BERICHT über die Lage der handwerklichen Fischerei in der EU und Zukunftsaussichten
9.12.2022 - (2021/2056(INI))
Fischereiausschuss
Berichterstatter: João Pimenta Lopes
PR_INI
INHALT
Seite
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
BEGRÜNDUNG
SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE ANGELEGENHEITEN
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu der Lage der handwerklichen Fischerei in der EU und Zukunftsaussichten
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf das Papier der Kommission über die maritime Wirtschaft („Maritime Economic Paper“) Nr. 8/2020 vom 9. März 2021 mit dem Titel „The EU fishing fleet 2020: Trends and economic results“ (Die EU-Fischereiflotte 2020: Trends und wirtschaftliche Ergebnisse“[1],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. Juni 2020 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Fischerei in der EU: Sachstand und Leitlinien für 2021“ (COM(2020)0248),
– unter Hinweis auf die Artikel 38–44 und 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
– unter Hinweis auf Erwägungsgrund 4 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1954/2003 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und (EG) Nr. 639/2004 des Rates und des Beschlusses 2004/585/EG[2] des Rates („GFP-Verordnung“), in dem erklärt wird, dass die GFP „langfristig zu ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Nachhaltigkeit“ und zu „einem angemessenen Lebensstandard für den Fischereisektor einschließlich kleiner Fischereien“ beitragen soll, sowie unter Hinweis auf Erwägungsgrund 33, in dem erklärt wird, dass „der Zugang zu Fischereien [...] auf transparenten und objektiven Kriterien beruhen [sollte], die unter anderem ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Natur sein können“ und dass „die Mitgliedstaaten [...] eine verantwortungsbewusste Fischerei fördern [sollten], indem sie Anreize für Betreiber bieten, die am umweltfreundlichsten arbeiten und den größten Nutzen für die Gesellschaft erzeugen“,
– unter Hinweis auf Artikel 17 der GFP-Verordnung, in dem festgelegt wird, dass die Mitgliedstaaten bei der Zuteilung von Fangmöglichkeiten „transparente und objektive Kriterien an[wenden], die unter anderem ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Natur sein können“,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1184/2006 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 104/2000[3] des Rates (GMO-Verordnung),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung[4],
– unter Hinweis auf die vom Europäischen Parlament am 11. März 2021 angenommenen Änderungen zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 1967/2006, (EG) Nr. 1005/2008 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 2016/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Fischereiaufsicht[5],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1004[6] (EMFAF-Verordnung),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2328/2003, (EG) Nr. 861/2006, (EG) Nr. 1198/2006 und (EG) Nr. 791/2007 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates[7] (EMFF-Verordnung),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2021 zu einer Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem[8],
– unter Hinweis auf den Bericht des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses der Kommission für die Fischerei (STECF) vom 20. August 2019 mit dem Titel „The 2019 Annual Economic Report on the EU Fishing Fleet (STECF 19-06)“ (Jahreswirtschaftsbericht 2019 über die Fischereiflotte der EU (STECF 19-06))[9],
– unter Hinweis auf den Bericht des STECF vom 26. September 2019 mit dem Titel „Social data in the EU fisheries sector (STECF-19-03)“ (Sozialdaten im Fischereisektor der EU (STECF-19-03))[10],
– unter Hinweis auf den Bericht des STECF vom 8. Dezember 2021 mit dem Titel „The 2021 Annual Economic Report on the EU Fishing Fleet (STECF 21-08)“ (Jahreswirtschaftsbericht 2021 über die Fischereiflotte der EU (STECF 21-08))[11],
– unter Hinweis auf den Bericht des STECF vom 10. Dezember 2020 mit dem Titel „Social dimension of the CFP (STECF 20-14)“ (Die soziale Dimension der GFP (STECF 20-14))[12],
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der vom 7. bis 9. März 2016 in Algier abgehaltenen regionalen Konferenz der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zum Thema „Aufbau einer Zukunft für nachhaltige kleine Fischereien im Mittelmeer und im Schwarzen Meer“,
– unter Hinweis auf das Ziel 14.b der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDG), in dem gefordert wird, den Zugang handwerklicher Kleinfischer zu den Meeresressourcen und Märkten sicherzustellen,
– unter Hinweis auf die freiwilligen Leitlinien der FAO für die Sicherung einer nachhaltigen Kleinfischerei im Kontext der Ernährungssicherheit und der Armutsbeseitigung,
– unter Hinweis auf den Bericht der FAO mit dem Titel „The State of World Fisheries and Aquaculture 2020: Sustainability in action“ (Stand der internationalen Fischerei und Aquakultur 2020: Nachhaltigkeit in Aktion),
– unter Hinweis auf das Internationale Jahr der handwerklichen Fischerei und der Aquakultur, das die Vereinten Nationen für 2022 ausgerufen haben,
– unter Hinweis auf das 7. Umweltaktionsprogramm (UAP) und die dort festgelegten Konzepte wie planetare und ökologische Grenzen,
– unter Hinweis auf die Veröffentlichung „Small-Scale Fisheries in Europe: Status, Resilience and Governance“ (Kleine Fischerei in Europa: Status, Widerstandsfähigkeit und Governance)[13],
– unter Hinweis auf die Ministererklärung MedFish4Ever und den entsprechenden Fahrplan[14],
– unter Hinweis auf den EMFF-Durchführungsbericht 2020[15],
– unter Hinweis auf die Ministererklärung von 2018 zum regionalen Aktionsplan für kleine Fischereien im Mittelmeer und im Schwarzen Meer,
– unter Hinweis auf die Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) von 2018 mit dem Titel „Relative Effects of Fisheries Support Policies“ (Relative Auswirkungen der Maßnahmen zur Unterstützung der Fischerei)[16],
– unter Hinweis auf den wissenschaftlichen Artikel mit dem Titel „Small-scale fisheries access to fishing opportunities in the European Union: Is the Common Fisheries Policy the right step to SDG14b?’ (Zugang der kleinen Fischerei zu Fangmöglichkeiten in der Europäischen Union: Ist die Gemeinsame Fischereipolitik der richtige Schritt zu SDG14b?)[17],
– unter Hinweis auf den wissenschaftlichen Artikel „Defining Small-Scale Fisheries and Examining the Role of Science in Shaping Perceptions of Who and What Counts: A systematic review“ (Definition der kleinen Fischerei und Untersuchung der Rolle der Wissenschaft bei der Gestaltung der Wahrnehmung, wer und was wichtig ist: Eine systematische Überprüfung)[18],
– unter Hinweis auf die 2017 für den Fischereiausschuss durchgeführte Studie mit dem Titel „Small-scale Fisheries and ‚Blue Growth‘ in the EU“ (Kleine Fischerei und ‚Blaues Wachstum‘ in der EU)[19],
– unter Hinweis auf die 2021 für den Fischereiausschuss durchgeführte Studie mit dem Titel „Workshop über elektronische Technologien für die Fischerei - Teil III: Systeme für die handwerkliche Fischerei“[20],
– unter Hinweis auf die im Juli 2021 für den Fischereiausschuss durchgeführte Studie mit dem Titel „Impacts of the COVID-19 pandemic on EU fisheries and aquaculture“ (Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Fischerei und Aquakultur in der EU)[21],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. November 2012 zur Kleinfischerei und handwerklichen Fischerei und zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik[22],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. April 2016 zur Innovation und Diversifizierung der kleinen Küstenfischerei in von der Fischerei abhängigen Gebieten[23],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Juli 2017 zur Rolle des fischereibezogenen Tourismus bei der Diversifizierung der Fischerei[24],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. September 2021 zum Thema „Eine stärkere Partnerschaft mit den EU-Gebieten in äußerster Randlage“[25],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. September 2021 zu dem Thema „Fischer für die Zukunft: eine neue Generation von Arbeitskräften für die Fischerei gewinnen und Arbeitsplätze in Küstengemeinschaften schaffen“[26],
– gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Fischereiausschusses (A9-0291/2022),
A. in der Erwägung, dass „kleine Küstenfischerei“ in der EMFAF-Verordnung als Fangtätigkeiten definiert wird, die mit Meeres- und Binnenfischereifahrzeugen mit einer Länge über alles von weniger als 12 Metern und ohne Schleppgerät sowie durch ohne Boot tätige Fischer, einschließlich Muschelfischer, durchgeführt werden, und dass dies die einzige in den EU-Rechtsvorschriften enthaltene Definition der Küstenfischerei ist;
B. in der Erwägung, dass durch die derzeit in der EMFF-Verordnung und der EMFAF-Verordnung enthaltene Begriffsbestimmung von „kleine Fischerei“ bestimmte Schiffstypen ausgeschlossen werden, beispielsweise solche, bei denen einige traditionelle Fanggeräte verwendet werden, für die aufgrund dieses Ausschlusses nur schwer EU-Mittel erhalten werden können; in der Erwägung, dass durch diesen Ausschluss die Sichtbarkeit der kleinen Fischerei und auch ihr Vorkommen in den EU-Statistiken verringert wird, weil die Schiffe dem Sektor nicht zugerechnet werden;
C. in der Erwägung, dass es andere, weniger strenge Ansätze für die Begriffsbestimmung der kleinen Fischerei, der handwerklichen Fischerei und der Küstenfischerei gibt, wie z. B. in den freiwilligen Leitlinien der FAO für die Sicherung einer nachhaltigen Kleinfischerei im Kontext der Ernährungssicherheit und der Armutsbeseitigung oder in den laufenden Diskussionen der Arbeitsgruppe für die kleine Fischerei innerhalb der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer;
D. in der Erwägung, dass die definierenden Merkmale der kleinen Fischerei in den meisten Mitgliedstaaten über die definierenden Merkmale in Bezug auf den EMFAF hinausgehen, da die Regierungen eine Reihe zusätzlicher Kriterien anwenden, unter anderem in Bezug auf die zulässigen Fanggeräte, die maximale Schiffslänge, die Motorleistung, die maximale Dauer der Fangfahrten, die Entfernung vom Hafen, in der Schiffe fischen dürfen, das Einsatzgebiet, die maximal zulässige Fahrtzeit und die Schiffseigentümer;
E. in der Erwägung, dass in der derzeitigen GFP der Begriff der handwerklichen Fischerei, der kleinen Fischerei oder der Küstenfischerei nicht richtig definiert wird, sondern lediglich auf der Schiffslänge beruht, während andere, angemessenere und aktuellere Begriffsbestimmungen für diese Art der Fischerei in internationalen Übereinkommen enthalten sind; in der Erwägung, dass die europäischen Begriffsbestimmungen der handwerklichen Fischerei, der kleinen Fischerei und der Küstenfischerei überarbeitet werden sollten;
F. in der Erwägung, dass 2019 im Sektor der handwerklichen Fischerei in der EU-28 eine Flotte von 42 838 Fischereifahrzeugen bestand – was nur 7,5 % der Bruttoraumzahl und 5,4 % der Anlandungen in den Mitgliedstaaten insgesamt entsprach – und 62 650 Fischer beschäftigt waren, was 75 % der aktiven Fischereifahrzeuge und 48 % des Schiffspersonals ausmachte; in der Erwägung, dass die industriemäßige Fischereiflotte 19 % der gesamten Fischereifahrzeuge, 67 % der Bruttoraumzahl und 81 % des in den Mitgliedstaaten registrierten Anlandegewichts entsprach, wobei in diesem Sektor 46 % aller Fischer beschäftigt waren; während die Hochseeflotte nur 259 registrierte Fischereifahrzeuge umfasste, was weniger als 1 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge, aber 19 % der Bruttoraumzahl und 14 % des in den Mitgliedstaaten verzeichneten gesamten Anlandegewichts ausmachte;
G. in der Erwägung, dass zusätzlich zu den sehr begrenzten Mitteln, die im Rahmen des EMFF für die Unterstützung von Fahrzeugen zur Verfügung gestellt werden (500 Mio. EUR), und einem allgemein niedrigen Durchführungsgrad die kleine Fischerei trotz ihrer Größe und Bedeutung das am wenigsten unterstützte Segment mit dem geringsten Mittelanteil ist: sie macht 38 % der Gesamtzahl der fahrzeuggebundenen Tätigkeiten aus, die wiederum nur 25 % der gesamten EMFF-Ausgaben für Fahrzeuge entsprechen;
H. in der Erwägung, dass die europäische Flotte in den letzten Jahren weiter geschrumpft ist und im Jahr 2020 einen Rückgang des Wertes der Fischanlandungen um 17 %, der Beschäftigung um 19 % und der Gewinne um 29 % im Vergleich zu 2019 verzeichnet hat[27];
I. in der Erwägung, dass die Kleinfischereiflotte die Flotte mit den geringsten finanziellen Mitteln ist;
J. in der Erwägung, dass zu den typischen Merkmalen der kleinen Fischerei ihre geringe Umweltauswirkung gehört; ihre jahreszeitbedingte Diversität im Hinblick auf Arten, Fanggründe und -geräte; der geringe Umfang der Produktionstätigkeiten; die Berücksichtigung der biologischen und Migrationszyklen der verschiedenen Arten dank ihrer Vielseitigkeit und des äußerst selektiven Einsatzes von Fanggeräten; geringe Beifang- und Rückwurfmengen; Möglichkeit, mehr Einnahmen pro investiertem Euro, größere Fänge pro Liter verbrauchtem Treibstoff und mehr sozioökonomischen Wert pro Kilo angelandetem Fisch zu erzielen;
K. in der Erwägung, dass die ausgeprägten Unterschiede zwischen den Flotten, den Flottensegmenten, den ökologischen Auswirkungen unterschiedlicher Flottensegmente, den Zielarten, den Fanggeräten, der Produktivität und den Verbrauchspräferenzen in den verschiedenen Mitgliedstaaten sowie die besonderen Merkmale der Fischereitätigkeit, die sich aus deren Sozialstruktur, den Vermarktungsformen und den strukturellen und natürlichen Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Fischereiregionen ergeben, berücksichtigt werden müssen;
L. in der Erwägung, dass zu den allgemeinen Merkmalen der Kleinfischereiflotte sehr alte Segmente und eine unzureichende Technologie gehören, was die Notwendigkeit eines spezifischen Förderprogramms für die kleine Fischerei und einer starken öffentlichen finanziellen Unterstützung für ihre Modernisierung und Entwicklung unterstreicht, ohne die ihr Fortbestand gefährdet ist;
M. in der Erwägung, dass durch die EMFAF-Verordnung die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, bei der Analyse der Situation in Bezug auf Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken die besonderen Bedürfnisse der kleinen Küstenfischerei zu berücksichtigen;
N. in der Erwägung, dass im Jahr 2019 ein Anteil von 64,9 % der Fischereiflotte in der EU-28 ein Alter von mindestens 25 Jahren aufwies[28] und dass das durchschnittliche Alter der Fischereiflotte 29,9 Jahre[29], in der kleinen Fischerei sogar 32,5 Jahre betrug, was zwangsläufig bedeutet, dass ein sehr großer Teil der Flotte sehr alt ist und demnach nicht die besten Sicherheits- und Betriebsbedingungen sichergestellt werden, wodurch die verbundenen Risiken erhöht und die Einsätze teurer werden.
