrar- und Lebensmittelsysteme während dieser Krisen einen kontinuierlichen Zugang zu hochwertigen Lebensmitteln ermöglicht haben, während zugleich neue Möglichkeiten zur Verkürzung der Lebensmittelversorgungsketten und für die lokale Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln, insbesondere von Eiweißpflanzen, eröffnet wurden;
76. fordert, dass die langfristige Vision zu einer konkreten und messbaren Strategie für den ländlichen Raum auf EU-Ebene weiterentwickelt wird, die auch einen strategischen Dialog über die Zusammenarbeit mit städtischen Gebieten umfasst, und dass der Beitrag aller EU-Fonds und -Maßnahmen in Bezug auf den ländlichen Raum koordiniert wird; betont, dass diese Strategie vollständig in künftige Programmplanungszeiträume integriert werden muss; fordert alle Mitgliedstaaten auf, auf nationaler und regionaler Ebene Strategien für den ländlichen Raum zu entwickeln und darin Wege und Mittel festzulegen, um die Probleme, mit denen ländliche Gebiete konfrontiert sind, anzugehen;
77. fordert die Kommission auf, die möglichen Auswirkungen der Abkopplung des ELER von den gemeinsamen Bestimmungen für Fonds mit geteilter Mittelverwaltung, die in der Verordnung (EU) 2021/1060 festgelegt sind, auf die Entwicklung integrierter territorialer Konzepte in ländlichen Gebieten rechtzeitig zu bewerten sowie die erforderlichen allumfassenden Konzepte für die Entwicklung des ländlichen Raums zu bewerten und im Hinblick auf ihre mögliche Einbeziehung daraus Lehren für die nächsten Programmplanungszeiträume zu ziehen;
7. Ländliche Gebiete außerhalb der EU
78. ist der Ansicht, dass die EU ein starkes Interesse daran hat, nicht nur im Innern länderübergreifende Partnerschaften, sondern auch Partnerschaften über ihre Grenzen hinaus aufzubauen, um wohlhabendere ländliche Gesellschaften und Volkswirtschaften bei langfristigem gegenseitigem Nutzen zu fördern; betont, dass bei diesem Prozess nicht nur die Zusammenarbeit und die Weitergabe von Kenntnissen wichtig sind, sondern auch für gleiche Wettbewerbsbedingungen gesorgt werden muss;
79. hebt hervor, dass die strategische Zusammenarbeit zwischen Afrika, Lateinamerika und Europa wichtig ist, die auf den Fortschritten aufbaut, die im Rahmen der afrikanisch-europäischen Agenda für den Wandel im ländlichen Raum erzielt wurden, in der Initiativen zur nachhaltigen Stärkung des afrikanischen Agrar- und Lebensmittelsektors und der ländlichen Gebiete dargelegt sind; betont, dass im Hinblick auf die sich wandelnde Rolle Chinas und dessen zunehmenden strategischen Einfluss auf den afrikanischen Kontinent und im Einklang mit seiner Entschließung vom 16. September 2021 zu einer neuen China-Strategie der EU[25] weiterhin Wachsamkeit geboten ist;
80. hebt hervor, dass es wichtig ist, voneinander zu lernen und das Potenzial der Erfolgsgeschichten einiger ländlicher Gebiete zu erschließen; fordert hierfür weitere Möglichkeiten des Austauschs und die Errichtung einer Plattform in und unter ländlichen Gebieten, um den Zusammenhalt, die Solidarität und den EU‑weiten Austausch zu fördern;
°
° °
81. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Die ländlichen Gebiete in der EU – Herausforderungen, Chancen und der Weg in die Zukunft
Die ländlichen Gebiete der EU sind ein wesentlicher Aspekt der europäischen Lebensweise und für das wirtschaftliche, soziale und ökologische Funktionieren der Gesellschaft in der Union von entscheidender Bedeutung. Dort leben 137 Mio. Menschen, was 30,6 % der EU-Bevölkerung entspricht, während die Fläche der ländlichen Gebiete etwa 83 % der Gesamtfläche der EU ausmacht.
Die ländlichen Gebiete sind für die Sicherung der Lebensmittelerzeugung und -autonomie in der EU, den Schutz der natürlichen Ressourcen, Landschaften und der biologischen Vielfalt sowie des kulturellen Erbes der EU von zentraler Bedeutung. Bei der Bewältigung der aktuellen großen gesellschaftlichen Herausforderungen können sie mit Sicherheit eine zentrale Aufgabe übernehmen, indem sie Ökosystemleistungen erbringen, den Klimawandel und die Umweltzerstörung eindämmen, eine nachhaltige Lebensmittelerzeugung fördern und einen gerechten grünen und einen gerechten digitalen Wandel ermöglichen.
Trotz ihrer Stärken stehen insbesondere die abgelegenen und weniger entwickelten ländlichen Gebiete vor erheblichen Herausforderungen, die noch zu bewältigen sind. Dies hat zu wachsender Unzufriedenheit in der Bevölkerung im ländlichen Raum geführt, die das Gefühl hat, dass ihre Bedürfnisse bei der politischen Entscheidungsfindung nur unzureichend berücksichtigt werden, was einen fruchtbaren Boden für eine Abwendung von bürgerlichem und politischem Engagement schafft. Die ländlichen Gebiete waren in jüngster Zeit mit zusätzlichen Herausforderungen konfrontiert, die durch die COVID-19-Pandemie und den Krieg in der Ukraine ausgelöst wurden und insbesondere mit der Ernährungssicherheit und ‑autonomie zusammenhängen.
Es ist zu betonen, dass ein allumfassender Ansatz mit politischen Strategien und Maßnahmen auf der Ebene der Union in Kombination mit nationalen und regionalen Maßnahmen von entscheidender Bedeutung ist, um das Wohlergehen der Unionsbürgerinnen und -bürger im ländlichen Raum zu sichern. Darüber hinaus sind sie der Schlüssel zur Bewältigung der ungelösten Herausforderungen, nämlich Bevölkerungsrückgang und Überalterung, Rückgang der Anzahl hochwertiger Arbeitsplätze, mangelnder Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, Klima- und Umweltbelastungen, geringere Vernetzung und Zugang zu Innovationen.
Die Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum müssen unbedingt wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger gerechte Bedingungen vorfinden, um ihre beruflichen, sozialen und persönlichen Ziele zu erreichen, wobei besonderes Augenmerk auf schwächere Gruppen in der Gesellschaft gelegt und somit die Europäische Säule sozialer Rechte wirksam gewahrt wird. In diesem Zusammenhang sind gezielte Investitionen und politische Maßnahmen zur Förderung eines wirksamen Generationswechsels und zur Beseitigung der in mehreren Bereichen noch immer bestehenden geschlechtsspezifischen Unterschiede unerlässlich. Es ist wichtig, alle zu erreichen und niemanden außer Acht zu lassen.
Die Diversifizierung und Innovation der Wirtschaft im ländlichen Raum auf der Grundlage des lokalen Potenzials ist entscheidend, um das Potenzial des digitalen und des grünen Wandels voll auszuschöpfen, und gleichzeitig kommt der Landwirtschaft in den ländlichen Gebieten hohe Bedeutung zu. Eine nachhaltige Landwirtschaft, die den Landwirten ein angemessenes Einkommen und den Verbrauchern hochwertige Produkte bietet und gleichzeitig zum Umweltschutz beiträgt, dürfte ein Katalysator für die Widerstandsfähigkeit, die Lebenskraft und den Wohlstand dieser Gebiete sein.
Der europäische Grüne Deal kann neue Möglichkeiten in ländlichen Gebieten eröffnen, insbesondere beim Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass durch diese Möglichkeiten ein gerechter und inklusiver Übergang sichergestellt und wirksam zur wirtschaftlichen und sozialen Lebensfähigkeit der ländlichen Gemeinden beigetragen wird, in denen zusätzlich zu den bereits gegebenen und noch nicht behobenen strukturellen Problemen auch ein höheres Risiko der Energiearmut und der sozialen Ausgrenzung besteht.
Eine angemessene Versorgung mit stabilen und zugänglichen Breitbanddiensten, der Aufbau digitaler Kapazitäten und ein förderliches Umfeld für digitale Innovationen im ländlichen Raum sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass die ländlichen Gebiete von den neuen Möglichkeiten, die der digitale Wandel ihnen bietet, profitieren können. Sie könnte ein unbegrenztes Potenzial bei den Bemühungen bieten, das Leben der Menschen zu verbessern und die negativen Auswirkungen von mangelnder Anbindung, Insellage und Abgeschiedenheit abzumildern, indem sie die Anwendung neuer technologischer Entwicklungen wie Telegesundheitstechnologien, Lösungen für elektronische Behördendienste und Bildungsdienste ermöglicht und neue Lernwege eröffnet, wobei das weltweite Wissen genutzt und lebenslanges Lernen begünstigt wird.
Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU, erste Schritte und künftige Maßnahmen für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete
Die Mitteilung der Kommission über die langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU ist zu begrüßen, und den allgemeinen Zielen der Mitteilung ist beizupflichten. Sie ist eine sehr wertvolle Gelegenheit, die aktuelle Debatte im politischen Raum bekannt zu machen und die dringend erforderlichen Maßnahmen zur Gegenwart und Zukunft der ländlichen Gebiete zu verstärken.
Die Mitteilung stellt auch eine Chance dar, die Stärken und den Wert des ländlichen Raums hervorzuheben und sich auf positive und konstruktive Botschaften zu konzentrieren, z. B. die innovativen Projekte, die Wissenschaft, Kreativität und das Wissen der Vorfahren miteinander verbinden und mit denen junge Menschen und Menschen aus städtischen Gebieten dazu angeregt werden sollen, sich im ländlichen Raum anzusiedeln.
Sie sieht eine Reihe von Initiativen und politischen Instrumenten vor, die es den ländlichen Gebieten ermöglichen sollen, ihr Potenzial voll auszuschöpfen.
Mit dem Aktionsplan für den ländlichen Raum sollen Möglichkeiten zur Förderung des territorialen Zusammenhalts der ländlichen Gebiete geschaffen werden. Dabei sollte der Aktionsplan zu einem dauerhaften, dynamischen Instrument werden, das flexibel ist und an die Entwicklung vor Ort angepasst werden kann. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, seiner Umsetzung höchste Priorität einzuräumen und klare Zielvorgaben festzulegen, damit die Ziele stärkerer, vernetzter, resilienter und florierender ländlicher Gebiete bis 2040 erreicht werden können.
Die Ausarbeitung eines Paktes für den ländlichen Raum, der in feste Verpflichtungen und einen wirksamen Aktionsplan münden muss, wird in vollem Umfang unterstützt. Damit der Pakt den genannten Bestrebungen sowie den Bedürfnissen und Erwartungen der ländlichen Gebiete gerecht werden kann, bedarf es einer klaren Definition konkreter Ziele und Leistungen, eines Lenkungs- und Überwachungssystems und institutioneller Zuständigkeiten.
Ein Mechanismus zur Prüfung der Auswirkungen auf den ländlichen Raum, mit dem die potenziellen Auswirkungen und Implikationen der Strategien der EU auf die ländlichen Gebiete bei ihrer Konzipierung, Überprüfung und Bewertung besser ermittelt und berücksichtigt werden können, ist längst überfällig und muss wirksam und unverzüglich umgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die Entwicklung und Umsetzung wirksamer Mechanismen zur Prüfung der Auswirkungen auf den ländlichen Raum auf nationaler Ebene zu fördern und sich dabei die Erfahrung und Unterstützung der Kommission zunutze zu machen.
Zu bedauern ist, dass die Mitteilung der Kommission so spät veröffentlicht wurde, wodurch verhindert wurde, dass sie vollständig in den aktuellen Programmplanungsrahmen und die politische Planung aufgenommen werden konnte und Maßnahmen zur Ausschöpfung ihres vollen Potenzials ergriffen werden konnten.
Für sofortige und kurzfristige Maßnahmen sind allerdings unbedingt konkrete Vorschläge erforderlich. Die EU kann es sich nicht leisten, den ländlichen Raum weiter warten zu lassen. Die Kommission wird daher aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die territoriale Dimension des ländlichen Raums angemessen berücksichtigt wird, und ihre Umsetzung und Auswirkungen in den GAP-Strategieplänen, den kohäsionspolitischen Programmen sowie den Aufbau- und Resilienzplänen jährlich zu bewerten. Zudem wird darauf hingewiesen, dass alle europäischen Strategien und Fonds mit geteilter und direkter Mittelverwaltung für die Unterstützung der ländlichen Gebiete genutzt werden müssen.
Gleichzeitig müssen die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des aktuellen MFR und mit ihren nationalen Programmen auch auf die besonderen Herausforderungen der ländlichen Gebiete eingehen und die erforderlichen Investitionen für die soziale Eingliederung und die Schaffung von Arbeitsplätzen bereitstellen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und einen gerechten digitalen und einen gerechten grünen Wandel zu ermöglichen.
Der fondsübergreifende Ansatz könnte wesentlich dazu beitragen, den Bedürfnissen des ländlichen Raums auf stärker integrierte Weise zu begegnen. Es bestehen jedoch nach wie vor Hindernisse, und die Kommission wird aufgefordert, die Synergieeffekte und die Koordinierung zwischen den Finanzierungsinstrumenten der Union und der Mitgliedstaaten zu verbessern und eine Vereinfachung anzustreben, insbesondere für kleinere Projekte, die für die ländlichen Gebiete von entscheidender Bedeutung sind.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die ländlichen Gebiete in der Union sehr unterschiedlich sind. Ländliche Gebiete in der Nähe städtischer Ballungsräume, in abgelegenen Gebieten, in Berggebieten und in Gebieten in äußerster Randlage stehen vor unterschiedlichen Herausforderungen, weshalb gezielte Entwicklungsstrategien und Lösungen erforderlich sind.
In einer kürzlich von der Kommission geförderten Studie wird in den Schlussfolgerungen die Wirksamkeit der Initiative LEADER bei der Entwicklung von Lösungen zur Bewältigung wirtschaftlicher, sozialer und entwicklungspolitischer Herausforderungen und Chancen auf lokaler Ebene und im Hinblick auf den Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums in der gesamten EU bestätigt. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Initiativen im Rahmen des LEADER-Programms und der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung (Community-Led Local Development – CLLD) zu unterstützen und dabei fondsübergreifende Ansätze zu erleichtern und zu fördern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine sinnvolle Zweckbindung von CLLD auf EU-Ebene für alle einschlägigen Fonds, einschließlich des ELER, zu einer stärkeren nachhaltigen territorialen Entwicklung beitragen würde.
Diese Heterogenität erfordert eine stärker gemeinschaftsorientierte Politikgestaltung und maßgeschneiderte Lösungen unter Einbeziehung lokaler Akteure, der Behörden und zivilgesellschaftlicher Organisationen, weshalb sie in allen Phasen der Politikentwicklung, von der Entscheidungsfindung bis zur Umsetzung und Bewertung, unbedingt konkret einbezogen werden müssen. Ihre Beteiligung bringt einen zusätzlichen Nutzen, da sie über einzigartige Erfahrungen und Kenntnisse in Bezug auf die verschiedenen Herausforderungen vor Ort verfügen. Darüber hinaus ist die Beteiligung der Betroffenen an der Entscheidungsfindung von hoher Bedeutung, wenn es gilt, die politische Legitimität und die Eigenverantwortung für die Maßnahmen zu stärken. Dies käme dem sozialen Zusammenhalt und dem Zugehörigkeitsgefühl mit Sicherheit zugute.
Der Aufbau von Kapazitäten, insbesondere in den entlegensten und am wenigsten besiedelten Gebieten, ist von entscheidender Bedeutung, um die ländlichen Gemeinschaften zu stärken, damit sie bei der Gestaltung von Entscheidungsprozessen eine stärkere Stimme haben.
Obwohl die EU-Rechtsvorschriften Konzepte der Mehrebenen-Governance und Partnerschaften vorsehen, sind bei der sinnvollen Anwendung dieser Grundsätze immer noch Widerstände festzustellen. Die Mitgliedstaaten müssen diese Konzepte fördern, indem sie die Verantwortung auf die entsprechende lokale Ebene übertragen und für politische Eigenverantwortung und eine starke Koordinierung von Maßnahmen und Investitionen auf allen Regierungsebenen Sorge tragen.
Es gilt, die langfristige Vision zu einer echten Strategie für den ländlichen Raum auf Unionsebene weiterzuentwickeln, die in den nächsten Programmplanungszeiträumen vollständig integriert wird, und alle Mitgliedstaaten werden nachdrücklich aufgefordert, auf nationaler Ebene Strategien für den ländlichen Raum zu entwickeln. Die von der Kommission für Mitte 2023 angekündigte Bestandsaufnahme sollte zudem den Weg für die vollständige Einbeziehung eines Aktionsplans für den ländlichen Raum in den Programmplanungszeitraum 2028-2034 ebnen.
Es ist sehr wichtig, dass die Kommission die potenziellen Auswirkungen der Abkopplung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) von der Verordnung über gemeinsame Bestimmungen auf die Entwicklung integrierter territorialer Ansätze in ländlichen Gebieten bewertet, um die Vorschläge für den nächsten Programmplanungszeitraum angemessen auszugestalten.
Die EU ist ein globaler Akteur, der zu internationalem Frieden und zur Entwicklung beiträgt, und sie hat ein starkes Interesse daran, über ihre Grenzen hinaus Partnerschaften aufzubauen, um wohlhabendere ländliche Gesellschaften und Volkswirtschaften mit langfristigem gegenseitigem Nutzen zu fördern.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die ländlichen Gebiete in der Union einen wichtigen Beitrag zum wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Funktionieren der Union leisten. Die Bedeutung der ländlichen Gebiete kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden, wobei diese langfristige Vision einen guten Ausgangspunkt für die Zukunft bietet, während bereits jetzt mutige und wirksame Maßnahmen zum Nutzen der ländlichen Gebiete erforderlich sind, bei denen mit allen Akteuren und auf allen Ebenen zusammengearbeitet wird, um die ländlichen Gebiete zu stärken, besser zu vernetzen, widerstandsfähiger zu machen und ihr Wohlergehen zu fördern.
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG (20.6.2022)
für den Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
über eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU – Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040
Verfasser der Stellungnahme (*): Álvaro Amaro
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 57 der Geschäftsordnung
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. begrüßt die Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2021 über eine langfristige Vision für ländliche Gebiete und dass sie sich verpflichtet hat, niemanden und keinen Ort zurückzulassen und die EU ihren Bürgern näher zu bringen; betont, wie wichtig es ist, sich auf die ländlichen Gebiete und die Verbindungen zwischen Stadt und Land zu konzentrieren und speziell auf deren Herausforderungen und Potenzial einzugehen; betont, dass die Entwicklung der ländlichen Gebiete weiterhin ganz oben auf der EU-Agenda stehen muss, da ländliche Gebiete im grünen und digitalen Wandel in der EU eine aktive Rolle spielen;
2. begrüßt den neuen Pakt für den ländlichen Raum, den die Kommission am 20.12.2021 ins Leben gerufen hat und der darauf abzielt, die Akteure auf EU‑, nationaler, regionaler und lokaler Ebene einzubinden, um die gemeinsamen Ziele der langfristigen Vision zu unterstützen, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu fördern und eine Antwort auf die gemeinsamen Bestrebungen der ländlichen Gemeinden zu geben, indem Interessengruppen und Akteure dazu ermutigt werden, der Gemeinschaft des Pakts für den ländlichen Raum beizutreten und Überlegungen und Ideen zu seiner Umsetzung und künftigen Entwicklung auszutauschen; begrüßt darüber hinaus den EU-Aktionsplan für den ländlichen Raum und den Mechanismus zur Überprüfung des ländlichen Raums, um die Auswirkungen künftiger EU-Initiativen auf den ländlichen Raum zu bewerten;
3. stellt fest, dass Artikel 10 der Verordnung (EU) 2021/1058 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ERDF) und den Kohäsionsfonds eine Unterstützung für benachteiligte Regionen und Gebiete, z. B. solche mit geografischen oder demografischen Nachteilen, vorsieht;
4. bedauert, dass die langfristige Vision erst nach Abschluss der Verhandlungen zu den Verordnungen über die Kohäsionspolitik und die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) für 2021–2027 vorgestellt wurde, und nachdem der EU‑Haushaltsplan für diesen Zeitraum bereits angenommen worden war und die Mitgliedstaaten bereits ihre Investitionen aus der Aufbau‑ und Resilienzfazilität geplant hatten; erinnert daran, dass Synergien zwischen diesen Fonds und anderen einschlägigen EU‑, nationalen und regionalen Mitteln für ländliche Gebiete und deren Bevölkerung von entscheidender Bedeutung sind;
5. stellt fest, dass die COVID‑19-Krise gezeigt hat, dass die Europäer eine „Sehnsucht nach dem ländlichen Raum“ hegen und dass sie erkannt haben, dass eine Reaktion auf die Krise zum Teil auf dem Land zu finden ist, das zahlreiche Chancen bietet, u. a. für Telearbeit;
6. fordert den Rat auf, in seinen Schlussfolgerungen das Erfordernis klar zum Ausdruck zu bringen, im Sinne der ländlichen Gebiete zu handeln und insbesondere die Probleme anzugehen, mit denen sie konfrontiert sind, einschließlich der Gebiete mit geografischen Besonderheiten wie Gebirgen, Inseln und Gebieten in äußerster Randlage, dünn besiedelten nördlichen Gebieten und anderen Gebieten mit niedriger Bevölkerungsdichte;
7. erinnert daran, dass die ländlichen Gebiete in der EU mit einer Reihe von Herausforderungen konfrontiert sind, wie z. B. einer alternden Bevölkerung mit weniger Menschen im erwerbsfähigen Alter, einem schwachen Arbeitsmarkt, einem Mangel an Infrastrukturen und Dienstleistungen, einer wenig diversifizierten Wirtschaft, niedrigen Einkommen in Verbindung mit einem höheren Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung, der Aufgabe von landwirtschaftlichen Flächen, einem Mangel an Bildungseinrichtungen, einer hohen Schulabbrecherquote und der digitalen Kluft;