O. in der Erwägung, dass das Altersprofil der handwerklichen Fischer höher ist als das bei den anderen Fischereiarten, wobei 72 % der handwerklichen Fischer über 40 und 11 % über 65 Jahre alt sind;
P. in der Erwägung, dass durch die begrenzten vorhandenen statistischen Daten eine genaue Analyse der Rolle der Frauen in der Fischerei erschwert wird; in der Erwägung, dass die empirischen Daten jedoch zeigen, dass Frauen in der kleinen Fischerei eine wesentliche Rolle spielen, indem sie in einigen Gemeinden eine herausragende Rolle bei den Fischereitätigkeiten einnehmen, in der Muschelfischerei stark vertreten sind und an Land eine führende Rolle bei der Vorbereitung der Arbeitsgänge und der Geräte sowie beim Verkauf und der Verarbeitung von Fisch, insbesondere in der Konservenindustrie, übernehmen;
Q. in der Erwägung, dass dem Bericht über die soziale Dimension der Fischerei in der EU zufolge 5,4 % aller Beschäftigten in der kleinen Fischerei Frauen sind (mehr als das Doppelte der entsprechenden Zahlen für die industriemäßige und Hochseefischerei);
R. in der Erwägung, dass die Fischereibranche der EU von strategischer Bedeutung für die Versorgung der Allgemeinheit mit Fisch und für die Erhaltung des Gleichgewichts des Nahrungsmittelbestands in den Mitgliedstaaten und der EU insgesamt ist;
S. in der Erwägung, dass die durch die GFP geförderte Zentralisierung der Fischereibewirtschaftung mit der lokalen Bewirtschaftung vereinbar ist, die für die Sicherstellung der sozioökonomischen Tragfähigkeit der Branche erforderlich ist;
T. in der Erwägung, dass die Regionalisierung eine der Säulen der GFP ist und der dezentrale Ansatz für die kleine Küstenfischerei unter Berücksichtigung der Unterschiede im Fischereisektor zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten von besonderer Bedeutung ist;
U. in der Erwägung, dass die lokale Mitbestimmung von entscheidender Bedeutung ist, um die Beteiligung des Segments der kleinen Fischerei an den Entscheidungsprozessen sicherzustellen;
V. in der Erwägung, dass die GFP daher nicht die klare und differenzierte rechtliche Unterstützung für die kleine Fischerei bietet, die dazu beitragen könnte, deren sozioökonomische Tragfähigkeit sicherzustellen; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten ebenfalls keine wirksamen Maßnahmen für diese Art der Fischerei festlegen;
W. in der Erwägung, dass die kleine Fischerei und der Fang von Schalentieren in vielen europäischen Küstenregionen und insbesondere im Mittelmeerraum an der Schnittstelle zwischen der wirtschaftlichen, der sozialen und der ökologischen Dimension angesiedelt sind und einen wichtigen Beitrag zum sozioökonomischen Wohlergehen, zur Beschäftigung und zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in verschiedenen Küstenregionen und Gebieten in äußerster Randlage leisten, die häufig mit strukturellen Zwängen konfrontiert sind und Unterstützung benötigen, um die Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Diversifizierung zu nutzen;
X. in der Erwägung, dass Erträge aus der Fischereitätigkeit demgemäß nicht nur als Gewinn angesehen werden sollten, da sie auch dazu beitragen, eine Lebensform zu erhalten, die für viele Küstengemeinden einen enormen kulturellen und historischen Wert hat und gleichzeitig ein wichtiges soziales und wirtschaftliches Sicherheitsnetz bereitstellt; in der Erwägung, dass die kleine Fischerei demnach eine Lösung für die zunehmende Entvölkerung, die Alterung der Bevölkerung und den Anstieg der Arbeitslosigkeit darstellt, wobei es sich sämtlich um große Herausforderungen für die meisten Küstengebiete und die Inseln der europäischen Länder handelt; in der Erwägung, dass der Einfluss der kleinen Fischerei auf das soziale und kulturelle Erbe der Küstenregionen außergewöhnlich und vielfältig ist;
Y. in der Erwägung, dass die kleine Fischerei eine grundlegende Rolle bei der Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele spielen kann, wie in Zielvorgabe 14.b ausdrücklich anerkannt wird; in der Erwägung, dass kleine Fischereien auch Beiträge zu anderen politischen Erfordernissen leisten können, die den Nachhaltigkeitszielen wie dem Ziel 2 – „Kein Hunger“ und dessen Zielvorgabe 2.3, dem Ziel 5 – „Geschlechtergleichheit“ und dessen Zielvorgaben 5.a und 5.b, dem Ziel 8 – „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“ und dessen Zielvorgabe 8.5 sowie dem Ziel 13 – „Maßnahmen zum Klimaschutz“ zugrunde liegen;
Z. in der Erwägung, dass Fischer eine Rolle als „Hüter des Meeres“ spielen und die Fischerei einen Beitrag zur Versorgung mit eiweißreichen Nahrungsmitteln für eine gesunde, ausgewogene Ernährung leistet;
AA. in der Erwägung, dass die überwiegende Mehrheit der Unfälle und Zwischenfälle auf Fischereifahrzeugen auf menschliche Faktoren zurückzuführen ist (62,4 %), wobei System-/Ausrüstungsfehler die zweithäufigste Ursache sind (23,2 % der Fälle);
AB. in der Erwägung, dass die kleine Fischerei in vielen Fällen mit nur einer Fachkraft an Bord betrieben wird;
AC. in der Erwägung, dass die Fragen in Bezug auf die Sicherheit und den Komfort der Kleinfischereiflotte nicht losgelöst vom Fischereiaufwand und dem Einkommen aus der Fischerei betrachtet werden können; in der Erwägung, dass sich in diesem Zusammenhang die Beschränkung der Bruttoraumzahl als Kriterium für die Bemessung der Fangkapazität nachteilig auf die Sicherheit und den Komfort der Kleinfischereiflotte auswirkt, da sie den Anreiz dazu beschränkt, Schiffe zu ersetzen und zu modernisieren oder den verfügbaren Raum zu vergrößern, um den Komfort für die Besatzung, die Sicherheit und letztendlich die Attraktivität der Branche, insbesondere für junge Menschen und für Frauen, zu verbessern;
AD. in der Erwägung, dass Sicherheitsfragen nicht losgelöst von den besonderen Merkmalen der Kleinfischereiflotte in den Mitgliedstaaten betrachtet werden können, wie der Tatsache, dass die Flotte aufgrund des Fehlens einer spezialisierten Sicherheitsberatung für den Sektor, des Einmannbetriebs, der langen Arbeitszeiten oder der Gefahr, sich in der Ausrüstung zu verfangen, einem hohen Risiko ausgesetzt sein kann; in der Erwägung, dass die Betriebsbedingungen für die Flotte unterschiedlich sind; in der Erwägung, dass ein Teil der Flotte von Stränden oder Häfen und Schiffsanlegestellen betrieben wird, die häufig prekäre Betriebsbedingungen bieten; in der Erwägung, dass angesichts dieser Situation erwogen werden sollte, die Antriebsleistung an die Merkmale der Flotte und die Betriebsbedingungen anzupassen, ohne den Fischereiaufwand oder die Fangquoten zu erhöhen, um die Bedingungen für die Flotte beim Einlaufen in und Auslaufen aus dem Hafen sicherer zu machen;
AE. in der Erwägung, dass diese Aspekte im Zusammenhang mit einer Erhöhung der Motorleistung aus spezifischen Sicherheitsgründen durch Subventionen finanziert und unter bestimmten Bedingungen durch den EMFAF unterstützt werden sollten, sofern sie nicht zu einer Erhöhung des Fischereiaufwands oder der Fischfangmöglichkeiten führen; in der Erwägung, dass aus diesen Gründen auch Maßnahmen zum Ausbaggern von Häfen und Schiffsanlegestellen unter die finanzielle Unterstützung im Rahmen des EMFAF fallen sollten;
AF. in der Erwägung, dass die kleine Fischerei eine wesentlich größere Abhängigkeit von den Meeresbedingungen aufweist als die industriemäßige Fischerei, was je nach Art des Fahrzeugs und des Fanggeräts zu einer größeren Unregelmäßigkeit der Fangzeiten führt und somit die Anzahl der Arbeitstage pro Jahr, an denen Fahrten möglich sind, beeinträchtigt;
AG. in der Erwägung, dass die handwerkliche Fischerei in Bezug auf die biologische Bewirtschaftung der Fischbestände, die Ressourcen und die Selektivität in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht nachhaltig ist, was zur tiefen Verwurzelung dieser Tätigkeit beiträgt;
AH. in der Erwägung, dass zu den Faktoren, die Druck auf die Fischbestände ausüben und auch die Fischerei direkt oder indirekt schädigen, die Verschmutzung, die Zerstörung von Lebensräumen, der Seeverkehr und der Wettbewerb um Raum gehören, sowie der Klimawandel, der sich vor allem durch steigende Wassertemperaturen, Versauerung, veränderte Meeresströmungen, Asynchronität der Arten und das Auftreten nicht heimischer Arten auszeichnet;
AI. in der Erwägung, dass die Fähigkeit zur Anpassung an die Auswirkungen von Klimawandel und Krisen und zu deren Eindämmung verbessert werden muss, indem Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Küstengemeinden getroffen werden;
AJ. in der Erwägung, dass die handwerkliche Fischerei auch zur Dekarbonisierung und zu einer höheren Energieeffizienz und somit letztlich zu den Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels beitragen kann;
AK. in der Erwägung, dass die handwerkliche Fischerei in der EU in Verbindung mit der industriemäßigen und großen Hochseefischerei sehr wichtig ist, insbesondere für einige Fischereigemeinden;
AL. in der Erwägung, dass viele Ursachen für die Verschlechterung der sozioökonomischen Lage in dieser Branche noch angegangen werden müssen, einschließlich der Notwendigkeit, die Position der Fischer in der Lieferkette zu stärken;
AM. in der Erwägung, dass die Anerkennung von Erzeugerorganisationen, Vereinigungen und Fischerinnungen den Zugang zu Finanzhilfen ermöglichen würde und dass die Förderung ihrer aktiven Beteiligung im Rahmen der Mitbestimmung die Einnahmen der Branche deutlich verbessern könnte;
AN. in der Erwägung, dass die Einkommen in der kleinen Fischerei, der handwerklichen Fischerei und der Küstenfischerei durch volatile Preise und starke Marktschwankungen beeinträchtigt werden, die für viele externe Effekte wie die COVID-19-Pandemie sehr anfällig sind;
AO. in der Erwägung, dass die verschiedenen Einkommens- und Entlohnungssysteme in der Fischereibranche sehr variabel sind und weitgehend von den Fangmöglichkeiten auf dem Meer abhängen, was einer der Faktoren ist, der die Branche für neue Generationen weniger attraktiv macht;
AP. in der Erwägung, dass Fachkräfte der Fischerei oft niedrig entlohnt werden und unter schwierigen – oft prekären – Arbeitsbedingungen in einem Beruf arbeiten müssen, der nach wie vor der gefährlichste der Welt ist, während die Attraktivität des Berufs, insbesondere für junge Menschen, durch die zunehmenden Kosten für die Gründung eines Fischereigeschäfts in Verbindung mit der zunehmenden Konzentration in der Branche gemindert wird;
AQ. in der Erwägung, dass Märkte oft von einer kleinen Anzahl von etablierten Produkten dominiert werden und dem Marketing von Erzeugnissen der kleinen Fischerei, die eine nachhaltige Alternative zu stark befischten Arten darstellen, keine ausreichende Aufmerksamkeit zuteil wird; in der Erwägung, dass es den Verbrauchern oft nicht möglich ist, vollständige Informationen über das von ihnen gekaufte Produkt oder das Produktionssystem und die verwendeten Fanggeräte zu erhalten;
AR. in der Erwägung, dass die nachhaltige Rentabilität der kleinen Fischerei wichtig ist, um die Attraktivität der Branche zu erhöhen;
AS. in der Erwägung, dass Kleinfischereifahrzeuge am stärksten von den Herausforderungen in Zusammenhang mit der Vergabe von Fanglizenzen für britische Gewässer betroffen sind, da es für sie schwierig ist, ihre Fanggeschichte nachzuweisen;
AT. in der Erwägung, dass Kleinfischereibetriebe häufig unterkapitalisiert oder unterfinanziert sind und nur einen sehr begrenzten Zugang zu grundlegenden Buchhaltungsinstrumenten, Krediten, Mikro-Finanzierung und Versicherungen haben;
AU. in der Erwägung, dass die Branche der kleinen Fischerei nach wie vor mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten und einem erheblichen Einkommensrückgang infolge des beträchtlichen Anstiegs der Betriebskosten und anderer erschwerenden Faktoren konfrontiert ist, wie z. B. der sinkenden Erstverkaufswerte und der steigenden Treibstoffpreise; in der Erwägung, dass diese und andere Faktoren die Abhängigkeit der kleinen Fischerei von Treibstoffsubventionen noch mehr erhöht haben und dass die Fischer oftmals den Fischereiaufwand steigern müssen, um ihre Tätigkeit rentabel zu gestalten;
AV. in der Erwägung, dass der AEUV und die EMFAF-Verordnung eine spezifische Unterstützung für die EU-Gebiete in äußerster Randlage vorsehen und gewähren;
AW. in der Erwägung, dass die Branche der kleinen Fischerei traditionell unter einem Mangel an Organisationskapazität leidet; in der Erwägung, dass zu den Hauptfaktoren, die ein kollektives Vorgehen der kleinen Fischerei einschränken, die große Zahl von Akteuren in dieser Branche in Verbindung mit ihrer geografischen Streuung gehört; die Art der Geschäftstätigkeit, die hauptsächlich auf kleinen Familienbetrieben basiert; der Mangel an ausgebildetem Personal für die Betriebsführung; und der Mangel an finanzieller Unterstützung für die Beteiligung von Organisationen der kleinen Fischerei an den Entscheidungsprozessen;