8. weist darauf hin, dass die Herausforderung des demografischen Wandels, vor der die Landbevölkerung steht, bei der landwirtschaftlichen Bevölkerung besonders akut ist, da die Mehrheit der Landwirte über 55 ist, während junge Landwirte rar sind, was das Problem des Generationswechsels in der Landwirtschaft darstellt, wobei Landwirte nicht nur in der Nahrungsmittelproduktion für EU‑Bürger, sondern auch dabei, die Lebendigkeit der ländlichen Gebiete zu bewahren, eine entscheidende Rolle spielen; fordert die Kommission daher auf, in dieser Hinsicht Strategien zu entwickeln:
9. betont, dass ländliche Gebiete trotz der vorgenannten Schwierigkeiten gute Möglichkeiten bieten und ihre Diversität ein wichtiger Ausgangspunkt ist, da sie Lebensmittel und Umweltressourcen bereitstellen und zum Kampf gegen den Klimawandel beitragen können, indem sie Alternativen zu fossilen Brennstoffen bieten und die Kreislaufwirtschaft ausbauen;
10. fordert mehr Investitionen in die Digitalisierung in ländlichen Gebieten und betont, dass die digitale Konnektivität für die Bereitstellung von Infrastruktur, öffentlichen Dienstleistungen und Gesundheitsdiensten und ‑aktivitäten im Alltag der Menschen überragende Bedeutung hat, um der Entvölkerung ländlicher Gebiete entgegenzuwirken;
11. weist darauf hin, dass ländliche Gebiete ein deutlich unter dem EU‑Durchschnitt liegendes BIP pro Kopf aufweisen; erinnert daran, dass die Kohäsionspolitik der EU – die darauf abzielt, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu stärken – für ländliche Gebiete von wesentlicher Bedeutung ist, insbesondere für jene, die gemäß Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) besondere Aufmerksamkeit erfordern; erinnert darüber hinaus daran, dass die Kohäsionspolitik der EU die wichtige Rolle der nachhaltigen Landwirtschaft anerkennt und alle Regierungsebenen einbezieht, insbesondere lokale und regionale Gebietskörperschaften;
12. ist der Ansicht, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften sowie lokale Unternehmen, nichtstaatliche Organisationen (NGO) und lokale Aktionsgruppen (LAG) die Herausforderungen ländlicher Gemeinden am besten nachvollziehen können; betont als Mitgesetzgeber, dass der Überprüfungsmechanismus zur Bewertung der Auswirkungen von EU‑Initiativen auf den ländlichen Raum zwingend vorgeschrieben werden sollte, und empfiehlt den Mitgliedstaaten, einen solchen Mechanismus einzuführen, einschließlich auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene;
13. hebt die Bedeutung der Stärkung des Bottom‑up-Konzepts für ländliche und lokale Entwicklung hervor, das eine Triebfeder sozialer Innovation und des Kapazitätaufbaus ist und es Bewohnern ländlicher Gebiete ermöglicht, die Entwicklung ihrer Gemeinden in die Hand zu nehmen, indem sie Strategien und Projekte ausarbeiten und umsetzen;
14. fordert die Kommission auf, eine einheitliche EU‑weite Definition funktionaler ländlicher Gebiete vorzuschlagen; begrüßt den Vorschlag, eine EU-Beobachtungsstelle für den ländlichen Raum einzurichten, um die Datenerhebung und ‑analyse weiter zu verbessern; betont, dass die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung von Plänen für die Entwicklung des ländlichen Raums den Besonderheiten jedes Mitgliedstaats und jeder Region Rechnung tragen sollten;
15. hebt hervor, dass der Ansatz einer von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung, wie auch das LEADER-Programm, die Einbindung der EU‑Bürger in ländlichen Gebieten in die Prozesse der Entscheidungsfindung und Umsetzung sicherstellt, wie das der große Erfolg, insbesondere auf lange Sicht, bei der ländlichen und regionalen Entwicklung bezeugt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das LEADER-Programm zu verstärken, indem sie den lokalen Aktionsgruppen ein hohes Maß an Autonomie in Bezug auf ihre Zusammensetzung (keine Festlegung von Gebieten und Dörfern von oben nach unten, die in einer lokalen Aktionsgruppe zusammengefasst werden sollen, sondern Autonomie der Dörfer, sich in einer lokalen Arbeitsgruppe zusammenzuschließen und ihre Kräfte zu bündeln) und ihre Entscheidungsfindung garantieren, den Verwaltungsaufwand für die lokalen Behörden verringern und den Zugang vereinfachen, die lokale Eigenverantwortung für von der Bevölkerung getragene Entwicklungsprojekte fördern und die Beteiligung an den lokalen Aktionsgruppen unterstützen; fordert in der Zwischenzeit die Stärkung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung innerhalb der gesamten Kohäsionspolitik sowie eine breitere Beteiligung durch die verschiedenen Interessengruppen;
16. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Initiative zur langfristigen Vision für den ländlichen Raum praktische Lösungen und Unterstützungsmaßnahmen zur Bewältigung des demografischen Wandels in ländlichen Gebieten umfasst, und bekräftigt die Notwendigkeit, integrierte Projekte auf der Grundlage der Programme im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, der Kohäsionspolitik, der nationalen Strategiepläne im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und der in den nationalen Konjunktur‑ und Resilienzplänen vorgesehenen Instrumente umzusetzen;
17. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die strategischen Pläne der einzelnen Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie die Programme im Rahmen der laufenden kohäsionspolitischen Programme im Einklang mit den Zielen des „FIT for 55“-Pakets und des Green Deal, der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt erstellt werden und dass diese Pläne und Programme die Besonderheiten der einzelnen Regionen widerspiegeln;
18. hebt hervor, dass ein bedeutender Anteil der Arbeit im Agrar- und Nahrungsmittelsektor der EU von Arbeitnehmern mit niedrigem Lohn verrichtet wird, insbesondere von Saisonarbeitskräften, die vielfach unter prekären Bedingungen leben; betont die Notwendigkeit, die Rolle der EU-Sozialagenda deshalb zu stärken, um höhere Mindestlöhne, gute Arbeitsbedingungen und soziale Integration zu erreichen;
19. fordert einen besseren Zugang zu Finanzmitteln für ländliche Gebiete, um Investitionen in die lokale Energiewende, einschließlich Energieeffizienz, dezentraler Energieverteilung und Kreislaufwirtschaft, sowie in die lokale Erzeugung und den lokalen Verbrauch zu ermöglichen;
20. fordert eine stärkere ländliche Dimension in künftigen Verordnungen in der Kohäsionspolitik, die zu diesem Zweck spezifische Fördermittel über einen Mehrfachförderungsansatz sowie über Synergien und Komplementarität zwischen EU‑Fonds umfassen, darunter der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, der Kohäsionsfonds, der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) oder der Europäische Meeres‑, Fischerei‑ und Aquakulturfonds (EMFAF); empfiehlt der Kommission, nach öffentlicher Konsultation eine Studie in Auftrag zu geben, die die Möglichkeit der Zweckbindung eines Anteils des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Kohäsionsfonds für ländliche Gebiete zusätzlich zu weiteren vorteilhaften Investitionen, insbesondere für jene Räume, die mehr als eine Region umfassen, untersucht; ist sich bewusst, dass fast 25 % aller Investitionen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Kohäsionsfonds für 2014–2020 an ländliche Gebiete ging, wobei die Standorte von nationalen Behörden gemeldet wurden, und dass etwa 30 % der EU‑Bevölkerung ihr Zuhause in ländlichen Gebieten haben, die über 80 % des EU‑Gebiets ausmachen; hebt hervor, dass Regionen mit geografischen Besonderheiten wie Gebirgen, Inseln und Gebieten in äußerster Randlage, dünn besiedelten nördlichen Gebieten und anderen Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine gerechte Verteilung der finanziellen Unterstützung für ländliche Gebiete zu bieten, um eine gleiche Entwicklung innerhalb und über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg sicherzustellen; hält es für wichtig, die Arbeit der verschiedenen EU‑Fonds auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu koordinieren;
21. fordert, dass der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums in die Kohäsionspolitik reintegriert wird, da ländliche Entwicklung nicht nur Landwirtschaft, sondern auch regionale Entwicklung über einen ganzheitlichen Ansatz umfasst;
22. weist auf die besonderen Herausforderungen hin, vor denen ländliche Gebiete in strukturellem Wandel stehen, aber auch auf die Umwandlungsprozesse, die für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft notwendig sind, etwa der Energieverbrauch und die Energieerzeugung;
23. betont, dass das Hauptziel der langfristigen Vision die Bekämpfung von Landflucht, Überalterung, der Abwanderung hochqualifizierter Kräfte, der Aufgabe landwirtschaftlicher Flächen und des Klimawandels sein sollte, um ländliche Gebiete attraktiver zu machen, einschließlich durch Investitionen in nachhaltige Infrastruktur und die Bereitstellung angemessener öffentlicher und privater Dienste in Bereichen wie Energie, Gesundheitsversorgung, allgemeine und berufliche Bildung, Kultur, effiziente Konnektivität und Digitalisierung, Einzelhandel, Post‑, Bank‑ und soziale Dienste sowie innovative Mobilitätslösungen und wirtschaftliche Diversifikation, einschließlich Investitionen in die Kreativwirtschaft und den Tourismus, Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie die Unterstützung von Selbstständigen, Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU); betont, wie wichtig es ist, dafür zu sorgen, dass hinsichtlich der verschiedenen Aspekte, die für die ländliche Entwicklung relevant sind, die aktuell laufenden EU‑Förderprogramme einander ergänzen und in synergetischer Beziehung stehen;
24. hebt die Notwendigkeit hervor, den Zugang zu Gesundheitsversorgung und innovative Lösungen dafür in ländlichen Gebieten erforderlichenfalls durch angemessene und ambulante medizinische Lösungen und Dienste stark zu verbessern, wie etwa speziell ausgestattete Busse, in denen Menschen in ländlichen Gebieten Vorsorge‑ oder ärztliche Untersuchungen in Anspruch nehmen können;
25. betont, wie bedeutend die Gewährleistung der Ernährungssicherheit sowie die Rolle der kleineren und mittleren Landwirte für deren Erreichung, und wie wichtig es ist, junge Landwirte anzuziehen, um einer Verödung ländlicher Gebiete entgegenzuwirken;
26. betont die Notwendigkeit, zu nachhaltigen Erzeugungsmethoden überzugehen, die Entwicklung kurzer Lieferketten und die Verarbeitung von Produkten auf lokaler Ebene anzuregen, um den Verbrauchern qualitativ hochwertige und gesunde Lebensmittel zu bieten, die mit nachhaltigeren Methoden gewonnen werden, welche den Landwirten und der ländlichen Wirtschaft neue Möglichkeiten eröffnen können;
27. betont die Notwendigkeit, die wirtschaftlichen Tätigkeiten in ländlichen Gebieten zu diversifizieren, indem Herstellungsverfahren mit geringem CO2-Ausstoß sowie neue Nischen und Möglichkeiten geschaffen werden, die es ländlichen Gemeinden ermöglichen, neue Arbeitsplätze in anderen Sektoren als dem Agrar- und Ernährungssektor anzubieten;
28. betont, dass dort, wo Arbeitsplätze oder wirtschaftliche Möglichkeiten rar und die Löhne und Gehälter niedrig sind, die ausgebildeten und qualifizierten Arbeitnehmer dazu neigen, in andere Gebiete mit mehr Erwerbsmöglichkeiten ziehen – dieser Trend verschärft die Prekarität in ländlichen Gebieten noch weiter; hebt die Zunahme neuer Möglichkeiten der Telearbeit hervor und fordert mehr Räume für Gemeinschaftsarbeit und „Dorfbürogemeinschaften“, um die Menschen, die in ländlichen Gebieten Telearbeit nachgehen, zusammenzubringen und sie so anzuregen, in diesen Gebieten zu bleiben; fordert die Kommission daher auf, ein EU-System von Beschäftigungsbeihilfen für den ländlichen Raum einzurichten, das es den Mitgliedstaaten und ihren Regionen ermöglicht, die Landflucht umzukehren und Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten, dazu zu bewegen, in ländliche Gebiete mit Zugang zur Natur, günstigeren Mieten und einem geringeren CO2-Fußabdruck umzuziehen;
29. hebt die entscheidende Rolle der kulturellen Infrastruktur und Initiativen in ländlichen Gebieten im Hinblick auf den sozialen Zusammenhalt, die territoriale Attraktivität und die wirtschaftliche Dynamik, die Menschen zusammenbringt und kulturellen Austausch schafft, hervor; fordert eine koordinierte Unterstützung solcher Projekte, insbesondere durch EU-Strukturfonds, um sicherzustellen, dass die entsprechenden Investitionen effektiv und nachhaltig sind; fordert darüber hinaus spezifische Projekte, die in Zusammenarbeit mit Interessengruppen in ländlichen Gebieten ins Leben gerufen werden;
30. betont, dass familienbetriebene Bauernhöfe ein Merkmal der europäischen Landwirtschaft sind, wo etwa 90 % der 22 Millionen der in der Landwirtschaft Tätigen Familienangehörige anderer landwirtschaftlicher Erwerbspersonen sind; ist daher der Ansicht, dass Familien und Frauen in ländlichen Gebieten bei der Ausarbeitung struktureller sozialer Begleitmaßnahmen und regionaler Entwicklungsprogramme besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte;
31. fordert die Unterstützung der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung, insbesondere in ländlichen Gebieten; hebt den spezifischen Beitrag von Frauen in ländlichen Gebieten hervor, da sie in der Zivilgesellschaft und für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum eine wichtige Rolle spielen, sich gleichzeitig jedoch beim Zugang zum Arbeitsmarkt und zu öffentlichen Dienstleistungen wie Gesundheit oder Kinderbetreuung Schwierigkeiten gegenüber sehen; hebt die Rolle junger Frauen in ländlichen Gebieten und ihr Risiko, sich in ländlichen Gesellschaften in einer Lage wiederzufinden, hervor;
32. betont die Bedeutung intelligenter Spezialisierungsstrategien für die Zukunft ländlicher Gebiete, insbesondere hinsichtlich junger Menschen, Frauen, Innovation, Wissensaustausch und Zusammenarbeit, einschließlich des Start-up Village Forums und des European Smart Village Forums; bekräftigt, dass das Erreichen der Geschlechtergleichstellung, wie sie in der Dachverordnung vorgesehen ist, ein wichtiger Schritt nach vorn ist, der der EU bei der Bewältigung demografischer Herausforderungen in ihren Regionen helfen könnte, während die Inklusion von Frauen und die Anhebung der weiblichen Beschäftigungsquote gefördert werden;
33. fordert, dass intelligente Dörfer ein Vorzeigeprojekt werden sollten, anstatt Teil der Vorzeigemaßnahme zur Forschung und Innovation in ländlichen Räumen zu sein; betont die Bedeutung von Partnerschaften zwischen öffentlichem Sektor und privatem Sektor innerhalb der Ökosysteme der intelligenten Dörfer als bedeutende Möglichkeiten für Selbstständige, für Kleinstunternehmen und KMU, für die Schaffung neuer Arbeitsplätze, für Innovation, für die Attraktivität des ländlichen Raums und für die Bekämpfung der Landflucht;
34. hebt die demokratisierende und entradikalisierende Wirkung hervor, die der Bottom‑up-Ansatz der intelligenten Dörfer für eine Landbevölkerung haben kann, die sich ihrer Gemeinschaft angenommen hat;
35. hebt die Chancen hervor, die der ökologische Wandel und die grüne Wirtschaft hinsichtlich Beschäftigungsmöglichkeiten bieten können, um die Widerstandsfähigkeit des ländlichen Raums gegenüber Naturkatastrophen, Klimawandel und Wirtschaftskrisen zu erhöhen und eine neue Aufmerksamkeit auf ländliche Gebiete zu lenken, insbesondere in den Regionen in äußerster Randlage; begrüßt in dieser Hinsicht die laufenden Initiativen zur Energiewende in ländlichen Gebieten; unterstreicht die Bedeutung des ländlichen Raums für die Sicherung der Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln, Energie und nachwachsenden Rohstoffen in Europa; verweist auf das Potenzial der Bio‑ und Kreislaufwirtschaft und der Naturleistungen des ländlichen Raums; stellt jedoch fest, dass der Prozess komplex ist und das Ausmaß der Herausforderungen je nach der individuellen Situation der einzelnen Mitgliedstaaten variiert; sieht in diesem Zusammenhang, insbesondere angesichts der anhaltenden globalen Krise, einen abgestuften Ansatz notwendiger Schritte in Richtung Klimaneutralität vor, der die Risiken von Hunger, von Energie‑ und wirtschaftlicher Armut sowie der immer größer werdenden sozialen und regionalen Unterschiede nicht missachtet;
36. erkennt an, dass der Tourismus bedeutende Chancen für ländliche Gebiete schaffen und eine wichtige Einkommensquelle für ländliche Gemeinden darstellen kann; weist darauf hin, dass die nachhaltige Entwicklung der Meeres‑ und Süßwasser-Freizeitfischerei und insbesondere des Angeltourismus zur Entwicklung des ländlichen Raums beitragen können, indem sie über einen längeren Zeitraum im Jahr Touristen anzieht; betont, dass die Mitgliedstaaten den Europäischen Fischerei‑ und Aquakulturfonds und andere EU‑Strukturfonds in Anspruch nehmen können, um solche Projekte zunehmend zu fördern; hebt die Rolle lokaler Aktionsgruppen im Fischereisektor bei der Entwicklung solcher Tätigkeiten in ländlichen und abgelegenen Gebieten hervor; fordert die Kommission auf, die Erhebung von Daten über die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Freizeitfischerei und des Angeltourismus auf ländliche Gebiete zu verbessern und konkrete Maßnahmen zur weiteren Entwicklung dieser Tätigkeiten in ländlichen und abgelegenen Regionen vorzuschlagen, insbesondere dort, wo ihr Potenzial nicht voll ausgeschöpft wird;
37. stellt fest, dass ländliche Tourismusregionen mit veränderten Reisemustern aufgrund von COVID‑19 und Klimawandel konfrontiert sind; ist der Ansicht, dass Radfahren, Wandern, Pilztourismus, Wellnesstourismus, Gastronomie, Kunst in der Gemeinde oder Kunstwerkstätten und Ausstellungszentren Modelle für eine weitere nachhaltige Tourismusentwicklung in ländlichen Gebieten sein könnten; ist darüber hinaus der Ansicht, dass der Beitrag des kulturellen Erbes und der Kunst‑ und Kulturschaffenden zur Schaffung einer nachhaltigen und von Wohlstand geprägten Zukunft sowie zur Steigerung der Attraktivität ländlicher Gebiete für Touristen auch das wirtschaftliche Wohlergehen dieser Gemeinden verbessern wird;
38. betont, dass die Erzeugung erneuerbarer Energien auch eine Chance für ländliche Gebiete ist, die Energiearmut zu bekämpfen und sich selbst mit Energie zu versorgen; hebt hervor, dass Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien darüber hinaus in ländlichen Gebieten eher akzeptiert werden, wenn diese Gebiete an den Einnahmen aus dieser Erzeugung beteiligt werden;
39. ist der Ansicht, dass die Verbindungen zwischen ländlichen und städtischen Gebieten verstärkt werden und einander ergänzen müssen, damit die Strategien und Aktionspläne für den ländlichen Raum entsprechend umgesetzt werden können; betont, wie wichtig Partnerschaften zwischen ländlichen Gebieten und insbesondere abgelegenen Gebieten sind, wie auch Kooperationen zwischen ländlichen Gebieten, die nationale Grenzen überschreiten; betont, wie wichtig es ist, die digitale Kluft zwischen städtischen und ländlichen Gebieten zu schließen, insbesondere im Hinblick auf Hochgeschwindigkeits-Breitbandverbindungen und die Förderung digitaler Kompetenzen mithilfe von Initiativen wie digitale Vouchers, die die Herausbildung digitaler Kompetenzen in ländlichen Gebieten fördern können; ist der Ansicht, dass die EU‑Strukturfonds zur Finanzierung spezifischer Programme zur Förderung der digitalen Kompetenz in ländlichen Gebieten verwendet werden sollten;
40. stellt fest, dass die Projekte zur Europäischen territorialen Zusammenarbeit (Interreg) über Grenzen hinweg bewährte Verfahren schaffen, um innovative Ansätze für eine integrierte territoriale Entwicklung zu erarbeiten; weist darauf hin, dass der Infrastruktur und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in ländlichen Grenzregionen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte;
41. betont die Bedeutung von Unternehmertum, Sozialwirtschaft und sozialer Innovation, einschließlich der Seniorenwirtschaft, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte in ländlichen Gebieten; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Unternehmer und Selbstständige in ländlichen Gebieten zu sensibilisieren und ihnen den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern; bestärkt die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, die bestehenden EU‑Strukturfonds zu nutzen und insbesondere Unternehmerinnen und selbstständige Frauen anzusprechen und zu unterstützen sowie Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen, indem die Rechte von Kindern, älteren Menschen und Frauen sowie geschlechterspezifische Rechte verteidigt, die Inklusion von Menschen mit Behinderung gefördert und Migranten, Flüchtlinge und marginalisierte Gemeinschaften integriert werden;
42. hebt die Vielfalt ländlicher Gebiete und die entscheidende Bedeutung von Mehrebenenpolitik, der Bottom‑up-Werkzeuge und maßgeschneiderter territorialer Ansätze bei der Umsetzung der langfristigen Vision, insbesondere in weniger entwickelten, Insel‑ und Randgebieten, dünn besiedelten nördlichen Gebieten und anderen Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte;
43. begrüßt die Absicht der Kommission, bis Mitte 2023 eine Bestandsaufnahme der von der EU und den Mitgliedstaaten finanzierten Maßnahmen durchzuführen, die in ländlichen Gebieten umgesetzt wurden; begrüßt ferner, dass diese Bestandsaufnahme in einen öffentlichen Bericht einfließen wird, in dem auf der Grundlage des EU-Aktionsplans für den ländlichen Raum die Bereiche ermittelt werden sollen, in denen zusätzliche Unterstützung und Finanzmittel benötigt werden, und worin das weitere Vorgehen festgelegt wird;
44. hebt hervor, wie wichtig es ist, voneinander zu lernen und das Potenzial der Erfolgsgeschichten mancher ländlicher Gebiete nutzbar zu machen; fordert hierfür weitere Möglichkeiten des Austauschs und die Errichtung einer Plattform in und unter ländlichen Gebieten, um die Kohäsion, die Solidarität und den EU‑weiten Austausch zu fördern.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