AX. in der Erwägung, dass die kleinen Fischereien in der EU im Hinblick auf die Überwachung und Kontrolle von im Bereich der Fischerei tätigen Wissenschaftlern und Führungskräften auf nationaler und EU-Ebene im Allgemeinen vernachlässigt wurden; in der Erwägung, dass die Überwachung und Kontrolle der kleinen Fischereien verbessert werden sollte, um die nachhaltige Führung von Fischereibetrieben in der EU zu verwirklichen und erforderlichenfalls den Nachweis über Fangtätigkeiten zu führen;
AY. in der Erwägung, dass mehr Investitionen erforderlich sind, damit aktuelle Forschung über den Zustand der natürlichen Ressourcen, der marinen Ökosysteme und insbesondere der Fischbestände durchgeführt und der Wissensstand in diesen Bereichen verbessert wird, um deren nachhaltige Bewirtschaftung sicherzustellen;
AZ. in der Erwägung, dass Bewirtschaftungsstrategien, die ausschließlich auf der Verringerung der Fangtage beruhen, wie die, die für das westliche Mittelmeer angewendet wird, die Branche der kleinen Fischerei in die Knie zwingen; in der Erwägung, dass solche kontinuierlichen Kürzungen in Verbindung mit der bereits durch die COVID-19-Pandemie verursachten prekären Situation zum Zusammenbruch eines großen Teils des Sektors führen könnten, der nicht länger in der Lage wäre, die Mindestrentabilitätsschwelle zu erreichen, die sein Überleben garantiert; in der Erwägung, dass diese Kürzungen auch zahlreiche Probleme aufwerfen, wie etwa Fragen in Bezug auf die Sicherheit an Bord, ein erhöhtes Verletzungsrisiko, die Zunahme der illegalen Fischerei und die sozialen Auswirkungen der Arbeitslosigkeit;
BA. in der Erwägung, dass Fischereiverbände wie die Fischerinnungen wichtige Akteure in den Lebensmittelsystemen einiger Mitgliedstaaten sind, in denen sie als gemeinnützige Einrichtungen der Sozialwirtschaft tätig sind, die die Fischereibranche und insbesondere die Flotte der kleinen Küstenfischerei und die Muschelfischer vertreten und sowohl Aufgaben von allgemeinem Interesse zugunsten der Seefischerei und der Arbeitnehmer der Fischereibranche als auch unternehmensbezogene Aufgaben, wie die Produktvermarktung und die Erbringung von Beratungs- und Verwaltungsdiensten, wahrnehmen;
BB. in der Erwägung, dass politische Maßnahmen in Bezug auf die Bewirtschaftung der Fischereiressourcen festgelegt werden müssen, durch die auf einen kollektiven Zugang zu diesen Ressourcen geachtet wird, die sich in erster Linie auf deren biologische Aspekte stützen und die als ein System der gemeinsamen Bewirtschaftung gestaltet werden, durch das den besonderen Bedingungen der Fischereiressourcen und der jeweiligen Meeresgebiete Rechnung getragen wird, und zwar unter wirksamer Beteiligung der in diesem Wirtschaftsbereich tätigen Personen;
BC. in der Erwägung, dass im Einklang mit dem Gebot der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ Verbände wie die Innungen gemäß Unionsrecht anerkannt werden und auf gleicher Basis wie die Erzeugerorganisationen ein Anrecht auf Finanzhilfe haben sollten; in der Erwägung, dass die Kommission aufgefordert wurde, diesbezüglich eine Initiative zu ergreifen;
BD. in der Erwägung, dass die handwerklichen Fischer einen Ausbildungsbedarf haben, auch um neue Fähigkeiten zu entwickeln;
BE. in der Erwägung, dass die Arbeit von Frauen einen Mehrwert in der handwerklichen Fischereibranche bringt;
BF. in der Erwägung, dass der Sektor der kleinen Fischerei zunehmend in Wettbewerb mit anderen Tätigkeiten der blauen Wirtschaft, sowie mit Interessen im Bereich der erneuerbaren Energie gerät, die viele Tätigkeiten entlang der Küste, an Stränden oder in Hafengebieten betreffen und somit potenziell Flächen in Beschlag nehmen, die vorher fast ausschließlich von der kleinen Fischerei genutzt wurden, was zur Verdrängung sowie zur unrechtmäßigen Aneignung von Meeres- und Küstenflächen führt;
BG. in der Erwägung, dass das Leben in Küstengebieten für Kleinfischer aufgrund von Gentrifizierungsprozessen, die in vielen sich entwickelnden Küstengebieten auftreten, zunehmend unbezahlbar wird, da sie zur Wahl eines weit von ihrem Arbeitsplatz entfernten Wohnorts gezwungen sind, wodurch ihre Tätigkeit noch schwieriger und unangenehmer wird;
BH. in der Erwägung, dass der von der EU geförderte verstärkte Fokus auf den Naturschutz besondere Auswirkungen auf die kleine Fischerei hat, wie z. B. bei der Einrichtung von Meeresschutzgebieten und Netzen von Meeresschutzgebieten, die sich auf die kleine Fischerei auswirken, indem sie die damit verbundenen Tätigkeiten einschränken und die Mobilität begrenzen; in der Erwägung, dass die Auswirkungen auf dieses Segment bei der Gestaltung dieser politischen Maßnahmen nur selten berücksichtigt werden, ein Aspekt, der durch die Tatsache verschärft wird, dass die Akteure dieses Segments nicht angemessen in die Prozesse einbezogen werden[30];
BI. in der Erwägung, dass die Fischereibranche im Allgemeinen und die kleine Fischerei im Besonderen bei der Festlegung der politischen Maßnahmen für die Bestandsbewirtschaftung und die Nutzung des Meeresraums unterrepräsentiert ist;
BJ. in der Erwägung, dass es verschiedene Arten von Fischereiorganisationen gibt, bei denen die kleine Fischerei auf unterschiedlichen Mitgliedschaftsebenen vertreten wird: von Erzeugerorganisationen über Fischereiverbände und Reederverbände bis hin zu Genossenschaften, um nur einige zu nennen; in der Erwägung, dass viele kleine Schiffseigner keiner Organisation angehören; in der Erwägung, dass die Berufsangehörigen der Fischereibranche in Fischereigewerkschaften vertreten sind; in der Erwägung, dass es der Branche selbst überlassen bleiben sollte, wie sie sich organisiert;
BK. in der Erwägung, dass die Aufschlüsselung der einschlägigen Daten unzureichend ist, was den Zugang zu ausführlichen Informationen erschwert, insbesondere bezüglich der kleinen Fischerei, und die Analyse vor allem in Bezug auf die Aufschlüsselung nach Unternehmen, Schiffseignern, Fachkräften der Fischerei, Fahrzeugen und Fanggeräten, Arbeitsbedingungen, Alter und Geschlecht usw. behindert;
Stärkung der kleinen Fischerei entlang der Wertschöpfungskette, Förderung einer Einkommenserhöhung in der Fischerei und Schaffung von Möglichkeiten zur Einkommensdiversifizierung
1. ist der Auffassung, dass die Zukunft der kleinen Fischerei, der Küstenfischerei und der handwerklichen Fischerei von langfristigen und nachhaltigen Maßnahmen, aber auch von konkreten und wirksamen Sofortmaßnahmen abhängt, durch die die Gewinnspannen der Fischer auch durch höhere Quotenzuteilungen im Einklang mit den wissenschaftlichen Gutachten erhöht werden sollen; erachtet es für erforderlich, die organisatorische und kommerzielle Leistungsfähigkeit der Branche und die Attraktivität des Berufs zu steigern, ein Ausbildungsangebot und gezielte Unterstützung für junge Menschen bereitzustellen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf die Einbeziehung von Frauen an Bord von Schiffen und in der Branche im Allgemeinen, sowie die Position der Branche in der Lieferkette zu stärken; fordert die Kommission daher auf, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Mechanismen innerhalb des EMFAF-Rahmens zur Unterstützung der kleinen Fischerei, der handwerklichen Fischerei und der Küstenfischerei zu schaffen und umzusetzen, mit denen es ermöglicht wird, die spezifischen Probleme in diesem Branchensegment anzugehen;
2. ist der Ansicht, dass es für die Zukunft der kleinen Fischerei erforderlich ist, dass ihr besonderer Charakter in der GFP anerkannt wird und die derzeitigen Instrumente angepasst werden, um den Bedürfnissen dieser Branche gerecht zu werden;
3. hebt den Stellenwert einer gemeinsamen, umfassenderen und angemesseneren Begriffsbestimmung für die kleine Fischerei, die handwerkliche Fischerei und die Küstenfischerei hervor; betont, dass eine solche Begriffsbestimmung pragmatisch, messbar und klar sein sollte; betont außerdem, dass die Begriffsbestimmung auf einer angemessenen Bewertung beruhen sollte, bei der neben der Schiffslänge auch die Merkmale und Kriterien des Segments der Kleinfischerei berücksichtigt werden, um die EU-Definition der kleinen Fischerei mit der Realität des Segments in Einklang zu bringen, wie dies bereits bei den bestehenden Begriffsbestimmungen in bestimmten internationalen Übereinkommen wie der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) oder der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) der Fall ist;
4. betont, dass diese Definition in eine stärker horizontal angelegte Verordnung, wie etwa die GFP-Verordnung, aufgenommen werden sollte, um die EU-Fischereivorschriften in ihrer Gesamtheit einzuschließen; ist der Ansicht, dass eine Änderung der Definition keine Auswirkungen auf die Durchführung des EMFAF für den laufenden Zeitraum haben sollte; fordert die Kommission auf, dieses Thema im Rahmen der künftigen Überarbeitung der GFP-Verordnung anzugehen;
5. bekräftigt, dass die Wertschöpfungskette der Branche zwischen Erzeuger und Verbraucher gestärkt und verkürzt werden muss, um so die Möglichkeiten des Direktverkaufs vom Fischer an den Verbraucher zu erhöhen und die Zahl der Zwischenhändler zu verringern, damit idealerweise der Punkt erreicht wird, an dem der Erzeuger den Endkunden direkt beliefern kann; bekräftigt, dass die Vermarktungsstrategien unter anderem durch die Unterstützung neuer Vertriebswege gefördert und Mechanismen zur Verbesserung der Produktdifferenzierung gestärkt werden müssen, um den maximalen Nutzen für die Fischer zu erzielen, die Rentabilität zu steigern, höhere Vergütungen zu unterstützen und eine gerechte und angemessene Verteilung der Wertschöpfung für die Fischer zu fördern;
6. fordert eine gerechtere und angemessenere Verteilung der Wertschöpfung in der Wertschöpfungskette der Branche und die Prüfung von Möglichkeiten des Eingreifens, die mit Garantie- und Richtpreisen vergleichbar sind, bei denen die Produktionskosten als Variable berücksichtigt werden sollten, damit das angestrebte Ziel erreicht und das Einkommen der Fischer verbessert werden kann; bekräftigt, dass die Mitgliedstaaten bei schwerwiegenden Ungleichgewichten innerhalb der Wertschöpfungskette die Möglichkeit haben sollten einzugreifen;
7. betont, dass die kleine Fischerei das schwächste Glied der Wertschöpfungskette ist und dass Vermarktungsvereinbarungen häufig eher die Interessen der Käufer als die der Fischer begünstigen, die wenig oder keine Kontrolle über die Preisgestaltung haben, was wiederum zu grenzwertigen Erträgen aus den verkauften Erzeugnissen führt;
8. fordert Maßnahmen auf Ebene der EU oder der Mitgliedstaaten zum Schutz oder zur Schaffung von Herkunftsmärkten, um dadurch bevorzugte kurze Handelswege für traditionelle Erzeugnisse zu fördern; erachtet es als besonders wichtig, die Eigenschaften von Fisch aus kleiner Fischerei, wie beispielsweise Frische, Saisonalität, kulturelles Erbe und Nachhaltigkeit, zu bewerben und zu schützen; fordert eine stärkere Förderung dieser Erzeugnisse auf Messen, in kleinen Geschäften und Restaurants unter Berücksichtigung der Ernährungsgewohnheiten der Bevölkerung, um den Wert der lokalen Fischereierzeugnisse zu maximieren und die lokale Entwicklung zu fördern; drängt auf die Erstellung von Werbekampagnen für lokale Fischereierzeugnisse unter voller Nutzung der gemeinsamen Marktorganisation (GMO) und der GFP;
9. betont, dass die Produktdiversifizierung durch Initiativen gefördert werden muss, die auf die Schaffung neuer Märkte und die Aufwertung weniger bekannter und konsumierter Arten abzielen, um die Marktposition der kleinen Fischerei zu verbessern, die Nachfrage nach Produkten abzuschwächen, deren konstante Lieferung über das ganze Jahr nur durch Importe gewährleistet werden kann, und dazu beizutragen, den fischereilichen Druck auf überfischte Arten zu verringern; erachtet es nach wie vor als wichtig, auch die Förderung der Produktdiversifizierung in der Konservenindustrie zu unterstützen, insbesondere durch die Verwendung von unterbewerteten oder weniger verbrauchten Arten;
10. fordert die Durchführung eines Schulungsprogramms für das Hotel- und Gaststättengewerbe, das Kenntnisse über Meereserzeugnisse und bewährte Verfahren zum Schutz der Ressourcen vermittelt und insbesondere das Bewusstsein für den „Nichtverkauf“ und „Nichtverzehr“ von Arten während der Schonzeit schärft;
11. betont die Bedeutung der Durchführung innovativer Projekte im Einzelhandel und hebt die Zusammenarbeit mit Berufsinnungen und Verbänden der Kleinfischerei hervor, durch die eine enge Beziehung zum Endverbraucher gepflegt wird;
12. fordert die Mitgliedstaaten und die Erzeugerorganisationen auf, verstärkte Mechanismen zu prüfen, mit denen die Vermarktung verarbeiteter Fischereierzeugnisse mit größerer Wertschöpfung gefördert werden kann, vor allem bei Konserven, wie es auch bei bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen der Fall ist, und Programme zu prüfen, mit denen die Fischereierzeugnisse der EU extern gefördert werden können, insbesondere im Hinblick auf ihre Verbreitung bei internationalen Wettbewerben und Messen;