15.6.2022 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
38 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
François Alfonsi, Pascal Arimont, Adrian-Dragoş Benea, Rosanna Conte, Corina Crețu, Rosa D’Amato, Christian Doleschal, Raffaele Fitto, Chiara Gemma, Mircea-Gheorghe Hava, Krzysztof Hetman, Manolis Kefalogiannis, Constanze Krehl, Elżbieta Kruk, Dan-Ştefan Motreanu, Andżelika Anna Możdżanowska, Niklas Nienaß, Andrey Novakov, Younous Omarjee, Alessandro Panza, Tsvetelina Penkova, Caroline Roose, Marcos Ros Sempere, André Rougé, Susana Solís Pérez, Monika Vana |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Álvaro Amaro, Asger Christensen, Laurence Farreng, Sandro Gozi, Jan Olbrycht, Dimitrios Papadimoulis, Rovana Plumb, Peter Pollák, Simone Schmiedtbauer |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter (Art. 209 Abs. 7) |
Pietro Fiocchi, Eero Heinäluoma, Antonio Maria Rinaldi |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
38 |
+ |
ECR |
Pietro Fiocchi, Raffaele Fitto, Elżbieta Kruk, Andżelika Anna Możdżanowska |
ID |
Rosanna Conte, Alessandro Panza, Antonio Maria Rinaldi, André Rougé |
NI |
Chiara Gemma |
PSA |
Álvaro Amaro, Pascal Arimont, Christian Doleschal, Mircea-Gheorghe Hava, Krzysztof Hetman, Manolis Kefalogiannis, Dan‑Ştefan Motreanu, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Peter Pollák, Simone Schmiedtbauer |
Erneuerung |
Asger Christensen, Laurence Farreng, Sandro Gozi, Susana Solís Pérez |
S&D |
Adrian-Dragoş Benea, Corina Crețu, Eero Heinäluoma, Constanze Krehl, Tsvetelina Penkova, Rovana Plumb, Marcos Ros Sempere |
GUE/NGL |
Younous Omarjee, Dimitrios Papadimoulis |
Verts/ALE |
François Alfonsi, Rosa D'Amato, Niklas Nienaß, Caroline Roose, Monika Vana |
0 |
– |
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0 |
0 |
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
– : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR DIE RECHTE DER FRAUEN UND DIE GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER (17.6.2022)
für den Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
zu dem Thema „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU – Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“
Verfasserin der Stellungnahme: Christine Schneider
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankerter Grundwert der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten ist, und in der Erwägung, dass ihre Förderung zu den Hauptzielen der EU gehört; in der Erwägung, dass Geschlechtergleichstellung auch in den Verträgen und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wird; in der Erwägung, dass der Grundsatz der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in Artikel 8 AEUV festgeschrieben ist; in der Erwägung, dass die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter der Schlüssel zum Abbau lokaler und regionaler sowie wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten sowie zur Sicherstellung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und einer gerechten, integrativen und nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Gebiete der EU ist;
B. in der Erwägung, dass Frauen bei der Entwicklung des ländlichen Raums eine Rolle auf mehreren Ebenen spielen, nämlich als Arbeitnehmerinnen, Landwirtinnen und Geschäftsinhaberinnen, aber auch die unverhältnismäßig große Last der Verantwortung für das Wohlergehen der Familienmitglieder tragen, und dass ihre Arbeit aufgrund traditioneller Geschlechterstereotype, wie der Erwartung, dass die Frau die Hauptversorgerin von Kindern und abhängigen volljährigen Angehörigen ist, historisch unterbewertet wird; in der Erwägung, dass Frauen daher eher als Männer in der informellen Wirtschaft tätig sind und ihre entscheidende Rolle und Bedeutung in ländlichen Gebieten und deren Wirtschaft übersehen wird;
C. in der Erwägung, dass das Geschlechtergefälle bei der Beschäftigung in ländlichen Gebieten um 3 Prozentpunkte größer ist als in städtischen Gebieten und dass viele Frauen prekäre Arbeitsverträge haben oder eine „unsichtbare Rolle“ in der ländlichen Gesellschaft spielen, wodurch sie in Situationen geraten können, in denen sie schutzbedürftig sind, wie z. B. keinen Zugang zu Sozialschutz oder Mutterschaftsleistungen zu haben; in der Erwägung, dass Frauen in ländlichen Gebieten stärker von Armut und finanzieller Abhängigkeit von ihrem Partner bedroht sind, was ein großes Hindernis für ihre Selbstbestimmung darstellt; in der Erwägung, dass der soziale Schutz für in der Landwirtschaft tätige Frauen ein wesentliches Element einer modernen und nachhaltigen ländlichen Entwicklung ist; in der Erwägung, dass Frauen große Schwierigkeiten beim uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben; in der Erwägung, dass das Beschäftigungsgefälle zwischen den Geschlechtern bei 13 % und in einigen Mitgliedstaaten bei 20 % liegt; in der Erwägung, dass Landwirtinnen im Rahmen der familiären Landwirtschaft, die ein charakteristisches Merkmal der europäischen Landwirtschaft ist, sehr präsent sind, da etwa 90 % der 22 Millionen in der Landwirtschaft Beschäftigten Familienmitglieder sind, und in der Erwägung, dass von Frauen geführte landwirtschaftliche Betriebe daher eine gerechte Vergütung in besonderem Maße benötigen;
D. in der Erwägung, dass die Wirtschaft und die Gesellschaft der EU mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert sind, die sich aus demografischen Wandel, der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft, der zunehmenden europäischen und globalen Integration und dem Übergang zu einer nahezu CO2-neutralen Wirtschaft sowie Lebens- und Arbeitsweise bis 2050 ergeben; in der Erwägung, dass ländliche Gebiete von diesen Herausforderungen und dem Rückgang ihrer Bevölkerung aufgrund der Abwanderung in städtische Gebiete häufig besonders betroffen sind; in der Erwägung, dass junge Frauen eher ländliche Gebiete verlassen als junge Männer; in der Erwägung, dass dieser demografische Trend in Verbindung mit mangelnder Anbindung, fehlender Infrastruktur und mit Produktivitätsproblemen sowie fehlenden öffentlichen Dienstleistungen, einschließlich Bildung und Pflege, oder dem eingeschränkten Zugang zu ihnen, der Frauen zahlreiche Möglichkeiten vorenthält, dazu beitragen kann, dass ländliche Gebiete als Wohn- und Arbeitsort weniger attraktiv sind; in der Erwägung, dass ländliche Gebiete ein attraktives Umfeld für Einzelpersonen, Partnerschaften und Familien in ihrer ganzen Vielfalt sowie gegebenenfalls Kinder sein können;
E. in der Erwägung, dass das Recht auf Arbeit eine grundlegende Bedingung für die Durchsetzung der Gleichberechtigung, die wirtschaftliche Unabhängigkeit und die berufliche Verwirklichung der Frauen ist; in der Erwägung, dass prekäre Beschäftigungsverhältnisse durch die verbindliche Einhaltung des Grundsatzes beseitigt werden, dass jeder wirksame Arbeitsplatz ein unbefristetes Arbeitsverhältnis samt Anerkennung und Wertschätzung des Rechts auf Arbeit mit entsprechenden Rechten beinhalten muss;
F. in der Erwägung, dass Migrantinnen eher Gefahr laufen, als Arbeitskräfte ausgebeutet und diskriminiert zu werden, weil sie keinen Zugang zu Sozialleistungen und Rechtsbeistand haben und körperlichem, psychischem, wirtschaftlichem und sexuellem Missbrauch ausgesetzt sind;
G. in der Erwägung, dass der ländliche Raum für viele Menschen Wohn- und Arbeitsort sowie Standort von Unternehmen aller Wirtschaftszweige, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, ist; in der Erwägung, dass er ein Produktionsort der Land- und Forstwirtschaft ist, aber auch wichtige ökologische Funktionen erfüllt und Raum für Freizeit und Erholung bietet;
H. in der Erwägung, dass das Recht auf Wohnen über die Garantie eines Wohnraums für Einzelpersonen und Familien verwirklicht werden muss, durch den ihren Bedürfnissen Rechnung getragen und für ihr Wohlbefinden, ihre Privatsphäre und ihre Lebensqualität gesorgt wird, um auf diese Weise zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und des sozialen Zusammenhalts sowie zur Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Armut beizutragen;
I. in der Erwägung, dass Arbeitnehmer ohne Papiere oder illegal lebende Arbeitnehmer oft unter ungünstigeren Arbeitsbedingungen als andere Arbeitnehmer beschäftigt werden und dass sich bestimmte Arbeitgeber daher dieser Arbeitskräfte bedienen, um die Vorteile unlauteren Wettbewerbs in Anspruch zu nehmen; in der Erwägung, dass die Migrationspolitik der Europäischen Union die Schwäche und Schutzlosigkeit der Migrantinnen ohne Papiere noch verstärkt, die Opfer von Gewalt sind und in den meisten Fällen keine Hilfe in Anspruch nehmen;
J. in der Erwägung, dass Frauen aufgrund bestehender geschlechtsspezifischer Normen und Stereotype im Rahmen ihres Privat- und Berufslebens mehr als eine Aufgabe übernehmen; in der Erwägung, dass Frauen durch die Übernahme der vielen genannten Rollen auch einen entscheidenden Beitrag zu Fortschritt und Innovation auf allen Ebenen der Gesellschaft und zur Erhöhung der Lebensqualität, insbesondere in ländlichen Gebieten, leisten; in der Erwägung, dass die sich aus dem grünen und digitalen Wandel ergebenden Möglichkeiten zusammen mit den Folgen der COVID-19-Pandemie und der Zunahme der Fernarbeit den ländlichen Gebieten neue Aufmerksamkeit verschafft und neue Möglichkeiten für ein stärker geschlechtergerechtes Arbeitsumfeld eröffnet haben, das Frauen stärkt; in der Erwägung, dass die Folgen der Pandemie die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern weiter verstärken und deutlich machen, dass Maßnahmen zur Wiederbelebung der Wirtschaft ergriffen werden und der grüne und digitale Wandel in Europa geschlechtersensibel sein müssen; in der Erwägung, dass Frauen in ländlichen Gebieten Triebkräfte und einflussreiche Akteurinnen für den Übergang zu einer grüneren Gesellschaft und Wirtschaft sind;
K. in der Erwägung, dass die Jugendlichen eine der von der derzeitigen Situation der Verschlechterung des Arbeitsmarktes am meisten betroffenen Gruppen bilden, zumal sie Arbeitslosigkeit, unsicheren Arbeitsverhältnissen und Niedriglöhnen verstärkt ausgesetzt sind, obwohl sie über ein höheres Bildungsniveau als die früheren Generationen verfügen;