13. betont, dass im Sektor der Meereserzeugnisse den Verbrauchern nur sehr begrenzte Instrumente zur Verfügung gestellt werden, wie beispielsweise Etiketten, anhand denen die Nachhaltigkeitskriterien für das Segment der kleinen Fischerei bewertet und ressourcenschonende Erzeugnisse beworben werden können; betont, dass Etiketten, sofern vorhanden, für die kleine Fischerei oft zum Nachteil werden, da der Zugang zu einigen der benötigten Daten mühsam sein könnte oder aufgrund mangelnder finanzieller Möglichkeiten kein Zertifizierungsverfahren eingeleitet werden kann;
14. hält es für geboten, die GMO-Verordnung ambitioniert zu überarbeiten, sodass sie vermehrt dazu beiträgt, sowohl das Einkommen der Branche und die Stabilität des Marktes als auch eine bessere Vermarktung der Fischereierzeugnisse und die Steigerung ihrer Wertschöpfung sicherzustellen; hält es in diesem Zusammenhang für geboten, zertifizierte Etiketten für Meereserzeugnisse und Mechanismen für die Kennzeichnung von Fischereierzeugnissen zu schaffen sowie die Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette zu erhöhen, wodurch wiederum die Verbraucher besser informiert und zum Kauf von Meereserzeugnissen aus der Region und aus nachhaltigen Quellen angeregt würden sowie das Verbraucherbewusstsein für Erzeugnisse der kleinen Fischerei geschärft würde;
15. fordert, dass Programme zur Unterstützung der handwerklichen Fischerei durch den EMFAF gefördert werden, um die Fähigkeiten im Bereich der Betriebsführung und Organisation zu verbessern, die Produktionskosten zu senken, die Erstverkaufspreise zu verbessern und die wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit der Branche sicherzustellen, insbesondere durch eine nachhaltigere und modernere Flotte;
16. betont die Schwierigkeiten, mit denen die Branche der kleinen Fischerei nach wie vor konfrontiert ist und die auch durch schwankende und steigende Preise für Treibstoff und andere Betriebsmittel verschärft werden können, eine Situation, die insbesondere die weniger wettbewerbsfähigen Flottensegmente, nämlich die kleine und die handwerkliche Fischerei sowie die Küstenfischerei, betrifft;
Verbesserung der Betriebsbedingungen und Sicherung der Zukunft der kleinen Fischerei, der handwerklichen Fischerei und der Küstenfischerei
17. begrüßt die Tatsache, dass im EMFAF die Möglichkeit vorgesehen ist, die Modernisierung, den Ersatz oder den Erwerb neuerer Motoren, die weniger CO2 ausstoßen, einschließlich Motoren, mit neuen energieeffizienten Technologien sowie die Umrüstung von Benzinmotoren zu unterstützen; ist der Ansicht, dass die höchsten bestehenden Kofinanzierungssätze verwendet werden sollten; gibt zu bedenken, dass viele dieser alternativen Motorisierungslösungen noch nicht ausreichend entwickelt sind oder mit einer erheblichen Erhöhung der Bruttoraumzahl einhergehen, wie dies bei einigen Elektromotoren der Fall ist;
18. hebt hervor, dass der Großteil der Branche der kleinen Fischerei in bestimmten Regionen von Treibstoffsubventionen abhängig ist; weist warnend darauf hin, dass der Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Restrukturierung der Rahmenvorschriften der Union zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (COM(2021)0563) durch die Beendigung der derzeitigen verbindlichen Steuerbefreiung des Fischereisektors und die Einführung eines Mindeststeuersatzes die Lebensfähigkeit des Großteils des Segments der kleinen Fischerei gefährdet, der keine langen Fahrten unternehmen kann, um in Häfen mit niedrigeren Preisen zu tanken; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für gleiche Bedingungen auf internationaler Ebene zu sorgen und daher die Fischwirtschaft weiterhin von der Kraftstoffbesteuerung zu befreien; betont, dass ein neuer Ansatz nicht zu einer Belastung der kleinen Fischerei führen, sondern den Schwerpunkt auf alternative Lösungen legen sollte, die es ermöglichen, dass ein gerechter Wandel des Sektors in Richtung der im Grünen Deal festgelegten Ziele mit der Fähigkeit verbunden wird, wirtschaftlich zu florieren und den Beschäftigten menschenwürdige Bedingungen zu bieten; ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang und angesichts der derzeitigen außerordentlichen Inflation der Kraftstoffpreise außerordentliche Maßnahmen in Betracht ziehen könnten, um dem Segment der kleinen Fischerei, der Küstenfischerei und der handwerklichen Fischerei Beihilfen für die zu erwartenden steigenden Produktionskosten zu gewähren, insbesondere im Rahmen des EMFAF und der nationalen operationellen Programme;
19. hebt die Schwierigkeiten und die schwerwiegenden negativen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die Fischereibranche hervor und erachtet es als besonders wichtig, dass die Mitgliedstaaten erforderlichenfalls die verfügbaren nationalen und EU-Mittel verwenden sowie Sondermaßnahmen prüfen, um den Fischern, einschließlich der Arbeitnehmer, bei der Überwindung von Krisen oder Marktstörungen zu helfen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die im Rahmen der Krisenmechanismen bereitgestellten Mittel zur Unterstützung der kleinen Fischerei zu nutzen; betont, dass die Branche der kleinen Küstenfischerei trotz der Krise weiterhin funktioniert und den EU-Bürgern Zugang zu Fisch und Meeresfrüchten verschafft, insbesondere in abgelegenen Küstenregionen, auf Inseln und in den Gebieten in äußerster Randlage;
20. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität für Investitionen in die Flotte der kleinen Küstenfischerei bereitzustellen, um Fischern und Betreibern zu helfen, die damit verbundene Arbeiten verrichten, vor allem Frauen, wie z. B. Netzflicker, Helfer und Verpacker an Land und Arbeiter;
21. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Förderung der Errichtung der Lager-, Gefrier- und Kühlinfrastruktur für die Aufrechterhaltung der Kühlkette vom Schiff bis zum Endverbraucher durch den EMFAF speziell für den Sektor der kleinen Fischerei zu ermöglichen; hält diese Förderung für ein ausschlaggebendes Element, das dem Segment der kleinen Fischerei die Nutzung der Fischereiressourcen in vollem Umfang – ohne Vernichtung oder Dezimierung der Bestände – sowie die Sicherstellung einer regelmäßigen Versorgung und Belieferung der Allgemeinheit, des Hotel- und Gaststättengewerbes und der Nahrungsmittel verarbeitenden Industrie mit frischen und hochwertigen Erzeugnissen ermöglicht;
22. ist der Ansicht, dass durch angemessene Lagerbedingungen in den Häfen die Lagerung von Fisch erleichtert und sichergestellt sowie die Vermarktung gefördert werden könnte, um durch indirekte Einwirkung auf die Preisbildung die Rentabilität von Fisch zu verbessern; weist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeiten hin, die sich durch die GMO und die Erzeugerorganisationen bieten;
23. ist der Ansicht, dass die handwerkliche Fischerei durch den EMFAF und die neuen nationalen operationellen Programme gestärkt und deutlich unterstützt werden sollte, mit dem Ziel, zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit und der künftigen Lebensfähigkeit der zahllosen Küstengemeinden beizutragen, die traditionell von der Fischerei abhängig sind, sodass die spezifischen Probleme dieses Segments angegangen werden und die lokale nachhaltige Bewirtschaftung der betreffenden Fischereien unterstützt wird;
24. ist der Ansicht, dass die von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsetzung des neuen EMFAF bereitgestellte Unterstützung mobilisiert werden sollte, um strukturellen Mängeln entgegenzuwirken und somit zur Verbesserung der Einkommen in der Fischerei beizutragen, mit Rechten verbundene Beschäftigung in der Branche zur fördern, faire Erzeugerpreise sicherzustellen, die Entwicklung verwandter Tätigkeiten im vor- und nachgelagerten Bereich der Fischerei zu unterstützen sowie zur Entwicklung und zum Zusammenhalt der Küstenregionen im Kontext einer nachhaltigen Fischerei und einer zukunftsfähigen Branche der kleinen Fischerei beizutragen;
25. betont, dass es zur Erreichung einer höheren Durchführungsquote des EMFAF und Sicherstellung des Zugangs von kleinen Fischereien zu Unterstützung erforderlich ist, Maßnahmen zur Straffung der Verfahren zu prüfen und umzusetzen, um so die mit den Anträgen verbundene Bürokratie, Komplexität und Genehmigungsdauer zu verringern; das Finanzierungsverfahren der Beihilfen durch ein Vorfinanzierungssystem zu ersetzen; und die Finanzierungsobergrenzen des Fonds voll auszuschöpfen;
26. betont, dass der EU ein Instrument fehlt, um den Umfang der EMFF- und EMFAF-Investitionen im Sektor der kleinen Fischerei, die Zahl der finanzierten bewährten Verfahren und die erzielten konkreten Ergebnisse zu verstehen und sich ein Bild davon zu machen, wie die lokalen Aktionsgruppen im Fischereisektor arbeiten und die GFP tatsächlich umsetzen; fordert die Kommission auf, als grundlegenden Schritt ein solches Instrument einzurichten, um zu verstehen, wie bewährte Verfahren ausgeweitet und verantwortungsvolle Fangmethoden in der gesamten EU repliziert werden können;
27. fordert die Mitgliedstaaten auf, auf lokaler Ebene technische Unterstützung zu leisten, um den kleinen Fischern den Zugang zu nationalen und EU-Mitteln zu erleichtern;
28. weist auf das hohe Durchschnittsalter der Kleinfischereiflotte hin und betont in diesem Zusammenhang, dass die Fischereitätigkeit in diesem Segment für junge Menschen und Frauen attraktiv gemacht werden muss; hält es für geboten, die Flotte der kleinen Fischerei zu erneuern und zu modernisieren, um die Sicherheit und die Lebensbedingungen an Bord zu verbessern, die Energieeffizienz zu steigern und das Segment umweltfreundlicher zu machen, wobei gleichzeitig sichergestellt werden muss, dass die Fangkapazität der gesamten Fischereiflotte nicht erhöht wird und die soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit der von der Flotte abhängigen Fischereigemeinden verbessert wird; betont in diesem Zusammenhang den Stellenwert der Auseinandersetzung mit Fällen, in denen Fahrzeuge veraltet sind, was mit erhöhten Betriebs-, Wartungs- und Umklassifizierungskosten (in wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht) einhergeht, durch die wiederum die garantierten Sicherheitsbedingungen während des Betriebs beeinträchtigt werden; betont, dass das Kriterium der Bruttoraumzahl zur Bemessung der Fangkapazität, unter Einbeziehung auch des für die Unterbringung der Besatzung und ihren Komfort vorgesehenen Raums, die Modernisierung der Fischereifahrzeuge und die dringend erforderliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Kleinfischereiflotte behindern könnte; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, diese Kriterien und andere damit zusammenhängende Bestimmungen zu überprüfen, um eine Lösung zu finden, durch die die Bedürfnisse der Beschäftigten der kleinen Fischerei mit dem Erfordernis, die Fangkapazität der EU-Flotte nicht zu erhöhen, in Einklang gebracht werden können;
29. bekräftigt, dass für die erforderliche Erneuerung und/oder Modernisierung der Flotte Unterstützung notwendig ist, um die Sicherheit, die Arbeitsbedingungen und die wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit der Tätigkeiten zu verbessern; betont jedoch, dass dies nur ohne eine Erhöhung der Fangkapazitäten erreicht werden sollte;
30. ist der Ansicht, dass insbesondere in den Gebieten in äußerster Randlage die Zukunft der kleinen Fischerei gefährdet wäre, wenn außer Acht gelassen würde, dass die Flotte erneuert werden muss, was insbesondere, aber nicht ausschließlich für veraltete und ineffiziente Flottenteile gilt;
31. weist darauf hin, dass im EMFAF Möglichkeiten für Investitionen in die Sicherheit, bessere Lebensbedingungen und die Energieeffizienz von Schiffen vorgesehen sind, die auch den Flotten der kleinen Küstenfischerei und der handwerklichen Fischerei zugute kommen können, und dass auch Finanzierungsmöglichkeiten für die Erneuerung, Umstrukturierung und Größenanpassung von Fahrzeugen sowie für den Erwerb neuer Fahrzeuge in der Kleinfischereiflotte – insbesondere wenn bei einer Flotte ein fortgeschrittenes Durchschnittsalter und Nichtsicherstellung der wesentlichen Sicherheits- und Betriebsbedingungen festgestellt werden – und für die Erhöhung der Motorleistung einbezogen werden sollten, wenn dies hinreichend gerechtfertigt ist, um bessere Sicherheitsbedingungen an Bord während der Einsätze sowie beim Ein- und Auslaufen sicherzustellen und die auf See verbrachte Zeit zu verlängern, unter der Voraussetzung, dass es nicht zu einer Erhöhung der Fischereiaufwandskapazität, insbesondere in den Gebieten in äußerster Randlage, kommt;
32. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die Normen und Vorschriften der EU in Bezug auf die Sicherheit und die Arbeits- und Lebensbedingungen an Bord von Fischereifahrzeugen vollständig umgesetzt werden;
33. betont, dass die Mitgliedstaaten laufend an der Instandhaltung und dem Ausbau ihrer Häfen und Schiffsanlegestellen arbeiten sollten, um sicherzustellen, dass die Fänge unter sicheren Bedingungen angelandet und entladen werden können;
34. betont, dass dem Fischereisektor, einschließlich der kleinen Fischerei, der handwerklichen Fischerei und der Küstenfischerei, in den Gebieten in äußerster Randlage, die durch permanente strukturelle Beschränkungen und begrenzte Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Diversifizierung gekennzeichnet sind, eine besondere sozioökonomische Bedeutung in Hinblick auf die Beschäftigung und den sozialen Zusammenhalt zukommt; fordert daher eine Verstärkung der EU-Unterstützung für die Branche der kleinen Fischerei in diesen Regionen;
35. nimmt die im Rahmen des EMFAF gewährte Unterstützung für die Fischerei in den Gebieten in äußerster Randlage zur Kenntnis, insbesondere in Hinblick auf die Gewährung von Unterstützung für die durch Abgelegenheit bedingten Mehrkosten, die beim Absatz bestimmter Fischereierzeugnisse aus einigen Gebieten in äußerster Randlage entstehen;
36. weist auf die Besonderheiten der Wertschöpfungsketten der Fischereibranche in den Gebieten in äußerster Randlage hin und besteht darauf, dass es besonderer Aufmerksamkeit bedarf, damit diese Ketten gestärkt und der Zugang zu den Märkten erleichtert wird, was nicht nur durch die Wiedereinführung eines POSEI-Programms für die Fischerei, sondern auch durch die Errichtung eines ähnlichen Programms für den Verkehr erzielt werden könnte;
37. hebt das Potenzial der touristischen Fischerei in diesen Regionen als ein Mittel hervor, um junge Menschen für den Beruf zu gewinnen und das Einkommen der Fischer ohne Erhöhung ihres Fischereiaufwands zu diversifizieren, die Beschränkung des Fischereiaufwands einzuhalten und die Öffentlichkeit für die Traditionen der Branche zu sensibilisieren und ihr Wissen über die Meere zu vermehren; betont, dass ein Abbau der Bürokratie im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit gewährleistet werden muss und dass die EU diese Tätigkeiten unterstützen muss;
38. ist der Auffassung, dass es für die Zukunft der handwerklichen Fischerei erforderlich ist, dass die Vorschriften der EU ein ordnungspolitisches Umfeld garantieren, das die Position der Fischer in der Lieferkette stärkt und Investitionen in die langfristige Nachhaltigkeit, Stabilität und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit dieser Branche unterstützt;
39. ist der Ansicht, dass zu den Zielen einer Fischereipolitik die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Fisch – im Kontext der Ernährungssicherheit und Souveränität, die Entwicklung der Küstengemeinden bei gleichzeitiger Sicherstellung, dass die Entwicklung der Fischereiaktivitäten innerhalb der ökologischen Grenzen erfolgt, und die Förderung der Berufe im Bereich der Fischerei durch Steigerung ihrer Attraktivität gehören sollten; hebt hervor, dass bei der Umsetzung der GFP auch die sozioökonomische Rolle der kleinen Fischerei in den Fischereigemeinden anerkannt werden sollte, indem Arbeitsplätze geschaffen und die Lebensbedingungen der Fischer und der mit Hilfsaufgaben betrauten Arbeitnehmer, in der Regel Frauen, verbessert werden, und zwar durch bessere Arbeits-, Wohn- und Sicherheitsbedingungen für die Besatzungen, um junge Menschen anzuziehen und einen Generationenwechsel in dieser Tätigkeit im Rahmen einer garantierten Nachhaltigkeit und einer guten Erhaltung der Ressourcen zu erzielen;
40. weist erneut darauf hin, dass die Realität der Fischerei in der EU komplex ist und sich in den verschiedenen Mitgliedstaaten stark unterscheidet, was die Fischereiflotten, die Umweltauswirkungen der verschiedenen Flottensegmente, die Fanggeräte, die Fischbestände und deren Erhaltungszustand sowie die Konsumgewohnheiten der Bevölkerung betrifft; hebt die Möglichkeit hervor, die Fischereibewirtschaftung, soweit erforderlich, im Rahmen der GFP zu regionalisieren und zugleich für gleiche Rahmenbedingungen für alle Fischer, auch in regionalen Fischereiorganisationen, zu sorgen; bekräftigt, dass es aufgrund dieser großen Vielfalt erforderlich ist, für die Bewirtschaftung der Fischerei Ausnahmeregelungen vorzusehen, durch die es den Mitgliedstaaten und Regionen ermöglicht wird, speziellere Bewirtschaftungsverfahren anzuwenden, die den spezifischen Merkmalen Rechnung tragen, den Dialog fördern, die Branche und die Küstengemeinden in die Entscheidungsprozesse sowie in die Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen einbeziehen und sich auf solide wissenschaftliche Erkenntnisse stützen;
41. vertritt daher die Auffassung, dass Initiativen zur örtlichen Bewirtschaftung durch Mitbestimmung in den EMFAF-Programmen der Mitgliedstaaten in Betracht kommen müssen;
42. betont, dass bei der derzeitigen Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 über die Fischereiaufsicht den Besonderheiten der kleinen Fischerei Rechnung getragen und keine zu hohe bürokratische Belastung auf die Branche auferlegt werden sollte, insbesondere in Bezug auf die Geolokalisierung oder die elektronische Übermittlung von Fangdaten; fordert ein Kontrollsystem, das speziell auf die Realität und die Vielfalt der Flotte der kleinen Küstenfischerei, einschließlich des Fangs von Schalentieren und der Fischerei ohne Boot, zugeschnitten ist und bei dem Verhältnismäßigkeit und ein abgestufter Ansatz im Vordergrund stehen;
43. ist der Auffassung, dass die Diversifizierung der Tätigkeiten im Rahmen der breiteren nachhaltigen blauen Wirtschaft wichtig ist, was die Stärkung der Kultur der Gemeinschaften, die Förderung von Nebenprodukten der Fischerei und von Erzeugnissen einschließt, die zwar ein Potenzial, aber keinen kommerziellen Wert haben; ist jedoch der Auffassung, dass diese Tätigkeiten die Fischereitätigkeit oder die historischen Rechte der Fischer auf das Meer nicht beeinträchtigen dürfen;
44. ist der Ansicht, dass die Nutzung des Meeresraums für andere Bereiche der wirtschaftlichen Nutzung die historischen Fischereirechte nicht beeinträchtigen darf; ist der Auffassung, dass die kleine Fischerei vollständig in die strategische Planung dieser politischen Maßnahmen einbezogen werden sollte; ist der Ansicht, dass eine ähnliche Situation in den Binnengewässern besteht, wo die kleine Fischerei mit zunehmenden Konflikten um Ressourcen und die Nutzung von Süßwasser konfrontiert ist und mit Industrien konkurriert, die negative Auswirkungen auf die ufernahen Lebensräume und die Fischereiressourcen haben;
45. betont, dass die sozioökonomischen und ökologischen Herausforderungen, die sich aus der Bewirtschaftung von Meeresschutzgebieten ergeben, eine potenzielle Lösung bieten, um Erhaltungs- und Nachhaltigkeitsziele einerseits und die Einbeziehung des Sektors der kleinen Fischerei in Bewirtschaftungsentscheidungen in Bezug auf diese Gebiete andererseits miteinander in Einklang zu bringen; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, partizipative Ansätze für die Bewirtschaftung von Meeresschutzgebieten zu entwickeln, die auf biologischen und sozioökonomischen Daten basieren und die gemeinsam mit Meeresschutzfachleuten, betroffenen Interessenträgern und dem Sektor der kleinen Fischerei ausgearbeitet, umgesetzt und überarbeitet werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung partizipativer Bewirtschaftungsverfahren in Erwägung zu ziehen, und zwar, auch, um ein Gleichgewicht zwischen der nachhaltigen Entwicklung der kleinen Fischerei und gegebenenfalls der nachhaltigen Entwicklung eines verantwortungsvollen Tourismus herzustellen;
46. weist auf den Stellenwert eines wirtschaftlichen und sozialen Schutzes in den Zeiträumen, in denen kein Fischfang erlaubt ist, und bei die Tätigkeit behindernden Katastrophen hin; hebt den Stellenwert von Mechanismen hervor, mit denen für einen Lohnausgleich für Verdienstausfälle während dieser Zeiträume gesorgt wird; unterstreicht, dass ein solcher Ausgleich für die Zwecke der Altersrente und anderer Sozialversicherungsansprüche als Erwerbszeit behandelt werden sollte;
47. ist der Ansicht, dass für einen Generationswechsel attraktive Bedingungen für junge Menschen und Frauen geschaffen werden müssen, was heißt, dass das Einkommen aus der Fischerei aufgewertet und gleichzeitig seine Stabilität sichergestellt werden muss, sowie dass der Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit angewandt wird, dass die Quotenzuteilung für die kleine Fischerei im Einklang mit den wissenschaftlichen Gutachten erhöht wird, dass für ein Ausbildungsangebot unter Bedingungen gesorgt wird, die der Vielfalt der Fischereigepflogenheiten, der Fanggeräte und der Bedürfnisse der einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung tragen, und dass angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit an Bord gewährleistet werden; weist darauf hin, dass im Rahmen des EMFAF Unterstützung für Ausbildung und berufliche Weiterbildung vorgesehen ist; ist der Ansicht, dass die Ausbildung eine starke praktische Komponente aufweisen sollte, die den spezifischen Gegebenheiten des nationalen, regionalen oder lokalen Kontextes, in dem sie stattfindet, Rechnung trägt; vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass es möglich sein sollte, dies mit einer theoretischen Ausbildung zu verbinden und dabei auch von dem gesammelten Wissen derjenigen zu profitieren, die auf See waren oder sind;
48. fordert, dass die finanziellen und technischen Mittel für die Fischereiforschung in den Mitgliedstaaten aufgestockt werden, damit Tätigkeiten im Bereich der Fischerei und der Fischereiressourcen unternommen werden können, um die Datenerhebung und die Beurteilung des Zustands der Ressourcen zu intensivieren und zu verbessern;
49. fordert, dass die finanziellen und technischen Mittel für die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung im Bereich der Fischerei in der EU und in den einzelnen Mitgliedstaaten aufgestockt werden; betont insbesondere, dass Forschungsinstitute und Laboratorien in diesem Bereich mit Material und Personal unterstützt werden müssen, um Aktivitäten zu entwickeln, die auf die Förderung der kleinen, der handwerklichen und der Küstenfischerei abzielen und ein besseres Verständnis der verschiedenen Ursachen für die Dezimierung der Fischbestände sowie die Erhaltung der Fischereiressourcen sicherstellen; betont, dass die Fischer und Fischereiverbände in die wissenschaftliche Überwachung, die Kartierung, die Datenerhebung und die Verwaltungs- und Kontrolltätigkeiten einbezogen werden müssen, um ihr Wissen voll auszuschöpfen;
50. fordert die Kommission auf, eine umfassende und flächendeckende Bestandsaufnahme einzuleiten, um genaues und vollständiges Basisdatenmaterial über die kleine Fischerei mit dem Ziel zu entwickeln, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der kleinen Fischerei sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht zu ermitteln sowie eine Schätzung des Werts des von der kleinen Fischerei produzierten Outputs vorzunehmen; ihre wirtschaftlichen Auswirkungen auf Küstengemeinden; und ihre Auswirkungen auf verwandte Branchen;
51. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Erforschung von Verfahren zur Erhöhung und Diversifizierung des Einkommens vom Fischfang lebender Gemeinschaften und der Fischereibranche, einschließlich der kleinen Fischerei, zu unterstützen; ist der Auffassung, dass die Ergebnisse dieser Forschung in der EU verbreitet werden sollten, um Projekte sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene zu replizieren, umzusetzen und zu fördern;
52. hebt hervor, dass trotz Verbesserungen bei der Datenerfassung immer noch ein Mangel an umfassenden wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Statistikdaten und Indikatoren zur kleinen Fischerei auf europäischer Ebene besteht; betont, dass es wegen dieses Mangels an statistischen Daten nicht möglich ist, eine angemessene Analyse des Segments vorzunehmen, und dass es daher schwieriger ist, angemessene gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, um die kritischsten Probleme zu bewältigen, mit denen die kleine Fischerei konfrontiert ist;
53. fordert die Mitgliedstaaten auf, die angemessene Erhebung und Aufschlüsselung von fischereibezogenen Daten zu verstärken und zu verbessern und adäquate statistische Daten über Fänge und Anlandungen zu erheben, um eine bessere Bewertung und Bewirtschaftung der Ressourcen, einschließlich der damit verbundenen Tätigkeiten, der sozialen und wirtschaftlichen Aspekte und der Analysen anderer kommerzieller Verwendungszwecke, insbesondere für die kleine Fischerei und die mit ihr verbundenen Gemeinschaften, zu ermöglichen;
54. fordert die Kommission auf, eine umfassende und flächendeckende Bestandsaufnahme der Sozialschutzsysteme und der nationalen Rechtsvorschriften, die in den-Mitgliedstaaten in Kraft sind und von der kleinen Fischerei in Anspruch genommen werden können, einzuleiten, um die erfolgreichsten Optionen zu ermitteln und zu fördern, einschließlich der gesetzgeberischen und institutionellen Mechanismen, die die umfassende Beteiligung der kleinen Fischerei an allen die nachhaltige Entwicklung des Sektors betreffenden Aktivitäten sicherstellen, wie z. B. die Entwicklung alternativer Tätigkeiten, Mitbestimmung, finanzielle Unterstützung, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit sowie das Recht auf menschenwürdige Arbeit und Sozialschutz;
55. ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der GFP sicherstellen müssen, dass die Verwirklichung der notwendigen Umweltziele mit der Festlegung sozialer und wirtschaftlicher Ziele einhergehen muss und dass die Kommission und die Mitgliedstaaten diese gegenseitige Abhängigkeit sowohl bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften als auch bei der Ausarbeitung künftiger Rechtsetzungsinitiativen berücksichtigen sollten;
56. betont, dass Erzeugerorganisationen eine Schlüsselrolle beim Management der Vermarktungsstrukturen für Erzeugnisse der kleinen Fischerei, bei der Verbesserung des Marktzugangs für diese Erzeugnisse und bei der Erhöhung der Verfügbarkeit lokaler Lebensmittel in den Küstengemeinden einnehmen können; hebt insbesondere hervor, dass diese Verstärkungs- und Förderungsmaßnahmen dazu beitragen würden, die kleine Fischerei in eine bessere Position bei Preisverhandlungen zu versetzen und einen gesunden Wettbewerb innerhalb des Sektors sowie eine effizientere Nutzung ihrer eigenen Strukturen und Ressourcen durch kollektives Handeln zu fördern;
57. betont in diesem Zusammenhang, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass der Sektor der kleinen Fischerei über eine stärkere dedizierte Organisationskapazität verfügt, um seine Position in der Wertschöpfungskette zu stärken; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Verhandlungsposition der Kleinfischer zu stärken und die Gründung von Erzeugerorganisationen, Verbänden und Genossenschaften für dieses Segment zu unterstützen, zu fördern und zu erleichtern, da dies ein wichtiges Instrument zur Verbesserung ihrer Position in der Lieferkette und zur Stärkung ihrer Verhandlungsposition gegenüber anderen Marktteilnehmern ist, damit sie gute Gewinnspannen erzielen und ihre Fangtätigkeiten besser verwalten können;
58. besteht darauf, dass Verbände und Innungen anerkannt werden und auf gleicher Basis wie die Erzeugerorganisationen ein Anrecht auf finanzielle Beihilfen haben sollten; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, insbesondere im Rahmen der Reform der GMO Initiativen in diesem Bereich zu ergreifen, um jegliche Diskriminierung zwischen Innungen und Erzeugerorganisationen zu beseitigen;
59. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, der GMO-Verordnung Folge zu leisten, indem sie regionale Pläne für die Erzeugerorganisationen der kleinen Fischerei erstellen, um die Rentabilität des Sektors zu steigern und die Qualität und Rückverfolgbarkeit der Erzeugnisse zu verbessern;
60. hält es für geboten, die Kleinfischer in die Entscheidungsprozesse auf lokaler, nationaler und EU-Ebene einzubeziehen, und fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, die Transparenz in den die kleine Fischerei betreffenden Entscheidungsprozessen zu verbessern, um die Rechenschaftspflicht zu gewährleisten; plädiert dafür, dass Kleinfischerverbände ermächtigt werden, bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Mitbestimmungsplänen in den Mitbestimmungsausschüssen Verantwortung und Entscheidungsbefugnis mit den nationalen Behörden zu teilen;
61. betont, dass die Lebensfähigkeit der kleinen Fischerei entscheidend von einem sicheren Zugang zu Ressourcen und Fanggebieten einerseits und zu wertschöpfenden Märkten andererseits abhängt; fordert in diesem Zusammenhang einen differenzierten Ansatz zum Management der kleinen Fischerei, der einen vorrangigen Zugang zu küstennahen Fanggebieten vorsieht;
62. ist der Auffassung, dass die Mitbestimmung ein wichtiges Instrument für die kleine Fischerei ist und dass dadurch die Optimierung der Bewirtschaftung der Fischereiressourcen nach einem integrierten Ansatz ermöglicht wird, in dem alle Aspekte der Nachhaltigkeit, einschließlich ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Aspekte, berücksichtigt werden und die aktive Beteiligung und Mitwirkung von Verwaltung, Fischereibranche, Wissenschaft und zivilgesellschaftlichen Organisationen vorgesehen werden;
63. betont die geringen Umweltauswirkungen der Fischerei und ihre gesunde Nahrungsmittelproduktion, da sie ohne künstliche Fütterung, Antibiotika, Düngemittel oder den Einsatz chemischer Pestizide auskommt;
64. betont, dass kein künstlicher Konflikt zwischen der industriemäßigen und der kleinen Fischerei geschaffen werden sollte; ist der Ansicht, dass die Industriefischerei und die Kleinfischerei nicht miteinander im Wettbewerb stehen, da sie meistens unterschiedliche Arten in weitgehend unterschiedlichen Fischgründen fischen; nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den sogenannten industriellen Fischereiunternehmen ebenfalls um seit Generationen bestehende Familienunternehmen handelt, die tief in den lokalen Fischereigemeinden verwurzelt und mit ihnen verbunden sind;
65. weist darauf hin, dass die Ernennung des Jahres 2022 zum Internationalen Jahr der handwerklichen Fischerei und Aquakultur eine außergewöhnliche Gelegenheit bietet, die Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit auf die Arbeit dieses Flottensegments für die Ernährungssicherheit und die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen zu lenken und dafür zu sorgen, dass die handwerkliche Fischerei sichtbarer und stärker in die Entscheidungsprozesse einbezogen wird;
66. ist der Auffassung, dass die Verbesserung der Selektivität und der Übergang zu schonenden Fangtechniken wesentlich für das Überleben und den Erfolg der kleinen Fischereien sind;
67. betont, dass die öffentlichen Einrichtungen den schwächsten Flottensegmenten den Zugang zu Finanzmitteln erleichtern sollten, um Wertschöpfungsketten zu fördern und Marktversagen zu verhindern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, Gesetzgebungsinitiativen zu ergreifen, um dem Sektor der kleinen Fischerei den Zugang zum formellen Finanzmarkt zu erleichtern; betont, dass dies Folgendes umfassen sollte: Zugang sowohl zu formellen Krediten für Investitionsausgaben als auch zu Finanzmitteln für Fischereitätigkeiten; Entwicklung – in Partnerschaft mit Finanzinstituten – von Fazilitäten und Finanzprodukten für mittel- bis langfristige Investitionen; und Anwendung formeller Finanzierungsmodelle wie Produktionsverträge oder Lagerscheine unter Beteiligung von Fischern, Händlern und Behörden;
68. hebt hervor, dass die maritime Raumplanung von wesentlicher Bedeutung ist, um die Beteiligung aller Interessenträger an Entscheidungen sicherzustellen, die die Nutzung und den Schutz der Meeresumwelt betreffen; betont, dass die maritime Raumplanung ein wesentliches Instrument ist, um die Einbeziehung der Kleinfischer in die Entscheidungsprozesse sicherzustellen;
69. besteht darauf, dass die kontinuierliche Kürzung der Unterstützung der EU für die Branche im Rahmen der aufeinanderfolgenden mehrjährigen Finanzrahmen und insbesondere die Kürzung der Mittel für den EFF/EMFAF und die GMO ein Faktor ist, der zur Verschlechterung der Lage der Branche beigetragen hat; bekräftigt daher, dass die finanzielle Unterstützung der EU für den Bereich Fischerei erheblich aufgestockt werden muss;
70. hält die freiwilligen Leitlinien der FAO für die Sicherung einer nachhaltigen Kleinfischerei im Kontext der Ernährungssicherheit und der Armutsbeseitigung für einen wertvollen Beitrag zur Festlegung eines Rahmens für den Schutz, die Maximierung und die Förderung der kleinen Fischerei im Kontext einer Fischereimanagementpolitik;
71. fordert alle Mitgliedstaaten auf, den Stellenwert der Frauenarbeit in der Fischerei durch spezifische Projekte und durch die volle rechtliche Anerkennung der Aufgaben der Frauen als „Assistentinnen“ und Mitarbeiterinnen in Familienbetrieben der Fischerei zu verbessern, mit dem Ziel, ein höheres Niveau von Arbeitsgarantien, Einkommen für die Zukunft und Sozialleistungen sicherzustellen;
72. hält es für zweckmäßig, die Zusammenarbeit im Hinblick auf die Anerkennung der Grundausbildung zu stärken, die von Schulen oder Bildungseinrichtungen vermittelt wird, welche über eine Anerkennung der nationalen Bildungssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten oder von Drittländern verfügen und international anerkannt sind;
73. ist der Auffassung, dass die Schaffung von Gemeinsamkeiten in der vielfältigen Landschaft an Organisationen, die den Sektor vertreten, ein wichtiges Element wäre, um seine Ansprüche zu verteidigen und dafür zu sorgen, dass er bei der Festlegung der politischen Maßnahmen für das Fischereimanagement und die Nutzung des Meeresraums gebührend berücksichtigt wird;
74. fordert die Kommission auf, im Rahmen der Kohäsionspolitik Projekte zu fördern, die dazu beitragen werden, Küsten- und Inselregionen als integrale Bestandteile des fischereilichen und maritimen Erbes zu schützen;
75. betont, dass der Sektor der kleinen Fischerei mehr als die übrigen Flottensegmente von den Auswirkungen des wachsenden Bedarfs an erneuerbaren Energiequellen, der mit der Erreichung der im europäischen Grünen Deal festgelegten Ziele einhergeht, betroffen sein könnte; betont, dass die kleine Fischerei von einer Verdrängung aufgrund der Errichtung einer wachsenden Zahl von Offshore-Windparks in küstennahen Fanggründen besonders betroffen sein wird, da sie möglicherweise nicht in der Lage ist, in weiter draußen liegende Fanggründe auszuweichen oder die Fangmethoden zu ändern; fordert in diesem Zusammenhang eine angemessene maritime Raumplanung, um die Interessen aller Sektoren zu wahren, sowie – als letztes Mittel – eine gerechte Entschädigung der Kleinfischer;
76. hebt die Chancen hervor, die sich aus möglichen Synergieeffekten zwischen der kleinen Fischerei und anderen Sektoren und insbesondere mit dem Küstentourismus ergeben, der dieselben Anlagen und Infrastrukturen wie der Sektor der kleinen Fischerei nutzt; betont, dass derartige Synergieeffekte eine Diversifizierung der lokalen Wirtschaft ermöglichen, den Familien zusätzliche Arbeitsplätze und Einkommen verschaffen, sowie dazu beitragen würden, der sinkenden Rentabilität und abnehmenden Beschäftigung im Fischereisektor entgegenzuwirken; fordert in diesem Zusammenhang eine klare Definition des Pescatourismus, die eine regulierte Tätigkeit ermöglicht und gleichzeitig kleinen Berufsfischern die Möglichkeit bietet, die Chancen, die sich aus Synergieeffekten mit der blauen Wirtschaft ergeben, in vollem Umfang zu nutzen;
77. hebt hervor, dass die Frauen im Sektor der kleinen Fischerei nach wie vor unterrepräsentiert sind; betont, dass Frauen nichtsdestotrotz seit jeher eine aktive, wenn auch oft unsichtbare, Rolle im Sektor der kleinen Fischerei gespielt haben; betont, dass diese „Unsichtbarkeit“ nicht nur auf kulturelle Gründe zurückzuführen ist, sondern auch auf das Fehlen amtlicher statistischer Daten über die Beschäftigung von Frauen im Sektor der kleinen Fischerei; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sowohl Projekte zu unterstützen, die der Sammlung von Informationen über die Frauenerwerbstätigkeit dienen, als auch Frauen die Möglichkeit zu verschaffen, im Sektor der kleinen Fischerei tätig zu werden und darin eine zentrale Rolle zu übernehmen;
78. ist der Auffassung, dass die Sicherstellung eines barrierefreien Arbeitsumfelds, auch in der Fischwirtschaft, mit Blick auf die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sowohl aktiver und ehemaliger Fischer als auch anderer Arbeitnehmer in der Fischwirtschaft mit körperlichen oder geistigen Behinderungen zu einer stärkeren sozialen Inklusion führen und dazu beitragen würde, mehr Anreize für die Generierung von Einkommen in der Fischwirtschaft und in Fischereigemeinden zu schaffen;
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79. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Die kleine Fischerei, die handwerkliche Fischerei und die Küstenfischerei nehmen in der EU einen hohen Stellenwert ein. Mit rund 76 % der aktiven Schiffe und 50 % des Schiffspersonals entfallen jedoch nur 8 % der Bruttoraumzahl und rund 5 % der Anlandungen auf die kleine bzw. handwerkliche Fischerei. Die Flotte in diesem Segment ist veraltet – das Durchschnittsalter liegt bei 32,5 Jahren, und es sind konkrete Maßnahmen erforderlich, um die Flotte erneuern und modernisieren zu können. Die Überalterung der Branche macht sich auch bei den Besatzungen bemerkbar, sodass nunmehr in vielen Fällen ein Mangel an Arbeitskräften zu beobachten ist, der damit zusammenhängt, dass der Beruf für jüngere Menschen wenig attraktiv ist, sei es aufgrund der Beschwerlichkeit der Tätigkeit, der Arbeitsbedingungen oder des geringen Einkommens. Es ist von entscheidender Bedeutung, eine Antwort auf diese Fragen zu finden, wenn die Attraktivität für junge Menschen gegeben und die Zukunft der Fischerei gesichert werden soll.