L. in der Erwägung, dass die Zahl der in der Landwirtschaft tätigen Frauen in den letzten Jahren langsam gestiegen ist; in der Erwägung, dass Frauen in der gesamten EU nur 30 % der landwirtschaftlichen Betriebe bewirtschaften und in der Erwägung, dass diese landwirtschaftlichen Betriebe in der Regel kleiner sind als die von Männer bewirtschafteten, ein geringeres Einkommen erzielen und weniger Zugang zu finanzieller Unterstützung haben; in der Erwägung, dass sich hinter dieser Zahl erhebliche Unterschiede bei der Vertretung von Frauen in der Landwirtschaft in den einzelnen Mitgliedstaaten verbergen; in der Erwägung, dass Frauen, zumindest auf der Ebene der Leitung oder des Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebs, aus beiden Säulen der GAP verhältnismäßig weniger Unterstützung erhalten als Männer (Säule 1 bietet direkte Einkommensbeihilfen und Säule 2 ist auf die Förderung der ländlichen Entwicklung ausgerichtet); in der Erwägung, dass dies darauf zurückzuführen ist, dass Frauen in der Regel kleinere landwirtschaftliche Betriebe führen, weniger Land besitzen und einen geringeren Zugang zu formaler Bildung und Fachausbildung haben; in der Erwägung, dass es bedauerlicherweise einen Mangel an Frauen in der Landwirtschaft gibt, wodurch sie weniger Möglichkeiten haben, sich in der ländlichen Wirtschaft zu engagieren, z. B. über KMU, die in ländlichen Gebieten vorherrschen;
M. in der Erwägung, dass für Frauen, die in ländlichen Gebieten leben, Hindernisse beim Zugang zu angemessener und erschwinglicher Gesundheitsversorgung, einschließlich in Kliniken und Krankenhäusern, und zu sexueller reproduktiver Gesundheit, Familienplanung und Beratungsdiensten sowie beim Bezug von Unterstützung bestehen, falls sie Opfer geschlechtsbezogener Gewalt sind; in der Erwägung, dass zu diesen Schwierigkeiten Erschwinglichkeit, begrenzte Mobilität und fehlender Zugang zu Verkehrsmitteln oder Mitteln zur Kontaktaufnahme mit Verkehrsmitteln sowie zu Betreuungsdiensten in ländlichen Gebieten gehören; in der Erwägung, dass weitere Schwierigkeiten finanzielle Defizite bei den lokalen Gesundheitsdiensten und lange Wartezeiten für bestimmte Fachärzten sind; in der Erwägung, dass die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung eine bessere Option für Patienten in Situationen darstellen kann, in denen sich die am besten geeignete Behandlung oder das nächstgelegene Krankenhaus in einem anderen Mitgliedstaat befindet; in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie unverhältnismäßige Auswirkungen auf Frauen und Mädchen hatte, was zu einer Zunahme der geschlechtsbezogenen Gewalt und zur Einstellung von Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit geführt hat;
N. in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Lockdown-Maßnahmen erhebliche Auswirkungen auf ländliche Gebiete hatten und in der Erwägung, dass es Anzeichen für zunehmende Ungleichheiten gibt; in der Erwägung, dass vorläufige Studien darauf hindeuten, dass die COVID-19-Pandemie die bestehenden Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen noch verschärft hat, insbesondere im Hinblick auf die Zunahme unbezahlter Betreuungsarbeit und das Ungleichgewicht zwischen Berufs- und Privatleben;
O. in der Erwägung, dass es von grundlegender Bedeutung wäre, dass die GAP für nachhaltigere und demokratische Erzeugungs- und Verbrauchsmuster sorgt, indem sie die Rolle kleiner und mittlerer Betriebe und der familiären Landwirtschaft zur Geltung bringt;
P. in der Erwägung, dass Frauen gleichzeitig wesentlich zu Wohlstand und sozialer Inklusion in ländlichen Gebieten beitragen, insbesondere durch Unternehmertum; in der Erwägung, dass in ländlichen Gebieten der Anteil der Frauen an der selbständigen Erwerbstätigkeit 38 % beträgt und in der Erwägung, dass Frauen in Typen von selbständiger Erwerbstätigkeit überrepräsentiert sind; in der Erwägung, dass die Rolle von Unternehmerinnen und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, als Katalysator für Wirtschaftswachstum, Schaffung von Arbeitsplätzen und Innovationspotenzial anerkannt werden sollte; in der Erwägung, dass Frauen keinen ausreichenden Zugang zu öffentlichen und privaten Mitteln haben, um ihre Betriebe zu entwickeln;
Q. in der Erwägung, dass die Kürzungen der öffentlichen Haushalte infolge der makrostrukturellen Maßnahmen der EU-Politik, insbesondere die Maßnahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung und der Programme zur finanzpolitischen Anpassung, zu einer Zunahme der Ungleichheit zwischen Männern und Frauen sowie zur Arbeitslosigkeit von Frauen, die vor allem im öffentlichen Dienst tätig und Hauptbegünstigte der Sozialpolitik sind, und so zu einem Anstieg der Frauenarmut führen werden; in der Erwägung, dass eine Änderung der Politik daher erforderlich ist;
R. in der Erwägung, dass öffentliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse eine wichtige Rolle in ländlichen Gebieten und für die Verwirklichung des Ziels des territorialen Zusammenhalts spielen; in der Erwägung, dass Mobilität und ein weithin verfügbarer, effizienter und erschwinglicher öffentlicher Verkehr in ländlichen Gebieten unter Berücksichtigung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung gefördert werden müssen; in der Erwägung, dass die Vernetzung in ländlichen Gebieten nicht ausreichend entwickelt ist, was die Freizügigkeit von Menschen und insbesondere von Frauen in diesen Gebieten erschwert; in der Erwägung, dass Frauen in ländlichen Gebieten seltener einen Führerschein besitzen oder Zugang zu einem Auto haben als Männer, dass sie aber aufgrund ihrer Rolle als Betreuerinnen, die sie häufig wahrnehmen, auch mehr reisen als Männer; in der Erwägung, dass Frauen eher öffentliche Verkehrsmittel benutzen als Männer; in der Erwägung, dass Frauen häufiger Opfer von sexueller Belästigung in öffentlichen Verkehrsmittel werden und in der Erwägung, dass solche Fälle häufig nicht gemeldet werden;
S. in der Erwägung, dass der Lebensstandard in ländlichen Gebieten im Allgemeinen niedriger ist als in städtischen Gebieten, was die am stärksten gefährdeten Gruppen wie Migrantinnen, Frauen aus Minderheitengruppen und Frauen mit Behinderungen unverhältnismäßig stark betrifft, die in Schlüsselbereichen wie Bildung, Beschäftigung und Gesundheit weiterhin einer intersektionellen Diskriminierung ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass die Zahl der Migrantinnen, die in ländliche Gebiete ziehen, in den nächsten Monaten wegen des Einmarsches Russlands in die Ukraine stark zunehmen wird;
T. in der Erwägung, dass es notwendig ist, die digitale Agenda in ländlichen Gebieten voranzutreiben und umfassende Breitbandinfrastruktur sowie nachhaltige Arbeitsplätze zu entwickeln, um die Wettbewerbsfähigkeit und die digitale Teilhabe zu erhalten und zu stärken und dafür zu sorgen, dass die Menschen gleiche Lebensbedingungen und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben haben; in der Erwägung, dass Kinderkrippen, Heime, Gesundheitspflege, Pflegeleistungen für Menschen mit Behinderung und anderen Bedürfnissen, ein Sozialversicherungssystem und flexible Arbeitsmodelle nach dem Wunsch der Frau dafür eine wesentliche Voraussetzung sind;
U. in der Erwägung, dass in der EU der Anteil der Landbewohner mit mindestens grundlegenden digitalen Kenntnissen im Jahr 2019 um 14 % niedriger war als der Anteil der Stadtbewohner (48 % gegenüber 62 %); in der Erwägung, dass Frauen im ländlichen Raum beim Zugang zu Bildung auf größere Hindernisse stoßen als Männer; in der Erwägung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, sich dafür einzusetzen, dass mehr Frauen in ländlichen Gebieten uneingeschränkten Zugang zu allen Bildungsebenen haben, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – MINT-Fächer, und dies zu fördern;
V. in der Erwägung, dass Frauen, die in ländlichen Gebieten leben, häufig in Beschlussfassungsgremien wie zum Beispiel landwirtschaftlichen Genossenschaften, Gewerkschaften und kommunalen Verwaltungen unterrepräsentiert sind; in der Erwägung, dass der Frauenanteil in diesen Gremien unbedingt erhöht werden muss;
W. in der Erwägung, dass die kleine und mittlere Landwirtschaft und die familiäre Landwirtschaft Ziel einer Diskriminierung bei der Verteilung der Stützungszahlungen im Rahmen der GAP sind, was insbesondere die Landwirtinnen belastet;
X. in der Erwägung, dass in den letzten Monaten die Landwirtinnen ebenfalls Ziel der Spekulation um die Preise von Betriebsmitteln (z. B. Saatgut, Pestizide, Düngemittel, Kraftstoffe, Energie und Maschinen) gewesen sind;
1. betont, dass die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter in der ländliche Entwicklung und ein ganzheitlicher Ansatz sichergestellt werden müssen, der über die Entwicklung der Landwirtschaft hinausgeht und die Unterstützung der Menschen in den Mittelpunkt stellt; hebt die Vielfalt der Akteure im ländlichen Raum und ihre Bedeutung für die Nachhaltigkeit der ländlichen Gebiete hervor; fordert den Austausch bewährter Verfahrensweisen zwischen den Mitgliedstaaten; fordert, die landwirtschaftliche Arbeit, die von Frauen geleistet wird, insbesondere die Arbeit zur Unterstützung von Ehepartnern und Partnern, zu berücksichtigen, um eine stärkere Anerkennung ihrer Arbeit und Rechte zu erreichen;
2. betont, dass Frauen, die in landwirtschaftlichen Betrieben arbeiten, Zugang zu Sozialleistungsansprüchen wie Mutterschaftsurlaub und Rentenansprüchen haben müssen; hebt hervor, dass die Frauen wichtige Aufgaben wahrnehmen, um Familienbetriebe kontinuierlich zu unterstützen, selbst wenn anteilsmäßig die Zahl der Frauen in der EU, die in der Landwirtschaft arbeiten, deutlich geringer ist als ihr Anteil an der gesamten Erwerbsbevölkerung (35,1 % gegenüber 45,9 %); weist in diesem Zusammenhang ebenfalls darauf hin, dass lediglich ein Drittel der Geschäftsführer landwirtschaftlicher Betriebe Frauen sind;
3. bedauert den ungleichen Zugang von Frauen zu Eigentum an landwirtschaftlichen Flächen und fordert die Mitgliedstaaten auf, Eigentumsrechte für Frauen sicherzustellen;
4. beharrt auf einer Politik, die, insbesondere bei Milch und Wein, die Märkte reguliert und durch die Anpassung und Deckelung der Stützungszahlungen für die bevorzugte Unterstützung kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe sorgt, die Erzeugung und den Verbrauch von Lebensmitteln fördert, die so lokal wie möglich worden sind, und die nachhaltigsten Erzeugungssysteme zur Geltung zu bringen;
5. ruft dazu auf, Maßnahmen positiver Diskriminierung für Landwirtinnen einzuführen, um sie darin zu bestärken, dass sie im ländlichen Raum bleiben; fordert analog zur Unterstützung der Frauen ebenfalls zu Maßnahmen zur Förderung von Vereinen auf, die als Instrumente, um die Nachfolge in der Landwirtschaft zu fördern und die Jüngsten zu ermutigen, in die Landwirtschaft und in die Viehzucht für die Zukunft zu investieren, fachliche Beratung und Hilfe zum Fortbestand landwirtschaftlicher Betriebe anbieten können;
6. betont, dass die Auseinandersetzung mit der Lage von Frauen in ländlichen Gebieten einen intersektionellen Ansatz erfordert, bei dem der Schwerpunkt auf der besonderen Situation bestimmter Gruppen wie Migrantinnen, LGBTIQ-Frauen, Frauen mit Behinderungen oder ältere Frauen liegt;