Der Berichterstatter ist der Auffassung, dass die handwerkliche Fischerei für die Versorgung mit Fisch und die Lebensmittelsicherheit und -souveränität in den einzelnen Mitgliedstaaten von strategischer Bedeutung ist. Darüber hinaus leistet sie einen erheblichen Beitrag zur sozioökonomischen Wertschöpfung der Küstengemeinden, zur Entwicklung vor Ort, zur Beschäftigung, zur Erhaltung und Schaffung von vor- und nachgelagerten Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Fischerei und zur Bewahrung lokaler kultureller Traditionen. Daher kommt der handwerklichen Fischerei eine Bedeutung zu, die ihren Wert gemessen am Prozentsatz des Bruttoinlandsprodukts bei Weitem übersteigt.
Es wird anerkannt, dass die kleine Fischerei, die handwerkliche Fischerei und die Küstenfischerei potenziell weniger schädlich für Fischbestände sind und bei ihrer Tätigkeit selektiver vorgehen. Außerdem lässt sich auch feststellen, dass die handwerkliche Fischerei weit weniger Energie verbraucht (und geringere Auswirkungen nach sich zieht) als die industriemäßige Fischerei. Es hat sich ebenfalls herausgestellt, dass die kleine Fischerei, die handwerkliche Fischerei und die Küstenfischerei bei einigen Arten mengenmäßig eine höhere Bruttowertschöpfung aufweisen, was mit der besseren Qualität des Fisches zusammenhängt. Aus diesen Gründen ist der Berichterstatter der Ansicht, dass dieses Segment nicht nur im Hinblick auf die biologische Bewirtschaftung der Ressourcen und die Umwelt, sondern auch aus sozioökonomischer Sicht nachhaltiger ist und daher besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung verdient.
Trotz dieser Erwägungen und des Stellenwerts der handwerklichen Fischerei in allen Mitgliedstaaten gibt es eine sehr ungleiche Verteilung der in der Fischerei erzielten Einkommen zwischen diesem Segment und der industriemäßigen Fischerei, die dazu neigt, mehr Ressourcen zu vergeuden. Tatsächlich sind Unsicherheit sowie geringe Einkommen und Löhne eine verbreitete Realität für Fachkräfte der Fischerei, insbesondere der handwerklichen Fischerei, was auf die hohen Produktionskosten und die Diskrepanz zwischen Erst- und Endverkaufspreisen zurückzuführen ist. Aufgrund dieser Ursachen, die noch angegangen werden müssen, wird die sozioökonomische Lage in der Branche noch verschärft.
Der Berichterstatter ist der Ansicht, dass die Zukunft der kleinen Fischerei, der Küstenfischerei und der handwerklichen Fischerei von konkreten und wirksamen Sofortmaßnahmen abhängt, durch die es möglich wird, die spezifischen Probleme dieses Segments anzugehen, und die darauf abzielen, die in der Fischerei erzielten Erträge zu steigern, die Kapazität der Flotten zu erhöhen, die Attraktivität zu stärken und die Ausbildung junger Menschen sowie die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Unter anderem spricht sich der Berichterstatter, insbesondere im Rahmen des EMFAF, für Folgendes aus:
– die Stärkung der Wertschöpfungskette und die Förderung von Vermarktungsstrategien, indem Mechanismen zur Verbesserung des Erstverkaufspreises zum Vorteil der Fischer vorangebracht werden;
– die Verabschiedung von Möglichkeiten des Eingreifens, die mit Garantiepreisen oder Gewinnhöchstraten vergleichbar sind, mit dem Ziel einer gerechteren und angemesseneren Verteilung des Mehrwerts auf die Wertschöpfungskette der Branche, um das Einkommen der Fischer zu verbessern;
– die Wahrung oder Schaffung von Herkunftsmärkten durch Förderung kurzer Vertriebswege für traditionelle Erzeugnisse;
– die Schaffung von Förderprogrammen für die handwerkliche Fischerei, um die Produktionskosten zu senken und deren wirtschaftliche Nachhaltigkeit sicherzustellen;
– Eingriffe zur Sicherstellung fairer Erzeugungskosten, wodurch eine spezifische Unterstützung der kleinen Fischerei in Form von Treibstoffsubventionen ermöglicht wird;
– die Wiedereinführung der Unterstützung im Bereich der Lagerung, des Einfrierens und der Kühlung, damit die Branche die Fischereiressourcen in vollem Umfang nutzen kann, ohne die Bestände zu zerstören oder zu reduzieren – und die Allgemeinheit und die Lebensmittelindustrie regelmäßig versorgen kann;
– die Einrichtung eines Lohnausgleichsfonds, mit dem alle Einkommensverluste ausgeglichen und die Zeiträume abgedeckt werden, in denen kein Fischfang erlaubt ist, sowie die Anerkennung dieser Zeiträume in Bezug auf die Altersrente und andere Sozialversicherungsansprüche als Erwerbszeiten;
Im Rahmen des EMFAF sollte vorrangig die handwerkliche Fischerei unterstützt werden, wobei die Nachhaltigkeit und der Fortbestand zahlreicher traditionell von der Fischerei abhängiger Küstengemeinschaften, die Verbesserung der in der Fischerei erzielten Erträge, die Förderung von mit Rechten verbundenen Arbeitsplätzen in der Branche und die Sicherung fairer Erzeugerpreise im Auge behalten werden sollten.
Um eine höhere Durchführungsquote des EMFAF sicherzustellen, müssen Maßnahmen erwogen und umgesetzt werden, wie z. B.:
– die Straffung von Verfahren, sodass der Verwaltungsaufwand bei Anträgen abgebaut wird;
– die Änderung des Finanzierungsverfahrens zum Empfang von Beihilfen und dessen Ersatz durch ein Vorfinanzierungssystem;
– die Anhebung der Obergrenzen für die Finanzierung des Fonds;
– die Auflegung eines Programms zur Erneuerung, zum Ausbau, zur Modernisierung oder sogar zur Größenänderung der Flotte der handwerklichen Fischerei unter Berücksichtigung des hohen Durchschnittsalters der Flotte in diesem Segment, um die Sicherheit und die Lebensbedingungen an Bord von Schiffen zu verbessern, deren Energieeffizienz zu steigern, diese ökologisch nachhaltiger zu gestalten und gleichzeitig die soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit der von ihr abhängigen Fischereigemeinschaften zu ermöglichen.
Der Berichterstatter vertritt die Auffassung, dass die Möglichkeiten, in die Flotte einzugreifen, und zwar entweder durch Maßnahmen zur Erneuerung, zum Ausbau oder zur Modernisierung der Flotte oder durch Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Austausch von Motoren, nicht mit einer Erhöhung der Fangkapazität der Flotte verwechselt werden dürfen. Diese Maßnahmen stellen, wenn sie klar umrissen sind, an sich keinen Faktor für den Anstieg des Fischereiaufwands dar, können aber ein Schlüsselfaktor für die Erhöhung der Sicherheit an Bord, bei der Arbeit sowie beim Einlaufen in oder Auslaufen aus Häfen und Schiffsanlegestellen und für eine höhere Effizienz der Arbeit sein, was eine Senkung der Erzeugerkosten zur Folge haben kann.
Sicherheitsfragen sollte auch künftig hohe Priorität beigemessen werden, und es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass an Bord von Fischereifahrzeugen die höchsten Sicherheits- und Arbeitsnormen gelten und die bestmöglichen Lebensbedingungen umgesetzt werden. Die Sicherheit an Bord darf sich jedoch nicht nur auf das Schiff beschränken;
auch die Arbeitsbedingungen müssen berücksichtigt werden. Die notwendigen Investitionen in Entsandungsarbeiten sowie in den Bau bzw. den Ausbau von Häfen und Schiffsanlegestellen müssen sichergestellt werden, wobei auch die Sicherheit bei der Arbeit, beim Anlanden und Entladen von Fisch oder beim Anlaufen von Häfen zu gewährleisten ist.
Der Berichterstatter hebt ferner die Bedeutung der Fischerei für die sozioökonomische Lage, die Beschäftigung und die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in den Gebieten in äußerster Randlage sowie die Notwendigkeit hervor, die Unterstützung in diesen Regionen beizubehalten und zu verstärken, was nicht nur durch die Wiedereinführung eines POSEI-Programms für die Fischerei, sondern auch durch die Schaffung eines auf die Unterstützung bei der Errichtung und dem Betrieb bestimmter Handelsrouten ausgerichteten POSEI-Programms für den Verkehr erzielt werden kann.
Schließlich ist der Berichterstatter der Auffassung, dass die finanziellen und technischen Mittel im Bereich der Fischereiforschung in den einzelnen Mitgliedstaaten aufgestockt werden müssen, um Tätigkeiten im Bereich der Fischerei und der Fischereiressourcen durchführen zu können, sodass die Datenerhebung und die Beurteilung des Zustands der Ressourcen intensiviert und verbessert werden.
Allerdings muss die notwendige Festlegung der Umweltziele mit der Festlegung sozialer und wirtschaftlicher Ziele – die bei jedweder Fischereipolitik unentbehrlich sind – einhergehen.
In der Fischerei im Allgemeinen und im Segment der kleinen Fischerei, der handwerklichen Fischerei und der Küstenfischerei im Besonderen gibt es ausgeprägte Unterschiede in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten, was Flotten, Flottensegmente, Zielarten, Fanggeräte, Produktivität, Verbrauchspräferenzen und den Fischverzehr je Einwohner anbelangt. Durch die im Zuge der Gemeinsamen Fischereipolitik geförderte Zentralisierung der Fischereibewirtschaftung und den daraus resultierenden Verlust an Souveränität durch die Mitgliedstaaten wurde die notwendige lokale Bewirtschaftung beeinträchtigt. Der Berichterstatter ist der Auffassung, dass die Zukunft der handwerklichen Fischerei eine stärkere Rolle der Staaten und der öffentlichen Politik erfordert, was der Logik der zunehmenden Marktunterordnung und Konzentration in der Branche zuwiderläuft. Er fordert eine lokale Bewirtschaftung und die Festlegung von Zielen für eine Fischereipolitik, die auch die Sicherstellung der Versorgung der Allgemeinheit mit Fisch als Teil der Ernährungssicherheit und -souveränität, die Entwicklung der Küstengemeinschaften, die Aufwertung und gesellschaftliche Anerkennung der Berufe im Umfeld der Fischerei und deren Stellenwert in Bezug auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Verbesserung der Lebensbedingungen der Fischer sowie die sozioökonomische Tragfähigkeit der Branche umfassen müssen.
SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE ANGELEGENHEITEN (22.11.2021)
Herr Pierre Karleskind
Vorsitzender
Fischereiausschuss
BRÜSSEL
Betrifft: Stellungnahme zur Lage der handwerklichen Fischerei in der EU und Zukunftsaussichten (2021/2056(INI))
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Wie Sie wissen, haben sich die EMPL-Koordinatoren am 27. Mai 2021 entschlossen, dem Fischereiausschuss (PECH) in einem Schreiben eine Stellungnahme zum Initiativbericht mit dem Titel „Lage der handwerklichen Fischerei in der EU und Zukunftsaussichten“ zukommen zu lassen.
Anbei übersende ich Ihnen unsere Vorschläge auf der Grundlage der EMPL-Stellungnahme vom 18. März 2021 zum Bericht des PECH über das Thema „Fischer für die Zukunft: eine neue Generation von Arbeitskräften für die Fischerei gewinnen und Arbeitsplätze in Küstengemeinschaften schaffen“ (2019/2161(INI)) (Verfasser der Stellungnahme des EMPL-Ausschusses: Herr Jarosław Duda).
Ich bitte Sie, den Berichterstatter über diese Vorschläge zu unterrichten.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Lucia Ďuriš Nicholsonová
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Fischereiausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass die EU-Flotte der kleinen Küstenfischerei im Jahr 2018 75 % ihrer aktiven Fischereiflotte und 50 % der Besatzung eingesetzt hat; in der Erwägung, dass die nachhaltige kleine Fischerei an den Rand gedrängt wird;
B. in der Erwägung, dass die Flotte der kleinen Fischerei einer beträchtlichen Anzahl von Arbeitnehmern Beschäftigung bietet und für die Wirtschaft kleiner Küstenstädte, die sich häufig in wirtschaftlich benachteiligten Gebieten befinden, von entscheidender Bedeutung ist; in der Erwägung, dass das Durchschnittsalter der Fischer in mehreren Regionen über 50 Jahre und in einigen Gebieten über 60 Jahre beträgt, was auf ein ernstes Problem für den Generationswechsel hindeutet, wodurch der Fortbestand der Fischereitätigkeit in Europa in naher Zukunft gefährdet sein könnte; in der Erwägung, dass es für junge Fischer schwierig ist, sich in dieser Branche eine sichere Zukunft vorzustellen und einen beruflichen Werdegang zu planen;
C. in der Erwägung, dass das Durchschnittsalter der europäischen Flotte nach den von der Kommission im Jahr 2019 veröffentlichten offiziellen Daten 29,9 Jahre und das der kleinen Fischerei 32,5 Jahre beträgt, was sich empfindlich auf die ökologische Nachhaltigkeit der Schiffe sowie auf die Angemessenheit und Aktualisierung ihrer Sicherheitsvorrichtungen und -standards auswirkt;
D. in der Erwägung, dass sich die Kluft zwischen der Rentabilität der industriemäßigen Fischerei und der kleinen Fischerei in den letzten Jahren allmählich vergrößert hat, wodurch die kleine Fischerei außerordentlich stark betroffen ist und weshalb sowohl die Flotte als auch die Zahl dieser Fischer drastisch zurückgegangen ist;
E. in der Erwägung, dass eine beträchtliche Anzahl der in der Fischwirtschaft beschäftigten Personen Frauen sind und dass – selbst wenn vergleichsweise wenige von ihnen direkt auf Fischereifahrzeugen arbeiten – viele, häufig in informeller Arbeit, an Land beschäftigt sind und meeresbasierte Tätigkeiten unterstützen, vor allem in der kleinen Fischerei; in der Erwägung, dass ungeachtet ihres bedeutenden Beitrags in der Branche die Rolle von Frauen immer noch nicht ausreichend Anerkennung findet;
1. erkennt an, dass Küstenregionen und Gebiete in äußerster Randlage, die traditionell auf die Fischerei angewiesen sind, finanzielle Unterstützung erhalten sollten, um die Arbeitsplätze in der Fischerei zu konsolidieren, um neue Bereiche zu erschließen und um neue Arbeitsplätze zu schaffen, insbesondere in der kleinen Fischerei;
2. ist zutiefst besorgt über die erheblichen Unterschiede zwischen der industriemäßigen und der kleinen Fischerei, was die Lebens- und Arbeitsbedingungen der dort beschäftigten Fischer anbelangt; fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, rasche und konzertierte Maßnahmen zu ergreifen, um die kleine Fischerei besser zu unterstützen und wiederzubeleben, die sich zudem als nachhaltiger erwiesen hat als die in großem Stil intensiv betriebene industriemäßige Fischerei und eine tragende Säule der Wirtschaft und der Identität der kleinen Küstengemeinden darstellt;
3. fordert die Mitgliedstaaten auf, durch sozialökonomische Maßnahmen eine nachhaltige kleine Fischerei zu unterstützen, um das Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 14 umzusetzen; fordert die Mitgliedstaaten zudem auf, den Vorschlag der Kommission für eine Fischereikontrollregelung der EU zu unterstützen, um die geltenden Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit zu stärken und den Ursprungsnachweis zu verbessern, zumal auf diese Weise zu einer nachhaltigeren Bewirtschaftung der Ressourcen beigetragen werden kann und Märkte mit höherem Wert erschlossen werden können;
4. fordert die Mitgliedstaaten auf, angemessene Unterstützung für die Verbesserung der Sicherheit der Flotte sowie der Arbeitsbedingungen bereitzustellen, wobei den Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit nachzukommen und der kleinen Fischerei, insbesondere in ländlichen Gebieten und in abgelegenen Gebieten, in denen das Durchschnittsalter der Schiffe deutlich höher ist als in der industriemäßigen Fischerei, besondere Aufmerksamkeit einzuräumen ist; begrüßt die Initiative der Kommission, auf ein Übereinkommen im Bereich der Sicherheit von Fischereifahrzeugen hinzuarbeiten;
5. ist der Auffassung, dass die Gewährleistung eines barrierefreien Arbeitsumfelds, auch in der Fischwirtschaft, mit Blick auf die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sowohl aktiver und ehemaliger Fischer als auch anderer Arbeitnehmer in der Fischwirtschaft mit körperlichen oder geistigen Behinderungen zu einer stärkeren sozialen Inklusion führen und dazu beitragen würde, mehr Anreize für die Generierung von Einkommen in der Fischwirtschaft und in Fischereigemeinden zu schaffen;
6. betont daher, wie wichtig es ist, neue Märkte für den Verkauf von Fisch und anderen Meereserzeugnissen zu unterstützen, etwa von Nebenerzeugnissen der Fischerei, die extrahiert und für den Nichtlebensmittelmarkt bereitgestellt werden können, wodurch die Nutzung von Ressourcen optimiert wird, nachhaltige Fischerei gefördert wird und Abfälle in der Branche verringert werden; verlangt, dass die administrativen und technischen Anforderungen an den Ausbau lokaler Märkte für frischen Fisch im Einklang mit den Gesundheitsschutz- und Sicherheitsvorschriften vereinfacht werden, damit die Direktvermarktung und Lieferdienste, insbesondere im Fall von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KKMU), gefördert werden, da die Gemeinden vor Ort dadurch einen höheren Anteil des Wertes ihrer Fänge einbehalten können.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
30.11.2022 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
23 0 3 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Clara Aguilera, João Albuquerque, Pietro Bartolo, François-Xavier Bellamy, Izaskun Bilbao Barandica, Maria da Graça Carvalho, Asger Christensen, Rosanna Conte, Rosa D’Amato, Francisco Guerreiro, Niclas Herbst, Jan Huitema, Ladislav Ilčić, France Jamet, Predrag Fred Matić, João Pimenta Lopes, Bert-Jan Ruissen, Annie Schreijer-Pierik, Peter van Dalen |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Carmen Avram, Martin Hlaváček, Ska Keller, Petros Kokkalis, Gabriel Mato, Nuno Melo |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7) |
Marco Campomenosi |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
23 |
+ |
ECR |
Ladislav Ilčić, Bert-Jan Ruissen |
ID |
Marco Campomenosi, Rosanna Conte, France Jamet |
PPE |
François-Xavier Bellamy, Maria da Graça Carvalho, Peter van Dalen, Niclas Herbst, Gabriel Mato, Nuno Melo, Annie Schreijer-Pierik |
RENEW |
Izaskun Bilbao Barandica, Asger Christensen, Martin Hlaváček, Jan Huitema |
S&D |
Clara Aguilera, João Albuquerque, Carmen Avram, Pietro Bartolo, Predrag Fred Matić |
THE LEFT |
Petros Kokkalis, João Pimenta Lopes |
0 |
- |
|
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3 |
0 |
VERTS/ALE |
Rosa D'Amato, Francisco Guerreiro, Ska Keller |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] Maritime economic paper No 08/2020, ‘The EU fishing fleet 2020: Trends and economic results’, Europäische Kommission, Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei, 9. März 2021.
- [2] ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 22.
- [3] ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 1.
- [4] ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 135.
- [5] ABl. C 474 vom 24.11.2021, S. 218.
- [6] ABl. L 247 vom 13.7.2021, S. 1.
- [7] ABl. L 149 vom 20.5.2014, S. 1.
- [8] ABL C 184, 5.5.2022, S. 2.
- [9] „The 2019 Annual Economic Report on the EU Fishing Fleet (STECF 19-06)“, Europäische Kommission, Gemeinsame Forschungsstelle, Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei, 20. August 2019: https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/ca63ab82-c3bf-11e9-9d01-01aa75ed71a1
- [10] „Social data in the EU fisheries sector“, Europäische Kommission, Gemeinsame Forschungsstelle, Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei, 26. September 2019: https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/fd0f6774-e0dd-11e9-9c4e-01aa75ed71a1
- [11] ‘The 2021 Annual Economic Report on the EU Fishing Fleet (STECF 21-08)’, Europäische Kommission, Gemeinsame Forschungsstelle, Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei, 8. Dezember 2021: https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/77fb8e7b-58a7-11ec-91ac-01aa75ed71a1/
- [12] ‘Social dimension of the CFP (STECF 20-14)’, Europäische Kommission, Gemeinsame Forschungsstelle, Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei, 10. Dezember 2020: https://stecf.jrc.ec.europa.eu/documents/43805/2672864/STECF+20-14+-+Social+dimension+CFP.pdf/a68c6c42-6b64-41fc-b5a0-b724c71aa78e
- [13] Pascual-Fernández, J.J., Pita, C. und Bavinck, M. (Hrsg.), Small-Scale Fisheries in Europe: Status, Resilience and Governance, MARE Publication Series, Bd. 23, Springer, Cham, Schweiz, 2020.
- [14] https://www.actu-environnement.com/media/pdf/news-28756-declaration-malte-surpeche-mediterranee.pdf
- [15] EMFF implementation report 2020, Europäische Kommission, Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei, FAME-Unterstützungsstelle (Fisheries and Aquaculture Monitoring and Evaluation Support Unit), September 2021: https://oceans-and-fisheries.ec.europa.eu/system/files/2021-09/emff-implementation-report-2020_en.pdf
- [16] Martini, R. und Innes, J., ‘Relative Effects of Fisheries Support Policies’, OECD Food, Agriculture and Fisheries Papers, Nr. 115, OECD Publishing, Paris, 2018: https://www.oecd-ilibrary.org/agriculture-and-food/relative-effects-of-fisheries-support-policies_bd9b0dc3-en
- [17] Said, A. et al., ‘Small-scale fisheries access to fishing opportunities in the European Union: Is the Common Fisheries Policy the right step to SDG14b?’, Marine Policy, Bd. 118, 2020: https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0308597X20302475
- [18] Smith, H. und Basurto, X., „Defining Small-Scale Fisheries and Examining the Role of Science in Shaping Perceptions of Who and What Counts: A Systematic Review“, Frontiers in Marine Science, Bd. 6, 2019: https://www.frontiersin.org/articles/10.3389/fmars.2019.00236/full
- [19] Study – ‘Small-scale Fisheries and “Blue Growth” in the EU’, Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche, Fachabteilung B – Struktur- und Kohäsionspolitik, 18. März 2017: https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2017/573450/IPOL_STU(2017)573450_EN.pdf
- [20] Study – „Workshop on electronic technologies for fisheries – Part III: Systems adapted for small-scale vessels“, Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche, Fachabteilung B – Struktur- und Kohäsionspolitik, 30. Juli 2021: https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2021/690863/IPOL_STU(2021)690863_EN.pdf
- [21] Study – „Impacts of the COVID-19 pandemic on EU fisheries and aquaculture“, Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union, Fachabteilung B – Struktur- und Kohäsionspolitik, 7. Juli 2021: https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2021/690880/IPOL_STU(2021)690880_EN.pdf
- [22] ABl. C 419 vom 16.12.2015, S. 167.
- [23] ABl. C 58 vom 15.2.2018, S. 82.
- [24] ABl. C 334 vom 19.9.2018, S. 20.
- [25] ABl. C 117 vom 11.3.2022, S. 18.
- [26] ABl. C 117 vom 11.3.2022, S. 67.
- [27] Mitteilung der Kommission vom 9. Juni 2021 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Fischerei in der EU: Sachstand und Orientierungslinien für 2022’(COM(2021) 0279).
- [28] https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/FISH_FLEET_ALT__custom_1479572/default/table?lang=de
- [29] https://ec.europa.eu/fisheries/facts_figures_en?qt-facts_and_figures=2
- [30] Siehe S. 8 in Small-Scale Fisheries in Europe: Status, Resilience and Governance.