7. empfiehlt die Gründung einer aus dem Unionshaushalt finanzierten öffentlichen Landwirtschaftsversicherung, die bei extremen Wetterphänomenen (die immer häufiger vorkommen) oder in Katastrophenfällen zum Einsatz käme, womit allen Landwirten ein angemessenes Schutzniveau geboten würde, um zu verhindern, dass die Menschen ländliche Regionen verlassen müssen; fordert die Kommission dringend auf, die kleine und mittlere Landwirtschaft und die familiäre Landwirtschaft zu schützen, weil sie gewöhnlich mit hochwertigen und nachhaltigen Erzeugungsmustern verknüpft sind, die geeignet sind, den sozialen und territorialen Zusammenhalt sicherzustellen;
8. fordert die Kommission auf, die Erzeugerpreise zu regulieren und sich insbesondere für das Verbot des Abschlusses von Verträgen mit Preisen, die die Erzeugungskosten nicht decken, sowie für den Kampf gegen die Spekulation mit den Betriebsmittelkosten einzusetzen;
9. fordert eine Positionierung im Hinblick auf eine gerechtere Verteilung der gemeinschaftlichen Stützungszahlungen im Rahmen der GAP zwischen Ländern, Erzeugern und Erzeugnissen;
10. fordert, Maßnahmen so zu gestalten, dass die den Bedürfnissen von Frauen in ländlichen Gebieten beispielsweise durch eine angemessene, gegebenenfalls mobile Gesundheitsversorgung, Rechnung zu tragen, einschließlich mobiler medizinischer Lösungen, wie z. B. ausgestattete Busse, die Frauen, die in ländlichen Gebieten leben, die Möglichkeit bieten, sich Vorsorgeuntersuchungen zu unterziehen oder sich von Gynäkologen beraten zu lassen; betont, dass der Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und damit verbundenen Rechten durch den Einsatz von Telemedizin, die Entwicklung lokaler Perinatalzentren und die Gewährleistung des Zugangs zu Informationen sichergestellt werden muss; fordert, dass die Bedürfnisse von Frauen in ländlichen Gebieten durch geeignete Kinderbetreuungseinrichtungen wie Kindertagesstätten, Kinderkrippen und Freizeitangebote für Kinder sowie durch die Entwicklung von Unterstützungsnetzen für ältere Menschen berücksichtigt werden, um so die Beschäftigungsquote von Frauen zu erhöhen und ihre Rechte im Bereich der sozialen Sicherheit, einschließlich Mutterschaftsurlaub oder Rentenansprüche, zu fördern; betont, wie wichtig es ist, den Zugang von Frauen zu verfügbaren EU-Mitteln sicherzustellen;
11. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, nach Geschlechtern aufgeschlüsselte Daten zu erheben, um einen umfassenden Überblick über die sozioökonomische Lage von Frauen in ländlichen Gebieten zu ermöglichen und die geschlechtsspezifische Dimension bei der Konzipierung, Durchführung und Bewertung von Maßnahmen und Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums zu berücksichtigen; hebt hervor, dass Folgenabschätzungen für die Konzeption dieser Vorschläge wichtig sind, um die Ziele der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung bei der Entwicklung des ländlichen Raums erreichen zu können; betont, dass bei der Planung von Strukturprogrammen zur sozialen Unterstützung und regionalen Entwicklung gerade den den Frauen im ländlichen Raum besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, digitale Technologien zu nutzen, um Frauen in ländlichen Gebieten den Zugang zu öffentlichen sozialen Diensten zu erleichtern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bewährte Verfahrensweisen auszutauschen und motivierende Maßnahmen in entvölkerten Gebieten zu ergreifen;
12. betont, dass es notwendig ist, gezielte Maßnahmen zu entwickeln, die zur Bewältigung der spezifischen Herausforderungen beitragen, mit denen Frauen im ländlichen Raum auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert sind, wie z. B. die Beschäftigungslücke und die Beteiligung an der informellen Wirtschaft; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den derzeitigen Übergang zu einer stärker digitalen und ökologischen EU zu nutzen, um neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen; betont, dass die Mitgliedstaaten die Entwicklung neuer Kompetenzen für Frauen und ihre digitale Eingliederung prüfen und fördern müssen, indem Möglichkeiten der Fernarbeit unterstützt werden, damit in ländlichen Gebieten lebende Personen leichter eine hochwertige Arbeit finden;
13. hebt das Potenzial ländlicher Gebiete als Räume zur Förderung der Eingliederung und Integration der am stärksten gefährdeten Gruppen von Frauen mit besonderen Bedürfnissen hervor, wie z. B. Frauen mit Behinderungen, Migrantinnen, einschließlich saisonaler Migrantinnen, Flüchtlinge und Minderheiten, Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt, Frauen mit geringer oder ohne Ausbildung und alleinerziehende Mütter; fordert die Mitgliedstaaten auf, spezifische Maßnahmen zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung dieser Gruppen von Frauen sowie zum Schutz ihrer Grundrechte zu konzipieren und umzusetzen; hebt die wichtige Rolle der lokalen und nationalen Gebietskörperschaften bei der Sicherstellung der Eingliederung und Integration dieser Frauen in die Gesellschaft hervor; weist insbesondere auf die Notwendigkeit hin, eine sofortige Reaktion auf die Ankunft ukrainischer Frauen mit Kindern vorzubereiten, damit sie sich rasch und einfach in die Gesellschaft integrieren können;
14. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Staaten und Arbeitgeber Verantwortung im Bereich des Generationenwechsels und der Mutterschafts- und Vaterschaftsrechte übernehmen müssen, was das Recht der Frauen einschließt, als Mutter berufstätig zu sein, ohne ihre Arbeitnehmerrechte zu verlieren;
15. fordert die Mitgliedstaaten auf, Verantwortung für die Durchsetzung des Rechts auf Wohnraum für jedermann zu übernehmen, insbesondere über die Einführung von Programmen für Wohnungen für weniger wohlhabende Bürger, Anreize zur Förderung und zum Bau von Sozialwohnungen, die Förderung und Finanzierung von Programmen für den Eigenbau, die Unterstützung des Genossenschaftssektors, die Einführung wirksamer Bestimmungen für die Vergabe nicht spekulativer Kredite und durch Bestimmungen im Hinblick auf einen nicht spekulativen Mietmarkt;
16. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, digitale und hybride Bildung, Umschulung und Weiterbildung von Frauen in ländlichen Gebieten zu fördern und den Zugang zu spezifischen Bildungsprogrammen und hochwertigen Arbeitsplätzen weiter zu entwickeln, um damit ihr Potenzial zu stärken und der Abwanderung von Frauen, zumeist hochqualifizierter Frauen, aus ländlichen Gebieten entgegenzuwirken; fordert die Kommission auf, die Arbeit der Mitgliedstaaten zur Verbesserung des Angebots hochwertiger Bildung, die für alle zugänglich ist, durch Investitionen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Programm InvestEU und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums weiterhin zu unterstützen und dabei der Schwerpunkt Menschen in prekären Situationen zu legen; betont, dass die infrastrukturellen und praktischen Schwierigkeiten von Frauen beim Zugang zu Bildung, wie begrenzte Mobilität oder unzureichende digitale Infrastruktur, überwunden werden müssen;
17. weist darauf hin, dass die Lage der Frauen im ländlichen Raum stark von der Lage der Landwirtschaft beeinflusst wird und dass die Folgen ungerechter Maßnahmen im Bereich der GAP dazu geführt haben, dass kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe und familiäre Landwirtschaftsbetriebe immer häufiger aufgegeben werden; betont, dass die Unterstützung für die Aufrechterhaltung der familiären Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums verstärkt werden muss, wobei die Arbeit von Frauen, auch von in der Landwirtschaft arbeitenden Migrantinnen, maximal zur Geltung gebracht werden muss;
18. fordert, die Vielzahl von Chancen in ländlichen Gebieten zu nutzen und eine umfassende Breitbandinfrastruktur einzurichten, um Arbeit von Hause aus zu ermöglichen und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen, mit denen die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben verbessert und dadurch sichergestellt wird, dass Frauen gleiche Chancen bei der Beteiligung an Wirtschaft und Arbeit im ländlichen Raum haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zur Unterstützung des lebensbegleitenden Lernens, der beruflichen Bildung und Ausbildung, der Qualifikationen und der Beratungssysteme, einer besseren Infrastruktur und hochwertigen Dienstleistungen in ländlichen Gebieten unter enger Einbeziehung von Regionen, Kommunen und anderen Trägern solcher Maßnahmen, wie dem Privatsektor, einschließlich Wirtschaftsverbänden und Kammern und in Konsultation mit den Sozialpartnern, die ebenfalls ständig zur Entwicklung des ländlichen Raums beitragen, zu verstärken, da dies wesentlich zur Förderung einer ausgewogenen Beschäftigung von Frauen und Männern in ländlichen Gebieten beitragen kann;
19. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, grenzüberschreitende Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, insbesondere in ländlichen Gebieten, weiter zu fördern und diesem Aspekt bei der Überarbeitung der Richtlinie 2011/24/EU besondere Aufmerksamkeit zu schenken, um so bürokratische Hindernisse für die Erbringung und Inanspruchnahme von grenzüberschreitenden Gesundheits- und Pflegedienstleistungen abzubauen und eine bessere Interaktion zwischen den verschiedenen Gesundheitssystemen herzustellen; betont, dass ältere Menschen ein Recht auf Zugang zu hochwertigen öffentlichen Gesundheitsdiensten haben, die für ein gesundes Altern sorgen und soziale Ausgrenzung, soziale Isolation und Einsamkeit bekämpfen;
20. fordert die der Mitgliedstaaten auf, Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, auch in Schulen, zu entwickeln, den Zugang zu Informationen über Einrichtungen zur Unterstützung von Opfern zu gewährleisten, Zufluchtsorte für die Opfer, auch für Wander- und Saisonarbeitnehmerinnen, sowie Präventions- und Behandlungsprogramme für die Täter zu entwickeln; betont die Notwendigkeit, die berufliche Bildung von Bediensteten, die in der Strafverfolgung und in der öffentlichen Verwaltung tätig sind und Bediensteten, die sich um die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt kümmern, zu verstärken; fordert die Stärkung der wirtschaftlichen und finanziellen Position von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, durch ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt und soziale Unterstützung zu verbessern; fordert daher die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Regierungen auf, dafür zu sorgen, dass Opfern, die in ländlichen und abgelegenen Gebieten leben, nicht der gleichberechtigte Zugang zu Unterstützungsdiensten verwehrt wird; fordert die EU und die Mitgliedstaaten erneut auf, das Übereinkommen von Istanbul zu ratifizieren;
21. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen für den ländliche Raum zu gestalten, um sicherzustellen, dass Frauen aller Generationen nicht wegziehen müssen und unternehmerische Initiativen ergreifen können und so zur Wiederbelebung und Entwicklung ihrer Region beitragen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, das Bewusstsein zu schärfen und Unternehmerinnen und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, den Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern, einschließlich zu alternativen Finanzierungsformen, um sicherzustellen, dass Finanzmittel verfügbar sind und für sie bereitgestellt werden; bestärkt die Mitgliedstaaten sowie regionale und lokale Gebietskörperschaften darin, die bestehenden europäischen Struktur- und Investitionsfonds zu nutzen, um gezielt Unternehmerinnen und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, zu fördern; betont, dass Sensibilisierungs- und Informationskampagnen zu bestehenden und künftigen EU-Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmerinnen notwendig sind;
22. stellt fest, dass Frauen stärker auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind; fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten in Abstimmungen mit lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in ihrer Verkehrspolitik besser umzusetzen und dafür zu sorgen, dass ländlichen Gebieten nicht der Zugang zu wesentlichen Verkehrsinfrastrukturen verwehrt wird; hebt die Bedeutung hochwertiger, erschwinglicher und sicherer öffentlicher Verkehrsmittel hervor; betont, dass die EU-Kohäsionsfonds die Verbesserung der Konnektivität und Verkehrslösungen in ländlichen Gebieten unterstützen müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Multimodalität zu erleichtern und ein einfaches und bequemes Umsteigen von einem Verkehrsträger zum anderen zu ermöglichen; betont, dass hochwertige Infrastruktur in der EU geschaffen werden muss, um sicherzustellen, dass die Verkehrsketten so nahtlos und zugänglich wie möglich sind; bekräftigt, dass dazu auch die Standardisierung der Infrastruktur gehört, insbesondere um grenzüberschreitende Projekte und Mobilität zu erleichtern und dadurch sicherzustellen, dass Frauen aktiver am Arbeitsmarkt teilnehmen, und sie bei der Arbeitssuche zu unterstützen, indem sie weiter reisen können;
23. betont, dass es sehr wichtig ist, die Vereinbarung von Berufs-, Privat- und Familienleben wirksam sicherzustellen, da dies als positive Folge die verstärkte Teilnahme von Frauen aller Gesellschaftsschichten am sozialen und politischen Leben nach sich zieht, indem optimale Rahmenbedingungen in ländlichen Gebieten unterstützt werden, dank deren es für Einzelpersonen, Partnerschaften und Familien in all ihrer Vielfalt und insbesondere Frauen attraktiv ist, sich im ländlichen Raum niederzulassen und ein gesundes Leben zu führen;
24. befürwortet nachdrücklich die Verstärkung der institutionellen Unterstützung zur Sicherstellung der politischen Teilhabe und des politischen Einflusses oder der Vertretung von Frauen in ländlichen Gebieten; betont, dass Ausbildungsmaßnahmen konzipiert werden müssen, um Frauen aus dem ländlichen Raum dabei zu unterstützen, in Bereichen und Branchen tätig zu sein, in denen sie unterrepräsentiert sind, und dass Sensibilisierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, mit denen die Wichtigkeit von Frauen in Führungspositionen verdeutlicht wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Gleichstellung der Geschlechter in ihren verschiedenen Verwaltungs- und Vertretungsorganen zu fördern, um eine gleichberechtigte Beteiligung in allen Arten von landwirtschaftlichen Organisationen, Verbänden und öffentlichen Einrichtungen zu unterstützen;
25. fordert die Mitgliedstaaten auf, das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen sowie das Rentengefälle auszugleichen; weist darauf hin, dass Renten aufgewertet werden sollten, um für ein gerechtes Einkommen zu sorgen, das ein menschenwürdiges Leben ermöglicht und nie unter der Armutsgrenze liegen sollte; beharrt auf dem Schutz öffentlicher, solidarischer und universeller Sozialversicherungssysteme, die menschenwürdige Renten für alle sicherstellen;
26. fordert einen besseren Zugang zu hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen und Infrastrukturen, insbesondere zu digitalen Infrastrukturen, und die Bereitstellung weithin verfügbarer, effizienter und erschwinglicher Verkehrsoptionen, die den Zielen für nachhaltige Entwicklung entsprechen;
27. fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, im Hinblick auf Wohnraum, Personenbeförderung und Energie zu erschwinglichen Preisen spezifische Maßnahmen durchzuführen, um das Risiko von sozialer Ausgrenzung und Armut zu bekämpfen;
28. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Förderprogramme oder Unterstützungsmaßnahmen so zu gestalten, dass der bürokratische Aufwand für kleinere Unternehmen und Akteure leicht zu bewältigen ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass sich auch Einzelpersonen oder kleinere Organisationen einen Überblick über Fördermöglichkeiten verschaffen und diese beantragen können und dabei Unterstützung erhalten;
29. ermahnt die Mitgliedstaaten, die Durchsetzung der Rechte der Frau in allen gesellschaftlichen Bereichen zu gewährleisten, und dabei alle Formen von Diskriminierung verbieten und ahnden;
30. hebt den wertvollen Beitrag zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in ländlichen Gebieten hervor, der durch Maßnahmen im Rahmen des aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums kofinanzierten LEADER-Programms geleistet wird, das darauf abzielt, lokale Interessenträger in die Konzeption und Umsetzung von Strategien, die Entscheidungsfindung und die Zuweisung von Ressourcen für die Entwicklung ihrer ländlichen Gebiete einzubeziehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das LEADER-Programm zu verstärken, indem sie den Verwaltungsaufwand für die lokalen Behörden verringern und den Zugang vereinfachen, die lokale Eigenverantwortung für von der Bevölkerung getragene Entwicklungsprojekte fördern und die Beteiligung von Frauen in lokalen Aktionsgruppen unterstützen.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
16.6.2022 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
24 0 1 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Isabella Adinolfi, Annika Bruna, Maria da Graça Carvalho, Margarita de la Pisa Carrión, Lina Gálvez Muñoz, Alice Kuhnke, Karen Melchior, Andżelika Anna Możdżanowska, Maria Noichl, Sandra Pereira, Pina Picierno, Evelyn Regner, Diana Riba i Giner, María Soraya Rodríguez Ramos, Christine Schneider, Sylwia Spurek |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Michiel Hoogeveen, Ewa Kopacz, Aušra Maldeikienė, Predrag Fred Matić, Silvia Modig, Monika Vana |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter (Art. 209 Abs. 7) |
Marek Paweł Balt, Milan Brglez, Maria Walsh |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
24 |
+ |
ECR |
Michiel Hoogeveen, Andżelika Anna Możdżanowska |
ID |
Annika Bruna |
PPE |
Isabella Adinolfi, Maria da Graça Carvalho, Ewa Kopacz, Aušra Maldeikienė, Christine Schneider, Maria Walsh |
Renew |
Karen Melchior, María Soraya Rodríguez Ramos |
S&D |
Marek Paweł Balt, Milan Brglez, Lina Gálvez Muñoz, Predrag Fred Matić, Maria Noichl, Pina Picierno, Evelyn Regner |
The Left |
Silvia Modig, Sandra Pereira |
VERTS/ALE |
Alice Kuhnke, Diana Riba i Giner, Sylwia Spurek, Monika Vana |
0 |
– |
|
|
1 |
0 |
ECR |
Margarita de la Pisa Carrión |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
– : dagegen
0 : Enthaltung
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
25.10.2022 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
36 1 10 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Mazaly Aguilar, Clara Aguilera, Atidzhe Alieva-Veli, Álvaro Amaro, Attila Ara-Kovács, Carmen Avram, Adrian-Dragoş Benea, Benoît Biteau, Daniel Buda, Isabel Carvalhais, Asger Christensen, Ivan David, Jérémy Decerle, Salvatore De Meo, Herbert Dorfmann, Luke Ming Flanagan, Dino Giarrusso, Martin Häusling, Martin Hlaváček, Krzysztof Jurgiel, Jarosław Kalinowski, Elsi Katainen, Camilla Laureti, Gilles Lebreton, Norbert Lins, Elena Lizzi, Chris MacManus, Colm Markey, Marlene Mortler, Ulrike Müller, Maria Noichl, Juozas Olekas, Eugenia Rodríguez Palop, Bronis Ropė, Bert-Jan Ruissen, Anne Sander, Simone Schmiedtbauer, Annie Schreijer-Pierik, Veronika Vrecionová, Sarah Wiener, Juan Ignacio Zoido Álvarez |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Franc Bogovič, Rosanna Conte, Marie Dauchy, Anna Deparnay-Grunenberg, Alin Mituța |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7) |
Estrella Durá Ferrandis |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
36 |
+ |
ECR |
Mazaly Aguilar, Bert‑Jan Ruissen, Veronika Vrecionová |
NI |
Dino Giarrusso |
PPE |
Álvaro Amaro, Franc Bogovič, Daniel Buda, Salvatore De Meo, Herbert Dorfmann, Jarosław Kalinowski, Norbert Lins, Colm Markey, Marlene Mortler, Anne Sander, Simone Schmiedtbauer, Annie Schreijer‑Pierik, Juan Ignacio Zoido Álvarez |
RENEW |
Atidzhe Alieva‑Veli, Asger Christensen, Jérémy Decerle, Martin Hlaváček, Elsi Katainen, Alin Mituța, Ulrike Müller |
S&D |
Clara Aguilera, Attila Ara‑Kovács, Carmen Avram, Adrian‑Dragoş Benea, Isabel Carvalhais, Estrella Durá Ferrandis, Camilla Laureti, Maria Noichl, Juozas Olekas |
THE LEFT |
Luke Ming Flanagan, Chris MacManus, Eugenia Rodríguez Palop |
1 |
– |
ECR |
Krzysztof Jurgiel |
10 |
0 |
ID |
Rosanna Conte, Marie Dauchy, Ivan David, Gilles Lebreton, Elena Lizzi |
VERTS?ALE |
Benoît Biteau, Anna Deparnay‑Grunenberg, Martin Häusling, Bronis Ropė, Sarah Wiener |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
– : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] ABl. L 433 vom 22.12.2020, S. 11.
- [2] ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1.
- [3] ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 1.
- [4] ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 187.
- [5] ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159.
- [6] ABl. L 166 vom 11.5.2021, S. 1.
- [7] ABl. C 215 vom 19.6.2018, S. 228.
- [8] ABl. C 298 vom 23.8.2018, S. 14.
- [9] ABl. C 356 vom 4.10.2018, S. 38.
- [10] ABl. C 76 vom 9.3.2020, S. 62.
- [11] ABl. C 11 vom 13.1.2020, S. 15.
- [12] ABl. C 347 vom 9.9.2022, S. 37.
- [13] ABl. C 395 vom 29.9.2021, S. 37.
- [14] ABl. C 184 vom 5.5.2022, S. 2.
- [15] ABl. C 67 vom 8.2.2022, S. 25.
- [16] Angenommene Texte, P9_TA(2022)0136.
- [17] ABl. C 361 vom 20.9.2022, S. 2.
- [18] ABl. C 270 vom 13.7.2022, S. 18.
- [19] ABl. C 290 vom 29.7.2022, S. 137.
- [20] https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=SDG_6_-_Clean_water_and_sanitation#Sanitation
- [21] https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/ISOC_CI_IN_H__custom_2784346/default/table?lang=de
- [22] CAP specific objectives explained - Structural change and generational renewal (GAP-spezifische Ziele erklärt - Strukturelle Änderung und Generationenwechsel), https://agriculture.ec.europa.eu/system/files/2019-11/cap-briefs-7-structural-change_en_0.pdf
- [23] https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2022/729156/IPOL_STU(2022)729156_EN.pdf
- [24] https://smart-cities-marketplace.ec.europa.eu/
- [25] ABl. C 117 vom 11.3.2022, S. 40.